III-146 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Der Weg

zur

vollen Rechtsfähigkeit der Universitäten“

 

 

 

 

 

Parlamentarische Enquete

Donnerstag, 21. Feber 2002

 

(Stenographisches Protokoll)

 

 

 

 

 

 

 


Gedruckt auf 70g chlorfrei gebleichtem Papier


Parlamentarische Enquete

Donnerstag, 21. Feber 2002

(XXI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates)

Thema

„Der Weg zur vollen Rechtsfähigkeit der Universitäten“


 

 

 Dauer der Enquete

Donnerstag, 21. Feber 2002: 9.05 – 12.26 Uhr

                                             13.33 – 18.12 Uhr

*****

Tagesordnung

Einleitungsreferat:

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: „Uni-Reform – ein Schwerpunkt der Bundesregierung“

Impulsreferate:

O. Univ.-Prof. Dr. Günther Bonn: „Ein neues ,Profil‘ für Österreichs Universitäten – Schwerpunktsetzung Forschung und Lehre“

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Frühwald: „Reformen für die europäische Forschung“

O. Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner: „Aufgaben-, leistungs- und innovationsorientierte Budgetsteuerung“

O. Univ.-Prof. Dr. Walter Berka: „Zur Konstituierung der autonomen Universität“

O. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Pendl: „Medizinische Fakultät versus medizinische Universität“

O. Univ.-Prof. DDr. Johannes Michael Rainer: „Die Universitätsorganisation im Vergleich“

O. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer: „Verfassungsrechtliche Aspekte zur Universitätsreform“

Andrea Brunner: „Mitbestimmung als zukunftsorientiertes Instrument der Universitätskultur“

O. Univ.-Prof. Mag. Dr. Wendelin Schmidt-Dengler: „Mitbestimmung“

Mag. Karl Dirschmied: „Dienstrechtliche Probleme der Ausgliederung“

Ass.-Prof. Dr. Peter Unfried: „Die Situation des Mittelbaues an den Universitäten vor dem Hintergrund der Universitätsreform“

Univ.-Lekt. Mag. Andrea Ellmeier: „ExpertInnen mit (ArbeitnehmerInnen-) Rechten! – Zur Position Externer LektorInnen nach der Universitätsreform“

Univ.-Ass. Mag. Dr. Elisabeth Holzleithner: „Gender Mainstreaming Universities? Anmerkungen zum ,Gestaltungsvorschlag Vollrechtsfähigkeit‘ aus einer geschlechterdemokratischen Perspektive“

Ass.-Prof. Dr. Silvia Ulrich: „Gender Mainstreaming – Gleichstellung an den vollrechtsfähigen Universitäten“

Diskussion:

Block I: „Globalbudget, Leistungsvereinbarung und Profilentwicklung, Leitungsorgane, Satzung und Studienrecht“

Block II: „Mitbestimmung, Personal sowie neues Dienst- und Arbeitsrecht“

*****

I. Einleitungsreferat

Bundesministerin Elisabeth Gehrer ............................................................. 5

II. Impulsreferate

O. Univ.-Prof. Dr. Günther Bonn ................................................................. 7

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Frühwald ........................................................... 10

O. Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner .......................................................... 12

O. Univ.-Prof. Dr. Walter Berka ................................................................. 15

O. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Pendl ............................................................... 19

O. Univ.-Prof. DDr. Johannes Michael Rainer ............................................ 21

O. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer ................................................................ 24

Andrea Brunner ........................................................................................ 27

O. Univ.-Prof. Mag. Dr. Wendelin Schmidt-Dengler ................................... 29

Mag. Karl Dirschmied ............................................................................... 33

Ass.-Prof. Dr. Peter Unfried ....................................................................... 37

Univ.-Lekt. Mag. Andrea Ellmeier ............................................................. 39

Univ.-Ass. Mag. Dr. Elisabeth Holzleithner ................................................ 42

Ass.-Prof. Dr. Silvia Ulrich ........................................................................ 44

III. Diskussion

Abg. DDr. Erwin Niederwieser ............................................................  47, 83

Abg. Mag. Dr. Udo Grollitsch .................................................................... 48

Abg. Dr. Gertrude Brinek ...................................................................  49, 84

Abg. Dr. Kurt Grünewald ....................................................................  50, 85

Abg. Mag. Gisela Wurm .....................................................................  51, 87

Abg. Dr. Sylvia Papházy, MBA ................................................................. 52

Abg. Mag. Heribert Donnerbauer .............................................................. 53

Abg. Mag. Karin Hakl ............................................................................... 54

Abg. Dr. Andrea Wolfmayr ....................................................................... 54

O. Univ.-Prof. Dr. Georg Winckler ............................................................. 56

Mag. Martha Eckl ..................................................................................... 57

Ing. Alexander Prischl ............................................................................... 59

Ao. Univ.-Prof. Dr. Reinhard Folk ............................................................. 59

Anita Weinberger-Prammer ...................................................................... 61

Univ.-Prof. Dr. Alfred Ableitinger .............................................................. 62

Dr. Gerhard Riemer ................................................................................... 63

O. Univ.-Prof. Dr. Johannes Koder ....................................................  65, 102

Dr. Klaus Schedler .................................................................................... 66

Dr. Andrea Kdolsky .................................................................................. 67

Andreas Zahalka ................................................................................  68, 96

Irene Zavarsky .......................................................................................... 70

HR Dr. Peter Piffl-Percevic ......................................................................... 70

Dr. Erwin Bundschuh ................................................................................ 72

O. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer ........................................................  73, 107

O. Univ.-Prof. DDr. Johannes Michael Rainer ......................................  75, 97

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Frühwald ........................................................... 76

O. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Pendl ............................................................... 78

O. Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner .......................................................... 79

Ass.-Prof. Dr. Peter Unfried ...............................................................  80, 106

O. Univ.-Prof. Dr. Walter Berka ................................................................. 81

Abg. Mag. Andrea Kuntzl ......................................................................... 88

ADir. RgR. Rudolf Reichel ........................................................................ 89

Ass.-Prof. Mag. DDr. Anneliese Legat ........................................................ 91

O. Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold ............................................................... 92

Andrea Mautz ........................................................................................... 94

Ao. Univ.-Prof. Dr. Reinhard Folk ............................................................. 95

Ferdinand Pay .......................................................................................... 96

Michaela Köberl ....................................................................................... 97

Mag. Johannes Öhlböck ........................................................................... 99

Christoph Rohr ....................................................................................... 100

Univ.-Prof. Dr. Hermann Kopetz .............................................................. 101

Ass.-Prof. Dr. Silvia Ulrich ....................................................................... 104

Univ.-Lekt. Mag. Andrea Ellmeier ........................................................... 105

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch, Kolleginnen und Kollegen im Sinne des § 98a Abs. 5 GOG, das Stenographische Protokoll dieser Enquete dem Nationalrat als Verhandlungsgegenstand vorzulegen – Annahme ..................................................................................  4, 5

Unterbrechung der Sitzung ............................................................................. 46

Wortmeldung des Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser betreffend die „Qualität“ der Referate               55

 

 

 

 

 

 

 

 

Beginn der Enquete: 9.05 Uhr

Vorsitzender: Abgeordneter Dr. Martin Graf.

*****


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren Magnifizenzen, Spectabilitäten, Professoren, Standesvertreter! Sehr geehrte Damen und Herren von der Presse! Sehr geehrte Damen und Herren Experten!

Ich eröffne die parlamentarische Enquete zum Thema „Der Weg zur vollen Rechtsfähigkeit der Universitäten“, die auf Grund eines vom Hauptausschuss des Nationalrates gefassten Be­schlusses durchgeführt wird, und begrüße an dieser Stelle alle Anwesenden nochmals sehr herzlich.

Meine Damen und Herren! Sie wissen, dass sich der Nationalrat seit einigen Jahren sehr intensiv mit Fragen der Universitätsreform beschäftigt. Bereits vor drei Jahren hat der National­rat eine parlamentarische Enquete zum Thema „Qualitätssicherung für Lehre und Forschung an den heimischen Universitäten“ durchgeführt, und im Vorjahr wurde eine weitere Enquete zum Thema „Die Universitätsreform“ abgehalten. Nachdem schon in den vergangenen Jahren ver­schiedene, zum Teil sehr weit reichende Veränderungen sowohl im Studien- als auch im Orga­nisationsrecht der Universitäten beschlossen worden sind, soll die heutige Enquete ein Forum für den Informationsaustausch sowie einen Dialog zwischen Parlamentariern und Fachleuten bilden, um die Perspektiven des weiteren Weges zur vollen Rechtsfähigkeit der Universitäts­reform beleuchten zu können.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einige Hinweise zur heutigen Enquete: Die Enquete ist nach § 98a Abs. 2 der Geschäftsordnung für Medienvertreter zugänglich. Personen, die berechtigt sind, Sitzungen der Ausschüsse des Nationalrates beizuwohnen, dürfen jeden­falls als Zuhörer anwesend sein. Über die Zutrittsmöglichkeiten wurde nach Maßgabe der räumlichen Möglichkeiten entschieden.

Bevor wir in die Diskussion über das Thema der Enquete eintreten, möchte ich kurz den geplanten Ablauf der Veranstaltung skizzieren: Zunächst werde ich die Referenten einladen, eine Stellungnahme in der Dauer von jeweils 10 Minuten abzugeben. Die Reihen­folge, in der die Referenten zu Wort kommen werden, ist der im Saal verteilten Übersicht zu ent­nehmen. Im Anschluss an die Referate ist eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Alle An­wesenden sind zu einem kleinen Buffet im Lokal V herzlich eingeladen. Nach Ende der Mittags­pause werden wir in die Debatte eintreten. Zwischen den Parlamentsfraktionen ist vereinbart worden, dass die einzelnen Wortmeldungen die Dauer von jeweils 5 Minuten nicht über­schrei­ten sollen.

Gibt es hiezu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Schließlich teile ich mit, dass mir folgender Antrag vorliegt:

Antrag

der Abgeordneten Grollitsch und Kollegen betreffend Vorlage des Stenographischen Protokolls als Verhandlungsgegenstand

Die unterfertigten Abgeordneten stellen gemäß § 98a Abs. 5 GOG-NR den Antrag, das Steno­graphische Protokoll als Verhandlungsgegenstand dem Nationalrat vorzulegen.

*****

Die Beschlussfassung über diesen Antrag obliegt gemäß § 98a Abs. 5 des Geschäfts­ordnungs­gesetzes den dem Teilnehmerkreis angehörenden Abgeordneten.

Ich lasse daher über diesen Antrag abstimmen, und bitte diejenigen Abgeordneten, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Antrag ist einstimmig ange­nommen.

I. Einleitungsreferat


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Ich erteile nunmehr Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer als erster Referentin das Wort. – Bitte.

„Uni-Reform – ein Schwerpunkt der Bundesregierung“

9.10


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer¦: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein herzliches Grüß Gott! Ich bedanke mich beim Parlament dafür, dass es mit großem Interesse diese Universitätsreform begleitet. Es ist nicht üblich, dass für eine Gesetzesmaterie zwei parlamentarische Enqueten abgehalten werden, und deshalb ist festzustellen, dass die Abgeordneten mit großem Interesse und großem Engagement die Entwicklung dieser Universitätsreform begleiten.

Ich möchte zuerst drei grundlegende Feststellungen treffen.

Erstens: Bei dieser Universitätsreform geht es um Verantwortung und Autonomie.

Zweitens: Diese Universitätsreform ist kein Sparprogramm und keine Ökonomisierung der Universitäten.

Drittens: Wichtig ist, voranzustellen, dass die Universitäten Stätten der Grundlagenforschung und der forschungsgeleiteten Lehre mit Gewissensfreiheit und Wissenschaftsfreiheit sind. In dieser Zielsetzung müssen die Universitäten durch diese Universitätsreform gestärkt werden.

Die Diskussion um diese Universitätsreform wurde im Regierungsprogramm der öster­reichi­schen Bundesregierung grundgelegt. Das Projekt „Universität neu“ umfasst das Kräftedreieck: neues Dienstrecht, Autonomie der Universitäten und Profilentwicklung.

Das neue Dienstrecht wurde im vergangenen Jahr beschlossen. Dieses Dienstrecht bringt für selbständige, zukunftsorientierte Universitäten ein großes Maß an Eigenbestimmung und Flexi­bilität, es gibt aber auch jungen Menschen die Möglichkeit, in Forschungs- und Universitätsbe­reiche einzusteigen, und es baut in besonderem Maße auf Qualität auf.

Dieses Dienstrecht gilt ab 1. Oktober 2001 und wird langsam umgesetzt, und zwar deshalb, weil die jetzt an den Universitäten Tätigen im alten Recht verbleiben.

Zur Profilentwicklung: Wir beschreiten im Zusammenhang mit der Profilentwicklung einen neuen Weg. Es hat sich in der vergangenen Jahren auch unter meinen Vorgängern gezeigt, dass es zwar sehr verlockend ist, einem Beratungsbüro einen großen Beratungsauftrag zu geben, um „planquadratmäßig“ über ganz Österreich eine Feststellung der Schwerpunkte und eine Profil­entwicklung für die Universitäten vorzunehmen. – Es zeigt sich allerdings, dass, wenn die Betroffenen nicht motiviert werden, mitzuarbeiten, und nicht selbst die Aufgabe erhalten, diese Schwerpunktsetzung und Weiterentwicklung vorzunehmen, Veränderungen nicht angenommen werden. Und so sind manche gut gemeinten und mit großem Engagement erarbeiteten Kon­zepte in den Schubladen verschwunden.

Wir haben eine Evaluierungsgruppe für die Profilentwicklung eingesetzt, welche Fragen stellt und Aufträge zur Erarbeitung und Umsetzung von Zielsetzungen gibt. – Der Erfolg dieser Grup­pe ist zwar nicht so spektakulär wie etwa der von einem Managementbüro erarbeitete Master­plan – der nachher allerdings nicht umgesetzt wird –, der Erfolg dieser Gruppe liegt jedoch darin, dass man an den Universitäten selbst zum Beispiel damit beginnt, zu überlegen, welche Institute zusammenarbeiten können, etwa die zwei Institute für Chemie in Graz. Es wird über­legt, an welchen Instituten man Dienstposten reduzieren und dafür neue Schwerpunkte setzen kann.

Es ist auch notwendig, dass für alle Baumaßnahmen die Schwerpunktsetzung vorangetrieben wird, denn Baumaßnahmen sind nur dann gerechtfertigt, wenn man auch entsprechende Ziel­setzungen für die nächsten Jahre angeben kann.

In diese Richtung wird in der Profilentwicklungsgruppe gearbeitet, und ich sehe das ganz klar: Diese Profilentwicklung und Schwerpunktsetzung ist eine Arbeit für Jahre. Dieser Entwicklungs­prozess wird nie beendet sein, sondern immer weitergehen, und jede Universität wird sich immer wieder fragen müssen, was ihre jeweiligen Ziele für die nächsten fünf Jahre sind. Es handelt sich hiebei um Entwicklungsprozesse.

Das größte Projekt ist das neue Universitätsgesetz, das den Universitäten mehr Freiheit und mehr Verantwortung im Rahmen genau definierter Spielregeln geben wird. Abgesehen davon, dass wir mit diesem Gesetz Paragraphen abbauen, soll auch ein Bürokratieabbau erfolgen. Es gibt derzeit etwa 300 Paragraphen mit entsprechenden Unterteilungen, Absätzen und so weiter, die für die Universitäten geschaffen wurden. Wir werden die Zahl dieser Paragraphen auf etwa 150 halbieren.

Denjenigen, die immer gesagt haben, dass wir zuerst das UOG 1993 evaluieren sollten und alles viel zu schnell gehe, möchte ich sagen: Schnelligkeit ist keine Tugend, Langsamkeit ist aber auch keine Tugend! (Abg. Dr. Niederwieser: Vielleicht ist aber Gründlichkeit eine Tu­gend!) Vielmehr muss man das Richtige zur richtigen Zeit tun. Es ist bereits eine eingehende Evaluierung des UOG 1993 erfolgt, und zwar in Form des Buches der Rektorenkonferenz „Universitäten im Wettbewerb“, das eine äußerst tiefschürfende Evaluierung des UOG 1993 darstellt; es gibt auch noch andere Evaluierungen.

Bei der Evaluierung durch die Projektgruppe der Rektorenkonferenz wurde ganz klar zum Ausdruck gebracht, was man für die Zukunft will. Wortwörtlich wurde das so festgehalten – ich zitiere –:

„Weniger Regulierung, mehr Wettbewerb, stärkere Leistung, nach Kompetenz und Verant­wor­tung differenzierte Mitbestimmung und strategische Zielvereinbarung mit dem Staat stellen we­sentliche Faktoren für die verbesserte Aufgabenerfüllung (Zielerreichung) der Universitäten dar.“

Das ist das Resümee, das aus dieser Evaluierung von der Rektorenkonferenz gezogen wurde.

Wir sind in der Folge darangegangen, diese Aufgabenstellung zu bearbeiten, und das sind auch die Inhalte unseres Reformvorschlages: weniger Regulierung, mehr Wettbewerb, stärkere Leis­tung, nach Kompetenz und Verantwortung differenzierte Mitbestimmung und strategische Ziel­vereinbarung. – Das sind die wichtigsten Inhalte unseres Reformkonzepts zur Weiterent­wicklung der Universitäten.

Meine Damen und Herren! Wir haben diesen Prozess als offene Planung angelegt, und offene Planung bedeutet für mich, dass jeder, der sich dafür interessiert, seine Meinung sagen kann, die entsprechenden Unterlagen erhält und Stellungnahmen abgeben kann.

Wir haben eine Plattform organisiert, auf welcher wichtige Fragen diskutiert werden. Wir haben mindestens 250 Diskussionen in den verschiedenen Universitäten und Interessenverbänden abgehalten, haben 243 Stellungnahmen zu unserem Gestaltungsvorschlag erhalten, und diese sind alle auf unserer Homepage abrufbar. Wir haben aus diesen Stellungnahmen bereits sehr wichtige Impulse sowie Hinweise darauf herausgefiltert, dass es an einer Universität sehr wohl Arbeitsgremien geben muss, die auch Beschlüsse fassen können, aber keine Beschlüsse, die obere Organe binden. Wir konnten feststellen, dass es wichtig ist, genau zu definieren, wie die einzelnen Universitätsorgane zusammenarbeiten. Es wurde wiederum festgehalten, dass die Frauenförderung wichtig und die Mitsprache der Studierenden unerlässlich ist.

All diese Erkenntnisse konnten wir bereits in diesem offenen Prozess der Planung gewinnen. Die heutige Enquete, bei der Sie Ihre Meinung sagen und wir hauptsächlich dazu da sind, zuzuhören, wird uns weitere wertvolle Hinweise bringen. Wir werden jede einzelne Anregung sorgfältig prüfen, und wir werden Ihre Vorschläge für wichtige Weiterentwicklungen, die in unsere Konzeption passen, in den Gesetzentwurf aufnehmen.

Der Gesetzentwurf wird am 8. März in Begutachtung gehen und bis 19. April begutachtet werden, sodann werden wir die Stellungnahmen, soweit sie mit unseren Zielsetzungen vereinbar sind, in das Gesetz einarbeiten. Die Gesetzesvorlage soll Ende Mai im Ministerrat und im Juli im Nationalrat und im Bundesrat beschlossen werden.

Das Gesetz wird ab 1. Oktober 2003 gültig sein. Die Universitäten werden also ein Jahr Zeit haben, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.

Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen für die Bereitschaft, hier mit uns zu arbeiten. Ich bin überzeugt davon, dass wir wertvolle und wichtige Hinweise von Ihnen erhalten, die wir dann noch in unseren Gesetzentwurf einarbeiten werden.

9.20


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Ich danke Ihnen sehr, Frau Bundesminister, insbesondere auch für die Zeitdisziplin. Sie haben genau 10 Minuten in Anspruch genommen, und das ist ein gutes Omen!

II. Impulsreferate


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Als erster Referent ist Herr Universitätsprofessor Dr. Bonn vorgesehen. Ich ersuche ihn, das Wort zu ergreifen.

„Ein neues ‚Profil‘ für Österreichs Universitäten – Schwerpunktsetzung Forschung und Lehre“

9.21


Referent O. Univ.-Prof. Dr. Günther Bonn¦ (Universität Innsbruck; Institut für Analytische Chemie und Radiochemie): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Bundesmi­nister! Meine Damen und Herren! Die dynamische Entwicklung in den gesamten Wissen­schaften, in der Wirtschaft, ja nahezu im gesamten Leben hat zu verstärkter Konkurrenz und zur Nachfrage nach hochwertigen Produkten geführt.

Ausbildung und wissenschaftliche Forschungsergebnisse gehören meines Erachtens weltweit zu den hochwertigsten Produkten. In diesem Wettbewerb der Bildung, der Forschung und der technologischen Entwicklung ist daher eine hervorragende Universitätslandschaft ein wichtiger Schlüssel zu einer starken Position.

Um in diesem Konkurrenzkampf bestehen zu können, ist eine hoch qualifizierte Ausbildung in allen Bildungsbereichen, von der Volksschule bis zur Universität, Voraussetzung. Neben der Durchlässigkeit des Bildungssystems für alle, die Leistung erbringen wollen, muss auch die bestmögliche Ausbildung gewährleistet sein, um letztendlich hoch qualifizierte Arbeitsplätze und damit soziale Sicherheit zu garantieren.

Meine Damen und Herren! Vorweg sei klargestellt: An Österreichs Universitäten arbeiten viele hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Lehre und Forschung in allen Bereichen. Aber diesem Bemühen der leistungsbezogenen Ausbildung und Forschung steht eine leistungshindernde, nahezu nivellierende Universitäts- und Personalentwicklungsstruktur gegenüber. Es muss heute nicht der Beste sein, der eine Leitungsfunktion übernimmt oder dafür gewählt wird: Nahezu jeder wird gleichgestellt, fehlende Leistung ist kein Hinderungs­grund, um an einer Universität in Österreich Karriere zu machen. Das führt darüber hinaus noch dazu – und das ist schlimmer! –, dass hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft­ler in ihrer Forschung und Arbeit behindert werden. Im Übrigen war der Schwerpunkt Bildung bisher auch nicht notwendig oder erstrebenswert.

Wenn ich dieses Unternehmen – wie ich schon früher öfters ausführte – als krankes Unter­nehmen bezeichne, so meine ich damit selbstverständlich nicht die vielen hervorragenden Wis­senschaftlerinnen und Wissenschaftler, sondern die Strukturen, die diese Leistungs­minderung zulassen. Dies führte im Übrigen in vielen Fällen dazu, dass etliches Wissen­schaftspotential ins Ausland abgewandert ist und ausländische Wissenschaftler Österreichs Universitäten selten als attraktiv empfinden.

Neben dieser Beseitigung der Strukturprobleme lässt die bestehende Reform aber auch eine im internationalen Umfeld schon weit fortgeschrittene Schwerpunktbildung an den Universitäten zu. Die Forderung nach einer Schwerpunktbildung wird durch eine neuere OECD-Studie unter­strichen: Diesen Analysen zufolge sind viele Studien an unseren Universitäten in Österreich im internationalen Vergleich zu lang und zu teuer.

Auf der Forschungsseite haben wir an vielen Standorten unterkritische Größen. Es geht daher darum, dass die Universitäten ihre Stärken ausbauen, nämlich jene Bereiche, in denen sie im internationalen Wettbewerb um die Studierenden und um internationale Forschungskompetenz erfolgreich sind. Stärken zu verstärken und weniger erfolgreiche Lehr- und Forschungsbereiche nicht weiter auszubauen, sondern zu fokussieren und gegebenenfalls auch einmal zu schließen, ist meines Erachtens das Gebot der Stunde.

Wenn Universitäten ihr Lehr- und Forschungsangebot optimieren wollen, so kann das im Prinzip nur in Abstimmung mit den anderen österreichischen Universitäten, aber auch mit den Fach­hochschulen geschehen und muss im Übrigen heute auch im Hinblick auf den europäischen Hochschulraum erfolgen.

Um diese Profilbildung an österreichischen Universitäten zu unterstützen, wurde im Bundes­ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur von Frau Bundesminister Gehrer eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt, die bereits angesprochen wurde. Dieser gehören neben dem Präsi­denten des Forschungsfonds FWF, dem Präsidenten der Akademie der Wissenschaften, Ver­treten der Universitäten und des Rates für Forschung und Technologieentwicklung auch aus­ländische Universitätsmanager und Mitglieder des Ministeriums an.

An dieser Stelle ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass durch Datenerfassung und in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten Schwerpunktprofile erarbeitet werden sollen. Die eigenen Stärken der Universitäten sollen optimiert werden. Alle künftigen universitären Budget­forderungen betreffend Bauvorhaben, Projektförderungen, Neueinrichtungen von Studien­gän­gen sollen unter den Gesichtspunkten einer konkurrenzfähigen Profilbildung beurteilt werden. Es ist nicht Aufgabe dieser Profilentwicklungsgruppe – der ich im Übrigen auch angehöre –, einen Masterplan zu erstellen, sondern vielmehr wird erwartet, dass die Universitäten ihre Stärken und Kompetenzen selbst einschätzen und mit Hilfe des Bundesministeriums auf­einander abstimmen.

Wenn also eine Universität heute ihr Profil entwickelt, so bedeutet das, dass sie von den bestehenden Ressourcen ausgeht und festlegen soll, was derzeit als exzellent anzusehen ist und welche vorhandenen Kapazitäten sie ausbauen will, damit sie in den nächsten Jahren auch zu einer international hochwertigen Universität wird.

Somit werden sich die Universitäten in Zukunft andere Fragen zu stellen haben. Die Frage wird nicht mehr sein, wer zurzeit die Forschungsergebnisse abnimmt, wie es heute geschieht, son­dern es wird die Zukunftsfrage zu stellen sein. Wenn wir heute die Frage stellen: Was können wir in welchen Bereichen besonders gut?, dann wird wohl in Zukunft die Frage lauten: Welche Fähigkeiten werden uns in welchen Bereichen künftig von unseren Konkurrenten unter­scheiden?

Meine Damen und Herren! In Vorbereitung auf diese Universitätsreform wird an Österreichs Universitäten – das sei hier explizit gesagt – heftig gearbeitet und über die Schwerpunkt- und Profilentwicklung diskutiert.

Ich möchte Ihnen einige positive Beispiele nennen: An der TU Graz ist geplant, die Studien der Chemie zusammenzufassen und einen eigenen Studienplan zu etablieren. Dies führt zu fach­licher Koordinierung, zur Optimierung, zur Schwerpunktsetzung und letztendlich auch zur Ein­sparung von über 60 Prozent des Lehrangebotes im ersten Studienabschnitt. Und als Chemiker sei mir gestattet, zu sagen, dass natürlich auch dementsprechende Einsparungen im Bereich der Laborkosten beträchtlich sind. – Wenn es auch nicht immer um Einsparungen geht, so geht es doch um Zusammenführung und Optimierung.

Ähnliche Diskussionen gab es in Wien und in Graz auf dem Gebiet der Physik. Aber auch auf dem Gebiet der Geisteswissenschaften und der juridischen Fakultäten etwa in Salzburg führt Evaluierung letztlich zu hochwertigen Schwerpunktsetzungen. Auch in Innsbruck werden Schwerpunkte diskutiert: Informationstechnologie ist ein Schwerpunkt, der dort zur Diskussion steht. Weiters kommt es in Innsbruck zu Schwerpunktbildungen im Bereiche der Biowissen­schaften. Es werden überkritische Größen geschaffen. Ähnliches geschieht in Wien und auch an anderen Universitäten.

Einige Universitäten und vor allem auch Fakultäten haben jedoch die Wichtigkeit dieser Schwer­punktbildung immer noch nicht erkannt. Diese sind dringendst aufgefordert, sich dieser Diskus­sion endlich zu stellen, um nicht ins Hintertreffen sowohl in finanzieller als auch in wissen­schaftlicher Hinsicht zu geraten.

Das Konzept der Schwerpunktsetzung an unseren Universitäten soll jedoch mit Augenmaß be­trieben werden. Jede Universität wird und soll neben Schwerpunkten, selbstverständlich in Abstimmung mit dem Umfeld, das heißt den anderen Universitäten und Fachhochschulen, aber auch andere Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, wenngleich auch fokussiert und auf hohem evaluierten Niveau, zulassen und fördern.

Da das Budget – das sei auch erwähnt – auch bei autonomer Gestaltung größtenteils vom öster­reichischen Steuerzahler aufgebracht werden muss, wird es wohl eine der verantwortungs­vollsten Tätigkeiten der neuen Universitätsleitung – des Rektors, des Unirates und des Senats – sein, diese Auswahl des Lehr- und Forschungsangebotes zu gestalten und dafür letztlich auch einzustehen. Ein heute auch noch so unbedeutendes Fachgebiet kann sich bei Vorhandensein exzellenter Forschung und Ausbildung durchaus zu einem Schwerpunkt entwickeln.

Diese Findung einer ausgeglichenen, zukunftsweisenden Balance wird die Qualität der neuen Führung einer autonomen Universität meines Erachtens entscheidend prägen.

Auch von mir immer wieder zitierte Spitzenuniversitäten wie Stanford, Yale, die ETH in Zürich und so weiter bieten neben ihren Schwerpunkten auch andere Forschungsbereiche an, die den Ruf und das Ansehen dieser Universitäten mittragen. Das Gesamtbild mit den Schwerpunkten wird die leistungsbezogene, moderne Universität prägen.

Damit sich in Zukunft auch Nichtschwerpunktfächer weiterentwickeln können, muss jedoch die projektbezogene Forschung bestehen und sogar weiterentwickelt werden können. Deshalb hat zum Beispiel der Rat für Forschung und Technologieentwicklung im letzten Jahr dem FWF, dem Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, geraten, zusätzliche 350 Millionen Schilling, also in etwa 18 Millionen €, zur Verfügung zu stellen. Dies ist geschehen. Somit steht allen Wissenschaftsfeldern, von der Geistes- und Kulturwissenschaft, der Theologie, der Natur­wissenschaft, der medizinischen Forschung et cetera, ein Betrag von über 1,2 Milliarden Schilling beziehungsweise 90 Millionen € für hervorragende evaluierte Projekte zur Verfügung.

Meine Damen und Herren! Noch nie gab es so viel Geld für Österreichs Universitäten für hochwertige Forschung vor allem im Grundlagenbereich!

Auch hat der Rat für Forschung und Technologieentwicklung in seinem Strategiepapier zur Schwer­punktbildung aufgefordert. Aber er hat vorgedacht und schon vor mehreren Monaten 777 Millionen Schilling beziehungsweise 56 Millionen € für eine schwerpunktmäßige Infra­strukturverbesserung für alle Bereiche und Fächer der Universität reserviert und geraten, nach Vorliegen des Gesetzentwurfes und Prüfung der Eckpunkte der Bundesregierung diese Gelder zu investieren.

Darüber hinaus wurden vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung für die Schwer­punktsetzung in den Bio- und Genwissenschaften, aber auch in der Nanotechnologie Pro­gramme zur Förderung des Nachwuchses, aber auch zur Förderung von Frauen initiiert. Dies wird in den kommenden Monaten im Rat diskutiert und der Bundesregierung als Empfehlung vorgelegt werden.

Es sei mir gestattet, an zwei Beispielen, nämlich an den Schwerpunkten der Gen- und Bio­technologie in Wien und Innsbruck, aufzuzeigen, wozu Schwerpunktbildung führt: An beiden Standorten haben sich auf diesem Forschungsgebiet bereits universitäre Schwerpunkte ge­bildet, die als Nukleus für die Ansiedlung anderer Forschungseinrichtungen, zum Beispiel der Akademie der Wissenschaften, von Forschungsinstituten der Industrie und Kompetenzzentren bis hin zur Ansiedlung von Unternehmen wirken.

All das führt zur leistungssteigernden und verbesserten Lehre und Forschung und zu inter­nationalem Ansehen. Diese Standorte zeigen bereits heute, dass wir für österreichische Spitzen­forscher, aber auch für ausländische Wissenschaftler, die dieses Forschungsumfeld als Basis für ihre Arbeit akzeptieren, wieder attraktiv werden.

Wenn es zurzeit – zugestandenerweise – vor allem noch Forschungsinstitute der Industrie und der Akademie sind, welche internationale Wissenschaftler anziehen, so hoffe ich als Universi­tätsangehöriger denn doch, dass infolge der Reform auch die Universität wieder attraktiv werden.

Zum Schluss kommend möchte ich ein Erlebnis schildern, das ich vor einigen Tagen hatte: Ein Besuch in den USA, am National Institute of Health in Washington und in Stanford, hat mich kürzlich mit über 50 in den USA tätigen österreichischen Wissenschaftlerinnen und Wissen­schaftlern zusammengeführt. Und auch dort wurden diese Schritte der Universitätsreform begrüßt, welche im Übrigen vom Ausland sehr genau beobachtet und sogar als revolutionär positiv bezeichnet wird. Viele waren beziehungsweise wären bereit, in eine derart leistungs- und schwerpunktbezogene Arbeitsstätte Universität zurückzukehren.

Meine Damen und Herren! Das hat mir wieder sehr viel Mut gemacht! – Danke. (Beifall.)

9.34


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Ich danke, Herr Professor.

Der Nächste auf der Rednerliste ist Herr Universitätsprofessor Dr. Frühwald. – Bitte.

„Reformen für die europäische Forschung

9.34


Referent Univ.-Prof. Dr.  Wolfgang Frühwald¦ (Alexander von Humboldt-Stiftung; Deutsch­land): Herr Vorsitzender! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke Ihnen, dass Sie mir als einem – unter Anführungszeichen – „Ausländer“ gestatten, einen Blick von außen auf die neuen Regelungen zu werfen.

Ich glaube, in Europa ist derzeit ein auffälliges Phänomen zu beobachten: Viele an Fläche und Einwohnerzahl kleine Staaten der Europäischen Union sind in Forschung und Entwicklung dermaßen vorangeschritten, dass sie die größeren Staaten wissenschaftlich und in der Folge auch wirtschaftlich überrundet haben. Finnland mit einem Anteil von über 3 Prozent an Wissenschaftsausgaben am Bruttosozialprodukt ist wahrscheinlich das bekannteste Beispiel, Irland, das über Jahrhunderte lang ein Auswanderungsland war, ist das europäische Muster­land in der Computerherstellung, und Portugal, die Niederlande und die Schweiz sind weitere Beispiele hiefür.

Die Gründe für diese Entwicklung liegen auf der Hand: Wissenschaft ist in viel größerem Maße als im 19. und 20. Jahrhundert heute bereits im Grundlagenbereich eine wirtschaftliche Res­source. Der Strukturwandel von der Schwerindustrie zu den Hightech-Bereichen, insbesondere im informations- und lebenswissenschaftlichen Sektor, hat dort, wo er abgeschlossen ist, zu den bereits skizzierten Entwicklungsschüben geführt.

Österreich hat sich zu dieser Entwicklung nur langsam entschlossen, doch ist es gerade in den genannten Bereichen inzwischen voll konkurrenzfähig geworden. Dabei hat Österreich meiner Einschätzung nach innerhalb des internationalen und des europäischen Wettbewerbs Vorteile, die durch den Gestaltungsvorschlag zur Regelung der Autonomie der Universitäten jetzt aufgegriffen und genutzt werden.

Erstens: An den österreichischen Universitäten hat sich meines Erachtens noch nicht jene natur- und technikwissenschaftliche Monokultur ausgebreitet, die in anderen Staaten der Euro­päischen Union zumindest tendenziell angelegt ist und erhebliche Risiken in sich birgt. Öster­reichs Universitäten verdanken ihr internationales Ansehen, wie mir scheint, zu einem großen Teil noch immer dem hohen Qualitätsstandard ihrer mit der ästhetischen Kultur des Landes eng verflochtenen Geisteswissenschaften und insbesondere jenen Fächern, die häufig und falsch als „Orchideenfächer“ bezeichnet werden.

Die Entwicklung und Konsolidierung dieser Fächer hat den Ausbau der lebens- und informa­tionstechnologischen Sektoren nicht behindert. Es liegt nach dem Gestaltungsvorschlag jetzt ausschließlich in der Hand der an der Spitze gestärkten Universitäten, den Ausgleich der unterschiedlichen Denk- und Arbeitskulturen zwischen Geisteswissenschaften und Naturwis­senschaften, Teamforschung versus Individualforschung, Laborforschung gegenüber mono­graphischer Forschung, angewandter gegenüber reiner Grundlagenforschung herbeizuführen. Die Universitätsspitze kann nun im argumentativen Gespräch der Kulturen eine Balance herbei­führen.

Damit könnte jene interne und öffentliche Sprachlosigkeit zwischen Science und Literature – so heißen diese Kulturen im Englischen – überwunden werden, von welcher ich fürchte, dass sie den Niedergang der europäischen Universitätskultur bestimmt hat. Die Sprachlosigkeit zu über­winden, wäre eine der großen Aufgaben.

Zweitens: Österreich verfügt über ein gut funktionierendes selbstverwaltendes System zur Stimu­lierung des Forschungswettbewerbs. Ich nenne beispielhaft die Österreichische Akade­mie der Wissenschaften, die insbesondere mit ihren Forschungsinstituten international ver­flochten ist und hohes Ansehen hat, und ich nenne natürlich den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, der den Wettbewerb der Universitäten untereinander anleitet und seine Exzellenzprogramme, das Wittgenstein- und das Startprogramm, in die Hände einer ausschließlich international besetzten Jury gelegt hat. – Wenn Sie die Arbeit des Fonds erleichtern und noch verbessern wollen, müssten Sie vielleicht in dem Gestaltungsvorschlag Forschungsaufträge von Fördermitteln unterscheiden, damit man sieht, wo die Universitäten und die Universitätslehrerinnen und -lehrer selbst tätig werden und selbst mit ihren Ideen hervorstechen.

Die Europäisierung der Wissenschaft in den Staaten der Europäischen Union schreitet langsam, aber stetig voran. Da die Union insbesondere in ihren Mobilitätsprogrammen für den wissenschaftlichen Nachwuchs ungemein erfolgreich war, werden auf längere Sicht auch Teile der Grundlagenforschung in die Rahmenprogramme der Union mit einbezogen werden. Es könnte sein, dass die Verteilung der Gemeinschaftsmittel dann in die Hände eines bereits jetzt diskutierten „European Research Council“ gelegt wird. Die Universitäten müssen sich auf diese Europäisierung der Forschung und der Forschungsförderung vorbereiten, sich europäisch vernetzen und ihre Interessen insbesondere in Brüssel mit einer einzigen Stimme vortragen.

Der in Österreich vorgelegte Gestaltungsvorschlag, der ein durchaus eigenständiges und Gott sei Dank kein von den USA kopiertes Profil der Universitäten schafft – und das verstehe ich unter Schwerpunktsetzung: den Universitäten ein Profil zu geben –, scheint mir in folgenden Punkten diese Entwicklung zu bedenken und wird meines Erachtens positive Rückwirkungen auf die Entwicklung der Forschung in beiden Denk- und Arbeitskulturen haben.

Erstens: Die konsequente Externalisierung der Berufungs- und sogar der Habilitations­vorgänge wird der wissenschaftlichen Qualität dieser für den Bestand und das Ansehen der Universitäten grundlegenden Akte zugute kommen. Es werden sicherlich auch jetzt nicht alle Einzelinteressen aus dem Berufungsverfahren ausgeschaltet werden können, aber mir scheint, dass die angestrebte Externalisierung, das heißt die Beteiligung von wenigstens zwei externen Gutachterinnen und Gutachtern am Vierergremium, das einen Listenvorschlag erstellt, dazu beiträgt, das Verfahren zu objektivieren und zu optimieren.

Zweitens: Die Verkrustung des so genannten „Mittelbaus“ an den österreichischen Universitä­ten ist konsequent aufgebrochen worden. Auch die Anstellungsfristen des gesamten wissen­schaftlichen Personals – einschließlich der Professoren – werden flexibilisiert werden, ohne dass den Universitäten das oftmals konkurrenzentscheidende Instrument der Daueranstellung genommen wird. Dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Ausbildungsverhältnis zur Universität stehen, über Stipendien finanziert werden und in ihrer Arbeit daher weitgehend unabhängig sind, scheint mir für die Forschungsleistung der Universitäten strukturell förderlich zu sein. Diese Regelungen schaffen ein Anreizsystem, das meines Erachtens leistungsfördernd wirkt.

Drittens: Die strenge Hierarchisierung, die aber trotzdem die Kollegialorgane der Universität in die Entscheidungen im Dreieck Universitätsrat/Rektorat/Senat einbindet, und die im Zusam­menhang damit stehenden überprüfbaren Leistungsvereinbarungen werden für die Setzung von Prioritäten und Posterioritäten – die fast noch wichtiger sind als Prioritäten – gerade im Sektor Forschung vorteilhaft sein. Es wird in Zukunft die öffentliche Aufmerksamkeit auf Forschung gelenkt, und ich meine, dass der beste Kontrollfaktor für Forschung und Leistung immer noch das Semester für Semester neu zu weckende Interesse jeweils neuer Studentengenerationen ist.

Viertens: Sie haben das Institut des Privatdozenten und damit die Habilitation im Unterschied zur deutschen Rahmengesetzgebung erhalten. Das ist insbesondere für die Fächer der mono­graphischen Forschung, also für jenen Bereich, in welchem Bücher geschrieben werden, förder­lich und für den wissenschaftlichen Nachwuchs aus anderen Fächer deshalb wichtig, weil so die Verbindung der Habilitierten zur Universität nicht abreißt und die Universität auf ihre Habili­tierten auch dann zählen kann, wenn diese längst ihren Arbeitsschwerpunkt in ganz anderen Berufen beziehungsweise Berufsfeldern haben.

Wenn in Deutschland ein Juniorprofessor an die Grenze seiner Anstellungsmöglichkeit geraten ist und keinen Ruf bekommen hat, scheidet er aus den Diensten der Universität aus, denn er ist nicht habilitiert und korporationsrechtlich nicht mehr Mitglied der Universität. – Dies vermeidet der vorliegende Gestaltungsentwurf.

Fünftens: Ich sehe Schwierigkeiten lediglich bei den hochdifferenzierten Regelungen zur Kon­trolle der Gleichstellung. Dort ist der Keim zu einer umständlichen Bürokratie enthalten. Ver­stehen Sie mich nicht falsch: Es geht nicht gegen diese Gleichstellungsparagraphen! Aber wenn Sie diese Gleichstellungspassagen mit allen anderen Passagen vergleichen, dann wer­den Sie sehen, dass dort eine solche Detaillierung herrscht, dass meine Angst, dass hier der Keim zu einer umständlichen Bürokratie vorhanden ist, vielleicht doch verständlich wird.

Insgesamt halte ich den Gestaltungsvorschlag für die Regelung der Autonomie der Universi­täten für einen international konsequenten Reformschritt, der Pflichten und Rechte der Mit­glieder der Universität in die richtige Balance bringt, der Leistungsanreize setzt und jene institu­tionelle Selbständigkeit garantiert, die das strukturelle Äquivalent zur Forschungsfreiheit bildet. Ich habe in dem mir zugänglichen Text keine Indizien dafür gefunden, dass dieser Gestaltungs­vorschlag die leider oftmals eigentliche Zielrichtung finanzieller Einsparungen enthält. – Dieser Satz stand in meinem Manuskript, ehe die Frau Ministerien diesen heute Morgen hier geäußert hat. – Vielen Dank. (Beifall.)

9.46


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Danke.

Als Nächster kommt Herr Universitätsprofessor Dr. Gantner zu Wort. – Bitte.

„Aufgaben-, leistungs- und innovationsorientierte Budgetsteuerung

9.46


Referent O. Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner¦ (Vizerektor für Budget und Ressourcen der Uni­versität Innsbruck): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte An­we­sende! Im Zusammenhang mit Universitäten sind eine Fülle von politischen, wenn auch nicht unbedingt parteipolitischen Entscheidungen zu treffen. Dazu gehören auch die Verteilungs- und Steuerungsfragen von Ressourcen.

Der größere Rahmen dazu ist bereits in der Überschrift von Block I dieser Enquete – Global­budget, Leistungsvereinbarung und Profilentwicklung – enthalten. Diese Konzepte sind dem so­genannten New Public Management entnommen. Zu diesem New Public Management gehört die Orientierung am Output beziehungsweise am Ergebnis, an den Kunden im betriebs­wirt­schaftlichen Sinn, an den Mitarbeitern, also allen Beteiligten und Betroffenen, und dazu gehört auch die Effizienz und Effektivität. Eng damit verknüpft sind die Forderungen nach Zusammen­führung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung, nach Dezentralisierung von Entschei­dungen und nach Kontraktmanagement, also Ziel- und Leistungsvereinbarungen, und Global­budget.

Der Gedanke, die Universitäten in die sogenannte Vollrechtfähigkeit zu entlassen, knüpft neben den Gesichtspunkten, welche die Frau Bundesministerin erwähnt hat, auch an die Denkmuster des New Public Management an.

Ich möchte in meinem Referat eine Mikrofallstudie vorführen, nämlich wie wir an der Uni­versität Innsbruck Gedanken des New Public Management unter den Bedingungen des UOG 1993 bereits umgesetzt haben. Es ist hier immer die Rede vom Verhältnis des Rektorats zu zentralen Dienstleistungen beziehungsweise des Rektorats zu den Fakultäten. Sie können in der Folge aber immer das Verhältnis zwischen Ministerium und Universitäten einsetzen. So wäre es dann auch gemeint.

Die erste Fallstudie dient einem Verwaltungsreformprojekt für die Dienstleistungseinrichtung „Zentrale Verwaltung“ und ist ein Beispiel für Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Das Projekt steht knapp vor Abschluss.

Am Anfang standen folgende Fragen: Wer tut in der zentralen Verwaltung was, für wen, wie, womit, zu welchen Kosten, in welcher Qualität? Oder genauer: Wer ist verantwortlich für welche Produkte? Wer sind die Kunden? – Das können andere Abteilungen, das können Fakultäten sein, das können Einzelpersonen, zum Beispiel Studierende, sein. – Welche und wie viele personelle, finanzielle und räumliche Ressourcen werden eingesetzt? Gibt es Mengen- und Qualitätsmerkmale für die Produkte? Wie schaut die Aufbauorganisation aus? Welche Ge­schäftsprozesse stehen dahinter?

Wir haben den Ist-Stand an der Universität mit einem anzustrebenden Soll-Stand in Beziehung gesetzt. Die Vorgaben dieses Prozesses waren: Wir wollen, dass jeder in dieser Dienstleis­tungseinrichtung „Zentrale Verwaltung“ weiß, woran er gemessen wird und wofür er da ist; es ging also um Mitarbeiterorientierung. Die Verwaltung soll kostengünstig und bedarfsgerecht sein: Das beinhaltet den Effizienzgesichtspunkt und die Kundenorientierung. Die Entschei­dungen sollen möglichst dezentral fallen, es soll also dem Autonomieaspekt Rechung getragen werden. Die Prozesse sollen strategisch und nicht operativ gesteuert werden.

Eine wesentliche Spielregel war, dass keiner seinen Job verliert, einige aber nach der Reform andere Positionen innehaben werden. Wir haben gesehen, dass in der „Zentralen Verwaltung“ insgesamt 1 500 verschiedene Aktivitäten gesetzt werden, und wir haben diese Zahl der Aktivitä­ten auf insgesamt 50 Produkte heruntergebrochen. Ein solches Produkt wären zum Beispiel Werkstätten oder die Inskription von Inländern beziehungsweise Ausländern.

Wir haben dabei viele interessante Details entdeckt. Die Zahl der Abteilungen wurde im Zuge der Reform von zwölf auf sechs reduziert, und jede Abteilung erhält einen klaren Leistungs­vertrag, den die Abteilungen selbst ausgearbeitet und mit dem Rektorenteam abgestimmt haben. Darin enthalten sind die Aufbauorganisation, die genannten Produkte, die Ziele und Ressourcen sowie ein präzises Berichtswesen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Weiterbildung, die Laufzeit et cetera.

Wir haben weiters Qualitätszirkel für besonders kritische Produkte eingerichtet, etwa für die An- und Abwesenheitsverwaltung und die Prüfungsadministration.

Bei dieser Gelegenheit haben wir entdeckt, dass es für unsere Werkstätten zwei Standorte gibt, und haben diese zusammengelegt und damit im Hauptgebäude 400 m2 für ein juridisches Lernzentrum frei machen können.

Die zweite kleine Fallsstudie betrifft die Bestätigung der finanziellen Bedeckbarkeit von Studien­richtungen: Der Rektor soll die finanzielle Bedeckbarkeit von 60 Studienrichtungen längerfristig bestätigen. Wie kann er das seriös tun? – Wir haben, weil der Personal- und Lehraufwand austauschbar ist, diese beiden Positionen zusammengelegt und haben zunächst bestimmt, dass jede Fakultät 92 Prozent ihrer Posten finanziell bedecken können soll. Die restlichen Mittel aus der Summe von UT 0 und UT 8 – um es technisch zu sagen – steht für Lehre zur Verfügung, und da haben wir folgende Kriterien angewendet: Zahl der Erstinskri­benten und jener, die im zweiten Studienabschnitt sind, Zahl der Stunden für die einzelnen Studienrichtungen, Personalbetreuungsdichte.

Das hat dazu geführt, dass sich die Budgets der Fakultäten, die sie bisher für Lehre auf­gewendet haben, deutlich verändert haben. Die geisteswissenschaftliche Fakultät wäre um über 20 Prozent abgefallen, die Juristen hätten weit mehr als 50 Prozent des Geldes erhalten. Daher haben wir im politischen Prozess eine Untergrenze bei 10 Prozent Verlust und auch Ober­grenzen eingezogen. Innerhalb dieser Grenzen konnten die Studienkommissionen und Fakultä­ten jedoch völlig autonom entscheiden. Sie wussten, wie viel Geld sie haben, und wir haben die Studienpläne für die Fakultäten immer nur dann ans Ministerium weitergeleitet, wenn wir alle Studienpläne einer Fakultät hatten. – Daraus ergeben sich längerfristige Planbarkeit, die Mög­lichkeit zu dezentralen Entscheidungen und Autonomie.

Das dritte und letzte Beispiel einer Fallstudie betrifft die Verteilung der Ermessensausgaben. Damit beschäftigen wir uns gerade. Hiebei geht es darum, dass die Mittel für Investitionen und den Aufwand gerechter als bisher auf die Fakultäten verteilt werden sollen.

Wir haben folgende Belastungskriterien verwendet: Zahl der Dienstposten im wissen­schaft­lichen und nichtwissenschaftlichen Bereich, Leistung der jeweiligen Fakultät, nämlich Zahl der Absolventen im Diplombereich und bei den Doktoraten, Studiendauer als Leistung. Ferner gilt das gesellschaftspolitische Kriterium, dass wir das Geld auch danach verteilen werden, wie viel Prozent frei gewordener Stellen durch Frauen besetzt werden. Weiters werden wir auch die Schwerpunktbildung der Fakultäten und die Evaluationsergebnisse in der Forschung be­rück­sichtigen.

Diesbezüglich gibt es klarerweise Probleme. Wir haben festgestellt, dass wir die Studiendauer an einer einzelnen Universität derzeit statistisch nicht erfassen können. Wir wissen, dass wir derzeit für den Budgetprozess noch keine brauchbaren Evaluationsergebnisse in der Forschung haben. Allerdings haben wir vereinbart, dass Fakultäten dann, wenn sie sich an die selbst gegebenen Forschungsevaluationsrichtlinien halten, Geld bekommen. Das wird in zirka ein­einhalb Jahren der Fall sein, und ich glaube, dass das eine sehr gute Vorgangsweise ist.

Diese Kriterien sind natürlich politisch zu gewichten. Bei dieser Gelegenheit würden die Laborfakultäten deutlich weniger Geld bekommen als bisher, die Bücherfakultäten hingegen mehr. Da wird man mit Augenmaß vorgehen müssen, aber der eigentliche Kernpunkt ist folgender: Ab nun werden die Zuwächse anhand der Kriterien gesteuert. Wenn etwa eine Fakultät mehr Frauen in freien Positionen einstellt oder wenn sie sich an die Evaluations­richtlinien hält, dann bekommt sie mehr Geld. – So wird sich das mittelfristig einpendeln.

Zur Nutzanwendung für das Gesamte: Veränderungen müssen pragmatisch angegangen werden. Man muss dahinter aber eine klare und glaubwürdig kommunizierte Philosophie haben. Bei Verteilungsfragen gibt es keine Wunderformel; Verteilungen bleiben eine zutiefst politische Entscheidung, die man mit den Beteiligten und Betroffenen ausverhandeln muss.

Im Fall der Universität Innsbruck haben wir bewusst eine Vorgangsweise gewählt, die jedenfalls Folgendes sicherstellt – denken Sie in diesem Zusammenhang bitte an den Gestaltungsentwurf der Vollrechtsfähigkeit –: Für alle Beteiligten ist Transparenz über die Kriterien des Ver­teilungsprozesses und des Verteilungsergebnisses gegeben. Anknüpfend an den offen gelegten und historisch gewachsenen Status quo wird eine indikatorgesteuerte Verteilung gegenüber ständigen diskretionären Eingriffen bevorzugt. Es gibt keinen laufenden Diskurs und auch kein Bittstellen beim Rektorat um zusätzliche Mittel, ohne dass sich die Situation gra­vierend geändert hätte.

Für alle Beteiligten gibt es mehrjährige Planungssicherheit. Die angewandten Kriterien ent­halten Leistungsanreize, die sich an den Kernaufträgen der Universität in Forschung und Lehre orientieren. Die Beteiligten stehen in einem Wettbewerb um Ressourcen, deren Spielregeln ihnen ex ante bekannt sind. Niemand kann sich durch „Geheimverhandlungen“ einen Vorteil si­chern. Nach Einrichtung der Verfahren ist zentral nur mehr ein geringer strategischer Steuerungs­­aufwand notwendig.

Universitäten sollen verstärkt auch nach den Grundsätzen des New Public Management ge­führt werden. Ich persönlich stehe voll hinter dem Reformanliegen der Vollrechtsfähigkeit, so­fern in der Realität mehr Autonomie für die Universität gegeben ist, die Zusatzkosten abgedeckt werden und damit – wie die Frau Bundesministerin vorhin ausführte – kein Sparprogramm verbunden ist.

Leistungsverträge erfordern sehr klare Vorstellungen über das Was der Aufgabenerfüllung der Universitäten. Globalbudgets vertragen sich nicht mit einer Vielzahl von untransparenten Nebentöpfen. Rechenschaftsberichte sind nicht laufend abzuliefern; Form, Inhalt und Zeitpunkt sind ex ante zu fixieren.

Ich komme zum Abschluss: Im Zentrum jeder Verteilungsdiskussion sollten Transparenz, mittelfristige Planungssicherheit, Anreizkonformität und damit Wettbewerb um Ressourcen stehen. Dies bedeutet ein bewusstes Loslassen der Zentrale und Konzentration auf die auch von der Frau Bundesministerin zugesagte strategische Steuerung.

Eine klar definierte Autonomie der Universitäten ist etwas mehr als nur organisatorische Voll­rechtsfähigkeit. Sie benötigt tatsächlich nur mehr eine rein strategische Rahmensteuerung, wenn man sich durch den schwierigen Prozess der Erstellung der Leistungsaufträge durchge­kämpft hat. Sie benötigt, auf einen Satz reduziert, Folgendes: Das unerlässliche Pendant zur Universitätsreform ist eine entsprechende Reform des Ministeriums. – Ich danke Ihnen. (Beifall.)

10.00


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Ich danke.

Als Nächster gelangt Herr Universitätsprofessor Dr. Berka zu Wort. – Bitte.

„Zur Konstituierung der autonomen Universität

10.01


Referent O. Univ.-Prof. Dr. Walter Berka¦ (Universität Salzburg; Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin gebeten worden, zum Thema „Konstituierung der autonomen Universität“ einige Überlegungen hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Leitungsstrukturen und Universitätsautonomie beizutragen.

Beginnen möchte ich mit dem Hinweis, dass wir eigentlich vor einer paradoxen Situation stehen: Die Universitätsreform scheint eines jener Vorhaben zu sein, bei welchem es überhaupt keinen Streit über das eigentliche Ziel gibt, bei dem aber der Weg zu diesem Ziel mitunter höchst kontrovers zu sein scheint.

Niemand zweifelt daran, dass die Universität der Zukunft eine leistungsfähige, wettbewerbs­fähige und autonome Universität sein wird. Die Sicherung von Autonomie ist, auch im internationalen Vergleich betrachtet, das Leitmotiv für alle Bestrebungen geworden, wo immer man an einen Umbau oder Neubau von Universitäten schreitet.

Auch bei uns wird dieses Reformziel von niemandem in Frage gestellt. Wenn die Rektoren­konferenz auf der einen Seite eine echte Universitätsautonomie verlangt, wenn das Ministerium im Gestaltungsentwurf von einer wirklichen Autonomie spricht und das mit der Voll­rechtsfähigkeit gleichsetzt, könnte man sogar den Eindruck gewinnen, dass es nur mehr darum geht, den richtigen Begriff von Autonomie zu haben – und dann lösen sich alle Fragen quasi von selbst.

Nun ist dies aber nicht ganz so einfach, denn der Begriff „Universitätsautonomie“ ist – abge­sehen von der juristischen Bedeutung dieses Begriffes, den es in ganz bestimmten rechtlichen Zusammenhängen gibt, worüber ich jetzt nicht sprechen möchte – alles andere als ein klares begriffliches Konzept; es ist eher ein offenes politisches Programm.

