14/JPR XXI.GP

Eingelangt am:02.03.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Präsidenten des Nationalrats

 

betreffend Veröffentlichung vertraulicher Akten aus dem parlamentarischen

Untersuchungsausschuss.

 

Am 27.2.2001 veröffentlichte ÖVP - Klubobmann Dr. Andreas Khol im Rahmen einer

Pressekonferenz Unterlagen aus dem parlamentarischen „Untersuchungsausschuss

zur Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung im Zusammenhang

mit der im Zeitraum vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1999 durch das damalige

Bundesministerium für Arbeit und Soziales bzw. Arbeit, Gesundheit und Soziales

veranlassten Vergabe (Vergabepraxis) von öffentlichen Geldern an Förderungs -

werber oder Auftragnehmer inklusive deren Vernetzung zu anderen öffentlichen

Stellen als Auftragnehmer oder Förderungsempfänger".

Diese Unterlagen waren deutlich mit dem Vermerk „vertraulich 3“ gekennzeichnet

und waren Teil der dem Untersuchungsauschuss zur Beweiserhebung vorgelegten

Akten.

 

Die Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen, die einem Untersuchungsausschuss

übermittelt wurden, verstößt gegen die Bestimmungen der VO - UA, deren § 24 (3), 1.

Satz lautet: „Die von den öffentlichen Ämtern vorgelegten Akten dürfen nicht

veröffentlicht werden.“

 

Zur Wahrung dieser Vertraulichkeit werden allen im Untersuchungsausschuss

vertretenen Fraktionen gemäß § 24 (3) Verfahrensordnung für parlamentarische

Untersuchungsausschüsse (VO - UA) vom Parlamentspräsidenten eigene Kopier -

schutzcodes zugewiesen.

 

Um die Vertraulichkeit der dem Untersuchungsausschuss übermittelten Akten zu

gewährleisten, werden diese unter Aufsicht von Bediensteten des Parlaments im

Lokal IV des Parlaments verwahrt. Zugang zu diesen Akten haben nur die

vereidigten Mitglieder des Untersuchungsausschusses sowie ein genau festgelegter

Personenkreis von Mitarbeitern und/oder Experten.

 

Dr. Khol ist weder Mitglied des parlamentarischen Untersuchungsausschusses noch

verfügt er bis dato über keine Zutrittsberechtigung zu Lokal IV.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

                                                                              ANFRAGE:

1) Wie beurteilen Sie den geschilderten Sachverhalt in Hinblick auf die

     einschlägigen rechtlichen Bestimmungen der Geschäftsordnung des

     Nationalrates bzw. den Bestimmungen der Verfahrensordnung für

     parlamentarische Untersuchungsausschüsse, insbesondere § 24 und § 25 VO -

     UA?

 

2) Welche Schritte behalten Sie sich gegenüber den zutrittsberechtigten Mitgliedern

     und Mitarbeitern des Parlamentsklubs der ÖVP in dieser Causa vor,

     insbesondere bezogen auf die Weitergabe vertraulicher Akten an Dr. Khol und

     ihre Veröffentlichung?

 

3) Welche weiteren Maßnahmen werden von Ihrer Seite zur Wahrung der

     Vertraulichkeit gegenüber der Veröffentlichung vertraulicher Akten aus dem

     Untersuchungsausschuss geplant?