27/AE XXII.GP

Eingelangt am: 20.12.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
betreffend den Beschluss eines österreichischen Antidiskriminierungsgesetzes

Mit Artikel 13 des Amsterdamer Vertrags der EU wurde die Bekämpfung von
Diskriminierungen und Rassismus zu einer EU-Agenda erklärt. Dieser sieht vor, dass
“unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieses Vertrags (...) der Rat im Rahmen der
durch den Vertrag auf die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten auf Vorschlag der
Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig geeignete
Vorkehrungen treffen kann, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der
Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen".

Zur Umsetzung des Art. 13 wurden im Juni bzw. November 2000 vom EU-Rat Richtlinien
erlassen und somit ein Zeitrahmen für die EU-weite Umsetzung von
Antidiskriminierungsmaßnahmen festgesetzt (Juli 2003 bzw. Dezember 2003). Außerdem
wurde auch ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von
Diskriminierungen erlassen, mit dem Projekte im Antidiskriminierungsbereich von 2001
bis 2006 gefördert werden sollen.

Art. 13 konkretisiert den Bewusstseinswandel in der EU betreffend die Tatsache und die
unerwünschten gesellschaftlichen Konsequenzen des Rassismus und der Diskriminierung
und bringt den Willen der EU-Länder zum Ausdruck, den Rassismus bzw. jede Art der
ungerechtfertigten Ungleichbehandlung aufgrund der oben aufgezählten Merkmale
gesetzlich und somit auch gesellschaftlich zu bekämpfen. Mit den genannten Richtlinien
wurde ein Mindeststandard zur Diskriminierungsbekämpfung definiert, zu dessen
Einhaltung alle EU-Länder verpflichtet sind. Den Mitgliedsländern bleibt es
selbstverständlich unbenommen, über die in den Richtlinien vorgesehenen Standards
hinausgehende Rechtsstandards zu etablieren oder solche Maßnahmen zu ergreifen.

Trotz mehrmaliger Anfragen der Grünen im Nationalrat waren von der Bundesregierung
bis heute kein konkreter Zeitplan und keine Massnahmen zur zeitgerechten - und
verpflichtenden - Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsbestimmungen in Erfahrung zu
bringen. Es ist dringend geboten, eine weitere Verzögerung betreffend die Umsetzung zu
verhindern und auch in Österreich endlich ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz zu
schaffen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen zwei Monaten über den
Stand ihrer Vorbereitungen zur im Juni 2003 fälligen Umsetzung der EU-
Gleichbehandlungsrichtlinien von November bzw. Juni 2000, über ihren Zeitplan zur
Umsetzung und über evt. bereits ausgearbeitete Gesetzesvorschläge Bericht zu erstatten.