Vor allem müssen wir, wie ich glaube, bei der Universitätsautonomie mehrere Dimensionen oder Ebenen von Autonomie in Rechnung stellen. Es gibt eine Vielschichtigkeit des Autonomie­postulats, gerade wenn man es auf Universitäten anwendet, die zu Widersprüchlichkeiten führen könnte, die andererseits aber auch für die Eigenart der Universität typisch und wichtig ist. Ich glaube, dass das, was der Titel meines Referats besagt, nämlich die „Konstituierung der autonomen Universität“, nur dann gelingt, wenn man diese verschiedenen Schichten von Autonomie bedenkt. – Ich möchte drei Schichten unterscheiden.

Es ist, glaube ich, wichtig, zwischen folgenden Autonomiebegriffen zu unterscheiden: Erstens nenne ich die individuelle/persönliche Autonomie des Wissenschaftlers, zweitens die pro­fessionelle Autonomie des Lehrkörpers an Universitäten und drittens die Autonomie der Uni­versität als Institution in ihrem Verhältnis zum Staat, repräsentiert durch den Gesetzgeber und das Ministerium. – Zu diesen drei Ebenen möchte ich einige Worte sagen.

Von einer individuellen Autonomie kann man sprechen, wenn man die Freiheit des einzelnen Forschers und akademischen Lehrers im Auge hat, der selbst darüber entscheiden soll, was Inhalt seiner Lehre und Gegenstand seiner Forschung ist. Eine solche persönliche Autonomie sichert – nach allen historischen Erfahrungen – den notwendigen Freiheitsraum für anspruchs­volle, leistungsorientierte wissenschaftliche Arbeit. Gute Wissenschaft kann nur dort gedeihen, wo ein Klima der individuellen Freiheit und persönlichen Verantwortlichkeit, die dazu gehört, herrscht, und daher ist auch in der Gegenwart die Wissenschaftsfreiheit kein historisches Relikt, sondern die Lebensluft der Universität.

Was bedeutet das konkret? – Diese individuelle Freiheit ist in ihrem Kernbereich durch das Verfassungsrecht gesichert, nämlich durch die Wissenschaftsfreiheit des Artikels 17 Staats­grundgesetz. Das geplante Universitätsgesetz kann die Geltung dieses Grundrechtes, so be­trachtet, gar nicht aufheben, sondern eigentlich nur respektieren, und ich glaube, es deutet auch nichts darauf hin, dass durch die geplante Reform die individuelle Wissenschaftsfreiheit in Gefahr geraten würde.

Trotzdem meine ich, dass die Geltung der Wissenschaftsfreiheit im Universitätsgesetz durch eine explizite Bestimmung und nicht nur, wie vorgesehen, als Prinzip verankert und klarge­stellt werden sollte, vor allem weil das Dienstrecht der reformierten Universität künftig privat­rechtlich gestaltet sein wird; und Juristen wissen, dass man sich in diesem Zusammenhang leicht in Kontroversen über die Drittwirkung oder sogenannte Fiskalgeltung der Grundrechte ver­fangen könnte. – Eine solche Klarstellung sollte kein Problem sein und würde auch die Akzeptanz der Reform stärken.

Universitäten konnten sich – und damit komme ich zur nächsten Ebene, zur professionellen Autonomie – in der Neuzeit als Stätten der Wissenschaftspflege etablieren, weil gewisse, die Wissenschaft unmittelbar betreffende Angelegenheiten der Forschung und Lehre von den dort tätigen Wissenschaftlern in Form der akademischen Selbstverwaltung erledigt werden. Das kann man als professionelle Autonomie bezeichnen, wobei diese Autonomie in verschiedenen, auch abgestuften Formen der Mitentscheidung, Mitberatung und Antragstellung denkbar ist.

Im Hinblick auf diese Dimension der Autonomie glaube ich, dass der Entwurf im Prinzip einen richtigen Weg geht. Mit der Zuerkennung einer Organisationsautonomie werden den Uni­versitäten ausreichende Spielräume eingeräumt, um diesen Bereich der akademischen Selbst­verwaltung entsprechend auszugestalten, wobei die Universitäten freilich diese Gestaltungs­spielräume mit Leben erfüllen werden müssen.

Probleme könnte in diesem Zusammenhang das bisher im Gestaltungsentwurf vorgesehene unbedingte Verbot von entscheidungsbefugten Kollegialorganen unterhalb der Senatsebene auf­werfen, weil gewisse Entscheidungen – ein bekanntes Beispiel ist die Verleihung der Lehr­befugnis – zum Kernbereich der akademischen Selbstverwaltung gehören und entsprechend ausgestaltet werden müssen.

Ein weiteres Beispiel wäre für mich die Fakultätsebene: Nach allen Erfahrungen kommen Universitäten ohne Fakultäten – das können selbstverständlich neu zugeschnittene Fakultäten sein – nicht aus und brauchen auch auf dieser Ebene Entscheidungsorgane. Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber hier notwendige und sinnvolle Lösungen nicht aus einem ängstlichen Misstrauen heraus verbaut.

Die individuelle Autonomie des Wissenschaftlers und die akademische Selbstverwaltung in wissenschaftsnahen Angelegenheiten, über die ich bisher gesprochen habe, prägen die Eigenart der Universitäten als Institutionen, in welchen sich Kreativität, Individualität und auch das für die Entwicklung der Gesellschaft wichtige Querdenken entfalten können. Gerade darin besteht auch der Unterschied zu irgendeinem beliebigen Wirtschaftsunternehmen. Daher glaube ich, dass es wichtig ist, dass die Universitätsreform auch diese beiden ersten Schichten von Autonomie zur Kenntnis nimmt, und im Prinzip ist das auch der Fall.

Mit dem Rekurs auf die individuelle Wissenschaftsfreiheit und die akademische Selbstver­waltung allein – und damit komme ich zum dritten Punkt – lässt sich aber eine moderne, wettbewerbsfähige Universität unter den heutigen Bedingungen nicht etablieren. Der zentrale Ansatz der Reform liegt daher bei einem Ausbau der dritten Ebene, der institutionellen Auto­nomie der Universität mit dem Ziel der Stärkung effizienter, professioneller Leitungsstrukturen.

Wie wird dieses Ziel erreicht? Man könnte auch fragen: Welche Steuerungsaufgaben braucht eine autonome Universität? – Nach allen Erfahrungen braucht man Entscheidungsstrukturen für drei Steuerungsaufgaben: für eine operative Leitung der Universität, für die strategische Planung auf der Ebene der Universität und für eine politische Steuerung, wobei es Aufgabe der politischen Steuerung ist, die autonome Universität mit der staatlichen Verantwortungssphäre zu verbinden, weil Autonomie immer relativ ist.

Wie sind nun die vorgesehenen Entscheidungsstrukturen im Lichte dieser Anforderungen zu bewerten? – Was die Aufgabenverteilung zwischen Rektor und Senat betrifft – wobei der Rektor für die operative Leitung und der Senat für die strategische Planung zuständig sein sollte –, zieht der Entwurf nach meiner Auffassung im Prinzip die richtigen Konsequenzen aus den vorliegenden Erfahrungen, vor allem durch die Verkleinerung des Senats und die Stärkung der konzeptiven, operativen Verantwortlichkeit des Rektors.

Der neuralgische Punkt ist bekanntlich der Universitätsrat. Was dieses Organ anlangt, gibt es, auch wenn wir in vielen vergleichbaren Staaten auf „Boards“ oder ähnliche Einrichtungen stoßen, nicht wirklich einheitliche ausländische Erfahrungen oder Vorbilder, die man 1 : 1 über­nehmen könnte. Ich glaube, die aktuelle Diskussion bewegt sich zwischen zwei Modellen: Man kann einen Universitätsrat als eine Art Gemeinschaftsorgan von Universität und Ministerium konzipieren. Das war wohl der ursprüngliche Ansatz des Gestaltungsentwurfs, vor allem wenn man die vorgesehenen Bestellungsmodalitäten berücksichtigt. Ein solcher Universitätsrat, der eine Art Interface zwischen universitärer Autonomie und staatlicher Verantwortlichkeit wäre, kann politische Steuerungsaufgaben übernehmen, und daher waren nach meinem Dafürhalten auch die im Gestaltungsentwurf dem Universitätsrat zugewiesenen, sachlich sehr umfassenden Kompetenzen in gewisser Weise konsequent.

Bei einem solchen Universitätsrat setzt man auf eine direkte und effektive Steuerung unter kräftiger staatlicher Mitwirkung und nimmt eine entsprechende Zurückdrängung der universi­tären Autonomie in Kauf. Und da Autonomie immer relativ ist, wäre das vielleicht gar kein Systembruch, obwohl diese Konstruktion möglicherweise auf eine Überforderung der politischen Steuerung hinausläuft.

Das zweite Modell wäre die Einrichtung eines Universitätsrates, der stärker als ein Organ der autonomen Universität organisiert ist. Das wäre dann der Fall, wenn seine Mitglieder durch die Universität in irgendeiner Form legitimiert sind – da sind mehrere Varianten denkbar –, und es scheint, dass sich die Diskussion in diese Richtung bewegt.

Was sind die Konsequenzen? – Ein solcher Universitätsrat rückt näher an die einzelne Uni­versität heran, auch wenn er aus externen Mitgliedern besteht. Ein solches Gremium kann wichtig sein, weil es eine Außensicht einbringt, weil es vielleicht manche durch Eigeninteressen geleitete Entscheidungen, etwas des Senats, hinterfragen kann und weil eine Verbindung zwischen Universität und Gesellschaft und Wirtschaft hergestellt wird.

In der Regel wird sich, wie ich glaube, ein solcher Universitätsrat freilich mit der jeweiligen Uni­versität identifizieren, was zur Folge hat, dass von ihm die Wahrung übergeordneter bildungs­politischer Interessen nicht unbedingt zu erwarten ist. Wenn man einen solchen Universitätsrat einrichten möchte, wäre es konsequent, ihm keine Steuerungsaufgaben zu übertragen, sondern Aufgaben des strategischen Controlling. Dazu würde ich die Wahl des Rektors, ge­wisse Zustimmungsrechte, etwa zu Leistungsvereinbarungen, und auch Einspruchsrechte, im Übrigen aber Aufsichtsfunktionen rechnen. Die Funktion der politischen Steuerung bliebe dann bei den Leistungsvereinbarungen, und auch das ist bei einem solchen Modell konsequent.

Zusammenfassend: Ich glaube, die Universitätsreform könnte einen großen Schritt in Richtung einer zukunftsweisenden Universitätsverfassung, also die Konstituierung einer autonomen Universität, bedeuten. Wichtig war mir, darauf hinzuweisen, dass in einer solchen Universität jenes kreative Potential, das die Universitäten zu dem gemacht hat, was sie sind, nicht verschüttet wird, und dass man daher auch die individuelle Wissenschaftsfreiheit und Formen der akademischen Selbstverwaltung entsprechend absichern sollte.

Was die Führungsstrukturen angeht, insbesondere die Konstruktion des Universitätsrats, muss man sich entscheiden, welches Modell man will: einen Universitätsrat, der ein Instrument der politischen Steuerung ist, in dem die Universität mit dem Staat beziehungsweise den Trägern der staatlichen Bildungsverantwortung zusammenwirkt – oder einen autonomen Universitätsrat. Wenn der Universitätsrat eher ein Universitätsorgan sein soll, was sicherlich eine dem Prinzip der Autonomie entsprechendere Lösung wäre, sollte man ihn nicht mit Auf­gaben überborden. Ein solcher Universitätsrat wird seine Aufgabe am besten erfüllen, wenn er Geschick bei der Wahl und vor allem bei der Findung eines Rektors beweist, wenn er sich auf Funktionen des Controlling und der Aufsicht konzentriert.

Zum Schluss ist für mich aber eine Frage bei allen bisherigen Überlegungen und auch im Gestaltungsentwurf freilich noch offen geblieben. Autonome Universitäten werden und sollen ihren jeweils eigenen Weg gehen. Sie sollen sich um Profilierung bemühen, und sie werden im Wettbewerb zueinanderstehen. Universitätsräte jedoch, die sich als Organe ihrer eigenen Universitäten verstehen, werden diesen Trend noch verstärken, bis hin zur Gefahr der Pro­vinzialisierung. Man wird sich fragen müssen, was die österreichischen Universitäten dann noch zu­sammenhält, wie die übergreifenden bildungspolitischen Ziele für den Universitätssektor festgelegt werden, wie die Kohärenz des gesamten tertiären Bildungssektors gesichert wird. Und es sind viele Probleme, welche die Universitäten auch in Zukunft gemeinsam haben und nur gemeinsam und mit dem Staat lösen können.

Sie kennen vielleicht das Bild: Man hat die Universitäten mit großen, tief im Wasser liegenden, schwer steuerbaren Tankern verglichen. Das Universitätsgesetz bietet die Chance, dass diese Tanker manövrierfähiger werden. Aber sie sollten trotzdem noch als Flottenverband unterwegs sein und auf gemeinsame Ziele zusteuern. Ich glaube, es wäre fahrlässig, würde man diese Notwendigkeit einer gesamtösterreichischen Abstimmung als zwangsläufige Folge von Autonomie nicht rechtzeitig bedenken. Und dafür braucht man geeignete Instrumente, wenn es nicht zu einer Atomisierung des Hochschulwesens kommen soll. Ich bitte, bei einer Reform auch diesen Aspekt zu bedenken. – Danke schön. (Beifall.)

10.15


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Ich danke.

Als Nächster auf der Rednerliste ist Herr Universitätsprofessor Dr. Pendl vorgesehen. – Bitte.

„Medizinische Fakultät versus medizinische Universität

10.15


Referent O. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Pendl¦ (Karl-Franzens-Universität Graz; Vizedekan der Medizinischen Fakultät): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Einleitung nenne ich kurz eine Zahl betreffend die medi­zinischen Fakultäten: An den 18 österreichischen Universitäten studieren etwa 10 Prozent Me­di­ziner, die Hochschullehrer inklusive Assistenten an dieser Fakultät machen jedoch ein Drittel aller Hochschullehrer aus. – Das soll Ihnen zeigen, wie ungewichtig die medizinischen Fakul­täten in der österreichischen Universitätslandschaft liegen.

Die Loslösung von der Volluniversität ist nicht primär Wunsch oder Verlangen der medi­zinischen Fakultäten Österreichs, sondern vielmehr eine pragmatische Konsequenz, die sich aus dem Übertritt der Universitäten in die Vollrechtsfähigkeit zwingend ergibt. Auf Grund der Rechtskonstruktion der neuen Universität ist eine Sonderregelung vor allem in Bezug auf die Universitätskliniken – ich betone: insbesondere in Bezug auf die Universitätskliniken – nur schwer zu realisieren.

Die unterschiedlichen Kostenträger des klinischen Bereichs, also Bund und Land beziehungs­weise die Stadt Wien, die unscharfen Grenzen zwischen kurativer Medizin und wissenschaft­lichen Leistungen, vor allem auch ein unterschiedliches Arztdienstrecht, die unterschiedlichen Schwerpunkte der Vorklinik, das heißt der theoretischen Fächer, die allerdings in die zukünftige Volluniversität eher gut integrierbar wären, können schwer von Universitätsrat, Senat und Rektorat der vollrechtsfähigen Universität gehandhabt beziehungsweise gestaltet werden. Die im ministeriellen Entwurf vorgesehene Mitgestaltung über den Senat kann die nicht mehr vorgesehene Mitbestimmung auf fakultärer Ebene ersetzen.

Die Finanzströme der Fakultät betragen etwa 50 Prozent des Universitätsgesamtbudgets, allerdings ohne Verwaltungsaufwand. Sie teilen sich in Personalbudget, gedeckelt vom Bund, nicht nur für 50 Prozent der Ärzte in Graz und Innsbruck – in Wien sind es 100 Prozent –, son­dern auch für medizinisch‑technische Assistentinnen, Sekretärinnen und so weiter.

Weiters beträgt der Sachaufwand für den klinischen Versorgungsbereich außerhalb des Universitätsbudgets, also der klinische Mehraufwand, 18 Prozent. Darüber hinaus werden für Investitionen in Geräte 40 Prozent vom Bund bezahlt, jedoch hat da der Krankenanstalten­träger – also etwa der Wiener Krankenanstaltenverbund, die TILAG in Innsbruck und die KAGES in Graz – die Vorleistung in Höhe von 60 Prozent zu gewähren, andernfalls das Geld vom Bund verfällt. Darüber hinaus ist das Universitätsklinikum formal nur Gast in den Gebäuden, deren Eigentümer der Krankenanstaltenträger ist, obwohl der Bund mit 50 Prozent der Kosten an ihrer Errichtung beteiligt ist.

Dass die Fakultät, aber auch der Bund laufend von den Sparmaßnahmen der Landesregie­rungen betroffen sind, soll hier nicht verschwiegen werden, und dies liegt daran, dass die Kompetenz für Krankenanstalten Landessache ist.

Innerhalb der vollrechtsfähigen Universität würde dies notwendigerweise eine Ausnahme­regelung für die an der Stammuniversität verbleibende medizinische Fakultät bedeuten, die schon jetzt Eigenständigkeit im Budgetbereich hat. Das heißt, die Fakultät müsste in einem neuen Trägermodell selbst vollrechtsfähig sein. Somit müsste der medizinischen Fakultät unterhalb des Senats eine weit gehende Autonomie eingeräumt werden.

Um diesen Problemen zu entgehen, wird daher ein Modell einer eigenen medizinischen Uni­versität angestrebt, deren Vollrechtsfähigkeit es wiederum erlauben würde, als voll handlungs­fähiger Partner direkt mit dem Land – sprich: dem Krankenanstaltenträger – eine Rechtsstruktur mit entsprechendem Beteiligungsmodell zu schaffen. Dies sollte aber auch den Einschluss der theoretischen Fächer, also der Vorklinik, in diese neue Betriebsgesellschaft bedeuten. Über­legungen dazu sind zumindest in der Steiermark im Gange; das grundsätzliche Verständnis von Bund und Land, diese gemeinsame Betriebsführung zu errichten, besteht offensichtlich.

Diese Struktur würde auch ein einheitliches Arztdienstrecht erlauben. Um die vom Ministe­rium geforderte Kostenneutralität zu gewährleisten, wäre mit der Stammuniversität ein Dach­verband zu bilden, um am strategischen und operativen Bereich der Universität zu partizipieren. Ähnliche Überlegungen sind auch für andere Verwaltungsbereiche, wie zum Beispiel für den zentralen Informatikdienst, die Bibliothek und Ähnliches anzustreben.

Zusammenfassend halte ich fest, dass ich persönlich in Anbetracht der gegebenen Rahmen­bedingungen das Modell einer eigenständigen medizinischen Universität mit einem gemein­samen Dach zur Stammuniversität mittragen könnte.

Erlauben Sie mir aber noch eine persönliche kritische Anmerkung: Die Ausgliederung der medizinischen Fakultät aus der Volluniversität zu einer eigenen medizinischen Universität wird letztlich weiter an den Finanzströmen zu leiden haben. Ein kontrollierender Universitätsrat wird auch da auf Grund der politischen Zwänge keinen Einfluss nehmen können. Daher wäre es aus meiner persönlichen Sicht ratsam, den klinischen Bereich, das heißt das Klinikum mit dem überwiegend kurativen Bereich, gänzlich aus der bestehenden Volluniversität auszugliedern und mit Einschluss der Ärzte in die Obhut des Landes zu geben. Bei dieser Version würde die Fakultät in der Volluniversität verbleiben, das heißt, die theoretischen Fächer würden dort verbleiben, und die klinische Lehre könnte an den zu bildenden Lehrkrankenhäusern zugekauft werden. Hinsichtlich der Kosten würde sich schon allein aus der Ausgliederung des für die Lehre vorgesehenen Personals, welches die Lehre tatsächlich nicht durchführt, etwa der Anästhesie – in Graz, Wien und Innsbruck sind das insgesamt über 300 Dienstposten – für den Bund in etwa eine jährliche Ersparnis von 300 Millionen Schilling ergeben, wenn man die notwenigen Journaldienste mit einrechnet.

Eine alternative Lösung wäre, dass der Bund die drei Universitätskliniken in Österreich gänz­lich übernimmt, somit ein einheitliches Dienstrecht und auf diese Weise eine klare Be­triebsstruktur schafft, um die medizinische Fakultät an der Universität verbleiben lassen zu können. Dies wird aber an den finanziellen Möglichkeiten des Bundes scheitern.

Um die Universitäten aufzuwerten, müsste der klinische Professor auf Zeit, etwa für fünf Jahre, berufen und dessen Dienstvertrag nach positiver Evaluation verlängert werden können. Die teilweise inflationären Habilitationen an den medizinischen Fakultäten im klinischen Bereich, die vor allem der Eigenprofilierung dienen, würden eingeschränkt werden, da von den Dozenten die Lehre im klinischen Alltag ohnedies häufig nur widerwillig durchgeführt wird und die Studierenden an den Kliniken mehrheitlich als „Störelemente“ wahrgenommen werden.

Wissenschaftliche Leistungen der medizinischen Fakultät finden vorwiegend in der Vorklinik beziehungsweise in den theoretischen Fächern statt. Die klinische Forschung wird in Österreich traditionsgemäß nicht nur von den Universitätskliniken, sondern auch von städtischen und ländlichen öffentlichen Krankenhäusern beziehungsweise von dort errichteten Boltzmann-Instituten durchgeführt. Diese könnten für die klinische Forschung gezielt gefördert werden. Auch soll die wissenschaftliche Tätigkeit in den öffentlichen Spitälern zusätzlich Anreiz für die Eignung zum Professor an der medizinischen Fakultät, wenn sie an der Universität verbleibt, sein.

Ein solche Änderung würde vermutlich einigen Widerstand der Länder hervorrufen, denn die Krankenhäuser sind ein wichtiger „Besitzstand“ der Politiker. Daher wäre ein entsprechender Staatsvertrag zur Gewährleistung der Lehr- und Forschungsverpflichtung der österreichischen Krankenanstalten abzuschließen, und das Kulturgut Volluniversität bliebe gewahrt.

Hinsichtlich der Situation an den Universitätskliniken mit ihren Lehrern samt Nachwuchs sei auf die Einleitung des Fleckenstein-Papiers beziehungsweise -Gutachtens hingewiesen. – Zur Sicherung der höchst qualitativen Krankenversorgung Mitteleuropas, insbesondere Österreichs, ist die Ausbildung der Studierenden das vorrangige Ziel jeder Universitätsreform. Eine eigene medizinische Universität würde auch an der Nachlässigkeit der klinischen Lehre nichts ändern.

Abschließend halte ich fest, dass ich persönlich ein Modell der Ausgliederung des klinischen Bereichs mit einer an der Volluniversität verbleibenden medizinischen Fakultät für ein verfolgenswertes Projekt halte. In Anbetracht der Schwierigkeiten der Umsetzung halte ich je­doch die Schaffung einer eigenständigen medizinischen Universität zwar nicht für ideal, aber in Anbetracht der gegebenen Formallogik des Gestaltungsentwurfes der vollrechtsfähigen Uni­versität für die sich daraus ergebende folgerichtige Konsequenz. – Ich danke Ihnen. (Beifall.)

10.27


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Ich danke.

Als nächster Referent wäre Herr Professor Dr. Pfeil vorgesehen, der jedoch leider erkrankt ist.

Daher bitte ich jetzt Herrn Universitätsprofessor Dr. Rainer um seine Ausführungen.

„Die Universitätsorganisation im Vergleich

10.28


Referent O. Univ.-Prof. DDr. Johannes Michael Rainer¦ (Universität Salzburg; Institut für Öster­reichisches und Europäisches Privatrecht): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Verehrte Volksvertreter! Meine Damen und Herren! Es wäre von mir zu viel verlangt, einen Vorschlag, der unter anderem meinen eigenen Namen trägt, den ich also selbst mitgetragen habe, hier im wahrsten Sinn des Wortes einer kritischen Beleuchtung zu unterziehen.

Ich kann aber sehr wohl Stellung zu den einzelnen kritischen Beiträgen nehmen. Die Frau Bundesminister hat bereits erwähnt, dass weit über 200 Stellungnahmen eingegangen sind, und ich möchte kurz in einigen Punkten auf diese Stellungnahmen eingehen.

Erstens wurde uns der Vorwurf gemacht, wir hätten im „Elfenbeinturm“ gearbeitet und unser Ziel sei es sozusagen gewesen, eine hervorragende Institution wie die österreichische Uni­versität schlicht und einfach zu vernichten. – Das stimmt nicht, und zwar aus folgendem Grund: weil nämlich viele von uns – unter anderen auch ich selbst – besonderen Wert darauf gelegt haben, die internationale Komponente des Wissenschaftsbetriebs eingehend zu studieren. Ich kann sagen: Wir haben Jahre unseres Lebens damit verbracht, andere Modelle zu stu­dieren, in anderen Ländern zu lehren und zu forschen. Aus diesem Grunde kann ich hier in aller Öffentlichkeit sagen: Es gibt kein dem österreichischen Modell ähnliches Modell auf der ganzen zivilisierten Welt, und allein dieser Umstand kann einen bewegen, kritisch zum eigenen Modell Stellung zu nehmen. Man muss einmal über die Grenzen blicken, und wenn man das tut, dann wird man feststellen, dass das österreichische Modell extrem provinziell und einseitig ist. – Wir haben uns also sehr wohl informiert.

Zweitens zu den Strukturen: Da wurde uns vorgeworfen, dass wir den Rat nicht konform der Autonomie der Universitäten strukturiert hätten. Mein Vorredner, Dekan Berka, ist bereits auf das Problem eingegangen; ich kann ihm in diesem Punkt im Wesentlichen folgen.

Zweierlei möchte ich aber noch ergänzend anmerken.

Wir haben alle möglichen Ratsmodelle studiert, und wir haben tatsächlich kein Modell 1 : 1 übernommen, sondern wir haben ein eigenes Modell konstruiert. Es handelt sich hiebei also weder um das Modell der Niederlande noch um das Modell der Schweiz. In beiden Staaten, die zweifellos zu den demokratischsten auf der ganzen Welt zählen, wird der Rat zur Gänze vom Staat kontrolliert. – Unser Modell hingegen beinhaltet eine Mitkontrolle des Staates, und zu diesem Modell stehen wir auch, denn der Staat als Geldgeber ist in die Verantwortung mit einzubeziehen. Es geht nicht an, dass man auf der einen Seite die Verantwortung des Staates für die Universitäten fordert, diesen in die Pflicht nimmt und sagt, dass er die Gelder zur Verfügung stellen müsse, dass man andererseits aber sagt, dass sich der Staat ansonsten gefälligst heraushalten und sich überhaupt nicht mehr um die Unis kümmern soll. Das geht nicht! Die Verantwortung insbesondere gegenüber dem Staatsbürger und dem Steuerzahler ist viel zu groß. Der Staat darf aus seiner Verantwortung nicht entlassen werden! Aus diesem Grund schien uns das Modell mit den zwei von der Bundesregierung ernannten Mitgliedern der einzelnen Universitätsräte ein hervorragendes Modell zu sein, das im Wesentlichen der For­derung von Dekan Berka entsprechen könnte, nämlich einer bundesweiten Koordinierung. Selbstverständlich ist es in einem kleinen Land wie Österreich notwendig, dass bildungs­politische Aspekte auf Bundesebene zum Tragen kommen. – Aus diesem Grunde verteidige ich nachhaltig unseren Vorschlag bezüglich des Universitätsrates.

Im Weiteren wurde moniert, dass wir die gewachsenen Strukturen der Universität vernichten würden. Wir hätten nur mehr das Rektorat und den Senat und sonst gar nichts. Hier kamen x Vorschläge und Kritiken. – Das ist alles nicht wahr! Wer unseren Vorschlag genau gelesen hat, kann diesem sehr wohl entnehmen, dass die Universitäten autonom und frei sind, sich selbst Strukturen und Organisationen zu geben. Das können die bestehenden Organisationen wie Fakultäten und Institute sein, müssen aber nicht dieselben sein. Schauen Sie einmal nach Deutschland! Etwa an der Ludwig-Maximilian-Universität in München gibt es eine ganz andere Fakultätenstruktur als an den österreichischen Universitäten. Und auch in anderen Staaten gibt es unterschiedliche Strukturen. Das soll jede Universität handhaben können, wie sie will. Es kann beispielsweise auch eine Fakultät für Geschichte oder Physik beziehungsweise entsprechende Departements geben.

Es muss jedenfalls nicht an den eingefahrenen Strukturen festgehalten werden. Wenn eine Universität aber will, dann kann sie diese übernehmen. Der Rektor kann das von heute auf morgen in seinem Organisationsplan festschreiben. Es muss also niemand Angst haben, dass alles verändert wird, und wenn man an einer Universität Angst hat, dass alles verändert wird, dann kann man ja den Rektor bitten, dass er alles so belassen soll, wie es bisher war. Er muss es aber nicht so belassen, und das ist das Entscheidende. – Das wurde aber von vielen Kritikern nicht wahrgenommen!

Zur Mitbestimmung: Da wurde der Vorschlag vielfach insofern kritisiert, dass es sich um eine Rückkehr vor das Jahr 1975 handeln würde, eine Rückkehr sozusagen in die „tiefsten Höhlen“ der Ordinarienuniversität: Nun würden die „bösen“ Ordinarien kommen und die anderen, in erster Linie die Studenten und die Assistenten, piesacken. – Weit gefehlt! Wenn man nämlich den Entwurf genau liest, wird man merken, dass das nicht der Punkt ist, sondern dass der Punkt vielmehr ist, dass auch die Universitätsprofessoren – egal, ob sie nun Ordinarien oder wie immer heißen, und sie heißen ganz bewusst gar nicht mehr so – andere Verantwortungen haben. Sie haben nicht die Verantwortung, die Universität zu verwalten, sie haben primär nicht mehr die Verantwortung, die Universität weiter zu steuern. Ihre Verantwortung ist in erster Linie die Ausbildung der Studierenden und des wissenschaftlichen Nachwuchses und selbstver­ständlich die Forschung.

Deshalb werden viele Gremien im Vorschlag nicht mehr berücksichtigt. Für die gesamte Verwaltungstätigkeit gab es Hunderte Kommissionen in ganz Österreich. Die Professoren, der Mittelbau und auch die Studierenden haben zumindest ein Drittel ihrer Schaffenskraft diesen Obliegenheiten zur Verfügung gestellt – um nicht zu sagen: geopfert.

Gemäß diesem Vorschlag werden sie davon befreit und haben Zeit für ihre ureigenen Funktio­nen. In dieser Hinsicht ist der Vorschlag eine Befreiung von der Zwängen der Verwaltung, was im Übrigen natürlich auch sehr teuer ist, denn es ist viel billiger, wenn man zum Beispiel die Universitätsbibliotheken von entsprechenden Angestellten verwalten lässt.

Unser Vorschlag bedeutet auch, dass konkrete Verantwortungen übernommen werden müssen. Es gibt Leute, die verantwortlich gemacht werden können. Autonomie bedeutet Ver­ant­wortlichkeit! Gibt es diese jetzt? Welche Gremien können für ihr Handeln, für Missstände beziehungsweise Missverwaltung heute verantwortlich gemacht werden?

Im Übrigen – und das sage ich nicht zum ersten Mal – halte ich das System der Kurien für extrem undemokratisch und rückschrittlich. Die Kurien haben die alten Römer erfunden, sie haben diese aber im Jahre 500 vor Christus als undemokratisch wieder abgeschafft! Auch in Österreich gab es im 19. Jahrhundert das Kurienwahlsystem, aber auch dieses hat man zum Glück abgeschafft, weil es undemokratisch war.

Aus diesem Grunde wollen wir das Kuriensystem schlicht und einfach abschaffen, und zwar zum Zweck der Demokratisierung der Universitäten – und nicht, um irgendwelche Ordinarien­machtstrukturen zu schaffen.

Es hat mich auch bewegt, dass ein so hoher Prozentsatz an kritischen Stellungnahmen zu diesem Entwurf gerade von Frauen gekommen ist, und zwar aus folgendem Grunde: Sie haben nämlich gesagt, dass mit dem neuen Recht alles viel schlimmer werde. – Diesbezüglich hat man wohl auch nie über die Grenzen geblickt! Schauen Sie einmal nach Italien, nach Frank­reich oder nach Spanien, also in Staaten, die durchaus nicht als besonders fort­schrittsgläubig gelten! In diesem Zusammenhang würde man eher an Norwegen, an Schwe­den, also an die skandinavischen Länder denken. Wenn man jedoch die Statistiken Italiens oder Frankreichs betrachtet, kann man feststellen, dass es viel, viel mehr Universitäts­professorinnen oder auch Richterinnnen und Staatsanwältinnen in diesen Ländern gibt als in Österreich, dass also die Akademikerinnenquote in verantwortungsvollen Positionen dort wesentlich höher ist als bei uns!

Wenn man also behauptet, dass die Frauen mit dem jetzigen Universitätsorganisationsrecht einen großen „Rebbach“ gemacht hätten, so stimmt das schlicht und einfach nicht! Das der­zeitige Recht hat die Frauen tatsächlich extrem behindert. Darüber muss man einmal nach­denken, und es sollen sich gerade die Frauen überlegen, warum es sich in Österreich so und beispielsweise in Italien anders verhält. Schauen Sie doch einmal in andere Staaten, anstatt immer nur in Österreich sozusagen herumzuschnüffeln!

Zu den Studierenden: Die Stellungnahmen der Studierenden waren meines Erachtens beson­ders gut und haben einige wichtige Punkte aufgezeigt. Ich muss sagen: Nach unserem Vor­schlag kommen den Studierenden im wesentlichen Mitbestimmungsorgan, nämlich dem Senat, mehr Stimmen zu, als sie derzeit haben. Weiters wurden immer studienrechtliche Anpassungen gefordert. Diese haben wir inzwischen im weitesten Umfang vorgenommen und damit einer wesentlichen Forderung der Hochschülerschaft entsprochen: Es handelt sich hiebei um die Anrechenbarkeit der Studien über die Einführung des ECTS-Systems. Es kann nicht angehen, dass heute in Österreich niemand von einer Uni auf eine andere wechseln kann, weil es da komplizierte Anrechnungsmechanismen gibt. – Das wird es im Studienrecht neu nicht mehr geben.

Über die Einführung des ECTS-Systems, eines europäischen Systems, wird klargestellt, dass die Universitäten ihre Curricula auf Grund dieses Systems machen müssen – und nicht auf Grund von irgendwelchen sonderbaren Vorgaben, dass zum Beispiel nur 100, 111 oder 112 Stunden während des Studium angeboten werden dürfen. Wo gibt es denn eine derartige Beschränkung der Studien noch auf der Welt?!

In Zukunft wird also das ECTS-System die Studien bestimmen, und das ermöglicht eine un­mittelbare De-lege-Anrechnung aller an österreichischen Universitäten absolvierten Prüfungen und aller an europäischen Universitäten absolvierten Prüfungen. Es wird dann nicht mehr irgend­jemanden geben, der darüber entscheidet, dass zum Beispiel eine Prüfung in Zivilpro­zess­recht, die in Thessaloniki gemacht wurde, nicht angerechnet wird, weil das griechische Zivilprozessrecht ein „schlechtes“ Recht ist. – Das wird es also in Zukunft nicht mehr geben! Jeder, der sich der Mühe unterzieht und in griechischer Sprache in Thessaloniki Zivil­pro­zessrecht absolviert, dessen Prüfung wird de lege anerkannt.

Wir fördern also die Mobilität der Studierenden nicht nur in Österreich, sondern über ganz Europa hinweg, und zwar ohne Wenn und Aber.

In Anbetracht all dieser Überlegungen und bei Betrachtung der in Kraft befindlichen, kürzlich be­schlossenen beziehungsweise in Bearbeitung beziehungsweise im Beschlussstadium be­find­lichen neuen Universitätsorganisationsrechte etwa in Deutschland, vor allem aber in Spanien und auch in Italien kann man nur zur Feststellung gelangen, dass unsere zukünftige Universität weltweite Achtung finden wird. Wir werden durch diese Reform tatsächlich ins internationale Blickfeld gerückt werden. Wir haben endlich – man kann fast sagen: nach vielen Jahr­hunderten – die Position erreicht, sagen zu können: Wir befinden uns international wieder an der Spitze der Universitätsorganisation. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

10.40


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Ich danke.

Als Nächster gelangt Herr Professor Dr. Mayer zu Wort. – Bitte.

„Verfassungsrechtliche Aspekte zur Universitätsreform

10.40


Referent O. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer¦ (Universität Wien; Institut für Staats- und Ver­waltungsrecht): Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich gehe bei meinem Referat von der bestehenden verfassungsrechtlichen Situation aus, gehe daher also davon aus, was rechtens ist, wenn es nicht gelingt, eine Verfassungsmehrheit für den Entwurf, der dem Ge­staltungsvorschlag folgen soll, zu finden.

Diese verfassungsrechtliche Situation ist durch Artikel 17 Staatsgrundgesetz aus 1867 und § 2 Abs. 2 des UOG 1993 geprägt. Die Frage, die gestellt wird, ist also, ob eine Reform, wie sie der Gestaltungsentwurf vorsieht, durch ein einfaches Bundesgesetz, eben auf Grund dieser Verfassungsbestimmungen, verwirklicht werden kann.

Mehrere Gutachten und Stellungnahmen, die für die österreichische Rektorenkonferenz abge­geben wurden, kommen zu einer klaren Antwort und sagen: nein. Das wesentliche Argument ist die Bestellung des Universitätsrates beziehungsweise, genauer gesagt, der Plan, dass zwei Mitglieder dieses Universitätsrates vom jeweiligen Bundesminister bestellt werden. – Ich darf ergänzen: Der Universitätsrat soll aus fünf Personen bestehen. Zwei Mitglieder sollen von der Universität, nämlich vom Senat, bestellt werden, zwei Mitglieder vom Bundesminister, und das fünfte Mitglied soll von den vier so bestellten Mitgliedern selbst bestellt werden.

Vorgesehen ist auch, dass dem Universitätsrat Mitglieder der betreffenden Universität nicht angehören dürfen. Darin sehen die von mir erwähnten Gutachter eine offene Abkehr vom Modell der Selbstverwaltung und damit eine Verletzung der Verfassung. Ich konzentriere mich jetzt ausschließlich auf diesen Punkt, denn dieser ist der wesentliche.

Diese Kritik impliziert, dass es ein verfassungsrechtliches Gebot gibt, die Universitäten als Selbstverwaltungskörper einzurichten, und sie impliziert weiters, dass es einen verfassungs­rechtlich präzisen Begriff der Selbstverwaltung gibt. – Beide Argumente sind unzutreffend.

Ich komme zunächst zur verfassungsrechtlichen Frage: Was ist verfassungsrechtlich gebo­ten? – Artikel 17 Staatsgrundgesetz begründet zunächst ein Individualrecht des Wissen­schaftlers, die sogenannte Wissenschaftsfreiheit. Neben diesem Individualrecht bindet Arti­kel 17 Staatsgrundgesetz auch den Organisationsgesetzgeber in der Weise, dass das Orga­nisationsrecht eine Struktur schaffen muss, welche die Ausübung dieses Individualrechtes ge­währleistet, die also dem einzelnen Forscher an der Universität die Möglichkeit zur autonomen Forschung gibt.

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem legendären UOG-Erkenntnis 8136/1977 einen sehr weiten Spielraum des Gesetzgebers bejaht und darüber hinaus gehende institutionelle Bezüge abgelehnt. – Man mag zu diesem Erkenntnis stehen, wie man will: Diese Rechtsmeinung ist jedenfalls so geäußert worden und wird – soweit ich das überblicke – von der überwiegenden Lehre heute geteilt.

Ich komme zur zweiten Bestimmung, § 2 Abs. 2 UOG 1993: Diese Bestimmung besagt, dass die Universitäten – ich zitiere wörtlich – „zur weisungsfreien (autonomen) Besorgung ihrer Ange­legenheiten befugt sind“. – Der Text dieser Verfassungsbestimmung spricht nicht von Selbst­verwaltung, sondern nennt die Weisungsfreiheit Autonomie. Nach den Regeln der deutschen Grammatik bedeutet ein Klammerausdruck die Erklärung des Vorherstehenden. Autonomie bedeutet also nach den Intentionen dieser Bestimmung Weisungsfreiheit. Die Gesetzes­materialien zu dieser Bestimmung besagen ausdrücklich, dass durch das UOG 1993 und auch durch diesen § 2 Abs. 2 die Universität nicht als Selbstverwaltungskörper eingerichtet wird.

Autonom bedeutet also weisungsfrei – und nicht mehr. Und wenn viele Kritiker sagen, Autono­mie bedeutet doch mehr als Weisungsfreiheit, dann meinen sie einen Autonomiebegriff, der jedenfalls verfassungsrechtlich nicht festgelegt ist. – Ich habe damit keine rechtspolitische Bewertung vorgenommen. Verstehen Sie meine Ausführungen bitte nicht so, dass ich es gut fände, dass sich die Autonomie in der bloßen Weisungsfreiheit erschöpft. Der Verfassungsge­setzgeber hat sich aber nicht zu mehr durchgerungen. – Daher ist das Argument, dass mit diesem Gestaltungsvorschlag ein Kulturwandel der Universität und eine Abkehr von der Selbst­verwaltung erfolge, vielleicht richtig, aber jedenfalls kein verfassungsrechtliches Argu­ment.

Ich stelle mich jetzt auf den Standpunkt der Kritiker und gehe, wie diese, davon aus, dass die Verfassung Selbstverwaltung gebiete. – Ich halte diese Auffassung für unzutreffend, aber ich gehe von diesem Standpunkt aus und möchte zeigen, dass man selbst dann nicht zu einer Verfassungswidrigkeit der geplanten Universitätsreform kommen kann.

Antoniolli, der frühere Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes und lang­jährige Professor an der Universität Wien hat am Dritten Österreichischen Juristentag im Jahre 1967 wörtlich gesagt:

„Die österreichische Verfassung kennt keinen einheitlichen Begriff der Selbstverwaltung.“

Korinek, derzeit Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes, hat im Jahre 1970 – und noch viel deutlicher im Jahre 1972 – wörtlich geschrieben, dass es sich deutlich zeige, „daß es auf Grundlage der positiven österreichischen Rechtsordnung überhaupt nicht möglich ist, durch Abstraktion einen sinnvollen definitorischen Begriff der Selbstverwaltung zu finden“.

Zahlreiche andere Autoren, zum Beispiel Adamovich senior, Welan/Gutknecht, Bärenthaler, um nur einige zu nennen, kommen zum selben Ergebnis und folgen dieser Sicht.

Was man aus juristischer Sicht machen kann, ist, dass man versucht, die bestehenden, als Selbstverwaltungskörper bezeichneten Einrichtungen daraufhin zu analysieren, welche typischen Merkmale sie aufweisen. Man kann fragen, welche typischen Merkmale die üblicher­weise als Selbstverwaltungskörper bezeichneten Einrichtungen nach der öster­reichischen Rechtsordnung haben. – Man muss sich aber dessen bewusst sein, dass man nicht zum Ergebnis kommen kann, dass eines dieser Elemente jedenfalls zwingend in voller Schärfe gefordert wird.

Ich komme zu einem dieser Merkmale, und zwar zu dem, das in unserem Zusammenhang immer wieder zitiert wird und das zentral ist, zur Bestellung der Organe aus der Mitte der Verbandsangehörigen durch die Verbandsangehörigen selbst. Es ist, ohne Zweifel, ein typisches Merkmal von Selbstverwaltungskörpern, dass die Verbandsangehörigen die Organe aus ihrer Mitte bestellen. Und an diesem typischen Merkmal setzt auch die Kritik am vorliegenden Gestaltungsvorschlag an, indem behauptet wird, dass dadurch, dass die zuständige Ministerin berufen wird, zwei Mitglieder des Universitätsrates zu bestellen, dieser Universitätsrat weder als Organ der Universität, als Organ des Staates noch als irgendetwas Zuordenbares qualifiziert werden könne.

Dazu ist Folgendes zu sagen: In der Lehre wurde schon vor Jahrzehnten gezeigt und deutlich nachgewiesen, dass es zahlreiche Selbstverwaltungskörper gibt, bei denen einzelne Organ­walter nicht aus der Mitte der Verbandsangehörigen und auch nicht von den Verbands­angehörigen selbst bestellt werden. Korinek hat etwa das Beispiel der Landwirtschaftskammern genannt, einer Organisation, die ohne Zweifel Selbstverwaltungscharakter hat: Hier werden nach zahlreichen Landesgesetzen einzelne Mitglieder der Vollversammlung durch die jeweilige Landesregierung bestellt.

Im Berufsrecht der freien Berufe – ich nenne beispielsweise Rechtsanwälte, Ärzte und Notare – ist vorgesehen, dass einzelne Mitglieder der Behörden, die über den Zugang zum Beruf, also etwa durch die Rechtsanwaltsprüfung, entscheiden oder die Disziplinargerichtsbarkeit ausüben, vom zuständigen Minister, vom Justizminister oder vom Sozialminister, ernannt werden.

Der frühere Hauptverband der Sozialversicherung hatte ein Präsidium, das vom zuständigen Minister ernannt wurde. Korinek hat dazu geschrieben, dass das zwar eine gewisse Ein­schränkung eines typischen Merkmals der Selbstverwaltung darstelle, dass es sich aber noch um Selbstverwaltung handle.

Schließlich hat der Verfassungsgesetzgeber selbst mit einer Novelle aus den achtziger Jahren gezeigt, dass es für das Vorliegen der Selbstverwaltung nicht entscheidend darauf ankommt, dass ausschließlich Verbandsangehörige Organfunktionen ausüben. – Ich nenne Artikel 116a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz, in welchem vorgesehen ist, dass Gemeindeverbände die Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden besorgen können. Abs. 3 besagt, dass in diesem Fall den verbandsangehörigen Gemeinden ein maßgebender Einfluss zu ge­währleisten ist, das heißt nicht der alleinige, wohl aber ein maßgebender – und das bedeutet wiederum, dass es der Verfassungsgesetzgeber selbst als mit Selbstverwaltung durchaus vereinbar ansieht, dass im Rahmen der Selbstverwaltung Organe tätig werden, die nicht ausschließlich aus der Mitte des Selbstverwaltungskörpers kommen und die auch nicht vom Selbstverwaltungskörper selbst bestellt werden.

Korinek hat im Jahre 1972 geschrieben – ich zitiere wörtlich –: „Die Ernennung einzelner Organwalter durch den Staat ist jedoch als mit dem Wesen der Selbstverwaltung durchaus vereinbar anzusehen.“

Meine Damen und Herren! Was ist daraus zu folgern? – Daraus ist zu folgern, dass ein Selbst­verwaltungsbegriff, der zwingend gebietet, dass alle Organe des Selbstverwaltungskörpers durch Wahl aus der Mitte dieses Selbstverwaltungskörpers bestellt werden, ver­fassungs­rechtlich jedenfalls nicht nachweisbar ist. Dass einzelne Mitglieder von Selbstver­waltungs­körperorganen durch Außenstehende bestellt werden, ändert nichts am Charakter dieses Körpers als Selbstverwaltungskörper.

Entscheidend ist, ob die Aufgaben und das Gewicht der Aufgaben im Wesentlichen so verteilt sind, dass den Selbstverwaltungsangehörigen ein maßgeblicher Einfluss zukommt.

Zum Universitätsrat: Der Universitätsrat soll aus fünf Mitgliedern bestehen, von denen zwei von der zuständigen Bundesministerin ernannt werden. – Wenn man schaut, welche Aufgaben dieser Universitätsrat hat, sieht man, dass er im Wesentlichen auf Vorschlag des Rektors oder anderer universitärer Organe tätig zu werden hat. Er hat kaum und vor allem keine be­deutenden Kompetenzen, die er völlig allein ausüben kann. Die Wahl des Rektors, eine über­aus wichtige Aufgabe, erfolgt auf Vorschlag des Senats, um nur ein Beispiel zu nennen.

Ich komme also zum Ergebnis, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen die im Ge­staltungsvorschlag vorgesehene Organisationsreform nicht begründet sind. Und ich meine auch, dass es nicht begründet ist, eine Universität, wie sie dieser Gestaltungsvorschlag vorsieht, als „Ministerial-Universität“ oder „Staats-Universität“ zu bezeichnen. – Danke vielmals.

10.56


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Ich danke.

Als Nächste bitte ich Frau Andrea Brunner um ihre Ausführungen.

„Mitbestimmung als zukunftsorientiertes Instrument der Universitätskultur

10.56


Referentin Andrea Brunner¦ (Vorsitzende der Österreichischen HochschülerInnenschaft): Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe MitdiskutantInnen! Mein Thema heißt zwar „Mitbestimmung als zukunftsorientiertes Instrument der Universitätskultur“, trotzdem möchte ich als Stu­dieren­denvertreterin auch einige andere Kritikpunkte am Gestaltungsvorschlag mitdiskutieren.

Einleitend möchte ich sagen, dass mir bei der Vorbereitung dieses Referats die Presse­information des BMBWK vom 14. Feber 2001 in die Hände gefallen ist, in der es heißt: „Gehrer: 240 Stellungnahmen zur Autonomie der Universitäten. Gesamtlinie akzeptiert. Gruppen­interes­sen erkennbar.“

Frau Bundesministerin Gehrer und – wie ich jetzt gehört habe – Herr Professor Rainer spielen bei solchen Informationen bewusst die Kritik der einzelnen Gruppierungen im universitären Spannungsfeld herunter. In der genannten Presseinformation argumentiert das Bundes­ministe­rium, dass die Ziele des Gestaltungsvorschlags, nämlich die Schaffung leistungsfähiger, zu­kunftsorientierter und selbständiger Universitäten, „breite Akzeptanz“ finden. – Leider sind mir persönlich relativ wenige Stellungnahmen bekannt, die diesen Gestaltungsvorschlag akzeptie­ren, geschweige denn für gut halten. Die meisten Stellungnahmen, die mir bekannt sind, lehnen die autokratischen, bildungsfeindlichen und wirtschaftfreundlichen Ergüsse in diesem Papier zu­mindest in größten Teilen ab.

Wie steht es um die Studierenden? Was bedeutet der Gestaltungsvorschlag konkret für uns, für die freie Bildung, für eine freie Wissenschaft und Lehre, für eine demokratische Universität? Was bedeutet für uns eine Universitätsreform, die zwar nach außen hin Transparenz über Homepages und Mitdiskussionsforen zeigt, aber nach innen hinter verschlossenen Türen stattfindet? – Scheindebatten dienen offenbar nur zur Beruhigung der universitären Gruppie­rungen; es wird lediglich Partizipationsillusion für uns erzeugt.

Vorweg möchte ich feststellen, dass eine solche Universitätsreform für uns Studierende nicht tragbar ist! Unter dem Deckmantel „Bildung eines schlanken, modernen Universitätsgesetzes“ wird versucht, die jetzt schon sehr schwachen Elemente der Öffentlichkeit für Transparenz be­treffend Demokratie an den Universitäten durch rein betriebswirtschaftliche Management­strukturen abzulösen, die Universitäten auszuhungern und aus dem potentiellen Boden für kritische Meinungsbildung eine Produktionsstätte für die unkritische, dafür aber für die Wirt­schaft umso wertvollere „Ware Studierende“ zu machen.

Für mich als Teil des Vorsitzteams der ÖH Uni Wien, also der größten Universität mit den meisten StudierendenvertreterInnen, ist dieser Gestaltungsvorschlag ein einziges Schreck­gespenst. – Das fängt an mit der Worthülse „Universitätsautonomie“, die nichts anderes besagt als eine neue und doppelte Form von Fremdsteuerung, nämlich einerseits über die Durchgriffsrechte des Bildungsministeriums über den Universitätsrat, andererseits durch eine zwingende Drittmittelfinanzierung, welche die Freiheit der Wissenschaft und Lehre auf dem Altar wirtschaftlicher Interessen opfert.

Ein nächster Problempunkt bei der Hochschulreform wird die Einschränkung der Studien­rechte sein, die im Gestaltungsvorschlag wenig beziehungsweise gar nicht benannt wird, in den Diskussionen der letzten Zeit aber immer deutlicher sichtbar wird. Sei es das Recht, zu einer Prüfung öfters anzutreten, oder das Recht, drei Prüfungstermine im Semester zu haben: Nichts wird mehr im UniStG festgelegt werden, sondern Universitäten werden selbständig entscheiden können, ob Studierende noch diese Rechte haben. – Das ist für uns natürlich völlig untragbar!

Das größte aller Schreckgespenster in diesem Gestaltungsvorschlag – und somit komme ich wieder zum Titel meines Referates – ist aber mit Sicherheit das Ende der Mitbe­stimmungsmöglichkeiten der universitären Kurien an ihrer direkten Umwelt, nämlich der Universität. Hat es schon bisher ein großes Ungleichgewicht bei der Möglichkeit der Mitbe­stimmung gegeben, nämlich die Drittelparität, die einfach die Größenverhältnisse der einzelnen Kurien zueinander nicht widerspiegelt – aber das brauchen wir jetzt nicht zu diskutieren –, kommt es, wenn es nach den Vorstellungen des Bildungsministeriums geht, zu einer endgültigen Auflösung jeglicher Mitbestimmungsmöglichkeiten an den Universitäten.

Pro forma wird zwar noch ein Senat eingerichtet, in dem alle an der Universität tätigen Gruppierungen – abgesehen von der ProfessorInnenkurie – nicht mehr entscheidungsrelevant vertreten sind. Da der Senat aber mit so „gewichtigen“ Fragen wie der Bildung einer Satzung oder dem Vorschlag eines Rektors oder einer Rektorin, die dann sowieso wiederum vom Uni­versitätsrat legitimiert werden, betraut wird, ist sogar dieses Gremium nur zur Bildung einer beruhigenden Partizipationsillusion gedacht, denn die wirklichen Entscheidungen werden vom Universitätsrat getroffen, der fünf bis sieben Mitglieder haben soll und zu dessen Sitzungen der Rektor/die Rektorin, der/die Gleichbehandlungsbeauftragte und der/die ÖH-Vorsitzende der jeweiligen Universität zugelassen sind und beraten dürfen.

So stellen wir StudierendenvertreterInnnen uns wahrlich eine „moderne und reformierte“ Universität vor: weg von der Mitbestimmung – hin zu einer autokratischen Universität, bei der wir noch beraten dürfen!

Für mich persönlich – und das ist jetzt ein Exkurs in meine Vergangenheit – ist das natürlich ein besonders „beruhigender“ Gedanke, da ich früher in einer SchülerInnenorganisation war und weiß, was es heißt, wenn man eine beratende Stimme hat, wie sie die Landes- und die Bun­desschülerInnenvertretung haben. Eine solche beratende Stimme richtet nämlich gar nichts aus; Partizipationsillusion ist jedoch gegeben.

Ich gehe jetzt aber weg von einer gewissen Polemik und komme auf das noch größere Problem als die mangelnde Mitbestimmungsmöglichkeit der Studierenden im Senat zu sprechen, nämlich auf die mangelnde Mitbestimmungsmöglichkeit beziehungsweise die Abschaffung der verpflichtenden Mitbestimmung der Studierenden auf Ebene der Studienrichtungen und Fakultäten – sofern es diese noch geben wird.

StudierendenvertreterInnen, die heute einen Großteil der konzeptionellen Arbeit an Studien­plänen und für Weiterentwicklung der verschiedensten Studienrichtungen leisten, werden von heute auf morgen entmündigt. Erwachsene Menschen werden aus der demokratischen Partizi­pation an ihrer direkten Umwelt ausgeschlossen.

Dazu fällt mir wieder das nette Zitat des Bildungsministeriums ein, das wie folgt lautet – ich zitiere –:

Was die studentische Mitbestimmung anbelangt, so wird die Universität künftig ihre Studie­renden entlasten und nicht mit allen internen Abstimmungen und Entscheidungsprozeduren belasten. – Zitatende.

Dieses Zitat stammt aus dem Bericht an den Ministerrat betreffend die volle Rechtsfähigkeit der Universitäten; politische Eckpunkte für ein Gesetz der Universitätsautonomie vom 3. August 2001.

Sehr geehrte Frau Ministerin – weil Sie gerade da sitzen –, dazu kann ich Ihnen nur sagen: Wir wollen nicht von internen Abstimmungen und Entscheidungsprozeduren „entlastet“ werden! Wir wollen unsere Bildung und unsere Zukunft aktiv mitgestalten – und nicht von oben dirigiert werden, denn wir, die Studierenden, können doch wahrscheinlich am besten beurteilen, wo es im System Universität krankt! Ich nenne nur überfüllte Hörsäle, et cetera; all das kennen wir ja.

Unsere Meinung in Bezug auf die Mitbestimmungsmöglichkeit wird auch durch eine Vielzahl von ExpertInnenmeinungen zum Thema „Mitbestimmung“ widergespiegelt, was uns beweist, dass wir nicht nur ein „Haufen SpinnerInnen“ sind, denen eine Demokratisierung jeglicher Gesell­schaftsbereiche – und natürlich in unserem Fall ganz besonders der Universitäten – als Notwendigkeit erscheint.

Ich gebe hier nur eine dieser Meinungen wieder – und zitiere –:

„Eine erfolgreiche Lehr- und Studienreform ist ohne die Beteiligung von Studierenden und NachwuchswissenschafterInnen nicht denkbar. Oft sind sie es, die neue Ideen haben oder Anstöße zur Verbesserung der Lehre geben – die Kreativität der Studierenden ist hier unver­zichtbar. Aber auch hier gilt: Nur wer an Entscheidungsprozessen gleichberechtigt beteiligt ist und ernst genommen wird, wird sich dauerhaft einbringen. Insofern hat eine Veränderung der Gremienstruktur in dieser Frage eine besondere Relevanz.“ – Dieses Zitat stammt aus: Jochen Geppert und andere: „Neue Wege der Hochschulentwicklung durch demokratische Steuerungs­modelle“, Berlin 2000.

