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S T E L L U N G N A H M E

 

des Hauptausschusses vom 21. März 2001 gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

Europäischer Rat in Stockholm

(27302/EU XXI. GP, 27303/EU XXI. GP, 28232/EU XXI. GP)

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, beim Europäischen Rat in Stockholm

 

-       die österreichische Strategie einer offensiven Familienpolitik, wie sie zuletzt mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes dokumentiert wurde, im Hinblick  auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Erhöhung der Erwerbsquote, die demographische Entwicklung und die Sicherung des Sozialsystems,

 

-       den von Österreich eingeschlagenen Kurs eines ausgeglichenen Staatshaushaltes zur Schaffung finanziellen Freiraumes für die Zukunft,

 

-       die von Österreich erfolgreich betriebene Politik der Vollbeschäftigung („Vollbeschäftigung ohne neue Schulden“) als Grundlage für die Sicherung der Finanzierung des Sozialsystems,

 

-       die von Österreich betriebene Reform der Pensions- und Gesundheitssysteme zur langfristigen Sicherung ihrer Leistungsfähigkeit

 

in die Evaluierung der Lissabon-Strategie und in die Beratung der weiteren Vorgangsweise einzubringen, wobei auch weiterhin die strikte Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips eingefordert werden soll.“