25/JPR XXI.GP

Eingelangt am: 07.05.2002

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer

und Kollegen

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend Kosten von Anfragebeantwortungen

Die SPÖ richtete am 13.2.2002 eine Anfrageserie an alle Bundesminister und den
Bundeskanzler betreffend 2 Jahre blau-schwarze Verschwendung. Diese Anfragenserie
umfasste jeweils 105 Einzelfragen pro Ressort.

Diese Anfrageserie mit ihren 105 Einzelfragen enthielt eine Vielzahl von Fragen, die nahezu
alle wortgleich in dieser Gesetzgebungsperiode durch mehrere parlamentarische Anfragen
bereits gestellt wurden. Teilweise lagen diese Anfragen nur einige Monate zurück.

Die ÖVP bekennt sich zur Sinnhaftigkeit des Interpellationsrechts der Volksvertretung. Im
Zusammenhang mit der Fülle von Anfragenserien der Opposition muß jedoch die Frage
gestellt werden, ob die identische Fragestellung von Anfragen einige Monate später nicht mit
einem unverhältnismäßigen Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist. Mehrere Mitarbeiter in
allen Ressorts sind oft wochenlang mit der Ausarbeitung der Beantwortung beschäftigt.

Die Mitglieder der ÖVP/FPÖ-Bundesregierung sind äußerst bemüht, die Kosten der
Verwaltung zu minimieren und sie werden dazu auch von der Opposition aufgefordert.
Umfassende Anfragenserien, die keine neuen Erkenntnisse zutage fördern können,
konterkarieren die Einsparungsbemühungen der Bundesregierung. Sie lassen aber auch
Sparappelle der Opposition als unglaubwürdig erscheinen.

Aber nicht nur die Anfrageserie der SPÖ vom 13.2.2002 führt zu enormen
Verwaltungsaufwendungen, ohne dabei der Kontrolle wirklich zu dienen.

Ebenso verursachten die Anfragenserien der SPÖ an die Regierungsmitglieder vom 9.11.2001
betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder sowie die neuerliche Anfrageserie
zum selben Thema vom 25.1.2002 einen gewaltigen Verwaltungsaufwand ohne dass dadurch
die Kontrollqualität im Rahmen des Interpellationsrechtes stieg.

Die teilweise gegebene Zwei- und Mehrgleisigkeit von Anfrageserien der Opposition zeigt
auch diejenige vom 6.6.2001 betreffend die Tätigkeiten von Unternehmensberatungsfirmen.
Ähnliche Fragen wurden einmal mehr in der Anfrageserie vom 13.2.2002 gestellt.

Der gleiche Befund der Doppel- und Mehrgleisigkeit hinsichtlich der Anfrageinhalte
parlamentarischer oppositioneller Anfrageserien drängt sich in bezug auf die Anfrageserie der
SPÖ vom 4.5.2001 betreffend Verwaltungsreform und EDV-Ausstattung der Ressorts und der
SPÖ-Anfrageserie vom 13.2.2002 betreffend 2 Jahre blau-schwarze Verschwendung auf.
Auch hier wurden jeweils eine Reihe von gleichen Fragen gestellt.

Ebenso weist die Anfrageserie der SPÖ vom 4.5.2001 betreffend Umbauten im Bürobereich
der Regierungsmitglieder eine Reihe von identen Fragestellungen mit anderen oppositionellen
Anfrageserien auf.


Besonderes Interesse bei der Opposition riefen die Ministerbüros hervor. Hier begann eine
Serie von Anfrageserien am 5.4.2000. Die nächste Anfrageserie in dieser Materie folgte
sodann am 14.11.2000, eine weitere am 23.11.2000. Da das Thema anscheinend noch immer
nicht mit diesen 3 Anfrageserien ausgereizt war, wurde eine neue Anfrageserie am 28.1.2001
zu diesem Thema eingebracht. Am 4.4.2001 und einen Tag später - am 5.4.2001 - wurden
neuerlich Auskünfte über Mitarbeiter des Ministerbüros und andere Personalfragen begehrt.
Bisher abschließend fand sich dieses Thema in der Anfrageserie vom 13.2.2002 wieder.

Am 30.11.2000 wollte die SPÖ in einer Anfrageserie an alle Ministerien eine Aufstellung
über die Heranziehung externer Experten bzw. die Planung und Vergabe von Werkverträgen
aufgelistet erhalten.

Am 30.5.2001 begehrte die SPÖ wiederum Auskunft über Dienstreisen und Veranstaltungen;
diese Anfrage fand sich in großen Bereich in der Anfrageserie der SPÖ vom 13.2.2002
wieder.

Die ÖVP spricht sich nachdrücklich für das Kontrollinstrument des Interpellationsrechts aus.
Auf der anderen Seite ist bei der Ausübung dieses Kontrollrechts auch darauf zu achten, dass
nicht übermäßige Verwaltungskosten durch die Inanspruchnahme des Anfragerechts
entstehen. Es muss in diesem Bereich zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Kosten
und Nutzen kommen. Gerade die oben dargestellte Fülle von oft gleichartigen Anfragen in
verschiedenen Serien lassen es jedoch zweifelhaft erscheinen, ob die Opposition auf eine
sinnvolle Kosten-Nutzen-Relation ihrer Aktivitäten ein Augenmerk legt.

Angesichts der oben dargestellten Fülle von oft gleichartigen Anfrageserien, stellen die
unterfertigten Abgeordneten an den Präsidenten des Nationalrates folgende

Anfrage:

Wie hoch waren die Kosten der einzelnen oben dargestellten Anfrageserien getrennt in
Personal- und Sachaufwand?