V-5 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des
Ständigen Unterausschusses des
Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

Mittwoch, 21. März 2001

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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Beratungen des Ständigen
Unterausschusses des
Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

XXI. Gesetzgebungsperiode                  Mittwoch, 21. März 2001

Tagesordnung

 

1. KOM (01) 20 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/630/EWG über Mindest­anforderungen für den Schutz von Schweinen

(25631/EU XXI.GP)

2. KOM (00) 443 endg.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank

Praktische Aspekte des Euro: Aktueller Stand und künftige Aufgaben

(16237/EU XXI.GP)

3. RAT 11014/99 REV 2 TRANS 176

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein transparentes System harmonisierter Bestim­mungen über Fahrverbote für schwere Lastkraftwagen im grenzüberschreitenden Güterverkehr auf ausdrücklich bezeichneten Straßen

(879/EU XXI.GP)

Beginn der Sitzung: 11.06 Uhr

Obmann Dr. Werner Fasslabend eröffnet die Sitzung des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union und bringt im Einvernehmen mit allen Fraktionen den Antrag zur Abstimmung, dass zu den Beratungen über Tagesord­nungspunkt 2 gemäß § 40 Abs. 1 GOG der Gouverneur der OeNB, Dr. Klaus Liebscher, als Experte beigezogen wird. – Dieser wird einstimmig angenommen.

Auf der Tagesordnung stehen drei Punkte, für die jeweils eine „Europastunde“ vorgesehen ist.

1. Punkt

KOM (01) 20 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/630/EWG über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (25631/EU XXI.GP)

Obmann Dr. Werner Fasslabend geht in die Tagesordnung ein und verkündet, dass zum ersten Punkt der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirt­schaft dem Ausschuss zu Beginn einen kurzen Überblick über die Sachlage geben werde, da­nach werde eine Fragerunde folgen. Außerdem weist er darauf hin, dass die Sitzung öffentlich ist.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wil­helm Molterer hält einleitend fest, dass Österreich alle Initiativen, die auf europäischer Ebene der Erhöhung des Standards bei Tierhaltungsformen im Interesse des Tierschutzes dienen und die im Bereich der Tiertransporte zu einer Verbesserung der Situation führen, unterstützt. Öster­reich habe daher am vergangenen Montag auch einen diesbezüglichen Vorstoß der deutschen Landwirtschaftsministerin dezidiert unterstützt. Die EU-Kommission habe außerdem ange­kün­digt, neben dem Bericht über die Evaluierung der Tiertransportbedingungen auch einen Vor­schlag auf den Tisch zu legen, wie es zu einer Verbesserung der Tiertransportbedingungen kom­men könne. Das sei aus österreichischer Sicht von zentraler Bedeutung.

Zum vorliegenden Vorschlag der Europäischen Kommission stellt Minister Molterer grund­sätz­lich fest, dass er diese Initiative zwar begrüße, dass er jedoch mit dem Inhalt noch nicht ganz einverstanden sei, da er auf jeden Fall verbesserungsfähig sei.

Die schwedische Präsidentschaft habe erklärt, dass sie alles tun möchte, um diesen Vorschlag noch in diesem Halbjahr abzuschließen, das heißt, eine Entscheidung werde für den Juni-Rat angestrebt. Es sei allerdings aus heutiger Sicht offen, ob dies der schwedischen Präsi­dent­schaft tatsächlich gelingen werde, denn es gebe natürlich differenzierte Einschätzungen der einzelnen Mitgliedstaaten dazu.

Der derzeitige Stand sei jener, dass am 19. Jänner dem Rat von der Kommission der Erst­entwurf präsentiert wurde. Die erste Ratsarbeitsgruppe habe dann am 1. und 2. März getagt, die nächste Tagung der Ratsarbeitsgruppe sei für 30. März geplant. Außerdem seien auf tech­nischer Ebene weitere Arbeiten vorzunehmen.

Folgende Änderungen seien im Erstentwurf enthalten: erstens das Verbot des Vollspalten­bo­dens nach der heute geltenden Definition; zweitens keine dauernde Einzelhaltung von Sauen; drittens die Erhöhung der Mindestfläche für Sauen und Jungsauen; viertens das Vorhandensein des so genannten Beschäftigungsmaterials; fünftens die Zurverfügungstellung von Raufutter; sechstens die verpflichtende Ausbildung der Schweinehalter im Zusammenhang mit dem Erfordernis, neue tiergerechte Haltungsformen zu finden und siebtens eine Übergangsfrist für bisherige Ställe bis 31. Dezember 2011.

Österreich habe einige Konkretisierungen in diesem Vorschlag gefordert, insbesondere die Frage betreffend Mindestflächen für Ferkel und Mastschweine. Das sei bis jetzt nicht im Ent­wurf verankert. Weiters sei aus österreichischer Sicht die Definition unbefriedigend, was „plan­befestigte Böden“ tatsächlich praktisch bedeuten.

Der Minister führt aus, dass die schwedische Präsidentschaft erklärt habe, dass in einem über­arbeiteten Entwurf diesen Anforderungen Rechnung getragen werde. Offen sei noch die Frage der Übergangsfristen und ob es für einen derartigen Vorschlag aus heutiger Sicht tatsächlich eine qualifizierte Mehrheit geben werde, weil einige Länder bereits massive Skepsis auf tech­nischer Ebene äußern.

Er gehe daher davon aus, dass diese technischen Arbeiten bis Mai so weit vorangetrieben werden können, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit im Juni-Ministerrat eine politische Diskus­sion stattfinden könne. Ob es aber der schwedischen Präsidentschaft gelingen werde, das tat­sächlich abschlussreif zu machen, könne aus heutiger Sicht nicht hundertprozentig garantiert werden.

Eine weitere Frage sei jene der Mehrheitsfindung. Eine Reihe von Mitgliedsländern, nämlich Spanien, Frankreich, Portugal und Griechenland – bei Italien kenne man die Haltung nicht, weil es bei den technischen Gruppen nicht dabei war –, habe eher Skepsis gegenüber diesem Vor­schlag gezeigt. Die Frage der Mindestfläche für Ferkel und für Mastschweine, die Österreich angesprochen habe, solle auch in den Vorschlag mit aufgenommen werden.

Abschließend fasst Minister Molterer zusammen, dass die österreichische Haltung im Prinzip klar sei, nämlich einheitlichen, auf europäischer Ebene möglichst hohen Standards im Bereich der Tierhaltung mit Hinblick auf den Tierschutz zum Durchbruch zu verhelfen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne) stellt klar, dass auch die Grünen die Initiative der Kommission begrüßen, in Europa eine Verbesserung der Richtlinie für die Haltung und Zucht von Schweinen zu erreichen und diese auch umzusetzen. Er wolle gerne bezüglich einiger Details des Berichtes konkrete Auskünfte von Seiten des Ministers haben.

In den Erläuternden Kommentaren zu diesem Änderungsvorschlag seien ja die Rechts­vor­schriften der Mitgliedstaaten zum Schutz von Schweinen aufgelistet. Es sei auch bekannt, dass drei Länder keine Angaben dazu gemacht haben beziehungsweise der Kommission keine Angaben dieser Mitgliedstaaten vorliegen. Neben Griechenland und Spanien sei das dritte Land Österreich. Abgeordneter Pirklhuber ersucht den Minister, klarzulegen, warum von öster­reichischer Seite der Kommission gegenüber keine Angaben gemacht wurden und er möge auf einige der österreichischen Regelungen eingehen.

Weiters bittet er den Minister darum, zu erläutern, wie er die Entwicklung in der österreichischen Schweinehaltung an sich sehe und welche Schwerpunkte auf Grund dieser EU-Verordnung – aber auch aus aktuellem Anlass auf Grund bestimmter Probleme im Fütterungsbereich – ge­setzt werden. Es sei ja zu einer grundlegenden Veränderung der Struktur der österreichischen Schweinewirtschaft seit 1995 gekommen. Inzwischen werden über 30 Prozent der Schweine in Beständen über 400 Mastplätzen gehalten. Seine Frage laute daher, welche effektiven Auf­lagen im Rahmen dieser Investitionen, im Rahmen dieses Ausbauprogramms innerhalb der Schweine­haltung im Programm „Ländliche Entwicklung“ verankert seien. Bestehe bereits Handlungsbedarf, die Investitionsrichtlinien an die neuen Kommissionsvorschläge anzupassen?

Im Folgenden erläutert Abgeordneter Pirklhuber den Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG der Abgeordneten Pirklhuber, Parfuss betreffend Änderung der Richtlinie 91/630/EWG über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (25631/EU XX.PG). In diesem werde der zuständige Bundesminister aufgefordert, auf EU-Ebene den Vorschlag der Kommission KOM (2001) zur Änderung der Richtlinie 91/630/EWG über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen zu unterstützen und sich über den Kommissionsvorschlag hinaus­gehend für folgende wichtige Punkte einzusetzen:

Änderung des Art. 3 (1) der Richtlinie in Richtung größeres Platzangebot im Bereich der Schweinehaltung mit Orientierung an der Tierhalteverordnung für den Biologischen Landbau. Diesbezüglich habe Minister Molterer ja federführend auf europäischer Ebene mitgewirkt.

Verbot von tierquälerischen Praktiken wie Schwanzkupieren und Stutzen der Eckzähne; Kastration von Ferkeln nur unter Narkose; Vermeidung häufigen Umstallens, um damit verbun­dene Rangkämpfe bei Tieren zu unterbinden; Verbot des Kastenstandes für ferkelführende Sauen; ausreichendes Vorhandensein von Einstreu, da die Tiere eine trockene Liegefläche brauchen. Einstreu sei auch ein Material, in dem Schweine wühlen. Es sei wichtig, dass das auf europäischer Ebene endlich umgesetzt wird.

Wichtig sei die Erstellung des Berichts, den die einzelnen Länder an die Kommission zu neuen Orientierungen in der Schweinehaltung erarbeiten sollen. Dieser solle von der Kommission an den Rat bis spätestens Jänner 2004 vorgelegt werden.

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ) gibt zu bedenken, dass sich die Abgeordneten im Parlament seit Jahren mit dem Thema Tierschutz beschäftigen – mit leider sehr mäßigem Erfolg –, vor allem seit dem Tierschutz-Volksbegehren, das ja sehr viele Menschen unter­schrieben haben. Es gebe aber noch immer kein Bundestierschutzgesetz.

In den letzten eineinhalb Jahren habe man gesehen, dass in diesem Bereich bei allem, was mit Rindern und Schweinen zu tun habe, große Probleme entstanden sind. Letztendlich habe das zu einem großen wirtschaftlichen Misserfolg und großen Einbrüchen in der Landwirtschaft ge­führt. Das EU-Budget sei durch die Massentierhaltung belastet und auch der österreichische Steuerzahler sei zur Kasse gebeten worden.

Der EU-Vorschlag decke sich großteils mit dem, was die SPÖ eigentlich immer vertreten habe, nämlich dass der Konsument natürlich eine sehr große Rolle spiele und schnell sehr sensibel auf Veränderungen reagiere. Somit sei bei jeder Krise auch eine Chance in der Hinsicht zu sehen, dass der Tierschutz Rückenwind durch den Konsumenten bekomme. Es sei ein Gebot der Stunde, Tierschutzkriterien nicht nur in Österreich, sondern auch in der EU umzusetzen; daher sei man über diese EU-Initiative sehr froh.

Das Verbot der Anbindehaltung für Säue, mehr Lebensraum für Schweine und bessere Schulungen sowie Aufklärung des Personals seien zu begrüßen. Es sei ein ganz wichtiger Punkt, dass die Menschen, die mit Tieren zu tun haben, wissen, wie sie mit ihnen umzugehen haben.

Weiters sei die Forderung nach neuen wissenschaftlichen Stellungnahmen ein ganz wichti­ger Punkt und auch die Feststellung, dass diese Richtlinie EU-weit zu gelten habe, da es ja ein Nord-Süd-Gefälle gibt. Diese sei daher vor allem für jene Länder, in denen es noch keinen Tier­schutz gibt, bedeutend.

Besonders positiv sei, dass die Agrarpolitik nun nicht mehr vom Tierschutz abgekoppelt werde, sondern dass Agrarpolitik und Tierschutz eine Einheit werden sollen.

Negativ bemerkt die Abgeordnete jedoch, dass die Übergangsfrist bis 2012 zu lang sei. Elf Jahre seien einfach zu lang, sie schlage 2006 vor.

Negativ sei auch, dass die bisherige EU-Richtlinie zur Schweinehaltung in Österreich noch nicht umfassend umgesetzt worden ist. Der Kontrollbericht aus Oberösterreich sei bekannt. Der Berichtspflicht nach Brüssel wurde von Österreich nicht vorschriftsmäßig nachgekommen. Im kleinen Österreich sehe es so aus, dass für jedes Bundesland die Umsetzung einzeln erfolge. Man habe schon in der Vergangenheit gesehen, dass diese Unterschiedlichkeit der Bundes­länder sehr negativ ist, diese säumig seien und die Republik sozusagen für sie gerade stehen müsse. Aus diesem Grund wäre nach wie vor ein Bundestierschutzgesetz ein ganz wichtiger Mecha­nismus.

Minister Molterer habe in seinem Redebeitrag betont, dass er die EU-Vorschläge unterstütze. Das Traurige sei aber, dass Österreich nicht bei den höchsten europäischen Standards dabei sei, sondern dass Großbritannien und Schweden vor Österreich lägen. Österreich sollte die Richtlinien, die in diesem Kontrollbericht festgestellt wurden, umsetzen. Ihre Frage laute daher, in welchen Bundesländern die geltenden Richtlinien bisher noch nicht vollständig umgesetzt wurden und warum nicht. Welche waren die Gründe für die Nichtweiterleitung von Berichten nach Brüssel, was die Umsetzung der EU-Richtlinien anbelangt?

Die Abgeordnete möchte von Minister Molterer abschließend wissen, ob es möglich ist, dem österreichischen Parlament in Zukunft jährlich einen schriftlichen Bericht über die Umsetzung der neuen verbesserten Richtlinie zur Haltung von Schweinen in Österreich zu übermitteln.

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP) meint, dass Österreich, was die landwirt­schaftliche Produktion betreffe, höhere Standards habe, als die EU-Richtlinien fordern. Diese sollten auch europaweit durchgesetzt werden. Er habe die Richtlinie 91/630/EWG mit der 15a-Vereinbarung, die in Österreich für die Nutztierhaltung gelte, verglichen – mit dem Ergebnis, dass Österreich immerhin um 20 bis 30 Prozent, bei Zuchtsauen sogar um 250 Prozent über der Fläche, die in den EU-Richtlinien vorgegeben sind, liege. Österreich habe also bereits in diesem Bereich größere Flächen vorgeschrieben. Selbstverständlich sei man weiterhin dafür, dass in der EU, und zwar wegen der Wettbewerbsbedingungen, höhere Platzangebote durch­gesetzt werden.

