51/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 26.02.2003
(Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
Abweichungen vom Original sind möglich)
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Rest-Hinterseer, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend Gleichstellung von Frauen und Männern im ländlichen Raum
Den Frauen kommt im Leben der Landbevölkerung eine
Schlüsselrolle zu, die insofern über
die Aspekte der wirtschaftlichen Tätigkeit (landwirtschaftliche oder andere
Tätigkeit)
hinausgeht, als sie generell in stärkerem Umfang als die Männer am
Familienleben und am
Leben der Landgemeinde teilnehmen, wobei sie Familien- und Berufsleben
miteinander
verbinden müssen. Auch in der Zivilgesellschaft, bei den Maßnahmen zur
Diversifizierung
der landwirtschaftlichen Tätigkeiten und im neuen Gefüge des ländlichen Raumes
insgesamt
spielen die Frauen eine immer wichtigere Rolle.
Dennoch bestehen die Hindernisse und Diskriminierungen fort
und den im ländlichen Raum
lebenden Frauen wird nicht die Bedeutung zuerkannt, die ihnen im Rahmen der
neuen
gesellschaftlichen Prozesse zusteht. In den ländlichen Gebieten sind die Frauen
bei
Beschlussfassungsprozessen auf allen Ebenen unterrepräsentiert, tendenziell
stärker von
Arbeitslosigkeit, sinkendem Lebensstandard, Isolation oder Mangel an
Dienstleistungen (wie
z.B. Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln und Angebote für die Betreuung von
Kindern
und älteren Menschen) betroffen als Männer. Die traditionelle Rollenverteilung
herrscht
weiterhin vor.
Erforderlich ist daher die Förderung und Integration der
Frauen im Rahmen einer integrierten
Entwicklung des ländlichen Raumes, um die neuen Beschäftigungspotentiale
(Informationstechnologien, örtliche Dienstleistungen, ländlicher
Fremdenverkehr,
umweltfreundliche Aktivitäten etc.) auszuschöpfen. Dies erfordert auch eine
angemessene
fachliche Ausbildung und Qualifizierung, die den Frauen zur Verfügung gestellt
werden
muss.
Der Rat der Europäischen Union hat daher die durchgängige
Berücksichtigung der
Geschlechtergleichstellungskomponente auf Ebene des Rates (Landwirtschaft)
beschlossen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, in ihren Politiken zur
Entwicklung des
ländlichen Raumes die Rolle der Frauen anzuerkennen und die
Entwicklungspolitiken
dahingehend zu prüfen, dass sie keine diskriminierenden Auswirkungen auf Frauen
haben
und so weit wie möglich zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter
beitragen. Jeder
Mitgliedstaat hat somit die Verpflichtung, die Rolle der Frauen im ländlichen
Raum zu
stärken.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, zur Förderung der Frauen
im ländlichen Raum folgende
Maßnahmen entsprechend der Verordnung zur Förderung und Entwicklung des
ländlichen
Raumes (1257/1999) sowie den Schlussfolgerungen des Rates (Dok. 8959/02) zu
setzen:
1. Beseitigung der Ungleichbehandlung
von Frauen und 3Männern,
um den von 3
Lebensstandard von Frauen zu verbessern, Arbeitsplätze und grundlegende
Dienstleistungen im ländlichen Raum zu sichern sowie die Einkommensschere
zwischen Männern und Frauen zu verringern
2. Durchführung einer systematischen
Analyse der Entwicklungspolitiken, -Strategien
und -projekte, bevor diese verabschiedet werden, um zu gewährleisten, dass sie
keine
diskriminierenden Auswirkungen auf Frauen haben und zur Förderung der
Gleichstellung der Geschlechter beitragen
3. durchgängige Berücksichtigung der
Geschlechergleichstellungskomponente in
sämtlichen Programmen, denen Mittel aus dem Strukturfonds gewährt werden, in
der
Aus- und Weiterbildung sowie in den Zielbestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes
4. geschlechterparitätische Besetzung
der Entscheidungsgremien auf allen Ebenen (z.B.
in allen Beiräten, bei Grenzland- und bei EU-Programmen)
5. Maßnahmen zur Verbesserung der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u.a. durch ein
ausreichendes Angebot an geeigneten Kinderbetreuungseinrichtungen)
6. jährlicher Bericht über die Lage der
Frauen im ländlichen Raum und Sichtbarmachung
ihrer Arbeit im Grünen Bericht
7. Entwicklung und Fortschreibung einer
umfassenden geschlechtsspezifischen
Datenlage, die alle Statistiken erfasst, die in die Planerstellung und
Programmplanung
einfliessen
8. Schaffung eines umfassenden
qualitativen und quantitativen Indikatorensystems zur
Evaluierung der geleisteten Fortschritte
9. Unterstützung lebensbegleitender
Maßnahmen von Frauen im ländlichen Raum durch
verstärkte Förderung von Angeboten in der Aus- und Weiterbildung, finanzielle
Förderung von Netzwerken und anderen Zusammenschlüssen der Landfrauen (z.B.
durch Schaffung von autonomen Frauenräumen auf der lokalen Ebene, Förderung von
Sport- und Freizeitangeboten für Mädchen und Frauen)
10. Förderung von Projekten, die den Austausch von
persönlichen Erfahrungen mit Frauen
in ländlichen Gebieten anderer Länder ermöglichen).
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land- und
Forstwirtschaft
vorgeschlagen.