29/AE XXII.GP
Eingelangt am: 23.01.2003
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima
und Genossinnen
betreffend die Einführung von Einwegpfändern oder
Einwegabgaben zur Reduktion des
Verpackungsabfalls
Die vor zwei Jahren in Kraft gesetzte Getränkezielverordnung
samt freiwilliger Selbst-
verpflichtungserklärung hat - wie von der SPÖ vorausgesagt - zu einem
dramatischen
Rückgang der Mehrweggebinde in Österreich geführt. So sieht in
Österreich der zuständige
Sektionschef Leopold Zahrer bereits die Möglichkeit, dass der
Mehrwegquotenanteil
längerfristig auf unter 20 % sinken könnte. Statt konkreter Maßnahmen - etwa
Einwegabgaben oder Pfandpflichten wie z.B. in Deutschland, oder in manchen
skandinavischen Ländern - kommt in Österreich operativ nur eine freiwillige Vereinbarung
zum tragen, die entsprechend den Wünschen des Handels den
Einwegverpackungen Tür und
Tor öffnen.
Es war jedenfalls ein großer Fehler vor zwei Jahren die
ursprünglichen Einzelziele nach
Nichterreichung der alten Zielverordnung durch eine Verwertungsquote von 80%
über alle
Verpackungsstoffe hinweg zu ersetzen. Dies begünstigt gerade Einwegverpackungen
für jene
Getränkearten (Bier, Mineralwasser, Limonaden und Milch), welche auf Grund des
Trends zu
Einwegverpackungen ihr ursprünglich festgelegtes Verwertungsquotenziel für das
Jahr 2000
nicht erreicht hatten. Dadurch wurde das ursprüngliche Ziel der
Verpackungszielverordnung,
die Verwertungsquoten nach und nach zu erhöhen, nicht nur verfehlt, sondern ins
Gegenteil
verkehrt. Die freiwillige Vereinbarung der Wirtschaft sich um eine
Zielerreichung zu
bemühen, wurde mit keinerlei Sanktion belegt, die erste Quotenprüfung überhaupt
erst für das
Jahr 2004 in Österreich angesetzt.
Diese zahnlose Abfallpolitik im Verpackungsbereich kommt
ausschließlich den Interessen des
Handels entgegen. Für den Handel bedeutet die Verdrängung der Mehrwegsysteme
weniger
Personalkosten und zugleich freiwerdende Fläche für Verkauf oder Lager. Bei den
Mehrwegflaschen aus Glas, die bis zu 60 mal wieder befüllt werden können und am
Ende
ihres Umlaufzyklusses wieder als Altglas in die Glasproduktion zurückgeführt
werden,
rechnen z.B. Landesabfallverbände mit bis zu einer
Verdopplung des Müllvolumens im
Hausmüll. Die Kosten dafür tragen die Gemeinden und die Haushalte.
Demgegenüber wurde in der Bundesrepublik Deutschland
nach Nichterreichung der Ziele im
Rahmen der Verpackungsverordnung tatsächlich ein Pflichtpfand für
etliche
Getränkeverpackungen ab 1.1.2003 eingeführt, wobei Bemühungen laufen, das Pfand
auf alle
Einwegverpackungen im Getränkebereich auszudehnen. Das Pfand soll in
Zukunft
unabhängig vom Inhalt und von einer Mehrwegquote erhoben werden.
Gleichzeitig hat der
Handel in Deutschland das Dosenpfand akzeptiert, sodass bereits Mitte
Jänner von einem
95%igen Funktionieren am Markt gesprochen werden kann. Handel und
Industrie in
Deutschland konnten sich auf gemeinsame Standards bei der Rücknahme von
Einweggetränkeverpackungen einigen.
Tatsächlich ist in Österreich laut Umsetzungsbereicht der
Wirtschaftskammer der
Mehrweganteil für alle Getränke auf rund 56 % gefallen. Z.B. beträgt
der Anteil von
Mehrweggebinden bei Mineralwasser nur mehr ein Drittel. In Österreich
ist in jedem Fall
nach Spruch des Verfassungsgerichtshofs eine Neufeststellung der Mehrweganteile
erforderlich, nachdem dieser in der Klage der Stadt Wien festgestellt
hat, dass es der
Umweltminister in gesetzwidriger Weise unterlassen hat, zu überprüfen,
ob die gesetzlich
vorgeschriebenen Vermeidungsmaßnahmen erreicht wurden. So müssen die
tatsächlich
erreichten Mehrwegquoten jetzt überprüft und damit Versäumtes so rasch
als möglich
nachgeholt werden. Die willkürliche Herabsetzung der Quoten für
Mehrwegprodukte, z.B.
von 96 % auf 80 % bei Mineralwasser, ist in dieser Form jedenfalls
nicht nur umweltpolitisch
falsch, sondern auch rechtswidrig gewesen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft wird
ersucht, zur Reduktion des Verpackungsanfalls auch in Österreich ein Pfand für
Einweggebinde oder eine Einwegabgabe, welche die ökonomische Nachteile
der
Mehrweggebinde kompensiert, rasch einzuführen. Dadurch soll es zu einer
Trendumkehr im
Verpackungsbereich bei gleichzeitiger Anhebung des Mehrweganteils
kommen. Ergänzende
bis jetzt freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft sind durch
entsprechende
Sanktionsauflagen (Geldstrafen) zu ergänzen.
Zuweisungsvorschlag:
Umweltausschuss