Leider beschreitet aber dieser Gestaltungsvorschlag genau den gegenteiligen Weg: Studie­rende, aber auch große Teile des wissenschaftlichen Personals an den Universitäten werden aus Entscheidungsprozessen einfach hinausgekickt, die Entscheidungskompetenz wird von der Basis, also den Instituten, und von den der Basis sehr nahen Gruppierungen, nämlich den Studierenden, den MittelbauerInnen, dem externen Lehrpersonal, den nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen, aber auch den ProfessorInnen, hin zu einem autokratischen Universitätsrat, zu dem/der Rektorin und zu einem nicht wirklich entscheidungsbefugten undemokratischen Senat verlagert.

Erklären Sie mir bitte, wie studienferne Personen über Gedeih und Verderb eines Instituts, einer Studienrichtung, die Zukunft der Studierenden entscheiden sollen! Woher sollen diese Personen bloß wissen, welche wissenschaftlichen Neuerungen für den jeweiligen Studienplan und für das jeweilige Studium relevant sind? Wie sollen sie darüber entscheiden?

In Anbetracht solcher Voraussetzungen soll mir bitte noch einmal jemand erklären, dass die demokratische Partizipation von Studierenden an solchen Entscheidungen erwünscht ist beziehungsweise dass – um noch einmal auf das Zitat des Bildungsministeriums zurückzu­kommen – das Ende der Mitbestimmung nur der „Entlastung der Studierenden“ dient!

Abschließend bleibt mir eigentlich nur mehr zu sagen: Eine Unireform, die von einer kleinen Elite geprägt ist, wird mit Sicherheit zum Scheitern verurteilt sein! Die Universität muss weiter demokratisiert werden und darf nicht in Richtung einer autoritären Produktionsmaschinerie für angehende WissenschafterInnen verunstaltet werden! Für die Entwicklung einer demokra­ti­schen Gesellschaft braucht man letztlich auch demokratische Universitäten, die keine kritiklosen Ja-SagerInnen produzieren. – Danke.

11.07


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Als Nächster gelangt Herr Universitätsprofessor Dr. Schmidt-Dengler zu Wort. – Bitte.

„Mitbestimmung“

11.07


Referent O. Univ.-Prof. Mag. Dr. Wendelin Schmidt-Dengler¦ (Universität Wien; Institut für Germanistik): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, dass ich das Thema etwas ändere, auch über Mitbestimmung spreche, dies aber aus der Sicht eines Instituts­vor­standes, der dieses Amt zum zweiten Male wahrnimmt, und zwar seit Beginn 2000, und einen von Emotionen nicht freien Kommentar zur Lage an einem Großinstitut der Universität Wien, dem Institut für Germanistik, vorlege und daraus einige ins Allgemeine gehende Folgerungen ableite und begründe.

Ich habe diesen Kommentar in einzelne Punkte gegliedert.

Erstens: die Sprache. Unsere Fächer sensibilisieren für die Sprache, und es fällt mir schwer, die Debatte um die Universitätsreform aus dem Zusammenhang mit dem öffentlichen Umgang mit Worten – nicht nur in den letzten Tagen – herauszunehmen, mit einem Sprachgebrauch, der mir nicht nur degoutant zu sein scheint, sondern sogar bedrohlich, und der das Ansehen Österreichs im Ausland mit Grund gefährdet.

Um das Ansehen Österreichs geht es auch in den Debatten um die Reform der Universität, und jene, die um das Ansehen der Universität im Ausland besorgt sind und deren Reform – mit gutem Grund – wünschen und betreiben, sollten auch um diesen Sprachgebrauch besorgt sein und ihn nicht tolerieren. Was dem Renommee Österreichs in dieser Hinsicht zugefügt wurde, ist so bald nicht reparabel, und es sei betont, dass die Universitäten in vielen Fällen eindeutig Stellung bezogen haben, um zu dieser Sprache, die auch ihr ideologisches Programm hat, auf Distanz zu gehen.

Zweitens: das „Jahrhundertwerk“. Dass die Universitäten einem ständigen Reformprozess unterworfen sein müssen, ist eine Binsenweisheit, aber nichts verdient so sehr unsere Aufmerk­samkeit wie Binsenweisheiten, die plötzlich mit Emphase als die „großen Weisheiten“ verkündet werden, wobei die Menge des von den verantwortlichen Stellen produzierten Papiers sich verkehrt proportional zu den darin enthaltenen Einsichten verhält.

Schon der hier allenthalben erkennbare Zeitbegriff befremdet: Das UOG 1993 von einem verant­wortlichen Federführenden – viele haben es gehört – als „Jahrhundertwerk“ verkündet, hatte eine kürzere Lebenszeit als das „Tausendjährige Reich“. – Gewohnt, es auch mit Texten mit einem breiten Interpretationsspielraum zu tun zu haben, können wir den Genuss nicht ver­leugnen, den die immer aufs Neue mit delphischer Ungewissheit verkündeten Orakelsprüche be­deuten, deren Übersetzung in einen Klartext nicht leichtfällt.

Ich zitiere aus einem Papier: „Die stark ausgeweiteten Entscheidungsbefugnisse erfordern, dass Entscheidungen klar zurechenbar sind. Die Universität braucht also Akteure in Leitungs­funktionen, die durchsetzungsfähig sind und zur Verantwortung gezogen werden können. Da bürokratische Regelungen entfallen, müssen nun die Leiterinnen und Leiter den arbeitsall­täglichen Bedarf an bindenden Entscheidungen abdecken; die Kontrolle der Einhaltung von Regeln wird durch die Evaluation der erzielten Wirkungen ersetzt.“

Diese Sätze heißen alles und nichts! Klar ist nur, dass man offenkundig mit zurechnungsfähigen „Akteuren“ rechnet, die Flagge zeigen müssen, aber dann dafür gleich zur Verantwortung ge­zogen werden können. Von wem? Wer sind die evaluierenden Instanzen? Wohin entfallen die bürokratischen Regelungen? Braucht die Universität wirklich „Akteure“, weil die ganze Welt nur Bühne ist, oder besser gleich Marionetten oder einen Akteur wie einen zum ewigen Lächeln ver­dammten Heinz Conrads oder eine Akteurin wie die zum ewigen Lächeln verdammte Vera Russ­wurm? Warum nicht die demokratisch gewählten Vertreter, eine sinnvolle Ordnung von Fakultäten, die ein verständliches Organigramm ermöglichen? Eine Rektorin/einen Rektor, die/den die Universitätsangehörigen wählen: Warum wird dies nicht deutlich gesagt?

Drittens: der „Rückbau“. Klar ist, dass man die Mitbestimmung fürchtet wie der Teufel das Weihwasser. Klar ist, dass – und dies ist auch ein Wort von eigentümlichem Klang – der „Rückbau“ demokratischer Einrichtungen offenkundig gleichgesetzt wird mit dem Gewinn an Effizienz. Wenn die Universitäten mit diesem „Rückbau“ – für mich ein klarer Euphemismus für „Abschaffung“ demokratischer Einrichtungen – vorangehen, so ergeben sich daraus höchst bedenkliche Konsequenzen für die demokratische Verfasstheit eines Staates.

Dass mit dem UOG 1975 ein Gesetz geschaffen wurde, dessen demokratische Qualität Vor­bildcharakter hätte haben können, sei hier mit Nachdruck vermerkt, ebenso, dass die Mitbe­stimmung sowohl des Mittelbaus wie der Studierenden – zumindest in meiner Erfahrung – Lern­prozesse bei allen Beteiligten förderte und dass die Diskussionskultur Fortschritte machte. Dass all das mühsam war, sei auch eingestanden, aber in den meisten Fällen hat sich die Debatte gelohnt.

Viertens: Mitbestimmung. Ich orte – wie auch in vielen Wortmeldungen der Enquete des Vor­jahres – eben jene Sehnsucht nach der starken Persönlichkeit, nach dem Entscheidungsträger, nach der Autorität, nach den „Führungskräften“, um ein neuscheußliches Wort zu verwenden. Jemandem, der sich mit der Literatur der zwanziger und dreißiger Jahre in Deutschland und Österreich beschäftigt hat, läuft es da kalt über den Rücken.

Ich zitiere einen Text aus dieser Zeit: „Nun hat einer für uns alle gehandelt. Bedenkt es doch, Freunde: ein einzelner Mann und nicht durch die Kniffe des Diplomaten, ... sondern durch die hinreißende und befreiende Kraft einer wahrhaft großen Menschlichkeit.“ – So Karl Heinrich Waggerl zum 10. April 1938.

Da ziehe ich – nicht nur als Dichter – Hölderlin vor, der einen Zustand herbeisehnt, „wo Herrschaft nirgends ist zu sehen bei Geistern und Menschen“.

Die Denunziation der Gremien als Orte, an denen Klüngel sich eingerichtet haben, um jede Reform zu verhindern, gehört zu jener Rhetorik, die vergessen machen will, worum es eben diese Gremien gegeben hat. Die Sehnsucht nach aristokratischem Umgang macht sich allent­halben bemerkbar, und geradezu „biblisch“ ließ sich bei der letzten Enquete eine Kollegin ver­nehmen:

„Schluss mit dem Sündenfall der Mitbestimmung von Non-Peers über Peers!“

Mit einem Sündenfall lässt sich nicht Schluss machen, sondern dieser fällt eben einmal, und das ist dann das Ende. In der Sprache sollte jemand, der sich in die Peerage hineinreklamiert, auch genau sein, und zudem – ich zitiere die Worte der Maria Stuart aus Schillers Drama –:

„Ich sehe diese würd’gen Peers mit schnell vertauschter Überzeugung unter vier Regierungen den Glauben viermal ändern.“

Und so war es auch bei vielen, die 1968 mutierten – und die nun wiederum nichts von damals wissen wollen, so als ob es sich nur um eine überstandene „Kinderkrankheit“ handle. Für geisteswissenschaftliche Institute hat sich – so meine Erfahrung – die Auseinandersetzung in den Gremien durchaus positiv ausgewirkt und jenen, welche die Entscheidung zuletzt zu fällen hatten, geholfen – so sie bereit waren, auch von den anderen zu lernen.

Die Reform, so wie sie sich jetzt anlässt, lässt ein zweites 1968 geradezu nicht nur als vorprogrammiert, sondern als notwendig erscheinen.

Fünftens: Pragmatisierung und Dienstrecht. So, als ob es sich um ein Versorgungsheim handle, ist die Universität in den letzten Jahren dargestellt worden. Der Mittelbau, der die treibende Kraft jener Reformen war, scheint nun vielen zum Klotz am Bein geworden zu sein – und in der Tat: Die Pragmatisierung hat sich in vielen Fällen nicht segensreich ausgewirkt. Hier hätte die Habilitation als Voraussetzung nie aufgegeben werden dürfen. Doch – und die Fälle sollten einmal zusammengestellt werden – wie oft wurden über die Köpfe der Fakultät hinweg Universitätsangehörige vom Ministerium pragmatisiert! – Und dies wird nun der Universität angelastet!

Das neue Dienstrecht, sofern man davon eine klare Vorstellung bekommen kann, zelebriert die Risikobereitschaft als neue Errungenschaft und unterbindet so die Möglichkeit einer kontinuier­lichen Karriere an der Universität, was nicht schlimm wäre, gäbe es mehr Möglichkeiten, sich in der einmal erworbenen Spezialisierung durchzusetzen.

Ich meine zudem, dass der Gesetzgeber das Dienstrecht und seine Wissenschaftspolitik nicht von den Planposten und von dem von ihm definierten Bedarf her bedenken soll, sondern von den Menschen und von den sichtbaren Begabungen und Leistungen. An einem Institut, an dem Jahr für Jahr eine sehr große Zahl an hervorragenden Dissertationen geschrieben wird, sieht sich der Betreuer verpflichtet, darüber hinaus für das Fortkommen der Absolventen zu sorgen – nicht zuletzt, um den Verlust an wissenschaftlichem Potential zu verhindern.

Es gibt zu wenig Stipendien für begabte junge Forscherinnen und Forscher für die Abfassung einer Dissertation, es fehlt an Berufsperspektiven, aber – und dies kann ich in meiner Tätigkeit im Bereich der Erforschung der österreichischen Literatur und als Leiter des Literaturarchivs an der Österreichischen Nationalbibliothek betonen – es fehlt uns nicht an Arbeit, wie allenfalls in der Stahlindustrie, für die wir wissenschaftlich qualifizierte Arbeiter brauchen. Ich kann dies durch Fakten, Leistungen und Personen belegen. Bei der Universitätsreform ist auch jenes Feld zu berücksichtigen, auf dem wissenschaftliche Leistungen erbracht werden und das weit über die Universitäten hinausreicht und mit dem diese in ständigem Austausch leben. Viele Forschungsaktivitäten sind im geisteswissenschaftlichen Bereich von den Universitäten in Akademien, Archive und Institutionen wie Wissenschaftskollegs abgewandert.

Sechstens: Leistungsindikatoren. Die Leistungen der Universitäten werden in den meistens Statements kurz gewürdigt – doch dann kommt es: Auf einmal geistert das Wort „Weltklasse“ herum, ohne diese je zu definieren, und da spielen wir nicht mit, wie auch nicht bei der Champions’ League, und Beckenbauer hat gesagt: Wir werden nie bei einer Fußballwelt­meisterschaft mitspielen. „Weltklasse“ ist offenkundig ein „schnellerer und besserer Studien­fortgang“. Ich sage dagegen: Das Studium braucht Zeit, und jene Studenten, die eher die Karriere als ihr Problem vor Augen hatten, waren nicht immer die Besten!

Wer sich um eine Universitätsreform kümmert, muss auch die wissenschaftstheoretischen Grundlagen der Disziplinen bedenken, das Verhältnis von Theorie und Praxis reflektieren und daraus auch die wissenschaftspolitischen Konsequenzen ziehen. Und das ist von Disziplin zu Disziplin verschieden.

Von alledem merke ich nichts in den im Übermaß produzierten Papieren. Statt alles über den Kamm einer nicht näher beschriebenen Effizienz zu scheren, wäre doch genau zu betonen, wie wichtig die Einheit einer Universität ist, wie gerade die unterschiedlichen Fakultäten auch unterschiedliche Möglichkeiten des Erwerbs von Wissen und der Wissenschaft enthalten. Statt milde über die so genannten „Orchideenfächer“ zu lächeln – davon hat schon Professor Frühwald geredet –, ist zu betonen, dass gerade sie es sind, die unser eurozentrisches Weltverständnis aus seinen Angeln zu heben vermögen, und dass einer Stadt wie Wien es wohl ansteht, auch das Fremde in seinen Universitäten angemessen zu behandeln.

Siebentens: Qualitätssicherung. Was die Sicherung von Qualität betrifft, wird das Phantom einer Internationalität beschworen, die jeder nach seinen Maßgaben entwirft. In Litaneiform werden die Worte „Stanford“, „Yale“, „Harvard“ und „Princeton“ heruntergebetet – so, als ob sich mit dem flatus vocis auch deren Aura auf den Sprecher übertragen würde. Dass es auch Cornell, Johns Hopkins und Duke gibt, vergisst man, und man vergisst auch, welche spezi­fischen Bedingungen eben diese Institutionen auszeichnen.

Meine inständige Bitte wäre es auch, von solchen wie auf der Homepage des Ministeriums erkennbaren Slogans wie „Weltklasse-Uni“ Abstand zu nehmen! Wer sich in seinem Amt umgetan hat, wer publiziert und sich in Lehre und Administration bewährt hat, braucht keinen Vergleich zu fürchten, der wird dankbar für Kritik sein – und fürchtet nur jene seltsame techno­kratische Sprache, in der sich die Wissenschaft von sich selbst verabschiedet, indem sie die Ungewissheiten, die uns zum Fragen antreiben, in Gewissheiten verwandelt.

Was mich irritiert – und dies bekomme ich auch als Institutsvorstand zu spüren –, ist die Unschärfe, mit der die Reform vorangetrieben wird und die mich an Qualtingers Lied vom „Wilden auf seiner Maschin’“ erinnert, der zwar nicht weiß, wo er hinfährt, dafür aber schneller dort ist.

Eine Ankündigung verbreitet sich gerüchteweise, die Empörung ist groß – aber auf einmal ist, um Nestroy zu zitieren, „alles net wahr“. Dann geht alles schnell, und ehe wir das vorletzte Wort sprechen können, ist das letzte gesprochen. Ehe die Mängel festgestellt wurden, soll an deren Behebung gearbeitet werden. „Innovation“ ist ein Schlagwort, das jedoch verständliche Bedürfnis nach dieser verwandelt sich in einen Innovationsterror.

Da soll das Bakkalaureat plötzlich eingeführt werden, und da jubelt schon ein Kollege, dass damit der „ursprüngliche Zustand“ der Universität wiederhergestellt würde – nämlich ein mittel­alterlicher! Gäbe es endlich das Bakkalaureat wieder, so meinte er, dann wäre das wunderbar!

Das passt doch gut in diesen postmodernen Zustand, in dem sich Progressivität und Reaktion über die Köpfe der Studenten und aller anderen Betroffenen die Hände reichen. – Mir wäre lieber, man würde es so wie in Deutschland machen, wo ich das Glück hatte, bei der Evaluation betreffend Bakkalaureat an einer kleinen Universität dabei zu sein. Alles wurde sorgfältig und mit Aufwand geprüft – und so sollte es auch bei uns sein, denn: Einen Studiengang und einen Titel neu einzuführen und das System zu ändern, ist eine heikle und komplexe Angelegenheit. Für Sorgfalt und Vorbedacht werden spätere Generationen dankbar sein. Man sollte die Dinge so angehen, als wären sie tatsächlich ein Jahrhundertwerk!

Im Raume schwebt vieles: So sollte auch die Habilitation aufgegeben werden. Glücklicherweise ist dies nicht der Fall! Jeder, der sich auf Qualität beruft, kann so nicht denken.

Den Geisteswissenschaften wird oft vorgehalten, sie hätten keine Berufsperspektive. Einige ihrer Disziplinen haben eine gute: das Lehramt an den Allgemeinbildenden Höheren Schulen und an den Berufsbildenden Schulen, und das wird besser werden, denn es gibt einige Pensionierungen in den nächsten Jahren.

Aber da hört man, dass dies an den Pädagogischen Akademien schneller und auch billiger ginge. – Ich betone, dass diese Akademien nicht in der Lage sind, das Niveau einer solchen Ausbildung zu garantieren, dass die Lehrer an den Gymnasien und verwandten Lehranstalten eine Anrecht auf eine wissenschaftliche Ausbildung – wie auch Ärzte, Juristen, Ökonomen und Theologen – haben. Wem unser Bildungswesen am Herzen liegt, der kann einem Transfer der Lehrerausbildung an diese Akademien nie und nimmer zustimmen, und dem liegt – aus grundfalschen Kostenerwägungen – die Bildung unserer Jugend nicht am Herzen!

Englische Eliteschulen werben schon um die Jugend. Kostenpunkt: 28 000 € jährlich. Aber vielleicht ist das die Zukunft! – Ich für mein Teil lege großen Wert darauf, dass sich die Disziplinen der Geisteswissenschaft dieser sehr pädagogischen Aufgabe annehmen und auch so eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung tragen.

Aus den Erfahrungen, die ich in etwa 35 Jahren Lehre an der Universität machen konnte, möchte ich mich zu dieser klaren Position bekennen, und ich ersuche die verantwortlichen Beamten und das Hohe Haus, die Konsequenzen ihres Tuns und daher auch die Sprache, die sie wählen, zu bedenken! Mir ist bewusst, wie viele Fehler an den Universitäten gemacht wurden, wie viel an bedenklichen Eigeninteressen im Spiele ist und war, wie sehr unsere déformation professionelle zu diesem Stadium beigetragen hat.

Einen Ausgleich zu dieser einerseits notwendigen, für unser Leben aber oft verhängnisvollen Spezialisierung bietet die Universität in ihrem ursprünglichen Wortsinne. Deren Erhaltung scheint mir sowohl wissenschaftstheoretisch vertretbar, und für die Bedenken, die wir hier äußern, sollte auch ein vernünftiger Zeitrahmen zur Diskussion vorgegeben werden.

Wie es jedoch jetzt aussieht, scheint mir hinter den Reformplänen eine fast zynische Devise erkennbar, die Karl Kraus in die Worte fasste: „Und das Chaos soll gebären, denn die Ordnung hat versagt.“ – Danke. (Beifall.)

11.21


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Als Nächster gelangt Herr Mag. Dirschmied zu Wort. – Bitte.

„Dienstrechtliche Probleme der Ausgliederung“

11.22


Referent Mag. Karl Dirschmied¦ (Direktion Soziales der Arbeiterkammer Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Minister! Meine Damen und Herren! Es ist für mich jetzt sehr schwierig, nach diesem Großmeister der Sprache an die Materie heranzugehen. Ich bin daher gezwungen, Sie nun wieder in die Niederungen des Arbeitslebens herabzuführen.

Mein Part ist – wie der Titel schon zeigt – nicht die große Frage der Umstrukturierung und der Reorganisation der Universitäten, sondern betrifft die Frage all jener, die dort beschäftigt sind und noch keine klare Antwort darauf haben, wie es weitergehen wird.

Ich kann mich auf Grund der Erfahrung der Vergangenheit nur auf das beschränken, was wir schon erlebt haben. Oft werden fünf gute Gründe für die Vollrechtsfähigkeit der Universitäten genannt, und auch die Frau Minister hat heute in ihrer einleitenden Erklärung gesagt, dass die Autonomie der Universitäten weder eine Ausgliederung noch eine Privatisierung und auch kein Sparprogramm bedeutet, sondern die so oft geforderte Autonomie und Selbstständigkeit auf Basis und mit den Rahmenbedingungen eines neuen Unigesetzes darstellt. – Dazu möchte ich sagen: Die Botschaft hör’ ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube!

Für die betroffenen Beschäftigten unterscheiden sich auch unter diesen Motiven die Lösungs­vorschläge, die unterbreitet wurden, in keiner Weise von den Ausgliederungen der letzten 25 Jahre: beginnend mit der Ausgliederung des Salzmonopols bis hin zum letzten Schritt betreffend die Nationalbibliothek mit 1. 1. 2002. Dazwischen liegen in etwa 30 Ausgliede­rungen von verschiedenen Einrichtungen beziehungsweise Unternehmen.

Wie die Erfahrung zeigt, wird immer nach dem gleichen Muster vorgegangen: Die Beamten werden verliehen beziehungsweise, soweit sie bisher tätig waren, dienstzugeteilt, die Vertrags­bediensteten werden ex lege an die ausgliederte Einrichtung übertragen, das heißt, sie be­kommen einfach einen anderen Arbeitgeber, ohne gefragt zu werden, das beschließt dann jeweils das Parlament, und die neu Aufgenommenen werden nach dem Angestelltengesetz oder allgemeinem Arbeitsvertragsrecht unter Zugrundelegung bestehender – soweit solche bestehen – Kollektivverträge beschäftigt.

Das heißt, es kommt immer dazu, dass nach der Ausgliederungssituation oder Umwand­lungssituation – wie immer man es nennen will – in der Einrichtung drei verschiedene Rechts­grundlagen für Dienstnehmer bestehen. Das beinhaltet ein enorm hohes Konfliktpotential, und daher ist es naheliegend, dass von den Administrationen der Einrichtungen der Druck in die Richtung geht, alle unter einen Hut zu bringen, das heißt, alle nach dem gleichen Muster betreuen zu können. Auch da hat die Erfahrung gezeigt, dass das gleiche Muster immer eine Nivellierung nach unten bedeutet.

Das bedeutet vielfach eine Reduktion des Personalstandes; das ist immer der erste Schritt. Jede Ausgliederung läuft unter ökonomischen Kriterien – da kann man noch so viele Motive vorschützen. Auch heute haben wir schon gehört, dass Maßnahmen, die in diesem Zu­sammenhang gesetzt werden, immer zuerst die Personalressourcen – wie es so schön un­persönlich heißt – betreffen.

Der nächste Schritt ist dann leider meist eine Einschränkung der Leistung, denn mit weniger Personal kann man die Produktivität nur bis zu einem gewissen Grad steigern, darüber hinaus kommt es aber zu einer Reduktion der Leistung. – Ich darf dazu ein Beispiel aus der Praxis bringen, und zwar betreffend Post und Telekom: Dort wird seit Mitte der neunziger Jahre permanent Personal reduziert, und da man nun kaum mehr Personal reduzieren kann, reduziert man jetzt eben die Zahl der Postämter.

Es wird immer nach dem gleichen Muster vorgegangen, und für mich als Sozialpolitiker besteht die große Befürchtung, dass auch im Zuge der Ausgliederung der Universitäten auf die Reduzierung des Personals die Reduzierung des Leistungsangebots folgen wird: Dann wird es halt Studienbeschränkungen geben, weil einfach nicht mehr das geboten werden kann, was man unter einem umfassenden Verständnis der Lernfreiheit versteht. Es wird immer nur von der Lehrfreiheit und von der Wissenschaftsfreiheit, nicht aber von der Lernfreiheit gesprochen, aber auch das ist ein Grundrecht in unserer demokratischen Gesellschaft, und ich fürchte, auch diese Lernfreiheit wird beschränkt werden.

Wenn man schon die Meinung vertritt, dass es hiebei nicht um eine Ausgliederung geht, dann habe ich leider nur ein negatives Beispiel dafür zu nennen, dass es bei den Universitäten tatsächlich etwas anders gelaufen ist: Da gab es nämlich schon eine Vorleistung. Im vorigen Jahr wurde nämlich das Dienstrecht des wissenschaftlichen Personals im Sinne der schon zitierten Nivellierung verändert, und zwar nach unten. Was für mich als Arbeitsrechtler gra­vierend war, ist das Faktum, dass die Beschäftigung von Dissertanten auf einmal kein Be­schäftigungsverhältnis mehr ist, sondern nur mehr ein Ausbildungsverhältnis – mit der Kon­sequenz, dass die Dissertanten keinen arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen mehr unter­liegen, also rund um die Uhr eingesetzt werden können und dass sie, obwohl sie verpflichtet sind, am Institut zu arbeiten, in keiner Weise sozialrechtlich abgesichert sind. – Das ist nur ein Beispiel.

Der nächste Schritt, der völlig entgegen dem Trend verläuft, ist die Renaissance der Ketten­arbeits­verträge. Und es geht da munter weiter mit den befristeten Dienstverhältnissen, ohne dass man weiß, ob es eine Anschlussbeschäftigung geben wird. Das hat zur Konsequenz, dass der Einzelne nicht weiß, wie lange sein Weg an der Universität weitergehen wird.

Es zeigt sich also, dass eine Fülle von Maßnahmen notwendig ist, wenn man ein neues Universitätsgesetz schaffen will, das nicht an die Fehler der bisherigen Ausgliederungen anknüpft.

Im Detail möchte ich mich auf einige Grundsatzprobleme konzentrieren; die Palette ist breit. Um ein Universitätsrecht zu bekommen, das in seinen dienstrechtlichen Konsequenzen einem modernen und demokratischen Rechtsstaat entspricht, bedarf es in diesem Zusammenhang sehr vieler Korrekturen.

Ich habe schon das wissenschaftliche Personal beziehungsweise den wissenschaftlichen Mittelbau angesprochen, dessen Rechte voriges Jahr nicht unbedingt zum Vorteil der Be­troffenen verändert und eingeschränkt wurden. Ich möchte nun gleich zum Bereich des nicht­wissenschaftlichen, des administrativen Personals übergehen, soweit diese Mitarbeiter im Beamtenstatus sind: Für diese bedeutet eine Ausgliederung stets, zwischen zwei Sesseln zu sitzen: Dienstrechtlich werden sie zwar bei der bisherigen Dienststelle weitergeführt, jedoch in die ausgegliederte Einrichtung dienstverpflichtet. In der Praxis bedeutet das in den meisten Fällen, dass man diese Mitarbeiter nach dem Grundsatz „aus den Augen, aus dem Sinn“ etwa bei Vorrückungen vergisst. Man sieht sie nicht mehr, man kennt sie nicht mehr, man vergisst sie. In den Universitätsbereich sind diese Mitarbeiter aber auch nicht integriert, denn dort läuft ihr Dienstverhältnis nach anderen Rechtsgrundlagen, dort sind sie nicht im eigenen Perso­nal­stand erfasst, weil sie ja verliehen sind, das heißt, auch dort werden sie quasi verdrängt. – Beim Personenkreis der Beamten haben wir, wie gesagt, immer die Problematik, dass sie zwischen zwei Sesseln zu sitzen kommen, wenn es nicht gelingt, hier klare rechtliche Grundlagen zu schaffen.

Ein weiteres Problem ist die schon angesprochene Situation der Vertragsbediensteten. Diese bekommen ganz einfach einen neuen Arbeitgeber, werden auch gar nicht gefragt, ob sie mitgehen wollen – und wenn sie nicht mitgehen, ist in vielen Fällen völlig offen, ob eine Auflösung des Dienstverhältnisses möglich ist, ob sie einen Abfertigungsanspruch haben. Diese Fragen sind von Fall zu Fall unterschiedlich geregelt, und die Rechtsprechung hat gezeigt, dass in den meisten Fällen davon ausgegangen wird, dass auch erklärte Überleitungen der er­worbenen Rechte nur den Status quo zum Überleitungszeitpunkt betreffen; nachher ist alles offen.

Das Vertragsbedienstetengesetz, dessen Inhalt bei der Überleitung garantiert wird, wird mit der Überleitung, wenn es hoch hergeht, zu einer Vertragsschablone degradiert, die einen Rahmen abgibt, die aber jederzeit abdingbar ist. Und wie schon gesagt: In den meisten Ausgliederungsfällen besteht dann der Druck, in ein privatrechtliches Dienstverhältnis zu votieren.

Dazu kommt, dass wir die Problematik haben, dass dieses Sozialplangesetz nur für die Bundesbediensteten gilt, und wenn die Leute daher ex lege in die ausgegliederte Einrichtung übergegangen sind, dann sind sie eben nicht mehr Bundesbedienstete – und dieses Sozialplangesetz gilt für sie nicht mehr. Das ging in der Diskussion der letzten Zeit völlig unter, und erst langsam dämmert es so manchem Betroffenen, dass diesbezüglich andere Dinge erklärt wurden, als tatsächlich in der Praxis vorliegen.

Wer sich etwas mit Dienstrecht und Arbeitsrecht beschäftigt hat, weiß, dass dieser Wechsel vom öffentlichen Dienstrecht ins allgemeine Arbeitsrecht vom Rechtsschutzvolumen her ein­deutig ein Gefälle zu Lasten der vorher öffentlich Bediensteten bedeutet. Das ist ein Problem­kreis, der bei den Ausgliederungsfällen immer wieder auftritt.

Es wurde heute viel von Mitsprache gesprochen. Ich konzentriere mich jetzt nur auf die rein betriebliche Mitsprache. – Auch diese Frage ist völlig offen. Ich nenne nur vier Punkte.

Im Entwurf findet sich der Hinweis, dass die Universität technisch, im Sinne des Arbeits­verfassungsgesetzes, ein Betrieb sein soll. – Das klingt vielleicht gut, ist in der Praxis aber nicht gerade sinnvoll, weil jede Einrichtung völlig anders strukturiert ist. An einer Massenuniversität wie der Universität Wien herrscht sicherlich eine völlig andere Situation wie etwa an der Montanuniversität in Leoben. Man wird daher in jedem Einzelfall prüfen müssen, wie die Organisation strukturiert ist, ob es ausreicht, dass die gesamte Universität ein Betrieb ist – oder ob es nicht sinnvoller wäre, entsprechend zu differenzieren.

Ein weiterer Punkt, der nicht unbedingt mein Frohlocken hervorgerufen hat, ist die versuchte Trennung zwischen wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal. Hinsichtlich der Grundsatzfrage der betrieblichen Interessenvertretung, hinsichtlich welcher der Auftrag des Gesetzgebers lautet, die Interessen des Betriebes und die Interessen der Belegschaft zu deren Wohl zu vereinen, ist diese Trennung nicht notwendig. Da geht es nicht um große Fragen der geistigen Beschränkung und um Fragen der Wissenschaftsfreiheit, sondern einzig und allein um den persönlichen Schutz des Menschen in der Beschäftigung und dessen Absicherung. Zu diesem Zweck scheint mir die Einrichtung eines einheitlichen Organs durchaus sinnvoll zu sein. – Wenn man jedoch der Meinung ist, dass differenziert werden soll, dann ist das bei einer demokratischen Wahl der Organe bestimmt möglich. Es ist jedoch Sache der Beschäftigten, wie sie ihre Interessenvertretung wählen und strukturieren, und es soll nicht von vornherein eine Trennung der Beschäftigten vorgegeben sein.

Nach jahrzehntelanger Tätigkeit als Interessenvertreter kann ich sagen: Wenn es gelingt, die Interessen der Arbeitnehmer zu differenzieren, so dient das nicht den Interessen der Arbeit­nehmer, sondern ihrem Gegenpart. Und diese Strategie sollte nicht verfolgt werden.

Ein weiterer Punkt, der Probleme bereiten dürfte, ist die Situation, dass die angesprochenen Beamten, die weiterhin Bedienstete des Bundes bleiben, gemäß Personalvertretungsrecht von den Personalvertretungen betreut werden sollen, gleichzeitig aber vom Betriebsrat, der an den Universität zu errichten ist, erfasst sind. Diesbezüglich bedarf es unbedingt klarer Zu­ständig­keits- und Abgrenzungsregelungen.

Ein Punkt, der nicht untergehen sollte, ist, dass Universitäten kein Tendenzbetrieb sind. Man braucht daher auch die wirtschaftliche Mitsprache nicht zu reduzieren. Die wirtschaftliche Mit­sprache in einem Betrieb ist nicht so, wie sie allgemein in der Öffentlichkeit dargestellt wird, dass der Betriebsrat das Sagen hat. Die wirtschaftlichen Entscheidungen treffen immer noch die Unternehmer – und nicht der Betriebsrat. Wenn man das Gesetz genau liest, kann man feststellen, dass der Betriebsrat nur Anhörungs- und Informationsrechte hat. Und es ist nur recht und billig, dass, wenn wirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden, die unmittelbar davon Betroffenen zeitgerecht davon erfahren, um Vorsorge treffen zu können.

Ein Punkt, der im Entwurfpapier angesprochen wurde, den ich unbedingt ansprechen möchte, ist die Frage der Kollektivvertragsfähigkeit: Es sollte ein bundeseinheitliches Kollektiv­vertragsrecht erreicht werden. Das ist sinnvoll, auch im Interesse der Lehre.

Ich stelle daher abschließend fest: Nur dann, wenn die arbeitsmäßigen Rahmenbedingungen an einer Universität für die Beschäftigten stimmen und Belastungen rundherum wegfallen, kann man die Freiheit der Wissenschaft auch realisieren. Der Wert von Universitäten wird an ihrem Humankapital gemessen, am Wissen und den Leistungen, die erbracht werden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

11.38


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Als Nächster gelangt Herr Assistenzprofessor Dr. Unfried zu Wort. – Bitte.

„Die Situation des Mittelbaues an den Universitäten vor dem Hintergrund der Universitätsreform

11.39


Referent Ass.-Prof. Dr. Peter Unfried¦ (Universität Wien; Institut für Anorganische Chemie): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Werter Herr Vorsitzender! Dem Thema meines Referats folgend gestatte ich mir als Angehöriger des Mittelbaues einige Bemerkungen zur derzeit laufenden Reformentwicklung. – Ich werde nicht auf Details der Reform eingehen, da das schon ausführlich von Seiten verschiedener Experten geschehen ist und genügend diesbezügliche Schriftstücke vorliegen. Vielmehr werde ich mich auf die Stellung des sogenannten Mittelbaues zur gegenwärtigen Situation konzentrieren.

Die Stellung und der Aufgabenbereich des Mittelbaues an den Universitäten, insbesondere im naturwissenschaftlichen Bereich, hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Konnte der Mittelbau früher, bis vor etwa zehn Jahren, traditionellerweise stets als der eigentliche Träger universitärer Forschungstätigkeit und Lehre angesehen werden, so kam den Ange­hörigen der Professorenkurie damals eher die Rolle der Koordination und Anleitung zur wissen­schaftlichen Tätigkeit zu. Das war sozusagen das klassische Verhältnis, so wurde gelebt. Der Großteil der Zeit der Professorenschaft wurde allerdings UOG-bedingtem bürokratischem Auf­wand geopfert – das weiß jeder, der in diesem Bereich tätig ist –, und auf diese Weise wurde viel Zeit vertan, wie wir heute schon gehört haben.

Im Gegensatz zu den technischen Universitäten bestimmten die staatlicherseits zur Verfügung gestellten Dotationen weitgehend den Forschungsumfang. Die effektive Knochenarbeit einer soliden Forschungsarbeit wurde jedoch in erster Linie vom sogenannten Mittelbau, also den Assistenten und Dozenten der diversen Institute gemeinsam mit Diplomanden und Disser­tanten geleistet. Nur allzu berechtigt waren die immer stärker werdenden Klagen der Pro­fessoren, dass vor lauter Bürokratie keine Zeit für die eigentliche Forschung bleibe.

Das UOG 1995, aber auch das UOG 1993 waren jedoch nicht gerade dazu angetan, diesen selbst verursachten und – das behaupte ich jetzt aus der Sicht des Mittelbaues – zum Teil herbeigewünschten bürokratischen Aufwand in irgendeiner Art und Weise zu minimieren.

Der grundlegende Wandel vollzog sich vor beziehungsweise seit etwa zehn Jahren. Wie ist die Situation derzeit? – Aus Drittmitteln und Forschungsprojekten finanzierte Habilitanten, Post-Doks, Dissertanten und Diplomanden bestimmen das Bild der modernen Forschungstätigkeit. Den auf Planposten sitzenden Mittelbauangehörigen kommt immer mehr die Rolle der Anleitung zur Forschungstätigkeit und die Koordination derselben zu, also eigentlich die frühere Rolle der Professorenschaft.

Die moderne Professorenschaft gibt die Richtung der Forschung in groben Zügen vor und hat als eine der wichtigsten Tätigkeiten sich selbst auferlegt, vorwiegend Drittmittel zu organisieren, wo es nur geht, um so die finanzielle Basis der Arbeitsgruppen zu sichern. Sie übernehmen einen immer kleiner werdenden Teil der Lehre, der in immer stärkerem Maße vor allem der Dozentenschaft übertragen wird. Institute und Forschungsgruppen nach dem alten Strick­muster haben somit keine Chance mehr, da die Konkurrenz der modernen Art und Weise zu forschen einfach zu stark wird. Ich bin überzeugt davon, dass man, wenn die Reform und die von Professor Bonn eingangs erwähnte Profilentwicklung greift, diese Gruppe im Laufe der Zeit schlicht und einfach wegevaluiert, und das ist, wie ich meine, gewünscht.

Den Forschungsbetrieb anwendungsorientiert zu gestalten und überdies weitgehend aus Geldern von Industrie und Wirtschaft beziehungsweise über Projekte zu finanzieren, war einst ausschließlich eine Domäne der technischen Universitäten. Dies ist heute jedoch bereits universitäre Realität. Das geschieht an jedem Universitätsinstitut, ohne Unterschied zu den technischen Universitäten.

Vor diesem Hintergrund erscheint mir nun der Umgang unseres sogenannten Mittelbaues mit der gegenwärtigen Universitätsreform betreffend Vollrechtfähigkeit und die zugehörige Dienst­rechtsreform mehr als verständlich.

Einerseits gibt es den modernen Mittelbau, der dieser Entwicklung Rechnung trägt, die Entwicklung als längst überfällig begrüßt und froh ist, dass der alte UOG-Ballast als Sinnbild einer politischen Fehlentwicklung – Klammer auf: (Masse statt Klasse; jeder hat das Recht, nicht nur zu studieren, sondern auch das Recht, fertig zu werden, egal, ob er dafür geeignet ist oder nicht) – über Bord geworfen und der Forschungsrealität endlich Rechnung getragen wird.

Andererseits gibt es den so genannten „durchpragmatisierten“ Teil des Mittelbaues, der sich durch die Schaffung des unseligen neuen Dienstrechtes 1988 einen geschützten Bereich an der Universität für sich selbst geschaffen und weiter abgesichert hat, und zwar fernab jeglichen Wettbewerbdenkens und jeglichen elitären Leistungsdenkens. Das Motto beziehungsweise der Grundgedanke war: Alle sind gleich, alle sind Professoren, egal, ob habilitiert oder nicht. Alle noch nicht Pragmatisierten sind unverzüglich zu pragmatisieren. Alle Soldaten werden Offiziere. Der permanente Druck, zu forschen und zu publizieren, muss wegfallen. – Das war die Einstellung 1988 und davor, beziehungsweise war das zumindest der Grundgedanke.

Aus Sozialfällen, die sich infolge der Aussichtslosigkeit auf Habilitation zur vorgeschriebenen Zeit an diversen Instituten angehäuft hatten, wurden über Nacht pragmatisierte, so genannte Assistenzprofessoren. All diese Protagonisten, die diese Entwicklung in die Wege geleitet hatten, sitzen, so wie die Jahre und Jahrzehnte davor, nach wie vor als sogenannte Vertreter in diversen UOG-Gremien, in selbstgeschaffenen Gremien, und stemmen sich mit aller Macht und Vehemenz gegen jede Veränderung, die diese erkämpften geschützten Bereiche in Frage stellen könnten. Seit Jahrzehnten in den diversen UOG-Gremien sitzende Funktionäre, fernab jeglicher ernsthaften Forschungstätigkeit, fürchten um ihre Gremien und um ihre Einflusssphäre und schreien natürlich auch am lautesten. – Ich formuliere das ganz bewusst so scharf und hart, weil es unmöglich ist, von „Mittelbau“ zu sprechen. Das geht nicht mehr. Man kann auch nicht mit einem Mittelbau als solchem verhandeln, weil dieser eben nicht homogen, sondern heterogen ist.

Anders verhält es sich mit der Professorenschaft, mit großen Teilen der Studentenschaft und mit dem Teil des Mittelbaues, welcher der eingangs erwähnten Entwicklung der Forschung Rechnung trägt: Die geplante Vollrechtsfähigkeit für die Universitäten, gemeinsam mit den erfolgten Dienstrechtsanpassungen, stellt für diese Teile der Universitätsangehörigen, aber auch für die österreichische Wirtschaft und Industrie, dem eigentlichen Kernelement einer Legitimation angewandter Forschung, eine lange erwartete Maßnahme zur Steigerung der Effizienz unserer Universitäten dar, auch wenn in verschiedenen Teilbereichen mit Sicherheit Nachbesserungen notwendig sein werden. Über diese Nachbesserungen sollten wir aber erst sprechen, wenn das Grundkonzept als solches anerkannt und durchgesetzt wurde.

Es gibt noch einen Punkt, der in allen bisherigen Diskussionen kaum Berücksichtigung fand, in das bisher Gesagte in gewisser Weise mit hineinspielt und nie vergessen werden sollte: Aus einer schleichenden Entkopplung von Lehre und Forschung, wie sie von weiten Kreisen von Universitätsangestellten, Universitätslehrern und -forschern mehr oder weniger gewünscht und auch praktiziert wird – Stichwort: Effizienz, denn unter diesem Schlagwort wird das gerne gehandhabt –, würden sich längerfristig katastrophale Auswirkungen sowohl auf Lehre als auch auf Forschung einstellen. Diese Entkopplung darf es nicht geben! Dies sollte insbesondere von den Verantwortungs- und Entscheidungsträgern im Bereich der Strukturentwicklung und der Strukturfragen stets berücksichtigt werden.

Nichtsdestoweniger ist der erste Schritt in die richtige Richtung getan. Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundesminister! Herr Vorsitzender! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, dass Sie sich in der Endphase der Entwicklung nicht beirren lassen, und schließe mit einem herzlichen Glückauf! (Beifall.)

11.49


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Als Nächste bitte ich Frau Universitätslektorin Mag. Ellmeier zum Rednerpult.

„ExpertInnen mit (ArbeitnehmerInnen-)Rechten! – Zur Position Externer LektorInnen nach der Universitätsreform

11.50


Referentin Univ.-Lekt. Mag. Andrea Ellmeier¦ (Interessengemeinschaft Externer LektorInnen und Freier WissenschafterInnen): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Ich komme auf eine Gruppe zu sprechen, die gemeinhin überhaupt nicht mitbedacht und nicht gesehen wird. Es handelt sich dabei um die externen LektorInnen und freien WissenschafterInnen.

Wir haben uns im Jahre 1996 anlässlich des ersten Sparpakets zusammengeschlossen, weil es dringend notwendig geworden war, auf unsere Position innerhalb der Universität, aber auch innerhalb eines Wissenschaftsbetriebes, der immer mehr auf ein so genanntes kreatives Potential aufbaut, aufmerksam zu machen.

Ich habe Ihnen ein Unterlage mitgebracht, in welcher ich einige Argumente zusammengestellt und dargestellt habe, worum es geht. Ich werde hier in erster Linie zu unserer arbeitsrecht­lichen Situation sprechen.

Erstens: Ausgangspunkt: „Personalfragen“ auf dem Weg zur „Vollrechtsfähigkeit“. – Der uns vorliegende Entwurf zur Vollrechtsfähigkeit geht kaum auf die zentrale Frage ein, wie die Arbeitsbedingungen der LeistungsträgerInnen der Universitäten – das sind neben Professo­rInnen insbesondere der Mittelbau, DrittmittelforscherInnen, externe LektorInnen und Studen­tInnen, insbesondere in der Dissertations- und Diplomarbeitsphase – gestaltet werden sollen. Die Gestaltung dieser Arbeitsbedingungen wird als politische Aufgabe völlig gestrichen und den Universitäten sozusagen zur autonomen Gestaltung anheimgestellt.

Festlegungen gibt es – und das ist sehr interessant – nur hinsichtlich der Einschränkungen der Mitbestimmungsrechte der StudentInnen und des Mittelbaus, wobei der Ausschluss von der Mitbestimmung unter anderem mit der Prognose gerechtfertigt wird, die Dienstrechtsreform würde mittelfristig zu einer umfassenden ProfessorInnenkurie und einer vergleichsweise kleinen Zahl an sogenannten Transitarbeitsplätzen führen. Personen aber, die nur kurzfristig, vielleicht fünf oder zehn Jahre an den Universitäten verweilen, hätten weder die Qualifikation noch das Bedürfnis nach Mitgestaltung dieser Universitäten. – Und dem ist ja nun nicht so!

Festgelegt wird weiters, dass bestehende Mängel ohne zusätzliche Mittel behoben werden sollen, dass folglich keine Aufstockung der Mittel geplant ist. – Das führt zu einer Neuverteilung der Lasten, die aus der notorischen Unterfinanzierung der Universitäten durch die öffentliche Hand entstehen.

Zusammenfassend ist zu sagen: Die Nichtbeachtung unserer Leistungen als externe Lekto­rInnen steht exemplarisch für eine Sicht der Universitäten, die nicht nach den TrägerInnen der Leistungen – ich verwende diesen Begriff jetzt ganz bewusst – fragt. Der Entwurf zur Voll­rechtsfähigkeit erscheint uns als neoabsolutistische Variante jener Ordinarienuniversität, deren völlige Leistungsunfähigkeit man mit dem im UOG 1975 markierten „Modernisierungsschub“ ermöglicht hat.

Obwohl allen universitätspolitischen AkteurInnen wirklich klar sein müsste, dass an öster­reichischen Universitäten die mit Abstand größten Teile aller geleisteten Arbeitseinsätze von VertreterInnen des Mittelbaues, von befristeten AssistentInnen, von im Rahmen von Dritt­mittelprojekten beschäftigten ForscherInnen, von externen LektorInnen und schließlich von StudentInnen, insbesondere in der Diplom- und Dissertationsphase, erbracht werden, sollen die wenigen noch vorgesehenen Mitbestimmungsrechte ausschließlich auf eine verschwindende Minderheit von AkteurInnen konzentriert werden.

Anstatt die Arbeitsbedingungen, Mitbestimmung und die notwendige Autonomie aller Leistungs­trägerInnen zu sichern, was eine Voraussetzung wäre, konzentriert die Universitätsreform Ent­scheidungsmacht in der Hand von VertreterInnen einer Kurie.

Ich komme zum Punkt zwei: „Externe LektorInnen“: Exerzierfeld der Marginalisierung. – Unter Marginalisierung verstehe ich in diesem Zusammenhang als an den Rand gedrängt werden, am Rand stehen und nicht gesehen werden. In diesem Sinn sind wir geradezu ein Paradebeispiel für Angehörige der Universität, deren Leistungen nicht wahrgenommen werden, weil wir in diesen Gremien jetzt nicht mehr vertreten sind, und auf deren Kosten notwendige Aus­weitungen des Lehrangebots ohne Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel versucht werden.

LektorInnen stehen also exemplarisch für ein Modell vorgeblicher Effizienzsteigerung auf Kosten einer Gruppe von Personen, die nicht gesehen werden, die im ganzen Zusammenhang nicht gesehen werden können.

Externe LektorInnen tragen aber zu einem sehr wesentlichen Teil – und darauf möchte ich Sie aufmerksam machen – die Lehre an österreichischen Universitäten. Aus der Ihnen in meiner Unterlage vorliegenden Graphik können Sie ersehen, in welch unglaublich großem Ausmaß externe LektorInnen zur Aufrechterhaltung der Lehre an den Universitäten beitragen: An einzelnen Fakultäten werden bis zu 43 Prozent der Lehre von externen Lehrbeauftragten erbracht, und wesentliche Teile der LektorInnen – und über diese spreche ich im Speziellen – arbeiten als freie WissenschafterInnen und finanzieren ihre Tätigkeit auf Basis von Werk­verträgen, befristeten Projektanstellungen, Stipendien, publizistischen Arbeiten und unter­schiedlichen Formen von Lehr- und Trainingstätigkeiten. Die IG schätzt die Zahl dieser Lekto­rInnen auf zirka 2 500. Warum das eine geschätzte Zahl ist, muss ich der Literatur überlassen, weil das eine sehr spezifische hochschulforschungspolitische Frage ist.

Externe LektorInnen sind nicht vorwiegend junge, sondern mehrheitlich erfahrene Forsche­rInnen, die hochgradig spezialisierte Forschungsleistungen erbringen und auf Basis dieser Forschungstätigkeit universitäre Lehrveranstaltungen durchführen. Die Konnotation, dass externe Lehrbeauftragte Praktiker sind, die ab und zu auf die Uni gehen und dort erzählen, was sie in der Praxis erlebt haben und was sie an die Studierenden weitergeben können, hat keine Gültigkeit mehr. Dieses Bild bezüglich der vorher angeführten 2 500 Personen stimmt nicht mehr!

Ich komme jetzt zum ganz wichtigen und zentralen Punkt der Mitbestimmungsrechte und Be­teiligung von Frauen an den Universitäten: Wie Ihnen die genannte Graphik zeigt, gibt es zusammengerechnet etwa 22 Prozent weibliche und ungefähr 77,5 Prozent männliche Lehr­beauftragte. Frauen stellen unter dem externen Lehrpersonal also keineswegs die Mehrheit, nichtsdestoweniger sind weit mehr als die Hälfte aller an Universitäten lehrenden Frauen ausschließlich über Lehraufträge an die Universitäten gebunden, und das ist entscheidend.

Frauen- und Genderforschung wird zum überwiegenden Teil von externen Lektorinnen ange­boten, und dasselbe gilt auch für eine Vielzahl anderer innovativer Forschungsinhalte, die nahe­zu ausschließlich von externen Lektorinnen in der Lehre vertreten werden.

Leider muss man feststellen, dass sich trotz dieser Bedeutung der externen Lehre für die Universitäten die Forscherinnen, die Lehraufträge übernehmen, seit Mitte der neunziger Jahre einer massiven Marginalisierung und Präkarisierung gegenüber sehen, weil sie eben nicht ge­nannt werden. Bereits mit dem UOG 1993 verloren diese Lehrbeauftragten ihren Status als Institutsmitglieder und damit jede Mitsprache innerhalb der Universitäten.

Mit dem sogenannten Sparpaket 1996 wurde die seit jeher extrem niedrige Abgeltung für die erbrachte Lehrleistung um sage und schreibe 30 Prozent auf nunmehr bestenfalls 5 300 S brutto im Monat gekürzt, ohne dass man Einspruch erheben hätte können. Und das war für uns der Punkt, an dem wir tätig geworden sind, um auf uns aufmerksam zu machen und zu zeigen, dass wir wichtige Leistungen erbringen.

Die externen Lehrbeauftragten wurden über die Sonderkonstruktion eines so genannten be­fristeten öffentlich-rechtlichen Verhältnisses eigener Art zum Bund eingebunden. Dieses eigene Rechtsverhältnis beinhaltete keinerlei Kündigungsschutz, man hatte keine Abfertigungs­an­sprüche, man konnte jederzeit des Lehrauftrags enthoben werden, und man hatte auch selbst das Risiko zu übernehmen, wenn die Lehrveranstaltung nicht zustande gekommen ist; das heißt, die Vorbereitungsarbeiten dazu wurden eigenverantwortlich durchgeführt, mit eigenem Risiko also.

Die Frage ist: Was kommt mit dieser Universitätsreform auf uns zu? – Es wird eine Fortsetzung des Status quo für die eine Gruppe und eine Ausweitung der Marginalisierung für andere Gruppen geben. Die externen Lehrbeauftragten kommen im Entwurf zur Vollrechtsfähigkeit eigentlich kaum vor. Im Konzept dazu scheint man sich in Bezug auf die Lehrbeauftragten bestenfalls Sorgen darüber zu machen, wie der ressourcenschonende Status zu Lasten der ForscherInnen selbst aufrechterhalten werden kann. Mit dem Wegfall des befristeten öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses hätte sich die Möglichkeit ergeben, andere Zustände für LektorInnen zu schaffen.

Im Entwurf zur Vollrechtsfähigkeit aus dem Jahre 2001 wird insbesondere angeführt, dass Lehraufträge auch weiterhin nicht ausgeschrieben werden müssen und diese als befristete Dienstverhältnisse beliebig oft verlängert werden können sollen – ohne dass sich daraus irgendwelche Ansprüche für LektorInnen ableiten lassen. Und nicht zuletzt ist weiterhin kein Mitsprachrecht im eigentlichen Sinn vorgesehen; die Frage der Vertretung durch den Be­triebsrat ist nach wie vor offen.

Mit der Vollrechtsfähigkeit wird der Druck auf die Universitäten – so unsere Prognose –, den Sparzwang an Teile ihrer Mitglieder weiterzugeben, weiter erhöht werden. Wir haben das die „verkehrte Welt der Vollrechtsfähigkeit“ genannt, die sich ausschließlich darum kümmert, der Universitätsverwaltung jene Druckmittel nach innen in die Hand zu geben, um politische Vorgaben und Budgetrestriktionen durchsetzen zu können. Dieses System ignoriert alle, die ohne ProfessorInnentitel Leistungen an den Universitäten erbringen. Alle Gruppierungen, die nicht über eine starke Mitsprachemöglichkeit und einen genügend hohen Organisationsgrad – darauf möchte ich besonders verweisen – verfügen, werden kontinuierlich von einer weiteren Verschlechterung ihrer kollektiven Arbeitsbedingungen bedroht sein. Das gilt für Personen in Ausbildung, wie es im Entwurf vorgesehen ist, für befristet Beschäftigte – wie für über Drittmittelprojekte angestellte externe LektorInnen – und natürlich auch für StudentInnen.

Aus der Sicht der externen LektorInnen sind daher zwischen all jenen intensive Kooperationen aufzubauen, die durch die Vollrechtsfähigkeit um die Basis einer verantwortungsvollen, kriti­schen Forschungs- und Lehrtätigkeit gebracht werden, wofür eine Beteiligung an Ent­schei­dungsprozessen – über Lehrpläne, Neueinstellungen, Universitäts- und Instituts­budgets – unerlässlich ist. Externe LektorInnen sind ein Musterbeispiel dafür, wie institutionelle Ein­sparungen auf Kosten der ForscherInnen selbst realisiert werden können.

Es steht logischerweise außer Zweifel, dass mit dem – wie wir das bezeichnen möchten – „wilden Kapitalismus“ innerhalb der Universitäten die Gruppe der von Marginalisierung und Präkarisierung bedrohten Personen zunehmen wird. Dagegen gehalten wird ja immer, dass Regelkarrieren weiterhin möglich seien und ein besonderer Schutz und Mitbestimmungsrechte für diese „TransitarbeiterInnen“ damit nicht notwendig seien. – Von einem fiktionaleren Bild wissenschaftlicher Karrieren kann meiner Meinung nach nicht ausgegangen werden! Bruchlose ForscherInnenkarrieren sind in keinem europäischen Forschungssystem die Regel.

Dieser „Risikokarriere“ – wie wir das nennen möchten – universitärer ForscherInnen – darin seien sämtliche Gruppen eingebunden – kann immer nur durch eine Stärkung der Mitbe­stimmung und der sozialen Rechte der nicht-professoralen ForscherInnen ein gewisses Min­destmaß an Stabilität verliehen werden. Dafür setzt sich die „Interessengemeinschaft externe LektorInnen und freie WissenschafterInnen“ seit ihrer Gründung im Jahre 1996 ein – und wird das auch weiterhin tun. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

12.04


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Universitätsassistentin Dr. Holzleithner. – Bitte.

„Gender Mainstreaming Universities? Anmerkungen zum ,Gestaltungsvorschlag Vollrechtsfähigkeit‘ aus einer geschlechterdemokratischen Perspektive“

12.05


Referentin Univ.-Ass. Mag. Dr. Elisabeth Holzleithner¦ (Universität Wien; Institut für Rechts­philosophie und Rechtstheorie): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde nicht, wie angekündigt, über den „Gestaltungs­vorschlag Vollrechtsfähigkeit“ sprechen; er ist nämlich im Hinblick auf mein Thema in wesent­lichen Punkten erfreulicherweise bereits überholt. Gestern hat mir das Wissen­schafts­ministerium ein Papier übermittelt, das den momentanen Stand in Sachen Gender Main­streaming darstellt; es wurde am Mittwoch bereits präsentiert.

Ich werde mich mit der grundsätzlichen Tendenz dieses Papiers befassen und einige wesent­liche Punkte herausgreifen. Zuerst möchte ich ein paar prinzipielle Gedanken voranstellen, auch auf die Gefahr hin, in den Augen mancher, die heute schon gesprochen haben, als etwas anachronistisch zu wirken, denn Gleichstellung der Geschlechter, Frauenförderung und die Förderung der Geschlechterdemokratie sind alles Projekte, die der Verrechtlichung bedürfen. Rechtsförmige Verfahrensstrukturen und Eingriffsmöglichkeiten in einen relativ hohen Grad an Detailliertheit sind dazu unabdingbar. Die Erfahrung lehrt, dass wenig engmaschige Vorgaben mit großem Einfallsreichtum umgangen werden. Ich sage das als langjährige Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen der Universität Wien; diesbezüglich habe ich einiges erlebt.

Demgegenüber ist die Universitätsreform erklärtermaßen ein Projekt der Deregulierung. Im Personalbereich etwa wird das Prinzip der Privatautonomie in den Vordergrund gerückt. Im Zuge der Reformdebatten scheint es oft so, als ginge es darum, dass ein Monokrat möglichst freihändig über Personal verfügen kann. Er soll jedenfalls nicht irritiert und durch lästige Regeln und Mitspracherechte anderer in seiner Macht beschränkt werden. – Dieses grundlegende Anliegen der Reform steht in einem erklärten Spannungsverhältnis zur Geschlechter­gleichstellung, was namentlich Antidiskriminierung bedeutet, um – um hier ein plastisches Bild zu gebrauchen – Organen rechtliche Fesseln anzulegen.

Der Konflikt Deregulierung versus Verrechtlichung ist die spannungsreiche Vorgabe, mit der wir uns aus der Perspektive der Gleichbehandlung konfrontiert sehen. Um dennoch für eine Erhaltung des hohen Standards der Gleichstellungsnormen an den Universitäten zu sorgen, wurde die Universitätsreform als Gender-Mainstreaming-Pilotprojekt ausgerufen. Davon war im Laufe der Reformdebatte bislang kaum die Rede, und ich glaube, es ist höchst an der Zeit, dies in Erinnerung zu rufen.

Ich möchte kurz erläutern, worum es geht: Was bedeutet das begriffliche Ungetüm „Gender Mainstreaming“? – Es handelt sich dabei um eine explizite Politik der Europäischen Union. Gender Mainstreaming ist zusätzlich zu traditionellen politischen Maßnahmen zur Herstellung der Geschlechtergleichheit in Anschlag zu bringen. Der Auftrag dazu ist im Vertrag über die Europäische Gemeinschaft explizit festgelegt. Die Gleichstellung der Geschlechter gehört zu den zentralen Aufgaben der Europäischen Gemeinschaft. Das Geschlechterverhältnis – so die Vorgabe des Gender Mainstreaming – ist bei allen politischen Maßnahmen mit einzubeziehen. Es ist immer zu fragen, wie sich eine geplante politische Maßnahme auf das Geschlechterver­hältnis auswirken könnte, ob also die Gruppe der Männer oder der Frauen durch eine politische Maßnahme in illegitimer Weise schlechtergestellt wird. Die Herstellung von Gleichheit durch den Abbau von Geschlechterprivilegien ist selbstverständlich nicht illegitim.

Zu beachten ist, dass Gender Mainstreaming die herkömmliche Gleichstellungspolitik, also Antidiskriminierung und Frauenförderung, nicht ersetzen, sondern ergänzen soll, das heißt: Der gegebene Standard ist zu erhalten, ja er ist in Wirklichkeit zu verbessern. Gender Mainstreaming kann nicht bedeuten, dass Standards der Gleichstellung abgebaut und durch diffuse politische Absichtserklärungen ersetzt werden.

Es wird demnach auch nicht reichen, Geschlechtergleichstellung als Prinzip und Aufgabe der Universität zu verankern. Die ausdrückliche Verankerung als Aufgabe ist wohl eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Realisierung der Geschlechtergleichheit als Indikator in den Leistungsverträgen zwischen Universität und Ministerium verankert wird. Das ist als neues Gestaltungsinstrument unabdingbar, es kann aber allein nicht reichen. Solche auf höchster Ebene verankerten Elemente tendieren dazu, zu schönen Worten in Sonntagsreden zu verkommen, wenn sie nicht auf die unteren Ebenen heruntergebrochen werden und wenn sie nicht mit einem System und mit Organen der Rechtsdurchsetzung verbunden sind.

Wie aber sollen nun in den geplanten Strukturen die Kompetenzen der Gleichbehandlung erhalten oder ausgebaut werden? Wie kann Gleichbehandlung in einer deregulierten Institution realisiert werden? – Der „Gestaltungsvorschlag Vollrechtsfähigkeit“ hat auf diese Fragen eine völlig inadäquate Antwort formuliert. Der universitäre Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen war darin nur noch in einer Rumpfversion enthalten. Er war als Institution konzipiert, die im besseren Fall vermittelt, im schlechteren Fall zur Kenntnis nimmt beziehungsweise zur Schlichtungsstelle geht, um sich zu beschweren. Die Schlichtungsstelle hatte keine über eine Vermittlungstätigkeit hinausgehenden Kompetenzen. Das ist von Seiten der in der Gleichbe­handlung tätigen Personen und Institutionen massiv kritisiert worden.

Ich verstehe das Papier, das ich gestern erhalten habe und das den momentanen Stand präsentiert, als den Beginn einer adäquaten Antwort auf diese Kritik. Im Detail sind aber noch etliche Fragen zu klären. Im Folgenden möchte ich einige Eckpunkte analysieren.

Nach momentanem Stand ist wieder ein Veto dieses Arbeitskreises gegen diskriminierende Entscheidungen vorgesehen. Dieses Veto wird von den in der Gleichbehandlung tätigen Personen als wesentlicher Bestandteil einer effizienten Antidiskriminierungspolitik angesehen. – Vielen an den Universitäten ist dieses Veto jedoch lästig. Sie sehen es als Zeitverschwendung an, dass eine Institution einfach in ein Personalrekrutierungsverfahren eingreifen und dieses verzögern kann, nur weil der Verdacht einer Diskriminierung im Raum steht.

Und ebenso wie viele zugestehen würden – ganz abstrakt –, dass es Diskriminierung von Frauen gibt, dass diese an den Universitäten stattfindet, so behauptet erfahrungsgemäß jedes Organ, das mit einem konkreten Vorwurf konfrontiert wird, es selbst hätte doch wohl nicht diskriminiert. Es muss erst in einem Verfahren geklärt werden, ob dem tatsächlich so ist. Dazu muss ein Veto mit aufschiebender Wirkung vorliegen, denn es soll nicht möglich sein, einen beeinspruchten Beschluss sofort zu vollziehen. Auf diese Weise wird das Verfahren verzögert – das ist richtig –, das ist aber kein Problem, wenn man sich vergegenwärtigt, worum es bei der Antidiskriminierung geht, nämlich darum, zu verhindern, dass eine hochqualifizierte Frau gegenüber einem weniger qualifizierten Mann benachteiligt wird. Es geht darum, dass die Universität das beste oder jedenfalls das bessere Personal rekrutiert. Es geht – das werden auch die Institutionen der Europäischen Union nicht müde, zu betonen – um die Steigerung der wissenschaftlichen Exzellenz.

Die Frage ist: Will man wirklich auf eine höchstqualifizierte Frau verzichten, nur weil eine Männerseilschaft ohne Verzug einen weniger qualifizierten Kollegen durchdrücken will? Es stellt sich weiters die Frage, wie das Veto ausgestaltet ist und welche Gremien befasst sind.

Zum einen darf der Fristenlauf nicht zu kurz sein; der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen muss hinreichend Zeit haben, um ein fundiertes Veto auszuarbeiten, und das damit befasste Gremium, die Schiedskommission, benötigt ebenso hinreichend Zeit. Meines Wissens hat der Arbeitskreis zwei Wochen lang für die Formulierung seines Vetos Zeit, für die Schiedskommis­sion sind vier Wochen vorgesehen, damit sie ihre Entscheidung in Form eines Bescheids erlässt. Dieser Fristenlauf ist also überaus knapp bemessen.

Zum anderen finde ich es sinnvoll, dass die Schiedskommission auf dem Weg der Mediation auf eine Einigung hinwirken soll, denn die Feststellung per Bescheid, dass eine Diskriminierung stattgefunden hat, ist die eine Seite. Damit ist aber auf der anderen Seite überhaupt nicht gesagt, dass die Bewerberin, die diskriminiert wurde, die Stelle auch bekommt. Das ist aber das Ziel – und das wird meist nicht erreicht, wenn ein offener Konflikt gegeben ist und keine Kommunikationsbasis besteht.

Damit komme ich zur Frage, wie eine wirkungsvolle Institutionalisierung der Gleichbehandlung aussehen könnte. Strukturell sind noch viele Fragen offen. Wesentlich ist zunächst die Unabhängigkeit des damit betrauten Organs. Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen muss auch in Zukunft bei der Rekrutierung seiner Mittel ein gewichtiges Wort mitzureden haben. Ich denke dabei an ein Vorschlagsrecht, wie es das UOG 1993 nominiert. Dahinter sollte man nicht zurückgehen. Eine bloße Beschickung durch die im Senat vertretenen Gruppen ist erfahrungsgemäß der Schlagkraft eines Gleichbehandlungsgremiums nicht zuträglich. Ich glaube überdies, dass die Gleichbehandlungsarbeit nach dem neuen Universitätsgesetz noch aufwendiger werden wird. Aus diesem Grund müssen dem Gremium hinreichend Ressourcen zur Verfügung stehen – ansonsten ist eine seriöse Arbeit nicht möglich.

Es scheinen sowohl im Hinblick auf Gender Mainstreaming als auch in der Architektur des gesamten Gesetzes – auch was das Personal anlangt – einige Dinge noch immer sehr im Dunkeln zu liegen. Das hat einen ganz einfachen Grund: Der Reformprozess geht viel zu schnell; die Komplexität der Materie verlangt jedoch ein bedächtigeres, überlegteres Vorgehen. Die Schnelligkeit und Überstürztheit der Reform schadet der Universität, gefährdet die Erfüllung ihrer Aufgaben und demotiviert auch ihre Mitglieder. Langsamkeit allein ist zwar keine Tugend, wohl aber bietet sie eine intensive Durchdringung einer Materie, deren Komplexität schwer zu überbieten ist.

Es geht weder beim Gender Mainstreaming noch bei Antidiskriminierung oder Frauenförderung um Entwicklungshilfe für minderbemittelte Frauen. Es geht jedoch darum, jene Barrieren, die sich weiblichen Karrieren noch immer entgegenstellen, wahrzunehmen und sie zum Wohl der Universitäten abzubauen. Die Unterrepräsentation von Frauen in den höheren akademischen Positionen, während sie schon lange einen großen Anteil der Studierenden stellen, gefährdet ein Ziel der Wissenschaft, das sich diese Regierung so pompös auf die Fahnen geheftet hat, nämlich Bestleistungen zu erbringen.

Ohne Frauen werden Österreichs Universitäten sicherlich nicht Weltklasse. Mit der Reform, wie sie zurzeit überstürzt fabriziert wird, aber sicherlich auch nicht. – Danke für Ihre Aufmerk­sam­keit. (Beifall.)

12.15


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächste Referentin ist Frau Assistenzprofessorin Dr. Ulrich. – Bitte.

„Gender Mainstreaming – Gleichstellung an den vollrechtsfähigen Universitäten“

12.15


Referentin Ass.-Prof. Dr. Silvia Ulrich¦ (Karl-Franzens-Universität Graz; Institut für Öster­reichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als letzte Rednerin an so einem Vormittag zu sprechen, ist wohl eine undankbare Aufgabe, aber das beinhaltet auch die Chance, dass man sich auf das Wesentliche konzentrieren kann. Gender Mainstreaming ist schon von meiner Vorrednerin angesprochen worden; ich möchte ergänzen, dass das im Bereich der Gesetzgebung nichts anderes als geschlechtsspezifische Folgenabschätzung von Gesetzen ist. Es ist sehr erfreulich, zu sehen, dass nach dem ersten Diskussionspapier, das vorgelegt wurde, in der Zwischenzeit tatsächlich ein Konzept entwickelt wurde, das ganz substantielle und wichtige Aspekte des Gender Mainstreaming verwirklicht.

Ich möchte kurz erläutern, wie sich die rechtliche Situation in der Frage der Gleichbehandlung derzeit darstellt. Man kann von zwei Säulen sprechen: Auf der einen Seite gibt es einen gut ausgebildeten Individualrechtsschutz mit dem Problem, dass geschlechtsspezifische Diskrimi­nierung zwar im Einzelfall verhindert wird, was eine sehr bedeutsame Funktion ist, dass aber dieser Individualrechtsschutz natürlich keine strukturellen Effekte hat. Systemische Effekte und Ursachen der Ungleichbehandlung können damit nicht repariert werden.

Aus diesem Grund hat sich ein zweiter rechtlicher Strang herausgebildet, die Frauenförderung, um auch diese strukturellen, fördernden Effekte an den Universitäten, aber auch insgesamt in anderen Institutionen zu haben.

Zur ersten Säule, dem Individualrechtsschutz: An den Universitäten gilt das Bundesgleich­behandlungsgesetz – allerdings mit einer Besonderheit, die entscheidend ist, dass nämlich an den Universitäten ein ganz spezifisches, effektives Rechtsschutzsystem etabliert wurde, in dem Einspruchsrechte mit aufschiebender Wirkung verankert wurden, was bedeutet, dass, solange die Entscheidung überprüft wird, eine Stellenbesetzung nicht in Frage kommt. – Das ist der Kern, um den es in der künftigen Reform gehen muss.

Ich darf hier auf die Frage, die immer gestellt wird, warum man diese Sondersituation über­nehmen solle, eine Orientierung geben, die aus dem Europarecht kommt. Kollegin Holzleithner hat schon gesagt, dass es ein Spannungsverhältnis im Bereich des Diskriminierungsschutzes zwischen einerseits Deregulierungszielen und andererseits Verrechtlichungsphänomenen gibt. Das ist etwas, was wir durch das Europarecht zur Kenntnis nehmen müssen, dass nämlich durch die jüngsten Antidiskriminierungsrichtlinien die Tendenz verstärkt in diese Richtung geht, dass auch in der Privatwirtschaft Private zunehmend in die Pflicht genommen werden, diesen Schutz vor Diskriminierung zu gewähren und vor allem Diskriminierungen zu unterlassen.

Das betrifft eine ganze Reihe von weiteren Gefährdungslagen, wie zum Beispiel Diskriminierung in Bezug auf das Alter, sexuelle Orientierung oder rassische Merkmale. In diesem Bereich ist eine Dynamik gegeben, mit der sich auch die österreichische Rechtsordnung konfrontiert sieht; ein gewisser Umsetzungsdruck ist da. Unter diesem Aspekt ist es bei der jetzigen Universitäts­reform richtig und konsequent, diesen Standard zu erhalten.

Herr Professor Rainer! Es kann kein Argument sein, wenn Sie sagen, das Recht habe für Frauen an der Universität nichts bewirkt. – Das kann kein Argument dafür sein, bewährte Rechtsschutzsysteme zu entsorgen. Das ist eher ein Indiz dafür, wie resistent die Universitäten und das System in Bezug auf Gleichstellungsziele immer noch sind. Ich meine, dass wir uns selbstverständlich neue Instrumente in diesem Novellierungsprozess überlegen können.

Was Professor Frühwald mit seinem Statement betrifft, dass „zu viel Verrechtlichung“ gegeben sei, möchte ich noch einmal betonen so wie meine Vorrednerin –, dass diese natürlich zwingend auch aus dem rechtsstaatlichen Prinzip heraus erfolgt und notwendig ist. Es muss für Kontrollkriterien bestimmte Determinanten geben; auch das Procedere muss entsprechend festgelegt sein.

Wie schaut es nun nach dem neuen Modell aus? – Ich halte es für ganz wichtig, dass beide Säulen berücksichtigt werden und Eingang in dieses neue Universitätsrecht finden. Ich halte es für sehr erfreulich, dass diese beiden großen Regulierungsstränge angedacht wurden und bereits ein Konzept vorliegt, das in etwa so aussieht, dass diese effektive Rechtsschutzschiene erhalten bleibt und dass, dem Deregulierungskonzept folgend, bezüglich der rechtlichen Kontrolle nicht mehr die staatliche Ingerenz gegeben ist, sondern dass an der Universität selbst eine sogenannte Schiedskommission künftig über diese Einsprüche entscheidet.

Ich bin der Ansicht, dass eine solche Schiedskommission – auch aus organisationsrechtlichen Gesichtspunkten – ein durchaus taugliches Instrumentarium ist. Ich meine, dass diese Ein­richtung auch verfassungsrechtlich in Ordnung ist. Es ist vorgesehen, dass bescheidmäßig entschieden wird, sodass nicht die rechtsstaatliche Problematik auftritt, die wir vor einigen Jahren bei einer Gleichbehandlungskommission, die nicht mit Bescheid entschieden hatte, hatten. In besagtem Fall wurde eine Bindung der Förderungstätigkeit letztlich vom Ver­fassungs­gerichtshof als verfassungswidrig erkannt.

Ich meine, dass es auch im Lichte des Artikels 6 der MRK keine Probleme gibt, weil hier ja nicht „civil rights“ entschieden werden, sodass dieser Organtypus, der damit geschaffen wird, durch­aus verfassungsrechtlich in Ordnung ist und von daher nun ein sehr überzeugendes Rechts­schutzkonzept vorliegt.

Was den zweiten Strang betrifft – die fördernde Komponente, Frauenförderung, Förderung der Gleichstellung und damit der Erzielung von strukturellen Komponenten –, tut sich da im neuen Universitätsrecht, so wie es vorgesehen ist, eine große Option auf: Zum einen ist vorgesehen, dass durch die Anwendung des Bundesgleichbehandlungsgesetzes auch an der Universität die Verpflichtung besteht, einen Frauenförderplan zu erlassen. Ich halte das für eine ganz wichtige strukturelle Maßnahme, die damit abgesichert ist.

Der zweite Aspekt, die Leistungsverträge: Das ist etwas, von dem ich meinen würde, dass wirklich eine große Chance im Lichte der Gleichbehandlung und der Erreichung von Gleich­stellungszielen besteht, wenn dieses Instrument, mit Konsequenz gebildet, auch Gleichstel­lungsziele im Auge hat. Dabei ist wieder der Aspekt zu beachten, dass individueller Rechts­schutz allein nicht genügt, sondern die strukturelle Seite auch verwirklicht werden sollte. Das ist auch eine tragende Säule der gesamten Deregulierung.

Aber ich möchte vor einem Punkt warnen, und zwar bei den Leistungsverträgen soziale Staatsaufgaben zu verwirklichen. Dabei muss man aufpassen, denn das sind in der Regel ungeliebte Aufgaben. Eine solche ist eben die Gleichbehandlung. Soziale Staatsaufgaben über Leistungsverträge steuern zu wollen, also über die finanzielle Steuerung deren Erfüllung einzumahnen, da habe ich große Bedenken. Es ist fraglich, ob das Kontraktmanagment tat­sächlich taugliche Ergebnisse bringt, insbesondere dann, wenn das alles dem Verhandlungs­prozess überlassen ist, wenn es keine dezidierten Indikatoren gibt, wenn nicht klar ist, wie hoch der Anteil des Anreizbudgets ist und man nicht auch über eine Formelgebundenheit gerade in diesen Bereichen nachdenkt. Dann habe ich größte Sorge, dass die Verwirklichung der sozialen Staatsaufgabe Gleichstellung mit diesem Instrumentarium wirklich erfolgreich über die Bühne gehen kann.

Abschließend möchte ich noch einmal betonen: Es ist ganz erfreulich, dass beide Säulen nunmehr in einem ersten Modell Berücksichtigung gefunden haben; über einzelne Details kann man immer noch reden. Ich getraue mich, in einem erstem Befund auch aus verfassungs­rechtlicher Sicht zu sagen, dass diese Konzeption mit der Verfassung nicht nur vereinbar ist, sondern ich würde meinen, dass sie auch ganz und gar dem Auftrag des Artikels 7 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz entspricht. Das ist eine verfassungsrechtliche Bestimmung, die bisher in der ganzen Diskussion nicht allzu sehr ins Bewusstsein gedrungen ist, dass nämlich dieser Auftrag zur geschlechtergerechten Sozialgestaltung auch an den vollrechtsfähigen Universitäten letztlich etwas ist, was die Verfassung ja leitbildhaft im Artikel 7 Abs. 2 vorgibt und die Politik diesbezüglich auch in die Pflicht nimmt.

Ich bin in diesem Punkt zuversichtlich, dass es zu einem gedeihlichen Ergebnis kommen wird. (Beifall.)

12.25

*****


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Ich danke für alle bisherigen Redebeiträge und unterbreche nunmehr die Enquete bis zirka 13.30 Uhr.

Ich ersuche die Teilnehmer um pünktliches Erscheinen zur Fortsetzung der Enquete.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 12.26 Uhr unterbrochen und um 13.33 Uhr wieder aufgenommen.)

*****


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

III. Diskussion


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Zur Diskussionsrunde erteile ich als erstem Redner Herrn Abgeordnetem Dr. Niederwieser das Wort. – Bitte.

„Globalbudget, Leistungsvereinbarung und Profilentwicklung, Leitungsorgane, Satzung und Studienrecht“

13.35


Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser¦ (SPÖ): Herr Vorsitzender! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Zunächst möchte ich ausdrücklich für die sehr interessanten und viele Informationen bietenden Referate danken. Diese haben aber doch gezeigt, dass noch eine große Zahl an Herausforderungen bei dieser Universitätsreform zu bewältigen ist. Wenn man genau hingehört hat, konnte man erkennen, dass es von strikter Ablehnung bis hin voller Zustimmung doch eine breite Palette gab – nahezu überall mit dem Hinweis, dieser oder jener Punkt sei noch nicht beziehungsweise nicht zufrieden stellend gelöst.

Ich darf zuerst die Frau Bundesminister ansprechen. Sie haben erwähnt, dass es zwei Enqueten zum Thema Universitätsreform gegeben hat, weil sich das Parlament mit dieser Frage eben sehr intensiv beschäftigt. – Das ist richtig, ich darf aber daran erinnern, dass das UOG 1975 in einem Unterausschuss des Wissenschaftsausschusses zwei Jahre hindurch behandelt beziehungsweise diskutiert wurde. Dieses Thema hat also immer schon eine sehr gründliche Behandlung im Parlament erfahren.

Zu diesem Band betreffend Evaluierung, den Sie mitgebracht haben, folgende Bemerkung: Dieser stammt aus einer Zeit, in der die große Universität Wien noch nicht einmal voll in das UOG eingetreten war. Das muss man der Objektivität halber hinzufügen, wenngleich man anerkennen muss, dass in diesem doch sehr viele wichtige Dinge enthalten sind.

Herrn Professor Gantner – vielleicht möchte sich sonst noch jemand dazu äußern – möchte ich Folgendes fragen – Sie haben uns ja ein Modell vorgestellt, wie an einer Universität sehr intensiv über die Mittelverteilung diskutiert wird und wie man zu einer Lösung auf Basis des geltenden UOG und der derzeit vorhandenen Mitbestimmungseinrichtungen kommt –: Es würde mich interessieren, noch einmal ausgeführt zu bekommen, wie dieser Prozess des Aushandelns mit den Fakultäten, mit den einzelnen Einrichtungen und mit den einzelnen Gruppen vonstatten gegangen ist und welche Vor- oder Nachteile Sie darin sehen. Da ich eben weiß, dass Sie sich damit beschäftigt haben, möchte ich Sie darum bitten, uns insgesamt eine Einschätzung zu geben, was die Kosten dieser Reform anlangt. Das wäre deswegen nicht uninteressant, weil wir ja bisher vom zuständigen Ressort zu den Kosten noch keine Daten bekommen haben; ich hoffe, das wird noch stattfinden.

An Herrn Professor Mayer hätte ich einige spezifische Fragen, da das von Ihnen ange­schnittene Thema verständlicherweise sehr wichtig ist. Sie haben die Konstruktion des Uni­versitätsrates erwähnt, Beispiele etwa aus dem Bereich der Landwirtschaftskammern angeführt, dass in ein Selbstverwaltungsgremium natürlich auch außenstehende, nicht aus der Selbstver­waltung stammende Mitglieder entsandt werden können und es trotzdem ein Organ der Selbstverwaltung bleibt. Ich nehme dieses konkrete Konstrukt eines Universitätsrates, wie es zunächst vorliegt – was später kommen wird, weiß ich ja nicht –, und sage einmal: Von fünf Personen werden zwei von außerhalb, zwei von innerhalb beschickt und die fünfte Person gemeinsam von beiden nominiert.

Meiner Meinung nach ist es ein gewisser Unterschied, ob dieser Universitätsrat de facto halb/halb beschickt wird oder zumindest mit zwei von fünf Personen, oder ob in einer siebzig­köpfigen Vollversammlung zwei bis vier Leute sind, die eben von auswärts kommen.

Weiters: Der Inhalt der künftigen Determinierung der Leistungsverträge – der Verfassungsdienst hat ja dazu eine Aussage getroffen – muss auch seitens des Gesetzgebers deutlicher bestimmt werden, weil es eigentlich die wissenschaftspolitische Aufgabe des Gesetzgebers wäre, zu erklären, nach welchen Grundsätzen und in welchen Bereichen diese Leistungen zu erbringen sind. Diese Fragen kann man nicht völlig offen lassen.

Daran angeschlossen eine dritte Frage: Wie sehen Sie in dieser Gewichtung der Umschichtung die Kräfteverschiebung zwischen Regierung, Universitätsautonomie und Parlament, wenn man betrachtet, was derzeit die Aufgaben des Parlaments sind und was sie künftig sozusagen als Restbestand sein werden? – Danke.

13.40


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch zu Wort. – Bitte.

13.40


Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch¦ (Freiheitliche): Herr Vorsitzender! Frau Bundes­minister! Verehrte Enquete-Teilnehmer! Uni-Reformen in Europa und darüber hinaus haben in den letzten beiden Jahrhunderten nie ohne Wilhelm von Humboldt stattgefunden. Ich möchte daher mit einem kurzen Zitat beginnen, und zwar möchte ich zitieren aus einem Brief Humboldts an Karoline von Wolzogen, der Humboldt schrieb:

Ich muss eine Universität in Tätigkeit setzen. Mit wieviel Schwierigkeiten ich bei dem zu kämpfen habe, wie die Gelehrten, die unbändigste und am schwierigsten zu befriedigende Menschenklasse, mit ihren sich ewig durchkreuzenden Interessen, ihrer Eifersucht, ihrem Neid, ihrer Lust zu regieren, ihren einseitigen Einsichten und vor allem damit, dass nur ihr eigenes Fach für sie existiert, ich umlagert bin! – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Ich gehöre dieser Spezies seit 29 Jahren an und mache mich persönlich noch dadurch zusätzlich „verdächtig“ und „schuldig“, dass ich seit sieben Jahren in diesem Hohen Haus bin. Immerhin kann ich für mich seit den frühen sechziger Jahren verbuchen, mit Universitätsreformen in Diskussionen und auch direkt befasst zu sein, den Kampf gegen die Ordinarien-Universität rund um 1968 miterlebt, die Aufwertung des Mittel­baues mit dem Gesetz von 1978, die Demokratisierungswelle und die Teilrechtsfähigkeit sowie nunmehr den mutigen Jahrhundertschritt zur Reform der Entlassung unserer Uni­versitäten in größtmögliche Autonomie mitbeeinflusst zu haben. Dieses Ziel leitete meine Einstellung zur Universitätsorganisation seit meiner Zeit als junger Studentenvertreter vor 40 Jahren. Insoferne erlebe ich das nun entstehende Gesetz als einen Erfolg der Bemühungen um die Befreiung unserer Universitäten von überbordender staatlicher Einflussnahme – übrigens wieder ganz im Sinne von Humboldt.

Keine hohe Schule der Welt lässt sich Reformen so ohne weiteres gefallen: Je einschneidender die Änderungsvorhaben, desto stärker der Abwehrreflex. Die bemerkenswert transparente Ge­setzwerdung brachte eine Fülle von Stellungnahmen, die zu einem gut Teil diesem Reflex zuzuordnen sind. Teils wurden substanzielle Sorgen geäußert, zum geringeren Teil konstruktive Vorschläge vorgebracht. Letztere wurden sukzessive in den Gesetzestext eingearbeitet – be­ziehungsweise wird das noch geschehen.

Aus diesen Stellungnahmen möchte ich kurz zwei Probleme herausgreifen. Beispielsweise heißt es in einer Stellungnahme – ich zitiere –:

Teil des Wettbewerbs wird künftig das Rekrutieren des Studentenpotenzials sein. Hier finden die Universitäten nicht gleiche Wettbewerbsbedingungen zu anderen universitären Ein­rich­tungen wie Fachhochschulen, Privatuniversitäten oder akkreditierten Universitäten vor, welche Aufnahmsprüfungen, Leistungstests und Zulassungsbeschränkungen verfügen dürfen. Wenn bei den Universitäten der freie Zugang festgeschrieben wird, sind das nicht gleiche und damit faire Wettkampfbedingungen. – So äußert sich dieser dazu Stellungnehmende.

Weiters: die Teilrechtsfähigkeit der Institute; diese wurde von besonders aktiven Instituten offensiv genützt. Es muss Vorsorge getroffen werden, dass die Unis ihre besten Institute quasi zu Unternehmern im Hause machen können, damit diese nicht in erster Linie Unternehmer außerhalb des Hauses werden.

Professor Rainer hat den Status quo von Österreichs Universitäten mit „provinziell“ und „einseitig“ bezeichnet. – Ich unterlege meine Qualifizierung mit einigen Zahlen. Während meiner aktiven Zeit an der Universität hat sich die Zahl der Studierenden verdoppelt, der Anteil des wissenschaftlichen Personals ist um knapp 50 Prozent gestiegen; jener der Verwaltung um etwas über 200 Prozent gestiegen. – Mögen sich diese Verhältnisse zum Wohl wissen­schaft­licher Produkte verändern!

Abschließend an die Verantwortlichen an den Universitäten: Ich empfehle Ihnen, keine besondere Angst davor zu haben, dass Ihnen künftig der „Reibebaum“ in Ihrer Argumentation, nämlich das Ministerium, nicht mehr im jetzigen Umfang zur Verfügung stehen wird. – Danke schön.

13.46


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte.

13.46


Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek¦ (ÖVP): Herr Vorsitzender! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Experten! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Werte TeilnehmerInnen an der Enquete! Ich will mit einem Zitat beginnen, das die gegenwärtige Diskussion, so glaube ich, sowohl im Vorfeld dieser Enquete als auch in der Enquete selbst repräsentiert; das Motiv für die Uni­versitätsreform wird darin exemplarisch beschrieben.

Die gestiegenen und sich schneller denn je wandelnden Leistungsansprüche der Wissens­gesellschaft an die Universität sowie die Herausforderung der Internationalisierung beziehungs­weise Europäisierung von Bildung und Forschung schaffen das Bewusstsein für Universitäts­reformen. Wie diese Erfahrung zeigt, sind solche Reformen mühsam, aber immer mit großen Chancen verbunden. – Das sagte Rektor Georg Winckler in seiner Inaugurationsrede am 4. Februar 2000.

Dass Unireformen mit Mühen, aber auch mit Chancen verbunden sind, ist heute in allen Debattenbeiträgen angeklungen. – Herr Kollege Niederwieser, ich meine, wir können eines Sinnes sein, dass insbesondere die Chancen angesprochen wurden, auch wenn Sie die eine oder andere Facette darüber hinaus noch in den Fokus gestellt haben.

Ich habe sowohl aus den Debattenbeiträgen als auch aus den Ausführungen der Frau Ministerin einiges herausgehört. Ich war selbst als Parlamentarierin in diesen umfassenden Dialogprozess, in diesen Reformprozess eingebunden, der de iure seit Oktober stattfindet, de facto ja schon viel früher eingeleitet wurde. Eigentlich könnte man sagen, mit der Verab­schiedung des UOG 1993 hat der Reformprozess über die Weiterentwicklung der Universitäten begonnen.

Den meisten Rednern war wichtig zu betonen, dass Entscheidungs- und Arbeitsgremien unterhalb der Senatsebene möglich sein sollen, dass es soziale Sicherheit und Vertrauen für die Bediensteten geben soll und dass es in diese Richtung durchaus gewisse Weiterent­wicklungen geben wird.

Ich bedanke mich sehr für die klaren Worte von Herrn Professor Mayer, mit denen er gezeigt hat, dass es Rechts- und Verfassungssicherheit für das Autonomie- und Selbstbestimmungs­konzept, vor allem den Uni-Rat betreffend, gibt, und mit denen er meinte, dass wir durchaus in diese Richtung auch betreffend die Finalisierung der Regierungsvorlage weiterarbeiten sollen.

Ich freue mich darüber, dass Zustimmung von Seiten der „Frauen-ExpertInnen“ dahin gehend kam, dass die Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der Frauenförderung im gegenwärtigen Arbeitspapier gesichert ist. Dieses hohe Niveau der Frauenförderung und Anti­diskri­minierung ist auch, wie eine Expertin dankenswerterweise gesagt hat, im Sinne der Sicherung der wissen­schaftlichen Exzellenz.

Ich habe so gut wie aus allen Debattenbeiträgen herausgehört, dass gewissermaßen die große Überschrift über dieser Reform heißen muss, zu sichern, dass man im europäischen Wissenschafts- und Forschungsraum aktiv an allen Programmen teilnehmen kann. In diesem Sinne und ent­sprechend einer europaweiten Tendenz sollen wir ein schlankes Gesetz ver­abschieden. Nur Herr Professor Schmidt-Dengler war nicht dieser Meinung. Ich versuche in absoluter Wertschätzung und Würdigung seiner universitären und wissenschaftlichen Kompe­tenz, nachzufragen, ob er wirklich meinte, dass sich in so einem Entwurf „autoritäre Führer­kräfte“ verstecken würden, wenn er dazu Karl Heinrich Waggerl aus 1938 zitiert hat. Er hat das so vorgetragen, dass er zwar Aufklärung und Skepsis gefordert hat – dies aber in einer derart manipulativen und emotionellen Sprache und Ästhetik, dass ich meine, er hat sich damit selbst unterlaufen.

Ich würde zum Beispiel gerne wissen, ob Herr Professor Schmidt-Dengler einen Text von 1968 genauso scharf analysiert und ob er zustimmen würde, dass man den offenkundigen Wandel von der Bürokratie über die Soziologie und Gruppendynamik zur Ökonomie nicht auch in der gleichen Weise analysieren müsste. Ich hätte gerne gewusst, worin zum Beispiel das Negative in der Beweglichkeit liegt, wenn er sagt, es seien so viele Wissenschafter in wissenschaftliche Einrichtungen und Institute, wie etwa in die Akademie der Wissenschaften oder in andere Forschungs­einrichtungen „abgewandert“. Kann darin nicht auch eine Chance gesehen werden?

Ich denke, dass ich in meiner nicht-germanistischen, aber philosophischen Ausbildung auch ein wenig Sprachkritik gelernt habe und es wissenschaftstheoretisch gesehen im Wesentlichen am Ende der Moderne um Sprach­kritik geht, dass wir diese Befähigung doch pflegen und erweitern sollen und dass kein Text für sich in Anspruch nehmen sollte, dem nicht standhalten zu müssen beziehungsweise nicht Gegenstand einer sprachkritischen Befassung sein zu dürfen. Gemäß dem Prinzip der Selbstanwendung müsste diese Kritik aber dann genauso wissenschaftlich skeptisch und diskret vorgetragen werden, wie sie im Anspruch formuliert wird.

Ich hätte darauf gerne eine Reaktion gehört, nämlich auch hinsichtlich des von mir heraus­gehörten Vorwurfs, dass es sich hier um autoritäre und historisch schon da gewesene Ver­hältnisse handeln würde. – Danke.

13.51


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

13.51


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald¦ (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich möchte mich auch etwas dem Stil dieser Diskussion widmen, jedoch vorausschicken, dass wir durchaus der Meinung sind, dass Universitäten auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren sollen und dass dies einer ständigen Reform bedarf. Auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren oder sich ihnen unkritisch anpassen, das ist ein kleiner, feiner Unterschied.

Was mir in dieser Schnell-Langsam-Debatte auffällt, ist Folgendes: Reformen unterscheiden sich von Windhundrennen durch unterschiedliche Geschwindigkeiten. Windhunde sind schneller als Menschen, aber ob sie besser denken können, weiß ich nicht. Mir geht die inhaltliche Diskussion ab, die sich vielfach nur auf Schlagworte reduziert.

Geschwindigkeit allein kann es nicht sein, meine ich, wenn ich höre – und da haben Sie durchaus Recht –, dass 250 Diskussionen stattgefunden haben. Die letzte, an der ich teilgenommen habe, fand vor zwei Tagen auf der Uni-Plattform statt, bei der bei 90 Prozent der Geladenen, bis auf die beiden Wissenschaftssprecher der Regierungsparteien, eher Verwunderung und Entsetzen über die Interpretation von Protokollen – soferne überhaupt vorhanden – und über die Wendig­keit und große Vagheit von Begriffen geherrscht hat, von denen man glaubte, man sei einer Meinung – und dann war wieder alles Schall und Rauch.

In diesen Dialogen scheint mir – und das muss mir erst widerlegt werden – die Belehrung im Vordergrund zu stehen, denn: Bewirkt haben diese Dialoge relativ wenig. Ich bin gerade auf Grund der letzten Plattform auf die Idee gekommen, den Versuch zu starten, diese Plattform Vorschläge erarbeiten zu lassen und zu schauen, was dabei herauskommt. Dieser Rollentausch wäre eine Chance, von dieser modischen Hektik hin zu einer konstruktiven Dynamik zu kommen. Diese fehlt mir noch.

Das Bundeskanzleramt – immerhin lautet die Unterschrift „für den Bundeskanzler“ – schreibt auf der ersten Seite seiner Kritik Folgendes – ich zitiere –:

Es stellt sich zwangsläufig die Frage, ob eine neuerliche Umstrukturierung innerhalb eines so kurzen Zeitraumes zweckmäßig ist und auch von den Betroffenen akzeptiert wird. Zweitens: Der vorgelegte Gestaltungsentwurf vermittelt überdies noch nicht den Eindruck, als sei die Diskussion in den zentralen Regelungsbereichen bereits abgeschlossen. – Zitatende.

Diesem Eindruck schließe ich mich vollinhaltlich an und sage, was ich mir unter mehr Auto­nomie vorstelle. Das wäre eine klare Verlagerung von Entscheidungskompetenzen auf den Gebieten des Studierens, der Lehre, der Forschung, des Haushalts, des Personals und der Organisation. Was aber ist passiert? – Sie verzeihen den Ausdruck „Etikettenschwindel“! – Das Kontrollelement, von dem man sich offensichtlich nicht verabschieden kann, ist noch sehr stark enthalten. Das muss nicht unbedingt am Universitätsrat festgemacht werden, aber allein die Idee, nur an Strukturen und Organisationsabläufen schrauben zu müssen und dann käme als Produkt Qualität heraus, ist in organisationstheoretischen Modellen und Theorien von ge­sellschafts- und wissensbasierten Systemen kontraproduktiv. – Das schreibt Professor Laske, jemand, der zuerst durchaus für das Ministerium an diesem Konstrukt mitgearbeitet hat, jetzt aber das Resultat eher mit Schrecken und Verwunderung registriert. Sein Papier dazu ist wirklich lesenswert.

Auffallend ist auch – jetzt nehme ich durchaus das Wort vom „starken Mann“/der „starken Frau“ in den Mund –, dass man dem wissenschaftlich nicht sehr fundierten Glauben anhängt, dass die Überfrachtung mit Aufgaben einzelner, sehr kleiner, ausgewählter, fast „handverlesener“ – aber das ist vielleicht nicht ganz korrekt – Gremien oder Personen wie Rektoren und Rat gut sei, dass diese die ganze Fülle des Wissens der Universität und aller Detaildisziplinen bewältigen könnten, ohne die Expertise von anderen AkademikerInnen und Studierenden im System, die ja auch etwas gelernt haben und Experten auf ihrem Gebiet sind, zu benötigen. Das ist demotivierend, und man verzichtet dabei auf das Wissen von 80 Prozent der Leute.

Zum Schluss – ich werde das in meinem nächsten Redebeitrag fortführen –: Völlig untragbar und fahrlässig ist, zu glauben, dass man den Bereich der Medizin in wenigen Wochen so abhandeln kann, wie er nun abgehandelt werden soll.

Um den Stil noch einmal ins Gespräch zu bringen: Der Leiter der Arbeitsgruppe zur Uni-Reform, Professor Titscher, hat mich das letzte Mal mit „Jörg!“ verabschiedet. Auf meine Frage, warum er das gesagt habe, antwortete er, weil ich der Ministerin einen Brief über die Eile geschrieben habe. – Das ist zwar auch ein Stilmittel, aber ich finde es nicht gut.

13.57


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm zu Wort. – Bitte.

13.57


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm¦ (SPÖ): Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Anwesende! Ich möchte noch einen speziellen Punkt vorbringen – allgemeine Aus­sagen wurden ja schon getätigt –, und zwar bezüglich der Ausgliederung der Medi­zinischen Fakultät Innsbruck.

Dazu ist zu sagen, dass sich gestern der Stadtsenat der Stadt Innsbruck einstimmig in einer Resolution für die Beibehaltung der – wie man das bezeichnet hat – Volluniversität ausge­sprochen hat und dass sich der Innsbrucker Bürgermeister und eventuell zukünftige Landes­hauptmann von Tirol ebenfalls massiv für die Beibehaltung der Gesamtuniversität Innsbruck, also gegen eine Ausgliederung ausgesprochen hat. Dass das auch die einhellige Meinung innerhalb der Medizinischen Fakultät ist, brauche ich wohl nicht extra zu erwähnen.

Man versteht in Innsbruck nicht, warum diese Reform gegen den Willen der Universitäts­angehörigen, gegen den Willen der Politik und gegen den Willen der Studierenden den Leuten in dieser Art sozusagen aufs Auge gedrückt werden soll.

Eine andere Frage habe ich an die Frau Ministerin: Es geht das Gerücht, dass Sie eine Studie an die Universität Erlangen in Auftrag gegeben haben – und das Ergebnis dieser Studie soll ein eher schlechtes sein. Diese Studie behandelt genau dieses Thema, nämlich die Ausgliederung von Medizinischen Fakultäten.

Es gibt zwei Universitäten in Deutschland, die ausgegliedert sind, und zwar Hannover und Lübeck. Bei den landläufigen Rankings ist es so, dass genau diese beiden ausgegliederten Universitäten an die vorletzte beziehungsweise letzte Stelle gereiht wurden.

All das steht im Raum. Eine Verbesserung der Qualität scheint durch solch eine Ausgliederung nicht gegeben zu sein. Ich hätte dazu gerne eine Antwort. – Danke.

13.59


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Papházy zu Wort. – Bitte.

13.59


Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy, MBA¦ (Freiheitliche): Herr Vorsitzender! Frau Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man so will, haben wir bereits vollrechtsfähige Universitäten in Österreich, nämlich die Privatuniversitäten. Ich halte es für sinnvoll, gleich­zeitig mit der Universitätsreform – eben auf Grund der bisher gemachten Erfahrungen – auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Privatuniversitäten den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Kürzlich habe ich einen Ausspruch gehört, der mich sehr zum Nachdenken gebracht hat, nämlich jenen, das einzig Private an den Privatuniversitäten seien die Studierenden. – Ich habe noch einmal darüber nachgedacht und habe mich gefragt: Was soll das eigentlich heißen?

In Österreich gibt es zwei Arten von Privatuniversitäten: jene, die wirklich privat agieren, und – neu dazugekommen – quasi jene „Modeerscheinung“, dass sich Körperschaften des öffent­lichen Rechts an Privatuniversitäten beteiligen. Das schafft eine eindeutige Wettbewerbsver­zerrung. Die Frage, wie es mit der Beteiligung von Körperschaften des öffentlichen Rechts an Privatunis ausschaut, sollte auch gelöst werden. Ebenso halte ich es für wichtig, die Frage des Finanzierungsverbots des Bundes der öffentlich-rechtlichen Universitäten im Lichte der Uni-Autonomie nochmals zu relevieren.

Weiters halte ich es für wesentlich, im gesamten tertiären Bildungssektor volle steuerliche Absetzbarkeit von Zuwendungen an Universitäten, nämlich sowohl an private als auch an öffentlich-rechtliche wie auch an Fachhochschulen, zu schaffen, und zwar für alle Zuwen­dungen: sei es von privaten Personen oder von Unternehmern, sowie von „donations“ allge­meiner Art und auch etwa von zweckgebundenen Zuwendungen für Bibliotheken und für Stiftungsprofessuren. Ich hoffe sehr, dass dies ein wesentlicher Punkt in der Steuerreform sein wird, denn wir hören auch immer wieder von der Frau Ministerin, dass sich ein in den Denk­malschutz investierter Schilling verzehnfacht. – Ich kenne die entsprechenden Zahlen für den universitären Bereich nicht, kann mir aber vorstellen, dass die Relation da keinesfalls darunter läge.

Außerdem halte ich es im Rahmen der Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen für bedeutsam, auch den Akkreditierungsrat nochmals zu überprüfen, was dessen Zusammen­setzung und Bestellung anlangt. Ich halte es für ganz wichtig, dass sich der Akkreditierungsrat aus international anerkannten Experten zusammensetzt. Das ist sicher jetzt auch der Fall, aber es soll jedenfalls sogar die Gefahr des Anscheins vermieden werden, dass eine Befangenheit der einzelnen Mitglieder des Akkreditierungsrates – aus welchen Gründen auch immer – vorliegen könnte.

Der gesetzlich vorgesehene Anteil von Frauen und die Modalitäten für die Zulassung einzelner Studienrichtungen sollen ebenfalls immer im Auge behalten werden, und zwar sowohl im Bereich der Privatunis als auch im Bereich der autonomen öffentlichen Unis sowie der Fach­hochschulen. Das soll vereinheitlicht werden.

Man möge sich auch der Frage der Zwangsmitgliedschaft bei der Österreichischen Hoch­schülerschaft endlich nähern. Ich sage bewusst „Zwangsmitgliedschaft“ und nicht „Pflichtmit­gliedschaft“, weil ich es eben als Zwang ansehe, da man keine entsprechenden Gegen­leistungen bekommt.

Es ist wichtig, dass es an privaten Unis, an öffentlichen Unis und an Fachhochschulen eine starke studentische Vertretung auf freiwilliger Basis vor Ort gibt, eine Vertretung, die wirklich etwas für die Studierenden tun kann – und auch tut.

Ich betrachte die Universitätsreform als eine Chance, auch diese Fragen mitzubehandeln. – Danke.

14.03


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer zu Wort. – Bitte.

14.03


Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer¦ (ÖVP): Frau Bundesministerin! Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sie an dieser Enquete teilnehmen! Mich haben einige Ausführungen hier von Experten am Vormittag, für die ich sehr danke, fasziniert und beschäftigt; besonders aber möchte ich auf zwei Beiträge eingehen, da ich glaube, dass diese Richtschnur für unsere Überlegungen in puncto Universitätsreform sein sollten.

Die eine war die Aussage von Herrn Professor Bonn, dass die Studien in Österreich im internationalen Vergleich – eben laut einer OECD-Studie – zu lange dauern und zu teuer sind. Die zweite war die Darstellung von Herrn Professor Frühwald, die für mich auch sehr glaub­würdig durch die aufgezeigten Beispiele dahin gehend belegt wurde, dass gerade Spitzen­leistungen auf dem Gebiet der Wissenschaft auch ein sehr wesentlicher Faktor für eine sehr gute Position im wirtschaftlichen Bereich sind. Herr Professor Frühwald hat in diesem Zusam­menhang kleine Länder wie zum Beispiel Finnland, Irland oder die Schweiz genannt.

Ich glaube daher, dass man die Universitäten auch in dieser Hinsicht nicht nur als Selbstzweck betrachten sollte, sondern dass sie wichtige gesellschaftliche Aufgaben, aber auch Aufgaben für die Wirtschaft eines Landes zu erfüllen haben und dass es als Ziel unbestritten sein sollte, dass sie vor allem die bestmögliche Ausbildung für die Studierenden gewährleisten und als zweiten sehr wesentlichen Zweck weiterhin – und sogar noch mehr! – sehr positive Forschungs­leistungen auch im internationalen Vergleich erbringen.

Das sollten die zwei Hauptziele sein, und das wird auch mit dieser Universitätsreform zu erreichen versucht.

Es gibt, wie uns ja am Vormittag gezeigt wurde, entsprechende internationale Beispiele, dass es dazu auch notwendig ist, sich einerseits den heutigen gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen, andererseits aber auch schlanke Strukturen einzuführen, die ein rasches Reagieren und letztlich eine klare Führung ermöglichen – anstatt nur jahrelang über ver­schiedene Bereiche zu diskutieren und auf Grund eines Vetos, eines Einspruchs von einigen Seiten nie zu einem Ergebnis zu kommen.

Sehr wichtig ist meiner Ansicht nach auch die verstärkte Kooperation mit der Wirtschaft. Es ist – das ist auch von einem der Experten hier gesagt worden – nicht so, dass Grund­lagen­forschung dadurch unter die Räder geriete, sondern es hat sich gezeigt, dass Grundlagen­forschung sehr wohl auch in diesem Bereich forciert wird.

Dazu auch noch eine konkrete Frage an Herrn Professor Frühwald, nämlich ob er uns von seinen Erfahrungen her sagen kann, wie sich das im internationalen Vergleich gezeigt hat, ob es tatsächlich so war, dass – es wurden ja einige Ängste geäußert, die für mich zwar nicht ganz nachvollziehbar sind, aber auf die man vielleicht eingehen sollte – verstärkte Kooperationen mit der Wirtschaft, mit Unternehmen und die verstärkte Requirierung von Drittmitteln zu schlechte­ren Forschungsergebnissen geführt hätten. – Danke.

14.07


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

14.07


Abgeordnete Mag. Karin Hakl¦ (ÖVP): Herr Vorsitzender! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Für mich ist diese zweite Parlamentarische Enquete zu diesem Thema so etwas wie die Bestätigung des Eindrucks, den ich schon bei der ersten Enquete gewonnen habe, nämlich dass die Reformierung der Universitäten auch unter den Universitäts­an­gehörigen – was mir sehr wesentlich erscheint – ganz grundsätzlich außer Frage steht. Die einzige Frage, die noch offen ist, ist jene des Tempos. Ich meine, dass es für die meisten letztlich wesentlich einfacher sein wird, den Prozess so wie bisher in hoher Geschwindigkeit und in schneller Abfolge kontinuierlich fortzusetzen, als Zäsuren und Gewöhnungseffekte zu haben, die man dann erst wieder alle über den Haufen werfen muss.

In Summe besteht auch großes Einvernehmen darüber, dass eine größere Autonomie der Universität als Ganzes – mir hat die Gliederung in drei verschiedene Autonomieebenen, die heute hier vorgenommen wurde, sehr gut gefallen – anerkannt und für wichtig erachtet wird. Es hat sich bereits herausgestellt, dass zusätzliche Entscheidungsgremien auch unterhalb der Senatsebene eingerichtet werden; das ist etwas, das mir auch sehr wesentlich erscheint.

In diesem Zusammenhang möchte ich hier besonders auf die Situation der Medizinischen Fakultäten zu sprechen kommen. Ich bitte zum einen die Frau Bundesministerin, zum anderen Herrn Rektor Winckler und jene Universitätsangehörigen, die bisher mit der Diskussion über eine Ausgliederung der Medizinischen Fakultäten aus dem universitären Verbund befasst waren, darum, uns hier die einzelnen Positionen darzulegen. Wie ist derzeit der Stand der Verhandlungen mit den einzelnen Medizinischen Fakultäten? Wie ist die besondere Situation der Medizinischen Fakultäten, die ja zusätzlich zu Wissenschaft und Lehre mit der Patienten­versorgung auf möglichst hohem Niveau befasst sind und auch in Zukunft immer befasst sein müssen, da ja nur dieser Patientenbezug auch die Wissenschaft, Forschung und Lehre sichert? Welche Arten des Umganges mit dieser Besonderheit, auch was das Dienstrecht betrifft, wurden diskutiert und sind möglich?

Liegt unter Umständen, was die Universitäten in Wien und Graz betrifft, die Ursache für den Wunsch nach Ausgliederung der Medizin darin, dass im ursprünglichen Begutachtungsentwurf unterhalb der Senatsebene keine Entscheidungsgremien enthalten waren und dadurch auf die Besonderheit einer Medizinischen Fakultät nur sehr schwer eingegangen werden konnte? Ich glaube, dass das innerhalb der Universitäten ausdiskutiert gehört und dass von der universitär-wissen­schaftlichen Ebene her die Ausgliederung oder eine andere Sonderstellung besonders wichtig ist.

Es tut mir in diesem Zusammenhang Leid, dass heute nicht mehr Vertreter der Medizinischen Fakultäten hier sind, aber ich bin mir dessen sicher, dass wir eine tiefgehende Diskussion mit den jeweiligen Betroffenen noch nachholen werden können. – Danke.

14.10


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächte Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Wolfmayr. – Bitte.

14.11


Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr¦ (ÖVP): Herr Vorsitzender! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf einen Punkt eingehen, auf den meine Kollegin Gertrude Brinek bereits hingewiesen hat, möchte das aber ein wenig ausführlicher tun. Das Referat von Herrn Professor Schmidt-Dengler kann ich keinesfalls unerwidert lassen – nicht als Politikerin, nicht als Künstlerin und nicht als Germanistin. Ich finde nämlich, er macht es sich auf der einen Seite relativ leicht, sich über die „Papierflut“, wie er das nennt, und die Website des Ministeriums zu mokieren. Auf der anderen Seite aber: Wehe, es kommen keine Papiere, keine Infos, dann heißt es, es wird „hinter verschlossenen Türen verhandelt“ und „von oben herab verordnet“.

Herr Professor Schmidt-Dengler bemängelt die Qualität der Sprache – darüber lässt sich immer reden –, er ist ja Germanist, ein Seismograph sozusagen – solche brauchen wir –, er reagiert empfindlich; das ist gut so. Das gehört auch überdacht und in die Überlegungen mit aufge­nommen, aber Herr Professor Schmidt-Dengler schießt weit über das Ziel hinaus. Ich finde, auf der Website des Ministeriums das Logo mit „Weltklasse-Uni“ zu liefern, ist auf jeden Fall positiv motivierend, das hilft allen, die sich im Internet zurechtfinden wollen, das ist in aller Welt praktikabel und wird gerade von jungen Leuten angenommen; diese Website wird sehr stak besucht.

Imaginäre Windmühlen zu konstruieren, gegen die man anrennt, einen künstlichen Feind zu schaffen und ihn möglichst groß, mächtig und bösartig auszumalen, ist bei Intellektuellen und Künstlern – nicht bei allen, sage ich; ich weiß wirklich, wovon ich rede – ein beliebtes Spiel. Bei aller Hochachtung vor der rhetorischen Leistung, die zu einer dramaturgischen Auflockerung der vielleicht sonst etwas zu trockenen Debatte geführt hat, war das meiner Meinung nach eigentlich nichts anderes als eine gewisse widerständige und polemisch angehauchte Methode, die jetzt als schick gilt.

Dieser eher destruktiven und verbitterten Haltung – das ist meine Meinung – steht eine konstruktive gegenüber, die wir – Gott sei Dank! – heute und auch sonst vielen Beiträgen entnehmen konnten. Es kommen immer mehr positive Aufmerksamkeit und Achtung für die Reformschritte auf uns zu – auch von Seiten der Medien –, denn Partizipation, Mitsprache, Entscheidungsfindung – die Frau Ministerin weist ja bei jeder Gelegenheit darauf hin –, Diskus­sionsveranstaltungen und entsprechende Websites sind dazu angetan, dass es öffentlicher fast nicht mehr geht. Man möge mir erzählen, wo es das vorher in diesem Ausmaß gegeben hätte. Diese wichtigen demokratischen Grundsätze werden nun keinesfalls erstickt.

Bei allem Verständnis für Ängste, Befürchtungen und Sorgen: Verweigerung, Drohgebärden und Attacken sind keine Lösungen! Der Wink mit der 68er-Bewegung arbeitet mit genau jenen Mitteln, die geradezu geächtet werden, nämlich mit Druck und Drohung.

Das Referat von Herrn Professor Frühwald beispielsweise war meiner Überzeugung nach ein konstruktiver Beitrag mit Lösungsvorschlägen, mit Impulsen – konstruktiv im Hinblick auf die Chancen, die Österreich als kleines Land mit sehr großer Betonung der Realität hat, dass wir in einem internationalen Wettbewerb stehen. Das war eine Warnung vor Monokulturen, ein Hinweis auf die hohen Qualitätsstandards, gerade auch im Bereich der Geisteswissenschaften, die sehr wichtig sind, und auf das notwendige Gleichgewicht zwischen Geistes- und Natur­wissenschaften, „science and literature“, ein Versuch, Sprachlosigkeiten zu überwinden und zu durchbrechen, Sprache aber nicht gleich zu einem Flammenschwert gegen einen „Feind“ umzufunktionieren, den man „da oben“, also im Ministerium wähnt.

Auf dem Weg zu einer umfassenden Universitätsreform halte ich es für eher hilfreich, aus­ländische Modelle zu studieren, diese einzubeziehen, aber auch ein eigenständiges öster­reichisches Modell von der Basis her neu zu konstruieren. Dazu brauchen wir die Mitsprache und Mitwirkung aller Beteiligten – und keine resignierte Abschottung oder wilde Attacke. – Danke.

14.14


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abge­ordneter Dr. Niederwieser zu Wort gemeldet. – Bitte.

14.14


Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser¦ (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender! Ich habe mich deshalb zu Wort gemeldet, weil ich meine, wir haben hier Gäste geladen, die uns hier ihre Meinung kundtun. Es ist auch richtig, dass man die Dinge kommentiert oder auf etwas Bezug nimmt, aber ich würde die Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen darum bitten, keine Zensuren zu verteilen, wer „gut“ oder „schlecht“ referiert hat.

14.14


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Ich möchte Herrn Abgeordneten Dr. Nieder­wieser daran erinnern, dass Meldungen zur Geschäftsordnung normalerweise mit dem Ein­bringen eines Antrags verbunden sind, aber wir nehmen seine Worte, die besänftigend wirken sollen, gerne zur Kenntnis.

Als nächster Redner gelangt Herr Universitätsprofessor Dr. Winckler zu Wort. – Bitte.

14.15


O. Univ.-Prof. Dr. Georg Winckler¦ (Präsident der Österreichischen Rektorenkonferenz): Herr Vorsitzender! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zu fünf konkreten Punkten Stellung nehmen und dann eine Schlussbemerkung abgeben.

Erster Punkt: Welche verfassungsrechtlichen Grenzen existieren, die eine einfachgesetzliche Universitätsreform zu beachten hat? – Ich möchte hiezu auf die Ausführungen von Herrn Professor Mayer eingehen, allerdings gleich vorweg sagen: Ich bin kein Verfassungsjurist und werde deswegen von der Substanz her dazu wenig sagen, möchte jedoch schon bemerken, dass es sehr eigenartig ist, dass Mayer in seiner Rede einmal Antoniolli und sechsmal Korinek zitiert hat. Die Verfassungsjuristen unter Ihnen wissen, dass das insofern recht pikant ist, weil man da Korinek gegen Rill ausspielen möchte. – Ich möchte dazu sagen, dass die Rekto­renkonferenz nicht nur diese zwei auch dem Ministerium bekannten Gutachten und Stel­lungnahmen eingeholt hat, sondern unter anderem auch eine Stellungnahme des Kollegen Korinek selbst. Ich habe hier den Text und darf kurz einige Sätze daraus zitieren.

Korinek schreibt: Ich halte das Rill-Gutachten für sehr ausgewogen, wohl argumentierend und am Stand der Dogmatik befindlich.

Und weiters: Für ganz wichtig halte ich in diesem Gutachten den Gedanken, dass die ver­fassungsrechtliche Sonderstellung der Universitäten mit dem selbstverwaltungsmäßigen Aufbau dieser Institutionen verknüpft ist.

Korinek weiters: Hingegen ist das Gutachten von Kollegem Mayer in doppelter Hinsicht anfechtbar. Er beschäftigt sich mit der Frage des Artikels 20 B-VG nur ganz unzureichend und überschätzt die Wirkkraft der Verfassungsbestimmung des § 2 Abs. 2 UOG 1993. – Zitatende.

Ich möchte hier nicht im Einzelnen auf diese Ausführungen eingehen; es fehlt mir die Zeit dazu. Ich habe es allerdings bedauert, dass ich nicht vorher eine schriftliche Äußerung von Kollegem Mayer bekommen habe; das Gutachten von Rill liegt ja schon seit drei Monaten vor. Es wäre gut gewesen, wenn Sie, Herr Kollege Mayer, jene Ausführungen, die Sie hier gemacht haben, schon vorher zur Verfügung gestellt hätten.

Ich darf jedenfalls darum bitten, dass diese Fragen möglichst bald geklärt werden. Ich meine auch, dass diese Enquete vielleicht nicht ausschließlich das Gremium sein soll, das dieses Thema behandelt, sondern ich denke, wir werden gerne dazu beitragen, diese Diskussion unter den Verfassungsrechtlern entsprechend zu organisieren.

Zweiter Punkt: die Bemerkung von Kollegem Rainer bezüglich der Bestellung der Mitglieder des Universitätsrates und dass der Staat die Eigentümerfunktion stärker einmahnen solle. – Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang – da kann ich wiederum nur auf Rill und Korinek verweisen – ist doch ein Punkt sehr wichtig, und zwar dass die Einmahnung der Eigentümerfunktionen des Staates nicht im Sinne der Theorie des New Public Management ist, die ja ansonsten vom Gestaltungsvorschlag her befolgt wird.

Warum nicht? – Die Idee des New Public Management ist, das es zu Ziel- und Leistungsver­einbarungen zwischen gleichberechtigten Partnern kommt. Wenn der Staat nun im Uni­versitätsrat seine Eigentümerfunktion einmahnt, der Universitätsrat aber gerade beim Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarungen eine große Rolle spielt auch im Zusammenhang mit der dominanten Stellung, die der Rat gegenüber dem Rektor hat – vielleicht weniger bei der Berufung, aber bei der Abberufung; zumindest steht es so im Gestaltungsvorschlag –, so würde das ja bedeuten, dass es ein In-sich-Geschäft wäre, weil dann der Staat, der sich im Uni­versitätsrat einmahnt, mit sich selbst eine Vereinbarung abschlösse. – Das ist der zweite Grund, warum wir meinen, der Staat sollte zurückhaltend sein und bei der Bestellung der Mitglieder des Universitätsrates lieber gesellschaftlichen Interessen und nicht bestimmten parteipolitischen Überlegungen folgen.

Dritter Punkt: Ausgliederung der Medizinischen Fakultäten. Ich fand die Ausführungen von Vizedekan Pendl sehr interessant, und diese zeigen, dass da noch erheblicher Diskus­sionsbedarf besteht. Ich muss ehrlich gestehen, dass all Ihre Argumente, die Sie, Kollege Pendl, angeführt haben, eigentlich gegen die Schaffung einer Medizinischen Universität spre­chen. Deswegen habe ich auch Ihren Schlusssatz nicht ganz verstanden, warum unter be­stimmten Umständen – Sie haben das nicht näher erläutert – die Errichtung von eigenen Medizinischen Universitäten doch notwendig sei. – Das zeigt aber nur, dass vielleicht die Arbeit des Ministeriums in dieser Hinsicht nicht ausreichend war.

Die diesbezüglichen Sitzungen begannen erst am 19. Dezember 2001, dort wurden – zu­mindest meines Wissens – nur zwei Seiten Papier vorgelegt; ich war jedoch bei allen Sitzungen anwesend. Es wird auf Ausführungen des Wissenschaftsrates in Deutschland Bezug genom­men, dies aber irreführend, weil der Wissenschaftsrat – worauf ich beim Nachlesen meinerseits gekommen bin –, was leicht nachvollziehbar ist, eigentlich nur zur Frage der Stellung des Klinikums zum „Rest“ der Universität Stellung nimmt, aber nicht zur Frage der Stellung zwischen der Medizinischen Fakultät und der Gesamtuniversität.

Damit bin ich schon beim Kernproblem: Die Frage ist, in welchem Maße man ex lege der Medizinischen Fakultät bestimmte Rechte geben müsste, damit sie diesen Besonderheiten, die wir eben an dieser Fakultät vorfinden, nachkommen kann.

Ich darf den vierten Punkt betreffend Tiefengliederung auslassen; ich hätte sonst auch noch etwas zur Mitbestimmung gesagt.

Fünfter Punkt: Den Universitäten wird zwar formell Autonomie eingeräumt, aber die Frage ist, ob sie sie auch materiell bekommen – und ich meine das vor allem in der wirtschaftlichen Dimension. – Jemand meinte, ein Bettler sei auch formell autonom, aber vermögenslos. (Heiterkeit.)

Wenn ich lese, dass die Universitäten keine Liegenschaften bekommen, nicht einmal Frucht­genussrechte, wenn ich höre, dass die Bücherbestände der Universitätsbibliothek im Eigentum der Republik bleiben und nicht der Universität übergeben werden, wenn es Überlegungen gibt, die Universitätsbibliotheken auszugliedern, Universitätssportinstitute auszugliedern, so frage ich mich schon: Was bleibt dann eigentlich noch an der Universität? Wird da nicht eine Filetierung in einem Maße vorgenommen, die ich nicht unterstützen möchte?

Meine Schlussbemerkung: Ich war und bin ein Anhänger der Universitätsreform, und zwar aus zwei Gründen: Das UOG 1993 war nur ein halber Schritt – und aus meiner Sicht macht die Europäisierung in der Bildungs- und Forschungslandschaft andere, handlungsfähigere Universi­täten notwendig. Aber ich hoffe sehr, dass mit 30. September 2003 nicht nur die Universität des UOG 1993 endet, sondern dass wir dann zukunftsreiche und funktionsfähige Universitäten haben werden. – Danke.

14.22


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächste Rednerin ist Frau Mag. Eckl. – Bitte.

14.23


Mag. Martha Eckl¦ (Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien): Ich möchte auf drei Punkte eingehen, die alle die gesellschaftliche Verankerung der Hochschulen und die negativen Folgen dieses Gestaltungsentwurfs betreffen.

Zum einen spreche ich aus der Perspektive der betroffenen SchülerInnen, Studierenden und deren Eltern, nämlich was die Frage der künftigen Studienchancen und -bedingungen betrifft. Ich denke, da ist auf Basis des vorliegenden Entwurfs keine Verbesserung in Sicht – im Gegenteil! –, und das betrifft nicht nur die Frage der studentischen Mitbestimmung.

Die Studienbedingungen sind natürlich sehr eng mit den Arbeitsbedingungen der an den Unis Beschäftigten zu sehen. Da ist es, wie Frau Ministerin Gehrer bereits betont hat, auch wichtig, die Motivation und die Zufriedenheit der Beschäftigten zu sehen. Die Erfahrungen mit dem neuen Übergangsdienstrecht und die Perspektive von mehrfach befristeten Arbeitsverträgen werden meiner Meinung nach kaum zu positiven Änderungen führen. Dazu kommt, dass in diesem Gestaltungsentwurf der Bereich des Studienrechtes – das wurde bereits kurz angesprochen – krass vernachlässigt wurde.

Ich denke, dass eine umfassende gesetzliche Regelung wichtig ist, denn sonst kommt es zu einer totalen Zersplitterung des Studienrechts, zu ganz unterschiedlichen Zulassungs- und Prüfungsregelungen, und es würde das – um in der heute schon bemühten wirtschaftlichen Diktion zu bleiben – wettbewerbsverzerrend wirken.

Sollte das repariert werden, ist dennoch über kurz oder lang damit zu rechnen, dass es zu einer Abschaffung des offenen Hochschulzugangs durch Aufnahmeprüfungen oder durch eine Erhöhung der Studiengebühren kommen wird; beides ist bekanntlich mit einfacher Mehrheit leicht machbar. Der Knackpunkt des Ganzen ist die Finanzierungsfrage, wieviel Geld den Universitäten künftig zur Verfügung steht.

Der Stellungnahme des Finanzministeriums habe ich entnommen, dass vom vergangenen Budget ausgegangen wird und dass sich die Universitäten Ausgabensteigerungen – so zum Beispiel Bezugserhöhungen bei Beamten – selber verdienen müssen. – Die Folge wird sein, dass bei gedeckelten Budgets und erhöhten Kosten der Druck so groß wird, dass eben auf Grund von „Sachzwängen“ – sage ich einmal – der Ruf nach Selektion der Studierenden noch lauter werden und man diesem Ruf dann rasch nachgeben wird.

Ein zweiter Punkt ist die Perspektive der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Meiner Meinung nach stehen in Zukunft – außer der Budgetzuweisung über mehrere Jahre und der Diskussion von Berichten – keine tauglichen Lenkungsinstrumente mehr zur Verfügung. Es wurde auch schon erwähnt, dass es kein wirkliches Konzept oder einen Rahmen für eine hochschulübergreifende Planung und Koordination gibt. Freilich: Das Ministerium hat als Vertragspartner der einzelnen Universitäten dann eine gewichtige Stellung und – so, wie es jetzt ausschaut – wenige gesetzliche Vorgaben. Die zentralen universitätsbezogenen Aufgaben­entscheidungen trifft aber künftig der Universitätsrat, ein kleines, sozusagen handverlesenes Gremium einer Gruppe von Menschen, die sich auf breiter Basis nicht demokratisch legi­timieren muss.

Einen dritten und letzten Punkt möchte ich noch erwähnen, und zwar die Mitwirkungsrechte für Interessenvertretungen wie zum Beispiel Arbeiterkammer und ÖGB. Die AK wird in Zukunft auch die gesetzliche Interessenvertretung der Universitätsbeschäftigten sein. Diese erhöhte Verantwortung korreliert aber nicht mit erweiterten Mitgestaltungsmöglichkeiten. Im Gegenteil: Die bisherigen Begutachtungsrechte beim Studienrecht kommen beispielsweise in diesem Gestaltungsvorschlag nicht mehr vor und sind möglicherweise dem Goodwill der einzelnen Universitäten überlassen.

Wir rechnen damit, dass in diese Universitätsräte vorwiegend Wirtschaftsvertreter hinein­kommen, auch unter der Perspektive der Drittmittel-Akquirierung.

Abschließend: Ich halte eine Universitätsreform, ebenso eine organisatorische Weiterent­wicklung für notwendig, allerdings unter der Prämisse, dass eine möglichst hochwertige Aus­bildung möglichst vielen Menschen offen stehen soll und dass auch die Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen haben. Dafür, denke ich, sind ein schrittweises Vorgehen und eine sorgfältige Entwicklung notwendig.

Den raschen Beschluss eines „schlanken Gesetzes“, nur um einen Punkt im Regierungs­übereinkommen formal als „erledigt“ abhaken zu können, halte ich doch für ein äußerst risiko­reiches Experiment zu Lasten einer Vielzahl von betroffenen SchülerInnen, Studierenden und auch Beschäftigten.

14.27


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Als Nächster spricht Herr Ing. Prischl. – Bitte.

14.28


Ing. Alexander Prischl¦ (Österreichischer Gewerkschaftsbund): Herr Vorsitzender! Frau Bun­des­ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Vertreter des ÖGB in diesem Kreise möchte ich zu Beginn festhalten, dass auch unsere Seite einer Weiterentwicklung der öster­reichischen Universitäten zustimmt und diese für notwendig erachtet. Unterschiedliche Auf­fassungen gibt es hingegen bei der Frage des Zeitplans und vor allem auch der Zielrichtung auf der einen Seite sowie der Einbeziehung der Betroffenen bei diesem Projekt auf der anderen Seite.

Ich möchte das an einigen für uns wesentlichen Punkten festmachen und angesichts der knappen Redezeit auf unsere Stellungnahmen und unser Positionspapier hiezu verweisen. – Von der Frau Bundesministerin ist eingangs die Evaluierung des UOG 1993 angesprochen worden. Dazu möchte ich schon aus unserer Sicht anmerken, dass für uns eine Evaluierung mehr bedeutet als nur die Zusammenfassung der Meinung der Rektorenkonferenz. Bei einer ausführlichen und aussagekräftigen Evaluierung, die auch relevant sein soll, müssen alle Betroffenen mit einbezogen werden; das ist jedoch leider nicht geschehen.

Als zweiten Punkt möchte ich die Frage der Finanzierung ansprechen und in Zusammenhang mit der Personalfrage bringen. Kollege Dirschmied hat am Vormittag in seinem Referat bereits darauf hingewiesen – ich möchte bei diesem Punkt und bei allem Reformeifer die Be­schäftigten ins Zentrum rücken. Neben den Professoren zählt aus unserer Sicht das nicht-wissenschaftliche Personal inklusive dem Verwaltungspersonal auch dazu, ohne das ein reibungsloser Universitätsbetrieb wohl nicht möglich wäre.

Die Frage, auf die wir uns eine umfangreiche und zufrieden stellende Antwort erwarten, ist und bleibt jene der Finanzierung samt den damit verbundenen Auswirkungen für die Beschäftigten. Für uns ist absehbar, dass ohne budgetäre Deckung der auftretenden Mehrkosten in Wirk­lichkeit die Beschäftigten diese Reform mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes bezahlen werden. – Das ist keine Schwarzmalerei, sondern leider eine bittere Erfahrung aus bereits er­folgten Ausgliederungsverfahren, die aber bei weitem nicht diese Größenordnung und diesen Finanzaufwand erreicht haben.

Die Finanzierungsfrage führt mich zu meinem dritten Punkt, und zwar zu den Auswirkungen auf die derzeitigen und künftigen Studierenden. Die bis heute – und bei der Reformdiskussion zwei Wochen vor Start der Begutachtung angesprochene – unbeantwortete Finanzierungsfrage lässt leider auch befürchten, dass die von uns abgelehnten unsozialen Studiengebühren nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer noch größeren Finanzierungsbeteiligung durch die Studierenden sind. Neben der allgemeinen sozialen Selektion, die hier anzusprechen ist, gibt es auch das Problem im Bereich der berufstätigen Studierenden, für die die Rahmenbedingungen noch inakzeptabler werden. Anstatt die Reform dazu zu nützen, auch die Rahmenbedingungen für berufstätige Studierende zu verbessern, werden neue Hürden aufgebaut – und weitere Hürden sind zu befürchten.

Ich möchte dazu sagen, dass es betreffend diese 243 Stellungnahmen nicht so ist, dass alle positiv waren, sondern vielmehr doch über weite Strecken auch sehr kritische Punkte enthalten waren. Wir erwarten uns daher – auch ausgehend von der offenen Diskussion, die ja immer angesprochen wird –, dass dieser Gesetzentwurf auch auf diese Einwendungen Rücksicht nimmt, da wir der Auffassung sind, dass eine Reform nur dann zielführend und erfolgreich sein kann, wenn sie auch von den Betroffenen, und zwar von allen, mitgetragen wird. – Danke.

14.31


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Als Nächster gelangt Herr Universitätsprofessor Dr. Folk zu Wort. – Bitte.

14.31


Ao. Univ.-Prof. Dr. Reinhard Folk¦ (Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstle­rischen Personals): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich eine Be­merkung zu den Ausführungen von Herrn Professor Unfried voranstellen. Ich weiß nicht, ob Sie, Herr Professor Unfried, mich persönlich kennen: Ich als gewählter Vorsitzender der Bundes­konferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der österreichischen Universi­täten bin jedenfalls so ein Funktionär, den Sie angesprochen haben. Aus meiner eigenen Er­fahrung und als Vertreter von rund 8 000 Personen des Mittelbaus sage ich Ihnen, dass Ihre Darstellung der Situation des Mittelbaus einem ungetrübten Blick nicht standhält, aber ich darf Sie einladen: Kommen Sie doch einmal in die BUKO und diskutieren Sie Ihre Anliegen mit uns! Bis jetzt habe ich Sie jedenfalls dort noch nicht gesehen.

Nun zu ernsteren Themen: Natürlich haben diese Gestaltungsvorschläge eine sehr große politische Dimension; es ist ja schon vom New Public Management die Rede gewesen; auch von Neoliberalismus sollte die Rede sein. Diese Reformvorschläge führen zu einer Zer­schla­gung der Universitäten; vornehm wurden von Rektor Winckler die „Filetierung“ und die Unter­werfung der Universitäten unter externe Universitätsräte angesprochen. – Mit dem Ziel einer besseren Integration der Universitäten in die Gesellschaft werden diese den Interessen von Lobbies, insbesondere aber den Interessen der Wirtschaft ausgesetzt. Was dabei auf der Strecke bleibt, sind die Autonomie der Universitäten, die Freiheit von Lehre und Forschung und die auf Konfliktlösungen zwischen unterschiedlichen universitären Gruppen aufgebaute Mit­bestimmung an den Entscheidungen der Universität. Die große Mehrheit der Senate und Universitätsräte, Herr Vorsitzender Graf, hat sich teils auch mit solchen Argumenten gegen diese Vorschläge ausgesprochen.

Zum Stichwort „Zerschlagung der Universitäten“ weise ich nur darauf hin, was der ehemalige Rektor der Universität Wien, Herr Universitätsprofessor Ebenbauer, zur Ausgliederung der Medizinischen Fakultäten aus den Universitäten Wien, Graz und Innsbruck gesagt hat – ich zitiere –:

Am stärksten und – meiner Meinung nach – schlimmsten sind aber die Auswirkungen dieser Reformvorschläge für die jungen WissenschaftlerInnen und UniversitätslehrerInnen. Sie werden entmündigt, bleiben auf der Strecke, da ihnen nur perspektivlose Arbeitsplätze ange­boten werden, in denen sie die notwendige Möglichkeit für freie wissenschaftliche Entfaltung nicht vorfinden werden. – Zitatende.

„Perspektivlos“ ist – es wurde schon mehrfach vor dieser Diskussion darauf hingewiesen –, wie die Personalstruktur an den österreichischen Universitäten aussieht und dass wir es dabei mit einer Flaschenhalsstruktur zu tun haben. Auch in Dienstrechtsverhandlungen wurde immer wieder beteuert, dass es nicht gehen werde, gegen diese Situation etwas zu machen: Ohne Budget und ohne neuerliche Kosten wird das nicht gehen.

Die Wissenschaftsfreiheit soll „garantiert“ werden, aber für wen? – Ich meine, wir brauchen die frühe Selbständigkeit der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei ihren wissenschaftlichen Arbeiten und in ihrer Lehre, und zwar in Eigenverantwortung.

Viel ist auch von „Wettbewerb“ die Rede. Wir brauchen diesen Wettbewerb gerade auch innerhalb der Universitäten – und keine starren Hierarchien! Lösen Sie das Kuriensystem innerhalb der Universitätslehrer auf! Geben Sie Raum für Bewegung an der Universität! Das amerikanische Tenure-Track-System ist dafür ein gutes Beispiel. Es wird auch in Deutschland von den meisten jungen WissenschaftlerInnen gefordert, vielfach auch von Institutionen, wie etwa in der Evaluation der DPG zu lesen ist.

In der Debatte über die Universitätsreform wurde auch viel von „Verantwortung“ gesprochen. – Wer übernimmt Verantwortung für die hier vorliegenden Vorschläge zur Veränderung der österreichischen Universitätslandschaft? Klar ist, dass es nach wie vor substanzielle Bedenken gegen diese Vorschläge gibt: von Seiten der Rektoren, der Senate, der Assistenten, der Stu­dierenden und der Gewerkschaft. Wer übernimmt die Verantwortung, wenn das eintritt, was in diesen Bedenken formuliert wurde, und wie werden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen? – Ich denke: gar nicht! Verantwortung soll Mitbestimmung ersetzen – und dort, wo sie verbleibt, sollen gesicherte Mehrheiten die Kraft der Argumente ersetzen?!

Diese Reform ist ein teures Unternehmen, das, wie immer, aber nun ganz besonders klar, enorme Kostenzuwächse gerade auch im Verwaltungshaushalt der Universitäten bringt. Es liegen keine Konzepte vor, wie dieser Kostenzuwachs kompensiert werden könnte. Kosten­neutralität wurde schon von Regierungsseite eingemahnt; die Einfrierung der Höhe des Uni­versitätsbudgets bis 2007, wie den Vorschlägen zu entnehmen ist, kann keine Perspektive für Weltklasse sein. – Danke.

14.37


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächste Rednerin: Frau Weinberger-Prammer. – Bitte.

14.37


Anita Weinberger-Prammer¦ (Grüne & Alternative StudentInnen/GRAS): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn durch die Studiengebühren die Zahl der Studierenden ver­ringert wurde, so sind es noch immer 190 000 Studenten und Studentinnen, die auf ihre ge­setzlich verankerten Rechte vertrauen, Rechte, die über Jahrzehnte hart erkämpft wurden und für Studierende nicht nur Rechte sind, sondern auch Schutzbestimmungen vor Willkür.

Mit dieser Universitätsreform sind Studierende wieder einer Willkür ausgeliefert, sieht der Ge­staltungsvorschlag nämlich vor, dass Punkte wie Wiederholungen von Prüfungen, die Anzahl von Prüfungsterminen, die pro Semester angeboten werden, Rechtsschutzbestimmungen von Prüfungsangelegenheiten – alles Dinge, die zurzeit im Universitätsgesetz verankert sind – durch die Satzung geregelt werden, durch eine Satzung, die mit einer Mehrheit der Stimmen von ProfessorInnen beschlossen wird.

Das heißt, dass nach dieser Reform nicht mehr gewährleistet sein wird, dass es drei Prü­fungstermine pro Semester gibt, dass Prüfungen wiederholt werden können, dass Negativ­beurteilungen begründet werden müssen, dass Einsicht in Prüfungsunterlagen gewährt werden muss. Das heißt, dass nicht mehr gewährleistet ist, ob eine Studentin/ein Student in ihrem/seinem Studienplan fertig studieren kann.

Das heißt weiters, dass es zu praktischen Problemen bezüglich der Mobilität auf Grund unterschiedlicher Regelungen zwischen den Universitäten kommen kann. Gibt es Beschwerden von StudentInnen über eine ungerechte Behandlung, so gab es bis jetzt klare Ansprech­personen. Der Studiendekan, die Studiendekanin, Studienkommissionen und das Ministerium hatten bisher die Möglichkeit, auf Basis von gesetzlich verankertem Studienrecht den Stu­dierenden zu ihren Rechten zu verhelfen.

Nur: Wo sind diese Anlaufstellen dann nach der Universitätsreform? Wo sind die Gremien, die sich in diesen Bereichen auskennen, die Kompetenzen aufweisen und diese Angelegenheiten auch objektiv behandeln? Wo sind die Studierenden-VertreterInnen, die den StudentInnen ein Sprachrohr mit Mitbestimmung sind? – Ich habe sie im Gestaltungsvorschlag nicht gefunden. Ich kann nur sagen, dass das ein weiterer Einschnitt in die Rechte von StudentInnen ist.

Da hier von „Weltklasse-Universität“ und „Weltklasse-StudentInnen“ geredet wurde, muss ich sagen, dass dieser Gestaltungsvorschlag nicht als Vorlage dazu dienen kann. Was wir von der ÖH wollen und auch eindringlich fordern, ist Rechtssicherheit für 190 000 Studenten und Studentinnen. Studierende haben Rechte, sie haben ein Recht auf Rahmenbedingungen, die im Gesetz niedergeschrieben sind – und auch darauf, dass diese hoheitlich einklagbar sind. Deshalb muss weiterhin gesetzlich verankert sein, dass Studierende das Recht auf eine Begründung für eine negativ beurteilte Prüfung haben, weiterhin das Recht haben, negativ benotete Prüfungen drei beziehungsweise vier Mal zu wiederholen, das Recht auf Einsicht in die Prüfungsunterlagen sowie den Anspruch auf drei Prüfungstermine pro Semester haben.

Klar ist auch, dass weiterhin gewährleistet sein muss, dass jede Studienrichtung eine zuständige Stelle hat, an die sich Studierende wenden können, die für die Einhaltung der Rechte der Studierenden zuständig ist und diese – das ist der wichtige Punkt! – auch durch­setzen kann.

Wir wollen Antworten, klare Antworten auf unsere Fragen, und zwar was das Ministerium bezüglich der Rechte der Studierenden vorhat.

Vor zwei Tagen saß ich bei einer Universitätsplattform und fragte, wie es nun konkret mit den Studienrechten sei. Ich habe klare Antworten verlangt, aber es kamen keine Antworten, zumal Frau Ministerin Gehrer nicht mehr an der Plattform teilnimmt. Und ich frage mich: Warum? Will uns das Ministerium keine Informationen geben oder haben Sie sich dazu bis jetzt nichts überlegt? – Beides fände ich bedenklich, denn Anfang März soll bereits der Gestaltungsvor­schlag kommen – die Rechte der Studierenden befinden sich jedoch noch immer in einer Grauzone.

Sie, Frau Ministerin Gehrer, bringen mit dieser Universitätsreform die Rechtssicherheit für Studierende in Gefahr! Ich würde mich freuen, wenn Sie sich einmal den gesamten Stu­dentinnen und Studenten stellen und uns an der Universität besuchen würden. – Danke.

14.43


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Als Nächster gelangt Herr Universitätsprofessor Ableitinger zu Wort. – Bitte.

14.43


Univ.-Prof. Dr. Alfred Ableitinger¦ (Österreichischer Fachhochschulrat): Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin als Vertreter des Fachhochschulrates eingeladen und bin gerne hierher gekommen, obwohl ich nicht in der Lage bin, Ihnen eine bestimmte Stellungnahme des Fachhochschulrates zu dieser Thematik auch nur in einzelnen Punkten vorzutragen.

Was ich aber tun werde, ist, eine Interpretation dessen, was ich für die dominierende Auffassung des Fachhochschulrates und seiner Mitglieder halte, zu präsentieren. Diese Interpretation zu liefern, fällt mir umso leichter, als ich mich diesbezüglich auf sehr wichtige einzelne Gestaltungselemente und auf den Zusammenhang zwischen ihnen – schon aus Zeitgründen nicht – nicht einlassen werde; wohl aber werde ich mir erlauben, gegen Ende meines Beitrages Bemerkungen zu zwei Punkten zu machen, die ich in meiner Rolle als Universitätslehrer gerne vorbringen würde.

Was die Interpretation der Meinungen des Fachhochschulrates betrifft, ist Folgendes zu sagen: Ich denke, er begrüßt die Tendenz dieser Reform – und das recht nachdrücklich. Mit einigem Schalk gesagt, begrüßt er diese Reform insofern, als die Universitäten in vielerlei Hinsicht erst jetzt in die Lage versetzt werden, das zu tun, was die Fachhochschulen schon seit einiger Zeit können, nämlich sich besser zu positionieren. Im weiteren Sinne des Wortes können sie ihre Marktfähigkeit auf dem Bildungsmarkt und nicht bloß die Berufsfähigkeit ihrer Leistungen besonders steigern.

Der Fachhochschulrat begrüßt in dieser Hinsicht, so meine ich, insbesondere die im Ge­staltungsvorschlag sichtbare Kompetenz der Universitäten zur Etablierung neuer Studienan­gebote. Diesbezüglich ist ja das UniStG 1997 sehr restriktiv gefasst, um es vorsichtig aus­zudrücken. Dieser Gestaltungsvorschlag eröffnet da nun sehr viel mehr Perspektiven, nämlich im Grunde ähnliche, wie sie im Fachhochschulsektor üblich sind, nämlich bottom-up be­ziehungsweise in einer Akkreditierungsinstitution zusammengeführt, die im Fachhochschul­bereich eben der Fachhochschulrat ist. Die Prozeduren für die Curricula-Bildung, wie das dann heißen wird, scheinen einigermaßen nachvollziehbar und günstig zu sein.

Der Fachhochschulrat begrüßt also – den Schalk noch etwas fortführend, könnte man sagen –, dass aus der Sicht des Fachhochschulsektors die Universitäten auch in Zukunft noch nicht all das tun können, was die Fachhochschulen schon können. Heute wurde ja bereits erwähnt, dass sich die Universitäten zum Beispiel – Herr Abgeordneter Grollitsch hat das gesagt – noch nicht aus Bewerbern und Bewerberinnen, die eben dort studieren wollen, auch die tatsächlich geeignetsten Studierenden aussuchen können, wenn die Universitäten etwa einen Mangel an Studienplätzen haben.

Freilich: All das kann der Fachhochschulrat nur unter der Voraussetzung begrüßen, dass die Autonomie, die der Gestaltungsvorschlag in Aussicht nimmt, auch Realität werden wird. Diesbezüglich sind allerdings die Sorgen vor dem, was „Ministerial-Universität“ genannt worden ist, nicht ausgeräumt. Das gilt auch für das, was Professor Mayer heute Vormittag und Professor Winckler am Nachmittag gesagt haben; diese Sorgen konnten eben gerade wegen des Gegensatzes zwischen den beiden Ausführungen nicht ausgeräumt werden.

Insbesondere möchte ich auf eine sehr eingehende Stellungnahme verweisen, die eine Mehrzahl von Autoren abgegeben hat: darunter der Grazer Rektor Lothar Zechlin, Professor Laske, Vizerektorin Pellert, Dr. Pechar und andere Personen, deren Namen auch geläufig sind. Natürlich ist die Voraussetzung für all das, dass die Finanzierung stimmt. Das, was Frau Mag. Eckl vorhin betreffend Stellungnahme des Finanzministeriums zu den Personalkosten gesagt hat, gibt wirklich Grund zur Sorge.

Ich überspringe jetzt einige Punkte, möchte aber dennoch einen ansprechen. Der Fach­hochschulrat hätte Sympathien dafür, dass für die Universitäten Ähnliches vollbracht würde, was es für den Fachhochschulsektor bereits gibt, nämlich ein Analogon zu dem für den Fachhochschulsektor auf jeweils fünf Jahre angelegten Entwicklungsplan. Auch dieser Punkt ist im Übrigen in der Stellungnahme von Zechlin und KollegInnen angesprochen.

Ich möchte noch meine persönlichen Bemerkungen anbringen. Ich sage dazu zwei Punkte. Erstens: Ich finde nicht, dass in diesem Gestaltungsentwurf irgendwelche universitätsüber­greifenden Institutionen vorgesehen wären, Institutionen, wie es jetzt die Rektorenkonferenz, die BUKO oder die PROKO sind. Solche Institutionen braucht es aber, und zwar im Gesetz, damit sie auch eine entsprechende Fundierung haben.

Zweitens – was mir sehr wichtig ist –: Nach dem Gestaltungsvorschlag ist der Rektor gemäß 23 des Entwurfs dazu berechtigt, Vorgaben in Forschung und Lehre zu machen. Die dort stehende Anmerkung 46 ist in Bezug auf Forschungs- und Lehrfreiheit so gefasst, dass es einen nur grauen kann. Die Forschungs- und Lehrfreiheit ist darauf reduziert, dass Leute etwas tun dürfen. – Wann sie das tun dürfen – vielleicht zwischen Mitternacht und vier Uhr Früh –, sei dahingestellt.

Wenn man sich dies mit den anderen Kompetenzen des Rektors zusammen ansieht, kann man erkennen, dass es da einen sehr dringlichen Revisionsbedarf gibt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

14.51


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Als nächster Redner gelangt Herr Dr. Riemer zu Wort. – Bitte.

14.51


Dr. Gerhard Riemer¦ (Industriellenvereinigung): Herr Vorsitzender! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, einige Bemerkungen zur Diskussion über die Universitätsreform, zu Bildung, Innovation und Forschung aus der Sicht eines Wirt­schaftsverbandes zu machen. Zum einen halte ich die laufende Diskussion und das bisherige Verfahren für extrem wichtig, und ich bin ein wenig – wenn ich das so sagen darf – verwundert oder betrübt darüber, dass in einer Reform über die Zukunft der Universitäten sehr viel – und nicht immer in den besten Worten – aus der Vergangenheit geschöpft wird, siehe „die dunklen Flecken“, die beispielsweise Herr Professor Schmidt-Dengler – ich habe ihm das auch persönlich gesagt; er ist jetzt leider nicht anwesend – hier angeschnitten hat. Das hat in dieser Diskussion, wie ich meine – bei höchster Wertschätzung! –, keinen Platz; als Nicht-Abge­ordneter darf ich das schon anmerken.

Zum Zweiten, zum Verfahren. Ich unterstreiche die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Niederwieser sehr wohl, glaube aber auch, dass die langen Debatten in Unterausschüssen schon während der Diskussionsphase des konkreten Gesetzes und auch nach dessen Be­gutachtung vielleicht ein wenig dazu beigetragen haben, dass das UOG 1993 eben nicht die Qualität hat, die wir uns damals schon gewünscht hätten. Es war auch nicht viel mehr möglich.

Unbetont möchte ich aber auch nicht lassen, dass die Universität von morgen heute schon eine andere ist – und morgen noch viel mehr eine andere sein wird, wenn dort 40 Prozent oder mehr Jugendliche hingehen, wenn wir eine andere Struktur mit Bakkalaureat, Master, Doktor und Ähnlichem mehr haben werden, wo wir auch eine Bereinigung zwischen top-universitären Einrichtungen, Universitäten mit breitem Angebot, Hochschulen mit Bakkalaureat und Ein­richtungen etwa vergleichbar mit Fachhochschulen haben werden, die besonders berufsbe­zogen ausbilden.

Wirtschaft und Industrie spielen in dieser Reform sicherlich nicht die entscheidende Rolle, aber ein wenig wollen wir dazu beitragen, weil wir glauben, dass das Anliegen der Universitätsreform wirklich weit über das hinausgeht, was auch hier diskutiert worden ist, und weil es um die Wettbewerbsfähigkeit einer Gesellschaft geht. Dazu gehört nun einmal die Wirtschaft; sonst kann man sich vieles nicht leisten. Insgesamt ist es also ganz entscheidend, einen Reform­prozess einzuleiten.

Ich bin Frau Bundesminister Gehrer dankbar dafür, dass sie hier auch Dinge angeschnitten hat, die nicht Reformziel sind: Ökonomisierung der Universitäten und Effizienzorientierung – obwohl zweifellos mehr Effizienz notwendig wäre.

In diesem Zusammenhang möchte ich Nobelpreisträger Professor Richard R. Ernst erwähnen, der im Tech Gate bei einer tollen Veranstaltung an die drei Aufgaben der Wissenschaft erinnert hat: Forschung, Lehre und Weitsicht. Wenn die heutige Reformdiskussion, die Reform, die hier zustande kommt, diese Weitsicht einer Gestaltung der Universität für morgen auch Wettbe­werbsfähigkeit für mehr junge Leute mit höherer Bildung mit sich bringt, dann, so glaube ich, ist das eine Planung für die Zukunft, die wir in der Wirtschaft sehr gut kennen und von der wir leben – und dies nicht nur für die Wirtschaft, sondern für die Gesellschaft!

Einen weiteren Punkt möchte ich anschneiden, weil mir das bis jetzt zu kurz gekommen ist, obwohl das beispielsweise von Herrn Professor Bonn mit den „Top-Wissenschaftern“ und „besten Köpfen“ kurz angesprochen wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Euro­päische Perspektiven und Visionen sind auch für Österreich wichtig; wir sind da voll dabei. Wenn die Europäische Union bis zum Jahre 2010 – Sie kennen das – zum wettbewerbs­fähigsten, dynamischsten und wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden will, so geht das nur mit Universitäten, mit Hochschulen, auch wenn sie neu strukturiert sind. Da Österreich in Europa auf dem fünften Platz, was das Einkommen pro Kopf betrifft, und auf dem neunten Platz des European Innovation Scoreboard liegt, zeigt das einen Aufholprozess, der beachtlich ist.

Herr Professor Frühwald hat hier mit Recht auf jene erfolgreichen kleinen Länder hingewiesen, die da teilweise vor Österreich rangieren; Portugal dürfte ihm da aber sozusagen hineinge­rutscht sein. Diese Bundesregierung hat ganz wichtige Weichen in Richtung Zukunftsin­vestitionen gestellt.

Wenn ich dieses „Dreieck“ der Frau Bundesminister als dritten Punkt auf die Reform des Staates und die Reform des Landes übertragen darf: Dieser Gesamtentwurf zur Universitäts­reform ist meiner Ansicht nach ein Teil eines Strategiedreiecks, wobei es darum geht, den Staat – und auch die Universitäten – zu modernisieren, Bürger und Unternehmen zu entlasten und in die Zukunft zu investieren. Das werden wir allerdings nur dann tun können, wenn wir die vorhandenen Mittel noch besser und noch effizienter einsetzen.

Es geht dabei also – das wurde hier ja schon von einigen Experten angeschnitten – um mehrere Dinge: Es geht vor allem um die „besten Köpfe“ – ich sage nicht für die Bildung, für die Wissenschaft oder für die Wirtschaft – für die Innovation, was wesentlich mehr beinhaltet. Es geht darum, die „besten Köpfe“ heranzubilden, die „besten Köpfe“ in Österreich zu halten oder wiederzugewinnen. Ich hoffe, dass von den 50 Auslandsösterreichern in den USA vielleicht doch 20 nach Österreich zurückkommen. Unser Ziel muss es sein, für Wissenschaft, Forschung und Lehre die Besten zu gewinnen. Das Management der Universitäten – der Universitätsrat, der Rektor und der Senat – wird dabei eine entscheidende Rolle spielen.

Letzter Punkt: Ich bin überzeugt davon, dass wir, wenn es nicht gelingt, diese Universitäts­reform mit diesen Eckpfeilern durchzubringen, auf Jahre zurückfallen werden.

Ich hoffe und ersuche darum – das ist auch ein Appell –, dass diese Universitätsreform gelingt. Sie muss gelingen, denn jede Bundesregierung, die später damit wird arbeiten müssen, wird von den Erfolgen profitieren und von einem eventuellen Misslingen zurückgeworfen werden. – Ich danke Ihnen.

14.57


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Als Nächster gelangt Herr Professor Dr. Koder zu Wort. – Bitte.

14.57


O. Univ.-Prof. Dr. Johannes Koder¦ (Österreichische Professorenkonferenz): Herr Vor­sitzender! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundes­konferenz der Professoren ist bereit, einen Gesetzentwurf zur Autonomie der Universitäten zu unterstützen, der bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt, der sinnvoll strukturiert ist, der aus­reichend allgemein formuliert ist, der vor allem den Geist des Artikels 17 des Staatsgrund­gesetzes tatsächlich erfüllt und der eine finanziell abgesicherte Autonomisierung ermöglicht. – Ich nenne diese Punkte, weil sie mir eben nicht gesichert erscheinen.

Fünf bestimmte Begleit-Aspekte möchte ich jetzt aufgreifen. Der erste Aspekt ist ein Appell: Der Gesetzentwurf soll tatsächlich kurz und grundsatzorientiert sein, er soll sparsam mit Untersagungen sein, er soll sinnvolle Möglichkeiten zur Entwicklung und zur Selbst­strukturierung der Universitäten eröffnen.

Behalten Sie bitte bei jedem Paragraphen, den Sie zusätzlich entwerfen, Folgendes im Auge: Regulieren Sie bitte nicht die Deregulierung im Detail!

Der zweite Punkt ist eine Forderung in Begleitung des Gesetzes. Wir brauchen viel mehr Chancen für den qualifizierten Nachwuchs. Damit meine ich die ganze breite Palette, beginnend mit den qualifizierten Studierenden, ich meine die Graduierten, die Promovierten und am Ende, dass wir ausreichend Professuren brauchen, um dann jene aus dem Leistungs­potenzial zu berufen, die im Leistungs-Best-Alter sind. Ich erinnere nachdrücklich an die Debatte um die 500 Stellen vom vergangenen Frühjahr und Frühsommer, die dann einfach untergegangen ist.

Ich meine mit Unterstützung des qualifizierten Nachwuchses ganz ausdrücklich die materielle Unterstützung; es hat keinen Sinn, schöne Worte zu machen. Diese qualifizierten Leute, die dann auf Professuren kommen, sollten nur über ein transparentes Berufungsverfahren, über ein Qualifikationsverfahren, das den Standards, die wir bisher gewohnt waren, ausgewählt werden. Eine Bewerbung in Konkurrenz soll die Grundlage sein, und – dies sei hier auch hinzugefügt – die Habilitationsverfahren sollen den Universitäten nach wie vor offen stehen.

Die Polemik der vergangenen Jahre gegen Habilitationen verstehe ich nicht; wenngleich ich verstehe, dass es in bestimmten Fächern und Fachgruppen nicht erforderlich ist, eine Habilitation vorzunehmen, wenn andere Qualifikationen möglich sind.

Dritter Punkt: In Bezug auf Gremienzusammensetzungen fordere ich die deutliche Personen- und Stimmenmehrheit der Professoren. Dies ist im internationalen Vergleich eine Selbst­verständlichkeit! Es gilt dies aus unserer Sicht für den Senat und für die nachgeordneten Kollegialorgane. Damit ist zum Ausdruck gebracht, dass wir dort, wo es sinnvoll und erforderlich ist, nachgeordnete Kollegialorgane – also Fakultäten – wünschen, und dass diesen Fakultäten auch Entscheidungskompetenz zukommt. – Es soll dies kein Spielball für Rhetorik sein. – In diesen Fakultäten soll entschieden werden; wobei wir anerkennen, dass es eine Letztentschei­dungskompetenz, ein Untersagungsrecht der jeweiligen Höchstinstanz – sei dies nun Senat oder Rektor – geben muss.

Der vierte Aspekt, den ich erwähne, ist der nachdrückliche Wunsch, dass an der Vielfalt der Fächer festgehalten werden muss. Österreich hat einen relativ guten Ruf in Bezug auf Vielfalt und Qualität der Geistes- und Kulturwissenschaften zu verteidigen. Herr Frühwald hat bereits von „drohender Sprachlosigkeit“ gesprochen. Herr Schmidt-Dengler hat zu Recht – ich betone das angesichts der Kritik! – von der „Gefährdung der Sprache“ gesprochen. Er hat Beispiele genannt, und wir könnten diese unendlich vermehren – aus jedem „Morgenjournal“ und aus sehr vielen Wortmeldungen.

Ich möchte hier sozusagen noch eins draufsetzen und Folgendes sagen: Es gibt einen plötzlichen Bedarf in – in Österreich so beschimpften – Fächern wie Orientalistik oder Balkano­logie. Es gibt dann plötzlich einen Bedarf an Auskunft aus solchen Fächern, und dafür müssen Sie vorsorgen. Ganz allgemein gesagt: Es gibt den siedlungsgeographischen Ausdruck der „Wüstung“. – Machen Sie aus Österreich keine Geisteswüstung!

Fünfter Aspekt: Die Reform wird und muss auch die Administration der Universitäten er­fassen. Hier warne ich angesichts der Entwicklung der letzten Jahre nachdrücklich vor einer weiteren Expansion der Administratoren-Macht. Sie werden dann die eigentlichen Monokraten und heimlichen Kaiser der Universitäten sein. Hier muss eingedämmt werden! Es muss auch da durch Evaluierung zu einer vernünftigen Redimensionierung kommen. – Ich danke Ihnen.

15.02


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächster Redner ist Herr Dr. Schedler. – Bitte.

15.02


Dr. Klaus Schedler¦ (Wirtschaftskammer Österreich): Herr Vorsitzender! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich komme von der Wirtschaftskammer Österreich. Wenn ich innerhalb der letzten Jahre mit universitäts-internen Verwaltungsstrukturen zu tun gehabt habe, dann betraf das in erster Linie Umwandlungsverfahren – Bakkalaureat, Magisterstudien – be­ziehungsweise in manchen Fällen auch Einrichtungsfälle an bestehenden Universitäten.

Was ich dort erfahren habe, was dort mitgeteilt worden ist – zwischen den Zeilen oder auch ausdrücklich –, ließ darauf schließen, wie viel es an Reibungsverlusten in universitäts-internen Organisations- und Verwaltungsstrukturen gibt und wie viel Frustration es derzeit dort gibt. Ich habe den Eindruck, dass, wenn es dort eine Änderung geben kann, diese in erster Linie im Bereich der Universität, in der Verantwortung der Universität autonom wahrgenommen werden kann. – Ich würde sagen, da bin ich zuversichtlich, dass dort die anstehenden Probleme gelöst werden können.

Das bedeutet aber gleichzeitig auch, dass, wenn vieles eigenverantwortlich und autonom ge­regelt wird, viele der Mitwirkungsbefugnisse unserer Organisation, aber auch der außer­universitären Welt insgesamt, die momentan gesetzlich festgeschrieben sind, verloren gehen. UOG 1993 oder UniStG haben solche Mitwirkungsbefugnisse festgeschrieben; Frau Mag. Eckl hat dies ebenfalls erwähnt. Fallen diese Mitwirkungsbefugnisse wirklich weg dadurch, dass sie künftig nicht mehr gesetzlich fixiert sind? – Für eine ganze Reihe von Studienrichtungen oder Universitätseinrichtungen faktisch nicht, würde ich sagen, und zwar faktisch deshalb nicht, weil man schlecht beraten wäre, etwa einen Studienplan unabhängig von den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes, der Arbeitswelt oder der Wirtschaft konzipieren zu wollen.

Vieles braucht also nicht ausdrücklich im Gesetz genannt zu werden. Von daher wird auch ein „schlankes Gesetz“, wie es angesprochen ist, ein Gesetz, das sehr viel in die Autonomie der Universitäten gibt, von uns befürwortet. – Auf der anderen Seite ist es aber so, dass in Bezug auf die Universitätsräte eine Berücksichtigung hinsichtlich einer Repräsentierung der Außen­welt, der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes, ausdrücklich genannt werden sollte. – So viel zum Bereich der einzelnen Universitäten.

Mehrfach ist die Bedeutung einer universitätsübergreifenden Koordination angesprochen worden; das hat unter anderen beispielsweise Professor Berka getan. Das UOG 1993 hat ent­sprechende Einrichtungen vorgesehen: das Universitätenkuratorium oder die wissenschaft­lichen Konkurrenzen. Es sollte aber nicht nur um die Universitäten gehen, sondern längerfristig auch um eine Abstimmung mit der Entwicklung im Fachhochschulbereich, mit der Entwicklung hinsichtlich der Privatuniversitäten und etwa im Bereich der akademischen Weiterbildung. Unsere Vorstellung läuft darauf hinaus, etwas wie einen Rat für übergreifende Studienange­legenheiten zu schaffen, gleichsam ein Gegenstück zum Rat für Forschung und Technologie­entwicklung. – Auch von diesem Rat erwarten wir uns, dass dort die Wirtschaft als Abnehmerin universitärer Leistungen vertreten sein sollte.

Abschließend eine Randbemerkung zu außeruniversitären Studien: Das Universitäts-Studien­gesetz sieht in dieser Hinsicht Lehrgänge universitären Charakters vor, eine beispielsweise für den Fachhochschulbereich wichtige Einrichtung, weil damit die Möglichkeit der Weiterbildung an Fachhochschulstudiengängen geschaffen wird. Wir glauben, dass auch in Zukunft entspre­chende Möglichkeiten, entsprechende Studienangebote auf einer österreichischen Rechts­grundlage möglich sein sollten, und zwar vor allem auch deshalb, weil man sonst die Erhalter und Betreiber derartiger Studienangebote dazu zwänge, eine ausländische oder nicht-öster­reichische Akkreditierung zu erwirken. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

15.07


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächste Rednerin ist Frau Dr. Kdolsky. – Bitte.

15.08


Dr. Andrea Kdolsky¦ (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst; Bundessektion Hochschullehrer): Herr Vorsitzender! Frau Bundesministerin! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Vertreter der Medien! Ich bin heute mit einem sehr glücklich: Als Personalvertreter – Vor­sitzende der Bundessektion für Hochschullehrer in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst – denke ich doch, wir haben ein Ziel erreicht. Wir alle sind uns in einem Punkt einig: Wir brauchen gewisse Weiterentwicklungen und Reformen.

Das ist aber schon das Einzige, was ich in der heutigen Diskussion als gemeinsames und zentrales Ziel gesehen habe. Ja, wir brauchen Reformen im universitären Bereich. Sie sind notwendig, sie sind zielführend. Ich würde aber, selbst Universitäts- und Hochschullehrer, sagen: Es gebietet das Selbstverständnis des Hochschullehrers, eine ununterbrochene Weiter­entwicklung und einen ununterbrochenen Reformprozess anzustreben.

Es gibt jedoch eine sehr spezielle Situation an den Universitäten – und wir haben das auch heute schon sehr eindrucksvoll gesehen –, nämlich die ungeheure Meinungsvielfalt und die unterschiedlichsten Interessen nicht nur von Fächern, sondern auch von Personengruppen. Herr Professor Bonn sagte, es sei eigentlich ein Erfolg, wenn wir in gewissen Bereichen auf Grund von Standortbereinigung 60 Prozent weniger an Lehraufgaben haben. – Die Studenten­vertreter sagen: Wir haben 190 000 Leute und wissen nicht mehr, wie wir sie zu vertreten haben. – Kollege Unfried kommt aus derselben Universität wie ich und hat in seiner Institution eine andere Befindlichkeit als ich, die ich von der Medizinischen Fakultät komme und seine Meinung überhaupt nicht teilen kann, was die Aufgaben und die Tätigkeit des Mittelbaus betrifft.

Sie sehen also, es sind ganz, ganz unterschiedliche Interessen und Situationen, mit denen wir im Hochschulbereich konfrontiert sind. Und dies erfordert hohe Sensibilität bei Veränderungen, denn man kann natürlich auch zerstören – und nicht nur immer verbessern. Man kann auch Gräben aufreißen, Gräben, die dann Jahrzehnte angestrengten Arbeitens brauchen, um sie wieder zu schließen.

Wir alle, die wir hier sitzen, wissen als Experten und Menschen, die sich seit längerer Zeit mit dieser Thematik befassen, dass wir Veränderungen im Haushaltsrecht brauchen, dass wir Inte­grationsmöglichkeiten im europäischen Lehr- und Forschungsbereich brauchen. Wir brauchen auch Selbstständigkeiten für die Universitäten, also Autonomie. Aber – und jetzt endlich kommt die Frage des Personalvertreters – es gibt auch eine Kehrseite der Medaille.

Eines möchte ich hier deutlich sagen: Die Bundessektion 13 spricht sich ganz klar gegen Scheinautonomie, Abkehr von demokratischen Prinzipien sowie Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen der Hochschullehrer und der im nichtwissenschaftlichen Personal Befind­lichen aus. Wir wünschen auch keine Abhängigkeiten von den Wirtschaftsführenden.

Lassen Sie mich präzisieren. Wir fürchten um die Universitäten als Stätten unabhängiger Bildung und Forschung. Das Prinzip der Autonomie wird zum Beispiel durch den Universitätsrat in der vorliegenden Form ad absurdum geführt. Ein zentrales Entscheidungsgremium mit strategischen Aufgaben, das mit Non-Professionals besetzt und der Universität gegenüber de facto nicht verantwortlich ist, scheint uns unprofessionell zu sein. Die Folge ist Entmündigung.

Ein Verbot der Einrichtung von Kollegialorganen mit Entscheidungskompetenzen steht in einem klaren Widerspruch zur autonomen Gestaltungsfreiheit der Universitäten für sich selbst. Die Folge ist Demotivation. Demotivation entsteht aber durch fehlendes Corporate-Identity-Gefühl der Mitarbeiter.

Wir kritisieren vor allem die Vorschläge über die Universitätsleitung und die nicht mehr vor­handene Mitbestimmung von Studenten und akademischem Mittelbau. Die universitäre Mit­bestimmung hat sich in Österreich auf allen Ebenen außerordentlich bewährt, und es konnten so die Glaubwürdigkeit und die Unabhängigkeit der Universitäten sichergestellt werden.

Die nun geplante Konzentration der Mitbestimmung ist nach unserer Ansicht eine Beseitigung der Mitbestimmung. Wir lehnen die Verlagerung weiterer Kompetenzen zu monokratischen Organen ab, da dieses zentralistische Modell ein ineffizientes Organisationsmodell ist.

Dieses Universitätsgesetz liefert Abhängigkeiten, die Lehre, Forschung, Gutachtertätigkeit und vor allem das politisch unabhängige Arbeiten an heißen Themen – Genforschung, Bio­technologie, Aufarbeitung der jüngsten Geschichte – gefährden, ja möglicherweise unmöglich machen. Wir brauchen keine unkritischen, abhängigen Universitäten und keine geknebelten Uni­versitätslehrer. Wir brauchen die Dynamik der Unabhängigkeit. Wie schon Professor Schmidt-Dengler sagte, ist es natürlich schwieriger, sich mit Leuten verschiedener Struktur­einheiten auseinanderzusetzen, aber vielleicht kommt das viel Bessere heraus.

Lassen Sie mich noch etwas zu den Personalrechten sagen. Nach wie vor scheinen uns privatrechtliche Verträge bei Hochschulpersonal nicht der geeignete Weg zu sein, um ge­nügend Schutz für die Betroffenen im Rahmen ihrer speziellen Aufgaben an den Universitäten zu garantieren. Ich denke doch, dass selbst Kollektivverträge und Sonderschutzstrukturen nicht unbedingt das fördern, was wir von Universitätslehrern gegenüber ihren Aufgaben in der Forschung, aber auch gegenüber ihren Aufgaben in der Lehre an unseren Kindern und der Zukunft für unser Land erwarten. (Vorsitzender Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

Kostenneutralität kann unserer Meinung nach durch diese Reformbestrebungen nicht garantiert werden. – Das Thema der Finanzierung ist für mich noch nicht klar besprochen. Daher bitten wir, diese Dinge zu berücksichtigen und einen langsamen Reformprozess zu machen. Steter Tropfen höhlt dann auch den Stein!

15.13


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächster Redner ist Herr Zahalka. – Bitte.

15.13


Andreas Zahalka¦ (Fachschaftslisten Österreichs): Sehr geehrte Damen und Herren! In der heutigen Diskussion wurden bereits einige Male die Begriffe „Kollegialorgane“, „studentische Mit­bestimmung“ und „Studienkommission“ als die größten Übel der Universitäten bezeichnet. Da ich sicher bin, dass einige von Ihnen bisher nicht die Gelegenheit hatten, in einer Studien­kommission mitzuarbeiten und einer Sitzung dieses Kollegialorgans beizuwohnen, möchte ich hier die Gelegenheit nützen, meine persönlichen Erfahrungen hiezu vorzutragen.

Als langjähriges Mitglied einer Studienkommission an der TU Wien habe ich die Erfahrung gemacht, dass Mitbestimmung keine Belastung für die Studierenden ist; vielmehr ist sie eine Notwendigkeit. Die Mitbestimmung in einer Studienkommission, die zurzeit ein entscheidungs­befugtes Organ ist und in der die Studierenden ein Drittel der Entscheidungsträger stellen, mehr als in allen anderen Bereichen der Universität, war und ist ein wichtiges Element einer ge­meinsamen Universität von Lehrenden und Lernenden.

In dieser gut funktionierenden Studienkommission wurde bisher hervorragende Arbeit geleistet, und zwar nicht trotz der zahlenmäßig hohen Beteiligung von Studierenden, sondern oft gerade wegen dieser Beteiligung. So ist es eigentlich der Normalfall und keine Seltenheit, dass kreative, zukunftsweisende Ideen für Studienpläne von den Studierenden und weit seltener von Lehrenden eingebracht werden.

Wenn viele von Ihnen nun meinen, ich sage das, weil ich selbst Studierendenvertreter bin, kann ich nur erwidern: Das ist grundlegend falsch. Wenn man genau nachdenkt, erscheint es einem sogar logisch, dass diese Aussage falsch ist, denn: Wer, wenn nicht die Studierenden, hat ein Interesse an einem qualitativ hochwertigen Studium? Wer, wenn nicht die Studierenden, die allesamt einmal auf dem Arbeitsmarkt unterkommen wollen, soll denn ein Interesse daran haben, dass Studien praxisorientiert und modern gestaltet sind? Wer, wenn nicht die Studie­renden, hat mehr Interesse daran, dass die Studienzeiten realistisch sind und die Studienbe­dingungen besser werden? – Diese Interessen, die eigentlich auch die Interessen des Staates und der Wirtschaft sein sollten, versuchen wir Studierendenvertreter gegen oft nicht geringen Widerstand in diesen Studienkommissionen durchzusetzen.

Doch was soll nun geschehen? – Geht es nach dem Gestaltungsvorschlag des Ministeriums, so soll die Entscheidung über die Studienpläne künftig im Senat gefasst werden, einem Gremium, in dem eine absolute professorale Mehrheit vorherrscht und in dem großteils fachfremde Personen über die Curricula entscheiden werden. Ich stelle mir das beispielsweise folgender­maßen vor: Wenn in einem Senat Mathematiker, Informatiker, Physiker und Chemiker einen Studienplan für Jus bestimmen sollen, ist das wohl nicht ganz so sinnvoll.

Einige von Ihnen werden entgegnen, dass beratende, fachkundige Personen zugezogen wer­den können oder – das ist in letzter Zeit immer wieder gesagt worden – dass die Universitäten freiwillig Organe einführen können, die auch Entscheidungskompetenz haben könnten. – Sicherlich ist das möglich, aber wer gewährleistet, dass die Universität beziehungsweise die Professoren, die ja im Senat eine absolute Mehrheit haben, ein Interesse daran haben, dass die Studenten an den Studienplanentwicklungen mitwirken oder sogar mitbestimmen? – Das garantiert niemand!

Mitbestimmung kann nur durch ein gesetzlich festgeschriebenes entscheidungsbefugtes Gremium, in dem es keine absolute Mehrheit einer Professorenkurie gibt, sichergestellt werden. Ich erlaube mir, sogar einen Schritt weiterzugehen: Ich bin der Meinung, dass in Fragen, die die Studien betreffen, eine Semi-Parität zwischen Studierenden und Lehrenden angebracht wäre.

Weil ich gerade bei Festschreibungen und gesetzlichen Normen bin, möchte ich sehr davor warnen, das Studienrecht den Universitäten im Rahmen ihrer Satzungsautonomie zu über­lassen. Würde das geschehen, dann würden sich bereits jetzt vorkommende Ungerechtigkeiten gegenüber den Studierenden und Studienverzögerungen vervielfachen sowie die Drop-out-Zahlen und die Studienzeiten erheblich ansteigen.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich folgende abschließende Bemerkung machen: All das, was ich über die studentische Mitbestimmung gesagt habe, gilt meiner Meinung nach nicht nur für Studienplanentwicklung und Studienkommissionen. Kreativität, Innovation und Konstruktivität der Studierenden haben sich in den letzten Jahren in allen Bereichen der Universität bewährt – egal, ob es um die Nachbesetzung von Professorenstellen geht, wodurch die Entwicklung der Universität intensiv beeinflusst wird; egal, ob es um die Verteilung von Ressourcen oder um die strategische Planung der Universitäten geht.

Deshalb bin ich der Meinung, dass die Studierenden in all diesen Bereichen das zukunfts­weisende, konstruktive Element der Universität sind und weiterhin mit maßgeblicher Stimme gemeinsam die Universitäten mitgestalten sollten.

Ganz kurz möchte ich noch erklären, was ich unter „maßgeblichen Stimme“ verstehe. Dies bedeutet für mich, dass keine einzige Personengruppe – wie auch immer „Personengruppe“ in Zukunft definiert sein wird – eine absolute Mehrheit in einem Gremium der Universität haben darf. Das ist zutiefst undemokratisch.

Eine kleine Schlussbemerkung soll noch etwas zeigen, was beispielhaft ist für diese „Patent­lösungen“, die oft präsentiert werden. Es wurden heute schon mehrmals die ECTS-Punkte angesprochen. Ich weiß nicht, ob es Ihnen allen bewusst ist, aber ECTS-Punkte einer Lehr­veranstaltung, die für, sagen wir, drei verschiedene Studienrichtungen angeboten werden, können in allen drei Studienrichtungen verschiedene Punkteanzahlen bedeuten, weil dies nur abhängig davon ist, wie viele Stunden die Lehrveranstaltungen im jeweiligen Semester dauern. Eine Anrechnungsgarantie oder etwas dergleichen gibt es in diesem Fall nicht. Und das ist für mich bezeichnend. (Vorsitzender Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.) Und die ECTS-Punkte sind nicht das einzige Beispiel. – Danke.

15.19


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächste Rednerin ist Frau Zavarsky. – Bitte.

15.19


Irene Zavarsky¦ (Österreichische Bundesjugendvertretung): Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am vorliegenden Entwurf des Ministeriums gibt es eine Un­menge von inhaltlichen Kritikpunkten, die teilweise schon genannt wurden, die teilweise in der Debatte noch zu erwarten sind. Massive Kritik wird auch geübt an der Art und Weise, wie dieser Entwurf zustande gekommen ist und wie damit umgegangen wird.

Gesprochen wird von „offener Diskussion unter Einbeziehung aller Beteiligten“. – Bei näherem Hinsehen entpuppt sich das Szenario wie folgt: Auf einer Homepage sind Stellungnahmen abrufbar, die in der nächsten Runde der „offenen Diskussion“, genannt „Universitätsplattform“, vorgelesen werden. Ähnlich wie beim Begriff „Autonomie“ hat wohl auch bei dem Begriff „Diskussion“ das Ministerium ein anderes Bild als manche der anderen Beteiligten vor Augen.

Warum wurde die offensichtlich notwendige Reform der Universitäten nicht von Anfang an mit den Betroffenen diskutiert? Warum sind jetzt nur noch Änderungen möglich, die, wie heute schon betont wurde, ins Konzept passen? Warum ist keine Diskussion über das Konzept und dessen Richtung möglich, wie das ja mehr als einmal eingefordert wurde?

Kritikpunkte, die bereits Anita Weinberger-Prammer hier vorgebracht hat, möchte ich jetzt nicht wiederholen, jedoch den Vorschlag, den sie unterbreitet hat, konkretisieren und Frau Ministerin Gehrer noch einmal auffordern, sich der Diskussion mit den Studierenden zu stellen.

Frau Ministerin! Kommen Sie ins Audimax der Universität Wien, kommen Sie in einen Hörsaal irgendeiner anderen Universität, und diskutieren Sie mit den direkt Betroffenen über Richtung und Auswirkungen dieser Universitätsreform! Weil es beim letzten Mal, als die ÖH eingeladen hatte, zu terminlichen Problemen Ihrerseits gekommen ist, fordere ich Sie auf, selbst mögliche Termine vorzuschlagen. Die Bundesvertretung der Österreichischen HochschülerInnenschaft wird gerne erneut das Podium organisieren, und zwar auch in jeder anderen Universitätsstadt, wenn Sie das wünschen. Vielleicht erhalten dort die Studierenden und wir Antworten auf Fragen, die uns seit langer Zeit beschäftigen. – Herzlichen Dank.

15.21


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächster Redner ist Herr Dr. Piffl-Percevic. – Bitte.

15.22


HR Dr. Peter Piffl-Percevic¦ (Verbindungsstelle der Bundesländer): Herr Vorsitzender! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Als Ländervertreter – in dieser Eigenschaft bin ich heute hier eingeladen – möchte ich meinen Dank dafür aussprechen, dass der Bund als Hauptverantwortungsträger für eines der höchsten Güter, die wir in unserem Staat haben, nämlich unsere Universitäten, so sorgfältig an die Aufgabe der Organisation dieser Institutionen herangeht. Ungeteilt sind wir der Meinung, dass wir alle vortrefflich gemeinsam daran arbeiten müssen und dass auch die Notwendigkeit gegeben ist, daran zu arbeiten.

Der Gestaltungsvorschlag sieht mehr Eigenständigkeit unserer Universitäten vor. Als Länder­vertreter dem Föderalismus verbunden, kann ich nur sagen: Es ist die richtige Richtung. Eigenverantwortung erhöht die Motivation; das gilt innerhalb des Gesamtstaates und auch innerhalb jeder Organisation. Motivation ist bekanntlich der Produktionsfaktor Nummer eins.

Die große Richtung stimmt; denken wir daran: die Dienstgeberfunktion in Hinkunft beim Rektor, die Studienpläne nicht mehr vom Ministerium, der Senat, ein Globalbudget auf drei Jahre – das sind Fortschritte, an die man als gelernter Jurist, als Staatsjurist früher kaum zu denken wagte. Dafür herzlichen Dank!

Die Details sind sozusagen noch nicht im Kasten, das heißt im Druckkasten des Bundes­gesetzblattes. Es ist noch ein Weg dorthin, und zwar der Weg, der jetzt auch durch diese Diskussionen sehr wertvoll genutzt wird.

Drei kurze Anregungen möchte ich zu Detailfragen geben, die vielleicht noch nicht so deutlich zum Ausdruck gekommen sind. Unter dem Titel Motivation war bisher die Teilrechtsfähigkeit der Universitätsinstitute eine sehr gute Einrichtung. Ich darf auf die Dynamik verweisen, die auch hinsichtlich der neuen Institution der Kompetenzzentren in unsere gesamte Forschungs- und Wirtschaftslandschaft gekommen ist. Es partizipieren alle Bundesländer von diesem wert­vollen Instrument. Dies ist auch ein Instrument – darauf möchte ich hinaus –, das die Zusam­menarbeit zwischen verschiedenen Universitäten institutionell ermöglicht, weil gemeinsame Gesellschaften gegründet werden. Es ist interessant, dass in diese Gesellschaften nicht die Wirtschaft hineindrängt – sie zahlt dort 40 Prozent der Forschungsmittel ein –, sondern fast ausschließlich die Forschungsinstitutionen, und zwar auch die Institute.

Im Vorfeld habe ich eine gewisse Sorge darüber vernommen, dass diese Möglichkeit oder die Motivation hiefür nicht mehr so gegeben sein werde. – Ich konnte mich davon überzeugen, dass zunächst durch die Rechtsnachfolge der „Universität neu“, aber als Gegenmaßnahme oder Ausgleich durch die Handlungsvollmacht, die an einzelne Organe der Universität gegeben werden kann, diese Dynamik erhalten bleibt. Ich bitte, im Detail des Gesetzes noch besonders darauf zu achten.

Der nächste Punkt ist, dass sich auch die „Universität neu“ an Gesellschaften, Stiftungen und dergleichen beteiligen, das heißt, auch mit dem außeruniversitären Bereich institutionell zusam­menarbeiten kann. Das ist ein ganz wichtiger Faktor. Und wir wollen ja die Situation insgesamt verbessern; das ist unser gemeinsames Anliegen.

Ferner geht es um die Qualitätssicherung. Es ist schon angeklungen, dass nunmehr die Länder durch das neue Instrument der Fachhochschulen auch finanziell – leider, sage ich dazu – sehr nahe mit dem tertiären Bildungssektor verbunden sind. Aber wir tun es einerseits aus Notwendigkeit, andererseits aus Überzeugung. Die Qualitätssicherung spielt dort eine be­sondere Rolle in der modernen Form der – wie es nun heißt – Evaluierung oder externen Evaluierung. Sie finden im Gestaltungsvorschlag die Evaluierungsagentur angesprochen; ich möchte darauf hinweisen. Es gilt, auch dies auszugestalten und daran teilzunehmen; davon bin ich überzeugt.

Schließlich denke ich – auch im Anschluss an die Diskussion der Fachhochschulen –, dass im Jahre 1993 ein revolutionäres Gesetz hinsichtlich eines Teiles eines neuen tertiären Bildungs­sektors geschaffen wurde, was man vielleicht nicht so präsent hat. In Deutschland sind dies staatliche Hochschulen, jedoch nicht so in Österreich. Bis auf die Militärakademie, die einen Studiengang betreibt, sind dies alles Vereine oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Hiefür ist eine privatrechtliche Gesellschaftsform gefunden worden.

Es gilt nun auch, bei der Universitätsreform nachzujustieren und die Universitäten, wenn man so will, von gewissen Mechanismen her privater und handlungsfähiger zu machen. Wenn uns das gelingt, sind wir auf dem richtigen Weg. Dann sind auch die Länder durch diese Institu­tionen sozusagen bestens bedient, auch jene Länder, die über keine Universitäten verfügen.

Ich kann Sie nur bestärken, auf diesem richtigen Weg weiterzugehen. – Vielen Dank.

15.27


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Als letzter Redner im ersten Debattenblock gelangt nun Herr Dr. Bundschuh zu Wort. – Bitte.

15.28


Dr. Erwin Bundschuh¦ (Vorsitzender des Universitätenkuratoriums): Ein kurzes Wort zum heute oft vorgebrachten Vorwurf, dass es darüber keine Diskussion gegeben hätte – als außen­stehender Beobachter habe ich etwas Interessantes festgestellt –: Dieser Gestaltungsvorschlag ist Anfang September im Internet erschienen, danach hat man wochen-, ja monatelang eigentlich nur Stellungnahmen vom Typ „Das ist in den Grundzügen abzulehnen!“ gehört. – Ich möchte meinen, so etwas ist eine Diskussionsverweigerung, denn eigentlich sollte man sich mit den Inhalten aus­einander setzen. Da kann einem manches nicht passen, und das soll man begründen. Das ist zwar später geschehen, aber dann gerät man selbstverständlich in Zeitnot.

Das Zweite, was ich zur Diskussion sagen möchte, trifft über weite Strecken auch ein bisschen auf die heutige Diskussion zu. Wir haben in Österreich, wenn es darum geht, Dinge zu ändern, weil man erkannt hat – und das ist oft genug gesagt worden –, dass etwas geändert werden soll, ein bisschen die Tendenz, zuerst die Frage des Habsburgers zu stellen: „Derfen s’ denn des?“

Überdies wird dann bei Änderungen immer eine lange Liste jener Gefahren vorgebracht, die diese Änderungen in sich bergen können – und viel zu wenig wird eine Auseinandersetzung darüber gesucht, was Änderungen bewirken. Meiner Ansicht nach müsste man dabei nüchtern abwägen: Was war das Alte, was haben wir damit erlebt – denn damit haben wir ja Erfahrung –, und was kann das Neue daran ändern? – Wenn das wirklich nichts Gutes ist – aber da sollen nicht nur Schlagworte her –, dann muss man darüber reden.

Zum Kern der Sache möchte ich Folgendes feststellen und es dabei in die Wir-Form setzen: Wir im Kuratorium sind der Meinung, dass dieser Gestaltungsvorschlag ein in sich kohärentes, interessantes Konzept ist. Da muss man sicherlich über einige Details noch reden, aber in meinem langen Berufsleben habe ich gelernt: Wenn der Kern einer Strategie stimmt und richtig ist, kann man die Details immer noch lösen. Wenn aber der Kern verkehrt ist, dann können die Details noch so gut sein – Sie gehen damit „baden“!

Darum sollte man meiner Ansicht nach über den Kern dieser Sache reden. In dieser Hinsicht sind für mich zwei entscheidende Elemente bereits enthalten; eines würde ich mir noch wünschen. Das eine ist eine stärkere Entscheidungshierarchie in der Universität und, damit verbunden, auch eine bessere Durchsetzungsgewalt, aber natürlich nicht ohne Verantwortung für das, was man jetzt stärker beeinflussen kann.

Meine Damen und Herren! Wir beobachten die Universitäten schon seit vielen Jahren. Ich könnte eine lange Liste von Dingen anfertigen, die nicht angerührt werden, obwohl zu viele in der eigenen Universität hinter vorgehaltener Hand sagen und zugeben: das gehörte geändert! Ich kann Ihnen sogar eine Liste von Dingen erstellen, die untersucht worden sind und von denen man gesagt hat: das wäre vernünftig! – aber dann sind sie entweder schubladisiert oder „ausgesessen“ worden. Das klingt jetzt fürchterlich negativ; das ist nicht alles, aber es ist für mich statistisch zu viel. Darum braucht man eine stärkere Entscheidungs- und Durchsetzungs­hierarchie innerhalb der Universitäten.

Wenn das aber vorhanden ist – und das halte ich für das Vernünftige an diesem Konzept –, dann ist es auch gut, wenn solch konzentrierte Macht mehr auf Personen bezogen ist. Das ist gut so, weil Kollektive nie zur Verantwortung gezogen werden können. Dafür soll es auch eine gewisse vernünftige Kontrolle und Aufsicht geben, und das ist der Universitätsrat. Davor hat man allerdings fürchterlich Angst, aber ich stehe auf dem Standpunkt, dass der Universitätsrat nicht dazu da ist, allen zu sagen, wo es langgehen soll, nachdem man am Daumen gelutscht hat, sondern er ist dazu da, die richtigen Fragen zu stellen.

Dazu kann ich Ihnen etwas Interessantes erzählen. Wir sind im Kuratorium acht Kuratoren; vier Leute aus den Universitäten und vier von außerhalb. Dort habe ich viel lernen müssen; ich komme aus der Wirtschaft. Wissen Sie, wie oft mir meine universitären Kollegen dort gesagt haben: Das ist eine interessante Betrachtungsweise, so haben das noch nie gesehen! – Darum glaube ich, dass ein Universitätsrat, von dem ich mir erhoffe, dass ihm nicht nur Wirtschafts­bosse angehören werden, sondern auch Leute aus Forschungsgesellschaften oder Universi­täten, die richtigen Fragen stellen wird. Die Universität wird damit an den Prüfstein gestellt, ob sie ihre Überlegungen für die zukünftige Strategie und dergleichen richtig angestellt hat. (Vor­sitzender Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

Ich komme zum letzten Satz, zum „Dunque“, wie die Italiener sagen: Wir wollen eine Welt von etwas mehr Konkurrenz untereinander – damit meine ich, unter den Universitäten –, von der Beschaffenheit, wie die Praxis schon gezeigt hat – ich erinnere an das, was im Tech Gate gesagt wurde –, dass der Universitätsrat, auch wenn er die Universität zu den eigenen Haus­aufgaben drängt, am Ende ein starker Vertreter der Universität sein wird. In einer solchen Welt wird es notwendig sein, für gewisse Dinge, die über-universitär geregelt gehören, eine ver­nünftige Einrichtung zu schaffen, die sachorientiert und frei von – ich sage das ganz offen – zu großen lokalpolitischen Zwängen und so weiter vernünftige Vorschläge macht.

Die Entscheidung in dieser großen Strategie muss natürlich beim Geldgeber, beim Staat, bleiben. Aber die Unterlagen bekommt er nicht durch Zurufe aus den Bundesländern oder von sonst wo, sondern auf Basis einer vernünftigen Arbeit. – Ich danke; leider habe ich meine Zeit überschritten.

15.35

*****


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Hiemit ist die bisherige Rednerliste erledigt, und wir kommen nun zu den Referenten.

Als Erster spricht Herr Universitätsprofessor Mayer. – Bitte.

15.35


Referent O. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer¦ (Universität Wien; Institut für Staats- und Ver­waltungsrecht): Meine Damen und Herren! Ich bin in zwei Redebeiträgen angesprochen wor­den: zum einen von Herrn Abgeordneten Dr. Niederwieser, zum anderen von seiner Magnifi­zenz, des Herrn Rektors der Universität Wien.

Herr Abgeordneter Niederwieser, Sie haben vollkommen Recht, dass es ein Unterschied ist, ob die Landesregierung zwei Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammern – oder ob der Minister zwei Mitglieder des fünfköpfigen Universitätsrates bestellt. Ich habe aber auch andere Beispiele genannt.

Mir ist es darauf angekommen, zu zeigen, dass man nicht sagen kann, ein Organ ist dann kein Organ der Selbstverwaltung, wenn Mitglieder von außen in dieses Organ entsandt werden. Diese Schlussfolgerung ist schlicht falsch! Sie lässt sich weder aus der Verfassung begründen, noch lässt sie sich aus den bestehenden Strukturen der Selbstverwaltungseinrichtungen begründen.

Worauf es ankommt, was ich sagen wollte und was auch in der Literatur immer wieder betont wird, ist, dass man nicht nur die Frage stellen kann, wie ein Organ konkret zusammengesetzt ist, sondern dass dahinter liegend die Frage steht, inwieweit durch diese Zusammensetzung gewährleistet ist, dass diese Interessengruppe die wesentlichen Entscheidungen selbst in der Hand hat. Das heißt, man darf nicht nur die Zusammensetzung beachten, sondern man muss auch beachten, welche Aufgaben dieses Organ hat.

In meinem kurzen Referat habe ich ausdrücklich gesagt, dass ich aus einer Kombination beider Aspekte nicht finden kann, dass diese Zusammensetzung des Universitätsrates verfas­sungswidrig ist, und zwar deshalb, weil dieser Universitätsrat im Wesentlichen Genehmigungs­rechte hat, entweder auf Vorschlag des Rektors oder des Senats tätig zu werden hat oder Einspruchsrechte hat. Nur ganz wenige Aufgaben, wie zum Beispiel den Abschluss des Ver­trages mit dem Rektor, erledigt der Senat allein; er bestellt außerdem einige Mitglieder einiger Kommissionen.

Wenn man die Dinge von dieser Gewichtung her betrachtet, kann man schlechthin nicht sagen, hier liege das Schwergewicht beim Minister oder beim Staat, sondern es liegt das Schwer­gewicht sehr wohl bei den Organen der Universität, die die Vorschläge erstatten beziehungs­weise die die entsprechenden Konzepte auszuarbeiten haben. Der Universitätsrat kann eine Stellungnahme abgeben, er hat es zu genehmigen, er hat ein Einspruchsrecht und Ähnliches mehr.

Sie haben auch Recht mit Ihren Bedenken bezüglich der Leistungsverträge; das ist selbstverständlich ein Problem. Diese müssen determiniert sein, wobei wir alle wissen, dass die Frage, was im Lichte des Artikels 18 ausreichend determiniert ist, eine Frage ist, die eine nicht enden wollende Antwort ermöglichen würde. Diese möchte ich hier jedoch nicht geben.

Der Gestaltungsvorschlag sieht auch vor, dass dieser Leistungsvertrag bestimmte Aspekte jedenfalls zu berücksichtigen und auf diese einzugehen hat. Aber eine sehr weitgehende Determinierung ist nicht möglich, und das steht auch mit dem Konzept eines Vertrages nicht im Einklang. Wenn man einen Vertrag vorsieht, dann kann nicht alles bis ins Detail determiniert sein. Richtig ist aber – und das ist der grundsätzliche Gedanke, dem ich zustimmen möchte und der meiner Ansicht nach auch verwirklicht ist –, dass der Inhalt des Leistungsvertrages durch das Gesetz einigermaßen bestimmt sein muss.

Jetzt komme ich zu Ihrer dritten und für mich spannendsten Bemerkung. Sie haben gefragt, wie das Verhältnis zwischen Regierung, Parlament und autonomer Universität ist. – Auch das ist eine Frage, die sich mehr verdienen würde, als hier in einigen Minuten abgehandelt zu werden; sie berührt das Staatsverständnis schlechthin und ebenso die Frage, was denn Staatsaufgabe sein soll. Ich kann dies hier nur mit einigen Bemerkungen beantworten.

Ich meine, dass der Staat für Universitäten – und damit meine ich Forschung und Lehre – einen Rahmen vorzugeben hat, innerhalb dessen sich eine freie, autonome Forscherpersönlichkeit entwickeln und artikulieren kann. Ich meine auch, dass es Aufgabe des Staates ist, dafür zu sorgen, dass die universitäre Ausbildung fair und korrekt sowie möglichst allen, die dazu befähigt sind, zugänglich ist. Ich meine jedoch nicht, dass der Weg in Richtung Privatuni­versität weisen soll.

Ich bin der Meinung, dass ein Zusammenspiel zwischen Politik und Universität vorhanden sein und die Politik den Mut haben muss, freie Forschung und freie Lehre zuzulassen, andererseits aber Rahmenbedingungen stellen muss, die im allgemeinen Interesse sind. So muss es meiner Ansicht nach auch möglich sein, dass der Staat bestimmte Forschungsgebiete initiiert, und zwar nicht in der Weise, dass er bestimmte Ergebnisse verlangt, sondern so, dass er dazu anregt, darauf achtet und darauf dringt, dass in bestimmten Gebieten Forschung stattfindet.

Ich komme nun zu Ihnen, Magnifizenz. Zunächst muss ich sachlich berichtigen, dass ich nicht ein Mal Antoniolli und sechs Mal Korinek zitiert habe; vielmehr habe ich Antoniolli, Pernthaler, Adamovich senior, Welan und Gutknecht zitiert. Dass ich Korinek öfter zitiert habe, ist richtig. Ich habe aber nicht – und das bitte ich doch zur Kenntnis zu nehmen! – Korinek gegen einen anderen Autor ausgespielt. Ich glaube, ich kann nicht fairer zitieren, als dass ich einen Autor mit jenen Worten zu Wort kommen lasse, die er publiziert hat – und das habe ich getan. Ich pflege nicht Autoren mit unveröffentlichten Gutachten zu zitieren. Wenn Sie da einen Vorwurf an mich richten würden, würden Sie mir nahetreten, Herr Rektor.

Etwas überrascht hat mich, dass Sie eine Stellungnahme von Korinek zitiert haben, die sich mit einem Gutachten von mir auseinandersetzt. – Ein solches Gutachten gibt es nicht, Herr Rektor. Sie haben selbst moniert: Ich soll endlich ein Gutachten erstatten! – Ihr Wunsch ist mir natürlich Befehl, nicht nur weil Sie mein Rektor sind, sondern weil ich auch glaube, dass das jetzt wirklich geschehen muss. Ich habe bis jetzt kein Gutachten erstattet und auch keine Meinung geäußert, die man in dieser Weise beurteilen sollte. Ich habe lediglich etwas, was ich in der Arbeitsgruppe mündlich vorgetragen habe, schriftlich ausgeführt, weil das im Protokoll zu kurz gekommen war. Das habe ich auf Wunsch des Herrn Vorsitzenden aus der Erinnerung schriftlich ausgefertigt. (Vorsitzender Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

Ich habe nicht gesagt – und ich sage das auch heute nicht –, dass der Verfassungsgerichtshof eine Universitätsreform, wie sie im Gestaltungsvorschlag skizziert wird, als unbedenklich ansehen wird. Das ist nicht prognostizierbar, und das ist auch nicht meine Aufgabe. Ich meine nur, dass der Verfassungsgerichtshof ohne Mitwirkung des Herrn Präsidenten Korinek wird entscheiden müssen, denn wenn man im Vorfeld zu einer strittigen Frage eine Stellungnahme abgibt, dann kann man im Nachhinein schwer als Richter darüber entscheiden. – Danke schön. (Beifall.)

15.43


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächster Redner ist Herr Professor Rainer. – Bitte.

15.43


Referent O. Univ.-Prof. DDr. Johannes Michael Rainer¦ (Universität Salzburg; Institut für Österreichisches und Europäisches Privatrecht): Verehrter Vorsitzender! Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer! Ich möchte auch nur ganz kurz Stellung nehmen zu denjenigen Meinungen, die sich unmittelbar auf mich bezogen haben.

Magnifizenz Winckler, ich weiß nicht, wie oft ich es noch sagen soll: Es ist durch das Engage­ment des Staates in den Universitätsräten auch die Verantwortung des Staates garantiert. Der Staat kann und darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Wir wollen keine Privat­universitäten anstelle der staatlichen Universitäten. Für mich ist die Bestimmung der Auswahl durch die Bundesregierung eine ganz wichtige Partizipationsbestimmung auch in Verant­wortung des Staates. – Dies zum einen.

Zum anderen wende ich mich an die Vertreter der Studentinnen und Studenten, und diesbe­züglich möchte ich zwei Dinge feststellen. Sie haben mir Desinformation vorgeworfen; ich glaube, Sie haben auch nicht richtig zitiert. Sie haben gefragt, wo es dann noch die Studierenden gibt, und gemeint, die Studierenden gebe es in einem „Scheinsenat“.

Ich denke, der Senat ist mit Sicherheit kein „Scheinsenat“. Sie haben auch vergessen, unter seinen ganz wichtigen Funktionen die Bestimmung der Curricula zu bedenken. Selbstver­ständlich werden nicht die Mathematiker juristische Curricula entwerfen, sondern man wird selbstverständlich auf den Rat und den Vorschlag von Gremien zurückgehen, die aus den Studiengruppen, aus den Studienbereichen kommen. Wir haben nur eine Zwischenkontrolle, eben den Senat. Es soll dann noch einmal durch den Senat gehen.

Im Gegensatz zu Ihnen, lieber Kollege, habe ich mit den Studienkommissionen negative Erfahrungen gemacht. Das muss ich hier in aller Öffentlichkeit sagen. Ich glaube, dass die Städte Salamanca, Bologna, Paris und Prag vielen Studienkommissionen nichts anderes als geo­graphische Begriffe sind, denn sonst ist es nicht möglich, dass sie sich überhaupt nicht mit der Europäisierung der Studien auseinander gesetzt haben. Sie haben die Internationalisierung der Studien schlicht und einfach vergessen.

Auch die Art, wie Sie hier das ECTS-System vorstellen, beweist, dass Sie es offenbar nicht verstanden haben. Ich bin aber gerne bereit, jeder Hochschul- und jeder Studienkommission, die mich dazu einlädt, einen eingehenden Vortrag zum ECTS-System zu halten. Ich bin ein hundertprozentiger Vertreter der Europäisierung der österreichischen Universitäten – und dazu gehört eben auch das ECTS-System, wodurch endlich ermöglicht werden wird, dass die Studenten frei und ohne Anrechnungsprobleme von einem Land ins andere wandern. Das halte ich für ganz wichtig.

Den Studierenden kommt meines Erachtens auch noch eine ganz andere und extrem wichtige Funktion zu, und zwar im Bereiche der Evaluierung. Wir haben in Salzburg zum Glück seit einigen Semestern die Einrichtung, dass die Lehre von den Studierenden systematisch eva­luiert wird. Das ist meines Erachtens eine enorme Verantwortung, eine unmittelbare demo­kratische Verantwortung der Studierenden. Selbstverständlich muss gewährleistet sein, dass die Meinung der Studierenden zu den Lehrenden Konsequenzen hat; das hat sie bis jetzt überhaupt nicht gehabt. Es konnte jeder lehren, wie er wollte, und es hat dies zu keinerlei Konsequenzen geführt. Wir wollen also, dass dies Konsequenzen hat.

Wir bitten Sie darum, dass jede Lehrveranstaltung kritisch evaluiert wird, und wir sind dafür, dass diese Evaluierungen auch veröffentlicht werden. Dies soll selbstverständlich zu Konse­quenzen führen. Das ist ein viel größerer Einfluss, den Sie unmittelbar auf die Gestaltung der Lehre und damit des Lehrkörpers haben werden, als das jetzt der Fall ist.

Im Übrigen hat Kollege Unfried bereits ein weiteres Problem angesprochen, nämlich die Inhomogenität des Mittelbaus. Auch Sie haben das für die externen Lektoren in den Vordergrund gerückt; es ist dies ein schweres Problem. Ich habe oft versucht, Lehraufträge für Externe zu beantragen. Ich habe die Externen gestützt und bin immer wieder zu dem Schluss gekommen, dass eigentlich der interne Mittelbau am stärksten verhindern wollte, dass Externe an den Universitäten lehren. Das muss ich hier in aller Öffentlichkeit sagen. Zuerst mussten sozusagen die Begehrlichkeiten der Internen befriedigt werden – und dann hat man die Externen zu Wort kommen lassen, was dann vielfach nicht geschehen ist, an meiner Fakultät zum Beispiel überhaupt nicht, obwohl ich immer wieder versucht habe, Externe zum Zug kommen zu lassen. Es ist dies in diesem Zusammenhang einfach nicht möglich gewesen.

Dies ist ein gravierendes Problem, etwas, was meines Erachtens durch den Gestaltungsvor­schlag ebenfalls in den Griff zu bekommen ist. Es ist klar, dass es im Bereich des Mittelbaus ein Problem gibt. Es haben jedoch vergangene Regierungen – und sicherlich nicht die jetzige Regierung – zu verantworten, dass es ein Verhältnis von einem Professor zu vier Personen aus dem Mittelbau gibt. Wo gibt es das sonst noch?! Das heißt, es gibt tatsächlich den berühmten „Flaschenhals“. Man hat viele wertvolle Mitarbeiter durch ein verfehltes System in eine Notsituation getrieben: zum Teil in die geistige Emigration, zum Teil sozusagen in eine verfehlte Gremienpolitik. Aber das ist die Schuld einer bestehenden Gesetzeslage, mit der wir aufräumen wollen, und zwar zu Recht.

Zuletzt möchte ich Herrn Schmidt antworten – er ist jetzt nicht hier –, nachdem er mich in die Nähe des Nationalsozialismus gerückt hat. Ich möchte das entschieden zurückweisen! Den 10. April 1938 im Zusammenhang mit dem neuen Universitätsgesetz zu zitieren, ist eine Frechheit! Der betreffende Herr hat sich bei uns, die wir diesen Vorschlag erstellt haben – und insbesondere bei mir –, dafür zu entschuldigen.

15.49


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächster Redner ist Herr Professor Frühwald. – Bitte.

15.49


Referent Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Frühwald¦ (Alexander von Humboldt-Stiftung; Deutsch­land): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu drei Punkten Stellung nehmen. Auch wenn der erste Punkt etwas ausführlicher anfängt, so wird es doch danach nicht so ausführlich bleiben.

Ich bin Präsident einer Stiftung, die nichts anderes zu tun hat, als pro Jahr 50 000 € in kleine Portionen zu zerschneiden und ausländische Wissenschaftler nach Deutschland zu holen. Die einzige Bedingung, die wir für ein Stipendium von 3 000 € steuerfrei pro Monat stellen, ist, dass der/die Betreffende ein oder zwei Jahre in Deutschland zusammen mit Kollegen forscht; sonst gar nichts. Dann kann er/sie in Deutschland bleiben oder wieder fortgehen, was auch immer er/sie tun will.

Wenn Sie nun meinen, dass aus der ganzen Welt die Menschen in riesigen Strömen dieses Angebot annehmen, dann sind Sie falsch informiert. Es ist eine Stockung in diesem Strom eingetreten, und zwar eine Stockung etwa innerhalb der letzten fünf Jahre. Das heißt, der Wettbewerb um die besten Köpfe der Welt ist in einer Art und Weise hart geworden, dass auch hervorragende Arbeitsangebote nicht mehr ohne weiteres angenommen werden. In Amerika sind 60 Prozent aller in den Naturwissenschaften tätigen Doktorandinnen und Doktoranden nicht im Lande geboren. Es ist ein weltweiter und enormer Wettbewerb im Gang – entschuldigen Sie bitte, wenn ich das so brutal sage.

In diesem Wettbewerb müssen sich die österreichischen Universitäten positionieren. Das ist mit den alten Gesetzen, mit den alten Vorgaben nicht zu machen; davon bin ich felsenfest über­zeugt!

Ich bin ebenso davon überzeugt, dass der Gestaltungsentwurf, den ich wirklich ganz naiv gelesen habe – und jetzt bin ich sehr erstaunt gewesen, als ich einen Teil Ihrer Einwendungen gehört habe –, die österreichischen Universitäten in diesem Wettbewerb zukunftsfähig machen wird und dass Sie, wenn dieser Gestaltungsentwurf zumindest tendenziell, in seinem Kern umgesetzt wird, das modernste Universitätsgesetz Europas haben werden. – Ich kann das nur so statuarisch hinsetzen und es behaupten; ich könnte es auch in der Tat nachweisen, denn ich habe an vielen Universitätsgesetzen in ganz Europa mitgewirkt. So zum Beispiel habe ich die niederländische Forschungslandschaft und dergleichen mit evaluiert.

Nochmals: Sie hätten, wenn dieser Gestaltungsentwurf umgesetzt würde, das modernste Universitätsgesetz Europas!

Was mich etwas erschreckt hat – das ist schon meine letzte Bemerkung –, ist, dass ich nicht nur Plädoyers für Besitzstände gehört habe. Das gehört selbstverständlich zu einer solchen Diskussion; dass man Besitzstände nicht ohne weiteres aufgibt und um Besitzstände kämpft, gehört zu einer Enquete-Veranstaltung und zu jeder Reformgesetzgebung. Aber ich fürchte, ich habe in dieser Diskussion auch viele Ängste gehört. Ich finde, dass Angst jedenfalls den Uni­versitäten nicht ansteht. Universitäten dürfen sich vor Veränderung nicht ängstigen! Uni­versitäten sind Innovationsagenturen und müssen im Grunde auch zu strukturellen Verände­rungen bereit sein, da es doch die Bedingung des Hochschullehrer- und Hochschul­lehre­rinnenberufes ist, tagtäglich auf Veränderungen einzugehen.

Eine Angst, von der ich meine, dass sie besonders deutlich geworden ist, war die Angst vor der Indienstnahme durch die Wirtschaft. – Mir scheint es in dem gegenwärtigen Gestaltungsvor­schlag jedenfalls nicht so zu sein, dass die Wirtschaft die Universitäten in Dienst nimmt, son­dern dass – ganz im Gegenteil! – die Wirtschaft bereit ist, als eine gesellschaftliche Kraft in den Universitätsräten mitzuwirken und mitzuarbeiten.

Ich war – Gott sei Dank kann ich das im Präteritum sagen – Mitglied und Vorsitzender von drei Hochschulräten. Die wirtschaftliche Sachkompetenz in diesen Hochschulräten war jedenfalls in all den drei Räten, in denen ich mitgearbeitet habe, angenehm und eine große Hilfe für den Rektor, ganz im Sinne des Herrn Rainer, der ja auch immer wieder hörte: So haben wir das noch nicht gesehen!, als eben neue und andere Sehweisen eingebracht wurden.

In Universitäten, die – wie technische Universitäten sowieso – mit der Wirtschaft und ganz nahe an der Wirtschaft arbeiten, in denen Biotechnologien und Informationstechnologien angesiedelt sind und in denen es keine Entwicklungszeiten von 15 Jahren mehr gibt, sondern die Grund­lagenforschung bereits die Entwicklung ist, ist die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft lebens­notwendig. Die Professorinnen und Professoren selbst sind inzwischen die Firmengründer.

Daher sind meiner Ansicht nach diese geäußerten Ängste tatsächlich Ängste von gestern. (Beifall.)

15.56


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächster Redner ist Herr Universitätsprofessor Pendl. – Bitte.

15.56


Referent O. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Pendl¦ (Karl-Franzens-Universität Graz; Vizedekan der Medizinischen Fakultät): Die Medizinischen Fakultäten sind beziehungsweise die Medizinische Universität ist wiederholt angesprochen worden. Ich möchte mich vor allem bezüglich des Redebeitrags von Magnifizenz Winckler zu Wort melden.

Dazu, dass in Innsbruck der Stadtsenat und die Landesregierung sozusagen den Verbleib der Medizinischen Fakultät an der Universität wünschen und fordern, gratuliere ich, weil auch die Fakultät sich ursprünglich sehr bemüht hat, an der Universität zu bleiben. – In Graz ist es ganz unterschiedlich. Dort weiß man nicht einmal, dass es eine Medizinische Fakultät beziehungs­weise ein Universitätsklinikum gibt. Wir haben dort immer wieder Probleme. Das sind eben die verschiedenen Gegebenheiten, wie sie an den drei Universitätsstandorten bezüglich Medi­zin vorkommen.

Wir haben uns bei dieser Diskussion die Sache nicht leicht gemacht. Ich selbst bin da ein „Zerrissener“, aber ich bin Funktionsträger der Fakultät und habe versucht, mit dem Verstand, der mir als Mediziner gegeben ist, mitzuwirken und Überlegungen einzubringen. Ich habe mich ursprünglich auch sehr kritisch gegenüber einer Ausgliederung geäußert.

Magnifizenz Winckler! Die Universität selbst ist nie auf uns zugegangen. Ich habe eigentlich erwartet, dass die Universität auf die Mediziner zugehen und sie zu einer Diskussion anregen wird. Davon ist mir jedoch nichts bekannt. Man hat nicht mit uns gesprochen – mit mir, der ich ja nur Vizedekan bin, sowieso nicht, aber auch vom Dekan weiß ich auch nichts Entsprechendes.

Hier muss ich doch betonen, dass einfach das Klinikum das Problem der Medizinischen Fakultäten ist. Das Klinikum ist ein Fremdkörper innerhalb der Universitätslandschaft. Ich bin ein begeisterter Universitätslehrer und habe vor Jahren aus dem Privatbereich wieder zurück an die Universität gefunden, nachdem ich zwei Jahre lang keine Studenten um mich herum gesehen und daher gemeint hatte, so könne es nicht sein. Sie können es von mir garantiert bekommen, ich bin ein Vertreter der Universität, der Universitätslandschaft und kein typischer Kliniker, der mittags um 12 Uhr sofort den Weg in seine Privatordination sucht.

Wir haben im Klinikum, wenn wir die eigene Betriebsführung gemeinsam mit dem Kranken­hausträger anstreben, zumindest in Graz und auch in Innsbruck noch immer das Problem, dass 50 Prozent der Ärzte Landesbedienstete oder Bedienstete der KAGes mit verschiedenem Dienstrecht sind. Allein die Administration der Journaldienste – das wird mir vielleicht Kollege Grünewald bestätigen – ist bei diesen verschiedenen Dienstrechten eine Qual. Es wirkt hier die Situation der Kurativmedizin so stark ein, dass wir eigentlich einen hauptverantwortlichen oder eigenverantwortlichen Dekan brauchen würden, um das zu bewerkstelligen. Aber das wird uns die Universität nie zugestehen. Zumindest habe ich noch nie Vorschläge zu hören bekommen, wie man dieses Problem, quasi die Quadratur des Kreises, lösen könnte.

Da die Übernahme des Klinikums durch den Bund aus finanziellen Gründen praktisch wohl nicht möglich sein wird und da die Idee der Verabschiedung des Universitätskrankenhauses in den Landesbereich – eine Idee, die ich seit einem halben Jahr verfolge – mit Ausnahme des Alt-Rektors in Graz von niemandem aufgegriffen wurde, wird, so meine ich, wohl kein anderer Weg als jener in die Eigenständigkeit der Medizinischen Universität möglich sein. Allerdings sollte meiner Ansicht nach – und da muss ich Ihnen leider Recht geben – die Universität noch ein bisschen mehr übriglassen, zum Beispiel die Pharmazie oder die Pflegewissenschaften. Diese sollte man dann logischerweise mit inkorporieren. In der Frage, ob auch die Sportmedizin hineinkommt, ist dann immer offen, ob diese will oder nicht.

Sicherlich hätte dann diese Konstruktion nicht das Schicksal von Lübeck und Hannover – was ebenfalls angesprochen wurde – zu erwarten. Ich kenne diese beiden Universitäten. Ich war in Kiel tätig und habe Lübeck, damals noch als Medizinische Akademie, miterlebt. Es war dies meiner Meinung nach eine Fehlgeburt. In Hannover handelt es sich um eine sehr verschlankte Einrichtung, die schon mehr einer Fachhochschule ähnelt. Aber das sind Konstruktionen, die von vornherein eine nicht ausreichende Basis hatten. – Danke.

16.02


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächster Redner ist Herr Universitätsprofessor Gantner. – Bitte.

16.02


Referent O. Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner¦ (Universität Innsbruck; Vizerektor für Budget und Ressourcen): Herr Abgeordneter Niederwieser hat zwei Fragen an mich gerichtet: Wie haben die Aushandlungsprozesse, über die ich berichtet habe, im Zusammenhang mit der Lehre, der Budgetverteilung und einem Verwaltungsreformprojekt unter den Bedingungen des UOG 1993 ausgesehen? – Das war die Frage eins. Die zweite Frage ist viel schwieriger zu beantworten: Lässt sich etwas zu den Folgekosten des Entwurfs sagen? – Wenn dann noch Zeit bleibt, möchte ich gern ein paar Bemerkungen zur Medizinausgliederung machen.

Die Aushandlungsprozesse haben so stattgefunden, dass es einen Beirat beim Vizerektor für Budget und Ressourcen gegeben hat. Ferner sind eine Dekane-Runde und der Senat einbe­zogen worden. Jedes dieser Gremien hat drei oder vier Mal zum Thema Verteilung des Lehre­budgets Stellung genommen, bis sie es geschafft haben, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Transparenz schafft Akzeptanz, das heißt, man muss es den Leuten tatsächlich sehr genau erklären, auf einer sehr sachorientierten Basis die Argumente entgegennehmen, den Vorschlag vielleicht abändern, es entscheiden – und dann tun. Es war also möglich – und genauso ist es jetzt möglich gewesen –, eine Prioritätenordnung für alle Bau- und Sanierungs­vorhaben zu erstellen beziehungsweise eine Prioritätenplanung anzugehen.

Wir kommen, was die Universitäten anlangt, in eine völlig andere Situation im Hinblick auf die sehr stark zunehmende Konkurrenz. Da werden wir große Sorge dafür tragen müssen, gute Forscher, gute Verwaltungsmitarbeiter und Studierende zu bekommen. Insofern wird es vielleicht neue Entscheidungswege geben. Aber: Machtzuwachs braucht auch Kontrolle und Rechenschaft. Ich habe die studentische Mitbestimmung immer sehr geschätzt. Es gab Feedback, es gab Identifikation mit der Universität oder dem jeweiligen Vorhaben, und es gab das „Feuer“ der Jugend, was die studentische Mitbestimmung anlangt.

Zur zweiten Frage, die schwieriger ist, möchte ich Folgendes sagen: Ein gedeckeltes Budget, das eine Fortschreibung des Letztbudgets darstellt – das Letztbudget ist, wenn man vom Perso­nal absieht, seit insgesamt fünf Jahren eigentlich unverändert –, bedeutet eine Fortschreibung von zirka acht Jahren Budget auf der gleichen nominalen Ebene. Es wird bestimmte Vorzüge daraus geben, dass es mehrjährige Globalbudgets gibt; es wird dann weniger Verschwendung geben.

Es sind jedoch auch einige andere Aspekte zu beachten. Vielleicht rutschen Universitäten in die kommunale Steuerpflicht. Wir brauchen jedenfalls mehr und besser qualifiziertes Verwaltungs­personal sowie eine bessere Bezahlung für den Entfall der Arbeitsplatzsicherheit. Es gibt zu­sätzlichen Arbeitsaufwand, weil wir drei Kategorien von Bediensteten mit einer Fülle von sozial­rechtlichen Regelungen bis hin zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz haben.

Bei den Investitionen ist es so, dass wir eine Reihe von sehr sanierungsbedürftigen Gebäuden in Miete übernommen haben. Hiefür sind Mieteraufwendungen zu finanzieren, die in die Milliarden­höhe gehen; nicht nur die BIG als Eigentümerin wird etwas tun müssen, sondern auch die Universitäten. Falsch abgeschrieben wurden jedenfalls bisher die Investitionen. Es ist auch so – das wissen wir seit ein, zwei Tagen –, dass es ein privatwirtschaftliches Rechnungs­wesen der Universitäten geben wird und dafür entsprechende Schulungs- und Beratungsmaß­nahmen sowie Management-Tools erforderlich sein werden.

An der Universität Innsbruck hat das Projekt zur UOG-Implementierung, die viel simpler war, seinerzeit 24 Millionen Schilling gekostet; 30 Stellen wurden zusätzlich eingerichtet. Jetzt werden die Kosten des Change Managements viel größer sein. Die TU München hat ein SAP-Projekt voll – also nicht nur in Bezug auf das Rechnungswesen – eingerichtet. Dort sind zehn Personen über 18 Monate in einem Projekt beschäftigt worden – und jetzt werden geradezu exzesshaft Lizenzgebühren gezahlt.

Solange man aber den Entwurf nicht im Detail kennt, kann man die Kosten auch nicht präzisieren. Die Leute in der Rektorenkonferenz werden sehr genau schauen, ob hier die Rechnung stimmt. Eine Schätzung von mir ist, dass es jedenfalls um zirka 20 Prozent mehr als bisher an Kosten geben wird, wobei nicht alles sofort anfallen wird. Das hängt vor allem mit den neuen Angestellten zusammen, mit den sozialen Kosten, den Kosten für die Bauten und andere Dinge. Aber in dieser Größenordnung bewegt es sich mit Sicherheit, wenn man seriös rechnet. (Vorsitzender Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

Schlusssatz: Es sollte eine entsprechende Möglichkeit gefunden werden, und wenn der Senat, alle Dekane, alle Fakultäten und der Stadtsenat keine Trennung einer Universität möchten, dann sollte es einen weiteren föderalistischen Schulversuch geben. Aus meiner Sicht und aus der Sicht vieler Menschen gibt es absolut keinen Grund, die Universität in Innsbruck nur deshalb zu trennen, weil vielleicht Wien ein AKH-Problem hat. (Beifall.)

16.09


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächster Redner: Herr Dr. Unfried. – Bitte.

16.09


Referent Ass.-Prof. Dr. Peter Unfried¦ (Universität Wien; Institut für Anorganische Chemie): Meine Damen und Herren! Frau Bundesminister! Werter Herr Vorsitzender! Ich wurde auf das angesprochen, was ich am Vormittag zu sagen hatte. Was ich jetzt sage, habe ich bereits öfters öffentlich – schriftlich und mündlich – von mir gegeben, allerdings noch nie in der BUKO, und so wird es wahrscheinlich auch bleiben, nehme ich an. Das tut dem jedoch keinen Abbruch. – Nun zu ernsteren Dingen.

Ich bin folgender Ansicht: Was hier und heute nicht gesagt wird, braucht nachher nicht mehr gesagt zu werden. Wir sind jetzt in einer Phase des Entwicklungsprozesses, in der es beson­ders wichtig ist, seine Meinung offen und ehrlich kundzutun. Ich freue mich, dass diese heutige Enquete so gelaufen ist, wie sie gelaufen ist, denn eine uniforme, einheitliche Meinung ist meiner Ansicht nach nicht Sinn der Sache. Das soll nicht sein, und so würde sich nie eine Diskussion ergeben. Deshalb bin ich wirklich froh darüber, dass hier Meinungsvielfalt herrscht.

Ich sage daher jetzt ganz provokant meine Meinung einfach so heraus: Ich finde, diese Reform ist gut. Sie ist sehr gut im Ansatz und in der Entwicklung, und sie ist bisher auch sehr gut gelaufen. Ich würde fast sagen, sie ist sehr gut – mit allen Fehlern, die ihr anhaften, was nicht verwunderlich ist bei der Dringlichkeit, mit der sie notwendig war. Mit dem Eifer und dem Elan, mit dem diese ganze Reform vorangetrieben wurde, und zwar die Dienstrechtsreform, und nun auch die Entwicklung bezüglich der Vollrechtsfähigkeit, ist sie meiner Ansicht nach wirklich gelungen.

Alle Nachbesserungen, die notwendig sind, müssen geschehen, aber auch nicht in einem ewigen, sondern in einem vernünftigen Zeitrahmen. Man denke nur daran, wie lange es beim UOG 1993 gedauert hat, nicht nur bis es soweit war – jeder, der an der Universität in den Gremien tätig war, weiß ein Lied davon zu singen –, sondern auch, bis sie endlich umgesetzt war. Man möge das ehrlich vergleichen.

Der Zufall wollte es, dass Kollege Rainer als einer der Vorredner etwas gesagt hat, was eigentlich ich vorbringen wollte; ich möchte das nun etwas weiterführen.

Die Evaluierung der Lehre ist eine Chance für die Studenten, wie sie vorher noch nie da gewesen ist. Ich kann mich noch mit Schaudern an so manche Lehrveranstaltung während meiner Studienzeit erinnern, ob es nun eine Vorlesung oder eine Übung war, die weder vom Wort noch vom Inhalt her verständlich war, weil ungeplant vorgetragen wurde; die Prüfungen waren dann ebenso. Man hatte als Student keine Chance, auch nur irgendetwas zu ändern. Auch bei den Praktika – ich bin Chemiker – war es oft nicht anders. Da waren Altlasten, die über Jahrzehnte hinweg ohne Chance auf Änderung einfach weitergezerrt wurden, weil es eben schon immer so gewesen war. – Jetzt besteht die Chance, etwas zu ändern, und diese Chance muss genützt werden!

Ein zweiter Punkt ist die Evaluierung der Forschung. Ich habe auch bei anderer Gelegenheit und schon öfters gesagt, dass die Evaluierung der Forschung besonders wichtig ist und auch Konsequenzen haben muss, wie eben auch die Evaluierung der Lehre. Konsequenzen – das kann nicht nur bedeuten, dass man das Geld anders verteilt. Ich habe schon öfters gesagt, es gibt Gruppen, denen dies völlig egal ist, weil sie so wenig forschen, dass sie auch kein Geld brauchen. Sie haben eine „geschützte Nische“, in der es genügt, dass sie im Kollektiv auf die Pension warten. Das ist ein Faktum. Ich möchte keine Namen nennen, aber jeder kann das – vielleicht sogar in seinem Bereich – selbst überprüfen. So kann man keine Konsequenz ziehen.

Aber es gibt Posten, und es gibt Verlängerungen. Es gibt vielleicht Projekte, die beurteilt werden müssen. Es gibt jedoch auch Räume. Bisher war es immer so, dass jeder Posten und jeder Raum einen Stempel hatte, und dies war sozusagen sakrosankt. Es war dogmatisch, und wenn keine Leute mehr am Institut waren, so blieben doch die Räume einfach dort. Daneben gab es Institute, die gewachsen sind. Sie haben Zuwachs gehabt und Ergebnisse erbracht, und dabei sind sie sozusagen übereinander gestanden. So etwas gibt es auch auf engstem Raum, davon weiß ich ein Lied zu singen. Da kann man wirklich eingreifen – und das sollte, ja das muss eine Konsequenz der gesamten Evaluierung sein.

Die Evaluierung ist ja kein Spaß. Wir hatten so etwas bei uns am Chemischen Institut, da zeigte sich Folgendes: Es beschäftigt zwei Assistenten zwei bis drei Monate lang intensiv, alles korrekt auszufüllen, stoßweise Unterlagen zu bearbeiten und eine Offenlegung betreffend das gesamte Institut bis ins Kleinste vorzunehmen. Dass dies keine Konsequenz haben soll, kann ich mir nicht vorstellen.

Frau Bundesminister! Ich bitte, diesen Punkt – meinetwegen auch im Nachhinein und wenn alles gelaufen ist – in irgendeiner Art und Weise zu verankern oder zu besprechen, auch wenn es hart für die Betroffenen ist; es kann aber auch erfreulich sein.

Die strukturellen Entscheidungen müssen, wie angekündigt, immer in einer Art positiver Rück­koppelung mit Forschungsergebnissen verbunden sein, so nach dem Motto: gute Ergebnisse – mehr Ressourcen! Daher: noch bessere Ergebnisse – noch mehr Ressourcen! – In dieser Entwicklung muss sich das aufschaukeln, bis es zu einer Art „Selektion“ kommt. Die Realität kennt ja Selektion auch in der Natur.

Evaluation ist also das Kernstück des Exekutivteils dieser Reform. Leistung muss konsequent eingefordert, kontrolliert und evaluiert werden. (Vorsitzender Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

Schlusssatz: Ich habe in einer der letzten Enqueten einen Redebeitrag gehört, in dem es geheißen hat – das stammt nicht von mir –: „Wenn man aufhört, besser zu werden, hört man auf, gut zu sein.“ – Das heißt, es kann dies nicht das Ende der Reform, sondern sollte erst der Anfang sein, das Bestehende zu verbessern. – Danke. (Beifall.)

16.15


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächster Redner ist Herr Universitätsprofessor Berka. – Bitte.

16.15


Referent O. Univ.-Prof. Dr. Walter Berka¦ (Universität Salzburg; Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht): Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir ein paar kurze Anmerkungen zu einigen kritischen Redebeiträgen, die sich auf die Übertragung von Entschei­dungen auf fachfremde Organe bezogen haben, und zwei Sätze zur verfassungsrechtlichen Frage.

Herr Abgeordneter Grünewald hat kritisch darauf hingewiesen, dass die Konzentration der Entscheidung auf wenige Organe – auf den Rektor, auf den Universitätsrat – letztlich dazu führt, dass Fragen von den Experten, von den Fachleuten weg verlagert werden, hin zu Gremien oder Einzelpersonen, die von der Sache weniger verstehen. Die Universität ist eigentlich eine Organisation, in der es nur Experten gibt, insofern wäre das vielleicht ein Problem. Aber ich glaube, dahinter steht die Frage: Wie schafft man eine vernünftige Relation zwischen einer Selbstverwaltung durch Experten sowie Management- und Leitungsentscheidungen. Das muss man sich gut überlegen.

Ich nehme als Beispiel das Curriculum, das etwa auch der studentische Kollege von der TU Wien kritisch angesprochen hat, insbesondere im Hinblick auf die Entmachtung der Studien­kommissionen. Auch ich war zuerst fast schockiert, als ich gesehen habe, dass der Senat künftig dafür zuständig gemacht werden soll, über Studienpläne, Curricula zu entscheiden. Als ich damit begonnen habe, meine eigenen Erfahrungen als Mitglied von Studienkommissionen und als jemand, der sich viel mit Studienreformen beschäftigt hat, zu rekapitulieren, musste ich feststellen: So schlecht kann das gar nicht sein.