Die ÖVP unterstütze es allerdings auch, dass man in Österreich möglichst schnell zu einem flächendeckend angebotenen Tiergesundheitsdienst komme. Auch was die Kosten für Vete­rinär­medikamente betreffe, müsse man zu strengen, einheitlichen europäischen Zulassungs­bestimmungen finden, damit es nicht mehr passieren könne, dass über Tierärzte von jenseits der Grenze kostengünstigere Medikamente bezogen werden.

Abgeordneter Schwarzenberger hält fest, dass bei 400 Schweinen pro Betrieb nicht von Massentierhaltung gesprochen werden könne. Jene Betriebe, die sich auf die Schweinemast spezialisiert haben, hätten pro Schwein einen durchschnittlichen Arbeitserlös von rund 200 S. Bei 400 Mastplätzen mit zweieinhalbfachem Umtrieb im Jahr seien das 1 000 verkaufte Schweine, was ein Jahreseinkommen von 200 000 S ergebe. Umgerechnet auf das Monat be­ziehe ein Betriebsleiter-Ehepaar im Vollerwerb ein Monatseinkommen in der Höhe von etwa 15 000 S. Das sei fast zu wenig, sodass man Sozialhilfe an Vollerwerbsbetriebe bezahlen müsse.

Österreich sei ja mit Abstand an der untersten Grenze in der Europäischen Union, was die Schweinemast betreffe. In der Schweineproduktion seien es nur 2,2 Prozent der Betriebe, die bei über 1000 Schweine pro Jahr liegen. Da seien alle anderen europäischen Staaten weit voran und man solle doch in einem Binnenmarkt einigermaßen wettbewerbsfähig sein. Bei den Preisen werde in den Schlachthöfen kein Unterschied gemacht, ob die Schweine aus Bayern oder aus Österreich bezogen werden.

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ) bemerkt, dass es an sich sehr erfreulich sei, dass es auf EU-Ebene zu einer qualitativen Verbesserung im Interesse des Tierschutzes kommen werde. Er sei nur skeptisch dahin gehend, inwieweit es möglich sein wird, unter den gegebenen Rahmenbedingungen diese höheren Standards, sollten sie denn bald einmal beschlossen werden, umzusetzen und dann auch zu kontrollieren.

Gerade die Berichte der letzten Wochen über die Problematik der Medikamentenverabreichung an Schweine wegen der für Schweine vielfach problematischen Haltungsformen hätten ja eine Reihe von Bildern in jeden privaten Haushalt geliefert, also auch Leute erreicht, die die konkre­ten Verhältnisse im Alltag sonst nicht kennen.

Sein Eindruck sei, dass in Österreich durch die Tatsache, dass sich mittlerweile eigentlich nur noch zwei Handelsketten gegenüber stehen, die eine unglaubliche Marktmacht repräsentieren, die Bauern in einer beklagenswerten Situation sind, die es ihnen auch überhaupt nicht mehr er­laube, auf der Preisseite irgendeine Verbesserung zu erreichen. Das wäre allerdings die Voraussetzung dafür, dass es zu einer Verbesserung der Situation im Interesse der Tiere kom­men könne. Einerseits gebe es größere Flächen und Umbauten, die Geld kosten, andererseits gehe es bei der Qualität des Schweinefleisches um gewisse Spielräume, die der Bauer haben müsse.

Er gehe daher davon aus, dass Minister Molterer vermutlich nicht geneigt sein werde, auf europäischer Ebene für eine Regelung von Mindestpreisen bei der Abgabe ab Hof einzutreten und wahrscheinlich auch nicht damit rechne, dass solch eine Regelung auf europäischer Ebene durchsetzbar sein werde. Der Sache nach wäre es allerdings gerechtfertigt, dafür Sorge zu tragen, dass die Bauern für die Schweine, die sie auf ihrem Hof züchten und letztlich anbieten, zumindest nicht unter ein bestimmtes Preisniveau gedrückt werden, denn sonst könne man die berechtigten Anliegen der Konsumenten und auch die berechtigten Anliegen des Tierschutzes wirtschaftlich nicht durchsetzen.

Es stelle sich daher die Frage, ob es konkrete Maßnahmen gebe, die der Minister in Österreich und auch auf europäischer Ebene verfolgen wolle, beispielsweise auch andere Vermarktungs­formen, die den Bauern eine bessere Chance, was die Preise betrifft, bieten und letztendlich auch den Konsumenten eine Verbesserung bringen können. Seine Fraktion sei der Ansicht, dass eigen­ständige Vermarktungsformen, wie sie etwa schon im Rahmen der biologischen Produktion vielfach ergriffen worden sind, durchaus eine derartige Chance darstellen könnten. Es gehe um bessere Preise für den Produzenten, die die Voraussetzung dafür seien, dass artgerechte Be­dingungen geschaffen werden können und dass er von der Arbeit, die er leistet, auch leben könne.

Abgeordnetem Einem liegt es besonders am Herzen, dass diese Voraussetzungen dazu beitragen, dass die Konsumenten gesundes Fleisch von nicht gestressten Schweinen be­kommen können. Dafür seien die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Abgeordnete Ilse Burket (Freiheitliche) äußert sich dahin gehend, dass sie mit Schweinen eigentlich nur als Endverbraucherin befasst sei und dass sie sich der Meinung des Abge­ordneten Einem anschließe, dass nämlich sowohl Tierschutz als auch der Umstand, das Tier als Nutztier durchaus in „tierwürdiger“ Art zu halten, möglich sein sollen.

Das habe unmittelbar mit dem sehr großen Preisverfall zu tun. Gerade die BSE-Krise und die Maul- und Klauenseuche hätten gezeigt, dass sehr viele Tiere wegen Überproduktion vom Markt zu nehmen seien (Bundesminister Mag. Molterer: Nein!), weil die Lenkungs­mecha­nis­men versagt haben und völlig falsche Signale gesetzt wurden. Der jetzige Entwurf stelle zwar eine Verbesserung gegenüber den früheren Bedingungen dar, aber das Kapitel B.1 „Einzel­haltung in Kastenständen“ sei trotzdem „grauslich“ zu lesen. Die Tiere würden auf engem Raum gehalten und könnten sich nicht bewegen, da sie zum Teil angebunden seien. Dass man dem nun Gott sei Dank entgegenwirken wolle, sei ein erfreulicher Aspekt, aber man müsse trotzdem erreichen, dass es in ganz Europa Normen gibt, die den Tierschutz mehr über die Massen­produktion stellen, und dass man dort mit Förderungsmaßnahmen eingreift, wo die Tierhalter viel Arbeit haben, da diese ja auch zu ihrem Geld kommen müssen.

Dabei sei jedoch darauf zu achten, dass die Tiere bis zu ihrer Schlachtung in „tierwürdiger“ Weise gehalten werden und dass man dahin gehend hilft und fördert, dass die Preise in entsprechender Weise festgeschrieben sind. Die Tierhaltung in Österreich sei generell relativ gut, aber man könne den Tierschutz stärker akzentuieren und vor allem das Thema Lebendtier-Transport in den Gesprächen mit den anderen Agrarministern in der EU vermehrt artikulieren.

Die Abgeordnete möchte wissen, inwieweit Österreich überhaupt die Möglichkeit habe, sich in Europa mit solchen Gesetzen einzubringen und ob die Chance bestehe, die vorgesehenen Übergangsfristen zu verkürzen. Die Massentierhaltung könne zwar à la longue gesehen nicht unmittelbar so eingeschränkt werden, dass sie nicht über 400 Schweine hinausgehe, aber man könne an Höfen, an denen Massentierzucht betrieben wird, verstärkt Hilfe anbieten, sodass die Bauern ihr Auskommen finden.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wil­helm Molterer antwortet der Reihe nach auf die ihm gestellten Fragen.

Zu Abgeordnetem Pirklhuber meint er, dass es offensichtlich so sei, dass es zu einer ver­späteten Meldung gekommen ist. Er selbst habe die Verbindungsstelle der Bundesländer und auch die Repräsentanz der österreichischen Bundesländer in Brüssel gebeten, dass der Mel­dungspflicht nachgekommen werde.

Betreffend Entwicklung der österreichischen Schweinehaltung seien ihm andere Zahlen bekannt. Auf Basis der Betriebszählungen bei der EU-Agrarstrukturerhebung hätten in Öster­reich nur 2 Prozent der Betriebe 400 oder mehr Schweine. Die von Abgeordnetem Pirklhuber genannten 30 Prozent seien nicht nachvollziehbar. Richtig sei allerdings, dass Österreich seit dem Jahre 1995 eine Konzentration im Bereich der Veredelungswirtschaft und damit auch im Bereich der Schweinewirtschaft habe. Die Ansatzpunkte seien Folgende:

Erstens sei die Frage der Nitratrichtlinie für Grundwasser europaweit eine Schlüsselfrage. Zweitens seien Fütterungsbedingungen und Fütterungsnormen zu beachten. Die Deklarations­pflicht bei Futtermitteln, die Kennzeichnungspflicht von Futtermitteln sei ein ganz wesentlicher Punkt. Drittens müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen einerseits betreffend Haltungs­bedingungen, andererseits – als nächste Stufe – betreffend Tiertransporte verbessert werden. Viertens arbeite Österreich dort, wo Spielraum gegeben sei, an einer Verbesserung im Bereich der Investitionsförderung, was eben artgerechte Tierhaltungsformen betrifft, um Konsequenzen aus den Erfahrungen der letzten Wochen und Monate zu ziehen. Fünftens arbeite man in Öster­reich an einer Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich eines europaweit einheitlichen Tierarzneimittelverkehrsgesetzes.

Minister Molterer gibt Frau Abgeordneter Burket zwar darin Recht, dass das insgesamt ein Fort­schritt sei, aber es gebe sehr unterschiedliche Einschätzungen darüber, welche Qualität dieser Fortschritt habe. Viele – auch Österreich – seien der Meinung, es sei zu wenig; manche seien der Meinung, es sei ohnehin schon genug. Österreich sei für die Ausweitung des Artikel 3 Abs. 1. Das Problem liege darin, eine qualifizierte Mehrheit zu finden, wobei immer ein be­stimmtes Maß gefunden werden müsse. Man müsse sich auf das politische Gespür der schwedischen Präsidentschaft verlassen, um eine qualifizierte Mehrheit für das höchstmögliche Niveau zu erreichen.

In der Frage der Praktiken gebe es – auch wissenschaftlich – sehr unterschiedliche Ein­schätzungen, zum Beispiel auch in der Frage der Kastration. Es sei zweifelsfrei so, dass Eberfleisch eine andere Geschmacksrichtung habe und daher eine Kastration notwendig sei. Das Problem sei, diese möglichst tierschonend und tierfreundlich durchzuführen, weil ja auch per Definition eine Narkose Stress bedeutet. Betreffend Zähne sei es ein Unterschied, ob man zwicke oder schleife. Im Sinne des Tierschutzes sei die österreichische Position jene, die möglichst tierschonende Form anzuwenden.

Der Minister teilt die Einschätzung des Abgeordneten Pirklhuber bezüglich Umstallung, wobei es allerdings so sei, dass gerade die kleinbetriebliche Struktur, wie sie in Österreich bestehe, zu einer Arbeitsteilung geführt habe: hie Ferkelproduzenten, dort Mastschweineproduzenten. Ein Umstallen sei daher auf jeden Fall im Laufe des Lebenszyklus eines Tieres notwendig; je weniger Umstallung, desto geringer der Stress der Tiere, der insbesondere durch die neue Herdenmischung entsteht.

Was die Berichtspflicht angehe, werde man die Frage der Dichte der Berichte zur Diskussion stellen.

Zur Übergangsregelung sei offen anzumerken, dass das auch eine wirtschaftliche Frage sei, da ja Betriebe investiert haben und letztendlich so etwas wie die AfA verdienen wollen. Es be­stünden Wünsche, die Übergangsfrist zu verkürzen, doch dann könnten die landwirtschaftlichen Betriebe eine Umstellungshilfe fordern. Diesen Zusammenhang gebe es in der system­imma­nenten ökonomischen Logik.

In Richtung der Abgeordneten Parfuss zeigt sich der Minister skeptisch hinsichtlich ihrer Ein­schätzung, dass die Einsetzung des EU-Budgets praktisch zu Seuchen führe. Bei BSE gebe es das Phänomen, dass das Auftreten dieser Krankheit letztlich überhaupt nicht von der Struktur des Betriebes abhänge. Richtig sei aber, dass es bei der Maul- und Klauenseuche dort, wo starke Konzentrationen bestehen – siehe Niederlande, wo am Vortag Verdachtsfälle aufge­treten sind –, schon einen erhöhten Seuchendruck gebe.

Minister Molterer führt eine unverdächtige Zeugin an, nämlich die schwedische Landwirtschafts­ministerin, die ganz klar gesagt habe, dass seit 1995, also seit dem Beitritt der drei neuen Länder, Folgendes passiert sei, nämlich dass plötzlich Tierschutz, Tiertransporte und Tier­hal­tung als integrale Bestandteile der Agrarpolitik gelten. Das sei positiv.

Die Kommission habe außerdem bisher den Zugang vertreten, keine Umstellungshilfe zu gewähren, weil es im Schweinebereich – und diesbezüglich herrsche offensichtlich ein Miss­verständnis – seitens der Union keine Förderungen gibt. Das Einzige, was es gebe, seien – von Mitgliedsland zu Mitgliedsland verschieden – Investitionsunterstützungen wie auch in Österreich in der ländlichen Entwicklung. Es gebe eben keine Marktordnung für Schweine außer Eck­punkte wie beispielsweise den Außenschutz. Die Kommission möchte vermeiden, in Zahlungen an Schweineproduzenten hineinzukommen, weil sie die Auffassung vertrete, man könne nicht in anderen Bereichen Marktordnungen deregulieren, aber plötzlich in diesem Bereich eine Markt­ordnung aufbauen. Dafür habe er persönlich auch Verständnis.

