Stenographisches Protokoll

57. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXI. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 1., und Freitag, 2. März 2001

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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57. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXI. Gesetzgebungsperiode

Donnerstag, 1., und Freitag, 2. März 2001

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 1. März 2001: 10.02 – 24.00 Uhr

Freitag, 2. März 2001: 0.00 – 2.38 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen

2. Punkt: Bericht über den Gemeinsamen Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes, insbesondere über die Tätigkeit und Wahrnehmung der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen, die Verfahren vor der Kommission und die sonstige Tätigkeit der Kommission gemäß § 10a Gleichbehandlungsgesetz 1999, vorgelegt vom Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen und vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

3. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 171/A (E) der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und Genossen betreffend Sicherstellung der Gleichstellung von Männern und Frauen in Österreich

4. Punkt: Bericht über den Antrag 264/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, BGBl. I Nr. 153/1999, geändert wird

5. Punkt: Bericht betreffend den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung

6. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 1998 und 199


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9

7. Punkt: Bericht über den Antrag 370/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Michael Krüger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung einer "Kommunikationsbehörde Austria" ("KommAustria") und eines Bundeskommunikationssenates erlassen wird sowie das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz, das Rundfunkgesetz, das Fernsehsignalgesetz, das Telekommunikationsgesetz, das Zugangskontrollgesetz, das Signaturgesetz und das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 geändert werden

8. Punkt: Bundesgesetz über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz – Pkw-VIG)

9. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 108/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Einrichtung eines Mitgliedes der Bundesregierung, das vorrangig beziehungsweise ausschließlich Umweltinteressen wahrnimmt

10. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 112/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Maßnahmen, die der fortschreitenden Zersplitterung  der  Kompetenzverteilung  im  Bereich  "KonsumentInnenpolitik  und -schutz" entgegenwirken

11. Punkt: Bericht über den Antrag 373/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Ing. Gerhard Fallent und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz, BGBl. Nr. 299/1989, geändert wird

12. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 73/A (E) der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend Österreichs Position zum Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Volkszählungsgesetz 1980 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG, BGBl. I Nr. 120/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 134/1999) geändert wird

15. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 356/A (E) der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Helmut Kukacka und Genossen betreffend Maßnahmen gegen Drogen im Straßenverkehr

16. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 89/A (E) der Abgeordneten Kurt Eder und Genossen betreffend die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Erhöhung der Griffigkeit österreichischer Straßen

17. Punkt: Bericht über den Antrag 26/A der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird

18. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 178/A (E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und Genossen zur Erhaltung der Nebenbahnen

19. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 204/A (E) der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend Rettung der österreichischen Nebenbahnen

20. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 248/A (E) der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend Zusatzabgaben der Nebenbahnen

21. Punkt: Bericht über den Antrag 320/A der Abgeordneten Hermann Reindl, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einsatzzulagengesetz und das Auslandszulagengesetz geändert werden

22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge und sonstigen Ansprüche im Präsenz- und Ausbildungsdienst (Heeresgebührengesetz 2001 – HGG 2001) erlassen sowie das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird

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Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht der Abgeordneten Annemarie Reitsamer 26

Angelobung des Abgeordneten Stefan Prähauser 26

Personalien

Verhinderungen 26

Geschäftsbehandlung

Antrag des Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 299/A (E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Genossen betreffend Abstandnahme von der geplanten Besteuerung der Unfallrenten gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 30. Juni 2001 zu setzen 29

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG 29

Redner:

Karl Öllinger 149

Mag. Brunhilde Plank 151

Dr. Gottfried Feurstein 152

Theresia Haidlmayr 153

Ing. Peter Westenthaler 154

Ablehnung des Fristsetzungsantrages 156

Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung, die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen in erste Lesung zu nehmen – Annahme 29, 29

Feststellung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer betreffend Tagesordnungspunkt 7 29

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung 30

Antrag der Abgeordneten Anna Huber im Sinne des § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Anwesenheit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – Ablehnung 140

Ersuchen des Abgeordneten Dr. Peter Kostelka an den vorsitzführenden Präsidenten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, für mehr Ordnung zu sorgen 251

Ausschüsse

Zuweisungen 27

Unvereinbarkeitsangelegenheiten

Sechster Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses 28

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Gesundheits


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gefährdung der KonsumentInnen durch Kontroll-Chaos und Schutz von Rechtsbrechern (1996/J) 97

Begründung: Dr. Eva Glawischnig 104

Bundesminister Mag. Herbert Haupt 109

Debatte:

Dr. Gabriela Moser 121

Mag. Johann Maier 124

Mag. Johanna Mikl-Leitner 126

Hermann Gahr (tatsächliche Berichtigung) 128

Dr. Gabriela Moser (tatsächliche Berichtigungen) 128, 142

Anna Elisabeth Achatz 128

Dr. Kurt Grünewald 130

Mag. Ulrike Sima 132

Bundesminister Mag. Herbert Haupt 133

Mag. Martina Pecher 134

Dr. Alois Pumberger 136

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber 137

Karl Öllinger (tatsächliche Berichtigung) 139

Anna Huber 139

Nikolaus Prinz 140

Helmut Haigermoser 142

Manfred Lackner 144

MMag. Dr. Madeleine Petrovic (tatsächliche Berichtigung) 145

Hans Sevignani 146

Heinz Gradwohl 147

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen betreffend Schließung von Kontrolllücken im Lebensmittelbereich – Änderung des Bundesministeriengesetzes 2000 – Ablehnung 125, 148

Verhandlungen

1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen – Beschluss auf erste Lesung 30, 29

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Gemeinsamen Bericht (III-74 d. B.) über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes, insbesondere über die Tätigkeit und Wahrnehmung der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen, die Verfahren vor der Kommission und die sonstige Tätigkeit der Kommission gemäß § 10a Gleichbehandlungsgesetz 1999, vorgelegt vom Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen und vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (450 d. B.) 45

3. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Entschließungsantrag 171/A (E) der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und Genossen betreffend Sicherstellung der Gleichstellung von Männern und Frauen in Österreich (451 d. B.) 46

4. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 264/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, BGBl. I Nr. 153/1999, geändert wird (452 d. B.) 46


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57. Sitzung / Seite 5

Redner:

Mag. Barbara Prammer 4


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57. Sitzung / Seite 6

6

Rosemarie Bauer 49

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 51

Theresia Zierler 52

Bundesminister Mag. Herbert Haupt 54, 61, 72

Dr. Elisabeth Hlavac 57

Ridi Steibl 58

Mag. Ulrike Lunacek 59

Mag. Beate Hartinger 64

Mag. Andrea Kuntzl 65

Dr. Gertrude Brinek 66

Franz Riepl 67

Jutta Wochesländer 68

Inge Jäger 70

Edeltraud Lentsch 70

Beate Schasching 71

Norbert Staffaneller 73

Franz Kampichler 74

Karl Freund 75

Kenntnisnahme des Berichtes III-74 d. B. 76

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 451 und 452 d. B. 76

5. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Wahrnehmungsbericht (III-52 d. B.) des Rechnungshofes über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung (497 d. B.) 76

Redner:

Dr. Günther Kräuter 76

Edeltraud Lentsch 77

Dr. Kurt Grünewald 78

Mag. Beate Hartinger 80

Christian Faul 82

Johann Kurzbauer 84

Dr. Alois Pumberger 84

Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck 85

Reinhold Lexer 87

Rechnungshofpräsident Dr. Franz Fiedler 88

Karl Öllinger 89

Dr. Brigitte Povysil 90

Mag. Brunhilde Plank 91

Ing. Peter Westenthaler 93

Otmar Brix 94, 157

Wolfgang Großruck (tatsächliche Berichtigung) 96

Mag. Werner Kogler 96, 156

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend Härteausgleich bei Unfallrenten – Annahme (E 59) 81, 157

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Brunhilde Plank und Genossen betreffend Abschaffung der unsozialen Besteuerung der Unfallrenten – Ablehnung 92, 158

Kenntnisnahme des Berichtes III-52 d. B. 157

6. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-75 d. B.) des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 1998 und 1999 (498 d. B.) 158

Redner:

Josef Edler 158

Wolfgang Großruck 159

Mag. Werner Kogler 161

Theresia Zierler 163

Mag. Werner Kogler (tatsächliche Berichtigungen) 164, 174

Mag. Kurt Gaßner 165

Nikolaus Prinz 166

Mag. Kurt Gaßner (tatsächliche Berichtigung) 167

Mag. Beate Hartinger 168

Mag. Martina Pecher 168

Dr. Alois Pumberger 169

Rechnungshofpräsident Dr. Franz Fiedler 170

Rosemarie Bauer 172

Arnold Grabner (tatsächliche Berichtigung) 174

Kenntnisnahme des Berichtes III-75 d. B. 174

7. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 370/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Michael Krüger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung einer "Kommunikationsbehörde Austria" ("KommAustria") und eines Bundeskommunikationssenates erlassen wird sowie das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz, das Rundfunkgesetz, das Fernsehsignalgesetz, das Telekommunikationsgesetz, das Zugangskontrollgesetz, das Signaturgesetz und das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 geändert werden (507 d. B.) 174

Redner:

Dr. Josef Cap 175

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer 176

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 177

Dr. Michael Krüger 179

MMag. Dr. Madeleine Petrovic (tatsächliche Berichtigung) 180

Staatssekretär Franz Morak 181, 183

Peter Schieder 182

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter 183

Dr. Sylvia Papházy, MBA 185

Annahme 186

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (423 d. B.): Bundesgesetz über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz – Pkw-VIG) (502 d. B.) 187

9. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag 108/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Einrichtung eines Mitgliedes der Bundesregierung, das vorrangig beziehungsweise ausschließlich Umweltinteressen wahrnimmt (504 d. B.) 187

10. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag 112/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betref


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fend Maßnahmen, die der fortschreitenden Zersplitterung der Kompetenzverteilung im Bereich "KonsumentInnenpolitik und -schutz" entgegenwirken (505 d. B.) 187


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57. Sitzung / Seite 8

Redner:

Mag. Ulrike Sima 187

Erwin Hornek 188

Dr. Eva Glawischnig 189

Ing. Herbert L. Graf 190

Rainer Wimmer 191

Hermann Gahr 192

Dr. Gabriela Moser 192

Ing. Wilhelm Weinmeier 194

Robert Wenitsch 194

Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer 195

Annahme des Gesetzentwurfes in 502 d. B. 196

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 504 und 505 d. B. 196

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 505 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend Wahrung des Schutzes der Gesundheit (E 60) 196

11. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 373/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Ing. Gerhard Fallent und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz, BGBl. Nr. 299/1989, geändert wird (506 d. B.) 196

Redner:

Georg Oberhaidinger 196

Matthias Ellmauer 197

Dr. Eva Glawischnig 198

Ing. Gerhard Fallent 199

Dkfm. Dr. Hannes Bauer 200

Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer 202

Annahme 202

12. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag 73/A (E) der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend Österreichs Position zum Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention (503 d. B.) 203

Redner:

Gerhard Reheis 203

Astrid Stadler 204

Ing. Wilhelm Weinmeier 205

Dr. Evelin Lichtenberger 205

Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer 206

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 503 d. B. 207

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 503 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention (E 61) 207

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (424 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Volkszählungsgesetz 1980 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (501 d. B.) 207

Redner:

Rudolf Parnigoni 208

Johann Loos 209

Dr. Evelin Lichtenberger 211

Dr. Reinhard Eugen Bösch 212

Bundesminister Dr. Ernst Strasser 213, 223

Günter Kiermaier 213

Günter Kößl 214

Otto Pendl 215

Mag. Eduard Mainoni 216

Dr. Evelin Lichtenberger (tatsächliche Berichtigung) 218

Beate Schasching 219

Matthias Ellmauer 220

Hermann Reindl 221

Dr. Gottfried Feurstein 221

Robert Egghart 222

Theresia Haidlmayr 224

Annahme 225

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (418 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG, BGBl. I Nr. 120/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 134/1999) geändert wird (496 d. B.) 226

15. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag 356/A (E) der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Helmut Kukacka und Genossen betreffend Maßnahmen gegen Drogen im Straßenverkehr (490 d. B.) 226

16. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag 89/A (E) der Abgeordneten Kurt Eder und Genossen betreffend die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Erhöhung der Griffigkeit österreichischer Straßen (494 d. B.) 226

17. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 26/A der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (495 d. B.) 226

Redner:

Dr. Evelin Lichtenberger 226

Kurt Eder 228

Mag. Helmut Kukacka 230

Dr. Evelin Lichtenberger (tatsächliche Berichtigung) 232

Mag. Reinhard Firlinger 232

Bundesministerin Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger 233

Helmut Dietachmayr 234

Mag. Johanna Mikl-Leitner 235

Andreas Sodian 236

Gabriele Binder 236

Anton Wattaul 238

Rudolf Parnigoni 238

Helmut Haigermoser 239

Gerhard Reheis 240

Ing. Kurt Scheuch 241


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57. Sitzung / Seite 9

Anton Knerzl 242

Dieter Brosz 242

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend ein konsistentes Gesamtpaket gegen Suchtmittel inklusive Alkohol im Straßenverkehr – Ablehnung 227, 244

Annahme des Gesetzentwurfes in 496 d. B. 244

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 490 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend Maßnahmen gegen Drogen im Straßenverkehr (E 62) 244

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 494 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr (E 63) 244

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 495 d. B. 244


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57. Sitzung / Seite 10

Gemeinsame Beratung über

18. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag 178/A (E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und Genossen zur Erhaltung der Nebenbahnen (491 d. B.) 244

19. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag 204/A (E) der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend Rettung der österreichischen Nebenbahnen (492 d. B.) 244

20. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag 248/A (E) der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend Zusatzabgaben der Nebenbahnen (493 d. B.) 244

Redner:

Dr. Evelin Lichtenberger 245, 254

Gabriele Heinisch-Hosek 246

Ernst Fink 248

Ing. Wilhelm Weinmeier 249

Josef Edler 250

Bundesministerin Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger 251

Johann Kurzbauer 253

Anton Heinzl 253

Doris Bures 255

Mag. Reinhard Firlinger 258

Dr. Caspar Einem (tatsächliche Berichtigungen) 259, 260, 262

Mag. Karl Schweitzer 259

Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer 261

Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Doris Bures und Genossen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes – Ablehnung 257, 263

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 491 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend Erhaltung der Nebenbahnen durch Privatisierung (E 64) 263

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 492 und 493 d. B. 263

Gemeinsame Beratung über

21. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 320/A der Abgeordneten Hermann Reindl, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einsatzzulagengesetz und das Auslandszulagengesetz geändert werden (440 d. B.) 264

22. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (357 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge und sonstigen Ansprüche im Präsenz- und Ausbildungsdienst (Heeresgebührengesetz 2001 – HGG 2001) erlassen sowie das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (438 d. B.) 264

Redner:

Anton Gaál 264

Walter Murauer 266

Marianne Hagenhofer 266

Wolfgang Jung 267

Dipl.-Ing. Werner Kummerer 268

Johann Loos 269

Karl Öllinger 269

Bundesminister Herbert Scheibner 270

Dr. Reinhard Eugen Bösch 272

Hermann Reindl 273

Entschließungsantrag der Abgeordneten Anton Gaál und Genossen betreffend pensionswirksame Beitragszeiten für ordentliche und außerordentliche Präsenzdiener zum Ausgleich der unsozialen Auswirkungen der FP-/VP-Pensionsreform – Ablehnung 265, 275

Entschließungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Jung, Walter Murauer und Genossen betreffend Maßnahmen zur Anrechnung von Wehrdienstzeiten als Beitragszeiten zur Pensionsversicherung – Annahme (E 65) 267, 275

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 440 und 438 d. B. 274

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen 27

425: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Kabinett der Minister der Ukraine über Amtshilfe und gegenseitige Zusammenarbeit in Zollsachen

426: Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik der Philippinen im Bereich der Sozialen Sicherheit

427: Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird

442: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation erdölexportierender Länder über die Änderung des Amtssitzabkommens samt Annexen

447: Bundesgesetz, mit dem zur Regelung der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen das Handelsgesetzbuch, das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden

448: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz geändert wird


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57. Sitzung / Seite 11

473: Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung

485: Aktienoptionengesetz – AOG

486: Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz)

489: Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Tilgungsgesetz 1972 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (Passgesetz-Novelle 2001)

499: Budgetbegleitgesetz 2002

500 und Zu 500: Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen

Berichte 27

Vorlage 21 BA: Bericht über die Übernahme von Bundeshaftungen im Jahre 2000; BM f. Finanzen

Vorlage 22 BA: Bericht betreffend Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen im Jahr 2000; BM f. Finanzen

Vorlage 23 BA: Bericht über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 4. Quartal 2000; BM f. Finanzen

Vorlage 24 BA: Bericht gemäß § 65 Absatz 5 des Bundeshaushaltsgesetzes über das Eingehen, die Prolongierung und die Konvertierung von Finanzschulden und Währungstauschverträgen im Finanzjahr 2000; BM f. Finanzen

Anträge der Abgeordneten

Mag. Barbara Prammer und Genossen betreffend Novelle des Unterhaltsrechtes (385/A) (E)

Manfred Lackner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (386/A)

Dr. Alfred Gusenbauer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert (387/A)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (388/A) (E)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend Novellierung des Wasserrechtsgesetzes (389/A) (E)

Karl Dobnigg und Genossen betreffend Erhaltung der IESG-Abteilung am Standort Leoben (390/A) (E)

Dr. Alfred Gusenbauer und Genossen betreffend Abschaffung der unsozial-treffsicheren Maßnahmen der Bundesregierung (391/A) (E)

Anfragen der Abgeordneten

Hermann Reindl und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Sicherheitskontrolle am Flughafen Wien-Schwechat (1865/J)

Helmut Dietachmayr und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ÖBB (1866/J)


Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
57. Sitzung / Seite 12

Rudolf Parnigoni und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Maßnahmen bei Finanzämtern im Waldviertel (1867/J)

Rudolf Parnigoni und Genossen an die Vizekanzlerin betreffend Volksabstimmung über die EU-Osterweiterung (1868/J)

Dr. Peter Kostelka und Genossen an den Präsidenten des Rechnungshofes betreffend rechtswidrige Weitergabe von so genannten Rechnungshof-Rohberichten (1869/J)

Dr. Peter Kostelka und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend rechtswidrige Weitergabe von so genannten Rechnungshof-Rohberichten (1870/J)

Doris Bures und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Anwesenheit der Mitglieder der Bundesregierung bei der WM in St. Anton (1871/J)

Doris Bures und Genossen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Anwesenheit der Mitglieder der Bundesregierung bei der WM in St. Anton (1872/J)

Doris Bures und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Anwesenheit der Mitglieder der Bundesregierung bei der WM in St. Anton (1873/J)

Doris Bures und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Anwesenheit der Mitglieder der Bundesregierung bei der WM in St. Anton (1874/J)

Doris Bures und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Anwesenheit der Mitglieder der Bundesregierung bei der WM in St. Anton (1875/J)

Doris Bures und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Anwesenheit der Mitglieder der Bundesregierung bei der WM in St. Anton (1876/J)

Doris Bures und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Anwesenheit der Mitglieder der Bundesregierung bei der WM in St. Anton (1877/J)

Doris Bures und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Anwesenheit der Mitglieder der Bundesregierung bei der WM in St. Anton (1878/J)

Doris Bures und Genossen an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend Anwesenheit der Mitglieder der Bundesregierung bei der WM in St. Anton (1879/J)

Doris Bures und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Anwesenheit der Mitglieder der Bundesregierung bei der WM in St. Anton (1880/J)

Doris Bures und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Anwesenheit der Mitglieder der Bundesregierung bei der WM in St. Anton (1881/J)

Doris Bures und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Anwesenheit der Mitglieder der Bundesregierung bei der WM in St. Anton (1882/J)


Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
57. Sitzung / Seite 13

Dr. Eva Glawischnig und Genossen an den Bundeskanzler betreffend depot (1883/J)

Dr. Eva Glawischnig und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Privatstiftung Leopold (1884/J)

Mag. Gerhard Hetzl und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Neutrassierung der Packer Bundesstraße (B 70) (1885/J)

Dr. Gabriela Moser und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbau der B 310 (1886/J)

Dr. Eva Glawischnig und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Abwasseremissionen der MVA Flötzersteig II (1887/J)

Dr. Eva Glawischnig und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend gesundheitsgefährdende Tiermehlverbrennung (1888/J)

Dr. Eva Glawischnig und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend gesundheitsgefährdende Tiermehlverbrennung (1889/J)

Dr. Eva Glawischnig und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend gesundheitsgefährdende Tiermehlverbrennung (1890/J)

Helmut Dietachmayr und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Finanzprobleme der Rettungsorganisationen (1891/J)


Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
57. Sitzung / Seite 14

Karl Öllinger und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Förderungen an den Verein "Der Freizeitclub – Verein zur Förderung des Freizeitsports" (1892/J)

Karl Öllinger und Genossen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Förderungen an den Verein "Der Freizeitclub – Verein zur Förderung des Freizeitsports" (1893/J)

Karl Öllinger und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Förderungen an den Verein "Der Freizeitclub – Verein zur Förderung des Freizeitsports" (1894/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Förderungen an den Verein "Der Freizeitclub – Verein zur Förderung des Freizeitsports" (1895/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Förderungen an den Verein "Der Freizeitclub – Verein zur Förderung des Freizeitsports" (1896/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Förderungen an den Verein "Der Freizeitclub – Verein zur Förderung des Freizeitsports" (1897/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Förderungen an den Verein "Der Freizeitclub – Verein zur Förderung des Freizeitsports" (1898/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungen an den Verein "Der Freizeitclub – Verein zur Förderung des Freizeitsports" (1899/J)

Karl Öllinger und Genossen an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend Förderungen an den Verein "Der Freizeitclub – Verein zur Förderung des Freizeitsports" (1900/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Förderungen an den Verein "Der Freizeitclub – Verein zur Förderung des Freizeitsports" (1901/J)

Karl Öllinger und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen an den Verein "Der Freizeitclub – Verein zur Förderung des Freizeitsports" (1902/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Förderungen an den Verein "Der Freizeitclub – Verein zur Förderung des Freizeitsports" (1903/J)

Mag. Andrea Kuntzl und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend das Vorgehen der Justiz in den Causen Haider und Stadler im Zusammenhang mit der so genannten Spitzelaffäre (1904/J)

Dr. Gabriela Moser und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Tierarzneimittel (1905/J)

Dr. Gabriela Moser und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Tierarzneimittel (1906/J)

Dr. Gabriela Moser und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Tierarzneimittel (1907/J)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Tierversuche zu Lehrzwecken im Rahmen der universitären Ausbildung (1908/J)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Einsatz von Psychopharmaka (Neuroleptika) in der Tiermast (1909/J)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Einsatz von Psychopharmaka (Neuroleptika) in der Tiermast (1910/J)


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57. Sitzung / Seite 15

Otmar Brix und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Pragmatisierungen (1911/J)

Otmar Brix und Genossen an die Vizekanzlerin betreffend Pragmatisierungen (1912/J)

Otmar Brix und Genossen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Pragmatisierungen (1913/J)

Otmar Brix und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Pragmatisierungen (1914/J)

Otmar Brix und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Pragmatisierungen (1915/J)

Otmar Brix und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Pragmatisierungen (1916/J)

Otmar Brix und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Pragmatisierungen (1917/J)

Otmar Brix und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Pragmatisierungen (1918/J)

Otmar Brix und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Pragmatisierungen (1919/J)

Otmar Brix und Genossen an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend Pragmatisierungen (1920/J)

Otmar Brix und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Pragmatisierungen (1921/J)

Otmar Brix und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Pragmatisierungen (1922/J)

Otmar Brix und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Pragmatisierungen (1923/J)

Dkfm. Dr. Hannes Bauer und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend EU-Erweiterung (1924/J)

Dkfm. Dr. Hannes Bauer und Genossen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend EU-Erweiterung (1925/J)

Dkfm. Dr. Hannes Bauer und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend EU-Erweiterung (1926/J)

Dr. Josef Cap und Genossen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend die Schließung des österreichischen Kulturinstituts in Paris und das Konzept der Bundesregierung im Bereich der Auslandskulturpolitik (1927/J)

Mag. Christine Muttonen und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Frauenanteil im Staatsopernorchester und bei den Wiener Philharmonikern (1928/J)

Mag. Christine Muttonen und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Freiheit der Berufsausübung für Frauen in der Spanischen Hofreitschule (1929/J)

Mag. Christine Muttonen und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Einsparungen im Bildungsbereich und funktionellen Analphabetismus (1930/J)

Manfred Lackner und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend weiße Elefanten im Sozialministerium (1931/J)

Mag. Terezija Stoisits und Genossen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend die kolportierte Schließung des Österreichischen Kulturinstitutes in Zagreb (1932/J)

Dr. Gabriela Moser und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Bahnhofsoffensive (1933/J)

Mag. Terezija Stoisits und Genossen an den Bundeskanzler betreffend die Verweigerung der Anerkennung der polnischen Minderheit in Österreich als "Volksgruppe" (1934/J)


Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
57. Sitzung / Seite 16

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend seine Anfragebeantwortung (518/AB) der Anfrage betreffend "autonome Polizisten" (486/J/XXI. GP) (1935/J)

Dieter Brosz und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Betriebsausflug der Bundesregierung nach St. Anton (1936/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Strafgebühren für VorteilscardbesitzerInnen (1937/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundeskanzler betreffend passives Wahlrecht für ArbeitsmigrantInnen – Klage der Europäischen Kommission – provokante Ignoranz der österreichischen Bundesregierung (1938/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Mordverfahren gegen Dr. Heinrich Gross (1939/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend die angekündigte Umwandlung des AMS in eine Ges.m.b.H. (1940/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Aufträge und Subventionen an das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) (1941/J)

Karl Öllinger und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Aufträge und Subventionen an das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) (1942/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Aufträge und Subventionen an das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) (1943/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Aufträge und Subventionen an das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) (1944/J)

Karl Öllinger und Genossen an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend Aufträge und Subventionen an das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) (1945/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Aufträge und Subventionen an das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) (1946/J)

Karl Öllinger und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Aufträge und Subventionen an das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) (1947/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Aufträge und Subventionen an das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) (1948/J)


Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
57. Sitzung / Seite 17

Dr. Eva Glawischnig und Genossen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend radikale Kürzung der Ost-Umwelthilfe (1949/J)

Dr. Eva Glawischnig und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend radikale Kürzung der Ost-Umwelthilfe (1950/J)

Dr. Eva Glawischnig und Genossen an den Bundeskanzler betreffend radikale Kürzung der Ost-Umwelthilfe (1951/J)

Mag. Terezija Stoisits und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend den Umgang der Behörden mit so genannten Problemabschiebungen (1952/J)


Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
57. Sitzung / Seite 18

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend EU-Richtlinie zur Behindertengleichstellung (1953/J)


Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
57. Sitzung / Seite 19

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundeskanzler betreffend EU-Richtlinie zur Behindertengleichstellung (1954/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ungleichstellung bei der Fahrpreisermäßigung für behinderte Personen (1955/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ungleichstellung bei Fahrpreisermäßigung zwischen Präsenz- und Zivildiener (1956/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ungleichstellung bei Fahrpreisermäßigung zwischen Wehr- und Zivildiener (1957/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Behindertenplanstelle an der Uni Graz (1958/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1959/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1960/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1961/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1962/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1963/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1964/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend unsachgemäße Anwendung des Hebeliftes (1965/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kampf um Kopfgeld bei der Volkszählung 2001 (1966/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Tarifdschungel bei der ÖBB (1967/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Behindertenmilliarde (1968/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Diskriminierung von 1-Kind-Familien bei den Fahrpreisermäßigungen im Kraftfahrlinienverkehr (1969/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Bevorzugung von Menschen mit Behinderung bei Trafikvergaben (1970/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1971/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1972/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1973/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1974/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1975/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1976/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1977/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1978/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1979/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1980/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1981/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1982/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1983/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Präsidenten des Rechnungshofes betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (1984/J)

Dr. Peter Pilz und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Übergriffe der Polizei und Gendarmerie (1985/J)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Maßnahmen gegen BSE (1986/J)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Riegler-Vorschläge für Kurskorrektur in der Landwirtschaft (1987/J)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Maßnahmen gegen BSE (1988/J)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend spezielle Maßnahmen der österreichischen Bundesforste AG (ÖBf) im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeiten im Sinne des Bundesforstegesetzes (1989/J)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) (1990/J)

Mag. Andrea Kuntzl und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Waffengewalt in Paarbeziehungen (1991/J)

Mag. Christine Muttonen und Genossen an den Bundeskanzler betreffend geplanten Künstler-Exodus aus Österreich (1992/J)

Mag. Christine Muttonen und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Umbauarbeiten im System der "unabhängigen Fachbeiräte" (1993/J)

Otmar Brix und Genossen an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend "Pragmatisierungen" im Rechnungshof (1994/J)

Otmar Brix und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend polizeiliche Betreuung des neuen Wiener Wohngebietes "Gasometer" (1995/J)

Dr. Eva Glawischnig und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Gesundheitsgefährdung der KonsumentInnen durch Kontroll-Chaos und Schutz von Rechtsbrechern (1996/J)


Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
57. Sitzung / Seite 20

Mag. Barbara Prammer und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Männerabteilung im Frauenministerium (1997/J)

Mag. Barbara Prammer und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Umstrukturierung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen (1998/J)

Mag. Barbara Prammer und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Abtreibungsklinik "Mairo" (1999/J)

Mag. Barbara Prammer und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Abtreibungsklinik "Mairo" (2000/J)

Inge Jäger und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Genitalverstümmelung in Österreich (2001/J)

Inge Jäger und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Genitalverstümmelung in Österreich (2002/J)

Dr. Elisabeth Hlavac und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Kosten, die durch die Werbekampagne der Bundesregierung verursacht wurden (2003/J)

Dr. Elisabeth Hlavac und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Kosten, die durch die Werbekampagne der Bundesregierung verursacht wurden (2004/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend das Projekt "Uniparks Nonntal" (2005/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend das Projekt "Uniparks Nonntal" (2006/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend das Projekt "Uniparks Nonntal" (2007/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend das Projekt "Uniparks Nonntal" (2008/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Bau des "Förderungsmissbrauch bei subventionierten Tiertransporten" (2009/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend "Agentur für Ernährungssicherheit" (2010/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend "Agentur für Ernährungssicherheit" (2011/J)

Mag. Christine Muttonen und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Männerabteilung und Knabenarbeit (2012/J)

Mag. Christine Muttonen und Genossen an den Bundeskanzler betreffend geplanten Verkauf des österreichischen Kulturinstituts in Paris und Verdacht der Immobilienspekulation (2013/J)

Gerhard Reheis und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Restmüllbehandlung in Tirol (2014/J)

Anna Huber und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umbau und Neugestaltung des Bahnhofes Bruck an der Mur (2015/J)


Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
57. Sitzung / Seite 21

Karl Dobnigg und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderung der Umweltschutzmaßnahmen im Stahlwerk Donawitz (2016/J)

Karl Dobnigg und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Autobahnvignette (2017/J)

Karl Dobnigg und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schließung des Bahnhofes St. Michael für den IC-Verkehr (2018/J)

Dr. Gabriela Moser und Genossen an den Bundeskanzler betreffend unentgeltlichen Zugang zum Rechtsinformationssystem (RIS) (2019/J)

Dr. Gabriela Moser und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Reform der AMA (2020/J)

Dr. Gabriela Moser und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Einsparungen durch die Auflassung der Bezirksgerichte (2021/J)

Helmut Dietachmayr und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Austria Tabak (2022/J)

DDr. Erwin Niederwieser und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend "Pistenvorfeld Flughafen Innsbruck" (2023/J)

Dkfm. Dr. Hannes Bauer und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Nord Autobahn und Schnellstraße B 303 (2024/J)

Wolfgang Großruck und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kulturhinweistafeln neben Autobahnen (2025/J)

Walter Murauer und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend die Zukunftsplanungen für das Heeresgeschichtliche Museum in Wien (2026/J)

Wolfgang Großruck und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend die Verschreibung von größeren Medikamenten-Einheiten für chronisch Kranke (2027/J)

Gerhard Reheis und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend geplante Abschaffung von Bundespolizeidirektionen und Sicherheitsdirektionen (2028/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundeskanzler betreffend "Vorschläge des Gerichtshofes und des Gerichts zur vorletzten Regierungskonferenz in Amsterdam" (2029/J)

DDr. Erwin Niederwieser und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend "Nachträgliche Bestrafung bei Verstößen gegen die Ökopunktepflicht" (2030/J)

DDr. Erwin Niederwieser und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend "Arbeitsgruppe im Ministerium" (2031/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend "Extramurale ärztliche Versorgung in Österreich" (2032/J)

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Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
57. Sitzung / Seite 22

Dr. Günther Kräuter und Genossen an den Obmann des Ausschusses für Sportangelegenheiten betreffend Konstituierung des Unterausschusses zum Thema: "Öffnung von Forststraßen für Mountainbiker" (12/JPR)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (13/JPR)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Jung und Genossen (1627/AB zu 1628/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Egghart und Genossen (1628/AB zu 1632/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Reindl und Genossen (1629/AB zu 1638/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen (1630/AB zu 1650/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Jung und Genossen (1631/AB zu 1651/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Genossen (1632/AB zu 1636/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Jung und Genossen (1633/AB zu 1701/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Jung und Genossen (1634/AB zu 1702/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen (1635/AB zu 1708/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen (1636/AB zu 1711/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossen (1637/AB zu 1631/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossen (1638/AB zu 1635/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brunhilde Plank und Genossen (1639/AB zu 1644/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm und Genossen (1640/AB zu 1637/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen (1641/AB zu 1710/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Emmerich Schwemlein und Genossen (1642/AB zu 1639/J)


Nationalrat, XXI.GP
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57. Sitzung / Seite 23

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und Genossen (1643/AB zu 1648/J)

der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (1644/AB zu 1661/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen (1645/AB zu 1633/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil und Genossen (1646/AB zu 1641/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz und Genossen (1647/AB zu 1645/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brunhilde Plank und Genossen (1648/AB zu 1643/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (1649/AB zu 1653/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossen (1650/AB zu 1691/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen (1651/AB zu 1672/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Johannes Zweytick, Norbert Staffaneller und Genossen (1652/AB zu 1646/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen (1653/AB zu 1689/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann und Genossen (1654/AB zu 1686/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Gahr und Genossen (1655/AB zu 1676/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen (1656/AB zu 1685/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz Gradwohl und Genossen (1657/AB zu 1698/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Werner Kummerer und Genossen (1658/AB zu 1682/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen (1659/AB zu 1677/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (1660/AB zu 1659/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (1661/AB zu 1656/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen (1662/AB zu 1678/J)


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57. Sitzung / Seite 24

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Hartinger und Genossen (1663/AB zu 1652/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (1664/AB zu 1657/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen (1665/AB zu 1712/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen (1666/AB zu 1713/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Gaál und Genossen (1667/AB zu 1667/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen (1668/AB zu 1707/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Gaál und Genossen (1669/AB zu 1719/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (1670/AB zu 1662/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen (1671/AB zu 1665/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und Genossen (1672/AB zu 1668/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Beate Schasching und Genossen (1673/AB zu 1687/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andrea Wolfmayr und Genossen (1674/AB zu 1694/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen (1675/AB zu 1705/J)

der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und Genossen (1676/AB zu 1670/J)

der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen (1677/AB zu 1671/J)

der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Beate Schasching und Genossen (1678/AB zu 1693/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen (1679/AB zu 1680/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und Genossen (1680/AB zu 1669/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andrea Wolfmayr und Genossen (1681/AB zu 1675/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen (1682/AB zu 1683/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossen (1683/AB zu 1690/J)


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57. Sitzung / Seite 25

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen (1684/AB zu 1695/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen (1685/AB zu 1684/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen (1686/AB zu 1674/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz und Genossen (1687/AB zu 1681/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz Gradwohl und Genossen (1688/AB zu 1697/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Genossen (1689/AB zu 1703/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Reinhart Gaugg und Genossen (1690/AB zu 1704/J)

der Vizekanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen (1691/AB zu 1868/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Otmar Brix und Genossen (1692/AB zu 1756/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Genossen (1693/AB zu 1729/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Paul Kiss und Genossen (1694/AB zu 1862/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Otmar Brix und Genossen (1695/AB zu 1766/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Otmar Brix und Genossen (1696/AB zu 1765/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen (1697/AB zu 1731/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Bures und Genossen (1698/AB zu 1878/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen (1699/AB zu 1716/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen (1700/AB zu 1717/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (1701/AB zu 1893/J)

 


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57. Sitzung / Seite 26

Beginn der Sitzung: 10.02 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dritter Präsident Dr. Werner Fasslabend.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich begrüßen, bitte Sie, die Plätze einzunehmen, und eröffne die 57. Sitzung des Nationalrates in dieser Gesetzgebungsperiode.

Die Amtlichen Protokolle der 55. Sitzung vom 31. Jänner und 1. Feber 2001 sowie der 56. Sitzung vom 1. und 2. Feber 2001 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und ohne Einspruch geblieben; sie gelten daher als genehmigt.

Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Haller, Schwemlein und Zellot.

Mandatsverzicht und Angelobung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es ist mir von der Bundeswahlbehörde die Mitteilung zugekommen, dass Frau Abgeordnete Annemarie Reitsamer auf ihr Mandat verzichtet hat und dass an ihrer Stelle Herr Stefan Prähauser in den Nationalrat berufen wurde.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Hause anwesend ist, werde ich sogleich seine Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch den Schriftführer wird der neue Abgeordnete seine Angelobung mit den Worten "Ich gelobe" leisten.

Ich darf den Herrn Schriftführer, Herrn Kollegen Auer, bitten, die Gelöbnisformel zu verlesen.

Schriftführer Jakob Auer: "Sie werden geloben, unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten."

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Ich gelobe.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich begrüße den neuen Herrn Abgeordneten herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen darf ich auf die schriftliche Mitteilung verweisen, die nach § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung im Haus verteilt wurde.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1865/J bis 1995/J.

Schriftliche Anfrage an den Obmann des Ausschusses für Sportangelegenheiten: 12/JPR.

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates: 13/JPR.


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57. Sitzung / Seite 27

2. Anfragebeantwortungen:
1627/AB bis 1701/AB.

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird (427 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem zur Regelung der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen das Handelsgesetzbuch, das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (447 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz geändert wird (448 der Beilagen),

Aktienoptionengesetz – AOG (485 der Beilagen),

Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) (486 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Tilgungsgesetz 1972 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (Passgesetz-Novelle 2001) (489 der Beilagen),

Budgetbegleitgesetz 2002 (499 der Beilagen),

Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen (500 und Zu 500 der Beilagen).

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Übernahme von Bundeshaftungen im Jahre 2000 (Vorlage 21 BA),

Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen im Jahr 2000 (Vorlage 22 BA),

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 4. Quartal 2000 (Vorlage 23 BA),

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 65 Absatz 5 des Bundeshaushaltsgesetzes über das Eingehen, die Prolongierung und die Konvertierung von Finanzschulden und Währungstauschverträgen im Finanzjahr 2000 (Vorlage 24 BA).

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik der Philippinen im Bereich der Sozialen Sicherheit (426 der Beilagen),

Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (473 der Beilagen),

Antrag 379/A (E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen betreffend Verbesserungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung für StudentInnen,

Antrag 380/A (E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen betreffend unvertretbare Verschlechterungen im Bereich der Sperre des Arbeitslosengeldes,


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57. Sitzung / Seite 28

Antrag 381/A (E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen betreffend unvertretbare Verschlechterungen bei den Familienzuschlägen im Arbeitslosenversicherungsbereich,

Antrag 382/A (E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen betreffend unvertretbare Verschlechterungen beim Arbeitslosengeld,

Antrag 383/A (E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen betreffend unvertretbare Verschlechterungen im Bereich der Notstandshilfe;

Außenpolitischer Ausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation erdölexportierender Länder über die Änderung des Amtssitzabkommens samt Annexen (442 der Beilagen);

Finanzausschuss:

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Kabinett der Minister der Ukraine über Amtshilfe und gegenseitige Zusammenarbeit in Zollsachen (425 der Beilagen);

Gesundheitsausschuss:

Antrag 376/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Maßnahmenpaket für eine Totalreform der Bereiche Konsumentenschutz, Lebensmittelpolitik und Tiergesundheit;

Gleichbehandlungsausschuss:

Antrag 377/A (E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Genossen betreffend vollständige Umsetzung der UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW in Österreich;

Justizausschuss:

Antrag 378/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen betreffend weiterhin kostenloser Zugang zur JUDOK und zum RIS;

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Antrag 374/A (E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend Maßnahmenpaket für eine Totalreform der Landwirtschaft und Aktionsplan für den Biologischen Landbau;

Umweltausschuss:

Antrag 375/A (E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima und Genossen betreffend die Einführung einer Einwegabgabe,

Antrag 384/A (E) der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Ing. Gerhard Fallent, Dr. Eva Glawischnig, Mag. Ulrike Sima und Genossen betreffend die Umsetzung des "Protokolls von Melk" bezüglich des KKW Temelin.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters gebe ich bekannt, dass der Sechste Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an alle Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Klub der Grünen hat nach § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung unter der Ordnungsnummer 1996/J


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57. Sitzung / Seite 29

eingebrachte schriftliche Anfrage der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Gesundheitsgefährdung der KonsumentInnen durch Kontroll-Chaos und Schutz von Rechtsbrechern dringlich zu behandeln.

Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung, nach denen diese Dringliche Anfrage um 15 Uhr zum Aufruf gelangen wird.

Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters darf ich dem Hohen Haus mitteilen, dass Herr Abgeordneter Dr. Grünewald beantragt hat, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 299/A (E), den er selbst eingebracht hat, betreffend Abstandnahme von der geplanten Besteuerung der Unfallrenten eine Frist bis zum 30. Juni 2001 zu setzen.

Es liegt in diesem Zusammenhang das Verlangen vor, eine Kurzdebatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Da wir soeben festgelegt haben, dass um 15 Uhr eine Dringliche Anfrage zum Aufruf kommen wird, wird die Kurzdebatte beginnen, wenn die Dringliche Anfrage beendet ist. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag erfolgt nach Ende der Kurzdebatte.

Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir ein Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen in erste Lesung zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen. Wir werden daher so vorgehen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Was die heutige Tagesordnung betrifft, liegt mir der Vorschlag vor, die Debatte über die Punkte 2 bis 4, 8 bis 10, 14 bis 17, 18 bis 20 sowie 21 und 22 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so festgelegt.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

*****

Ich begrüße zunächst den Herrn Bundespräsidenten respektvoll, der an dieser Sitzung teilnimmt. Herzlich willkommen, Herr Bundespräsident! (Allgemeiner Beifall.)

Feststellung zu Tagesordnungspunkt 7

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 7 der heutigen Sitzung – Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 370/A – ist eine vom Nationalrat zur Berichterstattung gesetzte Frist mit gestrigem Datum abgelaufen, sodass die Vorlage jedenfalls in Verhandlung zu nehmen ist.

Die Frage, ob die Vorlage selbst verhandelt wird oder der Ausschussbericht, der gestern fertig gestellt wurde, aber noch keine 24 Stunden aufliegt, ist eine schwierige Frage. Ich möchte diese Geschäftsordnungsfrage auch in Anlehnung an einen früheren Fall, nämlich aus dem Jahre 1997, so entscheiden, dass wir den Ausschussbericht selbst in Verhandlung nehmen. Die


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57. Sitzung / Seite 30

Frist ist abgelaufen, und ein Ausschussbericht liegt vor. Ich denke, dass wir diese Vorgangsweise wählen wollen, und ich werde in diesem Sinne vorgehen.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt: Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 10 "Wiener Stunden" vereinbart, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: Die SPÖ hat eine Gesamtredezeit von 195 Minuten, Freiheitliche und ÖVP von je 145 Minuten und die Grünen von 115 Minuten.

Darüber hat das Hohe Haus zu befinden, und ich frage, ob es dagegen Einwendungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen.

1. Punkt

Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Ich darf dem Herrn Finanzminister für seine Budgetrede das Wort erteilen. – Bitte, Herr Minister.

10.09

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Hochverehrter Herr Bundespräsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Nationalrates! Werter Herr Bundeskanzler! Werte Frau Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! (Die Abgeordneten der SPÖ halten Tafeln in die Höhe mit der Aufschrift "Auch Sie haben für die Besteuerung der Unfallrenten gestimmt!", auf welchen jeweils ein anderer Abgeordneter von Freiheitlichen und ÖVP als Adressat angeführt ist.) Der Budgetvoranschlag für das Jahr 2002, den ich Ihnen heute präsentieren darf, ist in mehrfacher Hinsicht von historischer Bedeutung.

Erstens: Mit diesem Bundesvoranschlag werden wir erstmals seit 28 Jahren – meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich wiederhole –, erstmals seit den frühen siebziger Jahren ein Nulldefizit für den Gesamtstaat ausweisen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Unser gemeinsames Ziel: keine Neuverschuldung des Gesamtstaates! wird damit bereits 2002 zur Realität werden. Keine neuen Schulden mehr, so nehmen wir unsere Verantwortung für unser Land und unsere Bevölkerung wahr. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zweitens – und darüber freue ich mich ganz besonders, wenn ich an bisherige Debatten hier im Hause denke –: Das Budgetbegleitgesetz 2002 enthält keine neuen Belastungen. Wir haben mit dem Budget 2002 somit einen Belastungsstopp erreicht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Und so kann ich Ihnen heute mit Bert Brecht sagen: Die Mühen der Gebirge liegen Gott sei Dank hinter uns, aber auf uns warten die Anstrengungen der Ebene, in denen es gilt, die Sanierung der öffentlichen Haushalte konsequent weiterzuführen und die Einsparungsziele auch real umzusetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Mag. Posch: Das hat der Brecht ...!)

Drittens: Es handelt sich um den ersten Bundesvoranschlag, den wir auf Basis unserer gemeinsamen europäischen Währung, dem Euro, den wir ab 1. Jänner 2002 in der Hand haben werden, erstellt haben.

In jedem Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir verfolgen eine ganz klare Zielsetzung, wir haben den Willen zur Veränderung und auch den Mut für die Durchsetzung dieser Ziele, wir machen Schluss mit der mehr als 30-jährigen Schuldenpolitik. Wir machen’s wieder gut! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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Das ist ein riesiger Meilenstein in der österreichischen Finanz- und Budgetpolitik, sodass die österreichische Bevölkerung nun wieder Vertrauen zu einer neuen und grundvernünftigen Finanzpolitik fassen kann. Für Stabilität und Nachhaltigkeit. Für Österreichs Kreditwürdigkeit auf den internationalen Finanzmärkten und für die Kreditwürdigkeit österreichischer Firmen. Für Geldwertstabilität und niedrigere Zinssätze. Für Wachstum und Vollbeschäftigung. Für einen attraktiven Wirtschaftsstandort und glaubwürdige soziale Absicherung. Für Solidarität und soziale Gerechtigkeit. – Diese Bundesregierung macht Zukunftspolitik für Österreich! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Hohes Haus! Der Entwurf für den Bundesvoranschlag 2002 sieht Einnahmen in Höhe von 57,5 Milliarden j und Ausgaben in Höhe von 58,3 Milliarden j , somit ein administratives Nettodefizit des Bundes von rund 829 Millionen j oder 0,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes beziehungsweise ein Maastricht-Defizit von rund 1,6 Milliarden j oder 0,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes vor. Damit liegt das veranschlagte Defizit im Jahr 2002 um rund 1,6 Milliarden j unter dem Bundesvoranschlag 2001. Erstmals werden wir kein gesamtstaatliches Defizit mehr ausweisen, wir werden 2002 einen ausgeglichenen Haushalt in die Realität umsetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Das setzt voraus, dass die Länder, Städte und Gemeinden den angestrebten Gebarungsüberschuss von 0,75 Prozent des Bruttoinlandsproduktes tatsächlich erreichen können. Hiezu sind substantielle Verbesserungen der jeweiligen Budgets erforderlich. Da das Paktum zwischen Bund und Ländern und Städten und Gemeinden gemeinsam verhandelt und vereinbart wurde, bin ich davon überzeugt, dass die Landeshauptleute und Bürgermeister diese gemeinsame Verpflichtung der Konsolidierung der Haushalte und die Einhaltung des neuen Überschusszieles umsetzen und auch erreichen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Personalausgaben des Bundes im Jahre 2002 gehen gegenüber 2001 insgesamt um rund 83 Millionen j zurück, obwohl im Gehaltsabkommen vom Oktober 2000 für das Jahr 2002 eine Anhebung der Einkommen der Bundesbediensteten um 0,8 Prozent vereinbart wurde und der Gehaltsabschluss 2001 in vollem Umfang auf 2002 weiterwirkt. Bereits im Jahre 2000 lagen die Personalausgaben um rund 65 Millionen j unter dem veranschlagten Betrag. Das sind herzeigbare Erfolge, die auf erste geglückte Strukturmaßnahmen in diesem Bereich zurückzuführen sind. (Zwischenruf der Abg. Sophie Bauer. )

Die Sachausgaben gehen von 48,1 Milliarden j im Jahre 2001 auf 47,7 Milliarden j im Jahre 2002 zurück.

Wenn man die Staatsausgaben des Jahres 2002 in Relation zum Bruttoinlandsprodukt stellt, erkennt man, dass wir es geschafft haben, die Staatsausgaben auf das niedrigste Niveau seit 1993 zu reduzieren. Wir nennen es nicht nur ausgabenseitige Sanierung des Haushaltes, wir machen es auch ganz konkret – deshalb, weil wir dringend Spielraum für die Zukunftssicherung unseres Landes benötigen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Hohes Haus! Die Welt um uns hat sich dramatisch gewandelt, und dieser Wandel hält an. Globalisierung und Internet-Technologie schaffen mehr Wettbewerb, das heißt mehr Druck auf die Produzenten, niedrigere Preise und ein transparentes und weltweit zugängliches Angebot für die Konsumenten. So, wie sich unsere Unternehmen und deren Mitarbeiter Tag für Tag gegenüber weltweit agierender Konkurrenz behaupten müssen, steht das gesamte Wirtschafts- und Sozialsystem unseres Landes auf dem internationalen Prüfstand und muss mit dem anderer Länder in Bezug auf Kosten und Qualität der Leistung konkurrieren.

Bench Marks, also Leistungsmaßstäbe, werden auch für den Staat definiert. Wertvernichtung durch ungenügende Wirtschaftlichkeit staatlicher Institutionen wird in Zukunft international gemessen werden. Leistungsbewertungen, wie wir sie mit Rating-Agenturen im internationalen Bankensektor haben, gibt es in zunehmendem Maße auch für staatliche Institutionen – egal, ob wir das wollen oder nicht. Diese Standortbewertungen, etwa durch den World Competitiveness Report oder das World Economic Forum, beeinflussen zunehmend auch die Investitionsentscheidungen internationaler Unternehmen.


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Wir dürfen diese Entwicklungen nicht verschlafen! Im Gegenteil: Die Attraktivität des Standortes Österreich für in- und ausländische Investoren, die Entwicklung unserer Unternehmen und unseres Arbeitsmarktes sowie die Kosten für unsere Staatsschuld sind damit untrennbar verbunden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Vor diesem Hintergrund hat die österreichische Budgetpolitik seit dem Beitritt zur Europäischen Union eine doppelte Aufgabe zu leisten: Das Budget muss als Ausdruck der in Zahlen gegossenen Politikstrategie dieser Bundesregierung die Verbesserung der Lebenssituation der Österreicherinnen und Österreicher anstreben und – gleichzeitig – zu einer optimalen europäischen wirtschaftspolitischen Gesamtstrategie beitragen. Unsere Devise muss daher sein: Höherer Wohlstand und mehr Lebensqualität für Österreich im Rahmen einer gesamteuropäischen und bürgernahen Politik! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir haben dabei allen Grund, mit unserer bisherigen Leistungsbilanz zufrieden zu sein: Am Beginn des vergangenen Jahres haben einige Zweifel geäußert, ob wir in der Lage sein würden, die vorgegebenen und vom Hohen Haus beschlossenen Budgetvorgaben mit dem Ziel einer ersten deutlichen Reduktion der Neuverschuldung des Gesamtstaates von 4,96 Milliarden j im Jahre 1999 auf 3,97 Milliarden j einzuhalten. Heute zweifelt kein ernsthafter Analyst mehr an unserem Bekenntnis, die Finanzen unseres Landes nachhaltig in Ordnung zu bringen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir haben es nicht nur geschafft, die Ziele des Jahres 2000 einzuhalten, sondern sie mehr als deutlich übertroffen. Wir haben nicht etwa 3,97 Milliarden j neue Schulden gemacht, sondern konnten die Neuverschuldung bereits im ersten Jahr unserer Tätigkeit auf 2,85 Milliarden j reduzieren. Durch einen konsequenten und strikten Budgetvollzug konnten wir die Neuverschuldung gegenüber meinem Vorgänger also um knapp 2,11 Milliarden j , gegenüber unseren eigenen anspruchsvollen Zielen um etwa 1,1 Milliarden j reduzieren. Wir haben um fast 30 Prozent besser abgeschnitten als erwartet! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Österreich ist in der Budgetpolitik wieder auf der Überholspur. Nach EU-Kriterien gemessen, beträgt unser Maastricht-Defizit für das Jahr 2000 bloß 2,36 Milliarden j . Das sind 1,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, nach 2,1 Prozent im Jahre 1999 – deutlich besser, als von der Europäischen Kommission erwartet. Durch diese Senkung des Defizits können fast 72,7 Millionen j an Zinsen für die Finanzschulden des Bundes pro Jahr eingespart werden.

Das sind wichtige und gelungene Signale der Vertrauensbildung und der Sicherheit an unsere Bevölkerung. Wir sind einem Auftrag verpflichtet, nämlich: sparsam und klug mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen. Den Beweis dafür haben wir bereits im ersten Jahr erbracht: Österreich konnte die rote Laterne in der Europäischen Union abgeben. Wir sind nicht mehr das Schlusslicht in der Europäischen Union. – So eine Finanzpolitik kann sich sehen lassen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Eder: Wer zahlt das?)

Dieser erste große Schritt in Richtung eines ausgeglichenen Staatshaushaltes geht einher mit hervorragenden wirtschaftlichen Eckdaten:

Wir haben die drittniedrigste Arbeitslosigkeit in Europa. Nur das kleine Luxemburg und die Niederlande haben etwas bessere Werte als Österreich. Zirka 50 000 Menschen mehr sind jetzt in Beschäftigung, als das unter der vorherigen Bundesregierung der Fall war. Unsere Unternehmen haben die günstigen Rahmenbedingungen genützt, viele Arbeitsplätze geschaffen, und so konnten wir auch das Ziel des "Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung", nämlich "100 000 Beschäftigte mehr", bereits im vergangenen Jahr übererfüllen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Inflation wird heuer die viertniedrigste in der Europäischen Union sein.

Die österreichischen Direktinvestitionen in anderen Ländern sind beachtlich. Vor allem unsere osteuropäischen Nachbarn sind dabei das Investitionsziel unserer Unternehmen. Für die


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zentrale wirtschaftliche und politische Bedeutung Österreichs vor dem Hintergrund der geplanten Erweiterung der Europäischen Union ist dies von eminenter Bedeutung.

Aber wir brauchen auch direkte Investitionen anderer Länder in Österreich. Nichts kann die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes und den Fleiß und die Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter mehr unter Beweis stellen als internationale Investitionen in Österreich.

Das im Wege der Betriebsansiedlungsgesellschaft Austrian Business Agency neu geschaffene Investitionsvolumen ausländischer Firmen in Österreich hat im Jahre 2000 einen Wert von 554 Millionen j erreicht und konnte damit gegenüber 1999 verdoppelt werden. Insgesamt hat die Austrian Business Agency gemeinsam mit den regionalen Ansiedlungsgesellschaften im abgelaufenen Jahr 132 Firmen bei der Ansiedlung in Österreich unterstützt. Die Zahl der damit neu errichteten Arbeitsplätze ist mit 5 420 ebenfalls deutlich gestiegen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Und dieser Investitionsboom wird sich auch heuer fortsetzen: Telekom-Unternehmen werden in den nächsten Jahren zumindest 1,5 Milliarden j in den Ausbau von Breitbandnetzwerken investieren. BMW wird heuer 72,7 Millionen j in den Standort Steyr investieren. Magna setzt seine Investitionstätigkeit fort und wird 218 Millionen j für eine weitere Stärkung seiner Aktivitäten in Österreich einsetzen. Innovative ausländische Klein- und Mittelbetriebe wie, um nur ein paar Beispiele zu nennen: das deutsche Unternehmen Kabel New Media, das Schweizer Unternehmen Mediphore Biotechnologie, das schwedische Unternehmen Icon Medialab investieren in Österreich; andere wie das US-Unternehmen Broadvision siedeln ihre Osteuropazentrale für E-Commerce in Österreich an.

Ganz besonders, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich aber eines hervorheben: Das Rückgrat unserer Wirtschaftskraft, unsere vielen österreichischen Unternehmen setzen ihren Erfolgsweg fort und werden mit einem geschätzten Investitionsvolumen von 48,5 Milliarden j im Jahre 2001 Hunderttausende Arbeitsplätze sichern und viele neue schaffen und damit auch ihr Vertrauen in die Finanz- und Wirtschaftspolitik dieser Bundesregierung unter Beweis stellen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Investitionen der privaten Unternehmen erreichten im Jahre 2000 22,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes – das ist der höchste Wert in der Europäischen Union. Im letzten Jahr sind rund 24 000 neue Unternehmen in Österreich gegründet worden, das sind 9,6 Prozent mehr als im Jahre 1999. Damit sind derzeit fast doppelt so viele Jungunternehmer in Österreich tätig, als das zu Beginn der neunziger Jahre der Fall war. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Investitionen von 48,5 Milliarden j der heimischen Unternehmen und 24 000 neu gegründete Unternehmen! Meine Damen und Herren! Das kann man nicht hoch genug schätzen. Das gibt uns Optimismus, das gibt uns Zuversicht, weil Risikobereitschaft und das Vertrauen auf die eigenen Fähigkeiten Voraussetzungen einer prosperierenden Wirtschaft sind. Ich sage ein aufrichtiges Dankeschön diesen Unternehmen und ihren Mitarbeitern! Sie sind es, die die Steuern erwirtschaften, sie sind es, die die Arbeitsplätze schaffen, sie sind die Zukunft unseres Landes. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Gesamtexporte unserer Unternehmen haben im letzten Jahr mit Steigerungen um durchschnittlich 10,9 Prozent, bei den Warenexporten allein sogar um 15,9 Prozent, ebenfalls neue Rekordwerte erreicht und werden heuer erstmals die 1 000-Milliarden-Schilling-Schwelle, also 72,7 Milliarden j , überschreiten.

Das Wachstum unserer Wirtschaft lag im Jahre 2000 mit 3,3 Prozent weit über dem langjährigen österreichischen Durchschnitt. Im Vergleich zu 1999 stieg die Wirtschaftsleistung um real 6,2 Milliarden j . Das heißt, jeder Erwerbstätige hat durchschnittlich 1 760 j mehr an Wert-schöpfung geschaffen.

Die Zahl der Erwerbstätigen erreichte mit 3,505 Millionen einen neuen Höchststand. Das ist ein Anstieg um etwa 25 800 Erwerbstätige. Besonders erfreulich ist dabei der Anstieg bei der Frauenbeschäftigung, die um 23 700 zugenommen hat. Die Zahl der Arbeitslosen sank um knapp


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27 000 Personen auf den niedrigsten Wert seit 1992. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen wurde gegenüber 1999 um 40 Prozent gesenkt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Mir liegen jetzt auch die neuesten Zahlen vor, wonach trotz prognostizierter Konjunkturabschwächung für Ende Jänner 2001 ein Anstieg der unselbständig Beschäftigten um 26 449 gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen ist.

Das ist selbstverständlich nicht allein, aber auch Verdienst der neuen Bundesregierung. Ich sage Ihnen daher aus voller Überzeugung: Wir sind auf dem richtigen Weg! Und diese Bundesregierung wird sich trotz dieser hervorragenden wirtschaftlichen Situation nicht zufrieden zurücklehnen, sondern – ganz im Gegenteil! – verstärkt und aktiv Gestaltungsspielräume ausweiten. Unsere Aufgabe ist es, gerade in einer Zeit einer guten Entwicklung Schwächen und Probleme zu identifizieren und Lösungen zu erarbeiten. Wir sind eine Reformpartnerschaft, die Österreich inflationsfreies Wachstum und Vollbeschäftigung bringen soll. Nicht die Vergangenheit, sondern die Gegenwart und vor allem die aktive Gestaltung der Zukunft sind unser Antrieb. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir machen die Budgetkonsolidierung nicht als Selbstzweck und sicher nicht, um die Europäische Union zufrieden zu stellen: Hinter dem Konsolidierungsprogramm, zu dem Bund, Länder und Gemeinden beitragen, steht eine neue Wirtschaftspolitik der österreichischen Bundesregierung. Diese ist darauf ausgerichtet, einen langfristig tragfähigen Rahmen und die dazugehörigen Mechanismen aufzubauen – und nicht darauf, in einem immer wiederkehrenden Wechselspiel zwischen dem Wahlzuckerl "Steuerreform" und dem mit Sicherheit darauf folgenden Sparpaket Märkte, Unternehmen und Konsumenten ständig in Hochspannung und Unsicherheit zu versetzen. Unsere Konsumenten, unsere Arbeitnehmer und unsere Wirtschaft brauchen eine verlässliche und einschätzbare Politik, brauchen stabile Rahmenbedingungen, brauchen durch das Aufbrechen verkrusteter Strukturen echte Perspektiven für einen Neubeginn und einen offenen Blick in die Zukunft. Diese Aufgabe stellt sich der Politik jeden Tag, jede Minute. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Darum müssen wir auch den riesigen Schuldenberg aus der Vergangenheit rasch abbauen, damit die mehr als 7 Milliarden j Zinsen für die Staatsschuld nicht jeden Gestaltungsspielraum auffressen und die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder gefährden. An dieser Aufgabe führt kein Weg vorbei. Es nützt nicht, ihn langsamer und gemächlicher zu gehen, denn das erhöht den Zinsdruck nur noch weiter – und letzten Endes müssen wir noch mehr zurückzahlen. Das hat unsere Jugend nicht verdient.

Wenn die Opposition aber ihren alten Weg in Richtung "noch mehr Schulden" lieber fortsetzen will, dann soll sie das bitte offen sagen, und zwar jetzt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Grollitsch hält in Richtung SPÖ eine Tafel in die Höhe, und zwar mit der Aufschrift: "Auch Sie haben für 2 000 000 000 000 S Schulden gestimmt! – Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Das war eigentlich rhetorisch gesagt, ich habe nicht mit Ihrem Outing gerechnet. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

In jedem Fall wird unser Motto weiterhin lauten: Rasche und gemeinsame Budgetkonsolidierung zur Sicherung unserer Zukunft! (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Mir ist aber auch bewusst, dass diese solidarische Budgetsanierung unserer Bevölkerung auch große Opfer abverlangt. Unfallrentner können nur schwer akzeptieren, dass ihre Renten nunmehr steuerpflichtig sind und sie damit trotz einer teilweise deutlichen Anhebung der Unfallrenten ein geringeres verfügbares Einkommen haben als bisher. (Mehrere Abgeordnete der SPÖ halten erneut die bereits erwähnten Tafeln in die Höhe.) Da gibt es Härtefälle, die ich nicht leugnen kann, obwohl sie niemand beabsichtigt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. )

"Neu regieren" heißt auch, solche Härtefälle zu erkennen und die Bereitschaft zu haben, hier eine Neuregelung herbeizuführen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Unser Ziel wird es sein, die Bezieher niedriger Einkommen schadlos zu halten und damit soziale Gerechtigkeit zu üben. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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Gleichzeitig konnten wir mit der Behindertenmilliarde eine Offensive für benachteiligte Bevölkerungsgruppen vor allem für eine verstärkte Integration in den Arbeitsmarkt ins Leben rufen. Auch daran erkennt man: Solidarität mit den sozial Schwachen ist uns ein wichtiges Anliegen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Schasching hält eine Tafel mit der Aufschrift: "Herr Gilbert Trattner! Auch Sie haben für die Besteuerung der Unfallrenten gestimmt" in die Höhe. – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Unsere Pensionisten würden sich eine stärkere Anhebung ihrer in langen Jahren verdienten Renten wünschen. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) Auch wenn stärkere Erhöhungen immer besser sind, können wir doch stolz darauf sein, gerade für einkommensschwächere Pensionisten einen sehr guten Abschluss verhandelt zu haben. Alle Pensionen wurden im Jahre 2001 um 0,8 Prozent erhöht. Zusätzlich gab es im Februar eine Einmalzahlung von 1 Prozent einer Jahrespension, maximal aber 116 j .

Die durchschnittliche Pensionserhöhung beträgt somit 1,5 Prozent, wobei die Bezieher kleinerer Pensionen besser gestellt wurden. Diese können mit einer Erhöhung der Nettopension um bis zu 1,8 Prozent rechnen. Dabei möchte ich betonen, dass Pensionisten bei einem Bezug von 872 j im Jahre 2001 sogar um rund 160 j mehr erhalten. Wir stehen zu unserem Versprechen, die Pensionen zu sichern und Erhöhungen vor allem kleinen Pensionisten zugute kommen zu lassen. Das ist gelebte soziale Gerechtigkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Hohes Haus! Schon John Kenneth Galbraith hat erkannt, "was ökonomisch richtig und was politisch opportun ist, ist selten identisch"!

Wahre Verantwortung zu tragen heißt aber auch, das für die gemeinsame und positive Zukunft Notwendige und Unerlässliche zu tun, selbst wenn es nicht jedem gefällt. Dazu bekennt sich diese Reform- und Erneuerungsregierung! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Dabei möchte ich betonen, dass die Art und Weise, wie wir konsolidieren, also unser Weg der Konsolidierung eine ganz klare Zielsetzung verfolgt:

Erstens: Die Sanierung muss vor allem auf der Ausgabenseite erfolgen. Die Bevölkerung hat ein Recht auf einen schlanken und sparsamen Staat.

Zweitens: Fairness, soziale Gerechtigkeit und soziale Treffsicherheit sind uns oberste Anliegen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Drittens: Eine möglichst geringe Belastung der Bevölkerung, gestaltet nach dem Grundsatz: Wer mehr verdient, wer vermögender ist, soll auch stärker zur Sanierung der Staatsfinanzen beitragen! (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wie ist uns nun die Umsetzung dieser Ziele tatsächlich gelungen? – Als Vergleich dazu möchte ich das Sparpaket 1996/97 heranziehen. Damals wurden 3 Millionen Menschen einkommensteuerlich be lastet. Selbst ein Arbeiter mit einem relativ niedrigen monatlichen Einkommen von 1 090 j oder 15 000 S wurde mit 42,9 j oder 590 S be lastet. Jetzt sind von 3,5 Millionen aktiven Lohnempfängerinnen und Lohnempfängern 2,6 Millionen einkommensteuerlich nicht betroffen. Der angeführte Arbeiter mit dem monatlichen Einkommen von 1 090 j wird durch die von uns gesetzten Konsolidierungsmaßnahmen einkommensteuerlich nicht belastet, wenn er von der zusätzlichen Pensionsvorsorge Gebrauch macht. (Zwischenruf des Abg. Verzetnitsch. )

Oder vergleichen wir die Kaufkraft der Bevölkerung im Jahre 1999, unter der vergangenen Bundesregierung, mit der Kaufkraft der Bevölkerung im Jahre 2002, und zwar unter Berücksichtigung der von uns finanzierten Steuerreform 2000, aller gesetzten Konsolidierungsmaßnahmen, des Kinderbetreuungsgeldes und des realen Nettolohnzuwachses. Das Ergebnis ist: Das unterste Einkommensdrittel wird im direkten Vergleich des Jahres 1999 mit dem Jahr 2002 insgesamt um rund 690 Millionen j mehr an Kaufkraft zur Verfügung haben. Die unteren 75 Prozent der Einkommensbezieher werden in einem Ausmaß von zirka 1,64 Milliarden j von den


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Maßnahmen dieser Bundesregierung profitieren. Diese Zahlen sprechen wohl für sich. Wir werden unseren Zielsetzungen mit dieser Budgetpolitik voll gerecht. Wir sind es, die die Umverteilung von oben nach unten erreichen. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Wir sind es, die zeigen, dass soziale Gerechtigkeit mit dem Weg zum Nulldefizit vereinbar ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Sie sehen also, was mit einer verantwortungsvollen Budgetpolitik erreicht werden kann. (Abg. Sophie Bauer: Ihre Budgetpolitik ist unverantwortlich!) Die These, Nulldefizit und soziale Gerechtigkeit wären die Quadratur des Kreises, haben wir mit diesem Budget überwunden. Wir beweisen, dass es auch anders geht: Dieses Budget macht aus der Quadratur des Kreises eine Linie, in der sich Konsolidierung und soziale Gerechtigkeit vereinen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Da der Prophet in eigener Sache aber zumeist keinen besonderen Anspruch auf Glaubwürdigkeit hat, darf ich eine Analyse von Professor Herbert Kofler zitieren:

Er sagt: "Einzig und allein entscheidend ist meines Erachtens eine Betrachtung aus der Sicht, inwieweit die Bürger von den Maßnahmen betroffen sind ..." Und weiters: "Je weniger die Bürger von der Konsolidierung betroffen sind, umso eleganter und umso professioneller ist die Sanierung. Daran sind die Güte und die Qualität der Konsolidierung zu messen". – Eine Analyse, der wir alle wohl nur voll zustimmen können. Und nun ist besonders wichtig: Welche Schlussfolgerung zieht Professor Kofler? Ich darf ihn wiederum zitieren:

"Wenn von einer Gesamtkonsolidierung von 7,3 Milliarden j 5,5 Milliarden j den Steuerpflichtigen beziehungsweise Bürger nicht oder nur untergeordnet treffen, dann ist dies eine im internationalen Vergleich hervorragende Konsolidierungsquote und Konsolidierungsqualität." (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Professor Kofler ist mit dieser positiven Beurteilung unserer Maßnahmen keine Ausnahmeerscheinung – ganz im Gegenteil! Professor Felderer vom Institut für Höhere Studien kommt in einer Untersuchung der Verteilungseffekte des Konsolidierungsprogramms der österreichischen Bundesregierung zu folgendem Schluss:

"Bei den einnahmenseitigen Maßnahmen werden Arbeitnehmer und Unternehmen etwa gleich stark belastet. Soweit diese Maßnahmen den einzelnen Einkommensgruppen zuordenbar sind, tragen nach Auffassung des Institutes das mittlere und oberste Drittel die Hauptlasten."

Auch der Managing Director des Internationalen Währungsfonds, Dr. Horst Koehler, begrüßt die Konsolidierung im Grundsatz genauso wie der Vorsitzende des Staatsschuldenausschusses, Professor Helmut Frisch, oder genauso wie Professor Streissler und auch Professor Kramer vom Wirtschaftsforschungsinstitut.

Ich bedauere daher sehr, dass trotz aller fachlicher Zustimmung angesehener Experten und trotz internationaler Anerkennung unserer Finanz- und Budgetpolitik die Vertreter der Opposition die Parteipolitik vor die sachliche Bewertung und das Wohl unseres Landes stellen. Ich darf Ihnen mit Gotthold Ephraim Lessing daher nochmals sehr deutlich sagen: "Es ist Arznei, nicht Gift, was ich Dir reiche!" (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Unsere Medizin wird die kranken Finanzen gesund machen – zum Wohle der Bevölkerung! (Anhaltender lebhafter Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Genau das, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, wurde uns auch vom Rat der europäischen Finanzminister und der Kommission der Europäischen Union im Zuge der Debatte unseres Stabilitätsprogramms am 12. Februar für die Jahre 2000 bis 2004 eindrucksvoll bestätigt.

Erinnern wir uns: Noch vor einem Jahr bei der Präsentation des damaligen Stabilitätsprogramms wurde Österreich für seine Finanzpolitik massiv kritisiert. Wir waren das Schlusslicht in der Europäischen Union. Die Europäische Union, die OECD, der Internationale Währungsfonds, sie alle kritisierten die Defizitpolitik der alten Bundesregierung mit mehr als 160 Milliarden j an


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Finanzschulden und einem jährlichen Defizit von mehr als 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Nur ein Jahr später haben wir ein neues Stabilitätsprogramm präsentiert, das erstmals seit langer Zeit wieder klare Ziele für unsere Staatsfinanzen enthält. Nicht das Fortsetzen der Letztklassigkeit und einer weiteren massiven Verschuldung unseres Landes, sondern das Setzen neuer und ehrgeiziger Ziele, die uns in das solide Mittelfeld der Finanzpolitik in der Union führen, das wollen wir. Darum geht es uns! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Unsere Ziele sind:

Ein Stabilitätsprogramm, das nicht 1,3 Prozent Neuverschuldung des Bruttoinlandsprodukts im Jahre 2003 anstrebt, wie das von meinem Vorgänger geplant war, sondern ein ausgeglichenes Budget, also unser Nulldefizit bereits im Jahre 2002.

Eine Wende in der Finanzpolitik, die vom verantwortlichen Kommissar der Europäischen Union, Pedro Solbes, als "spektakuläre Verbesserung" ausdrücklich gelobt wurde. Eine neue österreichische Finanzpolitik, die von den europäischen Finanzministern mit großem Respekt und großer Anerkennung begrüßt und unterstützt wird.

Die Vorlage unseres neuen Programms hat die Finanzmärkte beruhigt und das Vertrauen in die österreichische Finanz- und Wirtschaftspolitik wiederhergestellt.

Darauf bin ich, ist die Bundesregierung, können Sie und mit uns alle Österreicherinnen und Österreicher stolz sein. Das kann sich wirklich sehen lassen! Das ist unser gemeinsamer Erfolg für Österreich! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Hohes Haus! Zukunftssicherung und "neu regieren" bedeuten, die Rolle des Staates neu zu definieren. Dieser neue Staat sollte sich nicht über Finanzierungsströme definieren, sondern über die Entwicklungen, die er in Gang setzt, über die Möglichkeiten, die er durch attraktive Rahmenbedingungen eröffnet, und über innovative Lösungen, die er für alle anstehenden Probleme bereit hält.

"Neu regieren" heißt vor diesem Hintergrund, nicht nur "Geld ausgeben", auch wenn viele Politiker dies in der Vergangenheit als ihre Hauptaktivität gesehen haben, frei nach dem Motto von Mark Twain: "Von jetzt an werde ich nur so viel ausgeben, wie ich einnehme, selbst wenn ich dafür Geld borgen muss"! (Heiterkeit bei den Freiheitlichen. – Abg. Ing. Westenthaler: Edlinger denkt schon darüber nach! Hausaufgabe für Edlinger! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Es geht aber in Wirklichkeit um viel mehr: Der moderne Staat wird sich von einem zahlenden Staat zu einem ermöglichenden Staat entwickeln, zu einem Staat, der Neuerungen einleitet und fördert, der die Voraussetzung für die Entfesselung der Kreativität der Mitbürgerinnen und Mitbürger schafft, der lenkend und moderierend eingreift, der die Marktkräfte dort korrigiert, wo sie zum Schaden der Menschen und des Wettbewerbes werden.

Der moderne Staat ist ein Staat der Emanzipation, der die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt, ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten, wobei der Wahrung des Solidaritätsgedankens große Bedeutung zukommt (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Für viele Politiker gilt es jetzt umzudenken: nicht nur Bedenkensträger beziehungsweise Zuschauer zu sein, der entweder applaudiert oder kritisiert, sondern Akteur, das heißt aktiv Gestaltender, zu sein. Zukunftssichernde Politik bedeutet nämlich, den Bürgern reinen Wein einzuschenken und innovativ nach neuen Perspektiven für eine attraktive Zukunft zu suchen. Das bedeutet auch, mit geringen finanziellen Mitteln, dafür aber umso größerem Einsatz an Kreativität und Willen das Maximum an Einsatzfreude, Innovationsgeist und Motivation der Mitbürgerinnen und Mitbürger auszulösen.


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Besonders wichtig ist mir dabei die Emanzipation der Bürgerinnen und Bürger von staatlicher Bevormundung, ihre Einbindung in die Politikformulierung und -durchführung, die Förderung ihrer aktiven Mitarbeit bei der Lösung unserer gemeinsamen Probleme. Dazu brauchen wir auch eine Stärkung der Zivilgesellschaft. Geben wir den BürgerInnen ihren Staat zurück, motivieren wir unsere Bevölkerung zur aktiven Mitgestaltung! Wir alle sind Österreich, leisten wir auch unseren Beitrag dazu! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zukunftssicherung bedeutet auch, zu erkennen, dass man nicht alles und jedes durch Gesetze regeln und vorgeben kann. Für mich heißt Zukunftssicherung, Wandel und Veränderung über Anreize herbeizuführen. Leistung muss sich wieder lohnen. Der Abstand zwischen Einkommen aus Arbeit und den Absicherungen bei Arbeitslosigkeit muss größer werden, ohne den Schutzcharakter der Arbeitslosenversicherung einzuschränken. (Zwischenrufe der Abgeordneten Silhavy und Verzetnitsch. )

Wir müssen neben den Anreizen im Steuer- und Transfersystem (Abg. Nürnberger: Die Ärmsten der Ärmsten schröpfen!) auch ein neues positives und zukunftsgerichtetes Denken entwickeln – ein Denken, das nicht in jeder Veränderung nur Negatives sieht, das nicht immer weiß, wie es nicht geht und weshalb es nicht funktioniert, das nicht jeden anderen dafür ver-antwortlich macht, dass es einem selbst schlecht geht. (Abg. Nürnberger: Arbeitslose schröpfen!)

Wir brauchen ein Denken, das Veränderung als wichtig und notwendig anerkennt, ein Denken, das Optimismus und Gestaltungskraft ausstrahlt, ein Denken, das Mut signalisiert, weil es Unbekanntes und Neues wagt, ein Denken, das Leistung und Einsatzbereitschaft honoriert und fördert. Erst ein solches Neudenken wird uns Perspektiven eröffnen, wird uns mit Selbstvertrauen ausstatten, denn nur wer sich den Wandel zutraut, der hat auch den Mut, ihn zu machen. Das ist meine Strategie der Zukunftssicherung für Österreich! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Schieder. )

Hohes Haus! Zukunftssicherung hängt dabei untrennbar mit der Qualität der öffentlichen Finanzen zusammen. Eine neue Qualität dieser Finanzen muss unser Ziel sein. Diese neue Qualität wird dann gegeben sein (Abg. Nürnberger: Der Jörg wird euch wieder sagen, was ihr machen müsst!), wenn es uns gelingt, die öffentlichen Haushalte langfristig tragfähig zu machen, wenn es uns gelingt, das Ziel einer verstärkten Arbeitsaufnahme zu fördern, noch mehr Menschen Beschäftigung zu geben, wenn es uns gelingt, eine wissensbasierte Gesellschaft zu entwickeln und unser Land für das Informationszeitalter bereit zu machen, und wenn es uns gelingt, zu Wachstum und Wohlstand nicht für einige wenige, sondern für alle in unserem Land beizutragen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Qualität der Finanzen heißt aber auch, ein Budget zu haben, das die Ökonomie Österreichs in Richtung Innovation und Dynamik entscheidend stärken soll. Ganz im Sinne Josef Schumpeters wollen wir eine mikroökonomisch orientierte Steigerung von Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit zu Lasten einer eher makroökonomisch orientierten Nachfragesteuerung.

Schumpeter sieht in seinem Werk die Rolle des "Dynamisierers", also des Unternehmers, als zentral an. Ich möchte diesen Gedanken weiter gehend verstehen: Ein unternehmerischer Mensch ist für mich einer, der den Mut zur Veränderung, der den Mut zur Innovation hat, und genau solche Qualitäten brauchen wir in den Betrieben, brauchen wir in der öffentlichen Verwaltung, wenn wir von Bürgernähe und Dienstleistungsmentalität sprechen.

Sie sehen also, in Österreich wurde schon vor längerer Zeit richtig erkannt, dass Innovation und Kreativität die Grundlagen für Wachstum darstellen und wir uns den institutionellen Wurzeln dieser Prozesse zuwenden müssen, wenn wir über Beschäftigung und Wachstum reden.

Wir können auf eine lange Tradition volkswirtschaftlicher Forschung und Lehre auf Weltniveau zurückblicken. Dieses Erbe aktiv weiterzuentwickeln und umzusetzen muss uns geradezu ein kulturelles Anliegen Österreichs sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die neue Qualität der Finanzen ist vielleicht am deutlichsten an unserer offensiven Politik für Bildung, Forschung und Entwicklung und Infrastruktur ablesbar. Mit den für das Jahr 2002 für Bildung vorgesehenen 8 Milliarden j ist es dieser Bundesregierung gelungen, innerhalb von drei Jahren um fast 500 Millionen j mehr für Bildung zur Verfügung zu stellen. Gemessen am Tiefpunkt der Ausgaben für Bildung der vorigen Bundesregierung im Jahre 1997 bedeutet dies unter Berücksichtigung der Kompetenzverschiebung beim Klinischen Mehraufwand sogar eine Steigerung der Bildungsausgaben um 1,2 Milliarden j .

Dieser Bereich liegt uns deshalb so am Herzen, weil jede Investition in die Ausbildung einen Multiplikator für die Wirtschaft, Kultur und Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft darstellt. Wir müssen aber auch auf die Globalisierung der Märkte und den technologischen Wandel reagieren. Daher werden Innovation und Wissen mehr und mehr zur maßgeblichen Wohlstandsquelle und nicht zuletzt auch zur Quelle für Einkommensunterschiede zwischen den einzelnen Staaten, zwischen ihren Bürgerinnen und Bürgern, zwischen den Unternehmen.

Gerade in diesem Zusammenhang sind die neuesten Entwicklungen im universitären Bereich sehr erfreulich. Im Wintersemester 2000/2001 gab es zirka 230 000 Studierende an den Universitäten und Kunsthochschulen. Ungefähr 10 000 Personen haben vergangenes Jahr eine Fachhochschule besucht. Derzeit gibt es 67 vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geförderte Fachhochschul-Lehrgänge; zwölf davon wurden ab dem Wintersemester 2000/2001 neu genehmigt.

Die Innovations- und Forschungs- und Entwicklungsförderung und eine gute Ausbildung stellen wichtige Eckpunkte für eine künftige Wissensgesellschaft dar. In diesem Sinne haben wir eine Computermilliarde vorgesehen, das sind mehr als 70 Millionen j , womit eine bessere Ausstattung der Schulen mit Computer-Hard- und Software als auch Lehrerschulungen im IT-Bereich finanziert werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist ein Mehr an Autonomie der Universitäten und Schulen, ist ein neuer organisatorischer Rahmen. Das schließt auch mehr Wettbewerb zwischen einzelnen Ausbildungsinstitutionen ein. Wir wollen unsere Schulen und höheren Schulen international so positionieren, dass Österreich ein gesuchter und anerkannter Lehr- und Studierstandort wird. Das verstehe ich unter Zukunftssicherung für unser Land! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anlässlich der Diskussion um die Einführung der Studienbeiträge haben manche wohl zu Unrecht polemisiert, wir würden zu Lasten der Studierenden einnahmenseitig konsolidieren. – Das Gegenteil ist der Fall: Wir erneuern von Grund auf die Infrastruktur an unseren Universitäten sowie die Qualität der Lehre und Ausbildung.

In diesem Zusammenhang kann ich auch auf eine aktive Forschungspolitik der Bundesregierung verweisen, die den dritten "Reformdialog für Österreich" ganz dem Thema Forschung widmete. Ziel dieses Dialogs ist es, Eck- und Schwerpunkte für die künftige Forschungspolitik Österreichs zu definieren. Dazu wird es bereits nach Ostern eine Fortsetzung der Gespräche geben, wo der Rat für Forschungs- und Technologieentwicklung seine Vorschläge für eine Forschungs- und Technologiestrategie für Österreich präsentieren wird.

Grundlage dafür ist, dass die österreichische Forschungsquote bis zum Jahre 2002 auf 2 Prozent und bis zum Jahre 2005 auf 2,5 Prozent angehoben wird. Zur Unterstützung dieses ambitionierten Zieles der Bundesregierung wurde schon im Budget 2001 mit einem Forschungs- und Entwicklungsoffensivprogramm in der Höhe von zusätzlichen 509 Millionen j für drei Jahre vorgesorgt. Da Österreich im internationalen Vergleich zu Ländern wie Schweden oder Finnland einen sehr hohen öffentlichen Anteil an den Forschungs- und Entwicklungsausgaben aufweist, wird beim Forschungs- und Entwicklungsoffensivprogramm besonderes Augenmerk auf die Anreizwirkung für den privaten Sektor gelegt.

Zukunftssicherung ist natürlich aber auch eine Frage der Infrastruktur. Auch da haben wir es verstanden, die Qualität der öffentlichen Finanzen deutlich zu verbessern. Während die Infra


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strukturausgaben des Bundes inklusive jener der ausgegliederten Unternehmen im Jahre 1999 2,1 Milliarden j betrugen, ist es gelungen, sie im Jahre 2002 auf 2,7 Milliarden j zu steigern. Damit können eine ganze Reihe von seit langem baureifen Projekten endlich umgesetzt werden. Mit der hohen Multiplikatorwirkung von Bauleistungen werden wir auch große Beschäftigungseffekte auslösen können – ein wichtiges Investitionsprogramm zum Wohle der österreichischen Bevölkerung. Wir erhalten und bauen die Straßen und das hochrangige Schienennetz, errichten neue Schulen und sanieren die Universitäten. Wir schauen darauf, dass die Mobilität auf unseren Straßen weiterhin gewährleistet ist, sorgen aber auch für ein leistungsfähiges öffentliches Verkehrssystem. Der Bürger soll wissen, dass er etwas davon hat, wenn er Abgaben und Steuern zahlt! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Hohes Haus! Österreich braucht genau so dynamische Unternehmen wie in den Vereinigten Staaten von Amerika. Dort hat eine neue Generation von ideenreichen Unternehmern und risikofreudigen Anlegern die "New Economy" geschaffen. Dies hat zu einem neun Jahre andauernden sehr hohen Wirtschaftswachstum geführt. Auch wenn dieser Boom jetzt zurückgeht, bleibt, dass sich der Vorsprung der USA gegenüber Europa bei der Wirtschaftsleistung in fünf Jahren um 10 Prozentpunkte vergrößert hat und die Arbeitslosigkeit auf beispielhaft niedrige Werte gesunken ist. Die Wirtschaftsleistung der USA lag im Jahre 2000 um 57 Prozent über dem EU-Durchschnitt, und die Arbeitslosenrate in den USA beträgt die Hälfte im Vergleich zur Europäischen Union. Die New Economy schafft hochwertige Arbeitsplätze und ist besonders forschungsintensiv. Sie stimuliert Investitionen. Die New Economy ist auch eine Antwort auf die Herausforderungen der Osterweiterung der Europäischen Union. Daher müssen wir alles tun, um unsere Wirtschaft in Richtung New Economy zu restrukturieren. Mehr Unternehmensgründungen in diesen Zukunftsbereichen, neue qualitativ hochwertige und gut bezahlte Arbeitsplätze müssen unser Ziel sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um die Konsolidierungserfolge zu stabilisieren und die Zukunft unseres Landes zu sichern, sind für die großen Ausgabenbereiche Reformen unerlässlich. Unter diesem Aspekt möchte ich einige ausgewählte Arbeitsschwerpunkte der Bundes-regierung näher beleuchten, wobei ich Ihnen zeigen möchte, wie eine Politik, deren oberste Maxime der Nutzen für den Bürger ist, verkrustete Strukturen aufbricht und die wichtigsten Ausgabenprogramme des Staates reformiert.

Die Verwaltungsreform muss eine Auflösung unserer Zwei-Klassen-Gesellschaft in Österreich verwirklichen: hier der dem Wettbewerb jeden Tag ausgesetzte privatwirtschaftliche Sektor und dort ein nach wie vor überdimensionierter geschützter Sektor mit unseren Kammern, Sozialversicherungsträgern, Bundes-, Landes- und Gemeindebediensteten. Aufgabe dieser Mitarbeiter ist es, klassische Dienstleistungen, basierend auf hoch spezialisiertem Know-how, zu erbringen. Wichtigste Managementaufgabe solcher wissensbasierter Institutionen wäre es, die Kreativität, die Leistungsbereitschaft und die Motivation dieser Mitarbeiter zu fördern. Die Antwort eines noch immer k.&.k.-hoheitlich geprägten Systems auf diese Herausforderung lautet: hierarchische Linienstruktur, fehlende Personal- und Organisationsentwicklung, anachronistische Pragmatisierung, lebenslang gleicher Arbeitsplatz und ein den Quereinstieg und den Querausstieg massiv behinderndes Beamtendienst- und Pensionsrecht.

Wir werden dieses System mit angeborener Leistungsfeindlichkeit reformieren und verändern. Ein neues einheitliches Dienstrecht, das allen Arbeitnehmern in Österreich Chancengleichheit bringt, ist in Ausarbeitung. Die Pragmatisierung von öffentlich Bediensteten muss als generelles Prinzip abgeschafft werden, nur in einigen besonders wichtigen Bereichen wird es notwendig sein, Beamten Schutz vor möglicher Willkür aus dem politischen Bereich zu geben.

Ein Pensionsrecht für alle, also die Harmonisierung der unterschiedlichen Systeme in Österreich muss unser Ziel sein. Hierzu werden wir auch einen konstruktiven Dialog mit der Gewerkschaft aufnehmen. (Zwischenruf des Abg. Edler. ) Mehr Flexibilität und Leistungsorientierung, der Wechsel von der privaten in die öffentliche Wirtschaft und umgekehrt, die Durchlässigkeit der Systeme: Das ist die Reformantwort eines wettbewerbsorientierten und innovativen Staates. Unsere Bevölkerung hat ein Recht auf einen solchen schlanken und leistungsorientierten Staat.


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(Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Edlinger: ÖAAB applaudiert nicht! – Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Wir haben eine Fülle von strategisch wichtigen Projekten initiiert, um dieser Zielsetzung gerecht zu werden.

Erstens: Frau Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer hat bereits im letzten Jahr eine Aufgabenreformkommission unter Leitung von Professor Raschauer eingesetzt. In dieser wird grundsätzlich überlegt, welche Aufgaben ein Service- und Dienstleistungsstaat für seine Bevölkerung erbringen muss. Doppelgleisigkeiten zwischen Ministerien beziehungsweise Bund und Ländern müssen identifiziert und abgeschafft werden.

Zweitens: Im Zuge des Finanzausgleichs wurde die gemeinsame Einsetzung einer Kommission von Bund und Ländern mit dem Ziel beschlossen, die Abläufe zwischen den Gebietskörperschaften zu vereinfachen und zu verbessern. Konsequente Aufgabenkritik, bessere Kompetenzzuordnung, effizientere und flachere Verwaltungsstrukturen und vor allem echte Servicequalität für den Bürger sind die Ziele dieser Gruppe. Damit sollen Einsparungen auf Bundesseite von 250 Millionen j pro Jahr erreicht werden.

Drittens: Mit Arthur Anderson ist ein international erfahrener und hochakzeptierter Berater als Gewinner einer Ausschreibung hervorgegangen, die eine Budgetreform mit klaren Prioritätensetzungen in allen Bundesministerien zum Ziel hat. Während ressortspezifische Projekte Einsparungspotentiale in den einzelnen Ministerien aufzeigen sollen, stehen im Zentrum der ressortübergreifenden Projekte die Reform der Support-Prozesse, vor allem in den Präsidien, die Entwicklung einer IT-Strategie für die gesamte Bundesverwaltung sowie die künftige Steuerung der Verwaltung nach den Grundsätzen des New Public Managements.

Viertens: Im Haushaltsrecht werden Ergebnis- und Ressourcenverantwortung zusammengeführt. Globalbudget mit Leistungsauftrag und wirksamen Anreiz- und Sanktionsmechanismen ist die Grundformel für ein wirkungs- und bürgerorientiertes Haushaltsrecht. Die nachhaltige Sanierung des Haushaltes wird damit über die Definition dauerhaft neuer Spielregeln erreicht. Eine der Hauptaufgaben ist es, alle Ausgaben des Staates auf ihren Nutzen und Vorteil für den Steuerzahler zu hinterfragen. Einzig und allein entscheidend sind die Definition und die Kontrolle von Produkten und Leistungen des Staates in möglichst hoher Qualität für die Bürgerinnen und Bürger.

Fünftens: Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel hat die Durchforstung der bestehenden Gesetze mit dem Ziel einer deutlichen Bereinigung und Vereinfachung der entsprechenden Rechtsmaterien in Auftrag gegeben.

Sechstens: Wesentliche Teile des Einkaufsvolumens der einzelnen Ministerien werden in einer noch im ersten Halbjahr des laufenden Jahres neu zu gründenden Beschaffungsgesellschaft gebündelt, um deutliche Einsparungseffekte zu erzielen, die primär über bessere Einkaufskonditionen, aber auch effizientere Beschaffungsprozesse ermöglicht werden. Unser Ziel sind Einsparungen von knapp 43,6 Millionen j pro Jahr.

Siebentens: die Reform des Lehrerdienstrechts. Wir werden ein auf vier Schuljahre befristetes Jahresarbeitszeitmodell für die Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen einführen, ein Schritt, für den mehr als 70 Prozent der Lehrer in einer Urabstimmung eingetreten sind, ein erster wichtiger Schritt für mehr Leistungsorientierung, für mehr Zeit, die der Lehrer für den Unterricht aufbringt, für mehr Zeit, die der Lehrer in der Schule verbringt, und damit mehr Zeit für mehr Kontakt der Lehrer mit ihren Schülerinnen und Schülern. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es wird zwar Geld eingespart, aber gleichzeitig wird die Ausbildung der Kinder verbessert. Ich danke unseren Lehrerinnen und Lehrern, dass sie bereit waren, diesen Weg mit uns zu gehen. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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Achtens: Selbstverständlich werden wir den Bereich E-Government mit dem Ziel vorantreiben, künftig alle Amtswege auch online anzubieten.

Mit all diesen Reformprojekten verfolgen wir ein großes Ziel: Die öffentliche Verwaltung so zu modernisieren, dass sie dem Grundsatz einer professionellen Kundenorientierung, einer effizienten und auf modernen Informationstechnologien aufbauenden Dienstleistungsmentalität entspricht. Wir werden in dieser Legislaturperiode die Zahl der öffentlich Bediensteten um zumindest 11 000 reduzieren, mindestens 4 000 Mitarbeiter werden aus der öffentlichen Verwaltung ausgegliedert werden. 2002 wollen wir im gesamten Verwaltungsbereich bereits Einsparungen von 980 Millionen j erzielen.

Eine Generalsanierung der öffentlichen Verwaltung, umfassend, grundlegend, vereinfachend und bürgernah, das ist unser gemeinsamer Ehrgeiz. Auch das ist Zukunftssicherung für Österreich! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Hohes Haus! Wir haben bei Amtsantritt 5,5 Milliarden j an Schulden bei der ÖIAG übernommen und uns vorgenommen, diese so weit als möglich noch in dieser Legislaturperiode zu tilgen. Frühere Regierungen haben in der Zeit zwischen 1982 und 1997 insgesamt nur etwa 1,5 Milliarden j zurückgezahlt. Uns ist es gelungen, die Finanzschulden der ÖIAG bereits im ersten Jahr fast zu halbieren. Durch eine klare und zielorientierte Privatisierungsstrategie haben wir es geschafft, 2,3 Milliarden j an Schulden zurückzuzahlen – ein schöner Erfolg für die ÖIAG und den Steuerzahler! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Mit der Privatisierung wird die österreichische Wirtschaft in Schlüsselbereichen dynamisiert, veraltete Monopole werden aufgebrochen, die Wirtschaft wird dem politischen Einfluss entzogen, und der Steuerzahler wird entlastet. Die im internationalen Vergleich sehr geringe Liquidität der Wiener Börse wird erheblich verbessert, was die Möglichkeit der Eigenkapitalaufbringung für alle Firmen verbessern wird.

Mehr Eigenkapital ist wiederum die Basis für krisensichere und innovationsstarke Unternehmen. Viele Österreicher können neu direkt Anteile an Unternehmen erwerben und ihre Aktionärsrechte ausüben. Aus einem Volk der Steuerzahler wird ein Volk von Aktionären österreichischer Betriebe, deren Wertsteigerungen ihnen auch direkt zufließen. Das ist unsere industriepolitische Überzeugung! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Voraussetzung für einen stabilen österreichischen Kapital- und Bankenplatz ist eine effektive Finanzmarktaufsicht, die gerade reformiert wird. Ziel der Reform ist eine international herzeigbare Allfinanzlösung mit einer operativ unabhängigen, ausgegliederten Aufsicht, der jedenfalls die Banken- und Wertpapieraufsicht, weiters auch die Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht übertragen werden soll.

Eine Allfinanzaufsicht entspricht den neuesten Entwicklungen auf den Finanzmärkten, ermöglicht eine kosteneffiziente Aufsicht vor allem für kleinere Länder, ist international kompatibel und entspricht den europäischen Entwicklungen, kann als Vorbild für andere Länder gelten und reiht Österreich in eine Gruppe von Ländern mit entwickelten Kapitalmärkten ein.

Diese Reform soll zum 1. Jänner 2002 wirksam werden und eine personell, budgetär, organisatorisch und politisch unabhängige Allfinanzaufsicht verwirklichen. Es ist eine Reform für den Sparer, für mehr Sicherheit und Vertrauen in den Finanzplatz Österreich – auch das verstehe ich unter Zukunftssicherung! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Hohes Haus! Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt, die Lohnnebenkosten bis zum Jahre 2003 stufenweise nachhaltig um 1,09 Milliarden j abzusenken. Ein erster Schritt wurde mit der Urlaubsaliquotierung bei Kündigung des Dienstverhältnisses, mit dem Entfall des Postensuchtages bei Selbstkündigung und der Senkung des Dienstgeberbeitrages zur Krankenversicherung bei den Arbeitern bereits umgesetzt. (Abg. Verzetnitsch: Die Arbeitnehmer haben es bezahlt!)


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Dieser Entlastung der Dienstgeber steht die lang überfällige Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gegenüber. Die Menschen und deren hohe Arbeitsqualität sind das wertvollste Kapital in diesem Land. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir dürfen diesen Standortfaktor nicht zu teuer machen, wenn wir international wettbewerbsfähig bleiben und Vollbeschäftigung sichern wollen. Daher werden wir den Faktor Arbeit weiterhin entlasten – im Interesse der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, im Interesse der Beschäftigung und im Interesse des Wirtschaftsstandorts Österreich. Wir sichern die Zukunft unserer Wirtschaft! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Das führt mich zum wichtigen Bereich der Sozialversicherungen, wo es derzeit große Finanzprobleme gibt. Nach derzeitigen Schätzungen beträgt der akute Sanierungsbedarf bei den österreichischen Krankenkassen rund 4 Milliarden Schilling oder 0,29 Milliarden j . Die Finanzkraft unserer Sozialversicherung steht auf dem Prüfstand, wobei es von wenig Phantasie zeugen würde, einnahmenseitig durch Beitragserhöhungen zu sanieren. Eine nachhaltige Reform muss daher unverzichtbar folgende Punkte umfassen:

Steigerung von Effizienz und Effektivität durch organisatorische Zusammenführung und Restrukturierung; Verbesserung der Servicequalität für den einzelnen Versicherten durch umfassende Beratungsangebote; eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik durch Vereinheitlichung in den Behandlungsstandards und Leistungskatalogen und eine Professionalisierung in der Führung. Wir werden dieses System verändern müssen, denn unsere Bürger haben das Recht auf eine effiziente und soziale Versicherung! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Hohes Haus! Die nachhaltige Sanierung, die nachhaltige Sicherung der Pensionen für unsere ältere Generation ist uns wichtig. Diesem Zweck dient auch unser Projekt der Neugestaltung der Abfertigungen zu einer attraktiven zweiten Säule der Pensionsvorsorge. Ziel des neuen Modells ist es, die Abfertigung aus den Betrieben auszulagern und eine Verbesserung der Arbeitschancen insbesondere älterer Arbeitnehmer zu erreichen. Mit dem Modell "Abfertigung NEU" wird auch der Kapitalmarkt gestärkt und die Pensionsvorsorge wesentlich verbessert. Das ist eine Strukturreform ganz im Sinne unserer Arbeitnehmer, aber auch der Wirtschaft. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Verzetnitsch: Streichung der Abfertigung!)

17 Prozent der österreichischen Bevölkerung sind Kinder, Kinder sind aber 100 Prozent der Zukunft unseres Landes. Dieser Zukunft wollen wir mehr Perspektive geben. Mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ab 1. Jänner 2002 erreichen wir eine deutliche Verbesserung für unsere Familien und unsere Kinder. 19 000 Mütter, Hausfrauen und Studentinnen, die bisher keinen Anspruch auf Karenzgeld hatten, werden Kinderbetreuungsgeld erhalten. 8 000 Bäuerinnen und gewerblich selbständige Frauen, an die bisher nur Betriebshilfe in Höhe von rund 50 Prozent des Karenzgeldes ausbezahlt wurde, werden ebenfalls das Kindergeld erhalten. Vor allem für diese Personengruppe stellt das Kinderbetreuungsgeld eine deutliche Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dar. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das Kinderbetreuungsgeld wird 436 j  – also 6 000 S – im Monat oder 5 232 j  – 72 000 S – im Jahr betragen und damit der österreichischen Bevölkerung insgesamt rund 220 Millionen j oder 3 Milliarden Schilling mehr an Kaufkraft bereits im ersten Jahr bringen.

Mit dem Kinderbetreuungsgeld werden schließlich auch Pensionszeiten erworben.

Die Zukunft unseres Landes wird durch die Leistungen der Familien im Rahmen des Aufziehens der nächsten Generation gesichert. Ich greife daher als Finanzminister nicht mehr in den Topf des Familiengeldes, sondern wir setzen das Geld für unsere Kinder ein. (Lebhafter Beifall und Bravo-Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Bundesregierung ist stolz darauf, diesen besonderen Schwerpunkt im Bereich der Familienpolitik setzen zu können und damit einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zum kinder- und familienfreundlichsten Land Europas zu verwirklichen. Die Interessen unserer Kinder stehen über allem. Das Kinderbetreuungsgeld ist ein Signal an Familien, an Kinder und für sozial


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Schwache. So eine Familien- und Sozialpolitik kann sich sehen lassen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die BSE-Krise hat gezeigt, dass das System der europäischen Agrarpolitik in Anbetracht der enormen Steuermittel, die dafür verwendet werden, weiterentwickelt und reformiert werden muss. Eine relativ kleine Anzahl großer Betriebe kassiert in diesem auf industrielle Landwirtschaft ausgerichteten Brüsseler System den größten Anteil der Mittel, ohne Berücksichtigung der Qualitätskriterien. (Zwischenruf des Abg. Edlinger. )

Österreich hingegen hat schon bisher auf ein alternatives landwirtschaftliches Konzept gesetzt, das auf kleinstrukturierte Betriebe, ökologische Bewirtschaftung und Qualität statt auf Massenproduktion ausgerichtet ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Wir sollten die derzeitige Krise als Chance begreifen und versuchen, dem österreichischen Agrarmodell, das für hochwertige Produkte, hohe Lebensmittelsicherheit und ein Wirtschaften im Einklang mit der Natur und den Lebewesen steht, als Alternative zur industriellen Agrarproduktion zum Durchbruch zu verhelfen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Oberhaidinger: Warum tun Sie es nicht?)

Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass der große Topf der EU-Agrarsubventionen gerechter und effizienter verteilt wird: im Interesse unserer Bauern, der Steuerzahler und der Konsumenten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Rufe bei der SPÖ: Warum machen Sie es nicht?)

Hohes Haus! Wohin geht unser Weg, was sind unsere Visionen, was wollen wir erreichen? – Die Antwort lautet: Wir wollen ein Österreich als wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Modellfall verwirklichen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, eine Informationsgesellschaft für alle zu errichten, günstige Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation und ein geeignetes Umfeld für die Gründung und Entwicklung innovativer Unternehmen, insbesondere von Klein- und Mittelbetrieben, zu schaffen.

In der Finanzpolitik gilt es, eine neue Qualität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen zu sichern. Eine aktive Beschäftigungspolitik soll mehr und bessere Arbeitsplätze bringen. Die gesamtwirtschaftliche Stabilität und die günstigen Wachstumsaussichten müssen dazu genutzt werden, die Strukturreformen auf den Güter-, Dienstleistungs- und Arbeitsmärkten konsequent fortzusetzen.

Österreich braucht aber auch eine Steuerreform mit zwei wesentlichen Zielsetzungen: Wir wollen grundlegend vereinfachen und entlasten – zur weiteren Verbesserung des Standortes Österreich, zur Realisierung positiver Wachstums- und Beschäftigungseffekte, damit der Bürger auch spürt: Wir haben eingespart und durch Strukturreformen die Staatsausgaben nachhaltig gesenkt!

Österreich muss unternehmerischer werden. Gerade im Bereich der neuen Technologien werden Arbeitsplätze vor allem von dynamischen kleineren und mittleren Betrieben geschaffen. Wir müssen die Voraussetzungen für Unternehmensgründungen verbessern, die Bereitschaft, den Weg in die Selbständigkeit zu gehen, fördern. Gesetzliche, administrative und nicht zuletzt auch kulturelle Barrieren, die der Risikobereitschaft im Wege stehen, müssen hinterfragt werden.

All das verstehen wir unter Zukunftssicherung zum Wohle der österreichischen Bevölkerung. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Früher fehlte es an klaren Vorstellungen für eine Perspektive für unser Land. Ich meine, wir brauchen wieder Visionen und tragfähige, innovative Konzepte für die Zukunft. Wir dürfen uns nicht von der Vergangenheit in die Zukunft treiben lassen, sondern müssen viel mehr von der Vision in die zukünftige Richtung "gezogen" werden! Wir wollen eine wichtige Rolle in einer erweiterten Europäischen Union einnehmen. Wir wollen unseren Wohlstand absichern und ausbauen. Wir wollen die Kräfte der Märkte und des Wettbewerbes besser für die Menschen nützen und wollen unser Pensionssystem zukunftssicher machen.


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Ich bin davon überzeugt, dass die Ihnen von mir in der vergangenen Stunde dargelegte Vision eines wirtschaftsliberalen Staates mit sozialer, solidarischer Ausrichtung in einer globalisierten Wirtschaft mutige und zukunftsweisende Antworten auf viele Fragen gibt. Wir haben noch Visionen für das Wohlergehen unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen einen "neuen" Staat mit mündigen, selbstbestimmten Menschen. Denen, die Hilfe brauchen, wollen wir ein tragfähiges Netz an sozialer Versorgung geben können.

"I have a dream" (ironische Heiterkeit bei der SPÖ), steht oftmals am Beginn von Erfolgsrezepten derjenigen, die verwirklichen, woran sie glauben. Wir realisieren unseren Traum! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Edlinger: Ich glaube, Sie wachen schweißgebadet auf, so einen Albtraum haben Sie gehabt!)

Hohes Haus! An dieser Stelle habe ich in der letzten Budgetrede formuliert: "Ein guter Tag beginnt" (Abg. Bures: ... mit einem Albtraum!) "mit einem sanierten Budget." – 2002 kann es nun endlich lauten: Ein zukunftsreiches Österreich hat ein saniertes Budget! (Beifall und Bravo-Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Der Bundeshaushalt 2002 stellt einen Meilenstein in unserer mittelfristig angelegten Gesellschafts- und Budgetstrategie dar. 2002 ist jenes Jahr, in welchem der jahrzehntelange Trend einer immer weitergehenden Neuverschuldung des Staates zu Grabe getragen wird.

2002 bedeutet: Keine neuen Schulden mehr, erstmals seit Jahrzehnten gibt es wieder einen ausgeglichenen Haushalt. Wir bringen die Finanzen in Ordnung, und damit legen wir für alle sichtbar den Grundstein zu einer notwendigen Erneuerung Österreichs. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

2002 bedeutet aber auch Belastungsstopp und wirtschaftliche Prosperität, bedeutet Vollbeschäftigung und niedrige Inflation.

Ich bin fest davon überzeugt, dass uns eine wirkliche Umkehr gelungen ist. Dieses Budget schafft bessere Voraussetzungen für Beschäftigung, für die Familie, für die Wirtschaft, für ein zukunftsreiches Österreich. Ich empfehle dieses Budget dem Parlament und allen Österreicherinnen und Österreichern. – Vielen Dank. (Während des lang anhaltenden Beifalls und der Bravo-Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP erheben sich die Abgeordneten dieser beiden Parteien von ihren Plätzen. – Die Abgeordneten Ing. Westenthaler und Dr. Khol begeben sich zur Ministerbank, um Bundesminister Mag. Grasser zu gratulieren. – Rufe bei der SPÖ: Bussi, Bussi! – Bundesminister Mag. Grasser begibt sich zu der einige Plätze von ihm entfernt auf der Regierungsbank sitzenden Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer. Die beiden umarmen einander und küssen einander auf die Wange. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

11.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Finanzminister für die Präsentation des Entwurfes des Budgets für 2002.

Die Debatte darüber wird morgen im Rahmen der ersten Lesung des Staatshaushaltes stattfinden.

Damit haben wir den 1. Punkt der heutigen Tagesordnung erledigt.

2. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Gemeinsamen Bericht (III-74 der Beilagen) über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes, insbesondere über die Tätigkeit und Wahrnehmung der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen, die Verfahren vor der Kommission und die sonstige Tätigkeit der Kommission gemäß § 10a Gleichbehandlungsgesetz 1999, vorgelegt vom Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen und vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (450 der Beilagen)


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3. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Entschließungsantrag 171/A (E) der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und Genossen betreffend Sicherstellung der Gleichstellung von Männern und Frauen in Österreich (451 der Beilagen)

4. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 264/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, BGBl. I Nr. 153/1999, geändert wird (452 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 2 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wünscht jemand das Wort zur Berichterstattung? – Das ist nicht der Fall.

Damit gehen wir in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Barbara Prammer. Ich erteile ihr das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.

11.21

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! – Momentan befinden sich ja noch einige dort. (Einige Mitglieder der Bundesregierung sitzen noch auf ihren Plätzen auf der Regierungsbank, andere stehen neben der Regierungsbank und sprechen miteinander.) Sie haben sich noch nicht so ganz entschieden, die Damen und Herren der Regierung, ob sie das Thema Gleichbehandlung mitverfolgen sollen oder nicht. Ich verstehe ganz gut, dass sie es unter Umständen vorziehen, den Raum zu verlassen.

Herr Finanzminister – ich glaube, Sie sind noch da –, ich bin auch fest davon überzeugt, dass es, wie Sie gesagt haben, eine wirkliche Umkehr gegeben hat. Es hat eine Schubumkehr gegeben. (Abg. Rosemarie Bauer: Das ist aber geschmacklos!) Ich mache Sie nur darauf aufmerksam: Wenn ein Flugzeug fliegt und die Schubumkehr einsetzt, kann das katastrophale Folgen haben. Das haben auch viele Österreicher und Österreicherinnen schon einmal erleben müssen. Ich fürchte, Ähnliches passiert mit Ihrem Budget, Herr Finanzminister. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Da klatscht ihr noch?! – Abg. Mag. Kukacka: Das war eine geschmacklose Entgleisung! – Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Vor rund einem Monat wurde der heute zur Verhandlung stehende Gleichbehandlungsbericht im Gleichbehandlungsausschuss sehr ausführlich diskutiert. Nicht nur der Bericht selbst ist, so wie jedes Mal, sehr aufschlussreich, sondern es waren vor allem auch die Antworten der Gleichbehandlungsanwältin auf die Fragen der Abgeordneten sehr aufschlussreich, sie waren für uns alle sehr informativ.

Ich hatte im Gleichbehandlungsausschuss auch den Eindruck, dass beides, nämlich Bericht und Antworten der Gleichbehandlungsanwältin, nicht wirklich schwierig zu verstehen war.

Der Bericht sagt aus: Die Zahl der Erstkontakte mit der Gleichbehandlungskommission steigt, sexuelle Belästigung ist nach wie vor das Hauptproblem; Diskriminierung liegt meistens nicht nur in einem Fall, sondern überwiegend in mehreren Fällen vor; die anfragenden Männer sind überwiegend Betriebsräte und Kollegen von betroffenen Frauen. – So weit in aller Kürze zum Gleichbehandlungsbericht.

Ich denke, wir alle waren etwas erstaunt, als dieser Gleichbehandlungsbericht dann plötzlich zum Anlass dafür genommen wurde, dass ein Mann, der den Frauenminister mimt, eine ganz andere Interpretation dieser Ergebnisse anstellt, nämlich die Zahl der männlichen Kontakte zur Gleichbehandlungskommission zum Anlass dafür nimmt, eine Männerabteilung im Frauenmini


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sterium einzurichten. Das ist schon eine sehr eigenartige Interpretation dieses Gleichbehandlungsberichtes, und ich denke, darüber werden wir heute noch sehr ausführlich zu reden haben.

Herr Minister Haupt spricht von den Problembereichen der Männer. Ich habe mir sehr ausführlich auch Ihre Pressearbeit der letzten Tage angeschaut, Herr Minister. Sie sprechen von Problemen am Arbeitsplatz, von Problemen in Gleichbehandlungsfragen, von Problemen der Situation der allein erziehenden Männer.

Was heißt das nun? Was ist nun Ihre Botschaft an die Frauen? Sind die Männer die Benachteiligten am Arbeitsplatz, frage ich Sie, Herr Minister. Ist das Ihre Überzeugung? Sind die Männer die Benachteiligten? Werden sie scharenweise ungleich behandelt, die Männer, weltweit und auch hier in Österreich? Ist die Lohnungleichheit, Herr Minister, die Sie oft und oft in den Mund nehmen, zu gering? Soll sie noch größer werden, diese Lohnungleichheit, oder wie soll ich Ihre Aussage verstehen? Sind die allein erziehenden Männer die besonders Bemitleidenswerten? Was ist mit den allein erziehenden Müttern, Herr Minister? Das frage ich Sie allen Ernstes.

Sie haben auf unsere Aussagen zu einer Männerabteilung geantwortet, wir sollten nicht so aufgeregt reagieren im Zusammenhang mit dem Weltfrauentag. Weltfrauentag und Aufgeregtheit – so interpretiert der Frauenminister den Weltfrauentag! Was heißt das? (Anhaltende Unruhe im Saal, vor allem auf Grund der Gespräche der noch immer in kleinen Gruppen neben der Regierungsbank stehenden Regierungsmitglieder.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Darf ich Sie kurz unterbrechen, Frau Abgeordnete.

Ich würde es wirklich fair finden, dass man, nachdem der Herr Finanzminister das Ohr des Hauses gehabt hat, jetzt nicht Konferenzen hier im Sitzungssaal abhält. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Ich bitte ausdrücklich darum, einfach deshalb, weil ein Mitglied des Nationalrates das gleiche Recht haben muss, dass ihm zugehört wird, wie ein Mitglied der Bundesregierung. Dieses Prinzip muss gelten.

Bitte fortzusetzen! (Abg. Ing. Westenthaler: Das hätte aber bei der Rede des Finanzministers auch gegolten, wo die Wirtshausstimmung da drüben war!)

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (fortsetzend): Ich bedanke mich sehr herzlich, Herr Präsident. Im Übrigen meine ich, dass es sehr, sehr hilfreich vor allem für die vielen jungen Menschen hier im Saal, auf der Galerie, ist, festzustellen, wie Gleichbehandlung, wie Frauenpolitik von dieser Bundesregierung aufgefasst wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.) Dort (zur linken Seite des Hauses gewandt) sind offene Ohren, dort geht es um einen gemeinsamen Weg der Geschlechter. Dass die Regierungsparteien damit nichts anzufangen wissen, wissen wir, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Es hat sich natürlich auch die Frau Vizekanzlerin zum Thema Männerabteilung zu Wort gemeldet. Sie spricht von Mobbing am Arbeitsplatz. Auch diesbezüglich stellen sich für mich natürlich schon einige Fragen. Was heißt das wieder? Werden reihenweise Männer am Arbeitsplatz von den bösen Frauen gemobbt, frage ich Sie. Wie funktioniert denn das? Bringt da plötzlich die Schreibkraft dem Herrn Abteilungsleiter den Kaffee nur mehr ungezuckert? Ist das das neue Mobbing? Oder sind vielleicht Stein des Anstoßes die Stöckelschuhe und die Miniröcke der Frau Ministerin Forstinger? – Ich weiß nicht, wo man da das Mobbing der vielen Männer am Arbeitsplatz durch Frauen sieht. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Gleichbehandlung ist viel allgemeiner zu verstehen, meint Frau Abgeordnete Zierler, und spricht von Älteren, von Jungen und von Behinderten. Was heißt das wieder? Das weltweite Anliegen der Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen wird damit durch Frau Abgeordnete Zierler so relativiert, dass letztendlich kein Handlungsbedarf mehr abgeleitet zu werden braucht. So, wie Frau Zierler das darstellt, heißt das: Weg mit der Frauenpolitik, weg mit der Gleichbehandlungspolitik zwischen den Geschlechtern, denn es wird ohnedies überall gleich behandelt! – Das ist wirklich ein Leugnen der Situation.


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Frau Zierler hat die Jungen angeführt, sie hat die Älteren angeführt, sie hat die Behinderten angeführt. Worüber sie wieder einmal nicht gesprochen hat, das sind die Ausländerinnen und Ausländer, meine Damen und Herren – auch das ist bezeichnend! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Dass im Zusammenhang mit derartigen Äußerungen immer wieder ein besonderer Zuruf aus Kärnten kommt, ist nicht weiter verwunderlich. Herr Landtagsabgeordneter Strutz spricht davon, dass eine Bevorzugung des weiblichen Geschlechtes ohnedies ausgedient hat. Er bedankt sich bei Herrn Minister Haupt und ersucht ihn, endlich die "absolute Gleichbehandlung" einzuführen, denn "Männer haben in der heutigen Gesellschaft genauso viele Vor- und Nachteile, Probleme und Ängste wie Frauen.", meint er.

Also auch da frage ich Sie allen Ernstes, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien: In welcher Welt leben Sie eigentlich? Wo sehen Sie die Gleichstellung der Frauen erreicht, nicht nur in Österreich, sondern weltweit, meine Damen und Herren? Während Gelder für Frauen-Projekte fehlen, scheinen Budgetfragen für eine Männerabteilung keine Rolle zu spielen.

Gleichstellungspolitik hat für Sie ausgedient. – Während Frauen gezeigt werden soll, was man von ihnen hält, und ihnen aufgezwungen werden soll, wie sie zu leben haben, nämlich weg vom Arbeitsmarkt, zurück an den Herd, entweder Mutter oder berufstätig sein, beides hat sowieso nicht Platz, soll den Diskriminierungen der Männer in Männerabteilungen der Kampf angesagt werden, meine Damen und Herren, und das Ganze noch dazu wissenschaftlich unterlegt, mit Studien untermauert, was sehr, sehr viel Geld kostet.

Meine Damen und Herren! Die Realität kennen wir, die brauche ich Ihnen nicht näher zu bringen. Legen Sie endlich eine Gleichbehandlungsgesetz-Novelle vor, und zwar in der Form, wie sie die Gleichbehandlungsanwältin im Bericht vorschlägt. Der Bericht liegt bereits lange genug vor, die Vorschläge liegen bereits lange genug auf dem Tisch. – Wann kommt endlich die Gleichbehandlungsgesetz-Novelle ins Parlament? (Beifall bei der SPÖ.)

Frauen brauchen ein modernes Karenzrecht, auch Väter brauchen ein modernes Karenzrecht, aber nicht das, was der Herr Finanzminister heute hier dargestellt hat. – Im Übrigen halte ich für das Protokoll fest: Auch er hat sich wieder nicht geäußert. Sind es zwei Jahre, drei Jahre? Betrifft es Väter, Mütter? Und so weiter und sofort. Das heißt, immer noch wird jungen Müttern, jungen Vätern, deren Kinder schon auf der Welt sind, nicht gesagt, was sie nach dem 31. Dezember zu erwarten haben. Und das finde ich eine Zumutung für die Menschen hier in diesem Lande, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Öllinger: Das ist ja nicht wichtig für diese Bundesregierung!)

Und noch etwas: Er hat wieder von der so genannten sozialen Gerechtigkeit in diesem Zusammenhang gesprochen. Heißt das wirklich, dass Frauen, die 15 Jahre beschäftigt waren, dann unter Umständen, wenn der Mann ein paar Schilling zu viel verdient, kein Kindergeld von Ihnen kriegen sollen? Äußern Sie sich endlich einmal darüber, wie dieses Kindergeld ausschauen soll, damit Österreich gemeinsam über Ihr Modell diskutieren kann, und wir nicht nur auf Zurufe von Finanzministern und anderen Ministern angewiesen sind, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Frauenförderungsprogramme sind notwendig, weil es ganz wichtig ist, endlich den Aufholprozess abzuschließen. Wir brauchen eine Überwindung der jahrhundertealten Rollenzuschreibung, dass eben nur Frauen für Familie und Haushalt zuständig sein können.

Und das alles ist gemeinsam mit Frauen und Männern zu tun, denn das ist natürlich nicht nur eine Sache der Frauen. Aber, meine Damen und Herren, wenn Männerhausarbeit wirklich mit Ernsthaftigkeit ausgestattet sein soll, dann würde ich Ihnen empfehlen – ich habe dies ja ohnehin in den Medien schon einmal gesagt –, gleich einmal als Erstes die Kampagne "Halbe-halbe" wieder aufs Programm zu setzen. (Abg. Zierler: Die war nicht sehr erfolgreich!) Doch, die war erfolgreich (Beifall bei der SPÖ), werte Frau Abgeordnete Zierler!


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Es sollte nicht so sein, wie Sie es machen! Sie inserieren zum Beispiel im gestrigen "Standard": "Ring Freiheitlicher Jugend" mit Freibier! – und gleichzeitig lese ich, dass diese Männerabteilung Beratung für Alkoholprobleme wahrnehmen soll. Wie passt denn das zusammen, Frau Abgeordnete Zierler? (Ironische Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

Ich will zum Schluss bei der Ernsthaftigkeit der Männerarbeit bleiben. Wenn alle Möglichkeiten der Frauenförderung ausgeschöpft sind, dann ist es auch angebracht, aktive Männerarbeit zu machen, und zwar so, dass die Einsicht vermittelt werden kann, dass es ein Miteinander nur geben kann, wenn durch Männer auch Verzicht geübt wird. Es ist eine Illusion, Gleichstellung erreichen zu wollen, wenn nicht auf der männlichen Seite in vielen, vielen Belangen Verzicht geübt wird. Alles andere sind Schmusetöne, die nicht der Realität entsprechen, meine Damen und Herren.

Nächste Woche, am 8. März, wird zum 90. Mal der Internationale Frauentag begangen. Ich fürchte mich heute schon vor diesem 8. März und allen Ihren Taten, die Sie anlässlich dieses Tages noch in die Öffentlichkeit tragen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.33

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosemarie Bauer. Die freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

11.34

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Prammer! Wer austeilt, muss auch empfangen oder entgegennehmen können. Ich bin erschüttert über Ihre Bemerkung von der Schubumkehr. Wenn Sie sich diesen jungen Menschen, die da oben sitzen (auf die Galerie weisend), so verpflichtet fühlen, dann wird es Ihnen ja nicht entgangen sein, dass gerade durch eine solche Schubumkehr bei der Lauda Air eine ganze Reihe von jungen Leuten ums Leben gekommen ist. Ich finde das daher pietätlos, und ich glaube, ich habe ein Anrecht auf meine Gefühle. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wenn Ihnen zum Gleichbehandlungsbericht, der übrigens noch in Ihre Verantwortung fällt, nichts anders einfällt als Unterstellungen, als larmoyante Bemerkungen und versuchter Zynismus – zu Zynismus braucht man Geist, hat, glaube ich, Karl Kraus einmal gesagt –, dann tut mir das Leid. Mir fällt mehr ein dazu. Ich möchte sagen – und ich bedanke mich auch herzlich bei den Verfassern dieses Berichtes –: Dieser Bericht ist großartig. Er ist großartig vom Aufbau her, er ist informativ, und ich würde ihn wirklich – ich glaube, ich habe das schon beim letzten Mal gesagt – als Pflichtlektüre empfehlen, und zwar dieses Mal auch und in besonderem Maße den Männern, weil durch den Praxisteil aufgezeigt wird, welchen Belästigungen – ich bleibe jetzt bei den sexuellen Belästigungen, weil die an sich die Mehrheit ausmachen – Frauen ausgesetzt sind, wie subtil manche Formen sind, und wie groß das Unverständnis ist, das Männer – Beschäftiger, Abteilungsleiter, Kollegen; wahrscheinlich auch Kolleginnen – dem entgegenbringen. Aber in einem Fall – das hat mich besonders erschüttert – war es auch eine Frau, die als Arbeitgeberin letztendlich intriganten Unterstellungen geglaubt hat und dann Konsequenzen für diejenige, die sich beschwert hat, gezogen hat.

Ich nehme das sehr ernst, denn nur dadurch, dass wir uns mit diesen Fällen befassen, lässt sich ein echter Eindruck davon gewinnen, man kann es sich wirklich vorstellen und vieles abstellen.

Für mich sind zwei Dinge wichtig. Das eine ist – und viele Fälle haben es ja gezeigt, dass wir richtig gelegen sind – die Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Die muss man zügig weiter ausbauen. Die Frauen müssen dort Hilfe vor Ort, und zwar näher erreichbar, bekommen. Sie müssen aber auch noch viel stärker ermutigt werden. Es ist dies als Auftrag für all unsere Frauenvereine und Gruppierungen zu sehen, den Frauen wirklich zu sagen: Geht dorthin, holt euch Hilfe und traut euch, über dieses Problem zu reden! – Das ist das eine.

Zweitens glaube ich, dass all unsere Betriebsräte und Verantwortlichen, die diese Kontaktstelle zu den Männern beziehungsweise auch der Männer bilden, einfach eine Schulung oder Sonstiges beantragen müssten, in der überhaupt einmal darüber geredet wird: Was ist die Würde


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einer Person? Was ist die Würde eines Menschen? Was ist die Würde einer Frau? In manchen Fällen hat man ja wirklich den Eindruck, Männer haben nicht einmal ein Schuldbewusstsein. Sie fragen sich: Wieso gefällt der das nicht? Es ist doch eh so lustig.

Und damit komme ich jetzt zu einer konkreten Sache – eine ähnliche habe ich bereits einmal vorgetragen –: Ich war tief erschüttert, als ich vor einigen Wochen über die Vorgänge im Grenzgendarmerieposten Perg gelesen habe. Ich war deswegen so tief erschüttert, weil es, schon länger zurückliegend, einen Parallelfall in meinem Wahlbezirk beim Grenzkommando Mitterretzbach gegeben hat. Ich staunte nicht schlecht, was sich dort abspielte, als ich Kenntnis darüber erlangte – alle meine Informationen habe ich über die Medien erhalten –, dass die Beamtinnen dort hilflos und allein gelassen werden.

Da frage ich mich jetzt: Ein guter Bericht, eine gute Sache, aber wieso funktioniert denn die Gleichbehandlungsbeauftragte im Innenministerium nicht? Ich habe sie vor kurzem gesehen, als sie in "Willkommen Österreich" großzügig über Mobbing geredet hat. Nur meine Mitterretzbacher Exekutivbeamtinnen, die nicht nur Mobbing ausgesetzt waren, die nicht nur sexuell belästigt wurden, sondern denen, als sie sich beschweren wollten, der Kommandant gesagt hat: Was wollt ihr denn? Ich habe gute Kontakte zum Landesgendarmeriekommando, meine Freunde dort helfen mir! Wenn ihr den Mund aufmacht, fliegt ihr!, die haben nichts davon! Er hat sie bedroht und hat gesagt: Ihr verliert den Arbeitsplatz oder ihr könnt irgendwo in einer Kanzlei Schreibarbeiten verrichten. Er hat sie bedroht – übrigens auch Männer, nicht nur Frauen. Es ist ungeheuerlich!

Und jetzt lese ich, dass es auch in Perg so war. Ein Vorzeigebetrieb war das. Die Beamten haben sich darauf verlassen: Wir haben gute Kontakte, Männerhabereien, gute Kontakte zum Landesgendarmeriekommando. In einem Fall hat einer sogar gesagt, ins Ministerium hinein habe er gute Kontakte. Die Kolleginnen und Kollegen haben ihm das auch geglaubt. (Zwischenruf des Abg. Parnigoni. ) Da hat es auch andere Sachen gegeben, die nicht aufgekommen sind. Herr Kollege Parnigoni, ja, wir Niederösterreicher. Geholfen hat mir in der Causa Mitterretzbach keiner von euch. Ich habe gekämpft, um den Frauen dort zu helfen, und Gott sei Dank ist es in diesem Fall gelungen, dass es doch zu einer Verurteilung gekommen ist. (Abg. Parnigoni: Was war mit dem ÖVP-Gewerkschafter im Innenministerium?)  – Herr Kollege, ich sage Ihnen in einem Privatissimum einige Dinge, die da vorgefallen sind. (Abg. Parnigoni: Aha! Es ist aber schon der Herr Strasser Innenminister!)

