4093/J XXI.GP
Eingelangt am: 04.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten S i l h a v y
und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend stellvertretender Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt,
Mitglied der Generalversammlung der Kärntner Gebietskrankenkasse, FPÖ-
Nationalratsabgeordneter, FPÖ-Arbeiterkammervorstand und damit FPÖ-
Multifunktionär und FPÖ-Multiverdiener Gaugg
Die
Bestellung des FPÖ-Abgeordneten Reinhart Gaugg zum stellvertretenden
Generaldirektor in der Pensionsversicherungsanstalt hat in der Öffentlichkeit
eine Welle der
Empörung ausgelöst. Diese Empörung basiert insbesondere auf
folgenden Hinweisen, aus
denen die Doppelbödigkeit des
FPÖ-Vertreters “des kleinen Mannes" und sogenannten Anti-
Privilegien-Ritters eindeutig hervor geht:
> Es besteht der begründete Verdacht,
dass die Bestellung von Abg. Gaugg im
Vorhinein von der FPÖ ausgemachte Sache war und die Beiziehung
eines
Personalberaters bloße Feigenblattfunktion hatte, welche die
Steuerzahler noch
dazu einiges kostete.
> Der noch im Amt befindliche Generaldirektor und
Generaldirektor-Stv. der
ehemaligen Pensionsversicherung der Arbeiter und der Angestellten
erhöhen die
Zahl der Generaldirektorstellvertreter in der neuen
Pensionsversicherungsanstalt
auf drei (!), führen somit das Argument der Sparsamkeit ad
absurdum.
> Die aus dem Sondervertragsentwurf
zitierten, dem FPÖ-Abgeordneten Gaugg ab
dem 18. Lebensjahr (!) angerechneten Vordienstzeiten.
> Die von FPÖ-Abgeordneten Gaugg in Medien
berichtete Weigerung, die
Dienstprüfung zu absolvieren.
> Die im Sondervertragsentwurf enthaltene
Bestimmung, dass FPÖ-Abgeordneter
Gaugg mit Inkrafttreten des Vertrages sofort unkündbar wird.
> Die in Höhe von jährlich 200.000 Euro
(das sind 27,5 Millionen Schilling)
kolportierten Gehaltsvorstellungen.
> Die
Weigerung von FPÖ-Abgeordneten Gaugg, sein Nationalratsmandat zurück
zu
legen.
> Die zeitliche Unmöglichkeit,
folgende Funktionen gleichzeitig in vollem Umfang und
gewissenhaft ausüben zu können:
• FPÖ-Nationalratsabgeordneter und -Sozialsprecher
•
Generaldirektorstellvertreter in der Pensionsversicherungsanstalt
° FPÖ-Vorstandsmitglied der Arbeiterkammer Kärnten
• Mitglied der Generalversammlung der Kärntner Gebietskrankenkasse
Dieses am
Beispiel Gaugg vorexerzierte Anhäufen von Funktionen und Einkommen,
insbesondere in der Sozialversicherung als stellvertretender Generaldirektor
der
Pensionsversicherungsanstalt und zusätzlich als Mitglied der
Generalversammlung der
Kärntner Gebietskrankenkasse lässt befürchten, dass diese
wichtigen Funktionen nicht in
ausreichendem Maß erfüllt
werden.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziale
Sicherheit und
Generationen folgende
Anfrage:
1. Ist Reinhart Gaugg immer noch Mitglied der
Generalversammlung der Kärntner
Gebietskrankenkasse?
2. Seit wann ist Reinhart Gaugg Mitglied der
Generalversammlung der Kärntner
Gebietskrankenkasse?
3. Welche Aufgaben hat ein Mitglied der Generalversammlung
der Kärntner
Gebietskrankenkasse zu erfüllen?
4. Wie viel Zeit ist dafür im Durchschnitt zu verwenden?
5. Gibt es für die Tätigkeit eine
finanzielle Abgeltung (bspw. Aufwandsentschädigung,
Sitzungsgeld etc.)?
6. Wie hoch ist diese Abgeltung für ein
Mitglied der Generalversammlung der Kärntner
Gebietskrankenkasse?
7. Welche Aufgaben hat Herr Gaugg als
stellvertretender Generaldirektor der
Pensionsversicherungsanstalt zu erfüllen ?
8. Ist die Funktion eines
Generaldirektorstellvertreters der größten
Pensionsversicherungsanstalt ein Fulltime-Job?
9. Wenn ja: Wie lässt sich diese
zeitaufwändige und verantwortungsvolle Tätigkeit mit einer
Reihe von zeitaufwändigen Zusatzfunktionen als Multifunktionär
ordnungsgemäß
ausführen?