27/JPR XXI.GP

Eingelangt am: 13.06.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Präsidenten des Nationalrats

betreffend sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie Gender
Mainstreaming und Frauenförderung im Parlament

Der Ministerrat hat mehrfach Beschlüsse im Sinne der sprachlichen Gleichbehandlung von
Frauen und Männern sowie von Gender Mainstreaming in den Ressorts gefasst (etwa
Beschluss betreffend geschlechtergerechter Sprachgebrauch im Mai 2001, Beschlüsse zum
Gender Mainstreaming im Juli 2000 sowie im April 2002). Aber auch EU-rechtlich ist
Österreich zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie zum Gender Mainstreaming
verpflichtet. Daneben gibt es seit langem bei Personalbesetzungen im Öffentlichen Dienst die
Bestimmungen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes.

In den Unterlagen Ihres Hauses wird bisher teilweise keine geschlechtergerechte Sprache
verwendet. Auch von Frauenförderung - wie sie bei Stellenbesetzungen der
Parlamentsdirektion verpflichtend ist - findet sich in personalpolitisch relevanten
Dokumenten der Parlamentsdirektion nichts.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.   Wie begründen Sie die Tatsache, dass Unterlagen Ihres Hauses teilweise nicht
geschlechtergerecht formuliert sind?

2.   Wann werden Sie dafür Sorge tragen, dass sämtliche Unterlagen Ihres Hauses
geschlechtergerecht formuliert sind (das heißt vor allem, dass personenbezogene
Bezeichnungen in männlicher und weiblicher Form niedergeschrieben sind)?

Im    Bildungsprogramm    der    Parlamentsdirektion    für    2002    finden    sich    keine
frauenspezifischen Bildungsmaßnahmen.

3.   Gibt es für weibliche Mitarbeiterinnen der Parlamentsdirektion - im Sinne einer
gezielten Förderung von Frauen - spezielle Bildungs- oder Weiterbildungsangebote?
Wenn nein: Weshalb nicht
Wenn ja: welche?

4.   Gibt es spezielle Angebote zur Weiterbildung für die Gleichbehandlungsbeauftragten
nach Bundes-Gleichbehandlungsgesetz im Parlament?


Auf der Parlamentshomepage ist ein „Rekrutierungs-Handbuch" der Parlamentsdirektion
zu finden mit dem Untertitel „Verfahren und Methoden der Personalbesetzung in der
Parlamentsdirektion". Dieses Handbuch umfasst 25 Seiten, von „Stellenbeschreibung"
und „Anforderungsprofil über „Vorselektion", „Testverfahren" etc. bis zu
„Einführung/Einbindung in die Organisation" ist dort alles für Stellenbesetzungen der
Parlamentsdirektion relevante enthalten. Kein Wort findet sich allerdings zu der im
öffentlichen Dienst verpflichtenden Frauenförderung nach dem Bundes-
Gleichbehandlungsgesetz. Es wird damit signalisiert, dass Frauenförderung bei der
Stellenbesetzung keinerlei Rolle spielt. Damit werden nicht nur gesetzliche
Bestimmungen umgangen, sondern auch intern Frauenförderung und die Erreichung eines
ausgewogenen Geschlechterverhältnisses offenbar nicht als Ziele angestrebt.

5.   Weshalb finden sich keine entsprechenden Hinweise auf zumindest die
verpflichtenden Frauenfördermaßnahmen im „Rekrutierungs-Handbuch"?

6.   Werden die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes bei
Stellenbesetzungen in der Parlamentsdirektion eingehalten? Wie überzeugen Sie sich
davon?

Im „kurz & klar - die aktuelle Information der Parlamentsdirektion", Nr. 1/2002, findet
sich die Information, dass das oben genannte Rekrutierungshandbuch der
Parlamentsdirektion „in Zusammenarbeit mit Personalberatern" erstellt wurde.

7.   Welche            Personalberatungsunternehmen           waren           damit           betraut?

8.   Wie viele Personalberaterinnen haben konkret am Handbuch mitgearbeitet und wie
sah die Geschlechterbeteiligung hier aus?

9.   Wie viel Geld erhielten die Personalberatungsunternehmen für ihre Arbeit im
Zusammenhang mit der Erstellung des Handbuchs?

10. Wurde mit den Personalberaterinnen das Thema der verpflichtenden Frauenförderung
nach   Bundes-Gleichbehandlungsgesetz  bei   Stellenbesetzungen   nach   öffentlichem
Dienstrecht  bei  der Parlamentsdirektion besprochen bzw.  dieses  Thema bei  der
Erarbeitung des Handbuchs mit behandelt?
Wenn nein: weshalb nicht?
Wenn ja: Wieso findet diese Auseinandersetzung keinen Niederschlag im Handbuch?

In der gleichen Ausgabe von „kurz und klar" findet sich folgender Text:
„Davon träumen manche Dienstgeber: Junger, leistungsfähiger Mitarbeiter (sorry, liebe
Damen: der Bankomat ist maskulin), rund um die Uhr im Dienst, kein Urlaub, keine
Krankenstände (?), kein Überstundenpauschale... Seit kurzem bringt ein Bankomat in der
Zentralgarderobe des Parlamentsgebäudes Euro-Scheine unter die Leut'."

11. Meinen Sie nicht, dass ein - noch dazu „kurz und klar" tituliertes - Informationsblatt
der Parlamentsdirektion sachliche Mitteilungen enthalten sollte anstatt pseudowitziger,
arbeitnehmerlnnenfeindlicher und sexistischer Texte wie der zitierte einer ist?