89/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 26.03.2003
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS)

In 8 von 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist die Gebärdensprache
bereits anerkannt. Österreich ist noch nicht darunter.

Für eine gleichberechtigte Teilhabe gehörloser Menschen an der Gesellschaft ist
eine gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprache dringend notwendig.

Nur dadurch erhalten gehörlose Menschen das gesicherte Recht, in ihrer
Erstsprache, der österreichischen Gebärdensprache, Bildung zu erfahren, mit
Behörden zu kommunizieren, in ÖGS Informationen zu erhalten (Fernsehen) und
barrierefreien Zugang zu öffentlichen Einrichtungen sowie zum Gesundheitssystem
zu bekommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende 2003 die
notwendigen legistischen Maßnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen, wonach
die Österreichische Gebärdensprache zur Wahrung der Rechte der Gehörlosen als
österreichische Minderheitensprache anerkannt wird.

In    formeller   Hinsicht   wird   die   Zuweisung   an   den    Verfassungsausschuß
vorgeschlagen.