NATIONALRAT
 
 
 
            Der   F i n a n z a u s s c h u s s   hält Mittwoch, den 30. Juni 2004, um 10 Uhr im Lokal VI (Budgetsaal) Sitzung.
 
 

T A G E S O R D N U N G
 
 
Aussprache über aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses gemäß § 34 Abs. 5 GOG: Bericht des Gouverneurs und des Vize-Gouverneurs der Oesterreichischen Nationalbank über die erfolgten geld- und währungspolitischen Maßnahmen gem. § 32
Abs. 5 des Nationalbankgesetzes in der Fassung vom 1.1.1999 (1. Halbjahresbericht 2004)

 
 

Wien, 2004 06 14
 
 

 

         Dipl.-Kfm. Dr. Günter   S t u m m v o l l  

 

          Obmann


                                                                                                                                                     
 

A v i s o
 

Es ist in Aussicht genommen, diese Sitzung um 11 Uhr zu beenden.
 
           Auf die Tagesordnung der fürMittwoch, den 30. Juni 2004, um 11 Uhr vorgesehenen Sitzung des Finanzausschusses sollen auf jeden Fall folgende Regierungsvorlagen gesetzt werden:
 
1.)      Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erlassen und das Bundesimmobiliengesetz geändert wird (465 d.B.)
 
2.)      Regierungsvorlage: Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen samt Erklärungen (477 d.B.)
 
3.)      Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert wird (478 d.B.)
 

Ergänzung vorbehalten!