48/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 26.02.2003
(Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
Abweichungen vom Original sind möglich)
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Huainigg,
Theresia Haidlmayr, Mag. Christine Lapp
und Kollegen
betreffend
Einsetzung einer Arbeitsgruppe beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes
zur Erarbeitung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetz unter Einbindung von
selbst
betroffenen Experten
In der
Behindertenpolitik kam es in den letzten Jahren zu einem Paradigmenwechsel: weg
vom behinderten Menschen als Objekt der Fürsorge hin zu einer selbstbestimmten
Behindertenbewegung und es liegt nun an uns, diesen Weg in Richtung umfassende
Gleichstellung zu gehen. Im Juli 1997 beschloss der Nationalrat einstimmig den
neuen Art. 7
B-VG, in dem es heißt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden. Die
Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung
von
behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen
Lebens zu
gewährleisten." Als nächsten Schritt ist diese Staatszielbestimmung mit
Leben zu erfüllen,
damit positive Auswirkungen auf das tägliche Leben von behinderten Menschen
erzielt
werden können.
Die im Jahr 1998
eingerichtete Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt untersuchte unter
Mitwirkung von Vertretern der Behindertenorganisationen die österreichische
Rechtsordnung
auf diskriminierende Bestimmungen und erarbeitete einen umfassenden Bericht,
der in
einem ersten Schritt teilweise in Form eines Bündelgesetzes umgesetzt wurde.
Die Europäische
Union ernannte das Jahr 2003 zum „Europäischen Jahr der Menschen mit
Behinderungen". Dies sollte zum Anlass genommen werden, um ein solches
Gesetz zu
initiieren.
Aufgrund der
komplexen Materie - Querschnittsmaterie - ist es im Sinne einer umfassenden
und zufriedenstellenden Lösung angebracht, diese Arbeitsgruppe beim
Verfassungsdienst
des Bundeskanzleramtes einzurichten und betroffene Experten einzubinden.
Aus all diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Bundeskanzler wird ersucht, zur Vorbereitung eines Bundes-
Behindertengleichstellungsgesetzes
beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes eine
Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Experten der österreichischen
Behindertenbewegung
einzusetzen, wobei diese Arbeitsgruppe einen derartigen Entwurf möglichst rasch
erarbeiten
soll, sodass dieser noch im Jahr 2003 als Regierungsvorlage dem Nationalrat
zugeleitet
werden kann.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.