V-2 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des
Ständigen Unterausschusses des
Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

Freitag, 9. Juni 2000

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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Beratungen des Ständigen
Unterausschusses des
Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

XXI. Gesetzgebungsperiode                         Freitag, 9. Juni 2000

Tagesordnung

1. Wahl eines Obmannstellvertreters

2. Verkehr/Transit

Ökopunkte 1999

(6921/EU XXI.GP)

System von Ökopunkten für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich

(12087/EU XXI.GP)

3. Soziales

COM KOM (99) 567 endg.
Bekämpfung von Diskriminierungen
(4416/EU XXI.GP)

CON KOM (00) 134 endg.

Einsetzung eines Sozialschutzausschusses
(8635/EU XXI.GP)

 

 

 

Beginn der Sitzung: 12.36 Uhr

Obmannstellvertreter Mag. Karl Schweitzer eröffnet die Sitzung des Ständigen Unteraus­schusses in Angelegenheiten der Europäischen Union, begrüßt die Anwesenden und gibt vor Eingang in die Tagesordnung bekannt, dass für die Behandlung des Themenbereiches Ver­kehr/Transit insgesamt 1,5 „Europastunden“, davon für die SPÖ 29, für Freiheitliche und ÖVP je 22 sowie für die Grünen 17 Minuten, vorgesehen sind. Für den Themenbereich Soziales steht eine „Europastunde“ mit der Aufteilung SPÖ 19,5, Freiheitliche und ÖVP je 14,5 sowie Grüne 11,5 Minuten zur Verfügung – jeweils zuzüglich der Redezeit des zuständigen Mitgliedes der Bundesregierung. Es sei beabsichtigt, die Sitzung um 15.30 Uhr zu beenden, da im Anschluss eine Sitzung des Hauptausschusses im selben Ausschusslokal stattfindet.

1. Punkt

Wahl eines Obmannstellvertreters

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) schlägt Abgeordneten Dr. Caspar Einem als Kandida­ten für die Wahl eines Obmannstellvertreters vor.

Obmannstellvertreter Mag. Karl Schweitzer lässt über diesen Wahlvorschlag abstimmen.

Die Wahl von Abgeordnetem Dr. Caspar Einem zum Obmannstellvertreter erfolgt einstimmig.

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ) nimmt die Wahl an.

Obmannstellvertreter Mag. Karl Schweitzer gratuliert Dr. Einem und ersucht ihn, den Vorsitz zu übernehmen und die Sitzung in der Folge zu leiten, da Obmann Dr. Werner Fasslabend ver­hin­dert ist und er selbst an der Sitzung des Unterausschusses des Außenpolitischen Ausschus­ses teilnehmen muss.

2. Punkt

Verkehr/Transit

Ökopunkte 1999 (6921/EU XXI.GP), System von Ökopunkten für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich (12087/EU XXI.GP)

Obmannstellvertreter Dr. Caspar Einem übernimmt den Vorsitz und leitet die Verhandlungen über Punkt 2 der Tagesordnung betreffend Verkehr/Transit mit der Feststellung ein, dass in Anbetracht dessen, dass im Jahre 1999 erstmals eine absolute Überschreitung der Zahl der erlaubten Fahrten von LKW durch Österreich erfolgt ist, der Mechanismus der Reduktion Platz greifen müsse.

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) meldet sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort. Er regt an, dass Verkehrsminister Dipl.-Ing. Schmid die Gesamtproblematik, seine Vorhaben für den EU-Verkehrsministerrat sowie den Zeitablauf darstellen möge. Das sei der Hauptgrund dafür, warum um diese Aussprache gebeten worden sei.

Bundesminister Dipl.-Ing. Michael Schmid (Verkehr, Innovation und Technologie) bedankt sich für den Vorschlag von Herrn Klubobmann Dr. Khol und zeigt sich erfreut darüber, ange­sichts der nicht unerheblichen Verunsicherung in dieser für Österreich sehr wichtigen und zu­gleich sensiblen Situation der Ökopunktereduktion seine Position sehr präzise und ausführlich vor dem Ausschuss präsentieren zu können.

Sein Ressort habe die Europäische Kommission bereits mit Schreiben vom 18. Oktober 1999 – noch unter dem damaligen Verkehrsminister Dr. Einem – offiziell davon in Kenntnis gesetzt, dass aus den Prognosen der ökopunktepflichtigen Gesamttransitfahrten 1999 deutlich hervor­gehe, dass die Basisfahrten von 1991 im Jahre 1999 um mehr als 8 Prozent überschritten wür­den. Gleichzeitig sei die Kommission aufgefordert worden, die für diesen Fall im Protokoll Nr. 9 des Beitrittsvertrages vorgesehenen Reduktionsmaßnahmen für das Jahr 2000 zu ergreifen.

Die erste Sitzung des Ökopunkteausschusses sei von der Kommission jedoch erst am 2. März 2000 einberufen worden. Zu diesem Zeitpunkt wäre die Durchführung der gesamten Ökopunkte­reduktion im Jahr 2000 praktisch noch möglich gewesen. Obwohl dies von österreichischer Seite mehrmals ausdrücklich verlangt worden sei, sei bei dieser Sitzung bedauerlicherweise keine Abstimmung über die zu treffenden Maßnahmen für eine Reduktion erfolgt.

Damit es zu keinen weiteren Verzögerungen im Verfahrensablauf komme, habe er, Schmid, am 27. März 2000 umgehend die Initiative zu einem bilateralen Gespräch mit EU-Verkehrskommis­sarin Loyola de Palacio ergriffen, worüber er am 11. April in der 10. Sitzung des österreichischen Ministerrates ausführlich berichtet habe. Die Kommissarin habe vorgeschlagen, dass die not­wendige außerordentliche Reduktion der Ökopunkte auf Grund des Zeitfaktors und aus Grün­den der praktischen Durchführbarkeit nicht zur Gänze im letzten Drittel des Jahres 2000, son­dern in einer kontinuierlichen Kurve über die gesamte Laufzeit des Ökopunktesystems bis Ende 2003 vorgenommen werden sollte. Er habe seinerseits betont, dass eine kontinuierliche Reduktion aus österreichischer Sicht nur unter der Voraussetzung akzeptiert werden könne, dass diese Art der Reduktion zu einem besseren Ergebnis hinsichtlich der Gesamtzahl der Transitfahrten durch Österreich bis 2003 führt.

Die Kommissarin habe bestätigt, dass durch das vorgesehene Ausmaß und die Aufteilung der Reduktion auf die gesamte Laufzeit des Ökopunktesystems die Ziele des Protokolls Nr. 9 vor­aussichtlich unterschritten werden, und habe ihm zugesichert, dass die Kommission eine für alle akzeptable, im Einklang mit dem Protokoll Nr. 9 stehende Vorgangsweise erarbeiten werde. Da der von der Kommission erst nach diesem Gespräch befasste Juristische Dienst diesen Vor­schlag der Kommissarin auf Grund rechtlicher Bedenken nicht unterstützt habe, sei es zu weite­ren Verzögerungen im Verfahrensablauf gekommen, als eine für den 3. Mai 2000 festgelegte Sitzung des Ökopunkteausschusses auf 15. Mai verschoben worden sei.

Die EU-Verkehrskommissarin habe ihm jedoch in einem weiteren Gespräch am 2. Mai 2000 versichert, dass sie sicherstellen wolle, dass der EU-Verkehrsministerrat in seiner Sitzung vom 26./27. Juni 2000 über einen konkreten Vorschlag, der eine vernünftige Reduktion der Ökopunkte in einer kontinuierlichen Kurve vorsieht, abstimmen könne. Zu diesem Zweck sei die Frage, ob die Reduktion der Ökopunkte bis zum Ende der Laufzeit des Ökopunktesystems „gestretcht“ werden solle, am 15. Mai in der Sitzung des Ökopunkteausschusses und am 17. Mai im Ausschuss der Ständigen Vertreter in Brüssel diskutiert worden.

Es sei auch in den Diskussionen auf Beamtenebene immer mit Nachdruck darauf hingewiesen worden, dass die Bestimmungen, wonach bei einer überproportionalen Zunahme des Transit­verkehrs durch Österreich eine außerordentliche Reduktion der Ökopunkte erfolgen müsse, ein rechtlich verbindlicher Bestandteil des von den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Protokolls Nr. 9 des Beitrittsvertrages einstimmig beschlossenen Ökopunktesystems seien. Dort sei auch festgehalten, dass das Ziel dieser Bestimmung, nämlich die betroffene Bevölkerung vor den durch überproportionale Verkehrszunahmen entstehenden unzumutbaren zusätzlichen Belas­tungen nachhaltig zu schützen, bei der Anwendung der Plafonierungsregelung gemäß Protokoll Nr. 9 jedenfalls umfassend berücksichtigt werden müsse. Weiters sei mit aller Deutlichkeit festgehalten worden, dass eine Aufteilung der Ökopunktereduktion auf mehrere Jahre von Österreich nur unter der Voraussetzung akzeptiert werden könne, dass das zu einem besseren Ergebnis hinsichtlich der Gesamtzahl der Transitfahrten durch Österreich bis 2003 führt.

