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75. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXI. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 5., und Freitag, 6. Juli 2001

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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75. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXI. Gesetzgebungsperiode

Donnerstag, 5., und Freitag, 6. Juli 2001

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 5. Juli 2001: 9.03 – 24.00 Uhr

Freitag, 6. Juli 2001: 0.00 – 0.10 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Aufgaben und die Einrichtung des Österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz – RFG), BGBl. Nr. 379/1984, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2001, und das Arbeitsverfassungsgesetz 1974, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2000, geändert werden

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privates Fernsehen erlassen werden (Privatfernsehgesetz – PrTV-G)

3. Punkt: Bericht und Antrag betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Rundfunkgesetz geändert wird

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung exklusiver Fernsehübertragungsrechte erlassen wird und das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz sowie das Rundfunkgesetz geändert werden

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Richterdienstgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Nebengebührenzulagengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2001 und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2001 – Universitäten)

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird

7. Punkt: Bundesgesetz über die Errichtung und Organisation der Finanzmarktaufsichtsbehörde und über die Änderung des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes, des Investmentfondsgesetzes, des Beteiligungsfondsgesetzes, des Sparkassengesetzes, des Bausparkassengesetzes, des Hypothekenbanken


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75. Sitzung / Seite 2

gesetzes, des Pfandbriefgesetzes, des EGVG, des Börsegesetzes 1989, des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes 1994, des Pensionskassengesetzes, des Kapitalmarktgesetzes, des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes, des GmbH-Gesetzes und des Nationalbankgesetzes 1984 (Finanzmarktaufsichtsgesetz – FMAG)

8. Punkt: 1. Euro-Umstellungsgesetz – Bund

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Veräußerung der Anteile des Bundes an der Österreichischen Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlassen und das Bundesgesetz über die Neuregelung der Rechtsstellung des Österreichischen Bundesverlages geändert wird

10. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den Schutz von Investitionen

11. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen

12. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die Förderung und den Schutz von Investitionen

13. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Mazedonien über die Förderung und den Schutz von Investitionen

14. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Sultanats Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

15. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Förderung und den Schutz von Investitionen

16. Punkt: Bundesgesetz über den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit internationalen Finanzinstitutionen

17. Punkt: Bericht über den Antrag 434/A (E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Genossen betreffend Schuldenerlass für die ärmsten Entwicklungsländer

18. Punkt: Bundesgesetz über einen österreichischen Beitrag zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund)

19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Düngemittelgesetz 1994, das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Saatgutgesetz 1997, das Futtermittelgesetz 1999, das Qualitätsklassengesetz und das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert werden und mit dem ein Bundesgesetz über den Schutz von Pflanzensorten (Sortenschutzgesetz 2001) erlassen wird (Agrarrechtsänderungsgesetz 2001)

20. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 389/A (E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend Novellierung des Wasserrechtsgesetzes

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 1985, das AMA-Gesetz 1992, das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997, das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Futtermittelgesetz 1999, das Düngemittelgesetz 1994, das Saatgutgesetz 1997, das Sortenschutzgesetz, das Forstgesetz 1975, das Forstliche Vermehrungsgutgesetz, das Weingesetz 1999, das Qualitätsklassengesetz, das Wasserrechtsgesetz 1959, das Wasserbautenförde


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rungsgesetz 1985, das Chemikaliengesetz 1996, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Gesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen, das Ozongesetz, das Umweltkontrollgesetz, das Umweltinformationsgesetz, das Umweltgutachter- und Standorteverzeichnisgesetz, das Artenhandelsgesetz, das Umweltförderungsgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – EUG-LFUW)

22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 1997 geändert wird (Asylgesetz-Novelle 2001)

23. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 417/A (E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen betreffend "Verrechtlichung" der Bundesbetreuung für Asylsuchende

24. Punkt: Erste Lesung:


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75. Sitzung / Seite 4

Antrag der Abgeordneten Kurt Eder und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz 1997) und das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz 1967) geändert werden (445/A)

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderung 14

Ordnungsrufe 138, 383

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2396/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung 31

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung 159

Redner:

Heinz Gradwohl 159

Bundesminister Dr. Ernst Strasser 162

Mag. Kurt Gaßner 163

Günter Kößl 164

Hermann Reindl 166

Dr. Peter Pilz 166

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung 31

Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen, den Bericht des Verfassungsausschusses (719 d. B.) über die Regierungsvorlage 634 d. B. betreffend das Rundfunkgesetz – RFG gemäß § 73 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung an den Verfassungsausschuss rückzuverweisen – Ablehnung 105, 105

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung 107

Unterbrechung der Sitzung 108

Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Martin Graf betreffend Zwischenrufe 150

Antrag der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und Genossen, den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung (697 d. B.) über die Regierungsvorlage 636 d. B. betreffend die Dienstrechts-Novelle 2001 – Universitäten gemäß § 73 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung rückzuverweisen – Ablehnung 178, 185

Fragestunde (13.)

Verkehr, Innovation und Technologie 14

Dr. Günther Kräuter (96/M); Mag. Gilbert Trattner, Mag. Werner Kogler

Mag. Helmut Kukacka (94/M); Dr. Gabriela Moser, Helmut Dietachmayr, Andreas Sodian

Dr. Evelin Lichtenberger (101/M); Gerhard Reheis, Anton Wattaul, Mag. Karin Hakl

lic.oec. HSG Irina Schoettel-Delacher (99/M); Karl Donabauer, Theresia Haidlmayr, Gabriele Heinisch-Hosek

Kurt Eder (97/M); Ing. Wilhelm Weinmeier, Matthias Ellmauer, Dr. Evelin Lichtenberger

Ernst Fink (95/M); Mag. Werner Kogler, Ing. Kurt Scheuch, Josef Edler

Ausschüsse

Zuweisungen 29, 387

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka, Helmut Haigermoser und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend gewalttätige Demonstrationen gegen den Gipfel des Weltwirtschaftsforums in Salzburg (2657/J) 122

Begründung: Mag. Helmut Kukacka 124

Bundesminister Dr. Ernst Strasser 128

Debatte:

Helmut Haigermoser 135

Mag. Johann Maier (tatsächliche Berichtigung) 138

Heidrun Silhavy (tatsächliche Berichtigung) 138

Mag. Andrea Kuntzl 139

Dkfm. Dr. Günter Puttinger 141

Theresia Haidlmayr 143

Mag. Eduard Mainoni 145

MMag. Dr. Madeleine Petrovic (tatsächliche Berichtigung) 146

Rudolf Parnigoni 147

Werner Miedl 148

Mag. Werner Kogler 151

Dr. Reinhard Eugen Bösch 152

Inge Jäger 153

Paul Kiss 154

Robert Egghart 156

Heinz Gradwohl (tatsächliche Berichtigung) 157

Stefan Prähauser 157

Georg Schwarzenberger (tatsächliche Berichtigung) 159


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75. Sitzung / Seite 5

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (634 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Aufgaben und die Einrichtung des Österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz – RFG), BGBl. Nr. 379/1984, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2001, und das Arbeitsverfassungsgesetz 1974, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2000, geändert werden (719 d. B.) 31

2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (635 d. B.): Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privates Fernsehen erlassen werden (Privatfernsehgesetz – PrTV-G) (720 d. B.) 32

3. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Rundfunkgesetz geändert wird (721 d. B.) 32

4. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (285 d. B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung exklusiver Fernsehübertragungsrechte erlassen wird und das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz sowie das Rundfunkgesetz geändert werden (722 d. B.) 32

Redner:

Dr. Josef Cap 32

Dr. Andreas Khol 36

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 39

Ing. Peter Westenthaler 61

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel 66

Peter Schieder 69

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer 71

Dr. Peter Pilz 73

Dr. Michael Krüger 75

Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer 77

Mag. Andrea Kuntzl 81

Mag. Helmut Kukacka 83

Theresia Haidlmayr 86

Theresia Zierler 87

Staatssekretär Franz Morak 89

Dr. Peter Wittmann 90

Mag. Cordula Frieser 93

Mag. Terezija Stoisits 94

Mag. Rüdiger Schender 98

Stefan Prähauser 99

Jutta Wochesländer 102

Mag. Brunhilde Plank 103

Jutta Wochesländer (tatsächliche Berichtigung) 105


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75. Sitzung / Seite 6

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Aufträge des ORF an die österreichische Filmwirtschaft – Ablehnung 92, 107

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Berücksichtigung von freien Radios durch den ORF – Ablehnung 93, 107

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen betreffend Berücksichtigung von Gehörlosen bei der Gestaltung des Fernsehens – Ablehnung 104, 107

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 719, 720 und 722 d. B. 105

keine Beschlussfassung im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 1 der Geschäftsordnung in 721 d. B. (namentliche Abstimmung) 107

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (636 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Richterdienstgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Nebengebührenzulagengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2001 und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2001 – Universitäten) (697 d. B.) 110

Berichterstatter: Mag. Dr. Udo Grollitsch 110


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75. Sitzung / Seite 7

Redner:

DDr. Erwin Niederwieser 111

Dr. Gertrude Brinek 113

Dr. Kurt Grünewald 115, 184

Dr. Martin Graf 11


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75. Sitzung / Seite 8

9

Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer 168

Otto Pendl 170

Werner Amon, MBA 172

Mag. Walter Posch 173

Hermann Reindl 174

Bundesministerin Elisabeth Gehrer 175

Mag. Barbara Prammer 177

Dr. Gerhart Bruckmann 178

Dr. Sylvia Papházy, MBA 179

Edeltraud Lentsch 180

Dr. Brigitte Povysil 181

Mag. Karin Hakl 182

Mag. Dr. Udo Grollitsch 183

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Genossen betreffend Folgekosten des UniversitätslehrerInnen-Dienstrechts – Ablehnung 115, 185

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Martin Graf, Dr. Gertrude Brinek und Genossen betreffend Umsetzung des neuen Dienstrechtes für die Universitäten – Annahme (E 95) 119, 186

Annahme des Gesetzentwurfes 185

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (630 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird (696 d. B.) 186

Redner:

DDr. Erwin Niederwieser 186, 198

Dr. Gertrude Brinek 188

Dr. Martin Graf 189

Dr. Kurt Grünewald 191

Bundesministerin Elisabeth Gehrer 194

Werner Amon, MBA 195

Dr. Sylvia Papházy, MBA 196

Mag. Gerhard Hetzl 196

Entschließungsantrag der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Kurt Grünewald und Genossen betreffend Verordnung über akademische Grade – Ablehnung 186, 199

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, DDr. Erwin Niederwieser und Genossen betreffend Ungleichstellung von Studierenden an Privatuniversitäten und Universitätslehrgängen – Ablehnung 191, 199

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, DDr. Erwin Niederwieser und Genossen betreffend Einführung eines individuellen Bakkalaureat- bzw. Magisterstudiums – Ablehnung 192, 200

Annahme des Gesetzentwurfes 198

7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (641 d. B.): Bundesgesetz über die Errichtung und Organisation der Finanzmarktaufsichtsbehörde und über die Änderung des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes, des Investmentfondsgesetzes, des Beteiligungsfondsgesetzes, des Sparkassengesetzes, des Bausparkassengesetzes, des Hypothekenbankengesetzes, des Pfandbriefgesetzes, des EGVG, des Börsegesetzes 1989, des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes 1994, des Pensionskassengesetzes, des Kapitalmarktgesetzes, des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes, des GmbH-Gesetzes und des Nationalbankgesetzes 1984 (Finanzmarktaufsichtsgesetz – FMAG) (714 d. B.) 200

Redner:

Dr. Kurt Heindl 200

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll 329

Mag. Werner Kogler 331

Mag. Reinhard Firlinger 334

Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser 336

Rudolf Edlinger 340

Jakob Auer 343

Dkfm. Dr. Hannes Bauer 344

Mag. Gilbert Trattner 346

Rudolf Edlinger (tatsächliche Berichtigung) 347

Mag. Cordula Frieser 347

Staatssekretär Dr. Alfred Finz 348

Hans Müller 349

Annahme des Gesetzentwurfes 350

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (621 d. B.): 1. Euro-Umstellungsgesetz – Bund (704 d. B.) 351

9. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (631 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Veräußerung der Anteile des Bundes an der Österreichischen Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlassen und das Bundesgesetz über die Neuregelung der Rechtsstellung des Österreichischen Bundesverlages geändert wird (703 d. B.) 351

10. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (441 d. B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den Schutz von Investitionen (705 d. B.) 351

11. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (520 d. B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen (706 d. B.) 351

12. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (519 d. B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die Förderung und den Schutz von Investitionen (707 d. B.) 351

13. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (552 d. B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Mazedonien über die Förderung und den Schutz von Investitionen (708 d. B.) 351

14. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (599 d. B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Sultanats Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (709 d. B.) 351

15. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (596 d. B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Förderung und den Schutz von Investitionen (710 d. B.) 351

16. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (632 d. B.): Bundesgesetz über den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit internationalen Finanzinstitutionen (711 d. B.) 352

17. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 434/A (E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Genossen betreffend Schuldenerlass für die ärmsten Entwicklungsländer (712 d. B.) 352

18. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (633 d. B.): Bundesgesetz über einen österreichischen Beitrag zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund) (713 d. B.) 352

Redner:

Dr. Kurt Heindl 352

Ernst Fink 352

Mag. Werner Kogler 353

Hermann Böhacker 354

Mag. Christine Muttonen 355

Mag. Ulrike Lunacek 355

Dkfm. Dr. Hannes Bauer 356

Hans Müller 357


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75. Sitzung / Seite 9

Marianne Hagenhofer 358

Ing. Hermann Schultes 359

Inge Jäger 360

Andreas Sodian 361

Annahme der vier Gesetzentwürfe in 704, 703, 711 und 713 d. B. 361

Genehmigung der sechs Staatsverträge in 441, 520, 519, 552, 599 und 596 d. B. 362

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 712 d. B. 363

Gemeinsame Beratung über

19. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (642 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Düngemittelgesetz 1994, das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Saatgutgesetz 1997, das Futtermittelgesetz 1999, das Qualitätsklassengesetz und das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert werden und mit dem ein Bundesgesetz über den Schutz von Pflanzensorten (Sortenschutzgesetz 2001) erlassen wird (Agrarrechtsänderungsgesetz 2001) (700 d. B.) 363

20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Entschließungsantrag 389/A (E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend Novellierung des Wasserrechtsgesetzes (702 d. B.) 364

Redner:

Sophie Bauer 364

Jakob Auer 365

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber 366

Robert Wenitsch 369

Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer 370

Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller 370

Hermann Gahr 371

Franz Kampichler 372

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend dringende Vernichtung von "Gen-Mais" auf Österreichs Feldern – Ablehnung 368, 374

Annahme des Gesetzentwurfes in 700 d. B. 373

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 702 d. B. 374

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (592 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 1985, das AMA-Gesetz 1992, das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997, das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Futtermittelgesetz 1999, das Düngemittelgesetz 1994, das Saatgutgesetz 1997, das Sortenschutzgesetz, das Forstgesetz 1975, das Forstliche Vermehrungsgutgesetz, das Weingesetz 1999, das Qualitätsklassengesetz, das Wasserrechtsgesetz 1959, das Wasserbautenförderungsgesetz 1985, das Chemikaliengesetz 1996, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Gesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen, das Ozongesetz, das Umweltkontrollgesetz, das Umweltinformationsgesetz, das Umweltgutachter- und Standorteverzeichnisgesetz,


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Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 10

das Artenhandelsgesetz, das Umweltförderungsgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – EUG-LFUW) (701 d. B.) 374

Redner:

Christian Faul 375

Johannes Schweisgut 376

Jakob Pistotnig 376

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber 377

Annahme 378

Gemeinsame Beratung über

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (669 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 1997 geändert wird (Asylgesetz-Novelle 2001) (693 d. B.) 378

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Entschließungsantrag 417/A (E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen betreffend "Verrechtlichung" der Bundesbetreuung für Asylsuchende (694 d. B.) 378

Redner:

Rudolf Parnigoni 378

Paul Kiss 379

Mag. Terezija Stoisits 380

Dr. Reinhard Eugen Bösch 381

Bundesminister Dr. Ernst Strasser 382

Mag. Walter Posch 382

Werner Miedl 383

Mag. Eduard Mainoni 384

Robert Egghart 385

Annahme des Gesetzentwurfes in 693 d. B. 386

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 694 d. B. 386

24. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Kurt Eder und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz 1997) und das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz 1967) geändert werden (445/A) 386

Redner:

Kurt Eder 387

Mag. Helmut Kukacka 387

Anton Knerzl 387

Zuweisung des Antrages 445/A an den Verkehrsausschuss 387

Eingebracht wurden

Bericht 30

III-109: Bericht betreffend Bundes-Abfallwirtschaftsplan, Bundesabfallbericht 2001; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anträge der Abgeordneten

Mag. Ulrike Sima und Genossen betreffend die Einführung einer Einwegabgabe (480/A) (E)


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75. Sitzung / Seite 11

Georg Oberhaidinger und Genossen betreffend die langfristige Sicherung der Finanzierung der Altlastensanierung (481/A) (E)

Beate Schasching und Genossen betreffend Gender Mainstreaming im Sport verwirklichen (482/A) (E)

Karl Donabauer, Anna Elisabeth Achatz und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauernsozialversicherungsgesetz und das Bewertungsgesetz 1955 geändert werden sollen (483/A)

Mag. Johann Maier und Genossen betreffend Rechtsanwaltskosten bei strafgerichtlichen Freisprüchen (484/A) (E)

Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Reform der Wohngesetzgebung (485/A) (E)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Erweiterung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft (486/A) (E)

Mag. Johann Maier und Genossen betreffend Änderung des Strafrechtlichen Entschädigungsgesetzes (StEG) (487/A) (E)

Mag. Johann Maier und Genossen betreffend Änderung des Maß- und Eichgesetzes (MEG) etc. (488/A) (E)

Mag. Barbara Prammer und Genossen betreffend sofortige Rücknahme der frauenfeindlichen Regelungen im Bundesgleichbehandlungsgesetz für den öffentlichen Dienst (489/A) (E)

Helmut Dietachmayr und Genossen betreffend Mitversicherung von Kindern von LebensgefährtInnen (490/A) (E)

Manfred Lackner, Dr. Kurt Grünewald und Genossen betreffend Ausbau der Palliativmedizin (491/A) (E)

Heinz Gradwohl und Genossen betreffend grundlegende Neuausrichtung des Agrarsystems durch radikale Umstellung des Förderungssystems mit strikter Ausrichtung auf soziale Gerechtigkeit und die nachhaltige Forcierung des Biolandbaus in Österreich (492/A) (E)

Mag. Johann Maier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen (Futtermittelgesetz 1999) geändert wird (493/A)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Helmut Kukacka, Helmut Haigermoser und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend gewalttätige Demonstrationen gegen den Gipfel des Weltwirtschaftsforums in Salzburg (2657/J)

Hermann Reindl und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Hubschrauber der Exekutive im Alpinbereich (2658/J)

Edeltraud Gatterer und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend die "Meldungen hinsichtlich von Tätigkeiten und Erfahrungen auf dem Gebiet der medizinisch unterstützten Fortpflanzung (FmedV)" nach Verordnung 362 des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 9. Oktober 1998 (2659/J)


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75. Sitzung / Seite 12

DDr. Erwin Niederwieser und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend laufende Aufwendungen des Rats für Forschung und Technologieentwicklung (RFT) (2660/J)

Mag. Christine Muttonen und Genossen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend "Auslandskultur neu" (2661/J)

Robert Egghart und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Teilnahme und vermutliche Festnahme eines Wiener Grünen Gemeinderates an der gewalttätigen Demonstration anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels in Salzburg (2662/J)

Helmut Dietachmayr und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Entschädigung für Kriegsgefangene (2663/J)

Helmut Dietachmayr und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gendarmerieposten Kronstorf (2664/J)

Mag. Terezija Stoisits und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Verkauf von arisiertem Liegenschaftsbesitz durch die Österreichischen Bundesforste (2665/J)

Mag. Terezija Stoisits und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Verkauf von arisiertem Liegenschaftsbesitz durch die Österreichischen Bundesforste (2666/J)

Mag. Terezija Stoisits und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Verkauf von arisiertem Liegenschaftsbesitz durch die Österreichischen Bundesforste (2667/J)

Dieter Brosz und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend verpflichtende Weiterbildung der PflichtschullehrerInnen (2668/J)

Ludmilla Parfuss und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Koralmbahn – Trassenführung Laßnitztal (2669/J)

Marianne Hagenhofer und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend "Kampfanzug Neu" für das Bundesheer (2670/J)

Mag. Brunhilde Plank und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Zugänglichkeit von behindertengerechten Toiletten (2671/J)

Mag. Brunhilde Plank und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend den barrierefreien Zugang zu Arztpraxen (2672/J)

Mag. Brunhilde Plank und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend die Individualförderung von TrafikantInnen aus der Behindertenmilliarde (2673/J)

Mag. Brunhilde Plank und Genossen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend die Zugänglichkeit von behindertengerechten Toiletten (2674/J)

*****

Wolfgang Jung und Genossen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend Veranstaltung des Europarates (19/JPR)


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75. Sitzung / Seite 13

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen (2380/AB zu 2397/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz und Genossen (2381/AB zu 2376/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen (2382/AB zu 2393/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brunhilde Plank und Genossen (2383/AB zu 2478/J)

der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Arnold Grabner und Genossen (2384/AB zu 2375/J)

der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen (2385/AB zu 2399/J)

der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen (2386/AB zu 2411/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen (2387/AB zu 2389/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen (2388/AB zu 2390/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen (2389/AB zu 2401/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen (2390/AB zu 2413/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen (2391/AB zu 2400/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen (2392/AB zu 2398/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen (2393/AB zu 2402/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen (2394/AB zu 2414/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen (2395/AB zu 2378/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen (2396/AB zu 2383/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen (2397/AB zu 2384/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen (2398/AB zu 2391/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen (2399/AB zu 2403/J)


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75. Sitzung / Seite 14

Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dritter Präsident Dr. Werner Fasslabend.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich begrüßen, bitte Sie, die Plätze einzunehmen, und eröffne die für heute, 9 Uhr, anberaumte 75. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Mikl-Leitner. Weitere Meldungen über Verhinderungen liegen mir nicht vor.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zur Fragestunde.

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es sind dies Anfragen an die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie.

Die 1. Anfrage ist die des Herrn Abgeordneten Dr. Kräuter. Ich bitte Herrn Abgeordneten Kräuter um die Formulierung seiner Frage.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Guten Morgen! Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Meine Frage lautet:

96/M

Welche Kosten verursachte die gleichzeitige Beschäftigung von zwei Leitern Ihres Kabinetts, Herrn Willi Berner und Herrn Dipl.-Ing. Jürgen Miko, beide auf Grund eines Leiharbeitsvertrages in der Zeit vom 1. Jänner 2001 bis 31. März 2001?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf diese Frage muss ich Ihnen sagen, dass der mit Herrn Willi Berner abgeschlossene Leihvertrag von mir am 18. Dezember entsprechend dem Angestelltengesetz unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist mit 31. März gekündigt wurde. Auf Grund verschiedenster Vorkommnisse habe ich auf die Mitarbeit bis zum Termin des Vertragsendes verzichtet.

Ab 1. Jänner 2001 erfolgte die Leitung durch Herrn Kabinettschef Dipl.-Ing. Jürgen Miko.

Ich bin allen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ich Ihnen leider die genauen Kosten nicht sagen, diese wurden aber budgetiert und liegen vor.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Frau Ministerin! Bei Studenten, bei Unfallrentnern und Pensionisten wird abkassiert, in den Regierungsbüros dagegen wird das Geld mit vollen Händen ausgegeben. (Rufe bei den Freiheitlichen: Frage!) Ich denke dabei beispielsweise an die falsche Magistra, Frau Fabel, mit einem Gehalt von mehr als 200 000 S – sie sagt ja selbst,


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75. Sitzung / Seite 15

sie sei kein Einzelfall. Anwaltskosten werden in zweistelliger Millionenhöhe im Büro ausgegeben. (Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Bitte, keine Aufregung, und Sie, Herr Abgeordneter, bitte ich, nach den von allen tolerierten ein, zwei Einleitungssätzen jetzt die Frage zu formulieren.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (fortsetzend): Ich frage Sie daher, Frau Ministerin – es gibt ja einen "kleinen Untersuchungsausschuss" zu diesen unglaublichen Vorgängen –: Sind Sie bereit, vor diesem "kleinen Untersuchungsausschuss" auszusagen? (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)


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75. Sitzung / Seite 17

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich habe alle Unterlagen, die für den Erhebungsbericht des "Untersuchungsausschusses" vorgelegt sind, auch vorgegeben. Ich habe sehr ehrlich und deutlich alle Mitarbeiter des Kabinetts angegeben, das heißt auch alle Mitarbeiter, die im Servicebereich tätig sind, inklusive des Vorzimmers. Es sind daher die angeführten 20 Mitarbeiter – diese Zahl ist immer wieder durch die Medien gegangen – nicht nur meine Fachreferenten, sondern die gesamten Mitarbeiter. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Trattner, bitte.

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Kollege Kräuter, diese Frage hätten Sie auch im Unterausschuss des Rechnungshofausschusses stellen können, wo diese Arbeitsleihverträge behandelt werden. (Abg. Dr. Mertel: Frage! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie haben mit Ihrer Fraktion diesen Unterausschuss nach einer halben Stunde verlassen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Jetzt darf auch Kollege Trattner einleitend ein, zwei Sätze sagen, und dann wird er seine Frage formulieren. Ich bitte, nicht so ungeduldig zu sein. – Bitte, Herr Abgeordneter Trattner.

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (fortsetzend): Sie haben diese Möglichkeit im Unterausschuss nicht wahrgenommen, Sie haben nach einer halben Stunde diesen Unterausschuss verlassen. Deswegen lautet meine Frage an die Frau Bundesminister: Hat es solche Arbeitsleihverträge beziehungsweise solche Überschneidungen auch bei Ihrem Vorgänger Einem gegeben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Herr Abgeordneter! Arbeitsleihverträge sind gang und gäbe und waren es auch früher. Ich habe, weil es so viele Diskussionen gegeben hat, sehr genau recherchiert und mir die Unterlagen sehr genau angesehen, und dazu ist zu sagen: Arbeitsleihverträge sind nichts Neues dieser Regierung, es hat sie auch in den früheren Regierungen schon gegeben. Ich habe mir auch die Mühe gemacht, die Listen meiner Vorgänger auszuheben.

Gleich zu Beginn darf ich sagen: Ich denke, es ist allen klar, dass ich ein Ressort leite, das sehr umfassend ist: Es enthält alle Verkehrsträger – von der Straße über die Schiene bis zur Luftfahrt –, aber auch die oberste Postbehörde, den Telekommunikationsbereich und die gesamte außeruniversitäre Forschung. Das heißt, es ist das ein Riesenministerium.

Als Vergleich bringe ich Ihnen ein paar Beispiele von früher: So hatte zum Beispiel Bundesminister Dr. Streicher 17 Mitarbeiter, ein Herr Viktor Klima 17 Mitarbeiter, ein Herr Dr. Einem 19 Mitarbeiter (Abg. Ing. Westenthaler: Ach so ist das!) – für denselben Bereich habe ich 15 Mitarbeiter. Das heißt, ich habe absolut nicht mehr Mitarbeiter, sondern weniger. All das wurde von der Personalabteilung aufgelistet. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Kogler, bitte.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Erstens: Entgegen den Ausführungen meines Vorredners Trattner war es nicht möglich, die Frau Ministerin im Unterausschuss zu befragen, weil die blau-schwarze Vertuschungskoalition verhindert, dass sie dort aussagt. (Abg. Ing. Westenthaler: Herr Präsident! "Vertuschungskoalition"! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zweitens: Frau Ministerin! Angesichts der millionenschweren Kampagnen, die Regierung spare bei sich selbst (Rufe bei den Freiheitlichen: Frage!), verdichten sich nichtsdestotrotz immer wieder die Beweise, dass noch nie so viele und so teure Mitarbeiter in den Kabinetten beschäftigt waren. Ihre Antwort von vorher ist unglaubwürdig.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um die Frage, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (fortsetzend): ... andere Unterlagen zur Verfügung. Wie hoch schätzen Sie selbst die Mehrkosten für den Steuerzahler ein, die durch Ihren Amtsantritt entstanden sind?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Ministerin, bitte.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Herr Abgeordneter! Ich gehe davon aus – das gilt für alle meine Aussagen –, dass ich nichts Unglaubwürdiges und nichts Unehrliches sage. Ich habe bei den Fachreferenten alle Verträge, die in meiner Zeit abgeschlossen wurden, inklusive Überstundenpauschalen abgeschlossen. Das heißt, es werden keine Überstunden extra verrechnet. Die Einzeldaten kann und darf ich Ihnen leider aus Datenschutzgründen nicht sagen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Für den Fall, dass gewisse Aufregung darin begründet sein sollte, dass wir heute eine Fernsehübertragung haben, darf ich daran erinnern: Die Fragestunde ist immer im Fernsehen zu sehen. Daher können wir auch die heutige Fragestunde so wie alle anderen abwickeln. (Abg. Ing. Westenthaler: Das hat nur der Kogler nicht gewusst! – Weitere Zwischenrufe.)

Die 2. Anfrage stellt Herr Abgeordneter Kukacka, den ich um die Formulierung der Frage ersuche.

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Frage an Sie lautet:

94/M

Wie stehen Sie – insbesondere im Hinblick auf das Angebot des Landes Oberösterreich die Umfahrung Enns betreffend – zu dem Angebot von Ländern, die Vorfinanzierungskosten für Straßenbauten des Bundes zu übernehmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie wissen, dass ich schon in der Zeit, in der ich noch im Landtag war, immer dafür eingetreten bin, dass Projekte, die vordringlich sind und deren wirtschaftliche Relevanz gegeben ist, von den Ländern mit- oder vorfinanziert werden. Daher bin ich natürlich gegenüber dieser Vorfinanzierung des Landes Oberösterreich sehr positiv eingestellt, insbesondere die Trasse betreffend, die Sie angeführt haben.

Es liegt mir auch schon ein Entwurf vor, der nun zwischen meinen Beamten und den Beamten des Finanzministeriums im Detail besprochen wird. Die Zustimmung des Finanzministers ist allerdings noch ausständig.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Frau Bundesminister! Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider hat in der Presse angekündigt, dass für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Oberösterreich in den nächsten zehn Jahren rund 9 Milliarden Schilling investiert werden sollen, wobei auch da das Land Oberösterreich zu entsprechenden Vorfinanzierungen für Ausgaben des Bundes bereit ist.

Hat Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider bereits konkrete schriftliche Angebote über solche Vorhaben, wie zum Beispiel den Ausbau der Summerauer und der Innviertler Bahn, die Verbesserung der Bahnverbindung nach Steyr, den Ausbau der City-S-Bahn und den Ausbau der Donauuferbahn, an Sie gerichtet?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesminister, bitte.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Herr Abgeordneter! Sie wissen, dass in Oberösterreich, einem wirtschaftlich sehr prosperierenden Land, jetzt viele Mängel im Infrastrukturbereich beseitigt beziehungsweise nachgearbeitet werden. Dazu stehen auch sehr viele finanzielle Mittel seitens des Landes zur Verfügung. Jetzt geht es darum, dass zwischen dem Bereich Straßenbau, das heißt Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl, und Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider eine Liste der Prioritäten erstellt wird. Das gilt in gleichem Maße für die Straßen- wie für die Schienenprojekte.

Für die von Ihnen angesprochenen Projekte, von denen ich als Oberösterreicherin manche im Detail kenne, gibt es durchaus auch schon Schriftverkehr. Gerade bei der City-S-Bahn läuft der Planungsvertrag, wo wir uns überlegen, welche Projekte durchgeführt werden können. Es wurde das Angebot gemacht, diesen Bereich vorzuziehen. Ich habe gesagt, dass wir hier eine Studie zur Untersuchung der Kosten brauchen, dass es aber, wenn das Land die entsprechende finanzielle Beteiligung bringt und auch in der Planung entsprechend unterstützt, sein kann, dass man dieses Projekt eher realisieren kann. Aber es gilt wie auch bei allen anderen Projekten, dass wir sie uns im Detail ansehen müssen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Moser, bitte.

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Ministerin! Mir liegt von Ihnen eine schriftliche Antwort vor, und zwar auch auf die Frage Vorfinanzierung Enns, und in dieser schreiben Sie – ich zitiere –:

Die Übernahme der Planungskosten durch Dritte – sprich: das Land Oberösterreich – kann somit zu keiner Verfahrensbeschleunigung eines Projektes führen.

Auf der anderen Seite haben Sie damals wie heute darauf hingewiesen, dass die Zustimmung des Finanzministers die entscheidende Frage ist.

Deshalb meine Zusatzfrage: Kann eine Vorfinanzierung von Seiten eines Landes, egal ob Oberösterreich oder Niederösterreich, überhaupt beschleunigend wirken?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Frau Abgeordnete Moser, ich danke Ihnen sehr für diese Frage, denn dadurch habe ich jetzt die Gelegenheit, Ihnen einige Punkte auch im Detail zu erklären, denn Sie vermischen – und das war auch in den Medien der Fall – den Bereich Vorfinanzierung eines Projektes und die Frage, die gestellt wurde und die ich ganz klar beantwortet habe, ob die Übernahme der Planungskosten ein Projekt beschleunigt.

Wie schnell ein Verfahren abgeführt wird, ist nicht davon abhängig, wer die Planungskosten trägt – das habe ich auch ganz deutlich erklärt –, sondern es ist wichtig, dass das Verfahren


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zügig durchgeführt wird. In der Realisierung hängt es dann sehr wohl von der Aufteilung der finanziellen Mittel und auch von der Vorfinanzierung ab, ob ein Projekt schneller zu Ende geführt werden kann.

Noch einmal: Die Frage, ob ein Projekt im Verfahren schneller abgeführt werden kann, ist unabhängig davon, wer es finanziert. Richtig ist: Insbesondere bei unserer Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern, bei den vom Bund den Ländern übertragenen Aufgaben, wozu die Planung gehört, geht es, wenn alle an einem Strang ziehen, schneller. Es ist daher wichtig, dass alle an einem Strang ziehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dietachmayr, bitte.

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Frau Bundesministerin! Durch die Einrichtung des Infrastrukturfonds durch unseren Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider ist Bewegung in diese Materie gekommen. Das ist sehr erfreulich. (Abg. Dr. Fekter: Der Finanzreferent ist immerhin der Landeshauptmann!)

Ist nun das Entscheidungskriterium für den Bund das Angebot von Ländern, die Vorfinanzierungskosten für Straßenbauten zu übernehmen, beziehungsweise könnten Sie noch etwas detaillierter die Frage beantworten, wie es möglich ist, die Projekte schneller umzusetzen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Herr Abgeordneter Dietachmayr, es ist schon richtig, dass Bewegung in den Bereich Infrastruktur gekommen ist, und das ist, glaube ich, für Oberösterreich auch ganz wichtig. Aber man sollte mit der Aussage: 26 Milliarden Schilling gegen den Stau!, bei der Bevölkerung nicht zu viele Erwartungen hervorrufen.

Auf Ihre Frage, wie man Projekte schneller durchziehen kann, muss ich sagen: Dabei geht es, wie ich vorhin schon gesagt habe, auch darum, dass Einigkeit besteht, ob ein Projekt tatsächlich wichtig ist und ob es auch in allen Instanzen durchgeführt wird.

Ich nenne Ihnen ein Beispiel – die Oberösterreicher kennen es sehr gut –: die vierte Donaubrücke. Dieses Projekt wird schon sehr lange, nämlich 20 Jahre lang, diskutiert. Die Bevölkerung erwartet, dass ein Projekt, das diskutiert wird, auch einmal realisiert wird.

Es ist eben wichtig, dass die Verfahren gemeinsam abgewickelt werden, denn die einzelnen materiellrechtlichen Verfahren, wie Naturschutzverfahren und Wasserrechtsverfahren, obliegen den Ländern. Für die Abwicklung kann ich Ihnen allen meine Unterstützung nur anbieten, dass wir die Projekte, für die die Prioritäten der einzelnen Bundesländer gesetzt wurden, auch rasch durchführen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Sodian, bitte.

Abgeordneter Andreas Sodian (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Zurückkommend zu der Frage betreffend die Umfahrung Enns: Für wann ist tatsächlich mit deren Baubeginn und deren Fertigstellung zu rechnen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Herr Abgeordneter! Deshalb, weil dieses Projekt so stark in Diskussion war, kenne ich von den 600, 700 Projekten, die in meinem Ministerium laufen, dieses Projekt im Detail. Sie wissen, dass der Zeitraum der Realisierung bis 2008 geplant war, aber wenn der Vertrag mit dem Land Oberösterreich ausgehandelt wird und wir uns über die Modalitäten einig sind, kann die Realisierung schon bis 2006 erfolgen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit haben wir die 2. Anfrage erledigt.


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Wir kommen zur 3. Frage. – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Frau Ministerin! Kurzfristig haben wir im Moment massive Probleme im Transit ... (Abg. Dr. Khol: Frage lesen!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich darf bitten, den Text der Frage vorzutragen!

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (fortsetzend):  ... wegen der Ökopunkte-Überschreitung, langfristig stehen Verhandlungen an. Deswegen meine Frage:

101/M

Wie soll gegenüber der Europäischen Union eine fundierte und im Gegensatz zu bisher auch in der Regierung akkordierte Position zur Transitfrage vertreten werden, wenn die von Ihnen um teures Geld extern in Auftrag gegebene Studie zu "Langfristlösung im Straßengüterverkehr" noch immer nicht auf dem Tisch ist?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Sie wissen, dass der Transitvertrag beim Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ein wesentlicher Bestandteil war. Dieser Transitvertrag ist angelegt und sehr wichtig als Schutz für die Umwelt und die Bevölkerung, er dient dazu, uns vor einer uns überrollenden Verkehrslawine so gut wie möglich zu schützen.

Der Transitvertrag hat zwei Punkte zum Inhalt, die uns ganz wesentlich erscheinen: einerseits die Verbesserung der Qualität, das heißt eine Reduzierung der Emissionen, und zwar eine Reduktion um 60 Prozent, bezogen auf den Eintritt, und andererseits auch eine quantitative Verbesserung, das heißt eine zahlenmäßige Beschränkung der Transporte.

Im Dezember hat die Kommission einen Bericht vorgelegt, aus dem ganz klar hervorgeht, dass diese Reduktion der Emissionen noch nicht erreicht wurde. Gleichzeitig hat die Kommission von sich aus gesagt, sie werde eine Studie erarbeiten, in deren Ergebnis Maßnahmen enthalten sind, die eine langfristige, dauerhafte Lösung nach dem Auslaufen im Jahre 2003 bewerkstelligen sollen. Ich wollte aber nicht warten, bis diese Studie auf dem Tisch liegt, sondern bin aktiv geworden und habe eine eigene Studie in Auftrag gegeben, deren Aufgabe es ist, Einzelmaßnahmen auszuarbeiten, die diese Langfristlösung auch bewerkstelligen, und diese Studie, Frau Abgeordnete, liegt bereits auf dem Tisch.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): In diesem Sinne die Zusatzfrage: Im Ministerium gibt es ja sehr, sehr viele Expertisen nach der langjährigen Beschäftigung mit dieser Frage, mit dieser dramatischen Frage. Üblicherweise sind Studien, wenn man sie nach außen vergibt und wenn sie so schwerwiegend sind, sehr teuer. Was hat diese Studie gekostet?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Minister.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Frau Abgeordnete! Es sind alle Mitarbeiter des Ministeriums von allen zuständigen Sektionen eingebunden, das heißt sowohl Straßenbau als auch Schienenbereich als auch Verkehrspolitik, und die Beauftragung erfolgte gemeinsam mit den Mitarbeitern. Es erfolgte eine Ausschreibung, und gerade deshalb, weil wir so viel Erfahrung im Haus haben, konnten wir die Studie zum günstigsten Angebot in Auftrag geben. Sie hat ungefähr 270 000 S gekostet.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Reheis, bitte.

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Frau Bundesministerin! Österreich droht ab dem Jahr 2004 ein schrankenloser Schwerverkehr – Sie haben ja den Transitvertrag schon angesprochen. EU-Kommissarin Loyola de Palacio will das Ökopunktesystem auslaufen lassen und


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den Transitvertrag nicht verlängern. Null Chancen für Transitvertrag II, Streichung der 108-Prozent-Klausel aus dem Vertrag, so lautet die Botschaft.

Sollte dieser Transitvertrag tatsächlich auslaufen, wäre mit einem deutlichen Anstieg des LKW-Verkehrs zu rechnen (Abg. Haller: Frage!), nicht nur auf der Brenner-Route, sondern auch auf der Ost-West-Achse. Was werden Sie unternehmen, dass Österreich eine Nachfolgeregelung zum Transitvertrag zur Verminderung des drohenden Anstiegs des LKW-Verkehrs bekommen wird? (Abg. Haigermoser: Hättet ihr einen gescheiten ausverhandelt! Was ist mit eurem Klima gewesen?)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Herr Abgeordneter! Sie wissen, dass ich seit Beginn meiner Amtszeit sehr intensiv daran arbeite. Ich betone immer wieder, dass es nicht sein kann, dass der Transitvertrag ausläuft und ein rechtliches Vakuum entsteht. Gerade deswegen haben wir immer wieder unsere harte Position dargestellt. Ich habe sie bei den Verkehrsministerräten immer wieder eingebracht, und es wird auch den anderen Mitgliedsländern immer mehr klar, was das bedeutet, wie stark der Verkehr steigt und wie stark er ansteigen wird.

Außerdem erfolgt die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene nicht in dem Maße, wie wir es uns erwarten. Österreich liegt in diesem Bereich im Spitzenfeld. Es kommen 30 Prozent der Güter und mehr von der Straße auf die Schiene – das ist aus meiner Sicht noch immer verbesserungswürdig, und wir unternehmen diesbezüglich sehr starke Anstrengungen –, weil wir die richtigen verkehrspolitischen Maßnahmen setzen. Das heißt, wir fördern die Rollende Landstraße, wir fördern den unbegleiteten kombinierten Verkehr. Wir haben bereits eine Fülle von verkehrspolitischen und Lenkungsinstrumenten eingeführt, sodass wir dieses gute Ergebnis haben. Der europäische Schnitt liegt unter 10 Prozent, das ist auch in den Berichten der Europäischen Kommission enthalten.

Um einmal mehr auf die Bedeutung Österreichs aufmerksam zu machen, werden wir gemeinsam, die Frau Vizekanzler, die Frau Außenminister, der Herr Landeshauptmann von Tirol, um auch die besonderen Interessen Tirols zu verdeutlichen, und ich, nächste Woche bei der Frau Kommissarin vorsprechen, dort auch unsere Position darlegen und weitere Schritte für die Zeit nach 2003 ausverhandeln. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Wattaul, bitte.

Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Frau Bundesminister! Wie sehen Sie eine mögliche Transitlösung im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung? Wie könnte Ihrer Vorstellung nach diese Lösung ausschauen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Die Fragen der EU-Osterweiterung und die auf uns zukommenden Verkehrsströme sind im Zusammenhang damit zu sehen, was wir jetzt zu regeln haben, denn bei uns stehen einige offene Punkte an, und zwar – das ist heute schon angesprochen worden – die 108-Prozent-Klausel, die weitere Handhabung, das Ökopunktesystem an sich. Aber wir haben auch noch offene Punkte wie die Höhe der Brennermaut. Daher sage ich: Wir müssen zuerst unsere Punkte lösen und dann einen gesamten Acquis zur Verfügung stellen, den wir auch mit den Beitrittsländern diskutieren.

Das haben wir immer gesagt. Diese Positionen liegen klar und deutlich auf dem Tisch, das ist nichts Neues, sondern wurde auch schon im Jahr 1999 vom damaligen Außenminister und heutigen Bundeskanzler Dr. Schüssel ganz klar deponiert. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Hakl, bitte.


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Abgeordnete Mag. Karin Hakl
(ÖVP): Frau Bundesminister! Sie haben Emissionen und Herr Reheis hat die Nachfolge des Transitvertrages angesprochen. Wie sehen Sie die Möglichkeit, dass im neuen Weißbuch der EU ökosensible Korridore ausgewiesen werden, in denen dann höhere Mauten verlangt werden können, die dann wieder für die Finanzierung der Schiene herangezogen werden, zumal wir wissen, dass die Immissionswirkungen beispielsweise in Alpentälern bei gleich bleibender Emission ein Mehrfaches jener im flachen Land betragen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.


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Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger:
Frau Abgeordnete! Die Querfinanzierung ist eine Maßnahme des Weißbuches – es liegt ja, wie Sie wissen, noch nicht offiziell vor, aber die wesentlichen Inhalte sind schon bekannt –, die gerade von Österreich immer sehr stark forciert wurde. Ich freue mich, dass es darüber hinaus auch andere Maßnahmen gibt, die von Österreich immer wieder als Forderungen erhoben wurden. Man sieht daran, dass es auch in der Europäischen Union ein Umdenken gibt.

Das Wesentliche bei all den Umsetzungsmaßnahmen, die enthalten sind, ist aber, dass uns eines klar ist: Dieses Weißbuch ist ein Grundsatzpapier, und es muss sehr rasch daran gearbeitet werden, diese Grundsätze auch in Richtlinien umzusetzen, sodass wir das auch tatsächlich anwenden können. Das beginnt bei der Wegekostenrichtlinie – Sie sprechen es an –, das ist eine Richtlinie, die es uns heute nur in sehr beschränktem Ausmaß gestattet, in sensiblen Zonen, die es ja nicht nur in Tirol, sondern auch im Donaukorridor und an der Tauernachse gibt, höhere Mauten im Sinne eines Verkehrslenkungsinstrumentes festzulegen. Nachdem dieses Thema sehr intensiv diskutiert wird, der Verkehr immer mehr beachtet und richtigerweise als umweltpolitisches Hauptinstrument, aber auch als jene Maßnahme beziehungsweise jene Vorgabe, die uns in der nächsten Zeit am meisten beschäftigen wird, gesehen wird, bin ich mir sicher, dass diese Maßnahmen rasch umgesetzt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur 4. Anfrage. – Frau Kollegin Schoettel-Delacher, bitte.

Abgeordnete lic.oec. HSG Irina Schoettel-Delacher (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Frage lautet:

99/M

Welche privaten Bahnbetreiber haben mittlerweile auf der ÖBB-Infrastruktur den Betrieb aufgenommen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Ministerin, bitte.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Frau Abgeordnete! Sie wissen, dass ich mich für die Liberalisierung der Schiene sehr stark einsetze. Es ist einfach wichtig, dass die Schieneninfrastruktur, in die wir investiert haben, für sehr viele Betreiber zugängig wird. Daher freut es mich ganz besonders, dass ich in meiner Amtszeit schon zwei privaten Ansuchen für den Betrieb auf der ÖBB-Infrastruktur die Zustimmung geben konnte. Es ist zum einen die VOEST, die als privater Betreiber direkt auf die Bahn geht – ich glaube, diese Verbindung zwischen Wirtschaft und Öffentlichkeit ist sehr wichtig –, und zum anderen die Deutsche Bahn, die im Außerfern fährt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Abgeordnete lic.oec. HSG Irina Schoettel-Delacher (Freiheitliche): Wie sehen Sie die Erfolgschancen, die Einstellung von Nebenbahnen durch private Betreiber zu vermeiden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Frau Abgeordnete! Auch das Thema Nebenbahnen ist mir sehr wichtig, und wir haben daher keinen Einstellungsantrag von den ÖBB angenommen, sondern ich habe die Schieneninfrastrukturgesellschaft beauftragt, die Nebenbahnen auszuschreiben. Es sind insgesamt 15 Nebenbahnen ausgeschrieben worden, für die sich alle Interessenten beworben haben. Ich bin guter Dinge, dass die eine oder andere auch direkt übernommen und somit weiterbetrieben werden kann.

Uns muss aber auch klar sein, dass hier das Interesse der Regionen stark bekundet werden muss, denn es kann nicht sein, dass zum Beispiel eine Tourismusgesellschaft oder auch die Regionen, die Länder oder Gemeinden nur Forderungen stellen, sondern diese müssen auch ihren Beitrag dazu leisten, denn ich glaube, das Wesentliche ist, dass wir den öffentlichen Personen- und Güterverkehr stärken, aber nicht nur immer an einen Verkehrsträger, sondern auch im Verbund denken. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Donabauer, bitte.

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene ist nicht nur ein nationales, sondern auch ein internationales Anliegen in der Verkehrspolitik. Nun braucht man dazu aber auch Voraussetzungen.

Der bauliche Zustand der Westbahnstrecke zwischen Amstetten und Wien, im Besonderen aber zwischen St. Pölten und Wien ist in einem katastrophalen Zustand, wodurch große Erschwernisse im Transitbereich, vor allem aber auch für die Pendler gegeben sind.

Wie können Sie sich den weiteren Ausbau dieser wichtigen Verkehrslinie vorstellen? In welchem Zeitraum soll das geschehen und in welcher Weise planen Sie dies, damit es endlich zu einer Verbesserung der Fahrzeiten für die Pendler und zu einer Entlastung auf der Straße kommt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Herr Abgeordneter! Sie haben absolut recht, dass es wichtig ist, eine ausgebaute Schieneninfrastruktur vorliegen zu haben. Ich glaube, es bestreitet niemand, dass die Westbahn eine der wichtigsten Strecken ist, daher werde ich alles versuchen, diese Strecke so rasch wie möglich durchgängig ausbauen zu lassen, um das gewünschte Ziel, mehr Güter auf die Schiene zu bringen, gerade in diesem Korridor zu erreichen.

Aber lassen Sie mich einzelne Detailmaßnahmen aufzeigen, um Ihnen klarzulegen, welche Potentiale wir haben.

Es sind nicht immer nur die Infrastrukturmaßnahmen, die wichtig sind. Gerade jetzt habe ich die freien Trassen erheben lassen. Sie werden es nicht glauben, wir haben über hundert freie Trassen, die nicht in Zeiten liegen, in denen sie nicht attraktiv sind, sondern die durchaus auch genützt werden können. Legt man das auf die Einnahmen um, dann können wir ungefähr zwischen 400 und 500 Millionen Schilling an Benützungsentgelt lukrieren und gleichzeitig sehr viele Güter auf die Schiene bringen.

Das heißt, es geht im Wesentlichen darum, die Verkehrsträger der Straße und der Schiene abzustimmen und alles daranzusetzen, dass das auch funktioniert. Bis jetzt waren diese freien Trassen zwar verfügbar, aber sind nicht freigegeben worden. Da bin ich wieder bei dem Thema Liberalisierung, Öffnung der Schienenwege.

Oder ein anderes Beispiel: Wir haben heute schon von der Rollenden Landstraße gesprochen. Das ist dieser so genannte Huckepackverkehr, der insbesondere für kleinere Unternehmen, die weniger mit dem unbegleiteten kombinierten Verkehr fahren können, das heißt, sie haben keine Container, sehr wichtig ist. Man fragt sich: Warum ist da nicht die Verladung an der Grenze


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möglich, warum müssen alle LKW auf den Autobahnen fahren, bis sie zu den Umladestellen, zu den Terminals mitten in den Bundesländern oder mitten im Land kommen?

Es ist ein sehr interessantes Projekt in Oberösterreich in Ausarbeitung, wo wir mit geringfügigen Maßnahmen einiges bewerkstelligen können. Das sind nicht jene Milliarden, die wir für die Schieneninfrastruktur brauchen, aber es sind auch nicht unbeträchtliche Größenordnungen, obwohl für meinen Bereich um die 100 Millionen Schilling im Verhältnis wenig sind, die aber sehr effizient eingesetzt werden können. Wir können da eine Verladestelle direkt an die Grenze bringen, brauchen nur eine Abladestelle und ein Anschlussgleis, und dann ist es möglich, bis zu sage und schreibe 500 LKW von der Straße auf die Schiene zu bringen. Welche Entlastung das für die A 8 ist, können Sie sich vorstellen. – Das ist nur ein Beispiel.

Ich bin gerade dabei, auch im Bereich Tschechien, im Bereich der Summerauer Bahn, zur Verstärkung und zur Attraktivierung dieser Trasse gleichzeitig den Ausbau zu betreiben, aber auch verstärkt die RoLa einzusetzen. So werden hintereinander Maßnahmen gesetzt, so wird ein Projekt nach dem anderen abgearbeitet, und gleichzeitig werden auch die Prioritäten im Ausbau gesetzt. Denn: Die Westbahn hat hohe Priorität. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Haidlmayr, bitte.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Ministerin! Sie haben vor wenigen Monaten angekündigt, dass sich der Ausbau der Infrastruktur für das Jahr 2001 lediglich auf die Sanierung von WC-Anlagen in den Bahnhöfen reduzieren solle. Sie wissen aber, Frau Ministerin, dass es damit nicht abgetan ist und dass die fehlende Infrastruktur insbesondere für Menschen mit Behinderungen ein großes Problem darstellt.

Deshalb lautet meine Frage: Frau Ministerin! Welche Vorkehrungen werden Sie treffen, um alle Bahnhöfe in Österreich so zu gestalten, dass sie auch für mobilitätsbehinderte Menschen ohne Barrieren erreichbar sind?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Frau Abgeordnete Haidlmayr, Sie stellen einen Zusammenhang zwischen dem Budget 2001 und der Sanierung von Bahnhöfen her. Ich darf klarstellen, dass gerade der Bahnhofsausbau und auch alle anderen Maßnahmen im Infrastrukturbereich nicht nur auf ein Jahresbudget begrenzt sein können. Umso wichtiger ist es daher, dass man sich überlegt, welche Projekte man in welcher Zeit realisieren kann.

Daher habe ich gerade bei der Bahnhofsoffensive die Notbremse gezogen und nicht nur zwanzig große Bahnhöfe zum Ausbau freigegeben, sondern in einem ersten Schritt nur diejenigen, bei denen ein fertiges Projekt vorgelegt wurde und auch die Realisierung möglich ist; und im zweiten Schritt werden jetzt die weiteren Projekte bearbeitet.

Sie erwähnten einen sehr wichtigen Punkt: die Behindertengerechtigkeit, die mir sehr wichtig ist. Lassen Sie mich dies anhand eines Beispieles, des Bahnhofes Feldkirch, aufzeigen. Sieben oder acht Jahre lang – das ist aber egal, es ist jedenfalls ein großer Zeitraum – wurde von meinen Vorgängern versprochen: Nächstes Jahr wird der behindertengerechte Ausbau des Bahnhofes Feldkirch durchgeführt! – Ich verstehe die Vorarlbergerinnen und Vorarlberger, wenn sie mir skeptisch gegenüberstehen, wenn ich hinkomme und sage, dass mir das wichtig ist.

Ich bin vor Ort gewesen und habe mir das Projekt angesehen. Es wurde zwar das Bahnhofsgebäude freigegeben, es wurde gebaut – um den behindertengerechten Ausbau zu machen, waren eben nicht nur 250 Millionen Schilling für das Bahnhofsgebäude und für die Anlage rundherum erforderlich, sondern es war auch eine Verlegung des Geleises notwendig, und das kostete insgesamt zwischen 900 Millionen Schilling und 1 Milliarde Schilling. Unabhängig davon wurden diese beiden Projekte nicht gemeinsam geplant. Das heißt also, wir können jetzt den Bahnhof umbauen. Das Projekt ist in Bau, es wird auch schon durchgeführt, aber für die


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weiteren Schritte brauchen wir, obwohl ich vor Ort den Planungsauftrag gegeben habe und sofort begonnen werden konnte, zwei Jahre. Sobald die Pläne vorliegen, kann mit dem Bau begonnen werden. Ich habe auch zugesichert – gerade deswegen, weil mir der behindertengerechte Ausbau so wichtig ist –, dass ich dafür sorgen werde, dass das realisiert werden wird und auch das Geld zur Verfügung stehen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek, bitte.

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Bundesministerin! Obwohl Sie vorhin erwähnt haben, dass Sie ein sehr großes Ressort zu betreuen haben und dass die Aufgaben in diesem Ressort für Sie manchmal sehr schwierig zu bewältigen sind, teilen Sie unsere Auffassung – das habe ich vorher gehört –, dass Nebenbahnen keine Nebenrolle spielen dürfen. Ihre Antworten allerdings waren mir etwas zu unkonkret, und als Niederösterreicherin möchte ich daher nachfragen.

Welche Möglichkeiten sehen Sie, Frau Bundesministerin, die systematische Schließung der Waldviertler Nebenbahnen im Besonderen zu vermeiden? (Abg. Gaugg: Wann sind Sie das letzte Mal damit gefahren?)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Frau Abgeordnete! Gerade in Niederösterreich habe ich das Instrument, das mir zur Verfügung steht, nämlich eine politische Weisung, in Anspruch genommen, um Nebenbahnen für den Personenbetrieb, aber auch für den Betrieb am Wochenende zu erhalten. Wir werden nach Vorlage aller Interessenten bei den Nebenbahnen eine nach der anderen behandeln. Auch die Mariazeller Bahn konnte erhalten werden – ein Kleinod, das gerade für Niederösterreich so wichtig ist. Daher ist es gerade für diese Regionen wichtig, das Konzept abzustimmen und ein Projekt nach dem anderen im Detail durchzusehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur 5. Anfrage. Das Wort hat Herr Abgeordneter Eder. – Bitte.

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

97/M

Welche Arbeiten wurden für den von Ihnen angekündigten neuen Nationalen Verkehrswegplan geleistet?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin. (Abg. Mag. Schweitzer  – in Richtung des Abg. Eder –: Hände aus der Hosentasche! – Abg. Gaugg: Gerade stehen! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Herr Abgeordneter! Ich danke Ihnen für diese Frage, denn die Realisierung des Generalverkehrsplanes ist eines meiner größten Projekte. Jahrzehntelang wurde sehr viel über einen so genannten Bundesverkehrswegeplan gesprochen. Es ist leider nicht gelungen, einen Plan vorliegen zu haben, anhand dessen man ganz klar sieht, welche Prioritäten es gibt, wie weit die Projekte gediehen sind und was in welcher Zeit durchgeführt werden kann, wobei ich sagen muss: Machbarkeit heißt nicht immer nur Finanzierbarkeit, es bedeutet auch ein fertig gestelltes, ein schlussendlich bewilligtes, ein ausgeschriebenes, ein baureifes Projekt.

Nach mehreren Überlegungen beziehungsweise nachdem ich mir in meinem Ressort die Unterlagen länger angesehen habe, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es einfach wichtig ist, solch einen Generalverkehrsplan zu haben, und daher habe ich mit den Arbeiten sehr rasch begonnen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! All das, was Sie hier planen, kostet sehr viel Geld. Wie wollen Sie eigentlich den Verlust von rund 8 Milliarden Schilling, der in der FPÖ-Regierungszeit durch die Nichteinführung des LKW-Road-Pricings entstanden ist, ausgleichen, ohne weiterhin die PKW-Fahrer massiv zu belasten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Herr Abgeordneter! Sie sprechen ein weiteres Projekt an, das in langen, jahrzehntelangen Diskussionen nicht realisiert wurde. Sie wissen, dass ich auch zum Thema LKW-Maut sehr aktiv arbeite. Nicht ganz stimmt der immer wieder gemachte Vorwurf, dass es durch diese Verzögerung einen großen Einnahmenentfall gibt. Sie wissen, dass die Straßenbenützungsabgabe erhöht, die LKW-Steuer drastisch erhöht, die Vignette für die Fahrzeuge, für LKW erhöht wurde. Das heißt, wir haben dadurch Einnahmen aus dem LKW-Verkehr in der Höhe von etwa 2,1 Milliarden Schilling. Wenn wir bei dem alten System geblieben wären, nämlich beim Mauthütten-System, dann hätten wir im ersten Jahr maximal 600 Millionen Schilling Netto-Einnahmen gehabt. Das holen wir durch dieses moderne System jetzt sehr schnell auf.

Nichtsdestotrotz ist es sehr wichtig – und da bin ich ganz Ihrer Meinung –, dass wir gerade den Güterfernverkehr auf der Straße mit der Einführung der LKW-Maut entsprechend steuern können und dass wir mit diesen Einnahmen, die im höchsten Maße Netto-Einnahmen sein sollten, das heißt so wenig wie möglich für die Administration, für die Investition in Mauthütten und für sonstige Infrastruktur, die langen Versäumnisse, so möchte ich sagen, gerade im Straßenbau aufholen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ing. Weinmeier, bitte.

Abgeordneter Ing. Wilhelm Weinmeier (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Der in Ausarbeitung befindliche neue Generalverkehrsplan ist ein ganz wesentlicher Schritt einer ganzheitlichen Verkehrspolitik.

Meine Frage lautet in diesem Zusammenhang: Worin unterscheidet sich der in Ausarbeitung befindliche Generalverkehrsplan vom Bundesverkehrswegeplan?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Herr Abgeordneter! Er unterscheidet sich nicht nur in der Bezeichnung, sondern weist auch ganz wesentliche inhaltliche Unterschiede auf. Warum habe ich ihn "Generalverkehrsplan" genannt beziehungsweise hat sich diese Expertengruppe auf diesen Namen geeinigt? – Er enthält nicht nur die Verkehrsträger Schiene und Straße, sondern es kommt auch in einem nächsten Schritt die Binnenschifffahrt dazu. Das heißt, die Wasserstraße wird auch einen sehr wesentlichen Aspekt darstellen. Darüber hinaus wurde aber auch die Finanzierbarkeit der Projekte gleich mitberücksichtigt.

Mir sind eine so genannte GSD-Studie, die sich in erster Linie mit den Straßen beschäftigt, und ein Masterplan vorgelegen. Dieser Masterplan war für die Schieneninfrastruktur ausgelegt. Wie weit diese Unterlagen auseinander liegen und wie wichtig es ist, dass wir jetzt diesen Generalverkehrsplan haben, zeigt eine Aussage, ein Grundprinzip des Masterplans.

Vor zwei Jahren hat noch gegolten, dass bei einem viergleisigen Ausbau der Westbahn der Ausbau der A 1, der West Autobahn, nicht mehr erforderlich ist. Das war ein wesentlicher Inhalt. Sie kennen die heutigen Anforderungen. Das Gegenteil ist der Fall! Wir müssen die Verkehrsträger aufeinander abstimmen, und wir müssen in so genannten Korridoren denken. Wir können nicht mehr in einzelnen Linien denken, sondern müssen das in Gesamtzusammenhängen, in


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Gesamträumen tun, und das ist auch ein wesentlicher Unterschied zwischen diesen beiden Plänen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ellmauer, bitte.

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Frau Bundesministerin! Die Welser Westspange ist in Bau, der Lückenschluss der A 9, der Pyhrn Autobahn, geht zügig voran. Ist auch im Rahmen der Generalerneuerung der West Autobahn, der A 1, ein sechsspuriger Ausbau zwischen Sattledt und Salzburg geplant?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.


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Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger:
Herr Abgeordneter! Bei oberösterreichischen Projekten ist es für mich vergleichsweise einfach, auf Details einzugehen. Sie sprechen nun die Westspange und die Pyhrn Autobahn an. Ich bin sehr froh darüber, dass dieser Lückenschluss jetzt endlich erfolgen kann und eine zügige Verbindung von Oberösterreich Richtung Süden bewerkstelligt ist.

Sie wissen auch, dass ich einen sehr deutlichen Schwerpunkt in die Erneuerung und in den Ausbau der A 1 setze. Bis zum Jahre 2010 wird mit einem Investitionsvolumen von 8 Milliarden Schilling nicht nur die West Autobahn in solch einem Erhaltungszustand sein, wie wir es uns für eine Autobahn vorstellen, sondern es wird auch der sechsspurige Ausbau fertig gestellt sein, da bin ich mir ganz sicher.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger, bitte.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Zurückkommend auf den so genannten Generalverkehrsplan, der, wie ich annehme, freihändig vergeben wurde, stelle ich an Sie folgende Frage: Hat die Tatsache, dass sich der beauftragte Experte Oismüller in einer Gesellschaft befindet, deren Präsident ein Wiener FP-Bezirkspolitiker ist, eine Rolle gespielt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Frau Abgeordnete! Bei diesem Generalverkehrsplan sitzen erstmals alle Experten an einem Tisch, und zwar alle Experten aus den verschiedensten Straßengesellschaften, aus den Schienengesellschaften, die Vertreter meines Ministeriums und auch die Vertreter der Länder. Es ist mir ganz wichtig, dass auch die Länder eingebunden sind. Es war erstaunlich, wie unterschiedlich die Informationen zu den einzelnen Projekten sind. Um die Projekte auf einen Stand zu bringen und eine Datenbank vorliegen zu haben, in der einerseits die Prioritäten der Länder und andererseits ein Informationsstand enthalten sind, bedurfte es zwei Monate intensiver Arbeit aller Beteiligten. Man möchte es nicht glauben, dass es etwas gibt, bei dem alle die gleiche Sprache sprechen.

Ich glaube, man hätte als Koordinator einsetzen können, wen immer man wollte, aber ich glaube, man hat da ein falsches Verständnis. Ein Koordinator, ein Leiter einer Projektgruppe beeinflusst nicht den Inhalt, sondern ist verantwortlich für die zeitliche Abfolge, für die Einbringung der Unterlagen und für die Gesamtkoordination. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Fink formuliert die nächste Anfrage. – Bitte.

Abgeordneter Ernst Fink (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

95/M

Wie weit sind die Arbeiten zum verkehrsträgerübergreifenden Bundesverkehrswegeplan gediehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Herr Abgeordneter! Im Wesentlichen haben wir über den Generalverkehrsplan, den Sie jetzt ansprechen, schon sehr vieles gesagt. Ich habe erwähnt, dass wir bei der Datenerfassung so weit sind, dass wir sie jetzt abschließen konnten. Das heißt, die letzten zwei Monate bedeuteten intensive Bearbeitung, intensive Abstimmung mit den Ländern. Wir haben jetzt von den einzelnen Projekten alle Daten vorliegen.

Dieser so genannte Expertenrat, in dem die Vertreter der Bundesländer, aller Gesellschaften für die Finanzierung und Erhaltung des Baues für Straße und Schiene, aber auch die Vertreter der Ministerien arbeiten, arbeitet nebenbei auch noch an den verkehrspolitischen Grundsatzpapieren, aber es wurde auch eine Untergruppe eingerichtet, die sich mit Finanzierungsfragen beschäftigt. Das heißt, wir haben jetzt den Status quo, es liegen alle Projekte vor, wir kennen das Gesamtvolumen, und jetzt geht es daran, Prioritätensetzungen vorzubereiten, Kriterien auszuarbeiten und die Projekte auf Machbarkeit und Realisierbarkeit zu prüfen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Ernst Fink (ÖVP): Frau Bundesministerin! Eine solche Priorität stellt auch der Ausbau der B 319 zwischen Heiligenkreuz und Ilz, das heißt zur Anbindung der A 2, dar. Welche Priorität haben Sie diesem Ausbau eingeräumt? Wann wird mit der Umfahrung Großwilfersdorf begonnen werden, und wann wird sie fertig gestellt werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Herr Abgeordneter! Ich habe Ihnen schon gesagt, dass Sie bei 600 Projekten natürlich Verständnis haben müssen, dass ich nicht jedes einzelne Projekt im Detail kenne. Die B 319 ist, soweit ich informiert bin, die Verbindung A 2 und Heiligenkreuz, das heißt von Riegersdorf über Fürstenfeld nach Heiligenkreuz. Da wurde eine Korridoruntersuchung durchgeführt. Es stellte sich heraus, dass das kein hochrangiges Straßennetz ist und somit jetzt von den Ländern weiterbearbeitet werden muss.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Kogler, bitte.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Bundesministerin! Auch wenn meine Frage keine Oberösterreich-Connection anbieten kann, hoffe ich doch, dass ich eine Auskunft auf meine Frage bekomme. Es herrscht hier ein Planungschaos, es werden immer mehr Gutachter beauftragt, und zwar ohne Ausschreibung.

Wie hoch, Frau Ministerin, sind die Mehrkosten für den Steuerzahler, die auf Grund der ständigen Auftragserweiterungen in diesem Bereich entstehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Herr Abgeordneter! Ich weise eines ganz deutlich zurück: Es gibt kein Planungschaos! Ich lasse das nicht über meine Experten sagen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Sie arbeiten hart, sie arbeiten sehr konstruktiv, und es ist nicht immer leicht, wenn man nur für einen Teil verantwortlich war, auch die andere Seite zu sehen, was klar ist. Daher möchte ich noch einmal sagen: Es gibt kein Planungschaos, sondern es wird außerordentlich gut gearbeitet!

Ich darf mich an dieser Stelle bei all jenen bedanken, die intensiv mitgearbeitet haben und mir helfen, dass wir das Ziel der Prioritätensetzung für Schiene und Straße bis Ende des Jahres auch erreichen werden.


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75. Sitzung / Seite 28

Nun zu Ihrer Frage nach den Kosten: Jahrzehntelang wurden Studien in Auftrag gegeben. Wir brauchen das Rad nicht neu zu erfinden, denn diese Tonnen von Unterlagen, diese vielen Materialien kommen jetzt auf den Tisch und werden erstmals endgültig abgestimmt. Die unterschiedlichen Aussagen werden in dieser Gruppe verglichen. Da haben alle die Möglichkeit, ihre Meinung dazu zu sagen. Das heißt, es wird das viele Geld, das schon eingesetzt wurde, endgültig auch einmal in eine Realisation beziehungsweise zum Tragen kommen. Daher sind die Kosten, die wir jetzt brauchen, bei weitem niedriger, als im Budget veranschlagt wurde. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ing. Scheuch, bitte.

Abgeordneter Ing. Kurt Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sie haben heute schon mehrmals den Generalverkehrsplan erwähnt. Mich würde besonders interessieren, inwieweit die betroffenen Institutionen, wie zum Beispiel Länder oder Gemeinden, in die Planung einbezogen werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.


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75. Sitzung / Seite 29

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger:
Herr Abgeordneter! Von Beginn an habe ich gesagt, es muss auch im Infrastrukturbereich eine Politik der Mitverantwortung geben, und zwar aus zwei Gründen:

Zum einen haben wir gerade bei der Planung von Verkehrsträgern sehr viele unterschiedliche Kompetenzen. Das heißt, die Gemeinde ist für den Flächenwidmungsplan zuständig, was gerade für die Planung von Projekten sehr wichtig ist. Die Raumordnung obliegt den Ländern, und im Bund sind wir für die Planung der übergeordneten Netze zuständig.

Das ist ein Grund, warum ich von Anfang an gesagt habe, die Ländervertreter sollten eingebunden werden. Es hat mir jedes Bundesland einen Verantwortlichen genannt. Das macht die Arbeit insofern leichter, als eine direkte Verbindung zu den Bundesländern gegeben ist und es einfacher ist, die Informationen, die im Detail bei den Bundesländern vorliegen, mit unseren abzugleichen.

Der zweite Punkt, warum ich gesagt habe, die Bundesländer seien einzubinden, ist, dass sie auch mehr in die Entscheidungsfindung eingebunden werden sollten. Es muss sich aufhören, dass man sich immer nur den Ball zuspielt und sagt, der Bund sei schuld oder das Land sei schuld. Die Infrastruktur ist als Standortfaktor für dieses Land zu wichtig, als dass wir durch diese Informationslücken – gewollt oder ungewollt, politisch mutiert können sie nur sein, denn von den Mitarbeitern gehen sie nicht aus, das sage ich auch ganz deutlich – die Infrastrukturplanung nicht zügig durchführen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Edler, bitte.

Abgeordneter Josef Edler (SPÖ): Frau Bundesministerin! Sie haben sich heute erfreulicherweise einige Male zum Bahnausbau bekannt. Das ist erfreulich. Ich habe geglaubt, Sie erscheinen heute in einem roten Kostüm, damit Sie auch an die Adresse der Eisenbahnen ein Signal geben, aber ich muss das auch so zur Kenntnis nehmen. (Abg. Mag. Schweitzer: Warum ein rotes Kostüm? Warum ein rotes?) – Nicht nervös werden, Kollege Schweitzer!

Nun zum Ausbau der Bahninfrastruktur in der Ostregion (Abg. Mag. Schweitzer: Die Bahn ist nicht rot! Die Bahn ist rot-weiß-rot!): Es hat eine Kontroverse zwischen Ihnen und Bürgermeister Häupl gegeben. Vergessen wir das! (Abg. Mag. Schweitzer: Er glaubt noch immer, die Bahn ist im Eigentum der SPÖ!) Welche Vorhaben betreffend Bahnausbau haben Sie für die Ostregion? Was für mich als Vertreter, als Wiener Abgeordneter und als Donaustädter besonders interessant ist – Sie haben auch ein Gespräch mit Schicker gehabt –, ist: Wie steht es mit dem Ausbau der S 80?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Herr Abgeordneter! Ich freue mich auf die blaue Kappe, die ich von Ihnen bekomme, damit ich beim Bahnfahren die richtige Kappe trage, aber ich setze natürlich auch eine Rote auf. Die Kelle bleibt nach wie vor rot. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich bin schon zu einem Eisenbahnliebhaber geworden, das habe ich Ihnen auch schon gesagt. – Spaß beiseite.

Gerade der Ausbau in der Ostregion ist wichtig. Ich muss Ihnen sagen, es ist schon erstaunlich, dass sich zehn Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs all diese Projekte in einer Projektierungsphase, um nicht zu sagen, in einer Phase der Handstrichskizze befinden. Aber es ist mir die Bedeutung der Anbindung an die Nachbarländer klar. Sie ist sehr wichtig. Daher werden wir auch diesbezüglich Schwerpunkte setzen müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Frau Ministerin. – Damit ist die Fragestunde beendet.

Die restlichen drei Fragen können wir morgen leicht erledigen, und außerdem tragen wir dazu bei, dass tatsächlich alle Redner, die wir in der Präsidiale in drei Runden vorgesehen haben, vorkommen können.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich nach § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 2380/AB bis 2399/AB.

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 466/A (E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen betreffend Dämpfung des Zuwachses bei den Heilmittelkosten,

Antrag 471/A der Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Reinhart Gaugg und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden;

Gesundheitsausschuss:

Antrag 467/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner und Genossen betreffend Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die PatientInnenentschädigung nach Behandlungsfehlern,

Antrag 468/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner und Genossen betreffend umfassende Reform der Gesundheitsberufe,

Antrag 469/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner und Genossen betreffend die Dokumentation und Auswertung von Schlichtungsstellenentscheidungen im Zusammenhang mit behaupteten Behandlungsfehlern im Gesundheitsbericht,


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75. Sitzung / Seite 30

Antrag 470/A der Abgeordneten Manfred Lackner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Sozialbereichsbeihilfengesetz, BGBl. Nr. 746/1996, geändert wird;

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Antrag 479/A (E) der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen betreffend den Bericht über Rechtsextremismus in Österreich;

Umweltausschuss:

Antrag 474/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Pfandsystem für Handys,

Antrag 475/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Zugang zu Umweltinformationen bei ausgegliederten Aufgaben;

Unterrichtsausschuss:

Antrag 465/A (E) der Abgeordneten Beate Schasching und Genossen betreffend Umbenennung des Unterrichtsgegenstandes "Leibesübungen" in "Bewegung und Sport";

Verfassungsausschuss:

Antrag 464/A (E) der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Genossen betreffend sofortige Abstellung der Pivilegienwirtschaft in den Ministerbüros der blau-schwarzen Bundesregierung;

Verkehrsausschuss:

Antrag 473/A (E) der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend rasche Umsetzung des Ergebnisses der Mediation zum Schienenausbau im Gasteinertal,

Antrag 476/A (E) der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend Vergünstigung des öffentlichen Verkehrs für PendlerInnen, speziell in der Ostregion,

Antrag 477/A (E) der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend Aufhebung der Verordnung vom 10.11.2000 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufs der B 301 (Wiener Südrandstraße),

Antrag 478/A (E) der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend Aufhebung der Verordnung vom 7.9.1990 über den Straßenverlauf der B 146 ("Ennsnahe Trasse");

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Umweltausschuss:

Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Bundes-Abfallwirtschaftsplan, Bundesabfallbericht 2001 (III-109 der Beilagen).

*****

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Abgeordneten Mag. Kukacka und Haigermoser haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 2657/J der Abgeordneten Kukacka und Haigermoser an den Bundesminister für Inneres betreffend gewalttätige Demonstrationen gegen den Gipfel des Weltwirtschaftsforums in Salzburg dringlich zu behandeln.


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Der Aufruf dieser Dringlichen Anfrage wird um 15 Uhr erfolgen.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2396/AB

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters teile ich vor Eingang in die Tagesordnung mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine Kurzdebatte über die Beantwortung 2396/AB der Anfrage 2383/J der Abgeordneten Dr. Kostelka betreffend die bundesweite Schließung von Gendarmerieposten durch den Herrn Bundesminister für Inneres durchzuführen.

Da in der heutigen Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage durchgeführt wird, wird diese Kurzdebatte im Anschluss an die Diskussion der Dringlichen Anfrage stattfinden.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Vorschlag vor, die Debatte über die Punkte 1 bis 4, 8 bis 18, 19 und 20 sowie 22 und 23 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen eine Einwendung? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten wie folgt erzielt: Es wurde eine Tagesblockzeit von 10 "Wiener Stunden" vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 195 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 145 Minuten und Grüne 115 Minuten.

Im Hinblick auf den Wunsch des ORF, die heutige Sitzung zeitweise direkt im Fernsehen zu übertragen, und zwar von 9 Uhr bis 13 Uhr, besteht Einvernehmen über folgende Redeordnung in dieser Zeit: zunächst je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 15 Minuten, sodann die Wortmeldung eines Regierungsmitgliedes mit 15 Minuten, in weiterer Folge je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 10 Minuten und anschließend die Wortmeldung eines Regierungsmitgliedes mit 15 Minuten.

Bevor ich jetzt weiterlese, darf ich daran erinnern, dass wir gestern mit der Zeit nicht ausgekommen sind, aber heute um etwa 15 Minuten früher dran sind. Ich schätze daher, dass es bei den 8 Minuten für die dritte Runde bleiben kann, die wir gestern praktiziert haben, weil es gestern keine tatsächlichen Berichtigungen gegeben hat. Wenn ich so schaue, dann glaube ich, dass wir für die dritte Runde 8 Minuten Redezeit der Abgeordneten vorsehen können.

Dann heißt das, dass nach der zweiten Runde eine dritte Runde mit je 8 Minuten pro Fraktion und, falls gewünscht, die Wortmeldung eines Regierungsmitgliedes mit 5 Minuten vorgesehen sind. – So schaut jetzt der Vorschlag aus.

Das Hohe Haus hat darüber das letzte Wort. Ich frage daher: Gibt es Einwendungen gegen diesen Vorschlag? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das einstimmig so beschlossen.

1. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (634 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Aufgaben und die Einrichtung des Österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz – RFG), BGBl. Nr. 379/1984, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2001, und das Arbeitsverfassungsgesetz 1974,


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BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2000, geändert werden (719 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (635 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privates Fernsehen erlassen werden (Privatfernsehgesetz – PrTV-G) (720 der Beilagen)

3. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Rundfunkgesetz geändert wird (721 der Beilagen)

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (285 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung exklusiver Fernsehübertragungsrechte erlassen wird und das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz sowie das Rundfunkgesetz geändert werden (722 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über die die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ein Wunsch auf mündliche Berichterstattung liegt nicht vor.

Als Erster erhält Herr Abgeordneter Dr. Cap das Wort. Die Redezeit beträgt 15 Minuten. – Bitte.

10.00

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist das heute der Schlusspunkt einer sehr langen, intensiven und kontroversiellen Debatte über die Novellierung des Rundfunkgesetzes, die in Wahrheit keine Novellierung ist – auch über das Privatfernsehgesetz natürlich, aber die Novellierung des Rundfunkgesetzes war natürlich der Hauptstreipunkt. Es war sehr kontroversiell, und es ist kontroversiell geblieben.

Der "Runde Tisch", den der ORF über die Veränderungspläne der Regierung zum ORF veranstaltet hat, hat gezeigt, dass es große Kritik, viele Gegensätze und Verunsicherung bei den Journalisten, bei den Filmschaffenden, bei den Hörern und Sehern gibt. Dadurch wurde bewiesen, dass diese Gesetzesvorlage natürlich nicht nur unausgegoren und unprofessionell ist, sondern es eine Gesetzesvorlage ist, womit die Regierung in Wirklichkeit die Unabhängigkeit des ORF beseitigen will. Das muss man einmal in aller Deutlichkeit feststellen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Mag. Schweitzer: Die SPÖ-Abhängigkeit will sie beseitigen!)

Diese Regierung und die Regierungsfraktionen verhalten sich aber auch undemokratisch, und es ist ihnen auch völlig gleichgültig, welche Auswirkungen dieses Gesetz auf die Seher- und Hörergewohnheiten haben wird. Wir haben jetzt gerade einen Antrag der Abgeordneten Cap und Petrovic auf Rückverweisung des Tagesordnungspunktes 1, Rundfunkgesetz, eingebracht, damit wir die Hörer und Seher befragen können, ob sie diesen Eingriff in den ORF überhaupt haben wollen (Abg. Dr. Fekter: Das habt ihr uns bei der Pensionsreform auch erzählt!), denn die Gebührenzahler sind die Betroffenen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. )

Es ist einfach so, dass man, wenn man Gebühren bezahlt, ein Recht darauf hat, Einfluss darauf zu nehmen, wie künftig die Programmgestaltung ist, wer künftig das Programm gestaltet, ob die Parteien Einfluss haben, ob die Politik Einfluss hat und was sie darin mit dem Einfluss machen will. Daher ist es nur richtig, wenn die Hörer und Seher, also die Gebührenzahler, auch tat


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sächlich die Möglichkeit haben, da einbezogen zu werden. Sie sagen bis jetzt nein dazu. Sie haben aber eine Chance, sich zu ändern, denn wenn wir diese Materie heute wieder an den Ausschuss rückverweisen, dann steht genug Zeit zur Verfügung, dass die Geschäftsführung des ORF die Gebührenzahler befragen kann.

Wir haben im Kuratorium, dem höchsten Gremium des ORF, einen Antrag eingebracht, dass die Hörer und Seher befragt werden, dass die Gebührenzahler die Möglichkeit haben, mitzureden, mitzubestimmen und mitzuentscheiden, doch Sie haben das damals abgelehnt. Sie haben das anscheinend aus einem guten Grund abgelehnt, und zwar deshalb, weil Sie den Gebührenzahlern nicht mitteilen wollen, was Sie vorhaben.

Man darf doch nicht vergessen, dass das auch Konsequenzen für die Gebühren des ORF selbst haben wird, denn wer die wirtschaftliche Gestionierung, die wirtschaftlichen Möglichkeiten des ORF einschränkt, so wie Sie das bei den Einschränkungen der Werbeformen vorhaben, wie Sie das bei all den Punkten vorhaben, die für den ORF sehr wichtig sind, dass er mit dem Geld auch die beliebten Sendungen, die die Gebührenzahler so gerne sehen und hören, finanziert, den Kulturauftrag ermöglicht, Informationssendungen ermöglicht, aber auch die vielen Sportübertragungen ermöglicht, der trägt dazu bei, dass das zu einer Erhöhung der Gebühren führen wird. (Abg. Wochesländer: Taxi Orange! Taxi Orange! – Abg. Dr. Fekter: Taxi Orange!) Ich sage Ihnen, das ist ein zweiter Anschlag gegen die Gebührenzahlen, den Sie hier vorhaben – nicht nur ein programmatischer, sondern auch ein ökonomischer, ein wirtschaftlicher.

Sie sollten den Gebührenzahlern des ORF auch mitteilen, dass künftig im höchsten Gremium des ORF, dort, wo die Entscheidungen fallen, im Stiftungsrat – der Stiftungsrat wird nach wie vor mehrheitlich, nämlich bis zu zwei Drittel insgesamt, von den Parteien, von den Ländern entsendet und besteht aus 35 Personen –, neun Vertreter der Bundesregierung sitzen werden. Diese neun Vertreter werden die Aufgabe haben, zu schauen, dass der ORF auch tatsächlich im Sinne der Bundesregierung die Berichterstattung, die Programme gestaltet. Aber zugleich wird dieser Stiftungsrat in Zukunft die Möglichkeit haben, darüber zu entscheiden, was Qualität und was nicht Qualität ist. Das ist eine Bevormundung der Gebührenzahler, und das ist abzulehnen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich gehe sogar noch weiter: Das kann auch zu einer Zensur führen, denn dann wird in den Sekretariaten von ÖVP und FPÖ darüber entschieden werden – vielleicht auch in den Klubsekretariaten, je nachdem, wie gerade die Stärkeverhältnisse sind, das müssen sie sich dann intern ausmachen, aber dort wird dann entschieden –, was der Österreicher, die Österreicherin in Hinkunft sehen und hören dürfen  – um in Ihrer Wortwahl zu sprechen –, was sie sehen und hören dürfen. Obrigkeitsstaat im ORF – das ist genau das, was Sie wollen, und in dem Sinn soll der ORF auch funktionieren. (Abg. Wochesländer: Das sind Ihre Erfahrungen von früher!)

Außerdem sage ich Ihnen noch etwas: Sie wollen auch ein Weisungsrecht für den Generaldirektor, wie er künftig heißen wird, einführen. Warum wollen Sie das Weisungsrecht einführen? – Für die Gebührenzahler sei gesagt, Weisungsrecht ist, dass der Generaldirektor faktisch auf alle Ebenen Einfluss nehmen könnte – damit Klubobmann Westenthaler, wenn er dann künftig seine berühmten täglichen Interventionen macht (Abg. Öllinger: Kartellklage!), sich nur mehr an den Generaldirektor zu wenden braucht, der dann das zu tun hat, was Westenthaler will, nämlich dafür zu sorgen, dass das Programm und die Berichterstattung so sind, wie Herr Westenthaler das will.

Der Herr Bundeskanzler Schüssel wird dann beim Generaldirektor anrufen lassen, um seinerseits die von ihm so benannten Manipulationen in der Berichterstattung, wie er sie verstanden hat, ebenfalls aus der Welt zu schaffen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie können offensichtlich nur in diesen Kategorien denken, Herr Cap!) Deswegen hat es auch vom Redakteursrat des ORF diesbezüglich eine Resolution gegeben, in der man sich gegen die permanente Einflussnahme der Parteisekretariate, der Regierungsparteien, der Klubobleute bis hin zum Bundeskanzler beschwert, dagegen protestiert und sich dagegen verwahrt hat, dass Einfluss in die Berichterstattung des ORF genommen wird. – Das ist Einschränkung der journalistischen Freiheit, und das ist eine Bedrohung der Unabhängigkeit, die Sie hier vorhaben!


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Ich sage Ihnen: Mit diesem Gesetz wollen Sie sich die Beschränkung der Unabhängigkeit und die Beschränkung der journalistischen Freiheit noch mehr erleichtern – noch mehr Einfluss für Sie, noch mehr Westenthaler im Fernsehen, noch mehr Schüssel im Fernsehen. Das ist Ihr Programm, das Sie haben! Dazu kann ich nur sagen: Das kann der Gebührenzahler nicht wollen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Klubobmann Khol sagt immer: An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen! Ich würde das erweitern und würde sagen: An ihrem schlechten Gewissen sollt ihr sie erkennen! (Beifall bei der SPÖ.)

Anders kann ich mir nicht erklären, warum die ÖVP, wenn der ORF einen "Runden Tisch" zur ORF-Reform durchführt, geschlossen dort nicht hingeht. Das nenne ich Diskussionsverweigerung. Man stellt sich nicht. Man ist der Hauptbetreiber dieses Gesetzes, man will aus dem ORF den absoluten Schwarzfunk machen, das will man, ein bisschen schwarz-blau, vielleicht stärker, wenn Herr Westenthaler stärker ist, und vielleicht sogar noch stärker, wenn Haider Herrn Westenthaler lässt, aber Schwarzfunk ist das Hauptziel der ÖVP. Das will man natürlich nicht am "Runden Tisch" des ORF eingestehen, da will man sich nicht hinsetzen und sagen: Ja, eigentlich ist das alles ein Schmäh, was wir vorhaben, wir wollen Einfluss auf den ORF, und der liebe Gebührenzahler wird es ohnehin nicht merken!

Das wird so sein wie bei den Werbeeinschaltungen der Bundesregierung, bei denen bei der Serie "Zukunft ohne Schulden" nicht unten steht: "eine Werbeeinschaltung der Bundesregierung", sondern es steht ganz zart und unauffällig: "eine Information der Bundesregierung". Das wird möglichst nahe bei der "ZiB" plaziert, damit jeder Gebührenzahler glauben könnte: Hoppala, das ist eine Information, die überhaupt objektiv ist! (Abg. Dr. Khol: Sie ist objektiv!)  – Da kann jeder nur lachen! Die Information der Bundesregierung ist Lichtjahre von der Objektivität entfernt, aber Sie wollen es im ORF natürlich verwirklicht sehen, und das sei in diesem Zusammenhang einmal kritisch angemerkt.

Das ist das Ziel, und deshalb haben Sie sich nicht an den "Runden Tisch" gesetzt. Da haben alle abgesagt, auch die so genannten Unabhängigen haben plötzlich mit telepathischer Kommunikation den Schluss gezogen: Da gehe ich nicht hin!, und zwar die Pammers und die Pekareks und vor allem der Vorsitzende des ORF-Kuratoriums, Herr März, natürlich ein ehrenwerter Professor, aber loyal gegenüber dem Herrn Bundeskanzler Schüssel, loyal gegenüber der ÖVP; er ist natürlich auch nicht hingegangen.

Das werden dann diejenigen sein, die im Stiftungsrat sitzen, nicht aussehen wie Politiker, aber agieren sollen wie Politiker. Es ist Sand in die Augen der Österreicher zu streuen, wenn man sagt: Schieder geht raus, Khol geht raus, Westenthaler geht raus, Cap geht aus dem höchsten Gremium des ORF raus. (Abg. Ing. Westenthaler: Schennach! Schennach! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)  – Kein Problem, wir gehen gerne raus, aber anstelle dessen kommen Ihre Vertrauensleute in den Stiftungsrat hinein (Abg. Wochesländer: Das ist der Punkt, der Ihnen so weh tut!), und die werden auf Knopfdruck das machen, was Sie wollen, nämlich die Unabhängigkeit des ORF einschränken, Einfluss auf die Berichterstattung nehmen und in Wirklichkeit den Gebührenzahlern vorgaukeln, der ORF wäre unabhängig. Das ist unlauter, und daher ist eine Befragung der Gebührenzahler die Antwort! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Daher verstehe ich, warum Sie vor einer Hörer- und Seherbefragung Angst haben, denn wer von Ihrer Seite will schon den Gebührenzahlern mitteilen: Liebe Gebührenzahler, hier marschieren die Trojanischen Pferde des ÖVP-Klubs und des FPÖ-Klubs auf, und in diesen Pferden befinden sich alle unter dem Titel "große Namen" und mit einer Expertenaura, die aber in Wirklichkeit das machen sollen, was wir von Ihnen wollen.

Zu dieser Ehrlichkeit sollten Sie sich eigentlich aufraffen. Sie sollten hier herausgehen und sollten sagen: Ja!

Schauen Sie, da war Klubobmann Westenthaler einmal ehrlicher, als er gesagt hat: Na was, auf die Entsendungsrechte der Parteien, die Einflussnahme der Parteien auf den ORF wollen wir nicht verzichten, es geht nämlich um Gesellschaftspolitik!


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Also er will den ORF dafür verwenden, sein Gesellschaftsmodell den Österreichern aufs Auge zu drücken. Klubobmann Khol macht das Gleiche, und die ÖVP, die FPÖ und Bundeskanzler Schüssel natürlich detto, aber dann sagen Sie es! Stellen Sie sich hin und sagen Sie es! Verbergen Sie sich nicht! Stellen Sie sich der Debatte! Stellen Sie sich den Gebührenzahlern! Sagen Sie ihnen offen ins Gesicht, was Sie vorhaben! Der Gebührenzahler soll dann entscheiden, ob er das auch will oder nicht will. (Abg. Wochesländer: Haben Sie das 30 Jahre lang getan?) Das wäre der ehrliche Weg – nicht, sich zu verstecken! (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn ich die letzte Ausgabe des "NEWS" durchlese, dann sehe ich die ganzen personalpolitischen Pläne, die Sie schon haben. (Abg. Dr. Puttinger: Ein "NEWS"-Gläubiger!) Wird jetzt Peter Rabl, ein Vertrauensmann des Bundeskanzlers Schüssel, Stiftungsratsvorsitzender, oder wird Herr März Stiftungsratsvorsitzender (Zwischenrufe bei der ÖVP), der auch ein Vertrauensmann des Bundeskanzlers Schüssel ist, oder vielleicht gar Gerd Bacher, auch ein Vertrauensmann des Bundeskanzlers Schüssel? Wird er Stiftungsratsvorsitzender? – Da geistern lauter ÖVP-Nahe herum. (Abg. Schwarzenberger: Er schüttelt den Kopf!)

Wird Frau Monika Lindner jetzt Programmintendantin, die die Geburtstagsrede des Bundeskanzlers gehalten hat, die eine Vertrauensfrau von Erwin Pröll ist? Kommen sie alle jetzt? Wird das jetzt eine Massenbesetzung, so ähnlich wie Sie es in der ÖIAG machen, so ähnlich wie Sie es in der Sozialversicherung machen? – Köpfe rollen von all denjenigen, die das Wort "Unabhängigkeit" wörtlich nehmen, denen journalistische Freiheit tatsächlich ein Anliegen ist. (Abg. Dr. Leiner: Sallmutter! Sallmutter!) Sollen dort nur mehr Vertrauenspersonen sitzen, damit sie genau das machen, was Sie wollen? – Ja, das ist Ihr Plan! Das steht hier drinnen.

Wie unabhängig der Stiftungsrat ist, haben wir gesehen, als Herr Westenthaler im Hearing hier im Parlament dem Stiftungsrat schon Vorgaben gegeben hat, was zum Beispiel die Gestaltung der Gebühren des ORF betrifft. (Abg. Dr. Fekter: SOS – die SPÖ in Not! Die SPÖ in Not!) Da hat er schon gewusst, was da los sein wird. Da ist sozusagen im Verbergen dessen, was hier sein wird, Klubobmann Khol schon schlauer, der sagt: Ich bin nicht mehr Mitglied, und ab jetzt werde ich meinen Einfluss auf ganz andere Art und Weise ausüben, als das bis jetzt der Fall war!

In dem Stiftungsrat werden dann auch die Karrieren der Journalisten diskutiert werden. Jeder Journalist, der neue Aufgaben bekommen soll, wird im Stiftungsrat der Prüfung von ÖVP und FPÖ unterzogen werden. Jeder Vertrag, der Journalisten betrifft, wird im Stiftungsrat der Prüfung von ÖVP und FPÖ unterzogen werden. – Da kann ich nur sagen: Das ist die journalistische Freiheit, von der Sie sprechen!

Das war auch zu beobachten, als der berühmte § 56 Strafprozessordnung des Herrn Böhmdorfer so weit gegangen ist, dass man gesagt hat: Journalisten, die aus Prozessakten zitieren, bedrohen wir gleich mit 6 Monaten Haft. – Das ist die Gesinnung, wie sie an die journalistische Freiheit in Österreich herangehen, und das ist nur zu kritisieren! (Abg. Dr. Fekter: Deutschland hat ein Jahr! Deutschland hat ein Jahr! Und in der Schweiz hat es schon Verurteilungen gegeben! Schauen Sie sich die internationale Rechtslage an! – Abg. Mag. Schweitzer: Das tut weh, wenn man nicht mitreden kann!)

Jetzt will ich noch eines ansprechen, weil wir gerade von Beispielen der Ehrlichkeit und davon reden, was man wirklich will: Im letzten Verfassungsausschuss haben wir das ORF-Gesetz und das Privatfernsehgesetz diskutiert. Damals hat Klubobmann Khol gesagt, er wolle die "roten Gfrießer" im ORF nicht mehr sehen. (He-Rufe bei der SPÖ.) – Das war in Wirklichkeit die wahre Motivation. Herr Abgeordneter Krüger, der den Vorsitz im Verfassungsausschuss geführt hat, hat ihm für diesen Ausdruck keinen Ordnungsruf erteilt, weil er auch dieser Meinung ist, die heißt, dass man die "roten Gfrießer" im ORF nicht mehr sehen will. Er will in Wahrheit nur mehr Schwarz und Blau sehen. (Abg. Edlinger: Blaue Gfrießer!)

Sehr geehrter Herr Klubobmann! Ich möchte Ihnen etwas sagen, weil Sie bei Ihrer Geburtstagsfeier und auch bei manch anderen Gelegenheiten Bibelzitate bringen, und daher möchte ich auch mit einem antworten. Sie werden sicher bei Lukas 10,27 nachgeschlagen haben, wo steht:


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"Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen, mit deiner ganzer Seele, mit deiner ganzen Kraft und mit deinem ganzen Denken" – aber dann heißt es weiter, und das ist ein wichtiger Halbsatz, den Sie verdrängt haben –: ", und deinen Nächsten wie dich selbst." – In Klammern: (Auch wenn er ein Sozialdemokrat ist.) Das sollten Sie nicht vergessen! (Anhaltender Beifall und Heiterkeit bei der SPÖ.)

10.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich nur ein Versäumnis nachholen, nämlich sagen, dass wir diese Debatte auch in der Gehörlosen-Sprache übertragen.

Zu Wort gelangt jetzt Herr Klubobmann Dr. Khol. – Bitte. (Abg. Mag. Schweitzer  – in Richtung SPÖ –: Ihr seid mit wenig zu begeistern!)

10.16

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Rede des Abgeordneten Cap hat wieder einmal gezeigt, was Qualität ist. – Die Bibel ist Qualität! (Beifall bei der ÖVP.)

Mein Damen und Herren! 1964 hat es ein Volksbegehren gegeben, das erste große, erfolgreiche Volksbegehren – mit dem Ziel, den damaligen Österreichischen Rundfunk von der Kandare der politischen Parteien zu befreien und zu einer unabhängigen Kultur- und Informations- und Unterhaltungsanstalt zu machen.

1966 hat die ÖVP-Alleinregierung diesem Volksbegehren Rechnung getragen, und der ORF wurde zur drittgrößten deutschsprachigen elektronischen Medienanstalt, unabhängig, mit einer gewaltigen Informationsexplosion, mit Kulturleistungen, mit großartigen Unterhaltungs- und Sportsendungen. Dieser ORF, der damals entstand, ist auf alle Zeiten mit den Namen Bacher, Dalma, Zilk, Kreuzer und noch anderen Namen verbunden.

1974 hat Bruno Kreisky den unabhängigen ORF nicht mehr ertragen, das Rundfunk-Volksbegehren nach rückwärts gespult und den ORF mit dem Gesetz 1974 wieder an die Kandare gelegt. Wir, meine Damen und Herren, werden diese Kandare heute wieder wegwerfen. Der ORF soll wieder eine unabhängige, nationale, wichtige Kulturanstalt werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Mein Gruß gilt heute besonders Gerd Bacher, der hier von der Galerie aus dieser Debatte folgt. Er war der Chef des "Weisenrates", den der Herr Bundeskanzler eingesetzt hat. An seiner Seite befindet sich der ehemalige sozialdemokratische Zentralsekretär Heinrich Keller. Auch er hat im "Weisenrat" gearbeitet. – Ich danke Ihnen namens unserer Fraktionen für Ihre Arbeit, meine Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Josef Cap hat heute wieder gezeigt, dass er auch in dieser Art und Weise die sozialdemokratische Tradition fortsetzt: Er kann mit einem unabhängigen Medium nichts anfangen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dietachmayr: Der Witz des Tages!)

Die ganze Jeremiade – ich habe das im Verfassungsausschuss eine Litanei genannt, eine Litanei der Beschwerden – hängt nur damit zusammen, dass man den legendär abhängigen Rundfunk erhalten wollte. (Abg. Dr. Jarolim: Bleiben Sie bei der Wahrheit!)

Ich zitiere in diesem Zusammenhang die "Neue Zürcher Zeitung". Die "Neue Zürcher Zeitung" – das ist kein österreichisches Medium – schreibt Folgendes:

"Die Politisierung des ORF ist legendär; unverhohlene Interventionen von Politikern sind Legion. Zwischen den Generalsekretariaten von ORF und Sozialdemokratischer Partei (SPÖ) gab es mehr als einmal einen fliegenden Wechsel." – Zitatende.

Das wollen Sie weiter haben! Sie wollen weiter einen Rotfunk haben, der Ihre Personalreserve und Ihre strategische Reserve ist, damit Sie die Personen für den fliegenden Wechsel haben.


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(Abg. Grabner: Und am Sonntag wieder in die Kirche gehen und beichten!) – Wir werden das nicht dulden! Wir reformieren den ORF. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Cap! In Ihrem Schluss haben Sie auf die Polemik im Verfassungsausschuss hingewiesen. Ich möchte diese Bemerkung nicht wiederholen. Wenn sich irgendjemand persönlich getroffen gefühlt hat, dann kann ich nur sagen: Ich habe den Rotfunk gemeint und nicht Personen, aber wenn sich jemand betroffen gefühlt hat, dann tut es mir Leid. Ich bedauere das! (Abg. Grabner: Er geht eh am Sonntag wieder beichten, der Khol!)

Lieber Noldi Grabner! Du hast es mit der Beichte. Ich hoffe, du gehst oft. (Heiterkeit. – Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Gerd Bacher hat in seinem Bericht zur vorliegenden Regierungsvorlage geschrieben: Der Ruf nach einer Sanierung des Kreisky-Gesetzes aus 1974 ist so alt wie dieses Gesetz selbst. Es war und ist parteipolitisch motiviert und auf eine geradezu absurd stümperhafte Weise funktionswidrig.

Gerd Bacher geißelt also das, was unter sozialdemokratischen Kanzlern aus dem ORF geworden ist.

Das neue Gesetz, so schreibt er, hat die Stärkung der Unabhängigkeit und die Schärfung des öffentlich-rechtlichen Profils des ORF zum Ziel. Ob es erreicht wird, hängt wie bei jedem Gesetz von der Geschäftsführung und dem Stiftungsrat ab, der nun Aufsichtsverantwortung trägt. Die ORF-Reform, so Bacher, ist notwendig, weil seit Einführung des privaten Fernsehens der öffentlich-rechtliche Rundfunk europaweit und ganz besonders in Österreich in einer Sinnkrise lebt.

Meine Damen und Herren! Diese Sinnkrise wollen wir lösen, diese Sinnkrise wollen wir beheben. Wir wollen im Geiste des Volksbegehrens von 1964, im Geiste der Rundfunkreform, die dem ORF 1966 die Unabhängigkeit gegeben hat, heute dem ORF seine Unabhängigkeit geben und seinen öffentlichen Auftrag erneuern. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Dagegen wehren sich die Kuratoren Herr Cap und Herr Schieder, die so wie ich im Kuratorium sitzen und immer wieder merken, dass das eine unvereinbare Interessenkollision ist. Wo liegt das Interesse: im öffentlich-rechtlichen Auftrag, über den der Kurator wachen soll, oder im Auftrag der Partei, die er vertritt, oder in seinem eigenen Ego, das er auch im ORF widergespiegelt haben will? – Diese Interessenkollision macht es absolut notwendig, aktive Politiker aus dem ORF zurückzuziehen. Wir werden keine Mandatare, keine Parteiangestellten, keine Parteisekretäre, keine Klubmitarbeiter, keine Pressereferenten, keine Personen, die diese Interessenkollision nicht lösen können, mehr in Versuchung bringen. Ne nos inducas in tentationem! (Beifall bei der ÖVP.)

Der Hauptzweck des Gesetzes ist darüber hinaus, den Bestand des Österreichischen Rundfunks auf Dauer zu sichern. Daher wird diese große Anstalt, dieses große Bestandsvermögen, das große Kapital in eine Stiftung des öffentlichen Rechts eingebracht, die sich selbst gehört, die keinen Eigentümer mehr hat, sondern nur das Publikum. Die Hörer und Seher sind in Zukunft die Eigentümer des ORF (Abg. Dr. Cap: Na Wahnsinn!), und diese Stiftung hat einen öffentlich-rechtlichen Auftrag, der die Gebührenbezahlung rechtfertigt und der die Stiftung auf Dauer in den österreichischen Seelen und Köpfen verankern soll, meine Damen und Herren!

Wir haben diesen gesetzlichen Auftrag sehr genau definiert. Wir haben auch die österreichische Note dabei besonders herausgehoben (Ruf bei der SPÖ: Ihre Noten!): Österreichische Kunst, österreichisches Musikschaffen, österreichisches Filmschaffen und qualitätsvolle Sendungen sollen weiter und noch mehr zum Tragen kommen. Wir wollen auch derartige Kulturinstitutionen wie das Radiosymphonieorchester des Österreichischen Rundfunks absichern, und daher ist der öffentlich-rechtliche Auftrag sehr präzise geworden und wird auch einklagbar sein.

Damit, meine Damen und Herren, sichern wir den Bestand des Österreichischen Rundfunks, der zu 50 Prozent aus Gebühreneinnahmen und zu 50 Prozent aus Werbeeinnahmen finanziert


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wird – ein einzigartiger Mix in ganz Europa, immer an der Grenze zur Rechtswidrigkeit nach EU-Recht und nach Wettbewerbsvorschriften. Aber mit diesem Gesetz, das wir jetzt sachkundig vorlegen, glauben wir, den Bestand auf Dauer gesichert zu haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren von den Grünen und von den Sozialdemokraten! Ein Appell an Sie im Namen des Betriebsrats des ORF (ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen), der uns allen geschrieben hat. Er hat uns allen geschrieben und vorgeschlagen, man möge unabhängig vom ORF-Gesetz in einem eigenen, getrennt abgestimmten Verfassungsartikel diese Stiftung des öffentlichen Rechts in der Bundesverfassung verankern.

Meine Damen und Herren! Wir von der Volkspartei sind bereit, diesem Wunsch nachzukommen. Wir wollen diese Stiftung auf Dauer in der Verfassung verankern und damit energisch gegen alle Tendenzen wirken, den ORF zu zerlegen, zu zerschlagen, Teile davon zu privatisieren und zu verkaufen. Wir allein als Regierungsfraktionen haben dafür nicht die Mehrheit. Es wäre schön, wenn die Grünen mitstimmen würden, und es wäre wichtig, dass die Sozialdemokraten mitstimmen würden.

Herr Kollege Cap! Wir sind 1974 genau vor der gleichen Situation gestanden. Ihre Fraktion hat damals das großartige Rundfunkgesetz 1966 unter dem Einfluss von Kreisky und vor allem jenem von Benya komplett verändert und die politische Kandare hervorgeholt. Wir haben dieses Gesetz abgelehnt, aber wir haben einem Vorschlag, der auch von Ihnen unterstützt wurde, nämlich den ORF, die Berichterstattung verfassungsrechtlich unabhängig zu stellen, zugestimmt. Das heißt, damals sind wir, obwohl wir Ihre ORF-Reform abgelehnt haben, im Interesse der Hörer und Seher über unseren Schatten gesprungen und haben diese verfassungsrechtliche Absicherung gemacht.

Ich fordere Sie auf: Springen auch Sie über den Schatten! Geben Sie uns die Unterstützung, damit wir diesen Wunsch der Mitarbeiter des ORF erfüllen können, diesen Wunsch, der auch im öffentlichen Interesse liegt und den wir alle unterstützen sollten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Wir werden die Unabhängigkeit des ORF dadurch garantieren, dass im Stiftungsrat keine Parteipolitiker mehr wirken werden. Wir werden im Publikumsrat sechs direkt gewählte – von Ihnen, die Sie hier sitzen, aber auch von allen Hörern und Sehern per Fax oder per Telefon oder durch andere Mittel gewählt – Publikumsräte haben, und wir werden genau das Gegenteil von dem machen, was Sie, Herr Kollege Cap, mit Ihrer Fraktion wollten.

In Ihrem Vorschlag für eine Stiftung ORF aus dem Jahre 1999, unterschrieben auch von Peter Schieder, haben Sie einen Stiftungsrat von 30 Personen vorgesehen, davon 15 Personen direkt von den politischen Parteien im Wege der Bundesregierung entsandt. Sie wollten einen Stiftungsrat, in dem die Hälfte aus Politikern, Sekretären, Pressereferenten et cetera hätte bestehen sollen. Das lehnen wir ab! Wir wollen prominente, wichtige Persönlichkeiten (Abg. Mag. Prammer: Prominente, genau!) wie Rektoren, Rechtsanwälte, Künstler, eben einfach Leute, die Medienerfahrung haben, die Fachkunde haben (Abg. Riepl: Nur schwarz müssen sie sein!), die ein eigenes Standing haben und die niemandem verantwortlich sind außer dem Gesetz und ihrem Gewissen. Genau das wird der Stiftungsrat sein! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir wollen auch die Qualität des Österreichischen Rundfunks sichern. Es stimmt natürlich nicht, dass der Stiftungsrat die Sendungen aussucht und bestimmt, sondern in dieser Hinsicht hat sich gegenüber der bisherigen Rechtslage gar nichts geändert. Es sind die Generalintendanten: in Zukunft: Generaldirektoren – beziehungsweise die Direktoren im Vorstand, die das Programm machen. Das sind die fähigen Mitarbeiter des ORF, die das Programm machen, und diesen möchte ich heute danken für das, was sie aus dem ORF in den vergangenen Jahren als Spitzenanstalt der Information, der Kultur und der Unterhaltung gemacht haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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Meine Damen und Herren! Es wird immer wieder die Jeremiade vorgebracht, dass wir durch die Einschränkung der Werbung die materielle Grundlage des ORF gefährden. Ich möchte dazu die Schlussfolgerung des ehemaligen SPÖ-Zentralsekretärs Keller als Weiser im "Weisenrat" zitieren, der sagte:

Die Vorschläge enthalten keine wirtschaftliche Einschränkung der eigenständigen Aufgabe des ORF, da die Werbezeiten ausreichend und so hoch sind, wie in keinem anderen durch Gebühren und Werbung finanzierten Fernsehen. 

Glauben Sie also nicht diese Legende, es werden natürlich keine Gebührenerhöhungen notwendig sein, der ORF kann sich weiter aus den derzeitigen Gebühren und der Werbung finanzieren!

Wir werden, drei Jahre später als das europäische Land Albanien, mit diesem Gesetz erstmals privates Fernsehen ermöglichen. Wir werden die Unabhängigkeit der Mitarbeiter sichern – und zwar nicht nur als Recht, sondern auch als Pflicht (Abg. Gradwohl: Der wird nicht einmal rot dabei!)  –, und es wird der ORF, es wird der Zentralbetriebsrat kollektivvertragsfähig sein, das heißt, man wird sich die eigenen Angelegenheiten in der betrieblichen Partnerschaft regeln können.

Lassen Sie mich mit einem Satz schließen, den Gerd Bacher am Ende einer ÖVP-Enquete (Abg. Grabner: No na!) gesprochen hat: "Gestatten Sie mir eine persönliche Bemerkung zum Schluss", sagte Gerd Bacher, "ich hätte mir ein solches Gesetz gewünscht." – Dem Mann kann geholfen werden! (Anhaltender Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Haigermoser: Ein Meilenstein, Ihre Rede! Ein Meilenstein!)

10.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Dr. Petrovic zu Wort. Redezeit ebenfalls 15 Minuten. – Bitte.

10.32

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte auch mit Danksagungen beginnen und den Dank an jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF und anderer Medien voranstellen, die dem permanenten Druck von Seiten der Regierung, was die Programmgestaltung, was ihre Auftritte betrifft, standgehalten haben – trotz massiver persönlicher Nachteile! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Wochesländer: Woher wissen Sie das?)

Ich kenne einige dieser Menschen persönlich und weiß, dass sie auf Aufträge verzichtet haben, weil sie Programme nicht nach Interventionen auch des Herrn Bundeskanzlers gestaltet haben und gestalten wollten. Ich werde das in der Folge noch näher ausführen. Es ist leider so, dass man mit einer Danksagung an unabhängige Journalistinnen und Journalisten, die eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, offenbar heute hier in diesem Hohen Haus beginnen muss.

Ebenso gilt mein Dank dem Präsidenten dieses Hohen Hauses und der Präsidiale, dass sie – und dies ist eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit und schon sehr lange eine Forderung der Grünen – die ständige, die permanente Mitübertragung in der Gebärdensprache zunächst einmal für diese Debatte ermöglicht haben. Ich gehe davon aus, dass das auf jeden Fall eine Dauereinrichtung zu sein hat. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Damit bin ich allerdings mit den Danksagungen auch schon fertig, denn der Rest ist leider nicht erfreulich und auch vom Ergebnis her nichts, was die Grünen mittragen können. Ich kann daher dem Wunsch von Klubobmann Khol, wir mögen doch wenigstens diese eine Verfassungsbestimmung mittragen, nicht entsprechen, denn ich glaube, es wäre eine große Unehrlichkeit der österreichischen Bevölkerung gegenüber, zwar mit den Inhalten dieser Gesetzesvorlagen nicht einverstanden zu sein, aber die rechtliche Hülle dafür zu schaffen – also quasi eine leere Schachtel, in die die Regierung hineinstecken kann und hineinstecken wird, was sie möchte. Dann nämlich müssten wir uns zu Recht anhören: Ihr habt ja den Rahmen, ihr habt die Reform mitgetragen; das, was jetzt drinnen ist, das bestimmen die, die mit Mehrheit von der Regierung


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oder regierungsnahen Stellen entsandt werden und mit Zweidrittelmehrheit von ÖVP und FPÖ bestimmt werden!

Herr Klubobmann Khol! Es kommt nicht primär darauf an, ob es Menschen sind, die direkt ein politisches Mandat haben – bis zu einem gewissen Grad ist das vielleicht sogar ehrlicher, denn wenn wir sagen, dass der ORF auch die politischen Strömungen, die unterschiedlichen Meinungen, die es in einer Demokratie einfach gibt, wiederzugeben hat, repräsentiert, dann kann das ja durchaus auch durch Menschen geschehen, die Kraft ihres Amtes auch für eine politische Gesinnung eintreten! Sie gehen versteckt vor und sagen: Wir sichern uns Mehrheiten bei den Entsendungsrechten, und diese Personen sind dann völlig unabhängig! – Herr Klubobmann Khol, glaube ich Ihnen nicht! Ich begründe meine bösen Ahnungen mit Zitaten aus dem Gesetz.

Wenn es so wäre, dass Sie an einer wirklichen Unabhängigkeit der Gremien im ORF interessieren sind, dann stellt sich die Frage, warum Sie diesen Vertreterinnen und Vertretern per Gesetz festschreiben, dass sie offen abzustimmen haben (Abg. Wochesländer: Das ist jetzt die ganze Zeit schon! Was ist da dabei?), warum soll es dann nicht so sein, dass vor allem bei Personalentscheidungen, in wichtigen Fragen, in denen es vielleicht auch auf Haltungen, auf das Gewissen ankommt, selbstverständlich auch die Möglichkeit geheimer Abstimmungen besteht. (Abg. Öllinger: ... darf niemand tun! ...!) Das hat einen einzigen Grund: Sie wollen nicht nachher auf die Suche gehen müssen, wer denn da von der Regierungslinie abgewichen ist, sondern Sie wollen es offen, auf dem Präsentierteller: Person A hat so abgestimmt, Person B hat so abgestimmt! Natürlich gibt es dafür dann gewisse Mechanismen der Sanktionierung, daher ist diese Unabhängigkeit, die Sie hier versprechen, Schall und Rauch.

Meine Damen und Herren! Klubobmann Khol hat gesagt, die Publikumsvertretung seien die EigentümerInnen dieser Gesellschaft. – Wo, Herr Klubobmann Khol, finden Sie das in diesem Gesetz? Ich kann das im Gesetz nicht finden! Ganz im Gegenteil: Ich glaube, es ist Ihnen doch auch die Stellungnahme der HörerInnen- und SeherInnen-Vertretung zugegangen, die schon bisher dringend eine Aufwertung gebraucht hätte. Was aber jetzt passiert, das ist das Gegenteil! Sie wollen mit den mehrheitlich von der Regierung bestellten Stiftungsräten nicht nur die ökonomischen Geschicke des Unternehmens lenken, sondern auch – und das wird zu massiven Interessenkollisionen führen – die Programmrichtlinien gestalten. (Abg. Dr. Khol: Stimmt ja nicht!)

Ein Eigentümer, eine Eigentümerin, die gar keinen Einfluss auf das Unternehmen, und zwar auf den wichtigsten Teil des Unternehmens, nämlich auf die Programmgestaltung, hat – das ist ein merkwürdiges Eigentumsrecht! Das ist auch so eine leere Hülse: Sie sagen halt, es würden ein paar jetzt auch von den TeilnehmerInnen, von den ZuseherInnen bestimmt, allerdings in einem Verfahren, das von der HörerInnen- und SeherInnen-Vertretung als verfassungswidrig eingestuft wird.

Meine Damen und Herren! Eine leere EigentümerInnenschaft, keine Möglichkeit einer Programmgestaltung, das ist letztlich ein Trauerspiel für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Khol! Sie haben ferner gesagt, der öffentlich-rechtliche Auftrag werde präzisiert. – Was finden wir im Gesetz bezüglich dieser ganz "präzisen" Formulierung, die Klubobmann Khol darin ortet: Ein Formulierung wie "dass jedenfalls in den Hauptabendprogrammen ... in der Regel anspruchsvolle Sendungen zur Wahl" zu stellen sind.

Was heißt "in der Regel"? Ist das einmal in der Woche, ist das täglich? Was heißt "anspruchsvoll"? (Abg. Öllinger: ... Westenthaler ...!)  – Ich nehme einmal an, dass wahrscheinlich wir alle hier in diesem Raum andere Vorstellungen von einer anspruchsvollen Programmgestaltung haben. Es hätte eine einzige Antwort gegeben, etwa die, die die Grünen in ihrem umfassenden Abänderungsantrag vorgeschlagen haben, nämlich tatsächlich eine echte Unabhängigkeit der Gremien, keine Möglichkeit mehr, politisch hineinzuregieren, auch keine Möglichkeit mehr für große Medienkonzerne, hier ihre Satellitenstation, ihre ausgelagerte verlängerte Werkbank zu


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errichten, sondern eine Aufwertung des Publikums, und zwar wirklich mit echten Mitgestaltungsrechten.

Ich weise auf diesen


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Abänderungsantrag hin. Er ist zu umfangreich, als dass ich ihn hier vortragen kann, aber er wird schriftlich zur Verteilung gebracht, damit es nicht nachher heißt, es hätte keine Gegenvorstellungen gegeben. (Beifall bei den Grünen.)

Die Grünen, die Opposition insgesamt steht mit ihrer Kritik nicht allein da. Klagen sind bei dieser Art von Gummiparagraphen – "in der Regel" ein "anspruchsvolles" Programm – vorprogrammiert! Darüber entscheiden mit einfacher Mehrheit von der ÖVP entsandte und mit Zweidrittelmehrheit "blau-schwarz entsandte" Personen – tolle Unabhängigkeit!

Das findet übrigens auch das Kontrollorgan des Nationalrates, der Rechnungshof – der hat, wie Sie wissen, keinen grünen oder oppositionellen Vorsitzenden –, der in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetz Folgendes festhält:

"Der Rechnungshof weist daher auf mögliche Spannungsfelder und Interessenkollisionen bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des Stiftungsrates hin, die schon im Vorfeld durch eine klare Trennung der Kompetenzen ausgeschlossen werden sollten."

Diese klare Trennung haben wir immer urgiert. Sie ist verweigert worden. Wir haben hier ein Mischmasch von Aufgaben bis hinein zu dem für einen Stiftungsrat, der ja sonst einem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft entspricht, untypischen Umstand, dass er mit operationellen Entscheidungen dieses Organs beauftragt wird, was, wie gesagt, vom Rechnungshof als Interessenkollision kritisiert und angeprangert wird. Wir Grünen schließen uns dieser Kritik des Rechnungshofes an. (Beifall bei den Grünen.)

Ich komme noch auf ein paar andere Punkte zu sprechen, die uns besonders wichtig sind. Einige Inhalte des Programmauftrages als wichtiger öffentlich-rechtlicher Bestandteil könnten wir meiner Ansicht nach eigentlich außer Frage stellen. Ich jedenfalls wäre davon ausgegangen. Deswegen bin ich schockiert darüber, dass man Kernbereiche der Öffentlich-Rechtlichkeit in diesem Gesetz nur mehr ein wenig halbherzig als Kann-Bestimmungen hineingepackt hat. Damit meine ich insbesondere Radio Österreich International und die Minderheitenberichterstattung.

Radio Österreich International ist – das wissen wir – ein sehr anspruchsvolles Programm, ein nicht leicht zu erstellendes Programm, denn immerhin ist der Kreis der AdressatInnen über die ganze Welt verstreut. Das sind Österreicherinnen und Österreicher, die im Ausland leben, soweit wir wissen an die 400 000 Personen, wahrscheinlich noch sehr viel mehr, das sind aber auch Österreicherinnen und Österreicher, die im Urlaub aktuelle Informationen aus der Heimat bekommen wollen. Ich war, als ich die Zahlen und Daten gelesen habe, selber überrascht, welch großes Ausmaß das Interesse daran hat, sowohl über das Internet – das geht in die Hunderttausende Zugriffe – als auch über Briefkorrespondenz, also eigentlich "klassisch" für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk!

Was passiert in diesem Gesetz damit? – Es wird abgeschwächt zu einer Kann-Bestimmung. Der ORF kann das machen. Wir wissen, was das in Zeiten des Spar-Diktates heißt: Es wird dieses Programm mit Sicherheit weiter ausgedünnt werden, und es besteht überhaupt große Sorge, ob es weiter von Bestand sein wird. Schon in den vergangenen Jahren waren in diesem Bereich Budgetkürzungen zu konstatieren, daher ist der Fortbestand dieser öffentlich-rechtlichen Schiene leider nach dem neuen Gesetz nicht gesichert. Wir kritisieren das heftig!

Meine Damen und Herren! Wir wollen, dass diese internationale Berichterstattung ein Muss, ein Pflichtauftrag im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrages ist.

In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Josef Cap betreffend die Regierungsvorlage (634 der Beilagen) für ein Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgesetz, BGBl 379/1984, idF BGBl I 142/200, geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgesetz, BGBl 379/1984, idF BGBl I 159/1999, idF des Ausschussberichtes (719 der Beilagen), geändert wird, wird wie folgt abgeändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Regierungsvorlage (634 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Aufgaben und die Einrichtung des Österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz – RFG), BGBl. Nr. 379/1984, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2001 und das Arbeitsverfassungsgesetz 1974, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2000 geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (719 der Beilagen), wird wie folgt abgeändert:

In § 3 Abs. 6 erster Satz wird das Wort "kann" durch "hat" ersetzt.

*****

Ebenso wird meine Kollegin Terezija Stoisits einen Abänderungsantrag betreffend Minderheiten einbringen, denn es ist uns unverständlich, dass dieser ganz wichtige Teil der Öffentlich-Rechtlichkeit, eine ganz kleine Redaktion, die sich wirklich tatkräftig und aktiv um Integration der in Österreich lebenden Menschen, und zwar aller Menschen, bemüht hat, beschnitten werden soll! Der Begriff "Minderheiten" soll sich nur mehr auf die autochthonen beziehen, nicht mehr auf die Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten.

Ich werte das auch als einen Akt politischer Feigheit, denn gerade diese Redaktion war es, die wegen ihrer Haltung, wegen ihrem Rückgrat eine Briefbombe bekommen hat. Diese Regierung fällt eben dieser mutigen Redaktion in den Rücken! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich fasse zusammen: Es ist leider so – und damit komme ich zum Beginn meiner Ausführungen zurück –, dass die Klubobleute der Regierungsparteien, vor allem Herr Westenthaler, intervenieren. Es ist leider auch so, dass der Bundeskanzler persönlich immer wieder im ORF interveniert. Er hat gestern gesagt, es war ihm zu wenig ausgewogen.

Herr Bundeskanzler! Wenn es so ist, dass die Spitze der Politik bestimmt, was ausgewogen ist, dann haben Sie mit Ihren gestrigen Ausführungen selbst den Beweis dafür geliefert, dass dieses Gesetz und dass diese Vorstellung der Regierung nicht unparteiisch und ausgewogen sind, denn es kann nicht so sein, das es die Regierenden sind, die diesen Programmauftrag konkretisieren (Abg. Großruck: Das ist Demokratie!), und dass die Regierenden bestimmen, was in diesem Land ausgewogen ist!

Das geht nicht an! Daher lehnen wir diese Vorlagen ab! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Petrovic und Dr. Cap, den die Rednerin verlesen hat und der sich auf § 3 Abs. 6 des Gesetzes bezieht, ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung. (Rufe bei der SPÖ und Gegenrufe bei den Freiheitlichen.)


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Der zweite Abänderungsantrag, auf den sich die Rednerin kurz in ihrem Diskussionsbeitrag bezogen hat, ist sehr umfangreich. Er wird vervielfältigt und an alle Mitglieder des Hohen Hauses verteilt, dann wird er ebenfalls zur Verhandlung stehen.

Dieser Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Madeleine Petrovic, Freunde und Freundinnen betreffend die Regierungsvorlage (634 der Beilagen) für ein Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgesetz, BGBl. 379/1984, idF BGBl. I 142/200, geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetz über die Aufgaben und die Einrichtung des österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz – RFG), BGBl. 379/1984, idF BGBl. I 159/1999, wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Aufgaben und die Einrichtung des österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz – RFG), BGBl. 379/1984, idF BGBl. I 159/1999, wird wie folgt geändert:

Artikel I

1. An § 1 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

"Hinsichtlich der Rechnungslegung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Organschaft nach § 9 des Körperschaftssteuergesetzes BGBl. Nr. 401/1988, in der zuletzt gültigen Fassung, sind auf den Österreichischen Rundfunk die für Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen anzuwenden, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist."

2. Nach § 1 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt, Abs. 3 wird zu Abs. 4:

"(3) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Kommunikationsunternehmen, das für eine Grundversorgung Österreichs mit qualitativ hochwertigen Programmen im Wechselspiel von umfassender Berichterstattung, innovativer Unterhaltung, Kultur und umfangreicher Bildung zu sorgen hat, wobei er als Strukturbildner und Moderator, aber auch als Mitorganisator eines breiten öffentlichen Diskurses zu einer möglichst breiten Meinungsbildung beizutragen hat. Zu diesem Zweck ist der österreichische Rundfunk berechtigt, gewerbliche Tätigkeiten auszuüben und Rechtshandlungen vorzunehmen, die die Besorgung seiner gesetzlichen Aufgaben einschließlich der hiefür erforderlichen Finanzierung sichert sowie seiner Weiterentwicklung als öffentlich-rechtliches Kommunikationsunternehmen dient."

3. § 2 wird wie folgt geändert und lautet:

"§ 2. (1) Der Österreichische Rundfunk hat durch die Herstellung und Sendung von Programmen für Hörfunk, Fernsehen und anderer Kommunikationsmittel sowie durch die Planung, die Errichtung und den Betrieb der hiefür notwendigen technischen Einrichtungen, insbesondere von Studios und Sendeanlagen, vor allem zu sorgen für

1. eine umfassende und objektive Information der Allgemeinheit;

2. die Förderung und Stimulierung der österreichischen Kultur, um diese zu einer maximalen Entfaltung zu bringen;

3. ein breites Angebot für individuelle und gesellschaftliche Bildungsmöglichkeiten;

4. eine Förderung der Kommunikation zwischen Österreich und der Welt, insbesondere durch Austausch von Kultur.


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(2) Der Österreichische Rundfunk hat bei Erfüllung seiner Aufgaben die Grundsätze der österreichischen Verfassung, insbesondere die Menschenwürde und Grundrechte aller Personen zu achten. Der ORF hat als Kulturunternehmen qualitativ hochwertige, vor allem österreichbezogene Programme im Wechselspiel von umfassender Berichterstattung, innovativer Unterhaltung und Kultur sowie umfangreicher Bildung anzubieten. Er hat im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung insbesondere für einen Pluralismus der Inhalte und der Stile zu sorgen. Insbesondere im Informationsbereich hat der ORF für eine breite öffentliche Kommunikation zu sorgen. Er hat in diesem Zusammenhang den partikulären Kommunikationsbedürfnissen der unterschiedlichen politischen, ethnischen, sozialen und kulturellen gesellschaftlichen Gruppierungen und insbesondere auch Minderheiten als Diskussionsplattform zu dienen. Die Unabhängigkeit der Personen und Organe des österreichischen Rundfunks entsprechend diesen Bestimmungen ist zu gewährleisten.

(3) Bei der Planung des Gesamtprogrammes ist die Bedeutung ethnischer, kultureller, sozialer und anderer Minderheiten oder benachteiligter Bevölkerungsgruppen unter Beachtung ihrer integrativen Wirkung zu berücksichtigen. Ausserdem sind die Anliegen der anerkannten Volksgruppen, Kirchen- und Religionsgesellschaften im Gesamtprogramm einzuplanen.

(4) Zur Sicherstellung dieser Aufgaben hat der Publikumsrat Programmrichtlinien zu erstellen (§ 16 Abs. 1 Z 6).

(5) Die Sicherung des öffentlich rechtlichen Programmauftrages und der Unabhängigkeit soll vor allem auch durch weitgehende Produktionsautonomie gewährleistet werden."

4. Nach § 2c wird folgender § 2d eingefügt:

"§ 2d. Der österreichische Rundfunk hat bei der Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 2 im Rahmen des ökonomisch und produktionstechnisch Machbaren dafür Sorge zu tragen, dass die für Spielfilme, Fernsehspiele, Serien, Dokumentarsendungen und vergleichbare Produktionen vorgesehene Sendezeit in angemessener Weise Sendungen österreichischer Werke vorbehalten bleibt. Gleichzeitig hat der österreichische Rundfunk finanzielle Mittel in angemessener Höhe für die Programmgestaltung von Sendungen österreichischer Werke von Hersteller zur Verfügung zu stellen, die von Fernsehveranstalter/innen unabhängig sind."

5. § 2d wird zu § 2e, wie folgt abgeändert und lautet:

"§ 2e. Der Generalindentant (§§ 9 und 10) hat bis zum 30. Juni eines jeden Jahres dem Kuratorium (§§ 7 und 8) und dem Publikumsrat (§§ 15 und 16) einen Bericht über die Durchführung der §§ 2b, 2c und 2d im vorangegangenen Kalenderjahr zu übermitteln."

6. In § 3 Abs. 1 wird nach dem Wort "Tragbarkeit" ein Beistrich gesetzt und die Wortfolge "auch unter Berücksichtigung der Satellitentechnologie," eingefügt.

7. In § 3 werden folgende Abs. 3 und 4 eingefügt und lauten:

"(3) Der Österreichische Rundfunk hat ausserdem für die in Österreich lebenden Volksgruppen in den betreffenden Ländern Sendebeiträge, die von den Länderstudios gestaltet werden, und zwar in der Sprache der jeweiligen Volksgruppe, auszustrahlen. Der österreichische Rundfunk ist überdies berechtigt, bundesweit ein viertes Hörfunkprogramm, dessen Versorgungsgrad sich nach §2 des Regionalradiogesetzes, BGBl. I Nr. 41/1997, bestimmt, auszustrahlen. Dieses Programm ist als überwiegend fremdsprachiges multikulturelles Programm zu führen.

(4) Im Zuge der Digitalisierung der Sendetechnik ist der Österreichische Rundfunk berechtigt, weitere Programme des Fernsehens und Hörfunks zu installieren, wobei ein Fernsehprogramm für Regionalsendungen der Länderstudios vorzubehalten ist. Ausserdem ist nach Bedarf täglich eine Stunde der Sendezeit in der Zeit von 16.00 bis 24.00 Uhr als offener Kanal zu führen. Darüber hinaus kann der österreichische Rundfunk in Kooperation mit anderen Unternehmen weitere Fernsehprogramme veranstalten, wobei jedoch Medieninhaber in- oder ausländischer Tages- oder Wochenzeitungen, in- oder ausländische Rundfunkveranstalter sowie Unter


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nehmen, die mit mehr als 25 Prozent an einem Medieninhaber einer in- oder ausländischen Tages- oder Wochenzeitung bzw an einem in- oder ausländischen Rundfunkveranstalter
beteiligt sind, davon ausgeschlossen sind."

8. In § 4 wird der zweite Satz, der lautet: "Mit der Leitung des Auslandsdienstes ist vom Generalintendanten im Einvernehmen mit der Bundesregierung ein Intendant des Auslandsdienstes unter Bedachtnahme auf die §§ 13 und 14 zu betrauen", gestrichen.

9. § 5 Abs. 1 entfällt, die Abs. 2 bis 10 werden zu den Abs. 1 bis 9.

10. An § 5b Abs. 1 wird wie folgender Satz angefügt:

"Promotions- und Presentingspots fallen nicht unter diese Bestimmung."

11. § 7 Abs. 1 und 2 werden wie folgt abgeändert und lauten:

"§ 7. (1) Mitglieder des Kuratoriums werden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen bestellt:

1. sechs Mitglieder, die von der Bundesregierung unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der politischen Parteien im Nationalrat unter Bedachtnahme auf deren Vorschläge bestellt werden, wobei jede im Hauptausschuß des Nationalrates vertretene Partei durch mindestens ein Mitglied im Kuratorium vertreten sein muss;

2. drei Mitglieder bestellt die Landeshauptleutekonferenz mittels einstimmig befaßten Beschluß;

3. drei Mitglieder bestellt die Bundesregierung;

4. fünf Mitglieder bestellt der Publikumsrat;

5. zwei Mitglieder werden unter Anwendung des Arbeitsverfassungsgesetzes, BGBl. 22/1974, vom Zentralbetriebsrat bestellt.

(2) Bei der Bestellung der Mitglieder ist darauf zu achten, dass mindestens die Hälfte, bei drei mindestens eine, der zu bestellenden Personen Frauen sind. Weiters dürfen diese Personen keine im Art. 147 Abs. 4 B-VG genannte Funktion bekleiden. Von der Bestellung sind ausserdem Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen Medienunternehmen stehen oder in einem Organ eines anderen Medienunternehmens tätig sind oder dort in einem Arbeits- oder Geschäftsverhältnis stehen, ausgeschlossen. Die Mitglieder des Kuratoriums haben sachkundig zu sein und müssen eine fünfjährige Erfahrung im Medien- oder Wirtschaftsbereich nachweisen können. Für die Sorgfaltspflicht und die Verantwortlichkeit der Mitglieder des Kuratoriums gilt § 99 Aktiengesetz 1965 sinngemäß."

12. § 7 Abs. 5 wird wie folgt abgeändert und lautet:

"(5) Das Kuratorium gibt sich seine Geschäftsordnung selbst. Es wählt aus seiner Mitte seinen Vorsitzenden und einen Vorsitzenden-Stellvertreter. Die Sitzungen des Kuratoriums werden von dessen Vorsitzenden einberufen; der Vorsitzende ist zur unverzüglichen Einberufung des Kuratoriums verpflichtet, wenn dies von drei Mitgliedern oder vom Generalintendanten schriftlich unter Beifügung des Entwurfes einer Tagesordnung verlangt wird. Die erste Sitzung des Kuratoriums hat das an Jahren älteste Mitglied einzuberufen. Es ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder beschlußfähig. Es faßt mit Ausnahme der Beschlüsse gemäß § 9 Abs. 4 seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Vorsitzende stimmt mit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Bei Beschlüssen gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 und 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sind die vom Zentralbetriebsrat bestellten Mitglieder des Kuratoriums nicht stimmberechtigt und bei der Feststellung der Beschlußfähigkeit nicht mitzuzählen."

13. § 8 Abs. 1 Z 3 und 4 werden wie folgt abgeändert und lauten:


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"3. Die Festlegung der Anzahl der Direktoren und deren Aufgabenbereiche sowie die Bestellung und Abberufung von Direktoren und Landesintendanten;"

"4. die Genehmigung langfristiger Pläne für die Technik und die Finanzen sowie den Stellenplänen;"

14. In § 8 Abs. 1 Z 10 wird die Wortfolge "und seine Programmgestaltung" gestrichen.

15. § 8 Abs. 2, 3, 4 und 5 werden wie folgt abgeändert:

"(2) Weiters ist die Zustimmung des Kuratoriums zur Festsetzung der, unter Beachtung der langfristigen Programmpläne (§ 16 Abs. 1) und der Programmrichtlinien für jedes Geschäftsjahr aufzustellenden und dem Kuratorium bis zum 15. November vorzulegenden, Ausgabenetats und Stellenpläne für das folgende Kalenderjahr und ihrer Bedeckung (Finanz- und Stellenplan) notwendig.

(3) Folgende Geschäfte sollen nur mit Zustimmung des Kuratoriums vorgenommen werden:

1. der Erwerb, die Veränderung und Veräußerung von Beteiligungen (§ 228 HGB) sowie der Erwerb, die Veräußerung und Stilllegung von Unternehmen und Betrieben;

2. der Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Liegenschaften;

3. die Errichtung und Schließung von Zweigniederlassungen;

4. Investitionen, die Anschaffungskosten von 300.000,-- EURO im einzelnen und 3 Mio EURO in einem Geschäftsjahr übersteigen;

5. die Aufnahme von Anleihen, Darlehen und Krediten, die 300.000,-- EURO im einzelnen und 3 Mio EURO in einem Geschäftsjahr übersteigen;

6. die Gewährung von Darlehen und Krediten, soweit sie nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehört;

7. der Erwerb und die Veräußerung von Patent- und Verwertungsrechten, deren Wert im Einzelfall 300.000,--EURO übersteigt;

8. die Übernahme von Bürgschaften;

9. die Aufnahme und Aufgabe von Geschäftszweigen und Produktionsarten;

10. die Festlegung allgemeiner Grundsätze der Geschäftspolitik;

11. die Festlegung von Grundsätzen über die Gewährung von Gewinn- und Umsatzbeteiligungen und Pensionszusagen an leitende Angestellte;

12. die Erteilung der Prokura;

(4) Die Mitglieder des Kuratoriums sind befugt, den Generalintendanten, die Direktoren und die Landesintendanten schriftlich oder im Rahmen der Sitzungen des Kuratoriums mündlich über alle von ihnen zu besorgenden Aufgaben des Österreichischen Rundfunks zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Der Generalintendant hat dem Kuratorium wie ein Vorstand dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft zu berichten, hiefür gelten die §§ 81 und 95 Abs. 2 Aktiengesetz, BGBl. Nr. 98/1965, in der zuletzt gültigen Fassung, sinngemäß.

(5) Die Mitglieder des Kuratoriums sind weiters befugt, von allen Gesellschaften, an denen der ORF zu mehr als 25 Prozent beteiligt ist, die Vorlage der Bilanz und des Rechenschaftsberichtes zu verlangen. Diese Gesellschaften sind verpflichtet, diesem Verlangen Folge zu leisten."

16. § 9 Abs. 1 und 2 werden wie folgt abgeändert und lauten:


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"§ 9. (1) Der Generalintendant wird vom Kuratorium für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl des Generalintendanten sowie der Direktoren und Landesintendanten erfolgt durch geheime Abstimmung. Scheidet die zum Generalintendanten bestellte Person vorzeitig aus dieser Funktion aus, so ist bis zur Bestellung eines Generalintendanten für den Rest der Funktionsperiode vom Kuratorium eine geeignete Person mit der vorläufigen Führung dieser Geschäfte zu betrauen.

(2) Zur Erstattung von Vorschlägen an das Kuratorium für die Festlegung der Anzahl der Direktoren und deren Aufgabenbereiche (§ 10 Abs. 2 Z 10) zur Ausschreibung der Posten der Direktoren und Landesintendanten (§ 10 Abs. 2 Z 2) sowie zur Erstattung von Vorschlägen an das Kuratorium für die Bestellung von Direktoren und Landesintendanten (§ 10 Abs. 2 Z 3) ist der gewählte Generalintendant bereits vor Beginn seiner Funktionsperiode berechtigt."

17. § 10 Abs. 2 Z 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 10 werden wie folgt abgeändert und lauten:

"1. die Erstellung der Jahressendeschemen mit Zustimmung des Publikumsrates;

2. die Ausschreibung der Posten von Direktoren und Landesintendanten;

3. die Erstattung von Vorschlägen an das Kuratorium für die Bestellung und Abberufung von Direktoren und Landesintendanten;

4. die Erteilung von Prokura und Handlungsvollmacht an Direktoren und leitende Angestellte;

5. die Kontrolle der Tätigkeit der Direktoren und Landesintendanten sowie die Koordination ihrer Tätigkeit, vor allem auch hinsichtlich der Programmpläne für Hörfunk und Fernsehen unter Berücksichtigung der bundesstaatlichen Gliederung durch die Mitwirkung aller Studios;

6. die Ausarbeitung von Vorschlägen an das Kuratorium für langfristige Pläne für Technik, Finanzen und für Stellenpläne im Zusammenwirken mit den Direktoren und Landesintendanten;

10. die Erstattung von Vorschlägen an das Kuratorium für die Festlegung der Anzahl der Direktoren und deren Aufgabenbereiche.

18. Nach § 10 Abs. 2 Z 10 wird folgende Z 11 eingefügt:

"11. die Erstellung von langfristigen Plänen für die Programme mit Zustimmung des Publikumsrates;"

19. Nach § 10 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 eingefügt, der Abs. 3 wird zu Abs. 4 und Abs. 4 entfällt.

"(3) Dem Generalintendanten bzw den von ihm beauftragten Direktoren oder Landesintendanten obliegt die Personalhoheit wie insbesondere die Ausschreibung von Posten, die Aufnahme von geeignetem Personal sowie Personalförderungen, Kündigungen und Entlassungen.

20. § 11 wird wie folgt abgeändert und lautet:

"§ 11. (1) Die Direktoren und Landesintendanten werden vom Kuratorium auf Vorschlag des Generalintendanten für die Dauer der Funktionsperiode des Generalintendanten bestellt. Lehnt das Kuratorium die Vorschläge des Generalintendanten mehrheitlich ab, so hat dieser unverzüglich dem Kuratorium einen neuen Vorschlag vorzulegen.

(2) Zur Unterstützung des Generalintendanten sind Direktoren zu bestellen. Die Anzahl der Direktoren und deren Aufgabenbereiche werden vom Kuratorium (§ 8 Abs. 1 Z 3) über Vorschlag des Generalintendanten (§ 10 Abs. 2 Z 10) festgelegt.

(3) Für jedes Landesstudio ist ein Landesintendant zu bestellen."

21. § 12 wird wie folgt abgeändert und lautet:


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"§ 12. (1) Die Direktoren und Landesintendanten haben im Rahmen der langfristigen Pläne für Programm, Technik und Finanzen, der Finanz- und Stellenpläne sowie der Jahresendeschemen die laufenden Geschäfte ihres Aufgabenbereiches selbständig zu führen. Sie sind lediglich an die Weisungen und Aufträge des Generalintendanten gebunden.

(2) Die Landesintendanten nehmen die Belange des Österreichischen Rundfunks für das Land wahr, für das sie bestellt sind. Hiebei sind sie für das in ihrem Studiobereich zu gestaltende Lokalprogramm und für alle in ihrem Bereich zu gestaltenden Hörfunk- und Fernsehprogramme verantwortlich und diesbezüglich auch nicht an Weisungen des Generalintendanten gebunden.

(3) Die Direktoren und Landesintendanten haben das Recht, vom Kuratorium gehört zu werden, wenn der Generalintendant Vorschlägen von ihrer Seite nicht Rechnung trägt. In diesem Falle sind die Betroffenen den diesbezüglichen Beratungen des Kuratoriums beizuziehen."

22. § 13 wird wie folgt abgeändert und lautet:

"§ 13. (1) Personen, die im Österreichischen Rundfunk die Funktion des Generalintendanten, eines Direktors, eines Landesintendanten oder eines leitenden Angestellten ausüben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. sie müssen voll geschäftsfähig sein;

2. sie müssen eine entsprechende Vorbildung oder eine fünfjährige einschlägige oder verwandte Berufserfahrung nachweisen können.

(2) Mit den Funktionen des Generalintendanten, eines Direktors, eines Landesintendanten oder eines leitenden Angestellten dürfen Personen nicht betraut werden, die eine der im Art. 147 Abs. 4 B-VG genannten Funktionen innehaben oder in den letzten zwei Jahren innegehabt haben.

(3) Die im Abs. 1 genannten Personen dürfen ohne Genehmigung des Kuratoriums keinen Nebenerwerb ausüben."

23. § 14 Abs. 1 zweiter Satz wird wie folgt abgeändert und lautet:

"Die Funktion des Generalintendanten ist vom Vorsitzenden des Kuratoriums sechs Monate vor Ende der Funktionsperiode des Generalintendanten auszuschreiben. Scheidet die zum Generalintendanten bestellte Person vorzeitig aus dieser Funktion aus, hat die Ausschreibung unverzüglich zu erfolgen; die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen."

24. § 15 samt Überschrift wird wie folgt geändert und lautet:

"Zusammensetzung des Publikumsrates

§ 15. (1) Zur Wahrung der Interessen der Hörer und Seher ist am Sitz des österreichischen Rundfunks ein Publikumsrat einzurichten, der aus dem gemäß Abs. 2 und 3 zu bestellenden Mitgliedern besteht. Wer nach diesen Bestimmungen mehr als ein Mitglied des Publikumsrates bestellt, hat von je zwei zu bestellenden Mitgliedern eine Frau und einen Mann zu bestellen.

(2) Der Publikumsrat ist wie folgt zu bestellen:

1. Die Jugendorganisationen bestellen zwei Mitglieder;

2. die Frauenorganisationen bestellen zwei Mitglieder;

3. die Seniorenverbände bestellen zwei Mitglieder;

4. die anerkannten Religionsgemeinschaften bestellen zwei Mitglieder;

5. die Umweltorganisationen und Verbände bestellen zwei Mitglieder;


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6. die anerkannten Volksgruppen und Migrant/inn/enorganisationen bestellen zwei Mitglieder;

8. die Behindertenorganisationen bestellen zwei Mitglieder;

9. die Kunst- und Kulturinitiativen und -organisationen bestellen zwei Mitglieder;

10. die Rechtsträger der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit im Bereich der politischen Parteien (BGBl 369/1984) bestellen je ein Mitglied.

(3) Der Bundeskanzler bestellt fünf weitere Mitglieder, durch die die nachstehenden Bereiche bzw Gruppen eine besondere Vertretung erhalten sollen: Die Wissenschaft, die Volksbildung, der Sport, die Eltern bzw Familien und die Konsumenten. Bei der Bestellung dieser Mitglieder ist insbesondere auf Vorschläge Bedacht zu nehmen, die von Einrichtungen bzw Organisationen erstattet werden, die für diese Bereiche bzw. Gruppen repräsentativ sind.

(4) Der Bundeskanzler hat zu diesem Zweck vor der Bestellung von im Abs. 3 genannten Mitgliedern die in Frage kommenden Einrichtungen und Organisationen durch Verlautbarung in der Wiener Zeitung zur Erstattung von Vorschlägen einzuladen und die eingelangten vor der Bestellung des betreffenden Mitgliedes gleichfalls öffentlich bekanntzumachen.

(5) Die Funktionsperiode des Publikumsrates dauert drei Jahre von seinen ersten Zusammentritt angerechnet, jedenfalls aber bis zu dem Tag, an dem der neue Publikumsrat zusammentritt.

(6) Der Publikumsrat gibt sich seine Geschäftsordnung selbst. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Vorsitzenden-Stellvertreter.

(7) Der Publikumsrat ist vom Vorsitzenden wenigstens dreimal jährlich, ansonsten binnen vierzehn Tagen, wenn dies wenigstens ein Viertel seiner Mitglieder oder ein Viertel der Mitglieder des Kuratoriums verlangt, zu einer Sitzung einzuberufen.

(8) Der Publikumsrat faßt seine Beschlüsse bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für Beschlüsse gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. § 7 Abs. 4 gilt sinngemäß."

25. In § 16 Abs. 1 Z 1 wird die Wortfolge "von Empfehlungen hinsichtlich der Programmgestaltung und" gestrichen.

26. § 16 Abs. 1 Z 2 wird wie folgt geändert und lautet:

"2. Die Bestellung von fünf Mitgliedern des Kuratoriums (§ 7 Abs. 1 Z 4), wobei diese nicht Mitglied des Publikumsrates sein dürfen."

27. In § 16 Abs. 1 Z 5 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 6 und 7 angefügt.

"6. die Genehmigung langfristiger Pläne für die Programme sowie der Sendeschemen und die Festlegung der allgemeinen Richtlinien für die Programmgestaltung, die Programmerstellung und Programmkoordinierung in Hörfunk und Fernsehen sowie deren Ergänzungen oder Abänderungen;

7. die Erstattung von Empfehlungen an das Kuratorium hinsichtlich der Jahressendeschemen (§ 8 Abs. 2 Z 1a) und der Finanz- und Stellenpläne (§ 8 Abs. 2 Z 5)."

28. § 16 Abs. 2 erster Satz wird wie folgt abgeändert und lautet:

"Der Publikumsrat ist zur Erfüllung der in Abs. 1 genannten Aufgaben befugt, den Generalintendanten, die Direktoren und Landesintendanten über alle von Ihnen zu besorgenden Aufgaben des österreichischen Rundfunks zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen."

29. § 16 Abs. 3 wird wie folgt abgeändert und lautet:


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"(3) Der Publikumsrat kann inbesonders bezüglich der Aufgaben des Rundfunks an das Kuratorium Vorschläge unterbreiten, um Begleituntersuchungen durchführen zu lassen, für deren finanzielle Bedeckung der Generalintendant zu sorgen hat."

30. § 16 Abs. 4 zweiter Satz wird wie folgt abgeändert und lautet:

"Der Publikumsrat ist befugt, aufgrund eines an den Generalintendanten gerichteten Ersuchens die Anwesenheit eines Direktors oder eines Landesintendanten zu verlangen."

31. § 17 Abs. 2 und 3 werden wie folgt abgeändert, Abs. 4 entfällt:

(2) Programmgestaltende Mitarbeiter im Sinne dieses Bundesgesetzes sind alle Personen, die an der inhaltlichen Gestaltung von Hörfunk- und Fernsehsendungen, Internet und allen in Zukunft auftretenden Verbreitungsmedien mitwirken.

(3) Journalistische Mitarbeiter im Sinne dieses Bundesgesetzes sind alle Personen, die an der journalistischen Gestaltung von Programmen im Hörfunk und Fernsehen, Internet und allen in Zukunft auftretenden Verbreitungsmedien mitwirken, insbesondere Redakteure, Reporter, Korrespondenten und Gestalter. Für diese gilt das Journalistengesetz.

32. § 17 Abs. 5 und 6 werden zu den Abs. 4 und 5; im neuen Abs. 4 (alter Abs. 5) wird bei Z 1 folgender Satz angefügt:

"Zu Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses ist dem Dienstnehmer ein Dienstzettel auszufolgen, in dem zumindest die wesentlichen Rechte des Dienstnehmers, die Entlohnung sowie Beginn und Ende des befristeten Dienstverhältnisses aufgelistet sind."

33. Im neuen Abs. 4 (alter Abs. 5) wird weiters bei Z 2 nach dem ersten Satz folgender Satz angefügt:

"Die Verständigung hat, wenn ab Beginn des ersten Arbeitsverhältnisses mit oder ohne Unterbrechungen ein Zeitraum von nicht mehr als zwei Jahren verstrichen ist, sechs Wochen vor Ende des laufenden Arbeitsverhältnisses zu erfolgen. Im 3. bis zum 5. Arbeitsjahr ab Beginn des ersten Arbeitsverhältnisses hat die Verständigung 8 Wochen, im 6. bis zum 15. Arbeitsjahr 12 Wochen, im 16. bis zum 25. Arbeitsjahr 16 Wochen und ab dem 26. Arbeitsjahr 20 Wochen vor Ablauf des bestehenden Arbeitsverhältnisses zu erfolgen

34. Im neuen Abs. 5 (alter Abs. 6) wird im ersten Satz die Wortfolge "fünf Jahre" durch "drei Jahre" ersetzt und der dritte Satz wie folgt abgeändert:

"Die Abfertigung beträgt bei einer Dauer von mehr als drei Jahren ab Beginn des ersten Arbeitsverhältnisses ein Achtzehntel, bei einer Dauer von mehr als fünf Jahren ein Zwölftel, bei mehr als zehn Jahren ein Neuntel, bei mehr als fünfzehn Jahren ein Sechstel, bei mehr als zwanzig Jahren ein Viertel und bei mehr als fünfundzwanzig Jahren ein Drittel jenes Entgelts, das der Arbeitnehmer in den letzten drei Jahren vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten hat. Auf diese Abfertigung ist eine nach anderen Bestimmungen allenfalls gebührende Abfertigung anzurechnen."

35. § 18 Abs. 6 erster Satz wird wie folgt abgeändert und lautet:

"Spätestens sechs Wochen vor der Wahl ist vom Generalintendanten eine Liste von den wahlberechtigten journalistischen Mitarbeiter jedes Betriebsbereiches zu erstellen und zu veröffentlichen."

36. In § 19 wird folgender Abs. 5 angefügt:

"(5) Für programmgestaltende Mitarbeiter im Sinne dieses Bundesgesetzes, die von Unternehmen beschäftigt werden, an denen der österreichische Rundfunk mindestens die Hälfte der Kapitalanteile oder Stimmrechte hat, gelten im Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber die Bestimmungen des Abschnittes III dieses Bundesgesetzes entsprechend mit der Maßgabe, dass das


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im österreichischen Rundfunk geltende Redakteursstatut auch für diese Unternehmen anzuwenden und eine Vertretung aller journalistischer Mitarbeiter des österreichischen Rundfunks und der genannten Unternehmen nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gemeinsam zu wählen ist."

37. § 25 Abs. 4 Z 2 wird folgt abgeändert und lautet:

"2. Mitglieder des Kuratoriums, der Generalintendant, die Direktoren und die Landesintendanten sowie Arbeitnehmer des österreichischen Rundfunks;"

38. In § 30 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

"Dem Publikumsrat oder einem von ihm bestellten Vertreter kommt in Verfahren über behauptete Verletzungen der Bestimmungen der §§ 2, 2a und 3 dieses Bundesgesetzes jedenfalls Parteistellung zu.

39. In § 31a Abs. 1 wird folgender Satz angefügt, sodass der Abs. 1 lautet:

"(1) (Verfassungsbestimmung) Die Gebarung des österreichischen Rundfunks unterliegt der Kontrolle des Rechnungshofes. Dies gilt auch für Gesellschaften, an denen der österreichische Rundfunk mit mehr als 25 Prozent beteiligt ist.

40. In den §§ 6 Abs. 1 Z 3, 7 Abs. 1 Z 4, 15 Abs. 2 sowie 16 Abs. 2, 3, 4 und 5 ist der Ausdruck "die Hörer- und Sehervertretung" durch den Ausdruck "der Publikumsrat" zu ersetzen. In den §§ 6 Abs. 3, 7, Abs. 6, 16, Abs. 4, 20, Abs. 2, 25, Abs. 3 Z 2 und 27, Abs. 1 Z 2 lit b ist der Ausdruck "der Hörer- und Sehervertretung" durch den Ausdruck "des Publikumsrates" zu ersetzen. In den §§ 10 Abs. 3 sowie 16, Abs 1, 3 und 5 ist der Ausdruck "der Hörer- und Sehervertretung" durch den Ausdruck "dem Publikumsrat" zu ersetzen. In den §§ 16 Abs. 5 und 20, Abs 2 ist der Ausdruck "von der Hörer- und Sehervertretung" durch den Ausdruck "vom Publikumsrat" zu ersetzen.

Artikel II:

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1.8.2001 in Kraft.

Begründung:

Ziel der Novellierung des Rundfunkgesetzes (RFG) ist es, die Struktur des ORF der dynamischen Entwicklung des Rundfunks in technischer und programmlicher Hinsicht und vor allem den Änderungen auf dem Rundfunkmarkt anzupassen und den ORF dadurch wettbewerbsfähiger zu machen. Das RFG hat den österreichischem Rundfunk im wesentlichen als Monopolbetrieb konstituiert. Bedingt durch Kabel- und Satellitentechnologien nähert sich der Versorgungsgrad der österreichischen Haushalte mit deutschsprachigen, überwiegend kommerziell betriebenen ausländischen Fernsehprogrammen der 80 Prozent-Marke. Ausserdem sind in der Zwischenzeit über 50 Privatradiolizenzen vergeben worden. Das hat nicht nur zu einer Änderung im Publikumsverhalten, sondern vor allem auch zu veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geführt, wobei besonders die Entstehungskosten der Programmgestaltung und hier die Preise für Rechte und Lizenzen drastisch gestiegen sind.

Die Novelle bezweckt daher, dem Österreichischen Rundfunk als größtem österreichischen Medium in einem internationalisierten Markt Entwicklungschancen offenzuhalten und durch die Schaffung effizienterer Strukturen Kosteneinsparungen zu ermöglichen. Dabei geht es insbesondere um folgende Bereiche:

1. Die Ermöglichung wirtschaftlich zweckmäßiger neuer Geschäftsfelder und die Nutzung neuer medialer Tätigkeiten;

2. Neudefinition des Aufgabenbereiches des ORF;


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3. die Erhöhung der Selbstorganisationsfähigkeit des Unternehmens und die Wiedereinführung eines durchgehenden Weisungsrechtes des alleinverantwortlichen Geschäftsführers, um die Effizienz des Unternehmensmanagement zu stärken;

4. die Vereinfachung und Vereinheitlichung des Bestellungsvorganges des Generalintendanten und der leitenden Funktionsträger.

Weiters beinhaltet die Novelle ein Forderungsprogramm der Hörer- und Sehervertretung, die unter der neuen Bezeichnung Publikumsrat mehr Kompetenzen für ihre Funktion als Wahrer von Publikumsinteressen anstrebt.

Die Novelle versteht sich als Fortentwicklung der durch das Bundesverfassungsgesetz durch die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks 1974 vorgegebenen Grundsätze des österreichischen Rundfunkrechts durch Anpassung an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Zu den einzelnen Bestimmungen:

Zu § 1 Abs. 2:

Wie aus einem Bericht einer Arbeitsgruppe des Kuratoriums hervorgeht, sollen klärende Bestimmungen zur Rechtspersönlichkeit des ORF geschaffen werden. Durch das RFG 1974 wurde der ORF von einer GesmbH in eine Rechtsperson des öffentlichen Rechts sui generis umgewandelt, wodurch ein Gesellschaftsvertrag zur Bestimmung des Unternehmensgegenstandes nicht mehr zur Verfügung stand und die Geltung bestimmter, für Kapitalgesellschaften bestehender gesetzlicher Regelungen fraglich ist.

Das Handelsgesetzbuch enthält in den §§ 221 ff ergänzende Vorschriften für die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, deren Anwendung auf den ORF angesichts seiner Struktur und Größe jedenfalls zweckmäßig ist. Sie bringen auch die Verpflichtung zu einem Konzernabschluss und einem Konzernlagebericht. Soweit das RFG – etwa hinsichtlich der Bestellung der PrüferInnen – eigene Regelungen enthält, gelten diese als lex specialis weiter. Auch hinsichtlich der Körperschaftssteuer soll der ORF wie eine Kapitalgesellschaft behandelt werden, wodurch die Zurechnung von Gewinn (Verlust) von Tochterunternehmen zum ORF als Organträger in steuerlicher Hinsicht möglich wird.

Zu § 1 Abs. 3:

Nach der Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes ist, anders als für die staatliche Verwaltung, das Gesetz für das Handeln des ORFs nicht Voraussetzung, sondern lediglich Schranke. Bisher wurde, obgleich dem ORF gemäß § 1 Abs 2 RFG Kaufmanneigenschaft zukommt, die Zulässigkeit der Tätigkeit des ORF in Geschäftsfeldern, die nicht als seine Aufgabe im RFG festgeschrieben oder deren Ausübung sonst wie im Gesetz erwähnt wird, verschiedentlich in Zweifel gezogen. Teilweise wurde dabei die Auffassung vertreten, der ORF sei innerhalb der Schranken des RFG lediglich zu Annextätigkeiten berechtigt; andere Auffassungen gingen dahin, dass dem ORF jedenfalls die Ausübung derjenigen Tätigkeiten, mit denen er Mitbewerberin zu seinen Rundfunkaufgaben verwandten Bereichen wäre, untersagt sei.

Der Unternehmenszweck des derzeit geltenden Rundfunkgesetzes ist auf "die Herstellung und Sendung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen" beschränkt. Die Kommunikation der Zukunft ist aber durch Multimedialität (Verschmelzen von Radio, Fernsehen, Telephon, Computer u.a.) geprägt. Radio und Fernsehen – wie wir es heute noch kennen und nutzen – verlieren als isolierte Medien an Bedeutung. Der ORF, soll er lebendig weiterbestehen, ist gefordert, sich zu einem multimedial aktiven Kommunikationsunternehmen zu entwickeln. In diesem Sinn ist es daher notwendig, die entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen zu schaffen.

Die Öffnung des ORF für neue Geschäftsfelder ist auch deshalb von Bedeutung, da nur ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk aufgrund seiner Grundversorgungsfunktion die Entwicklung einer medialen (digitalen) Zweidrittelgesellschaft verhindern kann. Im übrigen wird auch im Grünbuch


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der EU zur Konvergenz der Branchen Telekommunikation, Medien und Informationstechnologien die Erweiterung der Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks um diese neuen Geschäftsfelder empfohlen.

Ausserdem darf in einem sich dynamisch entwickelnden Rundfunkmarkt das Verhalten im publizistischen Wettbewerb nicht durch Aktivitätsverbote stranguliert werden. Die Entwicklungsoffenheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll nicht durch begriffliche Formeln behindert werden. Die Ziele des ORF können wie folgt definiert werden. Der ORF ist

eine unentbehrliche Einrichtung zur Behauptung der österreichischen Identität;

ein föderalistisch strukturiertes Unternehmen, das vor allem durch seine Landesstudios die kulturelle und regionale Vielfalt Österreichs in allen Programmen widerspiegelt;

ein bürgernaher und kundenfreundlicher Dienstleistungsbetrieb zum Nutzen des Publikums;

ein professionelles, nach modernen Marketingprinzipien handelndes multimediales Kommunikationsunternehmen im europäischen Spitzenfeld;

ein objektives und faires Informationsmedium, das seinem Publikum ein realistisches Bild des Weltgeschehens vermittelt und im Ausland ein umfassendes Bild von Österreich;

ein bedeutender Auftraggeber künstlerischen Schaffens als Impulsgeber für die Auseinandersetzung mit den Zeitströmungen und als Initiator kreativer Leistungen;

ein Anbieter qualitativ hochwertiger, vor allem aber österreichbezogener Programme im Wechselspiel von Unterhaltung und Bildung, Spannung und Entspannung;

ein Medienunternehmen, das hohen Respekt vor der Würde des Menschen hat und dem die Berücksichtigung ethnischer und religiöser Minderheiten ein wichtiges Anliegen ist;

ein effizient geführtes Unternehmen, das mit den Geldern der Hörer und Seher sowie den Erträgen aus der Werbung sorgsam und verantwortungsvoll wirtschaftet;

ein verläßlicher Partner der Film- und Werbewirtschaft;

ein multimediales Kommunikationsunternehmen, für dessen Programmgestaltung drei Faktoren gleich wichtig sind: die Beteiligung, die Zufriedenheit und die geistige Herausforderung des Publikums;

ein wirtschaftlich zu führendes Kulturunternehmen;

ein Garant zur Verhinderung einer medialen zwei Drittel-Gesellschaft vor allem in Zusammenhang mit den neuen Medien.

Zu § 2:

Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass es nicht Aufgabe eines Staates sein kann, Medieninhalte vorzugeben, sondern vermehrt Leitlinien zu setzen, damit höherrangige öffentliche Interessen an einer vielfältigen publizistisch attraktiven und wirtschaftlichen gesunden Medienordnung durch entsprechende Rechtsvorschriften sichergestellt werden können. Laut Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ist die Rundfunkfreiheit nur dann gewährleistet, wenn die Möglichkeit zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen angesichts der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, der Berücksichtigung der Meinungsvielfalt und der Ausgewogenheit der Programme im Rahmen des ORF auch tatsächlich besteht.

Die Bestimmungen der §§ 2 und 2a erscheinen nicht mehr zeitgemäß und wurden daher im Rahmen einer umfassenden Novellierung des Rundfunkgesetzes ebenfalls neu gefasst. Als Vorlage dienen unter anderem auch die Grundsätze, die von BBC erarbeitet wurden.


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Grundsätzlich kann gesagt werden, dass alles das, was ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk leisten kann (Kultur- und Bildungsauftrag, objektive Information, Grundversorgung, Minderheitenprogramme, Förderung der österreichischen Identität, ...), eine private Rundfunkanstalt nicht erfüllen wird, weil der wichtigste Grundsatz privater Rundfunkanstalten der der Gewinnmaximierung ist und sein muss. Es bedarf keiner allzugroßen Phantasie, dass dem vieles zum Opfer fällt. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk besteht hingegen als oberstes Grundprinzip, die Erfüllung seiner kulturellen Funktion. Die Umsetzung dieser Aufgaben ist dabei unter größtmöglicher wirtschaftlicher Effizienz vorzunehmen. Das heißt, alle Tätigkeiten des ORF (bis in die unterste Schublade) sollen inhaltlich durch die Programmgrundsätze geprägt sein, während die Ausführung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erfolgen hat. Der öffentlich-rechtliche Auftrag beinhaltet auch die Verpflichtung zu einer wirtschaftlichen und effizienten Geschäftsführung und die damit verbundene Bestandsicherung. Ziel des ORF kann daher nicht sein, mittels Programmen Gewinne zu machen, sondern muss sein, mittels wirtschaftlichem Erfolg ein qualitativ hochwertiges Programm zu machen.

Der ORF ist daher nicht ein kulturelles Wirtschaftsunternehmen, sondern ein wirtschaftlich zu führendes Kulturunternehmen!

Das Produkt der Information hat Wirkungen, die mit jenen anderer Produkte nur bedingt vergleichbar sind. Informationen tragen wesentlich dazu bei, Weltbilder zu schaffen, politische und kulturelle Urteilskraft und Urteile zu formen, Verhalten und Entscheidungen des politischen Menschen zu bestimmen und damit den Zusammenhalt (oder den Zerfall) politischer Gemeinschaften zu organisieren. Informieren ist eine politische und kulturelle, keine ökonomische Aufgabe, auch wenn Angebot und Nachfrage im Informationsbereich Markt ähnlich organisiert sind.

Demokratie hat eine aufgeklärte und substantielle Öffentlichkeit zur Voraussetzung. Das Programmentgelt ermöglicht dem ORF und verpflichtet ihn zu umfassender, objektiver ("fairer") und verantwortungsvoller Berichterstattung – unabhängig von Lobbies, Financiers und persönlichen Präferenzen/Interessen von Herausgebern. Die klassische Einteilung in Hie-Information und Da-Unterhaltung ist nicht haltbar. Auch Unterhaltung beinhaltet Information und wichtiger noch, gerade Unterhaltung trägt und spiegelt Weltbilder und Haltungen (zur Welt) wieder. Auch hier ist der ORF gefordert, ein qualitativ hochwertiges Programm zu bieten. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass in dem Grundsatzpapier des ORF zur Gewalt und Obszönität in Radio und Fernsehen festgehalten wird, dass der ORF darauf verzichtet, "gewaltsame oder angsterregende Sendungsinhalte allein zum Zwecke der Reichweitenmaximierung einzusetzen". Die spekulative Trivialisierung von Programmen im allgemeinen und von Informationssendungen im besonderen lehnt der ORF aus seinem öffentlich-rechtlichen Selbstverständnis heraus ab. Der ORF bekennt sich insbesondere bei Talkshows in Radio und Fernsehen zu einer Gesprächsphilosophie, die der persönlichen Würde der Gäste, dem intellektuellen Nutzen für das Publikum und einer demokratischen Diskussionskultur verpflichtet ist. Die Wahrung der Würde der Person verlangt auch, dass die Intimsphäre des einzelnen z.B. bei der Darstellung von Tod, Krankheit, Schmerz und Trauer nicht verletzt wird. Sexualität und Erotik sind von Obszönität und Pornographie zu unterscheiden. Der ORF bietet ein breites Spektrum an Programmen für alle Altersgruppen. Bei der Programmzusammenstellung nimmt der ORF auf das im Tagesverlauf jeweils zu erwartende Publikum Rücksicht.

Insbesondere die Integration ethnischer, kultureller, sozialer und anderer Minderheiten ist eine ganz wesentliche gesellschaftliche Aufgabe, die ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk zu erfüllen hat. Dabei geht es mehr um Haltung als um Sendeflächen. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss Haltung ausstrahlen und nicht Sendeflächen. In den einzelnen Regionalsendungen der Landesstudios soll täglich zumindest ein Beitrag in der Sprache einer der im jeweiligen Land lebenden Volksgruppe (mit deutschen Untertiteln) ausgestrahlt werden. Ausserdem sollten vor allem Nachrichten grundsätzlich auch in der Gebärdensprache vorgetragen werden. Vermehrt sollen auch fremdsprachige Filme mit Untertiteln oder im Zweitonverfahren in das Programm eingebaut werden.

Die Sicherung des öffentlich rechtlichen Programmauftrages und der Unabhängigkeit des ORF muss auch durch eine weitgehende Produktionsautonomie gewährleistet werden. Wesentlicher


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Teil des Programmes müssen ORF Eigenproduktionen sein, d.h. sowohl inhaltlich wie technisch vom ORF und ORF-MitarbeiterInnen hergestellt werden.

Zu den §§ 2d und 2e:

Der ORF hat mit dem österreichischen Filmförderungsfonds einen Vertrag abgeschlossen, wobei er sich verpflichtet, dem österreichischen Filmförderungsfonds jährlich zumindest einen Betrag von S 60 Mio zur Verfügung zu stellen. Damit soll insbesondere die Herstellung österreichischer Filme gefördert werden. Im Sinne gleicher Konkurrenzbedingungen sollte daher im Gesetz die Verpflichtung für die privaten Fernsehveranstalter/innen an den Filmförderungsfonds einen bestimmten Prozentteil des Umsatzes jährlich zur Einzahlung zu bringen, festgeschrieben werden. Im Sinne der Förderung der österreichischen Film- und TV-Industrie sollte auch ein Anteil des Programmbudgets für freie Produzenten mit Sitz in Österreich vorgesehen werden. Abgesehen von der positiven Wirkung für den Arbeitsmarkt in der Filmbranche würde damit auch ein erheblicher Beitrag zur Identitätsstiftung der Seher/innen geleistet.

Zu § 3:

Angesichts der bisherigen demonstrativen Beschreibung in § 3 RFG und angesichts der fortschreitenden Entwicklung der Technologien erscheint es weiters sinnvoll, die Möglichkeit des ORF, seine Programme über Satelliten zu verbreiten, ausdrücklich im Gesetz festzuschreiben.

Im Rahmen einer Novellierung scheint es zweckmäßig, endlich auch das 4. Hörfunkprogramm als überwiegend fremdsprachiges Programm festzuschreiben, zumal die Bedeutung eines derartigen fremdsprachigen Programmes in Österreich wohl außer Zweifel steht. Ausserdem sollten auch die in der Sprache der jeweils anerkannten Volksgruppe ausgestrahlten regionalen Volksgruppenprogramme gesetzlich verankert werden. Im Zuge der Digitalisierung wird auch die Frequenzknappheit im Wesentlichen beseitigt werden. Der ORF soll daher auch berechtigt werden, weitere Kanäle zu betreiben, wobei ein Kanal in erster Linie zur Erweiterung der Regionalprogramme, die von den Landesstudios gestaltet werden, dienen soll. Ausserdem soll in diesem Programm täglich zumindest eine Stunde der Sendezeit als offener Kanal zur Verfügung gestellt werden. Der offene Kanal bietet die Möglichkeit, ethnischen, kulturellen, sozialen und anderen Minderheiten den Zugang zum Fernsehen und somit das Recht der freien Meinungsäußerung zu sichern. Damit wird ein erheblicher Beitrag zur Belebung der demokra-tischen Diskussionen geleistet. Hinsichtlich der offenen Kanäle kann insbesondere auf die positiven Erfahrungen in Deutschland hingewiesen werden. Darüber hinaus soll der ORF berechtigt werden, privaten kommerziellen Programmanbietern Sendezeit auf diesem dritten Kanal gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen, wobei diesbezüglich eigene gesetzliche Regelungen geschaffen werden müßten, dass Medieninhaber von Tages- und Wochenzeitungen sowie von in- und ausländischen Rundfunkveranstalter/innen, aber auch Unternehmen, die an Medieninhabern und Rundfunkveranstalter/innen mit mehr als 25 Prozent beteiligt sind, grundsätzlich von einer Beteiligung ausgeschlossen sein sollen.

Unter offenem Kanal sind Rundfunkprogramme, die von mit vorwiegend kultureller Zielsetzung nicht auf einen wirtschaftlichen Zweck ausgerichteten Personenvereinigungen, deren Vereinsitz sich in Österreich befindet oder von Einzelpersonen, deren Wohnsitz sich im Bundesgebiet befindet, gestaltet werden und in dem betreffenden Kanal unter der Verantwortlichkeit des ORF für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie ohne Werbung und Teleshopping sowie Product Placements insbesondere zur Förderung kultureller Inhalte (wie z.B. Werke der Literatur oder Musik) verbreitet werden, wobei der ORF den Personenvereinigungen oder Einzelpersonen Sendezeit und allfällige technische Unterstützung bei der Produktion gegen Erstattung der Selbstkosten zur Verfügung stellt und diese Sendezeit pro Personenvereinigung oder Einzelperson eine Stunde täglich nicht übersteigt. Ein offener Kanal liegt nicht vor, sofern die genannten Personenvereinigungen oder Einzelpersonen selbst Medieninhaber/innnen bzw Rundfunkveranstalterin einer Zulassung nach diesem Bundesgesetz sind. Angesichts der Erfolge der offenen Kanäle in Deutschland sollten auch in Österreich private Kabelrundfunkveranstalter/innen, aber auch der ORF verpflichtet werden, offene Kanäle im Sinne obiger Definition einzurichten.


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Der ORF hat im gesamtgesellschaftlichen Interesse zu garantieren, dass Programme für den einzelnen leistbar bleiben und somit die inhaltliche und programmliche "Grundversorgung des Landes" sicherzustellen (egal, ob mit Nachrichten oder Fußballübertragungen, Kultursendungen oder Unterhaltung). Eine wesentliche Bedeutung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist auch die mediale "Zweidrittelgesellschaft" zu verhindern. Nur durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist ein demokratischer, freier und leistbarer Zugang für alle (Grundversorgung) zu neuen Kommunikationsinfrastrukturen gegeben.

Zu § 4:

Die Streichung des Posten des Intendanten des Auslandsdienstes ergibt sich aus der organisatorischen Neuordnung (siehe insbesondere §§ 8, 9, 10 und 11).

Zu § 5:

Es ist Aufgabe des ORF, für eine umfassende Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen durch eine objektive Auswahl und Vermittlung von Nachrichten und Reportagen einschließlich der Berichterstattung über die Tätigkeit der gesetzgebenden Organe und der Übertragung ihrer Verhandlungen, Wiedergabe und Vermittlung von für die Allgemeinheit wesentlichen Kommentaren, Standpunkten und kritischen Stellungnahmen unter angemessener Berücksichtigung der Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen.

Die Parteien und Interessenverbände haben aufgrund des Auftrages des ORF und ihrem Einfluss in der österreichischen Gesellschaft mehr Möglichkeit als alle andere ihre Meinung darzutun und sich zu äußern. Es gibt daher keinen ersichtlichen Grund, warum den Parteien und Interessenverbänden gratis Sendezeit zur Verfügung gestellt werden soll. § 5 Abs 1 soll daher ersatzlos entfallen.

Zu § 7:

Um den ORF in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit effizienter zu gestalten, ist es sinnvoll, das Kuratorium auf 19 Mitglieder zu vermindern. Und zwar sollen sechs Mitglieder über Vorschlag der im Nationalrat vertretenen Parteien, drei Mitglieder über Vorschlag der Landeshauptleutekonferenz, 5 Mitglieder über Vorschlag des Publikumsrates, ein Mitglied über Vorschlag der Bundesregierung und zwei Mitglieder über Vorschlag des Zentralbetriebsrates bestellt werden. Österreich ist eine Demokratie, in der das öffentliche Leben stark von der Parteienlandschaft geprägt wird. Daher soll auch das Vorschlagsrecht der Parteien beibehalten werden. Allerdings soll durch Neuregelung der Unvereinbarkeitsbestimmung die Unabhängigkeit in größerem Maße gesichert werden. Es soll vor allem auch die Fachkompetenz der Kuratoriumsmitglieder sichergestellt werden. Das Vorschlagsrecht der Bundesregierung als Vollzugsorgan soll allerdings stark vermindert werden. Auch die von den Ländern zu entsendenden Kuratoriumsmitglieder sollen entsprechend der Gesamtzahl verringert werden. Gleichzeitig soll aber das Vorschlagsrecht des Publikumsrates als Vertretung der RundfunkkonsumentInnen wie bisher beibehalten werden, wobei diese Personen jedoch nicht gleichzeitig Mitglieder des Publikumsrates sein dürfen. Dadurch soll der öffentlich-rechtliche Charakter unter Einfluß der Rundfunkkonsumenten gestärkt werden. Auch der Zentralbetriebsrat soll weiterhin im Kuratorium vertreten sein. Da das Kuratorium über erhebliche Kompetenzen verfügt, ist es nur logisch, dass die Mitglieder Fachkompetenz im Wirtschafts- oder Medienbereich mitbringen müssen. Nur so kann eine effiziente Führung gewährleistet werden.

Bei der Bestellung des Kuratoriums sowie des Publikumsrates (siehe unten) soll selbstverständlich auch darauf geachtet werden, dass nach Möglichkeit die Hälfte der Mitglieder mit Frauen besetzt werden. Diese Regelung ergibt sich schon aus dem Gleichbehandlungsgesetz.

Die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Mitglieder des Kuratoriums ist im RFG derzeit nicht geregelt. Im Hinblick auf die Kompetenz des Kuratoriums und den Umfang des Geschäftsbetriebes des ORF erscheint es angebracht, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit ent


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sprechend den für den Aufsichtsrat in der Aktiengesellschaft geltenden Normen zu determinieren.

Derzeit gelten die Unvereinbarkeitsbestimmungen nur hinsichtlich der von der Bundesregierung, der Hörer- und Sehervertretung und vom Zentralbetriebsrat bestellten Kuratoriumsmitglieder. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum die Unvereinbarkeitsbestimmungen nicht auf alle Kuratoriumsmitglieder ausgedehnt werden sollen. Es gibt auch keine sachliche Gerechtfertigung dafür, warum für Mitglieder, die von der Bundesregierung oder Hörer- und Sehervertretung bestellt werden, Unvereinbarkeitsbestimmungen gelten sollen, nicht jedoch für die Mitglieder, die von den einzelnen Ländern oder von den Parteien bestellt werden. Die Festschreibung derartiger Unvereinbarkeitsbestimmungen für alle Mitglieder des Kuratoriums erscheint auch angesichts der in der Öffentlichkeit geforderten Sicherstellung der Unabhängigkeit des österreichischen Rundfunks für zweckmäßig. Aus diesem Grunde werden die Unvereinbarkeitsbestimmungen des § 7 Abs. 2 auf alle Mitglieder des Kuratoriums ausgedehnt. Ausserdem soll eine Konkurrenzklausel im Gesetz verankert werden.

Zu § 7 Abs. 5, § 9 und § 14 Abs. 1:

Der Bestellungsvorgang des Generalintendanten hat in der Vergangenheit zu erheblichen rechtlichen Unklarheiten und einem langwierigen Prozedere geführt. Dies ist für die Effizienz der Unternehmensführung nicht vorteilhaft. Es soll daher in Hinkunft der Generalintendant schon im ersten Wahlgang mit der – auch im derzeitigen Gesetz als ultima ratio vorgesehenen – einfachen Mehrheit gewählt werden können. Eine solche Mehrheit ist im Gesellschaftsrecht üblich. Zur Stärkung der Unabhängigkeit des Generalintendanten soll gleichzeitig die Funktionsperiode entsprechend § 75 Abs. 1 Aktiengesetz von vier auf fünf Jahre verlängert werden. Den Zweck des Vorschlagrechts des Generalintendanten für die Bestellung der leitenden Funktionsträger durch das Kuratorium entsprechend sollen die Funktionsperioden aller Gewählten gleich sein.

Der Bestellungsvorgang soll folgende Struktur haben:

1. Die Ausschreibung der Funktion des Generalintendanten soll sechs Monate vor Ende der (auslaufenden) Funktionsperiode mit vierwöchiger Frist erfolgen. Beides war bisher nicht geregelt.

2. Die Bestellung kann somit vier bis fünf Monate vor Beginn der neuen Funktionsperiode erfolgen; damit können die für die neuen Funktionsperiode erforderlichen sonstigen Bestellungen der Direktoren und Landesintendanten gleichzeitig vor Beginn der neuen Funktionsperiode vorgenommen werden. Es ist nämlich zweckmäßig, dass der neu gewählte Generalintendant unverzüglich die Bestellung der leitenden Funktionsträger (Direktoren und Landesintendanten) schon vor Beginn seiner Funktionsperiode veranlaßt, damit die neue Funktionsperiode mit einer vollzähligen Führungsmannschaft begonnen werden kann. Die derzeitigen Regelungen stellen das nicht sicher. § 9 Abs. 2 sieht daher vor, dass der gewählte Generalintendant bereits folgende Kompetenzen vor Beginn seiner Funktionsperiode ausüben kann: Erstattung von Vorschlägen für die Festlegung der Anzahl der Direktoren und deren Aufgabenbereiche, Ausschreibung der Posten der Direktoren und Landesintendanten und Erstattung von Wahlvorschlägen an das Kuratorium.

3. Die Neuregelung gewährleistet, dass der Generalintendant und die leitenden Funktionsträger (Direktoren und Landesintendanten) für dieselbe fünfjährige Funktionsperiode bestellt werden (§ 9 Abs 1 und § 11 Abs. 1). Die derzeitigen Regelungen machen es möglich, dass die Funktionsperioden nicht deckungsgleich sind, sodass ein scheidender Generalintendant für seine Nachfolge bindende Personalentscheidungen treffen kann; das ist nicht Zweck des Vorschlagrechts des Generalintendanten.

Zur Erreichung deckungsgleicher Funktionsperioden müssen ferner Vorkehrungen für den Fall eines vorzeitigen Ausscheidens aus der Funktion getroffen werden. Diesbezüglich ist folgendes vorgesehen: Endet die Funktionsperiode des Generalintendanten vorzeitig, so ist ein Generalintendant für den Rest der Periode zu bestellen (§ 9 Abs. 1), weil es wegen der damit verbundenen Kosten nicht zweckmäßig wäre, das gesamte Führungsteam neu zu bestellen.


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Scheidet ein Direktor oder Landesintendant vorzeitig aus der Funktion aus, so wird ein Nachfolger nur für die Dauer der Funktionsperiode des Generalintendanten bestellt (§ 11 Abs. 1).

4. Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens des Generalintendanten ist vorzukehren, dass bis zur Neubestellung des Generalintendanten (in diesem Fall für den Rest der Funktionsperiode) eine geeignete Person vom Kuratorium mit der provisorischen Geschäftsführung betraut wird (§ 9 Abs. 1). Das geltende Recht kennt eine solche notwendige Regelung nicht. In einem solchen Fall ist unverzüglich auszuschreiben (§ 14 Abs. 1).

5. Zur Sicherstellung und Stärkung der Unabhängigkeit der Kuratoriumsmitglieder wird die geheime Wahl und Abwahl der Mitglieder der Geschäftsführung im Gesetz verankert.

Zu § 8 Abs. 1 Z 3, § 10 Abs. 2 Z 10, § 10 Abs. 3, § 11 und § 18 Abs. 6:

Das geltende Recht sieht unter der Ebene des Generalintendanten durch Beschreibung der Aufgabengebiete von zwei Direktoren und drei Intendanten eine starre Geschäftsverteilung vor, die nur in engen Grenzen eine Ausrichtung an betriebswirtschaftlich zweckmäßigen Strukturen ermöglicht. Insbesondere die beiden Fernsehintendanten bedingen vorsätzlichen Verwaltungs- und Koordinierungsaufwand, der aus wirtschaftlicher Sicht nicht zu rechtfertigen ist. Die Novelle sieht daher die Möglichkeit vor, dass das Kuratorium über Vorschlag des Generalintendanten die Anzahl der Direktoren und deren Aufgabenbereiche festlegt (§§ 8 Abs. 1 Z 3, 10 Abs. 2 Z 10 und § 11 Abs. 2). Dadurch wird die Selbstorganisationskompetenz des Unternehmens deutlich gestärkt. § 11 Abs. 2 sieht vor, dass zur Unterstützung des Generalintendanten Direktoren zu bestellen sind, was bedeutet, dass mindestens zwei, aber auch eine dem umfassenden Wirtschaftlichkeitsgebot des § 31 RFG entsprechende höhere Anzahl bestellt werden kann. Die Kompetenz zur Erstellung der Liste der zur Wahl der Redakteursvertretung berechtigten journalistischen Mitarbeiter (§ 18 Abs. 6) wurde dem Generalintendanten als Geschäftsführer übertragen.

In diesem Sinne soll auch die Einflußnahme der Länder bei der Bestellung eines Landesintendanten fallen.

Zu § 8 Abs. 2:

Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind die Finanz- und Stellenpläne jeweils bis zum 15. November dem Kuratorium vorzulegen. Daran soll sich auch in Hinkunft nichts ändern. Die Jahresendeschemen und die langfristigen Programmpläne sollen jedoch in Hinkunft vom Publikumsrat in Zusammenarbeit mit dem Generalintendanten erstellt werden. Der Publikumsrat erhält auch die alleinige Kompetenz, die Programmrichtlinien auszuarbeiten und allfällige Abänderungen daran vorzunehmen.

Zu § 8 Abs. 3 und 4:

Im Sinne einer besseren Systematik werden im Abs. 2 die zustimmungspflichtige internen Rechtshandlungen zusammengefasst (Finanzplan und Stellenplan). Im Abs. 3 hingegen sind die gemäß § 95 Abs. 5 AG zustimmungspflichtigen Geschäfte zusammengefasst, wobei allerdings zu bedenken ist, dass aufgrund der Rechtsform des ORF ein der Satzung der AG vergleichbares Regulativ, das die Genehmigungspflicht ausweiten kann, fehlt. Es wurden in diesem Absatz daher jene Geschäfte als zustimmungspflichtig aufgenommen, die schon bisher (im Abs. 2) enthalten waren und über die im § 95 Abs. 5 AG angeführten Geschäfte hinausgehen.

Da die Wertgrenzen seit dem Jahr 1974 nicht angepasst wurden, erfolgte ausserdem entsprechend der Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, eine Anpassung der Wertgrenzen.

Die Neuordnung des Informationsflusses zwischen Generalintendant und Kuratorium entspricht der aktienrechtlichen Regelung im Verhältnis der Organe Vorstand und Aufsichtsrat.


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Zu § 12:

Der Generalintendant trägt als Alleingeschäftsführer (§ 10 Abs. 1) die gesamte Gebarungsverantwortung. Diese umfassende Verantwortung erfordert auch eine durch das Weisungsrecht gewährleistete Entscheidungsmöglichkeit. Die leitenden Funktionsträger (Direktoren und Landesintendanten) haben die Geschäfte ihres Aufgabenbereiches wie bisher selbständig zu führen und sind nur an Weisungen des Geschäftsführers gebunden. dies gilt natürlich nicht für die Landesintendanten bezüglich der Programmgestaltung, die in ihrer Verantwortung liegt (§ 12 Abs 2) Ihre Selbständigkeit bleibt dadurch gesichert, dass sie sich für den Fall, dass der Generalintendant ihren Vorschlägen nicht Rechnung trägt, wie bisher an das Kuratorium wenden können (§ 12 Abs. 3).

Zu § 13 Abs. 2 und 3:

Im Sinne einer weiteren Entpolitisierung wurden die Unvereinbarkeitsbestimmungen für alle leitenden Funktionsträger vereinheitlicht und strenger gefasst. Zum Generalintendanten, Direktor oder Landesintendanten und leitenden Angestellten dürfen Personen nicht bestellt werden, die eine der in Art. 147 Abs. 4 B-VG genannten Funktionen innehaben oder in den letzten Jahren innegehabt haben.

Zu § 15:

Die Hörer- und Sehervertretung hat in einem am 13.9.1994 einstimmig beschlossenen Reformkonzept die Änderung der Gremiumsbezeichnung entsprechend dem Schweizer Vorbild in "Publikumsrat" vorgeschlagen. Dem Gremium erscheint die Bezeichnung Rat aussagekräftig und richtiger als das Wort Vertretung. Vom Publikum statt von Hörern und Sehern zu sprechen ist prägnanter und ermöglicht auch eine geschlechtsneutrale Bezeichnung, die bereits von der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen bei der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten angeregt worden ist.

Die derzeitige Festlegung der Anzahl der Mitglieder der Hörer- und Sehervertretung mit 35 wurde nämlich durch die politische Realverfassung (mehr als drei Parlamentsparteien) derogiert. Ausserdem soll die Anzahl des Publikumsrates vermindert werden, um ein effizienteres Arbeiten zu ermöglichen. Weiters soll die Bestellung für den Publikumsrat nicht mehr von den Sozialpartnern sondern von Organisationen und Verbänden, die wesentliche Bevölkerungsgruppen repräsentieren, vorgenommen werden. Dazu zählen insbesondere die Frauen- und Jugendorganisationen sowie Seniorenverbände. Ausserdem soll gewährleistet sein, dass gesellschaftspolitisch entscheidende Belange im Publikumsrat vertreten sind, wie z.B. die Umweltorganisationen sowie Kulturinitiativen. Im Gesetz wird darüber hinaus darauf Bedacht genommen, dass den gesellschaftlichen Minderheiten, wie z.B. die Behinderten oder ethnischen Minderheiten im Publikumsrat eine Vertretung eingeräumt wird. In Hinkunft sollen alle anerkannten Religionsgemeinschaften gemeinsam zwei Mitglieder entsenden dürfen. Das Bestellungsrecht der Rechtsträger der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit im Bereich der politischen Parteien soll gleich bleiben. Das Recht des Bundeskanzlers, Mitglieder zu bestimmen, soll auf fünf Personen eingeschränkt werden. Dabei soll der Bundeskanzler insbesondere darauf Bedacht nehmen, durch sein Nominierungsrecht Bevölkerungsgruppen, die im Publikumsrat noch nicht vertreten sind, zu berücksichtigen.

Wie das Kuratorium soll natürlich auch bei der Bestellung des Publikumsrates darauf geachtet werden, dass nach Möglichkeit die Hälfte der Mitglieder Frauen sind. Dies entspricht im Übrigen einem Beschluss der bestehenden Hörer- und Sehervertretung.

Zu den § 8 Abs. 1 Z 14, § 16 Abs. 1:

Der Zuständigkeitsbereich des Publikumsrates soll insbesondere in vier Punkten eine Ausweitung erfahren.

a) Da wesentliche Rahmenbedingungen der Programmgestaltung in den jährlichen Finanz- und Stellenplänen festgelegt werden, die dem Gremium aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage nicht


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zugehen, soll das Gremium darüber zeitgleich wie das Kuratorium informiert werden (§ 8 Abs. 2 Z 5) und das Recht erhalten, dazu Empfehlungen an das Kuratorium zu richten (§ 16 Abs. 1 Z 7). Die Antragskompetenz des Generalintendanten und die Zustimmungskompetenz des Kuratoriums bleiben unberührt.

b) Da der Publikumsrat Wahrer der Interessen der Hörer- und Seher ist (§ 15 Abs. 1), ist es nur logisch, dass die Erstellung der Jahressendeschemen und der langfristigen Programmpläne vom Generalintendanten mit dem Publikumsrat und nicht mit dem Kuratorium vorgenommen wird. Diese Regelung ist auch insoferne konsequent, als dem Kuratorium in erster Linie die wirtschaftliche Kontrolle und dem Publikumsrat eher die inhaltliche Kontrolle zukommt.

c) Auch bei der Erstellung der allgemeinen Programmrichtlinien (§ 8 Abs. 2 Z 1) wirkt die Hörer- und Sehervertretung derzeit nicht mit. Da die Schaffung von Programmrichtlinien zu den Grundkompetenzen der Kontroll- und Aufsichtsgremien öffentlich-rechtlicher Rundfunkunternehmen gehört, sollen diese vom neuen Publikumsrat sowie allfällige Änderungen oder Ergänzungen beschlossen werden (§ 16 Abs. 1 Z 6).

d) Ein Schwerpunkt im Aufgabenbereich der Hörer- und Sehervertretung ist die Behandlung von Publikumsbeschwerden. Da die rechtliche Entscheidung über die Frage, ob einzelne Programme den gesetzlichen Auflagen entsprochen haben, der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes obliegt, strebte das Gremium zur Wahrung der Publikumsinteressen die Parteistellung in Verfahren betreffend den gesetzlichen Programm- und Versorgungsauftrag an, um zu Fragen, die die Aufgabenstellung des Gremiums berühren, inhaltlich Stellung nehmen zu können (§ 30 Abs. 1).

e) Dem Publikumsrat soll als Vertreterorganisation der Rundfunkkonsumenten die Möglichkeit eingeräumt werden, hinsichtlich der Aufgaben des ORF Vorschläge an das Kuratorium zu erstatten. Ausserdem soll er das Recht haben, eine Begleitforschung durchzuführen, wobei der Generalintendant die finanzielle Deckung sicherzustellen hat, wobei die Ergebnisse auch veröffentlicht werden sollen.

Zu § 16:

Der Publikumsrat soll in Vertretung der Rundfunkkonsumenten fünf Mitglieder für das Kuratorium nominieren, wobei diese im Sinne der Unvereinbarkeitsregelung nicht Mitglieder des Publikumsrates sein dürfen. Der Publikumsrat soll bei seiner Auswahl insbesondere darauf achten, dass möglichst alle Bevölkerungsschichten im Kuratorium vertreten sind.

Zu § 17:

Hiebei handelt es sich um notwendige Ergänzungen und Präzisierungen der Stellung der programmgestaltenden MitarbeiterInnen des ORF.

Zu § 19:

Es kann zweckmäßig sein, dass der ORF Programmleistungen nicht nur selbst bzw durch Auftragsproduzenten, sondern darüber hinaus durch Tochtergesellschaften erbringt. Für einen solchen Fall ist sicherzustellen, dass die Bestimmungen über die Stellung der programmgestaltenden Mitarbeiter/in gegenüber ihrem Arbeitgeber, also insbesondere das Redakteursstatut und die Wahl einer Vertretung der journalistischen Mitarbeiter/in, auf solche Tochterfirmen ebenfalls Anwendung finden. Um die Gleichbehandlung der in Tochterfirmen tätigen programmgestaltenden Mitarbeiter/in im Verhältnis zu programmgestaltenden MitarbeiterInnen des ORF zu gewährleisten, wurde auch die Geltung des ORF-Redakteurstatuts und die gemeinsame Wahl einer einheitlichen Redakteursvertretung vorgesehen.

Zu § 20:

Es stellt sich die Frage, warum nach wie vor für Rundfunkempfangsgeräte eine eigene Gebühr (für Radios S 60,-- und für Fernseher S 192,--) pro Jahr eingehoben wird, die nichts mit den


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ORF-Gebühren (Programmentgelt nach § 20 ORF-Gesetz) zu tun haben. Diese Gebühr ist im Jahre 1999 durch nichts zu rechtfertigen, zumal auch niemand auf die Idee kommt, für Computer eine Gebühr einzuheben. Es ist absolut gerechtfertigt, dass der ORF von seinen KonsumentInnen eine Gebühr (das sogenannte Programmentgelt) einhebt. Es ist auch durchaus gerechtfertigt, dass die Kabelbetreiber von ihren NutzerInnen ein Entgelt verlangen. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum darüber hinaus allein für die Inbetriebnahme eines Radio- oder Fernsehgerätes eine Gebühr zu entrichten sein soll. Es geht aus dem Gesetz auch nicht hervor, welche Kosten mit diesen Gebühren abgedeckt werden bzw wofür die Gebühren verwendet werden. Diese Rundfunkgebühren sollen daher zum Zwecke der Förderung von lokalen und insbesonderen freien nichtkommerziellen Radios sowie der Förderung von Kulturschaffenden durch den ORF umgewidmet werden. Zu diesem Zweck soll das Rundfunkgebührengesetz novelliert werden wobei für die Förderung der lokalen und freien nichtkommerziellen Radios konkrete Bedingungen festzulegen sind und ein Gesamtbetrag von zumindest 5 Mio Euro für diese Förderung vorbehalten sein soll.

Zu § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 2, § 13 Abs. 1, § 16 Abs. 2 und § 25 Abs. 4:

Diese redaktionellen Änderungen ergeben sich einerseits daraus, dass in Hinkunft statt zwei Direktoren und drei Intendanten eine nicht zahlenmäßige festgelegte Anzahl von Direktoren mit zugehörigen Aufgabenbereichen zu bestellen ist, andererseits durch Änderung der Bezeichnung der Hörer- und Sehervertretung im Publikumsrat. In § 13 Abs 1 Z 2 war hinsichtlich der Bestellungserfordernisse der Gleichstellung von Staatsbürgern das Voraussetzungserfordernis als nicht mehr zeitgemäß und europakonform zu streichen.

Zu § 31a:

Entsprechend der Anregung des Rechnungshofes sollen nicht nur der ORF, sondern auch die Gesellschaften, an denen der ORF zu mehr als 25 Prozent beteiligt ist, vom Rechnungshof geprüft werden können. Angesichts der Erweiterung der Geschäftsfelder des ORF ist dies nur eine logisches Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen. Gleichzeitig müssen die Tochtergesellschaften natürlich verpflichtet werden, dem Kuratorium die jeweiligen Bilanzen und Rechenschaftsberichte über Verlangen vorzulegen, da ansonsten das Kuratorium kaum seiner Aufsichtspflicht nachkommen kann.

Das Gesetz soll mit 1.8.2001 in Kraft treten.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. Gleiche Redezeit. – Bitte.

10.48

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Kollege Cap, als Sie heute hier an diesem Rednerpult gestanden sind (Abg. Mag. Posch: Sind Sie noch Klubobmann?), mit breitem Revers und mit der Plakette "SOS" (Abg. Dr. Cap: "SOS Demokratie"!), und von der Unabhängigkeit des ORF gesprochen haben, habe ich mir vorgestellt, wie es eigentlich den Fernsehzuschauern gehen muss, die heute in der Früh wohlwollend den Fernseher aufdrehen und plötzlich dieses Bild sehen. (Abg. Dr. Pilz: SOS Westenthaler!)  – Cap, "SOS", und er spricht über die Unabhängigkeit des ORF. Der Seher muss ja völlig verwirrt sein, der kann ja nicht glauben, dass das eine Live-Übertragung aus dem Parlament ist, sondern muss sich fühlen, als wäre er im falschen Film, irgendwo zwischen "Untergang der Titanic" – SOS – und Landarzt Dr. Cap, der uns den Rotlauf im ORF erklären will. So ähnlich stelle ich mir das vor. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Kollege Cap fordert mit betont ruhigem und gelassenem Ton eine Seherbefragung des ORF. (Abg. Dr. Cap: Sind Sie noch Klubobmann?) Der größte Fan von "Taxi Orange" trauert dieser Sendung nach, weil es jetzt die wöchentliche Seherbefragung durch den ORF, an der er immer


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so gern teilgenommen hat, nicht mehr gibt. – Herr Kollege Cap! Sie müssen aufpassen! Würde so eine Seherbefragung stattfinden und Sie wären in einer "Taxi Orange"-Sendung, vielleicht wären Sie der Erste, der rausfliegt! Das könnte nämlich passieren! (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Dann hätten Sie schon wieder Ihre Chance verwirkt, Kollege Cap. Das ist das Problem!

Aber ich bin schon dafür. Jawohl! Reden wir über eine Seherbefragung! (Zwischenruf der Abg. Huber. ) Reden wir darüber! Befragen wir die Seher, was sie von den Privilegien im ORF halten, was sie von den Abfertigungen in der Höhe von 25 Monatsgehältern halten, was sie von den Gehältern insgesamt, von den Personalkosten, von den Rücklagen, von den Konsulentenverträgen halten! Jawohl! Befragen wir die Menschen über diese Privilegien! (Abg. Eder: Frag den Bacher, was der für eine Pension hat!) Sie werden Ihre Antwort bekommen, Herr Kollege Cap, wenn Sie diese Volksbefragung machen wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie kommen hier heraus und reden als Cap von der Unabhängigkeit des ORF, wollen eine Volksbefragung dazu machen. Dazu zwei Zitate:

Peter Rabl, Chefredakteur des "Kurier", über Interventionen und "Schutz vor Interventionen" im ORF – weil sich ja die SPÖ so darüber beschwert, dass es jetzt angeblich so viele Interventionen gibt (Abg. Dr. Cap: 22 Mal Westenthaler!)  – wörtlich:

"Wie sich hier" – nämlich Sie – "serienweise die Böcke Gärtnerschürzchen umbinden und zur Verteidigung der ORF-Journalisten antreten, ist tatsächlich ebenso beschämend wie lächerlich." – Das sagt Ihnen Peter Rabl ins Stammbuch.

Oder: Die Tageszeitung "Die Presse" schrieb über Ihren Vorschlag der Volksbefragung wortwörtlich – ich zitiere –:

"Josef Cap ist der Mut der Verzweiflung zu bescheinigen. Es gehört einiges dazu, sich unter dem Mäntelchen einer Volksbefragung über etwas zu empören, an dem die eigene Partei schuld ist. Zur Erinnerung: Die Tatsache, daß das ORF-Kuratorium politisch besetzt ist, wurde unter SPÖ-Federführung zur Meisterschaft ausgebaut. So lange die SPÖ in Zeiten der SPÖ-ÖVP-Regierung auf eine satte Mehrheit im ORF-Führungsgremium kam, war das Polit-Kuratorium sehr genehm." – Solange Sie die Mehrheit hatten! (Abg. Edlinger  – eine Ausgabe des "Kurier" mit der Schlagzeile "ORF-Redakteure wehren sich gegen Polit-Druck" in die Höhe haltend –: Der "Kurier" vom 28. Juni! Politischer Druck von Westenthaler und Schüssel! Zitieren Sie!)

Und weiters: "Die Entpolitisierung ist überfällig – aber sicher kein Thema, das sich die SPÖ auf die Fahnen heften kann, ohne lächerlich zu wirken." – Zitatende.

Herr Kollege Cap! Sie können es sich aussuchen! "Bock mit Gärtnerschürzchen" oder "lächerlich" – eines von beiden! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Herr Kollege Cap hat diese interessante Aktion "SOS" heute nicht erklärt, nur gestern, aber vielleicht sind heute neue Zuseher dabei. (Abg. Edlinger  – in Anspielung auf die Kleidung des Redners –: Politischer Druck im weißen Sakko! – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Sie müssen das also schon ein bisschen erklären! Aber Sie stehen nur da, haben eine Plakette mit rotem Schriftzug "SOS" oben, und kein Mensch weiß, was Sie eigentlich damit meinen! Das kann man interpretieren als "Sozialisten ohne System" – angesichts des Chaos bei Ihnen. SOS! Es ist ja alles möglich, was diese Abkürzung anlangt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Herr Stanzel vom "Kurier" nimmt Ihnen diese "SOS Demokratie"-Aktion auch nicht ab, der schreibt nämlich über diese Aktion und Ihre Argumentation, Herr Kollege Cap, Folgendes:

"Das ist die Fortführung jener Argumentation, die vor einem Jahr die Regierungsbildung begleitete und die dem Geist der ,Sanktionen‘ entsprach:" – Sehr interessant: "die dem Geist der ,Sanktionen‘ entsprach"!


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Dann schreibt Ihnen Herr Stanzel vom "Kurier" – Sie wissen, kein Freund von mir oder von der FPÖ – noch ins Stammbuch (Abg. Edlinger  – neuerlich die Ausgabe des "Kurier" in die Höhe haltend –: Redakteure wehren sich gegen politischen Druck!):

"Wenn Cap meint, die SPÖ habe nie mit ,Drohungen‘ bei ORF-Journalisten interveniert, dann stimmt das nicht. Solche Fälle gab es. Etwa jenes Ex-ZiB-Redakteurs, der vom damaligen Sprecher des SPÖ-Kanzlers aufgefordert wurde, im Interesse seiner beruflichen Zukunft über gewisse Themen nicht mehr zu berichten." (Abg. Kiss: Unglaublich! – Abg. Achatz: Das ist keine Intervention, das ist pure Erpressung!) "Im Interesse seiner beruflichen Zukunft nicht mehr zu berichten" – eine Aufforderung der SPÖ!

Ich gebe ihm Recht! Selbstverständlich hat es diese Drohungen, hat es Interventionen von Ihnen gegeben!

Dann aber sitzt Herr Kollege Cap in der "Pressestunde" und sagt auf die Frage: Na, hat die SPÖ nie interveniert?, nicht: Wir von der SPÖ haben beim ORF nicht interveniert und nicht gedroht! (Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP), sondern er sagt etwas anderes, nämlich: Wir von der SPÖ wollten bei unseren Anrufen immer nur überzeugen! (Neuerliche Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Deswegen, weil der Cap eben die Redakteure "überzeugen" wollte und auch weil er heute sozusagen seine erste Parlamentssession hat und weil das gar so unglaublich ist, was er da gesagt hat, habe ich mir gedacht, ich schenke ihm heute ein Buch (der Redner hält ein Buch in die Höhe): Harry Holzheu "Ehrlich überzeugen", Untertitel: "Aktiv zuhören", "Souverän verhandeln", "Sicher gewinnen". Auf der Rückseite steht: "Bluffen Sie nicht, treten Sie ehrlich auf!", "Das richtige Buch zum richtigen Zeitpunkt". – Das werde ich Ihnen heute überreichen, Herr Kollege Cap. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wenn Sie durch das Kapitelverzeichnis gehen, sehen Sie, dass Sie Ihre Überzeugungsarbeit perfektionieren können, denn darin gibt es Kapitel wie: "Ihre kommunikative Kompetenz", "Ihre emotionale Intelligenz", "So wie Sie sind, wirken Sie auf andere" (Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP), "Überzeugen Sie durch Souveränität", "Werden Sie selbstbewusst", "Reden Sie nicht, lassen Sie es reden" – das ist auch spannend! –, "Die ersten Sekunden entscheiden", "Wie Sie Ihre Ausstrahlung verstärken".

Am Schluss des Kapitelverzeichnisses heißt es – das ist etwas ganz Interessantes! –: "Niemand lässt sich manipulieren", und das letzte Kapitel heißt – da können Sie dann Hand in Hand mit Kollegen Gusenbauer Ihre Überzeugungsarbeit erklären –: "Partnerorientiertes Wiederholen". (Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)  – Viel Spaß mit diesem Buch! Ich wünsche Ihnen alles Gute bei der Lektüre dieses Buches, Herr Kollege Cap. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sie haben ja nichts ausgelassen! Sie haben diesen ORF jahrelang als sozialistisches Propagandainstrument missbraucht. Doch dieses Gesetz, das wir heute beschließen werden, macht dem "Rotfunk" ein Ende. Es ist jetzt Schluss mit dem "Rotfunk", es kommt jetzt der "Österreichfunk", meine Damen und Herren! Das ist das Ergebnis dieses Gesetzes! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Herr Kollege Cap! Haben Sie Ihre brutalsten Interventionen im ORF vergessen? (Abg. Grabner: "1 Milliarde"-Klage!) Haben Sie vergessen, dass Sie allein bei den Wahlen zum Generalintendanten im Jahre 1994 Regie geführt haben? Die Journalisten haben den Herrn Cap, der, damals Bundesgeschäftsführer, dort Regie geführt hat, bei der Wahl gefragt: Herr Bundesgeschäftsführer Cap, warum wehren Sie sich eigentlich dagegen, dass die Parteisekretäre aus dem Kuratorium herauskommen sollen? – Cap wehrt sich und sagt wörtlich: Das ist ja klar. "Wollen Sie vielleicht die sogenannten unabhängigen Medienmanager von Bertelsmann und WAZ drinnen sitzen haben?"

Er verteidigt es, dass die Parteisekretäre und die Politiker im ORF-Kuratorium sitzen! Weiter heißt es dann im "profil 13/94":


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"Die Wortmeldung Caps wurde dann auch mit zynischen Bemerkungen von ORF-Mitarbeitern quittiert." – Und ein ORF-Mitarbeiter sagte, wortwörtlich zitiert:

"Der" – nämlich Cap – "redet wie der Egon Krenz in den letzten Tagen der DDR". – Ein ORF-Journalist hat Sie so bewertet, als Sie beim ORF intervenierten! (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Schweitzer: Er schaut ihm auch ähnlich, dem Krenz!)

Oder haben Sie schon vergessen, dass bei diesen Wahlen zum Generalintendanten Herr Karl Krammer, damals Vranitzky-Sekretär, wohlwollend Regie geführt hat? Oder haben Sie vergessen, dass im "profil" 1994 geschrieben wurde:

"Deutlichere Worte fand SP-Bundesgeschäftsführer Josef Cap im Vier-Augen-Gespräch mit seinem Gegenüber Molterer" – nämlich von der ÖVP. (Abg. Dr. Jarolim: Ist das Ihre Abschiedsrede?)  – Und er drohte! – "Entweder, drohte der Rote" – nämlich Cap –, "die ÖVP akzeptiere die Pläne der Sozialdemokraten" – nämlich zur Wahl des Generalintendanten –"oder wir machen es alleine." – Ja, wir machen es alleine, wir installieren unseren sozialistischen Generalintendanten: Das war Ihr Plan! (Zwischenruf der Abg. Huber. )

Oder haben Sie vergessen, dass etwa Bundeskanzler Vranitzky und sein Sekretär den hochkompetenten Wirtschaftsjournalisten Barazon deshalb aus einer "Pressestunde" hinausreklamiert haben, weil sich Barazon wenige Tage vorher erlaubt hatte, einen kritischen Artikel über Vranitzky zu schreiben. Haben Sie vergessen, dass Sie interveniert haben, dass Barazon nicht in die "Pressestunde" eingeladen wird?

Haben Sie vergessen, dass ein amtierender ORF-Generalsekretär namens Rudas noch in seiner Zeit als ORF-Generalsekretär bereits die Regierungserklärung des damaligen kommenden Bundeskanzlers Viktor Klima im ORF-Büro geschrieben hat?

Haben Sie vergessen, dass es etwa die SPÖ war, die interveniert hat, sogar einen Tag nach dem Selbstmord des Herrn Praschak – ich zitiere aus dem "profil" Nr. 20/97–:

"Nur die SPÖ hält sich mit öffentlichen Attacken über die Berichterstattung des ORF auffallend zurück. Sie hat es nicht nötig, denn sie agiert noch auf die gute alte Art. Da und dort ein kleiner Anruf, platziert an der richtigen Stelle, und die Berichterstattung läuft wie geschmiert." – So schrieb das "profil".

Und weiters heißt es da: "Am Morgen nach dem Selbstmord des SP-Bankers Gerhard Praschak kam aus der SP-Spitze der zarte Hinweis" – nämlich an den ORF –, "man könnte doch die Exfrau des Kontrollbankers interviewen. Die – und das wussten alle SPÖ-Politiker – würde vor dem Hörfunk-Mikrophon und der Kamera keinen wirklich guten Eindruck machen. Das wiederum passte zur Strategie der Randa- und Klima-Berater, die den Selbstmord Praschaks als Tat eines verwirrten und psychisch seit langem labilen Menschen hinstellen wollten. Auch der Kanzler selbst soll im Fall Praschak bei ORF-Gewaltigen vorstellig geworden sein." – Zitatende. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist ja ein Wahnsinn!)

Das ist die brutalste und menschenverachtendste Intervention, die es jemals beim ORF gegeben hat, Herr Kollege Cap! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Haigermoser: Das ist ja ungeheuerlich!)

Ich könnte jetzt zu zitieren fortfahren und weitere Beispiele bringen – und wir werden das auch machen! Da jetzt von Veröffentlichung von Interventionen gesprochen wird: Wir haben eine Reihe von über 50 Interventionen dokumentiert (Abg. Mag. Schweitzer: Das Sündenregister!), die auch in den Medien ihren Niederschlag gefunden haben. Wir werden das veröffentlichen (Abg. Öllinger: Ihre eigenen?), wir werden das den Journalisten zur Verfügung stellen, weil Ihnen das schon ein bisschen Ihr Spiegelbild hinhält.


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Sie haben diesen ORF missbraucht, Sie haben ihn für Ihre parteipolitischen Zwecke verwendet! Doch damit ist ab heute Schluss! Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herr Kollege Cap! "Politiker werden den ORF verlassen", schreibt die "Kronen Zeitung". Ein erster richtiger Schritt in die richtige Richtung! – So ist es auch! (Abg. Dr. Petrovic: Was ist mit Ihrer Klage?) Das neue Gesetz lässt es nicht mehr zu, dass Sekretäre, Politiker, Abgeordnete, Landtagssekretäre, Parteisekretäre oder sonstige im ORF sein werden. (Abg. Öllinger: Erzählen Sie etwas über Ihre Klage!) Es ist auch der Umbau vom Politbetrieb zu einem unabhängigen Wirtschaftsunternehmen, der damit stattfindet. Den wollen wir machen!

Sie wollten genau das Gegenteil. – Mir liegt hier der Antrag der Abgeordneten Kostelka und Schieder für ein ORF-Gesetz aus dem Jahre 1999 vor. (Abg. Öllinger: Erzählen Sie etwas zur Klage, bitte!) Wissen Sie, was darin steht? – Weil Herr Kollege Cap das so kritisiert, darf ich Ihnen das auch sagen. – Ein Stiftungsrat soll eingerichtet werden! Aber nicht nur das! Wissen Sie, wie sich dieser Stiftungsrat zusammensetzen sollte? – Gut zuhören! Der Stiftungsrat soll beinhalten:

"1. Fünfzehn Mitglieder werden von der Bundesregierung unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der politischen Parteien im Nationalrat unter Bedachtnahme auf deren Vorschläge bestellt, ..."

 

Wissen Sie, was die SPÖ wollte? – Sie wollte nicht weniger als 15 Parteipolitiker in den Stiftungsrat entsenden und sich den ORF einmal mehr unter den Nagel reißen. (Abg. Öllinger: Was ist mit der Klage? Erzählen Sie etwas!) Ich bin froh, dass Sie nicht mehr in der Regierung sind und dass Sie diese Einflussnahme nicht mehr vornehmen können, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Mit 1. Jänner 2002 – und das ist das Großartige – wird tatsächlich ein neues Medienzeitalter hier in diesem Land beginnen, ein Medienzeitalter, in dem 17 Jahre nach Deutschland und drei Jahre nach Albanien endlich auch in Österreich als letztem Land Europas Privatfernsehen möglich gemacht wird. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Und es wird noch etwas gemacht. Weil Sie sich immer so für die Menschenrechte einsetzen, vor allem die Grünen: Wissen Sie, was gemacht wird? – Es wird endlich dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus dem Jahre 1993 bezüglich einer Klage gegen das ORF-Monopol Rechnung getragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat auf Grund einer Klage, die von Jörg Haider und von der FPÖ betrieben worden ist, festgestellt, dass dieses ORF-Monopol menschenrechtswidrig ist. Sie von den Grünen haben zusammen mit der SPÖ acht Jahre lang gegen diese menschenrechtswidrige Situation überhaupt nichts unternommen! (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Petrovic und Öllinger. ) Wir werden dieses Gesetz jetzt umsetzen und werden dem Rechnung tragen. Das betrifft auch ein Menschenrecht, Herr Kollege von den Grünen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Der Föderalismus wird gestärkt, die Bürgernähe wird durch die Direktwahl von sechs Räten ebenfalls gestärkt. Wir werden auch dazu beitragen, dass letztlich die wirtschaftliche Unabhängigkeit gegeben ist.

Herr Kollege Cap, ich sage das auch ganz offen: Jawohl, ich bin auch für eine Gebührensenkung, und zwar deshalb, weil die ORF-Führung einen Tag vor dem Hearing eine Bilanzpressekonferenz abgehalten hat, im Rahmen derer sie der staunenden Öffentlichkeit quasi ihre Geldsäcke auf den Tisch gelegt und gesagt hat: 3 Milliarden Schilling an Rücklagen, Milliarden an Werbeeinnahmen. – Warum hat dann nicht der Gebührenzahler das Recht, dass seine Gebühren gesenkt werden? Wieso sind Sie dagegen? Wieso sollen sie erhöht werden? Das verstehe ich nicht, Herr Kollege Cap. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist tatsächlich ein großer Wurf. Der Herr Generalintendant wird ja am Küniglberg im 6. Stock dieser Debatte wahrscheinlich ordentlich zuhören. Ich verstehe eines nicht, Herr Generalintendant Weis (Abg. Dr. Jarolim: "Ordentlich" zuhören! –


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Abg. Dr. Martin Graf: "Eurolim"!), nämlich wie Sie dieses schöne Land, seine demokratische Kultur und seine demokratische Medienkultur in mehreren Interviews mit tschechischen, mit Prager Verhältnissen vergleichen können! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das verstehe ich nicht, und ich sage Ihnen ganz offen (Abg. Edlinger: Die Säuberung in den Redaktionsstuben!): Jeder Demokrat, der hier gewählt in diesem Hohen Haus sitzt, müsste sich eigentlich dagegen verwahren, dass einer der mächtigsten Männer dieses Landes, der amtierende Generalintendant des ORF, Österreich und seine Demokratie mit Prager und tschechischen Verhältnissen gleichsetzt. (Abg. Dr. Petrovic: Also doch Klage!) Das weisen wir zurück, und das lehnen wir ab, Frau Kollegin Petrovic! Ich weiß schon, dass Ihnen das gefällt. Uns gefällt das nicht. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dieses Gesetz stärkt den ORF, seine Unabhängigkeit, seine Wirtschaftlichkeit und ist zukunftsweisend für alle. (Lang anhaltender Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Petrovic: Kein Wort zur Klage! – Abg. Ing. Westenthaler überreicht Abg. Dr. Cap das zuvor auf das Rednerpult gestellte Buch.)

11.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Bundeskanzler Dr. Schüssel. – Bitte. (Abg. Mag. Schweitzer  – in Richtung des Abg. Dr. Cap –: Josef, vier zu null! Zwei Tore für uns und zwei Eigentore! Schüssel holt aus zum fünf zu null!)

11.04

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es ist wahr, dass einst in den sechziger Jahren ein Volksbegehren, das erste wirklich erfolgreiche Volksbegehren in der Geschichte der Zweiten Republik, einen unabhängigen Rundfunk erzwungen hat, was auch umgesetzt wurde, der aber in der Kreisky-Zeit wiederum wesentliche Freiheitselemente verloren hat. Was wir tun wollen beziehungsweise getan haben, ist, dass wir mit Hilfe der besten Köpfe in diesem Land – einige sitzen hier auf der Galerie: Gerd Bacher, Alfred Payrleitner, Heinrich Keller, Fritz Csoklich – versucht haben, inhaltlich ein Gesetz zu zimmern, das tatsächlich auch Qualitätskriterien und einem modernen Medienbegriff – denn vieles hat sich seit den sechziger Jahren verändert – standhält.

Erstens: Der ORF wird durch dieses Gesetz nicht geschwächt – im Gegenteil! Ich glaube, er wird stärker, er wird freier. Das radikal Neue an diesem Gesetz ist, dass, wenn es in Kraft tritt, zwölf Politiker und Parteiangestellte das Kuratorium beziehungsweise den Stiftungsrat verlassen müssen. Mit diesem Gesetz wird der ORF aber auch innerlich freier, denn er hat sich ja auch selbst in Abhängigkeiten begeben. Das muss man hier auch offen aussprechen. Es gab Netzwerke mit und wechselseitige Abhängigkeiten von den großen Medien. Ich halte das nicht für gut für einen öffentlich-rechtlichen Radio- oder Fernsehbetrieb. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich habe hohen Respekt vor den Leistungen, vor den wirtschaftlichen Leistungen der großen Medienmoguln in Österreich. Aber es soll nicht vermischt werden – hier der öffentlich-rechtliche ORF und dort privatwirtschaftliches Engagement. Das gehört klar getrennt. Insofern wird der ORF in doppelte Richtung freier. Er wird transparenter. Es wird keine Mauschelgeschäfte mehr geben, die nicht transparent abgerechnet werden. Er wird freier nach innen und nach außen. Das ist gut so und wird letztlich auch von den Bürgern sehr geschätzt werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zweitens: Der ORF wird besser werden, denn das ist ja der Sinn des mühsam und sehr sorgfältig formulierten Programmauftrages. Es will ja niemand ein schlechteres Programm. Eines muss ich schon sagen, Frau Abgeordnete Petrovic und Josef Cap: Sind denn Qualität und ein anspruchsvolles Programm nicht etwas, was jeder Österreicher, der am Abend entweder Radio hört oder fernsieht, möchte? – Dafür zahlt er doch seine Gebühren, um eben ein anspruchsvolles Programm und Qualität geboten zu bekommen. (Abg. Dr. Petrovic: Ja! Ja! – Abg. Dr. Jarolim: Ist Westenthaler Qualität?)


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Der ORF war ja nicht so schlecht, meine Damen und Herren. In den Zeiten eines Gerd Bacher, aber auch später, war der ORF berühmt für seine europaweiten Innovationen (Abg. Öllinger: Krawattenzensur!), ob das der Informationsauftrag war oder ob das bestimmte Sendungstypen waren. Da war doch der ORF eigentlich jene Anstalt, an der sich viele andere öffentlich-rechtliche Sender orientiert haben. Frage: Ist das heute auch noch so? Diese Frage – Qualität und anspruchsvolle Programme – muss doch unser gemeinsames Ziel sein. Und das wollen wir mit diesem neuen Programm auch sicherstellen.

Ich glaube, dass der ORF auch wirtschaftlich nicht geschwächt wird, auch wenn Österreich jetzt bunter wird. Zum ersten Mal – Peter Westenthaler hat darauf hingewiesen –, 17 Jahre nach Deutschland, wird jetzt bundesweites Privatfernsehen, und zwar österreichisches Privatfernsehen  – nicht nur über das Kabel verteilt – möglich sein.

Eines sage ich hier auch sehr offen. Ich nehme jene Programmmacher, jene privaten Programmmacher, die sich heute mühsam anstrengen, aber per Gesetz nicht die Möglichkeit haben, ihre Sendungen terrestrisch zu verbreiten, in Schutz. Warum sollen sie nicht auch ein österreichisches Programm mit einer österreichischen Programmkomponente senden können?

Eines ist mir auch in den letzten Jahren aufgefallen: Eine Milliarde Schilling ist an Werbevolumen in die so genannten Österreich-Fenster von Kabel- oder Satellitenprogrammen abgeflossen. Diese eine Milliarde Schilling – oder wenigstens ein größerer Teil davon – hätte durch österreichisches Privatfernsehen durchaus hier in Österreich in einem Programmschema Platz gehabt. Und das wollen wir nun ermöglichen. Daher wird Österreich durch dieses Gesetz auch bunter und freier. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es gab viel Kritik: Der ORF wird das nicht aushalten. Er wird wirtschaftlich geschwächt werden. Er bekommt Auflagen und bestimmte Einschränkungen in der Werbung. – Dazu stehe ich 100-prozentig, denn ein öffentlich-rechtlicher Sender darf eben nicht alles tun, was ein privater tut. Dafür hat er das Recht, Gebühren – und gar nicht wenig an Gebühren, 5 Milliarden Schilling – von seinen Hörern und Sehern einzubehalten.

Nur, die Wahrheit – und ich bin ja immer für die Versachlichung der Diskussion – ist Folgende: Der ORF hat gerade eine Rekordbilanz vorgelegt, die sich sehen lassen kann. Dafür ist sicherlich auch der Geschäftsführung zu gratulieren – neidlos und von allen Fraktionen zu gratulieren. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim. )

Die Basis dieser Rekordbilanz im vorigen Jahr waren 35 Minuten Werbung pro Fernsehkanal und etwa 140 Minuten im Radio. Ab jetzt, bitte, wird der ORF auf jedem Fernsehkanal nicht 35 Minuten, sondern 42  Minuten Werbezeit haben; und er kann das auf das gesamte Jahr durchrechnen. Jeder, der behauptet, durch dieses Gesetz würde der ORF geschwächt, kann keine Bilanz lesen, meine Damen und Herren! Ich sage das hier sehr direkt und brutal. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ein Zweites sage ich hier auch sehr offen: Auch wir haben verzichtet – nicht nur, dass Politiker aus dem Stiftungsrat hinaus müssen, dass in ihm keine Ministersekretäre mehr Platz haben, wir verzichten auch auf Belangsendungen zur wichtigsten Sendezeit, die bisher kostenlos ausgestrahlt werden mussten. Alleine dieser Verzicht auf die Gratisbelangsendungen kostet alle politische Parteien zusammen in einer Legislaturperiode – würde ich einmal sagen – mehr als 100 Millionen Schilling. Diese Zeit kann der ORF natürlich kostengünstig verkaufen, nämlich in der Prime Time an private Kunden. Das heißt, er bekommt zusätzlich, jedenfalls in der Placierung, einen enormen Vorteil, den er hoffentlich auch nützen wird.

Alle Legenden, der ORF werde ausgehungert, der ORF werde geschwächt, werde wirtschaftlich nicht überleben, sind lächerlich. Das ist weder beabsichtigt und wird auch nicht stattfinden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Abgeordneter Cap! Sie sind mit dem langen Zeigefinger hergekommen. Ich sage Ihnen: Jeder, der mit dem Zeigefinger auf andere zeigt, sollte immer bedenken, dass drei Finger auf einen selber zeigen. Genau das ist auch in Peter Westenthalers Redebeitrag hervorragend zum


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Ausdruck gekommen: Niemand in diesem Saal ist keusch, niemand ist vor der Versuchung gefeit, auf der größten Medienorgel zu spielen und natürlich seine Botschaft placieren zu wollen. Das ist doch ganz klar. Wir kämpfen genauso wie andere Gruppen um Sendezeiten und um Marktanteile in Informationssendungen.

Es geht im Wesentlichen um folgende Frage: Wie können wir Rahmenbedingungen dergestalt schaffen, dass die objektive Information in der Dichte, in der Tiefe, in der Breite gesichert ist, ohne dass dabei in irgendeiner Weise unzumutbare Pression auf Journalisten – die niemand von uns will und niemand wollen darf! – entsteht?

Ich meine, dieses Gesetz schützt in einer hervorragenden Art und Weise die journalistischen Mitarbeiter. Es wird das Recht und die Pflicht zur Unabhängigkeit und zur Objektivität festgeschrieben – zum ersten Mal voll und klar verankert! Auch dafür ist den Autoren in hohem Maße zu danken. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich sage Ihnen sehr offen: Im neuen Stiftungsrat – wir haben ja jetzt schon ein Zeichen innerhalb der Bundesregierung dafür gesetzt, wie wir ihn besetzen – ist niemand dabei, der sich von uns irgendetwas anschaffen lässt. Glauben Sie doch nicht, dass ein Kuratoriumspräsident wie Universitätsprofessor März auf Knopfdruck irgendetwas tut; oder dass sich Helga Rabl-Stadler oder Agnes Husslein oder die Kulturmanagerin aus St. Pölten, Frau Steiner, irgendetwas anschaffen lassen! (Abg. Dr. Cap: Na klar!) Das ist doch lächerlich.

Die Wahrheit ist: Durch das Nicht-mehr-vertreten-Sein eines Josef Cap, eines Peter Westenthaler oder eines Andreas Khol wird natürlich die Spannung in den Debatten im Stiftungsrat herausgenommen werden. Es wird nicht mehr ein kleines Parlament sein, in dem vieles in einer ungeheuren Aggression und auch Pointiertheit diskursiv, konfrontativ zum Ausdruck gebracht wird. (Abg. Dr. Khol: Stimmt!) Es wird sich ein ganz neuer Teamgeist entwickeln – und der ist auch vom Gesetz gewollt. Jeder Stiftungsrat haftet in Hinkunft, genau wie im Aktienrecht, mit seinem Vermögen für die Entscheidungen, die er trifft – und das ist entscheidend! Auch das macht den ORF freier und unabhängiger von politischen Einflussnahmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das, Frau Abgeordnete Petrovic, ist auch der Grund dafür, warum es keine geheimen Abstimmungen mehr geben kann, weil es das Aktiengesetz eben nicht zulässt. Ich habe das gestern in der Beantwortung der Dringlichen Anfrage ja ausführlich und wörtlich zitiert. In jedem Kommentar zum Aktiengesetz steht geschrieben:

Durch die Haftungsbestimmungen der Aufsichtsräte ist eine geheime Abstimmung, die die persönliche Haftung eben nicht mehr transparent macht, nicht mehr zulässig. – Zitatende.

Es ist mir lieber, dass wir dem ORF ein klares Wahlsystem geben, das er übrigens immer selbst gefordert hat, nämlich weg mit diesem einjährigen "Lame-duck-Effekt", dass der Generalintendant oder jene, die es noch werden wollen, nichts mehr entscheiden können oder nichts mehr tun können, weil sie quasi längst ihre Wahlkapitulationen abgeben müssen, weil sie am Anfang eine Zweidrittelmehrheit brauchen, dann eine provisorische Wahl, dann eine endgültige Wahl – neun Monate Unsicherheit im ORF. Das fällt jetzt alles weg.

In Hinkunft wird mit einfacher Mehrheit entschieden, jeder Stiftungsrat haftet für die Qualität seiner Entscheidung, mit Zweidrittelmehrheit kann er abgewählt werden. Das ist das System, das der ORF eigentlich immer selbst haben wollte. Wir geben es ihm, und das halte ich für einen riesigen Fortschritt gegenüber Ihrem Stiftungsentwurf, dem Entwurf Josef Cap oder Alfred Gusenbauer. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zur Qualität auch ein Wort. Da zitiere ich jetzt einen, der völlig unverdächtig ist, nämlich Gerfried Sperl, der im "Standard" Folgendes geschrieben hat:

"Dass Wolfgang Schüssel in dieser Zeitung in Schutz genommen wird, ist selten." – Stimmt. – In der Debatte um die Zukunft des ORF ist aber genau das notwendig, weil der Bundeskanzler einer der wenigen Politiker ist, die den ORF nicht an die Medien-Gewaltigen dieser Republik


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ausliefern möchten. ... Der wirkliche Skandal in der Diskussion um die ORF-Zukunft ist, dass die Kernaufgabe einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, der Programmauftrag, plötzlich vom Generalintendanten selbst als Ruf- und Imageschädigung gegenüber der Werbewirtschaft bezeichnet wird."

Meine Damen und Herren! Ich will einen ORF, der Qualität aushält, der jeden Wettbewerb mit den Konkurrenten im In- und Ausland gewinnt, weil er besser ist als die anderen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Und bei einer Führung, die das selbst abschwächt und sagt, wir können das nicht, das schadet uns, das schwächt uns, frage ich mich: Ist eine solche Führung diesem internationalen Wettbewerb wirklich gewachsen? – Diese Frage ist zulässig, sie wird vom Stiftungsrat zu beantworten sein und nicht von einem Politiker, den das überhaupt nichts angeht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die heimischen Filmschaffenden werden durch das Privatfernsehen mehr Möglichkeiten bekommen. Gott sei Dank! Heute ist es so, dass viele österreichische Produktionen oder Co-Produktionen mit RTL, mit SAT 1 oder mit anderen Sendern gemacht werden, natürlich auch mit öffentlich-rechtlichen. Wo steht denn geschrieben, dass da ein Filmauftrag weniger erteilt wird? Wir sind nur spät dran, meine Damen und Herren! Und das müssen sich all jene zuschreiben, die jahrelang verhindert haben, dass es eine ordentliche medienpolitische Diskussion gibt.

Das ist wahr, dieser Vorwurf trifft; und endlich handeln wir, entscheiden wir. Ich moderiere nicht als Regierungschef, ich entscheide! Ich stecke dafür Kritik ein, das ist part of the job, das gehört zum Beruf, das nehme ich gerne auf mich, wenn dadurch etwas Positives geschieht.

Mit dem heutigen Gesetz, meine Damen und Herren, gehen wir medienpolitisch in eine hochinteressante Zukunft mit mehr Anbietern, mit mehr Vielfalt, mit einem starken ORF, der wirtschaftlich und in der Unabhängigkeit gesichert ist. Daher: Jeden Respekt für die Mitarbeiter, die auch durch bestimmte Forderungen, die wir erfüllt haben, optimal abgesichert sind.

Ich freue mich schon darauf, dass das Hohe Haus dieses Gesetz heute beschließen wird. Ein wichtiges Kapitel in unserem Regierungsprogramm "Österreich neu regieren" wird damit Wirklichkeit. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol: Bravo!)

11.18

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schieder. Die Redezeit beträgt ab nun 10 Minuten. – Bitte. (Abg. Mag. Schweitzer  – in Richtung des Abg. Dr. Cap –: Josef, fünf zu null! – Rufe bei den Freiheitlichen: Fünf zu null!)

11.19

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren der Bundesregierung! Hohes Haus! Es tut mir Leid, dass der Herr Bundeskanzler und ehemalige Außenminister einen wichtigen Aspekt nicht beleuchtet hat. Ein kleines Land tut sich in der Welt schwerer als große Länder, seine Identität zu erhalten, seine Kultur zu verbreiten, eine positive Rolle zu spielen und damit seinen Bewohnern mehr und bessere Chancen zu geben. Das ist in einer sich immer mehr globalisierenden Welt ein wirklich schwieriges Unterfangen.

Es ist noch schwerer, wenn man es als kleines Land mit einem mehr als zehnmal so großen Nachbarn zu tun hat, der dieselbe Sprache spricht und in ihr Kultur, Kunst und Unterhaltung produziert und vermarktet. Österreichische Buchverlage, Zeitschriften und Zeitungen wissen ein Lied davon zu singen.

Es ist daher eine kleine europäische Sensation, dass es Österreich in einem Bereich gelungen ist, nicht nur dieser Konkurrenz standzuhalten, nicht bloß zu überleben, sondern eine anerkannte, positive, starke Rolle zu spielen – mit dem ORF, seinen Fernseh- und Hörfunkprogrammen und seinem Online-Dienst. Das ist nicht bloß dem derzeitigen Generalintendanten Gerhard Weis und seinem Team, sondern auch seinen Vorgängern zu danken. Das ist etwas, worauf wir in Österreich stolz sein können und das wir nicht aufs Spiel setzen sollten. Deshalb lehnen wir es ab, dass dies nun mit dieser Gesetzesnovelle aufs Spiel gesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ.)


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Sie sprechen davon, dass der ORF entpolitisiert wird. Ich bin zu lange in der Politik und zu ehrlich, um nicht zuzugeben, dass es natürlich immer politische Interventionen – auch von meiner Partei – gegeben hat. Nur die Art und Weise hat sich geändert. Unter dem Titel "Entpolitisierung" führen Sie nun die stärkste Politisierung ein, die es je im ORF gegeben hat.

Sie haben Bundeskanzler Kreisky erwähnt. Eine Partei mit 27 Prozent schafft sich nun weit mehr politischen Einfluss im ORF und in seinen Gremien, als es zum Beispiel Kreisky mit einer Partei mit mehr als 50 Prozent vor Jahrzehnten getan hat und tun wollte. Die kleinste Partei, die je den Bundeskanzler stellte, hat den stärksten politischen Einfluss auf den ORF, den es je gegeben hat. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Puttinger. )

Wenn Sie davon sprechen, dass die Personen, die Sie als neue Unabhängige entsenden werden, sich nicht am politischen Gängelband führen lassen, dann höre ich die Botschaft, aber ich glaube sie Ihnen nicht. Erst vor wenigen Wochen gab es im derzeitigen ORF die Abstimmung darüber, ob der unpolitische, keiner Partei angehörende Chef der Prüfungskommission – ein Steuerberater – ausgetauscht werden und durch einen FPÖ-Vertrauensmann ersetzt werden soll.

Was glauben Sie, wie sich all die so genannten Unabhängigen verhalten haben? – Sie haben alle dafür gestimmt, dass dieser FPÖ-Vertrauensmann hineinkommt und der unabhängige Wirtschaftsprüfer entfernt wird. Ihre "Entpolitisierung" heißt, unter dem Deckmantel der Entpolitisierung ein Unternehmen stärker zu politisieren und mehr Einfluss zu gewinnen, als es je der Fall war. (Beifall bei der SPÖ.)

Ähnlich verhält es sich mit dem Schlagwort "Privatisierung". Aber ich möchte vorher noch eines sagen, weil Sie unseren Button angesprochen haben. (Der Redner stellt einen kreisrunden Button mit der Aufschrift "SOS Demokratie" auf das Rednerpult.)

Meine Damen und Herren! Westenthaler hat Angriffe auf Gerhard Weis gestartet. Er sagt, etwas sei nicht beschlossen worden. Ich habe hier die Seiten aus verschiedenen Protokollen der letzten zweieinhalb Jahre mitgebracht, in denen immer darüber berichtet wurde. (Der Redner hält verschiedene Schriftstücke in die Höhe.)

Angesichts der Interventionen, angesichts dieser Absichten und angesichts der Tatsache, dass Sie es ablehnen, dass die Hörer und Seher befragt werden, ist es richtig, ist es leider notwendig, dass "SOS" gerufen wird, denn im ORF steht auch die österreichische Demokratie auf dem Spiel. Und wir werden nicht bei den Dingen mitmachen, die Sie hier vorhaben! (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Sie sprechen davon, dass es notwendig ist zu privatisieren. – Ja, es ist notwendig. Aber warum wird so privatisiert, dass es nur einen privaten Anbieter geben kann? In Österreich ist es so, dass es quasi drei Senderketten gibt: zwei hat der ORF, eine dritte ist frei. Diese kann man einem Privaten geben, oder man kann rasch digitalisieren. Dann werden aus dieser einen terrestrischen Kette vier digitale terrestrische Ketten. Wenn man das rasch macht, kann der ORF digitale Kanäle betreiben und gleichzeitig können mehr Private in Österreich Fernsehen machen als nach Ihrem Vorschlag, wonach nur einer zum Zug kommen kann. Es könnte mehr privates Fernsehen in Österreich geben. Das verhindern Sie, Sie führen diese Digitalisierung nicht durch, Sie geben diesen Kanal bloß einem und verhindern damit auch, dass es zu einem technischen Aufschwung kommt, zu mehr Diensten, zu mehr nutzbaren Diensten für die Hörer und Seher in Österreich.

Das ist eine falsche Entwicklung, das ist eine falsche und schlechte Privatisierung. Wir sagen Ihnen: Auch da agieren Sie gegen das Unternehmen, gegen die Privaten und gegen die Menschen dieses Landes. (Beifall bei der SPÖ.)

Nächster Punkt. Sie appellieren an uns, dass wir bei den Gesetzen, die einer Zweidrittelmehrheit bedürfen, mitstimmen, um Ihnen zu helfen, den ORF unabhängig zu machen. Würde der ORF dadurch tatsächlich unabhängig werden, dann wären wir ja dafür. Was Sie jedoch wollen und was Sie beabsichtigen, ist Folgendes: Sie bestellen laut Gesetz die Gremien mit einfacher


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Mehrheit in Ihrem Sinne. Wenn dann alle mit Ihrer Mehrheit bestellt sind, sagen Sie: Für die Zukunft sollen sie unabhängig sein, alle Rechte haben, nicht mehr abgesetzt werden können. Und dazu, SPÖ und Grüne, gebt uns die Zweidrittelmehrheit! – Das ist kein echtes Angebot, dass wir Ihre Abhängigen dann quasi zu unabsetzbaren Unabhängigen machen.

Wenn Sie Unabhängigkeit in den Gremien wollen, dann lassen Sie sie so bestellen, dass sie wirklich unabhängig sind – nicht durch die SPÖ, ist schon klar, aber auch nicht allein durch die Regierung, sondern durch das Parlament mit Zweidrittelmehrheit, durch die Gerichtshöfe, durch den Herrn Bundespräsidenten, durch wen auch immer, der unparteiische Leute bestellt, die wir dann gemeinsam unabhängig machen.

Dieses Angebot gilt; Ihres ist nicht geeignet, wirklich Unabhängigkeit zu schaffen, sondern dadurch wird Abhängigkeit nur kaschiert. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Der Gesetzentwurf und das, was Sie heute beschließen, wird – Herr Bundeskanzler, da können Sie sagen, was Sie wollen – den ORF wirtschaftlich schwer gefährden, er wird ihn politisch abhängig machen, er wird nicht mehr Vielfalt, sondern weniger Chancen bringen. (Abg. Mag. Kukacka: Der ORF ist einer der reichsten öffentlich-rechtlichen Sender der Welt!) Das ist ein Gesetz, das für dieses Unternehmen, für die Medienentwicklung in unserem Land, für die Journalisten und für die Rolle Österreichs in Europa und in der Welt in Wirklichkeit ein ganz, ganz furchtbares Gesetz ist. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Haidlmayr. )

11.28

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Bitte.

11.28

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Frau Abgeordnete, ich darf Ihnen das zurückgeben, ich brauche das nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Die Rednerin gibt Abg. Mag. Prammer den "SOS Demokratie"-Button zurück.)

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Allen Beteiligten an diesem Gesetz war von Anfang an bewusst, es wird kein leichtes Unterfangen. Es war von Anfang an klar, dass die Verteidiger des derzeitigen Monopolsystems alles aufbieten werden, um dieses System zu halten (Abg. Dr. Cap: Also die ÖVP!), das für einige auch sehr bequem ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Sozialismus ohne System!) Die Verteidiger des Systems sind gleichzeitig auch jahrelang die Verhinderer von Privatfernsehen in Österreich gewesen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol: Das ist richtig!)

Die Gestalter dieses Gesetzes haben sich daher schon von Anfang an mit besonderer Sorgfalt an diese Gesetze herangetastet, und ich möchte ihnen hier wirklich aufrichtig dafür danken: Es ist ein sehr gutes, legistisch sehr ordentliches Gesetz geworden. Vielen Dank den Kolleginnen und Kollegen im Bundeskanzleramt und allen Beteiligten, die daran mitgearbeitet haben! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es wurden gleich zu Beginn dieser Diskussionen bedeutende und wirkliche Kenner der österreichischen Medienszene darum gebeten, uns bei dieser schwierigen Gratwanderung zu helfen, auf der einen Seite den ORF stark, wirtschaftlich unabhängig zu halten und auf der anderen Seite Privatfernsehen in Österreich zu ermöglichen. Sie wurden darum gebeten, die Erhaltung dieses öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu garantieren und es zu ermöglichen, in Österreich privates terrestrisches Fernsehen einzurichten.

Es waren wahrlich hervorragende Berater: Gerd Bacher, Fritz Csoklich, Heinrich Keller, Alfred Payrleitner. – Ihnen herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Gegner jeglicher Veränderungen haben uns in unseren Ahnungen auch nicht enttäuscht. In den vergangenen Monaten sind wahre Schlachten gegen das ORF-Gesetz geschlagen worden. Unwahrheiten, Diffamierungen und Unterstellungen waren an der Tagesordnung. Ich war


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manches Mal geradezu erschüttert, wie viel negative Energie gegen diese – und alle wissen es – 15 Jahre zu spät kommende Veränderung der österreichischen Fernsehlandschaft aufgewendet wurde, und ich finde das schade. Diese negative Energie hätte eigentlich in positive umgewandelt werden können, und wir hätten gemeinsam ein großes, bedeutendes Reformwerk schaffen können. Es ist dennoch eines geworden – dank vieler Beteiligter!

Heinrich Keller, ehemaliger Zentralsekretär der SPÖ, hat es im Hearing auf den Punkt gebracht. Er sagte uns, und er sagte das wirklich mit Herz und mit viel Temperament: Es ist nie und in keiner Phase der Beratungen rund um das ORF-Gesetz darum gegangen, den ORF zu schädigen. Es ist nie darum gegangen, den ORF zu schädigen, auch wenn Sie das noch so oft behaupten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Hauptangriffspunkte der Opposition sind in erster Linie Folgende: Sie unterstellt uns Machtübernahme im ORF! Diesbezüglich ist den eindrucksvollen Worten des Herrn Abgeordneten Westenthaler kaum etwas hinzuzufügen. Er hat in einer unglaublichen Kaskade von Begebenheiten, die sich immer wieder abgespielt haben, geradezu Ihnen nachgewiesen, wie Sie den ORF behandelt haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Fekter:  Missbraucht haben!) Sie verzeihen uns schon, wenn wir es geradezu lächerlich finden, dass gerade die SPÖ diese Vorwürfe erhebt. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sie haben uns damals, wenn klare politische Entscheidungen stattgefunden haben, um Redakteure auszuwechseln oder um irgendwelche Redakteure zu Interviews zu bitten, auch noch Hohn nachgeschickt; und das ist der Gipfel des Ganzen. Wo war damals Ihr Aufschrei, Herr Abgeordneter Cap, als diese vielen Begebenheiten, die uns Herr Westenthaler hier eindrucksvoll vorgetragen hat, stattgefunden haben? Jetzt spielen Sie – leider schlecht – den moralisch Entrüsteten. Unabhängigkeit ist immer Unabhängigkeit, egal, wo man steht – auf Seiten der Opposition oder auf Seiten der Regierung! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Unabhängigkeit ist eine Frage der Persönlichkeit, und wir wollen diese unabhängigen Persönlichkeiten. Herr Abgeordneter Cap – Sie haben das auch im Ausschuss gemacht –, ich muss sagen, ich bin geradezu erschüttert, dass Sie immer wieder bedeutende Persönlichkeiten, die im öffentlichen Interesse eine Aufgabe erfüllen, wie zum Beispiel der Vorsitzende des Kuratoriums Universitätsprofessor Leopold März, und unabhängig sind, diffamieren. Das ist unglaublich und tut mir sehr Leid! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir wollen unabhängige Persönlichkeiten im Stiftungsrat, in der Geschäftsführung und auch bei den Mitarbeitern. Deshalb haben wir in das Gesetz auch hineingeschrieben, dass die Unabhängigkeit nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht jedes journalistischen Mitarbeiters ist.

Die Entsendungsrechte – das haben Sie sehr richtig bemerkt – sind gleich geblieben. Sie sind deshalb gleich geblieben, weil sie auch richtig sind. Wer sonst als die Regierung, wer sonst als das gewählte Parlament, wer sonst als natürlich die für die Identität Österreichs bestimmenden Bundesländer sollte in das ORF-Kuratorium oder in Zukunft in den Stiftungsrat Vertreter entsenden? – Der wichtige Unterschied zu der bisherigen Handhabung – und diesen haben Sie ja wohlweislich verschwiegen – sind die Unvereinbarkeitsbestimmungen. Sie verbessern die eigentlich richtige Bestimmung der Entsendungsrechte, um tatsächlich die Entsendung unabhängiger Persönlichkeiten zu gewährleisten.

Im Übrigen, Herr Abgeordneter Cap, haben wir uns auch hier an das Forderungspaket der ORF-Redakteure aus dem Jahre 1996 gehalten, die damals die Zusammensetzung des ORF-Kuratoriums verändert haben wollten und keine Politiker in das ORF-Kuratorium entsendet haben wollten. – So war das, und das haben wir auch getan. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Eine wirklich interessante Neuerung bietet das ORF-Gesetz, nämlich die Direktwahl durch das Publikum in den Publikumsrat beziehungsweise in den Stiftungsrat. Auch in diesem Zusammenhang gab es viel Kritik und viel Hohn. Es ist natürlich ein erstmaliger Versuch, eine derartige Anfrage zu machen. Ich glaube auch, dass die Bestimmungen, die in diesem Gesetz vorgesehen


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sind, an sich sehr gut und klar sind, aber wir haben nachträglich noch einige Änderungsvorschläge, die der Verbesserung dieser Wahl dienen sollen, durchdiskutiert.

Aus diesem Grund bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Michael Krüger und Kollegen betreffend die Regierungsvorlage "Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Aufgaben und die Einrichtung des Österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz – RFG) und das Arbeitsverfassungsgesetz 1974 geändert werden" (634 d. B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (719 BlgNR, XXI. GP)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird in Artikel I (Änderung des Rundfunkgesetzes) wie folgt geändert:

1. § 28 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:

"Wahlberechtigt sind nur natürliche Personen."

2. In § 28 Abs. 9 wird im ersten Satz nach dem Wort "Telefon," das Wort "Telefax," eingefügt.

3. In § 28 Abs. 9 wird nach dem dritten Satz folgender Satz eingefügt:

"Stichtag für die Feststellung der Wahlberechtigung ist jeweils der dem Beginn der Wahlfrist vorangegangene Monatserste."

*****

Da Sie, Herr Abgeordneter Cap, Ihre Rede mit einem Zitat aus der Bibel beendet haben und sich somit bibelfest gezeigt haben, was uns natürlich besonders freut, möchte ich Ihnen ein Bibelzitat entgegenhalten: Sehe nicht den Dorn im Auge des anderen, sondern den Balken im eigenen Auge. – Ich hoffe, Sie nehmen diesen heraus. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.37

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte. (Abg. Dr. Cap: Wahrlich, wahrlich, ich sage euch!)

11.37

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht nur in diesem Saal! Ich kann bedauerlicherweise mit keinem Bibelzitat dienen, bin aber in der Lage, so wie Klubobmann Westenthaler, Harry Holzheu zu zitieren. Ich gestehe, mir war Harry Holzheu bis zur Westenthaler-Rede nicht wirklich ein Begriff, aber ich hatte die Gelegenheit, über die Geschenkkette Westenthaler–Cap zu diesem Buch zu gelangen. Ich bin der Meinung, Kollege Westenthaler hätte ein Kapitel vor allen anderen zum Vortrag bringen sollen, nämlich das Kapitel – und es geht hier um die 1-Milliarden-Klage gegen den ORF – mit der Überschrift: "Wer ist der Chef, und wie ist er?"

Harry Holzheu führt zu Peter Westenthaler Folgendes aus: "Eigentlich sind es immer nur die Chefs, die sich äußern – was oft übersehen wird. Dürfen in Unternehmen nur die Chefs reden? Die Rhetorik des Chefs oder der Chefin ist die des Herrn. Er strahlt sachliche und soziale Überlegenheit aus, lässt zwar die anderen zu Wort kommen, hat aber in den meisten Fällen das


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letzte Wort. Das heißt nicht, dass er allein entscheidet, aber eigentlich führt kein Weg an ihm vorbei."

Dann wird von Harry Holzheu die Erscheinungsform des Chefs behandelt, in einem Satz: "Die Krise bringt den Chef wieder an den Tag!" (Heiterkeit bei den Grünen und der SPÖ.)  – So schaut es aus!

Danke, Herr Kollege Westenthaler, für die Lektüre! Ja, es stimmt, die Krise der Freiheitlichen Partei hat den Chef wieder an den Tag gebracht. Trotzdem halte ich es für sinnvoll, dass die Frage, wie der freiheitliche Klub den derzeit amtierenden Klubobmann los wird, der freiheitliche Klub intern diskutiert und nicht der österreichische Nationalrat damit belastet und belästigt wird. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Natürlich hat Ing. Westenthaler in einem Punkt Recht, und das wird von kaum jemandem bestritten: Der ORF hat auch Jahrzehnte sozialdemokratischer Interventionen hinter sich, und das Unternehmen hat immer darunter gelitten. Viele fragen sich, wie der Journalismus des ORF trotzdem in dieser Qualität überleben konnte. Es müsste jetzt Ziel eines neuen ORF-Gesetzes sein, in allererster Linie diese immer angegriffene Unabhängigkeit zu stärken und zu festigen. Aber genau das passiert nicht, weil das Motto der Reform, soweit sie überhaupt den ORF betrifft, so lauten dürfte: "Blau-schwarze Volksempfänger statt eines rot-schwarzen ORF".

Das technische Geheimnis des Volksempfängers ist: Man kann an den Knöpfen drehen, wie man will – es kommt immer dasselbe heraus! Dieses "Volksempfänger-Prinzip" verfolgt die nunmehrige Bundesregierung. Egal, worauf man drückt, egal, was man einstellt, egal, was man wählt – mit großer Wahrscheinlichkeit taucht Jörg Haider auf, manchmal Frau Riess-Passer, ab und zu noch der Ingenieur! (Abg. Neudeck: Wissen Sie, welcher Tagesordnungspunkt jetzt auf dem Plan steht?) Das ist natürlich Meinungsvielfalt innerhalb der Freiheitlichen Partei, wie sie wahrscheinlich intern gar nicht so bekannt ist, aber für die Republik Österreich und für eine offene, faire und objektive Berichterstattung ist das "Volksempfänger-Prinzip" schlicht und einfach unerträglich. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Jetzt gibt es einige Punkte im vorliegenden Reformversuch, die strukturell einiges bringen könnten, wenn sie anders gedacht und besser unterstützt wären. Natürlich ist es sinnvoll, in eine Stiftung umzuwandeln, natürlich ist es sinnvoll, einen Stiftungsrat zu bilden, natürlich ist es sinnvoll, einem Generaldirektor auch die Rechte eines Generaldirektors zu geben, natürlich ist es sinnvoll, einen echten Aufsichtsrat einzuführen, der in diesem Falle Stiftungsrat heißt. Weniger sinnvoll scheint es aber zu sein, wenn man weiß, welche Mehrheitsverhältnisse vorprogrammiert sind. Diesbezüglich hätte sich Ing. Westenthaler kundig machen müssen. Aber das steht nicht bei Harry Holzheu, sondern in den Strategiepapieren der ÖVP.

Die ÖVP weiß nämlich, was sie bekommt: Die ÖVP bekommt 18 von 35 Stiftungsräten. Eine 27-Prozent-Parlamentspartei bekommt 51 Prozent der Stiftungsräte! (Abg. Öllinger: Da schau her!)  Die ÖVP bekommt in der Hauptversammlung der Sozialversicherung 22 von 38 Mitgliedern. (Abg. Öllinger: Clever, Herr Khol!) Eine 27-Prozent-Partei kontrolliert mit einer 58-Prozent-Mehrheit den Hauptverband der Sozialversicherung! Und was erhalten die Freiheitlichen? (Abg. Dr. Cap: Harry Holzheu!)  – Einen Sitz und Harry Holzheu. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Das ergibt auch den tieferen Sinn des Wortes "Machtrausch". Die einen scheinen eher mächtig zu sein (Abg. Dr. Cap: Die anderen eher rauschig!), die anderen eher rauschig (Heiterkeit bei den Grünen und der SPÖ), denn nur ein Rauschiger kann akzeptieren, dass er als 27-Prozent-Regierungspartei, von den Stimmen her sogar stärker als der Koalitionspartner, mit 17 der Stiftungssitze abgespeist wird und einen Gnadensitz am Ofenbankerl ganz im Sitzungseck beim Hauptverband der Sozialversicherung bekommt.

Ja, meine Damen und Herren, es ist begrüßenswert, dass auf Grund taktischen Ungeschicks der Freiheitlichen Partei diese in beiden Gremien keinen größeren Einfluss haben wird (Beifall bei den Grünen), aber das Entscheidende ist doch, dass es einer Partei, und zwar der drittstärksten dieser Republik, gelungen ist, die absolute Kontrolle über zwei der wichtigsten


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Institutionen dieser Republik durch einen gesetzlichen und parlamentarischen Handstreich zu erringen. – Das ist das Bedauerliche! Genau deshalb werden alle guten Ansätze dieses Gesetzes, die es natürlich gibt, auf der Strecke bleiben, deshalb wird es einer anderen Regierung bedürfen, um mit vernünftigen Ansatzpunkten dieses Gesetzes ein ORF-Gesetz zu machen, das Unabhängigkeit, Objektivität und freien Journalismus garantiert, denn genau darum geht es. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte – nicht als Fußnote – noch zu einem Punkt des vorliegenden Gesetzes, der vorliegenden Novelle Stellung nehmen. Für mich ist der Umgang mit Radio Österreich International keine Fußnote der Medienpolitik. Gerade nach dem Ende der Sanktionen wäre es sinnvoll gewesen, Österreichs Radiofenster in die Welt zu stärken und noch weiter zu öffnen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Ich verstehe nicht, dass eine Regierung, die sich über das Sanktionsende gefreut und gemeint hat, jetzt wieder international Zugänge zu haben, einen der wichtigsten medialen Zugänge der Republik Österreich zur gesamten Welt zusperrt und dichtmacht. Ich hoffe, dass hier doch noch ein Umdenken stattfindet. (Abg. Öllinger: Sie haben ja eh "Radio Stephansdom"!)

Ein Letztes: Es gibt einen Punkt, den man sehr genau diskutieren muss. Ich halte es prinzipiell für sinnvoll, dass der ORF private Konkurrenz bekommt. Ich halte es für sinnvoll, dass in Österreich Privatfernsehen endlich gesetzlich ermöglicht wird. Und ich werde aus diesem Grund diesem Gesetz hier im Nationalrat zustimmen. Ich merke aber eines an: Die Absicht der Koalition, eine Art politisch nahe stehendes "RTL 3" zu installieren, ist sehr, sehr sichtbar. Die Chance, Ländern und Regionen kleine regionale terrestrische Sender zur Verfügung zu stellen, wird in diesem Gesetz wieder verpasst. Auch das wird eine künftige Regierung in Ordnung bringen müssen.

Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz ist eine große Chance verpasst worden. Einige Strukturen werden in Zukunft unter anderen, demokratischeren Vorzeichen gebraucht werden können. Wir werden uns jetzt damit abfinden müssen, dass speziell die Österreichische Volkspartei und ihr ständig interventionsbereiter Bundeskanzler noch größeren Zugang zum ORF, zu den einzelnen Sendungen und Redaktionen hat. Uns als Parlament wird nichts anderes übrig bleiben, als diesen Zugang so gut wie möglich zu kontrollieren und als Opposition alles zu unternehmen, damit die Journalistenrechte und das Recht auf eine objektive und faire Berichterstattung auch durch den ORF gewahrt bleiben! – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

11.48

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

11.48

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Bundeskanzlerin! (Abg. Leikam: Frau Bundeskanzlerin?) Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh darüber, dass Kollege Pilz einerseits doch das eine oder andere gute Haar an diesen Regierungsvorlagen gelassen hat. Andererseits hat er von "Volksempfängern" gesprochen, die jetzt sozusagen die neuen Mediengesetze, ORF-Gesetz, Privatfernsehgesetz, vollziehen sollen.

Herr Kollege Pilz! Ich darf Ihnen dazu Folgendes sagen: Ich gebe wirklich zu, ich gestehe es ein, ich kenne mich bei Volksempfängern nicht so gut aus. "Volksempfänger", das ist, glaube ich, eine Terminologie, in der Sie eher bewandert sind, weil Volksempfänger traditionellerweise Propagandamittel kommunistischer Diktaturen sind, wie etwa in Kuba. Das ist offensichtlich die Thematik, in der Sie sich sehr heimisch fühlen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich darf Ihnen aber eines ins Stammbuch schreiben – und ich hoffe, dass die Absurdität dieser Argumentation auch Ihnen klar wird, wenn sie von Volksempfänger sprechen, wenn Sie behaupten, egal, welches Programm man einstellt, man wird immer auf einen angeblichen Regierungsfunk treffen –: Wir, diese Regierung und die Regierungsparteien, schaffen zum ersten Mal


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in Österreich ein terrestrisches, nämlich über die Hausantenne empfangbares österreichisches und österreichweit hörbares und sehbares Privatfernsehen, meine Damen und Herren! Also von einem Einheitsbrei, der hier suggeriert wird, kann überhaupt keine Rede sein. Diese Regierung ist angetreten, im Sinne der Meinungsvielfalt ein neues österreichisches Privatfernsehen zu schaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Die Sozialdemokratische Partei hat sich ja leider Gottes in der Diskussion annähernd verweigert. Ich persönlich finde es sehr bedauerlich, dass es von Seiten der Sozialdemokraten nicht einen einzigen konstruktiven Gesetzesvorschlag, Initiativantrag oder auch Abänderungsantrag gegeben hat. (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser. )  – Herr Kollege Niederwieser! Ich glaube, Sie meinen den Antrag aus dem Jahr 1999; ich bedanke mich, dass Sie diesen hier anführen.

Tatsächlich gibt es einen Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Schieder und Genossen, der einerseits die Umwandlung des ORF in eine Aktiengesellschaft und andererseits die Schaffung einer Stiftung, die die Aktien verwaltet, vorsieht. In diesem Zusammenhang war interessant, meine Damen und Herren – und das möchte ich dem Plenum und dem Publikum schon mitteilen –: Im Ausschuss, als wir diesen Antrag der SPÖ aus dem Jahre 1999 diskutiert haben, hat der neue SPÖ-Klubobmann Cap gesagt: Nein, das stammt nicht von mir!, und er betont und bestätigt auch heute, dass dieser Antrag nicht von ihm stammt. (Abg. Ing. Westenthaler: Für das Protokoll: Er nickt!)

Dieses Verhalten ist zum einen eine Frage der Loyalität gegenüber den eigenen Parteiangehörigen – das möchte ich nicht näher beurteilen, das ist eine interne Sache –, zum anderen, Herr Kollege Cap, darf ich, weil Sie sagen, dass Sie diesen Antrag nicht mitgetragen haben, Ihrem Gedächtnis schon auf die Sprünge helfen. Wir haben uns nämlich den Antrag im Original angesehen, und ich darf Ihnen sagen und auch zeigen: Auf Seite 36, im Anschluss an § 48, werden Sie Ihre höchstpersönliche Unterschrift wieder erkennen, Herr Kollege Cap! (Oh-Rufe bei den Freiheitlichen. – Abg. Böhacker: Peinlich! – Weitere Zwischenrufe und Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber ich schreibe der SPÖ noch ein Weiteres ins Stammbuch: Sie sprechen immer von der Unabhängigkeit, meinen aber die Parteieinflussnahme durch die SPÖ. – Das ist Ihre Interpretation von Unabhängigkeit! Wenn Sie von Unabhängigkeit sprechen, wollen Sie in Wirklichkeit nur den eigenen Einfluss der Sozialdemokratischen Partei aufrechterhalten.

Ich möchte Sie an ein Ereignis erinnern, an eine Protestresolution der Redakteursversammlung der "Zeit im Bild" aus dem Jahre 1999 aus Anlass der so genannten "Euroteam"-Affäre, jetzt mutiert in "Jarolim-Affäre". In dieser Affäre hat bekanntlich der Name Jan Klima, Sohn des damaligen Bundeskanzlers, eine besondere Rolle gespielt, der – ob zu Recht oder zu Unrecht – im Verein "Euroteam" aufgeschienen ist. Darüber sollte es auch eine Berichterstattung im ORF geben, aber diese Berichterstattung, meine Damen und Herren, wurde unterbunden. Ich spreche von den berühmten 8 Sekunden der "Zeit im Bild", die nicht gesendet wurden.

Herr Kollege Cap! Ich sage Ihnen jetzt, worin der Unterschied besteht zwischen berechtigten Rügen, die auch eine FPÖ erteilt, wenn sie sich schlecht und nicht objektiv behandelt fühlt, und einer Intervention der SPÖ. Der Unterschied liegt darin, dass es offensichtlich in der Vergangenheit eine Standleitung von der SPÖ-Zentrale in der Löwelstraße auf den Küniglberg gegeben hat. Ich will bei Gott nicht alle Redakteure in einen Topf werfen, aber es hat natürlich Vertrauensredakteure der SPÖ gegeben, denn wie könnte es denn sonst möglich sein, Herr Kollege Cap – können Sie mir das erklären? –, dass ein bereits fertig gestellter Film, von der "ZiB"-Redaktion vorbereitet, auf einmal vom Cutter geschnitten wird, dass die acht Sekunden, die die SPÖ belasten, herausgeschnitten werden! Das ist ja wohl nur dadurch zu erklären, dass bereits im Vorfeld, noch vor der Ausstrahlung der "Zeit im Bild", eine kommissarische Verwaltung durch die Löwelstraße stattgefunden hat.

Das ist nämlich der Unterschied: Sie hatten von vornherein Einblick und wurden über jegliche Berichterstattung unterrichtet, die der SPÖ nachteilig sein könnte. Das ist der Unterschied zu


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berechtigten Beschwerden seitens der FPÖ oder auch seitens des Herrn Bundeskanzlers. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Genau so war es!)

Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir heute diese Gesetze beschließen und dass wir der desaströsen Medienpolitik der SPÖ eine ganz klare Absage erteilen. Sie wissen, Herr Kollege Cap, dass es Medienpolitik in diesem Land bis zum Antritt dieser Bundesregierung und dieser Regierungsparteien praktisch nicht gegeben hat. Wer hat denn die Medienpolitik in diesem Land – nicht, weil er es wollte – gemacht? – Es war der Verfassungsgerichtshof, und es war der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der 1993 die Republik Österreich wegen Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, wie bereits gesagt wurde, verurteilt hat.

Wie hat denn die SPÖ reagiert? – Bis heute nicht, sie hat bis heute nichts zustande gebracht! Der Verfassungsgerichtshof hat drei Mal Bestimmungen des Privatradiogesetzes, die von der SPÖ stammen, aufgehoben. Hunderte Millionen Schilling wurden wegen schlechter Mediengesetze der SPÖ in den Sand gesetzt. Der Verfassungsgerichtshof hat über eine Beschwerde eines möglichen Privatfernsehveranstalters gesagt: Es kann nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes sein, eine generelle Gesetzeslücke auszufüllen; er kann nur bestehende Gesetze überprüfen. Sie haben nicht einmal Gesetzesvorschläge zusammengebracht, geschweige denn irgendeine gesetzliche Grundlage, um dem Recht auf freie Meinungsäußerung zum Durchbruch zu verhelfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Silhavy: Warum fürchten Sie dann die Hörer- und Sehervertreter?) Endlich, nach vielen Jahren der Verhinderungspolitik, kommt es jetzt zu einer Gesetzgebung, die erstmals in Österreich Privatfernsehen ermöglicht. Wenn es privates österreichisches Fernsehen in Österreich geben soll, dann muss man naturgemäß eine Abgrenzung zum öffentlich-rechtlichen Sektor schaffen, das ist überhaupt keine Frage.

Wir wollen natürlich, dass der ORF in seiner österreichischen Identität gestärkt wird, und daher wollen wir ja die Stiftung schaffen. Sie kennen sicher Herrn Zentralbetriebsrats-Obmann Fiedler, der der FPÖ nicht übertrieben wohlgesonnen sein dürfte. Er sagt: Meine Damen und Herren von der SPÖ, stimmen Sie doch der Hebung der Stiftungskonstruktion in den Verfassungsrang zu! – Das ist nämlich wirklich Sand-in-die-Augen-Streuen, wie Kollege Schieder das macht, wenn er sagt, man könne nicht zustimmen, weil die Unabhängigkeit nicht ausreichend gewährleistet sei.

Es geht hier nur um die Stiftungskonstruktion, nur über zwei Paragraphen wird hier getrennt abgestimmt werden. (Zwischenruf der Abg. Silhavy. )  – Liebe Frau Kollegin! Es geht um eine Bestandsgarantie des ORF, um nicht mehr und nicht weniger! Man muss nicht mit den übrigen Bestimmungen einverstanden sein; bei dieser Stiftungskonstruktion, die getrennt abgestimmt werden wird, geht es nur um eine Bestandsgarantie für den ORF über diese Regierung und andere Regierungen hinaus, sodass nur mehr mit Zweidrittelmehrheit der ORF in seinen Möglichkeiten filetiert oder beschränkt oder gar verkauft werden köntte. – Darum und um nichts anderes geht es. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wenn ich die Rede des Kollegen Cap Revue passieren lasse, wenn hier von der Beseitigung der Unabhängigkeit gefaselt wird, dann muss ich fragen: Wie schauen denn die Entsendungsrechte aus? – Die Entsendungsrechte sind vollkommen gleich geblieben! Das ist wirklich ein Kuriosum: Die SPÖ macht ein Gesetz, steht zu einem Gesetz, die Entsendungsrechte bleiben gleich, aber Kollege Cap spricht hier von einer Art medialem oder medienpolitischem Putsch.

Herr Kollege Cap! Ich möchte Sie bitten: Kehren Sie zurück zur Sachlichkeit! Ich glaube, es ist im Interesse aller, im Interesse der Bevölkerung, im Interesse der Zuhörer und Zuseher, dass es in Österreich nach 30 Jahren endlich einen Dualismus im Wettbewerb und in den Medien gibt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.59

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer. – Bitte.

11.59

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Seit 1990 ist in


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diesem Land die Rede von einer großen ORF-Reform. Es hat elf Jahre gedauert und des Regierungseintritts der FPÖ bedurft, dass diese Reform auch Wirklichkeit geworden ist. Es hat lange gedauert! Klubobmann Westenthaler hat es schon ausgeführt: 17 Jahre nach Deutschland, drei Jahre nach Albanien hat Österreich das ORF-Monopol abgeschafft und privates terrestrisches Fernsehen erlaubt.

Es war meiner Meinung nach schon bezeichnend, dass in den bisherigen Reden der Opposition heute dieser Teil der Gesetzgebung überhaupt keine Rolle gespielt hat. Ich spreche von der Tatsache, dass es jetzt auch im Fernsehbereich in Österreich einen freien Wettbewerb, freie Meinungsäußerung gibt. Wir waren, glaube ich, außer Nordkorea und Nordvietnam das einzige Land, das noch in der Gesetzessituation verhaftet war, dass es eine Monopolstellung eines staatlichen Fernsehens gibt. Das, was wir heute hier beschließen, ist ein Meilenstein für Meinungsfreiheit in Österreich. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die FPÖ hat für diese Meinungsfreiheit viele Jahre hindurch gekämpft. Wir haben vor vielen Jahren – das ist schon gesagt worden – beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg eine Klage gegen das ORF-Monopol eingebracht und haben Recht bekommen. Der Gerichtshof hat festgestellt, das ORF-Monopol verstoße gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Die Regierung hat damals den Auftrag erhalten, dieses Erkenntnis umzusetzen, aber es ist in dieser Hinsicht nichts unternommen worden. Wir waren in der kuriosen Situation, dass Privatradios, die in Österreich nicht senden durften, aus dem damals noch kommunistischen Ungarn über die Grenze nach Österreich senden mussten, dort ihre Sendeanlagen aufbauen mussten, weil es in der freien westlichen Demokratie Österreichs nicht erlaubt war, das zu tun. Das ist genau die Situation, vor der wir gestanden sind. Und der Missbrauch des ORF und durch den ORF ist die faule Frucht dieser Monopolstellung. Das hat Beat Ammann in der "Neuen Zürcher Zeitung" sehr richtig festgestellt.

Jahrzehntelang haben Regierungen in diesem Land Radio und Fernsehen vor allem als Bühne zur Selbstdarstellung verstanden. Es ist ja heute schon von Klubobmann Westenthaler – selbstverständlich nicht zu Ihrer Freude, Herr Kollege Cap! – ganz deutlich ausgeführt worden, wie sich das geäußert hat. Das öffentlich-rechtliche System und seine enge Verflechtung mit der Politik waren leicht berechenbar und den Zugriffsmöglichkeiten der Politik ausgeliefert, und deswegen hatte man auch gar kein Interesse an privaten Mitbewerbern. Es war für die Regierenden sogar ein Schreckensszenario, dass man private Radio-, private Fernsehbetreiber hat, die man nicht unter Kontrolle und unter Kuratel stellen kann. (Abg. Dr. Cap: Wie oft intervenieren Sie?)

In Österreich hat es in den 30 Jahren sozialistischer Regierungen, Herr Kollege Cap, keine Medienpolitik gegeben, sondern nur den Kampf um Einflusssphären. Das ist das, was Sie 30 Jahre lang gemacht haben! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die heimliche Leitlinie Ihrer Medienpolitik war es, zu sagen: Was gut ist für den ORF, das ist auch gut für die SPÖ und umgekehrt. So haben Sie das auch verstanden. Deswegen hatten Sie gar kein Interesse an einem starken und unabhängigen ORF und schon gar nicht an privaten Mitbewerbern, die dem Parteieneinfluss entzogen sind.

Österreich ist bei der Liberalisierung des elektronischen Medienmarktes mehr als säumig, wir sind meilenweit hinter dem Europa-Niveau nachgehinkt, und die jetzige Reform hat eigentlich den Schaden gutzumachen und zu bewältigen, der durch dieses jahrelange Versäumnis angerichtet wurde.

Die Kontrolle über den ORF zur Wahrung seiner Unabhängigkeit hat gänzlich versagt, und damit hat auch das bisherige Modell seiner Organisation nicht richtig funktioniert. Die staatliche Rundfunkaufsicht, die es theoretisch in diesem Land zur Sicherstellung der Einhaltung des Rundfunkgesetzes gegeben hat, wurde bisher gar nicht wahrgenommen. Die bisherige Kommission zur Wahrung des Rundfunkrechtes konnte von sich aus gar nicht tätig werden, wenn es eine Verletzung des Rundfunkgesetzes gegeben hat. Genau das wird jetzt anders mittels des neuen Bundeskommunikationssenates, und das ist eben der Unterschied. Unser Weg ist einer


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für die Unabhängigkeit und für die Rundfunkfreiheit in diesem Lande. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Das, lieber Herr Kollege Cap, ist auch der Unterschied zwischen uns und Ihnen. Sie haben in dieser Diskussion einmal gesagt, diese Regierung, die neue Regierung, wolle die totale Kontrolle über den ORF. (Abg. Dr. Cap: Stimmt!) Da kann ich Ihnen nur sagen: Wie der Schelm ist, so denkt er auch, Herr Kollege Cap! Ich wiederhole: Wie der Schelm ist, so denkt er! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

So haben Sie das jahrelang gehandhabt, und Sie nehmen an, jede Regierung macht dasselbe wie Sie, nämlich sich die totale Kontrolle über den ORF zu sichern. Sie haben ja schon viele Rollen in der österreichischen Innenpolitik gespielt, lieber Herr Kollege Cap, vom Revoluzzer bis zum braven Kaderfunktionär, und zwar mit unterschiedlichem Publikumserfolg, den ich jetzt nicht werten möchte, aber eine Rolle steht Ihnen überhaupt nicht, nämlich die des Unschuldslammes. Das muss ich Ihnen auch einmal in aller Deutlichkeit sagen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Rolle des Unschuldslammes steht Ihnen deswegen nicht, weil sie durch Fakten widerlegt ist. (Abg. Dietachmayr: Polemik von der Regierungsbank! Aber ordentlich! Schämen Sie sich!) – Das ist keine Polemik, lieber Herr Kollege, sondern das ist einfach ein Bericht von Tatsachen. Ich frage Sie: Ist es nicht eine Tatsache, dass jahrelang Parteisekretäre, Kabinettsekretäre der SPÖ in Funktionen und in Gremien des ORF hineinkatapultiert wurden, ja mehr noch, dass es sogar einen direkten, einen fliegenden Wechsel zwischen der Position des Generalsekretärs im ORF und der Position des Generalsekretärs in der SPÖ gegeben hat? (Abg. Dr. Cap: Westenthaler! – Abg. Ing. Westenthaler: Ich war nie ORF-Generalsekretär!)

Könnten Sie sich das in einem anderen Medienunternehmen der Welt vorstellen?! Niemand kann sich das in einem freien, demokratischen Mediensystem vorstellen! (Abg. Dr. Cap: Der Westenthaler schläft schon im ORF! Tag und Nacht ist Westenthaler im ORF!) Deswegen heißt unsere Devise im Gegensatz zu Ihrer – und ich weiß, dass es Ihnen wehtut, dass Sie jetzt aus dem ORF-Kuratorium hinausgehen müssen –: Politiker raus aus dem ORF! – So lautet unsere Devise, Herr Kollege Cap! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Deswegen gibt es auch strengste Unvereinbarkeitsbestimmungen für die Mitglieder des neuen Stiftungsrates, die für Sie leider bedeuten, dass auch Sie, Herr Kollege Cap, aus diesem Kollegium heraus müssen. Sie bedeuten nämlich, dass dort drinnen niemand mehr sitzen wird, der in irgendeinem Naheverhältnis zu einer Partei steht. (Abg. Dr. Cap: Stimmt ja nicht!) Der Stiftungsrat wird wie ein ordentlicher Aufsichtsrat aus Profis bestehen (Abg. Dr. Cap: Stimmt auch nicht!), die sich von ihrer Tätigkeit nichts anderes versprechen als den Erfolg des Unternehmens. So soll es auch sein! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herr Kollege Cap! Jene Mitarbeiter des ORF, die nicht von Ihrer Parteizentrale oder von anderen Parteizentralen dorthin entsandt worden sind, werden das als echten Befreiungsschlag empfinden. Das ist ein Befreiungsschlag für die Mitarbeiter des ORF, eine Befreiung von parteipolitischer Gängelung und Knebelung, die es in den vergangenen Jahrzehnten gegeben hat. (Abg. Dr. Cap: Westenthaler schläft schon im ORF! – Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung des Abg. Dr. Cap –: Nein, wirklich nicht!) Das ist eine wesentliche Zielsetzung dieses Gesetzes, denn das entscheidende Kapital eines Medienunternehmens sind die Journalisten und die Programm-Macher, und diese brauchen Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglichen, dort unabhängig von parteipolitischem Einfluss zu agieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Unabhängigkeit der Redakteure – das sage ich Ihnen auch in aller Deutlichkeit – ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht der Redakteure. Da heute so viel von Interventionen die Rede war, muss ich sagen: Zu Interventionen gehören immer zwei (Abg. Dr. Cap: Der Westenthaler und Sie!), zum Beispiel der Herr Kollege Cap und einer, der seiner Intervention am anderen Ende der Leitung nachgibt. Das ist das Problem bei Interventionen, Herr Kollege Cap, und das


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wird es in Zukunft nicht mehr geben! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Cap: Klagt Westenthaler jetzt?)

Ich sage Ihnen, wie das in früheren Zeiten gehandhabt wurde. Ich selbst habe viele Jahre lang das Pressereferat der FPÖ geleitet, und wir haben immer dann, wenn das Rundfunkgesetz verletzt wurde, eine Beschwerde bei der Rundfunkkommission eingebracht. Damals wurde ich vom damaligen Generalsekretär des ORF, der es in der Folge auch zum Generalintendanten gebracht hat ... (Abg. Dr. Cap trägt – wie alle anderen SPÖ-Abgeordneten – einen Button mit der Aufschrift "SOS Demokratie". )  – Ja, zeigen Sie es nur her, Herr Kollege Cap, dieses "SOS – schwache Opposition spricht". (Ironische Heiterkeit sowie Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Dieser damalige Generalsekretär des ORF hat mir gesagt: Machen Sie doch nicht immer Beschwerden an die Rundfunkkommission, es ist doch viel gescheiter, wenn Sie den Chefredakteur der "Zeit im Bild" jeden Tag anrufen und sich beschweren. Das wird ihm dann einmal so auf die Nerven gehen, wenn Sie dauernd anrufen, dass er dann irgendwann einmal einen guten Bericht über die FPÖ bringen muss!

Das war die Empfehlung des damaligen Generalsekretärs des ORF, und er hat hinzugefügt: So machen es nämlich alle anderen auch! (Abg. Dr. Cap : Sie!)  – Wir nicht, Herr Kollege Cap, wir haben es nie so gemacht, und wir werden es nie so machen (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP), weil das nicht die Unabhängigkeit des ORF ist, wie wir sie verstehen.

Für uns heißt Unabhängigkeit: keine politischen Postenbesetzungen, keine Einflussnahmen von Parteisekretariaten und keine Interventionen. Aber wenn es so ist, dass es Interventionen gegeben hat, Herr Kollege Cap, dann gibt es ein ganz einfaches Mittel: Dann soll man das veröffentlichen, und zwar alle Interventionen, die es gibt. Dann soll sich jeder Hörer und Seher des ORF und dann soll sich die Öffentlichkeit selbst ein Bild davon machen. (Abg. Dr. Cap: Westenthaler-Interventionen!) Da werden Sie nicht gut ausschauen, fürchte ich, Sie, Herr Kollege Cap, und alle Ihre Parteigenossen nicht! (Abg. Dr. Cap: Blau-schwarzes Sodom und Gomorrha!)

Die Kritik am ORF-Gesetz, die jetzt von einigen Seiten hier geäußert wurde, aber teilweise auch vom ORF selbst, hat etwas merkwürdige Formen angenommen. Und weil heute von den Politikern in den Gremien und in den Funktionen des ORF so viel die Rede war, möchte ich schon darauf hinweisen, dass eine Kritik an dem neuen ORF-Gesetz, das festlegt, dass es in den Gremien des ORF keine Politiker mehr geben wird, interessanterweise – und das ist für mich aufschlussreich – vom ORF-Generalintendanten selbst gekommen ist. ORF-Generalintendant Gerhard Weis hat am 14. März dieses Jahres, als die Punktation zum ORF-Gesetz vorgestellt wurde, zu dieser auch Stellung genommen. Ich gebe das Zitat sinngemäß wieder:

ORF-Generalintendant Gerhard Weis kann der Punktation durchaus positive Aspekte abgewinnen, erneuert aber seine Kritik am Ausschluss von Politikern aus Gremien. Man sollte hier das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. (Abg. Ing. Westenthaler: Da schau her! Der wünscht sich den Cap im Kuratorium!)

Dazu muss ich sagen: Da frage ich mich schon, welche Haltung der Führung des ORF das ist, die sich in ihren Aufsichtsgremien Politiker wünscht. Das kann es doch nicht sein! Wir werden dafür sorgen, dass das nicht mehr der Fall sein kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ganz sicher kann ich eine Kritik an diesem Gesetz, die den Vorwurf erhebt, dieses neue ORF-Gesetz würde den finanziellen Ruin des ORF bedeuten, nicht nachvollziehen. Bei aller berechtigten Sorge, die Verantwortliche um die Zukunft eines Unternehmens äußern, möchte ich schon – und das ist durchaus auch als Glückwunsch an die Führung des ORF gemeint – darauf hinweisen, dass der ORF heute ein Unternehmen mit 4 Milliarden Schilling Eigenkapital ist und Jahr für Jahr eine erkleckliche Summe aus seinen Einnahmen zurücklegen kann. Von einem finanziellen Ruin kann da weit und breit keine Rede sein.


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Aber eines ist schon sehr klar, und das muss auch deutlich gemacht werden: dass es einen Unterschied zwischen einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Gebührenhoheit und einem privaten Fernsehen geben muss, und zwar einen sehr deutlichen Unterschied, denn die Hörer und Seher zahlen die Gebühren nicht für ein Programm, das sich ausschließlich am kommerziellen Erfolg orientiert, sondern die Hörer und Sehen zahlen die Gebühren für ein Programm, das einen Bildungsauftrag, einen Kulturauftrag und einen Informationsauftrag erfüllt und das der Objektivität verpflichtet ist. Das ist der Sinn der Gebührenhoheit und der Gebühreneinhebung!

Mit Verlaub gesagt: Gebühren zahlen die Hörer und Seher nicht für "Taxi Orange". "Taxi Orange" darf der ORF senden, das ist überhaupt keine Frage, aber das ist nicht das, wofür er Gebühren kassieren darf. Gebühren darf der ORF kassieren, um andere Aufgaben zu erfüllen. Qualität und Quote können und müssen sich die Waage halten. Dass das funktioniert, sieht man an internationalen Beispielen, wie etwa am BBC, einem der renommiertesten Fernsehsender der Welt, die das durchaus schaffen. Ich glaube, dass das auch dem ORF sehr wohl gelingen kann und wird.

Gebührenzahler geben dem ORF einen Leistungsauftrag beziehungsweise haben einen Leistungsvertrag mit dem ORF dadurch, dass sie Zahlungen leisten. Dieser Vertrag gibt ihnen ein Recht auf ein objektives, anspruchsvolles, gutes österreichisches Programm. (Abg. Dr. Cap: Was ist Qualität?) Und genau das wird mit diesem Gesetz sichergestellt! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte. (Abg. Mag. Schweitzer  – in Richtung SPÖ –: Zweistellig ist das Ergebnis, Burschen! Noch immer kein Ehrentor! Abfuhr der Extraklasse!)

12.13

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Herr Staatssekretär! Es ist der Frau Vizekanzlerin durchaus zu danken, dass sie vor laufender Fernsehkamera den Sehern und Seherinnen eine Kostprobe davon gegeben hat, wie in den letzten Monaten leider die Sachlichkeit auf der Regierungsbank zunehmend zu wünschen übrig lässt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Frau Vizekanzlerin! Es ist ein sehr durchsichtiger Versuch, wenn Sie jedem Kritiker und jeder Kritikerin einfach unterstellen, dass die geäußerte Kritik die eigenen geheimen Wünsche sind. Wahr ist vielmehr, dass Sie versuchen, mit dem vorliegenden Gesetz den ORF so umzukrempeln, wie das Ihre eigenen Phantasien der letzten Jahre bei weitem übertrifft. (Beifall bei der SPÖ.)

Was Ihr Unverständnis der Kritik, dass mit diesem ORF-Gesetz auch die wirtschaftliche Positionierung des ORF massiv untergraben wird, betrifft, möchte ich Ihren eigenen Altparteiobmann zitieren, der offenbar wieder mehr Einfluss bekommt. Er sagt in einem Interview Folgendes: "Die Werbeeinschränkungen halte ich für Schwachsinn." – Das Wort "Schwachsinn" gebraucht Ihr Alt-Parteiobmann in diesem Zusammenhang.

Weiters sagt Herr Haider dazu: "Gerade in einer Zeit, wo die Konkurrenzsituation schwieriger wird, muss ich ja dem ORF auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen, damit er erfolgreich sein kann. Ich habe gegenüber der Regierung meine Bedenken dazu auch geäußert." – Zitatende.

Also Ihr eigener Alt-Parteiobmann erklärt Ihnen, dass diese Kritik auch tatsächlich Berechtigung hat. Ausnahmsweise teile ich seine Kritik einmal. (Beifall bei der SPÖ sowie demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Krüger. )


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Auch wenn Sie in Ihrer Rede in der üblichen Schlagzahl versucht haben, die Kritik der Oppositionsparteien wegzureden, es bleibt dabei: Dieses Gesetz wird die politische Unabhängigkeit des ORF beseitigen (Abg. Böhacker: Das ist unglaublich!), es wird die wirtschaftliche Positionierung des ORF schwächen, und es wird massiver Einfluss auf die Programmgestaltung des ORF durch dieses ORF-Gesetz vorgenommen. Summa summarum schaffen Sie durch dieses Gesetz ein gewaltiges Bevormundungsinstrument, und zwar ... (Abg. Böhacker: Glauben Sie das wirklich, was Sie da sagen?!)

Das glaube ich nicht nur wirklich (Abg. Böhacker: Das ist aber bedauerlich!), sondern das steht ganz klar in diesem Gesetz und ist dort nachzulesen beziehungsweise ist aus diesem Gesetz abzuleiten. Sie brauchen ja nur mit den betroffenen Leuten zu reden, die das auch beurteilen können.

Dieses gewaltige Bevormundungsinstrument wird einerseits die Beschäftigten im ORF und andererseits auch die Hörer- und SeherInnen über den massiven Einfluss auf die Programmgestaltung treffen.

Weil Sie, die Vertreter und Vertreterinnen der Regierungsparteien, immer wieder betonen, dass durch dieses Gesetz eine Entpolitisierung des ORF vorgenommen würde, darf ich Ihnen sagen: Nach der Lektüre dieses Gesetzes müsste Ihnen die Schamröte ins Gesicht steigen, wenn Sie das behaupten! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Petrovic.  – Abg. Neudeck: Die sozialdemokratische Schamröte!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Keine Spur von Entpolitisierung! Ganz genau das Gegenteil ist der Fall! Dieses Gesetz schafft Politisierung total: einerseits durch die Besetzung des Stiftungsrates und andererseits dadurch, dass dieser nach wie vor massiv politisch besetzte Stiftungsrat viel mehr Kompetenzen erhält, auf die Programmgestaltung bis hin zu Positionsbesetzungen Einfluss zu nehmen. (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer schüttelt verneinend den Kopf.) Jawohl, auch wenn Sie den Kopf schütteln, Frau Kollegin, es ist so. Lesen Sie nach in Ihrem eigenen Gesetz! Dieser Einfluss wird ausgebaut. (Abg. Dr. Khol: Das stimmt nicht! Es ist genau gleich wie das alte Gesetz! Wortidentisch! Sie haben nie in das Gesetz hineingeschaut!)

Wenn man über Politisierung und Entpolitisierung im ORF redet, was in Ordnung ist, dann gibt es zwei Wege: Der eine Weg ist, politischen Einfluss auszuweisen, und zwar so auszuweisen, dass er entsprechend den Entscheidungen, dem Abstimmungsverhalten der einzelnen Personen, die zuordenbar sind, auch wirklich nachvollziehbar ist. So war das bis jetzt, und es ist berechtigt, darüber zu diskutieren, ob das in der richtigen Form erfolgte oder ob man nicht Schritte in Richtung Entpolitisierung vornehmen soll.

Der zweite Weg wäre gewesen, eine tatsächliche Entpolitisierung vorzunehmen. Da hat Kollege Krüger schon den Wegweiser gestellt: Dann müsste man den Entsendungsmodus ändern. Das ist richtig. Aber es kommen weiterhin die entsendenden Organisationen beziehungsweise Institutionen aus dem politischen Bereich.

Halten Sie doch die Leute nicht für so dumm, glauben Sie doch nicht, dass diese Ihnen abnehmen, dass die Personen, die Sie da hineinschicken, wirklich politische "Engerl" sind, die überhaupt keine Ahnung haben und die mit Ihnen nie Kontakt aufnehmen. Selbstverständlich sind das Leute, die Ihr politisches Vertrauen haben werden.

Sie haben sich weder für die eine offene Variante noch für die andere offene Variante entschieden, Sie haben sich dazu entschieden, politischen Einfluss auszubauen, aber zu verschleiern. Genau das kritisieren wir! (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Personen werden auch – das habe ich schon angedeutet – wesentlich mehr Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten haben, und zwar bis hin zur Programmgestaltung, bis hin zu Personalentscheidungen, was ja in einem "entpolitisierten" ORF ganz wichtig ist, nämlich dass man bei den personalpolitischen Entscheidungen von politischer Seite her noch mehr mitreden kann, damit es ja nicht passiert, dass in irgendeinem Bereich irgendjemand eine Position einnehmen kann, der Ihnen politisch nicht in den Kram passt.


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Das kann man ja auch schon in Magazinen nachlesen, zum Beispiel in der aktuellen Ausgabe von "NEWS", wo ein ÖVP-Mann diesem Wochenmagazin vertrauensvoll verrät, was die Gründe für die Gelassenheit des Herrn Bundeskanzlers in diesem Bereich sind. Er sagte:

"Westenthaler spielt den Kettenhund, wir aber" – die ÖVP also – "haben uns schon längst gegen die Blauen durchgesetzt."

Doch das, sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur im Stiftungsrat, wo, wie bereits vorher geschildert wurde, die Mehrheit der ÖVP abgesichert ist, sondern weit darüber hinaus.

Dieser ÖVP-Mann sagt weiter: "Schüssel plane, die ORF-Spitze nach nunmehrigem Beschluss des ORF-Gesetzes und Besetzung des ,unabhängigen‘ Stiftungsrates mit satter VP-naher Mehrheit mit Vertrauensleuten auszustatten."

Um wen geht es denn da? – Es geht etwa darum, dass eine bewährte Vertrauensfrau von Landeshauptmann Pröll die Programm- und Informationsintendantin werden soll, es geht darum, dass die Intendanz in Niederösterreich eine ehemalige ÖVP-Angestellte übernehmen soll und dass der Ex-Sekretär von Michael Graff eine besonders wichtige Position in der Informationshierarchie übernehmen soll. Als möglicher Programmintendant ist ein CV-Bruder von Herrn Klubobmann Khol im Gespräch, als möglicher Radio-Intendant ein Ex-Pressesprecher von Alois Mock und als Stiftungsratsvorsitzender schließlich ein Vertrauensmann von Bundeskanzler Schüssel. – Das, meine Damen und Herren, ist wahrlich eine "beinharte Entpolitisierung"! (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist offensichtlich der stärkste Ausbau von politischem Einfluss im ORF, wie er sich in den letzten Jahrzehnten ... (Bundeskanzler Dr. Schüssel: Frau Kuntzl, Sie kennen ... "NEWS"! Nicht ein Wort stimmt!)  – Herr Bundeskanzler! Wir können nachher gerne darüber diskutieren. Jetzt würde ich es vorziehen, weiterreden zu können. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Was mich auch sehr interessiert, was ich mit höchster Spannung verfolge, ist, wer sich wirklich bereit erklären wird, wer sich dafür interessieren wird, die Position des neuen ORF-Generaldirektors wahrzunehmen. Zurzeit kann man beobachten, wie die Regierungsparteien mit der derzeitigen ORF-Führung umgehen, die ja deshalb, weil sie offensichtlich nicht nach der Pfeife der Regierungsparteien tanzt, sondern ihrem Auftrag entsprechend die Interessen des Unternehmens wahrnimmt, einer echten Verfolgungsjagd ausgesetzt ist.

Weil es Ihnen darum geht, alle Bereiche mit Einschüchterung zu durchfluten, wie Sie das etwa im ORF nicht nur der Geschäftsführung, sondern auch den Redakteuren und Redakteurinnen gegenüber tun, die übrigens eine bemerkenswerte Resolution beschlossen haben, die die Interventionen aufdeckt und vor allem offen legt, dass die Brutalität und Intensität der Interventionen in den letzten Monaten massiv zugenommen haben, und weil heute der ORF dran ist, morgen der Hauptverband und im nächsten Halbjahr vermutlich die nächsten Bereiche, haben wir uns entschlossen, die Initiative "SOS Demokratie" ins Leben zu rufen.

Von dieser Initiative "SOS Demokratie" werden Sie in nächsten Monaten noch sehr viel hören, denn wir als größte Partei in diesem Land fühlen uns dazu verpflichtet, uns rechtzeitig, sofort vor diese Angriffe, vor diese Verfolgungen, vor diese Diffamierungen, vor diese Kriminalisierungsversuche zu stellen, die betroffenen Personen zu unterstützen und dazu beizutragen, dass das Klima in diesem Land nicht blau-schwarz eingefärbt wird und dass nicht alle anderen entfernt werden! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Petrovic. )

12.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. – Bitte.

12.24

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition! Liebe Frau Kuntzl, mit der Ablehnung unserer Mediengesetze haben Sie nur


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bewiesen, was wir auch in vielen anderen Bereichen feststellen müssen, nämlich: dass Sie den Blick fest in die Vergangenheit gerichtet haben und dass Sie dort nach wie vor verharren, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Nur nichts ändern am Status quo, das ist Ihre Politik, nichts ändern am Status quo, in dem Sie sich gut eingerichtet haben, ob das nun beim ORF oder beim Hauptverband ist, meine Damen und Herren von der SPÖ. Deshalb sind Sie in allen Liberalisierungsfragen und natürlich ganz besonders bei den Medien, insbesondere bei den elektronischen Medien, immer auf der Bremse gestanden, und deshalb stehen Sie auch heute noch auf der Bremse, weil es Ihnen um nichts anderes als um Ihren Machteinfluss in diesem Bereich geht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die letzte große medienpolitische Weichenstellung hat in den sechziger Jahren mit der großen Rundfunkreform stattgefunden. Es war die Regierung Klaus, die damals – ich habe das schon einmal gesagt – mit den Stimmen der Freiheitlichen Partei das große Rundfunk-Volksbegehren der unabhängigen Presse umgesetzt und einen unabhängigen, regierungsfernen ORF geschaffen hat, meine Damen und Herren.

Aber es hat nicht lange gedauert, bis beim Rundfunk die Gegenreform eingesetzt hat, und zwar die Gegenreform Kreiskys. Damals hat der ORF-Kannibalismus begonnen, nämlich die Verparteipolitisierung der Gremien des ORF, die parteipolitische Vereinnahmung des ORF durch die Sozialdemokraten.

Das ist die historische Wahrheit! Das lässt sich nachweisen, und genau an diesen Positionen halten Sie auch heute noch fest, meine Damen und Herren von der SPÖ.

Die Krokodilstränen, die Sie hier über den angeblichen Einfluss der Regierung auf den ORF vergießen, sind doch unglaubwürdig! Es ist Ihnen schon in der Vergangenheit nie um die Unabhängigkeit gegangen, sondern einzig und allein um die Wahrung Ihrer politischen Interessen! Alles andere ist ein Scheingefecht, ein Täuschungsmanöver. Sie sagen die Unwahrheit, wenn Sie das weiterhin behaupten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Aber es hat ein Stilwechsel stattgefunden (Abg. Edlinger: Ja, das ist wahr!), auch und gerade in der Medienpolitik. Diesen Stilwechsel kann man daran erkennen, Herr Kollege Edlinger, dass erstmals Mediengesetze erarbeitet wurden, die nicht vom ORF selbst vorformuliert und dann von der Politik übernommen wurden. Erstmals hat die Politik die Richtlinien vorgegeben, Experten eingebunden und dann die zuständigen Beamten im Bundeskanzleramt das Gesetz machen lassen. Auch das ist eine historische Neuerung in diesem Zusammenhang! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es geht bei diesen ORF-Gesetzen und bei allen drei Mediengesetzen um mehr als nur um neue Rechts- und Organisationsstrukturen. (Abg. Edlinger: Das glaube ich!) Es geht um mehr Demokratie und um mehr Vielfalt in Österreich, meine Damen und Herren. Das ist die ausschlaggebende Frage!

Ich bin dieser Regierung dankbar dafür, dass sie so viel Mut bewiesen hat, denn wir alle haben in diesen Wochen erlebt, wie bestimmte Medienkonzerne und wie auch der Österreichische Rundfunk gegen diese Regierung aus genau diesen Gründen kampagnisiert und polemisiert haben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Edlinger: Wenigstens einer!)

Wir haben erlebt, wie der Bundeskanzler, der Medienstaatssekretär und auch die Medienpolitiker der Freiheitlichen an den Pranger gestellt wurden und wie diese Gesetze verteufelt wurden. Dadurch und gerade angesichts dieser Kampagnen bin ich und sind auch viele andere Bürger in diesem Lande davon überzeugt worden, dass wir eine neue Mediengesetzgebung brauchen und dass wir ein neues ORF-Gesetz brauchen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Edlinger: Damit Schüssel intervenieren kann!)


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Diese Regierung hat die Stirn gehabt, dieser Kampagne zu widerstehen. Die Bundeskanzler der letzten zehn Jahre haben diese Stirn nicht gehabt, meine Damen und Herren, und deshalb gebühren meine Anerkennung und mein Respekt diesem Bundeskanzler und dieser Regierung! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das sollten eigentlich auch die Journalisten in diesem Lande so empfinden, meine Damen und Herren, denn damit tun sich auch für sie neue Möglichkeiten auf, werden neue Arbeitsplätze und auch neue Freiheitsgrade geschaffen. Das ist auch ein demokratiepolitischer Durchbruch! (Widerspruch bei der SPÖ.)

Der ORF und die mit ihm verbündeten Medien wollten uns einreden, dass ein Aufbrechen dieses Monopols schlecht wäre!

Meine Damen und Herren! Ich kenne das als Verkehrssprecher auch aus dem Post- und Telekomsektor. Auch Post und Telekom wollten uns einreden, dass der Aufbruch ihres Monopols bedeuten würde, dass die Gebühren höher würden und die Versorgung schlechter würde. (Abg. Eder: Ist eh schon der Fall!) Genau das Gegenteil ist eingetreten: Die Gebühren sind gesunken, und die Versorgung ist intensiver geworden. (Abg. Eder: Wo?) Heute telefonieren wesentlich mehr Menschen als noch vor zehn Jahren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das ist die Wahrheit! Es gibt mehr Möglichkeiten, mehr Vielfalt, mehr Chancen für den Konsumenten, und die Gebühren sind insgesamt geringer geworden. (Abg. Oberhaidinger: Wo denn?)

Ich wende mich auch gegen die Angstmache, die hier von der Opposition betrieben wird. Wenn Sie sagen, dass das nicht wahr ist, dann verstehen Sie nicht, was in diesem Land in den letzten Jahren vorgegangen ist, meine Damen und Herren. (Abg. Edlinger: Aber ja, das verstehen wir schon! – Abg. Oberhaidinger: Das spürt man ja!) Dann wollen Sie es nicht wahrhaben, weil Sie an Ihren alten Monopolstrukturen hängen. Und wenn es wo Defizite gibt, meine Damen und Herren, dann deshalb, weil Sie auf diesen Monopolen beharrt haben. Wir haben daher noch mit alten, verkrusteten Strukturen zu kämpfen. Darunter haben die Konsumenten und vor allem diese Unternehmen heute noch zu leiden. (Abg. Oberhaidinger: Herr Oberlehrer! – Abg. Huber: Da klatschen nicht einmal mehr die eigenen Leute!)

Ich wende mich auch gegen die Angstmache, die betrieben wird dahin gehend, dass es Gebührenerhöhungen in diesem Zusammenhang geben werde. Da kann ich Herrn Direktor Wrabetz zitieren, der heute hier auf der Zuschauergalerie sitzt. Er selbst hat gesagt, dass es durch diese ORF-Reform selbstverständlich zu keinen Gebührenerhöhungen kommen wird. Also stellen Sie Ihre Angstpropaganda ein! Sie ist glaubwürdig (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ – Abg. Oberhaidinger: Ja, sie ist glaubwürdig!) und wird vom ersten Repräsentanten des ORF auch entsprechend dementiert, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! 18 Jahre nach Deutschland und drei Jahre nach Albanien wird heute auch in Österreich der Startschuss zu einem dualen Rundfunksystem mit öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Anbietern gegeben. Als Konsequenz dieser Maßnahmen wird nicht nur die Abwanderung heimischer Medienfachleute ins befreundete Ausland gestoppt und die vom EuGH kritisierte fehlende Meinungsvielfalt hergestellt, sondern es werden auch ganz entscheidende Impulse an die Film- und Werbewirtschaft weitergegeben. Bei einem deutsch-österreichischen Größenverhältnis von 10 : 1 kann das bis zu 1,6 Milliarden Schilling zusätzliche Mittel für die heimische Filmwirtschaft und indirekt auch für die Werbewirtschaft freisetzen. Neues und zusätzliches privates Fernsehen ist ein viel effektiverer Beschäftigungsfaktor als Staatssubventionen in diesem Bereich, meine Damen und Herren!

Wie weit man es mit einer zielgerichteten Medienpolitik auch in einem kleinen mehrsprachigen Land bringen kann, zeigt uns das Beispiel Luxemburg. Die CLT-Ufa, ein europaweit tätiger TV- und Hörfunkgigant, hat ihren Sitz in Luxemburg und ist Inhaber eines erfolgreichen Satellitensystems.


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Meine Damen und Herren! Mit dem heutigen Tag und mit den heutigen Mediengesetzen wird auch für Österreich ein bedeutender Schritt in eine hoffnungsvolle Medienzukunft gesetzt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.34

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

12.34

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde heute von Herrn Klubobmann Khol immer wieder betont, es gehe grundsätzlich um die Interessen der HörerInnen und SeherInnen. Herr Westenthaler hat das nicht einmal erwähnt. Herr Khol, Sie haben es zwar erwähnt, aber um die Interessen der Hörer- und SeherInnen geht es Ihnen auch nicht. Ich kann Ihnen auch beweisen, welche Mogelpackung Sie anzubieten versuchen.

Wo sind denn die Interessen der gehörlosen und gehörgeschädigten Menschen in diesem Gesetz vertreten? (Bundeskanzler Dr. Schüssel: Erstmals!)  – Ich habe sie nicht gefunden! (Abg. Mag. Kukacka  – auf die Dolmetscherin weisend, die die Debattenbeiträge in Gebärdensprache wiedergibt –: Seit dieser Regierung wird das so übertragen! Vorher nie!)

Herr Abgeordneter Dr. Khol! Wir haben es 1994, nach zweijähriger Verhandlung, geschafft, dass ... (Die Rednerin "spricht" weiter, bewegt dabei aber nur die Lippen, ohne dass ein Ton zu vernehmen ist. – Rufe bei der SPÖ: Der Ton ist weg, Herr Präsident! – Abg. Dr. Khol: Sie zeigt uns, wie es den Gehörlosen geht! Ich habe es verstanden!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Die Rednerin spricht nun wieder in gewohnter Lautstärke.) Das ist die Situation, wie sie sich gehörlosen Menschen darstellt, und dies wird auch in Zukunft so bleiben.

Herr Abgeordneter Khol! Ich habe jetzt die Verfassungsbestimmung, die wir am 9. Juli 1997, also vor knapp vier Jahren, hier in diesem Parlament beschlossen haben, stimmlos vorgetragen. Ich habe gesehen, wie hilflos die Abgeordneten hier plötzlich waren. Viele haben gemeint, das Mikro sei ausgefallen. Was ist denn los?, werden viele gedacht haben.

Meine Damen und Herren! Ich habe Sie nur so hören lassen, wie gehörlose Menschen uns Hörende Tag für Tag hören und hören müssen, weil es in Österreich noch nicht der Regelfall ist, dass Gebärdensprache als Sprache anerkannt wird, und weil es auch nicht möglich war, im ORF-Gesetz festzuhalten, dass Sendungen in ausreichendem Umfang auch für gehörlose und gehörgeschädigte Menschen angeboten werden.

Herr Khol, es ist eindeutig zu wenig, wenn ein, zwei Sendungen pro Woche mit Gebärdensprachübersetzung im Fernsehen gebracht werden. Was ist denn mit Kindern, Herr Khol? Haben die kein Recht, Kindersendungen im Fernsehen zu sehen und in ihrer Sprache zu hören? (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Wie soll denn die Integration von gehörlosen Menschen gefördert werden, wenn man sie von der Kommunikation ausschließt? Wie sollen denn gehörlose und gehörgeschädigte Menschen an der Politik teilhaben können, wenn man ihnen die Information auf eine halbe Stunde pro Woche beschränkt? Herr Khol, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eindeutig zu wenig!

Der Österreichische Gehörlosenbund hat sich seit Monaten damit auseinander gesetzt, hat versucht, mit Ihnen zu verhandeln, hat Sie mehrmals angeschrieben und ersucht, dass im § 3 dieses Gesetzes diese Forderungen aufgenommen werden. Herr Khol, diese Forderungen wären kein Meilenstein gewesen, sondern ein ganz klarer Rechtsanspruch, den Sie mit uns Grünen, mit der SPÖ und damals auch mit den Freiheitlichen, also einstimmig, in diesem Haus beschlossen haben, nämlich dass niemand auf Grund seiner Behinderung diskriminiert werden darf, dass Bund, Länder und Gemeinden sich dazu bekennen, die Gleichstellung von behin


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derten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Herr Khol! Dieses Gesetz, das heute verabschiedet wird, ist ein Bruch mit Artikel 7 der Bundesverfassung, denn in diesem ORF-Gesetz haben Sie nicht sichergestellt, dass es eine Gleichstellung von behinderten und nichtbehinderten Menschen geben wird.

Es hätte nicht viel bedurft, diese Gleichstellung zumindest in erstem Schritt einzuführen und anzuerkennen, dass 400 000 Menschen in Österreich auch die Möglichkeit haben müssen und ihnen das Recht nicht verwehrt werden darf, an der Kommunikation und an der Information teilzuhaben. Aber dieses Recht, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden Sie diesen Menschen auch weiterhin vorenthalten, und das ist beschämend! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Es ist beschämend, schon im Vorfeld zu wissen, dass Artikel 7 B-VG durch dieses Gesetz nicht eingehalten wird. Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, nehmen damit einen glatten Bruch der österreichischen Bundesverfassung in Kauf. Wir – mit "wir" meine ich die Grünen – und wir behinderten Menschen werden das nicht zur Kenntnis nehmen, wir werden die Forderung, dass gehörlose und gehörgeschädigte Menschen in Österreich ihre Rechte auch einfordern können, und zwar in allen Bereichen des täglichen Lebens (Beifall bei den Grünen und der SPÖ), unterstützen und mittragen. Uns sind Minderheiten wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren, und nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Realität. (Neuerlicher Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Pumberger: So viel Unsinn auf einem Haufen habe ich schon lange nicht mehr gehört!)

12.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Zierler. – Bitte.

12.42

Abgeordnete Theresia Zierler (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Wenn man die heutige Debatte zum ORF-Gesetz verfolgt hat – und ich nehme an, die Zuseher auch zu Hause werden das getan haben, sehr interessiert getan haben –, hat man gesehen, dass Sie diese Debatte auf eines reduzieren: auf den ORF als politischen Berichterstatter, den ORF als Ziel von politischen Interventionen.

Man hat ganz klar und deutlich erkannt, worum es Ihnen geht, nämlich wieder einmal einzig und allein um Macht, um Machterhaltung. Man hat klar erkannt, dass es Ihnen nicht darum geht, dass es beim ORF Reformen und Änderungen geben muss, und Ihr jetziges Verhalten hat in den letzten Jahren auch die Politik der SPÖ beim ORF ausgemacht. Es gibt zahlreiche Mitarbeiter des ORF, die sich von dieser neuen Bundesregierung erhofft haben, dass es zu Änderungen kommt. Sie haben großes Vertrauen in diese Bundesregierung gesetzt und werden auch nicht enttäuscht werden. (Abg. Huber: Die sind sehr enttäuscht worden!)

Es gibt nämlich zwei Arten von Mitarbeitern: Es gibt Mitarbeiter, die in den letzten Jahren, lange Zeit hindurch in vorauseilendem Gehorsam die Wünsche der SPÖ erfüllt haben. Da hat man nicht allzu viel intervenieren müssen, denn es war ohnehin selbstverständlich, dass man entsprechenden Wünschen zuvorkommt. (Abg. Sophie Bauer: Sie wissen nicht, was Sie beschließen, sonst könnten Sie das nicht behaupten!) Es gibt aber auch andere Mitarbeiter, die vom ORF, von der Geschäftsführung vereinnahmt wurden, die eingeteilt wurden, die eine Linie nachvollziehen mussten, eine Linie gehen mussten.

Es gibt beim ORF Reformbedarf, es gibt beim ORF Sanierungsbedarf, und es müssen beim ORF auch Maßnahmen in finanzieller Hinsicht getroffen werden. Da gibt es angestellte Redakteure, natürlich nur jene, die es sich richten konnten, die zum Beispiel zwei freie Mitarbeiter für sich beschäftigen, was bedeutet, dass diese zwei freien Mitarbeiter die Arbeit machen, während der angestellte Redakteur das Gehalt bezieht – die freien Mitarbeiter natürlich zusätzlich. Oder aber: Für freie Mitarbeiter gilt die Bestimmung, dass sie monatlich nur


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137 Stunden arbeiten dürfen. Werden diese 137 Stunden überzogen, müssten sie angestellt werden. Das ist in der Realität allerdings ganz anders: Die freien Mitarbeiter werden in Ermangelung von genügend Angestellten oder von genügend Angestellten, die auch bereit sind, die Arbeitsleistung zu erbringen, sehr viel mehr beschäftigt. Sie werden für 137 Stunden bezahlt, und alles andere fällt unter den Tisch.

All das sind Probleme, die immer wieder an die SPÖ herangetragen wurden, die immer wieder an die Betriebsräte herangetragen wurden. Das war aber kein Thema, weil man es sich ja überlegen kann, ob man unter diesen Bedingungen beim ORF bleiben möchte oder ob man vielleicht – es warten ja ohnehin schon zehn andere – für Gerechtigkeit eintritt und sagt: So lasse ich mich nicht vereinnahmen!, und geht. – So war es, aber ich kann Ihnen sagen, dass das unter dieser Regierung in dieser Form sicherlich nicht weitergehen wird.

Oder: Eine Redaktion kommt ganz überraschend drauf, dass das Budget überzogen wurde. Was macht man? – Sparen natürlich. Es wird aber nicht gespart beim technischen Aufwand, es wird nicht gespart bei der Studiodekoration, nein, es wird bei den Mitarbeitern gespart, deren Honorare für die gleiche Leistung von heute auf morgen um ein Drittel gekürzt werden. Es hat sich am Aufwand, es hat sich an der Leistung nichts geändert, aber die Honorare werden um ein Drittel gekürzt. Da geht es nicht um einige wenige, sondern da geht es um eine sehr große Gesamtrelation.

Da habe ich von Ihnen nie etwas gehört. (Abg. Öllinger: Haben Sie einen Gesetzesvorschlag eingebracht?) Es gibt die Unterlagen. Herr Kollege! Sie können sich das vielleicht einmal anschauen, ebenso die Vereinbarungen mit den freien Mitarbeitern. Das ist ein Thema, das man behandeln muss. In dieser Sache muss die Regierung meiner Meinung nach unbedingt tätig werden. (Abg. Öllinger: Das steht aber heute leider nicht zur Debatte!)

Oder aber: technische Fehlentscheidungen, die beim ORF getroffen werden, Geldverschwendung bei den Ressourcen. Da werden seit einigen Jahren konsequent gewisse Betriebsmittel, zum Beispiel Übertragungswagen, Satellitenübertragungsfahrzeuge, nicht mehr qualifiziert erneuert. Die bestehenden Fahrzeuge werden wegen angeblich hoher Reparaturanfälligkeit oder wegen irreparabler Schäden nicht mehr instand gesetzt, sondern aus dem Bestand des ORF ausgeschieden und verkauft. Aber – jetzt kommt es! – für Übertragungen des ORF werden dann zum Teil dieselben ehemaligen ORF-Fahrzeuge, die vorher an Privatfirmen verkauft wurden, vom ORF von diesen Privatunternehmen angemietet. – Das sind Fakten, und da kann ich Ihnen auch gerne die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen.

Oder aber: Ein Satellitenübertragungsauto wurde nicht mehr repariert. Die Reparaturkosten hätten 4,3 Millionen Schilling betragen, das Fahrzeug wurde ausgeschieden. Jetzt wird ein Satellitenübertragungswagen von einem fremden Dienstleister angemietet, was Kosten in der Höhe von 7,5 Millionen Schilling verursacht. Das nenne ich Geldverschwendung, und gerade im technischen Bereich gibt es sehr viele Beispiele dieser Art.

Vielleicht sollte man sich auch einmal die Frage stellen, warum so viele Produktionen beim ORF ausgelagert werden. Der ORF hat das Know-how, der ORF hat die Infrastruktur, es gibt die Studios, das heißt, es gibt die Räumlichkeiten, es gibt das Personal, und es gibt die technische Ausrüstung. Warum kann der ORF nicht selbst produzieren, warum wird alles ausgelagert? Das kostet zum einen, zum anderen sind eigene Ressourcen vorhanden, die nicht genützt werden. Warum, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sie heute plötzlich Ihre Liebe zum ORF entdeckt haben – aus Ihren Reden ging deutlich hervor, dass es Ihnen nur darum geht, wer Einfluss auf den ORF hat –, warum haben Sie sich nie mit diesen Themen auseinander gesetzt?

Und wenn wir bei der Einflussnahme sind, meine sehr geehrten Damen und Herren: Welche Politiker waren es denn, die immer die Fragen vorher bekommen haben? – Je nach Qualität des Politikers. Manche waren vielleicht nicht ganz so gut, die haben vielleicht bis zu vier Stunden vorher die Fragen bekommen. Da ging es aber ganz konkret um politische Fragen, damit sie sich vorbereiten konnten. (Abg. Eder: Sie haben auch die Antworten bekommen auf Ihre Fra


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gen!) Da gab es Interventionen. Ich erinnere auch daran, dass Andreas Rudas immer wieder zum Beispiel Strategiebesprechungen mit dem ORF geführt hat über Wahlberichterstattungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie können mir glauben, ich kenne die Situation von innen, denn nach 15 Jahren kann man sich ein Bild darüber machen. Ich bin froh darüber, dass es in Österreich zu einer Änderung kommt, dass es in Österreich auch zu einer Konkurrenz kommt, dass Privatfernsehen ermöglicht wird.

Ich möchte mit einem Zitat von Erwin Zankel schließen, der gesagt hat:

"Dennoch ist nicht damit zu rechnen, dass nach der Abstimmung" – nach der heutigen Abstimmung – "eine sommerliche Ruhe eintritt. Der General auf dem Küniglberg rüstet bereits für die Winterschlacht. Die Vorbereitungen laufen unter dem Codewort "tschechische Verhältnisse".

Gerhard Weis und seine Verbündeten ... wollen die Gesetzesänderung als Putsch darstellen und basteln an einem Drehbuch, das den ,Prager Fernsehkrieg‘ nachspielt: ... Nicht nur die Gleichsetzung der Verhältnisse zwischen Österreich und Tschechien, erst recht der Hinweis auf eine Besetzung lassen befürchten, dass der Generalintendant den Bezug zur Wirklichkeit verloren hat. Weis glaubt, wenn er nicht mehr amtiert, ist es um die Freiheit des ORF geschehen." 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, diesen Gegenbeweis können wir antreten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.50

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Morak. – Bitte.

12.50

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beiden in Verhandlung stehenden Gesetze, die die Bundesregierung dem Hohen Haus vorgelegt hat, sind das Ergebnis eines langen, intensiven, ausführlichen Diskussionsprozesses in der Öffentlichkeit, in den Medien, aber auch in den Ausschüssen dieses Hauses, dessen Verlauf, Argumente, Zuspitzungen, Positionierungen gezeigt haben, wie notwendig diese beiden Gesetze für dieses Land sind.

Seit Herbst und – nach einer kurzen Pause – ab Jänner nach dem Privatradiogesetz, nach dem Gesetz zur "KommAustria" und nach einem jahrzehntelangen – ich betone: jahrzehntelangen! – selbstreferentiellen Diskussionsprozess und dem Austausch immer der gleichen Argumente, warum es nicht geht, warum es nicht funktionieren kann, warum der Status quo für ewig bleiben muss, warum ein Land wie Österreich, weil es ein kleines Land ist, kein Privatfernsehen verträgt; warum die übermächtige ausländische Konkurrenz nicht kommen darf – ausländische Konkurrenz! –, warum es privates Kommerz fernsehen in diesem Land nicht geben darf, warum der Markt zu klein ist und so weiter, und warum eine terrestrische dritte Kette für den ORF bleiben muss.

Nach dem Austausch all dieser immer gleichen Argumente stehen wir heute vor dieser Gesetzesvorlage, die einen Schlusspunkt – ich meine, einen positiven Schlusspunkt – nach den jahrzehntelangen Diskussionen darstellt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es ist dies ein positiver Schlusspunkt einfach deswegen, weil der mediale Zustand in diesem Lande unhaltbar geworden ist. Die beiden Gesetze sind ein Akt der Befreiung (Abg. Mag. Kogler: Na geh bitte! – Abg. Schieder: Unfassbar!), sind die Herstellung der Normalität in diesem Lande, meine Damen und Herren (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen), sind ein Schritt ins 20. Jahrhundert – ich betone: im 21. Jahrhundert! (Abg. Dr. Fischer: Bühnenreif! – Abg. Schieder: Ein schlechtes Bühnenstück! – Abg. Dr. Cap: Falsche Rolle!)

Meine Damen und Herren! Die Situation ist entstanden, weil der ORF als einziger nationaler Programmanbieter dieses Landes, als einziger Veranstalter, Verwalter und Wissender der Frequenzsituation in diesem Land (Abg. Dr. Cap: Bitte Vorhang!) und als Hüter der Inhalte und


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der medialen Wege daraus sein Selbstverständnis bezogen hat, dass er die einzige gültige Zentralanstalt für Medienpolitik in diesem Lande ist. (Abg. Dr. Cap: Aber jetzt Vorhang! – Abg. Oberhaidinger: Sonst wird’s zur Löwingerbühne!)

Möglich war das nur, weil es einen jahrzehntelangen medialen, medienpolitischen Stillstand in diesem Land gegeben hat.

Es ist ein Akt der Befreiung der Politik aus der Umklammerung der elektronischen Monopolbildung und aus dem medienpolitischen Primat des einzigen nationalen Veranstalters in diesem Land. (Abg. Huber: Dass wir da überhaupt noch teilhaben dürfen!) Es ist ein Akt der Befreiung, meine Damen und Herren, der Kreativen, die Schaffung eines Mehr an Projektionsfläche in diesem Land. (Abg. Oberhaidinger: Jetzt kommt dann einer mit einem Klingelbeutel! – Rufe bei der SPÖ: Das Fernsehen ist aus!) Es ist ein Akt der Befreiung der Journalisten, der Programmveranstalter, der Programmgestalter, der Werbeindustrie durch die Möglichkeit, alternative Programmplätze zu belegen. (Abg. Schieder: Jetzt wendet sich die Tragödie zur Komödie!)

Es ist ein Akt der Befreiung des ORF von parteipolitischer Vereinnahmung, meine Damen und Herren, in den Gremien des ORF. Und es ist eine Befreiung von der wachsenden Vereinnahmung durch die marktbeherrschenden Medienunternehmen dieses Landes. (Abg. Huber: Dramatisch muss es halt sein!)

Lassen Sie mich Peter Plaikner von der "Tiroler Tageszeitung" zitieren:

Durch Kooperation von öffentlichem Fernsehen und den größten privaten Medienhäusern wird die demokratiefördernde Konzentration im Zeitungs-, Magazin-, Radio- und Internetsektor vollends zur Infrokratur. (Rufe bei der SPÖ: Vorhang!) Der ORF darf nicht willfähriger Teil, sondern muss unabhängiger Gegenpol dieser Marketing- und Meinungsgroßmacht sein. Nur für eine solche Rolle lassen sich heute noch Rundfunkgebühren rechtfertigen. Niemand stellt den ORF in Frage, außer er sich selbst. – Soweit Peter Plaikner.

Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.56

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Wittmann. Die Redezeit ist wunschgemäß auf 8 Minuten beschränkt. – Bitte. (Abg. Dr. Khol: Staatssekretär a. D.!)

Herr Staatssekretär Morak, Verzeihung! Herr Dr. Wittmann war Staatssekretär. Das war ein lapsus linguae, Herr Staatssekretär. Ich bedauere außerordentlich! (Abg. Parnigoni: Wittmann war aber besser! – Abg. Neudeck: Ich glaube, der Wittmann hat’s noch nicht g’schnallt, dass er’s nimmer ist!)

12.56

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! (Abg. Böhacker: Der rote Mann in Schwarz!) Es ist, glaube ich, eine einzige Frage, die wirklich hier zu diskutieren ist. Diese Frage lautet: Wie mache ich es, dass ich als kleinste Partei, als kleinste Partei in diesem Machtspiel im ORF, den größten Einfluss bekomme?

Mich wundert, dass die FPÖ bei diesem Spiel so mitspielt: Westenthaler macht das Grobe, die Frau Vizekanzler versucht, die Unabhängigkeit zu beschwören, und in Wirklichkeit reißt sich die ÖVP die Macht unter den Nagel, ohne dass es die FPÖ merkt. Ich frage mich, wie lange die FPÖ bei dem Spiel noch mitspielt. (Beifall bei der SPÖ.) Wollen Sie immer als Verlierer dastehen?

Und dann kommt der Mann aus dem Bärental und sagt dem Westenthaler: Du darfst nicht so "einehauen", das ist nicht gut, das kommt bei den Leuten nicht gut an, mach das nicht, weil die ÖVP den Nutzen daraus zieht! (Abg. Haigermoser: Ihr Sakko ist zu lang!) Jetzt ist er dann bald


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fort, und der Nächste wird kommen und "einehauen" müssen, weil er sonst den Partner ÖVP nicht bei Laune hält. (Abg. Neudeck: Das Sakko passt, die Füße sind zu kurz!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu behaupten, dass das eine Entpolitisierung ist, bedeutet, Sand in die Augen der Wähler zu streuen. (Beifall bei der SPÖ.) Sie selbst behaupten mit Stolz, dass Sie am Entsendungsrecht nichts geändert haben. Aber gerade das wäre eine Reform wert gewesen, nämlich wegzurücken von der Politik. Die Personen sind entscheidend, die drinsitzen. Wenn Sie von Ihnen abhängige Personen dorthin entsenden, dann müssen die doch das machen, was Sie ihnen befehlen. Sie sind doch am Gängelband der Politik, weil sie keine selbständigen Entscheidungen treffen dürfen, weil sie ja von der Regierung entsandt sind! (Beifall bei der SPÖ.)

Man hätte diese Gelegenheit dazu nützen können, tatsächlich die Hörer- und Sehervertretung aufzuwerten und die aus der Politik Entsandten in die Minderheit zu versetzen. Das wurde aber nicht getan. Man hat sich den politischen Einfluss gesichert. Jetzt sitzt halt nicht mehr der Abgeordnete Khol drinnen, sondern sein Nachbar im Kirchenchor. Es sitzt nicht mehr der Abgeordnete Westenthaler drinnen, sondern sein neuer Tennispartner, für den er in nächster Zeit viel Zeit haben wird. – Das ist eine Entpolitisierung? (Abg. Haigermoser: Das Sakko ist zu lang!) Und dann glaubt man, dass diese Leute nicht das machen, was Sie wollen?!

Für den Fall, dass es wirklich einen Eigenständigen da drinnen gibt, dass es einen gibt, der Charakter hat und nicht das macht, was ihm von der Regierung aufgetragen wird, führt man noch die öffentliche Abstimmung ein, damit man ja weiß, wie der abgestimmt hat. Es könnte ja sein, dass er doch nicht so abstimmt, weil er sich mit der Regierungslinie vielleicht nicht identifizieren kann. Dann muss man ja überprüfen können, ob er das wirklich gemacht hat. – Das ist das Gängelband der Regierung, und das ist ein Machtmonopol, das da aufgebaut wird, das seinesgleichen sucht! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Im ORF hat die kleinste Partei die absolute Mehrheit. Und im Bereich der Sozialversicherung geht man her und verändert über ein Gesetz ein Wahlergebnis. (Abg. Haigermoser: Ihr Sakko ist ein Kurzmantel!)

Meine Damen und Herren! Das bekommt autoritäre Züge, und ich bin nicht gewillt, hier das Feigenblatt zu spielen, um bei einer Verfassungsbestimmung mitzustimmen, die nur Kosmetik bedeutet. (Abg. Haigermoser: Nehmen Sie sich nicht so wichtig, Herr Wittmann!)

Aber noch ärger ist, dass dann ein direkter Eingriff dieses Stiftungsrates in die Programmgestaltung möglich ist. Das heißt, es ist dann nicht mehr so, dass man zu unliebsamen Diskussionen gar nicht mehr hingeht, sondern sie finden einfach nicht mehr statt, weil sie abgesagt werden, bevor sie überhaupt stattfinden können, weil sie der Regierung unliebsam sind und etwas zutage treten könnte, was nicht gewünscht ist.

Der 24. Juni 2001 hat uns gezeigt, wie das zukünftige Programm aussehen wird: zuerst Frau Vizekanzler Riess-Passer in einer Diskussion über Fußball, dann Jörg Haider als Präsident des FC Kärnten, dann Jörg Haider in den Nachrichten, dann Jörg Haider in der Sportsendung, seine Meinung zur Europameisterschafts-Bewerbung abgebend. Also von 18.30 Uhr bis 20.15 Uhr Jörg Haider – das ist das neue Programm dieser Regierung! Ein bisschen fad wird das schon werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Das ist besser als zwei Minuten Wittmann!)

Auf alle Fälle, meine Damen und Herren, wird Ihnen diese Menschenhatz, die Sie mit diesen Veränderungen, die Sie hier vorhaben, nebenbei betreiben, einmal auf den Kopf fallen. (Abg. Böhacker: Wer ist auf den Kopf gefallen?) Nämlich so umzugehen mit dem Generalintendanten, so in der Öffentlichkeit herzuziehen über die Redakteure, so umzugehen mit dem Chef des Hauptverbandes, so umzugehen mit den Managern der ÖIAG, das ist Menschenverachtung! (Abg. Haigermoser: Geh, hör’n S’ auf!)

Herrn Westenthaler kann man ins Stammbuch schreiben: The harder they go, the harder they fall. – Und das wird Ihr Schicksal sein. Denken Sie daran! (Beifall bei der SPÖ.)


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Darüber hinaus gibt es natürlich ganz massive wirtschaftliche Kriterien, die gegen dieses Gesetz sprechen. Meine Damen und Herren! Jeder weiß, dass im Online-Bereich die Zukunft dieser Medien liegt. Man schließt den ORF von der Zukunft aus! Wenn man ihm ein neues Korsett verpasst, muss man ihn ja nicht gleich wirtschaftlich ruinieren. Wenn ich ein Medium von den Online-Diensten ausschließe, dann ist es ihm nicht möglich, in Zukunft an diesem wirtschaftlich wichtigen Teil des Mediengeschehens teilzunehmen. Aber das beruht wahrscheinlich darauf, dass der Bundeskanzler ein bisschen Probleme mit der Online-Generation hat und mit der Internet-Generation nichts anfangen kann. Jetzt hat er die Möglichkeit, seine Überzeugung auch in den Medien umzusetzen.

Der Chef des Prognos-Institutes, der beim Hearing anwesend war, sagte: Publizistische Unabhängigkeit ist nur dann möglich, wenn die Geschäftsführung so unabhängig ist wie nur irgendwie möglich. Ein Durchgriff des Stiftungsrates bis auf Programmebene läuft diesen Anliegen diametral zuwider. – Und das ist in § 21 verankert.

Und auch § 3 Abs. 5 des ORF-Gesetzes bewirkt einen Ausschluss von der Zukunft, denn darin ist festgeschrieben, dass Online-Dienste nicht zugelassen werden.

Wenn Sie von Unabhängigkeit sprechen, Frau Vizekanzler, dann frage ich mich, warum gerade die unabhängigen Redakteure eine Resolution gegen Ihre "Intervenitis" und gegen Ihre Interventionen, Herr Bundeskanzler, beschlossen haben. Ganz einfach: weil Sie permanent intervenieren, weil Sie nicht wollen, dass objektive Berichterstattung stattfindet. Ich erspare es mir, die einzelnen Vorwürfe hier noch anzuführen, weil sie bereits Legion sind.

Aber eines möchte ich noch sagen: Einen Betrieb wie den ORF, der wirtschaftlich erfolgreich ist und daher Rücklagen ansparen konnte, jetzt wirtschaftlich zu schädigen, ist ein Wirtschaftsverständnis, das ich nicht mehr nachvollziehen kann. Ein erfolgreiches Unternehmen zu unterstützen wäre doch Sache der Regierung – doch nicht zu schädigen, nur weil Rücklagen angespart worden sind!

Den Filmschaffenden versetzen Sie einen Schlag ins Gesicht. Zu behaupten, dass durch mehr private Sender mehr Filme produziert würden, ist schlichtweg falsch, weil diese Sender nicht für den österreichischen Markt produzieren werden, sondern ausschließlich für den deutschen Markt, weil er größer ist. Das heißt, es werden nicht österreichische Filmschaffende zum Zug kommen, sondern es werden die Billigproduktionen aus Deutschland hereingeholt und kein eigenständiger österreichischer Film mehr gemacht werden. Der kann nur durch den ORF und in Co-Produktion mit dem ORF gemacht werden!

Daher: 600 Millionen Schilling als Ersatz für die Gebührenbefreiung nicht zu gewähren und jetzt den ORF wirtschaftlich zu schädigen, das bedeutet einen Schlag ins Gesicht der Filmwirtschaft! (Beifall bei der SPÖ.)

Deshalb habe ich noch zwei Anträge, mit denen dem entgegengewirkt werden soll, vorzutragen.

Der erste Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Petrovic, Dr. Wittmann und GenossInnen betreffend Aufträge des ORF an die österreichische Filmwirtschaft

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Nationalrat erwartet, dass die Geschäftsführung auf Grund des neuen ORF-Gesetzes wenigstens 20 Prozent der dem ORF zufließenden Rundfunkgebühren, zumindest aber 1 Milliarde Schilling, für fiktionale Produktionen von Filmen, Serien und Dokumentarfilmen von österreichischen, unabhängigen und senderfremden Produzenten verwendet.

*****


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Der zweite Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Petrovic, Dr. Wittmann und GenossInnen betreffend Berücksichtigung von freien Radios durch den ORF

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht,

für freie Radios Fördermittel zumindest in jenem Umfang bereitzustellen, wie sie bis 1999 bereitgestellt wurden;

eine Änderung des Privatradiogesetzes vorzubereiten, wonach die freien Radios im Privatradiogesetz als eigene Kategorie verankert werden;

an die ORF-Führung heranzutreten, dass freien Radios die Mitbenützung von Sendeanlagen des ORF gegen Abgeltung nur der zusätzlichen Kosten, die durch die Mitbenützung entstehen, ermöglicht wird.

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.06

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die beiden soeben verlesenen Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

13.07

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vereinte Opposition hat heute wirklich Krokodilstränen vergossen. Besonders beeindruckend waren die dicken Tränen des Kollegen Schieder.

Sie, meine Damen und Herren, haben in den letzten 20 Jahren wahrlich Zeit gehabt, die Entpolitisierung des ORF zu bewerkstelligen. Aber das, was Sie, meine Damen und Herren der Sozialdemokraten, unter Entpolitisierung verstehen, ist die funktionierende Seilschaft zwischen Ihrem Generalsekretariat und dem ORF, sind die persönlichen Seilschaften zwischen Zeiler, Rudas und Cap.

Wir werden mit der heutigen ORF-Reform den ORF aus der rot-grünen Geiselhaft befreien, und ich bin überzeugt davon, dass diese Reform dem ORF ein großes Stück Freiheit zurückgeben wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Dass diese ORF-Reform wirklich den Begriff "Reform" verdient, sagen nicht nur wir von den Regierungsparteien, sondern das sagt auch eine Vielzahl von unabhängigen Journalisten.

Lassen Sie mich Christoph Silber aus dem "Kurier" zitieren: "Dieses ORF-Gesetz ist in Verbindung mit dem Privat-Fernseh-Gesetz erheblich mehr, als die Politik in den vergangenen 20 Jahren zustande gebracht hat. Die hat Österreich nämlich zu einem medialen Entwicklungsland inmitten eines boomenden, europäischen Marktes degradiert."

Und zum Thema "wirtschaftlicher Weiterbestand des ORF" ebenfalls Silber: "Wer jetzt noch behauptet, der ORF werde existenziell bedroht, kann Bilanzen und Gesetze nicht lesen."


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Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, haben in einer Verhaberung mit österreichischen Medien-Machthabern diese ORF-Reform-Diskussion zu einer austriakischen, degoutanten Schmierenkomödie herabgezerrt.

Lassen Sie mich bitte nur drei Schlaglichter werfen!

Erstes Thema: Unabhängigkeit der Journalisten. Lassen Sie mich Hubert Patterer aus der "Kleinen Zeitung" zitieren. Er schreibt: "Kommt die Bereitschaft zum Abwehrkampf" – nämlich der Journalisten – "nicht ein bisserl spät? Wo war sie in den Jahren, als die SPÖ den ORF als ihre Lautsprecherbox begriff und kalinistische Kramer-Seelen in der Parteispitze borstige Redakteure wissen ließen: Sie werden nie was beim ORF!?" – Das hat schon mein Kollege Krüger zitiert.

Frage an den vereinten Redakteursrat: Warum war denn diese existentielle Bedrohung nicht eine Protestnote wert, während Programmkritiken sehr wohl eine Protestnote wert sind?

Zweites Schlaglicht – das finde ich besonders pietätlos –: Man hat sich nicht geniert, den Tod von Robert Hochner ebenfalls als Instrument gegen diese ORF-Reform-Debatte in Stellung zu bringen. Ich denke da an einige Berichterstattungen im ORF, ich denke an die Cover-Storys gewisser Wochenzeitschriften.

Und drittes Schlaglicht – und das ist eigentlich auch nicht wirklich überraschend –: Selbst der Bundespräsident dieser Republik hat sich an die Spitze dieser Anti-ORF-Reform-Campaign stellen lassen.

Das, meine Damen und Herren, dieses Szenario, ist einen SOS-Ruf wert. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Das ist einen SOS-Ruf wert – aber nicht Ihre "SOS-Demokratie-Caperliade". Das, Herr Cap, ist ein Hilferuf um Ihre Restreputation, um Ihre restliche politische Glaubwürdigkeit!

Es ist nicht die Demokratie in Gefahr, sondern es sind die SPÖ und die politische Kultur der SPÖ in Gefahr. Sie sind so weit herabgekommen, dass Sie mit Generalstreiks, Volksbefragungen drohen, obwohl Sie nach wie vor – zahlenmäßig zumindest – die stärkste Partei in diesem Haus sind.

Eines merken Sie sich, meine Damen und Herren von der SPÖ: Diese Republik ist nicht im Privateigentum der SPÖ! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

In der Verfassung steht nicht festgeschrieben, dass der Bundeskanzler ausschließlich von der SPÖ gestellt werden darf. Und es steht nirgendwo geschrieben, dass der ORF, dass der Hauptverband und die ÖIAG Lehen der SPÖ sind. Merken Sie sich das! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Herr Dr. Cap, Sie waren einmal ein mutiger, aufrechter Jungpolitiker. (Abg. Auer: Das ist aber schon lang her!) Aber in der Zwischenzeit sind Sie zu einem biegsamen Formaltechniker der Macht mutiert, und Sie glauben, dass Sie alles und jedes dialektisch argumentieren können. Aber Sie irren sich! Und Ihnen als frankophilem Bonvivant wird Tartüff sicher ein Begriff sein. Ich frage Sie: Ist das Ihr Vorbild? (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich könnte Ihnen drei Fragen stellen, aber ich stelle Ihnen nur eine: Wie geht es Ihnen, wenn Sie am Morgen in den Spiegel sehen? Glauben Sie, im Besitze der intellektuellen und politischen Redlichkeit zu sein? (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.12

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.

13.13

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich habe immer das Vergnügen, dass wir beide uns hier quasi wie in einem


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Privatissimum gegenüberstehen, wenn die Liveübertragung aus ist, der Bundeskanzler weg ist, die Mitglieder der Fraktionen sich entfernt haben, aber das mindert mein Vergnügen nicht. Auch "die Weisen" haben uns verlassen, die vorher auf der Galerie gesessen sind. Offensichtlich ist Fernsehen alles, für manche, meine sehr geehrten Damen und Herren, für manche Gruppen, für andere nicht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte deshalb gleich zu Beginn mein hauptsächliches Anliegen vorbringen. Es wird Sie nicht verwundern, dass ich als Minderheitensprecherin der Grünen das fehlende – nicht gänzlich fehlende, aber weitgehend fehlende – Miteinbeziehen von Menschen, die andere Sprachen, nicht nur Deutsch, in diesem Land sprechen oder als Muttersprache haben, kritisiere. Ich rede von den autochthonen Volksgruppenangehörigen. Sie sind zwar jetzt (Staatssekretär Morak: Verankert!), was ihre gesetzlichen Ansprüche angeht, im Gesetz verankert, auch im ORF-Gesetz verankert, wie mir der Herr Staatssekretär zuflüstert, sie stellen aber nicht die beträchtlichste Zahl jener dar, die eine weitere Sprache außer der deutschen Sprache sprechen. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Es ist mir auch ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass es in diesem Land 10 Prozent der Wohnbevölkerung sind, die nicht österreichische Staatsangehörige sind und von denen, wie ich glaube, der eine oder andere auch ein Fernsehgerät besitzen wird. Glauben Sie das nicht auch? 10 Prozent, das ist eine ganz beträchtliche Zahl, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Von der Frage der kulturellen und sprachlichen Vielfalt als solcher, Herr Staatssekretär, lese ich nichts, im Rundfunkgesetz und im Privatfernsehgesetz nichts, auch nichts von der Frage der Repräsentanz dessen, was dieses Land an sprachlicher und kultureller Vielfalt darstellt. Das sei Ihnen gesagt.

Ich muss aber ehrlich sagen, das wundert mich bei dieser Regierungs- und Mehrheitskonstellation, wie wir sie jetzt haben, nicht. Irgendwie ist es ja schon fast komisch, wenn man glaubt, die denken womöglich an Fremde, die auch Fernseh- und Radiokonsumenten wären. Nichtsdestotrotz, wir tun es, und wir hätten hier – wir haben das auch in der Vergangenheit formuliert – andere Vorstellungen gehabt.

Aber, geschätzter Herr Staatssekretär, wiewohl die Volksgruppen in diesem Gesetz verankert sind, meine ich, dass sie nicht so verankert sind, dass es im Sinne des Staatsziels ist, das erst vor rund einem Jahr hier im Nationalrat, zur Zeit der Sanktionen, beschlossen wurde, und deshalb haben Madeleine Petrovic, Theresia Haidlmayr, Freunde und Freundinnen einen Abänderungsantrag zum § 5 Abs. 1 der Regierungsvorlage eingebracht, den ich nun verlesen möchte.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Madeleine Petrovic, Theresia Haidlmayr, Freunde und Freundinnen

1. In § 5 Abs. 1 erster Satz wird die Wortfolge "jener Volksgruppen, für die ein Volksgruppenbeirat besteht" durch die Wortfolge "der in Österreich lebenden Volksgruppen" ersetzt.

2. In § 5 Abs. 2 zweiter Satz entfällt das Wort "autochthonen".

*****

Was heißt das: "jener Volksgruppen, für die ein Volksgruppenbeirat besteht"? Das ist meiner Ansicht nach – und jetzt möchte ich mich hier nicht ausbreiten – ein völliges Kuriosum, weil es auch rechtlich Unsinn ist, das so festzuschreiben, Herr Staatssekretär. Die Tatsache der Einrichtung eines Beirates bedeutet rechtlich gar nichts. Der Beirat hat die Funktion, dass er Sie im Bundeskanzleramt in volksgruppenpolitischen Angelegenheiten berät. Die Volksgruppen, die möglicherweise kein beratendes Organ à la Beirat haben – ich sage nur: polnische Volksgruppe in Österreich –, werden bewusst, wissentlich vom Wirkungsbereich dieser durchaus positiven gesetzlichen Bestimmung ausgeschlossen.


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Aber – und das ist der Punkt 2 unseres Abänderungsantrages – wir wollen auch, dass im § 5 Abs. 2 zweiter Satz das Wort "autochthonen" entfällt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Diskussion um autochthone und nicht autochthone Volksgruppen haben wir letztes Jahr bereits im Rahmen der Staatszielbestimmung geführt, und ich habe miterlebt, warum das Wort "autochthon" hineingenommen wurde: weil es die FPÖ gewünscht hat.

