7/AE XXII.GP
Eingelangt am: 20.12.2002
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Heidrun
Silhavy; Verzetnitsch
und GenossInnen
betreffend Abschaffung der Unfallrentenbesteuerung
Seit 1. Jänner 2001 werden Unfallrenten besteuert, was
großteils dramatische Auswirkungen
auf die Betroffenen hat.
In ganz Österreich beziehen insgesamt rund 107.000
Menschen eine Unfallrente. Dies sind
vor allem Arbeiter und Bauern, die nach einem Arbeitsunfall eine
Versehrtenrente
bekommen. Über 60 Prozent der Unfallrentner sind bereits in Pension.
Der Verfassungsgerichtshof hat nunmehr mit seinem
Erkenntnis vom 7. Dezember 2002 die
Unfallrentenbesteuerung mit Ablauf des 31. Dezembers 2003 als verfassungswidrig
aufgehoben. Er nimmt dabei auch auf das Ausmaß der Betroffenheit Bezug und
stellt fest:
“........ , dass sich bei rd 30.000 Betroffenen das monatliche Gesamteinkommen
um mehr als
5 vH vermindert. 12.000 haben Einkommenskürzungen von
mindestens 10 vH und darüber
hinzunehmen, davon immerhin rd 1600 Rentenbezieher solche von mehr als 20 vH,
wobei
sich etwa ab einem steuerpflichtigen Gesamteinkommen (Pension zuzüglich
Versehrtenrente)
von rd S 15.000,-- monatlich - bei Bezug einer Versehrtenrente von
mindestens S 5.500,--
/Monat eine Kürzung von 10 vH ergibt, die mit zunehmendem
Gesamteinkommen auf über
25 vH ansteigt."
Wie unsozial und im höchsten Ausmaß bedenklich diese
Bestimmungen sind, soll auch an
einigen Einzelschicksalen aufgezeigt werden:
Wolfgang
G.
Nach einem Verkehrsunfall 1995 bekam er monatlich eine
Unfallrente von 1150 €. Sein
Verdienst beträgt 1700 € brutto. Durch die Besteuerung
der Unfallrenten ist der Vater zweier
Kleinkinder in seiner wirtschaftlichen Leistung
getroffen. Er musste innerhalb eines Monats
eine Steuernachzahlung in der Höhe von 4.263,64 €
erbringen.
Wilhelm
SCH.
Bei ihm macht der
Steuerbetrag 5.026,98 € aus. Das sind fast 40% seiner Unfallrente, die
13.268,37
€ im Jahr beträgt.
Christine
J.
Sie muss 630 € für
das Jahr 2001 nachzahlen. Als diplomierte Krankenschwester wurde sie
mit Hepatitis C infiziert und sie bekam eine Unfallrente von 218 € zuerkannt.
Somit fließen
drei Monatsbeträge ihrer Unfallrente direkt in den Steuertopf.
In 17 Abstimmungen hat die SPÖ versucht, die
Unfallrentenbesteuerung abzuschaffen. Dies
hat jedoch ÖVP/FPÖ Mehrheit verhindert. Nach der Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes wird hoffentlich die Bereitschaft diese
unsoziale Steuer ersatzlos zu
beseitigen gegeben sein.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat
wolle beschließen:
“Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat
umgehend eine Regierungsvorlage
vorzulegen, mit der die unsoziale Unfallrentenbesteuerung ersatzlos gestrichen
wird. Die
bereits entrichteten Steuern sind von Amtswegen rückzuerstatten."
Zuweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales