4150/J XXI.GP

Eingelangt am: 09.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Lackner

und Genossinnen

an den Bundesminister für Inneres

über die Verfügbarkeit von Amtsärzten in den Bundesländern zur aktiven Bekämpfung von

Drogenmissbrauch im Straßenverkehr

Die Vorschläge der Regierungsparteien zur Bekämpfung von Drogen im Straßenverkehr
bauen darauf auf, dass Amtsärzte “eine Beeinträchtigung festgestellt haben" und danach “zur
Beweissicherung" ein Harn-Bluttest vorgenommen wird.

Die Regierungsparteien sagen weiters, dass mit der beabsichtigten gesetzlichen Regelung ein
aktiver Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erzielt werden soll.

Die Aussagen setzen jedoch voraus, dass eine entsprechende flächendeckende Verfügbarkeit

von Amtsärzten im Bundesgebiet gegeben ist. Der Umkehrschluss der aus den Aussagen der

Vertreterinnen der Regierungsparteien ableitbar ist:

Kein Amtsarzt = keine Feststellung von Verkehrsbeeinträchtigung

Kein Amtsarzt = kein Drogentest

Im Unterausschuss des Verkehrsauschusses, der sich mit der Bekämpfung von Drogen im
Straßenverkehr auseinander setzt, hat der Chefarzt im Innenministerium Dr. Mörtz darauf
hingewiesen, dass es in Österreich keine einheitliche und schon gar nicht befriedigende
Situation der Verfügbarkeit von Amtsärzten gibt. Vor allem an Wochenenden und in der
Nacht ist es in ländlichen Gebieten oft nur sehr schwer bis gar nicht möglich, Amtsärzte zu
erreichen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.      Wie viele Amtsärzte stehen im Normalfall in jedem Bundesland für StVO und FSG-
Überprüfungen in der Nacht zur Verfügung?


2.      Wie viele Amtsärzte stehen im Normalfall in jedem Bundesland für StVO und FSG-
Überprüfungen am Wochenende zur Verfügung?

3.      Bestehen Unterschiede in der Verfügbarkeit von Amtsärzten zwischen Regionen in
denen eine Bundespolizei bzw. die Gendarmerie zuständig ist?
a.      Wenn ja, welche?

4.      Wie lange dauert es, bis ein Fahrzeuglenker, bei dem von Polizei/Gendarmerie eine
Beeinträchtigung angenommen wird, einem Amtsarzt vorgeführt werden kann?
(aufgelistet nach Bundesländern)

5.      Ist damit eine zufriedenstellende, flächendeckende Verfügbarkeit von Amtsärzten über
das gesamte Bundesgebiet gegeben?

a.      Wenn nein, welche Maßnahmen haben Sie getroffen bzw. werden Sie treffen, um
das zu ändern?

6.      Stellen Sie die dafür notwendigen Budgetmittel zur Verfügung, um eine

zufriedenstellende, flächendeckende Verfügbarkeit von Amtsärzten sicher zu stellen?
a.      Wenn nicht, wer soll die notwendigen Budgetmittel zur Verfügung stellen?
b.      Sind Sie mit den dafür Verantwortlichen schon in Verbindung getreten?

7.      Wie hoch sind die zusätzlichen Budgetmittel, die notwendig wären, um eine

zufriedenstellende, flächendeckende Verfügbarkeit von Amtsärzten über das gesamte
Bundesgebiet sicher zu stellen?