1/AE XXII.GP

Eingelangt am: 20.12.2002

DRINGLICHER  ANTRAG

gem. §74a Abs. 1 iVm §93 Abs. 1 GOG-NR

der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Mag. Karl Schweitzer
und Kollegen

betreffend Ergebnisse des Europäischen Rates Kopenhagen am 12. und 13. Dezember
2002

Der Europäische Rat hat bei seiner Tagung am 12. und 13. Dezember 2002 in Kopenhagen
die Verhandlungen über die Erweiterung der Europäischen Union abgeschlossen. Estland,
Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn
und Zypern sollen zum 1. Mai 2004 vollberechtigte Mitglieder der Europäischen Union

werden.

Der Europäische Rat von Kopenhagen stellt damit einen historischen Meilenstein in der
Wiedervereinigung Europas dar. Die Europäische Union schafft nunmehr für 25 Länder und
fast einer halben Milliarde Menschen die Basis für Frieden, Demokratie, Stabilität und
Wohlstand. Mit der Erweiterung erlangt die Union neues Gewicht auf globaler Ebene, wovon
auch die unmittelbaren Nachbarn der Europäischen Union profitieren sollen.

Die Verhandlungen zur Erweiterung der Europäischen Union wurden im Jahr 1998 unter
dem Vorsitz Österreichs begonnnen. In den vergangenen vier Jahren wurden die
Grundlagen für die Integration der neuen Mitgliedstaaten vorbereitet. Ebenso wurden die
notwendigen Vorkehrungen für das weitere effiziente Funktionieren einer erweiterten Union
getroffen.

Österreich hat beim Europäischen Rat von Kopenhagen auch die im Zusammenhang mit der
Erweiterung stehenden Fragen des Transitverkehrs und des “Melker-Abkommens", das
zwischen Österreich und der Tschechischen Republik hinsichtlich des Kernkraftwerks
Temelin abgeschlossen wurde, thematisiert. In den Schlussfolgerungen des EU-Gipfels wird
der Rat aufgefordert, noch vor Jahresende eine Verordnung über die Zwischenlösung für
den Transitverkehr von Schwerlastkraftwagen durch Österreich für den Zeitraum 2004 bis
2006 anzunehmen. Weiters wird die Europäische Kommission beauftragt, spätestens bis
Ende des ersten Halbjahres 2003 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über die
Eurovignette vorzulegen. Das “Melker-Abkommen" wurde vom Europäischen Rat zur
Kenntnis genommen und es wurde festgestellt, dass der Europäische Rat erwartet, dass
dieses Abkommen nun umfassend angewendet wird.

Bereits beim Europäischen Rat von Laeken im Dezember 2001 war auf Verlangen
Österreichs die Kommission ersucht worden, einen Vorschlag bezüglich der Verlängerung
des Ökopunktesystems zu unterbreiten, damit das Kapitel “Verkehr" im Rahmen der
Beitrittsverhandlungen noch vor Jahresende 2001 abgeschlossen werden kann. Weiters
sagte der Europäische Rat in Laeken zu, in der Union weiterhin ein hohes Maß an nuklearer


Sicherheit zu gewährleisten. Der Europäische Rat betonte in diesem Zusammenhang, dass
der Schutz und die Sicherheit von Kernkraftwerken überwacht werden müssen und ersuchte
um die regelmäßige Vorlage von Berichten der Atomenergieexperten der Mitgliedstaaten.

Die genaue und rechtzeitige Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates
von Kopenhagen und Laeken hat für Österreich vorrangige Bedeutung.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler gemäß §74a Abs. 1
iVm §93 Abs. 1 GOG-NR folgenden

Dringlichen Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

“Die Bundesregierung wird ersucht, mit Nachdruck die Umsetzung der von Österreich in die
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Laeken (Dezember 2001) und von
Kopenhagen (Dezember 2002) eingebrachten Punkte einzufordern.

Die Bundesregierung wird ersucht, insbesondere auf die Erfüllung jener Vereinbarung zu
drängen, wonach der Rat aufgefordert ist, rechtzeitig eine Verordnung über die
Zwischenlösung für den Transitverkehr von Schwerlastkraftwagen durch Österreich für den
Zeitraum 2004 bis 2006 anzunehmen.

Die Bundesregierung wird ersucht, weiterhin für die umfassende Erfüllung des Melker
Abkommens zwischen Österreich und der Tschechischen Republik Sorge zu tragen.

Die Bundesregierung wird ersucht, die Umsetzung der Schlussfolgerungen des
Europäischen Rates von Laeken bezüglich der Sicherheit von Kernkraftwerken aktiv zu
unterstützen und weiterhin die Initiative der Europäischen Kommission für
gesamteuropäische hohe Sicherheitsstandards unter Berücksichtigung der jüngsten
Rechtssprechung des EuGH betreffend einheitliche Regeln für die Sicherheit aller
europäischer Kernkraftwerke zu verfolgen.

Der Bundeskanzler wird ersucht, dem Parlament rechtzeitig vor Unterzeichnung des
Beitrittsvertrages im April 2003 über die Umsetzung dieser Punkte zu berichten."

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1
GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragsteller
Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.