84/A und Zu 84/A XXII. GP
Eingebracht am 26.03.2003
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ANTRAG
des Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Abschaffung der
Ambulanzgebühr
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBl.
Nr. 189/1955, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. 155/2002 , wird wie folgt geändert:
§ 135 a ASVG
wird ersatzlos gestrichen
Begründung:
Die sozial
ungerechte und extrem bürokratische Ambulanzgebühr wird abgeschafft.
In formeller Hinsicht wird die
Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei
Monaten verlangt.