4199/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
Anfrage
der Abgeordneten Mag.
Maria Kubitschek und GenossInnen
an
den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend
Kontingente und Genehmigungen im grenzüberschreitenden LKW -
Güterverkehr
Die Kontingente
für den grenzüberschreitende Straßengüterverkehr waren
bereits Gegenstand der
Parlamentarischen
Anfrage 2991/J, die unter 2971/AB von Ihrer Amtsvorgängerin beantwortet
wurde. Durch die Entwicklung der Verhandlungen über das - bereits
abgeschlossene - Kapitel
Verkehr
im Rahmen der EU-Erweiterung scheinen die unter 2971/AB angegebenen
Kontingentierungen
vollumfänglich zur Disposition zu stehen.
In 2971/AB weist die
Beantwortung zur Frage 10 für den Fall der Liberalisierung des
grenzüberschreitenden
Straßengüterverkehrs mit den mittel- und osteuropäischen
Ländern auf einen
prognostizierten Anstieg des gesamten Straßengüterverkehrs in
Österreich um 70 % hin. Eine
ersatzlose
Streichung der Kontingente sowie eine nachfolgende Vollliberalisierung des
Straßengüterverkehrs hätte massivste Auswirkungen auf die
Bevölkerung und die Umwelt in
Österreich.
Derzeit ist kein
Ersatz für das verkehrspolitische Lenkungsinstrument
“Kontingentierung" in Sicht
und auch
die Transitverhandlungen mit der EU haben dazu geführt, dass
Österreich eine
mengenmäßige Beschränkung der Transitfahrten aufgeben muss.
Daher droht in Österreich -
insbesondere
der Ostregion - eine Verkehrslawine ungeahnten Ausmaßes.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Wieviele
Genehmigungen über die grenzüberschreitende Beförderung von
Gütern waren
bzw.
sind pro Jahr mit den nachstehenden Staaten vereinbart:
Albanien,
Aserbaidschan, Belarus/Weißrussland, Bosnien - Herzegowina, Bulgarien,
Estland,
Georgien, Iran, Jugoslawien, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Litauen,
Mazedonien,
Moldawien,
Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei,
Ukraine, Ungarn, Zypern, weitere Staaten (bitte um detaillierte Nennung im
einzelnen)?
Bitte um
a) Aufschlüsselung nach Staat;
b)
detaillierte Zahlenangaben für die Jahre 2000, 2001, 2002 und 2003 (soweit
vorläufig
vereinbart);
c)
Aufschlüsselung nach räumlichem Geltungsbereich (zB bestimmte
Strecken,
Grenzzonen,
RoLa - Vor- und Nachlauf, Loco, Transit, Drittland; unter
Erläuterung
dieser Kategorien);
d)
Aufschlüsselung nach zeitlicher Geltung (Dauer -, Einzel -, Halb -,
sonstige
Genehmigungen);
e)
Angaben zur Bindung an technisch - ökologische Kriterien wie z. B. an den
Einsatz von
LKW
gewisser Emissionsklassen;
f) Angaben zur Bindung an Art der beförderten Güter;
g) Angaben zu Einschränkungen des Geltungszeitraums.
2. Wieviele
Einzelgenehmigungen auf der Basis von § 7 GüterbeförderungsG
(bzw. § 7 Abs 3
GüterbeförderungsG) wurden in den Jahren 2000, 2001 und 2002 jeweils
für
a) Zielfahrten,
b) Quellfahrten,
c) Transitfahrten mit
welchen Staaten zusätzlich erteilt?
Bitte um Aufschlüsselung analog zu Frage 1 a) bis c).
3. Welche
Änderungen der Definition “Grenzzonen" und
“Grenzzonengenehmigungen" gab es
seit
2000 bis dato?
4. Welche Kriterien sind ausschlaggebend, um als Unternehmer in den Genuss von
Dauergenehmigung zu
gelangen, wenn Ihrem Ressort laut 2971/AB, Antwort auf Frage 5,
gar keine Informationen zur durchschnittlichen jährlichen Fahrtenzahl pro
Dauergenehmigung
bekannt sind?
5. Welche Lösung
streben Sie für den Zeitraum nach 2003 für die derzeit durch
Kontingente
geregelten
Marktsegmente an und was haben Sie im einzelnen bereits zur Durchsetzung
dieser Lösung unternommen, unter anderem im Rahmen der EU -
Erweiterungsverhandlungen/Kapitel
Verkehr?