Der Minister weist darauf hin, dass es durch die konsequente Vertretung dieser österreichischen Position und seine intensiven Bemühungen immerhin bereits gelungen sei, die Kommission dazu zu bewegen, einen Vorschlag zur Reduzierung der Ökopunkte vorzulegen, der für Öster­reich eine wesentlich bessere Aufteilung der Ökopunktereduktion – im Sinne einer Verringerung des Verkehrsbelastungen – auf die einzelnen Jahre vorsieht als in der ursprünglichen Planung der Kommission. Der nunmehrige Kommissionsvorschlag sehe eine kontinuierliche Verminde­rung der Ökopunkte um insgesamt 2 184 552 – das entspreche zirka 350 000 Transitfahrten – bis Ende 2003 statt der Vornahme der gesamten erforderlichen Reduktion im letzten Drittel des Jahres 2000 vor. Die Aufteilung der Reduktion solle jedoch nicht, wie ursprünglich von der Kommission vorgesehen, 10 Prozent im Jahr 2000 und je 30 Prozent in den Jahren 2001 bis 2003, sondern 30 Prozent in den Jahren 2000 bis 2002 und 10 Prozent im Jahre 2003 betragen.

Die Teilnehmer an der interministeriellen Vorbesprechung für die Sitzung des Ökopunkteaus­schusses am 31. Mai 2000 haben sich mehrheitlich gegen diesen Vorschlag der Kommission ausgesprochen. Nicht zuletzt auch deshalb habe die österreichische Delegation bei der Abstim­mung in der Sitzung vom 31. Mai 2000 über den Vorschlag der Kommission ein negatives Votum abgegeben. Da auch andere Mitgliedstaaten wie Deutschland, Italien, Griechenland und Belgien, wiewohl aus anderen Gründen, gegen den Vorschlag der Kommission gestimmt bezie­hungsweise sich der Stimme enthalten haben, sei sichergestellt, dass der Vorschlag der Kommission in der vorliegenden Fassung auf politischer Ebene behandelt wird.

Durch die neue Aufteilung der Reduktion seien zwar noch nicht alle österreichischen Forde­rungen erfüllt – so könne die Zahl der Fahrten 2001 bei voller Ausnutzung der verfügbaren Ökopunkte auf zirka 119 Prozent anstelle der von Österreich verlangten geringeren Zahl ansteigen –, die Gesamtzahl der Transitfahrten bis 2003 liege mit 6 653 187 bis 7 098 520 – je nach Prognoseszenario – jedoch auf jeden Fall unter jener, die bei einer Reduktion streng nach Vertrag, nämlich 7 440 581 Transitfahrten, zulässig wäre.

Da die Kommission davon ausgehe, dass die für das Jahr 2000 vorgesehene 30-prozentige außerordentliche Reduktion der Ökopunkte – entspricht zirka 100 000 Fahrten – nicht ausreicht, um eine erneute Überschreitung des 108-Prozent-Limits im Jahr 2000 zu vermeiden, schlage sie vor, dieses Limit für heuer ausnahmsweise auszusetzen, betone jedoch gleichzeitig, dass es für die Jahre 2001 bis 2003 beibehalten werde. Die Kommission sei der österreichischen Forde­rung, das 108-Prozent-Limit auch für 2000 beizubehalten, nicht nachgekommen. Berechnungen des Verkehrsministeriums zeigen, dass sich die prognostizierte Zunahme der Zahl der Transit­fahrten auf Grund der nunmehr für 2000 vorgesehenen Kürzung der Ökopunkte um 30 statt ursprünglich 10 Prozent mit 14 Prozent auf dem Wert des Jahres 1999 einpendle, der 13,8 Pro­zent betragen habe.

Somit würde die im gegenständlichen Kommissionsvorschlag enthaltene Aufteilung auch dazu beitragen, das Verkehrsaufkommen im Jahr 2000 gegenüber 1999 konstant zu halten und wei­tere Steigerungen hintanzuhalten. Inwieweit eine „ausnahmsweise“ Aussetzung des 108-Pro­zent-Limits für 2000 von Österreich als Kompromiss akzeptiert werden könne, sollte daher im Rahmen der im EU-Verkehrsministerrat am 26./27. Juni 2000 in der Frage der außerordent­lichen Reduktion der Ökopunkte erzielbaren Gesamtlösung, insbesondere auch hinsichtlich des Jahres 2001 beurteilt werden.

Die Reduktion der Ökopunkte solle ausschließlich bei jenen Mitgliedstaaten, die zur Überschrei­tung des 108-Prozent-Limits im Jahre 1999 beigetragen haben, vorgenommen werden. Die Hauptverursacher der Überschreitung würden von der Kommission nach zwei Kriterien ermittelt: überdurchschnittliche Zunahme der Zahl der Transitfahrten im Jahre 1999 gegenüber 1997 und Überschreitung der Zahl der Basisfahrten aus dem Jahre 1991 um mehr als 108 Prozent im Jahre 1999. Demnach müsse die Gesamtreduzierung der Zahl der Ökopunkte von folgenden Mitgliedstaaten getragen werden: Österreich mit 39,01 Prozent, Deutschland mit 34,83 Prozent, Italien mit 23,74 Prozent, Belgien mit 1,75 Prozent und Griechenland mit 0,67 Prozent. Öster­reich habe – wissend um die Tatsache, dass die Zahl der Transitfahrten österreichischer Frächter 1998 und 1999 im Vergleich zu den anderen Mitgliedstaaten aus von der Wirtschafts­kammer Österreich „offiziell“ nicht erklärbaren Gründen überproportional zugenommen hat – im Zusammenhang mit der Verteilung der Reduktion auf die Mitgliedstaaten stets gefordert, als einziges Kriterium für diese Verteilung die Überschreitung des 108-Prozent-Limits im Jahr 1999 heranzuziehen. Die Erfüllung dieser Forderung hätte dazu geführt, dass der von Österreich zu übernehmende Prozentanteil der Reduktion geringer ausgefallen wäre, als dies nach dem Kommissionsvorschlag der Fall sei.

Die konkreten Auswirkungen der vorgesehenen Reduktion der Ökopunkte auf die österrei­chische Frächterschaft dürften jedoch wesentlich weniger dramatisch sein, als es von dieser vermutet werde; dies insbesondere dann, wenn man den von der Wirtschaftskammer Österreich nicht dementierten Aussagen Glauben schenke, wonach österreichische Frächter nicht be­nötigte Ökopunkte durch so genannte Spazierfahrten im Transit durch Österreich verbrauchen, um ihre Ansprüche für das Folgejahr zu rechtfertigen und damit potentielle Konkurrenten auszuschalten.

Abschließend macht Minister Schmid noch einige Anmerkungen zum Thema Klage. Es möge kurzfristig sehr „selbstbewusst“ klingen, populistisch zu fordern, die EU in dieser Frage sofort zu klagen. Er hält dazu klar fest, dass er erstens durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzler­amtes die Rechts- und mögliche Klagsituation abklären habe lassen. Wenn es der Ausschuss wünsche, könne er diese Stellungnahme gerne zur Verfügung stellen. Zweitens vertritt er die Auffassung, dass es darum gehe, eine rasche Lösung für die Bevölkerung, insbesondere in Tirol, wo die Auswirkungen der Belastungen am unmittelbarsten seien, zu erreichen und nicht in zwei bis drei Jahren einen möglichen Pyrrhussieg beim EU-Gerichtshof zu erzielen, denn damit sei den Menschen nicht geholfen. Drittens sei das kein Zeichen von Nachgiebigkeit und zu großer Kompromissbereitschaft, sondern eine zivilisierte Gesprächskultur gebiete es auch, dass man einem Vertragspartner nicht zuerst mit Klage drohe und dann mit ihm in Gespräche ein­trete, wie es das im Protokoll Nr. 9 festgelegte Verfahren auch vorsehe.

Sollte am 26. Juni keine für Österreich akzeptable, mit dem Vertrag in Einklang stehende Lösung erreicht werden, werde Österreich die entsprechenden rechtlichen Schritte – in Abstim­mung mit dem Verfassungsdienst und dem Völkerrechtsbüro – in die Wege leiten.

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) stellt die Frage, ob die Verteilung der Reduktion der Ökopunkte auf drei Jahre auch klagsfest sei und ob es, da das EU-Primärrecht sei, möglich sei, dass, wenn ein Frächter dabei zu kurz komme und den Klagsweg beschreite, diese Klage abge­wiesen werden könne. Im Zwangsarbeiterabkommen gebe es ja den Rechtsfrieden. Die Frage sei, ob dieser in diesem Zusammenhang auch bestehe. Wenn kein Rechtsfriede garantiert sei, stehe die ganze Angelegenheit seiner Ansicht nach auf tönernen Füßen. Er wüsste gerne, ob es darauf eine schlüssige Rechtsantwort gebe.

Die Angabe der Prozentsätze sei zwar hochinteressant, seine zweite Frage laute trotzdem, was das Ziel des Ministers sei, wie viele Fahrten weniger in den Jahren 2001, 2002 und 2003 statt­finden sollen. Inwieweit unterscheidet sich dieses Ziel von den Forderungen des Tiroler Land­tages, der eine sehr klare Linie gehabt hat?