Offensichtlich gibt es hier auch diesen Mastermind, es muss ein Wunsch gewesen sein. Hier steht es nämlich schon wieder drinnen, völlig unnötig, weil einschränkend und weil, wenn es darum geht, Fernsehen, Radio zu machen, nicht jene ausgeschlossen werden sollen, die dieselben Rechte haben, auch im Sinne des Programmauftrages, wie er hier formuliert ist, begonnen bei der angemessenen Berücksichtigung der Anliegen behinderter Menschen.

Glauben Sie nicht, dass es vielleicht auch AusländerInnen gibt, solche, die noch nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, die behindert sind und Anliegen haben, und dass hier eine angemessene Versorgung in ihren Sprachen auch Sinn machen würde? – Aber dieser Aspekt, dass es andere Sprachen und andere Bevölkerungsgruppen auch noch gibt, ist in diesem ganzen Gesetzespaket absolut unberücksichtigt, meine sehr geehrten Damen und Herren – aber nicht nur das!

Ich möchte jetzt den Abänderungsantrag vorlesen, den Kollegin Haidlmayr hier zwar inhaltlich in ihrer Rede referiert, aber nicht verlesen hat, in dem es um die gehörlosen und gehörbehinderten Menschen geht, um den Umstand, dass sie nicht nur aufs Härteste diskriminiert werden, sondern vor allem als GebührenzahlerInnen völlig missachtet werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die bekommen für das, was sie zahlen, etwas, was sie auf Grund ihrer Behinderung nicht verstehen können. (Abg. Neudeck: Das geht mir auch manchmal so!) – Ja bei Ihnen ist das wahrscheinlich deshalb so, weil Sie wahrscheinlich nicht genügend im Kopf haben, um es zu verstehen. (Abg. Wochesländer: Das ist aber eine Frechheit!) Das hat nichts mit den Gebühren zu tun. (Beifall bei den Grünen.)

Gehörlose haben nicht die Möglichkeit, das zu verstehen – Sie haben ja bei der Demonstration der Kollegin Haidlmayr bemerkt, welche Verunsicherung entsteht. Deshalb folgender Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Madeleine Petrovic, Theresia Haidlmayr, Freunde und Freundinnen

§ 5 Abs. 3 wird wie folgt abgeändert:

(3) Die Informationssendungen des Fernsehens (§ 3 Abs. 1) und zumindest täglich eine Kindersendung sind nach Maßgabe der technischen Entwicklung und der wirtschaftlichen Tragbarkeit so zu gestalten, dass gehörlosen und gehörbehinderten Menschen das Verfolgen der Sendungen erleichtert wird.

*****

Ich muss sagen, nie würde ich Forderungen meinerseits so sanft formulieren wie Kollegin Haidlmayr, nämlich: "... nach Maßgabe der technischen Entwicklung und der wirtschaftlichen Tragbarkeit so zu gestalten, ...". Das ist ja von ihr schon so sanft bittend formuliert, dass es eigentlich niemanden hier im Saal geben dürfte, der sich dem, wenn er den Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung und damit auch der Nichtdiskriminierung behinderter Menschen etwas abgewinnen kann, nämlich sozusagen treu der Verfassung, entgegenstellen kann, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sie haben ja bei der Abstimmung Gelegenheit dazu, sich dazu zu bekennen. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt noch ein paar Sätze zu dieser Diskussion, die Sie ja mit mehr Aufmerksamkeit verfolgt haben – aber es sind ja jetzt auch noch außer uns ein paar Leute hier (Abg. Wochesländer: Die werden schon wieder gehen, wenn sie Sie hören!)  –, nämlich wo es um die Übernahme des ORF geht, um das "Privateigentum der SPÖ", wie es Kollegin Frieser formuliert hat.


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Ich enthalte mich aller Stellungnahmen dazu, wie es früher war, ich kann Ihnen nur sagen, wie es jetzt ist: Jetzt ist der ORF, um in dieser Diktion zu bleiben, das Privateigentum der ÖVP. Anders ist es nicht zu erklären, wenn 18 gebundene Kuratoren – künftig werden es Stiftungsräte sein – der ÖVP angehören und die ÖVP eine Repräsentanz im Nationalrat im Ausmaß von 27 Prozent hat. Die Zeiten haben sich geändert, aber sie haben sich nicht zum Neuen verändert, sondern das, was uns in der Vergangenheit manchmal schmerzlichst bewusst wurde, wird jetzt eben umgefärbt, umgefärbt und anders zementiert.

Wie sich aber die Übernahme des ORF abspielt, haben die Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen am besten demonstriert, nicht etwa dieses Jahr oder voriges Jahres, sondern 1994, nach der Landtagswahl in Kärnten, als Gaugg, Reichhold, Freunde und Kollegen oder Genossen oder wie Sie wollen (Abg. Wochesländer: "Genossen" sind wir keine!) das ORF-Zentrum in Klagenfurt gestürmt haben. (Abg. Neudeck: Das ist auch so eine Mär, die nicht richtiger wird, wenn Sie sie immer wiederholen!) Das ist alles festgehalten, meine sehr geehrten Damen und Herren! Damals haben wir schon einen kleinen Vorgeschmack darauf bekommen, was heute tragische Realität für ORF-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter ist: den Druck, den Versuch des Einschüchterns, auch den Versuch, die Existenzen der Menschen für politisches Kleingeld aufs Spiel zu setzen.

Ein Letztes noch im Anschluss an die Ausführungen von Herrn Dr. Wittmann bezüglich Filmwirtschaft: Gesetzesänderungen und Neuordnungen können schon auch ihre positiven Seiten haben, aber wenn es darum geht, dass in Österreich Schaden zugefügt wird, dann ist die Bundesregierung schnell da. Ich stelle das nur ganz kurz am Beispiel der österreichischen Filmwirtschaft dar: Im Vergleich zu 1999 ist die Filmförderung, das heißt Subventionen und Unterstützungen für Filmproduktionen und Film, in Österreich um 36 Prozent gekürzt worden. Die Filmförderung ist um 36 Prozent gekürzt worden – und jetzt wird noch dazu der ORF reformiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was hier entsteht, ist nicht nur ein Schaden für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler, die von der Qualität des Programms her unter Umständen Schaden erleiden werden, sondern es ist ein Schaden für die Kultur insgesamt, es ist ein Schaden für die Filmwirtschaft, und es ist ein Schaden für die Künstler und Künstlerinnen, die hier selbstverständlich keine Auftrittsmöglichkeiten haben werden. Zuerst 36 Prozent Kürzung der Filmförderung, und dann nimmt man dem ORF noch 600 Millionen Schilling weg, was die Gebührenbefreiungen angeht.

Die wirtschaftliche Situation des ORF lässt sich unmittelbar auf die wirtschaftliche Situation der österreichischen Filmwirtschaft übertragen. Der Herr Staatssekretär, der neben seinen Medien-Agenden in erster Linie die Agenden der Kultur über hat, freut sich sicher auch, wenn die österreichische Filmwirtschaft erfolgreich ist. Ich hatte auch ein patriotisches, kulturell positives Gefühl, als Österreich beziehungsweise Herr Haneke mit seinem Film plötzlich eine "Goldene Palme" in Cannes gewonnen hat. Aber dass es dann eine Form geistiger Vergütung im Sinne von materieller Unterstützung gibt, davon sind wir weit entfernt. (Beifall bei den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt komme ich wieder zum Herrn Staatssekretär und zu dieser leidigen Frage der Privatradios und der Subventionskürzungen. Wie sich in Zukunft der Auftrag, auch Volksgruppen im ORF entsprechend zu berücksichtigen, gestalten wird, das können Sie heute in der "Kronen Zeitung" nachlesen. "Noricus" alias Andreas Mölzer schreibt ganz klar, was beispielsweise in Kärnten passieren wird. Der ORF wurde von der Bundesregierung verpflichtet, das zu ersetzen, was die Bundesregierung an Subvention für die Privatradios gestrichen hat, und es wird jetzt – und diesem Projekt stehe ich durchaus positiv gegenüber – "Radio dva" in Kärnten geben, nämlich ein slowenisches Radioprogramm. Aber Andreas Mölzer kündigt es an: Die slowenische Sprache ...

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Frau Abgeordnete! Ich mache nur darauf aufmerksam, dass Sie bereits über Ihrer selbst gewählten Redezeit sind. Da es gerade einen Wechsel im Vorsitz gegeben hat, ist die Uhr nicht eingestellt.


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Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits
(fortsetzend): Herr Präsident, das ist kein Problem, ich bin schon fertig. Das ist meine letzte Botschaft an den Herrn Staatssekretär.

Mölzer schreibt, man sollte auf die slowenische Sprache in Radio Kärnten verzichten können. – Und genau das wird eintreten: Das slowenische Wort wird, wenn Blau und Schwarz in diesem Land weiter etwas zu reden haben, was ich nicht hoffe, aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der allen zugänglich ist, verschwinden. Das ist die Gefahr, und davor habe ich immer gewarnt.

Jetzt kann ich Sie nur inständig bitten, dass Sie die Interessen der Volksgruppen vertreten und nicht primär die Interessen von "Noricus" in der "Kronen Zeitung". – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.27

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die eingebrachten Abänderungsanträge sind ausreichend unterstützt, stehen in ausreichendem sachlichem Zusammenhang und damit auch mit zur Verhandlung beziehungsweise Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schender. – Bitte.

13.27

Abgeordneter Mag. Rüdiger Schender (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Stoisits, mir würden ob Ihrer Theatralik fast die Worte fehlen, wenn ich nicht wüsste, dass wir heute endlich – nach acht Jahren! – ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus dem Jahre 1993 umsetzen, das klipp und klar festhält, dass das österreichische ORF-Monopol gegen Artikel 10 der Menschenrechtskonvention verstößt, die, wie auch Sie wissen, in Österreich im Verfassungsrang steht. Somit verstößt das ORF-Monopol gegen ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Grundrecht, nämlich gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und im Konkreten gegen das Recht auf Informationsfreiheit, das sowohl aktiv als auch passiv gilt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Frau Kollegin Stoisits und all Ihre Kollegen von den Grünen und den Roten! Wo ist Ihre Entrüstung ob dieser ganz klaren Verletzung der Menschenrechtskonvention geblieben? Wo ist Ihre Entrüstung geblieben, die Sie immer vorgaukeln, wenn es darum geht, die Dinge, die diese Bundesregierung notwendigerweise umsetzt, schlecht zu machen? Ich vermisse sie, und das macht Ihre Politik ganz klar unglaubwürdig! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Drei Jahre nach Albanien wird heute diese Menschenrechtsverletzung in Österreich beseitigt werden, dieser verfassungswidrige Verstoß gegen die MRK. Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, haben in sieben Jahren Ihrer Regierungszeit diesen Mangel nicht behoben, weil Sie es nicht der Mühe wert gefunden haben, sich darum zu kümmern, wahrscheinlich deshalb, weil Sie gar kein Interesse daran hatten, auch auf dem Sektor des Hörfunks und des Fernsehens die freie Meinungsäußerung in Österreich zu garantieren.

Meine Damen und Herren! Aus der Diskussion ist aber ganz klar ersichtlich, dass eine Reform dringendst notwendig ist, und diese Reform wird heute umgesetzt werden. Der ORF wird nicht länger die parteipolitische Spielwiese der Parteien, namentlich der SPÖ, sein. Das ist die wichtigste Botschaft, die heute von hier ausgehen muss: dass mit der Parteipolitik im öffentlich-rechtlichen Rundfunk endlich Schluss gemacht wird! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir wollen – und dazu bekennen wir uns – einen unabhängigen ORF, eine seriöse, neutrale Berichterstattung, eine Berichterstattung und einen ORF, die frei von politischen Interventionen sind. Die SPÖ kann sich offenbar gar nicht vorstellen, dass das überhaupt möglich wäre.


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Meine Damen und Herren! Sie haben hier einen Antrag einbracht – die Kollegen Schieder und Kostelka, glaube ich, waren es –, der vorsieht, dass nach wie vor 15 von 30 Mitgliedern des Stiftungsrates von politischen Parteien, von den Regierungsparteien, entsendet werden sollen. Das ist doch bezeichnend und zeigt, dass Sie gar kein Interesse daran haben, einen unabhängigen, von Experten geführten Rundfunk zu haben. Sie wollten weiterhin Ihre jahrzehntelang genützte Spielwiese haben, wo Sie Ihre Interventionen durchsetzen können, wo Sie Ihre Wünsche dahin gehend, was gesendet wird und was gestrichen werden muss, deponieren können.

Das wird es nicht spielen. Wir werden einen ORF haben (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel ), der durch unabhängige Experten geführt wird, in dem es starke Rechte für das Publikum gibt, in dem es sechs Publikumsräte geben wird, die direkt von den HörerInnen und SeherInnen gewählt werden, in dem – und das ist das Wichtigste – keine Politiker sitzen werden, in dem nicht mehr Parteisekretäre das Sagen haben werden und in dem nicht mehr Politgünstlinge à la Cap vertreten sein werden. Darum wehren Sie sich auch so schrecklich dagegen, aber Politiker haben in dem ORF, den wir haben wollen, nichts mehr verloren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Mertel: Wer setzt sie hinein?)

Das ist ein Meilenstein. Das erkennen auch die Menschen in Österreich. Ihre Skandalisierungsversuche und auch jene der ORF-Führung werden durchschaut und auch kritisiert.

Ich darf hier Herrn Mandlbauer zitieren, der in einem Leitartikel der "Oberösterreichischen Nachrichten" ganz klar schreibt:

"Keinen Untergriff hat die ORF-Führung in den vergangenen Wochen ausgespart, um die notwendige Reform zu kippen."

Mandlbauer analysiert in weiterer Folge die Situation im ORF und kommt letztendlich zum Schluss:

"Eine Bilanzanalyse ergibt somit, dass der ORF sich wieder finden, seinen Zweck und sein Geschäft neu definieren muss. Dies wird mit einer Reform passieren."

Das anerkennen die Journalisten, die Medien in diesem Land, das anerkennen die Menschen in diesem Land. Durch das neue ORF-Gesetz wird erstmals eine freie, faire Berichterstattung ermöglicht und erstmals in diesem Land Objektivität in diesem Bereich gewährleistet. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.33

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte.

13.33

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich werde mich bemühen, auf sachlicher Ebene Auswirkungen für jene zu analysieren, von denen wir vorgeben, dass für sie die Gesetze gemacht werden. Ich denke an Privat-TV-Betreiber.

Ich glaube, man sollte bei diesem Gesetz auch Revue passieren lassen, was bisher geschehen ist, etwa bei der Privatisierung von Rundfunklizenzen, ob die Gesetze wirklich so ausgezeichnet waren, ob dies für die Betreiber wirtschaftliche Lebensqualität gebracht hat oder ob die eine oder andere Gesetzesbestimmung in nächster Zeit noch zu novellieren sein wird.

Meine Damen und Herren! Ich weiß, dass, als das Rundfunkgesetz und das Privatradiogesetz verabschiedet wurden, Vertreter meiner Fraktion in der Regierung waren. Ich weiß auch, dass wir hier Verantwortung mittragen. Das heißt aber nicht, dass man aus Fehlern der Vergangenheit nicht auch für die Zukunft lernen sollte.

Ich glaube, wir haben seinerzeit ein Drei-Klassen-Radiogesellschafts-System geschaffen: zum einen die Klasse 1, den bekannten ORF mit seinen vier Sendern, in der Klasse 2 haben wir Re


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gionalradios geschaffen, die landesweit und darüber hinaus senden können, und wir haben dann die kommunalen Radios zur Klasse 3 gemacht.

Zur Finanzierung der Radios: Der ORF finanziert sich, wie wir wissen, durch ein duales System, durch Beiträge und Werbung, die regionalen Radios durch Werbung und durch den glücklichen Zufall, nahezu ausnahmslos auch durch Tageszeitungen vertreten zu sein, mit – Geld hat ja kein Mascherl, wir wissen das – Presseförderung auch belohnt. Die dritte Kategorie, die lokalen Radios, hat man dann sich selbst überlassen. Ich weiß nicht, mit welch hoffnungsvollen Aussichten dies in der Form passiert ist, dass man hier die Reichweite für manche – ich sage dezidiert "für manche" – auf 150 000 Hörer beschränkt hat.

Meine Damen und Herren! Wer sich ein bisschen auf dem Radio- und TV-Sektor auskennt, weiß, dass es ganz egal ist ... (Abg. Böhacker: Du kennst dich da aus? Das glaube ich nicht!)  – Herr Kollege, ein bisschen besser als du sicher! (Beifall bei der SPÖ.)

Lieber Kollege Böhacker! Das ist ja das Problem, dass ihr nicht willens seid, zuzuhören, auch in die Rolle der Betroffenen hineinzudenken und für sie Gesetze zu machen, die es auch erlauben, wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Das machen wir seit eineinhalb Jahren! Sie haben es nur nicht gemerkt!)  – Ich habe schon viel gemerkt, lieber Herr Kollege, aber lassen Sie mich meine Ausführungen fortsetzen, vielleicht verstehen Sie es dann und sind dann vielleicht dafür zu gewinnen, die Lebensqualität von privaten Radiobetreibern zu verbessern. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf sagen: Es ist egal, ob man Radio oder Fernsehen für 1 000 Menschen oder für 1 Million Menschen macht. Der Aufwand ist der gleiche, die Arbeit der Journalisten muss die gleiche sein. Wenn man gleichzeitig auch weiß, dass ein lokales Radio in Wien 2 Millionen Hörer, ein Lokalradio in Graz vielleicht 250 000 bis 400 000, eines in Linz 300 000 erreicht, in Salzburg aber auf 150 000 Hörer beschränkt wird, dann frage ich mich: Was ist das für ein "gleicher" Wettbewerb?

Meine Damen und Herren! Wenn man aber auch weiß, dass die Koordinierungsmöglichkeit gegeben ist und die Frequenzbehörde sagt: Die Koordinierungen sind mit den internationalen Ländern erfolgt, nur das Gesetz verbietet da entsprechende Ausweitungen!, dann sollte man sich überlegen, ob das gut ist, wenn man gleichzeitig weiß, dass der Gesetzgeber einen wesentlich stärkeren Sender zugesagt und vergeben hat, als letztendlich umgesetzt werden konnte.

Jetzt kommen wir zum springenden Punkt, nämlich zu einem Vier-Klassen-Fernseh-Privat-TV, inklusive jener, die wir heute schon in der Diskussion gehört haben, ausgeklammert die Satelliten-TV-Sender, die zu empfangen sind. Klasse 1 ist der ORF mit seinen herkömmlichen dualen Finanzierungsmöglichkeiten. Ich mache mir keine Sorgen, dass der ORF in nächster Zeit nicht entsprechende Werbeerträge hat, außer, meine Damen und Herren, er verkommt wirklich zu einem Regierungshofberichterstattungs-TV. Dann kann es schon passieren, dass die einen oder anderen Hörer oder Zuseher sagen werden: Dieses TV schauen wir uns nicht an; wir nehmen Zuflucht zu privaten oder anderen Mitbewerbern.

Was die Beiträge betrifft, gehe ich davon aus, dass sich der ORF auch in nächster Zeit gut durchsetzen können wird.

Das lokale Fernsehen hat natürlich einen Nachteil, der liegt auf der Hand. Auch hier gibt es wieder zwei Klassenunterschiede: Auf der einen Seite gibt es Frequenzen für kommunales oder lokales TV, auf der anderen Seite gibt es drei Landeshauptstädte, Wien, Linz und Salzburg, die sich mit dem ORF wiederum nicht dauernd genutzte Frequenzen teilen müssen. Das hat den Nachteil, dass hier wieder zwei Klassen geschaffen werden: zum einen jene, die für sich eine Frequenz haben, und die anderen, die sich mit dem ORF darüber streiten dürfen, wobei es darauf ankommt, wie sie sich dann letztendlich durchsetzen. Im Gesetz steht so locker: Der ORF hat zu gestatten! Und wenn das nicht so funktioniert, dann gibt es eine Regulierungsbehörde.


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Meine Damen und Herren! Da ist natürlich der Konflikt schon vorprogrammiert. Wer gibt denn, wenn er stärker ist, dem Schwächeren eine Chance, sich entsprechend durchzusetzen? Da sollte man versuchen, Gerechtigkeit zu schaffen. Da wäre es vielleicht – weil ich dann auf das vierte Standbein zurückkommen würde: ein bundesweites privates TV ist ja genauso in Planung – gerechter gewesen, in diesem bundesweiten privaten TV für alle anderen lokalen Bereiber die Fenster zu installieren, dann wäre der Wettbewerb aus meiner Sicht möglicherweise gleich gewesen.

Ich denke, dass der Gesetzgeber – ich bin mir dessen sicher – Rahmen zu schaffen hat, die ein erfolgreiches, chancengleiches Arbeiten ermöglichen. Ich meine, dass wir auch hier noch mehr auf die Privatradios zurückkommen sollten, denn in diesem Gesetz hat der ORF nichts zu gestatten. Auch hier sollte man darüber nachdenken, ob es nicht Möglichkeiten der Kooperation gibt, die letztlich dazu führen würden, dass es Privaten besser ermöglicht wird, wirtschaftlich zu arbeiten, und dass ihnen etwas erspart bleiben wird, was wir ja auch nicht wollen, denn auf der anderen Seite warten bereits große Tageszeitungen und andere darauf, Radiosender privat übernehmen zu können, was wir ja in Wirklichkeit auch nicht wollen.

Es geht hier – und das ist klar – um viel Geld, aber es geht in erster Linie darum, Arbeitsplätze für junge, innovative Menschen zu schaffen, die durch unsere Gesetzesvorgaben Gefahr laufen, statt guter Beschäftigung keine zu haben. Ich glaube, man sollte bei einer der nächsten Novellierungen auch daran denken.

Hohes Haus! Wir haben heute gehört, dass dieses Gesetz unter anderem ein Gesetz ist, das den Herrn Altintendanten und "Jungweisen" Gerd Bacher zufrieden stellt. Ich meine, das darf uns nicht genug sein. Wir haben in die Zukunft zu denken, wir haben uns den Kopf darüber zu zerbrechen, was mit den jungen Menschen geschieht, die da Arbeit finden, was mit der Medienvielfalt und der Meinungsvielfalt geschieht, ob wir es schaffen, dass jede Bevölkerungsgruppe entsprechende Berücksichtigung findet.

Meine Damen und Herren! Da wir meinen, dass es nicht genug ist, wenn Herr Bacher damit einverstanden ist, bringen wir folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Petrovic, Dr. Wittmann und GenossInnen zum Gesetzesantrag im Bericht des Verfassungsausschusses 719 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

1. In Artikel I (Änderung des Rundfunkgesetzes) Z 2 wird in § 4 Abs. 1 folgende neue Z 15 eingefügt:

"15. die Information über Funktion und Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, insbesondere über die Mißstandskontrolle der verfassungsmäßig hiezu berufenen Einrichtungen;"

2. Die nachfolgenden Ziffern des § 4 Abs. 1 werden neu gereiht.

*****

Meine Damen und Herren! Auf Grund der eingangs angeführten Probleme der nicht gleichberechtigten neuen Privat-TVs können wir, obwohl die SPÖ geradezu eine Verfechterin von Privat-TV ist, diesem Gesetz die Zustimmung leider nicht geben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.41

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe bekannt, dass der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ausreichend unterstützt ist, in ausreichendem sachlichem Zusammenhang und damit auch mit zur Verhandlung beziehungsweise Abstimmung steht.


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Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Wochesländer. – Bitte.

13.42

Abgeordnete Jutta Wochesländer (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich muss mich auch gleich am Anfang an den lieben Herrn Cap wenden. Ich muss Ihnen, ehrlich gestanden, sagen: Als ich Ihren heutigen Debattenbeitrag gehört habe – erste Ansätze zeigten sich schon in den Ausschüssen –, ist mir klar geworden, warum die Pallas Athene mit dem Rücken zu diesem Parlament steht. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schwemlein: Sie sind auch herinnen! – Abg. Schieder: Sie stehen mit dem Rücken zur Regierung!) – Ich bin viel kürzer in diesem Parlament als Cap mit seinen 15 Jahren oder auch Sie, Herr Schwemlein. Also lassen Sie mich fortsetzen.

Natürlich stehen Ihnen Ihre Mitstreiter um nichts nach. Es freut mich, dass ich Reaktionen von Ihnen sehe. Daran sehe ich, dass ich Sie sozusagen auf den Kopf getroffen habe. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das, was Sie machen, ist eine Oppositionspolitik, die ich "ehrlich gestanden" für wirklich unglaublich halte. Herr Cap, wenn ich mich an die "Pressestunde" erinnere, dann muss ich sagen, Sie waren nicht nur blass, sondern Ihre ganze Argumentationslinie war nichts anderes als angebliche, also Pseudo-Angst vor allem. Mich wundert das aber nicht, denn diese ORF-Reform kostet Sie natürlich etwas, sie bedeutet das Ende von 30 Jahren SPÖ-Festspielen auf dem Küniglberg. Das ist natürlich eine Sache, die weh tut. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn gerade Sie den Regierungsparteien Einflussnahme vorwerfen, dann muss ich sagen, dass ich angesichts dessen, wie ich die ORF-Szene nach 26 Jahren kenne, sogar so weit gehe, zu wagen, die Vermutung auszusprechen, dass Sie diesen ominösen 42 ORF-Redakteuren zur Abfassung der Resolution geraten haben könnten. Gerade in der "ZiB 1" sitzt ja jener gewaltige Redakteur, der vor Jahren Zeit genug hatte, nebenbei Parkbankerlbeobachter oder -begutachter zu sein, um sich dann in der "ZiB 1" darüber auszulassen. Natürlich ist dem Herrn überhaupt nichts passiert, obwohl so etwas in einem öffentlich-rechtlichen Medium nicht vorkommen dürfte, denn es heißt, er hat schon die Muttermilch in der Löwelstraße verabreicht bekommen. (Abg. Gaál: Das ist mies!)

Gerade als Insiderin bin ich daher der Meinung, dass die Umwandlung des ORF in eine Stiftung eine wirklich besondere Chance für dieses Unternehmen darstellt, einerseits für die objektive Berichterstattung, aber natürlich genauso auch für ein Programm, das Qualität beinhaltet. Herr Intendant Weis kann sich ja mit einem Abendprogramm, das Qualität hat, überhaupt nicht anfreunden. Das hat er ja in seiner Stellungnahme am 31. Mai auch bekundet. Es ist ja ganz klar: Jemand, der "Taxi Orange", "Dolce vita" und Talk-Sendungen, wo zum Beispiel medienunerfahrene Leute animiert werden, ihr Innerstes nach außen zu kehren, zulässt, der kann die Definition von "öffentlich-rechtlich" wirklich nicht kapiert haben. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was hingegen die Informationssendungen des ORF anlangt, ist der Ansatz bei den meisten sicher sehr gut, nur der Grundsatz der wertfreien Berichterstattung, der wertfreien Information – und das kann ich Ihnen aus Erfahrung sagen, nämlich aus den Redaktionskonferenzen – entfernt sich immer mehr von dem, was er sein sollte. Wie auch gestern schon der Herr Bundeskanzler gesagt hat, spielt der Faktor Zeit eine große Rolle.

Ich verweise auf einen Beitrag in der gestrigen "ZiB 3". Die verehrte Frau Vizekanzler, die sicher eines Satzes absolut mächtig ist und auch imstande ist, wie man in Amerika sagen würde, den "sound bite" korrekt rüberzubringen, wurde – der Text-Bild-Schere entsprechend – als Statistin mit auf- und zumachendem Mund gezeigt, und der Redakteur hat seinen Senf dazu abgegeben. – Ich glaube, das ist etwas zu weit weg von der Information. (Beifall bei den Freiheit-lichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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Es ist richtig, wenn man dann urgiert und sagt: Bitte, lassen Sie mir doch das Recht auf mein eigenes Wort, und wenn es nur ein Satz ist! Aber wenn man den dann noch aus dem Zusammenhang reißt, verunglimpft, verzerrt und so weiter, dann muss ich sagen, das sind die Geschichten, wo man sich weiterhilft und wo man im ORF versucht – es handelt sich um eine stattliche Zahl von Redakteuren, die von dieser Meinung ausgeht –, sozusagen vierte Macht im Staat zu werden und die Demokratie in eine "Telekratie" umzuwandeln. Und davor, bitte, möchte ich wirklich warnen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wie war es denn bis dato puncto Mitarbeiter und Beschäftigte? – Im ORF fanden mit geringsten Ausnahmen nur jene eine Bleibe, die die richtigen Beziehungen und Wahlverwandtschaften hatten oder sozusagen schon mit dem roten Lutscher auf die Welt gekommen sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Mir sind da schon sehr eigenartige Zufälle mit Fixanstellungen und allen Vorteilen bekannt. Im Speziellen erinnere ich mich an den Fall, dass eine Dame noch kurz vor ihrer Scheidung, obwohl sie befähigt war, das zu machen, schnell angestellt wurde, und zwar trotz Anstellungssperre, weil der einflussreiche Ehemann vielleicht dadurch die Chance hatte, weniger Alimente zu bezahlen. Ich denke, Herr Cap, Sie wissen, wovon ich spreche. (Rufe: Waren das vielleicht Sie?)

Sie agieren großteils mit Pseudoängsten. Sie werfen den Regierungsparteien und ihren Spitzenrepräsentanten Einflussnahme vor und die Absicht, die Machtübernahme durch den Stiftungsrat vorzunehmen. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Hätten Sie den US-Wirkungsforscher Patterson gelesen oder studiert, dann wüssten Sie, dass jene, die Politik machen, ganz von selbst in den Medien präsent sind. Die Krank- und Kaputtjammerer kippen sich aber selbst aus den Medien. Sie werden es sehen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.47

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Plank. – Bitte.

13.48

Abgeordnete Mag. Brunhilde Plank (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Frau Kollegin Wochesländer, wir SozialdemokratInnen haben Respekt vor JournalistInnen und brauchen ihnen nicht eine Resolution zu empfehlen oder anzuschaffen. Die JournalistInnen, die wir schätzen, ließen sich diese auch nicht anschaffen.

Eine persönliche Frage an Sie: Sie sind doch selbst ORF-Angestellte, und dem Vernehmen nach lukrieren auch Sie noch einiges aus Ihrem ehemaligen Vertrag. Vielleicht sollten Sie dies auch den Menschen einmal sagen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Wochesländer: Das sollten Sie genau nachrecherchieren! Ich kriege keinen Schilling dort!)

Herrn Klubobmann Khol ist wirklich zu danken, denn er hat im Verfassungsausschuss klargestellt, warum wir ein ORF-Gesetz nach schwarzem Muster brauchen: weil Sie die "roten Gfrieser" im ORF, im Fernsehen nicht mehr sehen wollen. – Ein "rotes Gfries" dankt Ihnen sehr für diese Ehrlichkeit, Herr Klubobmann, sie ist mir ganz neu. Darum soll der ORF zum Schwarzfunk werden. Oder haben Sie ganz einfach einmal die Contenance verloren, gerade Sie, Herr Klubobmann, der große Humanist, der sonst für jede Lebenslage ein Zitat parat hat? In Abwandlung Ihres heute zitierten Schillers möchte ich sagen: Dem Mann kann nicht mehr geholfen werden! (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt, Herr Klubobmann, glaubt sie endgültig niemand mehr, Ihre Worthülsen von Objektivierung und Entpolitisierung. Das sind wirklich nur mehr leere Worte, weil die Taten ganz einfach eine andere Sprache sprechen und Sie ja immer an den Taten gemessen werden wollen. Und das hat System in der gesamten ÖVP.

Ich gestatte mir ein paar Zitate zum Machtrausch der ÖVP Steiermark bei der Installierung des neuen Rechnungshofdirektors. In der "Kleinen Zeitung" war zu lesen:


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"Die Demonstration der Macht war beeindruckend, das Schauspiel war zutiefst provinziell."

Und weiters: "Der Grundsatz, wer die Macht hat, schafft an, wurde umgesetzt."

Und als Warnung an die ÖVP dann: "Die ÖVP sollte auf der Hut sein: Siege dieser Art tragen den Keim der nächsten Wahlniederlage in sich."

So wird es kommen!

Jetzt wollen Sie im ORF das auch noch umdrehen, und Sie reden da von Objektivität. Die Parteipolitik setzt sich fort, das wissen Sie alle ganz genau. Nur weil keine aktiven PolitikerInnen im Stiftungsrat sitzen, heißt das ja noch nicht, dass er frei von politischem Einfluss ist. Die Mehrheit wird ja von Parteipolitikern bestellt.

Sie werden wohl niemandem einreden und nicht behaupten wollen, dass Sie Stiftungsräte nominieren, die Ihnen nicht nahe stünden. Das würde Ihnen auch niemand glauben, wenn Sie das behaupteten. Sie wollen eine Stabsstelle des Bundeskanzleramtes im ORF installieren. Das ist es.

Dass dieser Stiftungsrat in das Programm eingreifen darf, wissen Sie ganz genau. Dass der Stiftungsrat dem Generalintendanten anschaffen und sagen darf, was er tun soll, das wissen Sie auch. Der Generalintendant wird mit diesem Gesetz zu einer Pappfigur und zu einem Hampelmann gemacht, das wissen Sie. Alle Macht einem Mann, dem Herrn Bundeskanzler, darum "SOS Demokratie", meine Damen und Herren, darum "SOS Demokratie"! (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Publikumsrat: Die Hörer- und Sehervertretung wurde heute hier eigentlich sehr gelobt. Auch da ist vieles unklar. Auch einen großen Teil des Publikumsrates bestellt der Bundeskanzler aus Organisationen, die nicht einmal klar definiert sind. Die Auswahl, nach der die Nominierung erfolgt, ist ebenfalls nicht definiert. Also auch den Publikumsrat bestellt in seiner Mehrheit der Bundeskanzler, und das gibt doch wohl zu denken. So gehen Sie mit Hörer- und Seherinteressen um, auch in diesem neuen ORF-Gesetz.

Eine Gruppe von Hörern und Sehern, die in Österreich schwer benachteiligt sind, ignorieren Sie ohnehin. Es war heute schon mehrmals davon die Rede: Gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen haben keine oder kaum eine Chance, ORF-Programme, vor allem Fernsehprogramme, zu verfolgen.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Plank und GenossInnen betreffend Berücksichtigung von Gehörlosen bei der Gestaltung des Fernsehens

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Nationalrat erwartet, dass die Geschäftsführung aufgrund des neuen ORF-Gesetzes alles unternehmen wird, um eine möglichst weitgehende Untertitelung der Sendungen der beiden Fernsehprogramme herbeizuführen; hiezu ist ein Plan aufzustellen, der festhält, wie der Prozentsatz an untertitelten Fernsehsendungen jährlich kontinuierlich zu heben ist.

Darüber hinaus möge die Geschäftsführung des ORF Wege suchen, um zumindest eine Informationssendung pro Tag in Gebärdensprache zu übersetzen. Weiters sollen alle Direktübertragungen aus dem Nationalrat in Gebärdensprache übersetzt werden.

Mindestens eine moderierte Kindersendung pro Woche soll in Gebärdensprache gedolmetscht werden.

*****


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Das sind Mindestforderungen, deren Realisierung 400 000 Menschen in Österreich dringend brauchen würden. Sie alle kennen den Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung, der besagt, dass es für Menschen auf Grund ihrer Behinderung keine Benachteiligung geben darf. Und dazu würde wohl auch gehören, dass endlich anerkannt wird, dass das Recht auf Kommunikation ein Menschenrecht ist, ein Menschenrecht, dem hier Genüge getan werden kann. Dieser Entschließungsantrag ist so sanft formuliert, dass es ein Muss für jeden Abgeordneten und jede Abgeordnete sein muss, dem heute und hier zuzustimmen, wenn er seine beziehungsweise sie ihre politische Verantwortung ernst nehmen möchte. (Beifall bei der SPÖ.)

13.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der vorgebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht damit auch mit zur Abstimmung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Wochesländer zu Wort gemeldet. – Ich mache nur darauf aufmerksam: Eine tatsächliche Berichtigung hat mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung zu beginnen und hat dieser Behauptung den berichtigten Sachverhalt gegenüberzustellen.

Bitte, Frau Abgeordnete.

13.54

Abgeordnete Jutta Wochesländer (Freiheitliche): Ich berichtige Folgendes: Kollegin Mag. Plank hat behauptet, dass ich noch Entgelte aus meiner Tätigkeit im ORF beziehen würde. – Das ist nicht richtig, da ich mit meiner Angelobung hier meine Tätigkeit im ORF stillgelegt habe und mir somit auch keine Bezüge zustehen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Parnigoni: ORF-Pension! – Weitere Zwischenrufe.)

13.54

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich bitte um etwas Aufmerksamkeit. Wir haben jetzt eine Reihe von Abstimmungen durchzuführen, darunter auch eine namentliche Abstimmung. Ich glaube daher, dass es angemessen ist, für einen entsprechend geringen Lärmpegel zu sorgen.

Ich lasse zuerst über den Rückverweisungsantrag, den die Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Petrovic und Genossen betreffend das Rundfunkgesetz gestellt haben, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, den Gegenstand an den Verfassungsausschuss rückzuverweisen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden, in 719 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Petrovic, Dr. Cap und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegen zwei Abänderungsanträge der Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen vor.

Die Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Genossen haben ebenfalls einen Abänderungsantrag eingebracht.

Schließlich haben die Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Petrovic und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.


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Ich werde zunächst über den gesamtändernden Abänderungsantrag und danach über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile, und zwar der Reihe nach, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen haben einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Die Abgeordneten Dr. Petrovic, Dr. Cap und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I § 3 Abs. 6 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Minderheit und damit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.

Wer dafür stimmt, den ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle die Mehrheit und damit die Annahme fest.

Die Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Petrovic und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffer 15 samt der dadurch bedingten Änderung der Ziffernbezeichnungen in Artikel I § 4 Abs. 1 bezieht.

Jene Damen und Herren, die dafür sind, ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Die Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I § 5 Abs. 1 und 2 eingebracht.

Ich bitte jene Mitglieder des Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle fest, das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I § 5 Abs. 3 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über Artikel I § 5 Abs. 3 in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dazu ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle die Mehrheit und damit auch die Annahme fest.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Genossen einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I § 28 Abs. 6 und 9 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit und damit angenommen.


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Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle fest, das ist ebenfalls die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest, das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen. (Anhaltender Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Khol reicht Abg. Ing. Westenthaler die Hand, ebenso der auf der Regierungsbank sitzende Staatssekretär Morak dem gleichfalls auf der Regierungsbank sitzenden Bundeskanzler Dr. Schüssel.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Petrovic und Genossen betreffend Aufträge des ORF an die österreichische Filmwirtschaft.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Petrovic und Genossen betreffend Berücksichtigung von Freien Radios durch den ORF.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest: Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Cap und Genossen betreffend Berücksichtigung von Gehörlosen bei der Gestaltung des Fernsehens.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest: Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Privatfernsehgesetz samt Titel und Eingang in 720 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem gegenständlichen Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 721 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe dabei folgendermaßen vor:

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung "Ja"  – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungs


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weise "Nein"  – das sind die rosafarbenen Stimmzettel. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Gesetzentwurf in 721 der Beilagen stimmen, "Ja" - Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, "Nein" - Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Parfuss, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Herr Abgeordneter Auer wird sie später dabei ablösen. – Bitte, Frau Abgeordnete.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Parfuss beziehungsweise den Schriftführer Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr ersucht, unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vorzunehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 14.09 Uhr unterbrochen und um 14.15 Uhr wieder aufgenommen .)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Meine Damen und Herren! Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: Es wurden 178  Stimmen abgegeben; davon 101 "Ja"- Stimmen und 77 "Nein"- Stimmen.

Das ist zwar die Mehrheit. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde aber nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Es liegt somit kein Gesetzesbeschluss des Nationalrates im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung vor. (Demonstrativer Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung SPÖ –: Das war jetzt sehr unpassend! – Weitere Zwischenrufe. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und Freiheitlichen.)

Entsprechend den Bestimmungen der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Hinweis auf ihr Abstimmungsverhalten im Protokoll angeführt.

Mit "Ja" stimmten die Abgeordneten:

Achatz, Amon, Auer;

Bauer Gerhard, Baumgartner-Gabitzer, Böhacker, Bösch, Brinek, Bruckmann, Brugger, Burket;

Donabauer, Donnerbauer;

Egghart, Ellmauer;

Fallent, Fasslabend, Fekter, Feurstein, Fink, Firlinger, Freigaßner, Freund, Frieser;

Gahr, Gatterer, Gaugg, Graf Herbert L., Graf Martin, Grollitsch, Großruck;

Haigermoser, Hakl, Haller, Hartinger, Hetzl, Hofmann, Hornegger;

Jung;

Kampichler, Khol, Kiss, Knerzl, Kopf, Kößl, Krüger, Kukacka, Kurzbauer, Kurzmann;

Leiner, Lentsch, Lexer, Loos;


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75. Sitzung / Seite 109

Mainoni, Miedl, Mitterlehner, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neudeck;

Ofner, Ortlieb;

Papházy, Partik-Pablé, Pecher, Pistotnig, Povysil, Prinz, Prinzhorn, Pumberger, Puttinger;

Rasinger, Rauch-Kallat, Reindl;

Schender, Scheuch, Schoettel-Delacher, Schultes, Schwarzenberger, Schweisgut, Schweitzer, Sevignani, Sodian, Spindelegger, Stadler, Staffaneller, Steibl, Stummvoll;

Tancsits, Trattner, Trinkl;

Wattaul, Weinmeier, Wenitsch, Westenthaler, Wochesländer, Wolfmayr;

Zellot, Zernatto, Zierler, Zweytick.

Mit "Nein" stimmten die Abgeordneten:

Antoni;

Bauer Hannes, Bauer Sophie, Binder, Brosz, Bures;

Cap, Csörgits;

Dietachmayr, Dobnigg;

Eder Kurt, Edler Josef, Edlinger, Einem;

Faul, Fischer;

Gaál, Gartlehner, Gaßner, Glawischnig, Grabner, Gradwohl, Grünewald, Gusenbauer;

Hagenhofer, Haidlmayr, Heindl, Heinisch-Hosek, Heinzl, Hlavac, Huber;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Keppelmüller, Kiermaier, Kräuter, Kubitschek, Kummerer, Kuntzl;

Lackner, Lapp, Leikam, Lichtenberger;

Maier, Mertel, Moser, Muttonen;

Niederwieser, Nürnberger;

Oberhaidinger, Öllinger;

Parfuss, Parnigoni, Pendl, Petrovic, Pfeffer, Pilz, Pirklhuber, Plank, Posch, Prähauser, Prammer;

Rada, Reheis, Riepl;

Schasching, Schieder, Schwemlein, Silhavy, Sima, Stoisits;

Van der Bellen, Verzetnitsch;

Wimmer, Wittmann, Wurm.

*****


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75. Sitzung / Seite 110

Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Ich lasse jetzt über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz ... (Anhaltende Zwischenrufe. – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen.)

Meine Damen und Herren! Der Abstimmungsvorgang ist noch nicht beendet. Debatten darüber und über andere Themen bitte ich im Anschluss zu führen.

Ich lasse jetzt über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung exklusiver Fernsehübertragungsrechte erlassen wird und das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz sowie das Rundfunkgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 722 der Beilagen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Es liegt eine Mehrheit vor. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (636 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Richterdienstgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Nebengebührenzulagengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2001 und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2001 – Universitäten) (697 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung erteile ich Herrn Abgeordnetem Dr. Grollitsch das Wort. – Bitte.

Berichterstatter Mag. Dr. Udo Grollitsch: Hohes Haus! Ich berichtige vier Druckfehler, die sich in den Ausschussbericht 697 der Beilagen: Dienstrechts-Novelle 2001 – Universitäten eingeschlichen haben:

"1. Auf Seite 4 hat in der vierten Zeile der Klammerausdruck zu lauten wie folgt: ,(1280, 1281 und 1282)‘.

2. Auf Seite 13 ist in Art. 1 Z 38a das Wort ,Gruppengliegerung‘ durch das Wort ,Gruppengliederung‘ zu ersetzen.

3. Auf Seite 19 ist in Art. 2 Z 33 vor der Ziffer ,2‘ ein Anführungszeichen zu setzen.

4. Auf Seite 47 hat in Art. 12 Z 8 am Beginn der letzten Zeile die Ziffernbezeichnung ,5‘ statt ,3‘ zu lauten."

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich danke dem Herrn Berichterstatter.


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75. Sitzung / Seite 111

Wir gehen in die Debatte ein. Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. – Bitte.

14.18

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzlerin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Das neue Universitäts-Dienstrecht steht auf der Tagesordnung, aber auch wenn wir heute über das Universitäts-Dienstrecht reden und in der Folge darüber auch abstimmen werden, kann man dieses Thema nicht von jenem Umfeld trennen, in welchem diese Diskussion heute stattfindet.

Man kann das neue Universitäts-Dienstrecht nicht vom Versuch einer kalten Übernahme der Macht in der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten trennen. (Abg. Dr. Brinek: Wir sind bei einem anderen Tagesordnungspunkt!) Man kann diese Diskussion auch nicht vom Versuch einer politischen Einflussnahme auf die größte Medienorgel dieses Landes trennen, wie wir das gerade erlebt haben. Man kann das Ganze auch nicht trennen vom Umfeld einer politischen Entwicklung in Richtung Privatisierungen und vom Verhältnis Staat – Privat auch im Bildungssystem.

In den Vorgesprächen und in den Diskussionen im Vorfeld dieses Universitäts-Dienstrechts wurde gerade von Seiten der Regierungsparteien des Öfteren in einer Art und Weise argumentiert, als würde es sich beim neuen Universitäts-Dienstrecht um eine Art Vertreibung der Angehörigen der Universitäten aus einem Paradies handeln – um eine notwendige Vertreibung, weil es denen allen so wahnsinnig gut oder zu gut gehe und weil diesbezüglich etwas zu ändern sei.

Da danken wir durchaus jenen, die so argumentieren, für den Beweis dafür, dass es unter der von der SPÖ geführten Regierung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an den Universitäten besser gegangen ist – zumal Sie den Eindruck haben, es sei ihnen vielleicht zu gut gegangen. Wir schämen uns nicht dafür, dass wir für ein Dienstrecht gesorgt haben, das sichergestellt hat, dass die Leute ordentlich arbeiten können und dass sie gute Bedingungen vorfinden. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wurde im Vorfeld der Diskussion auch immer wieder das Gutachten von Professor Marhold zitiert, der einen europäischen Rechtsvergleich angestellt hat, und dann argumentiert, dass es laut diesem Gutachten nur mehr in Tschechien so ein Dienstrecht gäbe wie bei uns.

Ich habe mir das sehr genau angesehen, und es lohnt sich, sich diese rechtsvergleichende Studie, für die wir dem Ministerium durchaus danken, anzuschauen. Die zentrale These von Professor Marhold lautet nämlich, dass es vom gesamten arbeitsrechtlichen Umfeld in einem Staat abhängt, wie das öffentliche Dienstrecht gestaltet ist, und dass dort ein stärkerer Bestandschutz auch für Hochschullehrer zu finden ist, wo das allgemeine Arbeitsrecht den Arbeitnehmern einen solchen verstärkten Bestandschutz einräumt.

Was will ich damit sagen? – Das heißt, dass Österreich hinsichtlich des Arbeitsrechtes aus all den Jahrzehnten sozialdemokratischer Sozialpolitik einen hohen Bestandschutz insgesamt aufweist und sich das natürlich auch auf die Universitäten niederschlägt. Wenn Sie jetzt hergehen und sagen, das sei zu verändern und man wolle zunächst einmal im öffentlichen Dienstrecht damit beginnen, dann wissen wir, was die Folge sein wird: Diese Dinge sind nicht trennbar, und das wird sich daher dann genauso auf den Bestandschutz und auf die Rechte der Arbeiter und Angestellten in den anderen Arbeitsbereichen niederschlagen. Daher muss man sagen, dass hier Vorsicht geboten ist, wenn es um den Abbau solcher Rechte geht.

Die Standing Ovations, die auch am Schluss dieses Tagesordnungspunktes zu erwarten sind – denn Sie beklatschen ja jedes Gesetz, obwohl es irgendwie selbstverständlich ist, dass man ein solches mit einer Mehrheit beschließen kann –, die Gratulationen, die Sie sich selbst aussprechen, sind für uns nicht ausschlaggebend, sondern ausschlaggebend ist für uns, was die Betroffenen zu einem solchen Gesetz sagen. (Beifall bei der SPÖ.)


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75. Sitzung / Seite 112

Dazu darf ich ein paar Zitate bringen. Eines der neuesten, datiert vom 3. Juli 2001, stammt von der Wirtschaftsuniversität Wien, die bestimmt eine Universität ist, die modernen Entwicklungen aufgeschlossen gegenübersteht:

"Die geplante Novelle trifft keine brauchbare Regelung für die Bestellung von Ersatzkräften für die Dauer von Karenzierungen ..." und so weiter. – Nichts wurde geändert!

Weiters heißt es: "Die geplante Regelung verhindert internationale Forschungsaufenthalte von jüngeren Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen und wirkt für Frauen diskriminierend."

Sie haben das selbst bekommen, Kollege Grollitsch, und Sie haben es hoffentlich durchgelesen, sodass ich Ihnen die Begründung hier jetzt nicht noch einmal vorlesen muss. Sie wissen, was die Universitäten zu diesen Dingen sagen.

Oder die Johannes Kepler Universität Linz, auch eine unserer reformfreudigen Universitäten:

"Der Senat der Johannes Kepler Universität Linz weist auf die zu erwartenden katastrophalen Auswirkungen des neuen Dienstrechts hin." – Auch hier wird das in der Folge noch genauer ausgeführt.

Nennen möchte ich auch noch die Universitätslehrerversammlung oder den Senat der Universität Innsbruck, der das Konzept als völlig verfehlt ablehnt und das auch ausführlich begründet. Das geht bis hin zur Österreichischen Ärztekammer, die darauf aufmerksam macht, dass die Fachärzteausbildung gefährdet ist, weil das, was mit diesen Menschen hier passieren soll, keineswegs angemessen ist. – Das sind einige Zitate von Betroffenen, und diese sollten uns doch zu denken geben.

Lassen Sie mich auch noch zwei zentrale Argumente für unsere Ablehnung vorbringen! Das ist zunächst einmal ein inhaltlicher Punkt, was die Finanzierung anlangt. Wir anerkennen durchaus, dass es hiezu einen Entschließungsantrag gibt, mit dem man versucht, das, was ausgehandelt worden ist, noch einmal festzuhalten, weil dieses Verhandlungsergebnis ja inzwischen von der Regierung verlassen wurde.

Umwandlungen von öffentlichen Dienstverhältnissen in privatrechtliche Verhältnisse kosten etwas. Es ist allgemein bekannt, dass diese Umwandlungen, in den ersten Phasen jedenfalls, eher teuer sind. Es reicht für uns nicht aus, dass mit einer Entschließung gesagt wird, das müsse der Finanzminister zahlen. Wir haben die Latte am 30. Mai ganz bewusst so gelegt, indem wir gesagt haben: Wenn es hier gesetzliche Änderungen gäbe, die die Finanzierung ausdrücklich sicherstellen, dann wäre das in Ordnung. Ein Entschließungsantrag dazu ist uns nicht ausreichend.

Ein Zweites, auf das wir auch immer wieder, auch bei der Universitäts-Enquete, hingewiesen haben: Befristungen genereller Art sind für Top-Positionen vorstellbar. Aber ein Betrieb, der als Dienstgeber zum Großteil seiner Dienstnehmer sagt: Du wirst jetzt für vier Jahre beschäftigt und dann noch einmal für vier oder sechs Jahre, und dann endet dieses Dienstverhältnis automatisch, ganz gleich, ob du gut oder schlecht bist, ob qualifiziert, ob fleißig oder nicht, es endet auf jeden Fall!, das ist ein schlechter Betrieb, und der bekommt auch nicht die besten Leute.

Lassen Sie mich dazu ein sehr aktuelles Zitat von Daniel Goeudevert bringen, der in seinem heuer erschienenen Buch "Der Horizont hat Flügel. Die Zukunft der Bildung" unter anderem über ein Gespräch berichtet, das er mit Bill Gates geführt hat – ich zitiere das wörtlich, denn das ist eine sehr zentrale Passage –:

"Erst kürzlich erzählte mir Bill Gates am Rande einer Veranstaltung, daß er in seinem Unternehmen wieder neue Hierarchieebenen und langfristige Arbeitsverträge eingeführt habe. Wie so viele andere war er in den neunziger Jahren den Empfehlungen der Managementgurus gefolgt, hatte die Betriebshierarchien eingeebnet und seine Mitarbeiter zur Mobilität angeregt.


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Das Ergebnis war eine herbe Enttäuschung: Viele seiner besten Führungskräfte kehrten Microsoft wegen mangelnder Aufstiegsmöglichkeiten den Rücken und ließen sich von der Konkurrenz abwerben. Andere Angestellte verloren wegen des Mobilitätsgebots ihre Motivation und fühlten sich sozusagen ständig auf dem Sprung in eine berufliche Alternative. Der Konzern nahm dadurch Schaden ..."

Wir haben uns der Argumentation dieser Gurus nicht angeschlossen, und wir glauben, dass die Universitäten versuchen müssen, die besten Wissenschafterinnen und Wissenschafter zu bekommen, und dass das Dienstrecht dafür auch die Voraussetzung schaffen muss. Weil es das nicht tut, lehnen wir diesen Entwurf ab. (Beifall bei der SPÖ.)

14.28

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte.

14.28

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich beginne mit einem mir wesentlich scheinenden Satz:

"Die österreichischen Universitäten bereiten sich auf eine noch stärkere Integration in den europäischen Hochschulraum vor, zu der es keine Alternative gibt."

Meine Damen und Herren! Es ist dies der erste Satz des aktuellen Berichtes des Universitätenkuratoriums, und dieser Satz ist, Herr Kollege Niederwieser, programmatisch zu nehmen, und vor diesem Hintergrund kann man auch sagen: Ja, Bill Gates und USA, es gilt, dort noch einen stärkeren Bestandschutz herzustellen, und zwar sowohl im allgemeinen Arbeitnehmerrecht als auch im Bereich der Universitäten! – Wir sind in dieser Hinsicht meilenweit voraus, und daher entspricht es nicht einer fairen Argumentation, diesbezüglich den Teufel an die Wand zu malen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es entspricht auch nicht einer fairen Argumentation, wenn von kalter Machtübernahme die Rede ist, von Vertreibung, von Zurücknahme von Verantwortung des Staates und gar davon, dass das alte SPÖ-Dienstrecht – oder so ähnlich hat es geklungen – halt noch etwas Feines, Gutes war, denn ich erinnere mich, dass es dazu auch einen Partner, nämlich die ÖVP, gegeben hat.

Zur Integration in den europäischen Hochschulraum gibt es keine Alternative – so lautete der programmatische Satz. Der Reformprozess bewegt sich in die richtige Richtung, und zwar unter drei Aspekten: einerseits Autonomie beziehungsweise volle Rechtsfähigkeit, andererseits Dienstrechtsreform und – dritte Dimension – Profilbildung. Heute beschließen wir einen wichtigen Schritt, nämlich das Universitäts-Dienstrecht – durchaus noch nicht die Vorwegnahme des endgültigen Dienstrechts einer autonomen Universität, also noch nicht die Finalform, aber eine Basis, auf der man gut weiterarbeiten kann und die das Gelenk zwischen altem und neuem, künftigem Dienstrecht der autonomen Universität darstellt.

Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen ein Wort des Dankes aussprechen: Ich habe mich in kaum einer Materie – und ich kann schon auf einige Jahre Verhandlung und Arbeit zurückblicken – so gut durch die hohe Beamtenschaft aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, aber auch aus dem Vizekanzleramt beziehungsweise BMöLS betreut gefühlt. Wir haben dank dieser hohen Fachkompetenz der Beamtenschaft auch intensive Gespräche mit der Opposition, mit den Oppositionsvertretern und -sprechen, sogar einzeln, führen können. Das hätten wir nicht in dieser unparteiisch kompetenten Form tun können, hätten wir die Beamtenschaft nicht an unserer Seite gehabt und jederzeit zu Rate ziehen können.

Vielen Dank von dieser Stelle aus Ihnen und auch besonders dem Team der Gewerkschaft, immerhin Vertreterin der Sozialpartnerschaft – und die wird doch gerade heute so hochgepriesen –, das an den Verhandlungen teilgenommen hat, am Beginn Klaus Zelewitz von der FSG, schließlich Andrea Kdolsky von der FCG und dazwischen immer wieder die Kollegen Sassik und Steiner. Also auch die FSG-Fraktion hat dieses Paket, das wir heute verabschieden, mitgeschnürt und mitgetragen. Vielen herzlichen Dank für diese sozialpartnerschaftliche Arbeit! Ich glaube, wir erreichen damit einen Standard, der sich in Europa in der Tat sehen lassen


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75. Sitzung / Seite 114

kann – denn der Vergleich Marholds mit Tschechien, dem letzten Land, das noch so etwas wie eine durchgehende Karriere für Assistenten hat, stimmt beziehungesweise gibt uns Recht.

Es wird mit dem neuen Dienstrecht künftig verhindert, dass Assistentinnen und Assistenten am Beginn ihrer Karriere ihre Ausbildungsabsicht zurückstellen müssen und hauptsächlich als Arbeiter im Dienste des Alltagsmanagements der Universität eingesetzt werden. Es kommen damit also junge Wissenschafter zu ihrem Recht. In diesem Zusammenhang will ich gleich anmerken, dass die Briefe, die uns erreicht haben – die zum Teil auf mangelnde Information zurückgehen –, vor allem diesen ersten Mitarbeiter-Status, der in allen anderen Ländern der Welt ein Stipendiaten-Status ist, betroffen haben. Wir bieten hier die Bezugshöhe eines guten Stipendiums und auch noch Sozialversicherung dazu, und damit haben wir die Silbermedaille weltweit. Die Einkommen sind niemals konkurrenzfähig mit Bill Gates – no na! –, aber ein junger Wissenschafter, der sich als Doktoratsstipendiat seiner Ausbildung widmet, weiß, dass er nicht bei Bill Gates Kohle machen will.

Ich freue mich daher über die neue Regelung, und es wird auch künftig wissenschaftlich Interessierte geben, die diese Ausbildung starten werden.

Des Weiteren werden wir mit einem Punktesystem die Möglichkeit haben, dass sich pragmatisierte Dozenten karenzieren lassen und durch die frei werdende Position eine Möglichkeit für weitere, andere Kollegen im Assistentenbereich beziehungsweise in der Assistentenausbildung schaffen. Damit wird eine Bewegung in Gang kommen, die im Spektrum der Universitätslehrer eine weitere Möglichkeit eröffnet.

Ich bin sehr froh, dass uns das gelungen ist. Ich bin auch deshalb sehr froh, weil ich meine, mit wesentlichen Punkten im Entschließungsantrag verbindet uns eine Übereinkunft, zumindest mit der grünen Partei – so die Aussagen von Kollegem Grünewald –, und zwar wurde Übereinkunft dahin gehend erzielt, dass wir damit auch noch jene Unsicherheitsstellen ausräumen beziehungsweise konkretisieren, dass die anfallenden erhöhten Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung aus dem allgemeinen Budget gezahlt werden, dass die Verhandlungen zur Einrichtung von Pensionskassen gestartet werden, dass die frei werdenden Planstellen für Unilehrer in ein Punktesystem umgewandelt werden und dass schließlich die zu erwartenden 500 frei werdenden Stellen jedenfalls schneller – besser natürlich vorgezogen – ausgeschrieben und besetzt werden können.

Meine Damen und Herren! Mit dem neuen Universitätslehrer-Dienstrecht ist auch – und das war Gegenstand einer umfassenden Brief-Anfrage und wurde auch von Kollegem Niederwieser in seinem Redebeitrag angesprochen – die Vertretungsregelung geklärt. Ich habe mit dem WU-Professor, dem Initiator des Briefes, heute noch ein Telefongespräch führen können, und ich war überrascht, dass er vieles nicht gewusst hat. Ich bin sehr dankbar, dass auch hier die Beamtenschaft durch entsprechende Interpretation helfend mitarbeiten konnte. Es werden sich auch mit der bereits eingerichteten Implementierungs-Arbeitsgruppe noch verschiedene Fragen lösen lassen. Eines aber wird sicher verhindert werden: dass junge Wissenschafter unzweckmäßig beziehungsweise nicht aufgabengemäß eingesetzt werden.

Ich will nun auch eine Bemerkung im Zusammenhang mit der Frage der Bezahlung beziehungsweise der Adäquanz der Bezahlung von jungen Hochschullehrern machen. Meine Damen und Herren, im heute erschienenen "Standard" wird im "Kommentar der anderen" unter dem Titel "Was heißt hier Forschung" ein offenkundiges Plädoyer dafür gehalten, dass es an den Universitäten eine Zweiklassengesellschaft geben soll. Ernst Bonek sagt, es sei ihm zu viel, was sich an Altphilologen, an Geisteswissenschaftern – an "so genannten" Geisteswissenschaftern, wie er es formuliert – an den Universitäten aufhalte.

Meine Damen und Herren! Die Weiterentwicklung der Universität bringen wir nur auf die Reihe – wienerisch gesprochen –, wenn wir nicht eine Zwei-Klassen-Gesellschaft aufbauen und wenn wir die gute Tradition, die klassische Tradition des interdisziplinären Zusammenwirkens an der Universität weiterhin aufrechterhalten. Dafür möchte ich gerne kämpfen, und ich möchte nicht über unterschiedliche Gehälter eine Zweiklassenuniversität entstehen lassen.


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Zum Schluss: Mit dem neuen Dienstrecht möchten wir, möchte meine Fraktion, möchte die Volkspartei – und, wie ich hoffe, noch viele weitere hier in diesem Saal Anwesende – die Weiterentwicklung der Universitäten vorantreiben. Nicht ist es so, dass alles Bisherige schlecht war – ich habe auch schon einige Verhandlungen über Dienstrecht mitführen können –, aber es kann immer noch besser werden. Weil mir die Universitäten eine Herzensangelegenheit sind, wollen wir, will ich mit klarem Verstand an ihrer Reform arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.36

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

14.37

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Sehr geschätzte Frau Bundesminister! Vielen Dank, Frau Kollegin Brinek, dass Sie sagen, Sie seien mit dem Herzen und auch mit Verstand bei der Universität. Auch ich bin mit dem Herzen bei der Universität und hoffentlich nicht umnebelt, auch wenn ich anderer Meinung bin als Sie.

Ich fange jetzt einmal ganz nüchtern an – und hoffe dennoch, nicht ganz trocken aufhören zu müssen –, indem ich folgenden Antrag einbringe:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Grünewald, Freundinnen und Freunde betreffend Folgekosten des UniversitätslehrerInnen-Dienstrechts

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Nationalrat fordert den Bundesminister für Finanzen auf, die nicht budgetierten Folgekosten des neuen Dienstrechts für UniversitätslehrerInnen zu bedecken. Grundlage dafür ist die Deckung des tatsächlichen Personalbedarfs in Forschung und Lehre.

*****

Frau Bundesminister! Wir haben wahrscheinlich stundenlang in fairer, freundlicher und anständiger Weise und, wie ich glaube, vernünftig miteinander gesprochen. Es waren keine Verhandlungen, es waren von Vernunft getragene Auseinandersetzungen, und es ist in zehn Minuten unmöglich, diesen Gesprächen auch nur annähernd gerecht zu werden, aber was mir in der Debatte heute abgeht, ist eigentlich die Frage nach dem Warum. Ich frage mich: Warum diese große Reform? – Die Antworten darauf sind relativ unbefriedigend.

Wenn ich in der Homepage des Ministeriums die Bezeichnung "Weltmeister" finde, dann muss ich sagen ... (Bundesministerin Gehrer: "Weltklasse"!) – "Weltklasse" – Entschuldigung, ich bin schon ganz durch die Frau Vizekanzlerin abgelenkt, die immer von Weltmeistern, Nobelpreisen und so weiter gesprochen hat. (Heiterkeit der auf der Regierungsbank sitzenden Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer. ) Aber wenn da "Weltklasse" steht, dann bin ich der Meinung: Das muss man dann eben auch begründen – so ist es zumindest in der Wissenschaft. Warum ich Weltklasse sein will, das ist ja noch leichter zu erklären, aber ich muss sagen, wie ich es schaffe, das zu werden.

Da Sie sagen, die Universitäten wollen das auch, und da Sie glauben und überzeugt sind, dass man das mit diesem Dienstrecht und mit den nachfolgenden Ausgliederungen erreichen kann, darf ich daran erinnern, dass meine Frage an Sie, aber auch an frühere Bundesminister, immer die war: Wer sind die Unis? – Dann sind mir immer drei, vier Personen genannt worden, die Ihnen gesagt haben, das wäre doch eine tolle Sache. Auf meine Bemerkung, dass diese Leute die Universitäten nicht in toto repräsentieren, dass sie kein Pouvoir dafür haben, sich auf keine kollegialen Beschlüsse berufen dürfen, hat man eigentlich immer mit einem Achselzucken geantwortet.


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75. Sitzung / Seite 116

Faktum ist – und ich habe mich, Gott sei Dank, nicht verschätzt, auch wenn einige, die jetzt auf der Regierungsbank sitzen, mir das nicht glaubten –: Zwei sehr große Universitäten, die Uni Innsbruck und die WU, haben darüber Befragungen durchgeführt, wobei es einen Rücklauf von 60, 70 Prozent gab, und da findet man Ablehnung gegenüber diesem Dienstrecht und Ablehnung gegenüber dieser damit verknüpften Ausgliederung in der Größenordnung zwischen 80 und 90 Prozent. Wenn ich lese und höre, was Leute mir schreiben und sagen, dann muss ich sagen: Ich liege mit meinen Schätzungen sehr gut. Natürlich haben diese Äußerungen auch politische Relevanz. Das heißt nicht nur, dass man – frei nach Luther – dem Volk aufs Maul schauen muss, sondern das heißt auch, dass man dabei denken muss. Ich rede den Leuten nicht nach dem Maul, sondern ich denke auch dabei und werde Ihnen jetzt einmal diese Begründungen bringen.

Ich bin davon überzeugt, dass ein Dienstrecht natürlich massive Implikationen auf die Forschungspolitik hat und auch umgekehrt. Daher hätte ich mir immer erwartet, dass man vor den Reformen eine klare Ist-Analyse dahin gehend macht, dass man feststellt: Wo stehen die Universitäten und die Universitätsangehörigen im Rahmen des gesamten Bildungssektors, zumindest jenes im tertiären Bereich? Wo stehen die Universitäten international? Welches Bild hat das Ressort selbst über die Universitäten?

Wenn ich mich gelegentlich mit Sektionschef Höllinger unterhalte – früher intensiver als heute, gebe ich zu –, dann habe ich schon den Eindruck, dass das Bild der Universitäten vorwiegend durch Interventionen, durch Antichambrieren und durch Vorlegen von – ich sage es jetzt freundlich – Unzulänglichkeiten, Querelen, Missstimmungen, Intrigen entsteht, was aber nicht – oder nicht allein – dem realen Bild der Universitäten entspricht, und daraus leiten sich dann teilweise Handlungen ab, die möglicherweise der Realität auch nicht ganz adäquat entsprechen.

Wie liegen die Universitäten international? – Sie wissen, wir liegen nicht so schlecht, wie manchen Reformern das, um sich selbst und andere zu motivieren, recht wäre. Wenn man berechnet, wie hoch die finanzielle Zuwendung zu den Universitäten einerseits und wie hoch die Zahl der Forscher pro Erwerbstätigem in Österreich oder überhaupt an den Universitäten andererseits ist, dann stellt man fest: Wir springen vom Mittelfeld beziehungsweise unteren Drittel voran in das erste Drittel.

Da muss man schon sagen: Okay, was will ich da anders machen, und welche Maßnahmen erwarten sich die Universitäten, und welche Maßnahmen führen die Universitäten wirklich dorthin, wo Sie sie sich wünschen und wir sie uns wünschen?

Relativ unbrauchbar dafür sind Verkürzungen, wie sie leider auch von Seiten des Bundeskanzleramtes zu hören sind. Wenn ich erfahre – und stumm zuhorchen muss, weil man keine Redegelegenheit mehr hat –, dass von der Wiege bis zur Bahre, vom Eintritt in das Universitätslehrer-Dienstrecht bis zur Pensionierung und Emeritierung, alle Leute vom Tag null an – oder eins, wenn Sie so wollen, so müsste man korrekterweise sagen – pragmatisiert sind und ohne Evaluierung in der Pragmatisierung auch emeritieren oder in Pension gehen, dann muss ich sagen: Das ist schlichtweg falsch. Dies eine "Verzerrung" zu nennen, wäre noch sehr freundlich. Das ist in höchstem Maße unrecht und unrichtig. Ich will das nicht weiter ausführen, denn um diese Beweise auf den Tisch zu legen, bräuchte ich ein Kilo Papier, und dazu reicht auch meine Redezeit nicht aus.

Es ist auch die Darstellung unrichtig, wenn Sie sozusagen prospektive Statistiken darüber vorlegen, wann alles "zubetoniert" sein wird. Ich nenne Ihnen die Zahlen: Die Zahl aller WissenschaftlerInnen an den Universitäten – und da rechne ich die etwas über tausend privat angestellten, drittmittelfinanzierten ProjektassistentInnen dazu – beträgt 12 100. Davon sind 47 Prozent pragmatisiert oder definitiv gestellt, und vom Mittelbau selbst – wenn ich die Dozentinnen und Dozenten und jene wenigen, die auch als NichtdozentInnen definitiv gestellt sind, wegrechne – sind das sage und schreibe 15 Prozent.

Klare Berechnungen, die Sie halt auch einmal hätten anstellen sollen – oder die zumindest, wenn Sie sie gelesen hätten, zitierenswürdig gewesen wären –, zeigen auf, dass – ich kann


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75. Sitzung / Seite 117

Innsbruck hier als Beispiel nennen – an diesen Mittelbaustellen 14 bis 25 Prozent turnover pro Jahr stattfindet. Das sind Zahlen, wie sie in etwa auch in der Privatwirtschaft gefunden werden. Daher also bitte sauber argumentieren! (Abg. Dr. Martin Graf: Aber nicht im pragmatisierten Bereich!)  – Nein, nein, nein – ich kann Ihnen das gerne kopieren.

Sie sollten aber etwas wissen: Sie reden von den Chancen der Jungen. Ich gebe zu, Sie haben für im Dienststand Befindliche etwas erreicht – das sehe ich durchaus differenziert. Da ist das Unterrichts- und Wissenschaftsressort – man darf das Zweite ja nicht vergessen – durchaus der Gewerkschaft partiell entgegengekommen, und auch Frau Riess-Passer, was vielleicht für sie noch schwieriger war, ist hier entgegengekommen.

Aber es ist natürlich eine unsaubere und keine schöne Methode, wenn man jetzt – ob das Sozialdemokraten oder sonstige verantwortliche Politiker sind – sagt: Stimmt doch zu, euch passiert ja nichts! Denen, die angestellt sind, passiert ja nichts!

Ich meine, was ist das für eine Unterstellung, dass uns das egal ist, dass uns das Wurscht ist? (Abg. Dr. Brinek: Wer hat das gesagt?) – Nein, ich sage keinen Namen – oder gut, nennen wir einen: Es war zum Beispiel Sektionschef Höllinger. – Er wird böse sein. Aber gut, es soll so sein. – Dazu gebe ich mich nicht her!

Jetzt über die neu eintretenden Jungen: Die Forschung ist kein Fressschach! Forschung ist auch kein Mühlespiel, wo jetzt Grundlagenforschung, Konzepte, Anträge und Ergebnisse sozusagen mit der Stoppuhr in Zwei- oder Vierjahresrhythmen erreicht werden können, sondern da muss man denken, da kann man vom Chef auf das falsche Pferd gesetzt werden, da kann man sich selbst vergaloppieren, ohne untüchtig und dumm zu sein!

Das wird Ihnen jeder sagen, der von Wissenschaft etwas versteht, zum Beispiel auch der absolut unverdächtige hochkarätige Wissenschaftler Arnold Schmidt vom FWF. Das wird Ihnen auch Winnacker, der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, sagen. Es wird die DFG Ähnliches sagen, und auch viele andere mehr, in Deutschland und in anderen vergleichbaren Staaten, werden sagen – und Sie vergleichen ja immer international –, dass die Angehörigen der jungen ForscherInnen-Generation folgende Perspektiven brauchen: sich früh und rechtzeitig so zu entwickeln, dass sie fähig sind, Arbeitsgruppen zu leiten, Mittel einzuwerben und dann mit diesen Arbeitsgruppen über lange und sichergestellte Zeiträume – sicher mit Evaluierung – zu arbeiten.

Sie sagen, jetzt komme das Leistungsprinzip hinein. – Ich frage mich: Was ist das für ein Leistungsprinzip? Egal, ob ich gut bin, habilitiert bin, START-Preisträger oder als EU-ProjektwerberIn erfolgreich bin, mein Vertrag läuft genauso aus, als ob ich alle viere von mir strecken würde! – Wo ist da der Leistungsanreiz?

Die hehre Vertröstung dahin gehend, dass ja Professorenstellen – Grasser hat das gemeint beziehungsweise in Aussicht gestellt – vorgezogen, frei gemacht würden und dass diese Assistenten dann – und natürlich nur die Besten unter ihnen – darum rittern dürfen, ist mir in der jetzigen Situation ein zu vages Versprechen, um darauf einen oder mehrere Pfifferlinge zu verwetten. (Beifall bei den Grünen.)

Sie wissen, dass im Bereich derjenigen, von denen dieses zukünftige neue System beherrscht ist, auch wenn Sie es nicht gerne hören – ich habe persönliche Erfahrung, und ich kenne genügend andere Betroffene –, nicht unwesentlich auch Seilschaften, Verbindungen und autoritäre Strukturen eine Rolle spielen.

Professor Pelinka, der sicher nicht Ehrenmitglied der ÖVP, aber ein durchaus neutraler, objektiver, kompetenter Wissenschaftler ist, sagt: Die Zukunft der jungen Assistentinnen und Assistenten wird in alte Abhängigkeiten zurückführen.

Alte Abhängigkeiten fördern keine Kreativität, etwa dann, wenn mir der Chef oder die Chefin sagt, was ich zu tun und zu forschen habe, wenn alte Leibeigenschaften – ich will das nicht verallgemeinern, aber es hat sie gegeben – wieder aufblühen. (Abg. Dr. Brinek: Ja, es hat sie


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gegeben!)  – Es hat sie gegeben. Ich weiß nicht, in welcher Position Sie sind. (Abg. Dr. Brinek: Ich habe auch als Assistentin begonnen!) Sie haben sicher auch keinen einfachen Chef gehabt, das weiß ich. Ich habe aber auch nie gefragt, ob Sie pragmatisiert sind oder nicht. Ich weiß es nicht. (Abg. Dr. Brinek: Nein!) Dann müssen Sie ja pausenlos in Kettenverträgen stehen – aber ich gehe jetzt nicht ins Private hinein. Dazu bringen Sie mich jetzt nicht. (Abg. Dr. Brinek: Ich erkläre es Ihnen dann gerne!)

Es gibt wirklich massive Befürchtungen im Hinblick auf dieses Werben um die in Aussicht gestellten Stellen bei sich verknappenden Ressourcen. Auch bei einem Bemühen der Frau Bundesministerin: Die Milliarden werden nicht über uns hereinprasseln! Sie wissen das so gut wie ich. Sie haben einen starken Glauben, ich auch, aber die Wirklichkeit belehrt uns oft eines Schlechteren und zeigt, dass unsere Befürchtungen sehr realistisch sind. Dass da immer die Besten zum Zug kommen werden, das wird, glaube ich, in den neuen Strukturen nicht immer der Fall sein.

Wenn ich höre, welche Kronzeuginnen und Kronzeugen die Regierung in Enqueten lädt, deren Anzahl im Verhältnis 14 : 2 oder 14 : 4 zur Anzahl jener der Opposition steht, und sich unter ihnen – jetzt nenne ich wieder Namen – auch Hassauer, Bonn und andere finden, die dermaßen von Aggression ... (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek. ) – Doch! Was Hassauer hier gesprochen hat, ist nicht ganz sauber, und wenn Sie im Institut fragen, dann erfahren Sie, dass sie sich dort mit niemandem verträgt – aber auch das sind private Sachen. Aber sehen Sie ein, dass das Klima an der Universität etwas Wichtiges ist! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Niederwieser. )

Nicht alle Kronzeugen halten der Evaluierung Stand, auf die die Bundesregierung immer so großen Wert legt. Man kann ja schauen, wer die stärksten und saloppsten Sprüche von sich gibt und wie da die Reputation international ist, wie da der Output ist, wie da die Teamarbeit, das Teamwork am Institut ist, und man wird erstaunt sein und fragen: Sind das ... (Abg. Dr. Brinek: Herr Kollege, das Engagement der Grünen bei der Enquete war sehr schwach! Eine Nominierung aus Berlin, die abgesagt hat, und im letzten Moment ist dann ...! Aber jene von Humboldt, die hat abgesagt!)  – Ich rede jetzt auch zur Enquete. Die Enquete hätte für Sie ja dazu dienen sollen, alle Leute zu überzeugen und mit Applaus zu bestärken.

Zum Anteil von Akademikerinnen im wissenschaftlich-technischen Bereich in Europa: In Schweden liegt dieser Anteil bei 21 Prozent, in Österreich bei 6,6 Prozent, in der EU im Durchschnitt bei 13,9 Prozent.

Sagen Sie mir bitte, wie durch das Dienstrecht diese Zahlen geändert werden sollen? (Abg. Dr. Brinek: Durch das Dienstrecht überhaupt nicht ...!) Auf all diese Probleme wollte ich schon hingewiesen haben.

Damit ich aus meinem Herzen keine Mördergrube mache und nicht nur Applaus von einer Seite bekomme, noch meine ganz persönliche Meinung: Es wäre eine völlig falsche Unterstellung uns gegenüber, dass wir Grünen jene wären, die – so quasi im Blick zurück – die Pragmatisierung als Allheilmittel und als zukünftiges Paradies der Universitäten preisen. – Ich bin der Meinung: Junge Leute brauchen faire Perspektiven und – leistungsabhängig – dann auch Dienstverträge, die in Richtung Definitivstellung gehen. Riess-Passer hat ja immer die Universitäten Stanford oder Massachusetts mit der Uni Klagenfurt verglichen. Schauen Sie sich doch Stanford oder Massachusetts einmal an ... (Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer: Mit Klagenfurt habe ich das nicht verglichen!) – Mit der TU Wien haben Sie das doch auch verglichen.

Ich bringe Ihnen dazu ein Bonmot von Skalicky. Skalicky liebt ja Bonmots, und eigentlich sind alle wahr. Er hat gesagt, die TU Wien wird mit der ETH Zürich verglichen. Weiters sagte Skalicky: Stimmt, beide sind gleich groß, haben gleich viele Professoren, annähernd gleich viele Studenten, haben auch gleich viel Budget, aber sie haben es in Schweizer Franken und wir in österreichischen Schillingen.

Ich bitte, das einzubringen, wenn Sie über Universitäten reden, nicht aber zu sagen: Ich habe jetzt Besuch aus Amerika gehabt; dort werden alle hinausgeschmissen, kein Professor bleibt


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länger als zwei Jahre, keiner ist definitiv gestellt! – Das alles ist schlichtweg nicht wahr! Das ist nicht wahr; auch was die ETH Zürich anlangt, ist das nicht wahr!

Wenn wir uns jetzt nicht nur den Anteil von Akademikerinnen in wissenschaftlich-technischen Berufen, sondern überhaupt den Anteil von Akademikerinnen als Forscher pro 10 000 Erwerbstätige anschauen, dann sehen wir: Was das betrifft, krebsen wir fast in der "Höhe" der Türkei herum. (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek. )

Frau Kollegin Brinek, es sind nicht alle Professoren Beispiele für das, was ich als Exzesse in Universitäten bezeichne, denn es sagen auch Professoren: Wir haben Angst, dass wir keine Leute mehr bekommen, weil diese eben bei uns keine Perspektiven haben. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek. )

Ich habe mit der Frau Vizekanzlerin darüber gesprochen, was man zuerst machen soll: die Struktur oder erst das Dienstrecht reformieren. – Darauf hat sie gesagt, das sei ungefähr so wie der Streit, ob zuerst die Henne da war oder das Ei. – Darauf ich: Es soll mir recht sein; die Chancen stehen meiner Ansicht nach jedenfalls fifty-fifty.

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter! Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie die selbstgewählte Redezeit bereits erheblich überschritten haben. Es hat die Uhr hier nicht ganz funktioniert, und daher konnten Sie das beim Rednerpult nicht erkennen. Ich sage Ihnen das nur, damit Ihrer Fraktion keine Redezeit verloren geht.

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (fortsetzend): Ich kann nichts dafür, wenn Sie sich da verschauen. – Mein letzter Satz: Frau Bundesministerin Gehrer hat einmal sehr nett zu mir gesagt: Grünewald, nur Schirm, Charme und Melone allein ist zu wenig; Sie müssen mir auch öfter zustimmen!

Ich lege also jetzt "Schirm" und "Melone" ab, sage aber auch: Der Charme verleitet zwar zu Beißhemmung, einer untypischen politischen Haltung, aber nicht zur Narkose (Heiterkeit), und ich hoffe, dass wir in wachem Sinne gut und vernünftig miteinander umgehen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.54

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der vorhin vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in sachlichem Zusammenhang mit der Materie und daher auch mit zur Verhandlung beziehungsweise Abstimmung.

Gleichzeitig möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es heute schon einige Male passiert ist, dass Anträge nicht exakt vorgetragen wurden. Ich bitte, das bei den noch ausständigen Anträgen zu tun, weil oft nicht erkennbar ist, was die Begründung und was der eigentliche Antrag ist, wenn nicht tatsächlich der Text, so wie vorgesehen, vorgetragen wird.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Martin Graf. – Bitte.

14.55

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Aus diesem Grund wiederhole ich jetzt den Antrag Graf/Brinek, der lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Martin Graf, Dr. Brinek und Kollegen betreffend Umsetzung des neuen Dienstrechtes für die Universitäten

Der Nationalrat möge beschließen:


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"Die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie der Herr Bundesminister für Finanzen werden ersucht, im Zuge der Umsetzung des neuen Dienstrechtes für die Universitäten sicherzustellen,

1. dass die anfallenden erhöhten Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung aus dem allgemeinen Budget zur Verfügung gestellt werden,

2. dass Verhandlungen zur Einrichtung eines Pensionskassensystems und zur entsprechenden finanziellen Bedeckung aus dem allgemeinen Haushalt zwecks Förderung der Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Österreich geführt werden,

3. dass die Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2001 bezogen auf das Personalpunktesystem und die damit verbundene Möglichkeit, dass frei werdende Planstellen für Universitätslehrer in ein Punktesystem umgewandelt werden können, auch Eingang in das Bundesfinanzgesetz 2002 finden und

4. dass bezüglich der bis zum Jahre 2005 frei werdenden 500 Professorenplanstellen geeignete Maßnahmen getroffen werden, sodass das nahtlose Nachbesetzen jedenfalls sichergestellt ist."

*****

Damit wird im Wesentlichen den Wünschen der Opposition, aber auch jenen der Rektoren und der Gewerkschaft nunmehr auch in einem Entschließungsantrag Rechnung getragen.

In der mir jetzt noch verbleibenden Redezeit möchte ich mich auch ganz kurz mit den Ausführungen der Kollegen Niederwieser und Grünewald auseinander setzen und deren Fragen nach dem Warum einmal von einer anderen Sicht beleuchten und gleichzeitig auch die Notwendigkeit und den damit zusammenhängenden Reformbedarf etwas plastischer darstellen.

Dieses "Paradies", wie es Kollege Niederwiese bezeichnet hat, bestand aus unzähligen Ketten-Dienstverträgen, zu einem gewissen Grad geradezu menschenverachtend. Dieses "Paradies" hat weiters so ausgesehen, dass der wissenschaftliche Nachwuchs – und das ist noch ein gutes Beispiel, das ich jetzt nenne – eine halbe Job-Verpflichtung hatte, 150-prozentige Arbeitsleistung erbringen musste und null Zukunftschancen hatte; oftmals wurden diese Forschungs-Nachwuchskräfte auch zweckentfremdet eingesetzt. In sehr, sehr vielen Fällen gab es keinerlei Forschungsanleitung, an Österreichs Universitäten gab zu wenige Professoren und einen geradezu überbordenden wissenschaftlichen Mittelbau.

In diesem Zusammenhang muss man der Vollständigkeit halber erwähnen, dass man das keinesfalls als zukunftsorientierte Perspektiven bezeichnen kann. Aber so schaut es aus, das ist es, was das derzeitige System tatsächlich hinterlassen hat.

Einigkeit darüber hat es, wie ich meine, doch quer über alle Fraktionen hinweg gegeben, auch noch aus der letzten Gesetzgebungsperiode heraus, dass nämlich sowohl das Dienstrecht zu verändern, zu reformieren als auch die Universitäten umzuorganisieren sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Über diese Zielsetzung gab es also bereits in der vergangenenen Legislaturperiode Konsens; das wurde ja von allen Parteien mitgetragen. Aber der Weg dorthin wird natürlich unterschiedlich gesehen. Selbstverständlich kann man den Standpunkt vertreten, dass man, wenn die Gewerkschaft den Dienstvertragsverhandlungen zustimmt, das am Ende mittragen wird – oder doch einen fundamentaleren Standpunkt einnehmen und das nicht mittragen wird. (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser. )

Herr Kollege Niederwieser! Würden wir von den Regierungsparteien eine Politik machen, wie die SPÖ und die Grünen das großteils tun, dann müssten wir jetzt mit den Gewerkschaften gegen ihre Ablehnung demonstrieren gehen, denn wir haben mit der Gewerkschaft darüber eine Einigung erzielt, Sie von der SPÖ tragen diese jedoch nicht mit. (Abg. Dr. Niederwieser: Das freie Demonstrationsrecht steht jedem zu!) Ich sage Ihnen das nur von dieser Stelle aus. – Dass


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in diesem Bereich sehr viel weitergegangen ist, das dürfen und können Sie doch nicht ganz einfach unter den Teppich kehren.

Die Zukunftschancen sind da, aber Sie von der Opposition haben – wieder einmal! – nur negative Punkte aufgezählt und Positives völlig beiseite gelassen. Was etwa den wissenschaftlichen Nachwuchs anlangt: Schauen Sie sich doch da einmal die sozialversicherungsrechtliche Absicherung im internationalen Vergleich an! Wo in Europa, wo in der Welt finden Sie ein derart gutes Vorzeigemodell, das auch international als solches anerkannt wird?! – Ich meine, alleine das wäre schon etwas, zu sagen, dass man dem zustimmen könnte.

Da Sie von der Opposition permanent einer Pragmatisierung – ohne wirklich ausreichende Begründung – das Wort reden, darf ich Ihnen sagen: Die Pragmatisierung per se ist nicht schlecht, dort, wo sie wirklich anzusiedeln ist – nicht jedoch dort, wo sie sozusagen als persönliche soziale Hängematte ausgenützt wird. Das passiert, ja, aber wirklich nicht immer und oft, denn es gibt sehr, sehr viele fleißige pragmatisierte Beamte in Österreich, und zwar in allen Bereichen.

Eine überbordende Pragmatisierung hat aber natürlich auch Nachteile. Für den Fall einer Kündigung, was den Kündigungsschutz insgesamt anlangt, so kann man das arbeitsrechtlich ganz anders regeln, das wissen wir.

Zum Thema Arbeitsplatzsicherheit: Das ist durchaus im Arbeitsverfassungsrecht absicherbar. Aber es gibt eben Bereiche, in welchen die Pragmatisierung die Mobilität geradezu hemmt. Im wissenschaftlichen Bereich ist es doch oftmals der Fall, dass man sich aus finanziellen, dass man sich aus pensionsrechtlichen Absicherungsgründen – obwohl man es gerne machen würde, weil es wissenschaftlich und forschungsmäßig interessant für den Einzelnen wäre – dann doch nicht dazu entscheidet, einen wissenschaftlichen Forschungsweg zu gehen, sondern es bevorzugt, sozusagen in seinem "Stammhaus" zu bleiben, weil man eben pragmatisiert ist, weil man sonst Vergünstigungen vielleicht aufgeben müsste.

Die Pragmatisierung ist also nicht nur ein Vorteil, sondern sie ist oftmals auch ein Nachteil. Gerade im Wissenschaftsbereich, im Bereich des wissenschaftlichen Nachwuchses hat sich die Pragmatisierung als Nachteil erwiesen.

Für Professoren haben wir eine Bestandsgarantie geschaffen, die sich auch international sehen lassen kann. Der Gewerkschaft sind wir entgegengekommen, indem wir den "science staff" als Ausweg für Großgerätebetreuer und Ähnliches in diesem Gesetz festgeschrieben haben.

Wir hatten viele gute Verhandlungsrunden, und da gebe ich Kollegem Grünewald durchaus Recht: In wenigen Minuten sind viele Stunden nicht aufzuarbeiten, aber es ist doch gelungen, da zu einem sehr breiten Konsens zu kommen. Es tut mir aber wirklich Leid, dass gerade jetzt in der Wissenschaftspolitik der Fundamentalismus immer mehr Einkehr hält und dass wir nicht gemeinschaftlich mit der Gewerkschaft zu einer Lösung gekommen sind.

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter! Ich bitte um den Schlusssatz, es ist 15 Uhr! Wir wollen dann zur Behandlung der Dringlichen Anfrage kommen.

Abgeordneter Dr. Martin Graf (fortsetzend): Herr Präsident! Ich möchte schon schließen, indem ich nur noch sage, dass dieses Dienstrecht eine Chance für die Jugend und auch für die an den Universitäten tätigen Lehrer und Forscher darstellt.

Ich meine, jedes Dienstrecht – egal, ob im öffentlichen oder privaten Bereich – ist immer nur so gut, so gut eben die Leute vor Ort sind. Hier wurde ja von allen festgestellt, dass das wissenschaftliche Personal an Österreichs Universitäten wirklich durchwegs gute Leistungen erbringt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.02

Präsident Dr. Heinz Fischer (den Vorsitz übernehmend): Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Graf vorgetragene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und wird bei der an die Dringliche Anfrage anschließenden Debatte dann mit zur Verhandlung stehen.


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Ich unterbreche jetzt die Verhandlungen über den laufenden Punkt der Tagesordnung, damit die für 15 Uhr angekündigte Behandlung einer Dringlichen Anfrage stattfinden kann.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka, Helmut Haigermoser und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend gewalttätige Demonstrationen gegen den Gipfel des Weltwirtschaftsforums in Salzburg (2657/J)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 2657/J.

Diese ist an alle Abgeordneten im Hause verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Am vergangenen Wochenende fand in Salzburg der Wirtschaftsgipfel statt, an dem eine Reihe wichtiger in- und ausländischer Politiker, auch aus der EU, teilnahmen.

Insbesondere nach den besorgniserregenden Ereignissen in Göteborg gab es in der Öffentlichkeit berechtigte Befürchtungen, dass es zu gewalttätigen Ausschreitungen durch die linksextremistische Szene sowohl aus dem Inland aber auch aus dem Ausland kommen würde. Um Ausschreitungen nach Möglichkeit zu verhindern, wurde für die Zeit vor dem Gipfel sogar das Schengener Durchführungsübereinkommen außer Kraft gesetzt, um durch Kontrollen an den Staatsgrenzen gewaltbereite Aktivisten zu finden und an der Einreise nach Österreich hindern zu können. Dass diese Kontrollen notwendig waren, beweist der Aufgriff von vierzig Personen in Bayern, die versucht hatten, mit Eisenstangen und sonstigen Geräten zum Gipfel nach Salzburg anzureisen. Die Beispiele von Davos, Göteborg, Prag und anderen Veranstaltungsorten des WEF haben die Gefahr, die von den zu erwartenden Demonstranten, Anarchisten und linken Gewalttätern ausgehen, deutlich gezeigt. Diese Gefahr wurde auch durch die Beschlagnahme gefährlicher Gegenstände (Molotow-Cocktails, Schlagstöcke etc.) unterstrichen .

Die Kundgebung war nur als Standdemonstration angemeldet. Dennoch verließ ein Teil der Demonstranten jedoch gegen 16.00 Uhr den Bahnhofsvorplatz und marschierte – nicht genehmigt – in Richtung Kongreßhaus. Gegen 17.00 Uhr eskaliert dann die Gewalt. Linke Demonstranten werfen Flaschen und Steine und schlagen mit Fahnenstangen auf die Polizeibeamten ein. Um etwa 18.00 Uhr kesselt die Polizei die Demonstranten ein. Nach Verhandlungen gelingt es sodann, einige Demonstranten zu einem freiwilligen Abzug zu bewegen. Der letzte Rest der gewaltbereiten Demonstranten, unter denen Demonstranten der Wiener Opernballdemo erkannt worden sind, konnte gegen Mitternacht zum Bahnhof gebracht und mit einem Sonderzug nach Wien abgeschoben werden.

Bei den Demonstrationen kam es durch die Gewaltanwendung von Demonstranten zur Verletzung mehrerer Exekutivbeamter. Im Zuge der Demonstration wurden mehrere Personen festgenommen, einige der etwa 200 amtsbekannten Randalierer wurden angezeigt.

Demokratiepolitisch äußerst bedenklich ist es, dass es im Rahmen der Vorbereitung der Demonstration offenbar zu einer Zusammenarbeit von Teilen der SPÖ und der Arbeiterkammer mit gewalttätigen und kommunistischen Gruppierungen gekommen ist. Nicht nur, dass VSStÖ, die SJ und GRAS an der Demonstration mitmarschierten, die Spitze der SPÖ bzw. der Grünen hat auch gar nichts gegen die Teilnahme ihrer Teilorganisationen an dieser gewalttätigen Demonstration unternommen. Offenbar haben SPÖ und Grüne keinerlei Berührungsängste und Hemmungen, mit den kommunistischen Demonstranten zu kooperieren, die das KPÖ-Heim in der Elisabethstraße als Drehscheibe der Proteste und als Zentrale der Globalisierungsgegner eingerichtet hatten. Besonders fragwürdig ist aber auch der Umstand, dass AK-Mitarbeiter in ihrer Dienstzeit und in den Räumlichkeiten der AK bei der Herstellung von Plakaten gegen das WEF mitgewirkt haben.


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Bezeichnend für die Nähe der SPÖ und der Grünen zu den Demonstrationen ist auch der Umstand, dass Bürgermeister Schaden nach Ende der Demonstrationen gesagt haben soll, dass er die meisten Demonstrationsteilnehmer, unter ihnen Schwaighofer, Dr. Hüttinger und Ellensohn, gekannt habe.

Dank gebührt jedenfalls den Beamten, die durch ihren unermüdlichen Einsatz dazu beigetragen haben, dass es in Salzburg nicht zu solch gewaltbereiten Szenen wie in Göteborg gekommen ist. Auch der Initiator des Salzburger Weltwirtschaftsgipfels Schwab hat den Einsatz der Exekutive gelobt.

Im Hinblick darauf richten die unterfertigten Abgeordneten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1. Wie war die Kundgebung gegen das WEF angemeldet?

2. Haben sich die Befürchtungen auf Ausschreitungen und Gewaltakte durch die linke Anarchoszene bewahrheitet?

3. Wie stellte sich aus Ihrer Sicht der polizeiliche Einsatz dar?

4. Wie viele Beamte und welche Einsatzmittel standen im Einsatz?

5. Waren die Ausrüstungsgegenstände und Einsatzmittel ausreichend und der Situation angepasst?

6. Welche Kosten hat dieser polizeiliche Einsatz verursacht?

7. Wie viele Polizei- und Gendarmeriebeamte, wie viele Demonstrationsteilnehmer und wie viele Unbeteiligte wurden im Zuge des polizeilichen Einsatzes verletzt?

8. Was wurde von der Exekutive unternommen, um Unbeteiligte gegen die Demonstranten zu schützen?

9. Welche materiellen Schäden an öffentlichem und privatem Eigentum sind im Rahmen "European Economic Summit" entstanden?

10. Werden Sie die Frage, wie Schadenersatzansprüche des Bundes nach Demonstrationen durchgesetzt werden können, rechtlich prüfen lassen?

11. Wie viele Festnahmen, gegliedert nach Nationalitäten, wurden ausgesprochen?

12. Wie viele gefährliche Gegenstände, gegliedert nach ihrer Art, wurden beschlagnahmt?

13. Wie erfolgte die Zusammenarbeit mit den ausländischen Sicherheitsdienststellen?

14. Wie erfolgte die Zusammenarbeit mit dem Bundesheer?

15. Hat sich die temporäre Wiedererrichtung der Grenzkontrollen bewährt und wie viele Amtshandlungen, gegliedert nach der Art des Einschreitens, sind angefallen?

16. In welcher Weise wurde sichergestellt, dass nur Teilnehmer am Wirtschaftsgipfel und in der Umgebung der Veranstaltungsorte wohnende Menschen Zugang zu den Veranstaltungsorten hatten?

17. Wurden nach dem Sicherheitspolizeigesetz vorgesehene allgemeine Anordnungen getroffen, damit die Sicherheitsbehörden den zu erwartenden Gefahrenlagen wirksam begegnen konnten?


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18. Durch welche Maßnahmen konnte die Anzahl gewaltbereiter Personen aus dem Ausland im Vergleich zu ähnlichen Anlässen (z. B. Göteborg, Davos, Prag) beim Wirtschaftsgipfel so gering gehalten werden?

19. Das Versammlungsrecht wird häufig in einer Weise in Anspruch genommen, wie etwa auch zuletzt in Salzburg, dass auch unbeteiligte Menschen davon betroffen werden. Inwieweit stehen solche Aktionen mit dem Gesetz im Einklang?

20. Kam es im Laufe der Demonstration/bei Festnahmen zu Interventionen von Abgeordneten des Nationalrates?

21. Waren an den Ausschreitungen auch Mitglieder der Sozialistischen Jugend beteiligt?

22. Welche Rolle spielte eine Gruppe von Kurden, die an der Demonstration teilnahm?

23. Welche Rolle spielte der Bürgermeister der Stadt Salzburg im Zuge der Demonstration?

24. Treten Sie dafür ein, dass in Hinkunft Personen, deren Aufmachung darauf ausgerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, die Teilnahme an Demonstrationen verboten sein soll ("Vermummungsverbot")?

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen, dass diese Anfrage gemäß § 93 Abs. 1 GOG dringlich behandelt und dem Erstunterzeichner Gelegenheit zur Begründung gegeben wird.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Erstanfragesteller, Herr Abgeordneter Kukacka, erhält das Wort. Seine Redezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.03

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vergangenes Wochenende fand in Salzburg ein internationaler Wirtschaftsgipfel statt. Nach den besorgniserregenden Ereignissen in Göteborg gab es ernste Befürchtungen, dass es zu gewalttätigen Ausschreitungen durch die linksextremistische Szene sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland kommen würde.

Um Ausschreibungen, pardon: Ausschreitungen nach Möglichkeit zu verhindern (Abg. Mag. Kogler: Ausschreibungsmanipulation, genau!), wurde für die Zeit vor dem Gipfel sogar das Schengener Durchführungsübereinkommen außer Kraft gesetzt (weitere Zwischenrufe bei den Grünen), um durch entsprechende Kontrollen an den Staatsgrenzen, Herr Kollege Pilz, gewaltbereite linke Aktivisten, so wie Sie einer sind, Demonstranten und Gewalttäter an der Einreise nach Österreich zu hindern. (Rufe bei den Grünen: Unerhört! Was soll das?)

Präsident Dr. Heinz Fischer (das Glockenzeichen gebend): Herr Kollege Kukacka, ganz ruhig, damit nicht ich überziehe, aber: Man kann ein Mitglied des Hohen Hauses nicht als "gewaltbereiten linken Aktivisten" bezeichnen! Bitte das zu berücksichtigen!

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (fortsetzend): Ich reduziere, denn das war sozusagen im Überschwang der Gefühle, weil mich ja Kollege Pilz gerne unterbricht. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Ich meinte: linke Aktivisten, so wie Kollege Pilz. (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

Dass diese Kontrollen notwendig waren, beweist der Aufgriff von 40 Personen in Bayern, die in skandalöser Weise versucht hatten, mit Eisenstangen und sonstigen Waffen zum Gipfel nach Salzburg anzureisen, und das beweist auch die Beschlagnahme einer großen Zahl gefährlicher Gegenstände: von Molotow-Cocktails, Schlagstöcken, Ketten, Stichwaffen, Pflastersteinen und so weiter.


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Nur der Besonnenheit, der guten Strategie und der guten Vorbereitung der Salzburger Exekutive war es zu verdanken, dass trotz der vor allem durch vermummte Gewalttäter hervorgerufenen eskalierenden Situation die Exekutive stets alles im Griff hatte. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Nicht auszudenken, was diese Leute angerichtet hätten, wäre ihnen die Polizei nicht klar und konsequent entgegengetreten!

Ich möchte deshalb dem Herrn Innenminister und den rund 3 000 eingesetzten Beamten, die für die Salzburger Bevölkerung und die Teilnehmer am Gipfel für Sicherheit und für einen klaglosen Ablauf dieser Veranstaltung gesorgt haben, ein ausdrückliches Dankeschön sagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Trotzdem sind auch dieses Mal wieder Gewaltakte festzustellen gewesen und haben gewaltbereite Chaoten und linke Anarchisten Randale gemacht, Gewalt angewendet, Menschen verletzt, fremdes Eigentum beschädigt und massive Sachschäden verursacht. Wir sind nicht bereit, darüber zur Tagesordnung hinwegzugehen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Obwohl die Kundgebung nur als "Stand-Demonstration" angemeldet war – von wem?; von der KPÖ natürlich! –, brach dennoch ein Teil der Demonstranten gegen 16 Uhr beim Bahnhofsvorplatz aus und marschierte, nicht genehmigt, in Richtung Kongresshaus. Gegen 17 Uhr eskalierte dann die Situation: Linke Demonstranten warfen Flaschen und Steine und schlugen mit Fahnenstangen auf Polizeibeamte ein. Um etwa 18 Uhr kesselte die Polizei dann diese Demonstranten ein.

Nach Verhandlungen gelang es, einige Demonstranten zu einem freiwilligen Abzug zu bewegen, und der letzte Rest gewaltbereiter Demonstranten, unter denen natürlich auch solche der Wiener Donnerstags-Demo und der Wiener Opernball-Demo erkannt wurden, konnten gegen Mitternacht zum Bahnhof gebracht und mit einem Sonderzug nach Wien abgeschoben werden.

Bei den Demonstrationen kam es durch Gewaltanwendung zur Verletzung von elf Exekutivbeamten; zwei davon wurden schwer verletzt. Neun Demonstranten wurden im Zuge der Festnahmen verletzt. Massive Sachbeschädigungen wurden festgestellt, insbesondere von Polizeieinrichtungen. 20 Festnahmen nach der StPO und nach dem Verwaltungsstrafgesetz wurden durchgeführt. 40 Personen wurden der Staatsanwaltschaft angezeigt. Tatbestand: schwere Körperverletzung, schwere Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, tätlicher Angriff auf Beamte, Landfriedensbruch sowie Vergehen gegen das Suchtmittelgesetz, meine Damen und Herren. Bei 52 Personen wurden rund 70 Gegenstände sichergestellt, die auch als Waffen verwendet werden konnten.

Meine Damen und Herren! Das ist die bedauerliche, die erschreckende Bilanz dieser Gewaltaktionen, und ich frage mich, wir alle fragen uns: Wie lange müssen eigentlich noch unsere Polizisten ihre Köpfe hinhalten, um diese Gewalttäter bändigen zu können? Es erhebt sich die Frage, warum die Veranstalter einer Demonstration sich nicht zum Beispiel schriftlich verpflichten müssen, für alle entstandenen Schäden und Probleme auch entsprechend finanziell aufzukommen.

Wer zahlt denn die Kosten für den Polizeieinsatz? – Das ist eine millionenteure Sache, die die Steuerzahler in Salzburg rund 100 Millionen Schilling kosten wird. (Abg. Öllinger: 80! – Abg. Schwarzenberger: 100 Millionen!) Ich glaube, wer Schaden verursacht, wer dem Steuerzahler Kosten verursacht, der soll gefälligst auch überlegen müssen, ob er nicht selbst einen Beitrag zur Kostenminimierung, zur Schadenrückzahlung leisten muss, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Gerade diejenigen, die uns tagtäglich Toleranz gegenüber allen Mitbürgern einbläuen wollen, auch gegenüber Drogendealern und Gewalttätern, besitzen nicht die geringste Toleranz gegenüber Werten unserer bürgerlichen Gesellschaft, meine Damen und Herren. Das ist eine Doppel- und Scheinmoral, die hier praktiziert wird, und das lehnen wir entschieden ab! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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Es stellt sich erneut die Frage, ob wegen solcher Gewaltaktionen, die insbesondere von vermummten Tätern ausgehen, nicht ein Vermummungsverbot bei Demonstrationen das richtige Mittel gegen Gewalt wäre. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Zumindest muss das diskutiert werden als klares Zeichen gegen Gewaltbereitschaft. Dazu möchte ich hier ganz klar sagen: Wer in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat demonstriert, der braucht sich nicht zu vermummen, denn er nimmt ein Grundrecht für sich in Anspruch, das vom Staat geschützt wird (Abg. Silhavy: Das ist ja sehr interessant! Dann sagen Sie das auch Ihrer Fraktion einmal!) – es sei denn, er will unerkannt Gesetze verletzen und Gewalt ausüben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ein Vermummungsverbot müsste doch eigentlich auch im Sinn der friedlichen Demonstranten sein (Abg. Öllinger: Wir haben es eh versprochen!), denn dadurch könnte die Exekutive diese gewaltbereiten Chaoten schneller in die Schranken weisen und sie, ehe sie weitere Gewaltakte verüben, aus dem Verkehr ziehen, meine Damen und Herren. Bisher wurde das Vermummungsverbot von der Linken immer wieder vehement zurückgewiesen, aber angesichts der seit letzter Zeit gehäuft auftretenden Vorkommnisse ist es ein Gebot der Stunde, gegen Gewalttäter, denen es offenbar mehr um die Provokation des Staates als um ein sachliches Anliegen geht, wirksam vorzugehen, meine Damen und Herren.

Ausübung eines demokratischen Demonstrationsrechts – ja! Ausnutzen dieses Rechtes für gewaltsame Ausschreitungen im Schutze der Vermummung – nein! Das ist unsere klare Position! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Für uns, meine Damen und Herren, ist klar: Der Rechtsstaat darf in wichtigen Bereichen der inneren Sicherheit nicht in die Defensive geraten. Wir bekennen uns zur wehrhaften Demokratie, die sich gegen jeden totalitären Angriff wehrt, ob dieser nun von rechts kommt oder, wie in diesem Fall, von Linkschaoten und gewaltbereiten linken Anarchos.

Jeder Rechtsstaat läuft Gefahr, von seinen Feinden missbraucht zu werden, wenn er nicht konsequent einen Trennungsstrich zwischen rechtstreuen Bürgern und Rechtsbrechern zieht, meine Damen und Herren – auch wenn sich diese bisweilen mit einer angeblich höheren Moral tarnen und ideologische Ziele vorgeben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wer solchen Tätern klammheimlich Beifall zollt und ihnen, in welcher Form auch immer, politische Deckung gibt, macht sich mitschuldig, vielleicht nicht immer rechtlich, aber in jedem Fall moralisch, meine Damen und Herren, und er muss sich deshalb auch politisch zu Verantwortung ziehen lassen.

Damit sind wir bei einem wichtigen Punkt angelangt, meine Damen und Herren, der bei der politischen Betrachtungsweise nicht ausgenommen werden kann: Demokratiepolitisch äußerst bedenklich ist die Tatsache, dass es im Rahmen der Vorbereitung dieser Demonstrationen offenbar auch zu einer Zusammenarbeit von Teilen der SPÖ, der Grünen und der Arbeiterkammer mit gewalttätigen und kommunistischen Gruppierungen gekommen ist. (Lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Dietachmayr: Ein Skandal!) Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich ausreden, und dann haben Sie die Möglichkeit, darauf zu antworten!

Nicht nur, dass der VSStÖ, die Sozialistische Jugend und die Grün-Alternativen Studenten bei der Demonstration mitmarschierten (Abg. Mag. Wurm: Wann war das?), die Spitze der Sozialdemokraten und die Spitze der Grünen hat gar nichts gegen die Teilnahme dieser Teilorganisationen ihrer Partei an diesen gewalttätigen Demonstrationen unternommen, meine Damen und Herren. (Abg. Öllinger: Na, vielleicht noch! Wir sind ja nicht bei der ÖVP!)

Sie haben – und das kreiden wir Ihnen an! – offensichtlich überhaupt keine Berührungsängste (Abg. Öllinger: Ihre Ängste möchte ich wirklich nicht haben!), keine Hemmungen, mit solchen Demonstranten zu kooperieren, die das KPÖ-Heim in der Elisabethstraße als Drehscheibe der Proteste und als Zentrale der Globalisierungsgegner eingerichtet haben, meine Damen und Herren. Das ist es, was wir Ihnen zum Vorwurf machen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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Die Medien haben ja umfassend darüber berichtet: Die Demonstranten gehörten hauptsächlich der linken Szene an. Viele waren aus Wien angereist, den Beamten bestens bekannt als Donnerstagsdemonstrierer. (Abg. Öllinger: Die Katholische Arbeiterjugend zum Beispiel! Extrem links!) Bedeutend unterstützt wurde die Demonstration von der KPÖ, aber auch grüne Politiker wie Helmut Hüttinger und Cyriak Schwaighofer mischten sich unter die Demonstranten. Aufrufe des KPÖ-Chefs Baier, die Demonstration zu beenden, fanden bei den Chaoten kein Gehör, meine Damen und Herren.

Das ist es, was wir Ihnen vorwerfen müssen: der hohe Anteil an KPÖ-Funktionären (Abg. Dr. Lichtenberger: Furchtbar! – Zwischenrufe bei der SPÖ) unter den Demonstranten mit Mao-Bildern und Lenin-Bildern – und das alles gemeinsam mit Grün-Alternativen Studenten und Aktivisten und auch mit Aktivisten der sozialistischen Studenten und der Sozialistischen Jugend, meine Damen und Herren. (Abg. Öllinger: Zwischen einem Mao und einem Kukacka ist nicht so viel Unterschied!)

Ganz ist von Ihnen, Herr Kollege Öllinger, nicht abstreitbar, dass es solche Beziehungen der Grünen zu dieser Szene gegeben hat. Das muss ich feststellen, ohne – das möchte ich auch klar und eindeutig sagen – dass ich die grüne Partei insgesamt als autoritär, totalitär, verfassungsfeindlich abstempeln möchte. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Aber Grün-Abgeordnete dieses Hauses waren es, die im Prozess gegen Gregor Thaler, den Bombenleger von Ebergassing, in der ersten Reihe im Landesgericht gesessen sind, um sich mit ihm zu solidarisieren. Prominente Grüne haben im "TATblatt" einen Spendenaufruf zur Finanzierung der Prozesskosten unterschrieben, meine Damen und Herren, und auch entsprechende Anzeigen im "TATblatt" geschaltet. Das kann also nicht bestritten werden.

Genauso wenig kann bestritten werden, dass grüne Abgeordnete an rechtswidrigen Demonstrationen teilgenommen haben: Kollege Wabl bei Baustellenbesetzungen an der Pyhrn Autobahn (Abg. Öllinger: Oje! Das hat so einen langen Bart!), Peter Pilz, der als Mandatar zur Befehlsverweigerung beim Bundesheer aufgerufen hat (Abg. Öllinger: Das hat einen noch längeren!) und der gewalttätige Ausschreitungen während der Opernballdemonstration auf bewusste Polizeiprovokation zurückgeführt hat. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Wir wollen die grüne Partei auf keinen Fall diffamieren, aber selbstverständlich ist es legitim, klare Abgrenzungen zur links-alternativen Gewaltszene zu fordern. (Abg. Öllinger: Eine saubere Rede!) Distanzieren Sie sich also von diesen gemeinsamen Aktionen, meine Damen und Herren von den Grünen! Das ist es, was wir von Ihnen verlangen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Und was passiert, wenn wir es nicht tun? Was passiert dann? Gibt es einen Landesverweis?)

Diese Forderungen müssen auch für die Sozialdemokratische Partei gelten, meine Damen und Herren. Distanzieren Sie sich vom Zusammenwirken von Teilen der SPÖ und der Arbeiterkammer, wie das bei dieser Veranstaltung der Fall gewesen war, sonst müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie sich wieder nicht klar entscheiden können! (Abg. Silhavy: Was meinen Sie damit? Meinen Sie die Transparente gegen Kinderarbeit?) Im Zweifel ist offenbar manchen von Ihnen die gemeinsame Ideologie und die politische Gesinnung wichtiger als der Rechtsstaat und die Demokratie, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Silhavy: Sagen Sie es doch! Meinen Sie die Transparente gegen Kinderarbeit?)

Es ist doch, Frau Kollegin, ein doppelbödiges Spiel von Ihnen (Abg. Silhavy: Meinen Sie die Transparente gegen Kinderarbeit?), wenn Sie auf der einen Seite zu gemeinsamen Demonstrationen mit den Kommunisten aufrufen und Arbeiterkammer, Sozialistische Jugend und KPÖ mitmachen und wenn Sie auf der anderen Seite gleichzeitig eine Aktion "SOS Demokratie" machen, meine Damen und Herren! (Abg. Öllinger: Sie brauchen dringend einen Urlaub! Der steht Ihnen zu! Bitte dringend einen Urlaub antreten!) Ja was haben denn die Kommunisten mit der Demokratie gemeinsam (Abg. Silhavy: Das müssen Sie die Kommunisten fragen!), zu der wir uns alle hier bekennen? Distanzieren Sie sich davon! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dietachmayr: Vor Ihrem Demokratieverständnis kriegt man Angst!)


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Meine Damen und Herren! Sie haben bisher auch zur peinlichen Ausbildung und zur peinlichen Verbreitung linker und kommunistischer Kampflieder durch die Sozialistische Jugend und ihre Homepage geschwiegen. (Abg. Öllinger: Sie brauchen dringend Urlaub!) Sie sollten sich diese Lieder anschauen, die dort von der Sozialistischen Jugend propagiert werden, wobei dazu aufgefordert wird, sie auch entsprechend zu verbreiten und zu propagieren. Darin heißt es:

"Die Partei, die Partei, sie hat immer Recht, und Genossen, es bleibe dabei: Aus Leninschem Geist wird von Stalin geschweißt: die Partei, die Partei, die Partei!"

Das sind jene Lieder, die die Sozialistische Jugend auf ihrer Homepage hat, meine Damen und Herren. Dafür sollten Sie sich eigentlich schämen! Das ist meine Meinung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Dieser Internetauftritt ist nicht das einzige Bedenkliche. Anlässlich dieses World Economic Forums in Salzburg hat die Sozialistische Jugend auch Flugblätter mit folgendem Kampfaufruf verbreitet:

"In Salzburg wollen wir als SchülerInnen, Studierende, Arbeitnehmer, GewerkschafterInnen nach dem Vorbild von Nizza oder Göteborg ein kräftiges Zeichen gegen die Macht der Konzerne setzen."

Gegen diese Art von Zeichen, die in Gewaltbereitschaft mündet, meine Damen und Herren, haben wir erhebliche Bedenken, und Sie sollten sie auch haben und sich davon distanzieren und endlich einmal sagen: Wir wollen diese gewaltbereiten Demonstrationen nicht! Wir wollen vor allem nicht, dass unsere eigenen Organisationen, auch wenn sie Jugendorganisationen sind, sich an diesen gewaltbereiten Aktionen beteiligen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich will auch gar nicht davon sprechen, dass die Frau Dohnal dort gemeinsame Pressekonferenzen mit dem KPÖ-Chef Wendt durchführt. Diese Form von Volksfront hat Österreich jedenfalls sicher nichts Gutes gebracht, und für die Zukunft brauchen wir das schon gar nicht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Das Demonstrationsrecht ist demokratiepolitisch fraglos ein wichtiges Gut, wer aber Demonstrationen mit gewalttätigen Krawallen verwechselt, bei denen Menschen Schaden zugefügt wird, der hat den Sinn dieses Grundrechtes nicht verstanden. Es ist unverantwortlich, ja, ich meine, es ist bedrückend, wenn Jugendliche dazu motiviert werden, die Ordnung, die Sicherheit und die Rechte und Freiheiten anderer einzuschränken. Deshalb meinen wir: Distanzieren Sie sich von solchen Aktionen, meine Damen und Herren!

Für uns darf es auch keine klammheimliche Freude über Gewaltbereitschaft in der Politik geben, gleichgültig, ob sie von rechts oder ob sie von links kommt. Keine faulen Kompromisse mit dem Rechtsstaat aus ideologischen Gründen! Kein ungeordnetes Verhältnis zu Recht und Ordnung, wenn es der eigenen politischen Position nützt, meine Damen und Herren! (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)  – Ich bin gleich am Ende.

Jede politische Gewalt und jede politische Gewaltbereitschaft ist ein gezielter Anschlag auf die Demokratie. Für Gewalt in einer Demokratie gibt es keine Rechtfertigung. Das Gewaltmonopol kann in einer Demokratie nur beim Staat und seinen verfassungsmäßigen Institutionen liegen. Diese gilt es gemeinsam zu verteidigen, und dafür stehen wir! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage erhält Herr Bundesminister Dr. Strasser das Wort. Ich darf darauf verweisen: Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Minister.

15.25

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie gestatten, dass ich, bevor ich auf die an mich


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gerichteten Fragen eingehe, mich zuerst herzlich bedanken möchte. Als Innenminister und für die Republik Österreich möchte ich mich zuvorderst bedanken bei jedem einzelnen Beamten und bei jeder einzelnen Beamtin, die an diesem Wochenende und in den ersten Tagen dieser Woche dafür gesorgt haben, dass Österreich in sicherer Hand ist und geschützt ist. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Das gilt für jene Beamten, die rund um das Kongresshaus in Salzburg beim Weltwirtschaftsforum ihren Dienst hervorragend abgeleistet haben, das gilt aber auch für jene Beamten, die an den Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland und zur Republik Italien dafür gesorgt haben, dass Dutzende Demonstranten, die über die Grenze kommen wollten, nicht gekommen sind und dass trotzdem unsere Landsleute und unsere Gäste in einer angenehmen Form die Grenze überschreiten konnten. Auch dafür herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und der SPÖ.)

Ich möchte zum Zweiten der Salzburger Bevölkerung danken. Die Salzburger Bevölkerung ist in jeder Phase der Vorbereitung und der Durchführung dieser Sicherheitsmaßnahmen hundertprozentig hinter unseren Sicherheitskräften gestanden. Sie hat viel Verständnis, viel Toleranz und in vielfacher Art und Weise Unterstützung für unsere Maßnahmen aufgebracht, und ich möchte dafür namens unserer Sicherheitskräfte ein herzliches Dankeschön an die Salzburger Bevölkerung richten. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald. )

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz besonders herzlich jenen Verantwortlichen bei Polizei, Gendarmerie, Kriminaldienst und Staatspolizei danken, die federführend diese Sicherungsmaßnahme geplant und umgesetzt haben. Ich möchte dabei einen Mann ganz besonders hervorheben, der unter der Federführung des Herrn Generaldirektors die Hauptlast für den gesamten Sicherungsbereich gehabt hat, das war der Polizeidirektor von Salzburg, Herr Dr. Schweiger. Er hat eine bravouröse Leistung vollbracht! (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Es ist mir eine Freude, hier klarzulegen, dass dies in einer guten Art und Weise, in einer guten Zusammenarbeit mit dem Herrn Sicherheitsdirektor Stenitzer mit dem Herrn Landesgendarmeriekommandanten Kröll, mit dem Herrn Brigadier Krenn von der Generaldirektion geschehen ist. Ich möchte auch Major Popp, der heute hier ist, als Stellvertreter für alle Abschnittskommandanten nennen, die gemeinsam mit meiner Mitarbeiterin im Büro, Frau Dr. Pfeifenberger, in diesen Tagen hervorragende Arbeit geleistet haben. Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und der SPÖ.)

Ich möchte auch den Medien danke sagen. Ich habe im Vorfeld mit vielen Verantwortlichen in den österreichischen Medien gesprochen und um Verständnis gebeten für unsere Sicherungsarbeit vorher, um Verständnis für die Projekte, die wir innerhalb dieser Tage durchführen müssen, und auch um Verständnis dafür, dass wir sehr konsequent einschreiten würden in dem Fall, dass Gefahr für die Sicherheit von Leib und Leben und Sacheigentum bestünde. Ich möchte an dieser Stelle danke sagen bei vielen, bei eigentlich fast allen Vertretern der Medien, dafür, dass dieses Verständnis nicht nur in der Vorbereitung, sondern auch bei der Durchführung dieses Gipfels so gehalten hat. Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der SPÖ sowie Beifall der Abg. Haidlmayr. )

Umso erstaunlicher und enttäuschender – das darf ich auch in aller Klarheit und in der Öffentlichkeit sagen – war für den Polizeiapparat und für den Innenminister der Republik die Berichterstattung der "ZiB 1" von Sonntagabend. Ich war überrascht und enttäuscht, dass ich in der "ZiB 1" hören und sehen musste – ich zitiere –: Immer wieder kommt es zu kleineren Rangeleien, und Gewalt gibt es auf beiden Seiten, auch bei der Polizei. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja unglaublich! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ich sage sehr deutlich, ich habe sofort unseren Vertreter im Menschenrechtsbeirat für Salzburg angesprochen und habe gesagt: Herr Professor Triffterer, ich hätte gerne von Ihnen einen


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Bericht über die Wahrnehmungen. Ich darf zitieren, was Herr Professor Triffterer in der Sendung "Thema" vom 2. Juli sagte:

"Ich habe selbst in der Ausweisstraße gestanden, etwa hinter der Polizei, als die Steine geflogen sind. Aber die waren nicht kleine, der dickste war so wie faustgroß. Die haben die Beamten geschickt mit dem Schild abgewehrt und nach hinten. Dann sind die Stöcke aber auf die Polizeibeamten geschlagen worden. Das war die erste Gewaltanwendung, die wir beobachtet haben, und, wie wir sagen müssen, dass die Polizei verhalten reagiert hat."

Das sagte nicht der Innenminister, das sagte kein Polizeikommandant, sondern das sagte der Vertreter des Menschenrechtsbeirates, den ich extra eingeladen habe, diese Veranstaltung zu verfolgen, und ich bitte den verantwortlichen Redakteur und Sendungsverantwortlichen der "ZiB 1" für diesen Abend sehr, seinen Bericht zu überdenken. Er war kein guter Dienst für die Sicherheit Österreichs, und es war kein guter Dienst für die Sicherheitsapparate Österreichs! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe auch mit etwas Enttäuschung feststellen müssen, dass in der Sendung "Thema" vom 2. Juli berichtet worden ist, dass Aktivisten – gut, das nehme ich zur Kenntnis –, aber auch Vertreter der Grünen sehr wohl von Gewaltanwendung durch die Polizei sprechen. Ich darf heute dieses Forum hier bitten, uns darzulegen, wo die Polizei Übergriffe gemacht hat, hier oder woanders, und ich werde jedem einzelnen Hinweis nachgehen, der hier gegeben wird. Ich bitte aber auch, die schwierige Arbeit der Polizei, der Gendarmerie, unseres Kriminaldienstes in dieser gefährlichen Situation zu sehen und anzuerkennen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Grundleitlinien für diesen Einsatz sowie für jeden Einsatz lauten Dialog, Deeskalation, konsequentes Einschreiten, wenn es Rechtsbrüche und gewaltsame Ausschreitungen gibt. Das sind die Leitlinien des nunmehr durchaus auch in Europa bereits wahrgenommenen österreichischen Weges, den wir im Sinne der Demonstrationsfreiheit und des Kundgebungsrechtes mit Beharrlichkeit und Konsequenz gehen. Friedliche Kundgebungen – ja!, Blockaden, Gewalt, Ausschreitungen – nein! Das sind die Ziele unserer Sicherheitspolitik in diesen Situationen! Denn: Wir wollten und wir wollen keine Bilder, wie wir sie aus Prag, aus Nizza, aus Göteborg kennen, entstehen lassen, wir wollen keine blutigen Straßenschlachten, und wir wollen keine Massenkrawalle. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist in Österreich verfassungsrechtlich und verfassungsgesetzlich im Staatsgrundgesetz aus 1867 und in der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1958, die in unsere Verfassung voll integriert wurde, garantiert. Eingriffe in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sind nur in dem vom Versammlungsgesetz und von der Europäischen Menschenrechtskonvention gezogenen Rahmen möglich, und so werden wir das auch weiterhin halten. Dazu gehört eine sorgfältige Abwägung der jeweils berührten und geschützten Interessen.

Ich möchte an dieser Stelle wieder einmal auch vor diesem Hohen Haus betonen, dass die zuständigen Behörden ihre Entscheidungen auf Basis der maßgeblichen Rechtslage treffen. Das ist auch in diesem Fall durch die Bundespolizeidirektion Salzburg nach sorgfältigster Interessensabwägung geschehen. Es war ein Spagat zu finden zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und der Wahrung der Rechte und Interessen anderer, nicht Betroffener, wie etwa des Schutzes der Gesundheit oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten, aber auch des Schutzes des öffentlichen Interesses, des Schutzes der nationalen und öffentlichen Sicherheit sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung.

Konkret für Salzburg bedeutet dies – ich möchte das auch sehr klar hier betonen –, dass wir ein hohes Risiko eingegangen sind, als wir uns bereit erklärten, die Standkundgebung am Bahnhofsvorplatz zu genehmigen, denn aus Sicherheitsgründen hätte und hat es durchaus Argumente für eine Untersagung gegeben, aber aus gesamtpolitischen Gründen wurde dieses Risiko dieses Mal eingegangen. Der Einsatz war eine gefährliche und schwierige Aufgabe, nicht nur


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wegen der topographischen Lage Salzburgs nahe dem Grenzgebiet zu Bayern, wo sich die Wiedereinführung der Grenzkontrolle hervorragend bewährt hat und auch nächtliche Versuche von Aktivisten, zur Unterstützung, wie sie bei den Vernehmungen gesagt hatten, der Anarchisten über die Saalach nach Österreich zu gelangen, vereitelt werden konnten. Insbesondere war es eine gefährliche und sehr ernste Angelegenheit wegen der gewalttätigen Ausschreitungen, doch durch Disziplin und Fingerspitzengefühl der Verhandler und durch konsequentes Einschreiten der Einsatzkräfte konnte ein größeres Ausmaß an Gewalt und Eskalation verhindert werden.

Es war auch deshalb ein sehr gefährlicher Einsatz, weil nicht nur bekannte Anarchisten aus dem Wiener Bereich angesagt waren, sondern auch Unterstützung aus der Bundesrepublik Deutschland, aus den BENELUX-Ländern und aus Italien zugesagt war. Wie gefährlich dieser Einsatz gewesen ist, darf ich hier an den Schlagstöcken demonstrieren (Abg. Ing. Westenthaler: Die hat die Sozialistische Jugend gebastelt!), die auf unsere Polizei- und unsere Gendarmeriebeamten eingeprasselt sind (der Redner hält einen von zwei mitgebrachten Stöcken in die Höhe), und ich darf Ihnen auch einen Stein (der Redner zeigt diesen) vorlegen, der in diesem Bereich geflogen ist. Diese Ausschreitungen haben dazu geführt, dass der Helm eines unserer WEGA-Beamten hier durchschlagen worden ist (der Redner zeigt auch den beschädigten Helm), und diese Ausschreitungen, diese Angriffe, diese Manifestationen von brutaler Gewalt haben dazu geführt, dass einer der erfahrensten Beamten in unserem Bereich, Herr Erich Höller, der in vorderster Reihe im wahrsten Sinne des Wortes, wie es Herr Abgeordneter Kukacka vorhin gesagt hat, für unsere Sicherheit den Kopf hingehalten hat, durch diesen Helm (der Redner hält einen weißen Helm in die Höhe) hindurch bewusstlos geschlagen wurde, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das sind nicht die friedliebenden Demonstranten, von denen ich da und dort höre. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Kollege Erich Höller musste mit Verdacht auf eine schwere Schädelfraktur ins Unfallkrankenhaus eingeliefert werden. Es hat sich Gott sei Dank als eine schwere Gehirnerschütterung herausgestellt. Wir konnten Kollegen Höller besuchen, und ich habe ihn wohlauf und auf dem Weg der Besserung gefunden. Ich möchte ihm ganz besonders herzlich dafür danken, dass er sich für die Sicherheit Österreichs eingesetzt hat. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald. )

Zusammenfassend darf man doch wohl resümieren: Dieses World Economic Forum war ein großer Erfolg für Österreich auf dem internationalen Parkett als Veranstaltungsort, als Konferenzort, als Ort, wo Menschen, die friedliebend miteinander Projekte besprechen, gut zusammenkommen können. Es war ein großer Erfolg für Salzburg und ein großer Erfolg für Österreich. Das zeigt auch die Entscheidung der Veranstalter, die sehr klar gesagt haben, dass sie diesen Veranstaltungsort auch wegen der Sicherheit in den nächsten Jahren wieder frequentieren wollen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es war ein großer Erfolg für die Teilnehmer an diesem World Economic Forum, weil davon wichtige zusätzliche Impulse für eine Annäherung von Ost und West ausgegangen sind, und gerade die Anwesenheit wichtiger Persönlichkeiten aus Süd-, Südost- und Osteuropa hat dazu geführt, dass die Verständigung mit diesen Ländern eine bessere wird.

Es war aber auch ein großer Erfolg unserer Sicherheitskräfte, die bewiesen haben, dass, wenn man sich gut vorbereitet, wenn motivierte, einsatzbereite Beamte zur Verfügung stehen und wenn eine genaue strategische Kontrolle gegeben ist, auch gefährlichste Einsätze in Österreich oder in Europa mit Bravour und guten Ergebnissen beendet werden können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden uns nicht auf diesem Status ausruhen. Schon am 13. Juli werden wir im Kreis der europäischen Innenminister ein Netzwerk schaffen, das der Gewalt, der organisierten Gewalt, der aggressiven Gewalt von gewaltbereiten Globalisierungsgegnern und anderen Gegnern ein europäisches – ja, ich möchte gerne ein weltweites – Schutzschild vorschiebt. Wir werden alles dazu beitragen, um unsere Erfahrungen mit den tschechischen, mit den Schweizer, mit den französischen, mit den italienischen, mit den


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bundesdeutschen, mit den europäischen Kollegen abzustimmen und ein Netzwerk gegen diese Gewalt zu errichten.

Wir werden wie bei jedem Einsatz eine genaue Nachbereitung und eine Manöverkritik durchführen. Wir werden den österreichischen Weg weitergehen, der heißt: Dialog, Deeskalation und konsequentes Einschreiten, wenn es zu Übergriffen kommt. Das ist aus meiner Sicht notwendig, weil durch ein klares Auftreten des österreichischen Sicherheitsapparates mit der ganz klaren Aussage, dass wir selbstverständlich bereit sind, die Grundrechte der Demokratie, die Werte eines modernen Rechtsstaates, wie Österreich einer ist, zu verteidigen, auch klare Worte gesprochen werden und Taten folgen, wenn sich jemand dagegen auflehnt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Verehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Ich möchte Sie auch herzlich bitten, die besonderen Herausforderungen, die an die Beamtinnen und Beamten nicht nur bei diesen Einsätzen gestellt werden, zu sehen. Sie wissen, dass wir innerhalb des Sicherheitsapparates – sowohl die Personalvertretungen als auch der Arbeitgeber – an besonderen Regelungen arbeiten, die unter dem Titel Lebensarbeitszeitmodell firmieren. Ich möchte Sie bei dieser Gelegenheit auch bitten, dass Sie diesen Vorstellungen Ihr Ohr leihen und schlussendlich auch Ihre Diskussionsbereitschaft bekunden. Ich hoffe, dass wir gemeinsam zu Ergebnissen kommen werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich darf nun zur Beantwortung der schriftlichen Anfragen kommen.

Zur Frage 1:

Die bei der Bundespolizeidirektion Salzburg für den 1. Juli in der Zeit von 15 bis 18 Uhr eingebrachte Versammlungsanzeige der KPÖ lautet auf eine Standkundgebung am Bahnhofsplatz Südtirolerplatz zum Thema "Gegen globale Unterdrückung – globaler Widerstand". (Abg. Dr. Martin Graf: Mit der KPÖ! Die sozialistische Einheitspartei ...!)

Zur Frage 2:

Globalisierungsgegner haben im Inland und auch im Ausland über Internet, Plakate, Flugblätter bereits im Vorfeld nach dem Motto "Salzburg muss Seattle werden" verstärkt mobilisiert. Nach den mir vorliegenden Bedrohungsanalysen musste ernsthaft befürchtet werden, dass es zu massiven Gewaltexzessen kommen könnte.

Zur Frage 3:

Das polizeiliche Einsatzkonzept wurde anhand der vorhin erwähnten Lagebilder abgestimmt. Die Umsetzung des polizeilichen Einsatzkonzeptes – nämlich die jeweiligen Veranstaltungsstätten konsequent mehrfach mit technischen Einsatzmitteln und Einsatzkräften abzusperren – hat sich als äußerst effizient herausgestellt. Die exekutive Begleitung des Demonstrationszuges, die exekutive Fixierung von über 900 Demonstranten, darunter zahlreichen Gewalttätigen und höchst Gewaltbereiten aus der Anarcho-Szene, hat im Zusammenwirken mit Dialog und Deeskalation schlussendlich zu dem bekannten Ergebnis geführt.

Zur Frage 4:

Es standen zirka 2 900 Beamte im Einsatz. Jeder im Außendienst befindliche Beamte war zusätzlich mit Sonderausrüstung – mit Schutzschild, Abwehrstock, Schutzhelm und Schienbeinschutz – ausgestattet. Beamte der Sondereinheiten hatten zusätzliche Schutzbekleidung.

Zur Frage 5:

Diese beantworte ich mit ja. Ich darf auch auf die Beantwortung der Frage 4 verweisen.

Zur Frage 6:

Für den polizeilichen Einsatz wurden im Vorhinein voraussichtlich 109 Millionen Schilling errechnet. (Abg. Haigermoser: 109 Millionen! – Ruf bei der ÖVP: Ein Wahnsinn! – Weitere Zwi


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schenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Die genauen Kosten werden derzeit errechnet, das Ergebnis wird in einigen Wochen vorliegen. (Abg. Ing. Westenthaler: Kann man der Sozialistischen Jugend eine Rechnung schicken?)

Zur Frage 7:

Es wurden acht Sicherheitswachebeamte, drei Gendarmeriebeamte – davon zwei Beamte schwer – und laut letzten Meldungen neun Demonstrationsteilnehmer verletzt. Unbeteiligte kamen Gott sei Dank nicht zu Schaden.

Zur Frage 8:

Der polizeiliche Einsatz war durch Dialog, Deeskalation und Bedachtnahme auf Verhältnismäßigkeit beim Anwenden polizeilicher Befehls- und Zwangsbefugnis so angelegt, dass Unbeteiligte Gott sei Dank unberührt blieben und nicht zu Schaden gekommen sind.

Zur Frage 9:

Es wurden ein Streifenkraftwagen durch Faustschläge, zehn Schutzhelme und eine Schutzausrüstung beschädigt. Weiters wurden zwei Privatfahrzeuge beschädigt sowie Plakatständer in Brand gesteckt.

Zur Frage 10:

Diese Frage beantworte ich mit ja.

Zur Frage 11:

Es wurden nach der Strafprozessordnung sechs österreichische, drei deutsche, ein italienischer, ein kolumbianischer, ein kongolesischer, ein türkischer und ein Staatsbürger aus den Vereinigten Staaten in vorläufigen Gewahrsam genommen. Nach dem Verwaltungsstrafrecht wurden fünf österreichische und ein türkischer Staatsbürger festgenommen.

Zur Frage 12:

Insgesamt wurden bei 52 Personen 69 Gegenstände sichergestellt. Es handelt sich dabei um 7 Nietarmbänder, 8 Nietengürtel, 24 Stichwaffen, 5 Pfeffersprays, 3 Schlagstöcke, 6 Vermummungsgegenstände, 4 Benzinbehältnisse, 2 Feuerkugeln, 5 Metallketten, 2 Steinschleudern und 3 Suchtmittel nach dem Suchtmittelgesetz. (Abg. Haigermoser: 24 Stichwaffen! – Abg. Neudeck: Das sind die "Pazifisten"!)

Zur Frage 13:

Die Zusammenarbeit mit den bayerischen und italienischen Sicherheitsdienststellen funktionierte vorbildhaft und reibungslos. Ich möchte mich auch hier bei diesen Kollegen herzlich bedanken.

Zur Frage 14:

Ganz besonders herzlicher Dank gilt nicht nur dem Verteidigungsminister, sondern auch den Beamten seines Ressorts für die rückhaltlose Unterstützung in allen Bereichen. Es konnten nicht nur Unterkünfte und Verpflegung für zirka 2 700 MitarbeiterInnen sichergestellt werden, es wurde auch in jeder Form und in jeder Frage von den Kollegen Unterstützung angeboten und dargebracht. Dafür herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zur Frage 15:

Die temporäre Wiedererrichtung der Grenzkontrollen hat sich bestens bewährt. Nach dem derzeitigen Stand der Auswertungen fielen 520 Zurückweisungen, 147 EKIS- oder SIS-Treffer, 69 Festnahmen sowie 36 zusätzliche Anzeigen und 175 Organstrafverfügungen an. Das be


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deutet, dass mehr als 500 potentiell gewaltbereite Demonstranten auf Grund des Verdachts der Störung des Gipfels in Salzburg an den Grenzen zurückgewiesen wurden.

Zur Frage 16:

Die im Vorfeld des Wirtschaftsforums erfolgte Einschätzung der Gefährdungslage ergab die Notwendigkeit von Anordnungen zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben, Gesundheit oder Vermögen von Menschen. Die Bundespolizeidirektion Salzburg als zuständige Sicherheitsbehörde hat durch eine Verordnung nach dem Sicherheitspolizeigesetz eine Sicherheitszone errichtet und weitere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr geregelt. Insbesondere wurde angeordnet, dass sich im festgelegten örtlichen Bereich rund um den Veranstaltungsort, abgesehen von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, nur genau bezeichnete Personengruppen aufhalten durften. Das waren neben Anrainern und Angehörigen von Einsatzorganisationen hauptsächlich Veranstalter und akkreditierte Teilnehmer des "Summit".

Zur Frage 17:

Ja, diese allgemeinen Anordnungen durch die BPD Salzburg in einer Verordnung nach dem Sicherheitspolizeigesetz wurden getroffen. Die Anordnungen bezogen sich insbesondere auf ein Verbot der Mitnahme von Gegenständen, die zur Begehung gefährlicher Angriffe besonders geeignet sind. Weiters wurde durch die Anordnung die Möglichkeit der Durchsuchung von von Personen mitgeführten Behältnissen und Fahrzeugen vor Eintritt in die Sicherheitszone geschaffen. All diese Maßnahmen wurden auf Grund der bestehenden Rechtslage gesetzt, um befürchtete Gewalttätigkeiten und andere Gefahren wirksam abwehren zu können.

Zur Frage 18:

Entsprechend der Einschätzung des Lagebildes über eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Gefolge von Demonstrationen wurden an den Binnengrenzen zu Deutschland und zu Italien sowie auf dem Flughafen Salzburg auf der Basis des Schengener Durchführungsübereinkommens vorübergehend wieder Grenzkontrollen durchgeführt. So konnte Österreich in die Lage versetzt werden, potentielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und ihnen wirksam zu begegnen – wie ich schon zu einer früheren Frage ausführen durfte. Diese Maßnahmen wurden mit den Schengener Partnerstaaten abgestimmt und ihnen auch rechtzeitig mitgeteilt.

Zur Frage 19:

Die Versammlungsfreiheit ist ein in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der österreichischen Bundesverfassung verankertes Grundrecht und somit als eines der höchsten demokratischen Güter voll zu respektieren. Auch in der europäischen Wertegemeinschaft kommt den Grundrechten und ihrer uneingeschränkten Ausübung hervorragende Bedeutung zu.

Nun gehört es gewissermaßen zum Wesen von Protestkundgebungen, dass sie in vielen Fällen gerade dort abgehalten werden, wo durch die Öffentlichkeit des Ortes in engem Zusammenhang mit dem Demonstrationsthema die angestrebte Wirkung erreicht werden soll. Versammlungsfreiheit bedeutet auch, dass als störend empfundene Auswirkungen von Versammlungen in einem gewissen Ausmaß in Kauf genommen werden müssen. Diese Freiheit ist aber gesetzlich keine schrankenlose.

Zur Frage 20:

Ja, eine Abgeordnete zum Nationalrat der Grünen intervenierte beim Journaldienst der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Oh-Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP) im Zusammenhang mit den angekündigten Identitätsfeststellungen beziehungsweise Festnahmen von gewalttätigen Demonstrationsteilnehmern. (Abg. Haigermoser: Wer war das bei den Grünen? – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zur Frage 21:

Unter den 919 Demonstranten, die von der Exekutive außerhalb des genehmigten Versammlungsortes fixiert werden mussten, befand sich auch eine Gruppe von rund 100 Mitgliedern der


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Sozialistischen Jugend. (Ah-Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Ob diese Mitglieder auch an gewalttätigen Ausschreitungen beteiligt waren, kann erst eine genaue Analyse des Dokumentationsmaterials bestätigen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ui! Mit Schlagstöcken bewaffnet?)

Zur Frage 22:

Der nicht genehmigten Demonstration schloss sich auch eine Gruppe türkischer Staatsangehöriger, Angehörige der Türkischen Arbeiterföderation, an. (Abg. Ing. Westenthaler: Ist ja wie im Bürgerkrieg!) Jedenfalls hat eine dieser Personen nach den mir vorliegenden Informationen die schwere Körperverletzung eines Gendarmeriebeamten zu verantworten. (Abg. Haigermoser: Das ist eine Partie! – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ob sich auch Personen kurdischer Abstammung unter den Demonstrationsteilnehmern befanden, kann erst nach Abschluss der Auswertung aller vorliegenden Erkenntnisse, zum Beispiel des Bildmaterials, beantwortet werden.

Zur Frage 23:

Der Bürgermeister der Stadt Salzburg bot seine Unterstützung bei den Verhandlungen mit den Demonstranten an und begleitete Gruppen der Demonstrationsteilnehmer in Richtung Bahnhof.

Zur Frage 24:

Über das Vermummungsverbot soll und kann man diskutieren. Derzeit gibt es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen in allen europäischen Staaten. Nach unseren Informationen aus diesen Staaten halten sich die Vor- und die Nachteile eines derartigen Verbotes die Waage. Die Fachleute in meinem Ressort meinen, dass derzeit kein dringender Bedarf bestünde, ein Vermummungsverbot einzuführen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Bundesminister für die Beantwortung der Dringlichen Anfrage.

Wir gehen in die Debatte ein. Ich mache darauf aufmerksam, dass im Zuge dieser Debatte kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Haigermoser. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt passt "SOS Demokratie" sehr gut!)

15.53

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Gleich zuvörderst: Demonstrationsrecht – ja, Straßenschlachten – nein! Das ist die Ansage der Reformkoalition, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Befassen wir uns nun einmal mit dem Umfeld dieser Vorkommnisse in Salzburg. Das Spiel mit dem doppelten Boden durch die vereinigten Linken ist durchschaut, meine Damen und Herren! (Ironische Heiterkeit des Abg. Edlinger. ) Dieses janusköpfige Politspiel stellt sich wie folgt dar: Herr Van der Bellen gibt den professoralen Biedermann, welcher mit sonorer Stimme das Allerweltsheil verkündet. (Abg. Edlinger: Das ist ein Witzvogel!)

Peter Pilz und Öllinger sind diejenigen, welche mit dem Palmwedel des friedliebenden, geläuterten Altmarxisten die linken Anarcho-Truppen mit ihren Pflastersteinen geistig begleiten. (Ironische Heiterkeit des Abg. Dr. Pilz. ) Das ist die Szene, meine Damen und Herren!

Da können Sie schon lachen! (Abg. Edlinger: Pradler Ritterspiele!) Aber es war sehr interessant: Als der Herr Bundesminister Grußworte an den verletzten Polizisten gesandt hat, hat sich hier keine einzige grüne Hand zum Beifall gerührt. (Abg. Ing. Westenthaler: Pfui Teufel!) Meine Damen und Herren, das ist Ihre Gesinnung! (Abg. Mag. Kogler: Das ist falsch! – Weitere Zwischenrufe.)


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Meine Damen und Herren! Dieses gefährliche Spiel mit den virtuellen Brandsätzen gegen die demokratische Republik spielt sich subtil ab und geht scheibchenweise vor sich. (Abg. Dr. Pumberger: ... Steine!)

Einige Beispiele hiezu:

Frau Stoisits bringt einen Antrag ein, den Paragraphen, welcher die Herabwürdigung des religiösen Gefühls der Mitbürger schützt, ersatzlos zu streichen. Auch die Symbole der Republik sollen nach diesem Antrag nicht mehr geschützt werden und dürften nach dem Wollen der Grünen jederzeit herabgewürdigt werden. (Abg. Murauer: Natürlich!)

Herr Kogler macht sich in einer Anfrage für einen Herbert W. stark, welcher nach § 269 Strafgesetzbuch mit dem Rechtsstaat auf Kriegsfuß steht. (Abg. Ing. Westenthaler: Ach so, der Kogler auch!)

Herr Kollege Pirklhuber nennt ganz Österreich einen "Schweinestall", der ausgemistet gehört.

Der Grün-Abgeordnete Brosz will gar die Einstiegsdroge Marihuana in Trafiken frei und öffentlich feilbieten lassen. (Abg. Silhavy: Sie reden zum Pilz ...!)

Meine Damen und Herren! Das sind Punkte, um die Gesellschaft schrittweise ins total links-linke Lager hinüberzuführen. Das Ziel ist, diese freiheitliche Gesellschaftsordnung zu verändern. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Edlinger: So ein Unsinn! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)

Das als Vorwort zu der gewalttätigen Demonstration in Salzburg, für welche die vereinigte Linke (Abg. Mag. Kogler: Freiheit, die sie meinen!)  – Teile der Sozialdemokraten, wie wir gehört haben, Grüne, Kommunisten, Trotzkisten, Stalinisten und andere Anarcho-Gruppen – verantwortlich ist. (Abg. Dr. Pilz: Vegetarier! – Abg. Dr. Petrovic: Briefmarkensammler!)

Herr Van der Bellen ist zu vornehm, um dort hinzugehen. Er hat sich wieder einmal den Schafspelz umgelegt und schweigt, meine Damen und Herren. Er ist zu vornehm – hinlangen sollen andere. Das hat er von Joschka Fischer gelernt, dass es damals falsch war, dass Joschka Fischer hingelangt hat. Das wird er wahrscheinlich bei seinem Treffen mit dem Herrn Außenminister der Bundesrepublik erfahren haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Herr Van der Bellen ist aber flugs dabei, um ans Rednerpult zu eilen und zu sagen: Das Demonstrationsrecht gehört geschützt!

Jawohl, dieses gehört geschützt, meine Damen und Herren, aber Gewalt mit solchen Waffen gehört verurteilt, Herr Van der Bellen! Gähnen Sie nicht, sondern distanzieren Sie sich davon! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es ist ganz interessant: Van der Bellen hat sich noch nie von derartigen Dingen distanziert (Abg. Ing. Westenthaler: Er kann es ja nicht!), denn es geht ja um seine Wähler und seine Sympathisanten. Aber auch Ihnen wird man draufkommen, Herr Van der Bellen, genauso wie man Frau Heide Schmidt ertappt hat und mit Wählerstimmen aus diesem Parlament hinausbefördert hat, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Da werden Sie dann weinerlich, die Herren Cyriak Schwaighofer, Grün-Abgeordneter im Salzburger Landtag, und Hüttinger, Klubobmann der Salzburger Stadt-Grünen (Abg. Dr. Grünewald: Rechtsanwalt!), welche an vorderster Front bei den Gewalttätern waren. (Abg. Dr. Van der Bellen: Was?) Sie haben vermittelt, haben Sie gesagt? – Da lachen ja die Hühner, Herr Brosz! (Abg. Dr. Van der Bellen: Unverschämt!) Sie haben den Gewalttätern mit ihrer Anwesenheit Solidarität gegeben – hinlangen ließen sie andere. Da waren sie zu "vornehm" – unter Anführungszeichen –, meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Van der Bellen: Unglaublich!)

Den Spieß umdrehen gilt nicht mehr, das Opfer zum Täter machen gilt nicht mehr, meine Damen und Herren! Wir verteidigen die Opfer, und Sie offensichtlich die Täter!


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Meine Damen und Herren! Da gibt es einen sattsam bekannten Herrn H.-P. Graß – einen Parteigänger der Grünen –, welcher sich lauthals über die Polizei beschwert, und auch Herrn Cyriak Schwaighofer. Das ist ganz interessant, das muss man auf der Zunge zergehen lassen (Abg. Mag. Kogler: Sie sind am Weg der Verleumdung! – Abg. Ing. Westenthaler: Sind alles Tatsachen!): "Scharfe Kritik an der Wiener Einsatzgruppe WEGA ... übten am Montag die Grünen und das Friedensbüro." (Abg. Dr. Partik-Pablé: Typisch! – Abg. Ing. Westenthaler: "Friedensbüro"! – Abg. Dr. Partik-Pablé: "Friedensbüro" mit Stöcken!)

Es wird gesagt: "Es war unmenschlich"; das sagt dieser Herr Graß. Dann sagt er noch: "Die Leute sind relativ brutal behandelt worden." – Nicht die Polizisten sind nach den Worten Ihres Parteigängers brutal behandelt worden, sondern die Leute, die dort mit Gewalt demonstriert haben!

Dann sagt Herr Schwaighofer – Ihr Parteigänger, Ihr Grün-Sprecher in Salzburg –: Die Polizei sei "falsch vorgegangen". – Ja wie hätte sie denn vorgehen sollen?!

Weiter Schwaighofer zum Polizeiaufgebot: "In Salzburg ist ein Angstklima erzeugt worden" – durch die Polizei, meint er.

Dann setzt Herr Hüttinger – Ihr Grün-Klubobmann – dem Ganzen noch das Sahnehäubchen auf, indem er sagt: Die Polizei wollte in Salzburg "ihre Gaudi" haben. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist ja wirklich ...!)

Meine Damen und Herren! "Gaudi" schaut anders aus als diese Pflastersteine, die wir hier sehen müssen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Keine grüne Hand hat sich für Erich Höller gerührt! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist eine Sauerei!) Mir gehen die Bilder noch im Kopf herum, als die Skinheads in Belgien einen belgischen Polizisten schwerstens verletzt haben. Auch diese Gewalt ist genauso zu verurteilen. (Abg. Dr. Lichtenberger: Also Skinheads ...!) Daher, Herr Van der Bellen: Verstecken Sie sich nicht hinter der Maske des Biedermannes, distanzieren Sie sich von dieser Gewalt und rühren Sie auch eine Hand des Beifalls für die Exekutive in diesem Lande! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Da schließt sich ja der Kreis. Die vereinigte Linke – das konnte ich ausführen – wird immer enger im Schulterschluss. Frau Silhavy hat sich vor nicht allzu langer Zeit in einer parlamentarischen Anfrage über einen "brutalen Polizeieinsatz" in Graz aufgeregt. Die Polizei war wieder einmal "brutal", welche diesen Staat vor Anarcho-Szenen geschützt hat, meine Damen und Herren! (Abg. Silhavy: Ich habe alles ...!)

Meine Damen und Herren! Elf Sicherheitswacheorgane wurden verletzt. Natürlich brauchen all diese Anarcho-Szeniker auch Vorbilder – zweifelhafte Vorbilder! Da bietet sich kein Geringerer als ein gewisser Herr Joseph Martin Fischer an, in Politikkreisen Joseph "Joschka" Fischer, Außenminister Deutschlands, genannt. (Abg. Dr. Pumberger: Ein Grüner?)

Meine Damen und Herren, ich zitiere einen – unter Gänsefüßchen – "legendären" Satz des Herrn Joseph vulgo Joschka Fischer (Abg. Dr. Partik-Pablé: Welche Partei?):

"Die Ermordung Pontos, Bubacks und Schleyers durch die Rote Armee Fraktion lasse in ihm keine rechte Trauer aufkommen." – Zitatende. (Ruf bei den Freiheitlichen: Ungeheuerlich!)

Sie waren anlässlich der Sanktionen gegen Österreich bei Herrn Joschka Fischer, Herr Van der Bellen! Haben Sie hinterfragt, ob er sich jemals hievon distanziert hat? – Wahrscheinlich nicht, weil Sie die Maske des Biedermannes aufhaben. Aber Sie werden dabei ertappt werden, Sie sind ertappt, dass Sie im eigentlichen Sinne durch Ihre Solidarität mit dieser Anarcho-Szene Helfershelfer sind, Herr Biedermann Van der Bellen!

Meine Damen und Herren! Wie sich die Bilder nur gleichen! Sie können das in einem interessanten "Spiegel"-Artikel nachlesen: "Brüder im Geiste", "Kämpfer" Fischer und Klein – auch kein


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Unbekannter in Österreich. Sie können sich an die OPEC-Morde erinnern; es ist noch immer ungeklärt, welche Rolle hiebei Joseph Martin vulgo Joschka Fischer gespielt hat.

Meine Damen und Herren! Das sind Ihre geistigen Brüder im Herrn. Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie da Mittäterschaft geleistet haben. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Er duldet das, die Gewalt!) Ich unterstelle Ihnen aber eines: dass Sie sich noch nie distanziert haben von dieser linken Gewalt, die diesen Staat destabilisieren will, meine Damen und Herren! – Wir sagen dagegen ein deutliches Nein! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Man muss nicht unbedingt ein prügelnder Anarcho-Szeniker sein, um zu Ministerehren zu kommen. Lassen Sie diesen Marschallstab, diesen Pflasterstein im Tornister, meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen: Salzburg war nur ein Mosaiksteinchen im rot-grünen Destabilisierungsplan. Aber dieser Plan geht nicht auf. Wie schon gesagt, so, wie eine Heide Schmidt enttarnt worden ist, gilt auch das Spieß-Umdrehen nicht, meine Damen und Herren!

Das Gewaltmonopol ist in der Verfassung festgeschrieben. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Daran werden auch ein Herr Öllinger, eine Frau Silhavy und ein Herr Van der Bellen nichts zu ändern haben! (Anhaltender Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Maier zu Wort gemeldet. – Ich bitte um den zu berichtigenden Sachverhalt, sodann den tatsächlichen Sachverhalt und die Einhaltung der Redezeit von maximal 2 Minuten.

16.04

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Begründer der Anfrage, Abgeordneter Kukacka, hat in seinem Redebeitrag behauptet, Spitzen der SPÖ, der Grünen und der Arbeiterkammer hätten mit gewalttätigen Demonstranten zusammengearbeitet. (Abg. Mag. Kukacka: Nein, das habe ich so nicht gesagt!)

Ich stelle richtig: Das ist falsch! (Abg. Dr. Fekter: Verbreiten Sie nicht Unwahrheiten! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Die Sozialdemokratie in Salzburg hat sich mehrfach öffentlich gegen Gewaltbereitschaft ausgesprochen. Bürgermeister Schaden hat deeskaliert, und die Arbeiterkammer Salzburg hat – das war eine Weltpremiere – erstmals den Dialog zwischen WEF und ATTAC, also den Globalisierungsgegnern, vermittelt.

Die Behauptung, die Arbeiterkammer Salzburg würde mit gewalttätigen Demonstranten zusammenarbeiten (Abg. Mag. Kukacka: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! Das ist ein Redebeitrag!) , ist eine infame Behauptung!

16.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen für den das Rednerpult verlassenden Abg. Mag. Maier. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Geben Sie ihm gleich einen Ordnungsruf, Herr Präsident? – Weitere Zwischenrufe.)

Meine Damen und Herren! Für das Wort "infam" erteile ich Herrn Abgeordnetem Maier nach ständiger Praxis einen Ordnungsruf. (Abg. Ing. Westenthaler: Bei einer tatsächlichen Berichtigung einen Ordnungsruf! – Weitere Zwischenrufe.) Herr Abgeordneter Maier, ich kann Ihnen nicht helfen. Es geht nicht um Inhalte, es geht um Formulierungen. Wir führen uns Worte wie "Lügner", "infam" et cetera nicht ein. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen!

Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung gelangt Frau Abgeordnete Silhavy zu Wort. (Abg. Ing. Westenthaler  – demonstrativ Beifall spendend –: Das hat es noch nie gegeben, dass einer bei einer tatsächlichen Berichtigung einen Ordnungsruf bekommt! Bravo, Maier!)

16.06

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Kollege Haigermoser hat soeben ausgeführt, dass ich eine Anfrage wegen eines brutalen Polizeieinsatzes in Graz gestellt hätte, und mir damit unterstellt, dass ich die Polizei in Graz als "brutal" bezeichnet hätte.


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Wahr ist vielmehr, dass ich eine Anfrage auf Grund einer Web-Seite gestellt habe, weil Kollegen von Herrn Miedl sich an mich gewandt und gefragt haben, wie man sich dagegen wehren kann, und ich eine Anfrage wegen eines angeblich brutalen Polizeieinsatzes in Graz gestellt habe.

Das ist ein wesentlicher Unterschied, weil ich damit dem Herrn Innenminister die Möglichkeit gegeben habe, tatsächlich dazu Stellung zu nehmen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.  – Abg. Parnigoni: Lauter Schmäh, Haigermoser!)

16.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Kuntzl zu Wort. (Abg. Dr. Martin Graf: Stimmt ja gar nicht! – Abg. Silhavy : Wenn der Herr Haigermoser ...! – Abg. Dr. Martin Graf: Steht aber anders da! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie haben vorweggenommen, dass es ein "brutaler" Polizeieinsatz war! – Abg. Silhavy: Angeblich! – Abg. Dr. Martin Graf: Das steht nicht da!)

16.07

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! "Dialog, Deeskalation und Durchgreifen", das war das Motto der Salzburger Polizei. (Abg. Dr. Martin Graf: ... die eigene Anfrage! Sie weiß nicht, was sie geschrieben hat! – Zwischenruf der Abg. Silhavy. ) Gewaltfreier Protest – ich betone: gewaltfreier Protest! – war das Motto der Demonstranten in Salzburg. Trotz der bedauerlichen Ausschreitungen ist es glücklicherweise nicht zu vergleichbaren Auseinandersetzungen wie bei anderen Treffen in anderen europäischen Städten davor gekommen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Haigermoser. ) Der weitaus überwiegende Anteil der Demonstranten agierte gewaltfrei, die Polizisten agierten besonnen. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer (das Glockenzeichen gebend): Meine Damen und Herren! Ich bitte erstens Herrn Abgeordneten Haigermoser, kurz zu mir zu kommen, damit ich ihm erklären kann, warum ich nicht zu einer persönlichen Erwiderung  (Zwischenruf des Abg. Haigermoser. )  – Okay, dann ist das erledigt.

Dann bitte ich jetzt, dass Frau Abgeordnete Kuntzl ihre Rede fortsetzt.

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (fortsetzend): Danke, Herr Präsident. – Dabei möchte ich ausdrücklich im Namen meiner Fraktion betonen, dass selbstverständlich jeder einzelne Verletzte bei dieser Demonstration bedauernswert ist und dass ich, auch im Namen meiner Fraktion, dem verletzten Kollegen von der Polizei von hier aus ausdrücklich unsere Genesungswünsche übersenden möchte. (Allgemeiner Beifall.)

Unser Dank von dieser Stelle aus gilt der besonnen agierenden Polizei. Aber unser Dank von dieser Stelle aus gilt auch dem überwiegenden Teil der Teilnehmer und Teilnehmerinnen an dieser Demonstration, die dort selbstverständlich gewaltfrei agiert haben. Unser Dank geht auch – und das ist mir bei den vielen Dankesworten des Herrn Bundesministers ein wenig zu kurz gekommen – an den Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden. (Beifall bei der SPÖ.) Er hat mit großem Einsatz vermittelt und dazu beigetragen, dass es zu einem glimpflichen Ende gekommen ist. Wahrscheinlich waren die Dankesworte deshalb nicht möglich, weil er der falschen Partei angehört. (Abg. Schwarzenberger: Er hat ja auch die Hälfte persönlich gekannt, hat er gesagt!) Da sind Sie ja ziemlich rigid geworden. (Abg. Schwarzenberger: Er hat die gekannt!)

Betreffend Beteiligung unserer Jugendorganisationen möchte ich Ihnen sagen, dass Sie uns nicht dazu provozieren werden, unsere Jugendorganisationen davon abzuhalten, ihr demokratisch verbrieftes Demonstrationsrecht wahrzunehmen. (Zwischenruf des Abg. Jung. )

Im Gegenteil: Wenn unsere Jugendorganisationen an derartigen Demonstrationen teilnehmen, dann sind sie Garanten und Garantinnen dafür, dass sie versuchen, gewaltsame Ausschreitungen möglichst zu verhindern, und dafür sorgen, dass unter den Demonstranten eine vernünftige Stimmung herrscht. (Zwischenruf des Abg. Dr. Krüger. ) Daher haben wir kein Problem mit der Teilnahme unserer sozialistischen Jugendorganisationen an Demonstrationen! (Beifall bei der SPÖ.)


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Wenn Sie über diese Demonstrationen reden, dann müssen Sie sich auch ein wenig mit den Anliegen der Demonstranten auseinander setzen, denn vor dem Hintergrund der gewaltsamen Auseinandersetzungen, zu welchen es leider immer wieder kommt, geraten die Anliegen dieser Demonstranten, die durchaus diskussionswürdig sind, viel zu sehr in den Hintergrund, und niemand bedauert dies mehr als die Demonstranten selbst. Es geht um Fragen nach fairen Spielregeln in der Weltwirtschaft, es geht um die Situation der Entwicklungsländer und um die Verteilung von Reichtum und Armut in der Welt. Es geht um die Frage, ob man armen Ländern Schuldennachlass gewähren soll, es geht um Fragen der ökologischen Nachhaltigkeit, und es geht darum, die Arbeitnehmer- und Umweltinteressen gegenüber grenzüberschreitend agierenden Konzernen zu schützen. – Alles in allem sind wir uns wohl darüber einig, dass es politisch Sinn macht, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen. Diese Anliegen gelangen aber immer zu sehr in den Hintergrund. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Von wegen linke Chaoten: Es gibt eine sehr interessante Analyse von Professor Anton Pelinka. (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.) Dass Sie ihn nicht schätzen, ist Ihr Problem! Aber hören Sie sich einmal diese Analyse an! – Pelinka schreibt:

"Es ist eine seltsame Allianz aus alten Linken und neuen Rechten. Die Linken lehnen die Globalisierung als wesentlichen Bestandteil des weltweiten Kapitalismus ab, und die neuen Rechten kämpfen dagegen, weil sie das Ende der Nationalstaaten heraufkommen sehen."

Man muss also auch "die linken Chaoten" relativieren! Und da die von Ihnen so benannten linken Chaoten weitgehend die Träger und Trägerinnen der Friedensbewegung waren und immer gewaltfrei agieren, stelle ich Ihnen die Frage: Wer ist wohl, wenn Sie sich das vor Augen halten, der gewaltbereitere Teil bei diesen Demonstrationen? (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Mag. Kukacka: Es geht nicht um Demonstrationen, sondern um Gewaltanwendung!)

Meine Damen und Herren! Demokratie spielt sich nicht nur hier im Parlament ab. Demokratie hat viele Ausdrucksformen, und Demokratie hat verfassungsmäßig verbriefte Rechte, die auch Sie respektvoll behandeln sollten! Ihnen, meine Damen und Herren, fehlt leider allzu oft die Achtung vor dem politischen Gegenüber, vor politisch Andersdenkenden und vor Kritikern und Kritikerinnen. (Zwischenruf der Abg. Silhavy. ) Aber wir könnten auch über Ihr Demokratieverständnis reden! (Beifall bei der SPÖ.)

Ihr Motto heißt Dialogverweigerung und Eskalation. Und wie Sie das Durchgreifen anlegen sollen, darüber sind Sie sich noch nicht ganz klar. Aber Herr Böhmdorfer denkt schon darüber nach, wie man Oppositionelle und Journalisten hinter Gitter bekommen könnte. (Abg. Mag. Kukacka: Das ist eine Verleumdung! – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Das ist eine Verleumdung? – Ich erinnere mich noch gut an den von Herrn Dr. Böhmdorfer vorgetragenen Vorschlag, dass man darüber nachdenken sollte, Oppositionelle einzusperren, und den Journalistenparagraphen haben wir erst kürzlich diskutiert. (Abg. Parnigoni: Herr Haider hat dazu geklatscht!) Und Herr Haider ist daneben gesessen, hat den Vorschlag gemacht, und Böhmdorfer hat das als "begrüßenswert" kommentiert.

Ich sage Ihnen gleich im Voraus: Sie werden angesichts der Politik, die Sie betreiben, und angesichts der Haltungen, die Sie einnehmen, weiterhin mit gewaltfreien Demonstrationen umgehen müssen! (Zwischenruf des Abg. Jung. ) Deswegen empfehle ich Ihnen, dass Sie lernen, respektvoll mit derartigen demokratisch und verfassungsmäßig legitimierten Bürgerrechten umzugehen! (Abg. Ellmauer: Sie können sich die Belehrungen sparen!) Es würde besonders Regierungsparteien anstehen, wenn sie sich endlich einen verantwortungsvollen Umgang damit aneignen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)


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75. Sitzung / Seite 141

16.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Puttinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

16.15

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich stimme in vielen ihrer Ausführungen mit Frau Mag. Kuntzl überein, nur sicherlich nicht damit, wenn sie sagt, es seien "gewaltfreie Ausschreitungen verhindert" worden. – Das kann wohl nur ein lapsus linguae gewesen sein, ich glaube, das können Sie nicht wirklich gemeint haben!

Wir diskutieren hier im Prinzip nicht über die Inhalte von Salzburg, sondern wir diskutieren heute über Vorkommnisse, die gegen die Rechtsordnung des Staates gerichtet waren. Darum geht es heute! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nenne Ihnen einige Beispiele:

Freitag, 4. Mai 2001, 18.30 Uhr, Diskussionsveranstaltung GDG-Saal, Österreichischer Gewerkschaftsbund, 1010 Wien, Maria Theresien-Straße 11. Thema: Seattle und das WEF Salzburg. Jetzt hören Sie gut zu! Teilnehmer waren Wilhelm Haberzettel, immerhin Vorsitzender der Gewerkschaft der Eisenbahner, Susanne Jerusalem, Die Grünen Wien, Paul Mitchell, Linkswende, und Gernot Grausmut, Sozialistische Jugend.

Mittwoch, 23. Mai 2001, 19 Uhr: Großes wienweites Vorbereitungstreffen im Depot des Museumsquartiers; eingeladen sind alle Gruppierungen, die nach Salzburg mobilisiert fahren möchten.

Freitag, 19. Juni 2001, Anti-WEF-Mobilisierungstag, "in Solidarität anlässlich des EU-Gipfels von Göteborg".

Montag, 18. Juni 2001, 19 Uhr im "7 Stern-Bräu" in der Siebensterngasse 31, 1070 Wien: Das Netzwerk "Globaler Widerstand" wird aufgefordert, eine Veranstaltung zu den antikapitalistischen Protesten und zur Mobilisierung nach Salzburg zu gestalten.

Meine Damen und Herren! Das sind nur einige wenige Beispiele, wie sich die vereinten Linken in Wien bereits vor Monaten für die Gewalt in Salzburg organisiert haben. (Abg. Schwemlein: Wo?) Die Aktionen der Demonstranten waren aber nicht nur im Vorfeld genau geplant, sondern auch kurz vor und während der Großdemonstration. Die Anarchos haben im Internet oft zehnminütig wechselnd immer bestens über sämtliche Aktionen informiert. Sie konnten in der Webseite nachlesen, wie die Bewegungen der Polizei vor sich gegangen sind. Sie konnten nachlesen, welchen Grenzübergang sie zu einer gewissen Zeit am günstigsten passieren können. Zum Beispiel "Newsletter Nr. 9" – ich zitiere –: "Im Moment schaut es so aus, dass der Übergang Suben relativ okay wäre, oder Sie versuchen es doch mit dem Stau am Walserberg."

Hohes Haus! Es stellt sich nun natürlich sehr wohl die Frage: Wer unterstützte die Chaoten und Demonstranten, wer subventionierte sie und sympathisierte mit ihnen? – Herr Kollege Maier! Ich muss leider sagen, dass es auch die Arbeiterkammer und der ÖGB waren, deren Häuser in Salzburg – und das werden Sie mir bestätigen müssen! – gepflastert waren mit Fahnen und Transparenten mit linken Parolen. Es waren keine 100 Quadratmeter Mauer frei, so verpflastert waren diese Häuser! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Gaugg. )

Wer waren nun die Teilnehmer an der Demonstration? – Ich zähle sie ganz kurz auf: ARGE Weltläden, Radiofabrik, AUGE, EZA, Dritte Welt, Die Grünen, Das Friedensbüro, KPÖ, Plattform für Menschenrechte et cetera, et cetera. In Salzburg erlebten wir wirklich eine gemeinsame linke Auferstehung! (Ironische Heiterkeit des Abg. Schwemlein. )

Welche Persönlichkeiten bildeten diese Plattform? Wer waren denn diese Personen, Herr Kollege Maier? – Sie können doch nicht sagen, dass Sigi Pichler, immerhin Arbeiterkammer-Vizepräsident von Salzburg, nicht dabei gewesen ist! (Abg. Dr. Cap: Kabarett!) Sie können nicht sagen, dass Walter Androschin von der Eisenbahnergewerkschaft nicht dabei gewesen ist! Sie können auch nicht sagen, dass die Grünen Burtscher, Schweighofer und Rest-Hinterseer nicht dabei gewesen sind! Aber es war auch der KPÖ-Chef Walter Baier dabei, der besonders auffiel,


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75. Sitzung / Seite 142

weil er ein Sakko trug! Viele hatten nämlich nur ein Leiberl an. Leider stand auf den meisten dieser Leiberln "Vota Communista!" und "Kill Capitalism!". – Ich glaube, dass das nicht unbedingt das ist, was wir in unserer Gesellschaft wollen! Solche Leiberln konnte man dort um 120 S kaufen. – Das sind immerhin Tatschen, darüber kommen Sie nicht hinweg! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler. )

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Demonstrationsrecht ist demokratiepolitisch fraglos ein wichtiges Gut. Wer aber Krawalle und Terror mit einer friedlichen Protestkundgebung verwechselt, der hat den Sinn des Demonstrationsrechtes nicht verstanden! (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Das ist unser Standpunkt, und von diesem werden wir nicht abweichen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Brosz. )

Die kommunistische Parteizentrale in Salzburg, die – wie Sie selbst wissen werden – ein fast vergessenes Haus war, stand auf einmal wieder im Zentrum der linken Kräfte. Hier traf sich alles, was sich Rot oder Grün nennt. – Ich verstehe nicht, wie man wort- und tatenlos zusehen kann, wenn zum Beispiel das analoge Polizeifunknetz gestört wird! Gott sei Dank konnte man sofort auf ein digitales Netz umstellen! Die Polizei war vorbereitet. Ich habe allerdings nicht gehört, dass Sie solches Verhalten kritisiert hätten! Sie haben sich damit identifiziert! Sie identifizieren sich, wie die "Kronen-Zeitung" gemeint hat, mit Menschen, die Pflastersteine werfen, die Schläuche vorbereiten, um Polizeiabsperrungen zu durchbrechen, die ein Depot von Molotow-Cocktails – ist das auch nichts? – vorbereitet haben, die harmlose Stofftücher und T-Shirts mit Flüssigkeiten getränkt haben, die feuergefährlich waren, um sie wie Wurfgeschosse zu verwenden. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm. )

Das ist für Sie alles nichts! Das verstehen Sie überhaupt nicht! Das ist für Sie richtig, Herr Dr. Cap! (Abg. Dr. Cap: Können Sie die Internationale singen?) Warum distanzieren Sie sich nicht davon? Sagen Sie, dass Sie nicht dafür sind! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Cap: Können Sie die Internationale singen?)

