25/AE XXII.GP

Eingelangt am: 20.12.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde

betreffend die Einführung einer Devisentransaktionssteuer (“Tobin-Tax")

Die Globalisierung hat auch eine starke Zunahme der Kapitalströme zur Folge,
verursacht durch die Liberalisierung des Kapitalverkehrs und die Deregulierung der
Finanzmärkte. Die Akteure operieren weltweit ohne politische Schranken und das
internationale Währungs- und Finanzsystem ist krisenanfällig geworden. Durch
wachsende Spekulationen kommt es zu Turbulenzen, die sich nicht auf den
Finanzsektor beschränken, sondern gesamte Volkswirtschaften in Mitleidenschaft
ziehen können. Die Politik ist daher dringend gefordert, die Finanzmärkte auf ihre
Finanzierungsfunktion zu beschränken.

Es wurden bereits viele Vorschläge gemacht, wie das internationale Währungs- und
Finanzsystem am besten an die Herausforderungen einer globalen Wirtschaft
herangeführt werden kann. Eine der vielzitierten Möglichkeiten ist die Einführung
einer “Tobin-Tax" bzw. Devisentransaktionssteuer, um die kurzfristigen und
spekulativen Devisentransaktionen zu verringern und mehr Stabilität zu erreichen. Im
Auftrag der deutschen Ministerin für Entwicklung wurden die Möglichkeiten für die
praktische Durchführung einer Devisentransaktionssteuer geprüft und Vorschläge zur
Weiterentwicklung des Tobin-Konzepts präsentiert (die sog. “Spann-Studie").
Zentrale Schlussfolgerung der Studie ist, dass die Implementierung der Steuer
technisch möglich ist und auf EU-Ebene eingeführt werden könnte. Mit den
Einnahmen könnte die weltweite Armut gemildert werden.

Die österreichische Aussenministerin hat sich am 23. Oktober 2002 im Rahmen der
Wahlen zum Nationalrat ebenfalls dahingehend ausgesprochen: “Ich werde mich
auch für innovative Methoden einsetzen, die Mittel, die für die
Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stehen, zu vermehren. Dazu gehören
außerbudgetäre Maßnahmen, wie die Einführung einer Tobin Tax - einer kleinen
Abgabe auf internationale Finanzspekulationen, um deren Gefährlichkeit für
schwächere Volkswirtschaften zu lindern und gleichzeitig zusätzliche Mittel für die
EZA zu bekommen." (OTS0141 5
II 1075 NVP0003).

Die unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

DerAusschuss wolle beschließen:


Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden ersucht,
sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass

seitens der EU-Kommission dringend weitergehende Studien zur Prüfung der
Auswirkungen und der technischen Machbarkeit einer
Devisentransaktionssteuer in Auftrag gegeben werden, wobei die Ergebnisse
bereits bestehender Studien (wie z. B. die Spahn-Studie, die von der deutschen
Ministerin für Entwicklung in Auftrag gegeben wurde und die
Machbarkeitsstudie der UNO) berücksichtigt werden sollen

sich die Entscheidungsträger auf EU-Ebene ehebaldigst mit den Ergebnissen
dieser Studie aktiv befassen, um eine Wechselkursstabilisierung sowie die
Umverteilung von Ressourcen zwischen Finanzwirtschaft und produzierender
Wirtschaft auf der einen Seite und zwischen Industrie- und Entwicklungsländern
auf der anderen Seite zu erreichen

die Einnahmen aus dieser Devisentransaktionssteuer dazu verwendet werden,
das Millenniumsziel der UNO, den Anteil der absolut Armen bis zum Jahr 2015
um die Hälfte zu senken, zu erreichen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.