NATIONALRAT
 
 

A v i s o
 
 
 
            Auf Grund des Beschlusses des Verfassungsausschusses vom 29. Juni 2004 hat der
Unterausschuss des Verfassungsausschusses  zur Vorbehandlung
 
 

 

des Antrages 89/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS)
und
des Antrages 156/A der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

 
nunmehr auch die Vorlagen:
 

 

Petition betreffend "Chancengleichheit gehörloser Menschen im österreichischen Bildungssystem", überreicht von den Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg,
Mag. Christine Lapp, Dr. Helene Partik Pablé und Theresia Haidlmayr
(11/PET)
und

 

Bürgerinitiative betreffend "Chancengleichheit gehörloser Menschen im österreichischen Bildungssystem" (5/BI)
 

vorzubehandeln.
 
 
           Dies ist auf der bereits ausgegebenen Tagesordnung für die Sitzung am Donnerstag, dem 1. Juli 2004, um 9.30 Uhr (bis 13 Uhr)  im Lokal VIII  noch nicht berücksichtigt.
 
 
 
Wien, 2004 06 30