4156/J XXI.GP

Eingelangt am: 10.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten S i l h a v y

und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen

betreffend stellvertretender Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt,

Mitglied der Generalversammlung der Kärntner Gebietskrankenkasse, FPÖ-

Nationalratsabgeordneter, FPÖ-Arbeiterkammervorstand und damit FPÖ-

Multifunktionär und FPÖ-Multiverdiener Gaugg

Die Bestellung des FPÖ-Abgeordneten Reinhart Gaugg zum stellvertretenden
Generaldirektor in der Pensionsversicherungsanstalt hat in der Öffentlichkeit eine
Welle der Empörung ausgelöst. Diese Empörung basiert insbesondere auf folgenden
Hinweisen, aus denen die Doppelbödigkeit des FPÖ-Vertreters "des kleinen Mannes"
und sogenannten Anti-Privilegien-Ritters eindeutig hervor geht:

Ø  Es besteht der begründete Verdacht, dass die Bestellung von Abg.
Gaugg im Vorhinein von der FPÖ ausgemachte Sache war und die
Beiziehung eines Personalberaters bloße Feigenblattfunktion hatte,
welche die Steuerzahler noch dazu einiges kostete.

Ø  Der noch im Amt befindliche Generaldirektor und Generaldirektor-Stv.
 der ehemaligen Pensionsversicherung der Arbeiter und der
Angestellten erhöhen die Zahl der Generaldirektorstellvertreter in der
neuen Pensionsversicherungsanstalt auf drei (!), führen somit das
Argument der Sparsamkeit ad absurdum.

Ø   Die aus dem Sondervertragsentwurf zitierten, dem FPÖ- Abgeordneten 

         Gaugg ab dem 18. Lebensjahr (!) angerechneten Vordienstzeiten.

Ø   Die von FPÖ-Abgeordneten Gaugg in Medien berichtete Weigerung,
                 die Dienstprüfung zu absolvieren.

Ø    Die im Sondervertragsentwurf enthaltene Bestimmung, dass FPÖ-
                 Abgeordneter Gaugg mit Inkrafttreten des Vertrages sofort unkündbar
                
wird.

Ø    Die in Höhe von jährlich 200.000 Euro (das sind 2,75 Millionen
                 Schilling) kolportierten Gehaltsvorstellungen.

Ø  Die Weigerung von FPÖ-Abgeordneten Gaugg, sein
                 Nationalratsmandat zurück zu legen.

Ø    Die Unmöglichkeit, folgende Funktionen gleichzeitig in vollem Umfang
             und gewissenhaft ausüben zu können:

•    FPÖ-Nationalratsabgeordneter und -Sozialsprecher

•    Generaldirektorstellvertreter in der
Pensionsversicherungsanstalt

•   FPÖ-Vorstandsmitglied der Arbeiterkammer Kärnten

•    Mitglied der Generalversammlung der Kärntner
Gebietskrankenkasse


Dieses am Beispiel Gaugg vorexerzierte Anhäufen von Funktionen und Einkommen,
insbesondere in der Sozialversicherung als stellvertretender Generaldirektor der
Pensionsversicherungsanstalt und zusätzlich als Mitglied der Generalversammlung
der Kärntner Gebietskrankenkasse lässt befürchten, dass diese wichtigen Funktionen
nicht in ausreichendem Maß erfüllt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Soziale Sicherheit und Generationen folgende

Anfrage:

1. Ist Reinhart Gaugg immer noch Mitglied der Generalversammlung der
Kärntner Gebietskrankenkasse?

2.  Seit wann ist Reinhart Gaugg Mitglied der Generalversammlung der
Kärntner Gebietskrankenkasse?

3. Welche Aufgaben hat ein Mitglied der Generalversammlung der Kärntner
Gebietskrankenkasse zu erfüllen?

4. Falls Reinhart Gaugg zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung nicht mehr
Mitglied der Generalversammlung der Kärntner Gebietskrankenkasse ist:
Ab welchem Datum ist er es nicht mehr ?

5. Gibt es für die Tätigkeit in der Generalversammlung einer
Gebietskrankenkasse eine finanzielle Abgeltung (bspw.
Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld etc.)?

6. Wie hoch ist diese Abgeltung für ein Mitglied der Generalversammlung der
Kärntner Gebietskrankenkasse?

7.  Ist die Tätigkeit als Mitglied der Generalversammlung der Kärntner GKK
gemäß ASVG vereinbar mit der Funktion eines (leitenden) Angestellten in
der PVA?

8. Wenn nein: Ist auch damit eine gesetzwidrige Postenbesetzung erfolgt?

9. Welche Aufgaben hat Herr Gaugg als stellvertretender Generaldirektor der
Pensionsversicherungsanstalt zu erfüllen ?

10. Ist die Funktion eines Generaldirektorstellvertreters der größten
Pensionsversicherungsanstalt ein Fulltime-Job?

11. Wenn ja: Wie lässt sich diese zeitaufwändige und verantwortungsvolle
Tätigkeit mit einer Reihe von zeitaufwändigen Zusatzfunktionen als
Multifunktionär ordnungsgemäß ausführen?

12. Würde ein Pensionsanspruch aus der Tätigkeit in der PVA, auf den Herr
Gaugg bewusst verzichtet, auf eine Pension aus politischer Tätigkeit
gemäß Bezügebegrenzungsgesetz angerechnet, d.h. nicht im vollen
Ausmaß oder gar nicht konsumierbar sein?