6/JPR XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Paphazy1 MBA1 Dr. Kurzmann, Ziener Gaugg, Burket

und Kollegen

an den Herrn Präsidenten des Nationalrates

 

betreffend: Durchführung der Entschließung "Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen“ aus der IX. GP 463 d.B. und betreffendes Schreiben des Bundeskanzleramtes (BKA) aus dem Jahre 1991

 

Aus wiederholtem Anlaß der mangelhaften Weiterleitung von Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen

an die Parlamentsdirektion wurde, anhand des Antrages 126 /A dieser GP Bundesgesetz über die

Preisbindung von Büchern bei Durchsicht der vom Parlament übermittelten und eingelangten

Stellungnahmen im Rahmen der Ausschußbegutachtung folgendes festgestellt:

 

• Die Übermittlung der Stellungnahmen an die Mitglieder des Kulturausschußes erfolgte teilweise

   doppelt.

• Einige Begutachtungen gleichen Inhalts und gleichen Ausstellungsdatum tragen zwei

  verschiedene Eingangszahlen und Eingangsdaten der Parlamentsdirektion einige Beispiele:


• Vergleicht man weiters die Ausstellungsdaten der Stellungnahmen und deren letztendlichen

   Eingangseintrag, so bestehen auffallende "Eingangsdifferenzen" einige Beispiele:


 

 

 

 

 

 

 


• In der EDV "Geschichte" des Antrages besteht kein Hinweis über die Ausschußbegutachtung.

   Weiters besteht auf elektronischem Weg keine Einsichtsmöglichkeit welche Begutachtungen

   eingelangt sind, bzw. die Stellungnahmen selbst, wie etwa bei den klassischen

   Begutachtungsverfahren der Ministerialentwürfe.

 

Auf Grund unserer seinerzeitigen Anfrage 27/JPR und deren Beantwortung 26/ABPR aus der XX. GP wurden offensichtlich nicht die angekündigten Verbesserungen erzielt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten

an den Herrn Präsidenten des Nationalrates nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1. Welche konkreten weiterführende Maßnahmen wurden seitens der Parlamentsdirektion und der

    Ministerien im Zusammenhang mit der Verteilung der Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen im

    Hause, aufgrund der Entschließung aus der IX. GP 463 d.B. und unserer seinerzeitigen Anfrage

    27/JPR aus der XX.GP getroffen?

 

2. Welchen Verteiler durchläuft der Antrag 126/A und dessen Ausschußbegutachtung sowie die

    einlaufenden Stellungnahmen bis diese in die EDV des Parlamentes „gestellt werden?

 

3. Wird der „Stand“ der eingelaufenen Stellungnahmen mittels Direktkontakt zu der betroffenen

    Sachbearbeitung kontrolliert? Wenn ja, wie? Wenn nein, wieso nicht?

 

4. Welche Zeitspanne ist zu veranschlagen bis eine eingelangte Stellungnahme in die EDV „gestellt"

    und in "Papierform" verteilt wird? Wie sieht der diesbezügliche Aufwand und die Kostenstruktur

    dieser unterschiedlichen Procedere aus?

 

5. Wie erklären Sie sich, daß gewisse idente Stellungnahmen doppelt vorliegen und unterschiedliche

    Eingangsdaten und Eingangszahlen haben?

 

6. Wird der Inhalt der Schreiben, vor allem wenn es sich um ein unverwechselbares Thema wie die

    Buchpreisbindung handelt, bei Eingang nicht überprüft? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

 

7. Wird durch diese Doppeleingänge nicht offensichtlich, daß die Begutachtungsfristen nicht überprüft

    werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie?

 

8. Meinen Sie nicht auch, daß zur Verbesserung der Kommunikation, man sich auf die

    ParlamentsEDV verlassen muß, oder meinen Sie, daß die "Zeitverzögerungen" durch Kopieren und

    Verteilen gerechtfertigt sind?

 

9. Wie erklären Sie sich, daß gewisse Stellungnahmen erst einen Tag nach deren Eingang mittels

    Fax als ordentlicher Eingang eingetragen wurden?

10. Wie erklären Sie sich die lange Zeitspanne zwischen Ausstellungsdatum der Stellungnahmen und

      deren letztendlichen Eingangseintrag der Parlamentsdirektion?

 

11. Wie erklären Sie sich, daß eine Stellungnahme aus Vorarlberg am Ausstellungstag registriert

      werden kann, während die Stellungnahme des Herrn Präsidenten einen Tag bis zum

      Eingangsvermerk braucht?

 

12. Wieso scheint die Ausschußbegutachtung des Antrages 126/A in Anlehnung der

      Ministerialentwürfe in der Parlaments - EDV nicht auf?

 

13. Wie erklären Sie sich die noch immer lückenhafte Übermittlung der Stellungnahmen und Unterlagen

      in Bezug auf Gesetzesanträge und Ministerialentwürfe an das Parlament und deren verspätete

      Publikation in der Parlaments - EDV?

 

14. Welche Schritte gedenken Sie zu setzen, um künftig eine lückenlose und zeitgerechte

       Zustellung der Stellungnahmen zu Gesetzesanträgen auch in der Parlaments – EDV

      gewährleisten zu können?