PRÄSIDENT DES NATIONALRATES

Zl. 11020.0010/2-L1.1/99

 

Der Bundespräsident hat gemäß Artikel 27 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Entschließung vom 19. Oktober 1999 den am 3. Oktober 1999 gewählten Nationalrat für Freitag, den 29. Oktober 1999 einberufen. Mit diesem Tag beginnt die ordentliche Tagung 1999/2000 des Nationalrates der XXI. Gesetzgebungsperiode.

Unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 4. Juli 1975,
BGBl.Nr. 410, über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), berufe ich gemäß § 46 Abs. 5 des zitierten Gesetzes die erste Sitzung des Nationalrates der XXI. Gesetzgebungsperiode für 10 Uhr des obgenannten Tages ein.

 

T A G E S O R D N U N G

 

1.)

Angelobung der Abgeordneten

2.)

Wahl des Präsidenten, des Zweiten und des Dritten Präsidenten

3.)

Wahl der Schriftführer und Ordner

4.)

Wahl des Hauptausschusses

5.)

Wahl der vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948

 

Wien, 1999 10 25

 

Dr. Heinz    F i s c h e r 

Präsident

 

./.

A v i s o

 

 

In dieser Sitzung finden weder eine Aktuelle Stunde noch eine Fragestunde statt.

Nach Schluß der Nationalratssitzung findet die Konstituierung des Hauptausschusses und die Wahl des Ständigen Unterausschusses desselben statt.

 

 

 

Wien, 1999 10 25