4321/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.09.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dietachmayr, Mag. Muttonen

und GenossInnen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Liquidation der Förderstellen des Bundes für Erwachsenenbildung

Die in 7 Bundesländern eingerichteten Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung
sollen angeblich in aller Stille liquidiert werden. Die Abteilungen für Erwachsenenbildung
dieser Förderungsstellen koordinieren die Arbeit von Erwachsenenbildungseinrichtungen,
regen Themen und Modelle zur Bildungsarbeit an, erproben “Pilotprojekte", etc.. Erwachsene
erhalten nicht nur eine kompetente Informationen über Möglichkeiten eines zweiten
Bildungsweges, die Abteilungen “Büchereistelle" betreuen auch Öffentliche Bibliotheken, vor
allem die vielen ehrenamtlichen und nebenberuflich geführten kleineren Bibliotheken, die
sich früher “Volksbüchereien" nannten. Es wird durch die Schließung der Förderstellen nicht
nur eine anonyme Bürokratie eingespart, sondern der Bevölkerung eine wichtige öffentliche
Dienstleistung weggenommen.

Im September 2001 wurde als Grundsatzbeschluss bei den Finanzausgleichsverhandlungen
vereinbart, dass die Förderungsstellen den Ländern übertragen werden.
Es gab aber keine Einigung in finanziellen Fragen und über die Übernahme des Personals.
Bis Ende September wollen die Landeshauptleute der Bundesministerin angeblich berichten,
dass sie künftig mehr die Erwachsenenbildung und das Öffentliche Büchereiwesen fördern
werden und daher eine Förderungsstelle des Bundes für Erwachsenenbildung im jeweiligen
Bundesland nicht mehr notwendig ist. Es wird vermutet, dass die Frau Bundesminister
anschließend alle Förderungsstellen still liquidieren will.

Die Länder denken jedoch nicht daran, die Aufgabe des Gesetzes selbst wahrzunehmen,
vielmehr wollen sie diese Aufgabe von privaten Institutionen erledigen lassen. LH Pühringer
aus Oberösterreich meinte schon öfter, wozu brauchen wir eine staatliche Büchereistelle, wo
doch die Diözese das auch macht? Das heißt, ein Bürgermeister hätte für Fragen des Ausbaus
einer Öffentlichen Bibliothek der Gemeinde oder in der Frage einer Integration von
Schulbibliotheken und Öffentlicher Bibliothek als offizielle Beratungsstelle die Diözese.


Das Bundesministerium für Unterricht und Kunst hat 1994 in einem Erlass. Rundschreiben
18/1994 Feststellungen über das österreichische Büchereiwesen und über Entwicklungs- und
Förderungsziele getroffen.
Aus dem Rundschreiben des BmfUkA 18/1994:

1.   Das österreichische Büchereiwesen ist örtlich und regional sehr verschieden
entwickelt, überwiegend aber durch geringe Professionalität und strukturelle
Schwächen im hohen Maße gekennzeichnet. Rechtliche Regelungen in diesem
Bereich müssen deshalb eine kontinuierliche Strukturreform sowie eine systematische
Neugestaltung des Büchereiwesens beinhalten und intendieren.

2.   ............................

3.   Nach dem Vorbild angelsächsischer Länder sollten, neben der Verbesserung
bestehender Strukturen, zusätzliche Möglichkeiten der Verknüpfung leistungsfähiger
Bibliotheken mit regionalen und lokalen Einrichtungen des Büchereiwesens und der
Weiterbildung zum Zweck eines umfassenden Zugangs der Bevölkerung zu Büchern
und Informationsangeboten geschaffen werden.

Im Erlass wird unter “Grundsätzliches" auch festgehalten:

“Bei der Einrichtung regionaler und lokaler Bildungs- und Kulturzentren wäre eine enge
Zusammenarbeit zwischen Bund Ländern und Gemeinden zugunsten der Träger anzustreben."
In diesem Erlass wird auch gefordert ......Darüber hinaus sollen im Zusammenhang mit

Schulneubauten integrierte Bibliotheken für Erwachsene, Kinder und Jugendliche geschaffen
werden."

In der Zeitschrift “bn.büchereinachrichten 5a/95" des Österreichischen Bibliothekswerks
antwortete Frau Minister Gehrer auf die Frage: “Wie stehen Sie zum Anliegen der mehr als
2.300 Öffentlichen Bibliotheken Österreichs, die Bibliotheksförderung durch rechtliche
Regelungen zu koordinieren und zu höherer Wirksamkeit zu fuhren? Und wie stehen Sie zur
Forderung, in Vereinbarungen zwischen dem Bund und (einzelnen) Bundesländern zu
vertraglichen Fixierungen zu kommen?"

Frau Minister Gehrer : “Ich halte nichts davon, auf ein neues Bibliotheksgesetz zu warten und
damit die Erwartungen zu verbinden, ein solches Gesetz könne zur Fixierung von
Förderungsansprüchen fuhren. Der Erlass zur besseren Förderung des Büchereiwesens aus
dem Jahr 1994 hat die Richtlinien für die Förderung des Bundes festgelegt. Es gilt nun, diese
Maßnahmen weiterzuentwickeln und mit Ländern gemeinsame Förderungsrichtlinien zu
erarbeiten. So könnte durch Bund-Länder-Vereinbarungen eine qualitative
Bibliotheksentwicklung ermöglicht werden.....".


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesminister für Bildung.
Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.   Besteht die Absicht, die insgesamt 7 dem Bildungsministerium nachgeordneten
Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung zu schließen?

2.   Falls ja, warum und ab wann?

3.   Falls nein, welche sonstigen Veränderungen betreffend der Förderungsstellen des
Bundes für Erwachsenenbildung werden angestrebt?

4.   Was sind die Beweggründe für die beabsichtigten Veränderungen, von wem geht die
Initiative für die beabsichtigten Veränderungen aus?

5.   Welche Leistungen der Förderungsstellen sollen eingeschränkt, welche sollen
ausgebaut werden?

6.   Die 7 dem Bildungsministerium nachgeordneten Förderungsstellen des Bundes für
Erwachsenenbildung wurden vom Univ-Prof. Dr. Tappeiner evaluiert. Wurde in
diesem Verfahren auch untersucht, ob die Leistungen und Angebote dieser
Dienststellen in einem bundesstaatlichen Interesse sind und mit welchem Ergebnis?

7.   Treffen die Feststellungen des Rundschreibens 18/1994 des Bundesministeriums für
Unterricht und Kunst noch zu und welche Maßnahmen hat das Ressort seit 1994 zur
Strukturverbesserung getroffen?

8.   Welche Kooperationen zwischen Bund und den Ländern zugunsten der
Bibliotheksträger wurden seit 1994 realisiert?

9.   Wurden seit 1994 in Bundesschulen integrierte Bibliotheken für Erwachsene. Kinder
und Jugendliche geschaffen?

10. Mit welchen Ländern wurden gemeinsame Förderungsrichtlinien für Öffentliche
Bibliotheken festgelegt?