Die Bundesländer haben zwar eine gemeinsame Basis, aber die politischen Einschätzungen über die Nutztierhaltung in den 15a-Vereinbarungen, die ja auf Basis der Einigung der Länder umgesetzt werden, differieren noch. Die Kontrolle habe gezeigt, dass noch nicht alle Bundes­länder in gleicher Weise EU-Richtlinien umgesetzt haben; daher seien sie von ihm, Molterer, dazu aufgefordert worden, das noch zeitgerecht zu tun. Alle Länder hätten in der Zwischenzeit ihre Kontrollberichte an die Europäische Union gesandt und sich dazu verpflichtet, dort, wo Handlungsbedarf bestehe, alles umzusetzen.

Betreffend Nord-Süd-Gefälle gibt Bundesminister Mag. Molterer zu, dass ein solches besteht. Allerdings sei er nicht der Ansicht, dass Großbritannien bessere Tierhaltungsbedingungen als Österreich habe. Man könne diskutieren, ob das auf Schweden zutreffe, das in manchen Bereichen vorbildlich sei, aber es sei doch bezeichnend, dass gerade Großbritannien als einer der größten Liberalisten offensichtlich die größten „Troubles“ habe. Es ärgere ihn manchmal auch, wenn in den Medien Dänemark und die Niederlande als positive Beispiele für „große Reformeiferländer“ gebracht werden, Österreich aber als „Reformbremser“ hingestellt werde. Gott sei Dank habe Österreich manche Reformen gebremst, sodass es nicht zu noch proble­matischeren Entwicklungen gekommen ist.

Zu den Bemerkungen des Abgeordneten Schwarzenberger führt er aus, dass Österreich derzeit dabei sei, Spielregeln für einen Tiergesundheitsdienst zu entwickeln. Univ.-Prof. Dr. Leibetseder habe von ihm und Minister Haupt hiezu den Auftrag bekommen. In den nächsten Wochen sollten diesbezüglich erste Ergebnisse auf dem Tisch liegen. Weiters arbeite die Agrarmarkt Austria daran, bei der Verteilung von Gütesiegeln Tierhaltungsnormen mit einzubeziehen. Das halte er auch für richtig und gut.

Außerdem müsse die Europäische Union verstärkt dort eingreifen, wo der Binnenmarkt nicht verwirklicht sei, denn es sei nicht nachvollziehbar, dass man ein Kilo Fleisch durch ganz Europa transportieren dürfe, die Produktionsspielregeln aber unterschiedliche seien. Dazu bedürfe es EU-einheitlicher Zulassungsnormen.

Minister Molterer tritt dafür ein, möglichst hohe europäische Standards für Ökologie, Tier­haltung, Qualität und Sicherheit zu haben. Man benötige auch eine europäische Über­kontrolle. Aus diesem Grund sei die Errichtung einer europäischen Lebensmittelagentur auch im Sinne einer Überkontrolle über die nationalen Spielregeln bei der Einhaltung der Lebensmittel­sicherheit notwendig.

Er halte es nicht für reell, Mindestpreise zu verankern, das sei in der Europäischen Union erstens im Ausbau der Gütesiegel-Strategie und zweitens im Ausbau der Herkunftsbezeichnung nicht machbar, weil damit letztendlich Klarheit darüber herrsche, woher ein Produkt komme und wie es erzeugt wurde.

Drittens könne es im Rahmen der rechtlichen Spielregeln dazu kommen, dass Ware beispiels­weise unter dem Einstandspreis verkauft werde. Derzeit laufe in Österreich ein Verfahren, bei dem ein kleineres Handelsunternehmen ein größeres auf Einhaltung des Preises geklagt hat. Das sei ein Präjudiz-Fall, denn dieses Rechtsinstrument sei im Bereich der Nahrungsmittel erst vor eineinhalb Jahren geschaffen worden.

Viertens sei die Schaffung von Erzeugerorganisationen beziehungsweise deren Ausbau nötig, damit eine größere Marktmacht der bäuerlichen Produktion gegeben sei. Im Schweinebereich sei das Verhältnis 60 000 Produzenten versus drei Abnehmer.

Fünftens unterstütze man selbstverständlich die Vermarktungsformen, insbesondere den Ab-Hof-Verkauf und Direkt-Vermarktungsformen, weil man dadurch eine stärkere Konsumenten-Produzenten-Bindung erreiche.

In Richtung der Abgeordneten Burket meint der Minister, dass er keinen Zusammenhang zwischen dem Auftreten von BSE und der Überproduktion sehe. Man dürfe nicht außer Acht lassen, dass bis November vergangenen Jahres in der EU kein Kilo Rindfleisch auf Lager gewesen sei und es ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage gegeben habe. (Abg. Burket: Wo kommt das Überangebot dann her?) – Es gebe Regionen in Europa, in denen es zu einem Verbrauchsrückgang um 80 Prozent gekommen sei und die Rinderproduktion habe etwa einen Zyklus von zweieinhalb Jahren. Daher solle man es in der politischen Diskussion nicht so darstellen, als gäbe es in Europa eine strukturelle Überproduktion. Die Agenda 2000 habe richtig gewirkt, jetzt bestehe allerdings das Problem, dass die Produktion zurückgenom­men werden müsse.

Seine These sei Folgende: Der Verbrauch werde sich erstens nicht so schnell erholen und zweitens sei die Frage völlig offen, auf welchem Niveau er sich wieder einpendeln werde. Deswegen brauche man jetzt Maßnahmen, um die Produktion zurückzufahren und Österreich unterstütze das, was Kommissär Fischler sagte, nämlich die Intensität der Produktion zu­rückzunehmen und Obergrenzen je Betrieb einzuführen.

Außerdem unterstütze Österreich Beschränkungen bei Lebendtier-Transporten und eine An­hebung der Qualitätsstandards bei Tiertransporten massiv. Daher sei auch vereinbart, dass Öster­reich einen neuerlichen Vorstoß unternehmen wird, wenn die Kommission in zwei Be­reichen nicht zeitgerecht reagiere, und zwar in der Frage des Medikamenteneinsatzes in Futter­mitteln betreffend vier Antibiotika und in der Frage Tiertransportregime. Das sei auch mit mehreren anderen europäischen Mitgliedstaaten vereinbart.

Was artgerechte Tierhaltung angehe, bittet Minister Molterer darum, darauf zu achten, dass es nicht allein um die Zahl der gehaltenen Tiere gehe, denn man könne auch ein Tier nicht artge­recht halten. Eine Lehre aus der MKS-Situation sei auch, dass zum Beispiel die Niederlande erkennen, dass dort eine konzentrierte Tierhaltung Teil des ganzen Problems war. Wenn in einem Stall 10 000 Tiere gehalten werden und es tritt ein Krankheitsfall auf, seien 10 000 Tiere betroffen, wenn in einem Stall allerdings nur 100 Tiere gehalten werden, seien eben nur 100 betroffen.

Doch bestimme auch das Sein das Bewusstsein. Die deutsche Agrarministerin Renate Künast von den Grünen habe die kleine Landwirtschaft bevorzugt, lehne jetzt jedoch die Obergrenze von 90 Stück bei den Prämienzahlungen im Rinderbereich ab; das passe nicht ganz zu­sammen, sei aber verständlich, wenn man die Strukturen in den neuen deutschen Bundes­ländern berücksichtige. Damit habe Österreich auch kein Problem.

Obmann Dr. Werner Fasslabend leitet zur zweiten Fragerunde über.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne) ist der Meinung, dass die Strukturfrage eine wichtige Grundsatzfrage der gesamten agrarpolitischen Entwicklung sei. Dazu gebe es na­türlich auch Vorschläge von Seiten der Grünen auf Europa-Ebene. Er wolle nur Herrn Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf erwähnen, der ganz klar die Fragestellung der Arbeits­kraftbindung in die Diskussion eingebracht hat. Diesbezügliche Modelle erforderten auch von österreichischer Seite in Zukunft stärkere Unterstützung.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber fragt Minister Mag. Molterer, ob er es richtig verstanden habe, dass dieser gesagt habe, man könne auch große Tierbestände ökologisch halten, wenn man die ent­spre­chenden Rahmenbedingungen schafft. (Bundesminister Mag. Molterer: So habe ich es nicht gesagt! Ich präzisiere das gerne!) Das sei aber aus der Praxis bisher zumin­dest im Schweine­bereich nicht wirklich nachvollziehbar.

Es sei daher sehr wichtig, Punkt 1 des Artikels 6 betreffend die Auswirkungen der Belegdichte in den verschiedenen Haltungssystemen auf den Tierschutz und insbesondere  die Gesundheit von Schweinen intensiv dahin gehend zu betrachten, ob auch in Österreich für die Schweine­wirtschaft neue Schwerpunkte in Richtung Forschung und Entwicklung zu setzen sind. Die Untersuchungen aus den achtziger Jahren würden nämlich zeigen, dass Bestände mit mehr als 400 Tieren einen weitaus höheren Anteil an Antibiotika im Futtermittel brauchen und auch in Bezug auf die seuchenhygienischen Bedingungen weitaus stärker gefährdet sind. Daher werde es zu höherer Seuchenproblematik und mehr Krankheitsfällen kommen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber merkt kritisch in Richtung des Abgeordneten Schwarzen­berger an, dass es in Österreich zwar nur einen geringen Anteil an Betrieben mit Beständen über 1000 Stück Vieh gebe, aber in der AMA-Statistik, die die österreichische Struktur genauer widerspiegle, zeige sich, wie der Konzentrationsprozess bei diesen an der Grenze zur Massen­tierhaltung be­findlichen Betrieben in den letzten Jahren vor sich gegangen ist. Seit 1995 habe es in diesem Sektor Zuwächse von 85 Prozent gegeben, viele dieser Betriebe hätten – fachlich gesehen – nicht dem letzten Stand der Wissenschaft und Praxis entsprechend aufgestockt, da sie grund­sätzlich Vollspaltenböden in der Schweinemast verwenden. Das sei ein Riesenpro­blem und Österreich hinke da den Richtlinien eindeutig hinterher, auch was die Gruppenhaltung und die Einzelhaltung betreffe.

Der Abgeordnete wüsste außerdem gerne von Minister Molterer, bei welchen Punkten des ein­gebrachten Antrages dieser nicht mitkönne. (Bundesminister Mag. Molterer: Ich bin nicht Mit­glied des Parlaments! Ich stimme gar nicht mit!) – Man sei ja hier im Ausschuss, um auch einen Antrag der Grünen zu diskutieren.

Zum agrarpolitischen Bereich auf europäischer Ebene stelle sich die Frage, wie die Export­erstattung gesehen werde. Es habe immer wieder einen Überhang beim Schweinefleisch ge­geben, größere Mengen wurden auf Grund des Schweinezyklus exportiert und mussten expor­tiert werden. Derzeit habe man ja das Gegenteil von niedrigen Schweinepreisen, denn durch die BSE-Krise sei es, relativ gesehen, für die Schweinebauern zu einer deutlichen Anhebung der Preise gekommen. Bezüglich Produktionsrückführung und Mengendisziplin in der euro­päischen Agrarpolitik hätte Abgeordneter Pirklhuber gerne gewusst, welche Impulse der Minis­ter setzen werde, damit in Überschussmärkten stärker eine Mengendisziplin diskutiert und auch umgesetzt wird.

Was den Antrag angehe, seien die Grünen der Auffassung, dass es zentral sei, dass die Übergangsfristen für die neuen Vorschläge bezüglich EU-Schweinerichtlinie eindeutig in einem kürzeren Zeitraum bemessen sein sollten. Man sehe auch die Übergangsunterstützung für die Betriebe durchaus nicht negativ, aber im Sinne des Tierschutzes müsse es ein gemeinsames Anliegen sein, rasch dazu zu kommen, dass wettbewerbsverzerrende Strukturen abgeschafft werden. Hohe Nutztierstandards seien für Österreich ja eher von Vorteil als von Nachteil.

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP) möchte nochmals darstellen, wie es um die österreichische Schweineproduktion bestellt ist, was er anhand der Graphik der Bundesanstalt für Bergbauernfragen aus dem Jahr 2000, bezogen auf die Betriebsgrößenstruktur aller 15 EU-Länder, tut:

In Österreich werden 2,2 Prozent der Schweine in Beständen über 1 000 Stück gehalten, in Finnland 9,5 Prozent. Der europäische Durchschnitt sei 53,6 Prozent, Irland liege zum Beispiel bei 89,3 Prozent.

Was die vom Abgeordneten Pirklhuber geforderte Arbeitskraftbindung bei EU-Förderungen be­treffe, müssen diese so ausgestattet sein, dass Nebenerwerbsbauern nicht ausgeschlossen wer­den und deren Existenz gesichert sei, denn in Österreich seien bereits 70 Prozent aller Bauern durch die kleinen Strukturen in der Landwirtschaft im Nebenerwerb tätig.

Das geringe Einkommen führe zu Konzentrationsbildungen: entweder der Nebenerwerbsbauer hört mit der Bewirtschaftung auf und sucht sich einen außerlandwirtschaftlichen Beruf, oder er ver­sucht, seine Bestände aus der Veredelung heraus aufzustocken.

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ) schließt sich der Meinung von Bundesminister Mag. Molterer an, der erwähnt hat, dass nicht die Größe oder Kleinheit eines Betriebes Tier­schutz garantiere. Man könne auch ein Tier nicht artgerecht halten.

Sie erläutert, dass Großbritannien und Schweden nicht unbedingt Vorbilder in artgerechter Tierhaltung seien, aber immerhin die EU-Schweinerichtlinie mit durchaus wirtschaftlichem Erfolg umgesetzt haben.

Wichtig sei außerdem, dass diese Richtlinie kontrolliert werde, sonst nütze die Erhöhung der Standards gar nichts. Die Kontrolle sei ein wesentliches Instrument und der Minister möge ihre Frage beantworten, ob er sich vorstellen könne, dem Parlament einen schriftlichen Bericht über die künftige neue verbesserte Richtlinie zur Haltung von Schweinen vorzulegen.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wil­helm Molterer hält fest, dass er die Vorschläge des Kollegen Graefe von Baringdorf kenne, weil er mit diesem in Kontakt stehe. Man müsse dabei zwei Dinge beachten: Erstens müsse sich Österreich als Mitglied der Europäischen Union ganz klar dahin orientieren, dass bestimmte Dinge nur auf europäischer Ebene verwirklicht werden können. Seine tiefe Sorge sei jene, dass Österreich auf Grund der jetzigen politischen und agrarpolitischen Diskussion der Versuchung unterliegen könne zu sagen: Wir machen es wieder anders. Damit werde jedoch der Frage des europäischen Binnenmarktes und auch dem Tierschutz ein schlechter Dienst erwiesen.

