NATIONALRAT
 
 
Am Donnerstag, dem 26. April 2001, um 10 Uhr findet im Nationalrats-Sitzungssaal eine
 

PARLAMENTARISCHE ENQUETE

“DIE UNIVERSITÄTSREFORM”
statt.
 

GEÄNDERTE TAGESORDNUNG
 
Einleitungsreferat:
 
       Elisabeth GEHRER, Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur:
       „Uni-Reform - Ein Schwerpunktprojekt der Bundesregierung“
 
Impuls-Referate (je 15 Minuten):
 
a)    Univ.-Prof. Dr. Klaus LANDFRIED, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz Deutschland:
       „Reformen in Deutschland“
 
b)    Prof. Dr. theol. Ulrich GÄBLER, Rektor der Universität Basel:
       „Autonomie-Erfahrungen aus der Schweiz“
 
c)    Univ.-Prof. Dr. Werner WELZIG, Präsident der Österreichischen Akademie der Wissen­schaften:
       „Qualitätssicherung, Evaluierung und Schwerpunktsetzung an den Universitäten“
 
d)       Generaldirektor Dipl.-Ing. Albert HOCHLEITNER, Siemens AG Österreich:
       „Die Erwartungen der Wirtschaft an Universitäts-Absolventen“
 
e)    Univ.-Prof. Dr. Günther BONN, Universität Innsbruck:
       „Die Reformnotwendigkeit aus der Perspektive der Naturwissenschaft“
 
f)     Univ.-Prof. Dr. Friederike HASSAUER, Universität Wien:
       „Meine Idealvorstellungen einer modernen Universität“
 
g)    Univ.-Prof. Dr. Franz MARHOLD, Universität Graz:
       „Dienstrecht neu für moderne Universitäten“
 
h)        Dr. Christian JOKSCH, IMADEC University:
       „Die Rolle der Privatuniversitäten in der Bildungslandschaft der Zukunft“
 
i)     Univ.-Prof. DDr. Johannes Michael RAINER, Universität Salzburg:
“Die Uni-Reform in Österreich vor dem Hintergrund der europäischen Universitäts­landschaft”
 
j)     Dr. Gerald BAST, Rektor der Universität für angewandte Kunst:
       „Die erweiterte Autonomie aus Sicht der Kunstuniversitäten“
 
k)        ao. Univ.-Prof. Dr. Klaus ZELEWITZ, Universität Salzburg:
„Vollrechtsfähigkeit und Dienstrecht“
 
l)    Univ.-Prof. Dr. Edith SAURER, Universität Wien:
       „Universitätsreform - Chancen und Gefahren“
 
m)   Univ.-Prof. DDr. Hans WINKLER, Senatsvorsitzender der Universität Innsbruck:
          „Die Universitäten befinden sich im Reformprozess - brauchen wir jetzt eine zweite Reform?“
 
Mittagspause
 
anschließend Diskussion
 
Erweiterter Teilnehmerkreis:
 
  1.      die Referenten
  2.      25 Abgeordnete zum Nationalrat im fraktionellen Verhältnis 9:7:7:2
  3.      9 Bundesräte im fraktionellen Verhältnis 4:3:2
  4.      4 Vertreter des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
  5.      je 1 Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit,
           des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie,
           des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen,
           des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport sowie
des Bundesministeriums für Finanzen
  6.      der Vorsitzende der Österreichischen Hochschülerschaft
  7.      je 1 Vertreter der im Zentralausschuss der Österreichischen Hochschülerschaft vertretenen Studentenfraktionen
 
 
  8.      je 1 Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer, der Vereinigung der Österreichischen Industrie, des Österreichischen Gewerkschafts­bundes und der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs
  9.Experten, die von den Fraktionen im Verhältnis von 5:4:4:1 nominiert werden
10.      der Vorsitzende und die Mitglieder der Österreichischen Rektorenkonferenz
11.      der Vorsitzende des Universitätenkuratoriums
12.      2 Vertreter des Fachhochschulrates
13.      2 Vertreter des Vereines Österreichische Fachhochschul-Konferenz
14.      2 Vertreter der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst - Bundessektion Hochschullehrer
15.      2 Vertreter der Bundeskonferenz der Universitätsprofessorinnen und Universitäts­professoren
16.      2 Vertreter der Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals
17.      je 1 Vertreter des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) und des Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft (FFF)
18.      2 Vertreter der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
19.      1 Vertreter der Österreichischen Forschungsgemeinschaft
20.      1 Vertreter der österreichischen Privatuniversitäten
21.      1 Vertreter des Bundesarbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
22.      3 Vertreter des Österreichischen Seniorenrates
 
Öffentlichkeit:
 
Gemäß § 98a Abs. 2 GOG soll die Enquete für Medienvertreter und -vertreterinnen zugänglich sein.
 
Vorsitz:
 
Der Obmann und die Obmannstellvertreter des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung des Nationalrates
 
 

Wien, 2001 04 02

 

 
Dr. Heinz    F i s c h e r
                      Präsident