Wenn es dann noch zu Verletzungen und Sachbeschädigungen kommt und die Journalisten grundsätzlich feststellen, dass die Polizei zurückhaltend und besonnen gearbeitet hat, gut vorbereitet war und ihre Konzepte gut durchdacht durchgeführt hat, dann kann man die Aussage des Salzburger Bürgerlisten-Klubchefs Hüttinger erst richtig einschätzen, wenn er sagt, die Aggression der Polizei habe ihm gehörig missfallen. (Abg. Böhacker: Wer war das?) Du kennst Hüttinger hoffentlich! (Abg. Dr. Cap: Den Grünen? – Abg. Schwemlein: Ja! Aber er hört schlecht, weil er schon so alt ist!)

Man kann dann auch die Kritik des Vorsitzenden der Sozialistischen Jugend Österreichs, Andreas Kollross, richtig einordnen, der die Exekutive massiv kritisierte und sagte, dass "die Taktik der Polizei eindeutig und von Beginn an auf ein bewusstes Suchen der Konfrontation mit den Demonstranten ausgelegt" war. (Abg. Edlinger: Heißt der nicht Andreas Khol?) Das sagt Kollross, der Chef der Jungsozialisten, welche die jungen Sozialdemokraten – es wurde heute von Kukacka schon ein Beispiel gebracht – mit Liedern motivieren, die den Kommunismus und die DDR verherrlichen. (Abg. Dr. Cap: Was können Sie eigentlich singen? Singen Sie etwas, ein Liedchen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Linken! Ich darf Ihnen zwei Kostproben davon geben. – Ich zitiere:

"Gruß dem Freunde, dem Kommunisten, der uns treu zur Seite steht. Gruß dem fernen Freiheitskämpfer, Gruß und Solidarität!" – Das ist es, was Sie unterstützen, und Sie distanzieren sich nicht davon!

Nun noch ein zweites Bonmot, das für mich viel schlimmer ist: "Tod und Verderben allen Bedrückern, leidendem Volk gilt unsere Tat, kehrt gegen sie die mordenden Waffen, dass sie ernten die eigene Saat!" – Von solchen Dingen distanzieren Sie sich nicht! Sie tun mir Leid! Ich kann mir als Österreicher nicht vorstellen, dass ich solche Dinge überhaupt akzeptiere! (Beifall


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75. Sitzung / Seite 143

bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Hängt das Bild von Dollfuß noch im Klub der ÖVP?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich und Salzburg haben bewiesen, dass sie optimale Sicherheit für Bürger und Gäste geben können. Innenminister Strasser und die Exekutive haben bewiesen, dass es in Österreich kein Seattle Dezember 1999, Davos Jänner 2000, Prag September 2000, Nizza Dezember 2000, Davos 2001, Quebec 2001 oder Göteborg 2001 gibt beziehungsweise geben kann! (Abg. Dr. Cap: Bitte singen Sie ein Lied! Wie wär’s mit "Am Brunnen vor dem Tore"?)

Es konnte mit Hilfe des Innenministeriums, des Innenministers, der Exekutive und der Bevölkerung Salzburgs bewiesen werden, dass die Stadt Salzburg sicherlich die sicherste Kongressstadt der Welt ist und bleibt! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

16.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

16.25

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister! Ich bin stolz auf das Demonstrationsrecht, das es bei uns in Österreich gibt! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich bin eine von jenen, die ihr Demonstrationsrecht schon jahrelang in Anspruch nehmen, weil es ganz einfach notwendig ist, dass man sich gegen Ungerechtigkeiten und Strömungen, die Angst machen, in Österreich wehren kann. (Neuerlicher Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich glaube, dass es die Pflicht jedes einzelnen Bürgers und jeder einzelnen Bürgerin ist, dafür auf die Straße zu gehen! Herr Minister! Ich bin eine – unter Anführungszeichen – "alte" Demonstrantin. Ich habe bereits 1974 – und ich habe davon vor wenigen Monaten zu meinem Geburtstag auch ein Bild bekommen – zum ersten Mal mein Demonstrationsrecht in Anspruch genommen. Damals ging es um die Forderung, dass behinderte Menschen Zugang zu allen Kulturstätten in Österreich haben müssen. Wir haben dieses Recht auch für uns eingefordert. (Abg. Miedl: Das dürfen Sie ohnedies!) Wir wurden damals auch als die Demonstranten, welche die Bevölkerung gefährdet und behindert haben, hingestellt. Zu diesem Zeitpunkt war nämlich der Ring gesperrt. Wir haben aber nichts anderes getan, als unser Demonstrationsrecht in Anspruch zu nehmen!

Wenn von Seiten der Freiheitlichen immer wieder der Vorwurf kommt, dass es sich hiebei um Linksterroristen und um "gefährliche Leute" in Österreich handle, und gesagt wird, dass die Leute Angst vor ihnen haben und geschützt werden müssen, dann frage ich Sie, Herr Dr. Krüger und Herr Dr. Graf: Bin ich eine von jenen, die von Ihnen als "Linksterroristen in Österreichs Landschaft" bezeichnet werden? (Abg. Jung: Sie überschätzen sich!)

Gelte ich als "Hintermann des Linksterrorismus", der für das Basteln von Molotow-Cocktails oder irgendwelchen Bomben verantwortlich ist, der dafür verantwortlich ist, dass Straßenbahnscheiben eingeschlagen wurden, der dafür verantwortlich gemacht wird, dass irgendwelchen Leuten Stöcke über die Schädel gehaut wurden? (Abg. Dr. Krüger: Sie wollen unsere Argumente nicht verstehen!) Dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Freiheitlichen, haben Sie meinen sofortigen Rücktritt gefordert! (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler. ) Eine Grüne beziehungsweise in diesem Fall "die Haidlmayr" wurde – so ist es drinnen gestanden – "als Hintermann des Linksterrorismus geoutet". (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Es ist ausdrücklich "Hintermann" dort gestanden!

Ich habe mir das natürlich nicht gefallen lassen, weil ich einerseits kein Mann bin, andererseits nicht basteln kann und drittens nicht gewalttätig bin! (Beifall und Heiterkeit bei den Grünen. – Abg. Jung: Sie fahren nur gegen die Einbahn!) Ich habe Klage eingebracht, und ich habe diese Klage in erster und auch in zweiter Instanz gewonnen, und die Gruppen von behinderten Menschen sind mir heute noch dankbar, dass ich den Schadenersatz, den ich gefordert habe,


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nämlich 50 000 S, nicht nur bekommen, sondern ihnen gegeben habe! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie können mich gerne wieder klagen, die Initiativen brauchen Geld, und wenn es so am leichtesten zu holen ist, dann wählen wir eben diesen Weg! (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Puttinger! Sie haben gesagt, dass wir Grünen uns doch endlich von der Gewalt distanzieren sollen. Herr Puttinger! Das wäre dasselbe, wie wenn ich zu Ihnen sagte: Distanzieren Sie sich von der schlechten Wirtshausküche!, obwohl Sie den Gästen gutes Essen aus Ihrer Küche servieren! (Neuerliche Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.)

Ich kann mich nicht von Gewalt distanzieren, und wir Grünen können uns nicht von Gewalt distanzieren, wenn wir nicht gewaltbereit sind! Sorry! So einfach ist das! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wenn wirklich all diejenigen schlechte Menschen sind, die sich trauen, auf die Straße zu gehen, um für oder gegen etwas zu demonstrieren, dann werden Sie zum Beispiel mit Ihrem oberösterreichischen Landeshauptmann Dr. Pühringer ein Problem bekommen! Stellen Sie sich vor: Er hat gegen Temelin protestiert, und nicht nur einmal! Ich habe ihn zwar nicht persönlich, aber im Fernsehen gesehen! (Abg. Dr. Cap: Ein Linksextremist?) Und er hat dort Straßen blockiert so wie wir. Sie werden jetzt wahrscheinlich mit Ihrem eigenen Landeshauptmann ein Problem bekommen!

Oder: Wenn Demonstranten so schlechte Leute sind, dann hat auch Frau Dr. Partik-Pablé ein Problem! Ich kann mich noch erinnern: 1996 ist sie so wie ich und hunderttausend behinderte Menschen in der Himmelpfortgasse gestanden, und wir haben für die Einführung des Pflegegeldes demonstriert, und das war in Ordnung! (Zwischenruf des Abg. Edlinger. )

Herr Puttinger! Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! Haben Sie jetzt schon die Polizei verständigt? Die gefährlichsten Männer hier in diesem Haus sind nämlich nicht mehr da: Es fehlen Herr Verzetnitsch und Herr Nürnberger! (Abg. Schwarzenberger: Das sind die gefährlichsten Männer dieses Hauses? Das muss protokolliert werden!)

Haben Sie sie vorher abgewogen, und jetzt, bevor sie weggegangen sind, auch? (Abg. Schwarzenberger: Pilz gehört auch zu den "gefährlichsten Männern" dieses Hauses!) Pilz ist noch da! Aber Öllinger fehlt! Haben Sie Waagen aufstellen lassen, bevor die Leute zur Demo gehen? Und stellen Sie sie hinterher auch auf die Waage, damit Sie den Beweis haben, dass sie unter Umständen Ziegelsteine in den Taschen hatten, die vorher nicht sichtbar waren? (Heiterkeit bei den Grünen.)

Ich würde Ihnen raten: Schicken Sie diesen drei Leuten jemanden nach! Lassen Sie sie einkesseln, denn Sie wissen ja, was herauskommt, wenn Menschen, die angeblich gewaltbereit sind, nicht eingekesselt werden! (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen. – Abg. Jung: Sie stiften mit Ihren Worten mehr Brand!) Dann ist das Ergebnis das gleiche, das wir in Salzburg hatten: kaputte Hüte und kaputte Sturzhelme!

Herr Bundesminister Strasser! Ich möchte Sie bitten: Wenn Sie zufällig einen Ihrer Helme nicht mehr brauchen, dann können Sie ihn mir vielleicht schenken! Ich bräuchte nämlich auch öfters einen Helm, nämlich dann, wenn ich im siebenten oder achten Bezirk auch des Nächtens unterwegs bin. (Abg. Jung:  Wenn Sie gegen die Einbahn fahren!) Ich bräuchte einen solchen Helm, wenn mir Leute mit kleinen Kapperln und Bändern um den Körper entgegenkommen! Die machen mir nämlich Angst, und zwar berechtigterweise. Da war nicht nur einmal die Glaswand einer Autobushaltestelle für mich ein guter Schutz! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Kukacka hat gemeint, dass man generell überlegen sollte, ob nicht jemand, der etwas ruiniert und dem Steuerzahler Kosten verursacht, diese Kosten auch tragen sollte. Herr Kukacka! Reden wir bei der nächsten Verkehrsdiskussion über diese Idee weiter! Vielleicht


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finden wir eine entsprechende Lösung! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Dr. Petrovic. )

Ich bin dafür, dass wir das angehen! Seien Sie aber bitte nicht auch dazu bereit, den armen Wandersmann, der sonntags seine Ruhe irgendwo im Freien sucht, vielleicht auch noch für Flurschäden zahlen zu lassen, nur weil er über die Wiese gegangen ist! Grundsätzlich bin ich aber dafür, dass wir über Unverantwortlichkeiten gesondert reden. Gerade im Straßenverkehr passiert nämlich sehr viel Schlimmes, und die Rehabilitationskosten machen immense Summen aus. Für die Schaffung einer solchen Möglichkeit bin ich zu haben! (Abg. Dr. Martin Graf: Glatte Themenverfehlung!) Das ist keine Themenverfehlung! Hier geht es um ... (Abg. Dr. Martin Graf: Distanzieren Sie sich endlich von Gewalt!)

Herr Graf! Ich sage es Ihnen noch einmal: Ich kann mich nicht von etwas distanzieren, bei dem ich nicht dabei war und wozu wir nicht gehören! Herr Graf! Ich sage Ihnen, wovon Sie sich nicht distanzieren können, weil wir das schwarz auf weiß haben: Vor drei Jahren haben Sie die Einladung zur Demonstration der Burschenschaft "Olymp" vor der Hofburg mit Ihrer Telefonnummer hier im Haus versehen! (Abg. Jung: Zu welcher Demonstration?) Somit befand sich hier praktisch die zentrale Schaltstelle für diese Veranstaltung, und zwar auf Kosten der SteuerzahlerInnen! (Abg. Jung: Das war eine Kranzniederlegung, keine Demonstration!) Dafür besteht für Sie noch Erklärungsbedarf! Das müssen Sie uns erklären! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Jung. )

Wie gesagt: Um die Gemüter ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete, bitte um den Schlusssatz!

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (fortsetzend): Um die Gemüter der ÖVP und der Freiheitlichen zu beruhigen: So schaut Ihre Linksterroristin aus! (Die Rednerin weist das erwähnte Bild vor.) Haben Sie keine Angst! Ich sehe Sie am Gang, auch wenn ich manchmal zu schnell unterwegs bin! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Martin Graf: Ich kann mich noch erinnern, dass Haidlmayr vor Gericht ausgesagt hat, dass sie das, was sie unterschreibt, nicht liest!)

16.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. (Rufe bei der SPÖ: Oje!) Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

16.36

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Es ist dies hier der richtige Ort, um klare Worte zu finden. Und es ist dies auch der Ort, an dem einmal die Wahrheit zu diesen Demonstrationen und Ausschreitungen gesagt werden muss. (Abg. Dr. Cap: Distanzieren Sie sich endlich!)

Die Wahrheit ist, dass aus politischen Motiven die Sicherheit der Bürger aufs Spiel gesetzt wurde, und ich sage Ihnen auch, warum: Die peinliche Anbiederung des roten Bürgermeisters Schaden an die gewaltbereite linksextreme Szene hat zu dieser Situation geführt! Die Exekutive wäre anders vorgegangen, wenn sich die Politik nicht eingemischt hätte!

Die Wiener WEGA, die den illegalen Demonstrationszug begleitet und ihn dann auch gestoppt hat, verlangte sogar eine Anordnung in Schriftform, weil sie erfahren genug ist. Die WEGA wäre mit Demonstrationen ganz anders vorgegangen. Es ist letztendlich auf die Intervention des roten Bürgermeisters zurückzuführen, dass in Salzburg anders vorgegangen wurde und dass auf jeden Fall die Gefahr bestand, dass Menschenleben beeinträchtigt wurden!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Genehmigt war nämlich eine Stehdemonstration, es ist jedoch ein illegaler Demonstrationszug daraus geworden, und zwar – das geht jetzt an die Adresse der Grünen – ein illegaler Demonstrationszug, an welchem eine ganze Reihe prominenter grüner Politiker teilnahm. Landtagsabgeordneter Schwaighofer wurde bereits ge


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nannt. Aber auch Rechtsanwalt Hüttinger, der wissen müsste, dass sich diese Demonstration bereits auf illegalen Pfaden bewegte, war dabei und hat sich dann einen Schutzmantel umgehängt, indem er gesagt hat, dass er versuche, zu vermitteln. – Das kennen wir schon: Zuerst ist man auf illegalen Pfaden, und dann versucht man, letztendlich doch noch die Kurve zu bekommen! (Abg. Schwemlein: Was hat der freiheitliche Richter im Salzburger Landtag gemacht?)

Meine Damen und Herren! Die Wahrheit ist: Die Teilnehmer an dieser Demonstration sind ein wahrlich buntes Sammelsurium an gewaltbereiten Berufsdemonstranten. Es waren beispielsweise PKK-Mitglieder dabei, die regelmäßig in Wien demonstriert haben, und radikale Tierschützer haben ihre Schilder vor sich hergetragen. Es war also wirklich ein Sammelsurium! Und es waren auch die "Madln und Buam" – wie es so schön geheißen hat – des Kirchweger-Hauses bei dieser Demonstration mit dabei, und zwar alle bestens vermummt. Von deren Seite war allerdings von einer "friedlichen Demonstration" die Rede!

Sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition! Um Gerüchte auszuräumen: Diese Erklärung mit der Lösung auf österreichisch, Sonderzug für Demonstranten, stimmt auch nicht! Der Sonderzug war längst vorher bestellt! Er war vor Beginn der Demonstration bestellt. Bürgermeister Schaden hat überhaupt nichts dazu getan. Der Zug hätte um 23.50 Uhr fahren sollen, und er ist dann um 0.35 Uhr gefahren. Das Verhandlungsergebnis des Bürgermeisters Schaden war vielmehr: Straffreiheit für alle, wenn sie abziehen, ohne Personalienfeststellung. Das heißt auf gut Deutsch: Freibrief für Randalierer! Das hat der rote Bürgermeister erwirkt!

Meine Damen und Herren! Die Demo war beileibe nicht friedlich! Der Herr Innenminister hat es ja ausführlich dargestellt: zugespitzte Holzpfähle, zwölf Getränkedosen mit hoch explosivem Benzin-Diesel-Öl-Gemisch, 24 Stichwaffen und so weiter und so fort. Das war keine friedliche Demonstration.

Zum Abschluss kommend. – Herr Bundesminister! Die Leistung der Einsatzkräfte war vorbildlich und diszipliniert! Und hinter diesen gut ausgerüsteten Exekutivkräften, die eine geschulte, tadellose Leistung erbracht haben, stehen Menschen, die auch Sorgen und Ängste haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der einen Seite gehen die Anarchisten nach Vermittlung des Bürgermeisters frei nach Hause, auf der anderen Seite müssen die Exekutivbeamten teilweise in menschenunwürdige Quartiere zurückkehren. Und das sage ich auch: Wissen Sie, dass der Turnsaal der Hauptschule St. Andrä, wo die Beamten untergebracht waren, nicht einmal Bettwäsche hatte, dass die Beamten auf Matratzen liegen mussten und keine Duschmöglichkeiten hatten? Wissen Sie, dass in der Schwarzenberg-Kaserne, wo die Beamten untergebracht waren, Blockabfertigung beim Schlafen erfolgte? Wissen Sie, dass nur vier Duschen für 200 Beamte vorhanden waren? Manche Polizisten erklärten, dass sie vier Tage nicht aus der Wäsche kamen, weil sie keine Gelegenheit hatten, sich zuzudecken oder sich zu waschen! – Das sind organisatorische Mängel, meine Damen und Herren, über die man nicht hinwegsehen darf!

Endgültig zum Schluss kommend: Auf der einen Seite bekommen gewaltbereite anarchistische Demonstranten, unter ihnen extrem gewalttätige Schläger, über Vermittlung des sozialistischen Bürgermeisters freies Geleit und können mit dem Sonderzug nach Hause fahren, auf der anderen Seite müssen Beamte auf Matratzen in Turnsälen schlafen. – Eine verkehrte Welt, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das können wir so nicht hinnehmen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Petrovic zu Wort gemeldet. Ich mache auf die einschlägigen Bestimmungen aufmerksam. – Bitte. (Abg. Dr. Martin Graf: Nächste tatsächliche Bestätigung?)

16.41

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mein Vorredner hat gesagt, dass Herr Dr. Helmut Hüttinger an der Demonstration in Salzburg teilgenommen habe. – Das ist unrichtig!


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Herr Dr. Helmut Hüttinger wurde um zirka 21.15 Uhr von einem Mitarbeiter der Rechtshilfe angerufen mit der Bitte um Vermittlung und hat das ab dem Zeitpunkt, zu dem er nach 21.15 Uhr eingetroffen ist (Zwischenruf des Abg. Böhacker ), gemeinsam mit Polizeidirektor Schweiger gemacht, was von diesem sicher auch bestätigt werden kann. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

16.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Parnigoni. – Bitte. (Rufe bei der SPÖ: Andere anschütten! – Abg. Jung: Der war ja am Nachmittag schon dabei, das hat man gesehen! – Weitere Zwischenrufe.)

16.41

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Eigentlich könnten wir die Diskussion beenden, denn diese Dringliche ist ja, wie schon so oft, meine Damen und Herren, wirklich ein Schuss ins Knie, ein Bauchfleck, Herr Trattner, das ist eindeutig, denn während Kollegin Haidlmayr gesprochen hat, waren gezählte elf Abgeordnete von der ÖVP hier im Saal. Ihre eigene Dringliche interessiert Sie überhaupt nicht. Daran sieht man, wie ernst Sie die Geschichte in Wirklichkeit nehmen. – Ein Bauchfleck, wie Ihr Herr Westenthaler sagen würde! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Sie haben es im März schon einmal versucht. Damals haben Sie im Rahmen des Wiener Wahlkampfes darzustellen versucht, dass vereinzelte Gewalthandlungen einzelner Demonstranten dazu verwendet worden sind (Abg. Jung: Kollege Parnigoni sieht alles durch seine rote Brille! – weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen), gegen die Ausübung des Demonstrationsrechtes zu wettern, sehr geehrter Herr Graf. In Wirklichkeit wollen Sie damit aber die öffentliche Kritik unterbinden; das ist es doch.

Sie wissen doch, wie diese Rechnung in Wien aufgegangen ist, was Ihnen diese Darstellung damals im Wiener Wahlkampf genützt hat. Erinnern Sie sich an Ihr Wahlergebnis! (Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner. ) 11 Prozent, 12 Prozent, wie viel haben Sie in Wien verloren? – In Wirklichkeit sind Sie schon damals mit Ihrer Vorgangsweise gescheitert! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Schon damals habe ich versucht, Ihnen die SPÖ-Position darzulegen, sie war sehr eindeutig, ich wiederhole sie für Sie sehr gerne (Abg. Jung: Die von 1989?): Die Sozialdemokraten sind entschieden gegen jede Form von Gewalt, das ist überhaupt keine Frage. Klar ist eines: dass das Demonstrationsrecht, das Recht auf freie Meinungsäußerung auf alle Fälle mit jeder Entschiedenheit als demokratischer Grundwert verteidigt werden muss. Und dafür stehen wir. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Eines ist klar – und das möchte ich auch deutlich machen –: dass die Beamtinnen und Beamten, egal, ob sie bei der Polizei, der WEGA, der Gendarmerie oder sonstwo tätig waren, mit dieser schwierigen Situation professionell umgegangen sind. Es ist ihnen dafür auch Dank auszusprechen, und das möchte ich hiemit tun. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister! Ich hoffe, dass Sie eine anständige außerordentliche Belohnung für die Beamten vorgesehen haben, denn diese Beamten haben sich das wahrlich verdient. (Ruf bei den Freiheitlichen: Das soll die Sozialistische Jugend bezahlen!) Es war ja hoch interessant, wie Herr Abgeordneter Mainoni auf Sie losgegangen ist, denn man hat das Gefühl gehabt, manche dieser Beamten hätten als größten Feind eigentlich die Wanze entdeckt, denn sie haben ja zum Teil Quartiere in Anspruch nehmen müssen, die wirklich erbärmlich waren – das muss auch in aller Deutlichkeit gesagt werden. Und daher verdienen sie eine außerordentliche Belohnung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Cap  – in Richtung Freiheitliche –: Wieso applaudieren Sie da nicht? – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Eine Erkenntnis aus diesen Ereignissen ist, wie wichtig es ist, dass wir derzeit gut ausgebildete, motivierte Beamte in einer entsprechenden Anzahl zur Verfügung haben. Ich mache mir allerdings Sorgen, Herr Bundesminister, dass Sie – in Wirklichkeit zehren Sie ja jetzt von den Leistungen Ihrer Vorgänger – mit Ihrer Politik des Zusperrens all das, diese


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Möglichkeiten gefährden. Immerhin sperren Sie 119 Gendarmerieposten in ganz Österreich zu, und Sie lassen auch zu (Abg. Dr. Martin Graf: Das ist der nächste Tagesordnungspunkt! Das ist die falsche Rede!), dass über 2 000 Planstellen wegrationalisiert werden. Und obwohl die Polizei und die Gendarmerie ihr Einsparungsplansoll schon erfüllt haben, verhindern Sie, Herr Bundesminister, die notwendigen Neuaufnahmen. Das stimmt mich besorgt im Hinblick auf allfällige Situationen in der Zukunft, meine Damen und Herren. (Abg. Dr. Martin Graf: Kollege Parnigoni! Das ist erst der nächste Tagesordnungspunkt!) Damit sind Sie in Wirklichkeit einer, der die Sicherheit in diesem Land gefährdet. Das ist ein Faktum.

Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister, Ihnen sind die Fragen zu stellen: Warum sind Sie mit dem Schulungs- und Ausbildungskonzept so schwer in Verzug? Woher nehmen Sie die Kraft – das würde mich interessieren – und den Mut, zu erklären, dass Sie keinen Posten schließen? – Sie ziehen landauf, landab und versprechen etwas, was Sie nicht halten können. Sie haben Ihr Versprechen 119-mal gebrochen – das ist ein Faktum und eine Tatsache!

Herr Kiss, Ihr Garant hier im Hohen Haus, hat hier im Parlament gesagt: Ich glaube schon, werte Kolleginnen und Kollegen, unter Ernst Strasser – und diese Garantie gebe ich hier wieder auch für ihn gerne ab – wird kein einziger Gendarmerieposten in Österreich mehr geschlossen werden. – Das ist, wie Sie wissen, die Unwahrheit. Das ist ein Schmäh, den Sie uns hier erzählt haben. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm. )

Meine Damen und Herren! Ich möchte daher noch einmal festhalten: Hier wird darüber gesprochen, mit wem man demonstriert, in Wirklichkeit geht es jedoch darum, wogegen man demonstriert. Das ist doch das Entscheidende, und die Gründe sind vielfältig.

Zweitens: Es kann doch nicht so sein, dass friedliche Demonstranten die Verantwortung dafür zu übernehmen haben, was einige gewalttätige anrichten. (Abg. Jung: Sag mir, mit wem du umgehst, und ich sage dir, wer du bist!)

Drittens: Die so genannte Demonstrationsabgabe des Kollegen Kukacka ist ein wirklich starkes Stück. Sie wäre ein Schritt sozusagen mehr als 100 Jahre zurück in die Vergangenheit und bedeutete nichts anderes, als das Demonstrationsrecht wirtschaftlich zu untergraben. Hohes Haus! Da stellt sich die Frage, ob Herr Abgeordneter Kukacka und die Österreichische Volkspartei wirklich noch auf dem Boden des Rechtsstaates stehen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe.)

16.48

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Kogler. (Rufe: Miedl!) – Pardon, ich habe mich geirrt. (Abg. Parnigoni  – in Richtung Freiheitliche und ÖVP –: Jetzt warten wir, wie viele Millionen ausgeschüttet werden!)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Miedl. – Ich war abgelenkt, weil ein Mitarbeiter ein bisschen gar demonstrativ dem jeweiligen Redner den Rücken zeigt.

Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter Miedl.

16.49

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Parnigoni, für den Sicherheitssprecher der SPÖ war das eine wirklich schwache Meldung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Jung: Aber für den Parnigoni war es normal! – Abg. Dietachmayr: Jetzt bin ich aber sehr gespannt auf Ihre Rede!)

Sie hätten nichts anderes tun müssen, Herr Kollege Parnigoni, als herzugehen – ich erwarte mir das auch von Frau Kollegin Haidlmayr, zu der ich dann einige Sätze sagen werde, aber auch von Ihnen, Herr Kollege Cap (Abg. Dietachmayr: Sind Sie jetzt für die Belohnung oder gegen die Belohnung?), ebenso erwarte ich es mir von Herrn Professor Van der Bellen – und zu sagen: Meine Damen und Herren, Gewalt kann niemals Mittel politischer Auseinandersetzung sein (Abg. Dr. Cap: Belohnung ja oder nein?), wir lehnen das ab und verurteilen das! – Ist das zu viel


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verlangt? (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Ich erwarte es von Ihnen, Herr Cap, von Ihnen, Herr Van der Bellen, und auch vom Sicherheitssprecher der SPÖ. Ich erwarte es mir. Das darf in einer Demokratie nicht zu viel verlangt sein.

Herr Kollege Cap! (Abg. Dr. Cap: Wo ist Ihre Distanzierung?) Meine Distanzierung wird noch zeitgerecht kommen. Wenn Sie gesagt hätten: Wir haben damit nichts zu tun, und wir wollen uns damit auch nicht solidarisieren, dann wäre ich schon einverstanden gewesen. (Abg. Schwemlein: Ich kann mich von meiner Frau nicht scheiden lassen, wenn ich mit ihr nicht verheiratet bin!)

Wenn Frau Kollegin Kuntzl sagt, dass das Ganze unter dem Motto eines gewaltfreien Protestes gestanden ist – Frau Kollegin Kuntzl kennt in der Zwischenzeit den Bericht des Ministers, er hat ihn vorgetragen –, dann verstehe ich nicht, dass man vor der Veranstaltung bei insgesamt 52 Personen 69 Gegenstände sichergestellt hat, und zwar hauptsächlich Brandbeschleuniger. Frau Kollegin Kuntzl! Wissen Sie, was ein Brandbeschleuniger ist? (Abg. Schwarzenberger: Nein, das weiß Sie nicht! – Abg. Parnigoni: Wir sind ja nicht gewaltbereit!)  – Ich würde mich einmal damit auseinander setzen. (Abg. Dr. Cap: Wieso wissen Sie das?)

Dass Sie genau jene Gruppe von Menschen, die solche Gegenstände bei sich trägt, die gewaltbereit ist, verteidigen, verstehe ich nicht. Das versteht auch die Bevölkerung nicht, meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Cap: Wir auch nicht!) Ich hätte mir von Ihnen, Frau Kollegin Kuntzl, als Bundesgeschäftsführerin der SPÖ, die immerhin eine große, staatstragende Partei ist, ein Wort der Entschuldigung und Distanzierung erwartet. (Abg. Dr. Cap: Wir verstehen das auch nicht!) Sie haben mit schwindligen Erklärungen versucht, diese Geschichten so darzustellen, als ob nichts passiert wäre und die Welt eigentlich in Ordnung sei. (Abg. Binder: Haben Sie nicht zugehört?)

Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Silhavy ist leider nicht da (Abg. Haigermoser: Richtig!), aber Frau Kollegin Silhavy hätte ich auf Grund der Aussage von dir, Herr Kollege, ganz gerne gesagt, dass die Gruppe der Grazer, die sich in ihren Rechten beschränkt erachtet und von der sie geglaubt hat, sie in einer parlamentarischen Anfrage verteidigen zu müssen, "MayDay 2000" heißt und eine bekannte, gewaltbereite, linksradikale Gruppe ist (Abg. Mag. Mainoni: Das passt zu Frau Silhavy!), die vor der Salzburger Veranstaltung etwas ins Internet gestellt hat.

Interessant ist, dass sich die Globalisierungsgegner eines globalen Mediums bedienen, um sich sozusagen durchzusetzen. Im Internet steht: Wir, die MayDay 2000, verurteilen das brutale Vorgehen der Polizei (Abg. Jung: ... heißt das gleich wie "SOS"! Das ist ein interessanter Zusammenhang!) in Göteborg auf das Schärfste und fragen uns, warum die Exekutive schwer bewaffnet zu Demonstrationen geschickt wird, obwohl bekannt ist, wie viele der BeamtInnen in derartigen Situationen dem nervlichen Druck nicht standhalten beziehungsweise gezielt gegen AktivistInnen vorgehen. – Das schlägt doch dem Fass den Boden aus.

Da steht, dass bekannt ist, dass viele PolizistInnen dem Druck nicht standhalten. Von welchem Druck redet denn da die Dame, die Frau Kollegin Silhavy in einer parlamentarischen Anfrage verteidigen will, verteidigen muss und glaubt, verteidigen zu müssen? Unter welchem Druck, meine Damen und Herren, steht man da? – Ich sage es Ihnen. Ich habe hier das Gedächtnisprotokoll eines Polizisten, der in Salzburg an vorderster Front dabei war. Ich werde Ihnen daraus Passagen vorlesen, und ich erwarte mir dann von Ihnen, Herr Kollege Cap, und auch von Ihnen, Herr Kollege Van der Bellen, dass Sie sich in irgendeiner Form dazu äußern. Am Liebsten wäre es mir, wenn Sie sagen würden: Bitte um Entschuldigung! Es tut uns Leid. Wir haben damit nichts zu tun!

Samstag, 30. Juni, der Kollege berichtet Folgendes (Abg. Binder: Ihre Logik ist ein Wahnsinn!): Erste angesagte Demonstration. Wir fahren zur Unterstützung der Gendarmeriekräfte über dringendes Ersuchen zu den zirka 100 Demonstranten, die plötzlich auf die Gendarmeriekräfte zulaufen (Abg. Dr. Pilz: Bauernbund!), lautschreiend Stöcke schwingen. (Abg. Dr. Pilz: Bauernbund!)


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Herr Kollege Pilz! (Abg. Dr. Pilz: Bauernbund!) Ihre Art des Unterbrechens ist mir bestens bekannt. Das ist Terror, den Sie ausüben und den ich mir so nicht länger gefallen lasse. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Herr Kollege Pilz! Sie setzen permanent die gleichen Störaktionen. (Abg. Schwarzenberger: Herr Präsident! Ich beschwere mich, dass er den Bauernbund mit den Gewaltbereiten vergleicht!)

Diese Demonstranten – so der Polizist weiter – trugen Fahnen und Schilder mit der Aufschrift: "Brecht die Macht der Banken! Brecht die Macht des Kapitals!" (Abg. Dr. Pilz: Bauernbund!) Sie haben Schilder mitgeführt mit den Bildnissen von Che Guevara und Mao.

Jetzt kommen wir zum Sonntag, den 1. Juli: Die Demonstranten laufen auf uns zu und springen gegen unsere Schutzschilder. (Abg. Dr. Pilz: Raiffeisen!) Immer wieder laufen sie an und versuchen, uns unter den Schildern zu treten. Gleichzeitig schlagen sie mit ihren Schlagstöcken (Holzlatten) und Fahnenstangen über die Schilder hinweg auf uns ein. – Das sind jene Fahnenstangen, die der Herr Minister mit hat. (Abg. Dr. Pilz: Landeshypo!) – Wir verhalten uns absolut passiv. (Abg. Dr. Pilz: Abfangjäger!) Ein besonders gewalttätiger Demonstrant, der mehrmals gegen unsere Schilder springt, wird festgenommen. (Abg. Dr. Pilz: Nudelsuppe!) Zu uns dringt durch, dass der von den Demonstranten aus der Einheit Gezogene mit einem Transparent zugedeckt wird. – Das ist jener Polizist, der schwer verletzt wurde.

Meine Damen und Herren! Herr Kollege Pilz! Hören Sie jetzt zu! (Abg. Haigermoser: Das ist doch Pilz Wurscht! Das kostet ihn doch nur einen Lacher! – Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. )

Der von den Demonstranten aus der Einheit gezogene Polizist wurde mit einem Transparent zugedeckt, und es wurde ihm mit einem Stein eine schwere Kopfverletzung zugefügt. – Das heißt, der Exekutivbeamte ist herausgezogen, mit einem Transparent zugedeckt worden, und dann wurde mit einem Stein auf ihn eingeschlagen. (Abg. Schwarzenberger: Das ist Mordversuch!)

Herr Kollege Cap! Jetzt erwarte ich mir von Ihnen, dass Sie sagen: Damit habe ich nichts zu tun, damit haben wir nichts zu tun, und damit hat die SJ nichts zu tun! (Heftige Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Dr. Martin Graf: Da lachen Sie noch!) Herr Kollege! Es kann nicht so sein, dass eine Gruppe einer staatstragenden Partei auch nur in Ansätzen dieses Verhalten verteidigt. Das darf in einer Demokratie nicht sein. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Wittmann: Wollen Sie damit unterstellen, dass wir etwas damit zu tun haben?)

Ich habe die Tendenz Ihrer Wortmeldung sehr genau verfolgt, Herr Kollege! Ich bin hier vorne, in der ersten Reihe, gesessen und habe zugehört, was Sie gesagt haben. (Abg. Dr. Wittmann: Was soll diese Unterstellung?)

Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich Folgendes sagen: Es herrscht in der Exekutive durchaus eine Aufbruchstimmung (Abg. Dr. Wittmann: Das ist jämmerlich! Das, was Sie von sich geben, ist jämmerlich! Setzen!), weil erkannt wird, dass die Politik erstmals hinter der Exekutive steht – dafür danke ich Ihnen, Herr Minister –, und weil das erste Mal gesehen wird, dass Spitzenpolitiker und der Innenminister voll hinter der Exekutive stehen. Und das braucht die Exekutive dringender als jedes Stückerl Brot. – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Indem man ihnen das Geld wegnimmt!)

16.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte.

16.57

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich bitte Sie, dafür Sorge zu tragen, dass sich Kollege Parnigoni, aber auch Kollege Wittmann und Kollege Pilz an die Hausbräuche halten und ihre Zwischenrufe, wenn sie sie unbedingt loswerden wollen (Abg. Binder: Also bitte! – heftige Zwischenrufe bei der SPÖ), vom Sitzplatz


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aus tätigen (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP) und die Parlamentsdebatte verfolgen wie alle anderen hier auch. (Abg. Dr. Partik-Pablé: So ist es!)

16.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Kollege Dr. Graf! Das wäre natürlich viel einfacher, wenn das auf allen Seiten so gehandhabt werden würde (Abg. Binder: So ist es!), aber gestern habe ich hier eine ganze Stunde lang zwei oder drei Kollegen gesehen, die von vor der ersten Reihe aus Zwischenrufe gemacht haben. Ich habe streng genommen keine Handhabe, denn ich kann nicht jeden Abgeordneten zwingen, nur auf seinem Sitzplatz zu sitzen. Kollege Prinzhorn und andere Kollegen stehen auch.

Wir haben wirklich ein Problem, aber weil das jetzt die letzten zwei Minuten meines Vorsitzes sind (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wenn sie pausenlos runterplärren!), bitte ich Kollegen Wittmann und Kollegen Parnigoni, mir den Gefallen zu tun und Platz zu nehmen.

Herrn Dr. Graf bitte ich, genau zu beobachten, wenn das in seiner Fraktion der Fall ist, dass Abgeordnete stehen und aus dem Stehen ihre Zwischenrufe machen (Abg. Huber: Oje!), denn darüber hat sich Frau Abgeordnete Dr. Petrovic mehrfach in Präsidialsitzungen beschwert, und ich habe immer sagen müssen: Ich habe formal keine Handhabe, da irgendwie einzugreifen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kogler. – Bitte. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das sind keine Zwischenrufe, sondern Störungen, Herr Präsident!) Die Redezeit beträgt 10 Minuten. (Abg. Dr. Martin Graf: Ich habe es nur stellvertretend für Kollegin Petrovic gesagt! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

16.58

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Ich darf kurz auf den gestrigen Abend eingehen, denn da waren überhaupt nur zwei Abgeordnete, manchmal sogar auch nur einer der FPÖ-Fraktion anwesend, und der ist akkurat auf dem Sessel gesessen, der eigentlich gar nicht für ihn vorgesehen ist. Dieses Kunststück muss man einmal zusammenbringen: 100 Prozent sitzen auf dem falschen Sessel, und angesichts dessen wollen Sie sich hier aufregen?! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Interessanter als die Dringliche wäre es aber ohnehin gewesen, zu wissen, was gestern Abend in Ihrem Klub los war, da Sie massenhaft gefehlt haben. Es ist nicht so, dass Sie besonders abgegangen wären, aber das sind vielleicht interessantere Vorgänge gewesen als diese hilflose Hysterie, die Sie hier heute angezettelt haben. (Abg. Zweytick: Salzburg ist ein Kirtag?) Aber das Ganze ist sowieso in sich zusammengesunken, da muss man gar nicht mehr viel darüber reden. (Abg. Dr. Cap: Westenthaler tranchieren!)

Man könnte allenfalls Kollegen Miedl bitten, dass er bei seiner eigenen Fraktion sozusagen inspirierend wirkt, dass jeder heruntergeht und sich von dem Vorfall, den er da beschrieben hat, distanziert. Ich bin sicher, es wird sich jeder von der ÖVP-Fraktion distanzieren, so wie sich auch jeder von der SPÖ-Fraktion und von den Grünen distanzieren würde. Vielleicht sollte man auch bei den Freiheitlichen Nachschau halten, ob sich da alle distanzieren wollen. Wir könnten auch eine namentliche Abstimmung in dieser Sache insinuieren, aber das hilft doch alles nichts.

Das Ganze ist eher scherzhaft versunken. Lassen wir es dort!

Es bleiben aber zwei ernste Zusammenhänge: Man fragt sich, was die Intention einer solch eigenartigen Dringlichen, die wieder einmal zur Unzeit eingebracht wurde, wie ich meine, gewesen sein kann. Aber man muss sich ja irgendetwas dabei gedacht haben. (Abg. Mag. Mainoni: Was war die Intention der Demonstrationen?)

Zur Rede des Herrn Haigermoser kann ich nur sagen: Es kann doch nicht so gewesen sein, dass er bedauert hat, dass ständig T-Shirts an gewaltbereite Demonstranten verkauft werden und nur der KPÖ-Vorsitzende ein Sakko getragen hat. (Abg. Zweytick: Wo lebst du?) Hätten Sie sagen wollen, dass mehr Sakkos in Ihrem Geschäft in Salzburg gekauft werden sollen?


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(Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Mainoni: Eine solche Sympathie mit gewaltbereiten Demonstranten! – Abg. Dr. Martin Graf: Eine Verharmlosung ist das!)

Wenn man davon absieht, dann bleibt von seiner Rede nur übrig, dass er in Wahrheit das Recht von Parlamentariern und von der Opposition im Speziellen in Frage stellt und madig macht, doch auf der Hut zu sein, was die Arbeit der Exekutive betrifft. Ich gehe nicht auf die Salzburger Fälle ein, weil Herr Haigermoser das in einen allgemeinen Zusammenhang gestellt hat. Er hat zum Beispiel auch mich erwähnt, ich hätte einmal irgendeine Anfrage für einen Herrn Heribert W. gemacht. – Ja, das ist richtig. Wissen Sie, was der Hintergrund war? – Nach mehreren Recherchen, die wir getätigt haben, gab es einen glaubwürdigen Bericht über einen schweren Polizeiübergriff, den ich hier gar nicht schildern will, weil es sonst Einzelnen von uns den Magen umdrehen würde. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich habe aber extra in der Einleitung hinzugefügt, dass ich eine Sachverhaltsdarstellung erhalten habe und diese zur Beantwortung weiterleite. Nachdem aber wechselseitige Verfahren anhängig sind, konnten Sie, geschätzter Herr Minister, ohnehin nur auf diesen Umstand verweisen und die Anfrage sozusagen im eigentlichen inhaltlichen Sinn nicht beantworten. Das entspricht auch dem korrekten Usus hier.

Aber wenn damit gemeint ist, dass das verhindert werden soll, dann weiß man, woher der Wind weht und wozu solche Anfragen, die sonst keinen Sinn haben können, gut sein sollen. Wir lassen uns als Opposition das Recht, die Exekutive auch kritisch zu beobachten, nicht nehmen, dazu sind wir nämlich gewählt. Lassen Sie sich das gesagt sein! – Erste Zurückweisung. (Beifall bei den Grünen.)

Zweite Zurückweisung: Das Einzige, was mir noch einfällt, ist der zeitliche Zusammenhang mit der zur Stunde und mittlerweile zur Minute stattfindenden Kundgebung vom ÖGB am Ballhausplatz. (Abg. Steibl: Genau da ist die SPÖ gerade dabei ...!) Sie versuchen, diese Sache so en passant, plump wie immer, aber immerhin madig und schlecht zu machen. Erstens ist Ihnen das nicht gelungen, und zweitens muss man das nichtsdestotrotz für alle Zukunft strikt zurückweisen.

Bei einer Regierung, die in dieser Art und Weise bei ihren Gesetzeswerken, bei ihren sonstigen Aktivitäten vorgeht, die eine autoritär-konservative Wende startet und mittlerweile manchmal bei irgendeinem dreist-rabiaten aktionären Treiben landet, muss es legitim sein, dass irgendjemand seine Rechte wahrnimmt und friedlich in dieser Sache demonstrieren geht. (Abg. Zweytick: Warum gehst du nicht hin?) Das können Sie auch den ÖGB-Vertretern und den Vertretern der SPÖ nicht absprechen.

Ich darf von dieser Stelle aus der Kundgebung am Ballhausplatz im Interesse der Republik viel, viel Erfolg wünschen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

17.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Cap: Die Dringliche war diesmal ein Gurkerl ins Knie! – Abg. Parnigoni: Ein Bauchfleck ersten Ranges!)

17.03

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Niemand von den Regierungsparteien stellt das Demonstrationsrecht in Frage, wie Sie das immer behaupten. Wir sprechen nur den Demonstrierern das Recht ab, Gewalt anzuwenden. Das ist es! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herr Parnigoni! Wenn Sie hier vom Rednerpult aus Verständnis für Ihre Jugendorganisation bekunden und sagen, man muss in Kauf nehmen, wenn viele Leute demonstrieren, dass es ein paar Gewalttäter gibt (Abg. Parnigoni: Das habe ich nicht gesagt! Das habe ich aber nicht gesagt!), da kann man nichts machen, dann finde ich das unerhört. Sie sollten sich von diesen gewalttätigen Gruppen, die mit Ihren Jugendorganisationen auf die Straße gehen, ordentlich und


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hörbar distanzieren. Das wollen wir von Ihnen, sonst nichts. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zurzeit findet eine Demonstration des ÖGB statt. Das ist eine Demonstration, die genehmigt, die auch hervorragend organisiert und sicherlich auch von den Kräften des Herrn Innenministers geschützt ist. Aber ich hoffe doch, dass dort nicht Plakate mitgeführt werden, die schon mitgenommen wurden, auf denen der Kanzler und die Vizekanzlerin irgendwo aufgehängt werden. Ich denke, dass auch Sie aus diesen Eskalationen, die es in den letzten Monaten auch von Ihrer Seite hier gegeben hat, gelernt haben.

Meine Damen und Herren! Die Grünen verniedlichen das immer. Die Grünen tun so, als wäre das hier mutwillig von Seiten der Regierungsparteien in dieser Dringlichen Anfrage formuliert worden. Sie ziehen dieses Thema, das wir hier zur Sprache bringen, ins Lächerliche. Sie ziehen das ins Lächerliche, was der Herr Innenminister in Bezug auf die Gewaltanwendung gegen seine Beamten gesagt hat.

Meine Damen und Herren! Es gibt dazu einige Pressemeldungen, ich zitiere aus der "Presse" den Kommentar von Günther Ofner, der über den 20. Oktober 2000 spricht, an dem die FPÖ in der Wiener Stadthalle eine Kundgebung abgehalten hat (Abg. Parnigoni: Wer ist Günther Ofner?), die ordnungsgemäß angemeldet war und bei der die Klubobfrau der Grünen, Madeleine Petrovic, aufgetaucht ist, als es zu Gewaltanwendungen gekommen ist.

Da wird berichtet, dass in Prag eine Kundgebung stattgefunden hat, bei der die Leute plündernd durch die Straßen gezogen sind. (Abg. Parnigoni: Sie haben jetzt von der Stadthalle gesprochen, jetzt sind Sie in Prag! Wie passt das zusammen?) Teilgenommen hat die Grün-Abgeordnete Ulrike Lunacek.

Es geht weiter in diesem Reigen. Wer hat an der Opernball-Demonstration vom heurigen Jahr teilgenommen? – Die grüne Abgeordnete Madeleine Petrovic. Meine Damen und Herren von den Grünen, ich frage mich: Was machen Sie denn immer bei diesen Veranstaltungen? Was tun Sie denn dort? (Zwischenrufe bei den Grünen.) Kümmern Sie sich dort um Ihre Klientel, um Ihre Wähler oder um Ihre Mitglieder? Passen Sie auf, dass Ihren Schäfchen dort nichts passiert? Oder was machen Sie dort eigentlich? – Meine Damen und Herren der Linken! Überprüfen Sie Ihr Verhältnis zu Rechtsstaatlichkeit und Demokratie! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Überprüfen Sie Ihre Haltung zur gewaltfreien politischen Auseinandersetzung, und seien Sie sich auch Ihrer Mitverantwortung bei diesen ganzen Randalen bewusst, wenn Sie daran teilnehmen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.07

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Jäger. Ihre Uhr ist wunschgemäß auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte.

17.07

Abgeordnete Inge Jäger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Demonstrationen bei Weltwirtschaftsgipfeln hat es auch in Seattle, in Davos, in Göteborg gegeben, also fast überall finden solche Demonstrationen statt. Aber solch eine Diskussion, wie sie hier im Nachhinein im Parlament geführt wird, wäre in den USA, in der Schweiz, in Göteborg undenkbar. (Abg. Dr. Fekter: Nein! – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Es wäre deshalb undenkbar, weil Sie sozusagen die Opposition für die Gewalt verantwortlich machen.

Ich frage Sie: Werden Sie auch in Zukunft nach Sonntagen in Fußballstadien, in denen Ausschreitungen stattfinden, alle Gewalttäter in Zusammenhang mit den anderen friedlichen Besuchern bringen, wenn zum Beispiel der FC Kärnten spielt? (Zwischenruf des Abg. Mag. Kukacka.  – Abg. Dr. Keppelmüller: Der Präsident ist dann zurück!) Wird man das dann auch in diesen Zusammenhang bringen?


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Ich möchte eines sagen: Selbstverständlich distanzieren wir uns von jeglicher Gewalt. (Beifall bei der SPÖ.) Aber das, was Sie hier heute aufführen, ist wirklich eine künstliche Aufregung.

Ich weiß schon, es gibt für Sie die guten und die bösen Demonstranten. Frau Kollegin Haidlmayr hat es schon angesprochen: Da gibt es die Guten, die demonstrieren im Mühlviertel, die sperren auch die Straßen und blockieren die Grenzen. Dort ist auch nicht alles erlaubt, dort wird auch etwas kaputt gemacht. (Abg. Schwarzenberger: Da gibt es keine Verletzten! Die werfen nicht mit Steinen!) Ich sage Ihnen: Diese Menschen demonstrieren zu Recht. Ich stehe zu diesem Demonstrationsrecht. Aber dass Sie alle  – ich sage alle  – Demonstranten, die in Salzburg demonstriert haben, zu kriminalisieren versuchen, das lehnen wir entschieden ab! (Beifall bei der SPÖ.)

So wie die Leute im Mühlviertel gegen Temelin demonstrieren, weil sie Sorge um die Gesundheit, um die Umwelt haben, so demonstrieren viele Menschen in Salzburg, weil sie Sorge wegen der Gefahren der globalisierten Welt haben. Und auch das ist legitim.

Ich bin dankbar, dass Sie mir durch diese Anfrage die Gelegenheit geben, einige Probleme anzusprechen, die sich durch die unregulierten Finanzmärkte und die Wirtschaftsräume für die Menschen ergeben.

Laut Weltbankbericht 2000 nimmt die Armut seit den neunziger Jahren zu, gleichzeitig werden die Reichen reicher. Das Vermögen der drei reichsten Milliardäre ist größer als das Bruttoinlandsprodukt von 48 der ärmsten Länder.

Meine Damen und Herren! Ich meine, auch das ist strukturelle Gewalt, wenn in vielen Ländern der Dritten Welt täglich Kinder verhungern. Ich bin dankbar – auch der Arbeiterkammer Salzburg, auch dem Herrn Bürgermeister –, dass sie die Gelegenheit geboten haben, dass es zum ersten Mal möglich war, dass Vertreter von "ATTAC" mit Vertretern des Weltwirtschaftsforums tatsächlich diskutiert haben, und dass es möglich war, diese Sorgen dort vorzubringen. Ich denke, was wir natürlich brauchen und was berechtigt ist, ist, dass wir in einer globalisierten Welt für gerechtere und fairere Bedingungen für diese Weltwirtschaft eintreten.

Wir brauchen eine bessere Kontrolle der Finanzmärkte, wir brauchen eine nachhaltige Entwicklung für die Länder des Südens, wir brauchen die Entschuldung – da gibt es heute noch eine Debatte dazu –, und all das wollen auch wir Sozialdemokraten. Ich bedauere noch einmal, dass es bei diesen Demonstrationen, die anlässlich dieser großen Konferenzen stattfinden, immer wieder zu Ausschreitungen kommt, dass das offensichtlich ein kleiner Kern von Demonstranten nützt, um seine Gewaltbereitschaft auszuleben. Ich bedauere das deshalb, weil es nicht im Interesse der Menschen ist, für die diese Demonstrierer eintreten, wie sie sagen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

17.12

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kiss. Die Uhr ist wunschgemäß auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte. (Abg. Dr. Cap: Drei Minuten!)

17.12

Abgeordneter Paul Kiss (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wann, wenn nicht heute, und wo, wenn nicht im Parlament, sollte über das, was am Wochenende Salzburg erlebt hat, geredet werden? – Ich verstehe die Welt nicht mehr, wenn meine Vorrednerin meinte, nirgendwo, wo es diese großen Krawalle gegeben hat, wurde im Nachhinein auf parlamentarischer Ebene diskutiert. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie wissen nicht, wovon Sie reden, Frau Kollegin! Glauben Sie mir das! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ihr triefendes Mitleid gegenüber jenen Demonstranten, die wirklich friedlich demonstrieren, verstehe ich schon; nur auf die Fragen, die meine Vorredner seitens der ÖVP oder der FPÖ gestellt haben, haben Sie mit keinem einzigen Wort geantwortet! Frau Kollegin Jäger! Was sagen Sie denn zu den jungen Sozialisten, von denen beispielsweise im Kern dieser Demonstration mindestens hundert, wie wir heute bereits vom Herrn Innenminister gehört haben, mittendrin


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gewesen sind? (Abg. Haigermoser: Genau!) Warum antworten Sie nicht auf die ganz einfache Frage, warum junge Sozialisten in Österreich, in Wien, in Niederösterreich, im Burgenland, auf ihrer Internetseite mit DDR-Kampfliedern Erprobtes aus der Vergangenheit präsentieren? Warum antworten Sie darauf nicht? (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir wollen nicht generalisieren, und wir tun das auch nicht. (Abg. Dietachmayr: Nein! Überhaupt nicht!) Wir differenzieren, und weil wir differenzieren, sagen wir, der harte Kern ist klar auszumachen. (Abg. Gradwohl: So eine eigenartige Differenzierung!) Dieser harte Kern, der krawallisiert, der gewalttätig ist, der aus der Szene der Anarchie kommt, kommt eindeutig aus dem Lager der Grünen und der Roten. Das ist es, und diese Fakten sind hier auf den Tisch zu legen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wenn ich als voraussichtlich letzter ÖVP-Redner resümiere, bleibt mir bei meinem Urteil dreierlei an Eindrücken aus dieser Diskussion:

Erstens: Ich habe kein Wort der echten, ehrlich empfundenen Distanzierung jener Personen gehört, die für die Grünen und für die SPÖ in diesem Haus politische Verantwortung tragen. Es ist für die Grünen Alexander Van der Bellen, es ist für die SPÖ Alfred Gusenbauer, stellvertretend in der Person des Klubobmannes Josef Cap. (Abg. Gradwohl: Dann hast du nicht zugehört, Paul!) Ich habe kein Wort der Distanzierung gegen Gewalt, kein Wort der Distanzierung gegen die Anarchos, kein Wort des Mitgefühls für jene Kolleginnen und Kollegen (Abg. Dietachmayr: Hast du Parnigoni nicht zugehört?), die im wahrsten Sinne des Wortes in Salzburg ihren Kopf hingehalten haben, gehört. Das verurteilen wir, das ist schändlich! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Huber. )

Zweitens: Wie fühlt sich ein Alexander Van der Bellen – das frage ich mich am Ende dieser Diskussion –, wenn er sich diese Diskussion anhört, wenn er darüber reflektiert – das kann er ja tun, ich weiß, dass er sich schrecklich fühlt, er muss sich ja schrecklich fühlen – und dann dennoch nicht Manns genug ist, namens seiner Partei rauszugehen und zu sagen: Wir lehnen das, was in Salzburg von Seiten meiner Freunde passiert ist, entschieden ab!? – Das hat er nicht getan, diesen Mumm besitzt er nicht, auch wenn er sich schrecklich fühlt! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Dasselbe geschieht natürlich auf der SPÖ-Seite. (Abg. Mag. Gaßner: Na klar!) Na selbstverständlich! (Abg. Dietachmayr: Na selbstverständlich!) Kein Wort des Bedauerns durch einen Josef Cap, wenn schon Alfred Gusenbauer nicht da ist (Abg. Schwarzenberger: Der demonstriert selbst!), kein Wort des Mitleids mit jenen, die den Kopf hinhalten und vor allem – und das ist das Wesentliche – kein Wort einer Kuntzl, einer Jäger oder eines Parnigoni, kein einziges Wort auf die Jungsozialisten gemünzt, die mit DDR-Kampfliedern die gute alte Kumpanei mit den Kommunisten wieder aufleben lassen! Jene SPÖ vom Jahr 2001, die offensichtlich die Eisenstädter Erklärung und die Distanzierung von der kommunistischen Gewalt schon lange vergessen hat – das ist die SPÖ, Trademark 2001! Na gute Nacht, Genossen, kann ich da nur sagen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Als Letztes mein Resümee, das Resümee der ÖVP in einem Zitat aus der "Kronen Zeitung", geschrieben von Claus Pándi über eine "Österreichische Meisterleistung" – ich zitiere –:

"Wie schon bei den Politiker-Treffen in Quebec, Davos oder zuletzt in Göteborg waren Chaoten aus aller Welt angereist, um sich in ebenso sinnloser wie terroristischer Zerstörungswut auszutoben.

Aber Innenminister Ernst Strasser und seine Beamten hatten die Lehren aus den Straßenschlachten im Ausland gezogen – und so scheiterte diese bösartige Anarcho-Partie an der ,österreichischen Lösung‘: ein gigantisches Polizeiaufgebot, das zwar martialisch auftrat, aber sehr umsichtig einschritt."


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Ein Dankeschön an Sie, Herr Bundesminister, an Ihre Kolleginnen und Kollegen der Exekutive! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Maier: Bitte weiterlesen! – Weitere Rufe bei der SPÖ: Weiterlesen! Weiterlesen!)

Wie sagen es doch die Jungsozialisten in guter seliger Kumpanei mit den Kommunisten? – Das sei Ihnen zum Abschluss in Ihr Stammbuch, Herr Klubobmann Cap, und den Kolleginnen, Genossinnen und Genossen geschrieben (Abg. Huber: Stammbücher haben wir schon lange nicht mehr! Die habt vielleicht ihr! – Abg. Mag. Gaßner: In mein Stammbuch schreibst du nichts!): Wir reichen euch die Hände, Genossen, all zum Bund; des Kampfes sei kein Ende, eh nicht im weiten Rund ein jeder Feind am Boden liegt. – Das ist SPÖ 2001. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.17

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Egghart. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

17.18

Abgeordneter Robert Egghart (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Gestatten Sie mir als Erstes einmal, Ihren Beamten Dank zu sagen, die einen wirklich hervorragenden Einsatz geleistet haben, und vor allem lassen Sie mich dem Beamten Höller in seinem Krankenbett meine Genesungswünsche aussprechen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines ist uns wohl allen und allen Parteien dieses Hauses klar, nämlich wie wichtig das Demonstrationsrecht für die Demokratie ist. Nur Artikel 12 des Grundgesetzes sagt uns ganz klar und deutlich, das Wichtigste ist, dass diese Demonstration friedlich ist. Nur eine Demonstration, die friedlich ist, hat die Voraussetzungen für eine Demonstration. Alles andere, was nicht friedlich ist, ist hier nicht angeführt. Wenn ich mir dann die Waffen und die kaputten Helme anschaue, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass es irgendeine Entschuldigung in diese Richtung geben kann.

Mir hat die Rede der Frau Kollegin Jäger von der Sozialistischen Partei sehr gut gefallen, die zumindest klargelegt hat, dass sie sich von der Gewalt distanziert hat (Abg. Gradwohl  – in Richtung des Abg. Kiss –: Pauli! Hör jetzt zu!), und sie hat versucht, von den friedlichen Demonstrationen auch dort ganz klar und deutlich zu sagen, was sie meint. Enttäuschend für mich war vor allem, dass es keine Distanzierungen von der Spitze der SPÖ zu den Übergriffen, die die SJ gemacht hat, gegeben hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kann nicht so sein, dass man sagt, wie es Frau Kollegin Kuntzl getan hat, die SJ-Teilnahme sei kein Problem, wenn ich auf der anderen Seite im Internet lese, dass es eine spontane Besetzung eines McDonald’s-Lokals mit 80 Leuten gegeben hat. Ich weiß wirklich nicht, was das mit Friedlichkeit zu tun hat. Man muss beachten, mit welcher Ausrüstung man hingegangen ist, auch passiv, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! Im Internet kann man lesen, dass sich um 16 Uhr ein geschlossener Demonstrationszug in Bewegung setzte. Den gepolsterten ersten Reihen gelang es, eine erste Polizeiabsperrung zu durchbrechen. Das heißt, man ist im vollen Bewusstsein, Übergriffe zu tätigen, aufgetreten, und es kann wirklich nicht sein, dass man diese Dinge unterstützt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe Herrn Bundesminister a. D. Edlinger eigentlich immer als Demokraten kennen gelernt, zwar nicht als guten Finanzminister, doch eines muss ich schon sagen: Wenn er mit einer Nonchalance das, was Kollege Kukacka aufgezeigt hat, nämlich die Problematik des Textes eines Liedes, das eine Verherrlichung Stalins darstellt, als harmlos vom Tisch wischt, dann ist das aus meiner Sicht wirklich nicht zu akzeptieren. Ich glaube auch, dass es notwendig sein wird, einem Vermummungsverbot näher zu treten, zumindest in eine Diskussion darüber einzutreten. Damit wäre dafür gesorgt, dass Gewalttäter keinen Freibrief haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass vor allem die Einsatzleitung Großes geleistet hat und dass wir aufgefordert sind – ich fordere hier vor allem die SPÖ als staats


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tragende Partei auf –, wirklich alles zu machen, damit es in Zukunft zu keinen Übergriffen von von Ihnen zu verantwortenden Gruppen, Jugendgruppen kommt.

Zu den Grünen möchte ich noch eines sagen: Wenn man betrachtet, wie Sie mit dem ernsten Thema der Sicherheit umgehen, wie Frau Haidlmayr oder Herr Abgeordneter Kogler dieses Problem lächerlich machten, dann muss ich sagen: Da fehlt mir ganz einfach jedes Verständnis.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Hoffnung, dass es uns gelingt, auch in Zukunft kein Blut auf der Straße zu vergießen, wünsche ich, dass wir alle in diesem Haus an einem Strang ziehen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Gradwohl zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, bitte beginnen Sie mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung und stellen Sie dieser den berichtigten Sachverhalt gegenüber.

17.22

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mein Vorredner, Herr Abgeordneter Egghart, hat hier unrichtigerweise behauptet, dass es im Rahmen der Demonstration in Salzburg durch Mitglieder der Sozialistischen Jugend zu gewalttätigen Übergriffen gekommen wäre.

Ich berichtige diese unrichtige Behauptung tatsächlich, dass allen Medienberichten, aber auch den Berichten der Sicherheitsexekutive zu entnehmen ist, dass sich rund 120 Manifestanten der Sozialistischen Jugend an diesen Demonstrationen beteiligt haben, aber diese (Abg. Haigermoser: Nur zum Leberkäse-Essen sind sie nach Salzburg gekommen!)  – leider Gottes nicht nur bei dir, Herr Gurkerlverkäufer – an den gewalttätigen Ausschreitungen bei dieser Demonstration, die leider Gottes stattgefunden haben, nicht mehr teilnehmen konnten, weil sie zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr dort waren. Also behaupten Sie nicht Dinge, die nicht stattgefunden haben! (Beifall bei der SPÖ.)

17.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prähauser. Ihre Uhr ist wunschgemäß, Herr Abgeordneter, auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte. (Abg. Dr. Khol: Das war ja eine tatsächliche Bestätigung! – Abg. Gradwohl: Auch Sie können nicht mehr zuhören! – Abg. Dr. Khol: Die Sozialistische Jugend hat mitdemonstriert! 120 Akten! Tatsächliche Bestätigung!)

17.24

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Innenminister! Hohes Haus! Kollege Kiss hat aus einem Kommentar der "Kronen Zeitung" zitiert. Wir haben heute seitens der Regierungskoalition schon mehrmals den Hinweis bekommen, man sollte, wenn man diskutiert, ehrlich miteinander diskutieren, und das gilt natürlich auch für die Regierung, auch für Herrn Kiss.

Er hat nämlich mit seiner Zitierung aufgehört, als es ihm gerade gepasst hat, und nicht fertig zitiert. Das darf ich jetzt für ihn durchführen. Das Zitat geht weiter:

"Dazu die Königsidee mit dem Sonderzug für Demonstranten, die – nebenbei bemerkt – überwiegend recht friedlich protestierten.

Österreich hat sich damit einmal mehr als erstklassiges Konferenzland bewiesen. Und den heimischen Polizisten und Gendarmen gebührt dafür ein herzliches Dankeschön!" (Beifall bei der SPÖ.)

Das Ganze ist unterstrichen durch ein Bild mit folgendem Text: "Vermittelte erfolgreich: Salzburgs Bürgermeister ... verhandelte mit Demonstranten". (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kiss. )


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Meine Damen und Herren! Als Salzburger bin ich besonders stolz, solch einen Bürgermeister zu haben, der Courage und Mut aufbringt, Eskalationen durch seinen persönlichen Einsatz zu verhindern, und der nicht als Zaungast über das Fernsehen oder sonst wo kommentierend eingreift. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schwarzenberger: Der kennt ja die Hälfte der Demonstranten persönlich!)

Der Herr Innenminister hat heute auch aus einer ORF-Sendung zitiert, die ihm nicht ganz gefallen hat. Ich darf dem Herrn Innenminister eine weitere Meldung des ORF Salzburg übermitteln und auch zur Kenntnis bringen. Sie wird ihm sicher besser gefallen. Ich glaube, man sollte alles miteinander diskutieren und nicht Einzelheiten herausreißen. Dann ist es auch besser und angenehmer, miteinander auf einer emotionsloseren Ebene zu diskutieren. Es sollte eigentlich unsere Aufgabe sein, denn wir geben hier ein Zeugnis für ganz Österreich ab.

Ich darf aber trotzdem jetzt zitieren, und zwar von einem gewissen Chefredakteur Kutil, der nicht der SPÖ, nicht den Grünen, sondern der ÖVP angehört, wie wir wissen.

"Polizei-Aufgebot war in Ordnung. Außerdem hat erstmals ein Streitgespräch zwischen Vertretern des Weltwirtschaftsforums und Globalisierungskritikern stattgefunden." – Meine Damen und Herren! Das war die einzige Schuld, die die Arbeiterkammer auf sich geladen hat, nämlich vermittelnde Gespräche einzuleiten. Das hätte die Regierung auch tun können. Auf die Idee ist sie nicht gekommen.

Dafür aber angeprangert zu werden, mit Randalierern, mit Protestierenden gemeinsame Sache zu machen, hat sie sich nicht verdient. Ich bitte auch hier, wenn man schon von Entschuldigungen spricht, einzusehen, dass man mit der Beschuldigung über das Ziel hinausgeschossen hat. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Kukacka. ) – Weiter im Zitat des Herrn Kutil, Herr Kukacka, dass auch Sie das hören:

"Ein Riesen-Polizeiaufgebot hat den Stadtkern zur Festung gemacht" – passt für Salzburg gut – "und aufkeimende Gewalt im Ansatz erstickt. Das ist gut so. Freilich auch beklemmend, wenn solche Tagungen nur mit Zig-Millionen-Aufwand gesichert werden können. Nur: all jene, die jetzt vielleicht versucht sein könnten, den Aufwand als übertrieben anzuprangern, hätten im Fall von Verwüstungen noch viel lauter protestiert wegen mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen. Alle Versuche, jetzt" – das ist jetzt ganz wichtig für uns alle – "politisches Kleingeld einzusammeln, sollten daher unterbleiben." – Das schrieb ein ÖVP-Journalist des ORF, der an sich sehr viel Sympathie für die Exekutive aufgebracht hat, die ihr auch gebührt. Auch hier sei extra noch der Dank den Beamten ausgesprochen, die sich in einer besonderen Weise eingesetzt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir Sozialdemokraten haben niemals ein Hehl daraus gemacht, dass wir jegliche Art von Gewalt ablehnen – ob von links, aber auch von rechts. Das darf in der Diskussion für uns keinen Platz haben.

Meine Damen und Herren! Wenn man dann aber auch das Verhältnis der ÖVP oder der FPÖ zu manchen Demonstrationen analysiert, dann habe ich einfach das Gefühl, dass man ein gestörtes Verhältnis zu Demonstrationen hat. Die Sorge um die Globalisierung ist mindestens genauso hoch einzuschätzen wie die Sorge der Frächter ob einer eventuell auf sie einbrechenden Maut, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Darin, dass demonstriert wird, wenn ein Landeshauptmann zu Recht abgesetzt wird, weil er die Beschäftigungspolitik des Drittes Reiches lobt, hat man auch keine Probleme gesehen – bis auf die Freiheitliche Partei, die vergessen hat, dass sie jemals zu Demonstrationen aufgerufen hat. (Abg. Achatz: Das war eine friedliche Demonstration! Keine verletzten Polizisten!)

Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Mich würde auch interessieren, ob es in den vergangenen zwei Jahren irgendwelche Ausschreitungen in Fußballstadien gegeben hat, bei denen die Anzahl der verletzten Beamten und Aufsichtspersonen ebenso hoch oder sogar höher war oder es sogar Tote zu beklagen gab.


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Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich noch einmal beim Herrn Bürgermeister von Salzburg für sein engagiertes Auftreten. Ich bedanke mich bei der AK für die Vermittlungsgespräche, und ich hoffe, dass wir in Zukunft durch die Zusammenarbeit im Parlament gemeinsam verhindern können, dass solche Krawalle solche Großveranstaltungen begleiten. (Beifall bei der SPÖ.)

17.29

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Schwarzenberger zu Wort gemeldet, und er kennt den § 58 Abs. 2 GOG sicherlich ganz genau. (Abg. Dr. Khol: Auswendig!)

17.29

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Prähauser hat hier erklärt, der Chefredakteur vom ORF Salzburg, Kutil, sei kein grünes Mitglied, kein Mitglied der Sozialistischen Partei, sondern er sei ein ÖVP-Mitglied. (Abg. Schwemlein: Ein ÖVP-nahes!)

Ich berichtige hier: Kutil ist kein Mitglied der Österreichischen Volkspartei. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schwemlein: ÖVP-nahe! ÖVP-nahe!)

17.29

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 2396/AB

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zu der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Inneres mit der Ordnungszahl 2396/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Gradwohl als Unterzeichner des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

17.30

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zu der jetzt zur Debatte stehenden Anfragebeantwortung führte eine Anfrage vom Mai des heurigen Jahres mit dem Titel:

"Anfrage 2 zur Verschlechterung der Infrastruktur im ländlichen Raum durch die so genannte Verwaltungsreform der Bundesregierung".

In der Präambel wird eine Reihe von so genannten Reformmaßnahmen der Regierung (Abg. Großruck: Herr Minister Einem hat in ... Posten geschlossen!), welche zum damaligen Zeitpunkt, Herr Kollege Großruck, bekannt waren, angeführt. Aber vor dem Hintergrund der gestrigen, der heutigen und auch der eben abgeführten Diskussionen, Kollege Großruck, vor dem Hintergrund der morgen zur Diskussion stehenden Tagesordnungspunkte und gesetzlichen Maßnahmen dieser Regierungsmehrheit (Abg. Großruck: Die Hüter des ländlichen Raumes sind wir!), vor dem Hintergrund von Aussagen von Regierungsmitgliedern beider Fraktionen zur so genannten Verwaltungsreform (Abg. Großruck: Einem! 18 Gendarmerieposten in Oberösterreich geschlossen!) und vor dem Hintergrund dessen, wie dieser so genannte Dialog zur Ver


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waltungsreform abgeführt wurde, aber auch vor dem Hintergrund von Entschließungsanträgen der beiden Regierungsfraktionen, wie beispielsweise der gestern besprochene, in dem die Regierung von Ihnen beauftragt wird, entsprechende Rahmenbedingungen zu überprüfen und auch zu schaffen, damit kommunale beziehungsweise gemeinwirtschaftliche Gesellschaften privatisiert werden können – vor diesem Hintergrund, vor dem wir heute, da wir die Anfragebeantwortung in Händen haben, stehen, geht es sogar noch entschieden weiter als im Mai des heurigen Jahres.

Nicht nur, dass die Menschen in den ländlichen Regionen, zwischen den Städten, schon durch die hohe Inflationsrate, durch die Ambulanzgebühren, durch Selbstbehalte, durch hohe Vignettenpreise, durch hohe Treibstoffpreise, durch das Einstellen der Bahnhofsoffensive, durch das Einstellen von Unterstützungen des Personennahverkehrs und so weiter – es gäbe noch vielfältigste Möglichkeiten, die ich hier aufzählen könnte, nur reicht meine Redezeit nicht aus – belastet werden, kommt nun auch noch diese Verwaltungsreform!

All diese Belastungen werden von den Regierungsparteien natürlich regelmäßig unter das Motto "Bürgernähe, Bürgerservice" gestellt, denn Bundeskanzler Schüssel und Vizekanzlerin Riess-Passer sind anscheinend der Meinung: Ohne Bus und Bahn kommt man viel schneller an! – nämlich bei der zukünftig einzigen Anlaufstelle, die in der öffentlichen Verwaltung vorhanden sein wird, den Bezirksverwaltungsbehörden!

Warum Bezirksverwaltungsbehörden? – Sie schütteln den Kopf, Herr Kollege Hornek! Sie waren beim Reformdialog nicht dabei. Bei diesem Reformdialog wurde präsentiert, dass in Zukunft im Rahmen der Verwaltungsreform die Bezirksverwaltungsbehörden gestärkt werden und als Einlaufstelle und einzige bürgernahe Verwaltungsabteilung erhalten bleiben sollen. – Hervorragend!

Ich sage noch einmal: Die Einstellung der Unterstützungen für den Personennahverkehr, die Einstellung der Bahn- und Straßenprojekte, die Einstellungen und Veränderungen im Fahrplan führen dazu (Abg. Hornek: Wer hat denn die Schulden der Eisenbahn gemacht?), dass die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger, die Ihnen so sehr am Herzen liegen, bis zur Bezirksverwaltungsbehörde unter Umständen 60, 70 oder vielleicht sogar mehr Kilometer zurücklegen müssen, es aber keinen Bus und keine Bahnverbindung mehr dorthin gibt. Das ist Bürgernähe der Marke "Schwarz-blau"!

Und warum will das die Bundesregierung im Rahmen der Verwaltungsreform? Auch das haben sowohl der Bundeskanzler und die Vizekanzlerin als auch der Kärntner Landeshauptmann ... (Zwischenruf des Abg. Hornek )  – Sie waren nicht beim Reformdialog! Daher sage ich es Ihnen ja, denn Sie werden wahrscheinlich von Ihrer Fraktion zu wenig informiert.

Warum will man denn das machen? – Es soll in Zukunft, Herr Kollege, Herr Bürgermeister, die stärkere Bezirksverwaltungsbehörde für das Bauwesen, für das Meldewesen, Passwesen, Fundwesen, für die Raumordnung und noch ein paar andere Kleinigkeiten zuständig sein.

Und Sie, Herr Bürgermeister, leisten dem noch Vorschub? Ich verstehe Sie nicht! (Abg. Hornek: Ich verstehe Sie auch nicht, weil Sie es nicht verstanden haben!) Aber ich freue mich darauf, wie Sie Ihren Bürgern zukünftig gegenübertreten werden. Gleichzeitig, Herr Bürgermeister (Heiterkeit des Abg. Großruck – und dem zweiten Bürgermeister wird das Lachen in Bälde vergehen, weil er ja bei der ganzen Geschichte mitstimmen wird (Abg. Faul: Die verstehen es nicht!)  –, gleichzeitig wird bei den Gemeinden – auch in Ihrer Gemeinde, Herr Kollege Großruck – der Würgegriff angelegt.

Die Finanzausgleichsverhandlungen sind zu Ungunsten der Gemeinden ausgegangen, denn das Nulldefizit auf Bundesebene wird von den Ländern beziehungsweise Gemeinden erbracht. Diese haben ihre Einnahmen zu erhöhen. Es wird in Zukunft den Gemeinden die Selbstverwaltung weggenommen werden. Das Einzige, das ihnen übrig bleiben wird, wird vielleicht die Verwaltung des eigenen Büros im vorhandenen Rathaus sein, mehr werden sie nicht mehr verwalten können, denn das nennt man ja Verwaltungsreform. (Abg. Hornek: Ahnungslos und lächerlich!)


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Und was passiert dadurch den Bürgerinnen und Bürgern? – Unter dem Titel "bürgernahe", "Bürgerservice" wird den Bürgerinnen und Bürgern der rasche, der einfache Weg zur Verwaltung einfach abgesperrt. Dort, wo, wie Sie als Bürgermeister wissen, Herr Kollege, für die Bürgerinnen und Bürger verständnisvoll und nach Möglichkeit rasch, schnell und wirklich mit Verständnis und Fingerspitzengefühl entschieden wurde, dort wird man nicht mehr entscheiden können, weil: Ohne Bus und Bahn kommt man ja viel schneller bei der Bezirksverwaltungsbehörde an, Herr Kollege! (Abg. Hornek: Ahnungslos und lächerlich!)

Damit ist es aber noch nicht genug. Und davon werden auch Sie betroffen sein, Sie und Ihre Bürgerinnen und Bürger. In einem Artikel des "Standard" vom 28. Juni mit dem Titel "Wasserwirtschaft muss zerschlagen werden" heißt es wörtlich – ich zitiere –:

"Österreichs kleinstrukturierte Wasserwirtschaft soll zerschlagen, in große Einheiten aufgeteilt und in der Folge weitgehend privatisiert werden. Das ist die Kernaussage des Endberichts einer von Landwirtschafts- und Umweltminister Wilhelm Molterer in Auftrag gegebenen, noch unter Verschluss gehaltenen Studie der weltgrößten Beratungsfirma PriceWaterhouseCoopers." – Ende des Zitats.

Was heißt denn das? – Das heißt, dass bereits Vorbereitungen getroffen werden für die Zeit, wenn den Gemeinden die Luft ausgeht und sie sich finanziell nicht mehr bewegen können! (Abg. Hornek: Das ist nur bei sozialistischen Bürgermeistern so! Bei mir nicht!) Um die wichtigsten Maßnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten und etwas für diese tun zu können, wird nichts anderes übrig bleiben, als die Wirtschaftsbetriebe – siehe gestriger Entschließungsantrag –, als die Wasserver- und Abwasserentsorgung zu verkaufen, zu privatisieren, aber nicht an irgendjemanden in der Gemeinde, Herr Kollege – nein! (Abg. Hornek: Genossenschaft!) Die Vorbereitungen gehen so weit, dass sich bereits internationale Konzerne dafür interessieren.

Und dann, Herr Bürgermeister, frage ich mich: Wo ist der demokratische Einfluss der Bürger? Er kann dann vielleicht nach Paris, nach Stuttgart oder Rom fahren, wenn die Wasserqualität nicht stimmt, denn bei Ihnen vorzusprechen wird nichts mehr helfen. Sie werden keine Eingriffsmöglichkeit mehr haben! (Abg. Hornek: ... ahnungslos!)

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine Art und Weise des Umgangs mit dieser österreichischen Republik, die wir nicht goutieren können und gegen die wir auftreten werden.

Gleichzeitig wollen Sie dieses geschickte Netzwerk, das Sie begonnen haben aufzubauen, was mit dieser Geheimstudie noch untermauert wird, vervollständigen und den Bürgerinnen und Bürgern in Wirklichkeit die Daumenschrauben anlegen.

Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, behaupte ich – und das ist in allen Unterlagen und Vorschlägen für die morgigen Beschlussfassungen nachzulesen –: Diese Regierung regiert nicht neu! Das ist nicht neues Regieren! Diese Regierung macht keine Reformen, denn Reformen erneuern etwas. Sie sind bereits zwei Schritte in Richtung Mittelalter unterwegs!

Wir fordern vom Landwirtschaftsminister die sofortige Herausgabe dieser Geheimstudie (Abg. Großruck: Dann ist es ja keine Geheimstudie mehr!), denn was von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanziert wird, das muss auch den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sowie den Entscheidungsträgern zur Beurteilung vorgelegt werden, damit die Menschen wissen, was auf sie zukommt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Daher fordern wir: Wenn Sie von Dialog reden, dann halten Sie wirklich einen Dialog ein! Ihre Definition von Dialog ist: Nur Ihre Meinung zählt, Meinungen anderer werden nicht angehört! Laut Duden ist das kein Dialog! Wenn Sie von Reformen reden, dann machen Sie nicht Rückschritte ins Mittelalter, sondern Fortschritte in die Zukunft, und zwar für die Menschen dieses Landes – und nicht für Ihre Ideologie!


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Halten Sie die Bürgerinnen und Bürger nicht für dumm! (Abg. Hornek: Herr Kollege ...!) Sie haben Sie durchschaut, Herr Kollege Bürgermeister! Und sie werden Ihnen die Rechnung präsentieren, spätestens am nächsten Wahltag! (Beifall bei der SPÖ.)

17.40

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister für Inneres Dr. Strasser. – Bitte.

17.40

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin hier zu einer Anfragebesprechung betreffend Verschlechterung der Infrastruktur im ländlichen Raum durch die so genannte Verwaltungsreform der Bundesregierung, betreffend Gendarmerieposten eingeladen. Es tut mir außerordentlich Leid, dass von meiner Kompetenz und meinem Aufgabengebiet her die Fragen der Busse, der Bahn, der Post, des Bauwesens, des Fundamtes und der Wasserwirtschaft nicht in mein Ressort fallen und ich daher nicht wirklich kompetent von Seiten der Regierung dazu Stellung nehmen kann. (Abg. Mag. Gaßner: Das Fundamt nicht, aber das Meldeamt!) Ich bitte, das zu entschuldigen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Gerne aber nehme ich die Gelegenheit wahr, die notwendige und überfällige Neustrukturierung des österreichischen Sicherheitsapparates hier vor diesem Hohen Haus ein weiteres Mal in gebotener Kürze darzulegen. Ich möchte das in vier Punkte kleiden und dann begründen.

Zum Ersten, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir sparen in der Verwaltung, damit wir in die Sicherheit vor Ort investieren können. Das ist ein Umkehren dessen, was in den letzten 15, 20, 30 Jahren in unserem Haus in einem großen Ausmaß passiert ist.

Zum Zweiten haben diese Bemühungen dazu geführt – und ich danke insbesondere den führenden Beamten des Hauses herzlich dafür, dass das auch möglich geworden ist –, dass wir im Jahre 2000 und im Jahre 2001 so viele Beamte, sowohl in der Gendarmerie als auch in der Polizei, im Außendienst haben konnten, wie das in den letzten acht Jahren nicht möglich war. Es waren noch nie so viele Sicherheitsbeamte in Österreich auf den Straßen, auf den Wegen, zur Sicherheit der Bevölkerung direkt da wie in den letzten beiden Jahren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Aber unsere Ansprüche sind damit noch nicht befriedigt. Daher habe ich eine zugegeben sehr harte Vorgabe für die Weiterentwicklung unserer Organisation gegeben, und diese Vorgabe heißt, dass so wie alle anderen Ressorts dieser Bundesregierung selbstverständlich auch wir im Bundesministerium für Inneres das Ziel einer Nichtweitereinstellung von Personal in Höhe von 3 Prozent bis zum Ende dieser Legislaturperiode erreichen.

Damit wir das schaffen können, aber auch die Priorität für den Außendienst, die Priorität für die Sicherheit vor Ort weiter garantieren können, habe ich eine sehr harte Vorgabe gegeben, die bedeutet: Im Bereich der Gendarmerie werden wir 20 oder mehr Prozent unseres Personals in der Zentralstelle in Wien einsparen, in den Landesgendarmeriekommandos 17 Prozent, aber auf den Gendarmerieposten vor Ort werden wir unser gesamtes Personal für die Bevölkerung erhalten können. Das ist Verwaltungsreform, wie wir sie betreiben! (Beifall bei der ÖVP.)

Vierter und letzter Punkt: Ich habe heute den Zwischenbericht der drei Arbeitskreise für die Reform der Bundespolizeidirektion Wien bekommen und unsere Mitarbeiter sehr ermutigt, dieses Reformwerk zügig voranzutreiben. Am Ende dieser Reform wird – auch das ist eine Vorgabe – stehen, dass mehr als 100 Polizistinnen und Polizisten, die bis jetzt Verwaltungsarbeit leisten, in Zukunft auf den Wiener Straßen für die Sicherheit unserer Bürger sorgen werden. Das bedeutet Verwaltungsreform, wie wir das im Innenministerium verstehen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dolinschek. )

Sie, insbesondere die Mitglieder des Innenausschusses, wissen, dass ich ein gutes Verhältnis zu diesen pflege, auch als ehemaliger Parlamentarier, und dass mir die Meinung der Mitglieder des Innenausschusses, vor allem jene des Vorsitzenden des Innenausschusses, wert und


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wichtig ist. Ich habe nachgesehen und in einer Nationalratssitzung vom 19. März 1991 folgende Aussagen des verehrten Herrn Nationalratsabgeordneten Leikam gefunden, die sehr gut auf unsere heutige Situation passen – ich zitiere –:

Zum "Dienststellenstrukturkonzept bei der Bundesgendarmerie": Dieses "neue Konzept" soll unter anderem "eine Effizienzsteigerung auf Bezirksebene" bringen.

Und weiters: "Es sollen damit die Kriminalitätsbekämpfung und die Verkehrsüberwachung verbessert sowie ... eine Verminderung des Verwaltungsaufwandes erreicht werden. ... Eine Verbesserung der Einsatzbereitschaft in Ereignisfällen, aber auch eine Gewährleistung der Eigensicherung der Beamten können dadurch erreicht werden. ... Im ländlichen Bereich ist geplant, die Größe der Überwachungsgebiete so zu gestalten, daß Bürgernähe, Orts- und Milieukenntnisse gewährleistet bleiben." – Zitatende.

Ja! Ich danke dem Herrn Vorsitzenden des Innenausschusses. Das ist unser Vorbild, daran halten wir uns. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Zweytick. )

Und ich zitiere noch einmal aus seiner Rede vom 19. März 1991 zu dieser Causa: "Das neue Konzept, das nun erstellt wird, sieht eine Effizienzsteigerung auf Bezirksebene vor." – Jawohl, diesen Vorgaben des Vorsitzenden des Innenausschusses fühlen wir uns verpflichtet! (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.46

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner zu Wort gemeldet. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Auer: Jetzt wird es natürlich schwierig!)

17.47

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Schwarzenberger: Jetzt muss er gegen den Leikam auftreten! – Abg. Auer: Jetzt muss er etwas gegen Leikam sagen!) Nein, ich muss nichts gegen Leikam sagen. Ich kann da etwas erklären. Der damalige Bundesminister hat sich hingestellt und hat diese Sparmaßnahmen, hat diese Maßnahmen zur Konsolidierung mit der Bevölkerung und mit den gewählten Vertretern der Bevölkerung diskutiert! (Rufe bei der ÖVP: Wo? Wo?) Das hat sogar dazu geführt, dass mehr Beamte auf den Straßen waren. (Abg. Zweytick: Das war vor deiner Zeit! Das kannst du nicht wissen!)

Wenn ihr den Ausführungen eures Ministers gefolgt seid, dann habt ihr gehört, dass er von 3 Prozent "Nichteinstellungen" gesprochen hat. Was heißt das? – 3 Prozent werden eingespart! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Und das ist es, was wir kritisieren, Herr Bundesminister. Der Fetisch Nulldefizit ist Ihnen mehr wert als das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung. Um das geht es, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister! Ich beziehe mich auf diese Anfrage (anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP)  – ich habe nur 5 Minuten Redezeit, daher kann ich auf Ihre Schreiereien leider oder Gott sei Dank nicht mehr eingehen. Sie sagen, es werden keine Gendarmerieposten geschlossen. In der Anfragebeantwortung schreiben Sie, Herr Bundesminister, zu den Fragen 1 und 2:

"Es ist keine Schließung eines Gendarmeriepostens vorgesehen." (Abg. Kiss: Eines ...!) "Eines" nicht, vielleicht ist es das, ja! In der Beantwortung der Frage 3 werden dann – glaube ich – 118 Posten aufgezählt, die in der Diktion, die Sie jetzt verwenden, nur "zusammengelegt" werden. (Abg. Parnigoni: Der Kiss hat es demaskiert!) Mir ist schon klar, dass Sie jetzt nicht mehr von Schließungen reden können, denn Sie haben ja vollmundig erklärt, es werde nichts geschlossen. Jetzt geht es nicht anders, jetzt "legt" man sie halt "zusammen".

Was heißt denn "Zusammenlegung"? Bleiben die Räumlichkeiten bestehen und kommen die Beamten woanders hin? Was bedeutet das? Ich würde Sie wirklich dringlich bitten, den Unterschied zwischen Schließung und Zusammenlegung zu erklären, Herr Minister. (Abg. Dr. Khol: Das ist doch jedem klar!)


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Wie sind denn diese Zusammenlegungen eigentlich zustande gekommen? – Es hat im Vorfeld Listen gegeben. Bekanntlich wurden diese Listen von den Personalvertretungen eingefordert. Man hat also die Personalvertretung, die sich für das Personal einsetzen müsste, dazu aufgefordert, zu sagen, welche Posten geschlossen werden müssen. (Abg. Kößl: Stimmt nicht!)  – Es stimmt nicht? Schauen Sie, Herr Kollege, ich habe die entsprechende Liste da.

Es wurde in den Bezirken recherchiert, dort wurden diese Schließungen beziehungsweise Zusammenlegungen diskutiert. Dann gab es eine Landesliste, und dann ging es ins Ministerium. Der Herr Minister hat sich nicht in allen Fällen daran gehalten, das muss ich sagen. (Zwischenruf des Abg. Großruck. ) Aber ich finde es schon sehr, sehr frivol, die Personalvertreter darüber zu befragen, wo sie sich quasi selber wegrationalisieren wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Und dann kam noch etwas, nämlich ein Schreiben an die zuständigen Gemeindeämter und die jeweiligen Bürgermeister, in dem diese, obwohl sie vorher nie erfahren durften, welche Kriterien zur Schließung führen, im Nachhinein aufgefordert wurden, an der Umsetzung dieser Strukturmaßnahmen mitzuwirken.

Herr Bundesminister! Die Bürgermeister und die Gemeindevertreter lassen sich im Nachhinein sicher nicht von Ihnen instrumentalisieren. Wenn wir vorher nicht wissen, wie Sie vorgehen, dann werden wir Ihnen nachher sicher nicht helfen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zweytick: Das ist ein Blödsinn! Du hast nicht verstanden, was da drinnen steht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Schließungen wurden auch in den Personalvertretungsausschüssen diskutiert – so geschehen in unserem Bezirk Perg. Da hat man sich hingesetzt und gesagt: Jetzt muss ein Posten in einer schwarzen Gemeinde geschlossen werden. Da müssen wir sofort einen roten Posten dazunominieren; Beispiel Baumgartenberg, Schwertberg im Bezirk Perg. – Was ist geschehen? Der Herr Minister hat diese Anregung aufgenommen, obwohl der Posten der Gemeinde Schwertberg einer der größten ist und dort monatlich an die 100 Überstunden geleistet werden. Der wird nun aus politischen Gründen zugesperrt!

Herr Bundesminister! Eine weitere Frage: 15 Posten werden in Oberösterreich zugesperrt, davon sieben – also fast die Hälfte – in der Grenzregion im Mühlviertel. Die Mühlviertler werden es Ihnen zu danken wissen, dass Sie ihr Sicherheitsbedürfnis an der EU-Außengrenze aber schon überhaupt nicht wahrnehmen! Es ist Ihnen völlig egal. Dort wird die Hälfte der in Oberösterreich zu schließenden Posten geschlossen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Noch eine Bemerkung – die Redezeit ist leider zu Ende –: In Unterweißenbach – und damit sind wir bei der Zerstörung der Gemeinden in den ländlichen Regionen – werden jetzt der Gendarmerieposten und das Bezirksgericht geschlossen.

Herr Bundesminister! Es gibt sicher noch einige Grauslichkeiten, damit Sie die ländlichen Regionen endgültig ausräumen können. (Beifall bei der SPÖ.)

17.52

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

17.52

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Wer Gutes bewahren will, muss zeitgerecht verändern. (Ruf bei der SPÖ: Amen!) Wir haben diese Veränderungen herbeigeführt. Wir sind ein sicheres Land, und wir wollen ein sicheres Land bleiben. (Abg. Parnigoni schickt sich zum Verlassen des Sitzungssaales an.)  – Herr Kollege Parnigoni! Warum gehen Sie jetzt hinaus? Ich würde Ihnen gerne einiges mitteilen wollen. – Darum ist es wie in jedem gesunden Betrieb, wie in jedem gesunden Unternehmen auch bei der Gendarmerie erforderlich, von Zeit zu Zeit die Strukturen dahin gehend zu überprüfen, ob sie den heutigen Anforderungen vor Ort noch entsprechen, ob diese Strukturen jene


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Sicherheit noch gewährleisten können, die von der Bevölkerung zu Recht erwartet werden kann. Im Zuge der Gendarmerieinnovation 2001 wurde von den Verantwortlichen der Gendarmerie ein Konzept für Dienststellenzusammenlegungen vorgelegt.

Geschätzte Damen und Herren! Dieses Konzept wurde als Grundlage für diese Dienststellenzusammenlegung herangezogen. Dabei wurde aber unter Einbeziehung der Personalvertretung sehr genau vor Ort geprüft. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob die Personalvertretung etwas entschieden hat oder ob sie mit einbezogen worden ist. Mit Einbeziehung der politisch Verantwortlichen vor Ort, mit Einbeziehung der geographischen Situation in dieser Region und mit Einbeziehung der infrastrukturellen Gegebenheiten wurde dieses Konzept umgesetzt.

Ich bitte aber besonders die SPÖ, nicht den Weg der Verunsicherung zu gehen und zu erklären, durch Schließungen von Dienststellen wäre die Sicherheit vor Ort nicht mehr gewährleistet. (Abg. Grabner: Das habt ihr vorher gesagt!) Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Ich werde das dann beweisen, Herr Grabner.

Solche Aussagen können nur aus Unwissenheit getätigt werden, aus falscher oder fehlender Sachkompetenz, aus Polemik und Frontal-Opposition oder – und das wäre sehr ärgerlich – als bewusste Verbreitung von Unwahrheiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Merken Sie sich eines: Eine Gendarmeriedienststelle, die nicht besetzt ist, bietet der Bevölkerung keinen Schutz und keine Sicherheit. Sicherheit wird vermittelt – der Herr Minister hat es bereits erwähnt –, wenn Beamte auf der Straße und im Streifendienst sind, also sichtbar für die Bevölkerung vor Ort ihren Dienst verrichten. Gendarmerieposten mit drei, vier oder fünf Beamten, die nicht rund um die Uhr einen Beamten im Dienst haben, bieten keine Sicherheit für die Bevölkerung. Außerdem ist hier noch Folgendes zu sagen: Wenn nur ein Beamter im Dienst ist, ist die Eigensicherheit der Beamten nicht gegeben.

Geschätzte Damen und Herren! Vergessen Sie nicht, dass gerade Ihr Ex-Innenminister Löschnak 200 Gendarmeriedienststellen geschlossen hat. Ich lese Ihnen einige Reaktionen vor, die danach gekommen sind. Ex-Minister Schlögl hat einmal gesagt:

"Herr Abgeordneter! In den letzten Jahren hat es umfangreiche Umstrukturierungsmaßnahmen gegeben, vor allem im Bereich der Bundesgendarmerie, die auch dazu geführt haben, daß eine Reihe von Gendarmerieposten zusammengelegt worden ist" – "Zusammenlegung" ist also kein Wort, das wir erfunden haben, sondern das wurde bereits vom ehemaligen Minister Schlögl verwendet –, "mit dem Ziel, daß Gendarmeriebeamte von Verwaltungstätigkeit entlastet werden und mehr Möglichkeit haben, auf der Straße tätig zu sein, mehr Möglichkeit haben, Patrouillen und ähnliches durchzuführen."

Kollege Leikam sagte einmal: "Das stimmt doch nicht. Gerade die Strukturreform hat mehr Sicherheit im ländlichen Raum gebracht! Der redet lauter Unsinn!"

Leikam sagte ein anderes Mal: "Die Entwicklung durch die Grenzöffnung war auch die Ursache dafür, daß es zu einer Reihe von Reformmaßnahmen gekommen ist, wie etwa zur Zusammenlegung von Gendarmerieposten. Darüber wurde sehr viel diskutiert, es hat auch Proteste der Bürger gegeben, die gemeint haben, daß die Sicherheit gerade in diesen Orten dann nicht mehr gegeben sei. Genau das Gegenteil ist eingetreten, weil die Exekutive bei der Zusammenlegung von Kleinposten viel besser agieren kann als bei einer Dienststelle, bei der ein, zwei oder drei Mann eingeteilt waren."

Geschätzte Damen und Herren! Betreiben Sie keine Verunsicherung! Diese Gendarmeriedienststellen-Zusammenlegung bringt mehr Sicherheit für die Bevölkerung. (Beifall bei der ÖVP.)

17.57

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Reindl. – Bitte.


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17.58

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Damen und Herren Abgeordneten der Sozialdemokraten tragen seit gestern Plaketten mit der Aufschrift "SOS". Einige dieser Plaketten liegen auch noch auf den Bänken hier im Plenarsaal. Sie sollten besser Plaketten mit der Aufschrift "SOG" tragen – "SOG" wie "Sozialisten ohne Gedächtnis".

Meine Damen und Herren vom linken Reichsdrittel! Haben Sie vergessen, dass die Sozialdemokraten in den letzten 30 Jahren den Innenminister gestellt haben? Haben Sie vergessen, dass von sozialdemokratischen Innenministern vom Jahre 1995 bis zum Jahre 2000 rund 650 Planstellen allein im Gendarmeriebereich eingespart wurden? Haben Sie vergessen, dass in den neunziger Jahren von sozialdemokratischen Innenministern österreichweit rund 190 Gendarmerieposten geschlossen wurden? Das ist ja nicht so lange her; an und für sich zu kurz, um Ihrem Gedächtnis auf die Sprünge helfen zu müssen. Hat die Schließung von Gendarmerieposten unter sozialdemokratischer Ministerschaft ein Mehr oder ein gefährliches Weniger an Sicherheit gebracht?

"Nur eine Sicherheitsexekutive, die für die Bevölkerung in erreichbarer Nähe ist, kann dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen Rechnung tragen." – So steht es unter anderem in der heutigen Begründung Ihrer Anfrage.

Ich frage Sie, meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten: Wurde dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen in unserem Land Rechnung getragen, als sozialdemokratische Innenminister Planstellen bei der Gendarmerie eingespart und Gendarmerieposten zugesperrt haben? – So gesehen ist Ihre heutige Anfrage polemisch und durchsichtig (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP), ebenso durchsichtig wie Ihre Forderung nach 1 000 zusätzlichen Planstellen für die Sicherheitsexekutive kurz nach dem Zeitpunkt, als Sie von den Wählerinnen und Wählern in unserem Land – Gott sei Dank! – abgewählt wurden. Ihr Spiel ist leicht zu durchschauen: Als Regierungspartei einsparen und zusperren, als Oppositionspartei fordern, fordern, fordern!

Haben Sie, meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten, schon vergessen, dass Sie dieser Bundesregierung und den Menschen in unserem Land einen gigantischen Schuldenberg in der Höhe von etwa 2 200 Milliarden Schilling hinterlassen haben – und das nach 30 Jahren sozialdemokratischer Finanzminister? Haben Sie vergessen, dass Sie 30 Jahre lang Tag für Tag 144 Millionen Schilling Schulden gemacht haben? Rund 680 Millionen Schilling sind täglich – täglich! – an Tilgungen und Zinsen zu bezahlen.

Diese Bundesregierung wird das Budget weiterhin konsolidieren und die Maastrichter Kriterien erfüllen. Dazu wird auch das Innenressort seinen Beitrag leisten, wenn es auch nicht immer leicht sein wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.01

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als letzter Redner dazu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Ich erteile es ihm.

18.01

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass es in der ÖVP und in der FPÖ Abgeordnete gibt, die zu einem kleinen Gedankenexperiment in der Lage sind, zum Beispiel zu folgender Vorstellung: Welche Rede zu diesem Thema würden Sie halten, befänden Sie sich morgen in Opposition?

Ich vermute, da wir das wahrscheinlich erst übermorgen oder in ein paar Monaten erleben werden (Abg. Dr. Martin Graf: Das werden Sie nie erleben!), die Reden würden ungefähr nach folgendem Schema laufen: Die SPÖ ist die alte Partei der Zentralisierung und der zentralistischen Wasserköpfe, wir von ÖVP und FPÖ haben immer die bergigen, ländlichen, bewaldeten und beseeten Räume vertreten und wollen, dass auf jedem Berg, an jedem See und in jedem Wald ein Gendarmerieposten steht. – Das muss nicht immer falsch sein, muss aber auch sicherlich nicht immer richtig sein. (Abg. Zweytick: Heuer ist ein schlechtes Pilzjahr!)


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Sicherheitspolitik ist immer eine Frage von Prioritäten. Prioritäten kann man am besten danach beurteilen, wofür Geld ausgegeben wird, wofür es viel Geld gibt und wofür zu wenig Geld da ist. Ich stelle jetzt einmal ohne jede Wertung fest, das größte Sicherheitsproblem Österreichs sind mit Sicherheit nicht die kleinen Gemeinden und die Dörfer, sondern das ist der Luftraum. Für den Luftraum sollen 30 bis 40 Milliarden Schilling ausgegeben werden. Das ist der unsicherste Raum. (Abg. Kiss: Wollen Sie unsere Gendarmen ...?)

Der zweitunsicherste Raum ist offensichtlich immer an wenigen Tagen die Stadt Salzburg. Wenn bestimmte Herren nach Salzburg kommen, müssen für deren Sicherheit innerhalb weniger Tage 109 Millionen Schilling ausgegeben werden. Ich möchte das jetzt gar nicht bewerten, sondern ersuche Sie nur, all das etwa Einwohnern einer burgenländisch-kroatischen Gemeinde, die ihren Gendarmerieposten verliert, zu erklären.

Ganz unten am Ende der Prioritätenkette sind kleine Gemeinden, sehr oft im gemischtsprachigen Gebiet – das muss man hinzufügen. Jetzt ist der Innenminister nicht der Einzige, den man fragen muss, denn das ist eine Frage, die die ganze Bundesregierung betrifft. Warum werden offensichtlich zum Teil derart falsche sicherheitspolitische Prioritäten gesetzt, dass man dann, wenn das gute Geld in Milliardenhöhe ausgegeben ist, sagen muss, na ja, wir müssen dort, wo wir zum Schluss nachdenken und zuerst sparen, jetzt einen Posten nach dem anderen und eine Planstelle nach der anderen streichen? (Abg. Zweytick: Von welchen Planstellen reden Sie?)

Wenn das Geld ausgegeben und zum Teil rausgeschmissen ist, dann tut sich der Innenminister etwas leichter vorzurechnen, dass heuer 309 Planstellen  – nicht Gendarmerieposten – bei der Gendarmerie gestrichen werden und weitere 340 Planstellenstreichungen in Vorbereitung sind. Das ist der Punkt.

Jeder von uns weiß, gäbe es klare und vernünftige und an den Interessen der Bevölkerung orientierte sicherheitspolitische Prioritäten, so wäre die Zahl der Gendarmerieposten, die zur Schließung anstünden, wesentlich geringer und dann gäbe es nicht weniger Planstellen bei der Gendarmerie oder auch bei einigen Polizeieinheiten, sondern mit Sicherheit mehr. Dann wäre unser Luftraum möglicherweise nicht ganz so geschützt, wie er es derzeit durch die Draken ist. (Abg. Öllinger: "Entsetzlich"!) Ich könnte damit leben und setze meine ganze Hoffnung in den Unterausschuss zur Erarbeitung einer sicherheitspolitischen Doktrin.

Herr Kollege Murauer! Dass Ihr Lebensmittelpunkt im Luftraum ist und der damit bedroht ist, ist ein vollkommen anderes Kapitel. Aber es ist eine kleine Minderheit der österreichischen Bevölkerung, die ihren Lebensmittelpunkt im Luftraum hat. Die meisten leben mit beiden Beinen auf dem Boden – und das ist gar nicht schlecht so. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Deswegen sage ich: Reden wir über sicherheitspolitische Prioritäten! Schauen wir, ob der Luftraum wirklich so gefährdet ist! Schauen wir, ob es nicht gescheiter ist, die Sicherheitsinteressen der einfachen Menschen gerade auch am Land zu vertreten! Und wenn die ÖVP die Interessen der Menschen auf dem Lande nicht mehr so energisch vertritt, wie das früher der Fall war: Na selbstverständlich werden wir Grüne diese Rolle übernehmen, wie wir sie in weiten Bereichen Österreichs schon übernommen haben. (Abg. Zweytick: Das wäre Chaos pur!) Die Retourkutsche kommt bei der nächsten Landwirtschaftskammerwahl – ich schwöre es Ihnen! (Beifall bei den Grünen.)

18.06

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich nehme die Verhandlung über den 5. Punkt der Tagesordnung betreffend Dienstrechts-Novelle 2001 – Universitäten wieder auf.


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75. Sitzung / Seite 168

Zu Wort gemeldet ist Frau Vizekanzler Dr. Riess-Passer. – Bitte.

18.07

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Mittelpunkt der Reformmaßnahmen im Universitätsbereich steht die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Universitäten. In diesem Kontext ist es unumgänglich, auch die dienstrechtlichen Bestimmungen an die Wettbewerbsbedingungen des europäischen Raumes, insbesondere der EU-Mitgliedstaaten, aber auch der künftigen Beitrittskandidaten für die bevorstehende Erweiterung anzupassen.

Im Zuge der Neugestaltung des Universitätslehrer-Dienstrechtes wird daher auch auf die in anderen europäischen Staaten bestehenden Regelungen Bedacht genommen. Keines dieser Systeme sieht für Assistenten ein Beförderungsverfahren in ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit vor. Insofern muss ich hier auch Kollegen Niederwieser korrigieren, der gemeint hat, internationale Vergleiche würden seine Meinung bestätigen. Mitnichten! Internationale Vergleiche bestätigen, dass ein Universitätslehrer-Dienstrecht modern, leistungsorientiert und vertraglicher Natur sein muss, damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes gesichert und ausgebaut werden kann, damit die Chancen für junge Akademiker, um eine wissenschaftliche oder künstlerische Karriere anzustreben, verbessert werden.

Der Wechsel zwischen Universität und Privatwirtschaft, die Mobilität zwischen diesen Bereichen muss gefördert werden. Es ist besonders im Bereich der universitären und außeruniversitären Forschung wichtig, dass es hier einen gegenseitigen Austausch gibt und den Universitäten innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes die Erneuerung des wissenschaftlichen Personals ermöglicht wird.

Diese Zielsetzungen sind mit dem derzeitigen Dienstrecht nicht erreichbar und vor allem würde der Zugang junger Menschen zu Universitätskarrieren zunehmend verengt und schließlich gänzlich verschlossen. Das ist das, was Herr Dr. Grünewald angesprochen hat; da muss ich ihm leider widersprechen. Tatsache ist, dass wir heute eine Situation haben, in der junge Menschen, junge Akademiker kaum die Möglichkeit beziehungsweise überhaupt nicht die Möglichkeit haben, in eine Universitätskarriere einzusteigen. Da Sie mir das nicht glauben werden, möchte ich Ihnen auch unverdächtige Zeugen zitieren, die sich mit dem bisherigen Karrieremodell an den Universitäten auseinander gesetzt haben.

Der "Standard" hat vor kurzem geschrieben: "Hat das herrschende Karrieremodell an den hohen Schulen bisher graue Mäuse bevorzugt? Manches spricht dafür. Beispielsweise: Wer sich tunlichst wenig von der universitären Futterkrippe wegbewegt und als kleiner Assistent möglichst lang vor ,seinem‘ Professor auf den Bauch gehaut hat, wurde dafür signifikant häufiger mit höheren akademischen Weihen belohnt als andere. ... In den letzten Jahren wurden zu allem Überfluss auch noch alle Assistenten pragmatisiert. Viele Fächer sind mehr oder weniger zubetoniert." – Zitatende.

Und das ist genau das Problem. Wir hatten die Situation, dass jene, die Mobilität gezeigt haben, die ins Ausland gegangen sind, oder auch Frauen, die einfach nur eine Familienpause eingelegt haben, die es gewagt haben, das zu tun, in der geschlossenen Universitätslandschaft oft nie wieder richtig Tritt fassen konnten.

Deshalb ist dieses neue Universitätslehrer-Dienstrecht mit einem vierstufigen Karrieremodell so wichtig, einem Modell, das dadurch gekennzeichnet ist, dass der Aufnahme in jede einzelne Stufe grundsätzlich eine Bewerbung oder Evaluierung voranzugehen hat und dass der direkte Einstieg in jede Stufe möglich sein soll. Es ist aber durch das System der Bewerbung und damit der Qualitätsbestätigung auch eine durchgängige Universitätskarriere möglich – entgegen manchen Behauptungen, die es in den letzten Wochen gegeben hat.

Mit All-inclusive-Entgelten soll der Funktionalität der einzelnen Arbeitsplätze im Gefüge des Universitätsbetriebes wesentlich besser entsprochen werden, als das bisher der Fall war. Die Universitäten sollen dadurch außerdem in die Lage versetzt werden, mehr Eigenverantwortung


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bei der Personalsteuerung zu entwickeln und flexibler als bisher den konkreten Personalbedarf abzudecken. Das ist auch wichtig für die Konkurrenzfähigkeit gegenüber Spitzenuniversitäten.

Herr Dr. Grünewald! Es ist polemisch, Stanford und Klagenfurt miteinander zu vergleichen, aber Tatsache ist, dass wir ja einen bestmöglichen Standard für unsere Universitäten anstreben sollen, und das heißt auch, dass wir die bestmögliche Auswahl bei den Universitätslehrern haben sollen. Es ist bei weitem nicht so, wie Sie gesagt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube auch, dass es für sich spricht, dass wir zwar in sehr langen und schwierigen Verhandlungen mit der Gewerkschaft der Universitätslehrer, aber doch einen Konsens erzielt haben. Daher verstehe ich die Haltung der SPÖ, die Haltung des Kollegen Niederwieser nicht ganz. Herr Kollege Niederwieser, Ihre Vorgabe war: Wenn ein Konsens mit der Gewerkschaft erzielt wird – und das ist legitim, dass Sie das zur Bedingung gemacht haben –, dann könnten Sie diesem Gesetz auch zustimmen. Nun: Die Gewerkschaft hat zugestimmt, und Sie haben sich sehr schwer getan – man hat das heute wieder gesehen –, irgendeine Erklärung dafür zu finden, dass Sie dieses Universitätslehrer-Dienstrecht ablehnen wollen. – Es gibt keinen Grund, denn dieses Dienstrecht hat Modellcharakter für den gesamten öffentlichen Dienst in Österreich. Ich bedanke mich auch bei der Gewerkschaft dafür, dass es möglich war, dieses Dienstrecht in Konsens zu verabschieden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die heute zur Beschlussfassung vorliegende Dienstrechts-Novelle umfasst aber auch noch einige andere wichtige Bereiche für andere Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes. Es gibt eine ganze Reihe von Bestimmungen, von denen ich nur einige herausgreifen möchte, nämlich jene, die den Bereich der Exekutive betreffen. Gerade die jüngsten Vorkommnisse in Salzburg, die im Zusammenhang mit der Dringlichen Anfrage hier in diesem Haus diskutiert wurden, haben gezeigt, dass es auch des bestmöglichen Schutzes von Exekutivbeamten bedarf, die in besonders schwierigen Situationen Gefahren ausgesetzt sind, Aggressionen ausgesetzt sind, Gewalt von Demonstranten ausgesetzt sind und denen man auch entsprechende Rückendeckung von Seiten ihres Dienstgebers, also der Republik, zusichern soll und muss. Das war auch unsere Bestrebung im Rahmen dieser Dienstrechts-Novelle. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Einer der wesentlichen Punkte dabei ist, dass wir jetzt eine Möglichkeit zur Bevorschussung von Schmerzengeld vorsehen, weil wir der Meinung sind, dass es einem Beamten nicht zumutbar ist, dass, wenn er vor Gericht Recht bekommen und Schmerzengeld zugesprochen bekommen hat und dieses dann nicht oder nur schwer einbringlich ist, er das sozusagen auf eigenes Risiko tun muss. Deswegen haben wir dafür gesorgt, dass es eine entsprechende Bevorschussung dieses Schmerzengeldes gibt. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es hat darüber hinaus ein aktueller Anlassfall gezeigt, dass das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz in der gegenwärtigen Form nicht ausreichend gesetzlich determiniert ist, um im konkreten Einzelfall auch den notwendigen Schutz und die Hilfeleistung für den einzelnen Beamten und seine Familie zu gewähren. Wir haben bei dem Unfall auf der Tangente, bei dem zwei Polizisten ums Leben gekommen sind, gesehen, dass die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen nicht ausreichend gewesen wären, um diesen Beamten und deren Familien die entsprechende Hilfeleistung zukommen zu lassen. Daher war es mir wichtig, das entsprechend abzuändern, damit auch Klarheit darüber besteht, dass im praktischen Vollzug die Intentionen des Gesetzes umsetzbar sind. Wir haben dieses Gesetz jetzt so klar gefasst, dass jeder Beamte, der im Dienst verunfallt oder zu Schaden kommt, sicher sein kann, dass er auf Grund dieses Gesetzes auch eine entsprechende Hilfeleistung erhält. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir haben darüber hinaus auch eine Regelung sichergestellt, die schon längst überfällig war. Im Zusammenhang mit Gerichtsladungen von Exekutivbeamten, die sich vor Gericht verantworten müssen, wurde jetzt sichergestellt, dass bei Zeugenladungen oder Beschuldigtenladungen im Falle eines Freispruches der Zeitaufwand auch rückwirkend mit Freizeit im Verhältnis 1 : 1 ausgeglichen wird. Auch das war ein großes Ärgernis bei der Exekutive, besonders dann, wenn die


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Betreffenden lange Anfahrtswege zurücklegen mussten und das alles sozusagen in der Freizeit geschehen ist.

Ich glaube, dass diese Verbesserungen notwendig und richtig sind, besonders für eine Berufsgruppe, die einen außerordentlich schweren Dienst zu erfüllen hat. Wir haben gerade in den letzten Tagen, am Wochenende in Salzburg, aber auch heute in Wien, gesehen, dass diese Beamten ganz besonderen Herausforderungen ausgesetzt sind, die sie mit großer Bravour, mit großer Besonnenheit und mit großer Verantwortung erledigen, und dafür verdienen sie auch unseren Dank, unsere Anerkennung und unseren Respekt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.16

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.16

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Um den Vorsitzenden des Wissenschaftsausschusses zu zitieren: Es ist sicher keine Alltäglichkeit, eine Dienstrechts-Novelle im Wissenschaftsausschuss zu behandeln. – Ich denke, dass heute ein Großteil der Rednerinnen und Redner wahrscheinlich zum Hochschullehrer-Dienstrecht sprechen wird. Gestatten Sie mir vorerst auch ein, zwei Bemerkungen dazu, und anschließend möchte ich noch auf die eine oder andere Frage, die die Frau Vizekanzlerin soeben angesprochen hat, kurz eingehen.

Es ist Tatsache, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Vizekanzlerin, dass bis vorgestern noch immer Schreiben von Universitätsprofessoren, von Assistenten, von Personalvertreterinnen und Personalvertretern, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an uns gerichtet wurden. Sie alle kennen diese Schreiben, deren Verfasser sich gegen diese Neuregelungen aussprechen und meinen, dass damit ein Weg in die falsche Richtung eingeschlagen wird. (Abg. Dr. Brinek: Die Gewerkschaft hat aber zugestimmt!)  – Frau Kollegin Brinek, ich werde auch darauf eingehen.

Ich bin auch froh darüber gewesen, dass Sie schon im Ausschuss die ersten Unstimmigkeiten oder Ungereimtheiten, die es schon einige Tage nach dem gefassten Kompromiss gegeben hat, klargestellt haben. Es ging um die Bezahlung der so genannten 500 frei werdenden Stellen von Universitätsprofessoren. Ich bin außerdem froh darüber, das sage ich offen und ehrlich, dass heute ein Antrag eingebracht worden ist, um außer Streit zu stellen, dass die Fragen, welches Ressort dafür zuständig sei und wer die Mittel aufbringen solle, doch geklärt sind.

Insgesamt gesehen möchte ich schon meinen, es wird angesichts dieser Regelungen sehr, sehr schwierig werden, internationale Kapazitäten an unsere Universitäten zu bekommen. – Das zum einen, Frau Vizekanzlerin.

Zum Zweiten: Ich bin froh darüber, dass Sie vor einigen Minuten hier im Hohen Haus klargestellt haben, dass das ein Modell für den gesamten öffentlichen Dienst ist. Damit ist auch klargestellt, was Sie und auch der Herr Bundeskanzler schon mehrmals angesprochen haben, auch hier im Haus: dass in Zukunft ein pragmatisches Dienstverhältnis in unserem öffentlichen Dienst keinen Platz mehr hat!

Ich meine – das hat auch Kollege Graf heute schon angesprochen –, dass man vom Grundsatz her das pragmatische Dienstverhältnis oder das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis nicht pauschal in Frage zu stellen hat, denn in einigen Bereichen ist es wichtig – nicht nur im Interesse der Bediensteten, sondern auch im Interesse der Republik oder des Staates.

Gestatten Sie mir, auch noch auf einige Punkte der BDG-Novelle einzugehen. Ich habe es im Ausschuss gesagt, Frau Vizekanzlerin, und ich sage es auch hier: Viele Punkte, mit Ausnahme eines einzigen, sind ausverhandelt, Ergebnisse liegen vor. Ich stehe nicht an, zu sagen, es sind sehr viele Verbesserungen dabei, das ist überhaupt keine Frage.


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Ich darf schlagwortartig einige anführen. Sie selbst, Frau Vizekanzlerin, haben bereits einige Neuregelungen für die Exekutive angesprochen. Ich bin froh, dass die Klarstellung im Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz erreicht werden konnte. Ich habe auch im Ausschuss darüber referiert.

Natürlich ist es auch ein richtiger und notwendiger Schritt – die Kolleginnen und Kollegen erwarten sich das –, der in Bezug auf die Schmerzengeld-Regelung für Exekutivbeamte gesetzt wurde, aber man darf eines nicht vergessen: Wenn jemand zu Schaden kommt, ist diesem egal, ob ein Täter bekannt oder nicht bekannt ist. Wir haben das bereits ausdiskutiert, Sie haben Ihre Stellungnahme dazu abgegeben.

Im Großen und Ganzen muss ich sagen: Verwaltungsreformatorische Ansätze sind vorhanden, für Frauen wurde ebenfalls einiges verbessert, EU-Anpassungs-Bestimmungen sind enthalten.

Ein bisschen einen bitteren Beigeschmack hat, ich sage das ganz offen, die Tatsache – ein entsprechender Antrag wurde im Ausschuss eingebracht –, dass eine ohnedies sehr umstrittene Regelung, nämlich jene, dass von Amts wegen Ruhestandsversetzungen vorgenommen werden können, nicht verhandelt wurde. Wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen dagegen sprechen, kann man von Amts wegen in den Ruhestand versetzt werden. – Das wird niemand verstehen, ich habe das schon vor einem Jahr gesagt. Auf der einen Seite gibt es eine österreichweite Diskussion über längere Dienstzeiten, und auf der anderen Seite, wenn man gerade der Meinung ist – ich will da jetzt nichts hineininterpretieren –, kann von Amts wegen in den Ruhestand versetzt werden.

Zu diesem Punkt möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Mertel, Pendl und GenossInnen betreffend den Gesetzesantrag im Ausschussbericht 697 d.B. (Dienstrechts-Novelle 2001)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. In Art. 1 entfällt die Z 1, die restlichen Ziffern werden umgereiht.

2. In Art. 12 und in Art. 13 entfällt jeweils die Z 1b, die restlichen Ziffern werden jeweils umgereiht.

*****

Begründet habe ich diesen Antrag bereits. Es gab schon im letzten Jahr eine Diskussion darüber, und wir haben eigentlich nicht eingesehen, weshalb eine amtswegige Ruhestandsversetzung, noch dazu in einer Zeit, in der man von längeren Dienstzeiten spricht, eingeführt wird, und jetzt wird diese Regelung nochmals verschärft.

Frau Vizekanzlerin! Ich glaube, diese Formulierung ist nicht notwendig. Wir haben jede Menge Möglichkeiten, auf Fragen betreffend Organisationsänderungen zu reagieren. Seien wir froh, dass einige Kolleginnen und Kollegen bis 65 Jahre bleiben wollen, weshalb sollten wir sie dann unbedingt mit 61,5 Jahren in den Ruhestand schicken!

Es wäre schön gewesen, abgesehen von einigen positiven Punkten, die heute beschlossen werden sollen, wenn es auch gestern möglich gewesen wäre, den § 13c ersatzlos zu streichen. Es wäre auch schön gewesen, wenn die Dienstrechts-Novelle für die Hochschullehrer ein wenig anders ausgesehen hätte. (Beifall bei der SPÖ.)

18.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Mertel, Pendl ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.


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Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.23

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Vizekanzlerin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Es ist im Grunde genommen das meiste zum neuen Inhalt der dienstrechtlichen Seite an den Universitäten gesagt worden, aber ich möchte doch zu dem, was Kollege Pendl hier ausgeführt hat, einiges sagen.

Es ist interessant, welchen Eiertanz die SPÖ hier aufführt. Immer wieder dann, wenn die Bundesregierung oder die Regierungsparteien Beschlüsse fassen, die mit den Sozialpartnern nicht abgesprochen sind, sprechen Sie von der Zerstörung des Landes, davon, was nicht alles Schreckliches passieren wird. Es gibt dann Fälle, wie beispielsweise hier beim Dienstrecht, wo die gesamte Gewerkschaft zustimmt, auch die Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter, und Sie winden sich hier und wissen gar nicht, wie sehr Sie sich winden sollen, und werden als Fraktion wieder dagegen stimmen.

Ihr Problem ist, dass Sie sagen, es kann nicht sein, was nicht sein darf. Es darf nichts gemacht werden, nichts unterstützt werden, was von dieser Bundesregierung kommt, selbst wenn Ihre eigenen Gewerkschafter der Meinung sind, dass es gut ist. Das ist Ihr Problem hier in diesem Haus. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich möchte auch auf die Ausführungen des Kollegen Niederwieser eingehen, der ganz zu Beginn der Debatte davon gesprochen hat, dass man in Wirklichkeit die Universitätsdebatte nicht führen kann, ohne das Umfeld mitzudiskutieren, das Umfeld, in dem diese Beschlüsse gefasst werden. Sie haben heute vom Hauptverband gesprochen und von allem Möglichen; ich möchte aber doch bei den Universitäten bleiben und Ihnen ganz einfach den Vorwurf machen, dass es auch Angehörige Ihrer Fraktion sind, die sehr bewusst eine bösartige Stimmungsmache an den Bildungseinrichtungen, ob das die Universitäten sind, ob das die Schulen sind, betreiben.

Erst kürzlich hatten wir eine Debatte mit dem Vorstand des Instituts für Publizistik und Kommunikationswissenschaften, der an die Öffentlichkeit gegangen ist und gesagt hat, die Zustände seien derart katastrophal, dass es im Herbst für ihn unmöglich sei, Erstsemestrige aufzunehmen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass selbst sein eigener Rektor ihm dann über die Medien ausrichten musste, dass er sich fernab jeder gesetzlichen Basis bewegt, wenn er derart vorgeht, dass es darüber hinaus doch eigenartig anmutet, wenn der Institutsvorstand für Kommunikationswissenschaften mit seinem Rektor nicht kommunizieren kann, ihm quasi über die Öffentlichkeit, über den Weg eines offenen Briefes ausrichten muss, dass es sich hinten und vorne nicht ausgeht.

Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Das ist eine Stimmungsmache, die wirklich zu verurteilen ist! Das, was jetzt im Dienstrecht beschlossen wird, sind Forderungen, die zu einem nicht unwesentlichen Teil seit gut 20 Jahren von der Österreichischen Hochschülerschaft aufgestellt werden. (Beifall bei der ÖVP.) Nur deshalb, weil die Führung der Österreichischen Hochschülerschaft momentan vielleicht anderer Meinung ist – im Übrigen in bedenklicher Art und Weise agiert, ich werde noch darauf eingehen –, können Sie nicht negieren, was seit gut 20 Jahren Forderungen der Studierenden sind. Das sollten Sie als Sozialdemokraten, denke ich, auch zur Kenntnis nehmen.

Ich möchte noch ein Letztes eben zu diesem Umfeld sagen, in dem wir uns bewegen, weil wir sozusagen am Ende des Studienjahres angelangt sind und für Herbst die Studienbeiträge eingeführt sind. Da ist auch der Österreichischen Hochschülerschaft sehr deutlich eines ins Stammbuch zu schreiben:

Die Österreichische Hochschülerschaft ist die gesetzliche Interessenvertretung der österreichischen Studierenden. – Ich halte es eigentlich für ziemlich keck, wenn eine öffentlich-rechtliche Körperschaft öffentlich zum Gesetzesbruch aufruft, wenn eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die den Bundesadler auf ihrem Briefkopf führt, den Studierenden empfiehlt, die Studienbeiträge nicht zu bezahlen, ihnen damit ein Risiko einzugehen empfiehlt, das sie in keiner Weise ab


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schätzen können für ihre Zukunft. Ich glaube, dass verantwortungsvolle Bildungspolitiker, die ich noch immer in der SPÖ vermute und erhoffe, dem auch eine klare Abfuhr erteilen sollten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.28

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Ihre Redezeit ist wunschgemäß auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte.

18.29

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Frau Bundesminister! Ob die vorliegende Dienstrechtsreform eine Reform ist, das wird sich erst zeigen. Ob der "Universitätsassistent neu" eine attraktive Position ist, oder ob junge Assistenten besser beraten sind, an ausländischen Universitäten oder in der Privatwirtschaft zu beginnen, das wird sich erst zeigen. Ob der Vertragsprofessor eine attraktive Position ist, ohne entsprechende finanzielle Dotierung, das wird sich auch erst zeigen.

In Wirklichkeit kostet diese Reform viel Geld. Die entstehenden Strukturen kosten ein gewaltiges Mehr an Geld. Was die Arbeitgeberbeiträge zum ASVG betrifft, was die Rücklagen für Abfertigungen betrifft, was die in Relation höheren Anfangsgehälter betrifft, was die Kosten für zusätzliche Evaluierungen und Gutachten betrifft – all das kostet viel, viel mehr Geld, bringt aber nicht mehr und keine bessere Bildungspolitik.

Ihre Bildungspolitik hat zu zahlreichen Protesten an den Universitäten aus dem Kreis der Studierenden und auch bei den Lehrern geführt. Es gab 4 000 Streikende in Vorarlberg, es gab gewaltigen Unmut unter den Lehrern, es wurde die Gründung einer eigenen Lehrergewerkschaft avisiert, es kam zu einer Aussetzung der Lehre an den Universitäten (Abg. Dr. Brinek: Na, derweil noch nicht! Wo gibt es eine Aussetzung der Lehre?), es kam zu einem Vorlesungsboykott.

Es kam dann die überfallsartige Einführung der Studiengebühren. Das impliziert die Abschaffung des freien Universitätszuganges. Dazu kommt jetzt noch eine große Verunsicherung der UniversitätslehrerInnen mit dem neuen Dienstrecht. Damit wird erstmals in einer größeren Gruppe des öffentlichen Dienstes der Beamtenstatus abgeschafft.

Ich mache Ihnen den Vorwurf, Frau Minister: Wenn man selbst auf einem pragmatisierten Posten gut sitzt, dann tut man sich leicht, für nachkommende Generationen Reformen zu beschließen, dann ist es immer leicht, über andere zu reden.

Die Frau Vizekanzler redet immer von Mobilität, von Flexibilität, von Leistung, von Zukunftsorientierung, sie gebraucht all diese Schlagworte, die es da in diesem Neu-Quack-Speak gibt. Damit tut man sich sehr leicht, wenn man sich selbst auf einem pragmatisierten, gut bestuhlten Platz hinsetzen kann, dann tut man sich leicht, für die nachkommende Generation eine Verschlechterung zu beschließen. Das nennt man dann den "sozialen" Generationenvertrag.

Dazu kommt noch, dass diese Reform teurer wird. Laut Rechnungshof macht der Übergang zu privatrechtlichen Dienstverhältnissen Mehrkosten zwischen 25 Prozent und 30 Prozent aus. Es gibt massive Kritik an den Universitäten. Selbst die TU Wien zum Beispiel sagt, dass es in Zukunft kaum möglich sein wird, junge Diplomingenieure als Mitarbeiter an Instituten für Ingenieurfächer zu gewinnen, da die Tätigkeit an technischen Universitäten völlig unattraktiv wird.

Dazu haben Sie auch noch den Passus betreffend die amtswegige Versetzung in den Ruhestand geändert. Das bedeutet eine Zwangspensionierung ohne wichtigen dienstlichen Grund. Ich halte das für einen argen Eingriff. Ich halte das für einen demokratiepolitisch bedenklichen und gefährlichen Eingriff, weil es die Möglichkeit bietet, auf diese Art und Weise nonkonformistische Beamte in den Ruhestand zu versetzen. Das ist ein Demokratieverständnis, das wir sicher nicht teilen. (Beifall bei der SPÖ.)


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Man muss auch Ihnen, Frau Vizekanzler, sagen, dass die Gewerkschaft ihrerseits geäußert hat, dass sie nur deshalb einen Kompromiss eingegangen sei, weil die Vorsitzende der Sektion Hochschullehrer in der GÖD, Andrea Kdolsky, gesagt hat (Abg. Dr. Brinek: Sie haben zugestimmt!): "Vielmehr habe man die bereits im Dienststand befindlichen Kollegen retten müssen, von denen sonst 1 600 auf der Straße gestanden wären." Die Vorsitzende des Zentralausschusses der Hochschullehrer, Frau Anneliese Legat, sagt, das neue Dienstrecht sei "dysfunktional, leistungs- und frauenfeindlich". (Abg. Dr. Brinek: Na geh!)

Wie das Ganze finanziert werden wird, das wird eine andere Geschichte sein. Rektor Winckler hat in einem Brief vom 3. Juli an Herrn Finanzminister Grasser geschrieben, dass bei einem um 15,55 Prozentpunkte erhöhten Dienstgeberbeitrag dies eine Mehrbelastung von rund 60 bis 80 Millionen Schilling pro Jahr für die Universitäten bedeuten wird. Aber die Finanzierung ist noch keineswegs gesichert. Es ist noch keine Rede von einer Finanzierungszusage. Es besteht auch eine Lücke zwischen einer Pension nach dem ASVG und dem Ruhegenuss als Beamter. Dem ist nichts hinzuzufügen! (Abg. Dr. Brinek: Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu!)

Wenn Herr Abgeordneter Amon in Bezug auf die Studiengebühren seiner Empörung Ausdruck verliehen hat – und wir hatten ja eine Debatte darüber auch schon im Ausschuss –, dass die ÖH ein Treuhandkonto eingerichtet und die Studenten ermuntert hat, ihre Studiengebühren bis zu einer allfälligen Klärung der Situation auf dieses Treuhandkonto einzuzahlen, dann muss ich sagen: Von einem ähnlich regressiven Geist war schon die Einführung der Studiengebühren getragen. Sie, Frau Minister, haben ja selbst die Studiengebühren gegen Ihren Willen eingeführt. Das muss man sagen. Das weiß auch Kollege Amon. Sie selbst haben gesagt: Das Grundstudium ohne Gebühren ist mir ein Anliegen!

Nun weiß ich, dass Sie dazu vom Bundeskanzler und vom Wirtschaftsminister genötigt wurden und wahrscheinlich auch ein wenig von Herrn Klubobmann Khol, dem mutigsten Widerstandskämpfer und Verfassungsschützer dieser Republik, dem mutigsten "Andreas Hofer" und Vorkämpfer gegen die "Dritte Republik", unter Druck gesetzt wurden, ein wenig bei den Studiengeühren in die Zange genommen wurden. Aber immerhin ist das gegen Ihren eigenen Willen geschehen, und daher können Sie sich nicht salopp darüber hinwegschwindeln, wie Sie es im Ausschuss nach meinem Dafürhalten getan haben, indem Sie ganz einfach sagen: Na gut, wenn die Studenten die Studiengebühren nicht einzahlen, wenn sie sie auf das Treuhandkonto der ÖH einzahlen, dann wird halt das Studium an den Unis einfacher, weil weniger Studenten da sein werden. – So einfach geht es nicht!

Mit einem Wort: Sie haben sich in kürzester Zeit den Unmut aller Betroffenen zugezogenen – der Universitätslehrer, des Mittelbaus, der AHS-Lehrer, der gesamten Mittelschullehrerschaft und auch der Studierenden –, und Sie stehen in Wirklichkeit vor den Trümmern Ihrer Hochschulpolitik. Da kann das ganze Gekleistere und das ganze Schöngerede von Reform überhaupt nichts daran ändern. (Beifall bei der SPÖ.)

18.36

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Reindl. – Bitte.

18.36

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt umfasst sehr viele Gesetzesmaterien, die sich auf die Beamtenschaft beziehen.

Eines vorweg, meine Damen und Herren: Beamter ist nicht gleich Beamter. Es ist ein haushoher Unterschied, ob die Dienstverrichtung an einem angenehmen Arbeitsplatz, in einer trockenen, geheizten Schreibstube erfolgen kann oder, wie bei der Sicherheitsexekutive, ob der Dienst zu jeder Tages- und Nachtzeit, an Sonn- und Feiertagen, bei größter Hitze und auch bei Kälte, Regen, Schneesturm und bei anderen Witterungsverhältnissen im Freien zum Schutz der Men


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schen und der demokratischen Einrichtungen in diesem Land verrichtet werden muss. Ich bin selbst Gendarmeriebeamter und weiß, wovon ich rede.

Hohes Haus! Die Sicherheitsexekutive muss ihren Kopf hinhalten, wenn, wie vor ein paar Tagen beim Weltwirtschaftsgipfel in Salzburg – so, wie es in Zeitungsberichten zu lesen war – die Chaoten der Sozialistischen Jugend und des Verbandes Sozialistischer Studenten Österreichs gemeinsam mit grünen Randalierern (Abg. Öllinger: Hallo!) und Hand in Hand mit gewaltbereiten kommunistischen Demonstranten aufmarschieren. Bei dieser Demonstration in Salzburg wurden mehrere Exekutivbeamte – man hat heute gehört: angeblich elf an der Zahl – verletzt. Der Herr Bundesminister für Inneres hat in der Beantwortung der heutigen Dringlichen Anfrage ausführlich darüber berichtet.

Meine Damen und Herren! Umso mehr ist es notwendig, dass die Berufsgruppe der Sicherheitsexekutive bei der Schaffung von Gesetzen als auch bei der Novellierung von solchen großzügige Unterstützung findet.

Meine Damen und Herren! In der Person der Frau Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer hat die Exekutive einen wahren Freund und Partner gefunden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) So wird auf Grund der Initiative der Frau Vizekanzler das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz geändert. Die Anspruchsvoraussetzungen für besondere Hilfestellungen werden dahin gehend erweitert, dass sie bei der unmittelbaren Ausübung der exekutivdienstlichen Pflichten gegeben sind.

Hohes Haus! Anlass für diese Gesetzeserweiterung war ein tragischer Unfall auf der Südosttangente, bei dem zwei Kollegen der Polizei getötet wurden. Die Frau Vizekanzler hat damals die Auszahlung von Geld an die Hinterbliebenen verfügt, obwohl dies zu dieser Zeit gesetzlich nicht eindeutig definiert war.

Hohes Haus! Wird einem Exekutivbeamten vom Gericht wegen einer im Dienst erlittenen Verletzung Schmerzengeld zugesprochen, so ist ihm in Zukunft ein Vorschuss zu leisten. Somit brauchen die Betroffenen bei Schadenersatzklagen den vielfach sehr, sehr langen Rechtsweg nicht abzuwarten – abgesehen davon, dass das Schmerzengeld in manchen Fällen ohnehin uneinbringlich ist. Oder glauben Sie, meine Damen und Herren, dass ein meist arbeitsloser links-linker Chaot, der bei einer Demonstration einen Exekutivbeamten verletzt, Schmerzengeld zahlen kann? – Ich nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.40

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Gehrer. – Bitte.

18.40

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter DDr. Niederwieser hat in seinem Redebeitrag noch vor 15 Uhr gesagt, dieses Universitätslehrer-Dienstrecht kann nicht vom Umfeld getrennt werden. Er hat in diesem Zusammenhang den ORF, die Sozialversicherung und das Kindergeld genannt. Ich meine, es stimmt, was Sie sagen: Das zeigt eine sehr eigenartige Linie auf, die Sie verfolgen. Gerade jetzt, da sich die Demonstration des ÖGB auflöst, die ja anscheinend Ihre Unterstützung hat (Abg. Dr. Mertel: 50 000!) , zeigt diese Linie Ihre Totalopposition. (Abg. Leikam: Das hätten die christlichen Gewerkschafter hören sollen!)

Sie haben sich ja heute geoutet mit Ihren Plaketten "SOS Demokratie". Ich meine – und ich habe ein anderes Verständnis von Demokratie als Sie –, dass die gewählten Mandatare die Menschen vertreten müssen und nicht die Funktionäre. Aber Sie vertreten die Funktionäre! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Mertel: Funktionäre sind keine Menschen? – Abg. Eder: Sie machen, was Sie wollen!)

Meine Damen und Herren! Genauso verhält es sich beim Universitätslehrer-Dienstrecht. Wir, die Regierung, machen mit den Betroffenen einen großen Schritt in die Zukunft. Sie aber, die


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Opposition, bleiben felsenfest mit beiden Beinen in der Vergangenheit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sie wollen die alten Strukturen einbetonieren. Sie haben anscheinend einen völligen Wandel in Ihrem Denken vollzogen. Das stelle ich fest, wenn ich mir vergegenwärtige, was Herr Kollege Einem noch als Wissenschaftsminister gesagt hat. Als Wissenschaftsminister hat Herr Kollege Einem am 28. Mai 1998 etwas sehr Gescheites gesagt. (Abg. Dr. Khol: Ausnahmsweise!) Das scheint aber heute nicht mehr zu gelten.

Er hat gesagt: Die Entlassung der Unis in die Selbständigkeit heißt, dass es künftig weniger pragmatisierte Hochschullehrer geben soll und dafür mehr privatrechtliche Dienstverhältnisse zum Bund. Dienst- und besoldungsrechtliche Entscheidungskompetenzen sollen im Wesentlichen an die Uni-Leitung delegiert werden. – Meine Damen und Herren, das ist genau das, was wir machen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Abgeordneter Niederwieser hat am 25. Mai dieses Jahres gesagt: Die Bedingungen, wonach die Regierung mit der Gewerkschaft Einigung erzielt hat und nicht neuerlich einen Gewaltakt setzt, seien eingehalten worden. Das Ergebnis ist daher zu respektieren.

Was heißt das, wenn man ein Ergebnis respektiert? – Wenn man ein Ergebnis respektiert, dann stimmt man diesem Ergebnis auch zu. Aber das vermisse ich bei Ihnen! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol: Das ist der Punkt!)

Dieses neue Dienstrecht bietet Optionen für die, die bereits an den Universitäten sind. Es bietet Chancen für die jungen Leute, für den wissenschaftlichen Nachwuchs, dass sie an die Universitäten kommen können.

Es hat mir in der Diskussion ein Vertreter der Opposition, der völlig aufgeregt war, gesagt: Sie können doch nicht verlangen, dass diejenigen, die jetzt an den Universitäten quasi im Boot sitzen, plötzlich schwimmen müssen! – Aber der Vergleich hinkt! Ich sage Ihnen dazu Folgendes: Diejenigen, die im Boot sitzen, bleiben im Boot sitzen, aber von den Jungen können wir doch verlangen, dass sie schwimmen. Genau das ist unser Ziel! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Eder: Die Jungen sollen baden gehen! – Abg. Haigermoser  – in Richtung des Abg. Eder –: Das ist unter deiner Würde! – Abg. Dr. Martin Graf: Eder, du kannst dich brausen gehen!)

Meine Damen und Herren! Dieses neue Dienstrecht gibt den Universitäten mehr Flexibilität, mehr Selbständigkeit. Die Universitäten können auf Grund dessen nach einer Profilentwicklung eine Personalentwicklungsplanung machen. Sie können dann nach einem Punktesystem die wichtigen Stellen, die sie brauchen, neu besetzen.

Ich möchte dem Abgeordneten Grünewald Recht geben, wenn er sagt, wir lägen mit unseren Universitäten gar nicht so schlecht. Da hat er völlig Recht! Aber wir wollen, dass unsere Universitäten noch besser werden. Ich glaube, das muss unser aller Bestreben sein. Wir haben sehr gute Professorinnen und Professoren, und wir werden auch sehr gute junge Leute gewinnen.

Wir haben dieses Dienstrecht nach der Methode der offenen Planung erarbeitet. Ich bedanke mich bei all jenen, die kritisch mitgedacht haben, die uns Rückmeldungen gegeben haben, die konstruktiv mitgearbeitet haben. Speziell möchte ich mich bei jenen bedanken, die besonders belastet waren, die tage- und nächtelang gearbeitet haben.

Mein spezieller Dank gilt dem Verhandlungsteam unter der Führung von Professor Dr. Steiner, meinem Mitarbeiter Ministerialrat Dr. Matzenauer und der Mitarbeiterin aus dem Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport, Frau Ministerialrätin Dr. Schäffer. Sie haben wirklich beste Arbeit geleistet und dieses gute Gesetz unter größtem Druck erarbeitet. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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Unser Ziel ist es, mit den Universitäten in fünf Jahren in der Weltklasse zu sein. Deshalb setzen wir unser Kräftedreieck um: neues Dienstrecht, Profilentwicklung, Autonomie. Wir gestalten die Universitäten so aus, dass sie den Anforderungen der Wissensgesellschaft gerecht werden und im internationalen Wettbewerb bestehen können.

Dieses Dienstrecht ist ein Schritt in diese Zukunft, ist ein Schritt ins 21. Jahrhundert. Ich lade noch einmal die Opposition ein: Gehen Sie mit uns zusammen diesen Schritt in die Zukunft! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.47

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Prammer. – Bitte.

18.47

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Sie haben gerade von der Zukunft gesprochen. Aber Sie gehen genau in die andere Richtung: Sie gehen in die Vergangenheit! (Abg. Dr. Brinek: Aber nein, Frau Prammer!)

Frau Ministerin! Ich weiß nicht, was in Ihnen vorgegangen ist, als Sie diese Regierungsvorlage im Ministerrat mitbeschlossen haben. Ich habe Sie und auch Frau Kollegin Brinek immer als durchaus selbstbewusste Frauen erlebt. Daher frage ich mich: Wie können Sie heimlich, still und leise, ohne in der Begutachtung darauf hinzuweisen oder die betreffenden Paragraphen hineingenommen zu haben, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz für den öffentlichen Dienst in dieser unglaublichen Art und Weise untergraben und aushöhlen? Sie haben es praktisch, gerade was die Bewertung und den Aufstieg von Frauen betrifft, ausgehöhlt und untergraben! (Abg. Dr. Brinek: Das gilt nach wie vor!) Das ist eine Unglaublichkeit, die da passiert ist! Es ist nicht begutachtet worden. (Abg. Dr. Brinek: Das Gesetz gilt!) Ich habe mich mit den Gleichbehandlungsbeauftragten kurzgeschlossen. Die Gleichbehandlungsbeauftragten wussten nichts davon. Ich verlange auch, dass Herr Minister Haupt als Frauenminister, als so genannter Frauenminister, hier ... (Abg. Dr. Brinek: Das stimmt überhaupt nicht!)

Bitte, kennen Sie Ihr eigenes Gesetz nicht, Ihre eigene Regierungsvorlage nicht? (Abg. Dr. Brinek: Ja schon! Das Gesetz gilt!)  – Artikel 10. Das wollen Sie heute tatsächlich beschließen? Ist es Ihnen wirklich ernst damit, den Frauen plötzlich nicht mehr die Chance zu geben?

Es ist nicht darüber diskutiert worden, wie hier Verbesserungen im Rahmen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes vorgenommen werden können, sondern Sie haben in Form einer Mogelpackung klammheimlich, durch die Hintertür, drei Paragraphen hineingeschwindelt, und die Frauen im öffentlichen Dienst werden am 1. September ein böses Erwachen haben. Sie werden wie vom Blitz getroffen sein, denn niemand von den öffentlich Bediensteten, von den Frauen im öffentlichen Dienst weiß, dass Sie heute hier mit diesem Gesetz das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz in diesen drei Passagen maßgeblich beeinträchtigen, schmälern und schwächen. (Abg. Steibl: Das ist eine völlig falsche Information!) Das ist wirklich eine Unglaublichkeit, die Sie hier an den Tag legen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Sie haben sich schon als Ministerin nicht ausgekannt!)

Gut, dass Sie sich auskennen. Sie werden sich dann zu den Frauen hinstellen und werden ihnen erklären, warum es in Zukunft keine Frauenbevorzugung mehr geben wird, warum es dadurch de facto auch keine Frauenförderpläne mehr geben wird. (Abg. Neudeck: Sind wir für die Gleichberechtigung? Oder was?!) Warum schwindeln Sie es heimlich, still und leise hinein? Warum?

Warum führen Sie keine offene Debatte über Fragen, die man diskutieren kann, etwa darüber, ob der eine oder andere Paragraph bestmöglich formuliert ist und EU-Konformität aufweist. (Abg. Neudeck: Wenn Sie gescheite Frauenpolitik gemacht hätten, hätten wir uns vieles erspart!) Nein, Sie nehmen alles heraus, was Frauen bevorzugen könnte, und lassen zu, dass Frauen im öffentlichen Dienst keine Chance mehr haben. (Abg. Neudeck: Das stimmt ja nicht,


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Frau Kollegin! Wo waren Sie denn bei den Verhandlungen? Die Frauen sind nicht so hilflos, wie Sie sie hinstellen! – Abg. Haigermoser: Warum haben Sie sich nicht eingebracht!)

Aus diesem Grund stelle ich folgenden Antrag:

Antrag

der Abgeordneten Mag. Prammer, DDr. Niederwieser und GenossInnen gem. § 73 Abs. 3 Z 2 GOG auf Rückverweisung des TOP 5, Dienstrechts-Novelle 2001 – Universitäten

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen gem. § 73 Abs. 3 Z 2 GOG den Antrag, TOP 5, Dienstrechts-Novelle 2001 – Universitäten (636/697 d.B.), nochmals an den Ausschuss zu verweisen.

*****

(Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Warum haben Sie sich bei den Verhandlungen nicht eingebracht? – Abg. Mag. Prammer  – in Richtung des Abg. Haigermoser –: Das rechtfertigt nicht Ihr Vorgehen! – Abg. Haigermoser  – in Richtung der Abg. Mag. Prammer –: Bei der Enquete waren Sie nicht dabei! Sie waren nirgends dabei!)

18.50

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bruckmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

18.50

Abgeordneter Dr. Gerhart Bruckmann (ÖVP): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Vielleicht ist es darauf zurückzuführen, dass ich zuerst einmal elf Dienstjahre außerhalb der Universität zugebracht habe und auch nach meiner Berufung als ordentlicher Professor stets auch außerhalb des elfenbeinernen Turmes tätig war. Vielleicht ist es also von dieser persönlichen Genesis her mit beeinflusst, dass ich der nunmehr zur Beschlussfassung anstehenden Novelle mit größter Zufriedenheit gegenüberstehe. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich habe während meiner gesamten universitären Aktivzeit darunter gelitten, dass das, was wir in unserem internen Jargon als die "Eselstour" bezeichnet hatten, immer mehr zur Norm wurde, dass man, kaum der Universität entwachsen, quasi beschließen konnte, Wissenschafter zu werden, und dass man, wenn man es sich anschließend durch unauffälliges und nachgiebiges Verhalten mit den Kurien der Studierenden und Assistenten halbwegs gut gestellt hatte, auch nicht mehr aufgehalten werden konnte.

Umgekehrt aber konnte kaum einer wagen, einmal für ein paar Jahre ins Ausland oder in den extrauniversitären Bereich zu gehen, weil dann der Dienstposten durch einen anderen besetzt war. Einmal aus der Pipeline draußen hätte bedeutet, nicht mehr in diese hineinzukommen – ein System, das die Perpetuierung der Mediokrität geradezu zementiert hat. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Hohes Haus! Dieser Einstellung liegt meiner festen Überzeugung nach ein fundamentaler Irrtum zu Grunde, nämlich die Gleichsetzung der Universitätslaufbahn mit einer Normalkarriere, etwa als Finanzbeamter oder Bahnbediensteter, achtbare Karrieren, bei denen allerdings eine wohl fundierte Dienstprüfung durchaus ausreicht, um die Eignung festzustellen. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich möchte gar nicht ins US-amerikanische Extrem verfallen und einem gnadenlosen "publish or perish" das Wort reden, aber die Qualifikation zum Wissenschafter, der seine Disziplin in Lehre und Forschung im erforderlichen überdurchschnittlichen Maß zu fördern vermag, lässt sich nur in ganz seltenen Ausnahmefällen bereits im dritten Lebensjahrzehnt feststellen. Und mit jeder


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Nachwuchskraft, die zu früh unkündbar gestellt wird, wird verhindert, dass ein vielleicht weit geeigneterer anderer diese Position einnehmen könnte.

Kollege Grünewald! Ihnen hat die Frau Vizekanzlerin bereits geantwortet; auch ich möchte das tun, nur mit etwas anderen Worten. Kollege Grünewald, unsere Universitäten sind nicht Selbstzweck, sie sind kein Hesse’sches Glasperlenspiel, sondern haben eine fundamentale gesellschaftspolitische Aufgabe zu erfüllen, der nächsten Generation von Österreichern jene Ausbildung und Bildung zu vermitteln, die im Interesse der Jugend und im Interesse Österreichs wünschenswert ist. Und für diese Aufgabe sind nur die Besten gut genug. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es ist durchaus richtig und wird auch in den USA so gehandhabt, dass es nach einer entsprechenden Anzahl von Jahren, in denen sich ein Nachwuchswissenschafter in entsprechend hohem Ausmaße bewährt hatte, zu einer "tenured position", zu einem unbefristeten Dienstverhältnis mit entsprechender Sicherheit, kommen kann.

Österreich mit seinem breiten Reservoir hoher Begabungen kann es sich aber nicht leisten, einen Teil dieser Begabungen nur deshalb verkümmern zu lassen, weil die beati possidentes vorzeitig ihren elfenbeinernen Turm zumauern. Und ich komme auf die Metapher der Frau Bundesministerin zurück: Ich bin nicht sicher, ob all jene, die heute im Boot sitzen, überhaupt noch schwimmen können. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Hohes Haus! Ich bin dankbar dafür, der Republik Österreich gerade jetzt, in dieser Legislaturperiode, in dieser Funktion dienen zu können, in der wir eine Fülle von Reformen in Angriff nehmen, die längst überfällig waren, die verkrustete Strukturen aufbrechen, die endlich frischen Wind hereinbringen – frischen Wind, den auch unsere hohen Schulen schon bitter nötig hatten. Daher ein eindeutiges Ja zu diesem Reformschritt, von dem ich dankbar bin, dass ich ihn zwar nicht mehr als aktiver Hochschullehrer, aber als aktiver Mandatar bejahen und mitbeschließen darf – im Interesse Österreichs, im Interesse der österreichischen Jugend und letztlich im Interesse der Universitäten selbst. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.55

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Papházy. – Bitte.

18.55

Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy, MBA (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorerst ein paar Worte zur Frau Mag. Prammer. (Abg. Mag. Prammer: Sie sollten sich erkundigen! Da gibt es ein neues Ergebnis!) Sie sprechen vom Schicksal der Frauen, Sie sprechen von Artikel 10. Der Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses, unser Wissenschaftssprecher Dr. Martin Graf, hat mich ganz klar darauf aufmerksam gemacht: Sie waren bei keiner Verhandlung dabei, es wurde Hunderte Stunden auch mit Ihrer Fraktion verhandelt (Abg. Mag. Prammer: Das ist ja das Schlimme!), und die von Ihnen angesprochenen Fragen waren auch nie Thema Ihrer Fraktion. Das sei klar festgehalten: niemals Thema Ihrer Fraktion! Also bitte: Sprechen Sie mit Ihrer Fraktion, sprechen Sie mit Ihren Klubobleuten! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Mag. Prammer: Nicht einmal mit den Gleichbehandlungsbeauftragten haben Sie gesprochen!)

Sie haben auch nicht an den Sitzungen des Wissenschaftsausschusses teilgenommen – das kann ich aus eigener Anschauung bestätigen –, und die Frage war es Ihnen auch nicht wert, bei der Enquete zur Universitätsreform am 26. April anwesend zu sein. (Abg. Mag. Prammer: Sie hätten ja vielleicht selber aufpassen können auf die Rechte der Frauen! – Abg. Dr. Martin Graf: Die Frau Oberlehrer! Die brauchen wir da nicht!)  – Der Herr Dr. Graf sagt Ihnen das, was er denkt.

In der Wissenschaft ist die absoluteste Freiheit nötig, hat schon Johann Wolfgang von Goethe gesagt. Das Regierungsprogramm trägt dem Rechnung – Stichwort: Weiterentwicklung der Universitätsreform, Stichwort: modernes, leistungsorientiertes Dienstrecht. Die parlamentarische Enquete zur Universitätsreform, die ich bereits angesprochen habe, hat gezeigt, wie wichtig


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Eigenverantwortung, wie wichtig Marktorientierung, Kundennähe und Wettbewerb im universitären Bereich sind.

Die Autonomie der Universitäten bringt positiven Wettbewerb im Bereich der öffentlichen und privaten Universitäten. Ich erinnere mich gern an diese Enquete und an den Erfahrungsbericht des Schweizer Universitätsprofessors Dr. Ulrich Gäbler, der ganz klar dargestellt hat, welche positiven Auswirkungen die Universitätsautonomie in der Schweiz hat.

Universitätsautonomie mit zupragmatisierten Unis ist nicht möglich. Pragmatisierung im Universitätsbereich verhindert positiven Wettbewerb und stoppt den wissenschaftlichen Nachwuchs. Unsere Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer hat darauf ja bereits hingewiesen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Dienstrechts-Novelle 2001 bringt ein modernes, leistungsorientiertes und vertragliches Dienstrecht für die Universitätslehrer. Vor der Aufnahme in jede der vier Verwendungsgruppen gibt es eine Bewerbung. Eine zusätzliche Kategorie wurde eingeführt: der "staff scientist".

Das neue Modell öffnet die Universitäten auch für Quereinsteiger und ermöglicht den Wechsel zwischen Universitäten und Privatwirtschaft. Zusätzlich schaffen neu definierte All-inclusive-Entgelte Transparenz. Leistungsprämien werden von den Universitäten direkt vergeben, schaffen Anreize für besonderen Einsatz, und ich hoffe, diese Leistungsprämien werden auch besondere Resultate bringen.

Die Erfüllung der Aufgaben aller Universitätslehrer ist in regelmäßigen Abständen zu evaluieren. Dabei ist zu berücksichtigen, welche Nebenbeschäftigungen Universitätslehrer an der Erfüllung dienstlicher Aufgaben hindern.

Sehr geehrte Damen und Herren! Überbordende Nebenbeschäftigungen während der Dienstzeit, die unter Umständen vom Steuerzahler doppelt zu bezahlen sind – Stichwort: Fachhochschulen, Stichwort: DUK –, werden zurückgedrängt. Mindeststundenzahlen auch für Universitätsprofessoren werden den Studenten die Möglichkeit geben, Professoren nicht nur vom Türschild her zu kennen.

Habilitation auf Lebenszeit hat vielfach Abhängigkeiten geschaffen, vielfach die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gefährdet. Das neue Dienstrecht belebt Wissenschaft, Forschung und Lehre. Das neue Dienstrecht ermöglicht auch dem wissenschaftlichen Nachwuchs den Aufstieg, und ich würde mich freuen, wenn das neue Dienstrecht zum Nutzen der Jugend auch von den Damen und Herren der Oppositionsparteien mitgetragen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.00

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lentsch. – Bitte.

19.00

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Das neue Dienstrecht an den Universitäten beweist einmal mehr, dass diese Regierung ihre Versprechen einlöst. Gemeinsam mit den Gewerkschaften wurde hier trotz diverser Störversuche eine rasche Lösung gefunden, eine Lösung, die den betroffenen Uni-Lehrern hilft, aber vor allem eines bewirkt: dass der Uni-Betrieb in Österreich weiter den höchsten Ansprüchen genügt.

Die Pragmatisierung ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Geschätzte Damen und Herren, das ist uns doch wohl allen bewusst. Dazu ist der Wissenschaftsbetrieb zu schnelllebig und zu vielfältig geworden, und dazu ändern sich auch die Anforderungen an die Universitäten zu rasch. Es geht einfach nicht mehr, dass sich Forschung und Lehre an den Universitäten danach richten müssen, welche Dienstpostenträger gerade da sind. Stattdessen müssen sich die Universitäten die Wissenschaftler nach ihren Bedürfnissen aussuchen können, und diese Bedürfnisse ändern sich auch immer rascher.


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Natürlich sind auch weiterhin durchgehende Karrieren an den Universitäten möglich, aber der Aufstieg von einer Karrierestufe zur anderen erfolgt eben nicht mehr automatisch. Begriffe wie Ausschreibungen, Bewerbungen und Bewertungen werden auch auf Hochschulebene Einzug halten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Geschätzte Damen und Herren! Mit diesem neuen Dienstrecht wird es auch viel leichter und einfacher werden, zwischen Privatwirtschaft und Universität zu wechseln. Das verlangt einerseits mehr berufliche Mobilität von den angehenden Uni-Lehrern, andererseits ergeben sich aber auch mehr Chancen für junge Akademiker, eine Uni-Karriere zu starten. Dieses von der Frau Vizekanzlerin und von Frau Bundesministerin Gehrer vorgelegte Uni-Dienstrecht läutet somit eine neue Ära an den österreichischen Hochschulen ein.

Und noch eines darf nicht übersehen werden, meine Damen und Herren: Für die angestrebte Vollrechtsfähigkeit der Universitäten ist dieser Schritt unbedingt notwendig. Wer die Eigenverantwortung an den Universitäten will, der muss zuerst flexible Personalplanung und Personalentwicklung ermöglichen.

Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie richtig wir mit diesem neuen Dienstrecht liegen, zeigt auch ein Blick zu unseren EU-Nachbarn. In vielen Ländern gilt längst, was bei uns mit 1. Oktober in Kraft treten wird. Auch in Deutschland ist man erst kürzlich zur Reform des Uni-Dienstrechtes geschritten, das aus dem 19. Jahrhundert stammt. Dort hat die zuständige Staatssekretärin, die ja bekanntlich von der SPD kommt, die Notwendigkeit dafür so begründet – ich zitiere –:

"In Zukunft bestimmt nicht das Älterwerden das Gehalt der Hochschullehrer, sondern vor allem die Leistung in Forschung und Lehre. Nur so können unsere Hochschulen im internationalen Wettbewerb ihre gute Ausgangsposition erhalten." – Zitatende.

Ich kann mich in diesem Falle der Meinung dieser sozialdemokratischen Kollegin nur anschließen und darf sowohl der Frau Vizekanzlerin als auch Frau Bundesministerin Gehrer zu diesem neuen Dienstrecht gratulieren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Lentsch reicht der auf der Regierungsbank sitzenden Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer sowie der gleichfalls dort sitzenden Bundesministerin Gehrer die Hand.)

19.04

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Povysil. – Bitte.

19.04

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Minister! Meine Damen und Herren! Wer sich nicht bemüht, besser zu sein, hört auf, gut zu sein. Österreich steht im internationalen Hochschulvergleich nicht an der Startlinie, sondern zehn Meter dahinter. – So lautet das Zitat einer der ProfessorInnen der Wissenschaftsenquete hier im Parlament. (Ruf bei der SPÖ: Hassauer!) Hassauer, genau.

Wir sind keine Großmacht, da stimmen Sie mir zu. Wir sind keine Großmacht. Wir besitzen auch nicht das Massenpotential an Menschen wie etwa die Volksrepublik China. Unsere einzige Chance, in dieser Welt zu bestehen, ist unsere Ausbildung. Unsere Macht ist unser Wissen. Im Mittelpunkt sämtlicher Reformmaßnahmen im universitären Bereich steht daher – wir haben es schon mehrmals argumentiert – die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Unis. Dazu gehört einerseits die erweiterte Autonomie, die die Unis dazu anhält, endlich wieder aktiv handelnde Institutionen zu werden, und andererseits das neue Dienstrecht mit den Chancen für die jungen Akademiker, wie wir gehört haben, mit der Förderung des Wechsels zwischen Universität und Privatwirtschaft und mit der Möglichkeit der Unis, in einem angemessenen Zeitraum ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter auch wirklich zu erneuern.

Aber was braucht man dazu? – Dazu braucht man die Schlachtung einiger heiligen Kühe, und eine dieser heiligen Kühe ist und bleibt, wenn auch in manchen Bereichen mit Berechtigung, die Pragmatisierung. Würden wir so weitermachen wie bisher, dann würden wir in fünf Jahren nur


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mehr 20 Prozent der jetzigen Stellen nachbesetzen können. Dann könnte man mit vollem Recht von einer totalen Versteinerung des universitären Bereiches sprechen.

Das heißt, an die Stelle der Pragmatisierung treten eben jetzt im neuen Dienstrecht das Vertragsbedienstetensystem, die All-Inclusive-Verträge, die mehr Transparenz bringen, und auch die Neuverteilung durch Anhebung der Anfangsgehälter.

Meine Damen und Herren! Es kann wirklich in keinem Bereich, auch nicht im Spitalsbereich, so sein, dass der Verdienst zu einer vom Leistungsnachweis abgekoppelten Belohnung für eine Verweildauer degeneriert. Das kann nicht sein. Und in Zukunft sind Assistenten jene, die ein Doktorat erworben haben und sich um eine Assistentenstelle bewerben, und diese ist auf sechs Jahre befristet.

Die zweite heilige Kuh ist die Dauer-Selbstrekrutierung des Professorats. Der Verbleib an der Uni von der Wiege bis zur Bahre allein ist kein Gütesiegel; Sie werden mir zustimmen. Von nun an wird es befristete und unbefristete Stellen geben. Diese müssen ausgeschrieben werden, und sie müssen nach modernen und unabhängigen Auswahlverfahren besetzt und ausgewählt werden.

Schließlich brauchen die Unis – das wurde uns von vielen universitären Mitarbeitern bestätigt – aber auch exzellente wissenschaftliche Fachkräfte, welche eine kontinuierliche Betreuung wichtiger Bereiche übernehmen. Dafür vorgesehen ist der "staff scientist", der kein Professor ist, aber eine Dauerstellung haben kann.

Die handelnden Personen der Wissenschaft werden mit diesem Gesetz Flexibilität, Erneuerung und, wenn nötig, Konstanz für ihre Tätigkeiten vorfinden. Meine Damen und Herren! "In God we trust, but all others have to prove their quality." – Ich wünsche den Universitäten dafür viel Erfolg! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.08

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

19.08

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute das neue Universitätslehrer-Dienstrecht, und die jetzt zu Ende gehende Debatte hat mir einige Überraschungen bereitet.

Zum einen hat es mich tatsächlich verblüfft, wie oft hier von Seiten der Grünen und von Seiten der SPÖ immer wieder das Ende der Pragmatisierung bedauert wurde. Ich habe in den vergangenen Wochen und Monaten sehr, sehr viele Gespräche mit zahlreichen Mitgliedern der Gewerkschaft, der Universitäten, mit vielen Universitätsangehörigen geführt und festgestellt, dass der Pragmatisierung an sich dort niemand mehr nachtrauert. Es war etwas gewöhnungsbedürftig, dass in Zukunft keine durchgängigen Beschäftigungsverhältnisse ohne Bewerbungen nach Qualifikation zwischendurch stattfinden werden, aber in fast jedem einzelnen Gespräch war es möglich, auch die jungen Universitätsbediensteten, die jetzt bereits an der Universität tätig sind, davon zu überzeugen, dass die nunmehr getroffenen Maßnahmen sinnvoll und richtig sind, zumal sie sich von den derzeitigen Verhältnissen kaum unterscheiden.

Wir alle wissen, dass es auch heute für die an der Universität Beschäftigten nicht einfach ist. Sie stehen bereits heute, Gott sei Dank, unter einem hohen Leistungsdruck, und die meisten von ihnen fürchten sich aus diesem Grund gar nicht vor der Konkurrenz. Sie müssen von uns nicht mehr beschützt werden, sondern gehen guten Mutes in eine Zukunft, in der sie sich und ihre Leistung im Rahmen einer Bewerbung darstellen und auch gegenüber anderen Mitbewerbern erfolgreich sein können.

Zum Zweiten hat es mich verblüfft, dass Frau Kollegin Prammer wieder einen Antrag auf weiteres Hinauszögern dieser wichtigen Reformen einbringt. (Abg. Mag. Prammer: Sie haben sich auch nicht informiert!) Herr Kollege Niederwieser hat bereits am 22. des Vormonats der "Presse"


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gegenüber geäußert, man solle noch länger damit warten. (Abg. Mag. Prammer: Sie wissen offensichtlich auch nicht, was Sie beschließen!) Warum das nicht möglich ist, hat folgenden Grund: Herr Kollege Niederwieser, Herr Dozent Grünewald! Vielleicht erinnern wir uns gemeinsam zurück an letztes Jahr, als wir alle drei am Fakultätstag der Medizinischen Fakultät in Innsbruck eingeladen waren. Erinnern wir uns an die Reden der Professoren, die gesagt haben: Liebe Abgeordnete, bitte helfen Sie uns, wir sind zupragmatisiert!

Professor Wick – immerhin Chef des Institutes für Alternsforschung, eines absolut renommierten Institutes, wie es in Europa in dieser Art kein zweites gibt, und Chef der Experimentellen Pathologie in Innsbruck – hat einen flehenden Appell an uns gerichtet und gesagt: An unseren medizinischen Universitäten haben junge Top-Kräfte keine Chance, wenn nicht etwas passiert!

Wir wollen diesen guten jungen Wissenschaftern wieder eine Chance geben. Daher würde ich mich freuen, wenn Sie gemeinsam mit uns dieses Gesetz beschließen würden.

Auf der anderen Seite sehe ich eine gewisse Herausforderung in der Bezahlung der Ärzte in Ausbildung. Es ist gut und richtig, dass sie in Zukunft 50 000 S mehr verdienen als ihre Kollegen in anderen Bereichen, weil man berücksichtigen muss, dass sie zusätzlich zu ihrer Ausbildung erstens als Ärzte in den Universitätskliniken tätig sind und auch tätig sein müssen, weil erst ein guter Arzt ein guter Forscher werden kann, und dass sie zum Zweiten darüber hinaus – meistens an den Abenden, in der Nacht, am Wochenende – noch Forschung betreiben. Sie tun dies nicht, weil sie dazu gezwungen wären, sondern weil sie auch daran interessiert sind, möglichst viele Patienten zu sehen, möglichst viel für ihre Tätigkeit als Arzt mitzubekommen und wissenschaftlich zu arbeiten.

Ich glaube, dass es in der Zukunft auch von den Rektoren anzudenken wäre, diese überdurchschnittlichen Leistungen im Rahmen der Möglichkeiten, die die Rektoren haben, entsprechend zu vergüten.

Herr Dozent Grünewald, weil Sie gerade den Kopf schütteln: Ich möchte Sie daran erinnern, dass auch Sie immer in den Mittelpunkt gestellt hatten, dass es nicht so sein darf, dass Junge an den Universitäten keine Chance haben. Wir haben keine Zeit mehr, zu warten, denn in zirka zwei Jahren, wenn diese Gesetze neu beschlossen werden müssen, um sie an die Autonomie der Universitäten anzupassen, wäre es bereits zu spät, denn in zwei Jahren haben wir nur noch wenige Prozente der zu vergebenden Stellen nicht zupragmatisiert. Daher: Machen Sie heute mit! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.14

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. – Bitte.

19.14

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Frau Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte wie Kollegin Povysil mit einem Zitat von Frau Univ.-Prof. Hassauer von der Universität Wien anlässlich der Universitätsreform-Enquete hier in diesem Saal beginnen:

"Versinken wir daher nicht im Lamento über den Jahrzehnte alten Reformstau und über beweinenswerte Ist-Zustände. Es geht heute um einen großen neuen Wurf, es geht um eine Vision, die unbedingt Wirklichkeit werden muss. Lassen wir uns nicht aufhalten!" – Zitatende.

So weit Frau Professor Hassauer anlässlich einer Enquete, an der Frau Kollegin Prammer unter anderen nicht teilgenommen hat. (Zwischenruf der Abg. Mag. Prammer. )

Der Start der großen Universitätsreform der neuen Regierung mit dem zur Beschlussfassung anstehenden neuen Unilehrer-Dienstrecht ist in der heutigen Debatte meiner Meinung nach unverdient im Schatten anderer Themen gestanden. Gerade einmal ein Redner der Grünen, die sich so gerne die bildungspolitische Feder auf ihren Hut – oder besser: auf den Kampfhelm – stecken (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen – Abg. Haigermoser: Sehr gut!), und


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gähnende Leere auf Seiten der "SOS-Partei", sowohl, was die Sitzreihen, als auch, was die Einwände und Argumente zum Dienstrecht für die Universitäten betraf.

