4117/J XXI.GP
Eingelangt am: 08.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Cap, Doris Bures
und Genossinnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Praxis der Vergabe von Beratungs- und PR-Dienstleistungen
Im Zusammenhang mit
der Affäre um die Ex-Ministerin Monika Forstinger
und deren Kabinettchef Miko berichtet “Der Standard" am 2. Juli
2002, dass
der
Hauptvorwurf der Innenrevision darin bestehe, dass die Dienstleistungs-
aufträge
an die PR-Agentur Publico und die Personal- und Management-
beratungsfirma
Iro & Partner nicht ordnungsgemäß ausgeschrieben sowie
nachträglich Laufzeit und Höhe dieser Dienstleistungen verändert
worden
seien. Weiters wird der Generalsekretär im BMVIT, Rodler, ein
langjähriger
Rechnungshofbeamter, der seit 20. April 2001 die Funktion des leitenden
Beamten im
Infrastrukturministerium ausübt, zitiert, wonach dieser erst im
Herbst von diesen Vorgängen Kenntnis
erlangt habe.
Auffällig ist,
dass Aufträge in Millionenhöhe ohne Kenntnis des
Generalsekretärs,
obwohl diesem die Präsidial- und Budgetabteilung
unterstellt
ist, sowie der Ministerin freihändig vergeben wurden. Besonders
problematisch
stellt sich diese Vorgangsweise unter dem Aspekt, dass die
gegenständlichen
Unternehmen direkt der damaligen Ministerin Forstinger
und
Generalsekretär Rodler zugearbeitet haben, dar.
Nunmehr
wurde bekannt, dass Bundesministerin Forstinger schon im
Vorfeld
der Vergabe mit 2 Bietern, die dann den Auftrag erhalten haben,
Kontakt
aufgenommen hat und die nachfolgende Ausschreibung nur mehr
eine
“Scheinausschreibung" war. Ein klarer Verstoß gegen das
Vergabegesetz
(Siehe
dazu den Artikel in der “Die Presse", Mittwoch, 3. Juli 2002, Seite
15:
“Mit
welchen Tricks Forstinger ihre Wunsch-Berater erhielt").
Da durch diese Vorgangsweise den
Steuerzahlerinnen ein Millionenschaden
entstanden ist, erscheint es notwendig, die Vergaben von Dienstleistungs-
aufträgen für Beratung und Public
Relation sämtlicher Ressorts hinsichtlich
ihrer Rechtmäßigkeit zu
prüfen.
Aus diesem Grund richten
die unterzeichneten Abgeordneten an alle
Mitglieder der Bundesregierung - so auch an Sie - nachstehende
Anfrage:
1.
Existieren in Ihrem Ressort interne Vergaberichtlinien für Dienst-
leistungsaufträge?
2.
Welche Regelungen sehen die unter 1. angefragten Richtlinien für die
Vergabe von Dienstleistungen gemäss Anhang III zum Bundesver-
gabegesetz 1997 vor und
bis zu welchem Schwellenwert sind diese
Bestimmungen anzuwenden?
3.
Welche Regelungen sehen die unter 1. angefragten Richtlinien für die
Vergabe von
Dienstleistungen gemäss Anhang IV zum
Bundesver-
gabegesetz 1997 vor und bis zu welchem Schwellenwert sind diese
Regelungen anzuwenden?
4. Sollten keine internen Vergaberichtlinien existieren, nach welchen
Bestimmungen werden Dienstleistungen gemäss Anhang III unterhalb
des Schwellenwertes sowie Dienstleistungen
gemäss Anhang IV,
unabhängig vom
Erreichen des Schwellenwertes, vergeben?
5.
Ab welcher Auftragshöhe ist die Innenrevision mit der Vergabe eines
Dienstleistungsauftrages
zu befassen?
6.
Welche Aufträge für Beratungs- und PR-Dienstleistungen wurden
durch Ihr Ressort seit 4.2.2000 vergeben?
Für jeden Dienstleistungsauftrag werden nachfolgende
Eckdaten
angefragt:
a)
Wie lautet der exakte Wortlaut der Firma des beauftragten
Unternehmens?
b)
In welche Kategorie der Anhänge III und
IV Bundesvergabegesetz
1997 wurde die beauftragte Dienstleistung
eingestuft?
c) Welches Vergabeverfahren wurde gewählt?
d) Wann wurde zur Anbotslegung eingeladen?
e)
Mit welchem Zeitpunkt endete die bekanntgegebene Frist zur
Anbotslegung?
f)
Sollte es sich um ein Verhandlungsverfahren handeln, welche
Unternehmen (Firma) wurden zur Verhandlung
ausgewählt?
g) Erfolgte eine Prüfung durch die Innenrevision und welche
Stellungnahme
wurde durch diese abgegeben?
h)
Wer genehmigte letztlich diesen Vergabeakt?