18/A XXII.GP
Eingelangt am: 20.12.2002
ANTRAG
des Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Abschaffung der Ambulanzgebühr
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz, BGBI. Nr. 189/1955, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBI. 155/2002 , wird wie folgt geändert:
§ 135 a ASVG wird ersatzlos gestrichen
Begründung:
Die sozial ungerechte
und extrem bürokratische Ambulanzgebühr wird abgeschafft.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung
an den Sozialausschuss vorgeschlagen.