19/A XXII.GP
Eingelangt am: 20.12.2002
ANTRAG
der Abgeordneten Dr. Eva Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert
und ein generelles Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 t in Österreich eingeführt
wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die
Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), BGBI. Nr. 159/1960, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBI. l Nr. 128/2002, wird wie folgt geändert:
In § 42 Abs. 6 wird der Satz
"Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind Fahrten
a) mit Fahrzeugen des Straßendienstes,
b) mit
Fahrzeugen des Bundesheeres, die zur Aufrechterhaltung des militärischen
Dienstbetriebes unumgänglich sind und
c) mit lärmarmen
Kraftfahrzeugen, bei denen eine Bestätigung nach § 8b Abs. 4
KDV 1967 mitgeführt wird."
ersetzt durch den Satz
"Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind Fahrten
a) mit Fahrzeugen des Straßendienstes und
b) mit
Fahrzeugen des Bundesheeres, die zur Aufrechterhaltung des militärischen
Dienstbetriebes unumgänglich sind."
Begründung:
Der zunehmende
Lkw-Verkehr auch in den Nachtstunden führt zu einer generell
zunehmenden Lärmbelastung für die betroffene Bevölkerung. Darüberhinaus führt
er
insbesondere in Tal- und Beckenlagen, in denen in Österreich der überwiegende
Teil
der Bevölkerung lebt, zu einer nochmaligen Verschärfung der
Schadstoffbelastungssituation über das ohnedies bereits vielerorts und
zunehmend
kritische Ausmaß hinaus. Per 1. Jänner 1995 wurde daher folgerichtig ein
Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht in der Zeit
von
22 Uhr bis 5 Uhr für alle Straßen erlassen. Davon ausgenommen sind jedoch gemäß
geltender Fassung der StVO "lärmarme Kraftfahrzeuge". Um als
“lärmarm" eingestuft
zu werden, reicht für diese Kraftfahrzeuge allerdings gemäß KDV explizit eine
entsprechende Dämpfung des Motorgeräuschs. Abroll- und
Luftwiderstandsgeräusche, die im realen Fahrbetrieb bereits ab den im
Ortsgebiet
zulässigen
Geschwindigkeitsniveaus überwiegenden Anteil an der Lärmemission
haben, sind nicht erfasst. Zudem ist sowohl in Österreich selbst als auch bei
transitierenden bzw. im Ziel- und Quellverkehr eingesetzten Fahrzeugen anderer
Provenienz der Anteil dieser sogenannten "lärmarmen Kraftfahrzeuge"
durch die
ständige Erneuerung des Fuhrparks nicht mehr weit von 100 Prozent entfernt. Im
Resultat wurde die Wirkung der geltenden Nachtfahrverbotsregelung damit seit
Inkrafttreten weitgehend minimiert und steigt die Lärmbelastung auch in den
Nachtstunden wieder stärker an.
Andere
Lenkungsinstrumente zur flächendeckenden Sicherung der Nachtruhe der
Bevölkerung und zur vorsorglichen Verringerung der nächtlichen
Schadstoffbelastung bereits vor dem Eintreten von Konfliktsituationen mit
europäischen und nationalen Luftreinhalteverpflichtungen stehen derzeit nicht
zur
Verfügung. Das bisher einzige nachgewiesenermaßen bei der Sicherung der
Nachtruhe erfolgreiche Mittel - die 1996 für alle Lkw erhöhte Nachtmaut auf der
Brennerstrecke - ist trotz schrittweiser Reduktion der Sätze in den letzten
Jahren
weiterhin und gerade derzeit wieder verstärkt von europarechtlich motivierter
Aufhebung bedroht. Eine Verringerung der nächtlichen Lärmbelastung für die
Bevölkerung in ganz Österreich sowie das zu erwartende noch deutlichere
Wiederansteigen der nächtlichen Lärmbelastung auf der Brennerstrecke im Fall
der
Aufhebung der geltenden Regelung kann in europarechtskonformer,
nichtdiskriminierender Weise somit nur durch ein generelles Nachtfahrverbot
erreicht
werden.
Die
gesundheitlichen Auswirkungen nächtlicher Lärmbelastung sind klar belegt und
gesundheitspolitisch wie im Hinblick auf die volkswirtschaftlichen Folgekosten
ein
deutliches Indiz, dass wirksame Maßnahmen wie ein generelles Nachtfahrverbot
dringend geboten sind.
Der
positive Umwelteffekt jeder Reduktion des LKW-Verkehrs und speziell in den
meteorologisch im Großteil des Bundesgebietes nochmals sensibleren
Nachtstunden ist unumstritten.
Die
Erfahrungen aus der Schweiz, die seit über 60 Jahren ein flächendeckendes
generelles Nachtfahrverbot kennt, beweisen, dass dieses weder zu
unbewältigbaren
Verkehrsballungen außerhalb der Nachtstunden noch zu Versorgungsproblemen
irgendwelcher Art für Bevölkerung und Wirtschaft führt. Im Gegenteil ist dies
ein
Anreiz für logistische Optimierungen, die sich positiv auf die gesamte
verkehrsbedingte Belastung von Mensch und Umwelt auswirken.
Die infolge der Entwicklungen der letzten Monate absehbare massive Lockerung
internationaler Limitierungen des Langstrecken-Straßengüterverkehrs wird ohne
griffige Regelungen auf innerstaatlicher Ebene insbesondere auch zu einer
starken
Zunahme der Lärmbelastung für die Bevölkerung in ganz Österreich führen, der
durch die beantragte Gesetzesänderung vorgebeugt werden muß.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an
den Verkehrsausschuss vorgeschlagen
sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten
verlangt.