Was nützt es denn, wenn wir den Frauen Hilfe anbieten, wenn wir die beste Regelung haben, wenn wir eine Weiterschreibung des Gleichbehandlungsgesetzes haben – wofür ich natürlich bin –, wenn die Frauen dann vor Ort im Stich gelassen werden? Ich kann es mir nicht erklären, warum. Aus Angst? (Abg. Parnigoni: Die Unfähigkeit des Ministers Strasser wird damit augenscheinlich!) Steht diese Kollegin genauso unter Druck, wie es alle anderen Kolleginnen waren? (Abg. Parnigoni: Strasser hat die Verantwortung!) Das fällt bitte alles noch in die Verantwortung von Schlögl.

Natürlich wende ich mich an unseren Innenminister Strasser, damit er das abstellt. Er wird das von selbst tun, er braucht mich gar nicht dazu, denn die Vorfälle von Perg reichen ja aus, um da tätig zu werden. Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Ruhmesblatt stellt diese Causa nicht dar, wenn jene Stellen, die eigentlich dafür da wären, sich dieser Frauen und dieser Anliegen anzunehmen, dann vor Ort versagen.

Und das ist für uns jetzt wirklich auch ein Auftrag. So oft haben wir darüber gestritten, ob wir nicht drei, vier oder fünf Verantwortliche in die Betriebe setzen, um die Frauen zu vertreten. Es würde eine Einzige genügen, aber die muss funktionieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Die Redezeit beträgt 8 Minuten.


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11.41

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich komme noch einmal kurz zurück zur Budgetrede des Herrn Finanzministers, denn das Budget ist ja die in Zahlen gegossene Regierungspolitik. In dieser Budgetrede habe ich zum Thema Gleichstellung, Antidiskriminierung eigentlich gar nichts gehört oder gefunden. Der Herr Finanzminister hat uns die allgemeinen Zahlen und Statistiken betreffend Beschäftigung und Arbeitslosigkeit genannt, aber er hat es peinlich vermieden, zu sagen, wie diese Werte im Detail ausschauen.

Ja, es stimmt: Österreich liegt bei den allgemeinen Werten zur Arbeitslosigkeit im europäischen Vergleich nicht schlecht – es ist auch schon einmal besser gelegen, es hatte schon einmal den Platz eins –, aber wenn wir uns anschauen, wie Einkommen, wie Pensionen auf Frauen und Männer verteilt sind, dann sieht das ganz anders aus. Da liegt Österreich im schlechten europäischen Mittelfeld, nicht auf Platz eins, zwei oder drei. Und das sollte uns zu denken geben. Warum ist es in einem an sich wohlhabenden Land, in dem die Durchschnittswerte gar nicht so schlecht ausschauen, nach wie vor möglich, dass die Kluft zwischen Frauen und Männern ungebremst wächst, immer schneller wächst? Und das offenbar noch mit Duldung und Unterstützung dieser Bundesregierung! (Beifall bei den Grünen.)

Das Gender-Gap – Frau Abgeordnete Bauer, Sie wissen es – wird größer, die Geschwindigkeit, mit der dieses Gender-Gap wächst, beschleunigt sich. Österreich ist immer wieder von der EU gerügt worden, immer wieder ist an uns die Frage herangetragen worden: Was tut ihr gegen Diskriminierungen? – Und die Antwort scheint zu lauten: Wir richten eine Männerabteilung ein.

Wenn wir uns den Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft anschauen, sehen wir, er spricht eine sehr deutliche Sprache. Die harten, die eklatanten Diskriminierungen von Frauen sind ein Element, das dann dazu führt, dass Frauen ökonomisch systematisch zurückgesetzt werden, dass sie auf bestimmte Funktionen reduziert werden oder dass ihnen die ganze Last aufgebürdet wird: Schau dazu, liebe Frau, wie du die mannigfaltigen Verpflichtungen – Kinder, Haushalt, Sorge für alte, für kranke Angehörige und natürlich den Job – irgendwie unter einen Hut bekommst!

Und wieder ist die Budgetrede des Herrn Finanzministers überaus erhellend, denn das Wort "Frau" oder "Frauen" kommt im Zusammenhang mit der Budgetrede überhaupt nur unter dem Titel des Kinderbetreuungsgeldes vor. Es wird eine in der Regel kurze Phase im Leben einer Frau sein, in der kleine Kinder vorhanden sind – 1,3 Kinder gibt es im Durchschnitt in Österreich pro Frau –, aber diese kurze Phase wird sinnbildlich für ein Frauenleben herausgegriffen. Aber auch da ist die Frau nicht als Frau mit ihren Rechten, sondern als Mitglied der Familie angeführt. Sie ist zuständig dafür, ob die Familie funktioniert oder nicht.

Die Ausgestaltungen dieses Karenzgeldes, die ganz wichtig wären, um in Zukunft Diskriminierungen zu verhindern und zu einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung zu kommen, die verschweigen Sie den österreichischen Frauen nachhaltig. Wie sieht es denn aus? Hier und heute hätten Sie Gelegenheit, dem Hohen Haus und der Öffentlichkeit Rede und Antwort zu stehen. Herr Bundesminister, tun Sie es! (Beifall bei den Grünen.)

Würde es danach gehen, dass die Zahl der Kontakte mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft ein Maßstab dafür sein soll, welche Abteilungen innerhalb der Bundesverwaltung einzurichten sind, dann wäre vor allem eine Abteilung sehr angesagt, nämlich eine Abteilung gegen sexuelle Belästigung. Ein Drittel der Erstkontakte mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft basiert auf dem Tatbestand der sexuellen Belästigung.

Wenn hier, Frau Abgeordnete Bauer, harte Worte gebraucht werden, dann ist das mehr als angesagt. Ich zitiere Ihnen eine Passage wörtlich:

"Immer öfter schildern weibliche Lehrlinge im Alter von 14, 15, 16 Jahren, dass sie an ihrem Arbeitsplatz massiven verbalen und auch körperlichen Übergriffen ausgesetzt sind. Die Attacken hinterlassen auf Grund des jugendlichen Alters der Betroffenen gravierende psychische Spuren,


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die Mädchen leiden unter extremer Angst, Scham über das, was ihnen passiert ist, und reagieren mit psychosomatischen Symptomen wie Bulimie und Anorexie."

Meistens ist es, wenn solche Beschwerden vorgebracht werden, dann so, dass sich der Chef lieber vom weiblichen Lehrling trennt als vom verdienten Facharbeiter, der halt ein bisserl über die Grenze gegangen ist. – Da gilt es anzusetzen und nicht, Herr Bundesminister, mit einer Einrichtung, wie Sie sie vorgeschlagen haben. Das, Herr Bundesminister, können wir nur als einen Wahlkampfgag jetzt im Wiener Wahlkampf verstehen, als ein Signal an die Stammtische, die diskriminierten Männer, die Haupt sieht.

Wir erlauben uns daher, Ihnen kurz vor dem Frauentag eine grüne Blume der besonderen Art zu überreichen. Herr Bundesminister, probieren Sie es doch einmal, sich mit den Belastungen auseinander zu setzen, mit denen die Frauen tagtäglich konfrontiert sind! Gehen Sie einmal zurück an den Herd! Falls Sie es brauchen, stellen wir Ihnen auch noch ein paar Kinder dazu zur Verfügung, damit Sie sehen, wie das ist, wie es dem Durchschnitt der Frauen mit den niedrigen Einkommen, den ganz kleinen Pensionen, aber der doppelten und dreifachen Belastung geht. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Öllinger begibt sich zu dem auf der Regierungsbank sitzenden Bundesminister Mag. Haupt und überreicht diesem einen grünen Staubwedel und eine mit einem grünen Aufdruck versehene Schürze.)

Frau Abgeordnete Bauer! Es wäre natürlich sinnvoll, auch über die Situation der Männer in dieser Gesellschaft zu sprechen, denn sie sind genauso betroffen von Vorurteilen, aber dazu hat sich Österreich im Sinne des Gender-Mainstreaming ohnehin verpflichtet. Im Sinne des Gender-Mainstreaming sollten wir anschauen: Wie geht es den Frauen, wie geht es den Männern mit ihren traditionellen Rollenbildern? Wie können wir Unternehmungen fördern, Anreize schaffen im Sinne eines Equality-Managements?

Zum Beispiel auch im Innenministerium: Ich habe es dem Herrn Bundesminister, der dafür meiner Einschätzung nach ein sehr offenes Ohr hat, schon nahe gebracht, so ein allgemeines Programm zu starten. Aber ich würde sagen, Herr Bundesminister, diese Abteilung mit diesem einen Mann, den Sie ohne Ausschreibung schon auserkoren haben, mit diesem einen Mann, um den Sie sich solche Sorgen zu machen scheinen, das ist die komplett falsche Antwort!

Herr Minister! Nicht die Männer sind in dieser Gesellschaft im Großen und Ganzen diskriminiert, sondern es sind die Frauen diskriminiert, und ich glaube, dass auch viele moderne Männer die-sen Zustand nicht gut und nicht erträglich finden. Daran wäre zu arbeiten, aber von der Idee einer Männerabteilung sollten Sie sich, noch bevor es zu spät ist, verabschieden! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Schasching. )

11.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Zierler. Die freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 7 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

11.50

Abgeordnete Theresia Zierler (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es ist interessant, über einen Gleichbehandlungsbericht zu diskutieren – vor allen Dingen mit Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ –, einen Gleichbehandlungsbericht, für den letztendlich Sie verantwortlich sind!

Sie beklagen die klaffende Einkommensschere, Sie beklagen Diskriminierung, Sie beklagen fehlende Kinderbetreuungseinrichtungen, Sie beklagen fehlende Absicherung von Frauen, Sie beklagen fehlende Chancengleichheit. Es ist eine Situation, in der wirklich sehr vieles zu beklagen ist – und da, meine sehr geehrten Damen und Herren, bin ich bei Ihnen! Es sind sehr viele Versäumnisse passiert, aber diese Versäumnisse fallen in die letzten 30 Jahre. 30 Jahre Sozialdemokratie in Österreich, 30 Jahre sozialdemokratische Frauenpolitik in Österreich, und wir stehen jetzt da, wo wir stehen!


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Es ist an der Zeit, dieser Situation entgegenzuwirken und die Versäumnisse, die Sie begangen haben, zu verändern und zu verbessern; Versäumnisse, die übrigens auch in den Bundesländern geschehen sind.

Wir Freiheitliche bekennen uns zu einem partnerschaftlichen Lebensmodell. Vor allen Dingen setzen wir auch eine vollständige Gleichberechtigung und eine Gleichrangigkeit von Frau und Mann voraus. Wir unterstützen die Chancengleichheit als Prinzip auf allen Ebenen des Zusammenlebens, in der Ehe, in der Familie, im Berufs- und im Arbeitsleben sowie auf der Ebene von Staat und Politik. Für uns ist Frauenpolitik ein breiter politischer Gestaltungsauftrag und fällt damit in die Zuständigkeit aller politischen Ressorts.

Was die Ghettopolitik – die Frauenpolitik, wie Sie (in Richtung SPÖ) sie betrieben haben – erreicht hat, das haben wir ja in den letzten Jahren gesehen. Frau Mag. Prammer, wenn Sie eine Kampagne wie "Halbe-halbe" fordern: Das war eine Kampagne, über die ganz Österreich gewitzelt und gelächelt hat, eine Kampagne, die Millionen und Abermillionen Schilling verschlungen hat. (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.) Zeigen Sie mir die Ergebnisse, zeigen Sie mir, was mit dieser Kampagne, mit "Halbe-halbe", in Österreich wirklich erreicht wurde! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sie verschweigen Verbesserungen, die unter dieser neuen Bundesregierung und unter unserem Frauenminister Herbert Haupt bereits umgesetzt wurden. Wir haben in Österreich das Gender-Mainstreaming eingeführt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir haben – was von der Opposition zur Gänze verschwiegen wird – ein neu geschaffenes Referat für Frauen und Gesundheit, das aktuelle Antworten für Frauen geben soll, geschaffen. Dieses neue Referat "Frauen und Gesundheit" wird insbesondere Schwerpunkte in der medizinischen Betreuung und Versorgung von Frauen setzen. Es geht um die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch, von Gewalt bei Frauen und Mädchen. Also für das, was Sie gerade vorhin gefordert haben, Frau Kollegin Petrovic, gibt es dieses Ressort "Frauen und Gesundheit".

Weitere Arbeitsschwerpunkte sind Maßnahmen zur Bekämpfung von Suchterkrankung, Verbesserung der Krebsvorsorge, AIDS-Prävention, Verbesserung der psychosozialen Situation von Frauen sowie der generelle Ausbau der Gesundheitsvorsorge und eine Vernetzung bestehender medizinischer und psychosozialer Einrichtungen im Hinblick auf frauengesundheitsrelevante Themen. – Allein dieser kurze Auszug aus dem Aufgabenbereich des neuen Referates "Frauen und Gesundheit" zeigt, welchen Schwerpunkt Frauenpolitik unter Sozialminister Haupt hat.

Es sind auch Männer, die sich mit Problemen an das Ministerium wenden. Mir scheint, dass es für Sie im Moment das allergrößte Problem ist, dass es auch um eine Männerabteilung geht und dass erstmals in Österreich eine Männerabteilung eingerichtet wird. Sie kennen offensichtlich nicht die internationalen Berichte, denn es ist im EU-Raum nichts Außergewöhnliches, dass man Gleichbehandlung sehr viel breiter sieht: nicht nur Gleichbehandlung bei Frauen, sondern auch Gleichbehandlung bei anderen Menschen, auch bei behinderten Menschen.

Vor allem, was die Männer betrifft, ist das meiner Ansicht nach ein Ansatz, um vielleicht auf diesem Weg etwas zu erreichen. (Abg. Mag. Prammer: ... Sie sagen kein Wort zu den ausländischen Menschen!) Wenn man sich die Ghettopolitik anschaut, die Sie betrieben haben, Frau Prammer, als Männer zu Diskussionen, zu Arbeitskreisen, zu Arbeitsgruppen gar nicht eingeladen wurden: Sie haben allein eine Frauenpolitik zu machen versucht, Sie haben die Männer ausgeklammert, es gab kein Miteinander. (Abg. Mag. Prammer: Sie kennen sich wirklich nicht aus!)

Frau Mag. Prammer! Wir setzen uns für Frauen ein, aber ich glaube, Frauen ganz allein ohne Männer werden nicht wirklich etwas erreichen können. Es muss ein Miteinander sein, und so sehen wir auch die Frauenpolitik. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Ein Miteinander der Geschlechter, ein Miteinander der Generationen – so können wir etwas umsetzen.

Ich denke, es schadet nicht, wenn Männer in Österreich vielleicht einerseits eine Unterstützung haben. Aber dort geht es auch um ganz andere Bereiche, die Sie verschweigen, zum Beispiel um Gewalt in der Familie oder um sexuellen Missbrauch; auch dafür ist die Männerabteilung da.


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(Abg. Dr. Mertel: Was verschweigen wir?) Wenn Männer einen anderen Zugang bekommen zu dem Leben, das wir heute in Österreich führen, zu dem, was sich Frauen wünschen, zu einer gemeinsamen Betreuung, zu einer gemeinsamen Kinderbetreuungsaufsicht, so ist, denke ich, ein Männerressort wirklich der erste Schritt dazu, auch hier ein Umdenken auszulösen. (Abg. Dr. Mertel: Sehr "wichtig"!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren von Rot und Grün! Ich empfehle Ihnen: Denken Sie daran, was Sie alles nicht erreicht haben! Wir werden vieles von dem umsetzen, was Sie jahrelang, jahrzehntelang versprochen haben. Lernen Sie, einmal über Ihren eigenen Tellerrand hinauszublicken! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächster gelangt der Herr Bundesminister Mag. Haupt zu Wort. – Bitte.

11.56

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Zum vorliegenden Gemeinsamen Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes, die Tätigkeit der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen und die Verfahren vor der Kommission darf ich Ihnen vielleicht noch einige Zahlen in Erinnerung rufen.

In Wien und Innsbruck waren 772 Fälle anhängig, davon 627 weibliche und 145 männliche. Ich darf hinzufügen, was auch die zuständigen Beamtinnen in diesem Bereich selbstverständlich immer ausgesagt haben: dass die Zunahme der Anzahl der Männer, die sich an die Gleichbehandlungskommission gewandt haben, aus zwei Gesichtspunkten zu sehen ist. Erstens kümmern sich immer mehr Männer nun auch um die Interessen ihrer Frauen; zum Zweiten wenden sich auch sehr viele männliche Arbeitnehmervertreter im Interesse von diskriminierten Frauen an die Gleichbehandlungskommissionen; zum Dritten – und das sollte man auch nicht vergessen – sind es Männer, die sich im Eigeninteresse dorthin wenden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Eines darf ich Ihnen schon sagen: Die Einrichtung der Männerabteilung, die Sie von Seiten der Grünen und von der sozialdemokratischen Fraktion, Frau Kollegin Prammer, so in Frage gestellt und auch medial diskriminiert haben, ist eine von mehreren Maßnahmen, die ich im Rahmen einer Geschäftsordnungsreform, die mit 1. März dieses Jahres in meinem Ressort umgesetzt worden ist, insgesamt implementiert habe.

Es ist für mich überraschend und vielleicht für die Frauen besonders überraschend, dass sich die Frauen von Seiten der beiden Oppositionsparteien hier im Hohen Haus bis dato um das Männerressort und die Männerabteilung gekümmert und dafür interessiert haben, aber sehr wenig für die gleichzeitig auch neu eingerichtete Abteilung für Frauengesundheit und Gentechnik. Ich sage das heute auch hier im Plenum besonders deutlich und klar, damit in der Öffentlichkeit endlich transparent wird, dass es mir nicht darum gegangen ist, hier eine Provokation zum Weltfrauentag zu setzen, sondern dass ich im Rahmen einer Geschäftsordnungsreform in meinem Ministerium – und um eine laufende Beunruhigung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden, mit einer großen Geschäftsordnungsreform – die Umsetzung von mir wichtig erscheinenden Zielen erreichen möchte.

Es ist für mich klar, dass gerade im Bereich der Frauengesundheit, der Gesundheitserziehung für Frauen, der Beratungen von Frauen in Gesundheitsproblemen – bis hin zu Ernährungsproblemen, bis hin zu Problemen der Gentechnik, bis hin zu Gentechnik im Konsumentenschutz – danach ein Bedürfnis besteht und dass das von sehr vielen Frauen – auch heute, wenn ich mir die Dringliche Anfrage der Grünen von heute Nachmittag ansehe – durchaus gefordert und meiner Ansicht nach zu Recht gefordert wird.

Es ist daher etwas vordergründig, jetzt nur die Männer in den Vordergrund zu stellen und das, was in positiver Hinsicht für die Frauen in meinem Ministerium geschehen ist, zu verschweigen, weil es vielleicht unpopulär wäre, auch diese Facette meiner Arbeit hier transparent und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen. Daher werde ich das machen.


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Ich darf Ihnen des Weiteren mitteilen, dass in der Zeit, in der ich für das Ministerium verantwortlich bin, die Ausschreibungsverfahren für die beiden regionalen Kommissionen in der Steiermark – in Graz – und in Kärnten nunmehr beendet worden sind. In Kärnten ist die Besetzung vorgestern erfolgt, in Graz steht die Besetzung noch aus.

Ich darf darauf hinweisen, dass auch der vorliegende Bericht klar besagt, dass erst durch die Einrichtung von Regionalstellen – etwa in Innsbruck –, die Werbung und die Begleitmaßnahmen dazu sehr viele Frauen, sehr viele Betroffene ermuntert worden sind, sich an die Gleichbehandlungskommissionen zu wenden. Wir erwarten uns durch die Einrichtung der beiden Regionalstellen in Graz und Klagenfurt auch für den Süden und Südosten Österreichs den gleichen, positiven Effekt. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Wir sind auch dabei, für die Gleichbehandlungskommissionen für die private Wirtschaft eine gesetzliche Verbesserung zu machen, weil es im Interesse der Betroffenen ist, dort die Verfahrensdauer zu verkürzen und die Vorsitzende mit einem ordentlich bezahlten Zeitkontingent zu betrauen, um in Zukunft auch dort eine Beschleunigung der Verfahren, die von den Betroffenen oft als überlang empfunden werden, herbeizuführen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass hier auch der Kritik klar widersprochen werden muss, dass wir – auch Herr Bundesminister Grasser – für die Frauenförderung sozusagen nichts übrig hätten. Ich darf Ihnen daher einige Zahlen über Frauenförderungen in den Budgets von 1995 bis 2001 nachvollziehbar machen.

Der Budgetvoranschlag 1995 sah 45,444 Millionen Schilling vor, der Budgetvoranschlag 1996 42 Millionen, der Budgetvoranschlag 1997 44,373 Millionen und der Budgetvoranschlag 1998 49,373 Millionen. Das waren die Budgets der vorangegangenen Regierungen, und im Abschlussbudget 1999 waren es 59,037 Millionen, zu denen damals noch im Budgetüberschreitungsgesetz 27,311 Millionen Schilling kamen, wovon 18 Millionen aus dem Bereich des Konsumentenschutzes stammten – das wird übrigens in der nachmittäglichen Debatte noch einiges an Platz einnehmen, betreffend den Zustand, in dem ich den Konsumentenschutz zu der Zeit, als ich das Ministerium übernahm, vorgefunden habe. Das wird auf Grund dieser finanziellen Aushöhlungsmaßnahmen noch eine Rolle spielen; aber dazu werde ich bei der Dringlichen am Nachmittag kommen.

Für das Jahr 2000 waren 69,235 Millionen Schilling budgetiert, und für das Jahr 2001 sind es 66,910 Millionen Schilling. Man kann, wenn man das Abschlussbudget 1999 der vorangegangenen Regierung mit 59,037 Millionen betrachtet und dem die ersten beiden Budgets dieser Regierung – mit 69,235 Millionen und 66,910 Millionen Schilling – gegenüberstellt, sagen: Es können sich meiner Ansicht nach die Frauen bei der budgetären Betreuung durch diese Bundesregierung nicht beklagen. In Zeiten des Einsparens einen Zuwachs gegenüber 1999 von 10 Millionen beziehungsweise 18 Millionen und gegenüber 1998 von nicht ganz 20 Millionen beziehungsweise rund 28 Millionen zu verzeichnen, bedeutet meiner Meinung nach keine Verschlechterung, sondern stellt in Einsparungszeiten, in denen alle anderen Budgetposten gekürzt worden sind, für das Frauenressort eine durchaus positive Bilanz dar.

Ich darf hinzufügen, dass es weiterhin eine ganze Reihe von Maßnahmen geben wird, die gefördert werden und die meiner Ansicht nach sehr gut gefördert werden.

Es war auch die Frage, was alles im laufenden Bericht geschehen soll. – Ich darf sagen, dass im ersten Halbjahr 2001 die Auswertung der Berichte aus den Arbeitskreisen "Prävention" und "Maßnahmenkatalog" erfolgt. Ich darf darauf hinweisen, dass "MigrantInnen", "Gewalt in der Familie", "Frauenhandel", "AsylantInnen", "Gewaltschutz" und die dortigen Änderungen in Arbeit sind. Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Aufträge an die Interventionsstellen ergangen sind. Ich darf Ihnen bekannt geben, dass im ersten Halbjahr 2001 die Prüfungen der eingelangten Angebote und Verhandlungen über Leistungen und Kosten für 2002 im gesamten Bereich der Studien und wissenschaftlichen Begleitmaßnahmen für Gender-Mainstreaming geplant sind.

Ich darf zur Männerabteilung auch mitteilen, dass die Einrichtung dieser Abteilung klar ist, wenn man sich die Aufteilung in der Europäischen Union ansieht. Ich beziehe mich hier auf 2000/0143


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(CNS), Mitteilung der Kommission an den Rat des Europäischen Parlaments, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, "Für eine Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001 – 2005)". Ich darf Sie an Artikel 2 dieses Programms, "Grundsätze", erinnern:

"Im Rahmen des Programms sollen horizontale und koordinierende Maßnahmen in den von der Rahmenstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern abgedeckten Aktionsbereichen aufeinander abgestimmt, unterstützt und finanziert werden."

Im Artikel 3 heißt es unter "Ziele" im Punkt a): "Förderung und Verbreitung der Werte und Verhaltensweisen, die Voraussetzung für die Gleichstellung der Geschlechter sind" – das ist ebenfalls ein Ziel dieser Initiative.

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass – wenn Sie sich die neue, in Gründung befindliche Männerabteilung meines Ministeriums und die dortige Aufteilung anschauen, dann werden Sie das feststellen können – gerade diese Ziele des EU-Programms für die Zukunft im Zeitraum 2001 bis 2005 mit Ziele dieser Männerabteilung sind.

Ich darf Sie weiters darauf hinweisen, dass es in Klagenfurt seit drei Jahren eine Männer-Informations- und -Interventionsstelle der Caritas gibt, die mit fast 4 000 Intervenienten im Jahre 2000 einen deutlichen Nachweis für den Bedarf in diesem Bereich erbracht hat. Die Hilfeersuchen gehen von Verschuldens- und Armutsfragen im Fall von Privatkonkursen bis hin zu Fragestellungen im Scheidungsfall, bis hin zu Fragestellungen von allein erziehenden Männern, bis hin zu Problemlösungen im Konfliktbereich zwischen Mann und Frau in den Familien. Dies ist auch sehr hilfreich dabei, Aggressionspotentiale nach Wegweisungen von Männern abzubauen und damit die Mediation zwischen den beiden ehemaligen Partnern für die Zukunft zu erleichtern.

Es geht davon aus, dass sexueller Missbrauch im Bereich der Männer – sowohl bei gleich- als auch bei heterosexuellen Beziehungen – behandelt und aufgearbeitet sowie auch Kindesmissbrauch in späterem Alter in spezieller Form mit behandelt wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf gerade Sie von den Grünen darauf hinweisen, dass in Nordrhein-Westfalen die Fraktion der Grünen/Bündnis ‘90 bereits eine entsprechende Männer-Plattform eingerichtet hat, und darf Sie bitten, vielleicht auch die Aussagen Ihres parlamentarischen Freundes von der grünen Fraktion des Deutschen Bundestages zu diesem Vorhaben der deutschen Grünen in entsprechender Form zu untersuchen. Ich bitte Sie daher, mir nicht Boshaftigkeit zu unterstellen, sondern meinem Ministerium Ernsthaftigkeit zuzugestehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Der Bedarf ist aus meiner Sicht gegeben. Wir werden diesen Bedarf nach bestem Wissen und Gewissen abdecken. (Abg. Öllinger: Die Grünen haben ein anderes Verhältnis zu den Frauen, das ist der Unterschied!) Frau Dr. Ines Stamm, die vorgesehene Abteilungsleiterin, die vorher in einer karenzierten Halbtagsbeschäftigung im Gesundheitsministerium war und dort über Gentechnik und Gesundheitsfragen gearbeitet hat – sie hat auch die neue Gentechnik-Broschüre für KonsumentInnen ausgearbeitet –, ist für mich ein Garant dafür, die neue Abteilung "Gesundheit für Frauen und Gentechnik" im Frauenministerium gut zu führen und einzubegleiten.

Kollege Berchtold, der bereits im Stand des Ministeriums war, als ich es übernommen habe, und in einer Bewerbung der Frauenabteilung für eine andere Sektion als bestgereihter Mann zu sehen war, kann nicht als Versorgungsfall angesehen werden, sondern als das, was er bei der dortigen Bewerbung war, nämlich der bestgereihte Mann für eine ähnliche Verwendung im Bereich des ehemaligen Frauenministeriums, der nunmehrigen Frauensektion, der Sektion VI meines Hauses.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sehe ein, dass in Wahlkampfzeiten Objektivität nicht gefragt ist. Ich darf für mich in Anspruch nehmen, dass die Propaganda für die Männerabteilung nicht von meinem Haus ausgegangen ist, sondern mich die entsprechenden Ereignisse über den grünen Klub und dessen Publikationen überholt haben. Selbstverständlich ist von meinem Hause vorgesehen, die beiden Abteilungen ordnungsgemäß dann vorzustellen, wenn sie ord


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nungsgemäß implementiert sind und mit ihrer Arbeit begonnen haben, aber nicht zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Geschäftsordnung und zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Arbeit.

Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass beide Abteilungen ihre Räumlichkeiten in den neu zu adaptierenden Räumen der ehemaligen ÖIAG-Holding am Donaukanal bekommen werden. Die dortigen Ausbaupläne, die Modernisierungs- und Restitutionspläne werden etwa im Juni dieses Jahres abgeschlossen sein, sodass dann beide Abteilungen in endgültigen Räumlichkeiten am Donaukanal mit Juni dieses Jahres allen Bürgerinnen und Bürgern dieser Republik in vollem Umfang zur Verfügung stehen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie sich das gesamte Programm ansehen, dann glaube ich, dass Sie meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in beiden Abteilungen, so hoffe ich, in Zukunft von ihrer Arbeit überzeugen werden. Ich mache mir kein Kopfzerbrechen darüber, dass für beide Abteilungen ein eminenter Bedarf besteht.

Ich darf Sie auch auf mein Statement hinweisen, das ich in meiner ersten internationalen Tätigkeit als Frauenminister bei der Frauenkonferenz in Paris abgegeben habe: dass nämlich Gender-Mainstreaming als neues Instrument der Gleichbehandlung von Männern und Frauen und der Weiterentwicklung unserer Gesellschaft unter diesen Gesichtspunkten – auch und gerade aus der Sicht des Frauenministeriums – mit Argusaugen betrachtet werden muss, damit nicht durch die Hintertür neue Bevorzugungen der Männer und ein Ausschalten der Frauenbevorzugungen im weitesten Sinne eintreten. Ich werde mich in meinem Ministerium bemühen, das, was ich auf internationaler Ebene vorgeschlagen habe, auch auf nationaler Ebene umzusetzen, ohne dabei zu übersehen, dass in meinem Ministerium für Soziales und Generationen heute und in Zukunft auch ein Platz für die Beratung von hilfesuchenden Männern sein muss. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.11

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

12.11

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Zierler hat vorhin behauptet, es hätte 30 Jahre lang keine Frauenpolitik gegeben. Andererseits hören wir in den Debatten der letzten Tage, dass von der überzogenen Frauenpolitik abgegangen werden müsse. Entscheiden Sie sich: Gibt es eine Frauenpolitik oder gibt es keine Frauenpolitik? – Während unserer Zeit jedenfalls hat es eine Frauenpolitik gegeben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Jetzt gibt es eine! – Abg. Parnigoni: Jetzt nicht mehr!)

Herr Minister! Wenn wir immer wieder von der "überzogenen Frauenpolitik" hören, dann dürfen Sie sich nicht wundern, dass wir darüber beunruhigt sind, dass Ihr erster Schritt die Einrichtung einer Männerabteilung ist. Ich weiß – ich nehme an, anderen Kolleginnen geht es auch so –, dass wir immer wieder von einzelnen Männern angesprochen werden und so seichte Witzchen hören wie: Wenn das so weitergeht, dann werden wir bald ein Männerministerium brauchen. – Ich gehe normalerweise nicht darauf ein, weil das eigentlich zu billig ist, aber es wundert mich, dass jetzt Ihr erster Schritt und Ihr großer Auftritt als Frauenminister dahin geht, dass Sie eine Männerabteilung einrichten.

Es ist richtig, dass es Männer gibt, die sich an die Gleichbehandlungskommission wenden. Sie selbst haben gesagt, dass das in sehr großem Ausmaß Betriebsräte sind, die sich also für Frauen einsetzen. Das heißt, sie kommen nicht in eigener Sache, sondern sie versuchen, als Betriebsräte ihre Kolleginnen zu unterstützen. Es gibt sicher auch Männer, die in eigener Sache kommen, aber die Gleichbehandlungskommission ist nicht nur für Frauen eingerichtet, sondern für jeden und jede, der und die sich benachteiligt fühlen. Der richtige Schritt wäre, nicht eine Männerabteilung einzurichten, sondern die Gleichbehandlungsanwaltschaft auszuweiten. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)


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Sie haben die weitere Regionalisierung angesprochen. Ich möchte Sie fragen, Herr Minister: Wann ist es endlich soweit? – Wir warten schon seit langem auf die neue Anwaltschaft in Graz. Leider geschieht diesbezüglich überhaupt nichts. Herr Minister! Das ist eine Maßnahme, die den Frauen, aber auch den Männern hilft.

Ich möchte aber auch anmerken, dass sich auch andere Sorgen machen, also nicht nur die Politikerinnen und Politiker von der Opposition, sondern zum Beispiel auch die Schwester des "einfachen Parteimitglieds", die in einem Interview im "Standard" gemeint hat, dass es nicht in Frage komme, "dass die Männerabteilung auf Kosten von Frauenprojekten oder Frauenförderung geht. Wir werden das sehr genau beobachten." – Die Sorge, dass es kein Geld für Frauenprojekte geben wird, ist offensichtlich sehr weit verbreitet.

Herr Minister! Die Frage der Frauenförderung und die Förderung von Frauenprojekten ist auch ein Punkt, den Sie angesprochen haben. Wir erleben es leider vermehrt, dass Frauenprojekte, die Ihnen nicht genehm sind, nicht gefördert werden. Sie betreiben da eine Politik des "Teile und herrsche", denn diejenigen, die Ihnen nicht in den Kram passen, werden von Ihnen nicht gefördert. (Bundesminister Mag. Haupt spricht mit Abg. Steibl in den Abgeordnetenreihen.) Es tut mir Leid, Herr Minister, dass Sie nicht zuhören. Ich glaube, dass das ein Thema ist, das sehr viele Fraueninitiativen in diesem Land berührt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte nun noch einmal auf den Gleichbehandlungsbericht zurückkommen: Herr Minister! Es gäbe hier sehr viel zu tun, bei dem wir Sie auch unterstützen würden. (Abg. Parnigoni  – in Richtung des Bundesministers Mag. Haupt –: Die Höflichkeit eines Ackergauls! Völlig uninteressiert!) Leider liegt unser Antrag zur Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes noch immer im Ausschuss, er wurde wieder vertagt, obwohl einige Punkte darin vorgesehen sind, die auch von der Gleichbehandlungsanwältin dringend gefordert wurden.

Ich möchte auch die Gelegenheit nützen, der Gleichbehandlungsanwältin und allen, die in diesem Bereich tätig sind, für die Arbeit, die sie leisten, die sie unter nicht einfachen Bedingungen leisten, sehr herzlich zu danken. Es tut mir Leid, dass sie heute nicht da sind und ich ihnen daher diesen Dank nicht persönlich aussprechen kann.

Sehr geehrter Herr Minister! Besinnen Sie sich auf die Aufgaben, die sich aus der Ressortverteilung ergeben! (Abg. Dietachmayr: Er hört eh nicht zu!) Wenn Sie nicht imstande und nicht bereit sind, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen, wenn Sie nicht bereit sind oder nicht wollen, dass in diesem Land in Frauenangelegenheiten etwas weitergeht, dann geben Sie diese Aufgaben auf. Es wird sicherlich in unser aller Interesse sein, dass wieder eine Frau diese Aufgaben übernimmt. (Beifall bei der SPÖ.)

12.17

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steibl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.17

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Hlavac fragt, ob wir für oder gegen eine Frauenpolitik seien. Darauf sage ich: Nach elf Jahren Frauenstaatssekretariat und nach neun Jahren Frauenministerium ist leider immer noch Handlungsbedarf gegeben. Wir sind für eine moderne und zielorientierte Frauenpolitik! (Beifall bei der ÖVP.)

Kollegin Prammer forderte in ihrer Rede die Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes ein. Ich sage, das ist nichts Neues. In dieser Weiterentwicklung geht es vorrangig um eine Anpassung an das EU-Recht, um eine Verbesserung des Instrumentariums und um die Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes. Genau das wird in nächster Zeit passieren. Während der kurzen Zeit der neuen Regierung ist so viel von dem geschehen, was etwa in den letzten neun Jahren bei weitem nicht über die Bühne gebracht wurde. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Prammer: Das stimmt, es ist schon sehr viel geschehen!)


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Das heißt aber, es geht auch weiter vorrangig darum, Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern auszugleichen, was bisher auch nicht erledigt wurde. (Abg. Mag. Lunacek: Wie machen Sie es denn?) – Wie wir das machen, darauf komme ich gleich. (Abg. Mag. Prammer: Kindergeld!) – Das ist unter anderem auch ein wichtiger Schritt. – Die Tatsache, dass Frauen eine sehr geringe Pension haben, ist sozusagen eine Altlast der Staatssekretariate und des Frauenministeriums. Ich denke, dass uns die Bejammerung der niedrigen Einkommen, wie das zum Beispiel Kollegin Petrovic macht, nicht weiterbringt. (Abg. Mag. Lunacek: Die ÖVP war auch in der Regierung!)

Die neue Regierung hat einen umfassenden Maßnahmenkatalog festgelegt. Wir gestalten die Frauenpolitik so, dass sie lebbar, nachvollziehbar und auch wirksam ist. Da denke ich zum Beispiel an den Beginn einer Berufskarriere, dass eine Förderung von Mädchen in Schulen notwendig sein wird. Aber auch die besondere Hilfestellung in Bezug auf UnternehmensgründerInnen, die auch der Herr Finanzminister heute schon angesprochen hat, ist wesentlich.

Wir werden auch konkrete Maßnahmen in Bezug auf das Kinderbetreuungsgeldgesetz, in Bezug auf den Wiedereinstieg für Frauen in das Berufsleben setzen. Wir werden auch betriebliche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie – die meist noch auf Frauen zugeschnitten sind – im Sinne von Gender-Mainstreaming für Männer und Frauen verankern. Wir werden danach trachten, dass auch Frauen zu zentralen Akteurinnen – jetzt bringe ich die Antwort – bei Kollektivvertragsverhandlungen werden, denn Kollektivvertragsverhandlungen gelten als zentrale Möglichkeit, Maßnahmen zur Realisierung von Chancengleichheit zu setzen.

Ich denke auch, dass der Ansatz vom Herrn Sozialminister, auch Frauen auf andere Ebenen zu bringen, der richtige Weg ist, und das sollte auch bei den Kollektivverträgen so sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir werden uns auch für ein gerechtes Einkommen einsetzen – das habe ich schon gesagt. Als steirische Abgeordnete erscheint es mir notwendig und wichtig, die Anmerkung zu machen, dass das auch über den Weg eines Mindestlohns, wenn notwendig von 1 000 j , erfolgen soll, um ein Einkommen zu haben, mit dem auch das Auslangen garantiert ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend: Die neue Bundesregierung wird die Gleichrangigkeit von Frau und Mann auf allen Ebenen unterstützen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenberger. ) Die Berichte über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes sind dabei eine gute Grundlage, und auch wir danken für diese. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenberger. ) Ich bin überzeugt davon – auch wenn die SPÖ und die Grünen bei diesem Tagesordnungspunkt anscheinend nicht mitstimmen, weil sie als KontrarednerInnen gemeldet sind –: Mit dieser neuen Regierung kann und wird es in Bezug auf Frauenpolitik nur besser werden.

Ich denke, der Ansatz, eine Männerabteilung einzuführen, ist vielleicht in diesem Moment noch nicht ganz ausgegoren, aber ich bin überzeugt davon – und ich habe vor sieben Jahren in meinem Referat von einer Akademie zur neuen Männlichkeit gesprochen –, dass eine Weiterentwicklung in diesem Sinne notwendig ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.21

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. Ihre Redezeit ist wunschgemäß auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte.

12.21

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Werte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass meine Vorrednerin, Frau Abgeordnete Steibl, genau das bestätigt hat, was wir die ganze Zeit schon gesagt haben. Sie hat nämlich gemeint, das Konzept für diese Männersektion sei noch nicht ganz ausgegoren. Wir stellen zwar die grundsätzliche Frage, ob man das überhaupt in der Form braucht, aber zumindest wird nun auch von Regierungsseite zugegeben, dass das, was Sie, Herr Minister, jetzt schon vorhaben, was diesbezüglich alles vorliegt, einfach noch nicht ausgegoren ist.


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Nun aber doch zum heute vorrangigen Thema: Ich möchte an dieser Stelle auch den Gleichbehandlungsanwältinnen und ihrem Team sehr herzlich danken für diesen ausgezeichneten Bericht und die tolle Arbeit, die sie in den letzten Jahren geleistet haben und hoffentlich auch weiter leisten werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte aber auch darauf eingehen, dass es von Regierungsseite her einiger Verbesserungen bedarf. Herr Minister! Sie haben angeführt, dass in der Steiermark und in Kärnten Regionalanwaltschaften jetzt eingerichtet werden, aber ich frage Sie: Was ist mit den anderen Ländern? – Aus diesem Bericht geht ganz deutlich hervor, dass gerade die Ausweitung in den Regionen ein ganz wichtiger Punkt ist. Wo sind die in den anderen Bundesländern? Wann kommen diese dran?

Die Anpassungen an das EU-Recht sind auch schon längst fällig. Es geht da beispielsweise um die Aufhebung der Schadenersatzobergrenze, um die Anpassung der Beweislastverteilung. Wann handeln Sie diesbezüglich? – Dazu habe ich von Ihnen noch nichts gehört.

Wenn Sie jetzt sagen, wie notwendig solch eine Männerabteilung ist, dann gebe ich Ihnen insoferne Recht, als ich sage, dass es sehr wohl – das haben wir Grüne schon immer gesagt – notwendig ist, dass Männer an ihrem Rollenverständnis arbeiten, dass sie dabei Unterstützung brauchen, damit sie endlich kapieren, dass Gewalt gegen Frauen kein Kavaliersdelikt und auch keine Belästigung ist. – Frau Kollegin Zierler! Sie haben vorhin gemeint, Sie verstehen nicht, warum wir nicht sagen, wie toll die neue Frauen- und Gesundheitsabteilung ist. Sexuelle Belästigung hat mit Gesundheit nichts zu tun. Dabei geht es eher darum, zu sagen: Finger weg! Gesundheit ist da nicht gefragt.

Aber natürlich brauchen Männer Unterstützung dabei, wenn es darum geht, zu verstehen, dass Raserei am Steuer nicht dazu dient, sich jugendlich auszutoben, sondern dass das tödliche Folgen haben kann. Aber die Einrichtung einer Männerabteilung, wobei völlig unklar ist, was diese genau tun wird, kann doch wohl nicht der richtige Weg sein. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Minister! Ein richtiger Weg wäre, endlich das Frauenvolksbegehren umzusetzen, denn dann würden auch die Männer sehr wohl kapieren, dass sie ihr Rollenverständnis ändern müssten. Die Umsetzung dieses Volksbegehrens ist unter der letzten Regierung nicht gelungen, und von Ihrer Seite habe ich überhaupt nichts davon gehört, irgendetwas in dieser Richtung zu tun. Es geht zum Beispiel darum, dass jeder Mensch das Recht hat, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Der Finanzminister spricht von den Müttern, die jetzt das Kindergeld bekommen werden. Was ist denn mit den Männern und deren Recht auf Teilzeit? – Wir sind weit entfernt davon, solch einen Schritt zu setzen, dass Männer endlich auch die Chance haben, Beruf und Kinder zu vereinbaren, wie es so schön heißt, und endlich auch dieses Recht für sich in Anspruch nehmen können. (Beifall bei den Grünen.)

Die Förderung der Teilzeitmöglichkeiten für Männer wäre etwas. Dann müssten Sie aber auch darauf schauen, dass die Löhne für Teilzeitarbeit und für geringfügige Beschäftigung hinaufgesetzt werden und dass diese Jobs abgesichert sind, denn die Männer werden wohl nicht für die wunderbare Chance, bei den Kindern zu sein und den Haushalt führen zu können, auf ihr Einkommen verzichten.

Herr Minister! Wir haben bisher noch nichts darüber gehört, was genau Sie mit dieser Männerabteilung machen wollen. Sie haben zwar gesagt, dass Sie bei den EU-Frauenministern gehört haben, wie wichtig es ist, die Verschuldungsfrage bei den Männern, die Armutsfrage und die Tatsache, wenn es Konfliktbereiche gibt, anzusprechen – das stimmt schon, aber ich frage Sie: Was kommt konkret? – Konkret ist, dass Sie einen Sektionschef zum Chef dieser Abteilung machen, der anscheinend sonst keinen Job gefunden hat. Wenn das Ihre Männerpolitik ist, dann muss ich sagen: Diese ist sehr kurzsichtig.

Gender-Mainstreaming, das Sie auch angesprochen haben, heißt nämlich etwas ganz anderes: Das heißt, ein Budget, so wie es heute vorgelegt wurde, nach Gender-Gerechtigkeit zu beurteilen, um zu sehen, dass Frauen darin nicht benachteiligt werden – da ist von Ihrer Seite überhaupt nichts gekommen. Das heißt aber auch, den Frauenorganisationen, von denen Sie auch


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sagen, dass sie wichtige Arbeit leisten, endlich eine langfristige Absicherung zu gewähren, das heißt aber auch, etwas zu tun, damit die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen nicht noch weiter auseinander klafft. Es geht um Rechte, Herr Minister, und nicht nur um eine Anerkennung der Qualitäten von Frauen.

Darauf läuft auch ein Teil der Regierungspolitik Schüssel hinaus. Der Bundeskanzler hat letztes Jahr beim ÖVP-Frauenkongress gemeint, dass auch die Männer jene Mittel einsetzen sollten, die den Frauen zur Verfügung stehen, nämlich zum Beispiel Charme, der an und für sich nicht geschlechtsneutral sei.

Herr Minister! Wollen Sie mit Ihrer Abteilung jetzt den Männern Charme beibringen, dass sie Frauen vielleicht mit einem Lächeln im Gesicht schlagen und vergewaltigen oder vielleicht mit freundlichem Gesicht die Karriereleiter schneller hinaufrennen und mehr verdienen, damit es den Frauen vielleicht nicht so weh tut? Soll das Ihre Männerabteilung bewirken? Mehr Charme statt Rechte? – Herr Minister! Das ist der falsche Weg! (Beifall bei den Grünen.)

Gleichstellungspolitik ist Verteilungs- und Umverteilungspolitik von Macht, Einkommen und von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Männern und Frauen. Eine Charme-Offensive schafft genau das Gegenteil. Diese schafft Albträume für Frauen und nicht den Traum eines Martin Luther King, den der Finanzminister zuvor auf unzulässige Weise für sein Budget missbraucht hat.

Herr Männerminister! Lernen Sie Gleichstellungspolitik! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.28

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte.

12.28

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf auf die Aussagen meiner drei Vorrednerinnen nunmehr im Konkreten eingehen.

Frau Kollegin Lunacek! Ich gebe Ihnen durchaus Recht, dass das Fraueneinkommen in Österreich nicht nur unbefriedigend ist, sondern sich seit 1975, seit auch auf internationaler Ebene die Gleichbehandlung und das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" verankert wurde, leider nicht weiterentwickelt hat. Sie wissen ganz genau, dass während dieser Zeit nicht diese Bundesregierung, sondern die Vorgängerregierungen dafür zuständig waren. Der Abstand zwischen Frauen und Männern sowohl bei Einkommen als auch bei Pensionen ist unverändert schlecht geblieben.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass laut Armutsbericht ein Hauptargument dafür ist, dass Teilzeit und Geringfügigkeitsarbeitsverhältnisse sehr häufig von Frauen als Alternative wegen der Kinderbetreuungszeit in Anspruch genommen werden. Abgesehen davon haben Frauen in den klassischen Frauenberufen bis zu 18 Prozent schlechtere Startchancen.

Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass ich an die Kollektivvertragspartner mehrfach den Appell gerichtet habe, auf beide Dinge ihr Augenmerk zu richten, nämlich die klassischen Frauenberufe oder Teilbereiche davon in den Kollektivvertragsverhandlungen deutlich besser zu stellen und den Kollektivvertragsverhandlungen dort, wo Teilzeitbeschäftigungen häufig und üblich sind, mehr Augenmerk zuzuwenden, weil sich die schlechteren Kollektivverträge ausschließlich – auf Grund der vorliegenden statistischen Erhebungen – zu Ungunsten der Frauen auswirken.

Ich darf daher meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass sich gerade während der Zeit, in der diese Bundesregierung zuständig ist, der Unterschied zwischen Männern und Frauen betreffend den Zugang zu den geringfügigen Beschäftigungen im Vergleich Jänner 1999 und Jänner 2001 auf 30 Prozent verkürzt hat, während er im Zeitraum 1999/2000, also im letzten Zeit


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raum, für den die Vorgängerregierung verantwortlich war, 44 Prozent betragen hat – Männer 5 000 und Frauen 14 000, das heißt, das Verhältnis lag fast bei 1 : 3.

Es ist also dieser Bundesregierung gelungen, nicht nur mehr Beschäftigung zu schaffen, mehr Beschäftigung für Frauen zu schaffen, sondern auch im Geschlechtervergleich den Zugang zu diesem Instrument zugunsten der Frauen zu verbessern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird häufig behauptet – so wie es Kollegin Hlavac gemacht hat –, dass Organisationen, die immer wieder zitiert werden und die auch von Kollegin Prammer im Februar dieses Jahres bei einem Frauenforum zitiert wurden, von mir weniger Geld bekommen.

Ich darf richtig stellen: "Notruf Innsbruck", "MAIZ", "Kassandra" und "Checkart" sind teilweise Vereinigungen, die 1999 ihre Arbeit aufgenommen haben und mit einem Drei- bis Sechsmonatsbudget ausgestattet worden sind, wie etwa die "Volkshilfe Oberösterreich". Tatsächliche Kürzungen hinnehmen mussten bis dato nur das "Unabhängige Frauenforum". Die 500 000 S wurden deshalb auf 100 000 S gekürzt, weil mit 30. November des Jahres 2000 noch immer keine endgültige Planung – Veranstaltung – für 2000 vorhanden gewesen war. Dieser Ansatz war nicht einmal teilweise in den rechtlichen Grundlagen erfüllt.

Die Mittel für "Der Verein zur Gewährung von Rechtsschutz für Frauen in Wien" wurden von 200 000 S auf 150 000 S gekürzt, weil der Verein zum Jahresabschluss sehr hohe Rücklagen aufwies und ein Verein keine Gewinne machen kann. Es ist aber bei dieser Kürzung auch deutlich und klar darauf aufmerksam gemacht worden, dass dann, wenn diese Rücklagen aufgebraucht sind, selbstverständlich das Geld dem Verein zur Verfügung steht. Bis dato ist man noch nicht darauf zurückgekommen, die gekürzten 50 000 S zur Auszahlung zu bringen, die für Notfälle in Rechtsschutzverfahren vorgesehen gewesen wären.

Bei dem "Verein gegen Vergewaltigung – Notruf Innsbruck" wurde eine Nachtragsförderung in der Höhe von 300 000 S abgelehnt. Bis 1999 erhielt der Notruf 150 000 S. 1999 und 2000 erhielt der Verein 600 000 S. Der Antrag begründet sich mit einer 81-prozentigen Kürzung durch das Land Tirol, das sage ich auch klar. Meine Förderungen wurden – das wiederhole ich noch einmal – gegenüber 1999 mehr als verdoppelt, weil bis 1999 der Verein 150 000 S bekam, und 1999 und 2000 jeweils 600 000 S Förderungen. Ich glaube nicht, dass es gerechtfertigt ist, Kürzungen, die die Länder durchführen, dann auf Seiten des Bundes auszugleichen.

Ich bitte Sie daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie an diesem Verein tat-sächlich so interessiert sind, vor Ort, also in Tirol, die 81-prozentige Kürzung dieses Vereins wieder aufzuheben, denn in meinem Bereich ist die Förderung von 150 000 S auf 600 000 S vervierfacht worden.

"MAIZ" wartet auf 140 000 S. 180 000 S hatten sie bereits bekommen. Die 140 000 S wurden 1999 als Kofinanzierung eines EU-Projektes ausgezahlt, das sich aber leider nie realisiert hat. Ich darf das noch einmal sagen: 1999 gab es eine EU-Kofinanzierung, wobei dieses Projekt nie realisiert wurde. Der Betrag konnte zwar in eine Förderung umgewidmet werden, war aber damit keine Basisförderung, auf die auch auf 2000 ein Anspruch bestanden hätte. Ich glaube, es war überhaupt ein Entgegenkommen, die 140 000 S Kofinanzierung eines EU-Projektes in eine normale Förderung umzuwidmen und nicht zurückzuverlangen, weil das Projekt als solches nicht zu Stande gekommen ist. Es ist dann auch noch zu einer Nachüberweisung in der Höhe von 140 000 S, die projektbezogen war, gekommen.

"Kassandra" ist eine Frauenservicestelle im Aufbau: Diese wird nur mit 300 000 S gefördert. Wir haben Nachweise über Tätigkeiten verlangt. Es wurde nur ein Tätigkeitsbericht über einen einzigen Monat vorgelegt, sehr geehrte Damen und Herren. Ein nochmaliges Ersuchen um Berichtslegung war notwendig. Wir warten darauf.

Für "Checkart" wurden 300 000 S bewilligt. Die Akte ist bei uns irrtümlicherweise als enderledigt abgelegt worden. "Checkart" hat sich bei uns nie gerührt. Aber auf Grund der Anregungen von


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Ihnen, dass "Checkart" nicht gefördert worden ist, sind wir diesen Dingen nachgegangen, und die Anweisung ist in vollem Umfang erfolgt.

Zum Vorwurf, Frauenvereine haben keine längerfristige finanzielle Absicherung: Das ist nicht neu, dass man um die Finanzierung zittern muss. – Diese Äußerung stammt aus dem "Falter" vom 6. Dezember 2000.

Sehr geehrte Damen und Herren! Frauenservicestellen haben bereits Drei-Jahres-Rahmenverträge, die von dieser Regierung übernommen wurden. Die Interventionsstellen gegen Gewalt verfügen ab 2001 über Fünf-Jahres-Verträge. Dass diese immer vorbehaltlich der budgetären Bedeckung abgeschlossen werden, entspricht den Förderungsrichtlinien des Bundes.

Ich darf Sie also schon darauf aufmerksam machen, dass die Erhöhung von drei auf fünf Jahre eine Verbesserung um zwei Jahre ist und daher die Behauptung, dass die Vereine um ihre Förderungen zittern müssen, schlicht und einfach falsch ist.

Sie behaupten: Haupt will die Interventionsstellen gegen Gewalt alleine fördern und das Innenministerium auf die Täterarbeit konzentrieren. – Dies stammt ebenfalls von der Frauenrunde mit Prammer am 20. Feber 2001.

Ich stelle richtig, Frau Kollegin Prammer: Ab 2001 bekommen die Interventionsstellen Fünf-Jahres-Verträge. Die Kosten teilen sich wie bisher das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Soziales und Generationen, wie gehabt. Das Bundesministerium für Soziales und Generationen hat allerdings nunmehr ein größeres Mitspracherecht als zu Ihrer Zeit. (Abg. Mag. Prammer: Das haben Sie aber selbst in der Anfragebeantwortung der Frau Petrovic gesagt!)

Sie haben folgenden Vorwurf bezüglich Frau und Arbeit erhoben: Diese Regierung verschärft die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen, und damit ist sie ein Rückschritt für Frauen. – Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass sich die Einkommensschere in den letzten 30 Jahren nicht verändert hat. Frauen verdienen bereits beim Berufsstart um 18 Prozent weniger. Kinderbetreuungszeiten führen zu erheblichen Einkommensverlusten, und leider neigen Frauen immer noch zu frauenspezifischen Berufen.

In den letzten vier Monaten, also seitdem ich zuständig bin, habe ich ein Frauenprojekt initiiert, das mit 1. April 2001 in Graz starten wird, hinter dem die Firma Siemens steht und wonach 450 Frauen nach sechsmonatiger Ausbildung einen hoch qualifizierten IT-Job bekommen werden.

Ich darf Sie weiters darauf hinweisen, dass wir auch mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Kunst und Bildung entsprechende Initiativen gesetzt haben, damit Frauen in den Schulen ein spezielles Training machen können, dass Frauen aus nicht spezifischen Frauenberufen anderen Frauen ihre Lebenserfahrung mitteilen können und diese daher einen vermehrten Anreiz bekommen, sich in der Berufs-, Bildungs- und Fortbildungsphase auch Berufen zuzuwenden, die klassischerweise nicht Frauenberufe, sondern technische und andere Berufe mit hohem Einkommen sind, um auch für die Zukunft Frauen neue Berufe in verstärktem Ausmaß zugänglich zu machen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie des Weiteren noch darauf hinweisen, dass in diesem Monat, also im März, die Bundesregierung das Projekt "Kindergeld für alle" in der Regierung vorstellen wird. Dieses Projekt wird eine entsprechend lange Begutachtungsphase haben und im Juni dieses Jahres zur parlamentarischen Beschlussfassung anstehen. Die Bundesregierung geht damit von einem verantwortlichen Konzept aus, dass nämlich zunächst alle Betroffenen in eine Phase der Mitbestimmung, also in die Begutachtung einzubinden sind. Zweitens soll das Gesetz vor dem Sommer verabschiedet werden, um auch den Ländern noch Zeit zu geben, bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes mit 1. Jänner 2002 die Ländergesetzgebung betreffend die Familien und die Frauenförderung so anzupassen, dass die Altersstufen von drei bis schlussendlich 27 Jahren besser geschützt werden als heute.


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Ich glaube, wir sind verantwortlich genug und nicht populistisch, um heute Ihren Lockrufen zu erliegen, sondern wir werden unser Konzept korrekt umsetzen, sodass wir in der Bevölkerung für Klarheit und nicht für neuerliche Verwirrungen sorgen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.39

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hartinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.39

Abgeordnete Mag. Beate Hartinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! "Männerfreie Zonen" lautet der Olymp des korrekten Frauenbewusstseins der SPÖ-Frauen. Der Feminismus unter dem Deckmantel Gleichbehandlung ist ein verstaubtes lila Gewand, das aus meiner Sicht endlich abgelegt werden müsste. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Was damals vielleicht einmal eine Berechtigung gehabt hat, ist heute aus meiner Sicht ein gewichtiges Handikap für die Frauen. Aus den einstigen Massenbewegungen ist ein gesellschaftlicher Dinosaurier in Bonsai-Form geworden – ein Randthema, mit dem außerhalb der professionellen In-Groups niemand mehr etwas zu tun haben will. Ein leises Gähnen ist das Maximum an gesellschaftlicher Resonanz, und zwar unabhängig vom Geschlecht, meine Damen und Herren!

In Deutschland und in Österreich hat es für mich zwei Frauenbewegungen gegeben. Die erste war vor rund 100 Jahren (Zwischenruf des Abg. Öllinger )  – Sie können sich dann gern zu Wort melden, Herr Kollege Öllinger (Beifall bei den Freiheitlichen)  –, und zwar weniger spektakulär als jene zur gleichen Zeit in England. Das Ergebnis war damals, bei der ersten Frauenbewegung, die Einführung des Wahlrechtes.

Bei der zweiten Welle ist es darum gegangen, die Benachteiligungen in allen Bereichen der Gesellschaft aufzuheben. Es ist damals zumindest gelungen, das zum Thema zu machen. Gleichzeitig war diese zweite Frauenbewegung vor allem die Welle der drei "B‘s", des Bewusstseins, der Betroffenheit und des Bezugs. Der Mann wurde als feindliches Gegenüber betrachtet, der das Machtstreben und die Dominanz ausübt, während ihm die Frau schutzlos ausgeliefert sein sollte. (Abg. Mag. Prammer: Wer hat Ihnen diese Rede geschrieben?)  – Frau Kollegin! Ich schreibe meine Reden selbst, aber ich weiß nicht, wie das bei Ihnen ist.

Dennoch wird das Staffelholz für eine dritte Welle weitergegeben, und zwar reagiert die Mehrheit der Frauen der jüngeren Generation auf diesen Begriff, den Sie immer definiert haben, ausgesprochen abweisend. Zugleich nehmen dieselben jungen Frauen all jene Rechte, die in ihrer Muttergeneration in der zweiten Frauenbewegung erkämpft wurden, als selbstverständlich an, wie den uneingeschränkten Zugang zu Bildung, wo sie weitgehend gleichgestellt sind – jedes dritte Mädchen macht Abitur, und die Zahl der Studentinnen übersteigt bereits die Zahl der Studenten.

Die jungen Frauen wollen dabei sein, teilhaben, die bestehenden Rechte in Anspruch nehmen und ausfüllen – und das ohne Pathos und ohne Krawall, sondern im besten Sinne, selbstverständlich einmal im Business-Kostüm, einmal im langen Kleid. Vor allem wollen sie nicht länger Alibifrauen mit begrenztem Wirkungskreis sein (Abg. Mag. Prammer: Wie halten Sie denn das von der Frau Vizekanzlerin?) – nicht Nutznießerinnen der politisch korrekten Männerregien, sondern anerkannt als Kollegin, Frau Kollegin, nach gleichen Maßstäben beurteilt und befördert. (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung SPÖ –: Sie haben die Chance gehabt!)

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Ihre Frauenpolitik schafft allein auf Grund Ihrer Wortwahl und auch jener der Grünen beispielsweise gegenüber der Einrichtung der Männerabteilung im Sozialministerium nur Polarisierung, Feindbilder und Aggression. Worte wie Gebärneid, Ödipuskomplex, Abteilung für Nudelwalkerphobie sind Worte der Aggression (Abg. Mag. Prammer: Haben Sie gestern am Abend Fernsehen geschaut? – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), die meiner Meinung nach in die Denkstrukturen – meine Damen, bitte – einer Frau nicht hineinpassen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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57. Sitzung / Seite 65

Das, was Sie damit bewirken, ist, dass die Frauen nicht ernst genommen werden. Das tut uns Frauen nichts Gutes und ist kein guter Dienst, den Sie uns erweisen. Es geht um das Verstehen und den Respekt, das Akzeptieren des jeweiligen anderen Geschlechtes. Mit der Veränderung der Rolle der Frau ändert sich natürlich auch die Rolle des Mannes, und die Veränderung des Rollenbildes – ob als Vater, der in Karenz geht, ob als Alleinerzieher, ob als Geschiedener, was auch immer – sowie die damit verbundenen Probleme müssen auch im Interesse der Frauen analysiert werden. Das ist das Ziel unseres Frauenministers, und das ist der Grund, warum er diese Abteilung eingerichtet hat.

Der Herr Minister hat schon gesagt, in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen, in Berlin ist das ein Links-Thema. Anscheinend sind Sie nicht auf dem neuesten Stand, liebe Kollegen von den Grünen und von der SPÖ! (Abg. Mag. Lunacek: Es fehlen die Inhalte beim Herrn Minister!)

Ich hoffe jedenfalls, Sie werden sich von Ihrer aggressiven Frauenpolitik abwenden und nutzen die Chance, Gleichberechtigung nicht nur zu fordern, sondern auch zu leben. Nur wer sich ändert, bleibt sich treu! – Vielleicht ist das für Sie ein Slogan. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.45

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

12.45

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Sie haben sich in Ihren Ausführungen unter anderem mit der Entwicklung der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen auseinander gesetzt. Sie werden sich daran erinnern, dass wir vor wenigen Wochen in diesem Hause einen Bericht diskutiert haben, in dem es genau um diese Frage ging, nämlich um die Ursachen dieser Entwicklung, und aus dem klar hervorgegangen ist, dass es mannigfache Gründe für diese Auseinander-Entwicklung gibt. Vor allem die Situation der Ausbildung der Mädchen und Frauen und lange Berufsunterbrechungen führen zu einer Auseinander-Entwicklung der Einkommen.

Was wir jetzt feststellen müssen, ist, dass Sie, Ihre Bundesregierung, die Schritte genau in diese Richtung setzen, also nicht antreten, um diese Situation zu verbessern, sondern Schritte setzen, die die Einkommensentwicklung noch weiter auseinander treiben werden, Stichwort Studiengebühren – diese werden Mädchen mehr treffen –, Stichwort Anreize für längere Berufsunterbrechungen – Kindergeld.

Auch im Gleichbehandlungsbericht gibt es deutliche Hinweise auf diese Gründe für Einkommensunterschiede, zum Beispiel die innerbetriebliche Weiterbildung. Es wäre wichtig, hier anzuknüpfen.

Was die Auseinandersetzung mit der neuen Männerrolle betrifft, so bin ich sehr dafür, dass Männer das machen, allerdings möchte ich Sie auch daran erinnern, dass Symbole eine wichtige Rolle in der Politik haben und dass die Symbole, die Sie setzen, Versuche sind, die Situation der Frauen auf politischer Ebene zu schwächen. Welche Signale haben Sie gesetzt? – Die Abschaffung des Frauenministeriums als Erstes, damit in der Folge die Abschaffung von Frauenpolitik schlechthin; als zweiten wichtigen Schritt hat die Bundesregierung einen Mann als Frauenminister nominiert, und jetzt kommt – offenbar als Konsequenz aus dem Gleichbehandlungsbericht – der nächste Schritt, noch dazu wenige Tage vor dem Internationalen Frauentag.

Welche Konsequenz ziehen Sie aus dem Gleichbehandlungsbericht? – Sie installieren – wie schon erwähnt – eine Männerabteilung noch dazu mit der geschmackvollen Bezeichnung VI/6, den viele gar nicht glauben können, sondern als Faschingsscherz halten. Außerdem versehen Sie die Gleichbehandlungsanwältin mit einem Redeverbot. So viel auch zum Thema Meinungsfreiheit, wie Sie sie verstehen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sollten bis jetzt die leisesten Zweifel darüber bestanden haben, warum es problematisch ist, einen Mann zum Frauenminister zu machen, warum ein Mann am falschen Platz ist, so denke ich, Herr Minister Haupt, Sie haben dies spätestens mit diesem Schritt geklärt. Sie, Herr Minister


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Haupt, sind kein Frauenminister, Sie sind klarer Männerlobbyist und setzen deutliche Schritte in diese Richtung (Beifall bei der SPÖ) – nicht nur auf symbolischer Ebene, sondern auch manifest.

Ich erinnere an die gemeinsame Obsorge – eine Regelung, die klar auf die Schwächung der Position der Frau und die Stärkung der Position der Männer abzielt. Sie dokumentieren, dass in Ihren Augen offenbar die Emanzipation in den letzten Jahren zu weit gegangen ist und dass man daher diese Schritte setzen muss.

Ich habe ein Mail von einem Mann betreffend Männerabteilung bekommen, aus dem ich Ihnen gerne zitieren möchte. Er fordert:

Wir Männer – ich glaube, es wird aus diesem Mail auch klar, dass das zynisch ist, die Männerabteilung im Zusammenhang mit Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes zu sehen – wollen endlich genauso viel verdienen wie der weibliche Teil unserer Gesellschaft. Wir Männer fordern den gleichberechtigten Zugang zur Arbeitswelt. Es ist für einen intelligenten gesunden Mann zumutbar, den Alltag mit Hausarbeit zu verbringen. Frauen dominieren heute erfolgreich Exekutive, Heer und Philharmoniker. Wir wollen 30 Prozent bei den Kassiererinnen im Supermarkt. Wenn Männer schon von Natur aus benachteiligt sind und keine Kinder bekommen können, so wollen wir für uns Männer eine Mindestkarenz von 20 Monaten, um endlich auf dem Arbeitsmarkt gleiche Chancen zu schaffen. Wir Männer stellen als Bedingung – als Zeichen gegen die kulturelle Vorherrschaft der Frauen – die Umarbeitung des Textes der Bundeshymne durch Herbert Grönemeyer. (Abg. Großruck: Ist das von Karl Marx?)

Ich hoffe, Herr Bundesminister, Sie verstehen die Ironie dieses Vorschlags und werden uns nicht am nächsten Frauentag mit der Umsetzung dieses Vorschlages konfrontieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.50

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte.

12.50

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Aus aktuellem Anlass, meine Damen und Herren, möchte ich sowohl zur Debatte als auch zur Einrichtung der neuen Abteilung im Ministerium – im Zusammenhang mit einer gemeinsamen Arbeit am inhaltlichen Konzept – einen Buchtipp nennen. Darin wird zusammengefasst, worum es in dieser Abteilung gehen könnte: "Männer Versagen". Dieter Otten ist der Herausgeber des Ergebnisses einer langjährigen Forschungsarbeit. Ausschließlich Männer haben in einem Wissenschafter-Konsortium in einem Forschungsinstitut an der Universität Osnabrück lange Jahre hindurch Daten-Materialien erarbeitet – die gibt es nun in Buchform, die Conclusio kann man nachlesen –, von denen die Autoren doch überrascht waren, denn sie hatten nicht mit solch einem drastischen Ergebnis gerechnet. Wie lässt sich das zusammenfassen?

Die Herausgeber schreiben: "Denn nicht die Frauen sind unser Problem. Es sind nicht die Frauen, die der Frauenemanzipation im Wege stehen, sondern die Männer. Nicht dass in unseren Untersuchungen die jungen Frauen so gut weggekommen sind, ist sensationell, sondern dass die jungen Männer immer schlechter abschneiden."

Unter diesem Prätext geht es gesamthaft um eine Entzauberung einer mehrheitlich von Männern gemachten bürokratisch hierarchischen Weltsicht. Unter dieser Voraussetzung ist mir die Einrichtung dieser Männerabteilung, der Abteilung VI/6.6, wie sie heißt, sehr wichtig. Ich schlage daher pragmatisch vor, dass diese Abteilung mit allen Abteilungen, die sich mit Frauenfragen alten Typs – ich sage es jetzt einmal so – beschäftigen, kooperiert und zusammenarbeitet, dass Ergebnisse der Männerabteilung auch in den Frauen- und Gleichstellungsberichten vorkommen, dass es nicht wieder einen eigenen Bericht gibt, sondern dass diese Ergebnisse integriert werden, dass nicht wieder eigene Medien, die wieder die Isolation der jeweiligen Fragen bedeuten, zum Gegenstand gemacht werden und damit unnötigerweise auch zusätzliche Kosten verursachen.


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Ich kann, konstruktiv gewendet, den Mail-Inhalt, den die Vorrednerin angesprochen hat, noch einmal in Erinnerung bringen. Ich bin sehr dafür, dass es die Abteilung VI/6.6 gibt, weil wir mehr Wissen über Männer brauchen, das im Hinblick auf Lösungsansätze erst entwickelt und publiziert werden muss; mehr Wissen über Männer, die bisher ihr Problemverhältnis – ich sage es jetzt einmal theoretisch – zwischen Eros und Thanatos, besonders in Richtung meines Kollegen Großruck, nicht über den Weg der Kinderpornographie bewältigen. (Abg. Großruck: So ist es!)

Wir brauchen mehr Wissen über Männer, und zwar Wissen der Männer über sich, da sie bisher nicht im Stande waren, gegen die Übermütterung und die Unterväterung, wie das Paul Zulehner einmal gesagt hat, anzukämpfen, mehr Wissen darüber, wie es gelingen kann, dass Männer ihrer Erziehungs- und Vaterarbeit nachkommen. Wir brauchen mehr Wissen über Männer, nämlich wie Männer mit Ängsten, Versagen, mit Impotenz, mit ihrem gestörten Verhältnis zu ihrem Leib umgehen und das Problem nicht chemisch, pharmakologisch lösen. Wir brauchen mehr Wissen über Männer, die Frauen aus Angst schlecht bezahlen, dass sie nur über Bezahlung, über eine schlechte – die Personalentwickler sagen das so – Work-Life-Balance, also ein nicht ausgeglichenes Verhältnis zwischen Arbeit und Leben, Frauen unterdrücken und ihre Dominanzen ausleben.

Was will ich damit sagen? – Wir brauchen mehr Wissen über Männer. Männer sollen dieses Wissen haben, weil sie summa summarum immer noch diejenigen sind, die Subjekt und nicht Objekt der Benachteiligung sind, das heißt, sie sind die Benachteiliger und nicht die Benachteiligten. Ich glaube, dass wir das ohne Polemik, aber mit viel Energie machen können und machen sollen. Das Wissen über andere Formen der Benachteiligung ist bekannt, liegt auf dem Tisch. Wir können an die Arbeit gehen, gemeinsam mit der Frauenabteilung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.55

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Riepl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

12.55

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Nach nunmehr zehn Rednerinnen und den Wortspenden des Frauenministers ist es nun so weit, dass nun der erste Mann von diesem Rednerpult aus die Möglichkeit hat (Beifall bei der SPÖ), zu Gleichbehandlungsfragen Stellung zu beziehen. (Abg. Dr. Lichtenberger: Super!)

Sehr verehrte Damen und Herren! Dass die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft, insbesondere aber auch im Arbeitsleben noch nicht erreicht wurde, hat bisher niemand bestritten. Vieles muss noch geschehen, allerdings wurde vieles, insbesondere was das Arbeitsleben und die Gleichstellung betrifft, in der früheren Regierung beziehungsweise in früheren Regierungen von der ÖVP blockiert. Es ist ein Problem, wenn man, wie in ihrer Wortmeldung die Kollegin Steibl, auf der einen Seite höhere Löhne für Frauen einfordert und auf der anderen Seite, wie Herr Kollege Stummvoll mit seiner Organisation, sagt: Nur nicht zu hohe Löhne, denn sonst gefährden wir vielleicht die Arbeitsplätze! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Das stimmt nicht!)

Reden Sie in Ihrer Fraktion darüber, Frau Kollegin Steibl, da haben Sie Gesprächspartner genug: Mitterlehner, Stummvoll! Bedrängen Sie Ihre Kollegen einmal in dieser Sachfrage, da haben Sie Arbeit genug! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Geht man bei Gleichbehandlungsfragen ins Detail, so wird schnell klar, wem die Gleichstellung ein Anliegen ist, wer darüber redet und wer handelt. An einem konkreten Beispiel möchte ich das deutlich machen:

Die sozialdemokratische Fraktion – es geht um den heutigen Tagesordnungspunkt 4 – hat vorgeschlagen, die Behaltezeit nach dem Wiedereinstieg ins Erwerbsleben, ins Berufsleben insbesondere von Frauen nach Inanspruchnahme eine Karenzurlaubes auf 28 Wochen zu verlängern. Eine leichtere Wiedereingewöhnung auf den ursprünglichen Arbeitsplatz wäre damit verbunden. Die Berufserfahrung, die man in der kurzen Zeit vielleicht verloren hat, könnte man


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aufholen. (Abg. Steibl: Träumerei!) Es würde erleichtert, gesichert werden, und der Arbeitsplatz wäre dadurch wenigstens auf diese Zeit garantiert und gesichert. Wenn es wirklich nicht geht, dann hätte man damit wenigstens eine soziale Absicherung für jene Kolleginnen, die dann nämlich einen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hätten.

Diese Forderung wäre familienpolitisch korrekt. Frauen fördern – menschlich und fair. Wie gehen wir jetzt mit diesem Tagesordnungspunkt in dieser Debatte um? – Erstens einmal hat bisher niemand dazu Stellung genommen – ich möchte dies als Erster tun –, und zweitens lehnen die beiden Regierungsparteien diese Forderung ab. Das ist eigentlich traurig, sehr verehrte Damen und Herren (Beifall bei der SPÖ), zumal es eine breite Unterstützung dieser Forderung gibt. Der ÖAAB hat diese Forderung bei seinen Tagungen aufgenommen. ÖAAB-Funktionäre unterstützen diese Forderung bei jeder Gelegenheit: Bundeskongress des ÖGB, Tancsits hat die Parole ausgegeben: Ja, das ist eine sozialpolitisch wichtige Forderung. – Was aber geschieht hier? – Genau das Gegenteil!

Beim ÖGB-Frauenkongress zum Beispiel wurde auch von den ÖAAB-Frauen und den Frauen der christlichen Gewerkschafter diese Forderung vehement verlangt. Heute ist die Nagelprobe, und ich fürchte, Sie werden sie nicht bestehen. Im Ausschuss hat Frau Abgeordnete Haller sogar gesagt, es gäbe keine Zustimmung, weil das für die Wirtschaft nicht zumutbar sei. Also die Wirtschaft hat Vorrang vor Arbeitnehmerinteressen. Das sollte man sich merken!, das sage ich jetzt in Richtung meiner Fraktion. (Beifall bei der SPÖ.) Das sollten wir uns merken! Da werden die Kleinen, Fleißigen und Anständigen einmal mehr verkauft und vergessen.

Die Haltung der Volkspartei – ich habe es schon gesagt – wurde im Ausschuss durch die Abgeordnete Steibl klar ausgesprochen. Ich verstehe es zwar nicht, was sie gemeint hat, als sie gemeint hat, die Frauen würden diskriminiert werden, würde man einen zeitlich längeren Arbeitnehmerschutz und eine längere Beschäftigung für Frauen sicherstellen. Also das ist nicht mehr nachvollziehbar. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Ich habe gesagt, es ist ein Nachteil ...!) Tut mir Leid, da kann ich nicht mit.

Arbeitsplatzsicherheit und Anspruch auf soziale Unterstützung haben somit bei der Volkspartei auch keinen besonderen Stellenwert – verständlich, denn manche in der Volkspartei meinen, die Frau gehört an den Herd und sonst nirgends hin. (Ruf bei der SPÖ: Alle!)  – Das ist das Problem, sehr verehrte Damen und Herren!

Ich komme zum Schluss: Jene, die im Hohen Haus fortschrittlich denken, sind somit einzig und allein die Sozialdemokraten, und das nicht nur in dieser Frage, und dabei lassen wir uns auch nicht bremsen, sehr verehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

13.00

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Wochesländer. Die Uhr ist wunschgemäß auf 4 Minuten gestellt. – Bitte.

13.00

Abgeordnete Jutta Wochesländer (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die Ausführungen der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen im Ausschuss genauso wie der gemeinsam vorgelegte Bericht der Bundesminister Haupt und Bartenstein über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes zeigen deutlich – das ist Faktum – die hohe Akzeptanz dieser Einrichtung bei der Bevölkerung. Das Ansteigen der Erstkontakte um mehr als ein Drittel beweist zugleich auch, dass bei Ungleichbehandlung oder Diskriminierung eine Bewusstseinsänderung eingetreten ist. Eine Vielzahl – leider noch nicht die Mehrzahl, aber trotzdem eine Vielzahl – von Betroffenen hat Beratung gesucht und ist nicht mehr bereit, zu erdulden oder aus Angst und Scham zu schweigen. Das veranschaulicht auch eindrucksvoll der Praxisteil des Berichtes, in dem Vorfälle angeführt sind, deren Tatbestände aufzeigen, wie haarsträubend manches abläuft.

Es bedarf daher dringendst nicht nur weiterer bewusstseinsbildender Maßnahmen, sondern auch einer ganzen Reihe von Verbesserungen, speziell im Hinblick auf das geltende EU-Recht, dem österreichische Rechtsnormen anzugleichen sind. Die Einrichtung der Regionalanwalt


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schaft für die westlichen Bundesländer, wobei sich zum Beispiel die Erstkontakte im Bundes-land Tirol verdreifacht haben, lässt den Schluss zu, dass das Angebot einer Beratung vor Ort den Bedürfnissen von Ratsuchenden besonders entspricht.

Da stellt sich die Frage: Wer sind denn diese Ratsuchenden? – Der Praxisteil des Berich-tes 1999 zeigt deutlich auf: Egal, ob es um die Begründung des Arbeitsverhältnisses geht, um die Festsetzung des Entgeltes, um Aufstiegs- beziehungsweise Beförderungsungleichheit, Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder um sexuelle Belästigung auf dem Arbeitsplatz – der Bo-gen der davon Betroffenen, der Gemobbten, der ungleich Behandelten spannt sich von unge-lernt bis akademisch ausgebildet und reicht weiters von den Lehrlingen bis hin zu Personen mit Toperfahrungen und Topkenntnissen.

Meine Damen und Herren! Betroffen von dieser Ungleichbehandlung sind nicht nur Frauen, sondern immer häufiger auch Männer. Bezüglich Männerabteilung muss ich schon sagen, Aussendungen der APA, in denen steht: "SPÖ-Frauen: ,Männerabteilung‘ ist blanker Zynismus. Haupt bricht gesellschaftlichen Konsens", kann ich nicht verstehen. Ich kann nicht verstehen, dass man sich so weit versteigt.

Dabei ist es evident, dass sich in letzter Zeit immer mehr Männer an die bestehenden Gleichbehandlungskommissionen wenden und wegen Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz Beratung suchen. Ich bin überzeugt davon, dass im Zeitalter und im Sinne des Gender-Mainstreaming diese Abteilung absolute Berechtigung hat. Sie bedeutet auch keine Vernachlässigung von Frauenangelegenheiten, das haben Sie heute schon mehrmals versichert bekommen.

Sie, meine Damen von der Opposition, und Ihre anscheinend von Ihnen ignorierten Männer sind es, die sich gegen ein gedeihliches Miteinander auflehnen und versuchen, Frau gegen Mann auszuspielen. Ein Glück für jene, die im Gegensatz zu Ihnen völlig geschlechtsneutral handeln, dass sich Ihre Frauenpolitik immer selbst im Wege gestanden ist! (Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

Ich gehe vielmehr davon aus, dass Gleichbehandlung nicht nur ein Frauen und Männer betreffendes Thema ist, sondern dass Gleichbehandlung beziehungsweise Vermeidung von Benachteiligung auch zum Postulat zu werden hat betreffend die naturbedingten Unterschiede bei Jung und Alt, bei Behinderten und Nichtbehinderten, aber auch bei Zu-Recht-Pensionsbeziehern und Abkassierern. (Abg. Dr. Cap: Lichtlein!)

Frau Mag. Prammer! Ich bin ganz Ihrer Meinung, wenn geschrieben wird: "Klima-Pension für Prammer ,kein gutes Bild‘. Die SPÖ-Politikerin nicht erfreut über die Pensionsdebatte." – Das kann ich mir vorstellen, und da bin ich bei Ihnen. (Abg. Dr. Cap: Lichtlein! Lichtlein brennt! Was sagen Sie zum Lichtlein?)

Die vielen Mindestrentenbezieher, die zumindest körperlich ein Leben lang schwerer gearbeitet haben als Ihr Ticky-Tricky-Klima, werden sich da wenig gleichbehandelt vorkommen. Natürlich entschuldigt man die Abzockerei mit Leistung und Verantwortung: Na ja, geleistet hat er sich allerhand, und verantwortungsvoll hat er uns eine immense Staatsverschuldung hinterlassen. (Abg. Dr. Cap: Lichtlein! – Abg. Gaugg: Das ist Diskriminierung, Herr Kollege Cap!)

Meine Damen und Herren der Opposition! Das ist es, was diese Regierung von Ihrer 30-jährigen Regentschaft unterscheidet. Hier wird nicht verantwortungslos gehandelt, sondern es werden Fehleinschätzungen sofort revidiert. (Abg. Silhavy: Ambulanzgebühren! Ihr verantwortungsvolles Handeln sieht man!)

Sie werden den Erfolg der Budgets, wie sie heute von Minister Grasser vorgestellt worden sind, schon sehen. Sie haben auch vieles angekündigt, aber es ist nichts daraus geworden, und das ist der Unterschied zu uns! (Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

Wir sind bereit, Fehleinschätzungen zu revidieren oder bekannt zu geben, aber Ihr sozialistischer Finanzminister Lacina – ich glaube, das muss 1986 oder 1987 gewesen sein – hat Steuergesetze geändert, um den Unterschied von Invaliden- und Unfallrenten aufzuheben. Das ist


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natürlich auch eine besondere Form der Gleichbehandlung, mit der wir aber nichts anfangen können. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.05

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Jäger. – Bitte.

13.05

Abgeordnete Inge Jäger (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Bei der männerpolitischen Grundsatzabteilung VI/6.6 kann man nur von einer Freudschen Fehlleistung sprechen. Die Deutsche Presseagentur schreibt: "Doch kein Scherz!" Sie hat das zuerst im Ernst als Faschingsscherz gesehen! (Abg. Gaugg: Die hat selbst genug Probleme mit dem roten Schröder!) Meiner Meinung nach ist diese Abteilung ein weiterer Schritt, Herr Minister, der zeigt, dass Sie mit Frauenpolitik absolut nichts am Hut haben!

Wenn immer gesagt worden ist, in 30 Jahren sozialistischer Politik wäre im Land für die Frauen nichts weitergegangen, so kann ich nur sagen: Alle wesentlichen Änderungen im Familienrecht, alle Verbesserungen für Frauen sind in dieser Zeit geschaffen worden, aber leider kann man eben nicht ein jahrhundertelanges Patriarchat innerhalb von 30 Jahren ändern. (Abg. Wochesländer: Gemerkt habe ich nichts davon!) Deshalb brauchen wir auch für die Zukunft ein tatkräftiges Frauenministerium, das diese Regierung den österreichischen Frauen leider nicht bieten kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte auch noch sagen, das gerade am 8. März einzusetzen, ist die falsche Signalwirkung und zeigt, wie die Freiheitlichen mit den Frauen in diesem Land umgehen – und dies in einer Zeit, in der die Einkommensschere auseinander geht. Ich kann dazu nur sagen, dass auch das jetzige Budget ganz klar zeigt, dass in Österreich für die unteren Einkommen absolut nichts getan wird. Zum Beispiel sind in der Metallbranche die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen am geringsten, und dort sind die Gewerkschaften am stärksten. (Beifall bei der SPÖ.) Wer zahlt denn die Löhne? – Das sind die Unternehmer, und die Unternehmer haben sich immer geweigert, von sich aus etwas für die Menschen zu tun. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Minister! Ich halte es auch für das falsche Signal. In einer Zeit, in der in einem Monat in Österreich durchschnittlich zwei Frauen ermordet werden, in der die Gewalt an Frauen und Kindern in der Familie zunimmt, müssten wir mehr Geld einsetzen, hier müssten wir etwas für die Menschen tun. So lange 80 Prozent der Ausgleichszulagenbezieher Frauen sind, müssen wir tatsächlich etwas für die Frauen machen. (Abg. Wochesländer: Die können nicht auswandern! – Abg. Dr. Martin Graf: Wer hat das alles zugelassen die letzten 40, 50 Jahre? – Abg. Wochesländer: Das war die "gute" Familienpolitik! – Abg. Gaugg: Bekommen die weiblichen Beschäftigten in Argentinien bei VW jetzt mehr?)

Ein Wort zu Ihrer Argumentation, warum wir diese Männerabteilung jetzt brauchen: Ich stehe dazu, wir haben Familienberatungsstellen, wir haben Sexualberatungsstellen, Jugendberatungsstellen – all diese stehen den Männern offen. Sie können auch von Männern aufgesucht werden. Ich denke, sie sollen auch gut dotiert werden. Aber im Bereich des Frauenministeriums eine Männerabteilung einzurichten, kann tatsächlich nur als Faschingsscherz gesehen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.09

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Lentsch. Die Uhr ist wunschgemäß auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte. (Abg. Dr. Martin Graf: Wieviel verdienen die weiblichen Arbeitnehmer in Argentinien im VW-Werk?)

13.09

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn man sich den vorliegenden Bericht ansieht, der übrigens großartig verfasst wurde, müsste man in Abwandlung des legendären Andreas Hofer sagen: "Frauen, es ischt Zeit!" – Die Liste all dessen, was die Frauenministerinnen der SPÖ versäumt haben, ist sehr lang.


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Im vorliegenden Bericht zur Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 1999, als übrigens Sie, Frau Kollegin Prammer, noch zuständig waren, kann man zum Beispiel lesen, dass Frauen nach wie vor bei den Gehältern diskriminiert werden – eine Tatsache, die uns allen bewusst ist. Dort kann man weiters lesen, dass bei den Pensionskassen Frauen anders behandelt werden als Männer. Ebenfalls im Bericht nachzulesen ist, dass Frauen oft die Aus- und Weiterbildung verweigert wird. Immer zahlreicher werden offenbar auch sexuelle Übergriffe auf weibliche Lehrlinge, was heute schon des Öfteren angeklungen ist. Ich frage mich daher schon, wo in all diesen Bereichen die SPÖ-Frauenministerinnen in den letzten 30 Jahren waren, beziehungsweise was sie in dieser Zeit getan haben. Ich weiß, sie haben sich als Feministinnen feiern lassen, aber sie haben dabei Entscheidendes vergessen: Dass sich nämlich die Wirklichkeit nicht in irgendwelchen Aktionsgruppen oder elitären Zirkeln abspielt, sondern in den Betrieben, in den Familien und am Arbeitsplatz.

Und selbst heute fällt Ihnen, wenn es um Frauenpolitik geht, nichts anderes ein als Aktionismus: selbst heute noch, da Ihnen mit dem Frauenvolksbegehren sehr klar und deutlich gemacht wurde, was Sie in diesem Bereich versäumt haben. (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Prammer und Silhavy. ) 30 Jahre lang haben Sie die Frauenpolitik bestimmt, geschätzte Damen und Herren von der SPÖ, und was blieb? – Frust, Ratlosigkeit und ein vernichtender Bericht, und von Ihrer Seite her billige Polemik auf unterstem Niveau. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Prammer und Silhavy. ) Wenn etwa die grünen und roten Kolleginnen im Hohen Haus Minister Haupt permanent als "Herr Frauenministerin" ansprechen, dann zeigt mir das schon deutlich, auf welchem Niveau sich ihre Argumente abspielen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Aber mit all der Polemik, geschätzte Kolleginnen von der SPÖ, kriegen Sie eines nicht weg: Sie müssen alles verantworten, was in den letzten Jahrzehnten frauenpolitisch versäumt wurde. Ihre Ministerinnen haben genau dort am meisten versagt, wo es um echte Gleichberechtigung ging. Und ich sage Ihnen auch, warum Dohnal & Co versagt haben: weil ihnen Polemik immer wichtiger war als Politik und weil ihnen Aktionismus immer wichtiger war als die Frauen, für die sie hätten da sein sollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren! Es wird daher höchste Zeit, dass sich nach der Finanzpolitik auch die Frauenpolitik in diesem Lande ändert. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Silhavy: Ja, zurück an den Herd, heißt es jetzt! Und die Männer klatschen – das ist interessant!)

13.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schasching. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

13.13

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Gleich vorweg eine Frage an Frau Kollegin Lentsch: Ihre Fraktion war aber schon irgendwann einmal mit uns in der Regierung, oder? (Abg. Dr. Mertel: Nur als Schläfer! – Abg. Silhavy: Die "armen" von der ÖVP wurden immer falsch informiert!) Es ist so mühsam, immer wieder feststellen zu müssen, dass man sich nicht mehr erinnert, in der Vergangenheit vieles gemeinsam gemacht zu haben. Das ist wirklich unangenehm.

In diesem Sinne also eine kurze Erinnerungshilfe, dass in der Vergangenheit sehr wohl frauenpolitisch sehr viel weitergegangen ist. Wenn Frau Kollegin Zierler meint, Halbe-Halbe sei nur ein Slogan gewesen: Das wage ich schon sehr zu bezweifeln. (Abg. Silhavy: Wie soll Zierler das wissen, sie ist doch in der FPÖ!) Gerade in der Zeit ist es doch gelungen, sehr vieles an Partnerschaftlichem, an Miteinander in der Familienleistung und im Aufteilen der Betreuungspflichten und im Bewusstsein der Männer zu erwirken, dass Frauenpolitik gemeinsam getragen werden soll. (Abg. Rosemarie Bauer: Bei der SPÖ haben die eigenen Männer die Frauenministerin eingebremst!)


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Ich will über unserer Männer nicht diskutieren, denn wir haben hier jetzt ein besonderes Exemplar dieser Gattung als "Frauenministerin" sitzen, und er macht als Frauenminister Männerpolitik. Das ist für mich noch viel haarsträubender, Frau Kollegin! (Beifall bei der SPÖ.)

Was soll beispielsweise jetzt die Einführung dieser Männerabteilung? Ich pflichte hierin völlig meiner Kollegin Kuntzl bei: Die Politik lebt durchaus auch von Symbolik. Und wenn zuerst das Frauenministerium weggestrichen wird, Frauenpolitik im Budget nur mehr als Nebensatz im Rahmen der Aufteilung beziehungsweise der Einführung des Kindergeldes vorkommt und ansonsten Frauen dort keinen Platz mehr finden, und wenn Sie dann im Fasching sagen: sechs, sechs, sechs!, habe ich wirklich geglaubt, dass das ein Scherz ist. Tut mir Leid, das habe ich wirklich geglaubt! (Abg. Wochesländer: Sie sind aber leichtgläubig!)

Ich habe gedacht, jetzt wird es lustig: sechs, sechs, sechs, her mit der Männerpolitik! Ich habe mir gedacht, jetzt wird es spaßig, jetzt wird es besonders klass, denn jetzt hat sich nicht nur Haider in den Wiener Wahlkampf eingeschaltet, um als Drahtzieher aus dem Süden die Besteuerung der Unfallrenten wieder abzuschaffen, sondern jetzt wird in der Frauenabteilung auch noch besondere Männerpolitik gemacht. Wunderbar! Fein! Ich habe gehofft, im Plenum wird das alles klargestellt werden, da ist dann die Faschingszeit schon vorbei, da ist dann schon Aschermittwoch gewesen, und dann wird man uns erklären, welche Irrtümer hier passiert sind. Aber nein, man findet hier Erklärungen für diesen Schritt!

Aber worum es dabei eigentlich geht, ist, dass Politik für Frauen noch immer ganz gewichtig weiter betrieben werden muss und die Gleichstellung noch in den Kinderschuhen steckt. Offenbar existiert für die FPÖ und auch für die ÖVP – das muss man immer wieder festhalten – ein Familienbild, das steinzeitlich ist. Sie stellen sich das offenbar ein bisserl so vor wie bei der Familie Feuerstein, in der Mama Wilma für Kinder und Haushalt zuständig ist, Vater Fred ab und zu mit den Kindern spielt und vielleicht das Geld nach Hause bringt. Es wäre wunderbar, das alles mit Kindergeld zu unterstützen und in Zukunft familienpolitisch so zu gestalten. (Abg. Wochesländer: Wir halten nichts von ledigen Frauen?)

Aber wir leben nicht mehr in der Steinzeit, und wir haben durchaus begonnen, in diesem Bereich frauenpolitisch etwas umzusetzen. Und jetzt beginnen Sie mit Ihren Maßnahmen, mit den Maßnahmen, die diese Bundesregierung setzt, all das wieder zurückzutransferieren in genau diese Steinzeit! Das ist Realitätsverweigerung! Wir befinden uns wahrlich in einem anderen Jahrhundert, in einem anderen Jahrtausend. Und in diesem Sinne kann ich nur fordern: Geben Sie uns das Frauenministerium zurück! (Abg. Jung: Da müssen Sie erst die Wahlen gewinnen!) Und beginnen Sie endlich im Sinne des Gender-Mainstreamings Politik für Frauen auch in dem Sinne zu machen, dass wir nicht immer wieder einfordern müssen: Die Gehaltsschere geht auseinander, wir sollten Löhne und Gehälter angleichen! Wir brauchen in weiterer Folge auch Ausbildungskonzepte, damit sich Mädchen nicht nur in typische Mädchenberufe, sondern auch in Männerberufe hineintrauen.

Es gibt also hier noch viel zu tun, und dazu fordern wir Sie auf. Wir Sozialdemokratinnen werden ganz genau beobachten, welche Konzepte Sie beispielsweise in dieser Männerabteilung in weiterer Zukunft verfolgen (Abg. Silhavy: Gleich wie in allen anderen Bereichen: chaotisch und konzeptlos!), ob Sie Männer dazu anregen und Projekte unterstützen, dass sie sich mehr in die Karenz trauen, dass sie gemeinsam mit den Frauen all die Lasten der Kindererziehung und auch die Freuden der Kindererziehung teilen und daher im Sinne einer partnerschaftlichen Geschlechterpolitik in unsere gemeinsame Zukunft gehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.19

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte.

13.19

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nur zu einer Bemerkung von Frau Abgeordneter Beate Schasching etwas anmerken.


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Sehr geehrte Frau Kollegin! Sie haben mich in Ihrer Rede als seltenes Exemplar dieser Gattung bezeichnet. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass im Zusammenhang mit einer genau gleichen Bemerkung die Gleichbehandlungskommission dies als eindeutig sexistischen Ausdruck qualifiziert hat. Ich würde Sie ersuchen, in Ihrer Diktion vielleicht andere Worte zu gebrauchen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Kiss: Wenn eine Frau das sagt, ist das wohl etwas anderes! – Rufe bei der SPÖ: Das ist tatsächlich etwas anderes!)

13.19

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Staffaneller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

13.20

Abgeordneter Norbert Staffaneller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Liebe Zuschauer auf der Galerie! Ich stimme mit meiner Vorrednerin voll überein, wenn sie meint, dass für die Frauen noch sehr viel zu tun ist, dass Frauenprobleme noch gelöst werden müssten. Ich lade Sie auch ein, Frau Schasching, beobachten Sie, so wie Sie es versprochen haben, genau, was die Bundesregierung in Zukunft machen wird. Ich werde Ihnen einige Erfolge aufzeigen, die es in dieser kurzen Zeit in der Frauenpolitik bereits gegeben hat.

Interessant im vorliegenden Bericht ist die Tatsache, dass sich im Berichtsjahr 1999 bereits 19 Prozent der Männer an die Beratungsstelle der Anwaltschaft für Gleichbehandlung in Wien und Innsbruck gewandt haben. Also rund 19 Prozent waren Männer, die Probleme gehabt haben. Die heute diskutierte Maßnahme des Herrn Bundesministers Haupt ist daher sicherlich sinnvoll und voll gerechtfertigt.

Im vorliegenden Bericht, sehr geehrte Damen und Herren, ist unter anderem angeführt, dass, wenn Frauen nach der Geburt eines Kindes und einer längeren Betreuungsphase zu Hause wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sie dort oft Arbeiten und Aufgabenbereiche zugewiesen bekommen, die ihrer Qualifikation und ihrem Dienstvertrag nicht entsprechen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn dieser Legislaturperiode haben die Damen der Oppositionsparteien hier im Hause arge Befürchtungen ausgesprochen und auch öffentlich kundgetan, dass nunmehr die kostenlosen Aus- und Weiterbildungsprogramme des AMS für Frauen gekürzt werden würden. Genau das Gegenteil ist eingetreten, sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Die Ausbildungsprogramme für Frauen und insbesondere für Wiedereinsteigerinnen werden nunmehr nicht nur laufend qualitativ verbessert und passen sich stärker der Realität, das heißt arbeitsplatzbezogen an, sondern es nehmen bereits mehr Frauen als Männer die Qualifizierungsangebote des AMS wahr. (Abg. Mag. Prammer: Das haben sie immer schon getan, die Frage ist nur: Warum?) Ich kann Ihnen auch einige offizielle Zahlen nennen: Im Jahr 1998 haben insgesamt 20 930 Personen, davon – ziemlich ausgeglichen – 10 224 Männer und 10 706 Frauen an AMS-Schulungen teilgenommen. Im Jahre 2000, also im abgelaufenen Jahr, waren dies bereits 28 584 insgesamt, 13 542 Männer und 15 042 Frauen. Das bedeutet ein Plus von 1 500 Frauen.

Die Ausbildungsprogramme des AMS werden speziell auf Frauen abgestimmt und in Zukunft noch flexibler und arbeitsplatzbezogener gestaltet. Dadurch bekommen die Frauen auch die Chance, im Zuge der Gleichbehandlung höhere Gehälter zu erhalten und ihre Einkommenssituation zu verbessern. Die Einkommensunterschiede müssen in Zukunft reduziert werden. Dazu stehen wir.

Den Mädchen und Frauen müssen aber auch Chancen und Risiken der neuen Technologien besser bewusst gemacht werden, damit sie die Chancen auch ergreifen. Nicht-traditionelle Berufe vor allem im Technologiebereich müssen von Frauen und Mädchen erlernt werden, damit ein zukunftsorientierter Arbeitsplatz zu gleichen Bedingungen – insbesondere auch Lohnbedingungen wie für Männer – erreicht werden kann. Die vorhandenen Rollenklischees, die so lange gepflegt worden sind, müssen durch eine bessere Berufs- und Studienberatung positiv beeinflusst werden. Da wurden in der Vergangenheit sehr viele Fehler gemacht, nicht nur von den Schulen, auch vom AMS, die teilweise im Jahre 2000 schon korrigiert worden sind und ent


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sprechend den Arbeitsprogrammen 2001 – wie ich mich überzeugen konnte – weiter korrigiert werden. Man hat mich davon überzeugt, dass man hier auf dem richtigen Weg ist.

Ein Wort noch zu den Behinderten: Behinderte Jugendliche, für die in der Vergangenheit nachweislich wenig getan worden ist, werden nunmehr im Rahmen der Behindertenmilliarde schon in den Schulen betreut und zur Ausbildung ihrer Eignung und Neigung entsprechend beraten und gefördert. Auch auf diesem Gebiet fordern wir natürlich die Wirtschaft und deren Interessensvertreter auf, tatkräftig mitzuhelfen. Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird gerade bei den behinderten Jugendlichen und auch Erwachsenen größten Wert darauf legen, dass die für Förderungen vorgesehene Behindertenmilliarde so ausgegeben wird, dass die Gleichbehandlung gewährleistet ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kampichler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

13.25

Abgeordneter Franz Kampichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gleichbehandlungsbericht beschäftigt sich zwar in erster Linie mit der Frauenförderung im Bundesdienst, erlauben Sie mir aber, meine geschätzten Damen und Herren, dass ich mich ganz kurz mit der Lage in der Privatwirtschaft auseinander setze. Hier gibt es leider noch Unterschiede zum Bundesdienst, und zwar die Ungleichstellung beim Arbeitslohn – aber darauf hat meine Kollegin Ridi Steibl bereits hingewiesen.

Der zweite wesentliche Unterschied ergibt sich aus der Unterbrechung in der Berufstätigkeit, aus der Unterbrechung der beruflichen Karriere vor allem dann, wenn Erziehungstätigkeiten zu erfüllen sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Aufgabe wird natürlich in erster Linie von Frauen wahrgenommen. Daher spüren natürlich auch Frauen in erster Linie die Auswirkungen, vor allem die negativen Auswirkungen, die durch eine Unterbrechung der Berufslaufbahn entstehen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Der Wiedereinstieg in das Berufsleben bringt ganz besondere Herausforderungen mit sich. Einige meiner Vorredner haben darauf bereits verwiesen. Für diese sensible Phase der Berufstätigkeit gibt es eine Reihe von Initiativen und Beihilfen der öffentlichen Hand. Eine davon, geschätzte Damen und Herren, ist die Wiedereinstellungsbeihilfe nach der Karenzzeit, eine finanzielle Unterstützung durch den Bund, die dem Arbeitgeber jene Kosten ausgleichen soll, die beim Wiedereinstieg für Ein- und Umschulung der Arbeitnehmerinnen entstehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich immer darüber gewundert, dass diese Beihilfe relativ selten in Anspruch genommen wird. Seit ich mich aber für einen Betrieb in meiner Gemeinde um diese Förderung bemüht habe, ist mir klar geworden, warum das so ist, denn schon bei der Suche nach dem Antragsformular habe ich gemerkt, dass das nicht so leicht ist. Diese Suche war mehr oder weniger abenteuerlich. In der Bezirksstelle meiner Krankenkasse in Neunkirchen hat es diese Beihilfe offiziell nicht gegeben, niemand hat die Beihilfe gekannt, und natürlich hat es auch kein Antragsformular dafür gegeben. Ein zweiter Versuch in der Landeszentrale der Gebietskrankenkasse in St. Pölten war dann etwas erfolgreicher, obwohl es auch eine gewisse Zeit gedauert hat, aber dort wurde das notwendige Formular aufgetrieben.

Nach der Einreichung geschah dann sehr, sehr lange nichts, und nach vielen Urgenzen ist schließlich ein ablehnender Bescheid gekommen. An der Begründung für diese Ablehnung habe ich sehr deutlich gesehen, dass der Sachbearbeiter den Zweck dieser Förderung nicht erkannt hat oder vielleicht nicht erkennen wollte. Der Betrieb hat auf alle Fälle auf diesen negativen Bescheid fristgerecht bei Gericht eine Klage eingebracht. Im kommenden Mai wird die Wiedereinsteigerin bereits ein Jahr ihres Berufslebens hinter sich haben. Alle Beteiligten sind natürlich sehr darauf gespannt, ob vielleicht bis zu diesem Zeitpunkt diese zustehende Förderung genehmigt und vielleicht sogar ausgezahlt wird.


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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Beispiel zeigt uns, dass die besten Absichten des Gesetzgebers nicht immer den gewünschten Erfolg bringen. Ich möchte an dieser Stelle in erster Linie an die Arbeitgeber appellieren, dass sie verstärkte Aktivitäten für jene setzen, die nach der Erziehungsphase wieder ins Berufsleben einsteigen wollen, dass sie jenen helfen, die vom Karenzurlaub zurückkommen. Und ich möchte sie auch motivieren, diese Wiedereinstiegsbeihilfe des Bundes in Anspruch zu nehmen. Wenn es besonders schwierig und kompliziert werden sollte, appelliere ich an sie, sich nicht entmutigen zu lassen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.29

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Freund. – Bitte.

13.29

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Im Rahmen dieser Debatte zum Thema Gleichbehandlung möchte ich mich mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auseinander setzen.

Ein ganz wichtiger Punkt in der Diskussion um Frauen beziehungsweise Mütter und ihre Lebensbedingungen ist die Frage der Kinderbetreuung. Da hier sehr viel Kompetenz bei den Ländern und Gemeinden liegt, möchte ich ganz besonders auf die Situation in Oberösterreich eingehen. Für die ÖVP war dieses Thema schon immer sehr wichtig. Eine gute Kinderbetreuung ist für Mütter einer der Hauptpunkte der Entscheidung, ob sie nach der Karenzzeit wieder ins Berufsleben einsteigen können oder nicht.

In Oberösterreich konnte in den letzten Jahren eine erhebliche Verbesserung der Situation erzielt werden. Ich bin überzeugt davon, dass das natürlich auch in anderen Bundesländern so ist. In Oberösterreich werden derzeit in 705 Jahreskindergärten insgesamt an die 40 000 Kinder betreut, wovon 267 einen der 15 sonderheilpädagogischen Kindergärten besuchen.

In den letzten Jahren hat es in Oberösterreich neben der Vollausstattung mit Kindergartenplätzen auch enorme Qualitätsverbesserungen gegeben. Im Betriebsjahr 1997/98 kamen auf 424 Ganztagskindergärten noch 274 Halbtagsbetriebe. Unter Ganztagskindergärten sind alle Betriebsformen mit einem durchgehenden Betrieb einschließlich Mittagsversorgung zu verstehen. In Anteilen ausgedrückt betrug das Verhältnis 60 :  40. Im Laufe der letzten Jahre hat sich der Anteil der Ganztagsbetriebe gewaltig erhöht, und zwar in Richtung 70 :  30 Prozent.

Betrachtet man die Nutzung des Angebotes durch die Besucher, so wird auch darin diese Verschiebung deutlich. Heuer werden bei einem 78-prozentigen Besuchsanteil um rund 7 Prozent mehr Kinder in Ganztagskindergärten betreut werden können als noch vor zwei Jahren. Ein regionaler Vergleich zeigt ebenfalls eine deutliche Hinwendung zum Ganztagskindergarten. Derzeit haben nur mehr zwei Bezirke einen Ganztagskindergarten-Anteil von unter 50 Prozent, und es fand in allen Bezirken eine Erhöhung des Anteils an Ganztagskindergärten statt.

Als weitere Verbesserung wäre hervorzuheben, dass ein Viertel der Kinder schon vor 7 Uhr früh in den Kindergarten gebracht werden kann. Ich sage dies deswegen, weil von Seiten der SPÖ immer wieder behauptet wird, dass hinsichtlich Kinderbetreuung, Kindergarteneinrichtungen nichts geschehe und es um alles so schlecht bestellt sei.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass wir betreffend Kleinkinderbetreuung sicherlich eine erhebliche Verbesserung der Situation für die Frauen im Allgemeinen herbeiführen müssen. Über zwei Bereiche soll aber hier noch diskutiert werden: Ein Punkt ist die Einrichtung von Betriebskindergärten, auch in touristischen Regionen, und der andere Punkt ist, dass das System der Tagesmütter in den Bundesländern noch sehr mangelhaft ist. Wir müssen auch Anreize schaffen, damit die Wirtschaft noch stärker auf die Bedürfnisse junger Mütter und junger Familien eingeht. Familienfreundliche Betriebe gehören besonders anerkannt und ausgezeichnet. Unsere Unternehmungen stehen den Bedürfnissen der jungen Familien zunehmend aufgeschlossen gegenüber, weil sie nur so junge und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen können.


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Ich glaube, das ist ein wesentlicher Schritt im Hinblick auf eine weitere Verbesserung für die Frauen, besonders für die Mütter. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, ihre Plätze einzunehmen, denn wir kommen jetzt zur Abstimmung, und diese werde ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, den vorliegenden Bericht III-74 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 451 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 452 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies ebenfalls die Mehrheit und damit angenommen.

5. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Wahrnehmungsbericht (III-52 der Beilagen) des Rechnungshofes über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung (497 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

13.35

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Es wäre einmal nett und interessant, wenn sich auch der zuständige Ressortminister, Herr Haupt, während der Debatte über Gesundheitsfragen etwas dem Hohen Haus widmen würde. Ich würde ihn herzlich dazu einladen. (Abg. Mag. Firlinger: Das macht er ohnehin zur Genüge!) Aber er hat offensichtlich keine Zeit, er hat Besprechungen mit der Wiener Spitzenkandidatin Partik-Pablé. – Herr Minister, Sie hören offensichtlich überhaupt nicht zu, wenn ein Abgeordneter hier spricht. (Abg. Dr. Khol: Der Staatssekretär ist ohnehin da!) Das müssen wir wohl zur Kenntnis nehmen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Reform des Gesundheitswesens: Die leistungsorientierte Krankenhausfinanzierung hat sich eigentlich bewährt – eine Reform, die vor einigen Jahren ins Leben gerufen wurde. Es geht darum, dass bei Spitalsleistungen nicht mehr in Tagen abgerechnet wird, sondern eben leistungsbezogen. Die einzelne erbrachte Spitalsleistung ist Grundlage für die Abrechung.


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Das hat einen Rückgang der durchschnittlichen Verweildauer von Patienten in Spitälern mit sich gebracht. Er ist nicht dramatisch, aber immerhin erkennbar. Im Vergleich der Jahre 1994 mit 1998 ist die Verweildauer von 7,3 Tagen auf 6,6 Tage gesunken. Das hat auch eine menschliche Komponente: Niemand ist mit besonderer Begeisterung in einem Spital, und es ist immer sehr wichtig, dass Patienten möglichst rasch wieder nach Hause gehen können. Früher war es doch so, dass manchmal der Patient nicht am Freitag aus dem Krankenhaus entlassen worden ist, sondern die Abschlussvisite am Montag stattgefunden hat. Das war nicht im Sinne der Patienten, hat aber nach dem alten System verrechnungstechnisch den Spitälern Vorteile gebracht.

Besonders in Wien, meine Damen und Herren, haben sozialdemokratische Gesundheitspolitiker diese Reform vorangebracht. Dazu muss man gratulieren. Im Sinne der Bevölkerung wurde in Wien eine wirklich sehr vorbildliche Gesundheitspolitik gemacht, eine Politik, die weltweit anerkannt wird und zu der man wirklich vollinhaltlich gratulieren kann. Und das sage ich als Steirer über Wien, meine Damen und Herren, was keine Selbstverständlichkeit ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Folgerichtig empfiehlt auch der Rechnungshof eine Weiterentwicklung der Reformen. Allein: Wie schaut das angesichts der verantwortungslosen Politik der Regierungsparteien aus? – Es ist bezeichnend, dass der Herr Finanzminister in seiner Budgetrede kein einziges Wort zur Gesundheitspolitik gefunden hat. Er hat etwas in die Richtung gesagt, sein Budget sei nicht Gift, sondern Arznei. Meine Damen und Herren! Das war an Peinlichkeit nicht zu überbieten. Das kann wohl nicht als gesundheitspolitische Aussage herhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu den Finanzen im Gesundheitsbereich im Zusammenhang mit der Steiermark: Es kommt – und das wird von steirischen Auskunftspersonen im Ausschuss bestätigt – zu einer Umschichtung vom Bund zu den Ländern. Beispielsweise fehlen demnach in der Steiermark – das gilt sicher auch für andere Bundesländer – 700 Millionen Schilling für das Personal im Gesundheitsbereich. Das heißt etwa: für die Anästhesie in Graz minus 62,5 Millionen Schilling; Krankenhaus Voitsberg: Pflege minus 8,8 Millionen Schilling, bei den Ärzten minus 16,2 Millionen Schilling, bei der Chirurgie in Bad Aussee minus 12,7 Millionen Schilling und so weiter. Das bedeutet natürlich konkret einen Personalabbau in steirischen Spitälern.

Meine Damen und Herren von der steirischen ÖVP! Was hat Landeshauptfrau Klasnic im Oktober 2000, vor der Landtagswahl, an die 15 000 KAGes-Bediensteten geschrieben? – Die Frau Landeshauptmann betont erneut, dass Verunsicherungen, welche den Fortbestand von Landeskrankenhäusern oder Arbeitsplätzen betreffen, völlig unangebracht sind.

Meine Damen und Herren! Der Finanzdirektor der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft sagt etwas ganz anderes. Er sagt, selbstverständlich wird es bei einer Streichung von 700 Millionen Schilling zu Personalabbau kommen, zu Freisetzungen, wie Sie das so schön formulieren. Was heißt das für die Beschäftigten? – Personalabbau. Was heißt das für die Patienten? – Weniger Service, weniger ärztliche Betreuung, weniger Betreuung im Krankenhaus. – Das ist es, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, was Sie gesundheitspolitisch zu verantworten haben! (Beifall bei der SPÖ.)

In diesem Lichte gesehen sind die Worte des Finanzministers bei seiner Budgetrede blanker Zynismus, und die stehenden Ovationen von Blau und Schwarz sind wirklich an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. (Beifall bei der SPÖ.)

13.40

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lentsch. Die Redezeit ist wunschgemäß auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte.

13.40

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat in seinem Bericht zur Krankenanstaltenfinanzierung zwei Dinge sehr klar herausgearbeitet: Erstens ist das seit 1997 eingeführte Kostenrechnungsmodell noch weit von seinen


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damaligen Zielvorgaben entfernt, vor allem, was die Vergleichbarkeit von Leistungen und Kosten angeht. Dass die Kosten dennoch wie gewünscht gesunken sind, ist auf ganz andere Einflüsse zurückzuführen, zum Beispiel auf die seit 1997 gesunkene Inflationsrate. Dadurch stiegen die Personalkosten und andere Kostensätze langsamer als in den Jahren zuvor.

Zum Zweiten hat der vorliegende Rechnungshofbericht klar gemacht, dass die Ziele der Reform weiter gesteckt werden müssen. Es muss einfach versucht werden, die Kosten in den Spitälern vergleichbarer zu machen: einerseits zwischen den einzelnen Bundesländern und andererseits zwischen den Spitälern und den extramuralen Diensten. Nur so kann man die Strukturen durchschauen, nur so kann man Schwerpunkte setzen, und nur so kann man Änderungen vornehmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Geschätzte Damen und Herren! Herr Langsner hat kürzlich im "FORMAT" die Frage gestellt: "Soll die medizinische Versorgung auch künftig für alle gleich sein?" – Glauben Sie mir, diese Frage greift zu kurz, denn natürlich wünschen wir alle uns für alle Österreicherinnen und Österreicher eine gleichwertige medizinische Versorgung. Aber so einfach ist die Sache nicht! Wir leben zwar zum Glück, wie ich meine, immer länger, aber das heißt auch, dass immer mehr Menschen immer öfter medizinische Versorgung brauchen. Und die Medizin entwickelt sich ebenfalls weiter und kostet daher immer mehr. Auf der anderen Seite stehen immer weniger junge Menschen, die immer mehr für dieses System zahlen sollen beziehungsweise müssen. Das ist bei der Krankenversorgung genauso wie bei den Pensionen.

Wenn man daher die gleiche Medizin für alle haben möchte, dann muss man sich natürlich noch eine zusätzliche Frage gefallen lassen, nämlich: Wie halten wir immer weniger Nettozahler bei Laune, damit sie immer mehr für das allgemeine Wohl berappen? Und das ist der Punkt: Nur dann, wenn Spitäler und Krankenkassen sparen und wenn sie transparent wirtschaften, bleibt der notwendige Grundkonsens aufrecht.

Geschätzte Damen und Herren! Wenn Sallmutter & Co das nicht einsehen, dann werden nicht der Sozialminister beziehungsweise die ÖVP oder die FPÖ das Sozialsystem kippen, sondern erboste Bürger werden dies tun, weil sie sich nicht länger für dumm verkaufen lassen werden! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Geschätzte Damen und Herren! Lassen Sie mich noch kurz auf den Entschließungsantrag eingehen, der in Kürze von meiner Kollegin Hartinger eingebracht werden wird. Es geht uns beziehungsweise meiner Partei dabei darum, dass Härtefälle vermieden werden, die im öffentlichen Dienst für Beamte entstehen, die nach sechs Monaten schwerster Krankheit, beispielsweise bei Krebs, ein Drittel ihres Gehaltes verlieren. Meine Partei wird diesem Entschließungsantrag mit Freuden zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.44

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Ihre Redezeit ist auf 8 Minuten eingestellt. – Bitte.

13.44

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Wir haben heute gehört: "Ein guter Tag beginnt mit einem guten Budget." – Wenn ich mich daran erinnere, was uns in den letzten Wochen und Monaten auf dem Sektor der Gesundheitspolitik geboten wurde, dann würde ich eher sagen: Ein guter Tag? – Da würde ich ein Frühstücksei dem vorziehen, was wir hier erleben mussten! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Die Debatte über die Ambulanzgebühren und die Unfallrenten – und da werden Sie mir nur sehr schwer widersprechen können – hat eine Form des Chaos angenommen, die wirklich als übel und dilettantisch bezeichnet werden muss. Außer Verunsicherungen, Kehrtwendungen auf dem Absatz und Widerrufen von Ankündigungen ist hier nichts passiert! Wenn Sie überlegen, dass die Verordnung darüber, wie diese Ambulanzgebühren zu handhaben sind, erst heute das Ministerium verlassen konnte – wenn sie überhaupt schon per Post draußen ist –, dann müssen Sie zugeben, das allein spricht Bände.


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Dass die Gesundheitspolitik nicht leicht ist, ist mir klar. Dass die Gesundheitspolitik mit starken Lobbies zu kämpfen hat und sich auch einer starken Gegnerschaft – vielfach in den Ländern – gegenüber sieht, ist mir ebenso klar. Trotzdem kann man unserer Gesundheitspolitik – oder präziser: der Gesundheitspolitik der Bundesregierung – durchaus sehr kritisch gegenüberstehen, wenn man sich die Fakten ansieht, die der Rechnungshof dankenswerterweise so klar zu Buche gebracht hat.

Wenn man die Leistungen evaluiert und die Erwartungen, die mit der Einführung der leistungsorientierten Krankenhausfinanzierung verbunden waren, bedenkt, dann kann man nur zustimmen, wenn der Rechnungshof schreibt: "Es war ein erster Schritt." – Ich sage: Es war ein erster zögerlicher und etwas linkischer Schritt, dem noch viele weitere Maßnahmen folgen müssen, um wirklich etwas für die Patienten und das Gesundheitswesen zu tun.

Ich kann jetzt nicht alles taxativ aufzählen, das würde die Redezeit sprengen. Ich möchte hier nur einige wenige Punkte herausgreifen.

Es gibt massive Schwierigkeiten im Leistungsvergleich zwischen den einzelnen Krankenanstalten und massive Schwierigkeiten, die Leistungen der Bundesländer auf dem Gesundheitssektor im stationären Bereich zu vergleichen. Das war aber – ich erinnere Sie daran – die Absicht dieses LKF-Systems. Dass diese Leistungen nicht verglichen werden können, liegt am unterschiedlichen Dokumentationsverhalten sowie an den unterschiedlichen Dotierungen der Landesfonds, und daraus resultieren eben auch uneinheitliche Bepunktungen von Leistungen und uneinheitliche Abgeltungsmodalitäten.

Dass damit langfristige politische Planungen und Steuerungsmöglichkeiten erschwert werden, erscheint logisch, aber man müsste daraus endlich Konsequenzen ziehen!

Schüchtern angegangen und ohne Effekt war die gewünschte Reduktion der Mehrfach- und Doppeluntersuchungen, die auch ihren Beitrag zu einer nicht die Patienten, nicht die Versicherten belastenden besseren Budgetpolitik hätte leisten können.

Weiters fehlt – auch der Rechnungshof kritisiert das – eine bedarfsorientierte Leistungsplanung, denn ohne diese ist eine politisch anhaltende, nachhaltige Gesundheitsplanung schwer möglich, und auch die Qualitätssicherung wird dadurch erschwert. (Beifall bei den Grünen.)

Auch die Beschleunigung strukturverbessernder Maßnahmen ist nur äußerst zögerlich angelaufen, und der Bund steht relativ ohnmächtig da, wenn Strukturmittel aus den Strukturfonds weniger für diese strukturfördernden Maßnahmen der Länder verwendet, sondern zweckentfremdet zur Sanierung von Landesbudgets eingesetzt werden. Das kann nicht gut sein!

Das heißt, die Chancen für ein integratives Gesundheitssystem, die Chancen für bundeseinheitliche Qualitätsstandards und die Chance auf eine bessere Balance zwischen stationärer und ambulanter Versorgung wurden nicht ausreichend genutzt, und das ist eine höfliche Formulierung; eine etwas stärkere wäre durchaus möglich.

Dass es auch Gegenwehr gibt, unterschätze ich nicht. Man sollte im Parlament aber vielleicht noch einmal darüber debattieren, dass Föderalismus zwar gut und schön und notwendig ist, aber partiell auch Nachteile hat. Aber selbst die Einsicht darüber scheint mir nicht der geringste Garant für positive Veränderungen zu sein und dafür, dass die Verantwortlichen zum Wohle des Patienten etwas stärker tätig werden.

Ich glaube auch, dass die Ziele im Gesundheitswesen exakter definiert werden müssen. Und wenn man sich schon die Latte nicht mutig hoch zu legen getraut, dann sollten doch zumindest Teilziele formuliert werden, aber verbunden mit einer klaren Prioritätensetzung und einer verbindlichen Zeitschiene. (Beifall bei den Grünen.)

Es wäre auch notwendig – darüber sind sich alle einig, aber auch dafür fehlt der Mut –, die Finanzierungstöpfe zu reduzieren, wenn nicht sogar einen einzigen Finanzierungstopf im Ge


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sundheitswesen zu konstruieren. Und auch die Verantwortlichkeiten müssen komprimiert werden. Jeder weiß das! Ich frage mich nur, warum es niemand tut.

Ich denke, bei übertriebenem Föderalismus ergibt sich auch ein weiteres Problem. Es darf doch nicht von den Charaktereigenschaften, der Ellbogentechnik, der Eloquenz und von den Durchsetzungsmöglichkeiten diverser Landeshauptleute und ihrer FinanzreferentInnen abhängen, vor welche gesundheitspolitischen und sozialpolitischen Tatsachen Patientinnen und Patienten von Bundesland zu Bundesland gestellt sind! Das ist einer Republik nicht würdig! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ein weiteres, ganz zentrales Problem ist für mich die Leistungsbewertung nach vorwiegend metrischen und quantitativen Gesichtspunkten. Das führt dazu, dass ein wesentlicher Faktor in der Medizin, nämlich der Zeitfaktor, völlig unterbewertet wird, aber das ist natürlich ein Manko, das der Rechnungshof in seiner Kritik kaum einbringen kann.

Sie wissen – die Zuhörer auf der Galerie vielleicht besser als mancher Abgeordnete –, wie wichtig Patientengespräche, die Aufklärung von Patienten und Gespräche mit Angehörigen dafür sind, dass richtige Diagnosen gestellt werden und eine möglichst maßgeschneiderte persönliche Therapie gefunden werden kann. Dafür braucht man Zeit, Zeit zum Nachdenken, aber diese Zeit zum Nachdenken findet sich im LKF nicht. Darin werden apparatintensive, pharmakaintensive, investitionsintensive Fächer gegenüber anderen etwas überbewertet, und das läuft dem gesamten Krankenanstaltenplan zuwider.

Ich meine, auch das sind medizinökonomische Probleme, weil der Faktor Zeit, das Gespräch, die Zuwendung zum Patienten und das geduldige Hinhören etwas sind, was Qualitätsmerkmale hat, die für ein Gesundheitssystem durchaus mit Input, Output und Effizienz in Verbindung zu setzen sind.

Um es kurz zu machen: Alles, was passiert ist, war nur ein erster Schritt. Und wenn ich mir überlege, wie oft in der Politik davon die Rede ist, wie sehr Herz und Hirn zusammengehören, dann muss ich sagen: Man hört das schon so häufig, dass man kaum mehr daran glaubt. Ich wäre bei der jetzigen Gesundheitspolitik schon zufrieden, wenn wenigstens eines dieser Organe, Herz oder Hirn, gelegentlich das Licht des Tages erblicken könnte! – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

13.52

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hartinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

13.52

Abgeordnete Mag. Beate Hartinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zuerst ein paar Bemerkungen zu meinem lieben Kollegen aus der Steiermark, zu Herrn Abgeordnetem Kräuter. Herr Abgeordneter Kräuter hat die Regierungspolitik als verantwortungslose Politik bezeichnet, er hat gemeint, dass unsere Politik Gift sei. Er antwortete damit auf die Feststellung unseres Finanzministers, der meinte, unsere Politik sei nicht Gift, sondern Arznei, was ich nur bestätigen kann. Aber anscheinend sehen Sie das nicht so, Herr Kollege Kräuter.

Ich sehe etwas anderes, lieber Herr Kollege Kräuter. Ihr Parteikollege, Herr Gesundheitslandesrat Dörflinger in der Steiermark, macht eine Politik, die Gift ist. Leider erkennen Sie das nicht. Ihre Ahnungslosigkeit, was die Gesundheitspolitik in der Steiermark betrifft, zeigt sich darin, dass Sie sich hier als großer Gesundheitspolitiker der Steiermark aufspielen und Feststellungen zu Dingen treffen, die eigentlich nur Ihr sozialistischer Gesundheitslandesrat zu verantworten hat. Gegen Ihre Ahnungslosigkeit ist leider noch kein Kraut gewachsen. Ich hoffe, wir finden eines! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter. )

Ihre Ahnungslosigkeit zeigt sich auch etwa darin, dass Sie sagen: Okay, es gibt ein Defizit im Ausmaß von 700 Millionen Schilling, daher ist in der Steiermark ein Personalabbau notwendig. – Dazu darf ich Ihnen sagen: Dieser Abbau ist nur deshalb notwendig, weil Ihr Kollege, Herr Lan


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desrat Dörflinger, nicht in der Lage ist, endlich strukturelle Maßnahmen zu setzen. Unsere Bundesregierung setzt laufend strukturelle Maßnahmen. Vielleicht sollte sich Ihr Kollege einmal ein Beispiel daran nehmen.

Nun zum Rechnungshofbericht: Der Rechnungshof stellt in seinem Bericht der im Jahre 1997 eingeführten Krankenanstaltenfinanzierung generell kein gutes Zeugnis aus. Es heißt darin, Ziele seien nur teilweise erreicht worden, die Eindämmung der Kostensteigerungen sei im Wesentlichen unabhängig von den Reformen erreicht worden, die Abrechnungsmodalitäten der Länderfonds seien nicht vergleichbar, und der Bundesstrukturkommission fehle die entsprechende Durchschlagskraft.

Das Reformpaket 1997/2000 war ein erster Schritt. Der Empfehlung des Rechnungshofes, den Ländern die Finanzierung von strukturellen Maßnahmen freizustellen, wurde von dieser Regierung im Rahmen der neuen Artikel 15a-Vereinbarungen bereits voll entsprochen. Unsere Regierung nimmt diese Empfehlungen des Rechnungshofes ernst und setzt sie um.

Ich möchte mich bei Ihnen, Herr Präsident Dr. Fiedler, und bei Ihren Mitarbeitern recht herzlich für diesen Bericht bedanken. Ich freue mich über das Lob, das Sie im Ausschuss unserer Regierung, dem Herrn Staatssekretär und dem Herrn Bundesminister ausgesprochen haben. Gelobt werden soll aber auch der Bericht, denn ich weiß, wie komplex diese Materie ist, wie schwierig die Zusammenhänge darzustellen sind, wie untransparent das System ist, und wie schwierig es ist, das alles aufzulisten.

