4155/J XXI.GP

Eingelangt am: 10.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten S i l h a v y

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend stellvertretender Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt,

Mitglied der Generalversammlung der Kärntner Gebietskrankenkasse, FPÖ-

Nationalratsabgeordneter, FPÖ-Arbeiterkammervorstand und damit FPÖ-

Multifunktionär und FPÖ-Multiverdiener Gaugg

Die Bestellung des FPÖ-Abgeordneten Reinhart Gaugg zum stellvertretenden
Generaldirektor in der Pensionsversicherungsanstalt hat in der Öffentlichkeit eine
Welle der Empörung ausgelöst. Diese Empörung basiert insbesondere auf folgenden
Hinweisen, aus denen die Doppelbödigkeit des FPÖ-Vertreters "des kleinen Mannes"
und sogenannten Anti-Privilegien-Ritters eindeutig hervor geht:

Ø  Es besteht der begründete Verdacht, dass die Bestellung von Abg.

Gaugg im Vorhinein von der FPÖ ausgemachte Sache war und die

Beiziehung eines Personalberaters bloße Feigenblattfunktion hatte,

welche die Steuerzahler noch dazu einiges kostete.

Ø  Der noch im Amt befindliche Generaldirektor und Generaldirektor-Stv.

der ehemaligen Pensionsversicherung der Arbeiter und der

Angestellten erhöhen die Zahl der Generaldirektorstellvertreter in der

neuen Pensionsversicherungsanstalt auf drei (!), führen somit das

Argument der Sparsamkeit ad absurdum.

Ø  Die aus dem Sondervertragsentwurf zitierten, dem FPÖ-Abgeordneten

Gaugg ab dem 18. Lebensjahr (!) angerechneten Vordienstzeiten.               

Ø  Die von FPÖ-Abgeordneten Gaugg in Medien berichtete Weigerung,

die Dienstprüfung zu absolvieren.                   

Ø  Die im Sondervertragsentwurf enthaltene Bestimmung, dass FPÖ-

Abgeordneter Gaugg mit Inkrafttreten des Vertrages sofort unkündbar

wird.

Ø  Die in Höhe von jährlich 200.000 Euro (das sind 2,75 Millionen

Schilling) kolportierten Gehaltsvorstellungen.   

Ø  Die Weigerung von FPÖ-Abgeordneten Gaugg, sein

Nationalratsmandat zurück zu legen.

Ø  Die Unmöglichkeit, folgende Funktionen gleichzeitig in vollem Umfang

und gewissenhaft ausüben zu können:

•    FPÖ-Nationalratsabgeordneter und -Sozialsprecher

•    Generaldirektorstellvertreter in der
Pensionsversicherungsanstalt

•   FPÖ-Vorstandsmitglied der Arbeiterkammer Kärnten

•    Mitglied der Generalversammlung der Kärntner
Gebietskrankenkasse

Dieses am Beispiel Gaugg vorexerzierte Anhäufen von Funktionen und Einkommen,
insbesondere in der Sozialversicherung als stellvertretender Generaldirektor der
Pensionsversicherungsanstalt und zusätzlich als Mitglied der Generalversammlung


der Kärntner Gebietskrankenkasse lässt befürchten, dass diese wichtigen Funktionen
nicht in ausreichendem Maß erfüllt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit folgende

Anfrage:

1. Ist Reinhart Gaugg immer noch Vorstandsmitglied der Arbeiterkammer
Kärnten?

2. Falls Reinhart Gaugg zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung nicht mehr
Mitglied des Vorstandes der Arbeiterkammer Kärnten ist: Mit welchem Zeitpunkt
ist er aus dieser Funktion ausgeschieden?

3. Ist die Berichterstattung im Kurier vom 8.7.2002, Abendausgabe, korrekt
wonach Reinhart Gaugg seit 1997 Mitglied des Vorstandes der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für Kärnten ist?

4. Welche Aufgaben hat ein Vorstandsmitglied der Arbeiterkammer zu erfüllen?

5. Wie viel Zeit ist dafür im Durchschnitt zu verwenden?

6. Stimmt es, dass Reinhart Gaugg als Vorstandsmitglied der Arbeiterkammer
Kärnten 7.642 € jährlich, also 12 Mal 635,38 €, als pauschalierte
Aufwandsentschädigung bekommt?