4046/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.06.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Sexarbeit in Österreich

Dass es Sexarbeit gibt, ist Ausdruck patriarchaler Machtverhältnisse in der Gesellschaft. Die
Ächtung von Sexarbeiterinnen ist eine Konsequenz systematischer Missachtung von
Frauenrechten. Im gesellschaftlichen Umgang und den gesetzlichen Bestimmungen zur
Sexarbeit zeigen sich die Doppelmoral unserer Gesellschaft. Es gibt kaum einen
Erwerbszweig, durch den Menschen als Personen mehr stigmatisiert und diskriminiert werden
als die Sexarbeit. Die Enttabuisierung des Themas und die Verbesserung der
aufenthaltsrechtlichen, sozialen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für
Sexarbeiterinnen, die zu einem großen Anteil Migrantinnen sind, wären dringend notwendig.
Leider geschieht aber von Seiten der Regierung eher das Gegenteil.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.      Wie viele Aufenthaltstitel als “Selbständige ohne Niederlassung" (§ 7 Absatz 4
Ziffer 4 Fremdengesetz) wurden seit dem “Runderlass betreffend Aufenthaltstitel
für Showtänzerinnen, Gogo-Girls und dergleichen" des Außenamtes für diese
Personengruppe ausgestellt?

Bitte beantworten Sie diese Frage getrennt nach Nationalität sowie Geschlecht der
betreffenden Personen sowie getrennt nach Erstanträgen und Verlängerungen.

2.      Wie viele Aufenthaltserlaubnisse wurden seit dem oben erwähnten Erlass für
Showtänzerinnen/Gogo-Girls   nach   §   90   Absatz   4   Fremdengesetz   mit   dem
Aufenthaltszweck “Künstler" erteilt?
Bitte beantworten Sie diese Frage getrennt nach Nationalität und Geschlecht.

3.      Wie hoch sind die Kosten für eine Person, die für eine der beiden oben genannte Art
der Aufenthaltserlaubnis einreicht und diese auch erhält?

4.      Welche Informationen bezüglich dieser beiden Aufenthaltstitel erhalten interessierte
Personen in anderen Ländern, damit sie unabhängig von dritten Personen einen
entsprechenden Antrag stellen können?


5.      Wenn diese Personen keine diesbezüglichen Informationen erhalten: Weshalb nicht,
da dies der Ausbeutung durch Zuhälter und Menschenhändler vorbeugen würde?

6.      Welches unterstützende Informationsmaterial wird Personen, die einen der oben
genannten Aufenthaltstitel beantragen, bei den österreichischen
Berufsvertretungsbehörden im Ausland zur Verfügung gestellt, um sich über ihre
Rechte und Pflichten in Österreich zu informieren - z.B. bezüglich Steuerpflichten?

7.      Welche Zusammenarbeit gibt es zwischen den österreichischen
Berufsvertretungsbehörden im Ausland und den österreichischen Exekutivorganen
bezüglich Verhinderung von Menschenhandel bzw. auch konkret bei Verdacht auf
Menschenhandel gem. § 217 StGB?

8.      Welche Aktivitäten setzte das Innenministerium generell zur Prävention und zur
Bekämpfung von Frauen- und Mädchenhandel in den letzten zwei Jahren?

Dem oben erwähnten Erlass ist auch eine Liste des Innenministeriums beigefügt
betreffend “überprüfter seriöser Auftrittslokalitäten". Wenn die “Showtänzerinnen und
Gogo-Girls" dort auftreten, erhalten sie erleichtert Aufenthaltserlaubnis.

9.      Bitte fügen Sie die derzeit aktuelle Liste dieser Lokalitäten der
Anfragebeantwortung bei.

10.    Welche Kriterien muss eine Lokalität erfüllen, um in diese Liste aufgenommen zu
werden?

11.    Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass durch die bestehende Rechtslage sowie die
erwähnte Liste Migrantinnen dann, wenn sie zwecks Sexarbeit nach Österreich
kommen, leicht einen Aufenthaltstitel bekommen, diesen aber sofort verlieren, wenn
sie einer anderen Tätigkeit nachgehen wollen?

12.    Ist Ihnen bewusst, dass durch diese Situation Ausländerinnen, die der Prostitution
nachgehen, total von diesen Lokalen abhängig sind, weil sie in Österreich legal nur
dort arbeiten dürfen?

13.    Was unternehmen Sie gegen die Ausbeutung ausländischer Sexarbeiterinnen durch
Lokal- oder Bordellbesitzer?

14.    Bitte geben Sie Anzahl und Namen der lizensierten Lokalen/Bars/Bordellen an,
aufgegliedert nach Bundesländern, in denen in Österreich legal Prostitution
ausgeübt werden darf.

15.    Bitte geben Sie die Zahl der in Österreich offiziell registrierten in der Prostitution
tätigen Personen an - aufgegliedert nach Geschlecht, Bundesland, wo die
Prostitution ausgeübt wird sowie Nationalität.