In Anbetracht der Tatsache, dass zwei Tage zuvor im Nationalrat das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eid­genossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, das für den Transit eine Reihe von Rege­lungen vorsehe, ratifiziert worden sei, wüsste Abgeordneter Khol gerne, ob Minister Schmid eine Möglichkeit sehe, Ähnliches auch für Österreich zuwege zu bringen, und ob dieser schweize­rische Acquis auch für die transitgeplagte Tiroler Bevölkerung erreicht werden könne. Weiters will er wissen, ob Minister Schmid wirklich an der Demonstration im Rahmen der Blockade der Brenner Autobahn teilnehmen wird.

Abschließend fragt Abgeordneter Khol, wie lange es dauern würde, bis eine Klage entschieden werde, wenn im EU-Verkehrsministerrat keine Lösung erzielt werden könne. Er persönlich sei der Meinung, dass, bis die Klage entschieden sei, der „Patient schon tot sein werde“.

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ) bedankt sich eingangs für die Ausführungen des Bun­desministers, verliest aber zur Verdeutlichung der Situation einige Schlagzeilen aus Tiroler Tageszeitungen, wie zum Beispiel „Felsenfester Transitwiderstand in Tirol“. Die Belastungen durch den Verkehr seien für die Tiroler Bevölkerung nicht mehr auszuhalten. Von Seiten der Europäischen Kommission gebe es einen Verordnungsentwurf, den der Minister – zu Recht – abgelehnt habe. Im Jahr 2000 würde es demnach nämlich zu überhaupt keiner Reduktion des Transitverkehrs kommen, und das sei abzulehnen. Der Abgeordnete will wissen, was der Minister außerdem dazu sagt, wenn die Kommission vorschlägt, das 108-Prozent-Limit für das Jahr 2000 ausnahmsweise auszusetzen, dieses aber für die Jahre 2001 bis 2003 beizubehalten. Zu Beginn dieses Jahres seien bereits alle Ökopunkte – ohne Rücksicht auf Verluste – aufge­braucht worden. So könne es nicht weitergehen.

Österreich sowie drei andere Mitgliedstaaten der EU hätten sich dazu verpflichtet, die Eisen­bahnfrachtdienste gemeinsam zu verbessern. In Tiroler Tageszeitungen würden diesbezüglich Aussagen des Ministers kolportiert, wonach Milliardeninvestitionen in Tirol noch einmal zu über­denken seien, dass alles, was derzeit im Westen unternommen werde, zu hinterfragen sei. Die Zeitungen titelten: „Bahn: Schmid speckt im Unterland ab, forciert dabei die Westbahn bei Wien“. Dazu komme beinahe von allen politischen Fraktionen in Tirol heftige Kritik. Auch von der Europäischen Union sei bis jetzt viel Geld zur Verfügung gestellt worden, um den Ausbau der Bahn auf der Unterinntal-Trasse mitzufinanzieren und Probebohrungen durchzuführen. Muss Österreich der EU diese finanziellen Mittel wieder zurückzahlen, wenn kein Ausbau erfolgt?

Abgeordneter Reheis bringt einen Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG der Abgeordneten Dr. Einem, Reheis und GenossInnen betreffend Verkehr/Transit (6921/EU XXI.GP, 6922/EU XXI.GP) hinsichtlich der Verbesserung des Eisenbahnverkehrs durch Tirol ein, um nicht nur einen unmittelbaren Beitrag zur Reduktion der Transitbelastung auf der Straße zu leisten, sondern auch um die österreichische Bereitschaft zu einem konstruktiven Beitrag zur Bewältigung der Transitproblematik klarzulegen. Dieses Angebot habe einerseits die Erhöhung der Zugfrequenz der rollenden Landstraße, andererseits glaubhafte Schritte hinsichtlich eines weiteren Ausbaus der Eisenbahninfrastruktur auf der Brenner-Achse zu umfassen.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) möchte bezüglich absoluter Zahlen und Pro­zentangaben konkret wissen, wie viele Fahrten beziehungsweise Ökopunkte das jeweils für 2000, 2001, 2002 und 2003 bedeutet.

Ginge man auf das „Stretching“ der Reduktion ein, stelle sich die Frage, wie sicher das sei und welcher Reduktionsmechanismus in Kraft trete, wenn im Jahr 2001 und in den Folgejahren erneut eine Überschreitung erfolge. Das führe sie zur Frage der rechtlichen Haltbarkeit, die sie sehr stark wegen der Tatsache anzweifle, dass dieses Procedere für die nächsten Jahre nicht möglich sei. Gibt es dann wieder das 108-Prozent-Limit oder einen anderen Prozentsatz?

In der TV-Sendung „Report“ vom vergangenen Dienstag sei ein Interview mit einem Südtiroler Frächter gebracht worden, der gesagt habe, es sei ohnehin nicht so schlimm, wenn man mit den Ökopunkten nicht auskomme, denn die Österreicher ließen einen auch so fahren. Abge­ordnete Dr. Lichtenberger fragt nach, ob Minister Schmid das verifizieren könne.

Sie ist weiters der Meinung, dass es notwendig sei, heuer vertragskonform zu reduzieren, weil man sonst keinerlei rechtliche Garantien habe. Man müsse klären, ob es offene Kapazitäten auf der Bahn gebe, wie viel an Umwegtransit zurück in die Schweiz verlagert werden könne und welche zusätzlichen Zugverbindungen noch möglich wären. Trient könne zum Beispiel leicht erreicht werden, da der Pflerscher Tunnel nach langer Bauzeit endlich eröffnet werden konnte. Es bedeute nicht das Ende der österreichischen oder der europäischen Wirtschaft, wenn dieses Jahr die Ökopunkte reduziert werden müssten. Man könnte an die Frächter appellieren, nur die notwendigen Fahrten durchzuführen und auf das Herumtransportieren von Sperrmüll von Deutschland nach Italien zu verzichten.

Abgeordnete Dr. Lichtenberger bringt einen Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG betreffend Ökopunkte/Transitvertrag (6921/EU XXI.GP, 6922/EU XX.GP) ein, der unter anderem beinhaltet, dass der Verkehrsminister ersucht wird, jegliche Änderung des Transitver­trages, die eine höhere Belastung der österreichischen Bevölkerung zur Folge hätte, abzuleh­nen. Weiters möge er in Abstimmung mit der EU-Kommission, den ÖBB, den SBB und der schweizerischen Bundesregierung auf eine zusätzliche Bereitstellung von Zugkapazitäten drän­gen. Wenn man Rechtssicherheit – im Sinne der Anrainerbevölkerung in Tirol – haben wolle, müsse man die Reduzierung im heurigen Jahr verlangen, da alle anderen Varianten nicht möglich seien.

Obmannstellvertreter Dr. Caspar Einem verkündet, dass die beiden Anträge ordnungsgemäß eingebracht sowie ausreichend unterstützt seien und demnach mit in Verhandlung stünden.

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche) stellt fest, dass Minister Schmid er­folgreich verhandelt habe, wenngleich diese Verhandlungen noch nicht zu Ende seien. In die Kommission sei jetzt Bewegung gekommen, sie suche einen tragfähigen Kompromiss. Ihn würde interessieren, warum es seitens der Kommission zu diesen Verzögerungen gekommen sei, ob es da politischen Widerwillen aus Deutschland oder Italien gegeben habe. Der Grund dafür könne nicht allein darin liegen, dass ein Wechsel in der Kommission erfolgt sei, denn nicht nur der Kommissar, sondern auch die jeweiligen Beamten könnten tätig werden.

Weiters sei es von Interesse, ob es, wenn die Kommission entgegen bestehender Verpflichtun­gen nicht tätig werde, dagegen eine Handhabe gebe, ob man dem EU-Recht aus österrei­chischer Sicht ein wenig auf die Sprünge helfen könne. Wie sehen die Möglichkeiten einer politischen Einigung des Rates der Verkehrsminister aus, und wie kann das Angebot auf der rollenden Landstraße in den nächsten beiden Jahren noch erhöht werden?

Er meine, dass die derzeitige Regelung, bei der es zu großen Überschreitungen kommen könne, sehr wohl durch eine andere Regelung zu ersetzen sei, sodass man zu einer kontinuier­lichen Rückführung im Interesse der Bevölkerung kommen könne.

Bundesminister Dipl.-Ing. Michael Schmid (Verkehr, Innovation und Technologie) geht zuerst auf die Rechtssituation ein und verliest hiezu einen Auszug aus dem Gutachten des Verfas­sungsdienstes:

Rechtlich gesehen bestünde die Möglichkeit, gegen die rechtswidrige Säumnis bestimmter Ge­meinschaftsorgane eine Untätigkeitsklage gemäß Art. 232 EGV zu erheben. Unterlässt es das Europäische Parlament, der Rat oder die Kommission, unter Verletzung des EGV einen Be­schluss zu fassen, so können die Mitgliedstaaten und die anderen Organe der Gemeinschaft beim Gerichtshof Klage auf Feststellung dieser Vertragsverletzung erheben. Grundsätzlich wird davon auszugehen sein, dass die Voraussetzungen für die Erbringung einer Untätigkeitsklage gemäß Art. 232 EGV im gegenständlichen Fall gegeben sein dürften.