Transparenz brauchen wir vor allem hinsichtlich der Qualität der medizinischen Leistungen und auch hinsichtlich der Kosten. Die medizinische Qualitätsversorgung zu sichern ist nur mittels einheitlicher Qualitätsstandards und Bench Marking möglich. Es darf nicht passieren, dass beispielsweise auf Grund von finanziellen Anreizen Patienten länger im Akutspital liegen als erforderlich oder dass medizinische Eingriffe gemacht werden, die nicht notwendig sind.

In Österreich werden beispielsweise um ein Drittel zu viele Herzschrittmacher implantiert. In Österreich werden um 40 Prozent zu viele Tonsillen operiert. Herr Professor Grünewald wird das wissen. In Österreich verschreiben wir im Vergleich zu westeuropäischen Staaten auch zu viele Medikamente. Da gilt es, vor allem in Zusammenarbeit mit den Versicherungen, den Ärzten und den Krankenhausträgern, Qualitätsstandards zum Schutze der Patienten zu erstellen.

In besonderer Weise hebt der Rechnungshof in seinen Ausführungen auch die Bedeutung des Bundes, was die Sicherung und Verbesserung der Qualität im österreichischen Gesundheitswesen betrifft, hervor. Wir haben daher auch in den Artikel 15a-Vereinbarungen einschlägige Maßnahmen getroffen.

Unser Herr Staatssekretär und Herr Bundesminister Haupt setzen sich nicht nur für diese Empfehlungen ein, sondern setzen diese auch um. Wir setzen aber auch noch viele andere Dinge um, wenn es um die medizinische Qualitätsversorgung geht.

Wenn es mit Hilfe der Behandlung in Krankenanstalten nicht mehr möglich ist, die vollständige Unversehrtheit betroffener Personen, die Unfallopfer sind, wiederherzustellen, dann besteht für diese Dienstnehmer zumindestens die Möglichkeit, eine Unfall- oder eine Verkehrsrente in Anspruch zu nehmen. Und weil im Rechnungshofausschuss ein entsprechendes Präjudiz geschaffen wurde, kann ich hier folgenden Antrag einbringen:.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Kohl, Dr. Partik-Pablé, Dr. Feurstein, Gaugg, Lentsch, Mag. Hartinger, Kurzbauer und Kollegen betreffend Härteausgleich bei Unfallrenten, eingebracht zum Bericht des Rechnungshofes betreffend den Wahrnehmungsbericht (III-52 der Beilagen) des Rechnungshofes über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung (497 der Beilagen)


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Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen sowie allenfalls weitere zuständige Regierungsmitglieder werden ersucht,

1. eine Arbeitsgruppe zu beauftragen,

a) die durch die Besteuerung von Unfallrenten auftretende Härtefälle zu prüfen und

b) Vorschläge vor allem in der Richtung zu erstatten, inwieweit Personen ein Härteausgleich für die durch die Besteuerung der Unfallrenten erlittenen Einkommensverluste gewährt werden kann. Dabei sollen insbesondere die Einkommensverhältnisse vor Eintritt einer verminderten Erwerbsfähigkeit, deren monatliches Gesamteinkommen den Richtwert von ca. 20 000,-- Schilling nicht übersteigt, berücksichtigt werden

und

2. nach Vorliegen des Berichtes der Arbeitsgruppe umgehend Maßnahmen zur Realisierung des Härteausgleiches zu setzen.

*****

(Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Verzetnitsch, Edler und Ing. Westenthaler. )

Meine Damen und Herren! Sie sehen, wir setzen uns ein – vor allem für eine leistbare, qualitätsvolle und menschliche Politik! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler  in Richtung SPÖ –: Da müsst ihr jetzt mitstimmen! Da bin ich schon gespannt, wie ihr von der Gewerkschaft mitstimmt! – Abg. Edler: Am 25. März ...!)

13.59

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben durch Frau Abgeordnete Mag. Hartinger verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Kohl, Dr. Partik-Pablé, Dr. Feurstein, Gaugg, Lentsch, Mag. Hartinger, Kurzbauer und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Faul. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

13.59

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ausschussdebatte über den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes zum Thema der Reform des Krankenanstaltenwesens spiegelte eigentlich den positiven Befund wider, den der Rechnungshof geliefert hatte. Dabei ging es letztlich in einigen Ansätzen um den Einsatz von Strukturmitteln oder darum, sich neue Denkungsweisen anzueignen, etwa im sinnvollen Datenaustausch – das ist heute schon gesagt worden – zwischen den Fonds-Krankenanstalten und dem Hauptverband. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Diesen Datenaustausch fordert der Rechnungshof ein. Er urgiert auch die Fertigstellung des österreichischen Gesundheitsplanes, den die Länder ja dringend brauchen – das darf ich für die Steiermark sagen –, und den er neben den vielen Aufgaben des Strukturfonds als dessen Hauptaufgabe zur Qualitätssicherung bundesweit einheitlich einfordert. Und letztlich die wichtigste Erkenntnis: Er verlangt dringend die Vereinfachung und die Standardisierung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung, weil wir erkannt haben, dass in der Administration noch immer zu viel Geld verwendet wird.

Der Versuch der FPÖ-Kollegin Beate Hartinger, der Rechnungshofdebatte einen der Wiener Gemeinderatswahl dienlichen Effekt zu liefern, ging eigentlich ins Leere, da keiner der geladenen Experten von einer Untersuchung oder einem Vergleich der europäischen Städte bezüglich ihres


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Gesundheitsstandards Kenntnis hatte oder die Stadt Wien in einer Schlusslichtposition gesehen hätte. Ich kenne diesen Vergleich leider auch noch nicht.

Frau Kollegin Hartinger! Ich darf aber eine fundierte, wirklich zitierenswerte Untersuchung anführen: Das ist die Untersuchung der WHO, und diese stellt dem österreichischen Gesundheitssystem und damit auch der Stadt Wien ein ganz hervorragendes Zeugnis aus.

Österreich gehört zu den zehn reichsten Ländern der Welt, gibt aber nur 8,3 Prozent des BIP für die Gesundheit aus; das sind in etwa 2 000 Dollar pro Kopf. Wenn Sie einige Vergleiche haben wollen: Die USA benötigen beispielsweise 4 500 Dollar pro Kopf oder 13,9 Prozent des BIP, Deutschland und die Schweiz liegen zum Beispiel noch immer bei 3 000 Dollar. Wen wundert es da, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Österreicher, zusammen mit den Finnen, mit 70 Prozent am zufriedensten mit ihrer Gesundheitsversorgung sind – und das bei einem Durchschnitt der OECD-Staaten von 40 Prozent?

Im Zusammenhang mit der Gesundheitspolitik auch ein Wort zur Budgetentwicklung bei den Krankenkassen und zum Defizit, das heute schon angesprochen wurde. EUROSTAT gibt in seiner Untersuchung zwei Hauptursachen an: auf der einen Seite eine einnahmenseitige Ursache, welche der Finanzminister heute letztlich in seiner Budgetrede völlig ignorierte und welche Kollegin Lentsch irgendwo im Bereich der Mitverantwortlichkeit verniedlichte, und auf der anderen Seite eine ausgabenseitige. Hier ist eine interessante Erkenntnis: Hätten sich die Einnahmen parallel zum Bruttoinlandsprodukt entwickelt, hätte die Krankenversicherung im Jahre 2000 – und darüber hinaus – positiv abschließen oder zumindest schwarze Zahlen schreiben können. Herr Staatssekretär! Warum wehren Sie sich hier gegen eine Beitragsanpassung?

Ausgabenseitig entwickeln sich die Kosten der Anstaltspflege, weil sie gedeckelt sind, auch parallel zu den Einnahmen. Aber jetzt kommt es: Die Kosten für die ärztliche Hilfe sind doppelt so hoch wie die Einnahmen und die Kosten für die Medikamente dreimal so hoch! Ziehen Sie mit mir eine Schlussfolgerung daraus! Aus unserer Sicht sind zusätzliche Einnahmen oder Einnahmensanpassungen notwendig. Dringend notwendig sind auch ausgabenseitige Steuerungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die verstärkte Einbindung der Dienstleistungserbringer in eine ökonomische Verantwortung.

Lassen Sie mich zum Schluss noch die solidarische Krankenversicherung, wie wir sie jetzt haben und wie wir sie auch fordern, der von Ihnen gewünschten privatwirtschaftlichen Krankenversicherung gegenüberstellen, um den Österreicherinnen und Österreichern zu sagen, was da auf sie zukommt. Wir fordern gleiche Leistungen für alle Anspruchsberechtigten – auf Ihrer Seite werden jedoch der Gesundheitszustand, das Alter, das Geschlecht und letztlich die Prämienhöhe die Indikatoren für die medizinische Leistung sein.

Auf unserer Seite stehen ein gesetzlicher Leistungsanspruch, eine grundsätzlich beitragsfreie Mitversicherung der Erwerbslosen und ein stabiler, aber auch leistbarer Beitragssatz. Auf Ihrer Seite steht aber nur ein vertraglich und jederzeit kündbarer Leistungsanspruch: Prämienzahlung für den Ehepartner, Prämienzahlung für die studierenden Kinder, Prämien, die sich einzelne Personengruppen und vor allem die Schwächeren in unserem Lande nicht leisten können.

Auf unserer Seite ist jeder versichert, der gemäß dem Gesetz geregelte Bedingungen erfüllt. Auf Ihrer Seite ist nur der versichert, der von der Versicherung angenommen wird; und der kann jederzeit wieder gekündigt werden.

Meine sehr verehrten Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Hohen Haus! Wir werden nicht aufhören, für unsere Seite zu kämpfen und den Menschen in Österreich zu sagen, auf welcher Seite sie in Zukunft sicherer stehen werden. (Beifall bei der SPÖ.)


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14.04

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kurzbauer. – Bitte.

14.04

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Wir behandeln heute den Bericht des Rechnungshofes. Es geht um die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung. Ich möchte mich in meinem Redebeitrag mit dem Struk-turfonds beschäftigen. Dieser Fonds hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, hatte eine Laufzeit vom 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 2000. Dieser Fonds wurde mit 1,75 Milliarden Schilling pro Jahr aus Bundesmitteln dotiert; das gemäß Reformvereinbarung eingerichtete Organ des Strukturfonds war die mit Bundesmehrheit ausgestattete Strukturkommission.

Von Februar bis April 1999 erfolgte die Prüfung durch den Rechnungshof. Grundsätzlich hielt der Rechnungshof die Mehrheit des Bundes in der Strukturkommission für zweckmäßig. Ande-rerseits erfüllte laut Rechnungshof der Strukturfonds seine Aufgaben nur teilweise – vor allem deswegen, weil in der Zusammenarbeit oder im Einvernehmen zwischen dem Bund und den Ländern keine richtige Handhabung gegeben war. Daher gibt es einige Empfehlungen des Rechnungshofes.

Ich möchte hier einige Beispiele nennen: die Schaffung klarer Organisationsregelungen für den Sanktionsmechanismus oder etwa das Überdenken des weiteren Einsatzes von Strukturmitteln, die ehestmögliche Fertigstellung des österreichischen Gesundheitsplanes, die Vereinfachung der LKF und schließlich die Auflösung des KRAZAF mangels Existenzberechtigung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen und der Beschlussfassung des Finanzausgleichsgesetzes vom 14. Dezember wurde auch die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Krankenanstalten geregelt. Neben diesen Leistungen wurde außerdem die Finanzierung durch Bund und Sozialversicherungsträger sichergestellt. Diese Regelung erfolgte in einer neuen Artikel 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern und ist seit 1. Jänner dieses Jahres in Kraft. Wesentlicher Inhalt dieser Artikel 15a-Vereinbarung ist die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens im Sinne einer Neustrukturierung.

Ich möchte hier auch auf die Zielsetzungen der Vertragsparteien hinweisen und zwei Punkte herausnehmen. Erstens: In Zukunft ist eine qualitativ hochwertige, allen frei zugängliche und gleichwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Zweitens: Die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens ist unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und möglicher Kosteneinsparungen zu sichern.

Wichtig, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist, dass in dieser Artikel 15a-Vereinbarung auch die Einrichtung des Strukturfonds und seine Dotation geregelt sind. Mit dieser Vereinbarung wird eine Reihe von Empfehlungen des Rechnungshofes über den Strukturfonds einer Lösung zugeführt.

Abschließend ein herzliches Danke den Beamten des Rechnungshofes! Wir werden diesem Bericht des Rechnungshofes gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.08

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. – Bitte.

14.08

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsident Fiedler! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass Herr Abgeordneter Kurzbauer dem Bericht die Zustimmung erteilt, finde ich gut. Dass die SPÖ-Abgeordneten hier an Versäumnissen Kritik üben, finde ich weniger verständlich, denn der Prüfzeitraum ist ausschließlich ein Zeitraum, in dem die Sozialdemokraten an der Regierung waren. Sie kritisierten heute also am Rednerpult Ihre eigenen Versäumnisse.


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Sie haben die Gesundheitsreform nicht umgesetzt. Die Einführung der LKF nach einem 17-jährigen Provisorium des KRAZAF war eine längst überfällige Sache. Aber die Einführung der LKF, der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung, alleine hätte die fulminante Kostensteigerung im Spitalsbereich nicht eindämmen können. Der Rechnungshof sagt nämlich ganz klar, dass nicht Sie mit dieser Einführung der LKF Erfolg hatten, sondern dass die Eindämmung des Kostenanstieges auf 4,4 Prozent jährlich – von vorher etwa 10 Prozent – auf einen geringeren Zuwachs bei den Personalkosten und auf eine geringere Inflationsrate zurückzuführen ist. Sie haben es nämlich verabsäumt, gemeinsam mit der Einführung des leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierungssystems eine Strukturreform durchzuführen. Die Strukturreform wird immer und überall eingemahnt. Diese haben Sie aber bis heute nicht gemacht; wir sind schon auf dem Weg dorthin.

Wir müssen den extramuralen Bereich stärken, die Einführung von Gruppenpraxen steht unmittelbar bevor. Wir werden den Patientenstrom dorthin lenken, wo der Patient bei gleich guter Qualität auch gleich gut versorgt wird, nämlich vom spitalsambulanten Bereich hin zu den niedergelassenen praktischen Ärzten und den Fachärzten. Das ist auch der Grund dafür, warum wir dieses Lenkungsinstrument Ambulanzgebühr eingeführt haben. Damit sparen wir sicher sehr viel Geld ein. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

In diesem Zusammenhang erübrigt sich die Kritik des Herrn Abgeordneten Kräuter von der SPÖ, der sagte, der Finanzminister hätte überhaupt nichts über Gesundheitspolitik gesagt. Ich sage Ihnen dazu Folgendes: Lesen Sie auf Seite 20 die Sanierung der Sozialversicherung nach! Eine auf finanziell gesunden Beinen stehende Sozialversicherung ist der Garant dafür, dass unser Gesundheitswesen funktioniert. Dazu hat der Herr Finanzminister heute ganz klare Punkte herausgestrichen. Lesen Sie bitte etwa nach, was die professionelle Führung in der Sozialversicherung angeht! – Man kann dem Herrn Sallmutter nicht nachsagen, dass er eine professionelle Führung betreibt. Daher ist er auch überfällig, und wir werden dafür sorgen müssen, dass wir in diesem Bereich endlich eine professionelle Führung bekommen!

Im Übrigen freut es mich, dass wir heute auch eine Korrektur der Unfallrentenbesteuerung vornehmen. Der diesbezügliche Antrag ist bereits eingebracht. Ich hoffe auf die Unterstützung der Oppositionsparteien, dass hier Härtefälle ausgeglichen werden und dass die Expertengruppe, die eingesetzt wird, zu einem vernünftigen Ergebnis kommen wird. Es ist nicht einzusehen, warum jemand, der einen Freizeitunfall erleidet – das haben die Sozialdemokraten mit verschiedenen Unfallversicherungen so gemacht (Abg. Leikam: Das ist nicht mehr auszuhalten!)  –, für die Unfallversicherung Steuern zahlt. Wenn er jedoch in der Arbeit einen Unfall erleidet, dann nicht! (Abg. Brix: Finden Sie da keinen Unterschied? Das meinen Sie ernst? Sind Sie ein Arzt? Schämen Sie sich!) Wenn jemand eine Invaliditätspension erhält, zahlt er auch Steuern. Das haben Sie eingeführt. Da können Sie schreien, so viel Sie wollen, das ist Ihr Werk!

Sie brauchen sich hier nicht zu rühmen, dass Sie mit den Behinderten glimpflich umgehen. Sie haben die Behinderten immer schon besteuert; Sie haben zuletzt auch im Jahre 1989 die Besteuerung der Unfallrenten eingeführt und sind daran gescheitert. Wir machen jetzt eine Reparatur. Die Unfallrentner werden es uns danken. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Leikam: Abkassierer! Abkassierer!)

14.13

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Staatssekretär Dr. Waneck. – Bitte.

14.13

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich gestatte mir, auf einige Punkte der Kritik des Rechnungshofes einzugehen. Ich glaube, das ist auch jener Teil, der hier besprochen wird. Wenn ich die Punkte in den Ausführungen der Vorredner betrachte: Diese sind eine Feststellung der Mängelliste der vergangenen Zeit, da sich ja, wie schon mein Vorredner erwähnt hat, der Rechnungshofbericht auf die Jahre 1997 bis 1999 bezieht.


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Es ist unzweifelhaft so, dass die Einführung des LKF-Schemas ein Schritt in die richtige Richtung war, wenngleich der Rechnungshof mit seiner Kritik völlig Recht hat, wenn er sagt, dass alleine diese Einführung noch zu keinerlei Kostendämpfung geführt hat und auch die Zielsetzungen nur teilweise erfüllt wurden.

Tatsächlich darf ich aber historisch in Erinnerung rufen, dass die primäre Absicht seitens des damaligen Ministeriums jene war, eine entsprechende Datenbank zu entwickeln, um in Hinkunft auf eine leistungsbezogene Finanzierung zu kommen. Erst die Verknüpfung mit der Finanzierung selbst hat grundsätzlich die Möglichkeit zur Umsetzung gegeben. Daher ist auch das LKF-Schema nicht alleiniger Bestandteil dieses Reformpakets, sondern es waren auch einige andere Maßnahmen notwendig, wie die verbindliche Einführung des österreichischen Krankenanstaltenplanes und der Großgeräteplan.

Dass es länderweise nur zu einer sehr unterschiedlichen Umsetzung des LKF-Systems gekommen ist, liegt daran, dass neun verschiedene Länderfonds installiert wurden, die nicht alle den Anforderungen gerecht werden, nämlich jenen Anforderungen, wie sie auch im Rechnungshofbericht angesprochen sind: möglichst viel über einen zentralen Fonds zu verteilen und möglichst wenig über Steuerungsmaßnahmen. Das hat indirekt zur Folge, dass von jenen Mitteln, die nicht fixiert sind, bei der Behandlung von nicht in Österreich versicherten Patienten des EU-Auslandes nur Teilbeträge zurückfließen und daher den einzelnen Ländern viel Geld, nämlich in zweistelliger Millionenhöhe, entgeht.

Wir haben in der neuen Artikel 15a-Vereinbarung die Strukturfondsaufgaben entsprechend neu definiert, wie ich in der Folge kurz darstellen werde, und wir werden auch das LKF-System weiterentwickeln und optimieren; hier insbesondere die Empfehlung zur generellen Fall-Pauschalierung, wie sie seitens des Rechnungshofes gekommen ist. Dieser haben wir insofern Rechnung getragen, als wir eine solche nunmehr in Form von Pilotprojekten als tagesklinische Leistungen anbieten und hoffen, damit den gewünschten und auch vom Rechnungshof erwarteten Effekt zu erzielen.

Meine Damen und Herren! Es wurde heute bereits angesprochen, dass sich im Bereiche des Krankenhauswesens, aber ebenso im Bereiche der Krankenkassen viele Gelder befinden, die nicht deutlich definiert sind, weil keine entsprechende Kostentransparenz besteht. So wissen wir, dass etwa 20 Prozent der Ressourcen in den Spitälern im Schnittstellenbereich – das heißt an der Schnittstelle vom stationären zum ambulanten und zum extramuralen Bereich – liegen bleiben und besser verwendet werden können. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass zum Beispiel in Wien der Deckungsgrad im Ambulanzbereich nur noch 17 Prozent beträgt. Der Rest erfolgt über Steuerungsgelder, obwohl die Krankenkassenfinanzierung in Wien gegenüber den anderen Bundesländern überdurchschnittlich hoch bei 25 Prozent liegt.

Dies zeigt auch die angesprochene Studie über zwölf europäische Metropolen, an der sich Wien freiwillig beteiligt hat, in der zwar die Gesundheitsmaßnahmen als durchaus adäquat und der Gesundheitszustand der Wiener Bevölkerung als gut bezeichnet wird, aber der finanzielle Aufwand, der dafür betrieben wird, steht in keinem Verhältnis dazu, wie er in anderen Metropolen zum selben Ergebnis geführt hat. Das heißt, es herrscht zwar ein guter Zustand im Allgemeinen, aber die Ergebnisqualität ist schlecht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die Herausforderung angenommen und haben auch auf die Empfehlungen des Rechnungshofes bei der neuen Artikel 15a-Vereinbarung in recht mühsamen Verhandlungen mit den Bundesländern Bedacht genommen – mühsam deshalb, weil die Verhandlungen hauptsächlich dazu verwendet wurden, um in den einzelnen Ländern Polemik zu betreiben und mit Spitalsschließungen zu drohen, die ja tatsächlich nicht stattgefunden haben. Diese Spitalsschließungen hätten nämlich stattgefunden, wenn es keine Vereinbarung gegeben hätte beziehungsweise der alte Plan weitergeführt worden wäre.

Ich darf daran erinnern: Unter der vorigen Regierung ist beschlossen worden, in Österreich 19 Krankenanstalten und 50 Abteilungen zu schließen. Wir haben keine einzige Krankenanstalt geschlossen, und wir haben auch keine einzige Abteilung geschlossen. Zweifellos ist es aber so,


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dass gemäß einer entsprechend sinnvollen Mittelverwendung Rationalisierungsmaßnahmen erfolgen, dass Leistungen dort angeboten werden müssen, wo sie am besten angeboten werden, und dass sie dort zusammengefasst werden, wo sie, wenn sie disloziert sind, zu nicht entsprechenden Leistungen führen.

Das gilt sowohl für die Spitzenmedizin als auch für die allgemeine Versorgung. Wir wollen eine möglichst gleichmäßige und bestmögliche Versorgung erreichen, die aber auch wirtschaftlich und medizinisch sinnvoll ist. Wir müssen einfach davon wegkommen, dass wir in Österreich im Europa-Vergleich nach wie vor die höchste Krankenhausaufenthalts-Häufigkeit und die höchste Zahl an Ambulanzbesuchen haben, die überdurchschnittlich steigt.

Wir haben dem jedoch Rechnung getragen und haben Verlagerungen von Leistungen in den ambulanten und extramuralen Bereich vorgesehen, und zwar im Hinblick auf Kooperationen von Spitälern untereinander beziehungsweise Kooperationen von Spitälern mit dem extramuralen Bereich. Da haben wir auch der regionalen Versorgung Rechnung getragen, indem es in Hinkunft in den Fächern Augenheilkunde, Urologie und Orthopädie Möglichkeiten geben wird, so genannte Fachschwerpunkte einzurichten, die nicht unbedingt die Installierung einer Gesamtabteilung erforderlich machen, aber mit einer solch hoch qualifizierten Abteilung in engem Zusammenhang stehen.

Auch im Bereich der Tageskliniken haben wir entsprechende Maßnahmen getroffen, sodass es zur Verkürzung von Krankenhausaufenthalten kommt. Schließlich haben wir noch etwas erreicht, was eine völlige Neuerung darstellt: Wir haben im Bereich der Psychiatrie, der Akutgeriatrie, der Remobilisation und der Palliativmedizin erstmals entsprechende Vereinbarungen mit den Bundesländern getroffen.

Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass wir sehr wohl den Auftrag angenommen haben, das stagnierende System der letzten zehn bis 20 Jahre wieder modern zu gestalten.

Ich bin auch sehr dankbar, dass bereits kurz die Verzögerung bei der Interpretation der Verordnung über den künftigen Behandlungsbeitrag angesprochen wurde, der ja bitte nichts anderes darstellt als ein Nachziehen, eine Gleichstellung der Gebietskrankenkasse betreffend die bereits bestehenden Behandlungsbeiträge bei den so genannten kleinen Kassen. Das ist also nichts Neues.

Aber: Was wäre gewesen? – Diesbezüglich zeigt sich Folgendes: Es wäre der gesetzliche Auftrag des Hauptverbandes gewesen, diese Verordnungen herauszugeben, und spätestens zum 22. Dezember, als eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen wurde, die – bekannterweise – die Herausnahme der kasseneigenen Ambulatorien aus diesem Behandlungsbeitrag vorgesehen hat, hätte unmittelbar deren Bekanntmachung erfolgen sollen. Wir haben Gott sei Dank noch rechtzeitig erkannt, dass der Hauptverband nicht agiert hat, wie es der gesetzliche Auftrag gewesen wäre, und haben das von uns aus eingeleitet – natürlich mit den entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen einer Begutachtungsfrist und dergleichen. Da zeigt sich ganz genau, wo das Problem liegt, nämlich in der Insuffizienz und Ineffektivität des Hauptverbandes. Daher gab es auch in den letzten Wochen Besprechungen dahin gehend, wie man dieses Manko verbessern kann. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.21

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lexer. – Bitte.

14.21

Abgeordneter Reinhold Lexer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte in meinem heutigen Debattenbeitrag einmal mehr auf diese Problematik, die wir schon mehrfach gehört haben, eingehen, und zwar jene, die bei der Erarbeitung von aussagefähigen Vergleichsrechnungen entsteht.

Durch die unterschiedlichen Verrechnungsmethoden, durch gewachsene historische Entwicklungen der einzelnen Gesundheitssysteme auf Länderebene und durch die verschiedensten strukturellen Maßnahmen lassen sich eben nur schwer aussagekräftige Vergleiche anstellen und


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Vergleiche zwischen den Betreuungseinrichtungen und -systemen herstellen. Auch ein mehrjähriger Vergleich ist nur schwer möglich, weil die Dokumentationen der Länderfonds in die Aufzeichnungen des Ministeriums nicht entsprechend eingearbeitet werden können und der Hauptverband ebenfalls nicht mit den erforderlichen vergleichbaren Zahlen versorgt wird oder werden kann. So kommt es dazu, dass kürzere Verweildauern in den Spitälern zum Beispiel höhere Kosten in der Nachsorge ergeben und dass positive Veränderungen lediglich kosmetische Transparenz bringen, aber keine tatsächlichen Kostenreduktionen.

Eine weitere Problematik besteht darin, dass eine Abgrenzung zwischen den Ausgaben für den laufenden Betrieb und für Investitionen wegen der unterschiedlichen Haushaltsgestaltung der Länder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist, sodass es besser ist, darauf zu verzichten, weil das eben nicht zu rechtfertigen ist. Solange keine durchgängigen länder- und bereichsübergreifenden Diagnose- und Leistungsdokumentationen erarbeitet werden können, ist es auch schwer möglich, ein funktionierendes Controlling auf die Beine zu stellen.

Zur weiteren Entwicklung der Reformbemühungen hin zu einem integrativen Gesundheitssystem empfiehlt uns daher der Rechnungshof einerseits durchgehende Betreuungssysteme für die Patienten – vom ersten Arztbesuch über den Facharztbereich, dem Spitalsaufenthalt bis hin zur Nachsorge in Pflegeheimen und zu den niedergelassenen Ärzten –, andererseits sollten Systeme entwickelt und erprobt werden, wie die verschiedenen Bereiche besser zusammenarbeiten und wie gemeinsame Leistungs- und Kostenberechnungen angestellt werden können.

Zu dieser integrativen Sichtweise und zur volkswirtschaftlichen Kalkulation gehören meiner Meinung nach auch Präventivmaßnahmen, die zur allgemeinen Verbesserung der Gesundheit unserer Bevölkerung beitragen und enorme Einsparungspotenziale im Gesundheitssektor darstellen. Dies wurde uns erst kürzlich durch eine Studie im Sportbereich deutlich gemacht. Da wurde deutlich aufgezeigt, wie viel eingespart werden kann, welch große Summen möglich sind, wenn eben Präventivmaßnahmen rechtzeitig greifen.

Schließlich bringt jeder in der Vorsorge eingesetzte Schilling in der Folge nicht nur geringere Aufwendungen für die Allgemeinheit und budgetäre Entlastungen, sondern auch eine vitalere Gesellschaft und gesunde Menschen. Ich glaube, dagegen kann niemand sein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.24

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht der Präsident des Rechnungshofes Dr. Fiedler. – Bitte.

14.24

Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat die im Jahre 1997 neu eingeführte leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung einer Prüfung unterzogen, wobei der Zweck der Prüfung darauf abgestellt war, zu untersuchen, ob im Jahre 1997 der richtige Weg eingeschlagen wurde oder nicht. Das Ergebnis der Prüfung, das Ihnen in einem Bericht vorliegt, hat gezeigt, dass durch die Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung zahlreiche Verbesserungen erreicht werden konnten, dass es aber nicht gelungen ist, alle vorgegebenen Ziele auch tatsächlich zu erreichen.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass auf der einen Seite namhafte Einsparungspotenziale vorhanden sind, dass aber auf der anderen Seite die Netto-Belastung der Länder nicht entscheidend geändert werden konnte. Der Succus des Rechnungshofberichtes geht daher in die Richtung, dass die Reform, wie sie im Jahre 1997 eingeleitet wurde, einer Weiterentwicklung bedarf. Wir haben dies bereits in den Prüfungsergebnissen, die wir den geprüften Stellen zugesandt haben, sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Es war von unserer Seite aus durchaus positiv zu vermerken, dass die geprüften Stellen relativ rasch reagiert haben, und zwar noch im Jahre 2000 mit einer neuen Artikel 15a-Vereinbarung und mit einer Krankenanstalten-Gesetz-Novelle.


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Die Effekte, die durch diese neuen Regelungen zustande gekommen sind, sind nach Vorlage des Berichtes, den der Rechnungshof im Dezember 2000 dem Nationalrat zugeleitet hat, wirksam geworden. Es ist dabei auch für den Rechnungshof außerordentlich positiv gewesen, dass er sich im Bericht des Budgetausschusses in Ansehung dieser Artikel 15a-Vereinbarung wieder gefunden hat. Es heißt dort wörtlich – mit Bezugnahme auf die Länder, die natürlich bei einer Artikel 15a-Vereinbarung eine ganz besondere und besonders starke Position haben –:

Die Länder signalisierten jedoch Bereitschaft, im Rahmen ihrer Landesfondsregelungen den im Rahmen der Einschau vom Rechnungshof vorgebrachten Kritiken und Empfehlungen Rechnung tragen zu wollen. – Zitatende.

Man findet eine derartige Bereitschaft – noch dazu, wenn sie schriftlich festgehalten ist – nicht immer, und ich glaube, das ist Beweis genug, dass der Rechnungshof mit seiner Prüfung erstens richtig gelegen ist, zweitens die zutreffenden Schlussfolgerungen gezogen hat und drittens auch auf Akzeptanz der Betroffenen gestoßen ist.

Ungeachtet der von mir erwähnten neuen Artikel 15a-Vereinbarung ist aber nach Meinung des Rechnungshofes noch immer einiges zu tun, um letztlich jene Ziele zu erreichen, die insgesamt seit dem Jahre 1997 angepeilt werden. Ich darf hier nur schlagwortartig folgende erwähnen: die Vereinheitlichung der Abrechnungsmodalitäten der Länderfonds, die Fertigstellung des österreichischen Gesundheitsplans, die Vereinfachung des Systems der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung und nicht zuletzt eine Verknüpfung aller Leistungsbereiche im System, das heißt also des extramuralen, des ambulanten, des tagesklinischen und des stationären.

Es sind einige Redner bereits auf diese Problematik eingegangen, und wenn ich ihre Worte richtig verstanden habe, dann will man sich auch dieses Problems annehmen und will dieses Problem einer Lösung zuführen.

Ich darf daher aufbauend auf unseren Bericht an alle Betroffenen appellieren – das sind der Bund, die Länder und natürlich im Besonderen die jeweiligen gesetzgebenden Körperschaften der Länder beziehungsweise auch des Bundes –, ich darf an alle appellieren, diesen Weg fortzusetzen. Der Bericht des Rechnungshofes hat ergeben, dass im Jahre 1997 der richtige Weg eingeschlagen wurde. Aber es gibt noch Stolpersteine auf diesem Weg, um das Ziel erreichen zu können. Wir sollten alle unseren Beitrag dazu leisten, dass diese Stolpersteine beseitigt werden – im Interesse einer sowohl gesundheitsökonomisch zweckmäßigen als auch qualitativ hoch stehenden Krankenversorgung unserer Bevölkerung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.29

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

14.30

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Herren Präsidenten! Herr Staatssekretär! Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, dass ich den eingebrachten Entschließungsantrag Westenthaler, Khol, Partik-Pablé, Feurstein zum Anlass nehme, um dazu noch einige kurze Worte zu sagen. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie brauchen nur zu sagen: Ich stimme zu! Das ist alles!)

Einige kurze Worte, Herr Abgeordneter Westenthaler, das heißt nicht, dass ich mit dem Antrag etwas anfangen kann. Aber ich glaube, Ihr ehemaliger Parteiobmann kann auch nicht viel mit dem Antrag anfangen. Seine Äußerung in der "Pressestunde" war ja noch klar: Den Unfallrentnern fehlen jetzt in den Monaten Jänner, Februar, März 1 000, 2 000, 3 000 S in der Kassa. Und das sind nicht jene Fälle, die Sie hier beschreiben wollen, da gibt es noch andere Fälle, und wir werden im Rahmen der Debatte über die Fristsetzung zum Antrag der Grünen noch Gelegenheit haben, darüber zu sprechen. (Abg. Ing. Westenthaler: Zu spät! Zu spät!)

Das sind nicht jene Fälle, die Sie hier beschreiben wollen, Herr Abgeordneter Westenthaler, sondern das betrifft auch alle jene Unfallrentner, die jetzt im Jänner, im Februar, im März und, wenn es nach Ihrem Antrag geht, auch im April, im Mai, im Juni, im Juli – bis ein Ergebnis der


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Arbeitsgruppe vorliegt – warten müssen, ob sie zu jenen Härtefällen gehören, die die Arbeitsgruppe dann herausgefunden haben wird.

Und jetzt sage ich Ihnen noch eines zu dieser Arbeitsgruppe: Sie beauftragen eine Arbeitsgruppe, die schon einmal getagt und in ihrem Bericht zur sozialen Treffsicherheit gesagt hat: Das wird zu Härten führen. – Ja, hat der Herr Mazal gesagt, das habe ich damals gesagt, und das ist auch so zu verstehen. Und gefragt, was er mit dem Vorschlag Haiders anfangen kann, den Sie jetzt hier in diesem Antrag, interessanterweise auch die ÖVP, zum Ziel des Arbeitskreises machen, hat er gesagt, er könne nichts anfangen mit dem Vorschlag Haiders. Und er weiß auch, warum, denn die Umsetzung des Vorschlages von Haider wäre mit Sicherheit – das beschreiben Sie auch auf Seite 1 Ihres Entschließungsantrages – rechtlich sehr problematisch, weil das innerhalb einer Versicherungsleistung und eines Versicherungsanspruches völlig unterschiedliche Voraussetzungen und Leistungsansprüche schaffen würde.

Daher geht das einfach nicht, was Sie da vorhaben. Es geht Ihnen, Herr Kollege Westenthaler und Herr Kollege Khol, schlicht und ergreifend nur darum, jetzt einmal über die Runde der Wahlen zu kommen, dann einige Monate vergehen zu lassen, und dann wird man feststellen, der Härtefonds – und Kollege Feurstein weiß das – ist eigentlich für andere Dinge geschaffen worden, als die Härten, die Sie jetzt mit einer breiten gesetzlichen Verschlechterung für Unfallrentner schaffen, zu beseitigen. Dafür, Kollege Feurstein, ist kein Härtefonds geeignet, egal, wie hoch Sie ihn dotieren, weil nicht jeder einzelne Fall überprüft werden kann und soll. Und zweitens ist der Härtefonds nicht entsprechend dotiert.

Meine Damen und Herren! Dieser Antrag entspricht deshalb dem, was der Herr Finanzminister mit "I have a dream" gemeint hat: Er ist traumtänzerisch. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.34

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Povysil. – Bitte.

14.34

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Kollege Öllinger! Ich glaube, es geht Ihnen vorwiegend darum, tänzerisch vor der Wahl schnell einen Antrag, der Ihnen nicht passt, schlecht zu machen. Aber genug zu dem Antrag. (Abg. Öllinger: Den braucht man nicht schlecht zu machen, der ist schlecht!)

1997 ereilten uns unter der damaligen Frau Minister Christa Krammer die Reform der Krankenanstaltenfinanzierung und die Einführung der LKF. Wir haben damals dieser Einführung zugestimmt, und wir hatten ganz klare Vorstellungen. Die LKF sollte eine zweckmäßige Grundlage zur Erfassung von Behandlungsleistungen und zur Abrechnung von Behandlungsleistungen sein. Das Ziel war einerseits ökonomischer Natur, nämlich die Eindämmung der überproportionalen Kostenentwicklung, und andererseits struktureller Natur. Ganz einfach gesagt, man wollte wissen, was macht man wo wie und wie strukturiere ich sinnvoll für die Bevölkerung das Angebot und den Zugang zu allen derzeit möglichen medizinischen Leistungen.

Dies alles sollte in Angriff genommen werden in Form der so genannten Reformvereinbarungen zwischen Bund und Land. Und hier, meine Damen und Herren, begann der Kampf, ich möchte nicht sagen, der Krampf, denn mit der Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgte ein Übergang eines Großteils der Finanzierungslast auf die Länder – die sich natürlich wehrten. Die bundesweit als Koordinationsstelle eingerichtete Strukturkommission erwies sich als unfähig und als zahnlos.

Ein Beispiel: Die nachfolgende Gesundheitsministerin, Frau Eleonora Hostasch, hat auf eine Anfrage von uns damals gesagt: Kein einziges Spital in Österreich – sie zitierte das Arbeitsinspektorat – halte sich an das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz. Es gab auch keinen Sanktionsmechanismus. Das Gesetz wurde in den Ländern einfach nicht eingehalten, denn die Länder stöhnten unter der Finanzlast, so dass es sogar dazu kam, dass in einigen Ländern Fonds


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gelder, welche eigentlich für die Spitäler vorgesehen waren, für die Sanierung landeseigener Budgets zweckentfremdet wurden.

Die Leistungserfassung über die ICD-9-Codes bei unterschiedlicher Punktebewertung glich in den Ländern eher einem Lotteriespiel mit Sammelbonus.

Fazit: Der Rechnungshof bestätigte unsere langjährige Kritik – das wird an der Farbe des Einbandes deutlich. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Die Rednerin hält den Rechnungshofbericht in die Höhe.) Und diese "Farbkarte", meine Damen und Herren, wurde nun mit Antritt der neuen Regierung auch wesentlich verstärkt ins Spiel gebracht. Als Beispiel dafür kann ich Ihnen anführen, dass von Minister Haupt der Versuch einer Landesregierung, die befristete Bewilligung einer Abteilung, die gravierende Mängel aufgewiesen hat, einfach zu verlängern, durch die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof bereits aufgedeckt wurde.

Das heißt, es gab zwar einen ersten kleinen, zögerlichen Schritt zu einer Reform, aber jetzt ist es wirklich an der Zeit, greifende Schritte zu setzen. Und unsere Forderung nach einem einzelnen Financier im Gesundheitswesen bleibt nach wie vor aufrecht.

Worüber ich mich aber ganz besonders freue, das sind die neuen strukturellen Entwicklungen, die durch den Herrn Staatssekretär und sein Team entwickelt wurden und jetzt greifen, nämlich die Entwicklung von Kooperationsmodellen zwischen verschiedenen Krankenanstalten, Großgerätekooperationen zwischen Krankenanstalten und extramuralem Bereich – endlich kommt es hier zu einer Verquickung dieser zwei Strukturen, etwas, das wir ja schon immer gefordert haben –, Zulassung von Fachschwerpunkten und dislozierten Tageskliniken, wodurch es zu einem Aufbrechen von alten, starren Formen im Gesundheitswesen kommt, besondere Sicherung der Qualität im österreichischen Gesundheitswesen und Entwicklung von Standards und Qualitätsmonitoring.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion ist angetreten, dieses Land zu reformieren. Wir Gesundheitspolitiker sind angetreten, das Gesundheitswesen zu reformieren. Wir stehen für Leistungstransparenz, Kostenwahrheit und Qualitätskontrolle, und wir lassen uns durch starre, reformfeindliche und nur an eigenem Machterhalt interessierte Gruppierungen und Organisationen nicht daran hindern! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.39

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Plank. – Bitte.

14.39

Abgeordnete Mag. Brunhilde Plank (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Frau Kollegin Povysil, Sie haben gerade gesagt, Sie sind angetreten, weil Sie den Staat reformieren wollen. Aber diese Reform, die Sie vorlegen, kann Österreich nicht brauchen, und daher braucht Österreich die Opposition, die dagegen auftritt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Herr Kollege Pumberger! Sie haben gesagt, wie wunderbar Sie regieren. Wir "reparieren" die Unfallrentenbesteuerung, haben Sie heute hier behauptet. Wenn Sie das reparieren nennen, was in diesem Entschließungsantrag steht, dann weiß ich nicht. Dieser Entschließungsantrag ist meines Erachtens nicht einmal das Papier wert, auf dem er steht. Zu diesem Schluss komme ich, wenn ich hier lese: Aufgrund nunmehr vorliegender Erfahrungswerte hat sich gezeigt, dass die Besteuerung der Unfallrenten zu Härtefällen geführt hat. – Aber nein, Sie begreifen das jetzt schon?! Ich werde Sie aufklären, wie lange wir das schon wissen und Sie das schon wissen, und werde den Beweis dafür antreten. (Beifall bei der SPÖ.)

Weiters finde ich darin, dass es darum geht, den Härteausgleich einmal aufzuspüren, der gewährt werden kann. Das heißt, es ist noch nicht einmal sicher, ob Sie einen Härteausgleich überhaupt gewähren werden, Sie werden erst einmal schauen, ob dieser überhaupt gewährt werden kann. (Abg. Dr. Pumberger: Rückwirkend!) Hier schließt sich der Kreis dieser unsozialen Politik, die Sie machen. (Beifall bei der SPÖ.)


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Weil in diesem Zusammenhang auch ständig von einem Härtefonds gesprochen wird: Einen Härtefonds für solche Maßnahmen brauchen wir nicht. Die Menschen brauchen etwas ganz anderes. Sie brauchen nämlich Gerechtigkeit, wenn man ihnen das Geld aus der Tasche zieht, Gerechtigkeit – und keine Almosen aus einem Fonds, der vielleicht eine Zeit lang auszuleeren wäre. Das ist es nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

Was ich Ihnen jetzt erzähle, werden Sie mitvollziehen können, weil Sie sich vielleicht auch daran erinnern werden, wie das alles zustande gekommen ist. Im November 2000 ist das Budgetbegleitgesetz beschlossen worden, immer unter dem Titel der sozialen Treffsicherheit, und Sie haben dieses Projekt über den grünen Klee gelobt. Herr Bundeskanzler Schüssel hat gesagt, es werde zu keinen Änderungen des Gesamtkonzeptes zur sozialen Treffsicherheit und Gerechtigkeit kommen. Sehr bald allerdings hat sich Unbehagen eingeschlichen, weil Sie natürlich auch wussten, dass dieses Paket ein grausames ist, eines auf Kosten der Armen und der Ärmsten. Und Bundeskanzler Schüssel hat einige Tage später gesagt, man müsse überprüfen, was man sich noch leisten könne. Das heißt nicht ein Recht der Menschen auf Sozialleistungen, sondern: Wenn wir kein Geld mehr haben, gibt es halt keine mehr. – So regieren Sie! Das ist Ihre Politik!

Abgeordneter Feurstein hat die Besteuerung der Unfallrenten verteidigt. Er hat gesagt: Ich glaube, dass die Unfallrentner gut beraten sind, wenn sie sagen, jawohl, wir sind bereit, dieses Opfer zu bringen. – So kann Politik wohl nicht gemacht werden.

Bundesministerin Sickl hat dieses unsoziale Paket verteidigt. Klubobmann Khol hat seine humanistischen Zitate vergessen und an den ÖAR, den Dachverband der Behindertenorganisationen, geschrieben: Die Bereinigung der budgetären Situation in Österreich erfordert leider auch schmerzliche Maßnahmen in allen Bereichen.

Welche Maßnahmen das sind, wissen wir inzwischen: Menschen, die 14 000 S an Pension und Unfallrente zusammen haben, verlieren jetzt plötzlich über 10 000 S im Jahr. So schauen die Maßnahmen Ihres Sozialpakets aus! Sie haben das alles genau gewusst. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Betroffenen haben alles sofort verstanden. Die haben reagiert – aber Sie haben nicht reagiert. Wir haben Ihnen hier vorgerechnet, dass Unfallrentner hundertmal mehr ins Budget zahlen als zum Beispiel Stiftungsmilliardäre. Die SPÖ hat durchgesetzt, dass Behindertenverbände bei den Budgetberatungen für 2001 dabei waren. Diese haben Ihnen die Auswirkungen klargemacht. Sie haben diese Behindertenvertreter zynisch abgefertigt und sich über sie lustig gemacht. Sie wussten ganz genau, was hier alles kommen wird.

Etwas ganz Spezielles noch: Frau Steibl, Herr Tancsits und Herr Spindelegger! Vor allem Sie müssen auch gewusst haben, was alles los ist, denn Sie haben einem Antrag des ÖAAB zu den Unfallrenten, der im November 2000 einstimmig angenommen wurde, zugestimmt. In diesem Antrag steht: Unfallrenten sind wie Schadenersatzleistungen zu behandeln. Sie sind Zahlungen aus einer Haftpflicht. Unfallrentenbesteuerung wäre Doppelbesteuerung. Eine Unfallrente ist kein Ersatz für verlorenes Einkommen. Eine Überversorgung durch Unfallrenten kann nie passieren.

Das haben Sie eingebracht, das haben Sie beschlossen! Sie wussten also ganz genau, was Sie mit dieser Unfallrentenbesteuerung tun. (Beifall bei der SPÖ. – Unruhe im Saal.)

Weil Sie aber offensichtlich diese Regelung nicht wirklich reparieren wollen, geben wir Ihnen heute noch einmal die Chance, einem Entschließungsantrag der SPÖ beizutreten, den ich hiemit einbringe.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Brunhilde Plank und GenossInnen betreffend Abschaffung der unsozialen Besteuerung der Unfallrenten.


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Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Meine Damen und Herren! Die Frau Abgeordnete Plank trägt gerade einen Entschließungsantrag vor. Sie werden nicht wissen, worüber Sie abstimmen, wenn Sie nicht zuhören. Ich bitte daher um etwas mehr Aufmerksamkeit!

Abgeordnete Mag. Brunhilde Plank (fortsetzend):

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Regierungsvorlage: Budgetbegleitgesetz 2002 (499 der Beilagen) gemäß § 25 GOG NR so abzuändern beziehungsweise zu ergänzen, dass die bereits beschlossene unsoziale Besteuerung der Unfallrenten mit 1. Jänner 2001 rückwirkend aufgehoben wird."

*****

Frau Steibl und Ihre KollegInnen! Stimmen Sie diesem Antrag zu, und Sie können den Menschen wieder in die Augen schauen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.46

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht auch in einem sachlichen Zusammenhang zur Verhandlungsmaterie und daher auch mit zur Diskussion beziehungsweise zur Abstimmung.

Als weiterer Redner hat sich Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler zu Wort gemeldet. – Bitte.

14.46

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon eine große Portion Doppelzüngigkeit, die hier seitens der SPÖ in die Diskussion um die Unfallrenten gebracht wird, wenn sich die SPÖ hier herstellt und so tut, als gäbe es keine Vergangenheit, als gäbe es keine Regierungsbeteiligung der SPÖ in den vergangenen Jahren. Da hat es zum Beispiel das Jahr 1988 gegeben, meine Damen und Herren von der SPÖ, das Sie offenbar jetzt in der aktuellen Diskussion um die Unfallrenten vergessen haben. Im Jahre 1988 haben Sie mit Ihrer Regierung, mit Ihrem sozialistischen Finanzminister und mit Ihrem sozialistischen Sozialminister die Unfallrentenbesteuerung eingeführt. Sie waren es, die die Unfallrenten besteuert haben, und daher haben Sie heute keine Glaubwürdigkeit, wenn Sie etwas anderes behaupten, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Beweis dafür zitiere ich aus dem Stenographischen Protokoll der 125. Sitzung vom 13. Dezember 1989 eine Rede Ihres Finanzministers Dkfm. Ferdinand Lacina zur Einführung der Unfallrentenbesteuerung. Er sagte damals wortwörtlich – ich zitiere –:

"Wir haben dann einen Kompromiß gefunden, nicht willkürlich, um eine bestimmte Gruppe zu belasten, sondern wir haben im Auge gehabt, daß es auf der einen Seite zwei Unfallursachen gibt, aber auf der zweiten Seite nur eine Finalität", wie er das damals formuliert hat. "Wir haben bisher schon die steuerliche Ungleichbehandlung von" Unfallrenten und Invaliditätsrenten "gehabt, je nachdem, ob es Arbeitsunfälle oder Freizeitunfälle waren, Unfälle, die sich nicht wäh-rend der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur Arbeit ereignet haben."

Dann kommt er zum Schluss und sagt: "Es war die ursprüngliche Auffassung und Zielsetzung, durch die Besteuerung beider zu einer Gleichbehandlung beizutragen." – Finanzminister Lacina, SPÖ, anlässlich der Einführung der Unfallrentenbesteuerung. Das ist Ihr Sündenfall schon damals gewesen, und heute wollen Sie das Gegenteil behaupten. Das ist unglaubwürdig, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Der Unterschied zu heute ist nur der, dass Sie damals nicht einmal gewillt waren, darüber nachzudenken, ob Sie falsch liegen, sondern Sie haben es einfach durchgezogen. Und Ihnen war es


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völlig egal, dass sich Menschen gemeldet haben, die vom Schicksal getroffen waren, die eine Kürzung hinnehmen mussten. Die haben sich auch bei Ihnen gemeldet und darauf hingewiesen, dass es hier Härtefälle gibt. Sie haben auf Ihrem Justament-Standpunkt beharrt. Das war Ihre Art des Regierens: Einmal abgestimmt ist beschlossen und darf nicht mehr korrigiert werden. Was die Menschen dazu sagen, ist uns egal.

Sie haben es durchgezogen, aber sind damals vom Verfassungsgerichtshof bestraft worden, der diese Regelung 1992 aufgehoben hat. Das war Ihr katastrophaler gesetzlicher Fehler, den Sie zu verantworten haben und nicht wir, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir haben einen neuen Stil. Neu regieren heißt auch, im Dialog mit der Bevölkerung zu sein, und wenn man sieht, es gibt Härtefälle, es gibt Unverhältnismäßigkeiten (Abg. Edlinger: Scherzkeks!), diese selbstverständlich auch, wie wir das jetzt in Form dieses Antrages machen, zu mildern. Wenn es Härtefälle bei einem Einkommen unter 20 000 S gibt – und es gibt sie, weil es uns die Menschen mitgeteilt haben –, dann werden wir selbstverständlich dafür stehen, diese Härtefälle zu beseitigen und diese Menschen entsprechend zu entlasten. Dafür stehen wir Frei-heitliche, dafür steht die ÖVP, dafür steht diese Bundesregierung, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sie werden uns daran nicht hindern, und Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass es einen neuen Stil des Regierens gibt, der auch Unverhältnismäßigkeiten entsprechend korrigiert, nachjustiert und auch Ihre Fehler aus der Vergangenheit wieder gutmacht. Sie haben ja das auch oft genug getan und können es heute nicht kritisieren, wenn eine Regierung vernünftigerweise nachjustiert und bei Härtefällen eine Verbesserung herbeiführt. Sie haben Gesetze gemacht in diesem Land, die nicht gehalten haben, weil sie gesetzwidrig waren, etwa der Transitvertrag, etwa die Familienbesteuerung. Das ist Ihnen alles aufgehoben worden. Da haben Sie überhaupt nicht nachgedacht, und da war es Ihnen völlig egal, was die Bevölkerung sagt. Das war ein Problem, weil Sie Ihre Gesetze nicht überprüft haben.

Wenn die Regierung erkennt, dass Verbesserungen notwendig sind, dann soll sie sie durchziehen, dann soll sie im Dialog mit der Bevölkerung eine Verbesserung für die Menschen, die davon betroffen sind, herbeiführen. Das ist neuer Stil, und daran werden Sie uns nicht hindern! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.51

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brix. – Bitte.

14.51

Abgeordneter Otmar Brix (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir haben es heute Vormittag schon erlebt, dass der Finanzminister von einer Budgetpolitik spricht, die in weiterer Folge den Österreicherinnen und Österreichern das Blaue vom Himmel verspricht. In Wirklichkeit zieht Ihr Finanzminister den Österreicherinnen und Österreichern die "Blauen" aus der Hosentasche, weil sie immer weniger Einkommen haben. (Beifall bei der SPÖ.) Und das machen Sie in weiterer Folge vor allem auch bei den ärmsten Teufeln in diesem Lande, jenen Frauen und Männern, die durch einen Arbeitsunfall eine große körperliche Behinderung haben. (Abg. Dr. Martin Graf: Wo ist denn der Gitti-Ederer-Tausender?)

Ich bin das ja schon gewohnt vom Abgeordneten Westenthaler, der jetzt interessanterweise als Nicht-Simmeringer auf der Simmeringer Gemeinderatsliste an zweiter Stelle kandidiert. Vielleicht soll er ins Rathaus übersiedeln. (Abg. Ing. Westenthaler: Das stört dich besonders!) Überhaupt nicht! Ich freue mich, dass die FPÖ "Gastarbeiter" bei uns im Bezirk hat und keine Simmeringer zur Verfügung hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Westenthaler vom Jahre 1988 spricht, dann sagt er wie immer nur eine Halbwahrheit, denn wahr ist, dass wir 1988 versucht haben, die Unfallrenten zu erhöhen und dann eine ordentliche Besteuerung durchzuführen, damit sie mehr Geld haben. (Lebhafte ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Als das nicht ging, hat man den Beschluss wieder zurück


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genommen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist der beste Schmäh, den es gibt!) Das ist die Wahrheit, das ist Tatsache! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Schauen wir uns doch die Chronologie dieses Beschlusses an. (Abg. Dr. Pumberger: Das ist ja geradezu lächerlich!) Diese so gescheite, aber unsoziale Bundesregierung befasst sich mit dem Thema: Wie kann ich den Leuten noch mehr aus der Tasche ziehen?, und fasst einen Beschluss, indem sie feststellt, dass mit 1. Jänner den Unfallopfern das Geld aus der Tasche gezogen wird.

Als dann auf einmal der 25. März auftaucht und die Freiheitlichen gesehen haben, die "Hump-Dump"-Politik funktioniert in Wien nicht, wir brauchen statt dem "Humpi" oder dem "Dumpi" jemand anderen, ist die Spitzenkandidatin Frau Dr. Partik-Pablé aufgestellt worden. Sie brauchen aber eine Unterstützung, und da kommt der Landeshauptmann von Kärnten angebraust und sagt: Ich bin dagegen, dass die Renten der Unfallopfer besteuert werden, da machen wir etwas! (Abg. Ing. Westenthaler: Danke für die Wahlwerbung!)

Am selben Tag, Hohes Haus, signalisiert die ÖVP: Njet! Frau Rauch-Kallat sagt, das kommt überhaupt nicht in Frage. Auch im Wahlkampf müsse man Manns genug sein, um sich nicht Wahlkampfargumenten hinzugeben. (Abg. Gaugg: Jarolim, kann ich nur sagen!) Die Volkspartei hat euch, lieber Freund Gaugg, am Gängelband gehabt und hat gesagt: Ihr könnt dem ja gar nicht zustimmen.

Dann kam der nächste Schritt: Wenn uns nichts Gescheiteres einfällt, dann richten wir einen Arbeitskreis ein, dann sagen wir, wir versuchen in einem Arbeitskreis eine Lösung zu finden. Gleich darauf sagt Professor Mazal, der dem Arbeitskreis angehört – das muss man sich merken –: Es kommt überhaupt nicht in Frage, dass diese Regelung aufgehoben wird! Das ist eine Schädigung!

Und was machen Sie jetzt? Jetzt gibt es einen Antrag dazu. Und ich frage hier und heute, Hohes Haus: Was sagt die Wiener Spitzenkandidatin der Freiheitlichen Partei, Frau Dr. Partik-Pablé, dazu, dass die Unfallopfer zur Kasse gebeten werden, dass ihnen das Geld aus der Tasche gezogen wird? Frau Dr. Partik-Pablé! Kommen Sie heraus, und sagen Sie, ob Sie dafür oder dagegen sind! Sie verschweigen sich dazu, Sie wollen ganz einfach dazu nicht Stellung nehmen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Da ist es viel gescheiter, wenn man bei den Faschingsreden des letzten Faschingsprinzen in Ried im Innkreis zuhört, denn im Fasching haben viele Narrenfreiheit, etwas zu sagen. Daher kann man auch dort eine Faschingsrede anbringen. (Abg. Mag. Schweitzer: Otmar, ist es wahr, dass dir Jarolim die Unwahrheit gesagt hat?)

Meine Damen und Herren! Dieses Thema der Besteuerung der Renten von Unfallopfern ist tatsächlich zu ernst, Kollege Schweitzer! Einem Pensionisten, der 12 000 S monatlich hat und 3 000 S Unfallrente bezieht, werden davon 10 000 S jährlich aus der Tasche gezogen! Das muss man sich einmal vor Augen führen, was 10 000 S im Jahr bei einem monatlichen Einkommen von 15 000 S bedeuten!

Meine Damen und Herren! Das ist ganz einfach unsozial! Unsozialer geht es nicht mehr! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Mag. Schweitzer: Ist es wahr, dass der Stuhlpfarrer Mitarbeiter vom Jarolim war?)

Warum liegt nun dieser Antrag vor? Im Rechnungshofausschuss – und auch das muss man den Österreicherinnen und Österreichern einmal sagen –, liebe Österreicher und Österreicherinnen, im Rechnungshofausschuss haben die freiheitlichen Abgeordneten Burket, Firlinger, Freigaßner, Hartinger, Müller, Neudeck, Schender sowie die Abgeordneten der ÖVP Frau Bauer, Herr Großruck, Herr Kurzbauer, Frau Lentsch, Herr Lexer, Frau Pecher und Herr Prinz gegen diesen Antrag gestimmt, weil sie dafür sind, dass den Unfallopfern das Geld aus der Tasche gezogen wird. Das sollen die Österreicher und Österreicherinnen erfahren, damit sie sehen, wie Sie in Wirklichkeit sind! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)


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Ihnen geht es einzig und allein darum, über den 25. März zu kommen, den Leuten irgendetwas vorzuspielen, und dann schläft das Ganze ein. An diesem Beispiel wird deutlich: Jene Parteien, die den Österreichern das Geld aus der Tasche ziehen, sind die Freiheitlichen und die Volkspartei. Jene Parteien, die in Wien antreten wollen, um stärker zu werden, sollen lieber nicht antreten, denn dann geht es den Wienerinnen und Wienern genauso schlecht, wie es jetzt den Österreichern und Österreicherinnen geht. (Beifall bei der SPÖ.)

14.57

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Großruck zu Wort gemeldet. – Bitte.

14.58

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Herr Staatssekretär! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Brix hat gerade fälschlicherweise behauptet, dass die ÖVP-Abgeordneten und die Abgeordneten der Freiheitlichen im Rechnungshofausschuss gegen eine Änderung der Unfallrentenregelung gestimmt hätten. – Das ist falsch!

Wir haben deshalb gegen den Antrag der SPÖ gestimmt (lebhafte Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen), weil wir der Meinung waren, dass dieser Antrag nicht im Rechnungshofausschuss behandelt gehört, sondern im Sozialausschuss, und weil zum gleichen Zeitpunkt eine Kommission eingesetzt wurde, die diese Härtefälle behandeln soll.

Das ist die Wahrheit und nicht das, was Herr Kollege Brix gesagt hat, nämlich dass das eine Ablehnung einer Änderung der Unfallrentenregelung gewesen ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Brix begibt sich zum Rednerpult.)

14.58

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Werner Kogler. – Herr Abgeordneter Brix, Sie haben sich zwar zu einer persönlichen Erwiderung zu Wort gemeldet, Sie waren aber nicht einbezogen, und daher ist diese nicht möglich.

Bitte, Herr Abgeordneter Kogler. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten der SPÖ und der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Bitte, wieder etwas Ruhe einkehren zu lassen! Das Thema ist noch nicht abgeschlossen. Wir haben zwar gleich 15 Uhr, aber jetzt ist Herr Abgeordneter Kogler am Wort!

14.59

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Danke, Herr Präsident! – Herr Kollege Westenthaler, das ist ja schon der Gipfel der Sprachschöpfung, was Sie uns heute wieder dargeboten haben. Das ist das einzige Gebiet, auf dem Ihnen noch irgendwelche Kompetenz zugesprochen werden kann. "Neu regieren" heißt offensichtlich für Sie neu verdrehen. In immer wilderen Wortkaskaden wird hier versucht, neu regieren als etwas darzustellen, wo man zuerst irgendetwas beschließt, was offensichtlich besonders korrekturbedürftig ist, um sich nachher hier herzustellen und sich zu rühmen, dass man so viel korrigiert. Und das Ganze wird dann noch als Dialog verkauft! Aber das passt ja zu dem Begriff, den Sie für die Dialogfähigkeit geprägt haben. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Aber Sie glauben, Österreich ist ein "Schweinestall"!)

Kollege Westenthaler! Nach dieser Maxime bedeutet "Neu regieren", möglichst viel Unfug zu produzieren (Abg. Ing. Westenthaler: Zitat Pirklhuber: Österreich ist ein "Schweinestall"! Hat Pirklhuber gesagt!), um dann möglichst viel korrigieren zu können, um dann möglichst viel Dialogbereitschaft ausrufen zu können. Aber genauso schaut Ihre Politik aus. (Beifall bei den Grünen.)


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Das Tragische in Wahrheit ist aber, dass sich immer mehr Vertreter Ihrer Fraktion – und das macht ja leider auch vor dem Finanzminister nicht Halt – dieser Wortschöpfungen bedienen. Die Budgetrede heute war eine Ansammlung von unzutreffenden Vergleichen und Metaphern, die ihresgleichen suchen. (Beifall bei den Grünen.)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter Kogler! Es ist jetzt 15 Uhr. Ich muss Sie fragen, ob Sie Ihre Ausführungen später fortsetzen wollen. Wenn nicht, bitte ich Sie, einen Schlusssatz zu sprechen, weil ich diese Debatte unterbrechen muss.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (fortsetzend): Kollege Westenthaler hat mich derart herausgefordert, daher möchte ich meine Ausführungen später fortsetzen. (Beifall bei den Grünen.)

15.01

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlung über Punkt 5 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung der Dringlichen Anfrage gemäß Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Dr. Gabriela Moser und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Gesundheitsgefährdung der KonsumentInnen durch Kontroll-Chaos und Schutz von Rechtsbrechern (1996/J)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 1996/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Die aktuelle Bilanz der österreichischen Lebensmittel- und KonsumentInnenschutzpolitik fällt desaströs aus. Sechs Wochen nach Auffliegen der Schweine-Affäre wurden immer noch keine Konsequenzen gezogen. Die Zentralbereiche des KonsumentInnenschutzes, die Lebensmittel- und Veterinärkontrolle, drohen ausgegliedert und der Landwirtschaft überlassen zu werden. Bis auf den BSE-Krisenplan, der durch die Europäische Union zwingend vorgegeben war, hat der zuständige Minister im Konsumentenschutz so gut wie keine Ergebnisse vorzuweisen. Obwohl mit der schwersten Lebensmittelkrise der Zweiten Republik nach dem Glykolskandal konfrontiert, werden die Chancen für eine Generalreform in der Lebensmittelpolitik verpaßt. Bundesminister Haupt ist offenbar mehr an Parteipolitik als an Sachfragen interessiert, wie der Abschuß von Hans Sallmutter oder die Versorgung von blauen Parteigängern in seinem Ministerium mit Männer-Abteilungsposten belegen. Zentrale Ressortaufgaben im KonsumentInnenschutzbereich werden völlig vernachlässigt, das Vertrauen der KonsumentInnen weiter aufs Spiel gesetzt.

Bundesminister Herbert Haupt hat zwei zentrale Vorwürfe politisch zu verantworten:

I. Rechtsbrecher werden systematisch geschützt

Krasse Lücken im Überprüfungssystem entlasten Landwirte viel zu früh. Nach dem Großteil der über hundert illegalen Arzneimittel wird gar nicht getestet. Durch viel zu lange Wartezeiten zwischen dem ersten Test am lebenden Tier und dem zweiten Test nach der Schlachtung können illegale Substanzen gar nicht mehr nachgewiesen werden.

Bei den Ermittlungen in den Bundesländern herrscht Chaos, die Ermittlungen werden teilweise regelrecht verschlampt. Kriminalpolizei und Veterinäraufsicht arbeiten nebeneinander her, eine zentrale Koordination durch den Konsumentenschutzminister fehlt.


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Die seit Jahren bestehenden gravierenden Gesetzeslücken im Lebensmittelrecht wurden trotz zahlreicher Ankündigungen bis heute nicht geschlossen. Die Systemlücken produzieren bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht Freisprüche am laufenden Band.

II. Keine zusätzlichen Kontrollen als Konsequenz aus der Fleisch-Krise

Die Bundesregierung vermittelt der Öffentlichkeit in den letzten Wochen den Eindruck, daß im Fleischbereich massiv kontrolliert wird. Medienwirksame Rindfleisch-Essen verschiedener Minister bis hinauf zum Bundeskanzler verstärken dieses Bild. Dabei werden als Konsequenz aus der Schweine-Affäre keine zusätzlichen Stichproben gezogen. Für die bisherigen ca. 30 000 BSE-Tests wurden keine zusätzlichen Kapazitäten geschaffen. In allen anderen Bereichen der Lebensmittelkontrolle fehlt es jetzt an Personal und Geld.

Trotzdem wird der Sparkurs bei der Lebensmittelkontrolle fortgesetzt, Personal und Budget weiter reduziert. Die geplante "Agentur für Ernährungssicherheit" ist eine "Pseudo-Lösung", die an Problemen wie Ressourcenknappheit und Gesetzeslücken nichts ändern wird.

Chaos, Überforderung und Nicht-Handeln prägen einen desaströsen Gesamteindruck in der aktuellen Lebensmittelpolitik und sind ein Armutszeugnis für den Konsumentenschutz in Österreich.

I. "Rechtsbrecher" werden systematisch geschützt

Lücken im Prüf-System

Krasse Lücken im Überprüfungssystem entlasten potentiell betroffene Landwirte viel zu früh. Der anhand von Blut- und Harnproben am lebenden Schwein durchgeführte Hemmstofftest untersucht neben Antibiotika nur weitere 26 Substanzen. Experten rechnen aber mit über hundert verschiedenen Substanzen, darunter beispielsweise Nachbauprodukte osteuropäischer Herkunft. Die Proben werden also auf die überwiegende Anzahl von relevanten Substanzen gar nicht untersucht. Vieles bleibt daher unentdeckt.

Zwischen einem positiven Hemmstofftest und der anschließenden durchzuführenden Fleischuntersuchung am geschlachteten Tier vergehen teilweise bis zu zwei Wochen. Durch die lange Wartezeit zwischen den zwei Tests sind Antibiotika dann nicht mehr nachweisbar. Die betroffenen Landwirte setzen die Antibiotika nach einem ersten positiven Test einfach ab, nach drei bis vier Tagen haben sich die Substanzen abgebaut. Betriebe, von denen positive Probenergebnisse vorliegen, durften wieder aufsperren. Denn eine Verurteilung erfolgt nur, wenn die illegalen Wirkstoffe auch im Fleisch geschlachteter Tiere nachgewiesen werden. "Die ganze Sache läuft ins Leere", wird ein Chemiker der Tierschutzorganisation Vier Pfoten im "profil" (26.2.2001) zitiert.

Chaos statt zentralem Management

Bei der Aufklärung der Affäre fehlt es an zentralem Management. Kriminalpolizei und Veterinäraufsicht arbeiten nebeneinander her, es gibt keine Koordination durch das Haupt-Ministerium. Daten über die genaue Anzahl der gesperrten und wieder freigegebenen Betriebe sind nicht abrufbar, der Minister hat keinen Überblick über die Affäre.

In den Bundesländern werden die Ermittlungen teilweise regelrecht verschlampt. Während im ebenfalls betroffenen Deutschland eine eigene Sondereinheit bis zu 200 (!) Hausdurchsuchungen pro Woche vornimmt, wurden beispielsweise in Niederösterreich insgesamt nur 45, in Oberösterreich gar nur 3 (!) Hausdurchsuchungen bei verdächtigen Schweinebetrieben durchgeführt. Der Großteil der Vor-Ort-Ermittlungen wird über normale Hof-Besuche abgewickelt, bei denen die Ermittler keinen Zugang zu den Wohngebäuden der Landwirte haben, in denen die Medikamente meist gelagert sind.

Gesetzeslücken: Die Ankündigungspolitik des Konsumentenschutzministers Haupt betreibt ausschließlich Ankündigungspolitik.


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57. Sitzung / Seite 99

Seit Amtsantritt hat der Minister mehrfach angekündigt, im Konsumentenschutz "neue Akzente" setzen zu wollen und "einiges in Österreich neu zu regeln". Den Lippenbekenntnissen folgten keine Taten. Wenn es um die Versorgung von FPÖ-Parteigängern mit Männerabteilungsposten geht, legt der Minister ein unheimliches Tempo hin. Betreffend der seit Jahren bestehenden Gesetzeslücken im Lebensmittelrecht hat er hingegen, ebenso wie seine Amtsvorgängerin Sickl, trotz zahlreicher Ankündigungen bis heute keine Gesetzesinitiativen gesetzt.

Anzeigen ohne Folgen

Nur ein lächerlich geringer Anteil der von den Lebensmitteluntersuchungsanstalten bei den Verwaltungsbehörden angezeigten Proben führen zu strafrechtlichen Verurteilungen. Bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht werden die meisten Anzeigen fallen gelassen. Werden Strafen verhängt, so fallen diese lächerlich gering aus. Das belegt das Beispiel Oberösterreich. In den Jahren 1998 bis 2000 wurde in 26 Fällen Anzeige erstattet. 14 Verfahren endeten mit Freisprüchen, Einstellung und geringen Geldstrafen. Nur in einem Fall wurde das Strafausmaß mit 95 000 ATS ausgeschöpft. (Anm.: 12 der 26 Verfahren sind zur Zeit noch nicht rechtskräftig abgeschlossen)

Illegale Arzneimittel im Schlafzimmerschrank

Die Überprüfung der Arzneimittelanwendung in landwirtschaftlichen Betrieben erfolgt neben Rückstandsuntersuchungen in den Schlachthöfen durch direkte Kontrolle in den Betrieben. Die gesetzliche Grundlage dafür, die so genannte Rückstandskontrollverordnung, ermöglicht Kontrollen allerdings nur in Räumlichkeiten und Flächen, die der Tierhaltung dienen. In Wohnräumen, in denen die Medikamente üblicherweise gelagert werden, darf dabei nicht Nachschau gehalten werden.

Rückmeldungen bitte warten

Positiv getestete Proben in der Fleischbeschau ziehen keine Konsequenzen für die betroffenen Betriebe nach sich. Lediglich das betroffene Fleisch wird aus dem Verkehr gezogen, eine Rückmeldung an die Bauernhöfe erfolgt nicht. Es existiert keine zentrale Datenbank zur systematischen Erfassung positiv beanstandeter Proben.

Gesetz für Tierarzneimittel fehlt

Der Umgang mit Tierarzneimitteln ist derzeit im allgemeinen Arzneimittelgesetz geregelt. Ein eigenes Gesetz, das die Verwendung von Tierarzneimitteln regelt, fehlt.

Straffreier Besitz illegaler Substanzen

Nur die Anwendung, nicht jedoch Besitz und Lagerung von illegalen Tierarzneimitteln sind strafbar. Täter müssen also sozusagen "mit der Spritze in der Hand" auf frischer Tat ertappt werden.

Sünder werden gedeckt

Den KonsumentInnen wird bisher das Recht verwehrt, bei wiederholten Verstößen gegen das Lebensmittelrecht die Namen von Firmen und Produkten zu erfahren.

II. Keine zusätzliche Kontrollen

Keine Zusatz-Kapazitäten für BSE-Tests

Für die in Österreich bisher durchgeführten ca. 30 000 BSE-Tests wurden keine zusätzlichen Kontrollkapazitäten geschaffen. Die Kräfte für die notwendigen BSE-Tests wurden durch reine Umschichtungsmaßnahmen freigemacht. In allen anderen Bereichen der Lebensmittelkontrolle – von Antibiotika-Rückständen im Schweinefleisch über Salmonellen bei Geflügel bis zu gentechnisch kontaminierten Lebensmitteln – fehlt es daher an Personal und Geld. Eine ausreichende


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Kontrolle in den zahlreichen "sonstigen" Problemfeldern im Lebensmittelbereich kann so nicht gewährleistet werden.

Kontrollversagen bei Schweine-Affäre in Bundesländern

In Niederösterreich und Oberösterreich wurden im Kontrollbereich praktisch keine Konsequenzen aus der Schweine-Affäre gezogen. Während in der Steiermark jedes zwanzigste geschlachtete Schwein auf Antibiotika-Rückstände untersucht wird, wird in Oberösterreich nur jedes 1 000. Schwein, in Niederösterreich überhaupt nur jedes 2 000. Schwein untersucht. "Wir wollten ja jedes 30. Tier untersuchen, aber das wäre uns doch zu teuer geworden. Außerdem hat die Bundesanstalt zu wenig Personal dazu.", wird der Veterinärdirektor der Oberösterreichischen Landesregierung im Standard dazu zitiert. Der Veterinärdirektor der Niederösterreichischen Landesregierung stellt unverblümt klar, wo die Verantwortung für dieses unfaßbare Kontrollversagen liegt: "Wir halten uns an den jährlichen Stichprobenplan, der uns von der Regierung vorgegeben wird. Etwas anderes ist uns nicht angeordnet worden." (derStandard.at, 21.2.2001)

Antibiotika-Einsatz bei Puten- und Hühnermast

Mehr als 95 % der österreichischen Masthühner werden unter tierquälerischen Bedingungen gemästet. Möglichst schnelles Wachstum ist das einzige Ziel. Auch in der Geflügel- und Putenzucht werden daher regelmäßig Antibiotika eingesetzt. In der österreichischen Geflügel-Mast wurden vermutlich ebenso wie in der Schweine-Zucht illegale Arzneimittel an Tiere verfüttert. Gegen fünf Massentierhaltungsbetriebe wurde Ende Jänner 2001 Anzeige erstattet. Bei den illegalen Medikamenten handelt es sich vermutlich um Nachbauprodukte aus Osteuropa.

Salmonellen: Immer noch mehr als 7 000 Erkrankungen jährlich in Österreich

Seit über 10 Jahren erkranken jährlich über 7 000 Menschen an Salmonellenvergiftungen. Die Dunkelziffer liegt weit höher. Immer wieder kommt es zu Todesfällen. Im Raum von Wien, NÖ und dem Burgenland wurden 1999 in 163 von 643 Geflügelproben Salmonellen nachgewiesen. Salmonellenerkrankungen sind in erster Linie auf den Verzehr von Hühnerfleisch und Eiern zurückzuführen. Seit Jahren sind die Beanstandungen der Lebensmittelüberwachung anhaltend hoch. Bei über 80 % aller Lebensmittelinfektionen handelt es sich um Salmonelleninfektionen. Ein wirksames österreichweites Salmonellen-Kontrollprogramm ist bis heute ausständig.

Maul- und Klauenseuche: Ausreichende Maßnahmen?

In Großbritannien wurden bisher wegen der aktuellen Maul- und Klauenseuche 7 000 Schweine, Rinder und Schafe geschlachtet und verbrannt. Es besteht der begründete Verdacht, daß die Seuche durch Exporte bereits in andere EU-Länder verschleppt wurde. Die niederländischen Behörden haben jedenfalls mehr als 3 000 Tiere (Schafe, Rinder, Schweine, Hirsche) vorsorglich getötet. Auch in Nordrhein-Westfalen hat man damit begonnen, Tiere aus Großbri-tannien vorsorglich zu töten, mehrere Betriebe mit tausenden von Schweinen und hunderten von Schafen stehen unter Quarantäne. Frankreich kündigte an, alle im Februar aus Großbritannien importierten Schafe töten zu lassen. Auch Österreich importiert regelmäßig Schweine aus Holland, Deutschland und anderen EU-Ländern.

Kennzeichnungs-Schwindel

In regelmäßigen Abständen belegen Tests von Konsumentenschützern, daß sich die österreichischen KonsumentInnen auf die Kennzeichnung von Lebensmitteln nicht verlassen können. Immer wieder werden gentechnisch veränderte Bestandteile in Lebensmittel ohne Kennzeichnung entdeckt. 10 % der Lebensmittel, die Soja enthalten, enthalten gentechnisch verändertes Soja – allerdings rechtswidrig ohne Kennzeichnung. Minister Haupt schützt rechtswidrig handelnde und verurteilte Unternehmen, die ihre Produkte nicht kennzeichnen, obwohl sie gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, dadurch, daß die Namen und Produkte nicht bekannt gegeben werden.


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Neben ungekennzeichneten Gentechnik-Lebensmitteln sind in den vergangenen Wochen mehrfach Mängel bei der Kennzeichnung von Wurstwaren aufgedeckt worden. So haben Tests in Tirol ergeben, daß bei mehr als 50 % der in Supermärkten und Metzgereien eingekauften Wurstwaren die Zusammensetzung der Lebensmittel nicht korrekt angegeben war. Trotz gegenteiliger Kennzeichnung wurde beispielsweise in Käsekrainer oder Extrawurst Rindfleisch gefunden. In Oberösterreich wurden im vergangenen Jahr 16 % der überprüften Wurstwaren wegen falscher Kennzeichnung oder unerlaubter Zusätze beanstandet.

Antibiotika-Rückstände bei importierten Meeresfrüchten (Shrimps, Lachs)

Zuchtanlagen für Meeresprodukte (Aquakulturen) in tropischen Küstenregionen werden durch für den Menschen krankheitserregende Bakterien besiedelt. Deswegen werden zahlreiche Antibiotika eingesetzt, die gleichzeitig auch als Wachstumsförderer wirken. Dabei handelt es sich u.a. auch um Substanzen, die in Österreich verboten sind. Über die Mengen an verwendeten Antibiotika liegen kaum offizielle Zahlen vor. Auch über potentielle Gesundheitsgefahren und negative Umweltauswirkungen gibt es nur beschränkt Forschungsergebnisse. Die gesetzlichen Regelungen betreffend Antibiotikaeinsatz bzw. deren Einhaltung sind in den meisten Erzeuger-ländern tropischer Zuchtshrimps völlig unzureichend und nicht lückenlos kontrollierbar.

Bei Tests von auf dem österreichischen Markt gehandelten Garnelenprodukten wurden bei einem Produkt eines französischen Herstellers Spuren des Antibiotikums Chloramphenicol festgestellt. Aufgrund der spärlichen Importkontrollen – weltweit wird maximal eine Probe je 100 Tonnen auf gefährliche Rückstände untersucht – ist davon auszugehen, daß Antibiotika-belastete Meeresfrüchte auch in Österreich regelmäßig auf den Markt kommen. Rückstände dieses Antibiotikums sind EU-weit in Nahrungsmitteln verboten.

Österreichische Antibiotika-Fische

Auch in der österreichischen Fischzucht, vor allem in intensiven Forellenmast-Betrieben, werden aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr Antibiotika gefüttert.

Sparkurs bei Lebensmittel- und Veterinärkontrolle wird trotz Fleischkrise fortgesetzt

Personalabbau, weniger Kontrollen und weniger Budget kennzeichnen die Lebensmittel- und Veterinärkontrolle in den vergangenen Jahren. Das von der Bundesregierung angepeilte Nulldefizit im Budget geht auf Kosten der Gesundheit der KonsumentInnen. Auch unter Minister Haupt wird der Sparkurs fortgesetzt.

Trotz BSE-Krise und Fleischskandal wurden keine Investitionen in den Ausbau der Lebensmittelkontrolle getätigt. Der Personalstand der staatlichen Lebensmitteluntersuchungsanstalten sinkt seit Jahren kontinuierlich, obwohl die Aufgaben massiv angewachsen sind. Von 1994 bis 1999 sank der Personalstand von 251 Bediensteten auf 213. Mit Stichtag 1. September 2000 waren gar nur mehr 199 Bedienstete in der amtlichen Lebensmittelkontrolle tätig.

Ein ähnliches Bild zeigt sich im Bereich der Veterinärkontrolle: 24 Planstellen wurden in den veterinärmedizinischen Bundesanstalten zwischen 1995 und 2000 eingespart. Mit Stichtag 1.12.2000 arbeiteten nur mehr 206 Bedienstete in der amtlichen Veterinärkontrolle (1995: 230). In mehreren Prüfberichten hält die EU-Kommission der österreichischen Veterinärverwaltung schwerwiegende Mängel vor. In einem Bericht über österreichische Grenzkontrollstellen (2000) im Veterinärbereich (u.a. Einfuhr von tierischen Erzeugnissen und lebenden Tieren) hat die EU in praktisch allen überprüften Grenzkontrollstellen erhebliche Abweichungen von EU-Rechtsvorschriften festgestellt, insbesondere in den Bereichen Hygiene und Personalausstattung. In einem weiteren Bericht über die Grenzkontrollstellen (1999) halten die EU-Prüfer fest, daß die "zuständige Zentralbehörde in Österreich behauptete, Inspektionen von Einrichtungen durchgeführt zu haben, obwohl es keinen Nachweis dafür gab". Die Einrichtungen zur Kontrolle lebender Tiere entsprachen teilweise nicht den EU-Anforderungen, Ausrüstung und hygienischer Zustand wurden als mangelhaft bezeichnet.

Geplante Agentur für Ernährungssicherheit ist Pseudoagentur


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Die Lebensmittelkontrolle soll ausgegliedert werden und als "Agentur für Ernährungssicherheit – Österreich" in Form einer Körperschaft öffentlichen Rechts errichtet werden. Diese soll unter der Ägide des Landwirtschafts-(!) und Sozialministeriums alle Kompetenzen und Kontrollaufgaben im Bereich der gesamten Ernährungsproduktion und Qualitätssicherung bündeln. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf ist die Besetzung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung im Verhältnis 1 : 1 zwischen dem Landwirtschafts- und Gesundheitsressort vorgesehen. Dies bedeutet nicht nur eine erhebliche Verschiebung der "Kontrollmacht" in Richtung Landwirtschaftsministerium, sondern auch eine unhaltbare Verstärkung der politischen Einflußnahme. Die geplante Agentur ist eine "leere Schachtel" und nicht mehr als eine Pseudomaßnahme, die an den mangelnden Kontroll-Ressourcen nichts ändern wird. Kommt die Agentur in der vorgeschlagenen Form, so werden die Interessen der KonsumentInnen gegenüber der Landwirtschaft klar hintangestellt.

Reduzierte Untersuchungsreihen, keine Kapazitäten für Breitbanduntersuchungen, billige automatisierte "0815-Untersuchungsreihen", Ausbleiben von Vorsorge-Untersuchungen, höhere Gesamtkosten und Informationstransfers der Probenpläne an die zu Kontrollierenden durch die LandwirtschaftsvertreterInnen sind konkrete Gefahren der geplanten Ausgliederung.

Bereits 1998 wendete sich der Rechnungshof massiv gegen eine Ausgliederung der Lebensmittelüberwachung: "Private Untersuchungseinrichtungen sind in der Freiheit der Auswahl hinsichtlich Methoden, Art und Anzahl der Untersuchungen eingeschränkt, zumal sie grundsätzlich die fachlichen Überlegungen den ökonomischen Prinzipien (Gewinnmaximierung) unterzuordnen haben." Der Rechnungshof warnt vor Qualitätseinbußen, weil dann möglicherweise notwendige, aber teure Untersuchungen unterlassen und damit wichtige gesundheitspolitische Aspekte unberücksichtigt bleiben würden. Einziger Vorteil einer Ausgliederung laut Rechnungshof: eine kurzfristige Entlastung des Budgets hinsichtlich des Personal- und Sachaufwands.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

"Rechtsbrecher" werden systematisch geschützt

1. Wie groß ist die Anzahl der seit 18.1.2001 in Schweinebetrieben durchgeführten Hausdurchsuchungen in Österreich, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, und welche konkreten Ergebnisse wurden dabei erzielt?

2. Wie viele Schweinezuchtbetriebe wurden seit 18.1.2001 gesperrt (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) und wie viele der gesperrten Betriebe wurden seither wieder freigegeben?

3. Wie viele Proben von lebenden Tieren (Blut, Harn) aus Schweinezuchtbetrieben wurden seit 18.1.2001 untersucht, nach welchen konkreten Substanzen wurde dabei untersucht und wie viele der untersuchten Proben ergaben ein positives Testergebnis (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

4. Wie viele Proben geschlachteter Schweine wurden seit 18.1.2001 im Zusammenhang mit der Schweineaffäre untersucht, nach welchen konkreten Substanzen wurde dabei untersucht und wie viele der untersuchten Proben ergaben ein positives Testergebnis (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)? Welche Verurteilungen erfolgten?

Zwischen einem positiven Hemmstofftest und der anschließenden durchzuführenden Fleischuntersuchung am geschlachteten Tier vergehen teilweise bis zu zwei Wochen. Durch die lange Wartezeit zwischen den zwei Tests sind Antibiotika dann nicht mehr nachweisbar. Der Hemmstofftest ist zudem sehr unspezifisch, sagt nichts über Art und Konzentration der Substanzen aus und untersucht außerdem nur auf einen Bruchteil möglicher Substanzen.

5. Halten Sie angesichts dieser Umstände die verfrühte Freigabe von gesperrten Schweinemastbetrieben, aus denen positive Hemmstofftests vorliegen, für verantwortbar? Welche Maßnah


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men haben Sie getroffen, um auch auf Substanzen, die nicht durch den Hemmstofftest nachweisbar sind, zu testen. Welche Maßnahmen haben Sie getroffen, um die unverantwortbare Zeitspanne von bis zu zwei Wochen zwischen den Tests zu reduzieren?

6. Wann werden Sie die von Ihnen bereits mehrfach angekündigte Verschärfung des Lebensmittelrechtes durch entsprechende Gesetzesinitiativen in Angriff nehmen? Welche gesetzlichen Änderungen planen Sie dazu konkret, und wann sollen diese in Kraft treten?

II. Keine zusätzliche Kontrollen

7. Wie viel Kontroll-Personal der betroffenen Bundesanstalten ist seit Anfang des Jahres mit der Durchführung der BSE-Tests beschäftigt? Welche zusätzlichen Kontrollkapazitäten sind angesichts der notwendigen Durchführung von bisher ca. 30 000 BSE-Tests in Österreich geschaffen worden? Falls keine, warum nicht?

8. Wie viele zusätzliche Stichproben haben Sie im Zusammenhang mit dem Schweineskandal seit 18.1.2001 angeordnet (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

Derzeit sind die Stichprobenpläne in der Fleischbeschau je nach Bundesland von sehr unterschiedlicher Frequenzdichte. Während in der Steiermark jedes zwanzigste geschlachtete Schwein auf Antibiotika-Rückstände untersucht wird, wird in Oberösterreich nur jedes 1000. Schwein, in Niederösterreich überhaupt nur jedes 2000. Schwein untersucht.

9. Halten Sie angesichts dieser Tatsache die aktuellen Stichprobenpläne für Niederösterreich und Oberösterreich für ausreichend?

10. Wie intensiv erfolgt die Kontrolle der Hühner- und Putenmastbetriebe in den jeweiligen Bundesländern? Welche Ergebnisse im Hinblick auf illegalen Einsatz von Arzneimitteln liegen vor, wie viele Verwaltungsstrafen oder Anzeigen erfolgten in den letzten fünf Jahren? Welche Verurteilungen erfolgten? Wie hoch war das Strafausmaß?

11. Wie häufig werden Geflügelproduktionsbetriebe und Hühnerfarmen auf Salmonellen kontrolliert (bundesländerspezifische Aufgliederung unter Angabe des Verhältnisses der Zahl der Betriebe und Anzahl der Kontrollen seit 1995)?

12. Welche Maßnahmen haben Sie anläßlich des Auftretens der Maul- und Klauenseuche in Großbritannien insbesondere im Hinblick auf die Importe von Schweinen aus Deutschland, Holland und weiteren Risikoländern nach Österreich getroffen, damit sich diese Seuche nicht auch in Österreich ausbreitet?

13. Wie viele Lebensmittelproben wurden seit 1998 jährlich auf gentechnisch veränderte Organismen untersucht? Wie viele Verstöße gegen das Kennzeichnungsrecht wurden dabei beanstandet? Wie viele Strafen wurden verhängt? Wie hoch war das Strafausmaß?

14. Welche Maßnahmen haben Sie seit Bekanntwerden der positiven Testergebnisse betreffend Antibiotika-Rückstände von in Österreich gehandelten Zuchtgarnelen konkret getroffen? Haben Sie die Untersuchung aller in Frage kommenden Produktgruppen auf Antibiotika-Rückstände eingeleitet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie viele Proben werden innerhalb welches Zeitraumes untersucht, und nach welchen Substanzen werden die Proben konkret untersucht?

15. Erwägen Sie angesichts des positiven Nachweises von Antibiotika-Rückständen in am österreichischen Markt befindlichen Zucht-Garnelen ein Einfuhrverbot für tropische Zucht-Shrimps? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Kriterien legen Sie einer Verhängung eines Importverbotes zugrunde?

16. Wie werden die Forellen- und Karpfenmast-Betriebe in Österreich kontrolliert? Können Sie ausschließen, daß es zu Medikamentenmißbrauch und/oder Antibiotikaeinsatz in der Fütterung kommt? Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?


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17. Wie viele Beschäftigte waren mit Stichtag 28.2.2001 in den einzelnen Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung sowie in den Bundesanstalten für Veterinärmedizin beschäftigt, jeweils aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesanstalten?

18. Wie hoch ist die Zahl der durch die Lebensmittel-Aufsichtsorgane in Österreich überprüften Betriebe im Zeitraum 1.1.2000 bis 28.2.2001? In wie vielen Betrieben wurden dabei Proben gezogen? Wie viele Proben wurden in diesem Zeitraum insgesamt durch die einzelnen Bundesanstalten untersucht (aufgeschlüsselt nach amtlichen und privaten Proben)? Wie viele Strafen wurden verhängt?

19. Auf welche Weise soll die Kontrollfunktion der geplanten "Agentur für Ernährungssicherheit" glaubhaft ausgeübt werden, wenn Aufsichtsrat und Geschäftsführung paritätisch zwischen Gesundheitsressort und Landwirtschaftsministerium besetzt werden? Warum streben Sie als Vertreter der KonsumentInnen nicht den vollen Umfang der Kontrollaufgaben an?

20. Wie groß sind die erwarteten Kosteneinsparungseffekte durch die Einrichtung der "Agentur für Ernährungssicherheit!? Welche Personaleinsparungen sind geplant?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage unter Verweis auf § 93 Abs. 2 GOG verlangt.

*****

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Glawischnig als Fragestellerin zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte.

15.02

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Stichwort war "Neu regieren" – von Klubobmann Westenthaler ausgeführt –: "Neu regieren" kann auch Ihre Gesundheit gefährden.

Es sind jetzt 130 Tage seit dem Amtsantritt des Herrn Bundesministers Haupt, der das Gesundheits- und Veterinärwesen von seiner glücklosen Vorgängerin Bundesministerin Sickl übernommen hat, vergangen, und man muss sagen, dass er in den letzten Wochen vermehrt aufgefallen ist durch Parteipolitik – die Entfernung von Hans Sallmutter aus dem Hauptverband der Sozialversicherungen, die Versorgung von blauen Parteigängern mit Männerabteilungs-Posten in einem Frauenministerium –, aber weniger dadurch, Verbrauchergesundheit, Konsumentenschutz und Veterinärwesen voranzutreiben. (Beifall bei den Grünen.)

Der Bundesminister ist angetreten, den Sand im Getriebe der Regierungsarbeit zu entfernen, dem Konsumentenschutz höchste Priorität einzuräumen. Er hat immer wieder auf die Versäumnisse der Vergangenheit hingewiesen, er hat darauf hingewiesen, dass Taten zählen und nicht Worte. Aber es ist mittlerweile der Eindruck entstanden – und dieser Eindruck verdichtet sich, je mehr man in diesem Bereich recherchiert und je mehr man sich an Informationen beschafft –, dass es im Bereich Lebensmittelkontrolle und im Bereich der Aufarbeitung der so genannten Schweine-Affäre in Österreich zu ganz massiven Missständen gekommen ist und dass Herr Bundesminister Haupt, als oberste Instanz für Gesundheitsfragen verantwortlich für die Gesundheit und die Vorsorge im Konsumentenschutzbereich, vollkommen versagt hat. Es sind ihm zwei massive politische Vorwürfe zu machen, zu denen wir ihn heute dringlich befragen werden.

Erster Vorwurf: Herr Bundesminister Haupt! Entgegen dem berechtigten Glauben und Vertrauen der österreichischen Bevölkerung, entgegen all den Erwartungen, die dadurch entstanden sind, dass Sie zur Schau Rindfleisch mit dem Bundeskanzler oder mit dem Landeshauptmann in Kärnten essen, entgegen all den berechtigten Erwartungen der österreichischen Bevölkerung, dass die Lebensmittelkontrolle massiv erweitert wird, zusätzliche Kontrollen durchgeführt werden, ist das nicht der Fall.


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Ich möchte das in drei Punkten begründen: keine zusätzlichen Lebensmittelkontrollen vor dem Hintergrund der Diskussionen der letzten Wochen, die BSE-Tests gehen auf Kosten der ordentlichen Lebensmittelkontrolle, der Sparkurs wird massiv und radikal fortgesetzt, Personal, Budget werden weiter eingespart, und eine "Pseudo-Lebensmittelagentur" soll beruhigen, soll Kosmetik betreiben und die wahren Probleme, die wir in diesem Bereich haben, zudecken. (Beifall bei den Grünen.)

Der zweite zentrale politische Vorwurf, Herr Bundesminister, den Sie sich gefallen lassen müssen: Rechtsbrecher und Lebensmittelsünder werden in Österreich nach wie vor systematisch geschützt. Ich möchte auch das vorerst mit drei Fakten begründen und werde dann später noch näher darauf eingehen. Das Überprüfungssystem im gesamten Schweinemastskandal hat dermaßen krasse und unglaubliche Lücken, dass es seinesgleichen sucht. Es herrscht das völlige Chaos in den Bundesländern, es gibt kein zentrales Krisenmanagement in Ihrem Ministerium, die Bundesländer "wurschteln" – unter Anführungszeichen – vor sich hin, und es gibt nach wie vor krasse Gesetzeslücken, die Freisprüche nur so am laufenden Band produzieren.

Diese zwei zentralen politischen Vorwürfe, Herr Bundesminister, können Sie nicht auf Ihre VorgängerInnen schieben. Sie sind seit 130 Tagen im Amt, und wir meinen, dass die Schonzeit nach diesen 130 Tagen tatsächlich vorbei ist. (Beifall bei den Grünen.)

Zum Ersten: keine zusätzlichen Lebensmittelkontrollen. 30 000 BSE-Tests hat es mittlerweile in Österreich gegeben. Wir freuen uns, dass es keinen positiven Fall darunter gibt, aber die gesamte ordentliche Lebensmittelkontrolle wurde dadurch vernachlässigt. BSE-Tests sind ausschließlich durch Umschichtung von Personal und Budget in dem betreffenden Bereich überhaupt erst möglich gemacht worden. Das bedeutet aber, dass es in allen anderen Lebensmittelkontrollbereichen massiv an allen Ecken und Enden fehlt: beim Budget, beim Personal, es gibt keine ausreichenden Kontrollen, und das alles vor dem Hintergrund der Geschehnisse der letzten Wochen. Ich glaube, ich muss Ihnen nicht aufzählen, was in den letzten Wochen alles passiert ist. Es fehlt an allen Ecken und Enden, und es gibt keinen zusätzlichen Personal- und sonstigen Aufwand für die ordentliche Lebensmittelkontrolle, obwohl wir so viel mehr zu prüfen hätten.

Herr Bundesminister Haupt! Ich möchte es Ihnen noch einmal vor Augen führen, allein das unfassbare Kontrollversagen, was die Schweine-Affäre betrifft: keine zusätzlichen Kontrollen! Ich möchte zitieren:

In Oberösterreich und in Niederösterreich haben wir verheerende Zustände. Es wird in der Steiermark jedes dreißigste Tier untersucht, in Oberösterreich nur jedes tausendste und in Niederösterreich nur jedes zweitausendste Schwein. – Zitatende.

Woher kommt das? Wie kann das sein? – Die Antwort darauf ist relativ einfach. Ein Veterinärdirektor der Oberösterreichischen Landesregierung sagt: Wir würden ja gerne mehr kontrollieren, nur gibt es zu wenig Personal!

Die Niederösterreicher sind noch sehr viel direkter, Herr Bundesminister, und sagen auch ganz klar, wer für dieses unfassbare Kontrollversagen die Verantwortung trägt. Ich zitiere wörtlich:

"Wir halten uns an den jährlichen Stichprobenplan, der uns von der Regierung vorgegeben wird. Etwas anderes ist uns nicht angeordnet worden."

"Etwas anderes ist uns nicht angeordnet worden." – Von wem ist nichts anderes angeordnet worden? – Von Ihnen, Herr Bundesminister! Sie haben keine zusätzlichen Kontrollen in Niederösterreich und in Oberösterreich angeordnet. Ich frage Sie: Wie erklären Sie das der Öffentlichkeit, wie erklären Sie das einer vor dem Hintergrund dieser Fleischkrise besorgten Öffentlichkeit – besorgt, auch wenn sie den Eindruck haben muss, hervorgerufen durch Ihr "Schauessen", durch das Rindfleischessen, es gäbe keinen Grund zur Besorgnis –, dass Sie keine einzige zusätzliche Kontrolle angeordnet haben? Ich finde, das ist ein unfassbarer Skandal! (Beifall bei den Grünen.)


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Es geht aber noch weiter, in Wirklichkeit die ganze Speisekarte durch. Wir haben im Bereich Antibiotikaeinsatz nicht nur bei den Schweinen ein Problem, sondern auch bei den Puten- und Hühnermasten. Auch dazu zitiere ich wieder einmal wörtlich:

Hier ist es noch viel schlimmer als bei den Schweinen, so ein Bakteriologe und auch ein Tierarzt, der anonym bleiben will – auch bezeichnend für dieses System –; bereits die Küken bekommen, nachdem sie geschlüpft sind, mit dem Wasser Antibiotika zugefüttert.

Weiters gibt es einen Antibiotikaeinsatz in der Forellenzucht in Österreich, Antibiotikarückstände bei Shrimps, bei Lachs, bei allen importierten Meeresfrüchten. Glauben Sie, dass es ausreichend ist, angesichts der spärlichen Importkontrollen, die wir in Österreich haben, absolut nichts zu tun, kein Importverbot zu erlassen, keine Ausweitung der Kontrollen zu veranlassen? Glauben Sie wirklich, dass das ausreichend ist? – Ich glaube nicht!

Es geht noch weiter: Kennzeichnungsschwindel. Auch diesbezüglich gibt es keine Ausweitung der Kontrollen. Immer wieder belegen Tests von Konsumentenschützern, was gentechnisch veränderte Bestandteile betrifft: 10 Prozent der Lebensmittel sind rechtswidrig mit gentechnisch verändertem Soja zum Beispiel "verseucht" – unter Anführungszeichen –, allerdings ohne Kennzeichnung. Aber es gibt keine zusätzlichen Kontrollen in diesem Bereich!

Auch bei den Wurstwaren Besorgnis erregende Zahlen, etwa aus Tirol: 50 Prozent der in den Supermärkten und Metzgereien eingekauften Wurstwaren weisen falsche Zusammensetzungen, Inhaltsangaben auf ihren Bezeichnungen auf. – Auch hier keine Ausweitung der Kontrollen!

Als Letztes: In Großbritannien wütet die Maul- und Klauenseuche. – Andere Länder haben schon anders reagiert als Österreich. Polen zum Beispiel hat alle Importe aus der Europäischen Union mit einem Importverbot gestoppt, und wir haben ein ganz bescheidenes Importverbot für die Bestände aus Großbritannien. Allerdings – und das ist nachweisbar! – gibt es große Importe nach Deutschland, nach Holland, nach Frankreich, und ich frage Sie: Importieren wir nichts aus Deutschland, aus Frankreich, aus Holland? Glauben Sie, dass es ausreichend ist, ausschließlich über Großbritannien ein Importverbot zu verhängen und sonst nichts zu tun, keine zusätzlichen Kontrollen anzuordnen? (Beifall bei den Grünen.)

Das ist ein schwerer politischer Vorwurf gegen Sie, und Sie müssen sich auch den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie diese Situation sogar noch verschärfen durch Ihren Sparkurs, der, wie heute am Vormittag angekündigt, fortgesetzt wird.

Keine zusätzlichen Kontrollen, Sparkurs im Lebensmittelbereich. – Ich möchte Ihnen noch einmal die Zahlen vor Augen führen, was es bedeutet, wenn dieser Sparkurs fortgesetzt wird. Das Nulldefizit geht auf das Konto und auf Kosten der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich. Seit 1995 ist der Personalstand im Bereich der Lebensmittelkontrolle um ein Fünftel gesunken. Ich wiederhole: um ein Fünftel gesunken! (Abg. Achatz: Wer war in dieser Zeit in der Regierung? Haupt oder wer?) Ich weiß, dass der Bundesminister erst seit 130 Tagen im Amt ist, aber glauben Sie vielleicht, dass er irgendetwas an dieser Situation geändert hat, seitdem er im Amt ist? Im Gegenteil! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Mit 1. September 2000 ist diese Zahl noch einmal reduziert worden; es sind jetzt weniger als 200 Bedienstete. Frau Kollegin Achatz, ist das nicht ein bisschen wenig? Das ist wirklich sehr bedenklich! Im Veterinärbereich bietet sich uns ein ähnliches Bild. Wir wissen auch, dass sogar die Europäische Union Österreich kritisiert hat. Und Sie, Herr Bundesminister Haupt, haben selbst auch sehr oft die letzte Bundesregierung kritisiert. Ich muss Sie allerdings fragen: Was haben Sie dagegen unternommen?

Ich habe hier einen Auszug aus Ihrem Ministerium, einen "wunderbaren" Bericht: Was ist neu im Jahr 2001? In diesem Bericht findet sich kein einziges Wort zu Verbrauchergesundheit und Veterinärwesen. Ist das nicht verheerend? Wie bewerten Sie Ihren eigenen Minister mit seiner Arbeit? (Abg. Dolinschek: Sehr gut!)


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Die Europäische Union kritisiert uns massiv wegen Mängel im Veterinärwesen. Ich zitiere auch dazu ein paar Berichte: Grenzkontrollstellen, Einrichtungen zur Kontrolle lebender Tiere: Bestehende Einrichtungen entsprechen nicht den Anforderungen der Europäischen Union, Ausrüstungen fehlen, Ausrüstung unzureichend, allgemeiner hygienischer Zustand extrem mangelhaft. – Frau Kollegin Achatz! Wie argumentieren Sie das, dass ein zuständiger Minister in seinem ganzen Arbeitsbereich auf diese Missstände überhaupt nicht reagiert, keine einzige zusätzliche Kontrolle anordnet, sondern den Sparkurs im Budget bei Personal und Kosten fortsetzt? Haben Sie da keine Sorge um die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung? (Beifall bei den Grünen. – Abg. Achatz: Es war nicht Minister Haupt in der Regierung! Diese Kritik ist zwei Jahre alt! Die Frau Kollegin Prammer müssen Sie das fragen!)

Ich möchte mit dem zweiten zentralen politischen Vorwurf gegen Bundesminister Haupt fortsetzen: Rechtsbrecher, Lebensmittelsünder werden nach wie vor systematisch geschützt.

Zum ersten Punkt: Es gibt im Bereich der Überprüfung beim so genannten Schweineskandal dermaßen krasse, dermaßen haarsträubende Untersuchungsmängel und Untersuchungslücken (Abg. Ing. Westenthaler: Meinen Sie Herrn Pirklhuber? Pirklhuber ist das!), und ich würde Ihnen gerne noch einmal vor Augen führen, was das bedeutet.

Es werden Hemmstofftests durchgeführt. Dieser Hemmstofftest untersucht ausschließlich Antibiotika und 26 Substanzen. Wir und alle einschlägig befassten Experten wissen aber, dass es um Hunderte Wirkstoffe geht, dass das wahre Chemiebomben sind, dass das Hunderte illegale Substanzen sind, die nachgebaut sind. Und auch dazu ein Zitat von einem Tierarzt, Vereinspräsident aus der Steiermark, der sagt: Wir stehen dem machtlos gegenüber, wir wissen überhaupt nicht, wie wir mit diesen Substanzen umgehen können, die keiner kennt und nach denen auch nicht untersucht wird.

In diesem Zusammenhang eine zweite krasse Überprüfungslücke: Wie kann es sein, dass Betriebe, die beim Hemmstofftest positiv waren, bei Probeschlachtungen dann negativ sind? Wie kann das passieren? – Ein weiterer krasser Mangel in diesem Überprüfungssystem, das den Eindruck entstehen lässt, es gehe hier eher um Vertuschung denn um Aufklärung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

In der Steiermark – konkrete Beispiele –, in Oberösterreich und in Kärnten dürfen einige gesperrte Betriebe jetzt wieder schlachten. Der erste Test, der berühmte Hemmstofftest, war positiv, der zweite Test beim geschlachteten Tier war negativ. Wie kann das geschehen? War der erste Test falsch? Nein! Auch hier wieder massive Hinweise auf die krassen Überprüfungsmängel; der Leiter der Bundesanstalt für Veterinärmedizin betont: Die Proben stimmen schon, nur zwischen der Probenentnahme beim lebenden Tier und der Probenentnahme beim geschlachteten Tier vergehen oft Tage bis zu zwei Wochen. In dieser Zeit werden die Medikamente abgesetzt, und dann ist nichts mehr nachweisbar. All diese illegalen Praktiken kommen vor dem Gesetz davon, und es werden dann Freisprüche am laufenden Band produziert.

Ist das Ihrer Meinung nach vorsorgende Gesundheitspolitik, Konsumentenschutzpolitik, Frau Kollegin? – Ich glaube nicht! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Achatz: Alles falsch!)

In Deutschland wird ganz anders damit umgegangen. In Deutschland gibt es eine eigene Sondereinheit, es werden 200 Hausdurchsuchungen pro Woche durchgeführt. (Abg. Achatz: Aber kein einziger Betrieb zugesperrt!) Gerade in Ihrem Bundesland, in Oberösterreich, sind bis jetzt, bis zum heutigen Tag, gerade drei Hausdurchsuchungen durchgeführt worden, in Niederösterreich 43. Führen Sie sich das nur einmal vor Augen! In Deutschland 200 Hausdurchsuchungen pro Woche. Stimmt da nicht irgendetwas nicht? (Abg. Achatz: Und kein einziger Betrieb wird gesperrt, oder?) Sehr, sehr viele Betriebe sind gesperrt worden. (Abg. Achatz: Frau Kollegin! Das stimmt ganz einfach nicht! Es gibt keinen einzigen gesperrten Betrieb in Deutschland! Sie kennen sich überhaupt nicht aus! Keine Ahnung, nur Unterstellung!)

Ich habe Ihnen schon gesagt, wo die Lücken im Überprüfungssystem sind, aber es gibt auch noch einen dritten Punkt in diesem Zusammenhang. Diese laufenden Freisprüche betreffen nicht nur den so genannten Schweineskandal, sondern es werden im Lebensmittelbereich Frei


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sprüche am laufenden Band für die so genannten Lebensmittelsünder produziert. Sogar Minister Haupt hat selbst zugegeben, es gebe Gesetzeslücken, die schleunigst zu schließen seien. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundesminister! Ich frage Sie nur: Was heißt bei Ihnen, schleunigst zu schließen? Was heißt das, dass Gesetzeslücken schleunigst zu schließen sind? Heißt das 130 Tage, heißt das 260 Tage, heißt das drei Jahre, heißt das sechs Jahre? Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Anzeigen ohne Folgen. – Wir wissen, in den Lebensmitteluntersuchungsanstalten wird viel gefunden, es werden aber kaum strafrechtliche Verurteilungen durchgeführt. Wir wissen auch, dass die so genannte Rückstandskontrollverordnung, die erlauben würde, dass man bei den Nachschauen auf den Höfen auch ins Wohnhaus hineingehen kann, immer noch nicht geändert worden ist. Es fehlt nach wie vor das Tierarzneimittelgesetz; es ist angekündigt worden. Es fehlt nach wie vor die Vorlage, mit der die Sache mit dem straffreien Besitz von illegalen Substanzen endlich geändert wird. – Sünder werden systematisch gedeckt. Auch die Verweigerung, die Lebensmittelsünder, die Namen der Produkte und der Firmen, bekannt zu geben, passt in dieses Bild. Lebensmittelsünder, Rechtsbrecher werden systematisch gedeckt. Und seit diesen 130 Tagen hat sich daran überhaupt nichts geändert, um keinen Millimeter verändert! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Bundesminister Haupt! Sie sind angetreten mit dem Slogan: Taten statt Worte. Sie haben mittlerweile viele Versprechungen gemacht. Sie haben showmäßig, möchte ich fast sagen, Rindfleisch gegessen, um die Konsumentinnen und Konsumenten zu beruhigen. Ihre einzige Antwort auf diese Krise ist, Kontrollen nicht auszuweiten, kein zusätzliches Budget, kein zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen, keine Spezialprogramme zu erarbeiten und weiterhin Rechtsbrecher systematisch zu schützen und zu decken, indem Sie Gesetzeslücken bis zum heutigen Zeitpunkt ganz bewusst offen gelassen haben. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Pumberger: Das ist ein ungeheuerlicher Vorwurf!)

Bis zum heutigen Tag wäre genug Zeit gewesen, Verordnungen zu ändern, die auf Basis des Lebensmittelrechtes erlassen werden (Abg. Dr. Pumberger: Entschuldigen Sie sich beim Herrn Minister! "Rechtsbrecher unterstützen" – wo kommen wir denn da hin!), die Rückstandskontrollverordnung zu ändern. Das sind nämlich nicht Dinge, die der Nationalrat macht. Diese Lücken in den Verordnungen, die zum Teil auch von ihm als solche anerkannt worden sind und die schleunigst geschlossen werden sollen, sind bis zum heutigen Tag nicht geschlossen worden. Das erlaubt diesen Vorwurf, und das macht Sie in dieser Hinsicht auch sehr angreifbar. Sie haben sich in dieser Frage sehr unglaubwürdig verhalten, Sie haben mit all diesem Nichthandeln, mit dem Wegschauen, mit dem Nichtstun, mit dem Zusehen aus unserer Sicht keine weitere Schonfrist mehr, und daher haben wir heute diese Dringliche Anfrage auch als durchaus dringend und wichtig und berechtigt eingebracht.

Ich möchte Sie jetzt bitten, dass Sie ausführlich auf die sehr detaillierten, konkreten und aus unserer Sicht punktgenauen Fragen eingehen. Wir erwarten von Ihnen in Zukunft, dass es inhaltliche Konsequenzen gibt; dass nicht nur vertuscht wird, dass nicht nur schöngeredet wird und Rindfleisch "showgegessen" wird, sondern dass diesen zwei massiven Problempunkten – die fehlenden Kontrollen, die fehlende Kontrollausweitung, die Budget- und Personaleinsparungen – und dem systematischen Decken von Lebensmittelsündern in Österreich endlich ein Ende gesetzt wird, sodass sich die Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich auch wieder in Sicherheit wiegen können – nicht nur auf Grund schöner Fernsehbilder, sondern auf Grund inhaltlicher Initiativen und Reformen, die man von Ihnen nach 130 Tagen Amtszeit durchaus einfordern kann und einfordern muss.

Die Schonfrist für Sie, Herr Minister, ist vorbei. Sie haben sich unserer Meinung nach in diesem Bereich nicht hervorgetan. Sie haben die Politik Ihrer Vorgängerin, Frau Minister Sickl, fortgesetzt. Wir Grüne glauben, dass die Garantie gesunder Lebensmittel einer der zentralen politischen Aufgabenbereiche eines Konsumentenschutz- und Veterinärministers ist. Ich empfehle Ihnen, dann, wenn Sie das genauso wie die Frauenpolitik nicht schaffen, etwas anderes zu ma


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chen, aber nicht diesen Bereich vor der Öffentlichkeit zu vertreten. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Pumberger: Sie hätten sich entschuldigen sollen!)

15.21

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die Beantwortung der Anfrage erfolgt durch Herrn Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte.

15.21

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! In meiner Beantwortung der Dringlichen Anfrage des Klubs der Grünen darf ich Ihnen, Frau Kollegin Glawischnig, einiges entgegenhalten. Sie haben in Ihrer Präambel gemeint, dass ich seit 24. Oktober, also seit nunmehr 130 Tagen, im Amt bin und daher die volle Verantwortung für dieses Ministerium habe. Damit, dass ich seit 24. Oktober die Verantwortung trage, haben Sie Recht, aber ich fühle mich verpflichtet, Ihnen auch mitzuteilen, welches Ministerium ich übernommen habe. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Amtsvorgängerin von der Sozialdemokratischen Partei Prammer, die den Konsumentenschutz – nachzulesen im entsprechenden Bundesgesetzblatt betreffend Angelegenheiten für Konsumentenschutz auf Grund der Bundesministeriengesetz-Novelle – innegehabt hat, hat 1998 der damaligen Sektion VI des Bundeskanzleramtes 9,8 Millionen Schilling entzogen, um andere Angelegenheiten des Ressorts zu fördern. (Abg. Ing. Westenthaler: Oh!) Sie hat im Jahre 1999 dem Konsumentenschutz 33,6 Millionen Schilling entzogen und damit für Personalabbau gesorgt, um Öffentlichkeitsarbeit, offensichtlich für den Wahlkampf, betreiben zu können. (Abg. Ing. Westenthaler: Oh! Oh!) Sie hat den Lebensmitteluntersuchungsanstalten Planstellen weggenommen und in den Frauenbereich transferiert.

Frau Kollegin Glawischnig! Sehr viele Dinge aus der Vergangenheit sind hier klar aufzuzeigen, die nicht von mir zu verantworten sind. Die Ausdünnung der Kontrollinstanzen in diesem Bereich ist klar auf meine Amtsvorgängerin Mag. Prammer und auf sonst niemanden zurückzuführen – insgesamt macht das 50 Millionen Schilling aus. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Unglaublich so etwas! Ein Skandal!)

Ich darf Ihnen weiters mitteilen, dass ich zur Bewältigung der BSE-Krise, zur Anschaffung der für BSE-Tests notwendigen Geräte und zur Umstrukturierung des Personals aus der Bundesanstalt für bakteriologische Untersuchungen in Graz, die auf Grund eines Angebots eines Hygieneinstitutes der Universität Graz 54 000 bakteriologische Untersuchungen im Humanbereich verloren hat, geschulte Fachleute ausgesucht habe und in die Lebensmitteluntersuchungsanstalten übergeführt habe. Diese Personen waren unterbeschäftigt, da ja nun in diesem Bereich Drittmittelerledigungen, die früher eben in dieser Bundesanstalt durchgeführt wurden, nicht mehr möglich sind.

Ich darf Ihnen, sehr geehrte Frau Kollegin, in Beantwortung Ihrer an mich gestellten Frage 17, um diese vorwegzunehmen, mitteilen:

Der tatsächliche Personalstand am 28. Februar 2001 setzt sich wie folgt zusammen: Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien: 108 Personen, Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Linz: 27, Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Salzburg: 11, Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Graz: 34, Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Innsbruck: 35, Bundesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Mödling: 136, Bundesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Linz: 37, Bundesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Graz: 27, und Bundesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Innsbruck: 27.

Es ist klar ersichtlich, dass sich der Stand des Personals gegenüber der Zeit der großen Koalitionsregierung erhöht hat, dass er nicht gesenkt wurde. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Ihnen weiters mitteilen, dass von meinem Amt zwei Untersuchungsstraßen angeboten wurden: Die eine steht derzeit in der veterinärmedizinischen Untersuchungsanstalt des Landes Kärnten, in Klagenfurt, und die andere, die in Salzburg hätte aufgestellt werden sollen, wurde vom Land Salzburg mit dem Hinweis, dass die Untersuchungskapazität der Untersuchungsanstalt in Innsbruck für BSE-Untersuchungen des Schlachthofes Salzburg-Thalheim in ordnungsgemäßer Funktion übernommen werden kann, zurückgestellt und nicht in Anspruch genommen.

Dies ist der jüngste Stand betreffend die Kapazitäten im BSE-Fall, die von einem Amt zur Verfügung gestellt wurden – auch im Hinblick auf die Kritik, die anfänglich auf Grund der Unterversorgung in Salzburg gekommen ist.

Sehr geehrte Frau Kollegin Glawischnig! Ich habe ein Lebensmittelrecht und ein Arzneimittelrecht geerbt, die in wichtigen Punkten bedeutende Lücken aufweisen.

§ 15 des Lebensmitteluntersuchungsgesetzes und das Arzneimittelgesetz und die dazugehörenden EU-Verordnungen stehen in einem Spannungsfeld, sodass in Österreich auch aus meiner Sicht verbrecherisch handelnde Personen immer in das Verwaltungsrecht zurückfallen und nicht in das Strafrecht. Ich habe daher nunmehr etwas, was die Beamten meines Hauses seit langer Zeit, seit EWG-Zeiten, seit der Zeit, als Österreich im EWR war, von meinen Amtsvorgängerinnen und Amtsvorgängern umzusetzen verlangt haben, nämlich ein Tierarzneimitteltransportgesetz, umsetzen lassen. Diese Gesetzesvorlage wird nächste Woche in den Ministerrat kommen und hoffentlich nach der Begutachtungsfrist und entsprechender Verabschiedung hier im Hohen Haus Gesetz werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Dieses Gesetz, sehr geehrte Damen und Herren, wird beinhalten, dass das, was nunmehr in Österreich dazu führt, dass Personen, die illegale Arzneimittel haben und vorrätig halten, im Regelfall straflos bleiben, sofern nicht Rückstände in den Tierbeständen oder in den Lebensmitteln in ihrem Bereich zu finden sind, geändert wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Ihnen mitteilen, dass es im November vorigen Jahres in Niederösterreich einen Fall gegeben hat, dass ein Bauer in seinem bäuerlichen Betrieb 70 Kilo Chloramphenicol in im Besitz gehabt hat, auf Grund der derzeitigen Gesetzeslage, die erst vor kurzer Zeit im österreichischen Parlament, und zwar auch unter Ihrer Anwesenheit, novelliert worden ist, aber nicht dem Strafrecht anheim gefallen ist, sondern für den Besitz dieser 70 Kilo Chloramphenicol in Reinsubstanz 1 500 S – 1 500 S! – Strafe zu bezahlen hatte und die 70 Kilo Chloramphenicol vom Unabhängigen Verwaltungssenat zurückerstattet bekommen hat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist die Rechtslage, die ich bei meinem Amtsantritt übernommen habe. Ich sage Ihnen das in aller Klarheit: Sie haben hier, im österreichischen Parlament, als Gesetzgeber gemeinsam mit mir, der die Verwaltung zu kontrollieren hat, dringenden Handlungsbedarf. Ich bin gerne bereit – und ich werde das auch machen –, im Lebensmittelbereich jene Lücken zu schließen, die bis dato Straftäter aus allen Berufsgruppen straffrei oder im Verwaltungsstrafrecht belassen, egal, ob es sich um Angehörige meiner eigenen Berufsgruppe, also um Tierärzte, oder um Ärzte, Apotheker, Lebensmittelhändler, Fleischhändler, Bauern, Futtermittelhändler oder andere handelt, denn ich halte diese Zustände, die in Österreich in diesem Bereich noch immer vorzufinden sind, für unerträglich.

Ich darf aber auch darauf hinweisen, dass im Zusammenhang mit den bäuerlichen Betrieben, mit allen anderen, die in diesem Bereich tätig sind, jene, die straffällig geworden sind, die verschwindende Minderheit sind. Sie können hier auch durchaus einen internationalen Vergleich ziehen und auch die vorliegenden Zahlen des Justizministeriums über die derzeitigen, in den Zeitungen erläuterten Unzulänglichkeiten und Verbrechen im Bereich der Lebensmittelsicherheit nachvollziehen.

Mehr als 99 Prozent der österreichischen bäuerlichen Betriebe arbeiten ordnungsgemäß. Mehr als 97 Prozent der Tierärzte in Österreich arbeiten ordnungsgemäß. Mehr als 98 Prozent der


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österreichischen Apotheker und des Pharmahandels arbeiten ordnungsgemäß. Ich sehe nicht ein, dass auf Grund einiger weniger, die sich nicht an die Gesetze halten, der gesamte Berufsstand, die gesamte Wirtschaft, alle in diesem Beruf Tätigen, die Tiere, die in den Ställen stehen, und die Konsumenten schlussendlich zum Handkuss kommen, alles über die öffentliche Hand zahlen müssen, was einige wenige aus vordergründigen Geschäftsinteressen verbrecherisch umsetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich habe auch in das Tierarzneimitteltransportgesetz etwas hineingeschrieben, sehr geehrte Damen und Herren, was in der österreichischen Rechtsordnung möglich, aber sehr selten ist. Ich habe Mindeststrafen von 20 000 S und Höchststrafen von 500 000 S und einen Strafrahmen im Gefängnisbereich von drei Jahren hineingeschrieben. Ich bin gespannt, ob Sie meinen Vorschlägen dann auch zustimmen werden und den in der österreichischen Rechtsordnung drastischen Rahmen auch in der Form bestätigen werden. Es liegt an Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, ob Sie das, was im Gesetzentwurf enthalten ist, dann auch in entsprechender Form hier im Hohen Haus umsetzen.

Ich glaube, es muss in Österreich endlich der Zustand beendet werden, dass Menschen, die ihre Tiere absichtlich mit illegalen Medikamenten behandeln, um ein Geschäft zu machen, und damit das Risiko in Kauf nehmen, die Menschen, die Konsumenten nachhaltig zu schädigen, heute immer noch mit einer Verwaltungsstrafe von einigen wenigen Schilling davonkommen können. Es müssen vielmehr im Wiederholungsfalle oder dort, wo es sich um akademisch gebildete Personen handelt, Strafen zur Anwendung kommen, deren Ausmaß angesichts des Schadens, den sie an Personen, aber auch an Tieren anrichten, adäquat ist.

Ich ersuche Sie, sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses, in dieser Angelegenheit um Ihre Unterstützung. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Die kriegst du!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist mir vorgeworfen worden, dass die von mir im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche und mit anderen Tierseuchen getroffenen Maßnahmen im Vergleich zu den in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten Probenuntersuchungen nachlässig und gering gewesen wären.

Frau Kollegin Glawischnig! Ich darf Sie als Akademikerin bitten, wenn Sie derartige Vergleiche anstellen, die 90 Millionen Einwohner, die Anzahl der Betriebe und die Höhe des Tierbestandes in Deutschland einerseits und die in Österreich lebenden 8 Millionen Menschen, die in Österreich vorhandene Anzahl von Betrieben und die Höhe des Tierbestandes in Österreich andererseits entsprechend zueinander in Relation zu setzen.

Wenn Sie einen fairen mathematischen Vergleich anstellen, dann werden Sie sehen, dass wir in Österreich durchschnittlich mehr kontrollieren als die Bundesrepublik Deutschland, die Sie in Ihrer Einleitung zu dieser Dringlichen Anfrage so lobend hervorgehoben haben. Es ist dies ein mathematisches Problem, dass es bei 200 Proben gegenüber 50 oder 60 Proben insgesamt in Österreich vielleicht zunächst so aussehen mag, als fiele der Vergleich zugunsten Deutschlands aus; wenn Sie dann aber die Zahlen unter Berücksichtigung der Betriebsgröße, der Betriebsanzahl, der Bevölkerungsstärke und der Anzahl der Geschäftsstellen ehrlich vergleichen, dann werden Sie feststellen, dass wir, statistisch gesehen, mehr tun als die von Ihnen gelobte Bundesrepublik Deutschland. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung Grüne –: Da stimmt ja gar nichts bei euch! – Abg. Mag. Schweitzer: Unkompetent! Halbwahrheiten!)

Ich möchte auch in aller Klarheit festhalten, dass Österreich in der Tierseuchenbekämpfung mit keinem Land in der Europäischen Union den Vergleich zu fürchten oder zu scheuen braucht, denn jene Tierseuchen, die die anderen Länder Europas auszurotten versuchen, haben wir in Österreich dank rigoroser Tierseuchenprogramme bereits in der Vergangenheit ausgerottet, sodass wir heute in der glücklichen Lage sind, keine TBC-Fälle zu haben, Scrapie radikal bekämpft und eingegrenzt zu haben, in Österreich noch immer keinen einzigen BSE-Fall – Gott sei Dank! – zu haben und auch bei den anderen Seuchen – Brucellose, Mucosal Disease des Rin


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des, MKS – dank entsprechender Seuchentilgungsprogramme seuchenfrei oder nahezu seuchenfrei zu sein – ein Zustand, um den uns viele Länder in Europa beneiden beziehungsweise angesichts dessen sie bedauern, dass sie sich nicht in einer ebenso guten Lage befinden wie wir in Österreich.

Ich gebe zu, verehrte Frau Kollegin, dass auch mir die Überprüfungen der Europäischen Union in letzter Zeit in manchen Punkten keine Freude gemacht haben. Ich werde daher auch in dem unter meiner Zuständigkeit befindlichen Veterinärbereich eine strenge Trennung veranlassen, was die Amtstierärzte und die von ihnen zu erfüllenden Aufgaben betrifft, damit die Kontrollen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Das, was im Bundesland Vorarlberg hervorragend funktioniert, dass Amtstierärzte ausschließlich Kontrollorgane sind und keine Praxis betreiben dürfen, entspricht genau jenem Zustand, den ich immer schon für ganz Österreich haben wollte und nach wie vor haben will. (Abg. Auer: Das wird heute ein Debakel für die Grünen!)

Ich darf jene Damen und Herren, die schon länger hier im Hohen Hause sind, schon darauf hinweisen, dass ich auch bei der letzten Novelle zum Fleischuntersuchungsgesetz diesen Zustand hier in Österreich herbeiführen wollte, dass meine Anträge aber abgelehnt worden sind, wobei es das Bundesland Steiermark war, das den massivsten Protest dagegen vorgebracht hat, dass dieser Zustand, dass Amtstierärzte keine Praxis im Nutztierbereich führen dürfen, in allen Bundesländern verwirklicht wird. Ich halte das für notwendig, darf aber schon darauf hinweisen, dass in einem föderalistischen Land wie Österreich die Verwirklichung solcher Vorstellungen eben sehr oft auch der Zustimmung der Länder bedarf.

Sehr geehrte Frau Glawischnig! Was Sie hier als Chaos bezeichnen, hat sehr häufig mit dem Umstand zu tun, dass in der mittelbaren Bundesverwaltung mein Weisungsrecht und das Weisungsrecht meines Ministeriums auf der Ebene der Landeshauptleute endet. Ich habe daher, wenn wir eine Agentur für Lebensmittelsicherheit schaffen, auch vor – und darin bin ich mit Minister Molterer einig –, das Durchgriffsrecht des Ministeriums bis auf die Bezirksebene durchzusetzen, entsprechend der in der Regierungsübereinkunft festgeschriebenen Zielsetzung im Bereich Verwaltungsreform, wonach die Bezirksebene jene Service- und Kontrollebene ist, die diese Bundesregierung stärken will.

