4199/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maria Kubitschek und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Kontingente und Genehmigungen im grenzüberschreitenden LKW -
Güterverkehr

Die Kontingente für den grenzüberschreitende Straßengüterverkehr waren bereits Gegenstand der
Parlamentarischen Anfrage 2991/J, die unter 2971/AB von Ihrer Amtsvorgängerin beantwortet
wurde. Durch die Entwicklung der Verhandlungen über das - bereits abgeschlossene - Kapitel
Verkehr im Rahmen der EU-Erweiterung scheinen die unter 2971/AB angegebenen
Kontingentierungen vollumfänglich zur Disposition zu stehen.

In 2971/AB weist die Beantwortung zur Frage 10 für den Fall der Liberalisierung des
grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs mit den mittel- und osteuropäischen Ländern auf einen
prognostizierten Anstieg des gesamten Straßengüterverkehrs in Österreich um 70 % hin. Eine
ersatzlose Streichung der Kontingente sowie eine nachfolgende Vollliberalisierung des
Straßengüterverkehrs hätte massivste Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt in
Österreich.

Derzeit ist kein Ersatz für das verkehrspolitische Lenkungsinstrument “Kontingentierung" in Sicht
und auch die Transitverhandlungen mit der EU haben dazu geführt, dass Österreich eine
mengenmäßige Beschränkung der Transitfahrten aufgeben muss. Daher droht in Österreich -
insbesondere der Ostregion - eine Verkehrslawine ungeahnten Ausmaßes.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.         Wieviele Genehmigungen über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern waren
bzw. sind pro Jahr mit den nachstehenden Staaten vereinbart:
Albanien, Aserbaidschan, Belarus/Weißrussland, Bosnien - Herzegowina, Bulgarien,
Estland, Georgien, Iran, Jugoslawien, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien,
Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei,
Ukraine, Ungarn, Zypern, weitere Staaten (bitte um detaillierte Nennung im einzelnen)?

Bitte um

a) Aufschlüsselung nach Staat;

b) detaillierte Zahlenangaben für die Jahre 2000, 2001, 2002 und 2003 (soweit
vorläufig vereinbart);

c) Aufschlüsselung nach räumlichem Geltungsbereich (zB bestimmte Strecken,
Grenzzonen, RoLa - Vor- und Nachlauf, Loco, Transit, Drittland; unter
Erläuterung dieser Kategorien);

d) Aufschlüsselung nach zeitlicher Geltung (Dauer -, Einzel -, Halb -, sonstige
Genehmigungen);

e) Angaben zur Bindung an technisch - ökologische Kriterien wie z. B. an den Einsatz von
LKW gewisser Emissionsklassen;

f) Angaben zur Bindung an Art der beförderten Güter;

g) Angaben zu Einschränkungen des Geltungszeitraums.


2.         Wieviele Einzelgenehmigungen auf der Basis von § 7 GüterbeförderungsG (bzw. § 7 Abs 3
GüterbeförderungsG) wurden in den Jahren 2000, 2001 und 2002 jeweils für

a) Zielfahrten,

b) Quellfahrten,

c) Transitfahrten mit

welchen Staaten zusätzlich erteilt?

Bitte um Aufschlüsselung analog zu Frage 1 a) bis c).

3.         Welche Änderungen der Definition “Grenzzonen" und “Grenzzonengenehmigungen" gab es
seit 2000 bis dato?

4.         Welche Kriterien sind ausschlaggebend, um als Unternehmer in den Genuss von

Dauergenehmigung zu gelangen, wenn Ihrem Ressort laut 2971/AB, Antwort auf Frage 5,
gar keine Informationen zur durchschnittlichen jährlichen Fahrtenzahl pro
Dauergenehmigung bekannt sind?

5.         Welche Lösung streben Sie für den Zeitraum nach 2003 für die derzeit durch Kontingente
geregelten Marktsegmente an und was haben Sie im einzelnen bereits zur Durchsetzung
dieser Lösung unternommen, unter anderem im Rahmen der EU -
Erweiterungsverhandlungen/Kapitel Verkehr?