Der Verfassungsdienst erlaubt sich jedoch, darauf hinzuweisen, dass in Anbetracht des mehr­stufigen Verfahrens nach Art. 232 EGV im gegebenen Zusammenhang und der daher zu erwar­tenden langen Verfahrensdauer von äußerstenfalls mehreren Jahren – vorhergehende Aufforde­rung zum Tätigwerden mit zweimonatiger Frist zur Stellungnahme – die Zweckmäßigkeit eines derartigen Schrittes in Frage zu stellen wäre. Dies insbesondere auch deswegen, weil letztlich eine allenfalls ergehende Feststellung einer Vertragsverletzung durch den EuGH im Hinblick auf den dringenden aktuellen Regelungsbedarf wohl nur sehr bedingt hilfreich wäre. Ziel kann es wohl nur sein, möglichst rasch und effizient eine Lösung in der Sache, das heißt, eine möglichst bald beginnende Reduktion der Ökopunkte noch für das laufende Jahr zu erreichen. Das Instrument der Untätigkeitsklage scheint diesem Anspruch jedoch nicht gerecht zu werden. – Zitatende.

Der Minister führt aus, dass Staaten selbst nicht klagen könnten, weil der Ständige Ausschuss der bestehenden Vorgangsweise zugestimmt habe; den Frächtern würde der Beschwerdegrund fehlen, weil sie durch das „Stretching“ besser gestellt seien.

Zur Aufteilung: Für 2000, 2001, 2002 seien etwas über 100 000 Fahrten und für 2003 etwas über 30 000 Fahrten vorgesehen. Die Prozentangaben bezögen sich auf die 350 000 gesamt­überzogenen Fahrten.

Das Abkommen mit der Schweiz gelte erst ab 2001. Durch die 40-Tonnen-LKW-Regelung erhoffe man sich, dass Fahrten von Tirol wieder in die Schweiz verlagert werden können. Ein solcher Vertrag sei aber für Österreich nicht möglich, da es ja – im Gegensatz zur Schweiz – Mitglied der Europäischen Union sei.

Minister Schmid merkt an, dass er im Rahmen der Demonstration auf der Brenner Autobahn dazu eingeladen sei, Position zu beziehen. Er habe auch ein diesbezügliches Schreiben an Frau Kommissarin de Palacio vorbereitet, denn es gehe darum, eine Eskalation zu vermeiden. Den ihre Sorgen äußernden Anrainern solle gesagt werden, was man wirklich vorhabe. Er sehe sich nicht als Blockierer der Brenner Autobahn, sondern als Politiker, der den Menschen Rede und Antwort stehe. Ein Recht auf umfassende Information hätten natürlich auch die Abgeordneten.

Es werde von vielen Seiten so getan, als handelte Österreich einen neuen Transitvertrag aus. Tatsächlich gehe es darum, einen bestehenden Vertrag einzufordern, was die österreichische Bundesregierung auch nachhaltig tue. Ex-Verkehrsminister Einem habe schon am 18. Oktober des Vorjahres, also sehr früh, die Warnpflicht wahrgenommen und der Kommission mitgeteilt, dass Handlungsbedarf bestehe. Jetzt stehe man vor der Situation, dass eine Erfüllung des Ver­trages im letzten Drittel des heurigen Jahres mit minus 350 000 Fahrten bei etwa 500 000 Fahr­ten zu einem in Europa wahrscheinlich einzigartigen „Dauerstreik“ führen würde.

Wenn es nun am 26./27. Juni zu keiner rechtlichen Einigung komme, müsse die Kommission den Vertrag in der bestehenden Form einhalten, was für heuer 350 000 Fahrten weniger be­deute. Das „Stretching“ und das Absenken seien gute Positionen.

Was den Eisenbahnverkehr im Unterinntal betreffe, sehe er es als seine Verpflichtung an, die Dinge zu evaluieren, also zu hinterfragen. Im Jahre 1994 sei der umfangreiche Ausbau der Schiene im Unterinntal beschlossen worden, weil man Angst davor gehabt habe, dass Tirol sonst vielleicht gegen einen EU-Beitritt stimmen würde. Die Frage sei, ob auch die Deutsche Bahn dazu bereit sei, entsprechende Ausbauten durchzuführen, und ob dann genügend Einhei­ten auf diesen Strecken fahren würden. Auch wenn der Tiroler Landeshauptmann einfach sage: Das Geld – nämlich 15,8 Milliarden Schilling, die im SCHIG-Programm enthalten seien – muss her!, müsse man auf den Boden der Realität zurückkehren. Der Gesamtausbau werde wahr­scheinlich mehr als 30 Milliarden Schilling kosten, und wenn der Brennertunnel gebaut werde, noch mehr.

Er, Schmid, habe nicht gesagt, dass er laufende Projekte einstellen werde, aber obwohl jetzt schon lautstark gefordert werde, dass Kundl und Kufstein auch noch ausgebaut werden müssen, die in überhaupt keinem SCHIG-Programm enthalten seien bis auf eine Planung, wofür Österreich etwas Geld von der EU bekomme, sei es in keiner Weise sichergestellt, dass es da überhaupt entsprechenden Bedarf gebe.

Er sei dazu bereit, den einschlägigen Erkenntnissen der Experten Folge zu leisten. Es sei falsch, wenn behauptet werde, er würde alles in die Westbahn investieren. Zum viergleisigen Ausbau der Westbahn habe es auch im Nationalrat einhellige Zustimmung gegeben, doch sei keine Budgetierung der Strecke von St. Pölten nach Wien vorgesehen gewesen, also schichte er nun um und lasse die Güterzugumfahrung St. Pölten erst dann bauen, wenn es den viergleisigen Zulauf zu St. Pölten gebe. Dasselbe gelte für den Mittelteil des Lainzer Tunnels. Wenn die dazu eingesetzte Expertengruppe jedoch zur Meinung gelange, es sei gescheiter, zunächst um St. Pölten herumzufahren, quasi unter den Wildschweingehegen durch Wien zu fahren und erst dann den Ausbau Wien – St. Pölten anzugehen, so werde er das akzeptieren, aber nicht auf Kosten des Inntales. Er habe keine Präferenzen für die eine oder andere Strecke, er selbst wohne jenseits des Semmerings, die Westbahn sei aber von Bedeutung.

Zur Frage, was geschehen werde, wenn es 2001 zu einer Überschreitung der Fahrten komme, äußert sich der Minister folgendermaßen: Man sei dabei, eine bestehende Vertragssituation für Österreich günstiger zu gestalten. In diesem Zusammenhang gibt er folgende Zahlen für Fahrten bekannt:

Jahr                      laut Vertrag                    nach Vorschlag der Kommission

2000                     1 527 000                        1 772 000

2001                     2 084 000                        1 964 000

2002                     1 550 000                        1 811 000

2003                     2 278 000                        1 550 000

Gesamt:                7 439 000                        7 097 000

Wenn es im Jahre 2001, das ein Beobachtungsjahr sei, wieder zu einer Überschreitung komme, gelte natürlich der Zustand laut Vertrag, also 2 084 000, was 140 Prozent entspreche, im Jahr 2003 seien das 153 Prozent. Ähnliche Zahlen stünden auch im Verkehrsbericht des Tiroler Landtages.

Bezugnehmend auf Aussagen von Südtiroler Frächtern, dass man ohnehin durch Österreich fahren könne, auch wenn das Ökopunktekonto aufgebraucht sei, meint der Minister, dass dem nicht so sei, man aber mehr Kontrollen durchführen könnte. Diesbezüglich sei der Tiroler Landeshauptmann jedoch anderer Meinung.

Was Transporte von Alteisen beziehungsweise anderen Altmaterialien angehe, gebe es Überle­gungen, diese von der Straße auf die Schiene zu bringen, aber deswegen fielen die Ökopunkte oder die Fahrten nicht weg, denn dann werde eben anderes Material transportiert. Österreich werde, sollte es zu keiner anderen Lösung kommen, im nächsten EU-Verkehrsministerrat auf die Einhaltung des gegenwärtigen Vertrages, also 350 000 Fahrten weniger, bestehen müssen. Der Juristische Dienst der Europäischen Kommission denke daher nunmehr um, also stünden die Chancen nicht so schlecht. Kommissarin de Palacio sei sogar noch optimistischer, als er selbst es sei.

Abgeordneter Dr. Günter Stummvoll (ÖVP) stellt zunächst in Bezug auf das Einleitungsstate­ment des Ministers, in dem von „Spazierfahrten“ österreichischer Transporteure die Rede gewe­sen sei, fest, dass das seiner – Stummvolls – Meinung nach doch ein gewisser Vorwurf sei. Er wisse, dass auch für bilaterale Fahrten irrtümlich beziehungsweise versehentlich Ökopunkte abgebucht werden.

Zweitens wäre es opportun, eine Verteilung auf die Jahre 2000 bis 2003 zu erreichen. Wenn das nicht gelinge, werde eben der Bumerang zurückkommen, indem mit 350 000 Fahrten weniger sofort zu rechnen sei.

Drittens: Betreffend Antrag Dr. Einem, Reheis und GenossInnen werde die ÖVP eine Verpflich­tung zu einer derartigen Stellungnahme ablehnen, da man die Verhandlungen nicht präjudi­zieren wolle.