Ich darf daher Sie alle, sehr geehrte Damen und Herren hier im Hohen Hause, bitten, die notwendigen Zweidrittelmehrheiten zu stellen, damit dieses Durchgriffsrecht der Kontrolle bis auf die Ebene der Betriebe und der Bezirke durchgesetzt werden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Bis dato habe ich mich in diesem Bereich einmal bemüht, die Zustimmung der Landesgesundheitsreferenten zu erreichen, und diese haben mir vor etwa zehn Tagen, am Donnerstag, versichert, dass sie dazu bereit sind, wenn die entsprechenden Vorschläge mit ihnen akkordiert sind.

Ich darf Sie daher auch bitten, sich in Ihrer Kritik zum Thema Lebensmittelagentur, jetzt schon Vorschläge, die aus dem einen oder anderen Haus gekommen sind, hier breitzutreten, ein bisschen einzubremsen. Das mache ich nicht! Das, was der öffentlichen Kritik unterzogen wird, wird in eine ordentliche Begutachtung gehen und wird dann, wenn es innerhalb der Bundesregierung fertig gestellt und akkordiert ist, Ihnen allen zugehen. Wenn Sie dann immer noch Anlass zur Kritik sehen, dass die Kontrolle nicht bis auf die Bezirksebene geht und die Kontrolle nicht scharf getrennt von der Produktion ist, dann werden Sie uns das im Begutachtungsverfahren übermitteln können, und wir werden sehen, wer hier im Hohen Hause bereit ist, dafür einzustehen, dass die Kontrollen strikt von der Produktion getrennt werden und die Kontrollen strikt durchgezogen werden können, so wie es heute in weiten Bereichen schon in der Kompetenz meines Hauses liegt.

Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass Teile der Legistik meines Hauses auf Grund des Bundesministeriengesetzes im Justizministerium entstehen und daher auch die Akkordierung mit diesem Ministerium für mich dringend notwendig ist, um eine gemeinsame Vorgangsweise von der Pflanze, die in den Veredelungsbetrieb kommt und dann als Futtermittel dient, über die Tie


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re, über die Produktionsstätten, über die Märkte bis hin zu den Verkaufsstellen, den Geschäften, den Direktvermarktungsstellen und schließlich zum Konsumenten – also vom Boden bis zum Teller – erreichen zu können.

Für mich beginnt die Lebensmittelsicherheit bei den wichtigsten Grundvoraussetzungen, nicht nur bei den Futtermitteln für die Tiere, sondern auch schon bei der Reinheit des Wassers und den in diesem Zusammenhang durchgeführten Untersuchungen, denn ohne Einbeziehung des Wassers als wichtigsten Lebensmittels muss die ganze Lebensmittelkontrolle aus meiner Sicht Stückwerk bleiben und kann nicht voll funktionsfähig sein. Ich bitte auch in diesem Punkt um die Unterstützung des Hohen Hauses. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist mir vorgehalten worden, dass ich quasi in der Öffentlichkeit das esse, was ich auch privat esse (Heiterkeit bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Khol ): Produkte vom österreichischen Markt, wie sie auch vom österreichischen Konsumenten gekauft werden. Ich möchte in aller Klarheit auch Folgendes feststellen: In einem Land, in dem noch kein einziger BSE-Fall verzeichnet wurde und das sogar in Europa neben Schweden und Finnland als jenes Land gilt, das die niedrigste Inzidenz, also den geringsten Seuchengrad, aufweist, halte ich es für unverantwortlich, im Zusammenhang mit diesbezüglichen Fragestellungen unter Außerachtlassung der tatsächlichen Situation in Österreich die österreichischen Produzenten und die österreichische Wirtschaft insgesamt madig zu machen und die Konsumenten zu verunsichern, um damit auf billige Art und Weise Schlagzeilen zu machen.

Ich würde mir in dieser Diskussion auch von den Medien mehr Ernsthaftigkeit wünschen. Was meine ich damit? Wir hatten einen fraglichen BSE-Fall im Außerfern. Zur gleichen Zeit hatte Italien einen fraglichen BSE-Fall, der sich in einen positiven BSE-Fall gewandelt hat. Die internationalen Medien haben berichtet, Österreich sei ein BSE-Land und Italien sei BSE-frei – aus nahe liegenden marktpolitischen Gründen. (Abg. Mag. Schweitzer  – in Richtung Grüne –: Das ist euer Verantwortungsbewusstsein! – Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenberger. )

Sehr geehrte Damen und Herren! Betrachten Sie einmal TF1 in Frankreich als Beispiel. Wir haben über unser Außenministerium dort protestiert, und nach 18 Stunden ist diese Meldung dann endlich korrigiert worden – nur um Sie auch darauf hinzuweisen, um welche Sender es sich dort handelt.

Sehr geehrte Damen und Herren, betrachten Sie es einmal wirtschaftlich: Österreich liegt hier inmitten des Marktes der Europäischen Union, an der Grenze zwischen den produzierenden Ländern und jenen Ländern, die eine Unterdeckung auf dem Rindfleischsektor haben, nämlich Italien und Griechenland. Wir haben Produkte, die hervorragend sind, wir haben fast 40 Prozent Biobauern, wir haben einen Markt, den wir vor unserer Haustüre beschicken können. Ich frage mich immer wieder, wer Interesse daran haben kann, dass die österreichische Landwirtschaft mit ihrem hohen Anteil an Bio-Bauern gerade vor unserer Haustüre, in Italien und in Griechenland, nunmehr Marktanteile verliert, weil in Österreich eine Berichterstattung erfolgt, die einen Eindruck vermittelt, als ob es bei uns bereits diese Seuche gäbe, die es bei unseren Nachbarn gibt. (Abg. Mag. Schweitzer: Das ist der Pirklhuber mit seinem "Saustall"!) Jene, die dort aus den Wurstfabriken und aus dem Markt verdrängt worden sind, sind jene, die die Berichte machen: die Deutschen, die Belgier und die Franzosen.

Ich glaube, sehr verehrte Damen und Herren, es ist an der Zeit, auch einmal an die österreichische Wirtschaft und an die von ihr Betroffenen zu denken und dem österreichischen Konsumenten zu sagen, dass er eine höhere Sicherheit hat. Ich habe nach wie vor die Produkte aus Deutschland gesperrt. Diese generelle Sperre, die auf Grund des BSE-Risikos für Wurst- und Fleischprodukte in Kraft ist, wirkt selbstverständlich auch gegen die Gefahr von MKS. Wir haben am 22. Februar sofort die Sperre gegen England verhängt und notifiziert. Wir haben am 22. und 23. Februar sämtliche Landeshauptleute und Veterinärbehörden, sämtliche Zollbehörden sowie alle sonstigen Einrichtungen und Stellen in Österreich, die mit Importen zu tun haben, bis hin zum Fleischhandel, davon informiert.


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Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben nachgeforscht, ob Importe von Schweinen und Paarhufern aus Großbritannien nach Österreich gekommen sind. Dies ist, Gott sei Dank, nicht der Fall. Andere Länder haben Importe erhalten, und sie müssen die Tiere nunmehr töten und aus dem Markt nehmen, um nicht im eigenen Land die MK-Seuche zu bekommen. Wir Österreicher haben diese Maßnahmen deshalb nicht treffen müssen, weil wir keine Importe gehabt haben.

Das heißt aber nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir nichts getan haben, sondern im Gegenteil: Wir haben die Sperren verfügt, die Sperren sind nach wie vor aufrecht, unsere Zollbehörden sind entsprechend informiert, und auf unseren Flughäfen sind auch Informationen für Konsumenten hinausgegangen, um auch im Bereich des Personenverkehrs zu verhindern, dass durch den Import von Wurstwaren oder anderen Produkten die österreichische Landwirtschaft gefährdet und MKS ins Land gebracht wird. Auch die Zollbehörden sind angewiesen, beim Personenverkehr aus dem Vereinigten Königreich und aus unserem Nachbarland entsprechende Überprüfungen durchzuführen.

Ich glaube, sehr verehrte Damen und Herren, dass Österreich in diesem Bereich sehr viel getan hat. Wir haben auch nach wie vor die Sperren für Rindersamen und -embryonen gegen Frankreich aufrecht, obwohl wir von der Europäischen Union diesbezüglich gerügt werden. Wir haben mit diesen Seuchenbekämpfungs- und Sperrmaßnahmen einen Riegel vorgeschoben, der insgesamt dazu dienlich ist, nunmehr auch die Maul- und Klauenseuche von unserem Land fernzuhalten.

Ich darf nunmehr, nach dieser vorausgeschickten Präambel (Heiterkeit bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP), zur Beantwortung der Fragen kommen.

Zur Frage 1:

In den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark wurden auf Anordnung der Gerichte durch die Kriminalabteilungen der Landesgendarmeriekommandos meines Wissens folgende Hausdurchsuchungen auf richterliche Anordnung durchgeführt: im Burgenland 36, in Niederösterreich 42, in Oberösterreich 3, in der Steiermark 10.

Da bei der Hausdurchsuchung durch die Kriminalpolizei das Bundesministerium für Inneres beteiligt ist, wurden wegen des Datenschutzes und wegen schwebender Verfahren nicht alle Zahlen offen gelegt.

Es wurde folgendermaßen vorgegangen: Auf Grund von Anzeigen erfolgte eine Betriebssperre, verbunden mit einer Betriebskontrolle nach dem Lebensmittelgesetz beziehungsweise nach der Rückstandskontrollverordnung. In Oberösterreich erfolgten zum Beispiel 333 Betriebskontrollen nach der Rückstandskontrollverordnung –, dies sei gesagt, um also auch hier die Zahlen zu relativieren.

Im Verdachtsfall erfolgten Hausdurchsuchungen auf richterliche Anordnung. Es wurden teilweise in Österreich nicht zugelassene Arzneimittel gefunden und teilweise Arzneimittel, die zwar in Österreich zugelassen waren, aber ohne den behandelnden Tierarzt vom Tierhalter selbst widerrechtlich eingesetzt wurden.

In diesen Fällen wurde gemäß Rückstandskontrollverordnung vorgegangen, das heißt, auf Grund meines Erlasses wurde eine repräsentative Stichprobe in jedem Betrieb genommen. Wenn die Blut- und Harnuntersuchungen positiv waren, erfolgte eine Sperre der Betriebe. Wurden verbotene Arzneimittel festgestellt, wie zum Beispiel Chloramphenicol, so wurde verfügt, dass die Tiere restlos getötet und unschädlich beseitigt werden.

In anderen Fällen ist die Sperre so lange aufrechtzuerhalten, bis mit Sicherheit nachgewiesen ist, dass keine Rückstände in unzulässiger Höhe vorhanden sind. Dies wird durch Probeschlachtungen gemäß der Fleischuntersuchungsverordnung festgestellt. Unabhängig davon werden Strafverfahren wegen Übertretung des Lebensmittelgesetzes, des Tierärztegesetzes und des Arzneimittelgesetzes durchgeführt.


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Zur Frage 2:

Der Höchststand der gleichzeitig gesperrten Betriebe betrug 49 (Steiermark 37 Betriebe, Oberösterreich 14, Niederösterreich 8, Salzburg 5, Burgenland 8); derzeit sind noch 36 Betriebe gesperrt.

Zur Frage 3:

Es wurden1 691 Proben untersucht, davon 748 auf Antibiotika und Sulfonamide mittels Hemmstofftest und 943 parallel dazu auf Chloramphenicol, das mit dem Hemmstofftest nicht nachweisbar ist. 130-mal wurden Hemmstoffe (Antibiotika und Sulfonamide) nachgewiesen, 9-mal Chloramphenicol.

Zur Frage 4:

Die Tiere von den beanstandeten Betrieben sind so lange zu sperren, bis mit Sicherheit nachgewiesen ist, dass keine Rückstände in unzulässiger Höhe vorhanden sind. Dies wird durch Probeschlachtung gemäß der Fleischuntersuchungsverordnung festgestellt. Aufgeschlüsselte Meldungen der Landesveterinärbehörden liegen meinem Ressort nicht vor, sodass ich Ihnen keine aktuellen Zahlen angeben kann, weil die Berichterstattung mit 31. März des darauf folgenden Jahres durch die Landeshauptleute festgelegt ist.

Eine "zwangsweise Probeschlachtung" vor Ablauf der Mastperiode ist im Fleischuntersuchungsrecht nicht vorgesehen und könnte nur über Anordnung des Gerichtes erfolgen. Meinem Ressort werden Informationen über den Ausgang von Strafverfahren derzeit nicht übermittelt, und ich bin daher nicht zuständig, wenn die eine oder andere Meldung an die Öffentlichkeit gedrungen ist und vielleicht der eine oder andere Straftäter rechtzeitig – aus seiner Sicht – gewarnt wurde. Ich habe es immer bedauert, dass Politiker im Vorfeld der Untersuchungen der Strafbehörden durch ihre Meldungen über die Medien den einen oder anderen Straftäter gewarnt haben.

Zur Frage 5:

Eine Freigabe von der Sperre erfolgt nur in jenen Betrieben, wo keine verbotenen Substanzen bei den Hausdurchsuchungen gefunden wurden und wo die bei den Schweinen durchgeführten Blut- und Harnuntersuchungen ebenfalls negative Ergebnisse erbracht haben. In allen anderen Fällen ist die Sperre nach wie vor aufrecht. Ich darf Sie erinnern: Es sind derzeit 36 Betriebe, wie in Beantwortung von Frage 2 bereits ausgeführt wurde. Von einer verfrühten Freigabe kann daher aus meiner Sicht keine Rede sein.

Entscheidend für die Sicherheit des Konsumenten ist die Rückstandsfreiheit des Fleisches zum Zeitpunkt der Schlachtung, und diese ist aus meiner Sicht durch die getroffenen Maßnahmen gewährleistet. Auf Chloramphenicol, das durch Hemmstofftest nicht nachweisbar ist, wurden spezifische Nachweismethoden angewandt, was, wie in Beantwortung von Frage 3 bereits dargelegt wurde, in 9 Fällen erfolgreich war.

Zur Frage 6:

Eine Novelle zum Lebensmittelgesetz wurde erst unlängst vom Parlament beschlossen. Ein neues Tierarzneimittelverkehrsgesetz ist im Entwurf fertig, in dem der Besitz und die Anwendung von Tierarzneimitteln strengstens geregelt werden. Unter anderem wird der Besitz von illegalen Arzneimitteln strafbar gemacht und nicht nur wie bisher die illegale Anwendung, die oft schwierig nachzuweisen ist.

Zur Frage 7:

23 Personen wurden seit Anfang des Jahres in den betroffenen Bundesanstalten zusätzlich für die Durchführung der BSE-Tests aufgenommen. Sechs weitere Personen wurden aus dem Personalstand der BBSUAs, also der Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalten, dienstzugeteilt. Den Fall der BBSUA in Graz habe ich Ihnen in der Präambel erläutert.


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Außerdem wurden zusätzliche apparative Kontrollkapazitäten in den Bundesanstalten angeschafft, die es ermöglichen, flächendeckend für ganz Österreich alle Schlachtrinder mit über 30 Monaten – und dort, wo es gewünscht ist, Schlachtrinder mit bis zu 24 Monaten auf freiwilliger Basis – dem BSE-Schnelltest der Firma Prionics zu unterziehen. Österreich war übrigens eines der sechs EU-Länder, die mit 1.1.2001 diese lückenlose Kontrolle sicherstellen konnten und auch tatsächlich durchführen konnten.

Zu den Fragen 8 und 9:

Die Stichprobenzahl wurde in der Steiermark in der Weise erhöht, dass jedes 30. Schwein untersucht wird. In Oberösterreich wurde die Zahl der Stichproben in letzter Zeit verdoppelt. In Niederösterreich erfolgt durch besonders beauftragte Tierärzte eine verstärkte Betriebskontrolle, bei der zusätzlich Harn- und Blutproben gezogen werden.

Die Stichprobenzahlen und -pläne entsprechen den Schlachtzahlen der vergangenen Jahre und dem Tierbestand der vergangenen Jahre im jeweiligen Bundesland. Dieser Plan wird alljährlich von der EU-Kommission genehmigt.

Im Verdachtsfall werden zusätzlich zum Grundplan Proben genommen. Anzahl und Art richten sich nach Anlass und nach Art des Verdachtes.

Die aktuellen Stichprobenpläne für diese Bundesländer sind durch diese Ausweitungen aus meiner Sicht sicherlich als ausreichend zu betrachten. Ich bin aber gerne bereit, auch diese Sicht noch einmal zu überprüfen.

Zur Frage 10:

Die Hühner- und Putenmastbetriebe werden so wie die Mastbetriebe aller anderen Tierarten nach dem Stichprobenplan untersucht. Für das Jahr 2001 sind bei Masthühnern 440 Proben und bei Truthühnern oder Puten 195 Proben vorgesehen. In den Jahren 1996 und 1997 gab es keine routinemäßigen Untersuchungen bei Geflügel. 1998 wurden zwei Beanstandungen von Höchstwertüberschreitungen festgestellt; im Jahre 1999 gab es keine Beanstandungen. (Abg. Öllinger: Das sind ja "Sticherlproben"!)

Die Berichte der Länder über die Ergebnisse des Jahres 2000 liegen noch nicht vor und müssen bis 31. März 2001 von den Landeshauptleuten übermittelt werden.

Zur Frage 11:

Die Geflügelproduktion und die Hühnerfarmen unterliegen der Geflügelhygieneverordnung. Hiebei ist für Elterntiere eine 14-tägige Beprobung flächendeckend vorgeschrieben. Ebenso werden alle Masttiere vor der Schlachtung stichprobenweise auf Salmonellen untersucht. Diese Untersuchungen sind ein Bestandteil eines von der EU genehmigten Salmonellenbekämpfungsprogramms bei Geflügel, sie werden von dieser auch finanziell unterstützt.

Zur Frage 12:

Im Sinne der Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche habe ich folgende Maßnahmen gesetzt:

Nach Eintreffen der ersten Information mittels Telefax der Europäischen Kommission wurden umgehend alle Landeshauptleute sowie die veterinärmedizinischen Bundesanstalten, die Landesanstalt Ehrental und das Maul- und Klauenseuche-Labor in Wien-Hetzendorf per Telefax vom 22. Februar 2001 informiert.

Die Landeshauptleute wurden zudem angewiesen, feststellen zu lassen, ob seit dem 1. Februar 2001 Zucht- und Nutzschweinesendungen mit Herkunft aus dem Vereinigten Königreich beziehungsweise von dortigem Ursprung in Bestände ihres Wirkungsbereiches verbracht worden sind.


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Weiters erfolgte durch mein Ressort die Übermittlung der Sperrkundmachung der Europäischen Kommission gegen das Vereinigte Königreich auf Grund des MKS-Ausbruchs im Vereinigten Königreich an alle Landeshauptleute, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, das Bundesministerium für Finanzen und den Zoll sowie das Bundesgremium des Agrarhandels am Freitag, den 23. Februar 2001.

Der Zoll wurde weiters ersucht, umgehend Personenkontrollen bei Reisenden aus dem Vereinigten Königreich in Hinblick auf die Sperrkundmachung und die verbotenen Produkte durchzuführen.

Die Landeshauptleute wurden zudem ersucht, die Nachforschungen, ob seit dem 1. Februar 2001 Zucht- oder Nutzschweinesendungen mit Herkunft aus dem Vereinigten Königreich oder mit Ursprung im Vereinigten Königreich in Bestände ihres Wirkungsbereichs verbacht worden sind, auf alle Haus- und Wildpaarhufer auszudehnen.

Es wurden in Österreich keine aus dem Vereinigten Königreich verbrachten Haus- oder Wildpaarhufer ausgeforscht.

Die von mir verfügte Kundmachung betreffend die veterinärbehördlichen Verbringungsbeschränkungen auf Grund von Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich vom 23. Februar 2001 wurde in den "Amtlichen Veterinärnachrichten", Nummer 1/2001, veröffentlicht. Weiters erfolgte die Übermittlung des Textes der Kundmachung an alle Landeshauptleute, das Bundesministerium für Finanzen, das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie an die Wirtschaftskammer Österreich, die Präsidentenkonferenz, die Bundeskammer der Tierärzte Österreichs, die Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen und an die Europäische Kommission.

In einer zusätzlichen Information an das Bundesministerium für Finanzen, Zollabteilung, habe ich nochmals darauf hingewiesen, dass die Kundmachung vom 23. Februar 2001 auf den Privatreiseverkehr vom Vereinigten Königreich anzuwenden ist. Demgemäß müssen alle Waren und Produkte, die gemäß Artikel II bis VIII dieser Kundmachung vom Verbringungsverbot ausgenommen sind, von einer im jeweiligen Artikel angeführten Veterinärbescheinigung begleitet sein. Andernfalls ist die seuchensichere Entsorgung dieser Waren und Produkte zu veranlassen. Die Kosten dieser Entsorgung werden unter Anwendung des § 61 Abs. 1 lit. a des Tierseuchengesetzes vom Bund getragen.

Information an Reisende: Es wurde von mir veranlasst, dass auf den Flughäfen Informationsblätter an Reisende verteilt werden. Außerdem wurden zur Information und zur Warnung an markanten Stellen Plakate angebracht.

Von der Sperre sind folgende Waren betroffen: lebende Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine und andere Paarhufer mit Herkunft aus dem oder Ursprung im Vereinigten Königreich; Samen, Eizellen und Embryonen; frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und anderen Paarhufern; Milch und Milcherzeugnisse; Häute und Felle der genannten Tiere; sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs dieser Tiere. Zu den gesperrten Waren gehört auch der Reiseproviant, der oben genannte Produkte enthält, also auch ein Sandwich.

Betreffend die Produkte, die Maul- und Klauenseuche übertragen können und aus dem Vereinigten Königreich nach Österreich gekommen sein könnten, ist derzeit Folgendes anzumerken: Der innergemeinschaftliche Handel mit lebenden Tieren sowie Fleisch und Fleischerzeugnissen wird von den Amtstierärzten und Fleischuntersuchungstierärzten überwacht. Diese kontrollieren stichprobenweise die eingehenden Produkte. Die Importeure sind verpflichtet, ankommende Sendungen dem Amtstierarzt zu melden.

Gemäß Weisung des Bundesministeriums für Soziales und Gesundheit sind Sendungen aus dem Vereinigten Königreich, die nach dem 1. Februar 2001 nach Österreich verbracht wurden, anzuhalten und dem Bundesministerium für Soziales und Gesundheit zu melden. Je nach Seu


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chengefahr wird über die Sendungen entschieden. Seuchenpläne sind im Bundesministerium in überarbeiteter Form vorhanden.

In Hinblick auf die Ausfuhr von lebenden Schweinen und Schafen aus dem Vereinigten Königreich ab dem 1. Februar ist zu bemerken: Die Behörden von Großbritannien haben festgestellt, in welche Länder Schweine oder Schafe ab diesem Zeitpunkt verbracht wurden, und haben sich mit diesen Ländern in Verbindung gesetzt, um es ihnen zu ermöglichen, entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung der Seuchenverschleppung einzuleiten. Österreich hat ab diesem Zeitpunkt keine solchen Tiere aus dem Vereinigten Königreich bezogen. Weitere Nachforschungen sind zurzeit im Laufen, und die Landeshauptleute sind ebenfalls gemäß Erlass aufgefordert worden, Fleisch und Fleischerzeugnisse, die nach dem 1. Februar 2001 aus dem Vereinigten Königreich nach Österreich verbracht wurden, sicherzustellen. Werden derartige Produkte in Österreich festgestellt, werden sie über die Tierkörperverwertungsanstalten entsorgt. Wenn es sich um Fleisch und Fleischwaren handelt, wird ebenfalls so vorgegangen.

Zur Frage 13:

In den Jahren von 1998 bis 2000 wurde jedes Jahr mindestens eine Schwerpunktaktion hinsichtlich der Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmittelzutaten durchgeführt. Mit den Untersuchungen auf gentechnisch veränderte Lebensmittelzutaten wurde bereits im Jahre 1997 begonnen. In diesem Jahr wurden 104 Proben untersucht. Im Jahre 1998 wurden 282 Proben untersucht, 44 davon wurden wegen Verstoßes gegen die Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittelzutaten beanstandet. 1999 wurden 235 Proben untersucht, zwölf waren zu beanstanden. Für das Jahr 2000 waren mit Stand Jänner 2001 478 Proben untersucht. Von diesen waren elf zu beanstanden. Für eine im November 2000 begonnene zweite Schwerpunktaktion liegen die Endergebnisse noch nicht vor.

Ich darf Sie daher bitten, Frau Kollegin Glawischnig, nicht zu behaupten, dass diese Bundesregierung weniger Kontrollen durchführt als die vorangegangene. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Haigermoser  – in Richtung Grüne –: Abgeblitzt!)

Zu der Frage, wie viele Strafen verhängt wurden und wie hoch das Strafausmaß war, liegen keine Daten im Ministerium vor.

Zu den Fragen 14 und 15:

Nach Bekanntwerden des Problems "Antibiotikarückstände in Zuchtgarnelen" wurde umgehend eine Weisung an alle Landeshauptleute zur Beprobung der auf dem österreichischen Markt befindlichen Shrimps in die Wege geleitet. Die staatlichen Lebensmitteluntersuchungsanstalten wurden angewiesen, die Proben umgehend auf Chloramphenicol zu analysieren. Bisher sind 170 Proben an den Untersuchungsanstalten eingelangt und zur Bearbeitung derzeit dort.

Erzeugnisse der Aquakultur einschließlich Zuchtshrimps unterliegen bei der Einfuhr aus Drittstaaten in die EG harmonisierten Einfuhrbestimmungen. Grundlage für den Import ist die Herkunft aus einem von der EG im Drittland zugelassenen Betrieb aus Staaten, die ebenfalls von der Europäischen Gemeinschaft für den Import solcher Produkte zugelassen sind. Zulassungsvoraussetzungen sind neben hygienischen, verwaltungstechnischen und seuchenhygienischen Vorschriften auch die Vorlage und Genehmigung von Rückstandsprobenplänen für alle Arten von Lebensmitteln tierischer Herkunft einschließlich Erzeugnisse der Aquakultur.

Diese Rückstandspläne wurden durch von der Kommission beauftragte Experten geprüft und im Rahmen des Ständigen Veterinärausschusses der Kommission von allen Mitgliedstaaten genehmigt.

Im Falle positiver Laborbefunde auf Rückstände ist gemäß Richtlinie 96/23/EG des Rates in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie 97/78/EG vorzugehen. Entsprechend wurde im vorliegenden Fall den österreichischen Veterinärgrenzkontrollstellen sofort angeordnet, derartige Einfuhren anzuhalten und erst bei Vorliegen negativer Probenbefunde zur Einfuhr zuzulassen. Diese Maßnahmen können erst nach zehn aufeinander folgenden negativen Probe


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befunden aus demselben Betrieb gelockert werden. Darüber hinaus wurden die Kommission und die Mitgliedstaaten über die Funde in Österreich und die getroffenen Maßnahmen verständigt.

Einfuhrsperren für harmonisierte Waren wären von der Kommission in Absprache mit allen Mitgliedstaaten zu erlassen. Unilaterale Maßnahmen haben auf Grund des gemeinsamen Binnenmarktes praktisch kaum umfassende Auswirkungen, da es lediglich zu einem Umgehungsverkehr kommen würde. Unilaterale Maßnahmen sind darüber hinaus maximal zehn Tage bis zum Tätigwerden der Kommission gültig. Anzumerken ist, dass derartige Produkte, wie zum Beispiel im konkreten Fall von Shrimps aus Ecuador, nur im Ausnahmefall über österreichische Veterinärgrenzkontrollstellen in die EG eingeführt werden.

Zur Frage 16:

Die Fischzuchtbetriebe unterliegen in Österreich mit der Fischuntersuchungs-Verordnung ebenso wie alle anderen Tiere, die zur Lebensmittelgewinnung gehalten werden, dem EU-genehmigten Rückstandskontrollprogramm. Im Zuge dieses Programms werden die Fische auf Arzneimittel und verbotene Masthilfsmittel untersucht. Ein Medikamentenmissbrauch oder ein illegaler Antibiotikaeinsatz kann niemals hundertprozentig ausgeschlossen werden; jedoch erlaubt die angeordnete Rückstandskontrolle sowohl in den Betrieben als auch anlässlich der Schlachtung der Tiere eine flächendeckende Kontrolle.

Zur Frage 17:

Die Frage 17 habe ich Ihnen bereits beantwortet – ich darf die Antwort wiederholen. Die Zahl der mit Stichtag 28. Feber 2001 an den Anstalten Beschäftigten ist wie folgt: Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien: 108, Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Linz: 27, Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Salzburg: 11, Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Graz: 34, Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Innsbruck: 35, Bundesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Mödling: 136, Bundesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Linz: 37, Bundesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Graz: 27, und Bundesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Innsbruck: 27.

Zur Frage 18:

Wie hoch die Zahl der durch die Lebensmittelaufsichtsorgane in Österreich überprüften Betriebe im Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 28. Feber 2001 ist, kann ich Ihnen nicht beantworten, da die entsprechenden statistischen Daten über das Jahr 2000 noch nicht vorliegen. Die Landeshauptleute haben für die Durchführung des Revisions- und Probenplanes 2000 gemäß § 36 Abs. 2 Lebensmittelgesetz 1975 bis zum 31. Mai 2001 zu berichten.

Ich geben Ihnen aber gerne die nachstehenden Daten, die sich, wie ich ausdrücklich betone, auf das Jahr 1999 beziehen:

Im Jahre 1999 wurden 155 054 Betriebsrevisionen durchgeführt. Die Zahl der dabei kontrollierten Betriebe beträgt 81 028.

Wie viele Proben in wie vielen Betrieben genommen worden sind, kann man auf Grund der von den Bundesländern vorgelegten Daten nicht beantworten. Insgesamt wurden jedoch 43 781 amtliche Proben gezogen und an den Untersuchungsanstalten des Bundes und der Länder untersucht und begutachtet.

Die Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchungen haben im Jahre 1999 28 621 amtliche Proben und 9 172 private Proben untersucht. Unterlagen über Strafen und sonstige Sanktionen liegen im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen nicht auf. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)


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Zur Frage 19:

Diese Frage geht offensichtlich von dem in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Entwurf des Landwirtschaftsministeriums aus. Dieser Entwurf ist für mich in der vorliegenden Form nicht akzeptabel. Wir haben daher die Gespräche auf völlig neuer Basis – völlige Trennung der Gesundheitsschutzinteressen und der Produzenteninteressen – begonnen. Im Lebensmittelbereich und im Veterinärbereich wird das Landwirtschaftsministerium keinerlei Eingriffs- und Einflussmöglichkeiten haben, jedoch Informationsmöglichkeiten. Die Vernetzung der Wissenschaft von beiden Seiten, der Produktion und der Kontrolle, wird stattfinden. Von größter Wichtigkeit in der geplanten Agentur ist die Verwirklichung des Prinzips der Kontrolle vom Stall beziehungsweise vom Feld und vom Wasser bis zum Teller.

Zur Frage 20:

Wie hoch die Kosteneinsparungseffekte sein werden, ist noch nicht seriös abzuschätzen. Diese Synergieeffekte sollen aber nicht zur Personaleinsparung, sondern zur Verbesserung des Kontrollregimes genutzt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie auch noch darauf aufmerksam machen, dass ich in der letzten Woche den in der Kommission tätigen Universitätsprofessor Dr. Weber angewiesen habe, in der Europäischen Union wieder Grenzsperren als Maßnahme zur Seuchenbekämpfung zu fordern. Ergebnisse seitens der Europäischen Union liegen noch nicht vor. Ob es uns gelingen wird, dieses klassische seuchenpolitische Instrumentarium auch für die BSE-Krisenbekämpfung in Europa und für andere Krisen einzusetzen, ist derzeit noch offen und im Entscheidungszustand.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass ich nach den von mir beantworteten Fragen aus meiner Sicht mit Fug und Recht sagen kann, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen nach den vorhandenen Verordnungen und nach den vorgefundenen Rechtsinstrumentarien gehandelt habe.

Ich darf noch etwas nachreichen, was mir vom Bundesministerium für Justiz zum Schweineskandal mit Stichtag 15. Februar bekannt gegeben wurde.

Oberstaatsanwaltschaft Wien:

Staatsanwaltschaft Eisenstadt: neun Beschuldigte, eine Hausdurchsuchung,

Staatsanwaltschaft St. Pölten: 20 Beschuldigte, 22 Hausdurchsuchungen,

Staatsanwaltschaft Korneuburg: fünf Beschuldigte, sechs Hausdurchsuchungen,

Staatsanwaltschaft Krems: sieben Verfahren gegen Beschuldigte, sieben Hausdurchsuchungen;

Oberstaatsanwaltschaft Graz:

Staatsanwaltschaft Leoben: vier Verfahren, freiwillige Nachschauen gestattet, keine Hausdurchsuchungsbefehle,

Staatsanwaltschaft Graz: 19 Strafverfahren gegen 79 Verdächtige anhängig, 15 Hausdurchsuchungsbefehle erlassen;

Oberstaatsanwaltschaft Linz:

Staatsanwaltschaft Linz: drei Verfahren gegen insgesamt fünf Beschuldigte anhängig. Eine weitere Anzeige gegen einen Verdächtigen wurde von der Sonderkommission des Landesgendarmeriekommandos bereits angekündigt.


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Staatsanwaltschaft Wels: zwölf Verfahren gegen zwölf Personen beim Untersuchungsrichter in Wels anhängig. In zwei Fällen wurde von der Staatsanwaltschaft die Erlassung eines Hausdurchsuchungsbefehls beantragt.

Staatsanwaltschaft Steyr: vier Strafverfahren gegen fünf Verdächtige,

Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis: 28 Strafverfahren gegen 30 Personen anhängig,

Staatsanwaltschaft Salzburg: ein Verfahren gegen zwei Betriebe anhängig.

Diese Auflistung ist aber nicht als vollständig zu betrachten, weil täglich neue Anzeigen hereinkommen. Das Schreiben stammt vom 16. Februar 2001 und ist von Dr. Solé aus dem Justizministerium unterzeichnet.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hoffe, ich habe Ihnen die Dringliche Anfrage ausführlich genug beantwortet. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Schwarzenberger: Mehr als ausführlich!)

16.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Bundesminister.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein. Die Geschäftsordnung ist bekannt: Jeder Klub hat eine Redezeit von 25 Minuten, kein Redner länger als 10 Minuten.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser. – Bitte. (Abg. Dr. Khol  – in Richtung des auf der Regierungsbank sitzenden Bundesministers Mag. Haupt –: Herbert, du hast den Edlinger-Rekord nicht erreicht! Der Edlinger hat dich übertroffen!)

16.05

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ihre Präambel, Herr Minister, dauerte, glaube ich, geschlagene 21 Minuten. (Abg. Dr. Pumberger: Na und? – Abg. Ing. Westenthaler: Das war eine Lehrstunde!) In Ihrer Präambel verwiesen Sie auf das Erbe, sagten Sie, "ich habe vor" (Abg. Auer: Das war die Chance, dass Sie einmal etwas begreifen! Da müssen Sie ja dankbar sein!), und erzählten Sie davon, dass Sie sich mit Wasserproblemen beschäftigen werden, dass Sie die BSE-Seuche sehr kritisch betrachtet haben, dass Italien und andere Länder viel schlechter gehandelt haben und dass Sie vor allem im Seuchenbekämpfungsprogramm wirklich eine römische Eins verdient haben.

Das haben Sie uns erzählt, aber die Stoßrichtung und die Kritik unserer Dringlichen Anfrage ging ja in eine andere Richtung. Sie ging in die Richtung der Kontrolle und der Verbesserung der Lebensmitteluntersuchungsanstalten und der veterinärmedizinischen Untersuchungsanstalten in dieser Republik. (Abg. Böhacker: Das haben Sie aber nicht hineingeschrieben! – Abg. Achatz: Das haben Sie nicht gefragt!) Da sind Sie uns doch manche Hinweise schuldig geblieben, und da haben Sie uns auf der anderen Seite Daten genannt, die auch dafür sprechen, dass unsere Vorwürfe sehr wohl stimmen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich darf nur eine Zahl wiederholen, Herr Minister. Sie sprachen davon, dass die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung, die BALUF, 106 Angestellte hat. Das haben Sie mir gesagt. Ich habe den Jahresbericht dieser Anstalt. Danach sind es im Jahre 1998 125 gewesen, im Jahre 1999 waren es, glaube ich, 124. Da dürften sich die Zahlen etwas widersprechen. Ich werde dem jedenfalls nachgehen. Wenn das stimmt, was Sie gesagt haben, dann ist in Wien Personal reduziert worden. Das war immer unsere Befürchtung, und das hören Sie auch von Ihren Mitarbeitern. Es wurde Personal reduziert, weil nicht nachbesetzt wurde, weil die Pensionsabgänge nicht durch Neueinstellungen ersetzt wurden. Es ging dadurch wertvolles Know-how verloren.

Herr Minister! Da haben Sie jetzt nachzuhaken. Da haben Sie jetzt sicherlich viele Sünden Ihrer Vorgängerin, der gegenüber ich auch immer sehr kritisch argumentiert habe, aufzuarbeiten. (Abg. Böhacker: Die ist jetzt in Pension!) Deshalb haben wir heute diese Thema hier platziert,


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damit Sie für diesen Nachholprozess, den wir dringend nötig haben, einen Anstoß erhalten. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Minister! In Ihrer Präambel haben Sie etwas gar nicht erwähnt, was ich erwartet hätte. (Abg. Böhacker: War sie zu kurz? – Abg. Ing. Westenthaler: Das gibt es nicht, dass er etwas nicht erwähnt hat! Das glaube ich Ihnen nicht! Er hat alles erklärt!) Sie haben es dann nur auf Grund einer Frage von uns erwähnt, nämlich Ihr Projekt dieser Agentur für Ernährungssicherheit. Sie haben in Ihrer Präambel nicht darüber gesprochen, obwohl ich mich gefragt habe: Was wird er mir denn antworten, der Herr Minister Haupt? Es wird ja alles anders, es wird alles besser. Die Kontrolldefizite gerade auf der mittleren Verwaltungsebene, die es ja – das attestiere ich Ihnen – gibt und die Sie sehr richtig kritisieren, könnten beseitigt werden mit einer Behörde – das sage ich extra –, die Durchgriffsmöglichkeiten hat und die diese mittlere Verwaltungsebene auf Landeshauptmannseite reduziert und überspringt.

Sie haben zur Agentur nur sehr wenig gesagt. Sie haben gesagt, der Entwurf des Landwirtschaftsministers sei unzulänglich, Sie begännen mit einer neuen Basis. Und was haben wir – auch darum findet nämlich heute diese Dringliche statt – am Montag bekommen? – Das Budgetbegleitgesetz. Und in diesem Budgetbegleitgesetz gibt es einen Artikel 13, und dieser Artikel 13 ist wirklich ein Kuriosum in der Geschichte der Budgetbegleitgesetze, denn er umfasst einen Beschluss, dass es ein Gesetz geben soll, nämlich ein Gesetz über die Einrichtung einer Agentur für Ernährungssicherheit spätestens ab 1. Jänner 2002.

An sich sollten wir jetzt nicht womöglich diese leere "Schachtel" im Ausschuss am 13. März und dann im Plenum, das darauf folgt, beschließen, sondern wir sollten – und darum heute die Dringliche – bereits einen Gesetzentwurf haben, der all die Missstände beseitigt, die Sie aufgezählt haben, der uns die Instrumente in die Hand gibt, durchzugreifen, der insgesamt die Lebensmittelkontrolle auf eine neue Basis stellt, die Ausdünnung verhindert, die Instrumente strafft und insgesamt die Umsetzungsressourcen verbessert. (Beifall bei den Grünen.)

Weil ich das Wort "Ressourcen" verwendet habe: In diesem Budgetbegleitgesetz steht im Kapitel 13 bei den Finanzierungselementen, das sei einmal dahingestellt, man werde im Umfang dessen budgetieren, was bisher budgetiert worden ist. Aber wenn man sich genauer erkundigt, dann heißt es, diese Budgetierung wird minus der budgetierten Einnahmen erfolgen. Das ist wieder eine Spezialgeschichte. Wir können gerne noch darüber reden, aber das heißt, es wird ein Abstrich erfolgen, denn die budgetierten Einnahmen sind ja in der Vergangenheit bei diesen Anstalten immer relativ hoch angesetzt gewesen.

Diese hohle Schachtel dieser Ernährungssicherheitsagentur ist für mich der kritische Punkt. Da möchte ich nicht die Katze im Sack kaufen, sondern für diese hohle "Schachtel" möchte ich konkrete, jetzt und heute paktierte Inhalte haben. (Beifall bei den Grünen.) Vor allem möchte ich eines klargestellt haben, Herr Minister: dass Sie die "Schachtel" in der Hand haben und dass nicht der Herr Landwirtschaftsminister als Vertreter von Produzenten, als Vertreter einer Wirtschaft in dieser Ihrer "Schachtel" herumkramt, sich Informationen beschafft und womöglich auch noch den Zugang zur Kontrolle findet. Das hieße, den Bock zum Gärtner zu machen. Das wollen Sie nicht, das wollen wir nicht! Daher: Legen Sie die Karten auf den Tisch! Wie soll die "Schachtel" ausschauen? (Beifall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Leer!)

Herr Minister! Sie haben auch von Stichproben erzählt beziehungsweise sogar in der Beantwortung einer unserer Fragen – ich glaube, es war die Frage 10 über Puten- und Hühnermastbetriebe – festgestellt, dass Stichproben im Umfang von 440 bei den Hühnern und 135 bei den Puten stattgefunden haben. Bitte, schauen Sie einmal in so einen Mastbetrieb: Da stehen Tausende von Hühnern. Ich glaube, wir haben in Österreich Millionen von Schlachtungen bei Hühnern und Puten. Und diese Zahl steigt logischerweise, weil die Leute sich aus unerfindlichen Gründen – aus für mich persönlich unerfindlichen Gründen – nicht dem bestkontrollierten Fleisch hingeben, nämlich dem Rindfleisch, sondern auf das schlechtestkontrollierte ausweichen, auf das Hühner- und Putenfleisch. Das war für mich schon eine sehr entlarvende Information. Die Stichproben sind gerade in den heiklen Bereichen wirklich minimal. Und da müsste man ansetzen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Maier. )


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Hierfür gibt es ja auch sehr gute Reformkonzepte, auch aus der Steiermark. Bitte, bedenken Sie auch: Tatsache ist, dass Material, dass Fleisch, von dem Stichproben genommen werden, weiter auf dem Fließband läuft, zur Verpackung, in die Vitrine, zum Konsumenten gelangt. Das Fleisch, von dem Stichproben genommen wurden, geht seinen Weg unbeeinträchtigt weiter. Hier müssen Sie auch eingreifen und sagen: Wenn eine Stichprobe genommen wird, dann muss das einmal zurückgehalten werden.

Das machen Sie bei den Stichproben auf BSE. Hier erfolgen Stichproben zu 100 Prozent. Hier wird auch zurückgehalten, bis die Untersuchungsergebnisse der Probe auf dem Tisch liegen. Bei den Routinestichproben ist das überhaupt nicht der Fall. Ich frage mich, welchen Sinn die dann haben, außer dass Sie statistische Zahlen vorlegen können.

Das ist eine Konsumentenschutzpolitik, die den Namen nicht verdient, das ist eine Politik, die eher verharmlost und vertuscht, das ist eine Pseudomaßnahme, eine Alibiaktion. (Beifall bei den Grünen.)

Stichproben haben den Sinn, dass man, wenn etwas entdeckt wird, dann auch wirklich die Gesundheit der KonsumentInnen schützen kann und sie davor bewahren kann, etwas zu essen, was falsch ist oder wo Antibiotikarückstände, Hemmstoffe et cetera enthalten sind. Aber das geht ja jetzt sozusagen ungehemmt in die Regale, und da müssten Sie ansetzen. Das ist auch unsere Forderung hier und heute, dass da eine Reform erfolgt.

Ein zweiter Reformansatzpunkt ist unter dem Titel "gläserner Bauernhof" genannt worden. Hier geht es zunächst einmal um die Vernetzung von EDV-Daten. Der Fleischbeschauarzt im Schlachthof stellt gewisse Erscheinungen fest. Es ist nicht gewährleistet, dass es eine Rückmeldung zum Betrieb gibt – hiefür wäre eine Datenbank notwendig –, und es ist nicht gewährleistet, dass es insgesamt auch an die Konsumenten eine Rückmeldung gibt. Hier bedarf es eines neuen Konzepts im Sinne von Tiergesundheitsdiensten, und hier müssen Sie auch handeln. Das haben Sie heute nicht gesagt. Das fordere ich ein: Tiergesundheitsdienste wirklich nach dem Reformmodell, wie es teilweise schon in der Steiermark angegangen wird.

Dort geschieht es auf freiwilliger Basis. Diese Freiwilligkeit sollte man auch belohnen, und zwar mit besseren Qualitätssiegeln. Das haben Sie auch nicht erwähnt, Herr Minister. Ich weiß, Sie sind nicht in erster Linie zuständig. Und das ist auch Ihr Problem: die Zersplitterung des Lebensmittelbereiches und auch des Konsumentenschutzbereiches. Für die Produktkennzeichnung ist nämlich der Herr Minister Bartenstein zuständig, und da gibt es – Sie werden es nicht glauben – eine Gütesiegelverordnung aus dem Jahre 1942, unterzeichnet vom damaligen Reichswirtschaftsminister und vom Reichsminister für Ernährung. Die gilt noch immer! 1942!

Unter diesen Voraussetzungen können wir in Österreich keine ordentliche KonsumentInneninformation über Gütesiegel und Kennzeichnungen gewährleisten, denn hier haben wir gesetzlich noch sehr viel offen. Wir als Konsumentinnen und Konsumenten leiden ja auch darunter, dass es diesen Dschungel und diese Vielfalt an Kennzeichnungen gibt. Gerade auch im Hinblick auf Qualitätslebensmittel sollten Sie sich daher wirklich mit Herrn Minister Molterer, mit Herrn Minister Bartenstein und auch mit Ihrem Kollegen Minister Böhmdorfer zusammensetzen, damit endlich einmal auch die Kennzeichnung wirklich durchgreifend, klar und eindeutig erfolgt und staatlich garantiert ist. Wir verlangen immer wieder ein Biogütesiegel, ein Dachsiegel. Auch Ihr Verlangen müsste das sein. Sie müssten auch dahinterstehen – gerade im Sinne einer guten Lebensmittelpolitik.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlusssatz!

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (fortsetzend): Ich möchte schon zum Schlusssatz kommen. – Herr Minister! Sie haben einiges vor. Bitte schmieden Sie wirklich Nägel mit Köpfen! Es ist dringend notwendig. Lösen Sie das ein, was Sie versprochen haben, und machen Sie vor allem eines: Machen Sie sich einen Aktionsplan mit klaren Daten, klaren Zeitvorgaben! Setzen Sie das um! Ich glaube, dann wäre es nicht notwendig, dass wir eine Dringliche machen, dann könnten wir endlich das Vertrauen der KonsumentInnen wieder gewinnen. – Danke schön. (Beifall bei


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den Grünen. – Abg. Dr. Moser überreicht dem auf der Regierungsbank sitzenden Bundesminister Mag. Haupt ein zusammengerolltes Stück Papier.)

16.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. Die Uhr ist wunschgemäß auf 6 Minuten gestellt. (Abg. Dr. Pumberger  – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Maier –: Redest du statt der Prammer? – Abg. Achatz: Die Prammer ist geflüchtet!)

16.16

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister, ich habe Ihre Worte wohl vernommen. Ich kann Ihnen sagen, Sie haben in vielen Bereichen unsere Unterstützung: in der Frage der Amtstierärzte, zu der Sie die Dienstgeberproblematik auf Landesebene angesprochen haben, in der Frage eines Tierarzneimitteltransportgesetzes, nach dem der Besitz auch strafbar werden sollte. Wir werden Sie unterstützen, allerdings – und das möchte ich hier mit aller Deutlichkeit sagen –: Ich wünsche Ihnen viel Glück!

Bedauerlicherweise ist niemand von den ÖVP-Bauernvertretern hier im Saal. (Widerspruch bei der ÖVP. – Abg. Zweytick hebt die Hand, damit er gesehen wird.) Die Schwarzenbergers und Schwarzböcks haben es in der letzten Periode verhindert. Ich erinnere mich an die Diskussion im Juli letzten Jahres, bei der Anträge in diesem Bereich abgelehnt worden sind. (Abg. Schwarzenberger: Sie sagen nicht die Wahrheit!) Hier liegt die politische Verantwortung, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schwarzenberger: Sagen Sie doch die Wahrheit! – Abg. Gradwohl  – in Richtung des Abg. Schwarzenberger –: Du warst doch bei den Verhandlungen dabei!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden über Lebensmittelskandale. Lassen Sie mich eines mit aller Deutlichkeit festhalten: Es sind keine Lebensmittelskandale. Wir haben Futtermittelskandale, und wir haben ein Kontrolldefizit in der Landwirtschaft. Das ist die Wahrheit! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich mir den derzeit vorliegenden Entwurf dieser so genannten Ernährungsagentur ansehe, dann muss ich sagen: Liebe FPÖ, ihr habt euch von der ÖVP wieder einmal über den Tisch ziehen lassen. Man muss einmal diese Sprachschöp-fung näher determinieren. Bei "Ernährungswesen", "Ernährungssicherheit" geht es ja darum, dass genug Lebensmittel da sind. In Wirklichkeit ginge es allerdings um die Lebensmittelsicherheit. Oder wenn ich mir den Begriff "Agentur" anschaue. Was ist die Agentur? Ist das eine Nebenstelle, eine Geschäftsstelle, eine Vermittlungsstelle? Werden da Gutachten vermittelt? Agentur kommt von Agent. Agent heißt Spion. Wer ist der Spion? Ist das vielleicht der Landwirtschaftsminister, der in dieser Agentur sitzt und nach seinen Vorstellungen mehr Aufsichtsräte bestellen will als der Gesundheitsminister?

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit haben wir uns auseinander zu setzen und klar die politische Verantwortung der ÖVP-Bauernvertreter darzulegen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Auer: Schwacher Applaus! – Abg. Schwarzenberger: Das war ein spärlicher Applaus! Ihre Parteikollegen gehen da nicht mehr mit!)

Herr Bundesminister Haupt! Ihre Beantwortung würde ich in drei Bereiche unterteilen. Sie war von der Darstellung her in vielen Bereichen sachlich korrekt. Es war allerdings auch eine Schönwetter-Beantwortung, weil Sie bestimmte Fragen nicht angesprochen haben. Und andere Antworten, Herr Bundesminister – ich sage das hier sehr klar und deutlich –, waren schlichtweg falsch.

Sie haben der Bundesministerin Prammer vorgeworfen, sie hätte Geld aufgegeben – ich bin wieder bei der ÖVP, meine sehr verehrten Damen und Herren –, aber es ging darum, dass bestimmte Investitionen nicht getätigt werden konnten, nämlich der Neubau der Bundesanstalt in Wien. Was passiert, Kollege Schwarzenberger, wenn der Wirtschaftsminister – und der Wirtschaftsminister gehört zur ÖVP – nein sagt? (Abg. Schwarzenberger: Aber der Finanzminister


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war der Edlinger!) Das Geld, die Rücklage muss aufgelöst werden. Und dafür sind wiederum Sie verantwortlich. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schwarzenberger  – sich mit der rechten Hand hinter dem linken Ohr kratzend –: Kollege Maier, so war das jetzt!)

Herr Bundesminister! Ich glaube, Sie wissen so gut wie wir, dass die Hauptprobleme im Agrarbereich liegen. Dort gibt es die Kontrolldefizite, dort wurde vertuscht, und dort wurden auch die Kontrollen reduziert. Reden wir über die Futtermittelkontrollen! Reden wir über die geplanten Kontrollen für das Jahr 2000: von 1 827 auf Weisung von Bundesminister Molterer auf 1 600, aber nur im betrieblichen Bereich. Auf den Bauernhöfen ist nicht kontrolliert worden, es ist keine einzige Probe gezogen worden. Jeder von Ihnen weiß, dass die Bauern in Westösterreich – in Tirol waren es 70 Prozent – ihre Futtermittel aus Italien und Deutschland bezogen haben. (Abg. Dr. Pumberger: Woher wissen Sie das?)

Wir kennen jetzt auch die Zusammensetzung. Wir wissen, dass es eine Verunreinigung im Ausmaß von bis zu 30 Prozent gegeben hat. Aber niemand, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat kontrolliert! Stellen wir uns eines vor: Infektiöse Futtermittel werden verkauft, oder Milchaustauscher mit infektiösem Tierfett werden verkauft, und dann kommt der BSE-Fall. (Abg. Achatz: Das müssen Sie anzeigen!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier liegen die wirklichen Defizite!

Wir meinen daher: Wir brauchen in Österreich eine Kompetenzbereinigung, und wir brauchen eine Neuordnung der mittelbaren Bundesverwaltung. Herr Bundesminister, Sie haben hier unsere Unterstützung, ich sage das ganz klar! Ich wünsche Ihnen nur viel Glück, sich in dieser Frage gegen die ÖVP durchzusetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe auch einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Maier, Mag. Sima, Huber, Lackner, Gradwohl und Genossen ein, betreffend Schließung von Kontrolllücken im Lebensmittelbereich – Änderung des Bundesministeriengesetzes 2000.

Herr Bundesminister! Sie haben am letzten Sonntag klar darauf hingewiesen, dass es eine Vereinbarung in der Bundesregierung gebe, wonach Sie alle Kontrollen übernehmen. Wir nehmen Sie jetzt beim Wort. Wir sind der Auffassung, dass es zu einer Kompetenzverschiebung nach dem Bundesministeriengesetz zu kommen hat. Wir sind der Auffassung, dass nicht der Landwirtschaftsminister, sondern der Gesundheitsminister die Kontrollen über diese landwirtschaftlichen Betriebsmittel, sprich Futtermittel, zu übernehmen hat.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier, Mag. Sima, Huber, Lackner, Gradwohl und Genossen betreffend Schließung von Kontrolllücken im Lebensmittelbereich – Änderung des Bundesministeriengesetzes 2000

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Schließung der von Bundesminister Haupt dargelegten Kontrolllücken bis spätestens 30. April 2001 einen Gesetzesvorschlag dem Nationalrat vorzulegen, mit dem das Bundesministeriengesetz 2000 dahin gehend geändert wird, dass die Kontrolle landwirtschaftlicher Betriebsmittel – insbesondere der Futtermittel – dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen zugeordnet wird."

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Stenographisches Protokoll
57. Sitzung / Seite 126

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kollegen von der Freiheitlichen Partei und von der Österreichischen Volkspartei! Wir nehmen Sie beim Wort. Wir sind konstruktiv, und wir unterstützen in dieser Frage Herrn Bundesminister Haupt. (Abg. Dr. Pumberger: Redezeit!) Wir dürfen Sie einladen, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Mikl-Leitner. – Bitte.

16.23

Abgeordnete Mag. Johanna Mikl-Leitner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Aus meiner Sicht hat die Dringliche Anfrage der Grünen heute wieder einmal eindeutig gezeigt, dass sich die Grünen voll und ganz auf Panikmache spezialisiert haben, auf nichts anderes, als Angst und Verun-sicherung zu schüren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Schwarzenberger: Sie wollen ja Arbeitsplätze gefährden!)

Äußerst dramatisch finde ich, dass diese ganze Verunsicherungskampagne auch noch auf falschen Daten und Fakten beruht und dass Ihnen anscheinend das konstruktive Miteinander, das konstruktive Arbeiten ganz abhanden gekommen ist. Sie versuchen zwar, Ihre fachliche Inkompetenz zu überspielen, indem Sie vortäuschen, sich für den Konsumenten einzusetzen, aber ich glaube, das gelingt Ihnen nicht so ganz, sondern das ist sicherlich auch ein Teil des Wiener Wahlkampfes, der jetzt im Gange ist. Daher ist das für mich sozusagen nur eine reine Alibihandlung der Grünen.

Entscheidend ist: Was will der Konsument? Was fehlt dem Konsumenten? – Der Konsument will hundertprozentige Transparenz. Der Konsument will umfassende Information und umfassende Aufklärung.

Was in der Vergangenheit erfolgreich war und was seit den siebziger Jahren erfolgreich war, war das so genannte Vier-Augen-Prinzip beziehungsweise ist nach wie vor das Vier-Augen-Prinzip. Was bedeutet das? – Das heißt nichts anderes als Folgendes: Die Kompetenzen im Bereich Betriebsmittelrecht liegen im Landwirtschaftsressort, das Veterinärrecht und das Lebensmittelrecht liegen im Gesundheitsressort. So war es in der Vergangenheit, so ist es heute, und so soll es auch in Zukunft bleiben. (Abg. Huber: Nein!)

Was für uns entscheidend ist, ist, dass wir mehr Transparenz haben wollen und dass wir diese Steigerung der Transparenz gewährleisten wollen. Deswegen freut es mich, dass wir hier auf einem richtigen Wege sind und dass wir in Richtung Ernährungsagentur schon vorgearbeitet haben. Diese wird einen großen Beitrag zur Steigerung dieser Transparenz leisten.

Mit dieser Ernährungsagentur soll eine vollkommene Prozesskontrolle erreicht werden, eine lückenlose Prozesskontrolle, begonnen von den landwirtschaftlichen Betriebsmitteln über das Veterinärrecht bis hin zu den Lebensmittelkontrollen. Ganz entscheidend ist für mich die Nachvollziehbarkeit vom Stall beziehungsweise Feld bis hin zum Ladentisch. Das muss unser oberstes Ziel sein!

Sie haben heute seitens der Opposition geäußert, dass Sie Sorge haben, dass das Vier-Augen-Prinzip verloren geht. Ich darf diese Ängste zerstreuen. Im Bereich der Ernährungsagentur wird sich nichts an der Aufteilung der Legistik zwischen den Ministerien ändern. (Zwischenruf der Abg. Huber. ) Auch was das Weisungsrecht und die Ministerverantwortlichkeit betrifft, wird sich in diesem Bereich nichts ändern, sondern es bleibt wie bisher.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor die Grünen weiter durch die Lande ziehen und unseren Bauernstand kriminalisieren und die Verunsicherungspolitik vorantreiben, sollten wir uns doch einige Fakten anschauen. (Abg. Mag. Kogler: Bitte darum!)


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57. Sitzung / Seite 127

Wir alle wissen – und Minister Haupt hat heute schon sehr vieles an Maßnahmen, Zahlen, Daten und Fakten dokumentiert –, dass in den letzten Jahren sehr viel in den Bereich der Sicherheit investiert worden ist. Ich bin froh, dass es in den letzten Jahren eine vorausschauende Landwirtschaftspolitik gegeben hat. Umsonst wäre das BSE-Risiko in Österreich – neben Finnland und Schweden – nämlich nicht das niedrigste im gesamten EU-Raum. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Auch hier darf ich noch einmal kurz auf die Panikmache der Grünen verweisen. Ich glaube, jeder von uns hat das Gefühl, als ob sich die Grünen tagtäglich oder stündlich über den ersten BSE-Fall in Österreich freuen würden. (Abg. Mag. Kogler: Nicht ...!) Gott sei Dank ist bis heute auf Grund der vorausschauenden Politik kein BSE-Fall bei uns vorgekommen.

Ich danke in diesem Zusammenhang unserer Regierung für das rasche Handeln und die raschen Maßnahmen, die gesetzt worden sind. Kollege Prinz wird noch im Detail darauf eingehen. Gestatten Sie mir nur den Hinweis darauf, dass auch im Vollzug rasch und schnell gehandelt worden ist. Ich denke hier an das Landwirtschaftsministerium, dort ist unter anderem der Personalstand für die Futtermitteluntersuchungen erhöht worden.

Ich darf auch die Anschuldigungen der Kollegin Glawischnig zurückweisen. Sie hat vor allem Niederösterreich sehr stark angegriffen. Ich möchte diese Vorwürfe ins rechte Licht rücken und kurz darauf eingehen. Es dürfte Ihnen entgangen sein, dass wir in Niederösterreich 30 bis 40 Personen zusätzlich abgestellt haben, was die Kontrolle des Tiermehl-Fütterungsverbots betrifft. (Abg. Mag. Kogler: Wer ist "wir"?) Sie dürfen sich gerne im Anschluss weitere Informationen dazu holen, welche Initiativen und Maßnahmen in Niederösterreich gesetzt wurden. Ich kann Ihnen jetzt schon berichten, dass innerhalb einiger Tage bereits 10 Prozent der niederösterreichischen Betriebe zur Gänze kontrolliert worden sind.

Zur illegalen Verabreichung von Antibiotika: Auch da wurde rasch gehandelt. Ich darf auch hier ins rechte Licht rücken, dass wir seitens Niederösterreich zusätzlich 400 große Betriebe kontrolliert haben und dass in Niederösterreich zirka 40 Betriebe von der Kriminalpolizei überwacht beziehungsweise überprüft worden sind.

Sehr wichtig ist vor allem, dass man immer auch vor Augen hat, dass wir in Österreich die geringste Anzahl an Betrieben haben, die mehr als 1 000 Stück Schweine halten. Ich denke, gerade diese Struktur zeigt beziehungsweise lässt den Schluss zu, dass Tierarzneimittel von den kleinen Betrieben nicht illegal importiert werden, sondern dass Tierarzneimittel vom Tierarzt bezogen beziehungsweise verabreicht werden.

Ich gebe in diesem Fall schon zu, dass jeder Vorfall, jede positive Probe ein Fall zu viel ist, aber ich glaube, das gibt nicht Anlass beziehungsweise nicht die Berechtigung dazu, die ganze Bauernschaft und die ganze Landwirtschaft zu kriminalisieren. Letztendlich tun wir das auch im Bereich der Wirtschaftskriminalität nicht. Auch wenn ein Fall von Wirtschaftkriminalität vorkommt, heißt es nicht, dass alle Unternehmer Kriminelle sind. Das lassen wir auch bei der Landwirtschaft nicht zu! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich glaube, ich muss noch einmal auf die Betriebe in Österreich verweisen. 36 Betriebe in Österreich sind gesperrt worden. Acht davon befinden sich in Niederösterreich, und die Anzahl der Betriebe in Niederösterreich beträgt insgesamt 18 000. Das zeigt, dass man hier auch in keinster Weise die Relation vergessen sollte (Abg. Auer: Genau so ist es!), sondern sich diese Relation immer wieder vor Augen führen sollte.

Wichtig war uns von der ersten Minute an, den schwarzen Schafen das Handwerk zu legen. Dazu sind wir von der ersten Minute an gestanden, und das werden wir auch weiterhin so tun. (Zwischenruf des Abg. Parnigoni. ) Was meiner Ansicht nach nicht richtig ist, ist die Panikmache, die seitens der Opposition betrieben wird. Dort versucht man auch noch, daraus politisches Kapital zu schlagen. Gerade in diesem sensiblen Bereich ist dies eine große "Schweinerei". (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Wenitsch. )


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57. Sitzung / Seite 128

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, Sie vergessen auch, dass Sie mit dieser Panikmache, mit dieser Verunsicherungsstrategie Arbeitsplätze im Bereich der Landwirtschaft gefährden. Sie gefährden aber auch Arbeitsplätze im Bereich des Handels und der Produktion.

Ich glaube, im Sinne des Konsumenten ist es wichtig, ihm umfassende Information, ausreichende Information und vor allem richtige Information zu geben. Wir wollen dies auch weiterhin tun, weil wir daran interessiert sind, dass der Konsument wiederum Vertrauen in die österreichischen Qualitätsprodukte bekommt. Ich glaube, diese Politik zahlt sich für unsere Konsumenten aus. Ich lade Sie ein, unsere Politik auch mitzutragen – im Interesse unserer Konsumenten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.33

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Gahr zu Wort gemeldet. Ich bitte, die Bestimmungen der Geschäftsordnung einzuhalten, insbesondere auch die Redezeit. – Bitte.

16.33

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Abgeordneter Maier hat behauptet, in Tirol hätten 70 Prozent der Futtermittel aus Deutschland und Italien gestammt.

Ich darf richtigstellen: Es sind Futtermittel aus Italien und Deutschland importiert worden, aber lediglich zu höchstens 20 Prozent. Das ist mit offenen Grenzen zu begründen.

Ich darf auch feststellen, dass alles legal abgelaufen ist. (Beifall bei der ÖVP.)

16.34

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort gemeldet. Ich mache den gleichen Hinweis wie vorhin. – Bitte.

16.34

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Meine Vorrednerin hat davon gesprochen, dass die Grünen erstens Panik machen, dass die Grünen zweitens den Bauernstand kriminalisieren und dass sich drittens die Grünen über den ersten BSE-Fall freuen. (Abg. Mag. Mikl-Leitner: Freuen würden!)

Ich berichtige tatsächlich: Weder Kollegin Glawischnig noch ich haben heute Panik gemacht. Keine von uns hat über den Bauernstand als solchen negativ gesprochen. (Abg. Auer: Nein, das tut ihr überhaupt nicht!)

Zum Dritten sind wir froh darüber, dass es keinen BSE-Fall gibt. (Beifall bei den Grünen.)

16.34

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Achatz. Sie hat das Wort.

16.35

Abgeordnete Anna Elisabeth Achatz (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Frau Kollegin Glawischnig! Zu Ihrem Referat zur heutigen Dringlichen Anfrage kann ich nur sagen: Sie haben wirklich schlecht recherchiert, Sie waren inkompetent, und Sie haben noch dazu schlecht vorgetragen. Es hat einfach nichts gepasst, es hat hinten und vorne nichts gepasst. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Frau Kollegin, Sie haben schwere Vorwürfe zum Beispiel gegen die Behörden in Oberösterreich gerichtet. Ich darf Ihnen ausrichten – ich habe mittlerweile diese Information bekommen –, dass sowohl die Gendarmerie als auch die Veterinärbehörde die Zusammenarbeit in Sachen Hormonskandal und Schweineskandal lobt. Daher lassen sie sich nicht unterstellen, dass es da keine Kooperation gegeben hätte.

Sie haben weiters gesagt, Frau Kollegin, dass in Deutschland viel richtiger, besser und seriöser vorgegangen wird. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass in Deutschland zwar genauso wie


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57. Sitzung / Seite 129

bei uns untersucht wird – das heißt weniger –, aber es wird kein einziger Betrieb gesperrt. In Österreich sind die Betriebe gesperrt, bis das zweite Untersuchungsergebnis da ist, in Deutschland nicht. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! – Nur soviel zu "Chaos statt zentralem Management".

Zur Frage der Rückmeldungen: Frau Kollegin Moser, da gebe ich Ihnen Recht, wenn Sie sagen, wir bräuchten ein Rückmeldesystem. Das hat die oberösterreichische Veterinärbehörde mehrmals gefordert, aber das fällt in die Zuständigkeit des Landeshauptmanns. Leider Gottes hat der Landeshauptmann von Oberösterreich die Finanzierung dieses Rückmeldesystems immer abgelehnt. Aber ich hoffe, dass er im Lichte dieser Dinge seine Meinung ändert.

Zur Konsumenten- und Gütesiegel-Problematik: Frau Kollegin Moser, da bin ich hundertprozentig bei Ihnen. Ich kämpfe auch schon lange in dieser Richtung, und ich glaube, mit der neuen Bundesregierung werden wir die Sache in dieser Richtung endlich einmal zum Positiven wenden.

Auch was die Ernährungsagentur betrifft, bin ich Ihrer Meinung. Da geht es nicht um Vorstandsposten, sondern da geht es darum, dass eine Behörde eingerichtet wird, mit der die Konsumenten wirklich Sicherheit haben und in der Transparenz herrscht, und zwar in allen Bereichen.

Aber eines muss ich schon sagen – und da hat meine Vorrednerin wirklich Recht –: Die Grünen haben wieder einmal einen Skandal gewittert, und jetzt schreien sie eben wieder "Skandal". Wir haben zwar in Österreich keinen BSE-Skandal, aber die Grünen schreien "Skandal". – Das Ergebnis sind 30 Prozent minus beim Rindfleischkonsum, obwohl wir in Österreich, Gott sei Dank, keinen BSE-Skandal haben.

Die Grünen und die "Vier Pfoten" schreien "Schweineskandal", "Hormonskandal", "Medikamentenskandal", Hunderte Schweinemäster würden sozusagen ihre Schweine vergiften. – Das Ergebnis ist eine weitere Verunsicherung der Konsumenten.

Sie fordern da jedes Mal Schlagzeilen heraus – aber die Schlagzeilen über BSE, Schweineskandal oder Schweinepest gibt es schon in einem anderen Land und nicht in Österreich. Dank einer gut arbeitenden Behörde gibt es diese Fälle nicht bei uns, sondern die gibt es in Großbritannien, in Frankreich, in Deutschland und in Holland. Es besteht jedoch die große Gefahr, dass wir uns wegen der freien Grenzen diese Probleme importieren – dank der "Segnungen" der europäischen Agrarpolitik!

Es ist dies überhaupt eigenartig von einer Partei, deren Agrarsprecher Pirklhuber ganz Österreich als "Schweinestall" bezeichnet – und das, Herr Kollege Pirklhuber, bis heute ohne Entschuldigung. (Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber: Sie wissen genau, was gemeint war, Frau Kollegin!) Das ist wirklich ein Skandal, das kann ich Ihnen sagen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Ich hoffe, Herr Kollege Pirklhuber, Sie haben den Mut und den Anstand, sich hier und heute zu entschuldigen. Ich warte darauf! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Das sollte er machen!)

Sie sind einfach nicht ernst zu nehmen, wenn Sie sich heute nicht entschuldigen. Sie sind einfach nicht ernst zu nehmen in Ihrem Eifer, alles und jeden zu kriminalisieren.

Ich muss sagen, ich bin heute richtig froh darüber, dass der Gesundheitsminister und der Zuständige für die Veterinärangelegenheiten ein Herr Mag. Haupt ist. Nicht auszudenken, diese Anfrage hätte eine Kollegin Prammer beantworten müssen; nicht auszudenken wäre das! Über Pirklhuber rede ich gar nicht, der würde wieder alle beschimpfen! (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Schwarzenberger: Chaos perfekt!)

Ich muss dem Kollegen und Minister Haupt wirklich gratulieren. Er hat im Fall BSE und auch bei der Schweine-Problematik professionell gearbeitet, und zwar von Anfang an, und dies im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Die Problematik der gesetzlichen Möglichkeiten hat Herr Bundesminister Mag. Haupt ja aufgezählt. Die haben wir "geerbt", und da wird es höchste Zeit,


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57. Sitzung / Seite 130

dass wir eine Kompetenzbereinigung machen, das ist überhaupt keine Frage. – Das ist der Punkt eins.

Der zweite Punkt – das ist auch eine Angelegenheit der Ursachenbekämpfung – ist die Änderung der Agrarpolitik. Das ist ein Gebot der Stunde. Wenn sich die EU-Agrarpolitik nicht rasch ändert, wenn wir nicht rasch zu einem flächenbezogenen Viehbestand kommen, wenn wir nicht endlich eine Landwirtschaftspolitik betreiben, die im Einklang mit der Natur, mit dem Tier und mit dem Menschen erfolgt, ist das, was sich jetzt in Europa abspielt, der Anfang vom Ende.

Wir Freiheitliche laden Sie alle ein, mitzuhelfen, eine Renationalisierung – anders wird es wahrscheinlich nicht möglich sein – herbeizuführen. Das, was sich jetzt abspielt, ist der falsche Weg! Es ist jedoch niemand bereit – auch die deutsche Grüne Künast nicht – zu einer echten Änderung der Agrarpolitik, denn das einzig Wirkungsvolle wäre wahrscheinlich die Renationalisierung, und dann könnten wir unsere Agrarpolitik wieder selbst machen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt sollte einmal der Pirklhuber etwas dazu sagen!)

16.41

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Herr Minister Haupt, ich bin froh darüber, dass Sie zur Begründung Ihrer Politik einmal nicht österreichische Lyriker und Schriftsteller strapaziert haben. Aber Sie haben etwas strapaziert, was wir von der Regierung immer wieder hören: Das meiste ist okay! Wir sind unheimlich tüchtig und knapp daran, überhaupt die Besten zu sein!

Dringliche Anfragen sind dazu da, zu fragen, wie gut jemand wirklich ist – und das sollte sich dann auch herausstellen. Zu kritisieren, dass die Grünen es gewagt haben, zu verlangen, dass eine Anfrage dringlich behandelt wird, ist insofern schon Realitätsverweigerung, als Sie ja zugeben müssen, ob jetzt ein BSE-Fall ... (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.)  – Ich habe nicht den Minister gemeint, es gibt ja auch noch andere, die bei der FPÖ oder bei der ÖVP sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Das hat sich so angehört!) Die Parteien bestehen ja nicht nur aus Ministern. (Beifall bei den Grünen.)

Diese Anfrage ist deswegen notwendig und dringlich, weil BSE, auch wenn es in Österreich keinen Fall gibt, doch eine potentielle Gefahr ist, die man nicht negieren kann. Es sind auch Antibiotikaresistenzen eine potentielle Gefahr und so weiter. Die Lebensmittelsicherheit werden Sie ja auch nicht als gerade unwichtiges Problem darstellen. (Abg. Ing. Westenthaler: Es sind auch Politiker eine potentielle Gefahr, wenn sie die Österreicher als "Schweine" bezeichnen!)

Dringliche Anfragen bestehen aus Anfragen, nicht aus Untergriffen. Unsere Anfrage besteht auch nicht aus Untergriffen, und sie findet in einem Feld statt, wo man vernünftig auch unterschiedliche Meinungen argumentieren und diskutieren kann, nicht auf dem Terrain einer Heeressport- und Nahkampfschule, wo man meint, man müsse dem anderen unbedingt etwas aufs Knie werfen.

Ich bin deswegen dagegen, leichtfertig zu sagen: Wir sind die Besten!, weil man vor zehn, 15 Jahren auch in England damit begonnen hat, das zu glauben.

Sie wissen, es gibt zwei ganz große angeordnete Untersuchungen: Eine Untersuchung, der Southwood-Report, hat gesagt: Es besteht keine Gefahr für den Menschen. Sollten sich unsere Annahmen aber als falsch erweisen, dann wird die Sache kritisch. – So steht es im Report.

Zuzugeben, dass auch wir – ich schließe mich selbst nicht aus –, auch der Herr Minister, vielleicht von falschen Annahmen ausgehen könnten, wäre, glaube ich, ein Zeichen oder Signal einer vernünftigen Politik. Diese Anfrage dient dazu, die Augen einfach aufzumachen. (Beifall bei den Grünen.)


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57. Sitzung / Seite 131

Der zweite Report, der Philips-Report, hat festgestellt – das kommt jetzt schon in die heutige Politik hinein –, dass auch die Wissenschaft und die Beauftragung der Wissenschaft zur Klärung dieser Probleme ganz extreme Lücken und Unzulänglichkeiten hier aufgewiesen hat. Und das hat damit zu tun, dass die Unabhängigkeit solcher Untersuchungsanstalten, die Unabhängigkeit solcher Forscherinnen und Forscher etwas ganz Essentielles ist. Ich halte es für zumindest überlegenswert, ob es wirklich klug ist, wenn Leute untersuchen, deren Überleben auf dem Markt von den Auftraggebern, die sie kontrollieren müssen, garantiert werden muss. (Beifall bei den Grünen.)

Ob es jetzt "Agentur" oder anders heißt, ist mir relativ egal, aber darüber, diese zentralen hoheitlichen Stellen – diese Stellen sind auch in den USA, in dem Land, das Sie immer so gerne zitieren, nach wie vor hoheitlich, staatlich – so leichtfertig, nur auf Grund eines Trends, einer Mode und Ideologie, dem Markt preiszugeben, darüber sollte man noch einmal nachdenken.

Panikmache ist die eine Sache, Beschwichtigung und – die Augen schließen, wäre gemein – mit den Augen zu blinzeln die andere. Dazwischen gibt es ein breites Feld, wo Debatten stattfinden können, und diese sind notwendig.

Ich erinnere noch einmal daran: Bei BSE weiß man bei weitem nicht so viel, wie viele meinen zu glauben und andere vorgeben zu wissen. Es ist so! Man weiß aber, dass Artengrenzen übersprungen wurden, man weiß, dass es auf Menschen übertragbar ist. Und auf Grund einer ähnlichen Erkrankung in Neuguinea weiß man auch, dass es höchstwahrscheinlich eine Gruppe von Menschen gibt, die genetisch dafür prädisponiert sind und die krank werden, viel früher und viel rascher, als das bei Tieren der Fall ist, dass aber eine andere Gruppe diese Erkrankung erst nach 40 oder 50 Jahren bekommen könnte. Und da haben wir noch lange Zeit zu schauen, noch lange Zeit, uns Sorgen zu machen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich komme jetzt aber, da die Redezeit nur so dahinrennt, zu den Antibiotika in der Tierhaltung und den damit verbundenen Gefahren der Antibiotikaresistenzen.

In Deutschland gibt es Untersuchungen – ich hoffe, die gibt es in Österreich dann auch so –, in denen man festgestellt hat – es waren keine simplen Behörden oder einfach strukturierte Wissenschafter, die zu diesen Zahlen gekommen sind –, dass pro Jahr 40 000 Todesfälle in Deutschland zu registrieren sind auf Grund von Infektionen, bei denen herkömmliche Antibiotika versagen. Das liegt, so fair möchte ich sein, sicher nicht nur an der Landwirtschaft, sondern auch an uns Medizinern und den Krankenhäusern – das ist unumstritten. Trotzdem – einmal habe ich es Ihnen schon erzählt –: 50 Prozent aller Antibiotika werden bereits jetzt in der Landwirtschaft eingesetzt, nur 50 Prozent beim Menschen. 70 bis 80 Prozent dieser Antibiotika sind von völlig fraglichem Wert, nur 20 Prozent werden therapeutisch eingesetzt. Das muss man wissen. Das heißt, es ist durchaus erlaubt zu fragen, ob es hier nicht Alternativen gibt, insbesondere bei den Leistungssteigerern.

Ich habe Ihnen auch schon einmal erklärt, dass diese Antibiotika bei den Tieren Resistenzen erzeugen, die über Bakterien auf den Menschen übertragen werden, und es nicht nur so ist, dass das, was im Fleisch oder im Würstel drinnen ist, das Malheur verursacht, sondern es sind die Keime, die durch diese Verhaltensweisen in der Tierzucht propagiert werden.

Damit all das nicht ganz so lächerlich ist: Es gibt in der Medizin ein essentielles und lebensnotwendiges Antibiotikum für hoffnungslose schwere Infektionserkrankungen bei bestimmten Erregern – es nennt sich Vancomycin. Ein ähnliches Präparat wurde in der Tierhaltung eingesetzt, und zwar in einer Menge von 2 000 Kilogramm im Jahr 1994 oder 1995. Bei Menschen wurden nur 60 Kilogramm eingesetzt. Also sagen Sie nicht, dass das nicht wichtig wäre.

Aber ich gebe Ihnen darin Recht, dass Bauern vielfach – nicht alle – wie die Konsumenten im Regen stehen gelassen wurden, weil Beratung und Aufklärung verabsäumt wurden. Man hat ihnen wenig Alternativen geboten, man hat sie nicht gewarnt.


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57. Sitzung / Seite 132

Wenn Sie sagen, dass man der Industrie schadet, darf ich schon die Frage an Sie stellen: Können Sie sich vorstellen, dass man damit auch dem Menschen schadet? – Da müssen Sie jetzt einmal Position beziehen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zum Schluss: Die Konsumenten brauchen ebenso Hilfe wie die Landwirtschaft und die Bauern – beide brauchen sie. Da helfen nur Aufklärung, Information, Transparenz und eine Änderung der Förderungspolitik. Ich meine, dass die Produktdeklaration, gegen die Sie sich immer so gewehrt haben, hinsichtlich derer Sie gemeint haben, sie sei unzumutbar für die Wirtschaft et cetera, einfach ein wirksames Kontrollinstrument sein muss, genauso auch die Bereitstellung von Tests in ausreichender Zahl, aber auch in ausreichender Güte. Diesbezüglich hätte ich, wenn man diese Institution dem freien Markt überlässt, schon wieder – und ich bin nicht schwer paranoid – meine Bedenken, denn auf dem freien Markt überlebt man halt leichter, wenn seine Tests billiger sind, man überlebt auch leichter und bekommt auch mehr Aufträge, wenn die Tests so ausfallen, wie es sich manche Produzenten wünschen.

Einen Haken hat die Agentur bei allen Synergieeffekten, die ich nicht abstreiten will, doch auch noch: Diese Agentur ist jetzt zu einem gut Teil auch in das Aufsichtsrecht der Produzenten gekommen, nämlich der Landwirtschaft.

Ich bin höflich und strapaziere nicht den Spruch "den Bock zum Gärtner machen", aber ein bisschen Grübeln, ein bisschen Nachdenken ist auf jeden Fall angezeigt.

Das heißt, ich würde einfach bitten, dass man in der Diskussion Ideologie und die Vor- und Nachteile des freien Marktes abwägt gegenüber einer anderen Ideologie, die einfach Sicherheit auf dem Lebensmittelsektor und Verantwortung für die Gesundheit der Menschen heißt. Herr Minister Haupt! Wenn Sie das schaffen, soll es mir recht sein. Sollte dieser Fall eintreten, werde auch ich Ihnen applaudieren. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Sima. – Bitte.

16.51

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte noch kurz mit ein paar Bemerkungen auf die Ausführungen meiner Vorrednerinnen eingehen. Frau Mikl-Leitner hat zum Beispiel gemeint, die Opposition lege hier falsche Daten und Fakten vor, wir betrieben Panikmache.

Ich muss feststellen, die ÖVP glaubt offensichtlich immer noch, dass sie es mit Leugnen des Problems schaffen kann, hier einfach durchzutauchen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Das Einzige, was bei den Leuten wirklich Panik auslöst, sind Ihre permanenten Versuche, das Problem einfach nicht zur Kenntnis zu nehmen und so zu tun, als wäre gar nichts. Die Leute sind doch nicht dumm und lassen sich auch nicht für dumm verkaufen. Die sehen, dass es massive Probleme in der Landwirtschaft gibt und dass Sie einfach versuchen, das wegzuleugnen. Solange Sie diese Strategie verfolgen, wird es verunsicherte Konsumenten geben. Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schwarzenberger: Wo haben wir einen BSE-Fall in Österreich?) Wir haben Gott sei Dank keinen BSE-Fall in Österreich. (Abg. Schwarzenberger: Dann tun wir nicht vortäuschen, wenn wir keinen haben!) Aber bei den Schweinen sieht die Bilanz leider nicht so rosig aus, und das wissen Sie ganz genau.

Einen Satz noch zu Kollegin Achatz. Es ist nicht auszudenken, was gewesen wäre, wenn diese Anfrage von der Vorgängerin von Minister Haupt, nämlich Ministerin Sickl, beantwortet worden wäre. Das möchte ich Ihnen schon noch ins Stammbuch schreiben! (Beifall bei der SPÖ.)

Seit dem Auffliegen des Schweinemastskandals sind bereits sechs Wochen vergangen. Es ist aber – wir haben es heute schon öfters gehört – bisher keine einzige Maßnahme von Seiten der Bundesregierung gesetzt worden. Da helfen auch alle schönen Reden und Ankündigungen von Seiten des Herrn Ministers Haupt nichts. Es sind keine Maßnahmen gesetzt worden, weil es offensichtlich auch beim Koalitionspartner noch massive Widerstände gibt.


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57. Sitzung / Seite 133

Die Missstände sind bekannt. Es gibt keine zentrale Koordinationsstelle, die Probennahme sowie die Probenzahl sind völlig unkoordiniert. Die Untersuchungsanstalten sind schwer überlastet. In Oberösterreich gibt es teilweise noch Proben, die bis heute nicht untersucht worden sind. (Abg. Achatz: Überhaupt nicht!) Es handelt sich um eine völlig uneinheitliche Vorgangsweise, und das ist ein absolut gutes Beispiel dafür, wie man Krisenmanagement nicht machen soll, wie man es nicht machen soll. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Auer: Völlig falsche Behauptungen!)

Es stellt sich heraus – das können Sie im dieswöchigen "profil" nachlesen –, dass Landwirte von bevorstehenden Kontrollen informiert worden sind, dass sie gewarnt worden sind. Es gibt sogar einen Bürgermeister, der das frei heraus zugibt, abgesehen von dem steirischen Landesrat, dessen Fall schon bekannt ist. Es gibt Betriebe, in denen positive Proben gefunden worden sind, die aber wieder aufgesperrt worden sind, und zwar einfach deswegen, weil die Zeitspanne zwischen Probennahme und Fleischuntersuchung so groß ist. Bitte dann daraus zu schließen, es ist alles in bester Ordnung und es sind nur ein paar Einzelfälle, nur ein paar schwarze Schafe, so wie Sie es tun, die Augen zu verschließen und einfach so weiterzumachen wie bisher, das kann doch nicht die Methode der Wahl sein. Kein Wunder, dass die Konsumenten kein Vertrauen haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister! Für mich ist das schon eine dramatische Bilanz. Ein paar Dinge, die Sie vorher gesagt haben, geben mir Hoffnung, aber ich werde, wenn ich mich hier so umsehe, das Gefühl nicht los, dass auch die Agrarlobby noch immer nicht eingesehen hat, dass es da wirklich zu einem Paradigmenwechsel kommen muss. Mich würde jetzt einmal interessieren: Was ist außer der Einrichtung einer Lebensmittelagentur, die ohnehin ein zweifelhaftes Projekt ist, weil das einfach den Versuch des Landwirtschaftsressorts darstellt, sich noch mehr Kontrollrechte einzuverleiben, als es ohnehin schon hat, geplant? Wann haben Sie vor, endlich für eine Entwirrung dieses Kontrollchaos, das wir in Österreich haben, zu sorgen? Da die Kontrollkompetenzen verästelt und verzweigt sind, stellt sich für mich die Frage, wann es endlich eine wirklich klare Trennung zwischen Produktion auf der einen Seite und Kontrolle auf der anderen Seite geben wird. Ihr Bekenntnis dazu freut mich, aber ich habe das Gefühl, dass Sie sich im Landwirtschaftsressort mit dieser Ansicht noch keinesfalls durchgesetzt haben.

Ich glaube, dass es sehr wichtig ist, auch eine klare Entflechtung der Kompetenzen zu haben. Sie sind zwar für den Veterinärbereich zuständig. Auf Grund der mittelbaren Bundesverwaltung gibt es aber auf Landesebene Agrarlandesräte, die wieder für die Veterinärkontrollen zuständig sind.

Gegen dieses zentrale Problem, dass sich die Landwirtschaft permanent selbst kontrolliert, und zwar sowohl im Bereich der Futtermittel, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel als auch im Veterinärbereich, gegen diesen vorprogrammierten Interessenkonflikt muss einfach systematisch etwas unternommen werden, sonst wird es in regelmäßigen Abständen immer wieder zu einem Landwirtschaftsskandal kommen. Und wenn sich bei Ihnen, Herr Kollege Schwarzenberger, diese Erkenntnis nicht auch bald durchsetzt, dann werden wir dieses Problem nicht lösen können.

Abschließend möchte ich sagen: Ich meine, was einfach generell notwendig ist, ist eine Neuorientierung der Landwirtschaft, eine Neuorientierung in Richtung Qualität, in Richtung Ökologisierung, in Richtung artgerechte Tierhaltung. Ohne das wird es nicht gehen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

16.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte, Herr Minister.

16.56

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nur einige Dinge korrigieren. Meine Vorrednerin, Frau Kollegin Ulli Sima, hat gesagt, dass die oberösterreichischen Proben noch nicht kontrolliert worden sind. Wir haben am letzten Samstag dafür gesorgt, dass die Proben aus jenen oberösterreichischen Betrieben, die unter Schweinepestverdacht gestanden sind, sofort mit Gendarmeriestafette nach Mödling gebracht und dort untersucht worden sind,


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57. Sitzung / Seite 134

wobei auch die Referenzuntersuchungen sofort durchgeführt wurden, um zu gewährleisten, dass die Sperren nicht länger als notwendig aufrechterhalten werden müssen, um so eine Betriebsschädigung und eine Schädigung der österreichischen Produzenten nicht länger, als es ohnehin auf Grund der zu setzenden Seuchenvorkehrungsmaßnahmen notwendig ist, aufrechterhalten zu müssen. (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung SPÖ –: Ihr verbreitet lauter Unwahrheiten! – Abg. Auer: Panikmache! Ferndiagnose!)

Ich darf auch darauf hinweisen, dass es immer in meinem Interesse liegt, die Sperren dort, wo sich die Vorwürfe als haltlos erwiesen haben, möglichst schnell wieder aufzuheben. Nach internationalen Gepflogenheiten muss Österreich bei Seuchenverdacht sofort Meldung an die internationalen Seuchenstellen erstatten, worauf gegen die österreichische Landwirtschaft, die österreichischen Produzenten und die österreichische Wirtschaft insgesamt Sperren von sehr vielen Ländern erhoben werden, die nur dann zurückgenommen werden können, wenn Österreich und die entsprechenden Betriebe das gesamte Maßnahmenpaket umsetzen und die Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmenpaketen nicht nur versprechen, sondern auch klar nachweisen.

Frau Kollegin Sima! Sie kritisieren hier die Landesregierungen. Ich darf Sie schon darauf aufmerksam machen, dass es meines Wissens keine einzige Landesregierung gibt, in der Ihre Par-tei nicht vertreten ist. Es läge also in Ihrer Verantwortung, die Dinge zu ändern, auch die Kontrollen.

Ich gehe davon aus, dass alle, die in den Landesregierungen vertreten sind, so wie die Mitglieder der Bundesregierung, die auf die Verfassung vereidigt sind und gelobt haben, die Gesetze dieser Republik zu beachten, ordnungsgemäß und pünktlich ihren Verpflichtungen nachkommen, und zwar in Einklang mit den Gesetzen, und nicht von ihren vorgezeichneten gesetzlichen Wegen abweichen. Das gilt für die Mitglieder der Bundesregierung ebenso wie für die Mitglieder der Landesregierungen, die heute hier apostrophiert und mit Kritik bedacht worden sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir werden uns in Österreich leichter tun, wenn wir uns dann, wenn wir bei Gesetzen ein Defizit bemerken, zusammensetzen, um dieses Defizit auszumerzen, anstatt zu versuchen, weil Wahlkampf ist, auf Kosten der österreichischen Konsumenten, der Produzenten und der österreichischen Wirtschaft Schaden anzurichten, um vielleicht doch die eine oder andere Stimme zu gewinnen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Pecher. Die Uhr ist auf 6 Minuten gestellt. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Jeder dritte Satz falsch bei der Frau Sima! – Abg. Achatz: Einfach falsch, unterstellen, behaupten!)

16.59

Abgeordnete Mag. Martina Pecher (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niemand will den ÖsterreicherInnen die Augen verbinden, aber diese Dringliche Anfrage der Grünen ist Panikmache mit Unwahrheiten, die dazu führt, dass es viele KonsumentInnen gibt, die einfach überhaupt nicht mehr wissen, was sie eigentlich essen sollen und dürfen, und somit verunsichert sind. Das ist auch nicht der Sinn der Sache. Bleiben wir daher bitte auf dem Boden der Realität!

Wir haben in Österreich sehr sichere Lebensmittel. Wir haben ein strenges Lebensmittelgesetz. (Abg. Mag. Kogler: Kollegin! Sie haben diesen Stil nicht notwendig!)  – Bitte hören Sie kurz zu! – Wir haben ein strenges Lebensmittelrecht, das im Prinzip alles verbietet, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Wir haben nach wie vor einen Lebensmittelkodex, der den österreichischen Herstellern die Richtlinien für die Herstellung von Lebensmitteln vorschreibt. Wir haben strenge Kontrollen nicht nur beim Endprodukt, sondern auch auf allen Stufen der Verarbeitung. Ein mittlerer Verarbeitungsbetrieb hat selbstverständlich täglich – täglich! – eine Veterinärkontrolle im Haus.

Wir haben strenge Hygieneverordnungen, die im Rahmen der EU wesentlich strenger geworden sind und der verarbeitenden Industrie und der Landwirtschaft große Investitionen abverlangt ha


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ben. Wir haben seit ungefähr einem Jahr neue HACCP, strenge Hygienerichtlinien, die vor allem wegen der hohen Investitionen die Gastronomiebetriebe Österreichs stark getroffen haben.

Trotz der Kontrollen sind die Lebensmittel in unserem Land auf Grund des hohen Wettbewerbsdrucks und der großen Handelskonzentration immer billiger geworden.

Wir haben aber auch das Phänomen, dass die Menschen in unserem Land immer länger gesund bleiben, immer älter werden, und das verdanken wir natürlich nicht nur der besseren medizinischen Versorgung, sondern auch der besseren Versorgung mit ernährungsgerechten und sicheren Lebensmitteln. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zu den aktuellen Vorfällen im Fleischbereich. Ich möchte Herrn Professor Schuller zitieren, den Leiter der Bundesanstalt für Tierseuchenbekämpfung in Mödling, der als oberster BSE-Kontrollor sagt: "Sie wissen vielleicht aus den Medien, dass in den letzten Wochen ein Nicht-Ereignis stattgefunden hat. Gott sei Dank hat es nämlich in Österreich bis jetzt keinen BSE-Fall gegeben. Es ist für mich aber faszinierend, zu beobachten, wie man eigentlich mit nichts Wellen schlagen kann."

Wir haben aber trotzdem einen Rückgang bei Rindfleisch von 30 Prozent, und wir haben als Null-BSE-Fall-Land damit dieselben Probleme wie ein anderes EU-Land, das bereits 177 000 BSE-Fälle hat.

Nun zu Ihrem Vorwurf, die Lebensmitteluntersuchungsanstalten seien überfordert. Die Lebensmitteluntersuchungsanstalten in Österreich haben bereits 30 000 Rinder untersucht, Gott sei Dank gab es darunter keinen BSE-Fall. Ich darf noch einmal Professor Schuller zitieren, der sagt: "Wir sind derzeit mit den" – und bitte horchen Sie kurz zu! – "fünf Untersuchungsstellen sehr gut in der Lage, auch mehr Proben, als derzeit anfallen, zu bearbeiten." – Kein Wort von mangelnder Kontrolle, kein Wort von Überforderung, sogar mehr Proben könnten die fünf Untersuchungsanstalten untersuchen, als sie derzeit müssten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Sie fordern auf allen Ebenen mehr Personal für die Kontrolle. Sie fordern mehr Veterinäre, Sie fordern mehr amtliche Lebensmittelkontrollore. Aber bitte sagen Sie den Österreicherinnen und Österreichern auch einmal dazu, dass mehr Kontrolle auch mehr Kosten bedeutet. Egal, wie wir diese Mehrkosten aufbringen, entweder zahlt sie der Steuerzahler oder der österreichische Konsument über höhere Lebensmittelpreise.

Da bin ich schon dafür, dass wir, bevor wir die österreichischen Lebensmittel verteuern, wirklich Doppelgleisigkeiten bei den derzeitigen Lebensmitteluntersuchungen bereinigen und Synergieeffekte nutzen. Ich sehe nämlich nicht ein, warum Lebensmittel in ganz Österreich x-mal von verschiedenen Anstalten, mit teilweise verschiedenen Methoden und verschiedenen Ergebnissen, untersucht werden müssen. Das sind unnötige Kosten, die derzeit anfallen, und ich glaube, die Ernährungsagentur, die Agentur für Ernährungssicherheit, wird dazu beitragen, diese Synergieeffekte besser zu nützen, und dadurch auch helfen, Kosten zu sparen.

Ich möchte auch noch ganz kurz etwas über Strafen sagen. Sie fordern höhere Strafen. Ich finde das gerechtfertigt, weil es natürlich den Korrekten hilft. Aber sagen Sie bitte auch dazu: Auch jetzt schon ist ein österreichischer Erzeuger mit den höchsten Strafen, die es gibt, bedroht, nämlich mit dem Verlust seiner Existenz. Das Sperren eines landwirtschaftlichen Betriebes, eine Rückholaktion, eine Beschlagnahme von Lebensmitteln im Handel ist für einen Hersteller die größte Bedrohung, die es gibt. Das kostet den Betrieb einige hunderttausend Schilling, wenn nicht seine Existenz. Diese Maßnahmen haben wir heute schon, die werden heute verhängt und schützen damit zu Recht den österreichischen Konsumenten. Das sind aber so hohe Strafen, wie Sie sie gar nicht fordern können.

Abschließend möchte ich sagen: Nützen wir die jetzige Krise als Chance! Wir sollten wirkliche Gesetzeslücken beseitigen. Ich bin auch für die Aufhebung der Strafbarkeit von Besitz von illegalen Medikamenten in der Landwirtschaft. Aber hoffen wir auch, dass durch diese Krise das


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Image der österreichischen Lebensmittel langfristig steigt und auch die Nachfrage nach Biolebensmitteln größer wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. Die Redezeit beträgt 7 Minuten. – Bitte.

17.05

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Als Gesundheitspolitiker, als Mitglied der freiheitlichen Fraktion und vor allem als Arzt ist es mir ein ganz besonderes Anliegen, dass ich immer wieder auf den Konsumentenschutz hinweise. Wir haben das in der Vergangenheit immer gemacht und machen es mit verstärktem Druck auch jetzt als Regierungspartei. Daher begrüße ich es, dass heute diese Dringliche Anfrage gekommen ist, denn sie hat dazu geführt, dass Herr Bundesminister Haupt Gelegenheit hatte, seine Vorgangsweise, seine Maßnahmen klarzustellen und Ihre Bedenken klar zu zerstreuen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Glawischnig hat in ihrer sechsseitigen Präambel zur Dringlichen Anfrage eine Unrichtigkeit an die andere gereiht, und außer dass sie schlecht recherchiert hat, hat sie die Konsumenten zusätzlich, und zwar grundlos, verängstigt. (Abg. Dr. Glawischnig: Belegen Sie einmal, was da unrichtig ist! Sagen Sie die anderen Zahlen!)  – Frau Abgeordnete, Sie haben äußerst schlecht recherchiert, weil viele dieser Zahlen, die Sie angeführt haben, ganz einfach nicht stimmen. Die Konsumenten sind durch die verfehlte europäische Agrarpolitik mit der Massentierhaltung (Abg. Öllinger: Sie haben keine Ahnung! Reden Sie sich nicht immer auf die EU aus!), mit der Medikamentenverfütterung, mit der Tiermehlverfütterung schon genug verängstigt. Aber es ist jetzt, seit diese neue Reformregierung an der Macht ist, schon einiges geschehen (Abg. Öllinger: "Passiert" ...!) – und auf europäischer Ebene leider Gottes auch einiges passiert. Aber was wir auf nationaler Ebene machen konnten, haben wir gemacht. Wir haben auch unseren Einfluss international, im europäischen Bereich geltend gemacht.

Ich danke Herrn Bundesminister Haupt und auch Herrn Staatssekretär Waneck dafür, dass sie in vorbildlicher Art und Weise im Sinne der österreichischen und auch der europäischen Konsumenten ihre Arbeit aufgenommen, schon erfolgreich vorangetrieben haben und in Zukunft – da bin ich sicher – auch weiterführen werden. Ich bedanke mich ganz herzlich auch für die ausführliche Anfragebeantwortung, die dem Letzten von Ihnen auch noch die letzten Zweifel genommen haben muss, wenn Sie objektiv beurteilen.

Ich verweise nur auf den Titel dieser Dringlichen Anfrage: "Kontroll-Chaos und Schutz von Rechtsbrechern".

Meine sehr verehrte grüne Fraktion! In Ihren Reihen befindet sich eine Abgeordnete, die ein Mitglied der österreichischen Bundesregierung als "Schützer von Rechtsbrechern" bezeichnet, und in Ihren Reihen befinden sich viele, die das unterzeichnen. Ich fordere Sie auf: Entschuldigen Sie sich dafür! Das kann hier nicht unwidersprochen im Raum bleiben. Entschuldigen Sie sich! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig. )

Es wundert mich, dass der Herr Präsident des Nationalrates das noch nicht von Ihnen gefordert hat. Ich fordere das mit aller Vehemenz ein. Ich lasse es nicht zu, dass ein Minister dieser Bundesregierung als "Schützer von Rechtsbrechern" bezeichnet wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Außerdem: Lernen Sie einmal die Grundrechenarten, Frau Glawischnig! (Abg. Brosz: Von Ihnen?)  – Dazu hätten Sie schon in der Grundschule Gelegenheit gehabt, jeder halbwegs geistig aufgeweckte Volksschüler kann addieren und subtrahieren, vielleicht auch multiplizieren. – Sie haben einen Vergleich angestellt, wonach in Deutschland 200 Hausdurchsuchungen durchgeführt werden, während es in Niederösterreich nur 45 sind. Ich habe mir das ausgerechnet: Deutschland hat etwa die 70-fache Bevölkerungszahl, das wären dann, mal 47, umgerechnet


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etwa 3 290 Hausdurchsuchungen. (Abg. Öllinger: 7-fach, nicht 70-fach!) Ja, ja, Grundrechenarten lernen, nicht so viel Schwänzen in der Volksschule, davon hätten Sie noch heute als Abgeordneter profitieren können, dann bräuchten Sie sich nicht blöd anreden zu lassen.

Sechs Wochen nach Auffliegen des Schweineskandals wurde noch immer keine Konsequenz gezogen, sagen Sie. (Abg. Dr. Glawischnig: Hat er selber gesagt!) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Bundesminister hat Ihnen genau gesagt, welche Konsequenzen gezogen wurden. Sechs Wochen nach Auffliegen des Schweineskandals stimmt schon wieder nicht, denn der Schweineskandal ist schon vor sechs Jahren aufgeflogen. Vor sechs Jahren, nach dem Beitritt zur Europäischen Union, haben wir auf den Rastplätzen der Innkreis Autobahn schon Kleintransporter gefüllt mit Antibiotika feststellen können. (Abg. Dr. Glawischnig: Was haben Sie seitdem unternommen?!) Damals waren wir in der Opposition und haben heftigst – heftigst! – dagegen protestiert. Ihre Möchtegern-Koalitionspartei war damals an der Regierung.

Frau Konsumentenschützerin Prammer hat heute schon während der Ausführungen des Herrn Bundesministers Haupt fluchtartig den Saal verlassen und hat zu ihrem roten Kleid noch einen roten Kopf bekommen. Sie wollte gar nicht mehr Stellung nehmen, sie ist nicht einmal auf der Rednerliste. Sie hat jahrelang als Konsumentenschutzministerin versagt. Sie ist es, an die Sie die Anfrage hätten richten sollen. Frau Glawischnig, Sie war es, die Frau Ex-Ministerin, Alt-Ministerin Prammer. Diese Anfrage haben Sie ein Jahr, eineinhalb Jahre zu spät gestellt! Inhaltlich wäre es dann richtig gewesen. Aber jetzt ist sie verspätet eingetroffen. Diese Bundesregierung hat bereits alles unternommen, was Ihrer Kritik nach nicht unternommen worden wäre. (Abg. Dr. Glawischnig: Was hat die Bundesregierung unternommen?) Mehr als Bundesminister Haupt in den wenigen Monaten, in diesen 130 Tagen, die er Bundesminister ist, gemacht hat, kann niemand machen. (Abg. Dr. Glawischnig: Haben Sie gehört, was er gesagt hat?)

Sie haben es ja schon an der Länge der Anfragebeantwortung gesehen. Das hat er fast nicht mehr hinübergebracht, wie viel er schon gemacht hat. Sie wollen es nicht wahrhaben. Sie wollen einfach nur die Konsumenten verunsichern, und, was ganz schlimm ist, Sie wollen den gesamten Berufsstand, nämlich die gesamte österreichische mittelständische Landwirtschaft krimi-nalisieren. Dagegen treten wir vehement auf. Wir werden Ihnen keine Gelegenheit mehr dazu lassen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. )

17.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pirklhuber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. Restredezeit der Grünen: 6 Minuten. – Bitte. (Abg. Haigermoser  – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber –: Hallo, Entschuldigung! Ist Österreich jetzt ein "Schweinestall"? Sind Sie ein Ehrenmann und entschuldigen Sie sich?)

17.12

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt mehr als eine Stunde schon über wirklich zentrale Fragestellungen der österreichischen Lebensmittelpolitik diskutiert. Die derzeitige Krise in der österreichischen und europäischen Agrarproduktion und Lebensmittelerzeugung verlangt eben nach radikalen Reformen. (Abg. Achatz: Entschuldigen Sie sich endlich!) Das ist der Grund, warum wir Grünen heute eine Dringliche Anfrage an Sie, Herr Bundesminister, stellen. (Abg. Zierler: Wir erwarten heute eine Entschuldigung von Ihnen!) Diese Reform ist notwendig, und zwar in der Produktion, im Kontrollwesen und im Bereich Gütezeichen und Markenpolitik. (Abg. Haigermoser: 6 Minuten haben Sie Zeit, sich zu entschuldigen!) Diesbezüglich ist auch meine offensichtlich missverständliche Anmerkung zum Schweineskandal, die ich im Wortlaut hier nicht wiederholen will, in der letzten Sitzung des Nationalrates zu verstehen, die ich hiermit gerne zurücknehme. (Abg. Haigermoser: Entschuldigen Sie sich doch, nicht "zurücknehmen"!) Ich stelle klar, worum es mir geht: um einen radikalen Kurswechsel in der österreichischen Schweinebranche. (Abg. Ing. Westenthaler: Ein Wort des Bedauerns, Herr Pirklhuber!) Nur dieser radikale Wandel macht es möglich, dass das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten auch langfristig wirklich wiedergewonnen wird und dieses Vertrauen auch zu Recht besteht. (Abg. Ing. Westenthaler: Er schafft es nicht!)


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Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Darum geht es uns, und das ist der Kern unserer Bemühungen. Wir wollen nicht Symptombehandlung, wir wollen hier nicht sozusagen kurzfristige Retuschen am System, sondern wir wollen eine grundlegende Reform, die sicherstellt, dass wir in Österreich nicht nur lippenmäßig bekennen, dass wir hohe Standards haben, sondern dass wir diese Standards auch kontrollieren, dass wir diese Standards auch in die Praxis umsetzen. (Abg. Haigermoser: Das hat ihm wahrscheinlich der Herr Van der Bellen aufgetragen, sich nicht zu entschuldigen!) Das war unser Anliegen, und das ist unser Anliegen, und es ist ein legitimes Anliegen, zu fordern, dass alle Fakten auf den Tisch kommen, dass hier Transparenz herrscht, Herr Bundesminister, dass wir auch Einsicht in die entsprechenden Unterlagen und Daten erhalten. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt entschuldigen Sie sich, das muss doch möglich sein!)

Es geht uns eben darum, nicht nur Gesetzeslücken zu schließen; das ist schon lange überfällig, und ich nehme an – Sie haben heute auch einiges von dem anklingen lassen, was Sie umsetzen wollen –, dass das jetzt wirklich ansteht und auch geschehen wird. Nein, es geht um mehr. Es geht auch darum, alle vorbeugenden Maßnahmen zu treffen. (Abg. Ing. Westenthaler: Er lässt die Chance verstreichen! – Abg. Mag. Trattner  – in Richtung des Abg. Dr. Van der Bellen –: Herr Professor! Was sagen Sie dazu, dass er sich nicht entschuldigt?)

Ich meine, Sie, Herr Bundesminister, als Veterinärexperte und oberster Konsumentenschützer müssten hier in die Offensive gehen, um das wirklich umzusetzen, was wir immer im Munde führen. Die höchsten Standards erreichen wir eben nicht, wenn wir den Antibiotikaeinsatz in Österreich prolongieren. Und da geht es eben nicht nur um den illegalen Medikamenteneinsatz, nein, es geht sehr wohl auch um den legalen Medikamenteneinsatz, denn – Kollege Grünewald hat das zu Recht angemerkt – Antibiotika führen zu Resistenzbildungen. Es gibt eine Vielzahl von europäischen Studien, die belegen, dass der Einsatz bei Futtermitteln und auch in der Tierhaltung sehr problematisch ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Das glaubt Ihnen kein Mensch, solange Sie sich nicht endlich bei den Österreichern entschuldigen! – Abg. Mag. Trattner: Sie sind nicht mehr glaubwürdig!)

Ich möchte Sie darauf hinweisen, Herr Bundesminister, dass zwei Drittel aller Wirkstoffe, Antibiotikawirkstoffe in der Tiermast Tetrazykline sind – Sie werden das sicher wissen. Es sind etwa 2 300 Tonnen dieser Mittel, die EU-weit eingesetzt werden – auch in Österreich. Inzwischen ist klar geworden, dass diese Stoffe nicht im Tier verbleiben, sondern über die Gülle auch auf die Felder kommen, und diese Antibiotika sind noch dazu höchst wasserlöslich. (Abg. Ing. Westenthaler: Zuerst entschuldigen Sie sich!)

Ich frage Sie: Was werden Sie tun, damit endlich dieser Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung nicht mehr notwendig ist? Sie als Veterinär wissen genauso wie ich, dass auch die Tierärzte bei der Beratung der bäuerlichen Betriebe eine große Verantwortung haben, eine Verantwortung im Hinblick auf die Tiergerechtheit der Ställe. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist unglaublich: Beschimpft die österreichische Bevölkerung und entschuldigt sich nicht!) Das ist auch eine Chance. Ich hoffe, dass Sie dies als Experte verstärkt in die Diskussion einbringen werden und hier Impulse setzen werden.

Es geht nämlich darum, auch die Umwelteffekte zu prüfen, und zwar die Umwelteffekte, die sich aus dem ganz legalen Einsatz von Antibiotika ergeben. Es gibt schon einige internationale Studien dazu. Ich hoffe, Sie werden auch in Österreich eine diesbezügliche Studie durchführen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist unerhört!)

Ich möchte abschließend noch auf positive Ansätze eingehen. Das eine ist sicher der biologische Landbau. Ich möchte Sie nur korrigieren: Die 40 Prozent Biolandwirtschaft haben wir nur im Bundesland Salzburg. Im gesamten Bundesgebiet sind es leider nur etwa 8 Prozent. In den letzten beiden Jahren war bekanntermaßen ein Rückgang um 2 000 Betriebe zu verzeichnen. Weiters geht es uns darum, dass bei der Kontrolle endlich nicht mehr eingespart, nicht mehr gekürzt wird. Die EU-Kontrollberichte zeigen ja deutlich, dass unser Kontrollvolumen derzeit zu gering ist.


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Statt die Lebensmittelkontrolle auszulagern, Herr Bundesminister Haupt, geht es uns Grünen also darum, diese substantiell zu stärken. Diese Reformschritte sind Sie uns bislang im Detail schuldig geblieben. (Abg. Ing. Westenthaler: Lassen Sie die Chance nicht verstreichen, Herr Kollege! – Abg. Jung: Sie bleiben uns etwas schuldig, Herr Kollege!) Ich hoffe, Sie werden sie uns in nächster Zeit erläutern. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist unwahrscheinlich: Diese Chance verstreichen lassen!)

17.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. Ich verweise auf die Geschäftsordnung: 2 Minuten. – Bitte.

17.17

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Hohes Haus! Herr Abgeordneter Pumberger hat in seinem Redebeitrag nicht nur Missverständnisse bezüglich seiner Kenntnisse der Grundrechnungsarten aufgeworfen, sondern auch inhaltliche Missverständnisse, und deshalb berichtige ich tatsächlich. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! Beginnen Sie mit dem Sachverhalt!) Deshalb berichtige ich tatsächlich, Herr Kollege Westenthaler.

Abgeordneter Pumberger hat davon gesprochen, dass man, wenn man die 43 Proben (Abg. Ing. Westenthaler: 47!) oder 47 Proben in Niederösterreich mit den 200 Proben in Deutschland vergleicht, zu einer für Deutschland ungünstigen Relation kommt.

Ich berichtige tatsächlich: Die 43 oder 47 Proben in Niederösterreich wurden in sechs Wochen gezogen, die 200 Proben in Deutschland werden wöchentlich gezogen.

Herr Abgeordneter Pumberger hat weiter behauptet – dieser Teil seiner Ausführungen hat sich nicht auf Österreich bezogen –, dass daraus hervorgehe, dass in der Relation Deutschland das 70-Fache von Österreich betrage. (Abg. Jung: Niederösterreich!)  – Das ist tatsächlich unrichtig, denn Deutschland hat auch in Zeiten seiner größten Ausdehnung nicht die 70-fache Relation von Österreich erreicht. Herr Abgeordneter Pumberger, ich überlasse es Ihrer Kenntnis der Arithmetik ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Kollege Öllinger! Da ist wirklich auf Ihrer Seite ein Missverständnis! Das ist nicht der Vergleich Österreich – Deutschland, 1 zu 10, sondern Niederösterreich – Deutschland. Aber ich würde bitten, dass wir jetzt nicht Rechenexempel anstellen. Ich bitte Sie, den Satz abzuschließen und die tatsächliche Berichtigung zu beenden!

Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Ich überlasse es Ihrer Kenntnis, Herr Abgeordneter Pumberger, uns klarzustellen, wie die Relationen bei den Proben zwischen Österreich und Deutschland tatsächlich sind. (Abg. Jung: Setzen, Nichtgenügend!) Ich halte sie beide für ungenügend. (Abg. Ing. Westenthaler: Ein Totalabsturz!)

17.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die tatsächliche Berichtigung ist beendet.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Anna Huber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

17.20

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn man ein Resümee über die heutige Debatte zieht, dann stellt man fest, dass sich mehrere Fakten herauskristallisiert haben, und zwar vor allem das Faktum, dass die VerbraucherInnen zutiefst verunsichert sind. Diese Aussage haben alle Redner hier getroffen. Die Konsumenten reagieren, indem sie weniger Fleisch kaufen, die Bauern fürchten um ihre Existenz, und auch die Beschäftigten in der Fleischindustrie bangen um ihre Arbeitsplätze.

Schauen wir uns einmal an, wie jetzt, sechs Wochen nach Auffliegen des Medikamentenmissbrauchs in der Schweinezucht, das Krisenmanagement dieser Bundesregierung aussieht? – Es gibt einmal den von der EU vorgeschriebenen BSE-Krisenplan. Es wurde von Ihnen, Herr Minister, eine Lebensmittelagentur angekündigt, und es gab ein medienwirksames Rindfleischessen.


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That’s it! Doch sechs Wochen nach dem Auffliegen der Schweineaffäre gibt es kein wirklich koordiniertes Vorgehen bei den Untersuchungen der Schweinebetriebe. Auch die vielen schönen Worte können das nicht beschönigen. Es gibt keine zusätzlichen Kontrollen, denn alle Kontrollen gehen zu Lasten des normalen Kontingents, es gibt keinerlei zusätzliche Stichproben bei Schweinefleisch, bei Geflügel, bei Fisch und so weiter – und das alles vor dem Hintergrund der Vorkommnisse der letzten Monate. Angesichts dieser Umstände sollen die Konsumenten Vertrauen fassen?

In der Lebensmittelkontrolle – auch das ist angesprochen worden – regiert der Sparstift, denn es gibt keine budgetäre Aufstockung und kein zusätzliches Personal, um zusätzliche Proben ziehen und mehr kontrollieren zu können. Es wird Geld gespart und Personal eingespart – nachzulesen in den Budgetansätzen! Angesichts dessen wundern Sie sich noch, dass da die Konsumenten verunsichert sind?

Wie schauen die Konsequenzen für die Lebensmittelsünder aus? – Sie, Herr Minister, haben angekündigt, dass das Lebensmittelgesetz novelliert werden soll. Wir unterstützen Ihre Vorschläge, aber das Lebensmittelgesetz ist ja vor wenigen Wochen geändert worden. Doch da, Herr Minister, waren Sie nicht einmal bereit – und diesen Vorwurf kann ich Ihnen nicht ersparen –, über all die Vorschläge, die wir zur Bekämpfung von Lebensmittelsündern vorgelegt haben, zu diskutieren.

Heute haben Sie, Herr Minister – und ich finde das sehr positiv –, sehr deutlich die widersinnige Kompetenzaufteilung im Lebensmittelbereich, die Zersplitterung der Kompetenzen durch deren Aufteilung auf das Gesundheits-, das Wirtschafts- und das Landwirtschaftsministerium angesprochen, und Sie haben dabei auch sehr deutlich die wirklichen Probleme angeschnitten, und zwar die notwendige Trennung von Produktion und Kontrolle. Nur: Da, Herr Minister, wünsche ich Ihnen bei der Durchsetzung bei Ihrem Koalitionspartner sehr viel Vergnügen. Unsere Unterstützung werden Sie für einen sinnvollen Vorschlag bekommen.

Da, sehr geehrte Damen und Herren, für den gesamten Futtermittelbereich der Landwirtschaftsminister zuständig ist, stelle ich gemäß § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung den Antrag, dass zu dieser Debatte über die Dringliche Anfrage der für sehr relevante Bereiche zuständige Landwirtschaftsminister Molterer zugezogen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag lautet, Herrn Bundesminister Molterer zu den Verhandlungen über die Dringliche Anfrage beizuziehen. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung SPÖ –: Das ist zu wenig! Die halbe Mannschaft da drüben ist nicht da, das kann nicht funktionieren! Das ist peinlich: Es fehlen Prammer, Kostelka, Gusenbauer! Peinlichkeit zum Quadrat!)  – Der Antrag hat nicht die erforderliche Mehrheit und ist daher abgelehnt. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Schweitzer: Oje!) 

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Nikolaus Prinz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

17.25

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Huber, solche Anträge, wie der von Ihnen soeben gestellte, erübrigen sich, weil die beiden Minister, Herr Minister Haupt und Herr Minister Molterer, in dieser Sachfrage gut zusammenarbeiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Dringlichen Anfrage macht die grüne Fraktion für die Öffentlichkeit klar ersichtlich, was sie sich wirklich wünscht: Der Ruf "Wann gibt es endlich den ersten BSE-Fall in Österreich?" ist zwischen den Zeilen, die geschrieben wurden, unüberhörbar. (Abg. Dr. Van der Bellen: Falsch! – Abg. Öllinger: Absolut daneben!) Und nicht wenige von der


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SPÖ denken in dieser Hinsicht sehr ähnlich. Die letzten Monate haben dies deutlich gezeigt, und eigentlich ist dies für Blinde mit Boxhandschuhen greifbar.

Sie von der linken Opposition sind Ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden. Sie haben gemeinsam mit einem Teil der Medien sehr stark zur Verunsicherung beigetragen und tragen daher die Verantwortung für die wirtschaftlichen Verluste der Bauern und der Wirtschaft auf Grund der BSE-Krise.

Ich appelliere an die Damen und Herren von den Journalisten, manche Informationen in Zukunft mehr auf ihre Seriosität hin zu überprüfen. Ich denke da zum Beispiel an den Schweinepestverdachtsfall in Oberösterreich.

BSE ist in Österreich eine von einem Teil der Medien und von manchen Politikerinnen und Politikern verbreitete "Seuche". Ihnen, meine Damen und Herren, sind die wirtschaftlichen Grundlagen der bäuerlichen Landwirtschaft in Österreich völlig egal. Wir Bauern erbringen viele Leistungen für die Gesellschaft, zum Beispiel gesunde Lebensmittel, reine Luft, sauberes Wasser, Erholungslandschaft, gepflegte Kulturlandschaft und und und. Diese Leistungen zu erbringen, ist aber nur dann möglich, wenn den Bauern die wirtschaftliche Grundlage dafür nicht entzogen wird.

Die momentane Situation bei den Rinderbauern, bei denen im heurigen Jahr mit 2 bis 2,5 Milliarden Schilling Erlösverlust zu rechnen ist, ist für viele bäuerliche Betriebe existenzgefährdend. Die Diskussion, die von Rot und Grün auf europäischer Ebene geführt wird, dreht sich, kurz zusammengefasst, um Folgendes: einen völlig liberalen Markt mit zusätzlichen Auflagen für die Landwirtschaft, ohne dies in irgendeiner Form abzugelten. Doch die Widersprüchlichkeit sieht man am besten am Beispiel des Vorgehens des deutschen Bundeskanzlers Schröder, der einmal die Alpenlandwirtschaft Österreichs lobt und ein anderes Mal uns wieder der "Schrebergärtnerei" in der Landwirtschaft zeiht.

Es wäre höchst an der Zeit, dass jene in den Medien und auch jene in der Politik, die bisher sehr viel zur Verunsicherung beigetragen haben, umdenken und endlich zur Kenntnis nehmen, dass in Österreich sehr viel in Sachen Konsumentensicherheit geschieht. Nur einige Beispiele dafür: Seit mehr als zehn Jahren gibt es ein Verfütterungsverbot von Tiermehl an Wiederkäuer. Seit 1. Jänner 2001 besteht ein generelles Verfütterungsverbot von Tiermehl. BSE-Tests gab es bereits in den neunziger Jahren, seit 1. Jänner gibt es sie flächendeckend. Gott sei Dank sind bisher alle negativ ausgefallen – auch wenn es sich hier in diesem Hohen Haus manche anders wünschen, damit sie endlich in ihrer Argumentation bestätigt würden. Risikomaterial wird getrennt und entsorgt. Es gibt ein Verbot der Verwendung von Tiermehl in Düngemitteln, ein Verbot von tierischem Fett in Milchaustauschfuttermitteln. Die Finanzierung der BSE-Maßnahmen ist gesichert. Es gibt rasche Reaktionen bei Arzneimittelmissbrauch einiger weniger Schweine produzierender Betriebe.

Dort, wo es Übertretungen gibt, muss es natürlich auch zu Konsequenzen kommen. Die Art und Weise aber, wie von den Grünen und von Tierschutzorganisationen agiert wurde, ist der eigentliche Skandal: alle zuerst in einen Topf zu werfen, und am Schluss ist kein Vorwurf haltbar. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Ich frage mich: Worum ging es diesen Herrschaften eigentlich, wenn sie Betriebe anzeigen, wie das etwa in Oberösterreich der Fall war, die schon jahrelang keine Schweine mehr auf dem Hof halten? Solche Betriebe werden angezeigt, und Tierschützer sagen dann den Bauern: Ja eigentlich richtet es sich ohnehin nicht gegen euch, aber wir müssen vor unseren Spendenzahlern, unseren Spendengebern unsere Arbeit rechtfertigen!

Ist das wirklich das, was Sie wollen? – Ihnen von den Grünen und Ihren Mittätern ist die Situation der Bauern und der Wirtschaft völlig egal. (Abg. Öllinger: Hallo!) Ihnen ist die Angst der Menschen piepegal, dieses Ihr Agieren dient ja nur dazu, einerseits mehr Spendengelder hereinzuholen und andererseits in Wien Stimmengewinne zu maximieren. (Abg. Öllinger: Mittäter wobei?) Wollen Sie der Bevölkerung wirklich den Gusto auf ein Schnitzel verderben, nur weil Sie selbst nicht mehr wissen, wie es schmeckt und dass es vor allem auch gut und gesund ist?


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(Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Wollen Sie uns für das Schweinevergiften verantwortlich machen?)

Meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass in dieser wirtschaftlich wirklich sehr schwierigen Situation zwei Minister das Heft des Handelns nicht aus der Hand gegeben haben, nämlich Minister Haupt und Minister Molterer. Ich denke da zum Beispiel an den Tiergesundheitsdienst oder an die Lebensmittelagentur, die schon einige Male angesprochen wurde. Die zuständigen Behörden arbeiten da wirklich intensiv, und es wird alles getan, um die notwendige Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.

Bei all dem darf aber nicht vergessen werden: Wenn wir eine bäuerliche Landwirtschaft mit transparenter Lebensmittelproduktion haben wollen, dann müssen wir unseren Bauern die wirtschaftliche Grundlage dafür erhalten. Es gibt in Österreich sehr gute Lebensmittel, die einen gerechteren Produzentenpreis verdienen würden. Wer Qualität fordert, der muss auch bereit sein, diese zu honorieren. Es gibt aber keinen Grund, die Lust und die Freude auf gesunde österreichische Lebensmittel zu verderben, und wir lassen uns diese auch nicht nehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort gemeldet. Ich bitte, die GO-Bestimmungen einzuhalten. – Bitte.

17.30

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner sprach von den "Grünen und ihren Mittätern". Er hat auch noch einige andere Unterstellungen gemacht, die ich mir nicht gemerkt habe, aber zu diesem einen Vorwurf möchte ich eine tatsächliche Berichtigung anbringen.

Ich berichtige: Die Grünen haben keine Tat verbrochen. Sie sind keine Mittäter. Wir haben keinerlei Anzeige in Richtung irgendeines Bauern unternommen. Ich bitte, in Zukunft diese Anschuldigungen und diese Unterstellungen zu unterlassen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Martin Graf: Ihr seid keine Mittäter, sondern ihr seid Mitläufer!)

17.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haigermoser. Die Uhr ist auf 8 Minuten gestellt. – Bitte.

17.31

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wenn man die heutige Dringliche aufmerksam verfolgt hat, dann wurde einem einmal mehr klar, dass die Melonen-Partei heute etwas ausgetrocknet agiert hat, denn da ist kein Saft dahinter gewesen. Spätestens nach den Ausführungen des Herrn Bundesministers Haupt haben Sie gemerkt, dass die Kompetenz auf der Regierungsbank ist und nicht bei der Opposition. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Der grüne Stil der letzten Tage – Opernballdemo – fand seine Fortsetzung in Ihrem heutigen Agieren, nämlich in der Verunsicherung der Leute und im Madigmachen. An dieser Stelle darf ich, um einen Zusammenhang herzustellen, kurz aus den "Salzburger Nachrichten" zitieren. Steininger hat es auf den Punkt gebracht, was die Verunsicherung durch die Grünen allenthalben anlangt:

Zitat: "Bei der Demonstration wurde auch die Grün-Politikerin Madeleine Petrovic gesichtet. Sie habe sich, wie es heißt, als allfällige Vermittlerin zur Verfügung gestellt." (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Und weiters: "Dabei kam es zu einem Dialog, wie man ihn vielleicht in ‚Die letzten Tage der Menschheit‘ von Karl Kraus erwartet, nicht aber in der Wirklichkeit.


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Also: Frau Petrovic analysierte mit einem sehr hohen Offizier die eskalierende Lage, als ein im Gesicht verletzter WEGA-Mann dazukam. Frau Petrovic: ‚Aber so schlimm wie beim letzten Mal ist es doch nicht?‘

Der blutende Polizist, so fassungslos wie schlagfertig: ‚Ah wo, ich hab’ mich heut’ früh beim Rasieren g’schnitten.‘

Die Szene hat dennoch eine erfreuliche Seite: Anders als ihr deutscher Parteifreund Joschka Fischer hat Frau Petrovic Abstand davon genommen, selbst dem Polizisten eine hineinzuhauen."

Meine Damen und Herren! Was hat das mit der heutigen Debatte über BSE zu tun? – Sie wollten Bundesminister Haupt eine verbal hineinhauen (Abg. Ing. Westenthaler: So ist es!), aber das ist kläglich gescheitert und danebengegangen, meine Damen und Herren. Oberflächlicher als Sie es getan haben, kann man keine Dringliche ansetzen. Ich würde sagen: Nicht genügend, setzen, meine Damen und Herren! (Abg. Brosz  – in Richtung des Redners zeigend –: Bitte! – Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es herrscht – zugegebenermaßen – ein beträchtliches Unbehagen bei den Konsumenten, und es ist auch in der Politik ein Unbehagen zu vermerken. (Abg. Dr. Glawischnig: Ist das völlig unbegründet?) Wir haben den Österreicherinnen und Österreichern hier Problemlösungen zu signalisieren, und wir sollten die Nahrungsmittelprobleme, die sich nicht nur in Kontrollen erschöpfen können – diese sind auch notwendig, selbstverständlich –, einmal an der Wurzel anpacken. Aber es wäre uns als regierungsverantwortliche Partei zu billig, so zu agieren, wie Sie es getan haben und wie es Herr Pirklhuber vermeint, tun zu müssen, indem man hier ganz Österreich als "Schweinestall" bezeichnet.

Das ist der eigentliche Skandal, und davon haben Sie heute abzulenken versucht. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Sie haben nicht die Größe gehabt, Herr Pirklhuber, sich dafür in aller Form zu entschuldigen!

Meine Damen und Herren! Wo sind denn die Probleme? – Einige Beispiele:

Erstens: der "Größenwahn" – unter Anführungszeichen – bei der Tierhaltung, Kuhställe ohne Land. – In Österreich wurde – das gebe ich zu – in der Vergangenheit von einem Teil in der Regierung diese These "Kuhställe ohne Land" bekämpft.

Zweitens: die verfehlte Agrarpolitik der Union. – An dieser verfehlten Agrarpolitik ist auch Herr Fischler maßgeblich beteiligt.

Drittens: Konzentration im Lebensmittelhandel. – Man muss feststellen, dass heute in Österreich zwei Drittel der Gesamtumsätze im Lebensmittelhandel von zwei Firmen bewältigt werden. Die Folge davon ist, dass die Erzeuger erpressbar sind. Was oder wer ist schuld daran? – Ein mangelhaftes Kartellrecht aus der alten Zeit. Und wir als Koalition neu haben diese Dinge aufzuarbeiten.