Wer die Arbeit von Studienkommissionen kennt, weiß, dass es dort sub-optimale Entschei­ungsstrukturen gibt; nicht, weil die Studierenden nicht engagiert mitwirken würden – das tun sie sogar in der Regel, und sie verstehen auch etwas von der Sache –, sondern weil in Studien­kommissionen das Verfangensein im eigenen Fach, die Fachegoismen sehr oft über andere Sacherwägungen dominieren. Insofern denke ich, es ist durchaus sinnvoll, zu sagen: Ich habe durch die Organisationsautonomie die Möglichkeit, Gremien zu schaffen, in denen ich die Fach­leute zusammenbringe oder in denen auch die Studenten mitwirken können, aber ich habe auch die übergeordnete Ebene des Senats, der nicht fachlich kompetent ist, der jedoch dazu beitragen kann, dass die universitätspolitische Richtung bei der Entwicklung von Studienplänen stimmt. Da ist, glaube ich, einiges an Korrekturen erforderlich. Daher denke ich, es könnten dies, wenn man richtig austariert und den Universitäten einen gewissen Spielraum lässt, künftig bessere Entscheidungsstrukturen als jetzt werden.

Das Zweite betrifft die verfassungsrechtliche Frage. Das ist zwar nicht mein Part in der heutigen Veranstaltung, aber ich bin doch auch Verfassungsrechtler und möchte ein paar Sätze dazu sagen.

Ich halte es fast für fatal und jedenfalls für schief, wenn man die Frage der verfassungs­rechtlichen Zulässigkeit nur auf den Begriff „Selbstverwaltung“ konzentriert. Es gibt wahr­scheinlich andere Fragen wie jene der parlamentarischen Kontrolle oder der Sicherung der Minister­verantwortlichkeit, die auch noch des Nachdenkens wert sind. Aber wenn man schon über Selbstverwaltung diskutiert, so ist es meiner Ansicht nach schief, wenn man die Universität nur und primär als Selbstverwaltungseinrichtung sieht oder eine Selbstverwaltungsgarantie in der Verfassung sucht. Dies zeigt sich vor allem dann, wenn man eine Analogie zu anderen Selbstverwaltungseinrichtungen zieht, wie etwa der Gemeinde im Bereich der territorialen Selbstverwaltung oder der wirtschaftlichen Selbstverwaltung.

Ich möchte jetzt nicht in die Tiefen des Verfassungsrechts einsteigen, aber vielleicht ist dabei ein Aspekt noch interessant. Wieso glaube ich, dass die Universität nie nur Selbstver­waltungseinrichtung war? – Klassische, typische Selbstverwaltungseinrichtungen wie die Ge­meinde oder die Wirtschaftskammer sind Selbstverwaltungseinrichtungen, weil sie jeweils die Interessen der in ihr versammelten Gemeinschaft verwalten. Die Universität hat nicht nur den Auftrag, die Interessen der ihr Angehörenden zu verwalten, sondern sie hat eine gesell­schaftliche Verantwortlichkeit. Darum passt in meinen Augen dieses Analogon zu klassischen Selbstverwaltungseinrichtungen nicht ganz.

Das heißt nicht, dass es nicht Selbstverwaltung im Universitätsbereich geben soll. Aber die Verfassung bietet meiner Ansicht nach mehr Spielraum unter dem Aspekt der Selbstverwaltung, als heute manche Stellungnahmen vermuten lassen. – Danke. (Beifall.)

16.19


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Damit ist die Debatte über den ersten Block erledigt.

„Mitbestimmung, Personal sowie neues Dienst- und Arbeitsrecht“


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Wir kommen nun zum zweiten Block.

Wir beginnen wieder mit einer Politikerrunde. Diese ist etwas geschrumpft; ich glaube, alle werden dies eher begrüßen.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. Ich bitte jetzt wieder, jeweils die Rede­zeit von 5 Minuten einzuhalten. Wir liegen noch sehr gut im Zeitplan. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.20


Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser¦ (SPÖ): Ich möchte in dieser Mitbestimmungsrunde noch einmal mit der Verfassung beginnen, weil die beiden Herren zuvor dies angesprochen haben.

Ist es nicht auch ein verfassungsrechtliches Problem der Zugänglichkeit zu verschiedenen Ämtern, wenn man die Frage hinsichtlich der leitenden Funktionen generell nur auf den Kreis der Personen mit Daueranstellung konzentriert oder wenn man auch die Mitgliedschaft im Rat nur auf bestimmte Personengruppen konzentriert? – Auch das halte ich für verfassungswidrig; das sage ich bewusst, und ich bin mir dessen sicher, dass diese Einschränkung keinesfalls mit der freien Zugänglichkeit zu den Ämtern, wie sie verfassungsrechtlich garantiert ist, im Einklang steht. Das gehört nämlich zur Substanz der Mitbestimmung: Wer darf überhaupt eine Funktion ausüben? Wer darf in welchem Ausmaß wo vertreten sein?

Ich halte das auch – mit Verlaub, und das möchte ich sehr deutlich sagen – für nicht vernünftig, was da geschieht. Ich denke, das ist eine Konzeption, die nicht zukunftsträchtig ist. Wenn man nämlich davon ausgeht – das wurde ja verschiedentlich erwähnt –, dass die Motivation der Mitarbeiter ein entscheidendes Erfolgsgeheimnis einer Organisation, eines Unternehmens ist, dann gehört es auch wesentlich zu dieser Motivation, zu wissen, dass man in dieser Organisation auch mitgestaltend tätig sein kann.

Was der Studentenvertreter von der TU gesagt hat, was auch Frau Brunner und andere gesagt haben, war sehr beeindruckend. Das heißt, es gibt Menschen, die das tun wollen. Es gibt sie – vielleicht sind es zu wenige, vielleicht sind es nicht alle –, und daher ist die Frage demo­kratiepolitisch wirklich höchst interessant, ob man so leichtfertig diese Bereitschaft, die Ge­staltung einer wichtigen Organisation mit zu übernehmen, wegwerfen soll, indem man das gar nicht zulässt, ja im Gegenteil sogar verbietet.

Ich denke, in Wirklichkeit gehört die Zukunft partizipativen Strukturen, nicht jedoch den eher hierarchisch-autoritären Strukturen. Ich präge da immer den Begriff, dass es bei den Universitäten auch um Wertegemeinschaften und nicht nur um wissenschaftliche Söldner­truppen gehen kann.

Herr Professor Koder! Sie haben die Teilhabe der Professoren und die entsprechenden Rela­tionen angesprochen, und Sie haben gesagt, man sollte hier nicht überregulieren. Ich ziehe ein anderes Beispiel heran, das fernab der Universität liegt; ich möchte da niemandem nahe treten. Die Regelungen im Schulunterrichtsgesetz über Prüfungsrechtssicherheit brauchen selbst­verständlich nicht die Lehrer, diese können auf so etwas verzichten. Gebraucht werden diese Regelungen von denjenigen, die in diesem System die Schwächeren sind.

Rechte der Mitbestimmung dadurch ersetzen zu wollen, dass man sagt: Ihr dürft Kreuzerln auf den Evaluierungsbögen machen, und wir werden dann schauen, welche Konsequenzen wir daraus ziehen!, heißt, das Wort „Mitbestimmung“ einfach zu verkennen oder nicht hören zu wollen. Dieses bedeutet ja, letztlich irgendwo abstimmen zu können. Daher genügt es nicht, nur ein Kreuzerl zu machen. Wenn es nur dabei bleibt, wäre das unvollständig.

Das möchte ich deutlich sagen, damit hier kein falscher Eindruck entsteht oder hinterlassen wird. Ich habe meine subjektive Einschätzung dessen, was heute den ganzen Tag über geschehen ist; jeder hat eine subjektive Einschätzung. Ich würde es nicht akzeptieren, wenn das Resümee dessen, was heute viele Leute hier gesagt haben, Folgendes wäre: überwiegend positiv, alle sind zufrieden, ein paar Leute haben irgendwelche Detailkritik geübt, und ein paar, die wir schon kennen, waren überhaupt dagegen, aber sonst war dies hier eine heile Welt für die Fortsetzung der Reform. – Meine Wahrnehmung war das nicht. Jeder, der hier genau zugehört hat, hat auch gehört, dass selbst bei denjenigen, die positiv dazu eingestellt sind, kritische Stimmen zu vernehmen sind, und dass bei denjenigen, die grundsätzlich negativ dazu stehen, auch Positives gesehen wird. Es zeigt das jedenfalls, dass wir hier noch ein Stück von dem entfernt sind, was das Endergebnis sein soll.

Damit komme noch einmal auf das Einleitungsreferat von Frau Ministerin Gehrer zurück. Wenn Sie hier apodiktisch sagen: Dies wird im Jahr 2003 gelten!, so denke ich, dass einige zu Recht gesagt haben: Nicht Schnelligkeit und nicht Langsamkeit sind hier die Werte, sondern ein gründliches und überlegtes Gesetz soll auch noch den einen oder anderen zusätzlichen Zeit­raum wert sein.

16.25


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte.

16.25


Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek¦ (ÖVP): Herr Vorsitzender! Frau Ministerin! Geschätzte Expertinnen und Experten! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nahtlos an die Ausführungen meines Vorredners, des Kollegen Niederwieser anschließen und Gründlichkeit einmahnen.

Ich halte fest, und zwar nicht nur rhetorisch, dass die Diskussion um die Weiterentwicklung der Universität spätestens 1993 begonnen hat, dass sie mit unterschiedlicher Intensität geführt wurde und dass heute der Eindruck der Diskussion – ich möchte mich jetzt sprachlich bewusst sensibel äußern – stark von Vorsicht geprägt war, die ich auch in Einzelgesprächen mit Universitätsvertretern immer wieder gehört habe, etwa in der Weise: Wehe, wenn wir un­determiniert auf uns selbst losgelassen werden!

Wir haben in Österreich eine Tradition der Determinierung beziehungsweise der deter­minierten Selbstverfassung. Warum, frage ich, soll denn die Universität, wenn sie nicht mehr politisch determiniert ist oder nicht mehr in dem Maße wie bisher determiniert ist, „grauslicher“, unverschämter oder unprofessioneller mit sich selbst umgehen? Warum gibt es so wenig Vertrauen in die eigene Kraft? Warum glaubt man, dass eine Universität – selbst wenn man sich auch noch die Universität Wien mit zirka 80 000 Studierenden und eine Kunstuniversität mit 1 000 Studierenden vorstellt, jeweils mit anderen Zielen, anderen Auf­gaben, anderen Lehren­den, anderen Kulturen – nicht imstande sein soll, im Losgelassen­sein, in Autonomie eine Kultur der Selbstgestaltung zu entwickeln?

Ich vertraue darauf, obwohl ich, seit vielen Jahren Angehörige der Universität Wien, auch Gegenbeispiele kenne. Aber wenn du, Kollege Niederwieser, die Schulgesetze zitierst, muss ich sagen: Sie haben in ihrer Überdeterminierung, gerade was die Leistungsbeurteilung anlangt, zum Teil auch dazu geführt, dass die Lehrer auf argumentative Rückmeldung bezüglich Leistungs­messung bei Schülern verzichten, weil sie sagen: Es läuft ohnehin darauf hinaus, und bevor ich mir den Instanzenweg antue, schmeiße ich ihm den Vierer nach, und die Sache ist erledigt! – Daher bezweifle ich, dass die Determinierung die Kultur der Argumentation befördert hat.

Ich möchte zum Ausgangspunkt zurückkommen und sagen: Ich fürchte mich nicht vor dem Losgelassenwerden auf uns selbst, und ich meine auch, dass nicht alles, was nicht mehr vom Staat kommt, kulturlos ist. Es schwingt manchmal auch ein bisschen mit: Das ist dann Barbarei!

Ich war erstaunt, dass der renommierte Soziologe Rudolf Stichweh unlängst bei einem Vortrag an der Uni Wien gesagt hat: Die Inklusion, die Verbreiterung des Zugangs zur Universität, die Erweiterung der Aufgaben, die Verbreiterung dessen, was Universität ist und künftig sein soll, bedeuten, dass man mehr Kooperationen mit mehreren Trägern – er hat sogar gesagt: mehr Finanziers – braucht, damit man zu neuer Freiheit gelangt. Stichweh hat gesagt, neue Unab­hängigkeit bedeutet, mehrere Finanziers, mehrere Budgetquellen zu erschließen, um zu dieser neuen Selbstverfassung zu kommen. – Ich habe mich vergewissert und nach­gefragt: Das war kein Missverständnis!

Trauen wir uns also auch zu, diese Freiheit selbst zu gestalten. In einem Redebeitrag habe ich gehört: Okay, wenn es jetzt schon unterhalb der Senate Arbeitsgremien geben soll, sind das gleich Fakultäten! – nein, das muss nicht „ist gleich Fakultäten“ heißen! Auch das habe ich aus verschiedenen Rede­beiträgen herausgehört.

Ich meine, in einer Zusammenfassung kann im Sinne Frühwalds gesagt werden, es braucht wahrscheinlich in Bereichen wie jenem des jungen Felds der Antidiskri­minie­rung/Frauen­förderung – in jungen Bereichen, in denen es keine oder kaum Erfahrung und Tradition gibt – eine determinierende Hilfe, exakte Vorgaben und Instrumente zur Beförderung einer Kultur, die vielleicht in 50 Jahren nicht mehr notwendig sein werden. Es braucht sie aber nicht dort, wo Autonomie, wo Kompetenz bereits gelebt werden kann. Wer denn sonst als die Universität selbst weiß über sich, ihre innere Verfassung und ihre notwendigen Konstitutionselemente Bescheid!

Ein Hinweis von Herrn Professor Folk lautete, dies sei ein politischer Entwurf. – Ja, jeder Entwurf ist ein politischer! Auch die staatlich gelenkte Universität, wie sie jetzt als nach­geordnete Dienststelle konstituiert ist, ist ein politischer Entwurf im Sinne dessen, dass sich darin ein Gestaltungswille äußert. Insofern ist es nichts Schlimmes, wenn man hört: Das ist ein politisch motivierter Entwurf. Er ist es so, wie es ein anderer auch ist.

Ich habe schon in meinem ersten Beitrag gesagt, ich habe viele Punkte als „in diese Richtung gibt es sicher noch Ergänzung“ gehört. (Vorsitzender Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.) Aber, Kollege Niederwieser, kein Debattenbeitrag lautete dahin gehend, dass es keine Universität mit diesem Ziel geben soll.

Daher: Es soll eine Universität mit diesem Ziel, mit dieser Grundstruktur geben! Das ist mir Auftrag für die nächsten Monate, das heißt, schnell und gründlich die Reformarbeit fortzu­setzen. – Danke.

16.31


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

16.31


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald¦ (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Obwohl mir Personal sehr wichtig ist und obwohl auch hier allen klar ist, dass weder Bücher noch Maschinen forschen, sondern dass es die Menschen an der Universität sind, möchte ich doch kurz auf einige Ausführungen von Vorrednerinnen und Vorrednern eingehen.

Kollege Unfried hat gemeint, was heute nicht gesagt wurde, braucht man morgen nicht mehr zu besprechen. – Ich würde Sie bitten, dass Sie mir auch morgen noch erlauben, etwas zu sagen, was ich in den 5 Minuten hier nicht mehr sagen kann. Das sollte einmal klar sein.

Ich sage es noch einmal: Ich fühle mich in Diskussionen oft missverstanden. Ich bin dialogbereit, und ich möchte darüber reden, wie Universitäten gestaltet werden können. Worin wir uns allerdings unterscheiden, ist anscheinend, dass zwischen Dialog und Diskussion unterschied­liche Meinungen darüber auftreten, was diese beiden Begriffe leisten können. Es ist für mich weder Diskussion noch Dialog, wenn man nur Meinungen austauscht und wenn sich an der Sache überhaupt nichts ändert. Dies kann doch keine Einbahnstraße sein, sondern es muss sich daraus auch etwas entwickeln können. Das haben viele, nicht nur ich, vermisst.

Ein weiterer Punkt ist, von Leuten, die ich sonst durchaus schätze, jetzt – und das hat mich gewundert – zu hören: Das alles war ohnehin öffentlich! – Öffentlichkeit allein ist kein Qualitäts­merkmal. Öffentlich waren auch Gladiatorenkämpfe, und diese haben ebenfalls nichts zum Besseren gewendet. Öffentlichkeit kann nur heißen, dass die Öffentlichkeit mit Institutionen in ein Gespräch eintritt und der eine auf den anderen/die andere reagiert. Und davon ist mir noch zu wenig vorhanden.

Es hat auch geheißen, das UOG 1993 wurde evaluiert. – Ich möchte jetzt nicht überkritisch sein, aber die Gutachten der Rektorenkonferenz wurden zu einem Zeitpunkt geschrieben und erstellt, als die letzte Universität noch gar nicht in das neue UOG 1993 „gekippt“ war. Eva­luierungen mit Prophetie zu verwechseln, das geht nicht einmal an der Theologischen Fakultät durch. So kann man daher nicht evaluieren.

Bundschuh hat gesagt, der Universitätsrat soll Fragen stellen. – Auch ich bin dieser Meinung, aber dann muss der Rat ein Aufsichtsorgan sein, nicht jedoch eine Mischkulanz zwischen operativem, strategischem und Kontroll-Organ. Das sind ganz entscheidende Dinge.

Der große Irrtum in diesem Papier ist meiner Ansicht nach, dass über Entwicklungsziele nicht viel gesprochen wurde. Es ist zwar die Rede von Leistungsvereinbarungen, aber man muss doch Ziele kennen – wie soll man sonst Leistungen vereinbaren?

Dafür, was Universitäten sein sollen, wie sie sich abgrenzen, welche Rolle sie im tertiären Bildungssektor spielen, bleibt in der Diskussion relativ wenig Raum. Ich gebe zu, die Uni­versitäten haben seit Jahrzehnten nicht dazu beigetragen, die Diskussion mit Vehemenz zu führen. Aber es ist auch von anderer Seite nichts gekommen. Wenn jetzt Entwicklungsziele definiert werden – das halte ich für legitim –, sollte in dem Papier nichts drinstehen über die Mittel und Abläufe, wie diese Ziele erreicht werden können. Das ist Sache der Autonomie, das würde ich gerne den Universitäten überlassen.

„Angst“ und „Sorge“: Auch „Probleme“ hört man nicht gern, sagen wir also „Herausforderungen“. Wenn man „Angst“ nicht gern hört, darf ich vielleicht „Sorge“ sagen. Sorge hat man um etwas, was einem lieb und teuer ist. Wenn mir die Universitäten Wurscht sind, habe ich keine Sorge um sie, dann können Sie mit ihnen machen, was Sie wollen, es ist mir egal. Aber so ist es nicht! Viele, die in diesen Diskussionsprozess involviert sind, reagieren auf die Debatte, weil sie der Universität verbunden und darin verwurzelt sind. Es ist dies keine Bösartigkeit!

Der Ländervertreter Piffl-Percevic hat gesagt, dieser Entwurf sei so toll, weil die Länder bedient werden. „Gschamster Diener“, würde ich sagen: Sind wir dazu da, die Länder zu bedienen? – Das allein kann es nicht sein. Ich würde gerne von den Ländern mehr Beiträge insbesondere bei Sonderforschungsbereichen, Fachhochschulen und so weiter sehen, die eine Gemein­samkeit und eine Partnerschaftlichkeit mit der Republik, mit Bildung und Forschung aufweisen.

Ähnlich verhält es sich mit der Wirtschaft. Ich habe keine Angst vor der Wirtschaft, aber wenn von Wirtschaft und Industrie teilweise Wortspenden wie diese kommen: Die sollen alle nicht so viele Sorgen und Ängste haben, wir nehmen ja alle!, dann muss ich sagen: Das stimmt ja nicht! Die Quote an Forscherinnen und Forschern in Industrie und Wirtschaft ist in Österreich zwar nicht gerade letztrangig, aber wir kursieren vielleicht um den vorletzten oder drittletzten Platz.

Was das Personal betrifft, ist auch Folgendes festzuhalten. Wissenschaft heißt Risiko, Wissen­schaft heißt, sich hartnäckig, langfristig und mit Ausdauer mit Problemen zu be­schäftigen, wobei manches auch sprichwörtlich „in die Hose gehen“ kann. Dieser Risikobereitschaft so zu be­gegnen, dass man sagt: Ich mache Fristenabläufe bei Anstellungsverfahren, wonach die Ver­weildauer von Angestellten kürzer ist als jene von Studentinnen und Studenten!, das lässt ein nachhaltiges Einlassen auf Risiken in der Forschung nicht zu, sondern fördert eher den modisch schnellen Trend zum Gewinn bei einem Risiko nur insoweit, als man schon weiß, was herauskommen wird, so nach dem Motto: Jetzt mache ich schnell ein Projekt, die Publikation ist schon in der Schublade!

Ich möchte darum ersuchen, mitzudenken und jungen Leuten eine Perspektive zu geben. Diese muss nicht heißen – das hat es auch nie gegeben, ich stelle das eindeutig klar –, von der Wiege bis zur Bahre zu pragmatisieren. So etwas zu behaupten, sind an sich sehr unsinnige Wort­spenden.

Zum Schluss noch zu einer anderen Sorge, von der ein Drittel des Personals der Universitäten betroffen ist. (Vorsitzender Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.) Es geht um die Medizin. Da habe ich die Sorge, dass in der jetzigen Debatte – das wird mir wahrscheinlich auch Präsident Frühwald bestätigen – das Problem darin liegt, dass die Krankenanstaltenträger Länder und Gemeinden an ihren Krankenhäusern primär Patientenversorgung und Kostenminimierung im Auge haben. Das Interesse an Forschung und Wissenschaft ist dort sekundär, und zwar mit unterschiedlicher Gewichtung.

Ich möchte nicht, dass Medizinische Universitäten in noch stärkere Abhängigkeit von diesen Trägern kommen, dass die Länder – ich sage es noch einmal – nur noch von der Republik Österreich „bedient“ werden und Leute dort ihre ganze Arbeitszeit in den Aufgabenbereichen verwenden, die den Ländern übertragen wurden, sodass letztlich die Republik, Wissenschaft und Lehre leer ausgehen. Da bitte ich wirklich, diesem Problem etwas mehr Zeit als nur einige Wochen zuzuwenden. Es kann sonst nichts herauskommen.

16.37


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

16.37


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm¦ (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Vorsitzender! Frau Ministerin! In Bezug auf die Demokratisierung – es haben ja zwei vortragende Expertinnen dazu Stellung genommen – ist die Frage der weiblichen Bediensteten an den Universitäten meines Erachtens sehr wichtig. Wenn ich mir heute angesehen habe, wer von den 15 Vor­tragenden welches Geschlecht hat, so muss ich sagen, dass dies doch auch ein Spiegelbild gewesen ist: Von den 15 Vortragenden waren vier Frauen, alles andere Männer. Im gesamten Auditorium sieht es so aus, dass wir ungefähr 30 Prozent weibliche Teilnehmerinnen haben; der „Rest“ Männer. – Dies nur, um auch von diesem Spiegelbild zu sprechen.

Wenn wir uns die Zahl der weiblichen Studierenden an den Universitäten ansehen, sehen wir, dass es, prozentuell betrachtet, über 50 Prozent sind. Ich hoffe, dass dies trotz der Studien­gebühren so bleiben wird. In Innsbruck haben wir da einen so genannten Ausreißer, es gibt jetzt 20 Prozent weniger an weiblichen Erstinskribierenden. Das ist ein Problem, das nachdenklich stimmen muss. Vielleicht hat dies – das ist eine eher gewagte These – damit zu tun, dass im Westen des Bundesgebietes die patriarchalischen Strukturen vielleicht noch etwas stärker wirken als weiter östlich.

Heute wurde auch gesagt, dass der Vergleich mit den romanischen Ländern, zum Beispiel mit Italien, Spanien oder Südamerika – wenn ich dies ergänzen darf –, nicht gescheut werden sollte. Dort ist der Anteil der weiblichen Professorinnen eklatant höher als zum Beispiel in Österreich, in Deutschland oder, wenngleich nicht in diesem eklatanten Ausmaß, auch in den skandinavischen Ländern.

Man hat mir berichtet – ich habe mit einem Professor gesprochen, der länger in Argentinien geforscht hat –, dass es auf die Rahmenbedingungen ankommt. Die weiblichen Forscherinnen haben dort die Möglichkeit, dass sie, wenn sie in ihrem Beruf an der Universität forschen, ihre Forschung auch dann weiterbetreiben können, wenn sie ein Kind geboren haben. Es gibt daher zum Beispiel Möglichkeiten, innerhalb der Universität das Kind zu betreuen oder es manchmal auch mitzunehmen. Es kommt oft darauf an, dass man verschiedene Ergebnisse im Labor beobachtet, und so weiter.

Das sagte mir jemand, der es wissen muss und dies auch im Wissenschaftsministerium ent­sprechend bekannt gemacht hat. Dort ist in der vergangenen Legislaturperiode daraus etwas wie ein Arbeitskreis geworden, in dem man versucht, die Rahmenbedingungen für weibliche Stu­dierende, weibliche Universitätsangehörige und Forscherinnen zu verbessern. Ich glaube, dass dies ein wichtiger und notwendiger Ansatz wäre, wenn es einem wirklich ein Anliegen ist.

Heute wurde auch von „eher komplizierten Regelungen“ gesprochen, die eintreten würden, wenn die Frauenförderung auch mit einem neuen Universitätsrecht weiterhin ernst genommen wird. – Ich meine, das ist notwendig. Sie, Frau Professor Ulrich, haben gesagt, Sie kennen diesen Frauenförderplan und finden ihn für gut und richtig. Wir haben ihn noch nicht zu Gesicht bekommen – ich habe auch Kollegen Niederwieser gefragt –, vor zwei Tagen wurde er kurz vorgestellt. Ich habe Ihre Publikation in Bezug auf Artikel 7 gelesen und war davon begeistert. Ich denke, Sie werden sich das angesehen haben, und es wird schon so sein, wenn Sie das so sagen.

Aber andererseits muss man auch sagen, dass durch dieses neue Dienstrecht drei ver­schiedene Arten von Dienstverhältnissen an den Universitäten bestehen werden. Auch das halte ich für ein großes Problem.

Damit komme ich zu einem anderen Punkt, und zwar betreffend eine Gruppe von Universitäts­angehörigen, über die heute sehr wenig gesprochen wurde. Es geht um die Externen, um die Lektoren und Lektorinnen. Hier möchte ich insbesondere Frau Ellmeier fragen, wie für diese Gruppe die Situation in Bezug auf arbeits- und sozialrechtliche Absicherung ist. (Vorsitzender Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

Ein Satz noch zur Universität im Allgemeinen: Die Universität ist meines Erachtens – ich bin der Überzeugung, dass es sehr viele so sehen – kein Unternehmen. Dort gibt es keine „Kunden“, sondern Universitätsangehörige, die mitbestimmen, die mit partizipieren wollen und dann in diesem Sinne begeistert mitarbeiten, weil das die Identität stiftet und fördert. – Danke.

16.43


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

16.43


Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl¦ (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg möchte ich sagen, dass wir heute zwar sehr unterschiedliche Meinungen hören konnten, dass sich aber generell festhalten lässt, dass quer durch alle Gruppen an der Universität sehr große Skepsis, Zurückhaltung, Kritik bis Ablehnung diesem vorliegenden Entwurf gegenüber zu hören ist – und dies nicht nur heute, sondern immer wieder.

Deshalb spreche ich mich – im Gegensatz zur Meinung der Kollegin Brinek – dafür aus, ein derart umfassendes Reformwerk nicht „schnell und gründlich“ sozusagen übers Knie zu brechen; auch wenn Sie es nicht so gesagt haben. Im Gegenteil: Es muss unbedingt eine Konse­quenz aus dieser heutigen Debatte sein, dass man den vorliegenden Gestaltungsentwurf mit Behutsamkeit und Offenheit weiter diskutiert und auch die notwendige Offenheit und den Willen dazu aufbringt, Kritik zu hören und den Entwurf entsprechend weiterzuentwickeln.

Was man sicherlich quer durch alle Redebeiträge gehört hat, ist eine große Bereitschaft und ein Wille zu einer Reform, einer Weiterentwicklung der Universitäten. Die Frage ist nur, ob eine derartige Weiterentwicklung den Preis haben muss, den der vorliegende Entwurf hat.

Aus meiner Sicht muss eine Reform der Universitäten nicht den Preis der Abschaffung der Mitbestimmung haben. Im Gegenteil! Sie muss nicht den Preis der Rechtsunsicherheit der Studierenden haben. Sie muss und darf nicht den Preis möglicher weiterer Zugangsbe­schrän­kungen nach der Einführung der Studiengebühren haben, also eventuell noch höherer Studien­gebühren. Wir haben auch schon die Diskussion darüber gehört, ob nicht jede einzelne Uni­versität die Höhe der Studiengebühren selbst festlegen soll. Man hört auch schon die Debatte um Studienplatzkontingentierungen, resultierend aus den Leistungsvereinbarungen, was mög­licher­weise zu weiteren Zugangsbeschränkungen an den Universitäten führen kann. Die Reform muss auch nicht den Preis der Verunsicherung bei den an der Universität Beschäftigten durch die vielen offenen Fragen im Bereich des Dienst- und Arbeitsrechtes haben.

Da uns vorhin gesagt wurde, dass das ein so enorm moderner Entwurf sei: Wenn dies alles als modern gilt, dann bin ich lieber altmodisch und auf der Seite der alten Werte, als diesen Preis zu zahlen.

Ich möchte mich noch mit der Frage der Kosten beschäftigen, die aus meiner Sicht nach wie vor einer der großen offenen und ungeklärten Punkte in dieser Debatte ist. Es liegt uns eine Stellungnahme des Finanzministers vor, in der er sich auch mit der Frage der Dreijahres­budgets beschäftigt. Diese Budgets sollen ja dem Dreifachen des Letztbudgets entsprechen. Der Finanzminister kommt zu dem Schluss, dass sich die Universitäten an den Regelungen, die für die Bundesmuseen und Bundestheater gelten, zu orientieren hätten, und er führt weiter aus, was das bedeutet. Es bedeutet, dass sowohl bei den Bundesmuseen als auch bei den Bundestheatern auf mehrere Jahre gedeckelte Budgets vergeben wurden und diese die Gehaltserhöhungen selbst „verdienen“ mussten.

Das heißt, die Universitäten werden in den ersten drei Jahren gedeckelte Budgets bekommen und dürfen sich dann die entstehenden Mehrkosten zum Beispiel durch Gehaltserhöhungen selbst verdienen. Es ist für mich eine der wesentlichen offenen Fragen, wie man sich das vorstellt; das gehört auf den Tisch gelegt. Was das für die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre bedeutet, wurde ja schon in der Debatte angesprochen, und ich kann dies nur unterstreichen. – Das war die eine Seite der Geschichte.

Die andere Seite ist, dass Rektor Winckler bereits in der heutigen Debatte darauf hingewiesen hat, dass man den Universitäten materielle Ressourcen entziehen will. Bei den Gebäuden trifft das schon zu; er hat beispielsweise die Bibliotheken oder die Sportstätten angesprochen. Man fragt sich, warum das passieren soll, und man hört, dass die Begründung dafür im Ministerium jene ist, dass die Universitäten „nicht wirtschaften können“.

Meine Damen und Herren! Das muss man auf der Zunge zergehen lassen! Auf der einen Seite sagt man, die Universitäten sollen sich ihr zusätzliches Geld selbst verdienen – und auf der anderen Seite sagt man, sie können nicht wirtschaften. Der Schluss, den ich daraus nur ziehen kann und den ich den im Ministerium beteiligten Herrschaften mitgeben möchte, ist der: Wenn Sie wirklich finden, dass dem so ist, dann ist es hoch an der Zeit, dass Sie die eigene Reform umgehend abblasen! (Abg. Dr. Brinek: Welche Experten haben Sie gehört?)

16.49


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Darf ich die Zwiegespräche unterbrechen und Folgendes dazu sagen. Die Wertung, ob die Experten und Teilnehmer positiv, negativ oder auch inhaltlich Stellung genommen haben, ist relativ einfach vorzunehmen, indem man das Protokoll liest. Auch diejenigen, die jetzt nicht anwesend sind, werden das nachvollziehen können. Ich glaube daher, es erübrigt sich hier ein Streit, der nicht viel bringt.

Nächster Redner ist Herr Reichel. – Bitte.

16.49


ADir. RgR. Rudolf Reichel¦ (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Vorsitzender des Zentral­ausschusses des nichtwissenschaftlichen Personals): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Namens des Zentralausschusses für die Bediensteten, mit Ausnahme der Universitätslehrer – fälsch­licherweise als der des „nicht­wissenschaftlichen Personals“ bezeichnet –, aber auch der Bundessektion Unterrichtsver­waltung und Wissenschaft, möchte ich in vier Punkten zum Gestaltungsvorschlag Stellung nehmen.

Zur einfacheren Etikettierung: ein grundsätzliches Ja zu einer sinnvollen Weiterentwicklung der Universitätsautonomie, jedoch nicht in der vorgesehenen Form!

Punkt eins, das Dienstrecht: Insgesamt sind von der Universitätsreform 21 000 Uni-Bedienstete betroffen, 11 000 Uni-Lehrer und 10 000 allgemeine Universitätsbedienstete. Der Vertrauens­schutz für die im Dienststand befindlichen Bediensteten ist daher von wesentlicher Bedeutung. Vorgesehen ist, dass die 10 000 allgemeinen Uni-Bediensteten zu Arbeitnehmern werden, sodass nach den EU-Richtlinien innerhalb eines Jahres nur noch das allgemeine Arbeitsrecht für sie gelten wird und sie daher in ihren Rechten, die sie erwarten können, in ihrem Vertrauens­schutz, der missachtet wird, beeinträchtigt sind.

Es ist unerträglich, dass die 31 Ausgliederungen, die seit 1991 erfolgt sind, in immer unter­schiedlicher Form vorgenommen wurden und dass der vorliegenden Gestaltungsvorschlag die bisher schlechteste Lösung für eine Ausgliederung und Behandlung der Vertragsbe­diensteten bedeutet. Dies legt die Vermutung nahe, dass die Absicht besteht, Dienstnehmer möglichst einfach freisetzen zu können. Das wird auch unterstützt durch Aussagen von Rekto­ren, die von einer Personaleinsparung von 30 Prozent und mehr sprechen.

Zusätzlich kommt – das ist mehrfach angesprochen worden – die Frage der budgetären Situation zum Tragen, da ja das Budget, das vorgegeben ist, wenig Gestaltungsspielraum bietet. Allein die Mitteilung des Bundesministers, dass die Folgekosten, die mit der Uni-Reform verbunden sind, getragen werden, ist kein ausreichender Garant für die Finanzierung der Universitäten. Eine exakte Kosten-Nutzen-Analyse und eine Folgekostenabschätzung fehlen derzeit immer noch.

Als ein Beispiel für den Arbeitnehmerschutz darf ich anmerken, dass etliche Bestimmungen des Bundesbedienstetenschutzes, die bereits 1999 und 2000 zum Tragen hätten kommen sollen, aus finanziellen Gründen bis heute nicht eingelöst wurden, obwohl da die Strafbestimmungen viel schwächer sind.

Es ist daher die Forderung zu erheben, dass im Sinn des Vertrauensschutzes das Vertrags­bedienstetenrecht für die im Dienststand Befindlichen dynamisch weiter gilt und dass das Vertragsbedienstetenrecht, bis ein allfälliger Kollektivvertrag es ablöst, weiter in Geltung bleibt.

Punkt zwei, die Mitbestimmung: Die Mitbestimmung ist ein wesentliches, erfolgreiches Element der österreichischen Universitätskultur, wobei jedoch anzumerken ist, dass die Gruppe der allgemeinen Bediensteten, obwohl sie 45 Prozent des Uni-Personals stellt, in der allge­meinen Wahrnehmung sowohl in der Politik und in den Medien als auch zum Teil inner­universitär ausgeblendet wird. Nicht umsonst hat bei der ersten Uni-Enquete keine einzige der vier im Parlament vertretenen Parteien einen Vertreter dieser 10 000 Bedienstete umfassenden Gruppe eingeladen. Es ist damals dem Vorsitzenden zu danken gewesen, dass wenigstens am Schluss eine zuhörende Teilnahme möglich war.

Wenn ich hier etwas hochhalte, nämlich meine vergilbte Ausgabe des UOG 1975, werden mich natürlich viele als „Ewiggestrigen“ und „Alt-68er“ bezeichnen. (Der Redner hält das entspre­chende Werk in die Höhe.) Ich erwähne aber, dass erst durch diese Regierungsvorlage des UOG 1975 die Stellung der allgemeinen Uni-Bediensteten in der Universität, ihre unterstützende Funktion, hervorgehoben wurde und dass auch sie einen wesentlichen Beitrag für die inner-universitäre Gestaltung liefern können.

Der Vorschlag gibt vor, dass die Quantität der Mitbestimmung durch die Qualität ersetzt wird, und verweist auch auf die zusätzliche Betriebsratsmitwirkung. – Die Wahrheit ist jedoch, dass künftighin nur noch ein einziger Vertreter im Senat vorgesehen ist. Das heißt konkret an der Uni Wien: Von 2 800 sitzt 1 Vertreter im Senat, die Hauptentscheidungen fallen im Uni-Rat, und dort ist keine echte Betriebsratsmitwirkung vorgesehen.

Im Gestaltungsvorschlag wird die Meinung vertreten, dass Demokratie grundsätzlich eine ineffiziente Organisationsform ist und die Ansätze notwendiger Reformen an der bisherigen Mit­bestimmung gescheitert sind. – Folgt man diesem Argument, dann könnte man auch generell die repräsentative Demokratie in Frage stellen.

Es entspricht auch nicht dem Grundgedanken der vorgesehenen Autonomie, dass die Binnen­gliederung zwingend vorgegeben wird. Es sollte vielmehr den Universitäten autonom überlas­sen bleiben, in welcher Form sie unterhalb des Senats andere Entscheidungsgremien ein­führen. Daher die Forderung nach Beibehaltung der Mitbestimmung in geeigneter Form, da sie auch ein Bestandteil der Verwirklichung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ist!

Punkt drei, Personalvertretung und Mitwirkung: Wenn der Universitätsrat funktionell wie ein Aufsichtsrat agiert, dann fordert man mit Fug und Recht auch dort, dass ihm künftighin, wie in der Arbeitsverfassung vorgesehen, Betriebsratsvertreter zwingend angehören. Daneben sind wir selbstverständlich für die Beibehaltung einer Gesamtpersonalvertretung, getrennt nach Uni-Lehrern und Nicht-Universitätslehrern in bisheriger Form.

Punkt vier, der Reformdialog: Das Instrument der offenen Planung bot nur scheinbar die Möglichkeit, sich am Meinungsbildungsprozess zu beteiligen. Allein die Aufnahme von Stellung­nahmen auf eine Homepage kann einen direkten Dialog nicht ersetzen, obwohl, wie schon erwähnt, die vorgestrige Plattform – mit Ausnahme der Positivmitteilung der Erfüllung der Frauen­forderung – exemplarisch das Fehlen eines echten Dialoges belegte, waren doch die Aussagen zur Gründung der eigenen Medizinischen Universitäten zwischen den Vertretern des Ressorts und jenen der Rektorenkonferenz einander diametral widersprechend. Auch die Rektorenkonferenz hatte den Eindruck, dass eingebrachte Vorschläge nicht angenommen werden und dass man auf sie auch nicht eingeht. Ebenso wurde sichtbar, dass eine Fülle wesentlicher und wichtiger Rechtsfragen bis jetzt noch nicht geklärt ist.

Zusammenfassend: Die allgemeinen Bediensteten bekennen sich zu einer sinnvollen Uni-Reform mit dem Ziel, den Universitäten mehr Handlungsautonomie einzuräumen. Wir sind jedoch der Auffassung, dass dieses Ziel auch in Form einer dynamischen Weiterentwicklung des UOG 1993 erreicht werden kann, wobei durch die Flexibilisierungsklausel im Haushalts­recht die Übertragung von Personalagenden durchaus möglich zu sein scheint.

Aufzuzeigen ist auch – und das ist heute sichtbar geworden –, dass etliche Universitäten die Gestaltungsspielräume des UOG 1993 durchaus ausschöpfen, andere jedoch nicht in der Lage sind, diese Möglichkeiten zu nutzen, und ebenso, dass – wie in der Vergangenheit – bekannte Mängel und Missstände nicht im Wege der inner-universitären Aufsicht beziehungs­weise durch die Aufsicht durch das Ressort behoben und abgestellt werden.

Die Frau Bundesministerin hat bei der Veranstaltung im Gate Center richtigerweise betont, dass die Neustrukturierung der Universität nicht so sein kann, dass einige wenige nur befehlen und die anderen nur gehorchen beziehungsweise dass zum Gelingen der Reform motivierte, aber nicht demotivierte Mitarbeiter erforderlich sind. – Bedauerlicherweise erfüllt der derzeit vorlie­gende Gestaltungsvorschlag diese vorgegebenen Kriterien nicht.

Daher ist zu hoffen, dass, wenn auch bis zur beabsichtigten Aussendung des Gesetzentwurfes wenig Zeit verbleibt, konstruktive Gespräche auf Basis des von der GÖD übergebenen Papiers „Universitätsreform mit den Bediensteten – Gewerkschaftliches Herausforderungsprogramm“ erfolgen werden. – Danke.

16.56


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Sie haben jetzt fünfeinhalb Minuten reden dürfen, weil der Ruf nach einem Schlusssatz bei Ihnen unfair gewesen wäre.

Nächste Rednerin ist Frau Dr. Legat. – Bitte.

16.56


Ass.-Prof. Mag. DDr. Anneliese Legat¦ (Karl-Franzens-Universität Graz; Vorsitzender des Zentralausschusses für die Universitätslehrer): Verehrtes Kollegium! Es ist mir unklar, welcher Zufall Regie geführt hat – es war diese Reihenfolge zwischen meinem Vorredner und mir nicht abgesprochen. Der Zentralausschuss für die Universitätslehrer – wie Sie wissen, ist das die Personalver­tretungs­institution, die Interessen von Professoren wie Mittelbau zu vertreten hat; ich möchte auch aus­führen, dass es keine Personenidentität zur GÖD gibt – hat sich für die Bei­behaltung der Selbstbestimmung der Universitäten als auch für die Beibehaltung der Mitbestimmung ausgesprochen.

Ich möchte nur in einem Nebensatz bemerken, dass ich nicht die Interessen derjenigen vertrete, die im Glashaus sitzen und mit Steinen werfen. Das Phänomen der Trittbrettfahrer wird einem nicht nur in Einführungslehrveranstaltungen zur Volkswirtschaftslehre vermittelt, sondern ich denke, das ist ein Phänomen aus der Lebenserfahrung, das wir mehr oder weniger alle leben können. Ich denke, wer immer es zustande bringt, Trittbrettfahrer oder dieses Phänomen auszuschalten, ist nobelpreisverdächtig. Aus meiner Sicht ist es vielmehr ein Phänomen der inner-universitären Kontrolle und auch der Wahrnehmung des Aufsichtsrechtes der Aufsichts­behörde. Als oberste Personalvertreterin weiß ich ein Lied davon zu singen, wie schwierig es ist, bei offenkundigen Defiziten die Intervention der Aufsichtsbehörde zu erlangen.

Nun zurück zu meinem eigentlichen Thema, nämlich der Mitbestimmung. – Es stellt sich die Frage nach dem Wert von Mitbestimmung, die von der Selbstbestimmung der Universitäten meiner Ansicht nach nicht zu trennen ist. Es handelt sich um eine politische Frage – davon bin ich überzeugt –, die zu klären ist, auch um den von Professor Mayer heute schon mehrfach ausgeführten, durchaus offenen Begriff „Selbstverwaltung“ eventuell mit einem neuen Aspekt zu erfüllen. Es handelt sich letztlich auch um eine Wertefrage. Hier kann ich ebenfalls auf die Ausführungen von Reichel verweisen.

Die Antragsuniversität nach UOG 1975 und die Entscheidungsuniversität nach UOG 1993 haben auf dem Mitbestimmungsprinzip, wenn auch durchaus – leider, muss man nachträglich sagen – ständisch strukturiert, aufgebaut. Es handelt sich dabei um institutionalisierte Kommu­nikations- und Entscheidungsstrukturen, die die Einbindung von unterschiedlichsten Perspekti­ven gewährleisten und nicht nur auf generösem Wohlwollen oder informellen Zufälligkeiten beruhen oder davon abhängen. Mag. Eckl von der Arbeiterkammer und Dr. Schedler von der Wirtschaftskammer haben dies für den außeruniversitären Bereich angesprochen und auch moniert.

Dazu kommt aus meiner Sicht der ökonomische Aspekt, dass sich Entscheidungen einiger weniger Verantwortungsträger – mir fällt da leider immer nur der Begriff „starke Männer“ ein – in komplexen Strukturen ökonomisch fatal auf sehr viele auswirken können. Die gegenwärtige nationale als auch internationale Wirtschaftsszene bietet dafür zurzeit, wie ich meine, umfängliches Anschauungsmaterial.

Aus Sicht der Kritiker ist der Ausschluss von Mitbestimmungsmöglichkeiten, von Mitbestim­mungswilligen und damit auch von Mindermeinungen durchaus verständlich, weil Entschei­dungsprozesse mitunter aufwendig und auch argumentationsintensiv sind, für den ZA sind sie aber nicht vertretbar. Belastungen in Verfahren oder auch durch Verfahren sind in Anbetracht der Entlastungen durch Problemlösungen, die am Ende solcher Entscheidungsprozesse liegen, durchaus wünschenswert.

Zum Abschluss eine Nebenbemerkung: Professor Frühwald hat zwei Aspekte genannt, nämlich den Wettbewerb um die Besten in einem Lande und den Aspekt, Strukturen zu vergleichen. – Meiner Kenntnis der deutschen Literatur nach wird die Möglichkeit nur befristeter Anstellungen auch dort als großer Mangel dargestellt, sodass die Besten dort bleiben, wo sie auf unbefristete Beschäftigungsperspektiven zählen können. Zum anderen unterscheidet sich die Wirtschaftsstruktur Deutschlands von jener Österreichs sehr stark, wenn man die kleinteilige österreichischen Wirtschaftsstruktur mit einigen wenigen Konzernen berück­sichtigt. – Danke.

17.01


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächster Redner ist Herr Universitätsprofessor Marhold. – Bitte.

17.01


O. Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold¦ (Karl-Franzens-Universität Graz; Institut für Arbeits- und Sozialrecht): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Österreichische Akademie der Wissenschaften hat mich hierher entsandt, ich bin aber weder in der Lage noch willens, Ihnen jetzt die Meinung der Österreichischen Akademie der Wissen­schaften vorzutragen oder Ihnen ein vorbereitetes Manuskript vorzulesen. Die Akademie der Wissenschaften hat offenbar die Vorstellung, sie vertraut jemandem, den sie kennt, darin, hier einen Standpunkt zu vertreten und diesem eine Plattform zu geben. – So ähnlich dürfte es auch mit dem Gestaltungsvorschlag sein, das ist daran das Reizvolle und Schöne.

Um Missverständnisse auszuschließen, stelle ich Folgendes gleich fest: Ich begrüße den Gestaltungsvorschlag, hoffe aber, dass nachher nicht die Köpfe, sondern die Argumente gezählt werden.

Warum begrüße ich den Gestaltungsvorschlag? – Weil er der Universität prinzipiell mehr Autono­mie einräumt, ihre eigenen Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Selbstverständlich steckt dahinter auch eine andere Regelungstechnik, nämlich jene, die Begrenztheit des gesetzlich Gestaltbaren zu akzeptieren. Über das UOG 1975 und das UOG 1993 hatten wir eine Fülle gesetzlich ausgestalteter Reglementierungen, die aber an der Realität der Universi­täten und vor allem an ihrer Reformfreudigkeit nichts Entscheidendes verändert oder verbessert haben.

So ist es zum Beispiel bei der Mitbestimmungsfrage. Ich erlebe die Mitbestimmung konkret als Besitzstandswahrung, und diese nicht so sehr als Besitzstandswahrung der beteiligten Gruppen – das wäre nicht einmal das Schlimme –, sondern als eine der beteiligten Sub-Institutionen an den Universitäten. Wenn es nicht möglich ist, Ressourcen bedarfsgerecht zwi­schen universitären Einheiten zu verteilen, weil die universitären Kollegialorgane, einer Mitbe­stimmungsphilosophie folgend, einander gegenseitig lähmen – sodass an meiner Universität im Senat wieder die siebente Mathematik für 275 Studierende zugewiesen wurde, während 6 000 Studierende der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften mit 20 Professoren auskommen müssen –, dann kann ich nicht sagen, dass es sich da um reformfreudige, handlungsfähige, bedarfsgerichtete Entscheidungsträger handelt. Und dann ist es auch kein Wunder, dass die Politik eingreift und sagt: Wir müssen darauf achten, dass die Universitäten unter Wahrung der Selbstbestimmung mehr Autonomie und mehr Entscheidungsmöglichkeiten erhalten! Diese Freude daran, selbst entscheiden zu können, sollte die Universitätsmannschaft und -frauschaft beleben.

Ich wundere mich eigentlich – wenn ich auf das Dienstrecht zu sprechen komme; Arbeitsrecht ist ja meine Profession – über die Skepsis gegenüber autonomen Gestaltungsfaktoren im Arbeitsleben. Wenn Vertreter von kollektivvertragsfähigen Körperschaften, die ihre verfassungs­rechtliche Garantie nach Artikel 11 MRK bekommen haben, damit sie die Sozial- und Wirt­schafts­bedingungen der Arbeitnehmer regeln, dann sagen, dass sie einen Kollektivvertrag skeptisch betrachten und lieber eine gesetzliche Regelung hätten, dann frage ich mich, ob das nicht ein Abdanken der Tarif- und Kollektivvertragsautonomie ist. Dies ist doch vielmehr eine Herausforderung, eine Möglichkeit für die Gewerkschaften, da tätig zu werden!

Stattdessen wird diese Lösung perhorresziert, und zwar bis dahin, dass man sagt, die wissen­schaftlichen Mitarbeiter sind nicht sozialversichert – obwohl dies in einer konkreten gesetzlichen Bestimmung im gegenteiligen Sinn geregelt ist: Selbstverständlich sind sie sozialversichert! Oder es wird gesagt, die Universitäten würden künftig Leiharbeit betreiben können. – Na, das schaue ich mir an! Dafür müssten sie erstens ein Gewerbe und auf Gewinn gerichtet sein; das sind sie nicht. Zweitens schaue ich mir an, welcher Universitätslehrer die Konzessionsprüfung fürs Leiharbeitsgewerbe macht. Drittens müsste man dann auch dazusagen, dass es eine er­zwingbare Betriebsvereinbarung zu dem Thema gibt, Grundsätze der Überlassung von Arbeit­nehmern zu gestalten.

Das heißt, man blendet das gesamte private arbeitsrechtliche Mitbestimmungsrecht aus und tut so, als würde die Universität, nur weil sie jetzt in privatrechtliche Strukturen gegossen wird, zu einem menschenverachtenden, mitarbeiterverachtenden Monstrum werden. – Wer das tut, vergisst völlig, dass der Großteil der Arbeitnehmer relativ zufrieden in diesen Mitbestim­mungsordnungen lebt und sie auch zur Verwirklichung der eigenen Interessen fruchtbar ma­chen kann.

Zum Schluss sozusagen eine Seitenbemerkung zu den Medizinischen Fakultäten; und da stimme ich mit Herrn Grünewald vollkommen überein. Wenn die Medizinischen Fakultäten meinen, im Schoße der Landesreferenten für das Gesundheitswesen besser als im Universitäts­verband aufgehoben zu sein, dann wünsche ich dazu viel Glück, etwa wenn die MA 15A, Spitalswesen, für die Universitäten in Wien gegründet wird und diese sich mit dem Sozialmedizinischen Zentrum Ost und der Rudolfstiftung koordinieren müssen. Das sind im Übrigen hervorragende Einrichtungen, das ist keine Frage, wohl aber, ob dies dem Selbst­verständnis der Medizinischen Fakultäten von Selbstbestimmung entspricht, die jetzt so „furcht­bar“ unter den Rektoraten leiden. Die KAGes oder die Magistratsabteilung für Spitalswesen in Wien sind ja sehr nett, aber die Frage ist, ob man diese Nettigkeit immer haben will.

Wenn das beabsichtigt wird, so möchte ich als Krankenanstaltenrechtler davor warnen, die jetzige grundlegende Entscheidung einer Neustrukturierung der Universitäten mit dem hoch komplexen krankenanstaltenrechtlichen Problem der Verselbständigung einer Klinik zu verbinden. Wenn das politisch gewollt ist oder auch nur von den betroffenen Fakultäten gewollt sein mag, dann würde ich sehr dafür plädieren, dieses Thema nicht mit jenem der vollen Rechtspersönlichkeit der Universitäten zu vermengen, weil da viel komplexere krankenan­stalten­rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Zusammenhänge bestehen, welche hier aufzuzählen viel zu weit führen würde. – Danke vielmals. (Beifall.)

17.07


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächste Rednerin ist Frau Mautz. – Bitte.

17.07


Andrea Mautz¦ (Verband Sozialistischer StudentInnen Österreichs): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe nicht mehr mitgezählt, wie oft heute schon das Wort „Autonomie“ verwendet wurde und wie häufig es in unterschiedlichsten Bedeutungen vorgekommen ist. Ich denke, es drängt sich dabei nicht nur mir die Frage auf, wo die studentische Autonomie geblieben ist. Jetzt, wo Studiengebühren zum Alltag gehören und Semester für Semester zu Mehrbe­lastungen führen, jetzt, wo wahrscheinlich ein „Raus-Prüfen“ und eine Willkür bei Prüfungen auf Grund eines unzulänglichen Studienrechts bald zum studentischen Alltag gehören werden, und jetzt, wo uns bald jegliche Möglichkeit der Mitbestimmung fehlen wird, frage ich mich tatsächlich: Wo bleibt die studentische Autonomie, wenn uns dann auch noch die soziale Absicherung fehlen wird?

Ein weiteres, sehr beliebtes Schlagwort in dieser Debatte ist das der Entbürokratisierung und der vermeintlichen Vereinfachung der Verwaltung. Die Rechnung „weniger Paragraphen ist gleich weniger Verwaltungsaufwand und weniger Bürokratie“ wird so wohl nicht aufgehen. Ganz im Gegenteil: Es muss nun jede Universität für sich selbst einzelne kasuistische Regelungen beschließen, die zu einem Mehr an Aufwand und Intransparenz führen werden.

Wir wollen aus Sicht der Studierenden jedenfalls Sicherheit bei allem, was Recht ist. Wir wollen garantierte Sicherheiten für Studierende im Studienrecht, im Studienförderungsgesetz. Wir wollen die Sicherheit, dass die Universität nicht auf unser kreatives Potential, auf unsere Kompetenz – in Form einer Ausradierung der demokratischen Mitbestimmung – verzichten kann.

Sehr geehrte Frau Ministerin! Auch ich will verantwortungsvolle, autonome Universitäten. Auch ich will keine Sparprogramme an den Universitäten und keine Ökonomisierung der Uni­versitäten. Auch ich will Freiheit für die Wissenschaft und gestärkte Universitäten. Aber genau das ist eines der Probleme, denn die gesamte Auseinandersetzung, die so genannte offene Debatte, wird ausschließlich mit Schlagworten geführt. Das haben auch schon andere vor mir hier kritisiert. Es sind dies Schlagworte, bei denen sich jeder eigene Assoziationen erlauben kann und die jeder für sich anders auslegen wird.

Fest steht bisher einzig und allein, dass es Studiengebühren und damit zusätzliche Zu­gangshürden gibt, dass es ein Dienstrecht gibt, das die Situation vor allem der jungen WissenschafterInnen massiv verschlechtert, und dass der Vorschlag, auf dem dieses Papier basiert, auf der falschen ideologischen These aufgebaut ist, dass demokratische Mitbe­stimmung und effiziente Universitäten unvereinbar seien. In sämtlichen Detailfragen rund um diese Reform tappen alle – ich betone: wirklich alle! – universitären Gruppen nach wie vor im schwarzen Dunkel. Ich möchte an dieser Stelle die ganze Groteske um die letzte Universitäts­plattform gar nicht mehr erwähnen.

Bedenken wir nur: In 14 Tagen soll ein Gesetz vorliegen, und nach wie vor ist nicht geklärt, wie zum Beispiel die Medizinfrage ausgehen wird. Es ist nicht geklärt, wie es mit den Leistungs­vereinbarungen im Detail aussehen wird. Es ist nicht geklärt, wie die Finanzierung der Universi­täten gesichert werden soll. Es ist nicht geklärt, was im Studienrecht über die garantierten Rechte der Studierenden tatsächlich drinstehen wird. Nicht einmal die Frage der Entschei­dungsträgerInnen an der Universität ist im Detail geklärt. Es kommen tagtäglich neue Aspekte ans Tageslicht. Zu guter Letzt scheint mir auch die verfassungsrechtliche Frage nicht unum­stritten zu sein.

Jedenfalls sind wir jetzt hier auf einer Enquete, von der die Frau Ministerin selbst gesagt hat, sie wird wertvolle Anregungen mit nach Hause nehmen – Anregungen, die ihr ins Konzept passen. All die anderen, die hier sind, werden wohl wieder mit einem Koffer offener Fragen nach Hause gehen.

So werden wir jedenfalls keine Weiterentwicklung der Universitäten bewirken können, sondern eine rückschrittliche Universität vor die Füße geknallt bekommen. (Beifall.)

17.12


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächster Redner ist Herr Universitätsprofessor Folk. – Bitte.

