4321/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.09.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dietachmayr, Mag. Muttonen
und GenossInnen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Liquidation der Förderstellen des Bundes für Erwachsenenbildung
Die in 7 Bundesländern
eingerichteten Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung
sollen angeblich in aller
Stille liquidiert werden. Die Abteilungen für Erwachsenenbildung
dieser Förderungsstellen koordinieren die Arbeit von
Erwachsenenbildungseinrichtungen,
regen Themen und Modelle zur Bildungsarbeit
an, erproben “Pilotprojekte", etc.. Erwachsene
erhalten nicht nur eine kompetente Informationen über
Möglichkeiten eines zweiten
Bildungsweges, die Abteilungen
“Büchereistelle" betreuen auch Öffentliche Bibliotheken,
vor
allem die vielen ehrenamtlichen und nebenberuflich geführten
kleineren Bibliotheken, die
sich früher
“Volksbüchereien" nannten. Es wird durch die Schließung
der Förderstellen nicht
nur eine anonyme Bürokratie eingespart, sondern der Bevölkerung eine
wichtige öffentliche
Dienstleistung weggenommen.
Im
September 2001 wurde als Grundsatzbeschluss bei den
Finanzausgleichsverhandlungen
vereinbart,
dass die Förderungsstellen den Ländern übertragen werden.
Es gab
aber keine Einigung in finanziellen Fragen und über die Übernahme des
Personals.
Bis
Ende September wollen die Landeshauptleute der Bundesministerin angeblich
berichten,
dass
sie künftig mehr die Erwachsenenbildung und das Öffentliche
Büchereiwesen fördern
werden
und daher eine Förderungsstelle des Bundes für Erwachsenenbildung im
jeweiligen
Bundesland nicht mehr
notwendig ist. Es wird vermutet, dass die Frau Bundesminister
anschließend alle
Förderungsstellen still liquidieren will.
Die
Länder denken jedoch nicht daran, die Aufgabe des Gesetzes selbst
wahrzunehmen,
vielmehr wollen sie diese Aufgabe von
privaten Institutionen erledigen lassen. LH Pühringer
aus Oberösterreich meinte schon
öfter, wozu brauchen wir eine staatliche Büchereistelle, wo
doch die Diözese das auch macht?
Das heißt, ein Bürgermeister hätte für Fragen des Ausbaus
einer Öffentlichen Bibliothek der Gemeinde oder in der Frage einer
Integration von
Schulbibliotheken und Öffentlicher
Bibliothek als offizielle Beratungsstelle die Diözese.
Das
Bundesministerium für Unterricht und Kunst hat 1994 in einem Erlass.
Rundschreiben
18/1994
Feststellungen über das österreichische Büchereiwesen und
über Entwicklungs- und
Förderungsziele
getroffen.
Aus dem
Rundschreiben des BmfUkA 18/1994:
1. Das
österreichische Büchereiwesen ist örtlich und regional sehr
verschieden
entwickelt,
überwiegend aber durch geringe Professionalität und strukturelle
Schwächen
im hohen Maße gekennzeichnet. Rechtliche Regelungen in diesem
Bereich
müssen deshalb eine kontinuierliche Strukturreform sowie eine systematische
Neugestaltung
des Büchereiwesens beinhalten und intendieren.
2. ............................
3. Nach
dem Vorbild angelsächsischer Länder sollten, neben der Verbesserung
bestehender
Strukturen, zusätzliche Möglichkeiten der Verknüpfung leistungsfähiger
Bibliotheken
mit regionalen und lokalen Einrichtungen des Büchereiwesens und der
Weiterbildung
zum Zweck eines umfassenden Zugangs der Bevölkerung zu Büchern
und
Informationsangeboten geschaffen werden.
Im Erlass wird unter “Grundsätzliches" auch festgehalten:
“Bei der Einrichtung regionaler und
lokaler Bildungs- und Kulturzentren wäre eine enge
Zusammenarbeit zwischen Bund Ländern
und Gemeinden zugunsten der Träger anzustreben."
In diesem Erlass wird auch gefordert ......Darüber hinaus sollen im
Zusammenhang mit
Schulneubauten integrierte Bibliotheken für
Erwachsene, Kinder und Jugendliche geschaffen
werden."
In der Zeitschrift “bn.büchereinachrichten
5a/95" des Österreichischen Bibliothekswerks
antwortete Frau Minister Gehrer auf die
Frage: “Wie stehen Sie zum Anliegen der mehr als
2.300 Öffentlichen Bibliotheken Österreichs, die
Bibliotheksförderung durch rechtliche
Regelungen zu koordinieren und zu
höherer Wirksamkeit zu fuhren? Und wie stehen Sie zur
Forderung, in Vereinbarungen
zwischen dem Bund und (einzelnen) Bundesländern zu
vertraglichen Fixierungen zu
kommen?"
Frau Minister Gehrer : “Ich halte nichts davon, auf
ein neues Bibliotheksgesetz zu warten und
damit
die Erwartungen zu verbinden, ein solches Gesetz könne zur Fixierung von
Förderungsansprüchen
fuhren. Der Erlass zur besseren Förderung des Büchereiwesens aus
dem Jahr 1994 hat die Richtlinien für die Förderung des Bundes
festgelegt. Es gilt nun, diese
Maßnahmen
weiterzuentwickeln und mit Ländern gemeinsame Förderungsrichtlinien
zu
erarbeiten. So könnte durch
Bund-Länder-Vereinbarungen eine qualitative
Bibliotheksentwicklung
ermöglicht werden.....".
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesminister für Bildung.
Wissenschaft
und Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Besteht die Absicht, die
insgesamt 7 dem Bildungsministerium nachgeordneten
Förderungsstellen des Bundes für
Erwachsenenbildung zu schließen?
2. Falls ja, warum und ab wann?
3. Falls nein, welche
sonstigen Veränderungen betreffend der Förderungsstellen des
Bundes für Erwachsenenbildung werden
angestrebt?
4. Was
sind die Beweggründe für die beabsichtigten Veränderungen, von
wem geht die
Initiative
für die beabsichtigten Veränderungen aus?
5. Welche
Leistungen der Förderungsstellen sollen eingeschränkt, welche sollen
ausgebaut
werden?
6. Die 7 dem
Bildungsministerium nachgeordneten Förderungsstellen des Bundes für
Erwachsenenbildung wurden vom Univ-Prof. Dr. Tappeiner evaluiert. Wurde in
diesem Verfahren auch untersucht, ob die
Leistungen und Angebote dieser
Dienststellen in einem
bundesstaatlichen Interesse sind und mit welchem Ergebnis?
7.
Treffen die Feststellungen des Rundschreibens 18/1994 des Bundesministeriums
für
Unterricht
und Kunst noch zu und welche Maßnahmen hat das Ressort seit 1994 zur
Strukturverbesserung
getroffen?
8. Welche
Kooperationen zwischen Bund und den Ländern zugunsten der
Bibliotheksträger wurden seit 1994 realisiert?
9. Wurden
seit 1994 in Bundesschulen integrierte Bibliotheken für Erwachsene. Kinder
und
Jugendliche geschaffen?
10. Mit welchen
Ländern wurden gemeinsame Förderungsrichtlinien für
Öffentliche
Bibliotheken
festgelegt?