21/JPR XXI.GP

Eingelangt am: 12.12.2001

 

 


 

ANFRAGE

 

Der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer

und Kollegen

An den Präsidenten des Nationalrates

 

 

Die Volksanwälte Dr. Kostelka, Bauer, Mag. Stadler haben mit Schreiben vom 26.11.2001 für
Freitag, den 14.12.2001 zu einer Information betreffend Vergabe von Heizkostenzuschüssen
in der Heizperiode 2000/2001 in das Lokal VIII im Parlament eingeladen. Diesem Schreiben
war ein dieses Thema behandelnder, sogenannter „Sonderbericht der Volksanwaltschaft" an-
geschlossen, der nach der rechtlichen Beurteilung und laut Beschluß in der Präsidialkonferenz
des Nationalrates kein formaler Bericht der Volksanwaltschaft und somit kein Verhandlungs-
gegenstand im Nationalrat ist, sondern nur eine unverbindliche Information an die Abgeord-
neten darstellt.

Laut Auskunft aus der Nationalratskanzlei wurde daher auch für diesen „Sonderbericht" keine
Nummer der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates vergeben.
Trotzdem scheint auf dem der Einladung zu der Informationsveranstaltung beigelegten
Exemplar die Nummer „III-121 d.B. zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates
XXI. GP." auf.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Präsidenten des Nationalrates
folgende

Anfrage:

1.    Ist Ihnen der oben beschriebene Sachverhalt bekannt?

2.    Wie erklären Sie, daß in einem Schreiben der Volksanwaltschaft auf eine Nummer der
parlamentarischen Materialien verwiesen wird, die nicht existiert?

3.    Wie hat die Volksanwaltschaft von einer derartigen Nummer für die parlamentarischen
Materialien erfahren?

4.    Wurde die Nummer der parlamentarischen Materialien vergeben, bevor die geschäfts-
ordnungsmäßige Korrektheit dieses „Sonderberichtes" geprüft wurde? Wenn ja, warum
erfolgte keine vorherige Prüfung?

5.    Wird die aus Geschäftsordnungsgründen nicht für den ursprünglichen Gegenstand ver-
wendete Beilagennummer nunmehr für andere korrekte Verhandlungsgegenstände vorge-
sehen? Wenn nein, warum soll hier in der Durchnummerierung der parlamentarischen
Materialien eine sinnwidrige Lücke verbleiben?

6.    Wie gedenken Sie in Zukunft bei ähnlich gelagerten Fällen vorzugehen?