89/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 26.03.2003
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde
betreffend Anerkennung
der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS)
In 8 von 15
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist die Gebärdensprache
bereits anerkannt. Österreich ist noch nicht darunter.
Für eine gleichberechtigte
Teilhabe gehörloser Menschen an der Gesellschaft ist
eine gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprache dringend notwendig.
Nur dadurch erhalten
gehörlose Menschen das gesicherte Recht, in ihrer
Erstsprache, der österreichischen Gebärdensprache, Bildung zu erfahren, mit
Behörden zu kommunizieren, in ÖGS Informationen zu erhalten (Fernsehen) und
barrierefreien Zugang zu öffentlichen Einrichtungen sowie zum Gesundheitssystem
zu bekommen.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird
aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende 2003 die
notwendigen legistischen Maßnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen, wonach
die Österreichische Gebärdensprache zur Wahrung der Rechte der Gehörlosen als
österreichische Minderheitensprache anerkannt wird.
In
formeller
Hinsicht wird die Zuweisung
an den Verfassungsausschuß
vorgeschlagen.