4090/J XXI.GP

Eingelangt am: 04.07.2002

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Tancsits
und Kollegen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend: “Skandalöse Personality-Kampagne des Obmannes der Wiener
Gebietskrankenkasse"

Die Wiener Gebietskrankenkasse ist einer der Geldgeber der periodischen
Druckschrift “PEOPLE", die von der MBW Zeitschriftenverlags GmbH, 1090 Wien,
Thurngasse 8/16, herausgegeben und verlegt wird. In dieser Publikation werden
unter anderem gesponserte Artikel der Wiener Gebietskrankenkasse abgedruckt.
Exemplare dieser Druckschrift liegen in Krankenhäusern der Stadt Wien, in
Arztpraxen und in Bezirksstellen und in den Wartezimmern der vertrauensärztlichen
Dienstes der Wiener Gebietskrankenkasse auf. Hergestellt wird “PEOPLE" in der
gewerkschaftseigenen Elbemühl Druck und Verlag Ges.m.b.H. Der Einzelpreis
beträgt € 1,45.

Die Wiener Gebietskrankenkasse, die mit dem Geld der Beitragszahler diese
Publikation sponsert, hat in der Ausgabe 1/2002 (siehe Beilage) skandalöserweiser
dafür gesorgt, dass in 4-Farbdruck ein ganzseitiges Titelblatt als Portrait des
Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse Bittner gestaltet und weiters ein nahezu
ganzseitiges Ganzkörperbild auf Seite 11 abgedruckt wird. Diese Bilder zeigen Franz
Bittner jeweils im Viktor-Klima-Look (weißes Hemd, rote Krawatte), einmal in einem
3-teiligen grauen Bankeranzug und einmal in einem blauen Blazer mit goldfarbenen
Knöpfen.

Gleichzeitig kündigt Obmann Bittner Leistungskürzungen für die Versicherten
öffentlich an und kritisiert die Gesetzesvorlagen der Regierung zur Sicherung der
Finanzierung der Krankenversicherung, obwohl ein ganz wesentlicher Teil des
gesamten Gebarungsabganges der Krankenversicherungsträger allein von der
Wiener Gebietskrankenkasse erwirtschaftet worden ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen folgende

Anfrage:

1.  Wie lauten die zwischen der Wiener Gebietskrankenkasse, der MBW
Zeitschriftenverlags GmbH und der Fa. Elbemühl Druck und Verlag Ges.m.b.H.
abgeschlossenen Verträge im Wortlaut?

2.  Zu welchen Zahlungen bzw. sonstigen Leistungen ist die Wiener
Gebietskrankenkasse an die beiden obengenannten Firmen im Jahr 2002 verpflichtet
bzw. wurden in den Jahren 1999, 2000 und 2001 tatsächlich geleistet?


3.  Welche sonstigen Zahlungen und/oder Aufwendungen entstehen der Wiener
Gebietskrankenkasse im Zusammenhang mit der Zeitschrift “PEOPLE"?

4.  Wieviele Exemplare der Zeitschrift PEOPLE hat die Wiener Gebietskrankenkasse
in ihren Dienststellen aufgelegt oder sonst verbreitet, wie hoch ist die
Gesamtauflage?

5.  Welche anderen Krankenversicherungsträger haben direkte oder, wie oben
beschrieben, indirekte Geschäftsbeziehungen mit der Fa. Elbemühl Druck und Verlag
Ges.m.b.H. und welche Zahlungen wurden aufgrund dieser Geschäftsbeziehungen in
den Jahren 1999, 2000 und 2001 geleistet bzw. werden voraussichtlich im Jahr 2002
geleistet werden (bitte nach SV-Trägern aufschlüsseln)?

6.  Welche konkreten Leistungen werden jeweils für diese Zahlungen erbracht?

7.  Wurden bzw. werden diese Leistungen im offenen Verfahren aufgrund des
Bundesvergabegesetzes ausgeschrieben, wenn nein, warum nicht?

8.  Ist die Personality-Kampagne des Obmannes Bittner auf Kosten der Wiener
Gebietskrankenkasse eine gesetzliche Information der Versicherten im Sinne des §
81a ASVG?

9.  Welchen Informationswert für die Versicherten haben ganzseitige 4-Farbfotos des
Obmannes der Wiener Gebietskrankenkasse und welchen Eindruck müssen die
Versicherten von dieser bonzenhaften Selbstdarstellung bekommen?

10. Ist die Verwendung der Mittel der Sozialversicherung, konkret der Mittel der
Beitragszahler der Wiener Gebietskrankenkasse und - im Wege des
Ausgleichsfonds der KV-Träger - die Mittel von Gebietskrankenkassen der
Bundesländer, für solche Zwecke gesetzlich gedeckt?

11. Wenn nein, wer wird für den Schaden aufkommen, und was werden Sie
unternehmen, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden?

12. Halten Sie es für eine Verhöhnung der Versicherten und der Patienten, denen
beim schikanös organisierten Bittgang zum Chefarzt um ein notwendiges
Medikament durch die Auflage der Zeitschrift “PEOPLE" klar vor Augen geführt wird,
dass die Wiener Gebietskrankenkasse bei den Leistungen für Versicherte strengere
Maßstäbe anlegt als beim Geldausgaben für die persönliche P.R. für ihren Obmann
Bittner?

13. Was halten Sie davon, wenn die Wiener Gebietskrankenkasse dabei offenbar
sogar in Kauf nimmt, dass in dieser Publikation für nicht im Heilmittelverzeichnis
(2001) enthaltene, also nur mit chefärztlicher Bewilligung für Rechnung der
Krankenversicherung und sonst nur auf private Rechnung verschreibbare
Medikamente bzw. Wirkstoffe geworben wird, wie z.B. für RELPAX (Seite 19),
COXIBE (Seite 20), PSORALEN (Seite 28), CEPHOTAXIN, CEPHTRIAXON (beide
Seite 31) SPERTI PRÄPARATION H (Seite 39) oder REDUCTIL (Seite 42), oder
wenn für Kurzentren geworben wird, mit denen die Wiener Gebietskrankenkasse
keinen Vertrag hat (Seiten 21 und 23) und für die daher privat bezahlt werden muss?


14. Unterstützt damit die Wiener Gebietskrankenkasse indirekt eine Erhöhung der
Kosten für Medikamente?

15. Fördert dadurch die Wiener Gebietskrankenkasse aus den Mitteln der
Beitragszahler eine 2-Klassen-Medizin?

16. Wenn Obmann Bittner die Gesetzesvorschläge der Bundesregierung für
Solidaritätsdarlehen der finanziell besser gestellten Krankenkassen insbesondere
auch zur Abdeckung des Gebarungsabganges der Wiener Gebietskrankenkasse
kritisiert, tut er dies in seiner Funktion als Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse
oder als Spitzenfunktionär der Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter?

17. Nützt oder schadet Bittner damit dem Sozialversicherungsträger, für den er als
Obmann verantwortlich ist?

18. Wenn Bittner diese Kritik in seiner Funktion als Obmann übt: erfüllt er damit seine
gesetzlich festgelegten Pflichten als Versicherungsvertreter und hält er sich an das
von ihm abgelegte Gelöbnis?

19. Gibt es einen Beschluss des Vorstandes der Wiener Gebietskrankenkasse, die
von der Bundesregierung vorgesehen zusätzlichen Mittel für die Wiener
Gebietskrankenkasse aus dem Ausgleichsfonds zur Abdeckung des
Gebarungsabganges abzulehnen?

20. Wenn ja, wann wurde dieser Beschluss gefasst, wie lauten der Beschluss und
dessen gesetzliche Grundlage?

21. Wenn nein, hat sich Bittner das ganz alleine ausgedacht?

22. Wenn Bittner diese Kritik in seiner FSG-Funktion übt, wozu er selbstverständlich
berechtigt ist, warum bedient er sich dabei aber der Pressestelle der Wiener
Gebietskrankenkasse, wie auf jeder seiner Presseaussendungen zu lesen ist ?

23. Wie schätzen Sie angesichts der hohen Leistungen aus Steuermitteln für die
ÖBB-“So-früh-als-möglich-Pensionen" das Verständnis in der breiten Bevölkerung
dafür ein, dass umgekehrt für die Eisenbahnergewerkschaft laut ihrer
Inseratenkampagne das Solidaritätsprinzip offenbar an den Grenzen ihrer
Berufsgruppe endet?