18/A XXII.GP

Eingelangt am: 20.12.2002

ANTRAG

des Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde

betreffend Abschaffung der Ambulanzgebühr

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBI. Nr. 189/1955, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBI. 155/2002 , wird wie folgt geändert:

§ 135 a ASVG wird ersatzlos gestrichen

Begründung:

Die sozial ungerechte und extrem bürokratische Ambulanzgebühr wird abgeschafft.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen.