15/JPR XXI.GP

Eingelangt am:07.03.2001

 

Anfrage

 

 

des Abgeordneten Abgeordneten Karl Öllinger

 

an die Auschußvorsitzende des Untersuchungsausschusses Abgeordnete Dr. Helene

Partik Pablé

 

betreffend Verletzung der Geschäftsordnung § 24 (3) VO - UA durch die

Weitergabe vertraulicher Akten aus dem Untersuchungsausschuß.

 

Am 27.2.2001 veröffentlichte ÖVP - Klubobmann Dr. Andreas Khol im Rahmen einer

Pressekonferenz Unterlagen aus dem parlamentarischen ,,Untersuchungsausschuss

zur Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung im Zusammenhang

mit der im Zeitraum vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1999 durch das damalige

Bundesministerium für Arbeit und Soziales bzw. Arbeit, Gesundheit und Soziales

veranlassten Vergabe (Vergabepraxis) von öffentlichen Geldern an Förderungs -

werber oder Auftragnehmer inklusive deren Vernetzung zu anderen öffentllchen

Stellen als Auftragnehmer oder Förderungsempfänger" und brachte diese

anschließend zur Verteilung an die anwesenden Damen und Herrn der Presse. In der

daran anschließenden Presseausendung des ÖVP - Pressereferates in der APA (OTS

127) wird zusätzlich darauf verwiesen, daß „die Kopien der entsprechenden

Unterlagen im Pressereferat des ÖVP  -Parlamentsklubs aufliegen und dort

eingesehen werden können.“

 

Diese Unterlagen waren deutlich mit dem Vermerk „vertraulich 3“ gekennzeichnet

und waren Teil der dem Untersuchungsausschuß zur Beweiserhebung vorgelegten

Akten.

 

Dr. Khol ist weder Mitglied des parlamentarischen Untersuchungsausschusses noch

verfügt er bis dato über eine Zutrittsberechtigung zu Lokal IV.

 

Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1) Liegt in der Veröffentlichung von Akten aus dem Untersuchungsausschuß eine

     Rechtsverletzung vor?

 

2) Dr. Andreas Khol hat wie oben dargestellt die Vertraulichkeit des

     Untersuchungsauschusses gebrochen. Liegt in diesem Sachverhalt hinsichtlich

     der rechtlichen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Nationalrates bzw. den

     Bestimmungen der Verfahrensordnung für parlamentarische

     Untersuchungsausschüsse eine Rechtsverletzung vor?

3) Werden Sie diese Feststellung auch öffentlich machen? Wenn nein, mit welcher

    Begründung?

 

4) Mit welchen Mitteln werden Sie in Zukunft auf ihren Koalitionspartner ÖVP

     insbesondere deren Klubobmann Dr. Andreas Khol einwirken, daß er es unterläßt

     rechtswidrig die Vertraulichkeit des Untersuchungsausschusses zu brechen?