87/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 26.03.2003
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mandak, Petrovic, Öllinger, Freundinnen und
Freunde
betreffend gendergerechte Pensionsreform
Die österreichische Bundesregierung plant unter anderem die
Umsetzung einer
tiefgreifenden Pensionsreform. So sehr eine Reformierung und Modernisierung des
österreichischen Pensionssystems notwendig ist, so ist bei den geplanten
Maßnahmen
bereits jetzt erkennbar, dass sie zu einer überproportionalen Benachteiligung
von Frauen
führen werden. Das an anderer Stelle im Regierungsprogramm propagierte Gender
Mainstreaming „in allen öffentlichen Bereichen" wurde im Kapitel
„Pensionen" offenbar nicht
angewendet. Denn: obwohl die geplanten Maßnahmen für Männer und Frauen
gleichermaßen vorgesehen sind, treffen sie Frauen aufgrund bestehender
Benachteiligungen und Rollenverteilungen (niedrigere Einkommen,
Teilzeitbeschäftigung,
Kinderbetreuungszeiten) bedeutend stärker, d.h. es liegt eine indirekte
Diskriminierung vor.
Insbesondere die Anhebung des Durchrechnungszeitraums für die
Pensionsbemessungsgrundlage von 15/18 auf 40 Jahre, die Senkung des
Pensionssteigerungsbetrages von 2 auf 1,78 Prozent sowie die Abschaffung der
Frühpension wegen langer Arbeitslosigkeit, die derzeit zu ca. 90% von Frauen in
Anspruch
genommen wird, sind Maßnahmen, die zu massiven Pensionskürzungen speziell für
Frauen
führen werden. Dies in einer Situation, in der die durchschnittliche
Frauenpension in
Österreich mit 678 Euro weniger als die Hälfte der durchschnittlichen
Männerpension mit
1444 Euro beträgt.
Die quasi ausgleichenden Maßnahmen, nämlich eine Mindestpension
für unversorgte
Alleinstehende aus Sozialhilfemitteln, die Anhebung der pensionsbegründenden
Kindererziehungszeiten von 18 auf 24 Monate und ein freiwilliges
Pensionssplitting bei
Scheidungen können keinen entsprechenden Ausgleich schaffen.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend ein
Expertinnenkomitee einzurichten,
das die geplanten Maßnahmen zur Reformierung des Pensionssystems auf ihre
Gendergerechtigkeit untersucht. Dieses Komitee soll aus anerkannten
PensionsexpertInnen
bestehen, der Frauenanteil hat mindestens 50% zu betragen. Das Komitee soll
begleitend
zum Prozess der Pensionsreform tätig sein und die geplanten Maßnahmen auf ihre
geschlechtsspezifischen Auswirkungen untersuchen sowie bei Maßnahmen, die nach
Einschätzung des Komitees ein Geschlecht stärker treffen, Änderungsvorschläge
unterbreiten, die Gendergerechtigkeit der Pensionsreform sicherstellen. Die
Ergebnisse der
Arbeiten des Komitees müssen von der Regierung vor einem Beschluss über
Pensionsmaßnahmen dem Nationalrat vorgelegt sowie die unterbreiteten
Änderungsvorschläge in die Pensionsreform eingearbeitet werden.
In formeller Hinsicht wird
die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss
vorgeschlagen.