26/JPR XXI.GP
Eingelangt am: 12.06.2002
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Povysil,
Dr. Wolfmayr
und Kollegen
an den Herrn Präsidenten des Nationalrates
betreffend: Desinformationskampagne der
Grünen durch Verbreitung eines
unrichtigen und unechten Protokolls der Kulturausschusssitzung vom 13.
März 2002
Mit e-Mail vom 15. März 2002 an
ausgewählte Journalisten und Kunst- bzw.
Kulturinteressierte hat der Parlamentsklub der Grünen unter dem Titel
„Kurzprotokoll
des parlamentarischen Kulturausschusses am 13. März 2002" eine
5-seitige
Zusammenfassung der Beratungen vom 13. März 2002 versendet.
Dieses „Protokoll" ist in
irreführender Weise unvollständig, in vielen Punkten krass
unrichtig und gibt den Verlauf der Beratungen in einer unglaublich
parteipolitisch
verzerrten Weise wieder. Dennoch wird durch Titel und äußere
Gestaltung des
„Protokolls" der Eindruck erweckt, es handle sich um ein offizielles
parlamentarisches
Dokument.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten
daher an den Herrn Präsidenten des
Nationalrates folgende
Anfrage:
1.
Handelt es sich bei dem eingangs erwähnten von den Grünen versendeten
Dokument um das offizielle Protokoll der 10. Sitzung des Kulturausschusses des
Nationalrates vom 13. März 2002?
2. Wenn nein, hat die
Parlamentskorrespondenz öffentlich klargestellt, dass die
von den Grünen verbreitete Version nicht authentisch ist?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde mit der Parlamentskorrespondenz zu
dem "Kurzprotokoll" von den
(oder einem der) oben erwähnten Adressaten Rücksprache gehalten?
5. Was war der Inhalt der Rücksprache und hat die
Parlamentskorrespondenz
dabei darauf hingewiesen, dass dieses Protokoll unecht, unrichtig und nicht
authentisch ist, wenn nein, warum nicht?
6. Was werden Sie unternehmen, damit die
Öffentlichkeit in Zukunft durch
Verbreitung unrichtiger und unechter Dokumente mit dem äußeren
Anschein
offizieller parlamentarischer Materialien nicht mehr getäuscht wird?
7. Entspricht die Vorgangsweise der
Grünen, parlamentarische Materialien, die
nicht authentisch sind aber einen derartigen äußeren Anschein
erwecken, an
ausgewählte Journalisten zu verbreiten, den parlamentarischen Usancen oder
ist
das schlicht und einfach Desinformation?
8. Sehen Sie in der von den Grünen gewählten unfairen
Vorgangsweise eine
Missachtung des Parlaments bzw. der Abgeordneten, ähnlich wie die Abgeordnete
Glawischnig eine Serie von parlamentarischen Anfragen betreffend das
Kunsthistorische Museum bereits Tage vor der Einbringung im Nationalrat
veröffentlichte, dabei aber verschwieg, dass die Anfragen noch gar nicht
eingebracht waren?
9. Welche Rechtsfolgen für den Verbreiter kann es in medien-,
urheber-, straf-
oder zivilrechtlicher Hinsicht haben, wenn aus einer öffentlichen Sitzung
des
Nationalrates (eines Ausschusses) unrichtig oder in irreführender Weise
unvollständig zitiert und anderen Abgeordneten oder Regierungsmitgliedern
Aussagen in den Mund gelegt werden, die diese nicht oder nicht in der zitierten
Weise gemacht haben?
10. Ist in solchen Fällen das Geschäftsordnungsgesetz
anzuwenden und wenn ja,
in welcher Weise, wenn nein, welche Möglichkeiten werden Sie ergreifen, um
zumindest den ungeschriebenen Anstandsregeln des Parlamentarismus mehr
Beachtung zu verschaffen?
11. Werden die Grünen nach Ihrem Wissen
weiterhin derartige „Protokolle"
verbreiten?
12. Im gegenständlichen "Protokoll" wird die
Enderledigung von Berichten in den
Ausschüssen kritisiert. Die grundsätzliche Enderledigung von
Berichten im
zuständigen Ausschuss in öffentlicher Sitzung ist durch eine
Novellierung der
Geschäftsordnung des Nationalrates neu vorgesehen worden. Wann wurde die
diesbezügliche Änderung des GOG vorgenommen und wie war dazu das
konkrete
Stimmverhalten der damals im Parlament vertretenen Fraktionen?