Was, so frage ich mich, ist vom großen Säbelgerassel im Herbst vorigen Jahres geblieben, als die Eckpunkte der Reform zur offenen Diskussion gestellt wurden? Da war von Abwanderung von unseren Universitäten die Rede, vom flächendeckenden Streik. Doch die beiden Damen hinter mir sind unbeirrt ihren Weg gegangen. Es hat sich herumgesprochen, Frau Vizekanzlerin und Frau Bundesminister, dass Sie beide nicht bestechlich sind, wenn es um die Sache geht. Sie haben völlig richtig analysiert, Frau Bundesminister Gehrer, wenn Sie gesagt haben, dass sich hier in erster Linie die Vertretung der Vertreter und nicht jener, die betroffen sind, zu Wort gemeldet hat und dass keine ernst zu nehmenden Einwände gegen diese notwendige Reform im Laufe dieser Debatte geäußert wurden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich habe unlängst in einer Inaugurationsrede gelesen: Die Wissenschaftsqualität unserer Vorgänger war wenigstens noch zweitklassig. International sind wir Österreicher bestenfalls noch Durchschnitt.

Auch die Analyse von Professor Grünewald hat Ähnliches durchschimmern lassen. Er hat beklagt, dass wir einen Akademikeranteil von nur 6 Prozent haben. Nur, Herr Professor Grünewald und meine Herren von der roten Reichshälfte: Das sind doch die Ergebnisse der Bildungspolitik der Vergangenheit! Wie kann man bei einem Reformschritt, der unmittelbar bevorsteht, diese Einwände zum Kritikpunkt machen? Eben deshalb, damit junge Wissenschafter an die Universität kommen, damit mehr Farbe, damit mehr Leben an den Universitäten Einzug halten kann, war dieser Reformschritt notwendig.

Natürlich ist das erst der erste Schritt, und wie wir heute von Kollegin Brinek gehört haben, ist dieser Schritt durchaus kein fertig vollzogener, aber er ist die notwendige Voraussetzung für jenen großen zweiten Schritt, den wir, so hoffe ich, in einem Jahr vollziehen können: den Schritt in die Vollautonomie, in die endgültige Befreiung der Universitäten, wie sie sich diese immer gewünscht haben. Der erste Schritt ist mit diesem neuen Dienstrecht getan. Pragmatisierung hat auf wissenschaftlichem Boden keine Bedeutung mehr und hätte sie nie haben sollen.

Ich gratuliere beiden Damen zu diesem Schritt in die Zukunft, in die Internationalität, vor allem aber der Frau Vizekanzlerin dazu, dass es ihr mit viel Verhandlungsgeschick gelungen ist, dieser Debatte so die Spitze zu nehmen, dass keine der Befürchtungen wahr geworden ist. An den Universitäten herrscht Ruhe, und es herrscht auch Neugierde im Hinblick auf die neue Rechtssituation. – Ich danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.19

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

19.19

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Geschätzte Frau Bundesminister! Liebe Karin Hakl, ich muss zwei Minuten dazu nützen, dir zu entgegnen. Du hast von Diskussionen in Innsbruck vor der Fakultät gesprochen. Ich nehme diese Diskussionen immer gerne an, weil da etwas herauskommt, vor allem für die Opposition. Ich möchte aber einiges richtig stellen.

Du hast gesagt, die Opposition ist geschlossen für die Pragmatisierung, und wir verteidigen sie massiv. – Das ist völlig unrichtig! Ich kann jetzt nur für die Grünen sprechen, aber ich habe immer gesagt: Definitivstellungen oder Pragmatisierungen – egal, was jemand leistet – kann es nicht geben, es muss aber Perspektiven für die Leute geben, leistungsabhängig auch Dauerstellen zu bekommen. Das ist international üblich – solltest du das nicht wissen.

Zweitens wurde von dir behauptet, dass du mit sehr vielen Assistentinnen und Assistenten gesprochen hast und sie davon überzeugen konntest, wie gut dieses neue Dienstrecht ist. – Ich


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weiß nicht, auf welcher Uni das war, in Innsbruck haben sich jedenfalls 88 Prozent dagegen ausgesprochen, und an der WU zirka 80. Aber vielleicht war das irgendwo anders, und vielleicht waren es nicht viele, sondern nur einige. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

19.21

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen damit zur Abstimmung, und zwar lasse ich zunächst über den Rückverweisungsantrag, den die Abgeordneten Mag. Prammer und Genossen betreffend Dienstrechtsnovelle 2001 – Universitäten in 697 der Beilagen gestellt haben, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, den Gegenstand an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung rückzuverweisen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 697 der Beilagen unter Berücksichtigung der vom Berichterstatter vorgebrachten Druckfehlerberichtigung.

Dazu haben die Abgeordneten Dr. Mertel und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von dem eben erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Mertel und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Streichung der Ziffer 1 in Artikel 1, auf die Streichung der Ziffer 1b in Artikel 12 und auf die Streichung der Ziffer 1b in Artikel 13 sowie der dadurch bedingten Änderungen der Ziffernbezeichnungen bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Jene Abgeordneten, die sich dafür aussprechen, ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle die Mehrheit und damit die Annahme fest.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung der vom Berichterstatter vorgebrachten Druckfehlerberichtigung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle neuerlich die Mehrheit und damit die Annahme fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Es liegt eine Mehrheit vor. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


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75. Sitzung / Seite 186

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Grünewald und Genossen betreffend Folgekosten des UniversitätslehrerInnen-Dienstrechts.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Brinek und Genossen betreffend Umsetzung des neuen Dienstrechts für die Universitäten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 95.)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (630 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird (696 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen damit zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Erwin Niederwieser. Ich erteile es ihm hiemit.

19.24

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Frau Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Bundesminister, wir müssen Sie neuerlich enttäuschen: Die "Fundamentalopposition" stimmt zu. Das ist also wieder nicht das, was von uns erwartet wird. (Abg. Dr. Brinek: Das ist wie mit der Gewerkschaft!) Aber das UniStG enthält eine Reihe von Bestimmungen, die durchaus das Studienrecht verbessern, und daher ist es auch logisch, dass wir uns diesen Verbesserungen anschließen.

Ich komme daher gleich zu drei Anträgen, die wir noch dazu einbringen, und wir ersuchen umgekehrt die Regierungsfraktionen, auch unseren Anträgen zuzustimmen.

Der erste Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Dr. Grünewald und GenossInnen betreffend Verordnung über akademische Grade

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Nationalrat fordert die zuständige Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf, bei der Erlassung der Verordnung betreffend die akademischen Grade sowohl die Zulassung aufgrund einer einem Studienabschluss ,vergleichbaren Qualifikation‘ als auch den akademischen Grad ,Master of Advanced Studies‘ nach strengen Kriterien weiterhin zu ermöglichen."

*****

Wir teilen diese neue Konstruktion inhaltlich, dass das durch Verordnung geschehen sollte und nicht per Gesetz und dass die Bedingungen vom Ministerium überprüft werden und man internationale Grade anwenden soll. Was hier festgehalten wird, ist, dass auch, als Art Restgröße, der MAS bestehen bleiben kann und dass auch die Zulassung aufgrund vergleichbarer Qualifikationen möglich sein soll. Es ist also eine Erklärung des Nationalrates hinsichtlich dieser Verordnung.

Das entspricht übrigens auch einem einstimmigen Antrag des Niederösterreichischen Landtages. Kollege Graf weiß das, er hat mit seinen FPÖ-Abgeordneten in Niederösterreich bereits die entsprechenden Diskussionen geführt.


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75. Sitzung / Seite 187

Der zweite Antrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Dr. Grünewald und GenossInnen betreffend Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (630 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird (696 der Beilagen)


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75. Sitzung / Seite 188

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

§ 38a Abs. 1 lautet:

"§ 38a. (1) Die Rektorin oder der Rektor hat Studierende auf Antrag für höchstens vier Semester je Anlassfall bescheidmäßig zu beurlauben, wenn folgende Gründe nachgewiesen werden:

1. Ableistung eines Präsenz- oder Zivildienstes oder

2. Schwangerschaft oder

3. Betreuung von eigenen Kindern oder

4. Gründe, die in der Berufstätigkeit der oder des Studierenden gelegen sind.

Der Antrag auf Beurlaubung ist spätestens 14 Tage nach Beginn des Semesters, für welches die Beurlaubung beantragt wird, einzubringen."

*****

Das betrifft diese neue Form der Beurlaubung. Was wir vorschlagen, ist, dass auch die Fragen der Berufstätigkeit mit einbezogen werden und dass hinsichtlich der Antragstellung und nicht der Entscheidung, wie es im Gesetz steht, eine klare Frist gegeben ist. Das hielten wir an und für sich für den besseren Weg, der sowohl den Bedürfnissen der Studierenden Rechnung trägt als auch den Studienbetrieb aufrechterhält.

Ich bedauere sehr, dass jetzt Herr Abgeordneter und Klubobmann Khol nicht da ist, denn der dritte Antrag betrifft jene Aussage des Abgeordneten Khol vom 23. Oktober 2000 in der heißen Phase der Einführung der Studiengebühren. Ich zitiere: "Khol: Studenten als Kunden – Prüfungen einklagbar". – Manche werden sich noch daran erinnern können. (Der Redner zeigt die Kopie eines Zeitungsausschnitts.)

Ich zitiere weiter: "Der Student werde künftig ... ein einklagbares Recht auf die Abhaltung von Prüfungen und Lehrveranstaltungen" erhalten – wegen der Studiengebühren.

Wir haben mehrfach nachgefragt, was denn die Regierung zu tun gedenkt, um dieses Versprechen des Abgeordneten Khol den Studierenden gegenüber einzuhalten. Das Ergebnis war ernüchternd, bedauerlich, erschütternd. Sie haben nämlich gesagt, Sie wollen nichts dazu tun, um das Versprechen Khols einklagbar zu machen. Das ist an sich nicht überraschend, das sind wir gewohnt.

Daher bringen wir folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Dr. Grünewald und GenossInnen betreffend Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (630 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird (696 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Dem § 29 UniStG wird folgender Abs. 4 angefügt:

"(4) Die Studierenden haben gegenüber der Republik Österreich Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Studienbeitrages sowie Schadenersatzansprüche, wenn die für den Studienfortschritt in der Mindeststudiendauer erforderlichen universitären Angebote (Lehrveranstaltungen, Prüfungstermine, Labor- und Praktikumsplätze et cetera) nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen."

*****

Wir erwarten, dass Sie Ihr Versprechen einlösen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.29

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die drei soeben vorgetragenen Entschließungs- beziehungsweise Abänderungsanträge sind ausreichend unterstützt, stehen auch in einem ausreichenden sachlichen Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und damit auch mit zur Debatte und in weiterer Folge zur Abstimmung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte.

19.29

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Mit der vorliegenden Neufassung des Studienrechts werden attraktivere, international kompatible Mastergrade ermöglicht. Das war bisher, eben auf Grund des geltenden Gesetzes, nicht in dem Maße möglich. Es gab den MBA und daneben den MAS. Dass rascher als bisher Grade vergeben und verliehen werden, soll ebenso möglich sein; das haben wir extra in einer Ausschussbemerkung festgehalten.

Die Beurlaubung von Studierenden – das wurde bereits angesprochen – wird neu und präzise geregelt. In jenen Fällen, bei denen Kollege Niederwieser meinte, es sollte noch einen Beurlaubungsgrund geben, wird dem nicht im Sinne seines Abänderungsvorschlages entsprochen, sondern es wird stattdessen die Möglichkeit geschaffen, das jeweilige Semester nicht zu inskribieren. Das ist vom Verwaltungsaufwand her der einfachere Weg. – Im Grunde genommen liegen wir aber da vom Inhaltlichen her nicht auseinander.

Mit der Novelle wird auch einem Wunsch der Universität Wien und vor allem der TU Wien entsprochen, nämlich dem nach Möglichkeit der Einrichtung eines Studiums "Versicherungsmathematik". Wir werden das damit zwar noch nicht einrichten, aber zumindest die Möglichkeit für eine solche Einrichtung schaffen.

Noch einmal zu den internationalen Master-Graden. Mit dieser Novelle beschließen wir das Auslaufen des MAS alten Typs; er war der Sammelgrad für den Raum neben dem bereits angesprochenen MBA. Dieser MAS-Grad wurde großzügig vergeben – manche meinen: zu großzügig –, war aber für die erste Stunde ein wichtiges Instrument, ein wichtiges Mittel, um Weiterbildungsabschlüsse auszudrücken, um akademische Grade damit vergeben zu können.

Die jetzige Fassung, die auf ausführliche Gespräche sowohl mit der Opposition als auch mit repräsentativen Trägern und Einrichtungen zurückgeht, hat ergeben, dass wir diesen Weg gehen können – mit der Option, dass sich dieser MAS alten Typs in einen Weiterbildungsgrad neuen Typs wandelt, eben als international standardisierter Grad. Oder aber es wird das nicht der Fall sein und man findet mit den international gängigen Graden und Titeln das Auslangen. Auf diese Weise werden sich auch bisher auf dieser Ebene arbeitende und anbietende Institutionen gut wiederfinden können.


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75. Sitzung / Seite 189

Ich bedanke mich von dieser Stelle aus auch für das Engagement etwa der Donau-Universität Krems. Natürlich ist es ein ehrliches Ansinnen, und es ist auch zu respektieren, wenn man laufende Programme fortsetzen will. Gespräche im Zuge der Diskussion haben aber ergeben, dass man auch in der jetzigen Lösung, die wir verabschieden werden, einen guten Weg sieht, dass man bestrebt sein wird, die Programme an die internationalen Standards anzupassen, und dass man sich gleichzeitig bemühen wird, MAS-Teile noch als international adäquate Angebote zu etablieren. Sollte das nicht gelingen, ist man auch mit dem Auslaufen einverstanden.

Ich glaube, das ist ein sehr pragmatischer und guter Weg. Beides kann gelingen; beide Möglichkeiten sollen mir recht sein. Interessanterweise belegt uns eine Darstellung der Donau-Universität Krems selbst, dass wir mit dieser Entscheidung richtig liegen. Dort ist der Master of Advanced Studies auf der Ebene des Doktor-Studiums beziehungsweise des PhD-Programmes angesiedelt. Der MAS wurde in der Praxis aber nicht dafür, sondern auch unter großzügiger Anerkennung von gleich zu haltenden Qualifikationen im beruflichen Feld und nicht auf Graden, die vorher erreicht wurden, aufbauend vergeben, sonst wäre es ja kein postgradualer Studiengang. Künftig soll ein internationaler MAS aber dort angesiedelt sein können.

Meine Damen und Herren! Es wäre ein Missverständnis, würde man alle Weiterbildungsbestrebungen, alle Weiterbildungsbemühungen nur als akademisierte oder akademische Weiterbildung sehen; das ist ja auch in der Diskussion immer wieder aufgetaucht. Lebensbegleitendes Lernen versteht sich nicht ausschließlich als Intention, Weiterbildung immer mit einem akademischen Grad – noch dazu als zweiten Grad – abschließen zu lassen.

Ich freue mich sehr, dass bei vielen Unternehmungen Bemühungen auf allen Ebenen der Wirtschaft und des beruflichen Tätigseins unternommen werden und sozusagen Weiterbildungsphantasien, maßgeschneiderte Programme, entwickelt werden, Rufseminare, Rufprogramme, individuelle Möglichkeiten, die man gemeinsam mit Berufsgruppen, mit unternehmensspezifischen Wünschen etabliert. Und ich freue mich sehr, dass diese angenommen werden und dass damit lebensbegleitendes, lebenslanges Lernen in die Praxis umgesetzt wird.

Etwas, was mir große Freude macht, nehme ich jetzt heraus aus dem Länderbericht zum Memorandum über lebenslanges Lernen. Im Bericht des Ministeriums ist etwa als Best-Practice-Vorschlag nachzulesen: KNEWLEDGE, also Knowledge neu machen, der Weiterbildungspreis. Damit werden ausgezeichnete Modelle von Betrieben verschiedenster Art zum Nachmachen und Adaptieren angeboten.

Weiterbildung hat also mehr Facetten, hat mehr Gestalten als die Programme, die mit akademischen Abschlüssen enden. Ich bin sicher, dass die Weiterbildungsanbieter in Österreich die neuen Herausforderungen annehmen und zu guten Abschlüssen kommen, wie sie international standardisiert werden, sowie zu anderen maßgeschneiderten Abschlüssen, wie es dem Angebot auch richtig entspricht. Ich wünsche, dass diese Novelle viele Freunde findet. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.35

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte.

19.35

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Gleich vorweg bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Martin Graf und Kollegen betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. In Z 23 (§ 38a) erhält Abs. 1 letzter Satz folgende Fassung:


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75. Sitzung / Seite 190

"Die Genehmigung der Beurlaubung ist bis längstens zwei Wochen nach Beginn des Semesters, für das die Beurlaubung gelten soll, zulässig."

2. In Z 41 (§ 74 Abs. 12 und 13) wird in Abs. 12 das Zitat "Anlage 1 Z 2.31 und Z 2a.16" durch das Zitat "Anlage 1 Z 2.30a, Z 2.31, Z 2a.16 und Z 3.2" ersetzt.

3. Nach Z 45 der Regierungsvorlage wird folgende Z 45a eingefügt:

"45a. In der Anlage 1 wird nach Z 2.30 folgende Z 2.30a eingefügt:

"2.30a Versicherungsmathematik: Studiendauer: 10 Semester, Semesterstunden 160 bis 210."

*****

Meine Damen und Herren! Was sich hinter diesen vielen Zahlen verbirgt, ist letztendlich, die Studienrichtung Versicherungsmathematik in Österreich einzuführen: entweder als Bakkalaureat oder als Master-Studium. Weiters wird damit einem drängenden Wunsch auf der Seite der Studierenden, ihnen hinsichtlich Beurlaubungsbeantragungen einen weiteren Schritt entgegenzukommen, Rechnung getragen.

Damit wird diese Gesetzesvorlage, die im Ausschuss einstimmig verabschiedet wurde, noch verbessert. Das ist auch mit den Oppositionsparteien so akkordiert und findet daher auch in dieser Fassung deren Zustimmung.

Mit dieser Novelle ist etwas ganz Wichtiges gelungen, nämlich in der für Österreich doch ganz wichtigen Titelangelegenheit – welche Titel soll man verleihen können? – eine Neuordnung vorzunehmen. Ich glaube, das ist sehr positiv für die Zukunft zu sehen, weil wir jetzt erstmalig die Möglichkeit schaffen, einen österreichischen Titel gemäß internationaler Namensführung verleihen zu können, Master-Studien auch tatsächlich mittels Verordnungen, wenn sie einen Qualitätsstandard erreichen, der international anerkannt wird, zu ermöglichen.

Da sich die Rahmenbedingungen in den letzten fünf Jahren deutlich geändert haben – ich erinnere nur daran: Privatuniversitäten sind nunmehr möglich; ich erinnere weiters daran, dass wir heute hier beschließen, dass international anerkannte Titel eingeführt werden können –, ist dieses österreichische Spezifikum auch nicht mehr notwendig. Und mit dem ist ohnehin – leider Gottes!, muss man dazusagen – in der Vergangenheit nicht immer das Beste geschehen, weil sich da nicht wirklich Qualitäten hervorgetan haben.

Ich bin überzeugt davon, dass sich diejenigen Studienrichtungen, die heute ein MAS-Studium darstellen und qualitativ hochwertig sind, früher, als wir ihnen jetzt diese Frist gesetzt haben, in die international gebräuchlichen Titel wie LLM, MBA oder Ähnliches umwandeln werden. Sie werden hier im Hohen Hause sicherlich noch in dieser GP erleben, dass dem so sein wird: Was verschwinden wird, wird das sein, was sich auf dem Markt tatsächlich nicht wirklich behauptet, sondern lediglich einen akademischen Grad vorspiegelt, den es inhaltlich tatsächlich nicht gibt beziehungsweise dessen Qualifikation man inhaltlich tatsächlich nicht erworben hat.

Man soll damit sehr sorgfältig umgehen, und wir haben uns das sehr genau überlegt und, wie ich glaube, den richtigen Weg eingeschlagen. Es ist ein mutiger Schritt, in Österreich eine derartige Veränderung in diesem Bereich durchzuführen, aber es ist auch ein gelungener Schritt. Ich bedanke mich bei all jenen, die daran mitgewirkt haben, und wünsche allen, die das als Chance sehen, sich auf dem Markt besser behaupten zu können, viel Glück und Erfolg.

Jenen, die sich letztendlich niemals akademische Reifezeugnisse erwerben konnten, muss man halt auch einmal sagen: Es tut mir Leid, sie müssen sich upgraden beziehungsweise an Qualität dazugewinnen. Dann werden auch diese kein Problem haben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.40


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75. Sitzung / Seite 191

Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Ich gebe bekannt, dass der von Herrn Abgeordnetem Graf vorgetragene Abänderungsantrag ausreichend unterstützt ist, in ausreichendem sachlichen Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und daher auch mit zur Verhandlung steht und zur Abstimmung gelangt.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

19.41

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Frau Bundesministerin! Ich glaube, langsam ist die Zeit gekommen, dass wir in den "blauen Salon" übersiedeln könnten, obwohl ich da jetzt keine Farbsymbolik spielen möchte. (Heiterkeit.) An einer Erhöhung des Interesses an der Wissenschaft sollten wir jedenfalls alle stärker arbeiten.

Ich erinnere mich noch gut daran, als ich vor Jahren die Chance hatte, das frühere UniStG zu verhandeln. Und da blicke ich auch mit guter Erinnerung darauf zurück, wie seitens des Ministeriums – ich erwähne jetzt nur den Sektionschef Höllinger, Faulhammer und andere Beamte – Anregungen aufgenommen und eingearbeitet wurden, wie da zusammengearbeitet wurde und wie ernst man Kritik genommen hat. Das war wirklich sehr gut.

Auch jetzt ist bei diesem Dienstrecht sehr viel Vernünftiges, manches Notwendige und viel Gutes herausgekommen, allerdings gibt mir zu denken – wenn ich jetzt vergleiche, wie man damals verhandeln konnte, und zwar auch außerhalb der Politik stehend und jetzt innerhalb –, dass da zwar jetzt ein ganz anderer Zeitdruck herrscht, jedoch ein Weniger sowohl an Präzision als auch an Nachdenk-Möglichkeiten festzustellen ist. Ich finde das irgendwie bedauernswert, und wir sollten uns darüber einmal den Kopf zerbrechen, was man auch in Bezug darauf verbessern könnte.

Hinter dem, was Sie versucht haben, steht – neben einigen notwendigen Anpassungen –, mehr Flexibilität, Mobilität und Anrechenbarkeit zu erreichen. Ich würde Sie aber nur bitten, bezüglich der Anrechenbarkeiten nicht nur die Internationalität im Auge zu haben, sondern ich wäre schon froh darüber, wenn die innerösterreichische Mobilität und Anrechenbarkeit verbessert werden könnte. Ich kenne da genügend Beispiele, die einen zumindest die Stirne runzeln lassen.

Man hätte vielleicht auch mehr überlegen können – kritisiert wurde ja, dass Frauenförderung nicht mehr in Mode zu sein scheint –, ob man nicht auch im Studienrecht mehr für Frauen tun sollte, wie zum Beispiel "FIT", also "Frauen in der Technik", und ähnliche Programme. Und wenn es sich schon gesetzlich nicht formulieren lässt, hätte man es zumindest andiskutieren und diesbezüglich Überlegungen anstellen können.

Zu den Studierenden an Privatuniversitäten, in Universitätslehrgängen. Da ist es doch so, dass man immer gedacht hat: entweder als berufsbegleitende Weiterbildung – das ist notwendig – oder als wissenschaftliche Berufsvorbildung, wenn das nicht die postpromotionelle Graduierung erfordert. Den Studierenden entstehen aber trotzdem, da ja diese Lehrgänge von den Unis kostendeckend zu führen sind, beträchtliche Ausgaben. – Ich weiß, das gehörte im Prinzip zum Hochschultaxengesetz. Interessanterweise ist dieser Entschließungsantrag aber durchgegangen, weil das ja doch etwas mit Niveau und breiter Bildung zu tun hat, so hoffe ich zumindest.

Unser Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Grünewald, DDr. Niederwieser, Freundinnen und Freunde betreffend Ungleichstellung von Studierenden an Privatuniversitäten und Universitätslehrgängen

Der Nationalrat wolle beschließen:


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75. Sitzung / Seite 192

"Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, bis zum Ende des Sommersemesters 2002 eine Regierungsvorlage zu erstellen, die eine soziale Unterstützung für Studierende in Universitätslehrgängen vorsieht."

*****

Damit komme ich jetzt gleich zu den Bakkalaureat- beziehungsweise Magisterstudien. Darüber hat es Gespräche im Ausschuss gegeben, vernünftige Gespräche, wobei ich von Ihnen reflektiert bekommen habe, dass auch da mehr Wahlfreiheit, mehr individuelle Studienzusammensetzungen, also eine individuelle Mischung von wirklich arbeitsmarkt- und wissenschaftsrelevanten sowie auch kompatiblen Fächern gegeben sein sollte. Damals wurde uns zugesagt, man werde danach trachten, das auch in näherer Zukunft zu machen.

Um dies auch in Papierform zu bringen und zu stimulieren, bringen wir einen weiteren Antrag ein, der lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Grünewald, DDr. Niederwieser, Freundinnen und Freunde betreffend Einführung eines individuellen Bakkalaureat- bzw. Magisterstudiums

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur möge gesetzliche Voraussetzungen für ein individuelles Bakkalaureat-Studium sowie ein individuelles Magisterstudium erarbeiten und diese nach einer Evaluierungsphase" – diese haben Sie ja auch gewünscht – "des neuen Universitäts-Studiengesetzes bis zum Ende des Wintersemesters 2003 dem Nationalrat vorzulegen."

*****

Wir haben einige Beschwerden beziehungsweise Kritiken bezüglich dieses vorliegenden Gesetzentwurfes bekommen; eine betraf die Donau-Universität Krems. Ich weiß, dass es über diese Universität immer sehr unterschiedliche Diskussionen gab. Trotzdem: Einige Dinge haben sich dort bewährt.

Wenn im Gesetz steht, nur bei Vergleichbarkeit ist sozusagen ein MAS möglich, dann halte ich das nicht unbedingt für neu oder innovativ. Man könnte doch im Umweltbereich, in der Technologiefolgenabschätzung, der Bioethik, der Medizin-Ökonomie und so weiter einiges machen. Das jedoch nur darauf abzustimmen, dass nur das sein darf, was schon irgendwo anders der Fall ist, ist, so meine ich, nicht gerade sehr phantasievoll.

Daher haben wir auch dazu einen Abänderungsantrag eingebracht, der bereits schriftlich verteilt wurde.

Was mit dem UniStG nur am Rande, aber trotzdem mit der Internationalität an österreichischen Unis zu tun hat, ist die Verordnungsermächtigung bezüglich Entwicklungsländern. Ich glaube, dass es da Nachjustierungen geben müsste; auch mehr Rechtssicherheit bezüglich der Zuständigkeiten des Rektors et cetera. – Diesen Antrag werde ich aber nicht einbringen, denn das wurde mir sozusagen nicht genehmigt. – Ich bitte Sie aber, daran zu denken.

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter, ich wollte Sie nur ersuchen, die Kernpunkte zu diesem Antrag, den Sie eingebracht haben, zu erläutern.

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (fortsetzend): Er wurde erläutert. – Den letzten Antrag, von dem ich gesprochen habe, bringe ich nicht mehr ein, weil es geheißen hat, das gehört ins Hochschultaxengesetz.


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75. Sitzung / Seite 193

Abschließend: Wir haben schon oft erlebt, dass Reformen sehr gut in schriftlicher Form festgehalten wurden, aber leider Papier geblieben sind. Ich bitte Sie zu bedenken – Sie wissen das ohnehin –, dass es schon auch einiger Ressourcen bedarf.

Da, Frau Bundesministerin, hat Ihre Aussage: "Was nichts kostet, ist nichts wert!", ihre Berechtigung, denn: Eine gute Studienreform braucht Ressourcen, und diese kosten etwas.

Wenn wir gemeinsam – Sie, Frau Bundesministerin, die Mitglieder der Bundesregierung, Ihre Kolleginnen und Kollegen – auch den Herrn Finanzminister davon überzeugen sollen, so haben Sie darin in uns Verbündete. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.48

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die soeben eingebrachten Anträge sind ausreichend unterstützt, stehen in ausreichendem inhaltlichem Zusammenhang und daher auch mit zur Verhandlung beziehungsweise gelangen zur Abstimmung.

Der von Abgeordnetem Dr. Grünewald eingebrachte Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Grünewald, DDr. Niederwieser, Freundinnen und Freunde betreffend Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird (630 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (696 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. Nach der Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

1a. Die Ziffer 19 des § 4 entfällt.

II. Nach der Z 5 wird folgende Z 5a eingefügt:

5a. Dem § 23 (3) wird folgende Z 8 angefügt:

8. allenfalls die Verpflichtung zur Abfassung und den Umfang von schriftlichen Arbeiten und die Art ihrer Erstellung, Begutachtung und Beurteilung (§ 4 Z 4a bis 5a, § 4 Z 9).

III. Der bisher in Z 7 vorgeschlagene § 26 wird durch folgenden Text ersetzt:

§ 26. (1) Die Bundesministerin oder der Bundesminister hat durch Verordnung für das jeweilige Fach international gebräuchliche akademische Grade festzulegen, die den Absolventinnen und Absolventen jener Universitätslehrgänge zu verleihen sind, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Studiengänge vergleichbar sind, wobei die Einordnung im dreigliedrigen System zu berücksichtigen ist.

(2) Wenn Abs. 1 nicht zur Anwendung kommt, ist das Fakultätskollegium oder das Universitätskollegium berechtigt, in der Verordnung gemäß § 23 die Bezeichnung "Akademische ..." bzw. "Akademischer..." mit einem die Inhalte des jeweiligen Universitätslehrganges charakterisierenden Zusatz festzulegen, die den Absolventinnen und Absolventen jener Universitätslehrgänge zu verleihen ist, die Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 30 Semesterstunden umfassen.

(3) Den Urkunden über die Verleihung der Bezeichnung dürfen fremdsprachige Übersetzungen angeschlossen werden, wobei die Bezeichnungen der Universität (Fakultät) und des ausstellenden Organs sowie die Bezeichnung selbst nicht zu übersetzen sind.


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75. Sitzung / Seite 194

IV. Der bisher in Z 11 vorgeschlagene § 28 Abs. 1 wird durch folgenden Text ersetzt:

§ 28. (1) Die Bundesministerin oder der Bundesminister ist berechtigt, durch Verordnung für das jeweilige Fach international gebräuchliche akademische Grade festzulegen, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge universitären Charakters zu verleihen sind, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Studiengänge vergleichbar sind, wobei die Einordnung im dreigliedrigen System zu berücksichtigen ist.

*****

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächste spricht Frau Bundesministerin Gehrer. – Bitte, Frau Minister.

19.48

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Die moderaten Studienbeiträge von 5000 S pro Semester werden sicherlich dazu beitragen, dass die immer mehr um sich greifende Beliebigkeit in manchen Bereichen ein Ende nimmt und dass es mehr Ernsthaftigkeit beim Studieren geben wird. Wir sehen schon jetzt: Sehr viele bemühen sich, schnell fertig zu werden. Im heurigen Jahr werden wir daher mehr Hochschul-Absolventen als in den vergangenen Jahren haben.

Weiters zeigt sich, dass wir durch diese Studienbeiträge endlich einmal realistische Zahlen über die Studierenden an unseren Universitäten erhalten werden. Wir werden weniger Studierende haben, denn viele sind dreifach gemeldet, viele sind dabei, die schon zehn Jahre lang im Beruf stehen und immer noch gemeldet sind.

Alle Zahlen, die wir bisher erhalten haben, haben nicht der Zahl der tatsächlich Studierenden, die an die Universität gehen und auch Prüfungen ablegen, entsprochen. Mit diesen neuen Zahlen, die wir erhalten, werden sich auch ganz neue Verhältnisse in den statistischen Berechnungen ergeben, und zwar in Berechnungen darüber, wie viele Dienstposten oder auch wie viele Räumlichkeiten notwendig sind. Auch die Zahl, dass uns ein Studierender 110 000 S kostet, wird dann nicht mehr stimmen, denn ein Studierender wird uns mehr kosten. Mit diesen Kosten werden wir dann europaweit an der Spitze liegen, und das ist gut so. Dieses Geld muss jedoch optimal eingesetzt werden.

Dieser Antrag der SPÖ-Opposition, eingebracht von Herrn Abgeordnetem DDr. Niederwieser, entbehrt meiner Meinung nach der intellektuellen Redlichkeit, denn wenn man nur ein Zehntel der Gesamtkosten beisteuert, dann gehe ich doch davon aus, und das mit gutem Grund, dass mindestens ein Zehntel optimale Leistungen von den Universitäten geboten wird. Von den Universitäten wird mehr geboten, es wird beste Leistung geboten!

Wir verwenden heuer 500 Millionen Schilling zur Verbesserung des Studienangebotes und nächstes Jahr eine Milliarde Schilling. Und Sie können sicher sein, dass jene jungen Menschen, die ernsthaft studieren, die wirklich weiterkommen wollen, auch die besten Studienangebote finden werden.

Vor etwa sechs Wochen hat in Prag eine Tagung der europäischen Wissenschaftsminister stattgefunden, an der 36 Wissenschaftsminister Europas teilgenommen haben. Das vereinte, gemeinsame, große Europa ist da schon verwirklicht worden. Bei dieser Tagung wurde beschlossen, bis 2010 einen europäischen Hochschulraum zu verwirklichen, und zwar in Partnerschaft mit den Professoren und mit den Studierenden. Ohne in die staatlichen Kompetenzen einzugreifen, sollen damit gemeinsame Ziele wie Mobilität, Qualitätssicherung, Internationalität, Konvergenz der Studienstruktur und Anerkennung der Abschlüsse verwirklicht werden.

Meine Damen und Herren! Gerade für diese Mobilität, für die Anerkennung der Abschlüsse setzt diese Novelle zum UniStG einen sehr wichtigen Schritt. Wir müssen doch den jungen Menschen Abschlüsse, Diplome und Grade geben, die europaweit, ja weltweit anerkannt sind! Daher ist es


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notwendig, sich zu fragen, welches Diplom, welcher Grad eine europaweite Anerkennung hat, und daher ist es, wie ich meine, auch gut, dass wir gesagt haben, wir wollen uns bis 2006 einmal anschauen, ob sich der MAS international durchsetzt.

Wir haben es ja in unserer Hand, dann zu sagen, das ist ein Grad, der anerkannt ist. Wir haben es in unserer Hand, das dann in einer Verordnung zu verankern. Ich meine daher, dass dieser Weg der richtige ist, denn es geht um die Zukunft der jungen Menschen. Es geht darum, dass wir ihnen Diplome und Grade geben, die international anerkannt sind, und das werden wir mit dieser Verordnungsermächtigung auch gewährleisten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

19.53

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich fasse mich ganz kurz. Das meiste wurde ja schon gesagt.

Im Regierungsübereinkommen der Bundesregierung steht, dass es eines der Ziele dieser Bundesregierung ist, mit der Lebenszeit junger Menschen sorgsam umzugehen. Gerade im Lichte der erst vor wenigen Wochen präsentierten OECD-Studie, die in Paris vorgestellt worden ist und aus der wir ersehen haben, dass in Österreich im Durchschnitt um zwei Jahre länger studiert wird als in allen anderen europäischen Staaten, denke ich, dass die Maßnahmen, die etwa mit der Einführung der Fachhochschulen, mit der Einführung des Bakkalaureat-Studiums hier gesetzt worden sind, dass gerade diese Maßnahmen absolut in die richtige Richtung gehen.

Wenn wir mit dieser Novelle zum Universitäts-Studiengesetz jetzt auch eine erhöhte Flexibilität bei den individuellen Diplomstudien erreichen, die nunmehr aus mehreren Teilen von Bakkalaureat-Studien zusammengesetzt werden können, dann stelle ich fest, auch das ist ein absolut richtiger Schritt, und ich bin auch froh und anerkenne es auch, wenn es wahr ist, dass die SPÖ dem zustimmen wird.

Ein Wort noch zum postgradualen Grad eines Masters of Advanced Studies. Ich denke, schon der Begriff des Masters of Advanced Studies bringt ja zum Ausdruck, dass es sich hier um die Vertiefung eines Studiums handelt, denn ein Advanced Study ist eben ein vertiefendes Studium und setzt ja schon dem Begriff nach eigentlich voraus, dass man vorher ein anderes Studium absolviert hat.

Daher meine ich, es ist ein absolut richtiger Schritt, zu sagen, wir ermöglichen nunmehr über die Verordnungsermächtigung der Frau Bundesministerin, vergleichbare internationale Studien einzuführen, denn in der Tat ist es so – und wir sehen das in anderen Staaten –, dass berufliche Qualifikationen durchaus auch als Voraussetzungen für spätere akademische Grade herangezogen werden. Ich denke dabei etwa an den gesamten Executive-Bereich, den es etwa in den Vereinigten Staaten gibt. Dort gibt es eine ganze Reihe von Studienrichtungen, die als Zugangsvoraussetzung eine entsprechende berufliche Qualifikation verlangen und keine akademische Vorbildung als Voraussetzung kennen.

Ich glaube also, die Aufregung ist unbegründet. Ich denke auch, dass gerade jene Institutionen, die den Master of Advanced Studies angeboten und ihn im Bereich eines PhD, also in Wahrheit einer Habilitation angesiedelt haben, im Grunde genommen dem Geist des alten UniStG entsprochen haben, dass aber sozusagen die Zugangsvoraussetzungen vielfach nicht richtig eingestuft worden sind.

Ich finde daher, dass wir hier ordnungspolitisch etwas Richtiges tun. Auch wenn wir auf eine verstärkte Qualität und Leistung der Lehrgänge universitären Charakters im Zuge einer Ex-ante-Evaluierung Wert legen, glaube ich, dass wir den Qualitäten der heimischen Universitäten einen guten Dienst erweisen. Ich denke, dass wir, wenn wir in einigen Jahren diese Maßnahmen


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evaluieren werden, feststellen werden, dass wir damit einen richtigen Weg beschritten haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.56

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Papházy. – Bitte.

19.56

Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy, MBA (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novelle zum UniStG bringt unter anderem die Möglichkeit zur Festlegung international kompatibler Mastergrade durch Verordnung und, wie schon mehrfach erwähnt, das Auslaufen des Austriacums MAS, Master of Advanced Studies, per 2003.

Ziel des Bologna-Prozesses ist es, international kompatible Ausbildungen und international kompatible akademische Grade zu schaffen. Österreich ist dem Bologna-Prozess verpflichtet, und Österreich trägt dem Bologna-Prozess durch die Novelle zum UniStG auch Rechnung.

Frau Dr. Brinek! Als ich Ihnen zugehört habe, hatte ich den Eindruck, wir haben die Rede gemeinsam vorbereitet, denn auch ich halte lebenslanges Lernen für notwendiger denn je. Und je mehr Bildungseinrichtungen wir in Österreich haben, desto besser ist es für den Konsumenten.

Es ist aber für den Konsumenten auch notwendig, dass es eine klare Abgrenzung zwischen den einzelnen Bildungseinrichtungen gibt, nämlich zwischen den Einrichtungen der Erwachsenenbildung, den Fachhochschulen und den privaten sowie den öffentlich-rechtlichen Universitäten. Eine Vermischung all dieser Institutionen nützt niemandem, am allerwenigsten dem Kunden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mogelpackungen sind kein Konsumentenschutz. Was auf dem Etikett einer Ausbildung draufsteht, das soll auch in der Ausbildung drinnen sein, egal, um welche Ausbildung, um welchen Abschluss es sich handelt. Abschlüsse müssen klar zuordenbar sein. Maßstab jeder Ausbildung, jedes Abschlusses ist der Stellenwert, den der Absolvent in der Wirtschaft hat.

Die österreichischen Universitäten wollen akademische Grade vergeben, die auch im internationalen Gefüge Anerkennung und Wertschätzung bringen. Und ich beurteile es als positiv, dass alle Parlamentsfraktionen im Wissenschaftsausschuss einstimmig das Auslaufen des Austriacum MAS beschlossen haben, denn mit internationalen Standards hatte der MAS nichts zu tun. Wir haben es schon gehört: In der Praxis wurde er vielfach auch für Lehrgänge vergeben, die ohne die Voraussetzung der Matura, ohne die Voraussetzung der Studienberechtigungsprüfung zu einem akademisch anmutenden Abschluss geführt haben.

In den Ländern, wo es den MAS gibt, hat er einen anderen Bedeutungsinhalt, dort heißt das "AS" nicht "Advanced Studies", sondern etwas Ähnliches wie "Applied Statistics".

Sollte es im internationalen Gefüge aber wieder zu einer lebhaften Einführung des MAS kommen – nämlich jenes MAS, wie es ihn derzeit in Österreich gibt –, dann steht es Österreich ja frei, durch Verordnung, sofern international kompatibel, diesen MAS wieder einzuführen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novelle zum UniStG ist ein wichtiger Schritt für Österreichs Universitäten, und ich würde mich freuen, wenn diese Novelle auch im Plenum von allen Fraktionen einstimmig beschlossen würde. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.00

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hetzl. – Bitte.

20.00

Abgeordneter Mag. Gerhard Hetzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Gestatten Sie mir knapp vor dem Ende einer sehr ausführlichen Debatte zum Thema Wissenschaft noch einige Bemerkungen.


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Wir erleben eine grundsätzliche Debatte über wesentliche Entwicklungen im universitären Bereich, die uns einen großen Schritt weiter in Richtung Autonomie bringen und damit auch einen Schritt weiter in Richtung des Zurückdrängens des staatlichen Einflusses.

Mir ist ein Zitat aus einer Enquete in Erinnerung, die in diesem Plenarsaal stattgefunden hat, und zwar ein Ausspruch von Professor Gäbler aus Basel. Die Schweizer haben zu diesen Themen meistens einen eher kontroversiellen Zugang. Ich habe mir dieses Zitat herausgeschrieben, weil ich es sehr interessant finde. Professor Gäbler sagte:

"Der Bund ist ein Minderheitsaktionär und soll uns nicht viel hineinreden."

Das drückt eigentlich genau das aus, was auch wir wollen: Der Staat und die Politik liefern die Rahmenbedingungen, und die Universität muss sich dann um die weiteren Belange, um ihre eigenen Bereiche kümmern. Das ist das Ziel, und das ist es auch, was die Autonomie bringen soll. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Bestandteil der Politik soll nicht Parteieneinfluss in allen Bereichen sein, so wie er in den letzten Jahrzehnten von der Sozialdemokratie vorexerziert wurde, nämlich ihr Einfluss in den Schulen, ihr Einfluss in Betrieben, an Universitäten. Das geht ganz tief hinein, auch in den sportlichen Bereich. So soll es nicht sein! Ich glaube, wir gehen einen richtigen Weg, der uns in die genau entgegengesetzte Richtung bringt, und das ist gut so.

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Sie verwenden auch die ÖH für Parteipolitik. Auch diese Interessenvertretung ist Ihnen nicht zu schade. Dort gibt es jetzt bekanntlich ein Bündnis der vereinigten Linken, sogar mit den Kommunisten. Soll das ein Signal für politische Zukunftsperspektiven sein?

Wenn eine Interessenvertretung vollmundig erklärt und ihre Mitglieder auffordert, die Studiengebühren nicht einzuzahlen, dann ist das genau die Art und Weise, mit der Sie die Studenten und damit die Mitglieder der ÖH zutiefst schädigen können, und das muss man den Menschen, den Mitgliedern der ÖH auch immer wieder sagen.

Meine Damen und Herren! Wir brauchen an den Hochschulen keine Parteipolitik, sondern wir brauchen moderne Leistungsmerkmale, die uns Zukunftsperspektiven geben. Professor Landfried, der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz Deutschland, hat bei der Uni-Enquete einen sehr treffenden Ausspruch getätigt – ich zitiere –: "Es gibt bereits Kosten- und Leistungsrechnung!", hat er uns hier erklärt.

Damit kann man im ersten Moment vielleicht nicht viel anfangen, aber das sollte uns zeigen, wie rückschrittlich und vor allem wie unsorgsam in den letzten Jahren mit den Ressourcen an den Universitäten umgegangen wurde! Eine moderne Kosten- und Leistungsrechnung sollte eigentlich an einer modernen Bildungseinrichtung der Standard sein. Aber nicht nur das, auch eine gezielte Bedarfs- und Ressourcenplanung, Personalplanung und Projektplanung sollten selbstverständlich sein.

Für ganz besonders wichtig halte ich eine entsprechende Ausrichtung der Universitäten auf die Bedürfnisse der Wirtschaft. Da kommt es auch nicht darauf an, welchen Titel der Absolvent hat. Er muss im europäischen Feld kompatibel sein, er muss vergleichbar sein, aber der Wirtschaft kommt es vor allem darauf an, dass der Absolvent auch etwas kann, was ihren Bedürfnissen und ihren Zwecken entspricht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund ist auch das neue Unilehrer-Dienstrecht als ein notwendiges Mittel zu sehen, um stärkere Verbindungen zwischen Wirtschaft und Universität herzustellen. Diese Qualitätskriterien garantieren in Zukunft auch Flexibilität und Mobilität für die Absolventen, für die Studierenden. Viele positive Urteile geben uns in dieser Hinsicht Recht und bestärken uns auf diesem Weg, wie etwa im letzten aktuellen Bericht des Universitätskuratoriums, das eindeutig feststellt, dass es voll zur Autonomie steht. Ausgewählte Experten aus verschiedenen Bereichen in ganz Europa gratulieren der Frau Bundesminister zu diesen mutigen Schritten und loben diesen Weg ausdrücklich.


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Meine Damen und Herren! Die Richtung stimmt. Auch die manchmal unsachliche Kritik und Oppositionspolitik im Wissenschaftsbereich werden nichts daran ändern und uns von unserem Weg nicht abbringen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Ruf: Sehr gut! Bravo!)

20.06

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. – Bitte.

20.06

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Frau Bundesministerin Gehrer hat mir im Zusammenhang mit dem Antrag auf Einklagbarkeit einen Mangel an "intellektueller Redlichkeit" vorgeworfen, weil das ein Gag wäre.

Frau Bundesministerin! Ich zitiere den Abgeordneten und Klubobmann Khol aus einer Aussendung der APA:

"Durch die Studienbeiträge erhält der Student ein Recht auf ein qualitativ hochwertiges Studium. Er bekommt ein einklagbares Recht auf Abhaltung von Prüfungen, Vorlesungen und Übungen." – Zitatende.

Wir haben nichts anderes getan, als dieses einklagbare Recht im Gesetzentwurf zu formulieren. Wieso haben Sie nicht dem Klubobmann Khol mangelnde Redlichkeit vorgeworfen, als er das gesagt hat? (Abg. Mag. Schweitzer: Das wäre ja noch schöner!) Dann hätten wir gewusst, dass Sie ihn nicht ernst nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.07

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 696 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Grünewald, DDr. Niederwieser und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten DDr. Niederwieser, Dr. Grünewald und Genossen einen Zusatz- sowie einen Abänderungsantrag eingebracht.

Schließlich haben auch die Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Graf und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den soeben erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Reihe nach – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Grünewald, DDr. Niederwieser und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer Ziffer 1a und einer Ziffer 5a bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Die Abgeordneten Dr. Grünewald, DDr. Niederwieser und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Ziffer 7 § 26 und Ziffer 11 § 28 Absatz 1 bezieht.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist neuerlich die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.


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Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist einstimmig angenommen. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und Freiheitlichen.)

Die Abgeordneten DDr. Niederwieser, Dr. Grünewald und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung eines Absatzes 4 in § 29 zum Inhalt hat.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Die Abgeordneten DDr. Niederwieser, Dr. Grünewald und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Ziffer 23 § 38a Absatz 1 bezieht.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Die Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Graf und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich ebenfalls auf Ziffer 23 § 38a Absatz 1 bezieht.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Die Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Graf und Genossen haben ferner einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Ziffer 41 § 74 bezieht.

Wer hiefür seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Graf und Genossen haben weiters einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer Ziffer 45a bezieht.

Jene Abgeordneten, die dafür eintreten, ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle neuerlich die einstimmige Annahme fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist neuerlich Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


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Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Dr. Grünewald und Genossen betreffend Verordnung über akademische Grade.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Grünewald, DDr. Niederwieser und Genossen betreffend Ungleichstellung von Studierenden an Privatuniversitäten und Universitätslehrgängen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest, das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Grünewald, DDr. Niederwieser und Genossen betreffend Einführung eines individuellen Bakkalaureat- beziehungsweise Magisterstudiums.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

7. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (641 der Beilagen): Bundesgesetz über die Errichtung und Organisation der Finanzmarktaufsichtsbehörde und über die Änderung des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes, des Investmentfondsgesetzes, des Beteiligungsfondsgesetzes, des Sparkassengesetzes, des Bausparkassengesetzes, des Hypothekenbankengesetzes, des Pfandbriefgesetzes, des EGVG, des Börsegesetzes 1989, des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes 1994, des Pensionskassengesetzes, des Kapitalmarktgesetzes, des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes, des GmbH-Gesetzes und des Nationalbankgesetzes 1984 (Finanzmarktaufsichtsgesetz – FMAG) (714 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kurt Heindl. Ich erteile es ihm hiemit.

20.13

Abgeordneter Dr. Kurt Heindl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ein effizienter und stabiler Finanzmarkt hat für die gesamte Volkswirtschaft eines Landes eine nicht hoch genug einzuschätzende Bedeutung, sowohl, was die Stabilität, als auch, was die Wirtschaft und ihr Wachstum anlangt.

Die veränderten Rahmenbedingungen im Finanzsektor, unter anderem durch die europäische Integration, Änderungen im Finanzierungsverhalten der Unternehmungen sowie der international beobachtbare Trend eines zunehmend sektorübergreifenden Angebots von Finanzdienstleistungen durch einzelne Finanzinstitute erfordern ein gravierendes Umdenken im Rahmen der Finanzaufsicht. Mit einem Wort: Es ist Handlungsbedarf gegeben.

Wir Sozialdemokraten standen und stehen dem Reformgedanken bezüglich der Finanzmarktaufsicht sowie dem Konzept einer Allfinanzaufsicht grundsätzlich positiv gegenüber. Unserer Auffassung nach muss es Ziel einer solchen Reform sein, eine qualitativ hochwertige, effektive, zukunftsorientierte und gleichzeitig kostengünstige Form einer derartigen Finanzmarktaufsicht zu erreichen. Es ist daher selbstverständlich, dass eine solche Einrichtung, wenn sie international akzeptiert sein soll, politisch unabhängig und weisungsfrei sein muss.

Wie heißt es in der Stellungnahme der Oesterreichischen Nationalbank zum Regierungsentwurf? – Seitens der Oesterreichischen Nationalbank wird im Hinblick auf die Struktur des österreichischen Finanzplatzes auch keine zwingende Notwendigkeit zur Schaffung einer Allfinanzaufsichtsbehörde gesehen. Wenn jedoch ungeachtet der vorstehenden Ausführungen der politische Wille eine Allfinanzaufsichtslösung präferiert, so muss ausdrücklich betont werden, dass eine Finanzmarktaufsichtsbehörde nur dann den Grundprinzipien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht beziehungsweise den Vorstellungen des IWF entspricht, wenn sie unabhängig und weisungsfrei gestellt wird.

Meine Damen und Herren! Da eine solche von Finanzminister Grasser vorgeschlagene weisungsunabhängige Behörde ausgegliedert und in Form einer neuen Behörde organisiert werden soll, ist eine derartige Weisungsfreiheit nur mit verfassungsmäßiger Zustimmung möglich. Es war daher nur natürlich, dass der Finanzminister und die beiden Regierungsfraktionen den Weg zu Verhandlungen gesucht haben.


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Wir haben uns in Verhandlungen in vielen Stunden – ich habe die Stunden gar nicht gezählt – sowohl mit den Positionen der Regierungsfraktionen als auch mit unseren Positionen beschäftigt, und wir haben von Anfang an klargestellt, was unsere Position ist, meine Damen und Herren. Wir haben Ihnen am 21. Mai, als es doch in einigen wesentlichen Fragen unterschiedliche Auffassungen gab, einen eigenen Entwurf übergeben, sodass Sie nicht sagen können, wir von der SPÖ sind grundsätzlich dagegen, wir opponieren nur, sondern wir haben unsere Vorstellungen konstruktiv ausgearbeitet und Ihnen übergeben.

Meine Damen und Herren! Wir haben bis zuletzt – Kollege Edlinger noch während der letzten Finanzausschusssitzung – versucht, in den gravierenden Punkten – und ich werde erläutern, dass das nicht nur unsere Erfindungen sind, sondern dass das sowohl von der EZB als auch von anderer Seite betont worden ist – eine einvernehmliche Lösung zu finden, weil wir daran interessiert waren und weil das für den österreichischen Finanzmarkt wichtig wäre. Leider war das nicht möglich.

Aber auch heute noch, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, reichen wir Ihnen die Hand. Ich überreiche Ihnen einen umfangreichen Abänderungsantrag – (der Redner hält umfangreiche Schriftstücke in die Höhe) hoffentlich ist er mittlerweile schon ausgeteilt worden oder in Austeilung –, der auf dem Ihnen im Mai übergebenen, auf Grundlage der Vorstellungen der sozialdemokratischen Fraktion erarbeiteten Abänderungsantrag basiert. Dieser Abänderungsantrag enthält nach unserer Auffassung nach das Optimale, aber nicht, weil er von uns ist, sondern weil wir uns auf die Aussagen sowohl internationaler Experten als auch des IWF, als auch der Oesterreichischen Nationalbank und auf verschiedene andere Stellungnahmen stützen können. Ich werde dann noch kurz zitieren, was die EZB dazu sagt.

Meine Damen und Herren! Wir wollen – wir wollten das schon in der Vergangenheit – im Hinblick auf die Bedeutung dieser Neuregelung eine einvernehmliche Lösung. Wir haben auch von Anfang an – und das werden Sie zugeben, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen – klargelegt, dass wir für eine unabhängige, weisungsfreie, eng mit der Oesterreichischen Nationalbank verbundene Finanzmarktaufsicht eintreten. Aber ganz entschieden sind wir gegen die Schaffung einer neuen, aufgeblähten, teuren Behörde, die noch dazu die Kompetenzen der Oesterreichischen Nationalbank beschränkt.

Wie heißt es in der Stellungnahme der EZB? Ich zitiere nur zwei Sätze: Als allgemeine Bemerkung stellt die EZB fest, dass die Rolle der Oesterreichischen Nationalbank im Aufsichtsbereich nach Verabschiedung des Gesetzentwurfes an Bedeutung verlieren wird. Dies steht im Gegensatz zu der Position, die von der EZB in ihrem Bericht über die Rolle der Zentralbanken vertreten wurde.

Und weiters heißt es: Die Einbeziehung der Oesterreichischen Nationalbank in Vor-Ort-Prüfungen wird durch Übertragung der gesamten Aufsichtsaufgaben auf die FMA eingeschränkt. – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie nicht erkennen, wie alarmierend diese Signale sind, die Ihnen von internationalen Organisationen – noch dazu von solchen, in die Österreich involviert ist – gegeben werden, und wenn Ihnen das nicht zu denken gibt, dann macht mich das sehr besorgt.

Ich muss leider – das Lämpchen hier leuchtet – zum Schluss kommen, meine Damen und Herren. Einige Punkte möchte ich aber doch noch dazu anführen, warum wir so großen Wert auf die Nationalbank legen. Die ausgezeichnete internationale Reputation, das hohe Vertrauen der österreichischen Bevölkerung und der Finanzmarktakteure in die Oesterreichische Nationalbank legen es nahe, dass die Finanzmarktaufsicht ihre Tätigkeit nach dem Konzept einer Tochtergesellschaft ausübt, die nahe bei der Oesterreichischen Nationalbank angesiedelt ist. Dies hätte sicherlich positive Auswirkungen.

Eines darf nicht sein, nämlich dass gerade in dieser heiklen Zeit risikoreiche Experimente mit solchen Organisationen gemacht werden. Ein oft vorgebrachtes Argument ist auch: International sei das der Weg.


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75. Sitzung / Seite 202

Meine Damen und Herren! Es liegt Ihnen genauso vor wie uns: Weltweit sind 50 Prozent aller Zentralbanken für die Bankenaufsicht zuständig, im Euro-Raum sind es lediglich drei.

Ich habe Ihnen daher vorgeschlagen, dass wir den gemeinsamen Weg gehen, und ich stelle hiermit einen Antrag auf Rückverweisung, den wir bereits formuliert haben, in Aussicht. – Das Gesetz soll am 1. April 2002 in Kraft treten. Wenn Sie ernsthaft daran interessiert sind, mit uns diesen gemeinsamen Weg zu gehen, dann haben Sie die Gelegenheit dazu: Sie haben von uns einen ordnungsgemäß ausformulierten Abänderungsantrag vorliegen. Sie kennen die Position der Sozialdemokratischen Partei. Wir wollen den Weg gemeinsam gehen. Lassen Sie uns Ihre Position dazu wissen! Einer meiner Kollegen wäre noch immer in der Lage, diesen Rückverweisungsantrag einzubringen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.21

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben angesprochene Abänderungsantrag ist wegen seines großen Umfangs gemäß § 53 Abs. 4 GOG verteilt worden und steht mit zur Verhandlung beziehungsweise zur Abstimmung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Edlinger, Heindl, Bauer und GenossInnen zum Gesetzentwurf im Bericht des Finanzausschusses 714 der Beilagen über die Regierungsvorlage 614 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung und Organisation der Finanzmarktaufsichtsbehörde und über die Änderung des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes, des Investmentfondsgesetzes, des Beteiligungsfondsgesetzes, des Sparkassengesetzes, des Bausparkassengesetzes, des Hypothekenbankengesetzes, des Pfandbriefgesetzes, des EGVG, des Börsegesetzes 1989, des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes 1994, des Pensionskassengesetzes, des Kapitalmarktgesetzes, des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes, des GmbH-Gesetzes und des Nationalbankgesetzes 1984 (Finanzmarktaufsichtsgesetz – FMAG)

Begründung

Durch den gegenständlichen Abänderungsantrag soll eine in Gänze abgeänderte Fassung der Regierungsvorlage 614 der Beilagen (Finanzmarktaufsichtsgesetz – FMAG) hergestellt werden.

Die Regierungsvorlage berücksichtigt nach Ansicht der SPÖ in ungenügendem Ausmaß, dass der internationale Trend und die Meinung zahlreicher Experten vor allem in kleineren Volkswirtschaften eine stärkere Einbindung der Zentralbanken empfehlen. Diese Position wurde auch durch die Europäische Zentralbank unterstützt. Diese hatte erst kürzlich scharfe Kritik daran geübt, dass in der Neuregelung der Finanzmarktaufsicht in Österreich die Ressourcen und Erfahrungen der Oesterreichischen Nationalbank nicht stärker genutzt werden und dass der Informationsaustausch zwischen der neuen Behörde und der Notenbank mangelhaft ist.

Es wurde daher zu Recht kritisiert, dass bewährte Einrichtungen im Finanzministerium und in der Nationalbank demontiert werden, um eine neue, teure und aufgeblähte Behörde zu schaffen. Die SPÖ hat statt dessen in den Verhandlungen mit der Regierung die sparsamere und effizientere Variante einer besseren Nutzung bestehender Ressourcen der Nationalbank mit ihrer hohen nationalen und internationalen Reputation forciert.

Die vier Hauptschwächen der Regierungsvorlage sind:

1. Mangelnde Nutzung von Synergien, weil bestehende Ressourcen der Nationalbank nicht genutzt werden. Stattdessen werden Doppelgleisigkeiten durch einen zusätzlichen, aufwendigen und teuren Apparat geschaffen. Die enge Einbindung der Zentralbanken in die Bankenaufsicht ist aber eine international übliche Praxis und wird Österreich auch von der Europäischen Zentralbank empfohlen.


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2. Mangelnde Kosteneffizienz, weil die Schaffung der neuen Behörde wesentlich teurer kommt als die teilweise Nutzung bestehender Ressourcen und Personen. Die Nationalbank sollte weisungsfrei mit der Finanzmarktaufsicht betraut werden, und kein neuer, mit hohen Kosten verbundener Apparat aufgebaut werden. Die Kosten werden für Kreditwirtschaft und Versicherungen um rund 200 Millionen ATS höher sein als dies im Fall der Beauftragung einer Notenbank-Tochter der Fall wäre – bei den Versicherungen könnten die Kosten um das Vierfache steigen – bezahlen werden das die Sparer.

3. Mangelnde rechtliche Klarheit und Kraft, weil die wichtigen Vor-Ort-Prüfungen von Banken nicht verpflichtend von der Notenbank durchgeführt werden sollen, und

4. keine optimale internationale Koordination, weil im Euro-Raum die Länder und ihre Institutionen zusammenrücken und weil eine internationale Koordination auch der Finanzmarktaufsicht durch bestehende Einrichtungen wie die Notenbanken, die es in allen Ländern gibt und die bereits im System der Europäischen Zentralbanken zusammenarbeiten, besser möglich ist als durch unterschiedliche privatrechtliche Institutionen.

Ziel der SPÖ-Reformvorschläge ist es, eine qualitativ hochwertige, effektive, zukunftsgerichtete und gleichzeitig kostengünstige Form der Finanzmarktaufsicht zu errichten. Aus Sicht der Finanzmarktstabilität ist – wie auch bereits vom Rechnungshof gefordert – die Einrichtung einer Aufsicht "mit Biss" erforderlich, deren Möglichkeiten erweitert, deren Instrumente geschärft und deren politische Unabhängigkeit gesichert ist. Die Einhaltung internationaler Standards, wie etwa die Unabhängigkeit der Behörde, stellen eine Grundvoraussetzung für operative Handlungsfähigkeit und die internationale Akzeptanz der Finanzmarktaufsicht in Österreich dar.

Der international beobachtbare Trend eines zunehmend sektorübergreifenden Angebots von Finanzdienstleistungen durch einzelne Finanzinstitute erfordert auch ein Umdenken im Rahmen der Finanzaufsicht. SPÖ steht dem Reformgedanken bezüglich der Finanzmarktaufsicht sowie dem Konzept einer Allfinanzaufsicht in Österreich demnach grundsätzlich positiv gegenüber.

Um die Effektivität der Finanzaufsicht allerdings sicherzustellen, ist es aus Sicht der SPÖ notwendig, die Aufsichtsverantwortung der Zentralbank zu übertragen oder diese zumindest so eng als möglich in die Aufsicht mit einzubeziehen. Insbesondere in kleinen Volkswirtschaften – so der IWF – sollte in besonderem Ausmaß auf die Ressourcen der nationalen Zentralbanken zurückgegriffen werden, um einen höchstmöglichen Qualitätsgrad der Finanzmarktaufsicht zu erlangen.

Die Errichtung einer Allfinanz-Aufsichtsbehörde durch Vollintegration der Finanzmarktaufsicht (FMA) in die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) wäre nach Expertenmeinung allerdings schwer machbar.

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde, die mit der Banken-, Versicherungs-, Wertpapier- und Pensionskassenaufsicht betraut ist, sollte daher als Tochtergesellschaft der Oesterreichischen Nationalbank in Form einer Aktiengesellschaft in 100%igem Eigentum der OeNB errichtet werden.

Durch die organisatorische Nähe zur Oesterreichischen Nationalbank können deren anerkannten Kapazitäten im Bereich der Finanzmarktaufsicht effizient von der FMA genützt und somit Doppelgleisigkeiten vermieden werden. Im Bereich der Bankenaufsicht sind die Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen, die laufende Überwachung, sowie die Erstellung von Gutachten über die ordnungsgemäße Risikoerfassung verpflichtend und gänzlich der Oesterreichischen Nationalbank zu übertragen. Dies hat nicht nur eine kostenentlastende Wirkung für die FMA, sondern stellt auch die optimale Nutzung bestehender Ressourcen und langjähriger Erfahrung dar.

Die Sozialdemokratische Partei Österreichs sieht unter den gegebenen politischen Umständen die vorgeschlagene Reformvariante der Finanzmarktaufsichtbehörde in Form einer 100%-Tochtergesellschaft der Oesterreichischen Nationalbank als die für Österreich beste Lösung an.


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Es wird daher der gesamte Text des Antrages samt Titel und Eingang zur Gänze wie folgt abgeändert:

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

XXXX. Bundesgesetz über die Errichtung und Organisation der Finanzmarktaufsichtsbehörde und über die Änderung des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes, des Investmentfondsgesetzes, des Beteiligungsfondsgesetzes, des Sparkassengesetzes, des Bausparkassengesetzes, des Hypothekenbankengesetzes, des Pfandbriefgesetzes, des EGVG, des Börsegesetzes 1989, des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes 1994, des Pensionskassengesetzes, des Kapitalmarktgesetzes, des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes, des GmbH-Gesetzes und des Nationalbankgesetzes 1984 (Finanzmarktaufsichtsgesetz – FMAG)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Bundesgesetz über die Errichtung und Organisation der Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz – FMABG)

Finanzmarktaufsichtsbehörde

§ 1. (Verfassungsbestimmung) (1) Zur Durchführung der Bankenaufsicht, der Versicherungsaufsicht, der Wertpapieraufsicht und der Pensionskassenaufsicht wird unter der Bezeichnung "Finanzmarktaufsichtsbehörde" (FMA) eine Aktiengesellschaft errichtet. Die Gesellschaft ist nicht gewinnorientiert.

(1a) Die Aktien stehen zu 100 vH im Eigentum der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB).

(1b) Eine Veräußerung der Aktien durch die OeNB ist unzulässig.

(1c) Das Grundkapital der FMA beträgt EUR 75 Mio.

(2) Der Sitz der FMA ist Wien. Ihr Wirkungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Sie ist berechtigt, das Bundeswappen zu führen.

(3) Die Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. I Nr. 194/1994, sind auf die FMA nicht anzuwenden.

§ 2. (1) Zur Bankenaufsicht zählt die Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben und Befugnisse, die im Bankwesengesetz – BWG, BGBl. Nr. 532/1993 Art. I, im Sparkassengesetz – SpG, BGBl. Nr. 64/1979, im Bausparkassengesetz – BSpG, BGBl. Nr. 532/1993 Art. III, in der Einführungsverordnung zum Hypothekenbanken- und zum Pfandbriefgesetz, dRGBl. 1938 I S 1574, im Hypothekenbankgesetz, dRGBL 1899 S 395, im Pfandbriefgesetz, dRGBl. 1927 I S 492, im Gesetz betreffend die Wahrung der Rechte der Besitzer von Pfandbriefen, RGBl. Nr. 48/1874, im Bankschuldverschreibungsgesetz, RGBl. Nr. 213/1905, im Investmentfondsgesetz, BGBl. Nr. 532/1993 Art. II, im Depotgesetz, BGBl. Nr. 424/1969, und im Beteiligungsfondsgesetz, BGBl. Nr. 111/1982, geregelt und der FMA zugewiesen sind.

(2) Zur Versicherungsaufsicht zählt die Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben und Befugnisse, die im Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG, BGBl. Nr. 569/1978, und im Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, BGBl. Nr. 651/1994, geregelt und der FMA zugewiesen sind.


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(3) Zur Wertpapieraufsicht zählt die Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben und Befugnisse, die im Wertpapieraufsichtsgesetz – WAG, BGBl. Nr. 753/1996, und im Börsegesetz 1989 – BörseG, BGBl. Nr. 555/1989, geregelt und der FMA zugewiesen sind.

(4) Zur Pensionskassenaufsicht zählt die Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben und Befugnisse, die im Pensionskassengesetz – PKG, BGBl. Nr. 281/1990, und im Betriebspen-sionsgesetz – BPG, BGBl. Nr. 282/1990, geregelt und der FMA zugewiesen sind.

§ 3. (Verfassungsbestimmung) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß § 2 ist die FMA an keine Weisungen gebunden.

Organe

§ 4. Organe der FMA sind:

1.der Vorstand,

2. der Aufsichtsrat.

Vorstand

§ 5. (1) Der Vorstand der FMA besteht aus zwei Mitgliedern.

(2) (Verfassungsbestimmung) Die Mitglieder des Vorstands werden von der OeNB – nach Anhörung des Bundesministers für Finanzen – bestellt; die Wiederbestellung ist zulässig. Die Funktionsperiode beträgt bei der erstmaligen Bestellung einer Person zum Mitglied des Vorstands drei Jahre, bei einer Wiederbestellung jedoch fünf Jahre.

(3) Der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands hat eine Ausschreibung zur allgemeinen Bewerbung gemäß § 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 voranzugehen. Das Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85/1989 ist anzuwenden. Der Kreis der Bewerber hat sich einem öffentlichen Hearing zu unterziehen.

(4) Zu Mitgliedern des Vorstands dürfen nur Personen bestellt werden, die zumindest in einem der in § 2 genannten Aufsichtsbereiche fachkundig sind und die nicht vom Wahlrecht in den Nationalrat ausgeschlossen sind. Sie dürfen ihre Funktion nur hauptberuflich ausüben.

§ 6. (1) Der Vorstand hat den gesamten Dienstbetrieb zu leiten und die Geschäfte der FMA zu führen. Der Vorstand vertritt die FMA gerichtlich und außergerichtlich.

(2) Der Vorstand hat eine Geschäftsordnung zu erlassen, diese bedarf der Genehmigung des Aufsichtsrates. In der Geschäftsordnung ist dafür Vorsorge zu treffen, dass die FMA ihre Aufgaben in gesetzmäßiger, zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Weise besorgt und die bei der FMA beschäftigten Bediensteten sachgerecht verwendet werden. In der Geschäftsordnung ist insbesondere auch zu regeln, inwieweit Der Vorstand unbeschadet seiner Verantwortlichkeit für die Tätigkeit der FMA sich bei den zu treffenden Entscheidungen oder Verfügungen oder sonstigen Amtshandlungen durch Bedienstete der FMA vertreten lassen kann. Im organisatorischen Aufbau und in der Geschäftsordnung sind die fachlichen Besonderheiten und unterschiedlichen Zielsetzungen verschiedener Aufsichtsbereiche angemessen zu berücksichtigen. Auf sektorale Besonderheiten ist möglichst Bedacht zu nehmen.

(3) Die Geschäftsordnung gemäß Abs. 2 ist in der jeweils geltenden Fassung gemeinsam mit einem Unterschriftenverzeichnis der auf Grund der Geschäftsordnung ermächtigten Bedienste-ten in den Räumlichkeiten der FMA zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Die Geschäftsordnung ist auch in die Homepage der FMA einzustellen.

(4) Der Vorstand hat eine Compliance-Ordnung zu erstellen, die der Genehmigung des Aufsichtsrates bedarf. In der Compliance-Ordnung sind Richtlinien für die Vorgangsweise beim Ab


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schluss von privaten Rechtsgeschäften zwischen den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates sowie FMA-Bediensteten einerseits mit den beaufsichtigten Instituten andererseits zu erstellen.

(5) Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat vierteljährlich einen Bericht über die allgemeine Entwicklung des Finanzmarktes und über die Aufsichtsführung im Berichtszeitraum zu geben. Weiters ist dem Aufsichtsrat über die geplante Aufsichtspolitik und die für die folgende Berichtsperiode zu setzenden Tätigkeitsschwerpunkte zu berichten.

§ 7. (Verfassungsbestimmung) (1) Die Funktion eines Mitglieds des Vorstands der FMA endet

1. mit Ablauf der Funktionsperiode,

2. mit der Zustimmung des Aufsichtsrates zur Zurücklegung der Funktion aus wichtigen Gründen,

3. mit der Abberufung gemäß Abs. 3.

(2) Die beabsichtigte Zurücklegung der Funktion ist vom betreffenden Mitglied des Vorstands dem Aufsichtsrat und der Oesterreichischen Nationalbank frühestmöglich unter Nennung der Gründe schriftlich bekannt zu geben. Erteilt der Aufsichtsrat seine Zustimmung, so hat er diese unverzüglich unter Angabe des Zeitpunkts der Wirksamkeit der Zurücklegung der Funktion des betreffenden Mitglieds des Vorstands der Oesterreichischen Nationalbank schriftlich mitzuteilen. Die Oesterreichischen Nationalbank hat die Bestellung eines neuen Mitglieds des Vorstands gemäß § 5 zu veranlassen.

(3) Die Oesterreichische Nationalbank hat ein Mitglied des Vorstands abzuberufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie insbesondere

1. Wegfall einer Bestellungsvoraussetzung oder

2. nachträgliches Hervorkommen, dass eine Bestellungsvoraussetzung nicht gegeben war, oder

3. grobe Pflichtverletzung oder

4. dauernde Dienstunfähigkeit oder wenn das betreffende Mitglied infolge Krankheit, Unfall oder eines Gebrechens länger als ein halbes Jahr vom Dienst abwesend ist oder

5. wenn trotz gemäß § 11 Abs. 2 durchgeführter Aufsichtsmaßnahmen Pflichtverletzungen nicht oder nicht nachhaltig beseitigt wurden.

Aufsichtsrat

§ 8. (Verfassungsbestimmung) (1) Der Aufsichtsrat der FMA besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, vier weiteren Mitgliedern sowie zwei kooptierten Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrates, ausgenommen die kooptierten Mitglieder, sind von der Oesterreichischen Nationalbank zu bestellen. Für die Funktion des Stellvertreters des Vorsitzenden sowie zweier weiterer Mitglieder des Aufsichtsrates sind vom Bundesminister für Finanzen Personen namhaft zu machen. Der Aufsichtsrat hat zusätzlich zwei von der Wirtschaftskammer Österreich namhaft gemachte Mitglieder zu kooptieren, denen jedoch kein Stimmrecht zukommt. Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates dürfen nur geeignete und zuverlässige Personen bestellt oder kooptiert werden, die nicht vom Wahlrecht in den Nationalrat ausgeschlossen sind.

(2) Die Dauer der Funktionsperiode der Mitglieder des Aufsichtsrates beträgt fünf Jahre; die Wiederbestellung ist zulässig.

(3) Die Funktion eines Mitglieds des Aufsichtsrates endet:

1. mit Ablauf der Funktionsperiode,


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2. durch Zurücklegung der Funktion,

3. durch Abberufung gemäß Abs. 4.

Im Fall der Z 2 und 3 ist unverzüglich ein neues Mitglied für die Dauer der restlichen Funktionsperiode des ausgeschiedenen Mitglieds zu bestellen oder zu kooptieren; scheidet ein vom Bundesminister für Finanzen oder der Wirtschaftskammer Österreich namhaft gemachtes Mitglied vorzeitig aus seiner Funktion aus, so haben diese unverzüglich ein neues Mitglied namhaft zu machen.

(4) Die Oesterreichische Nationalbank hat Mitglieder des Aufsichtsrates abzuberufen, wenn

1. eine Voraussetzung für die Bestellung wegfällt,

2. nachträglich hervorkommt, dass eine Bestellungsvoraussetzung nicht gegeben war,

3. dauernde Unfähigkeit zur Ausübung der Funktion eintritt oder

4. grobe Pflichtverletzung vorliegt.

Die Oesterreichische Nationalbank hat vor der Abberufung eines vom Bundesminister für Finanzen oder der Wirtschaftskammer Österreich namhaft gemachtes Mitglied die betreffende Institution anzuhören; bei Gefahr in Verzug ist jedoch unter gleichzeitiger Verständigung des Bundesministers für Finanzen oder der Wirtschaftskammer Österreichs das betreffende Mitglied des Aufsichtsrates sofort abzuberufen.

§ 9. (1) Der Vorsitzende des Aufsichtsrates (Stellvertreter) hat unter Angabe der Tagesordnung mindestens einmal in jedem Kalendervierteljahr sowie bei wichtigem Anlass unverzüglich eine Sitzung des Aufsichtsrates einzuberufen. Die Sitzung muss binnen zwei Wochen nach der Einberufung stattfinden. Kooptierte Mitglieder haben jedoch das Recht auf Teilnahme an den Sitzungen nur insoweit, als Angelegenheiten gemäß § 10 Abs. 2 Z 1 bis 4, 8 oder 9 zur Beratung oder Beschlussfassung gelangen.

(2) Jedes Mitglied des Aufsichtsrates, Der Vorstand sowie die Oesterreichische Nationalbank können aus wichtigem Anlass die unverzügliche Einberufung des Aufsichtsrates verlangen.

(3) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, anwesend sind. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Gleichheit der abgegebenen Stimmen entscheidet die Stimme des Vorsitzführenden. Eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig.

(4) Über die Sitzungen des Aufsichtsrates ist ein Protokoll zu führen. Dieses ist vom Vorsitzführenden zu unterzeichnen; nähere Anordnungen sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates zu treffen.

(5) Umlaufbeschlüsse sind nur in begründeten Ausnahmefällen, und wenn kein Mitglied des Aufsichtsrates widerspricht, zulässig. Die kooptierten Mitglieder des Aufsichtsrates können der Beschlussfassung im Umlaufweg nur dann widersprechen, wenn Beschlüsse in Angelegenheiten gemäß § 10 Abs. 2 Z 1 bis 4, 8 oder 9 gefasst werden sollen und nicht die Beschlussfassung im Umlaufweg zur Abwehr eines schwerwiegenden Schadens erforderlich ist. Umlaufbeschlüsse können nur mit der Stimmenmehrheit aller Mitglieder des Aufsichtsrates gefasst werden. Eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Umlaufbeschlüsse sind vom Vorsitzenden (Stellvertreter) schriftlich festzuhalten, über das Ergebnis der Beschlussfassung ist in der nächstfolgenden Sitzung des Aufsichtsrates Bericht zu erstatten.

§ 10. (1) Der Aufsichtsrat hat die Leitung und Geschäftsführung der FMA zu überwachen. §95 Abs. 2 und 3 Aktiengesetz 1965 – AktG, BGBl. Nr. 98/1965 ist anzuwenden.

(2) Maßnahmen der Leitung und Geschäftsführung der FMA können dem Aufsichtsrat nicht übertragen werden. Der Genehmigung des Aufsichtsrates bedürfen jedoch:


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1. Der von des Vorstands zu erstellende Finanzplan einschließlich des Investitions- und Stellenplans;

2. Investitionen, soweit sie nicht durch den Investitionsplan genehmigt sind, und Kreditaufnahmen, die jeweils 75.000 Euro überschreiten;

3. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Liegenschaften;

4. der von des Vorstands zu erstellende Jahresabschluss;

5. die Geschäftsordnung gemäß § 6 Abs. 2 sowie deren Änderung;

6. die Compliance-Ordnung gemäß § 6 Abs. 4 sowie deren Änderung;

7. die Ernennung von FMA-Bediensteten in unmittelbar des Vorstands nachgeordnete Leitungsfunktionen (zweite Führungsebene), sowie deren Abberufung und Kündigung;

8. der gemäß § 16 Abs. 4 zu erstellende Jahresbericht;

9. der Abschluss von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen.

(3) Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, die der Genehmigung der Oesterreichischen Nationalbank bedarf. Der Aufsichtsrat hat die Dienstverträge mit den Mitgliedern des Vorstands abzuschließen und den Abschlussprüfer zu bestellen. Der Aufsichtsrat ist weiters für die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Zusammenhang mit der Genehmigung des Jahresabschlusses (Abs. 2 Z 4) zuständig.

(4) Den stimmberechtigten Mitgliedern des Aufsichtsrates gebührt eine angemessene Vergütung, die aus Mitteln der FMA zu erstatten ist. Die Höhe der Vergütung wird von der Oesterreichischen Nationalbank nach Anhörung des Bundesministers für Finanzen festgesetzt.

§ 11. (1) Der Aufsichtsrat hat, wenn er Kenntnis vom Eintritt eines Abberufungsgrundes bei einem Mitglied des Vorstands gemäß § 7 Abs. 3 erlangt, dies der Oesterreichischen Nationalbank unverzüglich mitzuteilen, sofern nicht nach Abs. 2 vorzugehen ist.

(2) Verletzt ein Mitglied des Vorstands Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, der der FMA zur Vollziehung übertragenen Bundesgesetze gemäß § 2 oder der Geschäftsordnung, ohne dass bereits eine grobe Pflichtverletzung gemäß § 7 Abs. 3 Z 3 vorliegt, so hat der Aufsichtsrat das betreffende Mitglied schriftlich aufzufordern, unverzüglich den rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen und künftig Pflichtverletzungen zu unterlassen. Im Wiederholungs- oder Fortsetzungsfall hat der Aufsichtsrat die Oesterreichischen Nationalbank im Hinblick auf § 7 Abs. 3 zu verständigen, es sei denn, dass dies nach Art und Schwere des Vergehens unangemessen wäre.

§ 12. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, die der Genehmigung der Oesterreichischen Nationalbank bedarf. Der Aufsichtsrat hat die Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern abzuschließen und den Abschlussprüfer zu bestellen. Der Aufsichtsrat ist weiters für die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes im Zusammenhang mit der Genehmigung des Jahresabschlusses (§ 10 Abs. 2 Z 4) zuständig.

Finanzmarktkomitee

§ 13. (1) Zur Förderung der Zusammenarbeit und des Meinungsaustausches sowie zur Beratung in Belangen der Finanzmarktaufsicht ist beim Bundesminister für Finanzen ein Finanzmarktkomitee als Plattform der für die Finanzmarktstabilität mitverantwortlichen Institutionen einzurichten. Dieses Komitee besteht aus je einem Vertreter der FMA, der Oesterreichischen Nationalbank sowie einem Vertreter des Bundesministers für Finanzen aus dem Bereich der Finanzmarktaufsichtslegistik des Bundesministeriums für Finanzen. Für jeden Vertreter ist von den genannten Institutionen auch ein Stellvertreter zu bestellen.


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(2) Empfehlungen zu Finanzmarktfragen können vom Finanzmarktkomitee mit Stimmenmehrheit beschlossen werden. Das Finanzmarktkomitee hat sich nach seiner Konstituierung einstimmig eine Geschäftsordnung zu geben. Der Bundesminister für Finanzen hat aus dem Kreis der Mitglieder einen Vorsitzenden (Stellvertreter) für die Dauer von drei Jahren zu bestellen; die Wiederbestellung ist zulässig.

(3) Das Finanzmarktkomitee ist vom Vorsitzenden, bis zu dessen Bestellung vom Bundesminister für Finanzen, mindestens viermal im Kalenderjahr einzuberufen. Es hat auf Vorschlag von zwei Mitgliedern auch kurzfristig zusammenzutreten. Das Finanzmarktkomitee ist berechtigt, zu den Sitzungen auch externe Sachverständige als Berater beizuziehen. Die Einsetzung von Untergruppen für spezielle Sachfragen und Fragen der laufenden Finanzmarktaufsicht ist zulässig. Den Untergruppen können auch externe Sachverständige als Mitglieder angehören.

(4) Die Mitglieder des Finanzmarktkomitees sind über alle ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit im Finanzmarktkomitee bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist, gegenüber jedermann zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Personal

§ 14 . (1) Der Vorstand der FMA ist berechtigt, Angestellte in der erforderlichen Anzahl durch Dienstvertrag einzustellen. Auf das Dienstverhältnis der Dienstnehmer sind, soweit sich aus § 15 nicht anderes ergibt, das Angestelltengesetz, BGBl. Nr. 292/1921, und die für Dienstnehmer in der privaten Wirtschaft geltenden sonstigen Rechtsvorschriften anzuwenden. Der Vorstand ist weiters berechtigt, Dienstverhältnisse nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere durch Kündigung, zu beenden. Die Kündigung und Funktionsenthebung von Funktionsträgern der zweiten Führungsebene bedarf der Genehmigung des Aufsichtsrates. Bei Entlassung von Funktionsträgern der zweiten Führungsebene ist gleichzeitig der Vorsitzende des Aufsichtsrates zu verständigen.

(2) Die Dienstnehmer der FMA sind über alle ihnen aus ihrer dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist, gegenüber jedermann, dem sie über solche Tatsachen nicht eine behördliche Mitteilung zu machen haben, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Organe der FMA und ihre Dienstnehmer unterliegen ferner der Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses als Amtsgeheimnis gemäß § 38 Abs. 1 BWG. Die Entbindung von Dienstnehmern der FMA von der Verschwiegenheitspflicht obliegt des Vorstands der FMA; § 46 Abs. 3 und 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 329/1977, sind anzuwenden.

(3) Die FMA hat für einen angemessenen Rechtsschutz für ihre mit Aufsichtstätigkeiten betrauten Bediensteten für den Fall von deren schadenersatzrechtlicher Inanspruchnahme aus der Aufsichtstätigkeit vorzusorgen.

Überleitung von Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen

§ 15. (1) Für die Bediensteten des Bundes, die am 1. Dezember 2001 der Gruppe V/D sowie den Abteilungen V/4, V/5, V/6, V/10, V/12 und V/13 und den jeweils zugehörigen Kanzleistellen des Bundesministeriums für Finanzen zur Dienstverrichtung zugewiesen sind, gilt ab 1. Jänner 2002 folgende Regelung:

1. Beamte sind der FMA mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 zur dauernden Dienstverrichtung zugewiesen; das Bundesgesetz über Sozialpläne und sonstige dienstrechtliche Sonderrege


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lungen für von Ausgliederungen betroffene Bundesbedienstete – Bundesbediensteten-Sozialplangesetz (BB-SozPG), BGBl. I Nr. 138/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 6/2001, ist auf diese Beamten anzuwenden;

2. Vertragsbedienstete sind vom Bundesminister für Finanzen innerhalb eines Monats ab dem 1. Dezember 2001 mittels Dienstgebererklärung der FMA zur dauernden Dienstverrichtung ab dem 1. Jänner 2002 zuzuweisen und werden hiedurch Dienstnehmer der FMA. Das BB-SozPG ist auf diese Vertragsbediensteten anzuwenden.

(2) Für Beamte gemäß Abs. 1 Z 1 wird bei der FMA ein Personalamt als deren Dienststelle eingerichtet. Diese Dienststelle ist dem Bundesministerium für Finanzen unmittelbar nachgeordnet und wird von einem Mitglied des Vorstands der FMA geleitet. Dieses Mitglied des Vorstands ist in dieser Funktion an die Weisungen des Bundesministers für Finanzen gebunden.

(3) Die in Abs. 1 Z 1 bezeichneten Beamten haben, wenn sie bis zum 31. Dezember 2006 ihren Austritt aus dem Bundesdienst erklären, Anspruch auf Aufnahme in ein Dienstverhältnis zur FMA, und zwar mit Wirksamkeit von dem dem Austritt folgenden Monatsersten an und nach den zu diesem Zeitpunkt für neu eintretende Dienstnehmer geltenden Bestimmungen. Die beim Bund verbrachte Dienstzeit ist dabei jedoch für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche anzurechnen.

(4) Für die im Abs. 1 Z 1 genannten Beamten hat die FMA dem Bund den gesamten Aktivitätsaufwand samt Nebenkosten zu ersetzen sowie einen Beitrag zur Deckung des Pensionsaufwandes zu leisten. Dieser Beitrag beträgt 31,8 vH des Aufwandes an Aktivbezügen. Als Aktivbezüge gelten alle Geldleistungen, von denen ein Pensionsbeitrag zu entrichten ist. Die von den Beamten einbehaltenen Pensionsbeiträge sind anzurechnen. Im Falle einer künftigen Änderung der Höhe des Pensionsbeitrages der Bundesbeamten gemäß § 22 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, ändert sich der Prozentsatz des Deckungsbeitrages im gleichen Ausmaß. Sind nach dem 31. Dezember 2001 von Versicherungsträgern Überweisungsbeiträge geleistet worden, sind diese in voller Höhe an den Bund zu überweisen. Überweisungsbeiträge gemäß § 311 ASVG sind durch die FMA zu tragen. Die sonstigen Zahlungen an den Bund sind jeweils am 10. des betreffenden Monats fällig.

(5) Allen in Abs. 1 Z 2 genannten Bediensteten bleiben die am Tag vor Wirksamkeit ihres Ausscheidens aus dem Bundesdienst zustehenden Rechte, insbesondere hinsichtlich Vorrückungen und Einbeziehung in allgemeine Bezugserhöhungen, gewahrt. Für die Befriedigung der bezugsrechtlichen Ansprüche dieser Bediensteten hat der Bund wie ein Ausfallsbürge (§ 1356 ABGB) zu haften. Die Höhe der Haftung ist mit jenem Betrag begrenzt, der sich am Tag vor der Wirksamkeit des Ausscheidens aus dem Bundesdienst aus der für die genannten Bediensteten maßgeblich gewesenen besoldungsrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung ihrer Verwendung zu diesem Zeitpunkt zuzüglich der nach diesem Zeitpunkt zurückgelegten Dienstzeit und der vorgesehenen regelmäßigen Vorrückungen ergibt.

(6) Forderungen des Bundes gegenüber Bediensteten, die gemäß Abs. 1 Z 2 oder Abs. 3 Dienstnehmer der FMA werden, gehen mit dem Zeitpunkt der Begründung dieses Dienstverhältnisses auf die FMA über und sind von dieser dem Bund zu refundieren.

(7) Anwartschaften auf Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen von Bediensteten, die gemäß Abs. 1 Z 2 oder Abs. 3 Dienstnehmer der FMA werden, werden von der FMA übernommen.

(8) Die FMA ist verpflichtet, dem Bundesministerium für Finanzen alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Erstellung des Bundesvoranschlages und des Bundesrechnungsabschlusses bezüglich des Beitrages nach Abs. 4 erforderlich sind.

(9) Die FMA ist als Dienstgeber für ihre Dienstnehmer kollektivvertragsfähig.


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Aufsicht des Bundesministers für Finanzen über die FMA

§ 16. (1) Der Bundesminister für Finanzen hat die Aufsicht über die FMA dahin auszuüben, dass die FMA die ihr gesetzlich obliegenden Aufgaben erfüllt, bei Besorgung ihrer Aufgaben die Gesetze und Verordnungen nicht verletzt und ihren Aufgabenbereich nicht überschreitet.

(2) Der Bundesminister für Finanzen ist berechtigt, zu dem in Abs. 1 genannten Zweck, Auskünfte der FMA über alle Angelegenheiten der Finanzmarktaufsicht einzuholen. Die FMA hat dem Bundesminister für Finanzen die geforderten Auskünfte ohne unnötigen Verzug, längstens aber binnen zwei Wochen zu erteilen.

(3) (Verfassungsbestimmung) Der Bundesminister für Finanzen kann Verordnungen der FMA nach deren Anhörung durch Verordnung wegen Gesetzwidrigkeit aufheben.

(4) Die FMA hat dem Bundesminister für Finanzen binnen vier Monaten nach Ende jedes Kalenderjahres einen Bericht über das abgelaufene Kalenderjahr zu erstatten. In diesen Bericht sind insbesondere ein Überblick über die aufsichtliche Tätigkeit und über die Lage der Finanzwirtschaft aufzunehmen.

(5) Der Bundesminister für Finanzen ist berechtigt, der FMA die Durchführung von Prüfungen gemäß den in § 2 genannten Bundesgesetzen aufzutragen, worüber vom Vorstand dem Aufsichtsrat unverzüglich Bericht zu erstatten ist. Der Vorstand hat über die durchgeführten Prüfungshandlungen und über die Prüfungsergebnisse dem Bundesminister für Finanzen und dem Aufsichtsrat unverzüglich zu berichten.

Finanzplan

§ 17 . (1) Der Vorstand der FMA hat für jedes Geschäftsjahr einen Finanzplan einschließlich des Investitions- und Stellenplanes aufzustellen, der dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorzulegen ist und bei der Haushaltsführung und Personalbewirtschaftung eine bindende Grundlage darstellt.

(2) Im Finanzplan sind sämtliche im folgenden Geschäftsjahr zu erwartenden Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden Ausgaben der FMA voneinander getrennt in voller Höhe (brutto) aufzunehmen. Die Voranschlagsbeträge sind zu errechnen, wenn dies nicht möglich ist, zu schätzen.

(3) Durch den Stellenplan des jährlichen Finanzplanes ist die zulässige Anzahl der Bediensteten der FMA festzulegen. Hierbei dürfen Planstellen nur in der Art und Anzahl vorgesehen werden, die zur Bewältigung der Aufgaben der FMA erforderlich sind.

(4) Der Finanzplan für das nächste Geschäftsjahr einschließlich des Investitions- und Stellenplanes ist samt Erläuterung dem Aufsichtsrat bis längstens 31. Oktober des laufenden Geschäftsjahres zur Genehmigung vorzulegen.

(5) Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat vierteljährlich über die Einhaltung des Finanzplanes einschließlich des Investitions- und Stellenplanes zu berichten. Ergeben sich voraussichtlich Überschreitungen der Planwerte im Ausmaß von mehr als 5 vH pro Rechnungskreis, so dürfen die entsprechenden Maßnahmen nur nach Genehmigung des Aufsichtsrates getroffen werden.

(6) Durch eine im Finanzplan, Investitions- oder Stellenplan angeführte bindende Grundlage werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben.

(7) Der Vorstand hat den Mitgliedern des Aufsichtsrates und den kostenpflichtigen Institutionen im Wege von deren gesetzlicher Interessensvertretung aussagekräftige Informationen über die wesentlichen Positionen des Finanzplans und des Investitions- und Stellenplans ehestmöglich, in der Regel zwei Wochen vor der betreffenden Sitzung des Aufsichtsrates, zu übermitteln. Der Vorstand hat hierbei erforderlichenfalls jene Informationen zu bezeichnen, über die die Amtsverschwiegenheit zu wahren ist. Die kostenpflichtigen Institutionen sind berechtigt, zu den


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übermittelten Informationen im Wege ihrer gesetzlichen Interessensvertretung sowie durch innerhalb dieser Interessensvertretung bestehende Fachorganisationen Stellung zu nehmen. Der Vorstand ist verpflichtet, solche Stellungnahmen dem Aufsichtsrat unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.

Jahresabschluss

§ 18 . (1) Die FMA hat für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss in Form der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung unter Beachtung der Fristen gemäß Abs. 3 aufzustellen. Im übrigen sind die Bestimmungen des dritten Buches des Handelsgesetzbuches – HGB, DRGBl. 1897 S 219, auf den Jahresabschluss anzuwenden, sofern in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist.

(2) Der Jahresabschluss und die Kostenabrechnung gemäß § 19 Abs. 1 sind von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. § 273 HGB ist anzuwenden.

(3) Der geprüfte Jahresabschluss samt Kostenabrechnung ist von des Vorstands dem Aufsichtsrat innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des vorangegangenen Geschäftsjahres zur Genehmigung vorzulegen. Die Beschlussfassung des Aufsichtsrates über die Genehmigung des Jahresabschlusses samt Kostenabrechnung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vorstand den Jahresabschluss samt Kostenabrechnung der Oesterreichischen Nationalbank innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des vorangegangenen Geschäftsjahres übermitteln und gemäß Abs. 6 veröffentlichen kann.

(4) Der Aufsichtsrat hat die Mitglieder des Vorstands zu entlasten, wenn der Jahresabschluss und die Kostenabrechnung genehmigt wurde, Der Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr jeweils ordnungsgemäß erfolgt ist, und der Entlastung keine im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzte Pflichtverletzung entgegensteht, die einen Abberufungsgrund gemäß § 7 Abs. 3 Z 3 oder 5 darstellt.

(5) Das Geschäftsjahr der FMA ist das Kalenderjahr.

(6) Der Vorstand hat den geprüften und vom Aufsichtsrat genehmigten Jahresabschluss in der Internet-Homepage der FMA zu veröffentlichen und eine Hinweisbekanntmachung mit Angabe der Internet-Adresse der FMA in der Wiener Zeitung oder einem anderen im gesamten Bundesgebiet erhältlichen Bekanntmachungsblatt zu veranlassen. Der Jahresabschluss ist jeweils bis zur Veröffentlichung des nächstfolgenden Jahresabschlusses zur Einsicht im Internet bereit zu halten.

Kosten der Aufsicht

§ 19. (1) Die FMA hat für jeden der in § 2 Abs. 1 bis 4 genannten Aufsichtsbereiche einen eigenen Rechnungskreis zu bilden. Sie hat bei der internen Organisation für die weitestmögliche direkte Zuordnung der Aufsichtskosten (Personal- und Sachaufwand, Abschreibungen und sonstige Aufwendungen) zu diesen Rechnungskreisen Vorsorge zu treffen. Jene Kosten, die einem bestimmten Rechnungskreis nicht direkt zugeordnet werden können, sind gemäß Abs. 2 auf die einzelnen Rechnungskreise aufzuteilen. Diese Rechnungskreise sind:

1. Rechnungskreis 1 für die Kosten der Bankenaufsicht;

2. Rechnungskreis 2 für die Kosten der Versicherungsaufsicht;

3. Rechnungskreis 3 für die Kosten der Wertpapieraufsicht;

4. Rechnungskreis 4 für die Kosten der Pensionskassenaufsicht;

Mit dem Jahresabschluss gemäß § 18 ist auch eine rechnungskreisbezogene Kostenabrechnung zu erstellen.


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(2) Die FMA hat auf Grund der für die Rechnungskreise 1 bis 4 ermittelten direkt zurechenbaren Kosten die Verhältniszahlen der Kosten je Rechnungskreis zueinander zu ermitteln. Unter Anwendung dieser Verhältniszahlen sind die nicht gemäß Abs. 1 direkt einem Rechnungskreis zuordenbaren Kosten auf die einzelnen Rechnungskreise aufzuteilen. Zu den nicht direkt zuordenbaren Kosten zählt auch die gemäß § 20 erlaubte Rücklagendotierung.

(3) Die Summe der gemäß Abs. 1 direkt und Abs. 2 verhältnismäßig einem Rechnungskreis zugeordneten Kosten bilden die Gesamtkosten des Rechnungskreises. Die Summe der Gesamtkosten der Rechnungskreise 1 bis 4 bilden die Gesamtkosten der FMA.

(4) Der Bund leistet pro Geschäftsjahr der FMA einen Beitrag von 3,5 Millionen Euro. Dieser Beitrag sowie Erträge, die nicht aufgrund des Ersatzes von Aufsichtskosten oder diesbezüglichen Vorauszahlungen oder gemäß Abs. 10 der FMA zufließen, sind von den Gesamtkosten der FMA abzuziehen. Der verbleibende Differenzbetrag ist in Anwendung der Verhältniszahlen gemäß Abs. 2 auf die Rechnungskreise 1 bis 4 aufzuteilen. Die sich hieraus je Rechnungskreis ergebenden Beträge stellen nach Abzug der aufgrund von Abs. 10 erhaltenen Bewilligungsgebühren jene Kosten dar, die von den der Aufsicht der FMA unterliegenden natürlichen und juristischen Personen gemäß den Bestimmungen des BWG, des VAG, des WAG und des PKG nach Vorschreibung durch die FMA zu ersetzen sind.

(5) Die FMA hat auf der Grundlage eines jeden Jahresabschlusses unverzüglich die auf die einzelnen Kostenpflichtigen gemäß Abs. 4 letzter Satz entfallenden Kosten für das vorangegangene Geschäftsjahr zu errechnen. Der errechnete Betrag ist mit den erhaltenen Vorauszahlungen für das vorangegangene Geschäftsjahr gegenzurechnen. Der Differenzbetrag hieraus ist zur Zahlung vorzuschreiben, sofern sich nicht ein Guthaben zugunsten des Kostenpflichtigen ergibt; Guthaben sind auszuzahlen. Für das nächstfolgende FMA-Geschäftsjahr sind den Kostenpflichtigen Vorauszahlungen in Höhe von 105 vH des gemäß dem ersten Satz jeweils errechneten Betrages vorzuschreiben.

(6) Die FMA hat in den Kostenbescheiden gemäß Abs. 5 abzusprechen über:

1. die Höhe der auf den einzelnen Kostenpflichtigen im jeweiligen Rechnungskreis entfallenden Kosten aus der Jahresabrechnung für das vorangegangene Geschäftsjahr;

2. die für das vorangegangene Geschäftsjahr von ihm geleisteten Vorauszahlungen;

3. die Höhe des negativen oder positiven Differenzbetrages, der zur Zahlung vorgeschrieben oder zur Auszahlung freigegeben wird;

4. die Vorauszahlungen für das nächstfolgende Geschäftsjahr im Ausmaß von 105 vH des Betrages gemäß Z 1.

(7) Die FMA hat nähere Regelungen über die Durchführung der Kostenerstattung, insbesondere die Termine für die Vorschreibung und Fristen für die Zahlung durch Verordnung festzusetzen.

(8) Für den Finanzplan gemäß § 17 ist eine rechnungskreisbezogene Kostenschätzung zu erstellen, hierbei ist gemäß Abs. 1 bis 4 vorzugehen.

(9) Zusätzlich zum Beitrag gemäß Abs. 4 kann der Bund nach Maßgabe der im jährlichen Bundesfinanzgesetz für diesen Zweck vorgesehenen Mittel einen weiteren Kostenbeitrag leisten, wenn dies trotz wirtschaftlicher, sparsamer und zweckmäßiger Gebarung der FMA zur Abdeckung notwendiger Aufsichtskosten erforderlich ist. Auch dieser Beitrag ist von den Gesamtkosten der FMA vor Aufteilung der FMA-Kosten auf die Rechnungskreise (Abs. 4) abzuziehen.

(10) Für die Bewilligung von Tatbeständen gemäß den Tarifposten 50 bis 59 der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, BGBl. Nr. 181/1983, in der Fassung des BGBl. II Nr. 146/2000, sind an Stelle der Bundesverwaltungsabgaben Bewilligungsgebühren entsprechend der von der FMA zu erlassenden Gebührenverordnung an die FMA zu entrichten. Die Bewilligungsgebühren dürfen die durch die Bewilligung durchschnittlich entstehenden Kosten, unter


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Berücksichtigung eines Fixkostenanteiles, nicht überschreiten. Die Bewilligungs-gebühren sind rechnungskreisbezogen zuzuordnen und im jeweiligen Rechnungskreis unter Berücksichtigung allfälliger Subrechnungskreise kostenmindernd anzusetzen.

§ 20. (1) Die FMA ist berechtigt, nach Maßgabe der Abs. 2 und 3 eine Rücklage für unvorhergesehene Belastungen zu bilden. Diese Rücklage darf nur zur Bedeckung von außergewöhnlichen Aufsichtsaufwendungen verwendet werden.

(2) Die Dotierung der Rücklage darf je Geschäftsjahr der FMA im Ausmaß von höchstens 1 vH der Gesamtkosten der FMA auf Basis des zuletzt festgestellten Jahresabschlusses solange und insoweit erfolgen, als die Rücklage insgesamt ein Ausmaß von 5 vH der jeweils im letzten Jahresabschluss festgestellten Gesamtkosten erreicht hat.

(3) Die Rücklage ist im Jahresabschluss offen als Rücklage auszuweisen.

(4) Im Finanzplan ist die Rücklage und deren Dotierung entsprechend vorzusehen.

Amtshilfe

§ 21 . (1) Alle Organe des Bundes, der Länder und der Gemeinden sind im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereiches zur Hilfeleistung an die FMA verpflichtet. Dies gilt auch für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, soweit die von diesem erteilten Auskünfte für die von der FMA zu führenden Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind.

(2) Die Gerichte, der Bundesminister für Finanzen im Rahmen seiner Aufgaben nach den in § 2 genannten Bundesgesetzen, die Oesterreichische Nationalbank im Rahmen ihrer bundesgesetzlichen Aufgaben sowie ihrer Aufgaben im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), die Übernahmekommission sowie das zuständige Börseunternehmen nach dem BörseG arbeiten mit der FMA in wechselseitiger Hilfeleistung zusammen.

(3) Eine Amtshilfeleistung der FMA an Organe der Finanzverwaltung, insbesondere gemäß § 158 Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, findet nicht statt.

(4) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben der FMA über deren Ersuchen zur Sicherung der Aufsichtsbefugnisse gemäß § 2 im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereiches Hilfe zu leisten, wenn ansonsten die Vereitelung der angeordneten Maßnahmen droht.

(5) Die Finanzprokuratur kann die FMA über deren Ersuchen entgeltlich vertreten.

Verfahrensbestimmungen

§ 22 . (1) Die FMA ist zur Vollstreckung der von ihr erlassenen Bescheide, mit Ausnahme der Verwaltungsstrafbescheide, zuständig. Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 – VVG, BGBl. Nr. 53/1991, findet, soweit sich aus Abs. 2 nichts anderes ergibt, Anwendung.

(2) Gegen Bescheide der FMA ist, ausgenommen im Verwaltungsstrafverfahren, keine Berufung zulässig.

(3) Verordnungen der FMA sind im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

(4) Die FMA hat Unterlagen und Aufzeichnungen von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung dauernd aufzubewahren. Der dauernden Aufbewahrungspflicht unterliegen jedenfalls die von ihr erlassenen Bescheide. Sonstige Unterlagen und Aufzeichnungen sind mindestens sieben Jahre aufzubewahren; diese Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem

1. bei Dauerrechtsverhältnissen das Rechtsverhältnis geendet hat;

2. in den übrigen Fällen die FMA letztmalig in der betreffenden Angelegenheit tätig gewesen ist.


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Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes

§ 23. Die FMA kann gegen Entscheidungen des unabhängigen Verwaltungssenates über Berufungen gegen ihre Verwaltungsstrafbescheide Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit an den Verwaltungsgerichtshof erheben. Die Beschwerdefrist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung an die FMA.

Gebühren- und Abgabenbefreiung

§ 24 . Die FMA ist von den Stempel- und Rechtsgebühren, den Bundesverwaltungsabgaben und den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit. Für Zwecke der Umsatzsteuer und der Kapitalertragsteuer gilt die FMA als Kreditinstitut.

Übergangsbestimmungen

§ 25.

1. (zu § 1)

Die FMA gilt mit der Wirksamkeit der Bestellung des ersten Vorstandes und Aufsichtsrates als errichtet. Die behördliche Zuständigkeit der FMA beginnt mit 1. April 2002. Der Bundesminister für Finanzen hat der FMA alle Akten über die Vollziehung der in § 2 genannten Bundesgesetze, soweit die Zuständigkeit vom Bundesminister für Finanzen auf die FMA übergegangen ist, zu übergeben; soweit und solange eine Übergabe noch nicht erfolgt ist, hat der Bundesminister für Finanzen ab dem 1. April 2002 den Zugang der FMA zu diesen Akten sicherzustellen. Vom Bundesminister für Finanzen im Bereich der Vollziehung der im § 2 genannten Bundesgesetze abgeschlossene und zum 31. März 2002 aufrechte Miet- und Werkverträge gehen vom Bundesminister für Finanzen auf die FMA über.

2. (zu § 5)

Die Oesterreichische Nationalbank hat ehestmöglich die für die Bestellung des ersten Vorstandes der FMA erforderlichen Veranlassungen zu treffen.

3. (zu § 6)

Der erste Vorstand hat ehestmöglich, spätestens bis zum 28. Februar 2002, eine Geschäftsordnung zu erlassen und dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorzulegen. Bei Säumigkeit des Vorstandes hat der Aufsichtsrat ehestmöglich die Geschäftsordnung zu erlassen.

4. (zu § 8)

Die Oesterreichische Nationalbank hat bis spätestens vier Wochen nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes die Mitglieder des ersten Aufsichtsrates zu bestellen; der Bundesminister für Finanzen hat bis spätestens zwei Wochen nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes die Namhaftmachungen gemäß § 8 Abs. 1 vorzunehmen.

5. (zu §§ 10, 14 und 15)

Dem zum 31. März 2002 im Bundesministerium für Finanzen eingerichteten Dienststellenausschuß obliegt bis zur Wahl eines Betriebsrates, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2002 die Funktion des Betriebsrates. Die der FMA zur dauernden Dienstverrichtung zugewiesenen Beamten (§ 15 Abs. 1 Z 1) gehören darüber hinaus weiterhin dem Wirkungsbereich des Zentralausschusses beim Bundesministerium für Finanzen an.

6. (zu § 12)

Der erste Aufsichtsrat hat sich unverzüglich eine Geschäftsordnung zu geben sowie für den Abschluss der Dienstverträge mit den ersten Vorstandsmitgliedern zu sorgen.


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7. (zu § 17)

Der Finanzplan für das FMA-Geschäftsjahr 2002 ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 28. Februar 2002, zu erstellen.

§ 26. (zu § 19)

(1) Die Kostenpflichtigen haben für die FMA-Geschäftsjahre 2002 und 2003 Vorauszahlungen zu leisten. Hierbei sind jene natürlichen und juristischen Personen zahlungspflichtig, die jeweils am 30. November 2001 und am 31. Oktober 2002 über die Berechtigung zum Betrieb des Bankgeschäftes, Versicherungsgeschäftes, Finanzdienstleistungsgeschäftes oder Pensionskassengeschäftes verfügen.

(2) Auf die einzelnen Rechnungskreise entfallen jeweils folgende Vorauszahlungsbeträge:

1. für das FMA-Geschäftsjahr 2002:

a. Rechnungskreis 1: 7,050 Millionen Euro

b. Rechnungskreis 2: 2,0325 Millionen Euro

c. Rechnungskreis 3: 2,4150 Millionen Euro

d. Rechnungskreis 4: 0,2400 Millionen Euro;

2. für das FMA-Geschäftsjahr 2003:

a. Rechnungskreis 1: 11,750 Millionen Euro

b. Rechnungskreis 2: 2,845 Millionen Euro

c. Rechnungskreis 3: 3,340 Millionen Euro

d. Rechnungskreis 4: 0,340 Millionen Euro;

(3) Die Aufteilung des auf die einzelnen Rechnungskreise entfallenden Vorauszahlungsbetrages auf die Kostenpflichtigen hat zu erfolgen:

1. für den Rechnungskreis 1 gemäß § 69a BWG;

2. für den Rechnungskreis 2 gemäß § 117 VAG;

3. für den Rechnungskreis 3 gemäß § 7 WAG und der BWA-Kostenverordnung, wobei § 7 WAG mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass auf die meldepflichtigen Institute 80 vH, auf die Emittenten mit Ausnahme des Bundes 10 vH und auf die Wertpapierdienstleistungsunternehmen 10 vH entfallen;

4. für den Rechnungskreis 4 gemäß § 35 PKG, wobei für die Kostenermittlung gemäß § 35 Abs. 1 Z 2 bis 4 PKG für die Vorauszahlungen für das Geschäftsjahr 2002 der Bilanzstichtag 31. Dezember 2000, für das Geschäftsjahr 2003 der Bilanzstichtag 31. Dezember 2001 maßgeblich ist.

Die so ermittelten Einzelbeträge sind gemäß Abs. 4 den Kostenpflichtigen zur Zahlung vorzuschreiben.

(4) Die Vorschreibung ist bis spätestens 31. Jänner 2002 für das Geschäftsjahr 2002 für die Zahlungspflichtigen der Rechnungskreise 1, 2 und 4 vom Bundesminister für Finanzen, für die Zahlungspflichtigen des Rechnungskreises 3 von der BWA vorzunehmen; die Vorschreibungen für das Geschäftsjahr 2003 haben bis spätestens 15. Dezember 2002 durch die FMA zu erfolgen.


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(5) Die Zahlung der Vorauszahlungsbeträge für das Geschäftsjahr 2002 hat in drei gleichen Teilbeträgen jeweils zum 15. April, 15. Juli und 15. Oktober 2002 auf das vom BMF für die FMA eingerichtete Konto bei der Oesterreichischen Nationalbank zu erfolgen, das im Vorschreibungsbescheid zu benennen ist.

(6) Der Bund hat von dem gemäß § 19 Abs. 4 von ihm für das Geschäftsjahr 2002 zu leistenden Betrag eine Vorauszahlung von 750.000 Euro bis zum 10. Oktober 2001 auf das in Abs. 5 genannte Konto zu leisten, woraus auch die im Jahr 2001 anfallenden Ausgaben der FMA zu decken sind. Zahlungen vom restlichen vom Bund für das Geschäftsjahr 2002 zu leistenden Betrag haben ab dem 1. Jänner 2002 zu erfolgen.

(7) Die FMA ist berechtigt, das zum 31. März 2002 für Zwecke der Bankenaufsicht, der Versicherungsaufsicht und der Pensionskassenaufsicht genutzte bewegliche Vermögen des Bundes (Sachausstattung der Aufsicht) weiterhin bis zum 31. Dezember 2002 unentgeltlich zu nutzen.

(8) Bis zur Erlassung einer Gebührenverordnung der FMA gemäß § 19 Abs. 10 sind für die Bewilligung von Tatbeständen gemäß den Tarifposten 44, 45 und 50 bis 59 der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, BGBl. Nr. 24/1983, in der Fassung des BGBl. II Nr. 146/2000, an Stelle der Bundesverwaltungsabgaben Bewilligungsgebühren in Höhe der in den Tarifposten 50 bis 59 der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 genannten Beträge an die FMA zu entrichten.

(9) Bei der Berechnung der Vorauszahlungsbeträge für das Geschäftsjahr 2004 sind die Kosten der FMA im Rumpfgeschäftsjahr 2002 (1. April bis 31. Dezember 2002) um ein Drittel zu erhöhen.

Verweise

§ 27 . Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Inkrafttreten und Vollziehung

§ 28. (1) (Verfassungsbestimmung) § 3 und § 16 Abs. 3 treten mit 1. April 2002 in Kraft.

(2) Die Bestimmungen der § 2, § 12, § 13, § 15 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 bis 9, § 16 Abs. 1, 2, 4 und 5, § 18, § 19, § 20, § 21, § 22 und § 23 dieses Bundesgesetzes samt Überschriften treten mit 1. April 2002 in Kraft.

§ 29 . Mit der Vollziehung ist

1. hinsichtlich des § 5 Abs. 2 die Bundesregierung,

2. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes der Bundesminister für Finanzen

betraut.

Artikel II

Änderung des Bankwesengesetzes

Das Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 2/2001, wird wie folgt geändert:


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1. Im XII. Abschnitt des Inhaltsverzeichnisses wird die Bezeichnung "§ 60. bis § 63. Bankprüfer" durch die Bezeichnung "§ 60. bis § 63a. Bankprüfer" ersetzt. Im XIX. Abschnitt des Inhaltsverzeichnisses wird die Bezeichnung "§ 93 bis § 93b" durch die Bezeichnung "§ 93 bis § 93c" ersetzt.Im XXIV. Abschnitt des Inhaltsverzeichnisses wird die Bezeichnung "§ 103 und § 103a" durch die Bezeichnung "§ 103 bis § 103d" ersetzt.

2. In § 2 Z 56 wird der Punkt am Ende durch einen Strichpunkt ersetzt. Folgende Z 57 wird angefügt:

"57. Kreditrisiko: das Risiko, das in der Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen besteht; § 51 Abs. 14 bleibt unberührt."

3. In § 4 Abs. 1 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)" ersetzt.

4. In § 4 Abs. 3 Z 5 wird der Strichpunkt durch einen Beistrich ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:

"sowie die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit dieser Eigentümer, der gesetzlichen Vertreter und der allenfalls persönlich haftenden Gesellschafter dieser Eigentümer erforderlichen Angaben;"

5. In § 4 Abs. 5 wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

6. § 4 Abs. 6 lautet:

"(6) Die FMA hat die beabsichtigte Erteilung einer Berechtigung zum Betrieb von Bankgeschäften an einen Konzessionswerber, der noch über keine Berechtigung zum Betrieb von Bankgeschäften gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 bis 18 verfügt (Konzessions-Neuerteilung), dem Bundesminister für Finanzen vor Erlassung des Konzessionsbescheides mitzuteilen. Die Konzession darf nicht erteilt werden, wenn der Bundesminister für Finanzen innerhalb von vier Wochen ab der Zustellung der Mitteilung die Konzessionserteilung durch Bescheid untersagt. Der Bundesminister für Finanzen hat im Falle, dass die Konzessionserteilung rechtswidrig gemäß § 16 Abs. 1 des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes – FMABG, BGBl. I Nr. xxx/2001, wäre, die Erteilung zu untersagen. Zu allen Konzessionsanträgen ist die Oesterreichische Nationalbank anzuhören; umfasst der Konzessionsantrag die Berechtigung zur Entgegennahme sicherungspflichtiger Einlagen (§ 93 Abs. 2) oder zur Durchführung sicherungspflichtiger Wertpapierdienstleistungen (§ 93 Abs. 2a), so hat die FMA vor Erteilung der Konzession auch die Sicherungseinrichtungen anzuhören."

7. Dem § 4 wird folgender Abs. 7 angefügt:

"(7) Die FMA ist berechtigt, im Einzelfall durch Kundmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist. Die FMA hat auf individuelle Anfrage in angemessener Frist Auskünfte über den Konzessionsumfang von Kreditinstituten zu erteilen. Die FMA hat bis zum 1. Jänner 2004 eine Datenbank aufzubauen, die Informationen über den aktuellen Umfang der bestehenden Konzessionen der Kreditinstitute enthält, und hat über Internet eine Abfrage dieser Daten zu ermöglichen."

8. In § 5 Abs. 1 Z 3 werden nach der Wortgruppe "Ansprüchen genügen" die folgenden Halbsätze eingefügt:

"und keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit dieser Personen ergeben; liegen derartige Tatsachen vor, dann darf die Konzession nur erteilt werden, wenn die Unbegründetheit der Zweifel bescheinigt wurde;"


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9. In § 5 Abs. 1 Z 4 wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen an der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner" durch die Wortgruppe "die FMA an der Erfüllung ihrer" ersetzt.

10. In § 5 Abs. 1 Z 4a wird die Wortgruppe "den Bundesminister für Finanzen nicht an der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner" durch die Wortgruppe "die FMA nicht an der Erfüllung ihrer" ersetzt.

11. In § 5 Abs. 1 Z 6 wird der Verweis auf die GewO 1973 durch den Verweis auf die GewO 1994 ersetzt.

12. In § 5 Abs. 1 Z 8 werden nach der Wortgruppe "Eigenschaften und Erfahrungen haben" ein Beistrich und die folgenden Halbsätze eingefügt: "über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse verfügen und keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter ergeben; liegen derartige Tatsachen vor, dann darf die Konzession nur erteilt werden, wenn die Unbegründetheit der Zweifel bescheinigt wurde;"

12a. § 5 Abs. 1 Z 13 lautet:

"13. kein Geschäftsleiter einen anderen Hauptberuf außerhalb des Bankwesens oder außerhalb von Versicherungsunternehmen oder Pensionskassen ausübt;"

13. In § 5 Abs. 2 werden die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" und die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

14. In § 5 Abs. 3 wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

15. In § 6 Abs. 1 und 2 wird jeweils die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

16. In § 6 Abs. 3 wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

17. § 6 Abs. 4 letzter Satz lautet:

"Die FMA hat eine Ausfertigung dieses Bescheides dem Firmenbuchgericht und bei Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute deren zuständiger Behörde zuzustellen; die Konzessionsrücknahme ist in das Firmenbuch einzutragen."

18. § 6 Abs. 5 lautet:

"(5) Das Gericht hat auf Antrag der FMA Abwickler zu bestellen, wenn die sonst zur Abwicklung berufenen Personen keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Abwicklung bieten. Ist die FMA der Ansicht, dass die zur Abwicklung berufenen Personen keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Abwicklung bieten, so hat sie bei dem für den Sitz des Kreditinstitutes zuständigen, zur Ausübung der Gerichtsbarkeit in Handelssachen erster Instanz zuständigen Gerichtshof die Bestellung geeigneter Abwickler zu beantragen; der Gerichtshof entscheidet im Verfahren außer Streitsachen."

19. § 7 Abs 1 Z 6 lautet:

"6. mit der Eintragung der Verschmelzung oder Spaltung von Kreditinstituten in das Firmenbuch des übertragenden Kreditinstitutes oder der übertragenden Kreditinstitute sowie mit der Eintragung der Gesamtrechtsnachfolge aufgrund einer Einbringung gemäß § 92 in das Firmenbuch hinsichtlich des doppelten oder mehrfachen Konzessionsbestandes bei einem Institut."

20. In § 7 Abs. 2 wird die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "von der FMA" ersetzt.


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75. Sitzung / Seite 220

21. In § 8 Abs. 1 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

22. In § 8 Abs. 2 wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen seine" durch die Wortgruppe "die FMA ihre" ersetzt.

23. In § 8 Abs. 3 und 5 wird jeweils die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

24. In § 9 Abs. 2 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

25. In § 9 Abs. 3 wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

26. In § 9 Abs. 5 erster Satz wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt; im zweiten Satz wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

27. In § 9 Abs. 6 wird die Wortgruppe "den Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

28. In § 9 Abs. 7 wird der Verweis auf § 93 Abs. 8 ersetzt durch den Verweis auf § 93 Abs. 8 und 8a.

29. In § 9 Abs. 8 wird der Verweis auf § 93 Abs. 8 ersetzt durch den Verweis auf § 93 Abs. 8 und 8a.

30. § 9a Abs. 3 lautet:

"(3) Wertpapierfirmen, die Tätigkeiten in Österreich über eine Zweigstelle ausüben, haben die §§ 33 bis 41, 44 Abs. 5a und 6, 74, 93 Abs. 8a und 94 sowie die §§ 10 bis 18 WAG und die auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Verordnungen und Bescheide einzuhalten."

31. In § 9a Abs. 4 wird der Verweis auf die §§ 33 bis 41 und 94 ersetzt durch den Verweis auf die §§ 33 bis 41, 93 Abs. 8a und 94.

32. In § 10 Abs. 2 und 6 wird jeweils die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

33. § 10 Abs. 3 lautet:

"(3) Sofern die FMA in Anbetracht des Vorhabens keinen Grund hat, die Angemessenheit der Verwaltungsstrukturen und der Finanzlage des Kreditinstitutes anzuzweifeln, hat sie die Angaben gemäß Abs. 2 längstens binnen drei Monaten nach Einlangen aller Angaben der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaates zu übermitteln; dem Kreditinstitut gegenüber hat die FMA darüber binnen der obigen Frist bescheidmäßig abzusprechen."

34. In § 10 Abs. 4 und 7 wird jeweils die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

35. In § 10 Abs. 5 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" und die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

36. § 10 Abs. 8 lautet:

"(8) Die FMA hat der Europäischen Kommission Anzahl und Art jener Fälle mitzuteilen, in denen sie die Übermittlung von Angaben gemäß Abs. 3 an die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaates verweigert hat."


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37. In § 11 Abs. 1 Z 4 und Abs. 3 wird jeweils die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

38. In § 11 Abs. 4 wird die Wortgruppe "den Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

39. In § 13 Abs. 2 Z 4 und Abs. 3 wird jeweils die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

40. In § 15 Abs. 1 wird die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "von der FMA" ersetzt.

41. In § 15 Abs. 1 wird der Verweis auf § 93 Abs. 8 ersetzt durch den Verweis auf § 93 Abs. 8 und 8a.

42. In § 15 Abs. 1, 2, 3, 4 und 5 wird jeweils die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

43. In § 15 Abs. 5 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

44. In § 16 Abs. 1 und 2 wird jeweils die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

45. In § 17 Abs. 1 wird die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "von der FMA" ersetzt.

46. In § 17 Abs. 1, 2, 3 und 4 wird jeweils die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

47. In § 17 Abs. 4 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

48. In § 20 Abs. 1, 2 und 5 wird jeweils die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

49. § 20 Abs. 3 lautet:

"(3) Die FMA hat innerhalb von drei Monaten nach einer Anzeige gemäß Abs. 1 oder 2 die beabsichtigte Beteiligung zu untersagen, wenn die in § 5 Abs. 1 Z 3 bis 4a genannten Voraussetzungen nicht vorliegen. Wird die Beteiligung nicht untersagt, so kann die FMA einen Termin vorschreiben, bis zu dem die in Abs. 1 und 2 genannten Absichten verwirklicht werden müssen."

50. In § 20 Abs. 6 wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

51. In § 20 Abs. 7 Z 1 und 2 wird jeweils die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

52. In § 20 Abs. 7 und 8 wird jeweils die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

53. § 20 Abs. 7a zweiter Satz lautet:

"Im Fall des Abs. 7 hat die FMA beim gemäß Abs. 6 zuständigen Gerichtshof die Bestellung eines Treuhänders unverzüglich zu beantragen, wenn ihr bekannt wird, dass die Stimmrechte ruhen."


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54. In § 21 Abs. 1 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

55. In § 21 Abs. 1 Z 6 wird der Punkt am Ende durch einen Strichpunkt ersetzt. Folgende Z 7 wird angefügt:

"7. für jede Verschmelzung oder Vereinigung von Kreditinstituten mit Nichtbanken, ausgenommen Tochterunternehmen gemäß § 59 Abs. 3."

56. In § 21 Abs. 3 wird der Verweis auf Abs. 1 Z 1 ersetzt durch den Verweis auf Abs. 1 Z 1, 6 und 7.

57. In § 21 Abs. 3 wird die Wortgruppe "dem Bundesministerium für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

58. In § 22 Abs. 3 Z 1 lit. b, Z 2 lit. g, Z 6 und 7 wird jeweils die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

59. In § 22 Abs. 3 Z 6 entfällt die Wortgruppe "an den Bundesminister für Finanzen".

60. In § 22 Abs. 6b Z 3 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen, der Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA)" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

61. In § 22 Abs. 6b Z 7 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

62. In § 22 Abs. 6c zweiter Satz wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetz;. der vierte Satz lautet:

"Bestehen für die FMA auf Grund dieser Ausführungen oder anderer Umstände Zweifel an der Rechtswirksamkeit der Netting-Vereinbarung, so hat sie dies dem Kreditinstitut mitzuteilen; das Kreditinstitut hat eine Abschrift dieser Mitteilung dem Vertragspartner zur Verfügung zu stellen."

63. In § 22 Abs. 7 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

64. In § 22 Abs. 9 wird die Wortgruppe "dem Bundesministerium für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

65. § 22 Abs. 10 erster Satz lautet:

"Der Bundesminister für Finanzen kann nachfolgende Bestimmungen gemäß Z 1 bis 4, die FMA jedoch die Bestimmungen gemäß Z 5, durch Verordnung ändern, wenn dies auf Grund von inhaltlich ausreichend bestimmten Verpflichtungen der Republik Österreich, die sich aus dem Beitritt zur Europäischen Union ergeben, erforderlich ist:"

66. In § 22 Abs. 10 Z 5 zweiter Halbsatz wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

67. In § 22b Abs. 4 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

68. In § 22e Abs. 3 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

69. In § 22e Abs. 4 zweiter Satz wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

70. § 22e Abs. 5 letzter Satz lautet:


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"Diese Modelle sind der FMA und der Oesterreichischen Nationalbank mit einer ausführlichen und umfassenden Beschreibung unverzüglich anzuzeigen."

71. § 24 Abs. 2 Z 1 lautet:

"1. Anteile anderer Gesellschafter gemäß § 259 Abs. 1 HGB einschließlich des hybriden Kapitals gemäß Z 5 und 6; hybrides Kapital kann den konsolidierten Eigenmitteln nur im Ausmaß von höchstens 15 vH des konsolidierten Kernkapitals gemäß § 23 Abs. 14 Z 1 und nur dann zugerechnet werden, wenn das übergeordnete Kreditinstitut und die Kreditinstitutsgruppe im Zeitpunkt der Emission das Eigenmittelerfordernis gemäß § 22 Abs. 1 erfüllen; besteht keine Erhöhungsvereinbarung gemäß Abs. 2 Z 6e, so kann jedoch eine Zurechnung zu den konsolidierten Eigenmitteln im Ausmaß von höchstens 30 vH erfolgen;"

72. § 24 Abs. 2 Z 5 und 6 lauten:

"5. hybrides Kapital ist Kapital, das

a) voll eingezahlt ist,

b) ohne Dividendennachzahlungspflicht ausgestattet ist,

c) Verluste des übergeordneten Kreditinstitutes auch vor Einleitung eines Insolvenzverfahrens auffangen kann,

d) gegenüber Einlagen, anderen Verbindlichkeiten und sonstigen nachrangigen Verbindlichkeiten nachrangig ist,

e) auf Unternehmensdauer zur Verfügung gestellt wird,

f) nicht besichert ist, über keine Garantie eines Dritten oder eines vom Emittenten verbundenen Unternehmens verfügt und nicht mit Bedingungen ausgestattet oder mit Finanzinstrumenten verbunden ist, die in rechtlicher oder wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Gleichrangigkeit oder Vorrangigkeit gegenüber anderen Gläubigern des Kreditinstituts oder der Kreditinstitutsgruppe erzeugen,

g) im Wege einer außerordentlichen Kündigung nur gekündigt werden kann, wenn Kapital gleicher oder besserer Qualität ersatzweise beschafft wird, und wenn entweder die Kündigung wegen wesentlicher Änderungen in der steuerlichen Behandlung nicht unangemessen ist, oder wenn sich die gesetzliche Anrechenbarkeit zu den Eigenmitteln ändert; die Bedingung der Ersatzbeschaffung entfällt, wenn die FMA feststellt, dass das Kreditinstitut und die Kreditinstitutsgruppe auch nach Rückzahlung des Kapitals über ausreichende Eigenmittel verfügen, die für eine adäquate Risikoabdeckung erforderlich sind;

h) vom Emittenten erst nach fünf Jahren unter der Bedingung des Ersatzes durch Kapital gleicher oder besserer Qualität gekündigt werden kann; die Bedingung entfällt, wenn die FMA feststellt, dass das Kreditinstitut und die Kreditinstitutsgruppe auch nach Rückzahlung des Kapitals über ausreichende Eigenmittel verfügen, die für eine adäquate Risikoabdeckung erforderlich sind;

6. für hybrides Kapital gilt ferner:

a) die bestimmenden Elemente des hybriden Kapitals müssen in leicht verständlicher Form in einem Bekanntmachungsblatt mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet oder im Internet auf der Homepage des Emittenten und des übergeordneten Kreditinstitutes veröffentlicht werden;

b) sind die Erlöse aus der Emission hybriden Kapitals für das übergeordnete Kreditinstitut nur über ein Unternehmen der Kreditinstitutsgruppe verfügbar, müssen sie ersterem entweder sofort als Kernkapital oder als Kapital gemäß § 23 Abs. 1 Z 5 oder zu einem vorherbestimmten auslösenden Sachverhalt verfügbar gemacht werden; ein solcher Sachverhalt ist beispielsweise


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das Unterschreiten einer bestimmten Eigenmittelquote oder eines Betrages an anrechenbaren Eigenmitteln;

c) das übergeordnete Kreditinstitut muss die Verfügungsmacht über die Höhe und den Zeitpunkt der Gewinnausschüttung innehaben;

d) Dividenden dürfen nur aus ausschüttungsfähigen Gewinnen gezahlt werden; ist die Höhe der Dividende garantiert, darf deren Änderung nicht an die Bonität eines Instituts der Kreditinstitutsgruppe gebunden sein;

e) die Vereinbarung der Erhöhung der Mindestdividende in Verbindung mit einem Kündigungsrecht des Emittenten ist nur zulässig, wenn

aa) die Erhöhungsvereinbarung frühestens nach einer zehnjährigen Laufzeit in Kraft tritt,

bb) nur eine Erhöhungsvereinbarung festgelegt ist und

cc) die Erhöhungsvereinbarung nicht die folgenden Grenzen übersteigt: 100 Basispunkte im Vergleich zur ursprünglichen Mindestdividende oder 50 vH des ursprünglichen Renditeunterschiedes zwischen der Mindestdividende und einem vergleichbaren Referenzwert."

73. In § 25 Abs. 1 Z 5 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

74. In § 25 Abs. 7 Z 1 und 2 wird jeweils die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

75. In § 25 Abs. 10 Z 4 wird die Wortgruppe "im sonstigen Handel" durch die Wortgruppe "im dritten Markt" ersetzt.

76. In § 25 Abs. 10 Z 9 lit. c und e wird jeweils die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

77. In § 25 Abs. 12 und 14 wird jeweils die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

78. In § 26 Abs. 3 Z 1 wird die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "von der FMA" ersetzt.

79. § 26 Abs. 3 Z 5 letzter Satz lautet:

"Die verwendeten Optionsbewertungsmodelle sind der FMA und der Oesterreichischen Nationalbank mit einer ausführlichen und umfassenden Beschreibung anzuzeigen; die FMA kann durch Verordnung vereinfachende Verfahren zur Erfassung dieser Risiken festlegen;"

80. In § 26a Abs. 4 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

81. In § 26a Abs. 6 wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

82. In § 26b Abs. 2 Z 2 wird die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "von der FMA" ersetzt und die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

83. In § 26b Abs. 3 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA", die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen hat" durch die Wortgruppe "Die FMA hatkann" und das Wort "einzuholen" durch das Wort "einholen" ersetzt.


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84. In § 26b Abs. 4 wird im ersten und zweiten Satz jeweils die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt; der dritte Satz lautet: "Sie hatkann hierzu ein Gutachten der Oesterreichischen Nationalbank einzuholen.".

85. In § 26b Abs. 5 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" sowie die Wortgruppe "an den Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "an die FMA" ersetzt.

86. In § 26b Abs. 6 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

87. § 26b Abs. 7 lautet:

"(7) Die FMA hat die Anwendung des Modells zu überwachen und dessen Bewilligung zu widerrufen, falls

1. die Ergebnisse der vom Kreditinstitut durchgeführten Krisentests und Rückvergleiche trotz Festlegung des Multiplikators oder

2. eigene Ermittlungen oder

3. Ergebnisse von Prüfungen, die die Oesterreichische Nationalbank im Auftrag der FMA durchgeführt hat,

eine ordnungsgemäße Risikoerfassung nicht mehr gewährleistet erscheinen lassen. Wird gemäß Abs. 6 Z 1 eine wesentliche Änderung angezeigt, ist das Verfahren gemäß Abs. 3 anzuwenden. Unter der Voraussetzung der ordnungsgemäßen Risikoerfassung kann bis zur Verfahrensentscheidung das vom Kreditinstitut gewählte Modell weiter angewendet werden. Im Falle der Anzeige gemäß Abs. 6 Z 2 kann die FMA eine angemessene Frist zur Erfüllung der qualitativen Kriterien setzen."

88. In § 27 Abs. 3 Z 1 lit. a wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

89. In § 27 Abs. 10 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen kann" durch die Wortgruppe "Die FMA kann nach Anhörung des Bundesministers für Finanzen" ersetzt.

90. Dem § 27 wird folgender Abs. 11 angefügt:

"(11) Bei Zweigstellen von ausländischen Kreditinstituten der Zone A sind Abs. 6 und 7 nicht anzuwenden, sofern alle Voraussetzungen gemäß den folgenden Z 1 bis 3 erfüllt sind:

1. Die Überwachung der Großveranlagungen der österreichischen Zweigstelle erfolgt durch die Aufsichtsbehörde der Hauptniederlassung des Kreditinstitutes,

2. die Vorschriften über die Begrenzung und Überwachung der Großkredite im Sitzstaat der Hauptniederlassung sind den Vorschriften der Richtlinie 2000/12/EG zumindest gleichwertig und

3. einer Zweigstelle eines österreichischen Kreditinstitutes würde in dem betreffenden Sitzstaat eine vergleichbare Behandlung zuteil."

91. In § 30 Abs. 8 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

92. In § 30 Abs. 8a wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" und die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

93. In § 41 Abs. 5 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.


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94. In § 41 Abs. 8 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

95. Dem § 42 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

"Sie hat über wesentliche Prüfungsfeststellungen auf Grund durchgeführter Prüfungen quartalsweise auch dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder dem sonst nach Gesetz oder Satzung zuständigen Aufsichtsorgan des Kreditinstitutes Bericht zu erstatten."

96. In § 42 Abs. 4 Z 1 wird die Wortgruppe "an den Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "an die FMA" ersetzt.

97. In § 43 Abs. 1 entfällt der Verweis auf § 271 HGB; anstelle dessen wird der Verweis auf § 275 Abs 2 HGB eingefügt.

98. In § 43 Abs. 2 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

99. § 44 Abs. 1 lautet:

"(1) Die geprüften Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte nach § 59 und § 59a Abs. 1 sowie die Prüfungsberichte über die Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte nach § 59 und § 59a Abs. 1 sind von den Kreditinstituten und den Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute längstens innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres der FMA und der Oesterreichischen Nationalbank vorzulegen. Weiters haben die Kreditinstitute der FMA und der Oesterreichischen Nationalbank längstens innerhalb von sechs Monaten nach Abschluß des Geschäftsjahres die Daten der Jahresabschlüsse und der Konzernabschlüsse nach § 59 und § 59a Abs. 1 auf elektronischen Datenträgern in standardisierter Form zu übermitteln."

100. In § 44 Abs. 2, 3 und 4 wird jeweils die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

101. In § 44 Abs. 5 wird nach der Wortgruppe "aus Mitgliedstaaten in Österreich" die Wortgruppe "der FMA und" eingefügt.

102. In § 44 wird nach Abs. 5 folgender Abs. 5a eingefügt:

"(5a) Zweigstellen von Wertpapierfirmen gemäß § 9a haben die Einhaltung der §§ 10 bis 18 WAG durch Bankprüfer prüfen zu lassen. Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht gemäß § 63 Abs. 6a zu erstellen. Dieser Bericht sowie allfällige darauf Bezug nehmende Angaben des Bankprüfers gemäß Teil II des bankaufsichtlichen Prüfungsberichtes sind von den Zweigstellen von Wertpapierfirmen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres der FMA zu übermitteln."

103. § 44 Abs. 6 lautet:

"(6) Die Angaben gemäß den Abs. 2, 4, 5 und 5a sind in deutscher Sprache zu erstellen."

104. In § 59a Abs. 2 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

105. Dem § 60 wird folgender Abs. 3 angefügt:

"(3) Die Auskunfts-, Vorlage- und Einschaurechte (§ 272 HGB) des Bankprüfers erstrecken sich auf alle Unterlagen und Datenträger auch dann, wenn diese von einem Dritten geführt oder bei diesem verwahrt werden oder wenn sie im Ausland geführt oder verwahrt werden. Werden zu prüfende Unterlagen, insbesondere die Buchhaltung, im Ausland geführt oder verwahrt, so hat das Kreditinstitut unbeschadet der vorstehenden Einschaurechte des Bankprüfers für die jeder


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zeitige Verfügbarkeit der Unterlagen des laufenden Geschäftsjahres und mindestens dreier vorhergehender Geschäftsjahre im Inland zu sorgen."

106 § 61 Abs. 2 lautet:

"(2) Zu Bankprüfern dürfen Personen, bei denen Ausschließungsgründe gemäß § 62 dieses Bundesgesetzes oder gemäß § 271 HGB vorliegen, nicht bestellt werden; bei Kreditgenossenschaften und Aktiengesellschaften gemäß § 92 Abs. 7 ist § 271 Abs. 1 HGB nicht anzuwenden."

107. In § 62 werden nach der Z 1 folgende Z 1a und 1b eingefügt :

"1a. der Bankprüfer nicht nachweislich durch entsprechende Fortbildung für die Aktualität der Kenntnisse und Erfahrungen gemäß Z 1 sorgt, wobei jährliche Bestätigungen über die aktuelle Qualitätssicherung von einer qualifizierten Stelle innerhalb derselben Wirtschaftsprüfungsge-sellschaft oder gesetzlich zuständigen Prüfungseinrichtung oder von einem anderen Wirtschaftsprüfer einzuholen sind; hierbei hat der Bankprüfer insbesondere die erforderliche Kenntnis der jeweils für Kreditinstitute geltenden Vorschriften über die Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses und der übrigen in § 63 Abs. 4 bis 6a genannten Vorschriften nachzuweisen;

1b. der Bankprüfer nicht einer international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angehört oder nicht durch rechtsgeschäftliche Verbindung über einen gleichwertigen Zugang zu einer Gruppe von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verfügt oder nicht auf andere Weise gleichartige Erfahrungen in die Bankprüfung einbringen kann; diese Voraussetzung gilt nicht für die Prüfungsorgane gesetzlich zuständiger Prüfungseinrichtungen;"

108. § 62 Z 2 lautet:

"2. die Haftung für die Revisoren einer genossenschaftlichen Prüfungseinrichtung, die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes oder für beeidete Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nicht durch Beiträge der Mitglieder oder durch Versicherungen angemessen abgedeckt ist, wobei der abgedeckte Haftungsbetrag jedenfalls nicht geringer als in § 63 Abs. 8 gefordert sein darf;"

109. § 62 Z 4 lautet:

"4. der Bankprüfer, ausgenommen gesetzlich zuständige Prüfungseinrichtungen, in den letzten fünf Jahren jeweils mindestens 20 vH der Gesamteinnahmen aus seiner beruflichen Tätigkeit aus der Prüfung und Beratung des zu prüfenden Kreditinstitutes und von Unternehmen, an denen das zu prüfende Kreditinstitut mindestens 20 vH der Anteile besitzt, bezogen hat und dies auch im laufenden Geschäftsjahr zu erwarten ist;"

110. In § 62 wird nach der Z 6 folgende Z 6a eingefügt:

"6a. der Bankprüfer als Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Revisor einer gesetzlich zuständigen Prüfungseinrichtung schon in den dem zu prüfenden Geschäftsjahr vorhergehenden sechs Geschäftsjahren das Kreditinstitut oder die Kreditinstitutsgruppe als Bankprüfer geprüft hat; dies gilt in den Fällen, in denen die Prüfung nicht von einer natürlichen Person als Bankprüfer durchgeführt wird, auch für den Prüfungsleiter und diejenige Person, die den Bestätigungsvermerk unterfertigt hat, für den Zuständigkeitsbereich der Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes jedoch nur für den Prüfungsleiter;"

111. In § 62 Z 9 wird der Hundertsatz "20 vH" durch den Hundertsatz "5 vH" ersetzt.

112. § 62 Z 10 lautet:

"10. der Bankprüfer Arbeitnehmer eines Unternehmens ist, das mit dem zu prüfenden Kreditinstitut verbunden ist oder an diesem mindestens 5 vH der Anteile besitzt oder Arbeitnehmer einer natürlichen Person ist, die am zu prüfenden Kreditinstitut mindestens 5 vH der Anteile besitzt; ist der Bankprüfer Arbeitnehmer eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes, der auch Anteile an dem zu prüfenden Kreditinstitut besitzt, so darf dieser Anteil nicht mehr als 20 vH


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75. Sitzung / Seite 228

betragen, wenn die Unabhängigkeit des Bankprüfers auf andere geeignete Weise sichergestellt ist;"

113. In § 62 Z 14 wird der Verweis auf "§§ 5 und 6 Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung – WTBO, BGBl. Nr. 125/1955" durch den Verweis auf "§§ 9 und 10 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz – WTBG, BGBl. I Nr. 58/1999" ersetzt.

114. § 62 Z 15 lautet:

"15. der Bankprüfer seine Tätigkeit nicht mit der erforderlichen beruflichen Sorgfalt ausübt, insbesondere wenn seine Prüfungshandlungen innerhalb der letzten fünf Jahre schwere Mängel aufgewiesen haben;"

115. Nach dem § 62 wird folgender § 62a eingefügt:

"§ 62a. Die Ersatzpflicht von Bankprüfern beträgt, sofern sich nicht aus § 275 Abs. 2 HGB ein höherer Betrag ergibt, je geprüften Kreditinstitut bei Kreditinstituten mit einer Bilanzsumme bis zu einer Milliarde Euro höchstens 2 Millionen Euro, bei Kreditinstituten mit einer Bilanzsumme bis zu 5 Milliarden Euro höchstens 3 Millionen Euro, bei Kreditinstituten mit einer Bilanzsumme bis zu 15 Milliarden Euro höchstens 4 Millionen Euro und bei Kreditinstituten mit einer Bilanzsumme von mehr als 15 Milliarden Euro höchstens 6 Millionen Euro. Bei grober Fahrlässigkeit beträgt die Ersatzpflicht höchstens das Fünffache der vorgenannten Beträge. Bei Vorsatz ist die Ersatzpflicht unbegrenzt."

116. § 63 Abs. 1 bis 1c lauten:

"§ 63. (1) Die Bestellung von Bankprüfern mit Ausnahme von solchen, die Prüfungsorgane gesetzlich zuständiger Prüfungseinrichtungen sind, hat vor Beginn des zu prüfenden Geschäftsjahres zu erfolgen und ist der FMA unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Diese kann gegen die Bestellung eines Bankprüfers Widerspruch im Sinne des § 270 Abs. 3 HGB erheben; soweit diese anzeigepflichtig war, hat der Widerspruch innerhalb eines Monats zu erfolgen. Über den Widerspruch hat das Gericht unter Berücksichtigung der Ausschließungsgründe zu entscheiden.

(1a) Besteht jedoch, insbesondere auf Grund der gemäß Abs. 1c erhaltenen Informationen, der begründete Verdacht, dass schwerwiegende nicht kurzfristig behebbare Ausschließungsgründe vorliegen, so kann die FMA selbst die Bestellung eines nicht geeigneten Bankprüfers untersagen oder, bei Gefahr in Verzug, selbst einen anderen Bankprüfer bestellen. Ergibt sich nach der erfolgten Bestellung des Bankprüfers ein begründeter Verdacht auf das Vorliegen schwerwiegender nicht kurzfristig behebbarer Auschließungsgründe, so kann die FMA die sofortige Bestellung eines anderen Bankprüfers anordnen oder, bei Gefahr in Verzug, selbst einen anderen Bankprüfer bestellen. Handelt es sich jedoch um einen gemäß § 270 HGB vom Gericht bestellten Prüfer, so ist gemäß Abs. 1 vorzugehen.

(1b) Die FMA hat das Kreditinstitut und das gemäß § 270 Abs. 3 HGB zuständige Gericht von allen Maßnahmen gemäß Abs. 1a unverzüglich zu verständigen.

(1c) Der Bankprüfer hat innerhalb von zwei Wochen nach seiner Bestellung der FMA zu bescheinigen, dass keine Ausschließungsgründe vorliegen. Er hat auf ihr Verlangen alle zur Beurteilung erforderlichen weiteren Bescheinigungen und Nachweise zu erbringen. Wird einem solchen Verlangen nicht entsprochen, so kann die FMA gemäß Abs. 1 oder Abs. 1a vorgehen."

117. § 63 Abs. 3 lautet:

"(3) Werden vom Bankprüfer Tatsachen festgestellt, auf Grund derer er die Funktionsfähigkeit des Kreditinstitutes oder die Erfüllbarkeit von dessen Verpflichtungen für nicht mehr gewährleistet oder für die Bankenaufsicht maßgebliche gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder Bescheide des Bundesministers für Finanzen oder der FMA für verletzt erachtet, so hat er diese Tatsachen mit Erläuterungen der FMA und der Oesterreichischen Nationalbank unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Handelt es sich jedoch um kurzfristig behebbare, geringfügige Mängel, so


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75. Sitzung / Seite 229

ist die Anzeige erst dann zu erstatten, wenn das Kreditinstitut nicht binnen einer vom Bankprüfer bestimmten angemessenen Frist von längstens drei Monaten die festgestellten Mängel behoben hat. Eine Anzeige ist auch dann zu erstatten, wenn die Geschäftsleiter eine vom Bankprüfer geforderte Auskunft innerhalb einer von diesem gesetzten angemessenen Frist nicht ordnungsgemäß erteilen. Von einem Prüfungsverband bestellte Bankprüfer haben Anzeigen nach diesem Absatz über den Prüfungsverband zu erstatten, der sie unverzüglich weiterzuleiten hat."

118. Dem § 63 Abs. 6a wird folgender zweiter Satz angefügt:

"Dieser Bericht ist so zeitgerecht zu erstellen und den Geschäftsleitern der Zweigstellen zu übermitteln, dass die in § 44 Abs. 5a genannte Vorlagefrist eingehalten werden kann."

119. § 63 Abs. 7 letzter Satz entfällt.

120. Nach § 63 Abs. 7 wird folgender Abs. 8 angefügt:

"(8) Bankprüfer, die gemäß § 62 Z 2 eine Versicherungspflicht trifft, haben eine Haftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat zum Betrieb des Versicherungsgeschäftes berechtigten Versicherungsunternehmen abzuschließen, die das aus der Bankprüfung resultierende Risiko abdeckt. Gesetzlich zuständige Prüfungseinrichtungen haben ein Wahlrecht zwischen der Abdeckung der Haftung durch Beiträge der Mitglieder oder einer Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen dieses Absatzes. Die Deckungssumme des Versicherungsvertrages hat pro geprüftem Kreditinstitut bei Kreditinstituten mit einer Bilanzsumme bis zu einer Milliarde Euro mindestens 2 Millionen Euro, bei Kreditinstituten mit einer Bilanzsumme bis zu 5 Milliarden Euro mindestens 3 Millionen Euro, bei Kreditinstituten mit einer Bilanzsumme bis zu 15 Milliarden Euro mindestens 4 Millionen Euro und bei Kreditinstituten mit einer Bilanzsumme von mehr als 15 Milliarden Euro mindestens 6 Millionen Euro zu betragen. Bei Kreditinstituten, die einer gesetzlich zuständigen Prüfungseinrichtung angehören, hat, sofern eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird, die Deckungssumme des Versicherungsvertrages mindestens 6 Millionen Euro sowie einen Zuschlag zu betragen, der sich nach der Anzahl der Mitgliedsinstitute bemißt. Der Zuschlag zur Deckungssumme beträgt für 100 Mitglieder je eine Million Euro, wobei die Mitgliederanzahl jeweils auf das nächste Hundert aufzurunden ist. Die Haftpflichtversicherung nach den vorstehenden Bestimmungen kann für Kreditinstitute eines Fachverbandes, in dem mehrere gesetzlich zuständige Prüfungseinrichtungen mit unterschiedlichem, insbesondere örtlichem Zuständigkeitsbereich bestehen, für alle Institute des betreffenden Fachverbandes von der Prüfungseinrichtung mit dem größten örtlichen Zuständigkeitsbereich abgeschlossen werden. Die Versicherungsprämie ist spätestens drei Wochen nach Bestellung zum Bankprüfer zur Gänze zu bezahlen; der Bankprüfer hat das Bestehen dieser Versicherung sowie die Bezahlung der Prämie der FMA binnen vier Wochen nach Bestellung zum Bankprüfer nachzuweisen; gesetzlich zuständige Prüfungseinrichtungen haben das Bestehen dieser Versicherung sowie die Bezahlung der Prämie der FMA im ersten Quartal des auf das zu prüfende Geschäftsjahr folgenden Jahres nachzuweisen."

121. Nach dem § 63 wird folgender § 63a eingefügt:

"§ 63a. (1) Der Aufsichtsrat oder das sonst nach Gesetz oder Satzung zuständige Aufsichtsorgan eines Kreditinstitutes kann Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Durchführung von Prüfungen der Gesetzmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit des gesamten Unternehmens beauftragen oder zu diesem Zweck gesetzlich zuständige Prüfungseinrichtungen um die Bestellung eines Prüfers ersuchen. Sie sind mit einem entsprechenden Prüfungsauftrag zu versehen. Auf die im Auftrag des Aufsichtsorgans tätigen Prüfer ist § 61 Abs. 2 anzuwenden. Der im Auftrag des Aufsichtsorgans tätige Prüfer hat hierüber gemäß Abs. 3 an den Vorsitzenden des Aufsichtsorgans zu berichten. Der Prüfer hat den Vorsitzenden des Aufsichtsorgans unverzüglich zu verständigen, wenn hierbei gravierende Mängel in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit oder Gesetzmäßigkeit des Unternehmens festgestellt werden. Im Übrigen unterliegen die vom Aufsichtsorgan bestellten Prüfer der Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses gemäß § 38.


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75. Sitzung / Seite 230

(2) Die Kreditinstitute sind verpflichtet, den vom Aufsichtsorgan bestellten Prüfern Prüfungshandlungen gemäß § 71 Abs. 2 und Abs. 3 Z 1 bis 3 zu ermöglichen.

(3) Der gemäß § 61 bestellte Bankprüfer ist auch außerhalb von Prüfungsaufträgen des Aufsichtsorgans zur Verständigung von dessen Vorsitzenden berechtigt, wenn eine Berichterstattung an die Geschäftsleiter wegen der Art und Umstände der festgestellten Ordnungswidrigkeiten den Zweck der Beseitigung der Mängel nicht erreichen würde und diese schwerwiegend sind."

122. In § 65 Abs. 4 wird nach der Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt," die Wortgruppe "nach Anhörung der FMA" eingefügt.

123. § 69 lautet:

"§ 69. Die FMA hat unbeschadet der ihr in anderen Bundesgesetzen zugewiesenen Aufgaben die Einhaltung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes, des Sparkassengesetzes, des Bausparkassengesetzes, der Einführungsverordnung zum Hypothekenbank- und zum Pfandbriefgesetz, des Hypothekenbankgesetzes, des Pfandbriefgesetzes, des Gesetzes betreffend die Wahrung der Rechte der Besitzer von Pfandbriefen, des Bankschuldverschreibungsgesetzes, des Investmentfondsgesetzes, des Depotgesetzes und des Beteiligungsfondsgesetzes durch

1. Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 1,

2. Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 1, die im Wege der Niederlassungs- oder der Dienstleistungsfreiheit in anderen Mitgliedstaaten tätig werden, nach Maßgabe des § 16 Abs. 1,

3. in einem Mitgliedstaat zugelassene Kreditinstitute im Sinne von Art. 1 Nr. 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 2000/12/EG, die ihren Sitz in dem betreffenden Mitgliedstaat haben und im Wege der Niederlassungs- oder der Dienstleistungsfreiheit in Österreich tätig werden, nach Maßgabe des § 15 und

4. in einem Mitgliedstaat niedergelassene Finanzinstitute im Sinne von Art. 1 Nr. 5 der Richtlinie 2000/12/EG, die im Wege der Niederlassungs- oder der Dienstleistungsfreiheit in Österreich tätig werden, nach Maßgabe des § 17

zu überwachen und dabei auf das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionsfähigen Bankwesen und an der Finanzmarktstabilität Bedacht zu nehmen."

124. Nach § 69 wird folgender § 69a eingefügt:

"§ 69a . (1) Die Zuordnung der Kosten der Bankenaufsicht innerhalb des Rechnungskreises 1 gemäß § 19 Abs. 1 Z 1 FMABG zu den kostenpflichtigen Kreditinstituten hat nach den Abs. 2 und 3 zu erfolgen. Kostenpflichtig sind:

1. Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 1;

2. Kreditinstitute gemäß § 9 Abs. 1, die Tätigkeiten in Österreich über eine Zweigstelle ausüben.

(2) Für jeden Kostenpflichtigen nach Abs. 1 ist zunächst die Kostenzahl festzustellen. Die Kostenzahl für Kostenpflichtige nach Abs. 1 Z 1 ist das im Monatsausweis für den letztvorangegangenen Dezember ausgewiesene Eigenmittelerfordernis. Für Kostenpflichtige nach Abs. 1 Z 2 ist die Kostenzahl das Ergebnis folgender Rechenschritte:

1. die Summe der nach § 44 Abs. 4 Z 4 auszuweisenden Aktivposten ist mit einem Gewicht von 50 vH zu versehen;

2. für den gewichteten Betrag nach Z 1 ist das fiktive Eigenmittelerfordernis von 8 vH zu errechnen;

3. 5 vH des fiktiven Eigenmittelerfordernisses nach Z 2 sind die Kostenzahl.

(3) Aus dem Verhältnis der Kostenzahl jedes Kreditinstitutes nach Abs. 1 Z 1 und 2 zur Summe aller Kostenzahlen ist für jedes Kreditinstitut eine Verhältniszahl zu errechnen. Die Aufteilung der


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75. Sitzung / Seite 231

im Rechnungskreis 1 nach Abzug allfälliger Erträge gemäß Abs. 5 zu ersetzenden Kosten auf die einzelnen Kostenpflichtigen erfolgt jeweils unter Anwendung ihrer Verhältniszahl.

(4) Ergibt die nach Abs. 3 durchgeführte Berechnung für ein Kreditinstitut einen Betrag von weniger als 1.000 Euro, so sind dem Kreditinstitut 1.000 Euro als Aufsichtskosten vorzuschreiben (Mindestbetrag); der Differenzbetrag zwischen dem rechnerischen Kostenanteil und dem Mindestbetrag ist von der FMA einer Rückstellung zuzuführen, die im nächstfolgenden Jahresabschluss auszuweisen ist.

(5) Die gemäß Abs. 4 in einem Geschäftsjahr gebildete Rückstellung ist im nächstfolgenden Jahresabschluss der FMA aufzulösen; der hieraus entstehende Ertrag ist abweichend von § 19 Abs. 4 FMABG nur von den Kosten des Rechnungskreises 1 abzuziehen.

(6) Ergibt die nach Abs. 3 durchgeführte Berechnung für ein Kreditinstitut einen Betrag in Höhe von mehr als 0,8 vT seiner Kostenzahl (Abs. 2), so ist dem Kreditinstitut ein Betrag von 0,8 vT seiner Kostenzahl als Aufsichtskosten vorzuschreiben.

(7) Sind auf ein Kreditinstitut sowohl die Voraussetzungen des Abs. 4 als auch des Abs. 6 anwendbar, so ist nur Abs. 4 anzuwenden."

125. In § 70 Abs. 1 wird die Wortgruppe "Zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 69 Z 1 und 2 kann der Bundesminister für Finanzen unbeschadet der ihm" durch die Wortgruppe "Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 69 Z 1 und 2 kann die FMA unbeschadet der ihr" ersetzt.

126. Dem § 70 Abs. 1 Z 1 wird folgender Halbsatz angefügt:

"auf den Umfang der Auskunfts-, Vorlage- und Einschaurechte der FMA und die Verpflichtung zur Verfügbarkeit von Unterlagen im Inland ist § 60 Abs. 3 anzuwenden;"

127. § 70 Abs. 1 Z 2 lautet:

"2. von den Bankprüfern und von den zuständigen Prüfungs- und Revisionsverbänden Prüfungsberichte und Auskünfte einholen und diesen die erforderlichen Auskünfte erteilen; weiters kann sie von den Sicherungseinrichtungen und von dem gemäß Abs. 2 Z 2 bestellten Regierungskommissär alle erforderlichen Auskünfte einholen und diesen erteilen;"

128. § 70 Abs. 1 Z 3 lautet:

"3. die Oesterreichische Nationalbank mit der Prüfung von Kreditinstituten, deren Zweigniederlassungen und Repräsentanzen außerhalb Österreichs sowie von Unternehmen der Kreditinstitutsgruppe beauftragen;"

"3. eigene Prüfer mit der Prüfung von Kreditinstituten, deren Zweigniederlassungen und Repräsentanzen außerhalb Österreichs sowie von Unternehmen der Kreditinstitutsgruppe beauftragen; die FMA kann zur Prüfung der ordnungsgemäßen Begrenzung von Marktrisiken (§ 26b Abs. 1 Z 1 bis 4) und Kreditrisiken (§ 2 Z 57) auch die Oesterreichische Nationalbank beauftragen, wenn hierdurch das Verfahren wesentlich vereinfacht oder beschleunigt wird oder wenn dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Einfachheit, Raschheit oder Kostenersparnis gelegen ist;"

129. § 70 Abs. 1 Z 4 letzter Halbsatz lautet:

"unter diesen Voraussetzungen ist auch die Teilnahme eigener Prüfer oder, im Falle der Prüfung von Markt- oder Kreditrisiken, die Beauftragung der Oesterreichischen Nationalbank zur Teilnahme an einer von den zuständigen Behörden des Aufnahmestaates durchgeführten Prüfung zulässig."

130. § 70 Abs. 2 bis 3 lauten:

"(2) Bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte, kann die FMA zur Abwendung dieser Gefahr befristete Maßnahmen durch Bescheid anordnen, die spä


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testens 18 Monate nach Wirksamkeitsbeginn außer Kraft treten. Die FMA kann durch Bescheid insbesondere

1. Kapital- und Gewinnentnahmen sowie Kapital- und Gewinnausschüttungen ganz oder teilweise untersagen;

2. eine fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen, die dem Berufsstand der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer angehört; bei Kreditgenossenschaften können auch Revisoren genossenschaftlicher Prüfungsverbände bestellt werden; die Aufsichtsperson, der alle Rechte des Abs. 1 Z 1 und 2 zustehen, hat

a) dem Kreditinstitut alle Geschäfte zu untersagen, die geeignet sind, die obige Gefahr zu vergrößern, bzw.

b) im Falle, dass dem Kreditinstitut die Fortführung der Geschäfte ganz oder teilweise untersagt wurde, einzelne Geschäfte zu erlauben, die die obige Gefahr nicht vergrößern;

3. Geschäftsleitern des Kreditinstitutes unter gleichzeitiger Verständigung des zur Bestellung der Geschäftsleiter zuständigen Organes die Führung des Kreditinstitutes ganz oder teilweise untersagen; das zuständige Organ hat binnen eines Monats die entsprechende Anzahl von Geschäftsleitern neu zu bestellen; die Bestellung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung der FMA, die zu versagen ist, wenn die neu bestellten Geschäftsleiter nicht geeignet scheinen, eine Abwendung der obigen Gefahr herbeiführen zu können;

4. die Fortführung des Geschäftsbetriebes ganz oder teilweise untersagen.

(2a) Die FMA kann auf Antrag der gemäß Abs. 2 Z 2 oder Abs. 3 bestellten Aufsichtsperson (Regierungskommissär) einen Stellvertreter bestellen, wenn und so lange dies aus wichtigen Gründen, insbesondere wegen vorübergehender Verhinderung der Aufsichtsperson, erforderlich ist. Für die Bestellung des Stellvertreters sowie für dessen Rechte und Pflichten finden die für die Aufsichtsperson geltenden Bestimmungen Anwendung. Die Aufsichtsperson (Regierungskommissär) kann sich mit Genehmigung der FMA zur Erfüllung ihrer Aufgaben fachlich geeigneter Personen bedienen, soweit dies nach Umfang und Schwierigkeit der Aufgaben erforderlich ist. Die Genehmigung der FMA hat diese Personen namentlich zu benennen und ist auch dem Kreditinstitut zuzustellen. Diese Personen handeln auf Weisung und im Namen der Aufsichtsperson (Regierungskommissär) oder ihres Stellvertreters.

(3) Die FMA hat vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und von den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden Meldungen über geeignete Regierungskommissäre einzuholen. Ist ein Regierungskommissär nach Abs. 2 Z 2 oder ein Stellvertreter nach Abs. 2a zu bestellen und ist keine Bestellung auf Grund dieser Meldungen möglich, so hat die FMA die nach dem Sitz des Kreditinstitutes zuständige Rechtsanwaltskammer oder die Kammer der Wirtschaftstreuhänder oder den betreffenden genossenschaftlichen Prüfungsverband zu benachrichtigen, damit diese einen fachlich geeigneten Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Revisor als Regierungskommissär namhaft machen. Bei Gefahr in Verzug kann die FMA

1. einen Rechtsanwalt oder

2. einen Wirtschaftstreuhänder

vorläufig als Regierungskommissär bestellen. Diese Bestellung tritt mit der Bestellung eines Rechtsanwaltes oder Wirtschaftsprüfers nach dem ersten Satz außer Kraft."

131. In § 70 Abs. 4 entfällt die Wortgruppe "soweit nicht in erster Instanz der Landeshauptmann zuständig ist,". Die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" wird durch die Wortgruppe "die FMA " ersetzt.

132. § 70 Abs. 5 lautet:

"(5) Alle von der FMA gemäß Abs. 2 und 2a angeordneten Maßnahmen ruhen für die Dauer eines Geschäftsaufsichtsverfahrens (XVII. Abschnitt)."


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133. § 70 Abs. 6 lautet:

"(6) Dem Regierungskommissär ist von der FMA eine Vergütung (Funktionsgebühr) zu leisten, die in einem angemessenen Verhältnis zu der mit der Aufsicht verbundenen Arbeit und den Aufwendungen hiefür steht. Der Regierungskommissär ist zur Rechnungslegung über das jeweils vorangegangene Quartal sowie nach Beendigung seiner Tätigkeit berechtigt. Die FMA hat die Vergütung unverzüglich nach Rechnungsprüfung zu leisten."

134. § 70 Abs. 7 lautet:

"(7) Die FMA ist zur Information der Öffentlichkeit berechtigt, von ihr getroffene Maßnahmen nach Abs. 2, 3 und 4 durch Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet oder im Internet oder durch Aushang an geeigneter Stelle in den Geschäftsräumlichkeiten des Kreditinstitutes bekanntzumachen. Veröffentlichungen von Maßnahmen nach Abs. 4 Z 1 sind jedoch nur vorzunehmen, wenn dies nach Art und Schwere des Verstoßes zur Information der Öffentlichkeit erforderlich ist. Diese Veröffentlichungsmaßnahmen können alternativ oder kumulativ getroffen werden."

135. Dem § 70 werden folgende Abs. 8 und 9 angefügt:

"(8) Die Kreditinstitute haben unverzüglich alle auf Grund der in § 69 genannten Bestimmungen ergangenen Bescheide der FMA dem Vorsitzenden des Aufsichtsorgans zur Kenntnis zu bringen.

(9) Bescheide, mit denen Geschäftsleitern die Führung des Kreditinstitutes ganz oder teilweise untersagt wird (Abs. 2 Z 3 und Abs. 4 Z 2), sind wie auch eine allfällige Aufhebung dieser Maßnahme von der FMA dem Firmenbuchgericht zur Eintragung in das Firmenbuch zu übermitteln."

136. In § 70a Abs. 1 wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen unbeschadet der ihm" durch die Wortgruppe "die FMA unbeschadet der ihr" und die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA " ersetzt.

137. § 70a Abs. 2 erster Satz lautet:

"Unbeschadet der auf Grund anderer Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bestehenden Befugnisse kann die FMA gemäß § 70 Abs. 1 Z 3 alle gemäß Abs. 1 vom Kreditinstitut zu erteilenden Auskünfte vor Ort durch eigene Prüfer oder zur Prüfung der ordnungsgemäßen Begrenzung von Markt- und Kreditrisiken im Wege der Oesterreichischen Nationalbank einholen und erteilte Auskünfte nachprüfen; § 71 ist anzuwenden."

138. § 70a Abs. 3 entfällt.

139. In § 70a Abs. 4 wird die Wortgruppe "das Bundesministerium für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA ersetzt.

140. § 71 Abs. 1 lautet:

"§ 71. (1) Prüfungen gemäß § 70 Abs. 1 Z 3 und 4 sind dem betroffenen Kreditinstitut mit Beginn der Prüfungshandlungen mitzuteilen. Ist eine Vereitelung des Prüfungszwecks durch eine Vorankündigung nicht anzunehmen und ist die Vorankündigung zur leichteren und rascheren Prüfungsdurchführung auf Grund organisatorischer Vorbereitungen des Kreditinstituts zweckmäßig, so kann die Prüfung vor Beginn angekündigt werden. Bei Prüfungen von Zweigstellen und Repräsentanzen sowie Unternehmen der Kreditinstitutsgruppe außerhalb Österreichs ist spätestens gleichzeitig die zuständige Behörde des Aufnahmestaates von der beabsichtigten Prüfung zu verständigen, sofern nicht bereits eine Einzelzustimmung gemäß Abs. 7 erteilt wurde. Die Prüfungsorgane sind mit einem schriftlichen Prüfungsauftrag zu versehen und haben sich vor Beginn der Prüfung unaufgefordert auszuweisen sowie den Prüfungsauftrag vorzuweisen."

141. Dem § 71 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:


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"Auf den Umfang der Auskunfts-, Vorlage- und Einschaurechte der Prüfungsorgane und die Verpflichtung zur Verfügbarkeit von Unterlagen im Inland ist § 60 Abs. 3 anzuwenden."

142. In § 73 Abs. 1, 2 und 3 wird jeweils die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

143. In § 73 Abs. 3 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

144. In § 73 Abs. 4 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" und die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

145. § 73 Abs. 5 lautet:

"(5) Die Kreditinstitute haben der FMA unverzüglich schriftlich jeden Fall, in dem eine Gegenpartei bei Pensionsgeschäften, umgekehrten Pensionsgeschäften, Wertpapierverleih- oder Wertpapierleihgeschäften des Wertpapier-Handelsbuches ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, anzuzeigen; die FMA hat diese Anzeigen automationsunterstützt zu verarbeiten, wobei zumindest die Merkmale meldendes Kreditinstitut, Art des Geschäfts, Gegenpartei, Meldedatum und Meldegrund zu erfassen sind; die FMA kann auf Anfrage der Europäischen Kommission in anonymisierter Form hierüber Bericht erstatten."

146. Dem § 73 wird folgender Abs. 6 angefügt:

"(6) Die Kreditinstitute haben der FMA grundlegende Daten der im geprüften Konzernabschluss gemäß § 59 oder § 59a vollkonsolidierten ausländischen Kreditinstitute entsprechend der Gliederung des in der Anlage enthaltenen Formblattes innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss jeden Geschäftsjahres zu übermitteln."

147. In § 74 Abs. 1, 2 und 3 wird jeweils die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

148. § 74 Abs. 5 lautet:

"(5) Die FMA hat die Gliederung der Monatsausweise und Quartalsberichte durch Verordnung festzusetzen; bei Erlassung dieser Verordnung hat sie auf das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionsfähigen Bankwesen Bedacht zu nehmen. Sie ist ermächtigt, durch Verordnung auf die Übermittlung nach Abs. 1, 2, 7 und 8 zu verzichten. Verordnungen der FMA nach diesem Absatz bedürfen der Zustimmung des Bundesministers für Finanzen."

149. Nach § 74 Abs. 5 werden folgende Abs. 6 bis 8 angefügt:

"(6) Die Meldungen nach Abs. 1, 2, 7 und 8 sind in standardisierter Form mittels elektronischer Übermittlung oder elektronischer Datenträger zu erstatten. Die Übermittlung muss bestimmten, von der FMA nach Anhörung der Oesterreichischen Nationalbank bekanntzugebenden Mindestanforderungen entsprechen.

(7) Das übergeordnete Kreditinstitut hat der FMA quartalsweise einen Vermögens- und Erfolgsausweis der im geprüften Konzernabschluss gemäß § 59 oder § 59a vollkonsolidierten ausländischen Kreditinstitute entsprechend der in der Verordnung festgelegten Gliederung zu übermitteln.

(8) Das übergeordnete Kreditinstitut hat der FMA quartalsweise einen Vermögens- und Erfolgsausweis im Sinne des Konzernabschlusses gemäß § 59 oder § 59a entsprechend der in der Verordnung festgelegten Gliederung zu übermitteln."

150. In § 75 Abs. 1 Z 1 wird der Verweis auf "§ 1 Abs. 1 Z 3, 4, 8 und 16" durch den Verweis auf "§ 1 Abs. 1 Z 3, 4, 8, 12 und 16" ersetzt.


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151. In § 75 Abs. 1 Z 3 wird der Punkt am Ende durch einen Strichpunkt ersetzt; folgende Z 4 wird angefügt:

"4. den Wert der Sicherheiten, die Höhe der Einzelwertberichtigung und die Bonitätsklasse."

152. In § 75 Abs. 3 erster Satz wird die Wortgruppe "des Bundesministeriums für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

153. In § 75 Abs. 4 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" und das Wort "er" durch das Wort "sie" ersetzt.

154. § 75 Abs. 5 lautet:

"(5) Die FMA kann der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates Auskünfte im Sinne des Abs. 3 unter der Voraussetzung erteilen, dass

1. auch in diesem Mitgliedstaat eine vergleichbare Großkreditevidenz geführt wird,

2. gewährleistet ist, dass der betreffende Mitgliedstaat der FMA Auskünfte in gleichem Umfang erteilt,

3. die Daten nur für bankaufsichtliche Zwecke verwendet werden und

4. die erteilten Auskünfte dem Berufsgeheimnis gemäß Art. 30 der Richtlinie 2000/12/EG unterliegen.

Die Weiterleitung dieser Auskünfte kann auch über die Europäische Zentralbank erfolgen. Die FMA kann die Oesterreichische Nationalbank mit der Erteilung solcher Auskünfte beauftragen."

