14/JPR XXI.GP
Eingelangt am:02.03.2001
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Präsidenten des Nationalrats
betreffend Veröffentlichung vertraulicher Akten aus dem parlamentarischen
Untersuchungsausschuss.
Am 27.2.2001 veröffentlichte ÖVP - Klubobmann Dr. Andreas Khol im Rahmen einer
Pressekonferenz Unterlagen aus dem parlamentarischen „Untersuchungsausschuss
zur Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung im Zusammenhang
mit der im Zeitraum vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1999 durch das damalige
veranlassten Vergabe (Vergabepraxis) von öffentlichen Geldern an Förderungs -
werber oder Auftragnehmer inklusive deren Vernetzung zu anderen öffentlichen
Stellen als Auftragnehmer oder Förderungsempfänger".
Diese Unterlagen waren deutlich mit dem Vermerk „vertraulich 3“ gekennzeichnet
und waren Teil der dem Untersuchungsauschuss zur Beweiserhebung vorgelegten
Akten.
Die Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen, die einem Untersuchungsausschuss
übermittelt wurden, verstößt gegen die Bestimmungen der VO - UA, deren § 24 (3), 1.
Satz lautet: „Die von den öffentlichen Ämtern vorgelegten Akten dürfen nicht
veröffentlicht werden.“
Zur Wahrung dieser Vertraulichkeit werden allen im Untersuchungsausschuss
vertretenen Fraktionen gemäß § 24 (3) Verfahrensordnung für parlamentarische
Untersuchungsausschüsse (VO - UA) vom Parlamentspräsidenten eigene Kopier -
schutzcodes zugewiesen.
Um die Vertraulichkeit der dem Untersuchungsausschuss übermittelten Akten zu
gewährleisten, werden diese unter Aufsicht von Bediensteten des Parlaments im
Lokal IV des Parlaments verwahrt. Zugang zu diesen Akten haben nur die
vereidigten Mitglieder des Untersuchungsausschusses sowie ein genau festgelegter
Personenkreis von Mitarbeitern und/oder Experten.
Dr. Khol ist weder Mitglied des parlamentarischen Untersuchungsausschusses noch
verfügt er bis dato über keine Zutrittsberechtigung zu Lokal IV.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie beurteilen Sie den geschilderten Sachverhalt in Hinblick auf die
einschlägigen rechtlichen Bestimmungen der Geschäftsordnung des
Nationalrates bzw. den Bestimmungen der Verfahrensordnung für
parlamentarische Untersuchungsausschüsse, insbesondere § 24 und § 25 VO -
UA?
2) Welche Schritte behalten Sie sich gegenüber den zutrittsberechtigten Mitgliedern
und Mitarbeitern des Parlamentsklubs der ÖVP in dieser Causa vor,
insbesondere bezogen auf die Weitergabe vertraulicher Akten an Dr. Khol und
ihre Veröffentlichung?
3) Welche weiteren Maßnahmen werden von Ihrer Seite zur Wahrung der
Vertraulichkeit gegenüber der Veröffentlichung vertraulicher Akten aus dem
Untersuchungsausschuss geplant?