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ) wiederholt, dass Minister Schmid gemeint habe, er wolle den Ausbau der Strecke im Unterinntal dem Bedarf entsprechend forcieren. Er will wissen, welchen Vorschlag Schmid diesbezüglich unterbreiten wird, um ein attraktives Angebot im Inter­esse der Tiroler Bevölkerung, der Umwelt und des Eisenbahnverkehrs machen zu können.

Weiters fragt Abgeordneter Reheis nach, ob es der Minister wenige Tage vor der EU-Verkehrs­ministerratstagung für sinnvoll hält, an der Blockade der Brenner Autobahn teilzunehmen. Das könnte von den Verhandlungspartnern als Provokation aufgefasst werden, und man könnte wichtige Verbündete verlieren.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) meint, dass die Vorlagen für eine Einigung schon 14 Tage vor der Ratstagung am 26./27. Juni, also in allernächster Zeit, vorliegen müss­ten. Sie möchte Auskunft darüber, wann der nächste Teil der Ökopunkte ausgegeben wird – das sei eine entscheidende Frage, falls noch heuer um 350 000 Fahrten reduziert werden solle –, und äußert die Befürchtung, dass die letzte Tranche aus irgendwelchen bürokratischen Gründen dann trotzdem ausgegeben werden könnte.

Weiters sei der Rechtsdienst der Europäischen Kommission nun plötzlich anderer Ansicht. Sie hätte gerne nähere Informationen darüber.

In Tirol sei man mit Zahlenreihen leidgeprüft. Sie denke in diesem Zusammenhang an den ehe­maligen Verkehrsminister Streicher, der vor Jahren den „Sägezahn“ vorgelegt habe. Es sei damals darum gegangen, dass mit der Südumfahrung Innsbruck auf der Bahn die Zahl der Transitfahrten dermaßen sinken würde, dass man sich richtig allein fühlen werde, was allerdings nicht eingetreten sei. Es gebe jetzt zwar wieder Prognosen, aber wenn es 2002 noch einmal zu einer Überschreitung komme, würde im Jahr darauf wieder ein Beobachtungszeitraum folgen. Die Abgeordnete will wissen, wie dann das Procedere ausschaut und ob es nach 2003 eine Anschlussregelung geben wird, wozu es jetzt widersprüchliche Auskünfte gibt.

Abschließend möchte die Abgeordnete wissen, welche Position Minister Schmid genau vertreten wird, denn einmal sage er ja, dann wieder nein zum Kommissionsvorschlag.

Abgeordneter Ing. Gerhard Fallent (Freiheitliche) ist der Ansicht, dass nach Ende dieser Debatte sehr viele Missverständnisse ausgeräumt sein werden. Er ersucht darum, den Minister mit einem guten, vielleicht sogar einstimmig erzielten Mandat auszustatten, damit er bestmög­liche Verhandlungsergebnisse erzielen und im Sinne Österreichs sprechen könne.

Bundesminister Dipl.-Ing. Michael Schmid (Verkehr, Innovation und Technologie) sagt be­züglich „Spazierfahrten“, dass das der Arbeitstitel für „irrtümliche“ Fahrten sei.

Der Minister führt aus, dass er zwei Tage lang in Thessaloniki beim CEMT-Symposium gewesen sei, wo das, was er auch hier gesagt habe, bestätigt worden sei, nämlich dass vorher die Ent­wicklung genauer beobachtet werden solle, auch wenn keine ausreichenden Mittel zur Verfü­gung stehen. Es sei dort auch die Frage aufgetaucht, ob man sich im Hinblick auf den Güterver­kehr von der Schiene endgültig verabschiedet habe. Dem sei heftig widersprochen worden, denn im Zusammenhang mit dem infrastrukturellen Zusammenschluss mit den künftigen Part­nern im Osten sei darauf hingewiesen worden, ob es noch nicht aufgefallen sei, dass die Donau durch Ungarn und die Slowakei fließe, also auch der Schiffverkehr berücksichtigt werden müsse. Im Mittelpunkt stehe immer nur die Straße. Bei allen Verhandlungen wiederhole er, Schmid, quasi wie eine tibetanische Gebetsmühle, dass Milliardenbeträge in die Schiene in­vestiert, aber dann Verträge nicht eingehalten würden. Dieses Argument könne man nun ein­bringen. Die allgemeine Entwicklung sei sicher nicht sehr schienenfreundlich.

Es sei diesbezüglich eine Arbeitsgruppe unter Leitung eines Schweizer Gutachters eingesetzt worden. Im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans werde die Situation beobachtet, die laufen­den Projekte seien in keiner Weise gefährdet. Wenn man sich nun entschließe, die Strecken bei Kundl und Kufstein auch noch viergleisig für vielleicht nur 170 Züge auszubauen, sei das nicht machbar. Für das Projekt im Süden von Graz werde er sogar kritisiert, dass er nicht sofort vier­gleisig für 430 Züge ausbauen lasse, obwohl alle Prognosen unter 100 Zügen lägen.

Außerdem sehe er keine Provokation darin, zur Blockade der Brenner Autobahn zu kommen. Er habe – im Gegenteil! – gegenüber Kommissarin de Palacio erwähnt, dass es, wenn man nicht zu einer rechtzeitigen Entscheidung komme, nicht leicht sein werde, dort Eskalationen zu verhin­dern. Er werde sich vor Ort den Fragen stellen. Seine Argumente seien zumindest diskutierbar und würden die Diskussion nicht aufheizen. Zufrieden werde und könne man in Tirol mit der gesamten Situation nicht sein, aber man müsse sich dessen bewusst sein, dass man durch einen Vertrag gebunden sei. Pacta sunt servanda, wobei der Minister noch hinzufügt, dass man die Vereinbarungen natürlich auch verbessern dürfe: Pacta emendari possunt!

Die Neuausgabe der Ökopunkte werde am 30. Juni erfolgen. Man werde sich dabei wohl an einen Beschluss vom 26./27. Juni halten. Die Meinungsänderung des Juristischen Dienstes sei sicher darauf zurückzuführen, dass die EU-Verkehrskommissarin ihm, Schmid, gegenüber erwähnt habe, dass dieser auf der operativen Ebene ursprünglich der Meinung gewesen sei, dass das in Ordnung sei, auf höchster Ebene sei man jedoch anderer Meinung gewesen. Nach den Gesprächen, die die Mitarbeiter der Sektion geführt haben, würden nun keine negativen Aussagen mehr erwartet. Dass Juristen ihre Meinung ändern, sei nicht das erste Mal der Fall. Die Vorgangsweise des „Stretching“ werde nun als nicht mehr rechtswidrig angesehen.

Gespräche über eine Weiterführung nach 2003 würden zurzeit von Schmid mit Brüssel nicht geführt, weil er gesichert haben wolle, dass man bis 2003 mit einer vernünftigen Lösung weiter­kommt. Sollte diese Lösung einvernehmlich und vernünftig sein, sei die Position Österreichs für die unmittelbar danach aufzunehmenden Verhandlungen natürlich auch besser. Man dürfe näm­lich nicht vergessen, dass unter Umständen der Vertrag schon mit 2000 enden könne, wenn seitens der Umweltagentur festgestellt werde, dass das ursprüngliche Ziel positiv erreicht worden sei.

Außerdem sei er nie gegen das „Stretching“ gewesen, er habe es – ganz im Gegenteil! – mit­initiiert. Das Nein betreffe nur die Anzahl der Fahrten. Dazu würden noch Verhandlungen statt­finden, um weitere Verbesserungen zu erreichen.

Obmannstellvertreter Dr. Caspar Einem dankt Bundesminister Dipl.-Ing. Schmid für dessen Erläuterungen. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt er die Debatte.

Er lässt die Abstimmung über den eingebrachten Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG der Abgeordneten Dr. Einem, Reheis und GenossInnen betreffend Verkehr/Transit (6921/EU XXI.GP, 6922/EU XXI.GP) vornehmen. Dieser bleibt in der Minderheit und ist somit abgelehnt.

Der Antrag gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG der Abgeordneten Dr. Lichtenberger betreffend Öko­punkte/Transitvertrag (6921/EU XXI.GP, 6922/EU XXI.GP) bleibt ebenfalls in der Minderheit und ist somit abgelehnt.

Obmannstellvertreter Einem stellt fest, dass Punkt 2 der Tagesordnung erschöpft ist und möchte zu Punkt 3 der Tagesordnung überleiten. Da Bundesministerin Dr. Sickl noch nicht anwesend ist, unterbricht er die Sitzung bis zu deren Eintreffen.

(Die Sitzung wird um 13.50 Uhr unterbrochen und um 14.18 Uhr wieder aufgenommen.)

3. Punkt

Soziales

COM KOM (99) 567 endg., Bekämpfung von Diskriminierungen (4416/EU XXI.GP)
Einsetzung eines Sozialschutzausschusses (8635/EU XXI.GP)

Obmannstellvertreter Dr. Caspar Einem nimmt die unterbrochene Sitzung mit Punkt 3 der Tagesordnung wieder auf und weist darauf hin, dass für den Themenbereich Soziales eine Redezeit von einer „Europastunde“ mit der Aufteilung von 19,5 Minuten für die SPÖ, je 14,5 Mi­nuten für die Freiheitlichen und die ÖVP sowie 11,5 Minuten für die Grünen vereinbart ist.