17.12


Ao. Univ.-Prof. Dr. Reinhard Folk¦ (Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstle­rischen Personals): Ich möchte mich anfangs gern an Herrn Frühwald wenden, weil er den Begriff „Angst“ wieder in die Debatte gebracht hat. Ich habe das schon mehrfach erlebt und möchte dazu nur Folgendes sagen:

Dabei geht es nicht um „Angst“, sondern darum, dass wir verlangen, dass die Konsequenzen der Maßnahmen, die wir setzen, auch wirklich in alle Richtungen hin bedacht werden. Ich möchte dazu ein Wort zitieren, das unverfänglich ist, weil ich glaube, dass es von jemandem stammt, der keine Angst hat:

Wer in dieses gewachsene System mit Wettbewerbsmaßnahmen eingreift, muss sich nicht nur klarmachen, was er fördert, sondern auch, was er zerstören kann. – Zitatende.

Das ist ein Wort, das eigentlich auf Unternehmen bezogen war, und zwar auf solche der Automobilindustrie, von dem ich aber denke, dass es ganz besonders auch auf die Uni­versitäten zutrifft.

Wenn ich meine, dass man sich die Konsequenzen klarmachen muss, dann meine ich, dass es auch Beispiele dafür gibt, welche Konsequenzen wettbewerbliche Maßnahmen haben können, wenn sie auf Universitäten angewandt werden. Ich erwähne in diesem Zusammenhang nur ganz kurz Australien, wo wir so etwas beobachten und wo unbestritten ist, dass es zu negativen Konsequenzen gekommen ist.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf das Globalbudget, das Personalrecht und die Entlohnung des Personals eingehen. Es gibt eine sehr schwierige Situation, wenn wir ein Globalbudget haben, weil wir die Balance finden müssen, wenn wir gezwungen sind, Ein­sparungen und Umlagerungen vorzunehmen, sodass diese nicht unbedingt zu Lasten der Entlohnung des Personals gehen.

Ich denke, dass zum Beispiel die Universität Basel einen sehr vorsichtigen Weg gewählt hat, weil sie Globalbudgets eingeführt hat und die Beschäftigten der Universität nicht gleich in privatrechtliche Anstellungsverhältnisse übergeführt hat. Dort sehen wir auch, welche Probleme diese Struktur aufwirft, wenn dies jetzt geschieht. – Ich glaube, es geht darum, sich umzuhören, zu berücksichtigen und klarzustellen – und das nehme ich von allen an –, dass wir diese Konsequenzen nicht haben wollen.

Ich glaube auch, dass der Satz „Eigenverantwortung erhöht die Motivation“ sehr wichtig ist. Ich habe das in meinem ersten Redebeitrag schon ausgedrückt: die Verantwortung und die Selbständigkeit, die man als Universitätslehrer selbst übernimmt. Wenn ich eigenverant­wortlich für mein Tun und voll zuständig sein will, dann möchte ich auch an der Institution, an der ich arbeite, mitwirken und mitbestimmen können. Ich möchte eintreten können für das, was ich an der Universität mache, und ich will auch, wenn andere dafür eintreten, in eine transpa­rente Aus­einandersetzung eintreten.

Ich will an der Entwicklung der Universität mitwirken und mitbestimmen können. Was ist ein wichtiges Instrument zur Entwicklung der Universität? – Zum Beispiel Berufungskom­missionen. Ich will nicht wieder in Verhältnisse zurückfallen, in denen kleine Gruppen zu Entscheidungen kommen, die mir nicht transparent sind. Ich will ein Einsichtsrecht, und dieses kann ich nur bekommen, wenn ich in einer institutionalisierten Form, in einem Gremium Einsicht in die Entscheidungen nehmen kann. Darum geht es bei dieser Entwicklung. Ich glaube, das sind auch entscheidende Momente, die die Universität zu dem bringen, von dem alle hier sagen, dass sie es wollen, nämlich zu einer verbesserten Leistungsfähigkeit und zu einem effektiveren Einsatz der Mittel. – Danke.

17.17


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächster Redner ist Herr Zahalka. – Bitte.

17.17


Andreas Zahalka¦ (Fachschaftslisten Österreichs): Ich bin jetzt ein bisschen überrascht, weil ich mich eigentlich nur zum Vorigen gemeldet habe. Aber es passt mir recht gut herein, weil Herr Professor Rainer mir vorhin vorgeworfen hat, ich hätte das ECTS-System nicht verstanden beziehungsweise die Studierenden seien da inkompetent. – Das möchte ich kurz richtigstellen.

Wenn man sich § 13 Abs. 4 Z 9 ansieht, steht dort, dass in einem Semester 30 ECTS-Punkte für den Wert eines Studiums vorgesehen sind. Wenn man eine vierstündige Lehrveranstaltung hernimmt, die zum Beispiel in einem Studium Lehramt und in einem Studium Mathematik ge­halten wird, und es gibt in diesem Semester im Lehramtsstudium 20 Stunden und im Mathematikstudium 30 Stunden, so bekommt man für ein und dieselbe Lehrveranstaltung – je nachdem, welches Studium man inskribiert hat – sechs oder vier ECTS-Punkte. – Das ist wohl keine Objektivierung.

Das wollte ich zur Richtigstellung noch anmerken. Zum jetzigen Themenkomplex wollte ich eigentlich nichts weiter sagen.

17.18


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächster Redner ist Herr Pay. – Bitte.

17.18


Ferdinand Pay¦ (Kommunistischer StudentInnenverband): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob man – wie es heute Vormittag Kollege Rainer kühn getan hat – in den hohen Norden blickt, oder vielleicht in den weniger zivilisierten Süden, und dort Innovation oder, wie früher vielleicht gesagt worden wäre, „Schöpferkraft“ erwartet und zentrale studentische Forderungen, die, man staune, für ihn jedenfalls „innovativ“ oder zumindest „ambitioniert“ waren, als in das kommende Universitäts­gesetz eingegangen ansieht, oder ob man, wie vielleicht Sektionschef Höllinger oder unsere geschätzte Bildungsministerin, uns etwas anderes ausrichtet, was irgendwie in das neue Uni­versitätsgesetz hineingekommen ist, kann man dazu vom Standpunkt der Studierenden aus nur sagen: Wir wissen es nicht. Oder mit der Zunge des zur Rechten sitzenden Sektions­chefs könnte man auch sagen: Es kann alles so sein oder auch anders!

Dies ist also der Status quo in diesem Reformprozess hin zur „Weltklasse“, der zumindest als Dialog mit den Angehörigen der reformierten Institution gescheitert ist.

Aus der Sicht einer borniert ökonomistischen Perspektive, die mit hochschulpolitischen Erfolgs­kriterien nichts am Hut hat, verlieren Studierende ein gut Teil ihrer Mitentscheidungsmög­lichkeiten, die ja nicht primär im universitären Zentrum, also in den Senaten, sondern vor­wiegend auf der Ebene der Institute liegen – und da liegt uns als demokratischer Interessen­vertretung der Studierenden im Besonderen daran, darauf hinzuweisen –, im Bereich des Studienrechts, wie heute bereits mehrmals erwähnt worden ist, in welchem die rechtliche Absicherung der Studierenden eingeschränkt wird und, was hier wohl noch kaum erwähnt worden ist, die Möglichkeit für Zugangsbeschränkungen und eine umfassende Bewirt­schaftung von Studienplätzen an die Universität abgeschoben wird.

Da könnte man vielleicht noch einwenden, dass die Universitäten dann ja nicht dazu ge­zwungen wären, Studienplätze zu bewirtschaften oder Zugangsbeschränkungen einzuführen. Das ist korrekt, sie müssen es nicht tun. Aber sie werden es tun, wie sich auch im inter­nationalen Vergleich hinreichend belegen lässt.

Dass Sie das wissen, und dass Sie es nicht nur wissen, sondern dass Elitenbildung Teil Ihrer Politik ist, wissen auch wir schon lange. Weil jedoch die Studierenden an den Universitäten – die immerhin 190 000 an der Zahl ausmachen, wie schon zu hören war – das auch von Ihnen wissen oder zumindest hören wollen, möchte ich Sie, Frau Bundesministerin, wie bereits meine Kolleginnen vorhin, dazu auffordern, sich an den Universitäten einer Diskussion vor und mit den Studierenden zu stellen, was Sie ja bisher immer verweigert haben. Vielleicht gelingt es Ihnen dann, Studierende in Ihre geschätzte Aufmerksamkeit einzuschließen und zu begreifen, dass in einem leeren Zug zu fahren mitunter zwar bequem sein kann, aus universitätspolitischer Sicht aber nichtsdestoweniger fahrlässig ist, und dass es aus studentischer Sicht sicherlich förderlich wäre, wenn Ihr Zug möglichst schnell entgleist, um so gröberem Schaden zu entgehen. – Danke schön.

17.22


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Ich bin gebeten worden – und komme dem nun nach, ich hoffe, ich mache dabei als Vorsitzender keinen Fehler –, Herrn Professor Rainer eine Minute Redezeit für eine kurze Berichtigung zu den ECTS-Punkten einzuräumen. Ich gebe ihm nun diese Zeit, weil ich glaube, dass dies hierher passt. – Bitte.

17.22


Referent O. Univ.-Prof. DDr. Johannes Michael Rainer¦ (Universität Salzburg, Institut für Österreichisches und Europäisches Privatrecht): Wirklich nur ganz kurz möchte ich Folgendes sagen.

Wenn Sie (in Richtung Andreas Zahalka) es so verstanden haben, dass ich Sie beschuldigt hätte, von ECTS nichts zu verstehen, so nehme ich das mit dem Ausdruck meines Bedauerns zurück. Ich wollte in erster Linie nur sagen, dass sich die Studienkommissionen österreichweit nicht ausreichend mit diesem Problem auseinander gesetzt haben; deswegen mein Hinweis, dass Begriffe wie Salamanca, Bologna, Paris und Prag für viele nur ein Städtequadrat und nicht ein bildungspolitisches Postulat darstellen. – Vielen Dank.

17.23


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächste Rednerin ist Frau Köberl. – Bitte.

17.23


Michaela Köberl¦ (Liberales StudentInnen Forum): Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Folgendes vorausschicken: Ich bin Studentenvertreterin und gehöre zu den Liberalen Studierenden in der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft.

Ich stehe dem vorliegenden Gestaltungsvorschlag sehr positiv gegenüber. Ich finde, er ist ein Schritt in die richtige Richtung und jedenfalls das Innovativste, was in den letzten Jahren jemals von irgendeiner Bundesregierung gekommen ist. Er fügt sich in den Bologna-Prozess und in europaweite Reformen im Uni-Bereich ein. Er führt tendenziell auch das New Public Manage­ment an den Universitäten ein.

Was mir allerdings grundsätzlich fehlt, ist die Zielbestimmung. Es wären die Ziele im Hinblick darauf zu definieren, was eigentlich eine „Weltklasse-Universität“ ist und was diese darstellt. Das wurde bisher noch nie erwähnt, und darauf möchte ich kurz eingehen. Leider ist die Frau Bildungsministerin nicht mehr zugegen; ich hätte sie gerne dazu befragt.

Alle reden von Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten. Wie gesagt, ich habe noch nichts darüber gehört, welche Leistungen eine Universität konkret erbringen soll. Wie wollen Sie jemals eine sinnvolle Leistungsvereinbarung mit einer Universität abschließen, wenn gar nicht bekannt ist, was sie leisten soll? – Es sei denn, man lässt die eigenen Ziele völlig im Unklaren, um weiterhin die Kontrolle über die Universitäten behalten zu können. Wer seine Ziele nicht preisgibt, der kann sie ständig, von Tag zu Tag, ändern, wie es ihm gerade in den Kram passt.

Wichtig ist mir auch, nicht immer öffentlich zu diskutieren, welche Funktionsträger das Land braucht und was sie können müssen; welche Qualifikationsprofile nötig sind, um ein erfolgreicher Anwalt oder Mediziner zu werden; ob es „Orchideen-Studien“ gibt oder nicht, welche Berufschancen „Orchideen-Studenten“ denn hätten und ob eine Universität Neogräzistik anbieten solle oder nicht. – Das sind Scheindiskussionen, und sie führen in eine Sackgasse, weil sie am wahren Problem vorbeigehen!

Niemand kann doch festlegen, was angeboten werden soll und was nicht. Niemand kann für sich die Fähigkeit in Anspruch nehmen, hellseherische Fähigkeiten zu haben und genau zu wissen, was die Zukunft bringen wird. Was in Zukunft tatsächlich gebraucht wird und was nicht, wird sich weisen; sprich: Wenn Studierende das Bedürfnis haben, Neogräzistik oder was auch immer zu studieren, dann wird sich eine Universität finden, die diese Studienrichtung auch anbietet. Wenn sich Jus-Studenten auf Medienrecht spezialisieren wollen, dann wird dies angeboten werden. Wenn die Wirtschaft meint, dieses oder jenes Angebot wäre praxisnäher, dann wird es auch diese Angebote in Zukunft geben.

Ich spreche hier von einem Bildungsmarkt, in dem die Bedürfnisse der einzelnen Betroffenen maßgeblich sind, nicht jedoch vom Staat vorgegebene, sozialistisch-bürokratische Zehnjahres­pläne, mit denen am wahren Bedarf an Humankapital vorbeiproduziert wird, wie das bisher geschehen ist.

Zu dem, was eine Universität leisten soll, um sich Universität nennen zu können, möchte ich einige Anregungen geben. Die Universität soll ihre Studierenden endlich zur Freiheit er­mutigen! Wir wollen keine Sicherheit mehr, wir wollen endlich Freiheit! Die Universitäten brau­chen mehr Freiheit – und nicht mehr Sicherheit. Die Studierenden sollen zu eigenständigem Denken und verantwortungsbewusstem Handeln ermutigt werden!

Genau darin besteht doch Wissenschaft, und eine Universität begreift sich auch als päda­gogisch wertvolle Organisationsform von Wissenschaft. Universität ist Wissenschaft, Universität ist also ein Ort, an dem die Freiheit besteht, nach Wahrheit zu streben und wissenschaftliche Kritik zu üben, auch und gerade an der Wissenschaft selbst.

Wissenschaft hat auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Sie muss für sich selbst Ver­antwortung übernehmen, ohne dass dafür eine von außen hinzugefügte Ethik oder sonstige Vorschriften notwendig wären. Vor allem deshalb brauchen wir Universitäten, und vor allem des­halb brauchen wir selbstständige, autonome Universitäten.

Vor allem deshalb brauchen wir auch eine Lehre, die nicht nur aus der Vermittlung von Fachwissen besteht, sondern jeden einzelnen Studierenden zur Freiheit ermutigt, eine Lehre, die Kritik nicht nur zulässt, sondern fördert, eine Lehre also, in der Lehrender und Lernender eine Einheit bilden und sich als Kollegen im Streben nach Wissen und Wahrheit betrachten.

Dazu braucht es auch studentische Mitbestimmung. Ich verstehe nicht ganz, warum die der­zeitige Situation der studentischen Mitbestimmung von meinen Kollegen von der Öster­reichischen Hochschülerschaft so hochgejubelt wird. Sie tun gerade so, als wäre die Universität in puncto Mitbestimmung für die Studierenden derzeit das Paradies auf Erden. – Dem ist wirklich nicht so! Die Gremien sind völlig bürokratisch, es werden keine Entscheidungen getroffen, sondern maximal „ausgesessen“, was zu einer Selbstlähmung führt.

Zum Thema „Studienrecht in die Satzung der Universitäten oder in ein Gesetz“: Ich bin dafür, dass es in die Satzungen der Universitäten gehört – und nicht in ein Studienrecht. Wenn man behauptet, dass die Studierenden dann keine Möglichkeit mehr hätten, zum Beispiel bei ungerechten Prüfungen ihre Rechte durchzusetzen, wenn das im Gesetz steht, so muss ich dazu sagen: Es ist jetzt eigentlich eine Frechheit, das von den Studierendenvertretern zu be­haupten, denn ich kenne keinen einzigen Studierendenvertreter, der jemals das Recht eines einzigen Studenten bei Prüfungen durchgesetzt hätte, auch wenn es im Gesetz steht. – Danke.

17.29


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächster Redner ist Herr Mag. Öhlböck. – Bitte.

17.29


Mag. Johannes Öhlböck¦ (Ring Freiheitlicher Studenten): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Sektionschef! Spectabilis! Magnifizenz! Sehr geehrte Damen und Herren Professoren! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Vorsitzender, erlauben Sie mir, dass ich zu beiden Blöcken schlaglichtartig Stellung beziehe.

In einer neuen, bisher nie gepflegten Form hat das Bundesministerium für Bildung, Wissen­schaft und Kultur einen die Reform betreffenden Dialog initiiert und die Internet-Plattform www.weltklasse-uni.at vorgestellt. Ich kann sämtliche Stimmen, die sich hier dazu geäußert haben, es sei keine Möglichkeit geboten worden, mitzudiskutieren, nicht verstehen. Ich habe mich dort eingetragen, und ich habe dort mitdiskutiert. Dazu gratuliere ich Ihnen, Herr Sektions­chef; und bitte richten Sie das auch der Frau Bundesministerin aus!

Weitere notwendige Schritte sind jedoch noch nicht gesetzt worden. So sieht der Reformentwurf noch kein durchgängig konzipiertes Evaluierungsprogramm vor. Geplant ist eine Evaluierung mittels interner und externer Prüfer. Vielleicht sollte man auch Absolventen der einzelnen Studien­richtungen heranziehen, denn niemand weiß wohl so gut wie sie, wie gut oder schlecht ihre Universität, ihre Ausbildung war.

Vor allem fehlt eine Exekutionsregelung für die Nichteinhaltung bestimmter Standards – auch das ist heute schon oft besprochen worden –, und diese mahne ich ein, denn welchen Sinn hätte eine Evaluierung ohne Konsequenzen?

Sollen Studenten dazu legitimiert sein, mitzubestimmen, ob ein Wissenschafter geeignet ist, Universitätsprofessor zu werden? – Auch dies ist heute schon viel diskutiert worden. Die drittelparitätische Mitbestimmung von Studentenvertretern bei Besetzungsvorschlägen ist wohl eine Regelung, die als typisches „Austriacum“ bezeichnet werden kann oder konnte. Es ist eine faktische Gegebenheit, dass ein in Ausbildung stehender junger Mensch nicht in der Lage ist, seriös über die Qualifikation zu bestellender Hochschullehrer zu urteilen. Mitbestim­mung soll den Studenten in jenen Bereichen zukommen, in denen sie auch dazu geeignet sind: sehr wohl im Bereich der Curricula, sehr wohl im Bereich von Anrechnungen.

Um bei der Studentenvertretung zu bleiben, sei auch von deren allgemeiner politischer Legiti­mation gesprochen. Polemisch argumentiert – auch das muss wohl manchmal zulässig sein, um auf bestehende Zustände hinzuweisen – könnte man Folgendes feststellen: 28 Prozent der Studenten gehen zur ÖH-Wahl. E contrario kann man feststellen, dass 72 Prozent der Studen­ten kein Interesse an einer Vertretung haben – eine verfassungsgebende Mehrheit, polemisch argumentiert!

Auch da stellt sich die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, eine Organisationsstruktur aufrecht­zuerhalten oder zu institutionalisieren, die offenbar niemand wirklich braucht oder will. Es ist nicht die Aufgabe der Österreichischen Hochschülerschaft, Allgemeinpolitik zu machen; sie ist Interessenvertretung – und sonst nichts! Im Moment scheint sie jedoch von sich zu glauben, politische Vorfeldorganisation oder „Hohes Haus“ im Kleinen zu sein. Die Bundes­vertretung der Österreichischen Hochschülerschaft hat sich überlebt – sie hat es nur noch nicht bemerkt!

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wer die Gebarung der Österreichischen Hoch­schülerschaft überprüft? – Sie wissen es natürlich, und als gelernter Jurist weiß ich es auch: der Rechnungshof, wie es sich gehört, verankert im § 54 Hochschülerschaftsgesetz. Aber haben Sie sich gefragt, wie oft der Rechnungshof dies auch durchgeführt hat? – Ich habe es getan, ich habe im Rechnungshof angerufen: Er hat dies ein Mal durchgeführt, vor über 20 Jahren.

Man kann jetzt selbstverständlich damit argumentieren, dass die Hochschülerschaft nicht viele Budgetmittel verwaltet. (Zwischenrufe.) – Herr Vorsitzender, habe ich das Wort?


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Ja.

 


Mag. Johannes Öhlböck¦ (fortsetzend): Man kann argumentieren, dass die Hochschülerschaft nicht viele Budgetmittel verwaltet. Für den Fall, dass 100 Millionen Schilling – das sind über 7 Millionen € – als „gering“ qualifiziert werden, mag das stimmen. Nebenbei erwähnt: Die Hälfte beziehungsweise zwei Drittel dieses Betrages verwendet die Österreichische Hochschülerschaft für ihre eigene Verwaltung.

Nun zurück zur Autonomie, die ich grundsätzlich befürworte: Eine systemimmanente Gefahr der Autonomie liegt in der Kreation inkompatibler Studienpläne. So ist schon heute ein Studien­ortwechsel eines Studenten der Rechtswissenschaft mit mündlich abgelegter Prüfung aus Verwaltungsrecht von Wien nach Linz nur unter Nachholung dieser Prüfung möglich. Nähere Angaben über den Wechsel Wien – Graz, der in der Rechtswissenschaft noch viel schwieriger ist, möchte ich Ihnen ersparen.

Ein Lösungsweg, vielleicht sogar ein Gebot der Stunde – Professor Rainer hat dies skizziert, und ich bin ihm dankbar dafür, dass dieser unser Vorschlag in seinen Entwurf aufgenommen wurde –, ist eventuell ein System ähnlich ECTS Credit; sollte dies nicht passen, gilt es, einen anderen Weg zu finden. Notwendig ist es, Standards zu definieren, um Mobilität und Kompatibilität zu sichern. (Vorsitzender Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

Lassen Sie mich zum Schluss kommen. – Sollte der diskussionsgegenständliche Reforment­wurf wirklich verabschiedet werden, wäre er wohl der größte seit der Humboldt’schen „Univer­sitas litterarum“ 1810.

Sehr geehrter Herr Sektionschef! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Große Reformen sind immer mit großen Zweifeln verbunden. Ich sage Ihnen: Lassen Sie die Zweifler stehen und gehen Sie diesen Weg weiter, es ist ein guter Weg! (Beifall.)

17.35


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächster Redner ist Herr Rohr. – Bitte.

17.36


Christoph Rohr¦ (AktionsGemeinschaft): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Für uns Studierende bedeutet diese Universitätsreform eine große Chance, aber auch ein großes Risiko. Erstmals kommt es in Österreich zu einer wirklichen Veränderung im Strukturbereich der Universitäten. Durch die Schaffung von klar verantwortlichen Personen in Form des Rektors und des Universitätsrates ist es möglich, effiziente Strukturen in Universitäts­bereichen zu schaffen.

Mit uns Studierenden wird heute sehr oft Pingpong gespielt. Wenn wir versuchen, unsere studentischen Anliegen, Probleme oder Missstände an der Universität gemeinsam mit dem Rektor oder der Universität zu besprechen, wird sehr oft auf die enge finanzielle Situation hingewiesen und die Schuld dem Ministerium zugeschoben. Bei Anfrage im Ministerium erhält man oft Berechnungen vorgeführt, in denen hochgerechnet wird, dass Österreich im Vergleich zu anderen Staaten einen relativ hohen Anteil des Bruttoinlandsprodukts für den Bereich Bildung ausgibt. Das Ministerium gibt für die schlechte Situation von uns Studierenden an den Universitäten sehr oft den Universitäten selbst und ihren bürokratischen, ineffizienten Strukturen die Schuld. – Wer dabei durch die Finger schaut, sind wir Studierende.

Wir Studierende sind nach wie vor die größte Gruppe an der Universität. In den letzten Jahren haben wir durch konstruktive Mitarbeit bewiesen, dass es wichtig ist, die Studierenden in Entscheidungen einzubeziehen, und dass die Studierenden ihren Teil im Bereich der Universität einbringen können. Ein Beispiel dafür ist die Erarbeitung von Studienplänen an einzelnen Universitäten, wobei die Studenten und Studentinnen zu einer Weiterentwicklung und Moderni­sierung der Studienpläne ihren Teil beigetragen haben.

Wir Studierende sind diejenigen, die die externe Sicht in den Uni-Alltag einbringen und die Universität vor Betriebsblindheit bewahren können. Jedoch dürfen Studierende nicht zu „Kun­den“ degradiert werden, sondern müssen weiterhin vollständige Partner der Universität bleiben.

Vor allem im Bereich der Mitbestimmung gibt es nach Meinung der AktionsGemeinschaft Nachholbedarf. Es ist nicht ausreichend, dass wir Studierende mit 25 Prozent im Senat vertreten sind. Nach Meinung der AktionsGemeinschaft ist es notwendig, ein Gremium unterhalb des Senates einzurichten, in dem sich die Studierenden mit einem höheren Anteil an Mitbestimmung speziell studienrelevanten Themen und Anliegen der Studierenden widmen können. Dort soll gemeinsam mit den Studierenden und den Universitätsprofessoren versucht werden, Probleme im Bereich der Lehre und Ähnliches aufzuarbeiten. Ein solches Modell gibt es bereits in Dänemark, wo dieses mit großem Erfolg eingeführt wurde.

Es gibt aber weiters Rechte von Studierenden, die bereits jetzt im Gesetz verankert sind. Diese dürfen nicht eingeschränkt werden, sondern müssen weiter bewahrt bleiben. Dazu gehört eine gewisse Anzahl von Prüfungsantritten pro Semester genauso wie der Anspruch darauf, das Zeugnisse innerhalb einer gewissen Zeit ausgestellt werden müssen. Es darf auch nicht dazu kommen, dass bei negativen Beurteilungen die Einsicht- beziehungsweise Anfechtungs­möglichkeiten für Studierende nicht mehr gegeben sind. – Dies vermissen wir von der AktionsGemeinschaft im Gestaltungsvorschlag des Ministeriums.

Es gibt aber auch positive Anzeichen. Als positiv zu bewerten ist die Evaluierung mit Konse­quenzen. Erstmals wird es für uns Studierende möglich, dass jeder einzelne Studierende seinen Teil im Bereich der Universität einbringen kann. Die AktionsGemeinschaft schlägt dazu eine externe sowie eine interne Evaluierung vor. Die externe Evaluierung wird von professionellen Unternehmen durchgeführt, die interne Evaluierung wird gemeinsam mit den Studierenden und der ÖH vorgenommen.

In Zukunft wird es so sein, dass die österreichischen Studierenden die Möglichkeit haben, sowohl an den österreichischen Universitäten zu studieren – und weiters wird sich aber auf Grund der Weiterentwicklung der Europäischen Union auch die Möglichkeit ergeben, in anderen europäischen Städten zu studieren. Es ist für die österreichischen Universitäten notwendig, sich internationalen Rankings zu stellen und zu gewährleisten, dass sie auch weiterhin Wettbe­werbsfähigkeit mit anderen internationalen Universitäten zeigen.

Bezogen auf die Ausführungen meines Vorredners zur Abschaffung der ÖH möchte ich Folgendes feststellen. Diejenigen Studierenden, die an der Universität anfangen, werden sicher­lich bemerkt haben, dass die Österreichische Hochschülerschaft vor allem zu Beginn des Studiums einen großen und wertvollen Beitrag leistet. Ich sehe daher keinen Grund für die Abschaffung der Österreichischen Hochschülerschaft. (Mag. Öhlböck: Der Bundesvertretung!)

Der Grund der Freiheitlichen Partei beziehungsweise des Ringes Freiheitlicher Studenten für die Ablehnung der Österreichischen Hochschülerschaft liegt meiner Meinung nach vielmehr darin, dass der Ring Freiheitlicher Studierender seit langem probiert, in der Bundesvertretung eine entsprechende Anzahl von Mandaten zu erreichen, und bis heute von 45 Mandaten nur ein Mandat stellt. Dies ist meiner Meinung nach der Grund, wieso es zu einer so großen Ablehnung der Freiheitlichen Partei in Bezug auf die ÖH kommt. (Beifall.)

17.41


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächster Redner ist Herr Universitätsprofessor Kopetz. – Bitte.

17.41


Univ.-Prof. Dr. Hermann Kopetz¦ (Rat für Forschung und Technologieentwicklung): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung steht dem Gestaltungsvorschlag grundsätzlich positiv gegenüber, hat aber in seiner Stellungnahme zu den Hochschulorganisationen vorgeschlagen, den Uni­versitäten das Recht einzuräumen, entscheiden zu dürfen, welche Studentinnen und Studenten aufgenommen werden sollen, also ein Aufnahmeverfahren an den Universitäten einzuführen. Aus diesem Recht auf ein Aufnahmeverfahren leitet sich unserer Meinung nach die Pflicht ab, dass die Universitäten jenen Studenten, die aufgenommen werden, einen ordentlichen Studien­betrieb ermöglichen, Praktikumsplätze bereitstellen und es ihnen überdies ermöglichen, inner­halb der Normstudienzeit einen Abschluss zu erreichen.

Warum haben wir uns zu diesem Vorschlag entschlossen? – Ich möchte hier drei Sichtweisen präsentieren, erstens die Sicht der Studenten, zweitens die Sicht der Universität und drittens die Sicht der Allgemeinheit, also des Steuerzahlers.

Aus der Sicht der Studenten hat ein Student meiner Ansicht nach das Recht, dass ihm, wenn er sich für eine Universität entscheidet, die Universität einen ordentlichen Studienverlauf sowie eine ordentliche Betreuung ermöglicht und ausreichend Praktikumsplätze bereitstellt, damit er das Studium zügig absolvieren kann. Das ist aber nur möglich, wenn für die Universität Plan­barkeit besteht, wenn die Universität weiß, wie viele Studenten kommen werden, damit sie das Studium entsprechend planen kann.

Ich glaube, wir sind an der Universität in zunehmendem Maße in einem internationalen Konkur­renzkampf um die besten Studenten. Mir ist bekannt, dass amerikanische Universitäten mit osteuropäischen Ländern Verträge abschließen, dass sie die besten Studenten als Dissertanten sozusagen abziehen. Wir können nur die Qualität des Studiums und der Studenten entspre­chend erhöhen, wenn wir wirklich exzellente Studienbedingungen anbieten können. Das ist meiner Ansicht nach auch ein Beitrag zur Profilbildung der Universitäten. Die guten Studenten werden sich die besten Universitäten aussuchen, und die Universitäten müssten sich die besten Studenten aussuchen.

Über die bestehende Benachteiligung der Universitäten im tertiären Bildungsbereich bei der Aus­wahl von Studenten ist bereits gesprochen worden.

Die Sicht des Steuerzahlers ist der dritte Punkt. Ich denke, dass eine wissenschaftliche Ausbildung teuer ist. Ich bin sehr dafür, dass die Grundlagenforschung ausgebaut wird und die Einheit von Forschung und Lehre erhalten bleibt. Das ist meiner Ansicht nach enorm wichtig in einer Zeit, in der sich die Technologie so schnell ändert.

Dies setzt aber voraus, dass auch die Studenten bereit sind, an dieser wissenschaftlichen Grundausbildung mitzuarbeiten. Viele der Studenten an unserer Universität sind jedoch viel mehr an prozeduralem Wissen interessiert. Sie wollen keine wissenschaftliche Grund­ausbildung, sondern sie wollen nur schnell etwas lernen. Ich denke, das ist auch das Recht der Studenten. Wahrscheinlich sind sie in diesem Sinne an Fachhochschulen besser aufgehoben.

Leider ist es aber so, dass die Fachhochschulen die Tore dichtmachen, und diejenigen, die übrig bleiben, kommen an die Universität. Es kann nicht im Sinne des Steuerzahlers sein, dass diejenigen Studenten, die in den Fachhochschulen nicht aufgenommen werden, die teure wissenschaftliche Grundausbildung an den Universitäten in Anspruch nehmen.

Ich möchte hiezu Zahlen anführen. In der Informatik der TU Wien, von der ich komme, wird gegenwärtig pro fünf Studenten nur ein Absolvent fertig, und vier verlieren wir im Studium. Einen Teil von ihnen verlieren wir, weil sie gute Jobangebote bekommen und in den Markt aus­treten. Es wäre meiner Ansicht nach wesentlich billiger und günstiger, diese Ausbildung nicht an einer wissenschaftlichen Hochschule mit all ihrem Aufwand vorzunehmen, sondern sie sinn­vollerweise in Fachhochschulen oder vielleicht in irgendwelchen College-Kursen durchzuführen.

Die Innovation erfordert es, dass wir ausgezeichnete Studenten und Professoren haben; die Qualität einer Universität wird im Wesentlichen von guten Studenten und guten Professoren gebildet. Die Studenten stehen bei mir im Mittelpunkt der Überlegungen. Ich glaube, die Stu­denten haben ein Recht darauf, eine gute Ausbildung und genügend Plätze zu bekommen. Das ist aber nur möglich, wenn man ein Aufnahmeverfahren an den Universitäten zulässt.

17.45


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächster Redner ist Herr Universitätsprofessor Koder.

17.45


O. Univ.-Prof. Dr. Johannes Koder¦ (Österreichische Professorenkonferenz): Herr Vor­sitzender! Meine Damen und Herren! Der Anlass für meine Wortmeldung waren die Über­legungen von Herrn Abgeordnetem Dr. Niederwieser, die sich zum Teil auf mein Referat be­zogen haben, betreffend die Stichworte Mitbestimmung, Lehr-Evaluierung und Deregulierung. – Anschließend werde ich auch zu den Äußerungen meines Herrn Vorredners kurz Stellung nehmen.

Zur Mitbestimmung: Es geht aus der Sicht der Professoren, aber meiner Ansicht nach auch aus der Sicht des Gesetzentwurfes ganz klar nicht um eine Abschaffung der Mitbestimmung, sondern es geht um eine Redimensionierung der Mitbestimmung auf ein Level, das außerhalb Österreichs Normalität ist.

Herr Abgeordneter! Diese Normalität kann ich Ihnen nicht schlagwortartig, sondern ganz konkret belegen anhand meiner bisherigen Universitäten, an denen ich nicht zu Gastvorträgen, sondern als Professor tätig war. Das ist in Deutschland Mainz, das ist Soros in Budapest, das sind zwei griechische Universitäten, und das ist die Universität Ravenna; letztere kann ich Ihnen empfehlen, sie ist sehr schön gelegen. Überall dort ist keine Rede von einer drittelparitätischen Mitbestimmung, obwohl es sehr wohl Mitbestimmung gibt. – Das zum einen; dabei rede ich überhaupt nicht von den US-amerikanischen Universitäten.

Das Zweite ist die Deregulierung; es heißt: Um Gottes willen nicht zu viel Deregulierung! – Bedenken Sie auf der anderen Seite die dritte und vierte Prüfungswiederholung. Ich nenne ein konkretes Beispiel, das ich vor der Einführung des UniStG in meiner Fakultät regelhaft erlebt habe: Antrag auf vierte Wiederholung, die ja kommissionell sein muss; aber wo bitte? Mutter­sprachenprüfung für diejenigen, die am Beginn eines Übersetzerstudiums stehen! – Wenn jemand am Beginn des Übersetzerstudiums bei der Muttersprachenprüfung drei Mal durchfällt, was hat denn das für einen Sinn?!

Wir haben den vierten Antrag regelmäßig genehmigt, weil es aus der Sicht dessen, was eine Gesamtfakultät an Geld kostet, viel billiger ist, „ja“ und „geht noch einmal hin“ zu sagen, als tatsächlich einen Fall durchzudiskutieren. – Aber diese Form der Prüfungswiederholung hat überhaupt keinen Sinn, aber eine Einsicht ist da offensichtlich nicht zu erwarten.

Das Dritte, was angesprochen worden ist, ist die Lehr-Evaluierung. Sie wurde von Ihnen mit der Bemerkung „Ankreuzerln“ zur Sprache gebracht. Das darf ich zurückweisen! Nach meinem Wissen gibt es an der Universität Wien kein reines „Ankreuzerln“. Selbstverständlich müssen Sie mit irgendetwas anfangen, Sie können nicht erwarten, dass 300, wenn sie in einem Hörsaal sitzen – bei mir sind es Gott sei Dank nicht so viele! –, Aufsätze darüber schreiben, was ihnen im letzten Semester an Erlebnissen passiert ist. Das wäre ja absurd; wir haben anderes zu tun.

Selbstverständlich gibt es das Ankreuzen, aber es gibt überall auf dem Formular die Mög­lichkeit, sich eigenständig zu äußern. Herr Abgeordneter, in den normalen Lehrveranstaltungen beträgt der Rücklauf nicht einmal 30 Prozent, obwohl jeder das Formular bekommt. Ich werfe das den Studierenden nicht vor, sie denken sich eben auch, dass sie etwas Gescheiteres zu tun haben. Der Rücklauf ist also keineswegs aufregend. – So viel dazu.

Ein Zweites, weil immer wieder von Lehr-Evaluierung die Rede war: Die Universität besteht nicht nur aus Lehre. Die Lehre ist eine wirklich vornehme Aufgabe; man kann sagen, sie steht an erster Stelle. Aber wir müssen dazusagen: die forschungsgeleitete Lehre. So kommen wir dazu, dass es eben Forschung und Lehre sind, dass auch die Forschung evaluiert werden muss, dass wir also Einheiten oder auch Personen besser insgesamt evaluieren und nicht so sehr zwischen Forschung und Lehre trennen. Eins noch draufsetzend, ist zu sagen: Es muss Konsequenzen haben, und zwar nicht nur negative, sondern auch positive.

Vielleicht noch zu jenem Herrn Kollegen, der soeben über Universitäten, die sich Studenten aussuchen, gesprochen hat: Das ist, glaube ich, Wunschdenken, wenn wir in Betracht ziehen, dass die österreichischen Universitäten davon ausgehen, dass sie einen gesellschaftlichen, also staatlichen Auftrag zur Ausbildung, aber auch zur Bildung haben. Da kann man nicht von „Aussuchen“ sprechen. Auch den deutschen Numerus clausus lehne ich aus eigener Erfahrung ab. Dieser ist meiner Meinung nach sinnlos, weil er nur von der Abiturnote und dem Abitur­durchschnitt ausgeht. Der Abiturdurchschnitt sagt über die Leistungsfähigkeit in einem Fach überhaupt nichts aus! Mit guten Turnnoten und mit Holzlöffelschnitzen können Sie ins Arzt­studium hineinkommen, wenn Sie genügend lange warten.

Das hat daher keinen Sinn, sehr wohl aber eine verschärfte Eingangsphase, eine Eingangs­phase, die einerseits ausreichend über die Probleme des Studiums informiert, auch über die beruflichen Konsequenzen, die andererseits aber auch die Eignung prüft und nicht nur auf die Eigenverantwortung setzt, dass jemand sagt: Na ja, jetzt vielleicht nicht, aber in 17 Jahren werde ich auch fertig sein! – Danke.

17.50


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächste Rednerin ist Frau Professor Ulrich. – Bitte.

17.51


Referentin Ass.-Prof. Dr. Silvia Ulrich¦ (Karl-Franzens-Universität Graz; Institut für Öster­reichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Ver­waltungslehre): Die Kürze eines Referates bringt es mit sich, dass dann auch Missver­ständ­nisse auftreten. Ich bin froh, jetzt die Gelegenheit zu haben, dies noch auszuräumen.

Stichwort Frauenförderpläne: Es ist nicht so, dass ein Förderplan vorliegen würde, den ich gesehen und über den ich bereits referiert hätte. Vielmehr geht es um die wichtige Frage der normativen Grundlage für einen Frauenförderplan in der autonomen Universität. Dafür gibt es ein trag­fähiges Lösungskonzept, und dieses könnte so aussehen, dass das gemacht wird, was in den Ausgliederungen bisher üblich war, dass nämlich das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zur Anwendung kommt, und zwar – das ist besonders wichtig – auf alle Arbeit­nehmerinnen­kategorien.

Wenn das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zur Gänze Anwendung findet, dann heißt das, dass damit auch eine gesetzliche Ermächtigung vorhanden ist, einen Frauenförderplan an der autonomen Universität zu erlassen. Das macht man mit der legistischen Vorgabe, dass man sagt: Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ist sinngemäß anzuwenden, und die Universität gilt als Dienststelle und als Zentralstelle. In diesem Moment hat man eine Systemkonformität zu diesem Gesetz, das nämlich dazu zwingt, dass jede Zentralstelle einen Förderplan einrichtet. Wenn die autonome Universität einmal als Zentralstelle gilt, dann ist das dort auch zu machen.

Das wäre eine saubere Lösung, und es hätte in diesem Punkt sogar einen deregulierenden Effekt, nämlich insofern, als derzeit ein dualistisches normatives Konstrukt vorhanden ist: Auf der einen Seite haben wir die zwingende Vorgabe nach jetzt geltendem Recht, durch das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, dass ein Förderplan des Ressorts gemacht wird, und dann noch einmal die normative Vorgabe im UOG 1993, dass in der Satzung Vorsorge dafür zu treffen ist, dass es auch einen universitären Förderplan gibt. Der Sinn besteht darin, dass man sagt: Zugeschnitten auf die Bedürfnisse der speziellen Universität kann man dann in einer Feinabstimmung noch einmal spezielle Rahmenbedingungen für die Frauen an der Universität schaffen.

Künftig wäre es dann so, dass ein einziger Förderplan sichergestellt ist und dieser an den jeweiligen Universitäten auch zu realisieren ist. Ich halte das wirklich für einen gangbaren Weg. Es ist in den Ausgliederungen bisher Gott sei Dank auch ein solcher Weg beschritten worden: sei es vom Arbeitsmarktservicegesetz bis hin zum Bundestheater-Organisationsgesetz, worin sogar für eine GmbH-Konstruktion, also letztlich den Inbegriff der Privatisierung, dieses Gesetz anwendbar gemacht worden ist. Es wird davon Abstand genommen, und das ist es, was ich sehr begrüße in dem, was diskutiert wird und was man hier vorhat. Im Gleichbe­handlungs­gesetz für die Privatwirtschaft ist dieser ganze Förderaspekt normativ nicht in dieser Weise verankert. Von daher muss man sich glücklich schätzen – das sage ich als Kennerin der Materie –, dass dieser Weg beschritten wird.

Das war gemeint, und da gab es das Missverständnis. Ich muss noch einmal betonen, dass es nicht irgendeinen detaillierten Informationsvorsprung gibt, sondern dass ich hier eine Strategie würdige. Wenn diese verwirklicht wird, halte ich das für sehr sinnvoll und auch für gangbar, ohne dass man weiß Gott welche legistischen Kapriolen schlagen muss. – Danke. (Beifall.)

17.55


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Nächste Rednerin ist Frau Mag. Ellmeier. – Bitte.

17.55


Referentin Univ.-Lekt. Mag. Andrea Ellmeier¦ (Interessengemeinschaft Externer LektorInnen und Freier WissenschafterInnen): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Ich freue mich, dass ich noch einmal auf die Arbeits- und Lebensbedingungen externer Lektoren und Lektorinnen zu sprechen kommen kann.

Frau Abgeordnete Wurm, Sie haben mich darauf angesprochen, wie die arbeits- und sozial­rechtliche Absicherung der LektorInnen aussehen würde. Darauf kann ich nur antworten: Das kann ich Ihnen nicht mit einem Satz beantworten, weil es sehr individuell ist. Es hängt von den einzelnen Personen ab. Deshalb wollte ich auch darauf hinweisen, dass da ein bestimmtes Potenzial tätig ist. Es hängt von den Einzelnen ab, in welcher Weise, ob und wann sie welche Art von Lehraufträgen haben. Dabei spreche ich vom jetzigen System, das wäre sozusagen litera a bis d. Das habe ich kurz angesprochen und damit verbunden: kein Kündigungsschutz, keine Abfertigungsansprüche, man kann jederzeit des Lehrauftrags enthoben werden, und man übernimmt auch teilweise das Risiko, dass die Lehrveranstaltung nicht zustande kommt.

Was uns interessiert, Frau Bundesministerin, wäre zum Beispiel, was dann passiert: Was passiert nach der Universitätsreform? – Diesem Entwurf können wir nicht entnehmen, in welcher Weise das angedacht worden ist, und hiezu wären Fragen zu stellen. Was wir dem Entwurf entnehmen können, ist, dass Lehraufträge nicht ausgeschrieben werden müssen – das heißt, dass da keine Transparenz gegeben sein muss –, dass Lehraufträge als befristete Dienstverhältnisse beliebig oft verlängerbar sein werden – das zieht viele Fragen nach sich, warum das in der Form möglich sein sollte – und dass vor allem Mitspracherechte im eigentlichen Sinn nicht vorgesehen sind. Das heißt, da wird auf die Betriebsvereinbarung, auf den Kollektivvertrag verwiesen, ohne dass andiskutiert werden würde, wie die Positionierung aussieht.

Ich habe meine Ausführungen mit dem Begriff „universitäre Forscherin“ abgeschlossen und somit diese externen Lektoren als Forscherinnen bezeichnet, die außeruniversitär in Projekten arbeiten und universitär über Drittmittel an Projekten mitarbeiten. Was geschieht mit dieser Gruppe, die von essentieller Bedeutung für die Entwicklung der – wie es oft heißt – Wissensge­sellschaft ist?

Ich denke oft, dass da ganz neue Koalitionen zwischen Kunst und Wissenschaft oder auch mit neuen Medien gefunden werden müssten. Dafür sind Potenziale vorhanden, und dazu gehören auch die externen LektorInnen, die vielfachen Aufgaben nachzugehen haben, wobei dies aber von den jeweiligen Gremien nicht gesehen wird. Darauf wollte ich aufmerksam machen, dass dieses Potenzial vorhanden ist, das auch rechtlich vertreten sein will und sein muss. Das möchten wir einfordern. – Danke. (Beifall.)

17.58


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Es wollen jetzt noch zwei Referenten zum bisher Gesagten Stellung nehmen. Bevor wir zu ihnen kommen, möchte ich selbst einige Worte sagen. Man ist als Vorsitzender in der Regel von der Usance her angehalten, hinsichtlich der Redner nichts oder wenig beizutragen. Daher möchte ich nur auf einen Redner eingehen, weil er im Zusammenhang mit der Stellung zur Österreichischen Hochschülerschaft die FPÖ genannt hat und dies nicht unwidersprochen bleiben soll.

Genau das ist ja der Irrtum im Selbstverständnis der überwiegenden Zahl der Fraktionen in der Österreichischen Hochschülerschaft, dass man daraus ein allgemein-politisches Mandat ableitet und dann versucht, Politik zu machen. Die Freiheitliche Partei hat kein Mandat in der Öster­reichischen Hochschülerschaft, weil wir dort nicht kandidieren. Ebenso wenig tut dies die ÖVP, ebenso wenig die Grünen, ebenso wenig die Sozialdemokratische Partei. Sie lassen sich offensichtlich sehr vereinnahmen von politischen Parteien und agieren dann auch in diese Richtung. Das ist für mich persönlich wiederum ein Beispiel dafür, wie man es nicht angehen sollte.

Die universitäre Landschaft wird sich in irgendeiner Form ändern. Wenn sie sich in Richtung des Gestaltungsentwurfes ändert, muss man nicht Prophet sein, um voraussagen zu können, dass sich die Österreichische Hochschülerschaft in ihrer Gesamtheit ebenfalls ändern wird. Gibt es keine Fakultäten mehr, so gibt es auch keine Fakultätsvertretungen mehr. Gibt es keine Studienkommissionen in der alten Form mehr, so gibt es auch keine Vertreter der Studierenden in diesen Kommissionen mehr. – Es wird andere Gremien geben.

Wenn es andere Blickrichtungen hinsichtlich der Gesamtverantwortung gibt, so muss man diese auch wahrnehmen. Wir haben nie ein Hehl daraus gemacht, dass wir gegen eine Zwangs- oder Pflichtmitgliedschaft sind. Aber es gibt im österreichischen Nationalrat – und dies zu erkennen, sind wir Realisten genug – keine Mehrheit, um das abzuschaffen, und allein werden wir das nicht zustande bringen. Nichtsdestoweniger darf man diesem politischen Ziel weiterhin anhängen, und das werden wir auch tun. Es werden sich auch hier irgendwann einmal die Zeiten ändern – glauben Sie mir das!

Ich denke, man muss zur Kenntnis nehmen, dass sich da die Dinge ändern werden, und dazu gehören selbstverständlich auch die Vertretungsorgane. Man wird verstärktes Augenmerk auf die einzelnen Universitäten legen müssen, die dann autonomer als heute gestaltet sein werden, und dort in erhöhtem Maße sozusagen die Kraft hinlegen müssen. Es ist kein Geheimnis, dass hier auch eine Novellierung der entsprechenden Gesetze notwendig sein wird, die nicht zusammen mit der Universitätsreform vorgenommen wird, aber begleitend sozusagen im Nachhang erfolgen wird. Es wird eine spannende Auseinandersetzung darüber geben, wie man das Ganze novelliert, auch im Sinne der Studierenden.

Vielleicht wird die Standesvertretung, wenn sie wieder näher zum Studenten und zur Universität rückt, auch mehr Zuspruch haben. Es wäre eine lohnende Aufgabe, in diese Richtung zu arbeiten. – Das wollte ich jetzt noch sagen, weil die Freiheitliche Partei in diesem Zusam­menhang direkt angesprochen wurde.

*****

Nun erteile ich Herrn Professor Dr. Unfried das Wort. – Bitte.

18.02


Referent Ass.-Prof. Dr. Peter Unfried¦ (Universität Wien; Institut für Anorganische Chemie): Meine Damen und Herren! Es wird jetzt ein bisschen schwierig, nicht unfair zu sein. Ich möchte mich auf ein paar Redebeiträge beziehen, sehe aber, dass das Auditorium schon etwas „ausgedünnt“ ist. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich es trotzdem tue. Wenn ich es richtig vernommen habe, so kann der jeweils Betroffene es später im Protokoll, im Internet oder wie auch immer nachlesen, es wird ihm also zur Kenntnis gebracht werden.

Sie alle haben gehört, wie Herr Professor Folk von der Bundeskonferenz – er ist hier gesessen, und vielleicht ist er noch irgendwo herinnen, das wäre mir auch angenehmer – etwas gesagt hat, was ich nicht unwidersprochen lassen beziehungsweise noch einmal hervorheben möchte. Ich bin so fair, dass ich es wortwörtlich als Zitat hervorhebe, es sind also seine Worte und nicht meine.

Professor Folk hat gesagt: Wir – also die Bundeskonferenz oder diejenigen, die er vertritt – sind gegen wettbewerbliche Maßnahmen, da es sowohl Gewinner, aber auch Verlierer gibt. Die Gewinner werden belohnt. Was mit den Verlierern ist, das weiß kein Mensch. Das kann man sich vorstellen. – Das hat also Professor Folk gesagt.

Der nächste oder übernächste Satz war: Wir wollen daher keine Konsequenzen haben betref­fend Evaluierung. – Das habe ich wörtlich mitgeschrieben.

Ein paar Sätze weiter, gegen Schluss, sagte Professor Folk: Wir wollen verbesserte Leistungs­fähigkeit und effizientere Einsatzfähigkeit der Mittel. – Das war ungefähr der vorletzte Satz, bevor er gegangen ist.

Diese Sätze: gegen wettbewerbliche Maßnahmen, weil es Gewinner und Verlierer gibt – was denn sonst, es ist ja ein Wettbewerb! –, am Anfang, und später: wir wollen verbesserte Leistungs­fähigkeit und effizientere Einsatzfähigkeit der Mittel, bilden einen Widerspruch in sich, und das in einer einzigen kurzen Stellungnahme! So etwas kann man nicht einfach hinnehmen und sagen, dass es eben so ist. Ich ersuche, ihm das in irgendeiner Art und Weise zur Kenntnis zu bringen. Ich werde auch versuchen, es ihm vielleicht selbst noch zu sagen.

Der Grundgedanke, dem meiner Ansicht nach die Verfechter der gesamten Universitätsreform – und so auch meine Wenigkeit – anhängen, ist eigentlich der, dass man wegkommen muss von einer Massenuniversität im schlechtesten Sinne des Wortes und wie ihn die Erfinder dieser Art von Universität ursprünglich konzipiert hatten, hin zu einer leistungsfähigen Universität, die im Extremfall – wenn alles so läuft, wie wir uns das vorstellen – in eine Eliteuniversität münden sollte, in der die Besten so elitär sind, dass sie österreichweit, europaweit und weltweit konkurrenzfähig sind.

Ich kann auch den Gedanken, der von einem der Vorredner vorgebracht wurde, nur begrüßen, dass die Evaluierung auch Studienabgänger umfassen sollte, und zwar derjenigen Universität, die evaluiert wird, und der Studienrichtungen, die evaluiert werden. Sie wissen nämlich am besten, wie das Studium war.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Damen und Herren StudentenvertreterInnen – oder wie man das jetzt sagt – dann auch noch genauso sprechen werden wie am Anfang des Studiums, wenn sie, wie es zum Beispiel bei uns derzeit der Fall ist, keine Prüfungen haben wollen, weil sie das für einen Druck halten, der „unmenschlich“ ist; man soll einfach nur ohne Prüfungen lehren. Das hat aber mit Lehre nichts zu tun; darum wird an der Chemie intensiv gefochten. Die Frage ist also, ob sie auch nach Absolvierung des Studiums, wenn dies wirklich so durchge­zogen werden würde, noch genauso denken und vielleicht dann ihre Kinder studieren lassen, und diese sagen: Ich brauche keine Prüfungen mehr zu machen, das gibt es bei uns nicht, ich habe dort ein Super-Leben!

Ich meine, der Grundgedanke – weg von der Massenuniversität, hin zur Eliteuniversität – ist ein guter Gedanke. Diesen sollten wir, am Anfang vielleicht in abgeschwächter Form, auch ver­folgen.


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦ (das Glockenzeichen gebend): Bitte um den Schlusssatz!

 


Referent Ass.-Prof. Dr. Peter Unfried¦ (fortsetzend): Schlusssatz: Professor Kopetz vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung hat das Aufnahmeverfahren angesprochen, das bei den Universitäten eingeführt oder zumindest überdacht werden sollte. Auch dem kann ich mich vollinhaltlich anschließen. Nur glaube ich, es kann dies nicht in Form eines Numerus clausus geschehen; wie schon gesagt, ist das nicht optimal, und so soll es auch nicht sein. So etwas gibt es ja bereits in Form der Studieneingangsphase, die man durchaus lokal mit Prüfungen verknüpfen kann. – Danke.

18.07


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Herr Universitätsprofessor Mayer hat sich noch zu Wort gemeldet. – Bitte.

18.07


Referent O. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer¦ (Universität Wien; Institut für Staats- und Ver­waltungsrecht): Meine Damen und Herren! Ich sehe diesen Gestaltungsvorschlag als den Ver­such, ein Problem zu lösen, das die Universität hat, seit es Autonomie gibt. Das ist der Versuch, sicherzustellen, dass die Autonomie nicht nur zum Eigennutz, das heißt als Privileg der autonom agierenden Personen, aufgefasst wird, sondern dass auch das Allgemeininteresse gewahrt wird.

Herr Professor Berka hat in seiner letzten Stellungnahme gesagt, die Universität sei schon deshalb kein reiner Selbstverwaltungskörper, weil es dort nicht nur um die Interessen der an der Universität Tätigen, sondern auch um übergeordnete Interessen gehe. Wenn man sich ansieht, wie man in der Geschichte versucht hat, dieses Problem zu lösen, dann kann man ein sehr schönes Zeugnis der Ordinarienuniversität bei Karl Kraus in der „Fackel“ – ich glaube, von 1900 – nachlesen. Karl Kraus hat geschrieben, dass die Ordinarienuniversität geprägt ist vom „pünktlichen Zusammentreffen von Blutsverwandtschaft und Talent“, und er hat damit die Wiener Medizinische Fakultät gemeint und gezeigt, wie über Generationen hinweg Funktionen an der Universität auf bestimmte Familien verteilt werden.

Im Jahre 1975 dachte man, wenn man die Macht der Professoren bricht, dann ist das „Übel“ vorbei, dann gibt es eine gerechte Universität. Man hat die Mitbestimmung eingeführt. Ich bitte, dazu einen kleinen Exkurs machen zu dürfen. Wenn Sie die Mitbestimmung verteidigen, dann tun Sie es nicht mit dem Wort „Demokratie“, denn Demokratie ist das nicht! Demokratie heißt nämlich „Volksherrschaft“, und an der Universität herrscht nicht das Volk, sondern da herrschen drei oder vier Gruppen. Das ist ein ständisches System, das geeignet ist, die Interessen der verschiedenen Gruppen auszugleichen, das aber nicht geeignet ist, übergeordnete Interessen zu verfolgen.

Als Beispiel und gleichzeitig als Beleg dafür, wie wichtig eine Universitätsreform ist, möchte ich die Vorgänge beim Übergang zum neuen Dienstrecht nennen. Man konnte sich nur wundern, wie viele „Genies“ plötzlich an den Universitäten sichtbar geworden sind: Die Zahl der Habili­tationen hat sich vervielfacht, und zwar blitzartig – und dies nicht nur an der Universität Wien, sondern, wie ich höre, auch an anderen Universitäten. Mich lässt der Verdacht nicht los, dass diese Habilitationen zumindest zum Teil erfolgt sind, um den Betroffenen den unbefristeten Verbleib an der Universität sicherzustellen.

Es wurde dann das Wort „Not-Habilitation“ geboren. Für mich ist das aber an der Grenze zum Amtsmissbrauch. Wenn man Habilitationen dazu benützt, die Pragmatisierung von Mittelbau­vertretern sicherzustellen, dann hat das jedenfalls mit einer Autonomie, wie ich sie mir vorstelle, nichts zu tun. – Danke schön. (Beifall.)

18.10


Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf¦: Da keine Wortmeldung mehr vorliegt, schließe ich die Debatte.

Ich danke allen Teilnehmern – insbesondere denjenigen, die vom Anfang bis zum Ende durch­gehalten haben – für das große Interesse, das sie an der Themenstellung der heutigen Enquete gezeigt haben.

Die Enquete ist geschlossen.

Schluss der Enquete: 18.12 Uhr

 

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