24/AE XXII.GP
Eingelangt am: 20.12.2002
der Abgeordneten Dr. Eva
Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
betreffend
innerstaatliche Maßnahmen zur Eindämmung des Transit- und
Langstrecken-Straßengüterverkehrs
Der
LKW-Transit- und Langstrecken-Straßengüterverkehr durch Österreich wurde in
den
letzten Jahren und wird weiterhin absolut wie relativ weiter erleichtert und
verbilligt.
Dies nicht nur durch unzureichend beeinflusste Maßnahmen Dritter,
sondern
in besonderem Maß durch Entscheidungen Österreichs selbst in den letzten
Monaten
und Jahren. Zu nennen sind unter anderem:
+ halbherziges Vorgehen gegen den
mehrfachen Bruch des EU-Beitrittsvertrags
Österreichs im Hinblick auf Protokoll Nr. 9 und die Umsetzung der
Ökopunkteregelung, speziell die Einhaltung der Obergrenze und der mit ihrem
Überschreiten verbundenen Sanktionsmechanismen;
+ schrittweise Senkung der Brennermaut,
weitere Senkungen zu erwarten
angesichts bevorstehender “Begründeter Stellungnahme" als Vorstufe zu
Strafzahlungen Österreichs wegen Nichtumsetzung des EuGH-Urteils;
+ Zustimmung österreichischer
Regierungsmitglieder auf EU-Ebene zur Fortsetzung
transitfördernder Subventionen für
Dieseltreibstoff in wichtigen Transit-
Quellstaaten;
+ Aufgreifen sachlich falscher
Interpretationen zur Umsetzung der im EU-
Primärrechtsrang (Protokoll Nr. 9 zum Beitrittsvertrag) verankerten
Verpflichtung
zur Schadstoffreduktion, wie etwa im Hinblick auf eine angeblich bereits
erfolgte
fast 60-prozentige Reduktion des Schadstoffausstoßes im Transitverkehr, was
krass und bekanntermaßen der Faktenlage widerspricht, dennoch regelmäßig von
Bundeskanzler, Verkehrsminister, Außenministerin und anderen “Vertretern
Österreichs" auch in sensibelsten Verhandlungszusammenhängen behauptet
wird;
+
Lockerung von Beschränkungen des Gefahrguttransportes durch Straßentunnel,
+ Zuschauen bei der mehr als schleppenden
und dann durch überschießende
Ausnahmeregelungen ausgehöhlten Umsetzung verkehrsbezogener
Luftreinhaltebestimmungen durch die zuständigen Behörden;
+ Verhindern ausreichender Maßnahmen gegen
Sozial- und Sicherheitsdumping im
Transportgewerbe durch die Bundesregierung;
+ Drängen auf Billigdurchfahrt für
EU-Frachter durch unsere Nachbarstaaten in
Mittel- und Osteuropa mit Rückwirkungen auf das Verkehrsaufkommen in
Österreich;
+ kein politischer und budgetärer Vorrang
für Errichtung und Betrieb eines
bundesweiten Kontrollstellennetzes;
+ jahrelanges Verschleppen der nötigen weitgehenden Maßnahmen im
Zusammenhang mit der LKW-Bemautung.
In
Summe haben diese Schritte und Unterlassungssünden große Mehrbelastungen
für Bevölkerung und Umwelt besonders entlang der stark vom überregionalen
Verkehr genutzten Achsen in ganz Österreich geführt. Zugleich bestehen auf den
parallel
verlaufenden Bahnstrecken nach wie vor Kapazitätsreserven, die wegen
betrieblicher und Koordinationsprobleme beteiligter Bahngesellschaften und der
Preisverzerrung durch das auch politisch betrieben Billighalten der Straße
nicht
genutzt werden. Die für Ende 2003 angekündigte LKW-Maut wird aufgrund völlig
unzureichender Höhe und falscher Einnahmenverwendung im Gegensatz zum
Beispiel der Schweizer LSVA hier keine substanzielle Gegendynamik entfalten
können.
Osterreich
hätte in diesem Zusammenhang - neben dem nötigen Setzen
entschiedener Schritte auf internationaler Ebene - auch innerstaatlich
rechtlichen
Handlungsspielraum. Beides wurde bisher in völlig unzureichender Weise genutzt.
Der alleinige Verweis auf eine nötige strukturelle Verbesserung der EU -
Wegekostenrichtlinie ersetzt wegen des jedenfalls langfristigen Zeithorizonts
und der
fraglichen Erfolgschancen eines solchen Vorstoßes nicht zielgerichtetes rasches
Agieren dort, wo dafür Spielräume bestehen. Umsomehr gilt dies angesichts der
nun
absehbaren Transiteinigung auf europäischer Ebene für den Zeitraum nach 2003,
die massive Zunahmen im LKW-Verkehr zulassen wird, unverständlicherweise aber
dennoch von Österreichs Regierungsvertretern unterstützt wird.
Konkrete
rechtliche Maßnahmen sind hinsichtlich aller einleitend erwähnten Felder
nötig. Unter anderem ist die Umsetzung eines generellen Nachtfahrverbots und
sektoraler Fahrverbote naheliegend.
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, zur Entlastung der Bevölkerung und der
Umwelt
in Österreich
+
die Prüfung aller denkbaren innerstaatlichen Maßnahmen gegen die Zunahme des
LKW-Transit-
und Langstrecken-Straßengüterverkehrs unverzüglich in Angriff zu
nehmen,
+
die raschestmögliche Erarbeitung der nötigen Entscheidungsgrundlagen zu
veranlassen,
+
die nötigen Entscheidungen ohne jeden weiteren Aufschub vorzubereiten,
+
und dem Nationalrat regelmäßig umfassend zu berichten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an
den zuständigen Ausschuß
vorgeschlagen.