Meine Damen und Herren! Gerade die Grünen, die sich immer wieder als Wächter dieser Vielfalt – auch in der Handelslandschaft – aufspielen, befördern diesen Konzentrationsprozess, meine Damen und Herren von der Melonen-Partei. Ihre Vertreter in Salzburg, zum Beispiel Herr Schwaighofer, Landtagsabgeordneter der Grünen, und Herr Padutsch, Stadtrat in der Stadt Salzburg, sind die größten Beweger im Sinne des Betons auf der grünen Wiese, der Konzentration im Einzelhandel, einer weiteren Konzentration in diesem Bereich, und sind damit indirekt verantwortlich dafür, dass Skandale wie BSE passieren, weil die Erzeuger unter Druck geraten – ohne das zu entschuldigen – und immer wieder gezwungen sind, zu billigeren Preisen zu liefern. Dadurch entstehen Skandale, die Sie dann – das sage ich jetzt einmal so – mit Kreidestimme hier bejammern, meine Damen und Herren.

Daher machen Sie sich mitschuldig! Und daher sind Sie heute einmal mehr saft- und kraftlos gewesen, weil Sie die eigenen Argumente nicht mehr glauben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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Einen Satz auch noch, meine Damen und Herren, zu den Konsumentenschützern von der Arbeiterkammer, die sich immer als die großen Retter und die hehren Wärter über den Konsumentenschutz aufspielen.

Meine Damen und Herren! Sie betreiben teilweise den Konsumentenschutz so, dass sich die Preisspirale nach unten bewegt, nach dem Motto: Nicht wie gut ist das Rohmaterial, sondern wie billig ist das Endprodukt? Doch das kann es nicht mehr sein! Es muss für eine ordentliche Ware auch gutes Geld bezahlt werden, meine Damen und Herren.

Was haben wir denn in der Vergangenheit gehört, auch als es um den Beitritt zur Europäischen Union gegangen ist? – Da hieß es: Die Schlachthöfe auf dem Land bei den mittleren Fleischhauerbetrieben müssen zugesperrt werden, und zwar aus Gründen der Hygiene. Was haben wir mit dieser These, mit diesem Druck auf die mittleren Gewerbebetriebe geerbt? – Dass wir heute den BSE-Skandal haben, dass weniger Hygiene herrscht, dass das flache Land Probleme hat, dass die Bauern, die Landwirte mit der Preisgestaltung Probleme haben und so weiter und so fort.

All das gehört hinterfragt! Beispiel: lange Tiertransporte. Daher sage ich, dass die Kosten für die Bewältigung dieser BSE-Krise jene zu bezahlen haben, die sie verursacht haben, und nicht die Österreicher, die keine Schuld daran haben, dass es zu dieser Krise gekommen ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es sollte die Europäische Union einmal nachschauen, wo denn die Milliarden versickern! Beim Flachsskandal jüngsten Ursprungs, wo die spanische Kommissarin auch ihre Finger drin haben soll? Beim Olivenöl-Subventionsskandal? Da sind die Milliarden! Da soll man einmal nachschauen, ob man da nicht Gelder flüssig machen kann, wenn da ordentlich gewirtschaftet wird! So soll man die Probleme lösen und nicht sagen, die Österreicher sollen diese Dinge bezahlen!

Meine Damen und Herren! Das wäre zum Beispiel auch ein Betätigungsfeld für den Herrn Voggenhuber, der immer wieder Gift und Galle aus Brüssel oder aus Straßburg gegen das eigene Land spuckt, wenn es um Problemlösungen geht! Dort soll er sich stark machen für Österreich und nicht gegen Österreich, Herr Van der Bellen! Dazu sollten Sie sich einmal äußern! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn man sich die Zahlen jüngsten Datums zu den BSE-Fällen in der Europäischen Union anschaut, so stellt man fest: 180 501 Fälle im Vereinigten Königreich, null Fälle in Österreich. Gott sei Dank in Österreich null, meine Damen und Herren! Ich möchte nur wieder einmal die Zahlen ins rechte Licht rücken. Ich verhehle auch nicht – das wurde schon ausgeführt –, dass die alte Regierung im Jahre 1990 das Tiermehlverfütterungsverbot erlassen hat. Das war ein positives Signal. Und das, was jetzt Minister Haupt gemeinsam mit Minister Molterer fortgeführt hat, ist Zukunft, meine Damen und Herren, ist die Bewältigung der Probleme.

Daher sage ich Ihnen noch einmal: Diese Dringliche war deshalb so gut und so wichtig, weil einmal mehr gezeigt wurde, dass diese Regierung handlungsfähig ist, innovativ ist und vor allem die grüne Opposition nicht dazu gebraucht wird, Probleme zu lösen. Sie sind dabei, wenn es um Gewalt geht – siehe Herr Pirklhuber und Frau Petrovic! Damit wollen wir nichts zu tun haben! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lackner. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

17.40

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr Minister! Wenn wir uns heute im Rahmen dieser Dringlichen Anfrage neuerlich mit dem Problem einer verfehlten Agrarpolitik und deren gravierenden Auswirkungen für die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten auseinander setzen, so komme ich wiederum nicht darum herum, Ihnen eine gewisse Untätigkeit bei der Lösung dieser Probleme


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vorzuwerfen. So einfach, wie Sie es sich heute gemacht haben, sollte man es sich doch nicht machen.

Sie haben zwei Budgets beschlossen. Sie sind drauf und dran, Ihr drittes Budget zu beschließen. (Abg. Mag. Trattner: Drei gute Budgets!) Sie hätten also genügend Zeit gehabt, Ihre Vorstellungen von einer optimalen Konsumentenschutzpolitik zu verwirklichen. – Das nur ganz kurz, damit Sie sehen, dass diese Möglichkeit für Sie durchaus gegeben gewesen wäre. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Ofner: Ihr habt 30 Jahre Zeit gehabt!)

Meine Damen und Herren! Ob Tiermehl in Futtermitteln, ob illegale Hormone, ob Antibiotika in der Schweinemast: All diese Skandale ziehen sich wie ein schwarz-blauer Faden besonderer Untätigkeit zu Lasten der Konsumentinnen und Konsumenten durch die Politik dieser Bundesregierung. (Abg. Dr. Ofner: Das ist lustig! Ihr habt 30 Jahre Zeit gehabt!)

Was ist nun zwischenzeitlich passiert, Herr Minister? Welche Aktivitäten haben Sie denn eigentlich gesetzt? – Wenig bis nichts ist passiert, außer Inszenierungen in Form von plakativem Rindfleischessen oder der Verabreichung weiterer Placebos von inhaltsleeren Ankündigungen. Herr Minister! Ich bin mir zwar schon dessen bewusst, dass Sie sich mit den Auswirkungen der von mir bereits erwähnten verfehlten Agrarpolitik, die die ÖVP zu verantworten hat, herumschlagen müssen. Aber trotzdem: Es ist nicht mehr länger zu verantworten, dass durch die Politik der bloßen Ankündigung, der kaum Taten folgen, die Gesundheit der Menschen in diesem Lande weiter gefährdet wird.

Lassen Sie mich wieder zum Ausgangspunkt der verfehlten Landwirtschaftspolitik zurückkommen. Durch diese von der ÖVP zu verantwortende Politik sind nämlich erst jene Skandale, die uns heute beschäftigen, möglich geworden. Meine Damen und Herren! Nur eine gravierende Änderung dieser Politik bietet letztendlich die Chance, eine für die Konsumenten und Konsumentinnen unbedenkliche Produktion von landwirtschaftlichen Produkten zu garantieren. Dies würde jedoch nebst anderen Maßnahmen eine rasche Umstellung der Agrarförderungspolitik inkludieren, zu der Sie wohl nicht fähig und wohl auch nicht willens sein werden. Aber ich lasse mich auch diesbezüglich angenehm überraschen.

Zum Abschluss noch ein paar Worte zur geplanten Agentur für Ernährungssicherheit. Da wird wohl die nächste Mogelpackung vorbereitet. Schon die Konzeption lässt erahnen, dass hier neuerlich der Bock zum Gärtner gemacht werden soll. Auf gut Deutsch, meine Damen und Herren: Wieder sollen Produktion und Kontrolle in einer Hand sein. Dies ist für mich eine neuerliche ungeheuerliche Provokation!

Sollte es wirklich – und so sieht es derzeit aus – zu dieser Agentur für Ernährungssicherheit kommen, so ist diese als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen anzusiedeln. Herr Bundesminister! Ich hoffe, dass Sie sich da gegenüber Ihrem Koalitionspartner durchsetzen werden. Unsere Unterstützung haben Sie in dieser Angelegenheit im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten sicher. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Schluss, Herr Minister: Diese Linie der strikten Trennung von Produktion und Kontrolle ist auch in den Ländern durchgehend nachzuvollziehen. Nur so kann eine effiziente und unabhängige Kontrolle im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten garantiert werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

17.44

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Petrovic zu Wort gemeldet. – Bitte.

17.44

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Haigermoser hat einerseits, quasizitierend – ich weiß nicht, woher (Abg. Ing. Westenthaler: "Salzburger Nachrichten"!)  –, einen Dialog zwischen mir und einigen Polizisten wiedergegeben.


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Dieser Dialog entspricht nur in Teilbereichen den Tatsachen (Widerspruch bei den Freiheitlichen), nicht aber im Hinblick auf einen Verweis auf die Demonstration des letzten Jahres. Das kann auch gar nicht so gewesen sein.

In einem weiteren Punkt hat Herr Abgeordneter Haigermoser einen Konnex zwischen Abgeordnetem Pirklhuber und mir und Gewalttaten beziehungsweise Gewalttätern hergestellt. – Auch das ist unrichtig! Das hat es in dieser Art und Weise nie gegeben und wird es nie geben.

Ich stelle mir andererseits die Frage, wieso Herr Schimanek, eine Person, die wegen ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Dr. Petrovic! Als Klubvorsitzende wissen Sie: Fragen kann man bei tatsächlichen Berichtigungen nicht stellen! (Abg. Ing. Westenthaler: Abgewählte Klubvorsitzende!)

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (fortsetzend): Ich sage: Es gibt bei uns keinen Konnex zur Gewalt, wohl aber bei Herrn Schimanek, was noch durch die Medien geht. (Beifall bei den Grünen.)

17.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sevignani. – Bitte.

17.46

Abgeordneter Hans Sevignani (Freiheitliche): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir Freiheitlichen haben bei der EU-Agrarpolitik immer zur Vorsicht gemahnt. Österreichs Konsumenten haben sich seither im Rahmen dieser EU-Agrarpolitik sehr viel gefallen lassen: neben BSE, Salmonellen, Trichomonaden, Toxine, Klärschlamm in Futtermitteln, nunmehr Maul- und Klauenseuche, illegale Hormone und Wachstumshormone.

Werte Kolleginnen und Kollegen, nur zwei Feststellungen.

Erstens: Unser Herr Bundesminister Haupt hat in jedem Augenblick der Krise sofort und richtig reagiert. Es gibt bei 29 000 BSE-Tests in Österreich keinen einzigen Fall von BSE! Die Opposition lässt dennoch keine Möglichkeit aus, diese Problematik hochzuspielen, was unseren Bauern, unserer Wirtschaft, aber nicht zuletzt auch unserem Tourismus großen Schaden zufügt.

Ein Beispiel: Außerfern in Tirol. Zahlreiche Medien und viele Menschen warten auf den ersten Fall: Endlich gibt es BSE in Österreich! Zeitungen, Medien berichten: Der erste Fall in Österreich! Dann stellt sich heraus, es war kein BSE-Fall, es war nur ein Verdacht. Dennoch hat man diesen Bauernhof vorgeführt, ohne zu bedenken, dass eine Existenz daran hängt.

Wenn wir von den BSE-Ursachen sprechen, müssen wir auch von den Symptomen eines durch und durch kranken EU-weiten Agrarsystems reden. Dieses System der Profitgier hat vor Österreichs Ställen nicht Halt gemacht. Auch bei uns gibt es die "Turbo"-Leistungskühe, Wachstumshormone, Antibiotika.

Die europäische Agrarmarktordnung ist fast ausschließlich auf die Belange der Erzeuger und nicht auf die Bedürfnisse der Verbraucher ausgerichtet. Schuld ist der agrarindustrielle Komplex der EU, der uns jahrelang bewusst und vorsätzlich unter dem Motto "Quantität vor Qualität" eine heile Welt vorgegaukelt hat. Ich bin der Meinung, dass bei der Finanzierung der Folgekosten der BSE-Krise die EU zur Kasse gebeten werden muss. Es kann nicht sein, dass unsere Bauern und Konsumenten für die verfehlte Agrarpolitik bezahlen sollen. Es ist nicht einzusehen, dass ein BSE-freies Land wie Österreich für eine Krise zahlen soll, die die EU mit ihrer Agrarpolitik zu verantworten hat.

Die Verbrennung gesunder getöteter Tiere wird von uns Freiheitlichen niemals bejaht, vor allem auch nicht angesichts der Tatsache, dass Millionen Menschen auf der Welt vom Hungertod bedroht sind.


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Die Eckpunkte einer neuen Agrarpolitik sind für uns eine stärkere Förderung der kleinen bäuerlichen Betriebe und nicht der Agrarindustrie, eine besondere Berücksichtigung der natürlichen Tierhaltung, eine natürliche Produktion von Lebensmitteln, strengere Kontrollen und Strafen, aber auch ein angemessener Preis für höchste österreichische Qualität.

Präsident Dr. Heinz Fischer (das Glockenzeichen gebend): Ich bitte um den Schlusssatz, weil die Redezeit der freiheitlichen Fraktion beendet ist!

Abgeordneter Hans Sevignani (fortsetzend): Mein Schlusssatz, meine Damen und Herren: Nirgends ist es so sicher wie in Österreich, Rindfleisch zu essen. – Mahlzeit! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gradwohl. Die restliche Redezeit der SPÖ-Fraktion beträgt 5 Minuten. – Bitte.

17.51

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mein Vorredner hat am Schluss seiner Rede "Mahlzeit!" gewünscht und wie bereits einige andere Vorredner betont, BSE gebe es in Österreich nicht. Gott sei Dank, sage ich, haben wir noch keinen BSE-Fall, und ich hoffe, wir werden auch nie einen haben.

Aber, Kollege Sevignani, wir haben andere Fälle: Hormonbehandlungen in der Schweinemast, Verabreichung von illegalen, verbotenen Antibiotika, nicht durch den ... (Abg. Auer: Es gibt in der Schweinemast keine Hormone! Das ist ein Blödsinn!)

Kollege Auer, ich würde dir empfehlen, dich einmal mit dem Veterinärdirektor der Steiermark zu unterhalten. (Abg. Auer: Ich erklär es dir einmal!) Der wird dir das bestätigen und wird dir auch entsprechende Berichte vorlegen können. Aber das, Kollege Auer, ist genau die Methode, die ihr seit Jahren verfolgt. (Zwischenruf des Abg. Donabauer.  – Abg. Auer: Für die heutige Dringliche gehört euch ein Hilflosenzuschuss!) Da gibt es seit 1986 solche Fälle in der Schweinemast, aber was macht die ÖVP, Kollege Donabauer? – Augen zu, Ohren zu, Mund zu. "Mund zu!" aber nach Möglichkeit bei denen, die die Fehler aufzeigen! (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Kollege Sevignani! Sie haben in Ihren Ausführungen auch noch die Veränderungen in der Agrarpolitik angesprochen. Ich bin dafür, und Sie haben mich auf Ihrer Seite, denn auch ich bin der Meinung, die Wurzel allen Übels liegt in dieser Art der Agrarpolitik, in dieser Art der Förderungspolitik. Aber die Nagelprobe bezüglich Ihrer Aussagen werden wir in den nächsten Wochen machen können, denn das Budget 2002, soweit es mir bisher möglich war, es durchzulesen, ermöglicht nicht einmal die Umschichtungen, die die horizontale Verordnung der EU-Agraragenda vorsieht. Nein, Sie setzen diesen Weg beinhart fort, um ihn dann kritisieren zu können. Das ist alles andere als "neues Regieren" für die Zukunft der österreichischen Landwirtschaft und auch der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten! (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Kollege Prinz! Da ich Ihren Ausführungen von Anfang an sehr genau zugehört habe, ist mir aufgefallen, dass Sie die Harmonie in dieser neuen Koalition besonders erwähnt haben, die Harmonie zwischen den beiden handelnden Ministern. Ich würde Ihnen empfehlen, da Sie anscheinend nicht zugehört haben, die Redebeiträge im Protokoll nachzulesen: auf der einen Seite die Ausführungen des Herrn Ministers, die mich sehr wohl hoffen lassen, dass sich etwas verändert, dass er wirklich gewillt ist, etwas zu verändern, und dann die Aussagen Ihrer Kollegin Mikl-Leitner, die genau das Gegenteil davon gesagt hat, was der Minister als Zukunftsvision vorgestellt hat.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein beredtes Zeichen für diese Harmonie und für dieses neue Regieren, unter dem ganz Österreich leidet. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend, geschätzte Damen und Herren, auch von mir noch ein kurzer Hinweis auf diese neue Agentur für Lebensmittelsicherheit.


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Kollege Maier hat diese Begrifflichkeit schon wunderbar formuliert, ich kann mir das daher ersparen. Aber eines darf ich schon hinterfragen: Herr Bundesminister, haben wir in Österreich auf Grund der Verfassung und der Landesverfassungen genau diese Struktur der Lebensmittelagentur auf Landesebene nicht bereits, und das neun Mal? Ist es nicht so, dass wir auf Landesebene genau diese Kompetenzen, diese Aufgaben alle schon haben, neun Mal in Österreich? Ist es nicht der Versuch, jetzt über diese neun Agenturen noch eine Koordinierungsagentur drüberzusetzen? Und wenn das der Versuch ist, Herr Bundesminister, dann bezweifle ich, dass das wirklich durchführbar sein wird, vor allem mit Ihrem Koalitionspartner. Aus den Verhandlungen der Vergangenheit weiß ich aus persönlicher Erfahrung, wie schwierig es ist, vernünftige Vorschläge in diesen Bereichen mit den verhandelnden Personen der Österreichischen Volkspartei auch tatsächlich umzusetzen.

Ich kann nur das, was meine Vorredner ausgeführt haben, wiederholen: Wenn es tatsächlich Ihr Ernst ist, die mittelbare Bundesverwaltung zu verändern, eine entsprechende Reform durchzuführen, damit auch die Durchgriffsmöglichkeiten zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten tatsächlich gewährleistet sind, dann, Herr Bundesminister, haben Sie uns auf Ihrer Seite. Ich wünsche Ihnen wirklich aus vollstem Herzen Glück, mit diesem Koalitionspartner die Verhandlungen erfolgreich abzuschließen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie von der Österreichischen Volkspartei ...

Präsident Dr. Heinz Fischer (das Glockenzeichen gebend): Ich bitte um den Schlusssatz, weil die Redezeit ausgeschöpft ist!

Abgeordneter Heinz Gradwohl (fortsetzend): Ich bin beim Schlusssatz, Herr Präsident. – Wenn Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, im Rahmen der heutigen Dringlichen die Konsumentinnen und Konsumenten als Partner der Landwirtschaft erkannt haben, so haben Sie sie mindestens 15 Jahre zu spät erkannt. Lassen Sie sich das ins Stammbuch schreiben! (Beifall bei der SPÖ.)

17.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegen mir dazu keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe daher diese Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar stimmen wir ab über den Entschließungsantrag des Herrn Abgeordneten Mag. Maier betreffend Schließung von Kontrolllücken im Lebensmittelbereich – Änderung des Bundesministeriengesetzes 2000.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Entschließungsantrag ist daher abgelehnt.

Damit ist die Dringliche Anfrage verhandelt.

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur Durchführung der kurzen Debatte über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Grünewald, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag betreffend Abstandnahme von der geplanten Besteuerung der Unfallrenten eine Frist bis zum 30. Juni 2001 zu setzen.

Die Debatte wird so verlaufen, dass der Begründer 10 Minuten Redezeit hat, dann jede Fraktion 5 Minuten und dann erfolgt die Abstimmung.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Ich erteile Herrn Abgeordnetem Öllinger das Wort zur Begründung. – Bitte.


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57. Sitzung / Seite 149

17.58

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Herr Präsident! Hohes Haus! Halten wir uns nicht dabei auf, dass es merkwürdig ist, wenn ein Politiker, egal ob Herr Westenthaler oder Herr Haider, drei Monate, nachdem ein Gesetz in Kraft getreten ist, das schon von Beginn an, schon vor der Beschlussfassung heftig kritisiert worden ist, erkennt, dass dieses Gesetz unbillige Härten schafft. Nehmen wir die Erkenntnis ernst. Auch Herr Khol hat sich zu dieser Erkenntnis durchgerungen: Man kann aus Fehlern lernen.

Nur, meine Damen und Herren, wie lernen Sie aus Fehlern? – Indem Sie eine Arbeitsgruppe mit denselben Herren einsetzen, die schon einmal einen Vorschlag erarbeitet haben, der dann auch von Ihnen übernommen wurde. Und jetzt geben Sie ihnen den Auftrag – was Herr Haider auch schon kritisiert hat –, das noch einmal zu überarbeiten. (Abg. Ing. Westenthaler: Zu verbessern!) – Zu verbessern.

Sie geben ihnen auf dem Weg zu diesem Auftrag auch Ziele mit: Die besonders belasteten Gruppen sollen dabei etwas entlastet werden, also – Sie schreiben das auch – Bezieher von Unfallrenten infolge eines hohen Grades der Erwerbsminderung.

Herr Abgeordneter Westenthaler geht her und sagt: Wir lernen aus der Diskussion mit der Bevölkerung.

Herr Abgeordneter Westenthaler! Ich bringe Ihnen einige Stimmen aus der Bevölkerung zur Kenntnis. Da können Sie lernen, und da werden Sie sehen, dass Sie schon in der Begründung für Ihren Entschließungsantrag das Problem überhaupt nicht verstanden haben. (Abg. Silhavy: Das ist aber nichts Neues!) Folgen Sie mir, Herr Abgeordneter Westenthaler! (Abg. Ing. Westenthaler: Ihnen kann man nicht folgen!)

Eine Person erhält eine Pension in der Höhe von 10 000 S – bisher steuerfrei – und eine Unfallrente in der Höhe von 4 000 S, ebenfalls bisher steuerfrei. Die Pension von 10 000 S ist deshalb steuerfrei, weil sie unter der Grenze für die Besteuerung liegt. In Zukunft wird dieses Einkommen in der Höhe von 14 000 S – vermindert um ein paar hundert Schilling für die Krankenversicherung bei Pensionisten – besteuert, das heißt, das Jahreseinkommen unterliegt der Besteuerung. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Wissen Sie, Herr Abgeordneter Westenthaler, wie viel dieser Person von den 4 000 S ihrer Unfallrente bleibt? Wissen Sie das? – Die Hälfte! (Zwischenruf des Abg. Neudeck. )  – Nein, Sie haben das Beispiel nicht verstanden. Diese Person hatte vorher ein steuerfreies Einkommen in der Höhe von 10 000 S Pension plus 4 000 S Unfallrente. (Abg. Ing. Westenthaler: Genau das Beispiel habe ich hier!) Und jetzt, meine Damen und Herren, schlägt die Besteuerung, der diese Person vorher nicht unterzogen wurde, gnadenlos zu. (Zwischenruf des Abg. Böhacker. )

Ich könnte Ihnen Beispiele noch und nöcher bringen, etwa das Beispiel eines Herrn – ich lasse seinen Familiennamen weg – Roland, der sein Leben lang gearbeitet hat. Herr Abgeordneter Westenthaler! Das wird doch noch zu Ihnen durchdringen: Dieser Mensch hat im Jahr 1957 als Lehrling einen Arbeitsunfall gehabt und die Hand verloren. 60 Prozent Erwerbsminderung hat damals für ihn – die Rente wurde von seinem Einkommen berechnet – geheißen, er erhält eine Dauerrente in der Höhe von 1 701 S. Das macht plus Zusatzrente und Kinderzuschuss, der dann später dazugekommen ist, zusammen 2 600 S aus.

Herr Abgeordneter Westenthaler! (Abg. Ing. Westenthaler: Das wird jetzt repariert!)  – Nein, das wird nicht repariert! Reden wir einmal von den Fakten! Der Mensch verliert als Lehrling mit 20 Jahren, 18 Jahren seine Hand. (Abg. Ing. Westenthaler: Er liegt unter 20 000 S!) Sie in der Koalitionsregierung sagen nun, wir sehen das nicht ein, dass dieser Mensch sein Leben lang 2 600 S Rente erhält. Das ist als Abgeltung zu viel, das wollen wir nicht. Wir wollen, dass dieser Mensch, wie Sie sagen, seinen gerechten Anteil im Rahmen der Besteuerung leistet, und Sie halbieren seine Unfallrente – ich kann Ihnen das genau sagen, es waren 2 600 S – auf 868,10 S. (Abg. Ing. Westenthaler: Lesen Sie einmal den Antrag! – Abg. Dr. Petrovic: Weniger als die Hälfte!)


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57. Sitzung / Seite 150

Mit 70 Jahren muss sich der Mann denken: Das bin ich dieser Republik, meiner Versicherung, in die ich einbezahlt habe, und den Politikern offensichtlich wert. Ich habe im Alter von 18 Jahren eine Hand verloren und bekomme nun 880 S netto.

Ich sage Ihnen eines, Herr Abgeordneter Westenthaler und Herr Abgeordneter Khol – auch wenn er nicht da ist –: Alles, was Sie im Zusammenhang mit Härtefällen versuchen, geht schief! Ich garantiere Ihnen das. Sie können nicht die verfassungsrechtliche und rechtliche Gleichstellung von Versicherungsleistungen garantieren. Offensichtlich ist Ihnen das auch egal. Sie wollen nur auf Kosten der Unfallrentner abkassieren, denen jetzt Monat für Monat 1 000 S, 2 000 S, 3 000 S weggenommen werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Da haben Sie unseren Antrag nicht gelesen! Das ist polemisch!)

Herr Abgeordneter Westenthaler! Alles, was Sie im Antrag gesagt haben, ist, dass Sie bei einigen Härtefällen, besonders bei jenen mit hoher Unfallrente, bereit sind, über eine Härtefallregelung nachzudenken. (Abg. Ing. Westenthaler: Unter 20 000 S!)

Herr Abgeordneter Westenthaler! Sie haben noch immer nicht verstanden, dass alle diese Unfallrentner Härtefälle sind! Sie sind dies ihr ganzes Leben lang, weil sie verstümmelt sind, weil sie verkrüppelt sind, weil sie sich nicht mehr bewegen können und weil sie deshalb ein gottverdammtes Recht auf Abfindung von ihrer Unfallversicherung haben, Herr Abgeordneter Westenthaler! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Begreifen Sie endlich, dass diesen Menschen ein Teil ihres Körpers, ein Teil ihres Lebens weggenommen wurde und dass Sie nicht das Recht haben, diesen Menschen, nachdem sie ein Leben lang gearbeitet, für diese Republik Steuern gezahlt und Versicherungsbeiträge bezahlt haben, zu sagen, ihr nehmt von dieser Versicherung zu viel, ihr nehmt von dieser Republik zu viel, und darum müssen wir euch "gerecht" – wie das in Ihrer Sprache heißt –, "sozial treffsicher" besteuern. – Das ist doch wirklich purer Zynismus! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

2 000 S, 3 000 S oder auch nur 1 000 S von einer Rente in der Höhe von 3 000 S nehmen Sie den Leuten weg! Das ist die Realität! Herr Haider hat das in seiner Ansprache sehr wohl kapiert, indem er auf den einfachen Sachverhalt rekurriert hat. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie kapieren es leider nicht! Sie kapieren es nicht!) Aber sein Lösungsvorschlag ist genau das, was Sie in Ihren Antrag geschrieben haben, und das wird nicht halten. Das wird nicht halten, das garantiere ich Ihnen! Das hält nicht vor dem Verfassungsgerichtshof, und das hält auch deshalb nicht, weil sich die Menschen das nicht gefallen lassen. Sie werden das bezahlen müssen, wenn Sie nicht einsehen wollen, dass das eine tatsächliche Ungerechtigkeit gegenüber den Menschen ist.

Ich sage Ihnen auch, warum das so sein wird: Es wird nicht halten, weil die Unfallrente natürlich Schadenersatzcharakter hat. Das können Sie nicht nur in der Geschichte der Unfallrente nachlesen, das können Sie auch im ABGB nachlesen. Dort ist auch dieser Charakter festgehalten. Daraus folgt aber auch, Herr Abgeordneter Westenthaler, dass Sie ein verdammtes Problem haben werden, den Leuten zu begründen, warum jemand bei einer privaten Unfallrente keine Steuern zahlt und in Zukunft beziehungsweise jetzt schon bei einer öffentlichen, bei einer sozialen Unfallrente Steuern zahlen soll.

Daraus folgt auch, dass Sie Schwierigkeiten haben werden, den Menschen und dem Verfassungsgerichtshof zu erklären, warum die Unfallrenten nach dem Heeresversorgungsgesetz von der Besteuerung ausgenommen sind, während für die anderen Steuern bezahlt werden müssen.

Daraus folgt auch, dass Sie Schwierigkeiten haben werden, den Menschen in diesem Land zu erklären, dass sie von vornherein eine um ein Drittel geminderte Unfallrente beanspruchen können, weil die Rente um ein Drittel gemindert wird oder gemindert wurde als pauschaler Abzug von Seiten der Unfallversicherung, der vor langer Zeit auch tatsächlich an das Finanzministerium abgeliefert wurde, und warum die Menschen jetzt für die Politik der Vergangenheit zahlen sollen, aber noch mehr durch diese Koalitionsregierung zur Kasse gebeten werden und warum die Menschen in diesem Land, die Verunfallten, die Invaliden, die Konsequenzen Ihrer Politik ausbaden sollen.


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57. Sitzung / Seite 151

Meine Damen und Herren! Sie werden Schwierigkeiten haben, auch nur irgendeinen Ansatz zu einer einigermaßen sozial gerechten Lösung als Ausweg aus dem Dilemma zu finden, in das Sie sich selbst hineinmanövriert haben. Ich garantiere Ihnen, Ihre Lösungen sind nicht einmal im Ansatz diskussionswürdig im Sinn von sozial gerecht und rechtlich korrekt. Deshalb haben Sie nur eine Chance, nämlich unserer Fristsetzung zuzustimmen. Dann haben Sie das Problem so gelöst, wie es auch gelöst werden sollte. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Mit einer Fristsetzung!)

18.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Plank. Die Redezeit beträgt ab nun 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

18.09

Abgeordnete Mag. Brunhilde Plank (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Kolleginnen und Kollegen, vor allem Sie von den Regierungsparteien, bitte begreifen Sie endlich, dass Sie Menschen um ihre Rechte und jetzt auch noch zum Teil um ihre Lebensexistenz bringen. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben die Unfallrentenbesteuerung 1988 eingeführt! Wir waren es nicht!)

Die Unfallrentenbesteuerung wurde unter dem Aspekt eingeführt (Abg. Ing.  Westenthaler: 1988!) – ich weiß –, dass die Renten erhöht werden müssen, weil die Besteuerung sonst nicht gerechtfertigt ist. Das wissen Sie genau. Auf Grund dessen, weil das nicht gelang, wurde das zurückgenommen. Das wissen Sie so gut wie ich, und das ändert sich nicht, wenn Sie es hier sagen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: 1992 hat es der Verfassungsgerichtshof aufgehoben!)

Aber Ihr "neu Regieren" zeigt einen ganz anderen Charakter. Ich behaupte, das ruht auf drei Pfeilern: erstens auf dem Pfeiler der unsozialen Treffsicherheit, zweitens auf dem Pfeiler des Hin und Her, des Vor und Zurück, des Chaos pur, wie wir in den letzten Tagen klar festgestellt haben, und drittens auf dem Pfeiler – das ist Ihnen der wichtigste – des Schönredens dieser Grundkomponenten mit den vermeintlichen Zauberwörtern, die Sie Sparen, Abfedern und Fetisch Nulldefizit nennen. Das ist das Einzige. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ihnen fällt nichts Neues mehr ein, immer nur das Alte wiederholen!)

Beweise für diesen ersten Pfeiler der unsozialen Politik kann ich Ihnen liefern. Zuerst werden die Unfallrentner als Sozialschmarotzer hingestellt. Der Monatsbericht des Wifo liest sich folgendermaßen: Die Erhöhung der sozialen Treffsicherheit verwischt den Eindruck sozialer Ausgewogenheit, indem man auf sozial schwächere Anspruchsberechtigte abzielt. – Zusatz nicht notwendig.

Weiterer Beweis: Was sagen Sie einem Pensionisten, der 12 000 S Pension und 3 000 S Unfallrente hat und pro Monat 854 S verliert? – Er verliert fast 1 000 S pro Monat! Sie werden doch nicht behaupten, dass das gerade die Luxusgroßverdiener sind.

Wie erklären Sie einem Menschen, der nach einem Arbeitsunfall den Oberschenkel verloren hat, dessen Oberschenkel amputiert wurde, dessen Zehen amputiert wurden und dessen Erwerbsfähigkeit zu 80 Prozent gemindert ist, dass er im Monat 3 400 S seines bisherigen Anspruchs – nicht seines Gnadenbrotes – verliert? Was sagen Sie diesen Menschen angesichts dieser Politik, die Sie vorlegen? (Abg. Dr. Antoni: Das ist ihnen egal! Sie sind nicht mehr da!)

Sie wissen genauso wie ich, dass 60 Prozent der Betroffenen Pensionisten sind und dass das Durchschnittseinkommen – das heißt die Pension und die Unfallrente zusammen – all dieser Menschen 14 000 S brutto beträgt. Und angesichts dessen sagt ein Sozialsprecher der ÖVP: Die Unfallrentner täten gut daran, Opfer zu bringen. – Man zieht ihnen das Geld aus der Tasche! Das ist es, und das ist unsozial! (Beifall bei der SPÖ.)

Pfeiler zwei: Hin und her, Chaos, einmal vor, einmal zurück, ÖVP sagt so, FPÖ sagt so. Der selbst ernannte Anwalt des "kleinen Mannes" lässt Briefe an erboste Unfallrentner schreiben, in denen steht, sie mögen doch über den "Zaun der Egozentrik" hinausschauen und Opfer bringen.


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Das müssten sie verstehen. Dann bricht plötzlich in Wien Wahlkampf aus, und er besinnt sich eines anderen. Robin Hood oder der "Theatermacher in der Turnhalle", wie der "Kurier" ihn genannt hat, reist aus Kärnten an, wirft sich ins Zeug und sagt: Ich glaube, der wirkliche Fehler bei der ganzen Budgetsanierung war, dass man ein unbedeutendes finanzielles Volumen – soziale Treffsicherheit von ein paar Milliarden Schilling – als Maßnahme der Budgetsanierung überhaupt angegangen hat. Es gäbe andere Bereiche, wo man Geld holen könnte.

Jetzt geht der Faschingsscherz aber erst richtig los. Das hat man am Sonntag gesehen. Die ÖVP-Generalsekretärin dementiert und stemmt sich gegen den Vorschlag. Haider sagt, die wichtigen Spieler säßen woanders. Er behält Recht, denn am Abend liegt alles auf dem Bauch vor dem Big Boss Haider, und Klubobmann Khol sagt, die entsprechende Beschlussfassung zur Rücknahme dieser Renten könnte noch Donnerstag beziehungsweise Freitag im Nationalrat erfolgen. – Sie haben heute noch einmal die Chance: Stimmen Sie unseren Entschließungsanträgen zu, dann hat Khol nicht gelogen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich frage mich: Wer setzt sich in der FPÖ durch? – Ich oder ich? Am Montag ist nämlich schon wieder alles anders. Aber es ist Fasching, es geht gar nicht um Menschen mit schlimmen Schicksalen und um das Geld zum Leben. Es geht um etwas ganz anderes. Khol sagt: Der Finanzminister hat uns falsch informiert. Haider macht einen Rückzieher und sagt: Die Experten haben uns gar nicht gesagt, wie schlimm das überhaupt ist. Professor Mazal weist das natürlich sofort zurück. Die heiße Kartoffel wird hin und her gegeben, und heute sagt Finanzminister Grasser: Tut uns eh ein bisschen Leid, das wollten wir gar nicht. Aber jetzt ist es offensichtlich passiert, und es wird schon irgendwie repariert werden.

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Den Schlusssatz bitte!

Abgeordnete Mag. Brunhilde Plank (fortsetzend): Nehmen Sie diese Erkenntnis heute ernst! Sie können heute noch einmal dafür stimmen, dass die Unfallrentenbesteuerung zurückgenommen wird, und zwar heute und hier, wenn Sie verantwortungsvolle Politik machen wollen. Wir werden dem Fristsetzungsantrag natürlich zustimmen, und der Vorsitzende des Finanzausschusses ist sicher jederzeit bereit, das Thema zu verhandeln. Lassen Sie sich helfen beim Regieren, beim neu Regieren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.14

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. – Bitte.

18.15

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Herren Staatssekretäre! Frau Abgeordnete Plank! Sie haben keine Ursache, sich hier vorne herzustellen und so über die Unfallrentner zu reden, denn ich erinnere Sie daran, was im Jahre 1988 unter Finanzminister Lacina passiert ist. Damals sind andere Worte gegenüber den Unfallrentnern gesprochen worden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dietachmayr: Geh bitte! Jetzt haben wir 2001!)

Ich möchte Sie nicht daran erinnern, was damals Minister Lacina und viele andere aus Ihren Reihen gesagt haben. Wir haben damals schon unsere Bedenken geäußert. (Abg. Dietachmayr: Jetzt, 2001, wird uns das Geld weggenommen, nicht 1988!)

1988 war dieses schlimme Jahr für die Unfallrentner, an das sich die Unfallrentner heute noch erinnern, meine Damen und Herren!

Ich komme nun auf den Antrag des Herrn Dr. Grünewald und auf die Fristsetzung zu sprechen. Herr Dr. Grünewald! Ihr Antrag ist in vielen Bereichen falsch. Vor allem ist die Fristsetzung falsch. Wir wollen eine Entscheidung heute und sofort. Deshalb haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, über den heute abgestimmt werden kann und der der Bundesregierung die Verpflichtung auferlegt, sehr rasch jene Dinge zu verändern, die Abgeordneter Öllinger gerade aufgezeigt hat. Ja, diese Dinge wollen wir verändert haben, meine Damen und Herren!


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Und es ist unverschämt, uns zu unterstellen, dass wir diesbezüglich keine Veränderung wollen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Genau das, was hier gefordert worden ist, ist der Inhalt des Antrages Westenthaler, Khol. Wir wollen nicht am 30. Juni 2001, sondern heute eine Veränderung erreichen, und zwar soll die Bundesregierung beziehungsweise der Finanzminister eben mit der Arbeitsgruppe die konkreten Vorschläge aufarbeiten. (Abg. Eder: Dann machen Sie es doch!)

Zweiter Punkt, meine Damen und Herren: Es ist falsch, wenn hier von einer Besteuerung oder Doppelbesteuerung der Unfallrenten gesprochen wird. (Abg. Dietachmayr: Bekennen Sie Far-be!)

Meine Damen und Herren! Ich zitiere Ihnen aus der Schriftenreihe des Österreichischen Gewerkschaftsbundes zur Unfallversicherung. Da steht eindeutig: Da der Versehrte zwei Drittel seines Bruttoeinkommens erhält, wenn er eine Vollrente erhält, so ist er wirtschaftlich fast so gestellt, als würde er sein normales Einkommen beziehen.

Meine Damen und Herren! Wenn ich als Vollrentner das gleiche Einkommen wie als unselbständig Erwerbstätiger bekomme, habe ich keinen Steuerabzug. Was in Ihrem Antrag geschrieben ist, Herr Abgeordneter Van der Bellen, nämlich dass es zu einer Doppelbesteuerung gekommen wäre oder kommt, ist einfach falsch! Das muss, so glaube ich, einmal eindeutig gesagt werden. Man sollte nicht immer wieder mit Falschmeldungen in die Öffentlichkeit treten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Dritter Punkt: Es ist sicher richtig, dass diese abstrakte Rente, die die gesetzliche Unfallversicherung gewährt, immer wieder kontroversiell diskutiert worden ist, sowohl in Behindertenverbänden als auch in Bereichen der unselbständig Erwerbstätigen. Überall ist sie kontrovers behandelt worden. Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Was sagen Sie einer Person, die von Geburt an behindert ist, die die gleichen Schmerzen hat wie jemand, der einen Arbeitsunfall hat, die gleichen Erschwernisse hat wie jemand, der einen Arbeitsunfall hat, die gleichen finanziellen Einbußen hat wie jemand, der einen Arbeitsunfall hat, aber keine Rente bekommt? Diese Person ist von Geburt an behindert und hat die gleichen Schwierigkeiten. Was sagen Sie, Frau Abgeordnete Plank, einem solchen Menschen? – Ich weiß nicht, was Sie ihm antworten. Sie werden wahrscheinlich die Achseln zucken und sagen, da können wir nichts machen, was auch immer wieder von sozialistischen Sozialministern gesagt worden ist, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Plank: Versicherungen, Entschädigungen!)

Ich nehme zur Kenntnis, meine Damen und Herren von den Grünen, dass Sie die Besteuerung der Kriegsopferrenten wollen, dass Sie die Verbrechensopfer besteuern wollen, dass Sie die Heeresopfer besteuern wollen. Meine Damen und Herren! Ich nehme das zur Kenntnis, dass Sie das wollen, denn ich habe der Wortmeldung von Öllinger entnommen, dass er kritisiert, dass da keine Besteuerung eingetreten ist. Auch das muss ich ganz klar ablehnen und dazu nein sagen.

Wir sind dafür, dass diese Probleme, die aufgetreten sind, raschestens gelöst werden, dass wir das heute entscheiden, dass wir heute dem Finanzminister den Auftrag dazu geben und sehr rasch zu einer konkreten Lösung kommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.20

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

18.20

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Dr. Partik-Pablé, ich vermisse etwas, und zwar Ihre Stimme für die behinderten Menschen in Österreich. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ich habe heute schon unterschrieben!) Was ist los mit Ihnen? Warum kommen Sie nicht heraus und tun das, was Ihnen als Behindertensprecherin zusteht, nämlich sich für die Interessen der behinderten Menschen


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einzusetzen? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ich habe heute schon unterschrieben! Den Entschließungsantrag habe ich heute schon unterschrieben und eingebracht!)

Frau Dr. Partik-Pablé! Wissen Sie, was man Ihren Entschließungsantrag kann? – Zerreißen und weghauen! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das machen Sie!) Er ist sinnlos, er ist zeitverzögernd. Was darin steht, wissen wir alle, und was Ihr Entschließungsantrag zum Ergebnis hat, ist dasselbe, das wir jetzt haben, nämlich nichts. Dass die Besteuerung der Unfallrente genau jene trifft, die es am meisten brauchen, haben Sie bis jetzt nicht kapiert und wollen und werden Sie auch nicht kapieren, ebenso wie dass die Besteuerung der Unfallrenten Einkommenseinbußen bis zu 50 Prozent und mehr bedeutet und dass Sie damit einer Gruppe von behinderten Menschen geschadet haben, die im Rahmen ihrer Tätigkeit behindert geworden sind und nicht aus Jux und Tollerei eine Unfallrente bekommen.

Ich will versuchen, Ihnen anhand eines einzigen Beispiels klarzumachen, worum es tatsächlich geht. Mein Kollege Karl Öllinger hat das schon versucht, aber ich bezweifle, dass Sie die Intelligenz haben, zu verstehen, worum es geht. (He-Rufe bei den Freiheitlichen.) Oder, wenn Sie die Intelligenz haben, dann verweigern Sie seit Stunden, zu kapieren, worum es geht. Und das ist noch viel schlimmer. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ein 38-jähriger Maschinenbauer erlitt 1998 einen Arbeitsunfall. Er ist jetzt zu 60 Prozent behindert und kann auf Grund seines Arbeitsunfalles nur mehr 25 Stunden pro Woche im Büro tätig sein. Dieser Mann ist allein stehend und hat auf Grund seiner Behinderung durch den Arbeitsunfall einen behinderungsbedingten Freibetrag laut § 35 und § 105 EStG. Wie hat die Einkommenssituation im Jahr 2000 für diesen Mann ausgeschaut? – Ich rechne sie Ihnen vor.

Dieser Mann hatte ein Erwerbseinkommen in der Höhe von 15 200 S brutto und eine Unfallrente in der Höhe von 6 288 S, also ein Bruttoeinkommen von 21 488 S. Er zahlte Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von 2 682,80 S und keine Lohnsteuer, weil er unter die Lohnsteuergrenze fällt. (Abg. Dr. Pumberger: Was hat das mit der Fristsetzung zu tun?) Er hatte also in Summe ein Einkommen in der Höhe von 18 805,20 S im Jahre 2000. Im Jahre 2001 hat dieser Mann 15 415 S, er hatte eine gesetzliche Lohnerhöhung. Er bekommt eine Unfallpension in der Höhe von 6 338,30 S, weil diese mit Jahresbeginn um 0,8 Prozent angehoben wurde. Also beträgt sein Einkommen 21 700 S. Jetzt verbleiben diesem Mann von seinen 6 338,30 S Unfallpension um sage und schreibe 1 794,40 S weniger, das heißt also, um 29 Prozent weniger.

Wenn Sie nicht kapieren wollen, dass es ab 10 000 und einigen Schilling ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen ist und dass Sie die Unfallrente jetzt zu einem lohnsteuerpflichtigen Einkommen gemacht haben, dann sind Sie entweder so unintelligent, oder Sie verweigern die Realität!

Ich erlaube mir, Ihnen dieses Beispiel auf den Tisch zu legen. Schauen Sie sich das an! Dazu brauchen Sie keine Arbeitsgruppe von Dr. Mazal, diese hätten Sie auch vorher nicht gebraucht. Sie hätten nur mich und viele andere behinderte Menschen in Österreich zu fragen brauchen. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Rosemarie Bauer: Ein Witz!) Wir hätten Ihnen dieses Berechnungsbeispiel vorgelegt, das Sie bis heute nicht kapiert haben oder nicht kapieren wollen. (Beifall bei den Grünen.)

18.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. – Bitte.

18.26

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe jetzt nicht zu sehr auf meine Vorrednerin ein. Einen Satz muss ich Ihnen allerdings schon mitgeben, Frau Kollegin Haidlmayr: Bei aller Aufgeregtheit, aber ein legitimes Instrument der parlamentarischen Demokratie, nämlich einen von zwei Fraktionen in diesem Haus ordnungsgemäß eingebrachten Entschließungsantrag zerreißen und weghauen zu wollen, das deutet zumindest auf mangelndes Demokratieverständnis! (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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Es ist schon erschütternd, wenn Sie mit der parlamentarischen Demokratie so umgehen wollen, aber das zeigt das mangelnde Demokratieverständnis der Grünen insgesamt.

Herr Kollege Öllinger! All das, was Sie heute von sich gegeben haben, ist leider nicht wahr und wieder einmal eine Verdrehung der Tatsachen, wie so oft hier auch am heutigen Tag. Mit Zahlen haben Sie es nicht so genau, das wissen wir mittlerweile schon. All die Beispiele, die Sie gebracht haben – ich unterstelle sogar, dass sie stimmen, ich glaube es zwar nicht, denn wir haben auch genügend Beispiele (Abg. Öllinger: Noch schlimmer!)  –, sind genau jene Härtefälle (Abg. Öllinger: Es gibt nur Härtefälle! Alle sind Härtefälle!) und Fälle, die wir mit dem Entschließungsantrag behandeln und entlasten. Das heißt, Sie haben genau diese Fälle gebracht, die natürlich auch uns vorliegen. Genau diese Fälle sind es letztlich, die durch den Entschließungsantrag – und, wie ich hoffe, dann durch die Arbeitsgruppe – entsprechend entlastet werden. Wir werden dafür sorgen, dass es hier zu keinen weiteren Härten kommt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Öllinger: Quadratur des Kreises!)

Was Sie allerdings völlig verkennen, ist die Tatsache, dass es auch andere Fälle gibt, Herr Kollege Öllinger! Sie stellen sich da her und sagen: Das sind alle Unfallrentner. Diese Beispiele, die Sie heute genannt haben, sind alle, die es gibt. – Das stimmt nicht, Herr Kollege Öllinger, wie Sie und ich wissen. Es gibt auch andere Fälle, die sich in einem höheren Einkommensbereich abspielen – ich selbst kenne sie auch –, wie beispielsweise den Fall eines Managers, der sich auf einem Betriebstennisturnier verletzt und plötzlich zu seinen 120 000 S monatlich noch 3 000 S Unfallrente dazu bekommt. Genau diesen wollen Sie entsteuern? – Das passt nicht zusammen. Oder sind Sie, Herr Kollege Öllinger, jetzt auf einmal der Vertreter des oberen Managements geworden? – Na, gratuliere. Das werden Ihre Wähler wahrscheinlich mit Applaus zur Kenntnis nehmen.

Das ist es aber nicht, sondern es geht darum, dass wir diese Härtefälle unter 20 000 S entsprechend ausgleichen, dass hier nichts passiert. Alles andere wäre Unsinn, ebenso die komplette Rücknahme der Unfallrentenbesteuerung, da es sozial ungerecht wäre, weil Sie auch die Hochverdiener entsteuern würden, was Sie ja nicht wollen, so nehme ich an. Das wäre sozial ungerecht.

Es wäre noch etwas problematisch, wenn ich die Unfallrentenbesteuerung als Gesamtes zurücknehme, denn es würde eines passieren: Eine Rücknahme würde das Ende der Behindertenmilliarde und der Joboffensive für behinderte Menschen bedeuten, und das wäre dann Ihnen zuzuschreiben. Das wollen wir nicht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Wir wollen diese Joboffensive für behinderte Menschen in diesem Land durchführen. Sie wird letztlich auch durch Einnahmen aus dem Bereich der Unfallrenten finanziert. (Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Ich habe es heute schon zitiert – ich unterlasse es jetzt, es noch einmal zu tun –, wie Ihr Finanzminister Lacina für die Gleichbehandlung zwischen Invalidenrente und Unfallrente eingetreten ist und wie Ihr Finanzminister Lacina im Jahr 1988 wortreich die Besteuerung der Unfallrenten, die dann vier Jahre später vom VfGH aufgehoben worden ist, hier im Hohen Haus erklärt hat. Das ist der Punkt.

Sie stellen sich hier heraus und erklären sich sozusagen zum Vertreter der Behinderten: In Wirklichkeit waren Sie nicht nur gegen die Behindertenmilliarde, gegen die Joboffensive, die Sie jahrzehntelang nicht zustande gebracht haben (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr ), sondern Sie haben mit Ihren Belastungspaketen 1995 und 1996 auch ganz tief in die Tasche der Behinderten gegriffen. Sie haben das Pflegegeld gekürzt, und nicht nur das (Abg. Binder: Eingeführt! Eingeführt haben es die Sozialdemokraten!): Sie haben das kleine Pflegetaschengeld, 1 000 S für Behinderte, um die Hälfte, nämlich auf 500 S, gekürzt – jenes Geld, das den Behinderten alleine zur Verfügung steht, mit dem sie sich ihre ureigensten Dinge besorgen können. Das haben Sie gekürzt. Sie sind daher nicht glaubwürdig, denn Sie haben in der Vergangenheit gerade die behinderten Menschen massiv belastet, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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Sie sind auch so lange nicht glaubwürdig, solange Sie keinen Unfallrentner, sondern einen ganz prominenten Rentner in Ihren eigenen Reihen haben, der mit 17 Millionen Schilling Pension nach Argentinien abfährt. Diesbezüglich hören wir nichts mehr von Ihnen. 17 Millionen Schilling Pension – und weiters kassiert Herr Klima eine Gehaltsfortzahlung in der Höhe von 151 000 S und eine Kanzlerpension in der Höhe von 140 000 S, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

Solange nicht sichergestellt ist, dass diese staatlichen Gelder in Millionenhöhe, zumindest was die Kanzlerpension anbelangt, zurückbezahlt oder nicht ausbezahlt werden, so lange haben Sie überhaupt keine Glaubwürdigkeit! Solange Sie den Fall Klima in Ihren eigenen Reihen haben, meine Damen und Herren von der SPÖ, so lange können Sie das vergessen. (Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

Wir werden dafür sorgen, dass es eben nicht zur Belastung jener behinderten Menschen kommt, die weniger als 20 000 S haben.

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter! Ihre Redezeit ist erschöpft!

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (fortsetzend): Das ist etwas, das Sie jahrelang nicht zustande gebracht haben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.31

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 299/A der Abgeordneten Dr. Grünewald und Genossen betreffend Abstandnahme von der geplanten Besteuerung der Unfallrenten eine Frist bis 30.6.2001 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt .

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich nehme die Verhandlung über den 5. Tagesordnungspunkt wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

18.32

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Wir sind beim unterbrochenen Tagesordnungspunkt, aber beim gleichen Thema. Herr Kollege Großruck hat behauptet, die Fraktion der ÖVP hätte im Rechnungshofausschuss dem Antrag der SPÖ, nämlich jenem auf rückwirkende Aufhebung der Besteuerung der Unfallrenten, deshalb nicht zustimmen können, weil es nicht zur Sache gehörig gewesen sei.

Kollege Großruck! Ich sage Ihnen eines: Ihre Fraktion hat heute bei einem Tagesordnungspunkt, der auch den Rechnungshof betrifft – eben bei jenem, bei dem wir uns jetzt noch befinden –, einen Entschließungsantrag zur Materie eingebracht, der vom Thema der Debatte jedenfalls weiter entfernt ist, als der Antrag der SPÖ von jenem Thema war, das vorgestern zur Debatte stand. Ich mache Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass wir bei diesem Einkommensbericht des Rechnungshofes ausdrücklich die Rubriken der Invaliditätspensionisten und der Erwerbsunfähigkeitspensionisten ausgewiesen haben und die Sache nicht leichtfertig entschieden wurde – auch in Rücksprache mit der Parlamentsdirektion.

Sie können sich nicht aus Ihrer Verantwortung stehlen, was Ihr Abstimmungsverhalten betrifft, indem Sie darauf verweisen, dass irgendetwas nicht zulässig sei. Ich sage Ihnen noch einmal: Erstens war es zulässig, und zweitens ist, auch wenn Sie dieser Meinung sind, ein Antrag, der zur Abstimmung kommt, der Sache nach zu beurteilen. Sie können Ihre "Eiertänzerei" bei den


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beiden Entschließungsanträgen, die zur Abstimmung stehen, gleich weiter aufführen, denn in Wahrheit ist es so, dass Sie mit der rückwirkenden Aufhebung dieser unsozialen Maßnahme nichts am Hut haben.

Bekennen Sie sich doch dazu! Es wird Ihnen all das, was Ihnen Westenthaler jetzt vorgetanzt hat, auch nicht helfen. Sie verstehen unter sozialer Treffsicherheit, dass die sozial Benachteiligten getroffen werden. Das ist Ihre Politik, aber das darf einen mittlerweile nicht mehr wundern! (Beifall bei den Grünen.)

18.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brix. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

18.34

Abgeordneter Otmar Brix (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Da Herr Abgeordneter Großruck zuerst von dieser Stelle aus behauptet hat, dass Sie im Ausschuss deshalb nicht mitge-stimmt haben, weil der Antrag nicht dazugepasst habe, möchte ich nur Folgendes festhalten: Der Antrag war laut § 27 der Geschäftsordnung durch den Vorsitzenden zugelassen – erstens.

Zweitens stehen die Invaliditätspensionen im Einkommensbericht des Rechnungshofs, sodass dadurch auch eine direkte Verknüpfung gegeben ist.

Drittens: Wenn Sie hier schon behaupten, dass Sie nur deswegen nicht zugestimmt haben, dann nehmen Sie sich doch jetzt bei der Hose, stehen Sie auf und stimmen Sie dem Antrag der Sozialdemokraten zu, mit dem wir diese Ungerechtigkeiten mit 1. Jänner 2001 aufheben wollen. Stimmen Sie doch zu! Reißen Sie sich am Riemen! Stehen Sie auf! (Abg. Dr. Khol: Bei der Hose! – Abg. Ing. Westenthaler: Bei der Hose! Wie meinen Sie das? – Abg. Dr. Khol: Wie meinen Sie das?)

Herr Westenthaler! Das, was Sie gesagt haben, nämlich dass Sie nur den Einkommensschwachen helfen wollen, ist auch wieder nicht wahr. Sie und Ihre Partei haben vor Weihnachten zugestimmt, dass die Einkommen der armen Teufel, der Unfallrentner, besteuert werden sollen, und jetzt wollen Sie das nur verschieben. Das ist Ihre Verschiebetaktik, genauso wie Sie von Oberlaa nach Simmering kommen und dort behaupten, dass Sie Simmeringer sind, was auch nicht wahr ist, wie alles bei Ihnen nicht wahr ist! (Beifall bei der SPÖ.)

18.35

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De-batte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses (Unruhe im Saal – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen), den vorliegenden Bericht III-52 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.


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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Khol und Genossen betreffend Härteausgleich bei Unfallrenten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 59.) (He- und Ah-Rufe bei den Freiheitlichen in Richtung SPÖ und Grüne. – Abg. Ing. Westenthaler: Was ist? – Abg. Schieder: Das kann nichts Gutes sein, wenn Sie aufstehen! – Abg. Ing. Westenthaler: Herr Präsident des Gewerkschaftsbundes!)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Plank und Genossen betreffend Abschaffung der unsozialen Besteuerung der Unfallrenten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt . (He-Rufe bei der SPÖ in Richtung Freiheitliche und ÖVP.)

6. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-75 der Beilagen) des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 1998 und 1999 (498 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Edler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.37

Abgeordneter Josef Edler (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Den Herrn Staatssekretär sehe ich momentan nicht. Meine Damen und Herren! Es wurde schon beim vorigen Punkt kurz zum Bezügebegrenzungsgesetz Stellung genommen. Ich möchte dazu anmerken, dass der Rechnungshof besonders daran Kritik übt, dass der Mitteilungspflicht sehr mangelhaft entsprochen wurde. Ich glaube, das haben wir auszudiskutieren. Die Damen und Herren vom Rechnungshof haben sich sehr bemüht – und das ist eine mühselige Arbeit, das glaube ich durchaus –, die Daten zu erfassen. Wenn wir als Hohes Haus das verlangen, dann hat der Rechnungshof, so glaube ich, auch das Recht, bei der Vollziehung dieses Gesetzes die entsprechende Unterstützung zu erhalten.

Man muss sich die Frage stellen, warum so viele Tausende, Abertausende nicht bereit sind, ihre Einkommen zu deklarieren. Es ist ein Bundesgesetz. Man darf keine anonymen Meldungen abgeben. Ich lade Sie, meine Damen und Herren, ein, einer alten sozialdemokratischen Forderung nachzukommen, und zwar nach Offenlegung der Einkommen, der Vermögensverhältnisse in Österreich. (Abg. Ing. Westenthaler: Hat Klima auch offen gelegt? Und Präsident Verzetnitsch? – Offenlegung!) Im Zuge dessen kommt man sicherlich drauf, Kollege Westenthaler, warum einige – jener, der am Aschermittwoch polemische Reden hält, und vielleicht auch viele andere – nur marginal für ihr Vermögen Steuer zahlen. Darüber könnten wir auch im Hohen Haus eine sehr transparente Diskussion durchführen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Dass vielfach die Einschau verweigert worden ist und der Rechnungshof den Verfassungsgerichtshof zu Hilfe rufen muss, ist sehr bedauerlich. Ich hoffe, dass es diesbezüglich ehestens zu einer Entscheidung kommt, damit richtungsweisend gearbeitet werden kann.

Der Bericht stellt eine gute Grundlage dar, um nach Branchen, nach Berufsgruppen unterscheiden zu können. Ich darf vor allem das Einkommen von selbständig und unselbständig Erwerbstätigen ansprechen. Es ist festzuhalten, dass das Durchschnittseinkommen der unselbständig Erwerbstätigen im Jahre 1999 199 800 S betragen hat. Ein wesentlicher Unterschied – das diskutieren wir ständig hier im Haus – besteht zwischen dem Einkommen der Frauen und jenem der Männer. Das Durchschnittseinkommen der Frauen in der Höhe von 153 000 S steht einem Durchschnittseinkommen der Männer in der Höhe von 235 000 S gegenüber. Hier, so glaube ich, haben wir gemeinsam großen politischen Handlungsbedarf.

Meine Damen und Herren! Interessant ist aber im Vergleich dazu sicherlich das Einkommen der selbständig Erwerbstätigen. Angesichts dessen könnte man sagen: Da gibt es nur Arme! Ich bin


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aber sehr vertraut mit der Situation in der Wirtschaft, und ich kenne auch die Sorgen der Wirtschaft – besonders als Wiener Abgeordneter, was die Nahversorgung betrifft, weil ganze Straßenzüge zusammenbrechen, weil Supermärkte und Einkaufszentren entstanden ist. Das ist nicht nur ein Problem der Bundeshauptstadt, sondern wahrscheinlich jeder größeren Stadt in Österreich.

Es sind die Einkommen der selbständig Erwerbstätigen angesprochen worden. Zum Vergleich: 199 800 S beträgt das Durchschnittseinkommen bei den unselbständig Erwerbstätigen. Bei den Selbständigen beträgt es nur 119 800 S. Der Rechnungshof weist sehr wohl darauf hin, dass diese Einkommen schlecht vergleichbar sind, weil vieles auch in die Verlustabschreibung hinein geht.

Ich finde, dass da ein politischer Auftrag für uns beziehungsweise für den Herrn Finanzminister gegeben ist, in diesem Bereich einmal genauer nachzusehen. Wie werden dort wirklich Steuererklärungen gemacht? Wie ist es dort wirklich mit den Abrechnungen? Ich glaube, da gibt es einen großen Handlungsbedarf, meine Damen und Herren.

Zusammenfassend: Dieser Bericht ist, wie ich meine, eine gute Grundlage für diese Beratungen. Ich möchte nur kurz von meiner Warte aus einige Anmerkungen dazu machen, weil das auch zu den Unfallrenten passt. Wir haben das Thema ja gerade abgehandelt.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Tun Sie nicht so, als ob Sie das nicht gewollt hätten, als ob Sie nicht gewusst hätten, was Sie beschließen! Das betrifft besonders Sie, Herr Kollege Westenthaler! Das war Ihre Äußerung, als es die Lichterkette mit Unfallversehrten vor Weihnachten bei der Plenartagung dieses Hauses gegeben hat. Was haben Sie über die Menschen, die dort aufgestanden sind und gegen diese unsoziale Gesetzgebung Stimmung gemacht haben, gesagt? (Abg. Ing. Westenthaler: Hören Sie doch auf!) Sie haben gesagt: Das ist der grüne und der rote Mob! (Abg. Ing. Westenthaler: So ist es!), und das ist auch heute wieder zurückzuweisen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

18.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Großruck. – Bitte. (Abg. Dr. Martin Graf  – in Richtung SPÖ –: Jetzt habe ich mir erwartet, dass er sagt, es gibt keinen roten und grünen Mob! – Abg. Edler: ... Demokratie! – Abg. Dr. Martin Graf: Wir haben die Demokratie überhaupt erst wieder eingeführt nach 1945! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen.)

18.42

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident des Parlaments! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Vorerst möchte ich als Fraktionsführer der Österreichischen Volkspartei im Rechnungshofausschuss im Namen meiner Fraktion dem Rechnungshof, dem Herrn Präsidenten und seinen Mitarbeitern sehr herzlich danken für den umfangreichen Bericht, der uns geliefert worden ist. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Hartinger. ) Ein herzliches Dankeschön auch an Ihre Beamten.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie sich diesen Bericht ansehen, dann werden Sie feststellen, er wird wahrscheinlich vom Gewicht und vom Umfang her (der Redner hält den Bericht in die Höhe) in das Buch der Rekorde eingehen. Aber man muss sich inhaltlich mit ihm auseinander setzen. Ich finde, dieser Bericht ist ein hervorragendes Nachschlagewerk über die Einkommenssituation in Österreich, aber auch über das Bezügebegrenzungsgesetz, das wir im Jahre 1997 beschlossen haben.

Es ist vom Rechnungshof zu Recht oder zu Unrecht Kritik daran geübt worden, dass manche oder viele trotz des Bezügebegrenzungsgesetzes ihre Einkommen nicht bekannt gegeben haben. Es waren ursprünglich, nämlich am 31. März 2000, nur 1 300 Betroffene, die ihr Einkommen bekannt gegeben haben. Durch eine Mahnaktion des Rechnungshofes waren es dann am 30. August 2000 6 400 Personen, also ungefähr 85 Prozent all jener, die in Frage kämen.


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Es hat daher der Rechnungshof – ich muss sagen, zu Recht – einen Musterprozess beim Verfassungsgerichtshof gegen jene angestrebt, die ihr Einkommen nicht melden, die sich auf das Gleichheitsprinzip, auf die Geheimhaltung und auf den Datenschutz berufen. Es liegt jetzt am EuGH – dort befindet sich der Fall –, zu entscheiden, ob unser Bezügebegrenzungsgesetz mit der Offenlegung verfassungskonform und EU-konform ist oder nicht. Ich glaube, erst dann, wenn diese Entscheidung gefallen ist, können wir vollinhaltlich über den neuen Bericht reden.

Nun komme ich zu einer anderen Dimension. Meine Damen und Herren! Warum gibt es denn so viele Menschen in Österreich, die mit ihrem Einkommen hinter dem Berg halten? Das muss man nämlich auch diskutieren! Warum will denn der Einzelne nicht, dass der andere sieht und erfährt, was er verdient? – In den skandinavischen Ländern ist das anders. Da gehört es dazu, dass man darüber spricht, dass man fragt: Was verdienst du? Und je mehr einer verdient, je höher sein Einkommen ist, desto mehr fühlt er sich in der Gesellschaft akzeptiert.

Bei uns ist das umgekehrt, und das wundert mich nicht, meine Damen und Herren, denn bei uns wurden zumindest 20 oder 25 Jahre lang Gewinne, leistungsbezogenes Einkommen, Profite in den Betrieben als Raubzug an der Allgemeinheit propagiert! Das ist der Hintergrund. Das ist der Grund, warum wir in Österreich kein Klima haben, in dem jeder hergehen und sagen kann: Schau her, so viel verdiene ich, und ich verdiene es zu Recht, weil ich auch die Leistung dafür erbringe.

Darauf müssen wir psychologisch und auch durch entsprechende Information, durch Aufklärung – vielleicht auch mit Hilfe des Bezügebegrenzungsgesetzes – hinarbeiten: Dass es in Österreich keine Schande mehr ist, dass sich in Österreich keiner mehr fürchtet, sein Einkommen bekannt zu geben. Damit, so glaube ich, würden wir uns einige Verfahren im Sinne des Bezügebegrenzungsgesetzes ersparen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Kogler. )

Meine Damen und Herren! Es ist heute schon sehr viel über die Anträge gesprochen worden, die im Rechnungshofausschuss eingebracht worden sind. Wir waren der Meinung, Herr Abgeordneter Kogler, dass es nicht richtig ist, wenn ein Antrag über die Unfallrenten im Rechnungshofausschuss eingebracht wird. Wir haben schon darüber diskutiert.

Ich habe aber einen anderen Antrag vermisst, nämlich einen Antrag auf eine Korrektur des Bezügebegrenzungsgesetzes, einen Antrag betreffend das Stopfen von Schlupflöchern, wenn es um Pensionsabfindungen geht. Herr Kollege Westenthaler ist zuerst auf die Pensionsabfindung eingegangen, die sich Alt-Bundeskanzler Klima von der OMV ausbezahlen ließ.

Meine Damen und Herren! Das ist für mich ein Skandal, dass ein Bundeskanzler, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Bezügebegrenzungsgesetzes hier auf der Regierungsbank als Bundeskanzler gesessen ist, dann hergeht und das vom Parlament beschlossene und von ihm zu exekutierende Bezügebegrenzungsgesetz umgeht, indem er sich von einer Firma im öffentlichen Bereich, die dem Bezügebegrenzungsgesetz unterliegt, in Form einer Pensionsabfindung 13, 14, 15 oder 17 Millionen Schilling ausbezahlen lässt. Meine Damen und Herren! Das ist ein Skandal, der besprochen gehört, über den man diskutieren muss. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Ing. Westenthaler: Was sagt die Gewerkschaft dazu? – Abg. Edler: Was hat sich Schüssel auszahlen lassen? Was ist mit Schüssel?)

Edler, ich verstehe dich nicht. Normalerweise, wenn du ein aufrechter Sozialdemokrat bist, dann gehst du hier heraus und sagst: Jawohl, ich verurteile das, was mein früherer Parteivorsitzender und Bundeskanzler Klima gemacht hat! – Das wäre eine sozialdemokratische Haltung (Beifall bei der ÖVP), statt hier Zwischenrufe zu machen und diese Haltung auch noch zu verteidigen. Das ist aber euer Problem. (Abg. Edler: Was ist mit Schüssel? Wie hoch war die Abfertigung von Herrn Schüssel?)

Das Gleiche war bei den Sanktionen, die ihr noch verteidigt habt und wo ihr dann erkennen musstet, dass die Österreicher und die Mehrheit einer anderen Meinung sind. Auch im Falle Klima werden die Österreicher anders entscheiden. Deshalb rege ich an: Bringt einen Antrag ein, dass diese Schlupflöcher geschlossen werden sollen! Es soll ja "der Fall Klima" nicht der einzige sein.


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Es soll ja mehrere Fälle von der OMV geben. Vielleicht sitzen auch einige hier herinnen. Von unserer Fraktion gibt es keinen, von der FPÖ-Fraktion ist es auch niemand. Bekanntlich gibt es in der SPÖ-Fraktion einige, die früher im Dienst der OMV gestanden sind. Auch diese sollen sich angeblich abfinden haben lassen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ach so?) Ich weiß nicht, ob das stimmt, aber es wird sicher Recherchen geben, ob der eine oder andere sich vielleicht auch dem Bezügebegrenzungsgesetz entzogen hat, indem er sich seine Pensionsansprüche in Millionenhöhe abfinden ließ, meine Damen und Herren. (Abg. Edler: Was hat zum Beispiel Stummvoll an Abfertigung gekriegt?)

Abschließend möchte ich sagen: Es ist ein Segen für Österreich, dass die jetzige Regierung am Werken ist, denn jetzt geht etwas weiter! Wir bewirken etwas, wir kommen zu einem Nulldefizit in der Neuverschuldung. Das Unsozialste, meine Damen und Herren, ist es, Schulden zu machen und keine Schulden abzubauen. (Abg. Edler: Wieso? Habt ihr Schulden gemacht?) Diese Regierung ist drauf und dran, in sozialer Hinsicht das Beste für Österreich zu tun, nämlich die Neuverschuldung abzubauen und damit wieder Möglichkeiten zu eröffnen, damit sich Investieren, damit sich Arbeiten, damit sich ein Optimismus in Österreich wieder lohnen. Ein Segen für unser Land – die Regierung, die wir jetzt haben! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Edler: Wo war die ÖVP beim Schuldenmachen?)

18.49

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

18.49

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Meine Vorredner haben in diesem Zusammenhang eine Fülle von Aspekten angesprochen. Ich glaube, es wäre geschickt, die Dinge ein bisschen zu ordnen – zunächst nach Artikel I, § 8 Absatz 4 und danach Absatz 3. Die, die sich damit beschäftigt haben, kennen ja die Unterschiede.

Das Berichtswesen sieht vor, dass man zum einen die Einkommenssituation der österreichischen Bevölkerung nach Branchen und nach Funktionen, et cetera, darstellt. Und dazu liegt der Bericht auch tatsächlich vor. Das ist das dicke, rosarote Buch, das Sie alle zugestellt bekommen haben.

In diesem Zusammenhang ist nicht nur dem Rechnungshof zu danken – und ich tue dies sehr gerne und herzlich –, sondern insbesondere auch der "Statistik Austria", weil sich ja der Rechnungshof, was das betrifft, sozusagen der Recherchekompetenz und der Daten der "Statistik Austria" bedient, und deren Mitarbeiter haben das Werk auch im Wesentlichen erstellt.

Ich sage das auch deshalb, weil ich mich der Meinung, die ich vom Herrn Rechnungshofpräsidenten vernommen habe, anschließen möchte – er wird sie wahrscheinlich auch selbst noch darstellen –, dass es eigentlich wenig Sinn macht, den Rechnungshof unmittelbar – noch dazu aus dem Titel des Bezügebegrenzungsgesetzes, das ja hauptsächlich einen anderen Inhalt hat – damit zu beauftragen, dieses statistische Konvolut vorzulegen.

Damit wird nicht die Sinnhaftigkeit des Berichtes in Frage gestellt, sondern die Zuordnung der Erstellung. Ich denke, es wäre vielleicht geschickter – wir werden das Gesetz in einigen Punkten vielleicht ohnehin reparieren müssen; es sind ja schon ein paar Aspekte angesprochen worden, auf die ich noch eingehen werde –, wenn wir diese Fragestellung und deren Lösung gleich bei der "Statistik Austria" ansiedeln. Damit würden wir dem Rechnungshof sozusagen das Dasein als – entschuldigen Sie den Ausdruck – Durchlaufstation ersparen. Da könnten wir, glaube ich, ein bisschen effizienter werden, was die Frage des Laufes von Berichten und die Erstellung derselben betrifft.

Viel spannender ist in Wirklichkeit aber eine ganz andere Frage, nämlich die Berichterstellung nach Absatz 3. Dabei geht es eben um jene Bezüge, die offen gelegt werden sollen, und zwar von Angestellten und Bediensteten der öffentlichen Hand, aber auch der Unternehmungen, die – salopp formuliert – in mehrheitlich öffentlichem Eigentum sind.


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Da hat sich schon etwas herausgestellt. Und so locker wie Kollege Großruck vorhin würde ich das nicht nehmen, der so quasi gemeint hat, na dann warten wir halt jetzt auf den Verfassungsgerichtshof.

Zugegeben, der Rechnungshof hat alles, was ihm möglich war, getan. Dafür gehört ihm von dieser Stelle aus erst recht gedankt, nämlich für das, was er kraft des Gesetzesauftrags unternimmt. Er hat einige Möglichkeiten ausgeschöpft und beim Verfassungsgerichtshof ein paar unterschiedliche Verfahren anhängig gemacht, um bestimmte Musterfälle aufzugreifen und über sie entscheiden zu lassen. (Beifall bei den Grünen.)  – Dieser Beifall gilt dem Rechnungshof.

Nichtsdestotrotz erhebt sich aber die Frage, ob man so ohne weiteres über gültige Verfassungsbestimmungen hinweggehen kann. Richtig ist zwar, dass sich die betroffenen Institutionen darauf berufen, dass etwa gegen datenschutzrechtliche Normen verstoßen würde, und zwar gerade hinsichtlich des EU-Rechts. Aber nichtsdestotrotz sind diese Bestimmungen österreichisches Verfassungsrecht, und betroffen sind ja in aller Regel Institutionen, die unmittelbar politikdurchflutet und politikdominiert sind.

Ich würde es ja noch einsehen, wenn sozusagen privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen in öffentlichem Eigentum bestimmte Bedenken hätten. Da gibt es auch etliche Fragen zu klären, wie zum Beispiel die Frage der Einsicht in Firmendaten. Okay, darüber ließe ich mit mir reden. Aber dafür, dass unmittelbar öffentlich etablierte Institutionen wie zum Beispiel Kammern – und da insbesondere Wirtschaftskammern, Herr Kollege Puttinger – sich dieser Sache verweigern, fehlt mir jedes Verständnis.

Herr Kollege Khol, der ja bis zu der Zeit, als er mit Haider ein bisschen handelseins geworden ist, dauernd vom "Verfassungsbogen" geredet hat – wir wissen, in welchem Zusammenhang –, wäre, glaube ich, gut beraten, wenn er seine schwarzen Schäfchen in den Kammern – auch was diese Frage betrifft, die nicht unwichtig ist; Kollege Großruck hat sie ausgeführt – wieder einmal unter dem "Verfassungsbogen" versammeln, sozusagen hereintreiben würde, damit nicht so viele schwarze Schafe außerhalb auf der Wiese grasen. (Beifall bei den Grünen.)

Das wäre einmal ein nützliches Verdienst! Richtig ist, dass dem Rechnungshof rechtlich nichts anderes möglich ist. Aber noch viel richtiger ist, dass sich viele öffentliche Bereiche einen Deut darum scheren, was Verfassungsgesetz ist. Darauf sollten die Verfassungswächter der ÖVP einmal ein besonderes Auge werfen! (Beifall bei den Grünen.)

Letzter Punkt: Dass wir in diesem Gesetz ein paar Punkte korrigieren müssen, erscheint mir plausibel. Das sollte man angehen, und da sollte man auch von Seiten der grünen Fraktion nicht nachstehen, weil ja bekanntlich die grüne Fraktion damals zugestimmt hat. Und in wesentlichen Bereichen ist das Bezügebegrenzungsgesetz ja auch gut und schlau, wie ich meine.

Wir stehen da im Gegensatz zu der Meinung des Herrn Westenthaler. Wir meinen, dass einmal Schluss sein muss mit dem Populismus, ständig Politikergehälter senken zu wollen, dann gegebenenfalls Sozialfonds zu etablieren und das dann verkaufen zu wollen. Dabei geht vor allem nur eines hinaus, nämlich viel Propaganda, aber jedenfalls erfolgen keine sinnvollen Maßnahmen, weil nämlich zuerst, so wie Sie das handhaben, fast kein Geld hereinkommt.

Es geht also letztlich darum, einmal Schluss zu machen mit dieser gegenseitigen Schlechtmacherei von Politikereinkommen, soweit sie aktive Politiker betreffen. Was die Pensionsfrage betrifft, ist ja mit der damaligen Pyramidenregelung sehr viel geklärt worden. Was aber nicht geklärt worden ist, das sind ein paar Schlupflöcher – da gebe ich tatsächlich Großruck wieder Recht –, und zwar, was die Übergangsbestimmungen betrifft.

Aber schauen wir uns doch an, wer aller in das alte System optiert hat! (Der Redner wendet sich in Richtung ÖVP und Freiheitliche.) Es optieren ja Ihre Leute, nicht unsere. Sie optieren ja reihenweise in das alte System! (Beifall bei den Grünen.)

Ich will ja keine Namen nennen. Das ist vorhin schon angesprochen worden. Ich möchte meine Arbeit so anlegen, dass ich hier niemanden namentlich erwähne. Aber wenn irgendwo noch wel


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che sitzen, die in das alte System optieren, dann vor allem in den Reihen der Schwarzen und der Freiheitlichen, und zwar nicht nur hier im Haus, sondern auch in den Landtagen. Das sollten Sie sich hinter die Ohren schreiben!

Frau Kollegin Zierler! Kommen Sie hier heraus und erklären Sie uns jetzt, wie das mit unserem Grazer Altvorderen, Herrn Ehrenobmann Alexander Götz ist! Wenn wir hier nämlich über Abfindungen und über die Pensionshöhen debattieren, dann sollten wir auch diesen großen Säulenheiligen der Privilegienritterei in Pensionsfragen erwähnen, der bis zum Verfassungsgerichtshof gelaufen ist. (Beifall bei den Grünen.) Kommen Sie heraus und erklären Sie uns das! – Danke schön. (Neuerlicher Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Ihr habt zugestimmt! Wir haben es abgelehnt! – Abg. Edler: Auch gleich eine Erklärung über die Partik-Pablé!)

18.57

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Zierler. – Bitte.

18.57

Abgeordnete Theresia Zierler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Kogler, ich nehme Ihre Aufforderung sehr gerne an, über das Bezügebegrenzungsgesetz zu sprechen, und auch über Probleme, die es damit gibt, vor allem die Probleme, die Sie damit haben, wenn Sie sagen, es muss endlich einmal Schluss damit sein, dass Politiker vielleicht von ihrem Gehalt auch etwas abgeben sollen. Dass die Grünen dafür kein Verständnis haben und dass die Grünen nicht bereit sind, sich solidarisch mit der Bevölkerung in Österreich zu erklären, das wissen wir. Und von den Sozialdemokraten wissen wir das auch. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Sophie Bauer und Edler. )

Gerade die SPÖ ist doch jene Partei, die jetzt immer wieder sagt, man soll offen legen. Aber, meine Damen und Herren, wenn dann offen gelegt wird, dann ist plötzlich das große Erstaunen da! Eigentlich hätte ja niemand erfahren sollen, dass zum Beispiel die Zunft der Abfertigungskaiser unlängst prominente Verstärkung aus dem Proletariat erfahren hat, nämlich durch Herrn Viktor Klima, seines Zeichens ehemaliger Vorsitzender der Sozialdemokratie.

Er hat sich seinen Machtverlust nämlich gleich doppelt versüßen lassen, und das Rezept dafür ist relativ einfach. "Vickerls Privatvorsorgemodell" dürfte nämlich in die österreichische Privilegiengeschichte eingehen. Dieses Modell wird in die Privilegiengeschichte eingehen.

Man nehme einfach eine Firma mit Pensionszusage, sodann eine, die bereit ist, die Pensionsansprüche vorzeitig bar auszuzahlen, man kassiere die Summe steuerbegünstigt, noch ehe der Finanzminister mehr davon haben will, man erspare sich sogleich eine Deckelung der in Aussicht stehenden satten Politikerpension, man kassiere die Pensionsabfindung neben Managergehalt und Kanzlerbezugsfortzahlung, zwölfmal über 150 000 S Gehaltsfortzahlung, in Summe 17 Millionen Schilling in bar, eine Kanzlerpension und dazu noch ein Managergehalt in Argentinien.

Erklären Sie das jenen, denen Sie das Geld aus der Tasche geholt haben! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Erklären Sie das jenen, die jetzt in Österreich vor diesem Staatshaushalt stehen, den Sie kaputt gemacht haben! Und erklären Sie das Ihren kleinen Parteimitgliedern, die Sie mit einem Loch in der Parteikasse von 400 Millionen Schilling übrig gelassen haben! Ich wiederhole: 400 Millionen Schilling! (Abg. Edler: Was ist mit Frau Partik-Pablé?)

Und dann haben Sie sich noch getraut, Bettelbriefe zu verschicken! Darin hieße es: Liebes Parteimitglied! Hilf uns doch! Hilf uns, der SPÖ, damit wir wieder aus unseren Schulden herauskommen!

Und Herr Klima ist ja nur ein Beispiel. Auch andere Mitglieder des roten Adels durften bereits die Segnungen des Kapitalismus genießen.


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So bekam zum Beispiel Beppo Mauhart seinerzeit, als er in der "Austria Tabak" nicht mehr erwünscht war, 28 Millionen Schilling Abfertigung. Franz Vranitzky wurde sogar zweimal der Gang in die Politik abgefedert: einmal von der Nationalbank, ein anderes Mal von der Länderbank.

Aus dem Vranitzky-Stall kam auch Max Kothbauer, der aus dem Ministervorzimmer an die Spitze der PSK aufstieg und dort dann verabschiedet wurde. Das "Schmerzensgeld" – ja, man hat ihm die Schmerzen wirklich genommen – betrug 15 Millionen Schilling.

Andere SPÖ-Politiker bezogen jahrelang neben ihren Politikerbezügen auch Aktiv- beziehungsweise Pensionsbezüge als Beamte. Dies traf viele Jahre lang insbesondere auf Herrn Nationalratspräsident Fischer und Herrn Klubobmann Kostelka zu. – Leider sind die betreffenden Herren auch nicht da, aber ich habe hier einige Stellungnahmen dazu. So hat zum Beispiel Herr Nationalratspräsident Heinz Fischer in der "ZiB 2" am 19. Juni 1996, angesprochen auf Bezüge in der Höhe von 243 000 S monatlich, gesagt: "Ich habe lange überlegt, aber es ist mir nicht peinlich." (Abg. Edler: Kennen Sie Herrn Höchtl?)

Und Peter Kostelka, angesprochen auf sein Einkommen, sagte in der Sendung "Zur Sache" – wörtliches Zitat –: "Zum Unterschied von anderen habe ich nie erklärt, arbeiten zu wollen." (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen. – Abg. Ing. Westenthaler: Das tut er jetzt auch noch nicht!)

Aber kommen wir noch einmal zurück zu Herrn Klima, da dieser ja eine besondere Beziehung zum Geld hat. Während er nämlich nach seinem Abgang als Bundeskanzler und SPÖ-Vorsitzender der SPÖ Schulden in Höhe von 400 Millionen Schilling hinterlassen hat, hat er es immer verstanden, persönliche Vorteile für sich zu lukrieren. Als im Jahre 1997 die Bezügepyramide beschlossen wurde, hat die FPÖ darauf hingewiesen, dass diese Regelung massive Einkommensverbesserungen für den Bundeskanzler mit sich bringt, nämlich eine Million Schilling jährlich.

Auf die Kritik der FPÖ antwortete er in der Fragestunde, dass er, nämlich Viktor Klima, diese Gehaltserhöhung karitativen Zwecken zur Verfügung stellen werde. Zitat Klima:

"Ich habe das immer klar und deutlich gesagt, und ich werde zum geeigneten Zeitpunkt der Öffentlichkeit mitteilen, für welchen karitativen Zweck ich diese Mehreinkommen zur Verfügung stelle. – Zitatende. (Abg. Ing. Westenthaler: Darauf warten wir bis heute! – Rufe bei der ÖVP: Grolli!)

Meine Damen und Herren! Der "geeignete Zeitpunkt" ist bis heute nicht gekommen. Das war nämlich schon im Jahre 1998, aber bis heute herrscht Funkstille. Wir warten noch immer auf die Mitteilung des karitativen Zwecks, dem er das Geld zuführen wird. Die marode SPÖ-Parteikasse kann es nicht gewesen sein, sonst hätten Sie von der SPÖ nicht die kleinen Mitglieder angebettelt. Und ein Grolli-Unterstützungsfonds ist auch nicht gegründet worden, denn das hätten wir sicher in den Medien gelesen. (Ironische Heiterkeit und "Wuff-Wuff"-Rufe bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Karl Marx hatte schon Recht, als er sinngemäß einmal gesagt hat: Man kann es den Kapitalisten nicht übel nehmen, wenn sie sich in einem kapitalistischen System kapitalistisch verhalten. – Ich meine, man kann es den Nachfolgern von Marx aber sehr wohl übel nehmen, dass sie ihre kapitalistischen Einstellungen, ihr kapitalistisches System als sozialistisch tarnen und verkaufen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Edler: Schmid! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Und der Gewerkschaftspräsident blicket stumm durch den ganzen Saal herum!)


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57. Sitzung / Seite 165

19.02

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, bitte beginnen Sie mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung und stellen Sie dieser Behauptung den berichtigten Sachverhalt gegenüber.

19.02

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Frau Kollegin Zierler hat hier gemeint, dass die Grünen wohl kein Verständnis dafür hätten, dass Teile ihres Einkommens anderen Zwecken zugeführt werden. – Wahr ist aber, dass sich die Abgeordneten der Grünen per Unterschrift dazu verpflichtet haben, an einen Bürgerinitiativenfonds zu zahlen, und das tun wir auch.

Ich darf Sie noch an Folgendes erinnern: Als Götz die Pension einklagte, haben wir Grünen im Grazer Gemeinderat bereits auf die Hälfte unseres Einkommens verzichtet und dies auch einem Fonds zur Verfügung gestellt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Ihr wollt auch nur abkassieren! Frau Lichtenberger kassiert auch eine Pension! – Abg. Edler: Götz und Schmid sind unbekannt!)

19.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

19.03

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Als meine Vorrednerin, Frau Zierler, hier ihre Vorlesung über die Sünden jener gehalten hat, die da nehmen, dies aber nicht dürfen, da habe ich mir gedacht, jetzt kommt wieder Leben hinein! Als es um die Besteuerung der Unfallrenten gegangen ist, war es sehr viel ruhiger. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger. )  – Herr Kollege Pumberger, nicht nur Sie denken – meistens nicht sehr gescheit –, sondern auch ich habe gedacht. Das nur zu Ihrer Zwischenbemerkung.

Zu den Ausführungen des Herrn Großruck – er ist jetzt nicht mehr hier – möchte ich noch etwas sagen. Er hat die Causa Klima angesprochen. Ich möchte Herrn Großruck eine Frage stellen, die Herr Dr. Kostelka bereits dem Bundeskanzler gestellt hat, nämlich: Was sagt Herr Bundeskanzler Schüssel zu der Anschuldigung im "profil", wo behauptet wird, dass sich der Bundeskanzler ein Optionsrecht auf eine leitende Funktion im Wirtschaftsverlag samt Pensionsregelung abfinden hat lassen, und zwar in der Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages? Was sagt er dazu? (Ah- und Oh-Rufe bei der SPÖ.)  – Er sagt dazu nur, dass nach dem Unvereinbarkeitsgesetz keine Verpflichtung für ihn vorgelegen wäre. Er sagt also nichts dazu!

Meine Damen und Herren! Auf diese Art und Weise können wir lange spielen. Der amtierende Bundeskanzler sollte allerdings doch eine klare Antwort auf eine solche Beschuldigung geben. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)  – Seid nicht so nervös, er kann ja sagen, dass er das nicht genommen hat. Wenn er es nicht genommen hat, dann ist alles klar. (Abg. Dr. Trinkl: So klar wie Vranitzky und Klima! So klar!)

Zurück zum Rechnungshofbericht. Herr Präsident Dr. Fiedler! Ich möchte mich natürlich auch namens meiner Fraktion sehr herzlich für die ausführliche Darstellung bedanken. Leider handelt es sich aber nur um einen Teil der Einkommen, nämlich um jene der Österreicherinnen und Österreicher. Der Bericht ist sehr umfassend, sehr aufschlussreich, das wurde heute schon des öfteren festgestellt.

Ich bedanke mich aber auch für die Klarheit, mit der Sie betont haben, dass öffentliche Kassen, und zwar all jene, die vom Rechnungshof geprüft werden, bei der Offenlegung der Einkommen schon viel zurückhaltender, viel vorsichtiger sind beziehungsweise gar nichts darüber sagen.

Wie ich der Diskussion entnommen habe, gehört auch die Wirtschaftskammer zu jenen, die nichts über die Einkommen sagen. Mich wundert es ja in diesem Zusammenhang dann nicht, wenn der Präsident der Oberösterreichischen Wirtschaftskammer, der gleichzeitig auch Obmann der Gewerblichen Sozialversicherung ist, in den Medien, in den Zeitungen verkündet: Ich verzichte auf mein Bürgermeistergehalt! – Bürgermeister ist er nämlich auch noch, und zwar Bürgermeister einer kleinen Gemeinde. (Abg. Leikam: Ja bist du narrisch!)  


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Das ist schäbig, würde ich meinen, denn er hat gar kein Anrecht auf dieses Gehalt! (Beifall bei der SPÖ.) Und wissen Sie, was er dann noch sagt? – Ich behalte mir nur 4 000 S davon. – Na klar, das darf er nämlich, wenn die Gemeinde kleiner als 10 000 Einwohner ist. So schaut es aus mit der Verschleierung der Einkommen in Österreich, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Brix: Da schau her!)

Im Rechnungshofausschuss wurde auch die Besteuerung der Unfallrenten diskutiert. Das wurde heute ja schon zur Genüge besprochen. Ich korrigiere mich: Nein, nicht zur Genüge, sondern ich glaube, dass man darüber noch sehr viel öfter reden muss. Aber die Regierungsparteien haben gesagt, das gehört nicht in diesen Ausschuss. – Ich finde, dann gehört es zum heutigen Tagesordnungspunkt dieser Sitzung aber noch weniger.

Was ich nicht verstehe, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Folgendes: Sie reden von Härtefällen, die Sie ausgleichen wollen, und das Ganze sollen Experten machen. – Wissen Sie nicht, dass jeder, der auf Grund eines Unfalls behindert ist, ein Härtefall ist?

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Ein Akademiker, der mit 35 Jahren verunglückt ist, hat bis jetzt 25 000 S Pension und Unfallrente gehabt. Nach der neuen Regelung fehlen ihm 4 000 S. Diesen Mann würden Sie sicher nicht als Härtefall ansehen. Dass er aber neben der psychologischen Belastung, neben der persönlichen Belastung keine Chance hat, sich weiterzubilden, sich in seinem Beruf weiterzuentwickeln, das wollen Sie nicht zur Kenntnis nehmen. Die persönliche Situation dieses Behinderten übersehen Sie! Daher sage ich sehr klar und deutlich: Hier wird falsch kategorisiert.

Zurück zur Tagesordnung des Rechnungshofausschusses. Darauf befand sich auch der letzte Tätigkeitsbericht. Dieser Punkt ist leider vertagt worden, dafür war keine Zeit. In diesem letzten Tätigkeitsbericht hat es aber eine interessante Überprüfung durch den Rechnungshof gegeben, nämlich eine Untersuchung der 300 umsatzstärksten Unternehmungen. Und da wurde festgestellt – ich sage nur eine Zahl, denn ich habe nicht mehr Zeit –: Allein an Zinsenverlusten aufgrund von großzügigen Stundungen sind in zwei Jahren 700 Millionen Schilling in die Binsen gegangen! Ich betone: 700 Millionen Schilling! – Da wäre anzusetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und nicht bei der Besteuerung von Unfallrenten! Das ist eine ganz große Sauerei, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

19.09

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

19.10

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Lieber Kollege Kurt Gaßner! Ich glaube, es wäre durchaus angebracht, wenn man die Entscheidung des Präsidenten Sigl akzeptiert, dass er auf Grund zweier Funktionen, nämlich jener des Präsidenten der Oberösterreichischen Wirtschaftskammer auf der einen Seite und seiner Tätigkeit in der Sozialversicherung auf der anderen Seite, auf die Höhe des Bezugs eines Nationalratsabgeordneten kommt und dann auf seine Entschädigung für das Amt des Bürgermeisters verzichtet. (Abg. Mag. Gaßner: Der darf gar nichts nehmen!) Du hast nämlich vergessen, zu sagen, was mit dem Geld geschieht, auf das er als Bürgermeister jetzt verzichtet. Das wird angelegt, und von den Zinsen werden zum Beispiel Jugendprojekte und dergleichen in der Gemeinde Bad Kreuzen gefördert. Das ist eine sehr positive Verwendung. (Beifall bei der ÖVP.)

Lieber Kollege Gaßner! Das gehört an sich nicht hierher, aber ich habe in diesem Fall kein Verständnis für deine Kritik an deinem Bürgermeisterkollegen Viktor Sigl. Denke an deine eigene Regelung in der Gemeinde, für die ich persönlich volles Verständnis habe, weil Mag. Brettbacher, dein Vizebürgermeister, dich sehr unterstützt und wertvolle Arbeit leistet. Das ist ja kein Problem, nur soll man nicht anderen etwas vorwerfen, wenn man selbst Nationalratsabgeordneter und Bürgermeister einer nicht unbedeutenden Gemeinde im Mühlviertel ist. Man soll nicht mit Steinen werfen, wenn man selbst im Glashaus sitzt! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Gaßner: Freie Bezüge!)


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57. Sitzung / Seite 167

Lieber Herr Kollege Gaßner! Es ist schon ein Unterschied, ob in irgendeiner Zeitung ein Verdacht steht oder ob sich der Herr Alt-Bundeskanzler Klima alles entsprechend gerichtet hat, alle Schlupflöcher ausgenutzt hat und sich wirklich sozusagen als Obersozialdemokrat, der er einmal war und der auch andere Verpflichtungen hätte, ordentlich in den Hosensack "hineinbedient" hat. Er bringt die Millionen wahrscheinlich gar nicht mehr darin unter. Dann auf andere hinzudeuten, das ist unfair, muss ich ganz ehrlich sagen.

Damit komme ich zum eigentlichen Thema, nämlich zum Bericht des Rechnungshofes in Bezug auf das Bezügebegrenzungsgesetz beziehungsweise die durchschnittlichen Einkommen. Es ist ja dem Rechnungshof leider aufgrund verschiedener Umstände, die schon angesprochen worden sind, nicht möglich gewesen, zum Bezügebegrenzungsgesetz einen Bericht vorzulegen, weil einiges an Datenmaterial unvollständig ist beziehungsweise vom Rechnungshof der Verfassungsgerichtshof angerufen worden ist. Dieser hat sich an den Europäischen Gerichtshof gewendet, um alles rechtlich entsprechend abklären zu lassen. Damit ist auch ein zeitlicher Rahmen eher schwer abzuschätzen.

Besonders interessant war für mich die Aussage, dass im Zusammenhang mit dem Bezügebegrenzungsgesetz die Arbeit des Rechnungshofes im Personal- und Sachaufwand schon an die 26 Millionen Schilling wert ist.

Der Bericht über die durchschnittlichen Einkommen wurde ja vom Rechnungshof gemeinsam mit der Statistik Österreich erstellt und beruht in erster Linie auf Unterlagen und Angaben der Steuerbehörde beziehungsweise auf Sozialversicherungsdaten. Ich glaube, dass der Bericht wirklich ein hochinteressantes Nachschlagewerk ist.

In diesem Zusammenhang hätte ich nur eine Bitte: Vielleicht wäre es möglich, bei einem künftigen derartigen Bericht über die durchschnittlichen Einkommen auch in irgendeiner Form darauf Rücksicht zu nehmen, wie viele Teilzeitarbeitskräfte in der einen oder anderen Gruppe vertreten sind, damit der Bericht vielleicht noch etwas besser vergleichbar wird beziehungsweise die Aussagekraft des Berichtes noch höher wird.

Zuletzt ist aber all jenen zu danken, die diesen wichtigen Bericht erstellt haben, weil er für uns Abgeordnete, so glaube ich, eine wertvolle Arbeitsunterlage ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Gaßner zu Wort gemeldet, und er kennt den § 58 der Geschäftsordnung ganz genau.

19.13

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Ich berichtige die Aussage meines Vorredners Prinz, in der er gemeint hat, der Präsident der Oberösterreichischen Wirtschaftskammer verzichtet auf sein Bürgermeistergehalt und spendet es für die Jugend. (Abg. Prinz: So ist es!)

Ich berichtige tatsächlich und stelle fest, dass das Bürgermeistergehalt das dritte Gehalt aus einer öffentlichen Kasse wäre. Daher kann er darauf nicht verzichten, sondern er darf es gar nicht nehmen. Es darf ihm nicht einmal ausbezahlt werden. Sich so darzustellen, das ist nicht in Ordnung! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Prinz. )


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19.14

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hartinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Am Wort ist Frau Abgeordnete Hartinger! – Bitte.

19.14

Abgeordnete Mag. Beate Hartinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Herr Kollege Gaßner, die SPÖ schafft es jedes Mal, mich zu schockieren. (Abg. Heinzl: Das trifft uns aber wahnsinnig!)  – Wirklich? Das trifft Sie? Es sollte Sie auch treffen, Herr Kollege. Ich würde mich freuen, wenn Sie das einmal träfe (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP), weil nämlich Herr Kollege Gaßner gesagt hat, er bedankt sich dafür, dass die öffentlichen Kassen keine oder kaum Mitteilungen über ihre Bezüge gemacht haben – wortwörtlich, Herr Kollege! Ich habe mitgeschrieben.

Das schockiert mich wirklich, denn Sie wissen, wie hoch das Defizit bei den Kassen ist, und Sie wissen, wie niedrig angeblich laut den Kassen immer die Verwaltungsaufwendungen sind. (Abg. Heinzl: Sie sollten zuhören, bevor Sie ...!) Irgendetwas stimmt da nicht. Warum geben die Kassen denn die Bezüge nicht bekannt? Erklären Sie mir das, Herr Kollege Gaßner! Da muss es ja etwas zu verheimlichen geben, oder sehe ich das falsch?

Auf der anderen Seite sehe ich aber auch, wie die SPÖ laufend mit Finanzfragen oder mit Geld allgemein umgeht. Erst in der heutigen Ausgabe des "Kurier" wurde über den Fall eines Abteilungsleiters bei den Ennstaler-Werken in Oberösterreich, in Steyr, der gleichzeitig Vizebürgermeister ist, berichtet. Er war auch Kassier in einem Sparverein und hat dort 20 Millionen Schilling veruntreut, indem er sie auf sein Privatkonto transferiert hat, mit der Absicht, ein besseres Zinsergebnis für die Betriebssparer zu erreichen. (Abg. Leikam: Ungeheuerlich!)

Das ist die Politik, die Sie betreiben. Da frage ich mich wirklich: Welche Politik ist Gift – Ihre oder unsere? (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dietachmayr: Er hat sich wahrscheinlich von Rosenstingl beraten lassen!)

Aber jetzt zum Bezügebegrenzungsgesetz. Herr Präsident Fiedler! Sie verdienen wirklich, dass man mehr über dieses Thema spricht. Aber wie gesagt, die SPÖ hat mich hier herausgefordert. Ich möchte mich auch im Namen meiner Fraktion für den hochinteressanten Bericht bedanken, denn ich weiß, wie schwierig es ist, solche Berichte zu erstellen beziehungsweise alle Unterlagen zu bekommen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der Rechnungshof ist für mich ein Kontrollorgan, und es ist eigentlich – da bin ich ausnahmsweise beim Kollegen Kogler – nicht unbedingt seine Aufgabe, Statistiken zu erstellen, sondern wir als Gesetzgeber sollten vielleicht einmal darüber nachdenken, das einer anderen Institution zu übertragen. Aber vielleicht werden Sie dazu noch selbst Stellung nehmen.

Die anonymen Meldungen mussten durch Mahnungen eingefordert werden. Sie haben wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft, alle Maßnahmen ergriffen, um diese Statistik erstellen zu können. Sogar den Verfassungsgerichtshof haben Sie angerufen, aber sonst haben Sie natürlich keine weiteren Sanktionsmöglichkeiten.

Ich persönlich verstehe nicht, warum man in Österreich so ein Drama daraus macht, die Bezüge offen zu legen. Wenn ich in die USA oder in andere Staaten schaue, dann sehe ich, dort ist es selbstverständlich, dass man Transparenz betreffend Einkommen übt. Nur bei uns ist das ein Geheimnis. Warum, das verstehe ich wirklich nicht.

Ich glaube, es ist ein Gebot der Stunde, Ihnen die Möglichkeit zu geben, einerseits die Statistiken offen zu legen und andererseits die personellen Ressourcen wirklich für Prüfungstätigkeiten einzusetzen, wobei wir, sage ich einmal, als Gesetzgeber sichergehen können, dass die Regierung, die Ministerien und alle anderen Institutionen gut arbeiten und aus Fehlern, die Sie vielleicht aufzeigen, auch wirklich lernen. Das ist ihre Aufgabe. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.18

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Pecher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

19.18

Abgeordnete Mag. Martina Pecher (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz noch ein paar


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Worte zum Thema Unfallrenten sagen. Wir sind heute Früh mit einem solchen Zettelchen auf unser soziales Gewissen angesprochen worden. (Die Rednerin hält ein ÖGB-Flugblatt in die Höhe.)

Meine Damen und Herren! Unser soziales Gewissen reicht vielleicht im Gegensatz zu anderen nicht nur für das Heute, sondern es soll auch für das Morgen reichen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir wollen mit der Eindämmung des Budgetdefizits jenen Spielraum und jene Rahmenbedingungen schaffen, mit denen die Pensionisten, die Kranken und die Behinderten auch in den nächsten zehn, 20 und 30 Jahren und noch länger jene sozialen Leistungen bekommen, die wir heute bekommen. Eine zweite Dimension hat dieses soziale Gewissen auch noch, und zwar die Gerechtigkeit.

Wenn nach dem vorliegenden Einkommensbericht Arbeiterinnen durchschnittlich brutto 9 590 S verdienen und viele davon Steuern zahlen müssen, dann haben sie, glaube ich, wenig Verständnis dafür, dass es andere gibt, die das nicht tun. Viele allein stehende Frauen mit Kindern haben natürlich auch große zusätzliche Belastungen, da sie nicht nur für sich selbst zu sorgen haben. Und wenn Pensionistinnen ein durchschnittliches Einkommen von brutto 9 700 S im Monat haben, dann werden sie auch wenig Verständnis dafür haben, dass es andere gibt, die nicht versteuern müssen, denn auch unter den Pensionistinnen gibt es sicher viele, die krank oder so schwer behindert sind, dass das Leben für sie schon sehr schwierig geworden ist. (Abg. Öllinger: Dann müssen eben die Unternehmen Schadenersatz zahlen! Sie können es sich aussuchen!)

Die Zahl der Unfälle in den Unternehmen geht permanent zurück, weil die Sicherheitsmaßnahmen in den Unternehmen immer besser werden. Nicht umsonst haben wir auch einen Überschuss im Unfallversicherungsfonds. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Öllinger. )

Meine Damen und Herren! Das Aufkommen für die Unfallrenten beträgt 6 Milliarden Schilling, und die voraussichtlichen Steuereinnahmen betragen 2 Milliarden Schilling. Auch hier auf diesem Zettel steht: also rund ein Drittel. Wenn dieses Drittel stimmt, dann betragen die durchschnittlichen Einkommen aus den verschiedensten Einkommensquellen der Unfallrentenbezieher – zum Beispiel auch aus Pensionen – 300 000 S brutto pro Jahr, also durchaus das Doppelte bis Dreifache des Einkommens jener Personen, die ich vorhin als Bezieherinnen von besonders geringen Einkommen genannt habe. Daher meine ich, dass es nicht richtig ist, grundsätzlich die Besteuerung der Unfallrenten zurückzunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen Gedanken noch zum Schluss. Auf diesem Flugblatt steht: Ein Drittel der Unfallrenten kassiert der Finanzminister. – Dazu meine ich: Gott sei Dank kassiert er persönlich de facto nicht mehr als das ihm zustehende Gehalt. Aber er kassiert diese 2 Milliarden Schilling auch nicht indirekt, denn die eine Hälfte dient der Budgetsanierung – also damit der Sicherung der zukünftigen Sozialleistungen –, und die andere Hälfte wird als Behindertenmilliarde wieder ausgezahlt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Aber nur für ein Jahr! Sie haben es nicht verstanden! Nur für ein Jahr gilt diese Behindertenmilliarde!)

Ich bin daher für eine grundsätzliche Beibehaltung der Besteuerung der Unfallrenten. Ich bin aber dafür, dass es diese Expertengruppe gibt, damit Härtefälle durch Sonderzahlungen wieder ausgeglichen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.21

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. Die Uhr ist wunschgemäß auf 3 Minuten gestellt. – Bitte.

19.21

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde schon wieder die Besteuerung der Unfallrenten angesprochen. Ich möchte dazu Folgendes sagen: Wenn wir, wie es die SPÖ fordert, eine völli


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ge Rücknahme der Unfallrentenbesteuerung durchführen, dann heißt das auch, dass es zu einer Rücknahme der Behindertenmilliarde kommt. Wenn Sie das wollen, dann müssen Sie das klar sagen. Dann heißt das auch, dass es zu einer Rücknahme jener Regelung kommt, die zu einer Besserstellung der Schwerstversehrten dient, weil nämlich ein Schwerstversehrter mit mehr als 70 Prozent Behinderung 50 Prozent Zuschlag zu seiner Rente bekommt. (Zwischenruf des Abg. Öllinger. )

Wenn das alles völlig zurückgenommen werden soll, dann fällt auch das weg, und das wollen wir nicht. Wir wollen auch in Zukunft die Schwerstversehrten besser gestellt sehen. (Abg. Öllinger: Aber in der Praxis schaut es anders aus!) Wir wollen auch in Zukunft, dass die Behinderten auf dem Arbeitsmarkt eine bessere Chance haben. Aus diesem Grund brauchen wir die Behindertenmilliarde.

Wir werden daher eine Regelung finden, die die Härten abfedert – Härten, die uns allen bekannt sind, wenn Einzelne schreiben, wie schwer es sie trifft. Darauf haben wir reagiert und haben heute den diesbezüglichen Antrag beschlossen. Es wird also gehandelt. Es wird im Sinne der Behinderten gehandelt!

Betreffend Bezügebegrenzungsgesetz: Ich kann es nicht mehr hören, wenn lauter sehr gut Verdienende, sozial gut Gestellte einander gegenseitig ihre Bezüge vorwerfen und von Bezügebegrenzung reden. Sie haben offensichtlich keine Ahnung davon, wie viele Menschen in diesem Land an oder unter der Armutsgrenze leben. 1 Million Menschen, 1 Million unserer Mitbürger in Österreich, hat tagtäglich mit dem finanziellen Überleben zu kämpfen! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Öllinger. ) 300 000 Kinder leben unter der Armutsgrenze und sind als armutsgefährdet anzuerkennen, Herr Sozialsprecher Öllinger! Daran sollten wir denken und darüber sollten wir reden, wenn wir über Bezügebegrenzungen fabulieren!

Diese Themen sind uns sattsam bekannt: Klima, der einen zweistelligen Millionenbetrag abcasht, sich dann nach Argentinien absetzt und nicht einmal das Geld hat, seinen Hund Grolli weiter zu füttern. Oder Vranitzky. Oder die Frauen Kuntzl und Bures, die mit 100 000 S Abgeordnetengehalt nicht genug haben (Abg. Öllinger: Sie auch nicht!), sondern von der schwerst maroden SPÖ noch zusätzlich ein Generalsekretärinnengehalt kassieren!

Oder Gusenbauer, der nicht Klubobmann ist, aber von der Partei noch einmal 70 000 S dazu bekommt, weil ihm 100 000 S zu wenig sind. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Oder Sallmutter, der 70 000 S als Gewerkschaftspräsident und 45 000 S als Hauptverbandspräsident bekommt, oder umgekehrt, und das 14 Mal im Jahr, aber nichts leistet und die Arbeit der Regierung blockiert. Darüber sollten wir nachdenken! Das wäre die richtige Debatte zur Bezügebegrenzung. Dahin sollten wir sie lenken. Und an diesem Thema werden wir auch dranbleiben! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dietachmayr: Sie wollen Leistung verurteilen! Schauen Sie sich selber in den Spiegel! Eine Frechheit!)

19.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nunmehr der Präsident des Rechnungshofes, Herr Dr. Fiedler. – Bitte, Herr Präsident.

19.25

Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat dem Nationalrat einen Bericht gemäß § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes vorgelegt, also einen Bericht über die durchschnittlichen Einkommen der Gesamtbevölkerung. Ich freue mich darüber, dass sowohl im Ausschuss als auch heute in der Plenarsitzung von Seiten der Abgeordneten aller Fraktionen zum Ausdruck gebracht wurde, wie sehr man diesen Bericht schätzt. Man hat im Zusammenhang damit auch dem Rechnungshof Dank ausgesprochen und, wie ich meine, auch zu Recht der Statistik Österreich, die ja die Hauptarbeit dabei zu erbringen hatte.

Tatsächlich stellt dieser Bericht eine wahre Fundgrube dar und sollte eigentlich sowohl von Seiten der Regierung als auch von Seiten der gesetzgebenden Körperschaften ausgewertet werden, weil er tatsächlich eine Reihe von Ansatzpunkten dafür bietet, wie man in der Sozialpolitik,


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in der Beschäftigungspolitik und dergleichen mehr für künftige Zeiten die Weichen stellen kann, wenn es darum geht, vielleicht auftretende soziale Härten zu beseitigen.

Ich glaube daher, dass die Sinnhaftigkeit der Erstellung eines solchen Berichtes außer Frage steht. Ich meine aber – und darin schließe ich mich einigen meiner Vorredner an –, dass vielleicht doch überdacht werden sollte, ob dieser Bericht nicht in letzter Konsequenz von jenen allein erstellt werden sollte, die tatsächlich die Hauptarbeit am Zustandekommen dieses Berichtes leisten. Das sind die Bediensteten der Statistik Österreich. Es ist – das muss ich betonen – nicht der Rechnungshof, der die Hauptarbeit für diesen Bericht leistet.

Es wäre natürlich – hier teile ich die Ansicht meiner Vorredner – auch angebracht, wenn man eine gewisse Verfahrensvereinfachung vornähme, die Statistik Österreich selbst diesen Bericht erstellen ließe und den Rechnungshof von der rein administrativen Tätigkeit der Berichtsverfassung und -vorlage an den Nationalrat entbinden könnte. Es wäre damit, was die Qualität des Berichtes anlangt, in keiner Weise eine Minderung verbunden, es ergäbe sich aber doch eine Vereinfachung, weil in einem solchen Fall jene Stelle, die die Daten tatsächlich erhoben hat – nämlich die Statistik Österreich –, auch dafür verantwortlich wäre, den Bericht vorzulegen, und in weiterer Folge bei den Beratungen im Rechnungshofausschuss anwesend sein könnte.

Es wurde von einigen Rednern auch ausgeführt, dass man Überlegungen dahin gehend anstellt, das Bezügebegrenzungsgesetz zu novellieren. Ich glaube, man sollte bei dieser Gelegenheit auch diesem Gedanken, nämlich der Erstellung des Berichtes durch die Statistik Österreich, Raum geben.

Hohes Haus! Dieser Bericht sollte an sich noch einen zweiten Teil beinhalten – auch darüber wurde bereits von meinen Vorrednern gesprochen –, und zwar einen Bericht nach § 8 Abs. 1 bis 3 des Bezügebegrenzungsgesetzes, also eine Auflistung all jener Personen, die aus öffentlichen Kassen mehr als 80 Prozent des Bezuges eines Nationalratsabgeordneten erhalten.

Der Rechnungshof hat im Vorwort zu diesem Bericht ausführlich dargelegt, warum er diesen Bericht nicht erstellen konnte: in erster Linie deshalb, weil zahlreiche Weigerungen – die zwar in letzter Konsequenz zahlenmäßig etwas reduziert werden konnten, deren Anzahl aber noch immer sehr stattlich ist – erfolgt sind, womit der Rechnungshof an der vollständigen Erfassung jenes Personenkreises gehindert war.

Er hat als Folge dieser Vorgangsweisen einiger seiner Prüfungszuständigkeit unterliegenden Stellen den Verfassungsgerichtshof angerufen, um auf diese Art und Weise zu den erforderlichen Daten zu gelangen. Der Verfassungsgerichtshof hat sich seinerseits veranlasst gesehen, die Problematik an den Europäischen Gerichtshof im Wege einer Vorabentscheidung heranzutragen. Es ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Rechnungshof nicht in der Lage, diesen Bericht zu erstellen. Und es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch der Verfassungsgerichtshof nicht in der Lage, eine Entscheidung zu fällen. Wann die Entscheidung letztlich fallen wird, muss dahingestellt bleiben. Wir rechnen damit, dass dies mehrere Monate in Anspruch nehmen wird.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch auf einige Problemfälle zu sprechen kommen, die in diesem Gesetz enthalten sind. Es sind rechtliche Problemfälle, zum Beispiel die Frage, ob von der Regelung des § 8 Abs. 1 bis 3 des Bezügebegrenzungsgesetzes die Gemeinden zur Gänze erfasst sind oder ob nur jene Gemeinden erfasst sind, die mindestens 20 000 Einwohner aufweisen.

Neben der datenschutzrechtlichen Frage, die Gegenstand des Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof ist, ist auch diese Frage vom Rechnungshof an den Verfassungsgerichtshof herangetragen worden und harrt noch einer Entscheidung.

Es gibt noch eine ganze Reihe anderer nach Meinung des Rechnungshofes nicht völlig klarer Bestimmungen im Bezügebegrenzungsgesetz. Wir gehen davon aus, dass jene Fragen, die der Rechnungshof im Zusammenhang mit dem Bezügebegrenzungsgesetz an den Verfassungsgerichtshof herangetragen hat, auch vom Verfassungsgerichtshof gelöst werden. Aber das sind nicht alle Fragen, die in diesem Gesetz nach Meinung des Rechnungshofes offen sind. Ich glau


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be daher, wenn tatsächlich zu einer Novellierung des Bezügebegrenzungsgesetzes geschritten werden sollte, so sollte man sich von Seiten dieses Hohen Hauses auch mit diesen offenen Fragen, mit diesen einer mehrfachen Interpretation zuzuführenden Bestimmungen auseinander setzen und vielleicht für etwas mehr Klarheit sorgen, was dann auch die Anwendung des Bezügebegrenzungsgesetzes in der Praxis erleichtern würde.

Auch wir wissen, dass jene Stellen, die mit der Vollziehung dieses Gesetzes befasst sind – und das ist ja nicht nur der Rechnungshof –, gewisse Schwierigkeiten haben, einzelne Bestimmungen zu interpretieren und ohne weitere Komplikationen einer Lösung zuzuführen. Letztlich zählt dazu auch die Frage, wie es mit jenen Fällen aussieht, in denen sich die Betroffenen etwa die Pensionen abfinden ließen, und dergleichen mehr. Das sind Fragen, die unserer Meinung nach nicht genügend klar in diesem Gesetz geregelt sind. Sie sollten einer Regelung zugeführt werden, um nicht endlose Gerichtsverfahren zur Folge zu haben.

Ich darf daher im Zusammenhang mit der Behandlung dieses Berichtes den Nationalrat ersuchen, sich auch diesen Problemstellungen in der Zukunft widmen zu wollen, um für eine reibungslose Vollziehung des Bezügebegrenzungsgesetzes zu sorgen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rosemarie Bauer. – Bitte.

19.33

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Meine sehr geehrten Herren Präsidenten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Präsident Dr. Fiedler, vielen herzlichen Dank für Ihre Stellungnahme, für Ihre Worte und auch für den Ausblick, in welche Richtung eine Novellierung des Gesetzes gehen könnte. Ich habe schon bei der letzten Debatte über die Berichtslegung 1996/97 und auch heute wieder feststellen können, dass die Bereitschaft bei allen Fraktionen sehr groß ist, eine Novellierung der Gesetzeslage durchzuführen, um die Vollziehbarkeit zu verbessern. Ich glaube, dass es angebracht gewesen wäre, dies auch in der Debatte im Ausschuss vorzuerörtern und darüber zu reden.

Ich bedanke mich wirklich sehr herzlich auch bei den Bediensteten der Statistik Österreich. Es ist schon im Ausschuss angesprochen worden, dass sie eine ganz wesentliche Leistung erbracht haben, die uns die Möglichkeit bietet, die Einkommen der Österreicher objektiv zu überblicken, einen objektiven Eindruck von den Einkommensverhältnissen in Österreich zu bekommen.

Ich bin so wie der Herr Präsident der Meinung, dass eigentlich erst jetzt die Diskussion beginnen kann. Wir verfügen in diesem Bericht über eine Fundgrube von Anregungen, von Informationen und haben damit, wenn es um künftige Regelungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen geht, das statistische Material und die Unterlagen zur Hand, um die Situation auch richtig einschätzen zu können.

Aber es war mir natürlich ganz klar, dass durch die Zulassung – und ich bejammere das nicht, Herr Kollege Kogler; Sie sind der Vorsitzende des Rechnungshofausschusses – des Antrages betreffend die Besteuerung der Unfallrenten das eigentliche Thema "zum Schmeißen" war, das heißt, dass eine sachliche, ausführliche Diskussion über die vorliegende Thematik nicht mehr möglich war. (Abg. Mag. Kogler: Weil Ihre Abgeordneten zum Faschingsdienstag in die Provinz fahren wollten!) Da das heute ohnedies das Generalthema ist, spricht jeder dazu, und jetzt spreche ich auch dazu.

Ich bedauere es zutiefst, dass es tatsächlich so ist, dass in Österreich offenbar keiner ein Einkommen haben darf. Das ist wahrscheinlich eine ganz besondere Eigenheit der österreichischen Mentalität: Alle sollen sie viel arbeiten, alle sollen sie viel spenden – aber ein höheres Einkommen sollen die Menschen nicht haben.


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Wir haben mit diesem Bezügebegrenzungsgesetz sichergestellt, dass jene, die ihr Einkommen vorwiegend aus öffentlichen Töpfen beziehen, das nicht mehr als in zweifacher Hinsicht tun können. Da ist nichts dabei, und das sollte jetzt im Bericht aufscheinen, aber offensichtlich weigern sich viele, ihre Einkommen offen zu legen, vor allem uns Politikern offen zu legen, weil man mit unserer Neidgenossenschaft rechnet. Überbezahlt sind wir – jene, die wirklich auch etwas tun – für unsere Leistungen absolut nicht! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Das heißt, es ist nicht sehr gut und wirklich auch nicht sehr angebracht, wenn wir uns gegenseitig – ich will jetzt die Quelle gar nicht sagen – immer wieder vorwerfen, so viel zu verdienen et cetera. Etwas anderes ist es, wenn wir jemanden dabei erwischen, wenn er sich zu Unrecht bedient. Da, glaube ich, ist es auch gerechtfertigt, jene, die die Moral in diesem Haus offensichtlich gepachtet haben – früher war es die rechte Seite, heute ist es die linke –, in besonderem Maße auf ihre Sündenfälle hinzuweisen und ihnen zu sagen: Ihr habt da ein paar "Kinderlein" – heute sind ja einige noch nicht genannt worden –, über die man natürlich reden muss. (Abg. Mag. Wurm: Stummvoll!)

Klima zum Beispiel, oder Schlögl in Niederösterreich. Der Herr Schlögl ist heimgegangen und hat gesagt: Die Frau Kollegin soll sich schleichen, jetzt werde ich Bürgermeister! Dann hat er sich noch aus der Parteikasse ein Ergänzungsgehalt zahlen lassen, weil er auf sein Ministergehalt verzichten musste. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sagen Sie mir das nicht noch einmal, Frau Gewerkschafterin, erwähnen Sie nicht noch einmal einen Pensionisten, der in unseren Reihen sitzt und eine Pension bezieht! Ich habe gesehen, es gibt hier eine Menge Männer, die demnächst 60 Jahre alt werden. Sie kommen ins Pensionsalter, und ich werde mir anschauen, ob Sie im Büßerhemd herumlaufen und auf Ihre Pensionen verzichten werden! Wieso werfen Sie jemandem vor, der sich in Pension befindet, dass er eine Pension bezieht, die ohnedies gedeckelt ist, wenn er als Abgeordneter Einkommen bezieht? Was ist da Schlechtes daran? Es ist ein Unterschied, ob ich mich bediene, ob ich mir das bewusst herausnehme oder ob mir das zusteht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich hoffe, dass euch allen eine Pension zusteht, auch jenen, die nicht nur Abgeordnete sind. Das sind nämlich die Wenigsten. Wir haben alle einen zivilen Beruf. Ich halte es für gut – in manchen Fällen ist es mühsam, zwei Berufe zugleich auszuüben, und ich weiß auch nicht, ob es gut ist, das wirklich auf die Dauer durchzuhalten. Aber bitte, wenn einer zweifach einzahlt, wenn einer zweifach auch arbeitet, dann soll er einmal diese beiden Pensionen nicht bekommen dürfen, die ohnedies gedeckelt sind?! Es gibt nur ganz wenige, die über die Deckelung hinausgehen.

Ja, da frage ich mich, wie das möglich ist! Wo ist er denn, der Herr Verzetnitsch, der Herr Gewerkschaftspräsident? Da zerspringt mir ja vor Wut mein Gewerkschafterherz! Das ist doch völlig unmöglich, was ihr damit den Menschen antut! Nicht nur uns, sondern auch den anderen Leuten! Wenn ihr natürlich an Herrn Gerharter denkt, der beim "Konsum" ja nicht sehr erfolgreich war, dann verstehe ich euren Frust, aber da müssten wir eine andere Diskussion führen und von Fall zu Fall unterscheiden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass wir aufhören sollten, uns gegenseitig irgendetwas vorzuwerfen, was letztendlich nur dazu dient, der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen und sich als besonderes Musterkind hinstellen zu wollen. Und hinter uns, links und rechts gibt es welche, die diesen Eindruck dann ohnehin sehr bald zunichte machen und verwischen.

Eines stört mich auch, schon den ganzen Tag und immer wieder: Bitte, haltet mir die Bevölkerung nicht für so blöd und für so unfähig, sich kein eigenes Urteil bilden zu können! Manche machen sich immer so sehr Liebkind, dass es direkt peinlich ist – und das tut mir weh –, und sie verdrehen die Tatsachen, weil sie glauben, dadurch wird man geliebt und die anderen werden


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alle gehasst werden! Das ist die Conclusio des heutigen Tages. Wenn man da zuhört, wird einem direkt schlecht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.40

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, bitte beginnen Sie mit der Wiedergabe der Behauptung, die Sie zu berichtigen wünschen.

19.40

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Die von mir an sich geschätzte Vorrednerin, Frau Kollegin Bauer, hat behauptet, dass im Ausschuss deshalb keine ordnungsgemäße Debatte über den Bericht nach Artikel 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz möglich gewesen sei, weil gleichzeitig ein Antrag der SPÖ zugelassen worden ist.

Richtig ist vielmehr: Der Antrag ist zwar zugelassen worden, aber die Debatte ist so gegliedert worden, dass über den Antrag gesprochen und abgestimmt wurde und anschließend über den besagten Bericht. Und es waren die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, die sich nicht mehr zu Wort gemeldet haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.4


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1

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Grabner zu Wort gemeldet. – Ich bitte auch Sie, mit der Wiedergabe der Behauptung zu beginnen, die Sie zu berichtigen wünschen, Herr Abgeordneter.

19.41

Abgeordneter Arnold Grabner (SPÖ): Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Bauer hat behauptet, dass Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Schlögl aus der Parteikasse Geld bekommen habe. Dies ist die Unwahrheit!

Ich berichtige: Landeshauptmann-Stellvertreter Schlögl hat kein Geld aus der SPÖ-Kasse bekommen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.41

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, den vorliegenden Bericht (III-75 der Beilagen) zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

7. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 370/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Michael Krüger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung einer "Kommunikationsbehörde Austria" ("KommAustria") und eines Bundeskommunikationssenates erlassen wird sowie das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz, das Rundfunkgesetz, das Fernsehsignalgesetz, das Telekommunikationsgesetz, das Zugangskontrollgesetz, das Signaturgesetz und das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 geändert werden (507 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Cap. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

19.43

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben heute Gelegenheit, ein weiteres Mal über die Medienbehörde, in welcher Form auch immer sie letztlich beschlossen wird, zu diskutieren. Ich sage gleich resümierend, denn mir bleiben ja nur sieben Minuten: Die Regierung und die Regierungsparteien hatten – und das ist das Ergebnis der Gespräche, auch der Verhandlungen im Verfassungsausschuss – nie die Absicht, wirklich eine regierungsunabhängige Medienbehörde einzurichten. Es gab eigentlich nur zwei Überlegungen. Die eine Überlegung war, ob es eine verdeckt regierungsabhängige Medienbehörde wird, und die zweite war, ob es eine offen regierungsabhängige Medienbehörde wird.

Ich habe schon den Eindruck, auch auf Grund der Diskussion im letzten Verfassungsausschuss – da war die Wortmeldung des Abgeordneten Krüger eine sehr eindeutige, der es ja gar nicht erwarten konnte, einen Nachruf auf die Zweidrittel-Medienbehörde zu verfassen, die, wie wir dachten und wollten, wirklich eine regierungsunabhängige Medienbehörde sein sollte –, dass Sie es gar nicht so weit kommen lassen wollten, dass es im Verfassungsausschuss darüber noch einmal eine Diskussion gibt. Wir haben im Verfassungsausschuss vorgeschlagen: Nehmen wir uns den ganzen Tag dafür Zeit (Abg. Dr. Fekter: Der Kostelka hatte ja keine Zeit!), gehen wir Punkt für Punkt die Materie noch einmal durch, und versuchen wir, doch noch zu einem Konsens zu kommen, damit es eine wirklich regierungsunabhängige Medienbehörde wird!

Das wollten die Vertreter der beiden Regierungsparteien aber nicht. Sie waren auch nicht bereit, den ganzen Tag dafür zu verwenden, um wirklich noch einmal darüber zu verhandeln. (Abg. Dr. Fekter: Der Vorsitzende wollte ja nicht!)

Ich muss zunächst meine Enttäuschung darüber zum Ausdruck bringen, zugleich aber hinzufügen, dass man bei der Diskussion der Zweidrittel-, also der so genannten weisungsungebundenen Medienbehörde nicht bereit gewesen ist, ein Bestellungssystem zu akzeptieren und ein System beim Finden der Entscheidungen in der Medienkommission, in der Infrastrukturkommission, wie sie damals geplant waren, in der Vollversammlung, aber auch bei der Berufungsinstanz so zu gestalten, dass die Oppositionsparteien in diesen Gremien maßgeblich mitentscheiden können und nicht wie "Balkon-Muppets" irgendwo zwei Plätze bekommen und zuschauen dürfen, und den Rest machen die Regierungsparteien, sprich die Regierung, sondern dass sie wirklich mitentscheiden können. (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.)

