25/JPR XXI.GP
Eingelangt am: 07.05.2002
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer
und Kollegen
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend Kosten von Anfragebeantwortungen
Die SPÖ richtete
am 13.2.2002 eine Anfrageserie an alle Bundesminister und den
Bundeskanzler betreffend 2 Jahre blau-schwarze Verschwendung. Diese
Anfragenserie
umfasste jeweils 105 Einzelfragen pro Ressort.
Diese Anfrageserie mit ihren 105
Einzelfragen enthielt eine Vielzahl von Fragen, die nahezu
alle wortgleich in dieser
Gesetzgebungsperiode durch mehrere parlamentarische Anfragen
bereits gestellt wurden. Teilweise
lagen diese Anfragen nur einige Monate zurück.
Die ÖVP bekennt sich zur
Sinnhaftigkeit des Interpellationsrechts der Volksvertretung. Im
Zusammenhang mit der Fülle von
Anfragenserien der Opposition muß jedoch die Frage
gestellt werden, ob die identische Fragestellung von Anfragen einige Monate
später nicht mit
einem unverhältnismäßigen Zeit- und Kostenaufwand
verbunden ist. Mehrere Mitarbeiter in
allen Ressorts sind oft wochenlang mit der
Ausarbeitung der Beantwortung beschäftigt.
Die Mitglieder der
ÖVP/FPÖ-Bundesregierung sind äußerst bemüht, die
Kosten der
Verwaltung zu minimieren und sie werden dazu auch von der Opposition
aufgefordert.
Umfassende
Anfragenserien, die keine neuen Erkenntnisse zutage fördern können,
konterkarieren
die Einsparungsbemühungen der Bundesregierung. Sie lassen aber auch
Sparappelle
der Opposition als unglaubwürdig erscheinen.
Aber nicht nur die
Anfrageserie der SPÖ vom 13.2.2002 führt zu enormen
Verwaltungsaufwendungen, ohne
dabei der Kontrolle wirklich zu dienen.
Ebenso
verursachten die Anfragenserien der SPÖ an die Regierungsmitglieder vom
9.11.2001
betreffend
Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder sowie die neuerliche Anfrageserie
zum
selben Thema vom 25.1.2002 einen gewaltigen Verwaltungsaufwand ohne dass
dadurch
die Kontrollqualität im
Rahmen des Interpellationsrechtes stieg.
Die teilweise gegebene Zwei- und
Mehrgleisigkeit von Anfrageserien der Opposition zeigt
auch diejenige vom 6.6.2001 betreffend die
Tätigkeiten von Unternehmensberatungsfirmen.
Ähnliche Fragen wurden einmal mehr in der Anfrageserie vom 13.2.2002
gestellt.
Der gleiche Befund der Doppel- und
Mehrgleisigkeit hinsichtlich der Anfrageinhalte
parlamentarischer oppositioneller
Anfrageserien drängt sich in bezug auf die Anfrageserie der
SPÖ vom 4.5.2001 betreffend Verwaltungsreform und EDV-Ausstattung der
Ressorts und der
SPÖ-Anfrageserie vom 13.2.2002
betreffend 2 Jahre blau-schwarze Verschwendung auf.
Auch hier wurden jeweils eine Reihe
von gleichen Fragen gestellt.
Ebenso weist die
Anfrageserie der SPÖ vom 4.5.2001 betreffend Umbauten im Bürobereich
der Regierungsmitglieder eine Reihe von identen Fragestellungen mit anderen
oppositionellen
Anfrageserien auf.
Besonderes Interesse
bei der Opposition riefen die Ministerbüros hervor. Hier begann eine
Serie
von Anfrageserien am 5.4.2000. Die nächste Anfrageserie in dieser Materie
folgte
sodann
am 14.11.2000, eine weitere am 23.11.2000. Da das Thema anscheinend noch immer
nicht
mit diesen 3 Anfrageserien ausgereizt war, wurde eine neue Anfrageserie am
28.1.2001
zu diesem Thema eingebracht. Am 4.4.2001 und einen Tag später - am
5.4.2001 - wurden
neuerlich Auskünfte über Mitarbeiter des Ministerbüros und
andere Personalfragen begehrt.
Bisher abschließend fand sich dieses Thema in der Anfrageserie vom
13.2.2002 wieder.
Am 30.11.2000 wollte
die SPÖ in einer Anfrageserie an alle Ministerien eine Aufstellung
über
die Heranziehung externer Experten bzw. die Planung und Vergabe von
Werkverträgen
aufgelistet erhalten.
Am 30.5.2001
begehrte die SPÖ wiederum Auskunft über Dienstreisen und
Veranstaltungen;
diese Anfrage fand sich in großen Bereich in der Anfrageserie der
SPÖ vom 13.2.2002
wieder.
Die ÖVP spricht
sich nachdrücklich für das Kontrollinstrument des
Interpellationsrechts aus.
Auf der
anderen Seite ist bei der Ausübung dieses Kontrollrechts auch darauf zu
achten, dass
nicht
übermäßige Verwaltungskosten durch die Inanspruchnahme des
Anfragerechts
entstehen. Es muss in diesem Bereich zu einem ausgewogenen Verhältnis
zwischen Kosten
und
Nutzen kommen. Gerade die oben dargestellte Fülle von oft gleichartigen
Anfragen in
verschiedenen
Serien lassen es jedoch zweifelhaft erscheinen, ob die Opposition auf eine
sinnvolle
Kosten-Nutzen-Relation ihrer Aktivitäten ein Augenmerk legt.
Angesichts der oben
dargestellten Fülle von oft gleichartigen Anfrageserien, stellen die
unterfertigten
Abgeordneten an den Präsidenten des Nationalrates folgende
Anfrage:
Wie hoch waren die
Kosten der einzelnen oben dargestellten Anfrageserien getrennt in
Personal-
und Sachaufwand?