84/A und Zu 84/A XXII. GP

Eingebracht am 26.03.2003
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ANTRAG

des Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde

betreffend Abschaffung der Ambulanzgebühr

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. 155/2002 , wird wie folgt geändert:

§ 135 a ASVG wird ersatzlos gestrichen

Begründung:

Die sozial ungerechte und extrem bürokratische Ambulanzgebühr wird abgeschafft.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei
Monaten verlangt.