Seine These sei so: je höher der Standard auf europäischer Ebene, desto besser für die Tiere, aber auch desto besser für die Wettbewerbspositionierung der heimischen Landwirtschaft. Das sei der springende Punkt, warum man massiv für europäische Regelungen eintreten sollte.

Zweitens werde die Frage oft vernachlässigt, wie man europäische Positionen in der WTO absichern könne. Eine volle Unterstützung der Europa-Position sei daher vonnöten; in der WTO müsse Tierschutz ein Kriterium sein, denn das Ziel sei ja nicht der freie Handel, sondern der faire Handel.

Betreffend Größe der Betriebe sei natürlich auch die Frage Gesundheit ein Thema. Man könne nicht per se sagen, klein sei artgerecht und bei klein bestehe kein Risiko. Die Frage der Kon­zentration sei aber selbstverständlich zweifelsfrei, räumlich und auch betrieblich gesehen, ein Kriterium, was die Anfälligkeit für Krankheiten angehe.

In Richtung des Abgeordneten Pirklhuber stellt der Minister fest, dass der Antrag auf Stellung­nahme formal von den Abgeordneten zu beurteilen sei und seine Grundposition bekannt sei, näm­lich eine möglichst gute europäische Regelung auf möglichst hohem einheitlichen Niveau im Interesse des Tierschutzes zu erreichen.

Zur Frage der EU-Agrarpolitik sei festzuhalten, dass bei den Schweinen eher die Tendenz da sei, zu sagen, dass man keine strukturelle Exportproduktion in der Europäischen Union wolle. Es gebe zwar Länder in der Union, die, wie traditionell Dänemark und die Niederlande, struktu­relle Exportproduktion wollen und drei bis vier Mal so viel produzieren, wie der dortige In­lands­bedarf betrage.

Was die Frage der Mengen- und Produktionsdisziplin betreffe, führt er aus, das er erst kürzlich in einem Artikel die österreichischen Produzenten darauf aufmerksam gemacht habe, sie mögen die Situation der Jahre 1996/1997 nicht vergessen; damals habe es ein All-Time-High, kombiniert mit einem All-Time-Low 12 Monate später gegeben. Daher prognostiziere er jetzt den Produzenten, dass man, wenn nichts Außergewöhnliches passiert, nächstes Jahr niedrige Schweinepreise haben werde, was in der Logik immanent begründet sei.

Das Problem bei den europäischen Spielregeln für Produktionslenkung sei das Florianiprinzip: Jeder will etwas, aber keiner macht etwas, weil jeder darauf wartet, dass es der andere macht. – Solle es in dieser Frage auf europäischer Ebene zu Regulierungen kommen, dann aber gesetzlich und nicht freiwillig, da man ja die österreichische Produktion nicht schädigen wolle, denn wenn man die Produktion freiwillig zurückfahre, würden sich die anderen „krumm lachen“ und genau in diese Marktlücke hinein produzieren.

Zur Frage der Abgeordneten Parfuss bezüglich der Umsetzung von EU-Richtlinien meint der Minister, dass man in Österreich pro Betrieb im Schnitt 37 Schweine und in Großbritannien 557 habe. Der Durchschnitt sage zwar nie sehr viel aus, aber wenn der britische Durchschnitt 15 Mal so hoch wie der österreichische sei, dann sage die Umsetzung von EU-Richtlinien noch nicht automatisch etwas über die Agrarstruktur aus.

Betreffend Kontrolle teilt er ihre Einschätzung, dass es ganz entscheidend ist, nicht nur einen Standard zu haben, sondern diesen auch umzusetzen; daher trete er auch für Überkontrolle in der Union ein.

Er könne dem Parlament auch gerne Bericht erstatten über die Frage, welche Schritte auf europäischer Ebene bei der Realisierung dieses Programms erfolgen werden, damit er dann, wenn diese Richtlinie verabschiedet werde, dem Parlament sagen könne, wie das letztendlich im Detail bezogen auf Österreich und auf die einzelnen EU-Staaten ausschaue.

Obmann Dr. Werner Fasslabend schließt die Debatte und nimmt die Abstimmung über den Antrag auf Stellungnahme der Abgeordneten Dipl.-Ing. Pirklhuber und Parfuss vor. Dieser bleibt in der Minderheit und ist damit abgelehnt.

Obmann Fasslabend beendet die Verhandlungen zu Tagesordnungspunkt 1 und leitet zu Tages­ordnungspunkt 2 über.

2. Punkt

KOM (00) 443 endg.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank

Praktische Aspekte des Euro: Aktueller Stand und künftige Aufgaben (16237/EU XXI.GP)

Obmann Dr. Werner Fasslabend begrüßt Herrn Staatssekretär Dr. Finz recht herzlich und ganz besonders den Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank Dr. Klaus Liebscher, der dem Ausschuss heute als Experte zur Verfügung steht.

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz führt aus, dass sich Österreich seit 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2001 in einer Übergangsphase befindet, in der Euro und Cent bereits die offizielle Währung der Teilnehmerstaaten seien, die nationalen Wäh­rungen rechtlich betrachtet nur noch Untereinheiten seien, es einen festen Wechselkurs und die gemeinsame Währung schon gebe.

Mit 1. September 2001 werde die Vorverteilung des Euro an Banken, Unternehmungen und den öffent­lichen Sektor erfolgen, damit diese Einrichtungen vor allem bei der Geldrückgabe, also beim Wechselgeld, das Geld sofort in Euro rückerstatten können.

Der 1. Oktober 2001 sei der Beginn der gesetzlichen Verpflichtung zur doppelten Preis­aus­zeichnung, ab 15. Dezember 2001 werde es für das allgemeine Publikum eine Vorverteilung von Euro-Münzen in Form von Startpaketen zum Kennenlernen geben. Diese Münzen dürfen selbstverständlich erst ab dem 1. Jänner 2002 benützt werden und diese Münzausstattung solle dazu dienen, dass sich vor allem behinderte Gruppen, zum Beispiel Sehbehinderte, an die neuen Münzen gewöhnen können.

Es sei in der Euro-Gruppe beziehungsweise beim inoffiziellen ECOFIN-Rat eindeutig ent­schieden worden, dass es keine Banknoten-Vorverteilung vor dem 1. Jänner 2002 geben wer­de. Erst ab diesem Datum würden Euro-Banknoten und -Münzen zur Verfügung stehen. Bei den Banknoten seien sieben Stückelungen – 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 € –, bei den Münzen acht Stückelungen – 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cent sowie 1 und 2 € – vorgesehen. Ab diesem Zeit­punkt seien Euro und Cent das allein gültige Buchgeld, der Schilling sei in einem Zeitraum von zwei Monaten nur noch als Bargeld gedacht.

Vom 1. Jänner 2002 bis 28. Februar 2002 erfolge die Phase des dualen Bargeld-Umlaufs, während der für Barzahlungen neben Euro und Cent auch noch Schilling und Groschen verwendet werden können.

Die im Zuge der Euro-Einführung erforderlichen Gesetzesänderungen müssten so weit vorbe­reitet werden, dass sie im Sommer 2001 vom Parlament verabschiedet werden können. Jedes einzelne Ressort habe innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches für eine zeitgerechte Vorbe­reitung und Durchführung der legistischen und technisch-organisatorischen Anpassungen zu sorgen. Beträge in Gesetzen sollten aus Gründen der Nachvollziehbarkeit für die breite Öffent­lichkeit möglichst ohne Glättung unter Zugrundelegung der in der Euro-Verordnung festgelegten Umrechnungs- und Rundungsregeln angepasst werden. Soweit sich – etwa bei Beträgen mit Außenwirkung – Glättungen trotzdem als zweckmäßig erweisen, seien diese insgesamt auf­kommens­neutral und im Zweifelsfall zugunsten der Bevölkerung vorzunehmen. Das sei ein äußerst wichtiger Faktor, weil die berechtigte Sorge bestehe, dass diese Euro-Umwechslung quasi dazu benützt werde, um budgetären Problemen begegnen zu können.

Hauptbetroffene dieser Gesetzesanpassungen seien selbstverständlich das Bundesministerium für Finanzen, was das Haushaltswesen, Steuern und den Zoll betreffe, sowie Banken und Ver­sicherungen. Das Bundeshaushaltsgesetz sei bereits im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2001 an den Euro angepasst worden, im Zollbereich seien die Euro-relevanten Anpassungen im Rahmen der 4. Zollrechts-Durchführungsgesetz-Novelle vorgenommen worden.

Finanzstaatssekretär Finz erläutert weiters, dass das Euro-Steuerumstellungsgesetz nun in Begutachtung sei. Die Anpassung der Gebühren sei vom Ministerrat am 13. März dahin gehend vereinbart worden, dass im Zuge der Abschaffung von Stempelmarken mit 1. Jänner 2002 ver-sucht werde, dass es auch keine Euro-Stempelmarken geben werde, sondern dass das System auf Bundesverwaltungsabgaben umgestellt werde.

Die Haushaltsverrechnung des Bundes werde ab Juni 2001 auf den Euro umgestellt, die Umstellung im Zahlungsverkehr werde selbstverständlich erst ab dem 1. Jänner 2002 erfolgen.

Neben dem Finanzministerium seien noch das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vor allem von den legistischen Umstellungen von der Schilling-Währung auf die Euro-Währung betroffen.

Zu den besonderen Eckpunkten sei zu sagen, dass sich in der EU laufend eine Euro-Gruppe treffe, die immer vor den ECOFIN-Tagungen zusammenkomme, in der über den Erfahrungs­stand und die Probleme bei der Euro-Umstellung gesprochen werde. Was Österreich betreffe, sei die Situation derart, dass in der Bevölkerung derzeit noch eine relativ restriktive Haltung bezüglich der Euro-Umstellung herrsche, die Zustimmung sei gesunken statt gestiegen. Man führe das allgemein eher darauf zurück, dass der Euro im Verhältnis zum Dollar bislang eine relativ schlechte Entwicklung genommen habe und sich erst jetzt wieder erfange. Es sei eben die Sorge der Bevölkerung, dass quasi eine sichere Währung zugunsten einer weniger sicheren Währung aufgegeben werde.

Im Finanzressort sei man der Ansicht, dass das Niveau, das sich derzeit im Wechselkurs zum Dollar ergebe, in etwa gleich bleiben werde, man erhoffe sich aber insgesamt durch die Euro-Umstellung, dass es in ganz Europa zu einem wirtschaftlicher Aufschwung kommen werde, da Währungswechsel beim Export oder Import immer Hindernisse seien. Im Wirtschaftsverkehr, vor allem, wenn man einen Binnenmarkt, einen einheitlichen Wirtschaftsraum haben wolle, be­dürfe es auch zur endgültigen Abrundung einer gemeinsamen Währung.

Abschließend weist der Staatssekretär darauf hin, dass OeNB-Gouverneur Dr. Liebscher auf die Planung der logistischen Bargeld-Umstellung eingehen werde.

Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank Dr. Klaus Liebscher bedankt sich für die Einladung und schickt voraus, dass er hinsichtlich der Akzeptanz der Euro-Währung eine positive Nachricht habe. Eine vor kurzem durchgeführte Meinungsumfrage besage, dass die Tendenz bezüglich Akzeptanz des Euro wieder steige. Man liege zwar nur bei rund 50 Prozent, aber bei der letzten Umfrage sei der Wert nur bei 45, 46 Prozent gelegen.

Man stehe jetzt neun Monate vor der tatsächlichen Einführung des Euro. Was die Herstellung, die Lagerung und die Verteilung der rund 360 Millionen Euro-Banknoten und 1,5 Milliarden Euro-Münzen anlange, laufe in der Oesterreichischen Nationalbank alles planmäßig. Es sei schon eine Informationskampagne angelaufen, die auch den Bargeld-Umtausch beinhalte. In Zusammenarbeit mit den Finanzinstituten, der Bundesregierung und den Sozialpartnern werde die Oesterreichische Nationalbank nicht nur einen logistischen Beitrag leisten, sondern natürlich auch versuchen, die Bevölkerung, die Wirtschaft, alle Interessenten und Interessenvertretungen so gut wie möglich mit Informationen über die Einführung des Euro-Bargeldes zu versorgen, wobei auch ihr Leitbild „Vertrauen und Sicherheit“ zum Tragen komme.

Es gebe eine enge Kooperation mit der Exekutive, die wichtig sei, auch was den geregelten und sicheren Ablauf sowohl der Anlieferung der neuen Geldscheine und Münzen als auch der Rückholung des alten Schilling- und Groschen-Materials betreffe, da ein besonderer Schutz­mechanismus notwendig sei. Gouverneur Liebscher bittet um Verständnis dafür, dass er aus Sicherheitsgründen nicht auf Details eingehen könne. Es seien weiters spezielle Schulungs­maßnahmen für den Sicherheitsapparat vorgesehen, um hinsichtlich Falschgeld-Erkennung auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.

Die Strategie sehe so aus, dass im April Aufklärungskampagnen – in den letzten zwei Jahren sei die Informationstätigkeit nicht so intensiv gewesen, weil es nicht notwendig war, schon so früh auf die neuen Scheine und Münzen hinzuweisen – und eine neue emotionalere Informa­tions­linie starten werden, also nicht nur reine Sachinformationen, um den Menschen das neue Bargeld im Alltag näher zu bringen.

Es werden rund 110 Informationsveranstaltungen im Zeitraum April bis Juni gemeinsam mit der Euro-Initiative der Regierung und dem ORF durchgeführt, um den direkten Kontakt mit der Bevölkerung herzustellen. Allein im ersten Halbjahr 2001 werden 4,5 Millionen Folder zum Thema „Auf dem Weg zum Euro-Bargeld“ bei Kreditinstituten, in diversen Ämtern und Betrieben aufliegen. Dabei werde ganz besonderes Augenmerk auf die Information von Schülern, Se­nioren und auch Bevölkerungsgruppen mit besonderen Bedürfnissen, wie zum Beispiel Blinde und Sehbehinderte, gelegt. Außerdem könne die Oesterreichische Nationalbank über ihre Home­page jederzeit aktuelle Informationen betreffend die nationalen Umsetzungsmaßnahmen dieses Bargeld-Tausches liefern.

Dazu sei anzumerken, dass eine Euro-Banknoten-Testserie vor zehn Tagen den Sehbehinder­ten-Verbänden zur Verfügung gestellt wurde, damit sie zwar noch nicht mit echten Banknoten, aber schon mit den Originalgrößen und der relativ genauen Originaloptik konfrontiert sind. Diese Gruppen bräuchten natürlich wesentlich länger, um sich umzugewöhnen.

