NATIONALRAT
Die
nächste (116.) Sitzung des
N a t i o n a l r a t e s findet nach Schluss der
115. Nationalratssitzung statt.
In
dieser Sitzung werden in der Geschäftsordnung vorgesehene Mitteilungen sowie
Zuweisungen durch den Präsidenten erfolgen.
Wien, 2002 09 19
Präsident
Schriftführerin |
Schriftführer |
A v i s o
Für die am Freitag, dem 20.
September 2002, um 9 Uhr stattfindende (117.) Sitzung des
N a t i o n a l r a t e s ist folgende Tagesordnung in Aussicht
genommen:
1.) Bericht des Verfassungsausschusses
über den Antrag 751/A der Abgeordneten
Dr. Josef Cap, Mag. Karl Schweitzer, Dr. Andreas Khol, Dr. Alexander Van der
Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXI.
Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird (... d.B.)
Berichterstatter:
Abg.
./.
2.) Bericht des Außenpolitischen
Ausschusses über die Regierungsvorlage (1219 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich
geändert wird (... d.B.)
Berichterstatter:
Abg.
3.) Bericht des Finanzausschusses über den
Antrag 754/A der Abgeordneten Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz,
das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das
Nachtschwerarbeitsgesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das
Familienlastenausgleichsgesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz,
das Landarbeitsgesetz 1984, das Behinderteneinstellungsgesetz sowie das
Versicherungssteuergesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über die
Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen
Landsmannschaften Österreichs (VLÖ-G) sowie ein Bundesgesetz, mit dem durch die
Republik Österreich Garantien gegenüber dem Internationalen Olympischen Comitee
(IOC) für die Durchführung der Olympischen Winterspiele 2010 übernommen werden,
errichtet werden (... d.B.)
Berichterstatter:
Abg.
Sämtliche
Punkte können nur auf die Tagesordnung gestellt werden, wenn die zuständigen
Ausschüsse die Beratungen über diese Gegenstände zeitgerecht abgeschlossen
haben werden.
Hinsichtlich
dieser Punkte wird es außerdem erforderlich sein, von der 24-stündigen Frist
für das Aufliegen der Ausschussberichte am Beginn der Sitzung mit
Zweidrittelmehrheit Abstand zu nehmen.
In dieser Sitzung
findet k e i n e
Fragestunde statt.
Wien, 2002 09 19