4150/J XXI.GP
Eingelangt am: 09.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Lackner
und Genossinnen
an den Bundesminister für Inneres
über die Verfügbarkeit von Amtsärzten in den Bundesländern zur aktiven Bekämpfung von
Drogenmissbrauch im Straßenverkehr
Die Vorschläge
der Regierungsparteien zur Bekämpfung von Drogen im Straßenverkehr
bauen darauf auf, dass Amtsärzte “eine Beeinträchtigung
festgestellt haben" und danach “zur
Beweissicherung"
ein Harn-Bluttest vorgenommen wird.
Die
Regierungsparteien sagen weiters, dass mit der beabsichtigten gesetzlichen
Regelung ein
aktiver
Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erzielt werden soll.
Die Aussagen setzen jedoch voraus, dass eine entsprechende flächendeckende Verfügbarkeit
von Amtsärzten im Bundesgebiet gegeben ist. Der Umkehrschluss der aus den Aussagen der
Vertreterinnen der Regierungsparteien ableitbar ist:
Kein Amtsarzt = keine Feststellung von Verkehrsbeeinträchtigung
Kein Amtsarzt = kein Drogentest
Im
Unterausschuss des Verkehrsauschusses, der sich mit der Bekämpfung von
Drogen im
Straßenverkehr
auseinander setzt, hat der Chefarzt im Innenministerium Dr. Mörtz darauf
hingewiesen,
dass es in Österreich keine einheitliche und schon gar nicht befriedigende
Situation
der Verfügbarkeit von Amtsärzten gibt. Vor allem an Wochenenden und
in der
Nacht
ist es in ländlichen Gebieten oft nur sehr schwer bis gar nicht
möglich, Amtsärzte zu
erreichen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wie viele Amtsärzte stehen im
Normalfall in jedem Bundesland für StVO und FSG-
Überprüfungen
in der Nacht zur Verfügung?
2.
Wie viele Amtsärzte stehen im Normalfall in jedem Bundesland für StVO
und FSG-
Überprüfungen am Wochenende zur
Verfügung?
3.
Bestehen Unterschiede in der Verfügbarkeit von Amtsärzten zwischen
Regionen in
denen eine Bundespolizei bzw. die
Gendarmerie zuständig ist?
a. Wenn ja, welche?
4. Wie lange dauert es, bis ein
Fahrzeuglenker, bei dem von Polizei/Gendarmerie eine
Beeinträchtigung
angenommen wird, einem Amtsarzt vorgeführt werden kann?
(aufgelistet nach Bundesländern)
5.
Ist damit eine zufriedenstellende, flächendeckende Verfügbarkeit von
Amtsärzten über
das gesamte Bundesgebiet gegeben?
a. Wenn nein, welche Maßnahmen
haben Sie getroffen bzw. werden Sie treffen, um
das zu
ändern?
6. Stellen Sie die dafür notwendigen Budgetmittel zur Verfügung, um eine
zufriedenstellende,
flächendeckende Verfügbarkeit von Amtsärzten sicher zu stellen?
a.
Wenn nicht, wer soll die notwendigen Budgetmittel zur Verfügung stellen?
b. Sind Sie mit den dafür Verantwortlichen
schon in Verbindung getreten?
7. Wie hoch sind die zusätzlichen Budgetmittel, die notwendig wären, um eine
zufriedenstellende,
flächendeckende Verfügbarkeit von Amtsärzten über das
gesamte
Bundesgebiet
sicher zu stellen?