4118/J XXI.GP

Eingelangt am: 08.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Cap, Doris Bures

und Genossinnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Praxis der Vergabe von Beratungs- und PR-Dienstleistungen

Im Zusammenhang mit der Affäre um die Ex-Ministerin Monika Forstinger
und deren Kabinettchef Miko berichtet “Der Standard" am 2. Juli 2002, dass
der Hauptvorwurf der Innenrevision darin bestehe, dass die Dienstleistungs-
aufträge an die PR-Agentur Publico und die Personal- und Management-
beratungsfirma Iro & Partner nicht ordnungsgemäß ausgeschrieben sowie
nachträglich Laufzeit und Höhe dieser Dienstleistungen verändert worden
seien. Weiters wird der Generalsekretär im BMVIT, Rodler, ein langjähriger
Rechnungshofbeamter, der seit 20. April 2001 die Funktion des leitenden
Beamten im Infrastrukturministerium ausübt, zitiert, wonach dieser erst im
Herbst von diesen Vorgängen Kenntnis erlangt habe.

Auffällig ist, dass Aufträge in Millionenhöhe ohne Kenntnis des
Generalsekretärs, obwohl diesem die Präsidial- und Budgetabteilung
unterstellt ist, sowie der Ministerin freihändig vergeben wurden. Besonders
problematisch stellt sich diese Vorgangsweise unter dem Aspekt, dass die
gegenständlichen Unternehmen direkt der damaligen Ministerin Forstinger
und Generalsekretär Rodler zugearbeitet haben, dar.

Nunmehr wurde bekannt, dass Bundesministerin Forstinger schon im
Vorfeld der Vergabe mit 2 Bietern, die dann den Auftrag erhalten haben,
Kontakt aufgenommen hat und die nachfolgende Ausschreibung nur mehr
eine “Scheinausschreibung" war. Ein klarer Verstoß gegen das Vergabegesetz
(Siehe dazu den Artikel in der “Die Presse", Mittwoch, 3. Juli 2002, Seite 15:
“Mit welchen Tricks Forstinger ihre Wunsch-Berater erhielt").


Da durch diese Vorgangsweise den Steuerzahlerinnen ein Millionenschaden
entstanden ist, erscheint es notwendig, die Vergaben von Dienstleistungs-
aufträgen für Beratung und Public Relation sämtlicher Ressorts hinsichtlich
ihrer Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an alle
Mitglieder der Bundesregierung - so auch an Sie - nachstehende

Anfrage:

1.     Existieren in Ihrem Ressort interne Vergaberichtlinien für Dienst-
leistungsaufträge?

2.     Welche Regelungen sehen die unter 1. angefragten Richtlinien für die
Vergabe von Dienstleistungen gemäss Anhang
III zum Bundesver-
gabegesetz 1997 vor und bis zu welchem Schwellenwert sind diese
Bestimmungen anzuwenden?

3.     Welche Regelungen sehen die unter 1. angefragten Richtlinien für die
Vergabe von Dienstleistungen gemäss Anhang IV zum Bundesver-
gabegesetz 1997 vor und bis zu welchem Schwellenwert sind diese
Regelungen anzuwenden?

4.      Sollten keine internen Vergaberichtlinien existieren, nach welchen

Bestimmungen werden Dienstleistungen gemäss Anhang III unterhalb
des Schwellenwertes sowie Dienstleistungen gemäss Anhang
IV,
unabhängig vom Erreichen des Schwellenwertes, vergeben?

5.     Ab welcher Auftragshöhe ist die Innenrevision mit der Vergabe eines
Dienstleistungsauftrages zu befassen?


6.     Welche Aufträge für Beratungs- und PR-Dienstleistungen wurden
durch Ihr Ressort seit 4.2.2000 vergeben?

Für jeden Dienstleistungsauftrag werden nachfolgende Eckdaten
angefragt:

a)     Wie lautet der exakte Wortlaut der Firma des beauftragten
Unternehmens?

b)     In welche Kategorie der Anhänge III und IV Bundesvergabegesetz
1997 wurde die beauftragte Dienstleistung eingestuft?

c)     Welches Vergabeverfahren wurde gewählt?

d)     Wann wurde zur Anbotslegung eingeladen?

e)      Mit welchem Zeitpunkt endete die bekanntgegebene Frist zur
Anbotslegung?

f)      Sollte es sich um ein Verhandlungsverfahren handeln, welche
Unternehmen (Firma) wurden zur Verhandlung ausgewählt?

g)      Erfolgte eine Prüfung durch die Innenrevision und welche

Stellungnahme wurde durch diese abgegeben?
h)     Wer genehmigte letztlich diesen Vergabeakt?