Er ersucht Bundesministerin Dr. Sickl um eine einleitende Stellungnahme zu den beiden Vorla­gen.

Bundesministerin Dr. Elisabeth Sickl (Soziale Sicherheit und Generationen) berichtet zu Be­ginn, dass die beiden gegenständlichen Vorschläge – Bekämpfung von Diskriminierungen, und zwar jener auf Grund der „Rasse“ oder der ethnischen Herkunft, sowie Einsetzung eines Sozial­schutzausschusses – in der Sitzung des Sozialministerrates vom 6. Juni 2000 in Luxemburg angenommen worden seien.

Das Europäische Parlament habe vom geplanten Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Diskri­minierung bisher lediglich den Richtlinienvorschlag zur Anwendung des Gleichbehandlungs­grundsatzes ohne Unterschied der „Rasse“ oder ethnischen Herkunft in erster Lesung ge­prüft und eine Reihe von Abänderungen vorgeschlagen. Die Europäische Kommission habe die Änderungsvorschläge des Parlaments in einem überarbeiteten Vorschlag berücksichtigt und dem Rat vorgelegt. Der Rat „Beschäftigung und Sozialpolitik“ habe am 6. Juni 2000 eine poli­tische Einigung darüber erzielt.

Zum zweiten diesbezüglichen Richtlinienvorschlag, nämlich jenem zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beruf und Beschäftigung, werde das Europäische Parlament erst im Herbst Stellung nehmen.

Die Kernbestimmungen des Richtlinienvorschlages zur Anwendung des Gleichbehandlungs­grundsatzes ohne Unterschied der „Rasse“ und der ethnischen Herkunft seien das Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung einschließlich des Verbotes der Belästigung auf Grund der „Rasse“ oder ethnischen Herkunft sowie der Anleitung zur Diskriminierung. Der sach­liche Anwendungsbereich dieser Verbote sei sehr umfangreich und umfasse den Zugang zur unselbständigen und selbständigen Erwerbstätigkeit, die Berufsberatung und -ausbildung, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, die Mitgliedschaft in Arbeitgeber- und Arbeitnehmer­organisationen, den Sozialschutz einschließlich sozialer Sicherheit und Gesundheitsfürsorge, soziale Vergünstigungen, die Bildung sowie den Zugang zu Waren und Dienstleistungen.

Weiters gibt Bundesministerin Dr. Sickl ihrer Freude darüber Ausdruck, dass im Sozialminister­rat vom 6. Juni auch eine Einigung bezüglich der Einsetzung eines Sozialschutzausschusses erzielt worden sei. Nach einer Überarbeitung durch die Sprachjuristen werde diese Vorlage in einer der nächsten Ratssitzungen als A-Punkt, also ohne weitere Diskussion, beschlossen werden.

Dieser Sozialschutzausschuss sei auf der gleichen rechtlichen und hierarchischen Ebene wie der Beschäftigungsausschuss und der Wirtschaftspolitische Ausschuss angesiedelt und werde die bisherige aus hochrangigen Beamten bestehende Gruppe „Sozialschutz“, in die auch Öster­reich zwei Beamte des Sozialministeriums entsendet habe, ersetzen.

Bundesministerin Dr. Sickl begrüßt es, dass die Tendenz in der EU allgemein in die Richtung geht, Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik als ein „magisches Dreieck“ anzusehen, als untrennbar miteinander verbunden und einander bedingend. Dies werde besonders von der Kommissarin Diamantopoulou forciert. Der nunmehrige Beschluss zur Einsetzung eines solchen Sozialschutzausschusses sei ein deutliches Zeichen dafür, dass die EU ihr soziales Gewissen entdeckt habe und dass in dieser Richtung weitergearbeitet werden solle.

Während des besagten Sozialministerrates habe es sich beim Mittagessen ergeben, dass der Vorsitzende, nämlich der portugiesische Sozialminister, informell seinen Abschied genommen und die französische Sozialministerin einen kurzen Ausblick auf das nächste halbe Jahr gege­ben habe, in dem sie betont habe, dass sich die Sozialpolitik wie ein roter Faden durch den ge­samten Arbeitsbereich der französischen Präsidentschaft ziehen werde und sie das, was der Rat unter Sozialminister Rodrigues aufgebaut habe, fortsetzen und intensivieren wolle.

Die beiden ausdrücklichen Schwerpunkte des nächsten Halbjahres seien demnach einerseits vor allem die Diskriminierung, die soziale Ausgrenzung – diesbezüglich sei eine Erarbeitung von Beurteilungskriterien für die Armut beabsichtigt, und zwar mit einem sehr pragmatischen Ansatz, da hiebei natürlich nationale Differenzen zu berücksichtigen seien –, andererseits werde beson­derer Wert auf eine langfristig gesicherte Finanzierung der Rentensysteme gelegt. Ministerin Sickl hält eine solche verstärkte Beschäftigung der EU mit Sozialpolitik für eine sehr positive Entwicklung.

Abgeordnete zum Europäischen Parlament Dr. Maria Berger (SPÖ) bedankt sich eingangs bei Bundesministerin Dr. Sickl für den Bericht über die bisher beschlossenen Punkte des großen Maßnahmenpaketes zur Umsetzung des Artikels 13 des Amsterdamer Vertrages. Als Abgeord­nete zum Europäischen Parlament, die an diesem Unterausschuss mit beratender Stimme teil­nehmen darf, freue es sie besonders, dass dieses Paket heute zur Diskussion stehe. Es sei dem Europäischen Parlament ein großes Anliegen gewesen, dass es bei der Revision von Amsterdam überhaupt zu diesem Artikel 13 kommt, und ebenso, dass sich die auf Grund dieses Artikels 13 möglichen Maßnahmen nun in Umsetzung befinden.

In diesem Paket seien bekanntlich zwei Richtlinienentwürfe enthalten. Das Europäische Parla­ment habe sich auf Wunsch der portugiesischen Präsidentschaft sehr darum bemüht, das Ver­fahren bezüglich eines dieser beiden Entwürfe, nämlich der Horizontalrichtlinie, schnell abzu­schließen. Abgeordnete Dr. Berger bringt ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass die österrei­chische Regierung in Person von Frau Bundesministerin Dr. Sickl in der letzten Sitzung des Sozialministerrates diesem Richtlinienentwurf zugestimmt hat, da die SPÖ-Fraktion auf Grund des Abstimmungsverhaltens der Abgeordneten der Regierungsparteien im Europäischen Parla­ment schon befürchtet habe, dass es zu einem Einspruch im Rat kommen werde. Umso posi­tiver sei nun die Zustimmung.

Die zweite Richtlinie, in welcher der Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Berufsausbildung gere­gelt werden soll, sei sowohl im Ministerrat als auch im Europäischen Parlament in Beratung. Nach ihren Informationen habe Österreich dabei Prüfvorbehalte eingebracht. Abgeordnete Dr. Berger bittet Ministerin Sickl, die Gründe dafür und die dahinterstehenden Überlegungen näher zu erläutern.

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP) schließt sich den Ausführungen seiner Vorredne­rin grundsätzlich an und fügt noch zwei Bemerkungen hinzu. Erstens sollte man beim Thema Diskriminierung seiner Ansicht nach auch deutlich auf die Probleme behinderter Menschen hin­weisen. Es sei leider eine Tatsache, dass die Europäische Union, vor allem das für soziale An­gelegenheiten zuständige neue Kommissionsmitglied, den Behindertenprojekten, gerade jenen in Österreich, nicht mehr jenen Stellenwert beimisst und jene finanziellen Mittel zufließen lässt, wie das noch in der vergangenen Amtsperiode der Fall war. Er wisse zwar, dass allgemein Ein­sparungen erfolgen mussten, auf der anderen Seite aber sollte Österreich klar zum Ausdruck bringen, dass es, wenn es um Diskriminierung gehe, im europäischen Raum und im euro­päischen Rahmen in erster Linie um die behinderten Menschen gehe.

Zweitens habe er den Eindruck, dass die Europäische Union, gerade die Kommission, im sozia­len Bereich generell sehr gerne Ausschüsse einsetzt, Konferenzen abhält, Studien macht und dafür auch relativ viel Geld aufwendet. Seiner Meinung nach sollten aber gerade im Bereich der Sozialpolitik die Aktionen und Projekte in den einzelnen Mitgliedstaaten stärker betont und her­vorgehoben werden. Dies bedeute jedoch nicht, dass Einwände gegen die beiden gegenständ­lichen Vorlagen bestünden.

Abschließend richtet er an Bundesministerin Dr. Sickl die Bitte, sie möge, sobald die beiden Vor­lagen gemäß den Ergebnissen der letzten Sozialministerratssitzung überarbeitet worden seien, den Abgeordneten die endgültige Fassung zukommen lassen.

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche) macht im Zusammenhang mit den von Feur­stein relevierten Fragen des Schutzes der behinderten Menschen in Europa auf ein besonderes Problem aufmerksam, das für ihn bisher in den Unterlagen, aber auch in der Diskussion im Europäischen Parlament zu kurz gekommen sei: Es sei in der modernen Gesellschaft leider feststellbar, dass semantisch-logopädische Sprachformungsprobleme von Menschen mit lang­fristigen Behinderungen in der Kommunikation und Auswirkungen auf die Erreichung eines Arbeitsplatzes zunehmen. Daher bittet er Bundesministerin Dr. Sickl, in den österreichischen Beiträgen zu den nächsten Verhandlungen über diese Problematik im Sinne der Chancengleich­heit für benachteiligte Kinder auch Vorschläge bezüglich einer logopädischen Schulung im Kin­dergarten- und Vorschulalter einzubringen, damit dieser Punkt sowohl im Europaparlament als auch in den Vorarbeiten stärker berücksichtigt werde.