Dass Sie die sizilianische Vendetta gegenüber allem, was sozialdemokratisch ist, entwickeln wollen, wissen wir ohnedies. Das ist im Verfassungsausschuss sogar offen gesagt worden! Es ist ja gesagt worden: Wir werden euch alles lassen, aber eines sicherlich nicht: mitentscheiden lassen! (Abg. Dr. Grollitsch: Da habt ihr ja Erfahrung!) Dies mit dem Hinweis darauf, dass Sie nie mitentscheiden durften. Also Rache war das Motiv bei Ihnen von den Freiheitlichen.

Bei der ÖVP ist das Motiv auch ganz klar gewesen: Es gibt keine Mitentscheidung der Oppositionsparteien in der Medienbehörde. Und damit ist diese per definitionem immer, bei allen Verhandlungen und Gesprächen, eine regierungsabhängige Medienbehörde. Da können Sie machen, was Sie wollen. Da können Sie jetzt gleich kommen, egal, welcher Nachredner das auch immer sein wird, und sagen, ja, aber sie ist ja weisungsungebunden, Verfassungsbestimmung und so weiter. Kommen Sie mir nicht damit! Im Endeffekt ist die Bestellungsform so geplant gewesen und sind die Entscheidungsprozesse und die Quoren so geplant gewesen, dass immer nur die Regierungsparteien letztendlich die Mehrheit haben und daher bestimmen, vor allem in der Berufungsinstanz, das muss man dazusagen.

Jetzt haben Sie die Maske vom Gesicht genommen, und zwar bei der einfachgesetzlichen Materie, die wir heute zu beschließen haben. Einmal abgesehen davon, dass da gleich zwei Geschäftsführer eingerichtet werden, damit es einen Schwarzen im Bundeskanzleramt und einen Blauen im Infrastrukturministerium geben kann – wir haben ohnehin erwartet, dass das so kommen wird –, ist die Berufungsinstanz ganz besonders wichtig, weil all das, was in der Medienkommission und in der Infrastrukturkommission auf Rekurs geht, dann in der Berufungsinstanz landen wird, die richterähnlich sein wird. Da wird es einen Vorschlag geben, den die Regierung


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dann akzeptieren kann oder nicht, aber zwei Mitglieder bestellt die Regierung ohnehin gleich ohne irgendeinen Vorschlag. Eigentlich ist es so, dass in der Berufungsinstanz die Regierung alle fünf Mitglieder von sich aus bestimmen kann. Also das ist ja das Allerbeste!

Damit ist der beste Beweis erbracht, dass Sie in Wahrheit die Medienlandschaft in Österreich nicht regulieren, nicht neu ordnen wollen, sondern gemäß Ihren blau-schwarzen Machtansprüchen strukturieren wollen. Das ist der eindeutige Beweis! Hätten Sie nämlich wirklich vorgehabt, die Medienlandschaft in Österreich neu zu ordnen, wodurch es vielleicht dann auch Konflikte mit dem einen oder anderen Medienunternehmen gegeben hätte, dann wäre es ganz gescheit gewesen, wenn Sie die Oppositionsparteien mit einbezogen hätten, damit alle vier Parteien im Parlament das tragen und Sie diese Konflikte auch ausstehen können – ungefähr so mutig, wie Justizminister Böhmdorfer das vor kurzem gemacht hat.

Das wollten Sie aber nicht, und das ist der beste Beweis dafür, dass für Sie Medienpolitik nicht Demokratiepolitik ist und in Wahrheit nicht mehr Wettbewerb bringen soll – siehe Ihre Infrastrukturpolitik bei der Telekom; diese wird ja auch aufgelöst, wird auch verschmolzen, dort wird ja auch die Geschäftsführung in die Wüste geschickt, weil sie zu wettbewerbsfreundlich war. Nein, Sie wollen in Wahrheit, dass die Medienlandschaft Ihrem blau-schwarzen Bedürfnis nach Unterordnung unter die Informationsinteressen der Regierungspolitik entspricht und eingegliedert wird.

Das ist das, was Sie vorhaben, und daher sage ich Ihnen: Wenn Sie das ohnedies vorhaben, dann ist es vielleicht wirklich gescheiter, es ist keine verdeckt regierungsabhängige Medienbehörde, sondern eine sichtbar regierungsabhängige Medienbehörde, in der die politische Verantwortung klar zuordenbar ist.

Also ab jetzt werden wir die Schüssel-abhängige Medienbehörde haben, und dann werden wir die Forstinger-abhängige Infrastrukturbehörde haben, wobei ich zu Letzterem sagen muss, das hat der Bereich überhaupt nicht verdient, aber so ist eben das Ergebnis. Ob der andere Bereich die Schüssel-Abhängigkeit verdient, das bleibt auch noch abzuwarten. Ich bestreite das auch.

Aber die politischen Verantwortlichkeiten sind hier deutlich, und jetzt werden Sie sich für all die Entscheidungen, die in diesem Bereich zu fällen sind, auch verantworten müssen, und das ist wenigstens ehrlicher. Aber Sie hätten von Haus aus sagen können, was Sie vorhaben, dann hätten wir uns alle leichter getan und hätten uns die Zeit erspart. Das wäre viel gescheiter gewesen, nämlich zuzugeben, dass Sie nie, keine einzige Sekunde lang, wirklich eine regierungsunabhängige Medienbehörde angestrebt haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.50

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

19.50

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin heute traurig, weil der Versuch, gemeinsam mit der Opposition einen unabhängigen fachkundigen Regulator für die zusammenwachsenden Wirtschaften Telekommunikation und Medien zu schaffen, leider gescheitert ist. Und auch wenn Sie noch so oft betonen, Herr Abgeordneter Cap, dass nur verdeckt abhängige Behörden geschaffen worden wären, muss ich Ihnen sagen: Das wird auch durch oftmaliges Wiederholen nicht richtiger! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir müssen leider mit Bedauern zur Kenntnis nehmen, dass Sie nicht gewillt waren, gemeinsam mit uns in konstruktiven Gesprächen eine solche unabhängige Behörde zu schaffen. Mir tut das, wie gesagt, sehr Leid. Wir haben nämlich damit auch die Chance vertan, eine Behörde von europäischem Standard zu schaffen. Darin liegt in Wahrheit auch das Problem.


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Wir – der Staatssekretär und auch die Regierungsfraktionen – haben bis zuletzt versucht, die Opposition zu einer Einigung ins gemeinsame Boot zu bekommen, aber die Zustimmung wurde nicht gegeben. Ich verstehe es nicht, ich kann es mir nicht erklären, und es tut mir Leid.

Herr Abgeordneter Cap! Die Forderungen der SPÖ, die Sie zuletzt aus dem Sack gelassen haben, waren unerfüllbar. Sie haben auch ganz genau gewusst, dass sie unerfüllbar waren. Da Sie auch den Verfassungsausschuss angesprochen haben: Gestern hat es dort sehr viele Wortmeldungen von der SPÖ gegeben, es ist jedoch zu meinem großen Bedauern kein einziger inhaltlicher Vorschlag gekommen, sondern Sie haben nur immer wieder betont, Sie seien jetzt zu Gesprächen bereit, und wir sollten doch jetzt endlich Vorschläge auf den Tisch legen. Sie haben von uns Vorschläge eingefordert, selbst aber keinen einzigen konkreten inhaltlichen Vorschlag gemacht.

Wir haben inhaltliche Vorschläge geliefert, aber Sie haben sie nie akzeptiert. In Wahrheit – das konnte man feststellen, wenn man die Diskussion über die Medienbehörde in der letzten Zeit verfolgt hat – haben Sie mit uns leider ein Katz-und-Maus-Spiel gespielt, verbrämt mit Caps Märchen, eine Einigung anzustreben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Mir tut das Leid, aber ich muss es zur Kenntnis nehmen. Wir haben daher heute eine einfachgesetzliche Regelung vorgeschlagen. Sie hat nicht die gleiche Zukunftsorientiertheit wie die ursprüngliche Regierungsvorlage, aber wir brauchen eine Regelung, und Sie wissen das sehr genau. Die Privatradiobetreiber, die von der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof betroffen sind, benötigen für ihre weitere Arbeit die Lizenz, und sie benötigen sie dringend, weil sie auch den Anspruch auf Rechtssicherheit haben. Daher werden wir heute diesen Antrag hoffentlich auch beschließen.

Es ist nicht so, wie Sie gelegentlich behauptet haben, dass wir noch unendlich viel Zeit zum Verhandeln haben. Wir haben lange Zeit miteinander gesprochen, wir haben uns die Zeit genommen. Es ist jetzt, glaube ich, zumindest ein halbes Jahr vergangen, seit wir die ersten Gespräche geführt haben. Der Herr Staatssekretär hat mit Ihnen Gespräche geführt (Abg. Dr. Povysil spricht mit dem auf der Regierungsbank sitzenden Staatssekretär Morak – Abg. Schieder: Und führt noch immer Gespräche!), und führt auch noch immer Gespräche. Wir haben die Zeit investiert. Ich glaube, das war auch wichtig, aber es gibt nicht nur eine Zeit zum Verhandeln, sondern letztlich gibt es dann auch den Zeitpunkt, eine Entscheidung zu treffen, und dazu ist es heute gekommen.

Ich ersuche Sie trotz Ihrer Ablehnung und trotz Ihrer Behauptung, dass alles in diesem Land in Wahrheit ohnehin abhängig ist und dass immer nur das, was die Opposition vorschlägt, unabhängig ist – es gibt diesbezüglich eine eigentümliche Wandlung in Ihren Wortmeldungen, aber wir nehmen das zur Kenntnis –, heute um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.54

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Die Uhr ist wunschgemäß auf 8 Minuten eingestellt. – Bitte.

19.54

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn Herr Abgeordneter Cap in den Vorgängen im Verfassungsausschuss einen Racheakt an der SPÖ vermutet – kann sein; ich weiß nicht, was Sie Ihrem früheren Koalitionspartner angetan haben, dass er sich jetzt so rächt –, dann kann ich aus grüner Sicht sagen, wir waren offenbar beiden Regierungsparteien zu unbedeutend, um irgendeine Art von Reaktion auszulösen.

Es ist uns nicht gelungen, mit einem aus meiner Sicht durchaus durchdachten Gesetzentwurf zum Rundfunkgesetz auch nur die Einrichtung eines Unterausschusses zu erwirken, geschweige denn eine Debatte im Ausschuss oder gar eine Zustimmung, womit wir ohnehin nicht gerechnet hatten.


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Somit ist unser Hauptanliegen, die Absicherung der freien, nicht kommerziellen Radios nach wie vor offen, und ebenso wenig ist eine Verordnung betreffend die Regelung der Frequenzen durch Frau Ministerin Forstinger erkennbar. Sie sprechen immer von Rechtssicherheit. Ich sage, in vielen Bereichen ist Rechtsunsicherheit gegeben. Wir haben versucht, zumindest für ein paar Bereiche einen vielleicht nicht ganz unsinnigen Vorschlag einzubringen, aber dieser ist nicht einmal ignoriert worden, geschweige denn irgendwelchen Racheanwandlungen zum Opfer gefallen.

Ebenso war es bei der Regelung betreffend "KommAustria". Frau Kollegin Baumgartner-Gabitzer! Ich habe auch ein bisschen den Verdacht, dass es hier schon um machtpolitische Interessen vor allem der ÖVP und jetzt mit dieser Zwei-Personen-Geschäftsführung auch Ihres Koalitionspartners geht. Wäre es nämlich tatsächlich so, dass es Ihnen nur um die Sache gegangen wäre, um das Austauschen von Standpunkten, dann hätte es nicht sein können, dass man die Grünen so völlig ignoriert.

Im Ausschuss war das für uns förmlich wie ein Fall aus "Akte X", denn da ist von Papieren oder Positionen gesprochen worden, die vielleicht hätten geändert werden können – zum Beispiel der Verzicht auf den Präsidenten oder die Reduktion auf zwei Kommissionen –, und ich habe mir bei einzelnen Wortfetzen gedacht: Aha! Da muss es irgendwann Gespräche gegeben haben. (Abg. Dr. Fekter: Ja natürlich, wenn wir die Verfassungsmehrheit brauchen!)  – Aha, Frau Kollegin Fekter, es zählen Meinungen offenbar nur dann, wenn sie relevant sind im Hinblick auf genau das, was Sie brauchen, um Ihre Interessen durchzusetzen.

Aber wenn Sie fragen: Wo sind die sachlichen Vorstellungen von der Opposition?, dann muss ich Ihnen sagen, die Grünen haben – es war halt letztlich l’art pour l’art – Anträge geschrieben, wir haben das getan, wozu Sie die Opposition immer auffordern, aber es ist leider nicht einmal ignoriert worden!

Vielleicht wäre das, Frau Kollegin Fekter, aber doch eine Position gewesen, die zwischen Ihrer Haltung und jener der SPÖ einen sinnvollen Ausweg, einen Kompromiss dargestellt hätte. Man hätte es ja versuchen können! Es wäre doch vielleicht diesen kleinen Anlauf wert gewesen, hier einmal auch grüne Positionen mit in Betracht zu ziehen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Schieder. )

Jetzt ist es so, wie es ist. Ich habe nur festgestellt, es standen irgendwelche merkwürdigen Thesen im Raum, aber wir wussten von gar nichts. Die Sitzung war für uns über weite Strecken nur "Bahnhof". Und ein zweiter Punkt, der bei mir irgendwie die Vermutung aufkommen lässt, es könnte mehr um machtpolitische Interessen der Regierenden gehen als um die Sache selbst, ist die Unterschiedlichkeit in ein und demselben Verfassungsausschuss. Dort, wo es um den Verfassungsgerichtshof und um die Massenverfahren geht, kamen die Regierenden ja auch ursprünglich mit einem ziemlich anderen Vorschlag, aber dort war es eigentlich recht problemlos, eine Änderung, die dann letztlich zu einer Vier-Parteien-Lösung geführt hat, herbeizuführen. Da denke ich mir: Der Verfassungsgerichtshof steht nicht so unmittelbar im Einfluss der Regierenden. Dort ist es also möglich, über die Sache zu reden. Aber dort, wo es um knallharte Positionen geht, um Entscheidungsfunktionen, dort geht es eben nicht um Standpunkte. Und das halte ich für sehr bedauerlich!

Meine Damen und Herren! Es gibt Bedenken im Einzelnen. Es wird sich erst zeigen, ob die Lösung auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält, denn wir sind schon der Meinung, dass man auch im Bereich der Regulierung des audiovisuellen Bereiches von civil rights reden sollte und reden müsste und dass es daher um Weisungsunabhängigkeit geht. Und da wird es eben nicht zielführend sein, zu sagen: Wir stellen uns die Behörde so vor, wie wir das vorschlagen, mit den Nominierungsrechten, und alles andere betrachten wir als nicht diskutabel – stimmt zu, oder auch nicht! – So geht es halt nicht.

Wenn Sie gelegentlich auch die Stimmen anderer brauchen – wie gesagt, vielleicht auch einmal unsere unbedeutenden, nicht verfassungsrelevanten Stimmen –, dann werden Sie sich halt auch in der Sache irgendwann ein bisschen bewegen müssen.


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Das Ganze ist, und damit komme ich schon zum Schluss, besonders schmerzlich. Ich denke, das wird natürlich auch die Frage aufwerfen, wie sich oppositionelle Stimmen in Zukunft überhaupt noch artikulieren können, denn es wird ja nicht nur in wenigen Minuten diese Weisungsabhängigkeit der Behörde im Bereich der elektronischen Medien so verankert, sondern wir haben ja auch eine geradezu atemberaubende Konzentration im Printbereich. Und auch da scheint sich seit den Verhandlungen im Ausschuss Merkwürdiges getan zu haben. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Ich habe Herrn Kollegen Krüger im Ausschuss auf die hässlichen Gerüchte angesprochen, die sich so hartnäckig halten, wonach – so sagen es die Gerüchte – der freiheitliche Klubobmann mit dem Hause Fellner sehr intensive Gespräche führt, etwa in der Art: Wenn es keinen Einspruch des Justizministers gibt, dann könnte die Berichterstattung mancher Medien etwas freundlicher ausfallen. – Ich weiß ja wirklich nicht, ob das ein bösartiges Gerücht ist oder nicht. Kollege Krüger hat gesagt, dass er von gar nichts weiß. Er weiß das nicht, er kann das nicht bestätigen. Und er hat ja noch im Ausschuss ganz heftig gehofft, dass dieser Einspruch vom Justizminister eingebracht wird.

Nun lese ich da: Böhmdorfer verzichtet auf den Einspruch!, und Wolfgang Fellner spricht von der Fairness des Justizministers. – So viel zu den unabhängigen Medien in Österreich. (Beifall bei den Grünen.)

20.02

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte. (Abg. Parnigoni: Das wird jetzt spannend! Wie war das Gespräch, Krüger? Erzähl uns das!)

20.02

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Das, was Kollegin Petrovic jetzt zu Ende ihres Referates gesagt hat, gehört überhaupt nicht zur Sache, aber ich nehme selbstverständlich trotzdem dazu Stellung.

Ich sage auch hier, dass ich es außerordentlich bedauere, dass dieser Rekurs nicht eingebracht wurde. Ich sage auch hier, dass ich durchaus eine Chance gesehen hätte, dass diesem Rekurs Erfolg beschieden gewesen wäre. Ich sage aber auch, dass es die FPÖ war, dass meine Person es war, die das kartellrechtliche Verfahren durch eine Anregung, die vom Kartellgericht aufgegriffen wurde, überhaupt erst in Gang gesetzt hat. Aber bekanntlich haben alle Sozialpartner von einer Antragstellung auf Prüfung Abstand genommen. – Das zur Rolle meiner Person und auch zur Rolle der FPÖ. Dass es letztlich dann überhaupt zu gewissen Auflagen gekommen ist, ist das Ergebnis dieses Verfahrens. Aber ich stehe nicht an, zu sagen, dass ich es außerordentlich bedauere, dass es diesen Rekurs nicht gegeben hat.

Zur Kollegin Petrovic möchte ich allerdings schon etwas sagen: Frau Kollegin, Sie haben sechs Monate gebraucht, bis Sie sich in dieser Zusammenschlusssache überhaupt erstmals geäußert haben, nämlich in der gestrigen Sitzung des Verfassungsausschusses. Sie sind doch die Mediensprecherin Ihrer Fraktion, haben aber in keiner einzigen Presseaussendung Stellung gegen diesen Zusammenschluss bezogen. Sie haben sich dazu verschwiegen, Frau Kollegin Petrovic!

Und Kollege Schennach hat sich erst einen Monat vor Abschluss des gesamten Verfahrens zu Wort gemeldet. Er hat hier kein Mandat, und auch medial nichts zu befürchten. Aber Sie haben es nicht für notwendig befunden, hier irgendetwas dazu zu sagen. Also spielen Sie sich nicht auf als jemand, der dagegen aufgetreten sei! In anderen Dingen sind Sie auch nicht zimperlich, da stellen Sie sich sogar mit Transparenten vor Gerichte, um irgendeine Gerichtsentscheidung zu beeinflussen. In dieser Sache jedoch, Frau Kollegin Petrovic, sind Sie eine schlechte Zeugin dafür, dass Sie gegen diesen Zusammenschluss aufgetreten sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nun zur Sache selbst: Kollege Cap täuscht hier Betroffenheit vor und sagt, man hätte ja den ganzen Tag im Ausschuss verhandeln können, um noch zu einem positiven Ergebnis und zu einer Zweidritteleinigung zu kommen. Ich sage deshalb, dass er das nur vortäuscht, weil er be


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reits am 24. Jänner des heurigen Jahres laut APA-Aussendung festgestellt hat, dass er keinerlei Chancen auf irgendeine Einigung sieht. Er sieht keine Chancen, in der Frage der "KommAustria" zu einem Konsens mit der Opposition zu kommen. Es ist also eine reine Schutzbehauptung, wenn er sagt, er hätte noch gehofft, man könnte in einer ganztägigen Verhandlung einen wirklich bis ins letzte Detail ausgefeilten Gesetzesantrag mit zig Gegenanträgen von der Opposition ändern.

Ich frage mich auch: Wann ist denn der konkrete Gegenantrag gekommen? Bitte, man braucht schon zwei Vorlagen, um zu verhandeln! Es gab ein Papier in Form des Initiativantrages mit einem Abänderungsantrag, aber es gab nichts von der SPÖ. Bitte, Kollege Cap, nicht vortäuschen, dass es hier ernsthaft darum gegangen ist, etwas zu verhandeln, sonst hätte wohl auch Kollege Kostelka nicht um 10 Uhr einen wichtigen Termin gehabt und den Vorsitz abgegeben.

Dazu kommt noch, dass wir natürlich gezwungen waren, eine rasche Einigung zu erzielen, die "KommAustria" rasch einzurichten, weil nämlich, wie Sie wissen, am 19. Juni 2001 die vorläufigen Lizenzen der Radiobetreiber auslaufen. Und wenn wir jetzt wieder vertagt hätten, dann würden die Lizenzen auslaufen, ohne dass die Behörde neue Lizenzen erteilen könnte. Das würde eine unabsehbare Folge von Insolvenzen im Rundfunksektor nach sich ziehen – eine Blamage, die größer nicht sein könnte! Ich vergesse aber nicht, darauf hinzuweisen, dass diese Blamage politisch eigentlich ohnehin Sie trifft, weil Sie es trotz zweimaliger Versuche nicht zustande gebracht haben, ein Regionalradiogesetz, das verfassungsrechtlich wasserdicht ist, zu verabschieden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich aber bei aller jetzt auch kritischen Auseinandersetzung mit der Opposition doch herzlich bei der Opposition bedanken. Ich sage das nicht mit Zynismus und nicht mit irgendeinem Unterton, sondern ich sage, dass trotzdem eine gewisse konstruktive Beitragsleistung im Ausschuss erfolgt ist, und wir tragen diesem Beitrag auch Rechnung. Es geht um die zweite Instanz, um die alles entscheidende zweite Instanz im Rundfunkbereich, um den Bundeskommunikationssenat, der nicht nur die erste Instanz overrulen kann, sondern der auch in der Sache Entscheidungen treffen kann, der also das entscheidende Gremium ist.

Im Gesetz steht: fünf Mitglieder; für drei Mitglieder ist ein Vorschlag vom OGH-Präsidenten und vom Oberlandesgerichtspräsidenten zu erstatten. Und da haben Sie gesagt: Haha! Erstatten können die sehr wohl einen Vorschlag, nur auswählen wird die Regierung, und wir glauben nicht, dass die Regierung sich an diese Vorschläge der Gerichtshofpräsidenten hält. – Wir haben, da wir diesbezüglich überhaupt nichts beabsichtigen, kein schlechtes Gewissen. Wir brauchen kein schlechtes Gewissen zu haben, sondern wir tragen diesem konstruktiven Vorschlag gerne Rechnung.

Ich werde einen Antrag einbringen, der vorsieht, dass einer der drei Richter, die eingesetzt werden, vom OGH-Präsidenten vorzuschlagen ist, die beiden anderen Richter vom Oberlandesgerichtspräsidenten, und dass hinsichtlich dieser Vorschläge eine Bindung – und das ist das Entscheidende! – der Bundesregierung besteht. Darüber hinaus ist noch eine Ausschreibung vorzusehen. Das heißt, dass natürlich die Eignung dann sehr wohl auch in den Entscheidungsprozess miteinzufließen hat.

Ich bitte, diesen Gesetzesantrag auch zur Kenntnis zu nehmen, und ich danke der Opposition dafür, dass sie wenigstens in diesem Punkt einen konstruktiven Beitrag geleistet hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.09

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Petrovic zu Wort gemeldet. – Bitte.

20.09

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Ich berichtige die Ausführungen des Abgeordneten Krüger, der gesagt hat, ich hätte mich erstmals im Ausschuss überhaupt zu der Kartellfrage, zu der Kartell-Causa geäußert. – Dies ist unrichtig!


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Ich habe meine Kritik an der Konzentration in meiner Abweichenden Stellungnahme zum Privatradiogesetz auch schriftlich und sehr massiv deponiert, aber es ist dieser Abweichenden Stellungnahme offenbar dasselbe Schicksal widerfahren wie den grünen Anträgen in diesem Ausschuss: Sie sind ignoriert worden. Aber, wie gesagt, Herr Kollege Krüger, es gibt diese Abweichende Stellungnahme.

Ich berichtige zweitens: Kollege Krüger hat gesagt, ich sei vor einem Gericht mit einem Transparent gestanden, um eine Entscheidung zu beeinflussen. – Ich bin mein Lebtag lang nicht vor einem Gericht gestanden, und schon gar nicht mit einem Transparent, um eine Entscheidung zu beeinflussen. (Beifall bei den Grünen.)

20.10

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Staatssekretär Franz Morak. – Bitte. (Abg. Schieder: So wird es im ganzen Rundfunk sein in Zukunft!)

20.10

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wie Sie wissen, stehen zahlreiche Maßnahmen zu einer Neuordnung im Rundfunk- und Telekommunikationsbereich an. Zurückzuführen ist das natürlich auch auf einen jahrelangen Stillstand in diesem Bereich. Möglicherweise waren auch Sie Teilnehmer an Diskussionen, in denen Österreich den Ruf genoss, ein "Medien-Albanien" zu sein.

Die Bundesregierung hat sich im letzten Jahr sehr ausführlich mit diesen Themen beschäftigt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Umsetzung von einigen EU-Richtlinien, an das Privatradiogesetz, an die Fernsehrichtlinie, an die Fernsehsignalrichtlinie und an die Regierungsvorlage für die Schaffung einer unabhängigen und weisungsfreien Kommunikationsbehörde, die zu meinem Bedauern hier im Hohen Haus am 31. Jänner leider nicht die nötige Zweidrittelmehrheit erhalten hat.

Erfreulich ist allerdings, dass gerade durch diesen Initiativantrag der Abgeordneten hier dieser Handlungsbedarf substituiert und mit einem erfreulichen Gesetz erwidert wurde. Ich danke Ihnen für diese Initiative. Dies sichert die Existenz vieler Privatradios, also der Medienvielfalt in diesem Land. Wie heute schon öfters referiert worden ist, besteht für diese Maßnahme höchster Zeitdruck, weil am 19. Juni die Bewilligungen erlöschen. Sie haben gezeigt, dass Ihnen die Entwicklung in diesem Bereich der Medien und der Telekommunikation wichtig ist und dass sie keine Spielwiese für parteipolitische Machtspiele ist.

Ich meine, Sie haben hier eine Chance ergriffen. Ich meine aber auch, dass auf Grund der Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause eine größere Chance vertan worden ist, und zwar nicht nur im Bereich des Medienstandortes Österreich, nicht nur im Bereich des Medienwettbewerbs in Österreich. Es ging bei dieser unabhängigen Medienbehörde auch um den Telekommunikationsmarkt Österreich und um die gesamte Telekommunikationsbranche.

Dominiert wurde die Diskussion im Vorfeld leider – "leider" für die Telekommunikation! – fast ausschließlich von Wortmeldungen zur Medienkommission, im günstigsten Fall, indem man eine ORF-Diskussion daraus gemacht hat, und im ungünstigsten Fall dadurch, dass man gesagt hat, wer wird Präsident, wer bestellt, wer bestellt wann, wer bestellt wie. Der Grundtenor – und das bedauere ich, weil meine Verhandlungsführung nicht so ausgelegt war und auch nicht so gedacht war – war immer: Was die Opposition macht, ist objektiv, und was die Regierungsparteien machen, ist demokratiegefährdend. Ich möchte diese Sichtweise in aller gebotenen Schärfe zurückweisen.

Dass die Regierungsvorlage zur "KommAustria" ein wesentlicher Beitrag zur Rechtssicherheit und zum Rechtsschutz, ja zum raschen Rechtsschutz in einer Branche gewesen wäre, der große Investitionsvolumina bewegt hätte und damit von großer Tragweite für den Wirtschaftsstandort Österreich, für den Kommunikationsstandort Österreich gewesen wäre, ergibt sich von selbst. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)


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Ich möchte aber hier nicht über vergossene Milch klagen. Die Verfassungsmehrheit wäre erforderlich gewesen, aber die Zustimmung blieb diesem Gesetz, aus welchen Gründen auch immer, versagt. Abgeordnete Baumgartner-Gabitzer hat gemeint, das wäre für sie nicht nachvollziehbar. Es ist auch für mich nicht ganz nachvollziehbar.

Karl-Heinz Grasser, also unser Finanzminister, hat heute gesagt: Mut zur Innovation und Kreativität! – Verehrter Abgeordneter Cap! Genau das wünsche ich Ihnen bei der nächsten Runde zur "KommAustria". – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Auer: Der Cap hätte ja Mut gehabt, aber er hat nicht dürfen! – Abg. Schwarzenberger: Kostelka hat es nicht erlaubt!)

20.15

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schieder. – Bitte.

20.15

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich bin eigentlich sehr betroffen über das, was heute hier geschieht und was im Verfassungsausschuss geschehen ist. Ich möchte eigentlich nur drei Bemerkungen dazu machen und dann eine Sache mit dem Herrn Staatssekretär ausfechten.

Meine erste Bemerkung: Sie sind als Koalition angetreten, um den alten Proporz zu überwinden und neue Formen zu finden. Ich erinnere daran, wie sich das alles im Verfassungsausschuss abgespielt hat. Sie haben zwar auf Parteienverhandlungen verwiesen, aber Sie waren nicht einmal bereit, die Vorschläge, die Sie dort gemacht haben, in der Öffentlichkeit des Ausschusses zu wiederholen. (Abg. Dr. Fekter: Er hat es Ihnen referiert, und Sie haben ihn gerügt, weil ...!) Sie waren nicht bereit, dieses Papier des Herrn Staatssekretärs auf den Tisch zu legen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. ) Ja, schreien Sie nur weiter! Sie haben auch im Ausschuss so mit uns geschrien. So werden wir halt behandelt. (Widerspruch bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

Dass Sie nicht einmal bereit waren, im zuständigen Ausschuss des Parlamentes in Verhandlungen einzutreten, das war eigentlich ganz arg. Dass Sie nicht bereit sind, dort, wo eine Sache zu besprechen ist, wo der Versuch zu machen ist, das auch tatsächlich zu tun, das war wirklich bedenklich. Sie wollen die Koalition der neunziger Jahre überwinden und sind – wenn ich bei diesem Vergleich bleiben darf – in den Stil der Koalitionsabkommen der fünfziger und sechziger Jahre zurückgefallen, nach dem Motto: Alles im Stillen ausmachen und vor dem Licht der Öffentlichkeit oder im zuständigen Ausschuss nicht einmal darüber sprechen!

Als wir gesagt haben, vielleicht können Sie unsere Zustimmung haben, wir wollen hier im Ausschuss darüber verhandeln, da hat sich der Herr Staatssekretär nur in seine Burgtheatervergangenheit geflüchtet und gesagt: Die Botschaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube! – Das war alles, was er dazu zu sagen hatte. Ich bin sehr betroffen darüber, wie das abgelaufen ist.

Wenn Sie, Frau Kollegin Fekter, gesagt haben, Sie haben die ganze Zeit gehofft, wir würden noch zu Ihnen ins Boot kommen, dann muss ich sagen: Wenn man wünscht, dass jemand zu einem ins Boot kommt, dann darf man nicht so schnell rudern, dass der Schwimmende es nie erreichen kann. (Abg. Dr. Fekter: Es darf sich nichts ändern! – Abg. Böhacker: Oder man muss schneller schwimmen!)  – Ja, das hätten Sie gerne, dass die Opposition Ihnen nachschwimmen muss, ich weiß schon.

Zweitens zum Inhaltlichen: Sie haben mit Ihren Anträgen klar gezeigt, was Ihre wirkliche Absicht in diesem Zusammenhang ist: die Schaffung einer von Ihnen abhängige Medienbehörde, die den gesamten Sektor der elektronischen Medien unter Ihre Kontrolle bringt. Deshalb gibt es keine wirklichen Ausschreibungen und keine Unabhängigkeit der Behörde. Ja, es wird sogar eine Konstruktion gewählt, die es ermöglicht, den international anerkannten bisherigen Geschäftsführer der Telekom-Control GesmbH, der für echten Wettbewerb auf diesem Sektor gesorgt hat, durch eine andere, der Regierung offenbar genehme Person zu ersetzen.


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57. Sitzung / Seite 183

Sie wollen eine weisungsgebundene Behörde, die dem Bundeskanzler weisungsunterworfen ist (Abg. Dr. Fekter: Nein, wir wollen eine weisungsfreie!), und das ziehen Sie durch. Und am Schluss haben Sie sogar noch eins draufgegeben, indem Sie zwei Geschäftsführer vorgesehen haben: Einen sucht sich der Bundeskanzler aus, und einen sucht sich Frau Ministerin Forstinger aus. Ich glaube zwar nicht, dass Sie sich getrauen werden, so weit zu gehen, das zu tun, was Sie wahrscheinlich am liebsten tun würden, nämlich Ihre Politsekretäre, die Herren Popp und Lukasek, in diese Funktionen zu hieven, aber möglich ist selbst das. (Abg. Dr. Fekter: Sie hätten gern die ... von der SPÖ!)

Dritte Bemerkung: Sie erwähnen in diesem Zusammenhang – auch Sie, Herr Staatssekretär – "Medien-Albanien" und werfen uns vor, dass wir nur an den ORF denken. Wenn wir in diesem Zusammenhang von einer Bestandsgarantie für den ORF gesprochen haben, dann nicht bloß dem ORF zuliebe, sondern weil wir weiter denken, weil wir an unser Land denken und weil wir wissen, dass in Europa auch eine österreichische Stimme erhalten bleiben muss. Das ist der wirkliche Grund unseres Eintretens für den ORF.

Zum Schluss, Herr Staatssekretär, etwas, was mich wirklich ganz besonders betrübt. Sie haben von den großen Chancen gesprochen, die vertan wurden. Ich glaube, Sie haben in Ihrer Wortmeldung jetzt eine Chance vertan, denn war der Ausschuss schon so arg, so dürfte, wenn die Zeitungsberichte stimmen, das, was sich nach dem Ausschuss abgespielt hat – Herr Präsident, Sie sollten jetzt auch zuhören –, noch ärger gewesen sein. Karl Hohenlohe berichtet darüber in der Gesellschaftskolumne im morgigen "Kurier" – ich zitiere –:

"Bei einer Veranstaltung im Bundeskanzleramt meinte der Staatssekretär, er käme gerade vom Verfassungsausschuss und freue sich, nun endlich wieder Menschen vor sich zu haben."

Herr Staatssekretär! Wenn das stimmt, dann fehlt Ihnen nicht nur die Kinderstube, sondern dann fehlt Ihnen auch das Verständnis für die Demokratie! (Beifall bei der SPÖ.)

20.21

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Morak. – Bitte.

20.21

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schieder! Ich bin hinterher zu einer Ordensverleihung ins Bundeskanzleramt gegangen, und dort war eine sehr lockere Atmosphäre. Ich habe einen Scherz gemacht, so, wie Sie es gesagt haben. Ich habe ihn dort, bei der Veranstaltung, sofort mit dem Ausdruck des größten Bedauerns zurückgenommen. Es tut mir außerordentlich Leid. Noch einmal: Ich habe das mit dem Ausdruck des allergrößten Bedauerns zurückgenommen, dort, am Veranstaltungsort, genau so, wie ich es gesagt habe. – Entschuldigen Sie! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der SPÖ.)

20.22

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

20.22

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehen Sie, Herr Kollege Schieder, das ist Größe, würde ich meinen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Parnigoni: Das ist Ihnen noch nie passiert!)

Ich bin zwar als Rednerin am Wort, möchte aber eine tatsächliche Berichtigung vorausschicken. Herr Kollege Schieder hat behauptet, ich hätte ihn im Ausschuss angeschrien. (Abg. Parnigoni: Sie könnten sich auch dafür entschuldigen!)  – Soweit ich mich erinnern kann, habe ich mich zur "KommAustria" nicht einmal zu Wort gemeldet – geschweige denn, laut oder leise. (Abg. Schieder: Sie persönlich nicht! Es ist nicht alles Sie, was Ausschuss ist!)


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Nun zur Gesetzesvorlage, die wir heute beschließen. Wie schon mehrmals erwähnt, ist es auch für mich bedauerlicherweise nur die zweitbeste Lösung. Schuld daran ist allein die Opposition, insbesondere die SPÖ, denn sie hat ja die verfassungsnotwendige Mehrheit für eine unabhängige, weisungsfreie Regulierungsbehörde, die sowohl den Rundfunk- als auch den Telekomsektor gebündelt hätte, verweigert. Bei der SPÖ hat eben ein Verharren in alten Denkmustern eine optimale Reform zum Schaden der österreichischen Medien- und Telekommunikationsbranche verhindert.

Lassen Sie mich hier kurz aus einem Schreiben des Fachverbandes der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen zitieren. Dieses Schreiben ist an die Mitglieder des Verfassungsausschusses ergangen und stellt in Kürze die Position der heimischen Telekommunikationswirtschaft zu dieser Frage dar – ich zitiere  –:

"Als die Regierungsparteien im Winter des vergangenen Jahres einen Entwurf zur Regulierungsbehörde KOMMAUSTRIA vorlegten, war die Hoffnung in unserer Branche gegeben, dass damit eine zukunftsorientierte Regulierung des konvergenten Marktes auch im Hinblick auf den Wettbewerb geschaffen wird. Zweifellos hat die bisherige Regulierungsbehörde Telekom-Control-Kommission seit ihrer Einrichtung 1997 wichtige, den Wettbewerb fördernde Entscheidungen getroffen; jedoch war ihr betont reaktives Verhalten, vor allem aber die – aufgrund eines fehlenden effektiven Instanzenzuges – mangelnde Durchsetzbarkeit ihrer Entscheidungen ein schwerwiegendes Hemmnis für die Weiterentwicklung eines kompetitiven österreichischen Telekommunikationsmarktes. Daher begrüßten wir" – die Telekommunikationsbranche – "sowohl die damalige Einigung im Koalitionspapier zwischen SPÖ und ÖVP als auch die im Koalitionspakt zwischen ÖVP und FPÖ festgeschriebene politische Entscheidung, einen unabhängigen fachkundigen Regulator für die zusammenwachsenden Branchen der Medien- und Telekommunikationswirtschaft einzurichten, wobei wir als unumgängliche Tatsache zur Kenntnis genommen haben, dass die Regulierungsbehörde weiterhin im gleichen Ausmaß von der Telekommunikationswirtschaft zu finanzieren ist." – Zitatende.

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Daran haben Sie aber nicht festgehalten, sondern Sie haben durch Ihre Verweigerung der Verfassungsmehrheit verhindert, dass dieser Regulator ins Leben gerufen wird.

Wir brauchen dringend eine neue Medienbehörde, weil die derzeitige Rundfunkbehörde gemäß § 13 Regionalradiogesetz verfassungswidrig eingesetzt ist. Diesem verfassungsrechtlichen Auftrag kommen wir durch die Schaffung der neuen "KommAustria", einer weisungsgebundenen Behörde, die unter der Aufsicht des Bundeskanzlers steht, nach.

Wie erwähnt, ist die betroffene Wirtschaft besonders an der Entscheidungsgeschwindigkeit und an der Behördenkompetenz in einem sehr dynamischen, hochtechnologischen Bereich interessiert. Die Entscheidungseffizienz schaffen wir durch einen Bundeskommunikationssenat als unabhängige Berufungsinstanz, konstruiert als weisungsfreie Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag. Die Behördenkompetenz bündeln wir in der neu zu schaffenden "RTR GmbH", einer Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde.

In den Verfassungsausschusssitzungen, die sich mit der "KommAustria" befasst haben – es waren ja zwei: eine war mit dem ursprünglichen Antrag zur Schaffung der unabhängigen Behörde befasst, und die andere mit dem jetzt zur Diskussion stehenden Gesetz –, ging es der Opposition bedauerlicherweise weniger um die Konstruktion oder um die Struktur, als vielmehr um die Frage – das ist auch heute wieder zutage getreten –, wer welche Posten besetzt, wer welchen Einfluss auf die Postenvergabe hat, und warum es zwei Geschäftsführer gibt. Im Übrigen, Herr Kollege Cap: Jetzt kritisieren Sie zwei Geschäftsführer, beim alten Modell haben Sie aber einen Präsidenten auch kritisiert! Also was wollen Sie? Womöglich drei, damit vielleicht der Proporz mit der SPÖ hergestellt werden kann? (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich finde, dass das eine sehr durchsichtige Vorgangsweise ist. Die Opposition stellt Machtpolitik eindeutig über die Sachpolitik, aber Sie scheiterten halt kläglich, denn wir beschließen heute etwas, was Ihnen gar nicht so richtig recht ist. Und, Herr Kollege Cap, auch wenn Kollegin Baum


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gartner-Gabitzer meint, es ist für sie nicht nachvollziehbar, muss ich sagen, für mich ist es leicht zu durchschauen. Ihr Motto lautet: Keine Zustimmung zu irgendetwas, solange nicht beim ORF-Gesetz der Einfluss der SPÖ gesichert ist. Passen Sie aber auf! Der Reformzug fährt bereits ohne Sie, und wenn Sie so weitermachen, dann fährt auch der Zukunftszug ohne Sie. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.29

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Papházy. – Bitte.

20.29

Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy, MBA (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Europarat hat am 20. Dezember 2000 den Mitgliedstaaten empfohlen, transparente und unabhängige Rundfunkbehörden, Kontrollbehörden für den Rundfunksektor, einzurichten, sofern diese nicht schon bestehen. Das Gemeinschaftsrecht sieht auch unabhängige Regulierungsbehörden für den Telekomsektor vor, und in der Schweiz wird bereits eine einzige, unabhängige Behörde für Telekom und Rundfunk eingerichtet. Und sogar die britischen Sozialdemokraten sind dabei, TV, Internet und Radio unter das Dach einer einzigen, unabhängigen Medienbehörde zu bringen.

In Österreich besteht darüber hinaus – das wissen wir – Handlungsbedarf aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes, da die einstweiligen Bewilligungen für Privatradios mit Ende Juni 2001 auslaufen.

Die Regierungskoalition wollte mit der "KommAustria" eine einzige unabhängige Konvergenzbehörde schaffen, denn es ist nicht mehr zeitgemäß, Regulierungsaufgaben für Rundfunk und Telekom einer Vielzahl unterschiedlicher Behörden zu übertragen. Wir haben ja im Jänner im Parlament darüber hinlänglich gesprochen. Ziel war es, einen One-Stop-Shop aus der "KommAustria" zu machen – transparent, modern, innovativ zur Vereinfachung der Verwaltungsstrukturen. Die "KommAustria" sollte an keine Weisungen gebunden sein und lediglich der Kontrolle des Parlaments unterliegen. Aber diesen Erfolg wollten die Damen und Herren der SPÖ der Regierungskoalition offenbar nicht gönnen.

Herr Kollege Dr. Cap! Ich will nicht sagen, dass ich das kleinlich finde, aber mir geht es wie anderen Vorrednern: Ich verstehe diese Vorgangsweise auch nicht.

Die Regierungskoalition wollte der Opposition entgegenkommen, sie hat noch am Montag Alternativvorschläge eingebracht, doch wieder kam von Gusenbauers Fraktion ein klares "Njet". Aber auch nach dieser montägigen Blockade hat die Regierungskoalition unverdrossen nach positiven Lösungen gesucht. Resultat: "KommAustria light", wie "Die Presse" heute den neuen Vorschlag bezeichnet; "KommAustria light" nur für den Rundfunk – nicht für den Telekom-Bereich – und beim Bundeskanzleramt eingerichtet; und als Berufungsbehörde der unabhängige Bundeskommunikationssenat. Herr Dr. Krüger hat ja bereits darüber gesprochen.

Die fünf Mitglieder können nur dann entscheiden, wenn sie vollzählig sind, und zwar mit Zweidrittelmehrheit. Das heißt im Klartext: Vier der fünf Mitglieder müssen anwesend sein, da man Menschen ja nicht teilen kann.

In diesem Zusammenhang möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Kollegen zum Antrag 370/A der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung einer "Kommunikationsbehörde Austria" ("KommAustria") und eines Bundeskommunikationssenates erlassen wird sowie das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz, das Rundfunkgesetz, das Fernsehsignalgesetz, das Telekommuni


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kationsgesetz, das Zugangskontrollgesetz, das Signaturgesetz und das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel genannte Antrag in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Im Artikel I lautet § 12 Abs. 3:

"(3) Für jedes der drei richterlichen Mitglieder (Ersatzmitglieder) ist die Bundesregierung an Besetzungsvorschläge, bestehend aus jeweils drei dem Richterstand angehörenden und alphabetisch gereihten Personen, gebunden, und zwar an

a) einen Besetzungsvorschlag des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes,

b) zwei Besetzungsvorschläge des Präsidenten jenes Oberlandesgerichtes, in dessen Amtssprengel der Sitz des Bundeskommunikationssenates liegt.

Der Erstattung eines Besetzungsvorschlages gemäß lit. a hat eine Ausschreibung durch den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes für den Obersten Gerichtshof, der Erstattung der Besetzungsvorschläge gemäß lit. b durch den Oberlandesgerichtspräsidenten in seinem Amtsbereich voranzugehen. Die Ausschreibung hat durch Verlautbarung im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" zu erfolgen. Zur Überreichung der Bewerbungsschreiben ist eine Frist von zwei Wochen ab der Veröffentlichung zu setzen. Die Besetzungsvorschläge sind ohne Verzug zu erstatten. Der Erstattung der Besetzungsvorschläge durch die Bundesregierung für die weiteren zwei Mitglieder hat eine Ausschreibung durch den Bundeskanzler voranzugehen. Zur Überreichung der Bewerbungsschreiben ist eine Frist von zwei Wochen ab der Veröffentlichung zu setzen. Die Besetzungsvorschläge sind ohne Verzug zu erstatten."

*****

Werte Damen und Herren der Sozialdemokratie! Die Blockadepolitik betreffend Medienbehörde passt genau in das Bild: Sie wollen kein Privatradio und kein Privat-TV. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat schon vor Jahren gesagt, dass das ORF-Monopol gegen Artikel 10 MRK, gegen die Meinungsfreiheit, verstößt, doch Sie wollen eisern am Monopol des "Rotfunks" festhalten.

Die Regierungskoalition hat auch in dieser Woche nach dem Montag alles getan, um der Opposition bezüglich einer unabhängigen Medienbehörde entgegenzukommen. Die Regierungskoalition hat mit dem vorliegenden Antrag für die "KommAustria" das höchste Maß an Unabhängigkeit erreicht, das ohne verfassungsrechtliche Absicherung der Unabhängigkeit zu erreichen war.

Sehr geehrte Damen und Herren der Opposition! Zeigen Sie, dass es Ihnen um Lösungen geht und nicht um Blockaden der guten Initiativen der Regierungskoalition! Stimmen Sie heute der "KommAustria" zu und arbeiten Sie ab sofort und gerade im Medienbereich aktiv mit uns mit! Es wird in nächster Zeit einiges zu tun sein – Stichwort: ORF-Novelle, Stichwort: Privatfernsehen –, arbeiten wir alle gemeinsam daran! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.35

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht damit auch mit zur Abstimmung.

Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 507 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I bezieht.


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Da nur dieser eine Antrag vorliegt, werde ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages abstimmen lassen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Genossen.

Wer dafür seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest: Das ist ebenfalls die Mehrheit . (Abg. Grabner: Es sind nicht einmal die Klubobmänner da! – Abg. Achatz: Wo ist denn der Herr Gusenbauer?)  – Ich habe gesagt, die Debatte ist beendet.

Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

8. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (423 der Beilagen): Bundesgesetz über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz – Pkw-VIG) (502 der Beilagen)

9. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag 108/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Einrichtung eines Mitgliedes der Bundesregierung, das vorrangig beziehungsweise ausschließlich Umweltinteressen wahrnimmt (504 der Beilagen)

10. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag 112/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Maßnahmen, die der fortschreitenden Zersplitterung der Kompetenzverteilung im Bereich "KonsumentInnenpolitik und -schutz" entgegenwirken (505 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 8 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Sima. Ich erteile es ihr.

20.38

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Fraktion begrüßt die Umsetzung der EU-Vorgabe zum Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz. Wir finden es sehr positiv, dass es in Zukunft eine Art Pickerl auch fürs Auto geben wird, auf dem genaue Verbraucherinformationen, auch was CO2-Emissionen und so weiter betrifft, festgehalten sind.

Zu den beiden anderen Anträgen möchte ich anmerken, dass Sie ja wissen, dass wir uns schon am Beginn der Legislaturperiode gegen eine Zusammenlegung des Umweltressorts mit dem Landwirtschaftsressort ausgesprochen haben. Das geschah aus dem einfachen Grund, weil wir meinen, dass gerade die Landwirtschaft zu den Hauptverursachern von vielen Umweltproblemen zählt – beispielsweise im Klimaschutz- und auch im Grundwasserbereich –, und dass es einfach zu vorprogrammierten Interessenskonflikten kommt, wenn man die beiden Ressorts zu


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sammenlegt. Aber diese Debatte haben wir ja schon sehr ausführlich am Anfang dieser Legislaturperiode geführt.

Ich möchte diese Gelegenheit noch nützen, um in aller Kürze auch auf das Umweltmanagementgesetz einzugehen, das zwar heute nicht auf der Tagesordnung steht, weil man sich unter den Koalitionspartnern nicht darüber einigen konnte, was immerhin ein positives Zeichen ist. Aber der Vorschlag zum Umweltmanagementgesetz, den wir als Regierungsvorlage auf den Tisch bekommen haben, ist bedauerlicherweise leider ein neuerlicher Anschlag auf die Umweltstandards in Österreich.

Die Vorlage spricht wirklich eine eindeutige Sprache, denn darin ist vorgesehen, dass es bei diversen Firmen Kapazitätserweiterungen ohne dazugehörige behördliche Genehmigungen geben kann, beispielsweise bei einem Flughafenausbau, bei Papierfabriken, bei Spanplattenwerken und so weiter.

Ich glaube einfach nicht, dass das der zukunftsweisende Weg für den Umweltschutz in Österreich sein kann. Es soll ja jetzt eine überarbeitete Version dieses Gesetzes geben, und ich kann nur hoffen, dass diese keine Nachteile für den Umweltschutz mit sich bringen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

20.40

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

20.40

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Mit dem Immissionsschutzgesetz-Luft und der Messkonzeptverordnung werden sechs EU-Richtlinien umgesetzt. Der vorliegende Immissionsschutzbericht, der im Umweltausschuss einstimmig genehmigt wurde, berichtet über die Umsetzung des Immissionsschutzgesetzes-Luft, das am 1. April 1998 in Kraft getreten ist. Auf Grund dieses Gesetzes wird die Einhaltung der Grenzwerte von Luftschadstoffen an Luftgütemessstellen überwacht.

Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass sich die Luftqualität in Österreich wesentlich verbessert hat, aber Handlungsbedarf speziell beim Verkehr, aber auch bezüglich Ozon besteht. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass es markante Reduktionen besonders bei Schwefeldioxid gibt. Für den Vergleichszeitraum 1980 bis 1998 hat sich die Gesamtemission von 400 000 Tonnen pro Jahr auf 46 000 Tonnen pro Jahr reduziert, und zwar aufgrund von umfassenden Maßnahmen im Bereich Industrie, aber auch bei den Kleinverbrauchern.

Die Erhaltung unserer guten Luftqualität ist eine Herausforderung, die alle Lebensbereiche betrifft. Maßnahmen, die vor einem Jahrzehnt noch belächelt worden sind, sind heute eine Selbstverständlichkeit. Ich möchte hier den Einsatz von Sonnenkollektoren, Windkraftanlagen, den Bau von Niedrigenergiehäusern und Energiesparkonzepte anführen.

Luftschadstoffe sind ein ganzheitliches Problem. Sie können nicht nur die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden, sie gelangen in Form von saurem Regen in unser Wasser, beeinträchtigen unter Umständen unseren Wald, unseren Boden und beeinträchtigen auch die Qualität und den Wert unserer Kulturgüter, wie zum Beispiel am Stephansdom erkennbar ist.

Deshalb muss es viele Maßnahmen, Einzelbausteine geben, um unsere Luft rein zu halten. Ein solcher ist das neue Bundesgesetz, das in Hinkunft Autokäufer über PKW-Emissionsdaten informiert. Ich betone ausdrücklich, dass auch hier über Parteigrenzen hinweg im Umweltausschuss in Bezug auf diese Vorgabe Einstimmigkeit herrschte. Dieser wichtige Baustein für einen umfassenden Klimaschutz und somit einen richtigen Schritt zur Erreichung des Kyoto-Zieles sieht vor, dass die Verbraucher Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen, die in Österreich zum Verkauf angeboten werden, erhalten. Dadurch soll es den Autokäufern möglich werden, das umwelt- und klimaschonendste Fahrzeug für sich auszuwählen.


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Mindestens einmal jährlich muss ein kostenloser Leitfaden erstellt werden, der die zehn interessantesten, sprich sparsamsten und umweltschonendsten PKW auflistet. In Hinkunft müssen in jedem schriftlichen Werbematerial der neuen Fahrzeuge diese Daten aufgelistet werden.

Diese Maßnahmen sollen dazu führen, dass es zu einem Problembewusstsein kommt, dass aber auch die Industrie angeregt wird, alle Möglichkeiten im Zuge des technischen Fortschrittes zu nützen, um den Kraftstoffverbrauch und damit verbunden auch die CO2-Emissionen zu reduzieren.

Besonderes Augenmerk muss hierbei aber darüber hinaus darauf gelegt werden, auch im Kraftfahrzeugbereich erneuerbaren Energieträgern zum Durchbruch zu verhelfen, wie zum Beispiel dem Betrieb von Kraftfahrzeugen mit Pflanzenölantrieb. Das ist keine technologische Herausforderung mehr, sondern diese Fahrzeuge laufen bereits in der Praxis. Eines davon, und zwar mein eigenes, steht vor diesem Haus und funktioniert hervorragend! Damit wird zwar CO2 in Bezug auf den Betrieb verursacht, dieses CO2 wird allerdings dadurch kompensiert, dass die Pflanzen, die für diesen Kraftstoff verarbeitet werden, während des Wachstums CO2 aufnehmen.

Ich bedauere, dass meine Vorrednerin, Frau Kollegin Sima, aus parteipolitischer Sicht umfassenden Umweltschutz und die Landwirtschaft so sieht, als ob es sich hier um etwas Negatives handelte. Wenn Sie, Frau Kollegin, den österreichischen Umweltschutz und die österreichische Landwirtschaft ganzheitlich sähen, dann würden Sie erkennen, dass es sich hierbei um ein europäisches Vorbild handelt.

Unser Bundesminister Molterer ist einer, der genau in diesem Bereich, im Bereich der ökosozialen Marktwirtschaft, europaweit ein Vorkämpfer ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Ich darf daher unserem Herrn Bundesminister nicht nur dafür danken, sondern sagen, sehr geehrter Herr Minister: Merke: Es sind nicht die schlechtesten Früchte, an denen die Wespen nagen! Auch wenn du in der Vergangenheit schwierige Tage hattest, wir wünschen dir für die Zukunft viel Kraft. Unsere Unterstützung dabei ist dir gewiss! (Beifall bei der ÖVP.)

20.45

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

20.45

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den zusammengefassten Tagesordnungspunkten 8 bis 10 kann ich zuerst auch von der Zustimmung der grünen Fraktion zu einer Vorlage berichten. Wir werden dem Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz zustimmen. Wir halten das für einen guten Schritt, dem Verbraucher, der Verbraucherin zusätzliche Informationen über Emissionen, über Schadstoffe der PKW zur Verfügung zu stellen. Allerdings entbindet das die Bundesregierung und insbesondere den Umweltminister nicht von der Verpflichtung, in den nächsten Jahren ein ordentliches, durchfinanziertes Klimaschutzprogramm umzusetzen, wie es auch von der Umweltkommissarin eingefordert worden ist. (Beifall bei den Grünen.)

Kritik findet allerdings die fehlende Einsicht der Regierungsfraktionen, dass diese Zusammenlegung von Umwelt- und Landwirtschaftsagenden, die man auch als europaweit einzigartig sehen kann, nicht nur ein Fortschritt ist oder eine einzigartige Vorkämpferfunktion Österreichs darstellt, sondern in Wahrheit äußerst problematisch ist. Wir sehen uns durch die aktuelle Entwicklung in unserer Kritik auch massiv bestätigt.

Dass es eigenständige Kontrolleinrichtungen geben muss, ist klar. Klar müsste aber auch sein, dass man dafür ein eigenständiges Ministerium braucht, das diese Aufgaben wahrnimmt, und dass man auch die Polarität, die es zwischen Umwelt und Landwirtschaft gibt, anerkennt und in einer ordentlichen Form auflöst, und nicht automatisch ein Interesse dem anderen unterordnet.


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In diese Richtung geht auch die Neustrukturierung des Landwirtschafts- und Umweltministeriums, die auch unsere große Kritik findet. Es ist nicht nur eine Angelegenheit des Ministers, es ist auch eine politische Frage, wenn man das Herzstück des Umweltministeriums, die Sektion II, aufteilt, zerschlagen möchte, wenn man Natur- und Landschaftsschutz der Forstwirtschaft unterstellen möchte, obwohl man genau weiß, dass gerade durch die Forstwirtschaft der wirtschaftliche Druck auf Nationalparks und naturschutzgeschützte Flächen gegeben ist, und wenn die Wassersektion weiterhin in zwei unterschiedliche Bereiche unterteilt – nämlich in Flussoberlauf und Flussunterlauf – arbeiten soll.

Diese Ressortaufteilung findet unsere Kritik. Es ist auch durchaus gerechtfertigt, im Nationalrat ein paar kritische Worte darüber zu verlieren.

Das Dritte, was ich in diesem Zusammenhang noch sagen möchte, ist: Dieser Weg, der mit der Zusammenlegung der Landwirtschafts- und Umweltpolitik in einer einzigen Ministerialbehörde, in einem Körper eingeschlagen worden ist, scheint sich jetzt noch in einem weiteren Bereich fortzusetzen, der der Umweltkontrolle und dem Vollzugsdefizit im Umweltbereich überhaupt nicht nützen wird, nämlich in der Diskussion über die Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung, losgetreten durch ein dreiseitiges Positionspapier des Herrn Finanzministers. Unter dem Stichwort "Einsparung" will er die mittelbare Bundesverwaltung gerade in sehr umweltrelevanten Bereichen abschaffen, wodurch der Gesetzgeber politische Kontrolle verliert, der Instanzenzug, der Rechtsschutz um einiges gekürzt wird und der Bundesminister nicht mehr weisungsbefugt ist, wodurch das Kontroll- und Vollzugsdefizit im Umweltbereich nicht verringert, sondern im Gegenteil massiv erhöht wird.

Das wird natürlich noch zu sehr heftigen Debatten im Nationalrat führen – dazu sind Verfassungsgesetze im Rahmen der Bundesstaatsreform notwendig –, aber der gesamte Weg, der jetzt mit der Zusammenlegung, mit der Umstrukturierung, mit der diskutierten Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung eingeschlagen wurde, ist aus unserer Sicht äußerst problematisch, äußerst kritikwürdig. Wir werden unsere Kritik daran auch weiterhin massiv vorbringen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.49

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Graf. – Bitte.

20.49

Abgeordneter Ing. Herbert L. Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Glawischnig hat den Großteil ihrer Rede der von ihr beantragten Einrichtung eines Mitgliedes der Bundesregierung, das vorrangig beziehungsweise ausschließlich Umweltinteressen wahrnimmt, vorbehalten. – Nun gut.

Täglich jagen einander neue Horrormeldungen in Bezug auf den Klimawandel. Ich zitiere aus der "Kronen-Zeitung" vom 20. Februar, die über die UNO-Experten wie folgt berichtet:

"Der durch Umweltverschmutzung verursachte Klimawandel wird zu einem Jahrhundert des Hungers führen. Die globale Erwärmung wird vor allem zu Stürmen, Überschwemmungen, Dürreperioden führen, die Gletscher werden schmelzen, die landwirtschaftliche Produktion wird sinken, und das Trinkwasser wird knapp, warnen die UNO-Experten. Kein Land kann es sich leisten, diese Veränderungen zu ignorieren." – Zitatende.

Wenn man das alles zusammen nimmt, dann ist das eine Apokalypse, die uns vorhergesagt wird – die Anzeichen dafür sind ja schon da; die globale Klimaerwärmung ist für jedermann ersichtlich –, eine Apokalypse, die allerdings unsere nachfolgenden Generationen, unsere Kinder und Kindeskinder ausbaden werden müssen. Es ist daher sicherlich notwendig, dass ein Umweltminister Zugriff auf die wesentlichen Parameter hat, die die Umwelt beeinflussen.

Frau Abgeordnete Glawischnig und ihre Genossen forderten folgerichtig einen Bundesumweltminister, der alle Kompetenzen des Umweltministeriums hat – das ist Ihr Antrag –, und zusätzlich Klimaschutz, Artenschutz, Pflanzenschutz, Düngemittel, Gewässerschutz, Umweltanlagenrecht – das ist eine Querschnittsmaterie, wie wir alle wissen –, die


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Umweltauswirkungen in der Gentechnik, die Luftreinhaltung und Mitentscheidung in der Antiatompolitik sowie dafür ausreichende Budgetmittel.

Das ist Ihr Antrag, den Sie vor fast einem Jahr gestellt haben. Sie sehen, wenn Sie Ihren eigenen Antrag betrachten und mit den gegebenen Kompetenzen der nunmehr nach dem Beschluss des Bundesministeriengesetzes erfolgten Kompetenzzusammenlegung im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vergleichen, dass Ihr Antrag genauso, wie Sie es formuliert haben, nicht nur erfüllt ist, sondern dass darüber hinaus noch weitere zusätzliche Kompetenzen im Ministerium von Herrn Mag. Molterer vereinigt sind.

Ich ersehe daraus – und Ihre Kollegin, Frau Haidlmayr, hat es im Zuge eines anderen Antrags ja sehr deutlich ausgedrückt, aber ich möchte diese Worte hier nicht wiederholen –, dass sich Ihr Antrag im Prinzip erledigt hat. Wenn man wirklich analytisch nach Ihrem Antrag vorgeht, dann ist das nicht nur alles erfolgt, sondern bereits erfolgreich geschehen und auch erfolgreich umgesetzt. Es ist etwas, was die neue Bundesregierung sich vorgenommen hat und bei dem bereits die entsprechenden Erfolge erzielt wurden. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte.

20.53

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Antrag der Kollegin Glawischnig Stellung nehmen. In ihm geht es darum, Landwirtschafts- und Umweltagenden wieder zu trennen, und ich sage: Jawohl, auch wir meinen, dass diese Trennung ein ganz wichtiger Schritt wäre, weil die Ereignisse vor allem des letzten Jahres gezeigt haben, dass diese beiden Ressorts einfach nicht miteinander geführt werden können; zu widersprüchlich sind die Aufgaben, die sich stellen! Wir Sozialdemokraten haben ja beim Regierungsantritt im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass man bei der Zusammenlegung dieser Agenden die Umweltpolitik ausschalten wird. Und genau das, meine sehr geschätzten Damen und Herren, ist geschehen.

Für Sie, Herr Bundesminister, ist die Umweltpolitik – so sieht es von außen halt aus – eher ein Anhängsel. Sie agieren nahezu ausschließlich als Landwirtschaftsminister mit allen Interessensgegensätzen, die es dabei gibt. Das ist kein Vorwurf gegen Sie persönlich, aber es wird einfach von außen so empfunden.

Ich werde Ihnen ein Beispiel nennen, wo das ganz besonders zu Tage tritt: die Förderungspolitik im Landwirtschaftsbereich. Noch immer geht der überwiegende Teil der Förderungen, wie wir wissen, in intensiv geführte Landwirtschaftsbetriebe, vorwiegend in jene Gebiete also, in denen es ganz massive Probleme mit den überhöhten Nitratwerten im Grundwasser gibt. 700 000 Menschen – das darf man nicht vergessen – haben kein Trinkwasser in ausreichender Qualität zur Verfügung. Dafür sind Sie verantwortlich, Herr Bundesminister!

Was tun Sie dagegen? Wo sind denn die Sanierungsgebietsverordnungen, die längst überfällig sind, damit endlich entsprechende Maßnahmen gesetzt werden können? Um es auf den Punkt zu bringen: Fast überall dort, wo die größten Förderungen hinfließen, ist unser Grundwasser kaputt. Das ist die Unvereinbarkeit, von der wir hier sprechen, und das werden wir so nicht hinnehmen. Daher ist die Forderung, diese Agenden zu trennen, ganz massiv aufrecht.

Herr Bundesminister! Ich meine, dass die beiden Ressorts wieder getrennt geführt werden sollten. Sie selbst stehen permanent in einem massiven Interessenkonflikt, der politisch nicht lösbar ist. Diesen Spagat schaffen Sie nicht, auch wenn Sie sich noch so bemühen. Wir werden daher den Antrag unserer grünen Kollegin unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)


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57. Sitzung / Seite 192

20.56

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

20.56

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es wurde heute hier schon sehr viel über Konsumentenschutz und Verbraucherschutz gesprochen. Die Horrormeldungen der letzten Wochen, die größtenteils aus dem Ausland stammen, veranlassen mich, noch einmal das Thema Konsumentenschutz zu behandeln.

Die Vorwürfe und Befürchtungen, die meine Vorredner ausgesprochen haben, dass durch die Kompetenzzusammenlegung der Konsumentenschutz gefährdet ist, kann ich nicht teilen, und das ist in der Praxis auch nicht feststellbar. Es gibt Ursachen und Gründe dafür, den Konsumentenschutz zu verbessern, und ich meine, es liegt an uns allen, hier gemeinsam Verbesserungen zu gestalten. Trotzdem sei erlaubt, festzustellen, dass derzeit in Österreich vieles schlechter dargestellt wird, als es in der Praxis ist. Dadurch ist natürlich auch die Stimmung keine positive. Im EU-Vergleich liegt Österreich im oberen Standardbereich, und das soll auch in Zukunft so bleiben.

Bei der Komplexität des Themas Konsumentenschutz ist die Zuordnung der Verantwortung in der Praxis sicherlich oft schwierig. Das zeigt auch die Vergangenheit, dass das oft ein Problem ist. Es gibt also Verbesserungsmöglichkeiten. Für diese steht diese Bundesregierung, und sie wird die Gesetzeslücken schließen, wie es Bundesminister Haupt heute bereits öfter in den Raum gestellt hat.

Tatsache ist auch, dass das Krisenmanagement bestens funktioniert. Bundesminister Haupt und Bundesminister Molterer arbeiten sehr gut zusammen, und es ist für mich nicht entscheidend, wo der Konsumentenschutz im Detail angesiedelt ist, sondern wie er in der Praxis vollzogen wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

In einer Zeit, in der wir sicherlich einiges aufzuarbeiten und zu verbessern haben, bringt es auch nichts, Kompetenzen hin- und herzuschieben – einige wollen alle Umweltinteressen im Umweltministerium, andere wieder bei der Justiz, andere bei der Landwirtschaft ansiedeln. Wir müssen uns stattdessen bemühen, den Konsumentenschutz dem wissenschaftlichen Fortschritt entsprechend zu entwickeln. Gegenseitige Beschuldigungen und Verdächtigungen helfen niemandem, den Konsumentenschutz zu optimieren, sondern verunsichern nur unsere Bürger. Unsere Bürger wollen aber Sicherheit.

Daher müssen wir alles tun, um den Konsumentenschutz besser zwischen den Kontrollstellen in der Nahrungsmittelwirtschaft, den Lebensmittelkontrollstellen und dem Tiergesundheitsdienst bis hin zum Produzenten zu koordinieren. Konsumentenschutz ist aber auch nur dann möglich, wenn es Standards gibt, die klar deklariert sind und zu denen sich alle bekennen. Diese Regierung wird mit der Schaffung der Ernährungsagentur zur Qualitätssicherung und zum Konsumentenschutz beitragen und die wachsende Bedeutung des Konsumentenschutzes ernst nehmen.

Es sei mir erlaubt, festzustellen: Konsumentenschutz kostet etwas, den gibt es nicht zum Nulltarif. Wir brauchen Geld für Tests, Logistik, Deklaration, Nachweispflicht und vieles andere. Bei allen Zielen und Forderungen ist die Sicherheit für den Konsumenten das Wichtigste, und dazu braucht es gemeinsames Vorgehen, um Vertrauen zu schaffen zwischen Produzent, Verarbeiter, Handel und Konsument. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

21.00

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Um diese Zeit vor leeren Bankreihen über Lebensthemen zu sprechen, ist sicherlich nicht das Einfachste. Man soll aber immer versuchen, aus der Situation das Beste zu machen. Ich probiere also einen ganz einfachen Dialog mit Ihnen, Herr Minister. Guten Tag!


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Immer wieder heißt es – auch mein Vorredner hat es gesagt –, es gehe um das Vertrauen und um die Sicherheit der Konsumenten. Jetzt stehe ich als Konsumentensprecherin vor der Tatsache, dass ich zum Beispiel hier einen Ansprechpartner sitzen habe, weil der Herr Minister für den Strahlenschutz zuständig ist. Heute Vormittag war ein weiterer Ansprechpartner hier – Herr Minister Haupt –, der für den Lebensmittelbereich zuständig ist. Wieder ein anderer Minister – der Herr Minister Böhmdorfer – ist zuständig für die Bereiche des klassischen Konsumentenschutzes, für Verbraucherrechte im engeren Sinn. Dann gibt es einen Herrn Minister Bartenstein, der für Produktkennzeichnung und Preisauszeichnung zuständig ist.

Minister Molterer sagt: Wir brauchen das Vertrauen der Konsumenten! – Herr Minister! Am Samstag vor 14 Tagen – oder war es vor einer Woche? – waren Sie mittags in der Radiosendung "Im Journal zu Gast". Dort haben Sie gesagt: Die Gesellschaft muss sich entscheiden, was sie kauft, welche Qualität sie kauft, wofür sie sich nach ihrer Werthaltung im Kaufprozess entscheidet. Das stimmt, Herr Minister! Ich finde es zwar großartig, wenn Sie sagen, die Gesellschaft müsse sich entscheiden, aber Sie als Minister, der Sie Repräsentant der Gesellschaft sind, müssen – einerseits, weil Sie doch gewählter Abgeordneter sind, und zweitens, weil Sie auch Mitglied einer Regierung sind – sozusagen die willentliche Kraft, das politische Instrument der Gesellschaft sein. (Abg. Zweytick: Wir leben aber in einer Demokratie – und nicht im Kommunismus!) Ich sehe da nicht diese Bipolarität: hie die Gesellschaft, da ich als Minister, als Regierung. Ich muss mich doch als Minister und als Regierung als der Ausdruck eines gesellschaftlichen Willens betätigen!

Darum komme ich jetzt wieder zurück zum Thema: Sie sollten doch diesem gesellschaftlichen Willen zu Sicherheit und Vertrauen für die KonsumentInnen auch Instrumente und eine zentrale Stelle, einen Ansprechpartner schaffen. Ich habe das schon mehrmals gesagt: Für mich persönlich als Konsumentensprecherin heißt es immer einen Parcours zwischen vier Ministern zu durchschreiten. Ich muss beispielsweise im Budget in vier Kapiteln nachblättern. Ich meine, ich schaffe das schon, aber es ist ein zusätzlicher Aufwand. Sie, Kollegin Achatz, Sie schauen den Bereich Landwirtschaft an, da haben Sie alles schön beisammen. Jemand anderer schaut sich den Bereich Finanzpolitik an – alles wunderbar unter einem Dach und Fach. Doch die Zuständigen für die Konsumentenschutzbereiche, hinter denen die meisten Leute stehen, müssen blättern, müssen herumsuchen und müssen von einem Minister zum anderen rennen, und jedes Mal bekommen sie wieder die Klinke in die Hand, weil der sagt: Da ist schon der andere zuständig! (Abg. Dr. Pumberger: Sie haben ganz etwas anderes gesagt!)

Ich komme zurück zu Ihrem Ansprechpartner, der Gesellschaft. Die Gesellschaft braucht Orientierung in der Frage der Qualität. Sie selbst treten doch auch für ein Biodachgütesiegel ein. Jetzt schauen wir uns das einmal an: Zuständig für Gütesiegel ist im Prinzip Herr Minister Bartenstein. Darum mein Antrag, doch die Kompetenzbereiche des Konsumentenschutzes zu bündeln, damit er wirksam werden kann.

Ich weiß, es gibt niemand gerne etwas von seinem Bereich ab, weil das mit Machtverzicht gleichgesetzt wird, aber wir sollten das doch machen, da – Sie merken das doch jetzt! – die Macht im Endeffekt doch bei den KonsumentInnen liegt. Die kaufen leider kein Rindfleisch. Ich kaufe es jetzt schon, denn es ist zurzeit das am besten kontrollierte Fleisch. Die Macht der KonsumentInnen ist die Kaufkraft. Wir merken jetzt, wie die Kaufkraft teilweise aufgrund von Fehlsteuerung und Panikmache auch wirtschaftlich ruinös wirksam werden kann. Jetzt wäre es eben notwendig, durch gewisse Vertrauenssignale – ich sage noch einmal: Gütesignale – wieder Vertrauen herzustellen. Aber da tue ich mich bereits schwer: Wer von den Ministern macht das? Wirklich wahr: Ich darf zu vieren laufen, ich muss vier abklappern, und im Endeffekt bleibt es wieder liegen.

Nehmen wir beispielsweise den Biogütedachverband beziehungsweise das Biogütesiegel oder AMA-Siegel. Beim AMA-Siegel tun Sie sich noch leichter, weil Sie da wirklich zuständig sind, weil die AMA eine Schöpfung des Landwirtschaftsministeriums ist. Aber beim Biogütesiegel muss man mit den Verbänden reden, dann stellt sich die Frage der Gütesiegel, die Frage der Finanzierung, die Frage der Werbung. Wer zahlt denn die Werbung? Sollen das die Biobauern


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machen? Normalerweise zahlen die AMA-Bauern beziehungsweise die Bauern schlechthin die AMA-Werbung.

Ich will Ihnen damit nur an einem Beispiel zeigen, wie schwierig es ist, in dieser zersplitterten Materie eine klare Linie zu fahren, die dann wiederum zu Vertrauen und im Endeffekt zu Sicherheit führen kann. Daher sage ich jetzt zum Schluss: Es ist Aufgabe der Gesellschaft, einen politischen Willen zur Geltung zu bringen. Und das ist Ihre Aufgabe, Herr Minister! Sagen Sie nicht, die Gesellschaft solle sich entscheiden, sondern setzen Sie sich mit Ihren Kollegen zusammen und sagen: Wir entscheiden! Wir nehmen das in die Hand! Uns ist KonsumentInnenschutz wirklich etwas wert, wir machen jetzt wirklich Nägel mit Köpfen, sei es bei den Siegeln, sei es bei der Finanzierung, sei es bei der Werbekampagne, sei es beim Ansprechpartner der Produktkennzeichnung oder sei es auch bei der klaren Zuordenbarkeit der Agentur. Herr Minister! Darüber würde ich gerne mit Ihnen persönlich sprechen. Ich habe jetzt meine Redezeit leider schon überschritten, ich hätte es gerne hier noch eingebaut, aber vielleicht ergibt sich doch noch die eine oder andere Gelegenheit dazu. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.06

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Weinmeier. – Bitte.

21.06

Abgeordneter Ing. Wilhelm Weinmeier (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren, die hier im Plenarsaal noch ausharren! Die Regierungsvorlage für ein Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz ist sicherlich ein positiver Schritt aus der Sicht der Konsumenten. Mit dem vorliegenden Gesetz wird eine Richtlinie der EU beziehungsweise des Europäischen Rates umgesetzt, eine Richtlinie über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen von PKWs. Bisher gab es in Österreich diesbezüglich keine derartige Verpflichtung. Es gab allerdings freiwillige Vereinbarungen zwischen Konsumentenvertretern und dem Handel, dass bei der Werbung schon solche Verbrauchsangaben gemacht werden.

Mit dem vorliegenden Gesetz müssen nun alle neuen Kraftfahrzeuge, die zum Verkauf angeboten werden, und Leasing-Kraftfahrzeuge mit diesen Verbraucherinformationen versehen werden. Es gibt dazu in der Gesetzesvorlage dieses Musterblatt. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) So wird es aussehen! Und was sieht der Konsument hier ganz genau darauf? – Er sieht, in welchem Emissionsbereich das Auto einzustufen ist, das er in Augenschein genommen hat. Besonders positiv ist auch, dass auf diesem Blatt auch zur Bewusstseinsbildung der Verbraucher etwas draufsteht, nämlich der Satz, dass der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß des Kraftfahrzeugs für die Erderwärmung beziehungsweise für den Treibhauseffekt hauptverantwortlich sind. (Abg. Mag. Kogler: Schuld sind die Sanktionen, Kollege Weinmeier!)

Ziel dieses Gesetzes ist es, in Österreich eine Reduktion der CO2-Emissionen durch Kraftfahrzeuge zu erreichen, weil ja unbestritten ist, dass der Straßenverkehr auf Grund seiner hohen CO2-Emissionen einer der Hauptverursacher für den Treibhauseffekt ist. Es ist das daher aus ökologischer Sicht eine positive neue gesetzliche Regelung, und es ist daher auch erfreulich, dass es dazu eine breite Zustimmung hier im Hohen Haus gibt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.08

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wenitsch. – Bitte.

21.08

Abgeordneter Robert Wenitsch (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Minister! Bei dieser heutigen Debatte hat mich eine Aussage der Grünen Fraktion, die heute diese Dringliche Anfrage eingebracht hat, überrascht: Es kam Kollegin Moser hier herunter und sagte, sie esse gerne Rindfleisch, weil das jetzt am meisten und am besten kontrolliert werde. Dann war also die ganze Dringliche Anfrage eigentlich mehr oder weniger nur eine Farce und anscheinend nur der Versuch, die Konsumenten zu verunsichern. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Öllinger: Besser aufpassen, bitte!)


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man diese heutige Debatte hier mitverfolgt hat, konnte man auf alle Fälle ein Resümee ziehen: Alle Fraktionen wünschen sich in Zukunft mehr oder weniger eine einheitliche Kontrolle, die von einem Ministerium beziehungsweise von einer Behörde durchgeführt werden sollte. (Abg. Dr. Lichtenberger: Mehr oder weniger ja!) Zumindest wollten das die Fraktionen; das hat für mich so geklungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es waren in diesem Bereich bislang die Kompetenzen verteilt. Trotzdem muss man sagen, dass wir in Österreich mit dieser Kontrolle durch beide Ministerien – egal, ob Umweltministerium oder Landwirtschaftsministerium, die die Betriebsmittel kontrolliert haben, die in der Landwirtschaft im Einsatz sind, beziehungsweise das Sozialministerium, das für die Gesundheit zuständig war, das die Veterinärfragen entschieden und die Lebensmittelkontrolle durchgeführt hat – bisher sehr gut gefahren sind.

Wir sind in diesen Fragen zurzeit – man kann das sagen – nicht nur innerhalb der EU, sondern vielleicht sogar auch weltweit das führende Land. Trotzdem wollen wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, in Zukunft diese Kompetenzen, die zurzeit verteilt sind, bündeln. Deshalb wollen wir eben eine eigene Aufsichtsbehörde installieren. Ich würde all jene, die das heute hier mehr oder weniger in ihren Reden gefordert haben, bitten: Stimmen Sie dem Antrag der Regierungsparteien zu, und schaffen wir diese eine Behörde, um in Zukunft die Gesundheit und auch die Qualität unserer Nahrungsmittel und Lebensmittel zu garantieren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.10


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Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Als Nächster spricht Herr Bundesminister Mag. Molterer. – Bitte.

21.11

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die breite Zustimmung zu diesem Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz ist, so meine ich, ein gutes Zeichen dafür, dass es in Österreich einen Grundkonsens auch in der Umweltorientierung gibt. Allerdings heißt das nicht, dass wir nicht trotzdem grundsätzlich auch unterschiedliche Zugänge haben. Ich denke, dass etwa das Umweltinformationsgesetz, Umweltmanagementgesetz ein Thema sein wird, über das wir noch intensiv diskutieren werden, weil ich einen ganz anderen Ansatz für diesen umweltpolitischen Meilenstein sehe.

Meine Damen und Herren! Zur Frage der Ressortstrukturierung: Wenn ich die Debatte der letzten Minuten und auch jene der letzten Wochen und Monate Revue passieren lasse, komme ich eigentlich zu dem Schluss, dass die einzig richtige Ressortkonstellation, die es geben sollte, ein Superministerium ist, in welchem alles inkludiert ist. Dann braucht man nicht im Budgetheft herumzublättern, dann braucht man eigentlich nicht von einer Tür zur anderen zu gehen, dann hat man alles in einem. Fünf Minuten später würde die Diskussion darüber beginnen: Wie ist es um die Fragen Unvereinbarkeiten, Vier-Augen-Prinzip und Aufgabenteilung bestellt?

Meine Damen und Herren und Frau Abgeordnete! Drehen Sie das vielleicht auch einmal gedanklich um. Besteht nicht eine ganz große Chance in dieser Konstellation Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasser und Umwelt? Es ist das erste Mal, dass wir eine Ressortkonstellation haben, bei der alle relevanten Umweltmedien in einer Hand sind. Wenn ich Ihren Antrag durchlese, dann muss ich sagen, dass wir dieses Ressort um die Aufgabenstellungen Wald, Wasser und Landwirtschaft ergänzt haben – eigentlich eine Konstellation, die genau dem Prinzip der Nachhaltigkeit, für das ja wohl alle in diesem Hause eintreten, entspricht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Lichtenberger: Gerade die Landwirtschaft auch einzubeziehen, ist das Problem!)

Meine Damen und Herren! Ich meine, es zeigt die europäische Diskussion, dass uns um diese Ressortkonstellation einige beneiden, und ich bin sicher, dass wir früher oder später draufkommen werden, dass auch da Österreich eine Vorreiterrolle innegehabt hat. Nicht schlecht, würde ich sagen, für die nachhaltige Entwicklung unseres Landes! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.13

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 423 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichtes 502 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle Einstimmigkeit fest, und daher ist er angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle neuerlich die Einstimmigkeit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 504 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest: Es ist dies die Mehrheit, und damit ist der Antrag angenommen.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 505 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist neuerlich die Mehrheit, und damit ist der Antrag angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 505 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit, und damit ist die Entschließung angenommen. (E 60.)

11. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 373/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Ing. Gerhard Fallent und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz, BGBl. Nr. 299/1989, geändert wird (506 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir kommen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte.

21.15

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren einen Antrag, mit dem das Altlastensanierungsgesetz novelliert werden soll. Ich glaube, von "novelliert" zu sprechen, ist, wenn man sich den Text anschaut, etwas übertrieben.

Im Wesentlichen geht es dabei darum, dass das Tiermehl, das nicht verfüttert werden darf, in dafür genehmigten thermischen Anlagen behandelt werden sollte. Grundsätzlich – diese Auffassung dazu habe ich bereits im Ausschuss vertreten – ist dagegen nichts einzuwenden, allerdings muss die Voraussetzung gegeben sein, dass dafür geeignete Anlagen genehmigt werden. Unserer Meinung nach sind Anlagen wie die Sondermüllverbrennungsanlagen, wie die EBS, oder Müllverbrennungsanlagen durchaus dafür geeignet und auch zu genehmigen. Wir vertreten die Auffassung, dass unter gewissen Voraussetzungen auch Kohlekraftwerke dafür geeignet


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wären. Wir haben dazu einen Abänderungsantrag eingebracht, in dem es im Wesentlichen wirklich nur darum gegangen ist, dass für die Verbrennung von Tiermehl jene Bedingungen gelten, die auch für anderen Abfall in entsprechenden Anlagen gemäß der Luftreinhalteverordnung für Kesselanlagen vorgesehen sind.

Die offenen Fragen, die sich für uns stellen, liegen nicht so sehr in der Ausbringung, in der Deponierung von Schlacke und Asche, Herr Bundesminister, sondern unserer Meinung nach ist die Höhe der Verbrennungstemperatur ein sehr wesentliches Problem. Bekanntlich werden Prionen erst bei über etwa 700 Grad unschädlich, aber es geht auch um Emissionen, die bei der Verbrennung der Kohle nicht frei werden, bei der Beimischung von Tiermehl jedoch sehr wohl.

Darüber hinaus – das ist nicht so sehr ein Sicherheitsproblem – halten wir es aus energetischen Gründen für gescheit, da Tiermehl einen sehr hohen Brennwert hat, dass das Tiermehl in jenen Anlagen mitverbrannt wird, bei welchen gewährleistet ist, dass über Kraft-Wärme-Kopplung die anfallende Energie auch entsprechend genutzt werden kann.

Diese Probleme könnten durch unseren Antrag durchaus entschärft werden. Wenn ich daran denke, dass es in Deutschland seit September vorigen Jahres, soviel ich weiß, bereits eine umfassende Richtlinie gibt, in welcher all das, was ich jetzt angeführt habe, berücksichtigt wird, dann muss ich sagen: Einerseits sind wir eher sehr spät dran, und andererseits halte ich das, was da vorgeschlagen wird, nur für bedenkliches Flickwerk.

Wir haben im Ausschuss versucht, unsere Bedenken vorzubringen, mussten allerdings feststellen, dass man weder vor der Ausschusssitzung noch während der Ausschusssitzung mit uns wirklich darüber reden beziehungsweise verhandeln wollte. Alle, die in diesem Ausschuss kraft ihrer Mehrheit etwas zu sagen haben, haben immer angestrengt auf die Uhr geschaut. Wahrscheinlich hat es einige ganz dringliche Faschingsdienstagstermine gegeben. Dafür können wir aber nichts. Wir hätten rechtzeitig begonnen. Wir haben auf den Herrn Bundesminister, der etwas später, aus Brüssel kommend, eingetroffen ist, Rücksicht genommen. Leider dürfte uns dieses Zeitproblem dann in der Diskussion oder in der Qualität der Diskussion auf den Kopf gefallen sein.

Ich bin deswegen so kritisch in dieser Frage, weil ich schön langsam den Eindruck gewinne, dass eine Reihe von Umweltgesetzen, die dem Schutze der Österreicher dienen, nach und nach, und zwar einfach deswegen, weil es mit einfacher Mehrheit möglich ist, wie ein Schweizer Käse durchlöchert werden sollen. Ich glaube, wir sollten hier wirklich rechtzeitig den Anfängen wehren und eine ganz klare Sprache sprechen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

21.20

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

21.20

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Oberhaidinger, ich kann dich beruhigen: Wir werden die Umweltgesetze in Österreich nicht durchlöchern, sondern wir werden sie gemeinsam verbessern! (Abg. Oberhaidinger: Das werde ich mir anschauen!) Ich lade dich ein, dabei auch mitzuwirken! (Beifall bei der ÖVP.)

Die Novellierung des Altlastensanierungsgesetzes bringt Verbesserungen, die für die Gemeinden und für unsere Umwelt sehr positiv sind und daher nur begrüßt werden können. Den Gemeinden unseres Landes wird durch diese Gesetzesänderung Rechtssicherheit betreffend die Verdachtsflächenmeldungen gegeben. Der große Vorteil liegt darin, dass die Gemeinden ihre Verdachtsflächen melden können, ohne sogleich fürchten zu müssen, dass mit den eventuell notwendigen Räumungen der Verdachtsflächen zugleich auch die Gemeindebudgets ausgeräumt werden.

Vor allem aber werden durch diese Gesetzesänderung mit den daraus resultierenden Meldungen der Gemeinde verlässliche Aussagen über die tatsächliche Gefährdung des Grundwassers in den jeweiligen Regionen garantiert, da alle verdächtigen Flächen gemeldet werden


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müssen und nicht nur jene, von welchen bereits offensichtlich Schadstoffe an ihre Umgebung abgegeben wurden. Schritt für Schritt können diese Flächen dann nach Verdachtsmomenten und Gefährdungsstufen untersucht werden. Danach werden sie kartiert und müssen, wenn notwendig, erst dann geräumt werden.

Dies erscheint mir als besonders wichtig, weil dadurch eine nachhaltige Verbesserung der Grundwassersituation in manchen Regionen erreicht werden kann. Mit der heute zu beschließenden Maßnahme sollen jene Flächen zum Vorschein gebracht werden, auf denen sich auch nur möglicherweise eine umweltgefährdende Zeitbombe mit unbestimmtem Explosionszeitpunkt befindet.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Gebietskörperschaften, insbesondere der Gemeinden, ist es, die Ressourcen im Allgemeinen und jene der Umwelt im Speziellen nachhaltig als Lebensgrundlagen zu sichern.

Nun auch einige Worte zur Ablagerung von Aschen und Schlacken: Die bei der Kohleverbrennung anfallenden Aschen und Schlacken können derzeit nur dann altstofflastenbeitragsfrei gelagert werden, wenn im Rahmen der kalorischen Energiegewinnung keine Vermischung mit anderen Brennmaterialien erfolgt. Um jedoch die entstandene Situation bei der Tierkörperverwertung zu regeln, ist die Möglichkeit einer thermischen Verwertung sicherzustellen. Dazu ist eine Änderung des Altlastensanierungsgesetzes notwendig.

Demnach können nach Beschlussfassung dieser Novelle die Verbrennungsrückstände der kalorischen Kraftwerke auch dann vom Altlastenbeitrag befreit sein, wenn bis zu 10 Prozent nicht gefährliche Abfälle mit verbrannt werden. Wir können damit einen Anreiz für die Betreiber von Kohlekraftwerken schaffen, auch Tiermehl in ihren Anlagen mit zu verbrennen.

Auf Grund der aktuellen Situation ersuche ich Sie alle, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dieser Vorlage Ihre Zustimmung zu geben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Auer: Das werden wir tun!)

21.24

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig ist die nächste Rednerin. – Bitte.

21.24

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der vorliegenden Gesetzesvorlage, der Änderung des Altlastensanierungsgesetzes, können wir in dieser Form aus einem ganz bestimmten Grund nicht zustimmen. Ich erläutere das jetzt ganz kurz, möchte aber dann zur Tiermehlverbrennung insgesamt etwas sagen.

Wir haben immer kritisiert, dass Verbrennungsanlagen altlastensanierungsbeitragsbefreit sind. Das ist für uns eine sachlich nicht zu rechtfertigende Besserstellung einer Entsorgungstechnologie im Vergleich zu anderen. Aus dieser grundsätzlichen Kritik heraus lehnen wir auch diese weitere, sachlich nicht gerechtfertigte Ausnahme für Verbrennungsanlagen ab. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt zur gesamten Problematik der Tiermehlverbrennung in Österreich: Bei den nun angelaufenen Verbrennungen in mittlerweile mir bekannten elf Anlagen – wie viele es wirklich sind, wurde uns vom Umweltministerium noch nicht mitgeteilt – gibt es eine Reihe von sehr komplexen genehmigungsrechtlichen Fragen sowie von Fragen der Umweltkontrolle und der Qualität.

Dass es Umwelt- und Gesundheitsgefährdungen gibt, ist möglich beziehungsweise nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen, da das Input sozusagen immer das Output verändert und jeder Brennstoff sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht andere Schadstoffe verursacht.


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Es hat für diese elf Anlagen, die sozusagen über Nacht Tiermehl verbrennen können, keine ausführlichen Genehmigungsverfahren gegeben. Es handelte sich vorwiegend um Versuchsbetriebs- beziehungsweise Probebetriebsgenehmigungen, bei welchen eins zu eins der Versuch durchgeführt wird, und wir wissen bereits von einigen Anlagen, dass es massive Probleme gibt, die Grenzwerte einzuhalten. Natürlich hatten auch die Nachbarn keine Einspruchsmöglichkeiten, und dass dieser Probebetrieb sogar für den Zeitraum von zwei Jahren laufen soll, ist unserer Meinung nach zu lang.

Kritische Stimmen aus der Entsorgungswirtschaft gehen sogar so weit, zu sagen – ich zitiere –:

"Wenn Konsenswerber sonst gewohnt sind, dass es Jahre dauert, bis es vielleicht zu einer Genehmigung kommt, und die Anzahl der Gutachten gar nicht groß genug sein – dann ist jetzt auf einmal das Thema der NOX-Grenzwerte nicht mehr auf der Tagesordnung. ... Über Anrainer pfeift sich zum Beispiel keiner wirklich etwas. Jetzt auf einmal geht es – wenn die Agrarier etwas brauchen."

Das sind Stimmen aus der Verbrennungsbranche, diese Meinung haben nicht Grüne oder Umweltschützer vertreten!

Ich möchte grundsätzlich sagen: Wir sind natürlich für die Entsorgung von Tiermehl und nicht für dessen Weiterverfütterung, es muss jedoch gewährleistet sein, dass es zu keiner Gefährdung der Umwelt und der Anrainer kommt. Die Abwässer und die Schlacken müssen genau überprüft werden. Meldungen wie zum Beispiel die Behauptung der Umweltlandesrätin Ursula Haubner aus Oberösterreich, dass durch die Zufeuerung von Tiermehl sogar die Stickstoffemissionen und die Staubbelastung zurückgehen, sind meiner Meinung nach sehr kontraproduktiv, weil sie damit die wesentliche Frage betreffend andere Schadstoffe wie zum Beispiel Dioxin, welches wirklich ein Problem bei der Tiermehlverbrennung darstellt, offensichtlich nicht anspricht, die sie vermutlich auch nicht untersucht hat.

Landesrätin Haubner hat auch angekündigt, dass vom Tag der Verbrennung an Grenzwerte und Grenzwertüberschreitungen sowie die Emissionsdaten insgesamt im Internet abrufbar sein werden. – Das ist nicht der Fall, und so entsteht der Eindruck, dass es diesbezüglich überhaupt kein Problem gäbe, was, wie ich glaube, nicht der Fall ist.

Wir müssen mit dieser Frage sehr vorsichtig umgehen! Bis zum heutigen Tag weiß man nicht, bei welchen Temperaturen Prionen wirklich zerstört werden, wie sich das auf die Schlacken und auf das Abwasser auswirkt und wie sich andere Emissionsverhalten auf die Umwelt und auf die Nachbarn auswirken. All das sind Fragen, die sehr verantwortungsbewusst zu klären sind, und es geht nicht an, dass Versuchsbetriebsgenehmigungen und Probebetriebsgenehmigungen einfach über Nacht erteilt werden, ohne dass man sich dieser sehr komplexen Problematik ernsthaft stellt.

Wir verlangen vom Umweltminister und auch von den Anlagebetreibern, dass sie möglichst rasch Gutachten vorlegen, dass sie möglichst rasch für die Klärung all der offenen Fragen sorgen und ordentliche Genehmigungsverfahren durchführen. Mir ist bis zum heutigen Tag überhaupt nicht klar, wie Tiermehl eigentlich eingestuft ist. Rechtlich ist das völlig offen, und als Hausmüllabfall kann es wohl nicht bezeichnet werden! Ist es ein nicht konventioneller Brennstoff, oder was ist es wirklich? Welche Anforderungen aus rechtlicher Sicht und aus Schutzsicht sind da überhaupt anzulegen?

Es sind also noch sehr viele Fragen offen, und mich hat es sehr gestört, dass man so leger darüber hinweggegangen ist und dass elf Anlagen, darunter Werke aus der Zementindustrie und Kohlekraftwerke, eins zu eins Tiermehl verbrennen dürfen, ohne dass wirklich fachlich fundierte Genehmigungen erfolgten und Auflagen erteilt wurden! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.29

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Fallent. – Bitte.

21.29

Abgeordneter Ing. Gerhard Fallent (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Regierungspartei haben wir in Regie


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rungsverantwortung nicht nur die Aufgabe, alle Fragen restlos zu klären, sondern auch die Verpflichtung, zeitgerecht zu handeln.

In diesem Fall ist es notwendig, zeitgerecht zu handeln. Wir stehen auf Grund der BSE-Krise vor einer Situation, die wir bisher nicht kannten. Es ist notwendig, bei der Fütterung von Tieren neue Wege zu gehen. Als erster wichtiger Schritt wurde in Österreich ein generelles Verfütterungsverbot von Tiermehl verhängt. Es ist aber Tatsache, dass Kadaver und Schlachtabfälle weiterhin zu Tiermehl verarbeitet werden, und es ist auch Tatsache, dass für zirka 100 000 Tonnen Tiermehl pro Jahr neue, sinnvolle Verwertungsmöglichkeiten gefunden werden müssen.

Es ist außerdem richtig, dass die Überlebenstemperaturen der Krankheitserreger von BSE bei zirka 600°C liegen. Auf Grund dieses Wissens und des Standes der Technik ist die thermische Verwertung anzustreben. Inländische Kohlekraftwerke könnten die fehlenden Kapazitäten zur Verfügung stellen. Kohlekraftwerke sind jedoch derzeit bei den Aschen und Schlacken, die bei der Verbrennung anfallen, von der Alsag-Gebühr befreit.

Da Tiermehlasche zurzeit nicht gebührenbefreit ist, kann bei einer Mitverbrennung von Tiermehl auf Grund der bestehenden Rechtslage diese Ausnahme nicht mehr in Anspruch genommen werden. Da Entsorgungssicherheit und Autarkie von nationalem Interesse sind, sind ausreichend Kapazitäten im Inland zur Verfügung zu stellen. Daher sollen diese Ausnahmen der Gebührenbefreiung geringfügig geändert werden. Es ist dadurch keine bedeutende Änderung betreffend die Zusammensetzung der Asche zu erwarten, und auch hinsichtlich der Emissionen werden wir die Belastungen in diesem Zusammenhang gering halten können.

Weiters ist davon auszugehen, dass es zu keiner Änderung des Beitragsaufkommens bei der Altlastensanierung kommt. Ziel ist es, Tiermehl, das zu Abfall geworden ist, thermisch zu verwerten und die Energie sinnvoll einzusetzen, ausreichende Verbrennungskapazitäten für Tiermehl im Inland zur Verfügung zu stellen, für Kohlekraftwerke die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, Kosten zu vermeiden und zu verringern und Umweltbelastungen hintanzuhalten.

Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: Kohlekraftwerken die Mitverbrennung von 10 Prozent Tiermehl zu gestatten – 90 Prozent sind nach wie vor Kohle, die verheizt wird –, die entstehende Asche von der Alsag-Gebühr zu befreien. Es wurde ebenfalls vorgesehen, eine zeitliche Befristung bis zum Jahre 2006 festzulegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, im Sommer mit der Ausarbeitung einer umfassenden Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz zu beginnen. Außerdem stellt die Sanierung von Altlasten eine ganz große Herausforderung in den nächsten Jahren dar. Die Ist-Situation ist ernüchternd: Es gibt in Österreich zirka 2 500 Verdachtsflächen, rund 180 sind im Altlastenatlas ausgewiesen, und nur 25 Altlasten gelten als gesichert oder saniert. Derzeit sind Abfälle, die im Zuge einer Sicherung oder Sanierung einer im Altlastenatlas eingetragenen Altlast anfallen, beitragsbefreit. Dies gilt nicht für Verdachtsflächen, und wir verfolgen mit dieser Maßnahme das Ziel, die Altlastensanierung bei Verdachtsflächen gebührenfrei im Sinne der Altlastenbeiträge zu ermöglichen. Außerdem werden wir auch dafür eintreten, dass es für die Sanierung von Altlasten verbindliche Verfahrensbestimmungen gibt.

Ich glaube, dass wir mit diesen Maßnahmen eine gute Entscheidung getroffen haben, und ich gehe davon aus, dass Sie dieser Vorlage Ihre Zustimmung geben werden. Nicht verstehen können wir jedoch das Verhalten der SPÖ und der Grünen. Ich glaube, dass man in diesen beiden Parteien Probleme vor sich herschieben will, Lösungen aber letztlich nicht zulässt! – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.34

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter Dr. Bauer ist der nächste Redner. – Bitte.

21.34

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zuerst möchte ich meinem Vorredner, Herrn Abgeordne


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tem Fallent, sagen, dass wir dieser Novellierung nicht zustimmen werden, und zwar nicht deshalb, weil wir nicht anerkennen würden, dass es als durchaus positiv zu bewerten ist, dass der Bereich der Verdachtsflächen mit einbezogen wird und diesbezüglich eine Regelung gefunden wird, sondern deswegen, weil wir durchaus berechtigte andere Sorgen – Einhaltung des Grenzwerts – in diesem Zusammenhang haben.

Herr Abgeordneter Ellmauer hat zur Bemerkung unseres Kollegen Oberhaidiger, dass es Tendenzen in Richtung einer gewissen Verschlechterung, die dem Umweltschutzgedanken zuwiderläuft, gibt, gemeint, dass dies nicht der Fall sei. Ich meine, dass diese Tendenz tatsächlich feststellbar ist, zum Beispiel auch im Bereich EMAS. Wir haben dies zwar vertagt, und daher ist das nicht Gegenstand der Verhandlung, aber auch diesbezüglich bestand die klare Absicht, die Anrainerrechte sozusagen zu reduzieren. Und auch gemäß Alsag – darauf wurde von einem meiner Vorredner bereits verwiesen – dauern zum Beispiel Verfahren, die üblicherweise sonst sehr lange dauern, plötzlich nicht mehr so lange, weil jetzt einfach der Zwang der sofortigen Lösungen besteht. – Ich möchte behaupten, dass es auch andere sofortige Lösungen geben könnte, nämlich die Verbrennung in Anlagen, die vorhanden sind und bei welchen eine entsprechende Qualität der Verbrennung sichergestellt ist.

Wir müssen einmal feststellen, dass dieses Altlastensanierungsgesetz nach wenigen Monaten schon wieder novelliert wird. Die vorige Novellierung war auf eine Geldbeschaffungsaktion zurückzuführen. Die jetzige Novellierung ist auch auf Grund einer besonderen Situation notwendig, und der nächste Schritt wird bereits angekündigt, nämlich dass noch in diesem ersten Halbjahr eine weitere Novelle folgen soll. Ein gewisser Druck macht sich in diesem Zusammenhang tatsächlich bemerkbar. Es wird nicht wirklich konzeptiv weitergedacht, sondern es wird immer jeweils aus dem Tagesgeschehen heraus eine Novelle eingebracht, und das kann wohl nicht wirklich im Interesse des wohl überlegten Umweltschutzes sein!

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir haben an sich nichts gegen die Verbrennung in Kohlekraftwerken, wenn die Voraussetzung der Erfüllung der Grenzwerte entsprechend gewährleistet ist. Ich halte aber nichts davon, wenn Ausnahmebestimmungen geschaffen und damit Möglichkeiten eingeräumt werden, die eine gewisse Gefährdung für die Mitbürgerinnen und Mitbürger mit sich bringen. Ich glaube daher, dass wir diese Novelle durchaus mit einer gewissen Berechtigung ablehnen, und ich glaube auch, dass wir die Verpflichtung haben, in jenen Anlagen zu verbrennen, die dem Stand der Technik entsprechen, und das ist eben in diesem Falle nicht gewährleistet.

Es wurde auch auf die Frage der Tiermehlproduktion von immerhin 100 000 Tonnen hingewiesen: Was soll damit in dieser kurzen Zeit geschehen? – Ich glaube, dass die Verwertung in den Verbrennungsanlagen in Österreich in ausreichendem Maße durchgeführt werden kann, und daher verstehe ich nicht, dass eine Verordnung erlassen werden soll, gemäß welcher doch ein gewisses Risiko der Verbrennung gegeben ist. In Anbetracht des begrenzten Wissensstandes über die Verbreitung von Prionen als Erreger von BSE oder der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung wäre das wirklich nicht zu verantworten!

Es ist vom Herrn Bundesminister auch die Möglichkeit einer anderen Form der Verwertung, nämlich in Richtung Veresterung, angedeutet worden. Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Ich meine, auch das steht nicht in unserem Interesse, weil auf Grund des Wissens, dass Erreger über die Abgase durchaus in die Luft geraten können, nicht auszuschließen ist, dass gewisse Befürchtungen sich bewahrheiten.

Da in Österreich eine ausreichende Zahl an Hochtemperaturverbrennungsanlagen in genehmigter Form vorhanden ist, meine ich, dass diese gefährlichen Abfälle in diesen Anlagen einer Verbrennung zugeführt werden sollen.

Herr Bundesminister! Im Übrigen fordere ich Sie auf, in Kürze ein Tiermehlverbrennungskonzept vorzulegen und dieses gesetzlich verbindlich zu verankern. Sie haben diesbezüglich einen gewissen Rückstand gegenüber Ihren deutschen Kollegen, und ich meine, dass in diesem


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Zusammenhang die gleiche Handlungsgeschwindigkeit notwendig wäre, um das Problem Tiermehl auch in Österreich befriedigend gelöst zu wissen! – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.39

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Mag. Molterer. – Bitte.

21.39

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu dieser Debatte nur wenige Feststellungen machen.

Erstens: Ich glaube, dass es einen breiten Konsens darüber gibt, dass wir die Verdachtsflächen altlastensanierungsbeitragsfrei stellen, damit wir einen zusätzlichen Anreiz schaffen, dass auch diese Flächen tatsächlich in den Altlastenatlas aufgenommen werden. Das ist positiv, weil wir damit eine bessere Grundlage für die Optimierung dieser Strategie haben.

Zweitens: Zum Antrag der SPÖ: Herr Abgeordneter Oberhaidinger! Ich habe das zwar im Ausschuss schon einmal gesagt, möchte es aber dennoch wiederholen: Der Grenzwert, von dem Sie sprechen, zielt, wie Sie wissen, auf Müllverbrennungsanlagen und nicht auf Kohlekraftwerke ab und ist daher für letztere nicht eins zu eins anwendbar beziehungsweise übersetzbar. Außerdem habe ich Sie auch darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Antrag die Umsetzung der Verbrennungsrichtlinie, an der wir arbeiten, behindern und blockieren würde. Daher ist er nicht zielführend.

Drittens: Zur Tiermehlfrage: Meine Damen und Herren! Es ist Stand des Wissens und der Technik in Europa, dass das Tiermehl, das wir nicht mehr verfüttern – und wir gehen davon aus, dass es dieses Verfütterungsverbot dauerhaft geben wird –, durch Verbrennung zu entsorgen ist. Das ist Stand des Wissens und der Technik. In Österreich gelten selbstverständlich die Verbrennungsverordnung und das Abfallwirtschaftsgesetz. Letzteres sieht einen Probebetrieb vor, und selbstverständlich sind auch für den Probebetrieb Genehmigungsverfahren und gutachterliche Tätigkeit nötig. Es wurden beispielsweise Arbeitsmediziner eingesetzt. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, im Rahmen der Behandlungsgrundsätze auch für Tiermehl derartige Behandlungsgrundsätze vorzulegen. Das ist notwendig und wichtig.

Zur Klarstellung möchte ich sagen: Es handelt sich nicht um die Ausnahme von irgendwelchen Normen, die wir hier beschließen, sondern ausschließlich um die Ausnahme dieser Komponente vom ALSAG-Beitrag. Das Ziel ist, dass alle Tiermehle bei der Verbrennung gleich behandelt werden.

Herr Abgeordneter Bauer! Ich habe im Ausschuss davon gesprochen – und ich meine, dass doch Konsens darüber besteht –, dass wir nach Alternativen suchen sollen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Hannes Bauer. ) Bekanntlich kann Tiermehl nicht verestert werden, sondern verestert werden kann maximal Fett, wie Sie wissen. (Abg. Haigermoser: Das weiß er nicht! – Abg. Auer: Jetzt weiß er es!) Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass wir alle wissenschaftlichen Grundlagen zuerst prüfen, bevor wir die diesbezüglichen Entscheidungen treffen. Gemäß meinem bescheidenen technischen Wissensstand herrschen im Verbrennungsmotor im Brennbereich Temperaturen, die zumindest dem Temperaturniveau in Müllverbrennungsanlagen oder Kohlekraftwerken entsprechen. (Abg. Eder: Nicht am Anfang!) Ich bitte, das bei der Beurteilung zu berücksichtigen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.43

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 506 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, und somit ist der Gesetzentwurf angenommen.


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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist damit auch in dritter Lesung angenommen.

12. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag 73/A (E) der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend Österreichs Position zum Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention (503 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Reheis. – Bitte.

21.44

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Umweltminister der Alpenländer konnten am 31. Oktober 2000 nach einem zehnjährigen Verhandlungsmarathon mit der Unterzeichnung des lange umstrittenen Verkehrsprotokolls endlich eine Einigung erzielen. Für Österreich ist unter anderem der Verzicht auf den Bau neuer hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr von ganz besonderer Bedeutung. Das bedeutet, dass die Alpenstaaten auf neue Transitstraßen verzichten, und das heißt, dass durch den Beschluss der Minister in Luzern der Weiterbau der Alemagna-Autobahn von Oberitalien in Richtung Osttirol abgewendet ist. Nach der Unterzeichnung des Verkehrsprotokolls durch die Minister der Alpenländer, aber auch durch Beschluss und Mitunterzeichnung durch die EU wird ein zweiter Brenner wohl nicht mehr möglich sein!

Herr Bundesminister! Man kann mit Fug und Recht sagen, dass sich Österreichs Verhandler um diese unterzeichnete Fassung mit einem gut ausformulierten Text im Verkehrsprotokoll große Verdienste erworben haben. Das Verkehrsprotokoll ist somit auch ein Erfolg Österreichs! Es ist allen Verhandlern, aber auch den Umweltverbänden und dem Alpenverein zu danken, denn ohne deren Druck wäre diese Form der Alpenkonvention nicht zustande gekommen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir Sozialdemokraten begrüßen den positiven Abschluss der Alpenkonvention, insbesondere die Übereinstimmung im Verkehrsprotokoll. Nun sind die nächsten Schritte zu setzen, um dieses Vertragswerk zu beleben.

Der erste Schritt muss die Ratifizierung der Protokolle sowie jene der Konvention sein. Dann sind deren Inhalte in Angriff zu nehmen und umzusetzen. Dabei darf es aber nicht bleiben. Es gilt, diesen positiven Ansatz weiterzuentwickeln und andere ökologische Prinzipien zu integrieren, zum Beispiel jene des Transitvertrages, der, wie man nach dem Urteil des EuGH sieht, ein vorbildliches Vertragswerk zum Schutz der vom Transit belasteten Bevölkerung ist. Es darf daher auch aus umweltpolitischer Sicht nicht dazu kommen, dass Österreich nach Auslaufen des Transitvertrages im Jahr 2003 vertragslos dasteht und vom LKW-Verkehr zum Schaden von Mensch und Umwelt überrollt wird. Diesbezügliche Verhandlungen müssen auf europäischer Ebene von Ihnen als Umweltminister gemeinsam mit dem Verkehrsministerium geführt werden.

Ziel muss es aus österreichischer Sicht sein, den Transitvertrag weiterzuentwickeln, zu verbessern und vor allem zeitlich zu verlängern. Was wir brauchen, sind langfristige Perspektiven im Verkehrs- und Umweltbereich. Das Verkehrsprotokoll sieht vor, dass in Hinkunft die Bahn forciert wird und Güter und Menschen verstärkt auf der Schiene durch die Alpen transportiert werden.

Herr Bundesminister! Ich frage Sie daher: Wie werden Sie tätig werden? Was werden Sie betreffend eine neue Bahntransversale unternehmen? Was werden Sie betreffend Unterinntal


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bahn beziehungsweise Brenner-Basistunnel-Lösung unternehmen? Wann wird diese Bundesregierung zu verhandeln beginnen? Wann wird diese Bundesregierung vom Verschieben und Verzögern dieser auch im Sinne der Alpenkonvention wichtigen Vorhaben abgehen und konkrete Projekte umsetzen?

Die Frequenz auf den Straßen zum Beispiel im Wipptal schraubt sich nämlich alljährlich zu neuen Rekorden hoch, die Bahn hingegen wird immer noch zu wenig als Alternative zum Straßenverkehr, zum Transit, anerkannt. Dieser Trend ist umzukehren! Dies wird auch, von der EU-Kommission abwärts, immer wieder als Ziel formuliert, und die Alpenstaaten haben dies in Luzern noch einmal unterstrichen.

Daher stelle ich die Frage an Sie, Herr Bundesminister: Was wird die österreichische Bundesregierung unternehmen, um dieses Ziel zu erreichen?

Als letzten Punkt möchte ich hier noch einmal wiederholen, was ich schon im Umweltausschuss angeregt habe: Österreich, Tirol beziehungsweise – genauer gesagt – Innsbruck muss Sitz der Alpenkonvention werden. Innsbruck ist das natürliche Zentrum der Alpen und somit als Sitz des Ständigen Sekretariats der Alpenkonvention bestens geeignet. Innsbruck hat sich bereits im Juli 1995 darum beworben, und es sind alle Bedingungen erfüllt, die Innsbruck dafür als bestens geeigneten Standort ausweisen: unter anderem die geographische Lage, die Kongressinfrastrukturen, eine entsprechende attraktive Lokalität – wenn es so bleibt, wie es der Bürgermeister von Innsbruck angeboten hat –, nämlich das Goldene Dachl, aber auch die Innsbrucker Universität, an der man sich schon seit Jahren mit den Alpen beschäftigt.

Tirol und Innsbruck haben die entsprechenden Voraussetzungen. Wir laden Sie, Herr Bundesminister, und die Bundesregierung ein, sich mit uns für diesen Standort einzusetzen! Bis zum Beginn des Internationalen Jahres der Berge im Jahr 2002 sollten das Verkehrsprotokoll und alle übrigen Protokolle der Alpenkonvention ratifiziert sein und sollte Innsbruck als Sitz des Internationalen Sekretariates feststehen. Österreich, die Bundesregierung und Sie als zuständiger Minister sind aufgefordert, dieses Ziel zu erreichen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.49

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stadler. – Bitte.

21.49

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Idee für ein Alpenschutzabkommen reicht beinahe ein halbes Jahrhundert zurück. Erst 1991 war die Alpenkonvention, die den Lebensraum von rund 11 Millionen Menschen berührt, unterzeichnet worden.

Es sollte weitere zehn Jahre dauern, bis Italien als letzter Staat unterschrieben hat. Das Verkehrsprotokoll als Herzstück der Konvention konnte nach mehr als zehnjährigen, oft vom Scheitern bedrohten Verhandlungen endlich im vergangenen Oktober unter der Federführung unseres Bundesministers Willi Molterer zum Abschluss gebracht werden. – Ich bedanke mich im Namen Tirols bei unserem Bundesminister Willi Molterer für seinen großen Einsatz! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Österreich hat – und darauf bin ich sehr stolz – von Beginn an bei den Verhandlungen eine herausragende Rolle gespielt. Österreich hat sich durch zahlreiche Initiativen als Vorreiter für den Alpenschutz etabliert und andere Alpenstaaten und die Europäische Union dafür sensibilisiert. Der ursprüngliche Entwurf des Verkehrsprotokolls war für Österreich indiskutabel. Der darauf folgende österreichische Entwurf war entscheidend dafür, dass es zu Neuverhandlungen kam. Gerade das Umdenken in Österreich und speziell auch in Tirol hat zu einem schrittweisen Umdenken der einzelnen Vertragsparteien geführt, und erst vor kurzem sind in Italien wieder Stimmen laut geworden, dass die Alemagna wieder neu diskutiert werden soll.

In seiner konsequenten Haltung gegen die Weiterführung des Baus der Alemagna, die von Seiten des Tiroler Landtags, der Tiroler Gemeinden und des Osttiroler Oberlands zum Ausdruck gebracht wird, erhält Tirol nun ein verbindliches Schutzinstrument, das es ermöglicht, solche Großprojekte zu verhindern. Die Alemagna kann und darf in Tirol nicht einmal zur Diskussion


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stehen. Was wir aber diskutieren und umsetzen müssen, sind intelligente, naturschonende Verkehrslösungen im Alpenraum, um den Verkehrsstrom unserer Gäste zu bewältigen, die den Alpenraum schätzen und zur Erholung aufsuchen, und um der heimischen Bevölkerung Entlastung von den häufig kilometerlangen Staus zu bieten. Das heißt: Es muss eine kluge verkehrsmäßige Anbindung des Tiroler Außerfern an das Tiroler Inntal geschaffen und nachhaltig umgesetzt werden. Der vorliegende Vierparteienantrag gibt mir diesbezüglich sehr große Hoffnung.

Lieber Kollege Reheis! Liebe Kollegin Lichtenberger! Es sollte doch manchmal möglich sein, in diesem sensiblen Bereich auf Polemik zu verzichten und gemeinsam daran zu arbeiten, dass wir für die Menschen, die in Tirol leben, für die Kinder, die dort leben werden, intelligente Lösungen finden. Ich vertraue in diesem Sinne auf eure Unterstützung! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Weinmeier. – Bitte.

21.53

Abgeordneter Ing. Wilhelm Weinmeier (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Unterzeichnung des Verkehrsprotokolls zur Alpenkonvention durch den österreichischen Umweltminister im Oktober des vorigen Jahres war ein wichtiger und positiver Schritt in der langwierigen Geschichte des Vertragswerkes zum Schutz der Alpen und zum Schutz des Lebensraums der dort ansässigen Menschen.

Es begann 1989, und zwar anlässlich der ersten Alpenkonferenz in Berchtesgaden. Damals gaben die Umweltminister der Alpenländer den Startschuss. Dann dauerte es fast zwölf Jahre, bis schließlich im Oktober 2000 in Luzern von den Umweltministern der acht Alpenstaaten nach zahlreichen Sitzungen von Ausschüssen, Unterausschüssen und Arbeitsgruppen in der sechsten Alpenkonferenz alle Protokolle unterzeichnet wurden.

An dieser Stelle muss man auch den österreichischen Naturschutzorganisationen Dank sagen, denn diese haben einen sehr wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass es im Jahre 1998 zu einer Wiederaufnahme der Verhandlungen über das Verkehrsprotokoll gekommen ist, die ins Stocken geraten waren.

Es ist erfreulich, dass es – wie meine Vorredner schon gesagt haben – zu diesem Thema einen ökologischen Schulterschluss im Parlament gibt und dem Verkehrsprotokoll alle Fraktionen dieses Hauses zustimmen werden. Dieser ökologische Schulterschluss zeigt das hohe Verständnis aller hier im Hohen Hause vertretenen Parteien für die Schutzbedürftigkeit der Alpenregion und der Menschen, die dort leben.

Mit diesem Entschließungsantrag soll die Vorreiterrolle Österreichs in dieser Frage aber auch fortgesetzt werden, nämlich dahin gehend, dass die Ratifizierung des Verkehrsprotokolls und natürlich auch aller anderen diesbezüglichen Protokolle durch Österreich so rasch wie möglich erfolgen wird, auf jeden Fall noch vor dem Internationalen Jahr der Berge 2002. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.56

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger ist die nächste Rednerin. – Bitte.

21.56

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Der erreichte gemeinsame Vierparteienantrag zur Alpenkonvention und vor allem zu deren Umsetzung kann, wie ich glaube, nicht hoch genug bewertet werden.

Das Parlament hat sich mittels dieses Antrags dazu entschlossen, die Alpenkonvention nicht gering zu schätzen und so wie irgendeinen beliebigen Vertrag an sich vorbeigehen zu lassen,


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sondern deren Umsetzung durch einen gemeinsamen Antrag zu terminieren und einen entsprechenden Auftrag an den zuständigen Minister zu erteilen. – Ich halte das für zentral!

Die Geschichte der Alpenkonvention ist mehr als wechselhaft. Nach einer längeren Zeit, in welcher Österreich sehr wohl eine Vorreiterrolle eingenommen hatte, gab es auch einige Rückfälle: Verschiedene Landeshauptleute und auch verschiedene regionale Entscheidungsträger aus dem benachbarten Ausland haben versucht, die Interessen der Vertreter des ungebremsten Güterverkehrs durch die Alpen und die Anliegen der Befürworter des Baues neuer Straßen über die Notwendigkeit des Schutzes eines verkehrssensiblen Raumes zu stellen.

Am Schluss ist es nach sehr langen und sehr zähen Verhandlungen dennoch zu einem positiven Abschluss der Verhandlungen gekommen. (Die Rednerin hustet stark. – Abg. Kiss: Wollen Sie ein Hustenzuckerl, Frau Kollegin? – Abg. Dr. Khol: Trinken Sie Wasser, dann geht es besser! – Die Rednerin nimmt einen Schluck aus dem Wasserglas. – Beifall bei den Grünen.) – Das muss einem passieren!

Nicht jedoch haben wir in der Hand, dass die Alpenkonvention auch entsprechend umgesetzt wird, denn in diesem Zusammenhang geht es sehr zentral um die Frage der Glaubwürdigkeit, und auf diese werden wir in der Diskussion um die Umsetzung des Verkehrsprotokolls natürlich noch sehr massiv stoßen. Es gibt Wünsche aus den Bundesländern, bestimmte Strecken – zum Beispiel in Vorarlberg –, die alpenquerende Bedeutung haben, mit Ausnahmen zu belegen, um sie trotzdem bauen zu können. So würde es jedoch unweigerlich dazu kommen – und davor möchte ich hier und jetzt auch in Bezug auf die Umsetzungsprozeduren warnen –, dass auch andere Projekte wiederum aus den Schubladen geholt werden, die wir mit der Alpenkonvention endlich in die Vergangenheit schicken zu können hoffen. Ich spreche jetzt dezidiert vom Projekt der Alemagna. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Khol. )

Diesbezüglich muss Österreich ganz zentral seine Glaubwürdigkeit bewahren, indem es eine konsequente Verkehrspolitik zugunsten des sensiblen Alpenraumes betreibt. Österreich muss neben dem Verkehrsprotokoll, hinsichtlich dessen keine neuen Projekte mehr auf die Tagesordnung genommen werden dürfen, auch alle anderen Protokolle, sei es zum Tourismus, sei es zur Berglandwirtschaft, ernst nehmen und umsetzen, und die diesbezügliche Arbeit beginnt erst.

Wenn es darum geht, in den großen Zentralen Europas klarzumachen, dass die Alpen nicht nur Vergnügungspark und Urlaubsparadies und ein Hindernis auf dem Weg an die Adria sind, sondern eine ökologische Vorreiterrolle einnehmen können, so kann das auch bedeuten, dass wir, ausgehend vom Schutz der Alpen und von der Beobachtung der Sensibilität dieses Raumes, ökologische Weiterentwicklungen in vielen Bereichen der Wirtschaft stärker in den Vordergrund bringen. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Der Alpenraum kann federführend werden, der Alpenraum kann Beispielwirkung haben, im Alpenraum sind nachhaltige Projekte extrem wichtig und notwendig, und da kann ein Experimentierfeld für nachhaltiges Wirtschaften in Europa insgesamt entstehen. Helfen würde uns dabei das Sekretariat in Innsbruck, und ich hoffe, dass der Herr Minister bei der Umsetzung dieses Anliegens genauso tatkräftig mitwirken wird wie beim Abschluss der Alpenkonvention! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Herr Bundesminister Molterer. – Bitte.

22.02

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass diese Alpenkonvention mit der Unterzeichnung aller Protokolle durch die Vertragsstaaten einen Durchbruch für den Lebens- und Wirtschaftsraum Alpen darstellt, der eine der sensibelsten Regionen unseres Kontinents ist. Dieser Abschluss kann – diesbezüglich teile ich die Einschätzung vieler Vorredner – nicht hoch genug geschätzt werden.


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Ich bin stolz darauf, dass es im Rahmen dieses Abschlusses gelungen ist, auch noch die letzte Hürde des Verkehrsprotokolls zu nehmen, und ich möchte mich, weil ich mich nicht gerne mit fremden Federn schmücke, bei allen bedanken, die in den letzten Jahren mit ihrer Mitwirkung dazu beigetragen haben, diesen Abschluss zu ermöglichen. Es haben sehr viele Menschen daran gearbeitet. Insbesondere gebührt mein Dank – beziehungsweise, wie ich annehme, unser Dank – dem Nationalen Komitee der Alpenkonvention, das eine breite Basis zwischen NGOs, staatlichen Stellen und Stellen der Bundesländer darstellt und sehr effizient gearbeitet hat und auch in Zukunft weiter arbeiten wird, wenn es um die Umsetzung geht.

Jetzt geht es darum, die Ratifizierung mit Hochdruck nicht nur in Österreich, sondern in allen Vertragsstaaten voranzutreiben. Österreich hat diesbezüglich eine Verpflichtung, weil wir Depositär der Vertragstexte sind.

Selbstverständlich wird sich Österreich um den Sitz des Alpenkonventions-Generalsekretariats bewerben. Ich habe mehrere Gespräche mit Herwig van Staa, dem Bürgermeister von Innsbruck, in dieser Frage geführt.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie heute die Verve gezeigt haben, mich bei der Bewerbung Österreichs um dieses Sekretariat zu unterstützen, dann nehme ich doch an, dass Sie dieselbe Verve aufbringen werden, wenn es um die Durchsetzung der entsprechenden Bedingungen geht. Ich habe es schon im Ausschuss gesagt: Es geht nicht nur um das Goldene Dachl, sondern letztendlich auch um die Frage der materiellen Bereitschaft, in Wettbewerb zu treten, denn wir sind bei dieser Bewerbung nicht allein.

Meine Damen und Herren! Weil dies angesprochen wurde, sage ich: Österreich und die österreichische Bundesregierung vertreten eine klare Haltung in der Transitfrage, und ich meine doch, dass die jüngste Entscheidung des EuGH diese österreichische Position in der Transitfrage stärkt. Sie soll uns auch weiterhin in dieser klaren Position unterstützen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Der Berichterstatter meldet sich ebenfalls nicht zu einem Schlusswort. Daher schließe ich die Debatte.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, seinen Bericht 503 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag des Ausschusses folgen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht in 503 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Auch da darf ich bitten, dass jene Damen und Herren, die dieser Entschließung zustimmen, dies mit einem entsprechenden Zeichen bekunden. – Die beigedruckte Entschließung ist einstimmig angenommen. (E 61.)

Somit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

13. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (424 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Volkszählungsgesetz 1980 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (501 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesordnung.


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Die erste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordnetem Parnigoni vor. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

22.06

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mit dem vorliegenden Meldegesetz und dem Volkszählungsgesetz wird ein zentrales Melderegister geschaffen, in welchem alle in Österreich aufhältigen Personen, auch Obdachlose und Häftlinge, in einer Datenbank erfasst werden.

Die Brisanz liegt in der Schaffung einer Personenkennzahl, eines zwölfstelligen Codes, dem für die jeweiligen Personen in einer Gleichsetzungstabelle auch die jeweilige Sozialversicherungsnummer zugeordnet wird. Damit verfügt der Bundesminister für Inneres über alle Daten aus dem zentralen Melderegister, aber auch über jene aus der Sozialversicherung. Die Verwendung dieser Daten wird nun vom Datenverwalter, dem Bundesminister für Inneres, in einer von ihm selbst zu erlassenden Verordnung geregelt, wobei der Datenschutzrat keine Möglichkeit hat, da Einfluss zu nehmen.

Diese Daten aus dem zentralen Melderegister können natürlich auch für Zwecke der Sicherheitspolizei, also etwa für die Rasterfahndung oder auch für die verdeckte Ermittlung und für Verknüpfungsanfragen verwendet werden, wobei natürlich auch der Zugriff auf Sozialversicherungsdaten möglich ist. All diese Maßnahmen nach dem Meldegesetz, aber auch nach dem Volkszählungsgesetz dienen eigentlich nur dazu, um die Unverwechselbarkeit von staatlich verwalteten Datensätzen zu erreichen. Für dieses bürokratische Ziel wird das Risiko eingegangen, dass der so genannte "gläserne Mensch" ermöglicht wird.

Hohes Haus! Sie, Herr Bundesminister, wollen alle in Österreich Aufhältigen umfassend und genau und im Detail informationell erfassen. Die Gefahr der Bündelung von Daten im Bereich des Bundesministeriums für Inneres ist somit gegeben, denn es sind nun für Sie nicht nur das zentrale Melderegister beziehungsweise die Sozialversicherungsdaten zugänglich, sondern es kommt nun zu einer Konzentration von bundesweiten zentralen Registern beim Bundesministerium für Inneres, bestehend aus dem kriminalpolizeilichen Aktenindex, dem Strafregister, dem Sicherheitspolizeilichen Informationssystem, der Gefährderdatei, der Personenfahndung, der Datei zur Ausschreibung von Menschen zur Beobachtung, der Datei zur Zentralen Erkennungsdienstlichen Evidenz, dem Zentralen Waffenregister, der Zentralen Kraftfahrzeugzulassung, der Zentralen Passevidenz, dem Fremdeninformationssystem und dem Asylwerberinformationssystem. – Das ist eine Fülle von Daten, noch dazu gekoppelt mit der Möglichkeit der Verknüpfung! Die Bedenken, dass es auf diese Weise zu einer großen Bedrohung der Privatsphäre der Menschen kommt, wischen Sie jedoch einfach beiseite!

