27/JPR XXI.GP
Eingelangt am: 13.06.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Präsidenten des Nationalrats
betreffend
sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie Gender
Mainstreaming
und Frauenförderung im Parlament
Der Ministerrat
hat mehrfach Beschlüsse im Sinne der sprachlichen Gleichbehandlung von
Frauen und Männern sowie von Gender Mainstreaming in den Ressorts gefasst
(etwa
Beschluss betreffend geschlechtergerechter
Sprachgebrauch im Mai 2001, Beschlüsse zum
Gender Mainstreaming im Juli 2000 sowie im April 2002). Aber auch
EU-rechtlich ist
Österreich zur Gleichbehandlung von
Männern und Frauen sowie zum Gender Mainstreaming
verpflichtet. Daneben gibt es seit
langem bei Personalbesetzungen im Öffentlichen Dienst die
Bestimmungen des
Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes.
In den
Unterlagen Ihres Hauses wird bisher teilweise keine geschlechtergerechte
Sprache
verwendet. Auch von Frauenförderung -
wie sie bei Stellenbesetzungen der
Parlamentsdirektion verpflichtend ist - findet sich in personalpolitisch
relevanten
Dokumenten der Parlamentsdirektion nichts.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie begründen Sie die Tatsache, dass
Unterlagen Ihres Hauses teilweise nicht
geschlechtergerecht formuliert sind?
2. Wann werden Sie dafür
Sorge tragen, dass sämtliche Unterlagen Ihres Hauses
geschlechtergerecht
formuliert sind (das heißt vor allem, dass personenbezogene
Bezeichnungen in männlicher und
weiblicher Form niedergeschrieben sind)?
Im
Bildungsprogramm der
Parlamentsdirektion für
2002 finden sich keine
frauenspezifischen
Bildungsmaßnahmen.
3.
Gibt es für weibliche Mitarbeiterinnen der Parlamentsdirektion - im Sinne
einer
gezielten Förderung von Frauen -
spezielle Bildungs- oder Weiterbildungsangebote?
Wenn nein: Weshalb nicht
Wenn ja: welche?
4. Gibt es spezielle Angebote zur
Weiterbildung für die Gleichbehandlungsbeauftragten
nach
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz im Parlament?
Auf der Parlamentshomepage ist ein „Rekrutierungs-Handbuch"
der Parlamentsdirektion
zu finden mit dem Untertitel
„Verfahren und Methoden der Personalbesetzung in der
Parlamentsdirektion". Dieses Handbuch umfasst 25 Seiten, von „Stellenbeschreibung"
und „Anforderungsprofil über
„Vorselektion", „Testverfahren" etc. bis zu
„Einführung/Einbindung in die Organisation" ist dort
alles für Stellenbesetzungen der
Parlamentsdirektion relevante enthalten. Kein Wort findet sich allerdings zu
der im
öffentlichen Dienst verpflichtenden
Frauenförderung nach dem Bundes-
Gleichbehandlungsgesetz. Es wird
damit signalisiert, dass Frauenförderung bei der
Stellenbesetzung keinerlei Rolle
spielt. Damit werden nicht nur gesetzliche
Bestimmungen umgangen, sondern auch
intern Frauenförderung und die Erreichung eines
ausgewogenen
Geschlechterverhältnisses offenbar nicht als Ziele angestrebt.
5. Weshalb finden sich keine entsprechenden
Hinweise auf zumindest die
verpflichtenden
Frauenfördermaßnahmen im „Rekrutierungs-Handbuch"?
6. Werden die gesetzlichen
Bestimmungen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes bei
Stellenbesetzungen in der Parlamentsdirektion eingehalten? Wie überzeugen
Sie sich
davon?
Im „kurz
& klar - die aktuelle Information der Parlamentsdirektion", Nr.
1/2002, findet
sich die Information, dass das oben
genannte Rekrutierungshandbuch der
Parlamentsdirektion „in
Zusammenarbeit mit Personalberatern" erstellt wurde.
7. Welche Personalberatungsunternehmen waren damit betraut?
8. Wie viele
Personalberaterinnen haben konkret am Handbuch mitgearbeitet und wie
sah die
Geschlechterbeteiligung hier aus?
9. Wie viel Geld erhielten die
Personalberatungsunternehmen für ihre Arbeit im
Zusammenhang
mit der Erstellung des Handbuchs?
10. Wurde mit den Personalberaterinnen das Thema der verpflichtenden
Frauenförderung
nach
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz bei
Stellenbesetzungen nach öffentlichem
Dienstrecht bei
der Parlamentsdirektion besprochen bzw. dieses Thema bei der
Erarbeitung des Handbuchs mit behandelt?
Wenn nein: weshalb nicht?
Wenn ja: Wieso findet diese
Auseinandersetzung keinen Niederschlag im Handbuch?
In der
gleichen Ausgabe von „kurz und klar" findet sich folgender Text:
„Davon
träumen manche Dienstgeber: Junger, leistungsfähiger Mitarbeiter
(sorry, liebe
Damen: der Bankomat ist
maskulin), rund um die Uhr im Dienst, kein Urlaub, keine
Krankenstände (?), kein
Überstundenpauschale... Seit kurzem bringt ein Bankomat in der
Zentralgarderobe des
Parlamentsgebäudes Euro-Scheine unter die Leut'."
11.
Meinen Sie nicht, dass ein - noch dazu „kurz und klar" tituliertes -
Informationsblatt
der Parlamentsdirektion sachliche
Mitteilungen enthalten sollte anstatt pseudowitziger,
arbeitnehmerlnnenfeindlicher und sexistischer Texte wie der zitierte einer ist?