4386/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.09.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Hetzl, Dr. Grollitsch und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend dokumentierbare Effekte der Studienbeiträge
Seit dem Wintersemester 2001/02 werden an den
österreichischen Universitäten Studienbei-
träge in der Höhe von € 363,36 pro Semester eingehoben. Diese
Beiträge sollen unmittelbar
den Universitäten zugute kommen und auch zur Verkürzung der
durchschnittlichen Studien-
dauer beitragen. Für soziale
Härtefalle sind Abfederungsmaßnahmen vorgesehen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem
Zusammenhang an die Frau Bundesmini-
sterin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur nachstehende
Anfrage
1.
Ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar, ob infolge der
Einführung der Studienbei-
träge der gewünschte Steuerungseffekt, nämlich die
Verkürzung der durchschnittlichen
Studiendauer, eintreten wird?
Wenn ja, läßt sich dies aus den
zur Verfügung stehenden Zahlen ablesen?
2.
Ist es seit Einführung der Studienbeiträge zu einer Zunahme von erfolgreichen
Studienab-
schlüssen gekommen, welche auf ein
effizienteres Studierverhalten schließen ließe?
Wenn ja, läßt sich dies
durch Zahlen belegen?
3.
Sind seit Einführung der Studienbeiträge Verbesserungen für die
Studierenden erkennbar
geworden oder unmittelbar absehbar?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht bzw. noch nicht?
4.
Ist seit Einführung der Studienbeiträge eine signifikante Steigerung
der Inanspruchnahme
von Stipendien zu verzeichnen?
Wenn ja, läßt sich diese in Zahlen dokumentieren?
5.
Sind jene Maßnahmen, die zur Abfederung sozialer Härtefälle
vorgesehen sind, vermehrt
in Anspruch genommen worden?
Wenn ja, welche sind dies?
Gibt es dazu statistische Daten?
6.
Halten Sie die von SP-Vorsitzenden Dr. Gusenbauer mehrfach geforderte
Abschaffung
der Studienbeiträge für
diskutabel?
Wenn ja, unter welchen Bedingungen?