155. Nach § 75 Abs. 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:

"(6) Die Meldungen nach Abs. 1 sind in standardisierter Form mittels elektronischer Übermittlung oder elektronischer Datenträger zu erstatten. Die Übermittlung muss bestimmten, von der FMA nach Anhörung der Oesterreichischen Nationalbank bekanntzugebenden Mindestanforderungen entsprechen."

156. § 76 lautet:

"§ 76. (1) Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, hat der Bundesminister für Finanzen bei Kreditinstituten, deren Bilanzsumme 375 Millionen Euro übersteigt, einen Staatskommissär und dessen Stellvertreter für eine Funktionsperiode von längstens fünf Jahren zu bestellen; die Wiederbestellung ist zulässig. Die Staatskommissäre und deren Stellvertreter handeln als Organe der FMA und sind in dieser Funktion ausschließlich deren Weisungen unterworfen.

(2) Zum Staatskommissär und zu dessen Stellvertreter dürfen nur eigenberechtigte natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im EWR bestellt werden, die

1. Aktivbedienstete einer Gebietskörperschaft sind,

2. weder einem Organ des Kreditinstitutes oder eines Unternehmens der betreffenden Kreditinstitutsgruppe angehören noch in einem Abhängigkeitsverhältnis zu diesem stehen und

3. die auf Grund ihrer Ausbildung und ihres beruflichen Werdeganges die erforderlichen Sachkenntnisse besitzen.

(3) Der Staatskommissär oder dessen Stellvertreter sind vom Bundesminister für Finanzen aus ihrer Funktion abzuberufen, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung nach Abs. 2 nicht mehr vorliegen oder anzunehmen ist, dass sie ihre Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen werden. Die FMA hat dem Bundesminister für Finanzen die für die Bestellung und Ab


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berufung von Staatskommissären maßgeblichen Umstände, insbesondere Informationen gemäß Abs. 1 sowie gemäß §§ 6, 7, 21 und 92 unverzüglich mitzuteilen.

(4) Der Staatskommissär und dessen Stellvertreter sind vom Kreditinstitut zu den Hauptversammlungen, Generalversammlungen und sonstigen Mitgliederversammlungen, zu den Sitzungen des Aufsichtsrates sowie zu entscheidungsbefugten Ausschüssen des Aufsichtsrates rechtzeitig einzuladen. Auf ihren Antrag ist ihnen jederzeit das Wort zu erteilen. Alle Niederschriften über die Sitzungen der oben angeführten Organe sind dem Staatskommissär und dessen Stellvertreter zu übersenden.

(5) Der Staatskommissär oder im Falle von dessen Verhinderung dessen Stellvertreter haben gegen Beschlüsse der im Abs. 4 genannten Organe, durch die sie gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder Bescheide des Bundesministers für Finanzen oder der FMA für verletzt erachten, unverzüglich Einspruch zu erheben und hievon der FMA zu berichten. Im Einspruch haben sie anzugeben, gegen welche Vorschriften nach ihrer Ansicht der Beschluss verstößt. Durch den Einspruch wird die Wirksamkeit des Beschlusses bis zur aufsichtsbehördlichen Entscheidung aufgeschoben. Das Kreditinstitut kann binnen einer Woche, gerechnet vom Zeitpunkt des Einspruches, die Entscheidung der FMA beantragen. Wird nicht binnen einer Woche nach Einlangen des Antrages entschieden, tritt der Einspruch außer Kraft. Wird der Einspruch bestätigt, so ist die Vollziehung des Beschlusses unzulässig.

(6) Beschlüsse eines im Abs. 4 genannten Organs, die außerhalb einer Sitzung oder im Ausland gefasst werden, sind sogleich dem Staatskommissär und dessen Stellvertreter mitzuteilen. In einem solchen Fall können der Staatskommissär oder im Falle von dessen Verhinderung sein Stellvertreter Einspruch nur schriftlich binnen zwei Bankarbeitstagen nach Zustellung des Beschlusses erheben.

(7) Dem Staatskommissär und dessen Stellvertreter steht das Recht zu, in die Schriftstücke und Datenträger des Kreditinstitutes Einsicht zu nehmen, soweit es für die Erfüllung der im Abs. 5 genannten Aufgaben erforderlich ist. Unterlagen, die den Sitzungsteilnehmern der in Abs. 4 genannten Organe zur Verfügung stehen, sind ihnen spätestens zwei Bankarbeitstage vor der Sitzung zu übermitteln.

(8) Der Staatskommissär und dessen Stellvertreter haben ihnen bekanntgewordene Tatsachen, auf Grund derer die Erfüllung der Verpflichtungen des Kreditinstitutes gegenüber dessen Gläubigern und insbesondere die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte nicht mehr gewährleistet ist, unverzüglich der FMA mitzuteilen und jährlich einen schriftlichen Bericht über ihre Tätigkeit zu übermitteln.

(9) Dem Staatskommissär und dessen Stellvertreter ist vom Bundesministerium für Finanzen eine Vergütung (Funktionsgebühr) zu leisten, die in einem angemessenen Verhältnis zu der mit der Aufsicht verbundenen Arbeit und zu den Aufwendungen hiefür steht. Jedem Kreditinstitut, bei dem ein Staatskommissär und dessen Stellvertreter bestellt sind, ist ein vom Bundesministerium für Finanzen zu bestimmender und an das Bundesministerium für Finanzen zu entrichtender jährlicher Pauschalbetrag (Aufsichtsgebühr) vorzuschreiben. Die Aufsichtsgebühr hat in einem angemessenen Verhältnis zu den mit der Aufsicht verbundenen Aufwendungen zu stehen."

157. In § 77 Abs. 1 wird die Wortgruppe "den Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" und die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

158. In § 77 Abs. 2 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

159. In § 77 Abs. 4 erster Satzteil lautet:

"Die FMA ist zur konventionellen und automatisierten Ermittlung und Verarbeitung von Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes 2000 – DSG 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, ermächtigt, soweit dies in ihrem Aufgabenbereich nach diesem Bundesgesetz liegt, das sind".


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75. Sitzung / Seite 237

160. In § 77 Abs. 5 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

161. In § 77 Abs. 6 erster Satz wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" und das Wort "er" durch das Wort "sie" ersetzt.

162. § 77 Abs. 8 entfällt.

163. § 77a Abs. 1 erster Satz lautet:

"Der Bundesminister für Finanzen kann auf Vorschlag der FMA nach Anhörung der OeNB folgende Abkommen mit zuständigen Behörden über die Vorgangsweise bei der Zusammenarbeit mit der FMA zur Überwachung und Beaufsichtigung der Kreditinstitute gemäß den §§ 69 bis 71 und 77 schließen, sofern der Bundesminister für Finanzen zum Abschluss von Übereinkommen gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG ermächtigt ist:"

164. In § 77a Abs. 2 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

165. In § 77a Abs. 3 Z 1 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

166. In § 78 Abs. 4 wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

167. § 79 Abs. 1 und 2 lauten:

"(1) Die Oesterreichische Nationalbank hat auf dem Gebiete des Bankwesens dem Bundesminister für Finanzen und der FMA Beobachtungen und Feststellungen grundsätzlicher Art oder besonderer Bedeutung mitzuteilen und auf Verlangen die erforderlich scheinenden sachlichen Aufklärungen zu geben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie Gutachten zu erstatten.

(2) Alle Anzeigen gemäß den §§ 20 und 73 und Meldungen gemäß § 74 sind binnen der dort genannten Fristen auch der Oesterreichischen Nationalbank zu übermitteln. Die Oesterreichische Nationalbank hat für die FMA die automationsunterstützte Verarbeitung dieser Anzeigen und Meldungen als Dienstleister im Sinne des DSG 2000 durchzuführen."

168. In § 79 Abs. 3 erster Satz wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt

169. § 79 Abs. 3 Z 2 lautet:

"2. bankenaufsichtsrelevante Daten auf Grund von Meldungen gemäß §§ 44 und 44a NBG;"

170. In § 79 Abs. 4 erster Satz wird die Wortgruppe "dem Bundesminister" und die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" jeweils durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

171. § 80 Abs. 1 und 2 lauten:

"(1) Die FMA hat dem Bundesminister für Finanzen und der Oesterreichischen Nationalbank Beobachtungen grundsätzlicher Art oder besonderer Bedeutung auf dem Gebiete des Bankwesens mitzuteilen. Darüber hinaus hat sie der Oesterreichischen Nationalbank jene Bescheide zu übermitteln, deren Kenntnis zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Oesterreichischen Nationalbank erforderlich ist.

(2) Vor der Erlassung von Verordnungen der FMA und des Bundesministers für Finanzen auf Grund dieses Bundesgesetzes ist die Oesterreichische Nationalbank anzuhören."

172. § 81 entfällt.

173. In § 82 Abs. 2 wird die Wortgruppe "der Finanzprokuratur" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.


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174. In § 82 Abs. 3 wird die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen durch die Finanzprokuratur" durch die Wortgruppe "von der FMA" ersetzt.

175. In § 82 Abs. 5 lautet:

"(5) Das Gericht hat vor Bestellung und Abberufung einer Aufsichtsperson oder eines Masseverwalters die FMA anzuhören."

176. § 82 Abs. 6 lautet:

"(6) Das Gericht hat die FMA und die Oesterreichische Nationalbank von der Anordnung der Geschäftsaufsicht durch Übersendung eines Edikts unverzüglich zu verständigen."

177. In § 83 Abs. 1 wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen durch die Finanzprokuratur" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

178. § 90 Abs. 2 Z 2 lautet:

"2. seit der Anordnung der Geschäftsaufsicht ein Jahr verstrichen ist."

179. § 90 Abs. 5 erster Satz lautet:

"Gegen die Abweisung des Antrages auf Anordnung der Geschäftsaufsicht und gegen die Aufhebung der Geschäftsaufsicht steht sowohl dem Kreditinstitut als auch der FMA der Rekurs offen, gegen Beschlüsse, womit die Höhe der Vergütung der Aufsichtsperson und der ihr zu ersetzenden Barauslagen bestimmt wird, jedoch nur dem Kreditinstitut."

180. § 91 lautet:

"§ 91. (1) Für die öffentlichen Bekanntmachungen gelten die Vorschriften der Konkursordnung.

(2) Die Einsicht in die Ediktsdatei ist nicht mehr zu gewähren, wenn seit der Aufhebung der Geschäftsaufsicht drei Jahre vergangen sind. Ist die Geschäftsaufsicht in Folge der Eröffnung des Konkursverfahrens erloschen, so ist die Einsicht erst dann nicht mehr zu gewähren, wenn auch die Frist für die Einsicht im Konkurs abgelaufen ist (§ 14 IEG)."

181. In § 92 Abs. 10 letzter Satz entfällt die Wortgruppe "oder vom zuständigen Landeshauptmann".

182. § 93 Abs. 3 Z 3 lautet:

"3. hinsichtlich der gesicherten Einlagen eines Mitgliedsinstitutes eine Zahlungseinstellung behördlich verfügt wird (§ 70 Abs. 2, § 78) oder"

183. In § 93 Abs. 3 letzter Satz wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

184. In § 93 Abs. 9 wird die Wortgruppe "den Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" und das Wort "Dieser" durch das Wort "Diese" ersetzt.

185. In § 93 Abs. 10 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

186. In § 93a Abs. 8 Z 1 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

187. In § 93a Abs. 8 Z 2 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

188. In § 93b Abs. 5 zweiter Satz wird nach der Wortgruppe "nach Anhörung" die Wortgruppe "der FMA und" eingefügt.


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189. Nach dem § 93b wird folgender § 93c eingefügt:

"§ 93c. Die Bestimmungen der §§ 93 bis 93b gelten bei Kreditinstituten gemäß § 1 Abs. 1 und § 9 und Wertpapierfirmen gemäß § 9a, denen die Konzession oder Berechtigung zur Entgegennahme sicherungspflichtiger Einlagen oder zur Durchführung sicherungspflichtiger Wertpapierdienstleistungen entzogen wurde oder deren diesbezügliche Konzession oder Berechtigung erloschen ist, für alle Einlagen und Forderungen, die bis zum Zeitpunkt des Entzugs oder des Erlöschens dieser Konzession oder Berechtigung entgegengenommen wurden oder entstanden sind, auch dann, wenn der Sicherungsfall gemäß § 93 Abs. 3 Z 1 bis 4 nach dem Entzug oder Erlöschen dieser Konzession oder Berechtigung eingetreten ist. Solche Institute haben alle in den §§ 93 bis 93b genannten Verpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung ungeachtet des Entzugs oder Erlöschens der Konzession oder Berechtigung zu erfüllen."

190. In § 94 Abs. 1erster Satz wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt. Folgender Satzteil wird angefügt:

"Es sei denn, dass das Unternehmen ausschließlich zum Betrieb von Finanzdienstleistungsgeschäften gemäß § 1 Abs. 1 Z 19 berechtigt ist.."

191. § 94 Abs. 2 erster Satz lautet:

"Die Bezeichnung "Sparkasse" oder eine Bezeichnung, in der das Wort "Sparkasse" enthalten ist, bleiben ausschließlich den Kreditinstituten, für die das Sparkassengesetz gilt, sowie der Österreichischen Postsparkasse Aktiengesellschaft vorbehalten; Sparkassen, die ihr Unternehmen oder ihren bankgeschäftlichen Teilbetrieb gemäß § 92 in eine Aktiengesellschaft eingebracht haben, dürfen die Bezeichnung "Sparkasse" nur in Verbindung mit einem auf die Ausgliederung des Bankgeschäfts hinweisenden Zusatz führen."

192. In § 97 Abs. 1 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

193. In § 97 Abs. 1 Z 2 wird der Klammerausdruck "§ 43 Abs. 7 des Nationalbankgesetzes" durch den Klammerausdruck "Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2818/98 der Europäischen Zentralbank vom 1. Dezember 1998 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht, ABl. L 356 vom 30. Dezember 1998" ersetzt.

194. In § 98 Abs. 1 wird das Wort "Behörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

195. In § 98 Abs. 2 Z 1,2, 3, 4 und 7 wird jeweils die Wortgruppe "an den Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "an die FMA" ersetzt.

196. § 98 Abs. 2 Z 8 lautet:

"8. die in § 74 vorgesehenen Meldungen der FMA oder der Oesterreichischen Nationalbank nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen oder nicht den gesetzlichen oder durch Verordnung festgelegten Formvorschriften entsprechend oder wiederholt unrichtig oder unvollständig vorlegt;"

197. In § 98 Abs. 2 wird im letzten Satzteil nach der Z 10 das Wort "Behörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

198. In § 98 Abs. 3 wird im letzten Satzteil nach der Z 12 das Wort "Behörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

199. In § 98 Abs. 4 wird nach der Wortgruppe "Verwaltungsübertretung und ist" die Wortgruppe "von der FMA" eingefügt.

200. In § 99 Z 1, 2, 3, 4, 5, 13 und 14 wird jeweils die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.


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201. In § 99 Z 10 wird nach dem Wort "Bescheide" die Wortgruppe "der FMA oder" eingefügt und die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" wird durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

202. In § 99 letzter Halbsatz wird im letzten Satzteil nach der Z 18 das Wort "Behörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

203. In § 99a Abs. 1 wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

204. In § 99a Abs. 2 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

205. Nach § 103b werden folgende §§ 103c und 103d angefügt:

"§ 103c. Nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 gelten folgende Übergangsbestimmungen:

1. Die Strafbarkeit von Verwaltungsübertretungen gemäß §§ 98 und 99 in der bis 31. März 2002 geltenden Fassung wird durch das Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 nicht berührt; derartige Übertretungen bleiben nach §§ 98 und 99 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2001 strafbar.

2. Am 31. März 2002 anhängige Verwaltungsstrafverfahren wegen der in Z 1 genannten Verwaltungsübertretungen sind von den am 31. März 2002 zuständigen Behörden fortzuführen.

3. Ab den 1. April 2002 anhängig werdende Verwaltungsstrafverfahren wegen der in Z 1 genannten Verwaltungsübertretungen sind von der FMA zu führen.

4. Am 31. März 2002 anhängige Verfahren zur Vollstreckung von Bescheiden auf Grund der in § 69 genannten Bundesgesetze sind von den am 31. März 2002 zuständigen Behörden fortzuführen.

5. Die am 31. März 2002 beim Bundesminister für Finanzen anhängigen Verwaltungsverfahren auf Grund der in § 69 genannten Bundesgesetze sind ab 1. April 2002 von der FMA fortzuführen.

6. Die Wirksamkeit der vom Bundesminister für Finanzen bis 31. März 2002 in Vollziehung der in § 69 genannten Bundesgesetze erlassenen Bescheide und Verordnungen wird durch den mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2001 bewirkten Übergang der Zuständigkeit zur Ausübung der Bankenaufsicht auf die FMA nicht berührt.

7. Die bis zum 31. März 2002 entstandenen und bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingehobenen Kosten für die im § 70 Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2001 genannten Maßnahmen sind von der FMA den betroffenen Rechtsträgern zum Kostenersatz vorzuschreiben und an den Bund abzuführen.

8. Die Bundesrechenzentrum GmbH hat die in § 72 Abs. 2 zur Unterstützung des Bundesministers für Finanzen vorgesehenen Dienstleistungen auch der FMA auf deren Verlangen zu erbringen, soweit und solange dies für die Erfüllung der bankaufsichtlichen Aufgaben der FMA erforderlich ist; die Bundesrechenzentrum GmbH ist berechtigt, für diese Dienstleistungen ein angemessenes Entgelt zu verlangen.

9. Die Meldung gemäß § 73 Abs. 6 samt Anlage hat erstmals für den Bilanzstichtag des letzten Geschäftsjahres zu erfolgen, das vor dem 1. Jänner 2001 endet; hierbei ist die in § 73 Abs. 6 genannte Frist nicht anzuwenden.

10. Die Meldungen gemäß § 74 Abs. 7 und 8 haben erstmals für das erste Kalendervierteljahr des Jahres 2002 zu erfolgen.


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75. Sitzung / Seite 241

11. Die Bestimmungen des § 75 Abs. 1 Z 4 sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2002 enden.

12. Der Ausschließungsgrund gemäß § 62 Z 6a ist auf jene Bankprüfer, Prüfungsleiter und Personen, die den Bestätigungsvermerk unterfertigt haben, erstmals in jenem Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2003 beginnt.

13. Soweit in den in § 107 Abs. 25 genannten Bestimmungen auf die FMA Bezug genommen wird, tritt bis zum 31. März 2002 an die Stelle der FMA der Bundesminister für Finanzen.

§ 103d. (1) § 24 Abs. 2 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 ist auf hybrides Kapital anzuwenden, das bis zum 1. Mai 2001 ausgegeben wurde, dessen Bedingungen dem zu diesem Zeitpunkt geltenden internationalen Standard entsprochen haben und dessen Ausgabe und Bedingungen dem Bundesminister für Finanzen bis zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt wurden; die Anrechenbarkeit gemäß § 24 Abs. 2 Z 1 ist unter diesen Voraussetzungen nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 auch dann gegeben, wenn die in § 24 Abs. 2 Z 5 und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 genannten Bedingungen nicht vollständig erfüllt werden.

(2) Eine Einbeziehung von Aktivposten gemäß § 25 Abs. 11 Z 4 in die flüssigen Mittel zweiten Grades eines Kreditinstitutes darf vom 31. August bis zum 31. Dezember 2001 insoweit erfolgen, als das Kreditinstitut in diesem Zeitraum Wertpapiere zur Besicherung des Euro-Bargeldbestandes bei der Oesterreichischen Nationalbank hinterlegt hat."

206. Dem § 107 werden folgende Abs. 24 bis 26 angefügt:

"(24) § 36 erster Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 135/2000, § 25 Abs. 10 Z 4, § 43 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 treten mit 1. Juli 2001 in Kraft.

(25) § 24 Abs. 2 Z 1, 5 und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 tritt mit 1. August 2001 in Kraft.

(26) Das Inhaltsverzeichnis hinsichtlich der folgenden Bestimmungen, § 62 Z 1a, 1b, 2, 4, 6a, 9, 10, 14 und 15, § 62a, § 63 Abs. 1 bis 1c, Abs. 3, 6a, 7 und 8, § 103c Z 13 und 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(27) Das Inhaltsverzeichnis hinsichtlich der folgenden Bestimmungen, § 2 Z 57, § 4 Abs. 1, 3 und 5 bis 7, § 5, § 6, § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 9 Abs. 2, 3 und 5 bis 8, § 9a Abs. 3 und 4, § 10 Abs. 2 bis 8, § 11 Abs. 1, 3 und 4, § 13 Abs. 2 und 3, § 15, § 16, § 17, § 20 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 8, § 21 Abs. 1 und 3, § 22 Abs. 3, 6b, 6c, 7, 9 und 10, § 22b Abs. 4, § 22e Abs. 3 bis 5, § 25 Abs. 1 Z 5, Abs. 7 Z 1 und 2, Abs. 10 Z 9, Abs. 12 und 14, § 26 Abs. 3 Z 1 und 5, § 26a Abs. 4 und 6, § 26b Abs. 2 Z 2 und Abs. 3 bis 7, § 27 Abs. 3 Z 1, Abs. 10 und 11, § 30 Abs. 8 und 8a, § 41 Abs. 5 und 8, § 42 Abs. 3 und 4 Z 1, § 43 Abs. 2, § 44, § 59a Abs. 2, § 60 Abs. 3, § 61 Abs. 2, § 63a, § 65 Abs. 4, § 69, § 69a, § 70, § 70a, § 71 Abs. 1 und 2, § 73, § 74 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 8, § 75 Abs. 1 und 3 bis 6, § 76, § 77 Abs. 1, 2, 4 bis 6 und der Entfall von Abs. 8, § 77a Abs. 1, 2 und Abs. 3 Z 1, § 78 Abs. 4, § 79, § 80, der Entfall von § 81, § 82 Abs. 2, 3, 5 und 6, § 83 Abs. 1, § 90 Abs. 2 Z 2 und Abs. 5, § 91, § 92 Abs. 10, § 93 Abs. 3, 9 und 10, § 93a Abs. 8, § 93b Abs. 5, § 93c, § 94 Abs. 1 und 2, § 97 Abs. 1, § 98, § 99, § 99a Abs. 1 und 2 und § 103c Z 1 bis 12, Anlage 2 zu § 43 Teil 1 Z 7 unter dem Strich passivseitig sowie die Anlage zu § 73 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 treten mit 1. April 2002 in Kraft."

207. In der Anlage 2 zu § 43, Teil 1, wird den Posten unter der Bilanz, passivseitig, folgende Z 7 angefügt:

"7.Hybrides Kapital gemäß § 24 Abs. 2 Z 5 und 6"

208. Nach der Anlage 2 zu § 43 wird folgende Anlage zu § 73 Abs. 6 angefügt:


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75. Sitzung / Seite 242

"Anlage zu § 73 Abs. 6

Stammdatenblatt über grundlegende Daten von gem. § 59 und § 59a vollkonsolidierungspflichtigen, ausländischen Kreditinstituten

1 Gesamtmeldung

1 Neueröffnung bzw.   Kauf

1 Schließung bzw.    Verkauf

1 sonstige Änderung

Bankleitzahl übergeordnetes Kreditinstitut

Wirksamkeitsbeginn

Bankleitzahl / Firmenbuchnummer

Banken-/Firmenname

Rechtsform

Anschrift: Sitz

Straße

Postfach

Postleitzahl

Ort

Land

Telefonnummer

Telefax

e-mail-Adresse

Internet-Homepage-Adresse

SWIFT-Adresse

Ö-NACE-Code

Mitarbeiterzahl

 

Familienname, Vorname, Titel, Geburtsdatum

Funktion

Organe

   
     

 

Artikel III

Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes

Das Wertpapieraufsichtsgesetz BGBl. Nr. 753/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 2/2001, wird wie folgt geändert:


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75. Sitzung / Seite 243

1. Die Überschrift des I. Abschnittes lautet:

"Wertpapieraufsicht".

2. § 1 samt Überschrift lautet:

"Überleitung der Bundes-Wertpapieraufsicht

§ 1. Die Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA) wird im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die FMA (FMA – § 1 Bundesgesetz über die Errichtung der FMA – FMAG, BGBl. I Nr. xxx/2001 Art. I) übertragen.

3. Im § 2 Abs. 1 erster Satzteil wird die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt.

4. § 2 Abs. 2 Z 1 lautet:

"1.Ladungen der FMA nachzukommen,"

5. In § 2 Abs. 2 Z 2 und 3 wird jeweils die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt.

6. Die §§ 3 bis 6 samt Überschriften entfallen.

7. § 7 lautet:

"§ 7 (1) Die Kosten der FMA aus dem Rechnungskreis Wertpapieraufsicht (§ 19 Abs. 1 Z 3 und Abs. 4 FMAG Art. I) sind von den meldepflichtigen Instituten, den Emittenten und den Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu erstatten. Unter Beachtung des Verursacherprinzips und des volkswirtschaftlichen Interesses an einer funktionsfähigen Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen sind diese Aufsichtskosten nach der Kostenrechnung der FMA aufzuteilen. Die FMA hat zu diesem Zweck im Rechnungskreis Wertpapieraufsicht je einen Subrechnungskreis für meldepflichtige Institute, Emittenten mit Ausnahme des Bundes und für Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu bilden. Die Kostenaufteilung innerhalb der Subrechnungskreise erfolgt gemäß der nach Abs. 2 zu erlassenden Verordnung.

(2) Die auf die Kostenpflichtigen gemäß Abs. 1 entfallenden Beträge sind von der FMA mit Bescheid vorzuschreiben; die Festsetzung von Pauschalbeträgen ist zulässig. Die FMA hat nähere Regelungen über diese Kostenaufteilung und ihre Vorschreibung mit Verordnung festzusetzen. Hierbei sind insbesondere zu regeln:

1. Die Bemessungsgrundlagen der einzelnen Arten von Kostenvorschreibungen;

2. die Termine für die Kostenbescheid und die Fristen für die Zahlungen der Kostenpflichtigen.

Bei der Erlassung von Verordnungen gemäß Z 1 und 2 ist auf Art und Ausmaß der meldepflichtigen Geschäfte und der erbrachten Wertpapierdienstleistungen sowie hinsichtlich der Emittenten auf Art und Ausmaß der ausgegebenen meldepflichtigen Instrumente Bedacht zu nehmen. Die Kostenpflichtigen und das Börseunternehmen haben der FMA alle erforderlichen Auskünfte über die Grundlagen der Kostenbemessung zu erteilen."

8. § 8 entfällt.

9. In § 10 Abs. 1 erster Satz wird die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt.

10. § 10 Abs. 4 erster Satz lautet:


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75. Sitzung / Seite 244

"Die FMA ist ermächtigt, Verordnungen über die Meldungen zu erlassen; bei der Erlassung dieser Verordnungen hat sie auf das volkswirtschaftlichen Interesse an einem funktionsfähigen Wertpapierwesen Bedacht zu nehmen."

11. In § 10 Abs. 4 Z 3 und 4 wird jeweils die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt.

12. § 10 Abs. 4a entfällt.

13. In § 10 Abs. 5 wird die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt.

14. § 10 Abs. 6 entfällt.

15. § 12 Abs. 3 lautet:

"(3) Anrufe, das Senden von Fernkopien und die Zusendung von elektronischer Post zur Werbung für eines der in § 1 Abs. 1 Z 7 lit. b bis f BWG genannten Instrumente und für Instrumente, Verträge und Veranlagungen gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 ist gegenüber Verbrauchern verboten, sofern der Verbraucher nicht zuvor sein Einverständnis erklärt hat, oder wenn nicht mit dem Verbraucher bereits eine Geschäftsbeziehung besteht. Dem Einverständnis des Verbrauchers steht eine Einverständniserklärung jener Person gleich, die vom Verbraucher zur Benützung seines Anschlusses oder Empfangsgerätes ermächtigt wurde. In allen Fällen kann die erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen werden."

16. § 17 Abs. 2 lautet:

"(2) Die Aufzeichnungen nach Abs. 1 sind mindestens sechs Jahre aufzubewahren. Zur Aufzeichnung nach Abs. 1 sowie zur Aufbewahrung können Datenträger verwendet werden, wenn die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der Aufbewahrungfrist jederzeit gewährleistet ist."

17. In § 19 Abs. 2 wird die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt.

18. In § 20 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag von "650.000 S" durch den Betrag von "50.000 Euro" ersetzt.

19. In § 20 Abs. 2 Z 2 wird der Betrag von "1.750.000 S" durch den Betrag von "125.000 Euro" ersetzt.

20. In § 20 Abs. 3 letzter Satz wird die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt.

21. In § 20 Abs. 4 wird der Betrag von "10 Millionen Schilling" durch den Betrag von "730.000 Euro" ersetzt.

22. § 20 Abs. 5 Sätze 1 bis 4 lauten:

"Die Berufshaftpflichtversicherung gemäß Abs. 4 muss bei einem im Inland zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts berechtigten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden und muss das aus der Geschäftstätigkeit resultierende Risiko abdecken. Die Summe des Versicherungsvertrages hat mindestens 365.000 Euro pro einjähriger Versicherungsperiode zu betragen, wobei die Jahreshöchstentschädigungsleistung wenigstens das Dreifache der Versicherungssumme betragen muss. Übersteigen die Umsatzerlöse aus den Tätigkeiten gemäß Abs. 4 jährlich 365.000 Euro, so hat die Summe des Versicherungsvertrages mit den gleichen Auswirkungen auf die Jahreshöchst-entschädigungsleistung mindestens 730.000 Euro zu betragen. Der Versicherer hat ein allfälliges späteres Erlöschen des Versicherungsschutzes, bei sonstiger Schadenersatzpflicht, der FMA unverzüglich schriftlich bekanntzugeben."

23. § 21 Abs. 1 lautet:


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75. Sitzung / Seite 245

"(1) Folgende Bestimmungen des BWG für Kreditinstitute finden auch auf Wertpapierdienstleistungsunternehmen Anwendung: § 6, § 7, § 10, § 20, §§ 39 bis 41, § 73 Abs. 1 Z 1 bis 8 und § 96."

24. In § 21 Abs. 2 wird die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt.

24a. Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt:

"§ 21a. (1) Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind zur Verschwiegenheit über Geheimnisse, die sie ausschließlich aus Wertpapiergeschäften (§ 1 Abs. 1 Z 7 lit. b bis f BWG) ihrer Kunden, die sie im Auftrag ihrer Kunden gemäß § 1 Abs. 1 Z 19 lit. b BWG vermitteln oder im Rahmen ihrer Vollmacht gemäß § 1 Abs. 1 Z 19 lit. c BWG für diese ausführen, erfahren haben, verpflichtet, sofern dieser Verschwiegenheitspflicht keine gesetzliche Auskunftspflicht entgegensteht oder der Kunde der Offenbarung des Geheimnisses zustimmt. Die Verschwiegenheitspflicht nach dem ersten Satz gilt weiters nicht, soweit die Offenbarung des Geheimnisses zur Klärung von Rechtsangelegenheiten aus dem Verhältnis zwischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Kunden erforderlich ist.

(2) Abs. 1 gilt auch für Entschädigungseinrichtungen, ausgenommen die gemäß den §§ 23b bis 23d dieses Bundesgesetzes und den §§ 93 bis 93b BWG erforderliche Zusammenarbeit mit anderen Sicherungssystemen.

(3) Gegenüber den Abgabenbehörden besteht eine Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht nach Abs. 1 nur im Zusammenhang mit eingeleiteten Strafverfahren wegen Finanzvergehen sowie dann, wenn die Auskunft oder Offenlegung zur Feststellung der eigenen Abgabepflicht des Wertpapierdienstleistungsunternehmens oder jener des depotführenden Kreditinstituts erforderlich ist. "

25. In § 23 Abs. 2 wird die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt.

26. In § 23a Abs. 2 wird die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt.

27. In § 23c Abs. 5 wird die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt.

28. In § 23d Abs. 1 Z 1 und 2 wird jeweils die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt.

29. In § 23e Abs. 2 wird die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt.

30. In § 23e Abs. 4 wird die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt.

31. In § 24 Abs. 1, 2, 3 und 5 wird jeweils die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt.

32. § 24 Abs. 6 lautet:

"(6) Die FMA ist berechtigt, im Einzelfall durch Kundmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Finanzdienstleistungsgeschäfte (§ 1 Abs. 1 Z 19 BWG) nicht berechtigt ist. Die FMA hat auf individuelle Anfrage in angemessener Frist Auskünfte über den Konzessionsumfang von Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu erteilen. Die FMA hat bis zum 1. Jänner 2004 eine Datenbank aufzubauen, die Informationen über den aktuellen Umfang der bestehenden Konzessionen der Wertpapierdienstleistungsunternehmen enthält, und hat über Internet eine Abfrage dieser Daten zu ermöglichen."

33. § 24a Abs. 1 und 2 lauten:

"(1) Verletzt ein Institut gemäß § 24 Abs. 1 Z 3, das seine Tätigkeit in Österreich durch eine Zweigstelle oder im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs erbringt, Bestimmungen der §§ 10


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75. Sitzung / Seite 246

bis 18 oder auf Grund dieser Vorschriften erlassene Verordnungen und Bescheide, so ist ihm, unbeschadet der Anwendung des § 27, von der FMA aufzutragen, binnen drei Monaten den entsprechenden Zustand herzustellen. Kommt das Institut der Aufforderung nicht nach, so hat die FMA die zuständigen Behörden des Herkunftmitgliedstaates davon in Kenntnis zu setzen.

(2) Verletzt das Institut trotz der vom Herkunftmitgliedstaat gesetzten oder zu setzenden Maßnahmen weiter die im Abs. 1 genannten Bestimmungen, so hat die FMA unter gleichzeitiger Verständigung der zuständigen Behörden des Herkunftmitgliedstaates und der Europäischen Kommission

1. den verantwortlichen Leitern der Zweigstelle des Institutes die Geschäftsführung ganz oder teilweise zu untersagen und/oder

2. bei weiteren Verstößen die Aufnahme neuer Geschäftstätigkeiten in Österreich zu untersagen."

34. In § 24a Abs. 3 und 4 wird jeweils die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt.

35. In § 25 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 wird jeweils die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt.

36. § 26 Abs. 1 lautet:

"(1) Wer Finanzdienstleistungsgeschäfte ohne die erforderliche Berechtigung betreibt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 20.000 Euro zu bestrafen."

36a. Dem § 26 wird folgender Abs. 3 angefügt:

"(3) Wer vertrauliche Tatsachen entgegen § 21a offenbart oder verwertet, um sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder um einem anderen einen Nachteil zuzufügen, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Der Täter ist nur auf Antrag des in seinem Interesse an der Geheimhaltung Verletzten zu verfolgen."

37. In § 27 Abs. 1 und 2 wird jeweils der Betrag von "300.000 S" durch den Betrag von "20.000 Euro" ersetzt.

38. In § 27 Abs. 3 und 3a wird jeweils der Betrag von "100.000 S" durch den Betrag von "7.500 Euro" ersetzt.

39. § 27 Abs. 3b lautet:

"(3b) Wer

1. es als Verantwortlicher (§ 9 VStG) einer Anlegerentschädigungseinrichtung unterlässt, der FMA entgegen § 23d Abs. 1 Z 1 den Jahresabschluss rechtzeitig vorzulegen, oder

2. es als Verantwortlicher (§ 9 VStG) einer Anlegerentschädigungseinrichtung unterlässt, der FMA entgegen § 23d Abs. 1 Z 2 das Ausscheiden eines Institutes unverzüglich anzuzeigen,

begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis 7.500 Euro zu bestrafen."

40. In § 27 Abs. 4 wird der Verweis auf Abs. 1 bis 3 durch den Verweis auf Abs. 1 bis 3b ersetzt.

41. § 27 Abs. 5 lautet:


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75. Sitzung / Seite 247

"(5) Bei der Ermittlung in Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 26 Abs. 1, gemäß den vorstehenden Abs. 1 bis 3b sowie bei der Einholung von Auskünften gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 von in § 24 Abs. 1 genannten Unternehmen ist § 24 Abs. 2 anzuwenden."

42. In § 27 Abs. 6 wird der Betrag von "300.000 S" durch den Betrag von "20.000 Euro" und der Betrag von "100.000 S" durch den Betrag von "7.500 Euro" ersetzt.

43. § 28 Abs. 1 lautet:

"(1) Für die Verhängung von Verwaltungsstrafen gemäß §§ 26 Abs. 1 und 27 Abs. 1 bis 3b ist in erster Instanz die FMA zuständig."

44. In § 28 Abs. 2 wird die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt.

45. § 29 samt Überschrift entfällt.

46. In § 30 Abs. 1 wird die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt.

47. § 30 Abs. 1 Z 10 lautet:

"10.Verwaltungsstrafen gemäß §§ 26 und 27;"

48. In § 30 Abs. 2 erster Satz entfällt die Wortgruppe "gemäß § 29".

49. In § 30 Abs. 2 letzter Satz und Abs. 3 wird jeweils die Bezeichnung "BWA" durch die Bezeichnung "FMA" ersetzt

50. § 31 samt Überschrift entfällt.

51. In § 32 entfallen die Z 1 bis 6, 7a und 9.

52. Nach § 32 werden folgende §§ 32a und 32b eingefügt:

"§ 32a. Nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 gelten folgende Übergangsbestimmungen:

"1. (zum Entfall von § 4)

Die Funktion der Mitglieder des Beirates endet mit 31. März 2002. Zu diesem Zeitpunkt noch nicht erstellte Niederschriften über Sitzungen des Beirates sind jedoch auch nach diesem Zeitpunkt fertigzustellen und vom Vorsitzenden des Beirates dem Bundesminister für Finanzen zu übermitteln.

2. (zum Entfall von § 5)

Die Arbeitnehmer der BWA werden mit 1. April 2002 Arbeitnehmer der FMA.

3. (zum Entfall von § 6)

Die FMA hat, soweit dies nicht durch die BWA erfolgt ist, den Jahresabschluss der BWA für das Jahr 2001 und den Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. März 2002 zu erstellen. § 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2001 ist anzuwenden, jedoch unterbleibt die Übermittlung an den Beirat der BWA.

4. (zu § 7)

Die FMA hat für das BWA-Geschäftsjahr 2001 auf Basis des Jahresabschlusses der BWA für dieses Geschäftsjahr den gemäß § 7 Abs. 1 Z 1, 3 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2001 Kostenpflichtigen den Kostenersatz mit Bescheid vorzuschreiben. Hierbei findet § 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2001 sowie die zum 31. Dezember 2001 geltende Fassung der BWA-Kostenverordnung Anwendung. Die FMA hat weiters für die


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75. Sitzung / Seite 248

BWA-Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. März 2002 auf Basis des diesbezüglichen Jahresabschlusses (Z 3) den gemäß § 7 Abs. 1 Z 1, 3 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2001 Kostenpflichtigen den Kostenersatz mit Bescheid vorzuschreiben. Hierbei findet § 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2001 sowie die zum 31. März 2002 geltende Fassung der BWA-Kostenverordnung Anwendung.

5. (zu § 10)

Die Wertpapier-Meldeverordnung, BGBl. II Nr. 172/1997 in der Fassung des BGBl. II Nr. 314/1999 und die Wertpapier-Meldesystemverordnung, BGBl. II Nr. 421/1997 gelten bis zum 30. Juni 2002 als Bundesgesetze mit der Maßgabe, dass die in diesen Verordnungen genannten Zuständigkeiten der BWA ab dem 1. April 2002 von der FMA wahrgenommen werden. Die von der BWA gemäß § 10 Abs. 4a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2001 erlassenen Verordnungen, gelten, soweit sie am 31. März 2002 in Kraft sind, ab dem 1. April 2002 als Durchführungsverordnungen der FMA.

6. (zu § 12 Abs. 3)

Am 31. März 2002 anhängige Verwaltungsstrafverfahren wegen Verletzung des § 101 Telekommunikationsgesetz – TKG, BGBl. I Nr. 100/1997, sind von der zu diesem Zeitpunkt zuständigen Behörde auch dann fortzuführen, wenn sich die Werbung auf eines der im § 12 Abs. 3 genannten Instrumente bezogen hat.

7. (zum Entfall von § 24 Abs. 6)

Die bis 31. März 2002 entstandenen und bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingehobenen Kosten für Maßnahmen gemäß § 24 Abs. 2 bis 5 sind von der FMA den betroffenen Rechtsträgern zum Kostenersatz vorzuschreiben und bei der Jahreskostenberechnung gemäß Z 4 zu berücksichtigen.

§ 32b. (1) Die Wirksamkeit der von der BWA auf Grund des WAG bis zum 31. März 2002 erlassenen Bescheide wird durch den mit BGBl. I Nr. xxx/2001 bewirkten Übergang der Zuständigkeit der BWA auf die FMA nicht berührt.

(2) Die am 31. März 2002 bei der BWA anhängigen Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren auf Grund des WAG sind ab 1. April 2002 von der FMA fortzuführen.

(3) Die am 31. März 2002 bei anderen Behörden anhängigen Verwaltungsstrafverfahren auf Grund des WAG sind von den zu diesem Zeitpunkt zuständigen Behörden fortzuführen."

53. Dem § 34 werden folgende Abs. 11 und 12 angefügt:

"(11) § 20 Abs. 2 Z 1 und 2, Abs. 4 und 5, § 26 Abs. 1 und § 27 Abs. 1, 2 3, 3a und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

"(12) Die Überschrift des I. Abschnittes, § 1 samt Überschrift, § 2 Abs. 1 und 2, der Entfall von §§ 3 bis 6 samt Überschriften, § 7, der Entfall von § 8, § 10, § 12 Abs. 3, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 3, § 21, § 21a, § 23 Abs. 2, § 23a Abs. 2, § 23c Abs. 5, § 23d Abs. 1, § 23e Abs. 2 und 4, § 24, § 24a, § 25 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2, § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 3b, 4 und 5, § 28 Abs. 1 und 2, der Entfall von § 29 samt Überschrift, § 30 Abs. 1 und 2, der Entfall von § 31 samt Überschrift, §§ 32 bis 32b und § 35 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 treten mit 1. April 2002 in Kraft."

54. In § 35 Z 1 wird der Ausdruck "§ 15" durch "§ 15 und § 26 Abs. 3" ersetzt. In § 35 Z 2 wird nach dem Ausdruck "§§ 11 bis 14" eingefügt "und 21a". Die Z 3 des § 35 entfällt.


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75. Sitzung / Seite 249

Artikel IV

Änderung des Investmentfondsgesetzes

Das Investmentfondsgesetz, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 2/2001, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 2 wird jeweils die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

2. In § 6 Abs. 1 wird die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "von der FMA" ersetzt.

3. In § 10 Abs. 2 wird jeweils die Wortgruppe "den Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

4. In § 12 Abs. 4 und 8 wird jeweils die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

5. In § 14 Abs. 1, 4 und 5 wird jeweils die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

6. In § 14 Abs. 2 wird die Wortgruppe "den Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt. Die Wortgruppe "5 Millionen Schilling" wird durch die Wortgruppe "370.000 Euro" ersetzt.

7. In § 15 Abs. 2 wird jeweils die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

8. In § 20 Abs. 3 Z 9b wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

9. In § 22 Abs. 1 und 3 wird jeweils die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

10. In § 22 Abs. 5 wird jeweils die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen und" durch die Wortgruppe "der FMA und" ersetzt.

11. In § 23 Abs. 1 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" und die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "von der FMA" ersetzt.

12. In § 25 Z 1 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

13. In § 26 Abs. 2 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

14. In § 30 Abs. 1, 2 und 4 wird jeweils die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

15. In § 30 Abs. 2 Z 6 lit. b wird die Wortgruppe "den Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

16. In § 30 Abs. 3 wird die Wortgruppe "an den Bund eine Gebühr von 50.000 S" durch die Wortgruppe "an die FMA eine Gebühr von 3.700 Euro" ersetzt. Die Wortgruppe "8.000 S" wird durch die Wortgruppe "600 Euro" ersetzt.

17. In § 30 Abs. 4 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.


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75. Sitzung / Seite 250

18. In § 31 Abs. 1 und 2 wird jeweils die Wortgruppe "D/der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "D/die FMA" ersetzt.

19. In § 31 Abs. 2 Z 3 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

20. In § 32 Abs. 1 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

21. In § 32 Abs. 2 wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

22. In § 35 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

23. In § 36 Abs. 1 und 4 wird jeweils die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

24. In § 36 Abs. 3 wird die Wortgruppe "an den Bund eine Gebühr von 15.000 S" durch die Wortgruppe "an die FMA eine Gebühr von 1.100 Euro" ersetzt. Die Wortgruppe "3.000 S" wird durch die Wortgruppe "220 Euro" ersetzt.

25. In § 36 Abs. 4 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

26. In § 37 Abs. 1, 2 und 3 wird jeweils die Wortgruppe "D/der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "D/die FMA" ersetzt.

27. In § 44 Abs. 1 Z 3 und 4 wird jeweils die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

28. In § 45 Abs. 1 und 2 ist jeweils nach der Wortfolge "begeht eine Verwaltungsübertretung und ist hiefür" die Wortfolge "von der FMA" einzufügen. Die Wortgruppe "300.000 S" wird jeweils durch die Wortgruppe "20.000 Euro" ersetzt.

29. Dem § 45 wird folgender Abs. 3 angefügt:

"(3)

1. Die Strafbarkeit von Verwaltungsübertretungen gemäß § 45 Abs. 1 und 2 in der bis 31. März 2002 geltenden Fassung wird durch das Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 nicht berührt.

2. Am 31. März 2002 anhängige Verwaltungsstrafverfahren wegen der in Z 1 genannten Verwaltungsübertretungen sind von den am 31. März 2002 zuständigen Behörden fortzuführen.

3. Ab dem 1. April 2002 anhängig werdende Verwaltungsstrafverfahren wegen der in Z 1 genannten Verwaltungsübertretungen sind von der FMA zu führen."

30. Dem § 49 wird folgender Absatz 13 angefügt:

"(13) § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 2, § 12 Abs. 4 und 8, § 14 Abs. 1, 2, 4 und 5, § 15 Abs. 2, § 20 Abs. 3 Z 9b, § 22 Abs. 1, 3 und 5, § 23 Abs. 1, § 25 Z 1, § 26 Abs. 2, § 30 Abs. 1, 2, 3 und 4, § 31 Abs. 1 und 2, § 32 Abs. 1 und 2, § 35, § 36 Abs. 1, 3 und 4, § 37 Abs. 1, 2 und 3, § 44 Abs. 1 Z 3 und 4 sowie § 45 Abs. 1, 2 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 treten mit 1. April 2002 in Kraft."


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Artikel V

Änderung des Beteiligungsfondsgesetzes

Das Beteiligungsfondsgesetz, BGBl. Nr. 111/1982, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 532/1993, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 4 wird die Wortgruppe "150 Millionen Schilling" durch die Wortgruppe "10 Millionen Euro" und die Wortgruppe "75 Millionen Schilling" durch die Wortgruppe "5 Millionen Euro" ersetzt.

2. In § 7 Abs. 2 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

3. In § 9 Abs. 3 wird die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "von der FMA" ersetzt.

4. In § 13 wird das Wort "Behörde" durch das Wort "FMA" und die Wortgruppe "300 000 S" durch die Wortgruppe "20 000 Euro" ersetzt.

5. In § 14 Abs. 4, 5, 12 und 13 wird jeweils die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

6. In § 14 Abs. 7 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

7. In § 15 Abs. 3 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA ersetzt.

8. In § 16 Abs. 2 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

9. In § 16 Abs. 3 wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

10. Dem § 24 werden folgende Absatz 5 und 6angefügt:

"(5) § 3 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft

(6) § 7 Abs. 2, § 9 Abs. 3, § 13, § 14 Abs. 4, 5, 7, 12 und 13, § 15 Abs. 3 und § 16 Abs. 2 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 treten mit 1. April 2002 in Kraft."

Artikel VI

Änderung des Sparkassengesetzes

Das Sparkassengesetz – SpG, BGBl. Nr. 64/1979, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2001, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 lautet:

"(1) Sparkassen sind von Gemeinden oder von Sparkassenvereinen gegründete juristische Personen des privaten Rechts. Sie sind nach Maßgabe der ihnen auf Grund der Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG), BGBl. Nr. 532/1993 in der jeweils geltenden Fassung, erteilten Konzession Kreditinstitute. Sparkassen sind Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs und sind im Firmenbuch einzutragen."


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2. In § 2 Abs. 2a letzter Satz wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

3. In § 5 Abs. 1 wird die Wortgruppe "dem Landeshauptmann" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

4. § 5 Abs. 3 lautet:

"(3) Die Statuten sind der FMA vorzulegen. Auf Verlangen des Vereins hat die FMA dies amtlich zu bestätigen. In die bei der FMA erliegenden Statuten kann jedermann einsehen und hievon Abschrift nehmen. Die FMA hat bis zum 1. Jänner 2004 eine Datenbank, die die Statuten der Sparkassenvereine enthält, aufzubauen und hat über Internet eine Abfrage dieser Daten zu ermöglichen."

5. In § 5 Abs. 4 und 6 wird jeweils die Wortgruppe "Der Landeshauptmann" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

6. In § 5 Abs. 5 wird die Wortgruppe "der Landeshauptmann" durch die Wortgruppe "die FMA" und die Wortgruppe "dem Landeshauptmann" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

7. In § 9 Abs. 1 wird die Wortgruppe "dem Landeshauptmann" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

8. In § 10 Abs. 1 wird die Wortgruppe "der Landeshauptmann" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

9. § 12 lautet:

"Auflösung des Vereins

§ 12. (1) Die Vereinsversammlung kann die Auflösung des Vereins nur beschließen, wenn sie vorher der Auflösung oder Verschmelzung der Sparkasse zugestimmt hat und die Abwicklung oder Verschmelzung der Sparkasse durchgeführt worden ist. Wurde die Sparkasse gemäß § 27a Abs. 1 in eine Privatstiftung umgewandelt, kann ein Beschluss über die Auflösung des Vereins erst nach erfolgter Auflösung der Privatstiftung erfolgen.

(2) Die FMA kann den Verein auflösen, wenn trotz vorheriger schriftlicher Mahnung die Vereinsversammlung ihre gesetzlichen Aufgaben nicht erfüllt, der Verein seinen statutengemäßen Wirkungskreis überschreitet oder sonst die Voraussetzungen seines rechtlichen Bestands innerhalb einer von der FMA gesetzten angemessenen Frist nicht wiederherstellt.

(3) Bei Auflösung des Vereins gemäß Abs. 2 hat die FMA einen fachkundigen Abwickler zu bestellen, der dem Berufsstand der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer angehört. Dem Abwickler ist von der FMA eine Vergütung zu leisten, die in einem angemessenen Verhältnis zu der mit der Abwicklung verbundenen Arbeit und den Aufwendungen hiefür steht. Der Abwickler ist zur Rechnungslegung über das jeweils vorangegangene Quartal sowie nach Beendigung seiner Tätigkeit berechtigt. Die FMA hat die Vergütung unverzüglich nach Rechnungsprüfung zu leisten.

(4) Die rechtskräftige Auflösung des Vereins gemäß Abs. 2 bewirkt die Auflösung der Sparkasse; wurde die Sparkasse gemäß § 27a Abs. 1 in eine Privatstiftung umgewandelt, bewirkt die rechtskräftige Auflösung des Vereins die Auflösung der Privatstiftung. Dies gilt nicht, wenn innerhalb von zwölf Monaten ein Sparkassenverein zum Zweck der Fortführung der Sparkasse oder der Privatstiftung neu gebildet wird.

(5) Der FMA ist die Auflösung des Vereins anzuzeigen, diese ist von der FMA im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt bekanntzumachen."


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75. Sitzung / Seite 253

10. In § 13 Abs. 4 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

11. Dem § 16 wird folgender Abs. 10 angefügt:

"(10) Jede Änderung in der Person der Mitglieder des Vorstands sowie die Einhaltung von § 15 Abs. 1 und 2 sind der FMA unverzüglich schriftlich anzuzeigen."

12. In § 18 Abs. 1 wird die Wortgruppe "dem Landeshauptmann" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

13. In § 18 Abs. 3 wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen, der Landeshauptmann" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

14. § 20 lautet:

"Geltendmachung der Haftung

§ 20. Die FMA kann im Namen und auf Rechnung der Sparkasse Ersatzansprüche gegen Mitglieder

1. des Sparkassenrats und

2. des Vorstands, wenn dies der Sparkassenrat unterlässt, geltend machen; die Rechte des Masseverwalters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gläubiger gegen Organe der Sparkasse bleiben unberührt."

15. In § 22 Abs. 4 wird die Wortgruppe "dem Landeshauptmann" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

16. § 24 Abs. 8 Z 1 und 2 lauten:

"1. die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern; eine Abberufung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn die Anstellungserfordernisse des § 2 Abs. 2 der Prüfungsordnung nicht mehr gegeben sind; eine Bestellung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn der Vorstand aus weniger als zwei Mitgliedern besteht;

2. die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung einschließlich der Geschäftsverteilung des Vorstands."

17. § 24 Abs. 12 Z 1 lautet:

"1. die Feststellung und die Änderung der Satzung des Prüfungsverbands;"

18. In § 24 Abs. 13 wird die Wortgruppe "100 Millionen Schilling" durch die Wortgruppe "7 Millionen Euro" ersetzt.

19. In § 24 entfällt der bisherige Abs. 15. Der bisherige Abs. 16 wird mit Abs. 15 bezeichnet.

20. Nach § 24 wird folgender § 24a samt Überschrift eingefügt:

"Aufsicht über den Sparkassen Prüfungsverband

§ 24a. (1) Bestellungen und Abberufungen von Vorstandsmitgliedern des Prüfungsverbandes gemäß § 24 Abs. 8 Z 1 bedürfen der Bewilligung des Bundesministers für Finanzen. Erfolgt eine Abberufung oder Bestellung von Vorstandsmitgliedern des Prüfungsverbandes bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 24 Abs. 8 Z 1 nicht innerhalb von drei Monaten, so hat der Bundesminister für Finanzen die Abberufung oder Bestellung vorzunehmen.


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75. Sitzung / Seite 254

(2) Die Feststellung und die Änderung der Satzung des Prüfungsverbandes gemäß § 24 Abs. 12 Z 1 bedarf der Bewilligung des Bundesministers für Finanzen.

(3) Der Prüfungsverband unterliegt der Aufsicht des Bundesministers für Finanzen, dem auf Verlangen jederzeit alle Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen sind sowie in die Bücher und Schriften Einsicht zu gewähren ist."

21. § 26 Abs. 2 und 3 lauten:

"(2) Der Auflösung hat die Abwicklung (§ 27) zu folgen. Der Sparkassenrat hat zwei Abwickler zu bestellen; sie haben die persönlichen Voraussetzungen der Organmitglieder (§ 15) zu erfüllen und müssen Gewähr für eine ordnungsgemäße Abwicklung bieten. Die Abwickler haben ihre Bestellung und deren Widerruf der FMA anzuzeigen und zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden.

(3) Der Sparkassenrat hat die Bestellung zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung der Abwickler nicht mehr gegeben sind. Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Abwickler gilt der § 16 Abs. 7 sinngemäß."

22. Dem § 26 wird folgender Abs. 4 angefügt:

"(4) Erfolgt eine Bestellung gemäß Abs. 2 nicht innerhalb von zwei Monaten, so hat das Gericht auf Antrag der FMA den oder die fehlenden Abwickler zu bestellen. Das Gericht hat weiters auf Antrag der FMA Abwickler zu bestellen, wenn die sonst zur Abwicklung berufenen Personen keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Abwicklung bieten. Ist eine Bestellung gemäß Abs. 2 nicht innerhalb von zwei Monaten erfolgt oder ist die FMA der Ansicht, dass die zur Abwicklung berufenen Personen keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Abwicklung bieten, so hat sie bei dem für den Sitz des Kreditinstitutes zuständigen, zur Ausübung der Gerichtsbarkeit in Handelssachen erster Instanz zuständigen Gerichtshof die Bestellung geeigneter Abwickler zu beantragen; der Gerichtshof entscheidet im Verfahren außer Streitsachen. "

23. In § 27 Abs. 1 und 2 wird jeweils nach der Wortgruppe "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" die Wortgruppe "oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt" eingefügt.

24. In § 27 Abs. 3 wird die Wortgruppe "dem Landeshauptmann" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

25. § 27 Abs. 6 bis 8 lauten:

"(6) Dem Abwickler ist eine Vergütung zu leisten, die in einem angemessenen Verhältnis zu der mit der Abwicklung verbundenen Arbeit und den Aufwendungen hiefür steht. Der Abwickler ist zur Rechnungslegung über das jeweils vorangegangene Quartal sowie nach Beendigung seiner Tätigkeit berechtigt; die Rechnungsprüfung erfolgt durch den Sparkassenrat. Die Vergütung sowie sonstige Kosten der Abwicklung sind aus der Abwicklungsmasse zu leisten.

(7) Das nach Erfüllung oder Sicherstellung aller der Sparkasse bekannten Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen geht bei Gemeindesparkassen in das Eigentum der Haftungsgemeinde(n), bei Vereinssparkassen in das Eigentum der Sitzgemeinde über und ist für Zwecke der Allgemeinheit zu verwenden. Die Verwendung des Vermögens ist der FMA einmal jährlich schriftlich anzuzeigen.

(8) Nach Beendigung der Abwicklung haben die Abwickler dem Sparkassenrat Schlussrechnung zu legen und ihre Entlastung zu beantragen. Nach ihrer Entlastung haben sie der FMA einen Schlussbericht zu erstatten und nach dessen Genehmigung die Löschung der Sparkasse im Firmenbuch zu veranlassen. Die Abwickler haben die Löschung der Sparkasse im Firmenbuch der FMA anzuzeigen."

26. In § 27a Abs. 3 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.


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75. Sitzung / Seite 255

27. In § 27a Abs. 6 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen und dem zuständigen Landeshauptmann" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

28. In § 27b Abs. 4 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen und dem für die umwandelnde Sparkasse zuständigen Landeshauptmann" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

29. § 28 Abs. 1 lautet:

"(1) Die Sparkassenaufsicht wird von der FMA, die im Finanzmarktaufsichtsgesetz – FMAG, BGBl. Nr. xxx/2001 Art. I, geregelt ist, ausgeübt."

30. In § 28 Abs. 2 wird die Wortgruppe "Aufsichtsbehörden können" durch die Wortgruppe "FMA kann" ersetzt.

31. § 29 lautet:

"Staatskommissär

§ 29. (1) Bei jeder Sparkasse, sofern sie zum Betrieb von Bankgeschäften berechtigt ist, und bei jeder Sparkassen Aktiengesellschaft hat der Bundesminister für Finanzen einen Staatskommissär und bei Bedarf dessen Stellvertreter zu bestellen, die den Voraussetzungen des § 76 Abs. 2 BWG entsprechen müssen. Vor Bestellung eines Staatskommissärs oder dessen Stellvertreters ist der Landeshauptmann jenes Bundeslandes, in dem die Sparkasse ihren Sitz hat, solange die Bilanzsumme der Sparkasse 7 Milliarden Euro nicht übersteigt, zu hören; der Landeshauptmann kann dem Bundesminister für Finanzen einen Vorschlag für die Bestellung des Staatskommissärs und dessen Stellvertreters machen.

(2) Der Staatskommissär (Stellvertreter) ist vom Bundesminister für Finanzen abzuberufen, wenn eine der Voraussetzungen des § 76 Abs. 2 BWG nicht mehr besteht oder ein Abberufungsgrund nach § 76 Abs. 3 BWG vorliegt. Erfüllt ein Staatskommissär seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß, so hat die FMA dies dem Bundesminister für Finanzen mitzuteilen. Die FMA kann in begründeten Fällen einen Antrag auf Abberufung des Staatskommissärs (Stellvertreters) beim Bundesminister für Finanzen stellen.

(3) Im übrigen ist § 76 BWG anzuwenden."

32. In § 30 wird die Wortgruppe "die Aufsichtsbehörden haben" durch die Wortgruppe "die FMA hat" ersetzt.

33. § 31 Abs. 1 lautet:

"(1) Erfüllt eine Sparkasse eine in diesem Bundesgesetz begründete Verpflichtung nicht, so ist sie mit Bescheid aufzufordern, ihrer Verpflichtung innerhalb einer angemessenen Frist nachzukommen."

34. In § 31 Abs. 2 wird der Ausdruck "150 000 S" durch den Ausdruck "10 000 Euro" ersetzt.

35. § 38 lautet:

"Übergangsbestimmungen für den Österreichischen Sparkassenverband

§ 38. Die vom Österreichischen Sparkassen- und Giroverband und vom Alpenländischen Sparkassen- und Giroverband übernommenen Verpflichtungen für Arbeitnehmer sowie für Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger des Österreichischen Sparkassenverbandes, die nicht in ein Dienstverhältnis zum Prüfungsverband eintreten bzw. diesem zugerechnet werden, sind von allen Sparkassen in dem zum 31. Dezember 1978 bestehenden Ausmaß anteilig im Verhältnis zu ihrer Bilanzsumme zum 31. Dezember 1978 als Haftungsverpflichtung zu übernehmen."


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36. In § 39 Abs. 2 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

37. Dem § 42 werden folgende Abs. 6 und 7 angefügt:

"(6) § 24 Abs. 13 und § 31 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(6) § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2a, § 5 Abs. 1 und 3 bis 6, § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 1, § 12, § 13 Abs. 4, § 16 Abs. 10, § 18 Abs. 1 und 3, § 20, § 22 Abs. 4, § 24 Abs. 8 Z 1 und 2, Abs. 12 Z 1, Abs. 16 und der Entfall des Abs. 15, § 24a, § 26 Abs. 2 bis 4, § 27 Abs. 1 bis 3 und Abs. 6 bis 8, § 27a Abs. 3 und 6, § 27b Abs. 4, § 28 Abs. 1 und 2, § 29, § 30, § 31 Abs. 1, § 38, § 39 Abs. 2, § 43 Z 1, § 44 und die Anlage zu § 24, § 6, § 9 Abs. 3, § 10 und § 11 Abs. 2, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 treten mit 1. April 2002 in Kraft."

38. § 43 Z 1 lautet:

"1. hinsichtlich des § 1 Abs. 1, § 13 Abs. 5, § 21, § 25 Abs. 4, § 26 Abs. 1, 2 und 4, § 27 Abs. 4 und 8, §§ 27a bis 27c, § 30 sowie § 41 der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz und"

39. § 44 lautet:

"Übergangsbestimmungen zu § 29

§ 44. Die bei Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes vom Landeshauptmann bestellten Staatskommissäre (Stellvertreter) bei Sparkassen gelten als vom Bundesminister für Finanzen im Sinne des ersten Satzes des § 29 Abs. 1 bestellt."

40. In der Anlage zu § 24 wird im § 6 die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen oder des Landeshauptmannes" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

41. In der Anlage zu § 24 wird im § 9 Abs. 3 die Wortgruppe "sind der Bundesminister für Finanzen und der Landeshauptmann" durch die Wortgruppe "ist die FMA" ersetzt.

42. In der Anlage zu § 24 wird im § 10 die Wortgruppe "den Aufsichtsbehörden" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

43. In der Anlage zu § 24 wird im § 11 Abs. 2 die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen, dem Landeshauptmann" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

Artikel VII

Änderung des Bausparkassengesetzes

Das Bausparkassengesetz, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/1998, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 2 Z 7 wird die Wortgruppe "den Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

2. In § 5 Abs. 2 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

3. In § 6 Abs. 1 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.


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4. In § 7 Abs. 1 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

5. In § 7 Abs. 2 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

6. Dem § 7 wird folgender Abs. 3 angefügt:

"(3) Eine Vertragsbestimmung in einem Bausparvertrag, nach der die Bausparkasse den bei der Vertragsschließung bestimmten Einlagenzinssatz ändern kann, ist für einen Verbraucher (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, BGBl. Nr. 140/1979) nicht verbindlich, es sei denn, dass

1. dieses Recht an eine entsprechende Änderung eines im Vertrag angeführten Maßstabes gebunden wird, der sachlich gerechtfertigt ist und dessen Änderungen vom Willen der Bausparkasse unabhängig sind und

2. bei einer entsprechenden Änderung des Maßstabes gemäß Z 1 nicht nur eine Herabsetzung, sondern auch eine Erhöhung des Einlagenzinssatzes verpflichtend vorgesehen ist.

§ 6 Abs. 2 Z 3 KSchG ist nicht anzuwenden."

7. In § 9 Abs. 2 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

8. In § 11 Abs. 1 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

9. § 13 Abs. 2 lautet:

"(2) Die Bestandsübertragung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Bewilligung durch die FMA. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn die Interessen der Bausparer und der Gläubiger ausreichend gewahrt sind und eine nachteilige Auswirkung bei der übernehmenden Bausparkasse auszuschließen ist. Eine Bewilligung ist von der übernehmenden Bausparkasse im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt zu veröffentlichen."

10. § 14 lautet:

"Staatskommissär

§ 14. Der Bundesminister für Finanzen hat bei jeder Bausparkasse einen Staatskommissär und einen Stellvertreter zu bestellen; im übrigen ist § 76 BWG anzuwenden."

11. In § 15 wird die Wortgruppe "der Behörde" durch die Wortgruppe "der FMA" und die Wortgruppe "300 000 S" durch die Wortgruppe "20 000 Euro" ersetzt.

12. In § 18 wird folgender Abs. 1c eingefügt:

"(1c) § 3 Abs. 2 Z 7, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 bis 3, § 9 Abs. 2, § 11 Abs. 1, § 13 Abs. 2, § 14, § 15, § 18 Abs. 1c und die Anlage zu § 12, Teil 1, Passiva, Posten unter der Bilanz und Teil 2, Position 10, 11 und 19 idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 treten mit 1. April 2002 in Kraft."

13. Anlage zu § 12, Teil 1, Passiva, Posten unter der Bilanz lauten:

"1. Eventualverbindlichkeiten

2. Kreditrisiken

darunter:

Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften


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75. Sitzung / Seite 258

3. Anrechenbare Eigenmittel gemäß § 23 Abs. 14 BWG darunter: Eigenmittel gemäß § 23 Abs. 14 Z 7 BWG

4. Erforderliche Eigenmittel gemäß § 22 Abs. 1 BWG darunter: erforderliche Eigenmittel gemäß § 22 Abs. 1 Z 1 und 4 BWG

5. Auslandspassiva"

14. Anlage zu § 12, Teil 2, Position 10, 11 und 19 lauten:

"10. Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken

11. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken

19. Rücklagenbewegung

darunter:

Dotierung der Haftrücklage

Auflösung der Haftrücklage"

Artikel VIII

Änderung des Hypothekenbankgesetzes

Das Hypothekenbankgesetz, dRGBl. S 375/1899, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 88/1998, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 lautet:

"§ 1. (1) Aktiengesellschaften, bei welchen der Gegenstand des Unternehmens in der hypothekarischen Beleihung von Grundstücken und der Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund der erworbenen Hypotheken besteht (Hypothekenbanken), bedürfen zur Ausübung ihres Geschäftsbetriebes der Genehmigung der FMA."

2. § 1 Abs. 2 entfällt.

3. In § 1 Abs. 3 wird die Wortgruppe "der nach den Absätzen 1, 2 zuständigen Stelle" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

4. § 3 entfällt.

5. § 5a Abs. 3 lautet:

"(3) Wer, ohne hiezu berechtigt zu sein, Schuldverschreibungen unter der Bezeichnung "Pfandbrief", "Kommunalbrief", "Kommunalschuldverschreibung" oder "öffentlicher Pfandbrief" entgegen den Abs. 1 und 2 in Verkehr bringt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit Geldstrafe bis zu 20 000 Euro zu bestrafen."

6. § 11 Abs. 3 lautet:

"(3) Die FMA kann die Beleihung landwirtschaftlicher Grundstücke bis zu zwei Dritteilen des Wertes gestatten."

7. § 12 Abs. 2 lautet:


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"(2) Soweit vor der Beleihung die Grundstücke durch eine öffentliche Behörde des Gebietes, in welchem sie liegen, abgeschätzt werden, kann die FMA bestimmen, dass der bei der Beleihung angenommene Wert auch den durch eine solche Abschätzung festgestellten Wert nicht übersteigen darf."

8. § 23 Abs. 3 lautet:

"(3) Die FMA kann die Kreditinstitute von der Verpflichtung befreien, Bekanntmachungen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung nach Maßgabe der Vorschriften der Absätze 1 und 2 zu erlassen, wenn sichergestellt ist, dass die in diesen Vorschriften bezeichneten Angaben anderweitig im Amtsblatt zur Wiener Zeitung bekanntgemacht werden."

9. § 29 Abs. 2 lautet:

"(2) Die Bestellung erfolgt durch den Bundesminister für Finanzen. Die Bestellung kann jederzeit durch den Bundesminister für Finanzen widerrufen werden."

10. § 34 zweiter Satz lautet:

"Der Betrag der vereinbarten Vergütung ist der FMA anzuzeigen; in Ermangelung einer Einigung wird der Betrag durch den Bundesminister für Finanzen festgesetzt.

11. Nach § 43 Abs. 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:

"(3) § 1 Abs. 1, der Entfall von § 1 Abs. 2, § 1 Abs. 3, der Entfall von § 3, § 5a Abs. 3, § 11 Abs. 3, § 12 Abs. 2, § 23 Abs. 3, § 29 Abs. 2 und § 34 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 treten am 1. April 2002 in Kraft."

Artikel IX

Änderung des Pfandbriefgesetzes

Das Pfandbriefgesetz dRGBl. I 492/1927, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 88/1998, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 lautet:

"(1) Die zur Deckung der Pfandbriefe bestimmten Hypotheken sind von der Kreditanstalt einzeln in ein Register einzutragen. Im Falle einer Ersatzdeckung (§ 2 Abs. 3, § 12) sind die ersatzweise zur Deckung bestimmten Wertpapiere gleichfalls in das Register einzutragen; die Eintragung hat die einzelnen Stücke zu bezeichnen. Das als Deckung dienende Geld ist in gesonderte Verwahrung zu nehmen."

2. In § 3 Abs. 2 wird die Wortgruppe "Die obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen" wird durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

3. § 4 lautet:

"§ 4. Die FMA kann für die Kreditanstalten Vorschriften erlassen, die die Befugnis der Kreditanstalt zur Abtretung und Verpfändung der in das Deckungsregister eingetragenen Hypotheken beschränken."

4. § 7 Abs. 2 lautet:

"(2) Die FMA kann für die Kreditanstalten Vorschriften erlassen, die die Befugnis der Kreditanstalt zur Abtretung und Verpfändung der in das Deckungsregister eingetragenen Darlehensforderungen beschränken."

5. § 11 lautet:

"§ 11. Wer, ohne hiezu berechtigt zu sein, Schuldverschreibungen unter der Bezeichnung "Pfandbrief", "Kommunalbrief", "Kommunalschuldverschreibung" oder "öffentlicher Pfandbrief"


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entgegen § 10 in Verkehr bringt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit Geldstrafe bis zu 20 000 Euro zu bestrafen."

6. Nach § 12 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:

"(3) § 3 Abs. 1 und 2, § 4, § 7 Abs. 2 und § 11 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 treten mit 1. April 2002 in Kraft."

Artikel X

Änderung des EGVG

Das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 – EGVG, BGBl. Nr. 50/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 191/1999, wird wie folgt geändert:

1. Art. II Abs. 2 Z 28a lautet:

"28a. der FMA (FMA);

2. Dem Art. XII wird folgender Abs. 11 angefügt:

"(11) Art. II Abs. 2 Z 28a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 tritt mit 1. April 2002 in Kraft."

Artikel XI

Änderung des Börsegesetzes 1989

Das Börsegesetz 1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr 42/2001 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 2 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

2. In § 4 wird jeweils die Wortgruppe "D/der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "D/die FMA" ersetzt und in § 4 Abs. 4 wird außerdem die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "von der FMA" und die Wortgruppe "so hat er" durch die Wortgruppe "so hat sie bzw. er" ersetzt.

3. In § 5 Abs. 2 wird die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "von der FMA" ersetzt.

4. In § 6 wird jeweils die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt, jeweils die Wortgruppe "D/der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "D/die FMA" ersetzt und jeweils die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

5. In § 7 Abs. 1 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt und in § 7 Abs 3 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

6. In § 8 Abs. 1 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen und der Bundeswertpapieraufsicht (BWA)" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

7. In § 13 Abs. 1 wird die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "von der FMA" ersetzt.


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8. In § 25 und in § 25a wird jeweils der Ausdruck "BWA" durch das Wort "FMA" ersetzt.

9. In § 32 wird jeweils der Ausdruck "BWA" durch das Wort "FMA" ersetzt.

10. In § 34 wird jeweils der Ausdruck "BWA" durch das Wort "FMA" ersetzt.

11. In § 37 wird der Ausdruck "BWA" durch das Wort "FMA" ersetzt.

12. In § 43 wird jeweils der Ausdruck "BWA" durch das Wort "FMA" ersetzt.

13. In § 44 wird jeweils der Ausdruck "BWA" durch das Wort "FMA" ersetzt.

14. In § 45 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen und der BWA" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt, die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt, der Ausdruck "BWA" durch das Wort "FMA" und die Wortgruppe "dem Bund" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

15. § 46 Abs. 1 lautet:

"§ 46.(1) Der Bundesminister für Finanzen hat für jede Wertpapierbörse, der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat für jede allgemeine Warenbörse einen Börsekommissär und die erforderliche Anzahl von Stellvertretern zu bestellen. Der Börsekommissär und seine Stellvertreter müssen in einem privatrechtlichen oder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft stehen oder dem Berufsstand der Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer angehören. Sie sind in der Funktion als Börsekommissär an die Weisungen der zuständigen Aufsichtsbehörden gebunden. Die zuständigen Bundesminister können die Börsekommissäre und deren Stellvertreter jederzeit abberufen."

16. In § 46 Abs. 3 wird die Wortgruppe "der zuständigen Bundesminister" durch das Wort "der zuständigen Aufsichtsbehörden" ersetzt, die Wortgruppe "des zuständigen Bundesministers" durch die Wortgruppe "der zuständigen Aufsichtsbehörde" ersetzt und die Wortgruppe "der zuständige Bundesminister" durch die Wortgruppe "die zuständige Aufsichtsbehörde" ersetzt.

17. In § 46 Abs. 5 wird die Wortgruppe "dem zuständigen Bundesminister" durch das Wort "der zuständigen Aufsichtsbehörde" ersetzt.

18. In § 46 Abs. 6 wird die Wortgruppe "Die Aufsichtsbehörden" durch die Wortgruppe "Die zuständigen Bundesminister" ersetzt.

19. In § 47a wird nach der Wortgruppe "den Bundesminster für Finanzen" die Wortgruppe "oder die FMA" eingefügt und nach der Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" die Wortgruppe "oder der FMA" eingefügt; weiters wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen kann" durch die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen und die FMA können" ersetzt.

20. § 48 Abs. 1 Z 6a lautet:

"6a.als Emittent seine Verpflichtung zur Veröffentlichung oder Meldung gemäß § 82 Abs. 4 und 6 bis 9, gemäß der auf Grund des § 82 Abs. 9 erlassenen Verordnung oder gemäß § 83 Abs. 4 nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt oder seine Verpflichtungen gemäß § 82 Abs. 5 verletzt,"

21. § 48a Abs. 1 Z 6a entfällt.

22. In § 48 Abs. 3b und 4 wird jeweils der Ausdruck "BWA" durch das Wort "FMA" ersetzt.

23. In § 48c wird jeweils der Ausdruck "BWA" durch das Wort "FMA" ersetzt.

24. In § 49 wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt und die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "von der FMA" ersetzt.


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25. In § 55 wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

26. In § 64 Abs. 3 wird die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "von der FMA" ersetzt.

27. In § 64a wird die Wortgruppe "von der Aufsichtsbehörde" durch die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen" ersetzt.

28. In § 65 wird jeweils der Ausdruck "BWA" durch das Wort "FMA" ersetzt.

29. In § 70 wird der Ausdruck "BWA" durch das Wort "FMA" ersetzt. 30. In § 81 Abs. 1 wird der Ausdruck "BWA" durch das Wort "FMA" ersetzt.

31. § 81 Abs. 5 entfällt.

32. In § 82 wird jeweils die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt und der Ausdruck "BWA" wird jeweils durch das Wort "FMA" ersetzt; weiters entfällt im dritten Satz des Abs. 9 die Wortgruppe "und nach Anhörung der Bundes-Wertpapieraufsicht" .

33. In § 83 Abs. 5 wird der Ausdruck "BWA" durch das Wort "FMA" ersetzt.

34. In § 87 wird der Ausdruck "BWA" durch das Wort "FMA" ersetzt und die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" wird durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

35. In § 91 Abs. 1 wird der Ausdruck "BWA" durch das Wort "FMA" ersetzt.

36 In § 91a Abs. 1 wird das Wort "Bundes-Wertpapieraufsicht" durch das Wort "FMA" ersetzt.

37. In § 93 Abs. 2 wird der Ausdruck "BWA" durch das Wort "FMA" ersetzt.

38. In § 96 Z 6 wird nach dem Ausdruck "BWA" die Wortgruppe "bzw. die FMA" eingefügt.

39. Nach § 96 Z 13 wird folgende Z 14 angefügt:

"14. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 aufrechte Verordnungen des Bundesministers für Finanzen oder der Bundeswertpapieraufsicht, für die aufgrund dieses Bundesgesetzes nunmehr die FMA zur Erlassung zuständig wäre, gelten als Verordnungen der FMA weiter. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 aufrechte Berechtigungen nach dem Börsegesetz bleiben durch die mit diesem Bundesgesetz verfügte neue Zuständigkeitsverteilung unberührt."

40. In § 96a wird der Ausdruck "BWA" durch das Wort "FMA" ersetzt.

41. Nach § 102 Abs. 16 wird folgender Abs. 17 angefügt:

"(17) Die § 2 Abs. 2, § 4, § 5 Abs. 2, § 6, § 7 Abs. 1 und 3, § 8 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 25 , § 25a, § 32, § 34, § 37, § 43, § 44, § 45, § 46 Abs. 1, 3 und 5, § 47a, § 48 Abs. 3b und 4, § 48c, § 49, § 55, 64 Abs. 3, § 64a, § 65, § 70, § 81 Abs. 1, § 82, § 83 Abs. 5, § 87, § 91 Abs. 1, § 91a, § 93 Abs. 2, § 96 Z 6, § 96 Z 14, § 96a und der Entfall von § 81 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. XXX/2001, treten am 1. April 2002 in Kraft."

Artikel XII

Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Das Versicherungsaufsichtsgesetz, BGBl. Nr. 569/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 117/2000, wird wie folgt geändert:


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1. In § 1 Abs. 4 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch die Wortgruppe "Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)" ersetzt.

2. In § 2 Abs. 2 Z 1 wird nach dem Ausdruck "§ 4 Abs. 1 erster Satz," der Ausdruck "Abs. 1a," eingefügt.

3. In § 2 Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

4. In § 4 Abs. 1, 6 und 9 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

5. Nach dem § 4 Abs. 1 wird folgender Absatz eingefügt:

"(1a) Die FMA hat die beabsichtigte Erteilung einer Konzession zum Betrieb der Vertragsversicherung an einen Konzessionswerber, der noch über keine Konzession zum Betrieb der Vertragsversicherung verfügt (Konzessions-Neuerteilung), dem Bundesminister für Finanzen vor Erlassung des Konzessionsbescheides mitzuteilen. Die Konzession darf nicht erteilt werden, wenn der Bundesminister für Finanzen innerhalb von vier Wochen ab der Zustellung der Mitteilung die Konzession durch Bescheid untersagt. Der Bundesminister für Finanzen hat im Falle, dass die Konzessionserteilung rechtswidrig gemäß § 16 Abs. 1 des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes – FMABG, BGBl. I Nr. xxx/2001, wäre, diese zu untersagen."

6. In § 4a Abs. 1 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

7. In § 5a Abs. 4 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

8. In § 6a Abs. 2 und 3 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

9. In § 7 Abs. 2, 3 und 6 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

10. In § 7a Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

11. In § 7b Abs. 1 und 4 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

12. In § 8a Abs. 1 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

13. In § 10 Abs. 1, 2, 3, 4 und 5 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

14. In § 10a Abs. 1, 2, 3 und 4 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

15. In § 11 Abs. 1 und 2 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

16. In § 11a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

17. In § 13a Abs. 1 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

18. In § 13b Abs. 1, 2, 3, 4 und 5 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.


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75. Sitzung / Seite 264

19. In § 13c Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

20. In § 14 Abs. 3 und 5 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

21. In § 16 Abs. 1, 2, 3 und 4 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

22. In § 17a Abs. 1, 4 und 5 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

23. In § 17b Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

24. In § 17d Abs. 2 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

25. In § 18 Abs. 2 und 5 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

26. In § 18d Abs. 2 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

27. In § 19 Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

28. In § 20 Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

29. In § 22 Abs. 1, 4, 5 und 6 " wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

30. In § 22 Abs. 1 erster Satz wird das Wort "fünf" durch das Wort "drei" ersetzt.

31. In § 22 Abs. 2 wird nach der Wortgruppe "im Inland" die Wortgruppe "oder in einem anderen Vertragsstaat" eingefügt.

32. In § 22 Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" und die Wortgruppe "dem Bund" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

33. In § 23 Abs. 2, 5, 6 und 7 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

34. In § 24 Abs. 3, 4 und 5 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

35. In § 24a Abs. 3 und 4 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

36. In § 34 Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

37. In § 35 Abs. 2 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

38. In § 36 Abs. 2 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

39. In § 41 Abs. 2 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.


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75. Sitzung / Seite 265

40. In § 53 Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

41. In § 56 Abs. 3 und 5 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

42. In § 58 Abs. 2 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

43. In § 59 Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

44. In § 61 Abs. 4 und 10 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

45. In § 61a Abs. 4 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

46. In § 61b Abs. 1, 3 und 6 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

47. In § 62 Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

48. In § 64 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

49. In § 65 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

50. In § 68 Abs. 2 und 4 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

51. In § 69 Abs. 2 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

52. In § 71 Abs.2 und 5 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

53. In § 72 Abs. 5 und 7 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

54. In § 73b Abs. 5 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

55. In § 73c Abs. 5 und 6 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

56. In § 73e Abs.1, 3 und 4 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

57. In § 73f Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

58. In § 73g Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

59. In § 74 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

60. In § 74a wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.


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75. Sitzung / Seite 266

61. In § 76 Abs.1, 3 und 4 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

62. In § 77 Abs. 9 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

63. In § 78 Abs. 4 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

64. In § 79 Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

65. In § 79a Abs. 1 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

66. In § 79b Abs. 1, 2, 4, 5 und 6 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

67. In § 80b Abs. 4 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

68. In § 81 Abs. 5 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

69. In § 81h Abs. 5 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

70. In § 81m Abs. 3 und 5 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

71. § 82 Abs. 1 lautet:

"(1) Der Aufsichtsrat hat vor Ablauf des Geschäftsjahres einen Abschlussprüfer zu benennen. Als Abschlussprüfer darf nicht benannt werden,

1. wer das Versicherungsunternehmen schon in den dem zu prüfenden Geschäftsjahr vorhergehenden sechs Geschäftsjahren als Abschlussprüfer geprüft hat; dies gilt in den Fällen, in denen die Abschlussprüfung nicht von einer natürlichen Person als Abschlussprüfer durchgeführt wurde, auch für den Prüfungsleiter und die Person, die den Bestätigungsvermerk unterfertigt hat;

2. wer seine Haftung nicht angemessen durch einen Versicherungsvertrag gedeckt hat, dessen Versicherungssumme mindestens dem in Abs. 8a angeführten Höchstbetrag der Ersatzpflicht entspricht; die Versicherung darf nicht beim geprüften Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsunternehmen bestehen, das zum selben Konzern gehört wie das geprüfte Versicherungsunternehmen.

Der Vorstand hat der FMA die vom Aufsichtsrat als Abschlussprüfer benannte Person bekannt zu geben."

72. In § 82 Abs. 2, 2a, 3, 4, 5 und 8 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

73. Nach dem § 82 Abs. 8 wird folgender Absatz 8a eingefügt:

"(8a) Abweichend von § 275 Abs. 2 HGB beschränkt sich die Ersatzpflicht bei Versicherungsunternehmen mit einer Bilanzsumme bis zu 15 Milliarden Euro auf 4 Millionen Euro und bei Versicherungsunternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 15 Milliarden Euro auf 6 Millionen Euro. Bei grober Fahrlässigkeit beträgt die Ersatzpflicht höchstens das Fünffache der vorgenannten Beträge. Bei Vorsatz ist die Ersatzpflicht unbegrenzt. Die Prämie für den


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Versicherungsvertrag gemäß Abs. 1 zweiter Satz ist spätestens drei Wochen nach der Benennung als Abschlussprüfer zur Gänze zu bezahlen; der Abschlussprüfer hat das Bestehen der Versicherung sowie die Bezahlung der Prämie der FMA binnen vier Wochen nach der Benennung nachzuweisen."

74. In § 82 Abs. 9 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt

75. In § 82a Abs. 1 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

76. In § 83 Abs. 1, 2, 3 und 4 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

77. In § 85 Abs. 1 und 2 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

78. In § 85a Abs. 1, 2 und 3 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

79. In § 86 Abs. 4 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

80. In § 86a Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

81. In § 86b Abs. 2 und 3 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

82. In § 86c Abs. 2, 3, 4 und 5 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

83. In § 86d Abs. 2 und 3wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

84. In § 86g Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

85. In § 86k Abs. 3 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

86. In § 86m Abs. 1, 2 und 3 wird jeweils im ersten Satz die Wortgruppe "die Versicherungsaufsichtsbehörde" durch die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" und im zweiten Satz das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

87. In § 89 Abs. 1 und 2 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

88. In § 98 Abs. 1 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

89. In § 99 Abs.1 und 2 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

90. In § 100 Abs. 1 und 2 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

91. In § 101 Abs. 1 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.


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75. Sitzung / Seite 268

92. In § 101 Abs. 3 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt. Der letzte Satz entfällt.

93. In § 102a Abs. 2 und 3 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

94. In § 103 Abs. 1 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

95. In § 104 Abs. 1 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

96. In §104a Abs. 1, 2, 3, 4 und 5 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

97. In § 104b wird die Wortgruppe "die Versicherungsaufsichtsbehörde" durch die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" ersetzt.

98. In § 105 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

99. In § 106 Abs. 1, 2, 2a und 3 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt. Abs. 5 entfällt.

100. In § 107 Abs. 1, 2, 3, 4 und 5 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

101. In § 107a Abs. 1, 2, 3 und 4 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

102. In § 107b Abs. 1 und 2 wird jeweils vor der Wortgruppe "mit einer Geldstrafe" die Wortgruppe "von der FMA" eingefügt und der Betrag von "100 000 S" durch den Betrag von "7 000 Euro" ersetzt.

103. In § 108 wird vor der Wortgruppe "mit einer Geldstrafe" die Wortgruppe "von der FMA" eingefügt und der Betrag von "100 000 S" durch den Betrag von "7 000 Euro" ersetzt.

104. In § 108a Abs. 1 wird vor der Wortgruppe "mit einer Geldstrafe" die Wortgruppe "von der FMA" eingefügt und der Betrag von "300 000 S" durch den Betrag von "20 000 Euro" ersetzt.

105. In § 108a Abs. 2 wird vor der Wortgruppe "mit einer Geldstrafe" die Wortgruppe "von der FMA" eingefügt und der Betrag von "100 000 S" durch den Betrag von "7 000 Euro" ersetzt.

106. In § 109 wird vor der Wortgruppe "mit einer Geldstrafe" die Wortgruppe "von der FMA" eingefügt und der Betrag von "300 000 S" durch den Betrag von "20 000 Euro" ersetzt.

107. In § 110 Abs. 1 wird vor der Wortgruppe "mit einer Geldstrafe" die Wortgruppe "von der FMA" eingefügt und der Betrag von "500 000 S" durch den Betrag von "35 000 Euro" ersetzt.

108. In § 112 wird vor der Wortgruppe "mit einer Geldstrafe" die Wortgruppe "von der FMA" eingefügt und der Betrag von "500 000 S" durch den Betrag von "35 000 Euro" ersetzt.

109. In § 115 entfallen der Abs. 1 und die Absatzbezeichnung beim Abs. 2. In diesem Absatz wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

110. In § 115a wird der Betrag von "300 000 S" durch den Betrag von "20 000 Euro" ersetzt.

111. In § 115b wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt und der Betrag von "100 000 S" durch den Betrag von "7 000 Euro" ersetzt.

112. In § 116 Abs.1 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.


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113. § 117 lautet:

"§ 117. (1) Der auf die Versicherungsaufsicht entfallende Personal- und Sachaufwand der FMA mit Ausnahme der Kosten gemäß § 22 Abs. 3 zweiter Satz (Kosten der Versicherungsaufsicht) ist der FMA von den Versicherungsunternehmen, denen eine Konzession gemäß § 4 Abs. 1 erteilt wurde, durch eine Gebühr zu erstatten.

(2) Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr bilden die verrechneten Prämien des gesamten auf Grund der Konzession betriebenen Geschäfts.

(3) Der Gebührensatz ergibt sich aus dem Verhältnis der Kosten der Versicherungsaufsicht zur Gesamtsumme der Bemessungsgrundlage nach Abs. 2. Er ist von der FMA jährlich auf Grund der Ergebnisse des vorangegangenen Geschäftsjahres festzusetzen. Eine Aufrundung bis tausendstel Promille und die Festsetzung einer betraglichen Mindestgebühr sind zulässig. Der Gebührensatz darf 0,8 vT der Bemessungsgrundlage gemäß Abs. 2 nicht übersteigen.

(4) Die FMA hat die Gebühr jedem einzelnen Versicherungsunternehmen vorzuschreiben. Die Gebühr ist längstens einen Monat nach ihrer Vorschreibung zu entrichten.

(5) Für Versicherungsunternehmen, die ausschließlich den Betrieb der Rückversicherung zum Gegenstand haben, ist eine ermäßigte Gebühr festzusetzen. Hiebei ist der geringere Aufwand für die Versicherungsaufsicht, den sie verursachen, angemessen zu berücksichtigen."

114. In § 118 Abs. 1 und 2 jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

115. In § 118a Abs. 1, 2, 3 und 4 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

116. In § 118b wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

117. In § 118c Abs. 1, 2, 3 und 4 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

118. In § 118d Abs. 1 und 2 jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

119. In § 118e Abs. 1 und 2 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

120. In § 118f Abs. 1, 2 und 3 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

121. In § 118h wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

122. In § 118i Abs. 1 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

123. Nach dem § 119f wird folgender § 119g eingefügt:

"§ 119g. (1) § 82 Abs. 1 und 8a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Die §§ 1, 2, 4, 4a, 5a, 6a, 7, 7a, 7b, 8a, 10, 10a, 11, 11a, 13a, 13b, 13c, 14, 16, 17a, 17b, 17d, 18, 18d, 19, 20, 22, 23, 24, 24a, 34, 35, 36, 41, 53, 56, 58, 59, 61, 61a, 61b, 62, 64, 65, 68, 69, 71, 72, 73b, 73c, 73e, 73f, 73g, 74, 74a, 76, 77, 78, 79, 79a, 79b, 80b, 81, 81h, 81m 82 Abs. 2 bis 5, 8 und 9, 82a, 83, 85, 85a, 86, 86a, 86b, 86c, 86d, 86g, 86k, 86m, 89, 98, 99, 100, 101, 102a, 103, 104, 104a, 104b, 105, 106, 107, 107a, 107b, 108, 108a, 109, 110, 112, 115,


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115a, 115b, 116, 117, 118, 118a, 118b, 118c, 118d, 118e, 118f, 118h und 118i in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 treten mit 1. April 2002 in Kraft."

124. Nach dem § 129e wird folgender § 129f eingefügt:

"§ 129f. (1) Die Strafbarkeit von Verwaltungsübertretungen gemäß §§ 107b, 108, 108a, 109, 110 und 112 in der bis 31. März 2002 geltenden Fassung wird durch das Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 nicht berührt.

(2) Am 31. März 2002 anhängige Verwaltungsstrafverfahren wegen der in Z 1 genannten Verwaltungsübertretungen sind von den am 31. März 2002 zuständigen Behörden fortzuführen.

(3) Ab 1. April 2002 anhängig werdende Verwaltungsstrafverfahren wegen der in Z 1 genannten Verwaltungsübertretungen sind von der FMA durchzuführen.

(4) Am 31. März 2002 anhängige Verfahren zur Vollstreckung von Bescheiden der Versicherungsaufsichtsbehörde sind von den am 31. März 2002 zuständigen Behörden fortzuführen.

(5) Die am 31. März 2002 bei der Versicherungsaufsichtsbehörde anhängigen Verwaltungsverfahren sind ab 1. April 2002 von der FMA fortzuführen.

(6) Die Wirksamkeit der von der Versicherungsaufsichtsbehörde bis 31. März 2002 erlassenen Bescheide und Verordnungen wird durch den mit BGBl. I Nr. xxx/2001 bewirkten Übergang der Zuständigkeit zur Ausübung der Versicherungsaufsicht auf die FMA nicht berührt.

(7) Der Ersatz der bis zum 31. März 2002 entstandenen, jedoch noch nicht ersetzten Kosten gemäß § 22 Abs. 3, § 101 Abs. 3 und § 106 Abs. 5 in der vor dem 1. April 2002 geltenden Fassung ist den Versicherungsunternehmen von der FMA vorzuschreiben und an den Bund abzuführen.

(8) Die Abrechnung der Gebühr gemäß § 117 für das Jahr 2001 und für den Zeitraum 1. Jänner 2002 bis 31. März 2002 ist von der FMA auf der Grundlage des § 117 in der vor dem 1. April 2002 geltenden Fassung durchzuführen. Ein sich hiebei ergebender Unterschiedsbetrag zwischen den zu erstattenden Kosten und der vorgeschriebenen Gebühr ist von der FMA im Namen und auf Rechnung des Bundes zur Zahlung vorzuschreiben, sofern sich nicht ein Guthaben zugunsten des Kostenpflichtigen ergibt; Guthaben sind auszuzahlen.

(9) Der Ausschließungsgrund gemäß § 82 Abs. 1 Z 1 ist auf jene Abschlussprüfer, Prüfungsleiter und Personen, die den Bestätigungsvermerk unterfertigt haben, erstmals in jenem Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2003 beginnt.

(10) Soweit in den in § 119g Abs. 1 genannten Bestimmungen auf die FMA Bezug genommen wird, tritt bis zum 31. März 2002 an die Stelle der FMA der Bundesminister für Finanzen."

Artikel XIII

Änderung des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes 1994

Das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, BGBl. Nr. 651, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 wird wie folgt geändert:

1. In § 17 Abs. 1 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "Aufsichtsbehörde" ersetzt.

2. In § 18 Abs. 1, 2 und 3 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

3. In § 19 Abs. 1 wird jeweils das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.


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4. In § 31 Abs. 2 wird das Wort "Versicherungsaufsichtsbehörde" durch das Wort "FMA" ersetzt.

5. In 32 Abs. 1 wird die Wortgruppe "Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft" durch die Wortgruppe "Wirtschaftskammer Österreich" ersetzt, nach der Wortgruppe "des Auto-, Motor- und Radfahrerbundes Österreichs" das Wort "und" durch einen Beistrich ersetzt und nach der Wortgruppe "des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring-Clubs" die Wortgruppe "und der FMA" eingefügt.

6. Der bisherige Wortlaut des § 34a erhält die Absatzbezeichnung (1). Folgender Abs. 2 wird angefügt:

"(2) Die §§ 17, 18, 19, 31 und 32 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 treten mit 1. April 2002 in Kraft."

Artikel XIV

Änderung des Pensionskassengesetzes

Das Pensionskassengesetz, BGBl. Nr. 281/1990, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 2 Z 1 wird die Wortgruppe "120 000 S" durch die Wortgruppe "9 300 Euro" ersetzt.

2. § 1 Abs. 2a lautet:

"(2a) Der in Abs. 2 genannte Abfindungsgrenzbetrag von 9 300 Euro vermindert oder erhöht sich jeweils dann in Schritten zu 300 Euro, wenn seine Veränderung aufgrund Valorisierung mit dem entsprechend dem von der Bundesanstalt "Statistik Österreich" für den Monat Juli eines Kalenderjahres verlautbarten Verbraucherpreisindex 1996 oder des an seine Stelle tretenden Indexes gegenüber dem für den Monat Jänner 2002 verlautbarten Verbraucherpreisindex 1996 den Betrag von 300 Euro übersteigt oder unterschreitet. Der neue Abfindungsgrenzbetrag gilt ab 1. Jänner des auf die Anpassung folgenden Kalenderjahres. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den neuen Abfindungsgrenzbetrag sowie den Zeitpunkt, ab dem dieser wirksam wird, im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung kundzumachen."

3. In § 6a Abs. 1, 2, 3, 5 und 6 wird jeweils die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA", die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA", die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" und die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

4. § 6a Abs. 7 zweiter Satz lautet:

"Im Fall des Abs. 6 hat die FMA unverzüglich beim gemäß Abs. 5 zuständigen Gerichtshof die Bestellung eines Treuhänders zu beantragen, sobald ihr bekannt wird, dass die Stimmrechte ruhen."

5. In § 7 Abs. 2 wird die Wortgruppe "70 Millionen Schilling" durch die Wortgruppe "5 Millionen Euro" ersetzt.

6. In § 8 Abs. 1 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt. Folgender Abs. 1a wird eingefügt:

"(1a) Die FMA hat die beabsichtigte Erteilung einer Konzession zum Betrieb einer Pensionskasse an einen Konzessionswerber, der noch über keine Konzession zum Betrieb einer Pensionskasse verfügt (Konzessions-Neuerteilung), dem Bundesminister für Finanzen vor Erlassung des Konzessionsbescheides mitzuteilen. Die Konzession darf nicht erteilt werden, wenn der Bundesminister für Finanzen innerhalb von vier Wochen ab der Zustellung der Mitteilung die


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Konzession durch Bescheid untersagt. Der Bundesminister für Finanzen hat im Falle, dass die Konzessionserteilung rechtswidrig gemäß § 16 Abs. 1 des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes – FMABG, BGBl. I Nr. xxx/2001, wäre, diese zu untersagen."

7. In § 10 Abs. 1 und 2 wird jeweils die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

8. § 10 Abs. 3 lautet:

"(3) Das Gericht hat auf Antrag der FMA Abwickler zu bestellen, wenn die sonst zur Abwicklung berufenen Personen keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Abwicklung bieten. Ist die FMA der Ansicht, dass die zur Abwicklung berufenen Personen keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Abwicklung bieten, so hat sie bei dem für den Sitz der Pensionskasse zuständigen, zur Ausübung der Gerichtsbarkeit in Handelssachen erster Instanz zuständigen Gerichtshof die Bestellung geeigneter Abwickler zu beantragen; der Gerichtshof entscheidet im Verfahren außer Streitsachen."

9. In § 11 Abs. 2 wird die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "von der FMA" ersetzt.

10. In § 12 Abs. 5 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

11. In § 15 Abs. 4 wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

12. In § 20 Abs. 4 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

13. In § 20 Abs. 5 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" und die Wortgruppe "Bei Erlassung dieser Verordnung hat er" durch die Wortgruppe "Bei Erlassung dieser Verordnung hat sie" ersetzt.

14. In § 20a Abs. 3 wird die Wortgruppe "dem Bundesministerium für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

15. § 20a Abs. 4 lautet:

"(4) Die Pensionskasse hat jede Bestellung eines Aktuars der FMA unverzüglich schriftlich anzuzeigen, die dies binnen eines Monats untersagen kann."

16. § 21 Abs. 3 lautet:

"(3) Jede beabsichtigte Bestellung des Prüfaktuars ist der FMA unverzüglich schriftlich anzuzeigen, die dies binnen eines Monats untersagen kann."

17. In § 21 Abs. 4 und 9 wird die Wortgruppe "dem Bundesministerium für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

18. In § 21 Abs. 5 wird die Wortgruppe "der Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

19. § 21 Abs. 8 lautet:

"(8) Die Prüfungsergebnisse sind einmal jährlich in einem Prüfbericht festzuhalten und dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Pensionskasse sowie dem Abschlussprüfer spätestens fünf Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres, der FMA spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres zuzustellen. Die FMA hat Mindestgliederung und -inhalt des Prüfberichtes durch Verordnung festzusetzen; bei Erlassung dieser Verordnung hat sie auf das volkswirtschaftliche Interesse an der Funktionsfähigkeit der Pensionskassen und auf das


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Interesse der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten Bedacht zu nehmen. Der Vorstand der Pensionskasse hat den Prüfbericht oder einen vom Prüfaktuar erstellten, mit den notwendigen Informationen und Schlussfolgerungen versehenen Kurzbericht auf Verlangen unverzüglich den beitragleistenden Arbeitgebern oder den zuständigen Betriebsräten zu übermitteln."

20. In § 21 Abs. 10 wird die Wortgruppe "Der Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

21. In § 22 Abs. 2 wird die Wortgruppe "5 Millionen Schilling" durch die Wortgruppe "350 000 Euro" ersetzt.

22. § 23 Abs. 1 Z 6 lautet:

"6. commercial papers und in den Z 1 bis 5 nicht angeführte Vermögenswerte sind mit dem Marktwert zu bewerten; existiert für einen Vermögenswert kein liquider Markt, so kann als Marktwert jener rechnerische Wert herangezogen werden, der sich aus der Zugrundelegung von Marktbedingungen ergibt."23. § 24a Abs. 3 lautet:

"(3) Soferne dies notwendig ist, hat der Vorstand

1. zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Pensionsanpassung für Leistungsberechtigte und

2. zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Ertragszuteilung für Anwartschaftsberechtigte

a) mit unbeschränkter Nachschusspflicht des Arbeitgebers oder

b) deren Schwankungsrückstellung individuell geführt wird oder

c) deren Schwankungsrückstellung global geführt wird, wenn der Unverfallbarkeitsbetrag mindestens das Maximum aus der Deckungsrückstellung abzüglich der Verwaltungskosten für die Leistung des Unverfallbarkeitsbetrages und 95 vH der dem Anwartschaftsberechtigten zugeordneten Deckungsrückstellung zuzüglich 95 vH des Anteils an der Schwankungsrückstellung beträgt,

eine zusätzliche Zuweisung zur Schwankungsrückstellung zu beschließen."

24. § 25 Abs. 2 Z 12 lautet:

"12. abweichend von Z 1 dürfen von Unternehmen mit Sitz im Inland, in einem Mitgliedstaat oder sonstigen Vollmitgliedstaat der OECD begebene Veranlagungen

a) in Vermögenswerten, die in Abs. 1 Z 1 oder 2 nicht angeführt sind, bis höchstens 5 vH des der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft zugeordneten Vermögens erworben werden,

b) in Vermögenswerten gemäß Abs. 1 Z 1 oder 2 zusammen mit Veranlagungen gemäß lit. a bis höchstens 10 vH des der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft zugeordneten Vermögens erworben werden,

wenn deren Wert jederzeit oder zumindest in den in § 7 Abs. 3 InvFG 1993 vorgesehenen Zeitabständen genau bestimmt werden kann; auf Euro lautende Veranlagungen gem. lit. a sind der Grenze des Abs. 2 Z 3 und auf ausländische Währung lautende Veranlagungen gem. lit. a sind der Grenze des Abs. 2 Z 5 lit a zuzurechnen;"

25. In § 30 Abs. 4 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

26. In § 30a Abs. 1 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.


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27. In § 30a Abs. 4 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

28. § 31 Abs. 1 lautet:

"§ 31. (1) Zu Abschlußprüfern von Pensionskassen dürfen Personen, bei denen Ausschließungsgründe vorliegen, nicht bestellt werden. Ausschließunggründe liegen neben den in § 271 HGB normierten Ausschließungsgründen insbesondere dann vor, wenn der Abschlußprüfer schon in den dem zu prüfenden Geschäftsjahr vorhergehenden sechs Geschäftsjahren die Pensionskasse als Abschlußprüfer geprüft hat; dies gilt in den Fällen, in denen die Prüfung nicht von einer natürlichen Person durchgeführt wird, auch für den Prüfungsleiter und diejenige Person, die den Bestätigungsvermerk unterfertigt hat."

29. In § 31 Abs. 2 wird im ersten Satz die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" und im zweiten Satz das Wort "Dieser" durch das Wort "Diese" ersetzt.

30. In § 31 Abs. 3 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" und die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

31. In § 33 Abs. 1 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

32. In § 33 Abs. 2 wird im ersten Satz die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" und im zweiten Satz das Wort "er" durch das Wort "sie" ersetzt.

33. § 33 Abs. 3 lautet:

"(3) Zur Erfüllung der ihr gemäß Abs.1 und 2 obliegenden Aufgaben kann die FMA unbeschadet der ihr auf Grund anderer Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zustehenden Befugnisse

1. von den Pensionskassen die Vorlage von Zwischenabschlüssen, von Ausweisen in bestimmter Form und Gliederung und von Prüfungsberichten verlangen, ferner von den Pensionskassen und ihren Organen Auskünfte über alle Geschäftsangelegenheiten fordern, in die Bücher, Schriftstücke und Datenträger der Pensionskassen Einsicht nehmen und durch Abschlussprüfer, Prüfaktuare sowie sonstige Sachverständige alle erforderlichen Prüfungen vornehmen lassen;

2. von den Abschlussprüfern und von den Prüfaktuaren Prüfungsberichte und Auskünfte einholen und diesen die erforderlichen Auskünfte erteilen; weiters kann sie von dem gemäß Abs. 4 Z 2 bestellten Regierungskommissär alle erforderlichen Auskünfte einholen und diesem erteilen;

3. eigene Prüfer beauftragen;

4. einen Prüfaktuar bestellen, wenn die Pensionskasse ihrer Verpflichtung zur Bestellung eines Prüfaktuars nicht nachkommt."

34. In § 33 Abs. 4 wird im ersten Satz die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" und im zweiten Satz das Wort "Er" durch "Sie" sowie die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

35. Nach § 33 Abs. 4 wird folgender Abs. 4a eingefügt:

"(4a) Die FMA kann auf Antrag der gemäß Abs. 4 Z 2 oder Abs. 5 bestellten Aufsichtsperson (Regierungskommissär) einen Stellvertreter bestellen, wenn und so lange dies aus wichtigen Gründen, insbesondere wegen vorübergehender Verhinderung der Aufsichtsperson, erforderlich ist. Für die Bestellung des Stellvertreters sowie dessen Rechte und Pflichten finden die für die Aufsichtsperson geltenden Bestimmungen Anwendung. Die Aufsichtsperson (Regierungskommissär) kann sich mit Genehmigung der FMA zur Erfüllung ihrer Aufgaben fachlich geeigneter


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Personen bedienen, soweit dies nach Umfang und Schwierigkeit der Aufgaben erforderlich ist. Die Genehmigung der FMA hat diese Personen namentlich zu benennen und ist auch der Pensionskasse zuzustellen. Diese Personen handeln auf Weisung und im Namen der Aufsichtsperson (Regierungskommissär) oder ihres Stellvertreters."

36. § 33 Abs. 5 lautet:

"(5) Die FMA hat vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag und von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Meldungen über geeignete Regierungskommissäre einzuholen. Ist ein Regierungskommissär nach Abs. 4 Z 2 oder ein Stellvertreter nach Abs. 4a zu bestellen und ist keine Bestellung auf Grund dieser Meldung möglich, so hat die FMA die nach dem Sitz der Pensionskasse zuständige Rechtsanwaltskammer oder die Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu benachrichtigen, damit diese einen fachlich geeigneten Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer als Regierungskommissär namhaft machen. Bei Gefahr im Verzug kann die FMA

1. einen Rechtsanwalt oder

2. einen Wirtschaftsprüfer

vorläufig als Regierungskommissär bestellen. Diese Bestellung tritt mit der Bestellung eines Rechtsanwaltes oder Wirtschaftsprüfers nach dem ersten Satz außer Kraft."

37. In § 33 Abs. 6 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" und die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

38. § 33 Abs. 7 lautet:

"(7) Dem Regierungskommissär ist von der FMA eine Vergütung (Funktionsgebühr) zu leisten, die in einem angemessenen Verhältnis zu der mit der Aufsicht verbundenen Arbeit und den Aufwendung hiefür steht. Der Regierungskommissär ist zur Rechnungslegung über das jeweils vorangegangene Quartal sowie nach Beendigung seiner Tätigkeit berechtigt. Die FMA hat die Vergütung unverzüglich nach Rechnungsprüfung zu leisten."

39. § 33 Abs. 8 lautet:

"(8) Die FMA ist zur Information der Öffentlichkeit berechtigt, von ihr getroffene Maßnahmen nach Abs. 4, 5 und 6 durch Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet oder im Internet bekanntzumachen. Veröffentlichungen von Maßnahmen nach Abs. 6 Z 1 sind jedoch nur vorzunehmen, wenn dies nach Art und Schwere des Verstoßes zur Information der Öffentlichkeit erforderlich ist. Diese Veröffentlichungsmaßnahmen können alternativ oder kumulativ getroffen werden."

40. Dem § 33 wird folgender Abs. 9 angefügt:

"(9) Die Pensionskassen haben unverzüglich alle aufgrund der in § 33 Abs. 2 genannten Bestimmungen ergangenen Bescheide der FMA dem Vorsitzenden des Aufsichtsorgans zur Kenntnis zu bringen."

41. § 35 samt Überschrift lautet:

"Kosten

§ 35. (1) Die Zuordnung der Kosten der Pensionskassenaufsicht zu den konzessionierten Pensionskassen (§ 8) hat innerhalb des Rechnungskreises 4 gemäß § 19 Abs. 1 Z 4 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) nach folgenden Kriterien zu erfolgen:

1. 25 vH der Gesamtkosten des Rechnungskreises 4 gemäß § 19 Abs. 1 Z 4 FMABG sind von den konzessionierten Pensionskassen zu gleichen Teilen zu tragen;


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2. 25 vH der Gesamtkosten des Rechnungskreises 4 gemäß § 19 Abs. 1 Z 4 FMABG sind von den konzessionierten Pensionskassen im Verhältnis der Anzahl der von einer Pensionskasse geführten Veranlagungs- und Risikogemeinschaften zur Gesamtanzahl der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften aller Pensionskassen zu tragen;

3. 25 vH der Gesamtkosten des Rechnungskreises 4 gemäß § 19 Abs. 1 Z 4 FMABG sind von den konzessionierten Pensionskassen im Verhältnis der Anzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten einer Pensionskasse zur Gesamtanzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten aller Pensionskassen zu tragen;

4. 25 vH der Gesamtkosten des Rechnungskreises 4 gemäß § 19 Abs. 1 Z 4 FMABG sind von den konzessionierten Pensionskassen im Verhältnis der von einer Pensionskasse ausgewiesenen Deckungsrückstellung zur Gesamtsumme der ausgewiesenen Deckungsrückstellungen aller Pensionskassen zu tragen.

(2) Die Gesamtkosten des Rechnungskreises 4 dürfen 0,8 vT jenes Betrages nicht übersteigen, der sich aus der Summe der laufenden Beiträge für Anwartschaftsberechtigte und der Auszahlung von Alterspensionen, Hinterbliebenenpensionen und Invaliditätspensionen für das jeweilige Geschäftsjahr ergibt."

42. In § 36 Abs. 1 und 2 wird jeweils die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

43. In § 37 Abs. 3 wird die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen durch die Finanzprokuratur" durch die Wortgruppe "von der FMA" ersetzt.

44. In § 40 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

45. In § 41 Abs. 1 und 4 wird jeweils die Wortgruppe "Der Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

46. In § 42 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

47. In § 45 wird die Wortgruppe "300 000 S" durch "20 000 Euro" ersetzt.

48. § 46 Abs. 1 lautet:

"(1) Wer den Bestimmungen der §§ 43 und 44 zuwider handelt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA bei vorsätzlicher Begehung mit einer Geldstrafe bis zu 20.000 Euro, bei fahrlässiger Begehung mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro zu bestrafen."

49. § 46a lautet:

"§ 46a. (1) Wer als Verantwortlicher (§ 9 VStG) einer Pensionskasse

1. gegenüber den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten der Informationspflicht gemäß § 18 Abs. 1 auch nach Mahnung nicht nachkommt;

2. dem Auskunftsbegehren eines Anwartschafts- oder Leistungsberechtigten gemäß § 18 Abs. 2 auch nach Mahnung nicht nachkommt;

3. die Anzeige der beabsichtigten Bestellung des Prüfaktuars nach § 21 Abs. 3 unterlässt;

4. der Vorlagepflicht gemäß § 30a Abs. 1 nicht fristgerecht nachkommt;

5. die Anzeige der Bestellung des Abschlussprüfers nach § 31 Abs. 2 unterlässt;


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75. Sitzung / Seite 277

6. die unverzügliche Anzeige von in § 36 Abs. 1 Z 11 genannten Sachverhalten an die FMA unterlässt;

7. den Veranlagungsvorschriften des § 25 zuwiderhandelt oder

8. Pensionskassengeschäfte durchführt, die nicht dem bewilligten Geschäftsplan entsprechen,

begeht, soferne die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA hinsichtlich der Z 1 bis 6 mit Geldstrafe bis zu 2 000 Euro, hinsichtlich der Z 7 mit Geldstrafe bis zu 10 000 Euro und hinsichtlich der Z 8 mit Geldstrafe bis zu 20 000 Euro zu bestrafen.

(2) Wer als Prüfaktuar

1. den Prüfbericht nach § 21 Abs. 8 der FMA nicht fristgerecht übermittelt oder

2. die unverzügliche schriftliche Anzeige von in § 21 Abs. 9 genannten Sachverhalten an die FMA unterlässt,

begeht, soferne die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA hinsichtlich der Z 1 mit Geldstrafe bis zu 2 000 Euro, hinsichtlich der Z 2 mit Geldstrafe bis zu 20 000 Euro zu bestrafen.

(3) Wer als Abschlussprüfer die unverzügliche schriftliche Anzeige von in § 31 Abs. 3 genannten Sachverhalten an die FMA unterlässt, begeht, soferne die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit Geldstrafe bis zu 20 000 Euro zu bestrafen.

(4) Wer als Verantwortlicher (§ 9 VStG) einer Depotbank erforderliche Maßnahmen nach § 26 Abs. 2 unterlässt, begeht, soferne die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit Geldstrafe bis zu 20 000 Euro zu bestrafen.

(5) Wer als Arbeitgeber oder als Verantwortlicher (§ 9 VStG) des Arbeitgebers dem Auskunftsbegehren eines Anwartschafts- oder Leistungsberechtigten gemäß § 18 Abs. 2 auch nach dessen Mahnung nicht nachkommt, begeht, soferne die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit Geldstrafe bis zu 2 000 Euro zu bestrafen."

50. In § 47 Abs. 2 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

51. Dem § 49 werden folgende Z 6 bis 12 angefügt:

"6. Die Strafbarkeit von Verwaltungsübertretungen gemäß §§ 46 und 46a in der bis 31. März 2002 geltenden Fassung wird durch das Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 nicht berührt; derartige Übertretungen bleiben nach §§ 46 und 46a in der Fassung vor BGBl. I Nr. XXX/2001 strafbar.

7. Am 31. März 2002 anhängige Verwaltungsstrafverfahren wegen der in Z 6 genannten Verwaltungsübertretungen sind von der am 31. März 2002 zuständigen Behörde weiterzuführen.

8. Ab dem 1. April 2002 anhängig werdende Verwaltungsstrafverfahren wegen der in Z 6 genannten Verwaltungsübertretungen sind von der FMA zu führen.

9. Am 31. März 2002 anhängige Verfahren zur Vollstreckung von Bescheiden auf Grund des § 33 sind ab 1. April 2002 von der FMA fortzuführen.


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75. Sitzung / Seite 278

10. Die Wirksamkeit der vom Bundesminister für Finanzen bis 31. März 2002 in Vollziehung des § 33 erlassenen Bescheide wird durch den mit BGBl. I Nr. XXX/2001 bewirkten Übergang der Zuständigkeit zur Ausübung der Pensionskassenaufsicht auf die FMA nicht berührt.

11. Die bis zum 31. März 2002 entstandenen und bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingehobenen Kosten für die im § 33 Abs. 8 in der Fassung BGBl. I Nr. 142/2000 genannten Maßnahmen sind von der FMA den betroffenen Rechtsträgern zum Kostenersatz vorzuschreiben und an den Bund abzuführen.

12. Soweit in den in § 51 Abs. 1k genannten Bestimmungen auf die FMA Bezug genommen wird, tritt bis zum 31. März 2002 an die Stelle der FMA der Bundesminister für Finanzen.

13. Der Ausschließungsgrund gemäß § 31 Abs. 1 ist auf jene Abschlussprüfer, Prüfungsleiter und Personen, die den Bestätigungsvermerk unterfertigt haben, erstmals in jenem Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2003 beginnt."

52. Dem § 51 werden folgende Abs. 1i bis 1l angefügt:

"(1i) § 24a Abs. 3 dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2000 beginnen.

(1j) § 23 Abs. 1 Z 6 und § 25 Abs. 2 Z 12 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 treten mit 1. September 2001 in Kraft.

(1k) § 1 Abs. 2 Z 1 und Abs. 2a, § 7 Abs. 2, § 21 Abs. 8, § 22 Abs. 2, § 31 Abs. 1 und § 45 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(1l) § 6a Abs. 1, 2, 3, 5, 6 und 7, § 8 Abs. 1, § 10 Abs. 1, 2 und 3, § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 5, § 15 Abs. 4, § 20 Abs. 4 und 5, § 20a Abs. 3 und 4, § 21 Abs. 3, 4, 5, 9 und 10, § 30 Abs. 4, § 30a Abs. 1 und 4, § 31 Abs. 2 und 3, § 33 Abs. 1, 2, 3, 4, 4a, 5, 6, 7, 8 und 9, § 35, § 36 Abs. 1 und 2, § 37 Abs. 3, § 40, § 41 Abs. 1 und 4, § 42, § 46 Abs. 1, § 46a, § 47 Abs. 2 und § 49 Z 6 bis 11 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 treten mit 1. April 2002 in Kraft."

Artikel XV

Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz geändert wird

Das Kapitalmarktgesetz, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.I Nr. 2/2001, wird wie folgt geändert:

1. § 6 Abs. 4 lautet:

"(4) Abs. 2 und 3 gelten für im Ausland erfolgte öffentliche Angebote auf Grund dort veröffentlichter Prospekte in deutscher oder englischer Sprache oder beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzung, wenn ein Abkommen gemäß Abs. 5 besteht. Ist jedoch für die Wertpapiere die Zulassung zum amtlichen Handel an der Wiener Börse beantragt, so gilt § 75 Abs. 4 BörseG."

2. § 7 Abs. 3 erster Satz lautet:

"Hat der Emittent spätestens zum Zeitpunkt des öffentlichen Angebotes einen Antrag auf Zulassung der vom öffentlichen Angebot erfassten Wertpapiere zum amtlichen Handel an einer in einem anderen EWR-Mitgliedstaat als der Republik Österreich ansässigen Wertpapierbörse gestellt, so gilt ein Prospekt, der in deutscher oder englischer Sprache erstellt oder in die deutsche oder englische Sprache übersetzt wurde und dessen Inhalt entsprechend der Richtlinie 80/390/EWG unter Berücksichtigung der Besonderheiten öffentlicher Angebote erstellt wurde, im Sinne des Abs. 1 als ausreichend."


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75. Sitzung / Seite 279

3. § 7 Abs.4 erster Satz lautet:

"Sind Wertpapiere eines Emittenten, der seinen Sitz in einem anderen EWR-Mitgliedstaat als Österreich hat, Gegenstand des prospektpflichtigen Angebotes und erfolgt dieses gleichzeitig oder annähernd gleichzeitig im Inland und in einem anderen EWR-Mitgliedstaat, so gilt hiefür ein Prospekt im Sinne des Abs. 1 als ausreichend, der in deutscher oder englischer Sprache erstellt oder in die deutsche oder englische Sprache übersetzt wurde und von der zuständigen Stelle des Sitzstaates des Emittenten als den nationalen Vorschriften, mit denen die Richtlinie 80/390/EWG umgesetzt wurde, entsprechend gebilligt wurde, sofern dieser Staat eine den Prospektkontrollvorschriften dieses Bundesgesetzes im wesentlichen gleiche Prospektkontrolle vorsieht und in diesem Staat ein Zulassungsantrag der Wertpapiere zum amtlichen Handel gestellt wurde oder ein öffentliches Angebot erfolgt ist."

4. Dem § 19 wird folgender Abs. 8 angefügt:

"(8) Die §§ 6 Abs. 4 und 7 Abs. 3 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. XXX/2001, treten am 1. August 2001 in Kraft."

Artikel XVI

Änderung des Handelsgesetzbuches

Das Handelsgesetzbuch, DRGBl. 1897 S 219, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 42/2001, wird wie folgt geändert:

1. § 271 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 2 ist am Ende der Z 8 der Punkt durch einen Strichpunkt zu ersetzen und folgende Z 9 anzufügen:

"9.die Gesellschaft schon in den dem zu prüfenden Geschäftsjahr vorhergehenden sechs Geschäftsjahren geprüft hat; dies gilt in den Fällen, in denen die Abschlussprüfung nicht von einer natürlichen Person als Abschlussprüfer durchgeführt wurde, auch für die Person, die den Bestätigungsvermerk unterfertigt hat."

b) In Abs. 4 Z 2 ist das Zitat "gemäß Abs. 2 Z 5, 7 oder 8" durch das Zitat "gemäß Abs. 2 Z 5, 7, 8 oder 9" zu ersetzen."

2. § 275 Abs. 1 und 2 lauten:

"(1) Der Abschlussprüfer, seine Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie dürfen nicht unbefugt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verwerten, die sie bei ihrer Tätigkeit erfahren haben. Wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Pflichten verletzt, ist der Gesellschaft und, wenn ein verbundenes Unternehmen geschädigt worden ist, auch diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Mehrere Personen haften als Gesamtschuldner.

(2) Der Abschlußprüfer ist zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung verpflichtet. Verletzt er vorsätzlich oder fahrlässig diese Pflicht, so ist er der Gesellschaft und, wenn ein verbundenes Unternehmen geschädigt worden ist, auch diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Mehrere Abschlussprüfer haften als Gesamtschuldner. Die Ersatzpflicht beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf zwei Millionen Euro für eine Prüfung; bei Prüfung einer Aktiengesellschaft, deren Aktien an einem geregelten Markt im Sinn des § 2 Z 37 BWG oder an einem anerkannten, für das Publikum offenen, ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt in einem Vollmitgliedstaat der OECD zugelassen sind, beschränkt sich diese Ersatzpflicht auf vier Millionen Euro für eine Prüfung. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht mit dem jeweils Fünffachen dieser Beträge beschränkt. Diese Beschränkungen gelten auch, wenn an der Prüfung mehrere Abschlussprüfer beteiligt gewesen oder mehrere


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75. Sitzung / Seite 280

zum Ersatz verpflichtende Handlungen begangen worden sind, und ohne Rücksicht darauf, ob einen der Abschlußprüfer ein schwereres Verschulden trifft."

3. Dem § 906 wird folgender Abs. 6 angefügt:

"(6) § 271 Abs. 2 Z 9 und Abs. 4 Z 2 sowie § 275 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 treten am 1. Jänner 2002 in Kraft. § 271 Abs. 2 Z 9 und Abs. 4 Z 2 ist auf Prüfungen von Geschäftsjahren anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 beginnen und § 275 Abs. 1 und Abs. 2 auf Prüfungen von Geschäftsjahren, die nach dem 31. Dezember 2001 beginnen."


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Artikel XVII

Änderung des Aktiengesetzes

Das Aktiengesetz 1965, BGBl. Nr. 98, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 42/2001, wird wie folgt geändert:

1. § 42 lautet:

"§ 42. Für die Ersatzpflicht des Gründungsprüfers gilt § 275 Abs. 1 bis 4 HGB sinngemäß."

2. § 255 lautet:

"§ 255. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen ist vom Gericht zu bestrafen, wer als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, Beauftragter oder Abwickler

1. in Berichten, Darstellungen und Übersichten betreffend die Gesellschaft oder mit ihr verbundene Unternehmen, die an die Öffentlichkeit oder an die Gesellschafter gerichtet sind, wie insbesondere Jahresabschluss (Konzernabschluss) und Lagebericht (Konzernlagebericht),

2. in einer öffentlichen Aufforderung zur Beteiligung an der Gesellschaft,

3. in Vorträgen oder Auskünften in der Hauptversammlung,

4. in Auskünften, die nach § 272 HGB einem Abschlussprüfer oder die sonstigen Prüfern der Gesellschaft zu geben sind, oder

5. in Berichten, Darstellungen und Übersichten an den Aufsichtsrat oder seinen Vorsitzenden

die Verhältnisse der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen oder erhebliche Umstände, auch wenn sie nur einzelne Geschäftsfälle betreffen, unrichtig wiedergibt, verschleiert oder verschweigt.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer als Mitglied des Vorstands oder als Abwickler einen gemäß § 81 Abs. 1 angesichts einer drohenden Gefährdung der Liquidität der Gesellschaft gebotenen Sonderbericht nicht erstattet."

(3) Das Strafverfahren obliegt den Gerichtshöfen erster Instanz."

3. Dem § 262 wird folgender Abs. 7 angefügt:

"(7) § 42 und § 255 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 treten am 1. Jänner 2002 in Kraft; § 42 ist auf Gründungsprüfungen anzuwenden, über die der Bericht nach dem 31. Dezember 2002 erstattet wird."

Artikel XVIII

Änderung des Gesetzes über Gesellschaften
mit beschränkter Haftung

Das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, RGBl. Nr. 58/1906, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird wie folgt geändert:

1. § 122 lautet:

"§ 122. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen ist vom Gericht zu bestrafen, wer als Geschäftsführer, Mitglied des Aufsichtsrates, Beauftragter oder Liquidator

1. in Berichten, Darstellungen und Übersichten betreffend die Gesellschaft oder mit ihr verbundene Unternehmen, die an die Öffentlichkeit oder an die Gesellschafter gerichtet sind, wie insbesondere Jahresabschluss (Konzernabschluss) und Lagebericht (Konzernlagebericht),

2. in einer öffentlichen Aufforderung zur Beteiligung an der Gesellschaft,

3. in Vorträgen oder Auskünften in der Generalversammlung,

4. in Auskünften, die nach § 272 HGB einem Abschlussprüfer oder die sonstigen Prüfern der Gesellschaft zu geben sind, oder

5. in Berichten, Darstellungen und Übersichten an den Aufsichtsrat oder seinen Vorsitzenden

die Verhältnisse der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen oder erhebliche Umstände, auch wenn sie nur einzelne Geschäftsfälle betreffen, unrichtig wiedergibt, verschleiert oder verschweigt.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer

1. als Geschäftsführer in den zum Zweck der Eintragung der Gesellschaft oder der Eintragung der Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals nach den §§ 9 Abs. 2 Z 2, 10 Abs. 3, 53 Abs. 2 Z 2 oder 56 Abs. 2 abzugebenden Erklärungen falsche Angaben macht oder erhebliche Umstände verschweigt,

2. als Geschäftsführer oder Liquidator bei Angaben nach § 26 die Vermögenslage unrichtig wiedergibt oder erhebliche Umstände verschweigt oder

3. als Geschäftsführer oder Liquidator einen gemäß § 28a Abs. 1 angesichts einer drohenden Gefährdung der Liquidität der Gesellschaft gebotenen Sonderbericht nicht erstattet."

(3) Das Strafverfahren obliegt den Gerichtshöfen erster Instanz.

2. Dem § 127 wird folgender Abs. 3 angefügt:

"(3) § 122 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."

Artikel XIX

Änderung des Nationalbankgesetzes 1984

Das Nationalbankgesetz 1984, BGBl. Nr. 50, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 72/2000, wird wie folgt geändert:

1. Nach dem § 44 wird folgender § 44a samt Überschrift eingefügt:


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"Zahlungssystemaufsicht

§ 44a. (1) Die Oesterreichische Nationalbank ist zur Ausübung der Aufsicht über die Zahlungssysteme verpflichtet. Die Aufsicht umfasst die Prüfung der Systemsicherheit von Zahlungssystemen. Sie erstreckt sich auf

1. Betreiber von dem österreichischen Recht unterliegenden Zahlungssystemen;

2. in Österreich niedergelassene Teilnehmer an Zahlungssystemen, die österreichischem Recht unterliegen;

3. in Österreich niedergelassene Teilnehmer an Zahlungssystemen, die nicht österreichischem Recht unterliegen.

(2) Systemsicherheit im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Summe der von den Betreibern und Teilnehmern eines Zahlungssystems zu ergreifenden Maßnahmen, die dem sicheren Umgang mit den rechtlichen, finanziellen, organisatorischen und technischen Risiken dienen, die mit dem Betrieb von einem Zahlungssystem oder mit der Teilnahme an einem Zahlungssystem verbunden sind.

(3) Die Oesterreichische Nationalbank ist berechtigt, unter Beachtung der Aufgaben und Größe der betroffenen Zahlungssysteme durch Verordnung den Inhalt von Empfehlungen der Europäischen Zentralbank und des Basler Komitees für Zahlungs- und Settlementsysteme, die internationale Prinzipien für die Systemsicherheit von Zahlungssystemen darstellen, im Aufsichtsbereich gemäß Abs. 1 als verbindlich festzulegen.

(4) Zahlungssystem im Sinne dieses Bundesgesetzes ist jedes System gemäß § 2 des Finalitätsgesetzes, BGBl. I Nr. 123/1999, sowie jede gewerbliche Einrichtung mit mindestens drei Teilnehmern, die dem elektronischen Transfer von Geldwerten dient.

(5) Betreiber eines Zahlungssystems im Sinne dieses Bundesgesetzes ist, wer gewerblich tätig ist und mit dem Zweck der direkten oder indirekten Erzielung von Einnahmen die zentrale Verantwortung für das Systemkonzept, die Aufbau- und Ablauforganisation, die Ordnungsmäßigkeit des laufenden Betriebes und die technische Sicherheit eines Zahlungssystems trägt.

(6) Teilnehmer an einem Zahlungssystem im Sinne dieses Bundesgesetzes ist, wer gewerblich tätig ist und mit dem Zweck der direkten oder indirekten Erzielung von Einnahmen am Transfer von Geldwerten innerhalb eines Zahlungssystems oder aus einem oder in ein Zahlungssystem mitwirkt.

(7) Die Betreiber eines Zahlungssystems haben der Oesterreichischen Nationalbank auf deren Verlangen Auskünfte über

1. die von ihnen getroffenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Systemsicherheit des Zahlungssystems sowie

2. die Art und das Volumen der über das Zahlungssystem abgewickelten Zahlungen

zu erstatten und die diesbezüglich geforderten Unterlagen vorzulegen. Werden die geforderten Auskünfte von einem Betreiber nicht oder nicht vollständig binnen angemessener Frist erteilt, so hat die Oesterreichische Nationalbank unter nochmaliger Fristsetzung zur Erteilung der Auskünfte unter Androhung von Sanktionen gemäß Abs. 11 die Erteilung der Auskünfte aufzutragen.

(8) Die Teilnehmer an einem Zahlungssystem haben der Oesterreichischen Nationalbank auf deren Verlangen Auskünfte über

1. die von ihnen für die sichere Teilnahme am Zahlungssystem getroffenen Vorkehrungen sowie


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75. Sitzung / Seite 283

2. im Falle der Teilnahme an einem Zahlungssystem, das nicht österreichischem Recht unterliegt, die Art und das Volumen der von ihnen über dieses Zahlungssystem abgewickelten Zahlungen

zu erstatten und die diesbezüglich geforderten Unterlagen vorzulegen.

(9) Falls die gemäß Abs. 7 oder 8 eingeholten Auskünfte keine ausreichenden Aufschlüsse zulassen oder falls begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Auskünfte und der Unterlagen bestehen, ist die Oesterreichische Nationalbank berechtigt, entsprechende Erläuterungen zu verlangen und Überprüfungen vor Ort durch eigene Prüfer, und zwar auch unter Beiziehung von Sachverständigen gemäß § 52 AVG, durchführen zu lassen. Solche Sachverständige dürfen unbeschadet der in § 53 Abs. 1 AVG genannten Ausschließungsgründe für keinen Betreiber von oder Teilnehmer an Zahlungssystemen tätig sein. Im Einvernehmen mit der FMA können Überprüfungen vor Ort auch durch Prüfungsorgane der FMA im Namen und auf Rechnung der Oesterreichische Nationalbank durchgeführt werden.

(10) Erfüllt ein Betreiber oder ein Teilnehmer die von der Oesterreichische Nationalbank gemäß Abs. 3 erlassenen Verordnungen nicht, so hat die Oesterreichische Nationalbank diesen unter Androhung von Sanktionen gemäß Abs. 11 oder 12 aufzufordern, binnen angemessener Frist die festgestellten Mängel zu beheben.

(11) Kommt der Betreiber eines Zahlungssystems seinen Auskunftspflichten nach Abs. 7 nicht oder nicht vollständig nach, oder wird einer Mängelbehebungsaufforderung gemäß Abs. 10 trotz Sanktionsandrohung nicht oder nicht vollständig entsprochen, so kann die Oesterreichische Nationalbank mit Zustimmung der FMA, wenn dies nach Art und Schwere des Verstoßes angemessen ist, und eine Herstellung des rechtmäßigen Zustandes auf andere Weise nicht erreicht werden kann, den Betrieb des Zahlungssystems untersagen oder die Anerkennung des Systems gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 Finalitätsgesetz zurücknehmen.

(12) Kommt ein Teilnehmer an einem Zahlungssystem trotz Sanktionsandrohung einer Mängelbehebungsaufforderung gemäß Abs. 10 nicht oder nicht vollständig nach, so kann die Oesterreichische Nationalbank, wenn dies nach Art und Schwere des Verstoßes angemessen ist und eine Herstellung des rechtmäßigen Zustandes auf andere Weise nicht erreicht werden kann, die Teilnahme an einem Zahlungssystem untersagen.

(13) Soweit die Teilnehmer an einem Zahlungssystem keinen Sitz in Österreich haben, sind sie zur Erfüllung der Auskunftspflichten nur insoweit verpflichtet, als das Recht ihres Sitzstaates dem nicht entgegensteht.

(14) Die Oesterreichische Nationalbank ist berechtigt, den Inhalt einer gemäß Abs. 11 oder 12 verhängten Aufsichtsmaßnahme im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einem sonstigen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt zu veröffentlichen, sofern dies im Interesse der Systemsicherheit oder der Kunden von Zahlungssystemen erforderlich und nach Art und Schwere des rechtswidrigen Verhaltens gerechtfertigt ist.

(15) Die Oesterreichische Nationalbank hat nachvollziehbar jene organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, die zur Vermeidung von Interessenskollisionen aufgrund eigener wirtschaftlicher Tätigkeiten erforderlich sind. Insbesondere sind aus der Aufsichtstätigkeit herrührende Informationen auf die damit befaßten Bediensteten einzuschränken."

2. Nach § 82 wird folgender § 82a eingefügt:

"§ 82a . (1) Wer den in § 44a normierten Auskunfts- und Vorlagepflichten nicht oder nicht vollständig nachkommt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2000 Euro zu bestrafen.

(2) Wer trotz Untersagung gemäß § 44a Abs. 11 ein Zahlungssystem betreibt oder trotz Untersagung gemäß § 44a Abs. 12 an einem Zahlungssystem teilnimmt, begeht, sofern die Tat


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75. Sitzung / Seite 284

nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 7000 Euro zu bestrafen."

3. Dem § 89 wird folgender Abs. 4 angefügt:

"(4) § 44a und § 82a in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. xxx/2001 treten am 1. April 2002 in Kraft."

Vorblatt

Problem:

Eine optimale Wirkungsweise des geltenden Aufsichtsrechts wird in Teilbereichen durch strukturelle und verfahrenstechnische Defizite beeinträchtigt. Die derzeitige historisch gewachsene Aufsichtsorganisation ist einerseits zersplittert und entspricht anderseits nicht mehr dem internationalen Standard.

Ziel:

Schaffung der organisatorischen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für eine unabhängige und bestmöglich effektive Finanzmarktaufsicht.

Problemlösung:

Vereinigung der derzeit im Bundesministerium für Finanzen, in der BWA und in der Oesterreichischen Nationalbank bestehenden Aufsichtsaufgaben und Ressourcen in einer neu zu errichtenden weisungsfreien Tochtergesellschaft der Oesterreichischen Nationalbank in Form einer Aktiengesellschaft in 100%igem Eigentum der OeNB.

Änderung der aufsichtsrechtlichen Verfahrensbestimmungen, um raschere und effektivere Aufsichtsmaßnahmen zu ermöglichen.

Kosten:

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Die Änderungen sind per se beschäftigungsneutral. Die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzwirtschaft bleibt erhalten.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen über die Neuorganisation der Finanzmarktaufsicht und deren Kompetenzen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Alternativen:

Alternative 1: Belassung der derzeitigen Aufsichtstruktur mit den erwähnten Nachteilen.

Alternative 2: Neuorganisation nur eines Teilbereichs der Aufsicht; dies würde nur einen Teil der bestehenden Probleme lösen.

Alternative 3: Schaffung einer neuen, jedoch weisungsgebundenen Aufsichtsbehörde; dies würde den internationalen Standard der Unabhängigkeit nicht erfüllen.

Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Besondere Beschlusserfordernisse:

Verfassungsbestimmungen: §§ 1, 3, 5 Abs.2, 7, 8, 16 Abs. 3 und 28 Abs. 1 FMABG können als Verfassungsbestimmung vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der


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75. Sitzung / Seite 285

Abgeordneten und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Das vorliegende Sammelgesetz, dessen Kern die Schaffung einer Finanzmarktaufsichtsbehörde darstellt, umfasst zwei inhaltliche Schwerpunktbereiche:

Zum einen die organisatorische Umgestaltung der Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht, Wertpapieraufsicht und Pensionskassenaufsicht durch Vereinigung der bisherigen Kapazitäten im Bundesministerium für Finanzen, der BWA und teilweise in der Oesterreichischen Nationalbank und Zusammenführung dieser Kapazitäten in einer neu zu errichtenden Tochtergesellschaft der Oesterreichischen Nationalbank in Form einer Aktiengesellschaft in 100%igem Eigentum der OeNB. Diese Finanzmarktaufsichtsbehörde – FMA – wird nach Aufnahme der bestehenden, insbesondere personellen Ressourcen, als unabhängige weisungsfreie Allfinanzaufsichtsbehörde errichtet.

Zum anderen wird das materielle Aufsichtsrecht in einigen Punkten geändert, bei denen sich in der Vollziehung Defizite gezeigt haben. Zielsetzung hierbei ist die erhöhte Schnelligkeit und Durchsetzbarkeit aufsichtsrechtlicher Maßnahmen. Beispielsweise sollen Probleme im Prüfungsbereich dadurch beseitigt werden, dass die Anforderungen an Bankprüfer noch strenger gefasst werden als bisher. Dies umfasst sowohl die Anforderungen an die persönliche Qualifikation der Bankprüfer als auch die Absicherung der Verlässlichkeit der Prüfungshandlungen durch die Einführung des Rotationsprinzips.

Auch die Stellung des Aufsichtsrates von Kreditinstituten wird gestärkt. Der Aufsichtsrat erhält zB die Möglichkeit, zur Unterstützung seiner Überwachungsaufgaben auch selbst Prüfungen durchführen zu lassen. Schließlich wird die aufsichtsrechtliche Verfahrenszuständigkeit, die Vollstreckungskompetenz und die Verwaltungsstrafzuständigkeit bei einer Behörde zusammengeführt. Damit erhält die FMA erhebliche Autorität und Durchsetzungskraft.

Die strukturelle Entscheidung, eine Tochtergesellschaft der Oesterreichischen Nationalbank mit allen Aufsichtsfunktionen zu betrauen, ist wie folgt zu begründen:

Bereits seit 1997 wurden grundsätzliche Überlegungen zur Gestaltung einer idealtypischen Bankenaufsicht angestellt, dies aus grundsätzlichen strategischen Erwägungen ohne besonderen Anlass, wobei auch externe Experten in die Beratungen einbezogen waren. Weiters wurden zur Frage der Aufsichtsorganisation Gutachten renommierter nationaler und internationaler Experten eingeholt, wobei verschiedene Modelle evaluiert und die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen untersucht wurden. Als Ergebnis ist festzuhalten:

- Die operationelle Unabhängigkeit der Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsbehörden entspricht dem internationalen Standard und wird in den maßgeblichen internationalen Aufsichtsgremien (Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, IOSCO für Börse- und Wertpapieraufsicht und IAIS für Versicherungsaufsicht) als wesentliche Anforderung gesehen.

- Die Schaffung einer Allfinanzaufsicht führt zur größtmöglichen Synergiennutzung und entspricht auf Seite der beaufsichtigten Unternehmen der Tendenz zu deren zunehmender Verflechtung ("Allfinanzkonzerne"). Dieser Trend zeigt sich auch auf internationaler Ebene, es sind in jüngerer Zeit zunehmend Allfinanz-Aufsichtsbehörden geschaffen worden (zB Vereinigtes Königreich), bzw. weiterhin im Entstehen begriffen (zB Deutschland). Auch die EU-Beitrittskandidaten setzen zunehmend auf diese Organisationsform und wird dies von der EU positiv beurteilt.

- Die enge Einbindung der Zentralbanken in die Bankenaufsicht ist eine international übliche Praxis. In mehr als der Hälfte der Staaten des Euro-Raums ist die Bankenaufsicht entweder direkt in der Zentralbank angesiedelt oder die Zentralbank ist eng in die Aufsicht eingebunden. Die institutionelle Lösung einer getrennten Aufsichtsbehörde bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Zentralbankressourcen bei der operativen Ausübung der Aufsichtsfunktion ist beispielsweise gängige Praxis in Frankreich. Auch in Deutschland sieht der gegenwärtig diskutierte Gesetzesentwurf eine stärkere Mitwirkung und Einbeziehung der Deutschen Bundesbank im Rahmen der Bankenaufsicht vor.


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- Das institutionelle Wissen und die praktische Erfahrung der Oesterreichischen Nationalbank bezüglich der Finanzmarktstabilität kann einerseits durch die institutionelle Anbindung der FMA als Tochter der OeNB und andererseits durch die obligatorische Übertragung der Prüfungs- und Gutachtertätigkeit im Rahmen der Bankenaufsicht an die OeNB optimal genutzt werden. Die ausgezeichnete internationale Reputation und das hohe Vertrauen der österreichischen Bevölkerung und der Finanzmarktakteure in die Oesterreichische Nationalbank legen eine Betrauung der OeNB mit diesen verantwortungsvollen Aufsichtsaufgaben nahe. Dies hat auch positive und stabilisierende Wirkung auf den österreichischen Finanzmarkt.

- Diese rechtlich selbständige Organisationsform erlaubt auch jene Flexibilität, die sowohl in Bezug auf personelle und sachliche Ressourcen als auch zur Erfüllung der sich in ständigem Wandel befindlichen EU-rechtlichen Vorgaben erforderlich sind.

- Der internationale Trend der zunehmenden Bildung von Finanzkonglomeraten legt auch die Zusammenfassung der Aufsicht über die einzelnen Finanzsektoren unter einem Dach nahe. Aufgrund der bereits angeführten Gründe wie der Unabhängigkeit, der Erfahrung, der Verantwortung für die Finanzmarktstabilität, der Funktion als Krisenmanager und den genannten Synergieeffekten ist es die beste Lösung, die Aufsichtsverantwortung der Zentralbank zu übertragen.

- Die Oesterreichische Nationalbank hat durch den EU-Vertrag und das Statut der EZB die Aufgabe, zur Stabilität des Finanzmarktes beizutragen. Daraus leitet sich die Verantwortung der OeNB für die makroökonomische Systemstabilität des österreichischen Finanzmarktes ab. Die Analyse systemrelevanter Kreditinstitute stellt eine Voraussetzung für das frühzeitige Erkennen möglicher Krisenentwicklungen dar. Durch die Vereinigung von Systemverantwortung und Vor-Ortprüfungskompetenz können damit Synergieeffekte lukriert werden, die für die gesamte Finanzmarktstabilität von essentieller Bedeutung sind. Weitere Synergieeffekte aus einer engen Einbindung der OeNB in die Finanzaufsicht ergeben sich aus der einmaligen Erhebung statistischer Daten, die sowohl für geldpolitische als auch aufsichtsrechtliche Zwecke verwendet werden können. Dadurch können Doppelmeldungen der Banken an zwei Organisationen vermieden werden. Für die FMA als OeNB-Tochter könnten bestehende Infrastruktureinrichtungen der Oesterreichischen Nationalbank, wie zum Beispiel EDV-Systeme und Räumlichkeiten etc., leicht verfügbar gemacht werden. Die Neuerrichtungs- und Betriebskosten können somit minimiert werden.

- Im Falle plötzlicher Liquiditätsengpässe einzelner oder mehrerer Kreditinstitute kann die Notenbank in die Lage kommen, kurzfristig relativ große Finanzmittel zur Verfügung stellen zu müssen, um eine drohende Insolvenz mit eventuellen Systemimplikationen abzuwenden. Sie tut dies in vollkommener Eigenverantwortung bzw. im Falle der OeNB nach Rücksprache mit der EZB. Die korrekte Einschätzung, ob und in welchem Ausmaß Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden müssen, setzt eine genaue Kenntnis des betroffenen Instituts voraus. Eine solche Kenntnis kann die OeNB nur dann erwerben, wenn sie selbst mit der Prüfung und laufenden Überwachung der Kreditinstitute betraut ist. Eine Trennung der Aufgabe als "lender of last ressort" und jener der Bankenaufsicht kann somit schwerwiegende Probleme im Falle einer Krisenbekämpfung nach sich ziehen.

- Finanzmärkte operieren grenzüberschreitend und Finanzkrisen kennen keine nationalen Grenzen. Eine intensive Zusammenarbeit von Aufsichtsbehörden auf internationaler Ebene stellt demnach eine wichtige Voraussetzung für eine wirksame Krisenprävention bzw. ein effektives Krisenmanagement dar. Durch die Einbindung der OeNB in das ESZB und deren Vertretung in internationalen europäischen (EU) oder weltweiten Gremien (IWF, BIZ) bestehen im Finanzbereich intensive Beziehungen. Diese kontinuierliche Zusammenarbeit auf internationaler Ebene bildet die Basis für die Wahrung der grenzüberschreitenden Finanzmarktstabilität.

- Die zunehmende Internationalisierung des Finanzsystems sowie die neuen Eigenmittelbestimmungen (Basel II) lassen eine zunehmende Komplexität der Aufgaben einer Finanzaufsicht erwarten. Bereits heute ist die Bankenaufsicht in Österreich im europäischen Vergleich personell und ressourcenmäßig unterausgestattet. Die Notwendigkeit eines deutlichen Ressourcen


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aufbaus hat daher innerhalb kurzer Zeit zu erfolgen. Die zunehmende Kostenbelastung der beaufsichtigten Kreditinstitute durch den zu erwartenden Kostenanstieg der Finanzaufsicht kann durch eine weitgehende Übertragung der Aufgaben an die OeNB gering gehalten werden, ohne dabei die Qualität einer modernen Finanzaufsicht in Frage zu stellen.

Die politische Verantwortung des Bundesministers für Finanzen für das Gesamtsystem der Finanzmarktaufsicht und seine Zuständigkeit für legislative Vorhaben bleiben bestehen. Der vorliegende Entwurf konkretisiert dies noch weiter dadurch, dass der Bundesminister für Finanzen ein Informationsrecht über alle Angelegenheiten der Aufsicht erhält und Verordnungen der FMA wegen Gesetzwidrigkeit aufheben kann. Weiters kann die Erteilung neuer Bankkonzessionen vom Bundesminister für Finanzen untersagt werden, wenn die Erteilung rechtswidrig wäre. Der Bundesminister für Finanzen kann auch Prüfungshandlungen durch die FMA initiieren, über die Ergebnisse ist ihm zu berichten.

Die Rechtsaufsicht des Bundesministers für Finanzen über die FMA wird hinsichtlich der Gebarung durch die Kontrolle des Rechnungshofes ergänzt. Festzuhalten ist, dass Rechtsaufsicht und Gebarungskontrolle die Unabhängigkeit der FMA in Aufsichtsangelegenheiten nicht beeinträchtigen.

Die neue Organisationsform soll einerseits die Synergieeffekte einer Allfinanz-Aufsichtsbehörde nutzen, andererseits wird in der Organisation den Besonderheiten der verschiedenen Aufsichtsbereiche Rechnung zu tragen sein.

Die Änderungen im Wertpapieraufsichtsgesetz, Investmentfondsgesetz, Beteiligungsfondsgesetz, Sparkassengesetz, Bausparkassengesetz, Hypothekenbankengesetz, Pfandbriefgesetz, EGVG, Börsegesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz, Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz, Pensionskassengesetz sind weitgehend technische Anpassungen an die mit dem FMABG geänderte Aufsichtsbehörden-Zuständigkeit.

Die aus der historischen Entwicklung heraus zu sehende Zweistufigkeit der Beaufsichtigung von Sparkassen entspricht auf Grund der strukturellen Veränderungen im Sparkassensektor nicht mehr den tatsächlichen Erfordernissen.

An Änderungen, die nicht unmittelbar mit der neuen Aufsichtsorganisation zusammenhängen, sind zu erwähnen:

Die Änderung des Nationalbankgesetzes sieht die Einführung einer Zahlungssystemaufsicht vor. Damit wird die im Finalitätsgesetz erfolgte Umsetzung der EU-Finalitätsrichtlinie sinnvoll ergänzt.

Die Änderungen des HGB, AktG und GmbHG führen strengere Regelungen für die Haftung der Abschlussprüfer (HGB) und verschärfte Strafbestimmungen für Verletzungen von Informationspflichten (AktG, GmbHG) ein. Die Verschärfung der Haftung des Bankprüfers und des Abschlussprüfers soll die Qualität und die Verlässlichkeit der Prüfungsergebnisse sichern und damit allgemein das Vertrauen in den Finanzmarkt stärken. Von besonderer Bedeutung ist die Abschlussprüfung börsenotierter Gesellschaften, deren Ergebnisse für die Anleger eine entscheidende Informationsquelle darstellen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen der Strafbestimmungen im AktG und im GmbHG sollen diese Tatbestände klarer gefasst, und zugleich sichergestellt werden, dass auch eine Falschinformation des Aufsichtsrats durch den Vorstand pönalisiert wird.

Im BWG wird die Möglichkeit der Anrechnung von hybridem Kapital für die Eigenmittel vorgesehen, um der internationalen Wettbewerbssituation Rechnung zu tragen.

Die verfassungsrechtliche Grundlage zur gegenständlichen Regierungsvorlage bildet hinsichtlich der Artikel I bis IX, XI, XIII bis XV und XIX Art. 10 Abs. 1 Z 5 B-VG; hinsichtlich Artikel X Art. 11 Abs. 2 B-VG; hinsichtlich Artikel XVI bis XVIII Art. 10 Abs. 1 Z 6 B-VG, hinsichtlich Artikel XII Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG.


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Mit dem Recht der EU steht der vorliegende Gesetzesentwurf in Einklang, wobei zu bemerken ist, dass das geltende EU-Recht keine verbindlichen Regelungen über die Organisation von nationalen Aufsichtsbehörden trifft. Die Verbesserungen der Aufsichtseffektivität, insbesondere aber auch die im Finanzmarktkomitee zu realisierende verstärkte Zusammenarbeit aller Institutionen, die für Aufsicht und Finanzmarktstabilität Verantwortung tragen, entspricht jedenfalls aktuellen Trends im EU- und internationalen Bereich.

Besonderer Teil

zu Artikel I

Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz

Zu § 1:

Die Bestimmung regelt die Errichtung einer Tochtergesellschaft der Oesterreichischen Nationalbank in Form einer Aktiengesellschaft unter der Bezeichnung "Finanzmarktaufsicht" (FMA). Die Zuständigkeit der FMA zur Durchführung der Finanzmarktaufsicht, umfassend die Aufsichtsbereiche Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht, Wertpapieraufsicht und Pensionskassenaufsicht, wird festgelegt. Damit wird, insbesondere auch in Verbindung mit § 2, ihr rein behördlicher Errichtungs- und Daseinszweck definiert. Inhaltlich folgt aus § 1 die Eigenschaft der FMA als "Allfinanz-Aufsichtsbehörde". Das Grundkapital der FMA beträgt EUR 75 Mio., die Aktien stehen zu 100 vH im Eigentum der Oesterreichischen Nationalbank, eine Veräußerung der Aktien durch die Oesterreichische Nationalbank ist unzulässig. Die Übertragung der finanzmarktaufsichtlichen Kompetenzen an eine Tochtergesellschaft der Oesterreichischen Nationalbank erfordert eine Verfassungsbestimmung.

Zu § 2:

Die Bestimmung umschreibt die behördlichen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbereich der FMA fallen, nach materiellen Aufsichtsbereichen gegliedert. Die Festlegung dieser Aufsichtsbereiche stellt zugleich den Anknüpfungspunkt für verschiedene Bestimmungen dar, die eine gesonderte Regelung einzelner Aufsichtsmaterien erfordern (zB Rechnungskreise für Aufsichtskosten).

Zu § 3:

Die Besorgung von Verwaltungsaufgaben durch weisungsfreie Organe stellt eine Ausnahme von Art. 20 Abs. 1 und 77 B-VG dar. Die Weisungsfreiheit bedarf daher einer Verfassungsbestimmung. Sie soll insbesondere die Unabhängigkeit der Aufsicht sichern und entspricht in diesem Sinne auch einem der Kernprinzipien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Die operationelle Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde entspricht somit dem internationalen Standard für die Bankenaufsicht, die Versicherungsaufsicht und die Wertpapieraufsicht; die operationelle Unabhängigkeit entspricht dem internationalen Standard und wird in den maßgeblichen internationalen Aufsichtsgremien (Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, IOSCO für Börse- und Wertpapieraufsicht und IAIS für Versicherungsaufsicht) als wesentliche Anforderung gesehen.

Zu § 4:

Die Organe der FMA werden hier festgelegt, die Umschreibung ihrer Aufgaben erfolgt in nachstehenden Bestimmungen. Aus diesen ergibt sich grundsätzlich, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat strategische und operative Aufgaben erfüllen.

Zu § 5:

Der Vorstand der FMA besteht aus zwei Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstandes werden zur Gewährleistung einer möglichst engen Anbindung an die Oesterreichische Nationalbank auf


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Vorschlag der Oesterreichischen Nationalbank vom Aufsichtsrat bestellt. Aufgrund des Ernennungsrechtes des Aufsichtsrates der FMA ist eine Verfassungsbestimmung erforderlich.

Die erstmalige Funktionsperiode eines Mitglieds des Vorstandes beträgt 3 Jahre. Da eine Wiederbestellung dann erfolgen wird, wenn sich das Vorstandsmitglied in der Funktion bewährt hat, soll die weitere Funktionsperiode fünf Jahre betragen.

Abs. 4 regelt die persönliche Qualifikation der Vorstandsmitglieder dadurch, dass sie fachlich geeignet und zum Nationalrat passiv wahlberechtigt sein müssen. Dies entspricht § 33 Abs. 3 NBG. Weiters wird die Hauptberuflichkeit als Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit des Vorstandes festgelegt.

Zu § 6:

§ 6 bestimmt den Vorstand als obersten Verantwortlichen für die behördlichen Aufgaben sowie auch für die damit verbundenen organisatorischen und sonst notwendigen Tätigkeiten der FMA. Die eigene Rechtspersönlichkeit der FMA bedingt, dass auch die zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlichen wirtschaftlichen und rechtsgeschäftlichen Tätigkeiten vom Vorstand als Organ und gesetzlicher Vertreter der FMA durchgeführt werden dürfen und müssen (zB Abschluss von Anstellungs- und Mietververträgen, Anschaffung von Büroausstattung, etc.). Eine nicht für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben erforderliche wirtschaftliche Tätigkeit ist jedoch schon nach § 2 ausgeschlossen. Hierzu kommt, dass ansonsten keine Vereinbarkeit mit dem Prinzip des Ersatzes der Aufsichtskosten durch die beaufsichtigten Institute gegeben wäre. Auch könnte eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit der FMA abseits ihrer Aufsichtsaufgaben die Unabhängigkeit der FMA gefährden.

Der Vorstand leitet die FMA unter eigener Verantwortung, die Delegation von Aufgaben an FMA-Bedienstete (alle FMA-Dienstnehmer und bei ihr gemäß § 15 Abs. 1 Z 1 tätigen Beamten) unter dieser Prämisse steht dem jedoch nicht entgegen und ist auf Grund des Umfangs der Aufgaben auch erforderlich. Zur Wahrung der Gesetzmäßigkeit und Transparenz im Delegationsbereich dient die Verpflichtung zur Erlassung der Geschäftsordnung mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ihrer Veröffentlichung (Abs. 2 und 3); die Bestimmung wurde nach dem Vorbild des Bundesverfassungsgesetzes betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien (BGBl. Nr. 289/1925) gestaltet.

In der Geschäftsordnung wird den Besonderheiten der verschiedenen Aufsichtsbereiche in Form einer spartenorientierten Organisation Rechnung zu tragen sein.

Die Compliance-Ordnung nach Abs. 4 soll die Ordnungsmäßigkeit und Unabhängigkeit der FMA im Organ- und Angestelltenbereich ergänzend absichern.

Die Berichtspflicht nach Abs. 5 soll dem Aufsichtsrat die zur Erfüllung seiner Aufsichtspflicht erforderlichen Informationen sowie einen aktuellen Überblick über Marktlage und Aufsichtstätigkeit verschaffen.

Zu § 7:

Die Unabhängigkeit der FMA schließt es notwendigerweise auch aus, dass auf Mängel in der Leitungstätigkeit im Weisungsweg reagiert werden kann. Es ist daher erforderlich, einen genau festgelegten Katalog von Pflichtverletzungen im Gesetz aufzustellen, die so schwerwiegend sind, dass eine Korrektur von Mängeln im Vorstandsbereich durch Abberufung des betreffenden Vorstandsmitglieds erfolgen kann und muss. Damit wird einerseits festgelegt, dass nur die im Gesetz genannten Gründe zur Abberufung führen, andererseits hat der Vorstand klare Richtlinien, innerhalb derer er unabhängig agieren kann. Da die Abberufungen der Vorstandsmitglieder durch die Oesterreichischen Nationalbank vorgenommen wird, ist eine Verfassungsbestimmung erforderlich.

Abs. 2 trifft Vorsorge für das freiwillige Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes aus seiner Funktion (Abs. 1 Z 2) sowie für den Fall der vorzeitigen Abberufung (Abs. 1 Z 3).


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Zu §§ 8 bis 11:

Die Bestimmungen über Organisation und Aufgaben des Aufsichtsrates wurden unter Berücksichtigung der Besonderheiten der FMA in Anlehnung an die Bestimmungen des Aktiengesetzes gestaltet.

§ 8 regelt die Zusammensetzung des Aufsichtsrates sowie die Bestellung, die Funktionsperiode und die Abberufung der Mitglieder. Die Abberufungsgründe entsprechen im Wesentlichen jenen für den Vorstand. Da die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder durch die Oesterreichische Nationalbank vorgenommen wird, ist eine Verfassungsbestimmung erforderlich.

§ 9 enthält Vorschriften zur inneren Ordnung des Aufsichtsrates (Einberufung, Beschlüsse, Protokoll).

§ 10 legt den materiellen Aufgabenbereich des Aufsichtsrates fest. Die Informationsrechte des Aufsichtsrates sind kraft Verweis jene des § 95 Abs. 2 und 3 AktG. Die Mitwirkungsbefugnisse (genehmigungspflichtige Maßnahmen des Vorstandes gemäß Abs. 2 Z 1 bis 9) betreffen ebenfalls in Anlehnung an § 95 Abs. 5 AktG wichtige und grundsätzliche Entscheidungen, die über die normale Leitungs- und Geschäftstätigkeit hinausgehen, wie insbesondere die Erstellung des Finanzplans und die Erstellung der Geschäftsordnung des Vorstandes.

Die Kooptierung von durch die WKÖ namhaft gemachten Aufsichtsratsmitgliedern soll den kostenpflichtigen Institutionen Sitz im Aufsichtsrat sowie Informations- und und Beratungsrechte geben. Sie sind bei allen kostenrelevanten aufsichtsratspflichtigen Angelegenheiten teilnahmeberechtigt. Zur Wahrung der Unabhängigkeit der FMA von den beaufsichtigten Institutionen haben sie jedoch kein Stimmrecht bei der Beschlussfassung.

Das Anhörungsrecht der FMA-Belegschaftsvertretung wird zunächst gemäß § 25 Z 5 vom BMF-Dienststellenausschuss wahrgenommen, ab der allfälligen Einrichtung eines Betriebsrates von diesem.

§ 11 sieht besondere Überwachungspflichten des Aufsichtsrates in Bezug darauf vor, ob ein Abberufungsgrund bei einem Vorstandsmitglied vorliegt. Gegebenenfalls ist die Oesterreichische Nationalbank zu informieren; bei nicht groben Pflichtverletzungen hat der Aufsichtsrat dem Vorstandsmitglied die Beseitigung der Mängel aufzutragen; bei Erfolglosigkeit ist gemäß § 7 Abs. 3 Z 5 vorzugehen.

Zu § 12:

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates bedarf der Genehmigung der Oesterreichischen Nationalbank.

Als eigene Kompetenzen des Aufsichtsrates obliegen ihm der Abschluss der Vorstandsverträge und die Bestellung der Abschlussprüfer sowie die Entlastung des Vorstandes.

Zu § 13:

Auch das Finanzmarktkomitee stellt ein beratendes Gremium dar. Diese Plattform soll zur hochrangigen Beratung der mit Fragen des Finanzmarktes und der Finanzmarktstabilität befassten Institutionen (BMF, OeNB, FMA) dienen.

Zu § 14:

Der Abschluss privatrechtlicher Dienstverträge gibt der FMA die erforderliche personelle und wirtschaftliche Flexibilität für von ihr wahrzunehmenden komplexen Aufgaben. Die Verschwiegenheitspflicht entspricht inhaltlich Art. 20 Abs. 3 B-VG; die gesonderte Regelung für Dienstnehmer ist deshalb erforderlich, da die genannte B-VG-Bestimmung grundsätzlich nur die Organe der FMA erfasst. Eine ähnliche Regelung enthielt bisher § 5 WAG.


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Für alle mit Aufsichtstätigkeiten befassten FMA-Bediensteten gilt, dass diese ihre Aufgaben unbelastet von persönlichen finanziellen Risiken erfüllen sollen. In diesem Sinne verlangen auch die core principles der internationalen Aufsichtsgremien einen fairen und angemessenen Rechtsschutz für die Aufsichtsbediensteten. Die FMA wird daher geeignete Vorsorge (zB. durch Abschluss entsprechender Versicherungsverträge) dafür zu treffen haben, dass persönliche finanzielle Risiken der Aufsichtsführenden angemessen abgedeckt sind. Damit soll der effektive Vollzug der Aufsichtsaufgaben ergänzend abgesichert werden.

Zu § 15:

Die derzeit im Bundesministerium für Finanzen mit Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Pensionskassenaufsicht befassten Beamten werden der FMA zur dauernden Dienstverrichtung zugewiesen. Diese Beamten haben wie bereits in zahlreichen anderen Fällen vorgesehen, die Option eines Wechsels in ein Dienstverhältnis zur FMA.

Die derzeit im Bundesministerium für Finanzen mit Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Pensionskassenaufsicht befassten Vertragsbediensteten werden der FMA mittels Dienstgebererklärung des Bundesministers für Finanzen zur dauernden Dienstleistung zugewiesen und werden hiedurch Arbeitnehmer der FMA.

Durch diese Regelungen wird die personelle und fachliche Kapazität der FMA für die gannten Aufsichtsbereiche von Beginn an gesichert. Die übrigen personalrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der derzeitigen BMF-Bediensteten orientieren sich an den in anderen Ausgliederungsgesetzen enthaltenen Grundsätzen.

Die derzeitigen BWA-Arbeitnehmer werden auf Grund des Übergangs der BWA auf die FMA im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zu Arbeitnehmern der FMA. Ihre Rechte und Pflichten bleiben unverändert.

Zu § 16:

Ohne hiedurch die Unabhängigkeit der FMA zu berühren, ist es erforderlich, dass die Gesetzmäßigkeit der FMA-Tätigkeit einer Kontrolle unterliegt. Da die Kontrolle durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts eine zeitlich stark verzögerte ex-post-Kontrolle darstellt und diese Gerichtshöfe auch nur dann tätig werden können, wenn jemand die Verletzung subjektiver Rechte geltend macht, hat der BMF eine Rechtsaufsicht über die FMA auszuüben. Dies entspricht auch seiner Ressortverantwortlichkeit insbesondere gegenüber dem Nationalrat.

Zur Ausübung der Rechtsaufsicht stehen dem BMF folgende Mittel zur Verfügung: Aufhebung von FMA-Verordnungen wegen Gesetzwidrigkeit (§16 Abs. 3). Die Aufhebung von Verordnungen der FMA durch den BMF muss im Verfassungsrang stehen, weil die Bundesverfassung eine Aufhebung von Verordnungen einer Verwaltungsbehörde durch eine andere Verwaltungsbehörde nicht vorsieht und auch die in Art. 139 B-VG geregelten Antragslegitimationen keine aufsichtsbehördliche Handhabe (für den BMF) bieten. Ohne dass hiefür eine gesonderte gesetzliche Ermächtigung erforderlich wäre, kann der BMF Vorschläge und Anregungen an die FMA richten, wobei sich aus dem Auskunftsrecht des BMF (Auskunftspflicht der FMA) gemäß § 16 Abs. 2 eine Rechenschaftspflicht der FMA ergibt, ob, inwieweit oder warum nicht diesen Anregungen entsprochen wurde. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Vergabe von Erstkonzessionen für den Betrieb von Bank-, Versicherungs- und Pensionskassengeschäften wird dem BMF in den jeweiligen Materiengesetzen ein Untersagungsrecht im Falle der Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Konzessionserteilung eingeräumt.

Zur Sicherung der gesetzeskonformen Durchführung der Aufgaben der FMA hat der BMF ein Initiativrecht zur Veranlassung von Prüfungen durch die FMA, wie sie in den einzelnen Materiengesetzen vorgesehen sind. Da eine Ergebnisbeeinflussung nicht erfolgen kann und und auch diese Aufsichtsmaßnahme ausschließlich der Absicherung des Gesetzesvollzugs dient, liegt auch in diesem Fall keine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der FMA vor. Sowohl über den Prüfauftrag als auch über das Prüfergebnis ist vom Vorstand auch dem Aufsichtsrat zu berichten, weil damit sein Aufsichtsbereich mit tangiert wird.


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Zu § 17:

Die Verpflichtung zur sparsamen und zweckmäßigen Gebarung einerseits und die Tragung der Kosten der FMA durch die beaufsichtigten Institute andererseits legen der FMA die Verantwortung für sorgfältige Planung und Transparenz auf. § 17 enthält Regelungen über die Erstellung eines Voranschlags für das jeweils nächste Geschäftsjahr, wobei die FMA die für die Verwaltung geltenden Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten hat (Art. 126b Abs. 5 B-VG, § 2 RHG, § 39 Abs. 2 AVG). Insbesondere der Stellenplan ist auf die zur Aufgabenerfüllung notwendige Anzahl von Bediensteten zu beschränken (Abs. 3). Die Regelungen über Erstellung und Genehmigung des Voranschlags wurden nach dem Vorbild des AMA-Gesetzes gestaltet.

Um eine fundierte Meinungsbildung der kostenpflichtigen Institutionen zu erleichtern, soll wechselseitige Information und Meinungsaustausch über entstandene und zukünftige Kosten der FMA nicht nur im Wege der kooptierten Aufsichtsratsmitglieder, sondern zusätzlich direkt über die gesetzliche Interessensvertretung erfolgen. Diese erhält Informationen in einem angemessenen Zeitraum vor der betreffenden Aufsichtsratssitzung und kann hierzu Stellung nehmen. Das Recht zur Stellungnahme wird auch den Fachorganisationen eingeräumt, da von diese in Fragen der auf ihre Mitglieder aufzuteilenden Kosten nach der Natur der Sache keine einhellige Meinung erwartet werden kann und die diesbezüglichen Standpunkte der Gruppen von Kostenpflichtigen auch für die Organe der FMA einen wesentlichen Informationsgehalt haben. Um die Wahrung der Amtsverschwiegenheit sicherzustellen, die auch für Interessenvertretung (Fachorganisation) gilt, sind die entsprechenden Informationen bei der Übermittlung durch den Vorstand zu bezeichnen, damit einerseits nicht durch eine Weitergabe im Zuge eines allfälligen Konsultationsprozesses die Aufsichtstätigkeit der FMA oder Interessen Dritter beeinträchtigt werden und andererseits die volle Information der Interessensvertretung erfolgen kann. (Abs. 7)

Zu § 18:

Die FMA unterliegt der Pflicht zur Rechnungslegung nach dem HGB. Die vom HGB abweichende Frist für die Erstellung und Genehmigung des Jahresabschlusses ist deshalb erforderlich, weil auf Basis der mit dem Jahresabschluss festgestellten tatsächlichen Gesamtkosten die Errechnung und Vorschreibung der individuellen Kostenanteile für das abgelaufene und darauf beruhend der Vorauszahlungen gemäß § 19 Abs. 5 zu erfolgen hat. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Internet dient der Transparenz und Kostenersparnis.

Zu § 19:

Die Kostentragung durch jene, die der Aufsicht der FMA unterliegen, entspricht der internationalen Praxis und besteht auch in Österreich schon im Bereich der Versicherungs- und Wertpapieraufsicht (vgl. geltendes VAG und WAG). Die Tragung der Aufsichtskosten durch die Marktteilnehmer ist im Hinblick auf die Vorteile einer effektiven und an internationalen Standards orientierten Aufsicht für den Finanzmarkt sowie aus Erwägungen der Verursachergerechtigkeit sachlich gerechtfertigt. Zur sachlichen Rechtfertigung gehört weiters die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit, die im Gesetz mehrfach ausgeformt sind (vgl. transparente und diesen Grundsätzen verpflichtete Budgetplanung und Rechungslegung, schlanker Stellenplan iSd § 18, sowie die von der FMA zu beachtenden Prinzipien der Art. 126b Abs. 5 B-VG, § 2 RHG, § 39 Abs. 2 AVG). In diesem Sinne ist es auch sinnvoll und gerechtfertigt, die Kosten der Banken- und Pensionskassenaufsicht nach den genannten Grundsätzen den Kreditinstituten und Pensionskassen aufzuerlegen.

Auch der Bund leistet einen substantiellen Beitrag zu den Aufsichtskosten, wobei jedoch aus haushaltstechnischen Gründen ein Fixbetrag gewählt wurde. Um Budgetnöte der FMA oder unzumutbare außergewöhnliche Belastungen der kostenpflichtigen Institute bei unvorhergesehenen Ereignissen zu vermeiden, kann der Bund zusätzliche Mittel bereitstellen, die die von den Beaufsichtigten zu tragenden Gesamtkosten der FMA vermindern (Abs. 9). Ausgegangen wird von der Prämisse, dass ein Bundesbeitrag von – mittel- bis langfristig – 10% der Aufsichtskosten angemessen ist und daher ungefähr in dieser Höhe geleistet werden soll (vgl. auch dzt.