Hohes Haus! Frühere Innenminister haben in ihren Überlegungen die Personenkennzahl so gestaltet, dass deren Nennung bei der Schaffung eines zentralen Melderegisters nicht notwendig gewesen wäre. Herr Innenminister! Sie haben jedoch diese Personenkennzahl zum Schlüssel der Verknüpfung gemacht, und diese wird natürlich über den Meldezettel und über den Pass – Sie haben am Dienstag in der Regierung eine Passgesetznovelle beschlossen, gemäß welcher diese Personenkennzahl ebenfalls erkennbar wird – der Öffentlichkeit bekannt. Das heißt in Wirklichkeit, dass diese Personenkennzahl über den Meldezettel, den etwa der Vermieter, eine Bank oder Versicherung zu sehen bekommen, bekannt wird, und dadurch wird dem Datenmissbrauch in enormem Ausmaß Vorschub geleistet!

Hohes Haus! Diese Sorge teilen natürlich auch andere, denn mit einem Mausklick kann jede Menge an Information über die Staatsbürger abgerufen werden, und es gibt keine entsprechenden Schutzeinrichtungen.

Meine Damen und Herren! Sie, Herr Bundesminister, halten in Wirklichkeit vom Schutz der Menschenrechte recht wenig, denn durch die wissentliche Unterlassung der Bestellung des Rechtsschutzbeauftragten für die Erweiterte Gefahrenerforschung vom 1. Oktober des Jahres 2000 bis heute – heute haben Sie ihn erst bestellt – haben Sie fünf Monate lang bewiesen, wie Sie damit umgehen! Fünf Monate lang waren die Observierung und eine verdeckte Ermittlung


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ohne entsprechenden Rechtsschutz möglich. Das bedeutet, dass Ermittlungen möglich waren und die Menschen den Schutz durch einen Rechtschutzbeauftragten nicht in Anspruch nehmen konnten.

Nun heißt es, dass der Exekutive per Erlass aufgetragen worden wäre, vorläufig die Erweiterte Gefahrenerforschung ohne die Ermittlung von personenbezogenen Daten zu betreiben. Herr Minister! Das kann wohl nur ein schlechter Scherz sein, denn Sie wissen selbst ganz genau, dass es keine Erweiterte Gefahrenerforschung ohne Observation gibt und dass jede Observation klarerweise auch in der Ermittlung personenbezogener Daten besteht! (Abg. Hagenhofer: Das ist ja grauslich!)

Meine Damen und Herren! Die Bespitzelung der Bürger wird durch die Parallelaktion von Volkszählung und Optimierung des Melderegisters ermöglicht und weitergeführt. (Abg. Kiss: Das glaubst du ja wohl selbst nicht!) Durch diese Parallelaktion wird außerdem EU-Recht verletzt, denn die EU-Datenschutzrichtlinie 1995/46 (EG) geht, wie Sie wissen, davon aus, dass für statistische Zwecke ermittelte Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen. (Abg. Kiss: Das ist der größte Unsinn, den ich in diesem Haus je gehört habe! Wer hat denn diesen Unsinn aufgeschrieben?)

Kollege Kiss! Weil Sie gerade so kräftig dazwischenrufen, darf ich Ihnen sagen: Sie haben gemeint, wer nichts zu verbergen habe, der habe nichts zu befürchten. (Abg. Kiss: Das stimmt ja!) Wozu brauchen wir daher einen Datenschutz? – Das haben Sie gesagt! Das ist Ihre Meinung! Herr Kollege Kiss! Darauf gibt es nur eine einfache Antwort: Weil jeder Eingriff in die Privatsphäre der Menschen ein Eingriff in das Grundrecht ist! (Zwischenruf des Abg. Jung. ) Diese Gesetzmäßigkeit, deren unbedingte Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit müssen klargestellt werden. Herr Kiss! Sie stehen nicht auf dem Boden der Verfassung, nehmen Sie das zur Kenntnis! Und weil diese Bedrohung gegeben ist, lehnen wir diese Novellen ab. (Beifall bei der SPÖ.)

22.13

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Loos. – Bitte.

22.13

Abgeordneter Johann Loos (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Vor mir hat der Sicherheitssprecher der SPÖ, Herr Abgeordneter Parnigoni, gesprochen. (Abg. Jung: Der neue Sicherheitssprecher!) Es muss wirklich der neue gewesen sein. Die Art und Weise, wie er sich heute verhalten hat, lässt die Beurteilung zu: Das war der Un sicherheitssprecher, denn er hat die Leute durchwegs verunsichert! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Kiss: Jawohl! Bravo!)

Ich sehe in dem, was wir heute zu beschließen haben, nur Positives. Wir beschließen heute die vorliegende Gesetzesnovelle mit zwei Schwerpunkten: Es soll zu einer Verbesserung des Meldewesens, insbesondere zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten, und zur Verbesserung des noch nicht verwirklichten, aber bereits im Meldegesetz 1991 vorgesehenen zentralen Melderegisters kommen.

Herr Sicherheitssprecher! Liebe Mitglieder der SPÖ! Das hätten wir bereits 1998 erreichen sollen. Wir haben es unter dem Vorgängerminister jedoch nicht erreicht. Wie wir fast alles beziehungsweise – man kann das Wort "fast" eigentlich weglassen – alles in dieser Regierungskoalition schaffen, werden wir auch das schaffen. Wir werden das zentrale Melderegister natürlich auf die Beine stellen! (Bravo-Rufe bei der ÖVP. – Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zum "gläsernen Menschen" einige Fakten: Man muss zwischen Volkszählung und Meldegesetz unterscheiden: Bei der Volkszählung werden die Fragen im Personenblatt gestellt. Dieses wird anonym aufbereitet und beinhaltet weder Namen noch Anschrift. Damit das klar ist: Dies dient rein statistischen Zwecken!


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57. Sitzung / Seite 210

Durch die Novelle zum Meldegesetz werden die Meldedaten, also Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Wohnsitzangaben, im Prinzip gar nicht erweitert. Das möchte ich Ihnen auch sagen! All das, was hier heute geschieht, haben Sie schon beschlossen. (Abg. Jung: Sagen Sie das Parnigoni noch einmal! Vielleicht merkt er es sich dann!) Die neu eingeführte Melderegisterzahl dient ausschließlich der eindeutigen Identifizierung der EDV-Datensätze. Ihre Anwendung in der Gleichsetzungstabelle – das wurde heute schon erwähnt – kommt nur für statistische Auswertungen in Betracht. (Abg. Parnigoni: Garantieren Sie das?) Diese müssen durch ein eigenes Gesetz oder durch Verordnung und durch die Zustimmung des Datenschutzrats nach dessen Anhörung erst angeordnet werden.

Wir dürfen nicht davon ausgehen, dass alle, die mit dieser Volkszählung zu tun haben, von vornherein Gesetzesbrecher sind. Ich behaupte gerade das Gegenteil: dass nämlich in diesem Zusammenhang sehr gut geschulte und ordentliche Leute am Werk sind, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Im Ausschuss ist mir aufgefallen, dass zum Beispiel von der Registrierung der Anzahl von Zahnbürstchen in einem Haushalt gesprochen wurde und darüber, was die Zählorgane alles tun können. – Wenn Sie das Merkblatt durchlesen, dann sehen Sie, dass die Zählorgane die Wohnung gar nicht betreten dürfen und im Merkblatt genau steht, was sie nicht tun dürfen. Sie dürfen nicht Betten zählen und werden die Zählung dort vornehmen, wo sich das gehört. (Abg. Parnigoni: Also nicht in der Wohnung?) Herr Abgeordneter Parnigoni, informieren Sie sich besser! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zur Information überhaupt: Sie haben im Ausschuss behauptet, dass die Bevölkerung nicht entsprechend informiert wurde. Herr Abgeordneter, da müssen Sie in den letzten zwei, drei Jahren geschlafen haben! Bereits 1998 und 1999 wurden nämlich Testerhebungen durchgeführt. Immer wieder wurde auch darauf hingewiesen, dass es um eine Parallelaktion, Volkszählung, Meldewesen und so weiter, geht. Man hat bei diesen Vorerhebungen auch Tests durchgeführt und die Leute befragt, was sie von dieser Volkszählung halten. 10 000 Menschen waren mit dieser Volkszählung bereits bei Vorbereitungsarbeiten befasst. – Ich kann Ihnen sagen, was diese dazu gesagt haben: Mehr als 90 Prozent empfinden keine einzige der gestellten Fragen als unangenehm. Rund zwei Drittel stehen der Volkszählung positiv gegenüber. 87 Prozent haben keinen Einwand gegen die geplante Parallelaktion, die Sie hier als negativ hingestellt haben. (Abg. Parnigoni: Da kennt sich noch keiner aus!)

Ich möchte Ihnen noch etwas sagen: Man hat ausgerechnet, was eine eigene Zählorganisation der Gemeinden kosten würde. Würde man das nicht parallel durchführen, würden zusätzlich Kosten in der Höhe von 500 Millionen Schilling entstehen! Meine Damen und Herren, ich meine, dass wir für derartige Dinge nicht so viel Geld zur Verfügung haben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Das Menschenrecht ist Ihnen egal!)

Damit ich nicht darauf vergesse: Ich möchte heute nicht jenen danken, die dauernd Verunsicherung betreiben, sondern jenen, die sich in besonderer Weise, und zwar schon jahrelang, um diese Volkszählung bemüht haben! Insbesondere möchte ich der Statistik Austria und Herrn Hofrat Isambert danken, der heute auch hier ist. Er hat sich mit vielen Informationen dafür eingesetzt, dass es zu keiner Verunsicherung der Bevölkerung kommt! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin zuversichtlich, dass die österreichische Bevölkerung ähnlich wie bei den vergangenen Volkszählungen die Bedeutung dieser statistischen Bestandsaufnahme für unseren Staat, für die Länder, für die Regionen und für die Gemeinden, für die Wirtschaft und für die Wissenschaft und letztlich für uns alle sehr wohl richtig erkennen und einschätzen wird! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)


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22.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. – Bitte.

22.19

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zeichnet sich durch eine sehr grobe Attacke gegen bürgerliche Freiheiten und gegen "privacy" – also gegen Privatheit – aus. (Abg. Kiss: Sie sind ja auch so eine Traumtänzerin wie der Parnigoni!) Er zeichnet sich auch dadurch aus, dass bei etlichen Leuten hier im Hause offensichtlich großes Interesse daran besteht, den "gläsernen Menschen" so weit wie möglich herbeizuführen und so viel wie möglich über Menschen zu wissen. – Damit sind wir jetzt bei dem Argument: Wer nichts zu verbergen hat, der möge sich doch nicht vor Transparenz fürchten!

Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt kein Referat über diktatorische Regime halten, auch nicht darüber, wie diktatorische Regime Wissen über Menschen missbräuchlich einsetzen können. Ich will auch nicht unterstellen, dass hier von vornherein die böse Absicht dahinter stünde, das zu tun und so eine Überwachung von vornherein flächendeckend herbeizuführen. aber ich werfe Ihnen vor, dass Sie ermöglichen, dass Datenmengen angesammelt und über Schnittstellen zusammengeschaltet werden, die gegen unschuldige Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden können. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Darin besteht das Hauptproblem, weil wir alle nicht vorhersehen können, wer in wenigen Jahren die Hand auf diesen Datenmengen haben wird. (Abg. Parnigoni: Der Haider!) Wir können nicht vorhersehen, ob unsere Nachfolgerinnen und Nachfolger mit diesem Wissen über privateste Daten verantwortungsvoll genug umgehen können. Dieses Bewusstsein fehlt hier im Hohen Hause, dass das Schaffen von Voraussetzungen für die Anhäufung von Riesendatenmengen ein großes Problem dann wird, wenn verantwortungslose Menschen irgendwann einmal an den Schalthebeln sitzen könnten, dort, wo man über diese Daten verfügt. Das ist ein großes Problem! Meine Damen und Herren, führen Sie es sich vor Augen! (Abg. Kiss: Von wem reden Sie?) Es können nach Ihnen welche kommen, die nichts Gutes im Sinn haben. Wenn die Datenmengen einmal da sind, wenn die Daten zusammengeschaltet sind, dann sind sie missbrauchbar. Das müssen Sie sich vor Augen halten, wenn Sie heute dieses Gesetz beschließen! (Beifall bei den Grünen.)

Es gibt auch einen wesentlichen zweiten Punkt. – Das war sozusagen auch über die Schnittstellen zu sagen, die zwischen einem Zentralen Melderegister und anderen Datenmengen – wie es der Vorredner Parnigoni schon dargestellt hat – hergestellt werden können. Natürlich ergeben sich in diesem Zusammenhang auch andere Probleme.

Wie schon immer halte ich die Frage nach dem Religionsbekenntnis für eine Frage, die nicht mehr den gegenwärtigen Verhältnissen entspricht. Das Religionsbekenntnis (Abg. Kiss: Das ist hinlänglich diskutiert worden!)  – und ich kenne das Konkordat, darüber brauchen wir nicht länger zu diskutieren (Abg. Jung: Sie wissen schon, warum das drinnen ist?)  –, das Religionsbekenntnis (Abg. Kiss: Ist hinlänglich diskutiert worden!) hat in einer Erhebung des Staates aus meiner Sicht nichts, aber auch gar nichts zu suchen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zum Schluss noch zur Frage der Haupt- und Nebenwohnsitze: Die Wiedereinführung des Hauptwohnsitzes wird nicht nur von den Grünen attackiert, sondern auch die Rechtsanwaltskammer, die man nicht unbedingt als grünen Teilverein bezeichnen kann, hat dagegen schwerste Bedenken. Es gibt dazu umfassende Literatur, die das sehr in Frage stellt.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie als Gemeindevertreterinnen und -vertreter sagen, dass wir das dringend brauchen, weil es für die Finanzverhandlungen zwischen Land und Bund notwendig ist, dann gehen wir doch, bitte, irgendwann in neue, vernünftige und adäquatere Berechnungsschlüssel für Finanzausgleiche, in gleitende Verfahren. Dann haben wir das Problem gelöst, aber nicht, indem wir ein altes Konstrukt wieder einführen beziehungsweise verstärken, das menschenrechtsmäßig mehr als problematisch ist.

Ich möchte hier zum Schluss nur noch einen Menschenrechtsexperten wie Herrn Professor Ermacora zitieren, der das deutlich herausstellt: Wenn ganz Amerika ohne ein Meldegesetz


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auskommt, dann wird es wohl in Österreich auch möglich sein. (Abg. Jung: Haben Sie sich schon einmal angeschaut, wie man in Amerika ...?)

Wir lehnen diese Vorlage ab. (Beifall bei den Grünen.)

22.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

22.25

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Parnigoni, seit vielen Jahren wird über diese Themen, die wir heute hier zur Beschlussfassung vorliegen haben, debattiert, auch schon zu Zeiten, in denen Ihre Partei in der Regierungsverantwortlichkeit war. Der Unterschied zu heute ist nur der, dass diese Regierung diese Themen endlich umsetzt und realisiert. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Frau Kollegin Lichtenberger! Ihre Befürchtungen, dass unschuldige Bürger in Gefahr kommen könnten, sind einfach unbegründet. Das Religionsbekenntnis hat in der heutigen Zeit gesellschaftspolitisch überhaupt keine Bedeutung mehr. Es steht drinnen, weil wir über das Konkordat dem Heiligen Stuhl verpflichtet sind – Sie haben es richtig erkannt.

Meine Damen und Herren! Durch diese vorliegende Novelle sollen zwei Vorhaben verbunden werden: die Modernisierung der Meldeverwaltung zum einen und die Durchführung der von der Bundesverfassung vorgesehenen Volkszählung zum anderen. Durch die Nutzung der Möglichkeiten automationsunterstützter Datenverarbeitung im Bereich des Zentralen Melderegisters und durch Beseitigung von Doppelgleisigkeiten der Registerführung soll einerseits der Verwaltungsaufwand im Meldewesen reduziert und sollen andererseits Erleichterungen für alle künftigen Volkszählungen geschaffen werden. Dagegen kann man wohl wirklich nichts haben!

Durch die Novelle wird die Grundlage für das Zentrale Melderegister geschaffen, wonach alle Menschen, die ständig in Österreich aufhältig sind, in einer Datenbank erfasst werden. Verarbeitet werden in Zukunft auch Daten Obdachloser. Das Register wird alle Wohnsitze eines Menschen in Österreich erfassen und damit auch eine Bereinigung von mehreren Hauptwohnsitzen erleichtern.

Zur Sicherung der Unverwechselbarkeit der im Register erfassten Menschen wird eine zentrale Melderegisterzahl eingeführt. Den befassten Behörden soll natürlich ein umfassender und leicht zu handhabender Zugriff auf diese Datenbank eingeräumt werden. Es soll dadurch ja auch ein Verwaltungsrückgang entstehen.

Durch eine gesetzlich verankerte Parallelaktion sollen die Meldedaten anlässlich der Durchführung der Volkszählung im Jahre 2001 bereinigt werden. Ziel dieser Aktion ist es, eine größtmögliche Identität zwischen Meldedaten und Volkszählungsdaten zu erreichen. Zur Beseitigung unrichtiger Daten, die im Zuge dieser Aktion festgestellt werden, wird ein einfaches Verfahren vorgesehen. Mit der Realisierung dieser bereinigten zentralen Meldedaten werden künftig Volkszählungen registerunterstützt und damit viel einfacher durchführbar.

Ein weiteres Ziel dieser Novelle ist die gänzliche Übertragung der meldebehördlichen Kompetenz auf die Bürgermeister. Schon bisher führten auch die Gemeinden, in deren Sprengeln Bundespolizeidirektionen bestehen, Verzeichnisse der in diesen Gemeinden gemeldeten Menschen. Mit der Novelle sollen diese Doppelgleisigkeiten beseitigt und die Bürgermeister in allen Gemeinden zu Meldebehörden berufen werden.

Selbstverständlich – dessen sind wir uns alle bewusst – ist auf Grund dieser Datenzusammenführung und dieser Datenfülle auch ein besonderer Datenschutz notwendig. Dieser wird aber nach unserem Dafürhalten durch die strengen Gesetze in unserer Republik auch gewährleistet. Selbstverständlich wird bei der Einbringung der Volkszählungsdaten das Grundrecht des einzelnen Bürgers gewährleistet bleiben. Das ist doch in der heutigen Zeit eine Selbstverständlichkeit!


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Meine Damen und Herren! Insgesamt trägt diese Novelle zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicherheit, aber auch zur Verwaltungsvereinfachung bei. Wir Freiheitliche stimmen dieser Novelle zu. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

22.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt der Herr Bundesminister. – Bitte.

22.29

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser Novelle zum Meldegesetz und zum Volkszählungsgesetz werden eine dringend notwendige stärkere Rechtssicherheit, mehr Transparenz und mehr Klarheit für Bürger und Behörden geschaffen. Das ist das Ziel und der Zweck dieses Gesetzes. Dank dem Datenschutzbeirat haben wir mit seiner Unterstützung und durch die gemeinsame Erarbeitung mit ihm dem Datenschutzrechtsgedanken in diesen Novellen voll zum Durchbruch verhelfen können.

Die Übertragung der melderechtlichen Kompetenzen der Bundespolizeidirektionen auf die Bürgermeister der Städte und damit auf die Magistrate wird eine Bereinigung der Doppelgleisigkeiten von Wählerevidenzen und Meldeevidenzen in 14 Städten mit sich bringen und darüber hinaus eine Konzentration auf die Kernaufgaben unseres Hauses bewirken, nämlich die Dienstleistung Sicherheit bestmöglich zu organisieren. Wir werden dadurch rund 250 Planstellen für sicherheitsrelevantere Bereiche freibekommen. Wir denken aber nicht im Geringsten daran, irgendwelche feste Dienstverhältnisse zu kündigen, wie das heute in irgendeiner Glosse gesagt worden ist, sondern wir brauchen das Personal, um in den sicherheitsrelevanten Außendiensten genügend Personal für die Sicherheit der Bevölkerung zu haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir werden mit diesem Gesetz das Zentrale Melderegister errichten, das seit Jahren überfällig ist, und wir ermöglichen eine Parallelaktion der Volkszählung 2001 mit dem Zentralen Melderegister. Dadurch wird der Datenbestand angeglichen, und es werden in Zukunft Registerzählungen ermöglicht. Mit der Fixierung einer Wohnsitzerklärung zur Überprüfung der Richtigkeit des Melderegisters und anlässlich von Volkszählungen können wir weiter in diesem Bestreben fortfahren.

Ich möchte insbesondere der Statistik Austria herzlich danken (in Richtung Galerie), Ihnen, Herr Hofrat, vor allem für die großartige Zusammenarbeit und Mitarbeit. Ich möchte auch unserer EDV-Abteilung, Herrn Dr. Schwab, und der Legistik, Herrn Mag. Grosinger, dafür danken, dass die Beamten nach dem langen, langen Werden in so kurzer Zeit dieses Gesetz fertig gestellt haben, sodass wir es Ihnen zur Beschlussfassung und Diskussion vorlegen konnten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kiermaier. – Bitte.

22.31

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten können dieser Regierungsvorlage aus einer Reihe von Gründen, die mein Kollege Parnigoni schon aufgezählt hat, nicht zustimmen. Mich persönlich stört vor allem der Abs. 5 im § 16a, in dem es heißt – ich zitiere –:

"Abgesehen von den in Abs. 4 genannten Fällen ist der Bundesminister für Inneres ermächtigt, bestimmten Personen im Rahmen des § 16 Abs. 1 auf Antrag eine Abfrageberechtigung im Wege des Datenverkehrs auf die im Zentralen Melderegister verarbeiteten Daten, für die keine Auskunftssperre besteht, zu eröffnen."

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist mir einfach zu wenig präzis. (Abg. Kiss: Als Karl Schlögl Innenminister war, war dir das Wurscht! Aber bei Innenminister Strasser ...!) Es hätten nach meiner Meinung und der Meinung meiner Fraktion die Berechtigten im Gesetz


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genau definiert werden müssen und nicht in der Verordnung festgehalten werden sollen. (Abg. Kiss: Die Passage war vor drei Jahren völlig identisch ...!)

Ich bin sicherlich nicht allein mit meiner Meinung, dass nicht jeder Beamte der Sozialversicherung, des Gemeindevertreterverbandes, der Gebietskörperschaften in diesen Daten herumsuchen können soll, denn die gehen ihn schlicht und einfach nichts an. Vor allem ist mir auch die Verknüpfung mit der Sozialversicherungsnummer etwas unheimlich. Der Ausdruck vom "gläsernen Menschen" ist nicht so polemisch, wie das immer wieder behauptet wird, Kollege Loos!

Was die geplante Erteilung von Meldeauskünften für das gesamte Bundesgebiet betrifft, kann man den in den Erläuterungen aufscheinenden Hinweis, dass es ja auch elektronische Telefonbücher gebe und diese ebenfalls für jedermann zugänglich seien, so nicht gelten lassen (Abg. Kiss: Wir haben es schon verstanden!), denn jedermann weiß, dass es auch eine Reihe von Telefonteilnehmern gibt, die eine Geheimnummer haben und die nicht daran interessiert sind, dass jeder Mensch ihre Nummer kennt und sie bei jeder Gelegenheit anrufen kann.

Eine bemerkenswerte Stellungnahme erfolgt in der Begutachtung vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes. Es ist nicht gerade harmlos, wenn dort festgehalten ist, dass mit diesem Gesetzentwurf europäisches Recht missachtet wird, weil in diesem Recht klar festgeschrieben ist, dass vertrauliche Daten, die für die Statistik bestimmt sind, nicht für die Verwaltung verwendet werden dürfen. Dies ist umso bemerkenswerter, als gerade die ÖVP immer wieder auf dieses europäische Recht pocht und sich "Europapartei" nennt – wahrscheinlich aber nur dann, wenn es ihr genehm ist und in den Kram passt.

Die Anführung der ZMR-Nummer auf dem Meldeschein – das ist schon angeklungen – ist aus meiner Sicht ebenfalls gänzlich abzulehnen. Ich weiß, wie vielen Menschen dieser Meldeschein zugänglich ist und wie leicht er zu bekommen ist. Jeder, der ihn liest, kennt ab sofort die ZMR-Nummer. Auch das gefällt mir nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten sind daher der Meinung, dass der vorliegende Gesetzentwurf einen gewissen Anschlag auf die Privatsphäre der Bürger darstellt. Daher lehnen wir ihn mit gutem Grund ab.

Ich möchte mich am Schluss an Kollegen Loos wenden, weil er hier Herrn Kollegen Parnigoni unterstellt hat, dass er zwei Jahre geschlafen hätte. Kollege Loos! Herr Kollege Parnigoni hat hier herinnen schon zu einer Zeit gearbeitet, als Sie dieses Haus nur von außen gekannt haben. Ich kann Ihnen sagen, dass er eine gute Arbeit geleistet hat. Wenn ein Abgeordneter neu in dieses Haus kommt, wäre es eigentlich nett und höflich, würde er sich solcher Äußerungen enthalten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Jung: Wie meinen Sie das? – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Haigermoser. )  

22.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

22.35

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Vorweg einmal: Wer einen Missbrauch begehen möchte, der wird ihn immer begehen, und es wird kein Gesetz geben, das diesen Menschen von einem Missbrauch abhalten kann. Eines muss uns klar sein: Wir leben in einer Demokratie und nicht in einer Diktatur; das füge ich hinzu, weil heute immer wieder die Rede davon ist, dass bespitzelt wird und dass Leute verfolgt werden. Diese Gesetzesänderung, die heute auf dem Tisch liegt, ist eine gute, vernünftige und zukunftsorientierte Sache. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Geschätzte Damen und Herren! Es liegt heute eine Gesetzesänderung zum Meldegesetz, zum Volkszählungsgesetz und zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zur Beschlussfassung vor, eine Gesetzesänderung, die in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Datenschutzrates erarbeitet wurde und auch die Zustimmung des Datenschutzrates gefunden hat. Worum geht es dabei? – Durch die vorliegende Gesetzesänderung wird die Schaffung eines


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Zentralen Melderegisters möglich – seit Jahren gefordert, seit Jahren überzählig (Abg. Dr. Lichtenberger: "Überzählig" ist richtig!), von den bisherigen Ministern immer auf die lange Bank geschoben. (Abg. Dr. Lichtenberger: "Überzählig" ist das richtige Wort!)

Durch diese Novelle werden das Meldewesen und das Meldegesetz wesentlich verbessert. Es wird keine Doppelgleisigkeiten mehr geben. Weiters wird mit dieser Gesetzesänderung die Grundlage dafür geschaffen, dass künftige Volkszählungen einfacher, rascher und kostengünstiger durchgeführt werden können. Außerdem ist im Meldegesetz erstmals eine Regelung für Obdachlose vorgesehen. Das ist menschlich richtig, sozial wichtig und stellt eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung für Behörden und deren Hilfsorgane dar.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Diese Gesetzesnovelle bringt für die Bürger, für den Staat und vor allem für die Gemeinden wesentliche und deutliche Vorteile. Sie schafft Rechtssicherheit, sie schafft Verwaltungsvereinfachung, und sie verhindert die bisherigen Doppelgleisigkeiten. Sie spart Kosten in Höhe von mehreren hundert Millionen Schilling. Sie schafft Transparenz und erleichtert die Arbeit für den Staat und seine Servicestellen.

Trotz dieser positiven Aspekte und trotz der Zustimmung des Datenschutzrates wird diese moderne, Kosten sparende Gesetzesvorlage von der Opposition kritisiert. Ich sage: haltlos kritisiert! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Sie spricht vom "gläsernen Menschen", von einem "Anschlag auf die Privatsphäre", und im Ausschuss hat Abgeordneter Pilz überhaupt von einer "Verletzung des Grundrechtes" gesprochen für den Fall, dass das Religionsbekenntnis im Melderegister aufscheint. – Wenn Sie sich Ihrer Religionszugehörigkeit schämen, dann schreiben Sie sie nicht hin! (Abg. Dr. Lichtenberger: Ums Schämen geht es gar nicht! Das ist doch kein Argument!)

Meine Damen und Herren von der Opposition! Natürlich ist ein Melderegister eine Sammlung von Daten – auch persönlichen Daten – von Menschen in unserem Land. Das ist aber jetzt so und wird auch in Zukunft so sein. Noch einmal: Wer Missbrauch begehen will, der wird ihn auch begehen.

Ihre haltlose Kritik zeigt aber auch auf, dass Sie keine Ahnung von Gemeindearbeit im Zusammenhang mit dem Meldewesen draußen vor Ort haben. Diejenigen, die in der Gemeindeverwaltung tätig sind – seien es die Bürgermeister oder seien es die dortigen Bediensteten –, sind über diese Novelle in Wirklichkeit sehr froh, und sie bestätigen, dass das Meldewesen derzeit unterschiedlich organisiert, oft schwer nachvollziehbar und oft auch nicht überprüfbar ist.

Herr Minister! Wir sind sehr froh darüber, dass diese längst überfällige Gesetzesnovelle von Ihnen jetzt in Angriff genommen wurde. Seit Jahren sollte diese Gesetzesnovelle eigentlich auf Schiene sein, damit endlich ein Zentrales Melderegister installiert werden kann. Die damaligen Innenminister schoben diese Gesetzesnovelle, wie so vieles andere auch, auf die lange Bank.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Gesetzesnovelle ist eine Voraussetzung dafür, dass wir den Anforderungen eines modernen Leistungsstaates gerecht werden. Dieses Gesetz ist zu begrüßen, und zwar mit seinem gesamten Inhalt, und würde sich die Zustimmung aller hier im Hohen Haus vertretenen Parteien verdienen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

22.41

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Weil mein Vorredner gemeint hat, diese Gesetzesvorlage würde sich die Zustimmung aller Parteien verdienen, muss ich hier zwei, drei Anmerkungen machen. Herr Kollege, man ist auch in den Gemeinden Österreichs nicht blauäugig. Da wären nämlich schon einige Punkte zu nennen; leider können diese aus zeitökonomischen Gründen jetzt nicht mehr im Detail angeführt werden, aber die Argumente sind im Ausschuss bereits ausgetauscht worden.


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Herr Bundesminister! Ich verstehe, dass man Personal für andere Tätigkeiten frei bekommen will. Das ist uns allen bewusst. Mir ist auch bewusst, dass man da Kosten von der Gebietskörperschaft Bund zu der Gebietskörperschaft Gemeinde transferiert. Ich kenne auch das Gegenargument, weil wir das alles ebenfalls schon diskutiert haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wissen aber auch, dass Einwände des Städtebundes unberücksichtigt geblieben sind. Die Kolleginnen und Kollegen vom Städtebund haben hier nicht Anmerkungen zu einem sehr wichtigen Bereich gemacht, nur weil ihnen vielleicht unwichtige Argumente eingefallen sind. Auch die Bedenken des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes haben, glaube ich, eine klare Sprache gesprochen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist zu hinterfragen. In einer Demokratie ist es sehr wichtig, das auch auszudiskutieren. Man kann die Ansicht vertreten, dass eine Zahl im Zentralen Melderegister, die anonymisiert ist, es fürs Erste nicht zulässt, sofort Rückschlüsse auf alle anderen Daten, vor allem auf die Sozialversicherungsnummer, zu ziehen.

Aber wenn diese Zahl auf dem Meldezettel oder später vielleicht auf den Formularen stehen wird – die neue Passnovelle ist ebenfalls schon in Begutachtung gewesen –, dann müssen wir alle schon darüber nachdenken, wo überall wir, wenn wir zu Ämtern gehen, einen Meldezettel mitnehmen müssen und wo überall diese Nummer aufliegen wird. Jeder, der sich mit EDV beschäftigt, weiß, wie man auch auf die zugrunde liegenden Daten jederzeit Zugriff nehmen kann. Daher bitte ich, nicht so leichtfertig zu sagen, dass das alles kein Problem sei. Es ist berechtigt, dass wir diese Fragen zumindest andiskutieren.

Wir haben die Argumente von Seiten der Regierungsparteien und des Herrn Bundesministers bereits im Ausschuss vorgetragen bekommen. Zwar sind die Bedenken zu dieser Vorlage – das haben wir auch schon gehört – teilweise ausgeräumt worden, was der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes dazu vorgebracht hat, aber diese Vorlage ist, wie Kollege Parnigoni ausgeführt hat, derzeit nicht EU-konform. Darüber können wir jetzt diskutieren, so viel wir wollen, es ist derzeit so. Ich glaube, dass wir bei solchen Fragen, bei denen zumindest einiges nicht beantwortet ist, nicht leichtfertig unsere Zustimmung geben können. Wir Sozialdemokraten werden sie auch nicht geben.

Ich möchte abschließend Folgendes anregen: Kollege Loos – er ist jetzt leider nicht da; doch, dort sehe ich ihn, Entschuldigung! – hat im Ausschuss richtig gesagt, es stellt sich bei dieser Parallelaktion natürlich auch die Frage, wie erhoben wird, welcher Wohnsitz der Hauptwohnsitz ist. Herr Bundesminister! Ich möchte jetzt nicht darüber reden, dass Nachforschungen angestellt werden können, das meine ich nicht, sondern ich möchte nur eine Replik machen, und das ist auch meine Meinung.

Die finanziellen Fragen für die Gemeinden sollte man eigentlich dort lösen, wo sie hingehören, nämlich im FAG. Es bringt uns nichts, wenn wir sie immer wieder mit diesen Gesetzeswerken verknüpfen. Wir wissen alle, dass wir sie in diesem Bereich nicht werden realisieren können. Auf Grund dieser offenen Fragen können wir dieser Vorlage unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall bei der SPÖ.)

22.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mainoni. – Bitte.

22.45

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Aufregung ist völlig unverständlich. Diese Hühnerhof-Atmosphäre, die hier vom Herrn Sicherheitssprecher der SPÖ erzeugt wird, ist eine künstliche und eine rein ... (Abg. Schieder: Mäßigen Sie sich zu Beginn ein bisschen!) Passen Sie einmal auf! (Abg. Schieder: Verwenden Sie Ausdrücke, die in Ordnung sind!) Es ist eine künstliche und eine rein parteipolitische. (Abg. Schieder: "Hühnerhof" ist nicht in Ordnung!) Es ist schon gut. Herr Kollege Schieder, ich würde Ihnen empfehlen, hören Sie zu, damit Sie hier mitkommen! (Abg. Schieder: Sprechen Sie anders!) Frau Kollegin Mertel, bei Ihnen ist es


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ja auch so: Bei den Wortmeldungen sind Sie immer gleich da! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schieder: Ein bisschen Benehmen! – Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. )

Meine Damen und Herren! Die Sachlage ist völlig klar: Wir haben heuer Volkszählung – das sollten auch Sie wissen, weil es das Volkszählungsgesetz gibt –, und wir haben derzeit eine Doppelgleisigkeit bei den meldebehördlichen Angelegenheiten, insbesondere in den Städten. (Abg. Dr. Mertel: Herr Kollege! Ihr Niveau ist sehr tief!) Wir haben derzeit auch die Problematik, dass sich Menschen immer wieder mehrfach mit Hauptwohnsitz melden, was bekanntlich für den Finanzausgleich relativ wichtig ist. (Abg. Dr. Mertel: Tiefer, Herr Kollege, viel tiefer! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Angesichts dessen ist doch völlig logisch und klar, dass etwas geschehen muss (Abg. Dr. Mertel: Tiefere Lage!), nämlich nichts anderes als die Schaffung eines Zentralen Melderegisters, die Beseitigung bürokratischer Doppelgleisigkeiten und nebenbei noch – nicht unwichtig! – die Einsparung von 166 Millionen Schilling jährlich.

Endlich ist auch das Hickhack, das Hin-und-Her-Gezerre von Bürgern wegen des Finanzausgleichs beseitigt. Da ist es gerade Herr Häupl, der Herr Bürgermeister aus Wien, der das ganz bemerkenswert macht: Weil er möglichst alle Studenten mit Wien als Hauptwohnsitz bekommen will, bedient er sich des Reklamationsverfahrens als gesetzlich befugter Spitzel und lässt tief in die Privatsphäre hineinfragen. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) So ist es leider! (Abg. Schieder: Hören Sie auf! Ihre Ausdrücke sind wirklich arg!)

Herr Kollege, nun zum Thema Obdachlose! (Abg. Schieder: Sie haben kein Benehmen!)  – Ich weiß, die Wien-Wahl macht Sie sehr nervös. (Abg. Dr. Mertel: Tiefer!) Bitte beruhigen Sie sich, es hat ohnehin keinen Sinn! (Abg. Schieder: Nein, die macht mich nicht nervös!) Die Wahl wird mit Ihnen und ohne Sie für die SPÖ schlecht ausgehen, aber bitte! (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Am 25. März werden wir das sehen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun zum Thema Obdachlose (Abg. Schieder: Deswegen können Sie sich auch benehmen!): Die Wohnungslosigkeit – und das ist ein ganz wichtiges Thema – ist ein sehr bedrückender, trauriger Umstand, meine sehr geehrten Damen und Herren, wo man Abhilfe schaffen muss. (Abg. Schieder: "Hühnerhof"! Der will fein tun und hat kein Benehmen!) Ich hoffe, dass auch Sie meiner Meinung sind, dass diese Wohnungslosigkeit auf jeden Fall ein sehr bedrückender Umstand ist. Aber gerade Obdachlosen soll mit diesem Gesetz geholfen werden. (Abg. Schieder: Ein Bauarbeiter hat mehr Benehmen als er!) Die bisherige Schlechterstellung soll durch den § 19 aufgehoben werden.

Ich hoffe, Sie alle haben sich das Gesetz genau angesehen, das hier zur Beschlussfassung ansteht. Da ist natürlich die Caritas im Verbund mit den Grünen. Von den Grünen ist fast niemand mehr da, die haben sich schon aufgelöst; ich weiß gar nicht, was da jetzt los ist. Pressemeldungen liefern sie kiloweise, aber wenn es um etwas geht, gegen das sie sind, sind sie nicht anzutreffen. – Wenigstens kommt jetzt Kollegin Glawischnig daher.

Die Caritas hat sich im Verbund mit den Grünen wieder einmal furchtbar aufgeregt (Abg. Schieder: "Kommt daher"!), aber das war zu erwarten. (Abg. Schieder: "Kommt daher" sagt er!) Und Herr Pilz – er ist leider nicht da, ich hätte es ihm gerne direkt gesagt (Abg. Schieder: "Kommt daher"!)  – sieht sofort eine Gesamtoffensive der Regierung, um möglichst viel über die Menschen zu wissen. (Abg. Dr. Lichtenberger: No na nicht!) Gerade jener Herr Pilz, der nach alter marxistischer Widerstandsmaxime zum "phantasievollen" Ausfüllen von Fragebögen bei den Volkszählungen aufruft! Was Herr Pilz da macht, ist für mich nichts anderes als ein glatter Aufruf zum Gesetzesbruch.

Weil wir gerade bei dem Umstand des militanten Widerstands sind (Abg. Dr. Lichtenberger: Das wäre ja die Unterstellung einer Straftat!): Auch Kollegin Petrovic ist leider Gottes nicht da; wahrscheinlich sind sie alle in Deckung gegangen. (Abg. Dr. Lichtenberger: Bei Ihnen nicht! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)  – Kollegin Petrovic hat den Vogel abgeschossen, weil wir nämlich von Demokratie sprechen: Kollegin Petrovic ... (Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer. ) Völlig richtig! Nicht nur, dass sie in Berlin war, wo es darum ging, Österreich


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zu vernadern; nicht nur, dass sie bei den gewalttätigen Demonstrationen bei der Wiener Stadthalle war; nein, sie war natürlich auch bei der so genannten Opernball-Demonstration, meine sehr geehrten Damen und Herren, wo linkes Chaotengesindel Scheiben eingeschlagen hat ... (Heftige Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Abgeordneter! (Abg. Leikam: Ist ja unerhört! – Abg. Mag. Mainoni: Genauso ist es! – Abg. Schieder: Schämen Sie sich! – Ruf bei der SPÖ: Wie reden denn Sie? – Abg. Mag. Mainoni: Bekennen Sie sich dazu! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)

Herr Abgeordneter Mainoni! Erstens ist der Landeshauptmann von Wien kein Spitzel. Und den Ausdruck "Chaotengesindel" brauchen wir auch nicht. – Bitte setzen Sie fort!

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (fortsetzend): Ich nehme den Ausdruck "Chaotengesindel" mit Bedauern zurück; der Political Correctness entsprechend nenne ich das ganze "Autonome". Das wird möglicherweise die Roten nicht so erzürnen, aber wir wissen, wer damit gemeint ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die haben Fensterscheiben eingeschlagen, Geschäfte zertrümmert, Container angezündet und so weiter und so fort. (Abg. Parnigoni: ... kommen daher und führen sich auf wie im Hühnerstall!) Frau Kollegin Petrovic, die ja hauptberuflich als Berufsdemonstrantin hier herinnen im Parlament sitzt, war bei diesen Gewaltdemonstrationen wieder dabei. (Ruf bei der SPÖ: Ungeheuerlich, was Sie da aufführen!) Sie war wieder dabei, meine sehr geehrten Damen und Herren! – Kommen wir aber zum Gesetz zurück!

Pilz und die Sozialdemokraten sehen wieder einmal den Datenschutz gefährdet. Ich sage ausdrücklich dazu: Der Datenschutz ist ein sehr, sehr wichtiges Instrumentarium, das gewahrt gehört. – Sie sehen den Datenschutz wieder gefährdet; ich habe nur den Eindruck, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass gerade die SPÖ und auch die Grünen den Datenschutz des Öfteren zum Täterschutz machen wollen. (Abg. Dr. Wittmann: Ein jämmerlicher Auftritt!)

Ja, das ist so! Es ist ja grotesk, wenn die Polizei bei der Verfolgung von Straftätern vom Sozialamt kaum Auskunft bekommt oder, wie man auch gehört hat, Herr Abgeordneter Gradwohl im Ausschuss sagt, er hege große Sorge, dass sein Kuraufenthalt im Innenministerium bekannt wird, oder Herr Abgeordneter Parnigoni sich zu der Aussage versteigt: Bürgermeister und der Herr Bundesminister für Inneres wären ein "gefährliches Gemisch". – Ja was ist denn das?! (Abg. Kiss: Das war ein Ausschuss-Zitat!) Sagen Sie einmal, was sind denn das für Aussagen?! Es ist in der Tat geradezu grotesk!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kommen wir auf das Gesetz zurück! Es ist eine sinnvolle, effiziente Novelle, die Kosten spart und Doppelgleisigkeiten beseitigt. Selbstverständlich stimmen wir da gerne zu! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenberger: Das glaube ich! – Abg. Dr. Wittmann: Letztklassig bis jämmerlich!)

22.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger zu Wort gemeldet. – Ich bitte, die GO-Bestimmungen zu beachten. (Abg. Edler: Khol schweigt! Schüssel schweigt, Khol schweigt! – Abg. Dr. Wittmann  – in Richtung Freiheitliche –: Letztklassig bis jämmerlich!) – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.52

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Der Herr Vorredner hat in einer bemerkenswert letztklassigen Rede (Abg. Dr. Khol: Was wird hier berichtigt, bitte? – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen) eine Unterstellung gegenüber Frau Kollegin Petrovic getroffen (Abg. Schwarzenberger: Das ist aber keine Berichtigung!), indem er behauptet hat, Frau Kollegin Petrovic sei bei den gewalttätigen Demonstranten am Opernball gewesen. (Abg. Jung: Bitte, wo war Sie denn?)

Ich stelle hiemit richtig: Kollegin Petrovic war in Vermittlungstätigkeit auf Wunsch der Exekutive unterwegs. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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Meine Herren, wenn Sie das lächerlich finden (Abg. Dr. Ofner: Als "Mediatorin" war sie dort!), dann kann ich Sie auf Grund Ihres mangelnden Weitblicks wirklich nur bedauern! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schasching. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Kiss: ... drei Kilo schwerer Stein! Das war ihre Vermittlungstätigkeit! – Gegenrufe bei den Grünen.)

22.53

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Herr Präsident! Herr Innenminister! Geschätzte Damen und Herren! Es wäre vielleicht angebracht, die hitzige Diskussion ein wenig einzustellen. (Abg. Kiss  – in Richtung Grüne –: Worin hat die Vermittlungstätigkeit bestanden?) Herr Kollege, es ist schon spät, aber es wäre nett, wenn Sie mir ein bisschen zuhören würden!

Nach dem Redebeitrag meines Vorredners hätte ich Ihnen gerne etwas Sympathisches gezeigt. Schauen Sie her! (Die Rednerin hält einen Briefumschlag mit der Aufschrift "Hauptwohnsitz? Neulengbach – was sonst!" in die Höhe.) Wir haben hier eine ganz sympathische, nette Sache: "Hauptwohnsitz? Neulengbach – was sonst!" Das ist meine Heimatgemeinde, und ich bin auch stolz darauf. (Abg. Mag. Schweitzer: Super!) Die Volkszählung 2001 wird da beworben. Es wird da beworben ... (Abg. Mag. Schweitzer: Warum zwingt der Häupl alle Burgenländer, Wiener zu werden?)

Es ist schon passend, zu dem Thema diesen Folder zu zeigen, denn Sympathie und Werbeaktionen sind für uns ganz besonders wichtig, für Gemeinden, die um jeden einzelnen Kopf werben müssen. (Abg. Mag. Schweitzer: Ja!) Es geht ums Geld für die Kommunen, das Geld, das ihnen teilweise weggenommen wurde. Gemeindefinanzen sind eine schwierige Sache. (Ruf bei den Freiheitlichen: Dass Sie in der Regierung waren – stimmt das?) Uns fehlen ja Einnahmen aus der Getränkesteuer. Auch die Finanzausgleichsverhandlungen zwischen Bund und Ländern sind so ausgegangen, dass jetzt sehr vieles von den Lasten auf die Gemeinden abgewälzt wird. Da ist es schon verständlich, wenn man um jeden einzelnen Kopf wirbt, denn jeder einzelne Kopf bringt viel Geld für die Gemeinden. (Abg. Mag. Schweitzer: Ja! Was sagen Sie dann zum Häupl?)

Diese Volkszählung ... (Abg. Mag. Schweitzer: Was sagen Sie dann zum Häupl, wie er die Leute zwingt, nach Wien ...?)  – Herr Kollege! (Abg. Kiss: Na, was ist jetzt? – Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer. ) Ich repliziere noch einmal auf meinen Vorredner, denn auch das ist etwas, was nicht unerwähnt bleiben soll. Jetzt haben wir uns ja wieder beruhigt, jetzt können wir wieder zuhören. (Abg. Mag. Schweitzer: Wieso? Da kann man ja auch reden!) Mein Vorredner hat gesagt (Abg. Mag. Schweitzer: Das ist das Wesen des Parlaments, dass man auch mit Zwischenrufen redet!), dass sich die SPÖ über das Meldegesetz so furchtbar aufrege. Bevor ich es vergesse, muss ich ihm noch sagen, warum wir uns gegen die Sache mit den Obdachlosen verwahren. Das ist nämlich gerade die Diskriminierung, Herr Kollege Mainoni, denn diese brauchen eine Hauptwohnsitz-Bestätigung, während jeder andere mit einem Meldezettel hingeht. Daran sind sie sofort erkennbar, und das ist Diskriminierung, Herr Kollege Mainoni! (Abg. Kiss: Und was wäre Ihr Vorschlag?) Das haben Sie offensichtlich nicht verstanden! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Jung: Und was ist jetzt der Fall?)

Aber im Zusammenhang mit der Volkszählung (Abg. Kiss: Was wäre Ihr Vorschlag?) werden ja auch persönliche Daten abgefragt, werden persönliche Dinge abgefragt. (Abg. Jung: Was haben Sie seit Jahrzehnten getan?) Wir von der SPÖ lehnen es ausdrücklich ab, dass gemeinsam mit der Volkszählung 2001 auch eine melderechtliche Gesamterhebung durchgeführt wird. Ich möchte die gesetzlichen Bestimmungen nicht noch einmal wiederholen, Sie haben sie heute schon zweimal vorgetragen bekommen. (Abg. Jung: Vielleicht könnten Sie uns einen Lösungsvorschlag machen?)

Es ist bedenklich, wenn man die Bürgerinnen und Bürger nicht entsprechend informiert. Darauf ist wirklich größter Wert zu legen, und es ist daher darauf aufmerksam zu machen, dass in diesem Fall Daten durchaus auch an Gemeinden weitergegeben werden können. (Abg. Kiss: In


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Neulengbach ...!) Man weiß doch, wie es auf dem Land zugeht: Man kennt einander sehr gut, und wenn nette, freundliche Gemeindebedienstete in einen Haushalt kommen und Dinge wie Vereinszugehörigkeiten abgefragt werden, dann ist das etwas, dem man sich nicht verschließt.

Dazu ein Beispiel aus Tirol – wie wird das wohl weitergehen?, Herr Kollege Khol hat dazu sicherlich eine ganz besondere Meinung, die Bürgergesellschaft wird ja dort bereits erprobt –: Man überlegt Vergaberichtlinien bei den Gemeindewohnungen, und da wird es spannend: Bei diesen Vergaberichtlinien überlegt man sich nämlich, ob nicht vielleicht Tätigkeiten in Vereinen, besonders hervorragendes Engagement in Vereinen durch Bevorzugung bei der Vergabe von Gemeindewohnungen belohnt werden sollen. Das ist eigentlich, wenn man sich das genau überlegt – und daher auch die mediale Aufregung darüber –, schlichtweg eine Frechheit gegenüber all denjenigen, die eine Gemeindewohnung vielleicht noch viel dringender bräuchten. Es ist unfair, dass vielleicht dann eine allein erziehende Mutter nicht zu diesem Vorteil kommt, aber ein Schützenhäuptling durchaus eine Gemeindewohnung bekommt. Das gehört da wirklich überlegt! (Ruf bei der ÖVP: Was hat das mit der Volkszählung zu tun?)

Noch einmal zurück zum Meldewesen: Die Verknüpfungsstrategien, die hier gefahren werden, und der Verknüpfungsdschungel sind eigentlich das Bedenkliche. Dass Volkszählung und Meldewesen parallel laufen, halte ich für bedenklich, und auch die Novelle zum Meldegesetz, das Zentrale Melderegister in Verknüpfungsmöglichkeit mit den Daten der Sozialversicherungsträger halte ich für überaus bedenklich. In diesem Sinne ist der "gläserne Mensch" – den wir nicht wollen – bald fertig. Dank all dieser Verknüpfungen können sich die Menschen in Österreich in Zukunft durchleuchtet, bespitzelt, überwacht fühlen. Das lehnen wir ab!

"Big Brother is watching you" heißt ab sofort auf Österreichisch: "Black and Blue are watching you". (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte. (Abg. Kiss  – in Richtung der sich zu ihrem Sitzplatz begebenden Abg. Schasching –: Das Tragische ist, Sie glauben das sogar noch!)

22.59

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die gegenständliche Regierungsvorlage ist schon sehr viel debattiert worden. Das Bundesgesetz zur Änderung des Meldegesetzes 1991 bringt mit Sicherheit große Vorteile in der Verwaltung mit sich.

Nicht nur, dass sich endlich die EDV, die ja in unserem Zeitalter gang und gäbe ist, durchgesetzt hat und die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Technik besser genutzt werden, führt diese Änderung auch zur Nutzung von Einsparungspotentialen, die schon lange möglich gewesen wären. Durch die Errichtung des Zentralen Melderegisters sind geschätzte Einsparungen in der Höhe von jährlich 166 Millionen Schilling möglich. Es ist geradezu eine Schande, dass dieses Potential nicht bereits früher genutzt wurde.

Bereits in der Meldegesetz-Novelle 1991 wurde ein Zentrales Melderegister vorgesehen, aber eine Realisierung wurde, wie bei so vielen anderen Dingen auch, von dem unter sozialistischer Verantwortung stehenden Innenministerium nicht zustande gebracht. Die neue Regierung aber schafft es – und das ist auch ihr Markenzeichen –, rasch Reformen umzusetzen und dort zu sparen, wo es am wenigsten wehtut, nämlich bei den Doppelgleisigkeiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich weise noch einmal darauf hin, dass in 14 Städten in Österreich die Doppelgleisigkeit abgeschafft wird. Dort waren nämlich die Magistrate für das Wählerverzeichnis und die Bundespolizeidirektionen für das Meldewesen zuständig. Nunmehr ist die alleinige Kompetenz beim jeweiligen Bürgermeister angesiedelt.

Lassen Sie mich auch kurz einen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Statistik Österreich sagen, denen es gelungen ist, die Fragestellungen der Volksbefragung in solcher Art


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und Weise zu formulieren, zu beschränken und zu kombinieren, dass statt der vorgesehenen 60 Fragen nur noch 20 zu beantworten sind, was die Interviewzeit bei der Volksbefragung auf ein erträgliches Maß reduzieren wird, ohne die Qualität der Ergebnisse zu verschlechtern.

Auf Grund der Aussagen meiner Vorrednerin nun noch eine Anmerkung zu den Änderungen der §§ 1 und 19 im Artikel 1: Es ist nun möglich, Obdachlose, für die bisher keine Meldung angenommen werden konnte, weil kein Hauptwohnsitz eruierbar war, ebenfalls zu registrieren. Dies hat positive Auswirkungen für alle Seiten, da man diese Gruppe nicht länger im gesetzlosen Raum stehen lässt.

Die geplanten Änderungen gestalten das Gesetz bürgerfreundlicher und tragen dem Gedanken der Dienstleistung am Bürger Rechnung. Wir erreichen damit mehr Transparenz mit weniger Aufwand – zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger – und somit einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Steuergeld. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reindl. Er hat das Wort.

23.02

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Novelle des Meldegesetzes ist auch ein Teil der Verwaltungsvereinfachung, die von der neuen Bundesregierung Schritt für Schritt umgesetzt wird. Die gesamte meldebehördliche Kompetenz wird nun auf die Bürgermeister übertragen. Bisher war es so, dass in Gemeinden, in deren Sprengel Bundespolizeidirektionen bestehen, die Verzeichnisse sowohl von den Gemeinden als auch von den Bundespolizeidirektionen geführt wurden. Diese Doppelgleisigkeiten werden ein für alle Mal der Vergangenheit angehören. Das ist ein wesentlicher Schritt zur Straffung der Verwaltung und somit zur Senkung der Kosten. Meine Damen und Herren, das ist der Stil der neuen Bundesregierung.

Meine Damen und Herren! Interessant sind die Aussagen von linken Oppositionspolitikern dazu. Der sozialdemokratische Abgeordnete Parnigoni ortete sowohl im Innenausschuss am 27. Februar dieses Jahres als auch heute hier im Plenum Tendenzen in Richtung "gläserner Mensch" und eine "unverhältnismäßige Form der Nachforschung". – Herr Kollege Parnigoni, ich kann Sie beruhigen: Der vorliegende Gesetzentwurf wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Datenschutzrat erarbeitet. Dies hat Ihnen auch bereits der Herr Bundesminister für Inneres gesagt. Malen Sie also nicht den Teufel an die Wand, Herr Kollege Parnigoni!

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Vom Teufel zur Religion: Der linke grüne Abgeordnete Dr. Pilz macht sich Sorgen um die rechtlichen Konsequenzen, wenn das Religionsbekenntnis nicht angegeben wird. (Abg. Öllinger: Angegeben wird!) Seine Bedenken seien ebenso zerstreut. (Abg. Öllinger: Umgekehrt!) Herr Kollege Öllinger, das Nichtausfüllen dieser Rubrik ist nicht strafbar, weil das Religionsbekenntnis nicht in das Zentrale Melderegister aufgenommen wird. (Abg.


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Dr. Lichtenberger: Das wäre ja noch schöner!)

Es ist wohl ein verspäteter Faschingsscherz, wenn sich ausgerechnet das ehemalige Mitglied der Revolutionären Marxisten Dr. Pilz um das Religionsbekenntnis Sorgen macht. Er wird doch nicht anfangen, täglich mit gefalteten Händen das Vaterunser zu beten? (Heiterkeit bei den Grünen.)  – Meine Damen und Herren, viel eher ist anzunehmen, dass er den tiefroten Marxistenhimmel bevorzugen wird! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

23.05

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich konnte mir wirklich nicht vorstellen, dass dieses Thema, Volkszählung 2001 und der Aufbau eines Melderegisters, solche Emotionen entfacht, wie das heute der Fall war. (Abg. Kiss: Bei den Roten!) Ich weiß, bei den Roten, bei der SPÖ, und bei den Grünen. (Abg. Dr. Lichtenberger: Es war ja bis zu Mainoni eine geordnete Debatte!) Wir haben so viele Diskussionen geführt über die Durchführung dieser Volkszählung, über den Aufbau eines Personenkennzeichens und eines Melderegisters, dass das alles nicht glaubhaft ist.

Ich möchte wirklich klar sagen: "Attacken gegen bürgerliche Freiheiten", "gläserner Mensch", "verantwortungslose Menschen sitzen an den Schalthebeln" – es ist eine Ungeheuerlichkeit, so etwas zu sagen und so etwas zu unterstellen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Das bitte jenen Menschen, die im Österreichischen Statistischen Zentralamt saßen und seit über 130 Jahren Volkszählungen machen! Meine Damen und Herren, in keinem einzigen Fall seit Bestehen der amtlichen Statistik gibt es auch nur einen Verdacht, dass persönliche Daten weitergegeben worden wären. (Abg. Dr. Lichtenberger: Nicht das Problem!) Sie können hier keinen einzigen Verdacht und einen Nachweis schon überhaupt nicht erbringen.

Was ist es? – Wir brauchen eine Volkszählung. Jawohl, wir brauchen die Volkszählung für den Finanzausgleich, aber wir brauchen die Volkszählung auch für Sie alle, die Sie hier sitzen. Meine Damen und Herren von der SPÖ, Sie brauchen die Volkszählung genauso wie wir von den anderen Parteien! Ich halte es einfach für eine Unerhörtheit, was Sie hier unterstellen!

Die Zusammenführung von Daten der Volkszählung mit den Melderegistern bei den Gemeinden – diese werden ja primär von den Gemeinden geführt – ist doch eine Verwaltungsvereinfachung. Da geht es nicht darum, dass Daten fälschlicherweise weitergegeben werden. Die Sozialversicherungsnummer wird verschwinden, Herr Abgeordneter Öllinger! Es ist eine Unterstellung, wenn Sie behaupten, dass in den Melderegistern Sozialversicherungsnummern registriert werden. (Abg. Öllinger: Wir haben gar nichts behauptet! ... mit den Daten Politik gemacht wird!)

Meine Damen und Herren! Aber etwas ... (Abg. Parnigoni: ... Gleichsetzung!) Es ist nicht möglich, Herr Parnigoni, dass dort Daten weitergegeben werden können, dass man mit der Sozialversicherungsnummer in den Melderegistern arbeiten kann! Wenn Sie das unterstellen, dann sagen Sie das wider besseres Wissen! (Abg. Parnigoni: Das können Sie nicht garantieren!) Dafür garantiere ich Ihnen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Herr Abgeordneter Parnigoni, dafür garantiere ich, weil ich zum vierten Mal die Volkszählung in meinem Bundesland hauptverantwortlich leiten werde. (Abg. Parnigoni: Dass niemand einen Datenmissbrauch begeht?) Ich habe auch die Volkszählungen 1971, 1981 und 1991 hauptverantwortlich geleitet.

Aber etwas ist unfair – und das möchte ich hier auch ganz klar sagen –: Es ist unfair, wenn Gemeinden versuchen, einander Bürger abzuwerben. Das ist unfair – das gilt für Bürgermeister Häupl genauso wie für viele andere Bürgermeister. Ich würde mir wünschen, dass diese unfairen Abwerbungen schleunigst beendet werden. Lassen wir die Bürger selbst entscheiden, wo sie den Hauptwohnsitz haben! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Die Volkszählung ist notwendig. Das Melderegister ist genauso notwendig und wurde von Ihnen, von der SPÖ, seit 1971 gefordert. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Auer: Das haben sie vergessen, die Herrschaften da drüben!)

23.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Egghart. Er hat das Wort.

23.09

Abgeordneter Robert Egghart (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die vorliegende Gesetzesmaterie ist eine wirklich in allen Dingen ausgewogene. Sie bringt eine Verwaltungsvereinfachung mit sich, sie ist im sozialen Bereich sehr ausgeklügelt, sie bringt einfachen Menschen größere Vorteile.

Herr Bundesminister! Man kann Ihnen zu dieser Novelle nur gratulieren. Ich möchte Sie hier nur etwas fragen. Sie haben in einem Artikel vom 12. Februar im "profil" geschrieben, dass Sie allein in der Bundespolizeidirektion Wien 259 Beamte einsparen, die Sie vor allem draußen auf der Straße – im "sicherheitsnäheren Bereich", wie Sie das bezeichnen – einsetzen werden. Herr


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Bundesminister, ich glaube, das ist speziell in Wien sehr wichtig. Wir hatten in den letzten Jahren größte Probleme, vor allem mit den Demonstrationen. Ich denke in diesem Zusammenhang etwa nur an den Sturm auf das Burgtheater, als es keinen Einsatzbefehl von der roten Spitze der Wiener BPD gab.

Herr Bundesminister! Es ist aus meiner Sicht einiges vor allem dann im Argen, wenn ich mir zum Beispiel vorstelle, dass man beim damaligen Vortrag des Herrn Bundesministers Grasser, bei dem auch der Herr Bundeskanzler dabei sein sollte, den Bundeskanzler noch im letzten Moment vor diesem Überfall, vor diesem Angriff auf das "Marriott" – bei dem es zu Sachschäden kam und Polizeibeamte verletzt wurden – warnen konnte, damit er nicht dort hinging.

Ich glaube, dass es sicher sehr gut ist, diese Beamten dort einzusetzen und Ruhe für die Bevölkerung zu bekommen. Die Leute haben sich das wirklich verdient, es gibt die Notwendigkeit, dort stärkstens durchzugreifen. Allein schon der Wiener Opernball hat wieder gezeigt, welche Probleme wir haben, da brauche ich nur daran zu denken, was mir Staatssekretär Finz erzählt hat: Er fährt am Polizeikordon vorbei, vor ihm ein Taxi, hinter ihm ein Taxi; fünf Chaoten kommen auf diese zu, die Scheiben werden mit Baseballschlägern eingeschlagen, und es gibt keinen Einsatzbefehl der Polizei.

Herr Bundesminister! Ich glaube, dass es da wirklich notwendig sein wird, im Bereich der politischen Spitze der BPD Wien einmal aufzuräumen, denn der Fisch beginnt am Kopf zu stinken. Ich glaube, das wird notwendig sein, um dort auch den "kleinen" Beamten die notwendige Sicherheit zu geben, dass sie nicht allein gelassen werden.

Den Kollegen von der linken Reichshälfte möchte ich Folgendes sagen. Wenn Sie große Bedenken wegen des Gesetzes haben, dann kann man nur eines sagen: Der Schelm denkt so, wie er ist.

Was mich heute besonders gestört hat, ist – und das ist sehr interessant –, dass man Rechtsbrecher der linken Szene nicht als "Chaotengesindel" bezeichnen darf, obwohl Brandstifter und Messerstecher darunter gewesen sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Ich glaube, bei aller Vorsicht der Wortwahl wird es doch notwendig sein, mit der nötigen Deutlichkeit auf die Probleme in Wien hinzuweisen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt der Herr Bundesminister. – Bitte, Herr Minister.

23.12

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Drei Anmerkungen und der Versuch einer Aufklärung über Beiträge.

Zuerst zum Abgeordneten Kiermaier: Herr Abgeordneter, alle Überlegungen, die der Verfassungsdienst angestellt hat, wurden in die jetzt vorliegende Novelle eingearbeitet. Vielleicht hatten Sie einen Vor entwurf zur Verfügung und nicht den jetzt zur Diskussion und Beschlussfassung vorliegenden Entwurf.

Zum Abgeordneten Reindl muss ich sagen: Ja, das Meldewesen wird übertragen, auch deshalb, weil das eine klare Forderung des Städtebundes war. Ich bin damit einer jahrzehntelangen Forderung des Städtebundes nachgekommen, und ich kann eigentlich nicht nachempfinden, warum das nicht einer meiner Vorgänger bereits erledigt hat.

Zu dem Hinweis von Ihnen: Diese Novelle ist selbstverständlich EU-konform! Die EU-Richtlinie, die Sie ansprechen, wurde erstellt und gilt ausschließlich für Gemeinschaftsstatistiken. Und das ist hier, mit Verlaub, nicht der Fall.

Und in Richtung der Frau Abgeordneten Lichtenberger: Frau Abgeordnete, die von Ihnen so genannte "Vermittlung" der Frau Abgeordneten Petrovic bei den gewalttätigen Ausschreitungen


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rund um den Opernball war wirklich nicht hilfreich! Ich muss das so sagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Diese Aktion hat unsere Arbeit sehr behindert und ihr sehr geschadet. Diese Aktion ist auf völliges Unverständnis und auf massive Ablehnung gestoßen. Mit Verlaub, meiner Wahrnehmung nach hat das wirklich nicht zur Hebung des Ansehens der Frau Abgeordneten oder der Abgeordneten insgesamt beigetragen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol: Oh!)

23.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

23.15

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, zuerst noch eine kurze Stellungnahme zu Ihrer letzten Aussage: Ich glaube, wenn eine Abgeordnete gebeten wird, hinzukommen und dort mitzuhelfen (Abg. Dr. Khol: Von wem? – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen), dass Ausschreitungen unter Umständen nicht eskalieren, dann ist das eine Verantwortung, die jeder Abgeordnete von uns wahrnehmen sollte (Abg. Kiss: Wer hat sie gebeten? Wer?), wenn er darum gebeten wird. Das jetzt schlecht zu machen – Herr Minister, da verstehe ich Sie nicht ganz! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Khol: Vom "TATblatt" gerufen!)

Jetzt zur Volkszählung, Herr Minister. Die Volkszählung, die wir leider – ich sage wirklich: leider! – jetzt im Mai haben werden, trägt Gewaltbereitschaft in einer anderen Form in sich, indem Menschen gezwungen werden, sich an einem Ort als Hauptwohnsitz anzumelden, der nie und nimmer ihr Hauptwohnsitz ist und auch nie und nimmer ihr Hauptwohnsitz sein wird. Besonders schlimm ist es dann, wenn behinderte Menschen auf begrenzte Zeit zum Beispiel in ein Heim kommen müssen, weil die Betreuung zu Hause derzeit nicht gewährleistet werden kann.

Genau so ein Schicksal betreue ich seit knapp vier Wochen. Da geht es konkret um einen 49-jährigen Mann, der einen Schlaganfall hatte und übergangsweise, bis seine Wohnung entsprechend adaptiert sein wird, in einem Pflegeheim leben muss. Er tut das nicht freiwillig, er hätte sich mit 49 Jahren sicher nicht – auch nicht übergangsweise – das Pflegeheim ausgesucht. Wissen Sie, was da passiert ist? – Dieses Pflegeheim steht leider nicht in der Gemeinde, in der er sonst wohnt. Jetzt ist er von dieser zuständigen Gemeinde gezwungen worden, dass er sich dort, obwohl er nur übergangsweise dort wohnen wird, hauptwohnsitzlich anmeldet. Das heißt, er muss seine Familie verlassen, er muss sich von seiner Familie mit zwei Kindern, mit der er an seinem Hauptwohnsitz zusammenlebt, abmelden. Er muss sich abmelden, weil er sonst in diesem Heim keinen so genannten Vertrag bekommt. (Abg. Ing. Westenthaler: Eure Gruselgeschichten ...!)

Sie sagen "mein Gott"? – Wissen Sie, so "mein Gott", wie Sie das sagen, ist es nicht! Sie kennen die Situation nicht. (Abg. Neudeck: Er wohnt ja nicht zu Hause ...!) Wenn sich dieser Mann jetzt aus seiner Gemeinde hauptwohnsitzlich abmeldet, dann hat er keine Chance, in seiner Gemeinde eine behindertengerechte Wohnung zu bekommen – so ist es! –, weil er eine gewisse Zeit lang in seiner Gemeinde gemeldet sein muss (Abg. Großruck: Von welcher Gemeinde sprechen Sie?), um einen Anspruch auf eine gemeinnützige Wohnung zu haben. (Abg. Böhacker: Welche Gemeinde ist das? Was ist dort für ein Bürgermeister?)

Ich habe dem Herrn Minister bereits eine Anfrage geschickt, und ich bin schon neugierig darauf, wie er sie mir beantworten wird. Ich habe auch mit dieser zuständigen Gemeinde Kontakt aufgenommen. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Dort haben sie mir gesagt: Wenn nicht die Volkszählung wäre, wäre es uns völlig egal, ob dieser Mann bei uns an einem Hauptwohnsitz oder einem Zweitwohnsitz gemeldet ist. Jetzt geht es um die Volkszählung, wir brauchen das Geld, das Geld ist uns wichtig. – Was mit dem Mann danach geschieht, ob er dann in seiner Gemeinde eine Wohnung bekommen wird oder nicht, das ist nicht ihr Problem.


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57. Sitzung / Seite 225

Das sind Auswüchse dieser Volkszählung, die Menschen wirklich in skandalöse Situationen bringen. Man entwurzelt sie aus ihren Gemeinden, nur um das "Kopfgeld" zu bekommen, auch wenn der Mann, wie in diesem Fall, nur 14 Tage oder drei Wochen – oder vielleicht, wenn er Pech hat, sechs Wochen – dort bleiben und dort leben muss. (Abg. Großruck: Das ist falsch!) Das sind die Auswüchse Ihrer Volkszählung, neben den Auswüchsen, dass Sie inzwischen sogar die Sozialversicherungsnummer wissen wollen, nur weil es um die Volkszählung geht. (Abg. Neudeck: Das war schon für die alten Römer nicht angenehm, das Zählen!)

Ich habe von Wien einen Fragebogen bekommen, den ich auch mit meiner Sozialversicherungsnummer hätte ausfüllen sollen. Herr Minister! Ich frage Sie – und hoffe, Sie können es mir beantworten –: Was hat meine Sozialversicherungsnummer mit der Volkszählung zu tun? – Wenn Sie mir sagen: nichts! – weil sie ja auch nichts damit zu tun hat –, dann frage ich Sie: Warum kann dann die Gemeinde Wien meine Sozialversicherungsnummer für die Volkszählung abfragen?

Das hat einen Grund: Es geht dabei nur darum, dass versucht wird, Daten von der Volkszählung mit anderen Daten zu verknüpfen, und die Sozialversicherungsnummer ist natürlich eine wesentliche Nummer. Wenn Sie jetzt den Kopf schütteln und sagen, dass es sich nicht so verhält, dann erklären Sie mir bitte, was die Sozialversicherungsnummer mit der Volkszählung zu tun hat, nämlich nichts! Es geht in diesem Zusammenhang nur um Datensammlung und Datenzusammenführung und darum, zu wissen, wo sich der Einzelne aufhält und was er macht! Damit wird er schön langsam mehr oder weniger durchgängig auf Schritt und Tritt kontrolliert!

Wenn heute in der Volkszählung bereits gefragt wird, mit wem ich auf meinem Zweitwohnsitz lebe, wie oft dieser sich dort aufhält, ob und wie viele Tage im Jahr sich auch die Kinder auf meinem Zweitwohnsitz aufhalten, dann empfinde ich das als Eingriff in meine persönliche Freiheit. Das ist ein ganz klarer Eingriff in meine persönliche Freiheit! Es darf für die Volkszählung absolut nicht von Interesse sein, ob ich an meinem Zweitwohnsitz eine Waschmaschine und ein Bügeleisen habe und wie oft mein Sohn, mein Lebensgefährte, mein Freund oder wer immer mich besuchen und wie viel Tage sie bleiben. Dabei handelt es sich um ein Sammeln von Daten, das nicht gerechtfertigt ist!

Unten auf diesem Zettel ist noch gestanden, dass, wenn ich nicht bereit bin, diese Daten anzugeben, dieses Volkszählungsblatt an das Innenministerium übergeben wird und mir dann vorgeschrieben wird, wo mein Hauptwohnsitz zu sein hat. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, da hört es sich ganz einfach auf! Ich bin eine mündige Bürgerin, und alle Menschen in diesem Land haben das Recht, ihren Hauptwohnsitz dort zu wählen, wo sie ihn haben wollen – und nicht dort, wo eine Gemeinde, ein Landeshauptmann, ein Herr Minister oder wer immer das wünschen!

Wenn Sie inzwischen schon so weit gehen, dass Sie behinderte Menschen unter Druck setzen, sich in ihrem Heim anmelden zu müssen und damit jeden Sozialkontakt und jeden Anspruch ihrer Heimatgemeinde gegenüber zu verlieren, dann frage ich Sie, meine Damen und Herren: Wohin sind wir gekommen, und wie wichtig ist Ihnen der einzelne Mensch? – Wichtig ist Ihnen eigentlich nur mehr das Kopfgeld jedes einzelnen Bürgers! (Beifall bei den Grünen.)

23.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich die Debatte.

Wir gelangen zur Abstimmung, und zwar stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 501 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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57. Sitzung / Seite 226

Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, ein Zeichen geben. – Ich stelle fest: Das Gesetz ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

14. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (418 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG, BGBl. I Nr. 120/1997 idF BGBl. I Nr. 134/1999) geändert wird (496 der Beilagen)

15. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag 356/A(E) der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Helmut Kukacka und Genossen betreffend Maßnahmen gegen Drogen im Straßenverkehr (490 der Beilagen)

16. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag 89/A(E) der Abgeordneten Kurt Eder und Genossen betreffend die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Erhöhung der Griffigkeit österreichischer Straßen (494 der Beilagen)

17. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 26/A der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (495 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 14 bis 17 der Tagesordnung.

Die Beratungen über diese Punkte werden gemeinsam durchgeführt.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. Die Uhr ist auf 6 Minuten gestellt. Ich erteile ihr das Wort.

23.25

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Verkehrspaket, das nun spätabends zur Beschlussfassung vorliegt, enthält eine sehr vielfältige Mischung von verkehrsrelevanten Anträgen.

Der erste Antrag betreffend die Frage der Neuregelung der Führerscheinpflicht beziehungsweise Ausweispflicht für Microcars hat nicht die Zustimmung von uns Grünen gefunden, und zwar letzten Endes auf Grund eines kleinen, aber sehr relevanten Details. – Die so genannten Microcars werden sehr oft als "Ausweichfahrzeuge" verwendet, so zum Beispiel dann, wenn jemandem wegen öfteren Alkoholmissbrauchs am Steuer der Führerschein abgenommen wird. Sie werden auch von bestimmten Leuten verwendet, die sich sozusagen schwer tun würden, einen Führerschein zu erwerben. (Zwischenruf des Abg. Haigermoser. )

Wir haben natürlich ein Problem damit, wenn Sie die Erwerbung der Berechtigung zum Fahren eines solchen Fahrzeuges letzten Endes so leicht machen und ohne Prüfung ermöglichen. Hätten Sie ermöglicht, dass auch diese willkürliche 24-Jahre-Grenze weggefallen wäre, dann wäre mit unserer Zustimmung zu rechnen gewesen. Es ist nicht einzusehen, warum es an einer willkürlichen Altersgrenze hängen soll, ob jemand eine Prüfung über das, was er zu wissen hat, wenn er ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fährt, ablegen muss. Das war für mich der Stein des Anstoßes, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen konnten.


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Eine Neuregelung ist dringend notwendig, denn natürlich kann jemand – abgesehen von der Frage der Geschwindigkeit –, sofern er nicht verantwortungsvoll fährt und dafür ausgebildet ist, bei einem Unfall die gleiche Schadenswirkung entfalten wie jemand, der mit einem Auto unterwegs ist. Deswegen war für mich diese Begünstigung nicht tragbar.

Der letzte Antrag, der hier zur Debatte steht, ist der Antrag auf ein Nachtfahrverbot, welches ich für den Alpenraum seit Anfang dieser Legislaturperiode immer wieder mit Ihnen in Diskussion zu bringen versuche. Dieser Antrag ist mehr als wichtig, und es ist sehr schade und sehr traurig, dass Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, ihn ablehnen werden, denn mit der Neuregelung der LKW-Fahrverbote auf europäischer Ebene, die im Frühjahr dieses Jahres zu erwarten ist, wird Österreich jegliche Chance genommen, neue Fahrverbote einzuführen. Ich meine, wir geben somit ein äußerst problematisches Feld auf, denn wenn wir auf TEN-Strecken, also auf Strecken von transeuropäischer Bedeutung, keine Regelung zum Schutz der Anrainer mehr einführen können, dann geben wir ein wichtiges und notwendiges Instrument der Verkehrspolitik insgesamt aus der Hand. – Ich weiß aber, dass Sie unter dem Druck der Frächterlobby stehen und dieses Fahrverbot nicht einführen dürfen!

Ich komme zum letzten Punkt, der im Verkehrsausschuss lang diskutiert wurde, nämlich zur Frage von Alkohol und Drogen am Steuer. Auch diesbezüglich wären wir von der Intention her gar nicht so weit auseinander gewesen, wenn Ihre Intention diejenige gewesen wäre, die zu verfolgen Sie vorgeben zu haben, nämlich die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Meine Damen und Herren! Wenn wir die Verkehrssicherheit erhöhen wollen, dann müssen wir auf die Wirkung von Medikamenten, Drogen und Alkohol am Steuer abzielen – und nicht auf die Tatsache, ob jemand irgendwann einmal lange vorher eine Droge konsumiert hat. Außerdem müssen wir berücksichtigen – und das haben Sie nicht getan! –, dass manche Drogen schlicht und ergreifend überhaupt nicht nachweisbar sind. Weiters wurde von Ihnen nicht berücksichtigt, dass es bisher keine verlässlichen Tests gibt, bestimmte Drogen und Medikamente hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit zu beurteilen. Das heißt, die Exekutive hat – wie es jetzt der Fall ist – ohne Schulung keinerlei Chance, wirklich die Differenz festzustellen.

Meine Damen und Herren! Sie hätten, um Ihrer Intention, die Verkehrsicherheit zu erhöhen, tatsächlich zu folgen, unserem Antrag zustimmen müssen, der im Bereich der Verkehrssicherheit wesentlich weiter geht als das, was Sie beantragt haben. Offensichtlich geht es Ihnen aber nur um Drogenpolitik auf dem Rücken der Verkehrssicherheit. (Abg. Haigermoser: Mit dieser Ansicht sind Sie aber allein!) Das lehnt sogar auch der ÖAMTC ab! (Beifall bei den Grünen.)

Ich bringe den Entschließungsantrag, den ich im Ausschuss im Laufe der Debatte schon eingebracht habe, noch einmal ein. (Abg. Haigermoser: Diesem Antrag können wir nicht zustimmen!) Ich halte ihn für wesentlich weitgehender und wesentlich zielführender als den Antrag, den Sie gestellt haben, weil er auf die Wirkweise von Drogen, Medikamenten und Alkohol abstellt.

Dieser Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Lichtenberger, Freunde und Freundinnen betreffend ein konsistentes Gesamtpaket gegen Suchtmittel inklusive Alkohol im Straßenverkehr

Der Nationalrat wolle beschließen:

"1. Die Bundesregierung wird ersucht, alles zu unternehmen, um Aktivitäten gegen Beeinträchtigungen durch Suchtmittel inklusive Alkohol sowie Arzneimittel im Straßenverkehr weiter zu intensivieren und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass alle Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Personen, die infolge einer Abhängigkeit von Sucht- oder Arzneimitteln in ihrer Fahrtüchtigkeit dauerhaft oder aktuell beeinträchtigt sind, eine Lenkerberechtigung weder vorbehaltlos erteilt noch belassen wird.


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2. Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres, soziale Sicherheit und Generationen sowie Justiz zu prüfen,

a) welche nachweisbaren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit das deutsche Modell der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs über den Straßenverkehr (Nachweis des Suchtmittelkonsums als Kriterium statt Nachweis der Beeinträchtigung) hat sowie ob und unter welchen Voraussetzungen es auf österreichische Bedingungen übertragen werden kann und dem Nationalrat im Fall der Übertragbarkeit entsprechende Gesetzesvorschläge vorzulegen;

b) welche Maßnahmen zu einer Verbesserung der Exekutierbarkeit der bereits bestehenden Suchtgiftverbotes im Straßenverkehr nötig sind und getroffen werden können;

c) welche Schulungsmaßnahmen im Bereich der Exekutive und der ÄrztInnenschaft Voraussetzung eines intensiveren Vorgehens gegen suchtmittelbedingte Gefährdungen der Verkehrssicherheit sind und wie diese inhaltlich und finanziell sicherzustellen sind;

d) welche Maßnahmen, wie etwa Absenkung der Grenze bei Alkoholbeeinträchtigung auf 0,2 Promille oder Verschärfung der Strafpraxis bei wiederholt nachgewiesener Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Alkoholkonsum, zur Verringerung des Alkoholproblems im österreichischen Straßenverkehr geeignet sind.

3. Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, der konsequenten Überwachung der bestehenden Regelungen zu Suchtmitteln inklusive Alkohol im Straßenverkehr künftig höchstes Augenmerk zu widmen, insbesondere und zu diesem Zweck die Verbesserung der technischen Ausrüstung in Angriff zu nehmen und dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Exekutivbeamten in umfassender Weise die nötigen Kenntnisse über das Erkennen einer Beeinträchtigung durch Suchtmittel und das entsprechende Verhalten im Verdachtsfall vermittelt wird sowie den Exekutivbeamten eine praxistaugliche Checkliste sowie in der Praxis erprobte, verlässliche und aussagekräftige Tests zur Konkretisierung eines Anfangsverdachts auf Suchtmittelbeeinträchtigung zur Verfügung zu stellen und hiezu die nötigen Entscheidungen vorzubereiten.

4. Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres sowie für Bildung, Wissenschaft und Kultur umfassende Maßnahmen zur Aufklärung über die Gefahren einer Suchtmittelbeeinträchtigung beim Lenken von Kraftfahrzeugen und zur Prävention des Lenkens von Fahrzeugen in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand zu setzen.

*****

Meine Damen und Herren! Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, dann haben wir ein effizientes Paket zur Hebung der Verkehrssicherheit geschnürt!

Ihr Antrag ist dazu nicht tauglich. (Beifall bei den Grünen.)

23.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben verlesene Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, unterfertigt und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kurt Eder. – Bitte.

23.35

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundesminister! Im Verkehrsausschuss haben wir mehrere Fragen beraten, die sich mit Verkehrssicherheit beschäftigten. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal erwähnen, dass trotz der Senkung der Zahl der Verkehrsunfalltoten auf 995 Verkehrstote im Vorjahr die Unfallzahlen in Österreich im internationalen Vergleich noch immer viel zu hoch sind und daher dringend weitere Anstrengungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Öster


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reichs Straßen unternommen werden müssen. Wir fordern daher ein nationales Verkehrsicherheitsprogramm für alle Verkehrsträger mit dem Ziel, die Unfallszahlen bis 2005 auf höchstens 600 Verkehrstote pro Jahr in Österreich zu reduzieren, also nochmals um ein gutes Drittel zu senken.

Frau Bundesminister! Ihr Vorschlag, wonach Sie ein nationales Verkehrssicherheitskonzept ausschließlich für den Autoverkehr und nicht auch gleichzeitig für LKW und andere Verkehrsträger vorlegen wollen, scheint uns etwas zu wenig und unzureichend zu sein.

Meine Damen und Herren! Wir haben uns im Ausschuss vor einigen Tagen mit einer Führerscheingesetznovelle beschäftigt, in welcher für Lenker von Microcars – also dieser Kleinkraftfahrzeuge – nicht zuletzt auch zum Schutz der betreffenden Lenker selbst entsprechende Ausbildungsvorschriften vorgesehen sind. Wir konnten auf Grund unseres Antrages im Verkehrsausschuss Übereinstimmung mit den Regierungsparteien dahin gehend erzielen, dass die entsprechende Ausbildung jetzt nicht nur bei Fahrschulen, sondern auch in den Autofahrerklubs erfolgt, welche die Mopedfahrausbildung ja bereits seit Jahren hervorragend vornehmen. Somit kann jetzt die Lenkerberechtigung für Microcars unbürokratisch und ohne großen finanziellen Aufwand auch bei den Autofahrerklubs erworben werden.

Meine Damen und Herren! Dennoch kann die SPÖ-Fraktion dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen, weil es einfach unverantwortlich ist, wenn darin vorgesehen ist, dass alle Personen, die nur glaubhaft machen können, dass sie bereits ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug gelenkt haben, in einer Übergangsphase von einem Jahr den Mopedausweis ohne jeglichen Nachweis von theoretischen oder praktischen Kenntnissen ausgestellt erhalten. Meine Damen und Herren! Man muss sich in diesem Zusammenhang nämlich vor Augen halten, dass diese Berechtigung unbefristet ausgestellt wird und es sich bei Lenkern von Microcars teilweise um Risikopersonen handelt!

Meine Damen und Herren! Ich möchte gar nicht weiter ausführen, welche Personengruppen diese Kleinautos fahren. Oft sind es ältere Menschen, die ihren persönlichen Bedarf im ländlichen Raum decken wollen. Das ist durchaus in Ordnung! Oft sind es aber auch Personen, die auf Grund von Alkohol- oder Drogenproblemen – auf welche wir dann noch zu sprechen kommen – keinen Führerschein mehr erhalten, und daher wäre es im Sinne der Verkehrssicherheit doch gut gewesen, zumindest gewisse Mindestanforderungen für all diese Fahrer zu stellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Frage "Drogen im Straßenverkehr": Ich möchte nochmals betonen, dass wir uns in diesem Zusammenhang ausschließlich mit der Frage "Drogen im Straßenverkehr " beschäftigt haben und beschäftigen. – Die sozialdemokratische Fraktion hat sich stets dazu bekannt, dass Straßenverkehrsteilnehmer, welche durch Drogen beeinträchtigt sind, aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Wir stimmen daher diesem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zu, damit Drogenmissbrauch im Straßenverkehr und die davon ausgehenden Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit – beides ist mittlerweile kein Randthema mehr – endlich wirksam bekämpft werden.

Gleichzeitig stelle ich fest, dass wir aber auch dem Antrag der Frau Kollegin Dr. Lichtenberger zustimmen, weil wir der Auffassung sind, dass wir jedem Antrag, der dazu beiträgt, dieses Problem zu lösen, zustimmen werden.

Ich hätte mir allerdings gewünscht, bereits vorgestern im Ausschuss und heute hier eine taugliche Regierungsvorlage auf dem Tisch zu haben, dass wir heute schon eine tatsächliche Gesetzesänderung diskutieren hätten können und nicht erst jetzt wiederum Sie, Frau Bundesminister, beauftragen müssen, endlich tätig zu werden! – Wir haben diesem Entschließungsantrag, zu dem wir vollinhaltlich stehen, dennoch zugestimmt, um die Frau Bundesminister aufzufordern, jetzt wirklich rasch zu handeln. Ich erwarte mir innerhalb weniger Wochen ein praxistaugliches Konzept, weiß aber auch, wie schwierig es sein wird, ein solches Konzept zu erarbeiten. Wir werden uns bemühen, im Verkehrsausschuss weiterhin daran mitzuarbeiten.

Allerdings verunsichert mich die Haltung des Herrn Innenministers Strasser, denn er hat Ihre Vorschläge, Frau Bundesminister Forstinger, wörtlich nur so kommentiert, dass er sagt: Das


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Bundesministerium für Inneres ist auf alle Eventualitäten vorbereitet, auch auf Eventualitäten aus dem Bundesministerium Verkehr, Innovation und Technologie. – Ich hoffe, das ist nicht zu ironisch gemeint!

Frau Bundesministerin! Diesbezüglich gibt es offensichtlich noch fehlenden Abstimmungsbedarf mit der Exekutive, und ich ersuche dringend, diesen herzustellen!

Wie problematisch verpflichtende Drogentests sind, entnehme ich aber auch der Aussage von Herrn Staatssekretär Waneck, der Arzt ist und im "Standard" vor wenigen Tagen wörtlich festgestellt hat: "Es gibt derzeit keine verlässlichen Schnelltests zur Überprüfung, ob ein Autolenker unter illegalen Drogen steht oder nicht." – Man muss sich diese Dinge also noch sehr, sehr gut ansehen!

Frau Bundesministerin! Sie sind jetzt gefordert, dem Hohen Haus möglichst rasch ein praxistaugliches, in der gesamten Bundesregierung abgestimmtes Konzept vorzulegen. Wenn dieses praktikabel ist und der Verkehrssicherheit dient, dann wird sich die SPÖ-Fraktion nicht verschließen, dem die Zustimmung zu geben.

Meine Damen und Herren! Es stimmt mich aber auch ein bisschen traurig, dass der Antrag von Parnigoni und Eder betreffend Straßengriffigkeit – Kollege Parnigoni wird ihn noch kurz erläutern – nicht die Zustimmung finden konnte und sich die Landesbaudirektoren und jene Lobbies, die weiterhin eher rutschigen Kalkstein verwenden möchten, durchgesetzt haben. Wenn die Regierungskoalition jetzt gemäß ihrem Antrag, dem wir nicht zustimmen werden, erst Unfallschwerpunkte erforschen will, dann kann ich dazu nur sagen, dass dieser Antrag insofern unnötig ist, als die Unfallhäufigkeiten und Unfallschwerpunkte beim Kuratorium für Verkehrssicherheit auf Knopfdruck jederzeit abrufbar sind. Wir brauchen also nicht zwei Jahre auf irgendetwas warten!

Frau Bundesministerin! Summa summarum haben Sie in drei Punkten, in welchen die Verkehrssicherheit wesentlich verbessert werden könnte, gleichzeitig auch drei Versäumnisse Ihrerseits zu verzeichnen: Erstens wäre es darum gegangen, nunmehr ein praxistaugliches Konzept gegen Drogen im Straßenverkehr auszuarbeiten und bereits heute einen entsprechenden Gesetzesantrag zu präsentieren. – Das haben Sie versäumt. Zweitens haben Sie es bisher versäumt, eine Verordnung betreffend Mindestgriffigkeit zu erlassen. Und Sie haben es drittens bisher ebenfalls versäumt, betreffend Microcars eine wirklich verkehrssicherheitstaugliche Lösung vorzulegen. Es tut mir Leid, diese Ihre Versäumnisse hier konstatieren zu müssen! – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wattaul. )

23.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kukacka. Die Uhr ist auf 5 Minuten gestellt. – Bitte.

23.43

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Angesichts der vorgeschrittenen Stunde möchte ich mich wirklich kurz fassen. (Abg. Dr. Khol: So beginnen lange Reden!) Das wird nicht möglich sein, Herr Klubobmann, denn du hast mich auf fünf Minuten beschränkt, und daran werde ich mich halten müssen!

Durch diese Novelle zum Führerscheingesetz wird eine Lücke in der Verkehrssicherheitspolitik geschlossen, und deshalb ist sie wichtig. Jeder, der ein Microcar lenken will, muss sich in Zukunft einem achtstündigen Theorie- und einem sechsstündigen Praxiskurs unterziehen, wobei Personen unter 24 Jahren zusätzlich einen Nachweis über ihre theoretischen Kenntnisse ablegen müssen. Das ist wichtig, weil wir wissen, dass gerade in der Altersgruppe zwischen 16 und 24 Jahren die Unfallhäufigkeit ganz besonders hoch beziehungsweise jedenfalls im Bevölkerungsquerschnitt über durchschnittlich hoch ist.

Wenn man bedenkt, dass man bisher fahren konnte, ohne dass es irgendeine Ausbildung gegeben hat und man irgendwelche Kenntnisse nachweisen musste, so ist das jetzt ein ganz


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wichtiger und erheblicher Fortschritt betreffend Verkehrssicherheit. Ich möchte festhalten, dass die neue Bundesregierung diesbezüglich bereits wieder einen wichtigen und entscheidenden Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit getan hat. Meine Damen und Herren! Frühere Regierungen, frühere Verkehrsminister haben davon geredet – jetzt wird das jedoch umgesetzt! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Selbstverständlich – auch das möchte ich festhalten, weil es Kritik gegeben hat – dürfen weder Drogen- oder Alkohollenker noch andere Personen, die aus irgendeinem Grund verkehrsunzuverlässig sind, ein Microcar lenken. Das ist selbstverständlich bereits jetzt geltendes Recht, und das gilt natürlich jetzt umso mehr. Meine Damen und Herren! Nichts liegt uns ferner, als Alkohollenkern mit dieser Microcar-Regelung eine Fahrerlaubnis zu geben! Das möchte ich in aller Eindeutigkeit hier festhalten! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich bin dankbar dafür, dass es heute zu einer Drei-Parteien-Einigung über unseren Entschließungsantrag gekommen ist, dass sich also auch die Sozialdemokraten dazu bekannt haben, diesem Antrag zuzustimmen. Gerade der tragische Tod zweier Polizisten durch einen so genannten Drogenlenker hat gezeigt, dass das längst ein ganz gravierendes Problem ist und dass es nicht mehr zulässig ist, in diesem Zusammenhang irgendwelche Arten von Verharmlosungsstrategien zu akzeptieren.

Der betreffende Alkohollenker unterzog sich gerade einem Methadon-Entzugsprogramm, bei ihm wurde aber nicht nur Methadon, sondern auch Alkohol, Heroin und Cannabis festgestellt. Meine Damen und Herren! Wir sehen also, dass das ein gravierendes Problem ist, über welches wir nicht hinwegschauen können!

Deshalb sage ich: Die Vorschläge, welche die Grünen dazu machen, sind nicht glaubwürdig! (Abg. Dr. Lichtenberger: Natürlich sind sie das!) Frau Kollegin Lichtenberger, Sie wissen so gut wie ich, dass Sie im Zusammenhang mit diesem Problem in Wirklichkeit immer Schutzpatrone der Drogenlenker waren und immer versucht haben, dieses Problem zu verharmlosen und so zu tun, als ob es das nicht gäbe! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Lichtenberger: Das ist eine Unterstellung! So eine Gemeinheit!)

Frau Kollegin Lichtenberger, über dieses Thema werden wir noch des Öfteren diskutieren, und es gibt dazu ja eine Reihe von schriftlichen Anfragen, die gerade auch das dokumentieren, und wir werden Ihnen das auch noch entsprechend nachweisen!

Wichtig ist also eine gesetzliche Verankerung der Mitwirkungspflicht des betroffenen Fahrzeuglenkers bei der Feststellung einer aktuellen Suchtmittelbeeinträchtigung durch die Vornahme so genannter Drogen-Vortests. Wir wollen, dass auch solche Vortests ermöglicht werden, und wir wollen, dass das, was in anderen Ländern längst erprobt ist, auch in Österreich eingeführt wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend sagen: Der "Kronen-Zeitung" habe ich entnommen, dass die SPÖ heute einen Misstrauensantrag gegen Frau Bundesminister Forstinger stellen wird. – Wenn ich auf die Uhr schaue, meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten, dann muss ich sagen, dass Sie sich beeilen müssen, um die "Kronen-Zeitung" nicht Lügen zu strafen! Wenn Sie diesen Misstrauensantrag aber noch einbringen, dann beweisen Sie damit nur, dass Sie Ihre eigenen Aktionen nicht ernst nehmen, sondern dass es Ihnen bestenfalls um eine billige Schlagzeile geht! (Abg. Edler: Was hat Landeshauptmann Pröll gesagt?) Wenn Sie um Mitternacht eine der wichtigsten parlamentarischen Waffen einsetzen, nämlich einen Misstrauensantrag einbringen wollen, dann nehmen Sie sich als Opposition doch selbst nicht ernst! Wie wollen Sie dann in dieser Frage von uns ernst genommen werden? (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es ist sehr billig, Frau Bundesministerin Forstinger für jene Probleme verantwortlich zu machen, die ihr die sozialistischen Verkehrsminister in zehn Jahren als ungelöste Probleme hinterlassen haben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Edler. ) Die Vorwürfe, die Sie ihr machen, sind Anklagen gegen sich selbst! Es handelt sich hiebei um einen Katalog von Mängeln und Versäumnissen,


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die Sie sich selbst hinter die Ohren schreiben müssen, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dietachmayr: Wer wollte die 0,5 Promille am meisten verhindern? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

All diese ungelösten Probleme können nicht in hundert Tagen gelöst werden, und deshalb sind Ihre Vorwürfe völlig unglaubwürdig, Herr Kollege! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Das waren jetzt 7 Minuten. – Jetzt gelangt Frau Abgeordnete Lichtenberger zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort. (Abg. Haigermoser  – in Richtung Grüne –: Sie wollen 35 S für einen Liter Benzin! Die Pendler werden sich bei Ihnen bedanken!)

23.51

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Herr Abgeordneter Kukacka hat mich in seiner Rede als Schutzpatronin von DrogenlenkerInnen bezeichnet. – Ich halte das für eine persönliche Beleidigung, die sich auf Grund des Textes meines Antrages widerlegen lässt, in welchem sehr wohl konkrete und klare Maßnahmen gegen Drogen am Steuer gefordert werden! (Abg. Haigermoser: Eine unpersönliche Beleidigung gibt es nicht!)

Herr Abgeordneter! Ich verlange von Ihnen, dass Sie sich bei mir entschuldigen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Pirklhuber soll sich bei den Österreichern entschuldigen! – Abg. Ing. Westenthaler: Pirklhuber hat gesagt, dass Österreich ein "Schweinestall" ist, und er hat sich nicht entschuldigt! – Abg. Dr. Khol  – in Richtung der sich zu ihrem Sitzplatz begebenden Abg. Dr. Lichtenberger –: Ordnungsrufe werden vom Präsidenten erteilt und nicht von Ihnen!)

23.52

Präsident Dr. Heinz Fischer (das Glockenzeichen gebend): Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Firlinger. Er hat das Wort.

23.52

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Frau Kollegin Lichtenberger, mimen Sie hier nicht die Betroffene! Das ist unglaubwürdig! Bitte glauben Sie mir: Das ist unglaubwürdig bis lächerlich! Das ist ein unwürdiges Schauspiel! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Lichtenberger: Das, was Sie aufführen, ist mehr als unglaubwürdig!)

Frau Kollegin! Wir können Ihnen nämlich den Spiegel unter die Nase halten! (Zwischenruf des Abg. Öllinger. ) Sie sind immer dafür eingetreten, dass diejenigen, die Drogen konsumieren, sei es zu Hause oder am Steuer, möglichst ungeschoren davonkommen! Bleiben wir bitte bei der Wahrheit! (Abg. Dr. Lichtenberger: Weisen Sie mir das nach, Herr Kollege!) Spielen Sie hier nicht die Betroffene! Dann müssten Sie nämlich besser schauspielern können! Lernen Sie das einmal, dann nehmen wir Ihnen vielleicht ein bisschen mehr ab! Aber so sicherlich nicht! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenberger. )

Frau Kollegin Lichtenberger! Man braucht sich ja nur Ihren Antrag genau zu Gemüte führen. Wovon ist darin die Rede? – Sie sagen, dass man auf Drogen überprüfen muss, weil das vielleicht doch ein Problem ist. Gleichzeitig geht es Ihnen aber um etwas anderes: Sie wollen wieder eine Promillediskussion beziehungsweise Alkoholdebatte führen. Sie wollen die Debatte um Drogen auf eine neuerliche Alkoholdebatte ummünzen, und da machen wir nicht mit! Daher reagieren Sie als die Betroffene. Das ist die Wahrheit! Das sind die wahren Hintergründe, Frau Kollegin! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Kollege Eder! Ich schätze es, dass sich die sozialdemokratische Fraktion zu einer Drei-Parteien-Zustimmung bekannt hat, wenn auch wohl ein bisschen der Not gehorchend. Ich weiß schon, dass das nicht so ganz freiwillig war! Immerhin: Es gibt diesbezüglich auch in der SPÖ geteilte Meinungen, und ich billige Kollegen Eder zu, dass er es ernst meint. Allerdings brauchen wir die


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Frau Ministerin dazu nicht auffordern. Das ist sozusagen nur mehr ein Formalakt, denn die Frau Bundesministerin ist bereits tätig geworden. (Zwischenruf des Abg. Parnigoni. ) Lesen Sie etwa nur die diesbezüglichen Ministerratsprotokolle!

Kollegen und Kolleginnen von der sozialdemokratischen Fraktion! Der endgültige Entwurf der Regierungsparteien geht in wenigen Tagen in Begutachtung. Es ist bereits sehr wohl etwas getan worden! Tun Sie also nicht so, als ob Sie immer dazu auffordern müssten! (Zwischenruf des Abg. Eder. ) Wir haben mit diesem Initiativantrag, der eingebracht wurde, einen wichtigen Schritt gesetzt. Dieser wird die Mehrheit dieses Hauses finden, und dann geht es weiter. Wir werden dann in aller Ruhe den Begutachtungsprozess abwarten. Meine Damen und Herren! So einfach ist das in Wirklichkeit! Wir brauchen keine Aufforderungen! Wir werden dann einen brauchbaren Gesetzentwurf haben, den wir hier diskutieren werden, gemäß welchem es Gleichbehandlung zwischen Drogendelikten am Steuer und Alkoholdelikten am Steuer geben wird. (Zwischenruf des Abg. Eder. )

Meine Damen und Herren! Darum geht es doch, und nicht darum, immer einen "escape-road", eine Möglichkeit zum Ausweichen zu suchen! Damit wollen wir endgültig aufhören! (Abg. Edler: Ist das jetzt eine liberale oder eine freiheitliche Rede oder gar schon eine ÖVP-Rede?) Kollege, deine Schmähs waren schon einmal besser! Ich schätze dich sehr, lass dir aber bitte etwas anderes einfallen!

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch zwei Sätze zur Microcar-Novelle sagen: Ich meine – allen Kritikern zum Trotz –, dass hiemit wirklich ein sehr guter Entwurf gelungen ist. Zumindest in Teilbereichen hat es auch von den Oppositionsparteien Zustimmung gegeben. Das ist immerhin schon etwas!

Ganz wichtig war uns, dass wir auch den Markt für die Ausbildung öffnen, denn wir nehmen die Ergebnisse der Begutachtung durchaus ernst. Das ist uns wirklich ein Anliegen. Wenn Autofahrerklubs für den bisherigen Mopedführerschein 2 600 S und Fahrschulen bis zu 12 600 S verlangen, dann muss man etwas tun, damit der Wettbewerb richtig in Gang kommt. Wir wollen nämlich nicht, dass wir ein neues Gesetz machen und der Konsument sozusagen dann die Rechnung zu tragen hat. (Zwischenruf des Abg. Parnigoni. ) Ich weiß: Ihnen war das immer egal! Hauptsache es kommt ein neues Gesetz! Auf die Finanzen haben Sie nie sonderlich geschaut! Das hat man anhand Ihrer Fiskalpolitik über viele Jahre hindurch erlebt! Das war Ihnen eigentlich immer egal!

Bei uns, bei den jetzigen Regierungsfraktionen ist das anders. Wir nehmen das sehr ernst. Wir wollen den Bürger, der sich im Vertrauen auf die Rechtslage vor einigen Jahren ein solches Fahrzeug angeschafft hat, nicht unnötig zur Kassa bitten. Das ist eben der Qualitätsunterschied dieser Regierung, und das wird auch honoriert! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Forstinger.

23.57

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf kurz zu einigen Punkten Stellung nehmen, insbesondere zur Regelung betreffend Microcars.

Mein Ministerium hat dem Parlament mit der Regierungsvorlage den Entwurf vorgelegt. Es wurde auch schon über die entsprechende Ausbildung diskutiert, die nunmehr erforderlich ist, und erwähnt, dass im Sinne des Wettbewerbs neben den Fahrschulen auch andere Ausbildungsstätten zur Durchführung dieser Ausbildung zugelassen sind.

Ich möchte noch auf einen Punkt, nämlich auf die verpflichtende Gesundheitsuntersuchung eingehen: Ich glaube, dass das eine beträchtliche Erhöhung des Verwaltungsaufwandes erfordert hätte, und ich möchte auch zu bedenken geben, dass diese verpflichtende Gesundheitsunter


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suchung für die Betroffenen eine deutliche Verteuerung bedeuten würde, und ich kann mir – auch in Anbetracht anderer Maßnahmen, die wir diskutieren – nicht vorstellen, dass das von Nutzen wäre. Im Zusammenhang mit der Führerscheingesetznovelle werden gerade von Ihnen immer wieder die Kosten angesprochen, und ich glaube daher, dass in dieser Gesetzesnovelle die Sicherstellung auch für die Microcars entsprechend berücksichtigt wird.

Ein wesentlicher Punkt ist die Diskussion um Drogen am Steuer, und mein Vorstoß bereits im Jänner hat leider durch traurige Aktualitäten an Bedeutung gewonnen. Nichtsdestotrotz ist sehr schnell ein Initiativantrag eingebracht worden, und auch ich freue mich ganz besonders, dass drei Regierungsparteien diesem Vorstoß nachkommen können. Wenn von Versäumnissen gesprochen wurde, dann darf ich Ihnen mitteilen, dass die Gesetzesnovelle bereits heute in Begutachtung geht, und darf ich mich auch darüber freuen, dass sie dann bald in Kraft treten wird. – Somit sind auch Ihre Argumente dementsprechend zu relativieren!

Herr Abgeordneter Eder, zum Thema Straßengriffigkeit: Auch wenn es bereits eine Vielzahl von Untersuchungen zum Thema Verkehrsunfälle und Unfallstatistik gibt, muss gesagt werden, dass die Unfallhäufungspunkte einer Summe verschiedenster Maßnahmen bedürfen. Auch die Enquete hat gezeigt, dass eigentlich die Bestimmungen in der Straßenverkehrsordnung ausreichen würden. Ich erkläre mich aber selbstverständlich bereit, dass wir diesbezüglich weiter untersuchen, Ihnen alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen und diesbezüglich auch die Kernpunkte herausarbeiten werden und auch der Straßengriffigkeit als einem Aspekt der Verkehrssicherheit nachgehen werden. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Zum Nachtfahrverbot: Frau Abgeordnete Lichtenberger, ich glaube, dass ein wesentlicher Vorstoß betreffend Nachtfahrverbot auch insofern gelungen ist, als sich gezeigt hat, dass sich die LKW-Produzenten und Spediteure schnell umgestellt haben und diese Umstellungen auch sehr schnell berücksichtigt wurden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Ihre Intention ist, eigentlich die LKW unter 7,5 Tonnen zu bevorzugen! Mit Ihrem Vorstoß betreffend Nachtfahrverbot würden Sie das aber bewirken, und das kann doch nicht Ihre Intention im Sinne einer umweltfreundlichen Politik sein! Daher verstehe ich auch, dass dieser Antrag keine Unterstützung gefunden hätte, wiewohl Sie wissen, dass für mich gerade der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt ein wesentlicher Aspekt ist! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

0.01

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

0.01

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei Herrn Kollegen Firlinger schon im Voraus herzlich dafür bedanken, dass er uns als Oppositionspartei in Zukunft die Protokolle der Ministerratssitzungen zur Verfügung stellen wird. Er hat das angekündigt, und wir danken ihm dafür bereits im Voraus!

Der Antrag betreffend die Aufforderung, dass die Frau Bundesministerin aktiv werden sollte, ist ein Antrag der Regierungsparteien, den wir natürlich unterstützen. Ich verstehe daher Ihre Aufregung nicht!

Was den Debattenbeitrag des Kollegen Kukacka anlangt, möchte ich sagen: Ich muss dich offenbar immer wieder daran erinnern, dass die ÖVP und damit auch ihr Verkehrssprecher lange Zeit Mitglied der Bundesregierung ist. Bei dieser Gelegenheit möchte ich dich auch fragen: Wer war denn zum Beispiel der Verhinderer bei einer der wichtigsten Abstimmungen betreffend 0,5 Promille-Grenze? – Ich möchte dich, Kollege Kukacka, daran erinnern, dass es genau die ÖVP-Fraktion war, die hier in dritter Lesung sitzen geblieben ist und das Ganze zu Fall gebracht hat – bis sich dann wieder ein solch schwerer Unfall ereignet hat und es endlich so weit gekommen ist, dass eine Mehrheit für die 0,5 Promille-Grenze hier in diesem Hause gefunden werden konnte! (Abg. Dr. Martin Graf: Was war mit Kollegin Hagenhofer? Die habt ihr zur Abstimmung gezwungen!) Kollege Kukacka, ich muss dich leider immer wieder daran erinnern!


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Verkehrssicherheit steht nicht nur auf dem Papier, sondern man muss diese auch leben und sich dazu bekennen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Genauso verhält es sich mit dem Führerschein für diese Kleinfahrzeuge, für die Microcars. Es entspricht bereits einem Anliegen der früheren Regierung, dass niemand mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unterwegs sein soll, der nicht nachweislich über ein Mindestmaß an Verkehrswissen in Theorie und Praxis verfügt, wobei "nachweislich" eben der springende Punkt dabei ist. Als wir die Regierungsvorlage gelesen haben, war für uns unverständlich, dass dieser Ausweis nur von Fahrschulen ausgestellt werden kann. – Anscheinend hat die Fahrschullobby versucht, auf diese Weise einen Konkurrenten aus dem Weg zu schaffen! – Ich bin jedenfalls froh darüber, dass dies im letzten Moment noch repariert werden konnte!

Ich nehme an, dass uns das Thema Führerscheinwesen in nächster Zeit noch öfters beschäftigen wird, und ich bin der Meinung, dass der Führerschein A oder B in Österreich, im Vergleich zu anderen Ländern, ohnehin viel zu teuer ist! Da brauchen wir gar nicht weit zu gehen, bereits ein Preisvergleich mit Bayern bringt ein interessantes Ergebnis.

Zu kritisieren sind die Übergangsbestimmungen, wonach völlig unkontrollierbar jeder, der nachweist, dass er ein Leichtkraftfahrzeug vor Inkrafttreten dieser Führerscheingesetznovelle gelenkt hat, einen Mopedführerausweis erhalten soll. Wie sollen dieser Nachweis beziehungsweise dessen Glaubhaftmachung aussehen? Genügen der Kaufvertrag oder der Zulassungsschein, den jemand vielleicht einen Tag vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erhalten hat? (Abg. Wattaul: Ein Jahr! Das weißt du eh!)

Meine Damen und Herren! Uns als Gesetzgeber sollte die Verkehrssicherheit überhaupt eines der wichtigsten Anliegen sein. Mobil sein bedeutet ein hohes Maß an Freiheit und Lebensqualität. (Abg. Wattaul: Er hört nicht einmal im Ausschuss zu! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und Freiheitlichen.) Für den Weg zur Arbeit, im Berufsleben ebenso wie in der Freizeit wird Mobilität immer wichtiger. Mobilität ist auch künftig eine wichtige Voraussetzung für Fortschritt, Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung. Daher steht die Verkehrspolitik vor der großen Herausforderung, Mobilität nachhaltig zu gewährleisten, und zwar so sicher, umweltfreundlich und sozial gerecht wie möglich.

Frau Bundesminister! Es liegt eine Menge Arbeit vor Ihnen! (Beifall bei der SPÖ.)

0.06

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Mikl-Leitner. Die Uhr ist wunschgemäß auf 2 Minuten gestellt. – Bitte.

0.06

Abgeordnete Mag. Johanna Mikl-Leitner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wöchentlich lesen wir in den Zeitungen Erfolgsmeldungen über den Kampf gegen Drogenmissbrauch. Erst am Dienstag dieser Woche konnte die Exekutive wieder einen Erfolg erzielen: 85 Kilo Heroin im Wert von 230 Millionen Schilling konnten beschlagnahmt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Somit konnte heuer, in den vergangenen zwei Monaten, bereits mehr Suchtgift beschlagnahmt werden als im vorigen Jahr, und das zeigt, dass die Dunkelziffer im Zusammenhang mit Suchtgiftmissbrauch wahrscheinlich um einiges angestiegen beziehungsweise eklatant hoch ist.

Man muss auch in Betracht ziehen, dass fast jeder Drogenkonsument einen Führerschein hat, und dieser Tatsache trägt unser Entschließungsantrag voll und ganz Rechnung. Damit wollen wir unseren Kampf gegen Drogenmissbrauch intensivieren und auch so einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.

Wir alle wissen, dass es beim Informationsaustausch zwischen Justiz und Exekutive Lücken gibt; diese müssen geschlossen werden. Ebenso müssen die Bluttests, die zum Nachweis von Drogenkonsum notwendig sind, verbessert werden, indem vor allem die Mitwirkungspflicht des Lenkers bei konkreten Verdachtsmomenten verankert wird.


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Ganz entscheidend scheint mir vor allem Information zu sein. Es muss so früh als möglich mit der Informationspflicht begonnen werden, und in diesem Zusammenhang darf ich vor allem die SPÖ auffordern, ihre Jugendorganisationen beziehungsweise ihre Jugendorganisation in den Griff zu bekommen, denn es kann nicht sein, dass fast wöchentlich Werbung gemacht wird, mit welcher man die Jugendlichen zu motivieren versucht, Drogen zu konsumieren. (Abg. Heinisch-Hosek: Wir vertreten eine eigene Meinung!) Das kann doch nicht Ihr Beitrag zur Sicherheit im Verkehr und der zum Besten der Jugend sein! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

0.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sodian. – Bitte.

0.08

Abgeordneter Andreas Sodian (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Kollegen Eder und Parnigoni haben einen sehr sachlichen Entschließungsantrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Erhöhung der Griffigkeit auf österreichischen Straßen gestellt. Sie begründen dies mit dem Fehlen einer Mindestnorm für die Griffigkeit auf Bundes-, aber auch auf Landes- und Gemeindestraßen. Weiters fordern die Kollegen die Sanierung der sensiblen Strecken und dass dem Nationalrat darüber in zwei Jahren ein Bericht vorgelegt wird.

Im Entschließungsantrag der Regierungsparteien wurden diese Forderungen zum größten Teil berücksichtigt. Nicht berücksichtigt hingegen wurde Ihre Forderung, die Mindestnorm auf Landes- und Gemeindestraßen einzuführen, wobei ich durchaus zugestehe, dass einiges dafür spricht, Gemeinde- und Landesstraßen einzubinden. Es wäre für den Autofahrer sicherlich besser, wenn er sich auf allen Straßen auf gleiche Richtlinien verlassen könnte. Dagegen spricht jedoch, dass jene polierresistenten Gesteine nur beschränkt verfügbar sind und wir mit mehr Kosten rechnen müssten.

Viel wichtiger scheint mir zu sein, dass die Sanierung der Streckenabschnitte mit niedriger Griffigkeit sofort in Angriff genommen werden – aber auch die systematische Sanierung von Stellen, die verstärkte Unfallhäufigkeit bei Nässe aufweisen, ist dringend notwendig.

In diesem Beobachtungszeitraum wäre es sicherlich wichtig, verstärkt Hartsplitt einzusetzen, um Preisvergleiche zum herkömmlichen Kalksteinsplitt zu ermöglichen.

Wie wichtig dieses Thema ist, zeigt, dass von 42 000 Verkehrsunfällen mit Personenschäden zirka 8 000 auf Schleudern und Rutschen und von dieser Zahl wiederum 2 200 Schleuderunfälle auf nasse Fahrbahnen zurückzuführen sind. Insgesamt sind dadurch im Jahr 150 Personen ums Leben gekommen.

Liebe Kollegen Eder und Parnigoni! Dieser Entschließungsantrag ist ein vernünftiger Kompromiss, der wirtschaftlich vertretbar, aber doch ein erster wichtiger Schritt zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr ist. Und wenn es Ihnen wirklich um die Sicherheit geht, dann stimmen Sie diesem Antrag zu! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

0.11

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Binder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

0.11

Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Mein Thema ist: Maßnahmen gegen Drogen im Straßenverkehr. – Dieses Thema ist ernst zu nehmen! Wir verharmlosen dieses Problem nicht, ich halte es aber da mit dem ARBÖ, der meint, dass Hysterie bei dieser Thematik trotzdem verfehlt wäre. Und ein Alibigesetz hilft tatsächlich niemandem!

Die Wirkung der verschiedensten Drogen lässt sich im Straßenverkehr auf einen gemeinsamen Nenner bringen: tödliche Gefahr für alle.


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Meine Damen und Herren! Welche Arten von Drogen gibt es? – Es gibt legale und illegale Drogen. Zu den legalen Drogen gehören Alkohol und Medikamente, zu den illegalen Drogen wiederum weiche und harte Drogen. (Abg. Wattaul: Im Straßenverkehr ist Alkohol doch nicht legal!)

Wirkung und Einfluss der diversen Drogen auf die Verkehrstüchtigkeit sind sehr unterschiedlich: Medikamente machen zum Beispiel müde, weiche Drogen führen zu einer phlegmatischen Grundhaltung, harte Drogen machen der Fahrtüchtigkeit überhaupt den Garaus. (Abg. Haigermoser: Was ist eine "weiche Droge"?) Eine weiche Droge, Herr Kollege, ist zum Beispiel Cannabis, harte Drogen sind Kokain oder Heroin. (Abg. Wattaul: Diese sind aber schon verboten, oder?) Eine legale Droge ist allerdings unter anderem Alkohol, und Ihr Ring der Freiheitlichen Jugendlichen lädt ja zum Genießen dieser legalen Droge, zum Freibiertrinken, ein! (Abg. Wattaul: Alkohol ist aber doch nicht im Straßenverkehr legal! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Herr Kollege Wattaul! Seien Sie nicht so aufgeregt! Ich habe schon bemerkt, dass Sie da sind! Ich weiß es! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Der Drogennachweis ist sehr unterschiedlich: Für Alkohol gibt es den Alkomat, für Medikamente die Blutanalyse, für den Nachweis weicher Drogen den Haschomat und für harte Drogen die Blutanalyse und die amtsärztliche Untersuchung.

Dr. Othmar Thann, der Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, meint dazu: "Akuter Rauschzustand" – Kollege Schweitzer! – "ist nur bei Alkohol leicht überprüfbar. Bei anderen Drogen ist der Nachweis problematischer, da noch Wochen später Abbauprodukte im Harn nachzuweisen sind, auch wenn die akute Beeinträchtigung bereits abgeklungen ist." – Zitatende.

Genauso hat das auch Ihr Staatssekretär Waneck festgestellt. Und damit wir wissen, wovon wir reden: Der Verkehrsmediziner des ARBÖ, Professor Primarius Dr. Josef Nagler, zeigt die Relationen auf – ich zitiere –:

Man nimmt an, dass in Österreich ungefähr 30 000 Menschen mehr oder minder regelmäßig illegale Drogen konsumieren. Ihnen stehen rund 500 000 Alkoholkranke und etwa 100 000 Medikamentenabhängige gegenüber. – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Wenn wir von Alkohol am Steuer reden, so erinnere ich schon daran, dass es die FPÖ war, die gegen die Herabsetzung auf 0,5 Promille gestimmt hat. Und das spricht doch schon eine klare Sprache!

Tatsächlich stellt aber auch die Überwachung der gesetzlichen Regelungen ein wesentliches Problem dar. Dazu brauchen wir Exekutivbeamte, die gut geschult und gut ausgebildet sind – und die vor allen Dingen vorhanden sind, um ihrem beziehungsweise unserem Auftrag nachkommen zu können. Die sich abzeichnende Entwicklung zeigt aber ein anderes Bild: Ein Antrag der SPÖ auf Aufstockung um 1 000 Exekutivbeamte wurde ja abgelehnt beziehungsweise zurückgestellt, und insgesamt merken wir, dass im ganzen Land die Zahl der Exekutivbeamten reduziert wird.

Wo bleibt also die notwendige Kontrolle? – Minister Strasser ist diesbezüglich eindeutig säumig und handelt fahrlässig!

Festzuhalten ist, dass die größten Gefahren im Straßenverkehr nach wie vor Raserei und Alkohol sind. Sicherheit und Verkehrssicherheit haben Priorität, und das Thema "Drogen am Steuer" bedarf einer seriösen und wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Schnellschüsse führen zu Fehlentscheidungen. Sie haben ja schon einige Erfahrungen damit gemacht, Frau Ministerin! (Abg. Mag. Kukacka: Geht es Ihnen jetzt zu schnell oder zu langsam?)

Die Zunahme des Individualverkehrs kann nur durch ein gut ausgebautes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln abgefangen werden. Darum, Frau Ministerin, ist es notwendig, auch im Zusammenhang mit den geplanten Schließungen der Nebenbahnen aktiv zu werden. In meiner Region ist davon die Ybbstalbahn betroffen, und ich denke, meine Damen und Herren, dass dieses Thema im Zusammenhang mit Straßenverkehr und Drogen am Steuer auch zu er


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wähnen ist, denn die Verlagerung von der Schiene auf die Straße bedeutet eine zusätzliche Belastung der Menschen, der Natur und auch der Umwelt. (Zwischenrufe des Abg. Mag. Schweitzer. )

Frau Ministerin! Ich hoffe, dass Sie die genannten Belastungen den Menschen ersparen und diese verhindern werden! (Beifall bei der SPÖ.)

0.17

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wattaul. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

0.17

Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Frau Bundesministerin! Frau Binder, ich muss Ihnen sagen: Ich bin wirklich schockiert! Es gibt also eine Abgeordnete in diesem Haus, die wirklich sagt, dass Alkohol am Steuer legal ist. Denken Sie doch bitte nur an den Berufsverkehr!

Herr Kollege Eder, du wirst das ja wissen: Für den Berufsverkehr gilt 0,0 Promille! Oder stimmt das nicht? Wer hat jemals gesagt, dass Alkohol da "legal" ist? Es ist wirklich ein Wahnsinn, dass das eine Abgeordnete sagt! (Abg. Binder: Ist Biertrinken strafbar?) Ja natürlich, am Steuer! Sie können nicht Alkohol am Steuer trinken, das ist nicht legal! Und ich muss Ihnen jetzt sagen: Wenn jemand Drogen nimmt, dann hat er im Straßenverkehr nichts verloren! So einfach ist das! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und noch etwas möchte ich Ihnen ganz bewusst sagen: Unsere Jugendlichen sollen sich überlegen, ob sie Drogen nehmen und ob sie dann Probleme bekommen, wenn sie in Zukunft einen Führerschein haben wollen. Auch diesbezüglich muss einmal ein Zeichen gesetzt werden! Das muss von hier aus einmal gesagt werden, und man darf das nicht immer verharmlosen und sagen: Das kann man nicht testen, das geht nicht! Für einen Alkoholnachweis hat man früher das Röhrchen genommen, und das war auch nicht exakt. Das ist aber der Weg, damit man jemanden, wenn man glaubt, dass er beeinträchtigt ist, dann zu einem Arzt bringen und einen Test machen kann. Ähnlich wollen wir das jetzt machen, denn es kann nicht sein, dass man auf Alkohol natürlich und berechtigt kontrolliert, auf Drogen aber nicht! Das ist einfach ein Missstand, und daher verstehe ich diese Debatte nicht!

Frau Lichtenberger! Von Ihnen bin ich überhaupt am meisten schockiert! (Abg. Binder: Das kann ich mir vorstellen!) Sie haben den Antrag betreffend Nachtfahrverbot, den Sie stellen, in Ihrer Periode als Landesrätin in Tirol einige Male gestellt. Jetzt bringen Sie zum vierten Mal hier im Parlament denselben Antrag ein. Wahrscheinlich haben Sie in Tirol nichts anderes gemacht, und deshalb wurden Sie ins Parlament geschickt, damit Sie von dort weg sind! Das ist echt ein Wahnsinn! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)

0.19

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Parnigoni. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

0.19

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz zum Entschließungsantrag Eder, Parnigoni Stellung nehmen, in welchem es um die Mindestnormen für die Griffigkeit der Straßenbeläge geht, weil ich glaube, dass dies ein sehr wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wäre. In diesem Antrag werden Mindestnormen gefordert. Außerdem wird gefordert, dass auch Vereinbarungen mit den Ländern geschlossen werden, um solche Mindestnormen auch im Bereich der Gemeinde- und Landesstraßen sicherzustellen.

Zum Zweiten ist dieser Antrag meiner Ansicht nach deshalb wichtig, weil damit sichergestellt werden soll, dass gerade bei den bekannten Unfallschwerpunkten, auf Kreuzungen und vor


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57. Sitzung / Seite 239

allem in anderen sensiblen Bereichen wie etwa Tunnels, jene Straßenbeläge aufgebracht werden, die erhöhte Griffigkeit haben und damit verbesserte Verkehrssicherheit bieten.

Hohes Haus! Ein Beispiel: Bei 80 Stundenkilometern haben Sie bei guter Griffigkeit des Belages einen Bremsweg von ungefähr 50 Metern, bei schlechtem Belag einen Bremsweg von 85 Metern. Das bedeutet in Wirklichkeit, dass 35 Meter über Leben und Tod entscheiden; es hängt davon ab, welche Qualität der Straßenbelag hat. Wir wissen, dass jeder fünfte Unfall mit Rutsch- oder Schleuderverhalten in Zusammenhang zu bringen ist. Das hängt vor allem damit zusammen, dass sehr viel Kalkstein und Kies in diese Asphalte eingebracht wird. Die Verwendung von Granit oder Diabas ist auf alle Fälle wesentlich besser. Ich verschweige nicht, dass es mir dabei auch um den Waldviertler Feinkorn-Granit geht, der die höchste Qualität aufweist.

Von den volkswirtschaftlichen Kosten her ist es eindeutig: Die erhöhten Unfallkosten stehen in einem Verhältnis von sieben zu eins zu den erhöhten Mehrkosten bei einer besseren Qualität des Belages.

Meine Redezeit beträgt nur 3 Minuten, daher komme ich auch schon zum Schluss. – Es ist bedauerlich, dass die Regierung und Sie, Frau Minister, sich nicht dazu entschließen können, sich von der Kalkstein-Lobby zu verabschieden, und dass Sie in Wirklichkeit gegen die Verkehrssicherheit darauf drängen, diese für die Verkehrssicherheit gefährlichen Beläge weiterhin einzuführen, anstatt qualitativ hochwertige Hartsteinbeläge anbringen zu lassen. Das wäre ein Beitrag zur Verkehrssicherheit, den Sie jedoch leider nicht leisten. (Beifall bei der SPÖ.)

0.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haigermoser zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

0.22

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Meine Damen und Herren von den Grünen, insbesondere Frau Lichtenberger! Ihre Beiträge, die jetzt vor der Wiener Wahl dazu dienen, den Bürgern ein bisschen Sand in die Augen zu streuen, sind entlarvt. Heute hier auftretend, sagen Sie: Wir sind eh gegen Drogen. – Das wird konterkariert ... (Abg. Dr. Lichtenberger: Ja!) Nein, nicht ja!

Jetzt lese ich Ihnen folgenden Antrag vor, eingebracht am 19. Oktober 2000 – also in dieser Gesetzgebungsperiode, vor wenigen Monaten, vor wenigen Wochen –:

"Entschließungsantrag der Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend ‚Ermöglichung des Konsums von Cannabis ...‘ – Der Nationalrat hat beschlossen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, nach ... Vorbild Maßnahmen zu setzen, die den Konsum von Cannabis ohne Strafverfolgung ermöglichen, um damit der von ExpertInnen geforderten Differenzierung zwischen Drogen unterschiedlichen Gefährdungs- und Suchtpotentials nachzukommen." – Zitatende. (Oh-Rufe bei den Freiheitlichen. – Abg. Ing. Westenthaler: Gott sei Dank hat der Nationalrat nicht beschlossen!)

Meine Damen und Herren! Damit wollen Sie die Entkriminalisierung der Einstiegsdroge Cannabis selbstverständlich auch am Steuer. (Abg. Dr. Lichtenberger: Nein!) Damit würden Sie Hunderte Menschenleben in unserem Lande gefährden, meine Damen und Herren! Damit sind Sie ein weiteres Mal ob Ihrer Doppelzüngigkeit entlarvt. (Abg. Dr. Lichtenberger: Stimmt nicht!)  – Selbstverständlich stimmt das!

Daher werden wir auch im Wiener Wahlkampf den Bürgern sagen, welchen Weg Rot-Grün gehen will. (Abg. Dr. Lichtenberger: Das hat mit der Verkehrssicherheit nichts zu tun!) Sie sind in schlechter Gesellschaft mit Frau Pittermann. Trotz all Ihrer Kreidestimmen, die Sie heute dazu eingesetzt haben, von diesem Antrag abzulenken, wird Ihnen das nicht gelingen. (Abg. Edler: Und Sie wissen, was der Bürgermeister sagt!)


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Diese Bundesregierung ist für die Gesundheit unserer Jugend! Wir werden nicht zulassen, dass Sie auf der einen Seite ein Ablenkungsmanöver starten, indem Sie "Alkohol am Steuer" sagen, andererseits hier für die Einstiegsdroge Cannabis eintreten und auch damit Menschenleben gefährden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

0.24

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Reheis. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

0.25

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Frau Bundesministerin! Gestatten Sie mir, neben dem bereits von vielen angesprochenen Thema "Drogen und Alkohol im Straßenverkehr" auch noch andere Themen mit einzubringen, was für Tirol momentan sehr wichtig wäre.

