15/JPR XXI.GP
Eingelangt am:07.03.2001
des Abgeordneten Abgeordneten Karl Öllinger
an die Auschußvorsitzende des Untersuchungsausschusses Abgeordnete Dr. Helene
Partik Pablé
betreffend Verletzung der Geschäftsordnung § 24 (3) VO - UA durch die
Weitergabe vertraulicher Akten aus dem Untersuchungsausschuß.
Am 27.2.2001 veröffentlichte ÖVP - Klubobmann Dr. Andreas Khol im Rahmen einer
Pressekonferenz Unterlagen aus dem parlamentarischen ,,Untersuchungsausschuss
zur Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung im Zusammenhang
mit der im Zeitraum vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1999 durch das damalige
Bundesministerium für Arbeit und Soziales bzw. Arbeit, Gesundheit und Soziales
veranlassten Vergabe (Vergabepraxis) von öffentlichen Geldern an Förderungs -
werber oder Auftragnehmer inklusive deren Vernetzung zu anderen öffentllchen
Stellen als Auftragnehmer oder Förderungsempfänger" und brachte diese
anschließend zur Verteilung an die anwesenden Damen und Herrn der Presse. In der
daran anschließenden Presseausendung des ÖVP - Pressereferates in der APA (OTS
127) wird zusätzlich darauf verwiesen, daß „die Kopien der entsprechenden
Unterlagen im Pressereferat des ÖVP -Parlamentsklubs aufliegen und dort
eingesehen werden können.“
Diese Unterlagen waren deutlich mit dem Vermerk „vertraulich 3“ gekennzeichnet
und waren Teil der dem Untersuchungsausschuß zur Beweiserhebung vorgelegten
Akten.
Dr. Khol ist weder Mitglied des parlamentarischen Untersuchungsausschusses noch
verfügt er bis dato über eine Zutrittsberechtigung zu Lokal IV.
Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgende
ANFRAGE:
1) Liegt in der Veröffentlichung von Akten aus dem Untersuchungsausschuß eine
Rechtsverletzung vor?
2) Dr. Andreas Khol hat wie oben dargestellt die Vertraulichkeit des
Untersuchungsauschusses gebrochen. Liegt in diesem Sachverhalt hinsichtlich
der rechtlichen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Nationalrates bzw. den
Bestimmungen der Verfahrensordnung für parlamentarische
Untersuchungsausschüsse eine Rechtsverletzung vor?
3) Werden Sie diese Feststellung auch öffentlich machen? Wenn nein, mit welcher
Begründung?
4) Mit welchen Mitteln werden Sie in Zukunft auf ihren Koalitionspartner ÖVP
insbesondere deren Klubobmann Dr. Andreas Khol einwirken, daß er es unterläßt
rechtswidrig die Vertraulichkeit des Untersuchungsausschusses zu brechen?