90/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
betreffend Eindämmung der Bundesausgaben für Landesstraßen

Die letzte Bundesregierung hat per 1. April 2002 die bisherigen Bundesstraßen B an
die Länder übertragen. Im Zusammenhang damit wurde auch ein großzügiger
finanzieller Zweckzuschuss des Bundes an die Länder von mehr als einer halben
Milliarde Euro jährlich bis 2008 beschlossen. Diese Mittel wurden für zwei
Bundesländer, nämlich Kärnten und Vorarlberg, aus parteipolitischen Gründen noch
zusätzlich aufgestockt.

Nunmehr hat sich im Umfeld der neuerlichen Regierungseinigung von ÖVP und FPÖ
offenbar herausgestellt, dass die Budgetmittel des Bundes nicht ausreichen, um
diesen Bundeszuschuss an die Länder überhaupt zu finanzieren. Unter anderem gab
Vizekanzler und FPÖ-Chef Haupt am 25.2.2002 zur angepeilten Erhöhung der
Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel an, dass die Einnahmen daraus zur
Finanzierung der veränderten Bundesstraßen erforderlich seien. Damit ist der
angebliche "Einsparungseffekt" der Verwaltungsreform in diesem Bereich endgültig
widerlegt. Auch ist klargestellt, dass es sich bei der Erhöhung der Mineralölsteuer auf
Treibstoffe nicht wie von FPÖ und ÖVP behauptet um ökologisierung handelt,
sondern darum, großzügig dimensionierte Töpfe für Straßenbau mit Geld zu füllen.

Trotz dieser Sachlage betreiben einzelne Bundesländer zusätzliche,
großdimensionierte Neu- und Ausbauprojekte im nunmehrigen Landesstraßennetz,
für deren Realisierung die Zweckzuschüsse des Bundes bei weitem nicht ausreichen
würden. Insbesondere in Niederösterreich sind mit den hochrangigen
Straßenverbindungen Wien-Marchegg-Bratislava, Pöchlarn-Zwettl-Budweis,
Traismauer-Hollabrunn, Stockerau-Hollabrunn-Kleinhaugsdorf-Znaim sowie der
Straße ins Traisental südlich von St. Polten gleich mehrere solche Landes-
Großprojekte mit Gesamtkosten von mehreren Milliarden Euro in Vorbereitung.
Offenbar spekulieren insbesondere LH Pröll und andere ÖVP-Landespolitiker damit,
dass für derlei Projekte zusätzliche Gelder von Bundesseite flüssiggemacht werden.

Entsprechende Zusatzzahlungen über das Zweckzuschussgesetz oder im Rahmen
des Finanzausgleichs stünden jedoch in krassem Widerspruch zur Einsparungs-,
ökologisierungs- und Klimaschutzrhetorik der Bundesregierung und würden durch
den vom weiteren Aus- und Neubau von Durchzugs- und Transitstraßen ausgelösten
Mehrverkehr das Erfüllen von Klimaschutz- und Luftschadstoffzielen verunmöglichen
und Mehrbelastungen für Mensch und Umwelt verursachen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, keine zusätzlichen Bundesmittel für Projekte
im Landesstraßennetz zur Verfügung zu stellen und keine zusätzlichen Landes-
Projekte in das Bundesstraßennetz zu übernehmen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.