Denn gerade angesichts der modernen „Fernsehgesellschaft“ mit ihren sprachlichen Verkürzun­gen seien Kinder aus sozial schwächeren Schichten in ihrer Sprachentwicklung, also sowohl in der Sprachausformulierung als auch in der Sprachbildung, deutlich benachteiligt. Es müsse daher besonderes Augenmerk auf die Prävention im vorschulischen Alter gelegt werden, um für alle Chancengleichheit beim Zugang zu höherer Bildung zu gewährleisten.

Neben der Diskriminierung auf Grund der Religion oder der sexuellen Ausrichtung habe auch jene aus weltanschaulichen Gründen dazu geführt, dass diese Maßnahmen auf europäischer Ebene in Ausarbeitung seien. Abgeordneter Mag. Haupt stellt dazu fest, dass die Erwähnung der weltanschaulichen Diskriminierung in den derzeit vorliegenden Unterlagen aus Sicht seiner Fraktion eindeutig zu kurz kommt. Seiner Auffassung nach sei es nicht gerechtfertigt, in dieser so wichtigen Frage zwar die Diskriminierung der Geschlechter oder jene aus ethnischen und religiösen Gründen zu behandeln, jene aus weltanschaulichen Gründen jedoch nur in einigen Lippenbekenntnissen grundsätzlicher Natur zu erwähnen und bei der konkreten Umsetzung des Textes dann gänzlich fallen zu lassen.

Auch diese Form der Diskriminierung sollte in puncto Zugang zu Ausbildung und Berufswelt, zu gesundheitlicher Betreuung sowie zum gesamten sozialen Umfeld gemeinsam mit Zurückset­zungen im Vorfeld dieser Bereiche deutlicher und klarer formuliert werden, als das in den bisher vorliegenden Unterlagen der Fall ist. Denn das, was im Dokument 4116/EU, der Diskussions­grundlage für diese Sitzung, dazu vermerkt sei, sei rudimentär und könne nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Er richtet daher an Bundesministerin Dr. Sickl die Bitte, diesen Aspekt, auch im Zusammenhang mit den Diskriminierungen, die österreichische Staatsbürger derzeit aus eben diesen Gründen erleiden müssen, verstärkt in die Diskussion einzubringen.

Abgeordneter Mag. Haupt wiederholt sein Einschätzung, wonach die zurzeit vorliegenden Ent­würfe aus seiner Sicht sowohl zum Thema Behinderte als auch zum Thema Diskriminierung aus weltanschaulichen Gründen nicht umfassend genug seien, um den gesamten Komplex, der in der Präambel und in den Eingangsartikeln umrissen werde, langfristig auch umzusetzen.

Zum neu geschaffenen Sozialschutzausschuss stellt Abgeordneter Mag. Haupt abschließend fest, dass man im Sinne einer Weiterentwicklung dieses Bereiches des europäischen Sozial­rechtes die diesbezüglich als Best-practice-Methoden erkannten Modelle nicht immer nur jähr­lich auflisten, sondern auch endlich einmal deren Umsetzung in die Praxis – was seiner Meinung nach einige Länder fast hintanzuhalten versuchten – forcieren sollte.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) leitet ihre Ausführungen mit der Frage ein, wie weit die schon etwas veralteten Unterlagen, die den Ausschussmitgliedern zur Verfügung stün­den, mit dem nun Beschlossenen übereinstimmen und in welchen Punkten es Veränderungen gebe. Denn es sei äußerst schwierig und nicht recht zweckdienlich, eine Debatte darüber zu führen, ohne etwaige Änderungen im angenommenen Entwurf zu kennen.

Abgeordneter Mag. Haupt habe vorhin die „weltanschauliche“ Diskriminierung angesprochen und betont. Als „alte Optimistin“ leite sie aus seinen Worten ab, dass er nicht auf einem Auge blind sei und nur Gedankengut seiner Weltanschauung, das er offensichtlich, wenn sie das richtig verstanden habe, in Gefahr sehe, schützen würde, sondern dass er dann überhaupt für eine Pluralität der Meinungen eintreten werde. Sie werde ihn jedenfalls gerne des Öfteren an diese seine heutige recht spannende Aussage erinnern.

Zum Punkt Sozialschutzausschuss stellt Abgeordnete Dr. Lichtenberger fest, dass man da­gegen – banal gesagt – nicht wirklich etwas haben könne. Allerdings werde ihrer Ansicht nach auch dieser Ausschuss den großen Fortschritt in der europäischen Sozialpolitik nicht bringen, da es auch dabei wiederum nur um theoretische Ansätze wie die Prüfung von Best-practice-Modellen und das Erstellen eines jährlichen Berichtes gehe. Wenn man sich nicht bald dazu entschließe, entsprechende Maßnahmen auch umzusetzen, würden die Menschen sehr unge­duldig werden. Europa müsse erkennen, dass der eigentliche Sprengstoff die soziale Frage sei, die viele andere nach sich ziehen werde. Aber die europäischen Richtlinien im sozialen Bereich seien etwa im Vergleich zur österreichischen Sozialgesetzgebung zum Teil auf dem Niveau des 19. Jahrhunderts. Daher könne man sich nicht noch ein Jahrzehnt lang mit Darstellungen von Best-practice-Modellen zufrieden geben, sondern müsse diese endlich einmal umsetzen.

Hinsichtlich der Bestimmung über die Veröffentlichung eines jährlichen Berichtes dieses Sozial­schutzausschusses betreffend die einzelnen Länder Europas äußert Abgeordnete Dr. Lichten­berger den Wunsch, dass der Österreich-Teil dieses Berichtes im Parlament behandelt wird, da nach den Erfahrungen ihrer Fraktion jene Berichte, die nach außen hin präsentiert werden, und jene, die intern vorlägen, oft – vorsichtig formuliert – nicht zu 100 Prozent identisch seien. Es sollte sichergestellt werden, dass besagter Bericht im Hauptausschuss oder im Sozialausschuss behandelt wird.

Bezüglich Bekämpfung von Diskriminierungen bringt sie einen Antrag auf Stellungnahme ge­mäß Art. 23e Abs. 2 B-VG ein, der sich im Wesentlichen darauf bezieht, wie, also mit welchen begleitenden Maßnahmen die Umsetzung erfolgen soll, einem inhaltlich zwar sehr kleinen, aber aus ihrer Sicht sehr wichtigen Teil dieser Vorlage. Es gehe erstens darum, wie genau die Erfah­rungen von Personen, die diskriminiert worden seien, in das Follow-up des Aktionsprogrammes eingebunden werden. Zweitens gehe es darum, dass die Bekämpfung der Diskriminierungen unter Einbeziehung eines breiten Spektrums von Organisationen erfolgen kann, und drittens, dass auch entsprechende Schulungsmaßnahmen forciert werden. Die Erfahrung zeige nämlich, dass sehr oft ein Mangel an Sensibilität zu diskriminierendem Verhalten führt. Es sollten jene Personen, die direkt mit diskriminierten Menschen zu tun haben – wie Schüler, Studenten, Lehrer, Beamte, Vertreter der Ordnungsmacht, Sozialarbeiter und so weiter –, in speziellen Schulungen präventiv mit diesem Problem vertraut gemacht werden, denn auf diese Art und Weise könnte jener große Bereich der Diskriminierungen, der unter „Ich habe es ja nicht so gemeint!“ abgehandelt werde, vermieden werden.

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ) äußert einleitend die Ansicht, dass es sich gerade im Bereich der Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne Unterschied der „Rasse“ oder der ethnischen Herkunft, über welche nun eine politische Einigung erzielt worden sei, auf Grund von Erfahrungen zeige, dass gerade die hinsichtlich ihrer Konzepte be­sonders einfallsreichen und modernen Organisationen für grenzüberschreitende Aktivitäten oft­mals zu klein seien. Seine erste Frage an Bundesministerin Dr. Sickl laute daher, ob sie beab­sichtige, diesen kleineren Organisationen Rahmenbedingungen zu verschaffen, unter denen diese sich an den in der Richtlinie intendierten transnationalen Kooperationen auch wirklich beteiligen können.

Nach seinen Informationen sei im letzten Sozialministerrat auch ein Beschluss zum Start eines Aktionsprogrammes für die Jahre 2001 bis 2006 zum Thema Antidiskriminierung gefasst worden, in dem es ebenfalls nicht so sehr um Maßnahmen der Europäische Union, sondern viel­mehr um nationale Maßnahmen und deren europäische Vernetzung gehe. Auch diesbezüglich stelle sich die Frage, ob es im Sozialressort bereits Pläne gebe, an welchen konkreten Berei­chen dieses Aktionsprogrammes sich Österreich beteiligen wolle.