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Bundesbeitrag zur Versicherungs- und Wertpapieraufsicht). Planrechnungen ergeben aus derzeitiger Sicht voraussichtliche Gesamt-Aufsichtskosten von ca. 29,8 Mio. Euro (ca. 410 Mio. S) im Jahr 2005; ausgehend von den derzeit geringeren, bis dahin ansteigenden Kosten erscheint der Betrag von 3,5 Mio. Euro daher als adäquater Bundesbeitrag, mit dem auch ein wesentlicher Teil der Startkosten abgedeckt wird.

Die Aufteilung der FMA-Gesamtkosten (Personal- und Sachaufwand sowie Abschreibungen) abzüglich des Bundesanteils und allfälliger weiterer Erträge der FMA, die nicht aus der Aufsichtskostenverrechnung oder aus Bewilligungsgebühren stammen, erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

Zunächst sind die direkt zuordenbaren Kosten auf die in § 2 genannten Aufsichtsbereiche aufzuteilen. Dies ergibt sich daraus, dass die Aufsichtserfordernisse qualitativ und quantitativ nach den jeweiligen Materiengesetzen unterschiedlich ausgestaltet sind, was auch bei der Budgetierung und Rechnungslegung zu berücksichtigen ist. Dem entspricht auch die Verpflichtung der FMA, die Zuordenbarkeit der Aufsichtsaufwendungen zu den einzelnen Aufsichtsbereichen (Rechungskreise 1 bis 4) sicherzustellen. Entsprechend der Aufteilung der direkt zuordenbaren Kosten auf die einzelnen Rechnungskreise sind sodann die Overhead-Kosten (Allgemeinkosten) diesen Rechnungskreisen anteilig zuzuweisen.

Die Umlage der Kosten jeweils innerhalb der vier Rechnungskreise erfolgt nach Regelungen in den Materiengesetzen (BWG für Bankenaufsicht, VAG für Versicherungsaufsicht, WAG für Wertpapieraufsicht und PKG für Pensionskassenaufsicht). Dies ist deshalb zweckmäßig, weil je nach Aufsichtserfordernis für die verschiedenen Sektoren unterschiedliche Umlagekriterien adäquat sind.

Die Kostenabrechnung erfolgt auf Grund der FMA-Jahresabschlüsse jeweils für das vorangegangene FMA-Geschäftsjahr und hat für jeden Kostenpflichtigen mit Bescheid zu erfolgen. Hierbei sind die geleisteteten Vorauszahlungen zu berücksichtigen, die Verrechnung der Differenz zwischen Vorauszahlung und tatsächlichem Kostenanteil erfolgt entweder durch Auszahlung des allfälligen Guthabensbetrages oder Nachforderung einer negativen Differenz. Weiters ist auf Basis des Jahresabschlusses die Vorauszahlung für das auf das Datum des Jahresabschlusses zweitfolgende Geschäftsjahr festzusetzen.

Beispiel:

Bis 30. Juni 2004 müssen mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2003 die FMA-Gesamtkosten dieses Geschäftsjahres festgestellt sein; der Bundesanteil wird hiervon abgezogen. Es erfolgt die Aufteilung des verbleibenden Differenzbetrages auf die Rechnungskreise 1 bis 4 nach § 19 FMABG, innerhalb der Rechnungskreise nach den Vorschriften der Materiengesetze nach Abzug der rechnungskreisbezogenen (ev. subrechnungskreisbezogenen) Bewilligungsgebühren. Die so errechneten Anteile der einzelnen Kostenpflichtigen an den Gesamtkosten für 2003 sind mit den bereits geleisteten Vorauszahlungen gegenzurechnen. Durch das Auszahlungs- oder Nachzahlungsverfahren bezüglich der positiven oder negativen Differenzbeträge sind Vorträge (Guthaben oder Nachforderungen) auf folgende Geschäftsjahre ausgeschlossen (geschäftsjahrbezogene volle Endabrechnung). Im Jahr 2004 sind des Weiteren auf Basis des Jahresabschlusses 2003 die (um einen Zuschlag erhöhten) Vorauszahlungsbeträge für das Geschäftsjahr 2005 festzusetzen; die Gegenrechnung mit diesen Vorauszahlungsbeträgen erfolgt sodann im Jahr 2006 nach Vorliegen des Geschäftsabschlusses für 2005.

Bis 30. Juni 2005 müssen mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004 die FMA-Gesamtkosten dieses Geschäftsjahres festgestellt sein, usw.

Abs. 9 wurde dem § 7 Abs. 3 Bundestheaterorganisationsgesetz nachgebildet. Die Bestimmung sichert die Funktions- und Zahlungsfähigkeit der FMA in außergewöhnlichen Situationen, falls andere Finanzierungsquellen (zB § 20) nicht ausreichen.

Abs. 10 ermächtigt die FMA, Gebühren für Bewilligungen und sonstige Amtshandlungen (dies betrifft insbesondere Konzessionserteilungen) in kostendeckender Höhe festzusetzen. Für den


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Bewilligungswerber ersetzt diese Gebühr die Bundesverwaltungsabgabe nach der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983. Die Bewilligungsgebühr fließt der FMA (nicht dem Bund) zu und ist rechnungskreisbezogen (bzw. im WAG-Bereich subrechnungskreisbezogen) kostenmindernd in Ansatz zu bringen. Siehe auch die Übergangsbestimmung gemäß § 26 Abs. 8.

Zu § 20:

Zur Sicherung der jederzeitigen aufsichtlichen Handlungsfähigkeit der FMA wird ihr die Bildung einer Rücklage gestattet. Diese ist jedoch mit 5% der FMA-Gesamtkosten begrenzt, da eine hohe Rücklagenbildung bei gleichzeitiger Kostenvorschreibung unbillig wäre. Im Jahresabschluss (und Finanzplan) ist diese Vorsorgeposition als Rücklage transparent zu machen. Der Aufbau der Rücklage darf durch Dotierung in Höhe von 1vH der Gesamtkosten jährlich erfolgen.

Zu § 21:

Die Bestimmung stellt die für die FMA geltende zentrale Regelung der Amtshilfe dar. Abs. 1 regelt nach dem Vorbild des § 29 WAG (alt) die der FMA zu leistende Amtshilfe. Abs. 2 bezeichnet jene Behörden, mit denen eine wechselseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit erfolgt. Hierdurch wird eine nach der allgemeinen Amtshilfebestimmung des Art. 22 B-VG möglicherweise bestehende Lücke hinsichtlich jener Institutionen geschlossen, die nicht zweifelsfrei in diesem Sinne als "Organe des Bundes" anzusehen sind; dies ist insbesondere die FMA selbst (es gab bisher Zweifel, ob die gleich konstruierte BWA den Gerichten Amtshilfe leisten darf) sowie die OeNB, die Übernahmekommission und die Börseunternehmen. Abs. 3 stellt im Hinblick auf § 158 BAO klar, dass Aufsichtsinformationen den Abgabenbehörden nicht mitgeteilt werden dürfen.

Gemäß Abs. 4 können die Sicherheitsorgane von der FMA zur Sicherung und Durchsetzung von Aufsichtsmaßnahmen herangezogen werden (zB Gewährleistung des tatsächlichen Zutritts von Aufsichtspersonen zu Geschäftsräumlichkeiten, Verhinderung der rechtswidrigen Beseitigung von Unterlagen, Gewährleistung der persönlichen Sicherheit der FMA-Organe vor Ort).

Abs. 5 ermöglicht der FMA entsprechend ihrer behördlichen Funktion sich auch (aber nicht nur) von der Finanzprokuratur rechtlich vertreten zu lassen.

Zu § 22:

Um die Effektivität und Durchsetzungskraft der Aufsicht zu verstärken, werden der FMA in den materiellen Aufsichtsgesetzen die entsprechenden Verwaltungsstrafkompetenzen übertragen. Weiters wird sie an dieser Stelle auch mit der Vollstreckung der von ihr erlassenen Bescheide – ausgenommen Strafbescheide – betraut. Diese Maßnahme erhöht auch die Schnelligkeit des aufsichtsbehördlichen Handelns. Gegen Strafbescheide der FMA kann Berufung an den UVS erhoben werden, gegen andere FMA-Bescheide gibt es kein ordentliches Rechtmittel.

Zu § 23:

Durch diese Bestimmung soll von der in Art. 131 Abs. 2 B-VG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht und der FMA, die im Berufungsverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Parteistellung besitzt, das Recht zur Erhebung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen die UVS-Berufungsbescheide in jenen Verwaltungsstrafsachen eingeräumt werden, in denen die FMA in erster Instanz den Verwaltungsstrafbescheid erlassen hat.

Zu § 24:

Da Bundesaufgaben vollzogen werden, ist die abgabenrechtliche Sonderstellung gerechtfertigt und liegt auch im Interesse der Kostenersatzpflichtigen. Die Regelung entspricht § 31 WAG (alt) sowie dem AMA-Gesetz. Zur Vermeidung von Belastungen die (zB aus allfälligen Personalleihevorgängen zwischen der OeNB und der FMA ansonsten entstehen und) die kostenpflichtigen Institute belasten würden, wird auf diese Weise die Umsatzsteuer- und Kapitalertragsteuerfreiheit verfügt.


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Zu § 25:

Es muss sichergestellt werden, dass die FMA mit April 2002 ihre Aufgaben aufnehmen und vollständig ausüben kann, da die Zuständigkeit der bisherigen Aufsichtsbehörden mit 31. März 2002 erlischt. Daher müssen noch beginnend im Jahr 2001 Maßnahmen gesetzt werden, die die rechtzeitige Handlungsfähigkeit der FMA gewährleisten.

Zu Z 1:

Die FMA als Tochter der Oesterreichischen Nationalbank entsteht mit der Bestellung ihrer ersten Organe (Vorstand, Aufsichtsrat). Hingegen nimmt sie ihre behördliche Zuständigkeit erst mit 1.4.2002 auf. Weiters wird Vorsorge für die Aktenübergabe getroffen.

Zu Z 2:

Da der Vorstandsbestellung eine Ausschreibung sowie ein formelles Bestellungsverfahren vorausgehen muss, hat die Oesterreichische Nationalbank ehestmöglich das Erforderliche (insbes. die Ausschreibung) zu veranlassen; entsprechende Maßnahmen können ab dem auf die BGBl.-Kundmachung folgenden Tag erfolgen. Rasches Vorgehen ist deshalb geboten, da der Vorstand nach seiner Bestellung und vor Aufnahme der behördlichen FMA-Funktionen die hierzu erforderlichen Veranlassungen (bezüglich Personal, Geschäftsordnung, Finanzplan, ...) treffen muss.

Z 3, 4 und 6 stellen die im obigen Sinn erforderlichen Maßnahmen sicher.

Zu Z 5:

Durch diese Bestimmung wird die Kontinuität der Interessenvertretung der Arbeitnehmer der FMA bis zur Wahl eines Betriebsrates sichergestellt. Weiters wird die Zuständigkeit des Zentralausschusses beim Bundesministerium für Finanzen für die der FMA zur dauernden Dienstverrichtung zugewiesenen Beamten klargestellt.

Z 7 regelt die Erstellungsfrist für den ersten Finanzplan der FMA (Geschäftsjahr 2002), die notwendigerweise von der Erstellungsfrist in den folgenden normalen Geschäftsjahren abweicht.

Zu § 26:

Die laufende Finanzierung der FMA erfolgt im Normalbetrieb durch Vorauszahlungen, die auf Basis der Jahresabschlüsse des jeweils zweitvorangegangenen FMA-Geschäftsjahres bemessen werden, ergänzt durch nachfolgende Ist-Abrechnung. Dieses Verfahren ist in den ersten beiden FMA-Geschäftsjahren naturgemäß nicht möglich. Daher trifft § 26 Regelungen, um die sonst bestehende Finanzierungslücke für 2002 und 2003 zu schließen.

In diesem Sinn legt das Gesetz die für 2002 und 2003 zu leistenden Vorauszahlungen je Rechnungskreis fest (Abs. 2); die Aufteilung innerhalb der Rechnungskreise erfolgt gemäß Abs. 3. Diese gesetzlichen Vorauszahlungsbeträge wurden auf Basis der für das Jahr 2002 geschätzten Aufsichtskosten der FMA festgesetzt. Die Vorauszahlungsbeträge berücksichtigen bereits die Direktzahlung des Bundes gemäß § 19 und decken so (unter Berücksichtigung der von der OeNB selbst getragenen Aufsichtskosten) den erwähnten Gesamtkostenbetrag.

Erhöhungen zwischen den Geschäftsjahren 2002 und 2003 resultieren hauptsächlich aus erweiterten Aufsichtsaufgaben (neuen Eigenkapitalvorschriften der EU auf Basis der Arbeiten des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht) sowie aus der zu erwartenden Intensivierung der Aufsichtstätigkeit.

Die Vorschreibungs- und Zahlungstermine gemäß Abs. 4 und 5 gewährleisten den rechtzeitigen Eingang der für die Tätigkeit der FMA erforderlichen Mittel.

Gemäß Abs. 6 leistet auch der Bund für 2002 eine Vorauszahlung von seinem Jahresbeitrag gemäß § 19 Abs. 4.


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Abs. 7 stellt sicher, dass die derzeit für Aufsichtszwecke benützten, dem Bund gehörenden Einrichtungen (Computer, Büromöbel, etc.) in der Anfangsphase der FMA weiter zur Verfügung stehen (die BWA-Ausstattung geht auf Grund der Gesamtrechtsnachfolge auf die FMA über).

Bis zur Erlassung einer Verordnung der FMA über die kostendeckenden Bewilligungsgebühren sind gemäß Abs. 8 ersatzweise die Beträge laut den entsprechenden Tarifposten der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 zu entrichten. Auch diese Beträge fließen der FMA bzw. im Ergebnis den kostenpflichtigen Instituten des betreffenden Rechnungskreises (gegebenfalls Subrechnungskreises) zu.

Zu § 27:

Das Inkrafttreten der Bestimmungen mit Vollziehungskompetenz gemäß Abs. 2 entspricht der Aufnahme der behördlichen FMA-Tätigkeit mit 1.4.2002, die übrigen Bestimmungen treten mit dem auf die BGBl-Kundmachung folgenden Tag in Kraft, um die Errichtung der FMA und ihre organisatorische Handlungsfähigkeit nicht zu verzögern.

Da §§ §§ 1, 3, 5 Abs.2, 7, 8, 16 Abs. 3 und 28 Abs. 1 im Verfassungsrang stehen, muss auch deren Inkrafttreten mit Verfassungsbestimmung erfolgen.

zu Artikel II

Änderung des Bankwesengesetzes

Zu § 4 Abs. 1:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 4 Abs. 3 Z 5:

Diese Änderung soll die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Eigentümer von Kreditinstituten im Verfahren zur Konzessionserteilung erleichtern. Zum Begriff der Zuverlässigkeit siehe zu § 5 Abs. 1 Z 3.

Zu § 4 Abs. 5:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 4 Abs. 6:

Der Bundesminister für Finanzen übt gemäß § 16 FMABG die Rechtsaufsicht über die FMA aus. In diesem Sinn soll insbesondere bei der Erteilung neuer Konzessionen die Rechtmäßigkeit der geplanten Konzessionserteilung sichergestellt und durch den BMF überprüfbar sein. Im Hinblick auf § 93a Abs. 4 nimmt die im letzten Satz angesprochene Änderung darauf bedacht, dass bei Konzessionserteilungen zunächst alle Sicherungseinrichtungen betroffen sind.

Zu § 4 Abs. 7:

Die FMA soll das Recht erhalten, die Öffentlichkeit über das Bestehen und den Umfang einer Konzession zu informieren und so auch dem Informationsbedürfnis und dem Schutz der Kunden vor illegal ausgeübten Bankgeschäften Rechnung tragen. Dies gilt auch für das individuelle Anfragerecht und den Aufbau einer über das Internet zugänglichen Datenbank. Die amtswegige Veröffentlichung im Einzelfall wird insbesondere dann erforderlich sein, wenn Hinweise auf eine Überschreitung des Konzessionsumfangs vorliegen.

Zu § 5 Abs. 1 Z 3 und Z 8:

Als Hilfestellung für die FMA bei Vorliegen von Zweifeln an der persönlichen Zuverlässigkeit der Eigentümer (siehe auch § 4 Abs. 1 Z 3) und Geschäftsleiter werden die Konzessionserteilungs


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voraussetzungen insofern verschärft, als nunmehr eine stärkere Mitwirkungspflicht des Konzessionswerbers vorgesehen ist. Dies ist insofern nicht unbillig, als gerade die Beibringung von Beweisen und Bescheinigungen für die Zuverlässigkeit im unmittelbaren und ausschließlichen Interesse des Antragstellers liegt, ihm selbst die Beibringung leichter möglich ist und schließlich der faktische Aufwand für die Entkräftung von Zweifeln an der Zuverlässigkeit billigerweise dem Antragsteller auf Grund der Interessenslage zugemutet werden kann. Grundsätzlich wird von der Zuverlässigkeit einer Person auszugehen sein, es sei denn, dass der FMA Tatsachen bekannt sind, die hieran Zweifel begründen; amtswegige Ermittlungen müssen daher diesbezüglich nicht angestellt werden.

Tatsachen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen, können insbesondere nach der Natur des Bankgeschäftes Ordnungswidrigkeiten in der beruflichen Tätigkeit, aber auch im persönlichen Vermögensbereich der betreffenden Person liegen, wobei Tatbestände, die als Ausschließungsgrund oder Konzessionsvoraussetzung schon gesondert geregelt sind, hier nicht er-fasst sind. ZB wären die Auschließungsgründe strafrechtlicher Natur (Z 6 und 7) sowie persönliche Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung als Fehlen der "geordneten Vermögensverhältnisse" gesondert erfasst.

Hingegen sind eine Reihe von Sachverhalten denkbar, die die vorgenannten Tatbestände zwar nicht erfüllen, jedoch dennoch Zweifel an der Zuverlässigkeit einer Person im Hinblick auf die Besonderheiten des Bankgeschäfts, insbesondere das Vertrauen in die Sicherheit anvertrauter Vermögenswerte, die besondere Sorgfaltspflicht und Risikobegrenzung nach § 39, das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit im volkswirtschaftlichen Interesse sowie die Beachtung der Rechtsordnung als Rechtsgut schlechthin.

Aus dieser Betrachtung lassen sich eine Reihe von Tatsachen beispielsweise ableiten, die auch in Deutschland in verschiedenen Äußerungen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen zu § 33 dKWG Niederschlag gefunden haben (siehe dKWG-Loseblattkommentar Reischauer/Kleinhans), wobei die folgenden Beispiele persönlicher Unzuverlässigkeit stets im Einzelfall gesondert zu beurteilen sind. Festzuhalten ist jedenfalls, dass es sich um Tatsachen handeln muss, sodass bloße Vermutungen als Konzessionsversagungsgrund ausscheiden. In diesem Sinne wären als Beispiele für Unzuverlässigkeit denkbar:

- Sanierungsfälle in der Verantwortlichkeit eines Geschäftsleiters können auf mangelnde Zuverlässigkeit zurückgehen, ohne dass der Ausschließungsgrund nach Z 6 vorliegt;

- wiederholte Verletzungen von BWG-Bestimmungen können auf mangelnde Zuverlässigkeit zurückgehen;

- Mangelnde Absicherung von Krediten je nach Geschäftsgegenstand, Satzung, Vermögens- und Risikolage des Instituts;

- Unterlassung der Beseitigung schwerwiegender umfangreicher Mängel in der Organisation, Geschäftsabwicklung oder Buchhaltung, dies insbesondere wenn hierdurch interne Rechtswidrigkeiten (Veruntreuungen o.ä.) ermöglicht werden;

- Delikte die, ohne unter Z 6 zu fallen, auf schädliche Neigungen schließen lassen (Abgabendelikte, geringfügigere Vermögensdelikte je nach Sachlage, Vermögens- und sonstige Delikte, die nur auf Antrag des Verletzten zu verfolgen sind)

- Gefährdung der geordneten Vermögensverhältnisse oder erkennbare Verschwendungsbereitschaft oder fehlende Verantwortungsbereitschaft zB bei Spielsucht oder hohen Schulden, die nicht offenkundig grundlos streitverfangen sind.

- Zivilrechtliche Urteile, die der betreffenden Person schwerwiegende Verletzungen der guten Sitten anlasten (zB Auflösung sittenwidriger Verträge, Wucher u.ä.)

- Personen, die Regierungsmitglieder oder sonst politisch Verantwortliche von Staaten sind, auf die sich UN-Sanktionen beziehen.


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Festzuhalten bleibt, dass zur Entkräftung von Zweifeln die betroffenen Personen mit allen denkbaren Beweismitteln und Bescheinigungen berechtigt sind. In Fällen, in denen ein Verfahren der FMA sich auf die persönliche Zuverlässigkeit bezieht, wird daher der gebotenen Wahrung des Parteiengehörs besondere Bedeutung zukommen.

Zu § 5 Abs. Z 4 und 4a:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 5 Abs. 1 Z 6:

Verweisaktualisierung.

Zu § 5 Abs. 1 Z 13:

Die Vereinbarkeit von Hauptberufen im Bank- und Versicherungswesen trägt der Entwicklung der Strukturen der Finanzwirtschaft Rechnung.

Zu § 5 Abs. 2 und 3:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 6 Abs. 1 bis 3

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 6 Abs. 4:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA sowie Berücksichtigung des Entfalls der Aufsichtskompetenzen des Landeshauptmannes im SpG.

Zu § 6 Abs. 5:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA; diese ist weiters nicht mehr, so wie bisher der BMF, obligatorsich durch die Finanzanzprokuratur vertreten.

Zu § 7 Abs. 1 Z 6:

Die Ergänzung der Erlöschenstatbestände hinsichtlich Spaltungen (§ 21 Abs. 1 und 2) und Einbringungen gemäß § 92 dient der Klarstellung. Ebenfalls zur Klarstellung erfolgt die Ergänzung bezüglich ansonstiger Doppelkonzessionen bei einem Institut.

Zu § 7 Abs. 2:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 8 Abs. 1 bis 3 und 5:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 9 Abs. 2, 3, 5, und 6:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 9 Abs. 7 und 8:

Ergänzung des Verweises auf einzuhaltende Bestimmungen zwecks Richtigstellung.

Zu § 9a Abs. 3:

Hinweis auf die neue Prüfungspflicht gemäß § 44 Abs. 5a sowie Ergänzung des Verweises auf einzuhaltende Bestimmungen zwecks Richtigstellung.


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Zu § 9a Abs. 4:

Ergänzung des Verweises auf einzuhaltende Bestimmungen zwecks Richtigstellung.

Zu §§ 10, 11 und 13:

Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 15:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA und Ergänzung des Verweises auf einzuhaltende Bestimmungen zwecks Richtigstellung.

Zu §§ 16 und 17:

Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 20:

Im Abs. 3 Ergänzung des Verweises auf § 5 Abs. 1 Z 4a zwecks Richtigstellung, im Übrigen redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 21:

Verschmelzungen von Banken mit Nichtbanken sollen gemäß neuer Z 7 aus risikopolitischen und aufsichtsrechtlichen Gründen bewilligungspflichtig sein. Ersteres gilt insbesondere für die Aufnahme einer Nichtbank in ein Kreditinstitut, da sich durch die Vereinigung die Vermögenslage und Struktur massiv verändern können, was sich auch auf die voraussichtliche Einhaltung von Ordnungsnormen und auf die Sicherheit der anvertrauten Vermögenswerte auswirken kann. Eine aufsichtsbehördliche Bewilligung ist daher allfälligen ex-post-Maßnahmen jedenfalls vorzuziehen.

Bei der Aufnahme eines Kreditinstituts in eine Nichtbank treten weitere aufsichtsrechtliche Komponenten hinzu; insbesondere soll durch die Bewilligung vermieden werden, dass die Bestimmungen über die Eigentümerkontrolle durch eine derartige de facto-Konzessionsübertragung unterlaufen werden.

Im Übrigen redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA sowie verweistechnischer Art.

Zu § 22:

Verordnungen nach Abs. 10 Z 1 bis 4 sind von grundlegender Bedeutung, daher soll deren Erlassung und Änderung weiterhin dem BMF vorbehalten bleiben.

Im Übrigen redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 22b Abs. 4:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 22e:

Abs. 5 letzter Satz nimmt darauf Bezug, dass die OeNB weiterhin Informationen erhalten soll, die eine gewisse Einbindung in die Aufsicht ermöglichen (vgl. inbesondere die Erstellung diverser Gutachten).

Im Übrigen redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 24 Abs. 2 Z 1

Der Anrechnungssatz von 30 % für Hybridkapital, für das keine Dividendenerhöhungs-vereinbarung ("step up-clause") besteht, ist risikomäßig vertretbar und dient zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen der österreichischen Banken.


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Zu § 24 Abs. 2 Z 5 und 6

In den letzten Jahren wurden weltweit hybride Kapitalinstrumente für Zwecke der Zurechnung zum bankaufsichtlichen Kernkapital entwickelt. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich hat sich im Jahr 1998 auf Leitlinien für die Zuordnung solcher Kapitalinstrumente zum bankaufsichtlichen Kernkapital geeinigt.

Um den österreichischen Kreditinstituten die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, ist eine Ergänzung des § 24 Abs. 2 erforderlich, mit der eine beschränkte Anrechnung hybrider Finanzinstrumente als Kernkapital im Ausmaß von 15 vH des konsolidierten Kernkapitals ermöglicht und die näheren Voraussetzungen über die Beschaffenheit hybrider Finanzinstrumente entsprechend oben stehender Leitlinien festgelegt werden sollen.

Die Neuregelung umfasst in den Z 5 und 6 alle derzeit bekannten Konstruktionen hybrider Finanzinstrumente mit Ausnahme der Einlagen stiller Gesellschafter, weil nach § 184 Abs. 1 letzter Satz HGB eine Vereinbarung, durch die das außerordentliche Kündigungsrecht des stillen Gesellschafters ausgeschlossen oder beschränkt wird, nichtig ist.

Zu § 25:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA sowie Verweisberichtigung (dritter Markt).

Zu § 26:

Die FMA hat Gutachten über die ordnungsgemäße Risikoerfassung im Rahmen der Modelle im Sinne von § 26ff BWG verpflichtend von der Oesterreichischen Nationalbank einzuholen.

Zu § 27 Abs. 3 und 10:

Die in Abs. 10 vorgesehenen Verordnungen, zu deren Erlassung die FMA zuständig sein soll, sind nicht bloß technischer Natur, weshalb ein Anhörungsrecht des Bundesministers für Finanzen vorgesehen wird. Im Übrigen redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 27 Abs. 11:

Ausgehend von einer Initiative Japans bei der Kommission wurde festgestellt, dass derzeit nur noch wenige Mitgliedstaaten die Großkreditvergabe von Zweigstellen japanischer Banken nach den Eigenmitteln der Zweigstelle begrenzen (von den Mitgliedstaaten, in denen Zweigstellen japanischer Banken betrieben werden, sind dies derzeit nur noch Portugal und Österreich, wobei auch Portugal eine Änderung überlegt). Es erscheint aus mehreren Gründen zweckmäßig, diese restriktive Regelung zu ändern, die von Japan durchaus als diskriminierend empfunden wird. Die Begrenzung auf Zone A-Staaten und die sonstigen Voraussetzungen wahren die österreichischen Interessen sowohl aus eigenwirtschaftlichen als auch bankaufsichtlichen Gesichtspunkten. Die Verpflichtung zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer bleibt jedoch ebenso wie die Berichts- und Meldepflichten (§§ 74 und 75) aufrecht.

Zu § 30 Abs. 8 und 8a:

Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 41 Abs. 5 und 8:

Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 42 Abs. 3 und 4:

Verbesserung des Informationsflusses zum Aufsichtsorgan zwecks Berücksichtigung von Erfahrungen in der Aufsichtspraxis. Im Regelfall wird die Berichterstattung an den Vorsitzenden


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des Aufsichtsorgans ausreichen, dieser hat sodann zu entscheiden, in welchen Fällen und in welcher Form aufgrund konkreter Berichtsinhalte eine Befassung des Vollorgans erforderlich ist. Sofern in den Berichten der internen Revision – die ja als Quartalsberichte grundsätzlich Routineberichte sind – keine besonderen Vorkommnisse enthalten sind, wird meist die Information des Vorsitzenden an das Vollorgan in allgemeiner Form ausreichen. Die nach Gesetz und Satzung bestehenden Fragerechte der Mitglieder des Aufsichtsorgans bleiben unberührt (Abs. 3). Im Übrigen redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 43 Abs. 1:

Der Entfall des Verweises auf § 271 HGB entspricht der Änderung in § 61 Abs. 2, dort wird § 271 HGB grundsätzlich für anwendbar erklärt. Die Anwendung von § 275 Abs. 2 HGB wird im Hinblick auf die neue Spezialnorm des § 62a BWG ausgeschlossen. Im Übrigen redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 44 Abs. 1:

Die gesonderte Vorlage des Prüfberichtes an die BWA entfällt, da deren Aufgaben künftig von der FMA selbst wahrgenommen werden. Im Übrigen redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges vom BMF auf die FMA.

Zu § 44 Abs. 2 bis 5:

Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges vom BMF auf die FMA.

Zu § 44 Abs. 5a und 6:

Schaffung einer nunmehr ausdrücklichen Regelung, dass Zweigstellen von Wertpapierfirmen aus Mitgliedstaaten die Einhaltung der §§ 10 bis 18 WAG durch Bankprüfer prüfen lassen müssen. In diesem Sinn schließt Abs. 5a eine mögliche Gesetzeslücke, da die Prüfungsanordnung im bisherigen § 63 Abs. 6a nur indirekt zum Ausdruck kommt. In Abs. 6 erfolgt die entsprechende verweistechnische Berücksichtigung.

Zu § 59a:

Übergang der Verordnungsermächtigung für die Gliederung des Konzernabschlusses auf die FMA.

Zu § 60 Abs. 3:

Die Bestimmung trägt dem zunehmenden Trend zum Outsourcing von Dienstleistungen, insbesondere der Buchhaltungen Rechnung. Sie soll einerseits unbeabsichtigte Lücken im zugänglichen Prüfungsbereich vermeiden, andererseits aber auch gezielten Umgehungshandlungen vorbeugen. Daher wird es zB nicht erforderlich sein, sämtliche Unterlagen, die in der Regel nicht Prüfungungsgegenstand sind und nach der Natur der Sache im Ausland geführt bzw. aufbewahrt werden, im Inland zu duplizieren; dies betrifft insbesondere jene Buchhaltungsunterlagen, die sich ausschließlich auf die betreffende (ausländische) Filiale beziehen. Bei im Ausland geführten Unterlagen wird die Entscheidung zwischen der Vor Ort-Einsicht und der Heranziehung der inländischen Duplikate in Abwägung zwischen Wirtschaftlichkeit und Prüfungserfordernis zu treffen sein; das heißt, dass bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten eine vollständige Vor Ort-Einschau vorzuziehen wäre, jedoch im Regelfall die Heranziehung der inländischen Unterlagen genügen dürfte. Eine Rechtfertigung der Prüferentscheidung ist jedoch nicht vorgesehen, da in jedem Fall (Stichprobe) beide Überprüfungsarten möglich sein sollen.

Zu § 61 Abs. 2:

Die Ausschließungsgründe nach BWG und HGB sollen kumulativ gelten, sodass das jeweils strengere Recht anwendbar ist. § 271 Abs. 1 HGB ist jedoch auf Kreditgenossenschaften und im Sektorverbund verbliebene AG΄s nicht anzuwenden. Für Sparkassen und Sparkassen-AG΄s ist


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auf Grund des SpG und der Sparkassen-Prüfungsordnung kein Aussschluss der Anwendung von § 271 HGB erforderlich.

Zu § 62 Z 1a bis 2

Zum Erfordernis der jährlichen Bestätigung über die aktuelle Qualitätssicherung gemäß Z 1a ist festzuhalten, dass daraus nicht notwendigerweise eine jährliche Prüfung o.ä. erfolgen muss; sofern sich die Rechtslage in einem bestimmten Bereich nicht verändert hat, wird in der Regel davon ausgegangen werden können, dass einmal vorhandene Kenntnisse auch weiterhin vorhanden sind. Die qualitativen Anforderungen an Bankprüfer werden weiter erhöht, wobei auch aktuelle Anlassfälle berücksichtigt werden. Nachzuweisen sind Fortbildung und Qualitätssicherung auf jeweils aktuellem bankrechtlichen Stand sowie der Zugang zu einem internationalen Netzwerk oder gleichwertige in der Bankprüfung international übliche Qualitätsstandards, ohne jedoch kleinere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder "Einzel-Wirtschaftsprüfer" a priori auszuschließen. Weiters ist ein an der Bilanzsumme des geprüften Kreditinstitutes orientierter Haftungsbetrag nachzuweisen; siehe auch zu § 62a und § 63 Abs. 8.

Zu § 62 Z 4 und § 62 Z 15

Mit diesen Bestimmungen sollen die fachlichen Anforderungen an die Bankprüfer erhöht und – zwecks Gewährleistung einer objektiven Prüfung bzw. Vermeidung des Anscheins jeglicher Befangenheit – eine allfällige finanzielle Abhängigkeit vom zu prüfenden Unternehmen reduziert werden. Zur Z 15 ist festzuhalten, dass eine Sorgfaltsverletzung in diesem Sinne auch bei einem einmaligen schweren Mangel im Fünfjahreszeitraum vorliegen kann.

Zu § 62 Z 6a

Die Bestimmung verwirklicht das sogenannte "Rotationsprinzip" in der Form, dass der Bankprüfer und, wenn der Bankprüfer eine Prüfungsgesellschaft ist, auch die für die Bankprüfung von Kreditinstituten verantwortlichen Personen nach einer bestimmten Anzahl von Geschäftsjahren wechseln sollen. Zielsetzung ist es, die Unbefangenheit der Prüfenden auch in dieser Hinsicht abzusichern. Der verpflichtende Wechsel sowohl der Prüfungsgesellschaft als auch der natürlichen Personen (Prüfungsverantwortlichen) schließt aus, dass bloß formelle Rotationen (etwa durch Arbeitgeberwechsel innerhalb eines "Prüfungskonzerns") erfolgen. Die Regelung soll aber gleichzeitig die mit einer kürzeren (zB jährlichen) Rotationspflicht verbundenen Nachteile vermeiden; so haben internationale Untersuchungen ergeben, dass allzu häufiger Prüferwechsel nicht nur finanzielle Nachteile, sondern auch Einbußen in der Prüfungsqualität bringen kann. Die vorliegende Regelung verbessert daher die Unabhängigkeit des Bankprüfers in Gleichklang mit international bewährten Maßnahmen.

Zu § 62 Z 9 und 10

Der Absenkung der zulässigen Beteiligungsgrenzen dient der Absicherung der Unabhängigkeit der Bankprüfer und entspricht der Z 3. Da jedoch Sanierungsbeteiligungen im Genossenschaftsbereich nicht behindert werden sollen, liegt gemäß Z 10 die Grenze in diesen Fällen weiterhin bei 20%, wenn die Unabhängigkeit des Revisors auf andere Weise sichergestellt ist. Eine solche Sicherstellung kann im Zusammenhalt von § 19 Abs. 2 Z 3 GenRevG (ausdrückliche Verankerung der Unabhängigkeit der Revisoren), Art. V § 2 Abs. 2 GenRevG (Übergangsbestimmung für gemischte Verbände) und den Verbandssatzungen (Verankerung entspr. Aufgabentrennung) liegen.

Zu § 62 Z 14

Verweisaktualisierung.

Zu § 62a

Die nach dem HGB bisher geltende Haftungsbeschränkung von S 5 Mio. je Prüfung soll ebenfalls angehoben werden. Aber auch der im 1. Halbsatz des § 275 Abs. 2 HGB (neu, sh.


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75. Sitzung / Seite 303

Art. XVI) vorgesehene Betrag von 1 Mio. Euro muss im Bereich der Bankprüfung als unzureichend angesehen werden. Es ist daher einerseits im Einklang mit § 63 Abs. 8 der Haftungsbetrag für Fahrlässigkeit bilanzsummenorientiert anzuheben; andererseits ist im Fall von Vorsatz auch eine betraglich unbeschränkte Haftung nicht unangemessen. Bei grober Fahrlässigkeit erhöht sich die Haftungshöchstgrenze auf den fünffachen Betrag, der für leichte Fahrlässigkeit gilt; siehe auch Erläuterungen zu § 275 HGB. Die erhöhte bzw. unbegrenzte Haftung für Bankprüfer sollte nicht nur allfällig Geschädigten mehr Sicherheit bringen, sondern auch einen starken Anreiz zu erhöhter Sorgfalt in der Bankprüfung darstellen. Ist das Kreditinstitut börsenotiert, so ist auch die in § 275 Abs. 2 2. Halbsatz HGB (neu) normierte Haftungshöchstgrenze – sofern sie höher ist als die im § 62a genannte – zu beachten.

Zu § 63 Abs. 1 bis 1c

Abs. 1 regelt weiterhin das gerichtliche Widerspruchsverfahren gegen die Bestellung eines Bankprüfers. Um der FMA rascheres Handeln zu ermöglichen, soll sie jedoch in bestimmten Fällen auch selbst die Bestellung untersagen können, oder, bei Gefahr in Verzug, einen anderen Bankprüfer bestellen können (Abs. 1a); dieser wird hierdurch zum Bankprüfer des Kreditinstituts. Zur Feststellung der Eignung des Bankprüfers dahingehend, dass keine Ausschließungsgründe vorliegen, hat er selbst innerhalb kurzer Frist die erforderlichen Informationen zu erteilen, widrigenfalls die Aufsichtsbehörde durch Widerspruch, Untersagung der Bestellung oder Ersatzbestellung tätig werden kann (Abs. 1c).

Zu § 63 Abs. 3:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 63 Abs. 6a:

Stellt die zeitgerechte Erstellung und Vorlage des Prüfungsberichtes sicher.

Zu § 63 Abs. 7:

Durch die Übernahme der BWA-Aufgaben durch die FMA wird der letzte Satz gegenstandslos und entfällt daher.

Zu § 63 Abs. 8:

Mit dieser Bestimmung wird die Versicherungspflicht der Bankenprüfer bilanzsummenorientiert konkretisiert. Gesetzlich zuständige Prüfungseinrichtungen haben ein Wahlrecht zwischen der Haftung durch Mitgliedsbeiträge und dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Für letzteren Fall ist eine Regelung zu treffen, die den sektoralen Besonderheiten sachlich Rechnung trägt, da eine Multiplikation von Bilanzsummen eines Sektors im Hinblick auf die Belastung durch Versicherungsprämien einerseits und der gegenüberstehenden Risikowahrscheinlichkeit andererseits unangemessen wäre. Die eigenständigen Versicherungssummen für Kreditinstitute, die einer gesetzlich zuständigen Prüfungseinrichtung angehören, sind wie folgt zu begründen: der Eintritt von Großschäden ist durch die Vielzahl kleiner Institute, die per se eine Risikostreuung bewirkt, weniger wahrscheinlich; nach der bisherigen Praxis wurden Probleminstitute innerhalb des betreffenden Sektors saniert, bzw. fusioniert; auf Grund der gemeinsamen "Marke" ist der Druck auf die Mitglieder, an dieser Praxis festzuhalten und Insolvenzen im Sektor zu vermeiden, wirkungsvoll; die Prüfung durch gesetzlich zuständige Prüfungseinrichtungen ist eine Gebarungsprüfung, sie umfasst nicht nur die Prüfung der materiellen Richtigkeit des Jahresabschlusses, sondern auch die Beurteilung der Sinnhaftigkeit von Maßnahmen der Geschäftsleitung und ermöglicht daher das frühzeitige Erkennen von Fehlentwicklungen.

Zu § 63a:

Im Sinne der Zielsetzung, die Stellung der Aufsichtsorgane von Kreditinstituten zu stärken, sollen die Aufsichtsorgane auch eigene Prüfungsmöglichkeiten erhalten, um erforderlichenfalls ihre Kontrollaufgaben entsprechend vertieft wahrnehmen zu können. Die für das Aufsichtsorgan


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tätigen Prüfer müssen gegenüber dem Kreditinstitut die erforderlichen Auskunfts- und Einschaurechte erhalten, was in Abs. 2 sichergestellt wird. Abs. 3 ermöglicht es auch den Bankprüfern, in Sonderfällen direkt an das Aufsichtsorgan berichten zu dürfen, was im Falle von Mängeln auf der Geschäftsleiterebene zweckmäßig sein wird.

Zu § 65 Abs. 4:

Der BMF hat die FMA vor Abschluss der Abkommen anzuhören.

Zu § 69:

Zu berücksichtigen ist der Zuständigkeitsübergang vom BMF auf die FMA sowie der Entfall der Zuständigkeit des Landeshauptmannes im SpG. Die finale Determinierung für die Ausübung der Bankenaufsicht durch die FMA wird um die Bedachtnahme auf die Finanzmarktstabilität erweitert; dies entspricht der internationalen Entwicklung sowie dem Umstand, dass die FMA – im Gegensatz zum bisher zuständigen BMF – als nicht oberstes Organ nicht a priori volkswirtschaftliche Leitlinien zu beachten hat.

Zu § 69a:

Gemäß § 19 FMABG sind die Gesamtkosten der Aufsichtstätigkeit der FMA auf die vier Aufsichtsbereiche – Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht, Wertpapieraufsicht und Pensionskassenaufsicht – nach bestimmten Regeln aufzuteilen. Diese Kostenaufteilung erfolgt nach dem im FMABG geregelten Rechnungskreissystem für jeden Aufsichtsbereich. Die Aufteilung der Kosten innerhalb eines Rechnungskreises auf die einzelnen Institute hat nach den jeweiligen Materiengesetzen zu erfolgen. In diesem Sinn erfolgt die Aufteilung der Kosten der Bankenaufsicht nach dieser Bestimmung (§ 69a).

Gemäß Abs. 1 kostenpflichtig sind Kreditinstitute mit Sitz oder Niederlassung im Inland, da bei den bloß grenzüberschreitend tätigen Kreditinstituten Anknüpfungspunkte für die Bemessung fehlen und überdies die faktische Aufsichtstätigkeit der FMA als Behörde des Aufnahmemitgliedstaates so gering ist, dass der Aufwand hierfür vernachlässigbar ist.

Für die individuelle Kostenzuordnung ist gemäß Abs. 2 grundsätzlich das jeweilige Eigenmittelerfordernis maßgeblich; dieses stellt eine einfache und jederzeit ohne zusätzlichen Ermittlungsaufwand feststellbare sachliche Messgröße dar. Bei Zweigstellen von Kreditinstituten aus Mitgliedstaaten wird ersatzweise an die Aktivposten gemäß Zweigstellenabschluss angeknüpft, wobei der Unterschied in der Bemessungsgrundlage durch eine pauschale Gewichtung (50 vH, sodann 8 vH) berücksichtigt wird. Auch diese Daten sind jederzeit im Inland ohne Aufwand verfügbar und entsprechen im Ergebnis näherungsweise der Größe "Eigenmittelerfordernis".

Gemäß Abs. 3 werden die nach Abs. 2 ermittelten Rechnungsgrößen untereinander in Relation gesetzt, nach dieser Relation erfolgt die Zuweisung der auf den gesamten Rechnungskreis "Bankenaufsicht" entfallenden Kosten nach Abzug allfälliger Erträge gemäß Abs. 5 und allfälliger, diesem Rechnungskreis zurechenbaren Bewilligungsgebühren auf die einzelnen Kreditinstitute.

Auf Grund der Struktur des österreichischen Bankwesens gibt es eine Vielzahl kleiner Kreditinstitute. Eine rein nach dem Eigenmittelerfordernis berechnete Kostenpflicht würde deren verhältnismäßig höheren Anteil an fixen Aufsichtskosten nicht Rechnung tragen. Es wird daher ein Mindestpauschalbetrag von 1000 Euro jedenfalls zu entrichten sein. (Abs. 4) Daraus entstehende Überschüsse – die übrigen Banken entrichten den tatsächlich für sie errechneten Betrag – soll dennoch innerhalb des Rechnungskreises abgegolten werden. Da eine Rückverrechnung in derselben Periode einen sehr komplizierten zusätzlichen Berechnungsvorgang bedeuten würde, erfolgt die Abgeltung/Rückverrechnung in der nächstfolgenden Verrechnungsperiode in der Weise, dass die aus den Überschüssen gebildete Rücklage aufgelöst wird und im Rechnungskreis die auf die Banken aufzuteilenden Kosten mindert.


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75. Sitzung / Seite 305

Um zu vermeiden, dass nach oben unbegrenzte Aufsichtskosten entstehen, die die Banken besonders treffen würden, da sie den größten Kostenanteil zu tragen haben, wird eine Obergrenze der Kostenersatzpflicht für Banken in der Höhe von 0,8 Promille ihres Eigenmittelerfordernisses eingezogen (Abs. 6).

Es gibt mehrere Kreditinstitute, die sowohl unter die Mindestpauschalierung gemäß Abs. 4 als auch auf Grund ihres geringen Eigenmittelerfordernisses in den Anwendungsbereich der Deckelungsgrenze gemäß Abs.6 fallen würden. Es wird klargestellt, dass in diesen Fällen die Mindestpauschalierung vorzunehmen ist.

Zu § 70 Abs. 1 Z 1

Die Änderung entspricht dem gemäß § 60 erweiterten Prüfungsrecht – hier für Prüfungsorgane der FMA, zur Begründung siehe dort.

Zu § 70 Abs. 1 Z 2

Zur Verbesserung der Effizienz und Schnelligkeit bankaufsichtlichen Handelns wird ein unmittelbarer Informationsaustausch zwischen der FMA und anderen Institutionen ermöglicht, die schon derzeit Aufgaben im Rahmen der Aufsicht, des Frühwarnsystems oder der Gefahrenabwehr wahrzunehmen haben; in diesem Sinn wird der Informationsaustausch mit Sicherungseinrichtungen und Regierungskommissären ergänzt. Festzuhalten ist, dass alle Genannten dem zur Wahrung des Bankgeheimnisses verpflichteten Personenkreis angehören.

Zu § 70 Abs. 1 Z 3 und 4:

Die Vor Ort-Prüfungskompetenz wird künftig ausschliesslich von der Oesterreichischen Nationalbank wahrgenommen.

Zu § 70 Abs. 2:

Die Revisoren der genossenschaftlichen Prüfungsverbände erfüllen die an Bankprüfer gestellten fachlichen und persönlichen Anforderungen. Daher sind auch sie zur Ausübung der Tätigkeit eines Regierungskommissärs qualifiziert. Auch die Kenntnis sektoraler Besonderheiten kann es zweckmäßig erscheinen lassen, bei Kreditgenossenschaften einen Revisor zum Regierungskommissär zu bestellen, weshalb nun diese Möglichkeit im Gesetz eingeräumt wird. Im übrigen redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 70 Abs. 2a:

Die neue Bestimmung berücksichtigt praktische Erfahrungen in der Tätigkeit der Aufsichtspersonen. Zum einen ist es zweckmäßig, einen Stellvertreter bestellen zu können, da die Tätigkeit des Regierungskommissärs länger andauert und auch nicht unterbrochen werden kann, wenn der Regierungskommissär vorübergehend verhindert ist. Zum anderen soll, insbesondere wenn es sich um größere Banken handelt, der Regierungskommissär im notwendigen Ausmaß auch über einen Hilfsstab fachlich geeigneter Personen verfügen. Dies ist besonders wichtig, wenn die eigene Kooperationsbereitschaft der Bank gering ist. Da jedoch der Hilfsstab auch Kosten verursacht, ist er auf das Notwendige zu beschränken und ist in diesem Sinn auch die Genehmigung der FMA erforderlich.

Zu § 70 Abs. 3:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA, Berücksichtigung der Möglichkeit der Bestellung eines Revisors zum Regierungskommissär sowie Berücksichtigung des neuen Abs. 2a.

Zu § 70 Abs. 4:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA und Berücksichtigung des Entfalls der Zuständigkeit des Landeshauptmanns im SpG.


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Zu § 70 Abs. 5:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA und Berücksichtigung des neuen Abs. 2a.

Zu § 70 Abs. 6:

Es soll künftig auch eine laufende (quartalsweise) Abrechung der Aufwendungen des Regierungskommissärs möglich sein; da die Tätigkeit in der Regel nicht nur kurzfristig ausgeübt wird, könnte die ausschließliche Endabrechnung als unbillig angesehen werden.

Zu § 70 Abs. 7:

Die bisherige Regelung der Individualabgeltung der Kosten von Aufsichtsmaßnahmen entfällt; auch Maßnahmen, die auf das einzelnen Institut bezogen sind, werden über die FMA-Gesamtkosten (Rechnungskreis Bankenaufsicht) abzurechnen sein. Zum einen soll ein möglichst einfaches Kostenabgeltungssystem geschaffen werden, Einzelverrechnungen stellen in diesem Sinn eine Komplikation dar. Zum anderen soll nach Billigkeitsgrundsätzen eine Streuung von Prüfungskosten u.ä. erzielt werden, da kleine Institute unverhältnismäßig höher durch solche Maßnahmen belastet werden.

An Stelle der entfallenden Kostenregelung wird die Veröffentlichung von Aufsichtsmaßnahmen als neues Aufsichtsinstrument eingeführt. Dadurch entsteht nicht nur ein zusätzlicher Anreiz zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Institute selbst, sondern es soll auch durch die Information der Öffentlichkeit dem zeitgemäßen Transparenzbedürfnis Rechnung getragen und nicht zuletzt ein Beitrag zur Meinungsbildung der Kunden geleistet werden.

Zu § 70 Abs. 8:

Die Bestimmung entspricht der Zielsetzung, die Stellung der Aufsichtsorgane von Kreditinstituten zu stärken. In diesem Sinne muss auch die rasche Information über aufsichtsbehördliche Maßnahmen gewährleistet sein.

Zu § 70 Abs. 9:

Als Begleitmaßnahme zur Untersagung der Führung des Kreditinstitutes durch Geschäftsleiter gemäß Abs. 2 Z 3 und Abs. 4 Z 2 soll durch diese Bestimmung die Aufnahme dieser Aufsichtsmaßnahme ins Firmenbuch veranlasst und ihr dadurch die entsprechende rechtlich relevante Publizität verschafft werden.

Zu § 70a Abs. 1:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 70a Abs. 2:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA sowie Berücksichtigung der in § 70 Abs. 1 Z 3 vorgenommenen Übertragung der Vor Ort-Prüfungskompetenz an die OeNB.

Zu § 70a Abs. 3:

Die Bestimmung entfällt als gegenstandslos, weil die Versicherungsaufsicht auf die FMA übergeht.

Zu § 70a Abs. 4:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 71 Abs. 1


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Bisher waren Sonderprüfungen nur in Ausnahmefällen unangekündigt durchzuführen, dies ausgehend von der Überlegung, dass die Durchführung der Prüfung durch organisatorische Vorbereitungen des Kreditinstituts erleichtert wird. Da jedoch die angekündigte Prüfung weniger geeignet erscheint, allfällige Malversationen zu erkennen, soll künftig der unangekündigten Prüfung in der Regel der Vorzug gegeben werden, wobei angekündigte Routineprüfungen jedoch möglich bleiben, da sie auf Grund der Vorbereitungsmöglichkeit für bestimmte Prüfungszwecke weiterhin besser geeignet sind.

Zu § 71 Abs. 2

Die Änderung entspricht dem gemäß § 60 Abs. 3 erweiterten Prüfungsrecht – hier für die Prüfer der FMA, zur Begründung siehe dort.

Zu § 73:

Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges von BMF und BWA auf die FMA.

Die Neuregelung in Abs. 6 samt Anlage dient der effizienteren Beschaffung von Stammdaten (Adressen, Organe) ausländischer, vollkonsolidierter Bankentöchter.

Zu § 74 Abs. 1 bis 3:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 74 Abs. 5:

Die Verordnungen für die Gliederung der Monatsausweise und Quartalsberichte sollen von der FMA erlassen werden, jedoch ist auf Grund der auch volkswirtschaftlichen Dimension des Meldewesens für die Kreditwirtschaft die Zustimmung des BMF erforderlich.

Zu § 74 Abs. 6:

Auch Verordnungen über die Festlegung technischer Standards für die Übermittlung der Meldungen sollen von der FMA erlassen werden, ähnliche Regelungen waren bisher für die OeNB in § 79 Abs. 2 enthalten. Klargestellt wird, dass die Übermittlung sowohl unmittelbar elektronisch als auch über elektronische Datenträger zulässig ist. Auf Grund der im neuen § 79 Abs. 2 geregelten Aufgaben der OeNB wird dieser ein Anhörungsrecht zu den technischen Standards eingeräumt.

Zu § 74 Abs. 7 und 8:

Die Neuregelung dient der periodischen (quartalsweisen) Erhebung von Vermögens- und Erfolgsdaten von ausländischen, vollkonsolidierten Tochterinstituten österreichischer Banken (Abs. 7) sowie Konzernen (Abs. 8).

Zu § 75 Abs. 1:

Die Verweisergänzung in Z 1 dient der Klarstellung hinsichtlich der Meldepflicht der Bauspardarlehen.

Der gemäß Z 4 erweiterte Meldeumfang soll die Risikokomponente des Kreditengagements besser darstellen.

Zu § 75 Abs. 3 bis 5:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA. Der Entfall der Abkommensermächtigung für den BMF im Abs. 5 trägt diesem Zuständigkeitsübergang Rechnung, es wird der FMA obliegen, mit den Partnerbehörden die Modalitäten des Informationsaustausches zu vereinbaren.


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Zu § 75 Abs. 6:

Die Festlegung der technischen Standards für die Übermittlung der Großkreditmeldungen wird analog zu den Meldevorschriften nach § 74 geregelt.

Zu § 76

Gemäß Abs. 1 hat die Bestellung von Staatskommissären für eine höchstens fünfjährige Funktionsperiode zu erfolgen. Diese Regelung soll ähnlich wie in § 22 VAG insbesondere die Berücksichtigung von Altersgrenzen ermöglichen. Im übrigen redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Nach Abs. 2 sollen künftig auch EWR-Bürger, die nicht österreichische Staatsbürger sind, mit der Funktion des Staatskommissärs betraut werden können.

Abs. 3 regelt den erforderlichen Informationsfluss von der FMA zum BMF hinsichtlich der für die Bestellung und Abberufung maßgeblichen Sachverhalte (Konzessionserteilungen, Beendigungen von Konzessionen, etc.).

In den Abs. 5, 8 und 9 erfolgen redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges vom BMF auf die FMA; Abs. 6 und 7 bleiben unverändert.

Zu § 77:

Verweisaktualisierung auf das DSG 2000 im Abs. 4; Entfall des Abs. 8, da das neue Kostenersatzsystem keine gesonderte Kostenabgeltung für einzelnen Aufsichtsmaßnahmen mehr vorsieht; im Übrigen redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 77a

Gemäß Abs. 1 soll die Initiative zum Abschluss von Aufsichtsabkommen von der für die Aufsicht zuständigen FMA ausgehen. Der OeNB kommt wie bisher ein Anhörungsrecht zu.

In den Abs. 2 und 3 redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges vom BMF auf die FMA.

Zu § 78:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges vom BMF auf die FMA.

Zu § 79:

Abs. 1 trägt der Zusammenarbeit im Sinne des § 21 FMABG Rechnung und legt für den Bereich Bankenaufsicht den institutionellen Informationsaustausch über wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten zwischen BMF, OeNB und FMA fest; die Bestimmung wird durch § 80 ergänzt.

Nach Abs. 2 erfolgt die Annahme und Verarbeitung der Anzeigen, Meldungen und sonstigen Mitteilungen gemäß §§ 20, 73, 74 und 75 weiterhin durch die OeNB, die als Dienstleister im Sinne des DSG 2000 für die FMA tätig wird. Dies ist zur Nutzung von Synergieeffekten zweckmäßig, da die technische und personelle Infrastruktur hierfür samt entsprechender Expertise und Erfahrung für diese Aufgaben in der OeNB bereits vorhanden ist.

Auch der Zugriff der FMA auf bankaufsichtsrelevante Daten, die die OeNB durch Meldungen nach dem NBG erhält, ist zweckmäßig und wird der FMA möglich sein (Abs. 3 Z 2). Synergieeffekte treten weiters auch bei der OeNB selbst ein, da die erhaltenen Informationen für die von ihr im Rahmen des ESZB wahrzunehmende Aufgaben verwertbar sind.

Abs. 4: Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges vom BMF auf die FMA.


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Zu § 80:

Abs. 1 stellt die spiegelbildliche Ergänzung zu § 79 Abs. 1 dar; beide Bestimmungen tragen gemeinsam der Zusammenarbeit im Sinne des § 21 FMABG Rechnung.

Das Anhörungsrecht der OeNB nach Abs. 2 bleibt gewahrt und ist nun auch von der FMA zu beachten.

Zu § 81:

Im Hinblick auf das gemäß § 13 FMABG einzurichtende Finanzmarktkomitee kann die BWG-Bestimmung betreffend die Expertenkommission daher – an dieser Stelle ersatzlos – entfallen.

Zu § 82:

Die Änderungen in Abs. 2 und 3 tragen dem Umstand Rechnung, dass für die FMA nur noch eine fakultative Vertretung durch die Finanzprokuratur vorgesehen ist.

Abs. 5 sieht eine generelle Anhörung der FMA vor Bestellung/Abberufung einer Aufsichtsperson oder eines Masseverwalters durch das Gericht vor; hingegen ist eine gesonderte Initiative der FMA zur Bestellung einer juristischen Person in diese Funktionen entbehrlich.

Abs. 6 legt die notwendige Verständigung auch der FMA von der Geschäftsausfsichtsanordnung fest.

Zu § 83 Abs. 1:

Die Änderung trägt dem Umstand Rechnung, dass für die FMA nur noch eine fakultative Vertretung durch die Finanzprokuratur vorgesehen ist.

Zu § 90:

In Abs. 2 Z 2 entfällt die Möglichkeit, die Geschäftsaufsicht nach Ablauf eines Jahres weiter zu verlängern, da eine Klärung der finanziellen Lage des Kreditinsitutes innerhalb dieser Zeit erfolgt sein müsste, eine weitere Verlängerung der unklaren Situation erscheint im besonders sensiblen Bereich der Kreditwirtschaft nicht sinnvoll. In rechtlicher Hinsicht erschien es überdies zweckmäßig, die Eingriffsmöglichkeit einer Verwaltungsbehörde in ein an sich dem Gericht zugewiesenes Verfahren zu beseitigen. Statt dessen räumt Abs. 5 künftig auch der Aufsichtsbehörde ein Rekursrecht gegen die Abweisung des Antrages auf Anordnung der Geschäftsaufsicht und gegen deren Aufhebung ein.

Zu § 91

Abs. 1 entspricht dem derzeitigen § 91.

Abs. 2: § 173a KO sieht vor, dass die öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren durch Aufnahme der Daten in die Ediktsdatei (§§ 89j und 89k GOG) zu erfolgen haben. § 14 IEG, der die gesetzliche Grundlage für die Insolvenzdatei darstellt, sieht in seinem Abs. 2 im Interesse der Beteiligten und aus datenschutzrechtlichen Erwägungen eine zeitliche Beschränkung der Einsicht vor. Da für die öffentlichen Bekanntmachungen hinsichtlich der Geschäftsaufsicht die Bestimmungen der Konkursordnung gelten, somit die Anordnung und Aufhebung der Geschäftsaufsicht in die Ediktsdatei aufzunehmen sind, ist für diese Eintragungen eine – gegenüber den insolvenzrechtlichen Bestimmungen – zeitlich verlängerte Einsichtsmöglichkeit vorgesehen.

Zu § 92 Abs. 10:

Entspricht dem Entfall der Zuständigkeit des Landeshauptmannes im SpG.

Zu § 93 Abs. 3:


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75. Sitzung / Seite 310

Abs. 3 Z 3 stellt den Tatbestand "behördliche Zahlungseinstellung" nach österreichischem Recht klar. Im Übrigen redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges vom BMF auf die FMA.

Zu § 93a und 93b:

Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges vom BMF auf die FMA.

Zu § 93c:

Dient der Klarstellung bzw. Schließung einer möglichen Regelungslücke: Die Sicherung der Einlagen und Forderungen soll auch nach Entzug/Erlöschen der Konzession eines Kreditinstitutes/WPDLU gewährleistet sein. Mögliches Problem wäre ansonsten die definitionsgemäße Anknüpfung des Sicherungstatbestandes an die aufrechte Berechtigung: Kreditinstitut/WPDLU ist, wer zum Betrieb der (Bank)geschäfte berechtigt ist; natürlich sollen auch die Forderungen gegen ein vormaliges Kreditinstitut/WPDLU weiterhin, somit auch auch nach Ende der Berechtigung, gesichert sein, was hiermit klargestellt wird.

Zu § 94 Abs. 1:

Die Ergänzung stellt klar, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen sich nicht als Bank, Kreditinstitut o.ä. bezeichnen dürfen.

Zu § 94 Abs. 2:

Die Änderung berücksichtigt die sogenannten Sparkassen-Holdings, die auch nach Einbringung ihres bankgeschäftlichen (Teil-)Betriebes Sparkassen im Rechtssinn bleiben. Die nunmehr gegenstandslose Regelung betreffend die GiroCredit Bank AG entfällt.

Zu § 97 Abs. 1:

Z 1 berücksichtigt die die im Nationalbankgesetz 1984 auf Grund europarechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Einführung des Euro eingetretenen Änderungen.

Im Übrigen redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges vom BMF auf die FMA.

Zu § 98:

In Abs. 2 Z 8 wird klargestellt, dass auch Verletzungen der durch Verordnung festgelegten Formvorschriften zu sanktionieren sind. Im Übrigen redaktionelle Änderungen auf Grund des Aufsichts-Zuständigkeitsüberganges vom BMF auf die FMA sowie des Übergangs der Verwaltungsstrafkompetenz auf die FMA.

Zu § 99:

Redaktionelle Änderungen auf Grund des Aufsichts-Zuständigkeitsüberganges vom BMF auf die FMA sowie des Übergangs der Verwaltungsstrafkompetenz auf die FMA.

Zu § 99:

Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges vom BMF auf die FMA.

Zu § 103c:

Z 1: Durch diese Übergangsbestimmung soll die Verletzung von Vorschriften, die vor Inkrafttreten dieser Novelle gesetzt wurden, ungeachtet des Umstandes strafbar bleiben, dass für die Vollziehung der Vorschriften in Hinkunft nicht der Bundesminister für Finanzen als ehemalige Aufsichtsbehörde, sondern die neue FMA zuständig ist.


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Z 2: Am 31.3. 2002 anhängige Verwaltungsstrafverfahren sollen auch nach Inkrafttreten dieser Novelle – ungeachtet des Umstandes, dass die FMA ab 1.4.2002 Verwaltungsstrafbehörde ist – von den an diesem Tag zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden (Magistraten) fortgeführt werden.

Z 3: Die Zuständigkeit zur Führung der Verwaltungsstrafverfahren bezüglich Verwaltungsübertretungen, die vor Inkrafttreten dieser Novelle gesetzt, aber erst nach Inkrafttreten dieser Novelle eingeleitet werden, liegt bei der FMA.

Z 4: Auch die am 31. 3. 2002 anhängigen Vollstreckungsverfahren sind von den ursprünglich zuständigen Behörden fortzuführen.

Z 5: Sonstige Administrativverfahren, die am 31.3. 2002 beim BMF anhängig sind, sind von der FMA fortzuführen.

Z 6: Die Einzelkostenverrechnung entfällt ab 1.4.2002. Jedoch sind die dem Bund bereits entstandenen Kosten auf Grund von Maßnahmen, die bis zum 31.3.2002 gesetzt wurden, noch abzugelten.

Z 7: Die dem Bund während der BMF-Zuständigkeit bis 31.3.2002 entstandenen Kosten für Aufsichtsmaßnahmen sind auch nach diesem Termin dem Bund zu ersetzen.

Z 8: Soll die Funktionsfähigkeit der FMA auch in der Aufbauphase sicherstellen.

Z 9: Die Meldung soll erstmals für den Bilanzstichtag 31.12.2000 erfolgen, wobei die Formulierung auch allfällig vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahre berücksichtigt. Die Frist des § 73 Abs. 6 kann für diese Nachmeldungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift naturgemäß nicht mehr eingehalten werden.

Z 10: Die neuen quartalsweisen Meldungen sollen erstmalig für das erste Quartal 2002 erstattet werden.

Z 11: Die gemäß § 75 Abs. 1 Z 4 erweiterte Meldung sollen grundsätzlich erstmals im Geschäftsjahr 2003 erfolgen, wobei die Formulierung auch allfällig vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahre berücksichtigt.

Z 12: Es ist zu berücksichtigen, dass die Bankprüfer für das Geschäftsjahr 2002 (bzw. für das allfällig bereits laufende Geschäftsjahr, wenn es vom Kalenderjahr abweicht) bei Inkrafttreten der neuen Rotationsregel des § 62 Z 6a schon bestellt sind. Daher gilt für die Prüfungsverantwortlichen im aktuellen bzw. nächsten Geschäftsjahr der neue Ausschließungsgrund auch dann nicht, wenn sie die vorhergehenden 5 Geschäftsjahre prüfungsverantwortlich waren.

Z 13: Die Anwendbarkeit der durch die Rotationsbestimmungen geschaffenen Ausschließungsgrundes soll für alle zu prüfenden Unternehmen (siehe auch VAG, PKG, HGB) einheitlich ab dem Geschäftsjahr 2004 gegeben sein. Da aber die Bestimmung bereits vor 2004 in Kraft tritt, dürfen Prüfer, auf die der Ausschließungsgrund im Geschäftsjahr 2004 zutreffen würde, schon vorher (Bestellung für 2004 wird 2003 erfolgen) nicht mehr für das Geschäftsjahr 2004 bestellt werden.

Zu § 103d:

Abs. 1 stellt die Anerkennung des bis zum Stichtag 1.5.2001 bereits ausgegebenen Hybridkapitals sicher ("Grandfathering") was dadurch gerechtfertigt ist, dass die ab 1. 8. 2001 zu beachtenden neuen Bestimmungen zum Ausgabezeitpunkt noch nicht bekannt waren. Es muss jedoch für die Anerkennung das Hybridkapital den international üblichen Standards solcher Instrumente entsprechen, dies wäre primär die einschlägige Empfehlung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht aus dem Jahr 1998. Weiters muss die Ausgabe und die Bedingungen des Hybridkapitals der Aufsichtsbehörde mitgeteilt worden sein.


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75. Sitzung / Seite 312

Abs. 2: Die Anrechenbarkeit für die liquiden Mittel im Sinne der Regierungsvorlage soll nicht nur zum Stichtag 31.12. 2001, sondern in der gesamten Phase der Euro-Bargeld-Vorverteilung sichergestellt werden.

zu Artikel III

Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes

Zu § 1:

Die Übernahme der Behördenfunktion im Bereich der Wertpapieraufsicht durch die FMA erfolgt durch die Regelungen des FMABG und im WAG selbst. Die BWA hätte damit künftig keinen Aufgabenbereich mehr. Daher geht sie im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die FMA über, wodurch sie als juristische Person endet.

Zu § 2:

Die Verwendung des Ausdrucks "Ladungen" stellt klar, dass solche im Sinne des § 19 AVG gemeint sind. Im Übrigen redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zum Entfall der §§ 3 bis 6:

Die Bestimmungen werden durch den Untergang der BWA als juristische Person gegenstandslos.

Zu § 7:

An Stelle der gesetzlich fixierten Anteile der Kostenpflichtigen sind die Kosten im Rechnungskreis 3 (FMABG) auf die Subrechnungskreise "meldepflichtige Institute, Emittenten und Wertpapierdienstleistungsunternehmen" nach den tatsächlich angefallenen Kosten (wie von der FMA zu berechnen) festzusetzen. Die BWA-Kostenverordnung gelten weiterhin als Kostenbemessungsbasis innerhalb der Subrechnungskreise. Der Kostenbeitrag des Bundes für die Aufsicht wird als Beitrag zu den gesamten FMAG-Kosten in § 19 FMABG dargestellt. Dadurch sind die gemäß § 7 zu ersetzenden Kosten bereits um den aliquoten Bundesanteil verringert. Daher entfällt der Anteil des Bundes gemäß Abs. 1 Z 2 (alte Fassung), da ansonsten eine doppelte Abgeltung erfolgen würde.

Abs. 2 berücksichtigt den Übergang der Verordnungskompetenz auf die FMA.

Zum Entfall von § 8:

Das Aufsichtsrecht des BMF über die BWA wird durch deren Untergang gegenstandslos. Statt dessen enthält § 16 FMABG die Aufsichtsrechte des BMF über die FMA.

Zu § 10:

Berücksichtigt den Übergang der Verordnungskompetenz auf die FMA. Im Übrigen redaktionelle Änderungen auf Grund des generellen Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 12 Abs. 3:

Der derzeitigen Fassung des § 12 Abs. 3 ist auf Grund des § 101 TKG materiell derogiert worden (VwGH-Erkenntnis vom 26. 6. 2000, 2000/17/0001). Es erscheint jedoch sinnvoll, dass der Vollzug und die Ahndung von Verstößen gegen die für Finanzdienstleistungen geltenden Vorschriften bei der FMA konzentriert werden. Daher wird durch die Neuerlassung von § 12 Abs. 3 die entsprechende Kompetenz der Aufsichtsbehörde "rück"übertragen (früher BWA-Kompetenz).


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75. Sitzung / Seite 313

Materiell wurde der Tatbestand des § 12 Abs. 3 dem geltenden § 101 TKG angepasst und umfasst daher jetzt auch das Senden von Fernkopien (Fax) sowie elektronischer Post (e-mails). § 101 TKG entspricht Art. 12 der Telekom-Datenschutzrichtlinie 97/66/EG, wonach diese Art der Werbung nur nach Zustimmung des Kunden erlaubt ist. Daher kann auch im WAG keine Ausnahme für bestehende Geschäftsverbindungen ohne Zustimmung des Kunden gemacht werden.

Zu § 17 Abs. 2:

Die Regelung stellt sicher, dass die elektronische Speicherung von Aufzeichnungen und die Verwendung von Datenträgern gesetzlich gedeckt ist; sie entspricht §§ 131 Abs. 3 und 132 Abs. 3 BAO.

Zu § 19 Abs. 2:

Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 20:


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75. Sitzung / Seite 314

Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA. Die Umstellung der Schilling-Beträge auf Eurobeträge und die in diesem Zusammenhang erfolgenden Glättungen sind durch die physische Einführung des Euro mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 bedingt.

Zu § 21:

Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 21a:

Die Bestimmung schafft ein Berufsgeheimnis für Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

Zu §§ 23 bis 23e:

Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 24:

Der Entfall des bisherigen Abs. 6 entspricht dem Wegfall der Individualabgeltung der Kosten von Aufsichtsmaßnahmen. Im Übrigen redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA. Der neue Abs. 6 stellt analog § 4 Abs. 6 BWG die Veröffentlichungsbefugnisse der FMA betreffend Konzessionen von Wertpapierdienstleistungsunternehmen klar.

Zu §§ 24a und 25:

Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA einschließlich Wegfall der Aufsichtskompetenzen des BMF.

Zu § 26 Abs. 1:

Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges von der bisherigen Verwaltungsstrafbehörde auf die FMA. Die Umstellung der Schilling-Beträge auf Eurobeträge und die in diesem Zusammenhang erfolgenden Glättungen sind durch die physische Einführung des Euro mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 bedingt.

Zu § 26 Abs. 3:

Die Bestimmung schafft ein Berufsgeheimnis für Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

Zu § 27 Abs. 1 bis 3b:

Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA. Die Umstellung der Schilling-Beträge auf Eurobeträge und die in diesem Zusammenhang erfolgenden Glättungen sind durch die physische Einführung des Euro mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 bedingt.

Zu § 27 Abs. 4 und 5:

Verweisberichtigung.

Zu § 27 Abs. 6:

Die Umstellung der Schilling-Beträge auf Eurobeträge und die in diesem Zusammenhang erfolgenden Glättungen sind durch die physische Einführung des Euro mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 bedingt.

Zu § 28:

Berücksichtigung des Übergangs der Verwaltungsstrafkompetenzen auf die FMA; Verweisberichtigung; im Übrigen redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zum Entfall von § 29:

Die der FMA zu leistende und von ihr zu erbringende Amtshilfe ist in § 21 FMABG für alle Aufsichtsbereiche geregelt. Daher kann § 29 entfallen.

Zu § 30:

Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA. In Abs. 1 Z 10 Berücksichtigung der zentralen Verwaltungsstrafzuständigkeit der FMA auch für Verletzungen des WAG. In Abs. 2 Verweisberichtigung.

Zum Entfall von § 31:

Kann im Hinblick auf die Regelung des § 24 FMABG für die FMA entfallen.

Zu § 32:

Z 1 bis 6, 7a und 9 können wegen Wegfalls ihrer zeitlichen Anwendbarkeit oder wegen des Erlöschens der BWA entfallen.

Zu §§ 32a und 32b:

Z 2 stellt als eine der Konsequenzen des Überganges der BWA auf die FMA im Wege der Gesamtrechtsnachfolge klar, dass die BWA-Dienstnehmer mit 1.4.2002 zu Dienstnehmern der FMA werden. Die Regelungen des Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetzes – AVRAG bezüglich Übergang von Betrieben finden auf diesen Übergang Anwendung.

Z 3 und 4 ermöglichen die Erstellung des BWA-Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2001 sowie für das Rumpfgeschäftsjahr 2002, obwohl die BWA zum Erstellungszeitpunkt schon untergegangen ist. Auf Basis dieses Jahresabschlusses hat die Kostenbemessung und Vorschreibung für 2001 und 2002 nach den Regeln des § 7 (alt) durch die FMA zu erfolgen.

Z 5 sichert für den Übergangszeitraum bis 30. Juni 2002 die weitere Durchführung des Meldewesens nach § 10 und der Wertpapier-Meldeverordnung des BMF bis zur Erlassung einer neuen Meldeverordnung durch die künftig zuständige FMA; diese hat zeitgerecht eine eigene Meldeverordnung zu erlassen, wobei jedoch materielle Änderungen durch die Pflicht zur Neuerlassung noch nicht geboten sind.


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75. Sitzung / Seite 315

Z 6 trifft eine zeitliche Zuständigkeitsabgrenzung im Hinblick auf die Rückübertragung der Zuständigkeit für das cold calling-Verbot nach § 12 Abs. 3 WAG an die FMA.

Z 7: Die Einzelkostenverrechnung entfällt auch im WAG ab 1.4.2002. Jedoch sind die dem Bund bereits entstandenen Kosten auf Grund von Maßnahmen, die bis zum 31.3.2002 gesetzt wurden, noch abzugelten.

Zu § 32b:

Durch die Übergangsvorschrift wird klargestellt, dass durch den Zuständigkeitsübergang sämtliche von der BWA erlassenen und am 31.3.2002 in Kraft stehenden Bescheide in Geltung bleiben.

Auf Grund der Gesamtrechtsnachfolge sind die zum 31. 3. 2002 bei der BWA anhängigen Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren von der FMA fortzuführen.

Am 31.3.2002 bei anderen Behörden als der BWA anhängige Verwaltungsstrafverfahren sollen auch nach Inkrafttreten dieser Novelle – ungeachtet des Umstandes, dass die FMA ab 1.4.2002 Verwaltungsstrafbehörde ist – von den an diesem Tag zuständigen Behörden fortgeführt werden.

Zum Entfall von § 35 Z 3:

Z 3 ist auf Grund des Entfalls von § 29 gegenstandslos.

zu Artikel IV

Änderung des Investmentfondsgesetzes

Zu § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 2, § 12 Abs. 4 und 8, § 14 Abs. 1, 2, 4 und 5, § 15 Abs. 2, § 20 Abs. 3 Z 9b, § 22 Abs. 1, 3 und 5, § 23 Abs. 1, § 25 Z 1, § 26 Abs. 2, § 30 Abs. 1, 2, 3 und 4, § 31 Abs. 1 und 2, § 32 Abs. 1 und 2, § 35, § 36 Abs. 1, 3 und 4, § 37 Abs. 1, 2 und 3, § 44 Abs. 1 Z 3 und 4 sowie § 45 Abs. 1, 2 und 3:

Die Neuregelung bezweckt – ergänzend zur grundsätzlichen Übertragung der Bankenaufsichtskompetenz vom Bundesminister für Finanzen an die neue FMA durch das FMABG – für die im Investmentfondsgesetz enthaltenen Spezialaufsichtsbestimmungen für die Kapitalanlagegesellschaften ebenfalls die FMA als zuständige Behörde zu erklären. Ebenfalls auf die neue FMA übertragen wird die Verwaltungsstrafkompetenz, die bislang die Bezirksverwaltungsbehörden innehatten. Für anhängige Verwaltungsstrafverfahren wird eine dem BWG entsprechende Übergangsregelung getroffen.


Nationalrat, XXI.GP
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75. Sitzung / Seite 316

Die Umstellung der Schilling-Beträge auf Eurobeträge und die in diesem Zusammenhang erfolgenden Glättungen sind durch die physische Einführung des Euro mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 bedingt.

zu Artikel V

Änderung des Beteiligungsfondsgesetzes

Zu § 3 Abs. 4, § 7 Abs. 2, § 9 Abs. 3, § 13, § 14 Abs. 4, 5, 7, 12 und 13, § 15 Abs. 3 und § 16 Abs. 2 und 3:

Die Neuregelung bezweckt – ergänzend zur grundsätzlichen Übertragung der Bankenaufsichtskompetenz vom Bundesminister für Finanzen an die neue FMA durch das FMABG – für die im Beteiligungsfondsgesetz enthaltenen Spezialaufsichtsbestimmungen für die Beteiligungsfondsgesellschaften ebenfalls die FMA als zuständige Behörde zu erklären.

Die Umstellung der Schilling-Beträge auf Eurobeträge und die in diesem Zusammenhang erfolgenden Glättungen sind durch die physische Einführung des Euro mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 bedingt.

zu Artikel VI

Änderung des Sparkassengesetzes

Zu § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2a, § 5 Abs. 1 und 4 bis 6, § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 4, § 18 Abs. 1 und 3, § 20, § 22 Abs. 4, § 27 Abs. 3, § 27a Abs. 3 und 6, § 27b Abs. 4, § 28 Abs. 1 und 2, § 30, § 39 Abs. 2 und Anlage zu § 24, § 6, § 9 Abs. 3, § 10 und § 11 Abs. 2:

Das Ersetzen der Wortgruppen "Bundesminister für Finanzen" und "Landeshauptmann" durch die Wortgruppe "FMA" bzw. deren Neuaufnahme ist durch die erwünschte Änderung hinsichtlich der Zuständigkeit für die Sparkassenaufsicht erforderlich.

Zu § 5 Abs. 3:

Die Verwaltung der Statuten der Sparkassenvereine erfolgt zentral durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde und nicht mehr durch jenen Landeshauptmann, in dem der Verein seinen Sitz hat. Um dem gebotenen Publizitätserfordernis gerecht zu werden, werden die Statuten elektronisch erfasst und der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich gemacht.

Zu § 12:

Mit dem Übergang der Zuständigkeit der Aufsicht über die Sparkassenvereine auf die Finanzmarktaufsichtsbehörde erfolgt auch die zwangsweise Auflösung des Vereins durch diese Behörde. Aus Objektivitätsüberlegungen ist die Finanzmarktaufsichtsbehörde im Rahmen der Bestellung von Abwickler für Sparkassenvereine an die Bestellung von fachkundigen Personen aus dem Berufskreis der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer gebunden. Der Abwickler ist berechtigt vierteljährlich Rechnung zu legen. Die Kosten für einen von der Finanzmarktaufsichtsbehörde bestellten Abwickler hat die Behörde zu tragen.

Zu § 16 Abs. 10:

Der Vorstand hat gemäß den Regelungen des Sparkassengesetzes die Geschäfte der Sparkasse zu führen und vertritt somit die Sparkasse gegenüber der Finanzmarktaufsichtsbehörde. Eine namentliche Bekanntgabe der Vorstandsmitglieder sowie das Vorliegen der für die Bestellung zu erfüllenden persönlichen Voraussetzungen ist daher notwendig.

Zu § 24 Abs. 8 Z 1 und 2, Abs. 12 Z 1, Abs. 15 und 16 und§ 24a:

Die Beaufsichtigung über den Sparkassen-Prüfungsverband wird aus verfassungsrechtlichen Gründen weiterhin durch den Bundesminister für Finanzen ausgeübt. Die diesbezüglichen Bestimmungen werden aus Übersichtsgründen in einer Bestimmung zusammengefasst.

Zu § 24 Abs. 13:

Das Ersetzen der Schillingbeträge durch Eurobeträge ist durch die physische Einführung des Euro per 1. Jänner 2002 erforderlich.

Zu § 26 Abs. 2 bis 4:

Die Bestellung von Abwicklern erfolgt weiterhin durch den Sparkassenrat. Erfüllen die Abwickler nicht die für diese Funktion notwendigen qualitativen Voraussetzungen oder verabsäumt der Sparkassenrat eine zeitgerechte Bestellung, so hat das Gericht auf Antrag der Finanzmarktaufsichtsbehörde geeignete Abwickler zu bestellen. Diese Vorgangsweise entspricht den bewährten Abwicklungsbestimmungen des Bankwesengesetzes.


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75. Sitzung / Seite 317

Zu § 27 Abs. 6 bis 8:

Der Abwickler ist nunmehr berechtigt vierteljährlich Rechnung zu legen und nicht erst nach Beendigung seiner Tätigkeit. Die aus sparkassenrechtlicher Sicht erforderliche Überprüfung der Verwendung eines nach Erfüllung oder Sicherstellung aller der Sparkassen bekannten Verbindlichkeiten verbleibenden Vermögens wird durch eine jährliche Anzeigeverpflichtung der Gemeinden sichergestellt. Die Löschung der Sparkasse im Firmenbuch sowie die nachfolgende Anzeige an die Finanzmarktaufsichtsbehörde ist durch die Abwickler vorzunehmen.

Zu § 29 und § 44:

Das Abgehen von der Zweistufigkeit der Beaufsichtigung von Sparkassen bewirkt die Notwendigkeit, die Bestellung der Staatskommissäre und deren Stellvertreter in Hinkunft, wie auch im Bankwesengesetz vorgesehen, dem Bundesminister für Finanzen zu übertragen. Da die Staatskommissäre bei Sparkassen meist Bedienstete der Ämter der Landesregierungen sind, erhält der Landeshauptmann ein Mitwirkungs- und Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Staatskommissären und deren Stellvertreter; außer bei jenen Sparkassen, die eine bestimmte Größenordnung (Bilanzsumme von 7 Milliarden Euro) erreicht haben. Diese Ausnahme berücksichtigt die derzeitige Bestimmung des § 29 Abs. 1, wonach bei Sparkassen deren Bilanzsumme 100 Milliarden Schilling übersteigt, die Staatskommissäre und deren Stellvertreter schon jetzt vom Bundesminister für Finanzen bestellt werden. Die Übergangsbestimmung des § 44 stellt sicher, dass die bei Inkrattreten dieses Gesetzes bestellten Staatskommissäre und deren Stellvertreter weiterhin bestellt bleiben und somit keine Neubestellung aus diesem Umstand erforderlich wird.

Die Staatskommissäre werden zwar vom Bundesminister für Finanzen bestellt, sie unterliegen aber der Berichtspflicht an und dem Weisungsrecht durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde. Diesen Regelungen entsprechend kann die Finanzmarktaufsichtsbehörde die Abberufung von Staatskommissären, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, beim Bundesminister für Finanzen beantragen.

Zu § 31 Abs. 1:

Die Änderung dient zur Klarstellung. Eine Sparkasse, die eine im Sparkassengesetz begründete Verpflichtung nicht erfüllt, ist von der Finanzmarktaufsichtsbehörde mit Bescheid aufzufordern, ihrer Verpflichtung innerhalb einer von der Finanzmarktaufsichtsbehörde festgelegten angemessenen Frist nachzukommen.

Zu § 31 Abs. 2:

Das Ersetzen der Schillingbeträge durch Eurobeträge ist durch die physische Einführung des Euro per 1. Jänner 2002 erforderlich.

Zu § 38:

Die Übergangsbestimmungen für den Prüfungsverband sind obsolet und können daher entfallen. Die Übergangsbestimmungen für den Österreichischen Sparkassenverband (vormals Hauptverband der österreichischen Sparkassen) bleiben aber weiterhin aufrecht.

Zu § 42 Abs. 6:

Inkrafttretensbestimmungen.

Zu § 43 Z 1:

Die Aufnahme des § 26 Abs. 4 ist durch die zukünftige Bestellung der Abwickler bei Sparkassen durch den zur Ausübung der Gerichtsbarkeit in Handelssachen erster Instanz zuständigen Gerichtshof erforderlich.


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75. Sitzung / Seite 318

zu Artikel VII

Änderung des Bausparkassengesetzes

Zu § 3 Abs. 2 Z 7, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 und 2, § 9 Abs. 2, § 11 Abs. 1:

Das Ersetzen der Wortgruppe "Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "FMA" ist durch die erwünschte Änderung hinsichtlich der Zuständigkeit für die Bankenaufsicht erforderlich.

Zu § 7 Abs. 3:

Stellt insbesondere im Hinblick auf § 6 KSchG die Voraussetzungen dafür klar, unter denen die Bausparkassen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bauspargeschäft variable Zinssatzvereinbarungen auch für den Ansparbereich vorsehen können.

Zu § 13 Abs. 2:

Die Bewilligung zur Bestandsübertragung ist nunmehr von der FMA zu erteilen. Die Veröffentlichungspflicht der Bewilligung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder einem sosntigen geeigneten Bekanntmachungsblatt durch die übernehmende Bausparkasse folgt Praktikabilitätsüberlegungen.

Zu § 14:

Durch den ausdrücklichen Verweis auf die Bestimmungen des § 76 BWG wird die Anwendung dieser Bestimmungen auch bei den Staatskommissären von Bausparkassen eindeutig klargestellt.

Zu § 15:

Die Verfahrensbestimmungen entsprechen der Vorgangsweise im BWG.

Zur Anlage zu § 12, Teil 1 und 2:

Mit diesen Änderungen erfolgt eine Anpassung der Formblätter für Bausparkassen an die Systematik der Formblätter gemäß BWG.

zu Artikel VIII

Änderung des Hypothekenbankengesetzes

Zu §§ 1, 3, 5a, 11, 12, 23, 29, und 34:

Die Neuregelung bezweckt – ergänzend zur grundsätzlichen Übertragung der Bankenaufsichtskompetenz vom Bundesminister für Finanzen an die neue FMA durch das FMABG – für die im Hypothekenbankgesetz enthaltenen Spezialaufsichtsbestimmungen für die Hypothekenbanken ebenfalls die FMA als zuständige Behörde zu erklären. Ebenfalls auf die neue FMA übertragen wird die Verwaltungsstrafkompetenz, die bislang die Bezirksverwaltungsbehörden innehatten. Die näheren Verfahrensregelungen und die verfassungsrechtliche Grundlage ergeben sich ebenfalls aus dem FMABG im Zusammenhang mit dem Bankwesengesetz. Lediglich die Vollzugskompetenz zur Bestellung bzw. Abberufung von Treuhändern verbleibt beim Bundesminister für Finanzen. In den Vorschriften, in denen aus historischen Gründen als zuständige Vollzugsbehörde die "Aufsichtsbehörde" angeführt wurde, ist hinkünftig die FMA als zuständige Behörde anzusehen.


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75. Sitzung / Seite 319

Die Umstellung der Schilling-Beträge auf Eurobeträge und die in diesem Zusammenhang erfolgenden Glättungen sind durch die physische Einführung des Euro mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 bedingt.

zu Artikel IX

Änderung des Pfandbriefgesetzes

Zu §§ 3, 4, 7 und 11:

Die Neuregelung bezweckt – ergänzend zur grundsätzlichen Übertragung der Bankenaufsichtskompetenz vom Bundesminister für Finanzen an die neue FMA durch das FMABG – für die im Pfandbriefgesetz enthaltenen Spezialaufsichtsbestimmungen für öffentliche Kreditanstalten ebenfalls die FMA als zuständige Behörde zu erklären. Der Entfall von § 3 Abs. 1 zweiter Satz, zweiter Halbsatz stellt eine Rechtsbereinigung dar (totes Recht). Ebenfalls auf die neue FMA übertragen wird die Verwaltungsstrafkompetenz, die bislang die Bezirksverwaltungsbehörden innehatten. Die näheren Verfahrensregelungen und die verfassungsrechtliche Grundlage ergeben sich ebenfalls aus dem FMABG im Zusammenhang mit dem Bankwesengesetz.

Die Umstellung der Schilling-Beträge auf Eurobeträge und die in diesem Zusammenhang erfolgenden Glättungen sind durch die physische Einführung des Euro mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 bedingt.

zu Artikel X

Änderung des EGVG

Legt die Anwendung der Verwaltungsverfahrensgesetze durch die FMA fest (bisher war an dieser Stelle die entsprechende Anordnung für die BWA getroffen).

zu Artikel XI

Änderung des Börsegesetzes 1989

In §§ 48 und 48a wurde ein Redaktionsversehen des Aktienoptionsgesetzes (BGBl. I Nr. 42/2001), mit dem die beabsichtigte Neufassung des § 48 Abs. 1 Z 6a als "§ 48a Abs. 1 Z 6a" angeordnet wurde, berichtigt.

Die übrigen Änderungen sind sämtlich redaktionelle Änderungen auf Grund des Überganges von Kompetenzen des BMF und der BWA auf die FMA.

zu Artikel XII

Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

So weit im Folgenden nicht besonders erwähnt, sind die Änderungen ausschließlich durch die Übertragung der Zuständigkeit für die Versicherungsaufsicht von der Versicherungsaufsichtsbehörde auf die FMA bedingt.

zu §§ 2 und 4:

Der neue § 4 Abs. 1a entspricht dem neuen § 4 Abs. 6 BWG.

zu § 22 Abs. 1:

Die Verkürzung der Bestellungsdauer erleichtert den Wechsel in der Person des Treuhänders.


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75. Sitzung / Seite 320

zu § 22 Abs. 3:

Die Ergänzung vermeidet die Diskriminierung von EWR-Vertragsstaaten.

zu § 82 Abs. 1 und 8a:

Die neuen Z 1 und 2 in Abs. 1 und der neue Abs. 8a entsprechen inhaltlich weitgehend § 62 Z 2 und 6a , § 62a und § 63 Abs. 8 dritter Satz BWG in der Fassung von Art. II. Eine Gleichstellung von Prüfern von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen im Hinblick auf das sogenannte "Rotationsprinzip" sowie die Ersatzpflicht für von ihnen verursachte Schäden und die dafür vorgeschriebene Haftpflichtversicherung erscheint sachgerecht. Im Fall von Vorsatz ist eine betraglich unbeschränkte Haftung nicht unangemessen. Bei grober Fahrlässigkeit erhöht sich die Haftungshöchstgrenze auf den fünffachen Betrag, der für leichte Fahrlässigkeit gilt; siehe auch Erläuterungen zu § 275 HGB.

zu § 101 Abs. 3 und § 106 Abs. 5:

Die gesonderte Ersatzpflicht für die Kosten der Bestellung von externen Prüfern und von Regierungskommissären soll entfallen. Es besteht kein sachlicher Grund, sie in dieser Hinsicht anders zu behandeln als sonstige aufsichtsbehördliche Maßnahmen.

zu den §§ 107b, 108a, 109, 110 und 112:

In den Verwaltungsstrafbestimmungen werden die Schilling-Beträge durch Euro-Beträge ersetzt und die Funktion der Verwaltungsstrafbehörde von den Bezirksverwaltungsbehörden auf die Finanzmarktaufsicht übertragen.

zu § 115:

Die Übertragung der Zuständigkeit für die Versicherungsaufsicht auf die Finanzmarktaufsicht bedingt den Wegfall des Abs. 1. Die Rolle der Bundesrechenzentrum GmbH in Angelegenheiten der Versicherungsaufsicht bleibt unverändert.

zu den §§ 115a und 115b:

Die Schilling-Beträge werden durch Euro-Beträge ersetzt.

zu § 117:

Die Vorschrift über die Kosten der Versicherungsaufsicht wird im Wesentlichen nur an die Übertragung der Versicherungsaufsicht auf die Finanzmarktaufsicht angepasst. Unter den verrechneten Prämien im Sinn des Abs. 2 sind die von den Versicherungsnehmern tatsächlich entrichteten Prämien, unabhängig von der Darstellung im Jahresabschluss, zu verstehen.

zu den §§ 119g und 129f:

Diese Vorschriften enthalten die erforderlichen Schluss- und Übergangsbestimmungen. § 129f entspricht inhaltlich weitestgehend § 103c BWG in der Fassung von Art. II.

zu Artikel XIII

Änderung des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes 1994

zu §§ 17, 18, 19 und 31:

Diese Änderungen sind ausschließlich durch die Übertragung der Zuständigkeit für die Versicherungsaufsicht von der Versicherungsaufsichtsbehörde auf die Finanzmarktaufsicht bedingt.

zu § 32:

Die Finanzmarktaufsicht soll künftig im Ausschuss für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vertreten sein.


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75. Sitzung / Seite 321

zu Artikel XIV

Änderung des Pensionskassengesetzes

Zu § 1 Abs. 2 Z 1:

Der Abfindungsgrenzbetrag wurde im Jänner 1997 mit S 120.000 festgesetzt und eine Valorisierung mit dem Verbraucherpreisindex vorgesehen. Im Juli 2000 wurde der normierte Schwellenwert überschritten und ab 1. Jänner 2001 beträgt der Abfindungsgrenzbetrag S 125.000. Die Fortschreibung dieser Valorisierung ergibt bereits für Ende 2000 einen Betrag von umgerechnet mehr als j  9.200. Es wird daher der ab Jänner 2002 gültige Abfindungsgrenzbetrag mit j  9.300 festgesetzt.

Zu § 1 Abs. 2a:

Die Umrechnung des Schwellenwertes von S 5000 ergibt j  363,36. Da der Zeitraum zwischen den Valorisierungen durch die Umstellung auf Euro nicht größer werden sollte, wird der neue Schwellenwert auf j  300 abgerundet. Da der ab Jänner 2002 gültige Abfindungsgrenzbetrag valorisiert wurde, wird die weitere Valorisierung auf diesen Monat bezogen. Die Zuständigkeit betr. die Kundmachung geht auf die FMA über.

Zu § 6a Abs. 1, 2, 3, 5, 6 und 7, § 8 Abs. 1, § 10 Abs. 1, 2 und 3, § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 5, § 15 Abs. 4, § 20 Abs. 4 und 5, § 20a Abs. 3 und 4, § 21 Abs. 3, 4, 5, 8, 9 und 10, § 30 Abs. 4, § 30a Abs. 1 und 4, § 31 Abs. 2 und 3, § 33 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9, § 36 Abs. 1 und 2, § 37 Abs. 3, § 40, § 41 Abs. 1 und 4, § 42, § 47 Abs. 2:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 7 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 45, § 46 Abs. 1:

Die Umrechnung des Schillingbetrages auf Euro wird entsprechend der auch in anderen Gesetzen geübten Praxis vorgenommen.

Zu § 8 Abs. 1a:

Der Bundesminister für Finanzen übt gemäß § 16 FMABG die Rechtsaufsicht über die FMA aus. In diesem Sinn soll insbesondere bei der Erteilung neuer Konzessionen die Rechtmäßigkeit der geplanten Konzessionserteilung sichergestellt und durch den BMF überprüfbar sein. Siehe auch analoge Regelungen im § 4 Abs. 6 BWG und § 4 Abs. 1a VAG.

Zu § 23 Abs. 1 Z 6

Durch die nunmehr vorgesehene Möglichkeit für Pensionskassen auch Veranlagungsprodukte erwerben zu dürfen, die in § 25 Abs. 1 nicht aufgezählt sind, bedingt auch eine Bewertungsvorschrift für diese Produkte, wobei dem Grundsatz des Tageswertprinzips entsprochen werden soll.

Zu § 24a Abs. 3:

Mit der Novellierung des Pensionskassengesetzes im Jahr 1996 wurde die Vorstandsermächtigung hinsichtlich einer zusätzlichen Dotierung zur Schwankungsrückstellung geschaffen. Die Praxis der letzten Jahre und insbesondere die Ertragslage im Geschäftsjahr 2000 hat die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit dieser Bestimmung gezeigt. Als unbefriedigend herausgestellt hat sich aber, dass diese zusätzliche Dotierung bei globaler Führung der Schwankungsrückstellung für Anwartschaftsberechtigte nicht zulässig ist. Die Gründe dafür wurden seinerzeit in den erläuternden Bemerkungen dargelegt und bestehen in der Berechnung des Unverfallbarkeitsbetrages nach den Bestimmungen des Betriebspensionsgesetzes.


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75. Sitzung / Seite 322

Um auch für Anwartschaftsberechtigte bei globaler Führung der Schwankungsrückstellung diese zusätzliche Zuweisung zur Schwankungsrückstellung zu ermöglichen, wird nunmehr festgelegt, dass für diese Fälle die Berechnung des Unverfallbarkeitsbetrages nach jenen Bestimmungen des Betriebspensionsgesetzes zu erfolgen hat, die für individuelle Führung der Schwankungsrückstellung vorgesehen sind. Damit kann eine Benachteiligung von Anwartschaftsberechtigten bei Berechnung des Unverfallbarkeitsbetrages ausgeschlossen werden.

Zu § 25 Abs. 2 Z 12:

Die Erfahrungen der letzten Jahre und insbesondere die Auswirkungen der Situation auf den internationalen Börsen im Jahr 2000 haben gezeigt, dass von den Finanzdienstleistern vermehrt neue Produkte kreiiert werden bzw. bereits vorhandene Veranlagungsformen verändert oder in Beziehung zueinander gesetzt werden. Da in Abs. 1 Z 1 und 2 die für die Veranlagung zulässigen Vermögensgegenstände taxativ aufgezählt werden, ist es den Pensionskassen oft nicht möglich, diese neuen Produkte zu erwerben oder ist die Zulässigkeit der Veranlagung nur durch Veränderung der Rahmenbedingungen möglich, was unter Umständen auch zu Ertragsverlusten führen kann. Es wird daher in einem Ausmaß von höchstens 5 vH die Veranlagung in Vermögenswerte ermöglicht, die im zulässigen Veranlagungskatalog nicht taxativ angeführt sind. Beispiele für solche Veranlagungsformen werden insbesondere "private equity"-Modelle oder auch Schuldverschreibungen mit variablem Tilgungskurs sein. Im Rahmen der allgemein gültigen Grundsätze des § 2 Abs. 1 wird die 5 vH-Grenze jedenfalls nicht mit einer Veranlagungsform auszuschöpfen sein. Gerade in diesen zumeist nicht unbedingt risikoarmen Veranlagungen ist eine Diversifizierung unbedingt erforderlich. Gewährleistet muss für diese neuen Veranlagungen jedenfalls auch die Handelbarkeit sowie die Wertbestimmung entsprechend den schon bisher gültigen Normen dieser Ziffer sein. Zur Vermeidung einer zu großen Risikoausweitung ist diese neue Veranlagungsform auch in die bereits vorhandene 10 vH-Grenze für "außerbörsliche" Veranlagungen einzubeziehen. Weiters erfolgt abhängig von der Währung jedenfalls eine Zuordnung zur entsprechenden "Aktienkategorie".

Zu § 31 Abs. 1

Die Bestimmung verwirklicht das sogenannte "Rotationsprinzip" in der Form, dass die für die Abschlußprüfung von Pensionskassen verantwortlichen Personen nach einer bestimmten Anzahl von Geschäftsjahren wechseln sollen. Zielsetzung ist es, die Unbefangenheit der Prüfenden auch in dieser Hinsicht abzusichern. Die Regelung soll aber gleichzeitig die mit einer radikalen Rotationspflicht verbundenen Nachteile vermeiden; so haben internationale Untersuchungen ergeben, dass allzu häufiger Prüferwechsel nicht nur finanzielle Nachteile, sondern auch Einbußen in der Prüfungsqualität bringen kann. Die vorliegende Regelung verbessert daher die Unabhängigkeit des Abschlußprüfers in Gleichklang mit international bewährten Maßnahmen.

Zu § 33 Abs. 4a:

Die neue Bestimmung berücksichtigt praktische Erfahrungen in der Tätigkeit der Aufsichtspersonen. Zum einen ist es zweckmäßig, einen Stellvertreter bestellen zu können, da die Tätigkeit des Regierungskommissärs länger andauert und auch nicht unterbrochen werden kann, wenn der Regierungskommissär vorübergehend verhindert ist. Zum anderen soll, insbesondere wenn es sich um größere Pensionskassen handelt, der Regierungskommissär im notwendigen Ausmaß auch über einen Hilfsstab fachlich geeigneter Personen verfügen. Dies ist besonders wichtig, wenn die eigene Kooperationsbereitschaft der Pensionskasse gering ist. Da jedoch der Hilfsstab auch Kosten verursacht, ist er auf das Notwendige zu beschränken und ist in diesem Sinn auch die Genehmigung der FMA erforderlich.

Zu § 35:

Gemäß § 19 FMABG sind die Gesamtkosten der Aufsichtstätigkeit der FMA auf die vier Aufsichtsbereiche – Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht, Wertpapieraufsicht und Pensionskassenaufsicht – nach bestimmten Regeln aufzuteilen. Diese Kostenaufteilung erfolgt nach dem im FMABG geregelten Rechnungskreissystem für jeden Aufsichtsbereich. Die Aufteilung der Kosten innerhalb eines Rechnungskreises auf die einzelnen Institute hat nach den jeweiligen


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75. Sitzung / Seite 323

Materiengesetzen zu erfolgen. In diesem Sinn erfolgt die Aufteilung der Kosten der Pensionskassenaufsicht nach dieser Bestimmung (§ 35).

Kostenpflichtig sind die konzessionierten Pensionskassen. Die Kostenzuordnung zu den Pensionskassen erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. 25 vH der Gesamtkosten werden als sogenannter "Sockelbetrag" auf alle Pensionskassen gleichmäßig aufgeteilt. Zu diesem Sockelbetrag werden abhängig von der "Größe" der Pensionskasse weitere Kostenanteile hinzugerechnet. Zur Berechnung herangezogen werden als Parameter die Anzahl der von einer Pensionskasse geführten Veranlagungs- und Risikogemeinschaften, die Anzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten sowie die Höhe der Deckungsrückstellung. Die Anzahl der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften stellt einen wesentlichen Kostenfaktor dar, da für jede Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ein eigenes Kapitel des Geschäftsplanes, ein Rechenschaftsbericht sowie ein Prüfaktuar-Prüfbericht für jedes Geschäftsjahr zu erstellen und auch zu prüfen ist. Für die Größe einer Pensionskasse sind die Anzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten und die Deckungsrückstellung wesentliche Messgrößen. Durch die Verküpfung der beiden Parameter kann der Umstand berücksichtigt und ausgeglichen werden, dass die betragsmäßige Höhe von Zusagen sich innerhalb einer sehr großen Bandbreite bewegen kann. Es erfolgt somit ein Ausgleich zwischen einer großen Anzahl von Anwartschafts- und Leistungsberechtigten mit betragsmäßig geringen Zusagen und einer kleinen Anzahl von Anwartschafts- und Leistungsberechtigten mit betragsmäßig großen Zusagen. Die Wahl der Deckungsrückstellung als Messgröße hat gegenüber einer aktivseitigen Messgröße den Vorteil, dass einerseits auch Übertragungen gemäß § 48 PKG einbezogen werden und andererseits die Schwankungsrückstellung nicht berücksichtigt wird und somit der die für die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten erforderliche Aufbau von Reserven begünstigt wird. Auf jeden dieser Parameter fällt ein Kostenanteil von 25 vH der Gesamtkosten. Innerhalb eines Parameters ergibt sich der Kostenanteil durch das Verhältnis des der Pensionskasse zugeordneten Parameters zur Gesamtsumme dieses Parameters.

Um zu vermeiden, dass nach oben unbegrenzte Aufsichtskosten entstehen, die die Pensionskassen besonders treffen würden, wird eine Obergrenze der Kostenersatzpflicht für Pensionskassen eingezogen. Berechnungsbasis für diese Obergrenze ist die Gesamtsumme der laufenden Beiträge für Anwartschaftsberechtigte (Formblatt B Pos. B.I.) und der Auszahlung von Alterspensionen, Hinterbliebenenpensionen und Invaliditätspensionen (Formblatt B Pos. B.III.) über alle Pensionskassen. Gemäß § 19 Abs. 5 FMABG erfolgt die Kostenabrechnung auf Grund der FMA-Jahresabschlüsse jeweils für das vorangegangene FMA-Geschäftsjahr. Es sind daher für die Berechnung der Obergrenze hinsichtlich des Rechnungskreises 4 für das vorangegangene FMA-Geschäftsjahr die entsprechenden Beiträge und Leistungen für das vorangegangene Geschäftsjahr der Pensionskassen heranzuziehen.

Zu § 46a:

Die Umrechnung der Schillingbeträge auf Euro wird entsprechend der auch in anderen Gesetzen geübten Praxis vorgenommen. Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu § 49 Z 6 bis 11:

Z 6: Durch diese Übergangsbestimmung soll die Verletzung von Vorschriften, die vor Inkrafttreten dieser Novelle gesetzt wurden, ungeachtet des Umstandes strafbar bleiben, dass für die Vollziehung der Vorschriften in Hinkunft nicht der Bundesminister für Finanzen als ehemalige Aufsichtsbehörde, sondern die neue FMA zuständig ist.

Z 7: Am 31. März 2002 anhängige Verwaltungsstrafverfahren sollen auch nach Inkrafttreten dieser Novelle – ungeachtet des Umstandes, dass die FMA ab 1. April 2002 Verwaltungsstrafbehörde ist – von den an diesem Tag zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden (Magistraten) fortgeführt werden.


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75. Sitzung / Seite 324

Z 8: Die Zuständigkeit zur Führung der Verwaltungsstrafverfahren bezüglich Verwaltungsübertretungen, die vor Inkrafttreten dieser Novelle gesetzt, aber erst nach Inkrafttreten dieser Novelle eingeleitet werden, liegen bei der FMA.

Z 9: Auch die am 31. März 2002 anhängigen Vollstreckungsverfahren sind von den ursprünglich zuständigen Behörden fortzuführen.

Z 10: Durch die Übergangsvorschrift wird ferner klargestellt, dass durch den Zuständigkeitsübergang sämtliche in Pensionskassenaufsichtsangelegenheiten vom Bundesminister für Finanzen erlassenen und am 31. März 2002 in Kraft stehenden Bescheide und Verordnungen in Geltung bleiben.

Z 11: Die Einzelkostenverrechnung entfällt ab 1. April 2002. Jedoch sind die dem Bund bereits entstandenen Kosten auf Grund von Maßnahmen, die bis zum 31. März 2002 gesetzt wurden, noch abzugelten.

zu Artikel XV

Änderung des Kapitalmarktgesetzes

Zu § 6 Abs. 4 und § 7 Abs. 3 und 4:

Hiedurch wird für ausländische Prospekte, die unter bestimmten Voraussetzungen für Zwecke des Kapitalmarktgesetzes schon bisher als ausreichend anzusehen waren, die englische Sprache alternativ zur deutschen Sprache als Prospektsprache vorgesehen.

zu Artikel XVI

Änderung des Handelsgesetzbuches

Zu § 271 (i.V.m. § 906 Abs. 6 HGB):

Wie für den Bankprüfer in § 62 Z 6a BWG vorgeschlagen, soll das "Rotationsprinzip" auch für den Abschlussprüfer eingeführt werden, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Unbefangenheit des Prüfers abzusichern. Neben der Erhöhung der Haftungshöchstbeträge soll das Rotationsprinzip dazu beitragen, die Qualität der Abschlussprüfung sicherzustellen. Nicht zum Abschlussprüfer bestellt werden darf ein Prüfer (oder eine Prüfungsgesellschaft), wenn er (oder sie) die zu prüfende Gesellschaft bereits in den vergangenen aufeinander folgenden sechs Geschäftsjahren geprüft hat. Durch die Formulierung "in den vorhergehenden sechs Geschäftsjahren" wird zum Ausdruck gebracht, dass es auf eine sechsjährige aufeinander folgende Reihe von Geschäftsjahren ankommt. Eine großzügige Übergangsfrist soll es der Praxis erleichtern, sich auf die neuen gesetzlichen Gegebenheiten einzustellen. In dem ab Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bis zur Bestellung des (neuen) Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2004 verbleibenden Zeitraum von rund zweieinhalb Jahren können Prüfer und Gesellschaften vorgreifend auf die verpflichtende Rotation einen Wechsel vornehmen, um zu verhindern, dass bei der Prüfung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2004 eine zu große Zahl an neu zu prüfenden Gesellschaften bewältigt werden muss.

Zu § 275:

Der Entwurf verfolgt zwei Hauptanliegen. Erstens soll die Haftung des Abschlussprüfers verschärft werden. Dies erscheint schon im Hinblick auf die internationale Entwicklung für geboten. Denn nur eine kleine Zahl von Ländern kennt überhaupt Begrenzungen der Haftung des Abschlussprüfers. Weiters soll die unmittelbare Haftung der bei der Prüfung tätigen Gehilfen (die nach der geltenden Rechtslage neben der Haftung des bestellten Abschlussprüfers besteht) grundsätzlich beseitigt und in diesem Bereich Einklang mit den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Prinzipien hergestellt werden.


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75. Sitzung / Seite 325

Der Entwurf greift nicht in andere wichtige Fragen der Diskussion ein. Insbesondere wurde darauf verzichtet, die Aufgabe des Prüfers, wie dies im deutschen Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) 1998 geschehen ist, zu erweitern und zwischen nicht-börse- und börsenotierten Gesellschaften zu differenzieren. Dies schließt nicht aus, dass die durch den Verkehr und durch die von berufständischen Vertretungen festgelegten Standards weiterentwickelt werden und dadurch inhaltlich die Anforderungen an eine "gewissenhafte und unparteiische Prüfung" angehoben, aber auch präzisiert werden. Die in solchen berufständischen Regeln enthaltenen Maßstäbe werden für die Gerichte auch die Abgrenzung zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit, die in Hinkunft eine bedeutende Rolle spielen wird, erleichtern.

Der Entwurf nimmt weiters nicht Stellung zu der kritischen Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Abschlussprüfer Dritten, insbesondere Gläubigern oder Anlegern haftet. Eine Klarstellung dieser Frage bleibt der Rechtsprechung und der zukünftigen Gesetzgebung vorbehalten. Auch die Bestimmungen über den Bestätigungsvermerk werden vorläufig nicht geändert.

Die Tragweite der Änderung geht über die Frage der Haftung des Abschlussprüfers hinaus. Denn in zahlreichen anderen gesetzlichen Bestimmungen wird auf § 275 HGB verwiesen, insbesondere bei Prüfungen im Zusammenhang mit Verschmelzungen, Umwandlungen und Spaltungen. Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen empfiehlt sich auch die parallel laufende Änderung der Haftung für die Gründungsprüfung und die damit zusammenhängende Prüfung von Sacheinlagen bei Kapitalerhöhungen.

1. Zur Anhebung der Haftungsgrenzen und zur strengeren Behandlung der grob fahrlässigen Pflichtverletzung

Die seit dem Rechnungslegungsgesetz, BGBl. Nr. 475/1990, nicht mehr veränderte, mit fünf Millionen Schilling begrenzte Haftung des Abschlussprüfers ist im internationalen Vergleich äußerst niedrig angesetzt. Sie ist auch dem Vertrauen abträglich, das der Abschlussprüfung von Seiten der Öffentlichkeit und insbesondere von Seiten der Gläubiger und potenzieller Anleger entgegengebracht wird. Daher sollen – in Anlehnung an die mit dem KonTraG 1998 eingeführte Verschärfung der Haftung in § 323 dHGB – auch in Österreich die Haftungshöchstgrenzen für Abschlussprüfungen nach oben hin korrigiert und damit ein erster Schritt zur zeitgemäßen Regelung der Haftung des Abschlussprüfers gesetzt werden. Die Erfahrungen mit dem KonTraG haben gezeigt, dass die vorgeschlagenen Summen in der Praxis gut angenommen wurden. Da die deutsche Unternehmensstruktur insbesondere im mittelständischen Bereich derjenigen in Österreich entspricht, orientiert sich der Entwurf an den dort eingeführten Haftungsgrenzen und beschränkt die Haftung pro Prüfung einer Kapitalgesellschaft auf zwei Millionen Euro, für börsenotierte Aktiengesellschaften auf vier Millionen Euro bei leichter und dem jeweils Fünffachen bei grober Fahrlässigkeit. Diese Abstufung trägt dem typischerweise viel höheren Schadenspotenzial bei börsenotierten Aktiengesellschaften Rechnung. Bei der Definition der Börsenotierung wird auf die Bestimmung des § 2 Z 37 BWG zurückgegriffen; es soll aber auch die Notierung an anderen anerkannten und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermärkten in OECD-Staaten einbezogen sein (vgl. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG).

Das an sich systemfremde Privileg der Haftungsbegrenzung für sorgfaltswidrige Prüfungen wird nunmehr dadurch abgeschwächt, dass die Haftungshöchstbeträge von der Intensität des Sorgfaltsverstoßes bei der Prüfung abhängig gemacht werden. Die Grenze der Ersatzpflicht von zwei bzw. 4 Mill. Euro gilt für leichte Fahrlässigkeit; bei grober Fahrlässigkeit sollen diese Beträge auf das Fünffache erhöht werden. Bedenkt man, dass grob fahrlässiges Verhalten erst bei einer auffallenden und ungewöhnlichen Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht vorliegt, sich erheblich vom Regelfall unterscheiden und auch subjektiv schwerstens vorwerfbar sein muss (Nw dazu etwa bei Reischauer in Rummel2, Kommentar zum ABGB, § 1324 Rz 3; Harrer in Schwimann2, Praxiskommentar zum ABGB, § 1324 Rz 6), so ist es sachlich nicht zu rechtfertigen, auch in einem solchen Fall die Haftung des Abschlussprüfers wie bei leichter Fahrlässigkeit zu privilegieren. Gleichzeitig bleibt mit den vorgeschlagen Höchstgrenzen die Versicherbarkeit des Haftungsrisikos gewahrt. Die Differenzierung der Haftungsfolgen nach dem Grad des Ver


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schuldens steht auch im Einklang mit der vorgeschlagenen Neuregelung der Haftung des Bankprüfers (vgl. § 62a BWG idF des Entwurfs). Eine unterschiedliche Behandlung von Bank- und sonstigen Abschlussprüfern hinsichtlich des Verschuldensmassstabes wäre sachlich schwer begründbar. Nicht zuletzt kann von dem in einer Haftungsverschärfung gelegenen präventiven Moment eine Sorgfalt des Prüfers erhofft werden, die der Bedeutung der Abschlussprüfung sowohl für die geprüfte Gesellschaft als auch für ihre Gläubiger angemessen ist.

2. Zur Beseitigung der Gehilfenhaftung

In mehreren Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf wurde angeregt, die bisher in § 275 HGB enthaltene unmittelbare Haftung der bei der Abschlussprüfung tätigen Personen (insbesondere der Geschäftsführer und der Gehilfen einer zum Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfergesellschaft) zu beseitigen. Sie stehe im Widerspruch zu allgemeinen Regeln des Schadenersatzrechtes, wonach der Erfüllungsgehilfe dem Vertragspartner des Geschäftsherrn nur ausnahmsweise haftet. In der Tat ist auch heute kein rechtspolitischer Grund dafür zu sehen, dass die Gehilfen des Abschlußprüfers der geprüften Gesellschaft unmittelbar haften. Die Abweichung vom allgemeinen Schadenersatzrecht wird angesichts der vorgeschlagenen Änderung dadurch noch gewichtiger, daß die Haftungsobergrenzen deutlich angehoben werden sollen. Ohne Änderung der Haftung aller Prüfungsgehilfen nach geltendem Recht würde die verschärfte Haftung jeden bei der Prüfung tätigen Gehilfen treffen. Dies trifft auch auf die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft zu.

Die im Entwurf nun vorgesehene Beseitigung dieses Sonderhaftungstatbestands ändert freilich nichts daran, dass der Abschlussprüfer Regress gegen den bei der Prüfung Tätigen nach allgemeinen Grundsätzen nehmen kann. Dabei sind selbstverständlich bei einem solchen Regress die Schutzvorschriften des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes zu beachten.

Die unmittelbare Haftung bleibt aber auch nach diesem Entwurf dort bestehen, wo die Verschwiegenheitspflicht oder das Verwertungsverbot verletzt wird. Deshalb bleiben im ersten Absatz weiterhin diese Pflichten jedes bei der Prüfung Beschäftigten gegenüber der Gesellschaft verankert; für Verletzungen dieser Pflichten bleibt es auch bei der unmittelbaren Haftung des Gehilfen. Abweichend von der geltenden Rechtslage soll allerdings die Haftung aus der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht völlig den allgemeinen Regeln des Schadenersatzrechtes unterworfen werden. Diese Ausgestaltung entspricht auch § 91 WTBG (insbesondere § 91 Abs 5 WTBG).

zu Artikel XVII

Änderung des Aktiengesetzes

Zu § 42

Schon bisher entspricht § 42 AktG weitgehend § 275 HGB. Die vorgeschlagene Anpassung ist notwendig, um einen Wertungswiderspruch zwischen der Haftung des Abschlussprüfers und der des Gründungsprüfers zu vermeiden. Auch bei der Haftung von anderen verwandten Prüfern, bei deren Regelung auf den Gründungsprüfer verwiesen wird (zB. bei Nachgründungen, Kapitalerhöhungen mit Sacheinlagen), entstünde dieser Wertungswiderspruch. Die gesetzestechnisch beste Lösung ist ein Verweis auf den sinngemäß anzuwendenden § 275 HGB, wobei sich dieser Verweis allerdings nicht auf dessen Abs. 5 erstreckt, da sich die Verjährungsfrist in § 44 AktG findet.

Zu § 255:

Mit dem vorliegenden Entwurf sollen zunächst die teilweise unscharfen und schwer voneinander abgrenzbaren Tatbestände der geltenden aktienrechtlichen Strafbestimmung (zur Kritik daran vgl. die umfangreiche Untersuchung von Enzinger, Der Staatsanwalt als Hüter des Aktienrechts. Zum Umgang mit verfehlten Normen, GesRZ 1994, 188, 290) übersichtlich und klar gefasst werden.


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Die vorgeschlagenen Änderungen und teilweisen Neuformulierungen sollen aber auch ausdrücklich klarstellen, dass nicht nur der Öffentlichkeit und der Hauptversammlung gegenüber abgegebene unrichtige Informationen, sondern auch Fehlinformationen des Aufsichtsrats pönalisiert sind (vgl. insbesondere die neue Z 5). Dabei soll eine deutliche Trennung zwischen Darstellungen gegenüber der Öffentlichkeit und solchen, die dem Aufsichtsrat gegeben werden, vorgenommen werden.

Darüber hinaus wird in Übereinstimmung mit dem GmbHG und dem PSG auch der Beauftragte in den Täterkreis mitaufgenommen (kritisch zur bisherigen Differenzierung Gruber, WBl 1990, 331; Nowotny, RdW 1992, 71). Mit der Definition des OGH, RdW 1989, 193, zur gleichgelagerten Strafbestimmung des GmbHG werden unter Beauftragten etwa Beiratsmitglieder, Angestellte und Wirtschaftstreuhänder, die mit der Erstellung von Jahresabschlüssen, Bilanzen, Lageberichten oder der Emission von Geschäftsanteilen befasst sind, verstanden. In Anlehnung daran wird der aktienrechtliche Täterkreis entsprechend erweitert.

Da der Strafrahmen des § 255 AktG bereits bisher an denjenigen des Tatbestandes der fahrlässigen Krida (§ 159 StGB idF bis zu BGBl. I Nr. 58/2000) geknüpft war, nimmt der vorgeschlagene Entwurf auf den mit dem BGBl. I Nr. 58/2000 neu gezogenen Grund-Strafrahmen für grob fahrlässige Beeinträchtigungen von Gläubigerinteressen (§ 159 StGB nF) von einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr Bedacht und setzt die Strafdrohung entsprechend herab.

Für alle Tatbestände soll die Begehungsform vereinheitlicht werden. Zunächst ist die unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen strafbar (in Anlehnung an § 400 dAktG). Klarstellend sind auch "einzelne Geschäftsfälle" aufgenommen, sofern sie in den Kreis der erheblichen Umstände fallen. Neben der unrichtigen Wiedergabe ist auch die Verschleierung eine mögliche Begehungsform, um die schwierige Abgrenzung zwischen Verschleierung und unrichtiger Wiedergabe entbehrlich zu machen. Pönalisiert bleibt weiterhin die Begehungsform des Verschweigens. Die bewusste Verweigerung einer Auskunft wird davon jedoch nicht erfasst sein, da das Informationsdefizit in diesem Fall erkennbar wird.

Neben den schriftlichen sind auch mündliche Auskünfte erfasst. Dies ist einerseits dadurch gerechtfertigt, dass für die Strafbarkeit Vorsatz erforderlich ist; andererseits liegt ein Korrektiv darin, dass sich die unrichtige Wiedergabe oder die Verschleierung auf die Verhältnisse der Gesellschaft oder auf erhebliche Umstände beziehen muss. Unter "Verhältnisse der Gesellschaft" werden insbesondere ihre finanzielle Situation, aber etwa auch ihre Wettbewerbsfähigkeit und andere grundsätzliche Aspekte zu verstehen sein und nicht einzelne unwesentliche Fragen. Strafbar sind daher Fehlinformationen, die die Funktion der Berichterstattung bzw. Auskunft gefährden, namentlich wenn sie für die Beurteilung etwaiger Risiken, der Vermögens- oder Ertragslage, der Rentabilität oder Liquidität oder der Vertrauenswürdigkeit des Vorstands oder des Aufsichtsrats von erheblicher Bedeutung sind. In gleicher Weise ist die Erheblichkeit von verschwiegenen Umständen zu beurteilen. Unerhebliche Umstände, die den Zweck und Wert des Berichtes oder der Auskunft nicht in einem solchen maßgeblichen Umfang zu beeinträchtigen vermögen, sind davon nicht erfasst.

Die neu formulierte Z 1 erfasst nicht mehr nur solche Berichte, die sich auf den Vermögensstand der Gesellschaft beziehen, sondern alle Berichte, Darstellungen und Übersichten an die Öffentlichkeit und die Gesellschafter. Damit unterliegen etwa auch Berichte über den Ausschluss des Bezugsrechts, der jüngst mit dem Aktienoptionengesetz, BGBl I Nr. 42/2001, vorgesehene Bericht nach § 159 Abs. 2 Z 3 und vergleichbare im AktG vorgesehene Berichte dem Straftatbestand. Das Gleiche gilt auch für Berichte nach den Vorschriften über die Gründung und Umgründung (wie Verschmelzung und Spaltung) sowie für alle Berichte nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB. Die bisherige Z 3 wird ersatzlos gestrichen, weil sämtliche von ihr erfassten Tatbestände bereits durch die neue Z 1 abgedeckt sind.

Die falsche Auskunftserteilung in der Hauptversammlung (mündlich und schriftlich) soll strafbar bleiben; das Gleiche gilt für öffentliche Aufforderungen zur Beteiligung an der Gesellschaft und falsche Auskünfte an den Abschlussprüfer (Z 3 und Z 4).


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Die neue Ziffer 5 sanktioniert auch Fehlinformationen an den Aufsichtsrat oder seinen Vorsitzenden.

In Abs. 2 wird ein echtes Unterlassungsdelikt vorgesehen: Wer angesichts einer drohenden Gefährdung der Liquidität der Gesellschaft einen Sonderbericht nach § 81 Abs. 1 letzter Satz AktG unterlässt, macht sich strafbar. Die Pönalisierung der Unterlassung dieser Berichterstattung durch den Vorstand – der Liquidator wird hier nur ausnahmsweise als Täter in Frage kommen – erscheint gerechtfertigt, weil dem Aufsichtsrat die eine Berichtspflicht auslösenden Faktoren nicht bekannt sein werden (dagegen muss z.B. die Verletzung der Berichtspflicht nach § 95 Abs. 2 AktG, die dem Aufsichtsrat eindeutig erkennbar ist, nicht unter Strafe gestellt werden). Es wird jedoch nicht jede Verletzung der in § 81 Abs. 1 AktG vorgesehenen Berichtspflichten pönalisiert; strafwürdig ist die Unterlassung des Berichtes vielmehr dann, wenn die Liquidität der Gesellschaft gefährdet werden könnte.

Die Strafbestimmungen im Genossenschaftsrecht, im Recht der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und der Privatstiftung bleiben unverändert. Für diese Rechtsformen gibt es jeweils deutlich abweichende Sonderbestimmungen (bei den Genossenschaften insbesondere hinsichtlich des Erfordernisses der Wissentlichkeit und des geringeren Strafrahmens, bei den Privatstiftungen hinsichtlich des/der Berichtsempfänger). Bei den Genossenschaften und den Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit spricht für die abweichende Beurteilung die geringere Professionalität der Funktionäre. Bei den Privatstiftungen fehlt vielfach ein Erklärungsempfänger. Die Beibehaltung der weniger strengen Regeln erscheint daher in diesen Bereichen vertretbar. Andererseits spricht für die Beibehaltung des höheren Strafrahmens in § 41 PSG das Fehlen einer gesetzlich angeordneten Kontrolle durch den Aufsichtsrat und durch Eigentümer.

zu Artikel XVIII

Änderung des GmbH-Gesetzes

Zu § 122:

Die Änderungen erfolgen in sinngemäßer Anpassung an den neu gefassten § 255 AktG. Die Regelung des § 255 Abs. 2 findet sich hier als an Abs. 2 angefügte neue Z 3.

zu Artikel XIX

Änderung des Nationalbankgesetzes 1984

Zu § 44a

In Ergänzung der Umsetzung der RL 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und –abrechnungssystemen (Finalitäts-Richtlinie) im Finalitätsgesetz, BGBl I Nr. 123/1999, werden mit der vorliegenden Bestimmung der Oesterreichischen Nationalbank Aufsichtskompetenzen über Zahlungssysteme übertragen. Gemäß Art. 22 ESZB-Satzung können die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken Einrichtungen für Verrechnungs- und Zahlungssysteme zur Verfügung stellen bzw. kann die EZB Verordnungen erlassen, um effiziente und zuverlässige Verrechnungs- und Zahlungssysteme innerhalb der Gemeinschaft und im Verkehr mit dritten Ländern zu gewährleisten. Da eine solche EZB-Verordnung in nächster Zeit nicht zu erwarten ist, scheint es zweckmäßig, durch nationale Regelung die Aufsichtsmaßnahmen in diesem Bereich der Oesterreichischen Nationalbank zu übertragen, wobei sich die Vorgaben der OeNB nach den internationalen Standards, definiert durch Empfehlungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und der EZB, zu richten haben.

Von der Aufsicht sind nicht nur klassische Zahlungssysteme (Großbetrags- und Massenzahlungsverkehr), sondern auch Zahlungssysteme wie Point of Sale, Kreditkarten und E-Money umfasst. Normunterworfene dieser Bestimmung sind nicht nur Kreditinstitute, sondern alle an einem Zahlungssystem gewerbsmäßig mitwirkenden juristischen Personen bzw. Unternehmen. Als Mittel der Aufsicht kann die FMA unter bestimmten Voraussetzungen von den Teilnehmern


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Auskünfte einholen und Vorgaben u.a. für die Organisation der Zahlungssysteme, den technischen Standard der Systeme und der technischen Sicherheitsvorkehrungen erlassen. Bei Verletzung der von der OeNB erlassenen Verordnungen sind Sanktionsmaßnahmen (z.B. Untersagung der Teilnahme am Zahlungssystem oder Rücknahme der Anerkennung als System gemäß § 2 Finalitätsgesetz) bzw. Verwaltungsstrafen vorgesehen.

Zur Auskunftserteilung gemäß Abs. 4 Z 3 ist festzuhalten, dass Auskünfte über Zahlungssysteme naturgemäß primär bei dessen Betreiber einzuholen sind. Sonstige Teilnehmer sind nach Maßgabe der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen zur Auskunftserteilung verhalten; dies wird sich in der Praxis auf Auskünfte über ihre eigenen Einrichtungen beziehen.

Abs. 11 nimmt Bedacht auf Tätigkeiten der OeNB außerhalb der Zahlungsverkehrsaufsicht (zB "TARGET") und verpflichtet zu organisatorischen Maßnahmen gegen mögliche Interessenskonflikte, insbes. "Chinese Wall".

Zu § 82a:

Die Verwaltungsstrafbestimmungen dienen der Absicherung der Auskunfts- und Vorlagepflichten gemäß § 44a sowie der dort vorgesehenen Möglichkeit zur Untersagung der Teilnahme oder des Betriebes eines Zahlungssystemes.

*****

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

20.21

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Notwendigkeit einer Reform der Bankenaufsicht steht schon seit einigen Jahren auf der politischen Tagesordnung.

Die Reformnotwendigkeit ergibt sich aus mehreren Faktoren: Einmal daraus, dass die internationalen Standards sich weiterentwickelt haben und dass das, was wir in Österreich derzeit haben, nämlich eine Bankenaufsicht im Rahmen des Finanzministeriums, eigentlich ein Austriacum ist. International ist völlig klar, dass eine Bankenaufsicht operativ unabhängig sein muss.

Das Zweite sind Entwicklungstendenzen in der Finanzwelt, die eindeutig in Richtung Allfinanzkonzerne gehen. Das bedeutet, wie Sie alle wissen: Versicherungen gründen oder kaufen Banken; Versicherungen haben Pensionskassen oder auch nicht. Das heißt, das heutige Kasterl-Denken – Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht, Wertpapieraufsicht, Pensionskassenaufsicht – ist überholt und nicht mehr zeitadäquat.

Das Dritte ist: Wie Sie sich sicherlich erinnern können, gab es im April dieses Jahres eine massive Kritik des Rechnungshofes, die in dem Satz kumulierte: Der Rechnungshof kann nicht ausschließen, dass ein Fall wie die Rieger-Bank noch einmal eintritt, wenn wir hier nicht Reformen durchführen.

Die Reformnotwendigkeit war also gegeben. Ich bedauere sehr, dass diese Reform unter der früheren politischen Konstellation nicht möglich war. Wir haben uns schon damals darum bemüht, eine solche Reform durchzuführen. Die Tatsache, dass dieses große Reformwerk nunmehr vorliegt, ist nur ein weiterer Beweis dafür, dass diese Regierungskonstellation notwendig war, um Reformen in Österreich durchzuführen. Auch in diesem Bereich gilt "Österreich neu regieren": Wir haben endlich eine Reform im Bereich der Finanzmarktaufsicht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten eines auch sehr deutlich sagen: Es geht nicht nur darum, dass wir die internationalen Standards einhalten müssen, sondern es haben auch die heimischen Sparer und die heimischen Anleger ein eminentes Interesse daran, dass Fälle


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wie jene der Bank Burgenland, der Rieger-Bank oder der Trigon Bank möglichst nicht mehr eintreten.

Das war eigentlich der Kern all unserer Bemühungen, eine Bankenaufsicht, eine Allfinanzaufsicht zu errichten, die einerseits organisatorisch größtmögliche Synergieeffekte ausschöpft, indem sie unter einem Dach alle vier genannten Bereiche vereint, die aber auch materiell-rechtlich der Bankenaufsicht beziehungsweise der Finanzaufsicht, wie sie jetzt heißt, mehr "Biss", mehr Effizienz verleiht.

Ich nenne nur einige Beispiele: Die Qualifikationsvoraussetzungen für den Bankprüfer wurden beachtlich hinaufgeschraubt. Es wurde eine Rotation der Bankprüfer, es wurde auch die externe Rotation eingeführt. Wir haben die Aufsichtsrechte des Aufsichtsrates entsprechend gestärkt. – Es wurde eine Fülle von Maßnahmen gesetzt, sowohl organisatorisch als auch materiell-inhaltlich, um eine international herzeigbare, operativ unabhängige Finanzmarktaufsicht mit mehr "Biss" und mehr Effizienz zu schaffen.

Wir haben auch sehr viel Wert darauf gelegt, dass eine enge Kooperation mit der österreichischen Notenbank erfolgt, die etwa darin zum Ausdruck kommt, dass von den zwei Vorstandsmitgliedern eines von der Notenbank nominiert werden kann, dass von den sechs Aufsichtsratsmitgliedern drei von der Nationalbank, von der Notenbank nominiert werden können, dass ein Finanzmarktkomitee gesetzlich fundiert ist, in dem neben dem Finanzministerium und der Finanzmarktaufsicht ebenfalls die Notenbank vertreten ist. Es erfolgt also eine maximale Einbindung der bewährten menschlichen Ressourcen, des Know-hows und der Fachkompetenz der Notenbank.

Wir haben im Ausschuss ausdrücklich noch festgestellt, dass der Ausschuss davon ausgeht, dass in der Regel auch die Vor-Ort-Prüfungen im Bereich Marktrisiko, im Bereich Kreditrisiko auf Grund dieser menschlichen Ressourcen, auf Grund dieser Fachkompetenz, auf Grund dieses Know-hows der Mitarbeiter der Notenbank von der Notenbank durchgeführt werden sollen. Es soll also engstmögliche Kooperation mit der Notenbank auch in diesem Bereich geben.

Was nunmehr den Vorschlag meines Vorredners Kurt Heindl betrifft, so darf ich Folgendes sagen: Ich habe noch selten erlebt, dass ein Gesetzeswerk, ein Reformwerk so professionell und gründlich vorbereitet wurde wie gerade dieses Reformwerk. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Herr Finanzminister! Ich habe das schon einmal gesagt: Ich gratuliere Ihnen zu dieser wirklich professionellen Vorgangsweise, bei der auch engste Kooperation zwischen Parlamentariern, Ministerium und Wissenschaft stattgefunden hat. Ich möchte mich auch bei jenen bedanken, die in den letzten Monaten für uns Parlamentarier mehr oder weniger Tag und Nacht da waren, um uns zu beraten. Bei allem Risiko, das damit verbunden ist, einzelne Personen hervorzuheben, möchte ich doch meinen besonderen Dank Herrn Professor Zechner aussprechen, der das Projektteam geleitet und die Materie für uns wirklich hervorragend aufbereitet hat, weiters auch Frau Dr. Kristen aus dem Kabinett des Herrn Bundesministers sowie dem Syndikus Dr. Pichler von der Wirtschaftskammer. Alle drei haben uns wirklich hervorragend beraten, und es war für uns Parlamentarier sehr angenehm, zu wissen, dass sie uns mit ihrem unglaublichen Know-how beratend bei unserer Arbeit unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kurt Heindl tritt jetzt für eine Rückverweisung an den Ausschuss ein. Herr Kollege Heindl! Wir haben in der Anfangsphase wiederholt gefragt: Gibt es Alternativkonzepte der SPÖ? – Damals haben Sie immer nur gesagt, Sie stellen sich vor, dass das eventuell die Notenbank oder eine Notenbanktochter in Form einer Aktiengesellschaft machen soll.

Wir haben heute – ich glaube, es war um viertel vier – zum ersten Mal diesen umfassenden Abänderungsantrag gesehen. Ich glaube, er ist 150 Seiten lang. Ich sehe mich außerstande, innerhalb von drei, vier Stunden einen Abänderungsantrag von 150 Seiten zu lesen. (Abg. Dr. Jarolim: Das ist aber Qualität!) Und jetzt soll es eine Rückverweisung an den Finanzaus


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schuss geben, nachdem monatelang Beratungen und auch immer wieder außertourlich Gespräche, auch unter Einbeziehung der Opposition, stattgefunden haben?!

Meine Damen und Herren! Es hat sich selten eine Regierung so sehr um die Zustimmung der Opposition bemüht wie gerade diese Bundesregierung bei dieser Materie. (Abg. Parnigoni: Sie wollen es einfach nicht!) Ich bedauere es, dass es trotzdem nicht gelungen ist, Ihre Zustimmung dazu zu bekommen. (Abg. Parnigoni: Sie wollen es nicht! – Abg. Mag. Trattner – in Richtung SPÖ –: Und Sie verstehen es nicht!) Aber im Grunde ist das eine konsequente Fortsetzung Ihrer bisherigen Haltung. Wir konnten mit Ihnen in der letzten Periode keine Reform durchführen, und Sie wollen auch diese Reform nicht. Ich muss sagen: Sie sind sehr konsequente Reformblockierer! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ein letzter Satz noch in Form eines Ersuchens an den Herrn Finanzminister oder im Sinne eines Appells an den Herrn Finanzminister:

Wir alle erwarten, dass diese Reform das bringen wird, was wir wollen, nämlich Sicherheit für den Anleger und operative Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsicht. Wir alle wollen, dass damit in Österreich wieder für alle am Finanzgeschehen Beteiligten ein Höchstmaß an Effizienz und Sicherheit gegeben ist.

Wir gehen davon aus, dass damit eigentlich eine Einrichtung in Zukunft überholt sein könnte, die aus dem alten System stammt, nämlich die Einrichtung der Staatskommissäre. Meine Bitte wäre daher, Herr Finanzminister, dass wir etwa nach einem Jahr eine Evaluierung durchführen. Wenn unsere Erwartungen an dieses Reformwerk bis dahin erfüllt worden sind, dann wäre, glaube ich, diese Einrichtung von Staatskommissären, die aus dem alten System stammen, aufzugeben. Das wäre also meine Bitte: nach einiger Zeit eine solche Evaluierung durchzuführen, um hier noch einen weiteren Schritt einer Reform setzen zu können.

Wir sind froh darüber, dass wir heute diese großen Gesetzeswerke – am Vormittag die große ORF-Reform, jetzt die große Finanzmarktreform – beschließen können und dass wir mit dieser Bundesregierung, mit diesen Mehrheitsverhältnissen solche großen Zukunftsreformen in unserem Land durchführen können! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.29

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

20.29

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Materie ist sicherlich eine nicht nur gewichtige, sondern schwergewichtige, was die Auswirkungen auf die Zukunft betrifft.

Es ist schade, dass dieser Punkt so spät zum Aufruf gelangt ist, aber da kann man wenig dagegen tun, wenn man eben innerhalb von drei Tagen so umfangreiche Tagesordnungen zu bewältigen hat. Wie auch immer, ich will gar nicht lamentieren, ich meine nur, dass selbst die Öffentlichkeit davon – unter Anführungszeichen – "verschont" geblieben ist, zu erkennen, um welche gravierenden Dinge es sich hier handelt. Selbst Ihnen, Herr Finanzminister, der Sie sonst nicht so medienscheu sind, ist es nur manchmal gelungen, mit dieser Materie in den Wirtschaftsseiten aufzutauchen. Es wundert mich auch nicht, weil es eine sehr komplexe und komplizierte Materie ist.

Entsprechend lang waren die Vorausverhandlungen. Diese hat es gegeben, das ist unbestritten. Aber erinnern wir uns an den Start: Was waren die Startbedingungen? Die Startbedingungen bestanden darin, dass, glaube ich, unbestritten war, dass das jetzige System schlecht ist – dazu werde ich noch etwas sagen – und dass wir etwas brauchen, was sozusagen international herzeigbar ist.

Diese internationale Herzeigbarkeit – ein Begriff, der seit der leidigen Sanktionendebatte zur neuen Terminologie gehört, auch im wirtschaftlichen Bereich – hat sich vor allem an dem


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Kriterium manifestiert, und am Schluss eigentlich nur mehr an diesem Kriterium, ob hier und heute für diesen Entwurf eine Zweidrittelmehrheit erreicht werden kann; oder für einen anderen Entwurf, der eben einen Wechsel vom Status quo bringt.

Diese Zweidrittelmehrheit war deshalb notwendig, weil das der einzige Weg ist, um eine völlig unabhängige und weisungsfreie Behörde zu schaffen. Das war ja auch der Grund, warum sich die Vertreter der Regierung – was ja sonst nicht üblich ist – auf so umfangreiche, langatmige und zugegebenermaßen oft schwierige Verhandlungen eingelassen haben.

Nun, der Erfolg war ihnen nicht vergönnt, und das ist schade, sage ich jetzt auch einmal, weil ich die Auffassung teile, dass die so genannte internationale Herzeigbarkeit eines der wesentlichsten Kriterien ist, und weil früher oder später der Zug in die Richtung gehen wird, dass man in diesem Bereich weisungsfreie Institutionen – um nicht doch wieder zu sagen: Behörden – brauchen wird.

Wo ich aber nicht mehr mitkann und wobei wir auch sicher nicht mitspielen werden, das ist die Schuldzuweisung bei der Frage, welche der beiden Seiten jetzt die Zweidrittelmehrheit verhindert hat. Herr Minister, Sie werden uns sicherlich nicht zu einer Aussage wie dieser gewinnen können: Ja, die SPÖ – so wie der Vorredner Stummvoll gemeint hat – ist schon wieder beim Fundamentalverweigern!, oder zu sonst etwas in der Art. Das ist einfach unseriös und nicht richtig! Es haben sich alle bewegt, auch die SPÖ. Leider ist es sich am Schluss sozusagen – unter Anführungszeichen – "gerade nicht ausgegangen", dass man sich auf einem Nenner getroffen hat. Ich lasse das jetzt einmal unkommentiert so stehen, denn ich bin mir nicht ganz sicher, ob es mittlerweile nicht schon einigen lieb ist, dass wir da stehen, wo wir jetzt halten.

Zweites Ausgangskriterium: die Zustände im bestehenden Bankenaufsichtssystem. – Ich glaube, niemand von den Fraktionen hat eine Freude gehabt bei den Vorfällen im Zusammenhang mit der Trigon Bank, der Rieger-Bank und nicht zuletzt mit der Bank Burgenland und anderen derartigen Vorgängen. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht allerdings festgestellt, dass mit dem jetzigen System ein neuer, ähnlicher oder vergleichbarer Fall nicht ausgeschlossen werden kann. Und wenn man den Jargon des Rechnungshofes in seinen Schlussberichten kennt, dann kann man das sehr leicht auf die logisch synonyme Formel bringen: Das ist jederzeit wieder möglich. Und das ist auch richtig, denn alles andere ist ja nur die zurückhaltende Ausdrucksweise, die dort gepflegt wird – aus welchen Gründen immer. Wenn dem aber so ist – zweites Argument –, dann sollte eher rasch als zu langsam etwas geschehen.

Die Bankenaufsicht, so wie sie im Finanzministerium verankert war, ist ja in dieser Form schon zu Beginn der neunziger Jahre kritisiert worden, und erst recht am Schluss. Und da muss ich schon beiden Herren Finanzministern, die hier anwesend sind, dem Herrn Ex-Finanzminister und dem amtierenden, sagen: Die Vorkommnisse bei der Bank Burgenland waren sicher kein Ruhmesblatt! Ich weiß, dass da bei Ihnen, Herr Kollege Edlinger, auch die Philosophie vorherrscht, zu sagen: Na ja, gegen einen Gauner kann man nie etwas machen. – Das mag schon sein. Gegen einen Gauner kann man allerdings nur dann wenig machen, wenn er sich nicht als solcher entpuppt, wenn er eben ein raffinierter Gauner ist. Ob Herr Hom-Rusch so raffiniert war, weiß ich nicht; er hat auf jeden Fall einen ganz Blöden auf der anderen Seite gefunden, das ist sicherlich richtig.

Nur: Dass dann, wenn die Dinge schon langsam an die Oberfläche kommen und selbst nicht einmal wirtschaftskundigen Journalisten klar wird, woher der Wind weht, dass zu solchen Zeitpunkten die Emissäre der Bankenaufsicht unterwegs sind, um sich mit jenem Herrn Grasser, mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden ... "Grasser"? (Abg. Mag. Firlinger: Gassner!)  – Ach, Entschuldigung! Das tut mir jetzt aber wirklich Leid! Das sollte natürlich "Gassner" heißen! Das war kein Freud’scher Versprecher, das war einfach ein sonstiger Ausrutscher. (Abg. Mag. Firlinger: Das sind zwei Konsonanten!) Das klingt einfach sehr ähnlich. Sehen Sie, ich finde ja doch eine Erklärung!

Wenn man bedenkt, dass in einer solchen Situation die Emissäre (Heiterkeit des Bundesministers Mag. Grasser ) – witzig ist es nicht, denn Sie waren schon Finanzminister zu dieser


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Zeit! – nach Eisenstadt pilgern, um dort zu verhandeln, wie das jetzt gemacht werden kann, dass der Vertrag von Herrn Gassner vielleicht nicht gerade um fünf Jahre verlängert wird, aber vielleicht um zwei oder drei Jahre (Ruf bei der ÖVP: Wer hat das gemacht?), dann ist es sehr schwierig, zu beurteilen, ob da die Bankenaufsicht alle ihre Möglichkeiten, die ihr zur Verfügung gestanden sind, entsprechend ausgenützt hat.

Diese Bankenaufsicht ist im Finanzministerium in einer eigenen Abteilung verankert, und für die sind Sie normalerweise zuständig. Also Ruhmesblatt war das keines! Und ich war immer schon der Meinung, dass man bei dieser Bankenaufsicht eigentlich sehr skeptisch sein sollte.

Die neue Lösung – egal, wie sie ausschaut – braucht, wie immer wieder von beiden Seiten betont wurde, eine Zweidrittelmehrheit, und man ist geneigt, heute haarscharf daran vorbeizuschrammen.

Daher muss ich Sie schon fragen, Herr Finanzminister: Wie viel ist Ihnen das wirklich wert, was Sie zu Anfang der Verhandlungen so sehr vorangestellt haben, nämlich jene Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Behörde, wenn Sie am Schluss dann nicht bereit waren, allfälligen Vorschlägen näher zu treten, und sich nicht mehr bewegt haben? – Ich meine jetzt nicht den Abänderungsantrag, der heute gekommen ist, sondern Vorschläge, die, geometrisch gesprochen, ungefähr in der Mitte lagen, die auch vom Grünen Klub in der Person des Klubobmannes Van der Bellen angeboten wurden und mit denen Sie ja hoffentlich auch entsprechend konfrontiert worden sind. Das verträgt sich nicht mit der Ausgangshaltung, die Sie eingenommen haben!

Mein Eindruck ist, dass Sie mittlerweile mit diesem Zustand vielleicht gar nicht so unzufrieden sind – frei nach dem Motto: Haben wir eben keine weisungsfreie Behörde! Dann kann man vielleicht in dem einen oder anderen Fall doch noch entsprechend eingreifen.

Wie sich das à la longue mit den entsprechenden Abkommen von Basel, insbesondere Basel II, verträgt, sei dahingestellt. Ich meine nur auch, dass beide Vorschläge, die heute hier auf dem Tisch liegen, grundsätzlich – zumal dann, wenn man das Kriterium der Zweidrittelmehrheit als so wichtig voranstellt – zustimmungstauglich sind. Ich wiederhole: beide, und zwar aus dem einfachen Grund, weil beides eine Verbesserung gegenüber dem Status quo bringen würde. Andernfalls bitte ich, endlich einmal die gegenteiligen Beweise wechselseitig zu führen!

Ich habe von Ihnen, Herr Minister, bis jetzt noch nicht gehört, warum der Vorschlag von Herrn Kollegen Edlinger derart in Grund und Boden zu verdammen ist oder welche verfassungsrechtlichen Bedenken oder was weiß ich dem entgegenstehen würden, dass man die Notenbank in dieser zugegebenermaßen starken Art und Weise einbindet. Ich habe diesbezüglich nichts gehört! Ich habe ursprünglich ja selbst Bedenken gehabt, ob das so einfach geht. – Ich würde Sie also bitten, auf alle diese Dinge einzugehen.

Gleichzeitig stimmt auch, dass wir langfristig ein effizientes Kapitalmarkt-Aufsichtssystem brauchen, dass das, was hier seitens der Mehrheitsfraktionen vorgelegt wurde, ein Schritt in diese Richtung sein kann und wohl auch ist, wenn gewährleistet ist, dass hier nicht sozusagen vorsätzlich überflüssige Doppelstrukturen aufgebaut werden. Darauf lege ich Wert!

Ich werde Sie alle miteinander, liebe Kolleginnen und Kollegen von FPÖ und ÖVP, beim Wort nehmen, was diese besagte Ausschussfeststellung betrifft, denn in dieser ist es ja genau um diese Fragestellung gegangen, was im Besonderen die Kreditrisikoprüfung betrifft.

Wenn aber das alles nicht widerlegt wird, dann würde ich meinen, dass man diesem Vorschlag durchaus auch zustimmen kann, und ich würde meiner Fraktion empfehlen, dem Vorschlag von FPÖ und ÖVP zuzustimmen, weil er eine deutliche Verbesserung darstellt. Ich weise Sie aber darauf hin, dass wir hier natürlich nicht naiv herumstehen, weil wir etwas zu verschenken haben – wir haben ja auch nichts dafür bekommen, haben aber auch nichts verlangt (Abg. Böhacker: Aha!)  –, sondern wir werden nachhaltig kontrollieren, ob das eingelöst wird, was hier in Aussicht gestellt wird. Denn so naiv sind wir natürlich nicht: am gestrigen Tag eine Dringliche


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einzubringen unter dem Motto: Kopfjagd statt Reformen – und das stimmt ja leider in den meisten Bereichen –, und Sie dann akkurat hier sozusagen in Ihr Treiben zu entlassen.

Ich sehe in diesen strukturellen Möglichkeiten, die hier angeboten werden, einen gangbaren Weg, weil die Notenbank – das war ja immer das große Kriterium auch der SPÖ – doch in einer meines Erachtens vertretbaren Form – vielleicht nicht intensiv, aber doch – eingebunden bleibt, und das ist ein wesentliches Kriterium. Wenn es nun so sein soll, dass nicht an der Notenbank vorbei mutwillig Strukturen aufgebaut werden, dann ist das meines Erachtens ein Weg, der jetzt eingeschlagen werden muss, weil das alte System eben so schlecht ist. Wenn das neue System früher oder später kommen muss und wir schnell eines brauchen, dann ist es, glaube ich, eine triftige Argumentationsgrundlage, dieser Sache zunächst einmal das Vertrauen zu schenken. (Beifall bei den Grünen.)

20.41

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. – Bitte.

20.41

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich glaube, man kann vorab die neue Regelung zur Schaffung einer integrierten, umfassenden Finanzmarktaufsicht als einen wichtigen Reformschritt zur Stärkung des Finanzplatzes Österreich bezeichnen. Ein Reformwerk, das die Integration von Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht, Pensionskassenaufsicht und Wertpapieraufsicht umfasst, ist ein Vorhaben, das schon längere Zeit diskutiert wurde, das auch in der alten Koalition am Tapet war, aber leider Gottes dann in den Schubladen versunken ist – aus welchen Gründen auch immer; ich möchte hier gar nicht ins Detail gehen.

Es ist eine schwierige Materie, meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstverständlich, eine typische Querschnittmaterie innerhalb des Finanzressorts, bei der man sehr darauf achten muss, dass man nicht den Gefahren der Büchse der Pandora unterliegt, dass also alles sauber und korrekt geplant ist.

Ich glaube, dem wurde in diesem Fall Rechnung getragen, und zwar dadurch, dass es – Kollege Stummvoll hat das schon erwähnt – sehr viele Expertengespräche gegeben hat, die wirklich professionell vorbereitet waren. Daher auch von meiner Seite an alle Beteiligten ein herzliches Dankeschön. Wir Parlamentarier sind selbst stark drangekommen, waren selbst sehr stark eingebunden – etwas, was sonst nicht alltägliche Praxis ist. Ich kann mich an gezählte 14 Abstimmungsgespräche erinnern – oder waren es 15?; so genau weiß ich das auch nicht mehr; jedenfalls wurde uns hier allerhand abverlangt. Und ich bin heute sehr froh darüber, dass es diese Lösung gibt, wenngleich ich noch froher wäre, Herr Kollege Edlinger, wenn wir diese vollkommen weisungsfreie und unabhängige Finanzmarktaufsicht geschafft hätten.

Allerdings: So einfach reduzieren, wie das Kollege Kogler eben getan hat, möchte ich das Thema nicht. Er hat gemeint, dass sich zwar beide Seiten bewegt hätten, aber dann sei aus irgendeinem Grund diese Einigung nicht zustande gekommen.

Ich habe hier eine andere Einschätzung. Ich weiß zu honorieren, dass sich auch zahlreiche Mandatare der Sozialdemokratischen Partei von Anfang an für diese Materie interessiert haben, weil sie ihnen selbstverständlich auch ein Anliegen ist. Ich meine, meine sehr geehrten Damen und Herren und Herr Finanzminister, solche Dinge, solche Pleiten wie die der Rieger-Bank, der BHI, der Bank Burgenland und so weiter dürfen einfach nicht mehr passieren! Die dürfen keinem Finanzminister passieren. Sie sind Ihnen passiert, wobei ich Ihnen nicht die Schuld gebe, Herr Bundesminister Edlinger, aber unter Ihrer Ägide ist es passiert, und wir müssen darauf Bedacht nehmen, dass sich so etwas nicht wiederholt.

Es wird sich dann nicht wiederholen, wenn das Betätigungsfeld für Gauner möglicherweise erschwert wird. Und dem haben wir Rechnung getragen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Stummvoll. ) Jemand, der nicht auf dem rechten Weg ist und etwas vorhat, weiß nun einfach, er kann nicht agieren, ohne dass das auffällt. Und darum geht es. Daher müssen


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wir Bedacht nehmen auf eine gut funktionierende Systemaufsicht, auf Aufsichtsregeln, die unkorrekte Dinge einfach unmöglich machen und ineinander verzahnt sind.

Wissen Sie, ich glaube, dass im Endeffekt die SPÖ die Beweglichkeit, die wirklich noch notwendig gewesen wäre, hat missen lassen. Herr Kollege Edlinger, ich habe mir Ihren Abänderungsantrag angeschaut. (Abg. Grabner: Lesen hätten Sie ihn müssen!) Das ist schon okay, dass Sie einen Antrag machen, aber Sie haben im Prinzip die Regierungsvorlage zu 95 bis 96 Prozent übernommen – das schaut natürlich gut aus, wenn man so einen Abänderungsantrag hier vorlegen kann – und sie nur in jenen Bereichen abgeändert, wo es um die Notenbank geht. (Abg. Edlinger: Der Stummvoll hat es nicht durchschaut!)

Ich habe es mir durchgelesen, ich habe Querverweise gemacht. Da ist ja nichts Böses dabei, Herr Kollege Edlinger. (Abg. Edlinger: Nein!) Aber eines muss ich Ihnen schon sagen: Da wird ein bisschen die Optik gewahrt, denn für Sie ist es nicht so angenehm, wenn Sie als Neinsager dastehen, aber ich kann Sie leider aus dieser Rolle nicht ganz entlassen. Das tut mir wirklich Leid. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Klar ist: Sie haben zunächst einmal gesagt, Sie wollen auch keine integrierte Finanzmarktaufsicht, keine Allfinanzaufsicht, dann gab es eine Bewegung, am Ende aber haben Sie es so dargestellt: Finanzmarktaufsicht im Sinne der Allfinanzaufsicht schon, aber die Notenbank soll es machen. Sie haben aber ganz genau gewusst, Herr Kollege Edlinger, dass das eine unerfüllbare Forderung, ein in sich nicht auflösbarer Widerspruch ist. Meine Damen und Herren! Die Oesterreichische Nationalbank kann nicht tätig werden in der Pensionskassenaufsicht, kann nicht tätig werden in der Versicherungsaufsicht, kann kaum tätig werden in der Wertpapieraufsicht und so weiter.

Am Ende waren das also nur noch Alibigespräche. Daher gibt es auch von unserer Seite keine Zustimmung zu einer Rückverweisung an den Ausschuss.

Ich glaube, es ist notwendig, dass wir das jetzt ins Leben rufen – mit der notwendigen Vorlaufzeit –, und dann werden wir uns nach einem Jahr die Sache noch einmal ansehen. Klar ist: Wir haben die Vorlage jetzt nicht mit materiellem Recht überfrachtet, wir müssen uns das noch ein bisschen anschauen.

Ich möchte aber abschließend auf eines noch ganz kurz zurückkommen: Auch für mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellt sich natürlich die Frage, ob in dieser "Finanzmarktaufsicht neu" der Staatskommissär in den Banken noch diese Rolle hat, wie das im "System alt" der Fall war. Wir haben das jetzt einmal belassen. Ich verwahre mich nur dagegen, dass die Banken heute sofort wieder wie wild durch die Gegend sausen, die Presse verrückt machen und sagen, sie sind eigentlich mit dem Finanzminister unzufrieden. – Der Finanzminister ist den Banken in etlichen Verhandlungsrunden nämlich sehr weit entgegengekommen, und das ist keine Selbstverständlichkeit.

Aber wir werden uns das in Ruhe anschauen. Ich persönlich würde auch meinen, dass man, wenn wir nicht innerhalb eines Jahres zu anderen Erkenntnissen kommen, einmal über diese Frage insgesamt diskutieren soll. Ich kenne da auch überhaupt keine Tabus. Wenn sich herausstellt, dass wir die Staatskommissäre eigentlich nicht mehr brauchen, dann wird uns, glaube ich, in Abstimmung mit dem Finanzminister auch ein guter parlamentarischer Weg einfallen. Wenn wir etwas anderes sehen, dann werden wir es in irgendeiner Form beibehalten. Aber da brauchen wir auch die eigenen Erfahrungen.

In diesem Sinne möchte ich noch sagen: Es ist ein gutes Gesetz. Wir können gut damit leben, auch wenn der Herr Edlinger seine Zustimmung nicht gibt. Wir werden das Modell halt so realisieren, wie es in Deutschland ist, und das ist auch kein schlechter Weg. In diesem Sinne bin ich zukunftsfroh, weil wir endlich diesen wichtigen Schritt geschafft haben und in puncto Risiko ein bisschen weniger exponiert sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.49


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Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Als Nächster spricht Herr Bundesminister Mag. Grasser. – Bitte.

20.49

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Staatssekretär! Ich darf, weil die Ausgangsposition hinterfragt worden ist, versuchen, ein bisschen auch die Geschichte zu bemühen, und möchte auf folgende Dinge hinweisen:

Es hat während der letzten Jahrzehnte eine Diskussion über die Bankenaufsicht gegeben. Ich darf bei meinem Vor-Vor-Vor-Vorgänger, Bundesminister Dr. Androsch, beginnen, in dessen Amtszeit es im Rahmen der Schaffung eines österreichischen Kreditwesengesetzes im Jahr 1979 eine Diskussion gegeben hat, bei der man gesagt hat, dass es einen Handlungsbedarf für eine Reform der Bankenaufsicht gibt.

Es hat im Zuge der Länderbank-Krise der damalige Bundeskanzler Bruno Kreisky für eine Verschärfung der Aufsicht plädiert, mit dem Ergebnis, dass es daraufhin zwei neue Mitarbeiter gegeben hat, dass aber in Wirklichkeit unter dem damals zuständigen Minister Dr. Salcher keine Verbesserung der Aufsicht zustande gekommen ist.

Im Zuge der Kreditwesengesetz-Novelle 1986 hat es zahlreiche Vorschläge zu einer Stärkung der Aufsicht, vor allem auf Beamtenebene, gegeben. Leider Gottes wurden sie nicht realisiert, gingen nicht einmal in Begutachtung.

Es hat seit 1986 bis heute im Wesentlichen keine Kompetenzverlagerung weg vom Bundesministerium für Finanzen gegeben, keine Verbesserung der Aufsicht, aber es hat de facto eine Verlagerung, was die Vor-Ort-Prüfung und die Tätigkeit betrifft, in die Notenbank gegeben.

Es hat Aufsichtsdiskussionen aus konkreten Anlassfällen, die auch genannt worden sind, in größerer Zahl gegeben, zum Beispiel 1993 anlässlich der Krise des Bankhauses Rössler, der Effektinvestbank Nummer eins. Es hat 1994 bei der BAWAG im Zusammenhang mit den Karibikgeschäften unter dem damaligen Minister Lacina das Bekenntnis gegeben, die Aufsicht zu verschärfen, ebenso 1995 bei der Krise der Bank für Handel und Industrie Graz unter dem damaligen Bundesminister Staribacher.

Es hat im Februar 1998 ein Übereinkommen zwischen dem damaligen Bundesminister Edlinger und Bundesminister Molterer gegeben, und man hat gesagt: Einigen wir uns darauf, einen internationalen Vergleich über Aufsichtskonstruktionen anstellen zu lassen, und versuchen wir, mögliche Leistungskennzahlen für eine Bankenaufsicht zu eruieren. Zielsetzung war, eine Verschärfung, eine Neukonstruktion der Bankenaufsicht zustande zu bringen. Ergebnis: Im Juni 1999 ist die Aufsichtsreform neuerlich gescheitert und keine Reform zustande gebracht worden.

Daher, meine Damen und Herren, freue ich mich außerordentlich darüber – das sage ich ganz offen –, dass es heute einen Beschluss für eine Finanzmarktaufsicht geben wird, weil es zeigt, dass diese Bundesregierung Lösungen für lange vorhandene Probleme erarbeitet, weil es zeigt, dass wir das Regierungsübereinkommen konsequent umsetzen, und weil es zeigt, dass wir einen Quantensprung in der Finanzaufsicht erreichen werden, wodurch Österreich international eine Vorbildposition einnehmen wird, wodurch wir einen Trend prägen und erreichen werden, dass der Finanzplatz Österreich wesentlich aufgewertet werden wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Gleichzeitig beenden wir damit einen inakzeptablen Zustand einer organisatorischen Zersplitterung der Finanzaufsicht auf mehrere Bereiche, die auch der Qualität der Finanzaufsicht in Österreich abträglich war. Ich darf nochmals erwähnen: Die Bankenaufsicht ebenso wie die Versicherungsaufsicht und die Pensionskassenaufsicht obliegen heute formal dem Bundesministerium für Finanzen. Teilweise wird sie wahrgenommen, de facto wird sie aber in der österreichischen Notenbank durchgeführt. Die Wertpapieraufsicht befindet sich in einer eigenen ausgegliederten Behörde.


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All das wird jetzt zusammengeführt in einer neuen Allfinanzaufsicht, die eine öffentlich-rechtliche Anstalt und ein neues Gütesiegel für den Finanzplatz Österreich sein wird, ein Gütesiegel, meine Damen und Herren, das mehrere Vorteile, mehrere Stärken im Vergleich zum bisherigen Status quo ermöglicht:

Erstens kommt es zu einer Konzentration der Verfahrenszuständigkeit, der Vollstreckungskompetenz und der Verwaltungsstrafzuständigkeit in einer Behörde, was eine ganz wesentliche Erhöhung der Autorität und der Durchsetzungskraft dieser Behörde ermöglichen wird.

Zweiter Punkt: Wir werden Synergien schaffen können, weil wir eben Dinge, die heute zersplittert sind, auseinander gerissen sind, in einer Behörde zusammenführen und weil wir gleichzeitig den praktisch stattfindenden wirtschaftlichen Entwicklungen – nämlich einer zunehmenden Verflechtung hin zu Allfinanzkonzernen, Banken, Versicherungen, Pensionskassen – Rechnung tragen und Österreich damit nicht den tatsächlichen Entwicklungen hinterherhinken wird. Wir sind einen Schritt voraus. Wir gestalten die Zukunft mit dieser Finanzmarktaufsicht neu, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dritter Punkt: Es wird eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Ich betone das deshalb, weil das ein fundamentaler Unterschied zum Abänderungsantrag der Sozialdemokraten ist. Wir sehen eine öffentlich-rechtliche Anstalt vor und nicht eine Kapitalgesellschaft, die selbstverständlich eine beschränkte Haftung mit dem Stammkapital hat. Ich halte eine öffentlich-rechtliche Anstalt deshalb für notwendig, weil wir hier von einer Kernaufgabe des Staates, einer Kernaufgabe der Republik Österreich im Interesse der Sparer, im Interesse der Anleger sprechen. Es ist damit eine behördliche, hoheitliche Natur gegeben, und jeder Betroffene, jeder Anleger sieht: Es steht die ganze Kraft des Staates dahinter, um zu kontrollieren und für eine entsprechende Kontrolle im Finanzmarktbereich zu sorgen.

Wir haben damit gleichzeitig auch die Flexibilität einer rechtlich selbständigen Einrichtung geschaffen, weil wir nicht mehr im Ministerium selbst tätig sind, sondern in einer selbständigen rechtlichen Einheit, was bedeutet, dass wir gerade auch im Personalbereich ganz, ganz andere Möglichkeiten haben werden, als das bisher der Fall ist.

Vierter Punkt: Wir erfüllen mit dieser Konstruktion die Basler Grundsätze, und wir schaffen eine organisatorische, eine budgetäre, eine personelle und eine operative politische Unabhängigkeit dieser Behörde, was ein ganz wesentlicher Fortschritt im Vergleich zum Status quo ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Fünftens: Wir haben eine enge Zusammenarbeit, in letzter Konsequenz ein gemeinsames Tragen dieser Allfinanzaufsicht erreicht, und zwar auf der einen Seite durch das Bundesministerium für Finanzen, das formal die Zuständigkeit hat, und auf der anderen Seite durch die österreichische Notenbank. Wir haben das nicht zuletzt deshalb getan, weil das wesentliche Punkte waren, die von der grünen Fraktion und den Sozialdemokraten in den vielen Debatten, die wir geführt haben, eingebracht wurden. Uns war es wichtig, das aufzugreifen und zu versuchen, eine gute gemeinsame Lösung zustande zu bringen.

Mit dieser gemeinsam getragenen Lösung – Abgeordneter Stummvoll hat es dargestellt: die Vorstände werden gemeinsam von Notenbank und Finanzministerium über die Bundesregierung und den Bundespräsidenten dann tatsächlich bestellt; desgleichen wird der Aufsichtsrat gemeinsam bestellt – wird man erreichen, dass die strategisch angelegte Systemaufsicht einerseits und die eher operativ angelegte Finanzaufsicht im engeren Sinn über die einzelnen Institute verzahnt sind und dass es hier ein Miteinander der OeNB, des Bundesministeriums für Finanzen und der Finanzmarktaufsicht geben wird, sowohl systemaufsichtsbezogen als auch, was die operative Aufsicht im engeren Sinn betrifft.

Sechster Punkt: Wir haben auch im materiellen Aufsichtsrecht ganz wesentliche Verbesserungen erreicht und können damit heute in einem ersten umfassenden Schritt eine ganz wesentliche Verbesserung in Summe erreichen. Diesem ersten Schritt wird sicherlich ein zweiter folgen, wenn es darum geht, Basel II im Finanzmarktaufsichtsbereich in Österreich umzusetzen,


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und wenn wir über Dinge, die heute auch angeregt worden sind – beispielsweise Staatskommissäre –, nach einer Bewährungsprobe natürlich auch sprechen können.

Meine Damen und Herren! Materielle Verbesserungen wird es dadurch geben, dass wir die Anforderungen, die an Bankprüfer gestellt werden, was ihre Qualifikation und ihre Verlässlichkeit betrifft, wesentlich verbessert haben, sowie dadurch, dass wir ein Rotationsprinzip für die Prüfer und für die Gesellschaften alle sechs Jahre vorgesehen haben, und auch dadurch, dass wir die Stellung der Aufsichtsräte von Kreditinstituten wesentlich stärken, weil sie Wirtschaftsprüfer beauftragen können, weil der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigen Abständen auch Berichte der internen Revision vorgelegt bekommt, und weil wesentliche Verbesserungen im Handelsgesetzbuch, im GmbH-Gesetz, im Aktiengesetz, in Richtung einer strengeren Regelung der Haftung der Abschlussprüfer vorgesehen sind.

Ich halte es für klug, meine Damen und Herren, dass ein Abschlussprüfer, der sein Testat unter eine solche Prüfung gibt, auch entsprechend haftet, dass er zur Verantwortung gezogen werden kann, wie das auch in der Wirtschaft der Fall ist. Das ist ein wesentlicher Schritt, der erreicht werden konnte – auch mit Unterstützung des Justizministers –, und ich glaube, dass das ein wichtiger Punkt dieser Allfinanzaufsicht ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir haben verschärfte Strafbestimmungen für die Verletzung der Informationspflichten vorgesehen, und wir haben nicht zuletzt auch eine Veränderung des Nationalbankgesetzes vorgesehen, mit dem endlich auch eine Zahlungssystemaufsicht in Österreich eingeführt wird.

In Summe, meine Damen und Herren: Wir haben ein Jahr lang wirklich sehr konsequent mit allen Vorbereitungen – mit Professor Zechner, einem internationalen Professorenteam, das gebeten worden ist, diesen internationalen Vergleich darzustellen, damit wir eben auch eine international herzeigbare Vorbildlösung zustande bringen können – auf diese Reform hingearbeitet. Wir haben acht Präsentationen und Verhandlungsrunden mit allen Fraktionen dieses Hauses gehabt, weil es uns wichtig war, hier ganz offen, ganz transparent vorzugehen.

Wir haben auch Änderungsvorschläge, die eingebracht worden sind, aufgenommen, denn auch ich begrüße es – Abgeordneter Kogler hat das angesprochen; eine Ausschussfeststellung dazu ist überhaupt keine Frage; ich habe das auch im Ausschuss betont –, dass wir hier keine Doppelgleisigkeiten aufbauen, sondern dass es uns selbstverständlich um die größtmögliche Effizienz und Effektivität und um das Zusammenwirken zwischen Notenbank und Finanzmarktaufsicht geht. Das ist, glaube ich, nicht zuletzt der Grund, weshalb auch die österreichische Notenbank dieser Lösung zustimmt und sie mitträgt und weshalb auch die Banken in letzter Konsequenz dann gesagt haben: Wir tragen das mit. Das ist ein wichtiger Schritt, der hier gesetzt wird.

Wir haben diese vielen, vielen Stunden an Diskussionen deshalb gewollt und aktiv betrieben, weil wir gesagt haben: Hier ist kein Platz für Parteipolitik, sondern wir wollen die beste Lösung für Österreich, für den Finanzplatz Österreich zustande bringen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte mich daher auch den Dankesworten, die gefallen sind, anschließen und mich bei allen vier Fraktionen für die Gespräche, für die intensiven Diskussionen, für die Versuche, hier eine Gemeinsamkeit zu finden, bedanken. Ich möchte mich bedanken bei Professor Zechner, bei Sektionschef Lejsek und seinem Team, bei Sabine Kristen aus meinem Kabinett. Ich glaube, dass der Staatssekretär und meine Person neben den Budgetverhandlungen, neben den Finanzausgleichsverhandlungen und den Stabilitätspaktverhandlungen in diese Frage mehr Zeit als in jede andere Reformüberlegung bisher investiert haben, weil es uns wichtig war, hier endlich zu einer Lösung zu kommen.

Ich bedauere daher umso mehr, dass es offensichtlich nicht gelungen ist, auch die Sozialdemokraten mit zu einem Konsens bewegen zu können. Ich bedauere dies auch deshalb, weil ja ganz klar auf dem Tisch liegt, dass auch meine Vorgänger in der Verantwortung des Finanzministers immer wieder bestrebt waren, hier eine Verbesserung zu erreichen, sodass ich dachte, es gibt dieses originäre Interesse, tatsächlich gemeinsam eine Verbesserung zustande zu bringen.