Im September werden der Öffentlichkeit das endgültige Aussehen und die Sicherheitsmerkmale der Euro-Banknoten und -Münzen vorgestellt. Aus Sicherheitsgründen und wegen allfälliger Fälschungen könne man das nicht früher tun und müsse die Präsentation so lange wie möglich hinauszögern.

Im Herbst folge eine Direct-Mailing-Aktion an alle österreichischen Haushalte, um detaillierte Informationen über das Aussehen und die Sicherheitsmerkmale der Banknoten und Münzen zu geben. Die Entwürfe, die bis jetzt vorlägen, seien zwar gut und schön, aber eben nicht das Original.

Ebenfalls im Herbst würden die Startpakete, zunächst für die Unternehmen, verteilt. Die OeNB habe 560 000 Startpakete mit Euro-Münzen im Gegenwert von je rund 2 000 S vorgesehen, das entspreche in etwa 114 €. Dann solle auch die Schulung des Verkaufspersonals an den Kassen erfolgen.

Doch stelle nicht nur die Verteilung ein Problem dar, auch der reibungslose Rücklauf der Schillingnoten und -münzen sei eine logistische Frage. Es seien derzeit 6 Milliarden Münzen in Schillingwährung im Umlauf, davon könnten zirka 3 Milliarden zurückkommen. Die OeNB werde eine zusätzliche Transportschiene einrichten und eine groß angelegte Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit diversen Kreditinstituten, mit dem ORF, mit Schulen, mit dem Österreichischen Jugendrotkreuz und mit der Aktion „Licht ins Dunkel“ eingehen, um jene Schilling- und Groschenmünzen zurückzuholen, die in den be­rühmten Sparstrümpfen der Österreicher seien, damit sie karitativen Zwecken zugeführt werden können.

Er gehe davon aus, dass diese 3 Milliarden Schilling in Münzenform zurückkommen können, ob diese aber auch in all diese Aktionen fließen können, wisse er nicht. Diese Erlöse sollen für Maßnahmen für den Bereich der Integration, der Ausbildung und der Therapie benachteiligter Kinder und Jugendlicher sowie für den nationalen Nothilfefonds zur Verfügung gestellt werden. Dieser könne dann rasch und unbürokratisch bei Unglücks- oder Katastrophenfällen helfen.

Im Oktober trete die gesetzlich vorgeschriebene doppelte Preisauszeichnung in Kraft, ab 15. Dezember werden die Konsumenten-Startpakete im Gegenwert von 200 S oder rund 14 € ausgegeben. Natürlich gehe man davon aus, dass im Jänner 2002 wahrscheinlich einerseits der größte Andrang in den Banken herrschen werde, aber andererseits der größte Rücklauf zu erwarten sei. Die Annahmen gingen davon aus, dass in den ersten drei bis vier Wochen 80 Pro­zent des Schillingumlaufs in Euro umgetauscht sein sollten.

Gouverneur Liebscher weist darauf hin, dass er bei jedem seiner Vorträge auf gewisse Ängste der Bevölkerung vor versteckten Preiserhöhungen im Zusammenhang mit der Euro-Bargeld-Einführung eingehe. Wenn man Interesse daran habe, dass es zu einer korrekten Umrechnung komme, müsse man immer wieder auf die korrekten Rundungs- und Umrechnungsregeln hinweisen und damit versuchen, der Bevölkerung ihre Ängste zu nehmen.

Ab 1. März 2002 sei bekanntlich nur noch der Euro das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel. In der Oesterreichischen Nationalbank könne aber – und das sei im Nationalbankgesetz geändert und geregelt worden – zeitlich und betraglich unbegrenzt, auch in fünf oder zehn Jahren, jede Schillingmünze und jeder Schillinggeldschein zum Nennwert in Euro umgetauscht werden, sodass die berühmten „Matratzen- oder Dachbodenfunde“ nicht betroffen sein sollten.

Manchmal tauche die Frage auf, warum nicht schon Euro-Banknoten in den letzten Dezember­tagen ausgegeben werden. Diesbezüglich sei er der Meinung des Herrn Staatssekretärs; man wolle verhindern, dass es zu Missbräuchen komme und ein an sich noch nicht gesetzliches Zahlungsmittel in Umlauf gebracht werde.

Maßnahmen des Eurosystems und der Europäischen Zentralbank wie eine umfassende Werbung auf europäischer Ebene – mit nationaler Spezifikation und nationalen Interessen – seien natürlich vorgesehen. Es habe in den letzten Tagen die eine oder andere Pressemeldung gegeben, dass es beim Euro-Banknotendruck zu Pannen gekommen sei und dass sich dadurch Schwierig­keiten bei der Koordinierung beziehungsweise beim Produktions- und Verteilungspro­zess er­geben könnten. Er persönlich gehe nicht davon aus, dass dem so sei. Es gebe zwar einige Schwierigkeiten, das sei aber eher positiv, da man so rechtzeitig Schwierigkeiten begegnen könne. Es seien EU-weit solch scharfe Qualitätskontrollen eingezogen worden, dass jene Banknoten, die Probleme im Druck aufwiesen, schon bei den ersten Tests herausgefallen sind. Die Oesterreichische Nationalbank und ihre Druckerei sei von diesen Problemen übrigens nicht betroffen gewesen.

Im EZB-Rat der letzten Woche sei beschlossen worden, dass ein so genannter Koordinierungs­ausschuss zum Thema Bargeldumstellung im Eurosystem etabliert wird, der aus Vertretern der Europäischen Zentralbank und der zwölf nationalen Zentralbanken zusammengesetzt ist. Solch ein Ausschuss – das habe sich schon beim Jahr 2000-Problem, aber auch im Vorfeld des 1. Jänner 1999 sehr bewährt – trage die Gesamtverantwortung für die Koordinierung der Ein­führung der Banknoten und Münzen im Euro-Raum und überwache die Vorbereitungsarbeiten für die Organisation der Ausgabe, der Verteilung und des Bargeldumtausches der neuen Währung.

Man habe beschlossen, zusätzlich ein Quantum von rund 10 Prozent an neuen Banknoten in Druck zu geben. Insgesamt würden damit in der Europäischen Währungsunion rund 14,5 Mil­liarden Euro-Banknoten gedruckt und rund 50 oder 60 Milliarden Euro-Münzen geprägt werden.

Im März habe die Europäische Zentralbank intern mit ihrer Informationskampagne unter dem Titel „Der Euro. Unser Geld“ begonnen. Deren Kernpunkte seien auch über das Internet abrufbar. Diese Euro-Informationskampagne umfasse ein Partnerschaftsprogramm, an dem öffentliche und private Organisationen beteiligt sind, sowie eine intensive Werbekampagne, die im Herbst 2001 starten werde und sich auf das Erscheinungsbild und die Sicherheitsmerkmale der Euro-Währung konzentrieren werde. Eine über das gesamte Jahr laufende Öffent­lich­keitsarbeit solle außerdem das Interesse der Bevölkerung am Euro und am neuen Geld wecken. Im Herbst würden vor allem Fernsehspots, Zeitungsanzeigen und eigens dafür ent­wickeltes Informationsmaterial eingesetzt, die Teil einer integrierten Informationskampagne der EZB und der zwölf nationalen Notenbanken seien.

Es werde auch eine Reihe von einschlägigen, eintägigen Konferenzen stattfinden. Der Start­schuss dazu war am 6. März in Brüssel. Belgien sei das erste Land gewesen, in dem so eine Konferenz stattgefunden habe. Am 29. Juni werde eine derartige Konferenz in Österreich ab­gehalten, bei der mit Vertretern der EU-Kommission, der EZB und der OeNB dieses groß­europäische Thema diskutiert werden könne.

Da es auch um die Einbeziehung von Schülern und Kindern gehe, sei ein Programm entwickelt worden, damit Kinder spielerisch mit dem neuen Geld in Berührung kommen können. Auf der EZB-Homepage sei bereits ein eigener Bereich mit Spielen für Kinder eingerichtet und ab dem Sommer werde eine eigene Broschüre für Kinder zur Verfügung gestellt werden.

Einige Beispiele aus anderen europäischen Ländern seien noch angeführt. In den Niederlanden gehe man einen besonderen Weg, dort werde es eine gemeinsame Aktion aller beteiligten Interessengruppen für eine flächendeckende neutrale Kampagne mit einem eigenen Corporate Design geben, an der sich die Regierung, die Notenbank und die jeweiligen Interessengruppen finanziell beteiligen, jedoch nicht mit ihrem Logo aufscheinen.

In Deutschland habe die Bundesbank eine Rückholaktion für D-Mark-Münzen gestartet, die auch via TV-Spots beworben werden soll. In Frankreich produziere die Banque de France für ihre Kampagne ein Set, bestehend aus Euro-Postern, Euro-Foldern und einem Informa­tions­video. In Spanien sei die Notenbank dabei, ebenfalls Informationsfolder zum Euro-Bargeld mit einer Auflage von 10 Millionen Stück in Umlauf zu bringen. Angesichts der Tatsache, dass Spa­nien knapp 40 Millionen Einwohner habe, aber nur 10 Millionen Folder auflege, sei anzumerken, dass in Österreich mit einer Einwohnerzahl von 8 Millionen 4,5 Millionen Folder flächendeckend zur Verfügung stehen werden.

Es gehe darum, mit all diesen Aktivitäten zu erreichen, dass die österreichische Bevölkerung mit dem Euro in der Brieftasche praktisch wieder jene Identifizierung aufbauen werde, die sie auch mit dem österreichischen Schilling hatte. Ziel sei die Erreichung einer gemeinsamen europäischen Identität in Bezug auf die neue Währung.

Er persönlich sei sehr glücklich, dass die Euro-Banknoten in allen Ländern einheitlich seien, also die Rück- und Vorderseite gleich aussehen. Er bedauere es jedoch, dass es den Be­schluss gegeben habe, dem sich allerdings die Notenbanken entzogen haben, dass die Euro-Münzen eine europäische Seite und eine nationale Seite haben. Es gebe natürlich manch gute Argumente, warum das so sein solle. Von der europäischen Idee her wäre es aber besser gewesen, auch bei den Münzen eine einheitliche Vorder- und Rückseite zu haben.

Abschließend meint der Gouverneur, dass es neben der Logistikfrage weiterhin zentrales Anliegen der Notenbanken sein müsse, alles daran zu setzen, die Preisstabilität im Euro-Raum zu gewähren, denn ein stabiler Euro sei die Voraussetzung für eine hohe Akzeptanz dieser neuen Währung.

Abgeordnete Ilse Burket (Freiheitliche) äußert einleitend die Ansicht, dass es kurzsichtig gewesen sei, erst ab 5 € eine Banknote festzulegen, da dies in Österreich dazu führen werde, dass die Leute „ständig mit dem Klingelbeutel herumrennen müssen“, weil man bei sehr vielen Dingen des täglichen Bedarfes dann nur mit Münzen zahlen könne oder lauter Münzen zurückbekommen werde. Und auf der anderen Seite werde der 500 €-Schein wahrscheinlich eher Mangelware sein.

Betreffend Papierqualität stelle sich die Frage, warum es trotz Ausschreibungen und Vergabe an verschiedene Firmen nicht möglich war, den bekanntlich sehr hohen Standard der Papier­qualität österreichischer Banknoten überall zu sichern. Eine unterschiedliche Papierqualität werde, da alle europäischen Euro-Noten gleich seien, zwangsläufig auch zu Sicherheitsrisken führen.

Weiters interessiere sie, welche Betragsgrenze es bei der Geldausgabe am Bankomaten geben werde und wie es um die weltweite Information über die Einführung dieser neuen Währung stehe, vor allem angesichts der Tatsache, dass man etwa mit dem 5000 S-Schein außerhalb Öster­reichs lange größte Probleme hatte – und teilweise immer noch hat.

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ) bedankt sich für die sehr interessanten einleitenden Informationen. Man werde in der Bevölkerung bisweilen mit Fragen konfrontiert, die man an­hand der zur Verfügung stehenden Unterlagen jedoch nicht beantworten könne.

So hätten beispielsweise einige EU-Länder erst in letzter Zeit ihre Banknoten umgestellt. Es wäre sicherlich wünschenswert, wenn man nicht nur die neuen, sondern auch diese alten Bank­noten von Altwährungen während der Umtauschzeit eintauschen könne. Weiters sei ihm nicht bekannt, ob die meist einprozentige Gebühr bei einer im Ausland erfolgten Kreditkartenzahlung, die ja nach Einführung des Euro rechtlich nicht mehr zu halten sei, mit 31. Dezember dieses Jahres oder erst mit 28. Februar nächsten Jahres, also dem Ende der Umtauschfrist, fallen werde. Und drittens sei nicht klar, was nach der Umstellung mit den „Quasi-Währungen“, also Schil­ling-Gutscheinen, Schilling-Jetons oder Schilling-Münzen, die nicht offizielles Zahlungsmit­tel gewesen seien, geschehen werde. Darüber, ob sie weiter gelten oder umgetauscht werden müssen, sei weder in den Beschlüssen des Parlaments noch in den anderen Unterlagen etwas zu finden gewesen.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) bedankt sich ebenfalls für die Zusammen­fassung des derzeitigen Standes und richtet folgende Fragen an Staatssekretär Dr. Finz: Zu­nächst begehrt sie Auskunft darüber, warum in der von der Kommission vorgelegten Unterlage „Preparation for the changeover to the euro“ die Aktivitäten vieler EU-Länder bezüglich Informationen über den Euro angeführt seien, nicht aber die Österreichs.

Betreffend Akzeptanz des Euro sei es ihrer Meinung nach sinnvoller, die ständigen Umfragen zu diesem Thema einmal daraufhin zu analysieren, woran eine mangelnde beziehungsweise steigende Akzeptanz liege, und die daraus gewonnenen Erkenntnisse dann in die Informa­tionskampagne miteinzubeziehen. Anhand der Fragen und Anmerkungen zum Euro, die in den verschiedensten Gesprächen mit Politikern gemacht werden, sei nämlich zu erkennen, dass in der ersten Euro-Kampagne die Information die Menschen „schlicht und ergreifend nicht erreicht“ habe. In Bezug auf eine der häufigsten Befürchtungen, nämlich dass es im Zuge der Umstel­lung zu schleichenden Preiserhöhungen kommen werde, seien alle gegenteiligen Beteuerungen wirkungslos.

Für eines der größten Probleme hält Abgeordnete Dr. Lichtenberger den Umstand, dass die klein- und mittelbetriebliche Wirtschaft, das Gewerbe und so weiter bislang, wie Ratings zeigen, in puncto Euro-Umstellung etwa des Rechnungswesens nur sehr schlecht vorbereitet sind, und begehrt Auskunft darüber, wo genau die Betriebe gültige Informationen zu diesem Thema bekommen können. Offenbar gebe es da ein „Adressatenproblem“, die Betroffenen würden deswegen sogar in der grünen Fraktion anrufen.

