24/JPR XXI.GP
Eingelangt am: 02.04.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Udo Grollitsch und Kollegen
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend Weitergabe von vertraulichen Ausschußinformationen durch den
parlamentarischen Mitarbeiter des SPÖ-Abgeordneten Dr. Kurt Heindl, Herrn Walter
Schimitschek
Der parlamentarische
Unterausschuß des Verfassungsausschusses zur Vorbehandlung von
Tierschutzangelegenheiten
hat am 14. Dezember 2001 unter dem Vorsitz des
sozialdemokratischen
Abgeordneten Dr. Günther Kräuter im Lokal IV getagt. Bei dieser
Sitzung
wurden die Anträge 67/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz zur
Begründung
der
Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Tierschutzangelegenheiten sowie 15/A und
68/A
betreffend je ein Bundesgesetz zum Schutz der Tiere behandelt. Neben den
Ausschußmitgliedern,
Parlamentsbeamten und geladenen Experten war auch der
parlamentarische
Mitarbeiter des Abgeordneten Dr. Kurt Heindl, Herr Mag. Walter
Schimitschek,
im Ausschußlokal anwesend. Und dies, obwohl parlamentarische Mitarbeiter
üblicherweise
von der Teilnahme an Ausschußsitzungen ausgeschlossen sind.
In einem an Abg. Dr.
Grollitsch gerichteten e-mail vom 19. Dezember 2001 wirft diesem der
Geschäftsführer des Österreichischen Tierschutzvereines
(ÖTV), Mag. Christian Hölzl, vor, er
hätte
in besagter Unterausschußsitzung den ÖTV, den er am 04.12.2001 zum Gegenstand
einer
kritischen APA-Aussendung gemacht hatte, „noch einmal angegriffen".
Aufgrund dieser
Aussendung
wurde Abg. Dr. Grollitsch am 30. Jänner 2002 vom ÖTV beim
Handelsgericht
Wien
wegen Unterlassung und Widerruf geklagt. Es liegt der Verdacht nahe, daß
der
erwähnte
parlamentarische Mitarbeiter, Herr Mag. Walter Schimitschek, offensichtlich
vertrauliche
Informationen der Unterausschußsitzung an den ÖTV weitergegeben hat,
dessen
Funktionär
er ist (siehe Beilage!).
Dazu ist zu bemerken,
daß die Verhandlungen des gegenständlichen Unterausschusses des
Verfassungsausschusses
gemäß § 35 Abs. 7 GOG-NR vertraulich sind, zumal auch nichts
Gegenteiliges
beschlossen wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Präsidenten des Nationalrates folgende
Anfrage
1. Ist es richtig, daß parlamentarische Mitarbeiter
üblicherweise von der Teilnahme an
Ausschüssen
und Unterausschüssen des Nationalrates ausgeschlossen sind?
2. Trifft es zu, daß der
parlamentarische Mitarbeiter des SPÖ-Abgeordneten Dr. Kurt Heindl,
Mag.
Walter Schimitschek, während der Beratungen des
Tierschutz-Unterausschusses des
Verfassungsausschusses
am 14. Dezember 2001 im Ausschußlokal anwesend war?
3. Von wem und mit welcher
Begründung wurde Mag. Schimitschek die Genehmigung dazu
erteilt?
4. Wie werten Sie den Umstand, daß Mag. Schimitschek
offenkundig ohne Genehmigung im
Sinne
des § 37 Abs. 5 GOG-NR an den Beratungen teilgenommen hat?
5. Wie werten Sie die Anwesenheit von Mag. Schimitschek -
der neben seiner Tätigkeit als
parlamentarischer
Mitarbeiter auch Funktionär des ÖTV ist - bei den
Unterausschußberatungen
am 14. Dezember 2001 angesichts des Verdachtes, daß er
vertrauliche
Ausschußinformationen betreffend Abgeordneten Dr. Grollitsch an den
ÖTV
weitergegeben
haben soll und dies offensichtlich die Grundlage eines gerichtlichen
Verfahrens zwischen Abgeordneten Dr. Grollitsch und dem ÖTV bildet?
6. Welche Konsequenzen werden Sie aufgrund des dargestellten Vorfalles ziehen?