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Ich möchte mich auch mit Ihrem Abänderungsantrag auseinander setzen und auch die Fragen des Abgeordneten Kogler hier beantworten, vorausschickend, dass es am 22. Mai eine Besprechung in den Räumlichkeiten des Finanzministeriums gegeben hat, bei der Sie (in Richtung des Abg. Edlinger) meines Wissens entschuldigt waren, bei der es aber genau um den Vorschlag der Sozialdemokraten – nämlich Tochter der Notenbank – gegangen ist. Wir hatten bei dieser Besprechung Gelegenheit, ausführlich über die Vorteile und Nachteile dieser Konstruktion zu diskutieren. Wir hätten es bilateral nachholen können, aber ich möchte nur anführen: Das hat es gegeben. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich kann hier auch in aller Kürze darstellen, warum ich meine, dass dieser Vorschlag nicht den Interessen des Finanzplatzes dient. Klug ist an dem Vorschlag, wie Abgeordneter Firlinger ausgeführt hat – wenn Sie mir gestatten, das zu wiederholen –, dass man weitestgehend den Inhalt der Regierungsvorlage übernommen hat. Nicht klug ist an diesem Abänderungsantrag, dass man vorschlägt, es soll eine Tochter der österreichischen Notenbank sein, die mit der Allfinanzaufsicht beauftragt wird.

Warum ist das nicht klug? – Weil es meines Wissens auf der ganzen Welt keine einzige Lösung in der Form gibt, dass eine Gesellschaft, die eine beschränkte Haftung mit dem Stammkapital hat, wie das bei einer Aktiengesellschaft der Fall ist, eine Allfinanzaufsicht übernimmt, weil es meines Wissens nur drei Länder gibt – das sind Singapur, Uruguay und die Niederländischen Antillen –, in denen eine Notenbank, und zwar als Körperschaft öffentlichen Rechts, eine Allfinanzaufsicht wahrnimmt.

Die haben es eben nicht geschafft, weil es mit der Notenbank nicht möglich ist, eine Körperschaft öffentlichen Rechts daraus zu machen, und ich denke, dass selbst eine bessere Konstruktion, als Sie sie vorgeschlagen haben, nämlich als Körperschaft öffentlichen Rechts, wie es eben Singapur, die Niederländischen Antillen und Uruguay haben, noch immer keine Vorbildkonstruktion ist, meine Damen und Herren. Das ist kein qualifizierter Vorschlag. Das gibt es nirgendwo auf der Welt, dass man eine Institution, die eine beschränkte Haftung mit dem Stammkapital hat, mit einer Kernaufgabe eines Staates, wie es die Allfinanzaufsicht darstellt, betraut. Das ist nicht möglich, und das ist die zentrale Schwäche Ihres Vorschlags. Daher ist er nicht herzeigbar und wäre keine Stärkung des Finanzplatzes. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Stummvoll. )

Daher, meine Damen und Herren, bedauere ich es wirklich sehr, dass Sie, die Sie die beste Lösung in der Hand hatten, die Chance nicht wahrgenommen haben, nach vielen, vielen Stunden der Diskussion, nach acht Sitzungen die Zustimmung zu einer Verfassungsmehrheit zu geben, mit der auch die theoretische politische Weisungsmöglichkeit ausgeschlossen hätte werden können. Ich sage ganz offen: Ich hätte diese Lösung selbstverständlich begrüßt. Es war mir ein großes Anliegen, denn wenn das nicht so gewesen wäre, hätten wir nicht diese Fülle an Zeit und an Diskussion hier investieren müssen.

Es ist daher aus meiner Sicht durchaus plausibel, was Abgeordneter Firlinger ausgeführt hat, dass am Ende des Tages nicht die Bereitschaft vorhanden war, diese beste Lösung für Österreich herbeizuführen, denn der Abänderungsantrag und die Rückverweisung können einfach nicht seriös argumentiert werden. Deshalb kann man sich meines Erachtens des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie am Ende des Tages doch Dialog- und Konsensverweigerer sind. Ich sage aus meiner Überzeugung: Ich meine, dass die österreichische Bevölkerung sich anderes, sich einen konstruktiveren Weg von der noch stärksten Partei unseres Landes gewünscht hätte. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dietachmayr: Was heißt: "der noch stärksten Partei"? Sie werden sich wundern! Das wird gar nicht mehr so lange dauern!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich sehr herzlich auch bei der grünen Fraktion dafür, dass hier offensichtlich eine differenzierte Vorgangsweise möglich ist, dass man honoriert und sieht, dass wir eine ganz, ganz wesentliche Stärkung der Aufsicht zustande bringen. Ich bin der Überzeugung: Geld, Geldanlage lebt vom Vertrauen und lebt von der Stabilität,


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75. Sitzung / Seite 340

die wir zustande bringen. Das kommt nicht von alleine, sondern das setzt zwingend eine strenge und effektive Kontrolle voraus.

Ich glaube daher, dass wir mit Recht sagen können: Wir gehen hier einen historischen Schritt für mehr Stabilität, für Vertrauen und Sicherheit der Bevölkerung und der Anleger, und wir können mit dieser Allfinanzaufsicht ein neues Gütesiegel für Österreich schaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Edlinger. Die Uhr ist auf 7 Minuten – freiwillig – gestellt. – Bitte.

21.07

Abgeordneter Rudolf Edlinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist überhaupt keine Frage – ich habe das, so wie alle meine Fraktionskollegen, bei all den Verhandlungen immer wieder zum Ausdruck gebracht –, dass Handlungsbedarf gegeben ist, dass wir 1998 versucht haben, eine Reform der Bankenaufsicht zustande zu bringen, die 1999 an unserem damaligen Koalitionspartner gescheitert ist. Auch der Rechnungshof ortet in seinem jüngsten Bericht Handlungsbedarf. (Abg. Mag. Firlinger: Und wir haben etwas zustande gebracht!)

Ich möchte mein sehr großes Bedauern zum Ausdruck bringen, dass es uns nicht gelungen ist, jene letzte Auffassungsdifferenz zu überbrücken, denn hinsichtlich der Ziele, die letztendlich Pate gestanden haben für diese Finanzmarktaufsicht – nämlich unabhängig und weisungsfrei, qualifiziert, kostengünstig durch maximale Synergien und internationale Herzeigbarkeit –, hat es ja an und für sich keine Differenz gegeben. Für die Realisierung dieser Zielsetzung war allerdings eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, und ich bedauere nochmals, dass diese nicht zustande gekommen ist.

Ich möchte in aller Kürze doch darauf hinweisen, worin die Differenz zwischen unserer Auffassung und jener der Regierungsparteien besteht:

Herr Bundesminister Grasser will eine eigene, neu zu schaffende und teure öffentlich-rechtliche Behörde. Die Sozialdemokratische Partei will im Wesentlichen eine Stärkung der hochqualifizierten Notenbank vor allem auf Grund der hohen Reputation und daher maximalen Qualifikation der Notenbank, aber auch deswegen, weil dadurch – wie eindeutig bewiesen ist – auch die bestmöglichen Synergien und bestmögliche Kosteneffekte erreicht werden könnten.

Es ging also bei den Gesprächen, die wir geführt haben, nicht nur darum, einen Konsens in der Zielsetzung, sondern auch einen Konsens in der Umsetzung zu erreichen.

Ich habe ein bisschen das Gefühl – und ich werde versuchen, das auch zu beweisen –, dass die Gespräche, die immer in sehr angenehmer Atmosphäre abgelaufen sind, nach der Khol-Doktrin vor sich gegangen sind, wie dieser etwa auch am 15. Juni in der "Presse" gesagt hat, als er meinte: "Man müsse eben zwischen Verhandlungsbereitschaft und Kompromißbereitschaft unterscheiden."

Das nehme ich zur Kenntnis. Das heißt, ich folgere daraus, dass zwar Verhandlungsbereitschaft gegeben war, um uns nachzuweisen (Abg. Mag. Firlinger: Nicht bei euch!), dass wir keine wie immer geartete Position haben, aber auf der anderen Seite nicht im Traum an einen Kompromiss gedacht war, der jene reputierliche Institution – nämlich die Notenbank – entsprechend unterstützt hätte. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Firlinger: Ihr habt die Verzögerungstaktik gehabt, Herr Kollege Edlinger!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte eines nicht in Abrede stellen, die Vorbereitung des Zechner-Gutachtens war professionell. Der Herr Professor ist ein hoch seriöser Mann. Sein Auftrag war aber nicht, Varianten einer effektiven Finanzmarktaufsicht zu entwickeln, sondern Strukturen und Argumente für eine neue Monsterbehörde zu schaffen. Diese Aufgabe erledigte er professionell und ganz offensichtlich zur Zufriedenheit der Auftraggeber.


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(Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Grasser. ) Ich kritisiere Herrn Professor Zechner überhaupt nicht. Ich kritisiere die Vorgangsweise, dass hier im Wesentlichen faktisch keine Alternativen untersucht worden sind. (Abg. Mag. Firlinger: Das stimmt ja nicht!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde versuchen, Ihnen das an vier Beispielen zu argumentieren. Schauen wir uns zunächst einmal an ... (Abg. Mag. Firlinger: ... war es nicht!) – Herr Firlinger! Ich möchte noch eines einschieben: Das ist kein parteipolitisches Thema – da gebe ich jedem Recht, der das sagt –, das ist grundsätzlich ein finanzmarktpolitisches Thema. Ich habe Ihnen aufmerksam zugehört, obwohl Sie mich eigentlich in unzulässiger Weise angegriffen haben, indem Sie gemeint haben, ich wollte von vornherein nicht zustimmen. Hören auch Sie mir bitte zu, wenn ich versuche, zu argumentieren! (Abg. Mag. Firlinger: Gerne!) Ich habe auch dem Herrn Finanzminister ohne jegliche Unterbrechung und ohne jeglichen Zwischenruf zugehört. Vielleicht können Sie zumindest etwas lernen: ein wenig zuzuhören, bevor Sie schreien. (Beifall bei der SPÖ.)

An vier Beispielen will ich Ihnen das beweisen oder zumindest argumentieren. Es gab ein Begutachtungsverfahren, und in diesem Begutachtungsverfahren gab es natürlich Stellungnahmen. Da gibt es die Stellungnahme der österreichischen Notenbank. Die Notenbank sagt selbstverständlich, dass aus der Sicht der OeNB jede Zentralbank die Verantwortung für die Stabilität des Finanzsektors trägt und dass aus der Sicht der OeNB auch die Bankaufsichts-Agenden in der OeNB die effizienteste und kostengünstigste Reformvariante darstellen würden. Langjährige Erfahrung – Sie kennen ja die Stellungnahme der österreichischen Notenbank.

Es war bemerkenswert, dass nach einem Gespräch, zu dem der Herr Finanzminister den Gouverneur eingeladen hatte, der Herr Finanzminister die volle Zustimmung der Notenbank zum Ausdruck gebracht hat, aber Herr Liebscher etwas anderes gesagt hat. Er hat nämlich gesagt: Unter den gegebenen Umständen stimmt die Notenbank dieser Lösung zu.

Was heißt das? – Ich habe ihn gefragt. "Unter den gegebenen Umständen" heißt, dass er in der Notenbank selbstverständlich die normative Kraft des Finanzministers zur Kenntnis nimmt und dass er, bevor er überhaupt ganz aus dem Instrumentarium der Bankenaufsicht draußen ist, mit einer solchen Struktur leben kann, dass aber in der Vorlage nicht darauf eingegangen worden ist, dass die Notenbank eigentlich die mangelnde Effizienz dieser neuen Konstruktion kritisiert hat.

Zweiter Punkt: Die Wirtschaftskammer Österreich hat in der Stellungnahme die mangelnden Synergieeffekte kritisiert. "Es bestehen berechtigte Zweifel", führte die Wirtschaftskammer etwa aus, "dass mit dem vorliegenden Modell tatsächlich wesentliche Synergieeffekte erzielt und Doppelaufwendungen vermieden werden können."

Sehr geehrter Herr Finanzminister! In den Verhandlungen mit Herrn Pichler haben Sie darüber nicht gesprochen, sondern Sie haben ganz einfach die Kostenbeteiligung der Banken um 20 Prozent reduziert. Damit waren die Banken selbstverständlich zufrieden. Aber auf die Kritik, dass die Banken selbst gesagt haben, sie vermuten mangelnde Synergieeffekte, sind Sie nicht eingegangen.

Das dritte Beispiel ist die ausführliche Stellungnahme der Europäischen Zentralbank. Die Europäische Zentralbank spricht vielerlei Punkte an; ich zitiere Ihnen nur einige wenige davon. Als allgemeine Bemerkung stellt die EZB fest, dass die Rolle der OeNB im Aufsichtsbereich nach Verabschiedung des Gesetzentwurfs an Bedeutung verlieren wird. Insofern hinkt jeder Vergleich mit der Bundesrepublik Deutschland, weil die Veränderungen in Deutschland eine Zunahme der Bedeutung der deutschen Notenbank im Finanzaufsichtsbereich signalisierten. Auch eine Reihe anderer Kritikpunkte der Europäischen Zentralbank sind bemerkenswert.

Aber der ärgste Punkt und das für mich entscheidendste Dokument ist ein Brief des Experten Edgar Meister. Sehr geehrter Herr Finanzminister, Sie haben gesagt, dass in dieser Studie internationale Experten gehört worden sind. Da steht zum Beispiel als einer der drei Experten Herr Edgar Meister; er ist Vorstand in der deutschen Notenbank. Nachdem die Diskussion in


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Österreich ausgebrochen ist, schreibt Herr Edgar Meister folgenden Brief, den ich dem Hohen Haus nicht vorenthalten möchte.

Darin heißt es: Vor wenigen Tagen ist mir die Präsentation der Reformvorschläge zur Finanzaufsicht in Österreich durch Herrn Professor Zechner in die Hände gefallen. Ich hatte Herrn Zechner durch Ihre Vermittlung bereits vor längerer Zeit zu einem fast zweistündigen Gespräch über europäische und internationale Fragen der Stabilität sowie der Beaufsichtigung von Finanzmärkten zur Verfügung gestanden.

Und noch eine ganz entscheidende Stelle aus diesem Brief: Ich finde viele meiner Äußerungen in den Vorschlägen nicht wieder. Insofern möchte ich mich klar von den Ergebnissen der Arbeit des Herrn Professor Zechner distanzieren. So trifft es meines Erachtens nicht zu, dass die Mehrzahl der Reformen im Ausland in eine andere Richtung gehen. Ich darf insbesondere daran erinnern, dass die Fed in Amerika im letzten Jahr in der Finanzaufsicht weiter gestärkt worden ist. Das macht auch Sinn. Insbesondere mit Blick darauf, dass Finanzkrisen bis in die jüngste Vergangenheit ganz überwiegend ihre Ursache im Bankensystem hatten, macht eine unmittelbare verantwortliche Beteiligung der Zentralbanken an der Bankenaufsicht massiv Sinn. – Zitatende. (Abg. Mag. Firlinger: Banken aufsicht! – Abg. Dr. Stummvoll: Hier geht es um allgemeine Finanzmarktaufsicht, nicht Bankenaufsicht!)

Das heißt, Ihre Experten distanzieren sich beziehungsweise sagen: Mit dem, was Sie jetzt vorgelegt haben, habe ich eigentlich nichts zu tun. – Sehen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb bin ich skeptisch angesichts dessen, was Sie hier vorgelegt haben! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte noch eine letzte Bemerkung machen; das sage ich auch zu Ihnen, Herr Firlinger. Sie werden nicht glauben, dass wir uns aus Jux und Tollerei die umfassende Arbeit machen, einen Abänderungsantrag zu formulieren, auch dann nicht, wenn er in der Tat mit vielen Inhalten Ihres Gesetzesvorschlags übereinstimmt. Ich habe daraus auch nie ein Hehl gemacht.

Sehr geehrter Herr Finanzminister! Als ich Ihnen – ich glaube, am 21. Mai – keine Gesetzesvorlage, sondern ein Konzept in die Hand gegeben habe, habe ich genau auf diesen Umstand hingewiesen. (Abg. Mag. Firlinger: Sie wollen nicht nackert dastehen!) Ich habe damals in den Gesprächen sogar gesagt, dass ich mich in weiten Bereichen mit Ihren legistischen Veränderungen identifizieren kann, aber dass ich nicht verstehe, warum Sie letztendlich eine reputative Institution der Republik Österreich in einem ganz wichtigen Bereich des österreichischen Finanzmarktes abmontieren und eine neue Behörde aufblasen (Abg. Dr. Stummvoll: "Abmontieren"?), über deren Qualifikation überhaupt keine wie immer geartete Argumentation darüber, in welche Richtung sie geht, vorhanden ist. (Abg. Mag. Firlinger: Nicht "abmontieren"! Hören Sie doch auf, Herr Edlinger, mit solchen Märchen!)

Daher möchte ich Ihnen wirklich sagen: Die Notenbank wird von Ihnen in ihrer Bedeutung geschmälert. Das liegt selbstverständlich auf der Linie der Regierungspartei, aus der Sie kommen, Herr Minister Grasser! Die Notenbank ist Ihnen ein Dorn im Auge. Das ist der erste Schritt zur Demontage der Notenbank. (Bundesminister Mag. Grasser: Das ist überhaupt nicht wahr!) Dabei tun wir nicht mit!

Ich bedauere zutiefst, dass Sie auch die zweite Überlegung nicht beachten. Herr Dr. Stummvoll, da muss ich Ihnen sagen, das hat mich schon sehr gewundert. Wir sind nämlich, wie Sie wissen, am 26. Juni noch einmal beisammen gesessen. (Abg. Mag. Firlinger: Richtig!)

An jenem 26. Juni saßen die vier Klubobmänner im Klub der Grünen mit den vier Finanzsprechern beziehungsweise Budgetsprechern der Parteien zusammen. Wir haben ein Kurzprotokoll gemacht – nicht wir, sondern es war Ihr Sekretär, nämlich der Sekretär der Volkspartei –, in dem das Gesprächsergebnis zusammengefasst worden ist. Ich habe den Eindruck gehabt, dass die vier Klubobmänner etwa den Vorschlag aufgegriffen haben, der vor allem von Alexander Van der Bellen in der Frage kam, wie die Direktoren und die Aufsichtsräte bestellt werden, und unseren Vorschlag, der dahin gegangen ist, die Vor-Ort-Prüfung als Pflichtbestimmung in die


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Notenbank zu verlegen, sodass kein Verdacht auftreten kann, dass sich Parallelstrukturen entwickeln.

Einen Tag später hat es ein Gespräch gegeben, in dem inhaltlich überhaupt nicht mehr darüber befunden worden ist. Sie haben Verhandlungsbereitschaft signalisiert, aber keine Kompromissbereitschaft, sehr geehrter Herr Minister, Sie haben sich bewegt wie eine tibetanische Gebetsmühle – nämlich gar nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Stummvoll: Sie sollten sich ein Beispiel an der grünen Fraktion nehmen, Herr Kollege!)

21.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Tibetanische Gebetsmühlen bewegen sich auch, Herr Abgeordneter Edlinger.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Auer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Gusenbauer: Herr Präsident, aber auf der Stelle bewegen sie sich!)

21.21

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bis zum Beginn dieses Tagesordnungspunktes war ich tatsächlich der Meinung, dass so, wie ausgeführt, alle Fraktionen Interesse an einer einstimmigen Verabschiedung dieser für Österreichs Finanzplatz so wichtigen Gesetzesmaterie hatten. Seit dem Redebeitrag des Kollegen Edlinger bin ich mir nicht mehr ganz so sicher.

Es gab tatsächlich sehr viele Gespräche, Verhandlungsrunden und Bemühungen von beiden Seiten, das sei ganz offen gesagt, von den Regierungsfraktionen und von den Oppositionsparteien. Aber in keinem dieser Gespräche, Herr Kollege Edlinger, habe ich etwas über den Brief des angeblichen Experten Meister vernommen. Entweder haben Sie diesen Brief erst seit heute, oder wenn Ihnen tatsächlich so viel an einer Einigung gelegen wäre, dann hätten Ihrerseits, so meine ich, alle Fakten auf den Tisch gelegt werden sollen, vor allem damals, als Herr Klubobmann Van der Bellen wirklich versuchte, in einem positiven Gespräch zu einer Einigung zu kommen. (Abg. Edlinger: ... dann haben sie sich nicht mehr bewegt!)

Meine Damen und Herren! Ja, wir brauchen diese Allfinanzaufsicht für den Finanzmarkt und für das Vertrauen der Sparer. (Abg. Mag. Kogler: Machen Sie nicht die SPÖ verantwortlich!) Es stimmt, in den Zielen war man sich einig. Ich bedauere es, dass man so knapp vor der Ziellinie nicht zu einem gemeinsamen Ziel gekommen ist. (Abg. Gradwohl: Jakob, vor der Ziellinie noch einen Schritt!)

Meine Damen und Herren! Ich bin tatsächlich optimistisch, dass diese neue Allfinanzaufsicht jene Gewähr ist – obwohl ich dazusage, dass es eine Garantie nie geben wird –, dass Betrugsfälle möglichst ausgeschlossen werden können und dass eine effiziente Überprüfung machbar ist. Es wurden die Fälle aufgezählt, von der Riegerbank über die Rössler-Bank und die BAWAG-Karibikfälle bis hin zur Bank Burgenland, meine Damen und Herren. (Abg. Kiss  – in Richtung SPÖ –: Ein Trauerspiel!) Da gab es Staatskommissäre, da gab es aber auch – und ich kritisiere dies nicht, denn auch als Staatskommissär ist man nicht vor Betrug gefeit – Wirtschaftsprüfer, die testiert hatten. Auch da wäre zu hinterfragen gewesen, wie viel das wert war. (Abg. Mag. Firlinger: Das hat er ja jetzt gemacht! Darum haben wir den Haftungsrahmen eingeführt!)

Daher ist es positiv – völlig richtig! –, dass dieser Haftungsrahmen eingeführt wird. Trotzdem und gerade deshalb meine ich, es müsste, wie ausgeführt, nach einer gewissen Zeit die Funktion des Staatskommissärs – und ich kenne einige durchaus positive – hinterfragt werden.

Meine Damen und Herren! Mir hat heute vor allem der Redebeitrag des Kollegen Kogler gefallen. Dieser hat mir wirklich gefallen, das sei offen gesagt. (Abg. Mag. Kogler: Das ist nicht schwer, heute!) Es wird ihm vielleicht gleichgültig sein, wenn ich das sage, aber es sollte auch einmal positiv erwähnt werden, wenn jemand, der sehr oft als kräftiger, kantiger Oppositionsredner hier steht, in sehr vernünftigen Ausführungen und einem moderaten Ton tatsächlich darlegt, was, glaube ich, wichtig ist: dass a) Bemühungen da waren, dass b) aber vor allem darauf geachtet werden muss, dass es nicht zu einer zusätzlichen, ausufernden Behörde kommt.


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Meine Damen und Herren! Wir brauchen eine Allfinanzaufsicht, und diejenige, die wir heute beschließen, ist herzeigbar, gerade in Zeiten der gemeinsamen europäischen Währung, gerade in einer Zeit, in der Basel II vor der Tür steht. Ich hätte mich wirklich gefreut, wenn die Zustimmung aller Oppositionsparteien möglich gewesen wäre. Es ist ja auch sichtbar und hörbar geworden, dass es in dieser Frage eine gute und gelungene Vereinbarung mit der Oesterreichischen Nationalbank, eine klare Titulierung gibt.

Es ist – das sei auch gesagt; ich gehöre zu denjenigen, die diesem Haus relativ lange angehören, und ich kann mich da nur an ganz wenige Fälle erinnern – wohl selten von einem Finanzminister ein derartiges Bemühen an den Tag gelegt worden, um zu einem Einvernehmen zu kommen. Ein sehr großes Verhandlungsgeschick, ein äußerst positives Vorgehen und tatsächlich weite Schritte in alle Richtungen, die von ihm gegangen worden sind, seien hier ausdrücklich vermerkt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Das Entscheidende wird nicht dieses Gesetz allein sein, das Entscheidende wird sein, wie es gelebt wird und wie es zum Leben erweckt wird, vor allem auch in der Richtung, dass das Vertrauen der Sparer zum Bankenapparat, zu den Banken hergestellt und verbessert wird sowie aufrechterhalten werden kann. Es gilt auch für den Sparer – das sei hier am Schluss meines Beitrages gesagt –, sich Lockangebote verschiedenster vermeintlicher Spezialbanken immer zu überlegen. Man sollte sich immer die Seriosität überlegen, und auch, ob ein Verbund dahinter steht. Meine Damen und Herren, ich denke da an die Riegerbank oder an die BHI-Bank. Es wäre vielen Sparern in Österreich manches Leid erspart geblieben.

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Ich bitte Sie daher, nochmals zu überlegen, ob es nicht denkbar wäre, trotz der Millimeter-Differenzen – um mehr geht es nicht – zuzustimmen. Es wäre wichtig für Österreichs Ansehen und vor allem auch wichtig für die Reputation des österreichischen Bankenplatzes insgesamt. Dieses Gesetz, diese Allfinanzaufsicht, ist ein sehr positiver Schritt in diese gewünschte Richtung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. Ich erteile ihm das Wort.

21.28

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zuerst zu Herrn Kollegen Auer, der gesagt hat, dass damit Basel II erfüllt wird, das außerdem verschoben wird. (Abg. Auer: Das liegt an Ihnen!)  – Es wird mit diesem Gesetz nicht erfüllt, weil die Weisungsfreiheit eben nicht gegeben ist. Das ist eine wesentliche Bemerkung. (Abg. Schwarzenberger: Sie verhindern ja die Weisungsfreiheit!) – Nein, wir haben uns sehr bemüht, und das wird auch allgemein anerkannt.

Zum Zweiten: Wir haben nicht heute diesen Abänderungsantrag eingebracht, sondern er wurde am 21. Mai übergeben (Abg. Mag. Firlinger: Nein! – Abg. Edlinger: Das Konzept!)  – zwar nicht der Abänderungsantrag, aber das Konzept wurde letztlich abgegeben, und dieses Konzept entspricht durchaus dem jetzigen Abänderungsantrag, sodass es keine Überraschung gegeben hat. (Abg. Dr. Martin Graf: Ich kenne das nicht!) Es war von Anfang an klar, dass die SPÖ für eine Reform der Finanzaufsicht in Österreich steht. Es war auch klar, dass die Anpassung an die neuen Marktverhältnisse durchgeführt werden sollte. Ich denke, dass wir wirklich eine hohe Bereitschaft und eine positive Grundeinstellung signalisiert haben. (Abg. Mag. Firlinger: Bauer, das nützt uns nichts!)

Ich habe weiters immer wieder darauf hingewiesen, dass ein Allfinanzkonzept in der heutigen Zeit und im Hinblick auf die künftige Entwicklung ein Konzept ist, das man mittragen kann und mittragen soll. Letztlich war das Ziel der Reform, eine effektive und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht zu schaffen, unser gemeinsames Ziel, und das sei auch eingeräumt. Es geht schließlich um die Stabilität des Finanzmarktes, die auch in Zukunft sichergestellt sein soll.

Ich glaube allerdings, dass sich Herr Bundesminister für Finanzen Mag. Grasser trotz aller guten Vorbereitungen und trotz sehr guter Unterlagen – das sei auch eingeräumt, und dafür gilt der


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Dank auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – in essentiellen Fragen in Wirklichkeit nicht bewegt hat. Das ist damit gemeint. Es kann nämlich nicht sein, dass man eine Sache danach beurteilt, wie lange die Verhandlungen dauern, sondern man muss auch beurteilen, wie hoch die Bereitschaft zum Entgegenkommen ist. (Abg. Mag. Firlinger: Was herauskommt, würde ich sagen!) Diese wurde überhaupt nicht signalisiert, weder in Gesprächen sozusagen auf kleinerer Ebene noch in offiziellen Gesprächen. (Abg. Mag. Firlinger: Was herauskommt, wäre wesentlich gewesen!)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Letztlich war es auch so – und das sage ich mit wirklich großem Bedauern –, dass die Schaffung der neuen Institution, einer teuren Institution, in Wirklichkeit von Anfang an feststand. Da hätten wir noch so viel reden und Argumente einbringen können, es stand fest, dass eine neue, teure Institution in dieser Republik geschaffen werden muss! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Firlinger: Das ist ein Blödsinn!) Das ist das Zweite; auch das Risiko, dass internationale Reputation und Glaubwürdigkeit darunter leiden. (Abg. Mag. Firlinger: Bauer, du kennst dich nicht aus!)

Sehr geschätzter Herr Kollege! Es ging auch darum, dass die Nationalbank – das steht im Hintergrund, und das sei auch angesprochen – in Wirklichkeit in ihrer Kompetenz ausgehöhlt werden sollte. Darin sollte sie beschnitten werden, auch wenn das bestritten wird. (Abg. Mag. Firlinger: Das behauptet nicht einmal die Nationalbank! – Abg. Edlinger: Das verlangst doch seit Jahren!) In Wirklichkeit geht es natürlich auch darum, wie diese Einflüsse in Zukunft aussehen und wie sie von der Regierungspartei beschickt werden kann, diese so genannte neue Behörde, die jetzt keine unabhängige Behörde ist. (Abg. Mag. Firlinger: Das möchtet ihr gern hören von der Nationalbank! Das spielt es nicht! – Abg. Edlinger: Jetzt seid konsequent!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bemühen um eine herzeigbare internationale Lösung sei durchaus eingeräumt. Wir wollten das auch, und ein Entgegenkommen auf dieser Ebene war immer angestrebt (Abg. Mag. Firlinger: Fundamentalopposition!), es wurde nur nicht angenommen. Da hier von Edlinger die mangelnden Synergieeffekte oder die ausführliche Stellungnahme der EZB zitiert wurden, wurde das schon angedeutet, es wurde aber auch diese Frage in Wirklichkeit nicht aufgenommen.

Ich habe bei dieser neuen Behörde das dumpfe Gefühl, dass auch Personalüberlegungen im Vordergrund gestanden sind und nicht die internationale Reputation, die wir alle gemeinsam wollten. Wie können Sie erklären, dass zum Beispiel in dem Entwurf zum Bankwesengesetz, der ausgesandt wurde, im § 76 sehr wohl noch die Staatskommissäre drinnen waren, dann aber dieser Satz gestrichen wurde und plötzlich alle anderen auch sozusagen nominiert werden können? – Das scheint schon wieder so zu sein, dass man jemand ... (Abg. Mag. Firlinger: Da geht es um den Staatskommissär! Du musst das nachlesen!)

Nein. Ich habe darüber auch mit den Banken sehr genau gesprochen, weil ich denen ja lange Zeit beruflich nicht sehr fern gestanden bin. Diese haben sich übernommen gefühlt. Sie meinen, dass es wieder darum geht, gewisse Positionen zu besetzen.

Einer der Vorredner von den Freiheitlichen hat uns zum Beispiel vorgeworfen, dass in der Wissenschaft und an den Universitäten so viel an roter Personalpolitik betrieben wurde. Ich nehme nur zum Beispiel eine Fakultät her, nämlich die Juridische, der ich nicht angehöre und die ich daher zitiere – ich komme bekanntlich von der Wirtschaftsuniversität –; dort sind in ganz Österreich von rund 110 Professoren vielleicht zehn uns zuzurechnen. Dann kommt einer von den Freiheitlichen heraus und beginnt eine Diskussion über das Personal. Aber diese Institutionen, die hier neu geschaffen werden – zum Beispiel die Eröffnung der Möglichkeit von Staatskommissären –, scheinen sehr wohl personalpolitisch motiviert zu sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns bemüht und wollten eine herzeigbare internationale Lösung erreichen. Auf Grund der nicht vorhandenen Bereitschaft, auf unsere Vorschläge einzugehen, gibt es diese Zweidrittel-Zustimmung leider nicht. Ich bedauere das im Interesse des österreichischen Finanzmarktes. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Firlinger  – in Richtung SPÖ –: Ihr steht nackert da!)

21.35


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Trattner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

21.35

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Bauer! Herr Gouverneur Liebscher sagt, es habe sich gegenüber dem ersten Entwurf einiges bewegt. Ich glaube da eher Herrn Liebscher als Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Das Zweite ist: Herr Kollege Edlinger hat gesagt, es sei international nicht herzeigbar. Dagegen sagt Liebscher: Das Ziel einer unabhängigen und weisungsfreien Behörde sei damit erreicht, die Lösung international herzeigbar. (Abg. Mag. Firlinger  – in Richtung SPÖ –: Also was wollt ihr! – Abg. Edlinger: Dann ist es eh erledigt!)

Aber worum geht es in dieser ganzen Sache? – Sie waren ursprünglich gegen die Allfinanzaufsicht. (Abg. Mag. Firlinger: Man muss nur vorlesen, was man hören will!) Sie waren insofern gegen die Allfinanzaufsicht, als Sie immer die Absicht hatten, die Bankenaufsicht in der Notenbank anzusiedeln. (Abg. Dr. Gusenbauer: Wozu diskutieren wir überhaupt, wenn eh alles bestens ist? Alle Einwände weg, die internationale Kritik – alles super!) Das war der Wunsch sämtlicher sozialistischer Finanzminister in den neunziger Jahren.

Ich sage Ihnen auch, warum: Die Personalausstattung der Bankenaufsicht im Finanzministerium war minimalst. (Abg. Mag. Firlinger: Knappest!) Im internationalen Vergleich war die Ausstattung der Bankenaufsicht im Finanzministerium so, dass auf zehn Banken in Österreich ein Mitarbeiter kommt, in Dänemark nicht ganz zwei, in Deutschland zwei und in Finnland vier. Das heißt, ein Mitarbeiter der Bankenaufsicht prüft zehn Banken. (Abg. Edlinger: Na und? Die Notenbank hat es gemacht!)

Deswegen haben Sie gesagt: Die Bankenaufsicht halten wir uns ganz klein, weil wir die Absicht haben, die Bankenaufsicht in die Notenbank zu übersiedeln. Dort stocken wir die Prüfungsorganisation entsprechend auf, sodass es nur die eine Möglichkeit geben kann, dass die Bankenaufsicht als Tochtergesellschaft der Notenbank angesiedelt werden kann. (Abg. Edlinger: Das war dem Stummvoll sein Vorschlag, nicht meiner! Hören Sie doch auf! Das war Stummvolls Vorschlag vor mehreren Jahren!) Deswegen widersprechen Sie sich auch in dem einen Punkt, dass Sie sagen, hier wird ein aufgeblähter ... (Abg. Edlinger: Es war trotzdem sein Vorschlag! Von langer Hand vorbereitet! – Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll. )

Präsident Dr. Heinz Fischer (das Glockenzeichen gebend): Herr Abgeordneter Trattner, Sie müssen sich gegen Stummvoll und Edlinger durchsetzen. Aber ich werde Sie unterstützen. (Heiterkeit.)

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (fortsetzend): Momentan gegen beide, ja. – Es geht wirklich um das eine Problem: Sie wollen gar keine unabhängige Bankenaufsicht beziehungsweise unabhängige Behörde haben, sondern Ihnen wäre daran gelegen, eine Tochtergesellschaft in der Notenbank anzusiedeln. Deswegen ist auch der Aufbau der Prüfungsabteilung in der Notenbank immer überproportional gewesen, im Gegensatz zur Bankenaufsicht im Finanzministerium. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Edlinger: Überhaupt nicht! Alles wollt ihr absetzen, das ist der Punkt! Den Gouverneur könnt ihr nicht absetzen!)

Ich sage Ihnen noch etwas: Sie haben den Rechnungshofbericht 1993 völlig ignoriert. Sämtliche sozialistischen Finanzminister haben den Rechnungshofbericht 1993 ignoriert, obwohl die Rössler-Bank 1992 in Konkurs gegangen ist, die EffectInvest – beziehungsweise auch die Nachfolgefirma Diskont Bank – 1993 in Konkurs gegangen ist, obwohl es 1994 die so genannten Karibik-Geschäfte der BAWAG gab, 1997 die Riegerbank, dann die Bank Burgenland, die BHI-Bank und dergleichen mehr.

Ihnen ist es nicht gelungen – obwohl Sie genau gewusst haben, wie minimal die Bankenaufsicht im Finanzministerium ausgestattet ist –, den entsprechenden Prüfungskriterien beziehungs


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weise auch Früherkennungswarnsystemen nachzukommen. Das haben Sie bewusst vernachlässigt, weil Sie das Ganze in der Notenbank angesiedelt haben wollten. Es war immer Ihre Tendenz, das Ganze in der Notenbank zu haben. Sie wollten dazu immer die Notenbank heranziehen, deswegen haben Sie die Bankenaufsicht im Finanzministerium klein gehalten, und in der Notenbank haben Sie einen Prüfungsapparat aufgebaut. Das war von allem Anfang an Ihre Intention. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Deswegen sage ich Ihnen – und ich entlasse Sie nicht aus dieser Verantwortung –: Sie verhindern momentan wieder, dass in Österreich eine weisungsfreie Allfinanzaufsicht installiert wird. (Abg. Edlinger: Nein!) Mit dem Abänderungsantrag, den Sie hier einbringen, wollen Sie lediglich Ihr schlechtes Gewissen beruhigen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Achatz: Natürlich! – Abg. Mag. Firlinger: Jawohl! Genauso ist es!)

Was waren denn die zwei ursächlichsten Dinge? – Erstens ging es um die Frage des Bestellungsmodus, und die zweite Frage ging darum, ob es betreffend Vor-Ort-Prüfung eine Kann- oder eine Ist-Bestimmung gibt, ob das die Nationalbank oder die Bankenaufsicht macht. Aber diese zwei Punkte können doch nicht der Grund dafür sein, dass Sie jetzt mit einem solchen Abänderungsantrag das Ganze umwerfen und keine unabhängige Behörde mehr haben wollen, sondern nur eine Tochtergesellschaft der Oesterreichischen Nationalbank! – Das glaubt Ihnen kein Mensch! Das nimmt Ihnen niemand ab! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Das nimmt Ihnen international auch insofern niemand ab, als es doch nicht möglich ist, dass eine Notenbanktochter die Versicherungen und die Pensionskassen überprüft und die Wertpapierüberprüfung vornimmt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler. ) Das ist doch unzulässig! An den intensiven diesbezüglichen Verhandlungen haben alle Parlamentsfraktionen, die Oesterreichische Nationalbank, die Banken, die Wertpapieraufsicht und die Versicherungen mitgearbeitet. Alle haben Ideen und Anregungen eingebracht, und seit der Erstvorlage dieser Regierungsvorlage bis zum Endstadium hat es eine große Bewegung gegeben. Das hat auch Gouverneur Liebscher in seiner Presseaussendung dezidiert erklärt. Aber Sie wollten justament irgendetwas finden, um die weisungsfreie Behörde zu verhindern! Ich glaube, das wird Ihnen noch einmal auf den Kopf fallen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung gelangt Herr Abgeordneter Edlinger zu Wort. – Ich bitte, die entsprechenden Bestimmungen zu beachten.

21.42

Abgeordneter Rudolf Edlinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Herr Abgeordneter Trattner hat vor wenigen Minuten gemeint, ich hätte hier einen Vorschlag gemacht, um mein schlechtes Gewissen zu beruhigen. – Das ist tatsächlich falsch, denn ich habe kein schlechtes Gewissen! (Abg. Dr. Krüger: Das ist ein Werturteil! – Abg. Neudeck: Sie haben gar kein Gewissen!)

Zum Zweiten möchte ich feststellen, dass es falsch ist, wenn Sie meinen, dass wir vorsätzlich die Notenbank beauftragen wollten.

Wahr ist vielmehr, dass wir vorsätzlich eine kostengünstige, hoch qualifizierte und von Parteipolitik freie Finanzmarktaufsicht installieren wollten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Firlinger: Selten so gelacht! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

21.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Frieser. – Bitte.

21.43

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich meine, dass das Thema Finanzaufsicht von meinen Vorrednern mehr oder weniger emotional und mehr oder weniger sachlich, jedenfalls aber schon absolut ausführlich diskutiert wurde. Ich erlaube mir daher, mich in Anbetracht der fortge


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schrittenen Zeit und der noch zu bewältigenden Tagesordnung ganz kurz zu halten, und möchte nur auf zwei Punkte eingehen.

Erstens: Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage im Art. XVI zu § 275 HGB haben eine gewisse Rechtsunsicherheit geschaffen. Der Gesetzestext ist aber eindeutig und schließt eine Haftung des Abschlussprüfers gegenüber im Gesetz nicht genannten Dritten aus. Die Erläuterungen wollten die Frage der Dritthaftung offen lassen. Deshalb haben wir im Finanzausschuss eine Ausschussfeststellung getroffen, um die Haftungsbestimmungen für Wirtschaftsprüfer zu definieren. Da die Erläuternden Bemerkungen lediglich darüber informieren wollten, dass die internationale und nationale Rechtsentwicklung zur Frage der Abschlussprüferhaftung noch nicht abgeschlossen ist, haben wir im Finanzausschuss klargestellt, dass nach der mit dem Finanzmarktaufsichtsgesetz zu schaffenden Rechtslage der § 275 HGB die Haftung des Prüfers abschließend regelt. Nicht im Gesetz genannte Dritte sind somit nicht anspruchsberechtigt.

Zum Zweiten möchte ich die Unterstellung des Kollegen Dr. Bauer, dass die Änderungen betreffend Staatskommissäre dazu dienen, zusätzlich Mitglieder in den erlauchten Kreis der Staatskommissäre einzubeziehen, mit aller Schärfe zurückweisen. Beide Regierungsparteien gehen davon aus, dass wir nach Funktionieren der Finanzaufsicht diese Situation noch einmal evaluieren werden, und wir sind eigentlich sicher, dass wir etwa in einem Jahr die Institution der Staatskommissäre abschaffen werden können. Die Staatskommissäre konnten nämlich auch bis jetzt die Malaisen etwa bei der BHI, bei der Riegerbank und natürlich auch bei der Bank Burgenland nicht verhindern und auch nicht rechtzeitig darauf hinweisen. Daher glaube ich, dass wir mit Fug und Recht sagen können, dass diese Institution mittelfristig abzuschaffen wäre. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Finz. Ich erteile es ihm.

21.46

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist unbestritten – das ist auch aus der Diskussion hervorgegangen –, dass dringender Handlungsbedarf bestand. Eine Neuregelung war notwendig. Unsere Regelung der Bankenaufsicht war ein Unikat in Europa.

Es ist aber auch in Wissenschaft und Lehre unbestritten, dass die Aufsicht über das Geld- und Kreditwesen eine Kernaufgabe des Staates ist. Es kann daher keine Lösung geben, nach welcher die Aufsicht über das Geld- und Kreditwesen völlig aus der Hand des Staates genommen wird, denn es kann nicht einerseits Ministerverantwortlichkeit bestehen, wenn der Minister andererseits auf die Bestellung von Organen, die rechtliche Gestaltung und die Durchführung überhaupt keinen Einfluss hat.

Was aber notwendig ist und was der ursprüngliche Entwurf vorgesehen hat, ist die funktionell unabhängige Aufsicht über das Geld- und Kreditwesen, wobei eine gewisse Weisungsmöglichkeit gegeben ist. Das war das Gute an der neuen Regelung. Es ist leider nicht gelungen, aber die Lösung, die heute in einem Abänderungsantrag beziehungsweise auch in den Diskussionen vorgestellt wurde, ist aus mehreren Gründen nicht möglich.

Wie gesagt: Es kann keine Lösung geben, nach welcher das Aufsichtswesen völlig unabhängig von Ministerverantwortlichkeit ist, und es kann keine Lösung geben, nach welcher die Geprüften selbst im Aufsichtsgremium vertreten sind: In der Nationalbank sind die Banken in den Organen vertreten, und im Falle einer Tochtergesellschaft würden die Geprüften über die Prüfer eine Aufsichts- beziehungsweise Regelungsmöglichkeit haben. (Abg. Haigermoser: Edlinger möchte das!) Das ist keine Lösung! Solche Regelungen gibt es vor allem auch in der Schweiz nicht, wo man sehr viel Erfahrung im Bankenwesen hat. (Abg. Nürnberger: Herr Klubobmann Khol! Das sind Ihre Freunde!) Es muss eine Lösung getroffen werden, gemäß welcher Unabhängigkeit besteht.

Zu den Kosten möchte ich anführen: Wir fassen die bestehende Prüfungseinrichtungen in einer Einheit zusammen und können damit Synergieeffekte nützen. Wenn Mehrkosten entstehen,


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gelten die neuen Auflagen, die schon erwähnt wurden, nämlich die Basler Beschlüsse. Aber diese Mehrkosten wären auch bei der bestehenden Regelung entstanden. Daher ist das Argument falsch, dass hier eine neue, teure Behörde geschaffen wird.

Gemäß dem Vorschlag im heutigen Abänderungsantrag der Sozialdemokraten ist eine Regelung vorgesehen, nach welcher eine neue Gesellschaft als Tochtergesellschaft der Nationalbank einen Auftrag wie Versicherungsaufsicht und Aufsicht über die Pensionskassen erhalten soll, eine Tätigkeit, mit der sie noch nie befasst war; überdies stünde das im Widerspruch zu den Interessen der dort vertretenen Banken.

Herr Professor Zechner hatte die Aufgabe, alle internationalen Lösungen zu suchen und zu prüfen, wohin der Trend geht. Er hatte den Auftrag, bei allen Varianten die Vor- und Nachteile gegenüberzustellen. Im Gutachten, das auch den Finanzausschussmitgliedern vorgestellt wurde, wurde das genau diskutiert und wurden alle Vor- und Nachteile analysiert.

Es ist daher unrichtig zu sagen, dass das Ganze nur auf eine bestimmte Lösung hin organisiert war. Der internationale Trend geht auf Grund der strukturellen Veränderungen im Versicherungswesen und im Geld- und Kreditgeschäft dahin, dass die Geschäfte eben zusammenwachsen und dass heute eine Allfinanzaufsicht die optimale Lösung ist. Noch optimaler wäre die Lösung gewesen, wenn wir diese auch operativ unabhängig stellen könnten. (Abg. Edlinger: Optimaler als optimal gibt es nicht!) Leider haben Sie das verhindert. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Müller. – Bitte.

21.50

Abgeordneter Hans Müller (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! "FMA" ist kein neues Qualitätspickerl aus dem Landwirtschaftsbereich, welches unser gutes BSE-freies Rindfleisch neu bewertet, sondern es steht für eine neue Aufsichtsregelung im Allfinanzbereich, welche ebenfalls beste Qualität und Sicherheit bieten wird. (Beifall und Bravo-Rufe bei den Freiheitlichen.)

Seit 1993 kritisiert der Rechnungshof zu Recht die Zersplitterung der Aufsichtsbehörden im Banken- sowie Wertpapierbereich. Ist derzeit die Banken- und die Wertpapieraufsicht in verschiedenen Institutionen angesiedelt, so werden diese künftig zusammen mit der Aufsicht der Versicherungen und der Pensionskassen in einer neuen Finanzmarktaufsichtsbehörde in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt vereint, die zumindest eine operationelle Unabhängigkeit besitzt.

Grundsätzlich war man sich mit allen Parteien einig, dass betreffend Finanzmarktaufsicht eine neue, den jetzigen und auch zukünftigen Anforderungen gerecht werdende Regelung geschaffen werden muss. Uneins war man jedoch bereits über die rechtliche Form dieser FMA: Brachten FPÖ und ÖVP den Vorschlag über die Bildung einer neuen, weisungsfreien FMA in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt ein, so wollte die SPÖ eine FMA, die sich als Tochtergesellschaft der OeNB in hundertprozentigem Eigentum der OeNB präsentiert.

Einen weiteren Grund, weshalb die SPÖ der Regierungsvorlage die Zustimmung verweigert, stellt die unterschiedliche Ansicht bezüglich Ansiedlung der Prüfungsorgane dar. Die FPÖ/ÖVP-Regierung vertritt die Ansicht, dass die Vor-Ort-Prüfungen von Vertretern der OeNB durchgeführt werden könnten. Die SPÖ vertrat die Meinung, dass diese Kreditrisken- und Marktriskenprüfungen ausschließlich von der OeNB durchzuführen seien.

In den vielen Verhandlungen sind wir der Opposition weitgehend entgegengekommen: Die nun vorliegende Aufsichtsreform stellt einen Kompromiss dar, denn sie garantiert eine enge Kooperation mit der OeNB in organisatorischer Hinsicht, in Fragen der Aufsichtskompetenz und in der Nutzung der Synergieeffekte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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Die strengeren Anforderungen an Bankprüfer und die Verschärfung der Haftung dieser Bankprüfer und der Abschlussprüfer sollen die Qualität und die Verlässlichkeit der Prüfungsergebnisse sichern und damit allgemein das Vertrauen in den Finanzmarkt stärken.

Als weiteres positives Detail bei dieser neuen FMA kann das Rotationssystem bei den externen Prüfern bezeichnet werden. Ab dem Jahre 2004 werden diese Prüfungsgesellschaften alle sechs Jahre ausgetauscht.

Die Kostentragung durch die Beaufsichtigten kann naturgemäß nicht ohne Diskussion erfolgen. Der gewählte Weg mit der Bindung an Geschäftsindikatoren und dem Einziehen einer Kostendeckelung stellt eine moderate Regelung dar.

Diese FMA wurde vom Finanzministerium professionell aufbereitet, und es wurden sehr viele Energien in sie investiert. Ich möchte mich auch an dieser Stelle nicht nur beim Finanzminister und beim Staatssekretär, sondern auch bei allen Damen und Herren im Finanzministerium für ihre Mühe recht herzlich bedanken! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Diese FMA kann als ein weiterer positiver Meilenstein dieser Regierung angesehen werden. Mit diesem neuen Gesetz, welches ab 1. April 2002 in Kraft treten soll, wird der Finanzplatz Österreich weiter gestärkt und aufgewertet. Damit wird den steigenden Tendenzen zur Allfinanz in der internationalen Finanzwelt Rechnung getragen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Meine Damen und Herren, ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir kommen, da kein Wunsch auf ein Schlusswort seitens des Berichterstatters vorliegt, zu den Abstimmungen, und zwar gelangen wir zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 714 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Edlinger und Genossen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über diesen gesamtändernden Abänderungsantrag und danach über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.

Da der vorliegende gesamtändernde Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 der Geschäftsordnung fest, dass das erforderliche Quorum anwesend ist, das benötigt wird, um über diesen Antrag abzustimmen.

Die Abgeordneten Edlinger und Genossen haben jenen schon erwähnten gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit und vermutlich überhaupt nicht die Mehrheit. Daher hat dieser Antrag keine Zustimmung gefunden.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist in zweiter Lesung mit Mehrheit so beschlossen.

Damit kommen wir sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Die Vorlage ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt erledigt.


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75. Sitzung / Seite 351

8. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (621 der Beilagen): 1. Euro-Umstellungsgesetz – Bund (704 der Beilagen)

9. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (631 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Veräußerung der Anteile des Bundes an der Österreichischen Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlassen und das Bundesgesetz über die Neuregelung der Rechtsstellung des Österreichischen Bundesverlages geändert wird (703 der Beilagen)

10. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (441 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den Schutz von Investitionen (705 der Beilagen)

11. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (520 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen (706 der Beilagen)

12. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (519 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die Förderung und den Schutz von Investitionen (707 der Beilagen)

13. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (552 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Mazedonien über die Förderung und den Schutz von Investitionen (708 der Beilagen)

14. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (599 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Sultanats Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (709 der Beilagen)

15. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (596 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Förderung und den Schutz von Investitionen (710 der Beilagen)


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16. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (632 der Beilagen): Bundesgesetz über den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit internationalen Finanzinstitutionen (711 der Beilagen)

17. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 434/A (E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Genossen betreffend Schuldenerlass für die ärmsten Entwicklungsländer (712 der Beilagen)

18. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (633 der Beilagen): Bundesgesetz über einen österreichischen Beitrag zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund) (713 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 8 bis 18 der heutigen Tagesordnung.

Die Debatte wird unter einem durchgeführt.

Ein Wunsch auf mündliche Berichterstattung liegt nicht vor. Daher gehen wir sogleich in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Heindl. – Bitte.

21.58

Abgeordneter Dr. Kurt Heindl (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Ich teile zunächst in aller Kürze mit, dass unsere Fraktion allen Investitionsschutzabkommen zustimmt. Ich habe mich deshalb zu Wort gemeldet, um das zu sagen: Wir sehen alle Investitionsschutzabkommen als wesentlichen Beitrag zu unserem Exportregime.

In den letzten Jahren ist es uns gelungen – nämlich der österreichischen Wirtschaft und den österreichischen Arbeitnehmern im Zusammenwirken mit der jeweiligen Bundesregierung –, diese Exportregimes, ob das nun Haftungsübernahmen oder Unterstützungen von Investitionen sind, wesentlich zu steigern, und wir sind in der glücklichen Lage, zu registrieren, dass das erfolgreich war. Ein Exportvolumen von 1 000 Milliarden Schilling wird heuer überschritten, habe ich von Präsident Leitl vor kurzem gehört. – Das ist es.

Das wichtigste Glied bei diesen gesamten exportpolitischen Rahmenbedingungen sind die Investitionsschutzabkommen. Ich möchte das an einem kleinen Beispiel erläutern: Österreich hat in das Land Slowenien 42 Prozent aller Investitionen getätigt. Aus diesem Grund ist es verständlich und natürlich wichtig, dass diese österreichischen Investoren Schutz erhalten. Ebenso ist natürlich auch eine Unterstützung für die Exportpolitik in den Entwicklungsländern wichtig. Deswegen stimmen wir diesen Investitionsschutzabkommen gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Fink. Ich erteile ihm das Wort. (Abg. Dr. Khol: Nur mehr zwei Minuten!)

22.00

Abgeordneter Ernst Fink (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich ebenfalls kurz fassen und möchte zur Privatisierung des Österreichischen Bundesverlages sagen, dass ich glaube, dass diese Privatisierung ein notwendiger Schritt war und wir uns damit bereits auf einem erfolgreichen und sinnvollen Weg befinden.


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Die erfolgten Privatisierungen etwa der P.S.K. oder Austria Tabak haben zu einer massiven Entlastung der Bevölkerung geführt. Die Bundesregierung hat den Schuldenberg der ÖIAG von 86,6 Milliarden Schilling, der durch die SPÖ aufgebaut wurde, auf 28 Milliarden Schilling abgebaut. Das sind zwei Drittel! Wir sind sehr stolz auf diesen Erfolg, und darauf können wir auch sehr stolz sein! Ich glaube, dass der begonnene Weg der richtige Weg ist, und wir werden weiterhin Privatisierungen durchführen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Edlinger: Das ist absurd!)

22.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kogler. – Bitte.

22.01

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wenn jetzt der Wettlauf der kurzen Reden einsetzt, tut es mir Leid, Kollege Fink, sagen zu müssen, dass ich überrascht bin, dass man in so kurzer Zeit trotzdem immer noch so viel Unsinn unterbringen kann! (Abg. Hornek: Andere reden noch viel mehr Unsinn!) Halten Sie mich nicht auf, das schadet uns allen!

Wenn es um die Privatisierung der Bundesverlage geht, sind offensichtlich ganz andere Kriterien anzuwenden. Abgesehen von der Quantität ist der Vergleich mit der ÖIAG dermaßen daneben, dass man sich direkt genieren muss!

Zu den Bundesverlagen: Das ist ja genau der Punkt, dass man die Privatisierungslatte nicht überall gleich darüber legen kann. Sie in Ihrer Euphorie privatisieren und privatisieren, und zwar egal, worum es geht, und stellen sich nicht die Frage, was die jeweiligen Ziele sind und welche Aufgaben auf dem Weg dorthin zu lösen sind. Dann kommt natürlich so etwas heraus! Die Erläuterungen zu diesem Gesetzentwurf haben das auch ausgewiesen. Darüber steht: "Ziel: Es soll privatisiert werden". Dort steht nicht etwa, wie die Verlagslandschaft in Österreich ausschauen soll, um einen bestimmten Kulturauftrag zu erfüllen oder wenigstens dazu beitragen zu können. Nein! Es steht nur dort: Es soll privatisiert werden! (Abg. Böhacker: Wo steht das?) Sie haben das auch nicht gelesen! Sie enttäuschen mich!

Unter diesen Voraussetzungen kann man dem schon überhaupt nicht zustimmen! Ich meine, dass man sich bei diesem Bereich sehr lange überlegen müssen wird, unter welchen Bedingungen überhaupt etwas – unter Anführungszeichen – "privatisiert" werden könnte oder sollte.

Die IG-Autoren – das sei hier vor allem fürs Protokoll erwähnt und auch, damit Sie es hören – hat, was Sie wenig überraschen wird, eine sehr kritische Stellungnahme hiezu abgegeben. Das ist nicht verwunderlich, denn es wird hier ohne entsprechende Vorsorgemaßnahmen einfach in den sensiblen Bereich des Bundesverlages und der Publikumsverlage, die Töchter sind, eingegriffen, ohne dass klar ist, wie es nachher weitergeht.

Man mag dazu stehen, wie man will, aber man sollte zum Beispiel gleich sagen, dass man das unter Umständen aus politischen Gründen nicht will, weil viel zu viel Rote in diesen Autorenverlagen geschrieben haben. Jedenfalls soll man aber nicht einfach hergehen, das privatisieren und sagen: Wie es nachher weitergeht, weiß kaum jemand, die sollen alle sich selbst überlassen bleiben!

Herr Staatssekretär! Weil in diesem Kontext immer wieder der Rechnungshof zitiert wird, weise ich Sie darauf hin, dass Sie jetzt eher die Rolle des Staatssekretärs einzunehmen haben! An anderer Stelle haben Sie öfters damit kokettiert beziehungsweise wurden sozusagen in Stellung gebracht, und zwar nicht aus eigenem Antrieb, sondern durch die blau-schwarzen Mehrheitsfraktionen etwa im Rechnungshof-Unterausschuss, in den Sie geladen wurden, weil Sie einmal im Rechnungshof waren. Das würde ich jetzt nicht akzeptieren!

Außerdem weise ich darauf hin, dass aus einem Gespräch mit Herrn Rechnungshofpräsidenten Fiedler – bei dem es eigentlich um etwas ganz anderes ging – seine diesbezügliche Position ganz klar hervorgegangen ist: Es geht hier um den Auftrag des Gesetzgebers oder auch um den der Gesellschaft überhaupt. Es muss geklärt werden, welche Art von Kulturvorstellungen man


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hatte und was man fördern will. Das muss dann aber auch etwas kosten. Dass diese Verlage, die in dieser Form nicht Gewinn bringend zu führen sind, wenn man sie privatisiert, dann einfach so weiter existieren würden, das glaubt kein Mensch! Das geht nicht!

Das ist offensichtlich auch gar nicht gemeint. Ich habe den dringenden Verdacht, dass hier zunächst ausgegliedert und dann privatisiert werden soll. Ich glaube, dass da Abnehmer schon darauf warten, sich das billig einzuverleiben. Wenn das so kommen sollte – und wir werden ein Auge darauf haben –, dann halte ich das wirklich für eine ungustiöse Vorgangsweise! Es ist vorher nie eine kulturelle Debatte beziehungsweise eine Debatte darüber geführt worden, was der Auftrag zur Unterstützung der österreichischen AutorInnen auch im kritischen Bereich wäre. Solche Debatten haben niemals stattgefunden. Jetzt aber wird im Finanzausschuss etwas eingebracht, es heißt: Hurra, wir privatisieren! Ziel: Es soll privatisiert werden. Sonst nichts. – Das ist wirklich nicht genügend, und deshalb können Sie unsere Zustimmung zu diesem Punkt – im Gegensatz zur Zustimmung zu den anderen Punkten – wohl nicht erwarten. (Beifall bei den Grünen.)

22.06


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75. Sitzung / Seite 355

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Böhacker. Ich erteile ihm das Wort.

22.06

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Privatisierung des Österreichischen Bundesverlages beziehungsweise der Verkauf der Bundesanteile ist die logische, konsequente Fortsetzung des erfolgreichen Privatisierungskurses dieser Bundesregierung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube, wir alle sind wirklich einer Meinung, dass es nicht zu den Kernaufgaben eines Staates gehört, einen Schulbuchverlag zu verstaatlichen, Buchhandlungen zu führen, und schon gar nicht, Kulturverlage zu führen, die defizitär sind und über den Schulbuchverlag quersubventioniert werden. International gesehen ist es in Österreich ein Unikum, dass hier ein derartiger verstaatlichter Verlag geführt wird. Die Privatisierung des Bundesverlages ist daher ein Gebot der Stunde.

Ich stehe aber auch nicht an, durchaus leidenschaftslos und anerkennend festzuhalten, dass die Forderung nach der Privatisierung des Bundesverlages eine alte sozialdemokratische Forderung ist. Es war der damalige Finanzminister, nachmalige Bundeskanzler der Sozialdemokraten und nunmehrige Gaucho in den Weiten der argentinischen Pampas Mag. Viktor Klima, der bereits im Jahre 1996 die Privatisierung beziehungsweise den Verkauf des Österreichischen Bundesverlages eingefordert und für 1997 angekündigt hat.

Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Jetzt ist es so weit, und ich gehe davon aus, dass Kollegin Mag. Muttonen nach mir am Rednerpult mit großer Freude feststellen wird, dass nun endlich diese alte sozialdemokratische Forderung erfüllt wird. Davon gehe ich einmal aus. Sollte dies nicht der Fall sein, dann werden Sie durchaus Erklärungsbedarf darüber haben, was sich seit dem Jahre 1996 in diesem Zusammenhang geändert hat beziehungsweise warum Sie Ihrem ehemaligen Bundesvorsitzenden Mag. Klima jetzt in den Rücken fallen.

Wenn Sie sich Sorgen um den so genannten Kulturauftrag machen, dann sage ich – auch zu Kollegen Kogler –: Der von Ihnen eingeforderte Kulturauftrag steht so nicht im alten Gesetz. In diesem Gesetz steht nicht, dass die österreichische Literatur verlegt werden muss. Ganz im Gegenteil! Es ist darin nur geregelt, dass Druckwerke über die österreichische Kultur gemäß dem Gesellschaftszweck vorhanden sein müssen.

Meine Damen und Herren! Mit einem Abänderungsantrag und mit einer Ausschussfeststellung haben wir klar festgehalten, dass die österreichische Bundesregierung und die Regierungsparteien auch weiterhin den so genannten Kulturauftrag im Interesse der österreichischen Kulturlandschaft wahrnehmen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

22.09

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Böhacker! Es ist nur die Frage, wie und unter welchen Kriterien man verkauft. – Das einmal als Antwort in Ihre Richtung.

Ich habe das Gefühl, dass Österreich wieder einmal zum Schleuderpreis verkauft wird und dass diesmal auch vor der österreichischen Identität nicht Halt gemacht wird. Und wenn Sie sagen, dass Sie jetzt den Kulturauftrag wahrnehmen, der bis jetzt eine gesetzliche Verpflichtung war (Abg. Böhacker: Das ist falsch!), dann erscheint mir das nicht so, meine Damen und Herren!

Diese drei Kulturverlage Residenz, Deuticke und Brandstätter haben diesen Kulturauftrag bisher erfüllt, und ich glaube, sie haben dazu beigetragen, dass österreichische Literatur wirklich verlegt und gefördert werden konnte und dass junge Autoren und Autorinnen österreichspezifisch für diesen Sprachraum schreiben konnten.

Diesen Kulturauftrag wollen Sie jetzt still und leise entsorgen. Sie haben in Ihrer zusätzlichen Ausschussfeststellung neulich geschrieben, dass "die Wahrnehmung des Kulturauftrages ... nach Möglichkeit im Zuge des Verkaufs in geeigneter Form auf den neuen Eigentümer überbunden werden" soll.

Da frage ich mich wirklich, was heißt bitte "nach Möglichkeit", und was heißt "in geeigneter Form"? Können Sie vielleicht den Österreicherinnen und Österreichern glaubwürdig erklären, warum sich zum Beispiel ein deutscher Verlag um die Förderung noch unbekannter österreichischer Literatur kümmern soll, wenn es der jetzigen Regierung völlig egal ist? Bitte, versuchen Sie das einmal! Das würde mich wirklich interessieren. (Abg. Böhacker: Sie wollen das nicht verstehen!) – Nein, ich verstehe das wirklich nicht.

Wichtig wäre meiner Meinung nach die Stützung der Kultur von innen und nicht eine Abschottung Österreichs nach außen, wie Sie es in allen anderen Bereichen tun. Ich fordere Sie auf: Überlegen Sie sich das noch einmal! Verschieben Sie den heutigen Beschluss! Bemühen Sie sich zuerst einmal, die Kriterien zu definieren, wie Sie diesen Verlag verkaufen, und vor allem, was Sie mit den drei Kulturverlagen anfangen wollen. Fahren Sie auch nicht so hochnäsig über die Forderungen der Autoren und Autorinnen drüber, die diese in einem offenen Brief an Sie gerichtet haben. Und vor allem: Verkaufen Sie niemanden für dumm, indem Sie Scheinerklärungen abgeben!

All das wäre im Interesse der österreichischen Literatur und des Bildungs- und Kulturauftrages, den schließlich und endlich jede Regierung zu erfüllen hat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schultes. – Bitte. (Ruf: Schultes ist nicht da!)

Dann darf ich Frau Abgeordnete Lunacek zum Rednerpult bitten.

22.12

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich werde mich auf die Tagesordnungspunkte 18 und 17 – in dieser Reihenfolge – beziehen.

Zum einen ist heute schon des Öfteren, auch in dieser Debatte, betont worden, wie notwendig es ist, Schulden abzubauen. Sie versuchen ja, das zu tun. Da gibt es aber Länder auf dieser Welt mit einer Verschuldung, gegen die die unsrige ein Klacks ist, eine Verschuldung, die sie zum großen Teil nicht selbst verursacht haben. Und wenn Entwicklungszusammenarbeit wirksam sein soll, dann muss es auch Entschuldungsmodelle geben.


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75. Sitzung / Seite 356

Das haben sogar Weltbank und Währungsfonds erkannt, und seit 1996 gibt es die so genannte HIPC-Initiative für die am stärksten verschuldeten armen Länder. Viele der Industrieländer haben schon einen Beitrag zu dem Treuhandfonds geleistet, Österreich bisher noch nicht in diesem Ausmaß. Ich begrüße es sehr, dass wir heute einen Beitrag Österreichs zu diesem Treuhandfonds beschließen werden, denn das ist eine der notwendigen Maßnahmen und ein erster Schritt dahin gehend, dass man erkennt, dass hinsichtlich dieser Schuldenspirale, die die Armut in den ärmsten Ländern noch verschärft, die die Lebenssituation von vielen Menschen dort wirklich unmöglich macht und Existenzen gefährdet, etwas geschehen muss, dass man erkennt, dass nachhaltige Entwicklung nur mit einer dauerhaften Lösung dieses Überschuldungsproblems möglich ist. Ohne diese Lösung kann von Nachhaltigkeit, egal ob ökologisch oder sozial oder wirtschaftlich, keine Rede sein.

Das ist also ein wichtiger erster Schritt, den auch wir begrüßen, aber Österreich sollte bei der Erfüllung dieses Minimalkonsenses im Rahmen dieser HIPC-Initiative einfach nicht stehen bleiben, sondern weitergehen. Und wenn Sie sich fragen: Wie?, hätte Ihnen unser Antrag, der dem Finanzausschuss vorgelegen ist, gute Möglichkeiten geboten. Es gibt – unser Antrag ist darauf eingegangen – ein ausgezeichnetes Buch von Martina Neuwirth und Barbara Rohregger, "Zukunft ohne Schulden", das ganz konkrete Alternativen und Vorschläge erarbeitet hat, die zum Beispiel heißen würden, dass von Österreich jene Schulden der ärmsten der verarmtesten Länder, die einfach unbezahlbar sind, einfach gestrichen werden sollen.

Da können Sie sagen: Das kann man doch nicht tun, die haben sich eben verschuldet!, aber würde man sich das einmal genau ansehen und evaluieren, was die Verwaltungskosten der Umschuldungen kosten, dann würde man vielleicht erkennen, dass es Sinn macht, hier einfach einen Schlussstrich zu ziehen und diesen Ländern auch die Chance zu geben, sich in eine Richtung weiterzuentwickeln, die eben nicht verstärkte Armut bedeutet.

Mit dieser Studie liegen ausgefeilte Vorschläge vor, zum Beispiel auch die Idee von Gegenwertfonds, wie es sie in der Schweiz bereits gibt. Der Finanzausschuss hat diesen Vorschlägen leider nicht zugestimmt. Wir hatten dann die Gelegenheit, im entwicklungspolitischen Unterausschuss mit Ihnen, Herr Staatssekretär, auch darüber zu sprechen, und ich bin froh, dass es die Übereinkunft gab, dass in die Arbeitsgruppe von Finanzministerium und Außenministerium auch die Autorinnen dieser Studie eingeladen werden sollen, dass es auch in Zukunft ein Gespräch mit ihnen geben soll.

Ich hoffe und bin auch überzeugt davon, dass Sie, Herr Staatssekretär, wenn Sie diese Entschuldung, wie Sie sie jetzt auch in Österreich versuchen – das ist aber ein anderes Thema –, grundsätzlich als etwas Wichtiges betrachten, dann auch Vorschläge, die in unserem Antrag und in diesem Buch drinnen sind, wirklich ernsthaft in Erwägung ziehen wollen. Sie können eines gewiss sein: dass wir in den nächsten Monaten sicherlich nachfragen und sehen werden, ob Sie etwas getan haben in die Richtung und welchen dieser Vorschläge Sie tatsächlich ernst nehmen und umsetzenswert finden. (Beifall bei den Grünen.)

22.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sodian. Ich erteile ihm das Wort. (Ruf: Er ist nicht im Saal!)  – Dann darf ich Herrn Abgeordnetem Dr. Bauer das Wort erteilen.

22.17

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Veräußerung der Anteile des Bundesverlages ist tatsächlich nicht nur eine Veräußerung von Anteilen, sondern dahinter steht natürlich die gesamte Frage der Förderung der Kultur und der Autorinnen und Autoren in Österreich.

Wenn da immer wieder gesagt wird, wir sind erfolgreich in der Privatisierung, so meine ich, dass die Privatisierung an sich ja noch keine Garantie für besseres Handeln in der Wirtschaft oder für mehr Erfolg in der Wirtschaft ist, sondern es kann ein richtiger Weg sein, wie das bei Evaluierungen auch festgestellt wird. Aber es wird genauso oft – fast paritätisch – festgestellt, dass die Arbeit der öffentlichen Hand ebenso erfolgreich und effizient sein kann.


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75. Sitzung / Seite 357

Ich glaube auch, dass festzustellen ist, dass eine Verlagsförderung prinzipiell eine gute Sache ist, vor allem dann, wenn es sich um anspruchsvollere Projekte handelt, die ohne Förderung eben nicht erscheinen könnten. Ich meine daher, dass gerade der Bundesverlag, jene drei Firmen, die unter diesem Oberbegriff tätig sind, viel für diese Autorinnen und Autoren österreichischer Provenienz gemacht haben.

Betonen möchte ich hier auch, dass gerade Österreich sich nicht mit Deutschland vergleichen kann, weil der österreichische Buchmarkt natürlich einen Randmarkt im deutschsprachigen Raum darstellt. Im Übrigen muss man auch feststellen, dass vier Fünftel der erschienenen Bücher aus deutschen Verlagen kommen. Wir müssen uns nämlich in Erinnerung rufen, dass die Verkaufsauflagen bei zeitgenössischer Literatur mit im Durchschnitt 1 000 bis 2 000 Exemplaren tatsächlich nicht jene Attraktivität für einen Verlag besitzen, wie das eben für einen größeren Raum wie den deutschen Sprachraum gegeben ist. Ich glaube daher auch, dass eine Privatisierung in diesem Bereich eine gewisse Gefahr darstellt.

Wenn Herr Staatssekretär Morak hier verkündet – ich möchte das nur kurz zitieren –, er werde sich bei den Privatisierungsverhandlungen dafür verwenden, dass auch die neuen Eigentümer der Verlage nach dem anspruchsvollen Projekt österreichische Autorinnen und Autoren verlegen, so meine ich, dass das durchaus ein Bemühen ist, das er an den Tag legen kann, aber es wird doch davon abhängen, wie die neuen Eigentümer reagieren. Wenn dann verlangt wird, dass eine Nichtgewinnmaximierung zu verfolgen ist und eine Art Mischkalkulation erfolgen soll, so sind das zwar freundliche Lippenbekenntnisse, aber nicht durchsetzbare Anliegen. Ich glaube daher, dass es notwendig ist, diese Privatisierung unter anderen Gesichtspunkten zu beurteilen.

Abschließend möchte ich eine ganz interessante Feststellung wiedergeben, die Frau Johanna Rachinger getroffen hat, ich möchte diese allerdings umdrehen. Sie schreibt in einem Artikel:

"Ein Problem ist sicher, dass es die Auflage gibt, hauptsächlich österreichische Autoren im Programm zu haben oder Themen mit Österreichbezug."

Das heißt, sie drückt damit aus, dass dies ein Problem darstellt. Im Umkehrschluss heißt das, dass jene, die das verlegen, eben ökonomische Probleme haben können.

In diesem Sinne glaube ich, dass gerade der Auftrag, den Bundesverlag zu behalten, ein sehr wesentlicher und kulturmotivierter Auftrag ist. Man sollte diese Veräußerung nicht unter den allgemeinen Kriterien der Privatisierungswelle beurteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Müller. Ich erteile ihm das Wort.

22.22

Abgeordneter Hans Müller (Freiheitliche): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich kurz mit dem 1. Euro-Umstellungsgesetz befassen. Auf Grund der mit 1. Jänner 2002 wirksam werdenden Wirtschafts- und Währungsunion im Bereich der EU besteht legistischer Handlungsbedarf.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, welcher im Finanzausschuss einstimmig verabschiedet wurde, sollen nicht nur die erforderlichen Änderungen von Schillingbeträgen auf Euro-Angaben vorgenommen werden, sondern auch materiell-rechtliche Änderungen beschlossen werden. Davon betroffen sind die Bereiche Finanzen, Inneres, Justiz, soziale Sicherheit und Generationen sowie Wirtschaft und Arbeit.

Zusammenfassend kann man die Feststellung treffen, dass die wichtigsten Änderungen im Bereich der Umänderung der Schillingbeträge in Euro-Angaben erfolgen, wobei die Begriffe von Aufrundungen und Abrundungen sehr oft angewendet werden. Die Glättungen erfolgen aber jeweils zum Vorteil des Staatsbürgers.


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75. Sitzung / Seite 358

Es wurde im Allgemeinen eine Durchforstung der vorhandenen Gesetze vorgenommen, es wurden Fristen neu festgelegt. Damit sollte eine Erhöhung der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit im Sinne einer bürgernahen Verwaltung geschaffen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich habe eingangs bereits die Feststellung getroffen, dass dieses 1. Euro-Umstellungsgesetz im Finanzausschuss einstimmig verabschiedet wurde. Ich ersuche nun das Hohe Haus, diesem Gesetz auch hier die Zustimmung zu erteilen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Schwarzenberger. )

22.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. Ich erteile ihr das Wort.

22.23

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe gleich zu Beginn zum 1. Euro-Umstellungsgesetz folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Heidrun Silhavy und GenossInnen zum Gesetzesentwurf im Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (621 der Beilagen): 1. Euro-Umstellungsgesetz – Bund (704 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Artikel 156 Z 1 lautet:

Im § 36 Abs. 1 wird der Ausdruck "120 000 Kronen" durch den Ausdruck "2 907 Euro" ersetzt.

*****

Warum bringen wir diesen Abänderungsantrag ein? – Es ist von der Regierung offensichtlich still und leise, Herr Staatssekretär, ein meiner Meinung nach ziemlich bedenklicher Anschlag auf die Rechte und den Schutz der ArbeitnehmerInnen im Bereich des 1. Euro-Umstellungsgesetzes, und da wiederum im Angestelltengesetz im Bereich des Konkurrenzklauselverbotes, gemacht worden. Ich weiß nicht, ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt, aber ich fürchte, es ist bewusst so geschehen.

Es geht um Folgendes: In diesem Angestelltengesetz ist im Bereich der Konkurrenzklausel der Ausdruck "120 000 Kronen" drinnen gestanden. Bei der Umschreibung auf das Euro-Umstellungsgesetz hat man diese Einkommensgrenze, die seinerzeit zum Schutze der Arbeitnehmer eingeführt worden war, nicht umgeschrieben, wie es nach dem Gesetz eigentlich sinnvollerweise hätte gemacht werden müssen, sondern schlichtweg herausgestrichen oder weggelassen, was einem faktischen Berufsverbot gleichkommen würde und auch gleichkommt.

Was bedeutet denn das? – Die Arbeitnehmer müssen immer häufiger einen Arbeitsvertrag mit so genannten Konkurrenzklauseln abschließen, wenn sie einen Job haben wollen. Diese Konkurrenzklausel bedeutet nichts anderes, als dass sich ein Arbeitnehmer, der sich in dem Bereich, in dem er als Unselbständiger beschäftigt war, selbständig machen will, für eine bestimmte Zeit – bis zu einem Jahr – nicht selbständig machen darf.

Diese Konkurrenzklausel, die im Angestelltengesetz drinnen war, hat eben besagt, wenn der neue Selbständige nicht mehr als umgerechnet 40 000 S verdient, kommt die Konkurrenzklausel überhaupt nicht zum Tragen, ist es mehr, muss Strafe bezahlt werden. (Abg. Dr. Pumberger: Wie viel?)


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75. Sitzung / Seite 359

Dazu nenne ich Ihnen ein Beispiel, Herr Kollege: Ein mir bekannter Friseur hat im Vertrag drinnen gehabt, sich im Bereich Wien ein Jahr lang nicht selbständig zu machen. Er hat zwei Kinder. Nach zehn Jahren wurde sein Dienstverhältnis gelöst, und was geschah? – 150 000 S Strafe war zu bezahlen, weil er nach einem halben Jahr mit zwei Kindern schließlich etwas machen musste, da er ja auch nicht pfuschen gehen darf.

Und da sagt die SPÖ, das kann man nicht so einfach weglassen (Beifall bei der SPÖ), zumal es am 14. April 1999 eine Presseaussendung der Freiheitlichen gegeben hat, in der es heißt: "Immer öfter komme es vor, daß internationale Konzerne in Österreich über ehemalige Mitarbeiter ein de facto ‚Berufsverbot‘ verhängen. ... Daß diese Vorgangsweise vom Arbeitsgesetz gedeckt werde, sei in höchstem Maße fragwürdig. ...

Es könne nicht sein, dass es im Arbeitsrecht Gesetze gebe, die das Recht auf ‚freie Arbeitsplatzwahl‘ untergraben, und es so ermöglicht werde, Klagstitel gegen die Schwächsten" einzubringen. "Wo bleibt da die so oft auch von Regierungsstellen geforderte Mobilität und Flexibilität, fragte"– damals! – Susanne "Rieß".

Meine Damen und Herren von der FPÖ! Haben Sie das übersehen oder tragen Sie das bewusst mit? Wenn Sie es nicht bewusst mittragen, stimmen Sie unserem Abänderungsantrag zu! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag ist ordnungsgemäß unterstützt, steht in Verhandlung und wird dann auch zur Abstimmung gebracht.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schultes. Zweite Wortmeldung. – Bitte.

22.29

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich habe wegen der redaktionellen Richtigstellung des Einleitungssatzes einen formal notwendigen Abänderungsantrag einzubringen, der wie folgt lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das 1. Euro-Umstellungsgesetz – Bund (621 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (704 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

In Art. 8 (Änderung des Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial) wird im Einleitungssatz die Wortfolge "zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. XXXX/2001" durch die Wortfolge "zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 57/2001" ersetzt.

*****

Hohes Haus! Erlauben Sie mir auch noch einen Satz zum heutigen Thema Bundesverlag. Uns ist bewusst, dass in diesem Punkt viele Besonderheiten zu beachten sind. Ein Verlag ist mehr als nur Buchproduktion, ein Verlag ist Heimat für die Autoren, er ist Stätte der Begegnung. Aber auch ungeschminktes Feedback, Hilfe und Ermutigung findet der Künstler dort.

Staatssekretär Morak wird mit großer Sensibilität vorsorgen und die besonderen Wünsche der Autoren, aber auch des PEN-Clubs berücksichtigen. Neue Eigentümer müssen vertrauenswürdig sein und Garantien geben können. Nur ein moderner, starker und lebendiger Verlag sichert die Zukunft. Das wissen die meisten Autoren und gehen daher diesen Weg mit.


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75. Sitzung / Seite 360

Ökonomische Überlegungen müssen in der Literaturvermittlung nicht an erster Stelle stehen, aber sie haben auch ihre Bedeutung. Deshalb möchte ich Ihnen allen den Rat von Heinrich Heine nicht vorenthalten, der sagt: Mensch, bezahle deine Schulden, / Lang ist ja die Lebensbahn, / Und du musst noch einmal borgen, / Wie du es so oft getan. (Rufe: Amen!)

Ich möchte noch einen Satz dazusagen für alle, die schon "Amen" gesagt haben: Heute hat eine große österreichische Autorin, eine Autorin des Residenz-Verlages, ihren 60. Geburtstag. Es ist Barbara Frischmuth. Ich möchte ihr von dieser Stelle aus Gesundheit, Glück und alles Gute wünschen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Schultes soeben eingebracht hat, ist ordnungsgemäß unterstützt und steht ebenfalls in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Jäger. – Bitte.

22.31

Abgeordnete Inge Jäger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Kollegin Lunacek begrüße ich als Entwicklungspolitikerin ebenfalls das Bundesgesetz über einen österreichischen Beitrag zum Treuhandfonds für die hochverschuldeten armen Länder, den HIPC-Trust Fund der multilateralen Finanzinstitutionen. Damit ist eine der Forderungen von Jubilée 2000 – NGOs, die sich für die Entschuldung der ärmsten Länder einsetzen – der Umsetzung wieder einen Schritt näher gekommen.

Die HIPC-Initiative von Weltbank und Weltwährungsfonds wurde aus der Erkenntnis eingerichtet, dass nachhaltige Entwicklung ohne eine dauerhafte Lösung der Schuldenproblematik nicht möglich ist. Von dem weltweit bestehenden Schuldenstand von 2 465 Milliarden Dollar müssen die ärmsten Länder, die HIPC-Länder, 71 Milliarden US-Dollar tragen. Es ist das eine erdrückende Schuldenlast, die zum größten Teil durch Zinsen und Zinsendienst aufgebläht ist. Wir alle kennen die Bilder gerade aus afrikanischen Ländern, und wir wissen, wie die dortige Bevölkerung leidet. Willy Brandt hat einmal gesagt, das Schuldenproblem und die Zinsen und der Zinsendienst ist wie die Bluttransfusion vom Kranken zum Gesunden.

Für die Weltbankinitiative, die sich damit beschäftigt, bis zum Jahr 2015 die Halbierung der Armut voranzutreiben, ist eine Grundvoraussetzung die Entschuldung. Die HIPC finanziert sich aus Goldverkäufen des Internationalen Währungsfonds, aus bilateralen Beiträgen, die leider nur sehr zögerlich kommen – Österreich ist auch hier etwas verspätet; es haben schon etliche Länder gezahlt, aber es sind leider noch etliche Länder ausständig –, und aus der Auflösung des Wertberichtigungskontos, an dem auch Österreich beteiligt ist. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Österreich ist als Mitglied von Weltbank und IDA an den Entscheidungen über die konkrete Vorgangsweise bei der Schuldenreduktion beteiligt.

Herr Staatssekretär! Ich bin sehr froh, dass es jetzt nach den Beratungen im Ausschuss einen Arbeitskreis gibt, in dem das Finanzministerium und das Außenministerium gemeinsam Strategien entwickeln werden, wie man im Rahmen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit zu einer weiteren, umfassenderen Lösung des Schuldenproblems kommen kann. Letztlich wird man sich praktisch bei jedem der einzelnen österreichischen Schwerpunktländer genau anschauen müssen, wie man die Schuldenproblematik lösen kann.

Kollegin Lunacek hat schon darauf hingewiesen: Es gibt auch eine gute Vorlage, "Zukunft ohne Schulden", ein Buch, das die ÖFSE herausgegeben hat. Ich denke, da wurde gute Vorarbeit geleistet, und es gilt nun, das in Zukunft auch tatsächlich umzusetzen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Lunacek. )


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75. Sitzung / Seite 361

22.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Sodian. Zweite Wortmeldung. – Bitte.

22.35

Abgeordneter Andreas Sodian (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Es wurde eine neue gesetzliche Basis für den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit den internationalen Finanzinstitutionen, denen auch die Republik Österreich angehört, geschaffen. Dabei hatten die Kooperationsvereinbarungen im Wesentlichen den Zweck, die Finanzierung der eingesetzten Mittel für Konsumententätigkeiten zu verwenden. Nun sollen aber die neuen Zielsetzungen verstärkt der internationalen Entwicklungszusammenarbeit entsprechen und vor allem im Interesse Österreichs liegen. Eine vorgesehene Vereinfachung soll dazu beitragen, die in der Vergangenheit entstandenen Probleme hintanzuhalten. Die damit geschaffene größere Flexibilität soll und wird einen effizienteren Einsatz dieser Mittel ermöglichen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Eine große Bedeutung kommt hier der Finanzierung von Beiträgen im Rahmen von Katastrophenhilfen zu, die nun durch Kooperationsvereinbarungen ermöglicht werden sollen, was in der Vergangenheit jeweils erst durch eine gesetzliche Grundlage möglich war und damit zu erheblichen Verzögerungen geführt hat. Auch sollen entsprechende Kooperationsvereinbarungen zur Umsetzung der Entschuldung von armen hochverschuldeten Ländern beitragen. Die bisherigen Erfahrungen mit den abgeschlossenen Vereinbarungen haben gezeigt, dass es durch eine Reihe von Folgeaufträgen zu entsprechend positiven Auswirkungen auf die Menge und Qualität der Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich kommt.

Für die Finanzierung der abgeschlossenen Vereinbarungen, die auf freiwilliger Basis eingegangen wurden, entstanden jährlich Kosten von 3 bis 4 Millionen j . Dieser finanzielle Beitrag soll auch in Zukunft zur Verfügung stehen. Hinsichtlich der Finanzkontrollen nimmt Österreich als Mitglied an den Entscheidungen über die konkreten Aktivitäten der jeweiligen Institutionen teil.

Mit dieser Gesetzesänderung soll in Hinkunft der weiter gestiegenen Bedeutung derartiger Kooperationen mit internationalen Finanzorganisationen auch Rechnung getragen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Daher schließe ich die Debatte.

Ein Wunsch nach Schlussworten von Seiten der Berichterstatter liegt nicht vor.

Wir gelangen zu den Abstimmungen, die über die einzelnen Vorlagen getrennt durchgeführt werden.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend das 1. Euro-Umstellungsgesetz – Bund in 621 der Beilagen unter Berücksichtigung der dem Ausschussbericht angeschlossenen Abänderungen.

Dazu liegt ein Abänderungsantrag der Frau Abgeordneten Hagenhofer vor.

Weiters haben auch die Abgeordneten Böhacker und Dr. Stummvoll einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den genannten Abänderungsanträgen betroffenen Teile des Gesetzentwurfes und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 8 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Frau Abgeordnete Hagenhofer hat einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 156 Z 1 bezieht.


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75. Sitzung / Seite 362

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist daher abgelehnt.

Daher kommen wir sogleich zur Abstimmung über Artikel 156 Z 1 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (Lebhafte Oh-Rufe bei den Freiheitlichen, weil nur ein Teil der Grün-Abgeordneten zustimmt. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen. – Abg. Ing. Westenthaler: Die Grünen sind gespalten!)

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung ... (anhaltende Zwischenrufe und Unruhe im Saal)  – meine Damen und Herren, wir sind bitte in einer Abstimmung! – in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung der dem Ausschussbericht angeschlossenen Abänderungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Damit ist die zweite Lesung beendet.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Vorlage ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Als Nächstes stimmen wir ab über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz betreffend die Veräußerung der Anteile des Bundes an der Österreichischen Bundesverlags GesmbH erlassen und das Bundesgesetz über die Neuregelung der Rechtsstellung des Österreichischen Bundesverlages geändert wird, samt Titel und Eingang in 703 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist in zweiter Lesung mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen ist.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages, nämlich Abkommen mit der Volksrepublik Bangladesch, in 441 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, dass dieser Staatsvertrag einstimmig angenommen ist.

Wir kommen als Nächstes zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages, Abkommen mit der Republik Slowenien, in 520 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, der Staatsvertrag mit Slowenien ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Staatsvertrag, Abkommen mit dem Haschemitischen Königreich Jordanien, in 519 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.


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75. Sitzung / Seite 363

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Ich stelle fest, dass auch dieser Staatsvertrag in 519 der Beilagen einstimmig angenommen ist.

Wir stimmen ab über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages, Abkommen mit der Republik Mazedonien, in 552 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Im Falle der Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Ich stelle fest, dass auch der Staatsvertrag mit Mazedonien einstimmig angenommen ist.

Wir stimmen ab über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages, Abkommen mit der Regierung des Sultanats Oman, in 599 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Im Falle der Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Ich stelle fest, dass auch dieser Staatsvertrag mit dem Sultanat Oman einstimmig angenommen ist.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages mit der Regierung der Arabischen Republik Ägypten, in 596 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Auch hier bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung, wenn dies gewünscht wird. – Ich stelle fest, dieser Staatsvertrag mit der Arabischen Republik Ägypten ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Als Nächstes stimmen wir ab über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit den internationalen Finanzinstitutionen samt Titel und Eingang in 632 der Beilagen.

Auch hier darf ich im Falle der Zustimmung um ein Zeichen bitten. – Ich stelle fest, dass dies in zweiter Lesung einstimmig angenommen ist.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Die Vorlage ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, seinen Bericht in 712 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Die Kenntnisnahme dieses Berichtes erfolgt mit Stimmenmehrheit.

Ich lasse zuletzt über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über einen österreichischen Beitrag zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder samt Titel und Eingang in 633 der Beilagen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür in zweiter Lesung eintreten, um ein Zeichen. – Die Beschlussfassung in zweiter Lesung erfolgt einstimmig.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Dieser Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.

19. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (642 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Düngemittelgesetz 1994, das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Saatgutgesetz 1997, das Futtermittelgesetz 1999, das Qualitätsklassengesetz und das Wasserrechtsgesetz 1959


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75. Sitzung / Seite 364

geändert werden und mit dem ein Bundesgesetz über den Schutz von Pflanzensorten (Sortenschutzgesetz 2001) erlassen wird (Agrarrechtsänderungsgesetz 2001) (700 der Beilagen)

20. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Entschließungsantrag 389/A (E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend Novellierung des Wasserrechtsgesetzes (702 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit gelangen wir zu den Punkten 19 und 20 der heutigen Tagesordnung.

Eine Wortmeldung für eine mündliche Berichterstattung liegt mir nicht vor. Wir gehen sogleich in die Rednerliste ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sophie Bauer. Frau Abgeordnete, welche Redezeit wünschen Sie? (Abg. Sophie Bauer  – auf dem Weg zum Rednerpult –: 4 Minuten!) Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

22.46

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Das Agrarrechtsänderungsgesetz, das heute von der schwarz-blauen Regierung beschlossen wird, beweist, dass die BSE-Krise bei der derzeitigen Regierung wieder einmal ihren Niederschlag gefunden hat – "BSE" aber nicht als Rinderwahn, sondern "bei Schwächeren einsparen". (Abg. Achatz: Bitte?)

Meine Damen und Herren! Im Ausschuss wurde von Experten aufgezeigt, dass diese Änderung für den Sortenschutzbereich vor allem für die Großkonzerne von Vorteil ist und die Kleinlandwirte dadurch unnötig belastet werden. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Achatz: Sie sind in der falschen Veranstaltung!) Mit diesen Änderungen ist es den Bauern nicht mehr so leicht möglich wie früher, ihr Saatgut unentgeltlich zu vermehren.

Herr Bundesminister! Die afrikanischen Staaten haben gegenüber den internationalen Behörden dieses Privileg festgeschrieben und gesichert. Damit sind sie weiter als wir! Meine Damen und Herren! Durch Ihren heutigen Beschluss wird dieses Privileg aus dem österreichischen Gesetz gestrichen. Warum, Herr Bundesminister, erbringen Sie diese Vorleistung gegenüber den Großkonzernen? (Abg. Dr. Khol: Bitte?) Was bekommen Sie dafür, Herr Bundesminister? (Abg. Dr. Khol: Das ist ja unerhört!)

Meine Damen und Herren! In der Gesetzesvorlage ist darüber hinaus eine unzumutbare Verteuerung der Gebühren festzustellen, angefangen von einer Erhöhung der Prüfgebühren bis hin zu einer Erhöhung der Anmelde- und Jahresgebühren. (Abg. Dr. Khol: Das ist der primitivste Vulgärmarxismus!) Unserer Ansicht nach wird deutlich, dass Sie, Herr Bundesminister, sich den Saatgutkonzernen stärker als den österreichischen Bäuerinnen und Bauern verpflichtet fühlen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: "SOS"!)

Der Bauernbund hat zwar in Aussendungen mitgeteilt, dass das Landwirteprivileg gesichert ist. Wahr ist vielmehr, wie ich Ihnen schon bewiesen habe, das Gegenteil! Herr Bundesminister, das ist das Aus für ein altes bäuerliches Grundrecht! (Abg. Mag. Kukacka: ... keine Ahnung!)

In Presseaussendungen war auch zu lesen, dass in Deutschland schon vor mehreren Jahren in einer Vereinbarung mit der Saatgutwirtschaft den Nachbaugebühren zugestimmt wurde. Was waren die Folgen? – Es kam zu einer großen Anzahl von Prozessen, in denen sich die Bauern zur Wehr setzen mussten. Im September kommt es zur Verhandlung, und auf das Ergebnis dieser Verhandlung bin ich heute schon gespannt. Wünschen Sie sich das auch für die österreichischen Bauern, Herr Bundesminister?


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75. Sitzung / Seite 365

Nun zu einem anderen wichtigen Thema: dem Wasser. – Herr Bundesminister! Im "Standard" war zu lesen, dass Sie einen Auftrag an PricewaterhouseCoopers erteilt haben, eine Studie zu erstellen. Das Ergebnis soll Ihnen schon seit Dezember vorliegen. Warum halten Sie diese Studie geheim? Was ist der Grund dafür, dass Sie uns diese Studie nicht zur Kenntnis bringen? – Sie wurde ja mit Steuergeldern bezahlt.

Meine Damen und Herren! In dieser Studie werden Vorschläge zur Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung gemacht. Damit setzen Sie Gemeinden unter Druck und entziehen den Bürgern die demokratische Mitwirkungsmöglichkeit. Aber wenn dem nicht so ist, Herr Bundesminister, kann es ja kein Problem sein, uns die Studie zu geben, denn auch die Öffentlichkeit hat ein Recht, zu erfahren, was mit dem wichtigsten Lebensmittel, unserem Trinkwasser, in Zukunft geschehen wird. Daher, Herr Bundesminister: Geben Sie uns diese Studie! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber. )

22.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Auer. Die Uhr ist wunschgemäß auf 4 Minuten gestellt. – Bitte.

22.50

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Anfang meines Debattenbeitrags bringe ich gleich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schwarzenberger, Anna Elisabeth Achatz und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Düngemittelgesetz 1994, das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Saatgutgesetz 1997, das Futtermittelgesetz 1999, das Qualitätsklassengesetz und das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert werden und mit dem ein Bundesgesetz über den Schutz von Pflanzensorten (Sortenschutzgesetz 2001) erlassen wird (Agrarrechtsänderungsgesetz 2001), 642 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Artikel 8 wird wie folgt geändert:

§ 17 Abs. 4 zweiter Satz lautet:

"Kommt der Anmelder dieser Aufforderung nicht nach, so ist die Anmeldung der Sorte vom Sortenschutzamt mit Bescheid zurückzuweisen."

*****

Meine Damen und Herren! Ich verstehe jetzt, warum Kollegin Sophie Bauer heute "SOS" trägt. Wer "SOS" ruft, schreibt oder signalisiert, braucht Hilfe. Nach ihrem Debattenbeitrag zur Landwirtschaft ist das wohl mehr als dringend notwendig, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Sophie Bauer: Ich brauche keine, aber Sie brauchen sie! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich bin heute fasziniert. Wir behandeln zwei Punkte, unter anderem auch den Entschließungsantrag des Kollegen Pirklhuber. – Herr Kollege Pirklhuber! Haben Sie Ihren Antrag 389/A (E) einmal genau gelesen? (Abg. Öllinger: Ja!)  – "Hoher Kunststoffdüngereinsatz", lese ich dort: "Kunststoffdüngereinsatz"! (Abg. Haigermoser: Was ist das?) Ist das eine neue Agrarpolitik? Ist das eine bahnbrechende Erfindung, ein "Kunststoffdünger"? Oder meinte der Herr Kollege damit vielleicht, die Verpackung des Kunstdüngers, Polyäthylen, wird verwertet? – Vielleicht kann uns hier Kollege Keppelmüller aufklären; er ist Chemiker, er versteht etwas von der Sache.


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Auch bei Ihnen (in Richtung der Grünen) wäre es notwendig, "SOS" auf einer großen Plakatwand oder in einer Auszeichnung vorne zu tragen: Zu Hilfe vor derartigen Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sehr verehrte Damen und Herren! Da derartige Agrarpolitiker hier einen "Kunststoffdüngereinsatz" formulieren (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen), möchte ich etwas wiederholen, was ich schon öfters gesagt habe: Gott sei Dank ist die Agrarpolitik in den Händen eines Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ein paar Sätze zu den Änderungen im Wasserrechtsgesetz. – Ja, wir bekennen uns dazu: Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahrensabläufe für Antragsteller. Ohne die hohen Ziele des Grundwasserschutzes zu beeinflussen, erreicht man eine Zeitersparnis und Kostenentlastung.

Meine Damen und Herren! Dieses neue Wasserrechtsgesetz sieht vor, dass die Bewilligungsmöglichkeit von 10 Einwohnergleichwerten auf 50 erhöht wird. Mit Genehmigung des Landeshauptmannes besteht außerdem die Möglichkeit einer Erlaubnisverlängerung bis 2015.

Positiv ist – und das sagte auch der Experte der SPÖ –, dass in diesem Wasserrechtsänderungsgesetz einige sehr sinnvolle Bestimmungen enthalten sind, die es wert sind, entsprechend beachtet zu werden. Ich hoffe daher, dass man sich auch Ihrerseits dieser Meinung anschließen und daher zu einer Zustimmung aufraffen können wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Mit diesem Agrarrechtsänderungsgesetz werden strukturelle Vereinfachungen realisiert, hoheitliche Aufgaben aus dem Ministerium ausgelagert und an Dienststellen außerhalb des Ressorts übertragen, die schon jetzt fachlich dafür zuständig waren, zum Beispiel Vollzugsaufgaben und Kompetenzänderungen in den Bereichen Düngemittelgesetz, Pflanzenschutzgesetz, Saatgutgesetz und Qualitätsklassengesetz.

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, diesem wichtigen Agrarrechtsänderungsgesetz die Zustimmung zu geben. Die grüne Fraktion ersuche ich, darüber nachzudenken, welche unmöglichen Formulierungen man manchmal gewählt hat. Es wäre entsetzlich, wären wir einer derartigen Landwirtschaftspolitik ausgeliefert! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.54


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Herr Abgeordneter Auer! Haben Sie mitunterzeichnet? – Ich kann die Unterschriften nicht lesen. Bitte, wenn Sie den Antrag unterschreiben würden. (Abg. Öllinger: Furchtbar! Nicht einmal den Antrag unterschrieben!)

Der Antrag ist vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Unterzeichnung ordnungsgemäß eingebracht und wird in Kürze in Verhandlung stehen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. – Bitte. (Oje-Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Entschuldigen Sie sich! – Abg. Haigermoser: Sie sollen sich entschuldigen für den Ausdruck "Schweinestall Österreich"! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie müssen den Plastikstoff erklären!)

22.55

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Kollege Westenthaler! Sie sollten in den nächsten Tage vielleicht ein bisschen leiser treten und Ihre eigenen Aufgaben zu Hause lösen, ja? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Präsident! Herr Bundesminister! (Abg. Haigermoser: Ihre Entschuldigung steht noch aus! Für den "Schweinestall"! – Abg. Schwarzenberger: "Kunststoffdünger", was ist das? – Abg. Dr. Partik-Pablé: Was ist ein "Kunststoffdünger"? – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer (das Glockenzeichen gebend): Meine Damen und Herren! Die Reden sind relativ kurz, das heißt, in kurzer Zeit kommt jede Fraktion dran. Ich möchte daher vorschlagen, dass wir eine nach der anderen anhören. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (fortsetzend): Danke, Herr Präsident. – Ich denke, dass Zwischenrufe, die nicht nur verhaltensoriginell sind, sondern auch einen Beitrag zur Debatte liefern, sinnvoll und interessant sind. Aber Ihr Wiederholungszwang, Herr Kollege Haigermoser, ist alles anderes als intelligent. Er ist lächerlich, muss ich leider sagen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Dem Kollegen Auer, der sich hier herstellt und korrekterweise auf einen Fehler in diesem Antrag hinweist, möchte ich nur kurz antworten: Es gab auch schon einige Vorlagen dieser Bundesregierung, die in diesem Hohen Haus korrigiert werden mussten, weil Fehler im Text vorlagen. (Beifall bei den Grünen.) Herr Kollege, das müssten Sie eigentlich wissen, dass das passieren kann und durchaus menschlich ist. Dazu stehe ich. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Erlauben Sie eine Frage! Was ist ein "Kunststoffdünger"?)

Aber jetzt zu dem vorliegenden Agrarrechtsänderungsgesetz, auch wenn es bereits sehr spät ist und wir alle nach diesen intensiven eineinhalb Tagen erschöpft sind; wir haben noch einen Tag vor uns, und jeder möchte gerne nach Hause – keine Frage!

Ich glaube, es geht in diesem Agrarrechtsänderungsgesetz um ganz zentrale Fragestellungen. Wir haben massiv kritisiert, Herr Bundesminister, dass in dieser Gesetzesvorlage wieder ganz verschiedene Materien in ein Gesetz hineingemanscht werden. Ich halte diese Vorgangsweise nicht für angenehm und auch nicht für zweckmäßig. Herr Bundesminister, so verschiedene Materien wie das Wasserrechtsgesetz und das Sortenschutzgesetz werden mit anderen, weniger weitreichenden Gesetzesänderungen vermanscht. Wir haben daher wenig Zeit für die vielen verschiedenen Materien, die für sich genommen hier ausführlich diskutiert werden müssten. Ich möchte nur auf einige dieser zentralen Punkte eingehen.

Eine wesentliche Änderung, die mit diesem Agrarrechtsänderungsgesetz beschlossen wird, ist die Aufwertung des Bundesamtes und Forschungszentrums für Landwirtschaft, das im Bereich des Pflanzenschutzes zur erstinstanzlichen Kompetenz für die Anerkennung von Pflanzenschutzmitteln wird. Herr Bundesminister, ich denke, das ist gerade unter dem Aspekt der Auslagerung dieser Bundesanstalt, dieses Bundesamtes in die Ernährungsagentur als sehr problematisch zu betrachten. Wenn Pflanzenschutzmittel letztendlich in einer ausgelagerten Agentur und nicht mehr im Bundesministerium begutachtet und bewertet werden, ist das aus unserer Sicht ein Schritt in die falsche Richtung.

Ein wesentlicher Aspekt im Rahmen der Wasserrechtsgesetznovelle ist die Verlängerung der Ausnahmemöglichkeit für noch weitere drei Jahre bis 2015. Herr Bundesminister, ich verstehe, dass Sie Kosten in der Siedlungswasserwirtschaft einsparen müssen, aber es ist in einer Stellungnahme eines Bundeslandes sehr gut zum Ausdruck gekommen, was hier eigentlich passiert. "Die Abwasseremittenten, die nunmehr über eine Zeitraum von mehr als zehn Jahren nichts gemacht haben, werden belohnt", heißt es in dieser Stellungnahme. "Dies stellt eine grobe Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes dar."

Herr Bundesminister! Das ist eine Stellungnahme eines Bundeslandes. (Bundesminister Mag. Molterer: Welches Bundeslandes?) Darauf sollten Sie meines Erachtens eingehen.

Ich glaube, dass es zweckmäßig ist, für kleine, dezentrale Anlagen Erleichterungen zu schaffen. Herr Bundesminister, das ist die Herausforderung, nicht aber zentrale Lösungsmodelle und zentrale Kläranlagen mit 10- und 15-Kilometer-Leitungen. Nein, wir brauchen dezentrale Anlagen und Kleinstanlagen und genossenschaftliche Lösungen im ländlichen Raum.

Herr Bundesminister! Da hätten Sie auf dem Verordnungswege auch jetzt schon gesetzlich die Möglichkeit, über Verfahrenserleichterungen für derartige Kleinstanlagen etwas zur Kostenmini


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mierung in diesem Bereich beizutragen. Sie haben das bisher nicht getan und keine solche Verordnung erlassen. Daher möchte ich Sie ersuchen, dazu Stellung zu beziehen. Das wäre nämlich eine Maßnahme, die sehr rasch und wesentlich zu kostengünstigen Lösungen im ländlichen Raum führen würde. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt wieder den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte im Folgenden auf das Sortenschutzgesetz eingehen. Das ist eigentlich die weitreichendste Gesetzesvorlage, die die österreichische Landwirtschaft und die österreichischen Bauern um ein ganz wesentliches bäuerliches Grundrecht bringen wird, nämlich das so genannte Landwirteprivileg. Kollegin Bauer hat es schon ausgeführt. Letztlich ist das die Kapitulation der bäuerlichen Interessenvertretung vor den Saatgutmultis und Saatgutkonzernen. Das ist ein wirklich trauriger Sachverhalt und Tatbestand, und das können Sie nicht verschleiern, Herr Bundesminister, auch nicht mit Ausschussfeststellungen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie das bäuerliche Grundrecht auf die Verwendung des hofeigenen Saatgutes wirklich schützen wollen, dann können Sie diesem Sortenschutzgesetz nicht Ihre Stimme geben, weil bäuerliche Hilfe, bäuerliche Nachbarschaftshilfe ein ganz selbstverständliches Grundrecht ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das zu beschränken, das zu beschneiden beziehungsweise vollständig aus dem Gesetz zu nehmen, ist für uns eine Vorgangsweise, die wir auf keinen Fall mittragen können.

Da die Zeit beschränkt ist, möchte ich jetzt auf aktuelle Fragestellungen eingehen, die für uns derzeit im Zusammenhang mit dem Saatgut in der politischen Diskussion und in der tagespolitischen Auseinandersetzung im Vordergrund stehen, die Frage von gentechnisch verunreinigtem Saatgut und die Ausbringung dieses Saatguts. In diesem Zusammenhang bringe ich einen Entschließungsantrag ein, in dem es um die notwendigen Maßnahmen geht, die jetzt von Ihnen, Herr Bundesminister, und auch von Bundesminister Haupt zu ergreifen sind, um gentechnisch verunreinigte Maisfelder zu vernichten und sicherzustellen, dass es zu keiner Auskreuzung kommt.

Es ist dies folgender Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend dringende Vernichtung von "Gen-Mais" auf Österreichs Feldern

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird dringend aufgefordert, das in Österreich in Verkehr gebrachte beziehungsweise ausgepflanzte Mais-Saatgut der Firma Pioneer, bei dem von Seiten des BFL signifikante Verunreinigungen mit gentechnisch verändertem Mais der Linie Mon810 festgestellt wurden, gemäß § 109 Abs. 4 Gentechnikgesetz unverzüglich zu beschlagnahmen, beziehungsweise die Felder zu vernichten, bevor die Maisblüte beginnt, beziehungsweise den in mittelbarer Bundesverwaltung für den Vollzug des Gentechnikgesetzes zuständigen Landeshauptleuten eine dementsprechende Weisung zu erteilen.

2. Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, die in mittelbarer Bundesverwaltung für den Vollzug des Gentechnikgesetzes zuständigen Landeshauptleute anzuweisen, Ausfallshaftungen für jene Schäden zu übernehmen, welche den betroffenen Landwirten durch die Auspflanzung und Vernichtung des verunreinigten Mais-Saatgutes entstehen.

3. Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, die in mittelbarer Bundesverwaltung für den Vollzug des Gentechnikgesetzes zuständigen Landeshauptleute anzuweisen, die für die Bauern entstandenen Schäden bei der Firma Pioneer einzuklagen.

4. Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, durch entsprechende Maßnahmen sicherzu


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stellen, dass in Österreich in Zukunft kein Saatgut mit signifikanten Verunreinigungen in Verkehr gebracht wird, alle Untersuchungsergebnisse auf GVO-Verunreinigungen bei Saatgut unter Angabe des Herstellers, der Sorte, des Konstruktes und der Partienummer laufend zu veröffentlichen und sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass diese Untersuchungsergebnisse mit anderen EU-Ländern ausgetauscht werden und im gesamten EU-Raum veröffentlicht werden.

*****

Meine Damen und Herren! Dieser Antrag dient dazu, dass endlich jene Maßnahmen gesetzt werden, die dazu führen, dass Österreich in der Landwirtschaft gentechnikfrei bleibt. Wir wissen ja, dass es derzeit in Oberösterreich bereits über 2 000 Hektar an Maisflächen mit gentechnisch verunreinigtem, angebautem Mais-Saatgut gibt. Sie wissen das, Herr Bundesminister! Heute gab es dazu auch eine Landtagsdiskussion in Oberösterreich.

Ich erwarte mir daher, dass Sie heute diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

23.04

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Glawischnig, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wenitsch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

23.05

Abgeordneter Robert Wenitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute hier zur Abstimmung eine Regierungsvorlage betreffend Agrarrechtsänderungsgesetz, in der es beim Pflanzenschutzmittelgesetz, beim Saatgutgesetz und beim Futtermittelgesetz im Prinzip um reine Kompetenzverschiebungen und um Verwaltungsvereinfachungen geht, also alles das, was man als Bauer und als Abgeordneter in diesem Hohen Haus eigentlich begrüßen müsste.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch im Wasserrechtsgesetz soll es in Zukunft ein einfacheres Bewilligungsverfahren geben, damit es auch kostengünstiger wird.

Kollege Pirklhuber! Hinsichtlich des Sortenschutzes möchte ich eines festhalten: Sie wollen – und Sie haben von dieser Stelle aus dafür plädiert –, dass wir hier in Zukunft gentechnikfreies oder gentechnisch nicht verändertes Saatgut haben werden. Dieses werden Ihnen ausländische Konzerne in Zukunft unter Umständen nicht mehr liefern können. Wenn wir hier und heute nicht dafür sorgen, dass die österreichischen Saatguterzeuger in Zukunft international eine Überlebenschance haben, dann sehe ich für die österreichische Landwirtschaft eher schwarz.

Ich glaube, dieses Sortenschutzgesetz bringt uns zwei Dinge gleichzeitig: Es gibt den österreichischen Saatguterzeugern eine Überlebenschance, und es garantiert in Wirklichkeit auch, dass das Landwirteprivileg für die österreichischen Bauern auch in Zukunft bestehen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mache mir da weitaus mehr Gedanken über die europäische Agrarpolitik. Wenn ich an die letzte Debatte im EU-Agrarministerrat denke, als die Interessen der österreichischen Bauern von den übrigen Ministern der EU mehr oder weniger überstimmt worden sind – betreffend das Verfüttern von Speiseabfällen –, dann mache ich mir Gedanken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sache ist nicht so einfach, wie sie sich vielleicht anhört. Wir haben allein in Niederösterreich 50 Betriebe, die in den vergangenen Jahren mit relativ hohen Investitionen in die Richtung umgestellt worden sind, dass sie die Speiseabfälle zur Verfütterung bereitstellen, indem diese abgekocht werden und dabei auf die Hygiene geachtet wird. Es hat hier in Österreich in den letzten Jahren keinen MKS-Fall gegeben, genauso wie Österreich durch eine vorausschauende Agrarpolitik auch BSE-frei geblieben ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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75. Sitzung / Seite 370

Meine Damen und Herren! Jetzt, obwohl die EU mit BSE und mit Maul- und Klauenseuche zu kämpfen hat, sagt man: Nun werden wir ganz einfach das Verfüttern von Speiseabfällen verbieten, obwohl Österreich da einen anderen Standpunkt einnimmt, aber auf der anderen Seite geht die EU beim Verfüttern von Tiermehl an Schweine oder an Geflügel her und sagt: Das machen wir ja nur befristet.

Sie wollen also kein eindeutiges Verbot, kein Verbot für immer oder für längere Zeit, sondern befristet, zurzeit auf ein halbes Jahr. Da muss ich sagen: Die österreichische Agrarpolitik geht hier andere Wege bei unseren Bauern, mit den schweren Betriebsauflagen, die sie betreffend Verfütterung von Speiseabfällen haben. Damit ist bis jetzt alles so gegangen, dass wir in Österreich von der Maul- und Klauenseuche und von BSE verschont geblieben sind.

Da muss ich Ihnen eines sagen: Die Interessen der österreichischen Landwirtschaft sind in der EU nicht am richtigen Platz. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Ing. Westenthaler: Sehr gut! Ich habe gedacht, du sagst etwas über "Kunststoffdünger"!)

23.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Mag. Molterer. – Bitte, Herr Bundesminister.

23.08

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in aller Kürze nur drei Feststellungen zum Sortenschutzgesetz machen. Das Landwirteprivileg ist im Sortenschutzgesetz abgesichert. Zweitens, das Sortenschutzgesetz sichert auch die Zukunft der österreichischen Saatgutwirtschaft. Frau Abgeordnete Bauer, ich möchte Sie ersuchen, das Protokoll zu lesen und dann das zu tun, was der Anstand gebietet. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Zum Wasserrechtsgesetz möchte ich feststellen, dass wir den Wunsch der Länder und Gemeinden erfüllt haben. Wir haben die Frist verlängert. Wir haben die Größe der Anlagen von 10 auf 50 Einwohnergleichwerte erhöht.

Herr Abgeordneter Pirklhuber! Die Stellungnahme, die Sie zitiert haben, war die Stellungnahme des Landes Wien. Diese ist aus meiner Sicht in diesem Fall nicht wirklich repräsentativ, weil sich ein Land dann, wenn es da kein Problem hat, damit leichter tut, eine solche Stellungnahme abzugeben.

Ich reagiere daher im Interesse der Gemeinden, der Gemeindebewohner und der Länder mit dieser Novelle in die richtige Richtung und bitte um eine breite Zustimmung zu dieser sehr sinnvollen Maßnahme. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.09

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Keppelmüller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

23.10

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich habe eine erfreuliche und eine unerfreuliche Nachricht.

Zunächst die erfreuliche Nachricht: Ich habe auf meine zweite Rede verzichtet, um Kollegen Haigermoser nicht über Gebühr zu belasten! (Abg. Ing. Westenthaler: Super!)

Die unerfreuliche Nachricht: Herr Bundesminister! Ich konzentriere mich ein bisschen auf den Wasserrechtsteil, und ich bin nach intensivem Studium der Unterlagen nach den Ausschussberatungen noch mehr zur Einsicht gekommen, dass das in Wirklichkeit ein großer Pfusch ist!

Ich war ja schon misstrauisch. Ich muss das sagen, um den Blutdruck meines Kollegen Schwarzenberger noch ein bisschen in die Höhe zu bringen: Die Präsidentenkonferenz der Landwirt


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75. Sitzung / Seite 371

schaftskammer hat – bitte horcht euch das an! – folgende Stellungnahme zu dieser Wasserrechtsgesetz-Novelle abgegeben:

"Die Möglichkeit der Einleitung von häuslichen Abwässern in ein Oberflächengewässer beziehungsweise in den Untergrund ohne Einholung einer wasserrechtlichen Bewilligung wird ausdrücklich begrüßt." – (Abg. Schwarzenberger: Wir haben das im Ausschuss schon geklärt! – Zwischenruf des Abg. Haigermoser. ) Was das bedeutet, wird sogar dir als – wie hat es heute geheißen? – "Gurkerlverkäufer" einsichtig sein! (Abg. Haigermoser: Lass mich in Ruhe!) Ich spreche dich so gerne an! (Abg. Haigermoser: Dir gebe ich einen scharfen Pfefferoni!)

Kollege Auer hat einen Fehler der Grünen mit dem Kunststoff aufgezeigt. So etwas kann passieren! Kollege Auer kann es aber manchmal noch immer nicht lassen, zu den Kolleginnen – in diesem Fall war es Kollegin Bauer – ein bisschen uncharmant zu sein! (Abg. Auer: Das hat es bei dir nie gegeben!) Deine diesbezüglichen Äußerungen sind ein bisschen problematisch.

Ich werde jetzt aber zu einer Kollegin, zu der du uncharmant warst, charmant sein. Mir ist nämlich im Zusammenhang mit dieser Wasserrechtsgesetz-Novelle aufgefallen – und ich habe das im Ausschuss kritisiert –, dass meiner Fraktion die Stellungnahme des Landes Oberösterreich nicht zur Verfügung stand, und ich habe mir eingebildet, dass die halt so faul waren. Das hätte mir gepasst! Wenn die keine Stellungnahme abgegeben hätten, denn hätte ich ja mit Landesrat Achatz einen Ansatzpunkt gehabt. (Abg. Achatz: Bitte? Was für eine Stellungnahme?) Es stimmt aber nicht! Es wurde eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Und jetzt weiß ich auch, warum die sozialdemokratische Fraktion und vielleicht auch die Grünen dieses Papier nicht bekommen haben: Diese Stellungnahme zum Entwurf unter Federführung des ausgezeichneten und für das Wasserrecht zuständigen Landesrats Achatz ist nämlich die vernichtendste von allen Stellungnahmen, die ich dazu gesehen habe. – Ich zitiere:

"Völlig inakzeptabel ist die vorgesehene Regelung des geänderten § 33g", welche "auf massive gleichheitsrechtliche Bedenken" stößt und "im Ergebnis zur Preisgabe jahrzehntelang gesetzlich vorgeschriebener und im Vollzug – zumindest in Oberösterreich – konsequent verfolgter Gewässerschutzziele bei der wasserrechtlichen Behandlung von Kläranlagen führen" würde.

Ich habe keine Zeit, um darauf jetzt näher einzugehen. Jedenfalls ist das aber eine großartige Stellungnahme des von mir sehr geschätzten Landesrates Achatz. (Abg. Achatz: Seit wann?) Daher glaube ich, dass seine Gattin heute dieser Vorlage in Teilpunkten wohl nicht zustimmen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ausschuss habe ich gesagt, dass diese Wasserrechtsgesetz-Novelle von der Grundanlage her relativ verpfuscht war. Sie ist dann in der Bearbeitung verbessert worden, und ich gebe zu, dass die Regelung mit den 2 000 Einwohnern, abgestimmt nicht mehr auf die Gemeinde, sondern auf Siedlungsgebiete, Sinn macht.

Im Großen und Ganzen ist das – wie wir alle wissen; auch der § 145 – eine unglückliche Reparatur. In Wirklichkeit hätte man diese Novelle kaum gebraucht, höchstens die 2 000er-Regelung. Nach wie vor haben wir das Problem – das muss ich euch sagen –, dass die Landwirtschaft in diesem Bereich ein Privileg hat: Für mich ist das nicht einsichtig, denn die häuslichen Abwässer der Landwirte haben heute genau dieselbe Zusammensetzung wie jene jedes "normalen" Siedlers. Daher ist nach wie vor die Forderung aufrechtzuerhalten, die Kollege Auer in seiner Gemeinde realisiert hat: dass jeder Landwirt seine häuslichen Abwässer an das entsprechende Entsorgungsnetz anzuschließen hat. (Beifall bei der SPÖ.)

23.15

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

23.15

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Durch offene Märkte und verstärkten


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75. Sitzung / Seite 372

Wettbewerb geht in Österreich der Einsatz von Originalsaatgut in der Landwirtschaft zurück. Die Saatgutwirtschaft in Österreich ist also unter Druck und in ihrer Existenz gefährdet.

Um in Zukunft die Saatgutzucht und damit die Bereitstellung von heimischem Saatgut zu sichern, wird das Saatgutgesetz 1997 geändert. Mit dem neuen Sortenschutzgesetz wird den Zielen der österreichischen Agrarpolitik entsprochen. Unsere integrierende Produktion und die Forcierung der Biolandwirtschaft brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und damit heimisches Saatgut. Unsere Devise lautet daher: Saatgut aus der Region für die Region! (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist vernünftig, die heimischen Züchter und Vermehrer zu stärken und wettbewerbsfähig zu machen. Das neue Sortenschutzgesetz bringt auch eine Angleichung an die EU und an internationales Recht. In Österreich gibt es kein Saatgutmonopol, und im internationalen Vergleich gesehen haben wir wenig Saatgutzüchter und -produzenten. Diese haben schon bisher bedarfsentsprechend produziert und vermarktet.

Ein System, welches unentgeltlich genutzt wird, kann auf Dauer nicht funktionieren. Unser Verständnis ist es, dass für erbrachte Leistungen auch Beiträge bezahlt werden. Der freie Wettbewerb in der Saatgutwirtschaft wird die Lizenzbeiträge überschaubar halten. Sortenschutzinhaber, Interessenvertretung und Bauern werden privatrechtliche Vereinbarungen treffen, in welche der Gesetzgeber nicht eingreift. Sichergestellt wird auch, dass Kleinlandwirte Sonderrechte für die Saatgutanwendung bekommen.

Die österreichische Agrarpolitik unter Bundesminister Molterer ist vorrangig den Bauern verpflichtet. Mit dem neuen Sortenschutzgesetz wird dieses Ziel erreicht. Die Saatgutanwendung wird mit neuen Rahmenbedingungen ausgestattet. Der nationale Saatgutmarkt wird gesichert. Unsere Pflicht ist es, Österreichs Landwirtschaft möglichst nachhaltig und wettbewerbsfähig zu halten! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.17


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75. Sitzung / Seite 373

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kampichler. Die Uhr ist wunschgemäß auf 2 Minuten eingestellt. – Bitte.

23.17

Abgeordneter Franz Kampichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wasserrechtsgesetz-Novelle 2000 beinhaltet Regelungen, die den Anforderungen der Praxis in optimaler Weise entgegenkommen. Den Gemeinden werden gesetzeskonformes Handeln und die Ausfinanzierung der noch ausstehenden Abwasserentsorgungsprojekte ermöglicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Zeitdruck wird gemildert. Der Landeshauptmann hat Möglichkeiten, auf dem Verordnungsweg den Spielraum bis zum Jahre 2015 auszunützen. Das ist gut, denn allein in Niederösterreich müssen Projekte in Höhe von 18 Milliarden Schilling realisiert werden. Hätten wir diese unter Druck durchführen müssen, dann hätte das in vielen Bereichen negative Auswirkungen gehabt. Die Planungskapazität wäre überfordert gewesen. Die Baupreise wären angestiegen und damit natürlich auch die Kanalgebühren. Die Tiefbaubranche hätte einen unnatürlichen Wachstumsschub zu verzeichnen gehabt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Gesetzesnovelle bewirkt, dass wir einerseits keine Nachteile für die Umwelt zu erwarten haben, und sie bringt andererseits gewaltige Vorteile für die Bürger dieses Landes und vor allem Rechtssicherheit für die Verantwortlichen auf Gemeinde- und Landesebene. Die Projekte bleiben damit realisierbar und vor allem finanzierbar.

Wir werden unser hohes Niveau im Bereich der Abwasserentsorgung, auf das wir sehr stolz sein können, aufrechterhalten. Wir werden diesen erfolgreichen Weg auch in Zukunft weitergehen, zum Wohle der Umwelt und zum Wohle der Bürger, die in unseren Gemeinden und Ländern wohnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.19

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 700 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Schwarzenberger, Achatz und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters hat der Abgeordnete Gradwohl ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Ich werde zunächst über die vom Abänderungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Artikel 1 bis 6 in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Weiters kommen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 7 Z 1 bis Z 11 in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit und damit angenommen.

Weiters kommen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 7 Z 12 § 33g Abs. 1 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Nun kommen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 7 Z 12 § 33g Abs. 2 in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Des Weiteren kommen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 7 Z 13 bis Z 17 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur getrennten Abstimmung über Artikel 7 Z 18 in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Jetzt kommen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 7 Z 19 und Z 20 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung erbitte ich ein Zeichen der Bejahung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Ferner gelangen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 7 Z 21 bis Z 26 in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein zustimmendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Weiters kommen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 7 Z 27 in der Fassung des Ausschussberichtes.


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75. Sitzung / Seite 374

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Schwarzenberger, Achatz und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 8 § 17 Abs. 4 bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen jetzt zur getrennten Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Artikels 8 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiezu seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, ein Zeichen der Zustimmung zu erteilen. – Es ist dies die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig und Genossen betreffend dringende Vernichtung von "Gen-Mais" auf Österreichs Feldern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 702 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit und damit angenommen.

21. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (592 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 1985, das AMA-Gesetz 1992, das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997, das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Futtermittelgesetz 1999, das Düngemittelgesetz 1994, das Saatgutgesetz 1997, das Sortenschutzgesetz, das Forstgesetz 1975, das Forstliche Vermehrungsgutgesetz, das Weingesetz 1999, das Qualitätsklassengesetz, das Wasserrechtsgesetz 1959, das Wasserbautenförderungsgesetz 1985, das Chemikaliengesetz 1996, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Gesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen, das Ozongesetz, das Umweltkontrollgesetz, das Umweltinformationsgesetz, das Umweltgutachter- und Standorteverzeichnisgesetz, das Artenhandelsgesetz, das Umweltförderungsgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – EUG-LFUW) (701 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 21. Punkt der Tagesordnung.


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75. Sitzung / Seite 375

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Faul. Die Redezeit ist wunschgemäß auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

23.24

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Minister, grundsätzlich darf ich vorausschicken, dass wir diesem Gesetzentwurf die Zustimmung erteilen werden. Gestatten Sie mir dennoch einige grundsätzliche Bemerkungen zu diesem AMA-Gesetz.

Herr Minister! Mir ist klar, dass Sie möglichst viele Agenden aus Ihrem Ministerium in die AMA auslagern wollen. Damit sind die Personalkosten weg, letztlich wird auch das Sparziel erreicht, und die Frau Vizekanzlerin und der Herr Finanzminister freuen sich darüber. Was mir dabei aber ein bisschen Sorgen macht, ist die Tatsache, dass die AMA ein nicht mehr unbedeutender und dadurch ein sehr unbeweglicher Riese geworden ist. Immerhin handelt die AMA schon 16 Milliarden an Förderungsgeldern pro Jahr. Auf Grund des Zeitdrucks spare ich mir die Aufzählung der gesamten Agenden, welche die AMA auszuführen hat; deren Nennung würde aber den Umfang dieser Tätigkeiten aufzeigen.

Ich verstehe auch, dass der Vorstandsvorsitzende der AMA sagt: Wir haben in dieser AMA keinen zusätzlichen Spielraum mehr. – Sie, Herr Minister, wollen in diese aufgeblähte und angespannte Institution, deren Hauptaufgabe – wie ich schon gesagt habe – die Wahrnehmung verwaltungstechnischer Agenden ist, nun die Agenda ländliche Entwicklung hineinpressen. Herr Minister! Das kommt mir so ähnlich vor, wie wenn der Chef eines Unternehmens seinen Buchhalter mit zukunftsstrategischen Aufgaben betraut. Der Buchhalter wird das nicht schaffen! Zur Auseinandersetzung mit den Strategien der Zukunftssicherung bedarf es sehr wohl des Chefs und seiner Mitarbeiter.

Herr Minister! Sie können die Fragen der Entwicklung des ländlichen Raumes auch nicht an unsere EU-Regionalstellen vermitteln und sagen, dass es dort eh viele Programme und viel Geld gibt und sich jene die Entwicklung des ländlichen Raumes selbst einrichten sollen. Dass man letztlich seitens des Bauernbundes als Eckpfeiler der ÖVP sagt, dass dieser die ländliche Entwicklung in Österreich übernehmen wird – wie ich in der Zeitung lese –, halte ich für eine Profilierungsneurose des designierten Bauernbundchefs Grillitsch.

Herr Minister! Sie tragen die Verantwortung für die Erhaltung der regionalen Infrastruktur, Sie sind verantwortlich für die Erhaltung der regionalen Kreisläufe, und Sie können diese Agenden betreffend ländliche Entwicklung letztlich auch nicht dem Bundeskanzleramt zumitteln, denn wie Sie wissen, würde sich der Bundeskanzler auch dafür nicht zuständig fühlen, sollte er gelegentlich wieder einmal aus seiner Versenkung auftauchen.

Herr Minister! Ich verstehe, dass es für Sie nicht sehr erfreulich sein kann, wenn ich Ihnen gerade Bruno Kreisky aus den siebziger Jahren als Vorbild vor Augen halte. Doch denken Sie ohne Ihre Parteivorbehalte einmal bitte über den damaligen Entwicklungsschub gerade im ländlichen Raum nach! Die Errichtung von Schulen im ländlichen Raum, die Einführung der Schülerfreifahrten, das Entwicklungsprogramm für die Bauern, die es am schwersten hatten, nämlich für die Bergbauern, die Versorgung mit Infrastruktur, Straßen und Strom bis ins hinterste Tal: All das führte zu einem Aufblühen der ländlichen Regionen!

Und Sie, Herr Minister? – Sie arbeiten dieser Entwicklung ganz kräftig entgegen! Sie betreiben einen Kahlschlag der Regionen durch Ihre falsche Förderpolitik, und Sie stellen sich gegen die Gemeinden als Verwaltungsebenen. Sie begehen einen ganz entscheidenden Fehler: Sie wollen alles zentralisieren, größer machen und dann verscherbeln. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Herr Minister! Sie fragen sich nicht, welchen Wert die Lebensqualität in Österreich noch für die Menschen hat, welche meiner Überzeugung nach besonders bedeutend ist. Sie und die ÖVP fragen sich nicht: Ist es uns noch etwas wert, dass der Bauernstand nicht ausstirbt? Jetzt


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75. Sitzung / Seite 376

werden ganze Regionen menschenleer, weil Sie nur dem Zentralismus frönen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zweytick: Du verwechselst etwas! Du trägst die falsche Rede vor!)

Herr Minister! Ich habe einen Rat für Sie und vor allem für die Kollegen von der ÖVP: Denken Sie manchmal an Bruno Kreisky! (Beifall bei der SPÖ.)

23.28

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schweisgut. Die Uhr ist wunschgemäß auf 2 Minuten eingestellt. – Bitte.

23.28

Abgeordneter Johannes Schweisgut (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich werde mich in meinen 20 Minuten Redezeit eher mehr mit dem Thema Euro-Umstellung beschäftigen, allerdings leider Gottes auf zwei Minuten verkürzt, und nicht so verfahren wie mein Vorredner mit anderen Themen.

Beim vorliegenden Euro-Umstellungsgesetz für den Bereich Land- und Forstwirtschaft geht es um eine Verfassungsbestimmung, und ich darf annehmen und hoffen, dass die hiefür erforderliche Mehrheit hier im Hohen Haus heute zu erreichen ist.

Das Gesetz enthält hauptsächlich Währungsumstellungen. Davon sind vor allem die Strafbestimmungen betroffen. Bei der Umrechnung wurden die Euro-Beträge gerundet, und es ist vornehmlich zu einer Abrundung gekommen. So wie in anderen Bereichen ist es natürlich auch für die Landwirtschaft notwendig, dies bis zum 1. Jänner 2002 anzupassen.

Meine Damen und Herren! Da die Landwirtschaft natürlich auch sehr exportorientiert ist und insbesondere sehr viele österreichische Produkte – vor allem auch sehr viele Tiere aus dem Bereich Tirol – nach Italien verkauft werden, ist es gerade in der Vergangenheit auf Grund von Wechselkursschwankungen und Ähnlichem mit der Lira zu großen Problemen gekommen. Bereits im ersten Jahr des fixen Wechselkurses zum Euro hat die österreichische Landwirtschaft mit zirka einer Milliarde profitiert. Ich darf daher annehmen, dass in Zukunft auch die vielen bäuerlichen Vermieter die entsprechenden Vorteile des Euro genauso sehen werden wie viele Exporteure.

Ich ersuche die Opposition abschließend, alle gemeinsam diesem Euro-Umstellungsgesetz zuzustimmen und so die verfassungsmäßige Mehrheit zu gewährenleisten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

23.30

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pistotnig. Ihre Uhr ist wunschgemäß auf 2 Minuten gestellt. – Bitte.

23.30

Abgeordneter Jakob Pistotnig (Freiheitliche): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zu meinem Vorredner, Herrn Faul, kann ich nur sagen: Wenn man sich einbildet, dass man viel besser ist, als man in Wirklichkeit ist, und dafür einen Beweis braucht, dann muss oft das Letzte herhalten, so wie jetzt sogar "Alt-Vater" Kreisky. (Abg. Dr. Keppelmüller: Der Jörg hat Kreisky auch schon als Vorbild genannt!) Gratuliere! Wenn Sie das weiterhin so betreiben und Ihre eigenen Fehler nicht sehen und nicht ausbessern, dann werden Sie weiterhin die Wahlen verlieren, denn das war ja Ursache und Grund, dass Sie abgewählt wurden. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Aber ich gebe schon zu, dass Land- und Forstwirtschaft nicht unbedingt Ihr Paradefach ist! Wenn man etwas nämlich nicht praktiziert, dann kann man zwar darüber reden, aber es kommt nichts Gescheites heraus!

Meine Damen und Herren! Die Euro-Umstellung ist nun notwendig. Ich war nie einer, der ohne Wenn und Aber in die EU wollte und den Euro wollte – das waren Sie –, aber jetzt ist es eben so weit, und jetzt müssen wir sozusagen die Krot’ fressen und auf Euro umstellen. (Abg. Dr. Keppelmüller: Was ist mit dem Skoda?)


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75. Sitzung / Seite 377

Ich darf Ihnen dazu sagen, Herr Kollege: Die österreichische Bevölkerung hat 30 Jahre ausgehalten, was Sie an "Wirtschaftskraft" geboten haben, was Sie an der Wirtschaft eigentlich verbrochen haben und was Sie an Misswirtschaft betrieben haben. 1,7 Billionen Schilling Schulden haben Sie überlassen, und die österreichische Bevölkerung hat das ausgehalten! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wenn Sie sagen, dass Sie für die Bauern alles gemacht haben, dann muss ich Ihnen sagen: Es sind damals wesentlich mehr Bauern "gestorben", als heute vom Hof gehen müssen! Aber auch das haben wir ausgehalten!

Wenn Herr Abgeordneter Edlinger heute den ganzen Vormittag den "Kurier" herumgezeigt hat, weil dort steht: "Vor der Euro-Umstellung ziehen die Preise kräftig an", dann möchte ich sagen, dass er als ehemaliger Finanzminister schon wissen wird, dass wir die Inflation aus Amerika mit importieren, weil eben der viel gerühmte Euro so schwach ist. Der Euro ist so schwach, dass die Preise schon deshalb steigen.

Aber ich darf Sie beruhigen, meine Damen und Herren von der SPÖ: Die österreichische Bevölkerung hat 30 Jahre lang die Wirtschaft der SPÖ und die soziale Belastung ausgehalten! Im Hinblick darauf möchte ich sagen: Die Belastung, die jetzt durch die Euro-Umstellung auf die österreichische Bevölkerung zukommt, ist gegen das, was Sie sich 30 Jahre lang geleistet haben – auf Wienerisch gesagt –, a ein Lercherl! Das wird sie auch noch aushalten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.32

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber –: Entschuldigen Sie sich endlich für den "Schweinestall"!)

23.33

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Im Wesentlichen geht es in diesem Gesetz um die Euro-Umstellung.

Ich denke mir, dass einige Bereiche der Förderungsverwaltung und -abwicklung im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik auch aus unserer Sicht durchaus der AMA übertragbar sind. Ich möchte aber einige Anmerkungen zur derzeitigen Gütesiegelpolitik der Agrarmarkt Austria machen.

Neue Erhebungen in Österreich haben ergeben, dass 68 Prozent der befragten KonsumentInnen das AMA-Gütesiegel als Biosiegel wahrgenommen haben. Herr Bundesminister! Sie werden diese Untersuchung, die vom Fessl-Institut im Auftrag des WWF durchgeführt wurde, kennen. – Diese Tatsache, dass 68 Prozent der österreichischen Konsumenten davon ausgehen, dass das ein Biosiegel ist, was nicht zutrifft, wäre sehr wohl ein Anlass dafür, dass im Rahmen des AMA-Gesetzes Reformvorhaben durchgeführt werden. Daran sehen Sie einmal mehr, dass eine Reform und eine vollständige Veränderung der derzeitigen Marketingstrategie der Agrarmarkt Austria sehr wohl ein dringendes Gebot der Stunde wären.

Herr Bundesminister! Das ist, glaube ich, neben der Euro-Umstellung ein sehr, sehr wichtiger Aspekt der österreichischen Marketingpolitik. Ich meine, dass wir im Agrarmarktbereich dringend eine eigene Bioagentur benötigen – entweder im Rahmen der Agrarmarkt Austria oder als eigenständige Stelle –, die dazu beiträgt, dass biologische Lebensmittel in Österreich nicht nur beworben, sondern auch nicht durch unlauteren Wettbewerb von konventionellen Produkten auf dem Markt verdrängt werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.34

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


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75. Sitzung / Seite 378

Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, Platz zu nehmen, denn wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 592 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf stimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich stelle ausdrücklich die erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in dritter Lesung einstimmig angenommen und verabschiedet.

22. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (669 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 1997 geändert wird (Asylgesetz-Novelle 2001) (693 der Beilagen)

23. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Entschließungsantrag 417/A (E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen betreffend "Verrechtlichung" der Bundesbetreuung für Asylsuchende (694 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zu den Punkten 22 und 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Parnigoni. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

23.37

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Drei Bemerkungen zur Asylgesetz-Novelle.

Zum Ersten: Das Recht eines Menschen auf Asyl, also auf Sicherheit vor Verfolgung in seiner Heimat, ist ein fundamentales Menschenrecht. Die Berufung auf die so genannte Drittstaatensicherheit ist in den letzten Jahren zum Vorwand dafür geworden, dass in aller Regel ein Asylverfahren in Österreich verweigert wird. Dieser Praxis hat der Verwaltungsgerichtshof in einer Reihe von grundlegenden Erkenntnissen einen Riegel vorgeschoben. Der Verwaltungsgerichtshof hat präzise Anforderungen an die Beurteilung der Drittstaatensicherheit entwickelt: Einerseits darf der Vorwand der Drittstaatensicherheit nach den Worten des Verwaltungsgerichtshofes "kein Einfallstor für Kettenabschiebungen" werden, und andererseits setzt nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes der Begriff "sicherer Drittstaat" auch voraus, dass das Asylverfahren in diesem Staat Mindestanforderungen entspricht. Dabei hat sich der Verwaltungsgerichtshof an den Kriterien des § 4 Abs. 3a Asylgesetz orientiert, in welchem der Gesetzgeber die gesetzlichen Anforderungen an die Drittstaatensicherheit definiert hat.


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Gerade diese gesetzlichen Bestimmungen beseitigen die Regierungsparteien aber nunmehr mit der heute vorliegenden Novelle zum Asylgesetz. Hohes Haus! Damit soll der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die gesetzliche Grundlage entzogen werden. Das ist ein Schlag ins Gesicht eines Höchstgerichtes und zugleich ein Anschlag auf die Menschenrechte!

Zweite Bemerkung: Abgeordneter Kiss und Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé haben nach einem umfangreichen Begutachtungsverfahren im Ausschuss, in laufender Sitzung, einen Abänderungsantrag eingebracht, über welchen der Direktor der Caritas Landau Folgendes gemeint hat:

",Ich bin empört!‘ ... Demnach" – also nach diesem Abänderungsantrag – "sollen Staaten schon dann vom Gesetz her als sicher gelten, wenn sie dem niedrigsten Schutzstandard eines EU-Landes entsprechen. ,Das ist eine Nivellierung nach unten!‘, so Landau und fragt: ,Welchen Wert haben die Erklärungen der Regierung, dass die europaweite Harmonisierung der Schutzstandards keine Nivellierung nach unten bedeuten dürfe, wenn sich Österreich selbst – nach diesem Vorschlag – am niedrigsten Niveau in der EU orientiert?‘"

Der Aufschrei der NGOs, der Caritas, vieler anderer, aber auch der Opposition haben dazu geführt, dass wir erreicht haben, dass man von diesem Entwurf Abstand genommen hat.

Zum Dritten, meine Damen und Herren, ist im Ausschuss von Herrn Bundesminister Strasser erklärt worden – ich lese das auch in einer APA-Aussendung –:

"Innenminister Strasser betonte, dass die Novelle in engem Kontakt mit dem Verwaltungsgerichtshof erarbeitet wurde."

Das Zitat steht hier in der APA-Meldung, der Minister ist auch richtig zitiert, allerdings es stimmt nicht, es ist falsch, was da steht (Abg. Silhavy: Das ist ja ungeheuerlich!), denn ich habe mich beim Herrn Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes erkundigt, und der hat mir heute bestätigt, dass keinerlei Kontakt mit ihm aufgenommen worden ist und dass das, was der Herr Minister gesagt hat, einfach nicht der Wahrheit entspricht.

Das ist so wie bei den Postenschließungen, meine Damen und Herren: Es werden keine Posten geschlossen, hat es geheißen, aber: 118 sind geschlossen worden oder werden geschlossen. Genauso gehen Sie auch mit den Menschenrechten und mit dem Asylrecht um. Das ist es. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.41

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kiss. Die Uhr ist wunschgemäß auf 4 Minuten gestellt. – Bitte.

23.41

Abgeordneter Paul Kiss (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! In einer braven Lesung hat der Sicherheitssprecher der SPÖ etwas betrieben, was ich mir schon im Ausschuss anhören musste: eine klassische Kindesweglegung. Immerhin ist das Asylgesetz unter SPÖ-Ministern kreiert und im Parlament beschlossen worden, und heute sagt die SPÖ zu diesem SPÖ-Gesetz von 1997 nein. – Ich verstehe das nicht! (Abg. Parnigoni: Nein! Zu Ihrer Abänderung! Zu Ihrer Abänderung sagen wir nein)

Zum Zweiten. Was wollen wir? – Und das verstehe ich natürlich auch nicht: Kollege Parnigoni, wenn Sie in der Argumentation sagen, die jüngste Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes gewähre keine Drittstaatensicherheit, so stimmt das – wir wollen ja mit dieser Reparatur des Asylgesetzes ausdrücklich genau diese Drittstaatensicherheit fixieren –, aber Sie sagen im selben Moment damit auch unseren Freunden, die in die EU wollen, den Tschechen beispielsweise, den Ungarn, den Slowenen: Ihr habt in der EU nichts zu suchen, ihr seid keine sicheren Drittstaaten! Putzt euch! (Abg. Gaál: Das ist Ihre Auslegung!) Nein, das ist Parnigoni! Das ist Argumentation der SPÖ, und da sage ich: Pfui, Kollege Parnigoni! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Auf der einen Seite so zu argumentieren, als wolle man sie


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haben, und auf der anderen Seite zu sagen: Nein, ihr verletzt Gesetze!, das finde ich schäbig! (Abg. Parnigoni: Pfui zu Ihrer Abänderung!)

Wir werden es auch im Prozess mit den Nachbarn genauso argumentieren. Im Parlament zu sagen: Nein, nein, ihr seid keine sicheren Drittstaaten, ihr erfüllt nicht die Normen, unter denen Menschen abgeschoben werden können, die illegal nach Österreich kommen – jene Normen, von denen wir sagen, sie sind zumindest bei einem Beitritt in die Europäische Union nach den Schengen-Standards natürlich notwendig –, nein, das nicht, aber mit fadenscheinigen Argumenten dann in den Gesprächen mit den Nachbarn – egal, ob das jetzt die Tschechen sind, ob das die Ungarn sind oder die Slowenen – zu sagen, ihr seid uns lieb und recht, in Wirklichkeit aber hier anders zu handeln, das ist doppelbödig, das verurteilen wir, Kollege Parnigoni! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sie haben mit keinem einzigen Wort die beiden weiteren wesentlichen Schritte dieser Novelle zum Asylgesetz erwähnt (Abg. Gaál: Die Verschlechterung!), nämlich dass zum einen – und vergessen Sie es nicht, Kollege Parnigoni, das Bundesasylamt ist eine Schöpfung von sozialistischen Ministern – das Bundesasylamt endlich entfrachtet wird von Zehntausenden Verwaltungsakten durch die Beschleunigung dieses Asylverfahrens, weil es nur eine einzige befristete Aufenthaltsbewilligung gibt, und dass zum Zweiten die Handlungsfähigkeit im Asylverfahren auf Dauer auch für 18-Jährige gewährleistet ist, denn immerhin haben wir mit dem Kindschaftsrechtsänderungsgesetz die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters von 19 auf 18 Jahre beschlossen. (Abg. Parnigoni: Das haben Sie auch verschlafen! Da sind Sie auch zu spät dran!)

Eine Summe von Argumenten also, und es stünde der SPÖ gut an, ja zu dieser Novelle zu sagen. Ich verstehe Sie nicht (Abg. Parnigoni: Ich verstehe Sie nicht!), ich verstehe die SPÖ nicht, ich kann nicht nachvollziehen, was in der SPÖ los ist. Aber einmal mehr kann ich nur sagen – so wie manche Vorredner es auch angedeutet haben –: Bei Ihnen lautet momentan die Devise: Vorwärts, Genossen, zurück in die Vergangenheit! Damit gehen Sie in die Steinzeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.44

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Die Uhr ist wunschgemäß auf 20 Minuten gestellt. – Bitte.

23.44

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Die "20 Minuten" sind eine abstrakte Größe, denn die Restredezeit der Grünen beträgt nur noch 11  Minuten.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! (Abg. Kiss: Wie heißt das auf Ungarisch? – Ruf bei der FPÖ: Dreisprachig, bitte!) Als Erstes eine Information an die Kolleginnen und Kollegen: Es gibt seit vielen Jahren in Österreich eine Organisation, die ursprünglich "Unterstützungskomitee für politisch verfolgte Ausländerinnen und Ausländer" hieß und dann vor einigen Jahren ihren Namen auf "Asyl in Not" geändert hat. Es ist das eine Organisation, die unter anderem – und das sage ich als Grüne gerne – Preisträgerin der Dr.-Bruno-Kreisky-Stiftung für Verdienste um die Menschenrechte geworden ist. Diese Organisation leistet seit Jahren wertvolle Arbeit – der Herr Bundesminister, der bezüglich NGO-Aktivitäten sehr erfahren ist, weiß das bestimmt, welch wertvolle Arbeit diese Organisation leistet; jetzt nicht aus seiner Zeit als Bundesminister, sondern auch schon aus der Zeit vorher – in der Unterstützung von Menschen, die in Österreich ankommen und hier vor allem Rechtshilfe von dieser Organisation bekommen.

Ungefähr Mitte der neunziger Jahre hat diese Organisation vom Innenministerium einen Jahresbeitrag von 500 000 S für diese Tätigkeit, die im Dienste von Schutzsuchenden geleistet wird, bekommen. Letztes Jahr, als Bundesminister Strasser und die neu zusammengesetzte Bundesregierung angetreten sind, schrumpfte dieser Betrag auf 200 000 S, und mit der wirklich zynisch anmutenden Begründung, das Ministerium müsste in diesem Jahr so hohe Beiträge zur Kofinanzierung des so genannten Europäischen Flüchtlingsfonds leisten, wurden die Unterstützungen von Seiten des Innenressorts für diese Organisation heuer auf null gestellt. Von 500 000 auf


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null innerhalb von zwei Jahren – das nenne ich speed, in diesem Fall auch "speed kills", nämlich Menschenrechtsarbeit.

Herr Bundesminister! Mich würde wirklich interessieren, ob Sie das auch im Sinne dessen, was Sie hier vielfach schon gesagt haben, dass Ihnen an einer gedeihlichen Zusammenarbeit mit NGOs liegt, so, wie es ist, in Ordnung finden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sei nur vorangestellt, denn ich möchte jetzt nicht in die Sache eingehen, und zwar deshalb nicht, weil die Grünen, die in diesen Punkten und in vielen anderen auch bekannt dafür sind, dass sie sich intensiv mit den Materien beschäftigen, eine abweichende Stellungnahme zur Materie eingebracht haben – 669 der Beilagen –, die drei eng bedruckte Seiten umfasst. Jene Damen und Herren, die vielleicht jetzt schon müde sind, können morgen im Laufe des Tages ausgeruht die Argumente der Grünen nachlesen. (Abg. Kiss: Wir haben sie schon vorher gelesen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber da diese überfallsartige Beschlussfassung von Passagen zur Änderung des Asylgesetzes ... (Abg. Kiss: Jessas na! "Überfallsartig"!) Deshalb überfallsartig, weil jene, die sich ernsthaft in das Begutachtungsverfahren einbringen, und zwar – ich glaube, das hat Kollege Parnigoni auch schon erwähnt – ernsthaft im Sinne von um Rechtssicherheit bemüht – es ist ja nicht von ungefähr, dass der Verwaltungsgerichtshof das Parlament zum Handeln gezwungen hat –, nicht zu Wort kamen. Im Nachhinein sind mir – und ich nehme an, auch dem Herrn Bundesminister – zahlreiche Stellungnahmen zugekommen, die genau das entkräften – das ist meine letzte Bemerkung –, was Pauli Kiss hier so in seinen xenophobischen Vorstellungen immer wieder in den Raum stellt.

Die Frage der Drittstaatensicherheit in diesem Zusammenhang hat überhaupt nichts mit Misstrauen oder Vertrauen gegenüber östlichen Nachbarländern Österreichs zu tun (Abg. Kiss: Ihr wollt den Tschechen, den Ungarn und den Slowenen die Drittstaatensicherheit nicht geben!), sondern diese Frage, diese Kritik des UNHCR in erster Linie an dieser Regelung bezieht sich auf andere Staaten, die in Westeuropa, Osteuropa oder wo immer liegen mögen. (Abg. Kiss: Jetzt sind wir schuld, obwohl Sie das nicht wollen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deshalb kann ich Ihnen heute schon prophezeien, wie ich es auch bei der letzten Asylgesetz-Novelle getan habe: Diese Bestimmungen, die Sie jetzt beschließen werden, werden fallen. Die werden fallen, weil sie nämlich wieder verfassungswidrig sind. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Kiss: Ja, ja!)

Das ist einfach schlechte Gesetzgebung sehenden Auges, Herr Bundesminister! Auch wenn Sie ungerührt bleiben: Diese Schande wird Ihnen nicht erspart bleiben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Kiss: Jetzt wären auf einmal die Regierungsparteien xenophob, obwohl die Grünen und die Sozialisten die Tschechen, die Ungarn und die Slowenen nicht als sichere Drittstaaten bezeichnen!)

23.49

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

23.49

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Eine Adaption dieses Gesetzes ist auf Grund der jüngsten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes in Bezug auf die Frage der Drittstaatensicherheit für Asylwerber notwendig geworden.

Durch eine ausdrückliche Klarstellung wird erreicht, dass die bisher geltende Drittstaatenklausel auch in Zukunft Anwendung finden kann. Gleichzeitig wird die Gelegenheit wahrgenommen, die bestehende Befristung der Gültigkeitsdauer von Bescheinigungen über die vorläufige Aufenthaltsberechtigung von Asylwerbern auf drei Monate ersatzlos zu streichen und die Handlungsfähigkeit in Asylverfahren an die neue Volljährigkeitsgrenze von 18 Jahren anzupassen.


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Meine Damen und Herren! Auch der Abänderungsantrag der Koalitionsparteien dient der Klarstellung dieser Materie und der Rechtssicherheit. Demzufolge dient diese Novelle auch der Sache und auch den Betroffenen, und die Vorwürfe, die Sie hier erheben, sind fehl am Platze.

Zu Ihrem Antrag in Bezug auf die Verrechtlichung der Bundesbetreuung für Asylsuchende, den wir im Ausschuss abgelehnt haben, während wir heute diesen Bericht zur Kenntnis nehmen, ist festzustellen, dass die Schaffung eines Rechtsanspruches auf Bundesbetreuung erhebliche Mehrkosten bringen würde und auch die Handhabbarkeit dieses Institutes gefährden würde. Wir halten die gegenwärtige Rechtslage dazu für ausreichend. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Wurm: Das ist Menschenrechtsverletzung!)

23.51

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Bundesminister Dr. Strasser. – Bitte.

23.51

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Novelle hat drei Ziele: zum Ersten die Anpassung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren an die neue österreichische Volljährigkeitsgrenze von 18 Jahren, zum Zweiten – und das ist wohl einer der wichtigsten Punkte – die Beschleunigung des Asylverfahrens in erster Instanz durch Entlastung des Bundesasylamtes, und zum Dritten – das wurde hier auch schon vielfach besprochen und diskutiert – die Sicherung des bisher geltenden Drittstaatenkonzeptes durch ausdrückliche Klarstellung des Vorhandenseins einer Drittstaatenklausel im Drittstaat. Dessen Qualität als sicher wird dann nicht beeinträchtigt, wenn gewährleistet ist, dass diese Klausel in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention steht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol: Das ist ein ehemaliger Klubobmann! Der weiß die Präzision zu schätzen!)

23.52

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

23.52

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sie werden bedauerlicherweise unseren Antrag 417/A (E) ablehnen, der eine weitergehende Verrechtlichung der Bundesbetreuung vorgesehen hätte. Das ist deshalb bedauerlich, weil nur rund ein Drittel der Flüchtlinge in Österreich während des Asylverfahrens in Bundesbetreuung übernommen wird, die den Asylwerbern Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung sowie die Abdeckung von Grundbedürfnissen, Kleidung und Taschengeld sichert. (Abg. Kiss: Warum war das mit Einem und Schlögl nicht möglich? Darf ich auf eine einfache Frage eine einfache Antwort haben?) Ein weiteres Drittel wird durch NGOs oder die Caritas oder den evangelischen Flüchtlingsdienst betreut. (Abg. Kiss: Warum ist das unter den sozialistischen Ministern nicht möglich gewesen?) Das restliche Drittel wandert in ein anderes Land ab oder taucht unter, kurz: ist obdachlos. (Abg. Kiss: Er verweigert mir die Antwort!)

Der Caritas-Direktor von Wien, Herr Landau, sagt: Wir sind an der Grenze unserer Kapazitäten angelangt. Der Staat hat seine Verantwortung in der Flüchtlingsbetreuung auf Caritas und Diakonie abgewälzt. Entgegen allen Beteuerungen werden sogar schwangere Frauen, Familien mit Kleinkindern und kranke Menschen aus der Bundesbetreuung entlassen, berichtete der Caritas-Direktor. (Abg. Dolinschek: Früher auch!) Das UNHCR hatte am Freitag bemängelt, Asylwerber hätten keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Bundesbetreuung. Die Bundesbetreuung sei hierzulande ein Gnadenrecht.

Der Wiener Caritas-Direktor Landau fordert weiters: Rechtsstaatliche Mindeststandards müssen eingehalten werden. Es gibt keine Bescheide und kein Berufungsrecht. Die Bundesbetreuung ist kein Gnadenrecht, sondern ein Rechtsanspruch für mittellose Flüchtlinge. (Abg. Dolinschek: Warum haben Sie das nicht geändert?)


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Dem ist in Wahrheit, glaube ich, nichts hinzuzufügen. Daran mögen auch die Zwischenrufe des Herrn Kiss und anderer Leute in der ÖVP nichts ändern. Dem ist in Wahrheit nichts hinzuzufügen. Ich sage das durchaus auch selbstkritisch – das hat mit der vorherigen Politik der SPÖ oder mit der ÖVP-Koalition nichts zu tun –: dass diese Zustände in Österreich existieren, ist ein Skandal! (Zwischenruf des Abg. Dolinschek. ) Das ist – unabhängig von parteipolitischer Beliebigkeit und unabhängig von parteipolitischer Befindlichkeit – ein Skandal! Wenn der Wiener Caritas-Direktor Landau sagt: Die Flüchtlingshäuser der Caritas der Erzdiözese Wien sind seit Wochen völlig überfüllt; wir brauchen dringend über 100 Schlafsäcke, Decken, Hygieneartikel, Öl, Reis und Kartoffeln!, dann ist das ein Skandal! (Abg. Kiss: Sagen Sie das in der SPÖ dem ehemaligen Minister Einem! Der Einem sitzt in der dritten Reihe, gekleidet in Grün!) Da kann man darüber diskutieren, wie man will, da kann man dumme Zwischenrufe machen wie der Herr Kiss, das ist völlig gleich. (Abg. Kiss: Was heißt "dumme Zwischenrufe"? – Herr Präsident! Was heißt "dumme Zwischenrufe"?) Wenn so etwas passiert in unserem Land, dann ist das, unabhängig von der persönlichen Befindlichkeit, ein einziger Skandal! (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend möchte ich noch etwas sagen – Frau Kollegin Stoisits hat das auch erwähnt – betreffend "Asyl in Not". Ich möchte dem sachlich nichts mehr hinzufügen, denn sie hat es schon gesagt, "Asyl in Not" hat noch vor wenigen Jahren 500 000 S an Unterstützung bekommen, das ist in der letzten Zeit dann auf 200 000 S gekürzt worden. (Abg. Dolinschek: Das musst du dem Caspar sagen! – Abg. Kiss: Wahrheit tut weh! Das ist dann ein "dummer Zwischenruf"!) Sie, Herr Minister Strasser, haben das auf null gekürzt. (Abg. Kiss: Der Einem rührt nicht einmal ein Ohrwaschel!)

Im Dienst der Sache, Herr Minister, und da Sie auf die Arbeit von NGOs, auch auf die Arbeit von NGOs wie "Asyl in Not" angewiesen sind, fordere ich Sie dringend auf, diese null Schilling auf zumindest den alten Standard zurückzubringen, denn 200 000 S oder auch 500 000 S für eine NGO, die Flüchtlingsbetreuung in der Praxis macht, sind gegenüber 200 Millionen Schilling für eine Kampagne der Bundesregierung zum Lob der eigenen Pracht und Herrlichkeit ohnehin relativ wenig. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

23.56

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter Posch! Sie haben in Ihren Ausführungen zu den Zwischenrufern dezidiert gesagt: "dumme Zwischenrufe". Dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Abg. Edlinger: Wieso? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Schieder: Ungescheit war er schon!)

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Miedl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

23.57

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Österreichische Volkspartei bekennt sich zum Asylrecht, sie bekennt sich auch dazu, dass jemand, der aus politischen, religiösen oder ethnischen Gründen in seiner Heimat verfolgt oder mit dem Leben bedroht wird, das Recht auf Asyl hat. Selbstverständlich!

Wir haben ein Asylrecht, das in Wirklichkeit ein gutes Asylrecht ist, das nur deswegen repariert werden muss, weil der Verwaltungsgerichtshof erkannt hat, dass jetzt plötzlich das angrenzende EU-Ausland nicht mehr sicheres Drittland wäre. Das muss jetzt repariert werden. Auf Grund des jetzigen Erkenntnisses des VwGH wären nicht einmal Italien oder die Schweiz sicheres Drittland. Ich glaube, es ist vollkommen klar, dass da etwas zu reparieren ist.

Darüber hinaus wird die Bescheinigung zum Aufenthalt für die Asylwerber für die Dauer der gesamten Aufenthalts- und Verfahrensdauer verlängert. Das heißt, der Asylwerber muss jetzt nicht mehr alle drei Monate zum Bundesasylamt gehen, um sich diese Bescheinigung verlängern zu lassen. Das beschleunigt das Verfahren, macht Beamte frei, und ich denke mir, das ist ganz in unserem Sinn.

Die Handlungsfähigkeit der Asylwerber wird von 19 auf 18 Jahre reduziert.


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Und, Herr Kollege Posch, Österreich steht immerhin an der Spitze der Asylländer Europas. Österreich ist mit 2,49 Asylwerbern pro 1 000 Einwohnern das viert-asylfreundlichste Land Europas. Ich denke, dem braucht man nichts hinzuzufügen.

Ich würde Ihnen allen empfehlen, diesen Gesetzesvorschlag anzunehmen und ihm zuzustimmen. – Ich danke Ihnen recht schön. (Beifall bei der ÖVP.)

23.58

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

23.59

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! – Herr Abgeordneter Posch, die Skandale werde ich Ihnen schon erklären, nämlich die Skandale hier herinnen.

Der Entschließungsantrag der SPÖ ist tatsächlich ein höchst skurriler Vorschlag. Es kann doch nicht sein, dass der Staat automatisch seine Brieftasche öffnet, wenn Asylwerber sich unseren Grenzen nähern. Überlegen Sie sich das doch einmal! Das ist doch nicht möglich! Die derzeitige Regelung ist höchst vernünftig, hat sich bewährt und gibt vor allem humanitären Organisationen auch die Gelegenheit, ihrem Ruf gerecht zu werden. (Zwischenruf des Abg. Schieder. )

Aber, sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie, ich werde Ihnen erklären und es Ihnen nicht vorenthalten, wie es in anderen europäischen Staaten ausschaut. Und das ist der Skandal. Da können Sie dann hinfahren!

Beginnen wir einmal mit Frankreich. Der Herr Klubobmann der SPÖ war ja anlässlich der Sanktionen dort, um zu champagnisieren. Er wäre besser beraten gewesen, etwas Aufklärungsarbeit zu betreiben. (Abg. Edlinger: Das ist ein sehr ungescheiter Diskussionsbeitrag!) Eine Umfrage im März 2000 in Frankreich hat nämlich ergeben, dass zwei von drei Franzosen meinen, es gäbe zu viele Araber in diesem Land, und dass sie keine Flüchtlinge mehr nach Frankreich lassen wollen. – Es wäre gescheiter gewesen, wenn der Herr Gusenbauer dort etwas Aufklärungsarbeit geleistet hätte. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Edlinger: Ein äußerst ungescheiter Diskussionsbeitrag!) Jeder zweite Franzose gibt Ausländern die Hauptschuld an der Kriminalität.

Aber es bleibt nicht bei Frankreich, auch in Griechenland hat die Sozialistische Internationale eine Zweigniederlassung. Was sagt der Rassismusbericht des Europarates über Griechenland? – Er wirft Griechenland Fremdenfeindlichkeit gegen Sinti, Roma und Albaner vor. Weiters ist Griechenland aufgefordert, bessere Gesetze zum Schutz der Minderheiten zu machen. Und im Human Rights Watch World Report 2000 wird schließlich das neue Einwanderungsgesetz der Griechen kritisiert. – Dort können Sie, Herr Posch, einmal hinfahren und Aufklärungsarbeit leisten! (Abg. Mag. Wurm: Sie können bei sich selbst schauen! Sie müssen gar nicht weit fahren!)

Da wird zum Beispiel erklärt: Das Gesetz hat versagt, adäquate Grundrechte für Kinder sind nicht geschützt, außerdem hätten Kinder nur in Notfällen Zugang zu Spitälern. – Das sind Verhältnisse in Ländern, in denen Sozialisten an der Regierung sind. (Abg. Mag. Wurm: Das ist ja peinlich!) Das sage ich Ihnen. Und da kommen Sie dann da heraus und reden von einem Skandal in Österreich! Bedenken Sie einmal, was Sie hier sagen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Gehen wir weiter, reden wir über Belgien, meine Damen und Herren! Das sind ja auch unsere Obersanktionierer gewesen, sozialistische Regierung mit Liberalen und Grünen. Der Jahresbericht 2000 von amnesty international besagt:

Als im Oktober mehr als 70 Asylwerber der ethnischen Gruppe der Roma abgeholt, inhaftiert und zwangsweise in die Slowakei zurückgeführt wurden, bevor sie sämtliche ihnen zur Verfügung stehende Rechtsmittel ausgeschöpft hatten, kamen Befürchtungen auf, dass die


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75. Sitzung / Seite 385

belgischen Behörden bestimmten Asylsuchenden wegen ihrer ethnischen Herkunft kein unparteiisches Asylverfahren gewähren, sondern sie gezielt diskriminieren. (Abg. Silhavy: Das alles sagen Sie nur, um von der FPÖ abzulenken!)  – Das wäre einmal eine Gelegenheit ... (Zwischenruf des Abg. Edlinger. ) Ja, ja, Herr Ex-Minister Edlinger, da wären auch Sie gut beraten, in humanitären Angelegenheiten einmal bei Ihren Freunden in der Sozialistischen Internationale etwas Aufklärungsarbeit zu betreiben.

Großbritannien – hinlänglich bekannt, wer dort regiert, sie haben auch noch die Wahlen gewonnen –, September 2000: "The Campaign against Racism and Fascism" berichtet über Rassismus in den Behörden Großbritanniens. So werden Veranstaltungen, an denen hauptsächlich Schwarze teilnehmen, sonderpolizeilich überwacht. Schwarze werden im Durchschnitt fünfmal mehr von der Polizei aufgehalten und durchsucht, meine Damen und Herren.

Eine Gruppe von Menschenrechtsorganisationen hat ein Dossier an die UNO gesandt und die Menschenrechtssituation in England unter Labour kritisiert, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Dr. Khol: Mainoni, Redezeit!)

Ein zweiter Bericht aus Großbritannien von BBC-News, und zwar vom 18. Dezember 2000: Eine neue Untersuchung zeigt, dass das Asylverfahren in Großbritannien für Flüchtlinge – bitte, hören Sie zu! – gesundheitsschädigend ist. – Das sind Ihre Freunde aus der Sozialistischen Internationale. (Abg. Dr. Mertel: Eine ungescheite Rede!)

Ein dritter Bericht aus dem Jahr 2001, nämlich März 2001 (Abg. Hagenhofer: Redezeit!): Die EU-Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien – Ihnen allen gut bekannt – veröffentlicht einen Bericht, der besagt, dass Großbritannien von allen EU-Staaten am fremdenfeindlichsten gegenüber politischen Flüchtlingen ist. – Das sind Ihre sozialistischen Freunde! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Silhavy: Wir sind im österreichischen Parlament, wenn Ihnen das noch nicht aufgefallen ist!)

Ich könnte da beliebig fortsetzen. Die Niederlande unter dem bekannten Ministerpräsidenten Wim Kok: Das Institute of Race Relations ist über die zunehmenden Vorfälle von Gewalttaten und Vorverurteilungen gegen Flüchtlinge in Holland beunruhigt.

Oder zu guter Letzt noch – aber ich hätte noch genügend Möglichkeiten, Ihnen etwas zu sagen – Dänemark. (Abg. Edlinger: Eine sehr ungescheite Rede! – Weitere Zwischenrufe. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.)

Die sozialdemokratische Ministerin Dänemarks schlägt vor – stellen Sie sich einmal vor, was Ihre Freunde der Sozialistischen Internationale vorschlagen! –, kriminelle Asylwerber auf eine unbewohnte Insel zu verbannen. – Das sind Ihre "humanitären" Freunde von der Sozialistischen Internationale.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ und den Grünen! Sie sollten Ihre humanitäre Tätigkeit verstärkt bei Ihren Genossen der Sozialistischen Internationale einsetzen, denn da gibt es noch viel zu tun in Sachen Asylwerber! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Kiss.  – Abg. Edlinger: Eine Rede fürs Vergangenheitsmuseum!)

0.04

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Egghart. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

0.04

Abgeordneter Robert Egghart (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Abgeordneter Mainoni hat sehr deutlich erklärt, welche Probleme es im Ausland in diesem Bereich gibt. Wir in Österreich können stolz sein auf dieses Gesetz, das wir heute beschließen werden. Ich bin davon überzeugt, dass die österreichische Bevölkerung, die in den letzten Jahren viele Opfer gebracht hat, dieses Gesetz verstehen wird, und wir sind in erster Linie den Österreichern verpflichtet. (Abg. Edlinger: Sie sollten das Rednerpult herunterstellen oder ein Schamerl mitnehmen!)


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75. Sitzung / Seite 386

Es kann keine moralische Autorität geben außer dieser Regierung und außer diesem Parlament: Wir dürfen uns nicht immer einschüchtern lassen von irgendwelchen NGOs oder von einem Landau, der irgendwelche moralischen Konzepte in den Raum stellt. Das ist aus meiner Sicht absolut inakzeptabel! Dieses Parlament ist gewählt, und dieses Parlament hat dementsprechend zu entscheiden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der Herr Bundesminister hat es bereits angesprochen: Dieses Gesetz entspricht absolut einer rationellen Organisation, die wir in der Verwaltung anstreben. Es bringt eine Anpassung, eine Beschleunigung und die Drittstaatenklausel.

Ich möchte auch noch darauf zurückkommen, dass der Entschließungsantrag der SPÖ mit dem Terminus "Verrechtlichung" aus meiner Sicht völlig unklar ist. In unserer Bundesverfassung haben wir das Bundesbetreuungsgesetz, und wir haben die §§ 40 und 41 des Asylgesetzes, die das alles ganz genau regeln.

In unserem Land braucht keiner irgendeine Angst zu haben, dass er zurückgeschickt wird, außer er ist ein Scheinasylant. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.06

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. – Bitte, Platz zu nehmen!

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 693 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 694 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

24. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Kurt Eder und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz 1997) und das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz 1967) geändert werden (445/A)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Redner hat sich Herr Abgeordneter Eder zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.


Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 387

0.07

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In Anbetracht der vorgeschrittenen Zeit möchte ich nur festhalten, dass der Erwerb des Führerscheins in Österreich viel zu teuer ist. Vor allem junge Menschen, die den Führerschein machen, sollen in Zukunft weniger als ein ganzes Gehalt für den Führerschein aufwenden müssen.

Ich möchte inhaltlich jetzt weiter gar nichts sagen, denn ich glaube, dass wir Gelegenheit genug haben werden, dieses Thema im Ausschuss zu behandeln, da ja die 21. Kraftfahrzeuggesetz-Novelle, in der dieses Thema auch mit berücksichtigt ist, bereits im Entwurf vorliegt. Daher werden wir das dann alles behandeln.

Ziel der Aktion soll sein: Der Führerschein für junge Leute soll billiger werden! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

0.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. Die Uhr ist wunschgemäß auf 1 Minute eingestellt. – Bitte.

0.08

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich kann mich den Ausführungen des Kollegen Eder völlig anschließen (Beifall bei der ÖVP), und zwar zuerst in der Zielsetzung, dass wir im Ausschuss darüber reden wollen, zweitens, dass der Führerschein billiger werden soll. Nur so, wie Sie das vorschlagen, werden wir das nicht erreichen, aber darüber werden wir im Ausschuss reden. (Beifall bei der ÖVP.)

0.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Knerzl. Die Uhr ist wunschgemäß auf 2 Minuten eingestellt. – Bitte. (Abg. Dr. Khol: 15 Sekunden, Herr Bürgermeister!)

0.08

Abgeordneter Anton Knerzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Auch ich kann mich dem Vorschlag des Genossen Eder anschließen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Wir wollen alle das Gleiche, und wir werden daran arbeiten. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.09

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise daher den Antrag 445/A dem Verkehrsausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Einlauf

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 480/A bis 493/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 2657/J bis 2674/J eingelangt.

Schließlich wurde die Anfrage der Abgeordneten Jung und Genossen, 19/JPR, an den Präsidenten des Nationalrates eingebracht.

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Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
75. Sitzung / Seite 388

Die nächste Sitzung des Nationalrats berufe ich für Freitag, den 6. Juli 2001, 9 Uhr ein. – Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen.

Diese Sitzung wird ebenfalls mit einer Fragestunde eingeleitet werden. Zum Aufruf gelangen allenfalls noch offene Fragen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie.

Diese Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 0.10 Uhr