2/JPR XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Graf
und Kollegen
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend Finanzierung des LIF
Nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 haben die parlamentarischen Klubs zur
Erfüllung ihrer parlamentarischen Aufgaben Anspruch auf einen Beitrag zur Deckung
der ihnen daraus erwachsenden Kosten. Das Nähere ist in den §§ 2 bis 4a des
genannten Gesetzes geregelt. Gemäß § 5 sind die Beiträge und Zuwendungen nach den
§§ 2 bis 4a den Klubs vierteljährlich jeweils im vorhinein anzuweisen.
Der am 3. Oktober 1999 neugewählte Nationalrat hat sich am 29. Oktober 1999
konstituiert. Das LIF ist in ihm nicht mehr vertreten, weshalb es auch keinen
parlamentarischen Klub der Abgeordneten des LIF mehr gibt. Demzufolge besteht
seitens des LIF auch kein Anspruch auf Beiträge und Zuwendungen nach dem
Klubfinanzierungsgesetz mehr. Dennoch wurden an den Parlamentsklub des LIF die
gesamten für das Jahr 1999 vorgesehenen Klubförderungsmittel ausgezahlt.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des Nationalrates die
nachstehende
1. Welche finanziellen Mittel sind dem Parlamentsklub des LIF im Jahre 1999 auf Grund
des Klubfinanzierungsgesetzes 1985 zugeflossen?
2. Welche Beiträge und Zuwendungen sind dem Parlamentsklub des LIF für das 4.
Quartal 1999 angewiesen worden?
3. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß dem Parlamentsklub des LIF für das 4. Quartal
1999 der volle Quartalsbetrag zugeflossen ist, obwohl es einen derartigen
Parlamentsklub seit 29. Oktober 1999 nicht mehr gibt?
4. Sind Sie der Auffassung, daß diese Vorgangsweise gerechtfertigt ist?
Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen?
5. Werden Sie dafür eintreten, daß die nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 zur
Verfügung stehenden Mittel in Zukunft im Falle einer Änderung der
Anspruchsvoraussetzungen aliquotiert werden?
Wenn ja, welche konkreten Initiativen werden Sie diesbezüglich ergreifen?
Wenn nein, warum nicht?