1/JPR XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Graf
und Kollegen
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend die Mitglieder der einstweiligen Bundesregierung
Nach Vorliegen des Endergebnisses der Nationalratswahl vom 3. Oktober 1999 ist die
Bundesregierung aus dem Amt geschieden. Der Bundespräsident hat daraufhin die
Mitglieder der scheidenden Bundesregierung gemäß Art. 71 B -VG mit der Fortführung
der Verwaltung und den bisherigen Bundeskanzler mit dem Vorsitz in der einstweiligen
Bundesregierung betreut.
In der konstituierenden Sitzung des neugewählten Nationalrates am 29. Oktober 1999
wurden folgende Mitglieder der einstweiligen Bundesregierung auch als Abgeordnete
zum Nationalrat angelobt:
Bundeskanzler Mag. Viktor Klima,
Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel,
Bundesministerin Eleonora Hostasch,
Bundesminister Rudolf Edlinger,
Bundesminister Mag. Karl Schlögl,
Bundesminister Dr. Werner Fasslabend,
Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer,
Bundesminister Dr. Martin Bartenstein,
Bundesministerin Elisabeth Gehrer,
Bundesminister Dr. Caspar Einem und
Bundesministerin Mag. Barbara Prammer.
Außerdem wurde auch Staatssekretärin Dr. Benita Maria Ferrero - Waldner als
Abgeordnete zum Nationalrat angelobt.
Den Abgeordneten zum Nationalrat gebühren nach dem Bundesbezügegesetz neben
den Bezügen samt Sonderzahlungen und Bezugsfortzahlungen auch Vergütungen für
Aufwendungen, die ihnen durch die Ausübung des Mandats entstehen. Diese betragen
mindestens rund 6.000, - S monatlich und erhöhen sich durch die anfallenden
Reisekosten.
Außerdem gebühren den Abgeordneten zum Nationalrat nach dem
Parlamentsmitarbeitergesetz Vergütungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern in
Höhe von derzeit monatlich rund 35.000, - S.
Die als Abgeordnete angelobten Regierungsmitglieder haben somit neben ihren
Ansprüchen als Regierungsmitglieder weitere Ansprüche, die sich aus der
Doppelfunktion als Abgeordnete ergeben, wodurch die Steuerzahler zusätzlich belastet
werden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des Nationalrates die
nachstehende
1. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß die als Abgeordnete zum Nationalrat
angelobten Mitglieder der Bundesregierung Anspruch auf die Vergütung für
Aufwendungen gemäß § 10 des Bezügebegrenzungsgesetzes besitzen?
2. Wurden bereits Vergütungsanträge gestellt?
3. Wie werden Sie mit den einlangenden Vergütungsanträgen umgehen?
4. Mit welchen monatlichen Aufwendungen ist auf Grund dieser Bestimmung für jedes
Regierungsmitglied zu rechnen?
5. Sind die in § 10 Abs. 3 des Bezügebegrenzungsgesetzes vorgesehenen Bescheide für
diesen Personenkreis bereits erlassen worden?
Wenn nein, warum nicht und wann ist damit zu rechnen?
6. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß die als Abgeordnete zum Nationalrat
angelobten Mitglieder der Bundesregierung Anspruch auf die Vergütungen für die
Beschäftigung von Mitarbeitern nach dem Parlamentsmitarbeitergesetz besitzen?
7. Wurden bereits Anträge auf Vergütung für die Beschäftigung von Mitarbeitern
gestellt bzw. diesbezügliche Dienst - bzw. Werkverträge vorgelegt?
8. Wie werden Sie mit den einlangenden Anträgen umgehen?
9. Mit welchen monatlichen Aufwendungen ist auf Grund des
Parlamentsmitarbeitergesetzes für die Regierungsmitglieder (sowie die
Staatssekretärin) zu rechnen?
10. Teilen Sie die Auffassung, daß die gut dotierten Regierungsmitglieder von
zusätzlichen finanziellen Ansprüchen als Abgeordnete zum Nationalrat im Interesse
des Bundesbudgets Abstand nehmen sollten?
11. Werden Sie den Regierungsmitgliedern den Verzicht auf derartige
Aufwandsentschädigungen nahelegen?
Wenn nein, warum nicht?
12. Werden Sie Initiativen ergreifen, um für die Zukunft zu verhindern, daß
Regierungsmitglieder, die gleichzeitig Abgeordnete zum Nationalrat sind, auch
finanzielle Vergütungen aus der Tätigkeit des Abgeordneten beziehen können?