1/JPR XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Graf

und Kollegen

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend die Mitglieder der einstweiligen Bundesregierung

 

 

Nach Vorliegen des Endergebnisses der Nationalratswahl vom 3. Oktober 1999 ist die

Bundesregierung aus dem Amt geschieden. Der Bundespräsident hat daraufhin die

Mitglieder der scheidenden Bundesregierung gemäß Art. 71 B -VG mit der Fortführung

der Verwaltung und den bisherigen Bundeskanzler mit dem Vorsitz in der einstweiligen

Bundesregierung betreut.

 

In der konstituierenden Sitzung des neugewählten Nationalrates am 29. Oktober 1999

wurden folgende Mitglieder der einstweiligen Bundesregierung auch als Abgeordnete

zum Nationalrat angelobt:

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima,

Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel,

Bundesministerin Eleonora Hostasch,

Bundesminister Rudolf Edlinger,

Bundesminister Mag. Karl Schlögl,

Bundesminister Dr. Werner Fasslabend,

Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer,

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein,

Bundesministerin Elisabeth Gehrer,

Bundesminister Dr. Caspar Einem und

Bundesministerin Mag. Barbara Prammer.

 

Außerdem wurde auch Staatssekretärin Dr. Benita Maria Ferrero - Waldner als

Abgeordnete zum Nationalrat angelobt.

Den Abgeordneten zum Nationalrat gebühren nach dem Bundesbezügegesetz neben

den Bezügen samt Sonderzahlungen und Bezugsfortzahlungen auch Vergütungen für

Aufwendungen, die ihnen durch die Ausübung des Mandats entstehen. Diese betragen

mindestens rund 6.000, - S monatlich und erhöhen sich durch die anfallenden

Reisekosten.

 

Außerdem gebühren den Abgeordneten zum Nationalrat nach dem

Parlamentsmitarbeitergesetz Vergütungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern in

Höhe von derzeit monatlich rund 35.000, - S.

 

Die als Abgeordnete angelobten Regierungsmitglieder haben somit neben ihren

Ansprüchen als Regierungsmitglieder weitere Ansprüche, die sich aus der

Doppelfunktion als Abgeordnete ergeben, wodurch die Steuerzahler zusätzlich belastet

werden.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des Nationalrates die

nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

1. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß die als Abgeordnete zum Nationalrat

    angelobten Mitglieder der Bundesregierung Anspruch auf die Vergütung für

    Aufwendungen gemäß § 10 des Bezügebegrenzungsgesetzes besitzen?

 

2. Wurden bereits Vergütungsanträge gestellt?

 

3. Wie werden Sie mit den einlangenden Vergütungsanträgen umgehen?

 

4. Mit welchen monatlichen Aufwendungen ist auf Grund dieser Bestimmung für jedes

    Regierungsmitglied zu rechnen?

 

5. Sind die in § 10 Abs. 3 des Bezügebegrenzungsgesetzes vorgesehenen Bescheide für

    diesen Personenkreis bereits erlassen worden?

    Wenn nein, warum nicht und wann ist damit zu rechnen?


 

6. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß die als Abgeordnete zum Nationalrat

    angelobten Mitglieder der Bundesregierung Anspruch auf die Vergütungen für die

    Beschäftigung von Mitarbeitern nach dem Parlamentsmitarbeitergesetz besitzen?

 

7. Wurden bereits Anträge auf Vergütung für die Beschäftigung von Mitarbeitern

    gestellt bzw. diesbezügliche Dienst -  bzw. Werkverträge vorgelegt?

 

8. Wie werden Sie mit den einlangenden Anträgen umgehen?

 

9. Mit welchen monatlichen Aufwendungen ist auf Grund des

    Parlamentsmitarbeitergesetzes für die Regierungsmitglieder (sowie die

    Staatssekretärin) zu rechnen?

 

10. Teilen Sie die Auffassung, daß die gut dotierten Regierungsmitglieder von

      zusätzlichen finanziellen Ansprüchen als Abgeordnete zum Nationalrat im Interesse

      des Bundesbudgets Abstand nehmen sollten?

11. Werden Sie den Regierungsmitgliedern den Verzicht auf derartige

      Aufwandsentschädigungen nahelegen?

      Wenn nein, warum nicht?

 

12. Werden Sie Initiativen ergreifen, um für die Zukunft zu verhindern, daß

      Regierungsmitglieder, die gleichzeitig Abgeordnete zum Nationalrat sind, auch

      finanzielle Vergütungen aus der Tätigkeit des Abgeordneten beziehen können?