Frau Bundesministerin! Davor noch eine kurze Bemerkung, weil Sie jetzt einige Tage mehr als hundert Tage im Amt sind: Sie haben uns bei Ihrem Amtsantritt hier im Hohen Haus und der Bevölkerung ebenfalls versprochen, sich mit hundertprozentigem Einsatz für die Bewältigung der von Ihrem Vorgänger, Kurzzeit-Minister Schmid, hinterlassenen Versäumnisse in der Verkehrspolitik einzusetzen. Für mich ist aus diesem versprochenen hundertprozentigen Einsatz nach eben etwas mehr als diesen hundert Tagen Ihrer Ministertätigkeit eine hundertprozentige Unfähigkeit bei der Lösung der dringendsten Probleme in der Verkehrsproblematik übrig geblieben! (Beifall bei der SPÖ.)

Auch wenn Sie heute beim Führerschein für Microcars und bei den Schritten zu Alkohol- und Drogenverminderung im Straßenverkehr eine breite Zustimmung erhalten werden, so lautet trotzdem Ihre Devise bei zahlreichen, der verkehrspolitischen Weiterentwicklung dienlichen Projekten: Verzögern, bremsen und verhindern! – Beispiele dafür gibt es leider genug, sie wurden hier im Hohen Hause bereits des Öfteren genannt: LKW-Road-Pricing, Transitvertrag, Infrastruktur-Baustopp, Bahnhöfe-Ausbaustopp, Unterinntalbahn – um nur einige der "ausgebremsten" Projekte zu nennen.

Dazu kommen aber auch noch im menschlichen Bereich Vorwürfe, so zum Beispiel im Hinblick darauf, wie Sie, Frau Bundesminister Forstinger, mit Ihrem Personal im Kabinett umgehen.

Zum Thema "Drogen im Straßenverkehr" wurde heute schon vieles von meinen VorrednerInnen gesagt. Mir geht es aber, wie schon einleitend gesagt, auch um andere Probleme, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Dabei ärgern mich ganz besonders die Verzögerungen, die der Bevölkerung schaden, beziehungsweise diejenigen, die die Weiterentwicklung der Verkehrssicherheit bremsen.

So haben wir Sozialdemokraten bereits im September vergangenen Jahres einen Antrag eingebracht, mit dem das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen – Kraftfahrzeuggesetz 1967 – geändert werden soll. Sie erinnern sich: Dieses Gesetz betrifft die Zulässigkeit des Höchstgewichtes eines LKW, wonach eine Überschreitung der Beladungsvorschriften sowie jegliche Überschreitung von 40 Tonnen Gesamtgewicht in jedem Fall auch eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen. Der Anteil der überladenen LKW auf der Inntal-Brenner-Route liegt bei rund 20 Prozent oder rund 300 000 Fahrten, die durch Tirol "donnern". Und damit ist die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet.

Obwohl dieser Antrag nun schon fast ein halbes Jahr lang vorliegt, aber auch der im Landhaus zuständige Verkehrsvorstand Hansjörg Constantini beziehungsweise der Tiroler Landtag eine Resolution an das Verkehrsministerium gerichtet hat, wurde von Ihnen eine rasche Gesetzesänderung verzögert. Jetzt, mit heutiger "TT", wird uns vermeldet, dass es hier einen zusätzlichen Rechtsstreit gibt, ähnlich dem Pingpong-Spiel bei den Ökopunkten. Während laut Rechtsgutachten von Universitätsprofessor Dr. Heinz Mayer der in Tirol übliche Vollzug des 40-Tonnen-Limits für LKW eindeutig rechtswidrig ist, hat Hofrat Hansjörg Constantini, der Chef der Verkehrsabteilung des Landes Tirol, diese Kritik zurückgewiesen. Hofrat Constantini fordert auch


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eine Änderung des Kfz-Gesetzes, eine Änderung des Kfz-Gesetzes über einen Antrag, der bereits seit Herbst hier im Hohen Hause liegt.

Meine Damen und Herren! Das ist meiner Ansicht nach eine Missachtung durch Verzögerung und Drücken vor Entscheidungen, aber auch eine geduldete beträchtliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.

Meine Redezeit ist leider bald zu Ende. Sonst müsste man noch einiges sagen, zum Beispiel betreffend die Verfolgung der Ökopunkte-Sünder, was auch für Tirol große Folgen hat; zum Beispiel betreffend Ihre Weisung und das, was jetzt passiert, nachdem Tirol 20 Verwaltungsbedienstete eingestellt hat, um Ihre Weisung zu befolgen, und Sie jetzt sagen, dass Tirol für die Bestrafung der ausländischen Fuhrunternehmer eigentlich nicht zuständig ist. Was passiert mit Ihrer Weisung? Frau Bundesministerin, klären Sie uns da auf! – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

0.29

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Scheuch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

0.29

Abgeordneter Ing. Kurt Scheuch (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, es ist mir eine besondere Freude, trotz der vorgerückten Stunde heute noch das Wort an Sie richten zu dürfen, nicht zuletzt deshalb, weil ich der Meinung bin, dass alle hier in Diskussion stehenden Punkte – wie auch meine Vorredner bereits betont haben – eine wirkliche Verbesserung der Situation darstellen.

Worum handelt es sich? – Es handelt sich im Wesentlichen um eine Verbesserung im technischen Bereich, zum Beispiel im Bereich landwirtschaftlicher Fahrzeuge. Gott sei Dank gibt es auch da sicherheitstechnische Quantensprünge, etwa wenn man von der Lichtanlage, von der Verglasung, von der Servolenkung oder von den Bremsanlagen ausgeht. Selbstverständlich ist auch die Geschwindigkeit dieser Schlepper gestiegen. Die Bauartgeschwindigkeit liegt im Durchschnitt bei 45 Kilometern pro Stunde.

Ich denke, es ist einfach ein Gebot der Zeit, die Bauern unseres Landes sozusagen aus einer gesetzlichen Grauzone ins Licht zu führen und ihnen zu gestatten, mit ihren Schleppern 50 Kilometer pro Stunde zu fahren – nicht zuletzt deshalb, weil der F-Führerschein eine qualitativ hochwertige Ausbildung darstellt und daher auch die Verkehrssicherheit für andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet ist. Es wird auch dazu kommen, dass der Verkehrsfluss durch eine schnellere Fortbewegung der Schlepper sicherlich eine Steigerung erfahren wird, was wiederum im Sinne der Allgemeinheit ist.

Grundsätzlich ist zu den Microcars zu sagen, dass diese den Verkehrsfluss wahrscheinlich nicht steigern werden. Aber eines sei hier ganz klar gesagt: Welche Personengruppe benutzt Microcars? – Das sind meist ältere Leute, und es sind letztendlich nicht so kaufkräftige Personen, die in dieses Marktsegment einsteigen. Ich glaube, dass die Regierung gerade da einen Auftrag hat, mit Augenmaß und Umsicht zu reagieren. Die jetzige Regelung mit acht Stunden für Theorie und sechs Stunden für Praxis ist, wie ich glaube, eine wirklich tragbare und gute Lösung für alle Betroffenen.

Selbstverständlich – das steht auch explizit im Gesetzestext drin – ist es nicht erlaubt, dass Alkoholzecher mit Microcars weiterhin ihrem Gasthausbesuch frönen. Das kann es wirklich nicht sein!

Zum Drogenmissbrauch hinter dem Steuer ist zu sagen, dass die Regierung einfach den Auftrag hat, Drogenabhängige sprichwörtlich aus dem Verkehr zu ziehen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Ich gehe durchaus noch einen Schritt weiter: Ich fordere hier auch, dass bereits der Drogenmissbrauch zu einem Entzug des Führerscheins führen sollte.


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57. Sitzung / Seite 242

Es wurde im Ausschuss auch eine sehr interessante und, wie ich glaube, sehr faire Diskussion über die Erhöhung der Griffigkeit von Straßen geführt. Wir alle wollen das, das wissen wir. Aber es geht auch um einen optimalen Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel. Ich denke, den Weg, den unsere Ministerin in dieser Frage geht, nämlich Schwerpunktmaßnahmen auf Unfall-Spots zu senken, ist eine sehr lobenswerte Vorgangsweise, um Unfälle zu verhindern und somit auch Menschenleben zu retten. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Knerzl zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

0.33

Abgeordneter Anton Knerzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Durch die starke Zunahme von Leichkraftfahrzeugen – so genannten Microcars – wird es notwendig, eine Gesetzesnovelle zu schaffen, die die Rahmenbedingungen zum Betrieb dieser Fahrzeuge möglich macht. Diese Fahrzeuge sind hauptsächlich für Pendler im Nahverkehr, die vorher meistens auf die Benutzung des Mopeds angewiesen waren, geeignet. (Abg. Dr. Lichtenberger: Nein!) Für diese Bevölkerungsgruppe stellt dieses Leichtfahrzeug eine tolle Erleichterung dar.

Die Kritik an dieser "Microcar-Novelle" mag in vielen Bereichen berechtigt sein, doch überwiegen die Vorteile. 80 000 dieser Kraftfahrzeuge sind zurzeit auf dem Markt, und die Lenker haben beim Kauf darauf vertraut, dass sie nach vollendetem 24. Lebensjahr ohne Führerschein damit fahren können. Daher muss für sie eine Übergangsregelung bis 1. Juli 2001 gelten. Nach dem 1. Juli wird es erforderlich sein, eine praktische und theoretische Ausbildung zu absolvieren.

Die Kritik, Microcars wären reine Alkohol-Vehikel oder Führerscheinersatz-Vehikel, geht ins Leere, weil bereits heute im § 32 des Führerscheingesetzes verankert ist, dass verkehrsunzuverlässigen Personen das Fahren auch mit Microcars und Mopeds untersagt ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

0.35

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

0.35

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich wollte ich mich in meinem Debattenbeitrag nur mit den Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion beschäftigen – aber ein paar einleitende Bemerkungen sind jetzt unumgänglich.

Kollege Haigermoser hat meinen Antrag richtig zitiert. (Abg. Ing. Westenthaler: Vielleicht entschuldigt sich er für den Pirklhuber!) Der Antrag ist meiner Meinung und auch der Meinung der grünen Fraktion nach so, wie er gestellt wurde, nach wie vor sinnvoll. Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass momentan in Europa eine sehr interessante Diskussion zum Thema "Kriminalisierung von Cannabis" stattfindet. (Abg. Ing. Westenthaler: ... freigeben? Sehr "gut"!) Die Schweizer Grenzen werden Ihnen bekannt sein. (Zwischenruf des Abg. Haigermoser. ) Sie können nach Belgien schauen; Sie können auch nach Portugal schauen. All diese Länder sind zu der Auffassung gelangt, dass eine Kriminalisierung von Personen, die Cannabis konsumieren, weder medizinisch noch gesellschaftlich bedingt sinnvoll ist, und gehen einen klaren Weg in der Drogenpolitik, indem sie eben trennen und differenzieren. Dazu stehen wir, keine Frage, und das werden wir auch in Zukunft tun! – Das ist die eine Geschichte. (Abg. Kiss: ... beim Autofahrer, wenn er Drogen nimmt!)

Der zweite Punkt ist: Die Differenzierung, dass man auf der einen Seite vom Konsum spricht und dass man das auf der anderen Seite mit dem Straßenverkehr in Verbindung setzt, ist schon relativ weit hergeholt. Wenn Sie auf eines der berühmten Zeltfeste gehen, dort entsprechend über den Durst trinken und drei Tage später mit dem Auto fahren, wird niemand ein Problem damit haben, weil es eben um die Beeinträchtigung im Straßenverkehr geht. Das ist ja wohl der


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57. Sitzung / Seite 243

entscheidende Punkt. (Abg. Mag. Kukacka: Die Einnahme von illegalen Drogen ist überhaupt verboten!) Genau das Gleiche, denke ich mir, wäre auch bei Drogen angebracht, wenn es um Verkehrssicherheit geht. Wenn es um Verkehrssicherheit geht! (Abg. Mag. Kukacka: Die Einnahme von illegalen Drogen ist verboten, Herr Kollege!)

Jetzt kann man schon den Schritt zu den Sozialdemokraten machen. Da hat Kollege Eder am Anfang gesagt: Es geht nur um Drogen im Straßenverkehr. – Ich glaube, dass das der entscheidende Irrtum bei diesem Antrag ist, den die Regierungsfraktionen gestellt haben. In diesem steht nämlich steht eindeutig: Es geht um den Nachweis im Körper. (Abg. Mag. Kukacka: Sie wollen straflos Drogen konsumieren, das ist das Problem!)

Das hat mit Straßenverkehr ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Kukacka. ) Ich kann Ihnen auch gerne vorlesen, wie es drinsteht. Punkt 2.b) heißt:

"b) welche Maßnahmen zu einer Verbesserung der Exekutierbarkeit des ja bereits bestehenden Drogenverbotes im Straßenverkehr getroffen werden können, insbesondere ..." – Nein, das war jetzt der falsche Punkt. Entschuldigung! (Abg. Ing. Westenthaler: Falsche Rede, nicht falscher Punkt!) Ich hätte unter a) lesen müssen:

"a) unter welchen Voraussetzungen das deutsche Modell der Drogenbekämpfung im Straßenverkehr" – und jetzt in Klammern: – "(Nachweis des Drogenkonsums als Kriterium statt Nachweis der Beeinträchtigung)".

Genau das steht drin, darum geht es den Regierungsfraktionen. Das bedeutet schlicht und einfach, dass das mit Drogen im Straßenverkehr nichts zu tun hat – leider nichts zu tun hat! (Beifall bei den Grünen.)

Sie brauchen sich nur mit Experten auseinanderzusetzen. Sie können alle medizinischen Erkenntnisse zur Hand nehmen. Daraus geht eindeutig hervor, dass gerade im Bereich von Cannabis eine Nachweiszeit von mehreren Wochen – drei bis vier Wochen – gegeben ist; so lang kann man im Körper Cannabis nachweisen. Die Wirkzeit dauert einige Stunden. Das heißt, das hat überhaupt nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun. (Abg. Ing. Westenthaler: Kennt sich gut aus!)

Darum bin ich jetzt etwas verwundert, dass Sie diesen Antrag so mittragen, weil genau das der Punkt ist: Es geht einerseits um Kriminalisierung, und es geht auf der anderen Seite darum, dass es massive gesellschaftliche Probleme gibt. Jemand, dem der Führerschein entzogen wird, hat in dieser Gesellschaft, auch was die Arbeit betrifft – speziell, wenn er in nicht so verkehrserschlossenen Gegenden wohnt –, massive Probleme. Dem nun Vorschub zu leisten, wenn jemand vielleicht sogar sehr bewusst sagt: okay, Straßenverkehr ist etwas ganz anderes, das kommt für mich überhaupt nicht in Frage, auch mit Alkohol nicht – gut, aber ich hätte mir erwartet, dass diese Trennung von Ihrer Fraktion auch ernst genommen wird. Deshalb bin ich darüber jetzt etwas verwundert. Das Verhalten der Kollegen von den Regierungsfraktionen haben wir im Hauptausschuss gesehen, als es um die Grenzmengenverordnung gegangen ist. Alle Experten haben etwas anderes gemeint. Da waren wir noch gemeinsam auf einer Seite.

Insofern hoffe ich zumindest, dass das, wenn von Ihnen ein Initiativantrag vorliegt, doch noch einmal berücksichtigt wird und dass einer solchen Regelung, bei der es nur um Kriminalisierung und nicht um Straßenverkehrssicherheit geht, hier nicht zugestimmt wird. (Beifall bei den Grünen.)

0.39

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.


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57. Sitzung / Seite 244

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 496 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 490 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E. 62.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenberger und Genossen betreffend ein konsistentes Gesamtpaket gegen Suchtmittel inklusive Alkohol im Straßenverkehr.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 494 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 63.)

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 495 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

18. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag 178/A (E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und Genossen zur Erhaltung der Nebenbahnen (491 der Beilagen)

19. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag 204/A (E) der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend Rettung der österreichischen Nebenbahnen (492 der Beilagen)

20. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag 248/A (E) der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend Zusatzabgaben der Nebenbahnen (493 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 bis 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.


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57. Sitzung / Seite 245

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

0.42

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Das nun sehr spät zur Verhandlung stehende Thema Nebenbahnen ist eines, zu dem sich alle Fraktionen hier im Hause bekennen, zumindest in dem Sinne, dass sie sagen: Es ist wichtig, die Mobilität in den Regionen zu erhalten.

Allerdings beginnt sich dann schon ein gewisser Unterschied zu zeigen, ein Unterschied insofern, als es bei den Regierungsfraktionen aus meiner Sicht bei manchen Nebenbahnen zu schnell geht, dass man aufgibt und sagt: Diese Nebenbahn rentiert sich nicht, da sitzen zu wenig Leute drinnen; deswegen sperren wir sie zu oder ersetzen sie vielleicht durch einen Bus, der aber möglicherweise auch auf einer ganz anderen Strecke fährt. (Abg. Wattaul: Warum demonstrieren wir gegen eine Bahntrasse ...?)

Meiner Ansicht nach wäre es die vernünftige Vorgangsweise in dieser Richtung – und eigentlich müsste es da eine breite Übereinstimmung geben –, dass man, bevor einem Einstellungswunsch gefolgt wird, nachsieht, ob eine Attraktivierung dieser Strecke zielführend, sinnvoll und möglich ist. Nur dann – und ausschließlich dann! –, wenn es dafür keine Möglichkeit gibt, kann man über einen Ersatz mit anderen Verkehrsmitteln reden. Es geht mir zu schnell, wenn einfach nur gesagt wird: Heute fahren "Geisterzüge" durch das Land, deswegen sperren wir sie einfach zu.

Diese "Geisterzüge" fahren nämlich sehr oft deswegen leer, weil sie zu den falschen Zeiten verkehren, weil die verkehrspolitischen Rahmenbedingungen nicht stimmen und Ähnliches mehr. Manchmal langt eine ganz geringe Maßnahme, um die Netzwirkung für die Bahn zu verbessern und die Attraktivierung einer Nebenbahn zu steigern.

Manchmal würde es auch ausreichen – und darauf hat sich einer meiner Anträge bezogen –, die zusätzlichen und erhöhten Gebühren, die hier anfallen, zurückzunehmen, eben weil diese Bahnen ein hohes soziales Interesse signalisieren, nämlich die Sicherung der Mobilität in den Regionen. Das halte ich für ganz zentral.

Wir haben heute schon den Einstellungswunsch der Bundesbahn nicht nur auf den Nebenbahnen, sondern auch auf den Hauptstrecken. Das betrifft zum Beispiel in Tirol die dramatische Kürzung einer Bahnverbindung zwischen Nordtirol und Osttirol. Das halte ich für viele Leute – vor allem Studenten oder Lehrlinge, die nach Innsbruck auspendeln müssen – für eine Katastrophe, weil es nur noch zwei Zugpaare geben soll, die auf dieser Strecke verkehren.

Meine Damen und Herren! All das – und ich habe immer wieder versucht, mit Anträgen darauf hinzuweisen – soll unser aller Augenmerk darauf richten, dass die Bahnverbindungen, aber auch der öffentliche Verkehr insgesamt in den Regionen mehr als wichtig und mehr als bedeutsam sind.

Die Regierungsparteien haben eine Entschließung eingebracht, einen Antrag zu unseren Anträgen, der in vielen Punkte von der Intention her richtig liegt. Ich habe ihn im Ausschuss kritisiert, weil er mir in einem Punkt zu wenig weit gegangen ist. Damit sollte nämlich die Erhaltung einer Nebenbahn nur so lange gesichert werden, bis ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet ist. Ich glaube, man muss sie sichern, bis dies alles abgeschlossen ist, weil sonst auf diesen Strecken das Chaos ausbricht und Schäden entstehen, die nicht mehr sanierbar sind.

Ich konnte mich aber davon überzeugen, dass doch einiges an Ernsthaftigkeit dahinter ist. Unter Nachsicht aller Taxen – und weil mir die Rettung der Nebenbahnen ein so wichtiges Anliegen ist – werden wir diesem Antrag der Regierungsfraktionen auch unsere Unterstützung geben.


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57. Sitzung / Seite 246

Allerdings werden wir uns sehr genau anschauen, wie das konkret umgesetzt wird und ob es endlich gelingt, der ÖBB-Führung und der ÖBB-Politik ein neues Gesicht zu geben, wenn es um die Nebenbahnen geht, um sie endlich dazu zu verpflichten, in der Fläche tätig zu sein und so eine gerechte Mobilität auch für diejenigen Menschen zu sichern, die kein Auto – entweder noch keines oder keines mehr  – haben, oder solche, die sich die Mobilität ab und zu zwischen einem öffentlichen Verkehrsmittel und dem eigenen PKW aussuchen können möchten.

Meine Damen und Herren! Dieser Antrag, den Sie gestellt haben – ich hoffe, er ist Ihnen ernst; manchmal möchte ich es auf Grund Ihrer Debattenbeiträge fast bezweifeln –, ist mehr als notwendig zur Erhaltung einer sozialen Gerechtigkeit für die Regionen, die viele Städter, Großstädter unter Ihnen in ihrer dramatischen Situation vielleicht viel zu wenig zur Kenntnis nehmen. Achten Sie darauf – und wir alle gemeinsam –, dass dieser Antrag umgesetzt wird! Sonst wird es mit einem wesentlichen Teil der Verkehrspolitik bald aus und vorbei sein! (Beifall bei den Grünen.)

0.48

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. Die Uhr ist wunschgemäß auf 5 Minuten gestellt. – Bitte.

0.48

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Nebenbahnen spielen auch für uns schon lange eine große Rolle. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie ist das mit den Zusatzbezügen als Abgeordnete, als Gemeinderätin, als Beamte?) Sie, Frau Bundesministerin, spielen bestenfalls eine Nebenrolle. Ich werde es Ihnen gleich beweisen. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie viel haben Sie denn da?)

In fünf Minuten Redezeit, Herr Abgeordneter Westenthaler, zu sagen (Abg. Ing. Westenthaler: Wie ist das mit dem Bezügegesetz?), was in den ersten hundert Tagen der neuen Tätigkeit der Frau Bundesministerin Positives passiert ist (Abg. Haigermoser: ... Frauenfeindlichkeit?), das ist unmöglich, weil das Wörtchen "nichts" in einer Sekunde gesagt ist! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Erklären Sie uns Ihre Bezügeregelung?)

Meine Herren von der Regierungsseite! In fünf Minuten Redezeit zu sagen, was in diesen hundert Tagen Positives passiert ist, ist genauso ein Ding der Unmöglichkeit. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie viel cashen Sie dann ab im Monat als Abgeordnete, 170 000 oder 180 000?) Dazu reicht mir die Zeit nicht aus, meine Damen und Herren. Hätte nämlich die schwarz-blaue Regierung die erfolgreiche Verkehrspolitik der sozialdemokratischen Verkehrsminister fortgesetzt, so hätten Sie, Frau Bundesministerin, bei Ihrer 100-Tage-Pressekonferenz einiges zu sagen gehabt. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) So aber haben sich Ihre Aussagen unter anderem darauf beschränkt, zu sagen, wie böse die Männer in Ihrem Ministerium zu Ihnen sind und wie schlecht Sie behandelt werden. Schauen so die Vorzeigefrauen der Regierung aus? Das frage ich mich. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wattaul  – in Richtung SPÖ –: Ihr seid eine Versager-Partie!)

Frau Bundesminister! Ihre Überforderung ist nicht mehr zu übersehen und nicht mehr zu verbergen. Warum haben Sie eigentlich einen Termin mit ÖBB-Generaldirektor Draxler – und jetzt komme ich zu meinem Thema Nebenbahnen, meine Damen und Herren – platzen lassen? (Abg. Haigermoser: Wird aber Zeit!)

Sie haben wertvolle Zeit verstreichen lassen. Die Schließung der bedrohten Nebenbahnen steht unmittelbar bevor. Für mein Bundesland ist das besonders dramatisch, weil im Juni vielleicht neun Nebenbahnen nicht mehr im Fahrplan stehen werden. (Abg. Ing. Westenthaler: 170 000 S!) Ein kurzer Zeitvergleich: Aufsichtsrat erledigt; die Ausschreibungsfrist für den ÖBB-Vorstand: 31. März (Abg. Ing. Westenthaler: 170 000 S im Monat!); dann rechne ich weiter: April, Mai, und im Juni haben wir die Schließung. (Abg. Ing. Westenthaler: ... Zusatzgehälter?) Wollen wir das, meine Damen und Herren? (Abg. Ing. Westenthaler: ... als Gemeinderätin!) Wie soll sich bis Juni eine Lösung ausgehen, wenn sich die Personalentscheidungen dahinziehen? (Abg. Ing. Westenthaler: Wie viele Zusatzgehälter kassiert die Frau Abgeordnete für den "kleinen Mann"?)


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57. Sitzung / Seite 247

Gerade in den wirtschaftlich schwächsten Regionen, Herr Abgeordneter Westenthaler (Abg. Ing. Westenthaler: Wie viel haben Sie als Gemeinderätin, Abgeordnete ...?): Die Menschen, die dort leben, werden von der Frau Bundesministerin tatsächlich, dem Wort folgend, Zug um Zug härteren Bedingungen ausgesetzt, aber nicht nur in Bezug auf die Nebenbahnen. (Abg. Ing. Westenthaler: Wo sind Sie Gemeinderätin?) Härtere Bedingungen erfahren auch SozialhilfeempfängerInnen und RentenbezieherInnen. (Abg. Ing. Westenthaler: Wo sind Sie denn Gemeinderätin? – Gegenrufe bei der SPÖ.) Die Frau Bundesministerin hätte nämlich die Pflicht gehabt ... (Abg. Ing. Westenthaler: ... verdienen Sie sich als Gemeinderätin? – Weitere Zwischenrufe.)

Sie sind nervös! Ich verstehe es ja, Sie sind sehr nervös. Aber hören Sie mir zu! (Abg. Ing. Westenthaler: Wo sind Sie Gemeinderätin? – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.) Es gibt noch einige Dinge, die zu sagen sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Eine Abkassiererin sind Sie! Eine schamlose Abkassiererin! )

Härtere Bedingungen erfahren auch die MindestrentnerInnen und erfahren auch die SozialhilfeempfängerInnen. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie kassieren drei Gehälter ...!) Die Frau Bundesministerin hat es nämlich verabsäumt, mit der Telekom Verträge für die Telefongebühren-Befreiung dieser Leute abzuschließen. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Okay, jetzt gibt es zwar einen – mit den anderen Betreibern nicht, nur mit der Telekom. Die Verwaltung dafür hat viel Geld gekostet. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Wo sind Sie Gemeinderätin? – Weitere Zwischenrufe.)

Die Verkehrspolitik der Frau Forstinger ist nicht nur wirtschaftsfeindlich, sondern sie ist in höchstem Maße menschenfeindlich, meine Damen und Herren! Vor allem ist sie eines: Sie ist peinlich, sie ist ziemlich peinlich! (Beifall bei der SPÖ. – Lebhafte Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Hören Sie zu, warum sie peinlich ist! (Ruf: Wir wollen ja nicht zuhören!) Ich fühle mich in meiner Rede wirklich gestört. Entschuldigen Sie, es ist irrsinnig laut! (Anhaltende Zwischenrufe.)  – Der Herr Präsident sagt: Ich fühle mich nicht gestört. – Gut. (Zwischenrufe.)

Meine Damen und Herren! Ist es wirklich wahr, dass die Frau Bundesministerin mit dem Rufnummern-Erlass in ihrer Bilanz glänzen wollte? Das ist im "NEWS" gestanden. (Anhaltende Zwischenrufe.)  – Sie hören mich ja nicht, wenn Sie dazwischenschreien. Da muss ich noch lauter sein, wissen Sie! (Abg. Mag. Trattner: Die größte Privilegienritterin ...!)

Vielleicht war das Motto der Frau Bundesministerin: Was nichts kostet, ist nichts wert; ich habe einen 20-Milliarden-Erlass, den ziehen wir durch! (Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben drei Gehälter! – Abg. Mag. Trattner: Drei Gehälter!)  – Ist das der Beitrag zum Sparprogramm? Ich weiß es nicht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Sie verdienen ja mehr als der Gusenbauer! Mehr als der Kostelka! – Abg. Mag. Trattner: Drei Gehälter!)

Nach wirtschaftsfeindlich, menschenfeindlich, peinlich kommt noch hinzu: Ich habe es nicht eilig. – Die Frau Bundesministerin hat es nämlich überhaupt nicht eilig: Neuordnung des Mautsystems, Gesamtverkehrskonzept, drei Landeshauptleute des "Verrats an Österreich" beschuldigt. (Abg. Ing. Westenthaler: ... der schlimmste Privilegienfall! – Weitere Zwischenrufe.)

Was ist mit dem Luftfahrtbereich? – Es gibt keinen Sektionschef, es gibt keinen Luftfahrt-Generaldirektor. (Abg. Ing. Westenthaler: Ein Skandal, was Sie einstreifen!) Was ist mit den Landerechten der AUA in Japan passiert? Da sind Versäumnisse passiert. Sie sind wirtschaftsfeindlich, Millionen sind entgangen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ein Skandal, was Sie abkassieren als Vertreterin des "kleinen Mannes"! 170 000 S jeden Monat!) Was ist mit der Sendemasten-Verordnung? Was ist mit Konzepten für Straße, für Schiene, für Luft und für Schifffahrt? – (Anhaltende Zwischenrufe.)

Wir warten und warten und warten. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kukacka. ) Es war vieles gut vorbereitet, aber nichts wurde umgesetzt. Die Frau Bundesministerin wirkt und werkt über


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57. Sitzung / Seite 248

fordert, müde und konzeptlos. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Parnigoni.  – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten der Freiheitlichen und der SPÖ.)

Das Bekenntnis der Frau Bundesministerin zur Bedeutung der Nebenbahnen haben wir; das hat sie auch gesagt. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie viele Bezüge haben Sie?) Unser Bekenntnis zu Ihnen, Frau Bundesministerin, ist nicht da. Aber bekennen Sie sich wenigstens zu Ihrer Ministerin und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Mag. Schweitzer: Welchem Antrag sollen wir zustimmen? – Abg. Ing. Westenthaler: Legen Sie Ihre Gehälter einmal offen! – Abg. Dr. Martin Graf: Was hat sie gesagt? – Weitere Zwischenrufe.)

0.54


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57. Sitzung / Seite 249

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fink. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

0.54

Abgeordneter Ernst Fink (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger, ich bin mit Ihrer Argumentation und Ihrem Wollen sehr einverstanden – ich brauche da nichts hinzuzufügen –: Bevor wir irgendwo eine Nebenbahn einstellen, sollten wir wirklich alles versuchen, um sie zu erhalten, und alles unternehmen, sie zu attraktivieren. Da gibt es, glaube ich, zwischen uns keinen Unterschied.

Aber es wundert mich bei Frau Kollegin Heinisch-Hosek, dass sie sagt: Die Nebenbahnen spielen für sie beziehungsweise für die Sozialdemokraten schon lange Zeit eine große Rolle. – Seit wann spielt das für Sie eine große Rolle? Ich glaube, seit einem Jahr! Sie haben bereits 50 Jahre lang Zeit gehabt, diese Nebenbahnen zu attraktivieren. Was haben Sie gemacht? – Nichts haben Sie in diesem Bereich gemacht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Aber jetzt hierher zu kommen und zu jammern, dass nichts passiert ist und dass wir nichts gemacht haben: Das schlägt doch dem Fass den Boden aus, das ist ja wirklich unwahrscheinlich! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sie vergessen auch, was der ÖBB-Generaldirektor gesagt hat, obwohl man ihm Redeverbot auferlegt hat; man hat ihm ja den Mund verschlossen. Er sagte, was die Nebenbahnen kosten: Sie kosten 2 Milliarden Schilling im Jahr. Bitte, da dürfen wir doch etwas tun! Insgesamt erwirtschaften sie ... (Zwischenruf des Abg. Edler. )

Herr Kollege Edler, sind Sie Eisenbahner? (Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)  – Dann würde ich Ihnen Folgendes empfehlen, Herr Kollege Edler: Wissen Sie, was wir machen, damit wir diese Nebenbahnen erhalten können? (Abg. Ing. Westenthaler: Schon lange keinen Zug mehr gesehen! – Abg. Mag. Schweitzer: Er ist der Lokführer!) Reden wir über die Pensionen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner! Schauen wir, dass wir dort irgendetwas zusammenbringen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Versuchen wir, das Pensionsantrittsalter auf 56,5 Jahre beziehungsweise auf 61,5 Jahre anzuheben! Dann können wir diese Nebenbahnen jederzeit erhalten. Also reden Sie nicht so, sondern tun Sie irgendetwas; helfen Sie mit, damit wir diese Nebenbahnen erhalten können!

Weil ich nicht mehr viel Redezeit habe, möchte ich schon zum Schluss kommen. – Es wird mit den Nebenbahnen ein Verlust von insgesamt 1,2 Milliarden Schilling erwirtschaftet. (Abg. Edler: Was sind denn Sie von Beruf?) 11 Millionen Menschen benützen diese Nebenbahnen. Wenn ich das ausrechne, heißt das: Wenn man 100 S pro Person hergibt, dann könnten sie ein anderes öffentliches Verkehrsmittel benützen. Das heißt, man kann sich etwas anderes einfallen lassen, ob das ein Taxi oder ein Bus ist. Wenn ausschließlich Pendler die Nebenbahnen benützen, dann könnten wir pro Jahr dem Pendler 25 000 S zur Verfügung stellen.

Ich bitte Sie: Machen wir etwas, damit wir die Nebenbahnen erhalten können! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

0.58

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Weinmeier zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

0.58

Abgeordneter Ing. Wilhelm Weinmeier (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek, Sie machen es sich sehr einfach: Sie verdrängen einfach die letzten 30 Jahre sozialistischer Verkehrspolitik. Und dabei vergessen Sie auch ganz klar: Für die Versäumnisse bei den Nebenbahnen, für das Aushungern der Nebenbahnen sind einzig und allein sozialistische Verkehrsminister verantwortlich. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Es ist ein Faktum, dass die ÖBB mit dem neuen Fahrplan im Juli einige Nebenbahnstrecken aus dem Verkehr nehmen will. Dazu ist grundsätzlich festzustellen, dass die ÖBB per Gesetz beauftragt und verpflichtet wurde, die Österreichischen Bundesbahnen nach kaufmännischen Grundsätzen zu betreiben. Dazu wurden sie vom Gesetzgeber verpflichtet. – Das ist die eine Seite, die man zur Kenntnis nehmen muss.

Die andere Seite ist die, dass es auch gewichtige regionale Interessen gibt, wirtschaftliche Interessen, touristische und verkehrspolitische Interessen. Man kann in diesem Fall nicht alles unter dem rein wirtschaftlichen Gesichtspunkt betrachten. Es gibt Nebenbahnstrecken wie zum Beispiel die Mariazeller Bahn, die zur Identität eines ganzen Tales und einer ganzen Region gehört, ja ein Kulturgut ist. Ich schlage daher vor, dass man die Mariazeller Bahn zu einem österreichischen Kulturgut erklärt. (Abg. Eder: Rosenstingl hat sie kaufen wollen ...! – Abg. Dr. Martin Graf  – in Richtung SPÖ –: Und ihr habt immer geglaubt, sie gehört eh euch!)

Wir werden mit unserem heutigen Antrag dazu beitragen, dass raschest Rahmenbedingungen für eine Privatisierung der Nebenbahnen geschaffen werden, damit es keine Ausnahme bleibt, was zum Beispiel bei der Außerfernbahn geschehen ist. Dort ist es zum ersten Mal in der Zweiten Republik gelungen, dass eine Nebenbahnstrecke, die von der ÖBB eingestellt wurde, jetzt von einem privaten Betreiber übernommen wird.

Ein Wort zum Antrag der Frau Abgeordneten Lichtenberger: Sie verlangt eine fünfjährige Bestandsgarantie für alle Nebenbahnstrecken. – Frau Kollegin, das wäre ein teurer Spaß, denn dann müsste der Bund fünf Jahre lang alles bezahlen, obwohl die Länder derzeit 50 Groschen pro Liter Benzin für die Erhaltung und für den Zweck des Nahverkehrs bekommen. Darüber hinaus wären die ÖBB überhaupt nicht angehalten, bei den Nebenbahnen etwas zu tun, und sie könnten weiterhin so "fuhrwerken" wie bisher. – Dieser Antrag ist daher abzulehnen.

Meine Damen und Herren! Man kann das Problem sicherlich nicht über einen Kamm scheren. Es gibt einige Nebenbahnstrecken, auf denen seit mehreren Jahren überhaupt kein Personenverkehr mehr stattfindet, sondern nur zeitweilig ein Gütertransport. Die Einstellung einzelner Strecken steht daher sicherlich nicht in einem Widerspruch zu einer ökologischen Verkehrspolitik.

Folgendes möchte ich abschließend sagen: Der Bund hat sich in der Frage der Nebenbahnen nicht seiner Verantwortung entzogen. Es sind hohe Förderungsmittel – bis zu 80 Prozent – für die Infrastruktur zugesichert.

Nun noch ein Wort zum Antrag der Regierungsparteien: Dieser ist wirklich ein Meilenstein in der Frage der Verkehrspolitik und in Bezug auf die Nebenbahnen. Es soll endlich Wettbewerb geschaffen werden, damit die privaten Betreiber nicht abgeschreckt werden, sondern sich für die Übernahme von Nebenbahnen interessieren. Die ÖBB sollen dazu angehalten werden, dass der Betrieb so lange aufrechterhalten bleibt, bis es eine Weiterführung durch einen anderen Betreiber gibt. Es soll auch verhindert werden, was jetzt passiert: dass die ÖBB die Anlagen durch Aushungern kaputt macht.


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57. Sitzung / Seite 250

Meine Damen und Herren! Dieser Entschließungsantrag stellt einen Meilenstein in der Verkehrspolitik dar. Ich hoffe daher, dass Sie alle diesem zustimmen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

1.02

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Edler zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Mag. Trattner  – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Edler –: Oh, Lokführer! – Abg. Wattaul: Hast eh eine neue Garnitur gekriegt!)

1.02

Abgeordneter Josef Edler (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Frau Bundesminister Forstinger hat sicherlich ihre Schwierigkeiten. Aber wenn man die Diskussion von Seiten ihres Koalitionspartners ÖVP angehört hat, Kollege Fink, dann sind Sie in der österreichischen Verkehrspolitik ein Klotz am Bein dieser Verkehrspolitik. (Abg. Mag. Schweitzer: Wer? – Weitere Zwischenrufe.) Was Sie über die Nebenbahnen gesagt haben – dass man dort etwas machen soll, dass das Pensionsrecht der Eisenbahner schuld daran ist –, ist eine sozialpolitische Schande von einem Funktionär einer christlichen Gewerkschaft! Das ist eine Schande! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wir haben wiederholt über die Nebenbahnen gesprochen. Ich hoffe, dass wir endlich etwas Positives zusammenbringen. Wir haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten vielfach auch gemeinsame Projekte umgesetzt (Abg. Fink: 50 Jahre!), beson-ders – ich betone: besonders – mit dem Land Niederösterreich. Als Gewerkschaftsfunktionär hatte ich die Ehre, auch diese begleitenden Informationen in den Regionen zu betreuen. Der derzeitige Direktor Stindl war Vertreter des Landeshauptmannes Pröll. Es ist uns gelungen, im Weinviertel die Bahn wieder zum Leben zu erwecken, und die Bahn wurde auch angenommen. (Abg. Wattaul: Da sagt Draxler etwas anderes!)

Zusammengefasst heißt das: Wenn wir das gemeinsam wollen (Abg. Dr. Martin Graf: Wer hat sie sterben lassen?), dann ist es dort auch wirklich möglich, eine größere Verkehrsleistung zu erreichen.

Frau Bundesministerin! Sie haben in den letzten Wochen in der Verkehrspolitik vielfach versagt. (Abg. Mag. Schweitzer: Na, so was!) Sie müssen das politisch selbst verantworten. (Abg. Mag. Firlinger: Geh, hör auf!) Wenn das in einem anderen Land passiert wäre, würde jede Ministerin, jeder Minister auf Grund dieses Versagens zurücktreten. (Abg. Mag. Firlinger: Da wirst ja rot ...! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Das war wirklich ein Skandal (Ruf bei den Freiheitlichen: Mach dich nicht lächerlich! – Zwischenbemerkung von Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer ), was Sie getan haben, als sich Landeshauptleute der Ostregion, und zwar von verschiedenen politischen Parteien, Gedanken darüber machten (Abg. Dr. Ofner: Die eigenen Versäumnisse!), dass die Infrastruktur unbedingt auszubauen sei. Und was machen Sie, Frau Bundesminister? – Sie bezeichnen das als "Österreich-Verrat". Das ist ein politischer Skandal, Frau Bundesminister! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wattaul: Die Gewerkschaft ist ein Skandal in der Eisenbahn!)

Sie haben bei der ersten Aussprache im Verkehrsausschuss gesagt (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr wart 30 Jahre ...! – Zwischenruf des Abg. Haigermoser ), Sie werden alle Vorhaben sachlich prüfen, konkret auch die Frage einer Neuorientierung der Bundesbahn. Sie sind dann damit in die Öffentlichkeit gegangen, dass Ihre Philosophie die Trennung ist. Niemand schreibt das vor, auch nicht die EU! (Abg. Ing. Westenthaler: Wer ist Ihr Schneider?) Alle Länder, die das gemacht haben – besonders Großbritannien –, sind gescheitert. Man kann das tagtäglich in der britischen Verkehrspolitik sehen, was dort vorkommt, was dort passiert.

Sie beginnen mit der Zerschlagung, mit der Umfärbung – ich sage bewusst: mit der Umfärbung  – des Aufsichtsrates der ÖBB, und Sie werden das sicherlich mit dem Vorstand fortsetzen. (Abg. Mag. Firlinger: Da sind gute Fachleute drinnen!) Nun ist es sehr interessant, dass Sie dort besonders solche Leute hineinnehmen, die eigentlich Lobbyisten des Autoverkehrs sind, oder den ehemaligen Generaldirektor der Deutschen Bundesbahn, der dort ver


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57. Sitzung / Seite 251

sagt hat. Das ist Ihre Sache! (Abg. Haigermoser: Edler! ... ist zu lang!) Besonders ein Mann ist dort interessant: Ihr Büroleiter Hans-Jürgen Miko. – Wenn man sich anschaut, woher dieser Herr kommt und was er dort, wo er wirtschaftlich aktiv war, angestellt hat – bei Heraklith Hatschek –, dann ist das sehr interessant. Man sollte nämlich nachfragen, was dort alles passiert ist. (Abg. Wattaul: Als Gewerkschafter ...! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und Gegenrufe bei der SPÖ.)

Frau Bundesminister! Sie wissen das sicherlich, und Sie müssen das selbst verantworten. Es ist wirklich ein Skandal, dass solche Leute in den Aufsichtsrat der ÖBB entsendet werden. Das ist ein Skandal, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Bundesministerin! Sie haben sich auch, aktuell, beim Herrn Finanzminister nicht durchgesetzt. 1 Milliarde Schilling weniger für die Infrastruktur der ÖBB 2002. Für den gemeinschaftlichen Verkehr – das betrifft auch die Post – wieder 1 Milliarde Schilling weniger. Wo haben Sie sich durchgesetzt?

Frau Bundesminister! Sie haben bei diesen Entscheidungen versagt. Sie haben bei der Zurückstellung und Verhinderung von Projekten, statt dass Sie sie umgesetzt haben, Milliardenbeträge für die Steuerzahler – unter Anführungszeichen – "verludert". Das Geld ist verloren! Sie haben die Projekte nicht umgesetzt, und das ist für den Steuerzahler sehr bedauerlich.

Frau Bundesminister! Normalerweise müssten Sie selbst die politischen Konsequenzen ziehen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wattaul: Das glaubst aber selber nicht! – Abg. Dr. Kostelka: Zur Geschäftsbehandlung!)

1.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich ... (Abg. Dr. Kostelka: Zur Geschäftsbehandlung!)

Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. – Bitte.

1.08

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Auch wenn Ihnen manche Aussagen nicht gefallen dürften – ich ersuche Sie trotzdem, im Sinne der Geschäftsordnung dafür zu sorgen, dass die Beratungen des Nationalrates in aller Ordnung und ohne Störung des Redners abgeführt werden können.

Ich habe nicht den Eindruck, dass Sie sich bei den letzten beiden Reden wirklich darum bemüht haben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Bei euren Reden, das stimmt! – Weitere Zwischenrufe.)

1.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter Dr. Kostelka! Ich bin der Meinung, dass man, wenn die Redner kraft ihrer Stimme, ihrer Aussage und ihrer Überlegenheit sehr wohl gehört werden (Abg. Binder: Das ist Ihre Aufgabe!), auch vom Tonfall der Redner und der Lautstärke der Redner letztlich auf die Lautstärke der Zwischenrufe schließen kann. Ich habe nicht das Gefühl gehabt, dass beide Redner einer Unterstützung von mir bedurft hätten. Aber ich nehme Ihre Anregung trotzdem gerne entgegen. (Abg. Grabner  – in Richtung des den Vorsitz führenden Präsidenten Dipl.-Ing. Prinzhorn –: Er hat überhaupt kein Gefühl!)

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Dr. Forstinger. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Dr. Martin Graf: Denkt an den "Konsum"!)

Am Wort ist nun Frau Bundesminister Dr. Forstinger! (Zwischenrufe.)

1.09

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich danke Ihnen für Ihre vielen Ratschläge und könnte es zurückgeben mit der Frage, warum Sie sich dem nicht früher gestellt haben. Aber ich möchte mich eher auf das Thema


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konzentrieren, das zur Diskussion steht – die Frage der Nebenbahnen –, und freue mich auch, dass es für viele, eigentlich für alle hier ein Anliegen ist.

Ich habe von Anfang an gesagt: Bevor es zur Einstellung von Nebenbahnen durch die ÖBB kommt, sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Nebenbahnen durch Länder, Private oder sonstige Interessierte weiterzubetreiben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Mein Ziel ist es, eine Gemeinschaftsfinanzierung von Bund, Ländern und Gemeinden für touristisch – und heute ist eine sehr bedeutende Nebenbahn schon angesprochen worden, die für touristische Zwecke genutzt werden sollte –, aber auch baulich unverzichtbare Nebenbahnen auf die Beine zu stellen und den Betrieb aufrechtzuerhalten. Sie wissen auch, dass diesbezüglich derzeit bereits eine Ausschreibung läuft.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass erstmals in der Zweiten Republik seit einigen Wochen auf der von der ÖBB im Schienenpersonenverkehr eingestellten Strecke im Außerfern ein Nachfolgebetrieb ermöglicht ist. Es freut mich, dass die Deutsche Bahn AG diesen Betrieb im Außerfern aufgenommen hat, und es freut mich ganz besonders, dass ein zweites Beispiel im Land Salzburg in einem Projekt mit Frau Landesrat Burgstaller sehr bald realisiert werden kann.

Es sind auch die Rahmenbedingungen für einen Wettbewerb auf der Schiene geschaffen worden. Ich kann mich noch gut an die Diskussionen um die Liberalisierung der Schiene und um die Öffnung erinnern; heute ist es auch schon angesprochen worden. Sie sprechen immer von der "Zerschlagung" eines Unternehmens. In Wirklichkeit geht es darum, endlich die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und auch Privaten diese Dienstleistung zu ermöglichen, damit es gelingt, die Infrastruktur zu nützen und die Güter auf die Bahn zu bringen. Ich glaube nicht, dass die Verkehrspolitik der vergangenen Zeit – das Vermeiden und das Verhindern oder auch der plakative Ansatz "Schiene statt Verkehrslawine" – gefruchtet hat. Tatsache ist, dass wir im Verkehr förmlich ersticken. Dagegen müssen wir auch etwas tun! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es sind die gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die Förderungen der Privatbahnen angesprochen worden. Es werden in Zukunft die Förderungsmechanismen dementsprechend angepasst, dass es so wie bei der ÖBB gilt.

Hinsichtlich der Förderung der Infrastruktur kennen Sie die Studie, die für die Privatbahnen in Ausarbeitung ist, damit eine möglichst objektive und auch mit den ÖBB vergleichbare Förderungssystematik angestrebt wird. Es war ja nicht verwunderlich, dass gerade durch meine starke Ansage in Richtung Nebenbahnen in den letzten Tagen auch sehr viel darüber diskutiert wurde. Ich muss Ihnen sagen: Es liegt mir noch immer kein Antrag vor, welche Bahnen eingestellt werden. (Abg. Dr. Mertel: "Starke Ansage"!) Bei allen werden zuvor alle Möglichkeiten geprüft. (Abg. Dr. Mertel: Sie hat "starke Ansage" gesagt!)

Es wird geprüft, welche anderen Verkehrsträger den gleichen Nutzen für den Kunden erbringen können. Hier können wir auch das Thema Verkehrsverbund andiskutieren. Da hat es in früherer Zeit durch verschiedenste Tarife, aber auch auf Grund von Überschneidungen in den Fahrplänen viele Investitionen gegeben, die nicht dem Kunden zugute gekommen sind. Erstmals wird da österreichweit ein Wabensystem eingeführt, das auch die Schülerfreifahrten mit einbezieht. Dann wird es auch möglich sein, dass das Geld, das wir aus den gemeinwirtschaftlichen Leistungen haben, jenen zugute kommt, die es brauchen – und das sind die Kunden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

In Ihren Anträgen ist immer von Mitteln, die "gekürzt" wurden, die Rede. Ich möchte nochmals betonen, dass es falsch ist, dass die Mittel für die Verkehrsverbünde um 100 Millionen Schilling gekürzt wurden. Auch kommt der Bund im öffentlichen Personennahverkehr der gesetzlichen Verpflichtung sehr nahe, und 80 Millionen Schilling für die Länder sowie 20 Millionen Schilling für die Städte sind als Bestellerförderung zusätzlich zur Verfügung gestellt worden.


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Es sind auch die Fragen "Postbus AG" und "Ausgleichszahlungen" andiskutiert worden. Ich darf Ihnen dazu sagen, dass zurzeit Verhandlungen darüber stattfinden, dass auch hier EU-kompatible Regelungen zur Auszahlung gefunden werden.

Das heißt, es liegen angesichts der massiv erhöhten Budgetansätze keine budgetären Probleme vor. Es wurden 70 Prozent der Budgetmittel für den Nahverkehrsbereich erhöht. Die von den Verkehrsunternehmen vorgenommenen Tariferhöhungen haben daher nichts mit der budgetären Kürzung zu tun. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

1.14

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Kurzbauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 1 Minute. – Bitte.

1.15

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Eder, es ist peinlich, aber ich muss noch einmal auf deine Rede zurückkommen. Ich möchte nur auf zwei Punkte hinweisen, die wirklich arge Versäumnisse der sozialistischen Minister darstellen. Denke nur an den einheitlichen Bundesverkehrswegeplan: zehn Jahre lang Diskussion! Oder den "Masterplan" – kannst du mir sagen, was von dem "Masterplan" umgesetzt wurde? (Abg. Dr. Khol: Nichts!) Mittlerweile bin ich seit sechs Jahren hier im Hohen Haus, aber ich kann mich nicht erinnern, dass auch nur ein Punkt daraus umgesetzt worden wäre.

Frau Bundesminister Forstinger! Ich danke für die Zusage in Ihrem Redebeitrag zur Erhaltung der Mariazeller Bahn – die Mariazeller Bahn ist sehr wichtig für den Tourismusverkehr –, vor allem aber dafür, dass die Mariazeller Bahn so lange erhalten bleibt, bis ein neuer Betreiber gefunden wird. – Ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

1.16

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl zu Wort gemeldet. Ihre Redezeit ist wunschgemäß auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte.

1.16

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Frau Minister! Herr Minister! Hohes Haus! "Solange ich Verkehrsminister bin, wird die Mariazeller Bahn nicht eingestellt", das waren die Worte von Bundesminister Schmid bei einem Diskussionsabend in Kirchberg an der Pielach im September 2000. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Schmid ist nicht mehr Verkehrsminister, er hat sich nach zehn Monaten der Tätigkeit als Minister in seine Pension zurückgezogen. Die Zukunft der Mariazeller Bahn ist nach wie vor nicht gesichert, und mit jener der Mariazeller Bahn auch die Zukunft vieler anderer Nebenbahnen in Niederösterreich.

Die Mariazeller Bahn ist die Lebensader von Zigtausenden Menschen von der niederösterreichischen Landeshauptstadt St. Pölten bis Mariazell in der Steiermark; das wurde heute schon ein paar Mal gesagt: Die letzte Schmalspur-Gebirgsbahn Mitteleuropas muss uns auch als touristische Attraktion erhalten bleiben. Die Mariazeller Bahn ist lebensfähig, und es geht jetzt einfach um den politischen Willen, diese Bahn tatsächlich zu erhalten. Die ÖBB sollte Eigentümer dieser Bahn bleiben. Auf jeden Fall müssen die ÖBB bei einer etwaigen Betreibergesellschaft mit einem Anteil von mindestens 51 Prozent die Mehrheit halten. Das ist meine Meinung.

Sehr verehrte Damen und Herren! Wenn sich die Republik aus der Verantwortung für den öffentlichen Verkehr verabschiedet, so ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich private Bahnbetreiber um öffentliche Förderungsmittel anstellen. Fast im Monatsrhythmus passieren in England schwerste Zugsunglücke auf den privatisierten Eisenbahnstrecken. Die Privaten verfolgen die totale Gewinnmaximierung und sind nicht bereit, in die Sicherheitstechnik zu investieren. Deshalb wollen mittlerweile 80 Prozent der Bevölkerung Englands, dass die Bahn wieder in staatliches Eigentum übergeht. (Abg. Gaugg: Freundschaft, Genosse! Wir müssen zurück!) Die


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Privatisierung der Bahn ist der falsche Weg. – Das ist nicht ein Weg zurück, sondern ein Weg vorwärts, wenn die Bahn im öffentlichen Eigentum bleibt. (Ruf bei der ÖVP: So ein Blödsinn!)

Hohes Haus! Frau Minister! Österreich droht zur Langsam-Fahrstelle des transeuropäischen Eisenbahnnetzes zu verkommen. Statt die Infrastruktur auszubauen und Investitionen in die Zukunft zu fördern, werden jahrzehntelang vorbereitete, bereits außer Streit gestellte Projekte eingestellt. Der von Ihrem Vorgänger verhängte Baustopp der Güterzugumfahrung St. Pölten wurde von Ihnen, Frau Minister, noch einmal nachhaltig bekräftigt. Die Güterzugumfahrung, die als eines der ersten Eisenbahnprojekte eine Umweltverträglichkeitsprüfung positiv absolviert hat, ist eines der wichtigsten Teilobjekte des Ausbaus der Westbahn zur Hochleistungsstrecke. Es wurde bisher schon 1 Milliarde Schilling verbaut.

Frau Minister! Sie kümmern sich offensichtlich nicht um die Einhaltung der Verträge. Im November vergangenen Jahres habe ich eine parlamentarische Anfrage an Sie gerichtet, ob wenigstens die Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden, die im Zuge der Errichtung der Güterzugumfahrung St. Pölten gemeinsam mit dem Lärmschutz für die West Autobahn im Bereich der Landeshauptstadt St. Pölten geplant sind.

Sie, Frau Minister, sagten in dieser Anfragebeantwortung, dass das lärmschutztechnische Projekt für den Süden St. Pöltens erst dann weiter bearbeitet wird, wenn Sie sich entschieden haben, was mit der Güterzugumfahrung St. Pölten geschehen wird. – Ich meine: Das ist der Gipfel der Überheblichkeit!

Gleichzeitig, Frau Minister, haben Sie sich mit Ihren Parteifreunderln bei einer Veranstaltung im Zuge des St. Pöltner Gemeinderatswahlkampfes als die Lärmschutzwohltäterin der betroffenen Bevölkerung feiern lassen. – Diese Offenbarung von Doppelzüngigkeit passt, wie ich meine, sehr gut zur Aussage der Frau Vizekanzlerin, die Sie, Frau Minister, als "freiheitliches Urgestein" bezeichnet hat!

Sehr verehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Seit Jahren gilt die Attraktivierung und die Modernisierung des St. Pöltner Hauptbahnhofes als beschlossene Sache, weil dies eben notwendig ist. Es gibt dort keine Lifte, keine Rolltreppen, keine behindertengerechten Einrichtungen. Der Hauptbahnhof von St. Pölten ist mehr als kundenfeindlich! Vor allem, Frau Ministerin, sind im Bereich des Bahnhofes St. Pölten zum Schutz der Bevölkerung Lärmschutzmaßnahmen notwendig, die Sie genauso wie die Attraktivierung des Bahnhofes verhindern!

Frau Minister! Das Einstellen von Bahnlinien und Baustopps bei Bahnausbauten sind ein brutaler Anschlag auf unsere Umwelt, auf die Sicherheit der Bevölkerung und auch eine Vergeudung von Volksvermögen! (Zwischenruf des Abg. Gaugg. ) Einstellen und Stoppen ist keine hohe politische Kunst.

Frau Minister! Sie machen sich gerade einen Namen als Sargnagel der Lebensqualität der österreichischen Bevölkerung und insbesondere der Bevölkerung des niederösterreichischen Zentralraumes! Ihre Bilanz als Infrastrukturministerin ist Stillstand – zum Schaden der österreichischen Bevölkerung! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

1.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. – Bitte.

1.22

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Wortmeldung des Herrn Kollegen Weinmeier und die Ausführungen der Frau Ministerin motivieren mich, noch einige kurze Sätze zu sagen. (Abg. Haigermoser: Na geh!)

Wenn ich Ihnen zuhöre und daraus leider erkennen muss, dass Sie glauben, die Privatisierung allein sei schon die Rettung der Nebenbahnen, dann muss ich Ihnen sagen, dass ich Ihre Ansätze nicht mittragen kann, denn dann gehen wir den englischen Weg, dass wir überhaupt keine


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Nebenbahnen und keine Strukturen mehr haben beziehungsweise dass jene, die verbleiben, von einer schrecklichen Qualität sind, sodass die Unfallgefahr zusätzlich steigt. – Die öffentliche Hand muss definieren, was sie will, und das ist jetzt Ihre Aufgabe, Frau Ministerin!

Außerdem muss ich Ihnen sagen: In den ersten drei Monaten, in denen Sie im Amt waren, haben Sie in mir nicht besonders viel Vertrauen geweckt, dass Sie diese Ausschreibungen in diesem Sinne wirklich hinbekommen werden. Ich erinnere an die Fragen, die es bis jetzt zu lösen gegeben hat, vor allem im Telekom Bereich: In diesem Zusammenhang macht vor allem das Beispiel der Gebührenbezuschussung doch sehr nachdenklich, denn bei dieser Fernsprechentgeltzuschussverordnung – wie sie so schön heißt – wäre es durchaus möglich gewesen, für jene anspruchsberechtigten Behinderten, die bis jetzt keine Chance hatten, weil sie einen anderen Betreiber gewählt haben, die Verordnung früher zu machen. Sie haben jedoch wirklich bis zum allerletzten Moment gewartet, anstatt diese Gerechtigkeit rechtzeitig herzustellen. (Beifall bei den Grünen.)

Frau Ministerin! Sie haben in etlichen Bereichen einen Berg von Arbeit vor sich. Das betrifft die europäische Verkehrspolitik, wobei ich glaube, dass Ihre Aussage, dass eine Bahn, die jenseits der Grenzen Österreichs läuft, gleich "Landesverrat" ist, nicht unbedingt produktiv ist, wenn man über europäische Netze und bessere Lösungen in diesem Bereich diskutiert!

Frau Ministerin! Die ersten drei Monate waren sicherlich nicht leicht. Sie haben nicht wirklich ein geordnetes Ministerium übernommen. Sie haben bis jetzt aber noch nicht bewiesen, dass Sie dieses Pferd reiten. Ich hoffe, Sie kommen bald in den Sattel! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

1.24

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Bures. Ihre Redezeit ist wunschgemäß auf 5 Minuten beschränkt. – Bitte.

1.25

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin Forstinger, man könnte jetzt die Frage stellen: Wie geht’s Ihnen eigentlich? Wie fühlen Sie sich in Ihrer neuen Funktion und bei Ihrer neuen Aufgabe, die Sie übernommen haben, und zwar nach folgenden Schlagzeilen: "Forstinger ohne Konzepte", "Forstinger: Eine Enttäuschung", "Chaos im Infrastrukturministerium"? Wie geht es einem da so, Frau Bundesministerin? (Abg. Ing. Westenthaler: Wie ist das mit den 50 000 S Zusatzeinkommen? Wie geht es denn Ihnen?)

Laut heutigem "Kurier" scheint sich jetzt überhaupt der Verdacht einer Seuche in den Ministerien dieser Bundesregierung anzubahnen. Es steht hier, dass es sich um eine Infektion handelt und dass anscheinend ein unbekanntes Virus in den Ministerien dieser Bundesregierung grassiert. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie kosten immerhin 50 000 S zusätzlich! Wer zahlt das eigentlich?) Es muss irgendeine ansteckende Seuche sein, die nämlich dazu führt, dass Verordnungen entweder nicht richtig oder zum falschen Zeitpunkt unterzeichnet werden. – Die Bemerkung "nicht richtig unterzeichnet" betrifft Sie, nämlich die Rufnummernverordnung, und bei der Bemerkung "zum falschen Zeitpunkt" geht es um das eigentlich tragische Schauspiel um die Einführung dieser grausamen Ambulanzgebühren, von welchen Sie nicht einmal Kinder ausgenommen haben. Das ist das traurige Schauspiel! Und der "Kurier" von morgen beziehungsweise schon von heute titelt, dass das eine Seuche in den Ministerien sein muss. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Artikel im "Kurier" steht auch, dass diese Seuche einen Namen hat. (Abg. Haigermoser: Ja! Die Seuche heißt Rotlauf!) Sie heißt nämlich "VSE", was "Verordnungswahnsinn" bedeutet, der in Ihren Ministerien herrscht. Frau Bundesministerin! Ist damit Ihr "Stöckelschuh-Erlass" gemeint, oder sind damit Ihre Bekleidungsvorschriften gemeint, die Sie natürlich für Frauen erlassen haben? Ist das der Verordnungswahnsinn beziehungsweise diese Seuche, die vor allem in Ihrem Ministerium unter Ihrer Verantwortlichkeit grassiert? Oder ist es die Überwachung der Mitarbeiter, die Sie jetzt in einem Fall von


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leichtem Verfolgungswahn angeordnet haben, der offensichtlich herrscht? (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Oder besteht die Seuche darin – Frau Bundesministerin, diesbezüglich würde ich Sie um Auskunft bitten, ich habe das nämlich in einer Tageszeitung gelesen! –, dass Sie einen Mitarbeiter, der Sie bei einer Auslandsreise begleitet hat, aufgefordert haben, zehn Schritte hinter Ihnen zu gehen und den Koffer zu tragen und nicht zu rollen. – Ist das Ihr Führungsstil, oder ist das eine Seuche, die in diesem Ministerium herrscht? (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Trattner.  – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Frau Bundesministerin! In diesen jetzt leider mehr als 100 Tagen – ich habe nämlich geglaubt, dass irgendwann auch Sie wirklich ein Amtsverständnis an den Tag legen werden, das einer Ministerin würdig ist! – haben Sie einen inferioren, absurden, autoritären Führungsstil hingelegt, und das hat gezeigt, dass Sie große Defizite vor allem betreffend soziale Kompetenz und den Umgang mit Menschen haben! (Abg. Ing. Wesenthaler: Welcher Hass treibt Sie eigentlich?) Das betrifft auch die FPÖ insgesamt, und Sie, Herr Westenthaler, Sie allen voran, was soziale Defizite im Umgang mit Menschen betrifft! (Lebhafte Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Das Problem besteht aber auch darin – und davon sind alle Österreicherinnen und Österreicher betroffen –, dass Sie auch ein großes Defizit bei der Sachkompetenz in den letzten Tagen an den Tag gelegt haben! (Zwischenrufe des Abg. Haigermoser. ) Ich möchte das Chaos um die Rufnummern-Verordnung noch einmal in Erinnerung rufen: Zuerst haben Sie es nicht gewusst, dann haben Sie es doch gewusst, dann war ein Beamter schuld. Nur nie Verantwortung übernehmen; immer gibt es irgendjemand anderen, immer die "finstere Macht" im Hintergrund! (Abg. Mag. Trattner: Sie passen genau zum Zustand Ihrer Partei! – Zwischenruf des Abg. Gaugg.  – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) – Ich weiß! Für die Herren von der FPÖ ist es immer besonders nett, wenn eine Kollegin, eine Frau spricht, das macht Sie natürlich besonders nervös! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Trattner  – in Richtung SPÖ –: Was habt ihr der Kollegin denn gegeben?)

Frau Ministerin Forstinger, Sie kommen aus dem sozialen Umfeld der Papierindustrie, und Sie haben einen Förderer – er sitzt jetzt über Ihnen –, der aus der Papierindustrie kommt. Und diese zufällig irrtümliche Rufnummern-Verordnung hätte nach Schätzungen ein Auftragsvolumen von rund 3 Milliarden Schilling für die Papierindustrie ausgelöst, man hätte nämlich zusätzliche Formulare und – wegen neuer Telefonnummern – neues Briefpapier und neue Visitenkarten gebraucht! Wenn heute in der Zeitung steht: "Über Forstinger enttäuscht", dann meine ich, dass vor allem der Papierindustrielle Prinzhorn enttäuscht ist, seit Sie diese Verordnung wieder zurückgezogen haben! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Um Ihnen jetzt nichts Böses zu unterstellen, sondern von der Annahme auszugehen, dass Sie, Frau Minister, es wirklich nicht gelesen haben und eben Dinge unterschreiben, die Sie nicht lesen, möchte ich Sie gerne daran erinnern, dass es in dieser Verordnung einen Punkt gegeben hat, der den Menschen sehr wichtig ist, nämlich die Frage, wie viel sie derzeit für das Telefon bezahlen müssen. – Darauf kann gesagt werden: Sie bezahlen derzeit zu viel! In dieser Rufnummern-Verordnung war unter anderem eine Regelung betreffend eine sekundengenaue Abrechnung der Telefongebühren. Das bedeutet für jeden – aber ich weiß, dass Ihnen das egal ist, Geld spielt bei den meisten von Ihnen keine Rolle, und den "kleinen Mann" und die "kleinen Leute" haben Sie längst verraten! – um 20 Prozent weniger Telefongebühren. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe des Abg. Haigermoser. )

Das ist für viele ein Problem, und es ist auch für viele ein Problem, dass Sie säumig sind. Sie sind in der Verkehrspolitik säumig, und Sie sind auch dort säumig, wo Menschen Hilfe brauchen, etwa in Form einer Telefongrundgebührenbefreiung! Dabei geht es um 200 bis 230 S im Monat. Menschen, die unter 8 000 S verdienen, haben Anspruch auf diese Grundgebührenbefreiung. (Abg. Ing Westenthaler: Wie viel verdienen Sie denn?) Sie bekommen sie aber nicht, weil Sie säumig sind und weil Sie nicht in der Lage sind, im Ministerium dafür zu sorgen, dass jene Menschen, welche die geringsten Einkommen haben, auch die Möglichkeit zu telefonieren haben, ohne dass das für sie finanziell ein Problem darstellt. (Beifall bei der SPÖ.)


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Es gibt kaum ein Thema, bei dem nicht darüber gesprochen wird, welche Versäumnisse es in der Vergangenheit, in den letzten 30 Jahren gegeben hat. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ich kann mich nicht erinnern, dass die Frage der EU-Osterweiterung seit 30 Jahren im Raum steht. Es steht jedoch heute an, sich Verkehrskonzepte zu überlegen, die es ermöglichen, dass es zu keinem Verkehrschaos in Österreich kommt, wenn es zu dieser EU-Osterweiterung kommt! (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Frau Bundesministerin! Dafür gibt es kein Konzept! Sie haben nichts dazu getan, und nicht nur das! (Zwischenruf des Abg. Mag. Firlinger. ) Hat das auch nichts mit Versäumnissen zu tun? (Zwischenruf des Abg. Gaugg. ) Es gab nämlich eine informelle Tagung der Verkehrsminister in Schweden, bei der es genau um diese Fragestellung geht. Frau Bundesministerin! Wo waren Sie? Waren Sie am Villacher Fasching? (Abg. Mag. Firlinger: Das ist wirklich letztklassig!) Oder wo waren Sie? Dort waren Sie jedenfalls nicht, und die Interessen Österreichs wurden daher dort auch nicht vertreten, und das ist Ihr Versäumnis, und da können Sie sich nicht ausreden! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Es hat auch nichts mit vergangener Verkehrspolitik zu tun, dass Sie bis heute nicht in der Lage sind, 3,5 Milliarden Schilling an zusätzlichen Einnahmen in Form der LKW-Maut einzuführen! Das ist Ihr Versäumnis, und da können Sie sich nicht auf irgendjemanden ausreden! Und wie schaut es denn mit der Brenner-Maut-Problematik aus? Was haben Sie gemacht, Frau Bundesministerin? – Was Sie machen, bedeutet mehr LKW auf den Straßen und weniger auf der Schiene. Das sind Ihre Versäumnisse, die Sie zu verantworten haben! (Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer. )

Frau Bundesministerin! Sie haben Defizite in der Sachkompetenz! Sie haben Defizite an sozialer Intelligenz! Ich fordere Sie daher nochmals auf, von sich aus und freiwillig zurückzutreten! (Lebhafte Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ihre Einsicht reichte aber offensichtlich auch in den letzten Tagen nicht dazu. Daher fordere ich Sie noch einmal auf: Gehen Sie in sich! Ich frage Sie: Wie geht es Ihnen denn so in Wirklichkeit? Und ich bringe folgende Entschließung ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Doris Bures, Eder, Dr. Kostelka und GenossInnen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

"Der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird durch ausdrückliche Entschließung gemäß Art. 74 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz das Vertrauen versagt."

*****

(Beifall bei der SPÖ. – Lebhafte Zwischenrufe bei den Freiheitlichen, so unter anderem Abg. Ing. Westenthaler: Ich beantrage für Bures den Hilflosenzuschuss! – Abg. Mag. Trattner: Und für uns Schmerzensgeld!)

1.34

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Doris Bures, Eder, Dr. Kostelka ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.


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Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

1.34

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Kollegin Bures, ich "gratuliere" Ihnen recht herzlich zu dem wirklich letztklassigen Auftritt, den Sie sich hier geleistet haben! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Aus Ihrem Munde spricht wirklich blanker Hass! Aber ich habe ja direkt Verständnis dafür, denn der Hass kommt daher, dass Sie nur 50 000 S Zuschuss für Ihre Funktion bekommen und das die Hälfte von dem ist, was Ihr Parteivorsitzender Gusenbauer bekommt! Dieses Missverhältnis stört Sie halt, und das schlägt dann immer wieder bei Ihnen durch! Das ist der Neidkomplex in einer Partei. Sie bekommen 50 000 S monatlich für diesen letztklassigen Auftritt – und das in einer Partei, die ein Minus von 350 Millionen Schilling in der Kassa hat! Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Keppelmüller. )

Es ist also kein Wunder, dass die Qualität solcher Auftritte nicht besser ist! Im Grunde genommen reiht sich dieser Auftritt der Kollegin SPÖ-Bundesgeschäftsführerin nahtlos ein in die Reihe von Peinlichkeiten und Pannen wie beispielsweise dieser wirklich peinliche Auftritt bei einer missratenen Dringlichen vor einigen Wochen, bei der Sie statt einer Steuersenkung eine Steuererhöhung beantragt haben! (Abg. Dr. Mertel: Sie sind ein Symbol der Wende: Ein Wendehals!)

So setzen sich Ihre Pannen fort, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es tut mir Leid, dass ich Ihnen das sagen muss! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Keppelmüller: Das ist unerhört!) Nein, das ist nicht unerhört! Das ist einfach peinlich und erschreckend!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann auf Grund meiner knappen Redezeit nicht auf alles eingehen. (Abg. Dr. Keppelmüller: Dieselben Methoden wie Pumberger!) Ich möchte aber sagen, dass die Peinlichkeiten so wenig überlegt sind, dass Frau Bures nicht einmal davor Halt macht, ihre eigenen Leute in die Pfanne zu hauen! Es war die Rede davon, dass die Frau Bundesministerin jetzt angeblich einen Beamten anpatzt! (Abg. Dr. Keppelmüller: Welchen Beamten patzt sie denn an?)

Herr Kollege! Ich möchte Ihnen etwas sagen beziehungsweise halte Ihnen etwas unter die Nase! "Sektionschef Weber ist ein Schlitzohr", das steht im "Standard" vom 23. Feber. (Abg. Dr. Keppelmüller: Ist das ein Bruder von Firlinger?) Weiters heißt es dort – ich zitiere –: "Die kleine Macht ... des Hermann Weber wurde von Caspar Einem auf die rein technische Vergabe von Frequenzen aller Art ... beschränkt. Nun – das war bereits unter Einem geplant – muss er auch die Frequenzverwaltung an die Telekom Control GesmbH abgeben. ‚Sektionschef Weber ist ein Schlitzohr‘, das man nicht aus den Augen lassen dürfe, soll Einem einmal gesagt haben!" (Aha-Rufe bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! Sie werfen Frau Bundesministerin Forstinger etwas vor, und Ihr eigener Minister macht solche Aussagen! Das ist doch wirklich der Gipfel! Wenn ich eine solche Vergangenheit als Minister hätte, Herr Bundesminister außer Dienst Caspar Einem, dann würde ich mir in Ihrem eigenen Sinn und zu Ihrem eigenen Schutz wünschen, dass Sie zu Frau Bures gegangen wären und gesagt hätten: Sei vorsichtig, Frau Kollegin, lass dich auf nichts ein!

Aber wir kennen ja diese Masche! Da steckt System dahinter! Ich sage aber auch dazu: Ich bin weit davon entfernt, zu sagen, dass die Beamtenschaft einen schlechten Dienst versieht. Das ist nicht der Fall! Ich betone das ausdrücklich! Aber man muss in diesem Ministerium mit dieser sozialistischen Vergangenheit einmal Ordnung machen. Es muss durchlüftet werden, und die Frau Bundesministerin ist dabei, das zu machen, und weil Sie dem nichts entgegenzusetzen haben und weil das auch Leute trifft und weil die Partei-Apparatschiks nicht mehr in den Aufsichtsräten sitzen, stört Sie das so sehr, dass Sie zu diesem lächerlichen Mittel, nämlich zu


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einem verunglückten Misstrauensantrag um 1.35 Uhr in der Früh greifen! Das ist halt neu! Aber das ist Ihr Stil, und ich "gratuliere" Ihnen sehr herzlich dazu!

Meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion! Das war eine Peinlichkeit! Sie haben das – glaube ich – eingesehen! Michael Häupl hat Ihnen sowieso ausrichten lassen: Macht das nicht! Er ist dafür, dass die Frau Bundesministerin weiter im Amt bleibt. Aber Sie haben sich so ungeschickt auf diesen Misstrauensantrag versteift, dass Ihnen jetzt diese Peinlichkeit passiert ist, und ich wünsche Ihnen bei weiteren solchen Aktionen viel Vergnügen! Machen Sie noch drei Misstrauensanträge! Sie werden nicht durchkommen – so, wie bei Böhmdorfer! Ich wünsche Ihnen viel Erfolg zu solchen weiteren missglückten Aktionen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

1.40

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Einem zu Wort gemeldet. Beginnen Sie bitte mit der Wiedergabe der Behauptung, die Sie zu berichtigen wünschen.

1.40

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Vizekanzlerin! Herr Klubobmann! Herr Abgeordneter Firlinger hat in seiner Rede soeben behauptet, dass ich gesagt hätte, Sektionschef Weber sei ein "Schlitzohr" und bedürfe der steten Beobachtung. (Abg. Dr. Fekter: Das hat er nicht behauptet! – Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.  – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich berichtige tatsächlich: Herr Klubobmann Westenthaler, Herr Abgeordneter Firlinger hat erst die Zeitung vorgelesen, da hat er noch richtig gelesen. Dann hat er allerdings auch selbst etwas gesagt, und diese Tatsachenbehauptung ist falsch. Ich habe so etwas nie gesagt!

Im Übrigen: Wenn Sie jetzt schon meiner als Zeugen bedürfen, um diese Ministerin zu verteidigen, dann Glück auf! (Heiterkeit und Beifall sowie Bravo-Rufe bei der SPÖ.)

1.41

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. – Bitte.

1.41

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Vizekanzlerin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! Was sagt Ihnen der Name Lanc? Was sagt Ihnen der Name Übleis? Was sagen Ihnen die Namen Streicher, Klima, Scholten und Einem, Frau Kollegin Bures? (Abg. Bures: Sind Sie sich ganz sicher, dass Sie etwas zu sagen haben? Oder plappern Sie nur?) Was sagen Ihnen die Namen all dieser Eisenbahnminister im Zusammenhang mit Verkehrspolitik und mit dem Ausbau der Eisenbahn in Österreich? – Diese Namen sagen Ihnen, genauso wie mir, gar nichts! Hinter diesen Namen steht keine Leistung in Sachen Eisenbahnpolitik! (Abg. Bures: Haben Sie etwas zu sagen? Oder plappern Sie nur?)

Deshalb, Frau hoch bezahlte Bundesgeschäftsführerin Bures, waren der Auftritt Ihres Bürgermeisters Häupl, der Auftritt des Landeshauptmannes Pröll und der Auftritt des sozialistischen Landeshauptmannes Nießl nicht wirklich erfolgreich! Man kann nicht eine 100 Tage im Amt befindliche freiheitliche Ministerin verantwortlich machen für die zahlreichen Versäumnisse all dieser sozialdemokratischen Verkehrsminister, geradezu einer ganzen sozialdemokratischen Verkehrsministerdynastie! (Zwischenrufe der Abg. Bures. )

Ich werde Ihnen, Frau Kollegin Bures, am Beispiel des frisch gefangenen roten Landeshauptmannes Nießl vor Augen führen, wie wichtig die Nebenbahnen sind, und Sie, diese Dreifachbezieherin öffentlicher Gelder, haben auch gesagt, dass diese Nebenbahnen für die Sozialdemokraten immer von großer Bedeutung waren! (Zwischenrufe der Abg. Heinisch-Hosek. )


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allein im Burgenland gibt es 50 Millionen Schilling aus der MÖSt, die sogar lange Zeit zweckgebunden waren, um in den Nahverkehr investiert zu werden. Bis heute ist im sozialdemokratisch regierten ... (Lebhafte Zwischenrufe der Abgeordneten Bures, Heinisch-Hosek und Mag. Wurm. ) Es ist unglaublich! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Herr Kollege Schieder! Wir wissen, warum wir uns mit diesen Damen sonst nicht unterhalten, nicht? (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Herr Kollege Schieder! Wir können uns nämlich nicht unterhalten, ohne Mikrophon würden wir nicht gehört werden und nicht zu Wort kommen, Herr Kollege Schieder! Deshalb verstehe ich, dass wir uns da so einig sind! (Zwischenruf der Abg. Mag. Prammer. ) Aber Sie sollten es denen auch sagen, Herr Kollege Schieder! (Beifall und Bravo-Rufe bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Nun zurück zu Ihrem Landeshauptmann Niessl. (Abg. Bures: Nehmen Sie die Hand aus dem Hosensack! Dann tun Sie sich leichter beim Reden!) Niessl geht her und bezeichnet unverfroren Versäumnisse in der Verkehrspolitik als freiheitliche, obwohl es hausgemachte sozialdemokratische Versäumnisse sind. (Abg. Bures: Abteilung VI/6!) Keinen einzigen Schilling hat er investiert, obwohl 50 Millionen Schilling vorhanden gewesen wären. Diese 50 Millionen Schilling wurden in Buslinien wie Südburg und Dr. Richard investiert, meine sehr geehrte Dame von der Sozialdemokratie, Frau Bures! (Zwischenrufe der Abg. Bures. )

Ein zweites Beispiel: In diesem Budget ist wie in sieben bis acht anderen Budgets ein Betrag von rund 10 Millionen Schilling für den Ausbau der südburgenländischen Nebenbahn vorgesehen. In Summe sind das 70 bis 80 Millionen Schilling gewesen, die dieser Landeshauptmann und sein Vorgänger Stix hätten einlösen können, wenn sie den Kofinanzierungsvertrag unterschrieben hätten! – Weder Stix war bereit, diesen Kofinanzierungsvertrag zu unterschreiben, noch der neue Landeshauptmann Nießl ist bereit, diesen Kofinanzierungsantrag zu unterschreiben! (Abg. Bures: Hand in den Hosensack!)

Liebe Frau Bures! Hätten die Sozialdemokraten das, was sie von dieser Ministerin ungerechterweise verlangen, ernst genommen, dann hätten wir 150 Millionen Schilling allein in die Erhaltung der Nebenbahnen im Südburgenland investieren können! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber das ist so typisch an dieser Doppelzüngigkeit der Sozialdemokratie: Sie gehen nach Wien und fordern das ein, was Sie im eigenen Land zu tun versäumt haben! (Zwischenruf der Abg. Mag. Prammer. ) Ihr Misstrauensantrag wäre gerechtfertigt, würde er sich gegen die Herren Stix, Nießl oder Häupl richten oder hätte er sich seinerzeit gegen Lanc, Übleis, Streicher, Klima, Scholten, Einem gerichtet. (Zwischenrufe der Abg. Bures. ) Da wäre Misstrauen gerechtfertigt gewesen! (Zwischenrufe der Abg. Heinisch-Hosek. ) Bei dieser Bundesministerin ist Vertrauen gerechtfertigt, meine Schwätzerinnen von der SPÖ! (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

1.46


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57. Sitzung / Seite 261

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Einem zu Wort gemeldet. – Bitte.

1.47

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Frau Bundesministerin! Herr Abgeordneter Schweitzer! (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten der SPÖ und der Freiheitlichen. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.) Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit! Sie waren gerade so freundlich, die Namen verschiedener Menschen, die in der Vergangenheit Funktionen bekleidet haben, zu verlesen, und haben dabei auch mehrfach Herrn Übleis als ehemaligen Verkehrsminister angesprochen.

Herr Abgeordneter! Sie sollten sich informieren, bevor Sie hier reden! Übleis war nie Verkehrsminister und ist daher für die Dinge, die Sie ihm vorwerfen, nicht verantwortlich! (Abg. Mag. Schweitzer: Ich habe gesagt: Eisenbahnminister!)  – Vertrauen zu Ihnen ist auch nicht gerechtfertigt! (Beifall bei der SPÖ.)

1.48

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer. – Bitte.

1.48

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde, dass es ein bisschen schade ist, dass die vier Damen, die jetzt da vorne gestanden sind, verschwunden sind! Sie haben mich nämlich ein bisschen an die Erinnyen aus der griechischen Tragödie erinnert! Andere literarische Vergleiche erspare ich mir jetzt lieber. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es fiele mir noch einiges ein. Ich hätte noch einige Assoziationen dazu gehabt, die mir jetzt auf der Zunge gelegen wären, die ich aber lieber nicht ausspreche.

Ich verstehe natürlich auch gewisse Frustrationsgefühle, die auf Seiten der sozialdemokratischen Opposition bestehen: Nach dem Machtverlust nach 30 Jahren ist es schwer, die Mühen der Oppositionsarbeit auf sich zu nehmen, und man tut sich auch schwer etwa beim Formulieren von Anträgen und beim Nehmen ähnlicher Hürden, die man in der Opposition meistern muss. Und Sie müssen auch die Tatsache hinnehmen, dass Sie heute hier eine schöne Inszenierung geplant haben und Ihnen jetzt so gar niemand mehr zuhören will, keine Öffentlichkeit und keine Medien mehr da sind und so weiter. Da macht es natürlich nicht mehr so viel Spaß! Das verstehe ich schon!

Ich möchte zum Inhalt noch etwas sagen, weil ich es eigentlich in einer gewissen Weise ungeheuerlich finde, was sich in der heutigen Debatte im Zusammenhang mit den Nebenbahnen hier abgespielt hat. – Sie kritisieren eine Ministerin, die genau drei Monate im Amt ist, und werfen ihr die Vernichtung der österreichischen Nebenbahnen vor – und das, obwohl Ihre Fraktion 30 Jahre lang die Verkehrsminister in diesem Land gestellt hat, die alles dazu getan haben, diese Nebenbahnen finanziell auszuhungern, und die keinen Finger gerührt haben, um etwas zur Rettung auch nur einer einzigen Nebenbahn in Österreich zu tun!

Diese Regierung wird dafür sorgen, dass es einen Ersatzverkehr dort gibt, wo die Nebenbahnen in dieser Form finanziell nicht mehr tragbar sind, sodass es für die Bevölkerung zu keinem Nachteil in diesem Bereich kommt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie sind jene Partei, deren Verkehrsminister dafür verantwortlich waren, dass das Defizit der Österreichischen Bundesbahnen nicht nur das Unternehmen nachhaltig gefährdet und Arbeitsplätze in großem Umfang gefährdet hat, sondern auch die Budgetsituation Österreichs insgesamt über Jahrzehnte massiv belastet hat. Bis zum heutigen Tag zahlen wir an den Schulden der ÖBB! (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm. )

Es ist diese Bundesregierung, die durch eine ordentliche Unternehmensstruktur, durch eine Trennung in Schiene und Absatz eine entsprechende Zukunftsorientierung für dieses Unternehmen sicherstellt. – Es tut mir Leid, dass Sie das nicht zusammengebracht haben, aber so ist es nun einmal.

Dasselbe gilt für die LKW-Maut. Sie haben zwei Jahre lang herumgedoktert, was die Ausschreibung dieser Materie betrifft, und Sie haben es nicht geschafft. – Diese Bundesregierung hat in kürzester Zeit sichergestellt, dass es ein elektronisches, der modernen Technologie entsprechendes System geben wird.

Sie von der SPÖ haben 30 Jahre lang eine Politik im Verkehrsbereich gemacht, die darin bestanden hat, dass allein das Parteibuch für die Besetzung von Funktionen in wichtigen Infrastrukturbereichen ausschlaggebend war. (Abg. Öllinger: Sie sind nicht Verkehrsministerin! Warum lassen Sie nicht die Frau Verkehrsministerin reden?)


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Wenn ich mir die Besetzung der ÖBB-Aufsichtsräte der letzten Jahrzehnte anschaue, dann kann ich den Worten des Herrn Abgeordneten Edler, der hier von einer "Umfärbung" gesprochen hat, nur insofern folgen, als Sie sich gar nichts anderes mehr vorstellen können, Herr Kollege Edler! Dass die Qualifikation, die jemand mitbringt, ausschlaggebend für eine solche Aufsichtsratsbesetzung ist (Zwischenruf des Abg. Edler ), können Sie sich deswegen nicht vorstellen, weil das bei Ihnen nie eine Rolle gespielt hat. Der neue ÖBB-Aufsichtsrat besteht samt und sonders aus Mitgliedern, von denen kein Einziger auch nur in der Nähe irgendeiner Partei angesiedelt ist, sondern das sind hervorragend qualifizierte Persönlichkeiten. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Bures: Der Bruder der Frau Povysil!) Das ist auch in der medialen Darstellung entsprechend dargestellt worden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sie sind es, die verantwortlich dafür waren, dass Österreich, was die Forschungs- und Entwicklungspolitik betrifft, zum Schlusslicht in Europa geworden ist. – Es ist diese Bundesregierung, die durch ein zusätzliches Investitionsvolumen von 10 Milliarden Schilling sicherstellt, dass Forschung und Entwicklung in Österreich jetzt nicht nur einen politischen Schwerpunkt bilden, sondern auch zur Arbeitsplatzschaffung und Ausbildung für unsere Jugend sowie zur Standortsicherung für Betriebe in diesem Land einen ganz wesentlichen Beitrag leisten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion! Abschließend möchte ich Ihnen noch Folgendes sagen (Zwischenruf der Abg. Huber ): Sie von der SPÖ haben – egal, wer dieses Ministerium innehat oder in Zukunft innehaben wird und welcher Partei auch immer er angehören wird – jedes Recht verwirkt, Verkehrsminister zu kritisieren. (Abg. Dr. Mertel: Wer bestimmt das?) Es war Ihre Partei, es waren Ihre Verkehrsminister (Abg. Dr. Mertel: Wer bestimmt das, ob ich ein Recht habe oder nicht?), die eine für Österreich existenzbedrohende Situation herbeigeführt haben durch den Abschluss eines Transitvertrages, bei dem sich herausgestellt hat, dass er für das Land Tirol, für die Anrainer und die Menschen, die dort wohnen, eine Existenzbedrohung geworden ist. (Abg. Parnigoni: Ihre Präpotenz, das ist das Einzige, was Sie kennen! Die Forstinger ist schon in der Schublade!) Fazit war, dass sich der Vertrag, den Ihr Minister Streicher abgeschlossen hat, als blanke Katastrophe für dieses Land herausgestellt hat! (Abg. Parnigoni: Die haben Sie schon in der Schublade! Sie hat eh nur ...!) Sein Nachfolger im Verkehrsressort, Viktor Klima, hat das damals folgendermaßen begründet: Es tut uns Leid, wir haben uns leider verrechnet.

Sie haben nicht einmal den Ansatz einer Legitimation für einen Misstrauensantrag gegen irgendjemanden in dieser Regierung, solange Sie diese Verantwortung nicht einbekennen! (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. )

Es war diese Verkehrsministerin, Monika Forstinger, die der Europäischen Union hier einmal Einhalt geboten hat, eine Klage beim Europäischen Gerichtshof eingebracht hat, eine einstweilige Verfügung dieses Gerichtshofes erreicht hat und dafür sorgen wird (Abg. Parnigoni: Nieder mit der Demokratie! Ich regiere allein! Super!), dass die österreichische Position in der Transitfrage, die für unser Land existenzwichtig ist, auch zum Durchbruch kommen wird. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Parnigoni: Furchtbar!)

1.54

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich gemeldet (Abg. Ing. Westenthaler: Einem! – Weitere "Einem!"-Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP): Herr Abgeordneter Dr. Einem. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Er übt heute! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

1.54

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Wenn Sie mir die Chance geben. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.)  – Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Die Frau Vizekanzlerin hat erstens in ihrer Rede soeben behauptet, die bisherigen sozialdemokratischen Minister hätten für die Nebenbahnen nichts getan und hätten keinen Finger gerührt.

Diese Tatsachenbehauptung ist falsch! (Abg. Neudeck: Das sagen Sie!) Die Nebenbahnen sind heute noch in der Form existent, wie sie existent sind.


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Wenn Sie sich informieren wollten, dann wüssten Sie beispielsweise anhand der Pinzgauer Bahn oder Waldviertler Schmalspurbahn (Abg. Ing. Westenthaler: Schon wieder keine tatsächliche Berichtigung!)  – um nur zwei Beispiele zu nehmen –, wie viel Mühe wir aufgewendet haben und was Sie inzwischen bei der Schmalspurbahn im Waldviertel wieder abgedreht haben. (Abg. Mag. Kukacka: Um das Geld der Steuerzahler war euch nie etwas zu teuer!)

Zweiter Punkt: Frau Vizekanzlerin, Sie haben uns vorgeworfen, wir hätten die Ausschreibung der LKW-Maut um zwei Jahre verzögert.

Frau Vizekanzlerin, diese Tatsachenbehauptung ist falsch. Sie sollten sich bei diesen Gelegenheiten besser informieren. Es war die ÖVP, die das seit 1998 verhindert hat. (Beifall bei der SPÖ.)

1.55

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. (Abg. Dr. Ofner: Kann man nicht den Einem noch irgendetwas sagen lassen, Herr Präsident? – Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir kommen zur Abstimmung. (Zwischenrufe. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.)

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 491 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 64.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bures und Genossen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 492 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu Ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrausschusses, seinen Bericht 493 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu Ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.


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57. Sitzung / Seite 264

21. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 320/A der Abgeordneten Hermann Reindl, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einsatzzulagengesetz und das Auslandszulagengesetz geändert werden (440 der Beilagen)

22. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (357 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge und sonstigen Ansprüche im Präsenz- und Ausbildungsdienst (Heeresgebührengesetz 2001 – HGG 2001) erlassen sowie das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (438 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zu den Punkten 21 und 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gaál. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

1.58

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gab im Ausschuss seitens der SPÖ zum Heeresgebührengesetz eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen, die jedoch von den Regierungsfraktionen abgelehnt wurden, so auch der Abänderungsantrag, mit dem ein Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe eingeräumt worden wäre. – Auch das, Herr Bundesminister, wurde von Ihnen glattweg abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Das führt dazu, dass sich ein Bewohner einer Wohngemeinschaft durch die Ableistung des Präsenzdienstes diese Wohnung nicht mehr leisten kann und sie damit eventuell auch verliert. Das widerspricht unserer Meinung nach dem Gleichheitsprinzip. Daher findet dieser Gesetzentwurf nicht unsere Zustimmung. Wir sind der Meinung, Herr Bundesminister, dass das Bundesheer gegenüber diesen jungen Staatsbürgern die gleichen Verpflichtungen wie gegenüber Wohnungsbesitzern hat.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Einsatzzulagengesetz. Es ist keine Frage, dass die Erhöhung des Einsatz-Monatsgeldes für Präsenzdiener um 1 000 S auf nunmehr 4 919 S gerechtfertigt ist. Die Soldatinnen und Soldaten im Grenzeinsatz sind ja hohen Belastungen ausgesetzt. Wir begrüßen diese Entscheidung und hätten diesem Gesetzentwurf auch gerne zugestimmt, Herr Bundesminister, gäbe es nicht diesen großen Wermutstropfen, nämlich die Schlechterstellung des Kaderpersonals durch empfindliche Kürzung der Einsatzzulagen, die dieses Gesetz vorsieht.

Den Berufssoldaten wird damit eine dreifache Belastung zur Budgetsanierung auferlegt: einmal als Staatsbürger durch die Steuererhöhungen, ein zweites Mal durch die Verschlechterungen im Gehalts- und Pensionsrecht und ein drittes Mal durch die Kürzung der Einsatzzulage. Dabei verschwinden 50 Millionen Schilling in der Tasche des Finanzministers. Das ist eine unverständliche Vorgangsweise, der wir nicht zustimmen können. Wenn es zu diesen eklatanten Verschlechterungen fürs Kaderpersonal kommt und wenn es diese 50 Millionen Schilling gibt, dann hätten wir doch gehofft, dass diese dem Verteidigungsbudget zuerkannt werden.

Herr Bundesminister! Eine weitere offene Frage, die einer dringenden Lösung bedarf, ist die noch immer ungeregelte Anerkennung von Präsenzdienstzeiten in der Pensionsversicherung. Alle, die einen ordentlichen oder außerordentlichen Präsenzdienst geleistet haben oder leisten, haben pensionsrechtliche Nachteile. Wir haben in dieser Causa von einem gemeinsamen Entschließungsantrag gesprochen. Wir waren bereit, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. Aber wir haben niemals etwas von diesem Entschließungsantrag erfahren – wenn ich das so


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57. Sitzung / Seite 265

salopp formulieren darf –, bis vor wenigen Minuten eben. Tatsächlich ist uns vor einer Stunde die letzte Fassung zugekommen.

Beim kurzen Durchlesen mussten wir feststellen, dass mit diesem Entschließungsantrag diese Probleme nicht gelöst werden können; darin wird allgemein von "Prüfung" gesprochen. Das ist nichts Konkretes, sondern es ist klar ersichtlich, dass Sie die Sache hinausschieben wollen und sich hier um Entscheidungen drücken. Diesen Entschließungsantrag so kurz vor der Debatte hier im Plenum zu erhalten – ich hoffe, Ihnen ist als Oppositionspartei ein ähnliches Schicksal erspart geblieben. (Heiterkeit des Bundesministers Scheibner. ) Ich hätte mir eher erwartet, Herr Bundesminister, dass Sie hier mit uns gemeinsam eine klare Lösung herbeiführen. Unser Vorschlag hätte das vorgesehen.

Herr Bundesminister! Sie haben es verabsäumt, optimale Rahmenbedingungen zu schaffen. Unsere Bereitschaft zur gemeinsamen Vorgangsweise war da. Aber vielleicht hat Sie dieser Handkuss-Streit im Bundesheer (der Redner hält die Titelseite einer Zeitung in Richtung des auf der Regierungsbank sitzenden Bundesministers Scheibner) zu sehr in Anspruch genommen, der ja an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten ist. "Glücklich, wer solche Probleme hat" – um den betroffenen Brigadier zu zitieren.

Herr Bundesminister! Um wieder ernst zu werden: Ich darf auf Grund dieser negativen Gegebenheiten folgenden Antrag der sozialdemokratischen Fraktion einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gaál und GenossInnen zum Bericht des Landesverteidigungsausschusses, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge und sonstigen Ansprüche im Präsenz- und Ausbildungsdienst (357 der Beilagen) betreffend pensionswirksame Beitragszeiten für ordentliche und außerordentliche Präsenzdiener zum Ausgleich der unsozialen Auswirkungen der FP-/VP-Pensionsreform geändert werden soll

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung und der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen werden aufgefordert,

1. durch die Bereitstellung von entsprechenden Beiträgen Initiativen zu ergreifen, die zum Ziel haben, dass für alle ordentlichen und außerordentlichen Präsenzdiener pensionswirksame Beitragszeiten geschaffen werden,

2. dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass Zeiten des ordentlichen Präsenzdienstes und des außerordentlichen Präsenzdienstes als pensionswirksame Beitragszeiten angerechnet werden.

*****

Ich ersuche Sie, diesem Entschließungsantrag Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

2.04

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Gaál, Genossinnen und Genossen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.


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57. Sitzung / Seite 266

Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Murauer zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

2.05

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Geschätzte Genossinnen im Kreis der Frau Bures: Wie geht es Ihnen bei solch beschämenden Auftritten? Wie fühlen Sie sich dabei? (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das ist die Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang stellt. (Abg. Dr. Mertel: Fragen Sie Ihre Bettgenossin, wie sie sich fühlt!) Ich denke, wir haben alle Glück, dass die Medien nicht mehr dabei waren, und ich bin darüber sehr froh, obwohl es dann und wann gut wäre (Zwischenruf der Abg. Silhavy ), wenn man das auch in der Öffentlichkeit beobachten könnte. Aber, Frau Silhavy, Frau Bures, und wie Sie alle heißen: Wie geht es Ihnen dabei? Fühlen Sie sich wirklich so wohl, wie Sie es anscheinend tun? – Ich denke nicht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte zur Novellierung des Heeresgebührengesetzes und des Einsatzzulagengesetzes kommen. – Bitte? (Abg. Silhavy: Bei Debattenbeiträgen Ihrer Qualität fühle ich mich nicht wohl!) Ach so! Ich habe leider nicht so viel Zeit. Wir können dann weiterdebattieren, Sie haben mir sicherlich Unwichtiges mitzuteilen. (Abg. Dr. Mertel: Zeremonienmeister!)

Meine Damen und Herren! Diese Novellierungen sind eigentlich längst fällig und sind ein Beweis, ein Beispiel für Rechtsbereinigung, sprachliche und legistische Verbesserungen. Für die Milizsoldaten gibt es eine Einsatzprämie und auch Anreize, damit sie am Grenzdienst teilnehmen. Die Grundwehrdiener erhalten statt 3 900 S künftig 4 900 S für ihren Einsatz im Assistenzfall und an der Grenze. Das ist etwas, das man nur unterstreichen kann. Sie verdienen es sich wirklich! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Ihren Vorschlag, dass man Nachtsichtgeräte, Wärmebildkameras und Unterkünfte verbessern beziehungsweise beschaffen sollte, möchte ich nur unterstreichen, weil dies wirklich eine Notwendigkeit für unsere Soldaten an der Grenze ist.

Die Berufssoldaten bekommen im Auslandseinsatz eine Zulage mit Gefahren- und Entfernungsberücksichtigung – etwas, was sie sich auch verdienen und dieses Gesetz ihnen ermöglicht.

Herr Bundesminister! Ich möchte Sie ersuchen, dass wir hier in absehbarer Zeit eine Regelung treffen, mit der wir für den Fall, dass ein Auslandseinsatz einen tödlichen Ausgang findet, die Soldaten ähnlich den Exekutivbeamten stellen, um die Nachkommen und die Familien finanziell entsprechend absichern zu können.

Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich zum Einsatzzulagengesetz der Gewerkschaft und dem Herrn Bundesminister meine vollste Anerkennung aussprechen. Beide Verhandlungspartner haben sich zusammengesetzt und sich bemüht, einen Kompromiss zu finden. Ich bedanke mich für das Verständnis der betroffenen Soldaten, selbst eine Beschränkung ihrer Abgeltung der Überstunden in Kauf zu nehmen. Das ist nicht selbstverständlich. Es ist auch nicht einfach, zu sagen: Jawohl, wir nehmen uns zurück, wir leisten einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung. – Vielen herzlichen Dank den betroffenen Soldaten, und ein Dankeschön dem Gewerkschaftsvorsitzenden Willi Waldner, die dies zustande gebracht haben!

Meine Damen und Herren! Diesen zwei Gesetzesnovellen geben wir die Zustimmung. Sie sind von Reformgeist, von Augenmaß und von hoher Solidarität geprägt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

2.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

2.09

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich zitiere aus einem Beitrag der Zeitung "Der Soldat"; dieser besagt: Der Verrat an den Soldaten –


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57. Sitzung / Seite 267

Ist der Soldat der Trottel der Nation in Österreich geworden? Wo ist das Gefühl der Staatsführung für die Treuesten der Getreuen geblieben?

Meine Damen und Herren! Warum erscheint wohl ein so harscher Artikel in der Zeitung "Der Soldat"? – Ganz ohne ist dieses Einsatzzulagengesetz also wohl nicht! (Abg. Jung: Schwierige Materie!) Ja, eine schwierige Materie!

Herr Kollege Murauer! Du hast gesagt (Abg. Dr. Mertel: Jetzt ist sie mit dem auch schon per du!), der Sold der Präsenzdiener und Soldaten im Auslandseinsatz ist angehoben worden. Das stimmt schon, aber du hast vergessen, auch zu sagen (Abg. Dr. Khol: Nur kein Neid, Frau Mertel!), dass das Geld von den Berufssoldaten kommt. Genau das ist wahrscheinlich der Grund für diesen harschen Artikel. (Abg. Dr. Mertel: ... wäre mir unheimlich!)

Herr Minister! Es tut mir wirklich Leid für die Soldaten. (Abg. Murauer: Frau Mertel, haben Sie irgendwo größere Probleme?) Sie waren immer einer, der sich vehement für die Soldaten eingesetzt hat. Ich denke auch – das war zu Zeiten der ÖVP, aber ich glaube, da waren Sie mit dabei –, dass Sie vor wenigen Jahren zugestimmt haben, dass ein neues Besoldungssystem eingeführt wird,  das den Soldaten wärmstens empfohlen wurde  (Bundesminister  Scheibner: ... nicht zugestimmt!)  – da haben Sie nicht zugestimmt; aber da muss ich den ÖAAB ganz besonders ansprechen –, und zwar unter dem Titel – man höre! – "für mehr Leistung eine gerechtere Bezahlung".

Und jetzt wird genommen! (Zwischenbemerkung von Bundesminister Scheibner. ) Und: Hast du treu geglaubt, bist du selber schuld. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

2.11

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jung. – Bitte.

2.11

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wegen der späten Stunde nur einige wenige Sätze.

Kollege Gaál! Sie haben Bedenken wegen der Wohngemeinschaften festgestellt. Es ist Ihnen aber sicherlich bekannt, dass es dazu ein verfassungsgerichtliches Erkenntnis gibt, das das eindeutig regelt und als richtig beachtet.

Zur Frage der Schlechterstellung des Kaders hat Kollege Murauer schon sehr gut festgestellt, was da geschehen ist. Es stimmt, Teile des Kaderpersonals haben auf Vorteile verzichtet. Aber es ist keine gesamte Schlechterstellung der Soldaten erfolgt, Frau Kollegin Hagenhofer, denn auch die Präsenzdiener, die in wohl verdienter Weise jetzt mehr bekommen, sind Soldaten.

Wenn wir aber schon bei Schlechterstellungen sind: Sie haben da einen Entschließungsantrag, in dem ausdrücklich steht:

"Durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 wurden die Anspruchsvoraussetzungen in der Pensionsversicherung verschärft ..." – Also wurde 1996 die Schlechterstellung in einer eklatanten Art und Weise vorgenommen! Wer war denn da Bundeskanzler?

Weiters steht in Ihrem eigenen Antrag: "Ebenso wurden bei der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit die Anspruchsvoraussetzungen verschärft." – Das ist also nicht unter dieser Regierung und nicht unter diesem Minister geschehen!

Ich bringe jetzt folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jung, Murauer und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Anrechnung von Wehrdienstzeiten als Beitragszeiten zur Pensionsversicherung


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57. Sitzung / Seite 268

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird ersucht,

1. die Höhe der finanziellen Auswirkungen bekannt zu geben, welche durch die im § 588 Abs. 7 ASVG im Rahmen des SRÄG 2000 geschaffene Sonderregelung für Präsenzdienstleistende bewirkt wurden,

2. im Zusammenwirken mit der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport die Höhe der finanziellen Auswirkungen bekannt zu geben, welche durch die im § 236b BDG 1979 im Rahmen des Pensionsreformgesetzes 2000 geschaffene Sonderregelung für Präsenzdienstleistende bewirkt wurden,

3. zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen die volle Anrechnung von Präsenzdienstzeiten als Beitragszeiten in der Pensionsversicherung haben würde und

4. im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Landesverteidigung unter Beachtung budgetärer Möglichkeiten Maßnahmen zu setzen, die eine zusätzliche pensionsrechtliche Anrechnung von Präsenzdienstzeiten bewirken.

*****

Damit kommen wir einem Punkt des Regierungsprogramms nach.

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Sie haben hier Forderungen aufgestellt, die zu verwirklichen Sie jahrzehntelang unter sozialistischen Kanzlern Zeit gehabt hätten. Sie sind in der Form, wie Sie sie heute vorbringen, schlagartig unrealistisch. Wir setzen realistische Schritte in eine Richtung, in der noch weitere Verbesserungen folgen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

2.14

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Jung und Murauer ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

2.14

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! In der gebotenen militärischen Kürze: Ganz so einfach, wie es die Wehrsprecher der Regierungsparteien darstellen, ist es eben nicht. Wir haben sehr wohl unsere Bereitschaft zu einem gemeinsamen Konsens beim Heeresgebührengesetz auch im Ausschuss dargelegt. Zugesagt wurden uns weitere Verhandlungen. Was ist aber passiert? – Es kam zu keinen Verhandlungen, sondern am 28. wurde uns der Abänderungsantrag überreicht – und das war es.

Es besteht schon eine Bringschuld, wenn ihr einen gemeinsamen Beschluss haben wollt, dass ihr an uns herantretet und diese Versprechungen, die ihr im Ausschuss gemacht habt, auch tatsächlich umsetzt. (Beifall bei der SPÖ.)

Was die Wohnkostenbeihilfe bei den Wohngemeinschaften betrifft, gibt es, glaube ich, nicht das Verfassungsproblem. Es ist schlicht und einfach das Problem, Kollege Jung, dass das eben in euer Weltbild nicht hineinpasst. In eurem Weltbild ist das kein akzeptables Modell, daher gibt es ganz einfach kein Geld.

Und die Pensionsregelung? – Wenn du zitierst, dann zitiere komplett (Abg. Murauer: Du hast gleich nein gesagt bei der Wohnkostenbeihilfe!), dann zitiere komplett, wo es schlagend geworden ist! (Abg. Murauer: Aber der den Mietvertrag hat, kriegt die Entschädigung! Nur die, die keinen Mietvertrag haben, kriegen die Entschädigung nicht!) Schlagend geworden ist es durch


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die Pensionsreform 2000, durch diese Befristungen mit 45 Jahren, bei denen etliche durchfallen. Wir haben uns im Ausschuss lange darüber unterhalten und waren uns immer darüber einig, dass da Abhilfe geschaffen werden muss. (Abg. Jung: Seit 1996!)

Die Entschließung, die heute gekommen ist, ist ja vorne, auf Seite 1, noch richtig. Aber hinten ist sie dann mehr als dünn: Wir sollen wieder prüfen und noch einmal prüfen und bis Ende des Jahres ein Prüfergebnis vorlegen. Schieben, schieben, schieben! – nur nicht dieses leidige Problem erledigen (Abg. Jung: 1996!), dessen Verursacher ganz klar ist und wobei meiner Ansicht nach auch klar ist, woher die Beiträge kommen müssen: wie es in unserem Antrag drinsteht!

Zum Einsatzzulagengesetz: Kollege Murauer, das schönzureden, ist schon eine Leistung! Zuerst zu behaupten, man wird vom 2,5-fachen auf das 1,7-fache reduzieren, und dann wird es nur das 2-fache; wenn die höchste Belastungsquote, die wir je hatten, durch eure Regierung umgesetzt wurde (Abg. Murauer: Von wem haben wir die Belastungen übernommen?); wenn zusätzlich noch die Soldaten, die an der Grenze stehen, zur Ader gelassen werden (Abg. Murauer: Sag mir, von wem wir die Belastungen übernommen haben!); wenn wir nach wie vor vor der Situation stehen, Kollege Murauer, dass der Assistenzeinsatz ungeklärt ist. (Abg. Murauer: Du kannst nicht sagen, dass die Belastungen aus der Luft gekommen sind, sondern da hat es etwas gegeben, was man allgemein "Schulden" nennt!) Ich weiß nicht, was sich dann ab März abspielen wird.

Tatsache ist: Der ÖVP-Innenminister ist nicht in der Lage, die Grenze zu schützen. Ich hoffe nur, unsere Soldaten werden diese Aufgabe in Zukunft wahrnehmen (Abg. Jung: Wie viele Sekretäre hat die SPÖ entlassen?), obwohl ihr ihnen dafür das Geld wegnehmt.

Herr Minister! Der Wert der Innenpolitik und der Wert der Landesverteidigung haben sich bei der Budgetrede des Finanzministers gezeigt: Diese beiden Kapitel wurden nicht einmal erwähnt! (Beifall bei der SPÖ.)

2.18

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Loos zu Wort gemeldet. Die Uhr ist wunschgemäß auf 1 Minute eingestellt. – Bitte. (Abg. Murauer: Von dem bist du nicht überzeugt, was du jetzt gesagt hast, Kummerer!)

2.18

Abgeordneter Johann Loos (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich zitiere aus dem "Kurier": Grenzschützer sind im Dauerstress; noch nie so viele Illegale aufgegriffen wie in den ersten beiden Monaten des heurigen Jahres. – Es waren zirka 1 330.

Es versehen mehr als 2 000 Soldaten Dienst an der Grenze; sie haben dort einen sehr schwierigen Dienst. Bei einem Vier-Tage-Dienstrad gibt es 72 Tages-, Nacht- und Bereitschaftsstunden und nur 24 Ruhestunden. Es stimmt, dass ein Zugskommandant für sechs Monate in diesem Dienst nur 40 000 S netto erhält. Das ist sicherlich nicht zu viel, es ist aber mit der Gewerkschaft gelungen, die Einsparung, die vorgesehen war, nicht so stark ausfallen zu lassen.

Drei positive Dinge sind geschehen: Die Grundwehrdiener bekommen mehr, für den Auslandseinsatz gibt es mehr, und auch Milizsoldaten können eingesetzt werden.

Ich danke allen Soldaten, die sich an der burgenländischen Grenze diesem schweren Dienst aussetzen, und ich ersuche den Herrn Bundesminister, auch in Zukunft dafür zu sorgen, dass unsere Bevölkerung entsprechend geschützt wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

2.19

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

2.19

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Hohes Haus! Wir Grünen nehmen zur Kenntnis – wenn auch mit Überraschung; und das war im Redebeitrag des Kollegen Murauer doch sehr deutlich angelegt –, dass sich ÖVP und FPÖ sehr klar für den Vorrang von Investitionen in das Material


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statt eines Vorrangs von Investitionen für die Menschen und deren Leistung (Abg. Jung: Sie kennen sich ja wirklich nicht aus!)  – beziehungsweise Sold – aussprechen. (Abg. Murauer: Haben Sie nicht aufgepasst, oder wollen Sie nicht aufpassen, Kollege Öllinger?) Das ist so, Herr Kollege Murauer! (Abg. Murauer: Haben Sie nicht aufgepasst?) Sie haben das sehr klar und deutlich gesagt. (Beifall bei den Grünen.)

Dass Sie in diesem Zusammenhang die Gewerkschaften in diesem Bereich (Abg. Murauer: Grundwehrdiener kriegen zu Recht mehr, für Auslandseinsätze gibt es mehr, für Milizsoldaten gibt es mehr!) sozusagen als Verwaltungsorgane und Vollzugsorgane der Bundesregierung bezeichnen (Abg. Murauer: Das sind doch keine Geräte!) und sie auch noch dafür belobigen, dass diese sich für Einsparungen aussprechen, die nicht ganz so drastisch ausfallen, das spricht auch Bände. (Abg. Murauer: Sie wollen wieder einmal nicht aufpassen! Das ist typisch!) Wir nehmen das zur Kenntnis.

Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass uns ein Entschließungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion vorliegt, in dem in einer, wie ich meine, überraschend selbstkritischen Art auch davon gesprochen wird, dass Maßnahmen der alten sozialdemokratischen und auch ÖVP-Bundesregierung mit dafür verantwortlich sind, dass es in Bezug auf das Pensionsrecht zu Verschlechterungen gekommen ist, die auch Bundesheerbedienstete betreffen. Es ist aber auch die Pensionsreform 2000 angesprochen worden.

Jetzt möchte ich kurz etwas zum Antrag des Abgeordneten Gaál sagen, weil ich das Hin-und-Her-Gezerre, zu dem sicherlich auch der Herr Bundesminister etwas sagen könnte, etwas leid bin. Wer hat die Verantwortung dafür, dass es noch nicht dazu gekommen ist?

Ich weiß schon: Die alte Bundesregierung trägt ein gerüttelt Maß an Verantwortung dafür, dass es gerade, was die Berechnung von Ersatzzeiten beim Bundesheer-Präsenzdienst, aber auch die Familienleistungen betrifft – auch darüber müsste man reden –, nicht zu einer entsprechenden Bewertung gekommen ist – dieses Problem kann man jedoch nicht dadurch lösen, dass man es negiert – beziehungsweise es beim Bundesheer bis heute nicht zu einer entsprechenden beitragsseitigen Berechnung gekommen ist (Bundesminister Scheibner: Sozialministerium!)  – Herr Bundesminister, wälzen Sie das nicht auf das Sozialministerium über! –; auch nicht dazu gekommen ist, was die familienpolitischen Leistungen, also das Karenzgeld betrifft, und auch nicht geplant ist, was die neue Leistung, das Kinderbetreuungsgeld, betrifft.

Ich stelle für die grüne Fraktion nur fest: Da die neue Bundesregierung vorhat, beim Kinderbetreuungsgeld Pensionszeiten anzuerkennen, und zwar als beitragsbegründende und pensionsbegründende Zeiten, ohne dass die entsprechende Bedeckung irgendwie gegeben wäre, erscheint mir der Vorschlag des Kollegen Gaál, der in seinem Antrag festhält, dass in Bezug auf Präsenzdiener, aber auch Zivildiener entsprechende Beiträge zur Verfügung gestellt werden sollen, als eine sinnvolle und wichtige, aber auch gerechte Ergänzung, weil Präsenzdiener, aber auch Zivildiener durch die Maßnahmen dieser neuen Bundesregierung – aber auch der alten Bundesregierung – in besonderer Weise betroffen sind.

Und deshalb werden wir diesen Antrag unterstützen. (Beifall bei den Grünen.)

2.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Scheibner. – Bitte.

2.23

Bundesminister für Landesverteidigung Herbert Scheibner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der späten Stunde werde ich versuchen, mich möglichst kurz zu fassen. (Abg. Schwarzenberger: Frühen Stunde!)

Kollege Gaál und werte Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion! Mich wundert es schon, dass Sie nicht einmal das gesagt haben, was Sie zumindest im Ausschuss zugegeben haben: dass in dieser Novelle zum Heeresgebührengesetz eine Reihe weitreichender Verbesserungen für die Wehrpflichtigen gegeben ist, dass es selbstverständlich nicht nur das Angebot


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von uns gegeben hat, Ihre Abänderungsvorschläge mit aufzunehmen, sondern dass das auch geschehen ist.

Nur in einem einzigen Punkt haben wir uns nicht einigen können: Das war die entsprechende Anerkennung der Wohngemeinschaften. Und wir haben auch ganz klar gesagt, warum. Selbstverständlich hat jener Präsenzdiener in einer Wohngemeinschaft, der den Mietvertrag der Wohnung hält, den Anspruch auf eine entsprechende Wohnkostenbeihilfe. Aber wo es keinen Nachweis gibt, ist auch keine Entschädigung begründbar. Es muss doch immer auch darum gehen, wie ein Anspruch nachweisbar ist. Wie kann man eine missbräuchliche Inanspruchnahme von derartigen Gebühren und Entschädigungen verhindern? Wie könnte man für einen Mitbewohner, der keinen Mietvertrag hat, sodass es keine rechtlich verbindliche Vereinbarung gibt, nachvollziehbar den Nachweis ableiten?

Diese Antwort sind auch Sie uns schuldig geblieben. Deshalb konnten wir diesen Vorschlag klarerweise nicht aufnehmen. Aber – auch das haben wir gesagt – es gibt ja einen Härteausgleich. Das heißt, dort, wo es nachweisbar zu sozialen Härtefällen kommt, ist es – aber dann ohne Rechtsanspruch – möglich, eine Entschädigung auszuzahlen.

Ich hätte mir daher erwartet, dass Sie auch das anerkennen und nicht nur gebetsmühlenartig sagen, dass Sie da nicht eingebunden gewesen wären. Ich hätte mir früher als Oppositionsabgeordneter gewünscht, dass die Opposition damals so eingebunden worden wäre, wie Sie es jetzt sind, und ich würde mir wünschen, dass Sie, wenn es sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Wehrpflichtigen gibt, doch auch Ihre Zustimmung geben.

Zu den Einsatzzulagen: Hier sollte man anerkennen, dass es in erster Linie nicht um eine Reduzierung der Einsatzzulagen, sondern um eine Umstellung im System geht. Es werden die Einsatzzulagen für den Litera-a-Fall im § 2 Wehrgesetz – das heißt, die militärische Landesverteidigung – massiv erhöht; es werden die Auslandszulagen erhöht; und es konnte bei den Inlandseinsatzzulagen für den Litera-b- und Litera-c-Fall – also für den Katastrophenfall und den Assistenzeinsatz – auch mit der Personalvertretung ein Kompromiss erzielt werden, der meiner Ansicht nach von allen mitgetragen werden kann. Ich bin auch sehr dankbar für die Verhandlungsbereitschaft und für die konstruktiven Verhandlungen der Personalvertretung.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass wir mit dem Krisenzuschlag eine entsprechende sinnvolle Differenzierung bei den Einsatzzulagen geschaffen haben; dadurch haben wir auch die Möglichkeit geschaffen, Mittel frei zu bekommen, um die notwendige und sinnvolle Maßnahme bezüglich der Erhöhung der Einsatzzulage für unsere Grundwehrdiener entsprechend umzusetzen, denn es war eine Ungleichbehandlung, dass das Kaderpersonal eine doch sehr hohe Einsatzzulage bekommen hat – das Zweieinhalbfache des Gehaltes als Zulage, die jetzt mit dem Zweifachen des Grundgehaltes meiner Ansicht nach noch immer sehr ansprechend ist –, und dass die Grundwehrdiener früher nur einige hundert Schilling als Zulage für diesen doch sehr fordernden Einsatz bekommen haben. Diese Erhöhung um 1 000 S sollte eine kleine Anerkennung für diesen unverzichtbaren Dienst an der Republik Österreich und für die Sicherheit unseres Landes darstellen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herr Kollege Gaál! Meine Damen und Herren! Zum Schluss möchte ich, weil Sie die Anrechnung der Präsenzdienstzeiten für die Pensionsberechnung angesprochen haben – auch Kollege Öllinger hat das getan –, eines ausdrücklich korrigieren. Sie sprechen hier von "unsozialen" Auswirkungen der FPÖ-ÖVP-Pensionsreform.

Wir haben bei unserer Pensionsreform einen ersten Schritt dazu gemacht, dass die unsoziale und meiner Ansicht nach völlig unkorrekte Reform aus dem Jahre 1996 korrigiert wird. Erst seit damals haben wir das Problem, dass die Zeiten nicht nur der Präsenzdiener, sondern auch der Zeitsoldaten und auch für den Auslandseinsatz nicht mehr als Beitragszeiten für die Pensionsbegründung herangezogen werden. Wir haben als ersten Schritt festgehalten, Kollege Öllinger, dass zumindest zwölf Monate – das heißt, alle Grundwehrdiener und auch die Zivildiener – entsprechend angerechnet werden. Es muss in einem nächsten Schritt möglich sein, dass – so, wie die Rechtslage bis 1996 gegolten hat – alle Zeiten, die im Rahmen der Verteidigung Österreichs,


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im Rahmen von Auslandseinsätzen als Zeitsoldat oder im außerordentlichen Präsenzdienst geleistet wurden, voll als Beitragszeiten für die Pensionsberechnung anerkannt werden.

Es ist meiner Ansicht nach sinnvoll, gerade in einer Zeit, in der wir über die Finanzierbarkeit unseres Sozialsystems nachdenken, zuerst einmal darüber nachzudenken, was es kostet – und dann zu schauen, wie wir, hoffentlich gemeinsam, die Mittel dazu bereitstellen.

Ich würde mir wünschen, dass man in Zukunft konstruktiv nach Lösungen sucht und sie auch gemeinsam mitträgt, statt hier nur Fundamental-Opposition zu betreiben und letztlich zu versuchen, das Trennende vor das Gemeinsame zu stellen. Die Sicherheit unseres Landes sollte für uns alle ein gemeinsames Anliegen sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

2.29

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch zu Wort gemeldet. Die Uhr ist wunschgemäß auf 3 Minuten eingestellt. – Bitte.

2.29

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Abänderungsantrag der Abgeordneten Jung und Murauer zur Regierungsvorlage 357 der Beilagen ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jung, Murauer und Kollegen zur Regierungsvorlage 357 der Beilagen betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge und sonstigen Ansprüche im Präsenz- und Ausbildungsdienst (Heeresgebührengesetz 2001 – HGG 2001) erlassen sowie das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes 438 der Beilagen wird wie folgt geändert:

1. Im Art. 1 wird im § 3 Abs. 2 die Prozentangabe "15,51 vH" durch die Prozentangabe "19,47 vH" ersetzt.

2. Im Art. 1 werden dem § 61 folgende Abs. 11 bis 13 angefügt:

"(11) Ist ein Verfahren auf Zuerkennung von Familienunterhalt oder Wohnkostenbeihilfe für einen Wehrdienst, der

1. vor dem 1. April 2001 angetreten wurde und über diesen Zeitpunkt hinaus geleistet wird oder

2. nach Ablauf des 31. März 2001 anzutreten ist,

mit Ablauf des 31. März 2001 noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, so ist das Verfahren im Falle der Z 1 für die vor dem 1. April 2001 liegenden Teile des Wehrdienstes nach dem 5. Hauptstück HGG 1992 und für die nach Ablauf des 31. März 2001 liegenden Teile nach dem 5. Hauptstück dieses Bundesgesetzes fortzuführen. Im Falle der Z 2 ist das Verfahren nach dem 5. Hauptstück dieses Bundesgesetzes fortzuführen. Ist ein anderes Verfahren auf Zuerkennung der genannten Leistungen mit Ablauf des 31. März 2001 noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, so ist es nach dem 5. Hauptstück HGG 1992 fortzuführen.

(12) Wird ein Antrag auf Zuerkennung von Familienunterhalt oder Wohnkostenbeihilfe oder auf Änderung bereits zuerkannter Leistungen für einen Wehrdienst, der vor dem 1. April 2001 begonnen wurde und über diesen Zeitpunkt hinaus geleistet wird, nach Ablauf des 31. März 2001 eingebracht, so ist dieses Verfahren für die vor dem 1. April 2001 liegenden Teile des Wehrdienstes nach dem 5. Hauptstück HGG 1992 und für die nach Ablauf des 31. März 2001 liegenden Teile nach dem 5. Hauptstück dieses Bundesgesetzes durchzuführen.


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(13) Wurde ein Verfahren auf Zuerkennung von Familienunterhalt oder Wohnkostenbeihilfe für einen Wehrdienst nach Abs. 11 Z 1 oder 2 bereits vor dem 1. April 2001 rechtskräftig abgeschlossen, so ist das Verfahren auf Antrag des Anspruchsberechtigten wieder aufzunehmen und nach dem 5. Hauptstück dieses Bundesgesetzes fortzuführen. Ein solcher Antrag ist im Falle eines Wehrdienstes nach Abs. 11 Z 1 nur hinsichtlich jener Teile zulässig, die nach Ablauf des 31. März 2001 liegen. Wird ein solcher Antrag im Falle eines Wehrdienstes nach Abs. 11 Z 1 bis zum Ablauf des 30. Juni 2001 eingebracht, so beginnt der Anspruch auf die genannten Leistungen nach dem 5. Hauptstück dieses Bundesgesetzes mit 1. April 2001. Bei einer späteren Antragstellung beginnt dieser Anspruch erst mit dem der Antragstellung nachfolgenden Monatsersten. Im Falle eines Wehrdienstes nach Abs. 11 Z 2 gilt hinsichtlich des Beginnes des Anspruchs auf die genannten Leistungen § 23 Abs. 2."

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

2.32

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Jung, Murauer und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Reindl. Die Uhr ist für Sie ebenfalls auf 3 Minuten eingestellt. – Bitte.

2.3


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57. Sitzung / Seite 274

3

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Zum Tagesordnungspunkt 21 bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jung, Murauer und Kollegen zum Antrag 320/A der Abgeordneten Reindl, Dr. Baumgartner-Gabitzer und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einsatzzulagengesetz, BGBl. Nr. 423/1992, und das Auslandszulagengesetz, BGBl I Nr. 66/1999, geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes 440 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel genannte Antrag in der Fassung des Ausschussberichtes 440 der Beilagen wird wie folgt geändert:

1. Im Art. 1 Z. 2 lautet § 2 Abs. 1 Z. 2:

"2. bei einem Einsatz gemäß § 2 Abs. 1 lit. b und c Wehrgesetz das Zweifache,"

2. Im Art. 1 Z 6 lautet § 8 samt Überschrift:

"Übergangsbestimmung

§ 8 (1) Auf Personen, deren Einsatz oder deren unmittelbare Vorbereitung eines Einsatzes vor dem 1. April 2001 begonnen hat, ist bis zum Ablauf dieses Einsatzes das Einsatzzulagengesetz in der bis zum Ablauf der 31. März 2001 geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Einsätze, die nach dem Ablauf des 31. März 2001 verlängert werden, gelten mit dem Tage abgelaufen, an dem der Einsatz ohne diese Verlängerung abgelaufen wäre."

3. Im Art. 1 Z. 7 lautet § 9 Abs. 5:

"(5) § 1 Abs. 1 und 2, § 2, § 2a samt Überschrift, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 2 und 3 und § 8 samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. XXXX/2001 treten mit 1. April 2001 in Kraft."

4. Im Art. 2 wird im Einleitungssatz das Zitat "BGBl. I 94/2000" durch das Zitat "BGBl. I 142/2000" ersetzt.

5. Im Art. 2 Z. 6 lautet § 17 Abs. 3:

"(3) § 1 Abs. 1 Z. 2, § 7 Abs. 1 Z. 1, § 9, § 14 und § 15 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I XXXX/2001 treten mit 1. April 2001 in Kraft."

*****

Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

2.35

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Jung und Murauer ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einsatzzulagengesetz und das Auslandszulagengesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 440 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Jung, Murauer und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.


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57. Sitzung / Seite 275

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, werde ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages abstimmen lassen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Jung, Murauer und Genossen.

Wer hiefür seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heeresgebührengesetz 2001 erlassen sowie das Zivildienstgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 438 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Jung, Murauer und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, werde ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages abstimmen lassen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Jung, Murauer und Genossen.

Wer hiefür seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gaál und Genossen betreffend pensionswirksame Beitragszeiten für ordentliche und außerordentliche Präsenzdiener zum Ausgleich der unsozialen Auswirkungen der FP-/VP-Pensionsreform.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Jung, Murauer und Genossen betreffend Maßnahmen zur Anrechnung von Wehrdienstzeiten als Beitragszeiten zur Pensionsversicherung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 65.)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Einlauf

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 385/A bis 391/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 1996/J bis 2032/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für heute Freitag, den 2. März, 9 Uhr ein.

Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 2.38 Uhr