7/AE XXII.GP

Eingelangt am: 20.12.2002

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Heidrun Silhavy; Verzetnitsch

und GenossInnen

betreffend Abschaffung der Unfallrentenbesteuerung

Seit 1. Jänner 2001 werden Unfallrenten besteuert, was großteils dramatische Auswirkungen
auf die Betroffenen hat.

In ganz Österreich beziehen insgesamt rund 107.000 Menschen eine Unfallrente. Dies sind
vor allem Arbeiter und Bauern, die nach einem Arbeitsunfall eine Versehrtenrente
bekommen. Über 60 Prozent der Unfallrentner sind bereits in Pension.

Der Verfassungsgerichtshof hat nunmehr mit seinem Erkenntnis vom 7. Dezember 2002 die
Unfallrentenbesteuerung mit Ablauf des 31. Dezembers 2003 als verfassungswidrig
aufgehoben. Er nimmt dabei auch auf das Ausmaß der Betroffenheit Bezug und stellt fest:
“........ , dass sich bei rd 30.000 Betroffenen das monatliche Gesamteinkommen um mehr als

5 vH vermindert. 12.000 haben Einkommenskürzungen von mindestens 10 vH und darüber
hinzunehmen, davon immerhin rd 1600 Rentenbezieher solche von mehr als 20 vH, wobei
sich etwa ab einem steuerpflichtigen Gesamteinkommen (Pension zuzüglich Versehrtenrente)
von rd S 15.000,-- monatlich - bei Bezug einer Versehrtenrente von mindestens S 5.500,--
/Monat eine Kürzung von 10 vH ergibt, die mit zunehmendem Gesamteinkommen auf über
25 vH ansteigt."

Wie unsozial und im höchsten Ausmaß bedenklich diese Bestimmungen sind, soll auch an
einigen Einzelschicksalen aufgezeigt werden:

Wolfgang G.

Nach einem Verkehrsunfall 1995 bekam er monatlich eine Unfallrente von 1150 €. Sein

Verdienst beträgt 1700 € brutto. Durch die Besteuerung der Unfallrenten ist der Vater zweier

Kleinkinder in seiner wirtschaftlichen Leistung getroffen. Er musste innerhalb eines Monats

eine Steuernachzahlung in der Höhe von 4.263,64 € erbringen.

Wilhelm SCH.

Bei ihm macht der Steuerbetrag 5.026,98 € aus. Das sind fast 40% seiner Unfallrente, die

13.268,37 € im Jahr beträgt.


Christine J.

Sie muss 630 € für das Jahr 2001 nachzahlen. Als diplomierte Krankenschwester wurde sie
mit Hepatitis C infiziert und sie bekam eine Unfallrente von 218 € zuerkannt. Somit fließen
drei Monatsbeträge ihrer Unfallrente direkt in den Steuertopf.

In 17 Abstimmungen hat die SPÖ versucht, die Unfallrentenbesteuerung abzuschaffen. Dies
hat jedoch ÖVP/FPÖ Mehrheit verhindert. Nach der Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes wird hoffentlich die Bereitschaft diese unsoziale Steuer ersatzlos zu
beseitigen gegeben sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

“Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage
vorzulegen, mit der die unsoziale Unfallrentenbesteuerung ersatzlos gestrichen wird. Die
bereits entrichteten Steuern sind von Amtswegen rückzuerstatten."

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales