4093/J XXI.GP

Eingelangt am: 04.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten S i l h a v y

und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen

betreffend    stellvertretender   Generaldirektor   der    Pensionsversicherungsanstalt,

Mitglied    der   Generalversammlung    der    Kärntner   Gebietskrankenkasse,    FPÖ-

Nationalratsabgeordneter,      FPÖ-Arbeiterkammervorstand      und      damit      FPÖ-

Multifunktionär und FPÖ-Multiverdiener Gaugg

Die Bestellung des FPÖ-Abgeordneten Reinhart Gaugg zum stellvertretenden
Generaldirektor in der Pensionsversicherungsanstalt hat in der Öffentlichkeit eine Welle der
Empörung ausgelöst. Diese Empörung basiert insbesondere auf folgenden Hinweisen, aus
denen die Doppelbödigkeit des FPÖ-Vertreters “des kleinen Mannes" und sogenannten Anti-
Privilegien-Ritters eindeutig hervor geht:

>   Es besteht der begründete Verdacht, dass die Bestellung von Abg. Gaugg im
  Vorhinein von der FPÖ ausgemachte Sache war und die Beiziehung eines
  Personalberaters bloße Feigenblattfunktion hatte, welche die Steuerzahler noch
  dazu einiges kostete.

>  Der noch im Amt befindliche Generaldirektor und Generaldirektor-Stv. der
  ehemaligen Pensionsversicherung der Arbeiter und der Angestellten erhöhen die
  Zahl der Generaldirektorstellvertreter in der neuen Pensionsversicherungsanstalt
  auf drei (!), führen somit das Argument der Sparsamkeit ad absurdum.

>    Die aus dem Sondervertragsentwurf zitierten, dem FPÖ-Abgeordneten Gaugg ab
  dem 18. Lebensjahr (!) angerechneten Vordienstzeiten.

>  Die von FPÖ-Abgeordneten Gaugg in Medien berichtete Weigerung, die
  Dienstprüfung zu absolvieren.

>   Die im Sondervertragsentwurf enthaltene Bestimmung, dass FPÖ-Abgeordneter
  Gaugg mit Inkrafttreten des Vertrages sofort unkündbar wird.

>  Die in Höhe von jährlich 200.000 Euro (das sind 27,5 Millionen Schilling)
  kolportierten Gehaltsvorstellungen.

>    Die Weigerung von FPÖ-Abgeordneten Gaugg, sein Nationalratsmandat zurück zu
 
legen.

>    Die zeitliche Unmöglichkeit, folgende Funktionen gleichzeitig in vollem Umfang und
 gewissenhaft ausüben zu können:

•   FPÖ-Nationalratsabgeordneter und -Sozialsprecher

•   Generaldirektorstellvertreter in der Pensionsversicherungsanstalt
°   FPÖ-Vorstandsmitglied der Arbeiterkammer Kärnten

•   Mitglied der Generalversammlung der Kärntner Gebietskrankenkasse

Dieses am Beispiel Gaugg vorexerzierte Anhäufen von Funktionen und Einkommen,
insbesondere in der Sozialversicherung als stellvertretender Generaldirektor der
Pensionsversicherungsanstalt und zusätzlich als Mitglied der Generalversammlung der
Kärntner Gebietskrankenkasse lässt befürchten, dass diese wichtigen Funktionen nicht in
ausreichendem Maß erfüllt werden.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziale
Sicherheit und Generationen folgende

Anfrage:

1.   Ist Reinhart Gaugg immer noch Mitglied der Generalversammlung der Kärntner
Gebietskrankenkasse?

2.   Seit wann ist Reinhart Gaugg Mitglied der Generalversammlung der Kärntner
Gebietskrankenkasse?

3.  Welche Aufgaben hat ein Mitglied der Generalversammlung der Kärntner
Gebietskrankenkasse zu erfüllen?

4.   Wie viel Zeit ist dafür im Durchschnitt zu verwenden?

5.   Gibt es für die Tätigkeit eine finanzielle Abgeltung (bspw. Aufwandsentschädigung,
Sitzungsgeld etc.)?

6.   Wie hoch ist diese Abgeltung für ein Mitglied der Generalversammlung der Kärntner
Gebietskrankenkasse?

7.   Welche Aufgaben hat Herr Gaugg als stellvertretender Generaldirektor der
Pensionsversicherungsanstalt zu erfüllen ?

8.   Ist die Funktion eines Generaldirektorstellvertreters der größten
Pensionsversicherungsanstalt ein Fulltime-Job?

9.  Wenn ja: Wie lässt sich diese zeitaufwändige und verantwortungsvolle Tätigkeit mit einer
Reihe von zeitaufwändigen Zusatzfunktionen als Multifunktionär ordnungsgemäß
ausführen?