Die Einsetzung des Sozialschutzausschusses halte seine Fraktion für sehr wichtig, da er ein geeignetes Instrument dafür sei, sich über die besten Möglichkeiten der sozialen Sicherung zu verständigen. Eines der ersten Themen, mit denen sich dieser Ausschuss beschäftigen werde, werde wohl die spannende Frage der gesamteuropäischen Systeme der Alterssicherung sein. Seiner Ansicht nach sei es ein zentraler und entscheidender Punkt, dass eine Persönlichkeit in diesen Ausschuss entsandt werde, die erstens im Bereich der Systeme der sozialen Sicherung ausgewiesen sei und zweitens eine innerösterreichische Koordinierung durchführe, sodass sichergestellt sei, dass auch die Sozialpartner und die Sozialversicherungsanstalten, die in diesem System nicht eingeschlossen seien, ihre Beiträge einbringen können, bevor der Meinungsaustausch im Sozialschutzausschuss stattfinde. Abgeordneter Dr. Einem fragt Bun­desministerin Dr. Sickl, ob sie schon entschieden habe, wer in diesen Ausschuss entsendet werde, und ob auch sie der Meinung sei, dass eine entsprechende Koordinierung inneröster­reichisch wünschenswert und erforderlich sei.

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche) präzisiert auf Grund der Nachfrage der Abgeordneten Dr. Lichtenberger, dass es für ihn unverständlich sei, dass etwa die politischen Schulungsprogramme von europakritischen Organisationen im Unterschied zu anderen nicht gefördert werden. Und klar politisch diskriminierend sei es, wenn Angehörige von staatlich anerkannten Minderheitsorganisationen oder zu Wahlen zugelassenen Parteien – sowohl von links als auch von rechts! – durch innerstaatliche Regelungen von Beamten- und Lehrerposi­tionen sowie von kommunalen Tätigkeiten ausgeschlossen seien, wie etwa in Spanien – im Baskenland und auf Mallorca –, Frankreich, Irland, Großbritannien und auch in Deutschland. Ebenso sei das in Korsika der Fall, wo die in den Gemeinden kandidierende korsische Partei vom französischen Staat im regionalen Parlament nicht zugelassen sei.

Abgeordneter Mag. Haupt betont, dass damit keineswegs aus staatsrechtlichen Überlegungen verbotene Organisationen, sondern derzeit existierende und bei Wahlen kandidierende poli­tische Gruppierungen in europäischen Staaten gemeint seien. Diese Form der Diskriminierung, etwa beim Zugang zur Arbeitswelt, sei seiner Ansicht nach für eine Weiterentwicklung der Demokratie in Europa nicht unbedenklich. Daher müsse es im Rahmen dieses Programmes auch diesbezügliche Aktivitäten geben.

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ) betont in Bezug auf die Ausführungen des Abge­ordneten Mag. Haupt, wie notwendig es sei, sich gerade auch auf europäischer Ebene differen­ziert und ausführlich mit dem Begriff „Weltanschauung“ auseinander zu setzen. Ihrer Ansicht nach sei bei diesem Thema das maßgebliche Bewertungskriterium, wie weit und wie stark auf Grund weltanschaulicher Gesichtspunkte Demokratie gewährleistet und ausgebaut werde oder ob unter Umständen genau das Gegenteil passiere. Sollte Ersteres der Fall sein, könne eine solche Diskriminierung gerade unter dem Gesichtspunkt der Weiterentwicklung der demokra­tischen Systeme keinen Platz haben, darin gebe sie Abgeordnetem Haupt Recht, aus diesem Grund sei ja auch dieses Aktionsprogramm auf europäischer Ebene gegründet worden.

Wesentlich sei ihrer Überzeugung nach die Einleitung zu diesem Aktionsprogramm, in der mehr­fach festgehalten sei, dass zwei Standbeine für eine Weiterentwicklung notwendig seien, näm­lich die Verbesserung des rechtlichen Rahmens und parallel dazu die konkreten Maßnahmen, für die es natürlich auch Geld geben müsse, um die Sichtweisen, aber auch die Möglichkeiten gerade von diskriminierten Gruppen zu verbessern.

Abgeordnete Mag. Prammer stellt mit Befriedigung fest, dass, wie immer betont werde, die Gleichstellung der Geschlechter von diesem Aktionsprogramm ausgenommen sei, weil die Europäische Union diesen Aspekt auf vorbildliche und vorzeigbare Weise schon vor Jahren in Angriff genommen habe und heute langsam erste Ergebnisse sichtbar würden. Sie hoffe, dass es in absehbarer Zeit zu einer Verbesserung auch bei den im Aktionsprogramm aufgezählten diskriminierten Personengruppen kommen werde, unter welchen sich auch die wegen ihrer sexuellen Ausrichtung Diskriminierten fänden. Es sei allgemein bekannt, wie stark der diesbe­zügliche Handlungsbedarf innerhalb Österreichs sei. Umso erfreulicher wäre es, würde Öster­reich endlich entsprechende Schritte setzen.

Abschließend richtet Abgeordnete Mag. Prammer an Bundesministerin Dr. Sickl die Frage, wo und wie die ersten Schritte zur Umsetzung dieses Aktionsprogrammes innerhalb Österreichs gesetzt werden, wie der Stand der Arbeiten sei beziehungsweise was da noch an Arbeiten aus­steht.

Bundesministerin Dr. Elisabeth Sickl (Soziale Sicherheit und Generationen) hält fest, dass innerösterreichisch die Federführung für die von Abgeordneter Dr. Berger thematisierte Richt­linie zur Bekämpfung der Diskriminierung in Beruf und Beschäftigung in der Kompetenz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit liege.

Zum Wunsch der Abgeordneten Dr. Lichtenberger nach Umsetzung sei zu sagen: Als Aufgaben und Ziele des Sozialschutzausschusses seien zunächst die Förderung der Zusammenarbeit bei Sozialschutzmaßnahmen auf Gemeinschaftsebene, die Beobachtung von Sozialschutzmaßnah­men in den einzelnen Mitgliedstaaten, die Erleichterung des Austausches von Informationen, Er­fahrungen und bewährten Praktiken zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie die jährliche Veröffentlichung eines Berichtes über die soziale Sicherheit definiert worden. All das bedeute auf jeden Fall einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Sie halte es aber im Interesse des von allen gemeinsam vertretenen sozialen Gesichtspunktes wie Abgeordnete Dr. Lichtenberger für überaus notwendig, dass gewisse Länder, die in puncto Sozialstandards großen Nachholbedarf haben, von der Kommission aufgefordert werden, entsprechende Maß­nahmen auch einmal umzusetzen.

Bezüglich der Auswahlkriterien für die Besetzung des Ausschusses halte sie die von Abgeord­netem Dr. Einem erwähnten Punkte für sehr sinnvoll. Sie werde jedenfalls darauf achten, dass eine integrative Person zum Zug kommen werde, denn auch sie sei der Ansicht, dass für die so wichtigen Maßnahmen betreffend die langfristige Finanzierung der Rentensysteme im Bereich der EU besondere Sachkenntnis erforderlich sei.

Zustimmend äußert sich Bundesministerin Dr. Sickl auch dazu, dass die NGOs gerade im Sozialbereich sowohl innerösterreichisch als auch grenzüberschreitend eine ganz bedeutende Rolle spielen. Es werde ihr ein Anliegen sein, an dieser transnationalen Kooperation verstärkt mitzuwirken.

Zur Frage, wie weit sich Österreich inhaltlich in das Aktionsprogramm einbringen werde, berich­tet sie davon, dass sie im Rahmen des schon erwähnten Mittagessens während des letzten Sozialministerrates bei der Vorstellung der französischen Präsidentschaft vorgeschlagen habe, sich in Hinkunft verstärkt mit dem Thema Behinderte auseinander zu setzen. Die Behinderten würden ihrer Meinung nach unter einem falschen Gesichtspunkt gesehen. Man messe sie immer an ihren Behinderungen, also an ihren Defiziten, und nicht an dem Potential, das sie – vielleicht gerade auf Grund ihrer Defizite – in die Gesellschaft einbringen könnten. Dieser Vor­schlag sei auch begrüßt worden. Sie werde sich daher weiter darum bemühen, dieses Thema in der EU stärker zu forcieren.

Was den Inhalt beziehungsweise die weitere Vorgangsweise betreffend die Richtlinie zur Be­kämpfung der Diskriminierung auf Grund der „Rasse“ oder der ethnischen Herkunft anbelangt, müsse sie Abgeordnete Mag. Prammer darauf verweisen, dass dies nicht in ihrer Kompetenz, sondern in jener des Bundeskanzleramtes liege.

Zur von Abgeordneter Dr. Lichtenberger aufgeworfenen Frage nach einer Vorlage des österrei­chischen Teils des geplanten jährlichen Sozialberichtes im Parlament hält Bundesministerin Dr. Sickl fest, dass sie dies sehr positiv fände.

Obmannstellvertreter Dr. Caspar Einem schließt, da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, die Debatte und leitet über zur Abstimmung über den eingebrachten Antrag auf Stel­lungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger betreffend „Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen“. Dieser bleibt in der Minderheit und ist somit abgelehnt.

Obmannstellvertreter Dr. Einem stellt fest, dass die Tagesordnung erschöpft ist, bedankt sich für die Debatte und schließt die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 15 Uhr

 

 

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