16/A XXII.GP

Eingelangt am: 20.12.2002

ANTRAG

des Abgeordneten Grünewald, Brosz, Freundinnen und Freunde

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Taxengesetz 1972, das
Universitätsstudiengesetz 1997 und das Universitätsgesetz 2002 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Hochschul-Taxengesetz 1972, das Universitätsstudiengesetz 1997 und das
Universitätsgesetz 2002 werden wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1
Das Hochschultaxengesetz 1972 wird wie folgt geändert:

1. Der § 10 lautet:

“Die Studienbeiträge sind abgeschafft."

2. Der § 11a samt Überschrift entfällt.

3. Der § 11b lautet:

“Die Erhalter von Fachhochschulstudiengängen erhalten vom Bund je Studierender
oder je Studierendem einen Zuschuss von € 363,36 je Semester."

Artikel 2
Das Universitätsstudiengesetz 1997 wird wie folgt geändert:

4. Im § 31 (1a) lautet der letzte Satz “Innerhalb der Nachfrist ist die Zulassung und
die Meldung der Fortsetzung des Studiums zulässig."

5. Der §33(1) Z. 5 entfällt.

Artikel 3


zum Studium verwehrt bleibt. Ein Studium war bereits bisher nicht kostenlos,
weshalb vor Einführung der Studiengebühren bereits 50% der Studierenden
gezwungen waren, neben ihrem Studium zu arbeiten. Durch die Einführung der
Studiengebühren stieg der Anteil erwerbstätiger Studierender auf 74% und damit an
die Spitze im EU-Vergleich. Im Vergleich zum Anstieg der Quote an erwerbstätigen
Studierenden nahm die Zahl der bewilligten Studienbeihilfen nur geringfügig zu. Statt
20.185 bekommen nun 24.998 Studierende einen Studienbeihilfe. Der Anteil an
Studienbeihilfen- und Stipendienbezieherlnnen liegt mit 20% deutlich unter dem EU-
Niveau. Die Erwerbstätigkeit erhöht das drop-out-Risiko. Die Studiengebühren haben
daher eine krasse Benachteiligung Studierender aus bildungsfernen und
einkommensschwächeren Schichten zur Folge.

Deswegen werden mit diesem Antrag die Studiengebühren abgeschafft. Gleichzeitig
wird sichergestellt, dass weder die Universitäten noch die Fachhochschulen dadurch
Budgetkürzungen hinnehmen müssen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss verlangt.
Gleichzeitig wird die Durchführung einer Ersten Lesung innerhalb von 3 Monaten
verlangt.


Das Bundesgesetz über die Universitäten und ihre Studien (UG 2002) wird wie folgt
geändert:

6. Der § 2 Z. 6 lautet:

“Mitsprache der Studierenden, insbesondere bei Studienangelegenheiten, bei der
Qualitätssicherung der Lehre und der Verwendung des Budgets;"

7. Der §25 (1) Z. 13 entfällt.

8. Der § 25 (11) entfällt.

9. Im § 61 (1) wird das Wort “Studienbeitrag" durch das Wort
“Hochschülerschaftsbeitrag" ersetzt.

10. Im § 61 (2) lautet der letzte Satz “Innerhalb der Nachfrist ist die Zulassung und
die Meldung der Fortsetzung des Studiums zulässig."

11. Im § 62 (2) Z. 2 wird das Wort “Studienbeiträge" durch das Wort
“Hochschülerschaftsbeiträge" ersetzt.

12. Die Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 8 des § 91 entfallen.

13. Der § 92 samt Überschrift entfällt

14. Dem § 141 wird folgender Abs. 7 angefügt:

"(7) Das den Universitäten zur Verfügung stehende Budget darf durch die
Abschaffung der Studienbeiträge nicht verringert werden. Die Differenz ist über das
Bundesfinanzgesetz auszugleichen."

Begründung:

Die Grünen stehen für einen offenen und gebührenfreien Hochschulzugang, denn
Studiengebühren sind sowohl bildungspolitisch als auch sozialpolitisch eine
Sackgasse.

Das bildungspolitische Problem ist, dass Österreich bereits vor Einführung der
Studiengebühren deutlich weniger Studierende und eine niedrigere
Akademikerinnenquote als die meisten EU-Staaten hatte. Die Studierendenzahlen
sind nach der Einführung der Gebühren um 20% gesunken. Das sind 45.000
Studierende weniger als im letzten Semester vor der Einführung der Gebühren.
Österreich braucht aber dringend mehr Studierende, um eine international
vergleichbare Akademikerinnenquote zu erreichen.

Sozialpolitisch sind Studiengebühren ein Problem. Weil vor allem Studierenden aus
mittleren und unteren Einkommensschichten durch die finanzielle Hürde der Zugang