Eine Homepage mit entsprechenden Spielen für Kinder sei zwar gut, aber die größten Schwie­rigkeiten würden vermutlich doch die Senioren haben, auch wegen der Münzen. Und zu der von Frau Abgeordneter Burket geäußerten Befürchtung wegen der vielen Münzen stellt Abgeord­nete Dr. Lichtenberger fest, dass die Deutschen schon immer viele Münzen hätten und damit eigentlich gut zurechtkämen, nur für Männer mit kleinen Geldtaschen werde die Umstellung ein Problem verursachen, Frauen hätten ohnehin Handtaschen.

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP) betont, wie erfreulich es sei, dass nicht nur eine unglaublich professionelle Vorbereitung für dieses gewaltige logistische Problem erfolge, sondern auch die politische Akzeptanz des Euro ständig steige.

Obwohl es bekanntlich entscheidend sei, dass der Euro nach innen stabil und hart sei, habe für sehr viele Bürger der Wechselkurs zwischen Euro und Dollar eine gewisse Bedeutung. Die Stärke des Dollars resultiere aber nicht nur aus der Stärke der US-amerikanischen Wirtschaft, sondern auch daraus, dass er als weltweite Leitwährung fungiere. In Europa habe zum Teil die D-Mark diese Funktion, in manchen östlichen Nachbarstaaten vielleicht sogar der Schilling.

In vielen Ländern, vor allem bei den osteuropäischen Beitrittskandidaten, gebe es Spardepots „unterm Kopfpolster, im Kasten“ mit Einlagen in harten EU-Währungen. Es sei zu erwarten, dass diese infolge der Umstellung auf den Euro eher in Dollar umgewechselt werden, was wiederum zu einer zusätzlichen Stärkung des Dollar gegenüber dem Euro führen würde. Abge­ordneter Dr. Stummvoll fragt, ob es diesbezüglich genauere Schätzungen gebe.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche) gibt in Hinsicht auf die Frage nach der Betragsobergrenze bei Bargeldbehebung vom Bankomaten zu bedenken, dass die Grenze seines Wissens schon im Laufe dieses Jahres angehoben und erst dieser Wert dann in Euro umgerechnet werden sollte.

Es stelle sich für ihn die Frage, wie diese Umstellung in der Realität konkret erfolgen werde, ob sie bei Bankomaten, bei denen ja ab 1. Jänner nur mehr Euro behoben werden könnten, über Nacht geschehe – im Gegensatz zu Automaten, bei denen eingezahlt werde und für deren Umstellung daher wahrscheinlich die Übergangsfrist von drei Monaten erforderlich sei.

Weiters bittet er um Auskunft über die genauen Kosten der Euro-Umstellung, wenn möglich gesplittet in jene für die Informationen darüber und jene für den technischen Teil der Um-stellung. Interessant erscheine ihm außerdem, ob und in welchem Ausmaß im Zuge der Euro-Umstellung der Anteil des so genannten Plastikgeldes zunehmen werde.

Die Darstellungen bezüglich der oft angesprochenen Probleme der kleinen und mittleren Unter­nehmungen seien immer sehr allgemein gehalten, es stelle sich daher die Frage, wo, abge­sehen von den Schwierigkeiten rund um die Informationen, die Probleme dieser Unter­nehmun­gen aus Sicht der beiden anwesenden Auskunftspersonen tatsächlich lägen.

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ) thematisiert die bereits erwähnte doppelte Preisauszeichnung beziehungsweise den festgelegten Wechselkurs.

Österreich sei laut dieser Mitteilung der Kommission das einzige EU-Land, in dem eine doppelte Preisauszeichnung gesetzlich festgelegt worden sei. Dies sei grundsätzlich etwas Positives, da es den Menschen den Einstieg in die neue Währung erleichtern könne und werde. Trotzdem sei die Akzeptanz des Euro nicht besonders gestiegen. In Frankreich wie auch in anderen Mitgliedstaaten überlege man nun eine umgekehrte Preisauszeichnung, also zuerst den Euro und dann die alte Währung, etwa den Franc. Abgeordnete Hagenhofer hält diese Variante für eine gewisse Erleichterung bei der Umstellung und möchte wissen, ob es diesbezügliche Überlegungen auf Seiten der österreichischen Regierung gebe.

Beschlossen sei weiters, dass es zu keinerlei Preiserhöhungen im Zuge der Umstellung kommen dürfe. Es gebe jedoch Hinweise darauf, dass es speziell im Handel – „Die Zeit“ berichtet Derartiges von Deutschland, aber es werde in Österreich nicht viel anders sein – zwar bei der direkten Umrechnung zu keinen Preiserhöhungen kommen werde, sehr wohl aber im Vorfeld der Umstellung, dass die Preise also schon vorher aufgerundet werden, damit es dann so aussehe, als sei alles exakt umgerechnet worden. Sie erbittet Auskunft darüber, wie die österreichische Bundesregierung innerhalb der Europäischen Kommission sicherstellen werde, dass es nicht dazu kommen könne.

Staatssekretär Dr. Finz habe betont, dass die Glättungen aufkommensneutral zu gestalten seien. Dies sei ja selbstverständlich und auch so beschlossen worden. Im Euro-Steuerum-stellungsgesetz habe sie aber etwa im Artikel IX, Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Folgendes gefunden: „Im § 3 ... tritt an die Stelle des Wertes ,15 000 S‘ der Wert ,1 100 Euro‘.“ 1 100 Euro ergeben jedoch nach ihrer Rechnung umgerechnet 15 136,33 S, also einen Nachteil für die Bevölkerung. Ähnliches habe sie in Artikel X, Änderung des Straßenbe­nützungs­ab­gabegesetzes, gefunden, wo es unter Punkt 4 heiße: „Im § 6 ... tritt an die Stelle des Wertes ,1 000 S‘ der Wert ,73 Euro‘.“ 73 Euro seien aber nach ihrer Rechnung ebenfalls ein bisschen mehr, nämlich etwa 1 004 S. – Man müsse also auch im eigenen Haus bei diesen Um­stel­lungsmechanismen genau aufpassen. Es sei natürlich durchaus möglich, dass das irrtümlich geschehen sei, und vielleicht könne man es sogar noch ändern.

Ihre letzte Frage beziehe sich auf eine weitere Stelle in der gegenständlichen Mitteilung der Kommission, die laute: „Interesse galt in letzter Zeit auch der Frage, wie die Bürger aus­ländische Münzen aus anderen Ländern der Euro-Zone, die sie von Reisen mitgenommen haben, umtauschen können.“ – Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass, wie derselben Mit­teilung zu entnehmen sei, die Fristen für den Umtausch in den einzelnen Mitgliedsländern verschieden seien, begehrt Abgeordnete Hagenhofer Auskunft über die Position der öster­reichischen Regierung in dieser Frage.

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz betont, dass die höhere Stückelung der Banknoten auch ihm keine Freude bereite, aber schon bisher in Europa Usance gewesen sei. Auch er teile die Sorge, dass durch die dann höhere Zahl der Münzen in den Geldbörsen Unannehmlichkeiten entstehen werden, glaube jedoch, dass es dadurch zu einer höheren Akzeptanz des ebenfalls in einer Frage erwähnten elektronischen Bargeldes, der Quickbörse, kommen werde. Diese ursprünglich für den Kleinhandel gedachte Einrichtung werde auf Grund der Höhe der Kosten für das dazu notwendige Gerät eigentlich nur dort verwendet, wo es eine Bankomatkasse gibt.

Die Frage betreffend Unterschiede in der Papierqualität ersucht er Gouverneur Liebscher zu beantworten.

Der Höchstbetrag bei Bankomatbehebungen werde angepasst, derzeit seien hiefür 400 € vor­gesehen. Zur künftigen Bestückung der Bankomaten mit Banknoten sei zu sagen, dass diese – wie es schon bisher der Fall gewesen sei – auf Grund ihrer technischen Möglichkeiten auch in Hinkunft im Gegensatz zu inside-Geräten nur mit zwei verschiedenen Banknoten beladen werden können, und zwar mit der 10-€-Note und der 100-€-Note. Gemäß der entsprechenden Regelung sei geplant, ab dem späten Nachmittag des 31. Dezember – zeitlich gestaffelt! – bis zum 1. Jänner alle Bankomaten auszutauschen. Die Euro-Geräte seien aber erst nach Mitter­nacht benutzbar. Zudem sei auch an eine Anhebung der Obergrenze bei der Quickbörse, die derzeit bei 2 000 S liege, gedacht.

Zur Frage des Abgeordneten Schieder betreffend alte Banknoten sei zu sagen, dass während des gesamten Umstellungszeitraumes alle aktuellen Banknoten in den Euro-Ländern, also auch in Österreich, umgewechselt werden könnten. Eine Frage der Kulanz, die noch zu regeln sei, sei das Wechseln ausländischer Münzen. Alte Banknoten, also solche, die schon abge­laufen seien, könnten nicht umgewechselt werden. Auf den Einwurf des Abgeordneten Schieder, wonach es zumindest ein Umtauschservice für Banknoten der vorletzten Serie geben müsse, stellt Staatssekretär Dr. Finz fest, dass dieses Problem noch nicht an das Finanz­ministerium herangetragen worden sei und wie andere aktuelle Probleme bei einem der monatlich in seinem Haus stattfindenden Sozialpartnergipfel noch erörtert werden müsse.

Hinsichtlich der Kreditkartengebühr müsste sich auf Grund des Wegfalls der Umwechslung eine Verbilligung ergeben. Zu befürchten sei jedoch, dass, da das Wechselgeldgeschäft ein nicht ganz unwesentlicher Geschäftsbereich der Banken sei, das in irgendeiner Form auf andere Gebühren umgeleitet werde. Die Frage, ob die Gebühr von 1 Prozent bei Zahlung mittels Kreditkarte im Ausland ab 31. Dezember dieses Jahres oder erst am Ende der Übergangsfrist ab 28. Februar nächsten Jahres entfallen müsse, oder ob das davon abhängen werde, in welcher Währung die Rechnung ausgestellt sei, sei nach Ansicht von Staatssekretär Dr. Finz prinzipiell so zu beantworten, dass sie mit 31. Dezember fallen müsse, allerdings werde sie wie bei anderen Zahlungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt abgerechnet würden, wie etwa mittels Scheck oder Überweisung, auch noch im Übergangszeitraum anfallen können. Im Konkreten sei diese Frage noch nicht geklärt.

Die Frage betreffend Gutscheine, Schilling-Jetons und Ähnliches sei ebenfalls noch offen. An und für sich sei das keine währungsrechtliche Frage, er hoffe aber auf einvernehmliche Rege­lungen für Umwechslungsmöglichkeiten. Besitzer nicht verbrauchter Gutscheine sollten recht­zeitig verlangen, dass sie dafür Euro-Gutscheine bekommen. Ein derartiges Umwechslungs­recht sei zwar derzeit in den Geschäftsbedingungen nirgends verankert, es werde aber praktisch kein Problem sein, in den Gesprächen mit den Sozialpartnern und dem Handel eine entsprechende Lösung zu finden. In vielen Bereichen würden Kulanzlösungen zu treffen sein, so sei zum Beispiel angekündigt, bei Vorliegen bestimmter Gründe auch nach dem 28. Februar für Schilling-Guthaben keine Gebühren zu verrechnen.

Für Schilling-Jetons gelte grundsätzlich dasselbe: Dies sei ebenfalls keine währungsrechtliche Frage, das Finanzministerium werde jedoch sehr darum bemüht sein, dass etwaige Probleme im Sinne der Konsumenten geregelt werden könnten, um die Euro-Umstellung zu erleichtern.

Die von der Abgeordneten Lichtenberger genannte Zeitschrift der Europäischen Kommission, in der keine Maßnahmen Österreichs zur Information über den Euro angeführt wären, erscheine monatlich und enthalte immer aktuelle Maßnahmen der jeweiligen Euro-Länder. In der erwähnten Ausgabe seien zufällig keine österreichischen Aktivitäten verzeichnet, da es diese hier schon früher gegeben habe.

Richtig sei, dass in der Wirtschaft noch nicht alle Bereiche in gewünschtem Ausmaß auf die Euro-Umstellung vorbereitet seien, vor allem die so genannten KMUs und die Kleingemeinden ohne beamteten Apparat. Genaue Auskünfte über die detaillierten Regelungen gebe es nun auf der Homepage des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at. Weiters sei dafür die Euro-Informationsstelle im Bundeskanzleramt eingerichtet worden, und auch die Wirtschaftskammer habe ihre Beratungstätigkeit verstärkt. Probleme gebe es vor allem bei eigengeschneiderten EDV-Programmen. Bei Standardsoftware böten die Herstellerfirmen ohnehin von sich aus Adaptierungen an.

Betreffend das von der Abgeordneten Dr. Lichtenberger erwähnte Adressatenproblem, dass also kleinere Handwerksbetriebe in puncto Informationsbeschaffung via Internet oftmals eher hilflos seien, weist er darauf hin, dass es bereits jetzt eine gezielte, auf alle Altersgruppen abgestimmte Informationskampagne gebe, in die man spezielle Hinweise für KMUs einbauen werde.

Für die Kleingemeinden werde der Gemeindeverband demnächst eine gezielte Informations­welle starten, da etwa für die Tarifumstellungen bei den Gemeindeabgaben nur mehr wenig Zeit bleibe.

Der Grund für die vom Abgeordneten Dr. Stummvoll angeschnittene Wechselkurs-Problematik im Vergleich zum US-Dollar liege vor allem in der bisherigen Stärke der US-amerikanischen Wirtschaft. Da nun jedoch das Wirtschaftswachstum in den USA etwas abflache, erhole sich auch der Euro, wobei auf lange Sicht mit einem Wert, der leicht unter dem US-Dollar liege, zu rechnen sei, keinesfalls mit einer echten Parität beziehungsweise einem stärkeren Euro. Dazu werde Gouverneur Liebscher vielleicht noch mehr zu sagen haben.

Wie viele in östlichen Ländern angelegte Währungsdepots es gebe, sei noch fraglich und könne vom Finanzministerium nur geschätzt werden, eventuell habe die Nationalbank genauere Zahlen. Müssten aus derartigen Depots große Summen in Schilling rasch umgewechselt werden, könnte das zu einem Problem bei der Versorgung der Banken mit der neuen Währung werden.

Für gezielte Euro-Aktionen der Bundesregierung seien derzeit 40 Millionen Schilling vorgese­hen, allerdings gebe es auch eine Informationskampagne der Kommission sowie eine mit der Nationalbank. Die technischen Kosten lägen mehr in der Legistik-Umstellung, vor allem in puncto Infrastruktur, Vorbereitung bei der Nationalbank. Und es werde natürlich mit einem Anstieg des Plastikgeldes gerechnet.

Staatssekretär Dr. Finz bedauert, dass gemäß der von der Abgeordneten Hagenhofer ange­sprochenen doppelten Preisauszeichnung derzeit zuerst der Schilling- und dann erst der Euro-Preis angegeben werde. Bei den Arbeiten an dem erstmals in Euro erstellten Budget für das Jahr 2002 habe man gesehen, dass die damit befassten Mitarbeiter bereits nach einer Woche in der neuen Währung sattelfest waren. Wichtig dabei sei nur, dass man nicht immer umrechne, sondern Einnahmen und Ausgaben permanent und ausschließlich in Euro berechne.

Wichtig sei weiters die bereits im Vorfeld stattfindende Preisüberwachung, eine exakte Umrechnung, man hoffe dabei vor allem auf die Hilfe der Konsumentenschützer im Justiz­ministerium sowie der anderen Einrichtungen der Konsumentenbetreuung. Zurzeit sei jedoch ein anderes Phänomen zu beobachten, nämlich ein Preiswettkampf nach unten – etwa im Obsthandel. Obwohl man im Sinne der Konsumenten de facto nichts dagegen haben könne, er­gäben sich dadurch trotzdem einige Probleme, etwa wenn der Fahrschein der Wiener Verkehrs­betriebe, dessen derzeitiger Wert 1,38 € entspreche, um 1,30 € angeboten werde, gleichzeitig aber noch der alte – und preislich höhere! – Schilling-Fahrschein gelte.

Man werde auch im Euro-Umstellungsgesetz sicherlich geglättete Beträge finden – vor allem um nicht irgendwelche Steuersätze unpraktischerweise in Cent festsetzen zu müssen –, es gebe Euro-Summen, die höher seien als die vorangegangenen in Schilling, aber auch umgekehrt. Insgesamt sei die Umrechnung relativ neutral erfolgt, sogar mit einem geringen Verlust für den Staat. Der Verwaltungsapparat wäre in puncto Glättungen gerne noch etwas weiter gegangen. Man werde, falls größere Ungereimtheiten auftauchen, dem natürlich nach­gehen, das Gesetz sei aber noch nicht fertig. Er sichert den Abgeordneten genaue Informa­tionen über die Berechnung zu.

Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank Dr. Klaus Liebscher kommt noch einmal auf den 5 €-Schein zu sprechen. Österreich und Italien seien die einzigen Länder Europas mit kleinen Banknoten. Der 20 S-Schein sei sehr gebräuchlich, die 20 S-Münze finde sich jedoch nur in Automaten, sonst nirgendwo. Im Ausland, etwa in Deutschland, wo zu 99 Prozent die 5 D-Mark-Münze im Umlauf sei und sehr selten der 5 D-Mark-Schein, sei dies umgekehrt.

Es gebe eben verschiedene Zahlungsgewohnheiten. Und bei der seinerzeitigen Festlegung der Banknotenstückelungen sei natürlich die überwiegende europäische Grundhaltung ausschlag­gebend gewesen – aber auch die Italiener hätten kein Problem darin gesehen. Außerdem sei für die Zukunft nichts auszuschließen, was aber nicht als Zusage zu verstehen sei, nur müsse man bedenken, dass eine von den Kritikern manchmal geforderte 2 €-Banknote aus Gründen der besseren Handhabung für Sehbehinderte kleiner sein müsste als die ohnehin schon relativ kleine 5 €-Banknote und daher vom optischen Erscheinungsbild her fragwürdig wäre.

Zur Papierqualität: Es gebe in Europa nur sehr wenige, nämlich etwa vier oder fünf Hersteller jenes Sicherheitspapiers, das für den Druck von Banknoten erforderlich ist, in Österreich etwa keinen einzigen. Das mancherorts aufgetretene Problem sei gewesen, dass es zu technischen oder chemischen Reaktionen zwischen Bestandteilen in einem Sicherheitsfaden und eben dieses Spezialpapiers gekommen sei. Das Spezialpapier des Papierlieferanten der Oester­reichischen Nationalbank habe dieses Problem nicht verursacht, das Papier anderer Hersteller jedoch sehr wohl. Es werde bereits über eine zukünftige Verwendung von Kunststoff diskutiert, auch die Oesterreichische Nationalbank sei in dieser Richtung aktiv.

Eine weltweite Information über den Euro sei vorgesehen. Ab Herbst werde in einer inter­nationalen Medienkampagne der EZB vor allem in jenen Ländern beziehungsweise Regionen, in denen Europäer geschäftlich oder touristisch unterwegs seien, auf die neue Währung und auch die neuen Banknoten und Münzen hingewiesen.

Was die abgelaufenen Altwährungen betreffe, so sei das, wie auch andere, schon erwähnte Punkte, vor allem eine Frage der Kulanz. Keine österreichische Bank sei dazu verpflichtet, sich mit abgelaufenen belgischen, deutschen oder anderen ausländischen Banknoten zu be­schäftigen, das könne nur in der jeweils zuständigen Nationalbank gemacht werden.

Umfragen detaillierter zu gestalten, hält Gouverneur Dr. Liebscher für „gar nicht so einfach“, denn spezielle Fragen wie etwa, ob den Leuten der Wechselkurs zu niedrig oder zu hoch sei, würden die meisten seiner Ansicht nach überfordern. Früher sei allen in Österreich immer nur die Bindung des Schilling zur D-Mark wichtig gewesen. Die Relation zum US-Dollar sei hin­gegen allen egal gewesen. Nicht einmal damals, als dieser 20 S wert gewesen sei, habe man gemeint, der Schilling sei schwach. Zurzeit sei ein Umdenken im Gange, das aber länger dauern werde und nur sehr schwierig aus Umfragen detailliert herauszufiltern sei.

Betreffend Vorbereitung der KMUs auf den Euro sei zu sagen, dass zwei Drittel der öster­reichischen Betriebe damit praktisch fertig seien. Bei ungefähr einem Viertel der Betriebe sei dies noch nicht der Fall – so hätten beispielsweise Familien- und Einzelbetriebe, also kleinere Unternehmen, gewisse Probleme –, auf diese könne man jedoch nur verbalen Druck ausüben, was in vielen Veranstaltungen etwa der Wirtschaftskammer auch geschehe. Insgesamt sei man aber relativ gut unterwegs.

Sorgen gebe es bei den Betrieben vor allem hinsichtlich der doppelten Kassenhaltung. Diesem Problem versuche man nun auf zweierlei Weise zu begegnen, nämlich erstens die Bevölkerung möglichst rasch für den Umstieg auf den Euro zu gewinnen und zweitens durch das Bestreben der Kammern, über ihre Geschäftspartner alle davon zu überzeugen, das Wechselgeld nur mehr in Euro zu geben.

Unbestritten sei, dass die Senioren eine ganz entscheidende Zielgruppe seien, und man bemühe sich daher sehr, diese speziell zu informieren.

Betreffend Euro-Dollar-Wechselkurs und den zurzeit vorhandenen Schilling-Depots in anderen Ländern wolle er nur so viel sagen, dass es Schätzungen gebe, wonach sich ungefähr zehn, maximal 15 Prozent des derzeitigen Schilling-Umlaufs – immerhin zwischen 18 und 23 Mil­liarden Schilling – in Mittelosteuropa befinden.

Um zu vermeiden, dass bei der Umstellung vieles davon in US-Dollar umgewechselt wird – wofür es natürlich Anzeichen gebe –, sei bereits beschlossen worden, dass auch die Mittel­osteuropa-Niederlassungen von Banken aus dem Euro-Gebiet – allerdings erst ab 1. Dezember dieses Jahres – in ausreichendem Ausmaß mit Euro-Noten und -Münzen vorversorgt werden. Diese dürften jedoch, wie auch im Euro-Gebiet, nicht vor 1. Jänner in Umlauf gebracht werden.

Die Umstellung der Bankomaten sei sicherlich ein Problem. Man müsse eben auf Grund der großen Anzahl dieser Geräte praktischerweise schon einige Zeit vor dem 31. Dezember, 23.59 Uhr damit beginnen, es liefen aber laut seinen Informationen bereits Gespräche mit den Banken, um durch Einzelregelungen die Versorgung sicherzustellen.

Bezüglich Plastikgeld schließt sich Gouverneur Liebscher der Meinung des Staatssekretärs, dass es – und zwar allein schon deshalb, weil es einfacher sei – zu einer Zunahme kommen werde, voll an.

Die Oesterreichische Nationalbank habe für Informationskampagnen – sowohl in elektronischen als auch in Printmedien – einen sehr hohen zweistelligen Schilling-Millionenbetrag vorgesehen. Wie hoch die entsprechenden Kosten in den Kammern, den Institutionen der Sozialpartner und den Banken veranschlagt worden seien, wisse er nicht.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bedankt sich Obmann Dr. Werner Fasslabend bei Staatssekretär Dr. Finz und Gouverneur Dr. Liebscher für die ausführlichen Informationen und leitet zu Tagesordnungspunkt 3 über.

3. Punkt

RAT 11014/99 REV 2 TRANS 176

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein transparentes System harmonisierter Bestimmungen über Fahrverbote für schwere Lastkraftwagen im grenzüberschreitenden Güterverkehr auf ausdrücklich bezeichneten Straßen (879/EU XXI.GP)

Obmann Dr. Werner Fasslabend begrüßt Bundesministerin Dr. Forstinger und erteilt ihr so­gleich das Wort für einen kurzen Überblick über den Richtlinienvorschlag betreffend harmo­nisierte Fahrverbotsbestimmungen.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstin­ger berichtet einleitend, dass der Richtlinienvorschlag des Europäischen Rates, der insbe­sondere die Harmonisierung der Vorschriften zur Beschränkung des grenzüber­schrei­tenden Güterverkehrs betreffe, bereits seit 1998 zur Diskussion stehe.

Zunächst sei hiebei eine Harmonisierung der Fahrverbotszeiten im Vordergrund gestanden. Diese wäre natürlich grundsätzlich zu begrüßen, wenn es dadurch eine echte Vereinheitlichung gäbe – was aber nicht der Fall sei. Für Österreich käme eine solche Vereinheitlichung nur dann in Frage, wenn sie auf einem sehr hohen Niveau erfolgte, das heißt, auf Grundlage der derzeit bestehenden nationalen Regelungen etwa Deutschlands und Österreichs. Es hätte nämlich zur Folge, dass man damit über weite Zeiträume unter Berücksichtigung der Aspekte der nach­haltigen Verkehrspolitik sowie insbesondere unter Einbeziehung der Verkehrssicherheit und der Umweltaspekte eine solche nachhaltige Verkehrspolitik initiieren könnte.

Leider seien im Laufe der Zeit in einem Anhang sehr weitgehende Ausnahmebestimmungen aufgenommen worden, die den erwähnten Aspekten zuwiderliefen, nämlich zum Beispiel zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führen würden. Vor allem aber wäre diese Richtlinie nach ihrem In-Kraft-Treten jederzeit mittels qualifizierter Mehrheit abänderbar, sodass Österreichs nationale Souveränität in dieser Frage gefährdet wäre. Ein Vorstoß Österreichs, Abänderungen dieser Richtlinie nur bei Einstimmigkeit zuzulassen, wurde nicht angenommen. Neben Öster­reich und Deutschland seien insbesondere auch Italien und Frankreich gegen diese Richtlinie.

Im Dezember letzten Jahres habe man in der österreichischen Stellungnahme zu diesem Richtlinienvorschlag die soeben zum Ausdruck gebrachte Argumentation, nämlich dass er in der vorliegenden Form Österreich zwar die Beibehaltung der bestehenden Fahrverbote ermögliche, andererseits aber die nationale Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Straßenver­kehrsordnung einschränke, damit gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen würde und daher nicht die Zustimmung Österreichs finde, dem Verkehrsministerrat zur Kenntnis gebracht.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) hält den vorliegenden Richtlinienvorschlag für überaus bedeutsam, da er erstens die Möglichkeiten Österreichs in Bezug auf Fahrverbote zum Schutz der Bevölkerung oder zum Flüssighalten des Verkehrs auf allen TEN-Strecken in Zukunft enorm reduzieren würde und zweitens im Laufe der Diskussion immer mehr Aus­nahmen darin aufgenommen worden seien. So sei etwa in der aktuellen Fassung, die überdies nur in Französisch zur Verfügung stünde, in Hinsicht auf den internationalen Transport praktisch fast alles – also etwa Rückfahrten mit leerem beziehungsweise halbbeladenem Fahrzeug oder Fahrten mit einer Ladung, die nur zur Hälfte aus verderblichen Gütern bestehe – ausgenom­men. All das würde auch die derzeit existierenden Fahrverbote letzten Endes obsolet machen.

Allerdings hält es Abgeordnete Dr. Lichtenberger für notwendig und wünschenswert, den Standpunkt Österreichs nicht nur auf rein formale Argumente wie das Subsidiaritätsprinzip zu stützen, sondern auch inhaltlich zu begründen. Als geographischer Kreuzungspunkt habe Österreich etwa mit dem Urlauberverkehr an Wochenenden die größten Schwierigkeiten. Die vorgeschlagene Regelung, man solle bei der Kommission ansuchen, welche Wochenenden man verlängern wolle, sei nicht akzeptabel. Und neben der Verkehrssicherheit betreffe diese Frage natürlich auch die Alpenkonvention, die bei jedem möglichen Verkehrswachstum zu berücksichtigen sei – auch von der Europäischen Union!

Insgesamt gesehen sollte man, obwohl die Verhandlungen schon relativ weit seien, mit dieser Richtlinie „so schnell wie möglich abfahren“, sie habe keinen Sinn mehr, da sie durch all die darin definierten Ausnahmen ohnehin ausgehöhlt werde und mit ihr auch die derzeit existierenden Verbote.

Bezüglich der so genannten Einigung, wonach Österreich, wenn es seine Fahrverbote behalten dürfe, der Richtlinie zustimmt, habe es öffentlich und vor allem in Brüssel große Unklarheiten über die Haltung Österreichs gegeben. Es seien eher Vertreter der Volkspartei, Ländervertreter wie Weingartner gewesen, die gemeint hätten, wir dürften unsere Verbote behalten und dem anderen könnten wir sowieso zustimmen. Es stelle sich die Frage, wie diese Unklarheit zustande gekommen sei, vor allem da es nun heiße, man habe sich ohnehin immer unter dem Titel Subsidiarität gegen diese Fahrverbotsregelungen auf europäischer Ebene ausgesprochen.

