4152/J XXI.GP
Eingelangt am: 09.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Gabriele Binder
und Genossinnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Feuerwehren und Tunnelsicherheit bei Straßen- und Eisenbahntunnel
Die Beantwortung
3747/AB XXI.GP des BM für Verkehr, Innovation und Technologie,
eingelangt
am 17.06.2002, der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3752/J-
NR/2002,
geht in einigen Punkten am Inhalt der Fragen vorbei bzw. lässt diese
unbeantwortet.
Sie übergehen
in Ihrer Beantwortung auch die Tatsache, dass Ihr Ministerium viel zu oft
an
schwierigen oder unangenehmen Entscheidungen vorbeigeht und dem Vernehmen
nach sogar beabsichtigt, den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes mit einer
formalen
Klärung der Kompetenzen und Zuständigkeiten zu befassen. Dies, obwohl
das
anstehende
Problem seit Jahren bekannt ist und zum Schaden des Steuerzahlers vom
BMVIT
noch immer keine Lösungen für ÖBB und andere
Eisenbahnunternehmen
gefunden
werden konnten.
Wir erlauben uns auch
darauf hinzuweisen, dass gemäß § 11 Eisenbahngesetz
Zuständigkeitsfragen
vor dem Verfahren zu klären sind, Zuständigkeitsfragen durch
das
BMVIT zu klären sind, soweit es sich um Eisenbahnanlagen handelt (was beim
Siebergtunnel der Fall sein dürfte) und eine Abschiebung in Richtung
Verfassungsdienstes
des Bundeskanzleramtes eher als negativer Verantwortungswettlauf
zu sehen
ist.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation
und Technologie folgende
Anfrage:
1. Wie hoch sind die Kosten, die den ÖBB durch den
monatelangen Stillstand im
Siebergtunnel
aufgrund der Bescheidvorschreibungen entstanden sind?
2. Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich der
Wunsch des BMVIT, die ÖBB
mögen
alle Abstimmungen mit den Gebietskörperschaften abstimmen?
3. Die Beantwortung enthält nur Maßnahmen bzw.
Regelwerke, die nicht vom
BMVIT
stammen. Obwohl das BMVIT zuständige Behörde ist, beschränkt
sich
das
Ministerium auf eine rein passive Rolle, eine Beobachterrolle.
Weshalb
möchte das BMVIT die Entscheidungen abschieben?
4. Welche Funktion hätte das BMVIT nach erfolgter
Abschiebung dieser
Kompetenz
überhaupt noch?
5. Wann wird das BMVIT selbst tätig werden, und sich
nicht mehr überwiegend auf
die von
dritter Seite zur Verfügung gestellten Unterlagen verlassen?
6. Stimmt es, dass das zweigrößte
Eisenbahnunternehmen Österreichs, zu einem
Zeitpunkt,
als es noch in Ihrer Zuständigkeit war, die Anregung des
“Tunnelsicherheischecks" in dem Sinne beantwortet hat, dem BMVIT
seien
ohnehin
alle Unterlagen aus den Genehmigungsverfahren bekannt?