4386/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.09.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Hetzl, Dr. Grollitsch und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend dokumentierbare Effekte der Studienbeiträge

Seit dem Wintersemester 2001/02 werden an den österreichischen Universitäten Studienbei-
träge in der Höhe von € 363,36 pro Semester eingehoben. Diese Beiträge sollen unmittelbar
den Universitäten zugute kommen und auch zur Verkürzung der durchschnittlichen Studien-
dauer beitragen. Für soziale Härtefalle sind Abfederungsmaßnahmen vorgesehen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau Bundesmini-
sterin für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage

1.   Ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar, ob infolge der Einführung der Studienbei-
träge der gewünschte Steuerungseffekt, nämlich die Verkürzung der durchschnittlichen
Studiendauer, eintreten wird?
Wenn ja, läßt sich dies aus den zur Verfügung stehenden Zahlen ablesen?

2.   Ist es seit Einführung der Studienbeiträge zu einer Zunahme von erfolgreichen Studienab-
schlüssen gekommen, welche auf ein effizienteres Studierverhalten schließen ließe?
Wenn ja, läßt sich dies durch Zahlen belegen?

3.   Sind seit Einführung der Studienbeiträge Verbesserungen für die Studierenden erkennbar
geworden oder unmittelbar absehbar?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht bzw. noch nicht?

4.   Ist seit Einführung der Studienbeiträge eine signifikante Steigerung der Inanspruchnahme
von Stipendien zu verzeichnen?
Wenn ja, läßt sich diese in Zahlen dokumentieren?

5.   Sind jene Maßnahmen, die zur Abfederung sozialer Härtefälle vorgesehen sind, vermehrt
in Anspruch genommen worden?
Wenn ja, welche sind dies?
Gibt es dazu statistische Daten?

6.   Halten Sie die von SP-Vorsitzenden Dr. Gusenbauer mehrfach geforderte Abschaffung
der Studienbeiträge für diskutabel?
Wenn ja, unter welchen Bedingungen?