21/JPR XXI.GP
Eingelangt am: 12.12.2001
Der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer
und Kollegen
An den Präsidenten des Nationalrates
Die
Volksanwälte Dr. Kostelka, Bauer, Mag. Stadler haben mit Schreiben vom
26.11.2001 für
Freitag,
den 14.12.2001 zu einer Information betreffend Vergabe von
Heizkostenzuschüssen
in
der Heizperiode 2000/2001 in das Lokal VIII im Parlament
eingeladen. Diesem Schreiben
war
ein dieses Thema behandelnder, sogenannter „Sonderbericht der
Volksanwaltschaft" an-
geschlossen,
der nach der rechtlichen Beurteilung und laut Beschluß in der
Präsidialkonferenz
des
Nationalrates kein formaler Bericht der Volksanwaltschaft und somit kein
Verhandlungs-
gegenstand
im Nationalrat ist, sondern nur eine unverbindliche Information an die Abgeord-
neten
darstellt.
Laut
Auskunft aus der Nationalratskanzlei wurde daher auch für diesen
„Sonderbericht" keine
Nummer
der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates vergeben.
Trotzdem
scheint auf dem der Einladung zu der Informationsveranstaltung beigelegten
Exemplar die Nummer „III-121 d.B. zu den stenographischen Protokollen des
Nationalrates
XXI. GP." auf.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Präsidenten des
Nationalrates
folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der oben beschriebene Sachverhalt bekannt?
2. Wie erklären Sie, daß in
einem Schreiben der Volksanwaltschaft auf eine Nummer der
parlamentarischen
Materialien verwiesen wird, die nicht existiert?
3. Wie hat die Volksanwaltschaft von
einer derartigen Nummer für die parlamentarischen
Materialien
erfahren?
4. Wurde die Nummer der
parlamentarischen Materialien vergeben, bevor die geschäfts-
ordnungsmäßige Korrektheit dieses „Sonderberichtes"
geprüft wurde? Wenn ja, warum
erfolgte
keine vorherige Prüfung?
5. Wird die aus
Geschäftsordnungsgründen nicht für den ursprünglichen
Gegenstand ver-
wendete
Beilagennummer nunmehr für andere korrekte Verhandlungsgegenstände
vorge-
sehen?
Wenn nein, warum soll hier in der Durchnummerierung der parlamentarischen
Materialien
eine sinnwidrige Lücke verbleiben?
6. Wie gedenken Sie in Zukunft bei ähnlich gelagerten Fällen vorzugehen?