67/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 06.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Haidlmayr Freundinnen und Freunde

betreffend Lehramtszeugnis für Behinderte

 

Dem Bericht der Volksanwaltschaft von 1999 ist auf Seite 17 ein Bericht über
Lehramtszeugnisse für Behinderte zu entnehmen.

 

VA 49 - UK/98 "Eine körperlich behinderte (schwerhörige) Studentin wurde erst nach der Aufnahme in die Pädagogische Akademie davon informiert, dass sie wegen ihrer körperlichen Behinderung kein Lehramtszeugnis erhalten werden könne, sondern bloß ein "Zertifikat". Da die Einschreiterin nicht schon bei der Aufnahme in die Pädagogische Akademie vom eingeschränkten Studienabschluss sowie von der Unmöglichkeit einer regulären Beschäftigung informiert wurde, wurde der Beschwerde seitens der Volksanwaltschaft Berechtigung zuerkannt.

Im Zuge der Prüfungsverfahrens wurde der VA bekannt, dass das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten den Erwerb eines der Behinderung entsprechenden Lehramtszeugnisses für behinderte Studierende an Pädagogischen Akademien grundsätzlich für überlegenswert hält und auch bemüht ist, dieses Problem zu lösen. Besprechungen mit Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundeskanzleramtes seien im Gange. Der Gesetzgeber ist gefordert, durch Novellierung der Dienstrechtsgesetze, des Schulorganisationsgesetzes und der Studienvorschriften einerseits behinderten Menschen den Zugang zu Lehramtsstellen zu ermöglichen und andererseits behinderten Absolventen von Pädagogischen Akademien in weiterer Folge Beschäftigungschancen zu eröffnen."

Erst kürzlich wurde ein weiterer Fall bekannt. So berichtete die Tageszeitung „Der Standard" am 3. März 2003 über eine gehörlose junge Frau, der die Ausbildung zur Sonderschullehrerin auf Grund ihrer Behinderung verweigert wird. Auch eine nach einem Unfall querschnittgelähmte Religionslehrerin erhielt keine Chance zur Ausbildung als Sonderschullehrerin.

Bundesministerin Gehrer beantwortete eine entsprechende Anfrage der Grünen in
der Beantwortung 1009/AB, XXI. GP wie folgt:

Da die in der Anfrage angesprochenen Gesetzesänderungen nicht nur das Beamten Dienstrechtsgesetz, das Landeslehrer - Dienstrechtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz und das Akademiestudiengesetz betreffen, sondern die gesamte komplexe Materie auch in die Überlegungen zu einem neuen Lehrerbesoldungsschema mit einbezogen werden muss, ist derzeit noch nicht exakt feststellbar, bis zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Regierungsvorlagen erstellt werden können.

Zur gleichen Materie wurde von den Grünen bereits am 31.Jänner 2001 ein entsprechender Entschließungsantrag (366/A(E)) eingebracht. Dieser wurde am 01. Februar 2001 dem Unterrichtsausschuss zugewiesen. In weiterer Folge wurde der

 

 

 

 

 

Entschließungsantrag in der 4. Sitzung des Unterrichtsausschusses am 28. Februar 2001 vertagt und in der 5. Sitzung des Unterrichtsausschusses am 16. Mai 2001 mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt.

Um sicher zu stellen, dass die notwendigen Gesetzesänderungen umgehend vorbereitet werden stellen die unterfertigten Abgeordneten erneut folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die Körper- und sinnesbehinderten Studierenden die Möglichkeit geben die Pädagogischen Akademien mit einem vollwertigen Lehramtszeugnis abzuschließen und in weiterer Folge den Beruf als Pädagogin ausüben zu können.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.