Man müsse außerdem dieses Thema mit anderen strittigen Verkehrsfragen in Verbindung bringen, anzusprechen wäre hiebei etwa, dass der Entwurf für die Lenkzeiten-Verordnung nicht mit den Tiertransport-Regelungen übereinstimme sowie dass die Frage bezüglich Road-Pricing und Brennermaut in diesem Zusammenhang mit zu berücksichtigen sei.

Italien und Frankreich seien laut der vorliegenden französischen Fassung nur dann dagegen, wenn jemand anderer auch dagegen sei, sie hätten ja vor allem Angst um ihre katholischen Feiertage. Abgeordnete Dr. Lichtenberger möchte wissen, wie das realiter aussehe und warum Österreich nicht den gleichen Weg wie etwa Luxemburg, das alle deutschen und alle fran­zösischen Feiertage in seine Feiertagsliste aufgenommen habe, gegangen sei.

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ) macht eingangs auf einen Übersetzungsfehler in der Richtlinie aufmerksam, wonach in Artikel 3 Abs. 3 für die Zeiten der Ausnahmegenehmigungen für die Nachtfahrverbote in der deutschen Fassung ein anderer – noch dazu inhaltlich nicht nachvollziehbarer – Zeitraum als in der französischen und der englischen Fassung angeführt sei. Das sollte korrigiert werden.

Der vorliegende Richtlinienvorschlag gehe in Richtung einer verstärkten Liberalisierung des Güterverkehrs. Es seien darin auch Listen mit Fällen enthalten, in denen bereits bestehende Bestimmungen, bestehende Fahrverbote, die zum Schutz der an Transitrouten lebenden Bevöl­ke­rung erlassen worden seien, nicht mehr gelten würden. Zudem würden schon bestehende Ausnahmen, wie zum Beispiel jene für den Transport leicht verderblicher Güter, weiter auf­geweicht, und zwar dadurch, dass zukünftig nur mehr ein kleiner Teil der Ladung als ver­derbliche Güter deklariert werden müsse. Abgeordneter Reheis möchte von Bundesministerin Dr. Forstinger wissen, wie sie diese Aufweichung – vor allem der Nachtfahrverbote – sehe, ob dadurch nicht bestehende Fahrverbote umgangen werden könnten, wie und ob dies überhaupt kontrolliert werden könne. Auch er sei wie Abgeordnete Dr. Lichtenberger der Meinung, dass die geplanten Bestimmungen der Alpenkonvention widersprechen.

Eine zweite Frage betreffe die künftigen straßenpolizeilichen Maßnahmen, vor allem ob nationale Einrichtungen oder die EU LKW-Überholverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überladungen oder sinnlose Leerfahrten kontrollieren. Dass mit dieser Richtlinie die nationale Souveränität eingeschränkt werde, habe die Bundesministerin selbst bereits in ihrer Einleitung festgestellt.

In Bezug auf die Zusammenarbeit mit anderen Ländern in dieser sehr wichtigen Angelegenheit begehrt Abgeordneter Reheis Auskunft darüber, ob die Bündnispartner Deutschland, Frankreich und Italien, die bisher zusammen mit Österreich über eine qualifizierte Mehrheit gegen die übermäßigen Liberalisierungspläne anderer Länder verfügten, noch hinter Österreich stünden oder der eine oder andere diese Abwehrfront schon verlassen habe und ob das Ministerium diesbezüglich in Verhandlungen stehe. Weiters möchte er wissen, wie es im Falle einer An­nahme dieser Richtlinie weitergehen solle und welche Änderungen genau Folgen – und zwar positive wie negative – für Österreich hätten.

Betreffend Ausnahme vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen für den Transport verderblicher Güter macht er darauf aufmerksam, dass es in der Zeit von 1993 bis 1999 an der Zählstelle Kufstein eine Steigerung derartiger Ausnahmefälle um 180 Prozent gegeben habe. Dies sei, auch angesichts des Personalmangels bei der Exekutive, klarerweise kaum mehr kontrollierbar.

In Tirol empfinde man die Vorgangsweise der EU bei dieser Richtlinie als eine Art Über­rumpelung, die aus österreichischer Sicht keinesfalls zu akzeptieren sei. Abgeordneter Reheis ersucht Bundesministerin Dr. Forstinger, entsprechende Strategien für Verhandlungen mit der EU zu erarbeiten – überlegenswert wäre seiner Ansicht nach etwa, die EU daran zu erinnern, dass sie die Hüterin der Verträge und nicht die Vertreterin der Transit-Lobby sei –, damit nicht wieder die vom Transit ohnehin schon genug geplagte Bevölkerung den Preis zahlen müsse und wiederholt seinen Appell, keinesfalls eine Aufweichung des Transitvertrages zuzulassen.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche) meint, dass dieser Appell sicherlich gehört werde. Es herrschten in allen Fraktionen die gleichen Bedenken, daher werde Österreich diesem Richtlinienvorschlag nicht zustimmen.

Hervorzuheben sei, dass man seit dem Rat von Nizza nun zum ersten Mal mit einer Richtlinie konfrontiert sei, bei der das Mehrstimmigkeitsprinzip zur Anwendung komme, sodass Österreich davon abhängig sei, ob jene Staaten, die diesem Richtlinienvorschlag bisher ablehnend gegenüberstünden, bei dieser Ablehnung blieben. Sollten diese ihre Haltung ändern, werde Öster­reich zum ersten Mal von Ländern „overruled“, die im Gegensatz zu den Österreichern von den Auswirkungen einer solchen Richtlinie unter Umständen gar nicht betroffen seien. Ange­sichts dieser Entwicklung hebt Abgeordneter Mag. Schweitzer hervor, dass seine Fraktion ent­gegen der Meinung so manch anderer Fraktion dieses Hauses auf die Einhaltung des Einstim­migkeitsprinzips in den wesentlichen Bereichen bestanden habe.

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) bittet um Auskunft darüber, welche Möglichkeiten Bundes­ministerin Dr. Forstinger sehe, die Verhandlungen über diesen Richtlinienvorschlag dafür zu nutzen, für das Inntal günstige Transitregelungen als Dauerrecht zu verankern.

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ) möchte erstens von Bundesministerin Dr. Forstinger wissen, ob und welche konkreten Bemühungen sie unternommen habe, um die Stabilität der Partner­schaft mit jenen Ländern, die gemeinsam mit Österreich eine Sperrminorität etwa gegen niederländische Vorstöße gebildet hätten, zu gewährleisten. Es sei nicht ganz leicht gewesen, diese drei Partner zu bekommen, und nun höre er, dass Frankreich unter bestimmten Bedingungen weich werden könnte. Zudem begehrt er Auskunft darüber, wie die Ministerin die seiner Ansicht nach wohl günstigste Lösung, nämlich die schwedische Präsidentschaft dazu zu bringen, diesen Tagesordnungspunkt von der nächsten Verkehrsministerratstagung überhaupt abzusetzen – womit man zumindest Zeit gewinne –, einschätze und ob es Bemühungen des Ministeriums in diese Richtung gebe.

Seine zweite Frage betreffe die nunmehr abgeschlossene Alpenkonvention, die seiner Meinung nach die Basis für eine neue Argumentation in Sachen alpenquerender Transit auch auf europäischer Ebene sein könne. Es interessiere ihn, ob Bundesministerin Dr. Forstinger dies ebenso sehe und ob sie eine Initiative Österreichs plane, die mit den verfügbaren Instrumenten eine eigenständige Positionierung für eine Verlängerung einer die österreichischen Alpenregion schützenden Transitregelung bringen könnte.

Drittens, zur Aussage des Abgeordneten Mag. Schweitzer betreffend Einstimmigkeitsprinzip betont Abgeordneter Dr. Einem, dass in dieser Frage schon vor Nizza das Mehrstimmig­keits­prinzip gegolten habe. Das Votieren für die Einstimmigkeit sei aus der Perspektive der Frei­heitlichen durchaus sinnvoll, denn für denjenigen, der dazu neige, auf europäischer Ebene gern mit „Krafthosen“ aufzutreten, sei die Einstimmigkeit natürlich günstiger. Sobald es aber notwen­dig sei, Partner zu finden, empfehle sich auch eine andere Verhaltensweise gegen­über diesen Partnern, da in diesem Modell jeder einmal gebe und einmal nehme. Dies sollten vielleicht auch die Freiheitlichen einmal lernen.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstin­ger stellt fest, dass die Wortmeldungen, insbesondere aus der starken Tiroler Allianz, mehr oder weniger gleich lautende Argumentationen gebracht hätten. Auch sie sei der Meinung, dass dieser Richtlinienvorschlag nicht isoliert, sondern vor dem Hintergrund des gesamten Verkehrs­themas zu sehen sei.

Die Allianz der Länder Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich gebe es – noch. Wie schon mehrmals angesprochen, stünde dieses Thema aber in Frankreich und Italien durchaus in Diskussion, gerade in Frankreich stelle man häufig die Frage nach den Bedingungen für eine Annahme. Aus diesem Grund sei es selbstverständlich wichtig, nicht nur hinsichtlich der Zeiten, sondern auch der inhaltlichen Aspekte weiterzudiskutieren, damit man, falls für eines der Partnerländer die Bedingungen ausreichten, nicht mit völlig unannehmbaren Inhalten kon­fron­tiert werde. Diese inhaltliche Diskussion betreffe etwa die schon erwähnte Definition einer La­dung als verderbliche Güter, die in der vorliegenden Fassung des Vorschlags sehr weit gehalten sei. In der kommenden Woche werde sie ein Gespräch mit dem deutschen Verkehrs­minister Bodewig führen, bei dem auch dieses Thema auf der Tagesordnung stünde. Deutsch­land sei auf Grund seiner klaren Position sicherlich der stärkste Bündnispartner.

Zum Problem der Sprachfassung merkt Bundesministerin Dr. Forstinger an, dass solche Fehler natürlich nicht passieren sollten. Da es aber die vorliegende Leitfassung dieser Richtlinie nur in französischer Sprache gebe, könne dieser Fehler nur die Übersetzung einer alten Fassung betreffen. In der Übersetzung der aktuellen Fassung werde man dies sicherlich berücksichtigen.

Die vom Abgeordneten Reheis angesprochenen straßenpolizeilichen Ausnahmen sowie die Überprüfungen seien nationales Recht. Gerade in der Kontrolle habe sie der Bedeutung der Verkehrsfrage für Tirol immer Rechnung getragen, und zwar nicht nur in Weisungen, sondern auch in der Kontrolle insbesondere der so genannten Blacklist-Fahrer, für die sie sehr viele Maßnahmen gesetzt habe, die den Intentionen der Tiroler entsprächen. Es werde immer wieder darauf hingewiesen, dass die Möglichkeiten zur Kontrolle und Bestrafung vorhanden seien, man sollte sich daher nicht immer nur auf die fehlenden Daten ausreden. Im Ministerium, dessen Mitarbeitern die Ministerin dankt, werde alles versucht, keine Schlupflöcher entstehen zu lassen.

Diese Richtlinie von der Tagesordnung des nächsten Verkehrsministerrates abzusetzen und damit Zeit zu gewinnen sei in den Vorgesprächen mit dem derzeitigen Präsidenten des Ver­kehrsrates, Herrn Rosengren, ein Thema gewesen und allem Anschein nach auch erreicht worden, es werde vermutlich nur im Rahmen eines Mittagessens darüber gesprochen. Ge­naueres werde jedoch erst vor Ort fixiert, daher könne sie es noch nicht mit Sicherheit sagen. Im Falle einer tatsächlichen Absetzung von der Tagesordnung habe man wieder Zeit, ins­besondere in bilateralen Gesprächen die Bedeutung dieser Frage für Österreich heraus­zustreichen.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne) möchte konkret wissen, ob die Strategie des Verkehrsministeriums sich auf die Absetzung von der Tagesordnung beschränke. Dies könne ihrer Ansicht nach nämlich nicht genügen, vor allem angesichts der Tatsache, dass es unter jenen Ländern, die in nächster Zeit die EU-Präsidentschaft innehaben werden, nicht nur Freunde der Transit-Beschränkung gebe und ein paar Lobbyisten ausreichen würden, dieses Thema wieder aufzuwärmen. Sie halte es daher für überlegenswert, gemeinsam mit Deutsch­land, Frankreich und Italien ein fünfjähriges Moratorium vorzuschlagen oder auch ein Memo­randum zu erarbeiten.

Weiters hätte sie gerne einen Abriss der österreichischen Argumentation gegenüber den anderen EU-Verkehrsministern gehört, da angesichts der Haltung Frankreichs, nämlich gegen die Richtlinie zu sein, wenn auch jemand anderer dagegen sei, und Italiens die Rolle Öster­reichs nicht ganz unwichtig sei und sie sich ein Bild darüber machen wolle, in welcher Art und Weise die Regierung diese gemeinsame Grundposition aller Parteien vertrete.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstin­ger betont, dass natürlich jeder Mitgliedstaat das Recht habe, die Richtlinie wieder auf die Tagesordnung setzen zu lassen, ein Absetzen von der Tagesordnung aber zumindest ver­deutlichen würde, dass die inhaltliche Diskussion weitergeführt werden müsse. Und es könnten sowohl Österreich als auch andere Länder ihre Position auf Grund bestimmter Entscheidungen durchaus ändern.

Die gesamte Richtlinie werde besonders vor dem Hintergrund der geplanten EU-Osterweiterung gesehen, daher werde ein Moratorium kaum durchsetzbar sein. Wichtig sei es, in bilateralen Gesprächen inhaltliche Aspekte wie etwa die schon erwähnte Definition von Ladungen, leere Rückfahrten allgemein oder auch den Transport von lebenden Tieren zu diskutieren. Auf Grund aktueller Vorkommnisse habe sich diesbezüglich die Position einiger Länder verändert. Dies ent­spreche auch der Forderung der Abgeordneten Dr. Lichtenberger nach einem Memorandum, einer gemeinsame Stellungnahme hinsichtlich der Position und Situation Österreichs, zu der jeder seine Argumente einbringen könne.

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, beendet Obmann Dr. Werner Fasslabend die Debatte, bedankt sich bei Bundesministerin Dr. Forstinger für die prägnante Information zum letzten Tagesordnungspunkt und schließt die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 14.08 Uhr

 

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