29/AE XXII.GP

Eingelangt am: 23.01.2003

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima

und Genossinnen

betreffend die Einführung von Einwegpfändern oder Einwegabgaben zur Reduktion des

Verpackungsabfalls

Die vor zwei Jahren in Kraft gesetzte Getränkezielverordnung samt freiwilliger Selbst-
verpflichtungserklärung hat - wie von der SPÖ vorausgesagt - zu einem dramatischen
Rückgang der Mehrweggebinde in Österreich geführt. So sieht in Österreich der zuständige
Sektionschef Leopold Zahrer bereits die Möglichkeit, dass der Mehrwegquotenanteil
längerfristig auf unter 20 % sinken könnte. Statt konkreter Maßnahmen - etwa
Einwegabgaben oder Pfandpflichten wie z.B. in Deutschland, oder in manchen
skandinavischen Ländern - kommt in Österreich operativ nur eine freiwillige Vereinbarung
zum tragen, die entsprechend den Wünschen des Handels den Einwegverpackungen Tür und
Tor öffnen.

Es war jedenfalls ein großer Fehler vor zwei Jahren die ursprünglichen Einzelziele nach
Nichterreichung der alten Zielverordnung durch eine Verwertungsquote von 80% über alle
Verpackungsstoffe hinweg zu ersetzen. Dies begünstigt gerade Einwegverpackungen für jene
Getränkearten (Bier, Mineralwasser, Limonaden und Milch), welche auf Grund des Trends zu
Einwegverpackungen ihr ursprünglich festgelegtes Verwertungsquotenziel für das Jahr 2000
nicht erreicht hatten. Dadurch wurde das ursprüngliche Ziel der Verpackungszielverordnung,
die Verwertungsquoten nach und nach zu erhöhen, nicht nur verfehlt, sondern ins Gegenteil
verkehrt. Die freiwillige Vereinbarung der Wirtschaft sich um eine Zielerreichung zu
bemühen, wurde mit keinerlei Sanktion belegt, die erste Quotenprüfung überhaupt erst für das
Jahr 2004 in Österreich angesetzt.

Diese zahnlose Abfallpolitik im Verpackungsbereich kommt ausschließlich den Interessen des
Handels entgegen. Für den Handel bedeutet die Verdrängung der Mehrwegsysteme weniger
Personalkosten und zugleich freiwerdende Fläche für Verkauf oder Lager. Bei den
Mehrwegflaschen aus Glas, die bis zu 60 mal wieder befüllt werden können und am Ende
ihres Umlaufzyklusses wieder als Altglas in die Glasproduktion zurückgeführt werden,


rechnen z.B. Landesabfallverbände mit bis zu einer Verdopplung des Müllvolumens im
Hausmüll. Die Kosten dafür tragen die Gemeinden und die Haushalte.

Demgegenüber wurde in der Bundesrepublik Deutschland nach Nichterreichung der Ziele im
Rahmen der Verpackungsverordnung tatsächlich ein Pflichtpfand für etliche
Getränkeverpackungen ab 1.1.2003 eingeführt, wobei Bemühungen laufen, das Pfand auf alle
Einwegverpackungen im Getränkebereich auszudehnen. Das Pfand soll in Zukunft
unabhängig vom Inhalt und von einer Mehrwegquote erhoben werden. Gleichzeitig hat der
Handel in Deutschland das Dosenpfand akzeptiert, sodass bereits Mitte Jänner von einem
95%igen Funktionieren am Markt gesprochen werden kann. Handel und Industrie in
Deutschland konnten sich auf gemeinsame Standards bei der Rücknahme von
Einweggetränkeverpackungen einigen.

Tatsächlich ist in Österreich laut Umsetzungsbereicht der Wirtschaftskammer der
Mehrweganteil für alle Getränke auf rund 56 % gefallen. Z.B. beträgt der Anteil von
Mehrweggebinden bei Mineralwasser nur mehr ein Drittel. In Österreich ist in jedem Fall
nach Spruch des Verfassungsgerichtshofs eine Neufeststellung der Mehrweganteile
erforderlich, nachdem dieser in der Klage der Stadt Wien festgestellt hat, dass es der
Umweltminister in gesetzwidriger Weise unterlassen hat, zu überprüfen, ob die gesetzlich
vorgeschriebenen Vermeidungsmaßnahmen erreicht wurden. So müssen die tatsächlich
erreichten Mehrwegquoten jetzt überprüft und damit Versäumtes so rasch als möglich
nachgeholt werden. Die willkürliche Herabsetzung der Quoten für Mehrwegprodukte, z.B.
von 96 % auf 80 % bei Mineralwasser, ist in dieser Form jedenfalls nicht nur umweltpolitisch
falsch, sondern auch rechtswidrig gewesen.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird
ersucht, zur Reduktion des Verpackungsanfalls auch in Österreich ein Pfand für
Einweggebinde oder eine Einwegabgabe, welche die ökonomische Nachteile der
Mehrweggebinde kompensiert, rasch einzuführen. Dadurch soll es zu einer Trendumkehr im
Verpackungsbereich bei gleichzeitiger Anhebung des Mehrweganteils kommen. Ergänzende
bis jetzt freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft sind durch entsprechende
Sanktionsauflagen (Geldstrafen) zu ergänzen.

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss