26/AE XXII.GP

Eingelangt am: 20.12.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Grünewald, Brosz, Van der Bellen, Freundinnen und Freunde
betreffend Universitätsgesetz 2002

Das “Universitätsgesetz 2002" wurde ungeachtet der Proteste und gut argumentierter
Widerstände von der Regierung verabschiedet und trat am 1. Oktober 2002 in Kraft.
Bemerkenswert war die massive Kritik, die das Gesetz bei allen an den Universitäten
vertretenen Gruppen - von den Rektoren über die Professorinnen und den sog. Mittelbau
bis hin zu den Studierenden und dem nicht-wissenschaftlichen Personal - hervorgerufen
hat. Unter den bis zum Ende der Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfs vorliegenden
400 Stellungnahmen gab es nur vereinzelte positive Reaktionen. In über neunzig Prozent
der Stellungnahmen wird die Gesetzesvorlage in ihren Grundzügen abgelehnt. Tenor der
Kritik: Der Geist des Gesetzes sei autoritär, reaktionär und demotivierend. Trotz einzelner
Kompromisse und Zugeständnisse in den parlamentarischen Verhandlungen hat sich in der
Regierungsvorlage am Geist des Gesetzes allerdings nichts Entscheidendes geändert.

Um die Attraktivität der österreichischen Universitäten zu sichern, streben wir eine Novelle
des Universitätsgesetzes 2002 an, die auf organisationstheoretischen Grundsätzen
moderner Modelle der Partizipation von Mitarbeiterinnen beruhen und auch im Interesse der
Mehrheit der Universitätsangehörigen und Studierenden ist. Es geht um die
Wiederherstellung demokratischer Organisationsstrukturen, den Rückbau
wissenschaftsfeindlicher Hierarchien, die Einführung eines innovativen Dienstrechts in
Anlehnung an das US-amerikanische “tenure track System" mit international vergleichbarem
Gehaltsmodell und attraktiven Karriereperspektiven, die Übertragung der Immobilien an die
Universitäten sowie den Verbleib der medizinischen Fakultäten im Universitätsverband.
Dabei wird dem Wunsch nach Autonomie, Entbürokratisierung und Freiheit von staatlichem
Dirigismus entsprochen werden. Die Novelle soll teamorientierte, demokratische
Universitätsstrukturen mit flexiblen und flachen Hierarchien, stärkere Entbürokratisierung,
autonome, klare und schnelle Entscheidungsabläufe und mehrjährige Globalbudgets
ermöglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

“Die Fristen für die Implementierung des Universitätsgesetzes 2002 werden aufgrund
dringlich notwendiger Reformen sowie lokaler Schwierigkeiten bei der Umsetzung in
der derzeitigen Form um mindestens ein Jahr verlängert."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den  Wissenschaftsausschuss
vorgeschlagen.